Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 755 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 81 bis 90 von 755.
Anlage_2_-_Fragebogen_für_Bauplatzbewerber_Lilienstraße_Einheimischenmodell.pdf

© Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 1 von 8 Anlage 2 zur Vergaberichtlinie für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet „Lilienstraße“, allgemeines Wohngebiet, in der Ge- meinde Baindt - Fragebogen für Bauplatzbewerber - Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlech- ter. Bei Interesse an einem Bauplatz lassen Sie uns Ihre vollständige Bewerbung bitte bis spä- testens 14.09.2025 zukommen. Bewerbungen, die nach der Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die folgende Adresse: Bürgermeisteramt Baindt Baugebiet Lilienstraße Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Für Ihre Bewerbung füllen Sie bitte diesen Fragebogen gut leserlich aus und legen die ent- sprechenden Nachweise bei. Im Fragebogen ist vermerkt, welche Nachweise bereits mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind. Sonstige Nachweise müssen von Ihnen vorgehalten, aber erst nach Aufforderung vorgelegt werden. In begründeten Einzelfällen kön- nen Nachweise innerhalb der von der Gemeinde festgesetzten Frist nachgereicht werden. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung ab und vermerken Sie dies im Anhang. Ansonsten können Ihre Angaben nicht berücksichtigt werden. Sollten die Felder für Ihre Angaben nicht ausreichen, vermerken Sie dies bitte im Fragebogen und legen diese auf einem separaten Blatt den Bewerbungsunterlagen bei. Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben freiwillig sind. Sollten Sie Angaben machen, müssen diese jedoch richtig und vollständig sein. Falschangaben führen zum Ausschluss des Verga- beverfahrens. Machen Sie Angaben, die für das Vergabeverfahren relevant sind, nicht, kann Ihr Antrag im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie die Erklärung auf Seite 7, die Sie als Antragsteller abgeben müssen. Es wird ausdrücklich auf die Gültigkeit der Vergaberichtlinien der Gemeinde Baindt für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet „Lili- enstraße“, allgemeines Wohngebiet vom 01.07.2025 hingewiesen. Die Vergaberichtli- nien sind vollumfänglich zu beachten. Sollten die Voraussetzungen der Richtlinien nicht erfüllt werden, bitten wir Sie, von einer Antragstellung abzusehen. Ansprechpartner der Gemeinde Sollten Sie Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Vergabeverfahren haben, können Sie sich gerne an uns wenden: Bürgermeisteramt Baindt Ansprechpartner: Petra Jeske / Nicole Gerhardt E-Mail: p.jeske@baindt.de / n.gerhardt@baindt.de Tel.: 07502 94 06-51 / 07502 94 06 -26 Fax: 07502 94 06-18 © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 2 von 8 1 Antragsteller - Angaben zu den Personen 1.1 Erster Antragsteller Name: Vorname: Straße und Hausnum- mer: PLZ und Ort: Geburtsdatum: Familienstand: ☐ ledig ☐ verheiratet ☐ geschieden ☐ verwitwet ☐ eingetragene Lebenspartnerschaft ☐ aufgehobene Lebenspartnerschaft ☐ durch Tod aufgelöste Lebenspartnerschaft Falls Sie in einer Ehe/Partnerschaft le- ben: Wird Ihr Ehepartner/Partner mit Ihnen in den geplanten Neubau einziehen? ☐ Ja ☐ Nein Falls ja, ist Ihr Partner auch Antragsteller (d.h. zwei Antragsteller)? ☐ Ja ☐ Nein Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, bitte Daten des zweiten Antragstel- lers unter 1.2. angeben. Zudem müssen bei allen folgenden Abfragen die Angaben von jeweils beiden Antragstellern gemacht werden. Erreichbar unter (Tele- fonnummer / E-Mail) Zweiter Antragsteller - Partner, welcher in den geplanten Neubau einziehen wird Name: Vorname: Straße und Hausnum- mer: PLZ und Ort: Geburtsdatum: Familienstand: ☐ ledig ☐ verheiratet ☐ geschieden ☐ verwitwet ☐ eingetragene Lebenspartnerschaft ☐ aufgehobene Lebenspartnerschaft ☐ durch Tod aufgelöste Lebenspartnerschaft Erreichbar unter (Tele- fonnummer / E-Mail) © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 3 von 8 1.2 Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Baindt Name und Geburtsdatum der Kinder Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die dauerhaft im Haushalt des An- tragsstellenden leben, d.h. in den geplanten Neubau mit einziehen werden Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die nicht dauerhaft im Haushalt des/der Antragsteller(s) leben: Bitte auch angeben, ob bzw. in welchem Umfang die Kinder zeitweise im Haushalt leben und in den ge- planten Neubau einziehen werden. 1.3 Sonstige Angehörige, die in den geplanten Neubau einziehen werden Name, Vorname Verwandtschafts- verhältnis- und grad Geburtsdatum Besondere Begründung für den Einzug z.B.: Pflegebedürftigkeit o- der Schwerbehinderung Bitte beachten Sie, dass nur solche pflegebedürftige Angehörige berücksichtigt werden können, die zum Stichtag (04.07.2025) bereits im selben Haushalt wie die Antragsstel- lenden leben und gemeinsam mit diesen auf das Baugrundstück umziehen werden. 1.4 Ehrenamtliches Engagement Hinweis: Ehrenamtliches Engagement mit herausragender oder arbeitsintensiver Funktion unter Berücksichti- gung der Dauer. Als herausragende oder arbeitsintensive Funktion werden insbesondere folgende Eh- renämter bewertet: Funktionsträger oder Übungsleiter (z.B. nicht in der Satzung benanntes Vorstands- amt, Trainer Sportverein, Dirigent Musik- oder Gesangsverein, usw.) eines eingetragenen und gemein- nützigen Vereins mit einem Zeitaufwand von mindestens 15 Stunden pro Monat. Dies gilt ebenso für die Tätigkeit des Bewerbers in einer im Katastrophen-/Bevölkerungsschutz tätigen Einrichtung, Behörde oder Organisation. Die Aufzählung ist nicht abschließend, soll aber möglichst konkret beschreiben, wel- che Art von Ehrenämtern als besonders herausragend oder arbeitsintensiv bewertet werden. Zum fest- gelegten Stichtag (04.07.2025) muss mind. noch ein ehrenamtliches Engagement ausgeübt werden. Die Dauer muss pro Antragsteller mind. ein Jahr betragen. Für die Berechnung der Dauer wird als End- datum der festgelegte Stichtag (04.07.2025) zu Grunde gelegt. Die Anzahl der Punkte ist von der Dauer des ehrenamtlichen Engagements des Antragstellers abhängig. Bei zwei Antragstellern werden die Zei- ten der beiden Antragsteller addiert. Zeiten mehrerer Ehrenämter einer Person werden ebenfalls ad- diert. © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 4 von 8 Angabe Organisation(en) und Beschreibung der Tä- tigkeit(en) und des Um- fangs jeweilige Dauer (von/bis) Erster Antragstellender Zweiter Antragstellender 2 Ortsbezug zur Gemeinde Baindt 2.1 Erstwohnsitz in der Gemeinde Baindt Erster Antragstellender Zweiter Antragstellender In Baindt mit Erstwohnsitz wohnhaft seit (Datum) bzw. von/bis (Datum): Hinweis: Bei Unterbrechungen bitte alle Zeiten (von/bis) mit genauem Datum an- geben. 2.2 Arbeitsverhältnis oder Selbstständigkeit in der Gemeinde Baindt Erster Antragstellender Zweiter Antragstellender Bestehende und ununterbrochene Arbeitsverhältnisse oder Selbststän- digkeiten seit (Datum) bzw. von/bis (Datum): © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 5 von 8 3. Grundbesitz und Immobilieneigentum der Antragsteller Hinweis: Sofern zwei Personen Antragsteller sind und Sie die Vermögenswerte getrennt haben oder Sie diese getrennt angeben möchten, machen Sie die Angaben bitte pro Person. Für jede Person steht eine extra Tabelle zur Verfügung. Sofern Sie jedoch als Paar gemeinsame Vermögenswerte haben oder Sie diese in der Summe gemeinsam angeben möchten, könnten Sie die gesamten Vermögenswerte in einer Tabelle angeben. 3.1 Vermögenswerte des ersten Antragstellers bzw. gemeinsame Angaben bei Paaren Wir sind zwei Antragsteller und machen unsere Anga- ben ☐ gemeinsamen in dieser Tabelle ☐ getrennt in beiden Tabellen Der Antragsteller hat bestehendes Wohneigentum (Wohnung und/ oder Haus) ☐ Nein ☐ Ja Der Antragsteller ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks ☐ Nein ☐ Ja Falls eine der o.g. Fragen mit ja beantwortet wurde, bitte die folgenden Angaben machen: Nr. Art des Immobilieneigentums und Grundbesitzes mit Angabe der Lage und Größe (Wohnung, Wohngebäude, Baugrundstück) 3.2 Vermögenswerte eines weiteren Antragstellers / sonstigen Haushaltsange- hörigen (bei getrennter Angabe) Der Antragsteller hat bestehendes Wohneigentum (Wohnung und/ oder Haus) ☐ Nein ☐ Ja Der Antragsteller ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks ☐ Nein ☐ Ja Falls eine der o.g. Fragen mit ja beantwortet wurde, bitte die folgenden Angaben machen: Nr. Art des Immobilieneigentums und Grundbesitz mit Angabe der Lage und Größe (Wohnung, Wohngebäude, Baugrundstück) © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 6 von 8 3.3 Vermögenswerte eines sonstigen Haushaltsangehörigen Der Antragsteller hat bestehendes Wohneigentum (Wohnung und/ oder Haus) ☐ Nein ☐ Ja Der Antragsteller ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks ☐ Nein ☐ Ja Falls eine der o.g. Fragen mit ja beantwortet wurde, bitte die folgenden Angaben machen: Nr. Art des Immobilieneigentums und Grundbesitz mit Angabe der Lage und Größe (Wohnung, Wohngebäude, Baugrundstück) 4 Angaben zum gewünschten Bauplatz bzw. geplanten Bauvorha- ben und der Finanzierung 4.1 Bauplatzwünsche Bauplatzwünsche/Priorität (1-13) Flurstücksnummer 1. Bauplatzwunsch: 2. Bauplatzwunsch: 3. Bauplatzwunsch: 4. Bauplatzwunsch: 5. Bauplatzwunsch: 6. Bauplatzwunsch: 7. Bauplatzwunsch: 8. Bauplatzwunsch: © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 7 von 8 9. Bauplatzwunsch: 10. Bauplatzwunsch: 11. Bauplatzwunsch: 12. Bauplatzwunsch: 13. Bauplatzwunsch: 4.2 Finanzierung Als Nachweis muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung für ein ent- sprechendes Bauvorhaben eines Kreditinstituts vorgelegt werden. Hinweis: Nach Rücksprache mit örtlichen Kreditinstituten ist eine grundsätzliche Aussage über eine Fi- nanzierbarkeit bei rechtzeitiger Terminvereinbarung i.d.R. zeitnah möglich (es sind i.d.R. keine konkre- ten Bauplanungen erforderlich, es können ungefähre Baukosten / realistische Richtwerte angegeben werden.). 5 Erklärung Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die Vergaberichtlinien der Gemeinde Baindt für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet „Lilienstraße“, allgemeines Wohngebiet vom 01.07.2025 ausdrücklich anerkenne/n. Rechtsansprüche gegenüber der Ge- meinde Baindt sind ausgeschlossen. Ich/Wir versichere/n, dass die Angaben sämtlicher Daten für die Punkteermittlung von mir/uns selbst wahrheitsgemäß gemacht und sorgfältig geprüft wurden. Ich/wir versicher(n) hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Ich bin/wir sind mit der Überprüfung meiner/un- serer Angaben einverstanden und diese bei Bedarf nachzuweisen. Mir/Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Verga- beverfahren oder nach der Vergabeentscheidung zur Rückabwicklung führen können und die Gemeinde sich für diese Fälle das Recht vorbehält, strafrechtliche Schritte einzuleiten und ggf. auch weitere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zudem ist bekannt, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der schriftlich gemachten Angaben im Bewerbungs- verfahren mit Abschluss des Kaufvertrages erneut bestätigt werden müssen. Mir/uns ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Bauplatzes besteht. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Angaben von der Gemeinde Baindt zum Zwecke der Durchführung dieses Vergabeverfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ich/Wir bin/sind darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen des vorstehend genannten Zwecks erhobenen persönlichen Daten unter Beachtung des Landesdatenschutz- gesetz (LDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ich/Wir wurde/wurden darauf auf- merksam gemacht, dass die Angabe meiner/unserer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich/wir mein/unser Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können. Meine/Unsere Widerrufserklä- rung werde/werden ich/wir richten an: info@baindt.de © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 8 von 8 _______________________________ Ort, Datum ___________________________________ Unterschrift des ersten Antragstellers ___________________________________ Unterschrift des zweiten Antragstellers _________________________________ Name der ersten Antragsstellers in Druckbuchstaben ___________________________________ Name des zweiten Antragsstellers in Druckbuchstaben[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 225,17 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 02.07.2025
    Ausschreibung_Bauleistungen_Enthärtungsanlage.pdf

