Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 10. Dezember 2021 Nummer 49 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Wunderschöner Weihnachtsbaum in der Ortsmitte! Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender. Die kurzen Tage und die langen Nächte um die Advents- und Weihnachtszeit sind etwas ganz Besonderes. Die glanzvollen Lichter der Weihnachtsbäume sind hier ein kleiner Ersatz für das knappe Licht. Sie verzau- bern uns jedes Jahr auf´s Neue und stimmen uns wieder auf die besinnliche Zeit ein. Vielen Dank an die Spenderinnen und Spender für den wunderschönen Weihnachtsbaum am Dorfplatz, am Kriegerdenkmal und an der Kirche sowie für das Reisig für die Dekorationen im Kindergarten und Rat- haus. Auch unserem Bauhofteam mit Peter Mohring-Landsberger vielen Dank für die Organisation der Weihnachtsbäume sowie das Fällen und Aufstellen der Bäume. Unserem Baum am Dorfplatz ist auch das stimmungsvolle Gedicht des Spenders gewidmet. Wir wünschen Ihnen trotz der turbulenten Zeit einen besinnlichen 3. Advent. Ihre Gemeindeverwaltung Abschied von unsrer Nordmanntanne! Die Nordmanntann vor unserm Haus, so schee se au isch, jetzt muss se raus. Ihre Zweig, scho gar it klei, hanget all meh‘ verbote über Dorfstroß nei. Doch hält sich der Abschiedsschmerz in Grenze, als „Weihnachtsbaum der G’moind“ darf sie no glänze. Mit großem Sachverstand und Argusauge, leitet dr Kapo die Aktion und ma kas kaum glaube, in kurzer Zeit, ohne Krach und Schade, wird die Tann scho behutsam aufglade. Festgemacht zur Abschiedsfahrt vo Sulpach bis ge Baindt, und wie se so doliegt, moint ma fast, sie weint. Kurz noch vor dem Hause stehend, durch alle Nadeln bebend, raunt sie: „Ade ihr meine Lieben, ich wär ja so gern bei euch geblieben.“ Aber der Wagen, der rollt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt - Einladung zur Online-Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2021 um 19:00 Uhr - Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgerwerkstatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorf- platzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten Sie sich einbringen und aktiv mitdisku- tieren. Sie erhielten die Möglichkeit Ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Bei der Umgestaltung geht es um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Gemeindeleben und Feste gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Fotos aus der Bürgerwerkstatt im Juli 2021 Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wurde im Gemeinde- rat berichtet und diskutiert. Am 15. Dezember 2021 wird nun das Büro 365° freiraum+umwelt die Ergebnisse reflektieren und der Öffentlichkeit vorstellen. Im Anschluss daran, wird der Ent- wurf in die finale Ausarbeitung gehen. Die aktuelle Situation erlaubt es uns leider nicht, Ihnen die Ergebnisse in einer Präsenzveranstaltung zu präsentieren. Deshalb laden wir Sie herzlich zu einer Online-Veranstaltung ein. Die Veranstaltung wird als Webex-Meeting stattfinden. Sie haben über Webex auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Aufgrund der technischen Gegebenheit bitten wir Sie, sich bis zum 13. Dezember 2021 anzumelden. Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren persönlichen Angaben wie Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse an v.koopers@baindt.de (Tel.: 07502 9406 - 15). Auch Kurzentschlossene haben auf diesem Weg die Möglichkeit zur Teilnahme. Am 14. Dezember bieten wir von 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr einen technischen Probelauf an. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie am Probelauf mitmachen möchten. Per E-Mail erhal- ten Sie vorab eine Kurzanleitung zu Webex sowie die notwendigen Zugangsdaten. Wir freuen uns auf einen informativen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Corona – News Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus Das Land Baden-Württemberg nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf. Seit dem Wochenende 04./05.12.2021 gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test - sogenannte 2G-Plus-Regel. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landes- regierung am Sonntag, den 5. Dezember die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf fol- gende Punkte verständigt: • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimp- fung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen). Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwi- schen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Ein- richtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen. Den vollständigen Überblick über die Corona-Regeln ab 04.12.2021 können Sie über diesen QR-Code abrufen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Amtliche Bekanntmachungen Teststation in Baindt ist von Montag bis Sonntag geöffnet In Kooperation mit „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) hat in Baindt seit Montag, den 06. Dezember 2021, erneut eine Corona – Teststation er- öffnet. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Wo- che Antigen-Schnelltests im Foyer der Schenk-Kon- rad-Halle angeboten. Alle Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit einmal die Woche kostenlos ei- nen Corona-Schnelltest durchzuführen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Öffnungszeiten sind bis auf weiteres: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00Uhr. Zudem am Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-An- meldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungs- code wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Test mit. Ihre Gemeindeverwaltung Booster-Stationen des Landkreises in Wangen und Weingarten gehen schon in dieser Woche in den Vollschichtbetrieb Die Booster-Stationen des Landkreises in Wangen und Weingarten gehen in den Vollschichtbetrieb. Konkret be- deutet dies, dass in der Argonnenhalle in Weingarten bereits seit Mittwoch, den 08.12.2021 von 06:30 Uhr bis 22 Uhr Auffrischungsimpfungen stattfinden. Der Voll- schichtbetrieb der Booster-Station des Landkreises in der Stadthalle in Wangen startet am Freitag mit denselben Öffnungszeiten. Termine für beide Standorte können unter www.rv.de/impfen gebucht werden. Der Landkreis hat in der Stadthalle in Wangen im Allgäu und in der Argonnenhalle in Weingarten kurzfristig sogenannte Booster-Stationen eingerichtet. Dort können Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung erhalten, wenn der Ab- stand zur letzten Impfung der Grundimmunisierung mindes- tens sechs Monate beträgt. Geimpft wird an sieben Tagen pro Woche im Vollschichtbetrieb künftig von 06:30 Uhr bis 22 Uhr. Dann können an beiden Standorten zusammen 1370 Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden. Die Impfungen finden mit Termin statt. So sollen Wartezeiten, insbesondere für ältere Menschen, vermieden werden. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von BionTech für Personen unter 30 Jahre und Moderna für Personen über 30 Jahre. Mitzubringen sind Impfpass und Krankenversiche- rungskarte. Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Das Rathaus ist vom 27. Dezember bis einschließlich 30. Dezember 2021 geschlossen. Es findet in dieser Zeit keine Terminvergabe statt und die Ämter sind telefo- nisch nicht erreichbar. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf diese Regelung einzustellen und ihre Anliegen im Rathaus bis Mittwoch, 23. De- zember 2021 zu erledigen. Bitte an vorherige Termin- vereinbarung denken! Für dringende, unaufschiebbare Fälle erreichen Sie an den Schließtagen (27.12. – 30.12.21) von 10:00 bis 12:00 Uhr über folgende Nummern die Rufbereitschaft für: • Corona – Angelegenheit: 07502 9406 - 14 • Friedhof / Sterbefälle: 0160 5386706 • Sterbefälle (Standesamt): 07502 9406 - 40 Ihre Gemeindeverwaltung Die Mobilen Impfteams des Landkreises sind wie folgt unterwegs: Freitag 10.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 10.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57 15.00 - 21.00 Uhr Samstag 11.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 09.00 - 14.00 Uhr Samstag 11.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 12.00 - 18.00 Uhr Montag 13.12.2021 Wangen Stadtbücherei, Kornhaus, Postplatz 1, 09.00 - 15.00 Uhr Dienstag 14.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 09.00 - 14.00 Uhr Mittwoch 15.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 09.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 16.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 12.00 - 18.00 Uhr Freitag 17.12.2021 Bad Waldsee Stadthalle, Steinachstr. 7, 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 17.12.2021 Ravensburg Heilig-Geist-Spital, Spitalhalle, Bachstraße 57, 15.00 - 21.00 Uhr Kostenloses Impfangebot der Oberschwabenklinik gegen Covid-19 mRNA-Impfstoffe BioNTech / Moderna, Vek- tor-Impfstoff Johnson & Johnson. Bewohner des Kreises Ravensburg werden gebeten, zu ihrer 3. Impfung das Booster-Angebot des Landkreises von Montag bis Sonntag in der Stadthalle Wangen und in der Stadthalle Weingarten wahrzunehmen. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baumfällung im Zuge des Geh- und Radwegebaus Sulpach Im Februar 2022 beginnen die Bauarbeiten für den dritten Bauabschnitt Geh- und Radweg Sulpach. Als Vorarbeit müssen die Bäume und Sträucher im unmittelbaren Be- reich des Radwegeneubaus gefällt werden. Diese Baum- fällarbeiten werden in den nächsten Tagen durch Mitar- beiter des Bauhofs durchgeführt. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wird die Böschung zwischen Kümmeratzho- ferweg und Mochenwangenerstraße durch neue Bäume und Sträucher wieder eingegrünt. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt H. Roth, 075029406-53, f.roth@baindt.de, gerne zur Verfügung. Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 07.12.2021 wurde eine Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostener- satzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2021 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2021. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2022 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/ service/323830/baindt.do oder in der Gemeinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2022 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2021 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. November 2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße“ Beschluss: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spielmann, Flieder-, Kornblumenstraße wird um die vorgeschlage- nen Flächen des Bebauungsplanes “Im Spielmann“ und dem Innenbereich zwischen der Marsweilerstraße und der Flieder – Veilchenstraße nicht erweitert. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestell- ten vier Baufenster bleiben erhalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona-Infizierte In der Gemeinde Baindt haben sich derzeit (Stand 29.11.2021) 103 Personen mit dem Coronavirus infi- ziert. Am 16.11.2021 waren es noch 73 Personen, am 23.11.2021 bereits 90 Personen. Dieser rasante Anstieg ist besorgniserregend. Ab Montag den 06.12.2021 wird in der Schenk-Kon- rad-Halle wieder eine Teststation von GnW betrie- ben und zwar in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr. Voraussichtlich bis Ende März 2022 wird diese Teststation betrieben. An den nächsten 3 Samstagen 04.12., 11.12. und 18.12.2021 werden Impfungen in der Schenk-Konrad-Halle in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt. Am 1. Impftermin stehen ca. 150 Impfdosen von Moderna zur Verfügung. Dieses Impfangebot ist daher nur für Personen über 30 Jahre geeignet. Anmeldungen sind über die Homepage der Gemeinde möglich. b) Öffnung Rathaus Aufgrund der steigenden Fallzahlen kann das Rathaus mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Weitere Infos hierzu sind ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Baindt zu finden. c) Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 30, Höhe Ausfahrt Baindt In dieser Angelegenheit ist ausführlich in der Pres- se und im Regio-TV berichtet worden. Im Laufe der nächsten Woche wird die Vorsitzende mit dem ersten Landesbeamten darüber ein Gespräch führen. TOP 04 Friedhof - Materialauswahl für die Grasurnen- gräber und die Stelen bei halbanonymen Be- stattungsformen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Bereits 2014 hat die Gemeinde das Büro Rau Landschafts- architekten mit der Erarbeitung eines Zukunftskonzepts für den Friedhof Baindt beauftragt. In einer öffentlichen Sondersitzung im Jahr 2015 wurden Varianten vorge- stellt. In der Märzsitzung 2017 lag dem Gemeinderat ein überarbeiteter Entwurf vor, auf dessen Grundlage das Büro Rau beauftragt wurde die Ausführungsplanung zur Realisierung des ersten Bauabschnittes zu erstellen und die Maßnahme im Namen der Gemeinde auszuschreiben. In der Sitzung des Gemeinderats im Mai 2019 wurden die Baumaßnahmen für die Sanierung des 1. Bauabschnittes vergeben. Die vorgesehenen Arbeiten waren mit dem Einbau der gebundenen Deckschicht der Wege im alten Friedhofsteil im Juni 2020 weitgehend abgeschlossen. Im Verlauf der Maßnahme wurden mit den Baubeteiligten Möglichkeiten zu sinnvollen wie auch dringenden ergän- zenden Maßnahmen erörtert. Der Verzicht auf eine zuvor angestrebte Friedhofserwei- terung im Jahr 2005 aufgrund der Belegungsanalyse des Büro Rau hat einerseits dazu geführt, dass die da- für vorgesehenen Flächen im Südosten der derzeitigen Friedhofsanlage für Wohnbebauungsmöglichkeiten frei geworden sind. Andererseits bedingt diese Beschrän- kung auf den Friedhofsbestand auch eine fortlaufende Prüfung der Belegung und gegebenenfalls kurzfristige Änderungen im Bestand auf der Grundlage des beste- henden Friedhofskonzeptes. Im ergänzenden Bauabschnitt wurde eine Fläche, die Urnenschmuckgräber und Urnenrasengräber vorsieht, ertüchtigt. Ebenfalls wurde die stark in die Jahre gekom- mene und sehr pflegeintensive Bepflanzung entlang des Hauptweges im neuen Friedhofsteil gegen eine dauerhaf- te Staudenbegrünung ausgetauscht. Diese Flächen sollen für das neue Angebot an anonymen und halbanonymen Urnenbestattungen in Anspruch genommen werden und das Angebot an Bestattungsformen in der Gemeinde ergänzen. Die Verwaltung hat eine Vorauswahl an Steinplatten für die Grasurnengräber und eine Farbauswahl der Glasstelen für die Staudenfläche mit halbanonymen Gräbern getrof- fen, die vom Büro Rau vorgestellt werden. Beschluss: a.) Für die Bodenplatten der Grasurnengräber (Maße 40 cm x 50 cm x 6 cm), allseits gesägt mit sandge- strahlten Oberflächen, Kanten gefasst, kommen die Platten Salda Negro (Farbe gräulich) zur Ausführung. b.) Die Glasstelen (sowohl für die 1,80 m hohe Namens- als auch die 1,10 m hohe Info-Stele) kommen in einem lichten Blau (Musterplatte TL B4) zur Ausführung. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ für die Errichtung eines Carports in der nicht überbau- baren Fläche auf dem Flst 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 455/4, auf den beste- henden Stellplatz in Richtung Flurstück 455/5 einen Car- port mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 4,00 m und einer Höhe von 3,00 m bauen. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Grundfläche bis zu 30,00 m² sind nach § 50 Abs. 1 der Landesbauord- nung von Baden- Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang Erweiterung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Nach den Fest- setzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Der Carport ist nach der LBO von BW zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wes- halb eine Befreiung von den planungsrechtlichen Fest- setzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungs- bereich des Bebauungsplanes für Carports erteilt. Es ergeht bei einer Enthaltung folgender Beschluss: a) Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ bei der Errichtung eines Carports in der nicht überbau- baren Fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b) Es ist ein Mindestabstand von 2 – 2,50 m zur Grund- stücksgrenze einzuhalten. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ beim Neu- bau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnein- heiten, 6 Garagen und 3 offenen KFZ-Stellplät- zen auf dem Flst. 597/1, Schachener Str. 106 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Ortsteil Schachen wurde in diesem Jahr auf dem Grundstück Schachener Str. 106 ein größeres landwirt- schaftliches Gebäude abgerissen, um einem Neubau Platz zu machen. Die Bauherrschaft beantragt nun den Neubau eines Mehr- familienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Garagenplätzen und 3 nicht überdachten Stellplätzen. Das geplante Bau- vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und dort im Bereich des allgemeinen Wohngebiets. Vorschriften für die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung gibt es auf dem Baugrundstück nicht, so dass die Landesbauordnung von Baden-Würt- temberg (LBO) gilt, die einen Stellplatz pro Wohnung vorschreibt. Da der Bauherrschaft bewusst ist, dass dies im ländlichen Raum nicht ausreichend ist, wurden 3 zu- sätzliche Stellplätze auf dem Grundstück geplant. Dies führt dazu, dass die Grundfläche (GRZ) um 27,4 m² mit den mitzurechnenden Anlagen überschritten wird, wofür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes erforderlich ist. Ebenfalls wird die Geschossfläche minimal um 4,8 m² überschritten. Das Gebäude wurde so auf dem Grundstück platziert, dass es mit der Süd - We- stecke leicht das Baufeld überschreitet. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zuge- stimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht be- rührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen - Überschreitung der GRZ und der GFZ sowie des Baufeldes - wird erteilt. TOP 07 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 257/4, Hirschstr. 201/1 Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass ein Antrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt diesen Tagesord- nungspunkt zu vertagen. Übergreifend waren sich die Fraktionen einig, diesen TOP zu vertagen und zunächst in anschließender nicht öffent- licher Gemeinderatssitzung vorzuberaten. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilien- hauses mit Garage auf Flst. 589/5, Schachener Str. 94 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf Flst. 589/5 in der Schachener Straße 94 im Teilort Schachen ist die Errichtung eines Zweifamilienwohnhau- ses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen geplant. Das Ge- bäude soll 2 Vollgeschosse und ein Walmdach erhalten. Die Garage soll mit Flachdach versehen werden. Ein Bebauungsplan liegt in diesem Bereich von Scha- chen nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, da sich in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück neben 1-2 Familienhäusern auch sehr hohe und große Gebäude befinden. Die Anfor- derungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt, wenn das gesunde „Wohnen“ (gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse) sichergestellt ist. TOP 09 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst, 836, Hirschstr. 193 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 836 in der Hirschstraße 193 soll ein Car- port an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Die bauliche Anlage soll bis zur Nachbargrenze reichen, mit einer Breite von 7,85 m bzw. 7,40 m und einer Tiefe von 7,70 m. Der geplante Carport soll ein Pultdach mit ca. 5% Dachneigung bekommen und 3,21 m bzw. 2,53 m hoch sein. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt, die Erschlie- ßung ist gesichert. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. 2. Die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse müs- sen gewahrt sein. TOP 10 Vergabe der Ingenieurleistungen für Tragwerks- planung, Elektrotechnik und Heizung - Lüftung - Sanitär bei der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich über- schreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrie- ben werden. Bereits in der Sitzung am 09.11.2021 wurden die Architek- tenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravens- burg vergeben. In einem 2. Schritt wurden die Unterlagen für die Inge- nieurleistungen Tragwerksplanung (TW), Elektrotechnik (ELT) und Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) am 06.10.2021 auf die Vergabeplattform gestellt und die Vergabever- fahren nach der VgV eingeleitet. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leis- tungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Aus- führungsplanung), LPH 6 - 8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Do- kumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 05.11.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist haben im Fachbereich TW 2 Bü- ros ein Angebot abgegeben, im Fachbereich HLS ging ein Angebot ein und im Fachbereich ELT waren es 2 An- gebote. Die eingereichten Unterlagen wurden mit Un- terstützung der Rechtsanwaltskanzlei w2k aus Freiburg gesichtet und gewertet. Elektrotechnik (ELT) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genann- ten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige An- gebote ein. Die Angebote wurden nach den folgenden Kriterien be- wertet: 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3. Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 E-Planwerk GmbH, Hindenburgstr. 14 88361 Altshausen 50,15 Punkte 2 anonym 49,0 Punkte Das Unternehmen E-Planwerk GmbH hat das wirtschaft- lichste Angebot abgegeben. Tragwerksplanung (TW) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genann- ten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 gingen fristgerecht 2 vollständige An- gebote ein. Ein Angebot war zwingend auszuschließen, weil die Mindestanforderung bzgl. des Umsatzes nicht erfüllt wurde. Eine Nachforderung/Nachbesserung des Angebotes ist diesbezüglich unzulässig. Das verbleibende Angebot wurde nach den folgenden Kriterien bewertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2. Projektdurchführung und Qualitätssicherung max. 5 Punkte 3. Arbeitsweise und Leistungsumfang max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 20 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 40 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 KUTTRUFF Ingenieure, Gartenstraße 10, 88212 Ravensburg 36 Punkte Das Unternehmen KUTTRUFF Ingenieure hat das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben. Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) im Einzelnen: Am 11.10.2021 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung veröffentlicht, dass die Gemeinde Baindt beabsichtigt, die oben genann- ten Planungsleistungen zu vergeben. Bis zum 05.11.2021 ging fristgerecht 1 vollständiges An- gebot ein. Das Angebot wurden nach den folgenden Kriterien be- wertet (reduzierte Prüfung): 1.1 Projektleitung max. 5 Punkte 1.2 Team und Kommunikation max. 5 Punkte 2.1 Prozesse und Unterlagen max. 5 Punkte 2.2 Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle max. 5 Punkte 2.3 Methoden zur Terminverfolgung und Kontrolle Max. 5 Punkte 3. Örtliche Bauüberwachung max. 5 Punkte 4. Bewertung des Preises max. 30 Punkte erreichbare Gesamtpunktzahl: max. 60 Punkte Die Wertung ergab folgendes Ergebnis: Rang Bieter erreichte Punktzahl 1 Kirchner Energie GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 6, 88250 Weingarten 60 Punkte Das Unternehmen Kirchner Energie GmbH hat das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben. Beschluss: 1. Die Ingenieurleistungen Elektrotechnik (ELT) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 5 werden an das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH aus Altshau- sen vergeben. 2. Die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TW) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden nach Eingang der nachgeforderten Unterla- gen an das Ingenieurbüro Kuttruff aus Ravensburg vergeben. 3. Die Ingenieurleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) für die Sanierung der Klosterwiesenschule der LPH 4-5 werden an das Ingenieurbüro Kirchner Ener- gie GmbH aus Weingarten vergeben. TOP 11 Vorstellung der Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung - Baindt 4.0 Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Baindt im Zeitraum 2022 - 2025 Kämmerer Abele berichtet: Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, welches sich nicht nur auf nahezu sämtliche Lebensbereiche auswirkt, sondern auch ein Umdenken in den Verwaltungen, der In- dustrie, der Wirtschaft und auch im privaten Lebensalltag fordert. Die Auswirkungen, die die fortschreitende Digita- lisierung mit sich bringt, sind schon längst spürbar, und doch stehen wir mit den heutigen Entwicklungen noch am Anfang. Diese Chancen und gleichzeitig auch zahlreichen Herausforderungen hat die Gemeinde Baindt erkannt und befasst sich seit Jahren intensiv mit den verschiedenen Facetten der Digitalisierung. Die Ansprüche an die Verwaltung befinden sich im Wan- del. Die Bürger sind keine Bittsteller, sondern dienstleis- tungsorientierter Kunden, die vom Onlineshopping intui- tive, medienbruchfreie und schnelle Wege gewohnt sind und dies zunehmend auch bei Verwaltungsleistungen einfordern werden. Die Digitalisierung wird für die Gemeinde Baindt zu ei- nem wichtigen Gestaltungselement. Die Finanzverwaltung hat sich erneut mit den Anforderungen an eine moderne Verwaltung auseinandergesetzt, um unter dem Projekt „Baindt 4.0“ die neuen Voraussetzungen hierzu zu schaf- fen. Zuletzt waren wir im Januar 2018 in der Gemein- deratssitzung. Folgende Digitalisierungsschritte wurden eingeleitet: Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit: • Neue Barrierefreie Homepage der Gemeinde mit Service Portalen • Rathaus APP verbunden mit einem Rathaus Ser- vice Portal • Einfacher Mängelcheck auf der App • Rathaus Service Portal (Briefwahl online bean- tragen, Pass/Personalausweis Verarbeitungssta- tus, Online Wasserzählerstand ablesen (mit QR- Code)) • Rats- und Bürgerinformationssystem – Gemein- derat ist papierlos • Sitzungsdienst Gemeinderat online • beBPo = das besondere elektronische Behörden- postfach • 2 online Bürgerdialoge in Baindt (online am 04.11.20 und 07.07.21) – Forschungsprojekts „Digitaldia- log21“ • Elektronische Onlinebekanntmachung – zusätzli- cher Hinweis im Amtsblatt • Elektronisches Bezahlsystem • Richtlinie Mobiles Arbeiten – Bachelorarbeit „Die Corona-Krise als treibende Kraft für das Home-Of- fice - Eine Ist-Analyse in der Gemeinde Baindt mit daraus resultierender Handlungsempfehlung“ Kindergarten/ Klosterwiesenschule: • Neue Barrierefreie Homepage der Klosterwiesen- schule • Neue Barrierefreie Homepage des Kindergartens • Kita Info App • Mittagessen Klosterwiesenschule via MensaMax – Programm mit Onlinebezahlsystem und Online- bestellung der Eltern • Digitales Ferienprogramm Nupian • Klosterwiesenschule Sdui App • Online Ausleihe Bücherei BVS Professional • Ferienbetreuung über Reservix WLAN: • Wlan im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle • Wlan auf dem Dorfplatz –Erweiterung Rathaus GastWlan mit Neugestaltung Auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Ausrichtung der Verwaltung sollte die Gemeinde Baindt weitere Maß- nahmen umsetzen. Unter dem Stichwort „Baindt 4.0“ wer- den derzeit Initiativen gebündelt, die sich mit der Digita- lisierung befassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Folgende Schritte könnten oder müssen in den Jahren 2022-2025 ff im Rahmen von Baindt 4.0 in Angriff ge- nommen werden: • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Verpflichtung sämtliche Leistungen der Verwal- tung bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten • Gewerbesoftware ohne Medienbrüche – Vois GESO – Umsetzung 2022 • Digitalisierung – Rechnungslauf – Ziel bis Ende 2022/ 2023 • Medienoffensive in der Klosterwiesenschule – Um- setzung Digitalpakt 2023 • Cloud – Umsetzung 2022 • Evtl. GIS-Bürgerportal Karten und amtliche Tabel- len der Bodenrichtwerte • Längerfristiges Ziel: Digitaler Versand der Beschei- de – rechtlich derzeit nicht möglich - Überlegung: gesamte Post über E-Post zu ver- schicken - Post frankiert und versendet Briefe • Digitalisierung innerhalb der Verwaltung E - Akte bis 2024 • Verbesserung der Breitbandversorgung – Glasfa- seranschlüsse der weißen Flecken 2023 • Antrag graue Fleckenförderung 2024 Die Priorisierung in Baindt erfolgt weiterhin anhand fol- gender Kriterien: • Nutzen • Machbarkeit und Finanzierung • Dringlichkeit Die Digitalstrategie Baindt 4.0 ist mittel- und langfristig angelegt. Der Kosten und Nutzenfaktor sollte ausgegli- chen sein. Zu Beginn kann es sein, dass die Kosten im Vergleich zum Nutzen wesentlich höher sind. Nicht zuletzt Corona hat im Frühjahr 2020 für einen kräfti- gen Anschub gesorgt. Mit der Digitalisierung von Prozessen sind die Kommunen vor Ort besonders gefragt. Neben der Betreuung des Admincenters auf service - bw im Rahmen des OZG müssen die Prozesse aktiviert sowie an beste- hende Fachverfahren im Haus angebunden werden, und alles zusammen muss sinnhaft in bestehende Strukturen integriert werden. Es bedarf fachlicher Kompetenz sowie finanzieller und personeller Ressourcen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg platziert diese Bedarfe immer wieder in den entsprechenden Runden mit dem Land, um die Mehr- belastung der Kommunen so gering wie möglich zu halten. Aktuell ist die Gemeinde Baindt im Bereich der Digita- lisierung im Vergleich zu den Nachbargemeinden gut aufgestellt. Die Verwaltung möchte bürgernah, engagiert und innovativ ein umfassendes, digitales Dienstleistungs- angebot zur Verfügung zu stellen. Es gilt jedoch immer neue Wege zu bestreiten. Um diese Maßnahmen zu for- cieren sind neben Haushaltsmittel auch Personalkapa- zitäten notwendig. Die Finanzverwaltung hat originäre Hauptamtsthemen aufgegriffen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Digitalisierungsstra- tegie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehen- den Realisierung der technischen und konzeptionel- len Grundlagen sowie einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025. 2. Die Verwaltung wird beauftragt für die entsprechen- den Teilprojekte Angebote einzuholen. Die Mittelbe- reitstellung soll im Lichte der Haushaltslage in den kommenden Haushalten abgebildet werden und steht unter dem Vorbehalt aber in hoher Priorität bei der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2023/2024. TOP 12 Übersicht über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt Steuern, Gebühren, Beiträge 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Im Mittelpunkt stehen die Überprüfung der Steuern, Ge- bühren und Beitragssätze. Kommunen sind entsprechend den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung verpflichtet, schwerpunktmäßig Gebühren und Entgelte für kommu- nale Dienstleistungen und Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Realsteuern Die Hebesätze betragen im Doppelhaushalt 2021und 2022 für die Grundsteuer A 350 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022: Baienfurt ca. 380-400 v. H., Wolpertswende ca. 370 v. H., Fronreute ca. 360 v. H.) Vogt (400 v. H.). Der durchschnittliche Hebesatz der kreisan- gehörigen Gemeinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 374 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 363 v. H.) Grundsteuer B 400 v. H. (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wol- pertswende ca. 410 v. H., Fronreute ca. 410 v. H., Vogt 400 v. H.)). Zahlreiche Kommunen werden 2022 die Grund- steuer B erhöhen. 2021 beträgt die Grundsteuer B in Ra- vensburg und Weingarten 500 v. H. Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Ge- meinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021: 398 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 400 v. H.) Gewerbesteuer 350v. H (Vgl. mögl. Planansatz 2022 Baienfurt: 380-400 v. H., Wol- pertswende ca 370 v. H., Fronreute ca. 370 v. H., Vogt 355 v. H., Ravensburg 390 v. H., Weingarten 390.v.H.) Der durchschnittliche Hebesatz der kreisangehörigen Ge- meinden im Landkreis Ravensburg betrug 2021 352 v.H. (landesweiter Durchschnittssatz: 368 v. H.) Im Vergleich zu den umliegenden Städten und Gemein- den ist festzustellen, dass die Gemeinde Baindt mit ihren Hebesätzen im Landkreisdurchschnitt liegt. Die Gemein- de versucht über außerordentliche Erträge den Haushalt 2022 im Ergebnishaushalt auszugleichen. Exkurs Grundsteuer: Mit Zustimmung des Bundesrats wurde der Weg für die reformierte Grundsteuer ab dem Jahr 2025 frei. Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die neue Hauptfeststellung. Bis spätestens 30.06.2022 werden die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 ermittelt und veröffentlicht. Das Fi- nanzamt wird anschließend eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen erlassen. Hundesteuer: Die Hundesteuern betragen seit 2021 für den 1. Hund 96 Euro, für den 2. Hund 192 Euro, für Zwinger 192 Euro (bis max. 5 Hunde), für den 1. Kampfhund 600 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 900 Euro. Es sind derzeit 226 Hunde (212 Ersthunde, 11 Zweithunde, 1 Dritthund und 1 Zwinger) in Baindt registriert. Ist ein Hund Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 nicht registriert, hat dies eine hohe Ordnungswidrigkeit zur Folge. Hinweise aus der Bevölkerung auf evtl. nicht registrierte Hunde werden jederzeit entgegengenommen. Vergleiche: (Baienfurt 1. Hund 84 Euro, 2. Hund 168 Euro, Fronreute 1. Hund 80 Euro, 2. Hund 160 Euro, Ravensburg 1. Hund 108 Euro, 2. Hund 216 Euro, Weingarten 1. Hund 120 Euro, 2. Hund 240 Euro). Bezugsgeld Mitteilungsblatt Für den Bezug des Amtsblattes werden 24,00 € jährlich in Rechnung gestellt. Die Einnahmen für das laufende und fol- gende Haushaltsjahr betragen ca. 24.600 €, die Ausgaben 32.800 € (Druckkosten 22.800 €, Lohn Austräger 10.000 €). Die Druckkosten des Amtsblattes erhöhen sich in regel- mäßigen Abständen. Die eingenommenen Gebühren de- cken derzeit nur die Kosten des Druckes, nicht aber die Kosten der Zustellung. Unberücksichtigt sind zudem die Personal- und Sachkosten im Rathaus. Die Herausgabe der Baindter Mitteilungen ist jedoch ein sehr guter Bürger- service. Öffentliche Bekanntmachungen können bereits, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen beste- hen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage bekanntgemacht werden. Eine graphische Verbesserung des Amtsblattes (farbige Bilder, besseres Papier) würde einen höheren Abmangel nach sich ziehen. Das Amtsblatt wird auf die Homepage gestellt und ist auch über die GemeindeApp abrufbar. Gebühren für die Benutzung der Schenk-Konrad-Halle Baindter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Miete/Grundgebühr für ganze Halle Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen ohne Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € 350,00 € Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen für Tanz – und Faschingsveranstaltungen 200,00 € keine Vermietung Miete bei Hochzeiten 150,00 € 750,00 € Miete für Foyer mit Bar 100,00 € 250,00 € Die Festhalle wird steuerrechtlich als Betrieb gewerb- licher Art geführt. Um die Vorsteuerbeträge bei der Schenk-Konrad-Halle geltend machen zu können, müs- sen steuerpflichtige Ausgangsumsätze im Sinne des Um- satzsteuergesetzes erbracht werden. Sofern die Überlas- sung der Halle bei Vereinsveranstaltungen unentgeltlich erfolgt, bestünde für diesen Bereich rechnerisch auch kein Vorsteuervorteil. Der Gemeinderat hat am 05.07.2011 be- schlossen die festgesetzte Grundgebühr/Miete im Rah- men der Vereinsförderung wieder gutzuschreiben. Neben den jeweiligen pauschalen Fixkosten werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters, sowie der Stromver- brauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 € für die Halle sowie 50,00 € für das Foyer berechnet. Für die Benutzung der Küche werden 50 €, der Leinwand werden 20,00 € und für die Benutzung der Musikanlage 30,00 € jeweils zuzüglich Steuern berechnet. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad Halle lag 2021 u. a. coranbedingt ge- gen null (davor bei ca. 18%). Vor allem auswärtige Veranstalter tragen zu dem beste- henden Kostendeckungsgrad bei. Bei den auswärtigen Veranstaltern könnte eine Preisanpassung für Vereine/ Organisationen vorgenommen werden. Kostenersatz für die Einsätze der Feuerwehr Die Arbeitsleistungen der Feuerwehr bewegen sich seit Jahren in denselben Bereichen. Neben kleineren Brand- einsätzen überwiegen die technischen Hilfeleistungen. Die Einsätze werden entsprechend den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes in Rechnung gestellt. Der Feuerwehrkostenersatz wurden zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde zuletzt am 13.04.2021 angepasst. Gebühren für die Benutzung der Sporthalle für Ver- anstaltungen Für eine Veranstaltung werden zukünftig von externen Nutzern 350 € (ab 2023 voraussichtlich zuzüglich Mehr- wertsteuer) verlangt. Baindter Vereine können die Sport- halle kostenlos benutzen. Wasserversorgungsgebühren In der Gebührenkalkulation vom 14.09.2021 ergaben sich für das Jahr 2022 folgende Wasserverbrauchsgebühren: Die Verbrauchsgebühr beträgt 2022 pro Kubikmeter: 1,53 €/m³. Die Wassermengen sind mit 250.000 m³ prognostiziert. Abwassergebühren In der Gebührenkalkulation vom 30.11.2021 ergaben sich für das Jahr 2022-2023 folgende Abwassergebühren: - Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ - Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² Die Schmutzwassermengen sind mit 215.000 m³ über dem Mittelwert der letzten vier Jahre von 210.235 m³ prognostiziert. Beiträge (Wasser/Abwasser) Im Rahmen der Überarbeitung der Globalberechnungen werden neue Beträge für den Anschluss zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ermittelt. Wasserversorgung 2,38 €/m² Nutzungsfläche Abwasserbeseitigung (Grundstücken, denen die Möglich- keit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlags- wasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird) Kanalbeitrag 4,28 €/m² Nutzungsfläche Klärbeitrag 1,30 €/m² Nutzungsfläche Bestattungsgebühren: Die Bestattungsgebühren sind im Jahr 2016 von der Fir- ma Allevo Kommunalberatung GmbH berechnet worden. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen alle Benut- zungsgebühren auf höchstens 60% der Kosten im Fried- hofswesen anzusetzen. Die Gebührenkalkulation wurde mit unten aufgeführten Sätzen am 29.11.2016 vom Ge- meinderat beschlossen: Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 2.870,-- für Personen unter 10 Jahren 1.440,-- Überlassung einer Urnenkammer (Urnenwand) 1.380,-- Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief: 4.500,-- Wahlgrab,doppelbreit,doppeltief: 5.650,-- Urnenschmuckgrab 1.825,-- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Sa- nierung des Friedhofes Bauabschnitt 1a kostete 463.672,13 €. In der Zukunft stehen als weitere Maßnah- men Schritt für Schritt Veränderungen im Bereich des Parkplatzes, evtl. weitere Urnenwand und Veränderungen der Aussegnungshalle an. Müllgebühren (ab 01.01.2016 Landkreis Ravensburg zu- ständig) Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfall- wirtschaft und die Wertstofferfassung inkl. Auslieferung der gelben Tonne zuständig. Die Gemeinde ist ab 2019 lediglich für die Abwicklung des Wertstoffhofes, die Be- seitigung und ordnungswidrige Verfolgung wilder Mülla- blagerungen sowie für die Biotonnenbefreiung zuständig. Allgemeine Verwaltungsgebühren: Die Verwaltungsgebührensatzung wurde in der Gemein- deratssitzung am 10.09.2019 in einzelnen Punkten ange- passt und wird im Zuge des § 2 b UstG erneut einer Prü- fung unterzogen. Kindergartenbeiträge: Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden nach Modulen am 06.07.2021 beschlossen. Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4 € pro Tag fällig (mit einer Obergrenze von 50 € monatlich). Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Baindt zeichnet sich als familienfreundliche Gemeinde aus. Der Verzicht auf eine zusätzliche Entgelt- finanzierung kann als familienfreundliches Leitbild gese- hen werden. Andererseits erhöht sich der Abmangel im Bereich des Kindergartens wesentlich. Ganztagsbetreuung im Kindergarten: Die Kosten für die zusätzliche Betreuung bei Teilnahme am Mittagessen betragen für 1 Kind 4,-- €/Tag maximale Kosten pro Kind und Monat 50,-- € Kernzeitbetreuung „Verlässliche Grundschule“: Die Kosten für die Betreuung betragen pro Kind ab 01.01.2022 15,-- €/Monat Mittagessen in Ganztagesbetreuungseinrichtung: Kosten pro Mittagessen derzeit: - für Kindergartenkinder 3,80 € - für Schüler 3,80 € Das Liebenauer Berufsbildungswerk (Adolf Aich) liefert das sehr gute Mittagessen in der Ganztagesbetreuungs- einrichtung bei der Klosterwiesenschule. Bei einer Erhö- hung des Einkaufspreises wird dieser eins zu eins wei- tergegeben. Ferienbetreuung 2022: Die Gemeinden Baindt und Baienfurt bieten in den Ferien teilweise eine Betreuung für die Grundschüler an. In dem von der Gemeinde Baindt definierten Zeitrahmen findet die Betreuung in Baindt oder Baienfurt statt. Die Kosten hierfür betragen derzeit 60,-- € pro Kind und Woche. Die Gebühren werden über ein Onlineportal Re- servix abgewickelt. Die Anmeldung ist verbindlich. Es fin- det keine Rückerstattung bei Krankheit bzw. sonstiger Abwesenheit statt. Asyl- und Obdachlosensatzung Da diese Gebührensätze nicht auskömmlich waren, hat das Hauptamt eine neue Kalkulation durchgeführt und neue Gebührensätze fest- gesetzt. Die Erhöhung bei den Nebenkosten beruhte über- wiegend auf höheren Stromkosten und Energiekosten sowie im Bereich der Miete auf Grund höheren laufenden Aufwendungen. Der Energieaufwand für die Objekte ist nach wie vor hoch. In folgenden Bereichen werden im kommenden Jahr wieder detaillierte Kostenberechnungen und Überprü- fungen angestellt: - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (gebühren- rechtliches Ergebnis 2021) - Globalberechnung Beitragssätze - BHKW inkl. Nahwärmenetz (Abrechnung 2021) - Änderung Kindergartengebühren (2022/2023) - Anpassung der SchenkKonrad-Hallengebühr - Anpassung der Grund und Gewerbesteuer 2023 Das ordentliche Ergebnis im Gemeindehaushalt gestal- tet sich 2022 ff derzeit negativ. Über außerordentliche Erträge kann dies evtl. positiv gestaltet werden. Die Ge- meinde wird 2023 aufgrund der Generationengerech- tigkeit für die Folgejahre angehalten sein, die Abgaben Steuern, Gebühren, Beiträge für das Folgejahr moderat anzupassen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganz- tagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesen- schule Baindt wird zugestimmt. TOP 13 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2024 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits bei der Feststellung der gebührenrechtli- chen Ergebnisse sowie bei der Jahresrechnung 2020 angesprochen, sollten die Abwassergebühren zum 01.01.2022 einer erneuten Gebührenkalkulation unter- zogen werden. Die rechtssichere Kalkulation der Gebührensätze stellt eine komplexe Aufgabe dar. Um die Rechtssicherheit der Abwassergebühren in der Gemeinde Baindt weiterhin zu gewährleisten wurde die Allevo Kommunalberatung mit der Gebührenkalkulation 2022-2024 beauftragt. Gebührenkalkulation Kalkulationsraum 2022-2024 Im Kalkulationszeitraum werden umfangreiche Investiti- onen im Abwasserbereich sowohl in der Bauleitplanung, Hydraulische Messungen als auch im Bereich des Abwas- serzweckverbandes getätigt, deren Folgekosten ebenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis der Kalkulation haben. Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen: • Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse mit Ausgleich der Kostenüber- und Unterdeckungen • Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils • die Plandaten des Kalkulationszeitraums Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung. Die Ge- bührenkalkulation wurde in zwei Gebührenkalkulati- onszeiträume unterteilt: Bemessungszeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2023 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenober- grenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2022-31.12.2023 in Höhe von 2,32 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksich- tigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulations- zeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 1,98 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeit- raum 01.01.2022-31.12.2023 0,56 € je m² versiegelter Fläche ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse ermittelt worden. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulations- zeitraum 01.01.2022-31.12.2023 ein Gebührensatz in Höhe von 0,61 € je m² versiegelter Fläche. Bemessungszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024 Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenober- grenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 in Höhe von 2,54 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksich- tigung der Vorjahresergebnisse. Mit Ausgleich der Vorjahre ergibt sich im Kalkulations- zeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebührensatz in Höhe von 2,09 € je m³ Schmutzwasser. Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeit- raum 01.01.2024-31.12.2024 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Da kein Ausgleich der Vorjahre stattfindet ergibt sich im Kalkulationszeitraum 01.01.2024-31.12.2024 ein Gebühren- satz in Höhe von 0,69 € je m² versiegelter Fläche. Auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Gebüh- renkalkulation ergeben sich für die Jahre 2022 – 2023 und im Jahr 2024 folgende Abwassergebühren: Ab 01.01.2022 1. Schmutzwassergebühr: 1,98 €/m³ (bisher 2,17 €/m³) 2. Niederschlagswassergebühr: 0,61 €/m² (bisher 0,50 €/m²) Ab 01.01.2024 1. Schmutzwassergebühr: 2,09 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,69 €/m² Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungs- prinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100% anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Be- messungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so müssen diese innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitrau- mes jedoch Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Wer- den Kostenunterdeckungen nicht ausgeglichen, sind sie durch allgemeine Haushaltsmittel zu finanzieren. Änderung der Abwassersatzung Eine Änderung der Satzung wird erforderlich wegen der Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagsgebühren sowie der Kalkulation der Zählergebühren Zählergebühr für Zweitzähler (Zisterne, Stall, Garten etc.) Die Einbau- und Unterhaltungskosten (Zweit- bzw. Zwi- schenzähler für Zisterne, Stall, Garten) werden durch eine Zählergebühr finanziert. Alternativ kann bei aufwändigen Sonderzählern auch weiterhin der Einbau von privaten Zwischenzählern, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und von den Wassermeistern plombiert wor- den sind, in Betracht gezogen werden. Mit dem Austausch des Wasserzählers wird bei Vorhan- densein eines Zwischenzählers dieser ausgetauscht und die Eichfrist vereint. Die in der Gebührenkalkulation vor- geschlagene Zählergebühr beträgt 2022 ab Einbau durch die Gemeinde 2,20 €/ Monat. Die Gemeinde Baindt hat sich für die Gebührenkalku- lation externer Hilfestellung (Allevo Kommunalbera- tung) bedient. Der Abwasserzweckverband hat weiter- hin die Schließung der Papierfabrik Mochenwangen zu verkraften. In der Kalkulation 2022 bis 2024 sind der Baindter Anteil an der Betriebskostenumlage mit 38% Betriebskostenumlage gem. Haushalts- und Finanzpla- nung im Abwasserzweckverband vorgesehen. Der Ab- wasserzweckverband geht von Betriebskosten nach der Haushaltsplanung in Höhe von 350.998 € im Jahr 2022, 357.078 € im Jahr 2023 und 361.904 € im Jahr 2024 aus. Investitionen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, Kostensteigerungen des Abwasserzweckverbandes und Investitionen im Rahmen der örtlichen Bebauungspla- nung sind aufgrund des Anteils der Abschreibungen auf 50 Jahre eher nachrangig. Die ausgleichpflichtige Kostenüberdeckung im Schmutzwasserbereich in Höhe von +243.670 € sowie die Kostenunterdeckung im Niederschlagswasserbereich in Höhe von -31.049 € wurden eingestellt. Beschluss: 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalbe- ratung vom 12.12021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebühren sätze vorgele gen. Die Gemeinde erhebt Ge- bühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbesei- tigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitte- ten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwas- sermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseran- teil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2022 bis 31.12023 und 01.01.2024-31.12.2024 wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ab- schreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermes- sensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Ge- bührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Pro- zentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlage 90,0 % 10,0 % 6. Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Bemes- sungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichspflichti- ge Kostenüberdeckung in Höhe von 243.670 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 in Höhe von 14202 € und in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 97.468 € eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Zudem besteht im Niederschlagswasserbereich aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -31.049 €. Diese Unterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für den Bemessungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 einge- stellt und dadurch vollständig ausgeglichen werden. 7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,61 €/m² 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 2,09 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m² 9. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung der Abwassersatzung entsprechend Anlage 2. TOP 14 Verabschiedung von Herrn Gemeinderat Simon Gauder Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Gemeinderat Simon Gauder ist seit dem 22.07.2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01.12.2021 zieht Herr Gauder aus der Gemeinde Baindt weg. Aus diesem Grund hat er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. In der Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 wurde daher folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01.12.2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Daten: - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt - 22.07.2014 – 30.11.2021 Mitglied des Kindergartenaus- schusses - 22.07.2014 – 23.07.2019 Stellvertreter im Zweckver- band Wasserversorgung Baienfurt / Baindt - 24.07.2019 – 30.11.2021 Stellvertreter im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup bedankt sich bei Gemeinderat Gauder recht herzlich für die engagierten Jahre die er im Gremium verbracht hat und überreicht ihm ein Geschenk der Gemeinde verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Absage Nikolausmarkt Auf eine entsprechende Frage von teilt Bürgermeis- terin Rürup mit, dass auf Grund der steigenden In- fektionszahlen die Absage des Nikolausmarktes ein absolut notwendiger Schritt war. b) Räum- und Streupflicht Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass es sich bei dem Verbindungsweg von der Marsweilerstraße hoch zur Thumbstraße um ei- nen öffentlichen Weg handelt, der von der Gemeinde geräumt wird. c) Bauvorhaben Baindter Hof Es wurde angefragt, ob das Bauvorhaben inzwischen abgeschlossen ist. Nach wie vor werden die geforder- ten Doppelparker vermisst. Bauamtsleiterin Jeske erwidert, dass die Umbauarbeiten noch nicht abge- schlossen sind. d) Ausschreibung Radweg Sulpach Es wurde die Frage gestellt, ob der Förderbescheid zwischenzeitlich vorliegt. Für diesen 3. Bauabschnitt, so Bürgermeisterin Rürup, ist man zunächst von Kos- ten i. H. v. 930.000 € ausgegangen. Letztendlich be- laufen sich die Kosten jedoch auf 1,5 bis 1,6 Mio. Euro. Laut Bescheid erhält die Gemeinde erfreulicherweise einen Zuschuss i. H. v. 973.000 €. Dieser könnte evtl. noch auf 1,1 Mio. Euro aufgestockt werden. e) Rahmenterminkalender 2022 Es wurde nachgefragt, wann der Rahmenterminkalen- der erscheint. Dieser liegt, so Bürgermeisterin Rürup, bis Ende des Jahres vor. f) Flutlichtanlage Sportplatz Auf eine entsprechende Frage teilt Ortsbaumeister Roth mit, dass die Förderbescheide beim SV Baindt eingegangen sind. In der Sitzung am 11.01.2022 sollen die Arbeiten vergeben werden. g) Klimakoordinator Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob die ge- meinsame Stelle der Gemeinden Baienfurt, Baindt Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 und Berg schon besetzt ist. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Klimakoordinator bereits seit dem 02.11.2021 tätig ist. Es wurde angeregt, im nächsten Jahr eine Exkursion nach Wildpoldsried zu machen und dort die Windkraftanlagen anzuschauen. Sehr geehrte Autoren, in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022 wird kein Mitteilungsblatt erscheinen. Letzte Veröffentlichung: 23.12.2021 Redaktionsschluss: 20.12.2021, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 14.01.2022 Redaktionsschluss: 11.01.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Winterpause Winterpause in Baindtin Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Dezember und Sonntag, 12. Dezember AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Dezember Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 12. Dezember Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs über die Feiertage Der Wertstoffhof ist über die Feiertage an folgenden Terminen geöffnet: - Freitag, 17.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 18.12.2021 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag, 23.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr In der letzten Dezemberwoche ist der Wertstoffhof ge- schlossen. Bitte beachten Sie: Ab Januar 2022 können im Wertstoff- hof keine RaWeg-Säcke mehr abgegeben werden. Bitte nutzen Sie zur Entsorgung die gelbe Tonne. Die Abhol- termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2022. Alle anderen Wertstoffe können ab Januar 2022 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Abfallkalender 2022 Für das Jahr 2022 stellt das Landratsamt den Abfallka- lender ab Mitte Dezember digital über die Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Die App steht Ihnen in den gängi- gen Appstores kostenlos zur Verfügung. Alle Informatio- nen dazu gibt es unter www.rv.de/abfallapprv. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten: • Persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. • Oder den Abfallkalender im Bürgerbüro des Landrat- samtes in Ravensburg ausdrucken lassen. • Falls Sie keinerlei Möglichkeit zum Drucken haben, können Sie Ihren Abfallkalender im Rathaus anfordern (Tel. 9406-25 oder per Mail an a.lehmann@baindt.de) Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler an Heiligabend und Silvester geschlossen Am Freitag, den 24. Dezember und am Freitag, den 31. De- zember bleiben die Entsorgungszentren Ravensburg-Gu- tenfurt und Wangen-Obermooweiler geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie samstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Veranstaltungskalender Dezember 15.12. Infoveranstaltung: Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt online 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Januar 05.01. Blutspendetermin DRK SKH 11.01. Gemeinderatssitzung SKH Zur Information „Natur nah dran“-Flächen in Baindt sind Kinder- stuben für Wildbienen und Schmetterlinge Wildstaudenbeete im Herbst und Winter bieten Tieren Nahrung, Quartier und Nistplätze Auch wenn sie im Herbst und Winter etwas wilder oder karg aussehen: Die mit „Natur nah dran“ in der Gemein- de Baindt angelegten Wildstaudenflächen und Wildblu- menwiesen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und gegen das Insektensterben. Die trockenen und braunen Pflanzen auf den Staudenflä- chen erinnern in ihrer besonderen Ästhetik mitunter an einen Trockenstrauß. Doch die über den Winter stehen gelassenen Halme, Stängel und Samenstände haben eine wichtige Aufgabe,“ erklärt Martin Klatt, „Natur nah dran“- Projektleiter beim NABU Baden-Württemberg. „Vögel wie Distelfinken sind in der kalten Jahreszeit auf die Samen von Flockenblumen, Disteln oder Karden an- gewiesen. Und in den verholzenden Stängeln von Pflan- zen wie Königskerzen haben beispielsweise Mauerbienen oder Blattschneiderbienen ihre Kindestuben angelegt. Die müssen natürlich stehen bleiben, damit im Frühjahr eine neue Generation Wildbienen schlüpfen kann.