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Förderung der Weiterbildung

Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten kalkulieren, z.B. für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung. Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Bei einigen können Sie sich auch beraten lassen. Bildungszeit Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Förderungen Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach dem Fachkursprogramm bestimmte nach den Förderrichtlinien förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen zur Anpassungsfortbildung. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben. Kosten für berufliche Weiterbildung (z.B. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beginn der Vormundschaft

Minderjährige Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, erhalten einen Vormund. Die Bestellung eines Vormunds ist auch notwendig, wenn das Vertretungsrecht der Eltern sowohl in persönlichen als auch in Vermögensangelegenheiten ausgeschlossen oder der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist. Unterschieden wird zwischen der Vormundschaft kraft Gesetzes und kraft richterlicher Anordnung. Eine Vormundschaft kraft Gesetzes kann beispielsweise eintreten wenn die Mutter eines Neugeborenen nicht verheiratet und minderjährig ist oder das Kind zur Adoption freigegeben wurde (die elterliche Sorge ruht mit der Einwilligung zur Adoption). Eine Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung (durch das Familiengericht) tritt beispielsweise ein, wenn beide Eltern verstorben sind, dem verstorbenen Elternteil gerichtlich die alleinige elterliche Sorge übertragen war, der Familienstand eines Minderjährigen nicht zu ermitteln ist (Findelkind), die elterliche Sorge wegen der Inhaftierung der Eltern ruht, die elterliche Sorge wegen einer Gefahr für das Kindeswohl entzogen wurde, Minderjährige ohne Eltern in Deutschland als Flüchtlinge aufgenommen werden. Wird nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, wird für diesen Teil ein Pfleger bestimmt. Die Vormundschaft wird von Amts wegen angeordnet, das heißt, eine Vormundschaft kann angeregt, muss aber nicht beantragt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzierung

Neben einem kompetenten Management und einer guten marktfähigen Idee benötigen Sie für eine erfolgreiche Unternehmensgründung genügend Startkapital. Durch eine solide Finanzierung können Sie auftretenden Finanzproblemen besser begegnen. Lesen Sie mehr zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten in den folgenden Kapiteln: Beachten Sie bei der Finanzierungsplanung vor allem folgendes: Exakte Gründungsplanung Zur Gründungsplanung gehört unter anderem die exakte Ermittlung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs. Dieser sollte sich immer am Bedarf der Gründerin oder des Gründers und seines Vorhabens orientieren und auch den Finanzierungszeitraum mit einbeziehen. Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung ist zunächst das vorhandene Eigenkapital. Den weiteren Kapitalbedarf können Sie durch Fremdkapital decken. Startkapital Je nach Unternehmensausrichtung benötigen Sie unterschiedlich hohes Startkapital. Es hängt unter anderem von folgenden Punkten ab: ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb gründen ob es sich um eine Unternehmensnachfolge handelt wie Ihr Unternehmen aufgestellt sein soll Je nach Vorhaben und Potenzial der Idee gibt es verschiedene Möglichkeiten, um an das notwendige Kapital zu gelangen. Beispiele für Fehler bei der Gründungsfinanzierung zu wenig Eigenkapital keine rechtzeitigen Verhandlungen mit der Hausbank zu hohe Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites zur Finanzierung von Investitionen zu hohe Lieferantenverbindlichkeiten unzureichende Planung des Kapitalbedarfs kein Einsatz von öffentlichen Finanzierungshilfen unkritische Aufnahme von sogenannten "problemlosen" und "billigen" Krediten[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Um nicht arbeitslos zu sein, versuchen viele Menschen, selbst ein Unternehmen zu gründen. Achtung: Arbeitslosigkeit oder der drohende Arbeitsplatzverlust sollten nicht das einzige Motiv für eine Gründung sein. Idealerweise sollte der Wunsch, sich selbständig zu machen, bereits vorher vorhanden sein. Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie sich über die folgenden Unterstützungen: Staatliche Unterstützungen Oft scheitern Gründungen nicht an fachlichen Mängeln, sondern an der nicht ausreichenden unternehmerischen Kompetenz und an Finanzierungsproblemen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Unterstützungen an: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Arbeitslosengeld empfangen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle (z.B. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) muss das Gründungsvorhaben begutachten und seine Tragfähigkeit bestätigen. Als Zuschuss zum Bürgergeld können Sie Einstiegsgeld erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Die Agenturen für Arbeit bieten eine Förderung von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema Existenzgründung an. Ob Sie eine solche Förderung erhalten, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Agentur vor Ort. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Erscheinungsformen von Stiftungen

Unterschieden werden rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Stiftungen des bürgerlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen Rechtsfähige Stiftungen können selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie sind selbstständige Rechtssubjekte, sogenannte juristische Personen. Für sie gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg. Sie unterliegen der Stiftungsaufsicht, die in der Regel durch die Regierungspräsidien ausgeübt wird. Nicht rechtsfähige (unselbstständige) Stiftungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die stiftende Person überträgt das Vermögen auf eine andere Person (Treuhänder), die es als Sondervermögen vom übrigen Vermögen getrennt hält und entsprechend dem festgelegten Zweck verwaltet. Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten unterliegen dem Schuld- und Erbrecht und nicht dem Stiftungsrecht. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für kleinere Vermögen, die den Aufwand einer selbstständigen Stiftungsgründung nicht lohnen. Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden in der Regel durch Privatpersonen errichtet. Für sie gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg. Stiftungen des öffentlichen Rechts können nur für Zwecke errichtet werden, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben von besonderem Interesse dienen. Diese Stiftungen stellen die Ausnahme dar. Für sie gilt das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Pferdehaltung