    Öffentliche Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme Teilnahmewettbewerb nach § 20 Abs. 4 VOB/A Bauaahe Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Bauherr Geei de Bai dt P aug Bau eitug irch er E ergie GbH Art der Bau eistug Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Gewerbe Eetr u d Sa itr Eireichugsteri tag 19 03 2025 10%59 Uhr eit ud rt des Erffugsteris tag 19 03 2025 11%00 Uhr Sit'u gssaa Rathaus Bai dt Ede der usch agsfrist Freitag 18 04 2025 Ausfhrug% ,wische W 16 u d 26 i /ahr 2025 Agebotsausgabe% Ab ittwch 19 02 2025 Die A frderu g der Vergabeu terage erfgt ste frei as pdf4Datei per ai a % bauat2@bai dt de achprfste e ach 31 VB$A 6a dratsat Rave sburg as Rechtsaufsichtsbeh8rde Bai dt 19 02 2025 Bauatseiteri Pa u g u d Baueitu g Petra /ese Fa irch er E ergie GbH[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 83,43 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 19.02.2025
      Anlage_1_-_Checkliste_Lilienstraße_Einheimischenmodell.pdf

      © Gemeinde Baindt Stand: 02.07.2025 Seite 1 von 1 Anlage 1 zur Vergaberichtlinie für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet „Lilienstraße“, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Baindt – Checkliste – Diese Checkliste hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren erfüllen (1.) und wie Sie am Vergabeverfahren teilnehmen können (2.). 1. Erfüllung der Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren Antragsberechtigte Personen Die Antragsteller sind zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und geschäftsfähig? ☐ Nein ☐ Ja Die Antragsteller werden in das geplante Bauvorhaben einziehen (Eigennutzung, zumindest mit einer Wohnung)? ☐ Nein ☐ Ja Bei der Zuteilung eines Bauplatzes werden die Personen, die den Antrag gestellt haben (Sie und ggf. Ihr Lebenspartner/ Ehegatte), Vertragspartner des Kaufvertrages sein? ☐ Nein ☐ Ja 2. Teilnahme am Vergabeverfahren 2.1. Vergaberichtlinien Lesen Sie die Vergaberichtlinie für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet „Lilienstraße“, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Baindt, sorgfältig durch. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. 2.2. Bewerbungsunterlagen Füllen Sie den Fragebogen (Anlage 2) gut leserlich und vollständig aus und unterschreiben Sie diesen. Mit der Unterschrift müssen Sie die Erklärung am Ende des Fragebogens bestätigen. Legen Sie die folgenden Nachweise bei: Nachweis über die Finanzierbarkeit: eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung für ein entsprechendes Bauvorhaben eines Kreditinstituts. Alle sonstigen Nachweise müssen von Ihnen vorgehalten, jedoch erst nach Aufforderung vorgelegt werden. 2.3 Bewerbungsfrist und Abgabe Lassen Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens 14.09.2025 (Zeitpunkt des Eingangs bei der Gemeinde) zukommen. Bewerbungen, die nach der Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die folgende Adresse: Bürgermeisteramt Baindt Baugebiet Lilienstraße Marsweilerstraße 4 88255 Baindt[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 136,49 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 02.07.2025
        Anlage_1_-_Checkliste_Lilienstraße_Höchstgebot.pdf

