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Amtsblatt_2024_11_08_KW45.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 8. November 2024 Nummer 45 Kommt, wir woll’n Laterne laufen... Wir laden Sie herzlich ein zum Laternen-Sternenmarsch mit anschließender Mantelteilung auf dem Festplatz (Parkplatz bei der Turnhalle) Montag, den 11. November 2024 um 17:30 Uhr Startpunkte: Kindergarten St. Martin: Zeppelinstraße / alte B30 großer Stein um 17:30 Uhr Kindergarten Sonne, Mond und Sterne: Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) um 17:30 Uhr Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf dem Festplatz und am Skaterplatz zur Verfügung. Bitte kommen Sie, wenn möglich, ohne Auto zu den Aufstellorten. Auch Gemeindemitglieder sind eingeladen sich den Kindergärten anzuschließen. Auf dem Festplatz/ Parkplatz findet um ca. 18.00 Uhr die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung! Halten Sie bitte unbedingt die Fluchtwege für das Pferd frei und befolgen Sie diesbezüglich die An- weisungen der Feuerwehr. Der Laternenumzug geht nach der Mantelteilung ohne Pferd und St. Mar- tin weiter Richtung Schulhof. Dort bekommen alle Kinder einen Martinswecken. Für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien mit Glühwein, Punsch und Leberkäswecken. Bitte bringen Sie der Umwelt zu- liebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei sehr starkem Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leucht- enden Laternen Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Herbstübung 2024 der Feuerwehr Baindt Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH Co.KG - Fa. M. Dreher - DORN Arbeitssicherheit - Schützbach Bau - Kirchner Energie - TK Folien - TK Textilien Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Ein neuer Waldspielplatz wird angelegt! Wie bereits vor einiger Zeit vom Gemeinderat beschlossen, wir in unmittelbarer Nähe zum früheren Wald- spielplatz des Forstes ein neuer Waldspielplatz von Seiten der Gemeinde angelegt. Das Baustartgespräch hat bereits stattgefunden. In einem ersten Schritt, werden die am Rand der Fläche stehenden, kaputten Robinien gefällt. Im weiteren Verlauf werden diese dann von einem Holzbildhauer zu einem Spielgerät dem „Baummikado“ verarbeitet. Am Montag, den 11. November 204 beginnen die Firmen Gartenbau Mül- ler und Sigurd Hafen Baumpflege und Holzgestaltung mit den Arbeiten. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, ist der 1. Abschnitt des Waldspielplatzes bis zum März 2025 fertiggestellt. Ihre Gemeindeverwaltung Aktueller Stand der Neugestaltung unserer Ortsmitte Die Offenlegung des Sulzmoosbaches konnte glücklicherweise bis Ende September abgeschlossen wer- den. Arbeiten im Gewässer sind lediglich zwischen Mai und September möglich. Dies hat dazu geführt hat, dass mit den Arbeiten erst im Mai begonnen werden konnte, doch auch eine Fertigstellung bis Ende September gewährleistet sein musste. Aus naturschutzrechtlichen Aspekten ist das notwendig, damit das Wasser im Herbst keine Eintrübung erfährt und somit das Fischlaich nicht zerstört wird. Immerhin wurden vor Beginn der Maßnahmen am Bach ca. 60 Forellen mit einer Größe von fünf bis 20 cm Durchmesser, ein Aal und einige Krebs abgefischt und an anderer Stelle wieder in den Bach eingesetzt. Am Dienstag in der vergangenen Woche wurde dann die acht Tonnen schwere und bereits vorgespann- te Granitbrücke geliefert und auf den bereits eingebauten Fundamenten verankert. Die Sitzstufen zum Bach sind bereits gut erkennbar und nehmen von Tag zu Tag mehr Gestalt an. Die Asphaltarbeiten in der Küfer- und Marsweilerstraße sowie im Kreisverkehr innerorts sind abge- schlossen und die Markierungsarbeiten sind in dieser Woche erfolgt. Die Bushaltestellen am Dorfplatz können somit ab Montag, den 11. November 2024 wieder freigegeben und die Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße abgebaut werden. Aktuell finden Pflasterarbeiten im Eingangsbereich der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Infrastruktur für das Fontänenfeld wir vorbereitet, bevor die Düsen im nächsten Schritt eingebaut werden können. Eine einigermaßen gute Witterung vorausgesetzt, wird dann der Kern des Dorfplatzes gepflastert. Die Bepflanzung der bereits vorbereiteten Grünflächen soll Ende November/Anfang Dezember erfolgen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Bushaltestellen in der Ortsmitte ab Montag, den 11. November 2024 wieder in Betrieb! Lieferung der Granitbrücke Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsekretär/in (m/w/d) für unsere Klosterwiesenschule Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (50-70 %) Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 10.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 24.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Ge- denk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Samstag, 09. November 2024 Reichsprogromnacht (1938) und Tag des Mauerfalls (1989) Gemeindeverwaltung Baindt Vorankündigung Asphaltarbeiten in der Lavendelstraße In den Kalenderwochen 46 und 47 wird die Firma Stra- bag den Feinbelag in der Lavendelstraße einbauen. Das genaue Datum wird den Anwohnenden per Brie- feinwurf durch die Baufirma mitgeteilt. ACHTUNG: Die Bushaltestellen Schreinerei Dreher und Marsweiler können von Dienstag, den 12. No- vember 2024 bis Freitag, den 15. November 2024 NICHT angefahren werden. Bitte nutzen Sie die Bus- haltestelle in der Zeppelinstraße. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Straßensperrung „Im Voken“ Die Straße „Im Voken“ muss auf Höhe der Hausnum- mer 12 von Montag, den 11. November 2024 bis voraus- sichtlich Mittwoch, den 13. November 2024 aufgrund einer privaten Baustelle für den Verkehr gesperrt wer- den. Bitte benutzen Sie die bekannten Umleitungsstre- cken. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekas- se zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeinde- kasse keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglich- keit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsver- fahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2024 für das Gebiet „Bühl“ den Bebauungsplan „Bühl“ in der Fassung vom 26.08.2024 im ergänzenden Verfahren gem. 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung be- schlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde und ist im abge- bildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der er- forderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Der Bebauungsplan wurde ursprünglich im sog. beschleu- nigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Bekannt- machung des Satzungsbeschlusses am 18.11.2022). Auf- grund des Urteils der Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB führte die Gemeinde Baindt ein sog. ergän- zendes Verfahren gem. § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB durch. Gemäß § 215a Abs. 3 BauGB wurde das Verfahren mit der Maßgabe durchgeführt, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen ge- mäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren galt in der Folge die Kompensationspflicht ge- mäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeige- führt wurde. Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – kann ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen wer- den. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begrün- dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnis- se der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- keiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus-buer- gerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungs- planes „Bühl“ im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Be- bauungsplan im Rathaus der Gemeinde Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 08.11.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Donnerstag, den 14. November 2024 im Sit- zungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung der Vertreter der Verbandsmitglieder 2. Wahl des Verbandsvorsitzenden 3. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 5. Wirtschaftsplan 2025 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Umlegung der Quellableitung im Be- reich Waldbad 7. Ausblick – Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB 8. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gau- pe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terras- senüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam. Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Bai- enfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevoll- zugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benut- zungsgebühren und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 22. Oktober 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Bau- antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dop- pelgarage und Pool auf Flst. 357/4, Hirschstraße 201 - Ausnahme vom Bauverbot in Überschwemmungs- gebieten Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahmegeneh- migung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG wird unter der Auflage erteilt, dass auf die Einlie- gerwohnung verzichtet wird, der Bauherr die Haftung bei Schäden durch Hochwasser am eigenen Grundstück übernimmt und eine großzügige Nachbaranhörung durch das Landratsamt angeordnet wird. Bericht der Bürgermeisterin - Pendla-App: Aufgrund der geringen Resonanz wird die App gekündigt. - Carsharing: Seit 08.12. besteht auch in Baindt die Mög- lichkeit des Carsharings. Im Fischerareal ist ein Park- platz und ein Ladepunkt dauerhaft hierfür reserviert. Ein zweiter Ladepunkt mit 22 kW ist für das öffentliche Laden nutzbar, sofern der Platz nicht durch ein Leihfahr- zeug des Anbieters belegt ist. Die Kosten belaufen sich inklusive freier Kilometer auf 9,90 € die Stunde, 69,90 € pro Tag und 109,90 € für ein komplettes Wochenende. Die offizielle Inbetriebnahme, zu der auch die Bürger und der Gemeinderat herzlich eingeladen sind, findet voraussichtlich Ende November statt. Eine Information im Amtsblatt folgt. - Beschilderung Dorfplatz – Parkplätze: Die zeitliche Beschränkung der Parkdauer an den Parkplätzen am Dorfplatz wurde durch den Bauhof wieder ange- bracht. An den Parkplätzen hinter der Bushaltestelle wurde jedoch keine Beschilderung angebracht, da hier die Nutzer der Tiefgarage ab und zu parken müssen, da ein ständiges Ein- und Ausfahren aus der Tiefga- rage den Baustellenablauf stört, indem die Bauzäu- ne ständig geöffnet und geschlossen werden müs- sen. Zudem herrscht auf der Baustelle viel Verkehr. Die endgültige Beschilderung aller Parkplät- ze soll Gegenstand der Novembersitzung sein. Hier ist auch eine Beschlussfassung über die zeit- liche Beschränkung der Parkdauer eingeplant. Waldspielplatz: Die Baumfällung der bestehenden zwei Robinien ist in KW 45 vorgesehen. Ab dem 11. November beginnt dann die Firma Müller mit den Arbeiten. - Schachtsanierungen: In den nächsten Wochen werden über das gesamte Gemeindegebiet verteilt Schachtsa- nierungen durchgeführt. Baugebiet Lilienstraße: Die Kanal- und Wasserbauar- beiten sind abgeschlossen. Aktuell finden Strom-, Be- leuchtungs- und Breitbandverlegearbeiten statt, deren Fertigstellung Ende November erwartet wird. Beteiligung Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt ist mit 500.000 € mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stimmt folgendem Beschluss zu: Der Anteil an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG wird um den Betrag von 500.000 € erhöht. Die Kom- mune ist damit mit 1.000.000 € an der Gesellschaft be- teiligt. Ausschreibung weiterer Baufelder Fischerareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Architekten Gauggel und Gütschow beauftragt folgende Baukörper im Fischerareal im Konzeptvergabeverfahren auszuschreiben: Baufeld 2: Baukörper E, F, G Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2025/2026 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2025/2026 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Ersatzbeschaffung für die bestehende Enthärtungs- anlage für das Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das bisherige Enthärtungsgerät soll durch ein neues Gerät ersetzt werden. 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Ausschreibung des Enthärtungsgerätes beauf- tragt Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Sat- zung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gebührenkal- kulation und der Änderung der Satzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes - Baugebiet Lilienstraße: Es kommt die Frage auf, wann die Vergaben der Bauplätze in der Lilienstraße stattfin- den werden. Bürgermeisterin Rürup informiert hierzu, dass im Frühjahr im Gremium über die Vergabekriterien beraten wird, mit einer Vermarktung ist im Sommer bis Herbst nächsten Jahres zu rechnen. - Straßenbeleuchtung: Das Gremium bittet darum, dass die Straßenbeleuchtung bei Dunkelheit kontrolliert wird, da einige Leuchtmittel defekt sind. Dies wird zugesagt und von Seiten des Bauhofes erledigt. - Sporthalle: Es kommt die Anregung, dass die jetzigen Fahrradständer an der Sporthalle auf ihre Geeignet- heit überprüft werden sollten. E-Bikes passen nicht in den Fahrradständer. Die Verwaltung nimmt sich die- sem Thema an. Bericht Jahreshauptprobe Da schlug letzten Samstag so manches Reiterherz vor Schreck höher. Dichter Qualm quoll aus der neuen Reithalle. Es brennt, konnte man meinen. Zum Glück handelte es sich aber „nur“ um das jährliche Highlight der Baindter Feuerwehr. Die Einsatzabteilung probte zusammen mit dem DRK Bai- enfurt-Baindt sowie den Feuerwehren aus Baienfurt und Weingarten den Ernstfall an Ihrer Hauptübung. Das Übungsobjekt, die neue Reithalle des Reitvereins Baindt, bot dabei die perfekte Kulisse für ein realistisches Einsatzszenario. Zahlreiche Zuschauer konnten dabei aus nächster Nähe dabei sein und verfolgten gespannt unsere Übung, was uns natürlich enorm anspornte. Im Anschluss bestand dann noch ausreichend Gelegenheit, die Fahr- zeuge sowie die ganze Technik zu inspizieren. Viele Kinder nutzten die Gelegenheit einmal in einem Feuerwehrauto zu sitzen, und man blickte in so manch leuchtende Augen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei waren und uns mit Applaus unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt dem Reitverein Baindt, der uns die neue Reithalle als Übungsobjekt zur Verfügung ge- stellt hat. Solch realitätsnahen Trainings-bedingungen sind unbezahlbar für unsere Arbeit. Danke auch an unsere Bürgermeisterin und den Gemeinderat für ihre kontinuier- liche Unterstützung während des gesamten Jahres. Diese ist für die effektive Durchführung unserer Aufgaben von unschätzbarem Wert. Nach der erfolgreichen Übung ließen wir den Abend ge- meinsam mit allen Übungsteilnehmern im Feuerwehr- haus ausklingen. Die Kameradschaft und der Austausch unter den verschiedenen Hilfsorganisationen sind von großer Bedeutung und helfen, unsere Zusammenarbeit weiter zu stärken. Wir blicken mit großer Vorfreude auf unser 150-jähriges Jubiläum im nächsten Jahr und können es kaum erwar- ten, dieses besondere Ereignis gemeinsam mit Euch al- len zu feiern. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 09. und Sonntag, 10. November 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 09. November 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Sonntag, 10. November 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt DP Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Gesunde Zähne sind wichtig In der Woche vom 21.-23. Oktober besuchte Frau Kraus vom Gesundheitsamt Ravens- burg alle Krippen- und Kindergartenkinder, um ihnen das Thema Zahngesundheit spielerisch näher- zubringen. In ihrem Gepäck hatte sie Tammi, eine kleine freche Puppe. Diese wollte gerne so schöne weiße Milch- zähne wie die Kinder haben. Frau Kraus erklärte ihr mit Hilfe der Kinder, was man dafür machen soll: mindestens zwei Mal am Tag nach dem Essen die Zähne putzen, ge- sunde Lebensmittel essen, die die Zähne stark machen und regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Mit der Zahnbürste „Putzelotte“ zeigte uns Frau Kraus an einem Zahnmodell wie man die Zähne richtig putzt. Da- nach wurde fleißig geübt. Jedes Kind bekam eine Zahn- bürste geschenkt und so konnten alle das Zähneputzen selbst ausprobieren. Diese Zahnbürsten und ein Bild von der Puppe Tammi durften die Kinder dann mit nach Hause nehmen. Wir bedanken uns bei Frau Kraus für ihre interessan- ten und lustigen Geschichten, welche die Kinder für das Thema „Zahnpflege“ begeistern lassen und ihr Interesse wecken. Waldorfkindergarten Hejo spann den Wagen an... Am vergangenen Dienstag haben die Kinder aus dem Waldorfkindergarten wieder ihr all- jährliches Erntedankfest gefeiert. Schon die Wochen vor dem Fest galten der goldenen Erntezeit. Besonders die Getreideernte stand bei den großen Schneeweißchenkindern im Mittelpunkt. Im täglichen Reigen zogen sie spielerisch aufs Feld, um so zu erfahren wie das Korn gemäht, getroschen und die Körnlein von der Spreu getrennt, dann in der Mühle zu Mehl gemah- len und zu Brot gebacken werden. Jeden Tag durften sie Getreide dreschen, dass die Körnlein nur so sprangen. Die kleineren Kinder der Rosenrotgruppe, gingen auch jeden Tag zur Ernte. Sie pflückten in ihrem Reigen „Jetzt nehm ich meine Leiter“ Äpfel, Birnen, Nüsse und Kastani- en. Auch zuhause und im Garten wurden fleißig Kastanien gesammelt und ein Kastanienbad in der Gruppe gefüllt. Am Festtag kamen die Kinder der beiden Gruppen dann mit ihren Erntekörben, randvoll mit einer Vielzahl an feins- ten Ernteschätzen. Die getroschenen Körnchen der Gro- ßen wurden in kleine Säckchen gefüllt, für jedes Kind eines und ein großes Säckchen für die Kinder der Ro- senrotgruppe. Zum Frühstück durfte natürlich auch ein herrliches Erntebrot nicht fehlen. Jedes Kind buck sich seinen eigenen kleinen Erntezopf. Festliche Obst- und Gemüseteller mit all den Leckereien aus den Körbchen wurden gerichtet und eine wunderschön herbstlich ge- schmückte Festtafel gerichtet. Bevor es dann zu Tisch ging wurden all die vielen Le- ckereien gemeinsam angeschaut, die die Kinder mitge- bracht hatten und aufgezählt was es alles gab. Dann durfte geschlemmt werden. Das war ein wirklich festli- cher Schmaus. Nach einer Runde im Garten ging es in die Abschlüsse Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Gruppen. Während die Kleinen sich überlegten was sie die nächsten Tage aus den Körbchen noch alles zum Frühstück zaubern könnten, trafen sich die Großen drau- ßen im Garten noch mal zum Erntereigen. Dann ging ein jeder mit seinem Körnersäckchen nach Hause, um es dort bis zum Frühjahr gut zu behüten, damit im Frühling daraus unser Ostergras gesät werden kann. So schließt sich dann der Kreis für die Kinder und startet gleichzeitig neu, wie unser Kanon „Hejo spann den Wagen an“. Zur Informationi Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen (c.Lehmann) - offenes Singen im Hospiz Ambulant Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 13.11., 11.12. 2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik- Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 400 Haushalte im Landkreis haben das Be- ratungsangebot von Bürger/innen für Bürger/innen an- genommen. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photovoltaik-Pro- jekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per Mail an: info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular unter: www.eb2bw.de/pv-scouts Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 09. November – 17. November 2024 Gedanken zur Woche: Selig der Mensch, der den Nächsten in seinen Gebre- chen und Schwachheiten erträgt – in denselben, worin auch er von den anderen ertragen werden möchte. Franz von Assisi Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Samstag, 09. November 10.00 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seel- sorgeeinheit mit Pfarrer Staudacher 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 10. November – 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Dominik Klein, Loana Sordon, Ali- na Michelberger, Marisa Pfister, Tim Beckert, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim (†Julius Malsam, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fischer, Jahr- tag: Brunhilde Dreher) Montag, 11. November 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf dem Parkplatz bei der Sporthalle Dienstag, 12. November 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 13. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (†Martin Kränkle, Hans Späth, Gebhard Ka- plan, Erna und Franz Kränkle, Thea und Josef Kränkle, Maria Graf, Erika und Josef Späth) Donnerstag, 14. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 15. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 19.30 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier (†Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach, Zita Maurer) 20.00 Uhr Sulpach - Jahresrechnung bei Familie Schnez Samstag, 16. November 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 17. November – 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Diaspora Kollekte – († Hermann Gindele) Ministranten: Emil Schützbach, Max Schütz- bach, Ricco Haller, Frida Rapp, Benjamin Stief- vater 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauertag -Diaspora-Kollekte- 10.45 Uhr Baindt - Totenehrung zum Volkstrauertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Königliche Unterstützung gesucht! • Magst Du ein Teil einer tollen Gemeinschaft sein? • Hast Du Freude daran, Gutes zu tun? • Bist Du bereit kleinere Organisationsaufgaben zu übernehmen? Dann bist Du bei uns und unseren Königen genau richtig! Wir suchen Helfer, die bereit sind, kleinere Aufgabenbei bei der Organisation im Vorfeld sowie der Durchführung der Sternsingeraktion zu übernehmen. Die letzten Sternsingeraktionen in Baindt waren sehr gut und erfolgreich. Viele Kinder haben sich auf den Weg gemacht, den Se- gen verteilt und Spenden gesammelt. Sie waren Teil ei- ner wunderbaren Gemeinschaft und hatten viel Freude an Ihrem Tun. Damit diese alles so möglich ist, müssen einige Organi- sationsaufgaben im Hintergrund erledigt werden. Diese Arbeit möchten wir gerne auf mehrere Schultern verteilen und so auch unter anderem den Fortbestand der Stern- singer in Baindt sichern. Wenn Du Dir vorstellen kannst, uns bei dieser guten Sa- che zu unterstützen, dann melde Dich! Wir freuen uns über jede auch noch so kleine Unterstüt- zung. Du kannst uns direkt unter sternsinger-baindt@gmx.de eine Nachricht zukommen lassen oder Dich einfach im Pfarramt melden. Wir freuen uns auf viele Helfer! Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 15. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Frauenbund Baienfurt Sonntag, 17. November 2024, Volkstrau- ertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt und der kath. Frauenbund ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“. Der Frauenbund kocht für Sie: Selbstgemachte Knödel, Schweinefleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätz- le mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Mittwoch, 20.11.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 28.11.2024, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bä- ckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Frauenkreis am Mittwoch, den 13. November um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Ganz herzlich laden wir zu un- serem nächsten Frauenkreist- reffen ein. In einem Erzählcafé wollen wir unter Leitung des Lokal- historikers Uwe Hertrampf unsere Erinnerungen über Kindheit und Schule austauschen und so ein Bild vom Alltagsleben in früherer Zeit in Baienfurt und anderswo entwerfen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend. Eure Petra Baienfurter Kirchenkino 15. November 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film zeigt die reale Ge- schichte des jungen, William Wilberforce, der Ende des 18. Jahrhunderts in das Unterhaus des britischen Parlaments ge- wählt wird. Dort setzt er sich gegen alle Widerstände für die Abschaffung des Sklavenhan- dels im britischen Königreich ein. Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Freitag, 08. November 15.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 10. November 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst (Prädikant T. Stum- per) Montag, 11. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 12. November 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis mit Pfr. Hennrich Mittwoch, 13. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Herr Hertrampf, Ev. Gemeindehaus Freitag, 15. November 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Amazing Grace”, Ev. Kirche Sonntag, 17. November 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt, Friedhof (Pfr. Knor + Pfr. Schöberl) Bildquelle: Stock/diane39, Text: Kirchenjahr evangelisch Gedanken zur Woche: Gottes Reich unter uns „Die Erkenntnis traf ihn wie ein Blitz“ – viele erfahren das. Als hätte sich ein Schleier gehoben, sehen wir plötzlich klar. Mit ähn- lichen Bildern beschreibt die Bi- bel Jesu Wiederkommen. Unvermittelt, dennoch unmiss- verständlich bricht Gottes Ge- genwart in unsere Welt – Hoff- nung für alle, die unter der Vergeblichkeit ihres Tuns und ihrer Begrenztheit leiden. Hoffnung aber auch für die gesamte geplagte Schöpfung, die oft genug unter dem Menschen stöhnt. Die alten Verheißungen eines Friedens- reichs für alle Menschen, in dem Schwerter zu Pflugscha- ren geschmiedet werden und „Gerechtigkeit und Frieden sich küssen“ – in Jesus Christus sind sie ganz nah gekom- men. Darum mahnt der drittletzte Sonntag im Kirchenjahr zur Wachsamkeit und zur entschiedenen Ausrichtung auf ihn. Wo Menschen in seinem Geist leben, wo sie Barmher- zigkeit zeigen, keine Vergeltung üben und selbst auf ihre Feinde zugehen, da kann immer wieder flüchtig Gottes Reich aufblitzen. Bildquelle: Stock / diane39 , Text: Kirchenjahr evangelisch Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starten wir mit unserer advent- lichen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonntagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es Interessantes, Wissenswertes und Kre- atives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen ge- meinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und bas- teln. Ein großer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evangelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Ihr habt Zeit, Lust und Interesse? Dann kommt ab dem 10.11. um 10.00 Uhr in die Kinderkirche in den Öschweg 32 nach Baienfurt. Die beiden letzten Sonntage finden dann schon als Probe in der Kirche statt. Wir freuen uns auf euch! 10.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Seniorenkreis Am 12. November treffen wir uns wie- der im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30. „Krieg ohne Ende?“ Seit über einem Jahr tobt in Gaza, aber auch in Israel, den Palästinensergebieten des West- jordanlandes und jetzt auch im Libanon der grauenvolle Krieg - ausgelöst durch den Terrorüberfall der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres. Wie konnte es dazu kommen? Gibt es überhaupt Lösungs- ansätze? Pfarrer i.R. Andreas Henrich zeigt die Entwick- lung des Nahost-Konflikts auf, der das Leben der Men- schen in dieser Region seit bald 100 Jahren bestimmt. Wir laden herzlich ein und freuen uns über Gäste. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weih- nachtlich“ Floristik Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Starke erste Halbzeit bringt Baindt auf die Siegerstraße SV Baindt - SV Bergatreute 4:1 (4:0) Am Feiertag Allerheiligen durfte der SV Baindt den SV Bergatreute ein zweites Mal innerhalb we- niger Wochen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Anfang September stattgefundene Partie des 4.Spieltags wurde nach knapp sechzig Minuten beim Stand von 3:1 aufgrund eines aufziehenden Gewitters abgebrochen und dadurch am offiziellen Nachholspieltag erneut angesetzt. Weiland veränderte seine Elf fünf Tage nach dem wilden Spiel ge- gen Unterzeil/Seibranz auf zwei Positionen: L.Walser und Thoma rückten für Lang und den gesperrten Zweifel in die Mannschaft. Bei strahlendem Sonnenschein und vor knapp 200 Zu- schauern wusste der Landesliga-Absteiger sofort zu ge- fallen und brach immer wieder über die Außenpositio- nen gefährlich durch. So auch in der 7.Minute: L.Walser schickte Fischer über die linke Seite auf die Reise, dessen scharfe Hereingabe aus dem Halbfeld von Fleischer in Richtung eigenes Tor abgefälscht wurde. Der eigentlich ungefährliche Ball sprang kurz vor Torwart Hölderl ext- rem unglücklich auf und rutschte am jungen Schlussmann vorbei ins Tor (7.). Auch in der Folge bestimmte der SV Baindt die Partie und hatte durch Fischer und Thoma gute Chancen die Führung auszubauen. In der Defensive ließ der Gastgeber den Aufsteiger kaum zur Entfaltung kom- men, musste nach einer knappen Viertelstunde jedoch früh verletzungsbedingt reagieren: B.Walser hatte nach einem Kopftreffer beim Aufwärmen mit Schwindel und Übelkeit zu kämpfen und wurde durch Ersatzkeeper Din- geldey ersetzt (18.). Dennoch hielt Weilands Mannschaft die Spannung hoch und legte in der 37.Minute nach, als Dischl das Spiel von rechts nach links zu Fischer verla- gerte, welcher einmal aufzog und die Kugel zum 2:0 in die Maschen jagte (37.). Während Hecht wenig später im Gegenzug das Leder knapp am langen Eck vorbeischob und den Anschluss verpasste (40.), machte es Fischer auf der Gegenseite besser, wobei der Treffer stark dem 2:0 ähnelte. Nach Balleroberung von M.Szeibel verlager- te diesmal Dantona nach links zu Fischer, welcher mit seinem strammen Abschluss in die lange Ecke auf 3:0 stellte (41.). Für den Schlusspunkt in der ersten Halbzeit sorgte der Ex-Reutener Fink, dem das Tor gegen den SV Bergatreute besonders gut geschmeckt haben dürfte. Ein präziser langer Ball von Bolgert landete bei Fischer, wel- cher im ersten Versuch an Hölderl scheiterte. Die Kugel kullerte aber vor die Füße von Fink, der das Leder zum 4:0 über die Linie schob (45+4.). Das Niveau der Partie ließ in der zweiten Halbzeit auf- grund der klaren Baindter Halbzeitführung deutlich nach, da der SV Bergatreute vor allem ein Debakel verhindern und der SV Baindt Körner für die am Sonntag anstehen- de Partie gegen den SV Maierhöfen/Grünenbach sparen wollte. Dennoch blieb Weilands Mannschaft die spiel- bestimmende Mannschaft, wobei Dischl und Fink aus- sichtsreiche Chancen vergaben, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite verhinderte Dingeldey in der Schlussphase zunächst den Bergatreuter Ehrentreffer, musste wenig später nach einem Kopfballt- reffer von Kölbel aber doch noch hinter sich greifen (73.). Am Ende fährt der SV Baindt im Nachbarschaftsduell ei- nen ungefährdeten Sieg ein, welchen sich das Team durch die starke Leistung im ersten Durchgang verdiente. Wei- ter geht es bereits am Sonntagmittag im Heimspiel ge- gen den Tabellennachbarn aus Maierhöfen/Grünenbach. SV Baindt: Benjamin Walser (18. Max Dingeldey), Michael Brugger, Tobias Szeibel (75. Marlon Brunner), Lukas Wal- ser, Marc Bolgert, Philipp Thoma (62. Kevin Lang), Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Jonathan Dischl, Tobias Fink (75. David Krauter) - Trai- ner: Rolf Weiland Tore: 1:0 Chris Fleischer (7. Eigentor), 2:0 Jan Fischer (37.), 3:0 Jan Fischer (41.), 4:0 Tobias Fink (45.+4), 4:1 Nico Köl- bel (73.) Frauenfußball SC Unterzeil - SGM Fronhofen/Blitzenreute/Baindt 3:2 Tore: Jule Trotzki und Nicole Kühny Wir starteten motiviert ins Spiel und zeigten in der ers- ten Halbzeit viel Spielfreude und Offensivdrang, konnten aber trotz zahlreicher Chancen zunächst kein Tor erzie- len. In der 12. Minute ging Unterzeil durch einen präzisen Steckpass in Führung. Acht Minuten später gelang Jule nach schönem Zusammenspiel mit Martha der verdiente Ausgleich zum 1:1.Kurz vor der Halbzeit nutzte Unterzeil einen Ballverlust zur erneuten Führung, doch durch einen verwandelten Elfmeter von Nicole stand es zur Pause 2:2. In der zweiten Halbzeit übernahm Unterzeil die Kontrolle und setzte uns zunehmend unter Druck. Leni bewahrte uns mit einer starken Parade in der 65. Minute vor einem Rückstand. Doch in der letzten Minute entschied Unter- zeil das Spiel nach einem Freistoß mit dem Schlusspfiff zum 3:2.Trotz guter Ansätze in der ersten Halbzeit heißt es für nächste Woche, unsere Chancen mehr zu nutzen und unsere Leistung über 90 Minuten konstant zu halten. Es spielten: Annalena Kose, Anna-Lena Eibler, Scarlett Pogrzeba, Nicole Kühny, Jule Trotzki, Fabienne Müller, Martha Stöhr, Lynn Veser, Hanna Steidle, Tracy Lehmann,- Viviane Wertmann, Miriam Oelhaf, Zoe Gornik, Leonie Rist, Mariella Pedrazzoli Trainer: Franka Stocker, Annika Behrendt 6 Punkte innerhalb von 50 Stunden SV Baindt - SV Maierhöfen/Grünenbach 4:2 (2:1) Bereits zwei Tage nach dem deutlichen Sieg im Nachhol- spiel gegen den SV Bergatreute, war der SV Baindt ge- willt am Sonntagnachmittag gegen den Sportverein aus Maierhöfen und Grünenbach dreifach nachzulegen. Die Baindter Mannschaft rangierte vor der Partie dabei einen Platz vor den Gästen, allerdings wiesen beide Teams ku- rioserweise exakt 15 Punkte und ein Torverhältnis von -2 auf. Trotz der kurzen Erholungszeit rotierte Weiland im Duell der beiden Tabellennachbarn nicht allzu sehr: Zwei- fel ersetzte L. Walser in der Defensive und B. Walser kehr- te nach seiner frühen verletzungsbedingten Auswechs- lung gegen Bergatreute zurück zwischen die Pfosten. Wie schon gegen den SV Bergatreute startete die Baind- ter Mannschaft auch diesmal engagiert ins Spiel, ließ nach zehn Minuten aber etwas die Konzentration in der De- fensive vermissen. Ein vermeidbarer Eckstoß landete im zweiten Versuch beim im Strafraum freistehenden Ode- mer, welcher die Kugel relativ unbedrängt annehmen und im Tor versenken konnte (9.). Der Landesliga-Absteiger zeigte sich jedoch nur kurz beeindruckt und konterte die Führung prompt - ebenfalls nach einer Ecke. Diese führte Dantona kurz aus, welche anschließend von T. Szeibel in den Strafraum geschlagen wurde. Dort spitzelte Fink die Kugel mit etwas Glück zu Zweifel weiter, der rechts oben zum Ausgleich traf (13.). In der Folge blieb der SVB die tonangebende Mannschaft und verpasste durch Dischl zunächst den Führungstreffer (20.). Drei Minuten später machte es Dischl dann aber besser, als er eine schnelle Kombination über Fischer, Thoma und Dantona nur noch über die Linie drücken musste (23.). Erneut Dischl (34.) und Dantona (35.) ließen vor der Halbzeit gute Chancen aus, um das Ergebnis noch deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite hämmerte Greiter das Leder nach einem Konter an den Außenpfosten (40.) Auch nach der Pause blieb die Baindter Mannschaft spiel- bestimmend, verpasste es jedoch zunächst das 3:1 nach- zulegen. Bestes Beispiel in der 58.Minute, als Fischer allein vor dem Tor an Lingg scheiterte. Zehn Minuten später soll- te der überfällige Baindter Treffer dann aber fallen, wobei sich Dantona und Thoma mit einem schnellen Doppelpass durch den Sechzehner kombinierten und der Baindter Kapitän den Angriff eiskalt abschloss (68.). In der Folge verlor der SVB im Mittelfeld allerdings etwas den Zugriff und der SVM kam stärker auf, wurde bei Abschlüssen im Sechzehner jedoch immer wieder entscheidend gestört. In der 89.Minute rutschte dann aber doch eine abgefälschte Hereingabe zum eingewechselten Metzger durch, welcher im Nachschuss den Anschlusstreffer herstellte (89.). In der vierminütigen Nachspielzeit verteidigte der SVB mit viel Willen und Kampfgeist die knappe Führung und setzte in den Schlusssekunden dann den entscheidenden Konter. Dantona leitete mit der Hacke artistisch zu Fischer wei- ter, welcher im Abschluss erneut seinen Meister in Keeper Lingg fand. Die Kugel landete aber bei Krauter, dessen Versuch jedoch auch noch von einem Abwehrspieler von der Linie gekratzt wurde. Im dritten Anlauf hatte Danto- na schlussendlich das nötige Glück auf seiner Seite und schob das Spielgerät gegen die Laufrichtung von Lingg zum 4:2-Endstand ins lange Eck (90+3.). Damit fährt der SVB innerhalb von 50 Stunden den zwei- ten „Dreier“ ein und springt damit auf den achten Tabel- lenplatz. Nach einem turbulenten Saisonstart scheint die Mannschaft endlich in der Bezirksliga angekommen zu sein, wobei es gilt die aufstrebende Form in den kom- menden Wochen gegen starke Gegner wie Eschach oder Vogt zu bestätigen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert (79. Kevin Lang), Lukas Zweifel (73. Lukas Walser), Philipp Thoma, Marko Szeibel (83. Nico Geggier), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Tobias Fink (74. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Michael Hilebrand (Kressbronn) Tore: 0:1 Sebastian Odemer (8.), 1:1 Lukas Zweifel (13.), 2:1 Jonathan Dischl (23.), 3:1 Philipp Thoma (68.), 3:2 Elias Metzger (89.), 4:2 Mika Dantona (90.+3) SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 5:0 (2:0) Nach einem spielfreien Wochenende durfte der SVB II den SVM II zum Spitzenspiel in der Kreisliga B1 begrü- ßen, wobei die Gäste vor der Partie mit einem Spiel und einem Punkt mehr als Geggiers Mannschaft auf dem zweiten Tabellenplatz rangierten. Die Partie wurde auf- grund der bescheidenen Baindter Platzverhältnisse auf dem Kunstrasen in Oberzell ausgetragen. Dort übernahm die „Zwoite“ von Beginn an die Spiel- kontrolle und belohnte sich durch den Premierentreffer von Bosch (9.) mit dem 1:0. Dieser Treffer gab Geggiers Mannschaft Sicherheit, welche durch Schnez noch vor der Pause auf 2:0 erhöhte (29.). Im zweiten Spielabschnitt konnten die hoch anlaufenden Gäste das Baindter Tem- po nicht mehr mitgehen, wobei erneut Bosch (48.) und zweimal Brunner (59.) (78.) das Ergebnis deutlich auf 5:0 schraubten. Am Ende steht somit ein hochverdienter Sieg, durch welchen die Baindter Mannschaft an die Tabellenspitze springt. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (64. Julian Keppeler) (80. Konstantin Knisel), Niklas Hugger (80. Kai Kaspar), Niklas Späth, Marlon Brunner (80. Hen- ry Hosse), Moritz Gresser (64. Robin Blattner), Konstantin Knisel (69. Johannes Heisele), Luca Bosch, Henry Hosse (74. Moritz Lang), Johannes Schnez (74. Markus Baum- gärtner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luca Bosch (9.), 2:0 Johannes Schnez (29.), 3:0 Luca Bosch (48.), 4:0 Marlon Brunner (59.), 5:0 Marlon Brunner (78.) Vorschau: Sonntag, 10.11 14.30 Uhr: SV Oberzell II - SV Baindt II 14.30 Uhr: TSV Eschach - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnen B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SpVgg Aldingen 1:0 Gegen die in der unteren Tabellenhälfte stehende SpVgg Aldingen wollten wir endlich punkten und entsprechend konzentriert gingen wir ins Spiel. Aus einem kompakten Mittelfeld spielten wir einige Male schnell nach vorne und nachdem sich Annemarie und Paula gut durchsetzen und nur durch Fouls gestoppt werden konnten, ergaben sich jeweils an der Strafraumgrenze gute Freistoßmöglichkei- ten, die wir jedoch nicht nutzen konnten. In der zweiten Hälfte gelang es Lena P. sich nach gutem Zuspiel von Lea von ihrer Gegenspielerin abzusetzen und den Ball zur viel umjubelten Führung im Tor unterzubrin- gen. Mit zunehmender Spielzeit erhöhten die Gegnerinnen danach den Druck, doch unsere an diesem Nachmittag extrem aufmerksame Abwehr um Lena F., Vivienne und Amelie M. ließen nur noch ganz wenige Chancen zu, die unsere hervorragende Torfrau Sara aber mit zwei glän- zenden Reaktionen parierte und so den ersten Saison- sieg festhielt. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pogrze- ba, Amelie Metzler, Lea Hoffmann, Haifaa Alosh, Sarah Schmid, Annemarie Hoffmann, Victoria Wertmann, Fio- na Maier, Amelie Gessler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Annika Aust, Carla Seitner, Paula Metzler C-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SV Deuchelried 5:3 Am Sonntagmorgen trafen wir auf den spielstarken SV Deuchelried. Wir standen von Beginn an hoch und mach- ten gleich Druck auf die Gegnerinnen und nach schöner Kombination zwischen Lea, Haifaa und Hanaa schoss letztere bereits in der sechsten Minute das 1:0. Wir hielten den Druck hoch und hatten in der Folge mehrere hun- dertprozentige Chancen, die wir allerdings nicht nutzten. Und wenn man seine Chancen nicht macht, nutzt sie der Gegner. In der 18. Und 21. Minute führten zwei Konter dann zur durchaus überraschenden Führung der Gegnerinnen, die zwar durch Greta, nach schönem Zuspiel von Hanaa, umgehend wieder ausgeglichen werden konnte, doch noch vor der Pause konnten die Deuchelriederinnen wie- der in Führung gehen. In der zweiten Hälfte standen wir dann nicht mehr ganz so hoch, waren damit weniger anfällig gegen die schnellen Konter und vorne, trotz weniger Torchancen, gleichzeitig nicht mehr so verschwenderisch. So konnten wir durch zwei Tore von Lena und nochmals Hanaa das Spiel dre- hen und letztlich souverän gewinnen. Ein klasse Spiel in dem unsere Mädels gute Moral und tolle Comeback Qualitäten bewiesen haben. Es spielten: Carla Seitner (T), Haifaa Alosh, Philippa Ka- plan, Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer, Vic- toria Wertmann, Hanaa Alosh, Lea Hoffmann, Jana Rim- mele, Greta Heilmeier, Pauline Preis, Pia Metzler, Emma Köhler D-Juniorinnen FC Scheidegg - SGM Baindt/Fronreute 2:14 In einem überlegenen Spiel konnten sich unsere Mädels souverän in Scheidegg durchsetzen. Vor der Pause trafen mit einem Doppelschlag bereits in der 8. + 9. Minute 2x Hanaa, 3x Jule sowie 1x Emma. Nach der Pause waren es dann nach zwei Gegentoren nochmals 4x Hanaa, 2x Jule sowie je 1x Emma und Lena. Glückwunsch zu diesem Torreigen. Es spielten: Margo Hodek, Melina Feitenheimer, Emma Straub, Hanaa Alosh, Taneesha Mahler, Lena Alber, Jule Ambacher, Franziska Joachim, Lea Rimmele, Amira Has- san, Ronja Mayer, Anna Jaudas Jungenteam ohne echte Chance SV Bergatreute II – Jungen 9:1 Beim Auswärtsspiel unserer Jungs in der Bezirksklasse gegen den Tabellenzweiten aus Bergatreute blieb es bei einem Ehren- punkt. Diesen konnten Fabian Striegel und Ricco Haller gemeinsam im Doppel erringen. In den Einzeln konnten wir zwar einige Sätze gewinnen, aber leider gingen auch 7 von 8 Sätzen in der Verlän- gerung verloren. Mit etwas mehr Konzentration und Kaltschnäuzigkeit wäre sicher noch der ein oder andere Satz drin gewesen und damit auch die Chance weitere Spiele zu gewinnen. Das nächste Spiel gegen den Tabellenführer aus Amtzell wird ebenfalls ein harter Brocken, bei dem unser Anspruch sein muss, so gut es geht mitzuhalten. Die wichtigen Spiele um den Klassenerhalt kommen dann im Anschluss. Herren 1 verteidigen Tabellenführung SV Bergatreute – Herren 1 6:9 Am vergangenen Samstag gelang uns vor mehr als 20 Zuschauern ein verdienter Sieg gegen den Aufsteiger und Nachbarn aus Bergatreute. Da Roman Buck verhindert war, sprang Thomas Nowak ein und wir mussten unsere bisher wunderbar funktionierenden Doppel neu formie- ren. Doch auch die neuen Paarungen konnten an die bisher gezeigten Leistungen anknüpfen, sodass wir mit einem 2:1 Vorsprung in die Einzel starteten. Im ersten Einzel hatte Philipp Schwarz gegen Kevin Ober- hofer zum Spielende das Glück auf seiner Seite. Zuerst konnte er im 5. Satz mit zwei Netzrollern zum 8:8 ausglei- chen und später setzte er seinen ersten Matchball auf die Kante der gegnerischen Tischhälfte. Auch das zwei- te Einzel zwischen Marcel Brückner und Oliver Zenn war trotz eines 3:0 Sieges umkämpft, letztendlich hatte Mar- cel in allen Sätzen mit 11:9 knapp die Nase vorne. In der Mitte gewann Wolfgang Assfalg mit seiner wahrschein- lich besten Saisonleistung hochverdient mit 3:0. Mit dem gleichen Ergebnis setzte sich auch Tobias Nowak gegen Felix Hartmann durch, die Sätze waren mit einem Ergeb- nis von 13:11, 13:11 und 11:8 allerdings deutlich umkämpfter. Thomas Nowak und Nico Scheffold konnten im hinteren Paarkreuz ihre Stärken nicht ausspielen und agierten zu fehleranfällig. Beide Partien gingen mit 1:3 verloren, so- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 dass wir mit einer 6:3 Führung in die zweite Einzelrunde starteten. Marcel und Philipp, die beide aktuell einen tol- len Lauf haben, spielten auf hohem Niveau und konnten sich abermals gegen das starke vordere Paarkreuz der Bergatreuter durchsetzen. Mit dem Zwischenstand von 8:3 kam plötzlich Sand ins Getriebe und der 9. Punkt wollte nicht kommen. Zuerst musste sich Tobi nach 2 schwachen Sätzen und guter Aufholjagd im 5. Satz gegen Mark Toth geschlagen geben, danach fand Wolfgang gegen Felix Hartmann kaum Mittel, dessen Schupf- und Blockspiel zu durchdringen. Er verlor mit 1:3. Nico konnte im 3. Satz beim Spielstand von 1:1 nach Sätzen mehrere Satzbälle nicht nutzen und verlor am Ende ebenfalls mit 1:3. Schade, da war mehr drin! Doch Thomas sorgte dann mit seinem ver- dienten 3:1 Erfolg für die Erlösung und den 9:6 Endstand. Durch diesen wichtigen Sieg holen wir uns die Tabellen- führung von der TSG Leutkirch zurück und haben nun 2 Wochen spielfrei, bevor wir am 23.11. um 18 Uhr den Ta- bellendritten SV Rissegg zum Topspiel in der Baindter Sporthalle begrüßen. Herren 2 zweimal erfolgreich TSV Eschach – Herren 2 4:9 SG Aulendorf IV – Herren 2 1:9 Mit zwei überzeugenden Siegen bauen die Herren 2 die Tabellenführung aus. Weder der TSV Eschach noch die 4. Mannschaft der SG Aulendorf konnte unserer Zweiten gefährlich werden. Thomas und Robert Nowak, Tobias Sonntag, Oliver Rückert und Volodymyr Kotov bildeten bei beiden Spielen den Kern der Mannschaft und wur- den durch Tugay Kiremitci und Frank Markwart vervoll- ständigt. Beim TSV Eschach bot nur der Spitzenspieler Patrick Pfei- ler Paroli und konnte unseren Jungs 3 Punkte abknöpfen. Besonders stark an diesem Tag waren Tobias Sonntag und Oliver Rückert, die beide Einzel für sich entscheiden konnten. Das Spiel gegen die SG Aulendorf IV fiel deutlicher aus als der Spielverlauf vermuten lässt. Mit vielen knappen Sat- zergebnissen, fünf 3:1 Erfolgen und zwei 3:2 Siegen zeigten die Baindter allerdings mentale Stärke und rechtfertigten so den letztendlich verdienten 9:1 Gesamtsieg. Weiter geht es am 23.11. um 18 Uhr beim Auswärtsspiel ge- gen die Spielgemeinschaft Blitzenreute – Wolpertswende. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Samstag 09.11. • 10 Uhr: SV Amtzell - Jungen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Schützengilde Baindt Zweiter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 23.10.2024 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren zweiten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gästen aus Ber- gatreute mit 1364:1459. Wertung Baindt: Patrick Pfau: 375 Stefan Schnez: 338 David Sill: 328 Hans-Martin Schmidt: 323 Wertung Bergatreute: Mattes Hepp: 381 Sebastian Kling: 374 Elena Becker: 352 Alexandra Ritscher: 352 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Donnerstag, den 14. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Ristorante da Michele (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung entlang der denkmalgeschützten Perlen von Berg Wir wandern durch Vorberg, Ettishofen und Weiler und lernen markante Bauwerke kennen. Bei gutem Wetter sehen wir die Berge. Am Schluss ist eine Einkehr in ein Café geplant. Treffpunkt: Dienstag, 12.11.2024 um 10.30 Uhr am Bahnhof RV, Wartehalle. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, kaum hm. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder, 7,00 Euro für Gäste. Mitbringen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke. Anmeldung ab 08.11.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Aus dem Landkreis 38. Vogter Adventsmarkt Samstag, 23.11.2024, 11:00 – 19:00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 38. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 23.11.2024 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens ge- sorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gemeinde- vogt.de. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Vesperkirche 2025 wieder in Weingarten Organisatoren suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 2025 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Vom 4. bis 23. Fe- bruar soll in der evangelischen Stadtkirche Weingarten ein Ort für Begegnung entstehen. Die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Stadtkirchengemeinde Weingarten ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Leib und Seele, Andachten und Kultur ... Am Montagabend 3. Februar wird die Vesperkirche feier- lich mit einem Gottesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Organisatoren wieder ehrenamtliche Helfer. Die Vesperkirche Weingarten ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größeren Vesperkirchen im Land. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Bedürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Ge- meinschaft von ganz unterschiedlichen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Menschen mit psychischen Problemen, mittelose Men- schen, Jugendliche und Studierende, Senioren, Familien und spielende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Roll- stuhl. Schirmherr 2025 und damit prominentes Gesicht der Vesperkirche ist der Weingartener Künstler und Inhaber eines besonderen Schlossereibetriebs Ahmet Yardimci, der durch seine VW Käfer-Projekte im Schussental be- kannt wurde. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wär- me, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen sowie ein buntes Kulturprogramm ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mitarbeit vieler Menschen nicht möglich. Knapp 300 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat der Weingar- tener Vesperkirche. Es werden fleißige Hände (und Beine) sowohl für die Essensausgabe als auch den Tisch-Wisch- Service gesucht, für Kaffee und Vesperbrote aber auch fürs Zuhören und Willkommen heißen. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie OAB in Ravensburg melden: Tel. 0751/95223-120, oder per Mail unter info@vesperkirche- weingarten.de. Anmeldeschluss ist der 15. November 2024. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Hofbaumprojekt „HeimatWurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ – Kooperationsprojekt des Landschafts- erhaltungsverbands Ravensburg und des Bauernverbands Allgäu Oberschwaben Der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg und der Bauernverband AllgäuOberschwaben freuen sich, das Kooperationsprojekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zu- kunft“ vorstellen zu dürfen. Dieses Projekt ruft im Namen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg Landwirte und Landwirtinnen mit Betriebssitz im Land- kreis Ravensburg dazu auf, an einer einzigartigen Ini- tiative teilzunehmen, die nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch die Verbundenheit zur Heimat stärkt. Im Rahmen von „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ werden Betriebe ermutigt, einen eigenen Hofbaum zu pflanzen. Dabei stellt der Landschaftserhaltungsverband Ravensburg, dank einer großzügigen Spende der Hei- matstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, den teilneh- menden Betrieben kostenloses Pflanzgut zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal einen Hofbaum erhalten, der mit einem Wühlmauskorb, Bewässerungssack und Kokosstrick für einen gesunden Start ausgestattet ist. Die teilnehmenden Betriebe haben die Auswahl zwischen folgenden Baumarten: Stieleiche, Winterlinde, Sommer- linde, Rotbuche, Bergahorn, Vogelkirsche und Walnuss. Diese Baumarten wurden sorgfältig ausgewählt, um die regionale Vielfalt zu fördern. „Ein Hof ohne Baum ist wie ein Brunnen ohne Wasser“, so lautet ein altes Sprichwort. „Hofbäume sind nicht nur ästhetisch ansprechend, son- dern sie erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen. Sie bieten Lebensraum für Vögel und Insekten, verbessern die Luftqualität und tragen zur Erhaltung der Biodiver- sität bei.“, so H. Bayer, Mitarbeiter des LEV Ravensburg. Darüber hinaus haben Hofbäume eine tiefe kulturelle Bedeutung. Sie sind Mittelpunkt geselligen Beisammen- seins, spenden Schatten und verleihen einem Hof Iden- tität und Heimatgefühl. Die Jahreszeiten, die Duft- und Farbenbracht der Baumblüte, die bunte Herbstfärbung und das Vogelgezwitscher im Frühling machen Hofbäu- me zu lebendigen Zeugen des Hoflebens. „Ihr Hof ist ein einzigartiger Ort, der Ihre Verbindung zur Natur und zur Heimat verkörpert. Machen Sie den Anfang und setzen Sie ein Zeichen für die Zukunft, indem Sie einen Baum zu Ihrem Hof hinzufügen.“, F. Schönberger, Vorsitzender Bauernverband Allgäu-Oberschwaben. „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ ist nicht nur ein ökologisches Projekt, sondern auch Gefördert durch: ein Bekenntnis zur Bewahrung unserer ländlichen Traditionen und zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Für weitere Informationen und zur Teilnahme am Projekt „Heimatwurzeln – Wir Pflanzen Zukunft“ besuchen Sie bitte die Homepage des Landschaftserhaltungsverbands Ravensburg bzw. des Bauernverbands Allgäu Oberschwa- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 ben. Dort finden Sie den Link zum OnlineBestellformular. Bestellfrist ist Sonntag der 17. November 2024. Die Aus- gabe der Bäume erfolgt dann voraussichtlich Ende No- vember an zentralen Ausgabestellen im Landkreis. Abbildung: „Linde am Jankerhaus Happenweiler“ in Hor- genzell. Die Sommerlinde ist ein typisches Beispiel eines Hofbaums in Oberschwaben. Sie wurde 1900 als Jahr- hundertbaum gepflanzt. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansäs- sig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg unterstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravens- burg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im November Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Er- nährungszentrum im November anbietet. Resilienz kann man essen - Mit regionalen Lebensmit- teln die (eigene) Widerstandskraft stärken – Online- Vortrag am 14. November Resilienz steht für die Fähigkeit, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu meistern und gestärkt hervorzugehen. In diesem interaktiven Online-Vortrag am Donnerstag, 14. November um 18.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihre persönliche Resilienz durch Ernährung stär- ken können und erhalten Anregungen für ein bewussteres Ess- und Einkaufsverhalten. Zudem wird erläutert, was ein resilientes Ernährungssystem ausmacht und wie Verbrau- cher einen Beitrag dazu leisten können. Referentin Car- men Hügemann ist Ökotrophologin mit Masterabschluss in „Nachhaltige Ernährungswirtschaft“. Sie ist zudem aus- gebildeter Resilienz Business Coach und Trainer (HBT Akademie). Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaeh- rungoberschwaben.de möglich. Babys erster Brei – Online-Vortrag am 20. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Andrea Geißler im OnlineVor- trag „Babys erster Brei“. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 20. November um 18.30 Uhr statt. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter ande- rem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Wegweisende Zusammenarbeit der Feuerwehren in der Region Bodensee-Oberschwaben Kreis Ravensburg - Die erste Regionalkonferenz der Feu- erwehrkommandanten aus den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis markiert einen bedeu- tenden Meilenstein in der übergreifenden Kooperation der Rettungskräfte. Am 26. September 2024 versammelten sich 130 Feuerwehrkommandanten in Horgenzell, Land- kreis Ravensburg, um gemeinsam aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und Strategien für zukünftige Herausfor- derungen zu erarbeiten. Entstehung einer einzigartigen Kooperation: Die Zusammenarbeit der drei Landkreise im Leitstellenbe- reich hat eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen. Beginnend mit der Zusammenlegung der Leitstellens- trukturen von Sigmaringen und Ravensburg im Jahr 2011, verstärkte sich die Kooperation 2018 durch den Anschluss des Bodenseekreises. Diese organisch gewachsene Part- nerschaft, die aus der Region selbst heraus entstanden ist, führte 2023 zur Unterzeichnung einer neuen Träger- vereinbarung, der Integrierten Leitstelle Bodensee-Ober- schwaben, die ein solides Fundament für die zukünftig noch stärkere Zusammenarbeit schuf. Schwerpunkte der Konferenz: Unter der Leitung der drei Kreisbrandmeister diskutier- ten die Fachleute eine Vielzahl wichtiger Themen. Neben gemeinsamen Handlungsanweisungen für Ausnahme- zustände und Krisensituationen, gemeinsamen und har- monisierten Alarmierungsstrukturen, Strategien für den Alltagsbetrieb gab es von den Kollegen der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85-9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: presse@rv. de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravens- burg Datum: 30.10.2024 Seite 2 Leitstellenleitung wichtige Impulse und Einblicke in die Arbeit der Integrierten Leit- stelle, insbesondere aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherung. Vorteile der verstärkten Zusammenarbeit: Die landkreisübergreifende Kooperation und enge Ver- netzung aller Akteure bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Dadurch soll die kreisübergreifende Arbeit in Not- und Kri- sensituationen weiter optimiert und harmonisiert werden. „Die jüngsten Hochwasserereignisse im Mai und Juli 2024 unterstrichen bereits den Wert der kreisübergreifenden Unterstützung. Kräfte aus dem Landkreis Sigmaringen konnten bei den Hochwassersituationen im Bodensee- kreis und im Landkreis Ravensburg wertvolle Hilfe leisten“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Erster Landesbeamter des Landkreises Ravensburg, in der Eröffnungsrede der Regionalkonferenz. Impuls auch für andere Regionen Diese einzigartige Form der Zusammenarbeit könnte dient auch als Impuls für andere Regionen in BadenWürt- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 temberg. Die Stärke dieser Kooperation liegt in ihrer or- ganischen Entwicklung, die auf jahrelanger gegenseitiger Wertschätzung und Kenntnis basiert. Die Regionalkon- ferenz bot eine ideale Plattform für einen umfassenden fachlichen Austausch. „Mit diesem gebündelten dezent- ralen Leistungspotenzial lassen sich auch große Einsätze und Krisensituationen noch besser meistern“, lautete das einhellige Fazit der Teilnehmer. Die Regionalkonferenz soll künftig in regelmäßigen Abständen stattfinden, um die enge Zusammenarbeit weiter zu fördern und die Region für zukünftige Herausforderungen zu wappnen. Diese wegweisende Initiative zeigt, wie durch regionale Zusam- menarbeit und den Willen zur Kooperation über Verwal- tungsgrenzen hinweg effektive Lösungen für komplexe Herausforderungen gefunden werden können. Das KreisverbandsJUGENDblasorchester konzertiert in der Festhalle Horgenzell Am Sonntag, den 17.11.2024 spielt das KreisverbandsJU- GENDblasorchester (kurz: KVJBO) sein Jahreskonzert in der Festhalle in Horgenzell. Beginn des Konzerts ist um 17.00 Uhr. Das KVJBO ist ein Auswahlorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg. Die rund 70 Or- chestermitglieder sind zwischen 13 und 25 Jahre alt. Ihre musikalische Heimat sind die 116 Musikvereine und die Musikschulen im ganzen Landkreis Ravensburg. Das Orchester repräsentiert den Blasmusikkreisverband Ravensburg und will darüber hinaus die in den Musikver- einen und Jugendmusikschulen hervorragend praktizier- te Jugendarbeit einer breiten Öffentlichkeit aufzeigen. Ein weiterer sehr wichtiger Gedanke, der hinter dem KV- JBO steckt, ist die Ausbildung und Förderung junger Ta- lente, welche dann in ihren Heimatvereinen die gewon- nenen Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können und sehr häufig dort Verantwortung in einer führenden Position als Stimmführer, Jugendleiter, Dirigent oder Vor- stand übernehmen. Beim diesjährigen Konzert präsentiert das KVJBO einen Querschnitt musikalischer Leckerbissen. Beim Eröffnungs- werk „The Essence of Youth“ beschreibt der Komponist sein Bild von Kindheit und Jugend - inspiriert von seiner eigenen Tochter. Ein Werk, das wie kein anderes zu den jungen Musikerinnen und Musikern passt. Mit „Riften Wed“ taucht das KVJBO in die Welt der Videospieler ein. Ei- nen Rückblick auf den diesjährigen Wertungsspielerfolg (96,7 Punkte in der Höchststufe) bietet das Orchester schließlich mit „Poème du Feu“. Schließlich steht u.a. auch die neueste Komposition von Otto M. Schwarz auf dem Programm: Mit „The Borgias – Alexander VI“ präsentiert das KVJBO den ersten Satz aus der ersten Symphonie des bekannten österreichischen Filmmusikkomponisten. Musikalischer Leiter ist seit dem Jahr 2014 der Leutkircher Dirigent Thomas Wolf. Die organisatorischen Belange rund um das Orchester werden von Geschäftsführer und stv. Kreisverbandsvorsitzenden Klaus Wachter aus Reu- te-Gaisbeuren organisiert. So stehen neben den Proben jedes Jahr einige weitere Termine auf dem Programm. Das Orchester nimmt regelmäßig an Wettbewerben im In- und Ausland teil. Im Oktober 2015 spielte das KVJBO z.B. beim Superior Jugendblasorchester-Wettbewerb im Brucknerhaus in Linz und 2017 nahm das Orchester beim Flicorno d´Oro in Italien teil, einem der renommiertesten Wettbewerbe für Blasorchester in Europa. 2019 reiste das Orchester für acht Tage nach Amerika zu einem interna- tionalen Jugendaustausch in New York City. 2022 stand eine mehrtätige Orchesterreise in die tschechische Haupt- stadt Prag auf dem Programm. Für 2025 steht eine mehr- tätige Konzertreise in die Bundeshauptstadt Berlin an. Das Orchester freut sich über viele interessierte Zuhö- rer in Horgenzell. Der Eintritt ist frei. Spenden werden im Anschluss an das Konzert gerne entgegengenommen. Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) stat- ten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den artigen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. Dezember wird gebe- ten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtli- chen freuen sich Teil dieser schönen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostümen sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradition auf- recht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Ortsverbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamt- lichen Teams mit. Es dürfen sich auch Freiwillige melden, die diese Aktion mit unterstützen möchten. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Mochenwangen: Heike Müller Mo – Fr. Zwischen 17:00 und 18:00 Tel: 07502/911927 Ravensburg: Kontaktformular: https://www.drk-ravensburg.de/ihr-drk-ravensburg/kon- takt/anforderung-nikolausaktion.html Tel: Montag bis Freitag, 16:00 - 19:00 Uhr 0160-96620697 nikolaus-aktion@drk-ravensburg.de Was sonst noch interessiert Pressemitteilung Kreisjugendring Ravensburg Kinderschutzkonzept in der Praxis Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag, den 15.Nov.24 von 14-17 Uhr einen Workshop zum The- ma Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend an. Die Fortbildung findet in Ravensburg, in den Räumen der Geschäftsstelle in der Gartenstra- ße 107, Bauteil D statt. In diesem Workshop gibt es Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, aber auch praktische Tipps für die Umsetzung: Was heißt für mich Intervention? Was bedeutet Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Welche Stolpersteine gibt es und welche Ressourcen kann ich nutzen? Es freut uns Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 sehr, dass wir für diesen Workshop Frau Cora Bures ge- winnen konnten. Sie ist Leiterin und Geschäftsführerin der Beratungsstelle Brennessel e. V. in Ravensburg und ist seit 2006 in der Beratungs- und Präventionsarbeit tätig. Anmeldungen bis 8. Nov. 24 erforderlich online auf www. kreisjugendring-rv.de oder info@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bau- teil D, 88212 Ravensburg. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebsvorsorge ab 50 ist wichtig Etwa 55.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Darm- krebs. Daher ist es wichtig, dass Männer und Frauen die gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchun- gen wahrnehmen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Magen-Darm-Tages am 7. November hin. Darmkrebs ist die dritthäufigste Krebserkrankung. Sym- ptome sind Blut im Stuhl, plötzliche Gewichtsabnahme oder Verstopfung. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung angeboten. Alterna- tiv dazu können sie zwischen 50 und 54 Jahren einmal im Jahr einen Stuhltest machen, danach alle zwei Jahre. Frauen steht im Alter von 50 bis 54 Jahren ein jährlicher Test auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl zu. Ab dem Alter von 55 Jahren können sie eine Darmspiegelung durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/vorsor- ge in der Rubrik Früherkennung von Darmkrebs. Der Darm beeinflusst die Gesundheit wesentlich. Gerät er aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen kommen. Maßgeblich für die Darmgesundheit sind vor allem gesunde Ernährung, viel Bewegung und Stressvermeidung. Eine ballaststoffreiche Ernährung wirkt sich positiv auf den Darm aus und beugt nicht nur dem Krebs vor, sondern auch entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen wie Morbus Crohn und Coli- tis-ulcerosa. Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse sorgen dafür, dass krebserregende Substanzen schneller ausgeschieden und schädliche Stoffe gebunden werden. Herbststimmung genießen in den Pfahlbauten und Winteröffnungszeiten: Die Pfahlbauten von Unteruhldingen sind während der Herbstferien noch täglich sowie an den Wochenenden vom 10. bis 30. November geöffnet. Besuchen Sie unser gerade eröffnetes Neues Museum, mit ARCHAEORAMA-Kinoshow und den Sonderausstellungen „Spuren der Pfahlbauer“ und „Rätsel der Pfahlbauer“. Tipp: Abendführung: Ein besonderes Erlebnis sind die Pfahlbauten am ruhi- gen, herbstlichen Bodensee. Genießen Sie die besondere Stimmung. Bis Sonntag, 3. November, beginnt die Abendführung täglich um 17.00 Uhr, an den darauffolgenden Wochen- enden (bis Samstag, 30. November) um 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei einem geführten 30-minütigen Rundgang erfahren Sie alles Wichtige zum Leben der Menschen vor 3000 bis 6000 Jahren. Im Winter: Für Gruppen ab 15 Personen sind von Montag bis Freitag auch Führungen nach Voranmeldung möglich. Weitere Informationen: www.pfahlbauten.de Ambulante Rehabilitation der Rentenversicherung nimmt weiter zu Reha-Leistungen der Rentenversicherung werden im- mer häufiger ambulant durchgeführt. Das geht aus dem neuen Reha-Atlas hervor, den die Deutsche Ren- tenversicherung anlässlich des 21. Reha-Forums, das am 31. Oktober und 1. November 2024 in Berlin statt- findet, heute veröffentlicht. Rehabilitation ist eine zentrale Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Ziel von Reha-Leistungen ist es, die Erwerbsfähigkeit von Versicherten mit aku- ten oder chronischen Erkrankungen zu verbessern oder wiederherzustellen. Dadurch soll erreicht werden, dass sie nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Insgesamt hat die DRV 2023 bundesweit knapp 994.000 Leistungen für Erwachsene und Kinder zur medi- zinischen Rehabilitation erbracht, 74.000 davon die DRV Baden-Württemberg (DRV BW). Im Jahr zuvor waren es bundesweit rund 923.000 Leistungen, bei der DRV BW rund 70.000. Dies entspricht einem Anstieg von 7,7 Pro- zent, bei der DRV BW von 5,7 Prozent. Nachfrage nach ambulanter Rehabilitation nimmt zu Reha-Leistungen für Erwachsene werden noch immer zumeist stationär erbracht, 2023 rund 791.000 Mal, bei der DRV BW rund 59.000 Mal. Gleichwohl nimmt die An- zahl ambulant durchgeführter Leistungen seit Jahren zu. Zuletzt stieg hier die Zahl von knapp 144.000 ambulant durchgeführten Reha-Leistungen im Jahr 2022 auf rund 156.000 im Jahr 2023. Bei der DRV BW stieg die Zahl von rund 10.500 in einem Jahr auf rund 11.500. Das entspricht einer Steigerung von bundesweit 8,6 Prozent, bei der DRV BW stiegen die Leistungen um 8,8 Prozent. „Die ambulan- te Rehabilitation hat sich etabliert und erzielt seit Jahren kontinuierlich gute Behandlungserfolge. Sie wird von den Versicherten selbst verstärkt nachgefragt“, so Brigitte Gross, Direktorin der DRV Bund. Das Verhältnis von stationär zu ambulant durchgeführ- ten Reha-Leistungen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschoben: Während 2005 noch etwa 91 Prozent der Reha-Leistungen auf stationäre Behandlun- gen entfielen, waren es im Jahr 2023 nur noch gut 83 Prozent, bei der DRV Baden-Württemberg 82 Prozent. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl ambulanter Leis- tungen bundesweit von jährlich knapp 68.000 mehr als verdoppelt. Ein Trend der sich auch bei der DRV BW fort- setzt. Sowohl bei den stationär als auch bei den ambulant durchgeführten Leistungen dominieren orthopädische Behandlungen. Der Reha-Atlas: Aktuelle Daten und wichtige Fakten zu den Teilhabeleistungen der Deutschen Rentenversiche- rung auf einen Blick. Ab sofort im Internet downloadbar unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/rehaatlas „Zum einen hat die Bevölkerung Baden-Württembergs im Bundesdurchschnitt die höchste Lebenserwartung, zum anderen sind wir eine wirtschaftsstarke Region, die davon profitiert, dass Menschen möglichst lange am Er- werbsleben teilnehmen können. Wir sorgen dafür, dass es so bleibt. Dafür stehen unsere vielfältigen Präventions- und Rehabilitationsangebote im RehaLÄND Baden-Würt- temberg zur Verfügung,“ so Saskia Wollny, Direktorin der DRV BW. Weitere Zahlen der DRV BW zum Thema Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Rehabilitation finden Sie im Geschäftsbericht 2023 unter www.drv-bw.de. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Hintergrund zum 21. Reha-Forum: Am 31. Oktober und 1. November 2024 findet das 21. Reha-Forum der Deut- schen Rentenversicherung Bund unter dem Titel „Reha- bilitation in einer sich verändernden Arbeitswelt“ in Ber- lin statt. Das vollständige Programm und die einzelnen Beiträge des Reha-Forums können auf rehaforum.deut- sche-rentenversicherung-bund.de abgerufen werden. Konzert zur Finissage der Künsterlin Omnitah Zur Finissage ihrer Ausstellung „Om’s Mandala Art“ gibt Omnitah ein Solokonzert in der Alten Kirche in Mochen- wangen am 10.November um 18:00 Uhr. Eine Auswahl an Werken, die seit der Corona Zeit ent- standen sind, stellte die Künstlerin mit ihren Mandalas aus. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaffens sein, denn mittlerweile malt Omnitah ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Die mehrfach ausgezeichnete Singer-Songwriterin Om- nitah (15-fache Preisträgerin des Deutschen Rock & Pop Preises) ist seit über 20 Jahren auf Deutschland Tour und begeistert ihr Publikum mit Herz und Seele...denn wenn Musik eine Seele hat, dann kommt sie hier zum Ausdruck. Omnitah, in Schweden geboren aus einer ungarischen Musikerfamilie stammend, malt mit ihren Songs musika- lische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucksstarken Geigen- und Klaviervirtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ihrer Feder. Gleichzeitig ist sie auch eine fesselnde Liveperformerin, die eine temperamentvolle und herzer- wärmende Bühnenshow abliefert. Omnitah wird von der Presse auch als „Zauberin der Mu- sik“ beschrieben, die eine „außergewöhnliche Präsenz“ hat und Musik produziert, die „schmerzhaft schön“ ist. Mit ihrer vier Oktaven Stimme singt Omnitah auf englisch, deutsch, schwedisch sowie auf ungarisch, über den Wald, die Natur, von Hexen und Vagabonden. Erzählerisch kom- biniert, mit ihrer ganz persönlichen Lebensgeschichte, entführt sie die Zuhörer*innen in eine mystisch magische Welt. Ein Erlebnis, das gleichermaßen ergreift wie berührt. Konzertbeginn: 18:00 Uhr, Einlass: 17:30 Uhr Der Eintritt ist frei - Spenden erbeten! Jobmesse „Contact – Jobs and more“ in Leutkirch Am Mittwoch, den 13. November 2024 findet in der Festhalle in Leutkirch die Jobmesse „Contact – Jobs and more“ statt. Von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr präsen- tieren sich über zwanzig Arbeitgeber aus dem Allgäu den Besuchern. Die Veranstaltung richtet sich insbe- sondere an Geflüchtete sowie an Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Messe zeichnet sich durch ihren unkomplizierten Kontakt zwischen Betrie- ben und Besuchern aus. So können am gleichen Tag ein Vorstellungsgespräch, eine Probearbeit oder ein Praktikum zum Kennenlernen vereinbart werden. Dol- metscher werden sich am Messetag darum kümmern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern reibungslos funktioniert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich über die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse beraten zu lassen sowie eine Kinderbeaufsichtigung. Die Veranstaltungsreihe „Contact – Jobs and more“ bie- tet Arbeitsuchenden und Arbeitgebern seit Juni 2023 erfolgreich eine Plattform für ein erstes Kennenlernen. Die Jobmesse ist eine gemeinsame Veranstaltung des Welcome Centers Bodensee Oberschwaben, der Stadt Leutkirch, des Landkreises Ravensburg, der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Hand- werkskammer Ulm sowie der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. Contact – Jobs and more Mittwoch, 13. November 2024 von 10:00 bis 13:00 Uhr Festhalle Leutkirch Herlazhofer Str. 9, 88299 Leutkirch im Allgäu Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei Wenn vorhanden, bitte die Arbeits- und Ausbildungszeug- nisse mitbringen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 07585/9307-0 info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrper- sonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Wir bieten im Januar/ Februar 2025 diese Schulung mit allen 5 Modulen für alle Kraftfahrer an. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 17.01.2025 Modul 1 Samstag, 18.01.2025 Modul 2 Freitag, 31.01.2025 Modul 3 Samstag, 01.02.2025 Modul 4 Freitag, 14.02.2025 Modul 5 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter 07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 13. November 2024 um 19.00 Uhr Thema: Selbstständigkeit erhalten bei Sehbeeinträchti- gung Welche Anforderungen haben sehbehinderte Menschen? Welche Komponenten optimieren die vorhandene Seh- leistung? Referentin: Sabine Backmund, anerkannte Fachberaterin für Sehbehinderte Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting h t t p s : // u s 0 6 w e b . z o o m . u s / j / 8 5 8 5 8 2 9 3 8 0 1 ? pwd=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ AOK-Selbsthilfeveranstaltung am 14. November 2024 im Kino Linse in Weingarten Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: Eine kostenlose Filmvorführung zum Thema Sucht und psychische Er- krankung Um Menschen für gesundheitliche Themen, unter ande- rem zu psychischer Erkrankung und Suchterkrankung, zu sensibilisieren veranstaltet die AOK-Selbsthilfekontakt- stelle einen Filmabend und lädt dazu alle Interessierten herzlich am 14. November 2024 ab 17:30 Uhr ins Kino Linse nach Weingarten ein. Bei der Kinovorführung ab 18 Uhr wird der Film „Hausnummer 0“ gespielt. Dieser handelt von Chris, einem heroinabhängigen Obdachlosen, der versucht, sich aus diesem Teufelskreis zu befreien. Knapp dem Tod entkommen beschließt er, Straße und Drogen hinter sich zu lassen. Wie kann ein junger Mann in unserer Gesellschaft seinen Platz finden, in der er seit Kindesalter nirgendwo hinpasste – oder passen wollte? Zur Vorstellung werden auch themenspezifische Selbst- hilfegruppen eingeladen. Der Eintritt ist für alle Interes- sierten kostenfrei. Die AOK-Selbsthilfe-kontaktstelle Bo- densee-Oberschwaben freut sich über regen Besuch und den persönlichen Austausch! Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Bra- silien, Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Brasilien / Sao Paulo: 12.01. – 26.02.2025 (14 – 15 Jahre alt) • Mexiko /Guadalajara 14.03. – 06.06.25 (14 – 15 Jahre alt) • Peru/Arequipa: 10.05 – 06.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Energieagentur Ravensburg feiert 25-jähriges Jubiläum und wird mit ihren Niederlassungen zur gemeinsamen Energieagentur Oberschwaben Im Jahr 2024 feiert die Energieagentur Ravensburg ihr 25-jähriges Jubiläum. Wir blicken auf ein Vierteljahrhun- dert im Dienst von mehr Klimaschutz und Energieeffizi- enz für die Region. In diesem Zuge bündeln wir unsere Kompetenzen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie: Aus der Energieagentur Ravensburg mit ihren bisherigen Niederlassungen Biberach, Bodenseekreis und Sigmarin- gen wird die gemeinsame Energieagentur Oberschwa- ben gGmbH. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der neue Name offiziell eingetragen. Die Beratungsstandorte in allen vier Landkreisen bleiben dabei wie gewohnt erhalten, um Bürgerinnen und Bürger regional und wohnortnah beraten zu können. Mit unserer neu gestalteten Internetseite www. ea-obs.de, sowie dem informativen Instagram-Kanal @energieagentur_oberschwaben halten wir Sie auf dem Laufenden und bringen Neuigkeiten und Informa- tionen rund um das Thema Energie zu den Menschen. Energieberatungstermine erhalten Sie nach telefoni- scher Vereinbarung unter 0751/764 70 70. Einladung ins Kino. Film: „Hausnummer 0". Eintrittkostenfrei für alle! Zwischen Abhängigkeit und Freiheit: ein Film zum Thema Sucht und psychische Erkrankungen. Donnerstag, 14. November 2024 Kino Linse in Weingarten Beginn 18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr Vor und nach dem Film stehen Ihnen unterschiedliche Selbsthilfegruppen zum Thema gerne für einen Austausch bereit. VERANSTALTUNGEN KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Winter-Wochen bis 30.11.2024 Kostenloser Batterie-Check + 10% Preisnachlass* auf alle Starter-Batterien (*nur gültig in Verbindung mit dem Einbau unsererseits) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Wintercheck für 9,95 Euro (Prüfpunkte sind u.a. Beleuchtung, Reifen/Felgen, Flüssigkeiten...) Zeit für Flossen- wechsel AUTOHAUS GmbH Renault Der im Schussental Gaußstr. 2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 · www.ah-hecht.de ✁ Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN 09. November bis 22. 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NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Für einen gepflegten Ein-Personen Privathaushalt in der Innenstadt von Ravensburg suchen wir baldmöglichst eine Haushälterin (m/w/d) Die Arbeitszeit beträgt 3 × wöchentlich jeweils ca. 3 Stunden. Das Aufgabengebiet beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten: • Raumpflege • Wäschepflege • Einkäufe / Besorgungen • Zubereitung von Mahlzeiten bei Bedarf • Sonstige Haushaltstätigkeiten Sie sind in hohem Maße vertrauenswürdig, zuverlässig und freund- lich. Idealerweise verfügen Sie über eine Ausbildung zur Hauswirt- schafterin, Familienpflegerin, Altenpflegerin (jeweils m/w/d) oder eine andere mehrjährige relevante Berufserfahrung. Deutschkenntnisse sind erforderlich. Wir bieten ein äußerst angenehmes Arbeitsumfeld und eine leistungs- gerechte Entlohnung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung einschließlich aus sage kräftiger Referenzen an holding@ravensburger.de . 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    G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 22. November 2024 Nummer 47 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 27.11.2024 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Orange the World – eine Initiative gegen Gewalt an Frauen Die Orange Days finden vom 25. November bis zum 10. Dezember statt. Vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen dem 25. November bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezem- ber hissen viele Kommunen, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kirchen und andere Institutionen die Fahne der Kampagne - Orange The World Ravensburg. Damit der Landkreis in vollem orange leuchtet, werden öffentliche Gebäude wie z.B. das Polizeipräsidium und das Frauentor in Ravensburg sowie Gebäude in Bad Waldsee orange angestrahlt. Mit einer Straßenplakatierung machen Botschaften wie „Frauenrechte sind Menschenrechte“ oder „Respekt stoppt Gewalt“ auf die Kernbotschaft aufmerksam. Geschlechtsspezifische Gewalt ist allgegenwärtig und immer noch in unseren gesellschaftlichen Strukturen verankert. Jede dritte Frau in Deutschland ist von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Es ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen in unserem Land. Erste Ansprechpartnerin bei Gewalt gegen Frauen ist die Beratungs- und Interventionsstelle in Ravensburg und Wangen mit Sprechstunden in Aulendorf, Bad Waldsee, Leutkirch und Isny. Jährlich suchen etwa 400 Frauen mit ihren Kindern in den Beratungsstellen und im Frauen- und Kinderschutzhaus Hilfe. Ein vielfältiges Programm mit Ausstellungen, Vorträgen, Workshops, Gesprächen, Theater, Büchervorstellungen, Film- vorführungen und kreativen Angeboten sowie leckeren Mandarinen und Orangen werden in Ravensburg, Bad Waldsee, Aulendorf, Wangen, Leutkirch und Isny angeboten. Hier finden sie Näheres zu den einzelnen Aktionen: www.orange- days-lkrv.de . Gemeinsam setzen wir ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, um das Anliegen in die breite Öffentlichkeit zu bringen. Es beteiligen sich die Polizei Ravensburg, die genannten Kommunen, MISA-Streetwork der Arkade, das ZfP Südwürttemberg, die OWB, die Kontaktstelle Frau und Beruf, der Soroptimist Club Ravensburg/Weingarten, Frauen und Kinder in Not e.V. und die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und des Landkreises Ravensburg. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 26. November 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an u.frank@baindt.de Einladung zur Sitzung des Abwasser- zweckverbandes Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental hält am Mittwoch, den 27. November 2024 im Verwaltungs- gebäude der Kläranlage, Kanzach seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung der Vertreter der Verbandsmitglieder 2. Bericht des Verbandsvorsitzenden 3. Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination – Informa- tionen zum aktuellen Stand und Beschluss über die Ausschreibung der Bauleistungen 4. Beratung und Beschluss über die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungs-gebäudes 5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans 2025 a) Ergebnishaushalt b) Finanzhaushalt c) Stellenplan 6. Bericht der Technischen Verwaltung 7. Wahl der Technischen Verwalterin für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 8. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführerin für die Zeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030 9. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 30. November 2024 findet der diesjäh- rige Nikolausmarkt von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf, Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Musikverein • Reitergruppe • Sportverein • Naturfreunde • Alpinteam • Gaststätte „Zur Mühle“ • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Katholische Kirchengemeinde – Mission Baindt • SBBZ Sehen Baindt • private Stände Mit einem Trompetenquartett der Musikschule Ravens- burg unter der Leitung von Anja Richter startet unser Rahmenprogramm um 12:00 Uhr. Der Musikverein wird unseren Nikolausmarkt um ca. 13:00 Uhr und 17:00 Uhr musikalisch umrahmen. Die Bläserklasse wird um 14:00 Uhr auftreten. Auch die Landjugend wird um 16:00 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder vertreten sein. Erstmals bietet die Reitergruppe von 15:00 bis 17:00 Uhr Ponyreiten an. Lassen Sie sich überraschen. Ein Besuch unseres kleinen, feinen Nikolausmarktes in heimeliger Atmosphäre auf dem Schulgelände lohnt sich! Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zum Nikolausmarkt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorge- nommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stavarache @baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vor- liegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch ge- schätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde- verwaltung, Frau Stavarache. Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 12. November 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: Bat- teriegroßspeicher – Empfehlung für die Verbandsver- sammlung GMS Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des GMS, der Teiländerung des Flächennutzungsplans durch die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestim- mung Elektrizität, zur Errichtung einer Batteriespeicher- anlage zuzustimmen. Bericht der Bürgermeisterin - Bundestagswahl: Die Bundestagswahl wird am 23.02.2025 stattfinden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Wahrscheinlich muss aus organisato- rischen Gründen ein Wahlbezirk geteilt werden. Inter- essierte Wahlhelferinnen und -helfer dürfen sich gerne bei der Gemeinde melden. - Öffnungszeiten Rathaus: Zwischen dem 23.12.2024 und dem 31.12.2024 bleibt das Rathaus geschlossen. - Aktueller Stand Baustelle Ortsmitte: Die Markierungs- arbeiten konnten abgeschlossen werden, momen- tan erfolgen Pflasterarbeiten in der Mühlstraße. Weiterhin wird am Einbau des Fontänenfelds und des Trinkwasser- brunnens gearbeitet. Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befrei- ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die drei erfor- derlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Ziegelhalde mit 1. Änderung“ für die Errich- tung der Dachgaupe und für die Abweichungen bei der Dacheindeckung und Dachneigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stell- platz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Ände- rung“ für die Errichtung der Dachgaupe, den Neubau des PKW-Stellplatzes mit Carportüberdachung, den Neubau der Terrassenüberdachung und den Umbau der Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam. Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. - im Landkreis Ravensburg“ als Mitglied beizutreten und die entspre- chenden finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckver- bandssatzung für das „Interkommunale Gewerbege- biet Mittleres Schussental“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt erteilt seine Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes „In- terkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die vorgelegte Zweckverbandssatzung für das „Interkom- munale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“. Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Gesellschaftsvertrag der VBS Verkehrsbetrie- be Schussental Verwaltungs-GmbH und dem Gesell- schaftsvertrag der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co.KG wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderun- gen an den Gesellschaftsverträgen vornehmen zu können. 3. Der Abtretung der Stammkapitalanteile der Ver- kehrsbetrieb Hagmann Verwaltungs- GmbH seitens der Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und der Übernahme durch die Gesellschafter Baindt, Baienfurt und Stadtwerke Weingarten wird zugestimmt. Die Abtretung seitens RVV und die Über- nahme sowie Bezahlung durch die drei anderen Ge- sellschafter erfolgt im Laufe des Jahres 2025. 4. Der Einzahlung in das Stammkapital der VBS Verkehrs- betriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die Gesellschafter Baindt, Baien- furt und Stadtwerke Weingarten erfolgt bis 31.03.2026. Die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe haben ihren Anteil bereits einbezahlt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 5. Der anteiligen Übernahme der Kapitalrücklage bei der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Einzahlung durch die vier Gesellschafter erfolgt bis 31.03.2026. Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Ravensburg auf einen zusätzlichen Zu- schuss in Höhe von 19.535,59 Euro zur Deckung der ent- standenen Mehrkosten zuzustimmen. Der gesamte Be- trag wird als außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Winterdienstplanung mit der Einteilung der Bezirke und der Priorisierung. Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugs- dienst (GVD) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Dienstanweisung für den Gemeindevollzugs- dienst der Gemeinde Baindt und den darin enthaltenen übertragenen Aufgaben zu. Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Satzung wird vom Gemeinderat mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benut- zungsgebühren und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unter- kunft pro Monat und der personenbezogenen Neben- kostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensent- scheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Ge- bührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 3. Im Asylbereich ergab sich in den Jahren 2021 eine Kostenunterdeckung in Höhe von - 7.050,33 €, 2022 in Höhe von -71.222,25 € und 2023 von +98.188,15 € eine aufsummierte ausgleichspflichtige Kostenüberde- ckung in Höhe von 19.915,57 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation für den Bemessungs- zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. 4. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird be- schlossen und tritt am 01.01.2025 in Kraft. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleit- technik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 20.968,35 € brutto vergeben. Anfragen und Verschiedenes - Termine: Dem Gremium werden folgende Termine bekanntgegeben: - 25.11.2024: Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle des Zweckverbands Breitband- versorgung und Tele-Data (für Haushalte, die im Rah- men der weißen Flecken angeschlossen wurden) - 27.11.2024: Konstituierende Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserversorgung - 03.12.2024: Gemeinderatssitzung - 17.12.2024: Gemeinderatssitzung - Kindergartenbeiträge: Es wird angeregt, dass das Gremium darüber entscheiden sollte, ob die Geschwis- terkinder bis zum Alter von 18 Jahren oder aber so- lange Kindergeld bezogen wird, berücksichtigt werden. Das Gremium wird hierüber bei der Behandlung der Gebührensätze nächstes Jahr entscheiden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. November und Sonntag, 24. November 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. November 2024 Apotheke Amtzell am Cosner Platz, Martinstraße 3, 88279 Amtzell, Tel: 07520 9 66 97 40 Sonntag, 24. November 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage seit 08. November 2024 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung - freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 23. November 2024, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Am 10. November 2024 feierte Frau Jutta Mischkowski im Altenzentrum Selige Irmgard ihren 90. Geburtstag. Frau Bürgermeisterin Simone Rürup und Frau Silvia Leh- mann, Referentin Katholisches Pfarrbüro St. Johannes Baptist in Baindt überreichten Frau Mischkowski am 13. November ein Präsent mit den besten Wünschen für ihr persönliches Wohlergehen und für eine gesegnete Zeit im kommenden Lebensjahr. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen November 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 26.11. Vermarktungsauftakt weiterer Baukörper im Fischerareal Sitzungssaal 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt unterer Schulhof Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12 Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 11.12 Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergärten Kindergarten St. Martin Baindter Nikolausmarkt –„Leckeres aus der Küche und mehr“ von und für die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne Am Samstag, den 30.11.2024 ist es endlich wieder soweit, der Baindter Nikolausmarkt findet statt. Wie schon in den letzten Jahren sind wir, die Eltern des Kindergartens Sonne Mond und Sterne, auch in diesem Jahr wieder vertreten. An unserem Marktstand sind zahlreiche Plätzchen, Mar- meladen, Brotaufstriche, Liköre und Gebasteltes erhältlich. Aus dem Erlös werden wir für die Kinder und den Kinder- garten wieder einige Projekte auf die Beine stellen! Neben Selbstgemachtem werden wir auch dieses Jahr wieder Waffeln, Glühmost und Kinderpunsch anbieten. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns am Stand besuchen! Herzliche Grüße Die Eltern des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne St. Martinszeit im Haus Sonne Die St. Martinszeit hat im Haus Sonne für leuchtende Kin- deraugen und ein starkes Gemeinschaftsgefühl gesorgt. In den vergangenen Wochen wurde die Botschaft von St Martin durch zahlreiche Aktionen lebendig. In der Laternenwerkstatt, haben die Kinder mit viel Freu- de ihre eigenen Laternen gestaltet. Ausgestattet mit Pri- ckelnadel und Schwarzem Karton, entstanden Figuren in Form von St. Martin, Bettler und co, die auf dem bunten Laternenpapier beim Laternenumzug im Schein der Lich- ter besonders zur Geltung kamen. Ein besonderes Erlebnis war das Schattentheater, bei dem die Geschichte des heiligen Martin kreativ dargestellt wur- de. Die Kinder verfolgten im Theaterraum gespannt, wie Martin seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte. Musikalisch wurde die Martinszeit durch das Singen von Martinsliedern und musizieren mit Instrumenten beglei- tet. Besonders feierlich war das gemeinsame Singen mit den Eltern im Garten. Zusammen stimmten wir uns auf das bevorstehende Fest ein. Schattentheater von St. Martin Die Freude am Teilen wurde auch durch das Backen von Martinsgänsen greifbar gemacht. Nach dem Backen wur- den die Gänse im großen Kreis untereinander geteilt – ein köstliches Symbol für die Botschaft des heiligen Martin. Am Martinstag selbst fand ein Teilerfrühstück statt. Jedes Kind brachte etwas mit, um es mit den anderen zu teilen – Obst, Brot, Gemüse oder andere Leckereien. Gemeinsam entstanden bunte Teller, welche die Freude am Geben und Teilen erlebbar machte. Abgerundet wurde die Martinszeit mit dem stimmungsvol- len Laternenumzug, bei dem die Kinder stolz ihre selbst gebastelten Laternen trugen und die gelernten Lieder sangen. Diese besonderen Tage zeigten eindrucksvoll, wie Traditionen und Werte wie Gemeinschaft, Hilfsbereit- schaft und das Teilen in den Alltag integriert und lebendig weitergegeben werden können. Ein ganz besonderer Dank geht an die Darsteller des St. Martin und des Bettlers, die Eltern, besonders Frau Lederle für das Vorsingen und Herr Bernhard und Herr Meinusch für das Vorlesen, Herr Hans-Peter Späth für die Technik, die Feuerwehr, die Mitarbeiter des Bauhofs für die geleis- tete Vorarbeit, der Musikverein Baindt für die musikalische Begleitung, die Schalmeien für die Bewirtung und an Frau Lioba Stephan für die Gestaltung der Martinsfeier. Herzliche Grüße aus dem Haus Sonne Festliche Stimmung beim großen St.Martinsfest Einladung zum Adventscafé im Kindergarten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wollen wir uns bei Kaffee Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 und Punsch auf die kommende Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafé ist in der Woche vom 25.-29. Novem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waffeln und leckeren Kinderbrezeln verwöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats November: Aus kaputt mach ganz Das Problem kennen sicherlich Viele. Da wird ein teures Elektronikgerät gekauft und kurz nach Ablauf der Garantie, ist dieses kaputt. Oder das innig geliebte alte Gerät, funktio- niert einfach nicht mehr. Aber eigentlich sind diese Produk- te noch viel zu gut, um entsorgt zu werden. Etwas gut zure- den kann hier sicherlich nie schaden, aber oftmals bringt eine Reparatur der defekten Gerätschaften doch sehr viel mehr. Nicht verzagen, andere fragen, die aus nem‘ de- fekt‘ Gerät, zeigen dir, wie‘s wieder geht! Helfen können hier zum Beispiel Reparaturcafes. Bei diesen gibt es zumeist einmal im Monat eine Art Selbsthilfewerkstatt zur Repa- ratur defekter Alltags- und Gebrauchsgegenstände. Wie in einem Cafe üblich, gibt es dort natürlich auch ein kleines Verpflegungsangebot in Form von Kaffee und Kuchen. Ver- einfacht gesagt wird einem hier gezeigt und natürlich auch geholfen, wie das kaputte technische Gerät wieder zum Laufen gebracht werden kann. Die Kosten sind in Form einer kleinen Spende in die Kaffeekasse meist überschaubar. Solche Treffs gibt es in vielen Kommunen, unter anderem auch in Ravensburg. Üblicherweise ist dieses Cafe jeden dritten Samstag im Monat geöffnet. Unter www.repair- cafe-rv.de/ erhalten Sie nähere Informationen hierzu. Falls einem in einer Reparaturcafe einmal nicht weiterge- holfen werden kann, gibt es natürlich auch entsprechende Fachwerkstätten, die sich auf die Reparatur bestimmter Ge- rätschaften spezialisiert haben. Dies kostet zwar mehr, ist aber zum Teil immer noch deutlich günstiger, als Geräte wegzuwerfen und entsprechenden Ersatz zu kaufen. Teils werden bei Geräten auch bewusst Fehler eingebaut, wes- halb diese nach einer bestimmten Zeit kaputt sind. Oftmals sind dies aber nur kleine Mängel mit großer Wirkung, die sich mit etwas Fachkenntnissen relativ einfach beheben lassen. Um unnötige Kosten zu vermeiden und weniger Ressourcen zu verschwenden, gilt daher oftmals: Reparieren statt Wegwerfen - hilft viel, spart viel Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Einladung zur Mitgliederversammlung Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meß- hauser Ried hält am Dienstag, den 10. Dezember 2024 um 20.00 Uhr In der Gaststätte „Bräuhäusle in Baienfurt seine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- ladung 2. Bericht des Vorstands 3. Kassenbericht 4. Entlastung 5. Wahlen 6. Verschiedenes gez. Hermann Müller Vorstand gez. Karin Erb Rechnerin Stiftung St. Franziskus Ja haben wir schon Fasching... ...fragte sich so mancher Bewohner und Gast der Seligen Irmgard am Mittwoch, den 13. November 2024. Die Klinik Clowns Lil- ly Lavendel und Fanni waren erneut zu Besuch im Haus. Als erstes durften sich die Besucher der Cafeteria über die Späße und den Gesang der Damen freuen. Es wur- den nette Gespräche geführt und auch kleine Geschen- ke verteilt. Danach erfreuten sich die Bewohner auf den Wohnbereichen über die beiden Damen. Sie machten Zimmerbesuche, damit auch niemand vergessen wur- de. Besonders lustig ging es im Demenzbereich zu, dort wurde gesungen und getanzt. Hervorzuheben war die Jodeleinlage, die alle in Erstaunen versetzte. Es war wie beim letzten Mal ein gelungener Besuch und wir erwarten die Clowns gerne wieder in unserem Haus. Die speziell für Kliniken und Altenheime ausgebildeten Clowns aus Ravensburg werden ausschließlich über Spenden finanziert. Diesen Besuch machte der Förderverein der Seligen Irmgard möglich. Ein herzliches Dankeschön an alle. Beate Stein Betreuungsmitarbeiterin Altenzentrum Selige Irmgard Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Man soll die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte. Curt Goetz Samstag, 23. November 18.30 Uhr Baienfurt Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten, anschließend Ad- ventsmarkt auf dem Kirchplatz Jugendkollekte Sonntag, 24. November – Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier Ministranten: Louisa Möhrle, So- phia Rößner, Johanna Rößner, Lenny Sonntag, Rafael Dorn, Lena Himpel, Lisa Schad, Noah Himpel, († Pia und Baptist Heilig, Agathe und Adam Zimmermann, Jahr- tag. Hildegard Michel) Jugendkollekte 11.15 Uhr Baindt Taufe von Marlo Paul 17.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorkonzert zu Christkö- nig mit dem Jugendsinfonieor- chester Dienstag, 26. November 08.00 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 27. November 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier Donnerstag, 28. November 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 29. November 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt Feier der Firmung von Leon in der Blindenschule 16.00 Uhr Baindt Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 30. November 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Niklas Alber, Jonas Elbs, Simon Elbs, Noemi Oelhaf, Hannah Elbs, Mateo Oelhaf, Emi- lia Stotz, Marie Stotz, († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ig- naz Malsam mit Angehörigen, Lu- dmilla und Rochus Illenseer, Anna und Johann Bergen, Ida und Pius Wolf, Familie Merk, Familie Gisi, Familie Asberger, Familie Hekel, Marta und Heinrich Adler) 18.30 Uhr Baienfurt Konzert mit dem Gospelchor Waldburg Sonntag, 01. Dezember – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt Familienwortgottesfeier im Ad- vent 11.30 Uhr Schachen Taufe von Lorena 12.15 Uhr Schachen Taufe von Lina Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de 23. November – 01. Dezember 2024 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Beauftragung von Frau Lehmann zur Spendung des Sakraments der Taufe im Dom zu Rottenburg a.N. Am Mittwoch, den 27. November um 17.00 Uhr erhält Frau Lehmann im Dom zu Rottenburg zusammen mit ande- ren Gemeindereferenten die Beauftragung zur Spendung des Sakraments der Taufe in unserer Seelsorgeeinheit. Gemeinsam hatten sie sich in Fortbildungen darauf vor- bereitet. Ab nächstem Jahr wird Frau Lehmann an einem Sonntag im Monat die Tauffeier übernehmen. Wir sind dankbar für diesen Dienst. Damit ist unsere Seelsorge- einheit wieder ein Stück besser aufgestellt für die Heraus- forderungen, die auf uns warten. In nicht allzu ferner Zeit wird dieser Dienst so selbstverständlich sein wie heute die Assistenz bei Beerdigungen. Wir sagen Danke. Firmung 2024 in Baienfurt Am vergangenen Samstag empfingen 38 junge Menschen das Sakrament der Firmung durch Pfarrer Bernhard Stau- dacher. Der Firmgottesdienst stand ganz im Zeichen des Mottos: Mit beiden Beinen auf der Erde und dem Himmel im Kopf. Beeindruckt hat die Gestaltung der Feier durch das Firmteam zusammen mit den Firmlingen. Ein Beson- derer Dank gilt den Firmbegleitern: Andreas Ehrat, Moritz Eisele, Lisa Haumann, Laura Kapler, Felix Müller, Jonas Pfister, Zita Rapp, Kathrin Schorrer, Lisa Svoboda, Alina Steinacher und Doris Kapler im Hintergrund. Sie waren wieder ein tolles Team! Für die musikalische Gestaltung sorgte wieder die Juka untere der musikalischen Leitung von Maria Hummel. Zusammen mit der großen Gottesdienstgemeinde wur- de die Firmung für alle zu einem gelungenen Fest. Bei der anschließenden Fortsetzung in der Post sagten die Firmgruppenbegleiter: „Nächstes Jahr wieder so – wir sind dabei“. Ich freue mich darauf. Bernhard Staudacher Firmung Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in verschie- denen Farben sowie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet am Samstag, 30. November 2024 beim Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freu- en uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer am 1.Dezeber 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Ein Märchen vom Licht Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! am 1.Dezeber 2024 um 10.45 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen Lk 12,35 Sonntag, 24. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Chor (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 25. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 27. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 01. Dezember 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Posaunenchor (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Ökum. Gottesdienst für kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer- Saal --- Pfarrbüro geschlossen Vom 25.11 – 01.12. ist das Pfarrbüro wegen Urlaub ge- schlossen. Wir bitten um Beachtung. --- Gedanken zur Woche: „Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist ver- gangen“. Diese gewaltige Vision aus dem letzten Buch der Bibel prägt den letzten Sonntag des Kirchenjahres. Der Blick geht hinaus über die Zeit hin zu Gottes Ewigkeit. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: istockpho- to / mariusFM77) --- Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starteten wir mit unserer adventli- chen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonn- tagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es In- teressantes, Wissenswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und basteln. Ein gro- ßer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evan- gelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Wir freuen uns auf euch! 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr (Ev. Gemeindehaus) 01.12.24 10:00 - 11:30 Uhr (Ev. Gemeindehaus) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Achtung!!! Änderung im Dezember Wegen Erkrankung von Helga Rothenbacher wollen wir nun am 9.12. Petra Neumann-Sprink Weihnachtskarten ge- stalten - Papierarbeit Wir wünschen Frau Rothenbacher von hier aus eine schnel- le Heilung und freuen uns auf Ihr Angebot im nächsten Jahr. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Adventsmarkt mit Kinderbetreuung Vom 23.11 bis 24.11.2024 findet ein Ad- ventsmarkt mit Kinderbetreuung statt. Freut euch auf festliche Weihnachtslieder, schöne Adventskränze, ein spannendes Quiz-Rad und ein stimmungsvolles Krip- penspiel – ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen ein- geborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Johannes- evangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 23.11.2024 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 24.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Vereinsnachrichten Vogt beendet Baindts Serie SV Baindt - SV Vogt 0:3 (0:0) Zum letzten regulären Spiel der Hinrunde begrüßte der SV Baindt den Tabellenfüh- rer aus Vogt auf der Klosterwiese, wobei der SVB mit einem möglichen vierten Sieg in Folge bis auf vier Punkte an die Gäste heranrücken könnte. Nach dem überzeugenden Sieg in Eschach musste Weiland seine Elf verletzungsbedingt auf einer Position verändern: Bolgert rückte für L. Walser in die erste Elf. Das Come- back des russischen Innenverteidigers währte aufgrund einer erneuten Zerrung allerdings nur kurz; Kneisl ersetzte Bolgert daher früh. Bei absolut grenzwertigen Platzver- hältnissen taten sich beide, im Normalfall spielerisch be- schlagenen Mannschaften, in der Folge mehr als schwer, wodurch die Zuschauer keinen Fußballleckerbissen zu sehen bekamen. Der SVB verzeichnete durch Fink (6.) und einen abgeblockten Kopfball nach einer Ecke (22.) die ersten nennenswerten Chancen, auf der Gegenseite entschärfte B. Walser wenig später einen Flachschuss von Leyla. Die beste Gelegenheit auf den ersten Treffer ver- eitelte in der 30.Minute auf der Gegenseite Vogt-Keeper Seidel, nachdem Fischer Pöckl ausgetanzt hatte, die Kugel dann jedoch zu unplatziert in Richtung Tor schob. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs blieb der SVB zu- nächst das gefährlichere Team, wobei Fischer immer wie- der über die linke Seite durchbrach. Zunächst verpasste Fischer dabei den richtigen Moment für den Abschluss, wenig später schob Dischl eine Hereingabe von links knapp über das Tor (51.) und zu guter Letzt schlenzte der aufgerückte Thoma das Leder knapp am langen Pfosten vorbei. Trotz dieser Baindter Druckphase war es der SVV, welcher kurze Zeit später plötzlich in Führung ging. Nach Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 einem Vogter Einwurf über rechts, verpasste es der SVB, den Ball entscheidend zu klären, wodurch Wucher nach flacher Hereingabe auf 0:1 stellte (62.). Fast im Gegenzug vergab Fischer die direkte Antwort (63.), wodurch der SVV das Momentum nutzte und Leyla zwei Minuten später per Abpraller auf 0:2 erhöhte (65.). Kraus legte sehenswert das 0:3 nach (71.), worauf der SVB keine Antwort mehr parat hatte und nach sechs ungeschlagenen Partien erst- mals wieder als Verlierer den Platz verlassen musste. Kleinere defensive Nachlässigkeiten und eine unzurei- chende Chancenverwertung machten in einem bis zur 60.Minute ausgeglichenen Duell schlussendlich den Un- terschied aus. Besser machen kann es der SVB bereits kommenden Samstag im ersten Rückrundenspiel gegen den FC Leutkirch. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Marc Bolgert (5. Philipp Kneisl), Lukas Zweifel (83. Sandro Caltabiano), Philipp Thoma, Marko Szeibel (68. Baba Camara), Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Jonathan Dischl (75. Henry Hosse), Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Marco Häring (Erkheim) Tore: 0:1 Julian Wucher (62.), 0:2 Sergen Leyla (65.), 0:3 Manfred Kraus (71.) SV Baindt II - SV Vogt II 4:2 (2:1) Im letzten Vorrundenspiel bekam es der bereits fest- stehende Herbstmeister aus Baindt auf dem Oberzeller Kunstrasen mit der Zweitvertretung des SV Vogt zu tun. Die „Zwoite“ kam nur schleppend ins Spiel, wodurch die Gäste nach einem Konter nicht ganz unverdient mit 0:1 in Front gingen (12.). Die Baindter Mannschaft schüttelte sich jedoch kurz und drehte das Spiel in Person von Schnez (16.) und Trautwein (27.) im Laufe des ersten Durchgangs. Auch zu Beginn des zweiten Abschnitts konnte Geggier nicht ganz mit dem Auftritt seiner Mannschaft zufrieden sein, welche folgerichtig das 2:2 kassierte (60.). Allerdings nickte Schnez einen Eckstoß von Kronenberg zwei Minu- ten später über die Linie und brachte den Tabellenführer erneut in Front. Für den Schlusspunkt sorgte am Ende M. Brugger, welcher nach einem Foul an Schnez den fälligen Strafstoß eiskalt verwandelte (90+4.). Trotz eines spielerisch eher schwächeren Auftritts fährt der SVB II dennoch den nächsten „Dreier“ ein und baut die Tabellenführung auf fünf Punkte aus. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Späth, Robin Blattner (62. Markus Baumgärtner), Tobias Traut- wein, Moritz Gresser (78. Moritz Lang), Julian Keppeler (78. Manuel Brugger), Konstantin Knisel (82. Johannes Heise- le), Daniel Kronenberger, David Krauter (70. Kai Kostka), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Zuschauer: 50 Tore: 0:1 Luis Heilig (12.), 1:1 Johannes Schnez (16.), 2:1 To- bias Trautwein (27.), 2:2 Luis Heilig (60.), 3:2 Johannes Schnez (64.), 4:2 Manuel Brugger (90.+4 Foulelfmeter) Vorschau: Samstag, 23.11 12.15 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II 14.30 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Jugendfußball Kids Cup 2024 Am 10. November trafen sich unsere jüngsten Fußballe- rinnen und Fußballer in der Baindter Sporthalle zu einem schönen Fußballfest. Den Beginn machten die Bambinis gleich morgens um 9:00 Uhr. 18 Mannschaften traten auf drei Kleinfeldern abwechseln gegeneinander an, bis nach 45 Spielen alle glücklich und zufrieden mit je einer Medaille um den Hals, nach Hause gehen konnten. Um 12:00 Uhr traten dann die F2 Kicker/-innen gegenei- nander an. Hier wurden gem. Reglement die Spielfelder etwas vergrößert und ebenso die Tore. Auf dem einen Feld gab es je ein Handballtor und auf dem anderen je zwei Bazooka Tore. Es wurde kräftig durchrotiert, so dass alle Mannschaften gleichmäßig auf beiden Feldern ihre Fußballkunst und das Toreschießen zeigen konnten. In der Mitte war ein Bewegungsfeld mit Turngeräten aufgebaut, dass von allen Kids, die gerade nicht im Einsatz waren, sehr gut genutzt wurde. Nach 30 Spielen war auch dieses Spektakel vorbei, jedes Kind bekam eine Medaille und jede Mannschaft Gummibärchen und die Kinder gingen gut geschafft, aber glücklich nach Hause. Einige Trainerinnen und Trainer blieben dann noch, denn ab 15:00 Uhr kamen die F1 Spiele, die nach dem gleichen Modus auf zwei Feldern und in den Pausen auf dem Be- wegungsfeld, ausgetragen wurden. Auch hier endete das Turnier nach 30 Spielen, alle Kinder wurden als Siegerin- nen und Sieger geehrt und mit Medaillen und Gummibär- chen glücklich nach Hause entlassen. Ein wieder großartiges Turnier, wo der Spaß der Kinder und Fußball ohne Druck, denn es gibt ja keine Verlierer, im Vordergrund stand. Und so gab es am Ende des Ta- ges ausschließlich zufriedene und glückliche Gesichter. Das so ein Tag nicht ohne viel Unterstützung durchge- führt werden kann, ist klar, deshalb bedankt sich der SV Baindt Jugendfußball zum einen bei den vielen Helferin- nen und Helfern, die über den Tag im Einsatz waren aber auch ganz besonders bei den Sponsoren des Turniers, den Firmen: Tankstelle BFT Baienfurt, M. Dreher Bag- gerarbeiten & Baggerverleih, Dorn Arbeitssicherheit, Schützbach Bauunternehmung, Kirchner Energie, TK Folien und TK Textilien. Vielen Dank, ohne diese Unter- stützung kann ein solches Turnier nicht stattfinden. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendteams mit deutlichen Ergebnissen SV Neuravensburg – Jungen 0:10 Das mit Spannung erwartete Abstiegs- duell unserer Jungs in der Bezirksklas- se gegen den SV Neuravensburg musste leider von der Heimmannschaft wegen Spielermangels abgesagt werden. Daher wird die Partie mit 10:0 für uns gewertet und wir dürfen auch in der Rückrunde in der Bezirksklasse antreten. Wir hätten uns den Klassenerhalt gerne auch sportlich verdient, dies können wir beim letz- ten Spiel am Samstag, 23.11. gegen den SVW Weingarten III aber noch unter Beweis stellen. TTF Kißlegg III – Mädchen 10:0 Unser Mädchenteam hat beim zweiten Spiel der Premie- rensaison gegen die starken Mädels aus Kißlegg Lehrgeld bezahlen müssen und mit 0:10 verloren. Dennoch waren auch einige knappe Sätze und ein paar Satzgewinne zu holen, für einen Sieg hat es aber noch nicht gereicht. Der Stimmung innerhalb der Mannschaft und im Teambus hat das aber nicht geschadet. Die Mädels genießen ihre Saison und freuen sich schon auf das nächste Spiel am 23.11. gegen die SG Aulendorf II. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Alle Baindter Teams im Einsatz Herren 1 mit Topspiel: Erster gegen Zweiter Samstag 23.11. • 12:30 Uhr: SVW Weingarten III - Jungen • 14 Uhr: Mädchen - SG Aulendorf II • 18 Uhr: Herren 1 - SV Rissegg • 18 Uhr: TT Blitzenreute/Wolpertswende II - Herren II XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 14.12.2024 Der Musikverein Baindt lädt sie recht herz- lich zu unserem Konzert am 14.12.2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf startet am 30.11.2024 beim Nikolausmarkt in Baindt. Sichern sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten sie die Karten im Baindter Rathaus. Wir stecken bereits mitten in den Kon- zertvorbereitungen und freuen uns darauf am 14.12.2024 mit ihnen eine Reise durch Europa zu machen. Lassen sie sich von uns in die verschiedenen Länder Europas ent- führen und lauschen sie den landestypischen Klängen. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Narrenzunft Raspler e.V. Maskenbelehrung und Bändelausgabe 2025 In diesem Jahr findet die Maskenbe- lehrung und die Bändelausgabe für die Fasnet 2024 an zwei Terminen statt. Am Montag den 25.11.2024 und am Mittwoch den 04.12.2024 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Falls ein Häs bei der letztmaligen Häskontrolle nicht ge- prüft wurde, muss eine Kontrolle durch unseren Brauch- tumer Werner Späth vor der Bändelausgabe vereinbart werden. Ihr habt Lust als Oberwaldschrat, Raspler oder Raspler- weib an einem Umzug eurer Wahl unsere Narrenzunft zu repräsentieren? Und ihr habt noch einen lustigen Beitrag fürs Narrenblättle 2025? Dann meldet euch ebenfalls bei unserem Brauchtumer Werner Späth. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Die besinnliche Zeit des Advents steht vor der Tür, und wir möchten euch herzlich zu unserer Adventsfeier ein- laden. Wir treffen uns am 03.12.2024 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Lasst uns gemeinsam die Vorfreude auf Weihnachten genießen, bei leckerem Essen, Glühwein, Punsch, festlicher Musik und gemütlichem Bei- sammensein. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt Unsere Reiterjugend hat auf dem diesjährigen Nikolausmarkt wieder einen Stand. Für Ad- ventskränze werden Bestellungen angenommen. Erstmalig wird in diesem Jahr Ponyreiten angeboten. Wir freuen uns, wenn ihr unsere Jugend vor Ort am Stand besucht und fleißig Werbung macht! Nikolausmarkt, 30. November Die Jugend verkauft auch dieses Jahr wieder Advents- kränze, Bredla, heiße Getränke und mehr. + Ponyreiten von 15 bis 17 Uhr Kommt vorbei!!! Info an unsere Jugend: Am Dienstag, 26. November werden ab 17:30 Uhr die Ad- ventskränze in unserer Reithalle gekranzt. Zieht euch warm an und bringt Handschuhe und eine Gartenschere mit. Wenn ihr eine Schicht am Nikolausmarkt übernehmen möchtet dürft ihr euch bei Leni Rapp (015231096154) melden. Weihnachtsfeier Am Freitag, 6. Dezember findet unsere Weihnachtsfeier in stimmungsvoller Atmosphäre in den Räumen von Kirchner Konstruktionen in Weingarten (Heinrich-Herz-Straße 6) statt. Wir beginnen um 19 Uhr mit einem Glühwein- bzw. Punschempfang. Gegen 20 Uhr wird es wieder ein leckeres Buffet geben. Damit wir das Essen möglichst genau bestellen können, bitten wir um verbindliche Voranmeldung bis zum 30. No- vember per E-Mail unter schriftfuehrerin@reitergruppe- baindt.de oder unter 01733551183. Es wird ein Unkostenbeitrag pro Person von 10€ geben (für Kinder bis 12 Jahre 5€), welcher Bar vor Ort einge- sammelt wird. Wir freuen uns auf einen schönen vorweihnachtlichen Abend mit Euch. Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 7. Dezember statt. Derzeit sind wir noch an der Planung der Strecke. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 30. November bei Alisa Schnez (schriftfuehre- rin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183) anmelden. Weitere Infos folgen noch. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2024 Bei der Ortsmeisterschaft 2024 der Schüt- zengilde Baindt feierten die Flintenweiber zum ersten Mal das „Double“. Durch effiziente Trainingseinheiten und einer geschlossenen Mannschaftsleistung sind die Flintenweiber nun endgültig auf dem Olymp der Baindter Ortsmeisterschaft angekommen!! Eine Sensation bahnte sich fast beim Wanderpokal an. Die LJ Baindt 2 schnupperte durch zwei „Blattl 10er“ schon am Pokal, wurde jedoch kurz vor dem Ziel noch abgefangen. Beim Königsschuss gab es dieses Jahr nur einen einzi- gen 10er. Dieser „Kunstschuss“ gelang Markus Wöhr mit einem 200,8 Teiler. Einen besonderen Dank gilt dem MFC Sulpach, welcher den neuen Wanderpokal gestiftet hat. Folgende Platzierungen wurden von den teilnehmenden Mannschaften erreicht: Ortsmeister Platzierung Mannschaft Ergebnis (Ringe) 1 Flintenweiber 467 2 MFC Sulpach 455 3 Musikverein Baindt 384 4 Freiwillige Feuerwehr 368 5 AH Fußball 1 355 6 Narrenzunft Raspler 352 7 Landjugend Baindt 1 257 8 Landjugend Baindt 2 256 9 AH Fußball 2 236 10 Schlusslichter 217 Wanderpokal Platzierung Mannschaft Ergebnis (Teiler) 1 Flintenweiber 546,1 2 Landjugend Baindt 2 668,5 3 Freiwillige Feuerwehr 940,9 4 Musikverein Baindt 1118,1 5 Narrenzunft Raspler 1351,7 6 MFC Sulpach 1417,3 7 Landjugend Baindt 1 1497,9 8 AH Fußball 1 1528,5 9 Schlusslichter 1765,7 10 AH Fußball 2 3133,2 Bester Mannschaftsschütze Platzierung Mannschaft Schütze Ergebnis (Ringe) 1 Flintenweiber Lena Steinhauser 121 2 MFC Sulpach Achim Lübke 118 3 Musikverein Baindt Ronald Spahlinger 115 4 Narrenzunft Raspler Roland Oelhaf 114 5 Freiwillige Feuerwehr Moritz Konzett 109 6 AH Fußball 1 Stefan Merk 103 7 Landjugend Baindt 2 Tim Raubald 84 8 Landjugend Baindt 1 Manne Lang 73 9 AH Fußball 2 Jürgen Stengele 63 10 Schlusslichter Jaqueline Bader 59 Schützenkönig Markus Wöhr Landjugend Baindt 2 200,8 Teiler Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teilnahme. Die Sieger des Abends - die Flintenweiber Soldatenkameradschaft Bericht zur Jahreshauptversammlung der Soldatenkameradschaft Baindt vom 16. Oktober 2024. Um 20:15 Uhr begrüßte der 1. Vorsitzende, Hermann Baumeister, die anwesenden 17 stimmberechtigten Vereinsmitglieder im Bischof-Sproll-Saal. Nach der Totenehrung der verstor- benen Kameraden der vergangenen Jahre folgte der Geschäftsbericht und der Kassenbericht von den Jah- ren 2022 und 2023, vorgetragen vom Schriftführer und Schatzmeister Werner Buhl. Die Kassenprüfer Heinz Kösler und Werner Elbs beschei- nigten dem Schatzmeister eine tadellose Kassenführung und empfahlen der Mitgliederversammlung die Entlastung des Schatzmeisters und der Vorstandschaft. Bürgermeister a.D. Edgar Schaz bedankte sich bei der gesamten Führungsmann schaft für die geleistete Arbeit der vergangenen Jahre und beantragte die Entlastung des Schatzmeisters und der gesamten Vorstandschaft, die einstimmig erfolgte. Unter Punkt 7 der Tagesordnung wurden verschiedene Be- schlüsse über die satzungsgemäße Vereinsarbeit gefasst. Unter Tagesordnungspunkt 8 folgten die Wahlen zum Vorstand, die unter der Leitung von Bürgermeister a.D. Edgar Schaz durchgeführt wurden. Von den anwesenden Mitgliedern wurden jeweils ein- stimmig gewählt: Hermann Bacher zum 1. Vorsitzenden, Werner Elbs zum stellv. Vorsitzenden und Schriftführer sowie Werner Buhl zum Schatzmeister. Einstimmig wurden auch die Beisitzer, Josef Baumeister, Egon Locher und Manfred Schmitz auf vier Jahre laut Satzung gewählt. Als Kassenprüfer wurden Edgar Schaz und Helmut Keller gewählt. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 V.l.n.r: Werner Elbs stellv. Vorsitzender und Schriftführer, Hermann Bacher Vorsitzender und Werner Buhl Schatz- meister Teilnehmer der Soldatenkameradschaft Baindt e.V. beim Volkstrauertag am Kriegerdenkmal V. Reihe v. l. n. r.: Josef Baumeister, Max Fischer, Vorstand Hermann Bacher, Frau Bürgermeisterin Simone Rürup, H. Reihe v. l. n. r.: Helmut Stauder, Bgm. a.D. Edgar Schaz, stellv. Vorsitzender Werner Elbs, Roland Veeser. Nicht auf dem Bild Hermann Baumeister Blutreitergruppe „Besuch des Bauerntheaters in Ziegel- bach, Dorfstadel, am Samstag, den 04.01.2025“ Die Reitergruppe und die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. besuchen am Samstag, den 04.01.2025 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Zie- gelbach. Gespielt wird ein Schwank in drei Akten „Mord im Hühnerstall“ von Regina Rösch, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 26.12.2024 möglich. Alpinteam Baindt Anmeldung Ski- und Snowboardkurse Kursanmeldung Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt wieder am Nikolausmarkt dem 30.11.2024 ab 11 Uhr in Baindt. Bitte füllen Sie vorab das Vorregistrierungsformular, welches Sie über den QR- Code oder den Link erreichen, aus. https://zfrmz.eu/T2tKJDzlmn1UHzRjOlEn Die Anmeldung zum Ferienkurs muss nicht am Nikolaus- markt erfolgen. Dies ist auch jederzeit später z.B. nach Durchführung des Wochenendkurses oder auch sonst über eines der Vorstandsmitglieder möglich. Veranstaltungsort Der Wochenendkurs findet in der Regel im Skigebiet Schetteregg statt, das für jedes Fahrkönnen geeignet ist. Der Ferienkurs wird in der Regel im Skigebiet Laterns ver- anstaltet, hier ist das Liftfahren Voraussetzung. Schneelagebedingt kann sich das Skigebiet allerdings ändern. Es wird sich allerdings immer in einer Entfernung befinden, die mit dem Auto in einer sinnvollen Zeit zu er- reichen ist. Die Teilnehmer werden dann so frühzeitig wie möglich über Änderungen informiert. Anreise Die Anreise zu den Kursen kann privat erfolgen. Wir emp- fehlen aber aus Umweltschutzgründen und wegen der be- engten Parkplatzsituation vor Ort die Nutzung der von uns bereitgestellten Busse. Die Busse sind in der Mittagszeit offen, Skilehrer sind anwesend (eine generelle Kinderbe- treuung findet jedoch nicht statt). Abfahrt der Busse ist am jeweiligen Kurstag um 7.15 Uhr an der Tennishalle in Baindt, Rückkehr gegen 17.00 Uhr. Wenn Sie privat Fahren, ist Treffpunkt um 9.00 Uhr im jeweiligen Skigebiet. Preise 4-Tages-Kurs Kinder bis 17 Jahre: Kursgebühr Euro 80,-- Erwachsene: Kursgebühr Euro 100,-- Busfahrt für 4 Tage Euro 100,-- Für Nichtvereinsmitglieder erhöht sich die Gebühr um Euro 10,-- pro Person pro Kurs Die Preise sind ohne die notwendigen Lift- karten, dafür müssen Sie noch ca. 40 Euro/Tag veranschlagen, bei den Kleins- ten ca. 10 Euro/Tag. Sie erhalten die Lift- karten vergünstigt über unser Team vor Ort. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Chorifeen & Friends des Liederkranzes Baienfurt: Einladung zum Adventskon- zert am 01.12.2024 in der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten Die „Chorifeen & Friends“ des Liederkranzes Baienfurt laden Sie zu einem stimmungsvollen Adventskonzert am Sonntag, 01.12.2024 um 17:00 Uhr in der Evangelischen Stadtkirche in Weingarten ein. Freuen Sie sich auf tra- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 ditionelles Liedgut sowie moderne Arrangements, zum Beispiel von Coldplay. Umrahmt von Orgelstücken, einer Queflötistin und Glockengeläut erwartet Sie ein besinn- licher Start in die Adventszeit. Der Eintritt ist frei. Spenden sind bestimmt zur Renovie- rung der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. Herzliche Einladung zur Vernissage der Ausstellung - Baienfurter zeigen ihre Kunst im Rathaus Freitag, 22.11.2024, 19 Uhr Wir freuen uns sehr, dass Baienfurter Kunstschaffende nun zum 8. Mal ihre neuesten Arbeiten im Foyer des Baienfurter Rathauses präsentieren. Spencer Airbrush, Edwin Bleicher, Marisa Erhardt, Christa Falkenstein, Monika Franz, Petra Neumann-Sprink, Maria Niermann-Schubert, Werner Riegel, Dorothee Schraube-Löffler Es handelt sich um keine feste Künstlergruppe. Jeder und jede arbeitet individuell, jedoch gemeinsam wollen sie einem breiteren Publikum ihre Kunstwerke näher bringen und ihre Kreativität zeigen. Bunt und abwechslungsreich sind die Themen und Tech- niken. Die Ausstellung ist zu den üblichen Rathauszeiten zu be- sichtigen. Montag bis Freitag von 9.00 – 12.15 Uhr Montag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr. Außerdem ist geöffnet Samstag und Sonntag von 14.00 -17.00 Uhr und auch an den Adventsabenden. Wir laden alle Interessierten ganz herzlich zum Besuch der Ausstellung ein, die bis 06.01.2025 zu besichtigen ist. Dorothee-Schraube Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Vorsitzender Kulturbeirat Günter A. Binder Bürgermeister Bergatreuter Nikolausmarkt am Samstag, 07. Dezember 2024 von 15.00-22.00 Uhr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Bergatreute Der traditionelle Nikolausmarkt öffnet seine Pforten in diesem Jahr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Ber- gatreute Der beliebte Treff bietet für ein paar Stunden die Gele- genheit schon jetzt das eine oder andere Weihnachts- geschenk zu kaufen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: viele Gruppen laden mit weihnachtlichen Ange- boten und kulinarischen Schmankerln Jung und Alt dazu ein, den besinnlichen Zauber der Vorweihnachtszeit zu erleben. Landratsamt Ravensburg am 27.11.2024 vormittags geschlossen Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg bleibt am Mittwoch, 27. November vormittags geschlossen. Dies gilt auch für die Standorte in Weingarten, Wangen, Leut- kirch und Bad Waldsee sowie für das Kreismedienzentrum in Ravensburg. Grund ist eine innerbetriebliche Veranstal- tung. Die Standorte in Ravensburg und Weingarten öffnen am 27.11.2024 um 13:30 Uhr. Die Standorte in Bad Waldsee, Wangen und Leutkirch öffnen am 27.11.2024 um 14:00 Uhr. Irish Folk mit der Gruppe Loch Talamh in der Alten Kirche Mochenwangen Am Freitag, den 22. November 2024 um 20Uhr, gibt es mit Loch Talamh echten Irish Folk in der Alten Kirche Mochenwangen. Polkas, Marches, Jigs und Reels, aber auch sanfte Airs und Balladen lassen in die Geschichte Irlands eintauchen. Die 4 Musiker vom Bodensee feiern Jubiläum: 25 Jahre auf den Bühnen im Bodenseeraum. Und haben daher ein „Best Of“ – Programm zusammengestellt: Sie zeigen es auf den typisch irischen Instrumenten wie Fiddle, Bodhran, Spoons, Flutes,, Gitarre , Akkordeon, Banjo und Harfe. Aufwändige mehrstimmige Stücke wechseln mit bodenstän- digen Drinking-Songs, so dass jede und jeder im Publikum auf seine Kosten kommt. Der Eintritt ist frei, Spenden erwünscht. Freitag, 22 November 2024, Beginn um 20 Uhr, Einlass ab 19.15Uhr Alte Kirche Mochenwangen www.alte-kirche-mochenwangen.de Kirche im Kerzenschein Eine adventliche Stunde der ganz besonderen Art findet am Dienstag, den 3. Dezember in Blitzenreute statt. In der mit Hunderten von Kerzen beleuchteten Kirche St. Lauren- tius werden Musik, Stille, meditative Texte und Gedanken als Impuls zum Nachdenken und Innehalten im Advent angeboten. Die musikalische Umrahmung übernimmt der Chor CAN- TIAMO unter der Leitung von Lisbeth Ross. Beginn ist um 19.00 Uhr. Im Anschluss findet ein gemütliches Beisam- Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 mensein im Dorfgemeinschaftshaus statt. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB Blitzenreute lädt zusammen mit dem deutsch polnischen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis alle Interessierten sehr herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Wolfegger Weihnachtsstimmung Auch in diesem Jahr wird es auf dem Wolfegger Rathaus- platz gemütlich und besinnlich, bei der Wolfegger Weih- nachtsstimmung, die ab 27. November bis Weihnachten immer mittwochs ab 17.30 Uhr stattfindet. Während die örtlichen Musikkapellen die Besucher mit weihnachtlichen Klängen berieseln, können warme Getränke (bitte Tassen mitbringen!), deftige Wurst im Wecken oder leckere Waf- feln genossen werden. Für die kleinen Besucher wird es jedes Mal eine andere Überraschungsgeschichte geben, die vom großen Fenster im Rathaus aus vorgelesen wird. Die Wolfegg Information und die teilnehmenden Vereine freuen sich über viele Besucher und auf eine schöne Ad- ventszeit. Schnupperabend 2024 beim Männerchor Alttann Der Männerchor Alttann möchte neue Mitglieder gewin- nen. Deshalb hat Chorleiter Peter Schad einen Schnup- perabend geplant für den 26. November um 20Uhr in unserem Probenlokal in Alttann in der alten Schule (bei der Kirche). Notenlesen ist nicht erforderlich, nur Singen sollte Spaß machen. Es ist auch keine Voranmeldung nötig, bei Fragen wenden sie sich bitte an unseren Vor- sitzenden, Herrn Karl Motz Telefonnummer:07561-4418. Einfach kommen, eventuell Freunde mitbringen! Auf unserer home-page Männerchor Alttann haben wir ein Werbevideo mit dem Lied „Männer für den Männerchor“. Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass laden wir herzlich ein, zum festlichen Kirchenkonzert, am Sonntag, 24. November 2024 um 17.00 Uhr in die katholische Pfarrkirche in Baienfurt sowie zum anschließenden Festakt im kath. Gemeindehaus. Die Musikschule Ravensburg unter der Gesamtleitung von MD Harald Hepner bestreitet das Konzert mit dem Ju- gendsinfonieorchester, dem Perkussionsensemble, einer Hornensemble sowie einem Streichertrio. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Arbeit der Musik- schule wird gebeten. Fortbildungsreihe des Netzwerk Demenz startet im Februar 2025 Kreis Ravensburg - Zwei 9-teilige Fortbildungsreihen starten am 04.Februar 2025 im Pfarramt Bergatreute (dienstags) und am 05. Februar 2025 (mittwochs) in der Hägeschmiede in Wangen jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr. Beginnend mit der Veranstaltung: „Die Bibliothek der ver- lorenen Bücher!“ wird über das Krankheitsbild und der Umgang von Menschen mit Demenz informiert. Es besteht die Möglichkeit, an einzelnen Fortbildungsangeboten der Veranstaltungsreihen teilzunehmen. Eine Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Die Anmeldung kann per E-Mail an miriam.vonderheydt@ zfpzentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564 erfolgen. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm ist ver- fügbar unter www.zfp-web.de/netzwerk-demenz. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg und für An- und Zugehörige von dementiell Erkrankten und Ehrenamtlichen und ist für diese kosten- los. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veran- staltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen auf- zubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu er- möglichen. Unterschiedliche Referentinnen und Referen- ten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Dazu gehören Themen wie das Krankheitsbild, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsange- bote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Dezember Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Er- nährungszentrum im Dezember anbietet. Weihnachtsmenü 2024 – Online-Workshop am 3. Dezember Im Workshop „Weihnachtsmenü 2024“ lernen die Teil- nehmenden von Referentin Manuela Schmied neben der Menüplanung auch, wie durch eine gute Vorbereitung das Fest stressfrei und dadurch unvergesslich wird. Ein mehr- gängiges Menü wird an Weihnachten Familie und Gäste begeistern. Der Online-Workshop findet am Dienstag, 3. Dezember um 9.30 Uhr statt. Der Online-Workshop ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 8 Tage vor der Veran- staltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de mög- lich. Für den OnlineWorkshop ehrhalten die Teilnehmen- den die Einkaufs- und Vorbereitungsliste ca. eine Woche vor der Veranstaltung. Den Teilnahmelink für die Online- Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebensjahr: Online-Vortrag am 11. Dezember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, 11. Dezember um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Landrats An- sprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85-9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: j.moosherr@rv.de Kreishaus I, Ge- bäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 18.11.2024 Seite 2 Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Toppings: Reste mal anders – Workshop am 4. und 12. Dezember Beim Workshop „Toppings: Reste mal anders“ verwandeln die Teilnehmenden kleine Reste in kulinarische Highlights! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Aus altbackenem Brot Semmelbrösel oder Croûtons her- zustellen kennen wohl die Meisten. Aber es lassen sich viele weitere köstliche Kreationen wie leckere Schäum- chen oder knusprige Krusten aus vermeintlichen Resten zaubern. Beim Workshop mit Referentin Katja Sontheimer erfahren die Teilnehmenden wie Brot- und andere Le- bensmittelreste gekonnt in raffinierte Gerichte verwandelt werden können. Dieser Workshop richtet sich an alle, die Freude am kreativen Kochen haben und gleichzeitig der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken möchten. Der Workshop findet statt am: - 4.12.2024 um 17:30 Uhr in der Außenstelle des Ernäh- rungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Wangener Straße 70 in 88299 Leutkirch sowie - 12.12.2024 um 17:30 Uhr im Ernährungszentrum Bo- densee-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in 88339 Bad Waldsee Die Anmeldung ist bis 5 Tage vor der Veranstaltung un- ter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 Euro erhoben. Die Veranstal- tung findet im Lanigan`s Irish Folks Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg (Vogter Str. 4, 88364 Wolfegg) Sa, 23. Nov. 2024, 20 Uhr, Einlass ab 19 Uhr In der Zehntscheuer Gessenried Eintritt: 15 € Veranstalter: Fördergemeinschaft Bauernhaus-Museum Wolfegg e.V. Vorteile und gute Gründe für eine Blutspende Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet macht einen Unterschied. Auch für Blutspenderinnen und Blut- spender bietet die Blutspende gesundheitliche Vorteile. Ausgehend von einer 5-Tage-Woche werden in Deutsch- land täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Bedingt durch die begrenzte Haltbarkeit gilt: Jede Blutspende zählt, jeden Tag. Auch Blutspenderinnen und Blutspender profitieren selbst von der guten Tat. Mit einer Blutspende bis zu drei Leben retten: Eine einzi- ge Blutspende kann bis zu drei Patienten und Patientinnen helfen. Die Blutspende wird im Labor in ihre Bestandteile aufgeteilt und kann so bei verschiedenen Menschen ein- gesetzt werden. Das Wissen, etwas Gutes getan zu ha- ben, verleiht vielen Spendenden ein Hochgefühl, das als „Warm Glow“ bezeichnet wird. Ärztliche Untersuchung: Jede Blutspende beinhaltet eine kleine medizinische Kontrolle, bei dem unter ande- rem der Hämoglobinwert, die Körpertemperatur und der Blutdruck gemessen werden. Dies kann dazu beitragen, mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erken- nen. Nach der Blutspende wird das Blut auf verschiedene Infektionskrankheiten getestet. Dies bietet dem Blutspen- denden zusätzliche Sicherheit. Eigene Blutgruppe erfahren: Nach der ersten Blutspende erhalten Sie einen Blutspendeausweis mit Ihrer Blutgrup- pe. Dies kann bei Unfällen einen entscheidenden Zeitvor- teil bringen. Es gibt viele gute Gründe, Blut zu spenden. Die Blutspende ist eine einfache und effektive Möglichkeit, Leben zu retten und gleichzeitig die eigene Gesundheit zu fördern: „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blut- spende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleichermaßen ein wertvolles Geschenk. Machen Sie mit Ihrer Spende jetzt ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert Martin Oesterer, Pressesprecher des DRK-Blutspendedienstes Baden- Württemberg – Hessen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 11.12.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Einladung zum Jahreskonzert des Musikverein Alttann e.V. Liebe Freunde der Blasmusik, hiermit möchten wir Sie recht herzlich zu unserem dies- jährigen Jahreskonzert einladen. Dieses findet am Samstag, 07. Dezember 2024 um 20 Uhr (Einlass ab 19 Uhr) im Haus für Bürger und Gäste in Alttann statt. Die Musikkapelle aus Alttann wird Sie im ersten Teil des Konzertabends, unter der Leitung von Dominic Neusch, auf eine mitreißende musikalische Reise durch Irland und Schottland entführen. Weiter geht es im zweiten Teil mit preisgekrönten Melodien mit Wiedererkennungswert. Wir freuen uns schon heute auf Ihren Besuch! Musikalische Grüße schickt Ihnen Ihr Musikverein Alttann e.V. Was sonst noch interessiert Engelhardt als Expertin bei Online- Veranstaltung zu Frauengesundheit: „Was stärkt Frauen und hält sie gesund?“ Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid und die Vorsitzende der SPD Frauen in Schwaben, Gülüzar Starizin, laden Interessierte zur Online-Veranstaltung ein. Im Mittelpunkt steht die Frauengesundheit mit der Frage: „Was stärkt Frauen und hält sie gesund?“ Als Expertin ist unter anderem die Gesundheitspolitikerin Heike Engel- hardt aus Ravensburg zugeschaltet. Der Austausch fin- det am Montag, 18.11.2024 um 19:00 Uhr via Webex statt. „3000 Jahre lang wurde Männergesundheit gemacht. Es ist an der Zeit Frauengesundheit in den Mittelpunkt zu rücken“, sagt Heike Engelhardt. Als Mitglied im Gesund- heitsausschuss des Deutschen Bundestages und Bericht- erstatterin u.a. für das Thema Frauengesundheit hat sie dafür gesorgt, dass 55 Mio. Euro für die Forschung von Frauengesundheit eingestellt werden. Die Vorsitzende der SPD Frauen in Schwaben, Gülüzar Starizin, ergänzt: „Zwar ist die Lebenserwartung der Frau- en im Schnitt knapp fünf Jahre höher als die der Männer. Dennoch gibt es beim individuellen Arztbesuch, in der For- schung und für die Gesundheitspolitik noch einige Aufga- ben zu bewältigen: Ist beispielsweise der Unterschied im Körperbau und Stoffwechsel bei Forschung, Therapie und Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Medikation berücksichtigt? Führt das Anamnesegespräch zur richtigen Diagnose? Ist Gendermedizin institutionell ausreichend verankert? Zu diesen und weiteren Fragen wollen wir bei der Veranstaltungen Antworten finden.“ Neben der Bundestagsabgeordneten Heike Engelhardt wird Gesundheitssoziologin Anna-Maria Dieplinger zuge- schaltet sein. Sie ist gelernte Krankenpflegerin, habilitier- te Pflege- und Sozialwissenschaftlerin und Expertin für Gendermedizin. Heute arbeitet sie als Geschäftsführerin in der Oberösterreichischen Gesundheitsholding. Sie setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein und hat hierzu mehrere Bücher verfasst. Veranstaltungshinweis: Die Diskussion wird online via Webex stattfinden. Der Zu- gangslink wird nach Eingang der Anmeldung per E-Mail verschickt. Die Anmeldung bis spätestens 17.11.2024 sen- den an: christoph.schmid.wk@bundestag.de Wasserleitungen vor Frost schützen TWS rät zu einfachen Vorkehrungen – teure Wasserschäden verhindern Der Winter steht vor der Tür und die Temperaturen sinken. Jetzt ist es an der Zeit, wichtige Vorkehrungen im und am Haus für die kalte Jahreszeit zu treffen. Um Frostschäden vorzubeugen, rät die TWS Netz GmbH, außenliegende Wasserleitungen zu entleeren. Besonders gefährdet sind Wasserleitungen im Garten, an Terrassen und Garagen. Zudem empfiehlt der lokale Wasserversorger, die Ein- führungsstelle der Wasserhausanschlussleitung und den Standort des Wasserzählers zu überprüfen: Liegen diese neben einem Lichtschacht, ist ein Frostschutz sinnvoll. Dazu eignen sich trockene Dämmstoffe wie zum Beispiel Holzwolle, Säcke, Styropor oder Schaumstoff. „Ganz wich- tig ist es, gekippte Kellerfenster bei Temperaturen unter null Grad zu schließen“, sagt Simon Scholz, Abteilungs- leiter Netze bei der TWS. In strengen Wintern komme es immer wieder vor, dass der Wasserzähler in unbeheizten Kellerräumen einfriere, weil das naheliegende Fenster gekippt sei. Besondere Vorsicht ist auch in unbeheizten Neubauten geboten, in denen der Trinkwasseranschluss bereits installiert ist. „Hier kann es sehr schnell zu einge- frorenen Leitungen kommen. Mit einfachen Maßnahmen wie dem Entleeren der Leitungen, dem Abdecken mit Dämmmaterialien oder dem Einsatz von Frostwächtern lassen sich teure Schäden vermeiden“, weiß Simon Scholz. Um bei Bedarf jederzeit schnell eingreifen zu können, bit- ten die Experten der TWS Netz, den Zugang zur Einfüh- rungsstelle der Wasserhausanschlussleitung, zur Haupt- absperreinrichtung und zum Wasserzähler freizuhalten. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Tel.: 07585/9307-0 E-Mail: info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrper- sonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Wir bieten im Januar/ Februar 2025 diese Schulung mit allen 5 Modulen für alle Kraftfahrer an. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 17.01.2025 Modul 1 Samstag, 18.01.2025 Modul 2 Freitag, 31.01.2025 Modul 3 Samstag, 01.02.2025 Modul 4 Freitag, 14.02.2025 Modul 5 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter 07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de Agentur für Arbeit am 26. November geschlossen Wegen einer dienstlichen Veranstaltung bleibt die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg am Diens- tag, den 26. November geschlossen. Dies betrifft die Hauptagentur in Konstanz sowie die Geschäftsstellen in Singen, Überlingen, Friedrichshafen, Ravensburg und Wangen. Ebenfalls geschlossen bleiben die Berufsin- formationszentren (BiZ) in Konstanz und Ravensburg. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen eServices der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.deDruck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Weihnachtsgrüße Frohes und ein glückliches neues Jahr Fest 2025 dvwdvw © dvw Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. © dvw Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2025 dvwdvw 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 6 139,00 € Größe: 187 x 60 mm 10 © d vw Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2024. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2024. dvwdvwdvw 2025 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw Chris as& happy new year! Merry © dvw dvwdvw 10% Frühbucher- Rabatt 68,00 € Größe: 90 x 55 mm und einen guten Start ins neue Jahr! 8 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 7 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Werde Wunscherfüller:in Jetzt helfen und spenden! Stichwort: Anzeige Wünschewagen www.wuenschewagen.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. April 2024 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Landesgartenschau Wangen im Allgäu - Tag der Gemeinde Baindt am Sonntag, den 05. Mai 2024 Am Freitag, den 26. April 2024 beginnt die Landesgartenschau in Wangen im Allgäu. Vor dem Landkreis-Pavillon wird nach dem Motto „Alle Gemeinden an einem Tisch auf der Lan- desgartenschau“ eine lange Tafel zu finden sein. Dort kann gevespert, gespielt, gerastet und „gehockt“ werden. Jede Gemeinde des Landkreises Ravensburg soll mit einem „besonderen“ Stuhl an dieser Tafel vertreten sein. Bei dem „Stuhl“ der Gemeinde Baindt handelt es sich um ein von unserem Bauhofmitarbeiter Ralf Kaplan nachgebautes Chorgestühl aus dem ehe- maligen Baindter Kloster. Am Sonntag, den 05. Mai 2024 ist die Gemeinde Baindt mit einem Infostand sowie ver- schiedenen Programmpunkten und Teilnehmenden auf der Landesgartenschau in Wan- gen im Allgäu vertreten. Unser Stand befindet sich im Holz-Naturfaser-Pavillon des Land- kreises auf der Argenwiese. Fotos: Universität Stuttgart, Visualisierung des Holz-Naturfaser-Pavillons Folgendes Programm erwartet Sie vor Ort: 10:00 bis 16:00 Uhr Kinderschminken Kunstkreis Baindt 11:00 bis 16:00 Uhr Glücksrad Gemeindeverwaltung 11:30 bis 13:00 Uhr Frühschoppen Musikverein Baindt 14:00 bis 14:30 Uhr Konzert Schalmeienkapelle Baindt 15:00 bis 15:40 Uhr Konzert Kinder-, Jugend- und Kirchenchor Baindt Außerdem bietet unsere Reitergruppe Kutschfahrten mit historischen Kutschen auf dem Areal der Landesgartenschau und in der Altstadt Wangens an: 12:00 Uhr Fahrt auf das Gelände der Landesgartenschau anschließend Vorstellung der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon bis 14:00 Uhr Picknick auf der Wiese sowie Zeit zur Besichtigung der Gespanne ab 14:00 Uhr Kutschfahrt durch die Altstadt Wangens ab 15:30 Uhr Aufenthalt der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon Wir freuen uns auf viele bekannte Gesichter und einen tollen „Baindter Tag“ auf der Landes- gartenschau in Wangen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SBBZ Sehen in Baindt lädt zum Einweihungsfest des neu gestalteten Sinnesgartens am 5. Mai 2024 ein Neue Konzeption des Sinnesgartens überzeugt. „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ bietet zahlreiche Aktionen von Fotoausstellung bis Streichelzoo Einladung zum Einweihungsfest am 5. Mai 2024 Am 5. Mai 2024 wird der neu gestaltete Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt im Rahmen einer großen Einwei- hungsfeier „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ feierlich eröffnet und vorgestellt. Die Einweihung des Sin- nesgartens läutet zugleich das neue „Fest im Klosterhof Baindt“ ein. Das ehemalige Sommerfest wird ins Frühjahr verlegt und zukünftig alle zwei Jahre stattfinden. Dazwischen werden Veranstaltungen unter der bekannten Über- schrift „Benefiz“ durchgeführt. „Das neue Fest soll wie bisher ein Fest für die Einrichtung und für die Gemeinde sein. „Meet & See“ soll darauf anspielen, dass wir uns begegnen wollen UND unsere Fachlichkeit „Sehen“ verstärkt prä- sentieren wollen“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Das Fest am 5. Mai wird um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der Gemeindekirche begonnen. Anschließend gibt es für Alt und Jung Angebote für einen sowohl gemütlichen, informativen als auch lebendigen, spannenden Tag. Es werden Kaffee, Kuchen und weiteren kulinarischen Köstlichkeiten angeboten, sowie ein buntes Programm wie einen Streichelzoo, eine Rallye mit Gewinnspiel oder eine Ausstellung: „mit anderen Augen sehen“. Besonderer Dank gehe an alle Sponsoren, die das Projekt unterstützten, wie der Lions Club Weingarten, Radio 7 Drachenkinder, ein Herz für Kinder sowie private Sponsoren. „Wir freuen uns auf die Einweihung unseres neuen Sinnesgartens und hoffen auf viele Menschen, die mit unseren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verbunden sind“, so Marcus Adrian. Gründe für die Umgestaltung des Sinnesgartens Nach einer mehr als dreijährigen Planungsphase, begann Anfang letzten Jahres die Sanierung und der Umbau des in die Jahre gekommenen Sinnesgartens des SBBZ Sehen in Baindt. Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt erklärt, warum der Sinnesgarten umgestaltet wurde und weshalb die Veränderung seiner Meinung nach durchweg positiv zu beurteilen ist. „Es gab einige Mängel und Gegebenheiten im Sinnesgarten, die nicht mehr zu- friedenstellend waren. Zudem waren leider einige der schönen, alten Bäume durch Sturmschäden so angegriffen, dass sie den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr standhalten konnten“, klärt Marcus Adrian auf. Auch struktur- gebenden Elemente wie der Wasserspielplatz oder das Rondell im Mittelpunkt des Gartens mit den roten Ziegel- mauern konnten aufgrund der Auflagen des Unfallschutzes seit Jahren nicht mehr genutzt werden. So habe man das Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün mit Sitz in Rottweil, das bereits mehrere Projekte für die Stiftung St. Franziskus realisieren konnte, beauftragt, sich dem Sinnesgarten in Baindt anzunehmen. Die Zusammenarbeit mit den Experten habe dann weitere Aspekte aufgezeigt, die es galt, positiv zu verändern. „Ein essentieller Punkt bei der Umgestaltung war, den über 30 Jahre alten Sinnesgarten barrierefrei zu gestalten. Das Gefälle war nicht nur zu steil, sondern auch die Kurven der Weggabelungen waren zu eng, so dass es nicht oder nur erschwert möglich war, die Wege mit dem Rollstuhl zu befahren“, erklärt Marcus Adrian. Rückblick Marcus Adrian, der das SBBZ Sehen in Baindt seit 2017 leitet, berichtet, dass der Sinnesgarten in der Vergangen- heit bereits zweimal umstrukturiert worden sei. In den 60er- bis 80-er Jahren habe der Garten aus einer komplett zubetonierten Fläche mit Spielampeln bestanden und habe als eine Art Verkehrsübungsplatz zum Fahrradfahren gedient. Vor circa 30 Jahren sei er dann renaturiert worden. Die Umgestaltung fand in Anlehnung an die ursprüng- liche Nutzung der im 19. Jahrhundert im Schlösschen residierenden Fürstin statt. Der Garten sei damals analog eines barocken Schlossgartens angelegt worden. Darauf wurde bei der neuen Konzeption geachtet Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit sei nun gewährleistet. Das Gefälle sei so eingefangen und die neue Wegeführung so angelegt, so dass auf den Rollstuhl angewiesene Kinder und Erwachsene problemlos selbst auf den Wegen fahren können. Das Zentrale sei die Struktur des neuen Sinnesgartens. „Es wurde ein Rundlauf kreiert, einen Weg, der mit vielen Querverbindungen quasi endlos ist. Diese barrierefreie Struktur hat zudem Leitlinien, welche für unsere blinden Schüler*innen und Bewohner*innen äußerst wichtig sind“, berichtet Marcus Adrian. Zudem gebe es einen kleinen gepflasterten Versammlungsplatz, der für Feste, Zusammentreffen, Ballspiele oder zum Befahren mit Spielfahr- zeugen wie Kettcars benutzt werden könne. Begrünung Alle weiteren Flächen seien bewusst begrünt worden, auch die Fläche um den Wasserverbund. „Wir haben Wert daraufgelegt, dass bei der Bepflanzung alle Sinne angesprochen werden. Die Pflanzen in den Hochbeeten haben alle durch ihre unterschiedlichen Texturen eine jeweils andere Haptik. Selbstverständlich ist keine der Pflanzen, die übrigens alle heimisch sind, giftig.“ Es seien aufgrund des Klimawandels hitzebeständige Pflanzenarten und -sorten ausgewählt worden. Alle Blumen sollen besonders duften und in den unterschiedlichsten Farben blühen. Bei der Bepflanzung der Staudenhochbeete sei darauf geachtet worden, dass im Jahresverlauf immer etwas blühe oder wachse. Auch ein Kräuterbeet wurde angelegt. Die entnommenen alten Bäume seien durch neue ersetzt worden. Der Sinnesgarten sei zudem von einem Blühstreifen für Insekten umgeben, denn auch auf Insektenschutz sowie Nachhaltigkeit sei bei der Planung geachtet worden. „Der Blühstreifen mag für den ein oder anderen im Sommer Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 vielleicht etwas wild aussehen, aber Insekten benötigen eine Vielzahl an unterschiedlichen Blumen und Kräutern und wir freuen uns schon darauf, dass es im Garten viel Leben geben wird“, betont Marcus Adrian. Aktuell, frisch nach der Bepflanzung, sehe der Garten noch etwas karg aus. Die neu gesetzten Pflanzen und Bäume bräuchten jedoch einfach Zeit, um zu wachsen. Der Direktor sei sich sicher, dass der Sinnesgarten und die angelegten Beete bereits in den kommenden Wochen wesentlich grüner und bunter sein werden. Ort der Begegnung „Mit kreativer Fachkompetenz sowie viel Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse blinder und sehbehinderten Menschen, die den Sinnesgarten nutzen, ist ein völlig neues Konzept entstanden, das sowohl die geographischen Herausforderungen meistert sowie gleichzeitig die historischen Hintergründe der Gartenanlage würdigt. Wir vom SBBZ Sehen sind mehr als glücklich über die äußerst gelungene Konzeption und deren Umsetzung“, meint Marcus Adrian. Er lobt an dieser Stelle die exzellente Zusammenarbeit mit Fachfirmen aus der Region wie beispielsweise die Firma Gartenbau Müller aus Weingarten oder die Firma Schützbach Bau aus Baindt, die das Projekt Hand in Hand unter der Regie von Alexander Gräßle umsetzten. Der neu konzipierte Garten werde Menschen mit komplexen Einschränkungen völlig neue Möglichkeiten der Teilhabe bieten. „Es soll ein Begegnungsort für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, aber auch für die Öffentlichkeit entstehen. „Wir wollen den Sinnesgarten bewusst für alle öffnen, für Vereine, für die Kirchenge- meinde, für Schulen, Kindergärten oder für Senioren. Von Klein bis Groß, für Menschen mit oder ohne Behinderung. Der Sinnesgarten soll ein Ort werden, an dem inklusives Leben gelebt wird“, so Marcus Adrian überzeugt. Der Sin- nesgarten könne Ort der Ruhe, Entspannung und Erholung sein, aber auch gleichzeitig Bereiche für Action und Spaß bieten. Der Wasserspielplatz mit Wasser aus der eigenen Quelle, ein Rollstuhl-gerechter Matsch- und Sandkasten, eine Rollenrutsche oder das „Rolli-Trampolin“ seien nur einige der Spielhighlights, die den Sinnesgarten besonders machen und auch für Kinder mit schwerer Mehrfachbehinderung ein Spielen ermögliche. Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathausbesuch des SBBZ Sehen in Baindt Am Dienstag, den 23.04.2024 durften wir Schülerinnen und Schüler der Grundstufen 1 und 2 des Sonderpäda- gogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt bei uns im Rathaus willkommen heißen. Zunächst stand die Erkundung des Bürgeramts an. Die zahlreichen Flyer und Informationen waren dabei besonders interessant! Danach ging es mit dem Aufzug in den obersten Stock des Rathauses, in den Sitzungssaal. Auch hier ging es auf Erkundungstour. Im Anschluss daran hatten die Schülerinnen und Schüler noch die Möglichkeit, unserer Bürgermeisterin Simone Rürup einige Fragen zu stellen. Doch zuvor hatten sie noch ein Lied über unsere Gemeinde vorbereitet. Wir bedanken uns ganz herzlich für Euren Besuch und freuen uns schon auf das nächste Mal! Ihre Gemeindeverwaltung Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht gerade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Monika Hermann-Spiegel Naturfreunde Baindt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnah- me in der Ortsmitte: Weiterer Verlauf der Neugestaltung Momentan befinden wir uns mitten in den Pflasterar- beiten. Diese Woche wurden die Sitzsteine vor dem Rat- haus geliefert, sodass im Bereich des Gehwegs in Rich- tung Marsweilerstraße nun auch gepflastert werden kann. Im Anschluss daran, kann der Rathauseingang wieder freigegeben werden. Ebenso wird die wassergebunde- ne Schicht im Bereich des Rathausvorplatzes sowie der Holz-Sichtschutz eingebaut, sodass der Rathausvorplatz voraussichtlich in 14 Tagen vollständig fertiggestellt ist. Im weiteren Verlauf werden die barrierefreien Bushalte- stellen sowie die Parkplätze gegenüber der Kreisspar- kasse gepflastert. Die bereits fertiggestellten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes können während dessen genutzt werden. Am Rathausvorplatz sowie in der Küferstraße erfolgte bereits ein Teil der Pflanzung. In der gesamten Ortsmitte wird an den Stellen an denen Bäume gepflanzt werden Baumsubstrat im Untergrund verwendet, um die Entwicklung und das Wachstum der Wurzeln zu fördern. Die Wurzelbildung und das Pflan- zenwachstum werden durch lebende Mikroorganismen (Mykorrhizapilzen) gestärkt. Darüber hinaus werden die Bäume mit einer Unterflurverankerung befestigt, das ist eine Alternative zum herkömmlichen Dreibock und trägt zur besseren Stabilität und Sicherheit des Baumes bei. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden 2023 ausgege- ben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehalte- nen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o. Ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Plakatierung zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 Für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 stellt die Gemeinde wieder großflächige Wer- betafeln zur Plakatierung bereit. Die Standorte sind: BBQ-Butler ab dem 01. Mai 2024 wieder nutzbar! Ab Mittwoch, den 01. Mai 2024 kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bädle wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie gehabt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@acker- mann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bushaltestelle Gartenstraße/ Marsweilerstraße gegen- über Bischof-Sproll-Saal/ Wasserhüterinnen Ortsein- gang/ Sulpach Kapelle/ Schachen Kapelle. Es wird darauf hingewiesen, dass die Plakatwände nur den zugelassenen politischen Parteien zur Wahlwerbung dienen und nicht für andere Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Bürgermeisteramt Maischerze - von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai für einen Maistreich. Doch nicht alle sogenannten Mai- scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Ei- gentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschlä- ge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskan- didaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igel- straße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertigge- stellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. • Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konn- te der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. • Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Be- reich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflaster- arbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeit- gleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplät- ze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. • EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fuß- ball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel - ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesum- weltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaf- fung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jäh- rigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. • Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutz- fachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaran- lage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungs- konzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächen- solaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Ge- meindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plan- kapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgeset- zes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusam- menhang vorgenommenen Änderungen an anderen Pl- ankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regional- verband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windener- gie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebiets- zone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nach- weislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschrei- bungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwa- ben, Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Ver- bandsversammlung des Zweckverbands Wasserversor- gung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lili- enstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebots- summe von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbei- ten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunterneh- men aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Ost“ zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Mars- weilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errich- tung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3. Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn-beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie die drei kommunalen Kinderta- gesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebühren- rechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbe- seitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Pla- nung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Fe- rienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwal- tung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwal- tung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehens- werte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. April und Sonntag, 28. April 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Mittwoch, 01. Mai 2024 (Maifeiertag) AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. April 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 28. April 2024 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Straße 355, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 6 52 75 50 Mittwoch, 01. Mai 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Susanne und Fabian Ritter zur Geburt Ihres Sohnes Lias Ritter am 24.03.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Fiona und Patrick Junker zur Geburt Ihrer Tochter Freyja Junker am 02.04.2024 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Veranstaltungskalender April 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 28.04. Jahreshauptversammlung Förderverein Selige Irmgard Cafeteria Sel. Irmgard 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 03.05.2024 29.04.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das leckere Powerfrühstück Einmal im Monat wird bei uns im Ein- gangsraum „Bewegungsbaustelle“ eine große Tafel aus mehreren Tischen auf- gebaut. Das bedeutet: heute ist das Po- werfrühstück! An diesem Tag treffen sich die Eltern aus dem Powerfrühstücksteam um 07:30 Uhr im Kindergar- ten. Es gibt ganz viel zu tun. Gemeinsam werden die Voll- kornseelen mit Butter oder Frischkäse geschmiert und mit verschiedener Wurst und Käse belegt. Die Eier müssen gekocht und in kleine Scheiben geschnitten werden. Dazu gibt es noch viel Obst und Gemüse, das kleingeschnitten wird. Hier helfen auch die Kinder mit. Mit viel Freude und Fleiß machen sie sich mit einem Brettchen und Messer an die Arbeit. Aus dem geschnittenen Obst werden dann zum Teil die Äpfel-/Birnen-/Bananen- und Traubenspieße ge- macht. Aus dem Rest bereiten die Mamas einen Obstsalat zu, der pur oder mit dem Naturjoghurt gegessen werden kann. Zu dem geschnittenen Gemüse (Tomaten, Gurken, Paprika, Karotten, Kohlrabi) gibt es einen leckeren Dip, der von vielen Kinder gern genommen wird. Auch bei dem Po- werfrühstück darf der Nachtisch nicht fehlen. Und den liebt fast je- des Kind. Das ist der Waffelbecher gefüllt mit dem selbstzubereite- ten Obstquark. Gegen 9 Uhr ist in jeder Gruppe die Aufregung groß. Die Tische und Stühle wer- den zusammen- gerückt und die Trinkflaschen aus den Rucksäcken geholt. Dann setz- ten sich alle Kin- der und Erzieher/-innen zusammen, um ein Tischgebet zu sprechen und sich gegenseitig einen „Guten Appetit“ zu wünschen. Es ist 09:15 Uhr und die ganze Arbeit ist erledigt. Jetzt stellen die Mamas die zubereiteten Essensplatten auf die Tische. „Das Powerfrühstück ist eröffnet!“ Aus allen Gruppenzimmern strömen die Kinder zu der Tafel und bedienen sich am leckeren Essen. Und man kann so oft hingehen, bis der Hunger gestillt ist. Für unsere „Kleinen“ (Krippenkinder) wird das Powerfrüh- stück in ihre Räumlichkeiten gebracht. Auch sie genießen sehr das leckere Essen. VIELEN DANK liebes Powerfrühstücksteam für das Er- möglichen dieser Aktion und Ihre Mitarbeit: das Kaufen von Lebensmitteln, das Zubereiten der gesunden Speisen und das anschließende Aufräumen! Alle Kinder und das Kindergartenteam des Kiga. St.Martin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Schulnachrichten SBBZ Sehen Outdoor-Gymnastik Baindt unterstützt Sonderpädago- gisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Baindt der Stiftung St. Franziskus mit großzügiger Spende Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszent- rum (SBBZ) Baindt freut sich über eine großzügige Spen- de von der Outdoor-Gymnastik Baindt. Seit mittlerweile drei Jahren treffen sich die Teilnehmer jede Woche bei Wind und Wetter auf dem Sportplatz in Baindt, um un- ter der professionellen Leitung von Barbara Lyszus eine abwechslungsreiche Gymnastik-Stunde mit passender Musik zu genießen. Die Gemeinde Baindt unterstützt dieses Engagement durch die Bereitstellung eines geeigneten Platzes. Der Gewinn aus dieser Kooperation kommt regelmäßig Kin- dern mit Blindheit und Seheinschränkungen des SBBZ Baindt zugute. Dank der Spende von Frau Lyszus konnte dem Förderverein des SBBZ Sehen Baindt wieder eine großzügige Spende über 1.000 Euro überreicht werden. Das SBBZ Baindt mit dem Förderschwerpunkt Sehen bie- tet individuell angepasste Bildung, Unterstützung in leben- spraktischen Fähigkeiten und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen an, beginnend vom Schulkindergarten bis hin zur Hauptschule. Die regelmäßige Spende von Frau Lyszus ermöglicht es, Freizeit- und Schulausflüge zu bezuschussen und verschiedene Sportutensilien an- zuschaffen. Die Spende der Outdoor-Gymnastik wird mit großer Dankbarkeit und Wertschätzung angenommen. Die funktionelle Outdoor-Gymnastik ist eine besondere Form des Trainings, die den Fokus auf Bewegungen legt, die im Alltag nützlich sind. Durch komplexe Bewegungsab- läufe werden Kraft, Beweglichkeit und Koordination des gesamten Körpers verbessert. Die Bewegung im Freien unterstützt zudem die Immunabwehr, den Stressabbau und das Wohlbefinden sowie die geistige Gesundheit. Der neue Kursabschnitt startet am Dienstag, den 7. Mai, und findet wöchentlich um 18:00 Uhr statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, am Probetraining teilzunehmen, um ganzheitlich ihr Wohlbefinden zu fördern. Pressekontakt: Barbara Lyszus Outdoor-Gymnastik Baindt Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. April - 05. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Talente Gott hat jedem Menschen Die Fähigkeit verliehen, etwas zu erreichen. Keinen Menschen hat er Ohne alle Talente gelassen. Martin Luther King Samstag, 27. April 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 28. April - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Himpel, Leopold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Sophia Rößner, Robin Schnez, Emilia Stotz († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Brunhil- de Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Baptist Heilig, Hildegard und Siegfried Müller, Albert Konzett) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Aaron 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert mit der Brass- Band Allgäu/Oberschwaben Dienstag, 30. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 01. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 02. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 14.00 Uhr Maiandacht für den Helferkreis in der Kapel- le St. Georg Untereschach. Abfahrt: 13.30 Uhr Parkplatz bei der Kirche Baindt Freitag, 03. Mai Fest der Apostel Philippus und Jakobus 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit dem Singkreis aus Mochenwangen Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 02. Mai geschlossen Freitag, 03. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht Donnerstag 02.05.2024 Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30; Wir bilden Fahrgemeinschaften. 14 Uhr Maiandacht in der Kapelle St.Ge- org Untereschach, mit Pfarrer Staudacher. Anschließend Einkehr im Glashaus-Cafe Liebenauer Land- leben Meckenbeuren. Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen sie ihr Gotteslob mit. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Baienfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den verschiedenen Klas- senfahrten im kommenden Schuljahr). Eine persönliche Einladungen per Post wurde versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formulare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklärung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai 2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 5. Mai, 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag, 12. Mai, 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag. 14. Mai. 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch. 15. Mai 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baienfurt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungs- blatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebenskraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Ja- ntzen. In den Texten werden wir eingela- den, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu über- denken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 28. April 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 28. April Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 29. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 02. Mai 19.00 Uhr Fragen zur Bibel, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schö- berl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Einladung Die Kinderkirche lädt herzlich ein zum Gottes- dienst mit den Kindergärten am Sonntag, 28. April um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche, Baienfurt. Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technische Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt ein- gestellt. Zum Sonntag „Kantate“ (Singt) - 500 Jahre Gesang- buch: Ohne Lieder hätten sich Mar- tin Luthers reformatorische Gedanken nicht so unter den Leuten verbreiten lassen und manche konfessionelle Aus- prägung und damit die Vielfalt unserer Gottesdienste würde es ohne Lieder und Musik nicht geben. Bereits 1524 erschienen die ersten Liederbücher. Viele Lieder aus den Sammlungen des 16. Jahrhunderts finden sich bis heute im Evangelischen Gesangbuch und prägen die evangelische Frömmigkeit. Dies gilt auch für die Lie- dersammlungen des 17. Jahrhunderts, die die Werke von Johann Crüger und Paul Gerhardt beinhalten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Vielfalt ist groß geworden und so bemüht sich Niko- laus Graf von Zinzendorf, Gründer der Herrnhuter Brü- dergemeine und selbst Dichter zahlreicher Lieder, um ein konfessionsverbindendes Liederbuch. 1837 schafft Albert Knapp eine Sammlung mit ca. 3500 Liedern. Bei so viel Auswahl gelang es der Eisenacher Konferenz 1854 eine Kernliederliste mit 150 Liedern zu erstellen. Im- merhin sieben dieser Lieder gehören auch noch zu einer Kernliederliste von 2006, im Evangelischen Gesangbuch finden sich noch viel mehr. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es eine aktive Liturgie- und Singbewegung, die viele neue Liederbücher hervor- brachte. Die Evangelische Kirche in Deutschland schaffte 1950 erstmals ein Einheitsgesangbuch mit unterschied- lichen Regionalanhängen. Die neuen Musikbewegungen der 60er Jahre, das katholische Gotteslob von 1975, öku- menische Weiterarbeit und viele theologische Gespräche führten zu dem jetzt vertrauten Evangelischen Gesang- buch, das zwischen 1993 - 1996 in allen Evangelisches Landeskirchen in Deutschland eingeführt wurde. Mehrere 1000 neue Lieder in den letzten 30 Jahren, viele davon in den Kirchentagsliederheften erschienen, dazu die vielen neuen technischen Selbstverständlichkeiten führten nicht nur 2013 zur Einführung eines neuen Got- teslobs auf katholischer Seite, sondern regten auch die evangelische Diskussion an. Die meisten Gesangbuchpro- zesse im letzten Jahrhundert haben 10 und mehr Jahre gedauert. Insofern wird auch das jetzige EG noch eine Weile die Gemeinden begleiten. Und sicher ist: es gibt auch nach fast 30 Jahren noch Neues zu entdecken! Vision für 2030: Die Gemeinden halten neben der schon längst vorhandenen App ein neues Buch in den Händen und können zugleich in einer Datenbank nach ihren Lieb- lingsliedern suchen. Weitere Informationen zum Entstehungsprozess des neu- en Gesangbuchs unter: www.ekd.de/evangelisches-ge- sangbuch Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fra- gen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Am 02. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus versuchen wir gemeinsam Ant- worten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmation 2024 Mit 16 Konfirmandinnen und Konfirmanden, ihren Famili- en und Gästen feierte die Evangelische Kirchengemeinde am vergangenen Wochenende in zwei Gottesdiensten Konfirmation. Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Herzlichen Dank allen, die zum Gelingen beigetragen haben! Frühlingserwachen im Sprachcafé Inzwischen ist das Sprach- und Begeg- nungscafé in der X-Zone gut angelaufen. Wir üben gerade fleißig Deutsch, doch jeder ist herzlich willkommen. Das Café ist für alle da, die Lust auf Begeg- nung haben. Wir möchten gemeinsam Deutsch üben und andere Kulturen besser kennen- lernen. Jeder ist willkommen, Kleinkinder und Babys dürfen mitgebracht wer- den. Jeden Freitag (außer in den Ferien) 09:00 - 12:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kontakt: l.scheck@diakonie-oab.de Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- & Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr • Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) • Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) • Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zeltinsel (5) • Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Daniela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. • Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Er- frischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Lustnau 2:2 (Spiel vom 17.04.24) Gegen den knapp hinter uns rangierenden TSV Lustnau wollten wir eigentlich gewinnen und kamen ganz gut ins Spiel, doch Lustnau ging aggressiv auf den Ball und brachte uns dann doch stärker unter Druck als erwartet. Wir spielten zwar ganz gut hinten raus, waren aber nach vorne nicht druckvoll genug und ein indivi- dueller Fehler brachte Lustnau dann auch noch überra- schend in Führung, die wir bis zur Pause nicht ausglei- chen konnten. Die zweite Halbzeit begann mit leichtem Übergewicht für uns, doch nach einem Konter mussten wir in der 45 Minute gar das 0:2 hinnehmen. Dies war jedoch der Weckruf und wir wafen nun alles konzentriert nach vorne . Bereits we- nige Minuten danach konnten wir nach einem herrlichen Spielzug über Stella, Jana und Abschluss durch Hedda, den Anschlusstreffer markieren. Wir blieben nun dran und nach einem Freistoß aus circa 22 m nahm Stella genau Maß und erzielte mit einem fulminanten Schuss den Aus- gleich. Wir waren nun drauf und dran das Spiel komplett zu drehen, doch dunkle Wolken und Hagel beendet das Spiel etwas vorzeitig, so dass die Zeit nicht mehr reichte. Insgesamt ein gerechtes Unentschieden und insbesonde- re aufgrund der zweiten Halbzeit eine Leistung, auf der wir aufbauen wollen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Laura Schaz, Viviane Wertmann, Julie Acker, Victoria Wertmann, Tabea Schauffler, Sarah Schmid, Sara Jukic, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Stella Schmid, Nora Lüttmann SG Fronreute/Baindt - SpVgg Aldingen 0:2 (Spiel vom 20.04.24) Gegen den Tabellenvierten aus Aldingen gerieten wir durch einen Abspielfehler bereits nach 2 Minuten unglück- lich in Rückstand, doch wir verdauten den Rückstand gut, spielten trotzdem auf Augenhöhe mit und erarbeiteten uns gute Torchancen durch Jana und Hedda, die wir je- doch nicht verwerteten. Auch ein gut getretener Freistoß von Stella fand leider nicht den Weg ins Netz. Trotz ver- letzungsbedingter Ausfälle zweier wichtiger Spielerinnen erhöhten wir in der zweiten Halbzeit den Druck, doch der entscheidende Pass bzw. Torschuss zum Anschlusstref- fer wollte nicht gelingen. In dieser Phase gelang es den Gegnerinnen nur wenige Male, dann aber gefährlich vor unser Tor zu kommen, aber Kathi im Tor war hellwach und vereitelte jede Chance. In der 70. Minute brachte Al- dingen dann einen schnellen Konter vor, der leider das 0:2 bedeutete, das wir nicht mehr verkürzen konnten. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett Progzeba, Viviane Wertmann, Julie Acker, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Amelie Gessler SG Fronreute/Baindt - SV Alberweiler 4:0 (Spiel vom 22.04.24) Gegen den Tabellenletzten mussten unbedingt drei Punk- te her und so legten wir gleich hochkonzentriert los. Mit dem zweiten Angriff setzte sich Jana nach Pass von Car- la über rechts durch, ließ drei Gegenspielerinnen stehen und schoss trocken ins kurze Eck. Die schnelle Führung gab Sicherheit uns so blieben wir auf dem Gaspedal und erarbeiteten uns mehrere Chancen u.a. durch Marie und Sarah. Doch es dauerte noch 20 Minuten bis die Geg- nerinnen nach einer Ecke den Ball nicht richtig aus dem Strafraum brachten und Hedda den Ball über die Linie schob. Das schönste Tor des Tages ging im Mittelfeld von Tabea aus, die Jana über den rechten Flügel schick- te und deren herrliche Hereingabe Stelle direkt abnahm und zum 3:0 einschoss. Noch vor der Pause war es dann abermals die überragende Jana, die allen Gegenspiele- rinnen davonlief, vor dem Tor die Neven behielt und zum 4:0 Halbzeitstand vollendete.Nicht unerwähnt bleiben sollte noch ein schöner Steckpass von Hedda auf Nora, die trocken den Ball im Netz versenkte. Leider spielte der Schiedsrichter hier den Spielverderber und pfiff das Tor wegen Abseitsstellung zurück. Nach der Pause wechselten wir dann munter durch, was letztlich auch auf den Spielfluss und den Druck nach vor- ne Einfluss hatte. Doch zwei schöne Ecken und ein fulmi- nanter Freisoß von Stella aus 25 Metern - Marie wurde vorher von den Beinen geholt, sie wäre durch gewesen - den die Torfrau gut parierte, waren die Höhepunkte der zweiten Hälfte. Am Ende ein gute Leistung unserer Mädels, die Ihre Geg- nerinnen jederzeit im Griff hatten - weiter so, daran soll- ten wir am kommenden Samstag in Eutingen gleich auf- bauen. Es spielten: Katharina Zarbock, Vivienne Progzeba, Vivi- ane Wertmann, Victoria Wertmann, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, So- pie Heilmeier, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Sara Jukic, C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Aichstetten 7:0 (Spiel vom 19.04.24) Gegen die mitfavorisierte SGM aus Aitrach Aichstetten kamen wir gut ins Spiel und hatten in der ersten Halbzeit, bei extreme Windverhältnissen die Windunterstützung auf unserer Seite. Dies nutzen wir indem wir neben gutem Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Passspiel auch Schlüsse aus der zweiten Reihe probierten. Beim ersten Schuss von Jana hatten wir allerdings Glück, denn der wurde von der gegnerischen Verteidigerin ins eigene Tor abgelenkt. Danach kamen die Gegnerinnen ein zwar noch ein paarmal über die Mittellinie, bis Jana dann das 2:0 nachlegte. Noch zwei Schüsse mit Windun- terstützung von Hedda sorgten für den 4:0 Pausenstand. Nach der Pause wollten die Gegnerinnen den Wind nut- zen, worauf wir uns in der Abwehr gut einstellen, doch bereits in der 40. Minute nahm Jana wieder maß und schlenzte den Ball schön in den Winkel. Damit war die Gegenwehr des Gegners gebrochen und so kombinierten wir u.a. über Sophie und Lea immer wieder schön nach vorne, ließen zwar noch einige Chancen u.a. durch May- lin und Lena liegen, konnten aber trotzdem durch Hedda, Jana und Lena zum Endstand von 7:0 einen souverän Sieg einfahren. Es spielten: Sara Jukic (T), Victoria Wertmann, Sara Leib- farth, Philina Ziegler, Lea Busam, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Jana Eiberle, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh SV Bergatreute - SG Fronreute/Baindt 0:12 (Spiel vom 20.04.24) Gegen einen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel ent- schied sich das Trainerteam Spielerinnen Verantwortung zu übertragen, die in Verbandspielen bisher weniger zum Einsatz kamen und sie lösten diese Aufgabe mit Bravour. Nach anfänglich erwarteter Unsicherheit und fehlender Ordnung begannen unsere Mädels mehr und mehr ihre durch kontinuierliche Trainingsbeteiligung weiterentwi- ckelten Fähigkeiten zu zeigen. Unsere Torspielerin Carla agierte selbst bei großen Torchancen der Gegnerinnen mit Fuß und Hand souverän und sorgte mit klugen Päs- sen auf Victoria und Sarah für einen sicheren Spielauf- bau. Im Mittelfeld bewiesen Sophie und Sara Übersicht und kreierten mit Pässen in die Tiefe auf Maylin, Maya im Wechsel mit Lea, Lena-Marie, Jana und Pauline für Torgefahr und Philina überzeugte in der Abwehr mit Ein- satz und gewonnenen Zweikämpfen. Beinahe alle Spie- lerinnen waren an Torvorlagen und Torerfolgen beteiligt. Alles in allem war dies eine begeisternde und durchweg überzeugende Leistung unserer Mädels. So fällt das eindeutige Ergebnis auch in dieser Höhe ver- dient aus. Weiter so! Es spielten: Carla Seitner, Sarah Leibfarth, Victoria Wert- mann, Sophie Heilmeier, Sara Jucic, Lea Busam, Lena Marie Alber, Pauline Preis, Jana Rimmele, Philina Ziegler, Maya Hofmann, Maylin Kretzer E-Juniorinnen I SG Fronreute/Baindt I - SGM Union MBK 2:4 E-Juniorinnen II SG Fronreute/Baindt II - SGM Union MBK II 10:0 Abstiegsduell ohne Sieger SV Sulmetingen - SV Baindt 2:2 (0:2) Begleitet von einigen Schneeflocken machte sich der SVB am Sonntagmittag auf in Richtung Ulm, wo beim SV Sulmetingen das nächste direkte Duell im Tabellen- keller anstand. Ohne einige wichtige Stützen, Brugger, Boenke, Fink und Kronenberger, legte der SVB auf dem zum Glück wetter- festen und herausragend zu bespielenden Rasenplatz allerdings fast einen kompletten Fehlstart hin und konn- te sich bei Martin bedanken, welcher die Kugel nach we- nigen Sekunden am langen Pfosten vorbeischob (1.). In der Folge entwickelte sich eine flotte Partie, welche den Zuschauern kaum Zeit Durchatmen geben sollte. So be- kam etwa Dischl auf der Gegenseite den Ball im Rut- schen nicht mehr entscheidend an Pohl vorbeigedrückt (3.). Während Fischer in den Folgeminuten den Druck auf die SVS-Abwehr hochhielt, leistete sich der SVB in der 16.Minute einen folgenschweren Ballverlust im Mittelfeld. Die Kugel landete über Umwege bei Martin, welcher mit einem satten Abschluss von der Strafraumkante auf 1:0 stellte (16.). Während Fischer einige Zeigerumdrehungen später den Ausgleich verpasste, da sein Abschluss an die Latte geblockt wurde, hatte der SVS das Spielglück auf seiner Seite. Der Aufsteiger verpasste es zweimal den Ball entscheidend zu klären und ermöglichte so Martin einen weiteren Abschluss aus der Distanz. Der eigent- lich vollkommen ungefährliche Schuss flutschte Wetzel durch die Finger und trudelte zum 2:0 über die Torlinie (35.). Immerhin konnte Baindts Nummer 1 seinen Fehler in der 40.Minute wieder etwas korrigieren, als er im 1 gegen 1 mit Pohl zur Stelle war. Da kurz vor dem Halbzeitpfiff Dischl sowohl ein möglicher Elfmeterpfiff als auch ein platzierter Abschluss verwehrt blieb, ging es mit einem 2:0 in die Pause. Zu Beginn der zweiten Halbzeit verpasste der SVS den altbekannten „Deckel draufzumachen“ und scheiterte entweder an Wetzel (52.) oder an sich selbst (50.) (62.) (68.). So blieb die Baindter Mannschaft im Spiel und konn- te sich in der 71.Minute doch nochmals Hoffnungen auf einen Punktgewinn machen: im Strafraum flipperte der Ball zu Fischer, welcher den Ball wuchtig zum 2:1 in die Maschen jagte. Rädels Mannschaft war nun plötzlich am Drücker und der aufgerückte Thoma scheiterte aus kurzer Distanz an Pohl (72.). Sieben Minuten später rutschte eine abgefälschte Ecke von Dischl zu Thoma durch, welcher diesmal die Ruhe behielt und auf 2:2 stellte (79.). Beide Mannschaften agierten in der Schlussphase dann mit of- fenem Visier, wobei der SVS die besseren Möglichkeiten hatte (86.)(90.). Am Ende blieb es jedoch bei einem um- kämpften 2:2-Remis. Aufgrund des Spielverlaufs kann der SVB mit dem Un- entschieden deutlich besser leben als der Gastgeber aus Sulmetingen; jedoch bringt der eine Punkt keines der bei- den Teams so wirklich weiter. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (42. Mika Dantona), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (74. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Julian Kiefer - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Dominik Martin (16.), 2:0 Dominik Martin (35.), 2:1 Jan Fischer (70.), 2:2 Philipp Thoma (79.) SV Baindt II - TSV Ratzenried II 1:2 (0:0) SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (68. Mo- ritz Lang), Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (74. Lukas Grabhherr), Robin Blattner (61. Moritz Gresser), Niklas Späth, Markus Wöhr, Konstantin Knisel, Marius Hahn (68. Johannes Heisele), Johannes Schnez - Trai- ner: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (65.), 1:1 Jonas Kolb (71.), 1:2 Laurin Rasch (85.) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Vorschau: Sonntag, 28.04 13.15 Uhr: SV Mochenwangen II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Mengen Mittwoch, 01.05 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Wangen (Nachholspiel) Abt. Frauenturnen Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Mon- tag, 6.5.24, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Sportplatz. Wir bilden Fahrgemeinschaf- ten. Unser Ziel ist das Gasthaus „Hirsch“ in Vorsee. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir dort ein. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171 oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Vorankündigung: Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Am Sonntag, den 5. Mai 2024um 13:00 Uhr, findet die- ses Jahr unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einla- den, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr Barbara Blattner Breitensportwartin Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2 Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Donnerstag, den 2. Mai findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sandplatz hergerichtet, sowie der Hufschlag in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit um unsere Anlage auf Vordermann zu brin- gen. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Wie immer heißt es: Viele Hände, schnelles Ende. Turnierergebnisse Am vergangenen Wochenende fand in Herbertingen ein Jugendturnier statt. Theresa Henzler ist mit Bonne Diamond in zwei Dres- sur-Wettbewerben gestartet. In einem Wettbewerb konn- te sie den Sieg mit nach Hause nehmen, im anderen Wett- bewerb platzierte sie sich auf dem 3. Platz. Hannah Elbs hat sich mit Dolly im Reiterwettbewerb den Sieg geholt und im Reiterwettbewerb Schritt-Trab auf dem 5. Platz platziert. Wir beglückwünschen die beiden zu ihren Siegen und Platzierungen! Theresa Henzler holt sich mit Bonne Diamond den Sieg im Dressur-Wettbewerb! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hannah Elbs holt sich mit Dolly den Sieg im Reiterwett- bewerb! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Sams- tag, den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mit- glieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.04.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Volleyball LJ Baindt Pokalfinalturnier Freizeit Süd Beim Finalturnier im Freizeitpokal Süd trafen sich am 21.04.24 in Jedesheim diesmal die Crème de la Crème des Mi- xed-Bereichs Süd. Mit dem Tabellenzweiten VFB Ulm, dem Tabellendritten SV Jedesheim und dem Tabellenfünften VLJ Baindt standen sich gleich drei Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte der A-Klasse Süd gegenüber. Zunächst galt es im ersten Spiel, SV Jedesheim gegen den VFB Ulm, den „Jahressieger“ dieser Saison zu ermitteln, ging doch im Ligabetrieb jeweils die Heimmannschaft als Sieger hervor. Trotz heftiger Gegenwehr schaffte es Jedesheim aller- dings nicht, den VFB niederzuringen und der VFB Ulm ging mit 2:0 (25:12, 25:20) als Sieger vom Platz. Im 2. Spiel durfte sich dann die VLJ Baindt am SV Jedes- heim versuchen. Jedesheim kam diesmal besser ins Spiel, konnte aber der starken Abwehr, dem tollen Block und dem giftigen Angriff der Baindter letztendlich nicht wirk- lich viel entgegensetzen. So ging das Spiel mit 2:0 (25:20, 25:22) zu Gunsten Baindts aus. Damit war alles für ein großes Finale im Finale angerich- tet. Schnell machte der VFB Ulm klar, dass er nicht gewillt war, nach zwei Siegen in der Liga diesmal der VLJ Baindt das Feld zu überlassen. Durch konzentrierte Block- und Abwehrarbeit konnten sie den ersten Satz mit 25:15 deut- lich für sich entscheiden - auch wenn Baindt das eine oder andere Mal ihre Klasse aufblitzen ließ. Im 2. Satz legte Baindt eine Schippe drauf und der VFB musste schon zu Beginn beim Stand von 4:8 eine Auszeit nehmen. Welche wundersamen Worte dort gefallen sind, blieb dem Zuschauer ein Geheimnis, aber sie trafen wohl „des Pudels Kern“. Beim 10:10 überholte der VFB die Baind- ter so dass diese ihrerseits bei 10:12 zur ersten Auszeit ge- zwungen wurden. Die erhoffte Wirkung blieb jedoch aus, sodass beim Spielstand von 10:14 gleich die zweite und damit letzte Auszeit genommen werden musste. War sich der VFB zu siegessicher? Denn trotz eines zeit- weisen 5-Punkte-Vorsprungs schaffte es Baindt, sich mit sehenswerten Aktionen ein 17:17 zu erkämpfen, was den VFB veranlasste, seine 2. Auszeit zu nehmen. Trotz der Spielunterbrechung konnte die VLJ auf 20:17 erhöhen und sah schon beim zwischenzeitlichen 23:20 wie der siche- re Satzsieger aus. Trotz eines cleveren Doppelwechsels der VLJ konterte der VFB beeindruckend und siegte am Schluss mit 27:25 im Pokalturnier. Herzlichen Glückwunsch allen Akteuren für die hervorra- genden Leistungen und vielen Dank an Matthias Epple für die Vorlage zu diesem Bericht. Endstand: 1. VFB Ulm 2. VLJ Baindt 3. SV Jedesheim GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Alteingesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 05.05.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landratsamt Standort Weingarten Das Landratsamt Standort Weingarten bleibt am Blut- freitag, 10. Mai ganztägig geschlossen. Am Standort Weingarten untergebracht sind folgende Ämter der Landkreisverwaltung: • Jobcenter (Verwaltungsgebäude Sauerleutestraße 34) • Stabsstelle Nachhaltige Mobilität (Verwaltungsgebäu- de Brielmayerstraße 2) • Teile der Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsma- nagement (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2) • Kommunal- und Prüfungsamt (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2). Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg feiert Vielfalt und Teilhabe für alle mit den Inklusionstagen 2024 Vom 4. bis 12. Mai setzt der Landkreis Ravensburg ein starkes Zeichen für Inklusion und Teilhabe, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Über 60 Veranstaltungen, organisiert von verschiedenen Trägern, Vereinen und Organisationen, laden dazu ein, die Bereiche Kunst und Kultur aus einer inklusiven Perspektive zu erleben. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis eingeladen. Die Eröffnungsveranstaltung findet am 4. Mai auf der Landesgartenschau in Wangen statt. Das diesjährige Programm legt den Schwerpunkt in der Kunst- und Kul- turszene, mit dem Ziel, ein Bewusstsein für die Bedeutung von Zugänglichkeit und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu schaffen. Besucherinnen und Besucher können sich dabei auf ein vielfältiges Angebot freuen, das von Work- shops über Ausstellungen und Aufführungen reicht. Jede Veranstaltung ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen möglichst barrierefrei zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder umweltbedingten Einschränkungen. Die Inklusionstage sind eine Initiative des Landratsamtes Ravensburg und des Inklusions-Netzwerks INIOS. Das vollständige Programm der Inklusionstage ist ab so- fort auf der Webseite www.rv.de/inklusionstage verfüg- bar. Für weitere Informationen steht Frau Sabrina Kupka, kommunale Beauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderung, unter Telefon 0751 85-3136 oder E-Mail (s.kupka@rv.de) zur Verfügung. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt am 1. Mai 2024 von 10 - 17 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr). Eintritt nur 2 € Der Termin ist ein „Muss“ für alle Pflanzenfreunde: der allseits beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt findet am 1. Mai im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt! Ausgewählte Aussteller bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den hei- mischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Von 10-17 Uhr kann ausgiebig aus- gesucht, gefachsimpelt und eingekauft werden. Es gilt ein Sondereintrittspreis von 2 Euro, der sowohl zum Besuch des Markts als auch des gesamten Museums berechtigt, Kinder sind frei. Der Einlass ist ab 9.30 Uhr. Die Aktionen sind ohne Voranmeldung und finden bei jeder Witterung statt. Musik, Bewirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kinderprogramm runden die Veranstaltung ab. Genaue Informationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg Gesprächskreis für erwachsene Adoptierte Herzlich eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben und als Adoptivkind groß geworden sind. Der Gesprächskreis startet am Donnerstag, den 16.05.2024 um 19:00 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Kreishaus II, Gar- tenstr. 107, 88212 Ravensburg. Sie werden am Hauptein- gang in Empfang genommen. Die Teilnahme ist kosten- los und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder und jede Adoptierte hat eine eigene kostbare Ge- schichte und komplexe Erfahrungen. Wer bin ich? Woher komme ich? Warum wurde ich weggegeben? Diese Fra- gen stellen sich Adoptierte oftmals ein Leben lang. Ad- optiert worden zu sein ist ein eigenes Lebensgefühl, wel- ches Nichtadoptierte nur schwer oder gar nicht verstehen können. Im Gesprächskreis ist es möglich mit anderen Adoptierten in Kontakt zu kommen, Erfahrungen auszu- tauschen und vielleicht die ein oder andere Gemeinsam- keit herauszufinden. Dabei gilt: Jeder und jede Adoptierte trägt Fragen mit sich, die er oder sie gerne beantwortet haben möchte und viele Adoptierte tragen Antworten in sich, die sie weitergeben können. Der Gesprächskreis wird begleitet von der Adoptionsstelle des Bodenseekreises und der Adoptionsstelle des Land- kreis Ravensburg. Danach ist vorgesehen, dass sich die Gruppe eigenständig organisiert. Die Gruppe wird nicht therapeutisch begleitet. Nachfragen sind möglich bei: Landratsamt Bodenseekreis Frau Wagner unter Telefon 07541-204 5629 oder Landratsamt Ravensburg Frau Schöllhorn-Peuker unter Telefon 0751-85 3213 Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Was sonst noch interessiert Dorfgemeinschaft Stuben e. V. Am Mittwoch, den 01. Mai 2024, ab 10:30 Uhr, lädt die Dorfgemeinschaft im und um das Dorfstüble in Stuben zum Wanderer- und Radfahrertreff ein. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Mittagstisch mit Maul- taschen und Salat, Dinnete, Steak, Pommes und Wurst sowie Kaffee und Kuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Stubener. DRLG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmer zu angehenden Rettungsschwimmern aus- gebildet: 16 neue Juniorretter für die Ortsgruppe Baienfurt Unter der Leitung der Trainer Jannik Heinzler und Ida Mehrle konnten 16 neue Junior-Retter ausgebildet werden. Sie sind somit auf dem besten Weg, Rettungsschwimmer zu werden. Der Junior-Retter ist ein Abzeichen der DLRG zur Vorbe- reitung auf das Rettungsschwimmen. Die Ausbildung beinhaltet Elemente der allgemeinen Grundausbildung in Selbst- und einfacher Fremdrettung und stellt den Übergang von der Schwimm- zur Rettungs- schwimmausbildung dar. Wir gratulieren den stolzen frisch gebackenen Junior- rettern! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. lädt herzlich ein zum Kirchenkonzert der Brass Band Oberschwaben-Allgäu am Sonntag, 28. April 2024, 19.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Mit neuem Schwung steigt die Brass Band Oberschwa- ben-Allgäu in die Kirchenkonzert Saison ein. Bereits im Jahre 1992 gegründet, gilt die Brass Band Oberschwaben-Allgäu zweifelsohne als Seniorin der Deut- schen Brass Szene und ist dabei nie müde geworden, sich neu zu erfinden und nach höheren Zielen zu streben. Der von ambitionierten Amateuren des süddeutschen Raums formierte Klangkörper hat es sich zur Aufgabe gemacht, den authentischen Brass-Sound in Deutschlands Süden zu verbreiten. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zu diesem festlichen Konzert begrüßen könnten. Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Verein Kuk e.V. Matinee bei der Finissage in Karsee Die Ausstellung „Identität“ wo komm ich her, wo geh ich hin, endet am Sonntag, 28. April. Der Verein Kunst & Kul- tur rund um Karsee lädt um 11 Uhr zur Matinee in die Treppenhausgalerie, Seestraße 13 in Karsee, mit dem Akkordeon Duo Pankiv Brothers aus der Ukraine ein. Die außergewöhnliche Laufbahn der Brüder Denys und Ihor begann 2012. Die beiden Brüder damals 7 und8 Jahre alt, absolvierten schon als Kinder ihre ersten Konzerte. Sie studierten an der Musikakademie Lwiw (Lemberg) Seit ihrer kriegsbedingten Übersiedelung nach Deutschland setzen sie ihr Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen fort. Sie sind Preisträger zahlreicher in- ternationaler Wettbewerbe, u. a. in Frankreich „Trophee Mondial“, internationale Akkordeontage in Prag und Klin- genthal (Deutschland) und viele andere. Den virtuosen Ausnahmetalenten, 18 und 19 Jahre alt, ist es durch ihre vielfache Konzerttätigkeit gelungen, ganz wesentlich zur Weiterentwicklung und Popularisierung des Akkordeons beizutragen. Dass sie wahre Könner und Meister ihres Fachs sind, haben sie in Aachen bei der Verleihung des Karlspreises und vor dem EU-Parlament unter Beweis gestellt. Auf dem Programm stehen Werke von Vivaldi, Bach, Mozart, Rossini, Strauß, Piazzola u.a. Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. www.pankivbrothers.com Maitanz im Kulturzentrum Linse Freunde der Linse laden ein Walpurgisnacht oder Tanz in den Mai, egal wie man es nennt: die Freunde der Linse veranstalten wieder eine coole/ heiße Tanz-Party. Das bewährte DJ Duo Robert & Andi legen super tanzbare Hits auf, es gibt tolle Cocktails. Ab 22 Uhr gehen die Thekenlichter aus, die Diskolichter und Muke an. Der gesamte Abend wird von Ehrenamtli- chen organisiert und durchgeführt. Tanzt und rockt mit uns in den Mai. Kulturzentrum Linse Liebfrauenstraße 58, 88250 Weingarten Dienstag, 30. April 2024 ab 22:00 Uhr Eintritt frei! Frühlingsfest im Tierheim Berg Das Tierheim Berg lädt am 11. und 12. Mai zu Tagen der offenen Tür ein. Kostenlose Shuttlekleinbusse fahren von Ravensburg und Weingarten. Am Samstag und Sonntag, 11. und 12. Mai, lädt das Tier- heim Berg mit zwei Tagen der offenen Tür zum Frühlings- fest ein. An beiden Tagen ist von 10 bis 18 Uhr jede Men- ge geboten. Flohmarktangebote mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren, Tierbedarf und vielem mehr verlocken zum Stöbern, gleich daneben warten Plüschtiere aus kin- derfreundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Fest- gäste bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen. Als besondere Attraktion ist in diesem Jahr eine Künstlerin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 vor Ort, die ihre lebensnahen Zeichnungen und Gemälde von Tieren vorstellt und zum Kauf anbietet. Keinesfalls zu kurz kommt das leibliche Wohl beim Tier- heimfest: Köstlichkeiten vom Grill, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte sowie ein reichhaltiges Ku- chenbüffet – auch mit veganen, glutenfreien und dia- betikergeeigneten Leckereien – sorgen für kulinarischen Genuss. Die Jugendgruppe bietet leckere Waffeln an. Zu- dem stellt ein vielfältiges Getränkeangebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholfreien Getränken, Kaffee und Tee sicher, dass niemand durstig bleibt. Es gibt aus- reichend überdachte Sitzplätze und die Gäste werden an den Tischen bedient. Freuen dürfen sich die Tierheimbesucher auch wieder auf die „Struppi-Parade“ am Samstag, 11. Mai: Um 15 Uhr findet der beliebte Hundewettbewerb statt, bei dem eine promi- nente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Bewertet werden Charakter, Aussehen und Verhalten. Für jeden Hund, der teilnimmt, gibt es ein Geschenk. Der Gewinner erhält einen Pokal und den Titel „tollster Hund Oberschwabens 2024“. Parkplätze stehen für die Besucher ausreichend zur Ver- fügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheimfest eingerichteten Shuttleverkehr nutzen: An beiden Festta- gen fahren ab 10 Uhr stündlich Pendel-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg aus mit mehreren Zustei- ge-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Die letzten Rück- fahrten ab Tierheim sind um 17 Uhr. Bestaunen können die Tierheim-Gäste in diesem Jahr zudem die aktuellen Erweiterungsbaumaßnahmen, bei denen eine zusätzlichen Etage errichtet wurde: Auf knapp 100 Quadratmetern entsteht dort eine moderne Qua- rantänestation mit dazugehörigem Waschraum, einem Katzenzimmer mit Außengehege und einem Schulungs- raum. Mittlerweile läuft der Innenausbau. Weitere Informationen unter: www.tierheim-berg.de AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Frühling und steigende Temperaturen bringen Zecken mit sich - AOK verzeichnet leichten Rückgang der Bor- reliose-Infektionen im Bodenseekreis Waren Zecken bislang von Frühjahr bis Herbst aktiv, wei- tet sich ihre aktive Phase inzwischen sowohl in Richtung Jahresbeginn als auch in Richtung Jahresende aus. Ursa- che dafür ist die klimatische Erwärmung und die dadurch milden Winter. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die Region Bodensee-Oberschwaben als Risikogebiet aus. Die AOK rät deshalb sich zu schützen. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Zecken. Die häufigsten sind dabei der Gemeine Holzbock und die Auwaldzecke. Sie sind ab Temperaturen von sechs bis acht Grad Celsius aktiv. Durch einen Zeckenstich können Erkrankungen wie Borreliose und FSME entstehen. Vor allem der Gemeine Holzbock ist dafür verantwortlich. „In der Region Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Borreliose-Infektionen in den vergangenen Jahren nur marginal gesunken“, sagt Markus Packmohr, Geschäfts- führer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben. „Für den leichten Rückgang ist ausschließlich der Bodenseekreis verantwortlich.