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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 905 Ergebnisse in 43 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 791 bis 800 von 905.
Vergabe der Straßennamen und Hausnummern

Die Straßennamen werden in der Regel schon bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden bestimmt. Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen. Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen erleichtern, zum Beispiel für Rettung, Polizei und Feuerwehr. Hinweis: Die Gemeinden führen zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen einen Hausnummernplan. Falls Sie einen Vorschlag für einen neuen Straßennamen haben, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung einreichen. Die Vorschläge werden in der Regel erst einmal gesammelt und zu gegebener Zeit wieder aufgegriffen. Städte und Gemeinden können eine eigene Satzung verabschieden, in der die Kriterien zur Vergabe von Straßennamen festgehalten werden. Oft werden Straßen nach berühmten Persönlichkeiten oder historischen Begebenheiten benannt. Für Stadt- oder Ortsviertel werden häufig Namen nach bestimmten Gruppen vergeben (zum Beispiel nach Dichtern aus verschiedenen Epochen, Städte- oder Tiernamen). Hinweis: Eine Straße wird nur in Ausnahmefällen umbenannt. Historische Straßenbezeichnungen, die schon seit langer Zeit gebräuchlich sind, werden in der Regel nicht geändert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Erbfolge

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung festlegen, tritt die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Doch nicht immer werden durch die gesetzliche Regelung diejenigen bedacht, die Ihnen besonders nahestehen. Mit einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament, Erbvertrag) können Sie festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tode zu verteilen ist (gewillkürte Erbfolge). Folgende Möglichkeiten bieten sich beispielsweise an: mehrere Erben einsetzen Vermächtnisse oder Auflagen anordnen Testamentsvollstrecker ernennen gesetzlichen Erben enterben (dieser hat dann nur noch Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil) Wollen Sie Ihren Erben schon zu Lebzeiten Teile Ihres Erbes zukommen lassen, können Sie dieses im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge tun. Hinweis: Eine wirksame Verfügung von Todes wegen geht der Regelung vor, die die gesetzliche Erbfolge trifft. Hinweis: Lassen Sie sich wegen Ihrer erbrechtlichen Situation und der für Sie idealen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten am besten durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, einen Notar oder eine Notarin beraten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Um nicht arbeitslos zu sein, versuchen viele Menschen, selbst ein Unternehmen zu gründen. Achtung: Arbeitslosigkeit oder der drohende Arbeitsplatzverlust sollten nicht das einzige Motiv für eine Gründung sein. Idealerweise sollte der Wunsch, sich selbständig zu machen, bereits vorher vorhanden sein. Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie sich über die folgenden Unterstützungen: Staatliche Unterstützungen Oft scheitern Gründungen nicht an fachlichen Mängeln, sondern an der nicht ausreichenden unternehmerischen Kompetenz und an Finanzierungsproblemen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Unterstützungen an: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Arbeitslosengeld empfangen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle (z.B. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) muss das Gründungsvorhaben begutachten und seine Tragfähigkeit bestätigen. Als Zuschuss zum Bürgergeld können Sie Einstiegsgeld erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Die Agenturen für Arbeit bieten eine Förderung von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema Existenzgründung an. Ob Sie eine solche Förderung erhalten, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Agentur vor Ort. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Weiterführende Links für ausländische Studierende

Informationen zum Studium Internationales Studienzentrum der Universität Heidelberg Studienkolleg für ausländische Studierende Karlsruhe Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg an der HTWG Konstanz Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz Studieren in Deutschland Stiftung für Hochschulzulassung Studieren in Baden-Württemberg https://career-start-bw.com Informationen zu Sprachkursen Sprachenkolleg für ausländische Studierende Freiburg Das Goethe-Institut bietet an verschiedenen Standorten weltweit Sprachkurse. Die meisten Volkshochschulen in Baden-Württemberg führen Sprachkurse durch. Viele Hochschulen bieten in den Sommersemesterferien Deutschkurse (Summer Schools) an. Informationen zu Einreise, Visum, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis Deutsche Botschaften im Ausland Das Auswärtige Amt stellt ein Formular für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis " zum Download bereit. Informationen zu studienfachbezogenen Praktika für ausländische Studierende in Deutschland : Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet ein Merkblatt mit Informationen zur Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende auf Deutsch und Englisch für ausländische Studierende und Studienbewerberinnen und -bewerber zum Download an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Integrationskurse

Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus jeweils einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Hinzu kommen noch spezielle Kurse für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch lesen und schreiben können oder für bestimmte Zielgruppen. Die Teilnahmeberechtigung von Spätaussiedlern an einem Integrationskurs stellt das Bundesverwaltungsamt fest. Diese Bestätigung der Teilnahmeberechtigung soll gleichzeitig mit dem Registrierschein ausgehändigt werden, sodass mit einem Integrationskurs bereits begonnen werden kann, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es fünf Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Ellwangen, Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt. Diese helfen Ihnen auch in anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei der Zulassung zu den Integrationskursen, wenn Sie schon länger in Deutschland leben, Feststellung des örtlichen Bedarfs an Jugend-, Frauen- und Alphabetisierungskurse, Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen, Möglichkeit des Einstiegs in eine Stufe des Integrationskurses, die Ihren Sprachkenntnissen entspricht (durch Durchführung eines Einstufungstestes). Tipp: In den Stadtkreisen und Landkreisen in Baden-Württemberg werden ganzjährig Integrationskurse angeboten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Bei Personen: unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich. Es muss ein neues Dokument ausgestellt werden. Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt wird. In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gesundheitsdialog und Gesundheitsatlas Baden-Württemberg

Auf der Internetplattform zum Gesundheitsdialog Baden-Württemberg erhalten Sie Informationen zum Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg, zur Landesgesundheitskonferenz und zu den Gesundheitsdialogen auf Ebene des Landes, sowie der Land- und Stadtkreise und der Städte und Gemeinden. Auf der Ebene der Landkreise und Stadtkreise sind die im Landesgesundheitsgesetz verankerten Kommunalen Gesundheitskonferenzen wichtige Partner des Landes zur Umsetzung des Zukunftsplans Gesundheit. Im Gesundheitsatlas Baden-Württemberg werden aktuelle Daten und Fakten zu wichtigen Gesundheitsthemen in Form von interaktiven Dashboards, Tabellen und Berichten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die landesweit und regional aufbereiteten Daten sind zu folgenden Themen abrufbar: Strukturdaten zur Bevölkerung Wirtschaftliche und soziale Lage Allgemeiner Gesundheitszustand und Mortalität Krankheiten/ Krankheitsgruppen Medizinische Eingriffe Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen und deren Folgen Einrichtungen des Gesundheitswesens Beschäftigte im Gesundheitswesen Angebote der Gesundheitsförderung, Prävention und gesundheitlichen Selbsthilfe Gesundheitsausgaben und Kosten Darüber hinaus können auch fertige Berichte – sogenannte Gebietsprofile – zu verschiedenen Themen (wie z. B. Diabetes mellitus oder zur Kinder- und Jugendgesundheit) für das Land sowie einzelne Stadt- und Landkreise abgerufen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Lebenspartnerschaftsvertrag

Um Streitigkeiten im Falle der Trennung vorzubeugen, besteht bei fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen. Im Lebenspartnerschaftsvertrag können Sie Regelungen sowohl für die Zeit der Lebenspartnerschaft als auch für den Trennungsfall treffen. Häufig vorkommende Beispiele sind die Vereinbarung einer Gütertrennung und Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich. Da Lebenspartnerschaftsverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, müssen sie notariell beurkundet werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen persönlich bei einem Notar oder einer Notarin erscheinen. Tipp: Wenn ein Lebenspartnerschaftsvertrag für Sie infrage kommt, sollten Sie sich durch einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen. Diese können auch den Vertrag für Sie entwerfen. Lassen Sie sich dabei genau erklären, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen in Ihrem Fall haben. Ohne Lebenspartnerschaftsvertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Güterstand behält jeder oder jede während des Bestehens der Lebenspartnerschaft das jeweilige Eigentum. Beim Scheitern teilen sich die Partner oder Partnerinnen den Zugewinn, den sie währenddessen erzielt haben. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann unter anderem auch erbrechtliche (Pflichtteile am Erbe), ausländerrechtliche (Nachzugsmöglichkeit) und staatsangehörigkeitsrechtliche (Einbürgerungsmöglichkeit) Auswirkungen haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mitgliederversammlung

