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Aufstellungsbeschluss_Agri-PV-Anlage_Feuersberg_-_Amtsblatt.pdf

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 beschlossen. Der räumliche Geltungs-bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Randbereich des Gemeindegebietes von "Baindt", etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes "Baindt" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer derzeit als Grünland ge- nutzten Fläche im Außenbereich • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens • Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Be- baubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Baindt, den 21.02.2025[mehr]

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    Zuletzt geändert: 25.02.2025
    Satzung_ueber_Entschaedigung_ehrenamtlicher_Taetigkeiten_aktuell.pdf

    GEMEINDE BAINDT Landkreis Ravensburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 04. September 1984 aufgrund des § 4 in Verbindung mit §19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten des Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 25,00 EURO von mehr als 3 bis 6 Stunden 50,00 EURO von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60,00 EURO § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalig Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. § 3 Aufwandsentschädigung (1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Dies wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 60,00 EURO. Voraussetzung ist die Anwesenheit. Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (2) Die ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzende erhalten neben dem in Abs 1 genannten Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30,00 Euro. (3) Für eine längere andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandentschädigung nach Absatz 2 eine Entschädigung nach § 1. (4) Die Grundbeträge der Aufwandentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 werden jährlich gezahlt. Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. (5) Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeindeverwaltung glaubhaft machen, dass ihnen in einem bestimmten Zeitraum erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in maximaler Höhe von 40,00 Euro. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg. § 4 Reisekostenvergütung Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Landesreisekostengesetzes. Maßgebend ist die Reisekostenstufe B, für die Fahrtkostenerstattung die für Dienstreisende der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 geltende Stufe. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.84 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 03.06.1975 einschließlich der in der Zwischenzeit ergangenen Änderung, außer Kraft. Baindt, den 04. September 1984 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 18.05.1987 geändert am 07.11.1990 geändert am 11.09.2001 zuletzt geändert am 14.01.2014, Inkrafttreten 01.01.2014 zuletzt geändert am 17.09.2024, Inkrafttreten 01.10.2024[mehr]

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      Amtsblatt_2025_04_04_KW14.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 04. April 2025 Nummer 14 Am Samstag, den 22. März 2025, versammelten sich zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger, um gemeinsam den neuen Waldspielplatz weiter zu ge- stalten. Bei tollem Frühlingswetter fanden sich bereits ab 09:30 Uhr rund 20 Erwachsene und 20 Kinder ein, die sich voller Tatendrang an der Aktion beteiligten. Ziel der gemeinsamen Arbeit war das Bauen eines Weidentunnels und Weidentipis, um den Spielplatz noch spannender und naturnaher zu machen. Unter fachkundiger Anleitung des Planungsbüros 365° aus Überlingen, wurden die vorbereiteten Weidenruten entlang der zuvor markierten Linien in die Erde ge- setzt. Mit großem Einsatz hoben die Teilnehmenden die vorgesehenen Gräben aus, füllten sie mit Dünger- und Wasserspeichergranulat und steckten anschließend die Weidenruten. Gelungene Gemeinschaftsaktion am Waldspielplatz in Baindt Auf Seite zwei geht es weiter! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Besonders beim Formen und Verflechten der Weiden waren Geschick und Teamarbeit gefragt – eine Heraus- forderung, die die fleißigen Helferinnen und Helfer mit Bravour meisterten. Während sich einige Kinder begeistert an den neuen Spielgeräten, der Schaukel und dem Baummikado mit Rutsche, ausprobierten, halfen andere tatkräftig mit. Die gemeinsame Arbeit schuf nicht nur neue Spielmöglich- keiten, sondern förderte auch den Gemeinschaftssinn und die Freude am gemeinsamen Gestalten. Nach etwa drei Stunden konnte das erfreuliche Ergebnis bewundert werden: Die Weidentunnel und Tipis stehen stabil und sind bereit für ihr weiteres Wachstum. Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die mit angepackt haben – ohne den großartigen Einsatz und die Begeis- terung der Helferinnen und Helfer wäre dieses Projekt nicht möglich gewesen! Bevor der Waldspielplatz, voraussichtlich Mitte Mai, un- seren Kindern überlassen werden kann, müssen die Weiden und das frisch eingesäte Gras noch anwachsen. Wir werden in unserem Amtsblatt, auf der Homepage und bei Instagram über die Freigabe des Waldspiel- platzes berichten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstfe- rien vom 16.06. bis 18.06. und 20.06.2025 eine Ferien- betreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 25.04.2025. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 07.04.2025 – 09.04.2025 eine Abschlussübung mit dem Namen Abschlussübung Waldkampf durch. An der Übung nehmen ca. 40 Soldaten und 6 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Ravensburg – Weingarten – Baienfurt – Berg – Schlier – Vogt – Wolfegg – Bergatreute – Baindt – Fronreute – Ebenweiler – Altshausen – Wolpertswende – Aulen- dorf – Bad Waldsee Geplante Übungsaktivitäten: Übung mit abschnitten Spähtrupp, Werfen vorgescho- bener Sicherung, Handstreich und anschließendes Aus- weichen Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 08. April 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Kon- zessionsvertrag Gas vom 12.09.2027-11.09.20247 05 Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages -Kon- zessionsvertrag Strom 01.01.2028-31.12.2047 06 Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 07 Antrag auf Befreiung für das Bauen im Über- schwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfa- milienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungs- änderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 08 Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mast- schweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 09 Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflä- chen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rah- men des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ 10 Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal 11 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. April 2025 und Sonntag, 06. April 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. April 2025 Apotheke am Frauentor Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg Tel: +49 751 22121 Sonntag, 06. April 2025 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg Tel: +49 751 22588 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Kaletta Bogdanov feierte am 26. März 2025 ihren 95. Geburtstag. Frau Ingeborg Kreutle feierte ihren 80. Geburtstag am 27. März 2025. Bürgermeisterin Frau Rürup überreichte den Jubilarin- nen ein Präsent der Gemeinde und gratulierte herzlich. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungen April 05.04. Osterkerzen verzieren – Impulse BSS 08.