        © Gemeinde Baindt Stand: 04.07.2025 Seite 1 von 1 Anlage 1 zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken gegen Höchstgebot im Bebauungsplan- gebiet „Lilienstraße“, allgemeines Wohngebiet – Checkliste – Diese Checkliste hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Bieterverfahren erfüllen (1.) und wie Sie am Verfahren teilnehmen können (2.). 1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Bieterverfahren Die Bieter sind zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und geschäftsfähig? ☐ Nein ☐ Ja Die Bieter werden in das geplante Bauvorhaben einziehen (Eigennutzung, zumin- dest mit der Hauptwohnung als Erstwohnsitz bewohnen)? ☐ Nein ☐ Ja Bei der Zuteilung eines Bauplatzes werden die Personen, die das Angebot abgeben (Sie und ggf. Ihr Partner), Vertragspartner im Kaufvertrag sein? ☐ Nein ☐ Ja Die Bieter könnten den Kaufpreis für den Bauplatz und das beabsichtigte Bauvor- haben finanzieren? Hinweis: Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren. ☐ Nein ☐ Ja Haben Sie mind. eine der Fragen mit „Nein“ beantwortet, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Teil- nahme am Bieterverfahren nicht. Wir bitten Sie, in diesem Fall von der Abgabe eines Angebots abzu- sehen. 2. Teilnahme am Bieterverfahren Bitte lesen Sie die Informationen zur „Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Lilienstraße“, allgemeines Wohngebiet“ sorgfältig durch. Sollten Sie Fragen ha- ben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Für die Abgabe eines Angebots steht das Dokument „Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren“ (Anlage 2) zur Verfügung. Pro Person darf maximal ein Angebot im Bieterverfahren abgeben werden. Mit dem An- gebot kann pro Platz ein Gebot abgegeben werden, d.h. bei 3 Plätzen können maximal bis zu 3 Gebote abgegeben werden. Die Bieter entscheiden, für welche der Plätze sie ein Gebot abgeben möchten. Die Ge- bote pro Platz können unterschiedlich sein. Bei der Abgabe mehrerer Gebote muss zudem eine Priorität bei den jeweiligen Plätzen (1 – 3, d.h. 1 = höchste Priorität) angegeben werden. Das Mindestgebot liegt jeweils bei 420 €/m². Bei Interesse lassen Sie uns bitte Ihr Angebot mit allen erforderlichen Angaben (Anlage 2) handschriftlich unterzeichnet und der Beilage einer aktuellen und belastbaren Finanzierungsbestätigung in einem ver- schlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bieterverfahren“ bis spätestens 14.09.2025 zukommen. Ange- bote, die nach der Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Ihr Angebot richten Sie bitte an die folgende Adresse: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Die öffentliche Angebotsöffnung findet am 15.09.2025 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt (Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt).[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 195,89 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 07.07.2025
          Wissenswertes_rund_um_den_Gemeindehaushalt_2025_und_2026.pdf

          Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 - 1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 € Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entspricht anteilig 1/3) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Anregungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 einzubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen Umsetzung geplanter Investitionsprojekte Planungsleistungen Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und - beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 €[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 107,78 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 15.01.2025
            Ablesung der Wasseruhren

            Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stavarache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Stavarache.[mehr]

            Zuletzt geändert: 03.01.2025
            Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

            Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

            Zuletzt geändert: 17.12.2024
            Bericht_24_09_17.pdf

            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Ortsmitte: Die Einweihung der neu gestalteten Ortsmitte wird nun am 30. April 2025 mit anschließendem Maibaumstellen stattfinden. - Trimm-Dich-Pfad: Der Trimm-Dich-Pfad am Waldspielplatz, der von Seiten des Forstes errichtet wurde, wird, da er weder konzeptionell noch baulich dem heutigen Standard entspricht, von Seiten des Forstes zurückgebaut. Der Bauhof kann die Betreuung und Instandhaltung nicht übernehmen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Innentüren und Sanitärtrennwände werden an die Schreinerei Guido Abt aus Essenhausen mit einem Auftragswert von 17.332,54 € vergeben. 2. Die Feuerwehrspinde und die Umkleidespinde für den Bauhof werden an die Firme Kessler & Söhne aus Stuttgart mit einem Auftragswert von 19.599,30 € vergeben. Neugestaltung Dorfplatz: Auftragsvergabe der Schlosserarbeiten für die Geländer Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Neugestaltung Dorfplatz wird an die Firma Oschwald GmbH aus Meßkirch mit einer Angebotssumme von 62.750,84 € brutto erteilt. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Klassenzimmermöbel Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Klassenzimmermöbel wird an die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach mit einem Auftragswert von 150.911,04 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Information zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die final geprüften Nachträge bei den Gewerken Zimmerer, Trockenbau, Putzarbeiten, Lüftung und Elektro werden genehmigt. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.04.2024 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.08.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzungen beschlossen. Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Ein Wechsel des Catering erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Dornahof. 2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Kindergartenkinder bis zum 01.10.2024. 3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt gemäß mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. 4. In die Vertragsgestaltung ist aufzunehmen, dass Änderungen bei den Preisen der Gemeinde drei Monate vor dem Wechsel mitzuteilen sind. Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Bekanntmachungen über das Auslaufen der bestehenden Gas- und Elektrizitätskonzessionsverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahren einzuleiten. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wirkung zum 01. Oktober 2024. Vereinszuschüsse 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Darüber hinaus wird folgenden Einzelzuschüssen zugestimmt: a. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 Euro einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung und Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. b. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 Euro auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 Euro gewährt. c. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Kinder- und Jugendhäsern, Ausstattung Zunftratshäsern, Pavillon, Biertischerhöhungen und Biertische, Ausstattung Musikteam für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 für Reparatur- und Instandhaltungsmaterial für unsere Zunfträumlichkeiten, Ausstattung für den Umzug sowie für Nähmaschinen (voraussichtlich 2 Stück) jeweils in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro pro Jahr. d. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. e. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug inkl. Ausbau, Beklebung und Signalanlage für ein Jahr in Höhe von einem Drittel (33 Prozent) der Gesamtsumme der Neuanschaffung, maximal jedoch 25.000 EUR. f. Die Schützengilde Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 435,00 Euro einen Investitionszuschuss für eine elektronische Schießanlage in Höhe von 4.000 Euro. g. Die Landjugend Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 500,00 Euro einen Investitionszuschuss für neue T-Shirts zum Jubiläum in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. h. Die Landfrauen erhalten zukünftig einen Regelzuschuss in Höhe von 200,00 Euro und jährlich einen Zuschuss für die Übernahme der Saal- und Küchenmiete für Landfrauenabende und andere Veranstaltungen im Bischof-Sproll-Saal mit einer Obergrenze von 500,00 Euro. 3. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobil bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 Prozent bezuschusst. Anfragen und Verschiedenes - Weihnachtsbeleuchtung: Im Rahmen der Ortsbildverschönerung erteilte das Gremium seine Zustimmung, das Rathaus und die Gaststätte zur Mühle weihnachtlich zu beleuchten. - Klosterwiesenschule: Das Gremium wünscht sich, auch im Zuge des Neubaus der Klosterwiesenschule, dass die Schulleitung die geplanten Neuerungen in der Schule und darüber hinaus, die konzeptionelle Arbeit dem Gemeinderat bei Gelegenheit vorstellt.[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 98,25 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 16.01.2025
              Winterzeit

              Winterzeit: Räum- und Streupflicht , Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordneter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhofleiter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird ? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Tagen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Satzungen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso gehört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Personenschäden kommt, können von der geschädigten Person zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zufriedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung[mehr]

