Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "gr sitzung am 03.03.2020".
Es wurden 205 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 81 bis 90 von 205.
Amtsblatt_KW_07_18_02_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Konzeptvergabe im Fischerareal geht in die nächste Runde Die Vergabe der Ankerprojekte ist am 08. Februar 2022 im Gemeinderat erfolgt. Die Anliegerprojekte wer- den im November 2022 vergeben. Das Fischerareal wird als kleinteiliges, lebendiges und gemischt genutztes Wohnquartier von Baindt entwickelt. Eine kleinteilige Entwicklung mit mehreren Akteuren bedeutet, dass innerhalb eines Quartiers verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen. Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat das Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorpla- nung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbauprojekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen im Bereich des Baufeldes vom Ankerprojekt. Ein Ankerprojekt übernimmt somit die Querschnittsaufgaben. In Kenntnis der erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich dann erst die Anlieger- projekte. Der Gemeinderat hat sich beim Ankerprojekt 1 für ein Projekt entschieden, das 50 % geförderten Miet- wohnraum bietet. Außerdem werden im Baufeld 1 alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Das Ankerprojekt 2 wird hingegen Servicewohnen, vor allem für Personen mit fortgeschrittenem Alter und nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service, umsetzen. Bis zum finalen Abgabetermin der beiden Ankerprojekte am 29. November 2021 wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden alle Akteure zu einem Gespräch eingeladen, das im Dezember 2021 in standardisierter Form in Präsenz stattfand. Der am 29. Januar 2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlosse- nen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Ge- meinde Baindt bewertet. Die Abgabe der Bewerbungen für die Anliegerprojekte erfolgt nach der Sommerpause und die Verga- beentscheidung Anfang Novem- ber 2022. Im Frühjahr 2022 wird es den „Marktplatz der Begegnung“ ge- ben, hierzu werden alle Woh- nungsinteressenten und poten- tiellen Bauträger eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es zusam- menzukommen, sich auszutau- schen und gegebenenfalls zu- sammenzuschließen, um eine gemeinsame Bewerbung für ein Anliegerprojekt abzugeben. Sie erhalten hierzu zeitnah weitere Informationen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Wir trauern um unsere liebe Schwester Carola, die leider am 04. Februar 2022 verstorben ist. Sr. M. Carola Pötter wurde am 30. Oktober 1938 in Tal- heim (Gemeinde Lauterach) geboren. Sie trat am 04. Mai 1960 in die Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Hei- ligenbronn ein und legte am 09. Mai 1961 dort ihre Profess ab. Sie verstarb überraschend am 04. Februar 2022 im 84. Lebensjahr und im 61. Jahr ihrer Ordensprofess. Sr. M. Carola war viele Jahre in unterschiedlichen Grup- pen mit gehörlosen Menschen tätig. Eine erste Ausbildung dafür absolvierte sie schon 1961 in St. Loreto, Schwäbisch Gmünd. Von 1975-1978 war sie in Paderborn zur Weiterbil- dung als Jugend- und Heimerzieherin. Zwischen 1962 und 1975 sowie von 1978 bis 1989 tat sie Dienst in Gruppen mit gehörlosen Jugendlichen. In dieser Zeit übernahm sie die Heimleitung für das Gehörloseninternat. Von 1989 bis 1990 baute sie die neue Familiengruppe in St. Antonius, Rottweil mit auf. Nach einer Auszeit in Maihingen übernahm sie für ein Jahr eine Lehrlingsgruppe von gehörlosen Mädchen. Nach insgesamt 26 Jahren Leben und Arbeiten mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen, wechselte sie 1992 als Konventoberin nach Baindt. Dort war sie in der Stiftung als Hauswirtschaftsleitung tätig. In diese Zeit fiel die Aufgabe, den bisherigen Konvent mit 10 Schwestern zu räumen und in das Dachgeschoß der frisch renovierten Piuspflege zu ziehen. 1998 kehrte sie ins Mutterhaus zurück und übernahm die Leitung des neu eröffneten Haus Lebensquell. Nach einer Sabbatzeit kehrte sie zusammen mit Sr. M. Johannella nach Baindt zurück. „Geistliche Zelle“ sein in der Stiftung, Jakobuspilgern die Türen öffnen, Suchenden eine Auszeit zu ermöglichen und einfach „DA-SEIN“ für die Menschen – das war bis zur ihrem Abschied 2021 das Selbstverständnis der beiden Schwestern. Das ist ein Ausschnitt aus den Zeilen, die zum Leben von unserer Schwester Carola auf der Homepage der Stiftung St. Franziskus zu lesen sind. Ganz bewusst schreibe ich hier von „unserer“ Schwester Carola, denn Sie war uns Baindterinnen und Baindtern in besonderem Maße zuge- wandt. Ob es Kinder und Jugendliche oder Mitarbeitende in der Blinden- und Sehbehinderten- schule, die Minis oder ihr Gegenüber beim Einkaufen im CAP-Markt waren, Sie begegnete uns allen mit einem immer fröhlichen Blick und mit einem stets offenen Herz. Obwohl ihr durch ihre Berufung manches in unserem Alltag fremd sein musste, urteilte sie überlegt und mit großer Weisheit. Schwester Carola war eine starke Persönlichkeit und außergewöhn- liche Frau mit der es einfach und schön war zu lachen und zu beten. Wir sagen von Herzen Danke, für alles was Schwester Carola uns Gutes getan hat. Schwester Johannella, die viele Jahre ihres Lebens mit Schwester Carola zusammen- gelebt hat, wünschen wir viel Kraft und die Gelassenheit, die uns die Gewissheit gibt, dass Schwester Carola nun in den besten Händen ist, die wir uns vorstellen können! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv - Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Per- sonen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Per- sonen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in ei- nem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfan- gen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Haus- arzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein an- schließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonder- te Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspoli- zeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergeb- nisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und die- ser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durch- zuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses. Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt wurde. Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. 3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen! Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter Stand: 31.01.2022 Seite 1 von 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimp- fung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn mög- lich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests nega- tiv ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Tester- gebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Ab- sonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negati- ven Antigenschnelltest-Ergebnisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen- Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefon- nummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten. Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Ab- stand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sind dabei unbedingt zu beachten. Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR- Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses! 4. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen! Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonde- rung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite Person“ ist jede o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist; UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat. Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome haben. Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizi- nischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich. Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symp- tome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen. Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson einge- stuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten. Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflich- tungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontakt- personen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden. 5. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktperso- nen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden. Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nut- zen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise: o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um- corona/faq-quarantaene/ Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Orts- polizeibehörde. Stand: 31.01.2022 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2022 Liebe Eltern, wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass die Gemeinde Baindt in Kooperation mit der Gemein- de Baienfurt auch im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden deshalb entweder die Be- treuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt ge- nutzt. Für die Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, angemeldet werden. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbetreuung von 07.30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 19.04. - 22.04.2022 48,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 07.06. - 10.06.2022 48,00 € zzgl. VVG Sommerferien 01.08. - 05.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 08.08. - 12.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 29.08. - 02.09.2022 60,00 € zzgl. VVG 05.09. - 09.09.2022 60,00 € zzgl. VVG Herbstferien 02.11. - 04.11.2022 36,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. Eine Buchung für Ihren Bedarf ist über das Ticketpor- tal www.reservix.de möglich. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Ferienbetreuung Baindt“ ein und Sie wer- den auf die entsprechenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie die Anmeldefrist finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich, die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schlie- ßen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen unsere Schulsozialarbeite- rin Frau Nandi (07502/94114-172), die Leiterin der Be- treuung Frau Neubrand (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bürgertheke ist ONLINE möglich unter: https://www. terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Boschstraße 96 0 30 35 Schachenerstraße 36 0 30 29 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zu- sammenhang mit der Errichtung einer E-Schnellla- desäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf- und Pachtvertrag für die Errichtung einer E-Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Ge- meinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Janu- ar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Stand- orten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entschei- dung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorge- hensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamili- enhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubens- traße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräf- tig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewer- be herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04 m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außer- halb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Ein- zelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich ver- tretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außen- maß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bau- antrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Car- ports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinde- rung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirt- schaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwick- lungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Rich- tung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS-Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisie- ren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrs- wende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Würt- temberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisier- ten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit An- beginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostenstei- gerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifan- gebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der ei- genwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter ver- schärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lock- down-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Co- rona-Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffent- lichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organi- sationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pen- delverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationsein- heit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen wei- testgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschrei- bung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jah- ren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutau- schen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Ver- kehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszu- schreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisie- rung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Da- bei soll ein grober Überblick über die anstehenden Span- nungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Ge- meinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojek- tes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Ent- wurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwen- dig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewert- bare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rah- men der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Be- werbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisier- ter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzept- vergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprü- fung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.02022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohn- bau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirch- heim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfü- gung stehenden Baukörper wird um die drei nördli- chen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird ange- passt. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang No- vember 2022. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehens- weise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die ört- liche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Ge- meinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angren- zend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheits- zentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Total- unternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktio- nalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erfor- derlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Kon- zeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Ver- kehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Rad- schutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsent- würfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorf- platz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich da- ran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn die- ses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich brin- gen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ab- lauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unse- rer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunfts- fähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte ent- stehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Da- seinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmerausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer un- überschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorf- platz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinde- rat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Orts- mitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baube- schreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfol- gen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorge- stellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem be- nötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Ver- tretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefun- den hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durch- führung von Jumpatakursen in bzgl. der Nutzung der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungs- vorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gut- achter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sit- zung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob bzwwelche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße unterhalb des Pfarrhauses zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Ge- bäude wurden die Dachrinnen gereinigt, zudem wur- den benachbarte Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht ver- hindern lassen, so dass das Wasser Richtung Mars- weilerstraße abfließt. f) Radweg Sulpach-Mochenwanger Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argu- mentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durch- gängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßen- verkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokol- len niedergeschrieben und in die Planung mit einge- arbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wur- de das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde so- wie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpa- cher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förde- rung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Februar und Sonntag, 20. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 20. Februar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Horst Ziegler feierte am 14.02.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Klosterwiesenschule und Heimsonderschule 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien ge- schlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei geschlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht ge- öffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Das Forstamt informiert Die Nachfrage nach Holz ist für das erste Halbjahr 2022 erfreulich gut. Dies betrifft sowohl Nadelholz (Fichte, Tan- ne, Lärche) als auch Laubholz (Eiche, Esche, Buche). Der Preis für Fichte hat sich im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2020 deutlich erholt. Im Sommer 2020 gab es für die Fichte, wegen bundesweit gewaltiger Schadholzmengen, einen historisch niedrigen Preis. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer und häufigere Stürme hin. Die Risiken für Fich- tenbestände dem Borkenkäfer oder einem Sturm zum Opfer zu fallen nehmen deutlich zu. Nutzen Sie den aktuell guten Holzmarkt und schlagen Fichten-Frischholz ein. Dies gilt für Durchforstungen aber auch für Endnutzungen. Auch die vom Eschentriebster- ben betroffenen Eschen können zu guten Preisen ver- marktet werden. Bitte wenden Sie sich, was den Holzeinschlag anbetrifft, an Ihren zuständigen Revierförster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Klimaschutz - einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 15: Klimafreundlich Reisen Der Klimaschutz spielt auch beim Thema Reisen eine immer größere Rolle. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl des Reise- ziels an, sondern auch auf die Urlaubsform. Mit jeder Fernreise per Flugzeug hinterlassen Sie einen gewaltigen Fußabdruck. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück zum Beispiel verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente. Damit ver- ursacht man mit einer Flugreise schon mehr Treibhausga- semissionen als ein durchschnittlicher Deutscher pro Jahr für Auto, Bus und Bahn (rund 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente). Auch Kreuzfahrten verursachen besonders hohe Kohlen- dioxidemissionen. Bei einer 7-tägigen Mittelmeerkreuz- fahrt fallen beispielsweise pro Person ebenfalls rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an, wobei meistens noch die Flü- ge zur An- und Abreise hinzugerechnet werden müssen. Deutsche Rentenversicherung Jahresmeldung für 2021 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 be- kommen. Aus dieser geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wich- tig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungs- nummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeit- geber oder die Krankenkasse wenden und die Jahres- meldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren An- gebot, das man aber schnell annehmen müsse, bevor die Preise weiter steigen. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche, zumal die bei dieser Aktion genannten Preise weit höher sind als die der TWS“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Der EnBW-MacherBus fährt auch 2022 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 28. März 2022. Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Ba- den-Württemberg umgesetzt. An die 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon realisiert und auch 2022 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte an- zugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 28. März 2022 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ - einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 6. bis 15. Mai 2022 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK verschickt Gesundheitskarten Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) tauscht aktuell die Gesundheitskarten aus, die älter als fünf Jahre sind. Die LKK weist darauf hin, dass deshalb nicht alle Gesund- heitskarten (eGK) ausgetauscht werden. Unerheblich ist auch, wenn auf der Rückseite der eGK noch eine längere Gültigkeitsdauer genannt ist. Diese Gültigkeit gilt nur für die darauf abgebildete Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Die Karten werden nach und nach ausgetauscht. So kann es sein, dass in einer Familie nicht alle Personen gleich- zeitig ihre neue Karte erhalten. Im Sommer werden dann alle Versicherten versorgt sein. Bei der Versorgung mit den neuen Karten kann es in Ein- zelfällen dazu kommen, dass die alte Karte nicht mehr funktionsfähig ist, die neue aber noch aussteht. In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail an ver- sicherung@svlfg.de angefordert werden. Der LKK ist bekannt, dass es bei den neuen Karten in einigen Arztpraxen zu Problemen beim Einlesen kommt. Dies betrifft nicht nur die Karten der LKK. Grund dafür ist fast immer ein fehlendes „Update der Software“ beim Arzt oder eine elektrostatische Aufladung der Karte. Die Ärzte werden in solchen Fällen gebeten, sich mit dem Software-Hersteller ihrer „Konnektoren“ bzw. des Pra- xisverwaltungssystems in Verbindung setzen. Die Karten der LKK sind voll funktionsfähig. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine genaue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstoffe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenan in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemessenen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u.v.m. können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine ge- naue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstof- fe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenanalyse in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemes- senen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u. v. m. So können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Februar– 27. Februar 2022 Gedanken zur Woche Unendlichkeit Es gibt Augenblicke in unserem Leben, in denen Zeit und Raum tiefer werden und das Gefühl des Daseins sich unendlich ausdehnt. Charles Baudelair Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Anni Maier, Besilic Vida, Jahr- tag: Roza Juresec) Sonntag, 20. Februar - 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche Dienstag, 22. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier ab 15.30 Uhr Baindt -Anprobe der Erstkommunion - Gewänder ab 16.00 Uhr Baindt - Probe für Vorstellgottesdienst der EK-Kin- der und .... Donnerstag, 24. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 27. Februar - 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, musikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 24. Februar geschlossen Freitag, 25. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Corona, Missbrauch, Priestermangel .... Baustellen, Baustellen, Baustellen .... Eine Baustelle ist dann erträglich, wenn es vorwärts geht. Der synodale Weg, Out ich Church ermutigen, sich den Baustellen zu stellen im persönlichen Leben und in den Bereichen, in denen wir Verantwortung tragen. Auch als Kirchengemeinde sind wir darauf angewiesen, dass Men- schen uns unterstützen, an den Baustellen weiterzuar- beiten. Für jede Unterstützung sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott! Bernhard Staudacher Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Oder übers Pfarrbüro Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Bai- enfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 23. Februar 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hingehört! Niemand wird am Sterbebett bereuen, zu viel Zeit mit sei- ner Familie verbracht zu haben, sich für andere eingesetzt und die Freundschaft mit Gott gesucht zu haben. Deshalb fordert uns der Wochenspruch heraus: Ohren auf! Die Gelegenheit beim Schopf ergreifen - als wäre der richtige Augenblick ein Mensch, der vorne eine Locke hat, am Hinterkopf aber eine Glatze: Nur wer den Moment ergreift, verpasst ihn nicht. Wenn du hier reden hörst, ist der, der sich dein Leben ausgedacht hat. Vor ihm stehst du eines Tages und kannst dich nicht da- mit herausreden, wie viel du zu tun hattest. Wenn die Masken fallen, wird hinter die Fassaden di- rekt ins Herz geschaut. Deshalb ergreif die Chance beim Schopf, wenn Gott mit dir redet und mach einen Anfang mit ihm: Heute, wenn ihr Gottes Stimme hört, verschließt eure Herzen nicht! Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) Schriftführer (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 1 Beisitzer (für 1 Jahr) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Kassierer (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Am Fasnetsonntag, den 27.02.2022 gestalten die Raspler zusammen mit der Narrenzunft Henkerhaus Bai- enfurt den Narrengottesdienst um 10.00 Uhr in Baindt. Im Anschluss bieten die Raspler einen Kuchenverkauf und ein kleines Sortiment an Fasnetsartikel neben dem Eingangsbereich der Schenk- Konrad- Halle ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Gerne könnt Ihr bereits jetzt schon unsere schön deko- rierten Fenster am Raspler- Stüble anschauen. Wir würden uns über Euren Besuch freuen. Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2022 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Ricco Wöhr (017643570826) an- melden. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversamm- lung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.02.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 05.03.2022 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt bieten wir keine Speisen an. Die Veranstaltung fin- det unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Wiesen und Wälder im Amtzeller Hinterland Von Amtzell aus wandern wir im Wald nord- wärts entlang des Eggenbachs zum einsamen Hof mit Humor bei Lutzenhaus. Über Reibeisen und den Kapel- lenweg, mit hoffentlich schöner Bergsicht, kommen wir wieder nach Amtzell zurück. Wann: Dienstag, 22.02.2022 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gehzeit: ca. 3,5 Std./ 12 km/ 160 hm Fahrpreis: 4,50 € für Mitglieder Einkehr: vorgesehen, nach der Wanderung Bitte aktuelle Pandemie-Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie trotz Anmeldung ggf. nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G Anmeldung ab 18.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Trinken (mind. 1/2 l), Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Einladung zur Versammlung der Jagd- genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute Am Freitag, 11. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Landju- gendheim in Fronhofen eine Versammlung der Jagdge- nossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fron- reute statt. Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Jagdgenossen gebeten, sich ab 19:00 Uhr im Land- jugendheim einzufinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschaftsversammlung 4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Mitglie- der (Jagdgenossen) und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk 5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossen- schaft 6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft 8. Wahl der Mitglieder der Jagdbeiräte der Jagdgenos- senschaft 9. Festlegung der Modalitäten der Verpachtung 10. Verschiedenes Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute herzlich ein- geladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejag- baren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fronreute, welchem durch Abrundungs- bzw. Tauschver- träge auch Teilflächen der Gemarkungen Baindt, Berg, Ebenweiler und Wolpertswende angegliedert sind. Hinweise: Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten las- sen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unse- rer Homepage www.fronreute.de unter Aktuelles). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffent- lich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stell- vertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesen- den und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehr- heit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflä- che. Fronreute, 08.02.2022 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Ambulanter Hospizdienst Weingarten Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin Ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 23. Februar 2022, 15 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten Stiftung Liebenau Inklusive Ferienbetreuung findet wie- der statt und benötigt Betreuende Nachdem im letzten Jahr die inklusive Ferienbetreuung der Stiftung Liebenau für Vor- und Grundschulkinder auf- grund der Pandemie nur bedingt stattfinden konnte, dür- fen sich Kinder mit und ohne Einschränkungen in diesem Jahr wieder darauf freuen, in Hegenberg die Ferienzeit gemeinsam zu genießen. Buntes Programm mit Motto Ob Unterwasserwelt, Dschungel oder Wilder Westen – das Organisationsteam um Theresa Amann lässt sich immer wieder kreative Ideen einfallen. Bastelarbeiten, Spiele und auch eine kleine Theateraufführung, immer passend zum Thema, werden für die Kinder ausgear- beitet. „Wir freuen uns in diesem Jahr besonders darauf. Denn die letzten zwei Jahre waren nicht einfach sowohl für die Kinder als auch für Eltern. So können wir ein wenig mithelfen, die Sorgen, die die Pandemie mit sich brachte, eine Zeit lang zu vergessen.“, so die Koordinatorin der Fe- rienfreizeit. In diesem Jahr lautet das Motto im Sommer „Einmal um die Welt.“ Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Angebot und Hygiene In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien sowie vier Wo- chen in den Sommerferien wird das Programm angebo- ten. Selbstverständlich gelten dann jeweils die aktuellen Hygienebedingungen. Die Gruppengrößen werden ent- sprechend minimiert, um die Gesundheit der Kinder und Betreuenden weiterhin zu gewährleisten. Projektpartner Solch ein Projekt braucht auch Partner, deshalb bildet die Stiftung Liebenau gemeinsam mit der Caritas Boden- see-Oberschwaben, dem Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg sowie dem BDKJ Dekanat Ravensburg und der Gemeinde Meckenbeuren eine Veranstaltergemeinschaft. „Wir sind sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren Unter- stützung für dieses inklusive Projekt bekommen.“, so Amann. Betreuungspersonal gesucht Ebenso werden sowohl für die Samstags- als auch für die Ferienbetreuung noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Der ideale Ferienjob bietet einen ersten Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Der Spaß soll dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen. Anmeldung Anmeldungen für die Ferienbetreuung und auch für Be- werbende nimmt Theresa Amann unter Telefon 07542 10-2403 oder ferienbetreuung@stiftung-liebenau.de ent- gegen. Weitere Infos gibt es auf der Webseite: www.stif- tung-liebenau.de/ferien Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Online-Seminar für Frauen digital auch 2022 „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“.für den beruflichen und privaten Kontext. „Wir Frauen sind stärker, wenn wir zusammenhalten!“ Dies ist nur eine Rückmeldung einer Teilnehmerin zum Online-Frauen-Kurs im Jahr 2021. Und auch im laufen- den Jahr 2022 möchte die Diakonie OAB zu diesem Zu- sammenhalt bzw. zur Stärkung von Frauen, einen Beitrag leisten und bietet daher erneut den Online-Kurs „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“ an. Starten wird die digita- le Frauengruppe im laufenden Jahr am 22.07.2022 mit insgesamt fünf Terminen. Wie im Jahr zuvor lautet das Motto, unter dem die Seminar-Reihe steht: „Lass Dir Dein Leuchten nicht nehmen, nur weil es ande- re blendet.“ (Verfasser*in unbekannt) Die Inhalte des Kurses umfassen u. a. die Beschäftigung mit dem eigenen Bild von Frau-Sein und wie dieses das Handeln beeinflusst bzw. beeinflussen kann. Außerdem werden Seminareinheiten ihren Schwerpunkt darauf ha- ben, wie im beruflichen und im privaten Kontext jeweils adäquat Grenzen gesetzt werden können. Mit Wertschät- zung für das jeweilige Gegenüber und gleichzeitig klar und bestimmt! Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei theoretische Inhalte angelehnt an die Gewaltfreie Kom- munikation nach Rosenberg, praktische Beispiele und Gruppenübungen. Die Seminar-Reihe richtet sich primär an Teilnehmerinnen zwischen 28 und 38 Jahren. Nach einem entsprechenden Vorgespräch können sich grundsätzlich aber auch Frauen mit abweichendem Alter anmelden. Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage un- ter www.diakonie-oab.de. Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an die durchführende Fachkraft Frau Trunk: m.trunk@ diakonie-oab.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2022. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer geht in die sechste Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2022 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renom- miertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstaltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2022 zaubern junge Künstler/innen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opern- atmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhalden- festival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Brass im Gras wird im Sommer 2022 auf der Amt- zeller Hochterrasse in Mittelwies unter freiem Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hochkaräter des fetzi- gen Brass versammeln. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im vergangenen Jahr ermöglichte der Wettbewerbsgewinn die Umsetzung des Kulturprojektes „Umanand - Kultur im Parcour“ mit zahlreichen Künstler/ innen aus der Region. Noch völlig offen ist derweil, wer 2022 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ra- vensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, ein- gereicht werden. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich darstellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Un- terstützung aus OEW-Kulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau reali- siert Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de 756U38W1 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Er hat dich verlassen. Du hast noch seine Kreditkarte. #DeinGrund ZuSpenden Jetzt scannen und spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de STELLENANGEBOTE ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. Für unseren Abteilungsbereich Lager + Disposition suchen wir eine/n leistungsbewusst denkende/n sowie teamfähige/n Zimmermann/Bauschreiner (m/w/d) – Lust auf Mehr? Ihre Aufgabenbereiche sind vornehmlich: · Eigenverantwortliche Baustellenvorbereitung und Disposition · Lagerverwaltung und technische Pflege der Bestände · Planung und Vorbereitung von Befestigungsmitteln · Geschätzter Ansprechpartner für Projektleiter und Monteure im Haus · Bestellung und Verwaltung von Standardmaterial · Umgang mit LKWs und Staplern Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite: www.plawi.de/karriere Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 MIETANGEBOTE Heimvorteil genießen? Den Heimvorteil genießen natürlich nicht nur unsere Kunden, sondern auch die TeleData Mitarbeiter. Das sind Ihre Vorteile bei TeleData: Flexible Arbeitszeiten Kostenlose Nutzung der TeleData-Produkte Beteiligung am Unternehmenserfolg Weiterbildungsmöglichkeiten & TeleData ACADEMY Vergünstigungen/Mitarbeiterrabatte (z.B. Jobrad, Auto-Leasing, ÖPNV etc.) Unterstützung der privaten Altersvorsorge Eigene Kantine Toller Teamgeist Kostenlos: Wasser, Kaffee und Obst Das Netz mit Heimvorteil. Von hier. Für euch. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Haller Raumgestaltung | 07504 97000 | www.haller-raumgestaltung.de · Monteur Abteilung Sonnenschutz · Lagerlogistiker Werde Teil der Haller-Familie... U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. Sa+So 11-12 Uhr Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Etagenwohnung ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis ab € 599.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocontainer: Fr. + Sa. + So. 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 3,5 Zi.-Whg. DG, Fronhofen Im 2-Familienhaus, KM 560 € + Gar. + St.pl. + NK, EBK, Gartennutzung möglich, reno- viert, Bezug VB, 07505-7 75 40 26 oder m.wagner4713@gmx.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 3,76 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 18.02.2022
    Amtsblatt_KW_10_12_03_2021.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. März 2021 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Landtagswahl am Sonntag den 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, am 14. März findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Sie entscheiden mit, welche politischen Vertreterinnen, Vertreter und Parteien in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Württemberg repräsentieren und regieren. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Aufgrund der Corona Pandemie findet diese Wahl unter besonderen Umständen und ver- änderten Bedingungen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und stehen Ihnen unter Einhaltung von hygienischen Standards zur Verfügung. Zur Wahl bringen Sie bitte, wie gewohnt, Ihre Wahl- benachrichtigung mit. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels zu verwenden. Tragen Sie beim Betreten der Wahllokale eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus nutzen Sie bitte beim Eingang zum Wahlraum die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale in Baindt wie folgt geändert: - Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte - Sporthalle - Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule - Aula - Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle (bisher Dietrich-Bonhoeffer-Saal) Wählerinnen und Wähler, die kurzfristig erkranken oder für die Quarantäne angeordnet ist, können die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15 Uhr beantragen. Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14. März um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Zu beachten sind in jedem Fall die Angaben auf der Wahlbenachrich- tigung und spezielle Hinweise des Wahlamtes. Ich freue mich über eine rege Wahlbeteiligung! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich „Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebens- mittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima scho- nen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschen- wasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Kli- masparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromsparberatung und Rabat- te auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene „Karte von Morgen“ zeigt Ih- nen, wo die Geschäfte und Initiativen für klima- schonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernäh- rung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich "Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebensmittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima schonen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschenwasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Klimasparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromspar-beratung und Rabatte auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene "Karte von Morgen", zeigt Ihnen wo die Geschäfte und Initiativen für klimaschonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernährung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden sowie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie #Nachhaltigkeitlohntsich Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich "Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebensmittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima schonen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschenwasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Klimasparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromspar-beratung und Rabatte auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene "Karte von Morgen", zeigt Ihnen wo die Geschäfte und Initiativen für klimaschonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernährung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden sowie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. #Nachhaltigkeitlohntsich Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Erste digitale Online-Bürgerinformations- veranstaltung der Gemeinde Baindt mit sehr guter Resonanz Am vergangenen Donnerstag, 04. März 2021, fand im Di- gitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste rein digitale Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bür- ger der Gemeinde Baindt statt. Thema der Veranstaltung war die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestal- tung der Ortsmitte in Baindt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung über das Amtsblatt, die Homepage und die App aufgerufen aktiv daran teilzunehmen. Für die positiven Rückmeldungen und das konstruktive Feedback bedankt sich die Verwal- tung herzlich. Das Video des Abends bleibt auch weiterhin abrufbar und für den Download verfügbar. Den Link und die Präsentation finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt (www.baindt.de). An der Online- Bürgerinfoveranstaltung haben sich durch- gehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Während der Sendung gab es zusätzlich rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube knapp 600-mal aufgerufen. Über den gesamten Sendungszeitraum von gut 120 Minuten gab es Live-Fragen sowie Kommentare der Interessierten. Im ersten Teil ging es um die Entwicklung des Fische- rareals und die Konzeptvergabe. Nachdem die Fischer- wiese am Ortseingang schon viele Jahre interessant für die Gemeindeentwicklung war, gelang es diese im Jahr 2014 zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurde das Areal in das Ortskernsanierungsgebiet II aufge- nommen. Dieses Gebiet umfasst neben dem Fischera- real, die Ortsmitte und den Dorfplatz. Von Anfang an war der Wunsch des Gemeinderats, dass der Ortsein- gang von Baindt ein zukunftsfähiges Erscheinungsbild erhält. In der Vergangenheit gab es hierzu schon einige Bürgerveranstaltungen in denen über die Stärken und Schwächen der Ortsmitte diskutiert und in Planungen eingebunden wurde. Im Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat dann den städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel, ein lebendiges und vielfältiges Quartier zu entwickeln in dem alle Generationen gut leben können. Dieser städtebauliche Entwurf ist Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren. Im zweiten Teil der Online-Bürgerinformationsveranstal- tung stand die Gestaltung der Ortsmitte auf dem Pro- gramm. Ebenso lange wie mit dem Fischerareal befasst sich der Gemeinderat mit der Frage, wie die Ortsmitte op- timal und vor allem zukunftsfähig gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Die Ortsmitte muss eine gute Aufenthaltsqualität bieten. Sie soll zu einem Raum der Begebung werden. Die Baindter Vereine sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Feste, die für das Baindter Gemeinwesen elementar wichtig sind, dort durchzuführen. Es muss jedoch darüber hinaus auch das ganze Jahr über einen Grund geben in die Ortsmitte zu gehen. Damit die bisherige Fläche auch zu einem Platz mit Auf- enthaltsqualität wird, wäre es optimal, wenn ein neues Gebäude eine Raumkante bilden würde. Bisher gab es jedoch keine Nutzung für das Gebäude, die einen Mehr- wert für die Gemeinde gehabt hätte. Nun besteht der Wunsch von Apotheke und Ärzten sich in der Ortsmitte in einem neuen Gebäude anzusiedeln. Somit gibt es eine Nutzung für das Gebäude auf einem Teil des Parkplatzes angrenzend an den Dorfplatz, dass die Infrastruktur von Baindt stärkt. Die weitere Platzgestaltung ist noch völlig offen. In einer Bürgerwerkstatt haben unsere interessier- ten Bürgerinnen und Bürger und auch unsere Vereine die Möglichkeit, sich einzubringen und zu diskutieren, was für Baindt in Zukunft wichtig ist und darüber hinaus, was benötigt wird, dass die Feste der Schalmeienkapelle und der Raspler auch künftig stattfinden können. Mit einem Gebäude an dieser Stelle erhält Baindt eine erlebbare Ortsmitte für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, für Jung und Alt. Darüber hinaus stellt sich die Gemeinde zukunftsfähig auf und erhält einen subs- tantiellen Mehrwert. Die Infrastruktur wird gestärkt, die Existenz bestehender Ladengeschäfte gesichert. Wir sind eine attraktive Gemeinde für alle Generationen, von ei- nem Gebäude mit dieser Nutzung profitieren Familien, wie alte Menschen. Spricht man so oft darüber, dass es möglich sein muss möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen und in der vertrauten Gemeinde alt zu werden, dann ist ein wichtiger Baustein, dass dies gelingen kann eine gute Versorgung mit medizinischen Dienstleistern. Nicht jede Generation hat die Chance eine Ortsmitte ent- wickeln zu dürfen, dass passiert nie oder alle 100 Jahre. Baindt hat jetzt die Chance sich für die Zukunft zu rüsten. Die Details zu den Entwicklungen im Fischerareal und zur Konzeptvergabe sowie zur Gestaltung der Ortsmitte entnehmen Sie bitte dem YouTube Video. Frau Bürgermeisterin Rürup sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Wenn derzeit schon keine Infoveranstal- tungen in Präsenz möglich sind, war dies ein sehr gutes Format, um unsere Bürgerinnen und Bürger mitzuneh- men und zu informieren. Sicher werden wir das auch in Zukunft bei Bedarf wiederholen, vor allem wenn es um Themen geht, die die Gemeinde interessiert.“ Wir laden Sie bereits jetzt ein, an den weiteren Termi- nen für die Konzeptvergabe im Fischerareal und zur Ge- staltung der Ortsmitte teilzunehmen. Lassen Sie uns ge- meinsam die Chance zur Gestaltung unserer Gemeinde ergreifen. Für die Konzeptvergabe im Fischerareal wird es fol- gende Termine geben: • 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ - Ak- tuell wird diese Infoveranstaltung in Präsenz geplant, jedoch kann diese Veranstaltung auch online stattfin- den. • Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt - 1. Bauabschnitt Fischerareal Für die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt wird es fol- gende Termine geben: • nach Pfingsten 2021: Bürgerwerkstatt - Platzgestaltung unter Berücksichtigung von Ideen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger • bis Ende 2021: Entwurf Dorfplatz Ihre Gemeindeverwaltung ________________ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Corona-Impfangebot für „Härtefälle“ ab dem 85. Lebensjahr in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ra- vensburg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landes- impfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche finden in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Verlauf soll das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet werden. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Ein ähn- liches Angebot wird aber derzeit von weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis für ihre Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die noch alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben werden. Später wird dies auch für Menschen ab 80 Jahren möglich sein. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzent- ren und wird nur für Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität angeboten, die nicht nach Ravens- burg oder zu einem anderen Impfzentrum kommen können. Anmeldungen sind ab Mittwoch, 17. März 2021 ab 08.30 Uhr per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Ge- meinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kontaktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vor- handen – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann über den weiteren Ablauf direkt von der Gemeindeverwaltung informiert. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer montags vorgesehen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun sehr schnell ein Imp- fangebot für alle Härtefälle direkt in Baindt bereitstel- len können. Wir wollten nicht warten, bis alles perfekt organisiert ist, sondern gleich am 29. März 2021 mit den ersten 12 Impfungen beginnen“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Corona News ab 08.03.2021 Weitere Änderungen zum Einzelhandel, Arbeiten, Gesundheit und Soziales, Dienstleistungen, Gastronomie, Religi- onsausübung, Veranstaltungen, Reisen, Ausgangsbeschränkungen, Sport, Kultur- und Freizeitgestaltung finden Sie auf unserer Homepage: gemeinde-baindt.de unter „Informationen zum Coronavirus“. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Verein- barung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorhe- riger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbst- verständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Donnerstag, 18.03.2021 bis Dienstag, 23.03.2021 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Brennholzverkauf durch die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt verkauft Brennholz (Eschenholz) entlang des Badwegs. Dort kann das Holz auch besich- tigt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Schaaf, ForstBW, E-Mail: c.schaaf@rv.de . Sollte es den Bewerbern nicht möglich sein sich Online zu bewerben, kann auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden unter Tel.: 0175 180 47 95. Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lesebrille, Schlüs- selbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüsselbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. März/Sonntag, 07. März Samstag, 13. März/Sonntag, 14. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. März Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Sonntag, 14. März Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Veranstaltungskalender März 14.03. Landtagswahl 18.03. WBB Jahreshauptversammlung wird verschoben 21.03. DRK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit 29.03. Informationsveranstaltung „Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ online April 20.04. Gemeinderatssitzung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50 € wieder käuflich erwerben. Unser Elternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestel- lung die Palmen. Ihren Palmen erhalten Sie entweder nach dem Gottesdienst oder Sie können Ihn am Montag zwischen 08:00 - 16:00 Uhr im Kindergarten St. Martin im Garten abholen. Wie der weitere Verkauf in diesem Jahr aussehen könnte bzw. ob dieser stattfinden kann, ist un- ter den gegebenen Umständen zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser, Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag, Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zu Gute. Herzlichen Dank! Wir suchen dringend Zweige zum Palmbasteln Liebe Gemeindemitglieder, unser Elternbeirat bastelt auch in diesem Jahr Palmen, die am Palmsonntag und danach auf Vorbestellung verkauft werden. Dafür benötigen wir bis zum 19. März 2021 eine gro- ße Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ih- nen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten helfen? Möglich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätz- chen oder andere Koriferen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen (Tel. 07502-2678) oder Ihre Spende im Kindergarten bis zum 19.03.2021 vorbeibringen. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt´s Gott“ für Ihre Unter- stützung. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bücherei Endlich wieder Bücherei, mit Einschrän- kung, aber möglich ... Seit Montag, 08.03.2021, gilt die Coro- na-Verordnung vom 07.03.2021. Somit wird das schon vorhandene „Click+Col- lect“ durch das „Click+Meet“ erweitert. Das bedeutet, in unserer Gemeindebücherei dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Dabei zäh- len Kinder ab 6 Jahren als eine Person. Jüngere Kinder dürfen in Begleitung eines Elternteils in die Bücherei. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 10 Minuten begrenzt. Natürlich bleibt das Angebot Bücher vorzubestellen und zu den Öffnungszeiten abzuholen, weiterhin bestehen. Bei aller Freude über die Lockerung der Maßnamen, soll- ten trotzdem die Abstandsregeln eingehalten und selbst- verständlich eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Die Online- Vormerkung von Büchern besteht weiterhin über die kostenlose App BibKat aus dem App-Store oder unter dem Link/www.eopac.net . Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Passwort sind die ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dann das Geburtsda- tum. (Tag.Monat.Jahr) Zur Information VHS Weingarten Außenstelle Baindt Verschiebung des Semesterstarts Aufgrund der zum 8. März 2021 aktualisierten Corona-Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg ist weiterhin kein Kursbetrieb in Präsenz an den Volkshochschulen möglich. Das heißt für uns, dass wir nicht wie geplant am 15.03.2021 mit unserem Frühjahrs- und Sommerse- mester starten können. Ausgenommen hiervon sind rei- ne Online-Veranstaltungen, die wie geplant durchge- führt werden dürfen sowie vereinzelte Kurse aus dem Deutschbereich. Im Moment müssen wir somit den Start unseres Früh- jahrssemesters, bis auf die oben erwähnten Ausnah- men verschieben. Wir hoffen, dass wir unser Frühjahrs- und Sommersemes- ter in Präsenz dann möglichst bald beginnen können. Dies wird aber natürlich weiterhin von den Vorgaben des Lan- des Baden-Württemberg abhängen. Sobald wir nähere Informationen haben, wann wir unseren Präsenzbetrieb starten können, werden wir Sie darüber informieren. Anmeldungen zu unseren vielfältigen Angeboten im Früh- jahrs- und Sommersemester sind aber dennoch möglich. Sichern Sie sich Ihren Kursplatz durch eine rechtzeitige Anmeldung! Wir freuen uns, wenn wir Sie hoffentlich bald wieder an der VHS Weingarten begrüßen dürfen! Kreisforstamt Ravensbur Seit Beginn der Corona-Krise deutlich erhöhtes Rad- fahrer-Aufkommen im Wald Das Kreisforstamt Ravensburg verzeichnet seit Beginn der Corona-Pandemie im letzten Jahr ein deutlich erhöh- tes Aufkommen von Radfahrern im Wald. Nicht immer verhalten diese sich regelkonform. Beim Kreisforstamt Ravensburg kommt es immer wie- der zu Beschwerden über Radfahrer, welche abseits der Wege unterwegs sind. Das Phänomen ist nicht neu. Al- lerdings verzeichnet das Forstamt seit Beginn der Coro- na-Pandemie ein erhöhtes Aufkommen von Meldungen wegen illegalen Radfahrens im Wald abseits von Wegen. Das Radfahren ist im baden-württembergischen Wald- gesetz streng geregelt. Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten, worunter im weiteren Sinne auch das Befahren mit Rädern zählt. Allerdings ist das Radfah- ren nur auf Wegen gestattet, welche eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Gänzlich verboten ist das Fahren auf Sport- und Lehrpfaden. Jeder Waldbesucher hat das Recht die Natur und Ruhe im Wald zu genießen oder im Wald Sport zu treiben. Es wird jedoch vergessen, dass hier in der Regel fremdes Eigentum benutzt wird, welches durch das Fahren ab- seits von Wegen beeinträchtigt werden kann. Wildtiere nehmen Menschen, die auf Wegen unterwegs sind, sel- ten als Gefahr wahr. Begegnungen mit Waldbesuchern abseits von Wegen lösen häufig Fluchtreflexe aus, was zu einem gesteigerten Energieverbrauch führt. Dies kann für Wildtiere insbesondere im Winter bedrohlich werden. Zudem gibt es immer wieder Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Nutzergruppen, insbesondere Radfahrern, Reitern und Wanderern. Das Forstamt appelliert daher an alle Waldbesucher, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Im Landkreis Ravensburg stehen Mountainbikern bereits heute mehrere legale Trails zur Verfügung, auf denen sie auch abseits befestigter Wege ihr Können unter Be- weis stellen können. Die Ausweisung weiterer Trails ist in Planung, sodass sowohl Einheimische als auch Touristen demnächst ein weiteres Netz an Trails unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade nutzen können. Das Forstamt bittet die Radfahrer sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landkreis Ravensburg Ehrenamtliche Patientenfürsprecher/innen gesucht Der Landkreis Ravensburg sucht für die persönliche Be- ratung und Vertretung der Interessen psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen ehrenamtliche Patien- tenfürsprecher/innen Patientenfürsprecher/innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den versorgenden In- stitutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren Patientinnen und Patienten über ihre Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. „Eine wertvolle Erfahrung ist für mich im Kleinen etwas zu be- wirken, oftmals im Rahmen von Gesprächen und durch Zuhören, ohne Wertung.“ beschreibt Andrea Mourlas, Patientenfürsprecherin im Raum Wangen, ihre Tätigkeit. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher An- liegen, Wünsche und Beschwerden auf. „Als Ansprech- personen auf Augenhöhe tragen sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten“, bekräftigt Reinhard Friedel, Sozialdezer- nent des Landkreises, die Bedeutung des Ehrenamtes. Die Patientenfürsprecher/innen werden für jeweils vier Jahre vom Kreistag bestellt und erhalten für ihre ehren- amtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Neben Lebenserfahrung sind Kommunikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auf- treten, Engagement, Einfühlungsvermögen für die Sor- gen und Probleme anderer Menschen (vor allem älterer Menschen mit Unterstützungsbedarf) und die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfürsprecher/in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesund- heitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in ei- nem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bewerben Sie sich gerne bis zum 21. März 2021 bei Sabrina Wangenheim, Landkreis Ravensburg, Dezernat für Arbeit und Soziales, Stabsstelle Sozialplanung, Tel. 0751/85-3123, E-Mail: s.wangenheim@rv.de. Frau Wangenheim erteilt Ihnen auch gerne weitere Aus- künfte zum Bewerbungsverfahren. Informationen zur Tätigkeit erteilen Ihnen gerne die Pati- entenfürsprecherin Frau Mourlas, Tel. 0160/7074250 und der Patientenfürsprecher Herr Eisele, Tel. 0751/7601-2709. Deutsche Bahn Bahnstrecke zwischen Ravensburg und Aulendorf ab 7. März gesperrt Busse als Ersatz - BOB fährt halbstündlich zwischen Friedrichshafen und Ravensburg - Fahrscheine vor der Fahrt kaufen Schlussspurt bei den Bauarbeiten auf der Südbahn: Von 7. März bis einschließlich 1. April ist die Bahnstrecke Ravensburg - Aulendorf gesperrt. Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) und Deutsche Bahn gemeinsam haben für die Fahrgäste auf dieser Strecke einen Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Auch zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen verkehren in diesem Zeitraum keine Züge. Auf der Strecke zwischen Friedrichshafen Stadt und Ra- vensburg verkehrt die BOB dafür zweimal pro Stunde. Jede Stunde besteht ein schlanker Anschluss in Ravens- burg zu und von den SEV-Bussen Richtung Aulendorf. Busse, die BOB-Züge ersetzen, bedienen auch alle Unter- wegsstationen. In Ravensburg fahren die SEV-Busse auf der Westseite des Bahnhofs beim P&R-Parkplatz Escher- Wyss-Straße ab. Weitere Haltestellen sind: Weingarten: Charlottenplatz, Baienfurt: Niederbiegen Schussentalstra- ße, Mochenwangen: Alte Kirche. Zusätzlich verkehren Di- rektbusse ohne Halt zwischen Ravensburg und Aulendorf. Fahrgäste müssen ihre Fahrscheine vor Fahrtantritt kau- fen, in den SEV-Bussen ist kein Kauf möglich. Auch der Check In/Check Out mit der bodo eCard ist nur direkt an den Bahnhöfen/Bahnsteigen möglich. Die Verkehrsunter- nehmen empfehlen als Alternative das bodo-HandyTi- cket oder den Kauf über den DB Navigator. Bei beiden Varianten erhalten bodo-Fahrgäste jeweils zehn Prozent Nachlass auf Einzeltickets. Die Fahrzeiten der Busse und Züge sind online auf bahn. de und bob-fn.de, im DB Navigator sowie als Flyer erhält- lich. Nähere Informationen zu den Haltestellen finden Sie in der Broschüre unter bauinfos.deutschebahn.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2020 noch bis 31. März 2021 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Freiwillig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tä- tige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gelten sollen. Höchstens 1.320,60 Euro, wenn sie für 2021 entrichtet werden. Aber auch pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 können mit zusätzlichen Einzah- lungen Abschläge ausgleichen und ihre Rente damit erhö- hen. Wie hoch in diesem Fall die Einzahlungen sein müssen, berechnet auf Wunsch der Rentenversicherungsträger. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente. Aber auch die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich sehen lassen: Für Abschlagseinzahlungen zum Beispiel in Höhe von 5.000 Euro schreibt die DRV derzeit Ansprüche von 22,12 Euro monatlich brutto gut. Allerdings sollten Interessierte vor der Einzahlung beach- ten, dass man sich im Gegensatz zu vielen privaten Vor- sorgeformen bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Bei Tod besteht jedoch in der Regel für die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partner ein An- spruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch Kinder im Al- ter unter 27 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, sind durch Waisenrenten abgesichert. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Ein- zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eben- falls interessant sein. Sie können als Altersvorsorgeauf- wendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge aus den Einnahmen. Da derzeit pandemiebedingt keine persönlichen Beratun- gen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden können, sollten sich In- teressierte entweder per Video beraten lassen oder sich telefonisch an die DRV wenden (Kontaktdaten unter www. deutsche-rentenversicherung-bw.de). Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenver- sichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre »Flexibel in den Ru- hestand« beschreibt die freiwillige Beitragszahlung für Arbeitnehmer ab 50. Weitergehende Informationen zum Thema Steuern finden Interessierte in »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Die Broschüren können von der Internetseite www.deutsche-rentenver- sicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversi- on bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Kreisverkehrswacht Ravensburg Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Ener- giesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder verschie- dene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fahren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 - 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Don- nerstag, 10:00 - 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Förderrunde 2021 startet - Jetzt mitmachen! 04.03.2021 125 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wur- den in den vergangenen zehn Förderjahren mithilfe des EnBW-Förderprogramms „Impulse für die Vielfalt“ un- terstützt und erfolgreich umgesetzt. Diese positive Bi- lanz spornt an weiterzumachen, und so fördert die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Von Beginn an unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis zum 14. Mai 2021 können Anträge eingereicht werden Wer eine Schutzmaßnahme plant oder ein Konzept hat, kann bis zum 14. Mai 2021 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Gefördert werden Maßnahmen, die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms. Realisierung der Maßnahmen 2021: vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember Egal ob beispielsweise ein Eiablageplatz für wärmelie- bende Eidechsen oder Laichgewässern für Unken oder Frösche angelegt werden, Landlebensräume mit locke- ren Sandböden oder anderen Versteckmöglichkeiten für Geburtshelferkröten gestaltet werden, die förderfähige Maßnahmen müssen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Expertinnen und Experten für Am- phibien- und Reptilien sowie Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die eingereichten Projektideen. 10 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Reptilien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Am- phibienschutz „Impulse für die Vielfalt“ startete im Jahr 2011. Es wurde im Rahmen der Initiative des Landes Ba- den-Württemberg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ ge- meinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um die Lebensräume heimischer Amphibienarten landesweit zu verbessern und den Amphibienbestand mittel- bis langfristig positiv zu entwickeln. Im Jahr 2016 wurde die Förderung auf Projekte für Reptilien erweitert. Jeweils zu Jahresbeginn können Anträge für das laufende Jahr gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegan- genen Vorschläge. Die ausgewählten Projekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finan- ziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. März 2021 – 21. März 2021 Gedanken zur Woche Nichts soll dich ängstigen, nichts dich erschrecken. Alles vergeht, Gott bleibt derselbe. Teresa von Ávila Samstag, 13. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Elbs mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Erwin, Josef und Anna Fässler) Sonntag, 14. März - 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Misereor-Fastenaktion Dienstag, 16. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 18. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 11.00 Uhr Baindt - Selige Irmgard, Eucharistiefeier Freitag, 19. März - Hl. Josef, Bräutigam der Gottes- mutter 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, Fest des hl. Josef (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkar- ten) Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fasten mit Corona (4) Die Hoffnung stirbt zuletzt Wir hoffen auf den Impfstoff, wir hoffen auf eine Locke- rung der Einschränkungen, wir hoffen ... Hoffnung ist Le- ben und Leben ist Hoffnung. Indem wir hoffen sind wir zutiefst lebendig. Auf diese Weise bekommt die bekannte Redewendung „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ ihren eigentli- chen Sinn. Hoffnung ist ein Verweis auf das, was auf mich zukommt. Hoffnung ist zukunftweisend. Corona zeigt uns überdeutlich, es gibt Situationen, wo es keine Hoff- nung auf Besserung gibt. Jetzt braucht die Hoffnung eine neue Basis, denn schließlich stirbt ja die Hoffnung zuletzt. Waclav Havel hat dies treffend formuliert: Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, son- dern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. Woher nehme ich diese Gewissheit? Die Bot- schaft von Tod und Auferstehung ist meine Antwort aus dem Glauben. Mit ihr kann ich leben, hoffen und hoffent- lich auch sterben, um zu leben. Pfarrer Staudacher Herzliche Einladung zu Teil 3 der virtuellen Kreuzwe- gandacht mit den Kreuzwegstationen 7 bis 9. Die Auf- zeichnungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de - unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 12. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Pfarrer Sebastian Kneipp Die Kneippsche Lehre beruht auf den fünf Säulen Was- ser, Ernährung, Bewegung, Lebensordnung und Heil- pflanzen. Die Fastenzeit lässt uns innehalten und nach- spüren: Ist es Zeit, mein Leben neu zu ordnen? Ernähre ich mich gesund? Bewege ich mich ausreichend? Lebe ich im Einklang mit mir und der Schöpfung? Be- finden sich mein Körper, meine Seele und mein Geist im Gleichgewicht? Wonach will ich mich ausrichten? Sebastian Kneipp lädt uns ein, die Fülle der Natur für unser Wohlbefinden unterstützend zu nutzen. In der Schöpfung finden sich viele Arten an Heilkräu- tern, mit denen wir uns Gutes tun können. Er bezeichnet den Kräutertee als das älteste Heilmittel der Mensch- heit. Holen Sie sich in der Kirche ein paar Anregungen von Pfarrer Sebastian Kneipp. Wir laden Sie ein, eine kleine Wegzehrung für zu Hause mitzunehmen. Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März - 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Osterkerzenbasteln in der Familie Die Familien haben die Möglichkeit die Osterkerze in den Familien zu gestalten. Die Kommunionkinder brauchen kein Verzierwachs abzuholen, da sie ein extra Päckchen erhalten. Für die anderen Familien gilt: Eine Kerze dafür können Sie in den Drogerie- und Supermärkten kaufen. Ab Sams- tag 13. März wird in der Kirche beim Schriftenstand ein Schachtel mit abgepackten Päckchen stehen. Darin ent- halten sind Verzierwachsteile, eine Erklärung und Anlei- tung für das Verzieren der Osterkerze. Diese können Sie mit ihren Kindern gestalten. Ebenso können Sie mit den Kindern ein Lämmchen backen. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 _________________________ Keine halben Sachen Der Wochenspruch lässt keinen Zweifel: Wenn es ums Miteinander geht, um ganz praktische Liebe zu Gott und zum Mitmen- schen, dann heißt es: Schau dorthin, wo du hin willst! Es hilft nichts, nur an die gute alte Zeit zurück zu denken. Die verheißungsvolle Zukunft liegt vor uns. Gott streckt uns in Jesus die Hand entgegen und lädt uns ein: Trau dich - geh mit mir voran. So kann ich auch in Krisen-Zeiten den Blick vorwärts rich- ten. Ich setze mich fürs Miteinander ein. Ich bleib nicht einfach stumm, wenn Menschen das in Fra- ge ziehen, was unsere Demokratie zusammenhält, was die Würde anderer Menschen ausmacht. Ich schau nach vorne und gehe die Herausforderungen an: den Klimawandel und den Klima-Wandel im Mitein- ander, die soziale Schere, die immer weiter auseinander- klafft, dass Menschen abgehängt werden - links liegen gelassen. Das kann nicht sein! Keine halben Sachen! - Jesus nachfolgen heißt, den Pflug fest in beiden Händen zu behalten. Nach vorne zu schauen: Über Verantwortliche in Politik und Gesellschaft nicht nur zu schimpfen, sondern für sie zu beten, am Sonntag wählen zu gehen und mich aktiv für unsere Demokratie einzusetzen. Nicht halbherzig, sondern so, dass darin etwas von Got- tes Da-Sein erlebbar wird. Hier und jetzt. Dass mitten auf dem Acker, den ich pflüge etwas aufgeht und wächst, was Menschen satt macht an Leib und Seele. Keine halben Sachen, denn dafür ist das Leben zu kost- bar. - Gottes Segen! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online!!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche _________________________ Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- Ostergarten unterwegs - zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten un- terwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus in- stalliert sein. Interessierte können - so, wie es eben grad möglich ist - allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eige- nen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- _________________________ Was haben Nähmaschinen mit Sozialpolitik zu tun? In Griechenland, genauer in Thessaloniki, finden sich Ant- worten auf diese Fragen. Denn mit Nähmaschinen kann den dort gelandeten Geflüchteten über Lehre und Arbeit eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden, wie das Hilfsprojekt NAOMI sehr anschaulich zeigt. Bei einem Online-Gespräch unter dem Thema „Nähmaschinen für Thessaloniki - Sozialpolitisches Engagement in Krisenzei- ten am Beispiel NAOMI“ am Donnerstag, 25. März, 19 Uhr, erläutert die zugeschaltete Pfarrerin Dorothee Vakalis von der Deutschen Diasporagemeinde in Thessaloniki und Vorsitzende von NAOMI unter anderem, wie es zur Gründung dieses Projektes kam. Die durch Corona noch verschlimmerte Situation vor Ort, die Reaktionen von grie- chischer Regierung und Gesellschaft auf die Flüchtlinge, die Haltung Europas und die dringend benötigten Hilfen - um alle diese Themen soll es in der Gesprächsrunde gehen, die von Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Di- akonischen Werks Oberschwaben - Allgäu - Bodensee, und von Brunhilde Raiser, Geschäftsführerin des Evange- lischen Bildungswerks Oberschwaben, moderiert wird. Ein weiterer zugeschalteter Experte ist Pétjur Thorsteinsson vom Referat Hoffnung für Osteuropa im Diakonischen Werk Württemberg, Abteilung Migration und Internatio- nale Diakonie. Er zeigt unter anderem an Beispielen von Ulm und Alttann bei Wolfegg, wie jeder Einzelne durchaus zur Linderung der Not beitragen kann. Wer an dem Gespräch teilnehmen möchte, sollte sich anmel- den bei info@ebo-oab.de oder t.stuebing@diakonie-oab.de. Anmeldeschluss ist der 22. März 2021 Bitte bei Anmeldung den vollständigen Namen und Be- treff „Nähmaschinen für NAOMI“ angeben. Die Teilneh- menden erhalten dann per E-Mail am 24. März nachmit- tags den Link zur Veranstaltung, die über ZOOM Online gestellt wird. Der Zugang wird am Veranstaltungstag, 25. März, ab 18.30 Uhr freigeschaltet. Weitere Informationen bei Thaddiana Stübing, t.stue- bing@diakonie-oab.de, Koordinatorin Kirchlich-Diakoni- sche Flüchtlingsarbeit. _________________________ Liebe Kreative Kreativ betätigt hat sich hier Frau Ingrid Allkemper aus Baienfurt, die sich von Paul Klee hat inspi- rieren lassen und dieses wunder- schöne Bild gemalt hat. Ist das nicht eine Anregung für uns alle? Dann können wir noch vor Ostern unserer Woh- nung ein völlig neues Flair geben. Bringt Farbe in unser Leben, wenn auch sonst nicht viel geht. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Nachruf Völlig überraschend für uns alle und voller Trauer neh- men wir Abschied von unserer Musikantin Conny Halder die am 21.02.2021 im Alter von 57 Jahren so plötzlich ver- storben ist. 44 Jahre hat sie dem Musikverein als aktive Musikerin die Treue gehalten und spielte mit Leidenschaft die Klarinette. Sie war fester Bestandteil des Musikvereins und trug mit Stolz ihre Tracht – stets vorne links in der ersten Reihe. Sie war Bindeglied zu vielen anderen Vereinen, als Musi- kerin und Freundin genoss sie ein hohes Maß an Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Musikverein Baindt e.V. Musikverein nimmt Abschied von einer Musikantin Völlig überraschend für uns alle ist unsere Musikantin Conny Halder am 21.02.2021 verstorben. Conny war 44 Jahre lang aktiv im Musikverein Baindt tä- tig und spielte mit Leidenschaft die erste Klarinette. Die Musik war neben dem Skifahren ihre zweite Leidenschaft und so war sie nicht nur dabei, sondern mittendrin und das stets mit ganzem Herzen. Es war ihr immer wichtig, an unseren Auftritten mitzu- spielen und den Musikverein mit zu repräsentieren war für sie nicht nur eine Verpflichtung sondern eine Selbst- verständlichkeit. Ihr Stammplatz beim Marschieren war stets vorne links in der ersten Reihe – eine Lücke wird auf jeden Fall bleiben! Sie war viele Jahre lang Trachtenwartin im Verein da ihr unsere oberschwäbische Tracht sehr am Herzen lag und sie war sehr stolz darauf, dass sie bis zuletzt noch die Ursprungs-Damentracht getragen hat, die erst im Jubi- läumsjahr 1986 eingeführt wurde. Sie war außerdem maßgeblich an der Festschrift zum Jubiläumsjahr 2001 beteiligt sowie die treibende Kraft, als es um die Neuausrichtung unseres Fasnetshäses im Jahr 2008 ging. Kameradschaft war ihr äußerst wichtig und so war sie Bindeglied zu vielen anderen Vereinen und Musikanten und pflegte sehr die Freundschaft zu ihnen. Die Auftritte im vergangenen Jahr hatte sie schwer ver- misst! Sie war bis zum Schluss bei den Proben, die wir noch bis zum Oktober abhalten durften und war so bis zuletzt dem Musikverein in der Seele sehr verbunden. Freud und Leid liegen im Musikverein sehr nahe beiein- ander. Besonders in solchen Situationen wie diese zeigt sich wieder, was der Verein und eine Gemeinschaft wie die Musikkapelle ausmacht. Es geht nicht nur um gemeinsa- me Auftritte, Veranstaltungen oder Feiern und Musizieren sondern auch um das Teilen von Trauer und Erinnerun- gen. Gerade wenn es die aktuelle Zeit nicht zulässt, sich ausgiebig zu treffen und auszutauschen und seine Trauer zu zeigen und sich gegenseitig zu trösten, tut es gut, mit seinen Gedanken nicht allein zu sein und in der Gemein- schaft Abschied nehmen zu können. So haben wir vergangenen Samstag in einem vom Mu- sikverein gestalteten Gedenkgottesdienst zusammen mit ehemaligen Musikanten und den Angehörigen Abschied von Conny genommen. Conny hat den Musikanten mit ihrem Instrument, ihrer Kameradschaft und ihrer großen Hilfsbereitschaft viel Freude bereitet. Dafür danken wir ihr von Herzen und werden die Erinnerung an sie bewahren. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wie jedes Jahr würde bald unsere alljähr- liche Jahreshauptversammlung stattfin- den, was uns durch die aktuelle Lage lei- der erschwert wird. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen diese auf Ende April/ Anfang Mai zu verlegen. Wir hoffen dar- auf, dass sie dann, zwar unter Corona Vorschriften, aber in Präsenz stattfinden kann. Reitergruppe Baindt Was lange währt wird endlich gut... Liebe Mitglieder, so langsam tut sich etwas. In der letzten Woche haben wir die groben Außenma- ße der geplanten Reithalle auf dem Reit- gelände abgesteckt. Das sind die ersten Schritte, um die Position der Reithalle zu bestimmen. Nun muss ein vorhabensbezogener Bebauungsplan er- stellt und im Anschluss eine Baugenehmigung beantragt werden. Wir freuen uns, dass nun endlich Bewegung in unser Vor- haben kommt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder: Im Januar, Februar und März 2021 konnten 5 Mitglieder vom Sozial- verband VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 70 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes golde- nes Treueabzeichen mit Brillant und Präsent) 1 Mitglied für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 2 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 2 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für soviele Jahre treuer Mitgliedschaft Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 im Sozialverband VdK Baden-Wüttemberg, vom Lan- desverbandsvorsitzenden Herrn Hotz und Stellvertretern unterschrieben und über den VdK OV Weingarten we- gen der Corona Pandemie an die Jubilare per Post zu- geschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März geboren sind, wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Auslieferung bestellte Gartenerde und Dünger Liebe Gartenfreunde, unsere Sammelbestellung von Gartenerde und Dünger ist nun abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Bestellungen. Wir werden die Artikel am Samstag, 13. März im Laufe des Tages an Sie ausliefern. Mit der Lieferung erhalten Sie eine Rechnung überreicht, damit Sie den fäl- ligen Betrag dann überweisen können. Wir wünschen Ihnen damit ein erfolgreiches Garten-Jahr und freuen uns über Ihre schönen Bilder, die wir gerne - mit Ihrem Einverständnis - auf unserer Homepage ver- öffentlichen werden. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbescheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro an Steuern vom Finanzamt zurück. Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung ver- pflichtet sind, müssen aber in jedem Fall ihre Einkommen- steuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 2. August 2021 beim Finanzamt abgegeben haben, andernfalls drohen Verspätungszuschläge. Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, haben länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung erst am 28. Februar 2022 beim Finanz- amt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die in 2020 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall sollten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Min- derung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im „BdSt INFO-Service Nr. 3 Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020“. Die Checkliste kann telefonisch bei der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler kostenlose Online-Seminare mit dem Titel „Steuererklärung für Arbeitnehmer“ an. Weitere Informationen hierzu sowie zur Anmeldung für die begrenzten Plätze finden Sie auf unserer Home- page www.steuerzahler-bw.de. Steuerzahler erhalten vom Finanzamt Post mit korrigierten Bescheiden Manch ein Steuerzahler mag sich verwundert die Augen reiben. Denn von den Finanzämtern werden in diesen Ta- gen massenweise sog. Abrechnungsbescheide über die Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag zur Ein- kommensteuer verschickt. Dabei ist für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag seit diesem Jahr weggefallen. Dennoch enthielten zahlreiche Vorauszahlungsbescheide fälschlicherweise den Zuschlag weiterhin, wie die Finanz- verwaltung inzwischen auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler eingeräumt hat. „Wir fordern die Finanzver- waltung auf, dieses Chaos schnellstmöglich zu beseitigen. Der Schaden für die Steuerzahler in Form von zusätzlichem und unnötigem Verwaltungsaufwand ist aber bereits ange- richtet“, macht Zenon Bilaniuk, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich. Betroffen von den veralteten und falschen Bescheiden sind Steuerzahler, bei denen sich die Höhe der Einkom- mensteuervorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert hat, wie z.B. auch Rentner. Das Problem: Weil die Vorauszahlungen nicht geändert wurden, wurde auch der alte Soli fälschlicherweise wieder festgesetzt und nicht an die neue Rechtslage angepasst. Nun drängt die Zeit, da die Steuervorauszahlungen zum 10. März bereits fällig sind. Zu wenig Zeit wohl für die ba- den-württembergische Finanzverwaltung, um geänderte Vorauszahlungsbescheide zu erlassen. So wurde nun ein Zwischenschritt eingefügt, der bei vielen Steuerzahlern zu Fragen führen dürfte, da den nun massenweise ver- sandten Abrechnungsmitteilungen nicht zu entnehmen ist, weshalb diese erstellt wurden. Die Erklärung findet sich erst nach einiger Recherche auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) mit der sperrigen Formulierung: „Verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“. Hier führt die OFD aus, dass in einem ersten Schritt sämt- liche Vorauszahlungen für den Soli auf 0 Euro herabge- setzt werden. In einem zweiten Schritt erfolgt bei den Steuerzahlern, die vom Abbau des Solis profitieren, eine förmliche Neufestsetzung der Soli-Vorauszahlungen. Von Anfragen bittet die Finanzverwaltung abzusehen. Einen Tipp gibt die OFD den Steuerzahlern auf den Weg: Steuer- zahler, die ihre Vorauszahlungen per Überweisung zahlen, sollen den Eingang der Abrechnungsmitteilung abwar- ten, damit sie nicht zu viel Vorauszahlungen überweisen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Chronische Schmerzen seelisch besser bewältigen Rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter schweren chronischen Schmerzen. Mit dem On- line-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ un- terstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betroffene Versicherte dabei, diese Situation seelisch besser zu bewältigen. Auf ihr digitales Gesundheitsangebot macht die SVLFG anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages aufmerksam, der vom 9. bis 13. März als virtuelle Ver- anstaltung stattfindet. Das Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ wird in Kooperation mit dem GET.ON-Institut angeboten. Es beinhaltet sieben Lekti- onen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Online-Ge- sundheitstrainings bieten den Vorteil, dass Betroffene sie zeitlich und örtlich unabhängig in Anspruch nehmen können. Auch für Menschen, denen es schwer fällt, um Hilfe zu bitten oder die anonym bleiben wollen, können Online-Trainings eine Lösung sein. Infos unter www.svlfg. de/gleichgewicht. oder telefonisch unter 0561 785-10512. Infos zum virtuellen Deutschen Schmerz- und Palliativ- tag stehen im Internet unter www.dgschmerzmedizin.de. Kreisjugendring Ravensburg: Handyfilme selber drehen – Online Workshop Du wolltest schon immer mal einen Film mit oder über deine Jugendgruppe machen? In diesem Onlineseminar am 30. März 21 von 19:00-21:30 Uhr lernst du, wie du aus deiner Handy-Kamera das Beste rausholst und ohne viel Schnick-Schnack gute Filme drehst. Gemeinsam testen wir die Tipps und Tricks der Profis im Low-Budgetbereich und durchlaufen den Prozess von Drehbuch bis hin zum fertigen Film. Außerdem zeigen wir dir einige kostenlose Programme, welche dir das Schneiden und Bearbeiten von Filmen vereinfachen. Für das Seminar benötigst du lediglich ein Smartphone oder ein Tablet. Nach der Anmel- dung folgt ein Link für den Zoom Zugang. Anmeldungen bis spätestens 23. März 21 online unter www.jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Reisen in der Pandemie Tipps für die Urlaubsplanung • Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. • Wer kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das fi- nanzielle Risiko. • Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung abgesichert. Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbrau- cher:innen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Viele haben schlechte Erfahrungen mit Reiseunternehmen gemacht und wollen sich jetzt besser absichern, denn gerade in der Reisebranche sind Vorauszahlungen an der Tagesordnung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 informieren die Verbraucherzentralen darüber, worauf Verbraucher:innen achten sollten, wenn sie während der Pandemie eine Reise buchen. Auf einer Website haben die Verbraucherzentralen umfassende Informationen zusammen gestellt. Die Ver- braucherzentralen informieren zudem in Online-Vorträgen. Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher:in- nen in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Ein- schränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Ent- wicklung der Corona-Pandemie machen die Entschei- dung schwierig. In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pande- mie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbran- che strukturelle Mängel aufweist. Rechtliche Lage ist undurchsichtig „Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Rei- seunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten un- geklärt. So sind Urlauber beispiels weise bei einer Pau- schalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen“, erläutert Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg. Ob Reisende in der Pandemie kosten- frei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewar- nungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmens sitz des Vertragspartners. Bei der Pla- nung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher:innen gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten. Vorauszahlungen vermeiden Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, ver- ringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im ver gangenen Jahr beschwert, weil Ferienhaus- anbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten. Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Un- ternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebü- ros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz an- meldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Buttler. Voraussetzung ist, dass die Kreditkar- tengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet. Wichtige Fragen vor der Buchung klären Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkun- gen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ‚sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher:innen nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Informationen für Verbraucher:innen Die Verbraucherzentralen haben auf ihrem Online-Por- tal umfassende Informationen und Tipps zu Reisen in der Pandemie zusammengestellt, zu finden unter www. vz-bw.de/node/56846. In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen bundesweit über das Thema „Reisen in der Pandemie“. Am 10.3.2021 fin- det außerdem die Onlineveranstaltung „Vorkasse - Ver- braucher ohne Schutz beim Reisen“ statt. Mehr Infos und finden Sie auf vz-bw.de/vorkasse. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Sicherheit auf Knopfdruck. Der Johanniter-Hausnotruf. Jetzt 4 Wochen gratis testen und bis zu 100 € Preisvorteil sichern!* johanniter.de/hausnotruf-testen 0800 32 33 800 (gebührenfrei) *gültig vom 15.02.-31.03.2021 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 „Blumen und ihre Symbolik“ Unsterblichkeit www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 450€ Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG ▪ Herrn Klaus Wochner ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt baienfurt@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 Gärten: Perfekt inszenierte Orte zum „DraußenLeben“ Sie erzählen uns Ihre grünen Wünsche und Träume und wir kümmern uns mit planerischer Kreativität um die professionelle Umsetzung. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen, wir danken es Ihnen mit einem Gutschein für eine Gartenberatung, die den Traum von Urlaub zuhause im Grünen zuhause im Grünen wahr werden lässt. Rufen Sie uns an. Je tz t Gutb era te nSchein sichern ! BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de Stundenweise Haushaltshilfe 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort Marsweilerstraße 1, 88255 Baindt . 07502/9798844 rs@stb-spahlinger.de . www.stb-spahlinger.de einfach. gut. beraten. Gerade jetzt sind wir für Sie da präsent vor Ort oder klassisch per Telefon, privat oder geschäftlich, auf Papier oder digital und mit neuer Homepage ! Ihr Team von Außerdem biete ich in meiner gewachsenen Kanzlei, in neuen Büroräumen und mit modernster EDV ausgestattet für freundliche, aufgeschlossene und qualifizierte Steuerfachangestellte/ Steuerfachwirte (m/w/d) die Möglichkeit, auch gerne in Teilzeit in einem netten jungen Team mitzuarbeiten. Fühlen Sie sich gerne angesprochen ! Ich freue mich über Ihre Bewerbung. STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Wir sind ein expandierender Hersteller von hochwertigen Profi-Malerwerkzeugen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum schnellstmöglichen Eintritt: Maschinenbediener (m/w) in Vollzeit Mitarbeiter (m/w) für die Montage von Farbroller in Vollzeit Es erwarten Sie interessante und vielfältige Aufgaben in einem modernen Unternehmen mit sehr gutem Arbeits- und Betriebsklima sowie leistungsgerechte Bezahlung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Mail zu. Christina Brüll // Schussentalstrasse 2 // 88255 Baienfurt, Germany Tel.: +49 (0) 751 / 560 158 710 // Fax: +49 (0) 751 / 560 158 790 c.bruell@rs-farbroller.de // www.rs-farbroller.de Wir sind ein expandierender Hersteller von hochwertigen Profi-Malerwerkzeugen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum schnellstmöglichen Eintritt: Maschinenbediener (m/w) in Vollzeit Mitarbeiter (m/w) für die Montage von Farbroller in Vollzeit Es erwarten Sie interessante und vielfältige Aufgaben in einem modernen Unternehmen mit sehr gutem Arbeits- und Betriebsklima sowie leistungsgerechte Bezahlung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Mail zu. Christina Brüll // Schussentalstrasse 2 // 88255 Baienfurt, Germany Tel.: +49 (0) 751 / 560 158 710 // Fax: +49 (0) 751 / 560 158 790 c.bruell@rs-farbroller.de // www.rs-farbroller.de Landtagswahl 2021 Baden-Württemberg Die anständige Option ✘ Mehr unter www.guenter-ruchti.de WAHLANZEIGEN/PARTEIEN IMMOBILIENMARKT[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 3,59 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 12.03.2021
      Amtsblatt_KW_20_20_05_2022.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 20. Mai 2022 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Informationsveranstaltung Windenergie im Altdorfer Wald Montag, den 23. Mai 2022 17.30 – 21.00 Uhr in der Sirgensteinhalle | Vogt Live-Übertragung auf https://youtu.be/E1HoxB5cbvc ab 18.00 Uhr Einlass ist ab 17.30 Uhr. Veranstalter sind das Forum Energiedialog Baden-Württemberg und der Landkreis Ravensburg in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden. www.energiedialog-bw.de Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Worum geht es? | Im Altdorfer Wald sind von Forst Baden-Württemberg landeseigene Flächen (Staatswald) für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt worden. In einem Ausschreibungsverfahren von Forst Baden-Württemberg haben die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, gemeinsam mit dem Projektentwickler iTerra energy GmbH, den Pachtzuschlag erhalten. | Die Projektentwicklung steht noch ganz am Anfang. Die angrenzenden Gemeinden wollen bereits frühzeitig über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte informieren. | Dazu möchte die Veranstaltung einen Beitrag leisten und bringt Landesregierung, Landkreis, Kommunen und Bürgerschaft über eine verträgliche Nutzung der Windenergie im Altdorfer Wald miteinander ins Gespräch. | An Infoständen präsentieren sich unterschiedliche Akteure und Interessensgruppen mit ihren Anliegen. | Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt- schaft Baden-Württemberg, wird die Perspektive der Landesregierung erläutern und Fragen aus dem Publikum beantworten. | Bei der Veranstaltung geht es nicht um die konkrete Anzahl an Windenergieanlagen und deren Standorte. Die Veranstaltung ist vielmehr Auftakt eines Dialoges um die Windenergie im Altdorfer Wald. Im Nachgang sind weitere Dialogaktivitäten vorgesehen, z. B. kommu- nale Veranstaltungen zu relevanten Themen sowie die Bildung einer Dialoggruppe unter Einbezug lokaler Akteure. Welcher Ablauf ist geplant? | Infomarkt mit folgenden Informationsständen: • Forst Baden-Württemberg zur Windenergienutzung im Wald • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und iTerra energy GmbH zum aktuellen Projektstand und Zeitplan • Landratsamt Ravensburg zum bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren von Windenenergieanlagen • Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zu raumordnerischen Fragestellungen • NABU und BUND zum Natur- und Artenschutz • Lokale Bürgerinitiativen und Vereine mit ihren Anliegen | Begrüßung durch Harald Sievers, Landrat Landkreis Ravensburg, und Peter Smigoc, Bürgermeister Gemeinde Vogt | Vorstellung der Infostände und ihrer Vertreter*innen | Impulsvortrag zur Energiepolitik des Landes Baden Württemberg, Dr. Andre Baumann, Staats- sekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | Moderierte Abschlussdiskussion mit Fragen und Reaktionen aus dem Publikum | Offener Ausklang an den Infoständen Moderation Jakob Lenz, Forum Energiedialog Wer? | Teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden Bai- enfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Zuschauerzahl ist begrenzt und eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Das Tragen einer FFP2 oder einer medizinischen Mas- ke wird empfohlen. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Foto- und Filmaufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden. Wie? | Anmeldung per email unter ravensburg@energiedialog-bw.de unter Angabe des vollen Namens und des Wohnortes. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Daten werden nicht gespeichert und nur im Falle der Infektionsnachverfolgung genutzt. Kontakt | Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez | s.albiez@energiedialog-bw.de | Telefon 0 151 10 67 48 03 ab 1 7. 30 ab 1 8. 00 - L iv e ab 1 9. 45 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Woher kommt der große Erdhügel auf dem Parkplatz Klosterwiesen und was passiert mit ihm? Der große Erdhügel stammt von der aktuellen Baumaßnahme zum Neubau des Geh- und Radweges (Bauab- schnitt III) vom Hasenweg Sulpach in Richtung Mochenwangen. Der Parkplatz Klosterwiesenschule dient derzeit als Zwischenlagerplatz zur Aufbesserung der Erde. Durch die Zuführung von Kalk wird die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden ver- bessert. Nach der Aufbereitung der Erde wird diese im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung, sowie der Böschungshinterfüllung am Radweg wieder benötigt und dort verbaut. Der Vorteil ist: Dieses Aufbereitungsver- fahren spart ca. 2000 m³ Kies für den Bau des Geh- und Radweges ein. Außerdem muss dadurch das angefal- lene Aushubmaterial nicht entsorgt werden. In enger Abstimmung mit den Vereinen und in Rücksichtnahme auf deren Hallennutzung wurde innerhalb von zwei Wochen der Boden behandelt. Die Situation wird sich nun wieder deutlich verbessern, da der Parkplatz ab sofort wieder zu zwei Dritteln nutzbar ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass das Aushub- material bis zum Musikfest größtenteils vom Parkplatz abgefahren sein wird. Wir danken den Nutzerinnen und Nutzern und vor allem unseren Vereinen für das gute und unkomplizierte Miteinander im Zusammenhang mit unserer Baustelle und freuen uns auf die Fertigstellung des Radweges. Ende August 2022 soll es soweit sein! Ihre Gemeindeverwaltung Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai Zum zweiundzwanzigsten Mal (seit dem Jahr 2001) wird am 22.05.2022 der internationale Tag der Biodiversität gefeiert. Er erinnert an den Tag, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) offiziell angenommen wurde. Bis zum Jahr 2000 wurde der Tag am 29. Dezember gefeiert, da das Abkommen am 29.12.1993 in Kraft trat, dann wurde der Tag von den Vereinten Nationen in den Mai vorverlegt. Mit seinen derzeit mehr als 190 Vertragsparteien ist es das umfassendste, verbindliche, interna- tionale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Die Erhaltung von biologischer Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile sind die drei übergeordneten Ziele. Der 22. Mai soll uns daher vor allem an unsere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber der Natur erinnern. Am Tag der Artenvielfalt soll jeder für sich überlegen, was er persönlich tut oder tun kann, um das Naturkapital unseres Planeten zu bewahren. Denn klar ist: So vielfältig und faszinierend unsere Natur ist - der Verlust unse- rer biologischen Vielfalt stellt mit dem Klimawandel weltweit die gegenwärtig größte ökologische, aber auch ökonomische Bedrohung dar. Jeder ist angehalten seinen individuellen Beitrag zum Schutz unserer Natur, von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen und damit zugleich unserer elementaren Lebensgrundlage zu leisten. Sei es ein Insektenhotel oder mehr wilde Wiese statt Schotter im Garten, jeder kann sich einbringen, die Möglichkeiten sind endlos. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 27.05.2022 Redaktionsschluss: 23.05.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Blutfreitag, 27.05.2022 bleibt das Rathaus geschlossen. Ihre Gemeindeverwaltung Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstal- tung am Montag, 30. Mai 2022 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal geht in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufga- ben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbau- projekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte an- schließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen durch den Gemeinderat erfolgt Anfang November 2022. Bei der Infoveranstaltung stellen sich die beiden Ankerprojektträger vor. Darüber hinaus wird das Anliegerver- fahren von den erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen, die das gesamte Projekt in der Gemeinde begleiten, den Bürgerinnen und Bürgern und dem interessierten Personenkreis ausführlich dargestellt. Auch soll die Veranstaltung den Kontakt und die Vernetzung zwischen den Interessenten ermöglichen. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/Fischerareal. Ich freue mich über Ihre rege Teilnahme und auf gute Gespräche und Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellv. Leitung der Finanzverwaltung Stabsstelle zur politischen Steuerung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01.03.2023 zur Unterstützung der Bürgermeisterin der Gemeinde eine Nachbesetzung für die Stabsstelle zur politischen Steuerung und eine stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d). Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Die Stelle bietet sich für Absolventen der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg oder Kehl an. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören als stellv. Leitung der Finanzverwaltung (50%) - Allgemeine Stellvertretung des Fachbediensteten für das Finanzwesen - Übernahme von Aufgaben bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und der - Erstellung des Jahresabschlusses - Abschlüsse der steuerlichen Betriebe - Unterstützung im Bereich der Digitalisierung - Allgemeine Querschnittsaufgaben der Finanzverwaltung - Mitwirkung beim Zuschusswesen Stabsstelle zur politischen Steuerung (50%) - Planung und Steuerung anspruchsvoller kommunaler Projekte (Multiprojektmanagement) - Qualifizierte Unterstützung der Bürgermeisterin - Protokollführung bei wichtigen Besprechungen und Terminen - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Baindt Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Public Management, Bachelor of Laws - Allgemeine Finanzverwaltung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende - Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Verhandlungspartnern - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Vollzeitstelle mit Besoldung bis A 11 LBesGBW bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraus- setzungen - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mit- arbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 24.06.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) und Kämmerer Wolfgang Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Landkreis Ravensburg informiert zum Zensus 2022 Am 15. Mai 2022 war der sogenannte Zensusstichtag für Deutschland. Millionen baden-württembergischer Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen dieser Erhebung befragt und eingeladen diese wichtige sta- tistische Erhebung zu unterstützen. Doch was bedeutet das nun konkret? Was ist der Zensus? Wann geht’s los und wie läuft die Erhebung aus Bürgersicht ab? Was ist der Zensus? Der Zensus ist ein Fundament in der amtlichen Statistik. Aus den gewonnenen Daten leiten sich verschiedene Ent- scheidungen bis hinein in die kommunale Ebene ab. So zeigt uns der Zensus 2022 im Ergebnis auf, wie viele Men- schen in Deutschland leben, wie sie wohnen und welche Struktur die Bevölkerung hat. Diese Eckdaten werden für unterschiedliche Entscheidungen herangezogen - von der Einteilung der Wahlkreise, Stimmverteilung im Bundesrat, bundesstaatliche und kommunale Finanzausgleiche bis hin zu Sitzverteilungen in kommunalen Vertretungskör- perschaften. Wie läuft die Erhebung aus Bürgersicht ab? Für die Erhebung dieser Daten werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Alle Erhebungsbeauf- tragten werden geschult, schriftlich bestellt, sind förmlich auf die Geheimhaltung verpflichtet. Die Befragungen begannen zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022 und basieren auf einer Zufallsstichprobe, auf die der Landkreis keinen Einfluss hat. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich im Vorfeld per Terminkarte an, indem Sie ihre Kontaktdaten angeben und schriftlich einen Termin mit den Bürgerinnen und Bürgern ausmachen. Vor der eigentlichen Befragung weisen sich die Erhe- bungsbeauftragen mit einem Ausweis der Erhebungsstel- le und zugleich mit dem Personalausweis aus. Die Befragungen werden grundsätzlich an der Woh- nungstüre und nicht in den Wohnungen durchgeführt. Bei der Befragung wird zunächst ein persönliches Inter- view von fünf bis zehn Minuten geführt. Anschließend bekommen die Befragten von den Erhebungsbeauftrag- ten einen Zugangscode für eine Online-Befragung, in der weitere Informationen erhoben werden. Der Landkreis weist daraufhin, dass diese zweite Befragung in Ausnah- mefällen auch auf Papier oder direkt mit den Erhebungs- beauftragten durchgeführt werden kann. Dem Schutz der persönlichen Daten kommt beim Zensus eine wichtige Bedeutung bei. Die Angaben, die erhoben werden, werden streng vertraulich behandelt. Die einge- richtete Erhebungsstelle ist technisch und organisato- risch von der restlichen Landkreisverwaltung getrennt. Zudem ist es bestimmten Berufsgruppen verboten, als Erhebungsbeauftragte eingesetzt zu werden. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, warnt die Erhebungsstelle des Landkreises Ravensburg vor möglichen Trickbetrügern. Hierbei sollte darauf geachtet werden: Fragen über Ein- kommen, Bank-/Kreditkarte, Sozialversicherungsnum- mer, persönliche Passwörter oder Benutzerkennungen, etc. werden nicht abgefragt. Zudem melden die Erhe- bungsbeauftragten sich im Vorfeld an und kommen in keinem Fall spontan und ohne Ankündigung vorbei. Die Erhebungsbeauftragten stellen den Erstkontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern niemals telefonisch her, son- dern kündigen sich immer postalisch an. Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Personen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden so- wie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Test- station in der Schenk-Konrad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Ver- waltung sind viele dankbare und zufriedene Rück- meldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Ta- gesdurchschnit von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerin- formation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Prä- sentation sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli getroffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle eine Infoveranstaltung zu den Entwicklun- gen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der inter- essierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptverga- beverfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstaltung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befragungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für Planun- gen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schotterinsel Hirschstraße/ Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hauß- mann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Naturschutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blüh- fläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wieder im Sitzungssaal des Rat- hauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kom- mandant der Freiwilligen Feuerwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkamerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppenstärke von 45 Feuerwehr- kameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Feh- leinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophenschutz, Löschwasserver- sorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkomman- danten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Tren- nung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sit- zung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Land- ratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemein- deelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsände- rung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berech- nungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ur- sprünglichen Kostenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berücksichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhau- ses mit Bauhof wird zugestimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauf- tragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anlie- gerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sie- ben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmeversorgung angeschlossen wer- den. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des ge- samten Nahwärmenetzes von dieser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Zie- geleistraße 13 werden zusammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschlusszahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat den Nahwärmean- schluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaß- nahmen im Ortszentrum zu entzerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fi- scherareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Pla- nung für den 3. BA der Wärmeleitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten beschränkt auszuschreiben. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + umwelt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufge- nommen und einen Mustergestattungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spiel- platz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Va- rianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorge- stellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancie- ren), Weidentipis, eine Vogelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeit- punkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baum- mikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königinnenschaukel soie der optio- nale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 balaufen sich auf 86.817 €, bei Va- riante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleistungen er- bracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspiel- platzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + um- welt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkos- tenschätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förder- richtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sa- nieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedli- cher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zumeist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmeverbräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der verstärk- ten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Ener- gietechnik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneutrales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgas- neutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Ver- brauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lokalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhaus- gasausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhaus- gasen eingespart werden können. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Vo- raussetzungen analog zu anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetzlich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruch- nahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralhei- zung), Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien, Maßnah- men zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämm- stoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierungen von Bestandsgebäu- den. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Errichtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Standards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Perso- nen und keine juristischen Personen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdop- pelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, spe- ziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzusehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse angepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungs- formen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vor- gehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Be- stattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darü- ber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zu- letzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Be- stattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuerbestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der hal- banonymen und anonymen Urnengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen werden. Zusätzlich ich eine Reser- vierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Soll- ten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wün- schen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebühren- verzeichnis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst wer- den: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenver- zeichnisses. Unterteilung je Bestattungsform und an- fallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungs- rechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnut- zungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungs- dauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasen- gräber werden geringe Vorgaben gemacht. Es sollen kei- ne Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Boden- platten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zeilen stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinde- ratssitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostende- ckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebüh- ren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit ins- gesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnen- kammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestattungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnengrabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussichtlich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Er- weiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Darstellung des Gebührenver- zeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnen- bestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschrif- tung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Fried- hofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenommen. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung auszuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Ab- wasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalab- gabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrech- nung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überde- ckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzuziehen. Die gebüh- renrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalbera- tung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019-2021 ge- tätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskosten- umlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr mög- lich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und ge- bührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Ne- benrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckver- bandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. (Tabelle s. unten) Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkula- tionszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hy- draulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähig- keit der Entwässerungssysteme wird überprüft. Das In- genieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets und Gewer- beentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergeb- nisse schließen aufgrund höheren Einnahmen und ge- ringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resul- tieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebs- kostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem aufgrund wesentlich geringeren Unterhaltungs- aufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € geplant. Das vorläufige Ergeb- nis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswasser- gebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinan- zieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kosten- unterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kosten- überdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausur- tagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Au- genschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materialauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Ge- meinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rah- menbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorge- schrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächen- recycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hek- tar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächen- nutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemein- den Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusam- mengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Ge- meinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Eben- so nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haus- halt leben ab. Die Zahl der 1-Personenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohnbauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Fläche abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt werden kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbind- liche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flä- chen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebau- ungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Famili- en schaffen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebie- ten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforderliche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kin- dergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo er- folgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommuna- les Gewerbegebiet auf den Gemarkungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgese- hen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vor- gaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwick- lung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Ausschließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflä- chen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung statt- finden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine inter- kommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbefläche- nentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremi- ums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruktiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die An- siedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Verteilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gre- mium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan enthalte- nen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Ge- werbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzu- gestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kri- terien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzen- den gemeinsam mit der Verwaltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Gro- ben Kriterien herausarbeiten, deren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegen- heitskommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeitstermin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Er- gänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhaltung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzustellen. Beschluss: 1. Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwick- lung eines Interkommunalen Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2. Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erar- beiten unter fachlicher Begleitung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3. Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Gemeinde Baindt, auf den Weg ge- bracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Leistungsver- zeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Flä- che zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeich- nis wurde festgelegt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lagerung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kur- se bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Kleinspielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise erlaubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verste- hen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaum- stellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Scha- den aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grund- stück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen sei- ner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravensburg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medie- nentwicklungsplan fertig gestellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorge- stellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaßnahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. Anfang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durch- geführt und im Anschluss dann die Lichtmasten auf- gestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthalle Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungs- plan der großen Sporthalle gewünscht.. Ferienprogramm Ferienprogramm 2022 Die Sommerferien sind bereits in Sichtweite und auch in diesem Jahr möchten wir den Kindern und Jugendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Ferien- wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonstige Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass das Ferienpro- gramm ohne Einschränkungen stattfinden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 28. Juli bis zum 10. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Kathrin Senff Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. Mai und Sonntag, 22. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Donnerstag, 26. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. Mai Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 22. Mai Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Donnerstag, 26. Mai Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Mai 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 24.06. Blutreiter Mitgliederversammlung BSS 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. – 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Rich- tige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Johannes Baptist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: - Alter: zwischen 18 und 26 Jahren - Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens - Teamfähigkeit - Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern - hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern - Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere - Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich - Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Zur Information Klärwerksleiter sucht Bleibe Alexander Paschke, der neue Betriebsleiter un- serer Kläranlag plus Frau, Tochter und gut er- zogenem Hund suchen nach einer neuen Bleibe. Haben Sie zum nächst möglichen Zeitpunkt eine 4-Zimmer Wohnung mit Garten oder Balkon oder ein kleines Haus, gerne auch im Hinterland von Berg, Baindt, Fronreute oder Wolpertswende zu vermieten? Wünschen Sie sich hilfsbereite, anständige und solven- te Mieter? Dann melden Sie sich gerne direkt im Klär- werk unter Tel. 0751 560 670. Landkreis Ravensburg An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käfer- holzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchungaller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Turnus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 20.6.2022 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2022 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 20.05.2022 gez. Landrat Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbands- gemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt vie- le Maßnahmen zur energetischen Mo- dernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kos- tenlose und interaktive FördermittelBeratung För- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 dermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der ge- meinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können. (Klima-) Spartipp des Monats Mai: Sonne an, Licht aus Momentan ist das Wetter äußerst wechselhaft. Aber auch die Sonne kommt regelmäßig mal zum Vorschein. Zudem ist jetzt Frühling und es ist abends immer länger hell drau- ßen. Daher muss dann kein Licht mehr eingeschaltet wer- den, denn meistens reicht das Sonnenlicht vollkommen aus, um den Raum zu erleuchten. Und selbst wenn die Sonne mal nicht scheint, reicht uns das natürliche Licht tagsüber trotzdem oftmals bereits aus. Ganz frei nach dem Prinzip: (natürliche) „Erleuchtung“ statt (künstlicher) Beleuchtung. In Bezug auf die Sonne müsste die Redewendung also heißen: Mir ist ein (natür- liches) Licht angegangen. Und das allerbeste an der Sache: Die Sonne scheint kom- plett umsonst und muss zudem niemals ausgetauscht werden, wie dies bei Leuchtmitteln öfters mal nötig ist. Aber selbst an Tagen, an denen die Sonne nur kurz oder gar nicht hinter dem Horizont hervorschaut und es drau- ßen düster ist, kann Strom gespart werden und damit Gutes für das Klima getan. Einfach mal das Licht aus- schalten, wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird. Denn selbst energiesparende LEDs benötigen noch zwi- schen 6 und 9 Watt Strom in der Stunde. Klingt zwar erstmal nicht viel, aber über ein ganzes Jahr gerechnet und bei mehreren Lampen in einem Gebäude, kommt hier schon ganz schön was zusammen. Bei normalen Glühbirnen liegt der Stromverbrauch nochmals deutlich höher, weshalb die mögliche Ersparnis und damit der positive Umwelteffekt, nochmals größer sind. Selbst bei der Arbeit in unserer Mittagspause können wir also noch Gutes für das Klima tun und Energie in Form von Strom sparen. Den Geldbeutel schont dies natürlich ebenfalls. Denn selbst bei der Verwendung von 100 Prozent Ökostrom gilt der Satz: Der beste Strom fürs Klima, ist der Strom, der erst gar nicht produziert werden muss. Also bleiben Sie (Strom-) sparsam ! Ihr Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690, E-Mail: klima@b-gemeinden.de Volkshochschule Weingarten Wetter und Klima - Eine Einführung Wie erwärmt die Sonne die Luft? Wodurch entstehen Wolken? Warum weht der Wind? Wie entstehen eigent- lich Jahreszeiten? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wetter und Klima? Solche ganz zentralen Fragen unseres alltäglichen Lebens stehen im Mittelpunkt des Vortrags von Andreas Schwab. Der Vortrag bildet den Auftakt der neuen VHS-Veran- staltungsreihe Wetter – Klima – Klimawandel und wird in loser Folge in den kommenden Semestern fortgesetzt. Donnerstag, 28. April 2022, 19.30 – 21.00 Uhr (Neuer Termin) Achtalschule, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Natürliche Klimaschwankungen und anthropogen be- dingte Klimaänderungen - Eine Einführung Die Diskussionen um den vom Menschen verursachten Klimawandel sind ständig präsent und werden uns in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr loslassen. Was aber steckt eigentlich dahinter? Gab es Klimaveränderungen nicht schon immer? Wie kann man da überhaupt den Menschen verantwortlich machen? Nach dem Vortrag zu den Grundlagen von Wetter und Klimasetzt dieser zweite Grundlagenvortrag von Andreas Schwab den Schwer- punkt auf den natürlichen und den vom Menschen ver- ursachten Treibhauseffekt. Dienstag, 31.05.2022, 19:30 - 21:00 Uhr (neuer Termin) Achtalschule, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Wir laden alle Interessierten jetzt schon recht herzlich zu den Vorträgen ein. Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Warnung vor neuer Betrugsmasche Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg wurde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern darüber informiert, dass sie auf ihren privaten Mobil- funkgeräten angerufen wurden. Mit einer Bandansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dem Angerufenen suggeriert, dass die Sperrung der Sozi- alversicherungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, könne man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpartner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt eindringlich vor sol- chen Anrufen. Eine Sperrung von Sozialversicherungs- nummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Rentenversiche- rungsträger seine Kundinnen und Kunden nicht in die- ser Form. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren. Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg un- ter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Die- ser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Einfach und schnell: Termine mit der Agentur für Arbeit online vereinbaren Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Konstanz- Ravensburg können ab sofort einen Termin für die per- sönliche Arbeitslosmeldung online vereinbaren. Auf der Webseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur. de/konstanz-ravensburg ist dieser neue Dienst jetzt ver- fügbar. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Unnötige Wartezeiten in den Eingangsbereichen der Agenturen lassen sich somit vermeiden. Für Katja Thö- nig, operative Geschäftsführerin der Arbeitsagentur ist das ein weiterer Schritt in Richtung digitale Verwaltung und Bürgernähe: „Wir haben gute Erfahrungen mit den Online-Terminbuchungen gemacht. Unsere Videobera- tung findet ebenfalls zunehmend besseren Anklang. Mit dem neuen Service vollziehen wir den nächsten logischen Schritt. Kundinnen und Kunden können nun flexibler mit uns in Kontakt treten.“ Wichtig zu wissen Auch bei der Online-Terminvergabe ist die persönliche Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeits- losigkeit erforderlich. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Arbeitslosmel- dung online über den neuen Personalausweis verifiziert wurde. Dazu muss die Online-Funktion des Ausweises freigeschaltet sein. Die OTV wird sukzessive für viele Kundenanliegen erweitert Aufgrund der positiven Kundenrückmeldungen werden nun weitere Angebote getestet, z. B. Fragen rund um das Arbeitslosengeld, Weiterbildungsmöglichkeiten und die Studien- sowie Ausbildungsberatung. Wenn diese von den Kunden gut angenommen werden, ist geplant, sie nach und nach bundesweit zur Verfügung zu stellen. Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unter- schrift – dank ELSTER-Zertifikat Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Das somit papierlose Verfahren fördert den weiteren Bürokratieabbau, die Nachhal- tigkeit und reduziert Kosten. Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familien- kasse der BA bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden. Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELS- TER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektro- nisch. ELSTER wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt. Mit diesem Angebot erreicht die Familienkas- se einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen digitalen und weniger aufwendigen Online-Antrag. Die Nutzung von ELSTER ist jedoch optional – Der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zerti- fikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanz- verwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de. Sommercamp im Zimmererausbildungs- zentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau - die überbetriebliche Aus- bildungsstätte der Zimmerer/Zimmerinnen in Baden- Württemberg - bietet im Sommer vom 1. bis 5. August 2022 ein Programm für Jugendliche an, die den Beruf des Zimmerers/der Zimmerin näher kennenlernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus Werkeln und Freizeit können Schüler, die in die letzte Klasse der allgemeinbildenden Schulen kommen, Einblick nehmen in das Tätigkeitsfeld der Zimmerleute und selbst etwas Handwerkliches herstellen. Die Schüler haben die Möglichkeit in dem Wohnheim, in dem üblicherweise auch die Auszubildenden wohnen, zu übernachten. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Für das Sommercamp sind ab sofort Anmeldungen mög- lich beim Bildungszentrum: info@zimmererzentrum.de oder telefonisch 07351-44 091 0 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. Mai - 29. Mai 2022 Gedanken zur Woche Die Natur ist schön und wert, angesehen zu werden: Sie erzählt von einem, der noch schöner ist. Matthias Claudius Samstag, 21. Mai 15.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Josefine Heine, Hedwig und Paul Krizikalla) Sonntag, 22. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 11.30 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst 17.00 Uhr Baienfurt – Konzert mit Trompeten und Orgel „Der Sonne Glanz“ 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht bei der Kapelle in Binningen Montag, 23. Mai 18.30 Uhr Baindt – Bittprozession nach Schachen 19.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Schachen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Dienstag, 24. Mai 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Bittprozession nach Sulpach 19.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Sul- pach († Theresia, Anton und Eugen Elbs, Eugen Haug, Jahrtag: Baptist Elbs) 18.15 Uhr Baienfurt – Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier in der Kapelle in Briach Mittwoch, 25. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 26. Mai – Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Amt, anschließend Öschprozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kirchenchor und dem Musikverein Baindt († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehö- rigen) 08.30 Uhr Baienfurt – Amt, anschließend Öschprozes- sion es singt die Jugenkantorei 18.00 Uhr Baienfurt – Beginn der Pfingstnovene in der Kirche Freitag, 27. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 48. Gruppe (3. Grup- pe hinter dem hl. Blut) am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musikverein um 5.30 Uhr beim Mühlepark- platz 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 28. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 29. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zusammen mit der Kirche für Kinder († Hubert Fuchs, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisabeth und Engelbert Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia und Leo 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Corona-Beschränkungen aufgehoben! – So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottes- dienst feiern zu können. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 26. Mai geschlossen Freitag, 27. Mai geschlossen Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfingstnovene in Baienfurt Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: • für den Frieden, besonders in der Ukraine und allen Krisengebieten der Welt, • für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Diakone und kirchliche Berufe, • für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, • für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, • für alle Kranken und persönliche Anliegen. • für die Corona -Pandemie Beginn der Novene ist Christi Himmelfahrt täglich von 18.00 Uhr - 18.30 Uhr bis Freitag vor Pfingsten. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schö- berl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66, Vers 20 Sonntag, 22. Mai - Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche Donnerstag, 26. Mai - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr - 16.00 Uhr Dobelmühle Aulendorf: Evangeli- scher Oberschwabentag Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Tau- fen in der Ev. Kirche (deswegen keine eigene Kinder- kirche) _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Da hilft nur noch Beten“ – so sagen Menschen in unterschiedlichsten Kri- sen. Doch eigentlich ist das Gebet nicht nur als Not- nagel gedacht, sondern als ein „Reden des Herzens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung“ – als eine Grundhaltung, die das ganze Leben durchzieht und die wir für unseren Glauben brauchen, wie die Luft zum Atmen. Beim Beten geht es auch nicht zuallererst um meine Wün- sche – für mich und für andere – sondern um Gemein- schaft mit Gott und mit denen, die ihn suchen. Dieser Sonntag trägt in seinem Namen eine Einladung: „Rogate!“ - „Betet!“ Denn aus der Beziehungspflege im Gebet fließt die Kraft für ein gutes Leben im Miteinander mit Gott und mit un- seren Mitgeschöpfen. Und was braucht unsere Welt heute mehr als ein Mitein- ander in versöhnter Gemeinschaft? Gute Herzensgespräche wünscht, Ihr Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Christi Himmelfahrt: Oberschwabentag in der Dobelmühle bei Aulendorf Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause kann in diesem Jahr der Evange- lische Oberschwabentag endlich wieder stattfinden. Wir feiern ihn wieder an Christi Himmel- fahrt, dem 26. Mai 2022, auf der Dobelmühle bei Aulen- dorf. Das Vorbereitungsteam heißt alle Besucher mit der Jah- reslosung „WILLKOMMEN“, denn Jesus spricht: Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37). Im Festgottesdienst um 10 Uhr im großen Zirkuszelt, wird der Biberacher Dekan Matthias Krack zu dieser Jahreslosung predigen. Musikalisch wird der Gottesdienst von Bläsern aus den Bezirken Biberach und Ravensburg begleitet. Nach einem gemeinsamen Beginn wird parallel zum Got- tesdienst ein Kindergottesdienst mit Pfarrerin Gertrud Hornung, sowie ein Jugendgottesdienst mit Georg Göt- ze vom ejw Biberach angeboten. Landesbischof i.R. Dr. Gerhard Maier wird auch in die- sem Jahr sein Bibelgespräch zur Jahreslosung anbieten. Auf der großen Zeltwiese gibt es einen Stationen-Weg. Gruppen zu je 15 Personen besuchen für jeweils 15 Minu- ten die einzelnen Stationen, welche sich alle in irgendeiner Form mit dem Motto des Tages „WILLKOMMEN“ befassen. Es geht dabei um die ökumenische Migrationsarbeit von Caritas und Diakonie; den Dornahof, eine diakonische Einrichtung für Menschen in Wohnungsnot; Inklusion und Realität als Rollstuhlfahrer; das Auszeitangebot für Su- chende auf dem Dornbusch-Hof; und die Arbeit des Di- asporahilfswerks „GAW“. Außerdem gibt es auf dem großen Gelände der Dobel- mühle wieder interessante Infostände, sowie ein umfang- reiches Familienprogramm. Auch der Hochseilgarten wird, gegen eine Gebühr, ge- öffnet sein. Der Tag endet mit Segensworten von Pfarrerin Silke Ku- czera und Pfarrer Georg A. Maile im Zirkuszelt. Das ausführliche Programm finden Sie in den Flyern, die nach dem Gottesdienst an den Ausgängen ausliegen oder unter: www.oberschwabentag.de Wer für den 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Ober- schwabentag vom Ev. Gemeindehaus in Baienfurt aus benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai (abends) im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail unter (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 23.5. - M. Franz: „Malen mit dem Bügeleisen“ Enkaustik 30.5. – U. Plonka: Ganz besondere Glückwunschkarten für viele Gelegenheiten 6.6. - Kein KM (Pfingstmontag) 13.6. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ – Farbig oder schwarz-weiß? 26.6. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibe- lausstellung (14.05.2022 – 05.06.2022) auf der Suche nach außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine besondere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorstechen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bibeln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buch- preis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Telefon 0174-3871330). Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen – Verbandsliga Süd SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Ber- gatreute) - VfR Klosterreichenbach 0:4 Obwohl wir mit einer Feldspielerin im Tor und nur zwei Auswechselspielerin- nen auf der Bank gegen den Tabellendritten aus dem Schwarzwald antreten mussten, waren wir recht zuver- sichtlich, im Spiel trotzdem gut mithalten zu können. Und so legten wir auch aggressiv los, gewannen im Mittelfeld durch konsequentes Pressing viele Bälle und erarbeite- Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 ten uns einige Chancen, die wir vor dem Tor jedoch nicht kaltschnäuzig genug ausnutzten. Die wenigen Chancen des Gegners parierte unsere Lorena, eigentlich in der In- nenverteidigung zu Hause, teils grandios und so gingen wir, obwohl überlegen, torlos in die Pause. In der zweiten Hälfte erhöhten die Gegnerinnen den Druck und bekamen mehr und mehr Überhand, zumal uns mit zunehmender Spieldauer die Hitze deutlich mehr zu schaf- fen machte als den Gegnerinnen. Bis zur 60. Minute hielt unsere Abwehr prima dagegen, doch nachdem einige Spielerinnen Probleme mit der Hitze bekamen und wir immer wieder notdürftig hin und her wechseln mussten, kam zu viel Unruhe ins Spiel und es fielen innerhalb von 12 Minuten vier Tore. Nach einer kurzen Erholungspause konnten wir dann die letzten Minuten wieder gut mithal- ten, aber da war das Ergebnis nicht mehr zu beeinflussen. Es spielten: Lorena Bürck (T), Angelina Bühler, Scarlett Pogrzeba, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Julie Acker, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Emma Bohmeier, Tabea Schauffler, Amelie Geßler D-Juniorinnen – Kreisstaffel SG Aitrach/Aichstetten – SG Baindt/Fronreute 4:4 Ein Spiel, welches sich nach einer zwischenzeitlichen 3 : 0 und 4 : 2 – Führung, für unsere Mädels eher wie eine Nie- derlage anfühlte. Nur das Heimteam jubelte nach dem Schlusspfiff. Nachdem der Schiri einen klasse herausgespielten Treffer von Sophie, nach perfektem Zuspiel von Hedda, wegen angeblichem Abseits aberkannte, war klar, dass heute einiges gegen unser Team laufen würde. Letztlich reich- ten dann die jeweils 2 Treffer von Vivienne und Jana nur zum Remis, auch weil die Gastgeberinnen bis zum Schluss „Vollgas“ spielten und dann letztlich auch das Glück auf ihre Seite zogen. Ein spannendes und klasse Spiel zeigten uns, neben den starken Gastgeberinnen auch unsere Mädels Sara, Lena, Viktoria, Hedda, Jana, Vivienne, Sophie und Leni mit ih- rem Trainer David. E-Juniorinnen – Kreisstaffel SV Deuchelried – SG Baindt/Fronreute 0:4 Unsere Mädels legten in Deuchelried gleich gut los, leis- teten sich aber viele Torchancen nicht zu nutzen. Mit dem ersten Angriff der Gastgeberinnen, gab es nach einem Handspiel im SG-Strafraum einen Neunmeter, den die Spielführerin zum Glück für unser Team, am Tor vor- beischoss. Besser machte es in der Folgezeit unsere Torjägerin Le- na-Marie. Sie erzielte 3 Treffer für unser Team und auch unsere 2.Stürmerin Hanaa traf in Halbzeit zwei zum End- stand von 0:4. Glückwunsch an unsere E-Mädels – Carla, Greta, Lea, Lena, Hanaa, Lena-Marie, Leonie, Taneesha und Hanna zum hoch verdienten Sieg. SVB feiert wichtigen Heimsieg SV Baindt - SV Wolfegg 6:2 (4:1) Am 26.Spieltag der Kreisliga A durfte der Tabellenführer SV Baindt den SV Wolfegg bei bestem Wetter mit som- merlichen Temperaturen an der Klosterwiese begrüßen. Im Nachholspiel am vorherigen Mittwoch hatten sich die Gäste tapfer gegen den SV Vogt geschlagen und etwas unglücklich verloren. So erwartete der Baindter Trainer Michael Gauder ein schwieriges Spiel, in dem der Vor- sprung an der Tabellenspitze erhalten bleiben und die nächsten wichtigen Zähler Richtung Meisterschaft ein- gefahren werden sollten. Dies schien sich seine Mannschaft von Anfang an zu Herz genommen zu haben, denn schon in der ersten Minute landete der Ball im Netz. Den Nachschuss von Dischl verwertete Stürmerkollege Boenke eiskalt – 1.0. Die Hin- termannschaft der Wolfegger hatten sich gerade von dem Schock erholt, als Jan Fischer aka „Pace“ nur weni- ge Minuten später den Ball in den Strafraum flankte und Yannick Spohn zum 2:0 erhöhen konnte. Der Baindter Sturmlauf ließ auch in den nächsten Minuten nicht nach: Nach einem Freistoß konnte der Torhüter des SV Wol- feggs den Ball nur klatschen lassen und Innenverteidiger Marko Szeibel netzte ein. Die furiose Anfangsphase wurde in der 20.Minute durch einen verwandelten Foulelfmeter durch Jonathan Dischl gekrönt. Daraufhin plätscher- te das Spiel ein bisschen vor sich hin, bevor nach einer strittigen Entscheidung ein weiterer Elfmeter der Elf aus Baindt zugesprochen wurde. Der sonst sichere Elfmeter- schütze Mika Dantona trat an, doch sein Schuss wurde von Ehrle aus der rechten Ecke gefischt. Kurz vor der Pau- se nutze der SV Wolfegg die Schläfrigkeit der Baindter Jungs eiskalt aus. Martin Adler stibitze Torhüter Wetzel den Ball aus den Armen und konnte aus nächster Nähe frei einschieben. Es ging mit 3 Toren Vorsprung für den SV Baindt in die Pause. In der 56.Minute keimte nach dem 4:2, wieder durch Adler, bei den Gästen neue Hoffnung auf. Doch Dischl setzte in der 62.Minute den Wolfegger Hoffnungen ein Ende: Der starke Capitano Thoma spielte den Angreifer frei, der mit einem satten Linksschuss den Ball in die Maschen jagte. Der eingewechselte Ylber Xhafa packte eine Viertelstun- de vor Schluss im Strafraum die Trickkiste aus und wurde vom hüftsteifen Verteidiger gefällt. Dem Schiedsrichter blieb nichts anderes übrig als wiedermal auf den Punkt zu zeigen. Die Verantwortung übernahm Dischl, doch er scheiterte am Querbalken. In der 84.Minute durfte er aber dann noch einmal Jubeln. Ähnlich wie beim vorherigen Tor wurde der Bainder Top-Stürmer auf der linken Sei- te freigespielt und konnte den Ball mit links in das lange Eck versenken. In der Schlussphase gab es noch die ein oder andere Chance für die Tormaschinerie der Hausher- ren das 100.Saisontor zu erzielen, doch Hecht und Spohn scheiterten knapp. Diese magische Marke könnte schon am kommenden Mittwoch (18.06.) beim Spiel gegen Wol- pertswende geknackt werden. Resümierend fiel der relativ ungefährdete Heimsieg mit 6:2 auch in der Höhe aber absolut gerecht aus. Der SV Baindt spielt am kommenden Mittwoch um 19 Uhr aus- wärts in Wolpertswende und wird dort alles dafür ge- ben, den nächsten Schritt in Richtung Meisterschaft zu machen. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile (65.Florian Voll- mer), Michael Brugger, Marko Szeibel, Tobias Szeibel (69. Dennis Hecht- Jan Fischer, Mika Dantona (55.Nico Geg- gier), Phillip Thoma, Yannick Spohn - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (60.Ylber Xhafa) (Berichte von Konstantin Knisel) SV Baindt II - SV Wolfegg II 8:0 (7:0) Nachdem die zweite Mannschaft die letzten 8 Spiele un- geschlagen und mit jeder Menge selbstgeschossenen Toren absolviert hatte, wollte man gegen Wolfegg II die- se Serie ausbauen. In der Anfangsphase entwickelte sich ein ausgeglichenes und umkämpftes Spiel. Nach dem der Bann durch Max Schmidt in der 15.Minute gebrochen war, zeigte die Mannschaft der Baindter offensiv wie- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 dermal zu was Sie an Qualität zu bieten hat. Es folgten in den nächsten Minuten Tore durch Späth und Reinhardt (18.+22.Min). Quasi im 5-Minuten-Takt trafen die Baindter bis zum Abpfiff der ersten Hälfte: Sie kombinierten sich stark durch die überforderte Abwehr der Wolfegger und waren in Person von Schmidt, Reinhardt, Ünalan, sowie Reich erfolgreich. Mit einem deutlichen 7:0 ging es in die Pause. Den Schlusspunkt setzte bereits in der 51.Minute Max Schmidt mit seinem 16. Saisontreffer, der sich da- durch im Rennen um die Torjägerkanone nur noch ei- nen Treffer hinter dem Toptorjäger Alex Metzler befindet. Nach diesem Treffer zum 8:0 Endstand lehnten sich die Hausherren ein bisschen zurück und verwalteten das Spiel. Die nächste Partie bestreitet die „Zwoite“ hingegen erst am nächsten Sonntag um 15 Uhr gegen die zweite Mannschaft des SV Wolpertswende. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Patrick Späth, Niklas Späth (62. Lukas Grabherr), Benno Wendler (54. Luca Lauriola)- Moritz Gresser (54. Kai Kostka), Julian Keppeler, Marco Reinhardt, Ferhat Ünalan (43. Marius Hahn) - Max Schmidt, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 22.05.2022 15.00 Uhr: SV Wolpertswende II - SV Baindt II Frauenfußball SV Baindt – SV Arnach 4:0 Spielbericht 08.05. Aufgrund des Remis vorletzten Freitag liefen die Damen des SVB noch motivierter und mit großer Hoffnung auf den Sportplatz in Baindt. Den Kampfgeist bekamen die Gegner schon nach den ersten zwanzig Minuten zu spü- ren, als die Abwehrspielerin Marina Lutz das erste Tor für den SVB erzielte. Die Frauen des SV Baindt kontrollierten über weite Strecken das Spiel und wenn die Gegnerin- nen vors Baindter Tor kamen, wurden sie von der guten Defensive aufgehalten. Die Stürmerin Rebecca Butsch begeisterte schon in ihrem zweiten Spiel für den SVB mit zwei herausragenden Toren, 3:0. Die zweite Halbzeit ver- lief dann etwas ruhiger, aber beide Mannschaften ga- ben nicht auf. In der 86. Minute stand die eingewechselte Rebekka Lins bei einer schönen Hereingabe von rechts einschussbereit und bedrängte damit die gegnerische Spielerin so, dass diese nur noch ins eigene Tor klären konnte. Somit gingen die Baindter Frauen mit einem 4:0- Sieg vom Platz. Trainer: Erwin Koscher; Philipp Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Mariella Pedrazzoli, Tamara Sperle (C), Rebecca Butsch, Ramona Schnell, Lisa Meschenmoser, Muriel Zumbrock, Lara Herde, Rebekka Lins SGM Aulendorf/Bad Buchau – SV Baindt 2:1 Spielbericht 15.05. Die erste Halbzeit des Auswärtsspiels in Aulendorf ver- lief für die Damen des SV Baindt eher durchwachsen. Sie erspielten sich nur wenige gute Chancen und Stürmerin Mariella Pedrazzoli kam nur einmal allein gut vors Tor, doch der Schuss verfehlte das Ziel. Dagegen begeister- ten die Gegnerinnen durch gute Spielzüge und erzielten in Minute 23 und 29 jeweils ein Tor, 2:0. Gegen Ende der zweiten Halbzeit hatte der SVB auch endlich wieder eine gute Chance. Daniela Fießinger nahm einen Einwurf ge- konnt an der Linie an und legte ihn direkt vors Tor, wo ihn Mariella Pedrazzoli aufnahm und durch das gute Zu- spiel das erste Tor des Spiels für den SVB erzielte. In der zweiten Spielhälfte kamen die Baindter Damen besser ins Spiel und hatten mehr Ballkontakte, doch leider ließen die Gegnerinnen nur wenig Raum für Torchancen. Zwar ließ sich auch unsere Mannschaft hinten nicht mehr aus der Ruhe bringen, aber dadurch verlief die zweite Halbzeit torlos und der SVB fuhr ohne Punkte nach Hause. Trainer: Erwin Koscher, Philipp Thoma Spielerinnen: Mandy Henning (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli, Muriel Zumbrock, Tama- ra Sperle (C), Rebecca Butsch, Ramona Schnell, Annika Busalt, Lara Herde, Lena Schäfer, Rebekka Lins Diesen Sonntag spielen die Damen des SVB gegen die SGM Eschach/Brochenzell in Brochenzell. Ergebnisse und Vorschau Jugendfußball A-Junioren SGM Aichstetten/Unterzeil - SGM Baindt/Baienfurt 7:1 (2:0) B-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – SGM Bad Waldsee/Reute 0:5 (0:1) C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – SGM Ettenkirch/Kehlen 1:3 (1:1) Nach drei Niederlagen in Folge und dem letzten Tabel- lenplatz empfing unsere U15 den Tabellenzweiten aus Ettenkirch, welcher die Favoritenrolle innehatte. Doch auf dem Spielfeld war von diesem Tabellenunterschied lange nichts zu sehen und unsere C-Junioren konnten gegen die Gäste gut mithalten und gingen durch ein Tor von Da- rian Baotic nach 25 Minuten in Führung. Zwar erzielten die Gäste keine drei Minuten später den Ausgleich, doch am Spielverlauf sollte sich erst mal nichts ändern und so ging es mit einem Gerechten 1:1 in die Halbzeitpause. Im zweiten Durchgang versuchten die Gäste aus Ettenkirch den Druck zu erhöhen, um ihre gute Platzierung in der Tabelle halten zu können und durften knapp 10 Minuten nach Wiederanpfiff die Führung bejubeln. In der 55. Spiel- minute erzielte Ettenkirch noch das 1:3, was am Ende auch das Endergebnis und die vierte Niederlage im vierten Spiel für unsere C-Junioren bedeutete. Es spielten: Josua Kapler, Benjamin Stiefvater, Felix Singler, Lenn- ard Schwarz, Lars Präg, Amar Ajdarpasic, Darian Baotic, Magdalena Dittmann, Enrico Laratta, Laurin Wösle, Mo- ritz Bürkle, Zuhdija Silic, Omar Houran, Hassan Khanafer C2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Grünkraut/Waldburg 2:1 (2:0) Bei bestem Fußballwetter empfingen unsere C2-Junio- ren am letzten Samstag die SGM Grünkraut/Waldburg und durften sich am Ende über ihren ersten Sieg freuen. Die Gäste versuchten von Beginn an mit hohem Pres- sing unsere Junioren nicht ins Spiel kommen zu lassen, von großem Erfolg war dies aber nicht und so erzielte Jakob Murr nach 20 Minuten die verdiente 1:0 Führung. Auch im weiteren Spielverlauf waren unsere C2-Spieler spielbestimmender und Filip Mitevski konnte noch vor der Halbzeit das 2:0 (28.) erzielen. Im zweiten Durchgang versuchten die Gäste noch einmal das Spiel zu drehen, mehr als den Anschlusstreffer zum 2:1 sollte ihnen aber nicht mehr gelingen und so konnte unsere C2-Junioren mit ihren Trainern Daniel Murr und Thomas Bergen am Ende einen verdienten 2:1 Heimsieg bejubeln. Es spielten: Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Cosmin Atanasof, Simon Traudt, Nico Reck, Marvin Bur- ger, Maximilian Remsch, Yosef Issac Abeselom, Paul Groß- mann, Daniel Justus, Nderim Lama, Jakob Murr, Filip Mitevski, Lukas Baumgart, Arda Tasyürek, Giulian Gar- cias Dos Santos D-Junioren SGM Fischbach - SGM Baindt/Baienfurt 1:0 (0:0) D2-Junioren Baindt/Baienfurt II – FV Ravensburg III 0:3 (0:0) D3-Junioren SGM Baindt/Baienfurt III – SGM Haisterkirch II 3:3 (0:2) Im Heimspiel gegen die SGM Haisterkirch II konnten un- sere D3-Junioren nach großer Moral zunächst einen 0:2 Rückstand durch zwei Tore von Georg Korkis aufholen. Fünf Minuten vor Schluss gingen die Gäste wieder in Füh- rung und erneut war es Georg, welcher mit seinem dritten Treffer in der letzten Minute den Ausgleich erzielte. Es spielten: Luis Vujica, Joel Lanz, Mathis Landthaler, Sinan Sablja- kovic, Alexander Kihn, Nevio Silaghi, Jonas Elbs, Mailo Bacher, Georg Korkis, Janos Plaus, Jannik Krestle, Ba- tuhan Hazer E-Jugend SV Baindt – SG Baienfurt 4:5 (4:3) Im Derby gegen die SG Baienfurt musste sich unsere E-Jugend am Ende vor zahlreichen Zuschauern knapp mit 4:5 geschlagen geben. Von Beginn an lieferten sich beide Mannschaften ein rasantes Spiel, welches Ben mit dem ersten Treffer für den SVB in der vierten Minute er- öffnete. Doch diese Führung sollte nicht lange halten und eine Minute später zappelte der Ball im Tor unserer E-Ju- gend – 1:1. Doch die wilde Anfangsphase war noch lange nicht vorbei, denn zwei Tore durch Lucca und ein Eigentor eines Baienfurter Spielers brachten unsere U11 bis zur 10. Minute mit 3:1 in Führung. Und diese sollte durch den zwei- ten Treffer von Lucca noch ausgebaut werden (17.). Doch lange hielt der Vorsprung nicht, denn zwei Minuten später stand es nur noch 4:2 und kurz vor der Pause war der 3-Tore-Vorsprung auf gerade mal ein Tor geschrumpft (23.), sodass es mit einem 4:3 in die Halbzeit ging. Im zweiten Durchgang dauerte es dann keine zwei Minuten, ehe die Gäste den Ausgleich erzielten (27.), sodass das Spiel wieder ausgeglichen war. Den Schlusspunkt setzte Baienfurt, welche in der Schlussminute den 4:5 Siegtreffer erzielten und so das Spiel für sich entschieden konnten. Es spielten: Matteo, Ben, Anton, Dominik, Leon, Giulio, Lucca, Marcel, Rafael, Mohamad, Max Bambini Spieltag in Baindt Am 14.05.2022 war es so weit, das erste Bambini-Heim- spiel der Saison fand bei uns statt. Bei schönstem Sonnen- schein trafen sich die drei Mannschaften unserer Staffel zum Turnier. Rund 60 Nachwuchskicker tummelten sich am Samstag in Baindt. Mit am Start waren FV Molperts- haus, SV Immenried, SV Arnach, SV Wolfegg und TSG Bad Wurzach. Pünktlich um 10 Uhr starteten wir mit dem ersten Spiel. Insgesamt waren es 30 Spiele a 10 Minuten in denen wir schöne Spiele der einzelnen Bambini-Mann- schaften sehen durften. Um 12:30 Uhr wurde das letzte Spiel abgepfiffen. Die Bambini-Mannschaften zeigten was sie schon können und im Training gelernt haben. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Pommes vom SV Baindt eingeladen. Zum Schluss stellten sich unsere Kinder zum gemeinsa- men Gruppenfoto auf. Es war es ein sehr schönes Turnier und alle Mannschaften haben ihr Bestes gegeben und die Kinder hatten viel Spaß. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Wir freuen uns schon auf den Dachser-Cup am 10. Juli 2022 in Baindt, bei welchem die Bambinis wieder am Start sind. Vorher geht es noch einmal am 21.05. zum letzten Spieltag in dieser Saison nach Molpertshaus. (hinten v. links) Trainer Daniel, Erik, Nicklas, Matteo, Pau- line, Noah, Theo, Enrico, Leon, Trainer Thomas, Trainer Markus (vorne v. links) Finja, Emil, Khaan, Tim, Elias, Jasper, Paul Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 20.05 17:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz. – PSG Friedrichshafen (Spielort Blitzenreute-Staig) E-Jugend: spielfrei Samstag, 21.05 10:00 Uhr - G-Jugend: Spieltag in Molpertshaus 10:00 Uhr - F-Jugend: Spieltag in Weissenau 11:00 Uhr – C1-Junioren: SV Reute - SGM Baindt/Baienfurt 14:15 Uhr – D2-Junioren: FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM Baindt/Baienfurt II 14:00 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – FV Ravensburg II (Spielort Baindt) 14:30 Uhr – D3-Junioren: TSG Bad Wurzach - SGM Baindt/ Baienfurt III 14.45 Uhr - D- Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz./Fronh. - TSB Ravensburg (Spielort Blitzenreute-Staig) 15:00 Uhr – C2-Junioren: SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Unterjesingen - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Schlachters - SGM Baindt/ Baienfurt Sonntag, 22.05 11:00 Uhr - B-Junioren: SV Horgenzell - SGM Baindt/Bai- enfurt Dienstag, 24.05 18:30 Uhr – A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – TSV Berg (Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende begann für einige unserer Mannschaften bereits die Verbandsrunde. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 1976 0:6 Am letzten Freitag ging es für die noch junge Baindter Junioren U15-Mannschaft in die neue Saison. Gleich im ersten Spiel kam es zum Lokalderby gegen die SG Baien- furt Tennis 1976. Recht schnell war klar, dass die viel erfah- reneren Baienfurter ihrer Favoritenrolle gerecht werden würden. Die Einzel gingen alle vier recht deutlich verloren. Lediglich Christiane Haupter konnte im zweiten Satz das Spiel etwas enger gestalten, musste sich am Ende aber auch in 2 Sätzen geschlagen geben. Damit stand nach den Einzeln der Gesamtsieg für Baienfurt schon fest, nur um die Höhe des Sieges wurde noch gespielt. In den beiden Doppeln änderte sich die Überlegenheit der Baienfurter aber leider auch nicht. Am Ende war es, zum Saisonauftakt, eine deutliche 0:6 Heimniederlage für unsere U15 - Mannschaft aus Baindt. Am nächsten Freitag sind die Junioren U15 zu Gast beim TC Berkheim. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Ravensburg 0:6 Zum ersten Saisonspiel empfing unsere neu aufgestell- te Juniorenmannschaft den erfahrenen Gegner TC Ra- vensburg. Trotz starkem Einsatz der Baindter waren die Gegner in allen Einzelspielen überlegen. So mussten zunächst Jo- hannes Neubauer (0:6 0:6) und Tim Pantoffelmann (1:6 0:6) ihre Matches trotz einiger ausgeglichener Spiele in zwei deutlichen Sätzen hergeben. Auch Lukas Zöschinger (2:6 1:6) und Tim Raubald (2:6 0:6), deren Matches etwas knapper verliefen, mussten sich ohne Satzgewinne ge- schlagen geben. Trotz des Rückstands verloren die Doppelpartner Pan- toffelmann-Zöschinger und Raubald-Neubauer nicht die Motivation und kämpften um jeden Punkt. So endete das Match von Tim Raubald und Johannes Neubauer mit 1:6 3:6, während Tim Pantoffelmann und Lukas Zöschin- ger nach verlorenem erstem Satz mit starken Bällen die Führung ergriffen und schließlich ein Tiebreak über den zweiten Satz entschied, welches dann doch die Ravens- burger mit 7:4 für sich entschieden. Endstand: 0:6 6:7 (4:7) Wir wünschen unserer Mannschaft für die übrigen vier Partien viel Erfolg! Für Baindt spielten: Tim Pantoffelmann, Lukas Zöschin- ger, Tim Raubald, und Johannes Neubauer. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Bad Saulgau 5:4 Zum ersten Heimspiel der Saison reisten die Gäste aus Bad Saulgau lediglich mit 5 Spielern an. Somit waren bereits vor Spielbeginn 2 Punkte auf der Habenseite zu verbuchen. Bei sommerlichen Temperaturen konnten wir die zum Sieg notwendigen Punkte in den Einzeln durch einen deutlichen Sieg von Philipp Boenke und zwei knap- pe Siege im Match-Tie-Break durch Stefan Boenke und Ralf Boenke sichern. Aufgrund des bereits feststehenden Sieges wurde in den Doppelaufstellungen etwas expe- rimentiert. So kam unser Neuzugang Lars Hinner doch noch zu seinem ersten Einsatz, welcher im Einzel mangels Gegner noch verhindert wurde. Die umkämpften Doppel mit Philipp Neubauer/Ralf Raubald sowie Stefan Boenke/ Lars Hinner konnten leider keinen weiteren Sieg erringen. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TSG Söflingen – TC Baindt 5:4 Am Samstag hatten wir unser erstes Spiel bei der TSG Söflingen. Bei herrlichen Temperaturen ging es um 14 Uhr los. Nach den Einzeln stand es leider schon 1: 5. Le- diglich Thomas Schäfer konnte sein Einzel gewinnen. Mit ein bisschen mehr Glück hätte man das eine oder ande- re Einzel noch gewinnen können. Karl-Heinz Blank verlor nach hartem Kampf erst im Match-Tie-Break. Somit wollten wir auf alle Fälle alle 3 Doppel noch gewin- nen. Doppel 1 spielten Thomas Schäfer/Karl-Heinz Blank, Doppel 2 Harald Steinmeier/ Jürgen Auer und Doppel 3 Matze Klimmer/Christoph Lang. Die Doppel wurden alle souverän gewonnen, damit konnten wir noch auf 4:5 verkürzen. Anschließend ließen wir den Abend noch im Bistro ausklingen. Danke an die TSG Söflingen für die gute Bewirtung und die fairen Spiele. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Saulgau – TC Baindt 1:3 Mit dem „letzten“ Aufgebot (nur 4 von 10 Spielern der Meldeliste waren überhaupt verfügbar) konnte man den 2.Sieg in Saulgau erspielen. Etwas schade war jedoch, dass man aufgrund der Personalknappheit an diesem Spieltag nur auf Stammpersonal der Verbandsrunden- mannschaft zurückgreifen konnte. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Bevor es nächste Woche in eine lange Spielpause geht, stehen am morgigen Samstag noch 3 Spiele an: Junioren U18: SG Baienfurt Tennis - TC Baindt Damen 50: TC Baindt - SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm Herren 50/2: TC Baindt - TC Schmalegg Taekwondo Baindt e.V. Bundesbreitensportlehrgang in Dillin- gen am 07.05.2022 Vom Taekwondo Baindt e.V. waren letz- tes Wochenende 9 Sportler in Dillingen dabei und haben beim Lehrgang mit- gemacht. Insgesamt haben über 600 Sportler an dem BBSL teil- genommen. Die Sportler waren auf 5 Spothallen verteilt, so dass ge- nügend Platz für das große Programmangebot vorhan- den war: Dan-Vorbereitung-Formen-Einschrittkampf-Wett- kampf-Selbstverteidigung- Taekwondo von A-Z Die Taekwondo Sportler von Baindt hatten einen lehrrei- chen Tag erlebt. v.l.n.r Harald Gläss-Hannah Beihl-Lukas Bürk-Melanie Buschle-Kai Wies-Daniela Babo-Trainer Alfred Manthei- nicht auf dem Foto Maren Jahn Alfred Manthei Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Musikverein Baindt Feiern Sie mit uns! Der Musikverein Baindt feiert dieses Jahr sein 111-jähriges Bestehen. Um unser Jubiläum ausreichend zu fei- ern, findet vom 24. – 27.06.2022 unser DorfMusikFest auf dem Parkplatz un- terhalb der großen Sporthalle in Baindt statt. Am Freitagabend, den 24.06.2022, starten wir zum Festauftakt mit einem Brassabend. Die Bands 2-Takt- Brass, die Brasserie und Jack Russel´s Halsbänd freuen sich schon riesig darauf die Stimmung im Festzelt zum Glühen zu bringen. Am Samstagabend, den 25.06.2022, dürfen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend in Dirndl und Lederhosen mit der Band Bergluft freuen. Sie möchten endlich mal wieder mit Familie und Freunden einen Frühschoppen besuchen? Dann sind Sie bei unserem Festsonntag genau richtig. Wir beginnen am 26.06.2022 mit einem Gottesdienst im Fest- zelt. Anschließend können Sie es sich beim Frühschoppen mit reichhaltigem Mittagstisch richtig gut gehen lassen. Auch unseren Umzug mit vielen Musikkapellen aus der Region dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Als Ausklang des Festsonntags bringen die La Paloma Boys dann noch einmal richtig Stimmung ins Festzelt. Als Abschluss unseres Festwochenendes findet am Mon- tag, den 27.06.2022, unser Feierabendhock statt. Unter anderem unterhält Sie die Jugendkapelle Baindt sowie die Band Achtalblech. Wir laden Sie herzlichst dazu ein, gemeinsam mit uns un- ser Jubiläum im Festzelt zu feiern. Karten für Freitag- und Samstagabend gibt es bei allen Musikerinnen und Musikern des MV Baindts sowie beim Baindter Beck, im Bistro Romano und im Musikhaus Lan- ge in Ravensburg. Der Musikverein Baindt freut sich auf Ihren Besuch. Narrenzunft Raspler e.V. Am Freitag den 13.05.2022, fand unsere Jahreshauptversammlung in der Schenk Konrad Halle statt. Zunächst begrüßte unser Zunft- meister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter auch Heiko Bay- er vom Gemeinderat. Zu Beginn starteten wir mit einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder. An- schließend gab Roland Oelhaf einen Rückblick auf die Aktivitäten der Narrenzunft vom Frühjahr 2021 bis zur abgelaufenen Fasnet 2022. Von den zurzeit insgesamt 349 Mitgliedern (153 aktive und 196 passive) waren 54 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Nachdem auch der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziel- len Lage der Zunft von den beiden Kassenprüferinnen Martina Brei und Martina Hecht als in Ordnung befun- den wurde, standen nun nach Entlastung der bisherigen Vorstandschaft die eigentlichen Neuwahlen auf dem Pro- gramm. Unter der fachkundigen Leitung von Rainer Beer wurde nach bekanntem Wahlmodus die Hälfte des Zunftrates auf zwei Jahre neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar. - Vize-Zunftmeister: Norbert Kurz - Schriftführerin: Sophia Hecht - Häs-und Maskenmeisterin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 1 Zunftrat für Veranstaltung: Ulrike Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Norbert Kurz, Karin Pink, Ulrike Wöhr und Fabian Ritter. Sophia Hecht tritt die Nachfolge von Annette Stephan an, welche 6 Jahre lang als Schriftführerin tätig war. Bei der ausgeschiedenen Zunfträtin Annette Stephan möchtet sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die vielen Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Der neuen Zunfträtin Sophia Hecht gratulieren wir zu ih- rem neuen verantwortungsvollen Amt. Wir wünschen Ihr viel Spaß und Freude. Die Ehrung unsere langjährigen Mitglieder (22 Jahre) Martina Müller und Viola Zanutta wird unser Zunftmeis- ter Roland Oelhaf nachreichen, da sie nicht anwesend waren. Er wird ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches überreichen. Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei den anwe- senden Mitgliedern und Rainer Beer für die souveräne Lei- tung der Wahlen. Auch möchten wir uns bei der Gemeinde bedanken, dass wir die Schenk- Konrad-Halle kostenlos benutzen durften. Heiko Bayer hatte anschießend auch noch ein paar passende Worte gefunden und lobte die Narrenzunft, was wir alles in diesem Jahr auf die Füße gestellt haben trotz der Corona Situation. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Liebe LandFrauen, unser Landesverband feiert am 25. Juni 2022 in Sig- maringen den Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern - und wir feiern mit! Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit dabei zu sein und einen tollen Tag in Gemeinschaft der Land- Frauen zu verbringen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Mit dabei sind Europa-Abgeordnete und LandFrau Mar- lene Mortler MdEP, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, Präsiden- tin des Deutschen LandFrauenverbandes Petra Bentkäm- per, Stefanie Bürkle (Landrätin des Landkreises Sigma- ringen) sowie Keynote-Speakerin Denise Maurer. Neben einer spannenden Talk-Runde zum Thema „40 Jahre LandFrauen Württemberg-Hohenzollern - 40 Jahre In- teressenvertretung der Frauen im Ländlichen Raum“ er- wartet Sie zum Abschluss des Tages ein unterhaltsames Kabarett mit Marlies Blume. Und natürlich gibt es genug Zeit, sich mit anderen LandFrauen auszutauschen und einfach eine gute Zeit miteinander zu haben! Infos zur Veranstaltung Titel: Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrau- enverband Württemberg-Hohenzollern Ort: Stadthalle Sigmaringen Termin: Samstag, 25. Juni 2022 Uhrzeit: 9:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr Kosten inkl. Verpflegung: 35 € Anmeldeschluss: 8. Juni 2022 WICHTIG: Die Anmeldung erfolgt direkt über unseren Kreisverband, bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und E-Mail-Adresse bei Anita Bayer un- ter Tel.: 0173/7099556 oder per E-Mail an: landfrauen- ravensburg@gmx.de an, sowie Überweisung der 35 € bei Anmeldung auf folgendes Konto: IBAN DE51 6505 0110 0101 0883 92. Verwendungszweck: Verbandstag Sigmaringen + Name. Detaillierte Infos zum Verbandstag gibt es unter: https:// www.landfrauenverband-wh.de/verbandstag-2022 / Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind! Herzliche Grüße Ihr Kreisverband Blutreitergruppe Freitag, 20. Mai 2022, 20:00 Uhr, Mit- gliederversammlung zum Blutfreitag in Weingarten im Bischof-Sproll- Saal Die Blutreiter treffen sich zu einer weite- ren Besprechung für den Blutfreitag. Es werden die Anmeldungen zum Blutritt entgegengenommen und der Versicherungs beitrag kas- siert. Hierzu sind alle Blutreiter, ehemalige Blutreiter und Gönner der Blutreitergruppe herzlich eingeladen. „Proberitt am 26. Mai 2022, Christi Himmelfahrt“ Am Donnerstag, Christi Himmelfahrt, ist um 13.45 Uhr in Sulpach bei der Kapelle der Proberitt zum Blutfreitag. Die Blutreiter werden gebeten pünktlich am Proberitt teilzu- nehmen. „Blutritt in Weingarten am Freitag, den 27. Mai 2022“ Am Blutfreitag ist der Abritt pünktlich um 5.30 Uhr vom Mühleparkplatz. Unsere Musikkapelle wird uns nach Wein- garten begleiten. Sie nimmt dieses Jahr zum 109 ten mal am Blutritt in Weingarten teil. Die Blutreitergruppe Baindt ist als Gruppe Nr. 48 in der Zugordnung eingeteilt und nimmt zum 114ten mal teil. Als Geistlicher Beistand wird uns dieses Jahr unser ehe- maliger Pfarrer und Dekan a.D. Heinz Leuze aus Mengen begleiten. Unser Aufstellungsplatz in Weingarten vor dem Ritt ist im Klosterhof. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Ganz besonders freuen wir uns, dass unser Blutreiterka- merad und Jubilar, Johannes Steinhauser zum 25sten mal am Blutritt in Weingarten teilnehmen kann. Wir wünschen allen Blutreitern mit ihren Pferden einen unfallfreien Ritt, eine gute Heimkehr und weiterhin eine gute Gesundheit. Auch unseren Musikerinnen und Musiker möchten wir herzlich danken für die morgendliche Begleitung von Baindt nach Weingarten und während der Prozession. Weitere Termine: 27.05.2022; 20:00 Uhr, Abschlussbesprechung im Gast- haus „Grüner Berg“ 16.06.2022; Teilnahme an der Fronleichnamsprozession 24.06.2022; 20:00 Uhr, Mitgliederversammlung im BSS 03.07.2022; Hl. Blutfest in Weingarten 08.07.2022; Hl. Blutfest in Bad Wurzach Volleyball LJ Baindt Pokalfinale So schnell wie es kam, so schnell war es auch schon wieder vorbei: Das Pokalfina- le der Bezirksliga Süd für Mixed-Mann- schaften. Die Volleyball Landjugend Baindt empfing die TSG Söflingen am Sonntag in der heimischen Halle. Die Gastgeber fanden sofort perfekt ins Spiel und wuchsen, berauscht von vielen bombastischen Aktionen, über sich selbst hinaus. Ein phänomenaler erster Satz (25:19) gab Selbstbewusstsein für das weitere Spiel. Auch durch eine verletzungsbedingte Pause auf gegne- rischer Seite ließen die gRenata-mäßigen Angriffe nicht nach und so ging der zweite Satz noch eindeutiger an die Volleyball Land“jugend“ Baindt (25:17). Die TSG Söflingen und die TG Biberach bestritten ihr Spiel (20:25, 18:25), während die nicht mehr ganz so jugend- lichen Gastgeber sich bei einer kurzen Pause stärken konnten. Hierbei geht ein großer Dank an alle, die mit Kaffee, Kuchen, Pizzaschnecken, Laugengebäck, Geträn- ken und allem drum und dran zur Verköstigung von Fans und Spielern beigetragen haben: Vielen herzlichen Dank! Trotz oder womöglich gerade wegen dieser Erfrischung konnte im finalen Spiel gegen Biberach leider keine Kon- stanz zum ersten Spiel hergestellt werden. Im ersten Satz stellten die Baindter ihre Gastfreundschaft unter Beweis und hießen Biberach mit 14:25 auf ihre ganz eigene Art willkommen. Ob es am Respekt vor den Gegnern oder der frisch geputzten Halle lag, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Durch clevere Wechselmanöver, monstermäßige Blöcke und zeitweilige Aufschlagserien Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 ließ sich die Niederlage im zweiten Satz zwar herausschie- ben, aber nicht mehr endgültig abwenden (25:27). Bibe- rach zauberte überragende Bälle über das Netz, sorgte damit für einen hohen Staun- und Entertainmentfaktor und holte sich am Ende verdient den Sieg. Ab jetzt gehen wir in die Sommerpause, was Spieltage etc. angeht – nicht jedoch das Training! Nun wäre also der perfekte Zeitpunkt für alle, die mindestens eine der drei Eigenschaften der VLJ Baindt erfüllen: Volleyball spielen, jugendlich fühlen oder Baindt zugehörig sein. Kommt am Donnerstag um 20.00 Uhr doch einfach mal vorbei. Gern mit vorheriger Anmeldung bei Adrian Zanut- ta unter 0157/35151616. Jagdgenossenschaft Baindt Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 24. Mai 2022, 20.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuer- wehrhauses, lade ich alle Jagdgenossen herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Vorstellung und Beschluss einer neuen Satzung 6. Wahlen 7. Neuverpachtung von Jagdbogen II 8. Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen der Jagdgenossen wird ge- beten. Der Vorstand Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rechtenstein - Laufenmühle - Rechten- stein Von Rechtenstein aus wandern wir ins Schel- mental. Dieses Tal führt uns auf die Höhe von Obermilzingen bis zur Laufenmühle. Dort machen wir eine Pause und kehren ein. Gestärkt geht es bergauf durch den Wald zur Höhe Hochberg und zurück nach Rechtenstein. Wann: Sonntag 29.05.2022 um 10.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 11 km, 140 Hm. Fahrpreis: 21,00 € für Mitglieder. Einkehr: zwischen der Wanderung in der Laufenmühle. Sonstiges: Kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke und ggf. Wechselschuhe. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung: ab 25.05.2022 unter T. 0751/560 220 oder 07529/1419. Wanderführung: Frowin Riedmayer Gäste sind willkommen! Von Wallhausen nach Konstanz-Staad Wir fahren von Überlingen mit dem Schiff nach Wallhau- sen. Rückfahrt von Konstanz- Allmansdorf mit dem Bus 700 über Meersburg zurück nach Ravensburg. Wann: Dienstag 31.05.2022 um 10.00 Uhr am Bahnhof in Ravensburg. Rückkehr: ca 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3 1/2 Stunden, 12 km, 100 Hm. Fahrpreis: 13,00 € für Mitglieder. Einkehr: Konstanz-Hohenegg. Sonstiges: Ggf. aktuelle Pandemie-Regeln beachten. Mund- Nasenschutz für Zug/ Bus und Schiff. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk. Anmeldung ab 20.05.2022 - T. 07551-8313761 Wanderfüh- rung Franz Gaißmaier, mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst Aktuell zählt jede Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Das DRK bittet drin- gend zur Blutspende Aufgehobene Corona-Restriktionen und die damit ver- bundene höhere Mobilität der Menschen sowie Kurzur- laube über die Feiertage wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbar- keit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blut- spender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 08.06.2022 Pressemitteilung Mai 2022 Aktuell zählt jede Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Das DRK bittet dringend zur Blutspende Aufgehobene Corona-Restriktionen und die damit verbundene höhere Mobilität der Menschen sowie Kurzurlaube über die Feiertage wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht! Das DRK bittet alle Spendewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 08.06.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Spender/in eine exklusive DRK-Grillzange. Zudem verlost der DRK-Blutspendedienst jede Woche einen Original Weber-Grill Spirit EPX-335 GBS. Einfach Teilnahmelos vor Ort ausfüllen und mit etwas Glück gewinnen. Hinweis: Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mögliche Wartezeiten infolge einer Corona- von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Spender/in eine exklusive DRK-Grillzange. Zudem verlost der DRK-Blutspendedienst jede Woche einen Original Weber-Grill Spirit EPX-335 GBS. Einfach Teilnahmelos vor Ort ausfüllen und mit etwas Glück gewinnen. Hinweis: Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Immer mehr Frauen von Adipositas betroffen Adipositas ist eine zunehmende Bedrohung der Frau- engesundheit. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an- lässlich des Tages der Frauengesundheit am 28. Mai hin. Die Weltgesundheitsorganisation sieht in der Adipositas das Hauptrisiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle, degene- rative Gelenkerkrankungen und verschiedene Krebser- krankungen. Besonderen Einfluss hat die Adipositas auf den Verlauf von Schwangerschaften und Geburten, so- wohl bei Müttern als auch bei Kindern. So kann die müt- terliche Adipositas die kindliche Gesundheit auch noch Jahrzehnte nach der Geburt beeinträchtigen. Weltweit hat sich die Zahl der von Adipositas betroffener Menschen in den vergangenen 40 Jahren verdreifacht. In Deutschland hat sich die Zahl von Frauen mit Adipositas bereits zu Beginn der Schwangerschaft in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Es ist nie zu spät, etwas für seine Gesundheit zu tun. Hierbei hilft die SVLFG. Präventionskurse bietet die On- line-Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention, im In- ternet aufrufbar unter www.svlfg.de/gesundheitskurse- finden. Darin sind alle qualitätsgeprüften und zertifizier- ten Kurse zu Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention gelistet, die von der SVLFG bezuschusst werden. Versicherte können somit schnell und einfach ih- ren individuellen Präventionskurs wählen. Landratsamt Ravensburg Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebens- jahr – Online-Vortrag am 1. Juni Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich be- wusste Kinderernährung. In ihrem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebens- mittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 1. Juni, um 18:30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 30. Mai unter www.ernaehrung- oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden recht- zeitig per Mail. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Nie zu spät, um rauchfrei zu werden – SVLFG unter- stützt dabei Wer schon länger überlegt, dem „Glimmstängel“ den Kampf anzusagen, dem empfiehlt die Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), an einem Nichtraucherkurs teilzunehmen. Unter dem Link www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden stehen solche Kurse, die von der SVLFG gefördert werden. „Es nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören. Ein Rauch- verzicht, unabhängig vom Alter, trägt entscheidend dazu bei, Gesundheitsrisiken zu mindern“, sagt der alternieren- de SVLFG-Vorstandsvorsitzende Martin Empl. So bestä- tigen Studien, dass sich bereits kurzfristig nach einem Rauchstopp die Lungenfunktion verbessert und sich der Kreislauf stabilisiert. „Am 31. Mai ist der Weltnichtrauchertag. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, besonders Kinder und Jugend- liche über die Gefahren des Tabakkonsums aufzuklären, damit diese erst gar nicht mit dem Rauchen anfangen. Auch wollen wir erwachsene Raucher motivieren, mit dem Rauchen aufzuhören“, so Empl weiter. Rauchen bleibt das Risiko Nummer 1 für Lungenkrebs. Es führt außerdem zu Herzinfarkten, Diabetes, Blu- thochdruck, erhöhten Cholesterinwerten und chroni- schen Atemwegserkrankungen. In diesem Zusammen- hang weist die SVLFG auch auf die Bundesinitiative „Rauchfrei leben – Deine Chance“ und deren Angebote hin. Mehr Informationen dazu stehen im Internet unter www.nutzedeinechance.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg „Meine erste Steuererklärung“ Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser Steuerleitfaden „Meine erste Steuererklärung 2022 – Tipps vom Bund der Steuerzahler“ ganz sicher weiter. In diesem brandneuen Ratgeber erklären wir Ihnen au- ßerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanzamt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschüre listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu ver- gessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zeigen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Meine erste Steuererklärung 2022 – Tipps vom Bund der Steuer- zahler“ beim BdSt Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. Mai 2022 Gästeführer: Manfred Traub Eine abenteuerliche Wanderung auf alten Kirchwegen (Blitzenreute – Oberstaig) Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Wenn man in der Geschichte zurückblickt, ist es noch nicht lange her, als pflichtbewusste Christen jeden Sonntag den Gottesdienst zu besuchen hatten. Für die Bewohner auf abgelegenen Höfen und Weilern, weitab von der Pfarrkir- che, war es oftmals kein Honigschlecken, sich zu Fuß bei Wind und Wetter auf den langen Weg zur Kirche zu be- geben. Da vor und während der Kriegszeiten nur wenige Autos unterwegs waren, blieb den Kirchgängern nur der Fußmarsch auf Jahrhunderte alten Kirchwegen von Mess- hausen, Ober- und Unterspringen oder eben von Mehlis- hofen und Oberstaig zur Pfarrkirche und wieder zurück. Wir wandern nun von Blitzenreute aus zum Leisen Steg, überqueren im Horber Tobel den Baienbach und weiter geht‘s durch den ergrünten Frühlingswald zur Anhöhe bei Mehlishofen. Nach einer kleinen Rast suchen wir einen Platz auf, der uns wohl den schönsten Blick ins Schussen- tal gewährt und mit ein bisschen Wetterglück grüßen von fern die schneebedeckten Gipfel der Alpenkette von der Zugspitze bis zum Säntis. Den Heimweg versuchen wir auf dem schon lange nicht mehr begangenen Oberstaiger Kirchweg, vorbei an der ehemaligen Biegenburg, zu bewältigen. Wer ein kleines Abenteuer erleben möchte, kommt bei dieser Tour auf seine Kosten. Streckenlänge: etwa 7 km Treffpunkt: Kirchplatz Blitzenreute Beginn: 14:00 Uhr, Ende ca. 17:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt – seit 10 Jahren erfolgreich in der Hand der Genossenschaft Als im Jahr 2010 in Frage stand, ob und wie das Hallen- bad weiter betrieben werden kann, war der Blick in die Zukunft sehr ungewiss. Bei der Gemeinderatssitzung am 13.09.2011 wurde entschieden, dass das Hallenbad erhal- ten werden soll und in umfangreiche Sanierungsarbeiten investiert wird. Dankbar blicken wir nun auf 10 Jahre Genossenschaft zurück, die geprägt sind von Kontinuität und ständiger Weiterentwicklung. Die Kontinuität zeigt sich besonders bei der Vorstandschaft: Arthur Pfau, Erich Brauchle, Agnes Müller und Sini Dorka-Napp sind von Anfang an dabei. Bei der Gründungsversammlung der Genossenschaft am 20. April 2012 wurden alle vier vom Aufsichtsrat eingesetzt und haben ihre Ämter immer noch inne. Nach der Eintragung der Genossenschaft verging fast ein Jahr, bis dann am 03.03.2013 der Badebetrieb im frisch sanierten Bad gestartet werden konnte. Der Betrieb des Bades fordert eine dauernde Weiterent- wicklung in allen Bereichen. Das Kursprogramm wurde ausgeweitet, neue Ideen wurden aufgegriffen und konn- ten mit Hilfe des Fördervereins umgesetzt werden. Aqua Bikes und Stepper gestalten die Kurse vielseitiger. Für jede Altersgruppe werden Kurse angeboten, bei angenehmen 29 Grad finden Babyschwimmkurse statt, aufbauend wer- den Kurse für jedes Alter der Kinder angeboten. Die zahl- reichen Fitnesskurse sind erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele Schulen und Vereine aus dem Umkreis haben ihre Belegungszeiten, die es neben dem öffentlichen Bade- betrieb und den Kursen einzuplanen gilt. Mit dem neuen Kassenautomaten kam Ende 2018 auch die Einführung des Onlineshops für Kurse, was für das Personal eine deutliche Erleichterung bedeutet. Ständiges Reagieren auf die neuesten Vorschriften waren während der ver- gangenen beiden Jahre notwendig, neue Arbeitskräfte wurden für die Zugangskontrolle eingestellt. Nach zwei herausfordernden Jahren läuft der Bade- und Kursbe- trieb jetzt wieder normal. Die Sommerschließzeit wurde auch im vergangenen Jahr genutzt, um umfangreiche Sanierungsarbeiten durchzu- führen. Die Investitionen der Gemeinde lassen das Bad nicht nur im neuen Glanz erstrahlen, auch im Keller wur- den mit der Erneuerung der Rohrleitungen umfangreiche Arbeiten erledigt. In den vergangenen zehn Jahren haben es Gemeinde, Genossenschaft und Förderverein gemeinsam geschafft, einen attraktiven Treffpunkt für viele Bedürfnisse und viele Bürger zu gestalten. Ihre Hallenbad Baienfurt e.G. Hallenbad Baienfurt - Freitag, 27.05.2022 - geschlossen Am Blutfreitag, 27.05.2022 bleibt unser Hallenbad ge- schlossen. Aufgrund des Blutfreitags ist unser Hallenbad an diesem Tag nur schwer zu erreichen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Das HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 30.05.2022 bis 17.06.2022 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit ÄRZTE Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Zur Verstärkung unseres Teams in Weingarten suchen wir ab sofort in Voll- oder Teilzeit Steuerfachangestellte, Lohn- und Finanzbuchhaltung (m/w/d) Ihre Aufgaben: - Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung eines fest zugewiesenen Mandantenkreises - auf Wunsch auch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Ihr Pro l: -Kenntnisse in DATEV Rechnungswesen Unser Angebot: - eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld - exible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Scherzachstraße 2, 88250 Weingarten, info@fp-rv.de, www.fp-rv.de STELLENANGEBOTE KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Wir - die MOMO-Agentur - machen Veranstaltungen sichtbar durch passende Außenwerbung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort einen Mitarbeiter (m/w/d) für unser Lager. Aufzug von Postern auf verschiedene Platten Bereitstellung der Plakate für unsere Verteiler*innen Ordnung und Entsorgung der Materialien auf 450€-Basis, Teilzeit bis Vollzeit Arbeitszeiten nach Absprache handwerkliches Geschick, z.B. Maler, Tapezierer etc. selbstständige und terminorientierte Arbeitsweise Eine unbefristete Anstellung Attraktive Vergütung Eigenverantwortliches Arbeiten und flache Hierarchie Ihre Aufgaben: Arbeitszeiten: Ihre Qualifikation: Das bieten wir Ihnen: MOMO Agentur Werbedienst Erlenstrasse 5 88099 Neukirch Informationen erhalten Sie bei Hr. Gessler unter 07528/9545032 oder 0175/5956621. Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Gehaltsvorstellung und möglichem Eintrittstermin an gessler@momo-agentur.de. Ansprechpartner: PflegeHilfePlus Ralf Petzold (Inhaber) und Sandra Theiß Tel.: 07528-9218178 Mail: kontakt@pflegehilfe.plus Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch www.pflegehilfe.plus Wir suchen Mitarbeiter-in/Hauswirtschafter- in/Altenpfleger-in (m/w/d) für die stundenweise Hilfe/Unterstüt- zung/Entlastung von Senioren und Pflegebedürftigen im Be- reich der Hauswirtschaft, Versor- gung, Betreuung und Begleitung zum Einsatz in den Landkreisen FN und RV. Wir bieten Arbeiten wann und so viel Sie möchten Wohnortnahe Einsätze Ein familiäres Team Umfassende Fortbildungen Attraktiver Stundenlohn Betriebliche Krankenzusatzversicherung Ein Betriebsfahrzeug für die Kunden- besuche oder einen Firmenwagen (Für Teil-/Vollzeitstelle) Wir freuen uns über Ihre Bewerbung! Minijob / Teilzeit / Vollzeit für Haushaltsnahe Dienstleistungen Seit 2012 in der Region Bodensee Allgäu OberschwabenLeben neu organisiert Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt im Dekanat Allgäu-Ober- schwaben die fachliche Betreuung von 96 Kirchengemeinden in Angelegenheiten des Finanzwesens, der Personalverwaltung, des Bauwesens und der Einrichtungen, insbesondere Kindergärten. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine Person für die Leitung Sachgebiet Finanzen (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 22/28/988 und Ihrer Kon- fession bis zum 29.05.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563/91348-11, E-Mail: bewerbung-ao@kvz.drs.de. wir suchen dich: jIp architekt │in mwd junker + partner freie architekten waldburger str. 5, d- 88279 amtzell, t. 07520 966710-0 ihre bewerbung richten sie bitte an: kontakt@architekten-junker.de www.architekten-junker.de 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schleri.dr, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. Sa+So 11-12 Uhr Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 599.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocontainer: Fr. + Sa. + So. 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 4,5-Zi./Penthousewohnungen Kaufpreis ab e 599.000,– Rohbau erstellt Beratung im Infocontainer: Fr. 15-16 Uhr, Sa.+So. 11-12 Uhr Wangenerstr. 134, Ravensburg IMMOBILIEN VERKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 MIETANGEBOTE „Alternative Bestattungsformen“ Der Erinnerungsdiamant. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Einfach hinzubuchen: waipu.tv G Data & Sicherheitspaket von Jetzt buchen! Schnelles Internet für die Region Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. 50Mbit/s Bis zu Ihr Vertriebspartner vor Ort: Team-Connect UG · Telefon 0751 95889680 E-Mail info@team-connect-rv.de · www.team-connect-rv.de U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. Sa+So 11-12 Uhr Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 799.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocontainer: Fr. + Sa. + So. 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. "Wohnen mit Service" 2-Zimmer-Wohnung (64 m²) zu vermieten. Blitzenreute: zentral. Küche, Balkon, TG-Stellplatz. 0179-4927315 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 4,65 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 20.05.2022
        Amtsblatt_KW_29_22_07_2022.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 22. Juli 2022 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Samstag, 30. Juli 2022 um 11.30 Uhr auf dem Einhalden-Festival in Geratsreute Am Samstag 30. Juli um 11.30 Uhr werden 240 Schüler*innen aus den Grundschulen Baindt (mit SBBZ Sehen), Blitzenreute, Fronhofen, Illmensee, Mochenwangen, Nussdorf, Schomburg-Primisweiler und Kinder der Chor-AG des Gymnasium St. Konrad unter der Leitung von Friedhilde Trüün mit dem Frank-Schlichter-Jazzensemble beim Festival Einhalden ein Konzert der besonderen Art vortragen. Die Vorstellung Kinder mit Lust und Esprit „Hits“ von Beethoven vorzutragen ist nach Corona und bei der heutigen Popkultur schon etwas Besonderes. Aber es geht! Trüün knüpft damit an den Erfolg mit ihrem Projekt „SingRomantik“ aufgeführt 2019 in Einhalden. Die Schüler und Schülerinnen werden Lieder vom großen Meister Beethoven singen. Diese wurden für die Kinder- singstimme mitunter von Frank Schlichter arrangiert. Durch erlebtes Singen und mit kleinen Geschichten und An- ekdoten werden die Kinder zu den berühmten Stücken von Ludwig van Beethoven geführt. Darunter wird „Für Eli- se“ zu einem groovy Stück, und aus der „Mondscheinsonate“ wird eine „Rumba im Mondschein“. Den Lehrer*innen wurden in zwei Fortbildungen die Lieder vorgestellt und erarbeitet, um Kindern der zweiten bis zur fünften Klassen einen altersgerechten Zugang zur Musik von Beethoven zu vermitteln. Seit April läuft die Probephase. Dazu gehö- ren auch zwei durch Trüün angeleitetes Schüler-Coachings. Beim ersten Schüler-Coaching in Baindt war sogar ein Team des SWR-Fernsehens zu Gast. Ausgestrahlt wird der Beitrag am Donnerstag 28.07. abends in der Landesschau. Kinderchor und Publikum beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Das ganze Projekt wird organisiert und koordiniert von Christina Holweger, der Mu- siklehrerin unserer Klosterwiesenschule in Baindt. Der Eintritt zum Konzert ist kosten- los. Die Aufführenden freuen sich aber über ein Hutgeld, da das Projekt, das ca. 12 000 Euro kostet, komplett über Spenden von Sponsoren getragen wird. Zum Konzert kommt nun für die Kinder das Erlebnis des gemeinsamen Singens in einem großen Chor vor einem großen Publikum. Das Frank-Schichter-Jazzensemble ist dabei der verlässliche Partner bei den gemeinsamen Proben und den Konzerten. Neben der wunderbaren Musik von Ludwig van Beethoven erleben die kleinen großen Sänger*Innen die Wirkung ihrer eigenen Stimme, die sich von Friedhilde Trüün immer wieder neu zu ungeahnten Leistungen beflügeln lassen. „In den letzten beiden Jahren kam die musikalische Bildung insbesondere der Bereich Singen an den Schulen pandemie-bedingt oft zu kurz“, weiß Christina Holweger. Umso wichtiger sei es nun, wieder Impulse zu geben das Erleben der eigenen Stimme zu ermöglichen. Es ist unüberhörbar: Singen macht Spaß und Lust auf mehr! Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Ein- haldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün und Solistin beim Ab- schlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Kinderchor beim Abschlusskonzert von „SingRomantik“ auf dem Einhal- denfestival 2019 Friedhi Trüün, Christina Holweger und Veit Hübner Friedhi Trüün beim Abschlusskon- zert von „SingRomantik“ auf dem Einhaldenfestival 2019 Fotos: Beate Armbruster. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwal- tung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrich- tungen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsverantwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwortung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkindbetreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und ab- wechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung in Kooperation mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Orientie- rungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fachtagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Gesamt- verantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personalentwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kindertagesbe- treuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Gewährleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u.a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Betriebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspekten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u.ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zukunft Ih- ren Verantwortungsbereich um die Schulkindbetreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsumfangs) Ihr Profil − Abschluss als Bachelor of Arts – Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Organisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation − Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten − Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrichtungen − Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelakquise − Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme − Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Gemeinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Koope- rationspartner*innen − Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffassungs- gabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen − Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65% Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umsetzung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) − Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit gesellschaftlicher Relevanz − Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben Stellenausschreibungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommu- nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 fol- gende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergarten- jahres von Amts wegen abgemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. − Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung − Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement − Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zu- sammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Samstag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweiler- straße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juli 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder unvertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegenden Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Mo- nate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälf- tige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehen- der Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 5,50 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreu- ungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO un- beachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Vereinszuschüsse Die Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 sind bis spätestens 19. August 2022 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg (Zimmer 2.3) einzureichen. Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unauf- gefordert die entsprechenden Kassenberichte vorzu- legen. Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf. Ihr Steueramt Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 29.07.2022 Redaktionsschluss: 26.07.2022, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 19.08.2022 Redaktionsschluss: 16.08.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) . Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweck- verband Breitbandversorgung an den günstigsten Bie- ter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird man- gels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona-Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithal- le“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Be- hördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungspla- nes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvor- lage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffent- lichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Be- hörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänz- ten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauab- schnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Ange- bot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevor- schlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leis- tungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauf- tragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bau- vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flä- chenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Er- richtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäu- des wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau ei- ner Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daim- lerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nord- seite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukör- per unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Stra- ße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Bau- grenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahr- bahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Be- freiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rech- nen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Er- richtung einer Doppelgarage in der nicht überbau- baren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde be- schlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Kiga-Jahr 2021/2022 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kin- dergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge) Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 -Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stundenzahl im Modul 3 werden entspre- chend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kiga-Jahr 2021/2022 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippen- gruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige ent- sprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den El- ternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden.. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesver- bände sowie des Städte– und Gemeindetags sind über- eingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu emp- fehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwie- rigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 2.) Beitragssätze in Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkom- mensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheit- liche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Würt- temberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten fami- lienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungs- grade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regen- bogen St. Martin Waldorf- kiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Kiga – Jahr 2022/2023 Regelkindergärten (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren vFür ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die El- ternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kiga – Jahr 2022/2023 Kinderkrippen (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittages- sen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemein- de Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich ge- ändert. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischen- zeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kos- tet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreu- ungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Ge- meinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommu- nalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu er- läutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antwor- ten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresab- schlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Auf- wendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Trans- feraufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemü- hungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen aus- geglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhande- ne Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmit- teln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermö- gen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaf- tungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entste- henden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätig- keit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Aus- zahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergeb- nis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommens- steuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfä- higkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasser- versorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträ- ge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Ab- rechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwas- serbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüber- schuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Ge- winnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenka- pital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserver- sorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Mai- steuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 be- stätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Milli- onen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommu- nen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuer- mehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschät- zung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die or- dentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaft- liche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Infla- tion, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Mai- steuer- schätzung 2022 +/ Gewerbesteuer Nach- zahlung veranlagt/ hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuer- umlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Ein- kommensteuer (höhe- res Aufkommen gegen- über Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuer- kraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investiti- onspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumla- ge (geringere Steuer- kraftsumme 2. voran- geg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höhe- rer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenaus- gleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen- Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u.a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 79.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grund- stücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukraine- krieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 2022 werden folgende Projekte in der Planung abge- schlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasser- schutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bau- abschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maß- nahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbe- stand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandver- sorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitions- vorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsauf- wand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaus- halt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Ge- bäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorbe- raten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haus- haltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haus- haltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung ei- nes Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Mau- rer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Wal- ter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, inner- halb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Krei- sebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstan- desbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstan- desbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungs- standesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbe- amten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öf- fentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuerge- setz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatz- steuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangs- frist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Be- handlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in fol- genden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druck- kosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zu- züglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs hier fett markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zu- züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müss- te die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgelt- lichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrach- te „sonstige Leistungen“ des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine ei- ner sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungs- stellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug ge- wünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allge- meinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasser- wirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemein- deratssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im No- vember 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläu- terte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rah- men einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Kon- rad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnah- me Hochwasser-schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenab- fluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinn- volle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch ei- nen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des För- derbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststel- lungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikoma- nagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasser- schutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächs- ten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemein- de laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkon- zept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Ge- wässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des För- derbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putz- firma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Acker- mann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hun- deschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht ge- nehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemein- degrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre geben! Wir nutzen die Platt- form „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkom- pliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www. baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Am 26. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Corona-Hygiene-maßnahmen, Versiche- rungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauern- hof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahr- nehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertrai- ning“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sport- platz bei der Ten- nishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schule, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Tierarzt Samstag, 23. Juli und Sonntag, 24. Juli Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Juli Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 24. Juli St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Dornier-Museum Friedrichshafen In den vergangenen Wochen haben sich unsere Vorschüler intensiv mit dem Pro- jekt „Weltraum“ befasst. Passend dazu war das Ziel des diesjährigen Vorschulausflugs am 15.Juli das Dornier-Museum in Friedrichshafen. Mit dem Bus ging es zum Bahnhof nach Ravensburg; von dort aus mit der Bob-Bahn weiter nach Friedrichs- hafen. Als wir dort ankamen, wurde zuerst einmal gemüt- lich gevespert. Gestärkt starteten wir mit einer Führung durch das Dorniermuseum. Dort gab es einiges zum Be- staunen: begehbare Flugzeuge und Helikopter, Tretflie- ger-Parcours und natürlich passend zum Projekt „die Raumfahrt-Ausstellung“. Dabei konnten wir einen echten Astronautenanzug sehen, einen Mars-Meteoriten aus der Nähe bewundern, tolle Lego-Modelle aus der Raumfahrt betrachten, beim Weltraum-Fitness mitmachen, ein Welt- raum-Kino anschauen und vieles mehr. Die Kinder hatten bei allem einen großen Spaß. Die Zeit zwischen der Mu- seumsführung und eigenständiger Tour konnten wir auf der Museumsterrasse verbringen: sich wieder mit Essen und Getränken stärken und auf dem Spielplatz austoben. Dabei konnten wir viele Landungen und Abflüge von Flug- zeugen und einem Zeppelin beobachten. Bevor wir die Heimreise antraten, gab es für alle noch ein Eis. Müde, aber mit vielen tollen Eindrücken ging es wieder zurück nach Baindt. Am Kindergarten angekommen, er- warteten uns schon die Eltern. Gemeinsam mit ihren Kin- dern überreichten sie uns ein wunderschönes Abschluss- geschenk: eine Wanduhr mit den Fotos aller Vorschüler, ein Balancierbrett und ein Carepaket für die Erzieher/-in- nen. Vielen lieben Dank dafür! Waldorfkindergarten „Auf der Erde steh ich gern...“ singen die Kinder der Schneeweißchengruppe des Baindter Waldorfkindergartens nun schon seit einigen Wochen von Tag zu Tag kräftiger und kräftiger. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass sich das Kindergartenjahr für alle und da- mit auch die Kindergartenzeit für unsere Vorschulkinder dem Ende zuneigt. Fleißig wurden in den letzten Monaten wieder Holzschwer- ter geschliffen, emsig bunte Stoffe zu ebenso prachtvollen Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 wie kuscheligen Kissen genäht, am eigenen Buch gefaltet und gestaltet und in vielen verschiedenen Arbeitsschritten lustige Holzschiffe gebaut. Letztere durften dann am vorletzten Vorschulnachmit- tag wieder ausgiebig ausprobiert und zu Wasser gelas- sen werden. Gar nicht so einfach so eine Jungfernfahrt, wenn der Wasserstand mal zu niedrig, mal zu hoch, die Strömung mal zu ruhig, mal zu wild ist. Aber letzlich ließ sich für alle neun Schiffchen ein idealer Platz finden und die bunten Segel leuchteten mit der Sonne um die Wette. Die Sonne begleitete die Kinder dann auch auf ihrem Ausflug aufs Erdbeerfeld, wo mühevoll aber auch emsig die letzten süßen roten Früchtchen gepflückt wurden, um dann am nächsten Tag in riesigen Töpfen zu Unmengen von Marmelade verarbeitet zu werden. In Körben wohl verwahrt wartet das leckere Ergebnis all dieser Mühen nun darauf, an die jüngeren Kinder der Gruppe als Ab- schiedsgeschenk überreicht zu werden. Und wie jedes Jahr, wenn so lange so fleißig geschafft wurde, sind die letzten drei Wochen der Kindergarten- zeit den ganz besonderen Erlebnissen und Abenteuern vorbehalten. Das erste davon erlebten unsere Vorschul- kinder am vergangenen Mittwoch. Eine geheimnisvolle Einladung, gespickt mit allerlei Hinweisen, was einzupa- cken wäre und womit gerechnet werden müsse, ließ viel Raum für Spekulationen. Wohin der Schulkinderausflug dann aber tatsächlich ging, das errieten die Kinder erst, als sie schon auf dem Weg dahin waren. Und was war das für ein abenteuerliches Unterfangen, zu dem die Er- zieherinnen die Kinder in diesem Jahr eingeladen hatten! Am Zeller See in Bad Schussenried durften sich die Kinder als Floßbauer erproben, eine Aufgabe die nur im eben- so kreativ-fleißigen wie rücksichtsvollen Miteinander zu schaffen war. Aber unsere Großen lösten dies mit Bravour, Elan und einer riesigen Portion Freude. Ein buntes Segel wurde gestaltet, schwere Pfosten, Latten und Bretter ge- tragen und zurechtgelegt, große Tonnen gerollt und dies alles dann mit unendlich vielen Seilen verknotet. Und ei- nen Namen braucht so ein Floß natürlich auch ... nur wel- cher wäre der rechte? Unter lautem Applaus wurde dann schließlich das „F. F. Fritzi“, das Fähr-Floß-Fritzi, benannt nach unserem Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, in den See gewuchtet. Eine letztesmal alle zusammen und mit aller Kraft – es war geschafft! Was folgte war einfach nur ein Riesenwasserspaß. Da wurde gerudert, gespritzt, gesungen, geklatscht, gesprun- gen, geschwommen, gewackelt und gelacht. Als die müden Floßmatrosen dann später gemütlich beim Essen zusammensaßen, dem ein oder anderen fiel es schon schwer, die Augen noch offen zu halten, ließ eine unerwartete Post die Herzen noch einmal höher schla- gen. Ein geheimnisvolles glitzernd blaues Paket mit einem schilfgrünen Brief brachte der Wirt plötzlich an den Tisch. Unser Hauswichtel hatte uns doch tatsächlich beobachtet und gemeinsam mit seinem Freund, dem Wassermann, schnell ein nützliches Überraschungsgeschenk gepackt. Die mit Namen und Sternzeichen bestickten Handtücher in den jeweiligen Lieblingsfarben, werden die Kinder nun wohl noch lange Zeit an diesen spektakulären Tag er- innern Bücherei 10.000 Bücher haben einen neuen Stand- ort gefunden In 80 Tagen um die Welt war es nicht – es ging schneller und war weniger weit. Den- noch war es ein echter Kraftakt: In über 200 Kartons wurden die 10.000 Bücher, außer- dem Zeitschriften, Spiele und unzählige CDs umgezogen und fanden in der roten Turnhalle einen neuen Platz. Über das letzte Wochenende wurden aufgrund des Um- baus der Schule alle Regale, Bücher, weitere Medien in den Mittelteil der roten Turnhalle umgezogen. Der Bauhof hatte diese dafür in drei Abteile getrennt. Links und rechts befinden sich schon seit einiger Zeit zwei Betreuungsräu- me der Schule. Einen großen Dank für die Unterstützung beim Umzug an alle Helferinnen und Helfer! Machen Sie sich selbst ein Bild davon, wie die Bücher an ihrem neuen Standort jetzt aussehen und kommen zu un- seren Öffnungszeiten vorbei: Montag 15-16 Uhr, Dienstag 16-18 Uhr und Freitag 11-13 Uhr. Im Sommer gelten geänderte Öffnungszeiten Dienstags und Freitags ist die Bücherei geschlossen Montag den 25.7.22 geschlossen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Dienstag 26.7.22 16.00 – 18.00 Uhr Freitag 29.7.22 11.00 – 13.00 Uhr Montag den 1.8.22 geschlossen Montag 8.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 15.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag 22.8.22 15.00 – 16.00 Uhr Montag den 29.8.22 geschlossen Montag den 5.9.22 geschlossen Aller Anfang ist schwer Übersichtliches Chaos Am Ende wird alles gut... Zur Information Abitur 2022 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ra- vensburg haben folgende Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Lea Kunstmann, Michelle Miller, Johannes Padent, Julia Puhlmann, Jonas Späth. Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Nick Baumgart, Leunita Likaj, Johannes Haug, William Lehn, Jakob Mohring-Landsberger, Nils Novak, Martin Ziegler, Elona Meholli. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mingo Dieter Kehrer. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebens- weise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., he- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 rausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimaspar- buch. Das Klimasparbuch kann auch di- rekt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 36: Was tun bei Sommerhitze? Beim The- ma Klimaschutz und die Anpassung an den Kli- mawandel spielt auch der Schutz der Gesund- heit eine wichtige Rolle - insbesondere angesichts zunehmender Hitzebelastungen, die durch sogenannte Wärmeinseleffekte in dicht bebauten Gebie- ten oft noch verstärkt werden. Von zentraler Bedeutung ist, dass Hitzebelastung rechtzeitig als ein Problem er- kannt und als eine Gefährdung insbesondere für Perso- nen mit eingeschränkter Anpassungsfähigkeit an die Hit- ze – wie zum Beispiel hochaltrige Personen - angesehen wird. Insbesondere bei einer Hitzewarnung sind beson- dere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb gibt bei- spielsweise der Deutsche Wetterdienst bei entsprechen- der Wetterlage Hitzewarnungen heraus: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen/warnWet- ter_node.html Temperaturen ab 30 Grad Celsius können insbesonde- re bei älteren Menschen zu ernsten Problemen führen. Durch einen hitzeverursachten Salz- oder Flüssigkeits- mangel kann es passieren, dass der Organismus mehr Wärme aufnimmt, als er in Form von Schweiß abgibt. Dies führt unter Umständen zu einem Hitzestau oder sogar ei- nem Hitzschlag. In solchen Situationen sollte umgehend mehr als ausreichend getrunken werden. Mineralhaltige Sportgetränke und Wasser sind dafür gut geeignet. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag sollten Sie umgehend den Notarzt rufen. Landkreis Ravensburg Jetzt bewerben – Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg startet mit neuer Klasse Am 02. November startet die Fachschule für Landwirt- schaft Ravensburg wieder mit einer neuen Klasse in die 30-monatige Fortbildung zum/r „staatlich geprüften Wirtschafter/in für Landbau“. Mit der praxisorientierten Fortbildung und einer sehr engen Verknüpfung von The- orie und Praxis richtet sich die Fachschule mit ihrem An- gebot an zukünftige Betriebsleiter/innen und Führungs- kräfte landwirtschaftlicher Unternehmen. Aufbauend auf den Abschluss der Fachschule kann die Qualifikation zum „Landwirtschaftsmeister/in“ erworben werden. Zulas- sungsvoraussetzung ist ein Abschluss in einem landwirt- schaftlichen Beruf. In begründeten Einzelfällen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch der Landwirt- schaft förderliche Berufsabschlüsse akzeptiert. Interessenten können sich bis zum 09.09.2022 für die im November startende Fortbildung anmelden. Weitere Informationen rund um die Fortbildung in Ra- vensburg sowie die Anmeldeunterlagen erhalten Sie über die Homepage der Fachschule www.fachschule-ravens- burg.de oder telefonisch unter 0751/85 6180. Am Donnerstag, 04.08.2022 findet um 19:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachschule (Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg) eine Informationsveranstaltung über den Fortbildungslehrgang statt. Hierzu sind inte- ressierte Schüler/-innen sowie deren Eltern eingeladen, um die Fachschule näher kennenzulernen und offene Fragen zur Fortbildung zu stellen. Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung ist telefonisch unter 0751-85 6010 erforderlich. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir sind für Sie und Ihre Familie da Familienhilfe - Betriebshilfe – Betreuungshilfe Haushaltshilfe für Angehörige – Entlastung der be- treuenden Person Wir, der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. helfen und unterstützen mit Kompetenz Familien und landwirt- schaftliche Betriebe, die sich in familiären Notsituationen befinden, z.B. bei - Krankheit - Unfall - Krankenhaus- und Kuraufenthalt - Schwangerschaft und Entbindung - Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehö- rigen Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen die Aufgaben im Haushalt, unsere Betriebshelfer/innen die Arbeiten im landwirtschaftlichen Unternehmen, um einen strukturier- ten Tagesablauf zu sichern. Die Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Pflegekasse, das Sozial- oder Jugendamt (§20 SGB VIII) oder sonstige Beihilfeträger. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie unbürokratisch und schnell. Auskunft und Beratung: Frau Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 oder E-Mail: u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensprechtag Deutsche Rentenver- sicherung mit Thomas Bötticher, ehrenamtlicher Versichertenberater seit 2001 Beratungen in Rötenbacher Str. 24, 88364 Wolfegg Termine unter www.deine-rentenberatung.de Tel. 0170 561 7472, Mail boetticher.drv@outlook.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Juli - 31. Juli 2022 Gedanken zur Woche Kannst du dich an einer Blume freuen, an einem Lächeln, am Spiel eines Kindes, dann bist du reicher und glückli- cher als en Milliönar, der alles hat. Nicht Besitz macht reich, sondern Freude. Phil Bosman Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli – 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illenseer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hart- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Dienstag, 26. Juli 7.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 27. Juli 8.45 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Schulschlussgot- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – Ökumenischer Schulschlussgottes- dienst Donnerstag, 28. Juli Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 29. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 30. Juli 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 31. Juli – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Dorfplatz – Weinfest († Anna und Eugen Halder, Theresia, Baptist und Eugen Elbs, Albert Konzett, Hildegard und Siegfried Müller, Jahrtag: Anton Elbs, Marga- rete Vollmer) Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschlie- ßend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist vom 01. August bis zum 19. August geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Dienstag 23. August 2022 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Junge Frauen übernehmen Verantwor- tung im kath. Frauenbund Baienfurt Am 6.7.22 lud der kath. Frauenbund ein zur Bundesfeier in die kath. Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“. Die Messe wurde durch Pfarrer Bernhard Staudacher zelebriert und an der Orgel durch Frau Hummel begleitet. Die Texte hat Beatrix Onischke ausgesucht, wie gewohnt in sehr guter Weise, passend in die heutige Zeit. „wir wol- len uns einsetzen für eine Kirche, in der Frauen ihre Cha- rismen voll entfalten können, in der alle Entscheidungen im Geiste Gottes getroffen werden, in der nicht die Macht der einen zur Ohnmacht der anderen führt“. Nach einem eindrucksvollen Gottesdienst lud der Frau- enbund zur Hauptversammlung ins kath. Gemeindehaus St. Anna ein. In der Begrüßungsrede durch Elisabeth Mu- schel konnte sie Bernhard Staudacher und viele Frauen des Frauenbundes herzlich willkommen heißen und ein- laden auf ein sehr gutes Salatbüffet. Nach diesem Essen wurde die Hauptversammlung abgehalten mit Bericht der Schriftführerin (Elisabeth Muschel, stellver- tretend für die vor kurzem verstorbene Christel Ebertz) Bericht der Kassiererin Rita Grubert, jeweils für die ver- gangenen 2 Jahre da die HV pandemiebedingt 2020 und 2021 ausfiel. Die Kassenprüferin Melanie Markert stellte eine einwand- freie Kassenführung fest. Danach konnte Herr Pfarrer Staudacher die Entlastung der Vorstandschaft vorschlagen, was einstimmig ange- nommen wurde. Der Kdfb Baienfurt durfte 18 Frauen für langjährige Mitgliedschaft ehren. Jeder Frau wurde eine Urkunde und ein Blumenstock überreicht. Danach ging es zur Wahl. Da eine Wiederwahl nach 14 Jahren Amtszeit - laut Satzung - ausgeschlossen war, konnten sich die bisherigen Vorsitzenden nicht mehr zu Wahl stellen. Herr Pfr. Staudacher leitete die Wahl und fragte die Mitglieder nach Kandidatinnen die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen. Andrea Schorrer und Ursula Stärk kandidierten für dieses Amt. Die Beiden wurden einstimmig gewählt. Das Votum durch Hand- zeichen bzw. klatschen war großartig. Andrea Schorrer und Ursula Stärk nahmen die Wahl an. Herzlichen Dank dafür. Nur ein Verein, der mit Leben gefüllt ist, kann wei- terhin bestehen. Junge Frauen haben hoffentlich das Glück, dass sie junge Frauen finden, die in den Frauen- bund kommen. Wir wünschen an dieser Stelle den neu gewählten Vorsit- zenden ein gutes Händchen. Donnerstag, 28.7.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der HERR, der dich geschaf- fen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jes 43,1 Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Sonntag, 31. Juli 7. Sonntag nach Trinitatis Keine Kinderkirche in den Ferien !!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche ---------- Gedanken zum Wochenspruch Fürchte dich nicht! – 366 mal finden wir in der Bibel diese Aufforderung, für jeden Tag des Jahres eine und sogar das Schaltjahr ist bedacht; aufgeschrieben in Zeiten, die nicht weniger krisenhaft waren als heute. Den Grund haben diese Zusagen in dem, was Gott ge- tan hat: Er hat sein Volk aus der Sklaverei herausgeführt und in ein gutes, freies Land begleitet. – Nicht anonym, sondern beim Namen gerufen – eingebunden in eine Le- bensgemeinschaft mit dem lebendigen Gott. Das ist die Perspektive, aus der wir auch heute noch jede Herausforderung angehen können, weil Angst kein guter Ratgeber ist und weil unser Auftrag, das Leben zu schüt- zen und zu stärken, zu wichtig ist, um ihn nicht um Gottes Willen anzugehen und mit seiner Zusage: Du gehörst zu mir. Gottes Segen in den Herausforderungen, in denen Sie gerade stehen! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! -------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt -------- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewäs- ser, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiege- lungen“ -Aquarell 15.8. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Ausflug der Jugendfußballs in den Skyline- park Bei schönstem Wetter trafen sich am Sams- tagmorgen um 7:30 Uhr circa 100 junge Fuß- ballerinnen und Fußballer am Parkplatz vor der Tennishalle und stiegen erwartungsvoll in die beiden dort wartenden Busse, denn die Jugendfußball Abteilung hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen. Froh ge- launt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Busparkplatz zunächst für jedes Kind ein Vesper und zwei Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern begleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahrgeschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz nach 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung und es gab viel zu lachen und zu besprechen, so dass die wartenden Eltern am Baindter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nahmen. Die Rückmeldungen aller TeilnehmerInnen waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugend- fußball Abteilung, insbesondere Sven Zeller. Ferner Tobi Kutter der die Vesperbeutel mit SV Baindt Aufdruck zur Verfügung stellte und Arthur Kränkle der die Busse be- sorgt hatte. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Juniorinnenfußball Ohne Gegentor beim HSM Schlosssee Cup Nach dem Erfolg beim Dachser Cup wollten unsere D-Ju- niorinnen am Wochenende beim HSM Schlosssee Cup in Salem ihren Erfolg wiederholen. Es warteten interessante Gegnerinnen auf uns, wie z.B. der FC Freiburg- Sankt Ge- orgen, Grenzach-Wyhlen, Ach-Linz, die wir beim Turnier Herbstmeister in Stuttgart schon kennen gelernt hatten und natürlich RW Salem. Die ersten vier Spiele gewannen wir alle zu null, wenn auch knapp, dann wartete auf uns die bis dahin ebenfalls ungeschlagene SGM aus Lauch- hau-Leimäcker (bei Stuttgart). Es war ein spannendes Match, mit deutlich mehr Tongelegenheiten für uns, aber wir brachten den Ball nicht über die Linie. Da am Ende der Gruppenphase beide Mannschaften punkt- und torgleich waren, musste ein 9-Meter Schießen über den Einzug ins Finale entscheiden. Leider versagten bei uns etwas die Nerven und so verpassten wir den Finaleinzug. Im Spiel um den dritten Platz trafen wir nochmal auf die Mann- schaft vom FC Freiburg-Sankt Georgen, wo wir unseren ganzen Frust in Tore ummünzten und mit 3:0 gewannen. Letztlich war das Abschneiden für unsere Mädels und Trainer David doch etwas enttäuschend, da sie aus dem Spiel heraus ohne Niederlage und ohne Gegentreffer geblieben waren und trotzdem das Turnier nicht gewin- nen konnten. Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Lena Füssel, Hedda Said, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Malena Kal- letta, Emma Reissner, Leni Sorg, Franziska Bayer, Carla Seitner. TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am vergan- genen Wochenende um Spiel, Satz und Sieg: Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt – TC Ostrach 5:1 Topform beim Topspiel! Bei extremer Hitze war der Ta- bellenzweite aus Ostrach zu Gast auf der Baindter roten Asche. Ein Spiel, in dem es um den Aufstieg ging, erwar- tete die treuen Fans unserer Herren. Die erste wichtige Geschichte des Tages in einen Wort zusammengefasst lautet: David! Sowohl David Schäfer (6:3,6:1) als auch Da- vid Pejic (6:1,6:1) gewannen ihre Einzel souverän und mü- helos. Somit stand es 2:0 für uns. Die zweite wichtige Ge- schichte des Tages lautet: Comeback! Sowohl Max Schäfer auf dem Center Court als auch Moritz Lang auf Platz 2 zeigten ihre kämpferischen Qualitäten und gewannen ihre Matches jeweils im Match - Tie - Break nach Satz- rückstand! Beide Einzelspiele waren qualitativ auf hohem Niveau, aber die Baindter Filzkugelpeitscher Max&Moritz überpowerten ihre Gegner schlussendlich und gewan- nen ihre Einzel verdient. Damit stand es nach den Ein- zeln 4:0 für den TCB! Doppel 1 sicherten sich Max&Moritz (7:6,6:2), während es für David Schäfer und Simon Gauder im Zweierdoppel verdientermaßen nicht viel zu holen gab (1:6,3:6). Durch den verdienten 5:1-Sieg im Topspiel sind die Weichen nun ganz klar auf Meisterschaft und Aufstieg gestellt. Zum Saisonabschluss gastiert nächste Woche Meckenbeuren in Baindt. Herren 30: Bezirksliga TC Kressbronn – TC Baindt 5:4 Am Sonntag waren die Herren 30 zum Spitzenspiel in Kressbronn am Start. Beide Mannschaften trafen mit dem gleichen Spiel- und Matchverhältnis aufeinander. Somit war Hochspannung um den Aufstieg in die Be- zirksoberliga angesagt. Wir, als auch der Gegner, konnten in Bestbesetzung zum Showdown bei 30°C in der „Sandwüste“ von Kressbronn antreten. Philipp B. an Position 1 konnte hierbei wie ge- wohnt überzeugen und zerlegte seinen Gegner. 6:1 6:0 lau- tete das Ergebnis für „Flubbe“. An Position 2 traf Stefan auf den eigentlichen Top-Spieler von Kressbronn und das Spiel war an Dramatik und Spannung kaum zu überbie- ten. Nach knapp mit 5:7 verlorenem 1. Satz, stellte Stefan im Tiebreak des 2.Satz den Ausgleich her, wobei er unge- wohnte „emotionale Regungen“ zeigte. Es kam also zum Match-Tie-Break, welchen Stefan leider mit einem für ihn „untypischen“ Doppelfehler zu Gunsten des Gegners mit 9:11 beendete. Phlipp N. brachte uns danach mit seinem „ultimativen Powertennis“ mit 6:0; 4:6 und 10:5 wieder in Führung. Ralf R. konnte in seinem von mehr als fehler- behafteten Spiel an diesem Tag in keinster Weise über- zeugen und ging „sang und klanglos“ 2:6 und 0:6 unter. Nun war es am 3. „Boe-Bruder“ Ralf, welcher für uns den nächsten souveränen Sieg einfuhr. 6:2 6:4 lautete der Endstand. Unser 6er Marcel erwischte auch keinen „Sah- ne-Tag“ und unterlag mit 2:6 1:6. Dies bedeutete, dass wir mit einem 3:3 in die Doppel gingen. Eine gute Aufstellung war also gefragt. Das Doppel 2 mit Philipp B. und Ralf B. wurde seiner Favoritenrolle gerecht und zeigte seinen Gegnern die Grenzen auf. 6:2 6:4, die erneute Führung für uns. Marcel und Ralf R. auf 3 aufgestellt zeigten ge- gen ihre „Lummel-Gegner“ erneut eine komplett desolate Leistung und erwiesen der Mannschaft wie schon in ih- ren Einzeln den nächsten „Bärendienst“ im Kampf um die Meisterschaft. 1:6 0:6 gingen sie unter. Somit stand es 4:4. Es lag nun also alles an unserem Spitzendoppel Stefan und Philipp N. Nachdem der 1. Satz mit 6:4 gewonnen wur- de, gaben sie den 2.Satz mit 2:6 ab. Es ging also in einen von Dramatik kaum zu überbietenden Match-Tie-Break, mit atemberaubenden „Hochgeschwindigkeits-Tennis“. Leider unterlagen wir vor zahlreichen begeisterten Zu- schauern mit 10:12. Somit mussten wir unseren Gegnern vor dem abschließenden letzten Spieltag zur, so gut wie sicheren, Meisterschaft und dem damit verbundenen Auf- stieg gratulieren. Herren 40: Bezirksstaffel SG Baienfurt Tennis 2 – TC Baindt 4:2 Das Lokalderby gegen den direkten Nachbarn aus Baien- furt ging mit einer deutlichen Niederlage zu unseren un- gunsten aus. Nur Karlheinz Blank mit einem spannenden Einzelsieg nach Match-Tie-Break, sowie Andreas Münst im Doppel an der Seite von Karlheinz Blank, konnten für uns punkten. Über den Rest hüllen wir an dieser Stelle besser den Mantel des Schweigens. Vermutlich das letzte Mal, wurden wir im Anschluss, von unseren ehrgeizigen Gastgebern, aus der „legendären Holzhütte“ in Baienfurt bewirtet. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Karlheinz Blank und Andreas Münst. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt – TC Kluftern 6:3 Gegen die Gäste aus Kluftern rechneten wir uns eine Chance aus. Diese Chance konnten wir auch nutzen. Nach den Einzeln führten wir bereits mit 4:2. Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Harald Steinmeier und Ro- land Futterer ließen ihren Gegnern keine Chance und gewannen glatt in 2 Sätzen. Jürgen Auer und Roland Maier mussten die Punkte den Gegnern überlassen. Somit würde ein Doppel zum Sieg Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 reichen. Thomas/Jürgen gewannen Doppel 1, Roland/ Roland Doppel 3. Lediglich Doppel 2 mit Harald und Sepp musste sich nach spannendem Kampf erst im Match-Tie- Break geschlagen geben. Somit konnten wir den 3. Sieg in Folge einfahren, und sind nun auf dem 3. Tabellenplatz. Damen 50: Bezirksoberliga TC Tettnang – TC Baindt 1:8 Hurra – wir können es doch noch! Nachdem wir in den beiden vergangenen Spielen mit 1:8 nach Hause kamen, konnten wir dieses Mal auf einen 8:1-Sieg anstoßen. Mit dabei waren: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Inge Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle Herren 70: Doppelrunde TC Meckenbeuren-Kehlen – TC Baindt 0:4 Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser erspielten mit 6:3 und 6:0 souverän die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler beherrschten ihre Gegner mit 6:2 und 6:2 und er- höhten den Spielstand auf 2:0. Karl Heinz Hänssler und Günter Kessler ließen auch im 3. Doppel nichts anbren- nen und siegten überlegen mit 6:1 und 6:0. Den Schluss- punkt setzten Lothar Braun und Kurt Hoffmann mit ei- nem überzeugenden 6:1 und 6:4 und stellten mit 4:0 den verdienten Endstand her. Bereits vor dem letzten Spieltag ist damit dem TC Baindt die Tabellenführung nicht mehr zu nehmen. Vorschau: Fr, 22.7.: Damen 40 – TC Blaubeuren Sa, 23.7.: Damen 50 – TC Ehingen TC Ochsenhausen – Herren 50/1 TC Sigmaringen – Herren 40 TA SV Unterstadion – Herren 50/2 So, 24.7.: Herren – TC Meckenbeuren-Kehlen TC Leutkirch – Herren 30 Mo, 25.7.: TC Baindt – TC Kressbronn (Doppelrunde) Musikverein Baindt Wir brauchen Ihre Unterstützung 111 Jahre Musikverein Baindt bedeuten auch unzählige Jahre, in denen der Mu- sikverein Baindt bereits mit seiner original oberschwäbischen Tracht auf den Straßen unterwegs ist. Um alle unsere Musikantinnen und Musi- kanten mit passenden Trachten auszustatten, benötigen wir Ihre Hilfe. Dem Musikverein Baindt liegt es am Herzen auch wei- terhin die alte Tradition aufrecht zu erhalten und als eine der wenigen Musikkapellen in der Region noch mit den original oberschwäbischen Trachten unterwegs zu sein. Gerade diese Besonderheit, ermöglicht es uns immer wie- der bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel beim Fest- umzug des Oktoberfests in München eingeladen zu sein. Unsere Tracht gehört einfach zu unserem Musikverein und zu Baindt und soll daher erhalten bleiben. Doch beson- ders die Besonderheiten der oberschwäbischen Tracht, wie z.B. die Hauben der Damen sind sehr kostenaufwän- dig. Daher hoffen wir auf Ihre Unterstützung. Der Musikverein Baindt ist Teil der Aktion „Viele schaffen mehr“ der VR Bank Ravensburg-Weingarten. Im Zeitraum vom 14.06. bis 11.09.2022 können Sie uns mit einem Spen- denbeitrag unterstützen. Richten Sie dazu einfach Ihre Überweisung unter Angabe des untenstehenden Verwendungszwecks an folgende Bankverbindung: Verwendungszweck: P19152 – Neuer Glanz für unsere Musiktracht IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49 BIC: GENODE6KXXX Falls Sie noch fragen haben, können Sie sich auch gerne direkt an unsere Musikantinnen und Musikanten richten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihr Musikverein Baindt Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mittwoch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversammlung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespann- fahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849, anmelden. Turnierergebnisse Reitturnier Herdwangen-Oberndorf Dressurprüfung Klasse A* Luisa Walser mit First Dinamica Platz 4 Reitturnier Babenhausen Dressurprüfung Kl.M* Christine Heilig mit Serano Platz 8 Reitturnier Munderkingen Dressurprüfung Kl. M* Christine Heilig mit Serano Platz 2 Gratulation zu diesem klasse Erfolg! Macht weiter so. Christine Heilig mit ihrem Serano Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Schützengilde Baindt Besondere Verdienste Günter Schnez wurde vom Präsident des Württembergbergischen Schützenvetban- des mit der WSV Verdienstmedaille in Broze ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch Ergebnisse derOrtsmeisterschaft 2022 Ortsmeister: 1. Platz MFC Sulpach 467 Ringe 2. Platz Feuerwehr Baindt 418 Ringe 3. Platz Flintenweiber 415 Ringe 4. Platz Musikverein 405 Ringe 5. Platz Kunstkreis 338 Ringe 6. Platz Schalmeien Baindt 338 Ringe 7. Platz Landjugend Baindt 304 Ringe Wanderpokal: 1. Platz Kunstkreis 533 Teiler 2. Platz Schalmeien Baindt 663 Teiler 3. Platz MFC Sulpach 837 Teiler 4. Platz Flintenweiber 1120 Teiler 5. Platz Feuerwehr Baindt 1135 Teiler 6. Platz Landjugend Baindt 1236 Teiler 7. Platz Musikverein 1271 Teiler Bester Schütze/ Schützin: 1. Platz Lübcke Achim 130 Ringe MFC Sulpach 2. Platz Heilig Daniel 114 Ringe Feuerwehr Baindt 3. Platz Spahlinger Ronald 110 Ringe Musikverein 4. Platz Schnez Carolin 108 Ringe Flintenweiber 5. Platz Scheffold Achim 98 Ringe Kunstkreis 6. Platz Lott Thorsten 97 Ringe Schalmeien Baindt 7. Platz Wöhr Simon 91 Ringe Landjugend Baindt Schützenkönigin: Lena Steinhauser 45.9 Teiler Flintenweiber Allen Schützen/Schützinnen herzlichen Glückwunsch. Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teil- nahme an der Ortsmeisterschaft. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorf- platz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag, den 29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5€. Am Samstag, den 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. “Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag, 31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit ei- nem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 – Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder so weit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollem Umfang stattfinden. Damit ver- bunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinpro- be. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Weinreise um die Welt“ statt. Dort werden die ver- schiedensten Weine aus dem Inland und von vielen ver- schiedene Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie immer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@ schalmeien-baindt.de möglich. Der Preis für die Wein- probe mit Vesperteller beträgt 38€ und die Teilnehmer- zahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Volleyball LJ Baindt Mitspieler:innen gesucht Du bewegst Dich gern und bist am liebsten in einer Gruppe unterwegs? Hast Du schon einmal Volleyball gespielt und würdest nun gern wieder unseren faszinierenden Sport ausüben? Oder aber Du bist auf der Suche nach einem neuen Verein? Dann komm zu uns und überzeuge Dich selbst bei einem Probetraining. Konkret sind wir in der ersten Mannschaft auf der Su- che nach Mitspielern (Mittelblock und Außenangriff) und Mitspielerinnen (Zuspielerin) mit guten Vorkenntnissen. Kommende Saison werden wir wieder in der Mixed Staffel A spielen. Wenn Du bereits Erfahrung auf diesen Positio- nen (z. B. als Ex-Aktive/r) hast, melde Dich gern bei uns. Auch unsere zweite Mannschaft freut sich für kommende Saison über Volleyball erfahrenen und vor allem begeis- terten Zuwachs in der Mixed Staffel B. Motivierte Trainer:innen und Mitspieler:innen erwarten Dich. Damit Du Dir einen ersten Eindruck von uns ver- schaffen kannst, schau einfach mal im Training vorbei. Unser Training findet immer donnerstags von 20:00 bis 22:00 Uhr in der Sporthalle Baindt statt. Komm einfach vorbei und schau es Dir an. Für Fragen steht Adrian Za- nutta, Tel. 0157/35151616, auch gerne vorab zur Verfügung. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Basar Baindt !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht !!! Liebe Basar-Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hände. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unser Herbst-Winter-Basar 2022 in der Schenk-Konrad-Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail-Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Kunstkreis 25 Jahre Kunstkreis Am Sonntag den 17. Juli gab es eine Vernis- sage im Rathaus zum 25 Jahre Kunstkreis. Gezeigt wurden Bilder und Kunstgegen- stände welche über die Jahre hinweg geschaffen wurden. Hr. Hubert Gärtner erzählte über die Gründung und den Anfängen vom Kunstkreis. Die Bürgermeisterin Fr. Simo- ne Rürup betont die Wichtigkeit des Kunstkreises für die Gemeinde, z. B. Gestaltung des Rathauses, Beteiligung am Ferienprogram neue Ausstellungen mit bekannten Künstlern / innen und weitere Aktivitäten. Die Veranstal- tung wurde von Fr. Anna Hofman an der Harfe musika- lisch umrahmt. Die sehenswerten Bilder können zu den Öffnungszeiten im Rathaus betrachtet werden. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Mitgliederversamm- lung 2022 Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr. 3-5, Weingarten Am Samstag, den 30. Juli 2022 - 14:30 Uhr/Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung vom VdK OV Wein- garten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.Es gibt Getränke, Kaffee und Ku- chen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis mit. Tagesordnung: - Geschäftsbericht von der Vorstands- schaft/Kassen- und Revisionsbericht sowie Entlastug des Vorstandes und diverses. Zu Ihrer Info: Wir wollen noch am 01.10.2022 einen Ausflug mit dem Apfelzügle machen, rufen Sie mich bitte an - Fr. Maucher 0751-47760 – gerne auf den Anrufbeantworter drauf sprechen und deutlich Namen und Telefonnummer ansagen,dann gibt es nähere Infos zwecks Bezahlung usw. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Zum 1. September 2022 bietet die Gemeinde Bergatreute einen Ausbildungsplatz im Beruf Verwaltungsfachange- stellte/r (m/w/d) an. Sie: interessieren sich für die kommunale Verwaltung, arbeiten gerne mit Menschen zusammen, haben Sinn für ordentliches und sorgfältiges Arbeiten Das erwartet Sie: Eine fundierte und interessante Ausbil- dung mit verantwortungsvollen Aufgaben, ein angeneh- mes Betriebsklima und viele neue Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen. Wir bieten: eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD, eine 5Tage-Freistellung für die Abschlussprüfung, eine Ab- schlussprämie in Höhe von 400 € bei bestandener Prüfun. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunter- lagen (mit Kopien von den beiden letzten Schulzeugnis- sen) senden Sie bitte bis zum 10.09.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreu- te. Interessenten können sich gerne vorab an Frau Ibraj unter Tel. 0 75 27/ 92 16-15 wenden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien Die Sommerferien rücken in greifbare Nähe. Die Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ruft junge Men- schen dazu auf, nicht ohne einen Ausbildungsvertrag in die Sommerferien zu starten. Aktuell sind noch über 2.500 Lehrstellen unbesetzt. Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg: „Allen Schülerin- nen und Schülern, die noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, empfehle ich jetzt vor den Ferien alles klar zu machen. Nicht lange warten, sondern starten. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft auf den Weg zum Wunschausbildungsberuf und kennt auch gute Al- ternativen. Das Ausbildungsangebot ist enorm, nie waren die Chancen besser als zurzeit.“ Zahlreiche Arbeitgeber bekommen in den vergangenen Jahren den demografischen Wandel deutlich zu spüren, denn bei ihnen gehen weniger Bewerbungen auf Ausbil- dungsplätze ein als in den Jahren zuvor. Mathias Auch: „Auch den Ausbildungsbetrieben empfeh- le ich, Nägel mit Köpfen zu machen. Die neue Plattform Praktikumswoche.de stellt einfach und schnell den Kon- takt zu interessierten jungen Menschen her. Praktika sind das A und O bei der Berufswahlentscheidung. Die Prakti- kumswoche ist eine starke Initiative. Darüber hinaus steht unser Arbeitgeber-Service bei der Suche nach geeigneten Bewerbern beratend und unterstützend zur Verfügung.“ Den Arbeitgeber-Service erreichen Betriebe über die bun- desweite kostenlose Rufnummer 0800 4 5555 20. Inter- essierte Jugendliche können unter 0800 4 5555 00 einen Termin mit der Berufsberatung vereinbaren. Wer sich noch in der Orientierungsphase befindet, ist auf der Plattform www.praktikumswoche.de richtig. Unter dem Motto „5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen“ können bis zum Ende der Sommerferien unkompliziert Praktikums- plätze gebucht werden. Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, des Landes sowie in den Sommerschulen / Versichert sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür, doch der gesetzliche Unfallversicherungs- schutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) macht keinen Urlaub: Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreu- ungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Ba- den-Württemberg teilnehmen, sind gesetzlich unfall- versichert. Versicherungsschutz besteht auch während des Besuchs von Sommerschulen in Baden-Württem- berg sowie bei der Teilnahme am Förderangebot „Fe- rienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in der Ferienbetreuung ebenso automatisch und kostenfrei unfallversichert. Die Absicherung bei der Teilnahme an den organsierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder statio- nären Versorgung über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teil- habeleistungen. Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfall- versichert Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coron- abedingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den Sommerferien möglich. Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangreichen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, unmittelbaren We- gen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen. Versicherungsschutz von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht sind, stehen beim Kita- und Schulbesuch in Baden-Württemberg sowie auf den damit verbundenen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen auch der Besuch von Vorbereitungsklassen oder andere Formen der Beschulung und Vorbereitung. Dies gilt in Räumlich- keiten in oder auch außerhalb der Schule, wenn die Maß- nahme dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zugeordnet ist. Ebenso sind geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Ferienzeiten an organisierten Bil- dungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Baden-Württemberg teilnehmen, gesetzlich unfallversichert. Weitere Infos unter www.ukbw.de. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Auch Tiere leiden unter der Hitze - hilfreiche Tipps! Die heißen Temperaturen bedeuten für Haus- und Wild- tiere eine Gefahr. „Wir empfehlen Tierhaltern, stets für frisches Trinkwasser und kühle Plätze zu sorgen. Auch Wildtiere kann man mit Wasser unterstützen“, sagt Mar- tina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ra- vensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. Anders als der Mensch können viele Tierarten nicht schwitzen. Die meisten Haustiere regulieren ihren Wär- mehaushalt über Trinken oder Hecheln. Deshalb ist je- derzeit verfügbares frisches Trinkwasser gerade bei Hit- zetagen wichtig. Außerdem braucht das Tier einen kühlen Schattenplatz, an den es sich stets zurückziehen kann. „Große Anstrengungen sollten dringend vermieden wer- den“, empfiehlt Martina Schweitzer. Mit Hunden sollte man deshalb in den kühleren Morgen- und Abendstun- den Gassi gehen. Dabei oder auch bei Einkäufen sollte immer Wasser für den Hund mitgenommen werden. „Ein großer Dank gilt all jenen Geschäften, die es ihren Kunden erlauben, den Vierbeiner mit hineinzunehmen, oder die sogar Wassernäpfe bereitstellen“, sagt die Tierschutzver- ein-Vorsitzende und mahnt zur Vorsicht auch bei einem Spaziergang über Asphaltwege: „Heißer Asphalt kann Verbrennungen an Hundepfoten verursachen.