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2025-10-15_vBP_Agri-PV_Feuersberg_PLAN_endg.pdf

B 30 Stangenäcker Feuersberg Sulpacher Straße Wkst Schu Whs Scheu Scheu Stall 186 1111 1118 1120 1112 1113 11 00 1114 1115 1116 11 87 1188 1189 900 911 912 906 908 1108 1099 11 01 1119 98 7 907 905 1144 1117 1143/1 1143 1734 L 2 84 Fa hr ba hn ra nd 455 456 457 458 459 460 461 462 463 461 460 459 458 457 456455 454 453 452 452 453 454 455 455 454 455 456 457 458 Altablagerung "AA ehemaliger Graben Brunnenwiese" (Flächen-Nr. 01496-000) Private Grünfläche 10 83 1141 Sulpacher Straße 11,50 20,00 Agri-PV 15,80 Fa hr ba hn ra nd Fa hr ba hn ra nd B 30 Sichtfläche 3/110 90 8 Private Grünfläche Pflanzung Sichtfläche 3/200 kartiertes Biotop "Gräben nördl. Riedsenn" kartiertes Biotop "Feuchtwald i. NSG Schenkenwald S Mochenwangen" kartiertes Biotop "NSG Schenkenwald S Mochenwangen" Naturschutzgebiet "Schenkenwald" FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Private Grünfläche Private Grünfläche Pflanzung Pflanzung H 6,00m keine baul. Anlagen 20 -k V-F re ile itu ng 20 -k V-F re ile itu ng M 1: 1.000 2000m 10020 40 60 80 120 140 160 180 N Stadtplanung Artenschutz Immissions- schutz Landschafts- planung M 1: 1.000 Fassung 15.10.2025 Sieber Consult GmbH Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" 2025-03-17 vBP PV Feuersberg_PLAN 1/2023-XX-XX_BP XY_M1000[mehr]

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    Zuletzt geändert: 09.12.2025
    Bürgerstiftung

