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Was wird gewählt

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Deshalb finden grundsätzlich alle fünf Jahre Wahlen statt. Die nächste reguläre Landtagswahl findet im Jahr 2026 statt. Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtags. Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes. Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn sich der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder selbst aufgelöst hat oder der Landtag durch Volksbegehren/Volksabstimmung aufgelöst wird. Jeder Wahlberechtigte hatte bei der Landtagswahl am 14. März 2021 eine Stimme. Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Zu gegebenem Zeitpunkt werden an dieser Stelle ausführliche Informationen zum neuen Landtagswahlrecht veröffentlicht.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verwaltung einer Stiftung

Die Stiftungsverwaltung dient der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks . Die Stiftung muss sparsam und wirtschaftlich verwaltet werden. Dies bezieht sich nicht nur auf das Stiftungsvermögen, sondern auf die gesamte Verwaltungstätigkeit und die Organisation. Es verbietet zu hohe Verwaltungskosten und unangemessen hohe Entschädigungen für Organmitglieder. Das Stiftungsvermögen ist von anderem Vermögen getrennt zu halten. Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten (Werterhaltung). Vermögensumschichtungen sind zulässig, wenn sie werterhaltend oder wertsteigernd sind. Auf den Ausgleich inflationsbedingter Verminderungen des Vermögens sowie sonstiger Verluste ist zu achten. Es soll sowohl sicher als auch rentierlich angelegt werden. Was das genau bedeutet, muss abhängig von der konkreten Stiftung und dem Willen der stiftenden Person im Einzelfall beurteilt werden. Eine konservative Anlagestrategie kann etwa darin bestehen, dass höchstens ein Drittel des Gesamtkapitals in Anlagen mit einem gewissen Verlustrisiko investiert werden darf. Außerdem müssen Stiftungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung Rechnung führen. Die Anforderungen richten sich nach Art und Größe der Stiftung und reichen von einer geordneten Zusammenstellung der Belege und einfacher Bilanzierung bei kleineren Stiftungen bis zu doppelter kaufmännischer Buchführung und gegebenenfalls sonstigen handelsrechtlichen Vorschriften bei größeren Stiftungen. Hinweis: Die Grundsätze der Rechnungs- und Berichtsklarheit sowie der Rechnungs- und Berichtswahrheit müssen immer beachtet werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wertermittlung

Die Bewertung eines Unternehmens ist nicht einfach, da es den absolut richtigen Unternehmenswert nicht gibt. Um einen möglichst objektiven Unternehmenswert festzustellen, gibt es die folgenden Verfahren: Ertragswertverfahren Dabei wird der Unternehmenswert auf Grundlage der zukünftigen Einnahmeüberschüsse und nicht auf Basis der vorhandenen Unternehmenssubstanz ermittelt. Zu diesen Einnahmeüberschüssen zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Substanzwertverfahren Dabei wird der Substanzwert als Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden ermittelt. Betriebsnotwendiges Vermögen wird mit den Wiederbeschaffungskosten bewertet; nicht betriebsnotwendiges Vermögen mit dem zu erzielenden Veräußerungspreis. Der Wert für die Substanz des Unternehmens (z.B. Immobilien, Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Fahrzeuge und Warenlager) ist nicht der Bilanz zu entnehmen. Ein einheitliches Verfahren zur richtigen Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens gibt es in der Praxis nicht. Viele Methoden kombinieren beide Verfahren. Welches Bewertungsverfahren angewendet wird, hängt vom Bewertungszweck, der Unternehmensgröße und vom vorhandenen Datenmaterial ab. Die Rechtsprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an, wenn ausscheidende Gesellschafterinnen und Gesellschafter abgefunden werden müssen. Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinnansprüche den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert. Tipp: Um einen fairen, einvernehmlichen Preis zu finden, sollten Sie sich beraten lassen, beispielsweise bei den regional zuständigen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anfordern der Vergabeunterlagen

Möchten Sie an einem bestimmten Vergabeverfahren teilnehmen, können Sie beim öffentlichen Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen für die Ausschreibung anfordern. Meist werden diese aber auch online, beispielsweise auf der Internetseite des Auftraggebers, zum Download zur Verfügung gestellt. Durch die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe (eVergabe) ist es bereits bei vielen Ausschreibungen möglich, die Vergabeunterlagen sowie die Einreichung Ihres Angebots elektronisch zu erledigen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann dadurch effektiver abgewickelt werden und verbessert die Kommunikation zwischen Unternehmer und öffentlichem Auftraggeber. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine "einfache" E-Mail. Hinweis: Nutzen Sie entsprechende elektronische Vergabeplattformen und Onlinedienste. Die Vergabeunterlagen bestehen in der Regel aus einem Anschreiben, in dem die Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, den Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien, den Vertragsunterlagen, die aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen. Die Leistungsbeschreibung ist der für die Bieter wichtigste Teil der Vergabeunterlagen. Hier wird wettbewerbsneutral die gewünschte Leistung beschrieben. Dabei hat der Auftraggeber das Leistungsbestimmungsrecht, das heißt er allein darf bestimmen, "was" beschafft werden soll, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten und wie diese gewertet werden sollen. Die Leistung muss so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass alle bietenden Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können. Denn nur so können eingereichte Angebote miteinander verglichen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Aufstellen von Verkehrsschildern