“ Im Laufe der nächsten Vegetationsperiode werden die Staudenflächen dann wieder gemäht. Im Gegensatz zu den Wildblumenwiesen, die schon im Herbst kurz gescho- ren werden. Die hier wachsenden Wiesenpflanzengemein- schaften sind auf den in der Regel zweimal jährlichen Schnitt angewiesen. Denn am Boden warten schon die kleinen Blattrosetten der Jungpflanzen darauf, im Früh- jahr wachsen zu können. Und dazu brauchen sie Platz und Licht. Das Abräumen des Schnittgutes sorgt dafür, dass keine welke Blattmasse die zarten Jungpflanzen niederdrückt und vermeidet die unerwünschte Anreiche- rung mit Nährstoffen. Tiere wie Grabwespen oder man- che Schmetterlingsarten überwintern im Wiesenboden. Um Passantinnen und Passanten darüber zu informie- ren, dass die naturnah angelegten Flächen keineswegs ungepflegt, sondern ein wichtiger Beitrag gegen das In- sektensterben sind, hat die Gemeinde Baindt vorüber- gehend Schilder mit kurzen Informationstexten an den Flächen angebracht. Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperations- projekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würt- temberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Bild 1 und 2: Mit vorläufigen Schildern werden Passantin- nen und Passanten über den wichtigen Beitrag der Pro- jektfläche zum Erhalt der Artenvielfalt informiert. Copy- right: NABU BadenWürttemberg Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 8: Goodbye Stand-by Wenn es dämmert, treten sie in Erscheinung: rote und grüne Leuchtdioden. Geräte ver- brauchen im Stand-by-Modus viel Strom und kosten so auch viel Geld. Übliche Kan- didaten sind Deckenfluter, Fernseher, Sat-Receiver, Musi- kanlagen, Drucker, Router, aber auch Kaffeemaschinen. Dagegen helfen Steckdosenleisten mit Schalter – oder Sie ziehen den Stecker. Mit einem Strommessgerät aus dem Baumarkt kommen Sie den Stromfressern auf die Spur. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 . Elektroaltgeräte Wohin mit dem Schrott? Tipps für Verbraucher: Achten Sie auf das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rä- dern. Beim Kauf eines E-Gerätes können Sie ein vergleichbares Altgerät ko- stenlos abgeben. Im Fall eines Online-Händlers sollten Sie sich über die von ihm ge- schaffenen Rückgabemöglichkeiten infor- mieren. https://www.handysfuerdieumwelt.de/ Tim Bartels (Umweltbriefe) https://www.umweltbundesamt.de/themen/ wohin-dem-elektroschrott- https://www.ear-system.de zurücknehmen. Abgabe möglichst nicht. Wertstoffrecycling: Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2022 ist der 01.01.2022. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2022 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitrags- satzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangengehaltene Wild- tiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobby- haltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchen- kasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Melde- bogen verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hin- gewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren ört- lichen Imkerverein werden von diesem an einen der bei- den Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr möglich. Bitte melden Sie online, oder über den auf dem Meldebogen aufgedruckten QR-Code oder per Post. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informatio- nen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tier- seuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheits- dienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de Fahrplan- und Zeitenwechsel bei der BOB Neue Triebwagen und Fahrzeiten bringen einige Än- derungen Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn ist ab dem Fahr- planwechsel am 12. Dezember mit E-Triebwagen un- terwegs. Die bieten deutlich mehr Platz für Fahrgäste, Fahrräder und Gepäck. Auch Fahrplanzeiten ändern sich zum Teil deutlich. Zeitenwende auf der Südbahn zwischen Ulm und Fried- richshafen: Nach abgeschlossener Elektrifizierung sind die Züge hier künftig elektrisch unterwegs. Auch die „Geiß- bockbahn“ stellt ihren Betrieb auf Strom um – und ist künftig mit bis zu acht Doppelzügen der Reihe ET 426 un- terwegs. Die gebrauchten Triebwagen bieten jeweils 100 Sitzplätze – und damit rund 40 Prozent mehr als die bis- herigen Diesel-Triebwagen. Für mobilitätseingeschränkte Reisende ist der Zugang zu den Fahrzeugen auch weiter- hin gewährleistet. Neu sind einige Plätze in der 1. Klasse für Kunden mit bodo Premium-Abo oder 1. Klasse-Fahr- schein. Vorläufig verzichten müssen die Fahrgäste auf das gewohnte BOB-Blau. Aufgrund von Engpässen in den Werkstätten sind die meisten „Geißbockbahn“-Züge noch im DB-Rot der ehemaligen Besitzer unterwegs. Die Anzahl der täglichen Verbindungen ändert sich kaum. Bei den Fahrplanzeiten gibt es allerdings einige gravie- rende Änderungen. - So fahren die durchgehenden Züge von Friedrichsha- fen über Ravensburg nach Aulendorf künftig teilweise bis zu zehn Minuten später ab. Dadurch sind die An- schlüsse in Aulendorf schlanker, was die Fahrzeit für Anschlussverbindungen verkürzt. - Ab Aulendorf sind die Züge teilweise etwas früher un- terwegs. - Teilweise um 30 bis 40 Minuten versetzt sind die Ab- fahrtszeiten der „Kurzfahrten“ zwischen Ravensburg und Friedrichshafen. Dies ermöglicht eine deutlich bessere Taktung der Zugfahrten und damit ein bes- seres Angebot für die Fahrgäste. - Zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen entfallen früh einige Zugverbindungen, tags- über sind dafür auf dieser kurzen Strecke mehr Züge unterwegs. - Neu sind kurze Anschlüsse von den BOB-Zügen zu den IRE-Verbindungen Richtung Singen und Basel. Zu den anderen Verbindungen Richtung Markdorf und Lindau gibt es ebenfalls Verbesserungen bei den Anschlüssen. Die aktuellen Fahrpläne sind online auf bob-fn.de und bahn.de, im DB Navigator sowie als Flyer in den Mobi- litätszentralen erhältlich. Energieagentur-Ravensburg In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovol- taik-Pflicht Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und güns- tigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein. Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Strom- versorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Ener- giewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den an- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 deren Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwal- tungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen. Auf einen Blick Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg - Ab 1. Januar 2022: - Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Ein- reichung Bauantrag) - Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen - Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden - Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben c/o Energieagentur Ravensburg gGmbH, 0751 – 764 70 70 oder info@energieagentur-ravensburg. de und unter www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/ pv-themen/pv-pflicht-im-klimaschutzgesetz-bw Eine ausführliche Pressmitteilung zum Thema finden Sie unter www.energieagentur-ravensburg.de/aktuelles BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstel- lung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-ge- bäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO 2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: - Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 bean- tragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. - Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de - Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Vorzeitige Altersrenten Anrechnung des Hinzuverdienstes bleibt weiterhin aus- gesetzt Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Al- terssicherung der Landwirte (AdL) bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt. Bei etwa 4.000 von insgesamt 115.000 Rentenbeziehern müsste die Landwirtschaftliche Alterskasse ohne die Aus- setzung der Regelungen das Einkommen bei deren vor- zeitigen Altersrenten berücksichtigen. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird in der AdL weiterhin bis Ende des Jahres 2022 bei vor- zeitigen Altersrenten Hinzuverdienst nicht angerechnet. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die angehobenen Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten bis Ende des Jahres 2022 bestehen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Dezember – 19. Dezember 2021 Gedanken zur Woche Neues entdecken Das Leben ist wundervoll. Es gibt Augenblicke, da möchte man sterben. Aber dann geschieht etwas Neues, und man glaubt, man sei im Himmel. Edith Piaf Samstag, 11. Dezember Kein Gottesdienst Sonntag, 12. Dezember – 3. Adventssonntag - Gaudete 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Georg Konzett, Irmgard, Hermann und Eu- gen Stephan, Evi Gütler, Maria Stephan, Apol- lonia, Ignatz und Julius Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Johann Germann, Mi- chael Pfefferkorn, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Hugo Futterer, Silvia Snoek, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Agathe und Adam Zimmermann, Thea Kränkle, Lud- milla und Rochus Illenseer, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Jutta Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Aaron 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Familiengottesdienstteam (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 14. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 15. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 16. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Freitag, 17. Dezember 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Adalbert Berger) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier in Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 18. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Albert Konzett, Else und Johann Neth, Eugen Haug, Maria und Donatus Kaplan, Maria Ka- plan, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Klementine und Eduard Gelzenlichter mit Angehörigen, Kurt Brugger, Klara und Johannes Merk, Jahrtag: Josef Veeser mit Familie) 16.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Advent mit dem Kindergarten St. Josef (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 14. Dezember Geschlossen Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Platzkarten für die Gottesdienste an Weihnachten in Baindt Die Platzkarten für das Krippenspiel (16.00 Uhr), den Got- tesdienst an Heilig Abend (18.00 Uhr) und die Gottesdiens- te Weihnachten (10.00 Uhr) und zweiter Weihnachtsfei- ertag (10.00 Uhr) liegen ab Samstag, 4. Advent (18. Dez.) am Schriftenstand auf. Damit wollen wir möglichst Vielen die Möglichkeit geben, an einem Weihnachtsgottesdienst teilzunehmen. Livestream – Weihnachtsgottesdienste mit Pfr. Stau- dacher - Baienfurt: Christmette (Hl. Abend) 22:00 Uhr - Baienfurt: Festgottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag 10:00 Uhr Die Livestreams sind über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – auf der Startsei- te unter „Youtube Videos“ oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder durch Einscannen des unten gezeigten QR Codes). Hausgebet für die Gestaltung einer Feier zu Hause an Heilig Abend oder Weihnachten Vielleicht können oder wollen Sie nicht an allen Gemein- degottesdiensten zu Weihnachten teilnehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit zuhause ein Hausgebet zu ge- stalten. Auf unserer Homepage gibt es diese Hausge- bete zum Herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ in beiden Gemeinden. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Falls Sie selber keinen Zugang haben, dürfen Sie gerne jemanden bitten diese Hausgebete für Sie auszudrucken. Wir wünschen Ihnen auch für Zuhause den Segen des göttlichen Kindes. Hausgebet für die Gestaltung einer Feier zu Hause an Heilig Abend oder Weihnachten Vielleicht können oder wollen Sie nicht an allen Gemein- degottesdiensten zu Weihnachten teilnehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit zuhause ein Hausgebet zu ge- stalten. Auf unserer Homepage gibt es diese Hausge- bete zum Herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ in beiden Gemeinden. Falls Sie selber keinen Zugang haben, dürfen Sie gerne jemanden bitten diese Hausgebete für Sie auszudrucken. Wir wünschen Ihnen auch für Zuhause den Segen des göttlichen Kindes. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das ers- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. MMiitt eeiinneemm KKiirrsscchhzzwweeiigg,, hhaasstt DDuu’’ss ggeesseehhnn?? KKaannnn ttiieeff iimm WWiinntteerr eeiinn WWuunnddeerr ggeesscchheehhnn!! WWiirr ffeeiieerrnn aamm uunndd ffrreeuueenn uunnss sseehhrr aauuff EEuueerr KKoommmmeenn!! DDeerr GGootttteessddiieennsstt ffiinnddeett nnaacchh ddeenn ggeelltteennddeenn CCoorroonnaa--RReeggeellnn iinn ddeerr kkaatthhoolliisscchheenn KKiirrcchhee ssttaatttt.. PPllaattzzkkaarrtteenn ssiinndd iimm VVoorraauuss aamm SScchhrriifftteennssttaanndd eerrhhäällttlliicchh.. DDaass FFaammiilliieennggootttteessddiieennsstt--TTeeaamm MMiitt eeiinneemm KKiirrsscchhzzwweeiigg,, hhaasstt DDuu’’ss ggeesseehhnn?? KKaannnn ttiieeff iimm WWiinntteerr eeiinn WWuunnddeerr ggeesscchheehhnn!! WWiirr ffeeiieerrnn aamm uunndd ffrreeuueenn uunnss sseehhrr aauuff EEuueerr KKoommmmeenn!! DDeerr GGootttteessddiieennsstt ffiinnddeett nnaacchh ddeenn ggeelltteennddeenn CCoorroonnaa--RReeggeellnn iinn ddeerr kkaatthhoolliisscchheenn KKiirrcchhee ssttaatttt.. PPllaattzzkkaarrtteenn ssiinndd iimm VVoorraauuss aamm SScchhrriifftteennssttaanndd eerrhhäällttlliicchh.. DDaass FFaammiilliieennggootttteessddiieennsstt--TTeeaamm MMiitt eeiinneemm KKiirrsscchhzzwweeiigg,, hhaasstt DDuu’’ss ggeesseehhnn?? KKaannnn ttiieeff iimm WWiinntteerr eeiinn WWuunnddeerr ggeesscchheehhnn!! WWiirr ffeeiieerrnn aamm uunndd ffrreeuueenn uunnss sseehhrr aauuff EEuueerr KKoommmmeenn!! DDeerr GGootttteessddiieennsstt ffiinnddeett nnaacchh ddeenn ggeelltteennddeenn CCoorroonnaa--RReeggeellnn iinn ddeerr kkaatthhoolliisscchheenn KKiirrcchhee ssttaatttt.. PPllaattzzkkaarrtteenn ssiinndd iimm VVoorraauuss aamm SScchhrriifftteennssttaanndd eerrhhäällttlliicchh.. DDaass FFaammiilliieennggootttteessddiieennsstt--TTeeaamm MMiitt eeiinneemm KKiirrsscchhzzwweeiigg,, hhaasstt DDuu’’ss ggeesseehhnn?? KKaannnn ttiieeff iimm WWiinntteerr eeiinn WWuunnddeerr ggeesscchheehhnn!! WWiirr ffeeiieerrnn aamm uunndd ffrreeuueenn uunnss sseehhrr aauuff EEuueerr KKoommmmeenn!! DDeerr GGootttteessddiieennsstt ffiinnddeett nnaacchh ddeenn ggeelltteennddeenn CCoorroonnaa--RReeggeellnn iinn ddeerr kkaatthhoolliisscchheenn KKiirrcchhee ssttaatttt.. PPllaattzzkkaarrtteenn ssiinndd iimm VVoorraauuss aamm SScchhrriifftteennssttaanndd eerrhhäällttlliicchh.. DDaass FFaammiilliieennggootttteessddiieennsstt--TTeeaamm Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottes- dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottesdienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten be- nötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! Einladung zu den Familien- Wortgottesdiensten im Advent „Das Eselchen und der kleine Engel“ Seid dabei wenn das kleine Eselchen und der kleine Engel sich auf den Weg nach Betlehem machen. Jeden Sonntag wollen wir gemeinsam um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt einen kleinen Wortgottes- dienst miteinander feiern und sehen, was die beiden auf dem Weg bis Weihnachten alles erleben und wen Sie dabei alles treffen: am 28.11.2021 Kleine Kirche am 05.12.2021 St. Ulrich am 12.12.2021 Familiengottesdienstteam am 19.12.2021 St. Josef Bitte rechtzeitig da sein (es werden keine Platzkarten benötigt), aber bringt eure Kontaktdaten schon schriftlich mit, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Wir freuen uns mit euch auf eine schöne Adventszeit! & Familiengottesdienstteam & Familiengottesdienstteam Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Sonntag,12. Dezember 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 15. Dezember 15.00 uhr – 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 19. Dezember 4. Advent 10.00 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Krippenspiel in der kath. Kirche !!! Voranmeldung ist notwendig! Bitte im Pfarramt anmelden Weihnachtsgottesdienste Bitte melden Sie sich für die Weihnachtsgottesdienste im Pfarrbüro an unter Tel.: 0751 43656 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de. Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig!!! Freitag, 24. Dezember Heilig Abend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus 17.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (wird live gestreamt und ist über unse- re Homepage abrufbar à www. evangelisch-baienfurt-baindt.de) 17.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Samstag, 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 26. Dezember 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Advent ist doch eine Zeit der Erwartung und Vorbereitung. Was aber, wenn dieses Jahr wieder alles anders ist – lieb Gewordenes nicht stattfinden kann – Gemeinschaft und Geselligkeit fehlen? Was sollen wir denn jetzt erwarten – was vorbereiten? Unser Wochenspruch weckt die Sehnsucht, dass trotz Krise etwas Gutes zu erwarten ist. Die verunsicherten Israeliten in der Fremde steckten im Tief – was hatten sie noch zu erwarten? Ihre Wünsche und Vorstellungen waren nur noch ein Trümmerhaufen. In der Gedankenschleife an Dinge, die nicht mehr mög- lich sind, hören Menschen einen Ruf, der sie aus ihren Gedanken reißt: „Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig.“ (Jesaja 40,3.10) Gott selbst kommt zu uns. – Das ist die krisenfeste Erwar- tung im Advent – mit oder ohne Pandemie. Bereite dein Herz, dein Leben, dein Miteinander auf diese Begegnung vor – denn darauf kommt’s an. Sei einer der Boten, die auf Gottes Kommen hinweisen, hinarbeiten, hinleben! Durch diese Vorbereitung können wir sogar der zweiten gro- ßen Pandemie unserer Tage begegnen: Dem chronischen Misstrauen gegenüber den Motiven meines Gegenübers. Gott kommt – nicht unscheinbar, sondern so, dass alle es merken, dass Frieden und Gerechtigkeit überall anbre- chen. Das ist die Erwartung, aus der wir schon jetzt anders leben können – vorbereitet, ausgerichtet und orientiert. Gottes Segen für Ihre Vorbereitungen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH Homepage Ab 01.12.2021 ha- ben Sie die Mög- lichkeit über un- sere Homepage www.evangelisch- baienfurt-baindt.de auf einen Famili- enadventskalen- der zuzugreifen. Sie werden auf die Seite weitergeleitet. Es handelt sich dabei um ein exter- nes Angebot. Bildquelle: Ev. Medienhaus GmbH _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MON- TAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Ihr Kreatives-Montags-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmä- ßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Spielverschiebung und Winterpause Die für Samstag angesetzten Partien SV Baindt II - SV Wolpertswende II und SV Baindt - SV Wolpertswende wurden am Freitagabend, aufgrund der neuen Coro- na-Regelungen in Baden-Württemberg, kurzfristig vom WFV abgesagt. Der SVB überwintert dadurch mit 35 Punkten und einem Torverhältnis von 45:9 auf dem 2.Tabellenplatz der Kreis- liga A1. Aufgrund der abgesagten Partie am Wochenende hat man aber weiterhin ein Spiel in der Hinterhand, um den Tabellenersten aus Vogt zu überholen. Der SVB II verabschiedet sich mit 19 Punkten und einem Torverhältnis von 33:20 in die Winterpause. Die „Zweite“ rangiert auf dem 7.Tabellenplatz, hat aber mit 2 noch ausstehenden Nachholspielen die Möglichkeit bis auf Platz 5 zu klettern. Der SV Baindt bedankt sich für die tolle Unterstützung in den letzten Wochen und Monaten, sowohl bei Heim- als auch bei Auswärtsspielen. Am 06.03 stehen die ersten Rückrundenpartien für die Baindter an - dann hoffentlich wieder unter „entspannteren Bedingungen.“ Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Baindt e.V. wählt seinen Vorstand gewählt am 08.11.2021 - 1. Vorsitzender: Alfred Manthei - 2. Vorsitzende: Ingrid Wackler - Kassiererin: Andrea Bania - Schriftführerin: Susanne Hohl - Beisitzer: Armin Stieler v.l.n.r Andrea Bania- Susanne Hohl - Alfred Manthei - In- grid Wackler - Armin Stieler Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Reitergruppe Baindt Erfolgreiche Prüfungen zum Pferde- führerschein Wenn Reitschüler Respekt verdienen, dann sind es die aus der Reitergrup- pe Baindt bzw. vom Reiterhof Heilig in Baindt. 16 Reiterfreunde haben sich auf die Pferdeführerscheine Umgang und Reiten vorbereitet auf eine Art und Weise, die so sicher einmalig ist. Obwohl die jungen Pferdefreun- de fast ausschließlich im Ganztagesschulbetrieb stecken, haben sie sich von Mitte September bis 23. Oktober 2021 vierzehnmal in Baindt-Sulpach zum theoretischen Unter- richt eingefunden – immer ab 17 Uhr. In der umgebau- ten Scheune von Vereinsvorstand Markus Elbs erfolgte die „Druckbetankung Theorie“ durch Martin Stellberger, Weingarten. Dazu kamen an fünf Wochenenden prakti- sche Schulung in der Bodenarbeit und im Reiten. Für die Prüfung war ein Gruppenritt gefordert, der nicht nur als Reiten in Feld- und Wald gedacht ist. Vielmehr wurde auch das Verhalten zu Pferd im Straßenverkehr erfolgreich geübt. Die reiterliche Grundausbildung wur- de von Birgit Heilig schon im Laufe des Jahres geleistet. Sie hatte ihre Reitschüler zu den beiden Prüfungen schon während der offiziellen Reitstunden sehr gut vorberei- tet. Das Ergebnis der großen Anstrengung war: Alle ha- ben beide Prüfungen bestanden und bekamen von den FN-Prüfern Gabriele Walter aus Mehrstetten und Philipp Gessler aus Ailingen nach einem langen Prüfungstag die Urkunden überreicht. Ein besonderes Lob erfuhren die Reiterfreunde durch Martin Stellberger, der ihnen ausdrücklich dafür dankte, dass sie sich insbesondere bei den Terminen sehr diszip- liniert beteiligten trotz ihrer hohen schulischen Belastung. Außerdem waren sie sehr kameradschaftlich gegenüber einer blinden Teilnehmerin, die sie aufmerksam und ein- fühlsam unterstützten, wo dies nötig war, ohne deren Selbständigkeit zu beschränken. Dies zeigte sich nicht nur bei den Übungen zur Bodenarbeit mit Pferden son- dern auch bei den Übungsritten und beim Prüfungsritt, den Gabriele Walter zu Pferd begleitete. Zum Abschluss dankte Alexander Henzler von der RG Baindt auch im Namen der Eltern für die geleistete Arbeit der Ausbil- der und beglückwünschte die Reitschüler zu ihren guten Ergebnissen. Als besonderes Dankeschön für die guten Leistungen überreichte Martin Stellberger den Prüflingen ein Buch aus dem FN-Verlag mit dem Titel: Erlebniswelt Wanderreiten. Zum gemütlichen Ausklang hatten zahlrei- che Eltern Leckerbissen für ein kleines Buffet mitgebracht. Text und Foto: Martin Stellberger Alpinteam Baindt Das Alpinteam befindet sich in abwar- tender Haltung Liebe Kursinteressenten, wir