              Zuletzt geändert: 22.11.2024
              Informationen

              Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte 30.04.2025: Feierliche Einweihung der neuen Ortsmitte in Baindt Bei schönstem Frühlingswetter wurde die neue Ortsmitte am Mittwoch, 30. April 2025 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung offiziell eingeweiht. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie geladene Gäste kamen zusammen, um dieses besondere Ereignis gemeinsam zu feiern. In ihren Grußworten hoben Bürgermeisterin Simone Rürup und Planer Christian Seng, Büro 356° freiraum + umwelt aus Überlingen die Bedeutung der Ortsmitte als Begegnungsort hervor. Ein Dorfplatz mit offener Gestaltung, viel Platz zum Verweilen, barrierefrei, mit moderner Möblierung sowie harmonischer Begrünung ist gelungen. Ein besonderer Moment der Feier war die Segnung der neuen Ortsmitte durch die Pfarrer Bernhard Staudacher und Martin Schöberl, die in ihren Worten den Platz als Ort des Miteinanders, der Kommunikation und des guten Zusammenlebens in der Gemeinde würdigten. Der Beginn für diese Aufgabe der Gestaltung einer neuen Ortsmitte liegt bereits im Jahr 2014, als die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gelungen ist. Erste daraus resultierende Ergebnisse sind der Kreisverkehr am Ortseingang, die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg und die Entwicklung des Fischerareals. „Doch Herzstück ist unsere Ortsmitte mit dem Dorfplatz“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Für die nächsten Jahrzehnte ist die Gemeinde Baindt mit ihrer neuen Ortsmitte hervorragend aufgestellt. Diese Langfristigkeit der Baumaßnahme rechtfertigt den Einsatz hochwertiger Materialien und kleinklimafreundlicher Gestaltungselemente. Denn es geht bei den verwendeten Gestaltungselementen nicht nur um eine optische und funktionale Aufwertung, sondern eben auch um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung des lokalen Klimas. Dadurch wird die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöht. So überzeugt die neu gestaltete Ortsmitte Baindts durch viel Grün das Schatten spenden wird, zur Kühlung dient und die Aufenthaltsqualität steigert. Es gibt einen Trinkwasserbrunnen, der jederzeit kostenlos Trinkwasser bester Qualität bietet. Das Wasserfontänenfeld, das Trampolin und das Spielgerät werden Kinder begeistern und Familien anziehen. Durch die Barrierefreiheit des Platzes sowohl für sehbehinderte Menschen als auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist die Ortsmitte jetzt für alle zugänglich und erlebbar. Wegeverbindungen in Richtung Fischerareal und Feneberg sind nun einfacher und die Anbindung an den ÖPNV ist für alle gegeben. Kurz um Baindt hat jetzt einen lebenswerten und grünen Ortskern, mit viel Aufenthaltsqualität für alle Generationen und für ganz unterschiedliche Nutzungen und Anlässe, der für die Bevölkerung und für Besucherinnen und Besucher gleichermaßen attraktiv ist. Zur Dokumentation des Bauablaufs wurde ein kleiner Film erstellt, der die gesamte Bauphase in nur 1 Minute und 30 Sekunden zusammenfasst. Dieser eindrucksvolle Zeitrafferfilm ist ab sofort im Eingangsbereich des Rathauses zu sehen und kann hier abgerufen werden. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten – dem Planungsbüro, den ausführenden Firmen, dem Gemeinderat, den Mitarbeitenden der Verwaltung sowie allen, die mit ihrem Engagement, ihrer Geduld und ihrer Unterstützung zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben. Ebenso dankt Bürgermeisterin Simone Rürup allen Mitwirkenden der Einweihungsfeier herzlich: der örtlichen Gastronomie Gaststätte „Zur Mühle“ und „Baindter Beck“ für die Bewirtung, dem Kunstkreis für das Kinderschminken, dem Kirchenchor für den Verkauf von Kaffee und Kuchen, der Landjugend für das Maibaumstellen und den Getränkeverkauf, dem Musikverein Baindt und der Musikschule Ravensburg für die musikalische Umrahmung sowie dem CAP-Markt für die Präsentation ihrer wertvollen Arbeit. Ein herzlicher Dank gilt auch Herrn Roland Gabriel für den guten Ton sowie unserem Bauhof für die tatkräftige Unterstützung. Sie alle haben mit ihrem Engagement zu einer rundum gelungenen Einweihungsfeier beigetragen. Die Bürgerschaft sowie alle Gäste sind bei dieser Veranstaltung mit Sicherheit zu der Überzeugung gekommen, dass diese neue Ortsmitte ab sofort ein Treffpunkt für alle sein wird – ein lebendiger Mittelpunkt für das Gemeindeleben. Bautagebuch bis zur Einweihung des Dorfplatzes 21.03.2025: Fertigstellung der Baumaßnahme in unserer Ortsmitte Im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ lag der Fokus neben der Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde und der Bachoffenlegung des Sulzmoosbachs, auf der Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg als auch auf der städtebaulichen Entwicklung des Fischerareals. Darüber hinaus ist die Neugestaltung der Ortsmitte bzw. des Dorfplatzes eine Kernmaßnahme im Sanierungsgebiet, die jetzt abgeschlossen wird. Im Folgenden werden einige Inhalte zum Bauablauf und zur Baumaßnahme näher ausgeführt: Zeitplanung Die Bauarbeiten am Dorfplatz begannen Ende Juli 2023. Der Platz ist seit dem 28. Februar 2025 mit Ausnahme eines Abschnitts am Bach fertiggestellt und begehbar. Schon beim Narrensprung am 26. Januar 2025 konnten große Teile des Platzes genutzt werden. Die Bauzeit betrug daher gut 1,5 Jahre. Diese Bauzeit resultiert im Wesentlichen aus den zahlreichreichen erforderlichen Tiefbaumaßnahmen. Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz in der Gemeinde wurde bei dieser Maßnahme mitgedacht und umgesetzt. Das Bachbett des Sulzmoosbachs wurde verbreitert, darüber hinaus ermöglicht die Brücke aus vorgespanntem Granit bei einem Aufbau von 16 cm Stärke, den Sulzmoosbach barrierefrei zu überspannen und schafft ebenfalls ein größeres Fassungsvermögen des Baches im Falle von Starkregen. Aufgrund der Hochwassersituation an dieser Stelle wäre eine Brücke in konventioneller Bauweise entweder nicht realisierbar gewesen oder nicht barrierefrei ausgeführt worden. Eine Genehmigung für die Arbeiten am Gewässer konnte erst nach zeitintensiver Abstimmung mit der Wasserbehörde des Landratsamtes erteilt werden. Tiefbaumaßnahmen Der Schmutzwasserkanal wurde verlegt, darüber hinaus wurden die über 30 Jahre alten Trinkwasserleitungen erneuert und erweitert. Ein Überflurhydrant für die Löschwasserversorgung wurde errichtet sowie das Fontänenfeld und ein Trinkwasserbrunnen installiert. Die Nahwärme- sowie die Breitbandversorgung wurden in diesem Zuge erweitert. Auch Stromleitungen, z.B. für die Infrastruktur von Vereinsveranstaltungen und mögliche Schnellladesäulen wurden erneuert und ausgebaut. Zudem wurden der Dorfplatz und die beiden Bushaltestellen barrierefrei hergestellt. Durch das Blindenleitsystem finden sich auch Menschen mit einer Sehbehinderung zurecht. So wurden pro Monat Bauzeit rund 180.000 Euro verbaut. Das ist für die zum Teil komplizierten Tief-, Straßen- und Landschaftsbauarbeiten eine eindrucksvolle Leistung. Klimaanpassung Mit seinen zahlreichen Baumpflanzungen, dem Trinkwasserbrunnen, dem Fontänenfeld und der Verbesserung der Zugänglichkeit zum Bach steigert unser neuer Dorfplatz nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern leistet nebenbei auch einen erheblichen Beitrag zur Klimaanpassung in der Ortsmitte. Einige der Bäume verfügen über einen unterirdischen Wasserspeicher unterhalb des Baumes sogenannten Baumrigolen. Regenwasser von umliegenden befestigten Flächen wird in diese Rigole geleitet. Das gespeicherte Wasser steht dem Baum dann in Trockenperioden zur Verfügung. Gestaltung und Kosten Bei kommunalen Baumaßnahmen ist die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Während private Bauherren bei der Beauftragung von Handwerksbetrieben oder Dienstleistern flexibel agieren können, ist dies bei öffentlichen Projekten nicht möglich. Für Kommunen gelten strenge Regelungen vor allen in der Vergabe von Leistungen, die Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sicherstellen sollen. Die erforderlichen Ausschreibungen kosten sowohl Zeit als auch Geld. Die Kosten für