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XXL-Landtag_verhindern_-_Bekanntmachung_Volksbegehren.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, dem 5. Mai 2025 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 4. November 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, dem 4. November 2025 der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 5. Mai 2025 und endet am Montag, dem 4. August 2025. - 2 - Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 im Rathaus, Bürgertheke, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt zu folgenden Öffnungszeiten Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: - 3 - „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetzentwurf zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden A. Zielsetzung Dieser Gesetzentwurf führt eine effektive Begrenzung der Landtagsgröße ein, um die Kosten des Landesparlaments für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Grenzen zu halten. Indem die Anzahl der Wahlkreise und damit gleichzeitig die Anzahl der Direktmandate erheblich verringert wird, wird die Möglichkeit reduziert, dass eine Partei Überhangmandate erringt, die dann zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, denen der Einzug in den Landtag gelingt. Damit wird eine Aufblähung des Landtags in hohem Maße unwahrscheinlich und der Landtag verbleibt mit allenfalls geringfügigen Abweichungen bei seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten. B. Wesentlicher Inhalt Die Gesetzesänderung hat zwei wesentliche Merkmale. Statt der bisher 70 Wahlkreise für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg wird der Zuschnitt der 38 baden-württembergischen Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg verwendet. Statt bisher 70 Direktmandate werden so nur noch 38 Direktmandate vergeben, 82 Mandate werden über die von den Parteien zu bestimmenden Landeslisten nach der Maßgabe des Zweitstimmenergebnisses verteilt. Das führt im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer erheblichen Reduzierung des Risikos, dass eine Partei wesentlich mehr Direktmandate erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden und somit diese Überhangmandate bei allen weiteren Parteien, denen der Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg gelingt, mit Ausgleichsmandaten ausgeglichen werden müssen, um den Wählerwillen nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg adäquat zu repräsentieren. C. Alternativen Beibehaltung der jetzigen Regelung. D. Kosten für die öffentlichen Haushalte Die vorgesehenen Änderungen im Landtagswahlrecht zielen auf eine Beschränkung von Kosten ab. Die Höhe der potenziellen Einsparung kann nicht bestimmt werden, da niemand das Wahlverhalten der Bürgerschaft in der Zukunft kennt. Neben den Kosten für die administrative Umsetzung der Gesetzesänderung entstehen keine weiteren über das Maß des Jetzt-Zustands hinausgehenden Kosten. E . Kosten für Private Keine. - 4 - Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 3. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart- Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart- Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen 3 Böblingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch Vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot - 6 - 11 Schwäbisch Hall – Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang – Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen – Heidenheim Landkreis Heidenheim Vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein- Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald – Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, - 7 - Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal – Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen- Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach – Müllheim Landkreis Lörrach Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg 26 Emmendingen – Lahr Landkreis Emmendingen Vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal- Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach - 8 - 28 Rottweil – Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis Vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen 33 Tübingen Landkreis Tübingen Vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende 38 Zollernalb – Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt Vom Zollernalbkreis - 9 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: A. Allgemeiner Teil Die Anzahl der Wahlkreise bestimmt die Höchstzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten. Sie ist damit wesentlicher Faktor für die Maximalgröße des Landtags von Baden-Württemberg. Sie fungiert daher gleichsam als natürliche Bremse für die Anzahl der auszugleichenden Überhangmandate. Die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten kann durch den zusätzlich hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings durch die Einführung der Zweitstimme bei der Wahlrechtsreform vom 6. April 2022 zu einer erheblichen Aufblähung des Parlaments führen. Eine Reduktion der Anzahl der Wahlkreise für die Wahl zum 18. Landtag von Baden- Württemberg minimiert diese Gefahr in erheblichem Maße und stellt gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch die unveränderte und bewährte Bewahrung der Sollgröße