“ Hier waren im Jahr 2018 253 Personen wegen Borreliose in ärztlicher Behand- lung - im Jahr 2022 waren es 232 Infizierte. Im Landkreis Sigmaringen stieg die Anzahl der Erkrankten von 332 auf 343 erkrankten Personen. Im Landkreis Ravensburg hin- gegen blieb die Anzahl an Erkrankten nahezu konstant. Die Veränderung liegt lediglich bei 401 Erkrankten im Jahr 2018 zu 404 im Jahr 2022. Wer von einer Zecke gestochen wurde, hat meist an der Einstichstelle eine juckende Rötung auf der Haut, die ei- nige Tage später wieder verschwindet - eine normale Re- aktion auf einen Zeckenstich. Taucht jedoch einige Tage oder Wochen nach dem Stich eine ringförmige Hautrö- tung mit einem blassen Zentrum auf, kann dies ein An- zeichen auf Borreliose sein. „Der rote Ring wandert dann allmählich nach außen. Tritt eine solche Hautrötung auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden“, erklärt Markus Pack- mohr. Diese Wanderröte zeigt sich allerdings nicht bei allen Infizierten. Deshalb ist es wichtig, auch dann den Arzt aufzusuchen, wenn innerhalb von etwa sechs Wo- chen nach dem Zeckenstich grippeähnliche Beschwer- den wie zum Beispiel Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. Behandelt wird Borreliose in der Regel mit Antibiotika. Damit heilt sie meist komplett aus. Ohne Antibiotikabehandlung ist das Risiko für ei- nen schweren Verlauf erhöht. Dann kann es in der Folge zu einer Neuroborreliose mit Lähmungserscheinungen, Nervenentzündungen oder einer Gehirnhautentzündung kommen. Allerdings lösen nur 0,3 bis 1,4 Prozent der Ze- ckenstiche tatsächlich Symptome aus. Da sich die Borre- lien im Darm der Zecke befinden, werden diese erst nach circa 12 Stunden saugen der Zecke übertragen. Löst ein Zeckenstich FSME aus, können rund ein bis zwei Wochen nach dem Stich grippeähnliche Beschwerden wie Fieber oder Kopfschmerzen auftreten. Auch FSME heilt bei einer Mehrzahl der Betroffenen ohne Folgen aus. Ist aber das zentrale Nervensystem oder das Rückenmark betroffen, kann dies zu bleibenden Schäden führen. An- ders als bei einer Borreliose-Infektion, können bei FSME lediglich die Symptome behandelt werden. Allerdings kann durch eine Impfung gegen FSME-Viren einer Infekti- on vorgebeugt werden. Sie wird vor allem Menschen in Ri- sikogebieten empfohlen, die sich viel im Freien aufhalten. Der wichtigste Schutz vor einer Infektion mit Borreliose oder FSME ist die gänzliche Vermeidung von Zeckensti- chen. „Dabei ist es wichtig, den Körper nach dem Aufent- halt in einem potenziellen Zeckengebiet wie hohem Gras oder Unterholz gründlich abzusuchen“, rät Packmohr. „Auch das Tragen von heller Kleidung, die den ganzen Körper bedeckt ist zu empfehlen. Dadurch können Ze- cken schneller gefunden werden.“ VHS Volkshochschule Weingarten – Außenstelle Baienfurt Radexkursion: Woher kommt unser Trinkwasser in Baienfurt und Baindt? Samstag, 04. Mai 2024 Jeden Tag kommen wir mit unserem Wasser in Berüh- rung, ob wir es trinken oder zum Waschen verwenden. Sind Sie neugierig, wo es herkommt? Dann schwingen Sie sich auf´s Fahrrad und erkunden seine Quellen. Es geht über Kickach entlang der Wasserleitung nach Weißenbronnen. Dort wird Wassermeister Klaus Bielau die Quellfassung zeigen. Über Fuchsenloch geht es zu den Hochbehältern nach Köpfingen und Briach. Kosten: 3€ Anmeldeschluss: Montag, 29.04.2024 - danach ist kein kostenloser Rücktritt mehr möglich. Treffpunkt: 13.00 Uhr am Rathausparkplatz Baienfurt (Dauer: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hinweis: Sollte die Radexkursion aufgrund ungünstiger Witterung am 04.05.2024 nicht stattfinden können, wird diese auf Samstag, 08.06.2024 zur gleichen Uhrzeit verschoben. Anmeldung unter www.vhs-weingarten.de oder im Rat- haus Baienfurt bei Frau Hecht unter Tel.: 0751 4000 28. Kreuzworträtsel Die Buchstaben von 1-8 ergeben das Lösungswort. 71 2R 70 R3 Wabenrätsel Der gesuchte Begriff bezeichnet eine Besichtigungstour per Boot. © Tanja Pohl/DEIKE 742R34R3 Lösung: Hafenrundfahrt N H A e UDf a H RR T F N Werden Sie Pat:in! plan.de Werden Sie Pat:in! Mit einer Patenschaft Mädchenbildung fördern. Helfen Sie Mädchen, sich zu entfalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Warum hat der Luchs Pinsel an den Ohren? Der Luchs trägt an seinen Ohren auffällig lange Haare, sie werden auch als Pinsel bezeichnet. Diese etwa vier Zentimeter langen Büschel sind ein Trick der Natur, denn durch diese kann die Wildkatze noch besser hören: Die feinen Haare leiten nämlich Geräusche ins Ohrinnere weiter. Sie wirken also fast wie Antennen. Deshalb weiß der Luchs schnell, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Eine Maus hört er beispielsweise noch aus 65 Metern Ent- fernung rascheln, außerdem kann er verschiedene Geräusche unterscheiden, die mehrere hun- dert Meter weit weg entstehen. Von allen Landtieren hört der Luchs am besten! Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 74 4/ 3 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Teil 4 passt zum linken Bildteil. Kindergitterrätsel: 1. Krug, 2. und/USA, 3. Dosen, 4. Zirkus/Zwerg, 5. Uhren, 6. Haus, 7. Zeiger, 8. Eselsohr, 9. Sekunde, 10. Uranus, 11. Eber, 12. Grün, 13. Sänger, 14. Eule, 15. Hals 74 4R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Tel. 07502 - 911 31 78 . www.hofladen-vorsee.de Öffnungszeiten (Erlebnisernte, Hofcafe): Do. - Sa. 9 - 18 Uhr, Sonn. und Feiertags 13 - 18 Uhr NEU: unser SB-Hofladen, täglich von 6 bis 22 Uhr Hofladenprodukte - Lebensmittel - Coffee 2 go (nur bargeldlose Bezahlung möglich) 28. April 2024, 10.30 - 17 Uhr fachliche Beratung, eine große Auswahl an Kräuter Tomatenampeln und zahlreiche Gemüsejungpflanzen Blütenmeer an Balkonblumen in Profiqualität Unterhaltungsprogrammmit Musikverein & Ponyreiten Burger, Dinnete, Kaffee&Kuchen (auch zum Mitnehmen) * * * * * Herzliche Einladung zum Kräuterfest! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! 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LKW FAHRER GESUCHT – nähere Infos auf unserer Homepage www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Wir suchen Dich! Das Seegut Zeppelin liegt in inmitten eines natürlichen Landschaftsparks und direkt am Seeufer. In Puncto Nachhaltigkeit, Design und Kulinarik setzen wir Maßstäbe. Ab April sind vielfältige Positionen zu besetzen. Über den QR-Code gelangst Du direkt zu den offenen Stellen. Wir bieten übertarifliche Bezahlung, Prämien, zusätzliche Urlaubstage, Vergünstigungen bei 200 Partnerhotels, Bodensee Card Plus u.v.m. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! bewerbung@seegut-zeppelin.de Seegut Zeppelin | Ziegelstraße 5 | 88048 Friedrichshafen | www.seegut-zeppelin.com HOTEL - RESTAURANT - VERANSTALTUNG ERÖFFNUNG MAI 2024 HOTEL - RESTAURANT - VERANSTALTUNG GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 4. Oktober 2024 Nummer 40 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Weltrekordversuch von Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee – Gemeinsam Gutes tun! Am 12. und 13. Oktober 2024 findet im Sportpalast Bad Waldsee ein besonderes Highlight statt: Daniel Steinhauser wird versuchen, den Guinness World Record für die längste auf ei- nem Indoortrainer gefahrene Strecke zu brechen. Sein Ziel ist es, den bestehenden Rekord von 952,12 Kilometern zu übertreffen – eine unglaubliche Herausforderung! Auf der größ- ten virtuellen Plattform Zwift wird er 24 Stunden ununterbrochen in die Pedale treten, ohne dabei auch nur einen realen Meter zurückzulegen. Doch der sportliche Rekord ist nur ein Teil des Anlasses. Es handelt sich um ein Event für den guten Zweck! Der eigentliche Be- weggrund dieses außergewöhnlichen Events ist der Erhalt des „Bädle“- Therapiebeckens, das ohne dringend notwendige Modernisierungen vor der Schließung steht. Damit wäre es nicht mehr möglich, dort Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen therapeutisch zu betreuen. Ziel des Events ist es, Spenden für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugend- liche des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) Sehen in Baindt zu sammeln. Mit dieser Veranstaltung soll also nicht nur ein Weltrekord aufgestellt werden, sondern auch die Lebensqualität dieser Kinder nachhaltig verbessert werden. Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird dem Projekt zugutekommen, und alle Beteiligten – einschließ- lich des Caterers – arbeiten ehrenamtlich. Der Eintritt zum Event ist frei, lediglich Speisen und Getränke kosten extra. Jeder gespendete Euro wird direkt in die Modernisierung des Therapiebeckens in Baindt investiert. Es wird folgende Programm-Highlights geben: Samstag, 12.10.2024: • Kinderklettern mit drei Klettertrainern • Taekwondo-Vorführung und Kurs • Podiumsdiskussionen • Karatekurs für Kinder mit der Karate-Weltmeisterin Johanna Kneer • Aerial-Yoga-Vorführung und Kurs • Das Soundwerk lädt Kinder ein, verschiedene Instrumente auszuprobieren • Kinder-Disco • Livebands ab 20:00 Uhr (bis 02:00 Uhr) Sonntag, 13.10.2024, ab 09:00 Uhr: • Klassischer Frühschoppen mit musikalischer Begleitung der Stadtkapelle Bad Waldsee • Fußballprofi Nicolas Jann, live auf der Bühne und an der Seite von Daniel Steinhauser auf dem Rad • Auftritt der inklusiven 10-köpfigen Band „Die bunten Hunde“ aus Wangen • Kinderschminken Den vollständigen Veranstaltungskalender finden Sie unter www.daniel-stein- hauser.de/gwr oder über den nebenstehenden QR-Code. Seien Sie dabei, wenn Sport, Spaß und Wohltätigkeit aufeinandertreffen – ge- meinsam können wir Großartiges bewirken! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2024 per E-Mail mit dem voll- ständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@ baindt.de anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n.gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Baustellenbesichtigung am Freitag, den 11. Oktober 2024 um 15:00 Uhr Am Freitag, den 11. Oktober 2024 besteht für interessierte Bürgerin- nen und Bürger die Möglichkeit, die Baustelle in unserer Ortsmit- te zu besichtigen. Treffpunkt ist um 15:00 Uhr bei den Parkplätzen hin- ter der Bushaltestelle. Bürgermeiste- rin Simone Rürup und Ortsbaumeis- ter Florian Roth werden gemeinsam mit Herrn Seng, Planungsbüro 365° freiraum + umwelt über den aktuel- len Stand und die Entwicklungen der Baumaßnahme berichten. Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf zahlrei- che Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Besuch des Regierungspräsidiums sowie des Ministeriums Am Montag, den 23. September 2024 besuchten Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen sowie des Mi- nisteriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unsere Gemeinde, um sich ein Bild der Baumaßnahme in unserer Ortsmitte zu machen. Die Umgestaltung der Ortsmitte profitiert zum großen Teil von der Förderung Städtebaulicher Erneuerung. Dabei stehen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen inner- halb eines Sanierungsgebiets von Kommunen im Fokus. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ in Baindt, beinhaltet die städtebauliche Entwicklung des Fischerareals, des Ortseingangsbereiches (Dorfplatz) sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Aufnahmejahr in die Ortskernsanierung war bereits 2014. Nach anfänglicher Basis- und Planungsarbeit wurde der Kreisverkehr am Ortseingang 2019 in Betrieb genommen und ist nicht mehr wegzudenken. Der Sulzmoosbach im Bereich des Fischerareals ist offengelegt und bietet bereits jetzt deutlich mehr Aufenthalts- qualität. Der Lebensmittelmarkt Feneberg wird gerne angenommen und trägt einen großen Teil zur örtlichen Versorgung der Bevölkerung bei. Außerdem konnte die Fischerstraße im Mai 2023 fertiggestellt werden. Da- rüber hinaus wird im Fischeraral Wohnraum in zentraler Lage geschaffen . von links nach rechts: Herr Weng, Herr Adler (beide Regierungsprä- sidium Tübingen), Herr Schmeißer (Ministerium für Landesentwick- lung und Wohnen Baden-Württemberg), Frau Rürup (Bürgermeiste- rin), Herr Matzek und Frau Bader (Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH) Wenn zum Jahresende dann auch der größte Teil der Erneuerungs- und Sanie- rungsmaßnahme rund um den Dorf- platz fertiggestellt ist, hat Baindt eine zukunftsfähige Ortsmitte mit hervorra- gender Aufenthaltsqualität. Das Land Baden-Württemberg hat unsere Ge- meinde mit der Aufnahme in das Städ- tebauförderprogramm bisher sehr gut unterstützt. So hoffen wir darauf, dass auch unser Aufstockungsantrag Wohl- wollen findet. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Einweihungstermin neu gestalteten Ortsmitte der 30. April 2025 sein wird. Ihre Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch an unseren neuen Gemeinderat! Wir beglückwünschen die neu gewähl- ten Mitglieder unseres Gemeinderats zur erfolgreichen Wahl am 9. Juni 2024 und wünschen viel Erfolg bei der anstehenden Gremienarbeit. Gemeinsam zukunftsorien- tiert zu handeln und innovative Ansätze zu entwickeln, wird entscheidend sein, um die Lebensqualität in unserer Gemeinde nach- haltig zu gestalten . Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Stellenanzeigen KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) 80-100 % • Integrationsfachkraft (Fachkräftekatalog KiTaG §7) mit 30 h Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung bis S 8a /S4 TVöD > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Amtliche Bekanntmachungen Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 10. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Sep- tember 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse be- kannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Baugebiet Lilienstraße: Die Erschließungsarbeiten ha- ben Ende August begonnen. Mit einem Abschluss der Arbeiten wird Ende November gerechnet. - Baustelle Ortsmitte: Der viele Regen brachte den über- gangsweise über ein Rohrsystem umgeleiteten Sulz- moosbach zum Überlaufen, da die Pumpe das Wasser nicht schnell genug abführen konnte. Es wurde eine leistungsfähigere Verrohrung errichtet. Zwischen 16.09. und 18.09. wird in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAPMarkt asphaltiert. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten sind wieder alle Stellplätze am Dorfplatz nutzbar. Ab Ende September bis Mitte Oktober können dann auch die Bushaltestellen für den Betrieb wieder freigegeben werden. Der Niko- lausmarkt wird wegen der Umfänglichkeit der Arbeiten am Bach, der Lieferung der Brücke, die daran anschlie- ßende Pflasterung und der Notwendigkeit, dass Strom und Infrastruktur funktionieren müssen, nicht auf dem Dorfplatz stattfinden. Er wird wie im vergangenen Jahr auf dem unteren Schulhof durchgeführt. - Infoterminal: Im Eingangsbereich des Rathauses ist das Anbringen eines Bildschirms geplant, der als Wer- beplattform für die örtlichen Gewerbetreibenden und Vereine gedacht ist. Die Pilotphase soll zwei bis drei Monate dauern. Das Infoterminal ist für die Gemeinde kostenfrei. Sitzordnung des neuen Gemeinderates Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die zu Beginn der Sitzung durch die Fraktionen gebildete Sitzordnung wird für die Legislaturperiode festgehalten. Sie ergibt sich aus dem in der Sitzung erstellten Sitzplan. Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemein- deratsmitglieder Die Bürgermeisterin verpflichtete die Mitglieder des Ge- meinderates auf folgende Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbeson- dere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Baindt gewis- senhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwoh- nerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Diese Verpflichtung gingen alle Mitglieder des Gemeinderates per Handschlag ein. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Es werden zwei Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt. Als erster stell- vertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Stefan Konzett gewählt. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Gemein- derat Dieter Herrmann gewählt. Benennung der Fraktionsvorsitzenden Die Fraktionen haben folgende Vorsitzende benannt: Herr Jürgen Schad (FVW), Herr Dieter Herrmann (CDU), Herr Michael Spiegel (Grüne) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat beschließt die Satzungsänderung zur Hauptsatzung. Besetzung der Ausschüsse Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und per- sönliche Stellvertreter in den beschließenden Bauausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Jürgen Schad Yvonne Jaudas Stefan Konzett Bernhard Berle Michael Alber Marius Maucher Florian Kränkle Mladen Renic Stefan Müller Johannes Kreutle Michael Spiegel Doris Graf Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und per- sönliche Stellvertreter in den beratenden Sozialausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Yvonne Jaudas Michael Alber Mladen Renic Marius Maucher Volkher Lins Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Ge- meinde Baindt in die Zweckverbände und andere In- stitutionen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemein- deverbands Mittleres Schussental (GMS) werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Michael Spiegel Volkher Lins 2. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Stefan Konzett Michael Alber Stefan Müller Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel 3. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweck- verband Wasserversorgung BaienfurtBaindt werden ge- wählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Jürgen Schad Bernhard Berle Dieter Herrmann Volkher Lins Michael Spiegel Doris Graf 4. Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussen- tal IKGMS Als Vertreter des Interkommunales Gewerbegebiets Mitt- leres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Florian Kränkle Mladen Petar Renic Marius Maucher Jürgen Schad Dieter Herrmann Stefan Müller 5. Musikschule Ravensburg Als Vertreter bei der Mitgliederversammlung der Musik- schule Ravensburg werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Bernhard Berle Yvonne Jaudas Johannes Kreutle - Auftragsvergabe Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Arbeiten Waldspielplatz wird an die Firma Garten- bau Müller, Weingarten mit einer Angebotssumme von 97.121,14 € brutto erteilt. Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breit- bandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Ge- meinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Im Baugebiet Lili- enstraße wird eine gemeindeeigene Breitbandleerrohrstruktur mitverlegt. Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau auf dem Flst. 573/2 wird vorbehaltlich der Unterzeichnung der Baulasten mit gegenseitigem Anbaubaurecht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilien- hauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baien- furter Str. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung wird erteilt. Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbe- treuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2024/2025 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozi- alausschuss vor. 3. Maßnahmen zur Unterstützung von Tagesmüttern und der Großtagespflege arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 4. Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung des Fach- kräftemangels arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Anfragen und Verschiedenes - Thumbstraße: Das Gremium erkundigte sich nach den erneuten Asphaltarbeiten Anfang August in der Thumbstraße. Die Gemeinde hatte Beanstandungen, diese wurden von Seiten der Firma behoben. - Verpflegung Schule: Das Gremium fragte nach dem Sachstand bzgl. der Preiserhöhungen für das Essen im Kindergartenbereich. Dies wird in der nächsten Gemein- deratssitzung thematisiert. Im September werden die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen. - Bundesstraße 30: Es kam die Frage auf, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h nicht für den gesamten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Die Verkehrsbehörde hält die jetzige Beschränkung für aus- reichend. - Storchennest: Es wurde über ein abgebautes Storchen- nest im Voken berichtet. Es handelt sich hierbei um Pri- vatbesitz, die Gemeinde ist nicht zuständig. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Donnerstag, 03. Oktober 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Samstag, 05. Oktober und Sonntag, 06. Oktober 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Oktober 2024 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 4 35 13 Sonntag, 06. Oktober 2024 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren unseren Jubilaren Am 05. September feierten Ingelore und Helmut Lang ihre Diamantene Hochzeit und somit 50 gemeinsame Ehejahre. Herr Heinz Hermann Kapitzke feierte am 11. September seinen 95. Geburtstag. Auch Herr Gernot Seibt hatte am 17. September einen besonderen Ge- burtstag zu feiern, ebenso wie Frau Luise Hobe am 26. September, beide wurden 85 Jahre alt. Darüber hinaus wurde Frau Brigitte Forderer am 26. Septem- ber 80 Jahre alt. Die Gemeinde Baindt wünscht Ihren Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Wenn gewünscht, wurde den Jubilaren ein Besuch abgestattet und ein Präsent der Gemeinde überreicht. Gemeindeverwaltung Baindt Veranstaltungen Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 11.10. Baustellenbesichtigung Dorfplatz 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirche Kath. Kirchengemeinde Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS November 02.11. Herbstübung Feuerwehr 08.11. Impulse Vesper BSS 09.+10.11. Firmung Kath. Kirche Baienfurt 12.11. Gemeinderatssitzung Rathaus Nachbarschaftshilfe Nachbarschaftshilfe Lohnt sich das sagt der Kopf, es tut so gut sagt der Bauch. Sehen Sie bitte nicht die Probleme, sondern sind Teil der Lösung. Die Nachbarschaftshilfe Baindt benötigt Men- schen die sich in unserer Gemeinde einbringen. Für Ihre Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe erhalten Sie: Einen Austausch mit Menschen der Gemeinde Wertschät- zung und Anerkennung der Person die Sie besuchen und deren Angehörigen Einblicke in die Lebensgestaltung anderer Menschen Einblick wie es ist älter zu sein eine Pauschale für Ihre Tätigkeit im Rahmen des Übungs- leiterfreibetrages Interessante Workshops und Vorträge Was Sie dafür tun: 1- bis 2-mal in der Woche für 1-2 Stunden sich auf einen anderen Menschen einlassen, IHM zu hören, IHM was er- zählen. Ihm Ihr wertvollstes Schenken IHRE ZEIT. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail Petra Maucher 07502/621098 pemau96@web.de Bücherei Liebe Leserinnen und Leser Die Gemeindebücherei bleibt am Freitag, 4. Oktober 2024 geschlossen. Ab Montag, 7. Oktober gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 12.10.2024 Die Aktion „Das Hospizlicht – Sterben ist eine Zeit des Le- bens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 12.10.2024 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hos- pizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Palliativar- beitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren An- und Zugehörige in ihrer verbleibenden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so- wie deren Zugehörigen, die sich zu Hause, in Kranken- häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge- sellschaft zählen können. Deswegen freuen wir uns, wenn in möglichst vielen Fens- tern am Abend des 12.10.2024 ein „Hospizlicht“ brennt. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stellen: - Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten - Wochenmarkt Weingarten am 09.10.2024 - Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz- begleiter*innen erhältlich. Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Stiftung St. Franziskus Grillfest auf der neuen Terrasse Am Mittwoch, den 4. September fand in der Seligen Irmgard ein Grillfest für die Bewohner des 1. OG statt. Gerade eine Woche zuvor wurde die neue, vergrößerte Tereasse fertig gestellt. Wir freuten uns sehr über die vielen Angehörigen, die mit ihren Bewohnern bei herrlichem Wetter kulinarisch vom Grill, mit Fleisch und Würsten und frischen Salaten verwöhnt wurden. Musika- lisch wurden wir von Herrn Rudi Kränzler am Keyboard unterhalten. Es herrschte eine ausgelassene Stimmung und es wurde gesungen und getanzt. Gegen 20 Uhr gin- gen die letzten Bewohner nach oben auf ihren Wohnbe- reich. Es war ein gelungenes Fest. Gleich einen Tag später, am 5. September konnten die Be- wohner vom 2. OG mit ihren Angehörigen, ebenfalls ein schönes Grillfest feiern. Eine kleine Abordnung von 8 Perso- nen des Musikverein Baindt un- terhielt uns an diesem Tage musikalisch. Der Wettergott hatte ein Einsehen mit uns, denn als gegen 19.30 Uhr alle Bewohner auf ihrem Wohnbe- reich waren und die Reste des Festes aufgeräumt waren, be- gann es in Strömen zu regnen. Auch an diesem Tag, war es ein gelungenes Fest. Hervorheben möchten wir noch, dass alle den leckeren Kartoffelsalat von Frau Doris Sonntag lobten. Ein herzliches Danke- schön. Ebenfalls ein herzliches Dankeschön an den Mu- sikverein Baindt, Herrn Rudi Kränzler und allen, die zu diesen gelungenen Grilltagen beigetragen haben. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Patrozinium 2024 – Veränderung als Chance Das diesjährige Patrozinium der Seligen Irmgard stand ganz im Zeichen des Themas „Veränderung“. Bei strah- lendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen fanden sich zahlreiche Gäste ein, um gemeinsam diesen besonderen Tag zu feiern. Auch in diesem Jahr hielt Herr Pfarrer Staudacher die Pre- digt und widmete sich dabei ausführlich dem Leben der Seligen Irmgard. Er ließ ihre Geschichte lebendig werden und zeigte auf, wie Irmgard immer wieder mit tiefgreifen- den Veränderungen in ihrem Leben umging – und dabei dennoch eine Quelle der Kraft und Inspiration für andere blieb. Ein besonderer Dank gilt dem Baindter Kirchenchor unter der Leitung von Reiner Strobel, der die Feierlichkei- ten musikalisch bereicherte. Einrichtungsleiter Johannes Linse griff in seiner Rede das Thema „Veränderung“ auf und betonte, wie wichtig es ist, Wandel nicht als Bedrohung, sondern als Chance zu verstehen. Er erinnerte daran, dass Veränderungen, so herausfordernd sie auch sein mögen, häufig neue Wege eröffnen und uns die Möglichkeit geben, zu wachsen und uns weiterzuentwickeln. Sein Dank galt den vielen Helfe- rinnen und Helfern, die das Patrozinium zu einem gelun- genen Fest machten. Volkher Lins, 1. Vorstand des Fördervereins der Seligen Irmgard und ein Vorbild für ehrenamtliches Engagement, bedankte sich ebenfalls bei allen Beteiligten für ihre tat- kräftige Unterstützung. Haben auch Sie Interesse, sich ehrenamtlich zu engagie- ren? Rufen Sie uns gerne an unter Tel. 07502 9408 50 – werden Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft. Im Anschluss an den Gottesdienst und die Ansprachen fand auf der neu gestalteten Terrasse ein Sektempfang statt. Die Gäste genossen bei herrlichem Wetter leckere Häppchen und die Gelegenheit zum Austausch. Dabei bot sich auch die Möglichkeit, die frisch renovierte Fassade des Hauses zu bewundern. Auch in diesem Jahr zeigte sich wieder, wie wichtig Ge- meinschaft und Zusammenhalt sind – Werte, die uns die Selige Irmgard vorgelebt hat und die wir heute in unse- rem Haus weitertragen. Altenzentrum Selige Irmgard Johannes Linse, Einrichtungsleitung Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Oktober – 13. Oktober 2024 Gedanken zur Woche: Die besten und schönsten Dinge der Welt können wir nicht sehen, ja nicht einmal berühren. Wir müssen sie mit dem Herzen fühlen. Helen Keller Samstag, 05. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis - Erntedank 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Frida Rapp, Noah Himpel, Pia Kreutle, Anna Renner, Emil Schützbach, Max Schützbach, († Maria Ungemach, Johannes Merk, Familie Schimanowski, Johann Germann, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Klara Merk) Dienstag, 08. Oktober 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier- Erntedank († Erna und Franz Kränkle, Maria Bentele geb. Hartmann, Gebhard und Klara Sonntag, Eli- sabeth Davis, Baltasar, Maria und Werner Wanner, Pia und Georg Späth, Hans Humm- ler, Hedwig Kuch) Donnerstag, 10. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Freitag, 11. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Probe für die Firmung am Samstag. Der Rosenkranz entfällt ausnahmsweise. Der Gottesdienst beginnt eine halbe Stunde später 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 12. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Firmung der Schüler aus dem SB- BZ-Sehen Baindt mit Pfarrer Staudacher in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herz- lich eingeladen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sonntag, 13. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis – Heilig Leiber Fest 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Chor Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Fran- ziska Joachim, Dominik Klein, Sophia Röß- ner, Johanna Rößner, Lenny Sonntag, Anton Strehle († Leokadia und Josef Malsam mit Angehöri- gen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Hans Späth, Maria und Georg Konzett) Anschließend Stehempfang vor der Kirche mit Kuchen, Snack und Getränken (Jugend- chor) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Kirchweihfest 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Phileas 17.00 Uhr Binningen – Erntedank - Andacht Firmung 2024 in Baindt Am Samstag, den 12. September firmt Pfarrer Stauda- cher im Auftrag von Diözesanadminstrator Dr. Clemes Stroppel sechs Schüler aus dem SBBZ – Sehen in Baindt. Gefirmt werden: Fabio, Felix, Jonathan, Paul und Selina. Die Kirchengemeinde gratuliert zu diesem Fest den Neu- gefirmten und ihren Familien ganz herzlich. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen. Heilig-Leiber-Fest 2024 Der Kirchenchor bereichert den Festgottesdienst zum Heilig-Leiber-Fest 2024 mit „Neuen Liedern“. Im Anschluss bietet der Jugendchor Kuchen, Snacks und Getränke an und lädt zu einem Stehempfang ein. Gemeinsam wollen wir den Gottesdienst im Miteinander ausklingen lassen. Herzliche Einladung. Feiern Sie mit uns! Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt entdecken und erleben Sie die Land- frauenvereinigung des KDFB e.V. Ausstellung und Präsentation Die Landfrauenvereinigung engagiert sich schon seit über 100 Jahren im KDFB für Frauen im ländlichen Raum. Besuchen Sie unsere Präsentation und lernen Sie uns und unsere Themen bei Kaffee und Kuchen kennen! Wir informieren Sie über interessante Themen: Gemeindezentrum St. Martin, Kirchplatz 3-4, 88400 Biberach Termin: Freitag, 25. Oktober 2024, 14 bis 18 Uhr Veranstalter: Landfrauenvereinigung des KDFB e.V. Kosten: Keine Teilnahmekosten Anmeldung: bei Agathe Locher Tel. 41502 oder oder per mail an: landfrauenvereinigung@blh.drs.de bis zum 21.10. Mittwoch, 16.10.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Mittwoch, 16.10.2024 19.00 Uhr Vortrag Im kath. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Bienen König, Michael Ondrejcik aus Baienfurt, lädt zusammen mit dem Frauenbund Baienfurt ein zu Einem kurzen Film über das Leben der Bienen als Input und im Gespräch versucht H. Ondrejcik verschiedene Fragen zu beantworten. Ergänzt mit verschiedenen Er- lebnissen und Erfahrungen mit den Bienen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 11. Oktober 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt »„Zwingli – Der Reformator“ punk- tet mit Glaubwürdigkeit und er- zählt von den Schwierigkeiten je- der Reformation oder Revolution. Absolut sehenswert!« Deutschlandfunk »Ein großes Historiendrama.« Luzerner Zeitung Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film- Abend in der Ev. Kirche in Bai- enfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchenge- meinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Ingrid Koch mit „Mi frôgt jô koiner“ Ingrid Koch möchte mit Ausschnitten aus ihrem neu- en Buch keineswegs den Eindruck erwecken, dass die Welt in Ordnung wäre, wenn man nur auf sie hören würde. „Mi frogt jo koiner“ nutzt sie lediglich als Mittel, um ihre eigene „Siebegscheidheit“ selbstironisch zu kommentieren. In Schwäbisch gereimten Geschichten betrachtet sie Gesehenes, Gehörtes, Erlebtes sowie Menschliches und Menschelndes und bringt uns damit sicher mindestens zum Schmunzeln. Wir laden herzlich ein zu diesem Vortrag, interessanten Gesprächen mit anderen Frauen und unserem reich- haltigen, leckeren Frühstücksbuffet. Freitag, 18.10.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 14.10.2024 bei Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Samstag, 05. Oktober 13.00 – 14.00 Uhr Baienfurt Abgabe von Erntedankga- ben an der Ev. Kirche Sonntag, 06. Oktober Erntedank Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Begrü- ßung der Konfi-3-Kinder & Kirchenchor (Pfr. Schöberl) Montag, 07. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 09. Oktober 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 11. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino Ev. Kirche à Zwingli – der Reformator) Näheres unter Ökumene Sonntag, 13. Oktober Keine Kinderkirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit unseren Kindergärten (Pfr. Schöberl) Kinderkirche Am 06. und am 13. Oktober findet keine Kinderkirche statt. Wir laden alle Kinder herzlich zu den Familiengottesdiens- ten um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche in Baienfurt ein. Gedanken zum Wochenspruch: Erwartungsvolle Augen – wer kennt sie nicht von eigenen Haustieren – doch nicht nur von denen. Wer so wartet, ist ganz aus- gerichtet auf das, was erwar- tet wird. Wie groß ist da die Freude, wenn sich diese Spannung endlich auflöst, und das Geschöpf bekommt, was es wirk- lich zum Leben braucht. Ich frage mich, ob die Stimmung bei so Vielen im Land so angespannt ist, obwohl ihr Bauch voll ist, weil sie sich nach einer anderen Nahrung sehnen, ohne es zu wissen. Der Psalmbeter erwartet weder von einem Politiker noch von einer Führungs-persönlichkeit Hilfe, sondern von Gott, mit dem er im Gespräch ist. Augustinus hat es mal so auf den Punkt gebracht: „Mein Herz ist unruhig, bis es Ruhe findet in dir, o Herr.“ Gottes Segen für diese Entdeckung! – Ihr Pfarrer M. Schöberl Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Pfarrbüro geschlossen Vom 17.10. – 28.10. ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bit- ten um Beachtung. Vielen Dank Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Frauenkreis am MITTWOCH, den 7. 10. 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. 500 Jah- re evangelisches Gesangbuch – eine Erfolgsgeschichte Beate Stein wird mit uns über die Frauen im Evangeli- schen Gesangbuch sprechen. Das wird sicher ein inter- essanter Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So kreativ kann Schmuck gestaltet werden Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Turnen Sportverein Übungsangebot Abteilung Turnen Mit dem Ende der Sommerferien hat bei uns das neue Sportjahr begonnen und wir bieten euch folgendes Übungsangebot an. Sportbegeisterte und Interessierte dürfen sehr gerne bei uns in der Sporthalle vorbeischau- en. Weitere Informationen erhalten sie unter www.sv- baindt.de. Pampersflitzer (ab 1 Jahr mit Eltern) Mittwoch - 16-17 Uhr ÜL: Nathalie Rinczi Eltern-Kind-Turnen (2-/3-jährige mit Eltern) Dienstag – 15:30-16:30 Uhr ÜL: Steffi Remy Turnzwerge (4-/5-jährige ohne Eltern) Freitag – 14-15 Uhr ÜL: Khim Borns, Andreas Butzenlechner, Angelika Federau Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Speedys (Grundschüler) Freitag – 15-16 Uhr ÜL: Nadja Becher Sportys (Klasse 5 bis 7) Freitag – 16-17 Uhr ÜL: Inken Lottermoser, Nina Assanti Athletik-/Fitnesstraining (ab 16 Jahre) Montag – 20:30-22 Uhr ÜL: Christian Staud Fun & Fit (ab 30 Jahre, gemischt) Dienstag – 18:30-20 Uhr ÜL: Karin Halder Frauensport (ab 40 Jahre, Frauen) Montag – 19:15-20:15 Uhr ÜL: Nina Assanti Jedermann-Sport (Männer) Mittwoch – 20-21:30 Uhr ÜL: Heiner Kern Zumba Donnerstag – 17:30-18:30 Uhr ÜL: Angela Tanner Frauenfußball SGM Fronreute-Baindt : TSV Schlachers 3:2 Eswas unglücklich starteten unsere Frau- en gegen den TSV Schlachters in das Spiel, denn bereits in der zweiten Minute konnte der Gast per Strafstoß in Führung gehen. Durch zwei Tore von Lynn Veser und Frederike Tholl konnte die SGM das Spiel zunächst drehen, doch noch vor der Pau- se glich Schlachters wieder aus. In der 66. Minute war es dann Jule Trotzki, die zum viel umjubelten Siegtor traf. Es spielten: Lena Zillner (T), Anna-Lena Eibler, Scarlett Pogrzeba, Nicole Kühny, Frederike Tholl, Fabienne Mül- ler, Christina Rimmele, Martha Stöhr, Lynn Veser, Hanna Steidle, Tracy Lehmann, Jule Trotzki, Leonie Rist, Rebecca Butsch, Mariella Pedrazzoli Vorschau: am kommenden Sonntag 6.10.24, 10:30 Uhr treten die Frauen der SGM beim SV Achberg an. SVB geht in Mochenwangen unter SV Mochenwangen - SV Baindt 5:1 (2:0) Sieben Tage nach dem ersten Baindter Saisonsieg gegen den FC Scheidegg, gastierte Weilands Mannschaft am Sonntagnachmittag im benachbarten Mochenwangen. Der SVM rangierte vor der Partie mit einem Spiel und einem Punkt mehr auf dem elften Tabellenplatz, wobei wie immer in den vergangenen Jahren ein umkämpftes Match zwischen den beiden Teams zu erwarten war. Den Kampf anzunehmen, schien in der ersten Halbzeit aber nur der Gastgeber aus Mochenwangen: die Baind- ter Mannschaft wirkte schläfrig in ihrem Positions-und Ballbesitzspiel und verlor nahezu jeden Zweikampf in entscheidenden Räumen. Fast schon folgerichtig ging der SVM nach zehn Minuten in Führung, als Spieß begüns- tigt von einem misslungenen Baindter Klärungsversuch aus halbrechter Position zum 1:0 einschieben konnte (11.). Der frühe Rückstand brachte zumindest das Baindter Offensivspiel langsam in Gang, wobei Fink, Fischer und Dischl aussichtsreiche Chancen ausließen. Die Baindter Hintermannschaft zeigte sich jedoch weiterhin viel zu fehleranfällig: Einen simplen Befreiungsschlag von Jar- ju, erlief Spieß ohne größere Probleme, umkurvte Walser und schob zum 2:0 ein (22.). Auch in der Folge blieb der SVB offensiv zwar nicht ungefährlich, traf jedoch oft die falschen Entscheidungen und verpasste so einen mög- lichen Anschlusstreffer. Neben dem SVB erwischte auch Schiedsrichter Mildenberger keinen guten Tag, welcher Caltabianos Sturz auf den Ball einen halben Meter außer- halb des Spielfeldes fälschlicherweise als Handelfmeter interpretierte. Der bekannte Spruch aus dem Basketball „ball don‘t lie“ (zu deutsch: Der Ball lügt nie) traf diesmal aber auch im Fußball zu, da Spieß den unberechtigten Handelfmeter im Wegrutschen mit dem Standbein über das Tor bugsierte (40.). Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit war der SVB zu- nächst vermehrt in der Defensive beschäftigt, wobei Brugger und wenig später L.Walser mit Klärungsaktio- nen auf der Torlinie die Vorentscheidung verhinderten. So blieb die Baindter Mannschaft zunächst im Spiel und vergab einige Minuten später die große Chance auf den Anschlusstreffer: nach einem schönen Angriff über links, tauchte Lang plötzlich freistehend vor seinem ehemali- gen Teamkollegen Hagel im Strafraum auf, scheiterte aus kurzer Distanz jedoch an diesem. Der Landesliga-Abstei- ger wurde zunehmend drückender, nahm sich dann aber selbst aus dem Spiel: Thoma zog sein zweites taktisches Foul und verließ mit der Ampelkarte den Platz (69.). Spieß, nach erneutem langen Ball (78.) und direktem Eckstoß (90+1.), und Oancea, mit einem platzierten Abschluss von halbrechts (86.), nutzten die Mochenwangener Überzahl eiskalt aus und schraubten das Ergebnis auf 5:1; Fink gelang nach tollem Solo von Camara lediglich noch der zwischenzeitliche Ehrentreffer (90.). Der SVB ließ am Sonntagmittag in vielen Phasen des Spiels die nötigen Grundtugenden wie Zweikampfhär- te und Laufbereitschaft vermissen und verliert dadurch auch in der Höhe verdient mit 1:5 gegen den Nachbarn aus Mochenwangen. Die Chance ein anderes Auftreten an den Tag zu legen, bietet sich bereits am kommenden Donnerstag im Duell der beiden abgeschossenen Teams des Wochenendes gegen den SV Weingarten (1:7 gegen den SV Kressbronn). SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (46. Lukas Walser), Lukas Zweifel, Philipp Tho- ma, Jan Fischer (75. Baba Camara), Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl, Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Marc Mildenberger (Friedrichshafen) Tore: 1:0 Andreas Spieß (11.), 2:0 Andreas Spieß (22.), 3:0 Andreas Spieß (78.), 4:0 Gabriel Oancea (86.), 4:1 Tobias Fink (90.), 5:1 Andreas Spieß (90.+1) Gelb-Rot: Philipp Thoma (69./SV Baindt) Besondere Vorkommnisse: Andreas Spieß (SV Mochen- wangen) verschießt Handelfmeter(40.) Vorschau: Sonntag 06.10 13.15 Uhr: SV Kressbronn II - SV Baindt 15.00 Uhr: SV Kressbronn - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnen B-Juniorinnen FC Blau-Weiß Bellamont : SV Baindt 3:1 Nach zahlreichen Ausfällen fuhren wir mit einer stark de- zimierten Mannschaft und zwei recht jungen Spielerinnen auf der Bank, zum Auswärtsspiel nach Bellamont. Die ers- te Halbzeit fanden wir nicht richtig ins Spiel und obwohl wir tapfer kämpften, war der Gegner immer einen Schritt vor uns am Ball. So mussten wir in der ersten Halbzeit drei durchaus vermeidbare Tore hinnehmen. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 In der Pause analysierten wir die Fehler und so kamen wir in der zweiten Halbzeit deutlich besser ins Spiel und drücken nun auf das erste Tor. Wir waren jetzt sehr häufig in der gegnerische Hälfte, erarbeiteten uns einige Chan- cen durch Lea, Lena-Marie, Victoria und Sarah, aber lei- der noch nicht zwingend genug vor dem Tor, um die gute gegnerische Abwehr oder die Torfrau zu überwinden. Kurz vor Schluss war es dann endlich soweit und Lena-Marie gelang das verdiente erste Saisontor. Auch wenn wir in Summe das Spiel verloren, die zweite Halbzeit ging an uns und auf dieser Leistung können wir jetzt aufbauen, um künftig wieder zu siegen. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pog- rzeba, Philina Ziegler, Sarah, Schmid, Carla Schmidt, An- nemarie Hoffmann, Sophie Heilmeier, Amelie Gessler, Victoria Wertmann, Maylin Kretzer, Lena-Marie Alber, Lea Busam C-Juniorinnen SV Immenried : SGM Baindt-Fronreute 1:7 Im Nachholspiel gegen den SV Immenried hatten wir kei- nerlei Probleme und unsere Juniorinnen konnten nach Belieben kombinieren. Tore von Maylin Kretzer (2), Lena Pfleghar (3), Melina Leyh (2) sicherten einen ungefährdeten Sieg. D-Juniorinnen FV Bad Waldsee : SGM Baindt-Fronreute 0:11 Bei regnerischem Wetter fuhren wir trotzdem gut gelaunt zum Spiel nach Bad Waldsee und zeigten von Beginn an eine überlegene Leistung. Da die Gegnerinnen jedoch gut verteidigten dauerte es bis zur 10. Minute bis Lena das ers- te Tor erzielen konnte..Noch in der ersten Halbzeit, legten Greta (2) und Lea zum 4:0 Pausenstand nach. In der zweiten Hälfte, die kurz nach Wiederanpfiff we- gen Starkregens nochmal unterbrochen werden musste, legten die Mädels dann richtig los und trafen durch Tore von Lea (3), Lena, Greta, Hanna, Jule (2) zum zweistelli- gen Endstand. E-Juniorinnen SV Immenried : SGM Baindt-Fronreute 2:9 Freitagabend, Zeit für schöne Spiele unserer E-Juniorin- nen. Bereits nach vier Minuten traf Pia zum ersten mal bevor Hanna mit einem lupenreinen Hattrick den 4:0 Halbzeitstand herstellte. Nach zwei Gegentoren, war es nach der Pause abermals Pia, die den Torreigen auf un- serer Seite eröffnete und gleich zwei nachlegte. Ebenso trafen Daniela und Frieda, die damit den souveränen Sieg unserer jüngsten Mädels sicherstellten. Jungs-Team holt den ersten Punkt SV Baindt – TTC-74 Tettnang 5:5 Im zweiten Spiel unserer Jungs in der Be- zirksklasse konnte der erste Punkt ergat- tert werden. Die Doppel waren mit zwei Niederlagen leider nicht der erhoffte Start in das Match. Doch Jona und Fabian konnten mit zwei starken Siegen wieder zum 2:2 ausgleichen. Valentin spiel- te zu fehleranfällig und musste seine erste Partie abge- ben. Felix kam nach zwei schwächeren Sätzen besser in die Partie, gewann den 3. Satz und hätte sicherlich auch im 5. Satz gute Chancen gehabt, verlor jedoch bereits im 4. Satz knapp mit 9:11. Abermals Jona und Fabian, die an diesem Tag beide taktisch hervorragend spielten, konnten mit zwei weiteren überzeugenden Siegen zum 4:4 ausgleichen. Felix stand in seinem zweiten Einzel auf verlorenem Posten und musste sich mit 0:3 geschlagen geben. So musste das letzte Einzel von Valentin über Unentschieden oder Niederlage entscheiden. In einem ausgesprochen spannenden Spiel konnte Valentin im 4. Satz einen Matchball gegen sich abwehren, um im 5. Satz dann mit 11:9 zu gewinnen. Nach diesem Krimi standen das 5:5 Unentschieden und der verdiente Punktgewinn fest. Herren 1 mit perfektem Saisonstart SV Baindt – SV Weiler 9:1 Den 3. Sieg im 3. Spiel konnten die Herren 1 am vergan- genen Samstag bejubeln. Auch ohne den verhinderten Philipp Schwarz wurde ein überraschend deutlicher Sieg gegen den Aufsteiger aus Weiler eingefahren. Knackpunkt war die mentale Stärke der Baindter, die alle 5-Satz-Spiele für sich entscheiden konnten. Bereits in den Doppeln, die allesamt mit 3:2 gewonnen werden konnten, wurde der Grundstein für den Heimsieg gelegt. Besonders hervorzuheben ist die Leistung unseres 3er-Doppels mit Wolfgang Assfalg und Ersatzmann Oli- ver Rückert, die noch nie zusammen gespielt haben, mit Außenseiterchancen in das Match gingen und es schaff- ten, als Sieger die Platte zu verlassen. In den Einzeln hatte Marcel Brückner bei seinem 3:0 kei- ne Schwierigkeiten und Tobias Nowak, der ins vordere Paarkreuz aufrücken musste, konnte gegen die Nummer 1 der Gegner einen umkämpften 3:2 Erfolg feiern. Wolf- gang schaffte es, sich nach verlorenem ersten Satz und 5:9 Rückstand im zweiten Satz zu sammeln und neu zu konzentrieren. Damit gelang ihm die Wende und er konnte am Ende sehr überzeugend mit 3:1 gewinnen. Gesundheit- lich angeschlagen spielte Nico Scheffold kräftesparend nah am Tisch und schaffte es besser als zuletzt, eigene Fehler zu vermeiden und mit viel Rotation zu spielen. Das Ergebnis war ein glatter 3:0 Erfolg, der ihm neues Selbst- vertrauen geben sollte. Im hinteren Paarkreuz spielte Roman Buck gegen den starken Simon Kleinhans her- vorragendes Tischtennis, es gab lange und intensive Ball- wechsel und in der Verlängerung des 5. Satzes konnte die Spannung kaum höher sein. Mit 14:12 setzte sich Roman am Ende eines tollen Spiels durch. Unser Ersatzmann Oli- ver hätte beinahe für die größte Überraschung gesorgt, er führte in allen Sätzen gegen seinen 300 Punkte bes- ser eingestuften Gegner, doch zum Satzende hin fehlte ihm die Kaltschnäuzigkeit, den Satz zu zumachen. Seine Niederlage bedeutete den Ehrenpunkt für Weiler, da im Anschluss Marcel mit seinem zweiten Sieg die Partie mit 9:1 für uns entschied. Im nächsten Heimspiel am 12.10. um 18 Uhr gegen die ebenfalls verlustpunktfreie TSG Leutkirch kommt es zum Spitzenspiel der Landesklasse. Über zahlreiche Zuschauer und Unterstützung der Fans freut sich die erste Herren- mannschaft sehr! TC Baindt e.V. Abschuss-Bändelesturnier kommenden Sonntag Es „herbstelet“, die Tennis-Freiluftsaison geht dem Ende zu. Daher laden wir euch am Sonntag, den 6. Oktober 2024 um 13 Uhr recht herzlich zum Bändelesturnier ein. Bunt ge- mischt wollen wir ein paar Doppel spielen und danach den Tag mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim ausklingen lassen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Alle Spieler*innen jeden Alters und jeder Spielstärke sind eingeladen. Anmeldeschluss ist Samstag, 5. Oktober um 16 Uhr. Eine Anmeldeliste hängt am Vereinsheim aus. Auf rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. Barbara Blattner Breitensportwartin Narrenzunft Raspler e.V. Bonjour Strasbourg – Raspler Aus- flug 2024 Der diesjährige Raspler- Ausflug führte uns zuerst inmitten des Nord- schwarzwaldes. Im idyllischen Städt- chen Alpirsbach hieß es KOMMEN. BLEIBEN. GENIESSEN. Wie schön es doch ist, wenn die Besichtigung der Klos- terbrauerei durch einen Baindter geleitet wird. Herzlichen Dank an Berthold Bader für die spannende Vermittlung von Informationen rund ums Bierbrauen. Nachdem der Wissensdurst fürs erste gedeckt war, ging es zur kulinarischen Verköstigung in den Brauerrei-Gast- hof „Löwen-Post“, bevor wir das letzte Teilstück der An- fahrt in Angriff zu nahmen. Und weil wir Raspler wie Engel reisen, war es nicht ver- wunderlich, dass die ersten Sonnenbrillen gezückt wur- den, ehe wir an Bord eines Ausflugschiffes über die his- torischen Schätze und das Kulturerbe der europäischen Hauptstadt informiert wurden. Klar, dass diese erneute Informationsflut verdaut werden muss. Grund dessen führte unser Weg in ein elsässisches Brasserie-Restaurant, nur einen Steinwurf der Kathedra- le entfernt. Die einen tauchten danach ins Strassburger Nachtleben ein und die anderen fuhren nach einem an- strengenden Tag zurück ins Hotel, um spätestens nach dem ein oder anderen Absacker ebenfalls einzutauchen, allerdings ins Kopfkissen. Ab 7 Uhr gab es am Sonntag Frühstück und um 10 Uhr ein Wissensupdate in Form einer Stadtrundfahrt für unsere teils noch müden Köpfchen. Wie war das noch gleich mit Europarat, Europaparlament und Europäischen Gerichts- hof für Menschenrechte... Definitiv spannend was wir alles über die Geschichte rund um Strassburg erfahren durften. Nach dem Gruppenbild vor dem Münster und einem letzten Flammkuchen, ging es rasant zur Sommerrodel- bahn nach Gutach! Mit knapp über 40km/h sausten die schnellsten Raspler durch die 1150m lange Bahn. Gesund und vollzählig erreichten wir, nach zwei span- nenden und lustigen Tagen unser geliebtes Baindt. Unser Zunftmeister Role bedankte sich bei über 50 Rasplern für einen Mega-Ausflug, sowie bei unserem Günter für die tolle Reiseleitung und bei unserem Busfahrer Mathias für eine unfallfreie Reise. Sicherlich ein sehr schöner Ausflug und man darf ge- spannt sein, wohin es 2026 geht, wenn es mit einem RAS- PLER – RATSCH RATSCH wieder heißt: Einsteigen zum Rasplerausflug !!! Euer Zunftrat Gruppenbild in Alpirsbach Vor dem Strassburger Münster Raspler on Tour Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Der Herbst ist da..... Am Dienstag, 08.10.2024 treffen wir uns um 19.30 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt. Frau Elisabeth Eble wird mit uns Kürbisse verzieren, mit allerlei herbstlichen Materialien. Wer Kür- bisse, Hortensienblüten, Lampionblüten, etc. im Garten hat, kann diese sehr gerne mitbringen, wir freuen uns über vielerlei Dekomaterial. (Bitte Heißklebepistole und Zwickschere mitbringen) Im Anschluss Besprechung der Oberschwabenschau. Die Landfrauen Baindt werden am Donnerstag, 17. Oktober Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 wieder die Besucher am Stand im Grünen Pfad mit aller- lei Köstlichkeiten verwöhnen. Dazu benötigen wir wieder Kuchenspenden und natürlich viele fleißige Hände. Herzliche Einladung, wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Vorschau: Oberschwabenschau vom 16.-20.10.2024 Dienstag, 05.11.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal. Fach- vortrag: Darm gut - alles gut, Referentin: Bettina Schmidt. Dienstag, 03.12.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Ein- stimmung in den Advent Schützengilde Baindt Erster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 24.09.2024 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren ersten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gästen aus Vogt (2. Mannschaft) mit 1359:1421. Wertung Baindt: P. Pfau: 374 H. Schmidt: 335 A. Sill: 326 S. Schnez: 324 Wertung Vogt 2: C. Sonntag: 367 H. Hügle: 362 L. Baumann: 351 U. Flamm: 341 Baden-Württembergischer Blasrohr-Meister kommt aus Baindt Werner Weißenberg erreichte bei der Baden-Württem- bergischen Meisterschaft 2024 in der Disziplin Blasrohr SH1/AB1 den Meistertitel. Mit einer Ringzahl von 539 Ringen (von 600 möglichen) stellte er außerdem einen neuen Landesrekord in seiner Klasse auf. Herzlichen Glückwunsch zu dieser sportlichen Leistung! Einladung zur Siegerehrung Ortsmeisterschaft Die Schützengilde Baindt lädt zur Siegerehrung und Preis- verleihung der Ortsmeisterschaft 2024 am 26.10.24 um 19 Uhr im Schützenhaus ein. Die Vorstandschaft freut sich auf rege Teilnahme und einen geselligen Abend. Volleyball LJ Baindt Blitzturnier und Volleyballhütte Zum ersten Blitzturnier in Oberteuringen trat die VLJ Baindt 1 am Dienstag, den 24.09.24 zwar nicht in kompletter Vollbe- setzung an, konnte aber dennoch eini- ge neue Spielzüge ausprobieren. Ob Libero oder Läufer, schnelles Zuspiel oder Monsterblöcke – es war einiges geboten an diesem Dienstagabend. Im Finale putzten die Baindter die Gastgeber dann richtig weg und gewannen das erste Oberteuringer Blitzturnier. Am vergangenen Wochenende ging es gemeinsam zur Volleyballhütte nach Laterns. Traditionell ging es los mit Wurstsalat und saurem Käs. Bei einer kürzeren Wande- rung sorgte das Wetter dafür, dass wir die Dichtigkeit unsrer Wanderschuhe und die Regensäulen der Jacken testen konnten. Doch der Stimmung tat das keinen Ab- bruch. Zum Ausklang des Abends gab es allerlei Spiele bei denen sich die kompetitiven Volleyballer messen konnten. Am Sonntag ließ sich dann zum Abschied auch noch die Sonne blicken und lässt auch dieses Hüttenwochenende in strahlender Erinnerung zurück. Ausblick: Die Saisonvorbereitung im Training der beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt hat be- reits begonnen und es wird fleißig auf die ersten Spieltage hingearbeitet. Ernst wird es parallel für beide Mannschaf- ten am Sonntag, 20.10.24. Die Sieger des ersten Oberteuringer Blitzturniers Gute Laune in Laterns Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Bereitschaftsausflug zum Skywalk Scheidegg und zur Brauerei Meckatzer Unser diesjähriger Bereitschaftsausflug führte uns zu- nächst zum Skywalk nach Scheidegg. Bereits morgens um 9 Uhr starteten wir mit unseren Familien und mach- ten uns gemeinsam auf den Weg ins Allgäu. Wir hätten uns gerne besseres Wetter gewünscht, den Skywalk ha- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 ben wir dennoch erkundet. Vor allem für die Kinder war es ein spannendes Erlebnis. In luftigen Höhen hatten wir viel Spaß und lockere Gespräche. Nach einer Stärkung ging es weiter nach Meckatz. In der dortigen bekannten Brauerei erhielten wir eine Führung durch die Produktion und lernten, wie das „Meckatzer Löwenbräu“ zu seinem Namen kam, was das Besondere am Meckatzer Weißgold ist und worauf die Brauer bei der Produktion des Biers besonderen Wert legen. Natürlich durfte auch die Verkostung nicht fehlen. Abgerundet wurde der Tag mit einem gemeinsamen Gril- len bei uns im Bereitschaftsheim. Alles in allem war es ein toller Tag mit einer tollen Gruppe, bei dem viel gelacht wurde und wir viel Spaß hatten. Einsatz für unsere Einsatzgruppe der Bereitschaft (EGB) Die letzten Helferinnen und Helfer haben nach unserem Ausflug noch im Bereitschaftsheim aufgeräumt, da klin- gelten unsere Piepser und wir wurden zu einem Garagen- brand in Baienfurt alarmiert. Sofort konnten wir mit unse- ren Fahrzeugen und 6 Helferinnen und Helfern ausrücken. Vor Ort sicherten wir die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Baienfurt für den Fall der Fälle ab. Bereits nach kurzer Zeit konnten wir jedoch die Einsatzstelle wie- der verlassen und zu unserem Heim zurückkehren. Herzliches Dankeschön an die Feuerwehr Baienfurt und die Kollegen von der DRK-Rettungsdienst Boden- see-Oberschwaben gGmbH für die wie immer super Zu- sammenarbeit. DRK Baienfurt-Baindt erhält Nachhaltigkeitspreis „Preisgekrönt“ der Stiftung elobau, der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und des Kreisjugendrings Am 27. September fand die Preisverleihung des Wettbe- werbs „Preisgekrönt“ auf der Landesgartenschau in Wangen im Landkreis-Pa- villon statt. Mit unserem Projekt „Doppelt Gutes tun – ein Baum für jede*n Erstspender*in“, bei dem wir nach un- serer Blutspendeaktion in Baindt am 14. März stolze 30 Bäume bei uns in Baindt gepflanzt hatten, haben wir dort einen Preis gewonnen und erhalten ein kleines Preisgeld, worüber wir uns bei starker Konkurrenz sehr freuen. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei der Gemeinde Baindt und dem DRK-Blutspendedienst Baden Württemberg-Hessen für die tolle Zusammenarbeit und die Unterstützung bei diesem Projekt. Genaueres zu un- serem Projekt und die Links zu den TV-Beiträgen finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de. Es war beeindruckend zu sehen, welche tollen Ideen bei den über 30 eingereichten Projekten im Wettbewerb da- bei waren. Unter den Preisträgern waren auch weitere Gruppen aus Baienfurt und Baindt. Wir freuen uns mit den Hauptpreisträgern, unter anderem der Achtalschule Baienfurt mit ihrer Klima-AG, und werden auch weiterhin die Idee, eine Blutspendeaktion so nachhaltig wie möglich durchzuführen, verfolgen. Grüner Ortsverband Weingar- ten-Baienfurt-Baindt lädt ein Zur Mitgliederversammlung am 9. Oktober um 19 Uhr lädt der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grü- nen. Weingarten-Baienfurt-Baindt herzlich alle Mitglieder und Interessierte ins Neunerbeck nach Baienfurt, Weingarterstr. 2, ein. Der junge Ortsver- band blickt auf das erste Jahr interkommunaler Arbeit. Zudem finden Wahlen im Vorstand statt. Im Anschluss berichtet Katrin Bächle vom Kreisjugendrin- gring Biberach von ihrer Arbeit unter dem Motto: “Zuver- sichtlich bleiben - Jugend stärken für die Demokratie“. Denn die zurückliegenden Wahlen haben gezeigt, dass antidemokratische Gedanken auch die Jugend erreichen und dies in Oberschwaben ein wichtiges Thema ist, dem sich der Grüne Ortsverband verpflichtet fühlt. Mit den Fragen: „Wie damit umgehen, wenn die Sprache verroht, wenn simple Antworten gegenüber menschlichen, demo- kratischen Grundwerten bevorzugt werden?“ wollen wir diskutieren und freuen uns auf reges Interesse. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Waldburger Runde Wir machen eine kleine Wanderung vom Schulparkplatz in Waldburg zur Straußenfarm wo zur Zeit viele junge Strauße zu sehen sind. Um 15 Uhr startet die 1,5 Stunden dauernde Führung mit anschließender kleiner Verkösti- gung frischer Straußenwurst und Räucherspezialitäten. Auch der schöne Hofladen hat geöffnet. Wann: Dienstag, 08.10.2024. Treffpunkt: um 12.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 17.00 Uhr. Gehzeit / Km / Hm : ca. 2 Stun- den, 4 km, 40 hm. Fahrpreis: 2,50 Euro (Fahrgemeinschaften). Einkehr: nicht vorgesehen. Kosten der Führung 9,90€, ab 20 Teilnehmer 8,50€ / Person. Anmeldung: ab 3.10. - 6.10./18.00 Uhr - Tel. 07529/1419 (Anrufbeantworter) Wanderführung: Frowin Riedmayer Mitbringen: Rucksackvesper, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Wechselschuhe Bei schlechtem Wetter treffen wir uns um 14.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten und fahren direkt zur Strau- ßenfarm, wo um 15 Uhr die Führung beginnt. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Verführerische Kombinationen: Bier & Partner Versuchung in der Brauerei Clemens Härle Am 11. Oktober 2024 lädt die Brauerei Clemens Härle im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg zu einem außergewöhnlichen Abend ein, der ganz im Zei- chen der Geschmacksvielfalt steht. Von 18:00 bis 22:00 Uhr haben die Gäste die einmalige Gelegenheit, verschie- dene Härle Biere zu verkosten und diese mit passenden Speisen zu kombinieren. Unter dem Motto „Bier & Part- ner Versuchung“ werden Ihre Geschmacksknospen auf die Probe gestellt. Datum: 11. Oktober 2024 Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hop- fengarten 5, Leutkirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 30 € pro Person im Kartenvorverkauf (keine Abendkasse!) Anmeldung bis 09.10.2024 an: info@haerle.de Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Weingarten erweitert mit neuem twsRad-Standort die betriebliche Mobilität - Platz für neun Elektrofahrräder am Rathaus In Weingarten gibt es nun einen weiteren Standort für das Elektro-Fahrradverleihsystem twsRad der Technischen Werke Schussental (TWS): Die Anlage vor dem Rathaus, an der Ecke Zeppelinstraße/Kirchstraße, ist seit dem 24. September offiziell in Betrieb. Weingartens Bürger- meister Alexander Geiger, TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm und Jenny Jungnitz, Abteilungs- leiterin Verkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen bei der TWS, haben es sich nicht nehmen lassen, diese persönlich einzuweihen. Alexander Geiger freut sich, dass die Mitar- beitenden der Stadtverwaltung schnell und auf kurzem Weg das klimaneutrale Rad für innerstädtische Dienst- fahrten nehmen können: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Leihfahrräder von twsRad im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements mit ihrem Dienstaccount nutzen. Das ist ein wichtiger Bau- stein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt.“ Die Stadt Weingarten hat bereits – wie auch die Stadt Ra- vensburg, die TWS und weitere Firmen – ihr betriebliches Mobilitätsmanagement in die Plattform twsMobil integ- riert. Dort sind alle Mobilitätsangebote im Schussental vernetzt, nicht nur das twsRad-Verleihsystem. Der neue Standort an der Ecke Zeppelinstraße/Kirchstraße bietet Platz für neun Elektrofahrräder. Geladen werden sie mit Ökostrom der TWS. Leihelektrofahrräder sind offen für alle Jenny Jungnitz erklärt, dass das gemeinsame Engage- ment der Städte Weingarten und Ravensburg mit der TWS die Mobilitätswende im Schussental voranbringe. Die Stadt Weingarten zum Beispiel übernimmt die neue Anlage in ihrer Funktion als betrieblicher Mobilitätskunde der TWS. Schön findet sie, dass diese jedoch offen sei für jedermann, der die App twsMobil nutze. „Auf die Fahrrad- flotte können alle zugreifen“, betont sie und ergänzt: „Die dort ausgeliehenen E-Bikes können an jedem beliebigen twsRad-Standort abgeben werden. Das macht die Nut- zung komfortabel.“ Aktueller Hinweis Durch ein laufendes Insolvenzverfahren des twsRad-Part- ners Velocity Mobility GmbH kann es momentan zu Ein- schränkungen im Verleihbetrieb kommen, da das Un- ternehmen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllen kann. Die TWS arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung und sondiert im Moment die verschiedenen Mög- lichkeiten am Markt. Dennoch setzt das Energieunter- neh-men die bereits beschlossenen Pläne, wie an der Ecke Zeppelinstraße/Kirchstraße in Weingarten, weiterhin um. Über twsRad Das Elektro-Fahrradverleihsystem twsRad bietet in Ra- vensburg und Weingarten Zugang zu den schnellen und klimafreundlichen Elektrorädern. Nutzen können diese Privatpersonen ab 18 Jahren wie auch Unternehmen. Das Tarifsystem belohnt Vielfahrer, zudem gibt es einen besonders günstigen Tarif für Kunden, die twsÖkostrom beziehen. Der Zugang erfolgt über die twsMobil-App, in die auch die Bezahlfunktion integriert ist. Zusätzlich hat die TWS die App um Optionen für eCarsharing und ÖP- NV-Ticketing erweitert. Damit ist inzwischen ein System entstanden, das verschiedene Module der Mobilität ein- fach kombiniert. Denn die App kennt auch Busfahrpläne, Verspätungsinformationen und die Verfügbarkeit von Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 E-Rädern, so dass ein Ziel durch den nahtlosen Umstieg auf dem schnellsten Weg erreicht wird. Eine Übersicht über alle aktuellen Standorte sowie Infor- mationen zur Nutzeranmeldung und den Tarifen gibt es unter mobil.tws.de. Frauenwirtschaftstage 2024 – Wiedereinstieg und akademische Wei- terbildung angehen, Selbstwirksamkeit stärken, Sichtbarkeit erhöhen, Kommu- nikationsfähigkeiten weiterentwickeln, Potenzial entfachen, Gründen mit 50+ Die Landesregierung von Baden-Württemberg will durch eine aktive Gleichstellungspolitik die gleichberechtigte Be- teiligung von Frauen am Erwerbsleben und in der Wirt- schaft unterstützen. Auch in der Region Bodensee-Ober- schwaben ist uns das ein Anliegen, daher können Sie sich wieder auf ein vielfältiges Programm mit Workshops und Vorträgen zu verschiedenen Themen freuen. Die Veranstaltungen, die in Präsenz oder online stattfin- den, werden von einem Zusammenschluss verschiedener Kooperationspartnerinnen organisiert. Neben der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben sind dies IHK Bodensee-Oberschwaben, Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die Hochschule Ravensburg-Weingarten, die Gleichstellungsbeauftrag- ten der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Ravensburg und Friedrichshafen, das Regi- onalbüro für berufliche Fortbildung Bodenseekreis und Ravensburg und die VHS Friedrichshafen. Die FrauenWirtschaftsTage 2024 werden am Donners- tag, 10. Oktober um 18:15 Uhr in den Räumen der Zep- pelin Universität im Fallenbrunnen in Friedrichshafen eröffnet. Katharina Krentz, Co-Gründerin und CEO von Connecting Humans und Begründerin der WOL-Be- wegung in Deutschland, erläutert in ihrer Keynote, wie Frauen die eigene Selbstwirksamkeit über Netzwerke stärken und so ihr Leben aktiv gestalten und Herausfor- derungen mit Zuversicht meistern können. Auch für die Auftaktveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Weiter geht es am Mittwoch, 16. Oktober von 9:00 bis 11:00 Uhr im Jobcenter Landkreis Ravensburg mit Tipps und Tools für Berufsrückkehrerinnen. Ebenfalls am Mittwoch von 16:00 bis 17:00 Uhr informiert die Hochschule Ravensburg-Weingarten in ihren Räumen über Karriere in Wissenschaft, Lehre und Forschung, über akademische Weiterbildung und Qualifizierung durch Zusatzstudium oder Promotion. Am selben Tag von 14:00 bis 17:30 Uhr lernen Frauen im kup. Ravensburg von Stimm- und Sprechtrainerin Meike Schmidt den bewussten Umgang mit ihrer Stimme um sichtbar zu werden und sich Gehör zu verschaffen. Am Donnerstag, 17. Oktober von 9:00 bis 12:00 Uhr er- fahren Frauen, die schon seit vielen Jahren im Berufsle- ben stehen und den Traum haben, sich selbstständig zu machen, durch welche Strategien dies möglich ist. Ebenfalls am Donnerstag von 9:00 bis 12 Uhr erläutern die Agentur für Arbeit und der Jobcenter im Landrat- samt in Friedrichshafen Angebote und Hilfen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg. Ein interaktiver Online-Workshop findet am Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr statt. Hier lernt frau ihre Kom- munikationsfähigkeiten zu verbessern, um männlichen Kollegen besser Paroli bieten zu können. Referentin ist Führungskräftetrainerin Romy Baur. „Overthinking – das Gedankenkarussell stoppen“ heißt es am Freitag, 18. Oktober von 9:00 bis 16:00 Uhr in der VHS in Friedrichshafen mit Resilienz-Trainerin Elke Haußer. Am Samstag, 19. Oktober von 9:15 bis 13 Uhr geht es im kup. Ravensburg darum Top-Stärken zu identifizie- ren und eine Strategie zu entwickeln wie diese im Beruf gelebt und weiter veredelt werden können. Referentin ist Businesscoachin Carmen Hodek. Den Abschluss der diesjährigen FrauenWirtschaftsTage und zugleich den Auftakt eines neuen Formats erleben Frauen am Montag, 21. Oktober von 9:30 bis 11:00 Uhr auf dem Gelände der Landesgartenschau Wangen. Bei „Walk & Talk – Berufliche (Um-) Orientierung läuft“ gibt es die Möglichkeit ganz unkompliziert mit Beraterinnen von der Kontaktstelle Frau und Beruf, Agentur für Arbeit und dem Regionalbüro für berufliche Fortbildung zu- künftige Berufswege zu überdenken und zu besprechen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es unter www.frauenwirtschaftstage-sued.de. Spannende Herbstferien sind garantiert: Der Kartenvorverkauf für den Ravensburger Kinderherbst beginnt Der Ravensburger Kinderherbst geht in die 11. Runde. Von Samstag, 26. Oktober bis Sonntag, 3. November wird eine Woche voller Kultur für Kinder angeboten. Unter der Organisation des Kulturamts und durch den Zusammenschluss von Kulturveranstaltern aus Ravens- burg wird Kindern ab 3 Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm in den Herbstferien geboten. Erhältlich sind die Karten ab sofort im Vorverkauf in der Tourist Information Ravensburg und allen reservix-Vor- verkaufsstellen sowie online unter www.reservix.de. Für manche Veranstaltungen muss man sich direkt beim Ver- anstalter anmelden. Der Hinweis steht im Programmheft bei den jeweiligen Veranstaltungen. Auch die Familiengut- scheine der Stadt Ravensburg im Wert von 2 € sind für die Veranstaltungen einlösbar. „Die meisten Veranstaltungen waren im letzten Jahr ausgebucht. Daher lohnt es sich, die Karten im Vorverkauf zu ergattern oder sich gleich für einen der Workshops anzumelden.“, rät Verena Müller, Kulturamtsleiterin der Stadt Ravensburg. Auf dem Programm stehen zwei Kinderkonzerte vom Stadtorchester und der Zehntscheuer, die zum Lauschen, Tanzen und Mitsingen einladen. Wer das Geschehen auf der Bühne lieber beobachten will, kann zum Theater oder Tanztheater ins Theater Ravensburg sowie zu Aufführun- gen in Ottokar‘s Puppentheater kommen. Spannenden Geschichten lauschen kann man bei den Vorlesungen im Figurentheater, der Stadtbücherei und dem Caritas Fami- lienzentrum. Um seiner Kreativität freien Lauf zu lassen kann man Workshops im Museum Ravensburger, bei der Humpisgesellschaft und im Lebenshilfehaus besuchen. In der Stadtbücherei gibt es zudem spannende Workshops zum Thema Film und Computer. Und wer schon immer mal auf der Bühne stehen wollte, kann zum Theater- workshop oder Zirkuskurs im Theater Ravensburg gehen. Eine informative Kinderstadtführung mit entsprechender Ausrüstung um die Stadt zu verteidigen und Führungen sowie eine Museumsrallye im Museum Humpis-Quartier zur Stadtgeschichte werden während der ganzen Woche angeboten. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Weitere Informationen sowie das Programmheft sind auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter www.ravens- burg.de/kinderherbst. Ravensburger Kinderherbst Samstag, 26.10. bis Sonntag, 03.11.2024 diverse Veranstal- tungsorte Kartenvorverkauf ab Montag, 23. September in der Tourist Information Ravensburg, allen bekannten reservix-Vorverkaufsstellen und online unter www.re- servix.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Samstag, 5. Oktober 2024 Fahrradtour: Vom Hatzenturm Wolpertswende zum Römerturm Fronhofen Gästeführer: Manfred Traub Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:30 Uhr Diese besondere Tour führt uns vom Hatzenturm, einer ehemaligen Wehrturmburg bei Wolpertswende, errichtet von den Welfen vor mehr als 900 Jahren zur nahezu iden- tischen Turmruine in Fronhofen. Unterwegs in Richtung Bruggen uns Vorsee werfen wir in Mettis einen Blick auf ein nachempfundenes Kalenderbauwerk aus grauer Vor- zeit. Und weiter geht’s, vorbei am großen Schreckensee, bevor wir bei Möllenbronn den jüngsten See der Blitzen- reuter Seenplatte, den Baggersee, erspähen. Nun ist es nicht mehr weit, bis in Fronhofen der Rö- merturm bestiegen werden kann. Der Rückweg führt über Weiherhaus und Wielatsried zum wunderschönen Bibersee. Vorbei am Buchsee und Häcklerweiher errei- chen wir schließlich das Häcklerried und bald darauf un- seren Ausgangsort in Wolpertswende. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Radwan- derung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de SoLaWi Ravensburg lädt zum Erntedankfest ein Die SoLaWi Ravensburg lädt am 6. Oktober 2024 um 14:30 Uhr zum Erntedankfest ein. Es sind alle herzlich will- kommen, sich für die Ernte zu bedanken und gemütlich zusammenzukommen. Seit es den Ackerbau gibt, ist das Erntedankfest der An- lass, um sich für die Ernte zu bedanken. Sie SoLaWie Ra- vensburg möchte im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württemberg diese Tradition weiterführen, die Ernte feiern und daran erinnern, dass das „Ernten“ keine Selbstverständlichkeit ist. Für das gemeinsame Buffet ist jeder eingeladen, Speisen – süß oder salzig – mitzubringen. Für Kürbissuppe und Getränke ist gesorgt. Geschirr und Besteck muss selbst mitgebracht werden. Ebenso sind wettergerechte Klei- dung und Schuhe wichtig, die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Datum: 6. Oktober 2024 Uhrzeit: 14:30 Uhr Ort: SoLaWi Ravensburg, Hübscher 1, 88213 Ravensburg Anmeldung um Anmeldung wird gebeten, per Mail an david.steyer@solawi-ravensburg.de Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Jetzt wird`s „Echt digital“: Volksbank Bodensee-Oberschwaben ruft zur Teilnahme am 55. Internationalen Jugendwettbewerb jugend creativ auf Die Digitalisierung nimmt rasant an Fahrt auf und durch- dringt alle Bereiche unseres Lebens – von der Kommuni- kation über die Bildung bis hin zur Arbeitswelt. Wie gehen junge Menschen damit um? Welche Chancen und Risiken sehen sie? Der 55. Internationale Jugendwettbewerb ju- gend creativ startet am 1. Oktober 2024 unter dem Mot- to „Echt digital“ und bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit Fragen wie diesen kreativ ausein- anderzusetzen. Schirmherr dieser Wettbewerbsrunde ist Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck. Die Volksbank Bodensee-Oberschwaben lädt Kinder und Jugendliche ein, sich in den Kategorien Bildgestaltung oder Kurzfilm am Wettbewerb zu beteiligen. Am Wettbe- werb teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der 1. bis 13. Klasse sowie Jugendliche bis 20 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Abgabeschluss für alle Beiträge ist der 13. Februar 2025. „Die Kinder und Jugendlichen von heute sind wahre Digital Natives. Sie wachsen in einer Welt auf, in der soziale Medien und Technologien wie Künstliche Intelligenz selbstverständlich sind. Der Wettbewerb ‚Echt digital‘ fordert sie heraus, diese digitale Realität künstle- risch zu erforschen und ihre eigene, visionäre wie auch kritische Sicht auf die digitale Zukunft zu entwickeln“, so Thomas Stauber, Vorstandsvorsitzender der Volksbank. Bereits auf Orts- und Landesebene gibt es eine Vielzahl an Preisen zu gewinnen. Alle Schulklassen, die mit ihrer ganzen Klasse am Wettbewerb teilnehmen, erhalten eine Spende in die Klassenkasse. Außerdem organisiert die Volksbank eine Ausstellung der Preisträger-Bilder. Die Siegerinnen und Sieger auf Bundesebene werden zur exklusiven Bundespreisträgerakademie eingeladen, die Anfang August 2025 in Neukirchen (Bayern) stattfindet. Die Teilnahmeunterlagen sowie alle weiteren Informatio- nen sind ab 1. Oktober 2024 online abrufbar unter www. vb-bo.de/jugendcreativ. Kunstausstellung ,,Blaue und Graue Tage“ von Claudia Thoelen Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstlerin Claudia Thoelen. Vernissage: 11. Oktober 2024, 19 Uhr Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Laudatio: Bürgermeister Günter A. Binder und Inge Munz Demenz, ein Wort das Angst hervorruft. Die Künstlerin Claudia Thoelen, aus Hamburg, hat diesem Krankheitsbild Namen und Gesichter gegeben. Sie hat Vier Paare, von denen jeweils einer Alzheimer hat, begleitet, um diese unendlichen Emotionen in Bildern festgehalten. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis November zu sehen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Bürgermeister Konstantin Hummel Leiter Kulturbeirat Zwei klassische Konzerte in Schloss Achberg Am 12. Oktober 2024 um 19 Uhr (30/22 €) nimmt das Rubin Quartett die Zuhörenden im Rittersaal Schloss Achberg mit zu den Handschriften des Lebens. Die vier Musikerinnen spielen Komponistinnen im Spiegel der Zeit. Angefangen im 19. Jh. bei Emilie Mayer, die von Zeit- genossen „weiblicher Beethoven“ genannt wurde. Über Fanny Hensel, der es zeitlebens als Frau verwehrt wurde, ihre Musik zu Professionalisieren. Hin zu Sofia Gubaidulina, einer der bekanntesten zeitgenössischen Komponistinnen Russlands. Den Abschluss bildet Beethovens Werk Opus 95. Das außergewöhnliche Werk sei aufgrund einer un- glücklichen Liebe entstanden. Alle Komponist/innen zei- gen: musikalische Werke sind Handschriften des Lebens. Zum Abschluss der Konzertreihe bringt das Rubin Quar- tett mit dem Schauspieler Uwe Kosubek im Kinderkon- zert Beethoven | Das Genie, der Rebell, der Taube am 13. Oktober 2024 um 15 Uhr (Eintritt 9 €, ab 6 Jahren) Kindern und Erwachsenen sowohl das kompositorische Schaffen als auch das Leben dieses großen Künstlers nahe. Wer war derjenige, der auf Gemälden meist grim- mig auf einen herabschaut? Wer war das Kind, das schon frühzeitig brillant Klavier spielte? Wie war es für den jun- gen Beethoven, Mozart als Vorbild zu haben – vom Vater stets mit diesem verglichen. Und wie hat Beethoven, als er nach und nach taub wurde, noch so großartige Musik schreiben können? All dem geht das Damen-Ensemble auf die Spur. Dabei hilft ihm Beethovens Schicksalsmo- tiv (Ta-ta-ta-taaaa), die wohl berühmteste Tonfolge der Musikgeschichte aus Beethovens 5. Sinfonie. Gemeinsam zieht man dann (hier nun vor allem anhand seiner Quar- tettkompositionen) durch die verschiedenen Epochen seines Schaffens – zwanglos, heiter und anrührend, Mit- machangebote inklusive. Die Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen“ ist noch bis 13. Oktober zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, sams- tags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Was sonst noch interessiert Heimisches Gehölz: Grundvoraussetzung für artenreiche Lebensgemeinschaften - Katalog mit gebietseigenem Gehölz von LUBW erstellt Kommunen und Straßenmeistereien sind gesetzlich ange- halten, in der freien Natur nur noch gebietseigene Gehölze zu pflanzen. Das gilt auch für private Grundstücke außer- halb der Kommunen. Heimisches Gehölz schützt und er- möglicht artenreiche Lebensgemeinschaften. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter- stützt bei der Auswahl von standortgerechtem Pflanzgut mit der nun veröffentlichten Publikation: „Gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg – Vorkommensgebiete, Erntebestände und Empfehlungen zu geeigneten Arten.“ Gesetzliche Grundlage legen den Rahmen Der Schutz gebietseigener Gehölze wurde im März 2020 durch § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbessert. Nach Ablauf einer zehnjährigen Übergangs- frist darf in der freien Natur genehmigungsfrei nur noch sogenanntes gebietseigenes Pflanzgut ausgebracht wer- den. Eine Ausnahme gilt für den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 BNat- SchG). Gebietseigen bedeutet, dass die genetische Her- kunft des Pflanzmaterials im selben Vorkommensgebiet der Pflanzung liegt. Ziel: Schutz von Lebensgemeinschaften „Eine gezielte Auswahl von standort- und naturraumtypi- schen Gehölzen wirkt der fachsprachlichen ‚Florenverfäl- schung‘ entgegen, also der unerwünschten Veränderung der Pflanzenwelt durch das Anpflanzen gebietsfremder Arten“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Typische regionale Artengemeinschaften in Feldge- hölzen, Gebüschen und Feldhecken werden mit dieser Maßnahme geschützt. So werden die Eigenarten unserer facettenreichen Landschaft, Lebensräume und Lebens- gemeinschaften erhalten.“ LUBW-Broschüre listet Gehölz gebietsscharf auf Die LUBW-Broschüre stellt prinzipiell geeignete Gehölzar- ten für Baden-Württemberg in Kurzporträts vor. Ergän- zend sind für jede Gemeinde und Stadt die Baum- und Straucharten aufgelistet, die entsprechend des natur- räumlichen Potenzials gepflanzt werden können. Alle können mithelfen, heimische Arten zu stärken „Für Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die Verantwor- tung für heimische Arten übernehmen möchten, ist die Broschüre genauso ein wertvoller Wegweiser, wie für Baumschulen, die geeignete Gehölze für ihre Region an- bieten möchten. Auch landwirtschaftliche oder forstliche Betriebe, die heimische Arten in ihren Feld- und Waldhe- cken stärken wollen, finden hier Hinweise für ihre Region“, ergänzt Maurer. Zudem unterstütze eine an die Boden- und Standortverhältnisse angepassten Artenauswahl den Pflanzerfolg. Wurde eine Gehölzart nicht standortgerecht ausgewählt, zeigen sich die negativen Folgen rasch: Die Pflanzen wachsen schlecht an, kümmern, benötigen einen hohen Pflegeaufwand oder sterben ab. So ist es beispielsweise nicht sinnvoll, eine Gehölzart trockener basenreicher Bö- den wie die Elsbeere auf einem bodensauren, feuchten Standort zu pflanzen. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wertholz- und Wildobstwiesen als Alternative zu Streuobstbestände In zahlreichen Gemeinden können die pflegeintensiven Streuobstwiesen nicht mehr ausreichend gepflegt werden. Sie sind jedoch Kleinode der Artenvielfalt. Ihr Rückgang ist ein herber Verlust für die Biodiversität. Die Broschüre stellt Wertholz- und Wildobstwiesen als Alternativen vor. Gebietsfremde Arten und ihre Folgen Gebietsfremde Arten sind Pflanzen oder Tiere, die in einer bestimmten Gegend ursprünglich nicht vorkommen. Oder sie wurden vor weniger als 100 Jahren dort eingeführt. Ein Beispiel ist der Wollige Schneeball. Er wächst häufig auf trockenen Böden im Süden von Baden-Württemberg. Im Nordosten gibt es ihn aber nur selten, obwohl dort ähn- liche Standorte vorkommen. In der Vergangenheit haben falsche Pflanzungen ur- sprüngliche Gemeinschaften stark verändert. Ein Beispiel dafür ist die Spätblühenden Traubenkirsche, sie stammt ursprünglich aus Nordamerika. Sie hat das Ökosystem unserer Auen stark beeinflusst. Diese Pflanze ist so kon- kurrenzstark, dass sie gebietsansässige Pflanzen wie die heimische Traubenkirsche oder junge Eichen verdrängt. Das hatte Auswirkung auf die biologische Vielfalt, Leis- tungs- und Regenerationsfähigkeit der Auenlandschaft. Zahlreiche Insektenarten sind auf die heimische Trauben- kirsche und Eichen angewiesen. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen, für die Zukunft ist gesorgt Mit nicht standortgerechten Pflanzungen können die im Bundesnaturschutzgesetz des § 1 Abs. 1 festgelegten Schutzziele nicht erreicht werden: Erhalten der biologi- schen Vielfalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit inklusive der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft. Im Verbund mit der neuen Gesetzeslage helfen die Zu- sammenstellungen der neuen LUBW-Broschüre, die Feh- ler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Alles in allem ist sie ein wichtiger Baustein für den Biodiversitätsschutz. Wenn Du nicht zu uns kommen kannst, dann kommen wir zu Dir – Ein digitales Gruppenangebot für Kinder mit sozialem Rückzugsverhalten. Eine immer größer werdende Zahl von Kindern zieht sich zurück, sie gehen kaum noch aus dem Haus und haben wenig soziale Kontakte. Sie verbringen Zeit in ihren Zim- mern und in virtuellen Welten. Für Aktivitäten und Be- ratungsangebote sind sie nicht zugänglich, manchmal ist sogar kein regelmäßiger Schulbesuch mehr möglich. Viele Eltern und Pädagog*innen sind in Sorge um sie. Sie wünschen sich, dass die Kinder ihr Potential entfalten können und wieder in Kontakt mit sich selbst und an- deren kommen und dass sie den Mut finden wieder aus dem Haus zu gehen. Im Oktober startet in der Psychologischen Beratungs- stelle der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee ein digitales Angebot für Kinder im Rückzug zwischen 11 und 14 Jahren. Mit Hilfe eines Brettspiels, das alle Teilneh- mer*innen zu Beginn zugeschickt bekommen, wollen wir uns gemeinsam auf den Weg machen, die Stärken und Ressourcen zu erkunden. Die Gruppe wird von einer Heilpädagogin geleitet. Das Angebot findet ab dem 15.10.2024 8-mal am Diens- tag von 15:30 – 17:00 Uhr digital statt. Die beiden letz- ten Treffen sind in Präsenz geplant. Falls Sie sich für unser Angebot interessieren, können Sie sich unter 0751 95233070 oder per Mail unter pbs@ diakonie-oab.de anmelden. Dieses Angebot wird finanziert durch die Unterstützung der Siloah-Waisenhaus-Stiftung. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Verhaltener Arbeitsmarkt nach der Sommerpause Im September ist die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg geringfügig zurück- gegangen. Insgesamt waren 16.770 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet, das waren 0,9 Prozent weniger als im August. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,6 Prozent. „Mit dem Ende der Urlaubs- und Ferienzeit geht üblicherweise die Arbeitslosigkeit zurück. In diesem Jahr fiel dieser Effekt sehr moderat aus. Die schwache Konjunktur hinterlässt ihre Spuren am Arbeitsmarkt“, er- klärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Auch am Stellenmarkt machte sich die konjunkturelle Entwicklung bemerkbar. So war die Zahl der im Septem- ber bei der Agentur für Arbeit neu gemeldeten Stellen mit 1.030 vergleichsweise gering. Gleichwohl gibt es in der Region weiterhin nicht wenige Betriebe, die zum Teil händeringend nach Personal suchen. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele der aktuell Arbeitsuchenden gelten jedoch als gering quali- fiziert. Mathias Auch rät: „Erfüllt ein Bewerber nicht alle geforderten Kriterien, empfehle ich Arbeitgebern den Ar- beitgeber-Service der Arbeitsagentur zu kontaktieren. Die Fördermöglichkeiten bei der Einarbeitung und Qualifizie- rung von arbeitslosen Menschen sind sehr umfangreich“. Viele Unternehmen setzen überdies nach wie vor auf Fachkräftenachwuchs aus den eigenen Reihen. Gut zu wissen: „Auch wenn das neue Ausbildungsjahr offiziell be- reits begonnen hat, können im jetzt laufenden Nachver- mittlungszeitraum zum Teil bis weit in den Herbst hinein Ausbildungsplätze nachbesetzt werden. In der ganzen Region Bodensee-Oberschwaben gibt es noch offene Ausbildungsstellen in nahezu allen Bereichen“, erklärt Mathias Auch. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Sep- tember 16.770 Menschen ohne Arbeit, 7.755 Frauen und 9.015 Männer. Zum Vormonat sank die Zahl um 144 Per- sonen bzw. 0,9 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.462 Personen bzw. 9,6 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 7.545 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 436 oder 5,5 Prozent weniger als vor einem Monat und 1.080 oder 16,7 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 9.225 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies ist eine Zunahme um 292 oder 3,3 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 382 oder 4,3 Prozent zum September des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Sep- tember 5.112 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet, 2.175 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.904 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.467 ar- beitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Septem- ber über 1.030 neue, offene Stellen, das sind 175 weniger Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 als im Vormonat. Im September des Vorjahres waren es 1.321 Neumeldungen. Dies ist im langjährigen Vergleich ein für den Monat September schwacher Wert. Im gesamten Agenturbereich waren 6.638 offene Stellen gemeldet. Das waren 46 mehr als im August und 82 oder 1,2 Prozent weniger als im September 2023. Gesucht wer- den vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele der Arbeitsuchenden verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit hat im September wieder zugenommen. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sonder- maschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im September sind bis zum 24. des Monats bei der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 64 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.230 Beschäftigte eingegangen. Ausbildungsmarkt Nach dem Start des neuen Ausbildungsjahres sind in der Region Bodensee-Oberschwaben zahlreiche Aus- bildungsplätze unbesetzt. Freie Lehrstellen gibt es noch in nahezu allen Bereichen und können im Rahmen der Nachvermittlung noch bis weit in den Herbst hinein nach- besetzt werden. Wer dieses Jahr in der Entscheidungsfindung noch nicht soweit ist, kann sich auf den kommenden großen Aus- bildungsmessen wie z. B. der „M.A.R.S.“-Messe am 14. No- vember im Bodenseeforum in Konstanz oder der „Berufe am See“ am 28. November im Kursaal in Überlingen für das nächste Jahr informieren. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt junge Menschen bei der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz. Mehr Informationen und Termine un- ter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz- ravensburg/berufsberatung Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis blieb die Arbeitslosenquote mit 3,5 Prozent gleich wie im Vormonat. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,3 Prozent. Mit 4.468 Frauen und Männern waren 17 oder 0,4 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bo- denseekreis 1.949 Menschen (minus 97), das Jobcenter betreute 2.519 Frauen und Männer (plus 114). Im Landkreis Konstanz waren 7.033 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.079) oder das Jobcen- ter (3.954) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstel- le. Das sind 71 Menschen oder 1 Prozent weniger als im August. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 4,2 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,8 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.269 Menschen über die Arbeitsagentur (2.517) und das Jobcenter (2.752) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 90 Personen oder um 1,7 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote sank auf 3,1 Prozent und liegt damit 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Bund der Steuerzahler unterstützt Forderung der Bauwirtschaft nach Senkung der Grunderwerbsteuer - Bauen und Wohnen muss wieder erschwinglicher werden Der baden-württembergische Steuerzahlerbund be- grüßt die durch eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) gestützte Forderung der Bauwirtschaft Baden-Württemberg (BBW) nach einer Absenkung der Grunderwerbsteuer. Der BdSt Baden-Württemberg fordert eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer ebenfalls schon seit Langem. „Auch wir sind der Meinung, dass eine Absenkung von 5 Prozent auf wenigstens das ursprüngliche Niveau von 3,5 Prozent den Wohnungsneubau deutlich voranbringen würde“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich und verweist auf die aktuelle Studie im Auftrag der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. „Laut dieser Stu- die würde eine Halbierung der Grunderwerbsteuer auf 2,5 Prozent zu 9 Prozent mehr Baugenehmigungen füh- ren“, sagt Möller und sieht wie die BWW in dem dann zu erwartenden Anstieg von Neubauten für das Land eine kostengünstigere Alternative zum direkten staatlichen Wohnungsbau. Letztlich würde das Land von einer Sen- kung der Grunderwerbsteuer sogar profitieren. Der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuer- zahlerbundes fordert die Landesregierung dazu auf, ihre Haltung beim Thema Grunderwerbsteuer zu überdenken. „Es muss schließlich auch im Sinne der Landespolitik sein, dass die Bürger in Baden-Württemberg Wohneigentum bilden können – auch mit Blick auf die Alterssicherung und die Chancengleichheit“, sagt Möller und erinnert daran, dass der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer Länder- sache ist. „Damit ist eine Absenkung eine unbürokratische Maßnahme, die sofort umsetzbar wäre und die sowohl der kriselnden Bauwirtschaft als auch bei der Bildung von dringen benötigtem Wohneigentum helfen würde“, stellt Möller klar und verweist darauf, dass sich vier der fünf im Landtag vertretenen Parteien wiederholt für Entlastun- gen bei der Grunderwerbsteuer ausgesprochen haben. Alternativ zu einer Reduzierung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer sieht der Bund der Steuerzahler Mög- lichkeiten beim Ersterwerb einer Immobilie. „Ganz ge- zielt beim Ersterwerb eines Hauses oder einer Wohnung könnte man beispielsweise über das Einführen von Frei- beträgen bei der Grunderwerbsteuer dafür sorgen, dass die Belastung weniger hoch ausfällt. Dies würde gerade jungen Familien entgegenkommen, für die die Grunder- werbsteuer oftmals eine große finanzielle Belastung dar- stellt und einem Immobilienkauf im Wege steht“, ist sich der BdSt-Landesvorsitzende sicher. „Baden-Württemberg sollte über den Bundesrat Druck machen, damit der be- reits im Koalitionsvertrag der Berliner Ampel vereinbarte Kompromiss, den Ländern beim Immobilienersterwerb Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer zu wählen, end- lich umgesetzt wird“, fordert Möller. Wechsel an der Spitze - Neue Vorsitzende von Vorstand und Vertreterversammlung Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen der Deut- schen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen der Gruppe der Versicherten- und der Gruppe der Arbeitgebervertre- terinnen und -vertreter. Den Vorstandsvorsitz übernimmt zum 1. Oktober Kai Bur- meister. Der gebürtige Norddeutsche vertritt bei der DRV BW die Interessen der Versicherten. „Eine starke gesetzliche Rentenversicherung braucht eine selbstbewusste Selbstverwaltung. Ich freue mich darauf, den Vorstand in den nächsten zwölf Monaten zu führen. Unser regionaler Fokus richtet sich auch darauf, noch mehr Beschäftigte für Präventions- und Rehabilitations- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 maßnahmen zu gewinnen. Denn die guten Angebote der DRV Baden-Württemberg bieten ortsnah alles, was es braucht, damit Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer möglichst lange am Erwerbsleben teilnehmen können“, sagt Burmeister. Mit Blick nach Berlin mahnt Burmeister, dass eine starke gesetzliche Rentenversicherung nicht durch bundespoli- tische Entscheidungen geschwächt werden dürfe, indem man sich immer öfter an deren Finanzmittel bediene und große Beträge in versicherungsfremde Leistungen abfließen lässt. Hauptberuflich ist Kai Burmeister Vorsitzender des Deut- schen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg. Als Vertreter der Versicherten löst er turnusmäßig die Ver- treterin der Arbeitgeberseite Karoline Bauer ab, die damit in die Position der Stellvertreterin wechselt. Wechsel an der Spitze der Vertreterversammlung Auch in der Vertreterversammlung der DRV BW wechselt der Vorsitz: Hier steht ab Oktober Hans-Michael Diwisch an der Spitze. Der langjährige Personalleiter eines inter- nationalen mittelständischen Unternehmens der Kfz-Zu- lieferindustrie vertritt die Arbeitgeberseite und übernimmt den Vorsitz von Uwe Hildebrandt, der ebenfalls auf die Position des Stellvertreters wechselt. „Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ist mir sehr wichtig. Mit Blick auf die Demographie in der Gesell- schaft braucht die Wirtschaft im Land starke Partner. Der Schlüssel liegt neben der internationalen Fachkräftesuche durch THE LÄND in Baden-Württemberg vor allem darin, die Menschen möglichst lange gesund im Unternehmen zu halten“, sagt Diwisch. Auch Diwisch mahnt, dass die gesamtstaatliche Verant- wortung der gesetzlichen Rentenversicherung Grenzen habe. Die Rentenversicherung erbringe inzwischen zu hohe Leistungen, denen keine vorherige Beitragszahlung zugrunde liegt. Anmerkung für die Redaktion Das Prinzip der Selbstverwaltung Die DRV BW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung arbeitet. Ver- sicherte, Rentner und Arbeitgeber haben über ihre ge- wählten Repräsentanten in der Vertreterversammlung und im Vorstand ein maßgebliches Mitspracherecht und gestalten die Arbeit des Rentenversicherungsträgers ge- meinsam. Sie entscheiden mit, wofür Sozialversicherungs- beiträge verwendet werden. Sie treffen grundlegende Entscheidungen in den Bereichen Rehabilitation, Finanzen, Organisation, Personal und Bau. Der Vorstand der DRV BW besteht aus je acht Versicherten- und Arbeitgeber- vertreterinnen und -vertretern. Er entscheidet unter an- derem über Personal- und Vermögensangelegenheiten, kostenintensive Baumaßnahmen und Investitionen so- wie über Grundsätze der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Der Vertreterversammlung gehören als oberstes Selbstverwaltungsorgan je 15 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Sie beschließt unter anderem die Satzung, wählt die Mit- glieder des Vorstands, verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt auf Vorschlag des Vorstands die Mitglieder der Geschäftsführung. Fotos zum Download finden Sie bei den Pressemittei- lungen und Nachrichten unter www.drv-bw.de. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenver- sicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Präven- tion, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liech- tenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzent- ren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, An- sprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicher- ten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 20. Oktober bis 24. November 2024 Am 17. November 2024, dem diesjährigen Volkstrauertag, dauert der Angriffskrieg in der Ukraine genau 997 Tage. Knapp 1.000 Tage voller Angst, Zerstörung, Leid und Tod mitten in Europa. Seit 407 Tagen herrscht ebenfalls Krieg zwischen Israel und der Hamas in Palästina. Man könnte meinen, dass die Menschheit nichts aus der Vergangenheit gelernt hat. Gerade deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei unserer Friedensarbeit! Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. pflegt seit 105 Jahren die deutschen Kriegsgräber in der gan- zen Welt. Unsere Grabpflege dient der Aussöhnung und Heilung von Wunden zwischen ehemaligen Feinden und ist gelebte Friedens- und Gedenkarbeit. Gegenwärtig betreuen wir 2,9 Millionen Gräber auf über 830 Kriegsgräberstätten und leisten auch mit unserer Jugendarbeit wichtige Beiträge zur Völkerverständigung. Die internationalen Jugendbegegnungen sind seit jeher ein geeignetes Mittel zur Verständigung zwischen den Völkern für ein geeintes Europa. Vom 20. Oktober bis zum 24. November 2024 findet in Baden-Württemberg die Haus- und Straßensammlung zu Gunsten des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür- sorge e. V. statt. Wir bitten Sie herzlich um Ihre Hilfe. Wir zählen auf ehrenamtliche Helfer, Reservisten und Soldatinnen und Soldaten sowie Schülerinnen und Schü- ler, die für uns um Spenden bitten. Dies ist gelebte Frie- densarbeit und eine hervorragende Werbung für unseren gemeinnützigen und humanitären Verein. Bitte setzen Sie sich auch in diesem Jahr für die Samm- lung ein, damit wir unsere gemeinnützige Arbeit fortfüh- ren können. Wir sind auf Ihre Unterstützung dringend angewiesen. Schon jetzt hierfür ein herzliches Dankeschön! Unseren diesjährigen Aufruf erhalten Sie anbei mit der Bitte um Veröffentlichung im Oktober. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Diehl Bezirksgeschäftsführer Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bezirksverband Südbaden-Südwürttemberg Sigismundstr. 16 • 78462 Konstanz • Deutschland Tel. +49 7531 9052-16 Spendenkonto: Sparkasse Bodensee • IBAN: DE52 6905 0001 0000 0122 52 • BIC: SOLADES1KNZ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Vor etwa 575 Jahren erfand Johannes Gutenberg den modernen Buchdruck. Kennen Sie sich aus mit der Geschichte, Drucktechniken und bedeutenden Werken der Literatur? Das große Buchquiz Lösungen 1B – Der griechische Dichter Ho- mer thematisierte in der „Ilias“ den Trojanischen Krieg. Das Epos zählt zu den wichtigsten literarischen Werken. 2A – Als Serifen werden kleine Quer- striche an Buchstabenenden be- zeichnet. Sie sollen die Lesbarkeit erhöhen und die Lektüre von Tex- ten damit angenehmer machen. Ein Beispiel für eine Serifenschrift ist die Times. 3D – Elektronische Bücher können mithilfe von E-Book-Readern gele- sen werden. Dabei handelt es sich um Lesegeräte, auf denen elekt- ronisch gespeicherte Buchinhalte abgerufen werden. 4B – Die englische Schriftstellerin Joanne K. Rowling feierte mit der Kinderbuchreihe „Harry Potter“ ab Ende der 1990er-Jahre große Erfol- ge. „Harry Potter und der Drachen- reiter“ zählt nicht dazu. 5D – Die Sprachwissenschaftler Jacob und Wilhelm Grimm be- gannen 1838 mit den Arbeiten am „Deutschen Wörterbuch“. Das Ge- meinschaftsprojekt wurde erst 1961 beendet. 6B – Die im Jahr 1454 erschienene Gutenberg-Bibel ist auch als B42 bekannt. Die Bezeichnung geht da- rauf zurück, dass auf jede Seite 42 Zeilen gedruckt wurden. 7C – Ein Codex ist eine Tafel, die in der römischen Kaiserzeit in Ge- brauch war. Bestand sie ursprüng- lich aus Holz oder Wachs, wurde später Papyrus oder Pergament beschriftet. 8D – Beim „Codex Leicester“ han- delt es sich um eine Sammlung von Schriften und Zeichnungen Leonardo da Vincis. Der US-ame- rikanische Unternehmer Bill Gates ersteigerte 1994 das Manuskript für 30,8 Millionen Dollar. 9B – Die Handlung des Romans „Ulysses“ von James Joyce spielt an nur einem Tag. Geschildert werden die Erlebnisse des Außen- seiters Leopold Bloom am 16. Juni 1904. 10A – Im Jahr 1995 bestimmte die UNESCO den 23. April zum Welttag des Buches und des Urheberrechts. An diesem Datum ist Namenstag des katalanischen Volksheiligen St. Georg, zu dessen Ehren man Bü- cher verschenkt. 11B – Als Inkunabeln werden die ersten Buchdruckwerke bezeich- net, die zwischen der 1454 erschie- nenen Gutenberg-Bibel und De- zember 1500 hergestellt wurden. Bis heute sind weltweit etwa 27500 sol- cher Schriften erhalten geblieben. 12C – Das Klebebindeverfahren Lumbecken geht auf den deut- schen Buchhändler Emil Lumbe- cken zurück. Dieser entwickelte eine Technik, um Bücher mithilfe von Leim zu binden. 13D – Der englische Dramatiker William Shakespeare ließ in seinen Werken zahlreiche historische Per- sönlichkeiten auftreten. Maria Stu- art, Königin von Schottland, zählt nicht dazu. 14D – „Der Mann in Schwarz floh durch die Wüste, und der Revolver- mann folgte ihm.“ – Mit diesem Satz begann Stephen Kings Fan- tasy-Saga „Der Dunkle Turm“ 1982. Über 20 Jahre später ließ er sie mit denselben Worten enden. 15A – Seit 2005 wird zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse der Deutsche Buchpreis für den besten deutschsprachigen Roman verlie- hen. Als erster Autor erhielt ihn der Österreicher Arno Geiger für sein Werk „Es geht uns gut“. © Clipdealer/DEIKE © amc/DEIKE 1 Wovon handelt Homers „Ilias“? A Olympische Spiele B Trojanischer Krieg C Staatsführung D Völkerwanderung 2 Wo sind Serifen zu finden? A an Buchstaben B auf Buchrücken C an Seitenrändern D im Impressum 3 Mithilfe welchen Geräts können E-Books ge- lesen werden? A Viewer B Translator C Realizer D Reader 4 Welchen Band gibt es nicht: „Harry Potter und …“ A „… der Stein der Weisen“ B „… der Drachenreiter“ C „… der Feuerkelch“ D „… der Gefangene von Askaban“ 5 Wer begann 1838 die Arbeit an dem germa- nistischen Werk „Deutsches Wörterbuch“? A Ferdinand de Saussure B Adolph Knigge C Wilhelm von Humboldt D Jacob und Wilhelm Grimm 7 Worum handelt es sich bei einem Codex? A japanische Papierstreifen B ägyptische Papyrusrolle C altrömische Schreibtafel D chinesischer Druckstein 8 Wer schrieb den „Codex Leicester“, für den Bill Gates 1994 über 30 Millionen Dollar zahlte? A Galileo Galilei B Isaac Newton C Gottfried Wilhelm Leibniz D Leonardo da Vinci 9 Welches Werk spielt an nur einem Tag? A „Die Verwandlung“ B „Ulysses“ C „Faust. Eine Tragödie.“ D „Homo faber“ 10 An welchem Datum wird der Welttag des Buches begangen? A 23. April B 2. Juni C 15. August D 26. November 11 Wie werden Schriften aus der Frühzeit des Buchdrucks genannt? A Faksimiles B Inkunabeln C Printen D Makulaturen 12 Wie heißt das Klebebindeverfahren von Taschenbüchern mit Kaltleim? A Reclamen B Cornelsen C Lumbecken D Osiandern 13 Wer kommt in keinem von William Shakes- peares Werken vor? A Richard III. B Julius Caesar C Henry VI. D Maria Stuart 14 Welche Buchreihe beginnt und endet mit demselben Satz? A „Danziger Trilogie“ B „Lederstrumpf“ C „Per Anhalter durch die Galaxis“ D „Der Dunkle Turm“ 15 Wer erhielt 2005 als Erster den Deutschen Buchpreis? A Arno Geiger B Robert Menasse C Terézia Mora D Julia Franck 6 Unter welchem Namen ist die Gutenberg- Bibel auch bekannt? A A63 B B42 C C17 D D59 750R50R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 2/ 43 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de GESCHÄFTSANZEIGEN Für die Sicherheit unserer Kinder: Achten Sie auf Ihre Geschwindigkeit. Es gilt Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Neuer Kurs: QI GONG Di. 08.10. |18:30-19:45 Uhr |Baienfurt Info & Anmeldung: Qi Wandel · Heidi Hecht · 88284 Wolpertswende Tel. 07502 912260 · info@qi-wandel.de Wir Franziskanerinnen von Reute, leben seit 150 Jahren auf dem Klosterberg in Reute. Dieser ist ein Ort, der die franziskanische Spiritualität erlebbar macht. 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Oktober 2024 von 9.00 bis 17.00 Uhr GartenFinale Herbstzeit ist Pflanzzeit! g är t en Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr PROLANA GmbH Am Langholz 10 88289 Waldburg-Hannober Kontakt: bewerbung@prolana.com 07529 / 97 21 - 0 Ihr neuer Job bei Prolana: Leitung Manufaktur-Laden und Kundenservice (m/w/d) Leitung Manufaktur-Laden und Kundenservice (m/w/d) Ihre Chance im Prolana Team! Wir fertigen seit 1987 Natur-Bettwaren und suchen Verstärkung! Sie haben eine Ausbildung oder Erfahrung im Vertrieb und Kundenservice? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung: bewerbung@prolana.com Mehr erfahren Sie unter prolana.com/pages/jobs www.prolana.com GmbH Kontakt: prolana.com/pages/jobs VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir beraten Sie gerne. 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            2024-08-26_TEXT_BP_Bühl_endg.pdf

            G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.08.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Hinweise und Zeichenerklärung 27 7 Satzung 40 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 42 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 60 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 100 11 Begründung – Sonstiges 103 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 107 13 Begründung – Bilddokumentation 108 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 110 15 Verfahrensvermerke 111 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Hierzu sind auf den Flächen gebietsheimische Saatgutmischungen anzusäen und die Flächen durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Saatgutmischungen sind vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzu- stimmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 12 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 13 zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 14 Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 15 − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein baurechtlicher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. 4.2 Ausgleich über den Kauf von Ökopunkten Dieser wird teilweise durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehen- den Ökokontomaßnahmen ausgeglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzei- chen: 437.02.001) des Regionalen Kompensationspools (Boden- see-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer wei- teren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003) des Regio- nalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Kauf von 250.000 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaß- nahme des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwa- ben GmbH): - Bezeichnung: "Grünlandextensivierung in den Eisenberg- wiesen zwischen Eichen und Ölkofen" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sig- maringen: 437.02.001 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf den Fl.- Nrn. 280/1, 281 (Gemarkung Eichen) und 219 (Gemar- kung Ölkofen) - Maßnahmenträger: Hr. Lauber - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 332.124 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 250.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Intensivgrünland bzw. intensiv genutzte Nasswiese Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 22 Zielzustand: - Nasswiese basenarmer Standorte Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Wiedervernässung - Mehrjährige Aushagerung - Extensivierung durch ein- bis zweischürige Mahd mit Ab- fuhr des Mähguts Kauf von 30.002 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaß- nahme des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwa- ben GmbH): - Bezeichnung: "Biberwald" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sig- maringen: 426.02.003 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf der Fl.- Nr. 542 (Gemarkung Ochsenhausen) - Maßnahmenträger: Hr. Holland - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 2.339.323 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 425.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Standortfremder Fichtenwald Zielzustand: - Erlenbruchwald aus Mischwald Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Sukzessive Entfernung der Fichten - Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen (Eichen, Er- len, Weiden) - Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß - Nutzungsaufgabe - Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufs - Zulassen von Bibertätigkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 23 4.3 Externer Ausgleich Die verbleibenden 15.094 Ökopunkte werden aus dem Ausgleichs- konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fas- sung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Bei der durchgeführten Maßnahme auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt) konnten insgesamt 189.974 Ökopunkte generiert werden, von denen 53.554 Ökopunkte für den Eingriff des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes Reithalle verwendet wurden. Der verblei- bende Rest an noch nicht zugeordneten Ökopunkten beläuft sich folglich auf 136.420 Ökopunkte. Hiervon werden dem gegenständ- lichen Eingriff 15.094 Ökopunkte zugeordnet. Es verbleiben folglich noch 121.326 Ökopunkte, die für künftige Eingriff zur Verfügung stehen. Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Acker Zielzustand: - Artenreiches Intensivgrünland - Entwicklung einer Hochstaudenflur - Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland - Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutübertragung von lokalen Spenderflächen anzu- wenden. Hierbei ist eine der beiden nachfolgenden Varian- ten anzuwenden: - Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflä- chen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertragung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spenderflä- chen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflächen kleiner als die Aus- gleichsflächen ausfallen, ist die Mahdgutübertra- gung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahd- gut abgedeckt wurden. - Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründeten Fällen das Verwenden von au- tochthonen Saatgutmischungen mit mindestens Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 24 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Vorausset- zung für die Verwendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur - Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit min- destens 15 verschiedenen krautigen Pflanzenarten. Vo- raussetzung für die Verwendung von autochthonem Saat- gut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke - Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in ei- ner angemessenen Durchmischung. - Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzu- halten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müssen gemäß Herkunftsnach- weis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland - Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pfle- gen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variie- ren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzufüh- ren ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur - Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutranspor- tieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 25 Pflanzung Feldhecke - Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Abschnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jah- ren sind diese Abschnitte jährlich abwechselnd durch Auf- den-Stock-setzen zu pflegen. - Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen werden. - Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen - Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Die Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt); hiervon sind ~3.049 m² dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reitstall zugeordnet (rosa umrandet und gestrichelt), ~1.678 m² werden dem gegenständlichen Bebauungsplan zugeordnet (dunkelblau umrandet und gestrichelt). Es verbleiben ~13.481 m² (grün umrandet und gestrichelt; entspricht 121.326 Ökopunk- ten), welche künftigen Eingriffen zugeordnet werden können. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 26 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 27 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 28 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 29 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 30 Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 31 die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 32 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 33 zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 34 − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 35 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 36 Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 37 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z. B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ab- lauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zu- stand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 38 Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwiderhandlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Bei der Si- cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z. B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o. ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z. B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z. B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d. h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 39 geben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 40 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2024 be- schlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.08.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.08.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.08.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 41 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 42 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 43 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 44 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 45 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 46 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 47 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Flächen als "Wohnbaufläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 48 Planung" (W), "Ortsrandeingrünung" sowie landwirtschaftliche Fläche dargestellt; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebau- ungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 49 Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 50 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 51 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 52 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 53 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 54 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 55 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 56 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 57 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 58 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohneinhei- ten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäude- höhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 59 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 60 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohnge- bietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein baurecht- licher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Dieser wird durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehenden Ökokontomaßnahmen sowie durch Maßnahmen auf einer externen Fläche aus- geglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 437.02.001; Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015) des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer weiteren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003; Geneh- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 61 migung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016) des Re- gionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Die verbleibenden 15.094 Öko- punkte werden aus dem Ausgleichskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fassung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Um- setzung zwingend sind. 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchgeführ- ten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstel- lung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 62 - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". In- folge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Aus- bringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrünlands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwiegend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoffzeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbin- dungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen wer- den auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spaziergänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutz- rechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 63 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenpro- fils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurtei- lungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung be- wertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 64 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansied- lung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vorkom- men von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 65 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 66 - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu beläs- tigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen über- wiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 67 - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu beläs- tigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 68 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Viel- falt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Verän- derung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben un- verändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Biotope im Um- feld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequel- len nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 69 - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anth- ropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzentratio- nen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Abstände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen wer- den. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erfor- derlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 70 - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zu- lässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Ober- kante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 71 Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiege- lung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verlo- ren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 72 - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsamen, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bodens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bodenhori- zonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Böden wiederherge- stellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten", die bei der Bau- ausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 73 - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolepti- sche Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenverän- derung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versi- ckerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 74 - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutz- wasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 75 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzulei- ten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versi- ckerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfallen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 76 den Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Un- wetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei urba- nen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen ab- fließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungs- problemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das be- deutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Beson- deres Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kellerab- gängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Gebäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Wassergefah- ren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Straßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 77 - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer wesent- lichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 78 - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Gemeinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die un- bebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 79 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 80 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer wesent- lichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 81 - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravens- burg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 82 Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des be- sonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächen- neuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer ge- ringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 83 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Angaben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Gewerbe- gebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuer- barer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energie- quellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energiever- sorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2