Die Angelegenheiten des Vereins werden, wenn sie nicht vom Vorstand des Vereins oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Die Mitgliederversammlung ist das Organ, durch das die Mitglieder Einfluss auf die Geschicke des Vereinslebens nehmen können. H inweis: Die Mitgliederversammlung kann zwar eine zentrale oder wesentliche Rolle bei der Lenkung des Vereins spielen, muss es aber nicht. Praktisch alle Entscheidungen können laut Satzung dem Vorstand oder einem anderen Organ des Vereins vorbehalten sein. Nur das Recht einer Minderheit der Vereinsmitglieder, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen, ist einer abweichenden Regelung entzogen. Davon abgesehen hat der Vorstand die Mitgliederversammlung in den durch die Satzung bestimmten Fällen und dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Für die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regeln vor, die aber durch die Vereinssatzung abgeändert werden können. Eine durchdachte und auf den Einzelfall abgestimmte Formulierung lohnt sich. Sie sollte sich vor allem damit befassen, in welchen Abständen eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist, wer dazu einlädt, ob die Tagesordnung bei der Einladung mitzuteilen ist, an welchem Ort die Mitgliederversammlung stattfindet, ob die Mitgliederversammlung auch digital stattfinden darf, wer die Mitgliederversammlung leitet, wie viele Mitglieder anwesend sein müssen, damit die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, ob und in welcher Form sich Mitglieder in der Mitgliederversammlung vertreten lassen können und welche Mehrheiten für einen einfachen und für einen satzungsändernden Beschluss notwendig sind.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überwachung der Geschwindigkeit - Bußgelder

Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen beispielsweise zum Einsatz : Lichtschranken Brückenabstandsmessverfahren Lasertechnologie (sowohl Großgeräte als auch Handlasermessgeräte) Videofahrzeuge Strecken oder Orte, an denen häufig Unfälle passieren, werden besonders intensiv überwacht. Um Staus zu vermeiden und einen größtmöglichen Verkehrsfluss zu ermöglichen, werden auf einigen Autobahnen in Baden-Württemberg sogenannte "Streckenbeeinflussungsanlagen" eingesetzt. Diese geben, je nach Auslastung des jeweiligen Streckenabschnitts, unter anderem die "optimale" Geschwindigkeit vor und ersetzen damit die starren Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn sich bei einer Verkehrskontrolle gezeigt hat, dass Sie zu schnell gefahren sind, werden je nachdem, wie Ihr Fall gewertet wird, ein Bußgeld, Punkte "in Flensburg" oder ein Fahrverbot verhängt. Ausschlaggebend für die Bewertung ist beispielsweise, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind, mit welchem Fahrzeug (zum Beispiel Pkw, Bus, Motorrad) Sie unterwegs waren und die Höhe der Übertretung. Im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie Informationen darüber, welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit wie vielen Punkten oder einem Fahrverbot geahndet werden. Sollten Sie eine solche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben und das Bußgeld oder die Strafe rechtskräftig geworden sein, werden die vergebenen Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Wie Sie Ihren Punktestand erfragen können, erfahren Sie im Kapitel "Fahreignungsregister" der Lebenslage "Führerschein". Darüber hinaus stellen einige Verkehrssicherheitsverbände sowie private Anbieter im Internet "Bußgeldrechner" kostenlos zur Verfügung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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