“ Die nötige Abkühlung für die Vierbeiner kann ein Hundepool bringen. Katzen bevorzugen dagegen ein schattiges Plätzchen im Garten oder ziehen sich gern ins kühlere Badezimmer oder den Keller zurück. Vorsicht bei Außengehegen und im Auto Wer Kaninchen oder Meerschweinchen im Außengehege hält, sollte im- mer prüfen, ob sich ein großer Teil des Geheges den gan- zen Tag über im Schatten befindet. Schattenspendende Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Häuschen, kühle Steinplatten oder feuchte aufgehängte Tücher können zusätzlich für Kühlung sorgen. „Unter keinen Umständen dürfen Tiere allein im Auto gelassen werden“, warnt Martina Schweitzer. Auch bei bedecktem Himmel oder geöffneten Fenstern steigt die Temperatur im Fahrzeuginnenraum rasch auf 50 Grad und mehr an und das Fahrzeug kann so schon innerhalb weniger Minuten zur tödlichen Falle werden. Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Wassertränken für Vögel, Igel und Insekten Vögel, Igel und Co. können bei Hitze schnell dehydrieren, weil Bäche und Pfützen dann sehr schnell austrocknen. In städtischen und agrarindustriell geprägten Gebieten sind natürliche Gewässer zudem eher selten vorhanden. „Tierfreunde können den Wildtieren im Garten oder auf dem Balkon mit flachen Wassertränken dabei helfen, ihren Durst zu stillen und sich abzukühlen. Das Wasser muss täglich ge- wechselt und die Schale muss sauber gehalten werden, um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeu- gen“, so die Tierschutzverein-Vorsitzende. Da die Wasser- schale möglicherweise auch Insekten wie Bienen anzieht, kann man ein paar kleinere Steine im Wasser verteilen, auf denen diese landen können. Die Steine dienen auch als Ausstiegshilfe für Tiere, die ins Wasser fallen. Durch die Trockenheit wird das Insektensterben begüns- tigt und durch den fehlenden Regen ist der Boden oft zu hart, um nach Würmern zu wühlen. Gerade jetzt, wo die Igel ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen, wird auch Nahrung dringend benötigt. Jeder/jede kann helfen, indem er/sie neben Schälchen mit Wasser auch Katzen- futter in den Garten stellen. „Das Futter am besten in eine behelfsmäßige Kiste stellen, damit nicht die eigene oder die Nachbarskatze sich daran gütlich tut. Das Eingangs- loch sollte nicht größer als 11 mal 11 Zentimeter sein“, rät Martina Schweitzer und sie mahnt zur Vorsicht: „Aufgrund der Nahrungsknappheit sind die Igel nun auch vermehrt tagsüber auf Futtersuche. Dabei sind sie beispielsweise durch Mähroboter hochgefährdet.“ Weitere Tipps gibt der Deutsche Tierschutzbund auf sei- ner Website unter www.tierschutzbund.de/hitzetipps- wildtiere. TWS Netz GmbH Trinkwasser unter ständiger Beobachtung Versorgung in Ravensburg, Eschach und Weingarten ge- sichert - TWS Netz plant in langen Zeiträumen Die Temperaturen steigen und treiben den Menschen die Schweißperlen auf die Stirn. Viele Regionen in Deutsch- land und Europa haben bereits jetzt mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen und leiden unter einer extre- men Wasserknappheit und Dürre. Damit den Bürgerinnen und Bürgern in Ravensburg, Eschach und Weingarten ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, kümmern sich die Mitarbeitenden der TWS rund um die Uhr um das wertvolle Gut. „Um die Versorgung der 70.000 Bürgerinnen und Bürger in unserem Einzugsgebiet sicher zu stellen, haben wir neben unseren Trinkwasseranlagen und Leitungen auch 85 Grundwasserpegel ständig im Blick“, berichtet Robert Balle, Wassermeister der TWS Netz. Anders als in anderen Regionen Europas, müssen sich die Fachleute bei der TWS derzeit keine großen Sorgen über ausreichend Nachschub machen und bleiben trotzdem wachsam. „Auch bei wo- chenlanger Trockenheit können wir genug Trinkwasser in ausgezeichneter Qualität bereitstellen. Dennoch be- obachten wir die Folgen des Klimawandels und die Pegel unserer Entnahmestellen sehr genau“, erklärt Robert Bal- le. Deshalb möchte er die Menschen auch sensibilisieren: „Es ist wichtig, dass uns bewusst ist, wie wertvoll sauberes Trinkwasser ist. Wir können in unserem Alltag viel für ei- nen sorgsamen Umgang tun - auch wenn es scheinbar nur Kleinigkeiten sind, wie den Wasserhahn beim Zähne- putzen zu schließen oder die Spül- und Waschmaschine vollzuladen“. Die Versorgung mit hochqualitativem Trinkwasser ist für die TWS ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge, die der TWS und ihren Experten sehr am Herzen liegt. Entsprechend viel tun die Mitarbeitenden tagtäglich da- für und kalkulieren den Bedarf gewissenhaft. „Momentan ist der Grundwasserspiegel in etwa auf dem Niveau der Durchschnittswerte der letzten zehn Jahre“, sagt der TWS-Experte. Dabei gebe es immer wieder na- türliche Schwankungen, die mit der Regenmenge und der Schneeschmelze zusammenhängen. Denn wichtig für eine ausreichende Wasserversorgung sei nicht das aktuelle Wetter, sondern die vorhergehenden Zeitperio- den, da die Niederschläge in dieser Zeit die natürlichen Quellen befüllen. Nachhaltige Versorgung Der TWS ist es wichtig, Grundwasser nachhaltig und mit großer Verantwortung zu bewirtschaften. Damit die Ver- sorgung der Menschen auch künftig in hoher Qualität und ausreichender Menge klappt, kalkuliert die TWS den Bedarf gewissenhaft und investiert regelmäßig in ihre Anlagen und Netze. Derzeit erneuert der Wasserversor- ger den Hochbehälter Greckenhof in Schmalegg. Rund 1,9 Millionen Euro investiert die TWS mit diesem Projekt in die Zukunft der Trinkwasserversorgung. „Während der Baumaßnahme bleibt eine der beiden Kammern stets in Betrieb. Damit stellen wir die Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet sicher“, berichtet Robert Balle. Und der Tipp des Experten für die kommenden, heißen Tage? „Natürlich viel trinken – am besten unser gutes Trinkwasser aus der Region“, so Robert Balle. Hintergrund: Die TWS versorgt über ein Leitungsnetz von etwa 384 Ki- lometern zirka 70.000 Menschen in Ravensburg, Eschach und Weingarten mit rund 4,5 Millionen Kubikmetern Trink- wasser pro Jahr. Das Wasser im Versorgungsgebiet der TWS stammt zu 70 bis 80 Prozent aus heimischen Quellen und zu 20 bis 30 Prozent aus tieferliegendem Grundwas- ser aus der Region. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 24. Juli 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel Moor und „Mörderpflanzen“ im Reich der Wasenste- cher Jetzt leuchten herrlich die Seerosen an Häckler und Vor- see. Blässhühner und viele andere Wasservögel sind mit ihrem Nachwuchs unterwegs! Auf dem Bohlensteg ein saurer, würziger Duft. Ob sich die Alpen zeigen bei Niedersweiler? Riesige Dachs-und Fuchsbauten entdecken wir am Weg. Vielleicht auch den possierlichen Siebenschläfer? Im Wolpertswender Torfstich lauern „Mörderpflanzen“ wie Sonnentau, Fettkraut und Wasserschlauch auf ihre Opfer. Die Kreuzotter verschwindet sicher rasch ins Gebüsch! Rauschbeere, Heidelbeere, Moosbeere und Preiselbeere sind jetzt prächtig und reif. Finger weg von den giftigigen Tollkirschen und Einbeeren! Wassergefüllt und mit grünem Torfmoos bedeckt erstrek- cen sich die ehemaligen Torfstiche. Wie die Wasenstecher hier bis ca. 1960 noch geschuftet haben, sehen wir am Mustertorfstich. Kommt mit in das moorige Reich von „Mörderpflanzen“ und Wasenstecher um Häckler und Vorsee! Strecke: ca. 7 km, ohne größere Steigungen Dauer: 3 Stunden, Ende ca. 17:30 Uhr Zielgruppen: Alle, die Freude an unserer Natur haben. Familien mit Kindern ab ca. 8 Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de BUND Heuschreckenexkursion ins Lochmoos Am Sonntag, den 31.07.2022 heißt es für Liebhaber*innen unser heimischer Heimchen: Ab ins Lochmoos – denn der renommierte Heuschre- ckenspezialist Prof. Dr Peter Detzel lädt zu einer Exkursi- on der besonderen Art ein. Der Experte hat die rote Liste der Heuschrecken für Baden-Württemberg verfasst und geht nun mit uns auf Entdeckung in den Altdorfer Wald. Zeckenschutz, Sonnenschutz und Gummistiefel sind un- bedingt notwendig! Die Tour startet um 10 Uhr am Park- platz Lochmoos, Schlier-Hintermoos, und geht etwa zwei Stunden. Für die Veranstaltung gibt es nur 10 Plätze. Interessierte können sich ab sofort anmelden unter: bund. ravensburg@bund.net. Anmeldeschluss ist am Freitag, 29.07. um 12:00 Uhr. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Die Exkursionen bietet der BUND Ravensburg-Weingar- ten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdor- fer Wald e.V. an. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Wie das Klima retten? Und was kann der Wald? ForstBW bietet Mitmachprogramm für Familien im Wald Das Waldpädagogik-Team des Forstbezirks Altdorfer Wald von ForstBW bietet am Sonntag, 31.07.2022, um 14 Uhr ein neues Programm zum Thema Klimawandel und Wald an. Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 6 und 13 Jahren. In Spielen im Wald macht die Dipl. Forstwirtin und Waldpädagogin Britta Rösch erlebbar, wie ein Baum Photosynthese macht, CO2 bindet und wunderbares Holz produziert. Und das ohne komplizierte chemische For- meln zu büffeln. Geklärt wird auch, was der Wald zur Klimarettung beitra- gen kann und was jede*r einzelne selbst tun kann. Treffpunkt für das etwa dreistündige Programm ist der Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen, Zecken- und Son- nenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@ bund.net. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Kinder- und Jugendliche kostenfrei. Teilnahmegebühr für Erwachsene sind 5 Euro. Die Veranstaltung ist Teil des diesjährigen Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald, das der BUND Ravensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Altdorfer Wald e.V. anbietet. Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm unter: https://www.bund-ravensburg.de Bauernhausmuseum Wolfegg Familiensamstage im Bauernhaus-Museum Allgäu- Oberschwaben Jeden Samstag von Juli bis Anfang September können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. 23. Juli, 14 Uhr: Vom Flachs zum Leinen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus- museum.de Im Allgäu war Flachsanbau bis vor 200 Jahren weit ver- breitet. Viele Höfe bauten Flachs zur Selbstversorgung und als Zubrot an. Im ehemaligen Landweberhaus Andri- net erfahren wir, wie aufwändig der Anbau und die Ver- arbeitung von Flachs waren. Die einzelnen Arbeitsschritte werden in einer Ausstellung zur Flachsverarbeitung an- schaulich erklärt. Anschließend brechen, schwingen und hecheln wir an originalgetreuen Geräten selbst Flachs. 30. Juli, 14 Uhr: Wildkräuter-Wissen (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung,Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Tel. 07527/9550- 0 oder per E-Mail an info@bauernhaus-mu- seum.de Beim Rundgang übers Museumsgelände lernen wir ver- schiedene Kräuter und ihre Verwendungsmöglichkeiten kennen. In Teamarbeit tragen wir Informationen über Wuchs und Verwendung einzelner Kräuter zusammen und erstellen ein Herbarium. Außerdem dürfen wir selbst gemachten Balsam und unsere eigene Kräutersalzmi- schung mitnehmen. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0–5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Er- mäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien- Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Hallenbad Baienfurt Fundsachenausgabe Von Montag, 25.07. bis Freitag, 29.07. können zwischen 10:00 und 12:00 Uhr Fund- sachen im Hallenbad Baienfurt abgeholt werden. Wer Ba- desachen, Schwimmbrillen, Badeschuhe oder Handtücher vermisst, kann diese in der angegebenen Zeit abholen. Sommerpause. Sa. 30.07. - Fr. 26.08. Wegen Revisionsarbeiten geht das Hallenbad Baienfurt von Sonntag, 30.07. bis Freitag, 26.08.2022 in die Som- merpause und bleibt geschlossen. Die Öffnung des Hal- lenbades ist aktuell für Samstag, 27.08.2022 geplant. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die ge- nauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de © Bruchnalski/DEIKE 725R07R1 Konrads Spaziergang Konrad spaziert durch die Sommerwiese. Welche Pflanze entdeckt er? Verbinde alle Punkte der Reihe nach von 1 bis 39! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Großraum Weingarten: Wir suchen • für j. Paar (Polizeibeamter + Altenpflegerin) als Start in die gemeinsame Zukunft dringend ein freistehendes Familienhaus mit Garten & Garage (Bonität gesichert) • Landhaus / eh. Hofstelle / Haus mit Nebengebäude unser Kunde braucht Platz für Werkstatt & Wohnmobil Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de Lust auf Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Praktikum? Wir haben noch Plätze frei! IWO gGmbH · Stefan-Rahl-Straße 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 76907-0 · bewerbung@iwo-ggmbh.de Wir betreiben in zentraler Lage in Weingarten ein Lebensmittelgeschäft unter dem Namen CAP…der Lebensmittelpunkt. Dadurch schaffen wir - halb der Werkstatt. Menschen mit Behinderung, also Menschen mit Handicap, sind das Herzstück dieser Lebensmittelmärkte, daher auch unsere Namensgebung. Aber auch für unsere Kunden ist dieser CAP-Markt durch seine sehr persönliche Betreuung, das „immer offene Ohr“ und das überzeugende Frischesortiment ein Lebensmittelpunkt. Mitarbeiter für Verkauf | Bereich Obst und Gemüse | Warenverräumung m/w/d Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir auf 450-€-Basis. Auch für Quereinsteiger geeignet. Arbeitszeiten: Mo. – Fr. 6:00 – 10:00 Uhr (Frühschicht | Bereich Obst & Gemüse); samstags 6:00 – 14:00 Uhr (Bereich Trockensortiment Warenanlieferung) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung www.iwo-ggmbh.de Für Rückfragen steht Ihnen Marktleiter Oliver Oelhaf Tel. 0751 5575305 gerne zur Verfügung. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 0/ 31 - Senioren - Mitten iM Leben STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. DEUTSCHER Einfach hinzubuchen: waipu.tv G Data & Sicherheitspaket von Jetzt buchen! Schnelles Internet für die Region Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. 50Mbit/s Bis zu Ihr Vertriebspartner vor Ort: Team-Connect UG · Telefon 0751 95889680 E-Mail info@team-connect-rv.de · www.team-connect-rv.de Informieren Sie sich bei *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte WIR brauchen DICH! BFD oder FSJ? Komm zu uns ins KBZO-Team! www.kbzo.de FSJ?FSJ?FSJ?FSJ?FSJ?FSJ? yallah www.kbzo.dewww.kbzo.de STIFTUNG KBZO Sauterleutestr. 15 88250 Weingarten Samuel Richter s.richter@kbzo.de0751 4007-128 Wir sind eine moderne Steuerberatungsgesellschaft bei Ravensburg, die mit hohem Fachwissen und Qualitätsbewusstsein seit über 40 Jahren mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatkunden betreut. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir in Voll- oder Teilzeit: SStteeuueerrffaacchhaannggeesstteellllttee oo..ää.. ((mm //ww //dd )) LLoohhnnbbuucchhhhaalltteerr ((mm //ww // dd)) Informieren Sie sich über die zahlreichen Benefits (z.B. Einstiegsprämie, JobRad, flexible Arbeitszeiten, HomeOffice-Angebot, bezahlte Fortbildun- gen, Parkplatz u.v.m.) auf unserer Homepage: wwwwww..bbrrooddbbeecckk--ssttbb..ddee//kkaarrrriieerree Brodbeck + Partner mbB Scherzachstr. 1/2 karriere@brodbeck-stb.de Steuerberatungsgesellschaft 88287 Grünkraut www.brodbeck-stb.de __________________________________________________________________ Schon gewusst? Wir bilden aus: Duales Studium (BSc.) / Ausbildung Steuerfachangestellte GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 4,88 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 22.07.2022
          Amtsblatt_KW_10_11_03_2022.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. März 2022 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ukraine-Konflikt - Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten Krieg mitten in Europa galt lange als unvorstellbar und ist nun bittere Realität. Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl in ihrem Land als auch auf der Flucht und somit ihr Bedarf an humanitärer Hilfe ist groß und wächst immer weiter. Hilfe und Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine sind jetzt oberstes Gebot! Eine zentrale Herausforderung wird nun die Aufnahme von geflüch­ teten Menschen aus der Ukraine sein. Der Landkreis sowie die kreis­ angehörigen Gemeinden bereiten sich darauf vor, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine schnellstmöglich aufzustocken. Derzeit ist noch unklar, wie viele Schutzsuchende zu uns in den Landkreis Ravensburg kommen werden. Doch geht man davon aus, dass aktuell täglich ca. 50.000 Geflüchtete mit Zügen in Berlin ankommen, benötigen wir schnell Wohnraum. Ich bitte unsere Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfügbaren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen kön­ nen und möchten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wichtig ist dabei mitzuteilen, wie groß die Wohnung ist (qm), wie viele Perso­ nen aufgenommen werden können und die Adresse der Wohnung. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Tel.­Nr.: 07502­9406 40, E­Mail: wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über ein Online­Formular, unter https://www.rv.de/ukraine, gemeldet werden. Auch werden Bürgerinnen und Bürger, welche die ukrainische Sprache beherrschen und als potenzielle Sprachmittler zur Verfügung stehen gebeten, sich bei uns zu melden. Gebraucht werden Dolmetscherin­ nen und Dolmetscher für Arztbesuche sowie Schulanmeldungen und zur Übersetzung von Dokumenten in kyrillischen Schriftzeichen. Darüber hinaus sind wir dankbar über Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie über medizinische Fachkenntnisse verfügen. Das Landratsamt Ravensburg bietet zudem unter https://www.rv.de/ukraine aktuelle Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Für alle Fragen der Menschen, die in unserem Landkreis ankommen und für Helferinnen und Helfer, ist das Amt für Migration und Integration von Mon­ tag bis Freitag während der Bürozeiten und am Wochenende von 14 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0751/ 85 ­ 5555 erreichbar. Wir freuen uns und sind dankbar für jede Form des Engagements, doch bitten wir vorerst von Sachspenden abzusehen. Sicher werden wir uns im Laufe der nächsten Wochen an Sie wenden, wenn wir wissen welche Bedarfe die Menschen haben, die in Baindt Schutz suchen. Unsere Homepage aktualisieren wir laufend und auch im Amtsblatt erfahren Sie, womit Sie uns unterstützen können. Jetzt gilt es in besonderem Maße zusammenzuhalten und anzupacken. Für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihren humanitären Beitrag bedanken wir uns herzlich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Am 20.03.22 von 10-17 Uhr findet im Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg parallel ein buntes Programm mit dem Verkauf von regionalen Produkten, Bio- Produkten und vielen Mit- mach-Aktionenstatt. 20.03.22 MITMACH- KONFERENZ Gesunde Landwirtschaft – gesunde Erde – gesundes Leben: Dialog für alle 19.03. Filmvorführung ab 15:00 Uhr im Bau- ernhausmuseum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg „Unser Boden – unser Erbe“ mit anschl. Podiumsgespräch. Der Film kann auch online ange- sehen werden, am Podiumsgespräch kann online nicht teilgenommen werden. 20.03. Online-Konferenz 9:30 - 18:00 Uhr Impulsvorträge und Thementische zu den Themen ökologische Land- wirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Klimaschutz sowie gesunde Ernährung. Bauernverband Allgäu-Oberschwaben LANDKREIS RAVENSBURG 19./20. März 2022 Um am Mitmach-Konferenz Programm teilzunehmen, melden Sie sich kostenlos mit dem QR Code oder unter https://biomusterregionen-bw.de/,Lde/9872882 an. Alle Infos zu den Veranstaltungen finden Sie ebenfalls unter diesem Link. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Die Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ startet mit erweitertem Saatgutangebot in die neue Gartensaison! - Kostenloses Saatgut ab sofort bestellbar - Bereits seit drei Jahren begeistert die Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ Bürgerinnen und Bürger unserer Region. Im Rahmen der Kampagne kann kostenfrei Saat- gut über die Kampagnen Website www.bluehender-landkreis.org bestellt werden. Ein Newsletter begleitet darüber hinaus die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das ein- fache und inspirierende Konzept begeistert von Jahr zu Jahr mehr Menschen und motiviert selbst für den Erhalt der biologischen Vielfalt im eigenen Garten tätig zu werden. In diesem Jahr haben sich die Organisatoren etwas Zusätzliches ausgedacht: Alte und regionale Gemüsesorten ergänzen das Saatgutangebot 2022. „Auch ein Gemüsebeet kann eine hohe Artenvielfalt aufweisen, deshalb ist es wichtig auch alten und regionalen Sorten einen Platz im heimischen Gemüsebeet zu gewähren, um den Arterhalt dieser alten Sorten bei uns im Landkreis zu garantieren.“ so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Land- kreises Ravensburg. „Darüber hinaus sind viele der alten Sorten an unser Klima angepasst und ausgesprochen robust. Zusammen mit den Newslettern, die Sie von Aussaat bis Blüte begleiten, steht einer reichen Ernte nichts mehr im Wege“, so Ott weiter. Was bleibt gleich: Die ökologisch sehr wertvolle Blühmischung, bestehend aus heimischen Arten ist natürlich auch wieder bestellbar. Darüber hinaus runden viele spannende Veranstaltungen - online und hoffentlich auch wieder in Präsenz - die Mitmachkampagne ab. Los geht es am 16. März 2022, live aus dem Bauernhausmuse- um in Wolfegg. Zum Auftakt der Kampagne begrüßt Peter Aulmann von der elobau Stiftung wieder interessante Gesprächsgäste. „Wer zuschaut wird mit Sicherheit viel über die Zucht der Gemüsearten und über die erfolg- reiche Anlage der Blühfläche lernen“, wirbt der Stiftungsvorstand. Neben der eigentliche Gemüseernte ist es für die Artenvielfalt umso wichtiger, dass Sie einzelnen Pflanzen die Chance geben in Blüte zu gehen. Dies ist nicht nur wichtig für die Pflanze, sondern bietet auch vielen Insekten eine wichtige Nahrungsgrundlage. Die Gemü- sepflanzen belohnen Sie nicht nur mit einer wunderbaren Blütenpracht, sondern Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit nach Abblühen Ihr eigenes Saatgut für das nächste Jahr zu beziehen – eine Besonderheit der alten, samenfesten Gemüsesorten. Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihr Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Landratsamt Ravensburg Impfungen mit Novavax-Impfstoff ab 05.03.2022 möglich Seit Samstag, den 05.03.2022 ist in den beiden Impfzentren des Landkreises in der Stadthalle Wangen im Allgäu sowie in der Argonnenhalle in Weingarten eine Impfung mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax mit dem Namen Nuvaxovid möglich. Zur Grundimmunisierung ist es notwendig, dass der Impfstoff zweimal verabreicht wird. Die Zweitimpfung sollte im Abstand von mindestens 21 Tagen erfolgen. Die Termine für die Zweitimpfung werden bei der Erstimpfung im Impfzentrum vergeben. Die Termine sind bereits freigeschalten und können für beide Standorte unter www.rv.de/impfen gebucht werden. Aktuell ist die Verwendung des Novavax-Impfstoffs für Auffrischungsimpfungen nicht zugelassen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Mittwoch, 16.03.2022 bis Freitag, 18.03.2022 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Zensus 2022 Für den Zeitraum von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte/r zur Befragung der Haushalte gesucht. Wie viele Menschen leben im Landkreis Ravensburg? Gibt es genügend Wohnraum? Wo werden mehr Kin- dergärten, Schulen oder eher Altenheime benötigt? In welche Bereiche muss zukünftig mehr investiert wer- den? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, findet in diesem Jahr wieder ein Zensus - auch bekannt als Volkszählung - statt. Es wird also ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Weil im Rahmen dieser „Volksbefragung“ ermittelt werden soll, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, müssen Haushalte stich- probenhaft befragt werden. Wie auch andere Kom- munen unterstützt Baindt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bei der Organisation des Zensus 2022. Für die Befragung in Baindt werden so genann- te Erhebungsbeauftragte, die bei freier Zeiteinteilung Interviews mit Bewohnern ausgewählter Haushalte, Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte führen gesucht. Für diese Tätigkeit gibt es eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Strikte Geheimhaltung der Daten Die erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Sie werden ausschließlich für statistische Zwecke und nicht für Verwaltungsbereiche verwendet. Mitarbei- tende der Erhebungsstellen sowie die Interviewerinnen und Interviewer unterliegen einer strengen statisti- schen Geheimhaltungspflicht. Für die Tätigkeit als interviewende Person gelten folgende Voraussetzungen: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität. Aus Datenschutzgründen dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht in der un- mittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Interessierte können Sich direkt über das Landratsamt Ravensburg bewerben. Weitere Infos unter: www.rv.de Landkreis Unser Landkreis Zensus 2022 -https://www.rv.de/landkreis/ unser+landkreis/zensus+2022 Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Neuer Termin für Gemeinderatssitzung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 15. März 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 15. März 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschrei- tung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materi- alkonzeptes 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommen- de Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehens- weise 09 Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedskommunen sowie Bildung eines ge- meinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Landkreis Ravensburg 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Aus- blick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaus- halt 2023/2024 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemein- den Baindt, Baienfurt und Berg 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: - Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinderats- sitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. - Alle Besucherinnen und Besucher müssen den not- wendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. - Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. März und Sonntag, 13. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 11. März Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 12. März Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 13. März Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Problemstoffsammung in Baindt Die nächste Problemstoffsammlung in Baindt findet am Donnerstag, den 24.03.2022 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof, Ziegeleistraße 20 WAS SIND PROBLEMSTOFFE? Was wird angenommen (Beispiele) • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts-und Autobatterien) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzenschutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Weitere Informationen und Termine zur Entsorgung von Problemstoffen erhalten Sie auf der Homepage des Land- kreises unter www.rv.de. Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kostenfreie Ab- gabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Origi- nalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 19. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag 26. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 01. April 2022 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 5. März 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Walburga Heidt herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV Schützenhaus 13.03. Musikverein JHV SKH 15.03. Gemeinderatssitzung SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitergruppe Baindt JHV SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Funken Hallo, Ihr lieben Leut, es ist wieder so weit. D‘Fasnet isch vorbei und der Frühling zieh‘et ei! Drum zündet mir a Feuer a, das d‘Winter auszieh ka. Alle Kinder stehn und gucket, wie‘s lodert und wie‘s zucket. Und all zu dann weiß jedes Kind, kommt der Frühling ganz geschwind! Allen einen bunten Frühling! Das Team vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kindergarten St. Martin FASNET im Kindergraten St. Martin! Die Bunte Fasnetszeit! Nach unserem gemeinsamen Narren- baumstellen mit den Rasplern konnte die Fasnetszeit im Kindergarten erst so richtig losgehen. In den Hauptfasnetswochen herrschte ein wildes und närrisches Treiben. Es gab ein Wikinger - Fest, ein „Wilde Tiere-Projekt, wie auch eine Cowboy und Indianer Party. An unserem großen Kinderball am 23.02.2022 fand dann unsere traditionelle Kinderdisco in der Bewegung statt. Zum gemeinsamen Ball kamen zarte Feen, wilde Piraten, zutrauliche Tiger, mutige Prinzessinnen ... Sie fegten durch den Kindergarten und ließen alle an ihrer guten Fasnets- stimmung teilhaben. Einige von ihnen ließen sich noch an einer Schminkstation passend bunt schminken. Auch wur- den unterschiedliche Spiele gespielt, wie Dosen werfen. Befreiung durch die Raspler: Am Gumpigendonnerstag hießen wir die Raspler bei uns im Kindergarten ganz Herzlich Willkommen. Groß und Klein zeigten sich in unserem Unterwasserhäs. So begrüß- ten alle die Raspler mit Schalmaien im Garten. Es wurde zu den Liedern der Schalmaien getanzt. Gemeinsam wurde auch das Lied die „Drei kleine Schweine“ gesungen. Die Raspler erzählten den Kindern die Geschichte der Ras- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 pler. Zum Abschluss dieser Geschichte stimmten alle das Baindter - Narrenlied mit ein. Zu einem dreifachen „Raspler - Ratsch, Ratsch“ folgte dann der lang ersehnte Guatslaregen. Bevor die Raspler und Schalmaien weiter zogen, beka- men sie noch eine kleine Stärkung. Auch die Kinder ha- ben zur Stärkung einen Laugenknoten von den Rasplern bekommen. Den ließen sich alle in einem gemeinsamen Kreis schmecken. Liebe Raspler, Liebe Schalmaien, wir möchten uns nochmals für euren Besuch bei uns im Kindergarten bedanken. Es ist immer eine große Freude, auf das die Tradition weiterlebt. - „Raspler - Ratsch, Ratsch!“ - „Unter - Wasser!“ Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Raspler - ratsch ratsch! Aufgeregt verbrachten die Schülerinnen und Schüler den letzten Schultag verkleidet z. B. als gefährlicher Pirat, als schleichender Tiger oder als coole Rapperin. Auch die Lehrerinnen hatten sich ver- wandelt - in einen dicken Schneemann, in eine tanzende Ananas oder in eine hübsche Indianerin. Nachdem zunächst jede Klasse für sich die Fasnet gefeiert hatte, trafen sich um 10 Uhr alle Kinder und Lehrerinnen bei schönstem Sonnenschein draußen auf dem Schulhof. Mit Gute-Laune-Musik feierten die Erst- und Zweitkläss- ler auf dem oberen und die Dritt- und Viertklässler auf dem unteren Schulhof. Beim „Holz beiga“ hatten die Kl. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3b und die Kl. 4a die Nase vorn. Um 10.30 Uhr verkauften das Powerfrühstücksteam und einige helfende Mütter an alle Berliner und Punsch - vielen Dank dafür! Frisch gestärkt konnten die Schülerinnen und Schüler dann den Höhepunkt des letzten Schultages erleben: Das Volk der Raspler hatte sich auf den Weg in die Schule gemacht, begleitet von den Schalmeien. Im abgesperr- ten Bereich nahmen sie zuerst die Schulleiterin und die Konrektorin gefangen - schließlich sollten die Schule an diesen Tag nicht mehr stattfinden. Die Raspler erzählten im Anschluss daran die Geschichte vom alten Weib und ihrem Mann, die Holz im Wald suchten. Bei buntem Bonbonregen verabschiedeten sich alle in die wohlverdienten Fasnetsferien mit einem lauten „Raspler - ratsch ratsch!“ Amelie Heberling, Rektorin Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Haupversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Wir laden Sie alle herzlich ein zu unserer diesjährigen Hauptversammlung am Mittwoch, 23. März 2022 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule in Baindt. Tagesordnung: - Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden - Bericht und Fragen der Kassenwartin - Entlastung des Vorstands - Wahlen (stellv. Vorsitz, Kassenprüfer, Schriftführer, Beisitzer) - Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule - Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Zur Information Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburge.V. Hilfe für Menschen aus der Ukraine DRK startet Soforthilfeprogramm für ankommende geflüchtete Ukrainer/innen im Kreis Ravensburg Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an huma- nitärer Hilfe ist immens und wächst immer weiter. Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg e. V. bietet ab sofort Soforthilfen zur Versorgung von geflüch- teten Menschen aus der Ukraine an, die hier im Landkreis Ravensburg ankommen. Diese sind in deutscher und uk- rainischer Sprache abrufbar unter www.drk-rv.de. Das Informations- und Hilfeangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf dieser Sonderseite informiert das Rote Kreuz um- gekehrt auch die einheimische Bevölkerung über seinen eigenen, weiteren Hilfebedarf bei der Bewältigung dieser Aufgabe. Hilfe für Menschen aus der Ukraine DRK: Spenden für wirkungsvolle humanitäre Hilfe für die Ukraine Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an huma- nitärer Hilfe ist immens und wächst immer weiter. „Wir wissen, dass die Betroffenheit in der deutschen Bevölke- rung angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukrai- ne groß ist und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Es ist überwältigend zu sehen, wie schnell und engagiert die Zivilgesellschaft in Deutschland auf allen Ebenen zu helfen bereit ist. Dies trifft auf unzählige Privatpersonen, kleine und große Ini- tiativen, Unternehmen und natürlich auch auf all unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzler zu. Auch wenn es für viele weniger per- sönlich und ungreifbarer erscheinen mag, sind Geldspen- den tatsächlich in der gegenwärtigen Lage die beste und wirkungsvollste Art, um die humanitäre Hilfe im Ausland zu unterstützen“, sagt Präsident Dieter Meschenmoser vom DRK Kreisverband Ravensburg e.V. „Damit die Hilfe tatsächlich ankommt, bitten uns all un- sere Schwestergesellschaften in der Ukraine und den Nachbarländern sehr eindringlich darum, die stark be- anspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern vielmehr die humanitäre Arbeit vor Ort. Es bestehen sei- tens unser Schwestergesellschaften momentan keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht zentral abgesprochener und nicht zentral angeforderter Hilfslieferungen und Un- terstützungsangebote“, sagt Meschenmoser weiter. Geldspenden sind gegenüber Sachspenden wesentlich effektiver: Ihr großer Vorteil ist, dass sie sehr flexibel ein- gesetzt werden können. Damit lässt sich die humanitä- re Hilfe gezielter an die jeweiligen Bedarfslagen vor Ort anpassen. Dies ist absolut erforderlich in Situationen, die sich beständig ändern und höchst unvorhersehbar sind, wie aktuell in der Ukraine und ihren Nachbarländern. Das DRK bittet um Spenden für die betroffene Bevöl- kerung: Empfänger: DRK IBAN: DE63370205000005023307 BIC: BFSWDE33XXX Stichwort: Nothilfe Ukraine Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeinde- verband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 18: Clever Heizen Bei alten Heizanlagen sind die Umwälzpum- pen fast immer versteckte Stromfresser. Oft sind sie zu groß ausgelegt und laufen unnötig auf höchster Stufe. Viele laufen unabhängig vom Heizbetrieb die ganze Nacht oder sind sogar ganz- jährig in Betrieb. Selbstregulierende Hocheffizienzpumpen verbrauchen oft weniger als ein Fünftel des Stromes. Pro Jahr spart das bis zu 150 Euro. Übrigens - Ihre persönli- chen Heizzeiten können Sie bequem über elektronische Thermostatventile programmieren. Jagdgenossenschaftsversammlung Hinweis zur Vollmacht in der Jagdgenossenschafts- versammlung am 11. März 2022 Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten lassen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.fronreute.de/rathaus-service/aktuelles- aus-dem-rathaus/ bei der aktuellen Meldung zur Jagdgenossenschaftsver- sammlung. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Nur Jagdgenossen oder deren bevoll- mächtigte Stellvertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Gerne kann die Verwaltung die Vollmacht für Sie ausdru- cken. Bitte melden Sie sich dazu bei Herrn Kiem unter Tel. 07502 954-15 oder david.kiem@fronreute.de Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Infotag an der Musikschule Ravensburg e.V. „Hereinspaziert und ausprobiert“ Die Musikschule Ravensburg e. V. veranstaltet am Sams- tag, 12. März 2022 von 10.00 - 13.00 Uhr im Vorfeld zum Schulhalbjahresbeginn am 01.04.2022 ihren Informations- tag. Das Anmeldeformular sowie weitere organisatorische Informationen sind auf unserer Homepage www.mu- sikschule-ravensburg-e-v.de/aktuell/ freigeschaltet. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldun- gen. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch! Der INFO-Tag ist eine wunderbare Gelegenheit, sich in zwangloser At- mosphäre umfassend und fachlich kompetent über die musikalischen Bildungsmöglichkeiten an der Musikschule Ravensburg e. V. informieren zu lassen. Auf Grund der geltenden Hygienebestimmungen ist eine Teilnahme am Infotag mit einer Anmeldung sowie der Einhaltung der 3-G-Regelung verbunden. Dies geschieht vor allem zum Schutz der Gesundheit aller Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Schülerinnen und Schülern ab der 1. Klasse ist der Test der allgemein- bildenden Schule ausreichend. Kinder bis zum vollende- ten 6. Lebensjahr müssen keinen Test vorweisen, gerne möchten wir diesen aber empfehlen. Die Beachtung der derzeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Ba- den-Württemberg bitten wir einzuhalten. Keinen Zugang zum Infotag haben Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie Personen, die Symptome eines Atemwegsin- fektes oder erhöhte Temperatur aufweisen. Musizieren, alleine oder in Gruppen - wie Familie, Schule, Kirche oder Verein - ob Klassik oder Pop, ob Groß oder Klein, hierfür bildet die Musikschule aus. Das eigene Mu- sizieren trägt hervorragend dazu bei, eine bessere musi- kalische Urteilsfähigkeit und einen vielfältigen Musikge- schmack zu entwickeln. Zugleich wird ein Bildungsprozess gefördert, der zu einer positiven Persönlichkeitsentwick- lung beiträgt. Auf dem Fundament der Ausbildung an der Musikschule können sich neben den musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weitere Kompetenzen wie z.B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kreati- vität, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Teamfähigkeit als wichtige Schlüsselqualifikationen aus- gezeichnet entfalten. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravens- burg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier, Waldburg, Wilhelms- dorf, Wolfegg und Wolpertswende hat sich die „Musik- schule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Das Angebot an der Musikschule Ra- vensburg e. V. umfasst beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 Jahre) über die „Musikalische Früherzie- hung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ bis hin zu allen Streich- und Blasinstrumenten, Klavier, Perkussion, klas- sische Gitarre, E- Gitarre, Bassgitarre, Harfe, Akkordeon (in Kooperation) sowie klassischer & Rock-Pop Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung der Musik- schüler in zahlreichen Orchestern, Chören, Bands und Ensembles eine wesentliche Rolle im Konzept der Musik- schule Ravensburg e. V.! Telefon 0751 259 55 www.musikschule-ravensburg-e-v.de info@musikschule-ravensburg-e-v.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Arbeit sicher gestalten Filme für Privatwaldbesitzer online Mit zwei Filmen möchte die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Privatwald- besitzer motivieren, ihre Waldarbeit zu professionalisieren und sich an den örtlichen Förster zu wenden. Zu finden sind die Filme „Privater Waldbesitz - so gelingt es sicher!“ über den Internet-Link www.svlfg.de/youtube- digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG unter der Ru- brik „Playlists“. Am Beispiel fiktiver privater Waldbesitzer im Nebenerwerb bzw. in der Landwirtschaft zeigen sie, dass mangelnde Fachkunde die eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Waldarbeit gefährdet, und stellen Handlungsoptionen vor. Die Arbeiten zu professionalisieren, ist die beste Lösung, um Arbeitsunfällen im Kleinprivatwald entgegenzuwirken. Hierauf hinzuweisen und zu unterstützen, ist Anliegen der SVLFG. Fällarbeiten immer, nicht nur beim Schadholz, von Profis machen zu lassen, ist die sichere Alternative. Weitere Informationen zur sicheren und gesunden Waldarbeit stellt die SVLFG online unter www.svlfg.de/ waldarbeit bereit. Unter www.svlfg.de/forstdienstleister finden Waldbesitzer außerdem Hinweise zur Vergabe ihrer Forsttätigkeiten an Dienstleister. Der QR-Code führt direkt zu den Filmen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Warnung vor Hochwasser aus der Jackentasche Mei- ne-Pegel-App 2.0 informiert bundesweit zeitnah und automatisiert Die neue Version 2.0 der App „Meine Pegel“ informiert nun zeitnah über Hochwasserwarnungen. Nutzerinnen und Nutzer können sich automatisierte Push-Benachrich- tigung für individuell ausgewählte Warngebiete einrich- ten. Sie erhalten die Warnung direkt auf ihr Smartphone, sobald eine Hochwasserwarnung für das ausgesuchte Gebiet vorliegt. Auch bei Überschreitung eines selbst festgelegten Was- serstandes an einem ausgewählten Pegel werden sie unmittelbar benachrichtigt. Die App bietet zudem detail- lierte Informationen zu rund 3.000 Pegel wie Messwerte und Vorhersagen für ausgewählte Pegel. Hochwasserwarnungen im Taschenformat „Aufgrund des Klimawandels werden uns Starkregener- eignisse und Überflutungen künftig häufiger treffen. Hier gilt es vorbereitet zu sein. Das hat uns der vergangene Sommer eindrücklich gezeigt. Das länderübergreifende Warnsystem im Taschenformat informiert und warnt die Bevölkerung - niedrigschwellig, örtlich bezogen und vor allem jederzeit“, betont die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker. Die Benutzerfreundlichkeit der App wurde in der neuen Version ebenfalls verbessert, zusätzlich wurden individuel- le Konfigurationsmöglichkeiten angelegt. Die integrierten Karten sind jetzt frei zoombar und Pegel- oder Warnge- biete interaktiv auswählbar. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bundesweite Zusammenarbeit Basis für die App „Meine Pegel“ ist das Länderübergrei- fende Hochwasserportal (LHP) www.hochwasserzent- ralen.de. Die Daten stammen von den für Hochwasser zuständigen Dienststellen der Bundesländer und den Hochwasserzentralen in benachbarten Staaten sowie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Ob in der App oder im Internet, mit einem Blick ist nun zu erkennen, in welchen Teileinzugsgebieten oder Fluss- abschnitten vor akuter Hochwassergefahr gewarnt wird. „Sowohl im Länderübergreifenden Hochwasserportal als auch in der App ‚Meine Pegel‘ werden die Daten für alle Länder nahezu in Echtzeit bereitgestellt. Denn: Fluten ma- chen an Landesgrenzen nicht Halt“, betont Werner Altko- fer, stellvertretender Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Deshalb wurde das gemeinsame Portal vor 15 Jahren (2008) von den Umweltministerien ins Leben gerufen. Heute bietet es eine länderübergreifende Übersicht über die aktuelle Hochwassersituation und stellt amtli- che Hochwasserinformationen der Bundesländer zentral bereit. Vor acht Jahren (2014) wurde das Angebot, um die App „Meine Pegel“ ergänzt. Hohe Ausfallsicherheit Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) der LUBW ist gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) in Bayern für den technischen Betrieb des Länderübergrei- fenden Hochwasserportals verantwortlich. Jede Einrich- tung hält die Daten vor und sorgt so für Redundanz in Notfällen. Version 2.0 für Android und iOS Die neue Version 2.0 der App „Meine Pegel“ steht für Android und iOS in den entsprechenden Stores kostenlos zum Herunter- laden bereit. Im laufenden Jahr werden die regionalen Hochwasser- warnungen des Länderübergreifenden Hochwasserpor- tals auch in die folgenden Warn-Apps integriert: NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe), KATWARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kom- munikationssysteme) und Warnwetter (Deutscher Wet- terdienst). Regierungspräsidium Tübingen Regierungspräsidium Tübingen beim Girls‘Day und Boys‘Day am 28. April mit dabei #WirsindMITTENDRIN“: Spannende digitale Einblicke in eine vielseitige „Allround“-Behörde In diesem Jahr präsentiert das Regierungspräsidium Tü- bingen am Girls‘Day / Boys‘Day ein abwechslungsreiches Programm für Mädchen und Jungen, die sich über Be- rufsbilder jenseits der Rollenklischees informieren wollen. Die Veranstaltung findet erneut online statt; eine Anmel- dung ist erforderlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsi- diums Tübingen stellen in einer digitalen Veranstaltung die bunte Mischung von Berufsbildern innerhalb einer Behörde vor: Online - Girls‘Day am 28. April 2022 von 09:00 bis 12:30 Uhr Bauzeichnerin, Bauingenieurin, Eichbeamtin, Ingenieurin im Bereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Um- welttechnik, Wasserbauerin Online - Boys‘Day am 28. April 2022 von 09:30 bis 12:30 Uhr Amtstierarzt, Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Fachreferent/ Fachlehrer in der Schul- abteilung Eine gute Gelegenheit für Mädchen und Jungen der Klas- sen 5 bis 10, einen Einblick in spannende Berufsbilder jen- seits von klassischen Geschlechterrollen zu bekommen. Interessierte Mädchen und Jungen können sich bis 12. Ap- ril 2022 online unter www.girls-day.de / www.boys-day.de im „Girls‘Day Radar“ / „Boys‘Day Radar“ das Angebot des Regierungspräsidium Tübingen suchen und anmelden. Auf dem Instagram- (@rptuebingen) und Facebookkanal (@rptuebingen) des Regierungspräsidiums Tübingen gibt es einen kurzen Videoeinblick, was die Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr erwartet: h t tps ://www. facebook .com/rptueb ingen/v i - deos/250988433896603/ Links zu den Angeboten: https://www.girls-day.de/@/Show/regierungspraesi- dium-tuebingen/wirsindmittendrin-spannende-einbli- cke-in-eine-vielseitige-allround-behoerde https://www.boys-day.de/@/Show/regierungspraesidium- tuebingen/wirsindmittendrin-spannende-einblicke-in-eine- vielseitige-allround-behoerde Für Fragen steht Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071/757-3074 gerne zur Verfügung. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. März – 20. März 2022 Gedanken zur Woche Von der Tiefe bis hoch zu den Sternen durchflutet Liebe das All. Hildegard von Bingen Samstag, 12. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anna und Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, Theres- ia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit Angehörigen, Franz Kränkle, Margarete Voll- mer, Werner Sebastian Schnell, Peter Bagic, Mara Bagic) Zählung der Gottesdienstbesucher Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Caritas Fastenopfer Sonntag, 13. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Zählung der Gottesdienstbesucher Caritas Fastenopfer 18.00 Uhr Baindt - Friedensgebet vor der Kirche Dienstag, 15. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 16. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 17. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Johannes Merk, Maria Ungemach) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. März - Hl. Josef, Fest 18.30 Uhr Baienfurt- Eucharistiefeier Sonntag, 20. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Eugen Haug, Josefine Heine, Pia und Georg Späth, Hermann Heidt, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - allerdings mit der Vorgabe, dass nur gemeinsames Stehen und Sitzen und nicht Knien möglich sind, da sonst der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Friedensgebet Die Kath. Kirchengemeinde Baindt lädt ein zum Friedens- gebet am Sonntag, 13.03.2022 um 18 Uhr im Freien vor der Kirche. Als Zeichen der Hoffnung wollen wir Lichter entzünden und mit diesen die hereinbrechende Nacht erhellen. Dazu bitte eine Kerze mitbringen. Wir bitten um das Tragen einer FFP2-Maske. Friedensgebet Sonntag, 13.03.2022 um 18 Uhr im Freien vor der Kirche auf der Wiese Die Kath. Kirchengemeinde Baindt lädt zum Friedensgebet ein. Als Zeichen der Hoffnung wollen wir Lichter entzünden – bitte eine Kerze mitbringen. Wir bitten um das Tragen einer FFP-Maske. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Jahresrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021/2022 Die Jahresrechnung 2020 und der Haushaltsplan 2021/2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnah- me im Pfarrbüro auf vom 08. März - 22. März 2022 jeweils zu den Bürozeiten. Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Erwachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5. - 12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Thema Jugendarbeit - Kirchengemeinderäte und Jugendliche lassen sich inspirieren Die Kirchengemeinderäte aus Baienfurt und Baindt und die JugendgruppenleiterInnen trafen sich am letzten Dienstag im Februar um sich über die Arbeit von Ju- gendreferent David Bösl zu informieren und sich davon inspirieren zu lassen. Sein Vortrag in Bildern gliederte sich in drei Punkte. Zunächst stellte er in einer Art Reisebericht konkret seine verschiedenen Aktionen im vergangenen Jahr vor. Er kommt mit seinem „Bus“, der stellvertretend für seine Arbeit steht. Im zweiten Teil zeit er auf, dass er damit bewusst der spur Jesu folgt, der auch kein Büro hatte, dafür aber herumgekommen ist. „JESUS CHRISTUS war MOBIL, die APOSTEL*INNEN waren MOBIL, G*TT ist MOBIL“. Abschließend fasste brachte er seine Art mit Ju- gendlichen etwas zu machen auf den Punkt: Mit Kirche verbinden die meisten eine IMMOBILIE, oder eine ER- STARRTE INSTITUTION - doch GLAUBEN ist BEWEGUNG, von der LIEBE bewegt. Er ermutigte die Teilnehmer, neue Wege zu gehen, auszu- probieren und die Menschen einfach mitzunehmen. Sein Fazit: Es geht mehr als wir oft meinen. Einen Bus haben wir (noch) nicht, dafür viele Anregungen. Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen zur Ab- holung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Caritas - Fastenopfer am 12./13. März 2022 • Hier und jetzt helfen! • 40 Prozent der Spenden bleiben für ka- ritative Arbeit in den Kirchengemeinden Unter dem Motto „Hier und jetzt helfen!“ bittet die Caritas am 12./13. März 2022 in allen Ge- meinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart um Spenden. 40 Prozent der Spenden verbleiben direkt in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitativen Auf- gaben. Die Caritas ist einer der verlässlichen Helfer bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Caritas bittet um Spenden in den Gottesdiensten und Kirchengemeinden. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der Kreissparkasse Ra- vensburg DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Einladung Seniorentreff Wir freuen uns sehr, dass die Möglichkeit einer Zusammen- kunft im Rahmen des Senioren- treffs wieder möglich ist und la- den Sie ein am Mittwoch, 16. März 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. In Zusammenarbeit mit dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. produzierte Herr Alexander Knor den Film „Impressionen Altdorfer Wald“. Durch seine Streifzüge im Altdorfer Wald mit seinen Seen, Weihern und Wasserläufen, Lichtungen und Baumbeständen, steinernen Denkmälern und Marien- statuen sowie die Ausblicke auf die Waldburg und das Wol- fegger Schloß mit Panoramasicht auf die Alpen, kam der Entschluss, einen Film zu machen.Einen herzlichen Willkom- mensgruß an Herrn Knor, der uns diesen beeindrucken- den Film über das Naturjuwel Altdorfer Wald zeigen wird. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gelten die 3G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder ta- gesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Einen lieben Gruß Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkosten- 3,50 Euro beitrag: Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Sonntag, 13. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Diakoniepfarrer Ralf Brennecke in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. März 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 20. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 --- Gedanken zum Wochenspruch Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Chris- tus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Wie du mir - so ich dir. - Diese Logik kennen wir. Sie ist natürlich menschlich, aber Gott sagt uns viel mehr zu: Er schaut unser Leben an, wie ein Künstler einen unbe- hauenen Felsblock. Während jeder andere in diesem Naturstein eben nur einen Stein sieht, erkennt der Künstler darin schon das Werk, das daraus unter seinen geübten Händen erst noch entstehen wird. Gott hat in uns als Person alles hineingelegt, was es für ein Leben braucht, das gelingt. Aber es gibt so viele Dinge, die sich über diesen Diamant- kern herum abgelagert haben. Die Bibel nennt diese Ab- lagerung eines egozentrischen Lebens: Sünde. Weil Gottes Blick der Liebe in uns all das sieht, was durch seine Liebe erst nach und nach liebenswert wird, hat er für uns wirklich alles in die Waagschale geworfen, was er zu bieten hat: sein Leben. Er hat dabei nichts zurückbehalten - weil wir es ihm wert sind. Dieses Wunder der Passion anzuschauen und Gottes Lie- be darin zu erkennen, zu spüren: ich bin gemeint - und darauf mit meinem Leben zu antworten. Dazu sind diese Wochen vor Ostern gedacht. Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ 15.30 17.00 Uhr Baienfurt Konfi Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Üben! 7 Wochen ohne Stillstand Als die Nachrichten vom Kriegsausbruch in der Ukraine kamen, schien dieses Motto plötzlich vollkommen falsch. Man möchte doch „Halt!“ schreien und „Waffenstillstand sofort!“ Müsste man nicht schnell noch ein anderes Motto für die diesjährige Fasten- zeit finden? Ich denke, das ist nicht nötig. Wir können uns vorneh- men, den Frieden zu üben und darin keinen Stillstand zuzulassen - auch nicht angesichts von Krieg. Frieden ist nicht starr. Frieden ist nicht einfach da, er muss gemacht werden und geübt. Üben wir gemeinsam Frieden. Lassen wir nicht zu, dass uns Angst und Ratlosigkeit zum Stillstand bringen! Fasten wir Streit und Gewalt! Frank Muchlinsky _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wollen wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt zu treffen ... Am 21.03. (Frühlingsanfang!) wird Hans Meinert wie- der mit uns malen unter dem Thema „Belebte Formen“ (Bleistift und Aquarell). Wir freuen uns schon sehr auf den Neustart! Herr Meinert hat z. Zt. auch eine Ausstellung im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt unter dem Titel „Das große Staunen- Bilder zur Schöpfungsgeschichte“, die wir dann auch sehen und besprechen können. Am Nachmittag des 21.03. haben wir im evangelischen Gemeindesaal in Baienfurt eine Ausstellung von Hans Meinert organisiert mit Bildern und Texten zu dem Buch „Der Prophet“ des Dichters und Philosophen Khalil Gi- bran. Eine Lesung und Gespräch mit dem Maler fin- den um 14.30 Uhr statt. Dazu bitte Anmeldung über H. Kaminski (Tel. 07502-4103) oder Petra Neumann-Sprink (0751-52501) Das Team des KM P.S. Das weitere Programm des KM gibt es ab nächster Woche! _________________________ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Torfestival zum Rückrundenauftakt SV Baindt - TSV Eschach II 10:0 (3:0) Nach einer turbulenten Wintervorbereitung inklusive kurzfristigem Trainerwechsel, emp- fing der SV Baindt am Sonntagnachmittag den TSV Eschach II zum Auftakt in die Rückrunde. Auf- grund der schlechten Platzverhältnisse in Baindt, wurde allerdings auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt gespielt. Trotz einiger Ausfälle (Spohn, Geggier, Schimanowski), konnte der neue Trainer Michael Gauder auf eine schlag- kräftige Truppe zurückgreifen, die die Vorbereitung mit fünf Siegen in fünf Spielen eindrucksvoll abschloss. Die Baindter Mannschaft übernahm dementsprechend auch von Beginn an das Kommando und konnte bereits in der fünften Minuten den Torreigen eröffnen. Nach einer schnellen Spielverlagerung, fand Neuzugang Ylber Xhafa mit einer präzisen Flanke Mittelstürmer Philipp Boenke. Dieser legte den Ball per Kopf mustergültig auf seinen Sturmpartner Jonathan Dischl ab, welcher zum 1:0 ein- schob. Wenig später war es dann Boenke selbst, der sich in die Torschützenliste eintragen konnte. Marko Szeibel eroberte im Mittelfeld entschieden den Ball, setzte Boen- ke im richtigen Moment in Szene und dieser vollende- te zum 2:0. Im Anschluss wurde der Tabellendreizehnte aus Eschach etwas mutiger und hatte, nach vereinzelten Unkonzentriertheiten in der Baindter Hintermannschaft, Chancen auf den Anschlusstreffer - Luca Wetzel war je- doch dreimal zur Stelle. Doch auch auf SVB ließ auf der anderen Seite durch Jan Fischer, Boenke und Dennis Hecht gute Möglichkeiten liegen. Kurz vor dem Halbzeit- pfiff sorgte Dischl allerdings für die Vorentscheidung in dieser Partie. Nach einem weitem Abschlag von Wetzel, konterte der SVB sich mit Saile und Boenke schnörkellos vor das Gäste-Tor und Dischl bedankte sich in der Mitte mit seinem zweiten Treffer. Zu Beginn der 2.Halbzeit erlaubte sich der SVB erneut ei- nige Nachlässigkeiten, die glücklicherweise nicht bestraft wurden. Mit dem 4:0, eine schöne Einzelleistung von Xhafa, der sich über links durchtankte und überlegt ins lange Eck einschob, war der Widerstand der Gäste dann allerdings gebrochen. In der 55.Minute spielten Mika Dantona und Rechtsverteidiger Tobias Szeibel erneut Dischl im Straf- raum der Gäste frei, welcher dem Torwart aus 15 Metern per Flachschuss keine Chance ließ. Ganz nach seinem Motto „Weiter, immer weiter“ war die Baindter Nummer 9 trotz seines Dreierpacks aber immer noch heiß auf Tore und erzielte in der 59.Minute nach eigener Balleroberung das 6:0. Nur eine Minute später schickte Dantona dann Boenke per traumhaftem Chip-Ball hinter die Abwehr- kette auf die Reise, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und das 7:0 markierte. In der 65.Minute durfte sich dann schlussendlich Dantona selbst für seine starke Leistung belohnen. Nachdem Dischl im Sechzehner klar am Trikot gezogen wurde, verwandelte Dantona den fälligen Straf- stoß ohne Mühe. Dennis Hecht, der vor der Pause für den verletzten Jan Fischer eingewechselt wurde, durfte sich in der 79.Minute auch noch in die Torschützenliste eintragen - vorausgegangen war ein Doppelpass zwischen Boenke und Dischl, der mit seinem Pass den von rechts einge- rückten Hecht fand. Den Schlusspunkt setzte der eben- falls eingewechselte Philipp Kneisl, der bei einer Ecke von Dischl den Ball am langen Pfosten energisch einköpfte. In einem verrückten Spiel bestätigte der SVB, trotz einiger defensiver Nachlässigkeiten, die starke Form der Vorbe- reitung, spielte sich offensiv in einen Rausch und verbes- serte mit zehn Toren das Torverhältnis nochmal deutlich. Mit diesem Sieg springt der SVB auf den ersten Tabellen- platz - punktgleich mit dem SV Vogt, der an diesem Wo- chenende spielfrei hatte. Auch wenn die Gäste, vor allem in der ersten Hälfte, teilweise mutig mitspielten, wird erst das kommende Auswärtsspiel ein richtiger Gradmesser für den SVB sein. Dort trifft man auf einen unangenehmen Gegner aus Wilhelmsdorf, der aktuell auf Tabellenplatz 3 rangiert. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Marko Szeibel, Michael Brugger (63.Florian Vollmer), Lukas Walser - Yl- ber Xhafa (77.Philipp Kneisl), Sebastian Saile (73.Phillip Thoma), Mika Dantona, Jan Fischer (35.Dennis Hecht)- Philipp Boenke, Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Weingarten II 1:6 (0:2) Auch die „Zweite“ bestritt ihre Partie gegen den favorisier- ten Tabellenzweiten aus Weingarten auf dem Baienfurter Kunstrasen und musste aufgrund einer Corona-Infektion auf Trainer Timo Geggier verzichten. Die Gäste präsen- tierten sich in der ersten Halbzeit deutlich überlegen und führten bereits nach einer Viertelstunde mit 0:2. Etwas Pech hatten die Baindter, als ihnen kurz vor der Pau- se ein klarer Handelfmeter nicht gegeben wurde. Dafür ließ Jannik Küchler in der 50.Minute mit seinem sechsten Saisontreffer nochmals etwas Hoffnung aufkeimen. Der SVW II erhöhte nach diesem Treffer allerdings wieder die Schlagzahl und ging wiederum mit 1:4 in Führung. Zudem musste Kapitän Manuel Brugger verletzt ausge- wechselt werden und fällt mit einem Jochbeinbruch auf unbestimmte Zeit aus. Umso bitterer waren dann noch die vermeidbaren Gegentore in der 87. und 90.Minute, die die Baindter Niederlage noch deutlicher werden ließen. Diesen enttäuschen Auftakt in die Rückrunde wird der SVB II erstmal verdauen müssen, hat jedoch am kommenden Sonntag, beim Vierten FG WRZ II, die Chance die richtige Reaktion zu zeigen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Niklas Späth, Patrick Späth, Manuel Brugger - Jannik Küchler, Albert Fischer, Moritz Gresser, Marius Hahn- Luca Lauriola, Max Schmidt -> eingewechselt wurden: Samuel Fischer, Robin Blattner, Luis Bürck Vorschau: Sonntag, 13.03.2022 12.45 Uhr FG 2010 WRZ II - SV Baindt II 15.00 Uhr FG 2010 WRZ - SV Baindt Die Partien finden voraussichtlich auf dem Rasenplatz in Zussdorf statt. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung heute Freitag, 11.03.2022 um 19 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir kön- nen die Halle nur über den Hintereingang betreten, da der Haupteingang ausschließlich dem geöffneten Test- zentrum zur Verfügung steht. Wir bitten, die aktuell gel- tende 3G-Regel einzuhalten und einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Danke! Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) - Schriftführer (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 1 Beisitzer (für 1 Jahr) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Kassierer (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Fasnet 2022 Vorsichtig optimistisch gingen wir an die Planung von Fasnetsveranstaltungen he- ran. Da die Lage bzw. die Verordnungen sich ständig änderten, war es für uns schwierig, Veranstaltungen zu planen. Aber gemeinsam gingen wir andere Wege und somit er- gaben sich neue Ideen zur Pflege des Brauchtums und für das gesellige Miteinander. Wir konnten die Fasnet trotz- dem feiern, allerdings in einer anderen Form. Bei strahlendem Sonnenschein am Gumpigen Donners- tag konnten wir das Seniorenheim Selige Irmgard, die Kindergärten St. Martin und Sonne, Mond und Sterne im Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Freien besuchen. Anschließend konnten wir die Schüler der Klosterwiesenschule befreien und die Rektorin ab- setzen. Danach folgte der Rathaussturm in einer ande- ren Art und Weise, da der Schlüssel coronakonform am Seil vom Amtssitz heruntergelassen wurde. Die „Drei vom Rathausplatz“ gaben wieder ihr Bestes in Form eines Jahresrückblickes. Auch das Team des Rathauses war kreativ und bewies ihr musikalisches Können in Form ei- nes selber gedichteten Liedes. Doch nicht zu vergessen ist auch unser Abschluss des Tages in der Blindenschule. Es war für alle Beteiligten ein eindrucksvoller Tag. Dabei möchten wir uns bei Allen bedanken, die uns herzlichst verköstigt haben, und für die musikalische Unterstützung bei der Schalmeienkapelle. Am Bromigen Freitag war der Tag der Holzhändler. Mor- gens sorgte die Lumpenkapelle für Stimmung auf dem Dorfplatz. Herzlich bedanken möchten wir uns bei der Lumpenkapelle für ihre musikalische Unterstützung und auch bei allen Familien, die uns mit Speis und Trank ver- sorgten. Am Fasnetssonntag folgte unser nächstes Highlight, der Narrengottesdienst. Wir feierten diesen gemeinsam mit unserem Pfarrer Herr Staudacher, den Narren aus Bai- enfurt und der Musikkapelle Baindt. Allen Mitwirkenden sei hier ein Dank ausgesprochen für ihr Engagement. Da- nach konnten die Kirchenbesucher sich noch mit einem Kuchen von unseren Kuchenverkauf an der Schenk-Kon- rad-Haller verköstigen. Doch nicht nur Kuchen und Torten wurden verkauft, sondern auch Fasnetsartikel, die selber von unseren Mitgliedern angefertigt wurden. Somit kann gesagt werden, dass dieser Sonntag ein voller Erfolg war. Mit einem kräftigen Raspler-Ratsch Ratsch bedanken wir uns für diese tolle, wenn auch besondere Fasnet und freuen uns schon auf die nächste Fasnet. Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Nachwort Funken 2022 Am Samstag, den 05.03. wurde nach alter Tradition in der Nähe der alten Kiesgrube Baindt der Funken der Landjugend Baindt e.V. abgebrannt. Schon die ganze Woche über wurden wir während dem Aufbau mit bestem Wetter beschenkt und so konnten wir auch am Samstagabend unseren Funken bei tollem Wetter anzünden. Wie jedes Jahr brannte der Funken lichterloh und konnte von ca. 500 Zuschauern, aber auch von der ganzen Gegend aus bestaunt werden. Hierbei möchten wir uns bei der gan- zen Bevölkerung für ihr zahlreiches Erscheinen bedanken. Ohne ein großes Maß an Hilfe, auch außerhalb unseres Vereins, wäre das nicht möglich gewesen. Besonders be- danken möchten wir uns bei: - Familie Konzett für die Bereitstellung des Radladers - Jonny Elbs für den Bagger und Teleskoplader - Wolfgang Hilebrand und Herbert Mohring für das Auf- schichten des Funkens - Böllergruppe Baindt für den Startschuss - Feuerwehr Baindt für die Brandwache - Familie Bader für die Feuerschale Außerdem möchten wir uns bei unseren Unterstützern bedanken: - Ackermann Spülmaschinen GmbH - Bäckerei Baindter Beck - Bäckerei Sauter - Beinhauer Garten und Landschaftsbau - Dorn Arbeitssicherheit e.K. - Firma Baumgärtner - Graf & Riss Baumaschinen - JF Maschinen Verwaltungs GmbH - Kappler Umwelt-Service GmbH - Landmetzgerei Bendel - Philipp Häfele Garten- und Landschaftsbau - Schützbach Bau - TOMOBIL Die Toilettenvermietung - Zweirad Schützbach Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der 3G-Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau, 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Danketsweiler, Feldmoos, Rimmersberg, Hasenhaus Über die Höhen um Danketsweiler geht es nach Rimmersberg und durch den Gatten- bachtobel zurück zum Parkplatz. Treffpunkt, Sonntag 13.03.2022 um 12.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit ca. 4 Std., 12 km, 250 hm (kurzzeitig steil bergauf). Fahrpreis 3,50 € für Mitglieder, bitte aktuelle Pande- mie-Regeln beachten, keine Einkehr vorgesehen. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechsel- schuhe werden empfohlen Anmeldung bis 11.03.2022, Tel. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung Arnold Methner, E-Mail arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, Tel. 0151-12998910. Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug Liebes Mitglied vom VdK OV Wengarten es ist wieder soweit für unseren Frühlingsausflug.Es freut uns, dass wir wieder starten können. Dazu lade ich Sie herzlich mit Ihrem Partner(in) bzw. unterstützende Be- gleitperson herzlich ein. Unser Reiseziel geht nach Lan- genenslingen zur Zuckerbäckerei Stehle. Ein einzigartiges Erlebnis zum Staunen. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und modernem Am- biente haben Sie die Möglichkeit einen Einblick, in das das handwerkliche Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Allgemein gilt für den Reiseverkehr die aktuelle Corona- Verordnung. Sie haben schon eine Einladung erhalten und ich bitte Sie sich schnell anzumelden, denn unsere Ausflüge sind sehr begehrt und schnell ausgbucht. Anmeldung bei der Vor- sitzenden Karin Maucher, Telefon: 0751-47760. Es grüßt die ganze Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Hospizbewegung Weingarten Ausstellung zu Fragen über Leben und Ster- ben - Hospiz Ambulant in Weingarten präsentiert Ergebnisse einer Befragung Das Thema ‚Endlichkeit‘ ist in der Hospizbegleitung im- mer präsent. Die Corona-Pandemie - und nun aktuell der Ukrainekrieg - erinnert uns auf eine neue Weise täglich daran. Die Her- ausforderungen Krankheit - Sterben - Tod - Trauer begeg- nen uns in der Hospizbegleitung, genauso wie in unseren Familien, bei unseren Freunden, Nachbarn, Bekannten. Wir haben uns im Laufe der Pandemie erneut den Fragen gestellt, die uns bewegen und Antworten gesucht. Zum Beispiel: „In welchen Situationen denke ich an mein Lebensende? Welche Gefühle habe ich dabei?“ „Endet das Leben mit dem Tod?“ oder „Was würde ich nach meinem Tod am meisten vermissen?“ Mit diesen Fragen sind wir auch auf andere Menschen zugegangen. Auf ansprechend gestalteten Tafeln präsentieren wir in den Fenstern unseres ambulanten Hospizbüros in der Vogteistraße 5 in Weingarten eine Auswahl sehr persön- licher Aussagen von: • jungen Erwachsenen • Senior*innen • ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen. Herzlichen Dank allen Menschen die sich an unserer Fra- gebogenaktion beteiligt haben. Teilweise war es eine Herausforderung, sich diesen Fra- gen zu stellen, jedoch auch eine Bereicherung. Wir laden ein, sich von diesen Fragen und den gesam- melten Antworten anregen zu lassen. Auf unserer Webseite finden Sie die Antworten aller Teil- nehmenden: www.hospizbewegung-weingarten.de DLRG Jugend Baienfurt - Wahlen des Jugendvorstandes In Verbindung mit der letztjährigen Vorstandschaftswahl konnten nun mit etwas Verzögerung auch die Neuwahlen der Jugendleitung in Baienfurt abgehalten werden. Neu ab diesem Jahr ist dabei, dass die Baienfurter Jugend einen eigenen Jugendvorstand stellt. Bisher wurden ledig- lich Jugendleiter*in und stellvertretende*r Jugendleiter*in aus der Ortsgruppe gewählt, die die Interessen aller Mit- glieder bis einschließlich 26 Jahren vertraten. Mit einem eigenen Jugendvorstand ist die DLRG Jugend nunmehr eigenständiger. Sie organisiert sich durch die dafür ge- wählten Vertreter*innen in unterschiedlichen Bereichen selbst und verfügt über finanzielle Mittel in eigener Ver- antwortung. Damit ist die DLRG Jugend ein eigener Ver- band, ist aber dennoch Teil des Gesamtverbandes der DLRG und vertritt alles, was die Jugend betrifft gegen- über der Ortsgruppe. In den Vorstand der Jugend wurden gewählt: Jugendleiterin: Julia Leonhard Stellvertretende Jugendleiterin: Sabrina Giwitsch Ressortleiterin Wirtschaft und Finanzen: Renate Walter Ressortleiterin Öffentlichkeitsarbeit: Lea Staudinger Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Außerdem gewählt wurden für den Stützpunkt Bad Wald- see: Ressortleiterin Stützpunkt Bad Waldsee: Leonie Hamm Stellvertretende Ressortleiterin Bad Waldsee: Jil Harder Wir freuen uns auf eine spannende Zeit voller neuer Er- fahrungen mit euch allen! Die DLRG Jugend OG Baienfurt Leonie Hamm, Jil Harder, Renate Walter, Sabrina Giwitsch, Julia Leonhard DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainingsstart - Es geht wieder los! Am Montag, 14.03.2022 startet die DLRG Ortsgruppe Bai- enfurt wieder mit dem wöchentlichen Training. Kinder, Jugendliche und Erwachsene Trainingsteilnehmer wur- den bereits über den Trainingsstart, die aktuell gültigen Regeln und Abläufe informiert. Im Hallenbad besteht weiterhin Maskenpflicht. Alle über 18-Jährigen tragen bitte eine FFP2-Maske. Alle unter 18-Jährigen nutzen mindestens eine medizinische Maske. Da viele Trainingsteilnehmer nach dem Training gleich- zeitig die Schwimmhalle verlassen, ist das Duschen nach dem Schwimmtraining nicht möglich. Wer sich Föhnen möchte, kann dies mit aufgesetzter Maske tun. Wir freuen uns, endlich mit dem Training wieder loszu- legen. Die Ausbilder und Trainer der DLRG OG Baienfurt VHS Weingarten Wetter und Klima Eine Einführung mit Prof. Dr. Andreas Schwab Donnerstag, 17.März 2022, 19.30 - 21.00 Uhr Achtalschule, Ravensburger Str. 18, Musiksaal Wie erwärmt die Sonne die Luft? Wodurch entstehen Wolken? Warum weht der Wind? Wie entstehen eigent- lich Jahreszeiten? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wetter und Klima? Solche ganz zentralen Fragen unseres alltäglichen Le- bens stehen im Mittelpunkt des Vortrags von Andreas Schwab, Professor für Geographie an der PH Weingar- ten. Der Vortrag bildet den Auftakt der neuen VHS-Ver- anstaltungsreihe Wetter - Klima- Klimawandel und wird in loser Folge in den kommenden Semestern fortgesetzt. Zudem gibt es am 28.04.2022 einen zweiten Abend mit Herrn Schwab unter dem Titel „Natürliche Klimaschwan- kungen und anthropogen bedingte Klimaänderungen - eine Einführung“ (U1042-02W2-V). 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Aufgrund der Coronaverordnung gilt 3G und das Tragen einer FFP2-Maske. Zu diesem Vortrag laden wir alle Interessierten herzlich ein. K. Hummel Vorsitzender Kulturbeirat Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen an- geborenen Klumpfuß. Um sich über das Thema auszu- tauschen, findet am Samstag, den 09. April ein Treffen statt. Eingeladen sind Eltern, Betroffene und medizinisch Interessierte. Treffpunkt ist um 14 Uhr im Gemeindestadel Ingoldingen, St. Georgenstraße 1a, hinter dem Rathaus. Um Anmeldung wird gebeten: 0173-1921401. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und dann, wenn nötig, eine Achilles-Sehnen-Verlängerung vorgenommen. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünf- ten Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bevor „Ponseti“ in Deutschland populär wurde, wurden viele PatientInnen aufwändiger, oft auch falsch behan- delt. Darunter sind viele Betroffene ein Leben lang beein- trächtigt. Auch diese Personen sind herzlich eingeladen. Bereits rund 20 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder E-Mail bei Sonja Hummel melden: 0173-1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de. DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschüler aus Mexiko suchen dringend Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa für 8 Junge und 3 Mädchen aus Mexiko dringend Gastfamilien in Deutschland. Die Familienaufenthalts- dauer ist vom 14.04. - 02.06.2022. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172- 6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Brandneuer Ratgeber „Senioren und Steuern“ Von Steuerabzug bis Erbschaftssteuer - Der Bund der Steuerzahler informiert Seit der Neuregelung der Rentenbesteuerung müssen sich immer mehr Rentner wieder mit dem Thema Steuern Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Einkommensteu- ererklärung abgeben müssen, ist dabei deutlich gestie- gen. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sogenannte Rentenbezugsmitteilung aus und hat daher stets einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privatrenten oder betrieblichen Renten erzielen. Deshalb sollten Rentner genau prüfen, ob auch sie eine Steuererklärung abgeben müssen und dann entspre- chend handeln. Viele Rentner wissen allerdings nicht, dass es gerade für sie im Einkommensteuerrecht eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, die man aber erst kennen muss, um sie nutzen zu können. Welche vielfältigen Möglichkeiten die Senioren hier ha- ben um ihre Steuerlast zu mindern, genau darüber infor- miert der auf den aktuellsten Stand gebrachte Ratgeber „Senioren und Steuern“ des Bundes der Steuerzahler. Ob Krankheits- oder Pflegekosten, Versicherungsbeiträge oder haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen, sie alle können unter bestimmten Voraussetzungen steu- erlich abzugsfähig sein. Auch was beim Hinzuverdienst ne- ben der Rente zu beachten ist, wird ausführlich und leicht verständlich in der Broschüre erklärt. Und wer sich über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer erkundigen will oder wissen möchte, was die Bundesregierung für neue Rentnerjahrgänge plant, findet in der Broschüre ebenfalls Antworten auf seine Fragen. Wer also dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte diesen Ratgeber auf jeden Fall für sich nutzen. Erhältlich ist der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe mit Zukunft bei der Deutschen Bahn Die Deutsche Bahn AG ist einer der großen Arbeitgeber in Deutschland und bietet mit über 50 Berufen und 25 dualen Studiengängen zahlreiche Möglichkeiten für den Einstieg ins Berufsleben. Gemeinsam mit zwei Personalberaterinnen der Deut- schen Bahn AG veranstaltet die Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg einen Informationsnachmittag. Dabei werden die Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechan- cen vorgestellt. Die virtuelle Veranstaltung findet am 16. März 2022 statt und dauert von 15 bis 16:30 Uhr. Sie richtet sich an Schü- lerinnen und Schüler, die auf der Ausbildungsplatz- und Studiensuche sind. Auch Fachkräfte, Quereinsteiger und Spätstarter können sich umfangreich über die verschie- denen Einstiegsmöglichkeiten informieren. Die Personal- beraterinnen der Deutschen Bahn AG geben einen Ein- blick in den Bewerbungsprozess des Unternehmens und stehen zur Klärung aller Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung wird online über Microsoft-Teams durchgeführt. Interessierte können sich bis spätestens 13. März 2022 per E-Mail Ravensburg.BIZ@arbeitsagentur.de anmelden. Der Link und eine Anleitung zur Einwahl wer- den dann ca. 1 bis 2 Tage vorher an die Teilnehmer ver- sandt. Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, jungen Menschen und deren Eltern den Stel- lenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Schon gewusst? Ausbildung geht auch in Teilzeit Eine Berufsausbildung ist die wesentliche Grundlage für eine wirtschaftlich unabhängige und selbstbestimmte Zu- kunft. Die Ausbildung in Teilzeit bietet deshalb eine gute Möglichkeit Familie und Ausbildung miteinander zu ver- einbaren. Was oft nicht bekannt ist: Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in einer stundenreduzierten Form absolviert werden. Somit ist Teilzeit-Ausbildung gut geeignet für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder oder Pflege naher Ange- höriger. Auch Menschen, die zum Beispiel aus gesundheit- lichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können, können diesen Weg gehen. Einzige Vorausset- zung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein. Für alle Fragen rund um die Teilzeit-Ausbildung stehen Expertinnen für offene Telefonsprechstunden zur Ver- fügung. Die Veranstaltungen ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, allen interessierten Menschen den Stellenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Eine Woche gegen den Rückenschmerz „Denk an mich. Dein Rücken“ – könnte der Rücken spre- chen, würde er dies einem wohl täglich sagen. 70 Prozent der Deutschen leiden mindestens einmal jähr- lich unter Rückenschmerzen. Und weiterhin stehen Rü- ckenprobleme im oberen Ranking der krankheitsbeding- ten Ausfallgründe am Arbeitsplatz. Dem Rücken schenken viele leider erst dann Aufmerksamkeit, wenn er sich mit Schmerzen meldet. Digitale Themenwoche Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ruft dazu auf, sich in der digitalen Themenwoche anlässlich des Tags der Rückengesundheit kostenlos darüber zu informieren, was dem Rücken alles Gutes getan werden kann. Diese wird vom 14. bis 18. März von der Aktion Gesunder Rücken e. V. und dem Bundes- verband deutscher Rückenschulen e. V. organisiert. Die Anmeldung kann online unter www.tdr.digital erfolgen. Das sind die Themen 14. März: Kleine Kraft- und Mobilisations-Übungen für ei- nen gesunden Rücken für zu Hause, im Büro und unter- wegs sowie „Endlich schmerzfrei schlafen – wie geht das?“ 15. März: Expertentipps für einen (Rücken-)gesunden All- tag und Bewegungsführer 16. März: Faszinierende Faszien 17. März: Work-Life-Balance: Es geht um dich! und Wir- belsäulengymnastik 18. März: Noch mehr Freude am Radfahren Rückenkurs finden Wer etwas aktiv für seinen Rücken tun möchte, kann zum Beispiel einen Rückenkurs besuchen. Qualitätsgesicherte Angebote in den Region sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Diese werden von der Krankenkasse bezuschusst. Programm für Körper & Geist Das viertägige Programm „Gesundheit kompakt“ der SVLFG ist speziell auf die Belastungen in der Grünen Bran- Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de GESCHÄFTSANZEIGEN che abgestimmt. Hier werden Körper und Geist fit gehal- ten sowie Tipps zu gesundheitsgerechten Arbeits- und Verhaltensweisen gezeigt. Mehr dazu unter www.svlfg.de/gesundheit-kompakt. Angebote für Betriebe Auch für Betriebe hat die SVLFG kostenfreie Angebote zur Förderung der Rückengesundheit im Programm, zum Beispiel Online-Vorträge, das Bewegungsangebot „Aktive Pause“ für den Berufsalltag, die „Aktiv-Werkstatt Rücken“ als betriebliches Schulungsangebot für rückengerechtes Arbeiten und vieles mehr. Mittlerweile haben viele Arbeit- geber der Grünen Branche erkannt, wie wichtig es ist, aktiv etwas zur Förderung der Rückengesundheit der Mitarbeiter und für sich zu tun. Weitere Informationen finden sich auf folgenden Inter- netseiten der SVLFG: www.svlfg.de/gesunder-ruecken-im-betrieb www.svlfg.de/onlinevortraege SVLFG Landratsamt Ravensburg Genuss aus der Heimat: Rindfleisch, from nose to tail Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ informiert das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben regelmä- ßig über die Highlights der Saison. Im März wird die Ver- wendung von Rindfleisch vorgestellt, da der Schlachtkör- per eines Rindes aus deutlich mehr als Filet und Roastbeef besteht. Auch aus preiswerteren Stücken lassen sich le- ckere Gerichte zubereiten. Welches Teilstück vom Rind für welche Zubereitungsart geeignet ist, erfahren die Teilnehmenden in der 60-minütigen Online-Vorführung „Rindfleisch, from nose to tail“. Termine und Infos unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 MIETGESUCHE Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. Sa+So 11-12 Uhr Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Etagenwohnung ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis ab € 599.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocontainer: Fr. + Sa. + So. 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. CLEVER FIT WEINGARTEN Danziger Str. 5 · 88250 Weingarten * Zzgl. einmaliger Karten- und Verwaltungspauschale von jeweils 19,90 € (insgesamt 39,80 €). Bei einer Mindest- vertragslaufzeit von 12 Monaten. Ein Angebot von der cf Fitness Weingarten, Danziger Str. 5, 88250 Weingarten. DIE ERSTEN 3 MONATE FÜR NUR3,33 €IM MONAT. * STATT AUSPOWERN AUSREDEN. JETZT UNVERBINDLICH AUSPROBIEREN UND TRAINERTERMIN VEREINBAREN. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Restaurierungsfachtage virtuell 14.–18. März ’22 Bad Schussenried georgBritsch Spannende und unterhaltsame Infos zur Möbelrestaurierung auf britsch.com 10% auf Holzpflegeprodukte Kostenloses Restaurierungs-Angebot Kostenlose Abholung und Lieferung bei Auftragserteilung www.britsch.com Wir, ein Ehepaar suchen wegen Eigenbedarfkündigung nach über 10 J. gutem Mietverhältnis, z. 1.8.22 od. früher 3-Zi-Whg. mit ca. 85 qm, Garage u. Balkon o. Terrasse im Umkreis 15 km von Baienfurt. Keine Tiere. 0173.6407961 Email: andy_fn@gmx.de IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Ravensburger Str. 54 88368 Bergatreute • www.autohaus-schmidinger.de SERVICEPARTNER ZUVERLÄSSIG KOMPETENT SCHNELL JAHRESWAGEN, GEBRAUCHTWAGEN UND EU-NEUFAHRZEUGE Zur Verstärkung unserer erfolgreichen Teams in Weingarten und Baienfurt suchen wir: Bewerben Sie sich jetzt! Verkaufsberater Innendienst Großhandel (m/w/d) Telefonische Beratung und Betreuung unserer gewerblichen Kunden, Angebotserstellung und Auftragsabwicklung Verkaufsberater Ausstellung (m/w/d) Persönliche und telefonische Beratung unserer privaten und ge- werblichen Kunden, Angebotserstellung und Auftragsabwicklung Softwareentwickler (m/w/d) Konzeption, Realisierung, Implementierung individueller Softwarelösungen oder Rewrite bestehender Komponenten Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) Kommissionierung und Verladung inkl. Ladungssicherung in Tagesschicht oder Dauernachtschicht, Staplerschein von Vorteil Berufskraftfahrer (m/w/d) - nur Tagestouren Auslieferung und Abladen der Ware an unsere Kunden, Ladungssicherung, Besitz der Fahrerlaubnis C1, C oder CE Auszubildende (m/w/d) - ab 01.09.2022 Kaufl eute im Groß- und Außenhandelsmanagement (m/w/d) Fachkräfte für Lagerlogistik/Fachlagerist (m/w/d) Vorteile bei Habisreutinger Freundliches Betriebsklima, Beteiligung am Unternehmensergebnis, Urlaubs-/Weihnachtsgeld, fl exible Arbeitszeitmodelle/Gleitzeitkonto Schussenstraße 22 · 88250 Weingarten Tel. 0751 4004-114 · bewerbung@habisreutinger.de Verkaufsberater Innendienst Großhandel (m/w/d) www.habisreutinger.de An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Mitarbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit oder auf Euro 450-Basis Unser mittelständischer Mandant ist ein erfolgreiches, produzierendes Unter- nehmen mit einer hauseigenen Manufaktur für Qualitätsketten und Kompo- nenten, passend für alle Original-Typen und Hersteller von Überschneefahr- zeugen. Die Kompetenz dieses Unternehmens ist weltweit ein Begriff. Das Unternehmen sucht am Standort Weingarten zur Verstärkung des innova- tiven Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Weitere Details zu dieser Position finden Sie unter www.spkgruppe.de/mandanten/. Unser Mandant bietet · Eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einem zukunftsorientierten und international agierenden Unternehmen · Eine attraktive Vergütung · Selbständiges Arbeiten · flexible Arbeitszeiten mit unbefristetem Arbeitsvertrag und Weiterentwick- lungsperspektiven · Arbeiten in Bodenseenähe mit einer Vielzahl von Freizeitangeboten in der unmittelbaren Umgebung Die Attraktivität der Aufgabe liegt in der vielseitigen, herausfordernden Posi- tion in einem innovativ agierenden Unternehmen und einem dynamischen Team mit gutem Betriebsklima. Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung und der Stellen-ID: HHA/1320. SPK Unternehmensberatung GmbH Claudia Schreyer | Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten Tel.: (0751) 568 01 77 | Email: claudia.schreyer@spkgruppe.de KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 5,00 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 11.03.2022
            Amtsblatt_KW_30_30_07_2021-.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 30. Juli 2021 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelungene Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte Vorstellung der Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung am 03. August 2021 Am 24. Juli 2021 fand die Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte in der Schenk-Konrad-Hal- le statt. Der Bürgerwerkstatt ging ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspazier- gangs wurden an Ort und Stelle wesentliche Aspekte für die angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte betrachtet. Nach dem Spaziergang gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in mehrere Arbeitsgruppen. Beim Feedback waren sich alle Teilnehmenden einig: Sie stimmten voll zu, dass mit dieser Veranstaltung eine gute Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte geschaffen wurde. Alle Bürgerinnen und Bürger die interessiert sind, jedoch keine Zeit für die Teilnahme an der Bürger- werkstatt hatten, laden wir herzlich zur Gemein- deratssitzung am 03. August 2021 um 18.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anre- gungen und Ideen wird in dieser Gemeinderatssit- zung berichtet. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkre- tisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Vor Ort auf dem künftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal Reges Interesse beim Austausch auf dem Dorfplatz. In der Diskussion mit dem Fachplaner, wie soll unser Dorfplatz werden? Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbe- stände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspfle- ge. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber vor- aussichtlich bis zur übernächsten Schnitt- periode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. Au- gust einzureichen. Unter www.naturviel- falt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-ver- kehr/streuobst finden Sie die Anmeldeun- terlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflan- zung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammel- bestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege be- sprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse ger- ne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch ngelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese ristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden flegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine - bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Mitarbeiter Herr Anton Elbs der im Alter von 69 Jahren nach langer Krankheit verstorben ist. Bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2015 war er 33 Jahre bei der Gemeinde als Bauhofmitarbeiter, davon mehrere Jahre als stellvertretender Bauhofleiter, beschäftigt. Er war ein fleißiger, zuverlässiger, hilfsbereiterund durch seine akkurate Arbeitsweise geschätzter Mitarbeiter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Simone Rürup, Bürgermeisterin Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Erzieher (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für ihren 7-gruppigen Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmög- lichsten Eintritt einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450 € Basis sowie eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std/Woche. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Reichen Sie diese bitte bis zum 13. August 2021 beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt ein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne die Kindergar- tenleiterin Frau Stoll unter der Tel.-Nr. 07502/94114141 zur Verfügung. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Bitte Personen vorschlagen! Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Oktober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 17. September 2021 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient ha- ben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de oder Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0, E-Mail: elvira.heine@baindt.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte … Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Beschlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential … abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen … eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffentlichen Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte ... • Entwicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften • Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses • Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental • Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteili- genden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) • Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Be- schlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien • Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen • Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential ... • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder • vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Kli- maschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Mode- rationstechniken • Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen ... • eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung • eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffent- lichen Dienstes (TVöD) • die Möglichkeit zur Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD • flexible Arbeitszeiten Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29. August 2021 an die Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt oder an karriere@baienfurt.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Anja Lenkeit von der Bauverwaltung der Gemeinde Baienfurt unter Telefon 0751 / 4000-46 oder anja.lenkeit@baienfurt.de gerne zur Verfügung. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schus- sental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Mittwoch, 11. August muss das Rathaus aus pro- grammtechnischen Gründen geschlossen bleiben, te- lefonisch sind wir jedoch erreichbar. In wichtigen Ange- legenheiten können für diesen Tag trotzdem Termine vereinbart werden. Warn-App NINA Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Kata- strophenhilfe entwickelte und kostenlose Notfall-Infor- mations- und Nachrichten-App NINA wird zur amtlichen Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahren- lagen eingesetzt. Ob Gefahrstoffausbreitung, Trinkwas- serverunreinigung oder Großbrand - über NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informati- onen über Gefahrenlagen. Darüber hinaus werden auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersage- zentralen in die Warn-App eingespeist. Das Land Ba- den-Württemberg warnt über NINA vor Gefahrensitu- ationen und versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Handlungsempfehlungen. NINA ist die App, die flächendeckend in ganz Baden-Württemberg von den zuständigen Behörden der Gemeinden, Städte, Krei- se und des Landes zur amtlichen Warnung eingesetzt werden kann. Über NINA können Sie sowohl Warnungen für bestimm- te Orte erhalten, beispielsweise Ihren Wohn- oder Ar- beitsort, als auch Meldungen für Ihren jeweils aktuellen Standort empfangen. Alle Warnmeldungen können auf Wunsch als Push-Benachrichtigung empfangen und mit einem Warnton versehen werden. Damit kann NINA die Menschen in allen Lebenslagen auf eine Gefahrensitua- tion aufmerksam machen, sozusagen „wecken“. NINA ist damit die „Sirene für die Hosentasche“. Die Warnmeldungen enthalten neben Informationen zur konkreten Gefahrensituation auch entsprechende Handlungsempfehlungen, beispielweise, dass Türen und Fenster bei einem Brand aufgrund von Rauchgasen ge- schlossen zu halten sind. Neben der Warnfunktion bietet NINA auch Tipps und Empfehlungen zu richtigem Verhalten in Gefahrensitua- tionen. Seit einiger Zeit bietet die Warn-App NINA auch aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pande- Umleitungsstrecke der Busse während der Sperrung der Marsweilerstraße In der Woche vom 02.08.2021 bis 05.08.2021 wird die Marsweilerstraße in Höhe Einmün- dung Nelkenstraße komplett gesperrt. Die Busse werden über die Rosenstraße und Veilchenstraße umgeleitet. Auch während der Vollsperrung werden die beiden Bushaltenstelle „Blinden- und Seh- behindertenschule“ sowie „Hochbehälter“ von den Linienbussen der RAB angefahren. Im Bereich der Umleitungsstrecke (Rosen- straße und Veilchenstraße) gilt während der Vollsperrung der Marsweilerstraße ein absolutes Parkverbot. Müller Textfeld Müller Textfeld Müller Stempel Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mie. So kann sich die Nutzerin bzw. der Nutzer der App für abonnierte Orte und, sofern aktiviert, den aktuellen Standort in NINA über lokal geltende Corona-Regelun- gen informieren. Weitere Informationen zur Warn-App NINA finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.im.ba- den-wuerttemberg.de (Rubrik Sicherheit / Warnung der Bevölkerung) oder www.bbk.bund.de/NINA. NINA kann in den App Stores kostenlos heruntergeladen werden. iTunes-Store: Google Play: Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kom- munen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.06.2021 für das Gebiet „südöstlich der „Lilienstraße“ und südlich der „Blumenstraße““ den Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.03.2021 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. §13 a Abs. 2 Nr.2 BauGB gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – können ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Je- dermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Feh- ler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit kanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel be- gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 13b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Lilienstraße“ im Wege der Berichti- gung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemein- de Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 30.07.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen wer- den. Gemeinde Baindt Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Bauausschusssitzung am 2. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 07 Anfragen und Verschiedenes Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin ____________ Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandan- ten 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ - Billigungs- und Aus- legungsbeschluss 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorf- platzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorf- platz 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Bericht zur Jahreshauptversammlung In kleinerer Runde als üblich konnte Roland Bucher am vergangenen Freitag die Anwesenden zur diesjährigen Jahreshauptversammlung begrüßen, darunter auch Bür- germeisterin Simone Rürup und Bürgermeister a.D. Ed- gar Schaz. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Schriftführer Andreas Joachim blickte im Anschluss in seinem Bericht, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher, auf das Jahr 2020 zurück. Geprägt durch die Corona-Pan- demie gab es ab dem zweiten Quartal keinen oder einen zum Teil nur sehr eingeschränkten Probenbetrieb. Auch die Aus- und Weiterbildungslehrgänge litten unter den Einschränkungen. Kommandant Roland Bucher berichtete von einem über- durchschnittlichen Einsatzjahr, das leider auch mit einem großen Brandeinsatz bei einem Kameraden verbunden war. Überwiegend wurde aber auch 2020 technische Hilfe geleistet, wobei hier ein Starkregenereignis heraussticht, bei dem in zahlreiche Keller Wasser eindrang. Erfreulich ist die Entwicklung des Personalstands mit inzwischen 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, darunter die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus sowie die Beschaffung des neuen Fahrzeugs. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Be- richt über die Jugendfeuerwehr. Auch hier litt der Übungs- betrieb unter den coronabedingten Einschränkungen. Ende des Jahres 2020 waren 13 Jugendliche in der Ju- gendfeuerwehr aktiv. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem positiven Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenführung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Folgende Ehrungen und Beförderungen folgten: Zur Feu- erwehrfrau bzw. –mann wurden befördert: Aaron Schmid, Alena Bucher, Johannes Lübcke und Patrick Bisinger. Zum Oberfeuerwehrmann- bzw. frau wurden befördert: Benja- min Knecht, Florian Heilig, Jannis Schmeh, Kilian Bucher und Leonie Schmid. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Christian Stross und Andreas Joachim. Leider mussten wir uns nach 35 Jahren in der Einsatzabteilung von unserem langjährigen Komman- danten und Vizekommandanten Erich Brei verabschie- den, der nun in die Altersabteilung wechselt. Neben dem obligatorischen Feuerwehrteller erhielt er noch eine per- sönliche Karikatur sowie einen Urlaub im Feuerwehrhotel in Titisee geschenkt. Ebenso hat der Ausschuss beschlos- sen, dem Gemeinderat die Ernennung von Erich Brei als Ehrenkommandant vorzuschlagen. Neu in die Feuerwehr aufgenommen wurden Fabian Stach, Felix Konzett, Luis Bürck, Tobias Lang und Uwe Streubel. Bei den anschließenden Wahlen wurde Roland Bucher für weitere fünf Jahre zum Kommandanten gewählt. Bei der Wahl des Stellvertreters erhielten die Kandidaten Michael Koscher und Markus Striegel jeweils 14 Stimmen bei drei Enthaltungen, so dass gemäß Satzung das Los entscheiden musste, welches auf Markus Striegel fiel. In den Ausschuss gewählt wurde Peter Mohring, Andreas Joachim, Michael Koscher, Kilian Bucher sowie Christian Stross. Als Kassenprüfer wurden Jochen Rossaro und Christian Schmid gewählt. Zu vorgerückter Stunde konnte Roland Bucher eine span- nende und hoffentlich einmalige Jahreshauptversamm- lung beenden, auf dass wir uns beim nächsten Mal in gewohntem Rahmen wiedersehen. Andreas Joachim Schriftführer Wir trauern um unseren Alterskameraden Hauptfeuerwehrmann Anton Elbs Anton Elbs trat 1983 in die Baindter Feuerwehr ein und verrichtete treu und pflichtbewusst 30 Jahre ak- tiven Dienst am Nächsten. Er war als Gerätewart 28 Jahre lang für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zuständig. 