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Hochschule

Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) in Deutschland erworben, stehen Ihnen in Baden-Württemberg die regulären Bewerbungswege an einer Hochschule offen. Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. Reifezeugnisse oder Fachschulabschlüsse) wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart. Es empfiehlt sich, Kontakt mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule aufzunehmen, wenn Sie in Deutschland die Hochschulreife oder ein Hochschulstudium anstreben, ein im Herkunftsland begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen wollen oder im Herkunftsland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und diesen Beruf in Deutschland ausüben möchten. Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule hat ein besonderes Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler und deren nachgereiste Familienangehörige. Dieses gilt auch für Kontingentflüchtlinge, Asylberechtigte, Flüchtlinge und deren nachgereiste Familienangehörige. Beispiele: Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache nach TestDaF-Niveau Beratung und berufliche Orientierung Kurse zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung Studienvorbereitende und -begleitende Seminare Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg Stipendien und Seminare Achtung: Sie müssen den Förderantrag frühzeitig einreichen, damit eine Zulassung noch vor Ihrem 30. Lebensjahr erfolgen kann. Eine spätere Zulassung zur Förderung ist nicht möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hilfen zur Erziehung

Sie kommen mit Ihren Kindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? Die Situation ist so verfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten? Dann kann Ihnen das Jugendamt mit einem sehr breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot helfen. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann. Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von Minderjährigen zu. Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist stets, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt. Um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zu abzumildern, reichen in den meisten Fällen beratende oder unterstützende Hilfen aus wie beispielsweise Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand in Form eines Betreuungshelfers oder einer Betreuungshelferin sozialpädagogische Familienhilfe. In besonderen Situationen können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise durch Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie, Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform oder durch Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht demjenigen, der einen Zahlungsanspruch hat, diesen Anspruch auf einfache und schnelle Weise geltend zu machen und einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erhalten. Das Mahnverfahren ist besonders geeignet für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, über die kein Streit besteht. Die Beteiligten können so ein aufwendigeres gerichtliches Klageverfahren vermeiden. Voraussetzung für das Mahnverfahren ist, dass ein Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro geltend gemacht wird, der Anspruch fällig ist und der Zahlungsanspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig ist, die noch nicht erbracht wurde. Einen Mahnbescheid zu beantragen kann dann sinnvoll sein, wenn Sie davon ausgehen können, dass der Schuldner keine Einwände gegen Ihren Anspruch vorbringen wird. Erhebt der Schuldner gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch, wird das Mahnverfahren auf Antrag einer Partei in ein reguläres ("streitiges") Gerichtsverfahren überführt, in dem die Berechtigung der Forderung geprüft wird. Ziel des Mahnverfahrens ist, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Gelingt dies nicht und hat der Schuldner auch keinen Widerspruch erhoben, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Anspruch mit staatlicher Hilfe (zum Beispiel durch einen Gerichtsvollzieher) im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, wird das Verfahren automatisch in ein reguläres Gerichtsverfahren überführt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gesundheitsdialog und Gesundheitsatlas Baden-Württemberg

Auf der Internetplattform zum Gesundheitsdialog Baden-Württemberg erhalten Sie Informationen zum Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg, zur Landesgesundheitskonferenz und zu den Gesundheitsdialogen auf Ebene des Landes, sowie der Land- und Stadtkreise und der Städte und Gemeinden. Auf der Ebene der Landkreise und Stadtkreise sind die im Landesgesundheitsgesetz verankerten Kommunalen Gesundheitskonferenzen wichtige Partner des Landes zur Umsetzung des Zukunftsplans Gesundheit. Im Gesundheitsatlas Baden-Württemberg werden aktuelle Daten und Fakten zu wichtigen Gesundheitsthemen in Form von interaktiven Dashboards, Tabellen und Berichten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die landesweit und regional aufbereiteten Daten sind zu folgenden Themen abrufbar: Strukturdaten zur Bevölkerung Wirtschaftliche und soziale Lage Allgemeiner Gesundheitszustand und Mortalität Krankheiten/ Krankheitsgruppen Medizinische Eingriffe Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen und deren Folgen Einrichtungen des Gesundheitswesens Beschäftigte im Gesundheitswesen Angebote der Gesundheitsförderung, Prävention und gesundheitlichen Selbsthilfe Gesundheitsausgaben und Kosten Darüber hinaus können auch fertige Berichte – sogenannte Gebietsprofile – zu verschiedenen Themen (wie z. B. Diabetes mellitus oder zur Kinder- und Jugendgesundheit) für das Land sowie einzelne Stadt- und Landkreise abgerufen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Massenentlassungen

