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Überblick

Wenn Sie eine Straußwirtschaft eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In manchen baden-württembergischen Landesteilen werden Straußwirtschaften auch Besenwirtschaften genannt. Eine Straußwirtschaft betreiben Sie, wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein ausschenken und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Wenn Sie eine Straußwirtschaft nur für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten betreiben, ist dies erlaubnisfrei. Sie müssen jedoch den Betrieb der Straußwirtschaft zwei Wochen vor Beginn anzeigen und außerdem das Gewerbe anmelden. Achtung: Wird die Dauer überschritten oder vertreiben Sie gewerbsmäßig Wein, reicht eine Anzeige der Straußwirtschaft nicht aus. Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Auch während des laufenden Betriebs müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gemeinsame Wohnung und Hausrat

Haben Sie sich darüber geeinigt, was mit der gemeinsamen Wohnung geschehen soll, können Sie eine formlose Vereinbarung treffen. Diese sollten Sie beide unterschreiben. Sie können auch einen Antrag auf Überlassung der Wohnung bei Gericht stellen. Im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft findet meistens eine gleichmäßige Verteilung des gemeinsamen Hausrats statt. Zum Hausrat gehören Gegenstände, die Sie im gemeinsamen Haushalt genutzt haben (z.B. Möbel, Geschirr, Unterhaltungselektronik, gemeinsame Wäsche, Sportgeräte und Kunstgegenstände). Ein Hausratsgegenstand kann Alleineigentum eines Partners oder einer Partnerin sein, beiden gemeinsam gehören oder Eigentum von Dritten sein (z.B. Schwiegereltern). Haben Sie sich über Ihren Hausrat geeinigt, können Sie eine formlose Vereinbarung treffen, die Sie beide unterschreiben sollten. Können Sie sich nicht einigen, kann auch in diesem Fall das Gericht die Aufteilung vornehmen und entsprechende Ausgleichszahlungen festlegen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Pflege von Angehörigen

Wenn ein nah verwandter Mensch pflegebedürftig wird, tritt für seine Angehörigen oft eine schwierige Situation ein. Vieles ist zu regeln, vor allem die Frage, wer die Pflege übernimmt. Zur Unterstützung von Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen gibt es in Baden-Württemberg in allen Stadt- und Landkreisen Pflegestützpunkte. Diese beraten Sie kostenlos, neutral und trägerunabhängig. Dort erhalten Sie beispielsweise Adressen von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeheimen und Informationen zur Pflegefinanzierung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auch, wenn es darum geht, finanzielle Hilfen zu beantragen. . Als gesetzlich oder privat Versicherte haben Sie auch Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung mit Versorgungsplan durch Ihre Pflegekasse oder durch einen Pflegestützpunkt. Sie erhalten Informationen bei den allgemeinen sozialen Diensten der Landratsämter, den Altenhilfefachberaterinnen und -berater bei den Städten und Landratsämtern oder bei den Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen in den Städten und Gemeinden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben? Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind. Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung. In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Miete

Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vor und nach Abschluss des Mietvertrags einige wichtige Punkte beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Im Zweifelsfall sollten Sie sich dennoch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Mietervereinigung beraten lassen. Was Sie bei der Wohnungssuche berücksichtigen sollten, erfahren Sie im Kapitel " Tipps für die Wohnungssuche ". Hier erhalten Sie Informationen, wo Sie Wohnungsangebote finden und was ein Mietspiegel und was ein Energiepass ist. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen. Um gegen Schadensfälle abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, Versicherungen abzuschließen. Sozialmietwohnungen unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung. Die Vermietung der geförderten Wohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete günstigen Sozialmietwohnung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Was wird gewählt

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden - wie im Fall der Bundestagswahl vom 18. September 2005 - vorgezogene Wahlen statt. Vorzeitige Neuwahlen finden statt, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt. Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen. Am 26. September 2021 wurden 736 Abgeordnete gewählt. Die nächste reguläre Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt. Informationen zum Thema "Abgeordnete" und über die Sitzverteilung im 20. Deutschen Bundestag finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages. Hinweis: Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Er tagt im Reichstagsgebäude.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige

Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde anzeigen sollten, soweit Sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin wohnen bleiben wollen. Eine Anzeige nach dem o.g. Stichtag ist auch weiterhin möglich. Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt, alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen erwerben. Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge auf Einbürgerung ab 01.01.2021.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weiterbildung im eigenen Beruf

Die rasche technische Entwicklung in einzelnen Berufen und die zunehmende Globalisierung haben nicht nur eine Änderung der Anforderungen am Arbeitsmarkt zur Folge, sondern lassen auch neue Berufsbilder entstehen. Um bei der Entwicklung mitzuhalten oder um sich Aufstiegsmöglichkeiten zu sichern, ist trotz beziehungsweise aufbauend auf einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf eine laufende berufliche Weiterbildung erforderlich. Besonders wenn Sie arbeitslos oder Arbeit suchend sind, ist eine Weiterbildung im eigenen Beruf angebracht, da Sie durch zusätzliche Qualifikationen Ihre Chancen auf eine neue Arbeitsstelle erhöhen. Nutzen Sie auch eine mögliche Berufspause zur Weiterbildung und informieren Sie sich regelmäßig über neue Entwicklungen, um als Berufsrückkehrer oder Berufsrückkehrerin über die dann aktuellen Anforderungen auf dem Laufenden zu sein. Auch wenn Ihr Arbeitsplatz sicher ist, sollten Sie sich regelmäßig weiterbilden. Ohne Weiterbildung kann es sein, dass Sie den Anschluss verpassen und nicht mehr über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Außerdem verbessern Sie durch zusätzliche Qualifikationen Ihre Aufstiegsmöglichkeiten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Virtueller Dokumentensafe im Serviceportal

Mit dem Servicekonto des Servicportals Baden-Württemberg haben Sie die Möglichkeit, einen virtuellen Dokumentensafe zu nutzen. Dies ist ein geschützter Bereich, in dem Sie beliebige elektronische Dokumente wie beispielsweise Urkunden und Pässe hinterlegen können. Da Sie von jedem Ort der Welt und rund um die Uhr auf den Dokumentensafe zugreifen können, bietet sich seine Verwendung besonders auf Auslandsreisen an. Sie können beispielsweise eingescannte Kopien Ihrer Reisedokumente auf diese Art sichern. Sollten Ihnen Ihre Dokumente im Ausland gestohlen werden, haben Sie jederzeit Zugriff auf eine Kopie. Dies kann die Ausstellung von neuen Reisedokumenten im Ausland erleichtern. Um den Dokumentensafe nutzen zu können, müssen Sie sich auf dem Serviceportal anmelden und für die Nutzung registrieren , indem Sie sich eine selbst gewählte Kombination aus Benutzerkennung und Passwort geben. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie dort auch weitere Infos zur Nutzung des Dokumentensafes. Wenn Sie auf Ihre Unterlagen zugreifen wollen, müssen Sie dann nur noch Benutzerkennung und Passwort eingeben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften unterliegen dem Recht des Staates, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Papiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland. Auch zur Namensführung müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen. Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Deutschland im entsprechenden Personenstandsregister beurkunden lassen. Das Standesamt muss vor der Beurkundung prüfen, ob die Lebenspartnerschaft in Deutschland gültig ist. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Urkunden im Inland erst möglich ist nach einer amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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