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 09.04. JHV – Förderverein KWS Aula 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14. - 16.04. Osterschießen – Schützengilde Schützen- haus 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützen- haus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kleine Hände, große Wirkung – Haus Sonne bei der Dorfputzete Vergangene Woche war es wieder so weit: die Gemeinde rief zur jährlichen Dorfputzete auf, und na- türlich war das Haus Sonne letzten Donnerstag mit vollem Einsatz dabei! Mit Handschuhen, Eimern und Müllsäcken ausgerüstet, machten sich die Helferinnen und Helfer zu- sammen mit ihren Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg, um Straßen, Wege und Grünflächen von achtlos weggeworfenem Müll zu befreien. Flaschen, alte Farbeimer und Pinsel, Stromkabel, E-Ziga- retten.. all das lag in der Natur und wurde von uns ge- sammelt, sortiert und fachgerecht entsorgt. Die gemeinsame Aktion machte nicht nur Spaß, sondern vermittelte den Kindern auch ein wichtiges Umweltbewusstsein. Nach getaner Arbeit gab es als Belohnung eine klei- ne Stärkung in Form von Gummibärchen. Wir freuen uns, Teil dieser wertvollen Gemeinschaftsaktion ge- wesen zu sein und sind uns sicher: Beim nächsten Mal sind wir wieder dabei! Ein großes Dankeschön richten wir an dieser Stelle an die DEKRA, die das Haus Sonne nicht nur für die Dorfputzete, sondern auch für künftige Naturtage und Ausflüge mit tollen Warnwesten ausgestattet hat. Kindergarten St. Martin Spende von Grünzeug und Palmen- verkauf Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 13. April, verkauft unser Elternbeirat vor dem Gottesdienst auf dem Kirch- platz selbst gebundene Palmen. Der Preis pro Palme be- trägt 6 Euro. Der Erlös kommt den Kindergarten-/Krip- penkindern zu Gute. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Für diese Palmenaktion benötigen wir wieder frisches Grün. Wer Thuja oder Buchs im Garten hat und etwas davon spenden möchte, kann das gerne tun! Wir würden uns sehr freuen! Wichtig: Das Grünzeug sollte unbedingt frisch geschnit- ten sein. Die Spenden können am 7. und 8. April von 7:00 bis 16:00 Uhr im Kindergarten St. Martin (Lilienstr. 2, Baindt) abgegeben werden. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an (2678)! Der Elternbeirat und das Kindergartenteam danken allen herzlich für ihre Unterstützung und freuen sich auf viele schöne Palmen! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule Hauptversammlung 2025 Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwie- senschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 9. April 2025 ab 19:00 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule Baindt. Tagesordnung: • TOP 1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 • TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förder- verein • TOP 3: Entlastung des Vorstands • TOP 4: Wahlen (Vorsitz, Kassenwart*in, Kassenprü- fer*innen, Beisitzer*nnen) • TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams • TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesen- schule • TOP 7: Review der neuen Struktur des Vereins mit El- ternbeirat, Powerfrühstück und Basarteam • TOP 8: Mitwirkung beim Schulfest und Einweihung des neuen Schulgebäudes • TOP 9: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Bücherei Geänderte Öffnungszeiten In den Osterferien bleibt die Gemeindebücherei von Mon- tag den 14.04.25 bis Freitag den 25.04.25 geschlossen. Zur Informationi Schülerschaft im Einsatz: Erfolgreiche Dorfputzede rund um die Schule Auch die Grundschülerinnen und Grundschüler der Klos- terwiesenschule beteiligten sich tatkräftig an der Dorf- putzede 2025 mit besonderem Fokus auf das Schulge- lände und die angrenzende Umgebung. Ausgestattet mit Handschuhen, Müllsäcken und einem Bollerwagen machten sich dienstags die beiden dritten Klassen und donnerstags die Klassen 1a und 1b gemeinsam mit ihren Lehrerinnen auf den Weg, um die Umgebung ihrer Schule von Unrat zu befreien. Mit großem Engagement sammelten die jungen Hel- fer Plastikverpackungen, Papier und andere achtlos weggeworfene Abfälle ein. Dabei staunten sie nicht schlecht, wie viel Müll sich rechts und links der Wege und unter den Sträuchern angesammelt hatte – so- gar eine Computertastatur und die Überreste eines Oktopusses. „Es ist so wich- tig, dass wir unser Schulge- lände sauber halten. Die Menschen sollen aber auch die Müllbehälter nutzen!,“ stellten die Kinder gemeinsam fest. Schließlich wog die Gesamtmenge an Müll bei jedem Jahrgang rund 8 Kilo- gramm. Nach getaner Arbeit gab es für alle eine kleine Beloh- nung und viel Lob von den Lehrkräften, den Eltern und der Gemeindeverwaltung. Die Dorfputzede zeigte ein- drucksvoll, wie auch die Kleineren einen großen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Amelie Heberling, Rektorin Klosterwiesenschule Baindt Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 08. April 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten 05. April – 13. April 2025 Gedanken zur Woche: Wer segnet, der vertraut. Segen ist die Sprache des Frie- dens; er heilt Missgunst und Hass. Samstag, 05. April 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 06. April – 5. Fastensonntag – Misereor 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit BußfeierMinist- ranten: Louisa Möhrle, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Rafael Dorn, Marlene Stör, Franzis- ka Joachim,(† Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Asberger, Familie Hegel, Brun- hilde Dreher, Agathe Zimmermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Milan Dienstag, 08. April 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 09. April 14.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Krankensal- bung in der Kirche, anschließend Seniorentreff im Gemeindehaus 14.00 Uhr Seniorentreff – Frühlingsfest im Bischof-Sproll- Saal Donnerstag, 10. April 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 11. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Adalbert Berger) 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 7. Grup- penstunde im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 12. April Keine Vorabendmesse Sonntag, 13. April – Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier. Pal- menverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. MartinMinistranten: Jakob Kreutle, Anna Renner, Anton Strehle, Lena Himpel, Alina Mi- chelberger, Noemi Oelhaf, Lisa Schad, Tim Beckert, Noah Himpel,(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit An- gehörigen, Pia und Baptist Heilig) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, an- schl. Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor. Pal- menverkauf der Ministranten vor dem Gottes- dienst 11.20 Uhr Schachen – Taufe von Jonas Heilige Woche 2025 in Baindt Gründonnerstag – 19 Uhr Feier des letzten Abendmahls mit Pfarrer Heinz Leuze, anschl. Gebetsstunde mit dem ök. Singkreis Karfreitag - 15 Uhr Feier des Leidens und Sterbens Christ mit Pfarrer Bernhard Staudacher Osternach - 20 Uhr mit Pfarrer Heinz Leuze, anschl. klei- ne Agape vor der Kirche Ostersonntag - 10 Uhr Feier der Auferstehung mit Kirche für Kinder und Chor mit Pfarrer Bernhard Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats am 30. März 2025 in der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt im Dekanat Allgäu-Oberschwaben Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Er- gebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben: 1. Die Zahl der Wahlberechtigten : 2193 2. Die Zahl der Wähler/-innen: 586 3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel : 584 4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel : 2 5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 4395 Namen der Gewählten mit Stimmenzahl : Name Stimmen 8 Beatrix Auzuret 367 2 Martina Brei 527 6 Lisa Brugger 428 11 Patricia-Achim Kleyer 210 9 Reinhold Leiprecht 288 5 Volkher Lins 440 7 Ursula Michelberger 403 10 Bernd Martin Rohde 228 3 Thomas Stephan 514 4 Stephan Winkler 461 1 Claudia Zanutta 529 Namen der Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der er- reichten Stimmenzahl: 1 Name 1 Stimmen Wahlanfechtung (§ 28 Kirchengemeindeordnung) 1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlaus- schuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen bin- nen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden. 2. Gründe für die Wahlanfechtung sind: a) Mängel in der Person eines Gewählten oder b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheb- lich sind. Baindt, den 30.03.2025 Der Wahlausschuss: Ostern 1525 – Der Bauernkrieg direkt vor der Haustür Noch rechtzeitig vor dem „Jubiläum“ liegt der Aufsatz nun in einer erweiterten Fassung vor. Sie finden ihn und noch viel mehr in unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 27.03.2025 Der Heizöltank der Villa ist leer, die Heizung ist aus – es sollen sofort 1500 ltr. bestellt werden. Zur Sanierung des Kirchendachs, Decke (Chor) und Teil-Außenrenovierung ist die Genehmigung der Diöze- se da. Es müssen beim Landesdenkmalamt noch die denkmalrechtliche Mehraufwendungen (Zuschüsse) von 87.277 € beantragt werden. Im Jahr nach der Bewilligung könnte die Baumaßnahme beginnen. Am Abend vor der KGR-Sitzung wurde die Villa mit einer Sperrmüll-Aktion entrümpelt. Sonstiger Restmüll entsorgt der Hausmeister im Hausmülleimer. Zum Thema „Räume der Zukunft“ (Abgabe 30 % der Ge- bäude in der SE) wartet man ab, bis weitere Anweisun- gen der Diözese gekommen sind – das Leitbild wird vom Diözesanrat aktuell entwickelt. Die Vorbereitungen zur KGR-Wahl 2025 sind im vollem Gange. Am Wahltag sind alle Kandidaten ab 18 Uhr zur Bekanntgabe der Ergebnisse eingeladen. Die Groß-Reinigung des BSS, sowie die Fenster-Reini- gung vom ganzen Gemeindehaus steht wieder an. Die Personen bzw. Firmen vom vergangenen Jahr werden wieder angefragt. Der Musikverein Baindt bekommt wieder einen Zuschuss von 150 €. Es wurde von der Hospiz-Mitglieder-Versammlung mit Vorstandswahlen, deren ehrenamtlicher Arbeit und Pro- jekte berichtet. Ab Mai belegt der Hospiz-Verein neue Räume in der Schützenstraße in Weingarten. Die große Kaffeemaschine (100 Tassen) im BSS war de- fekt und musste repariert werden – es soll zusätzlich eine kleinere Kaffemaschine (50 Tassen) angeschafft werden. Pfarrer Staudacher berichtet, dass vor einigen Jahren die Nachbarschaftshilfe Weingarten an die Stiftung Liebenau abgegeben wurde, jetzt hat die Stiftung alles aufgekün- digt. Frau Maucher von der Baindter Nachbarschaftshil- fe hat die Leitung von Weingarten auch übernommen. Es wurde berichtet, dass man für die Stiftung St. Franzis- kus bzw. Altenzentrum Selige Irmgard eine Elektro-Rik- scha zur Verfügung gestellt bekommen könnte – man bräuchte allerdings noch ehrenamtliche Gelegenheits- fahrer. Außerdem wurde von der Spendenaktion „Bädle“ im SBBZ berichtet. Die Spendensumme, die aufgebracht werden muss, hat sich wohl versechsfacht auf ca. 600.000 €. Es finden verschiedene Veranstaltungen bis Sommer 2026 statt. Wir folgen der Bitte Jesu an die Jünger: „Bleibet hier und wachet mit mir.” Musikalischer Impuls zur Nacht am Ölberg Wir laden euch am Gründonnerstag, 17.04.2025 um 20.00 Uhr in die Kirche in Baindt ein! Gestaltet vom ökumenischen Singkreis Ostersonntag, 20. April 2025, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Bap- tist Baindt Ostern macht unser Leben hell Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Einladung Seniorentreff „Singen, wem Gesang gegeben” un- ter diesem Motto laden wir Sie herzlich ein zu unserem Frühlingsfest in den Bi- schof-Sproll-Saal am Mittwoch, 9. April 2025 um 14.00 Uhr. Ein herzliches Willkommen an unseren Musikus Franz Wiest. Freuen Sie sich auf einen musikalischen Nachmit- tag vom Volkslied über Evergreens bis zum Schlager. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeutungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Kerzen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 05.04.2025, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Freitag, 04. April 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 (Pfr. Schöberl) Samstag, 05. April 09.00 Uhr Baindt Workshop Bibel und Bier, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 06. April Judika 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikant Dr. Widmann) anschl. Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 07. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 09. April 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Pfr. i. R. E. Sey- boldt, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 13. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Po- saunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) Pfarrbüro geschlossen Vom 07. – 13. April ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bit- ten um Beachtung. 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 Woche 5: Dicke Luft Und als er in Betanien war, im Hause Simons des Aussätzigen und saß zu Tisch, da kam eine Frau, die hatte ein Alabastergefäß mit unverfälschtem, kostbarem Nardenöl, und sie zerbrach das Gefäß und goss das Öl auf sein Haupt. Da wurden einige unwillig und sprachen untereinander: Was soll diese Vergeudung des Salböls? Man hätte dieses Öl für mehr als dreihundert Silbergro- schen verkaufen können und das Geld den Armen geben. Und sie fuhren sie an. (Markus 14,3–5) Wir alle atmen dieselbe Luft – aber zuweilen ist die re- gelrecht verpestet. Von Anschuldigungen, Aggressionen, alten Verletzungen. Man kann über alles streiten, auch darüber, wie man mit kostbarem Öl umgeht. Aber man muss sich nicht gegenseitig fertigmachen. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: David Klam- mer) Workshop Bibel & Bier am 05.04.2025 von 9.00 – ca. 12.00 Uhr In diesem Workshop lernen die Teilneh- menden die Kunst des Bierbrauens ken- nen und erleben zugleich die Verbindung von Bier und Bibel. Gemeinsam brauen wir ein eigenes Bier und entdecken da- bei, wie Bier in biblischen Texten und der christlichen Tra- dition eine Rolle spielt. Neben spannenden Geschichten und Hintergründen aus der Bibel wird auch auf die histo- rische Bedeutung des Klosterbrauens eingegangen. Der Workshop bietet eine einzigartige Mischung aus prakti- scher Brauerfahrung und spirituellen Impulsen – ein Ge- nuss für Körper, Geist und Seele! Workshop. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Der Unkosten- beitrag von 10,00 Euro wird am 05.04.25 bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.03.25 telefonisch (0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) an. Leitung: Martin Schöberl & Jörg Stratmann Tischabendmahl am Gründonnerstag, 17. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu einer etwas an- deren Form des Abendmahlsgottes- dienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Pas- sah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 15. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Lesung mit Ruth Frenk: „Bei uns war alles ganz normal“Memoiren einer niederländisch-jüdischen Sängerin in Deutschland – Herausgegeben und mit einem Nachwort von Erhard Roy Wiehn, Hartung-Gorre Verlag Kons- tanz In ihren Memoiren hat sich Ruth Frenk etwas von der Seele geschrie- ben, was unbedingt lesenswert ist: ein Stück niederländisch-deutsch-jü- discher Geschichte und Zeitgeschichte. Die Veranstaltung ist kostenlos. Ort: Evangelische Kirchengemeinde Weingarten Ev. Gemeindehaus, Abt-Hyller-Str. 17/1 88250 Weingarten Zeit: 23. April 2025 (Mittwoch) 19:00 – 21.00 Uhr Veranstalter: Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. (AG Bodensee-Region), Littenstraße 105, D-10179 Berlin Wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwa- schenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetter- linge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Frauenkreis am Mittwoch, den 9.4.2025 um 19:00 Uhr Ganz herzlich lädt der evangelische Frauen- kreis der Kirchengemeinde Baienfurt Baindt zu seinem nächsten Treffen ein. Pfarrer Eberhard Seyboldt wird mit uns über Bibelstellen sprechen, die von dem Thema „Schuld im Alter” berichten. Wir freuen uns auf einen tief- gründigen Abend mit guten Gesprächen. Das Frauenkreisteam Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Bericht Mitgliederversammlung am 21.03.25 Am Freitag, 21.03.2025 nahmen 30 Mitglieder an der Jah- reshauptversammlung teil. Der erste Vorsitzende Ralf Mischkowski begrüßte die Anwesenden, insbesondere Bürgermeisterin Simone Rürup und das Ehrenmitglied Helmut Boenke. Im Geschäftsbericht des Vorsitzenden berichtete Ralf Mischkowski über die Tätigkeiten des Ver- einsrats im vergangenen Jahr und konnte über einen Mitgliederzuwachs von 6 % auf 1.096 Mitglieder (Stand 01.01.25) berichten. Der Bericht des Kassiers Stefan Boen- ke zeigte eine gute finanzielle Lage und die Kassenprü- ferin Jutta Raubald berichtete, dass alle Vereinskassen ordnungsgemäß geführt sind und die Entlastung der Vor- standschaft beantragt wird. Die Berichte der Abteilungen wurden Abteilungsleiter Turnen/Leichtathletik (Christian Staud), Fußball (Klaus Zimmermann), Alpin Team (Dani- el Schupp), Orientierungslauf (i.V.) und Tischtennis (i.V.) vorgetragen und zeigten das abwechslungsreiche Sport- programm, welches innerhalb der Abteilungen im ver- gangenen Jahr angeboten wurde. Im Anschluss an die Abteilungsberichte wurde über eine Satzungsänderung abgestimmt und von den Mitgliedern positiv zugestimmt. Anschließend erfolgte unter der Leitung von Bürgermeis- terin Simone Rürup (Vielen Dank!) die Entlastung der Vor- standschaft. Bei den nachfolgenden Wahlen, ebenfalls geleitet von Frau Rürup, wurden folgende Vorstandsmit- glieder einstimmig für zwei Jahre gewählt: • Erster Vorsitzender Sven Zeller (neu) • Zweiter Vorsitzender Klaus Zimmermann (neu) • Kassier Tobias Novak (neu) • Schriftführerin Nina Assanti (neu) • Mitgliederbeauftragte Sarah Seidenspinner (neu) • Zwei Kassenprüfer (1 Jahr) Jutta Raubald, Walter Nä- gele Wir heißen die neu gewählten Vorstandsmitglieder herz- lich willkommen und wünschen ihnen viel Freude bei ihren Aufgaben! Bedanken möchten wir uns bei unseren lang- jährigen Vorstandsmitgliedern Ralf Mischkowski (Erster Vorsitzender), Stefan Boenke (Kassier) und Celia Misch- kowski (Schriftführerin) Abteilung Fußball Zurück in der Erfolgsspur SV Baindt - TSV Tettnang 3:1 (2:1) Tore: 1:0 Dischl (11.), 1:1 Maurer (13), 2:1 Fischer (45+1.), 3:1 Fischer (81.) SV Baindt II - FV Rot-Weiß Weiler II 1:0 (1:0) Tore: Brugger (45+2.) Vorschau: Sonntag, 06.04 12.45 Uhr FC Scheidegg II - SV Baindt II 15.00 Uhr FC Scheidegg - SV Baindt Jugendfußball Juniorinnenfußball B1-Juniorinnen SV Jungingen - SGM Baindt/ Fronreute 2:0 Im Nachholspiel gegen den SV Jungingen gingen wir als krasser Außenseiter ins Spiel, doch durch konsequente Zustellen der Passwege und ein kompaktes Mittelfeld konnten wir die Offensivstärke des Gegners gut eingren- zen. Somit hielten wir zur Halbzeit ein torloses Remi. Nach der Pause ein ähnliches Bild, wobei wir uns gar die ein oder andere Chance durch Maylin und Pippa erarbeiten konnten, doch nach einer zu kurzen Abwehr, konnten die Gegnerinnen einen Schuss von der Strafraumgren- ze auf unser Tor abgeben, als sich der Ball von oben ins Netz senkte. Nur wenig später konnte sich eine gegneri- sche Spielerin per Doppelpass zwar sehenswert durch- setzen, doch das Tor war aus stark abseitsverdächtiger Position. Wir stecken trotz des Rückstands nicht auf, hiel- ten weiterhin dagegen und konnten das Ergebnis halten. Trotz der Niederlage konnten wir mit dem Spiel und dem Engagement der Mannschaft durchaus zufrieden sein. Es spielten: Sara Jukic (T), Vivienne Progzeba, Philina Ziegler, Sarah Leibfarth, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Hanaa Alosh, Maylin Kretzer, Lena Pfleghaar, Annemarie Hoffmann, Haifaa Alosh, Lou Elsäßer, Philippa Kaplan, Pauline Preis SGM Baindt/ Fronreute - SV Unterjesingen 2:2 Nach dem guten Spiel in Jungingen wollten wir uns ähn- lich gut gegen den Tabellenvierten aus Unterjesingen verkaufen. Wir gingen von Beginn an konzentriert zur Sache, machten die Räume eng, waren jedoch im letz- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 ten Drittel jedoch noch mit zu wenig Präzision im letzten Pass und so musste ein Fernschuss von Lea Hoffmann her, um die Führung zu erzielen. In der zweiten Halbzeit spielten wir weiter überlegen und ein schneller Gegenzug von Hanaa mit Ablage vor dem Tor auf Pippa, die die- sen Ball im Tor versenkte, gingen wir mit 2:0 in Führung. Die Gegnerinnen wachten jetzt auf und setzen uns mehr unter Druck, allerdings ohne dabei wirklich zwingend zu sein. Unglücklicherweise führten zwei Missverständnisse in der Abwehr zu zwei unnötigen Gegentoren, so dass wir uns leider nicht vollständig belohnen konnten. Trotzdem ein gutes Spiel, was eine aufstrebende Tendenz zeigt. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pog- rzeba, Sarah Leibfarth, Amelie Metzler, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Greta Heilmeier, Hanaa Alosh, Sarah Schmid, Annemarie, Hoffmann, Lena Pfleghaar, Philippa Kaplan, Lou Elsäßer B2 Juniorinnen TSV Schlachters - SGM Baindt Fronreute II 7:0 D-Juniorinnen TSV Grünkraut - SGM Baindt Fronreute 0:3 E-Juniorinnen SV Maierhöfen-Grünenbach - SGM Baindt Fronreute I 0:16 SGM WRZ 2010 / Horgenzell - SGM Baindt Fronreute II 4:2 TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz im Ver- einsheim findet am FREITAG, 11. April 2025 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende: Deshalb freuen wir uns auf Jede*n . Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zubehör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte kurze Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion vom Bewirtungsteam Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Samstag, den 29. März 2025, fand die Jahreshauptversammlung der Land- jugend Baindt statt. Gemeinsam blickten wir auf das vergangene Jahr zurück, in welchem unser 75-jähriges Jubiläum ein großes Highlight war. Außerdem gab es einen ausführlichen Kassenbericht und einen Aus- blick auf die kommenden Aktivitäten. Anschließend wurde die Vorstandschaft entlastet und neu gewählt. Unser neuer Vorstand: - Niklas Späth (1. Vorstand) - Simon Lang (2. Vorstand) - Nadine Haug (1. Vorständin) - Sira Wöhr (2. Vorständin) - Daniel Kronenberger (Kassierer) - Niklas Zink (Kassierer) - Simon Wöhr (Externer) - Tim Raubald (Externer) - Stefanie Schad (Schriftführerin) - Julian Kurz (Zeugwart) - Jannis Kaplan (Programmteam) - Tabea Lins (Programmteam) Wir sagen Dankeschön an unsere Vorstandsmitglieder für eure tatkräftige Unterstützung: - Melina Stephan (Kassiererin) - Josua Kapler (Programmteam) Außerdem gab es auch im Förderverein Veränderungen in der Vorstandschaft: - Patrick Späth (1. Vorstand) - Tobias Kränkle (2. Vorstand) Wir sagen Dankeschön an unser Vorstandsmitglied für seine tatkräfte Unterstützung: - Florian Kränkle (1. Vostand) Nach der Versammlung fand das Jahresessen in d’Hütte in Bavendorf statt, wo der Abend bei gutem Essen und Gesprächen ausklang. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung der Schal- meienkapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 11.04.2025 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen - zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - Schriftführer - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 10.04.2025 schriftlich an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 11.04.2025 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Blutreitergruppe Zweite Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. am Freitag, den 25.04.2025 Am Freitag, den 25.04.2025, um 20 Uhr sind alle Mitglieder, Blutreiterinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herzlich eingeladen in den Bischof-Spro- ll-Saal zur Jahreshauptversammlung. Folgende Tages- ordnung wurde aufgestellt: 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Bericht des Gruppenführers von der Gruppenführer- versammlung in Weingarten 11. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 12. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 30.05.2025 13. Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreu- te-Gwigg am 18.05.2025 14. Ehrungen 15. Beschluss über den Proberitt am 29.05.2025 um 13.45 Uhr in Sulpach 16. Beschluss über Ort und Zeitpunkt der Nachbespre- chung am Abend des Blutfreitags 17. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 18.05.2025, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 29.03.2025 Werner Elbs, Vorsitzender BITTE BEACHTEN: Der Versicherungsbeitrag zum Blutritt in Weingarten ist mit der Anmeldung in bar zu bezahlen. Volleyball LJ Baindt Saisonabschluss & Pokalfinale Vier Punkte kamen am Wochenende auf das Konto der Volleyball Landjugend Baindt 1. Der Start gegen die Wilde Hor- de TV Bingen lief zunächst recht souverän (25:14). Und auch der zweite Satz begann stark bis beim Stand von 18:18 mehrere Schiedsrichterentscheidungen die Mann- schaft aus dem Tritt brachten und danach für den Rest des Spiels irgendwie der Wurm drin war (19:25; 12:25). Die kurze Verschnaufpause brachte die Baindter gegen die BSG Immenstaad Dornier-Reha aber wieder in die Spur. Und so fanden die Gastgeber wie bereits beim letzten Spieltag die Energie, sich trotz Rückstand aufzuraffen und zurückzukämpfen. Ein großer Dank geht hierbei auch an all unsere großen und kleinen Superfans, sowie alle Fa- milien, die uns so toll unterstützen! Mit viel „Spaß an der Freude“ gingen die Comeback-Kings am Ende als Sieger vom Platz (25:22 und 25:21) und bleiben auf Platz 7 der Tabelle – noch vor Langenargen und Immenstaad. Die VLJ Baindt 2 hatte am Sonntag leider nicht ganz so viel Glück. Trotz toller Einzelleistungen, wie beispielswei- se starker Abwehr und im wahrsten Sinne des Wortes überragendem Angriff, reichte es am Ende leider weder gegen die TG Biberach (19:25 und 14:25,) noch gegen den Tabellenersten, die SSV Ulm 1846 1 (14:25 und 20:25) für Punkte. Damit bleibt die VLJ Baindt 2 zum Ende der Sai- son auf Platz 5. Doch Zeit zum Ausruhen bleibt nicht! Am Sonntag, 06.04.2025 findet in Baindt das nächste Großevent statt, denn die VLJ Baindt 1 hat es zum wiederholten Mal in das Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Bezirkspokalfinale Mixed geschafft. Gegner sind alte Be- kannte: der VfB Ulm und der SV Jedesheim. Es geht los ab 13.00 Uhr und wir freuen uns über jede Unterstützung – besonders die laute! Kunstkreis Die Mitglieder vom Kunstkreis haben neue Bil- der zum Thema Frühling im Rathaus ausgestellt. Ein Besuch zu den Öffnungszei- ten des Rathauses lohnt sich. Die Mitglieder vom Kunstkreis freuen sich auf ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Drei-Täler-Wanderung beim Schloss Mochental Vom Schloss Mochental wandern wir das Bachtal hinauf zum Ehinger Besinnungsweg mit dem Kunstwerk „enger und weiter Horizont“. Über den Sauberg kommen wir zu- rück zur Einkehr in das Schokostüble. Wir treffen uns am Sonntag, 13.04.2025 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Std., 10 km, 200 hm. Fahrpreis 16 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung ab 09.04.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Petra Junginger E-Mail: wan_ja@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Informationen im Ansagetext - T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen ge- trennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Resilienz schlägt Wurzeln – Wie Hobbygärtner die (ei- gene) Widerstandskraft stärken und aktiv den Wandel des Ernährungssystems mitgestalten Die Ökotrophologin und Resilienz-Trainerin Carmen Hü- gemann ist am Freitag, 11. April 2025 um 20.00 Uhr im Gasthaus Bräuhäusle in Baienfurt zu Gast. In ihrem interaktiven Fachvortrag erläutert sie die Bedeu- tung von Resilienz und gibt Impulse für ein bewussteres Ernährungs- und Einkaufsverhalten. Sie erklärt außerdem, warum Hobbygärtner für einen Wandel des Ernährungs- system so wichtig sind und sammelt zusammen mit den Teilnehmenden Ideen, wie die Resilienz im eigenen Garten Wurzeln schlagen kann. Carmen Hügemann ist als Refe- rentin für Ernährung und Diversifizierung beim Landwirt- schaftsamt Bodenseekreis beschäftigt. Hierzu laden wir alle Interessierten herzlich ein. Keine Anmeldung erforderlich. Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressereferentin Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in wer- den Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen sich jetzt einen Ter- min zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blutspende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das The- ma Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88284 MOCHENWANGEN Mittwoch, dem 16.04.2025 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Informationsveranstaltungen am 10. und 15. April „Wie mache ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb kontrollsicher?“ Alle Landwirtinnen und Landwirte sowie landwirtschaft- liche Betriebe sind herzlich zur bevorstehenden Infor- mationsveranstaltung „Wie mache ich meinen land- wirtschaftlichen Betrieb kontrollsicher?“ eingeladen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, die ihre Abläufe optimieren und sicherstellen möchten, dass sie alle Anforderungen erfüllen. Die Veranstaltung (gleiche Inhalte) findet an zwei Terminen statt. Am 10. April um 20:00 Uhr findet eine Präsenzveranstaltung im Gasthaus Ochsen in Kißlegg statt. Am 15. April besteht die Möglich- keit, an der gleichen Veranstaltung um 20:00 Uhr online teilzunehmen. Der Einwahllink zur Online-Veranstaltung ist hier verfügbar: https://www.rv.de/22126779. Bei beiden Terminen ist kei- ne Anmeldung erforderlich. Inhalte der Veranstaltung werden sein: • Vorstellung der aktuellen Vorgehensweise beim Flä- chen Monitoring und der Antragsteller App • Informationen zur Konditionalität und den entspre- chenden Anforderungen • Auskunft zu den Kontrollen der Tierkennzeichnung Jobmesse für Geflüchtete in Ravensburg Am Donnerstag, 10. April 2025, findet im Schwörsaal in Ravensburg wieder eine Jobmesse für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund statt. Von 10 bis 13 Uhr präsentieren Arbeitgeber aus der Region ihre offe- nen Arbeitsstellen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei. An der „Contact – Jobs und mehr“ beteiligen sich knapp 25 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Dolmetscher werden sich am Messetag darum kümmern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Be- werbern reibungslos funktioniert. Die Messe zeichnet sich durch ihren unkomplizierten Kontakt zwischen Betrieben und Besuchern aus. So können am gleichen Tag ein Vor- stellungsgespräch, eine Probearbeit oder ein Praktikum zum Kennenlernen vereinbart werden. Die Jobmesse „Contact – Jobs und mehr“ unter dem Dach der Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwaben ist eine gemeinsame Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, der Hand- werkskammer Ulm, dem Jobcenter Landkreis Ravens- burg, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Contact – Jobs und mehr Donnerstag, 10. April 2025 10 bis 13 Uhr Schwörsaal (im Waaghaus), Marienplatz 28, 88212 Ra- vensburg Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei TWS verzeichnet rund 29.000 Ladevorgänge Energieunternehmen