die Umgestaltung unserer Ortsmitte belaufen sich insgesamt auf ca. 3,65 Millionen Euro. Dabei stehen Fördermittel in Höhe von ca. 1 Million Euro aus dem Landessanierungsprogramm und aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung. Eine genaue Zahl kann erst nach Abrechnung aller Gewerke und dem Vorliegen einer Kostenfeststellung genannt werden. Die neu gestaltete und sanierte Ortsmitte mit dem Dorfplatz ist eine wichtige Infrastruktur, die nun über viele Jahrzehnte Mittelpunkt und Herzstück unserer Gemeinde darstellt. Hochwertige Bänke, schöne Sitzmöglichkeiten, kühlendes Nass, Spielmöglichkeiten und im Laufe der Zeit schattenspendendes Grün, laden unsere Bevölkerung ein, sich in der Ortsmitte wohl zu fühlen. Das vorliegende Ergebnis wurde gemeinsam mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen, dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung entwickelt und stellt eine wichtige und richtige Investition in die Zukunft unserer Gemeinde dar. Ladengeschäfte sowie Dachabdichtungsarbeiten für die Hausgemeinschaft am Dorfplatz 1 Der Zugang zu den Ladengeschäften war die gesamte Bauzeit über gewährleistet. Parkplätze standen, wenn auch manches Mal in einem eingeschränkten Umfang, entlang der Straße am Dorfplatz sowie auf dem neu hergestellten Parkplatz zur Verfügung. Der Rückbau der Dachfläche der Tiefgarage, die Dach-abdichtungsarbeiten sowie die Herstellung des Pflasterbelags dauerten insgesamt drei Monate. Diese Arbeiten wurden eng mit den betroffenen Gewerbetreibenden abgestimmt. Die Arbeiten, die direkt an den Eingängen der Ladengeschäfte ausgeführt werden mussten, wurden zu den Schließzeiten der Geschäfte ausgeführt. Pflasterarbeiten Ausgewählt wurde ein Pflasterverband aus drei unterschiedlichen Formaten, welche aus vier verschiedenen Steinbrüchen stammen. Da es sich um Natursteinpflaster handelt, wird dieses nach einem Zufallsprinzip (wilder Verband) gelegt und darf nicht geschnitten, sondern lediglich geschlagen werden. Der Gemeinderat hat sich nach mehreren Besichtigungen vergleichbarer Ortsmitten für diese Verlegeart entschieden. Vor dem Rathaus begannen zunächst mehrere Pflasterer mit den Pflasterarbeiten. Schnell zeigte sich, dass jeder Pflasterer beim Setzen der Steine eine eigne Handschrift hat. So entstand ein uneinheitliches Bild. Aus diesem Grund fiel die Entscheidung, mit einem Pflasterer weiterzuarbeiten, um eine hohe Verlegequalität einheitlich über die gesamte Platzfläche sicherzustellen. Das verwendete Steinmaterial ist eine Sonderschlagung aus Portugal. Ursprünglich waren Pflastersteine aus dem Bayrischen Wald ausgeschrieben. Das um ca. 160.000 Euro günstigere Nebenangebot der Firma Zwisler für das portugiesische Material wurde dem Gemeinderat vorgestellt, bemustert und von diesem zur Ausführung freigegeben. 19.02.2025: Aktuell finden verschiedene Restarbeiten statt, die planmäßig voranschreiten: Die Pflasterarbeiten kommen momentan gut voran. Wenn das Wetter mitspielt, werden diese voraussichtlich Anfang März abgeschlossen sein. Im Baumhain, der Baumgruppe zum Kreisverkehr hin, werden derzeit die Bäume gesetzt. Zudem werden Sitzbänke, Sitzellipsen und Mülleimer von Fachfirmen montiert. Der zweite Lamellenzaun im Baumhain wurde bereits letzte Woche angebracht. Anfang März wird das Planungsbüro 365° die Stauden vor Ort auslegen, die anschließend von der Firma Zwisler gepflanzt werden. Ende März erfolgt schließlich die Lieferung und Montage des Geländers am Sulzmoosbach. 16.01.2025: Aufgrund des anhaltenden Frosts können derzeit keine Tiefbau- und Pflasterarbeiten durchgeführt werden. Sobald die Wetterbedingungen es zulassen, werden die Pflasterarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche fortgesetzt. Zeitgleich werden die restlichen Arbeiten im Tiefbau durchgeführt, darunter das Auffüllen des Baumsubstrats und die Installation der verbleibenden Randeinfassungen. Parallel dazu werden die noch ausstehenden Fahrradabstellplätze montiert und Müllbehälter angebracht. In der kommenden Woche wird der Schlosser die Geländer im Bereich der Tiefgarage sowie an der Treppe anbringen, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Auch die Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise die Sitzbänke rund um die Ellipsen, werden zeitnah montiert. 20.12.2024: Das Jahr 2024 stand in der Gemeinde Baindt ganz im Zeichen umfangreicher Baumaßnahmen. Die präsenteste Baustelle war und ist mit Sicherheit die Neugestaltung unserer Ortsmitte. Ziel ist es, einen modernen, attraktiven und lebenswerten Ortskern zu schaffen, der Aufenthaltsqualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine miteinander verbindet. Zahlreiche Maßnahmen konnten bereits fertiggestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Offenlegung des Sulzmoosbaches als Teil des Hochwasserschutzes, die Gestaltung von Sitzstufen sowie der Einbau der neuen Granitbrücke über das Gewässer, der Einbau eines Trampolins und eines steuerbaren Fontänenfelds sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens. Sämtliche Tiefbauarbeiten und große Teile der Pflasterarbeiten konnten ebenso fertiggestellt werden. Ein besonderes Highlight steht uns Anfang des Jahres 2025 bevor: Die neugestaltete Ortsmitte wird am Sonntag, den 26. Januar 2025 beim Narrensprung der Narrenzunft Raspler e.V. erstmals teilweise von der Öffentlichkeit genutzt. Die Bauarbeiten in der Ortsmitte werden planmäßig im Januar fortgesetzt – vorausgesetzt, die Wetterlage erlaubt dies. Einige Restarbeiten sind für das Frühjahr vorgesehen, um das Projekt vollständig abzuschließen. Nach einer intensiven Bauphase befindet sich die ausführende Baufirma im wohlverdienten Urlaub und wird im neuen Jahr mit frischer Energie an die Arbeiten gehen. Wir blicken gespannt auf die letzten Schritte und freuen uns bereits auf die offizielle Einweihung der neu gestalteten Ortsmitte am Mittwoch, den 30. April 2025, zu der wir Sie schon heute recht herzlich einladen. 06.11.2024: Die Offenlegung des Sulzmoosbaches konnte glücklicherweise bis Ende September abgeschlossen werden. Arbeiten im Gewässer sind lediglich zwischen Mai und September möglich. Dies hat dazu geführt hat, dass mit den Arbeiten erst im Mai begonnen werden konnte, doch auch eine Fertigstellung bis Ende September gewährleistet sein musste. Aus naturschutzrechtlichen Aspekten ist das notwendig, damit das Wasser im Herbst keine Eintrübung erfährt und somit das Fischlaich nicht zerstört wird. Immerhin wurden vor Beginn der Maßnahmen am Bach ca. 60 Forellen mit einer Größe von fünf bis 20 cm Durchmesser, ein Aal und einige Krebs abgefischt und an anderer Stelle wieder in den Bach eingesetzt. Am Dienstag in der vergangenen Woche wurde dann die acht Tonnen schwere und bereits vorgespannte Granitbrücke geliefert und auf den bereits eingebauten Fundamenten verankert. Die Sitzstufen zum Bach sind bereits gut erkennbar und nehmen von Tag zu Tag mehr Gestalt an. Die Asphaltarbeiten in der Küfer- und Marsweilerstraße sowie im Kreisverkehr innerorts sind abgeschlossen und die Markierungsarbeiten sind in dieser Woche erfolgt. Die Bushaltestellen am Dorfplatz können somit ab Montag, den 11. November 2024 wieder freigegeben und die Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße abgebaut werden. Aktuell finden Pflasterarbeiten im Eingangsbereich der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Infrastruktur für das Fontänenfeld wir vorbereitet , bevor die Düsen im nächsten Schritt eingebaut werden können. Eine einigermaßen gute Witterung vorausgesetzt, wird dann der Kern des Dorfplatzes gepflastert . Die Bepflanzung der bereits vorbereiteten Grünflächen soll Ende November/Anfang Dezember erfolgen. 17.10.2024: Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21.Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerungen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Parkplätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Auch die Mühlstraße ist aufgrund von Tiefbau- und Pflasterarbeiten für vier Wochen gesperrt . Alternativ kann beispielsweise der Kirchweg (Fußgängerweg hinter dem Rathaus) genutzt werden. 