von 120 Abgeordneten sicher. Die Reduktion des Risikos einer Aufblähung gewährleistet damit, die entstehenden Kosten für die öffentlichen Haushalte in einem Rahmen zu halten, der nicht unkalkulierbar durch das Wahlverhalten der Bevölkerung nach oben getrieben werden kann. Zudem würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unter einer zu hohen Anzahl an Abgeordneten vielfältig leiden, beispielhaft sei der hohe Aufwand für zusätzlich benötigte oder umzustrukturierende Räumlichkeiten – etwa des Plenarsaals – sowie die Erstausstattung zusätzlicher Mandatsträger mit den für die Mandatsarbeit notwendigen Arbeitsmitteln erwähnt. Die Reduktion der Anzahl der Wahlkreise und damit der erringbaren Direktmandate wirkt dem mit der bereits erfolgten Umstellung auf ein Zweistimmenwahlrecht hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings als potenziellem Treiber der Parlamentsgröße entgegen, entlastet die öffentlichen Haushalte und stellt die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher. Die Sollgröße des Landtags von Baden-Württemberg bleibt durch den Gesetzentwurf unberührt weiterhin bei 120 Abgeordneten, kann diese aber nicht mehr in erheblichem Maße übersteigen. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1 - Änderung des Landtagswahlgesetzes Zu Nummer 1 Die Anzahl der erringbaren Direktmandate korreliert dann positiv mit der Parlamentsgröße, wenn die stärkste Partei sehr viele Direktmandate erringt, - 10 - gleichzeitig aber ein Zweitstimmenergebnis erreicht, das zu weniger Mandaten führen würde als die Anzahl der gewonnenen Direktmandate. Die Differenz zwischen der dem Zweitstimmenergebnis entsprechenden Anzahl an errungenen Mandaten und der über diese Zahl hinausgehenden, direkt von dieser Partei gewonnenen Mandate nennt man Überhangmandate. Diese müssen mit sogenannten Ausgleichsmandaten so lange bei den anderen Parteien, die den Einzug in den Landtag geschafft haben, aufgefüllt werden, bis die Mandatsverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Wird die Anzahl an Direktmandaten verringert, führt das automatisch auch zu einer Verringerung des Risikos einer Vergrößerung des Parlaments. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Legt man die Ergebnisse der letzten Wahl zugrunde, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg durchgeführt wurde – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – und errechnet die Größe des Landtags anhand des Wahlverhaltens der Bevölkerung bei dieser Wahl und der Direktmandatsanzahl 70, ergibt sich daraus eine Parlamentsgröße von ca. 214 Abgeordneten bei einer Sollgröße des Landtags von 120. Legt man die Direktmandatsanzahl 38 zugrunde, ergibt sich aus dem Wahlverhalten der Bevölkerung am 26. September 2021 eine Parlamentsgröße von ca. 120, was der Sollgröße entspricht. Die Änderung der Anzahl der Direktmandate auf 38 wird dadurch erreicht, dass der Zuschnitt der Wahlkreise durch die Übernahme der Struktur der 38 baden-württembergischen Bundestagswahlkreise vorgenommen wird, für die je ein Bewerber direkt in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt wird. Nummer 1 regelt dabei die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten, Nummer 2 die Anzahl der Wahlkreise. Zu Nummer 2 Die angestrebte Reduktion des Risikos einer Parlamentsaufblähung benötigt zwei Änderungen im Landtagswahlgesetz, da für die Reduktion der zu vergebenden Direktmandate auch die Reduktion der Wahlkreise vorgenommen werden muss, um pro Wahlkreis ein Direktmandat zu gewährleisten. Die beiden zur Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht vom Landtag von Baden- Württemberg angehörten Sachverständigen haben die Reduktion der Wahlkreismandate empfohlen. Prof. Dr. Joachim Behnke konstatiert: „Ideal wäre eine Größe von ca. 40 Wahlkreismandaten." Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung. Zu Nummer 3 Der Gesetzentwurf stellt überdies sicher, dass eine komplizierte Entscheidungsfindung innerhalb der politischen Landschaft, wie ein potenzieller Wahlkreiszuschnitt aussehen müsste, nicht notwendig wird, indem bereits bestehende Wahlkreise verwendet werden, wenngleich für eine andere Wahl. Die Reduktion der Wahlkreise auf 38 und die Übernahme der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Zuschnitte bereits den Erfordernissen des Wahlrechts genügen, was die Höchstabweichungen in der Anzahl der Wahlberechtigten betrifft. - 11 - Zu Artikel 2 - Inkrafttreten Bereits die kommende Landtagswahl wird im Zweistimmenwahlrecht erfolgen, weshalb die Reduktion der Wahlkreise auch bereits zur kommenden Wahl erfolgen sollte. Überdies müssen sich die Parteien für die Aufstellungen ihrer Kandidaten und Landeslisten vorbereiten können. Das Inkrafttreten sollte deshalb rasch erfolgen.“ Baindt, den 16.04.2025 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940640 2025-04-22T10:42:54+0200 Baindt, 22.04.2025 10:42 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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    Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ziegelhalde mit 1. Änderung" 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg" 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 12. November 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Dachsanierung mit Einbau einer Gaupe auf Flst. 775, Sonnenstr. 