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Aufstellen von Verkehrsschildern

Eine Liste aller behördlich zugelassenen Schilder finden Sie zusammen mit einer kurzen Erläuterung in der Straßenverkehrs-Ordnung. Es gibt: Gefahrzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Darüber hinaus sind auch bestimmte Zusatzzeichen erlaubt. Für die Beschilderung sind in erster Linie die Stadt- und Landkreise zuständig. Ihnen obliegt es, auf Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege die korrekten Verkehrszeichen anzubringen. Das gilt auch für den Fall, dass Schilder nur für eine bestimmte Zeitspanne angebracht werden müssen, beispielsweise bei der Errichtung einer Baustelle. Wenn Sie bemerken, dass ein Schild fehlt oder beschädigt wurde, sollten Sie dies der Straßenverkehrsbehörde melden. Verkehrsschilder sind unerlässlich für einen möglichst reibungslosen Verkehr. Doch was geschieht, wenn zu viele Schilder mehr verwirren als dass sie weiterhelfen? Die Aktion "Abbau des Schilderwaldes" des Ministeriums für Verkehr zielt darauf ab, den Verkehr innerhalb von Städten und Gemeinden zu entlasten und Straßen übersichtlicher zu gestalten. Bei Vor-Ort-Terminen mit Vertretern von Polizei und Verkehrssicherheitsverbänden machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörden ein Bild von der Situation und ordnen gegebenenfalls den Abbau von Verkehrszeichen an. An dieser Aktion können Sie sich ebenfalls beteiligen, indem Sie der für Ihren Ort zuständigen Behörde Schilder melden, die Ihrer Ansicht nach überflüssig sind.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sicherheit von Chemikalien in der stofflichen Marktüberwachung

Welche Aufgabe hat die Marktüberwachung hinsichtlich der Sicherheit von Chemikalien? Chemikalien werden vielerorts eingesetzt, sowohl im Berufsleben als auch im Alltag. Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Wirtschaftsakteure, die Chemikalien und Erzeugnisse auf den Markt bringen, zahlreiche Anforderungen und Regelungen im Hinblick auf darin enthaltene gefährliche Stoffe beachten. Dies gilt auch für Verbraucherchemikalien wie zum Beispiel Reinigungsmittel oder Lacke. Der Hersteller muss diese anhand der Gefahreneigenschaften chemikalienrechtlich einstufen. Daraus resultiert die Kennzeichnung unter anderem mit Piktogrammen und Gefahrenhinweisen, die dem Verbraucher Hinweise zum sicheren Gebrauch geben. Darüber hinaus müssen Verbraucherchemikalien mit bestimmten schwerwiegenden Eigenschaften (zum Beispiel Ätzwirkung), die vor allem für Kinder gefährlich sein können, mit einem kindergesicherten Verschluss versehen werden. Welche Gefahren ergeben sich durch Chemikalien in Produkten? Gegenstand der stofflichen Marktüberwachung sind nicht nur Chemikalien als solche, sondern auch gefährliche Stoffe in Produkten. So gibt es für verschiedenste gefährliche Stoffe Grenzwerte. Zum Beispiel gelten für die Schwermetalle Blei und Cadmium Grenzwerte in Elektrogeräten, Verpackungen, Modeschmuck, Kunststoffen oder Batterien, die im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung kontrolliert werden. Wer ist für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien und Produkten zuständig? Für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien ist die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Dienstleistungen

Dienstleistungen haben in Baden-Württemberg einen entscheidenden Anteil an wirtschaftlichem Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Positiv auf die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft wirken sich Zukunftstrends wie beispielsweise die Digitalisierung als Querschnittstechnologie und die Internetwirtschaft im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aus. Darüber hinaus löst der demografische Wandel wesentliche Impulse vor allem auf die Betreuungs- und Gesundheitsdienstleistungen (Gesundheitswirtschaft) aus. Die Dienstleistungszukunftsfelder mit hohen Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen liegen unter anderem in folgenden Bereichen: unternehmensnahe Dienstleistungen, vor allem Dienstleistungen im Bereich der Technik und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie produktbegleitende Dienstleistungen Logistik und Mobilitätsdienstleistungen Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft, vor allem Software/Spiele, Architektur und Design Gesundheitswirtschaft (Gesundheitsdienstleistungen einschließlich Pflege) Bildung (vor allem Fort- und Weiterbildung) sowie Kinderbetreuung Planungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Beratungs- und Informationsdienste im Zukunftsfeld "nachhaltiges Wirtschaften" (z.B. im Bereich der Energieeffizienz) Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Sport haushaltsnahen Dienstleistungen Um die Chancen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu verbessern, wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, unter anderem durch die Einrichtung sogenannter "Einheitlicher Ansprechpartner" als Anlaufstelle für Informationen und die Abwicklung formaler Unternehmensgründungsprozesse.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Forderungsausfälle vermeiden

