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Berufsbegleitendes Studieren und Fernstudium

Neben dem Vollzeitbesuch einer Hochschule können Sie einen akademischen Abschluss auch durch ein Teilzeitstudium, ein berufsbegleitendes und weiterbildendes Studium sowie ein Fernstudium erlangen. Formale Teilzeitstudiengänge stellen ein besonderes organisatorisches Angebot dar, in dem Lebensumstände von berufsbegleitend Studierenden, Studierenden mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen Berücksichtigung finden. Daneben sollen die Hochschulen auch andere Studiengänge so organisieren, dass sie in Teilzeit studiert werden können (individuelle Teilzeit). Weiterbildende Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Kontakt-/Modulstudien unterhalb der Studiengangsebene ermöglichen lebenslanges Lernen an den baden-württembergischen Hochschulen mit wissenschaftlichem Anspruch.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vereine

Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz. Alle gemeinnützigen Organisationen, darunter viele Vereine, haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger wie zum Beispiel Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden. Tipp: Vereine können ehrenamtlichen Mitarbeitern den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen. Er dokumentiert die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Datenschutzregister, Datenschutzbeauftragter

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sächliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (z.B. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Grundbesitz). Mit automatisierter Verarbeitung ist das Erheben, Speichern, Verändern, Nutzen, Übermitteln, Sperren oder Löschen personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen gemeint. Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen üblicherweise ihre Datenverarbeitungsverfahren dem Landesbeauftragten für den Datenschutz melden. Diese Unternehmen werden im Datenschutzregister eingetragen. Unter Umständen müssen Sie auch eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das ist dann der Fall, wenn Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten für andere als persönliche oder familiäre Tätigkeiten automatisiert verarbeiten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Abbruch einer baulichen Anlage

Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen. Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht. Der Abbruch ist verfahrensfrei bei Anlagen, die nach § 50 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei erstellt werden dürfen, freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m. Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Deutsche Staatsangehörigkeit

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland? Sie möchten sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen und zum Beispiel Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen? Dann informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Hinweis: Zusätzlich haben Sie mit dem Quick-Check Einbürgerung die Möglichkeit, vorab und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Die endgültige Entscheidung zur Einbürgerung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Den Zugang zum Quick-Check finden Sie unter "Onlineantrag" bei den drei nachstehend beschriebenen Leistungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohngeld Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen. Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten: Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen. Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung. Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ergänzende Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für die staatlich geförderte private Altersvorsorge zu entscheiden. Es gibt verschiedene Modelle. Dabei ist zu beachten, welche Sparleistungen Sie über welchen Zeitraum regelmäßig erbringen können und welches Kapital angestrebt wird. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnisse beraten lassen. Eine Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit ihren Servicezentren für Altersvorsorge. Dort helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell, kostenlos und unabhängig. Tipp: Altersvorsorge beginnt nicht erst im Alter. Je früher Sie damit anfangen, desto rentabler ist sie.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überführung ins Ausland

Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie dabei haben: Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen Leichenpass Beachten Sie auch die gesetzlichen Regeln Ihres Ziellandes sowie der Länder, durch die Sie fahren .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Organe eines Vereins

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Als eigenständige Rechtspersönlichkeit benötigt er ein Organ, das unabhängig von seinem Mitgliederbestand für ihn handeln kann. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Oberstes Organ eines Vereins ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption die Mitgliederversammlung. Durch sie können alle Angelegenheiten eines Vereins, die nicht vom Vorstand oder anderen Organen erledigt werden, geregelt werden. Damit können die Mitglieder eines Vereins direkten Einfluss auf das Vereinsleben und die Entscheidungen nehmen. Weitere Organe sind etwa ein Beirat, ein Kuratorium oder beispielsweise ein Präsidium. Sie können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit Kompetenzen ausgestattet werden. Dies ist möglich, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstandes.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Tod von Heimtieren - Tierkörperbeseitigung

Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod? Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden. Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen auf dem eigenen Grundstück – nicht aber in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden, auf dafür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden, an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder über die für die Tierkörperbeseitigung zuständigen Stadt- und Landkreise (zum Beispiel Kleintiersammelstellen) abgegeben werden. Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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