25 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ziegelhalde mit 1. Änderung" 05 Bauantrag zum Um- und Ausbau DG, Neubau PKW-Stellplatz mit Überdachung, Neubau Terrassenüberdachung und Umbau Garage auf Flst. 116, Lilienstr. 15 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" 06 Bericht der Feuerwehr 07 Vorstellung Leiter Polizeirevier Weingarten 08 Beitritt der Gemeinde Baindt zum Verein „Gemeinsam.Sicher e.V. – im Landkreis Ravensburg" 09 Beschilderung Parkplätze Ortsmitte 10 Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ und Zweckverbandssatzung für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ 11 Gründung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental 12 Weitere Förderung der Außenanlage DRK-Heim Baienfurt-Baindt - Antrag DRK 13 Schneeräumung - Winterdienstplan für 2024/2025 14 Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevollzugsdienst (GVD) 15 Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt 16 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2025 und 2026 - Anpassung der Benutzungsgebühren und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale 17 Steuern, Gebühren, Beiträge 2025 18 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Gebäudeleittechnik 19 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Ausschreibung-Kulturlandschaftspreis2025.pdf

        Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2025 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2025 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Jetzt beraten lassen, wie Sie Ihr Geld sinnvoll anlegen und gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte berücksichti- gen können. Mehr Grün steht auch Ihren Geldanlagen gut. Weil’s um mehr als Geld geht. S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2S_Anzeige_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 2 07.08.24 09:1807.08.24 09:18[mehr]

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          Zuletzt geändert: 27.01.2025
          Herbstzauber im Garten und Insektenareal

          Herbstzauber im Garten und Insektenareal, Mit dem Ende der Landesgartenschau in Wangen beginnt auch für die naturnahen Gärten eine neue Phase. Der Herbst hat Einzug gehalten, die Temperaturen sind merklich gesunken und viele Zugvögel sammeln sich für ihre weite und herausfordernde Reise in den Süden. Auch der naturnahe Garten darf nun allmählich in den Dornröschenschlaf sinken. Damit die Natur im Frühling kraftvoll erwachen kann, können wir jedoch bereits jetzt einiges tun. Verblühte Blumen und Stauden die über den Winter bis tief in den Frühling stehen bleiben, bieten Insekten wertvolle Überwinterungsplätze und stellen zugleich eine wichtige Nahrungsquelle für Vögel dar. Auch liegen gelassene Laub- und Totholzhaufen können überlebenswichtige Rückzugsorte für Tiere wie Kröten und Igel sein. Deshalb sollte auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden. Falls der Laubhaufen an einem Ort mit viel Durchgangsverkehr liegt, kann er in eine ruhige Ecke des Gartens gefegt werden. Eine wundervolle Möglichkeit mehrere Elemente zu vereinen, ist eine Benjeshecke. Hierfür dürfen im Laufe des Jahres Äste, Laub und Fallobst gesammelt werden, was einen dauerhaften Unterschlupf für zahlreiche Tiere bietet. Bei der Reinigung von Nistkästen gilt es besonders vorsichtig zu sein, da sich dort oft auch Siebenschläfer oder andere Bilche für ihren Winterschlaf zurückziehen. Genießen Sie die letzten warmen Sonnenstrahlen und die eingesparte Aufräumzeit und lassen Sie im Garten häufiger die Seele baumeln. Die Landesgartenschau in Wangen endete mit der Verleihung der Preise des Wettbewerbs “Preisgekrönt 2024”. Es freut mich sehr, dass das von mir mitbetreute Projekt „Insektenareal“ als gute Lösung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in der Region ausgezeichnet wurde und einen Preis erhalten hat. Dieses Projekt wurde von den Naturfreunden Baindt und der Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Kindern und Betreuern der Insekten-AG realisiert. Das Areal steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Besichtigung offen. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich oder die Naturfreunde wenden. Ich habe es sehr genossen, Sie in den letzten Monaten bei der Gestaltung Ihres naturnahen Gartens zu begleiten. Vielen Dank für Ihre Treue als Leser. Ich würde mich freuen wenn Sie bei Fragen oder Anregungen über folgende E-Mail-Adresse Kontakt zu mir aufnehmen: info@wildemoehre-umweltbildung.de. Ich wünsche Ihnen weiterhin viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrottungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Organismen profitieren von den heruntergefallenen Früchten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen, sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen gegeben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Humus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschiedlich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lieber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übrigens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist übertrieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstgemachtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Der Schnecke