zieht positive Bilanz zur Nutzung der Ladeinfrastruktur 2024 – Schnellladestation in Ra- vensburger Marktstraße geplant Insgesamt 138 öffentliche Ladepunkte an 34 Standorten betreibt die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) in Ravensburg und Umgebung. Jetzt liegen die Nutzungszahlen für das Jahr 2024 vor: Rund 29.000 Ladevorgänge hat die TWS 2024 registriert. E-Mobilisten haben im vergangenen Jahr insgesamt fast 500.000 Ki- lowattstunden twsÖkostrom geladen; das sind rund 40 Prozent mehr als im Vorjahr. „Wir freuen uns über den Zuwachs“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Die positive Bilanz bestätige die TWS in ihrem Engagement. „E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein für Klimaschutz und damit für unsere künftige Lebensqua- lität“, betont er. Die Ladestation in der Ravensburger Marktstraße war mit insgesamt 2.528 Ladevorgängen im vergangenen Jahr besonders beliebt, gefolgt von der Ladesäule in der Gab- lerstraße in Weingarten auf dem zweiten Platz und dem Standort am Goetheplatz in Ravensburg an dritter Stelle. Neue Schnellladesäule in der Marktstraße geplant Um der hohen Nachfrage in der Ravensburger Marktstra- ße zu begegnen, wird die TWS dort in Kürze zwei neue DC-Schnellladepunkte installieren, zusätzlich zu den be- stehenden AC-Ladesäulen. „Wir erhöhen damit den Kom- fort für E-Mobilisten weiter,“ erklärt Robert Sommer. Von der bestehenden AC-Ladesäule wird nach Fertigstellung der Schnellladesäule ein Ladepunkt exklusiv dem tws- Ecarsharing zur Verfügung stehen. Alltagsbewältigung für Krebspatienten Die Diagnose Krebs und die damit verbundenen seeli- schen und körperlichen Belastungen verändern den Alltag der Betroffenen. Dafür bietet die Krebsberatungsstelle Ravensburg folgende Entspannungskurse an: QiGong: Durch ruhige oder bewegte Übungen wird die Lebensenergie Qi wieder in Fluss gebracht, Selbsthei- lungskräfte werden unterstützt. Yoga: Mit Yoga und Atemübungen werden Stresshormo- ne reduziert und die persönliche Beweglichkeit gefördert. Yoga wirkt im Alltag und bei Lebenskrisen unterstützend. Muskelrelaxation: Zur Verbesserung des Wohlbefindens werden Anspannungen gelöst, Methoden für einen ge- sünderen Schlaf werden thematisiert. Achtsamkeit: Es werden Atemtechniken, Body-Scan, achtsames Gehen und Sitzen und achtsames Wahrneh- men von Gedanken und Gefühlen zur praktischen An- wendung im Alltag vermittelt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Informationen, Termine und Anmeldung bei der Krebs- beratungsstelle Ravensburg vormittags unter Tel.: 0751- 872593 oder über krebsberatung@oberschwabenklinik. de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 6. April 2025 Von der Sonnenuhr zum Navi Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Die Sonnenuhr bei Vorsee, Quelle: Gemeinde Fronreute, Marius Hartinger Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang werden viele Aspekte zum Thema Zeit beleuchtet. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt manche Fund- stücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Han- dy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allgemeinverständlich besprochen. Da es im We- sentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Selbsthilfegruppe Demenz des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Demenz: Krankheit mit vielen Gesichtern Wer ein angehöriges Familienmitglied mit der Diagnose Demenz betreut und pflegt, hat eine einzigartige individu- elle Situation zu meistern. Die Anwesenden der Selbsthil- fegruppe Demenz des DRK-Kreisverbandes Ravensburg wissen den informativen Austausch in der offenen Gruppe in der Ulmer Straße daher sehr zu schätzen. Unterschiedliche Familienstrukturen wenn die Diagnose gleichlautend ist: Die familiären und persönlichen Situationen unterscheiden sich so grundle- gend, wie die Ausprägung der Erkrankung. Die Selbsthil- fegruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz je- den dritten Mittwoch eines Monats bietet ihnen informelle Unterstützung und Austauschmöglichkeit. Moderiert wird sie von DRK-Mitarbeiterin Theresa Adam. Teilnehmende bringen ihre eigene Situation zur Sprache, drücken aber auch ihren Dank aus: „Es tut mir einfach gut, hier zu sein“, freut sich eine Frau. Ihr Mann ist an vaskulärer Demenz und Parkinson erkrankt ist. Es sei im angefüllten Pflege- alltag oft die einzige Zeit für sie selbst. Aufwendige Organisation und Bürokratie Bei allen Unterschieden der Krankheitsausprägung herrscht Einigkeit darüber, dass alle unter dem hohen Aufwand für die Beschaffung der passenden Informati- onen sowie dem Zeitaufwand für Anträge oder Verträge leiden. Theresa Adam machte für die neuen Gäste noch- mal ein akutes Problem deutlich: „Beim letzten Treffen haben wir schon darüber gesprochen, wie schwierig es oft ist, Dienstleistungen zu bekommen.“ Noch schwieriger wird es bei der Suche nach stationärer Unterbringung. Wer einen Pflegeplatz sucht, muss in Frage kommende Pflegeheime der verschiedenen Träger per „Listen“ müh- sam einzeln abtelefonieren. Gutes soziales Gefüge ist hilfreich Ein Mann erzählt aber auch von einem achtsamen sozi- alen Umfeld am Wohnort seiner demenziell erkrankten Mutter. Wenn sie etwa wiederholt auffallend viele Dinge im Supermarkt einkaufe, kontaktiere ihn ein Mitarbeiter. Eine Teilnehmerin ist angetan vom positiven Miteinander in dem Ort, in dem die Mutter inzwischen im Pflegeheim lebt. Wenn sie mit ihrer Mutter unterwegs ist, trifft sie auf viel Verständnis. „Die Leute in den Läden sind Gold wert“, sagt sie. Pflegeversicherung: Errungenschaft mit Schönheits- fehlern Ärgerlich ist für manch Anwesende, dass höhere Zahlun- gen der Pflegeversicherung durch Kostenerhöhungen für die Dienstleistungen aufgefressen werden. Theresa Adam machte aber auch deutlich, dass die Pflegeversicherung bei allen Schwierigkeiten eine Errungenschaft ist. Für die Region Ravensburg hebt sie unter anderem die gute Anbindung ans Zentrum für Psychiatrie (ZfP) und den verlässlichen Pflegestützpunkt beim Landratsamt her- vor. Die Stunde schließt sie mit interessanten Terminen und Verweisen auf hilfreiches Informationsmaterial für pflegende Angehörige. Selbsthilfegruppe Demenz des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Immer am dritten Mittwoch im Monat Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Kontakt: theresa.adam@rotkreuz-ravensburg.de Neuer Fortbildungskurs: Fit für den Meisterbrief in der Hauswirtschaft Die Fachschule für Landwirtschaft Fachrichtung Haus- wirtschaft in Bad Waldsee bietet ab 2025 wieder einen neuen Fortbildungskurs mit dem Ziel der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft an. Der zweijährige Lehrgang beginnt im November 2025 und findet berufsbegleitend an zwei Tagen in der Woche (Montag und Dienstag) statt. Eine Übersicht über die Fortbildung, Eindrücke vom Un- terricht und Interviews mit Absolventinnen sind auf der digitalen Plattform padlet.com/FSLBW/Hauswirtschaft- digital zu finden. Informationen und Anmeldeunterlagen finden Inter- essierte: • auf der Homepage des Ernährungszentrums Boden- see-Oberschwaben in der Kategorie „Beruf Hauswirt- schaft“ unter www.ernaehrung-oberschwaben.de • bei Sabine Weiland (Telefon 07524/9748-6400 oder E-Mail sabine.weiland@rv.de) Für Interessierte bietet die Fachschule einen Informati- onsabend am 14. Mai um 18.00 Uhr am Fachschulstandort in Bad Waldsee, Schillerstraße 34 an. Anmeldungen dazu sind über www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Landkreis Ravensburg sucht ehrenamtli- che Patientenfürsprechende Der Landkreis Ravensburg sucht zum 1. Juli engagierte Personen für das Ehrenamt des Patientenfürsprechen- den im Landkreis Ravensburg. Die ehrenamtliche Tätig- keit beinhaltet die Beratung und