2013 wechselte er von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung. Anton war ein stets zuverläs- siger Kamerad. Für seine aufopfernde Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 - 17 Uhr Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen unterwegs - ob als Pirat oder Indianer“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ 7- 16 Jahre, 17.45 - 18.45 Uhr Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 - 14 Jahre, 10 - 13 Uhr Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt. de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR- Code: Alles Weitere, sowie genauere Informationen zu Teilnah- me- und Zahlungsbedingungen, Corona-Hygienemaß- nahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 31. Juli / Sonntag, 01. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Samstag, 07. August / Sonntag, 08. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 14. August / Sonntag, 15. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 30. Juli Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 31. Juli Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 01. August Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Samstag, 07. August Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 08. August Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Samstag, 14. August Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 15. August Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Krämer feierte am 22. Juli 2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender August 02.08. Bauausschusssitzung öfftl. Schenk-Konrad-Halle 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin TriTraTrullala - Der Kindergarten St. Martin geht auf Weltraumreise Das Kindergartenjahr 2020/2021 neigt sich dem Ende zu. Dies nahm sich unser Elternbeirat zum Anlass, den Kindern et- was ganz Besonderes zu präsentieren. Am 20. Juli war es dann soweit und Sie nahmen uns mit auf eine Weltraum- reise. Als sich die Pforten öffneten, erblickten wir eine auf- regende Kulisse und tauchten ein in eine andere Galaxie. „Wooow, was ist das denn? Ein Weltraum?“, leuchteten die ersten Kinderaugen. Und plötzlich erklang ein „TriTra- Trulalla - TriTraTrulalla, der Kasperle ist wieder da!“. Es war mücksmäuschen still. Alle waren gespannt, was wohl passieren würde. Gemeinsam mit seinem Freund Seppl starteten sie die Raketen. Die Kinder begleiteten dies mit lautem Stampfen und einem Countdown. „Völlig losgelöst von der Erde..“, sangen alle im Chor. In der fremden Galaxie angekommen, stellte ein absolu- tes Highlight das Sammeln des Sternenstaubes dar. Am liebsten hätten die Kinder bereits danach gegriffen und die mutigen Figuren im Gefecht mit den außeriridischen Wesen unterstützt. Zum Glück entwischten der Seppl und der Kasper den beiden und brachten für jeden einzel- nen einen kleinen, bunten Sternenstaub mit auf die Erde. „Schau mal, das hat uns der Kasperle geschenkt“, riefen die Kinder begeistert! Für dieses schöne Erlebnis möchten wir uns noch ein- mal beim Elternbeirat und allen Helfern ganz herzlich bedanken! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergartenjahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen. Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen. Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Abschiede soll man feiern, denn sie machen den Weg frei für neue Reisen ... was wäre da nicht besser geeignet, als dem Abschied mit vielen kleinen Reisen entgegen zu gehen? Und so durften sich die neun Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt dieses Jahres wieder auf viele kleine Aben- teuer freuen. Nachdem alle Vorschularbeiten erfolgreich beendet wa- ren, ging es auf zum „Segelturn“. Am von den ergiebigen Regenfällen mächtig angeschwollenem Bach wurden die selbstgebauten Segelboote kühn zu Wasser gelassen und tanzten auf den glitzernden Wellen. Die zweite Reiseetappe führte die Kinder bei hochsom- merlicher Hitze aufs Feld nach Baienfurt zur Erdbeerern- te. Stolze 13 Kilo der süßen Früchte brachten wir nach emsigem Pflücken auf die Waage und hatten uns das anschließende Picknick mehr als verdient. Erschöpft, ver- schwitzt aber stolz und mit einem Lächeln im Gesicht ging dieser Nachmittag zu Ende, bevor es am nächsten Tag zum Erdbeerenschneiden und Einkochen ging. Da wurde fleißig geschnippelt und gerührt, damit die traditionelle Abschiedsmarmelade, eine süße Erinnerung an die ge- meinsame Zeit, an die Kinder übergeben werden kann, deren Reise hier im Kindergarten noch nicht zu Ende ist. Die dritte Etappe unserer gemeinsamen Abschiedsreise ließ Kinder- und Elternherzen schon Tage vorher schnel- ler schlagen, denn keiner wusste wohin die Reise gehen würde, nur dass es für die Eltern jetzt erstmal loslassen und vertrauen hieß. Mutig stellten sich Eltern und Kinder der Herausforderung der Ungewissheit. Schließlich ging es los auf eine spannende Zeitreise zurück in die Steinzeit. Am Federsee in Bad Buchau durften die Kinder eintau- chen in eine andere Welt. Eine Welt in der es keine Läden gab, in denen man die Bedürfnisse des täglichen Lebens stillen konnte. Zurück in eine Zeit, in der das Leben aus Jagen und Sammeln bestand und darum, sich alles, was man zum Leben brauchte, mit den eigenen Händen zu erschaffen. Steinmehl im Brot vom Abrieb, welches die Zähne zerstörte, die Bedrohung durch wilde Tiere, ein Mammutzahn so groß wie ein Wackerstein, Kleider aus Tierhaut, Feuer machen als Kunst, ein Lastenwagen, der nur geradeaus fahren konnte und unendlich viel mehr durften die Kinder auf der zweistündigen Entdeckungs- reise erfahren und sich zum Schluss noch ihre eigene Steinzeitkette gestalten. Die vierte und letzte Rei- seetappe vor dem großen Abschiedsfest bildete der traditionelle Schulkinder- abend. Die Luft an diesem Abend war vor Aufregung zum Schneiden dick. Nach herausfordernden und spannenden Spielen, die Mut, Zusammenarbeit und eine Menge Geschick erforderten, ging es hung- rig ans reich bestückte Buffet, das die Eltern für diesen besonderen Anlass gezaubert hatten. Hier durfte erstmal nach Lust und Laune geschlemmt werden. Doch dann weckten auf einmal Geräusche im Garten die Aufmerksamkeit der Kinder. Und mit einem großen Cha- os vor unserer Gartenhütte, durch unseren Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, begann eine aufregende Schatz- suche durchs Naturschutzgebiet, bei der die Kinder ihren ganzen Einfallsreichtum zeigen konnten. Der Schatz wur- de schließlich erfolgreich geborgen und jedes Kind mit einem Abschiedsbrief und einer Schutzengelkette für sei- nen weiteren Weg von unserem kleinen Wicht belohnt. Am Lagerfeuer durfte der Abend dann gemeinsam mit den Eltern ausklingen. Den grönenden Abschluss bildete ein wunderschöner Regenbogen der sich über den Gar- ten spannte. Jetzt bleibt nur noch eine letzte große Station auf unse- rem gemeinsamen Weg, der wir mit einem weinenden und einem lachenden Auge entgegen fiebern... Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten der Bücherei In den Sommerferien ist die Bücherei nur an den Montagen geöffnet. Zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr, ab Montag den 30.9.2021 gelten wieder die bekannten Öff- nungszeiten. Die Gemeindebücherei ist geöffnet am Montag 2.8.2021 Montag 9.8.2021 Montag 16.8.2021 Montag 23.8.2021 Montag 30.8.2021 Montag 6.9.2021 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Achtalschule Baienfurt Erfolgreicher Real- und Hauptschulabschluss an der Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule Baienfurt haben in diesem Schuljahr 16 Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und 21 Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erfolgreich abgelegt. Aus Baindt erhielten den Realschulabschluss: Isabel Forderer (erhält einen Preis), Korbinian Wucherer Aus Baindt erhielten den Hauptschulabschluss: Züleyha Agca, Sina Mical, David Schimpf Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zur be- standenen Prüfung und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute, Glück und Zuversicht. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Belligoi, Tiziano Dillmann, Eva Henkel, Nikolas Färber, Liana Schorpp, Sarah Mia Kulb, Mia Marielle Winkhart, Annalena Spähn, Anna Merker, Alexander Einen Preis erhielten: Ein Lob erhielt: Färber, Liana Winkhart, Annalena An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Ein Lob erhielt: Heilig, Jonas Konzett, Fabian Konzett, Fabian Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten NABU-Aktion „1000 Bäume für Weingarten und Umgebung“ geht weiter In diesem Jahr wiederholt der NABU Weingarten die erfolg- reiche Aktion: Gartenbesitzer aus den Ortschaften Weingar- ten, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Fron- reute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg und Wolpertswende können maximal 5 Obst- bäume und Sträucher zum Pflanzen im eigenen Garten erwerben. Die Kosten belaufen sich pro Baum auf ledig- lich 15 €, der Rest wird vom NABU bezuschusst. Sträucher sind sogar kostenlos. Nachdem bereits letztes Jahr 85 Personen über 350 Ge- hölze bestellt haben, geht das Projekt nun in das zweite Jahr. Dazu Hubert Kapler vom NABU Weingarten: „Wir wollen die Gärten rund um Weingarten zum Blühen brin- gen und damit Lebensräume schaffen für Insekten und Vögel. Jeder, der mitmacht, leistet einen aktiven Beitrag zum Artenschutz.“ Bestellt wird über das Bestellformular, das im Internet unter www.nabu-weingarten.de heruntergeladen wer- den kann. Die Sortenliste ist ebenfalls dort zu finden. Die Obstbäume und Sträucher müssen bis 24. September 2021 vorbestellt und dann am 12. oder 13. November 2021 beim Kooperationspartner Gartenbaumschule Müller ab- geholt werden. Bei Fragen zur Bestellung können sich Interessenten bei Frau Plewa (Tel.: 0751/48898) melden. Landratsamt Ravensburg Tagesmütter und Tagesväter gesucht – Nächster Vorbe- reitungskurs startet im September in Weingarten Die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege bieten im September 2021 einen vierteiligen Vorberei- tungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der Kurs bereitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend auf ihre Tätigkeit vor. Wichtige Voraussetzun- gen sind Freude am Umgang mit Kindern, erzieherische Erfahrungen und die Bereitschaft, diese durch Qualifizie- rung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die ganztägige Veranstaltung „Ein- führung in die Kindertagespflege“ am Samstag, den 25.09.2021 von 9 bis 17 Uhr in Weingarten. Die Qualifizie- rung wird kostenfrei angeboten. Eine Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 03.09.2021. Drei regionale Vermittlungsstellen stehen im Landkreis Ravensburg für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Syl- via Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christi- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 na Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail tagesmuet- tervermittlung-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de. In der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail tagesmuettervermittlung-bw@caritas-boden- see-oberschwaben.de. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LBG unterstützt beim Antrag auf Waldprämie Noch bis zum 30. Oktober 2021 können private und kommunale forstwirtschaftliche Unternehmen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) die „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beantragen. Dafür ist unter anderem die Bestätigung der Flächengröße durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) notwendig. Auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de in- formiert die Bundesregierung darüber, dass sie mit der Prämie Waldeigentümer unterstützt, die sich mit einer aktiven, nachhaltigen und verantwortungsvollen Wald- bewirtschaftung trotz der widrigen Umstände gegen den Klimawandel stemmen und dies durch eine unabhängige Zertifizierung dokumentieren. LBG-Service für Antragsteller Die LBG verfügt deutschlandweit über den umfassends- ten Datenbestand zum privaten und kommunalen Wald. Sie ist damit einer der ersten Ansprechpartner, wenn es um die verlässliche Bestätigung von Flächen geht. Bei der Antragstellung auf die Nachhaltigkeitsprämie Wald ist es deshalb unter anderem notwendig, den letzten LBG-Bei- tragsbescheid einzureichen. Schon in 60.000 Fällen geholfen Im vergangenen Jahr wurden mehreren tausend Mit- gliedern Mehrexemplare des letzten Beitragsbescheides von der LBG übersandt. Auf Basis einer gesetzlichen Re- gelung konnte die LBG darüber hinaus bereits in über 60.000 Fällen Waldbesitzern helfen und die Größe der erfassten Waldfläche der FNR in einem maschinellen Verfahren bestätigen. Die LBG erleichtert dadurch das Verwaltungsverfahren und hilft den betroffenen Mitglie- dern. Da dieser Service nicht zu den gesetzlichen Aufga- ben der LBG gehört, werden ihr alle entstehenden Kosten von der FNR erstattet. Informationen zur Antragstellung Anträge auf Waldprämie können bei der FNR noch bis zum 30. Oktober 2021 unter www.bundeswaldpraemie.de gestellt werden. Die Unterstützung durch die LBG dauert bis Ende 2021 an. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg In Baden-Württemberg beginnen die Ferien. Viele Schü- lerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu verdienen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg mit. Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus befris- tete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeits- stunden keine Rolle. Landratsamt Ravensburg Gemeinsam 2,3 Millionen Kilometer geradelt Landrat Harald Sievers gratuliert Städten, Gemeinden und Teams zum Erfolg beim STADTRADELN Vom 12.06. bis 02.07.2021 – radelten der Landkreis Ravensburg sowie 23 Städte und Gemeinden beim STADT- RADELN, einer Kampagne des inter- nationalen Netzwerkes Klima-Bünd- nis, um die Wette. In diesem Zeitraum legten 8.823 Radelnde 2.346.826 Kilometer auf dem Fahrrad zurück. „Wie bereits letztes Jahr können wir wieder eine Steige- rung von fast eine Million Radkilometer im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen“, freut sich Landrat Harald Sievers über die hohe Beteiligung. Insgesamt radelten 530 Teams gemeinschaftlich, darunter Unternehmen, Schulen, Par- teien, Vereine und Verwaltungen. Alle mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer wurden addiert und haben im Ak- tionszeitraum zu dem Spitzen-Ergebnis es vierten Platzes in der bundesweiten Wertung geführt. Der Gemeinde Altshausen ist es mit 372.964 Kilometern sogar erneut gelungen den ersten Platz in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen einzunehmen. Fahrradaktivste Kommu- ne im Landkreis Ravensburg ist ebenfalls Altshausen, gefolgt von Ravensburg mit 371.877 Kilometern, Isny im Allgäu mit 220.859 Kilometern, Leutkirch im Allgäu mit 200.271 Kilometern und Newcomer Bad Wurzach mit 186.024 Kilometern. Auf Kilometer pro Einwohner/in be- trachtet, liegen drei kleine Gemeinden ganz vorne: Eben- weiler mit 94,51 Kilometern, Altshausen mit 90,88 Kilome- tern und Fleischwangen mit 82,10 Kilometern. Auf Platz drei und vier stehen Isny im Allgäu (15,12 Kilometer) und Bodnegg (13,34 Kilometern). Auf Kreisebene wurde das STADTRADELN von Kerstin Dold koordiniert, der Klimaschutzmanagerin des Land- kreises. Besonders freut sie sich über die steigende Anzahl an teilnehmenden Städten und Gemeinden im Landkreis und, dass sich kleine Gemeinden erfolgreich an der Ak- tion beteiligen. Erstaunlich findet sie auch die Leistung, die einzelne Personen erbringen. So gibt es beispielswei- se fünf Radler, die in den drei Wochen jeweils über 3.000 Kilometer geradelt sind. „Für den Klimaschutz und die ei- gene Gesundheit zählt jeder Kilometer“, so Dold, „und ich bin überzeugt, dass der Wettbewerb die Motivation beim alltäglichen Radfahren steigert.“ Die folgenden Teams im Landkreis haben sich an die Spitze der einzelnen Bewer- tungskategorien geradelt: Fahrradaktivstes Team (meiste Kilometer gesamt): • Platz 1: Radteam MI-KA Sports, Altshausen (58.047 Ki- lometer) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 • Platz 2: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (40.658 Kilometer) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (36.047 Kilometer) Team mit den fahrradaktivsten Teilnehmenden (meiste Kilometer pro Teilnehmende): • Platz 1: Team Haisterkirch, Bad Waldsee (1.311 Kilome- ter - 3 Radelnde) • Platz 2: Les Clochards de Loire, Landkreis (1.139 Kilome- ter - 4 Radelnde) • Platz 3: Die Pfaffs, Altshausen (1.105 Kilometer - 2 Ra- delnde) Größtes Team (meiste Teilnehmende): • Platz 1: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (298 Radelnde) • Platz 2: Hans-Multscher-Gymnasium, Leutkirch (166 Radelnde) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (158 Radelnde) Als Dankeschön für den geleisteten Einsatz verlost das Landratsamt unter allen aktiven Radelnden im Landkreis – unabhängig von der erzielten Kilometerzahl – drei was- serdichte Fahrradtaschen und fünf RadKULTUR-Pakete mit Fahrrad-Accessoires. Bei der Fahrrad-Schnitzeljagd zum Auftakt von STADTRADELN wurden bereits fünf Teil- nehmende mit Gutscheinen von lokalen Fahrradgeschäf- ten belohnt. Weitere Ehrungen finden in den teilnehmen- den Städten und Gemeinden statt. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse von STADTRADELN sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 31. Juli - 08. August 2021 Gedanken zur Woche Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinen Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birkenblatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 31. Juli 11.00 Uhr Baienfurt – evangelische Konfirmation in der Kath. Kirche 18.30 Uhr 18:30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Baindt - Requiem für Frau Gertrud Saile Sonntag, 01. August – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Harro Krezdorn mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Franz und Eugen Schmidt, Engel- bert, Elisabeth und Franz Schützbach, Jahrtag: Margarete Vollmer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Marie Mittwoch, 04. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 06. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 07. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 08. August – 19. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann)) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elena Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einweg- masken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 02. August – 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag 14.08.2021 um 9:00Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräu- tersäule für das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Auf viele Helferinnen würden wir uns freuen. Der Gottesdienst zur Kräutersegnung ist am Samstag, 14. August um 18.30 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk 12,48 Sonntag, 01. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 04. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 08. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Dienstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 15. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen Eine Gabe ist kein Selbstzweck, sondern verbunden mit einer Aufgabe – mit einer Verantwortung, weil wir ja nicht nur für uns allein auf der Welt sind. Indem wir unsere Be- gabungen mit anderen und für andere einsetzen, kom- men sie zu ihrer Bestimmung. Und auch wir selbst sind zufriedener, wenn wir unser Licht nicht unter den Schef- fel stellen, sondern es auch für andere leuchten lassen. und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Erleben wir das nicht immer wieder, dass den Engagierten und Tüchtigen immer noch eine Aufga- be oben drauf gesetzt wird. Wird dieses Zuviel hier auch noch biblisch begründet? Stellen wir nicht längst fest, dass dieses immer mehr in unserer Leistungsgesellschaft Menschen krank macht, bräuchten wir stattdessen nicht eher immer wieder eine Auszeit aus dem Hamsterrad? Doch und genau dafür ist der Ruhetag gedacht – der am Sonntag und die Pausen und Auszeiten, mit denen wir unseren Alltag durch Arbeit, Gebet und Ruhe eine Struk- tur geben können: Alles hat seine Zeit. Und wenn mehr Menschen ihre Gaben einbringen, wird es auch für die En- gagierten machbarer, weil die Herausforderung auf viele Schultern verteilt wird. Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen . Wenn ich zu meinen Grenzen stehe und sie auch als Schutz vor Überforderung verstehe, werde ich gelassener, innerhalb meiner Begrenzungen die Vielfalt an Gaben zu entdecken, die ich für mich und andere ein- setzen kann und soll. Dann werde ich feststellen, woher die Kraft kommt, in den Anforderungen meines Lebens zu bestehen: Wer sucht, der findet und wer bittet, empfängt, denn Gott gibt nicht knausrig, wenn wir ihn um seine Kraft und Gegenwart für unseren Alltag bitten. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu den zwei Bibelgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt – bei gutem Wetter im Freien, sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: • Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus • und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfar- ramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde-haus in Baienfurt Konfirmation. - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Kon- fis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottes- dienst der Konfi-Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemein- dehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Ka- tholischen Kirche in Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei – voraussichtlich in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus di- gitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfir- mation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! _________________________ Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus digitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfirmation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diakonie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leistungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz-IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausführungsbestimmungen machen die Bearbeitung von Ansprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüllte Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrolliert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Beratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Menschen in dieser Situation Mut zu f um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Peter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfesuchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionierungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz-IV-Bezug. Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diako- nie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leis- tungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Boden- see, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diako- nie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz- IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausfüh- rungsbestimmungen machen die Bearbeitung von An- sprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüll- tes Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrol- liert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Be- ratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Men- schen in dieser Situation Mut zu fassen, um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Pe- ter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfe- suchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionie- rungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situ- ation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Fachbereich Soziale Beratung (DBS) MIT 17,03 € MONATLICH DURCH DIE KRISE? Die Pandemie trifft besonders Menschen mit geringem Einkommen Im Diagramm sehen Sie die prozentuale Aufteilung der monatlichen „Hartz-lV-Leistungen“. Das Einkommen ist sehr überschaubar. Es reicht meist nicht aus, um über den Monat zu kommen. Dies zeigt die Zahl der Lebens- mittelgutscheine: In den letzten zehn Tagen ein es Monats steigt die Anzahl der ausgegebenen Lebensmittelgut- scheine immer stärker an, als im restlichen Monat. Um überleben zu können, brauchen die Leistungsberech- tigten den überwiegenden Teil des Regelsatzes für den täglichen Bedarf. Da ist z. B. kein Spielraum zum Anspa- ren für die jährliche Stromnachzahlung. Meist ist es dann eine finanzielle Katastrophe. Im vergangenen Jahr kam die Pandemie noch hinzu. Die zusätzlich geforderten Anschaf- fungen im Bereich Hygiene und Gesundheit, z. B. Mund-Na- sen-Schutz, sind dann nur sehr schwer zu stemmen. Gerade einmal 17,03 € können für Gesundheitspflege ausgegeben werden. Dankbar wurde von den betroffenen Menschen die Ausgabe von OP-/FFP2-Masken während der Vesperkirche angenommen. Auch bei Beratungsgesprächen werden die- se weitergegeben. Gerd Gunßer, Leitung Fachbereich Soziale Beratung Nahrung,alkoholfreie Getränke € 154,78 Freizeit, Unterhaltung, Kultur € 43,52 Post und Telekommunikation € 39,88 Bekleidung, Schuhe € 37,01 Pfarrer Ralf Brennecke T +49 751 95223-120 Geschäftsführer F +49 751 95223-129 www.diakonie-oab.de T +49 751 95223-121 www.kirchenbezirk-ravensburg.de M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonie. Mit Dir. Diakoniestiftung. Hand in Hand Diakonisches Werk BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung € 38,32 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände € 27,17 andere Waren und Dienstleistungen € 35,53 Verkehr € 40,01 Gesundheitspflege € 17,03 Beherbergungs- und Gaststätten dienslteistungen € 11,65 Bildung € 1,61 Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T +49 751 95223-121 M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95223-129 ww.diakonie-oab.de, www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. - Diakoniestiftung. Hand in Hand BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaffen wieder auf, aber wegen der besonderen Corona-Si- tuation wollen wir uns draußen tref- fen auf der Terrasse des Evangeli- schen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 2. August 2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit Lin- de Gerster zum kreativen Schreiben. Wir wollen ganz frei nach Thekla Lingen „den Sommer übers Land gehen lassen“. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir be-texten oder be-reimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aqua- rell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: KREATIV mit Holz und Stein in Bertis Werkstatt in der Ziege- leistr. Baindt 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steine-Bemalen Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Athletik-Training ab August Du bist grundlegend fit und motiviert für ein Training mit Fokus auf Schnel- ligkeit, Kraft und allgemeine Athletik so- wie mindestens 16 Jahre alt? Ab Mon- tag, den 02.08., startet der SV Baindt ein passendes Angebot. Über die Sommerzeit immer mon- tags von 19:00 bis 21:00 Uhr auf dem Tartangelände hin- ter der Tennishalle. Kommt gerne vorbei und schnup- pert rein oder meldet euch einfach bei Christian Staud (staud.christian[at]gmail.com oder per Whatsapp unter 0176/80420095). Fürs Training am besten ein Handtuch oder eine Sportmatte mitbringen. TC Baindt e.V. Spielberichte der Mannschaften Damen 40, Staffelliga: TC Söflingen - TC Baindt 3:3 Zum ersten mal in unserer diesjährigen Sommerrunde hatten wir eine etwas längere Anfahrt zu den Damen 40 des TC Söflingen. Leider hat es der Wettergott diesen Sams- tag nicht so gut mit uns gemeint. Nach den ersten er- kämpften Spielpunkten mussten wir dann auch bereits für die erste Regenunterbrechung vom Platz. Eine knappe Stunde später kämpfte Co sich mit viel Geduld und Kämpferherz in einen Matchtiebreak, hatte aber hier das Nachsehen. Babsi und Marion konnten klar die Punkte für unsere Mannschaft sichern, während Edith sich einer läuferisch guten Gegnerin geschlagen geben musste. Wie schon in den letzten beiden Verbandsspielen stand es nach den Einzeln wieder 2:2 und die Aufstellung fürs Doppel wollte gut überlegt sein. Und wieder bremste uns eine hartnäckige Regenfront aus. Ganz unkonventionell wurde dann das gemeinsame Essen – welches eigentlich als Abschluss einer Begegnung stattfindet – als Zwische- nevent vorgezogen. Mit neuen Kräften holten wir uns dann das benötigte Doppel und damit den erhofften Sieg. Es spielen: Co Nehls (danke dir fürs Einspringen), Babsi Blattner, Marion Grabherr und Edith Schwarzat. Herren 40, Bezirksstaffel 1: TC Meckenbeuren/Kehlen 2 - TC Baindt 0:6 Was für ein letzter Saison-Spieltag. Mit einem glatten 6:0 Auswärts-Erfolg setzten wir einen absoluten Höhepunkt an das Saisonende! Alle Spieler konnten an diesem Tag sowohl im Einzel als auch in beiden Doppeln den Platz als Sieger verlassen. Im Anschluß haben wir das natür- lich ausgiebig zusammen mit unseren Tennisfreunden aus Kehlen gefeiert. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Sascha Wösle und Andreas Lang. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen meinen Spie- lern der Mannschaft Herren 40 bedanken! Ihr seid ein Super-Team. Ebenso möchten wir uns bei allen bedan- ken, die uns im Laufe der Saison in irgendeiner Form unterstützt haben und für uns da waren. Danke bis zum nächsten Jahr! (Rafael Grabherr). Herren 50/1: Meister in der Bezirksoberliga TC Aitrach 1 - TC Baindt 3:6 TC Baindt - TA TSG Söflingen 2 5:4 TC Baindt - TC Isny 1 5:4 TC Ösch Weingarten - TC Baindt 1 4:5 Nach dem Aufstieg vor 2 Jahren und der Pause im letzten Jahr kamen wir gut aus den Startlöchern. Mit vier Siegen aus vier Spielen wurden wir in diesem Jahr souveräner Meister in unserer Klasse. Den knappen Ergebnissen wa- ren eine 5:1-Führung gegen Aitrach und zweimal 4:2 gegen Söflingen und Isny nach den Einzeln vorausgegangen, so dass bereits ein Doppelsieg reichte. Mit Peter und Stefan hatten wir da eine sichere Bank für diesen benötigten Doppelpunkt. Die beiden anderen Doppel müssen für die nächste Runde nochmal verstärkt trainieren. Gegen den TC Ösch Weingarten kam es am Samstag dann zum entscheidenden Sieg für die Meisterschaft. Nach den Ein- zeln kam es zu einem 3:3-Zwischenstand. Peter, Volker und Stefan konnten ihre Einzel gewinnen. Nun wurden von unserer Seite die Doppel umgestellt. So spielte Peter mit Volker und Stefan mit Wolfgang, welche dann auch die 2 benötigten Spiele gewinnen konnten. Es spielten in dieser Saison: Peter Schmitt, Volker Hil- lebrand, Stefan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich, Siggi Hirmke, Roman Schmucker, Richi Schäfer und Harald Wetzel. Danke nochmal an die Ersatzspieler, die kurzfristig ausgeholfen haben. Wir gratulieren den Herren 50/1 zum Aufstieg in die Ver- bandsliga. Vorschau: Fr., 30.07.21: TC 1903 Wangen 2 - Junioren U15/1 TC Langenargen - Junioren U15/2 Nach diesen Spielen ist die Verbandsrunde 2021 beendet. Lediglich die Damen 40 müssen im September nochmals, zu ihrem letzten Verbandsspiel, antreten. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Reitergruppe Baindt Pferdeführerschein Umgang Im Umgang mit Pferden tragen wir eine besondere Verantwortung um ihren na- türlichen Bedürfnissen gerecht zu wer- den. Wir müssen dafür sorgen, dass es unseren Pferden gut geht. Dafür sind grundlegendes Wissen und Können nötig. Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Nachweis für die Kompetenz im richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung und spricht jeden an, der mit Pferden umgeht. Der Pferdeführerschein Umgang ist Voraussetzung für den Erwerb eines weiterführenden Abzeichens im Pfer- desport. Pferdeführerschein Reiten Das Reiten im Gelände und das Ausreiten gehören zu den schönsten Freizeitbeschäftigungen im Pferdesport, denn in der Natur kommt das Pferd seinem natürlichen Lebensraum am nächsten. Im öffentlichen Raum treffen sich die Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschützern und Jägern, Erholungssuchenden und Sportlern. Jeder Reiter trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen des Pfer- des sowie die eigene Sicherheit und die anderer Men- schen und Tiere. Der Pferdeführerschein Reiten ist ein Nachweis für die Kompetenz des Reiters im Alltag. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung. Wir bieten im Herbst 2021 diese beiden Lehrgänge an und freuen uns hierfür Martin Stellberger (Berittführer) für die Unterrichtserteilung gewonnen zu haben. Die Prüfung wird am 23.10. 2021 stattfinden. Wer Interesse hat, bitte bis 01.08.2021 bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 melden. Volleyball LJ Baindt Aktuelle Freizeitmöglichkeiten in der Volleyball Landjugend Baindt Lange genug haben wir alle in der Zwangspause gesteckt, jetzt kann die Freizeit endlich wieder gemeinsam ange- gangen werden! Wir freuen uns ab Oktober auf die kom- menden Staffeln im Modus Freizeit Mixed 4/2 für unsere beiden Mannschaften, in der alle Volley-Fans gern gese- hen sind (m/w/d olé). VLJ Baindt 1 tritt in der A-Staffel an, VLJ Baindt 2 ist in der B-Staffel gemeldet. Auch abseits der Mannschaftstätigkeiten gibt es viel zu erleben. Das Training findet ab 12. August wieder für alle statt, jeden Donnerstag von 20-22 Uhr in der Turnhalle der Klosterwiesenschule (Hygieneregeln werden jederzeit eingehalten). Dazu gibt es im Sommer oft spontan Beach- volleyball, einmal jährlich ein Hüttenwochenende, Weih- nachtsfeier, Besuche bei anderen Vereinen, und und und ... Bei Interesse melde Dich jederzeit bei Adi, 01573-5151616. Wir freuen uns auf alle Neuen! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderwoche Zugspitzgebiet (Ettal) vom 10.bis 15.Oktober 2021 Geplant sind 4 Wanderungen (für A und B Gruppe) Badersee -Eibseerunde, Waldblickweg - Kloster Ettal zum Schloß Linderhof, Wanderung rund ums Kloster Ettal , Rundweg - Best of Oberammergau. Preis Hotel ( Alphotel Ettal ) und Bus- fahrt: DZ mit HP p.P. € 540,00, EZ mit HP € 630,00. Anmeldung bei Ulla Vehe Bergmann, Tel. 0751 93442, E-Mail vehe-bergmann@t-online.de Stand Juli 2021 können nur vollkommen Geimpfte, Gene- sene und bei Reiseantritt ( 24 Std. vorher ) negativ getes- tete Personen teilnehmen. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, werden wir sie informieren. Rundwanderung Weitnau, Alttrauchburg, Weitnau Treffpunkt, Dienstag 3.August 2021, 8.30 Uhr Festplatz Weingarten, Gehzeit 3,50 Std., 9 km, HM 290m, Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder, Einkehr Bräustüble in Weitnau, Rückfahrt gegen 18.00 Uhr Anmeldung bis 02.08.2021, 20.00 Uhr bei WF Alfons Horn, Tel. 0751/42485 es gelten die hinsichtlich COVID 19 bekannten Hygiene- vorschriften, geimpft, getestet, genesen auf Nachweis. Stöcke und festes Schuhwerk unbedingt erforderlich, Rucksackvesper Wanderung findet nur beimgutem Wetter statt! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im August geboren sind, wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit Liebe Grüße Ihre Karin Maucher Vorsitzende Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten TERMINAKÜNDIGUNG Den Geheimnissen des Altdorfer Waldes auf der Spur... BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 01.08.2021 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW un- ter der Leitung von Robert Dingler eine Exkursion in den Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Altdorfer Wald. Unter dem Titel: „Wald schützen – Wald nutzen – Wald baden“ verspricht die Rundtour spannende Einblicke in dieses vielfältige Waldökosystem. Die Wan- derung dauert ca. 2.5 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos, Schlier-Hintemoos. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr un- ter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll, faszinierend, voll unbekannter, paradiesischer Biotope, Biodiversität pur, das größte zu- sammenhängende Waldgebiet Oberschwabens. Durch die aktuellen Entscheidungen zum Regionalplan und den geplanten Torf- und Kiesabbau ist er bedroht. Das hat der BUND Ravensburg-Weingarten zum Anlass genommen, um in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V., ein umfang- reiches Exkursionsprogramm zusammen zu stellen, wel- ches die Schätze dieses einzigartigen Gebietes sichtbar macht. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von zwölf sonntäglichen Exkursionen, die wöchentlich bis Anfang Oktober stattfinden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, his- torische Begebenheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Expertinnen gewinnen. Sehr kompetente, spannende und informative Führungen sind somit garantiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg beschäftigt sich mit Thema Kri- sendienst – Aufruf zur Teilnahme an Umfrage Jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines nahestehenden Menschen, Trennungen oder Suchtprobleme können weitere Grün- de für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situationen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es jedoch herausfordernd sein, schnell und frühzeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden An- sprechpersonen zu finden. An dieser Stelle setzt das neue Projekt des Landkreises Ravensburg namens „In.K.A.“ (Integrierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger gefragt sind. Mit einer Umfrage, zu deren Teilnahme unter https://sur- vey.lamapoll.de/Krisendienst alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind, wird ermittelt, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befragung werden in die Entwicklung des Krisendienstes einfließen. Die Teilnahme an der Um- frage ist anonym und bis Ende August möglich. Die Be- antwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, unter Tel. 0751 85 3123 oder per E-Mail an s.wangenheim@ rv.de. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder alleine. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. QR-Code zur Umfrage: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Elektronische Patientenakte: Nachbesserung notwen- dig • Transparenz: Nutzenabwägung braucht vollständige Informationen • Datennutzung darf nur nach aktiver Zustimmung durch Patient:innen erfolgen Am 1.7. hat die Einführung der Elektronischen Patien- tenakte einen weiteren Meilenstein erreicht. Bereits seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Ver- sicherten eine Elektronische Patientenakte anbieten, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen hatten im letzten Halbjahr Zeit, die technischen Vor- aussetzungen in ihren Praxen zu erfüllen. Nun haben Patient:innen die Möglichkeit, ihre Akte überall in das digitale Format zu überführen. „Diese technische Etappe kann ein Anlass für Verbrau- cherinnen und Verbraucher sein, über einen Umstieg auf die elektronische Patientenakte und dem damit ver- bundenen möglichen Nutzen, aber auch den gegebe- nen Risiken nachzudenken“, so Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit eine fundierte Entscheidung unter Abwägung aller Risiken und Nutzen getroffen werden kann, sind ausreichende und einfach zugängliche Informationen über den techni- schen Stand und mögliche Bestrebungen im Hintergrund dringend erforderlich.“ Ein Vorteil der Elektronischen Patientenakte (EPA): Durch die digitale Speicherung können Verbraucher:innen selbst und Behandelnde einen schnellen Überblick beispielswei- se über Gesundheitsinformationen, bereits durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse bekommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind jedoch noch wesentliche Nachbesserungen erforderlich. So lassen sich einzelne Dokumente bislang nicht sperren, das soll sich erst im nächsten Jahr ändern. Die Entscheidung, ob eine digitale Akte überhaupt angelegt werden soll und was mit den Daten der Patient:innen geschieht, muss außerdem in deren Hand liegen. Die derzeitigen Bestrebungen des Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung scheinen an dieser Datensouveränität zu rütteln: In einer aktuellen Studie schlägt der Rat vor, Daten aus Patien- tenakten automatisch für Forschungszwecke zur Verfü- gung zu stellen. Patient:innen, die das nicht wollen, müssen selbst aktiv werden und umständlich per „opt-out“ wider- sprechen. „Solche grundlegenden Entscheidungen dürfen auf keinen Fall über die Hintertür eingeführt werden und benötigen eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Grieble. Agentur für Arbeit Ravensburg Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da Ihre Familienkasse ist für Sie auch telefonisch erreichbar. Die regionalen Familienkassen sind derzeit nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind aber natürlich weiterhin für unsere Kundinnen und Kunden Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 erreichbar. Wir arbeiten stets daran, Sie bestmöglich zu unterstützen. Das heißt auch, dass Sie im Notfall online wie auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen können. Kindergeld: • Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) • Telefon 0711 9412220 Mo - Mi von 8 - 12 Uhr Do von 8 - 12 Uhr und von 13 - 17 Uhr Fr von 9 - 12 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenpflichtig) • Telefon Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33 Mo - So von 00 - 24 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Kinderzuschlag: Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Online: Gut zu wissen: Viele Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschlag, aber auch zu den Einmalzahlungen Kin- derbonus 2021 und Kinderfreizeitbonus 2021 finden Sie in unserem Online-Angebot unter www.familienkasse.de Über unseren Internetauftritt sind auch alle Antragsfor- mulare und Nachweisvordrucke verfügbar. DLRG Ortsgruppe Baienfurt - Sommerpause Schwimmtraining Von Montag, 28.6.2021 bis Montag, 19.07.2021 fand im Hallenbad Baienfurt wieder unser wöchentliches Training unter Corona-Bedin- gungen statt - mit halber Gruppenstärke und strengen Anforderungen an Abstände und Hygiene. Da sich alle an die Regeln gehalten haben, hat das Training vorbild- lich geklappt. Sommerpause Ab Montag, 26.07.2021 sind umfangreiche Sanierungs- maßnahmen im Hallenbad Baienfurt geplant, die die gesamten Sommerferien überdauern werden. Unsere Trainingspause wird deshalb auf jeden Fall bis Mitte Sep- tember sein. Ausblick Wie es nach den Sommerferien weitergeht, ist aufgrund der Baustelle und der Corona-Lage nicht vorhersehbar. Gerne würden wir wieder in voller Gruppenstärke ein Trai- ning anbieten, so dass alle jede Woche hochmotiviert für das nächste Schwimmabzeichen trainieren. Anfängerschwimmkurs Unsere nächsten Anfängerschwimmkurse im Herbst 2021 und Frühjahr 2022 sind belegt. Wir bitten Sie von Anfra- gen zu freien Schwimmkurzplätzen abzusehen. Sobald Anmeldungen wieder möglich sind, werden wir das auf unserer Homepage mitteilen. Warteliste Unsere Warteliste für die Aufnahme ins wöchentliche Training ist aufgrund der Corona-Schließmonate immer länger geworden, so dass wir auch hier aktuell nieman- den mehr auf die Liste eintragen können. Ferienprogramm Am Montag, 9. August bietet die DLRG Ortsgruppe Bai- enfurt einen Ferienprogrammpunkt. Von 14-17 Uhr gibt es einen Nachmittag am neuen DLRG-Heim in der Baindter Str. 48/1 in Baindt mit Spiel, Spaß und Wasser. Anmel- dungen zu der Veranstaltung sind über die Gemeinde Baienfurt möglich. Bundesaktion der DLRG Da sehr viele Kinder mehr als 1 Jahr nicht die Möglich- keit hatten schwimmen zu lernen oder das Erlernte zu festigen, ist die Gefahr von Ertrinkungsfällen, vor allem bei den Kleinen, dieses Jahr besonders hoch. Die DLRG appelliert an eine erhöhte Aufmerksamkeit der Eltern am Wasser – Handy einfach mal abschalten! Wir wünschen einen schönen, erholsamen Sommer. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt UKBW - Unfallkasse Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, in den Sommerschulen sowie bei Förderprogrammen Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf die bevor- stehenden Sommerferien und die damit verbundenen Be- treuungsangebote, in denen gespielt, gebastelt oder Aus- flüge unternommen werden. Doch was passiert, wenn sich ein Kind in der Ferienbetreuung verletzt? Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreuungs- maßnahmen der Gemeinde oder Schule teilnehmen, sind über die Unfallkasse Baden-Württem- berg (UKBW) automatisch und kostenfrei unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch bei einem Besuch der Sommerschulen im Land sowie bei der Teilnahme an den Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, „Lernbrücken“ oder „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Schulkinder erhalten in der Ferienbetreuung bei einem Unfall dieselbe umfangreiche Absicherung, die sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Diese Absicherung reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten bzw. stationären Versorgung, über Renten- und Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Schülerinnen und Schüler sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen Wegen versichert. Eltern brauchen dafür keine besondere Ver- sicherung abzuschließen. Sommerschulen und Förderprogramme: Unfallversichert! Der gleiche Versicherungsschutz besteht auch für den Sommerschulunterricht sowie die Teilnahme an den Lern- und Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de „Lernbrücken“ und „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Diese Angebote sollen den Schü- lerinnen und Schülern ermöglichen, Unterrichtsinhalte zu wiederholen und coronabedingte Lernlücken des zurück- liegenden Schuljahres zu schließen, um gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können. Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwerpunktmäßig werden die folgenden The- men behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschät- zender Umgang und Kommunikation mit demenzkran- ken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertie- fungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aro- mapflege bei Demenz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/ des Demenzkranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk De- menz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. An- meldeschluss ist Dienstag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt – Sommerschließzeit Ab Sonntag, 25. Juli wird das Hallenbad Baienfurt für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Maß- nahmen, die für 2020 geplant und zugunsten einer Som- meröffnung 2020 verschoben wurden, fallen mit Arbeiten zusammen, die für 2021 eingeplant waren. Es wird bis Mit- te September eine 6-wöchige Schließzeit geben. Sobald entschieden ist, wann das Hallenbad Baienfurt wieder in Betrieb geht, wird der Online-Shop für Kursbuchungen freigeschalten. Alle Öffnungsmaßnahmen richten sich auch nach der aktuellen Corona-Lage. Auf www.hallen- bad-baienfurt.de gibt es aktuelle Informationen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 20.08.2021 Redaktionsschluss: 17.08.2021, 21:00 Uhr und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Im Andenken an einen lieben verstorbenen Menschen etwas Gutes tun. Wünschen Sie sich von Ihren Trauergästen eine Spende für die Johanniter! Im Gedenken Gutes tun: Mit Ihrer Kondolenzspende! Gemeinsam: Spenden! Infos und Spendenboxen via QR-Code oder E-Mail: guenaelle.bartmann@johanniter.de oder per Tel.: 030 269 973 79 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Urlaubszeit Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. WIR HABEN URLAUB VOM 02.08.2021 BIS EINSCHL. 21.08.2021 Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Für alle, die einen Platz für den Anbau von Gemüse, Blumen und zum Entspannen suchen. Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Aktionsangebot: Schrebergarten Pacht für 75 € pro Monat anstatt 85 €. Die Monate Dezember und Januar sind kostenlos Reservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de wünscht Ihnen einen schönen Sommer Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 STELLENANGEBOTE „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Kleinbusfahrer/in Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Der Einsatzort ist der Bereich Neukirch/ Bodnegg/ Waldburg– Ravensburg. Für das Fahr- zeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren, sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de Ihre Ansprechpartnerin: Ilka Haas Tel. 07529/97158-20 Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinde- rungenmit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Für das Fahrzeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behin- derungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbstver- ständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de E-Mail info@omnibus-grabherr.de www.omnibus-grabherr.de Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Be- schäftigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insgesamt ca. 2,5 Stunden täglich. Für das Fahrzeug soll- te am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Be- hinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren so- wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Telefon: 07529 / 97158-0 Für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit sucht die Evangelische Kirchengemeinde Weingarten einen Kinder- und Jugendarbeiter (m/w/d) auf 450-EUR-Basis Weitere Infos: www.weingarten-evangelisch.de Zuverlässige Reinigungskraft 14-tägig in Baindt für ältere Dame gesucht. Kontakt unter 0173- 2779993 GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 5,47 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 30.07.2021
              2023-08-22_TEXT_BPä_GE_Mehlis.pdf

              ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 1,00 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 28.02.2024
                2023-08-22_TEXT_BPä_GE_Mehlis.pdf

                ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 1,00 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 28.02.2024
                  2023-08-22_TEXT_BPä_GE_Mehlis.pdf

                  ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen"