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Einfuhr und Reiseverkehr

Sie wollen in den Urlaub fahren und würden Ihr Heimtier gerne auf die Reise mitnehmen? In der Regel ist das möglich. Für den Reiseverkehr mit Heimtieren gibt es aber strenge Anforderungen. Eine Verschleppung von Tollwut muss ausgeschlossen werden. Alle Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen eindeutig gekennzeichnet, wirksam gegen Tollwut geimpft sein und einen Heimtierausweis besitzen. Welche Anforderungen Sie darüber hinaus erfüllen müssen, hängt davon ab, in welches Land Sie reisen beziehungsweise aus welchem Land Sie wieder in die Europäische Union (EU) einreisen. Unterschiede bestehen zwischen Mitgliedstaaten der EU, gelisteten Drittländern und nichtgelisteten Drittländern. Die grundlegenden Anforderungen können Sie in der Leistungsbeschreibung "Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen" nachlesen. Achtung: Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden auf Kosten des Tierhalters oder der Tierhalterin in das Herkunftsland zurückgeschickt oder unter amtliche Quarantäne in der Regel in einem Tierheim gestellt. Besteht der Verdacht auf Tollwut, darf das Tier sogar getötet werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe anmelden

Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann. Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die für den Betrieb erforderliche Erlaubnis nicht vorlegen. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlichen Vertreter. Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufsausübung

Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit müssen Freiberufler in der Regel auch besondere Berufspflichten beachten. Rechtsanwälte müssen ihren Beruf gewissenhaft ausüben und sind als unabhängige Berater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben gegenüber ihren Mandanten besondere Informationspflichten. Sie müssen Akten führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. Als Rechtsanwalt sind Sie von Gesetzes wegen Mitglied in der Rechtsanwaltskammer. Mit Ihrer Mitgliedschaft ist gleichzeitig grundsätzlich die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte verbunden, welches bestimmte Versorgungsleistungen wie beispielsweise Altersrente oder Berufsunfähigkeitsrente gewährt. Über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind Sie zwar rentenversichert, eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie jedoch privat abschließen. Sie können freiwillig in eine Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen, wobei Sie als Rechtsanwalt zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe anmelden

Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann. Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die für den Betrieb erforderliche Erlaubnis nicht vorlegen. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlicher Vertreter. Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe anmelden

Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann. Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die für den Betrieb erforderliche Erlaubnis nicht vorlegen. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlichen Vertreter. Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe anmelden

Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann. Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die für den Betrieb erforderliche Erlaubnis nicht vorlegen. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlichen Vertreter. Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe anmelden

Die Aufnahme eines überwachungsbedürftigen Gewerbes müssen Sie der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann. Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie nicht die erforderliche Erlaubnis vorlegen. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlichen Vertreter. Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hilfe in Rechtsangelegenheiten

Wer Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt, aber die erforderlichen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, kann auf Antrag Beratungshilfe erhalten. Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, weil keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellt damit das Gegenstück zur Beratungshilfe im gerichtlichen Bereich dar. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kann auf Antrag erhalten, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Weitere Voraussetzungen sind, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Hinweis: Zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufen. Andere dürfen die Rechtsberatung geschäftsmäßig nur ausüben, wenn ihnen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zwangsverheiratung

Eine Zwangsverheiratung greift als schwere Menschenrechtsverletzung tief in die persönliche Lebensgestaltung der Betroffenen ein. Personen, die einer Zwangsverheiratung zu entgehen versuchen, werden häufig von psychischer und physischer Gewalt aus der eigenen Familie bedroht bis hin zum sogenannten Ehrenmord. Zu Zwangsverheiratungen kommt es auch in Deutschland in nennenswertem Umfang. Zwar liegen keine konkreten Zahlen vor. Fachleute gehen aber von einigen tausend Fällen jährlich aus. In erster Linie sind Mädchen und junge Frauen von Zwangsverheiratung betroffen. Dies zeigen die Daten der in diesem Bereich tätigen Beratungsstellen und einschlägige Studien. Die Gruppe von betroffenen jungen Männern und Paaren darf aber nicht ausgeblendet werden. Das Sozialministerium koordiniert und finanziert die Beratung junger Menschen, die von Zwangsverheiratung beziehungsweise Gewalt im Namen der sogenannten Ehre bedroht oder betroffen sind. Um potenzielle Opfer besser zu schützen, wurden unter anderem auf Anregung der Landesregierung Baden-Württemberg eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen: Abschluss bestimmter Berufskollegs, gegebenenfalls mit Zusatzprüfung Duale Ausbildung mit ausbildungsbegleitendem Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Zusatzqualifikation wird an zahlreichen Standorten der Berufsschule angeboten. Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung, z. B. Berufsfachschule für Pflege Qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben, durch das Sie die Arbeitswelt kennengelernt und Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen erhalten haben Abschluss einer zweijährigen Fachschule, z. B. in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung oder Wirtschaft, teilweise mit Zusatzprüfung Abschluss besonderer Lehrgänge der Bundeswehr Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen zweiter Bildungsweg: Abendgymnasium einjähriges Berufskolleg Kolleg Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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