    Ein Stück Freiheit auf drei Rädern: Mit der neuen E-Rikscha durch Baindt Im Altenzentrum Selige Irmgard wurde am 4. September ein besonderes Ereignis gefeiert: die feierliche Übergabe einer neuen E-Rikscha durch die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und die Fahrradprofis. Das Fahrzeug wird künftig für kostenlose Ausfahrten zur Verfügung stehen und soll älteren Menschen mehr Mobilität, frische Luft und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Freude bei Einrichtungsleitung, Mitarbeitenden und vor allem bei den Bewohnerinnen und Bewohnern war groß. Zur Übergabe versammelten sich Gäste und Bewohnerinnen und Bewohner vor dem Altenzentrum. Darunter Baindts Bürgermeisterin Simone Rürup, Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie Volkher Lins vom Förderverein der Seligen Irmgard. Frau Rürup wünschte allen Beteiligten „allezeit gute Fahrt“ und zeigte sich begeistert von dem Projekt: „Ich freue mich schon darauf, wenn die Rikscha demnächst an meinem Bürofenster vorbeifährt.“ Gemeinschaftliches Engagement für mehr Teilhabe im Alter Die Anschaffung der E-Rikscha wurde durch das Zusammenspiel verschiedener Partner möglich gemacht: Gefördert wurde das Projekt durch die L-Bank, die Bürgerstiftung Baindt sowie die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt im Landkreis seit 2022 koordiniert und stetig weiterentwickelt. Einen wichtigen Teil zur Finanzierung leisteten vier engagierte Schülerinnen und Schüler des Albert-Einstein-Gymnasiums Ravensburg. Im Rahmen ihrer Seminararbeit organisierten sie ein Skilanglauf-Benefizrennen, das am 14. Februar 2025 in der Winterlandschaft von Balderschwang stattfand – mit großem Erfolg. Mit sportlichem Einsatz und viel Begeisterung sammelten sie gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen bedeutenden Teil der Mittel für die Rikscha. Ein konkreter, wirkungsvoller Beitrag – direkt für Menschen, die davon profitieren. „Radeln ohne Alter“ – ein Projekt mit Weitblick Die Idee zur Rikscha-Initiative stammt aus Kopenhagen, wo 2012 das internationale Projekt „Radeln ohne Alter“ ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, älteren Menschen durch Rikscha-Fahrten Mobilität, Teilhabe und Freude am Leben zu ermöglichen – und gleichzeitig Einsamkeit und Isolation entgegenzuwirken. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg setzt dieses Konzept seit 2022 gemeinsam mit den Fahrradprofis und weiteren Partnern erfolgreich in der Region um. Mittlerweile sind acht E-Rikschas im Landkreis unterwegs – gefahren von ehrenamtlichen Pilotinnen und Piloten, die regelmäßig kostenlose Ausfahrten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen anbieten. …. Kleine Ausflüge, große Wirkung Im Altenzentrum Selige Irmgard werden die ersten Touren bereits geplant. In Baindt haben wir schon drei Ehrenamtliche Fahrer gefunden, die unsere Seniorinnen und Senioren künftig durch Baindt und die nähere Umgebung begleiten: Armin Wucherer, Berthold Schmid und Martin Schmid. Gerade für Menschen, die ihre Einrichtung nur selten verlassen können, ist das eine unschätzbare Möglichkeit, wieder am Leben draußen teilzunehmen. Mitmachen erwünscht! Nach wie vor werden weitere Ehrenamtliche gesucht, die Lust haben, Rikscha-Fahrten in Baindt oder auch in einer der Senioreneinrichtungen in Ravensburg zu übernehmen – ob regelmäßig oder gelegentlich. Wer Interesse hat, kann sich direkt bei der Seligen Irmgard oder der Gemeindeverwaltung melden. Bürgerstiftung Baindt Mit der aktiven Beteiligung von Baindter Bürgerinnen und Bürgern soll eine unabhängige, autonom handelnde und gemeinnützige Stiftung für die Gemeinde entstehen. Diesen einstimmigen Beschluss fasste der Baindter Gemeinderat. Damit können Vermögenswerte auf Dauer zugunsten aller Einwohnerinnen und Einwohner erhalten sowie Spenden der Stiftung gezielt für lokale Projekte verwendet werden. Die Erträge des Stiftungsfonds kommen ausschließlich Projekten in der Gemeinde Baindt zugute. Der Stiftungsfonds wird unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (BSKR) verwaltet. Diese Struktur bietet viele Vorteile, darunter Kosteneffizienz, administrative Unterstützung, Synergien sowie die Nutzung eines bestehenden und sehr erfolgreichen Netzwerkes. Zunächst ist ein Stiftungskapital von 50.000 Euro nötig. 25.000 Euro trägt die Gemeinde Baindt bei. Im Wesentlichen bietet die BSKR der Gemeinde die Möglichkeit, Geld zu besseren Konditionen anzulegen und unterstützt darüber hinaus mit Kompetenz und Fachwissen. Die Gemeinde erhofft sich damit eine Förderung des sozialen Zusammenhalts, der lokalen Entwicklung und eine bessere Umsetzung bei gemeinnützigen Aufgaben und Herausforderungen. Welche Zwecke sollen in der Gemeinde Baindt unterstützt werden? Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit Bildung, Erziehung und Sport Förderung von Menschen in sozialer Not, bei Benachteiligung und in besonderen Lebenslagen Kunst, Kultur und Musik Umwelt- und Naturschutz Wie kann sich jeder und jede Einzelne in die Bürgerstiftung Baindt einbringen? Werden Sie Zustifterin oder Zustifter der Bürgerstiftung Baindt. Ab einer Zustiftung von 500 Euro werden Sie Teil der Stifterversammlung und erhalten eine Stifterurkunde. Außerdem können Sie die Bürgerstiftung durch eine Spende in beliebiger Höhe unterstützen. Sie haben die Möglichkeit, die Bürgerstiftung per Testament zu unterstützen. Wohin kann die Zustiftung oder Spende überwiesen werden? Kontoinhaber: Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (Zusatzfeld, falls vorhanden: Bürgerstiftung Baindt) Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE 37 6505 0110 0101 1990 30 Bitte geben Sie Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.[mehr]