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen werden sollen, in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern zehn Prozent der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer entlassen werden sollen, in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer entlassen werden sollen. Beabsichtigt der Arbeitgeber Entlassungen (Kündigung oder jede andere Art der Beendigung) oberhalb dieser Schwellenwerte, hat er dies vorab der Bundesagentur schriftlich anzuzeigen und eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Daher hat der Arbeitgeber rechtzeitig zuvor schon dem Betriebsrat die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich unter anderem über die Gründe, die Zahl und die Berufsgruppen die von den Entlassungen betroffen sein sollen, zu unterrichten. Die Mitteilung ist der Bundesagentur zuzuleiten. Entlassungen im Sinne von Kündigungserklärungen werden grundsätzlich erst rechtswirksam, wenn ein Monat nach Eingang der Anzeige bei der Agentur abgelaufen ist. Die Entlassungen werden vor Ablauf eines Monats nur wirksam, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gesetzliche Unfallversicherung

Ihr Kind ist während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tageseinrichtung handelt, die betriebserlaubnispflichtig ist. Dazu zählen vor allem Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und Schulen. Kinder sind auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen versichert. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson durch das zuständige Jugendamt. Versichert sind Kinder während des Besuchs der Tageseinrichtung bzw. der Betreuung durch die geeignete Tagespflegeperson, Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht, Teilnehmer an (aufgrund von Rechtsvorschriften erforderlichen) vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege von und zu der Einrichtung sowie offizielle Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Ausflüge oder Sportfeste) der Tageseinrichtungen oder Schulen. Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie beispielsweise private Unterbrechungen der Wege (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Tageseinrichtung. Kinder, die durch eine Tagespflegeperson betreut werden, die dafür nicht geeignet ist, Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme an privaten Freizeitangeboten und Kinder und Jugendliche, die in Kinder- und Wohnpflegeheimen untergebracht sind. Wenden Sie sich bei einem Unfall an die Unfallkasse Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Tipps für die Wohnungssuche

Die Suche nach einer neuen Wohnung kann zeitraubend sein. Schon bevor Sie mit Ihrer Suche beginnen, sollten Sie sich deshalb überlegen, was genau Sie suchen, also welche Eigenschaften Ihre zukünftige Wohnung haben sollte und wie viel Geld Sie ausgeben wollen. Folgende Punkte sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen: Lage der Wohnung Verkehrsanbindung Größe der Wohnung monatliche Kosten Wenn Sie eine genaue Vorstellung entwickelt haben, was Sie suchen, können Sie auf verschiedene Informationsquellen zurückgreifen, die Sie bei Ihrer Suche unterstützen beziehungsweise Ihnen helfen, sich auf dem Wohnungsmarkt zu orientieren: Quellen für Wohnungsangebote aktueller Mietspiegel Sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, die für Sie interessant sein könnte, müssen Sie folgende Fragen klären, um die endgültigen monatlichen Kosten errechnen zu können: Wie hoch ist die Grundmiete? Wie hoch sind die Nebenkosten ? Existiert ein Energiepass für die Wohnung beziehungsweise das Haus? Wie hoch ist die Kaution ? Hinweis: Zusätzlich kann der Vormieter unter Umständen auch eine Ablösesumme von Ihnen verlangen. Die Ablöse ist ein Geldbetrag, den Sie an den Vormieter zahlen, wenn Sie Einrichtungsgegenstände (z.B. Einbauküche, Teppichboden) von ihm übernehmen. Dies kommt einem Kauf der betreffenden Gegenstände gleich. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Vormieter nur den Zeitwert der Gegenstände verlangt. Dieser ist abhängig vom Neupreis, Alter und Zustand. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände vom Vormieter zu übernehmen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Aktueller Mietspiegel