Um Forderungsausfälle zu vermeiden, kann im Vorfeld schon Einiges unternommen werden. Viele Schwierigkeiten und Missverständnisse können verhindert werden, wenn Sie im Vertrag Folgendes schriftlich festlegen: Modalitäten der Leistungserbringung (Leistungsvolumen, Spezifikation der Leistung, Gewährleistung) Zahlungsmodalitäten (zum Beispiel Zahlungsfristen, Zahlungsweise) Schon bei der Anbahnung eines größeren Geschäftes können Sie die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners (Bonität) überprüfen. Auf Antrag erhalten Sie Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Sie erfahren beispielsweise, ob Ihr Geschäftspartner schon eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Die Vermögensauskunft entspricht der früheren eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse. Sie können auch überprüfen, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Unter " Insolvenzverfahren online " finden Sie Informationen über die anhängigen Insolvenzverfahren. Vor allem wenn Waren geliefert, aber nicht gleich bezahlt werden müssen, kann die Vereinbarung einer Anzahlung, einer Kaution oder einer Abschlagszahlung sinnvoll sein. Wollen Sie, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in Ihrem Eigentum bleibt, können Sie einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren. Unter bestimmten Umständen können Sie auch Sicherheiten wie beispielsweise eine Bürgschaft verlangen. Wurde der Auftrag ausgeführt, ist es wichtig, zügig und zeitnah die Rechnung zu stellen und darin eine konkrete Zahlungsfrist zu nennen. Eingehende Zahlungen sollten Sie konsequent überwachen und sich mit säumigen Schuldnern rasch in Verbindung setzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Annahme einer Erbschaft

Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten. Es ist wichtig, dass Sie sich über alle Risiken informieren, denn als Erbe übernehmen Sie nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Nehmen Sie das Erbe an, haften Sie sowohl mit dem Nachlass als auch mit Ihrem eigenen Vermögen. An eine bestimmte Form ist die Annahme der Erbschaft nicht gebunden. Es bedarf keiner expliziten Erklärung der Annahme. Es genügt schon ein entsprechendes schlüssiges Verhalten, etwa die Verfügung über einen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass. Als Annahme gilt außerdem, die Ausschlagungsfrist verstreichen zu lassen. Achtung: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall des Erbes und vom Grund seiner Berufung als Erbe. Berufungsgrund ist entweder die gesetzliche Erbfolge oder die letztwillige Verfügung. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Besonderheiten gelten, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland lebte oder für Erben, die sich im Ausland aufhalten. Die Annahme einer Erbschaft ist in der Regel verbindlich. Sie ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen anfechtbar. Falls Sie nach der Annahme der Erbschaft feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist, haben Sie neben der Anfechtung die Möglichkeit, die Haftung für die geerbten Schulden zu beschränken.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vom Bauantrag bis zum Richtfest

Es gibt folgende Verfahren: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Sie beantragen eine Baugenehmigung und die Baurechtsbehörde prüft nur bestimmte Punkte davon. das Kenntnisgabeverfahren: Sie informieren die Baurechtsbehörde umfassend. Das reicht aus. Die Baurechtsbehörde wird nicht weiter tätig. verfahrensfreie Bauvorhaben: Sie müssen keine Baurechtsbehörde informieren, die Baurechtsbehörde prüft vor Ihrem Vorhaben nichts. Jedes Verfahren ist für bestimmte Gebäudearten vorgesehen. Manchmal sind auch bestimmte Merkmale relevant, z.B. eine bestimme Gebäudehöhe. Achtung: Kein Baubeginn ohne die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung! Bauen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Sie Geld kosten. Hinzu kommt das Risiko, dass Sie eine nicht genehmigungsfähige, aber begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigen müssen. Der rote und der grüne Punkt Sobald Sie alle Genehmigungen eingeholt haben, können Sie die Baustelle einrichten, dürfen aber noch nicht loslegen: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Erhalt des Baufreigabescheins, dem "Roten Punkt". Bei kenntnisgabepflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Ablauf einer Frist ab Einreichung der vollständigen Bauvorlagen (zwei Wochen oder einen Monat). Dafür hat sich– obwohl gesetzlich nicht erforderlich – ein „Grüner Punkt“ eingebürgert. Bei Teilbaufreigaben, wenn also z.B. bis zur Entscheidung des Bauantrags nur die Erd- und Gründungsarbeiten freigegeben wurden, haben sich jeweils "halbe Punkte" eingebürgert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausländische Arbeitnehmer