    Zuletzt geändert: 23.10.2025
    Ausschreibung-Kulturlandschaftspreis2026.pdf

    Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2026 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2026 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2026 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2026 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Weil’s um mehr als Geld geht. Sinn stiften liegt in unserer Natur. Weil echte Nachhaltigkeit allen etwas bringt. Deshalb unterstützen 760 gemeinnützige Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe viele wichtige Projekte. Regional verbunden und bürgernah: Wir stiften mehr Sinn in unserer Gesellschaft. S_Anzeige_Kulturlandschaftspreis_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 1S_Anzeige_Kulturlandschaftspreis_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 1 15.12.25 15:3915.12.25 15:39[mehr]

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      Zuletzt geändert: 28.01.2026
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      F riesenhäusler S traß e Ziegeleistraße G ar te ns tra ße B os ch st ra ß e Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw ei le r S tra ße Rathaus Kirchweg Dorfplatz Dorfplatz Mühlstraße Amselstraße ThumbstraßeK üferstraß e Bos ch st ra ße Sulzmoosbach Oberer Brühl Sp ie lm an ns w eg F is ch er st ra ß e Maybachstraße K nechtenhausgässle 7 9 6 4 2 3 4 5 1 8 7 3 5 8 5 4 2 7 6 5 2 3 42 16 3 2 6 8 8 7 5 3 6 4 2 1 1 9 7 9 8 1 4 3 5 8 6 5 3 2 1 3 1 2 3 4 6 2 8 17 13 11 25 26 12 29 15 17 21 36 24 26 13 14 16 18 12 10 20 19 26 17 14 15 10 10 35 11 18 14 19 25 21 17 20 18 16 10 14 30 28 26 24 27 15 1113 25 23 21 19 51 49 57 11 55 10 14 61 47 12 20 24 52 55 53 48 38 14 13 /8/7/6 51 71 72 62 58 49 50 47 41 34 32 31 20 30 12 30 28 15 23 27 10 12 29 31 35 33 5/1 2/1 2/1 8/ 38/ 2 8/ 1 6/6 84 2 575 175 809 190 194 173 247 7/1 8/4 815 /6 9 /1 9/1 7 238 811 810 808 807 770 772 749 674 678 672 671 /1 8 207 /6 8 /6 7 /6 6 /6 5 /6 4 237 236 243 186 172 193 953 6/9 7/3 7/2 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/2 6/5 271270 840 814 813 812 841 817 816 1/ 7 1/ 5 1/ 6 1/1 35/1 11 /1 10 /1 10 /2 10 /3 16 /2 16 /1 12 /212 /1 12 /3 24 /2 24 /1 17 /1 55/3 56/2 57/3 56/4 62/3 56/3 53/155/2 55/8 55 /9 34/9 34/3 50/4 48/4 58/5 50/8 62/5 51/1 48/1 34/6 49/7 49/8 34/2 8/13 58/7 58/6 58/4 55/5 50/7 50/6 57/1 56/5 55/4 77/3 70/1 62 /4 72/2 72/1 62/2 58/9 58/8 67/1 48/2 47/4 49/1 50/5 49/6 50/3 49/5 49/4 49/3 49/9 34/4 48/3 41/9 41/7 47/3 34/1 35/1 34/8 34/7 41/5 40/2 41/4 41/3 40 /1 41/2 34/5 6/10 8/11 14/3 14/2 14/1 8/15 8/14 8/10 17 /2 55/12 55/13 55/14 55/15 186/3 575/2 20 6/ 2 20 6/ 1 55 /1 1 206/4 55/10 192/5 186/1 192/2 34/10 190/3 175/5 49/16 41/10 254/1 207/3 243/1 208/2 207/5 207/4 207/9 207/2 207/1 206/8 243/2 238/1 238/2 186/2 58/12 175/4 175/6 50/11 174/6 175/3175/2 175/9 175/8 175/7 174/2 206/3 206/6 206/5 20 0/ 1 190/2 190/1 58/10 192/3 192/1 191/2 58 /1 1 49/15 49/14 49/13 49/12 49/11 49/10 41/12 41/11 575/3 247/6 247/4 247/3 246/1 247/2 247/1 243/4 247/9 246/3 840/1 815/1 254/2 206/56 206/54 175/10 208/26 208/20 208/29 208/23 208/22 208/21 208/28 20 7/ 16 208/27 207/10 206/58 20 6/ 70 206/57 207/11 17 4/ 13 171/12 171/10 175/13 175/12 175/11 ± Stand: 07.08.2025 0 5025 Meter Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorgesehene 3. Erweiterung Gebietsabgrenzung (7,1 ha) Legende 1:2.000 Gebietserweiterung (ca. 0,3 ha) 07502940640 2025-08-28T08:25:40+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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        F riesenhäusler S traß e Ziegeleistraße G ar te ns tra ße B os ch st ra ß e Al te B 3 0 Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße M ar sw ei le r S tra ße Rathaus Kirchweg Dorfplatz Dorfplatz Mühlstraße Amselstraße ThumbstraßeK üferstraß e Bos ch st ra ße Sulzmoosbach Oberer Brühl Sp ie lm an ns w eg F is ch er st ra ß e Maybachstraße K nechtenhausgässle 7 9 6 4 2 3 4 5 1 8 7 3 5 8 5 4 2 7 6 5 2 3 42 16 3 2 6 8 8 7 5 3 6 4 2 1 1 9 7 9 8 1 4 3 5 8 6 5 3 2 1 3 1 2 3 4 6 2 8 17 13 11 25 26 12 29 15 17 21 36 24 26 13 14 16 18 12 10 20 19 26 17 14 15 10 10 35 11 18 14 19 25 21 17 20 18 16 10 14 30 28 26 24 27 15 1113 25 23 21 19 51 49 57 11 55 10 14 61 47 12 20 24 52 55 53 48 38 14 13 /8/7/6 51 71 72 62 58 49 50 47 41 34 32 31 20 30 12 30 28 15 23 27 10 12 29 31 35 33 5/1 2/1 2/1 8/ 38/ 2 8/ 1 6/6 84 2 575 175 809 190 194 173 247 7/1 8/4 815 /6 9 /1 9/1 7 238 811 810 808 807 770 772 749 674 678 672 671 /1 8 207 /6 8 /6 7 /6 6 /6 5 /6 4 237 236 243 186 172 193 953 6/9 7/3 7/2 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/2 6/5 271270 840 814 813 812 841 817 816 1/ 7 1/ 5 1/ 6 1/1 35/1 11 /1 10 /1 10 /2 10 /3 16 /2 16 /1 12 /212 /1 12 /3 24 /2 24 /1 17 /1 55/3 56/2 57/3 56/4 62/3 56/3 53/155/2 55/8 55 /9 34/9 34/3 50/4 48/4 58/5 50/8 62/5 51/1 48/1 34/6 49/7 49/8 34/2 8/13 58/7 58/6 58/4 55/5 50/7 50/6 57/1 56/5 55/4 77/3 70/1 62 /4 72/2 72/1 62/2 58/9 58/8 67/1 48/2 47/4 49/1 50/5 49/6 50/3 49/5 49/4 49/3 49/9 34/4 48/3 41/9 41/7 47/3 34/1 35/1 34/8 34/7 41/5 40/2 41/4 41/3 40 /1 41/2 34/5 6/10 8/11 14/3 14/2 14/1 8/15 8/14 8/10 17 /2 55/12 55/13 55/14 55/15 186/3 575/2 20 6/ 2 20 6/ 1 55 /1 1 206/4 55/10 192/5 186/1 192/2 34/10 190/3 175/5 49/16 41/10 254/1 207/3 243/1 208/2 207/5 207/4 207/9 207/2 207/1 206/8 243/2 238/1 238/2 186/2 58/12 175/4 175/6 50/11 174/6 175/3175/2 175/9 175/8 175/7 174/2 206/3 206/6 206/5 20 0/ 1 190/2 190/1 58/10 192/3 192/1 191/2 58 /1 1 49/15 49/14 49/13 49/12 49/11 49/10 41/12 41/11 575/3 247/6 247/4 247/3 246/1 247/2 247/1 243/4 247/9 246/3 840/1 815/1 254/2 206/56 206/54 175/10 208/26 208/20 208/29 208/23 208/22 208/21 208/28 20 7/ 16 208/27 207/10 206/58 20 6/ 70 206/57 207/11 17 4/ 13 171/12 171/10 175/13 175/12 175/11 ± Stand: 07.08.2025 0 5025 Meter Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorgesehene 3. Erweiterung Gebietsabgrenzung (7,1 ha) Legende 1:2.000 Gebietserweiterung (ca. 0,3 ha) 07502940640 2025-08-28T08:25:40+0200 Baindt, 28.08.2025 08:25 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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          Zuletzt geändert: 28.08.2025
          NaTour.Bauwagen des LEV kommt nach Baindt

