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Ausschreibungen

Ausschreibungen der Gemeinde Baindt Unten aufgeführt finden Sie unsere aktuellen Ausschreibungen: Öffentliche Ausschreibungen Aktuell sind keine Ausschreibungen vorhanden. Beschränkte Ausschreibungen Aktuell sind keine Ausschreibung vorhanden.[mehr]

Zuletzt geändert: 18.10.2023
Teilnehmerbroschüre.pdf

Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

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    Zuletzt geändert: 19.03.2021
    Sitzungsbericht_GR_08.11.2022.pdf

    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. November 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus den nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. und 18. Oktober 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Simone Rürup, teilt folgendes mit: 1) Geflüchtete aus der Ukraine Am vergangenen Freitag (04.11.2022) sind 43 Personen in unsere große Sporthalle eingezogen. Weiter circa 20 Personen folgen am kommenden Donnerstag (10.11.2022) Seite 2 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 2) Baumaßnahmen: • Die Bushaltestelle in der Gartenstraße wurde fertig gestellt. • Der 3. Bauabschnitt zur Erweiterung des Nahwärmenetztes am Bauhof ist abgeschlossen und der Wertstoffhof ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten in Betrieb. • Risssanierungsarbeiten im Bereich der Ziegeleistraße / Innere Breite wurde letzte Woche durchgeführt • Eine Verkehrsschau wurde mit dem Landratsamt und der Polizei durchgeführt. Sobald die Ergebnisse daraus vorliegen wird das Gremium informiert. • Diverse Schachtsanierungen und Schadstellen in den Straßen werden im November 2022 noch durchgeführt und ausgebessert. 3) Sportplatzbeleuchtung Die Sportplatz Beleuchtung wurde Mitte Oktober ausgetauscht. Es wurde aus einer sechs Mastanlage eine vier Mastanlage hergestellt. Beleuchtungskörper sind vollständig mit LED ausgestattet. Die jährliche Einsparung durch die Umrüstung auf LED Technik beträgt circa 1.500 Euro (gerechnet wurde noch mit einem kwh Preis von 30 Cent). Der Rückbau der alten Masten steht noch aus. 4) Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wurde gemäß dem letzten Gemeinderatsbeschluss einheitlich umgestellt und verkürzt. Die Beleuchtung wird in allen Gebieten um 24:00 Uhr ausgeschaltet und um 05:30 Uhr wieder eingeschaltet. 5) Streuobstbäume – Jungbäume fürs Oberland • Die Sammelbestellung im Rahmen dieses Förderprogrammes wurde im September abgeschlossen und die Auslieferung erfolgte im Oktober, Nachlieferung im November. • Insgesamt wurden 26 Bäume inklusive Pflegemaßnahmen für 5 Jahre in Auftrag gegeben (2021 waren es noch 22 Bäume). TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten- Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Gebäude ist bereits weitgehend entkernt. In den nächsten Wochen wird die Fassade abgerissen, so dass im November mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann. Seite 3 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 13.09.2022 statt. Die Angebotseröffnung fand am 14.10.2022 für die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik und Zimmerer- und Fassadenarbeiten statt. Die Abgabefrist für das Gewerk Photovoltaikanlage war am 20.10.2022. 1. Heizung + Sanitär: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 390.281,82 Euro netto bzw. 464.435,37 Euro brutto. Das Angebot der Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% unter dem Kostenanschlag. Beide Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Burk zu beauftragen. 2. Lüftungstechnik: es gingen 5 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 311.370,45 Euro netto bzw. 370.530,84 Euro brutto. Das Angebot der Firma Dietrich AG aus Aitrang ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 8,2% unter dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Dietrich AG zu beauftragen. 3. Elektrotechnik: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 696.935,67 Euro netto bzw. 829.353,45 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt bei ca. 91,1% des Kostenanschlags. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektro Stotz GmbH + Co.KG zu beauftragen. 4. Photovoltaik: es gingen 3 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 57.809,23 Euro netto bzw. 71.033,75 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt ist das Seite 4 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% über dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG zu beauftragen. 5. Zimmerer- und Fassadenarbeiten: Es ist nur ein Angebot abgegeben worden welches, nach rechnerischer und technischer Prüfung, bei brutto 1.519.296,57 Euro endet. Dies entspricht 158,2 % des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens. Die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit des Angebotes hat ergeben, dass das Angebot in weiten Teilen, über vorliegenden aktuellen Vergleichspreisen kalkuliert worden ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Ausschreibung gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten. Die Ausschreibung für die Arbeiten für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Die Arbeiten für Elektrotechnik und die Photovoltaikanlage sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Planwerk vergeben werden. Die Arbeiten für die Gewerke Heizung + Sanitär, sowie Lüftungstechnik sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH vergeben werden Es erging folgender Beschluss: 1. Der Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten wird an die Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 464.435,37 Euro brutto vergeben. 2. Der Auftrag für die Lüftungstechnik wird an die Firma Dietrich AG aus Aitrang zum Auftragswert von 370.530,84 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Elektroinstallationen wird an die Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 829.353,45 Euro brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt zum Auftragswert von 71.033,75 Euro brutto vergeben. 5. Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein neues Vergabeverfahren eingeleitet. Seite 5 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die nicht abgewogen werden konnten. Hinzu kam, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen musste der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Die Behördenbeteiligung fand vom 19.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.06.2022 lag vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um: • Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen separaten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises • Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz • Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses • Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Seite 6 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 21.06.2022 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2022 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 06 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung Seite 7 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebauungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fassnacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegangen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden Anregungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewässerrandstreifens verkleinert wurde sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen sowohl im Textteil als auch im Plan gemacht wurden, musste der Bebauungsplan nochmals ausgelegt werden und die Behördenbeteiligung nochmals erfolgen. Die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10.01.2022 bis zum 23.02.2022. Die öffentliche Auslegung fand vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 mit der Fassung vom 20.10.2021 statt. Die Änderungen aus der Auslegung umfassen folgende Punkte: − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Zwischenzeitlich wurde ein Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes im Bereich Bühl / Geigensack durchgeführt. Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022 Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und Seite 8 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. 4. Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst TOP 07 Auftragsvergabe Hochwasserschutzmaßnahme aus dem Starkregenrisikomanagement (Hirschstraße, Igelstraße, Zeppelinstraße) und Vorarbeiten Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. In der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 wurde das Ing.-Büro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt die Maßnahme zu planen und auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde auf der Vergabeplattform des Landkreises Ravensburg sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 13 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 26.09.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten - Bauwerk Sulpacher Straße - Bauwerk Zeppelinstraße - Bau Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl - Bau eines Retentionsbeckens Zur Submission gingen 3 Angebote ein. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.736.152,69 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 2.267.689,11 Euro brutto (=130,6%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Zwisler GmbH, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 Euro brutto abgegeben. Seite 9 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Die Kostenberechnung aus 2021 lag bei 610.000 € brutto ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Das bepreiste Leistungsverzeichnis ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl lag bei 1.041.450,35 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis für den Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken Bühl lag bei 410.153,63 € brutto. Die Preissteigerungen von der Kostenberechnung über das bepreiste Leistungsverzeichnis zum Angebot sind mehreren Hauptgruppen zuzuordnen: • Zusätzliche Leistungen aus den Anforderungen des Bodenschutzes • Mehrkosten für die Entsorgung / Deponierung von Überschussmassen • Ausgestaltung Trocken- und Stützmauern • Allgemeine Preissteigerungen aus der aktuellen Situation, vor allem Entwicklung der Energiepreise Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Zwisler, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Ungeachtet der deutlichen Preissteigerung empfehlen wir eine Vergabe auf das vorliegende Angebot. Eine Aufhebung mit gleichzeitiger Neuausschreibung im Winter verspricht nach Einschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht keine Kostenreduzierung. Vielmehr ist im Gegenteil mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. Eine Aufhebung mit Neuausschreibung im nächsten Jahr würde auch bedeuten, dass der Förderantrag neu gestellt werden müsste. Eine erneute Förderung ist dabei nicht sichergestellt. Zuschuss: Die Gemeinde Baindt hat mit Zuwendungsbescheid vom 27.07.2022 337.800 € bewilligt bekommen. Des Weiteren stehen aus der ersten Baumaßnahme (Öffnung Sulzmoosbach) noch 75.700 € nicht abgerufene Fördermittel zur Verfügung. Insgesamt können laut beiliegendem Förderbescheid (Anlage 2) noch 413.500 € abgerufen werden. Zudem wird die Finanzverwaltung einen Erhöhungsantrag stellen. Über dessen Bewilligung wird erst 2023 entschieden. Der Zuschussgeber empfiehlt uns zudem den günstigsten Bieter anzunehmen und weitere Einsparungen vorzunehmen. Seite 10 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Zeppelin-, Hirsch-, Igelstraße sowie für den Vorgriff Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl werden an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang zum Angebotspreis von 1.736.152,69 € brutto vergeben. TOP 08 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der Bündelausschreibung Strom für 2023 und 2024 Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt hat an der Bündelausschreibung zur Lieferung von Ökostrom des Landkreises Ravensburg teilgenommen. Seit 01.01.2013 bezieht die Gemeinde zu 100 % Ökostrom für alle kommunalen Verbrauchsstellen. Den Zuschlag für die Gemeinde Baindt für die Belieferung mit Strom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 erhielten die Gemeindewerke Oberhaching GmbH, welche die Gemeinde Baindt seit 2019 mit Ökostrom beliefern. Angebote anderer Stromlieferanten sind nicht eingegangen. Der Strom stammt zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien, wovon mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen müssen, die nicht älter als 4 Jahre sein dürfen, was unter anderem ein Kriterium vom Umweltbundesamt sowie für die volle Punktzahl in dieser Kategorie beim European Energy Award (EEA) ist. Der Arbeitspreis wurde für die Jahre 2023 und 2024 gesondert ermittelt. 2023 wird dieser ca. 10-mal so hoch sein als noch 2022. Konkret beträgt der Arbeitspreis für das Jahr 2023 genau 59,22 ct/kWh und geht im Jahr 2024 auf 35,37 ct/kWh zurück. Mit Steuern und Abgaben (CO2-Abgabe, KWKG- Abgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, etc.) liegt der Bruttopreis 2023 bei circa 89 ct/kWh und für 2024 bei ungefähr 64 ct/kWh. Für die Jahre 2021 und 2022 liegt der Bruttopreis noch bei ca. 25 ct/kWh, bzw. seit Wegfall der EEG-Umlage am 01.07.2022 bei circa 20 ct/kWh. Der Strompreis der letzten Jahre (Arbeitspreis netto ohne Abgaben, Steuern etc.) war wie folgt: Strompreis 2019 und 2020 (100 % Ökostrom) 6,06 ct/kWh Seite 11 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Strompreis 2021 und 2022 (100 % Ökostrom) 5,08 ct/kWh Strompreis 2023 (100 % Ökostrom) 59,22 ct/kWh Strompreis 2024 (100 % Ökostrom) 35,37 ct/kWh Eine Möglichkeit aus der Bündelausschreibung auszutreten gibt es nicht, da zum Stichtag (29.09.2022) die erforderlichen Strommengen durch den Energieversorger erworben wurden. Im Falle eines Ausstiegs würden daher Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde Baindt zukommen. Im Gegensatz zur Vergangenheit, als bei Bündelausschreibungen im Strombereich niedrige Preise erzielt wurden, ist der Einkaufspreis für Strom, speziell für das Jahr 2023, nun sehr hoch. Dies ist vor allem der derzeitigen Krisensituation auf dem Energiemarkt geschuldet. Daneben sind in diesem Preis gewisse Sicherheiten des Energieversorgers eingerechnet, da dieser Fixpreis für ein gesamtes Jahr gilt und in einer solchen Krisensituation entsprechende Unsicherheiten miteinkalkuliert werden. Für das Jahr 2024 ist der Arbeitspreis dann wieder deutlich geringer, dennoch deutlich über dem Niveau aus der Vergangenheit, dass voraussichtlich nicht wieder erreicht werden wird. Ein solcher Fixvertrag über 2 Jahre bietet für die Gemeinde Baindt eine gewisse Sicherheit, die bei den momentanen Unsicherheiten in der Energieversorgung, als sehr wichtig einzustufen ist. Wie schwierig es ist, derzeit überhaupt einen Stromlieferanten zu finden, zeigt sich daran, dass erst in der zweiten Ausschreibungsrunde überhaupt ein Angebot einging. Zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibungsrunde im August lag der Strompreis nochmals um einiges höher. Insgesamt haben sich 40 Kommunen und Zweckverbände des Landkreises Ravensburg an der Bündelausschreibung für Ökostrom beteiligt und sind ebenfalls vom Ergebnis betroffen. Die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Bündelausschreibung Strom wurde seitens der Gemeindeverwaltung geprüft, ist jedoch nicht gegeben. Für die kommende Bündelausschreibung Strom ab 01.10.2025 wird die Gemeinde Baindt daher prüfen, ob vergaberechtlich und in der praktischen Umsetzung die Möglichkeit besteht, eine eigene Ausschreibung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro durchzuführen. Im Vergleichsjahr 2020, dem 1. Corona-Jahr war der Stromverbrauch sehr niedrig. Nun werden allerdings umfangreiche Energiesparmaßnahmen umgesetzt, was den Stromverbrauch senkt. Daher wird die Annahme getroffen, dass sich diese Effekte ungefähr aufheben und der Stromverbrauch der kommenden beiden Jahre gegenüber 2020 konstant bei circa 320.000 kWh im Jahr bleibt. Seite 12 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis der Bündelausschreibung Strom 2023 / 2024 zur Kenntnis TOP 09 Weiterentwicklung der Innerortsflächen entlang der Marsweilerstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 19. März dieses Jahres hat sich der Gemeinderat bei einer Klausurtagung damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Ebenfalls ist es dem Gremium wichtig, dass eine Innenentwicklung, wo möglich, erfolgen soll. Dies muss jedoch geordnet und dem dörflichen Charakter der Gemeinde angepasst, in einer angemessen verdichteten Bauweise erfolgen. Ein Gebiet, das nach Meinung der Gemeinderatsmitglieder überplant werden sollte ist der Bereich entlang der Marsweilerstraße. Hier ist zu diskutieren welche Bereiche überplant werden sollen. In der Anlage ist ein möglicher Geltungsbereich für einen Bebauungsplan aufgezeigt und farblich abgesetzt sind Erweiterungsflächen eingezeichnet. Der Bereich entlang der Marsweilerstraße sollte überplant werden, um eine geordnete, angemessen verdichtete Bauweise zu ermöglichen. Seite 13 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlichen Schritte, abzuklären. TOP 10 GMS - Bildung Beirat zur VHS-Arbeit Stellvertretende Hauptamtsleiterin Maurer teilt mit: Am 31.03.2022 wurde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) die Richtlinie zur Förderung der Erwachsenenbildung im GMS neu beschlossen. Nach dieser Richtlinie soll es im GMS einen Beirat zur VHS Arbeit, mit dem Titel "Beirat Volkshochschulen GMS", geben. In der Verbandsversammlung des GMS am 01.12.2022 soll über die Besetzung des Beirats Volkshochschulen GMS Einigung erzielt werden. Damit die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg einen Sitz bekommen, schlägt die Verwaltung vor der Bildung einer Zählgemeinschaft dieser drei Gemeinden zuzustimmen (Variante 2 der Anlage 1). Nach dieser Variante hat Ravensburg zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Insgesamt werden vier Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS entsandt. Die zwei Sitze, die Ravensburg im Beirat Volkshochschulen GMS erhält, sind durch ordentliche Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS zu besetzen. Der Verwaltung wurden dazu folgende Personen vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle Die Gemeindeverwaltung schlägt die Bildung einer Zählgemeinschaft der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg vor. Für die Besetzung wird von der Gemeindeverwaltung folgende Person vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) Seite 14 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Der Sitzverteilung der Variante 2 im Beirat Volkshochschulen GMS wird zugestimmt. Ravensburg erhält zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) 2. Um in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Einigung über die Zusammensetzung des Beirats zu erzielen, werden folgende Mitglieder der Verbandsversammlung Mittleres Schussental als Vertreter der Stadt Ravensburg vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle TOP 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) für das Jahr 2023 Kämmerer Abele teilt mit: Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung grundsätzlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Gemeinden sind jedoch befugt, die Hebesätze für die Realsteuern in einer getrennten Satzung festzulegen. Die Festsetzung in einer gesonderten Hebesatzsatzung ist insbesondere dann geboten, wenn der Gemeinde auch bei verzögertem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bereits zu Jahresbeginn die Grundlagen für eine endgültige Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen sollen. In der Haushaltssatzung sind die Hebesätze dann nur noch nachrichtlich aufzuführen. In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 wurde im Zuge der Vorstellung der wesentlichen Investitionsansätze für die Haushaltsjahre 2023/2024, die bevorstehende finanziell schwierige Lage der Gemeinde Baindt detailliert aufgezeigt. Insbesondere muss die Ertragskraft mittels Einnahmeanpassungen bzw. Ausgabenreduzierungen gestärkt werden, um das negative ordentliche Ergebnis etwas abzufedern. Möglichkeiten die Ausgaben über die Streichung von Freiwilligkeitsleistungen zu reduzieren gibt es wenige, da diese nur noch in begrenztem Umfang angeboten Seite 15 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 werden. Eine minimale Stärkung des Ergebnishaushaltes ist nicht ohne die Anpassung der Einnahmeseite möglich. Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.10.2022 hierüber beraten. Gemäß der Vorberatung sollen die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2023 wie folgt neu festgesetzt werden: Grundsteuer A 370 v. H. Grundsteuer B 450 v. H. Gewerbesteuer 370 v. H. Die Finanzverwaltung kann aufgrund des derzeitigen Aufwandes nicht garantieren, dass die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan am 17.01.2023 bereits beschlossen werden kann. Um die Bescheide ordentlich bekannt zu machen und nicht nachträglich rückwirkend zu ändern, wird eine Hebesatzsatzung vorgeschlagen. Angesichts der starken Steigerung der Ausgaben, hätte eine wesentlich höhere Hebesatzerhöhung in Betracht gezogen werden müssen, jedoch sollten wir unsere Steuerpflichtigen nicht überstrapazieren. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wie vorliegend (Anlage 1) und erläutert. TOP 12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2023/2024 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale Kämmerer Abele teilt mit: Während für die vorläufige Unterbringung im Gesetz genaue Vorgaben zur Größe und Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft getroffen werden, gibt es für die Anschlussunterbringung keine Vorgaben. Dadurch gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen. Ziel der Anschlussunterbringung ist die zügige endgültige Unterbringung der geflüchteten Menschen und ihre Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen. Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum, besonders für alleinstehende Flüchtlinge und Familien, ist in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden nur schwer zu finden. Die Anschlussunterbringung steht damit in dem Spannungsfeld, Seite 16 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 für eine nicht absehbare Zeit eine angemessene Unterkunft zu bieten, ohne zur dauerhaften Wohnung zu werden. Ein- und Auszüge, der oft kurzfristig angekündigte Nachzug von Familienangehörigen und die Berücksichtigung von Nationalität und Religion bei der Zusammensetzung von Wohngemeinschaften erfordern eine gewisse Flexibilität bei der Belegung der Unterkünfte. Das deutsche Mietrecht, vor allem die Einhaltung von Kündigungsfristen, lässt zeitnahe Umzüge innerhalb der kommunalen Objekte nicht zu. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeindetag für die Unterbringung öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse. Durch Einweisungsverfügungen wird dem Geflüchteten und gegebenenfalls seiner Familie ein bestimmtes Zimmer/eine bestimmte Wohnung in der Unterkunft zugewiesen. Die Einweisung ist in der Regel zeitlich befristet und kann bei Bedarf verlängert werden. Diese Vorgehensweise unterstreicht auch, dass die Anschlussunterbringung lediglich eine vorübergehende Maßnahme zur Verhinderung von Obdachlosigkeit darstellt. Zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses kann eine Benutzungssatzung gemäß § 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) erlassen werden. Um von den Bewohnern Gebühren für die Nutzung der Unterkunft verlangen zu können, muss aufgrund des Satzungsvorbehalts des § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung erlassen werden. Diese Nutzungsgebühren dürfen höchstens in der Höhe festgesetzt werden, die die Gesamtkosten der Einrichtung decken. Zu beachten ist, dass die Gebührensatzung vor der Einweisung in das jeweilige Objekt in Kraft zu setzen ist. Einer rückwirkenden Gebührenerhebung stehen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit entgegen. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe/Gebührenkalkulation: Betreibt die Gemeinde die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft als öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 GemO, so richtet sich die Finanzierung der insoweit entstehenden Aufwendungen bei öffentlich-rechtlicher Organisationsform ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes. Auf die Vorschriften über das Mietrecht (§§ 535ff BGB) kann insoweit nicht, auch nicht analog, zurückgegriffen werden. Benutzungsgebühren für Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte sind deshalb nach den Bestimmungen des KAG (§ 13 ff.) zu bemessen; sie sind Kommunalabgaben, für die die Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend gelten, soweit das KAG auf sie verweist (§ 3 KAG). Dies bedeutet, dass die Gebührensätze für die Unterkünfte auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden müssen. Dabei ist insbesondere das Kostendeckungsprinzip des § 14 Abs. 1 KAG und die im Abgabenrecht geltenden weiteren Grundsätze, insbesondere das Gleichbehandlungsgebot und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Der Kostendeckungsgrundsatz gebietet, die Gebühren von vornherein so zu kalkulieren, dass das Aufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anrechenbaren Kosten nicht übersteigt. Grundlage für die Festsetzung des Gebührensatzes hat deshalb eine entsprechende Gebührenkalkulation zu sein, anhand der die Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes nachgewiesen wird. Die Gemeinde hat, unter Wahrung des Kostendeckungsgrundsatzes, eine Gebührensatzobergrenze für die Unterkünfte zu ermitteln (kalkulieren), die mehr oder weniger deutlich von der örtlichen Vergleichsmiete abweichen kann. Da die Gemeinden nicht verpflichtet sind, voll kostendeckende Gebühren zu erheben, kann bei der Festsetzung der Gebührensätze für die Unterkünfte die örtliche Vergleichsmiete als Richtwert zugrunde gelegt werden. Seite 17 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Entsprechend dem geltenden aufgabenbezogenen Einrichtungsbegriff sind grundsätzlich alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Bei der nutzungsorientierten Kalkulation steht der Nutzungswert der Einrichtung im Vordergrund. Betriebs-/Nebenkosten: Für den überlassenen Wohnraum fallen zusätzliche Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw. an, die im Rahmen privatrechtlicher Mietverhältnisse regelmäßig ganz oder teilweise zusätzlich zum Mietpreis dem Mieter der Wohnung auferlegt werden. Die Gemeinden stehen hier vor der Wahl, entweder in die Benutzungsgebühr für die überlassene Unterkunft auch sämtliche Nebenkosten einzurechnen oder für die Nebenkosten gesonderte Gebührentatbestände auszuweisen. Aus Praktikabilitätsgründen kann in der Satzungsregelung auf die Ausweisung besonderer Gebührensätze für die Nebenkosten verzichtet und einer pauschalen Benutzungsgebühr, die alle Nebenaufwendungen der Gemeinde beinhaltet, der Vorzug gegeben werden. In der derzeitigen Satzung werden eine Benutzungsgebühr und eine Betriebskostenpauschale ausgewiesen. Aufgrund der Transparenz werden beide Positionen derzeit nicht zu einer Gebühr zusammengefasst. Insbesondere die höheren Stromkosten für Heizung etc. erhöhen die Betriebskostenpauschale dementsprechend. Bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals wurde ein Zinssatz von 1,9 % zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze werden den allg. anerkannten AfA-Tabellen entnommen; die Abschreibung erfolgt linear. Theoretisch könnten in den Wohngebäuden durchschnittlich bis zu 80 Personen untergebracht werden. Die Anlage 1, die für alle Mitglieder des Gemeinderates beigefügt ist, enthält die ausführliche Gebührenkalkulation für die einzelnen Wohngebäude. Die Berechnungen für die einzelnen Wohngebäude zeigen Unterschiede auf, die durch die Zusammenfassung der Ergebnisse ausgeglichen werden. Wie bereits eingangs erwähnt, bilden alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Die von der Gemeinde festgesetzten Gebühren werden vom Landkreis Ravensburg getragen. Wir sind uns mit dem Gemeindetag auch darüber einig, dass von politischer Seite ein vollständiger Ersatz der kommunalen Unterkunftskosten angestrebt werden sollte. Die Inflation schlägt bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren und der Betriebs- kosten voll zu Buche. Die Gemeindeverwaltung agiert vorausschauend und passt die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation an. Bei Selbstzahlern wurde nur eine minimale Betriebskostenanpassung vorgenommen. Seite 18 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 Es erging folgender Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation (Anlage 1) für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen und tritt am 01.01.2023 in Kraft. TOP 13 Vergabe der Anliegerprojekte Baukörper B im Baufeld 1 und Baukörper D im Baugeld 2 im Fischerareal Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesamten Baufelds. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzeptvergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vorgestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemiebedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Der städtebauliche Entwurf musste in einen Bebauungsplan umgesetzt werden, der mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 Rechtskraft erlangt hat. Die beiden Ankerprojekte wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 vergeben. Am 12. Juli 2022 haben die Akteure der Ankerprojekte in der Schenk- Konrad-Halle die jeweiligen Ankerkonzeptionen vorgestellt. Die Bewerbungsphase der beiden Anliegerprojekte ging bis zum 19.09.2022. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sieben bewertbare Bewerbungen eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 06.10.2022 in Seite 19 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 standardisierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 17.10.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Ein Bewerber hat seine Bewerbung zurückgezogen. Der am 29.10.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wurden die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Es erging folgender Beschluss: 1. In der Vergabephase der Anliegervergabe im ersten Bauabschnitt der offenen Konzeptvergabe im Fischerareal werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.10.2022 die Bewerbung Nr. 13 (Bauträger WRV Gruppe, Meckenbeuren) für den Baukörper B im Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 7 (Bauträger Fritschle Projektentwicklung, Uttenweiler) für den Baukörper D im Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden ausgewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Bauschuttcontainer Sulpach Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wem die Bauschuttcontainer zwischen Sulpach und Dachser auf dem Feldweg entlang des Bampfen im Gewässerrandstreifen gehören bzw. wer diese dort gelagert hat. Ortsbaumeister Roth klärt den Sachverhalt. b) Betreuung durch die Stiftung Liebenau Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie es mit der Betreuung in Baindt durch die Stiftung Liebenau weitergeht. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass in den nächsten Tagen hierzu ein Telefontermin angesetzt ist und dann eine Information an das Gremium erfolgt. Seite 20 von 20 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 08. November 2022 c) Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg Ein Gremiumsmitglied spricht die neue Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg an. Wurde diese nun schon gebaut und gibt es Möglichkeiten diese zu verlagern. Bürgermeisterin Rürup sagt, dass dieses Thema auch in der Verkehrsschau mit der Polizei und dem Landratsamt angesprochen wurde. Es gibt derzeit keine Möglichkeiten die Verlagerung des Standortes für Ladesäule anzuordnen. Die Ladesäule sei nicht in einem Sichtfeld. d) Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Bürgermeisterin Rürup, berichtet, dass die neue Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, Frau Sandra Flintrop, zum 01. November ihre Tätigkeit bei der Gemeinde begonnen hat. Ende der öffentlichen Sitzung[mehr]