vom Alpinteam befinden uns mo- mentan in abwartender Haltung, ob un- sere Kurse im Januar statfinden können. Voraussichtlich treffen wir die Entscheidung am 28.12. Aktuelle informa- tionen finden sie immer unter https://www.svbaindt.de/ index.php/alpinteam. Unsere Skiausfahrt am 28.12. mussten wir bereits jetzt wegen völliger Planungsunsicherheit absagen. Das Alpinteam wünscht ihnen eine schöne Adventszeit und fröhliche Weihnachten Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitglie- derversammlung findet statt am Mittwoch den 12. Januar 2022 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Berichte 2021/2022 des Schriftführers 4. Berichte 2021/2022 der Kassiererin 5. Berichte 2021/2022 der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassierer Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder Kassenprüfer Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Leider kann aufgrund der Corona-Regeln vor der Ver- sammlung keine Hl. Messe in der Kapelle stattfinden. Hans Peter Späth 1. Vorsitzender Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt WBB Weihnachtsgewinnspiel 2021 Das Warten hat ein Ende, seit Freitag 26. November 2021 ist es wieder so weit:Ab sofort können Sie bis zum 24. Dezember 2021 die beliebten Sterne bei den WBB-Mit- glieds-Firmen in Baienfurt und Baindt, für das Weih- nachtsgewinnspiel sammeln. Die Ziehung findet am 14. Januar 2022 statt. Die Gewinner werden telefonisch be- nachrichtigt und in den Mitteilungsblättern der Ausgabe 2022 bekannt gegeben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Sammeln und viel Glück bei der Ziehung! Und so machen Sie mit: in allen am Weihnachtsgewinn- spiel 2021 beteiligten Geschäften erhalten Sie Teilnahme- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 karten und Gewinnstempelpunkte. Wenn Sie Ihre Karte mit 3 abgestempelten Stern-Feldern und Ihrer Adresse versehen haben, können Sie diese zur Verlosung bei allen teilnehmenden Geschäften abgeben. Nach der Ziehung werden alle Gewinner von uns benachrichtigt. Im Namen aller Einzelhändler und Gastronomen, möch- ten wir uns für Ihre Unterstützung recht herzlich bedan- ken! Sammeln Sie fleißig Sterne und unterstützen damit unsere Region, denn: Ohne Dich, kein Wir! Was sonst noch interessiert Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blutspen- de und bedankt sich mit einer exklusiven DRK-Mütze. Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK besonders zur Weihnachtszeit alle Gesunden zur Blutspende am: Montag, dem 27.12.2021 oder Dienstag, dem 28.12.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Als Dankeschön erhält jede/r Blutspender/in im Zeit- raum vom 20.12.2021 bis 07.01.2022 eine Mütze im ex- klusiven DRK-Design. Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort an- geboten werden. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Bundesagentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde ver- längert Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Un- terkunft und Heizung übernommen und die Vermögen- sprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grund- sicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infek- tionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächli- cher Höhe anerkannt. Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben Nummer 49 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsiche- rung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ Landratsamt Ravensburg Online-Vortrag am 13. Dezember: „Wie kommen Kinder auf den Geschmack?“ Früh übt sich, wer ein Feinschmecker sein will. Denn schon im Mutterleib entwickelt sich der Geschmackssinn der Kin- der. Mit ihrem Vortrag „Wie kommen Kinder auf den Ge- schmack?“ möchte Andrea Knörle-Schiegg, einen Einblick in die Geschmacksentwicklung unserer Kinder geben. Der Vortrag findet am Montag, 13. Dezember um 18:00 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Link für die Veranstaltung wird rechtzeitig an die Teil- nehmenden versandt. Anmeldung und weitere Informationen unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Der Sozialatlas – neue digitale Übersicht sozialer Dienst- leistungen in der Region Bayerischer Bodensee-Ober- schwaben-Allgäu Der Sozialatlas für die Region Bodensee-Oberschwa- ben-Allgäu ist ein neues, intuitiv nutzbares digitales Ange- bot, das eine Übersicht über bestehende soziale Hilfe- und Beratungsangebote in den Landkreisen Ravensburg und Lindau (Bodensee) bietet. Entstanden ist der Sozialatlas, der auch von Anbietern auf der eigenen Webseite einge- bunden werden kann, aus einem grenzüberschreitenden Förderprojekt. Sowohl Fach- als auch Privatpersonen können mit dem neuen Sozialatlas online schnell und einfach über ver- schiedene Suchfunktionen nach passenden Angeboten suchen – zum Beispiel Angebote der Jugendhilfe, Be- ratungsangebote für Familien oder Alltagshilfen. Eine Vielzahl von Suchbegriffen, die über die verschiedenen Filter ausgewählt werden können, erleichtert das Auffin- den der geeigneten Leistung. Zudem ist erstmals auch die Angebotssuche gezielt nach dem eigenen Wohnort möglich. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Ergebnisse nicht nur wohnortnah in einer Liste aufgeführt, sondern auch in einer Karte dargestellt werden können. Möglich ist es außerdem, die Suchergebnisse zu drucken, mit anderen Personen zu teilen oder für einen späteren Zeitpunkt zu speichern. Der Sozialatlas entstand im Rahmen des Interreg V-Pro- jektes „Kinder im seelischen Gleichgewicht“. Projektbeteiligte waren die Landkreise Ravensburg, Lindau (Bodensee) und der Bodenseekreis gemeinsam mit dem Kanton Thurgau und dem Ostschweizer Forum für Psychische Gesundheit. Ein wesentliches Ziel des In- terreg V-Projekts war es, psychischen Erkrankungen bei Kindern vorzubeugen beziehungsweise diese zu reduzie- ren und hierfür nachhaltige Bedingungen für ein seelisch gesundes Aufwachsen von Kindern zu schaffen. Zukünftig soll der Sozialatlas über die bereits eingepfleg- ten Angebote in den Bereichen Familie und der Kinder- und Jugendhilfe hinaus erweitert werden. Ziel ist es, dass auch in weiteren Lebenslagen wohnortnahe Angebote leicht über die Datenbank gefunden werden können. Für die Anbieter/innen von sozialen Dienstleistungen ist der Eintrag im Sozialatlas kostenfrei. Da es sich nicht um eine eigenständige Webseite handelt, kann die Suchfunktion auch in bestehende Onlineauftritte von Trägern/Träge- rinnen integriert werden. Interessierte Anbieter/innen können über sozialatlas@rv.de Kontakt aufnehmen. Gut zu wissen Der Sozialatlas bietet eine Übersicht über die sozialen Hilfe- und Beratungsangebote in der Region. Zu finden ist er unter: https://www.rv.de/sozialatlas E-Autos zuhause laden - Tipps zur heimischen Ladestation Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg planen, ein Elektroauto zu kaufen. Dabei wirft vor allem das La- den zuhause viele Fragen auf. Das betrifft sowohl das Anmelden als auch das Installieren der Ladestation. Hier- zu hat die Netze BW GmbH nützliche Informationen zu- sammengestellt: Auf der sicheren Seite: Beim Einbau auf Profis setzen Bürgerinnen und Bürger, die eine Wallbox bei sich instal- lieren wollen, sollten sich als erstes an einen Elektroins- tallateur ihrer Wahl wenden, da nur dieser die Elektroins- tallation des Gebäudes kennt bzw. einschätzen kann. Er berät auch, welche Ladeinfrastruktur für die individuel- len Anforderungen passend wäre. Zusätzlich kümmert er sich um die Schnittstelle zum örtlichen Netzbetreiber bzw. Energieversorger. Wallbox: Mehr Sicherheit, weniger Ladeverluste In aller Regel sind weder die gängigen Haushalts- oder Schuko-Steckdosen (230 V) noch die Elektroinstallation dahinter darauf ausgelegt, über mehrere Stunden so viel Leistung abgeben zu müssen, wie für das Laden des Elektroautos benötigt wird. Hier bieten Wallboxen mehr Sicherheit, sind sparsamer und ermöglichen – bei opti- onaler Installation eines separaten Stromzählers - die individuelle Auswahl eines Stromanbieters. Zudem ist mit Wallboxen ein Lademanagement möglich, das den bestehenden Netzanschluss durch eine intelligente Steu- erung optimal ausnutzt. Ladestation anmelden Für die Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, wie sich die Anforderungen ans Stromnetz durch das vermehrte La- den von E-Fahrzeugen entwickeln. Wenn die Ladestation eingebaut wird, muss sie daher beim zuständigen Netz- betreiber gemeldet werden. Für viele Kommunen in Ba- den-Württemberg ist das die Netze BW. Sie prüft vorab, ob der Netzanschluss entsprechend der höheren Leis- tungsanforderung ertüchtigt werden muss. In manchen Fällen ist darüber hinaus eine Verstärkung des Strom- netzes notwendig. Übrigens: Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind melde- pflichtig, bei Ladeeinrichtung mit einer Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Weitere Informationen und Hinweise sind auch auf der Homepage der Netze BW zu finden. Dort kann man zu- dem die Wallbox fürs E-Auto online anmelden als auch mit Hilfe einer Onlinesuche einen geeigneten Elektroins- tallateur aus der Region finden. www.netze-bw.de/netzanschluss/elektromobilitaet-zuhause Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe | Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 12 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 13 139,00 € Größe: 90 x 125 mm 14 67,00 € Größe: 90 x 60 mm 15 62,00 € Größe: 90 x 55 mm 16 133,00 € Größe: 187 x 60 mm 17 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2021. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 3. Dezember 2021 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige erscheint in Farbe und ich profitiere von 10% Farb-Rabatt Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 IMMOBILIENMARKT Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Familie sucht EFH zum Kauf in RV und Umgebung.Angebote und Hinweise freuen uns. 017624359544 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 IMMOBILIENMARKT Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Familie sucht EFH zum Kauf in RV und Umgebung.Angebote und Hinweise freuen uns. 017624359544 7 6 1 2 3 4 5 8 9 T T TT TT T TT T T T T T T T © Müller/DEIKE © Müller/DEIKE 753R29R7 Füllrätsel Die vorgegebenen Buchstaben helfen Ihnen, die Begriffe zu erraten und in die waagrech- ten Reihen einzutragen. 1. Edelstein, 2. zurückgeben, 3. der zwei- te Sonntag im Mai, 4. Plattfisch, 5. Fernge- spräch, Anruf, 6. Bild aus einem Film, 7. Sach- verständiger, 8. Raum im Wirtshaus, 9. Mitgift Lösung: 1. 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Gesundheitsübung 3. alter römischer Grenzwall 4. ausgestanzte Vorlage 5. Orientierungshilfe 6. spanischer National- held † 7. nahe Angehörige 8. Himalaja-Bewohner 9. Nachfolger von Moses 10. Aspirant „Alle Jahre wieder“ – 1. Adressat, 2. Tai-Chi, 3. Limes, 4. Schablone, 5. Landkarte, 6. El Cid, 7. Eltern, 8. Nepalese, 9. Josua, 10. Anwaerter Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.dewww.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 49 WEIHNACHTSBÄUME zu verkaufen! Schöne Nordmanntannen aus eigener Kultur, kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur! Verkauf täglich, auch sonntags, bei Familien Lebherz und Binder, Straß 1 in 88276 Berg, Tel. 0 75 04 9714 71 oder 075 04 2 95 Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! 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