          NaTour.Bauwagen des LEV kommt nach Baindt, Es ist bald soweit, denn der nagelneue Natourbauwagen des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. macht im Zeitraum vom 26. Mai bis 8. Juni 2025 auch in Baindt Station. Von Frühling bis Herbst diesen Jahres, reist der Bauwagen durch die Region Allgäu- Oberschwaben und bringt spannende Naturerlebnisse direkt vor Ihre Haustür. Voll ausgestattet für unvergessliche Abenteuer wird der rollende Seminarraum von einer engagierten Umweltpädagogin begleitet, die mit kreativen und lehrreichen Aktivitäten rund um die Themen Umwelt- und Naturschutz begeistert. Das Angebot richtet sich unter anderem an Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Familien, Senioren, sowie Vereine und Firmen. Sie sind an einer Nutzung des Bauwagens interessiert? Nähere Informationen zum Natourbauwagen, den verschiedenen buchbaren Programmen sowie zur Kostenstruktur, erhalten Sie auf der eigens eingerichteten Internetseite unter folgendem Link: https://natourbauwagen.de/ Sie möchten gerne wissen, ob der Bauwagen zum Wunschtermin noch frei ist oder wollen diesen verbindlich buchen? Dann gelangen Sie unter folgendem Link direkt zum Buchungssystem für den Standort in Baindt: https://buytickets.at/levravensburg/1585585 Sie haben Rückfragen? Dann zögern Sie nicht und wenden sich gerne direkt an Frau Mara Czermin, die begleitende Umweltpädagogin des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (Mail: mara.czermin@lev-ravensburg.de ). Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

          Zuletzt geändert: 01.04.2025
          Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

          Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

          Zuletzt geändert: 24.02.2025
          Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt

          Wasserentnahmen weiterhin untersagt, Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verlängert das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 12. August. Die sogenannte Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 12. August 2025. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen . Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lagebericht-wassernutzung . Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landratsamtes Ravensburg.[mehr]