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      Zuletzt geändert: 02.12.2022
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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.202 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Anlieger aus der Benzstraße erkundigt sich, wie die Gemeindeverwaltung Baindt die eingegangenen Einsprüche von Bewohnern zum Bebauungsplan Bühl behandelt. Bürgermeisterin Rürup verweist auf den Tagesordnungspunkt 6 dieser Gemeinderatssitzung. Hier werden die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken ausführlich erörtert. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainzidenz Die Coronainzidenz im Landkreis Ravensburg liegt derzeit bei 296,6. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 41 infizierte Personen. b) Sitzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Die Sitzung des GMS findet am 02.12.2021 statt. Auf der Tagesordnung stehen Informationen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Teiländerung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle und der Haushalt 2022. c) Gemeinsame Infoveranstaltung Es findet eine gemeinsame Infoveranstaltung der GMS-Gemeinderäte im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, voraussichtlich im Frühjahr 2022, statt. Es gibt dann Informationen zum Flächennutzungsplan, zum Landschaftsplan sowie zu den Inhalten des Regionalplans. d) Flüchtlinge Es kommen wieder mehr Geflüchtete in den Landkreis Ravensburg. Die Unterkünfte in der Gemeinde Baindt sind nahezu ausgelastet. Viele Flüchtlinge kommen aus Weißrussland und Afghanistan. e) Ausbau der Sirenen Da der Aufwand nach Einschätzung der Verwaltung nicht in Relation zum daraus resultierenden Vorteil steht, nimmt die Gemeinde Baindt aktuell vom Ausbau der Sirenen Abstand. Die Tendenz in der Gemeinde Baindt geht eher zu einer mobilen Sirene. Der Landkreis Ravensburg beschafft solche mobilen Sirenen und die Gemeindeverwaltung schaut sich diese zunächst an. f) Auslieferung Gelbe Tonne Die Gelben Tonnen werden voraussichtlich dieser Woche verteilt. Der Wertstoffhof in Baindt bleibt im Übergangsjahr 2022 mit den jetzigen Öffnungszeiten bestehen. Im Sommer 2022 wird dann überlegt, wie es mit diesem Standort weitergeht. g) Biosphärengebiet Im Koalitionsvertrag der grün/schwarzen Landesregierung von Baden- Württemberg ist die Etablierung eines Biosphärengebietes (oberschwäbisches Moor- und Hügelland) verankert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren vor 2 Wochen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb um sich mit Akteuren vor Ort auszutauschen und sich zu informieren. In einem nächsten Schritt wird man auf die Landwirte zugehen, dass sich diese ebenfalls ein Bild vom Nutzen eines Biosphärengebiets machen können. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan " Fischerareal" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es war deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wurde. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.07.2021 wurden mit Anschreiben vom 05.08.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 10.09.2021 aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.10.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen einer Festsetzung sowie der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 wurden mit Anschreiben vom 28.07.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 03.09.2021aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.10.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebauungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fassnacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegangen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden Anregungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.08.2021 zu eigen. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 20.10.2021. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. TOP 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Die Unterlagen wurden am 01.09.2021 auf die Vergabeplattform gestellt. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Architektenleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Ausführungsplanung), LPH 6-8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 01.10.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist hat lediglich das Architekturbüro mlw ein Angebot abgegeben. Aufgrund der konstruktiven und guten Zusammenarbeit beim bisherigen Projekt Sanierung Klosterwiesenschule schlägt die Verwaltung die Vergabe der Architektenleistungen LPH 4+5 an das Architekturbüro mlw vor. Beschluss: Die Architektenleistungen Leistungsphase 4 und 5 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. TOP 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beklebung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Fahrzeug ersetzt das Löschgruppenfahrzeug 16/12 aus dem Jahr 1992. Das bald 30 Jahre alte Löschfahrzeug ist gut gepflegt. Das LF 16/12 ist das erste Fahrzeug bei Bränden und erstes Fahrzeug bei THL + Türenöffnungen, einziges Allradfahrzeug mit 1.600 l Löschwasser und Schiebleiter. Bereits 2005 musste eine Renovierung mit Rostbeseitigung vorgenommen werden. Zusätzlich ist derzeit folgende Zusatzausstattung auf dem Fahrzeug: Wärmebildkamera, Sprungretter, Glasmaster und Türöffnungswerkzeug. Die geplante Nutzungsdauer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen beträgt i.d.R. 25-30 Jahre. Für die nun aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung hat das Land Baden- Württemberg mit Schreiben vom 16. Juni 2020 eine Zuwendung in Höhe von 92.000 Euro gewährt. Im Haushalt 2022 stehen für die Maßnahme insgesamt 500.000 € zur Verfügung. Für das zu veräußernde Fahrzeug LF 16 wird mit einem Erlös in Höhe von 10.000 € gerechnet. Mit der Ersatzbeschaffung wird aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ein Fahrzeugtausch innerhalb der Feuerwehr Baindts, gemäß des Feuerwehrbedarfsplans, zur Stärkung der Leistungsfähigkeit durchgeführt. Das neue, leistungsstarke Einsatzfahrzeug mit einem Löschwasserbehälter von 2.000 Liter Wasser wird für folgende Dienste analog des LF 16 eingesetzt: Löscheinsatz mit Menschenrettung, Zimmer-/Wohnungsbrand, Waldbrand, Flächenbrand, Maschinenbrand auf Feld, Gebäudebrand, PKW Brand, LKW Brand mit schlechter/keiner Löschwasserversorgung, Brände von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, Einsatzstellenabsicherung auf der B30. Ein Löschfahrzeug LF 20 DIN 14530-11 wird gemäß Brandschutzbedarfsplan benötigt. Einsatzzweck: Erstes Löschfahrzeug bei Bränden, zweites Fahrzeug bei Verkehrsunfällen zur Absicherung und als Pufferfahrzeug zur Absicherung. Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Freiwillige Feuerwehr Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekämmerei und dem stellvertretenden Kreisbrandmeister erfolgte die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung am 06.09.2021. Submission war am 07.10.2021. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen Los 1: Fahrgestell für LF 20 nach DIN 14 530 Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 20 nach DIN 14 530 Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Los 4: Beklebung Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgte durch die Feuerwehr und Gemeindekämmerei in Verbindung mit der Vergabestelle des Landkreises Ravensburg. Gewichtung der Kriterien: Los 1+2 Los 3+4 Preis: 30% 50% Qualität: 30% 50% Verarbeitungsqualität/Materialauswahl Korrosionsschutz, Langlebigkeit Umsetzung des Leistungsverzeichnisses Gebrauchswert: 30% Funktionalität / Leistungsdaten Raumangebot/Ergonomie Kabine Raumangebot/Ergonomie Aufbau Garantie / Service: 10% Kosten Abnahme, Abholung Nähe einer Servicewerkstätten Ersatzteilversorgung, Garantie- und Serviceleistungen 100% 100% Entsprechend den allgemeinen Bedingungen wird der Auftrag nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter zu angemessenen Preisen vergeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Nach Gewichtung der Kriterien wurden die 4 Lose von der Vergabestelle wie folgt gewertet: Los 1: Fahrgestell für LF 20 Es wurde für das Los 1 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH bietet ein Fahrgestell des Typs TGM 16.320 4x4 BL zum Bruttopreis von 116.025,00 € an. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Es wurden für das Los 2 zwei Angebote eingereicht. Beide Bieter erfüllen die Anforderungen der Ausschreibung im Wesentlichen. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die Wertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Albert Ziegler GmbH zum Bruttopreis von 233.418,12 €. Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Es wurde für das Los 3 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die rechnerische Prüfung des Angebotes ergab als günstigsten Bieter die Firma Wilhelm Barth GmbH&Co.KG zum Bruttopreis von 97.847,45 €. Los 4: Beklebung Es wurden für das Los 4 zwei Angebote eingereicht. Die Unterlagen beider Anbieter sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Angebote ergab als günstigsten Bieter die Firma design112 GmbH zum Bruttopreis von 6.937,70 €. Die Gesamtsumme der Ausschreibung beträgt 454.228.27 € brutto. Bei den vorgenannten Summen handelt es sich um die Wertungspreise. Es wurde die Matrix über alle Lose ausgewertet und im Fahrzeugausschuss die Entscheidung über die Wahl der Optionen getätigt. Zu der vorgenannten Summe kommen evtl. noch Beladungsgegenstände, die in separaten Ausschreibungen beschafft werden. Separate Ausschreibungen einzelner Beladungsgegenstände sind aus einsatzrelevanten Gründen sinnvoller und wirtschaftlicher (u.a. einheitliche Handhabung mit vorhandenen Ausrüstungs- gegenständen bzw. bei denen vorhandene nur ergänzt werden). Es ist mit Kosten in Höhe von max. 5.000 € zu rechnen. Die Gemeinde Baindt entwickelt sich ständig weiter (z. B. Infrastruktur, Wohn- und Gewerbegebiete). Dies erfordert auch eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr und somit der damit verbundenen Ausstattung der Feuerwehr mit Personal und Material. Beschluss: Der Vergabe des Auftrags zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 zum Gesamtpreis von brutto 454.228,27 Euro wird zugestimmt. Der Auftrag teilt sich in folgende Lose auf: ▪ Los 1: 116.025,00 €, MAN Truck und Bus Deutschland GmbH ▪ Los 2: 233.418,12 €, Albert Ziegler GmbH ▪ Los 3: 97.847,45 €, Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG ▪ Los 4: 6.937,70 €, design112 GmbH TOP 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälberstalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr hat 2018 einen Bauantrag zum Teilabbruch des bestehenden Milchviehstalls, Erweiterung des Milchviehstalls, Neubau eines Kälberstalles, einer Güllegrube und eines Fahrsilos auf dem Flst. 244 gestellt. 2019 wurde die Baugenehmigung erteilt und die Gebäude erstellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll der Kälberstall erweitert werden. Zur Notwendigkeit des Erweiterungsbaus erklärt der Bauherr, dass die Planungsunterlagen vom Stallbau (Baugesuch 2018) die Kuhzahl festgelegt hat und diese wurden auch nicht überschritten. Allerdings ist für die Kälber ein höherer Platzbedarf notwendig, als vorerst geglaubt wurde. Die tägliche Arbeit seit Fertigstellung dieser Baumaßnahme hat gezeigt, dass zur Sicherung des Tierwohls der geborenen Kälber ein zusätzliches Platzangebot notwendig wird. Der neue Kälberstall soll errichtet werden, um eine tierwohlgerechte Aufzucht zu gewährleisten. Es handelt sich bei den geplanten Baumaßnahmen um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 2. Es ist darauf zu achten bzw. vom Landratsamt Ravensburg zu überprüfen, dass der Kälberbestand insgesamt nicht erhöht wird. TOP 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit ihre körperlichen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Es ist ein Ort des Miteinanders, an dem Kinder Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen und sich austauschen können. Insbesondere für ältere Kinder stellen Spielplätze durch die Möglichkeit eines Treffpunkts an der frischen Luft außerhalb des eigenen Elternhauses eine wichtige Entfaltungsmöglichkeit und ein Ausgleich zum Schulalltag und dem regelmäßigen Medienkonsum dar. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hingegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Häufig ist jedoch der überwiegende Teil der Spielgeräte eher für jüngere Kinder vorgesehen. Lediglich das Vorhandensein einer zusätzlichen Tischtennisplatte oder eines Basketballkorbs, macht die jeweiligen Spielplätze auch für ältere Kinder interessant. Spielplätze, deren Spielgeräte tatsächlich auch für ältere Kinder reizvoll sind, beispielweise durch anspruchsvollere Klettergerüste, sind in der Gemeinde Baindt bisher eher selten vorzufinden. Eine weitere Spielmöglichkeit stellt derzeit außerdem der Waldspielplatz im Baindter Wald dar. Dieser besteht jedoch nur noch aus zwei Schaukeln, einem Sandkasten und zwei verrosteten und verbogenen Reckstangen. Andere Spielgeräte wurden bereits abgebaut und entfernt. Dieser Waldspielplatz wurde im Staatswald vom ForstBW errichtet und fällt damit auch in dessen Zuständigkeitsbereich. Die Aufgabenschwerpunkte des Forstes haben sich jedoch verändert bspw. im Zusammenhang mit dem Borkenkäferbefall unserer Wälder, darüber hinaus liegt der noch verbliebene Spielplatz unter zahlreichen alten Eichen, die zu aufwendigen Unterhaltungsarbeiten führen, dies bedeutet, dass es über kurz oder lang kein Spielgerät an dieser Stelle mehr geben wird. Reparaturen an den vorhandenen Spielgeräten werden nicht mehr durchgeführt, insofern ist ein Abbau absehbar. In unmittelbarer Nähe des noch bestehenden Waldspielplatzes befindet sich nun eine Wiesenfläche, die sich sehr gut für die Neuanlage eines Waldspielplatzes eignen würde. Eigentümer dieser Wiesenfläche ist ebenfalls der ForstBW. Ein erstes Gespräch dahingehend, ob diese Fläche durch die Gemeinde für die Anlage eines Waldspielplatzes genutzt werden könnte wurde am 08.10.2021 von Seiten der Verwaltung mit Vertretern des ForstesBW geführt. Grundsätzlich spricht von Seiten des ForstesBW nicht dagegen, diese Wiesenfläche nach Abschluss eines Gestattungsvertrages, der Gemeinde zu überlassen. Dabei ist zu beachten, dass mit der Entscheidung für die Neuanlage eines gemeindeeigenen Waldspielplatzes die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde übertragen wird. Das heißt, die Gemeinde hat die Fläche des Spielplatzes bis zu 40 m in den Wald zu sichern. Derzeit befinden sich zwei Akazienbäume auf der Wiesenfläche, welche eine Gefahr für die spielenden Kinder und ihre Familien darstellen zumal sie in einem nicht mehr sehr guten Zustand sind. Der Forst wird daher die Bäume fällen und so die Sicherheit auf der Wiesenfläche herstellen. Auch die angrenzenden Bäume und Sträucher müssen bezüglich einer bestehenden Gefahr vor der Errichtung eines Spielplatzes und im weiteren Verlauf einmal im Jahr begutachtet werden. Des Weiteren muss eine klare Trennung bspw. durch Baumstämme zur angrenzenden Straße geschaffen werden. Die Analyse des derzeitigen Bestandes an Spielplätzen in der Gemeinde Baindt hat ergeben, dass es überwiegend Spielplätze für jüngere Kinder gibt. Die wenigsten Spielplätze sind auch für ältere Kinder, d.h. für Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren beziehungsweise über 12-Jährige, geeignet. Darüber hinaus wird sich der Zustand des bisherigen noch verbliebenen Waldspielplatzes weiter verschlechtern, sodass in absehbarer Zeit auch die Schaukel und der Sandkasten nicht mehr genutzt werden können. Der Spielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Diese Möglichkeit würde den Familien genommen werden, sobald die Nutzung des aktuellen Waldspielplatzes nicht mehr möglich ist. Der Bedarf eines neuen Spielplatzes für Kinder mit ihren Familien, sowie für ältere Kinder ist somit vorhanden. Die Wiesenfläche des Forsts eignet sich hervorragend für die Neuanlage eines Waldspielplatzes. Sie ist nur wenige Meter vom Baindter Bädle und dem dort vorhandenen Grillplatz entfernt. Zudem befindet sich gegenüber des Baindter Bädles seit kurzem auch der neue Bike-Park und damit ein Treffpunkt für Jugendliche. Die Gegend ist damit vor allem für Familien sowie für Kinder und Jugendliche interessant, sodass ein Waldspielplatz das Freizeitangebot optimal ergänzen würde. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hat der ForstBW signalisiert durchaus unterstützend tätig zu sein, wenn es um die Entfernung von Gefahrenquellen geht. Die zu fällenden Akazienbäume würden sich zudem sehr gut für die Nutzung auf dem künftigen Spielplatz eignen. Es empfiehlt sich daher sich auch diesbezüglich mit dem Forst in Kontakt zu setzen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, zwar liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde und somit ist es den Auszubildenden nicht möglich Spielgeräte zu bauen, doch können diese bspw. beim Aufbauen der Geräte helfen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Infolgedessen könnte auch ein Beitrag zur einer positiven Umweltbilanz geleistet werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dieser Waldspielplatz möglichst naturnah gestaltet werden und vor allem Familien und ältere Kinder ansprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen, sodass im Mittelpunkt das Naturerlebnis des Baindter Waldes für Familien und Kinder steht. Um herauszufinden, wie dieses Wiesestück optimal für einen Spielplatz genutzt werden kann, empfiehlt es sich, das Büro 365° aus Überlingen in einem ersten Schritt mit der Erstellung eines Ideenkonzeptes zu beauftragen, in dem drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft ausgearbeitet und mit einer Kostenschätzung hinterlegt werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt in weitere Verhandlungen mit dem ForstBW zu treten und einen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Wiesenfläche als Spielplatz abzuschließen. 2. Darüber hinaus wird das Büro 356° aus Überlingen beauftragt in einem Ideenkonzept drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft auszuarbeiten und mit Kostenschätzungen zu hinterlegen. Dabei sollen gegebenenfalls auch Angebote zur Umweltbildung mit aufgenommen werden. TOP 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Simon Gauder ist seit dem 22. Juli 2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01. Dezember 2021 zieht Herr Gauder nach Baienfurt. Aus diesem Grund beantragt er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat Baindt. Nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung scheiden Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, wenn sie die Wählbarkeit nach § 28 GemO verlieren. Wortlaut § 28 Abs. 1 GemO: „Wählbar in den Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde.“ Durch den Wegzug ist Herr Gauder nicht mehr Bürger der Gemeinde Baindt. Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO stellt der Gemeinderat förmlich fest, ob die oben genannte Voraussetzung gegeben ist. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01. Dezember 2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 Abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Weitere Vorgehensweise: 1. Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 hat Herr Mladen Renic auf der Liste der Freien Wählervereinigung Baindt 938 Stimmen erreicht und ist daher erster Nachrücker für Herrn GR Gauder in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt (§ 31 Abs. 2 GemO). 2. Herr Renic hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass er als Nachrücker für Herrn Gauder zur Verfügung steht. 3. In der Gemeinderatssitzung am 30. November 2021 wird Herr Gemeinderat Gauder verabschiedet. 4. In der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2021 wird Herr Renic als neues Gemeinderatsmitglied verpflichtet. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Wiederherstellung Erdwall in der Igelstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Erdwall von den Grundstückseigentümern in diesem Bereich entsprechend dem ursprünglichen Zustand zurückzubauen ist. b) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021 teilte Bauamtsleiterin Jeske mit, dass dies in einem Fall noch nicht geschehen ist. Daran hat sich auch bis heute noch nichts geändert. c) Rückbau von Gartenhütten, entfernen von Spielgeräten in der Erlenstraße Die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, die Gartenhäuschen, Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, sind unmissverständlich aufzufordern, diese zu entfernen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass bis zum Jahresende die Gemeindefläche in diesem Bereich geräumt sein soll. d) Beleuchtung Schulweg Schachen-Klosterwiesenschule Es wurde angefragt, ob der Schulweg Schachen zur Klosterwiesenschule – nach dem der Schülerbus dort nicht mehr verkehrt – beleuchtet werden kann. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass man hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Wie verhält man sich dann bei ähnlichen Anfragen aus Sulpach, Grünenberg, Stöcklis usw.? Solche Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn man sie mit anderen Bauvorhaben z. B. Glasfaserverkabelung verknüpft. Zudem muss man die Kosten im Auge behalten.[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wird angefragt, wie die Verwaltung zusammen mit dem Gremium die aufkommende Tuning-Szene im Gewerbegebiet "Mehlis" bewertet und wie sie damit umgehen wird . Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen, grundsätzlich finden die Treffen auf Privateigentum statt. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor und die Gemeinde wird informieren, sobald klar ist, wie die untere Baurechtsbehörde mit der Urteilsbegründung umgeht. Vereinssitzung 2023 Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen am 16. September 2023 Am Samstag findet ab 15:00 Uhr eine Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moosherr inmitten der vier Wasserhüterinnen statt. Infoveranstaltung Landesturnfest 19. September 2023 Am Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Veranstaltung zur Schulbetreuung (Übernachtungen) der Sportlerinnen und Sportler während des Landesturnfestes für alle Vereine im Gemeindeverband Mittleres Schussental statt. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten Das Gewerk Klempnerarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Bei der ersten Ausschreibung mit Submission am 17.04.2023 ging nur ein Angebot ein. Vom Gemeinderat wurde die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wurde ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Beim Verhandlungsverfahren hat der Bieter nicht abgegeben, so dass die Arbeiten nochmals ausgeschrieben werden mussten. Zur Submission am 04.09.2023 gingen zwei Angebote ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Klempnerarbeiten werden an die Firma Kohler GmbH & Co.KG aus Weingarten zum Angebotspreis von 104.238,41 € brutto vergeben werden. Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung Das Gremium wird über das fertige Klimaanpassungskonzept und dessen vorgesehene Verwendung informiert. Der Beschluss des Klimaanpassungskonzepts in der GMS- Verbandsversammlung ist für den 26. Oktober geplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Klimaanpassungskonzept zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental in der Sitzung vom 26.10.2023 dem Beschluss zum Klimaanpassungskonzept zuzustimmen. Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Traktor des Herstellers New Holland mit einem Angebotspreis von gesamt brutto 103.894,00 € bei der Firma Neyer Landmaschinentechnik Bad Wurzach zu beschaffen. 2. Das Altfahrzeug wird zu einem Preis von 23.642,00 € an die Firma Neyer Landmaschinentechnik veräußert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt das Kugelmann Schneeräumschild Vario VS 169/74 zum Preis von 9.976,34 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt die BeK Reisigschaufel mit Greifarm zum Preis von 2.9010,79 € von der Firma Neyer Landmaschinentechnik zu beschaffen. Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Winterdienst Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Streuautomaten Stratos F 17 K18 zu einem Angebotspreis von gesamt 27.033,56 € brutto bei der Firma Knoblauch GmbH zu beschaffen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Der Bauherr plant vor dem Eingangsbereich zum Supermarkt eine DHL-Packstation zu errichten. Der Automat soll den kontaktlosen Erwerb von Brief- und Paketmarken sowie das Empfangen und Versenden von Paketen / Päckchen und Briefen ermöglichen. Er soll somit als Postversand- bzw. Verteilstation zur Versorgung des Gebiets dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze mit der Packstation wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2- Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die erforderlichen Befreiungen zum Bauantrag für den Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2-Familienhauses und den Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen werden erteilt. Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof Im Jahr 2018 stellte eine Begehung durch die Unfallkasse Mängel im Feuerwehrhaus fest, darunter die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden und Probleme bei der Lagerung von Helmen und Gefahrstoffen. Zur Lösung dieser Probleme und zur Behebung von Baumängeln am Gebäude (Feuerwehr sowie Bauhof) wurde ein Anbau am Feuerwehrhaus geplant. Obwohl die Kosten zwischenzeitlich gestiegen sind, schätzen wir das unermüdliche Engagement der Feuerwehr und ihre wichtige Rolle in unserer Gemeinde. Im März wurde das Baugesuch eingereicht und im Juli erhielten wir die Baugenehmigung für den Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und Bauhofs sowie die Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zu Räumen für die Feuerwehr. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Architekturbüro Rohloff u. Wespel aus Kisslegg wird mit der Erstellung der Werkpläne und der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt. 2. Die aufgeführten Ausbesserungsarbeiten an der Fassade und am Dach (Kostenschätzung ca. 74.000 €) sollen ebenfalls ausgeschrieben werden. 3. Die Falttore (Kostenschätzung ca. 162.000 €) für Feuerwehr und Bauhof sollen auch ausgeschrieben werden. Beitritt zum Onlineportal PENDLA Das Onlineportal PENDLA bietet Pendelnden eine einfache Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden und zu koordinieren. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens und damit des Treibhausgasausstoßes erreicht werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Baindt zum Onlineportal PENDLA zu. Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Markt für Feuerwehrfahrzeuge auszuloten und den bestmöglichen Verkauf ohne Beladung vorzunehmen. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat zu berichten. Anfragen und Verschiedenes Baustelle zur Umgestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte: Es wird angefragt, ob der bisherige Zeitplan eingehalten wird und wie lange die Umleitung mit der Ampel am Kreisverkehr geplant ist. In dieser Woche ist der finale Umschluss der Nahwärmeleitungen sowie der Breitband- und Entwässerungsleitungen geplant. Bisher liegt die Baustelle gut im Zeitplan. Der Kreisverkehr wird in vier bis sechs Wochen wieder zu befahren sein und die Küferstraße aller Voraussicht nach bis zum Jahresende. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Zusätzlich wird angefragt, ob an der Ersatzbushaltestelle im Fischerareal ein Buswartehäuschen für die Übergangszeit aufgestellt werden kann. Dies wird von der Gemeindeverwaltung geprüft. Des Weiteren prüft die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die Parkplätze vor der Sparkasse und dem CAP-Markt zeitlich zu beschränken, damit ausreichend Parkmöglichkeiten für Kurzzeitbesucher, die in den ortsansässigen Geschäften, der Sparkasse, der Gastronomie und den Arztpraxen einkaufen bzw. diese besuchen, zur Verfügung stehen. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit der Baufirma und den örtlichen Betrieben und Praxen, um eine den Bedarfen angepasste Beschilderung der begrenzten Parkmöglichkeiten sicherzustellen. Parkbänke Friedhof: Es wird angeregt, ob eine Parkbank vor den Urnenwänden umgedreht werden kann, sodass eine zu den Urnenrasengräbern zeigt. Die Gemeindeverwaltung prüft diese Anfrage. Geländer Friedhof: Es wird darauf hingewiesen, dass das Geländer an den Treppen zum Friedhof bereits seit einiger Zeit fehlt und wieder angebracht werden muss. Parkplätze Doppelparker: Es wird angefragt, wann die Parkplätze für die Doppelparker vom Baindter Hof gebaut werden. Die Gemeindeverwaltung wird hier noch einmal nachhaken. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht der Mitglieder des Gemeinderates und weitere Informationen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Sanierungsgebiet Ortskern II - Gutachten Ende der Sanierung - Auswirkungen auf Bebauungsplan Fischerareal und unbeplanter Innenbereich im Ortskern Beschluss: 1. Die Flurstücke 51 (Küferstraße 8) und 51/1 (Ziegeleistraße 6) werden nicht überplant. 2. Auf einen Bebauungsplan in der Ortsmitte wird derzeit verzichtet. TOP weiteres Vorgehen in Sulpach - Beauftragung eines externen Beraters Beschluss: Die Verwaltung wird einen externen Berater mit der Aufarbeitung der genehmigten und vorhandenen Tierbestände im Teilort Sulpach beauftragen. Aus den gewonnenen Daten soll anschließend eine Geruchskartierung erfolgen. TOP Sonstiges – Bike-Park beim Baindter Bädle Beschluss: Die Gemeinde Baindt gewährt den Nutzern zur Anlage der Bikestrecke am Baindter Bädle einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000,00 €. Die rechtlich erforderliche Beschilderung wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Offenlegung des Sulzmoosbaches im Bereich des Fischerareals Die Arbeiten zur Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches haben am 11. Mai 2021 begonnen. Die Offenlegung dient dem Hochwasserschutz, trägt zur Aufwertung des Baches und somit zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei. b) Corona Derzeit gibt es in der Gemeinde Baindt 51 infizierte Personen. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 148,6 mit leicht fallendender Tendenz. Die indische Variante ist am 10. Mai 2021 zum ersten Mal im Landkreis aufgetaucht. c) Kindergarten in der Gemeinde Ab Mittwoch den 12. Mai 2021 gilt die Testpflicht in den Kindergärten. Es werden PCR-Pool-Tests vom Labor Dr. Gärtner angewandt, die sicher, schnell und für die Kinder nicht unangenehm sind. Bei Bedenken der Elternschaft werden Spucktests ausgegeben, die zu Hause als Selbsttests mit Eigenbescheinigung durchgeführt werden können. d) Impfquote Die Impfquote im Landratsamt Ravensburg liegt derzeit bei 26 %. Es haben in Baindt durch das mobile Impfteam 60 Erstimpfungen und 12 Zweitimpfungen stattgefunden. Es werden noch 2 Termine mit jeweils 24 Zweitimpfungen stattfinden. Alle Bürgerinnen und Bürger die am 11.05.2021 79 Jahre oder älter sind, haben von der Gemeinde ein Impfangebot in der Schenk-Konrad-Halle bekommen. TOP 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort Kämmerer Abele berichtet: Die Energiewende stellt uns gemeinsam vor große Herausforderungen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, ist dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Entwicklung geeigneter Werkzeuge, die uns helfen die Klimaschutzziele zu erreichen. Was bedeuten die Klimaschutzziele Baden-Württembergs für den Hochlauf von Erneuerbaren Energien und Elektromobilität in unserer Gemeinde? Erreicht unsere Gemeinde Baindt die vorgegebenen Klimaschutzziele und schaffen wir die Energiewende? Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf das Strom- und Gasnetz in unserer Gemeinde, sowie auf die zukünftige Planung und Umsetzung von Wohnraum? Wie hoch ist die aus dem Hochlauf resultierende CO₂-Einsparung? In Zeiten von Elektromobilität, Energiewende und steigenden Klimaschutzzielen ist eines besonders wichtig: Transparenz, um die richtigen Entscheidungen für zukunftsfähige Energieversorgungsnetze treffen zu können. Ein Baustein hierfür ist die neue KommunalPlattform der Netze BW, welche ermöglicht, den zukünftig notwendigen Ausbau im Bereich Infrastruktur aufzuzeigen, Synergien zu generieren und die Klimaziele vor Ort zu managen. Über diese erhalten wir eine Einsicht in den Netzentwicklungsplan und in die Netzanschlüsse, außerdem könnte eine Dreijahresplanung sowie ein Störungsmonitor für die Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen. Die Energiewende sollte im Bereich der Stromnetze aktiv mitbegleitet werden. Ob bei Ladesäulen, Quartiersgedanken, PV-Anlagen sowie bei Grundstücken für Batteriespeicher. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Schuch und Müller stellten die KommunalPlattform ausführlich vor. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der NetzeBW zur Kenntis. TOP 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 wurde das Ing.-Büro Schranz, Bad Saulgau beauftragt, die Arbeiten zur Sanierung der Nelkenstraße öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 26.03.2021 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Zur Submission am 21.04.2021 gingen sieben Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einem Angebotspreis von 240.552,13 Euro brutto (100%). Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: - Fahrbahnerneuerung Straße und Gehweg - Verlegung einer Breitbandleerrohrtrasse - Erneuerung der best. Wasserleitung (Hauptleitung + Hausanschlussleitung bis Grundstücksgrenze zum Privateigentum) - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Erneuerung Schachtabdeckungen des Mischwasserkanals Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint Das Angebot der Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto ist das günstigste Angebot. Laut Kostenschätzung lagen die Baukosten bei 247.282,00 € brutto. Die Verwaltung hat die notwendigen Mittel im Haushalt 2021/22 bereit gestellt. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Nelkenstraße wird an Fa. Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto erteilt. TOP 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Neugestaltung des Dorfplatzes wird in nächster Zukunft ein wichtiges Thema in der Gemeindeentwicklung darstellen. Erste Entwürfe vom Landschaftsarchitekten liegen bereits vor. Ebenfalls haben Gespräche mit Vertretern der Vereine und Angrenzern stattgefunden, Pandemiebedingt bisher online. Geplant ist nun Ende Juni eine Planungswerkstatt zum Thema Dorfplatzgestaltung in der Schenk-Konrad-Halle abzuhalten. Parallel hat sich der Gemeinderat mit dem Gebäude angrenzend an den Dorfplatz beschäftigt. Im Januar 2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass das Gebäude am Dorfplatz von der Gemeinde gebaut werden soll. Mit einer Markterkundung, die von der Verwaltung durchgeführt wurde, wurde ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Bauträgern abgefragt. Die Auswertung dieser Markterkundung wurde am 20. April 2021 in der Gemeinderatssitzung von Herrn Thomas Gauggel vorgestellt. Es wurden vier Varianten einer möglichen Umsetzung aufgezeigt, wobei die Tendenz in die Richtung ging, dass eine Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erfolgen und diese die Grundlage für eine Totalunternehmerausschreibung sein soll. Da sich die Planer aus Tübingen bereits intensiv mit der Ortsmitte und dem Gebäude angrenzend an den Dorfplatz beschäftigt haben, wurden sie von der Verwaltung gebeten, ein Angebot für ein Honorar auf Grundlage der HOAI für die zu erbringenden Leistungen abzugeben. Wenn die Totalunternehmerausschreibung nicht zum gewünschten Erfolg führt, kann im weiteren Verlauf immer noch ein in einer EU weiten Ausschreibung gewonnenes Architekturbüro die Entwurfsplanung vornehmen, mit dem Ziel der Beauftragung eines Generalunternehmers. Da die Planung des Dorfplatzes mit dem Bau des Gebäudes zusammenspielen muss, ist eine zügige Weiterentwicklung der Planung erforderlich. Auf Grund der intensiven Voruntersuchungen können die Planer aus Tübingen die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Vorbereitung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung zügig und kostengünstig leisten. Beschluss: 1. Die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen werden mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung beauftragt. 2. Dem Honorarangebot wird zugestimmt. TOP 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Baugebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen 5 Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Drei Baugenehmigungen wurden bereits erteilt, ein Bauvorhaben ist im Rohbau fertig. Ein weiteres Grundstück mit 2.466m² Fläche kann an einen Handwerksbetrieb veräußert werden. Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes mit 2.466 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Ostseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 4,56 m und einer Dachneigung von ca. 4° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Lerchenweg 9 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 Kämmerer Abele teilt mit: Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal- abgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2019 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2019 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen um die Ausgleichsbeträge bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2019 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2020 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2019 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 617.141,20 € 450.105,61 € 167.035,59 € Gebühreneinnahmen 605.606,48 € 452.228,90 € 153.377,58 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -11.534,72 € 2.123,29 € -13.658,01 € vorläufiges Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 638.646,25 € 450.218,64 € 188.427,61 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.043,89 € 29.913,65 € -33.957,54 € Nachrichtlich: Das handelsrechtliche Ergebnis weist zum 31.12.2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +425.026,00 € auf. Die Kalkulation wurde für den Bemessungszeitraum 2019 bis 2021 erstellt. Folglich können die gebührenrechtlich ausgleichsfähigen/ausgleichspflichtigen Ergebnisse abschließend ermittelt werden. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir müssen Ende 2021 die Gebühr kurzfristig senken, sofern wir nicht in Aufwand investieren. Von Seiten der Verwaltung wäre eine konstante Gebühr besser, als nächstes Jahr senken und dann wieder kräftig erhöhen. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Dem Bauamt liegt ein Angebot für eine Hydraulikberechnung vor. Darin enthalten sind folgende Leistungen: • Ermittlung der Einzugsgebiete, - inkl. Neubaugebiete wo das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal geht. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr, oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. – • Berücksichtigung der Sonderbauwerke, • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Anschließend sollten folgende Projekte weiterverfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Sowohl handelsrechtliche als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höherer Einnahmen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Die Gemeinde trägt seit 2018 38% der Gesamtkosten des Abwasserzweckverbandes (44% des kommunalen Anteils). Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2020 ein Verlust von -26.800 € geplant. Das vorläufige Ergebnis 2020 weist aufgrund erhöhten Unterhaltungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von -38.303,73 € aus. Die Verbrauchsmengen waren 2020 erhöht und werden auch 2021 vermutlich auf diesem Niveau verbleiben. Das vergangene Frühjahr war zu trocken. Der Verbrauch hat sich aufgrund Corona (vermehrte Homeofficetätigkeit), trockenes Frühjahr und Einwohnerzuwächsen etwas erhöht. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2019 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2019 0,50 €/m². Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2020 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2019 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2.123,29 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -13.658,01 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.913,65 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -33.957,54 €. 3. Die Kanalisation soll 2021 neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag an den kostengünstigsten Bieter zu vergeben. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. Dies ist, so Bauamtsleiterin Jeske, in einem Fall noch nicht geschehen. b) Neubaugebiet Geigensack/Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, die Grundstückseigentümer aufzufordern, den von der Gemeinde angelegten Erdwall an der Igelstraße (Hochwasserschutz) in Richtung Sulpach wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. c) Bautätigkeiten in der Hirschstraße Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob diverse Bautätigkeiten in der Hirschstraße (Gewächshäuser, Swimmingpools, Gartenhäuser usw.) genehmigungsfrei sind. d) Einführung Gelbe Tonne Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Kreistag beschlossen hat, die Gelbe Tonne kreisweit zum 01.01.2022 einzuführen. Diese Entscheidung, so Kämmerer Abele, wird auch Einfluss auf den Fortbestand des Wertstoffhofes beim Bauhof haben. e) Sachstand Anbau Feuerwehrgerätehaus Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass in der Gemeinderatssitzung im Juli über die Beauftragung mit der weiteren Planung beraten und entschieden wird.. In diesem Zuge werden auch die Schäden am Bauhofgebäude und am Feuerwehrgerätehaus aufgenommen.[mehr]