Feind ist des Gärtners Freund Wer in Gärtnerkreisen unterwegs ist, der kommt dieses Jahr um ein Thema nicht herum, Schnecken. Wurden diese in den letzten Jahren noch mehr oder weniger geduldet, gestaltet sich das in diesem feuchten Jahr äußerst schwierig. Die Invasion unter Kontrolle zu bekommen, ist schier unmöglich und selbst einige Biogärtnerinnen und Biogärtner lassen sich aktuell dazu hinreißen, doch noch Schneckenkorn auszubringen. Leider ist das aber keine nachhaltige Lösung gegen die Schnecken im Garten. Unsere Ökosysteme sind nämlich etwas anders gestrickt, denn exponentielles Wachstum gibt es in diesen nicht. Wo Überpopulation herrscht, regelt die Natur das Ungleichgewicht durch entsprechende Gegenspieler. Wer also einen artenreichen, insektenfreundlichen Garten pflegt, lockt kleine Helferlein gegen die Schneckenplage an. Einer dieser Helfer ist der Liebling vieler Kinder, das Glühwürmchen. Genauer, die Larven der Glühwürmchen. Diese ernähren sich hauptsächlich von Schnecken und zwar ganze drei Jahre lang, bevor sie sich dann verpuppen. Dabei gibt es nur leider ein Problem: Lichtverschmutzung führt zu einem starken Rückgang dieser Insekten, da Glühwürmchen bei der Partnersuche auf Dunkelheit angewiesen sind. Im Garten sollte deshalb auf künstliches Licht in der Nacht verzichtet werden. Außerdem helfen weitere Tiere wie Kröten, Tigerschnegel und Laufkäfer dabei, den Garten von übermäßig vielen Schnecken zu befreien. Entgegen der gängigen Meinung fressen Igel allerdings keine Nacktschnecken. Nur im Notfall wird die ein oder andere Nacktschnecke verspeist, was allerdings zu Bauchschmerzen bei den kleinen stacheligen Säugetieren führt. Am besten werden im eigenen Garten natürliche Lebensräume für allerlei Insekten angelegt, wie zum Beispiel in Form einer Totholzhecke, eines Käferkellers oder einer Wildbienennisthilfe. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermassen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströmungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheitlichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die anderen wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser Anzahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Diesen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fledermaus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und können für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sorgen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insekten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausungen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherbergen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop führen. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäusen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sorgen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer dicke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müssen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanzschalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Haufen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauchten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu suchen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind ungeeignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möchten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vorhandene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Aktivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hinterher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Gartenglück für alle Die Landesgartenschau ist nun offiziell eröffnet. Außergewöhnliche Gartenideen bezaubern mit ihren Konzepten. Eins haben die Gärten gemein: klimafit und artenreich sollen sie sein. Der Trend zur naturnahen Gartengestaltung, möchte hiermit den Zwillingskrisen unserer Zeit entgegenwirken. Der Klimawandel bringt wärmere Sommer, während der Lebensraumverlust unsere heimischen Arten stark gefährdet. Ein grünes Band aus naturnahen Gärten, welches Schutz, Nahrung und Aufzucht der Jungen ermöglicht, hierbei Schatten spendet, kostbares Wasser spart und heimische Pflanzen beherbergt, wirkt dem entgegen und ist inzwischen unerlässlich. Einen naturnahen Garten zu gestalten und Lebensraum zu schaffen, ist nicht schwer. Während der Landesgartenschau von Mai bis Oktober, begleitet Sie diese Serie mit Ideen und Vorschlägen hierzu. Vorab daher aus gegebenem Anlass eine zunächst etwas befremdlich wirkende Bitte. Lassen Sie die ersten Blattläuse in Ihrem Garten doch einfach mal gewähren. Blattläuse sind nämlich ein ganz hervorragender Snack für kleine hungrige Schnäbel. Die Vogeleltern haben aufgrund des Rückgangs der Insekten oft große Mühe, genug Nahrung für Ihre Jungen zu finden. Blattläuse sind hier perfekt geeignet, da die Jungen Anfangs keine größeren Insekten fressen können. Mit einer Invasion ist nicht zu rechnen, denn auf die Blattläuse folgt bald ihr ärgster Feind: der Marienkäfer. Ob Siebenpunkt, Zweipunkt oder Vierzehnpunkt mit variabler Färbung. Sie alle haben Blattläuse zum fressen gern. Auch die Larven des Marienkäfers freuen sich über Gartenbesitzer, die ihnen ihr erstes wichtiges Futter im Frühling gönnen. So kann der Glücksbringer seiner Aufgabe im Garten nachgehen. Auf den Einsatz von Pestiziden können wir so getrost verzichten und einfach mal die anderen arbeiten lassen. Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni[mehr]