          Zuletzt geändert: 17.07.2025
          Landesgartenschau

          Alle Gemeinden an einem Tisch auf der Landesgartenschau An einer langen Tafel vor dem Landkreispavillon kann gevespert, diskutiert, gespielt, gerastet und „gehockt“ werden. Jede Gemeinde des Landkreises Ravensburg soll mit einem „besonderen“ Stuhl an dieser Tafel vertreten sein. Bei dem „Stuhl“ der Gemeinde Baindt handelt es sich um ein nachgebautes Chorgestühl aus dem ehemaligen Baindter Kloster: Die Gemeinde Baindt kann auf eine über 750-jährige Klostertradition zurückblicken. Im Jahr 1240 kamen die ersten Zisterzienserinnen, einem Reformorden der Benediktiner, nach Baindt. Dort bezogen sie zunächst ein Provisorium. 40 Jahre später, im Jahr 1280 wurde die Klosterkirche fertiggestellt und 1308 erhielten die Schwestern ihr erstes Chorgestühl, welches ein Baindter Klosterbruder gestiftet hat. „Beten ohne nachlassen“ (1 Thess. 5,17) – darin sahen die Schwestern ihren Auftrag. Dazu versammelten sich die Chorfrauen sieben Mal am Tag und auch in der Nacht im Chorgestühl, insgesamt mehr als sechs Stunden. 1802/03 wurde das Kloster aufgehoben, doch die Frauen blieben in Baindt bis1850 die letzte Chorfrau verstarb. Im Jahr 1849 wurde in der Gemeinde Baindt die Piuspflege, eine Einrichtung für verwahrloste Kinder gegründet. 1860 verließ die Piuspflege Baindt und wechselte nach Oggelsbeuren. Franziskanerinnen aus Heiligenbronn (Schwarzwald) übernahmen 1903 das leerstehende Kloster und richteten darin ein Heim für Kinder ein. Ein Kindergarten und eine Schule für sehbehinderte Kinder kam im Jahr 1980 dazu. 2021 schließlich verließen die letzten beiden Schwestern Baindt und kehrten ins Mutterhaus nach Heiligenbronn zurück. Das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen wird heute von der Stiftung St. Franziskus im ehemaligen Kloster in Baindt weitergeführt. Audiodatei (MP3-Audiodatei, 904,97 KB, 24.04.2024) Sprecherin: Bürgermeisterin Simone Rürup Text zur Audiodatei: Schnaufen Sie durch auf dem Stuhl der Gemeinde Baindt am Tisch des Landkreises Ravensburg. Herzlich willkommen zu einer kurzen Reise durch die Geschichte der Gemeinde Baindt. Sie sitzen auf dem detailgetreuen Nachbau eines Chorgestühls des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters in Baindt, das im Jahr 1240 von Konrad von Winterstetten gegründet wurde. Noch im selben Jahr siedelte die Schwesterngemeinschaft nach Baindt in den „Hortus floridus“, den „blühenden Garten“ über. Auch heute noch ist die Gemeinde Baindt ein „blühender Garten“. Die Gemeinde setzt sich aktiv für Biodiversität und Artenvielfalt ein. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf der Landesgartenschau in Wangen im Allgäu. Weitere Infos zur Landesgartenschau in Wangen 2024 . Landkreispavillon – Naturfaser-Holz-Hybridkonstruktion Im Zuge der Landesgartenschau in Wangen im Allgäu wurde ein Holz-Naturfaser-Pavillon gebaut. In diesem Pavillon ist unter anderem der Landkreis Ravensburg untergebracht. Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart umgesetzt. Ziel war es, aufzuzeigen, wie nachhaltiges und klimagerechtes und zugleich digitales Bauen funktionieren kann. Diese neuartige Bauweise setzt auf regional erzeugte Rohstoffe, Baumaterialien, die CO2 speichern, erneuerbar und in den Stoffkreislauf rückführbar sind. Außerhalb des Pavillons gibt es zusätzlich reichlich Platz auf der befestigten Fläche, auf der Wiese, der Bühne und am Tisch der Gemeinden. Ein weiteres Highlight werden die drei „Landkreis-Gärten“, die die Themen „Moor – Biodiversität – Ernährung“ vereinen.[mehr]

          Zuletzt geändert: 23.10.2025
          Wahlen

          Wählerverzeichnis Landtagswahl – Rosenmontag, 16. Februar 2026 Am Rosenmontag, den 16. Februar 2026, bleibt das Rathaus geschlossen. Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist jedoch im Bürgeramt zu den regulären Öffnungszeiten (08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr) möglich. Bitte an der Tür klingeln. Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachnung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08. März 2026 Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Landtagswahl 08. März 2026 Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg – alle wichtigen Infos im Überblick https://www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg Informationen des Landkreises https://www.rv.de/landkreis/Wahlen Informationen des Innenministeriums https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026 Erklärfilme zur Landtagswahl Briefwahl für die Landtagswahl am 08.03.2026 Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, füllt den Stimmzettel persönlich aus, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar im Zeitraum vom 26. Januar 2026, 08:00 Uhr bis zum 01. März 2026, 23:59 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: Ihren Familien- und Vornamen Ihr Geburtsdatum Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-12 gegeben. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-11 . Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.[mehr]

          Zuletzt geändert: 13.02.2026

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