09.10.2024: Der innerörtliche Kreisverkehr muss ab Montag, den 21. Oktober 2024 für eine Woche gesperrt werden. Grund für die Sperrung sind Asphaltarbeiten sowie Erneuerungen der Randeinfassungen in der Marsweilerstraße. Von der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Es wird keine Ampelregelung geben! Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die innerörtlichen Geschäfte sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße sowie die Parkplätze vor der Sparkasse und entlang des Gebäudes Dorfplatz 1 erreichbar. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. 11.09.2024: Neben der Offenlegung des Sulzmoosbachs, die dazu führt, dass wir für Wasser im Hochwasserfall und bei Starkregen mehr Platz schaffen und dazu mehr Aufenthaltsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger, wird vom 16. bis 18. September 2024 der Asphaltbelag in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP-Markt sowie auf den Gehwegen in diesem Bereich eingebracht. Hierfür ist eine Vollsperrung für den Verkehr erforderlich. Die Umleitungsstrecke erfolgt über die Fischerstraße. Die Parkplätze am Dorfplatz müssen in diesem Zeitraum ebenfalls voll gesperrt werden. Als alternative Parkmöglichkeiten stehen während der Vollsperrung der Mühleparkplatz und der Parkplatz hinter CAP-Markt und Sparkasse zur Verfügung. Fußläufig sind die Apotheke, die Arztpraxen, die Bäckerei Hamma sowie der Friseursalon über den oberen Zugang bei der Pizzeria Romano erreichbar. Dieser Zugang ist nicht barrierefrei! Nach Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten stehen alle Parkplätze in der Ortsmitte wieder zu Verfügung. Auch die barrierefreien Bushaltestellen werden Ende September für den Betrieb freigegeben! 03.09.2024: Ein zweiter Bautrupp der Firma Zwisler hat in dieser Woche damit begonnen, die Mittelinsel in der Küferstraße sowie die restlichen Arbeiten an den Randsteinen fertigzustellen. Aufgrund dieser Maßnahmen muss die Küferstraße halbseitig gesperrt werden, wobei eine Ampelanlage den Verkehr regelt. Die Tiefgaragenabfahrt kann ab der Kalenderwoche 37 wieder freigegeben werden. Die Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma, der Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. dem CAP-Markt können voraussichtlich erst in der Kalenderwoche 39 genutzt werden, da sich die Asphaltarbeiten verzögern. Die Abbrucharbeiten am Sulzmoosbach sind fast beendet, wodurch in dieser Woche mit dem Bau der neuen Wände zur Verbreiterung des Baches begonnen werden kann. Um dies zu ermöglichen, wird der Bach vorübergehend über eine Rohrleitung inklusive Wasserpumpe umgeleitet. 27.08.2024: Die Tiefgaragenabfahrt sowie die Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma/Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. CAP-Markt können voraussichtlich in KW 36, das heißt in der Woche vom 02. September 2024, freigegeben werden. Im weiteren Verlauf beginnen die Abbrucharbeiten am Sulzmoosbach , da der Bach in diesem Bereich vergrößert und neu angelegt wird. 05.08.2024: Es beginnen die 14-tägigen Handwerkerferien. Die Baumaßnahme in der Ortsmitte wird am Montag, den 19. August 2024 fortgesetzt. Dann starten die Pflasterarbeiten im Bereich der Tiefgaragenabfahrt, sodass diese voraussichtlich Anfang September wieder freigegeben werden kann. Im weiteren Verlauf beginnen die Arbeiten am Gewässer zur Vergrößerung des Sulzmoosbaches sowie die Pflasterarbeiten im Bereich der neuen Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma/Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. CAP-Markt. 17.07.2024: Aktuell werden die bestehenden Parkplätze und der Gehweg zwischen der Bäckerei Hamma/Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorfplatz 2/1 bzw. CAP-Markt zurückgebaut. Danach folgen Tiefbauarbeiten (Straßenbeleuchtung + Breitband) bevor die Parkplätze im nächsten Schritt neu angelegt werden. Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Tiefgaragen konnten mittlerweile abgeschlossen werden, sodass die Pflasterarbeiten vor der Bäckerei/Apotheke bereits begonnen haben. Am 22. Juli 2024 werden die Spundwände eingebracht, was zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen wird. 08.07.2024: In dieser Woche beginnen die Rückbauarbeiten im Bereich der Mühlstraße – Höhe Gaststätte zur Mühle. Diese dienen zur Vorbereitung für die anstehende Vergrößerung des Sulzmoosbaches, um nächste Woche die Spundwände einsetzen zu können. Entlang der Mühlstraße kann man in der nächsten Zeit nur zu Fuß gehen. Wir bitten Radfahrer/innen abzusteigen. Parallel wird vor der Apotheke/Bäckerei weitergearbeitet. Ziel ist es, diesen Bereich so schnell wie möglich wieder zu pflastern. Weiter werden die Buswartehäuschen der barrierefreien Bushaltestellen in dieser Woche geliefert und aufgestellt. 20.06.2024: In dieser Woche haben die Abräumarbeiten sowie die Dachabdichtungsarbeiten vor der Apotheke und Bäckerei Hamma begonnen. Außerdem wurde der Sichtschutzzaun aufgestellt und die wassergebundene Decke vor der Gaststätte zur Mühle eingebracht. Die Pflasterarbeiten werden im Bereich der barrierefreien Bushaltestellen fortgesetzt. Ab kommender Woche muss die Straße zwischen den Bäckereien Hamma und Schmidt/CAP-Markt für den Verkehr aufgrund der Verlegung einer Nahwärmeleitung für einen Hausanschluss gesperrt werden (siehe Plan (PDF-Dokument, 456,98 KB, 26.06.2024) ) 24.05.2024: Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften - Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbeiten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugänge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich . Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei – dies gilt vor allem für Rollatoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig geschlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vorfeld und weichen Sie ggf. auf die Achtal-Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Übersichtsplan (PDF-Dokument, 1,88 MB, 23.05.2024) 25.04.2024: Momentan befinden wir uns mitten in den Pflasterarbeiten. Diese Woche wurden die Sitzsteine vor dem Rathaus geliefert, sodass im Bereich des Gehwegs in Richtung Marsweilerstraße nun auch gepflastert werden kann. Im Anschluss daran, kann der Rathauseingang wieder freigegeben werden. Ebenso wird die wassergebundene Schicht im Bereich des Rathausvorplatzes sowie der Holz-Sichtschutz eingebaut, sodass der Rathausvorplatz voraussichtlich in 14 Tagen vollständig fertiggestellt ist. Im weiteren Verlauf werden die barrierefreien Bushaltestellen sowie die Parkplätze gegenüber der Kreissparkasse gepflastert. Die bereits fertiggestellten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes können während dessen genutzt werden. Am Rathausvorplatz sowie in der Küferstraße erfolgte bereits ein Teil der Pflanzung. In der gesamten Ortsmitte wird an den Stellen an denen Bäume gepflanzt werden Baumsubstrat im Untergrund verwendet, um die Entwicklung und das Wachstum der Wurzeln zu fördern. Die Wurzelbildung und das Pflanzenwachstum werden durch lebende Mikroorganismen (Mykorrhizapilzen) gestärkt. Darüber hinaus werden die Bäume mit einer Unterflurverankerung befestigt, das ist eine Alternative zum herkömmlichen Dreibock und trägt zur besseren Stabilität und Sicherheit des Baumes bei. 03.04.2024: Im Moment werden die Leerrohre für die Bereitstellung von Strom für die Dorfplatz- und Straßenbeleuchtung verlegt, darüber hinaus wird die Infrastruktur für die Pflanzentwässerung im Bereich des Rathausvorplatzes geschaffen. Dieser Abschnitt sollte bei passenden Witterungsbedingungen voraussichtlich bis Anfang Mai gepflastert sein, sodass ein Durchgang sowie die Außengastronomie der Gaststätte „Zur Mühle“ wieder möglich sind. Aufgrund der Arbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes, führt der Fußweg in Richtung Mühlstraße bzw. Marsweilerstraße entlang des Rathauses vorübergehend durch die orangefarbenen Absperrgitter. Über diesen Weg ist die Gaststätte „Zur Mühle“ ebenfalls erreichbar . Der Zugang zum Rathaus erfolgt bis Anfang Mai über den Hintereingang. Dort befindet sich übergangsweise auch der Briefkasten. Wir bitten Sie, im Bereich des provisorischen Fußwegs vorsichtig und aufmerksam zu sein, da Baumaschinen diesen Weg kurzzeitig queren können. Die Stellplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes sollten mit Erscheinen des Amtsblatts am 05.04.2024 bereits gepflastert sein. 22.03.2024: Informative und gut besuchte Baustellenbesichtigung - Am Freitag, den 22. März 2024 bestand die Möglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt, der Baufirma Zwisler sowie mit unserer Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Ortsbaumeister Florian Roth in Augenschein zu nehmen. Rund 60 Personen folgten dieser Einladung. Bei strahlendem Sonnenschein wurde die gesamte Maßnahme in unserer Ortsmitte anhand großer Pläne erklärt. Ebenso bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen. So erkundigte sich ein Herr nach den Kosten dieser umfänglichen Neugestaltung der Ortsmitte. Bürgermeisterin Rürup informiert, dass rund 3,5 Mio. Euro zzgl. Ingenieursleistungen an Kosten entstehen. Allerdings erhält die Gemeinde auch eine sehr gute Förderung aus dem Landessanierungsprogramm (Sanierung Ortskern II). Gemäß Städtebauförderrichtlinien sind die Kosten für die Herstellung und Änderung von örtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bis zu einem Betrag von 250 Euro je Quadratmeter (Förderobergrenze) zuwendungsfähig. Hiervon bekommt die Gemeinde Baindt einen Fördersatz von 60 Prozent. Demzufolge werden 150 Euro je Quadratmeter auf dem Dorfplatz über die Städtebauförderung unterstützt. Zudem bekommt die Gemeinde eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für die barrierefreie Bushaltestellen in Höhe von 170.000 Euro. Weiter bestand Interesse zu erfahren, wann die Maßnahme fertiggestellt ist. Von Seiten der Baufirma wird kommuniziert, dass die Ortsmitte zum Nikolausmarkt 2024 fertig sein wird. Eine offizielle Einweihungsfeier erfolgt im Frühjahr 2025, so Bürgermeisterin Rürup. Neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern waren auch Vertreterinnen und Vertreter unserer Vereine vor Ort. Zu begutachten gibt es bereits einen der Stromverteilungskästen für Feste und Veranstaltungen sowie die bereits asphaltierte Zufahrt zu den Parkplätzen, die auch als Fläche für ein Zelt bei Veranstaltungen auf dem Dorfplatz dient. Vielen Dank für das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an der Neugestaltung unserer Ortsmitte. Darüber hinaus bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem CAP-Markt für die kostenlose Bereitstellung von Kaffee aufgrund ihres 20- jährigen Bestehens und den Verkauf von Getränken sowie beim Baindter Beck für die leckere Dinette. Für das hervorragende Miteinander in Baindt sind wir einmal mehr sehr dankbar! 18.03.2024: Am Montag, den 18. März 2024 beginnen die Arbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes. Zunächst wird der Platz abgeräumt. Darauf folgen Tiefbau- sowie Pflasterarbeiten. Daher ist in diesem Bereich mit Einschränkungen zu rechnen. Der Haupteingang des Rathauses wird punktuell nicht nutzbar sein, sodass der Zugang zu diesem Zeitpunkt über den Hintereingang erfolgen wird. Eine entsprechende Beschilderung wird eingerichtet. Der Zugang zur Gaststätte zur Mühle erfolgt dann vorübergehend von der Mühlstraße. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass es zu einer eingeschränkten Nutzung der Fußwege kommen kann. 01.03.2024: Im Moment erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze entlang der Bushaltestelle und Küferstraße (siehe Plan (PDF-Dokument, 4,15 MB, 04.03.2024) - Bereich 1). Diese Parkplätze sind dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze gegenüber der Kreissparkasse herzustellen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im Anschluss daran, voraussichtlich im März/April, folgen die Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes (siehe Plan (PDF-Dokument, 4,15 MB, 04.03.2024) - Bereich 2). Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf die Gewerbetreibenden zugehen und den genauen Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladengeschäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Ausbau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da direkt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. An dieser Stelle bitten wir Sie, unseren örtlichen Ladengeschäften die Treue zu halten und diese weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Außerdem bedanken wir uns bei unserem Nachbarn Herrn Anton Wucherer für das gute Miteineinander und die großzügige Bereitstellung zusätzlicher Parkmöglichkeiten auf seinem Grundstück! 23.02.2024: Wir haben eine sehr dynamische Baustelle, die uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt. Im Moment ist es der Lieferverzug bei den Pflastersteinen für den Rathausvorplatz, der zu Veränderungen in der Reihenfolge des Bauablaufs geführt hat. In den nächsten vier Wochen wird der Rathausvorplatz also nicht in Angriff genommen. Stattdessen erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze in der Nähe der Bushaltestelle und Küferstraße. Diese Parkplätze werden dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar sein. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze am CAP-Markt umzubauen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im Anschluss daran werden die Tiefbau- und Pflasterarbeiten vor dem Rathaus wieder aufgenommen. Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf alle Betroffenen zugehen und den genauen Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladengeschäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Ausbau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da direkt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. 02.02.2024: Bis Montag, den 12.02.2024 erfolgte die Verlegung von Wasser- und Entwässerungsleitung sowie der Einbau von Leerohren für den Strom bei Vereinsveranstaltungen und die Dorfplatzbeleuchtung. Der Wasserbau ist ab März 2024 und der Technikschacht für das Fontänenfeld im Mai 2024 geplant. Im Juni/Juli 2024 erfolgt dann die Dachabdichtung sowie der Bau der Tiefgaragenabfahrt im Bereich des Dorfplatzes. 19.01.2024: Minusgrade und Frost schränken die Arbeiten auf dem Dorfplatz weiterhin ein - Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen und Wetterbedingungen konnte in dieser Woche von Montag bis Mittwoch auf der Baustelle in unserer Ortsmitte gearbeitet werden. Doch aufgrund von Minusgraden und Frost sind die Arbeiten auf dem Dorfplatz nur eingeschränkt möglich. Sobald sich die Wetterlage verbessert und die Temperaturen steigen, können die Arbeiten wieder regulär aufgenommen werden. 11.01.2024: Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit anhaltendem Dauerfrost konnten die Arbeiten am Dorfplatz in dieser Woche nicht wieder aufgegriffen werden. Durch die vielen Regenereignisse ist der Untergrund (Kies) sehr nass und teilweise bereits 20 cm tief gefroren. Des Weiteren kann kein frostfreies Kies für den Tiefbau bezogen werden. Die Baufirma Zwisler, das Ingenieurbüro und die Gemeindeverwaltung stehen in enger Abstimmung und werden in den Wintermonaten (Januar und Februar) Woche für Woche neu entscheiden, ob die Arbeiten in der darauffolgenden Woche wieder aufgenommen werden können. 15.12.2023: Aktuell wird die Küferstraße und der dortige Gehweg asphaltiert, sodass die Ortsmitte voraussichtlich ab Mitte nächster Woche wieder befahrbar ist. 08.12.2023: Durch die aktuellen Wetterereignisse (Schnee und Forst) mussten die Baustellen in der Ortsmitte und am Hochwasserschutz im Bereich der Igel-/ Hirschstraße diese Woche eingestellt werden. Auch im November konnten wir aufgrund einiger Regentagen teilweise nicht arbeiten und mussten die Tiefbauarbeiten einstellen. Dies hat zur Folge, dass die aktuellen Bauarbeiten (Randeinfassungen, Asphalteinbau) in der Küferstraße voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr fertigstellt werden können. Die Umleitung wird daher weiterhin über die Fischerstraße erfolgen. 