Eine Liste aller behördlich zugelassenen Schilder finden Sie zusammen mit einer kurzen Erläuterung in der Straßenverkehrs-Ordnung. Es gibt: Gefahrzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Darüber hinaus sind auch bestimmte Zusatzzeichen erlaubt. Für die Beschilderung sind in erster Linie die Stadt- und Landkreise zuständig. Ihnen obliegt es, auf Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege die korrekten Verkehrszeichen anzubringen. Das gilt auch für den Fall, dass Schilder nur für eine bestimmte Zeitspanne angebracht werden müssen, beispielsweise bei der Errichtung einer Baustelle. Wenn Sie bemerken, dass ein Schild fehlt oder beschädigt wurde, sollten Sie dies der Straßenverkehrsbehörde melden. Verkehrsschilder sind unerlässlich für einen möglichst reibungslosen Verkehr. Doch was geschieht, wenn zu viele Schilder mehr verwirren als dass sie weiterhelfen? Die Aktion "Abbau des Schilderwaldes" des Ministeriums für Verkehr zielt darauf ab, den Verkehr innerhalb von Städten und Gemeinden zu entlasten und Straßen übersichtlicher zu gestalten. Bei Vor-Ort-Terminen mit Vertretern von Polizei und Verkehrssicherheitsverbänden machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörden ein Bild von der Situation und ordnen gegebenenfalls den Abbau von Verkehrszeichen an. An dieser Aktion können Sie sich ebenfalls beteiligen, indem Sie der für Ihren Ort zuständigen Behörde Schilder melden, die Ihrer Ansicht nach überflüssig sind.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sicherheit von Chemikalien in der stofflichen Marktüberwachung

Welche Aufgabe hat die Marktüberwachung hinsichtlich der Sicherheit von Chemikalien? Chemikalien werden vielerorts eingesetzt, sowohl im Berufsleben als auch im Alltag. Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Wirtschaftsakteure, die Chemikalien und Erzeugnisse auf den Markt bringen, zahlreiche Anforderungen und Regelungen im Hinblick auf darin enthaltene gefährliche Stoffe beachten. Dies gilt auch für Verbraucherchemikalien wie zum Beispiel Reinigungsmittel oder Lacke. Der Hersteller muss diese anhand der Gefahreneigenschaften chemikalienrechtlich einstufen. Daraus resultiert die Kennzeichnung unter anderem mit Piktogrammen und Gefahrenhinweisen, die dem Verbraucher Hinweise zum sicheren Gebrauch geben. Darüber hinaus müssen Verbraucherchemikalien mit bestimmten schwerwiegenden Eigenschaften (zum Beispiel Ätzwirkung), die vor allem für Kinder gefährlich sein können, mit einem kindergesicherten Verschluss versehen werden. Welche Gefahren ergeben sich durch Chemikalien in Produkten? Gegenstand der stofflichen Marktüberwachung sind nicht nur Chemikalien als solche, sondern auch gefährliche Stoffe in Produkten. So gibt es für verschiedenste gefährliche Stoffe Grenzwerte. Zum Beispiel gelten für die Schwermetalle Blei und Cadmium Grenzwerte in Elektrogeräten, Verpackungen, Modeschmuck, Kunststoffen oder Batterien, die im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung kontrolliert werden. Wer ist für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien und Produkten zuständig? Für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien ist die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Dienstleistungen

Dienstleistungen haben in Baden-Württemberg einen entscheidenden Anteil an wirtschaftlichem Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Positiv auf die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft wirken sich Zukunftstrends wie beispielsweise die Digitalisierung als Querschnittstechnologie und die Internetwirtschaft im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aus. Darüber hinaus löst der demografische Wandel wesentliche Impulse vor allem auf die Betreuungs- und Gesundheitsdienstleistungen (Gesundheitswirtschaft) aus. Die Dienstleistungszukunftsfelder mit hohen Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen liegen unter anderem in folgenden Bereichen: unternehmensnahe Dienstleistungen, vor allem Dienstleistungen im Bereich der Technik und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie produktbegleitende Dienstleistungen Logistik und Mobilitätsdienstleistungen Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft, vor allem Software/Spiele, Architektur und Design Gesundheitswirtschaft (Gesundheitsdienstleistungen einschließlich Pflege) Bildung (vor allem Fort- und Weiterbildung) sowie Kinderbetreuung Planungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Beratungs- und Informationsdienste im Zukunftsfeld "nachhaltiges Wirtschaften" (z.B. im Bereich der Energieeffizienz) Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Sport haushaltsnahen Dienstleistungen Um die Chancen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu verbessern, wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, unter anderem durch die Einrichtung sogenannter "Einheitlicher Ansprechpartner" als Anlaufstelle für Informationen und die Abwicklung formaler Unternehmensgründungsprozesse.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Forderungsausfälle vermeiden