          Zuletzt geändert: 29.10.2024
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          Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

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            Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Ortsmitte: Die Einweihung der neu gestalteten Ortsmitte wird nun am 30. April 2025 mit anschließendem Maibaumstellen stattfinden. - Trimm-Dich-Pfad: Der Trimm-Dich-Pfad am Waldspielplatz, der von Seiten des Forstes errichtet wurde, wird, da er weder konzeptionell noch baulich dem heutigen Standard entspricht, von Seiten des Forstes zurückgebaut. Der Bauhof kann die Betreuung und Instandhaltung nicht übernehmen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Innentüren und Sanitärtrennwände werden an die Schreinerei Guido Abt aus Essenhausen mit einem Auftragswert von 17.332,54 € vergeben. 2. Die Feuerwehrspinde und die Umkleidespinde für den Bauhof werden an die Firme Kessler & Söhne aus Stuttgart mit einem Auftragswert von 19.599,30 € vergeben. Neugestaltung Dorfplatz: Auftragsvergabe der Schlosserarbeiten für die Geländer Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Neugestaltung Dorfplatz wird an die Firma Oschwald GmbH aus Meßkirch mit einer Angebotssumme von 62.750,84 € brutto erteilt. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Klassenzimmermöbel Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Klassenzimmermöbel wird an die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach mit einem Auftragswert von 150.911,04 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Information zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die final geprüften Nachträge bei den Gewerken Zimmerer, Trockenbau, Putzarbeiten, Lüftung und Elektro werden genehmigt. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.04.2024 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.08.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzungen beschlossen. Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Ein Wechsel des Catering erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Dornahof. 2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Kindergartenkinder bis zum 01.10.2024. 3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt gemäß mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. 4. In die Vertragsgestaltung ist aufzunehmen, dass Änderungen bei den Preisen der Gemeinde drei Monate vor dem Wechsel mitzuteilen sind. Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Bekanntmachungen über das Auslaufen der bestehenden Gas- und Elektrizitätskonzessionsverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahren einzuleiten. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wirkung zum 01. Oktober 2024. Vereinszuschüsse 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Darüber hinaus wird folgenden Einzelzuschüssen zugestimmt: a. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 Euro einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung und Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. b. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 Euro auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 Euro gewährt. c. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Kinder- und Jugendhäsern, Ausstattung Zunftratshäsern, Pavillon, Biertischerhöhungen und Biertische, Ausstattung Musikteam für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 für Reparatur- und Instandhaltungsmaterial für unsere Zunfträumlichkeiten, Ausstattung für den Umzug sowie für Nähmaschinen (voraussichtlich 2 Stück) jeweils in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro pro Jahr. d. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. e. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug inkl. Ausbau, Beklebung und Signalanlage für ein Jahr in Höhe von einem Drittel (33 Prozent) der Gesamtsumme der Neuanschaffung, maximal jedoch 25.000 EUR. f. Die Schützengilde Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 435,00 Euro einen Investitionszuschuss für eine elektronische Schießanlage in Höhe von 4.000 Euro. g. Die Landjugend Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 500,00 Euro einen Investitionszuschuss für neue T-Shirts zum Jubiläum in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. h. Die Landfrauen erhalten zukünftig einen Regelzuschuss in Höhe von 200,00 Euro und jährlich einen Zuschuss für die Übernahme der Saal- und Küchenmiete für Landfrauenabende und andere Veranstaltungen im Bischof-Sproll-Saal mit einer Obergrenze von 500,00 Euro. 3. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobil bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 Prozent bezuschusst. Anfragen und Verschiedenes - Weihnachtsbeleuchtung: Im Rahmen der Ortsbildverschönerung erteilte das Gremium seine Zustimmung, das Rathaus und die Gaststätte zur Mühle weihnachtlich zu beleuchten. - Klosterwiesenschule: Das Gremium wünscht sich, auch im Zuge des Neubaus der Klosterwiesenschule, dass die Schulleitung die geplanten Neuerungen in der Schule und darüber hinaus, die konzeptionelle Arbeit dem Gemeinderat bei Gelegenheit vorstellt.[mehr]

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