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Haltung von Tieren ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrer Art entsprechen muss. Für Pferde bedeutet das: täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit, denn Pferde sind sehr bewegungsaktive Tiere ausreichende Anregungen in Form von Umweltreizen Sozialkontakte mit anderen Pferden, denn Pferde sind Herdentiere Die naturähnlichste Form der Unterbringung von Pferden ist die Haltung in einer Gruppe, bei der die Tiere ständig Zugang zu einem Auslauf, aber auch zu einem Stall (Laufstall, Sonderform: Bewegungsstall) oder Unterstand (mit geeigneter Ausstattung, zum Beispiel einem ausreichend großen, eingestreuten Liegebereich und abgetrennten Fressplätzen) haben. Auch die Haltung in Einzelboxen, am besten in Außenboxen mit einem Paddock, ist zulässig, wenn das Pferd genügend Bewegung erhält und ausreichender Kontakt zu anderen Pferden sichergestellt ist. Pferde brauchen Frischluft und Licht. Deshalb ist die Haltung in Innenboxen ungünstig. Zusätzlich zu der üblichen Bewegung, zum Beispiel während der sportlichen Nutzung, sollten Pferde auch regelmäßig die Möglichkeit zur freien Bewegung und zum Weiden haben, am besten in einer festen Gruppe. Achtung: Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in Ständern ist nicht tiergerecht. Seit Oktober 2005 ist diese Form der Unterbringung deshalb in Baden-Württemberg verboten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beendigung des Studiums - ausländische Studierende

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz können im Anschluss an ihr Studium eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen. Bei Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus anderen Staaten, die nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums in Deutschland eine ihrem Studienabschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen möchten, wird nach erfolgreicher Beendigung des Studiums die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Studium angemessenen Arbeitsplatzes bis zu 18 Monate verlängert. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Wird das Studium erfolgreich abgeschlossen, darf die Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck, z.B. zur Ausübung einer Beschäftigung, erteilt oder verlängert werden. Wird das Studium ohne Abschluss beendet, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft oder der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen erteilt werden. Bei einem Studienabbruch ist ein Zweckwechsel zudem möglich, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck besteht. Diese Ausführungen gelten auch während eines Studiums. Auch zur Ableistung eines fachbezogenen Praktikums nach Beendigung des Studiums kann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wenn das Praktikum unter Berücksichtigung der Eigenart des Ausbildungsganges notwendig ist, also einen Teil der Ausbildung darstellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weiterführende Links für ausländische Studierende

Informationen zum Studium Internationales Studienzentrum der Universität Heidelberg Studienkolleg für ausländische Studierende Karlsruhe Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg an der HTWG Konstanz Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz Studieren in Deutschland Stiftung für Hochschulzulassung Studieren in Baden-Württemberg https://career-start-bw.com Informationen zu Sprachkursen Sprachenkolleg für ausländische Studierende Freiburg Das Goethe-Institut bietet an verschiedenen Standorten weltweit Sprachkurse. Die meisten Volkshochschulen in Baden-Württemberg führen Sprachkurse durch. Viele Hochschulen bieten in den Sommersemesterferien Deutschkurse (Summer Schools) an. Informationen zu Einreise, Visum, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis Deutsche Botschaften im Ausland Das Auswärtige Amt stellt ein Formular für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis " zum Download bereit. Informationen zu studienfachbezogenen Praktika für ausländische Studierende in Deutschland : Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet ein Merkblatt mit Informationen zur Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende auf Deutsch und Englisch für ausländische Studierende und Studienbewerberinnen und -bewerber zum Download an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochschule

Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) in Deutschland erworben, stehen Ihnen in Baden-Württemberg die regulären Bewerbungswege an einer Hochschule offen. Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. Reifezeugnisse oder Fachschulabschlüsse) wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart. Es empfiehlt sich, Kontakt mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule aufzunehmen, wenn Sie in Deutschland die Hochschulreife oder ein Hochschulstudium anstreben, ein im Herkunftsland begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen wollen oder im Herkunftsland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und diesen Beruf in Deutschland ausüben möchten. Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule hat ein besonderes Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler und deren nachgereiste Familienangehörige. Dieses gilt auch für Kontingentflüchtlinge, Asylberechtigte, Flüchtlinge und deren nachgereiste Familienangehörige. Beispiele: Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache nach TestDaF-Niveau Beratung und berufliche Orientierung Kurse zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung Studienvorbereitende und -begleitende Seminare Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg Stipendien und Seminare Achtung: Sie müssen den Förderantrag frühzeitig einreichen, damit eine Zulassung noch vor Ihrem 30. Lebensjahr erfolgen kann. Eine spätere Zulassung zur Förderung ist nicht möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hilfen zur Erziehung

Sie kommen mit Ihren Kindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? Die Situation ist so verfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten? Dann kann Ihnen das Jugendamt mit einem sehr breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot helfen. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann. Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von Minderjährigen zu. Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist stets, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt. Um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zu abzumildern, reichen in den meisten Fällen beratende oder unterstützende Hilfen aus wie beispielsweise Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand in Form eines Betreuungshelfers oder einer Betreuungshelferin sozialpädagogische Familienhilfe. In besonderen Situationen können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise durch Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie, Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform oder durch Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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