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              2022_04_05_Bericht.pdf

              Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht – 5 davon in kommunalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehscheibenmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK-Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst- und Gartenbau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter anderem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die bestehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu erstellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachungen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20% • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4% • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Baurechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebsleiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, weshalb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenliegenden Treppenanlage wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "2. Änderung Marsweiler Ost II" beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufstockung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschossen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Treppenhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Bebauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Verletzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord- westlichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kommanditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komplementärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rahmenvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behördengruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussgebervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nordgemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungsrunde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro- Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostensteigerung um ca. 35% mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementsprechend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nachtrag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussänderungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Diesel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertragsunterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusammenarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgastzahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbindung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künftig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorgeschlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann entscheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommerferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Straßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutschland kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohnraum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich höheren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, sondern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu vollständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Personen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten geflüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohnraumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemeinde Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vorlaufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglichkeiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt einen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unverschuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermeiden und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klosterhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zusätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errichtung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maßnahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstützung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebote einzuholen und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5-7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamtsfest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll. b) Integrationsmanagement – Verlängerung der Förderung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förderung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr verlängert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsmanagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Musikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel thematisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz – Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeinderates sollte man mit den Baindter Landwirten das Gespräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird.[mehr]

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                2022_07_05_Bericht.pdf

                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweckverband Breitbandversorgung an den günstigsten Bieter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird mangels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona- Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvorlage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Angebot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauftragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäudes wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nordseite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Straße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahrbahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Befreiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Errichtung einer Doppelgarage in der nicht überbaubaren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2022/2023 Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich geändert. Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischenzeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermögen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergebnis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Gewinnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenkapital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 bestätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Millionen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommunen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschätzung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaftliche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Inflation, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Maisteuer- schätzung 2022 +/- Gewerbesteuer Nachzahlung veranlagt/hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u. a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 479.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukrainekrieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. 2022 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bauabschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Gebäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haushaltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Maurer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Walter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Kreisebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstandesbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstandesbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungsstandesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbeamten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangsfrist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Behandlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in folgenden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druckkosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zuzüglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs rot markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müsste die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgeltlichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrachte "sonstige Leistungen" des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemeinderatssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im November 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläuterte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnahme Hochwasser- schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenabfluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinnvolle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch einen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des Förderbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikomanagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasserschutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächsten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemeinde laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des Förderbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putzfirma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Ackermann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hundeschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht genehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemeindegrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen.[mehr]

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                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 14.02.2023

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