Um Forderungsausfälle zu vermeiden, kann im Vorfeld schon Einiges unternommen werden. Viele Schwierigkeiten und Missverständnisse können verhindert werden, wenn Sie im Vertrag Folgendes schriftlich festlegen: Modalitäten der Leistungserbringung (Leistungsvolumen, Spezifikation der Leistung, Gewährleistung) Zahlungsmodalitäten (zum Beispiel Zahlungsfristen, Zahlungsweise) Schon bei der Anbahnung eines größeren Geschäftes können Sie die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners (Bonität) überprüfen. Auf Antrag erhalten Sie Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Sie erfahren beispielsweise, ob Ihr Geschäftspartner schon eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Die Vermögensauskunft entspricht der früheren eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse. Sie können auch überprüfen, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Unter " Insolvenzverfahren online " finden Sie Informationen über die anhängigen Insolvenzverfahren. Vor allem wenn Waren geliefert, aber nicht gleich bezahlt werden müssen, kann die Vereinbarung einer Anzahlung, einer Kaution oder einer Abschlagszahlung sinnvoll sein. Wollen Sie, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in Ihrem Eigentum bleibt, können Sie einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren. Unter bestimmten Umständen können Sie auch Sicherheiten wie beispielsweise eine Bürgschaft verlangen. Wurde der Auftrag ausgeführt, ist es wichtig, zügig und zeitnah die Rechnung zu stellen und darin eine konkrete Zahlungsfrist zu nennen. Eingehende Zahlungen sollten Sie konsequent überwachen und sich mit säumigen Schuldnern rasch in Verbindung setzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Annahme einer Erbschaft

Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten. Es ist wichtig, dass Sie sich über alle Risiken informieren, denn als Erbe übernehmen Sie nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Nehmen Sie das Erbe an, haften Sie sowohl mit dem Nachlass als auch mit Ihrem eigenen Vermögen. An eine bestimmte Form ist die Annahme der Erbschaft nicht gebunden. Es bedarf keiner expliziten Erklärung der Annahme. Es genügt schon ein entsprechendes schlüssiges Verhalten, etwa die Verfügung über einen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass. Als Annahme gilt außerdem, die Ausschlagungsfrist verstreichen zu lassen. Achtung: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall des Erbes und vom Grund seiner Berufung als Erbe. Berufungsgrund ist entweder die gesetzliche Erbfolge oder die letztwillige Verfügung. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Besonderheiten gelten, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland lebte oder für Erben, die sich im Ausland aufhalten. Die Annahme einer Erbschaft ist in der Regel verbindlich. Sie ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen anfechtbar. Falls Sie nach der Annahme der Erbschaft feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist, haben Sie neben der Anfechtung die Möglichkeit, die Haftung für die geerbten Schulden zu beschränken.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vom Bauantrag bis zum Richtfest

Es gibt folgende Verfahren: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Sie beantragen eine Baugenehmigung und die Baurechtsbehörde prüft nur bestimmte Punkte davon. das Kenntnisgabeverfahren: Sie informieren die Baurechtsbehörde umfassend. Das reicht aus. Die Baurechtsbehörde wird nicht weiter tätig. verfahrensfreie Bauvorhaben: Sie müssen keine Baurechtsbehörde informieren, die Baurechtsbehörde prüft vor Ihrem Vorhaben nichts. Jedes Verfahren ist für bestimmte Gebäudearten vorgesehen. Manchmal sind auch bestimmte Merkmale relevant, z.B. eine bestimme Gebäudehöhe. Achtung: Kein Baubeginn ohne die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung! Bauen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Sie Geld kosten. Hinzu kommt das Risiko, dass Sie eine nicht genehmigungsfähige, aber begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigen müssen. Der rote und der grüne Punkt Sobald Sie alle Genehmigungen eingeholt haben, können Sie die Baustelle einrichten, dürfen aber noch nicht loslegen: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Erhalt des Baufreigabescheins, dem "Roten Punkt". Bei kenntnisgabepflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Ablauf einer Frist ab Einreichung der vollständigen Bauvorlagen (zwei Wochen oder einen Monat). Dafür hat sich– obwohl gesetzlich nicht erforderlich – ein „Grüner Punkt“ eingebürgert. Bei Teilbaufreigaben, wenn also z.B. bis zur Entscheidung des Bauantrags nur die Erd- und Gründungsarbeiten freigegeben wurden, haben sich jeweils "halbe Punkte" eingebürgert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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