Sie haben vor, nach Deutschland zu kommen, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann ist es wichtig, dass Sie sich vorab ausführlich über Möglichkeiten und Bedingungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland informieren. Fachkräfte Fachkräfte haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit zu erhalten. Fachkraft ist eine Person, die entweder eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung). Für einen Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen Sie in der Regel ein nationales Visum. Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig. Bürger und Bürgerinnen der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Bürger aus Staaten der Europäischen Union und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU). Rückkehr ins Heimatland Wenn Sie eine berufliche Eingliederung in Ihr Herkunftsland planen, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit helfen. Ihr "Mobilitätsberater" kann Sie gezielt informieren oder den Kontakt zu externen Institutionen, die Reintegrationsberatung und -hilfen anbieten, herstellen. Broschüren zum Thema Reintegration finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Checkliste für Hochwasser

Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Informieren Sie sich! In der Hochwassergefahrenkarte können Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sowie Mieter und Mieterinnen sehen, ob und in welchem Ausmaß ihre Häuser und Wohnungen von Hochwasser betroffen sein können. Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ). Aktuelle Wetterwarnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus. Schon bei der Planung und dem Bau können Eigentümer Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden. Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen. Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten. Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet. Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert werden. Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kaution

Die Kaution ist eine Geldsumme, die Sie als Sicherheit an die Vermieterin oder den Vermieter zahlen müssen, wenn Sie sich dazu verpflichtet haben. Die Vermieterin oder der Vermieter kann auf diese Weise sicherstellen, dass nach Ihrem Auszug keine Forderungen an Sie als Mieter offen bleiben. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Sie können die Kaution auch in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Vermieterin oder der Vermieter sind in der Regel verpflichtet, die Kaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Andere Anlageformen sind zulässig, wenn sie zwischen Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter und Ihnen als Mieterin oder Mieter vereinbart werden. Die Anlage der Kaution muss aber immer vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen. Tipp: Sie können die Kaution je nach Vereinbarung mit der Vermieterin oder dem Vermieter entweder an sie oder ihn zahlen oder in Form einer Bankbürgschaft in Höhe der Kautionssumme aufbringen. Dabei verpflichtet sich Ihre Bank, für eventuell offene Forderungen der Vermieterin oder des Vermieters bis zur Höhe der Bankbürgschaft zu haften. Die Vermieterin oder der Vermieter muss Ihnen die Kaution nach Rückgabe der Wohnung mit den Zinserträgen zurückzahlen. Achtung: Sie haben nur dann Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kaution, wenn Sie alle Forderungen der Vermieterin oder des Vermieters beglichen haben. Es dürfen keine Miet- und Nebenkosten mehr offen sein. Die Vermieterin oder der Vermieter darf die Kaution auch aufwenden, um von Ihnen, Ihren Gästen oder Untermietern verursachte Schäden in der Wohnung reparieren zu lassen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überwachung der Geschwindigkeit - Bußgelder

Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen beispielsweise zum Einsatz : Lichtschranken Brückenabstandsmessverfahren Lasertechnologie (sowohl Großgeräte als auch Handlasermessgeräte) Videofahrzeuge Strecken oder Orte, an denen häufig Unfälle passieren, werden besonders intensiv überwacht. Um Staus zu vermeiden und einen größtmöglichen Verkehrsfluss zu ermöglichen, werden auf einigen Autobahnen in Baden-Württemberg sogenannte "Streckenbeeinflussungsanlagen" eingesetzt. Diese geben, je nach Auslastung des jeweiligen Streckenabschnitts, unter anderem die "optimale" Geschwindigkeit vor und ersetzen damit die starren Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn sich bei einer Verkehrskontrolle gezeigt hat, dass Sie zu schnell gefahren sind, werden je nachdem, wie Ihr Fall gewertet wird, ein Bußgeld, Punkte "in Flensburg" oder ein Fahrverbot verhängt. Ausschlaggebend für die Bewertung ist beispielsweise, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind, mit welchem Fahrzeug (zum Beispiel Pkw, Bus, Motorrad) Sie unterwegs waren und die Höhe der Übertretung. Im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie Informationen darüber, welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit wie vielen Punkten oder einem Fahrverbot geahndet werden. Sollten Sie eine solche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben und das Bußgeld oder die Strafe rechtskräftig geworden sein, werden die vergebenen Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Wie Sie Ihren Punktestand erfragen können, erfahren Sie im Kapitel "Fahreignungsregister" der Lebenslage "Führerschein". Darüber hinaus stellen einige Verkehrssicherheitsverbände sowie private Anbieter im Internet "Bußgeldrechner" kostenlos zur Verfügung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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