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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohngeld Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen. Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten: Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen. Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung. Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ergänzende Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für die staatlich geförderte private Altersvorsorge zu entscheiden. Es gibt verschiedene Modelle. Dabei ist zu beachten, welche Sparleistungen Sie über welchen Zeitraum regelmäßig erbringen können und welches Kapital angestrebt wird. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnisse beraten lassen. Eine Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit ihren Servicezentren für Altersvorsorge. Dort helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell, kostenlos und unabhängig. Tipp: Altersvorsorge beginnt nicht erst im Alter. Je früher Sie damit anfangen, desto rentabler ist sie.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überführung ins Ausland

Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie dabei haben: Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen Leichenpass Beachten Sie auch die gesetzlichen Regeln Ihres Ziellandes sowie der Länder, durch die Sie fahren .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Organe eines Vereins

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Als eigenständige Rechtspersönlichkeit benötigt er ein Organ, das unabhängig von seinem Mitgliederbestand für ihn handeln kann. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Oberstes Organ eines Vereins ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption die Mitgliederversammlung. Durch sie können alle Angelegenheiten eines Vereins, die nicht vom Vorstand oder anderen Organen erledigt werden, geregelt werden. Damit können die Mitglieder eines Vereins direkten Einfluss auf das Vereinsleben und die Entscheidungen nehmen. Weitere Organe sind etwa ein Beirat, ein Kuratorium oder beispielsweise ein Präsidium. Sie können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit Kompetenzen ausgestattet werden. Dies ist möglich, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstandes.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Tod von Heimtieren - Tierkörperbeseitigung

Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod? Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden. Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen auf dem eigenen Grundstück – nicht aber in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden, auf dafür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden, an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder über die für die Tierkörperbeseitigung zuständigen Stadt- und Landkreise (zum Beispiel Kleintiersammelstellen) abgegeben werden. Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nachsendeauftrag für Post

Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie den Nachsendeservice der verschiedenen Postdienste nutzen. Dieser leitet Briefe und Pakete an Ihre aktuelle Anschrift weiter. Sie müssen den Postdiensten einen Nachsendeauftrag erteilen. Das Auftragsformular erhalten Sie in der Regel bei den einzelnen Postdiensten. Ein Nachsendeauftrag kann bis zu zwölf Monaten gelten. Er sollte spätestens fünf Werktage vor dem Umzug erteilt werden. Die Kosten für den Nachsendeauftrag erfahren Sie bei den verschiedenen Postdiensten. Für die Nachsendung von Päckchen und Paketen fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an. Tipp: Sehen Sie Ihre nachgesandte Post durch und informieren Sie die Absender, die noch an Ihre alte Anschrift geschrieben haben, über Ihre neue Adresse.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vorweggenommene Erbfolge

Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. Dies kann besonders bei einem größeren Vermögen sinnvoll sein. Die Übertragung des Vermögens kann beispielsweise durch Verträge, Ausstattungen, Schenkungen, Errichtung und Umwandlung von Familiengesellschaften, Güterstandsvereinbarung und gegebenenfalls auch durch Adoption geschehen. Möchten Sie Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge beachten. Bei zu vererbenden größeren Vermögen und bei geplanten größeren Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, insbesondere bei größeren Schenkungen oder Unternehmungsübertragungen sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, gegebenenfalls auch von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten lassen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Streuobst

Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landesregierung beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen zu sensibilisieren. Um dies zu erreichen, wurde die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus angepasst. Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 durch das Kabinett verabschiedet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weitere Informationen und Links

Broschüren und Ratgeber Die folgende Broschüre können Sie bestellen oder direkt als PDF-Dokument herunterladen: Steuertipps für gemeinnützige Vereine Informationen des Finanzministeriums Baden-Württemberg zu Stiftungen und Neuregelungen des steuerlichen Spendenrechts Linksammlung zu weiterführenden Seiten Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Index Deutscher Stiftungen Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Stiftung Wissenschaft und Politik Baden-Württemberg Stiftung Regierungspräsidien in Baden-Württemberg als Stiftungsbehörden Themenportal "Stiftungen" Stiftungsverzeichnisse je Regierungsbezirk: Namensverzeichnis, Zweckregister, Landkreis / Stadtkreis, Stiftungssitz Stiftungen im Regierungsbezirk Stuttgart Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe Stiftungen im Regierungsbezirk Freiburg Stiftungen im Regierungsbezirk Tübingen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bürgermeisterwahlen

Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt. Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung. Aufgaben stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse, Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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