Sie können in einem Mietspiegel nachsehen, wie viel Geld Sie für eine Mietwohnung, die Ihren Ansprüchen genügt, aufbringen müssen oder ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist. Mietspiegel werden von Gemeinden und Interessenvertretungen erstellt (z.B. Mieterverbänden, Haus- und Grundbesitzervereinigungen). Sie sollen einen Überblick darüber geben, welche Miete für welche Wohnungen in welcher Gegend angemessen ist ("ortsübliche Vergleichsmiete"). Entscheidend für die Höhe der Miete können beispielsweise sein: Wohngegend (z.B. Stadtgrenze oder Zentrum) Lage des Hauses (z.B. Ruhelage, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel) Baujahr des Hauses und die Wohnungsausstattung (z.B. Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden) Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte, in Baden-Württemberg beispielsweise für: Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Friedrichshafen Heidelberg Ulm Heilbronn Pforzheim Reutlingen Esslingen Ludwigsburg Tübingen Villingen-Schwenningen Konstanz Böblingen und Sindelfingen Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist. Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinde oder indem Sie den Namen der Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben. Sie erhalten Mietspiegel in der Regel nur, wenn Sie dafür eine Gebühr bezahlen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Was wird gewählt

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Deshalb finden grundsätzlich alle fünf Jahre Wahlen statt. Die nächste reguläre Landtagswahl findet im Jahr 2026 statt. Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtags. Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes. Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn sich der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder selbst aufgelöst hat oder der Landtag durch Volksbegehren/Volksabstimmung aufgelöst wird. Jeder Wahlberechtigte hatte bei der Landtagswahl am 14. März 2021 eine Stimme. Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Zu gegebenem Zeitpunkt werden an dieser Stelle ausführliche Informationen zum neuen Landtagswahlrecht veröffentlicht.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verwaltung einer Stiftung

Die Stiftungsverwaltung dient der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks . Die Stiftung muss sparsam und wirtschaftlich verwaltet werden. Dies bezieht sich nicht nur auf das Stiftungsvermögen, sondern auf die gesamte Verwaltungstätigkeit und die Organisation. Es verbietet zu hohe Verwaltungskosten und unangemessen hohe Entschädigungen für Organmitglieder. Das Stiftungsvermögen ist von anderem Vermögen getrennt zu halten. Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten (Werterhaltung). Vermögensumschichtungen sind zulässig, wenn sie werterhaltend oder wertsteigernd sind. Auf den Ausgleich inflationsbedingter Verminderungen des Vermögens sowie sonstiger Verluste ist zu achten. Es soll sowohl sicher als auch rentierlich angelegt werden. Was das genau bedeutet, muss abhängig von der konkreten Stiftung und dem Willen der stiftenden Person im Einzelfall beurteilt werden. Eine konservative Anlagestrategie kann etwa darin bestehen, dass höchstens ein Drittel des Gesamtkapitals in Anlagen mit einem gewissen Verlustrisiko investiert werden darf. Außerdem müssen Stiftungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung Rechnung führen. Die Anforderungen richten sich nach Art und Größe der Stiftung und reichen von einer geordneten Zusammenstellung der Belege und einfacher Bilanzierung bei kleineren Stiftungen bis zu doppelter kaufmännischer Buchführung und gegebenenfalls sonstigen handelsrechtlichen Vorschriften bei größeren Stiftungen. Hinweis: Die Grundsätze der Rechnungs- und Berichtsklarheit sowie der Rechnungs- und Berichtswahrheit müssen immer beachtet werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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