01.12.2023: Die Fundamente für die barrierefreien Bushaltestellen konnten fertiggestellt werden. Die Randeinfassungen der Küferstraße schreiten aktuell immer weiter voran. In den nächsten zwei bis drei Wochen soll die Randeinfassung in der Küferstraße fertiggestellt werden. Sofern es die Witterung zulässt, soll außerdem der Asphalteinbau erfolgen. Danach folgt im Bereich des ehemaligen Kiesparkplatzes die Elektroleitungsverkabelung für die Beleuchtung sowie die Stromverteilung für zukünftige Veranstaltungen der Vereine auf dem Dorfplatz. Vom 22. Dezember 2023 bis zum 07. Januar 2024 hat auch unsere Baufirma wohlverdiente freie Tage, sodass in diesem Zeitraum keine Bautätigkeiten erfolgen. Ab voraussichtlich Januar beginnt der Pflasterrückbau sowie die Leitungsverlegung der Stromversorgung im Bereich des Rathausvorplatzes. Seit Donnerstag, den 02. November 2023 kann der Kreisverkehr in der Ortsmitte wieder befahren werden. Damit entfällt die Ampelregelung in der Marsweilerstraße. In den nächsten drei bis vier Wochen werden die Straßenbeleuchtung sowie die Randeinfassung in der Küferstraße erneuert. Außerdem erfolgt der barrierefreie Umbau der beiden Bushaltestellen. Ab Montag, den 23. Oktober 2023 wird der Gehweg in der Küferstraße aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen gesperrt und zurückgebaut. Die örtlichen Geschäfte sowie Arztpraxen sind entlang der Gebäude über die Fußgängerbrücke über den Sulzmoosbach zu erreichen (von Schenk-Konrad-Halle bis CAP-Markt). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Weg auf eigene Gefahr und je nach Wetterbedingungen genutzt werden kann. Die offizielle und ausgeschilderte Umleitung erfolgt über den Fußweg entlang des Gebäudes Küferstraße 8 in Richtung Feneberg und die Marsweilerstraße bzw. über die Garten- und Thumbstraße sowie die Mühlstraße. Umleitungsplan (PDF-Dokument, 1,85 MB, 23.10.2023) Bei dieser umfänglichen Baumaßnahme befinden wir uns im Bauzeitenplan. Im weiteren Verlauf wird nach dem Umbau der Bushaltestellen im Winter, der Bereich vor dem Rathaus bis hin zur Gaststätte „Zur Mühle“ in Angriff genommen. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Interesse an weiteren Informationen haben, können sich diese bei der Gemeindeverwaltung melden, um in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden. Über diesen E-Mail-Verteiler werden wir regelmäßig Informationen zur Neugestaltung der Ortsmitte versenden. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an bauamt2(@)baindt.de . Schulwegeplan 2023 Zum neuen Schuljahr 2023/2024 wurde ein neuer Schulwegeplan mit Berücktigung der Baustelle am Dorfplatz erstellt. Den Schulwegeplan finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Leben und Wohnen unter der Klosterwiesenschule Baindt . Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal nahmen rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk der Veranstaltung lag bei der Vorstellung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich des Dorfplatzes und der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die anstehende Baumaßnahme. Baubeginn ist der 17. Juli 2023. Dann wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. In der KW 32 und 33 (07. August - 22. August 2023) wird auf der Baustelle aufgrund der Handwerkerferien nicht gearbeitet. Die Baumaßnahme wird in mehrere Teilabschnitte eingeteilt. Für den ersten Teilabschnitt ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Dezember 2023 vorgesehen. Dabei sieht der Bauablauf folgendermaßen aus: Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Sicher steht die Minderung des CO2-Ausstosses und der Klimaschutz an vorderster Stelle, doch müssen wir uns auch an die spürbar gewordenen Klimaveränderungen anpassen. Insofern soll der Dorfplatz besser durchgrünt werden, es wird einen Trinkwasserbrunnen geben und für den heißen Sommer steuerbare Wasserfontänen, die zum einen unseren Kindern Spaß machen und darüber hinaus die Luftfeuchtigkeit verbessern und Kühlung verschaffen. Außerdem wurde vom aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten Herrn Gauggel berichtet. Wie man bereits sieht, ist die Fischerstraße fertiggestellt. Diese dient im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Ortsmitte als Umleitungsstrecke, wenn beispielsweise die Küferstraße gesperrt werden muss. Nach Aufarbeitung der Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei und des Busunternehmens folgen weitere Informationen zu den Umleitungsstrecken während des ersten Bauabschnittes. Nähere Informationen zur konkreten Umsetzung, den verschiedenen Bauabschnitten sowie zur Dauer der Gesamtmaßnahme können Sie der Präsentation (PDF-Dokument, 29,3 MB, 25.05.2023) (pdf-Datei) und dem Entwurfsplan (PDF-Dokument, 9,63 MB, 15.06.2023) (pdf-Datei) entnehmen. Während der Baumaßnahme in der Ortsmitte kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. So werden in bestimmten Abschnitten im Bereich des Dorfplatzes weniger oder auch keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz in der Mühlstraße sowie der Festplatz bei der Tennishalle genutzt werden können. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vorab mittels Handeinwurfzetteln informiert. Für Rückfragen steht Ihnen seitens der Gemeinde Baindt der Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2(@)baindt.de ) zur Verfügung. Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 Präsentation Bürgerwerkstatt vom 26.04.2022 (PDF-Dokument, 22,9 MB, 27.04.2022) Einladung zur Informationsveranstaltung am 26. April 2022 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhielten die Möglichkeit, Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. In der Zwischenzeit wurden die Anregungen aus der Bürgerwerkstatt durch das beauftragte Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert. Ebenso konnten wichtige Fragestellungen für die Konkretisierung des Entwurfs geklärt und in die Planung einfließen. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im März 2022 im Rahmen einer Klausur verschiedene Platzgestaltungen und Oberflächen im Bodenseeraum angeschaut, um für die weitere Diskussion Anregungen für die Gestaltungen in Baindt zu sammeln. Nachdem die geplante Bürgerinformation Ende letzten Jahres coronabedingt verschoben wurde, erlaubt es uns die aktuelle Situation glücklicherweise wieder, Ihnen die Ergebnisse in einer Präsenzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie am 26. April 2022 herzlich in die Schenk-Konrad-Halle ein, sich über den in Abstimmung mit dem Gemeinderat erarbeiteten Planungsstand zu informieren. Für ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24.07.2021 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweilerstraße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11. Mai 2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude beschlossen. Damit kann die Totalunternehmerausschreibung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhalten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wird im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis durch das Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkretisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspaziergangs werden gemeinsam vor Ort wesentliche Aspekte für die angestrebte Aufwertung der Ortsmitte betrachtet, um eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in der Werkstatt zu führen. Auf den Spaziergang kann auch verzichtet werden, dann beginnt die Veranstaltung um ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle. Für eine gute Verpflegung ist gesorgt. Die Bürgerwerkstatt wird durch eine externe Moderation begleitet und dokumentiert. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Ausnahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19. Juli 2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es ein Losverfahren geben. Sie erhalten nach dem 19.07.2021 Rückmeldung über Ihre Bewerbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel. Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Information zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre (PDF-Dokument, 166,39 KB, 19.03.2021) und den dazugehörigen Anlagen (PDF-Dokument, 8,13 MB, 19.03.2021) zusammengefasst. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teilnehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beantworten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

              Zuletzt geändert: 11.06.2025

              Infobereiche