Interessenvertretung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen. Patientenfürsprechende sind ein wichtiges Bindeglied zwi- schen den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den versorgenden Institutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren über Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patien- tenfürsprechende Anliegen, Wünsche und Beschwerden auf. „Als Ansprechpersonen auf Augenhöhe tragen Sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten. Außerdem sind Sie fester Bestandteil der Informations-, Beratungs- und Be- schwerdestelle (IBB) im Landkreis und beraten Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen. Daher ist dies ein sehr wichtiges Ehrenamt im Landkreis Ravensburg,“ erklärt Reinhard Friedel, Dezernent für Ar- beit, Soziales und Bildung. Die Patientenfürsprechenden werden vom Kreistag be- stellt und erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Kosten für Fort- und Weiter- bildungen für das Tätigkeitsspektrum werden übernom- men. Neben Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Probleme anderer Menschen sind Engagement, Kommu- nikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auftreten, die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die Patientenfürsprechende mitbringen sollten. Von Vorteil sind außerdem Kenntnisse über das Gesundheitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in einem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das Landratsamt Ravensburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Position der ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden an und begrüßt daher aus- drücklich Bewerbungen von Frauen, um eine paritätische Besetzung zu erreichen. Interessenten können sich bis zum 21. April unter Einsendung aussagekräftiger Unter- lagen bei Herrn Andreas Hollacher (a.hollacher@rv.de) bewerben. Herr Hollacher erteilt auch Informationen zur Tätigkeit (Tel.: 0751/85-3123). Der Mai im beliebten Freilichtmuseum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im Mai ein vielfältiges Veranstaltungspro- gramm mit Führungen, Kursen, einem Erlebnistag, dem Familiensamstag, dem beliebten Kräuter- und Blüm- lesmarkt, dem Internationalen Museumstag, dem „Ge- denken an den Bauernkrieg“ und der langen Kultur- & Museumsnacht in Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt 1. Mai 2025 | 10:00 - 17:00 | Eintritt 3,00 € | Anmeldung nicht erforderlich.Der Termin ist ein „Muss“ für viele Pflanzen- freunde: der allseits beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt findet am 1. Mai im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg statt! Ausgewählte Aussteller/innen bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den heimischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Von 10-17 Uhr kann aus- giebig ausgesucht, gefachsimpelt und eingekauft werden. Der SWR4 Gartenexperte Volker Kugel ist wieder vor Ort. Öffentliche Führung in Gebärdensprache 4. Mai 2025 | 11:30 – 13:00 | Anmeldung nicht erforderlich Diese Führung findet in Gebärdensprache statt und wird von einer Dolmetscherin begleitet! Bei der Museumsfüh- rung erfahren Sie viel über die Geschichte der bäuerlichen Bevölkerung in Oberschwaben. Sie erfahren zum Beispiel, wie die Gebäude gebaut wurden, welche Menschen darin gelebt haben und was sie gearbeitet haben. All das wird Ihnen der Museumsführer Bernhard Müller in Deutscher Gebärdensprache näherbringen. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstel- lung in Gebärdensprache 4. Mai 2025 | 14:00 – 15:30 | Anmeldung nicht erforderlich Diese Führung findet in Gebärdensprache statt und wird von einer Dolmetscherin begleitet! Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Bernhard Müller, BAO e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. Inklusive Samstagsführung: Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 10. Mai 2025 | 14:30 – 15:00 | Anmeldung nicht erforder- lich Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausge- geben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unter- stützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museums- führer Klaus Peters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 11. Mai 2025 | 11:30 – 12:30 & 13:00 – 14:00| Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Lange Kultur- und Museumsnacht in Wolfegg 16. Mai 2025 | 18:00 – 22:00 | Anmeldung nicht erforder- lich Lernen Sie das Museum zu einer Tageszeit kennen, wenn üblicherweise die Tore längst geschlossen sind. Genießen Sie das bunte Kulturprogramm, das die Ge- meinde Wolfegg im ganzen Ort organisiert! Ob Lesung, Orgelkonzert oder Kirchenführung – überall erwartet Sie etwas Außergewöhnliches. Ein besonderer Höhepunkt: die stimmungsvolle Dämmerungsführung auf dem Mu- seumsgelände. Nur im Schein von Petroleumlaternen erfahren wir, wie wichtig Wärme und Licht waren, als es noch keinen Strom gab. Familiensamstag 17. Mai 2025 | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Ein- mal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Pro- jekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Spurensuche in der Landschaft“ und „Kräuterkissen füllen“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen The- men angeboten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Internationaler Museumstag zum Thema „Baden-Würt- temberg spinnt“ 1 8. Mai 2025 Öffentliche Allgemeine Museumsführung 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Wollprojekt für Erwachsene 13:00 Uhr | Anmeldung nicht erforderlich „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 24. Mai 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.deRegionale Ereignis- se und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg widmet Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem be- rühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hintergründe und Ereignis- se von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie ver- tiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstellungen. Ein Shuttle- service chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Konzert von „Sospiratem“ in Schloss Achberg. Erlebnistag: Uraltes Handwerk – die Letzten ihrer Zunft 25. Mai 2025 | 10:00 – 17:00| Anmeldung nicht erforderlich Was genau macht eigentlich ein Kürschner, was ein Kü- fer, was ein Sackmaler? Wie schmiedet man Eisen von Hand? Viele Handwerksberufe reichen bis ins ausgehen- de Mittelalter zurück – und sind heute fast ausgestorben. Im Bauernhaus-Museum führen Handwerker/innen zum Teil uralte Techniken vor. Werden Sie auch selbst aktiv – beim großen Handwerksquiz, beim Schmieden und Sei- lemachen. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 29. Mai 2025 | 11:30 – 12:30 & 13:00 – 14:00| Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Oberschwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Der Mai in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet im Mai ein vielfältiges Veran- staltungsprogramm mit Führungen durch die Ausstel- lung „Käthe Kollwitz. MUT!“, Angeboten für Groß und Klein wie der offenen Druckwerkstatt oder Familien- führungen, dem „Gedenken an den Bauernkrieg“ und Konzerten im Rahmen des diesjährigen Bodenseefes- tivals. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“12. April – 29. Juni Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867–1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Maifest | Chor DaCapo, Achberg 1. Mai 2025 | ab 11.00 Uhr Der Achberger Chor DaCapo feiert sein alljährliches Maifest! Bei hoffentlich gutem Wetter sind Sie eingeladen, Ihre Maiwanderung mit ei- nem Besuch auf Schloss Achberg zu verbinden. Lassen Sie sich mit Speisen, Getränken, Kaffee und selbstgeba- ckenem Kuchen vom Chor DaCapo in Kooperation mit Sibylle Bezold vom Schlosscafé verwöhnen. Kuratorinnenführung mit Marie-Theres Pecher M.A. 1. Mai 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichDie Kuratorin führt zu ausgewählten Werken, stellen sich dem Dialog mit dem Publikum und geben Einblicke in die Entstehung der Ausstellung “Käthe Kollwitz. MUT!” Ausstellungsführung 1. Mai 2025 + 04. Mai 2025 + 11. Mai 2025 + 18. Mai 2025 + 25. Mai 2025 + 29. Mai 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlichIn der Führung er- leben Sie die Vielfalt Werke der bekanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Ar- beiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre for- mal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das We- sentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktu- eller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Schlossführung 3. Mai 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichDie Führung erhellt die bewegte Geschichte von Schloss und Herrschaft Achberg und wirft Blicke in die schönsten Räume des Schlosses, wie den prunkvollen Rittersaal. Kuratorenführung mit Michael C. Maurer M.A. 4. Mai 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichDer Kurator führt zu ausgewählten Werken, stellen sich dem Dialog mit dem Publikum und geben Einblicke in die Entstehung der Ausstellung “Käthe Kollwitz. MUT!” Offene Druckwerkstatt für Kinder und Erwachsene 10. Mai 2025 | 13.00 – 17.00 Uhr | ab 5,00 Euro | Anmeldung nicht erforderlichVon der Druckgraphik von der Künstlerin Käthe Kollwitz inspiriert könnt ihr in der offenen Druck- werkstatt selbst eure eigenen Ideen und Motive drucken. Probiert euch in der Drucktechnik Linolschnitt aus und bedruckt Postkarten. Lebensraum Wald mit Förster Christian Reich 11. Mai 2025 | 14.00 – 17.00 Uhr | Anmeldung erforderlichDer Wald ist das Zuhause unzähliger Lebewesen. Gemeinsam mit dem Förster Christian Reich begeben wir uns auf die Pirsch nach Waldtieren und ihren Spuren. Spielerisch wer- den wir auch Bäume und andere Pflanzen kennenlernen. Da die Waldwege verlassen werden, ist festes Schuhwerk erforderlich. Bitte Vesper mitbringen. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Offene Druckwerkstatt für Kinder und Erwachsene 11. Mai 2025 | 13.00 – 17.00 Uhr | ab 5,00 Euro | Anmeldung nicht erforderlichVon der Druckgraphik von der Künstlerin Käthe Kollwitz inspiriert könnt ihr in der offenen Druck- werkstatt selbst eure eigenen Ideen und Motive drucken. Probiert euch in der Drucktechnik Linolschnitt aus und bedruckt Postkarten. Wie lebte Kreuzritter Benedikt? Familienführung mit Steffi Marschner 17. Mai 2025 | 15.00 Uhr | ab 5,00 Euro / Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlichWas ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Achberg zu tun? Und welches Ge- heimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fra- gen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Rallye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. Konzert im Bodenseefestival: Michael Wollny. Artist in Residence 23. Mai 2025 | 19.00 Uhr | 30 | 22 € | Karten unter Reservix. deSolokonzerte waren bei Michael Wollny lange Zeit eine Seltenheit. Das mag an seiner Neugier auf immer neue musikalische Partner liegen – und an seiner Lust auf die gemeinsame Suche nach der Magie des Augenblicks. Den Wunsch, sich intensiver dem Soloformat zu widmen, hegte Wollny schon lange. Nun, nach zahlreichen Projekten mit Künstler/innen wie zuletzt Nils Landgren, Emile Parisien oder Vincent Peirani sowie dem Zusammenspiel mit Lite- ratur und Schauspiel, scheint die Zeit reif für einen nach innen gerichtetem Blick. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 24. Mai 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.deRegionale Ereignis- se und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg widmet Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem be- rühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hintergründe und Ereignis- se von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie ver- tiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstellungen. Ein Shuttle- service chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Konzert von „Sospiratem“ in Schloss Achberg. Konzert im Bodenseefestival: Sospiratem „Und kommst du liebe Sonn nicht bald“ 24. Mai 2025 | 19.00 Uhr | 30 | 22 € | Karten unter Reservix. deDer Bauernkrieg war das Ausbrechen eines Schwel- brandes, ein Versuch, Freiheit zu erkämpfen. Kunst hat die Macht und die Pflicht, uns an solche Ereignisse zu erinnern und sie zu verarbeiten. Das Leipziger Ensemble Sospiratem hat für das Gedenkjahr ein szenisches Kon- zertprogramm entworfen, das mit deutschsprachiger Musik des 16. /17. Jahrhunderts ein ästhetisches Panora- ma des Aufstandes zeichnet. „Und kommst du liebe Sonn nicht bald“ beleuchtet kritisch historische Prozesse und den Umgang mit ungleichen Machtverhältnissen. Dabei äußern sich historische und zeitgenössische Persönlich- keiten. Ihre Stimmen dienen als Projektionsfläche für die Gedanken des Publikums. Historische Lieder und Texte werden so ein Spiegel für die Gegenwart. Kuratorenführung mit Michael C. Maurer M.A. 25. Mai 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichDer Kurator führt zu ausgewählten Werken, stellen sich dem Dialog mit dem Publikum und geben Einblicke in die Entstehung der Ausstellung “Käthe Kollwitz. MUT!” Konzert im Bodenseefestival: Kinderkonzert „Die Schurken unterwegs nach Umbidu“ 26. Mai 2025 | 15.00 Uhr | 9 € | Karten unter Reservix.deAn einem kalten, ungemütlichen Abend begegnen sich ein paar kauzige Gestalten unter einer Brücke. Der eine hat eine Trompete dabei, der nächste ein Akkordeon, der drit- te eine Klarinette und der vierte einen ausgewachsenen Kontrabass. Mit Hilfe der Musik lernen sie sich von ihrer charmanten, witzigen Seite kennen – und sie entwickeln einen Plan: gemeinsam gehen sie auf die Suche nach dem Ort, an dem angeblich jeder glücklich ist – UMBIDU. Mit Musik von Bach, Purcell oder Ligeti rückt das Ziel immer näher – denn wenn man merkt, dass man etwas echt gut kann, fühlt man sich schließlich ziemlich cool… Mit ausge- flippten Improvisationen, zarten Geräuschen, wilden Klän- gen und einer faszinierenden Fantasie-Sprache erzählen sie von ihren Erlebnissen auf dem Weg nach Umbidu. Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Was sonst noch interessiert Katamaran ab April wieder täglich im Stundentakt Am 1. April wechselt die Reederei in den Sommerfahrplan. Wichtigste Änderung: Der Katamaran verkehrt wieder durchgehend im Stundentakt —auch an Sonn- und Fei- ertagen. Der neue Fahrplan gilt seit Dienstag, 1. April. Die schnellen Katamarane fahren dann stündlich zwischen Konstanz und Friedrichshafen. An Werktagen (Montag bis Freitag) starten die Schiffe bereits um 6 Uhr morgens und verkeh- ren bis 19 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen be- ginnt der Betrieb um 8 Uhr und endet ebenfalls um 19 Uhr. Besonders attraktiv: Noch bis zum 30. April gilt das güns- tige Frühlings-Ticket. Erwachsene fahren für nur 16 Euro am selben Tag über den See und zurück, Kinder zahlen 8,50 Euro. Kleingruppen (zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder) können für 40,50 Euro die Hin- und Rück- fahrt genießen. i Die vergünstigten Frühlingstickets gibt es online auf der-katamaran.de, an den Fahrkarten-Automaten und in den Katamaran-Geschäftsstellen. Kombitarife sind ausschließlich an den Automaten und in den Geschäfts- stellen erhältlich. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Der Arbeitsmarkt im März - Frühjahrsbelebung lässt auf sich warten Im März ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat saisonbedingt um 1,8 Prozent gesunken. Ins- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 gesamt waren 17.747 Männer und Frauen arbeitslos ge- meldet. „Für einen März war das ein schwacher Rückgang der Arbeitslosigkeit. Die Frühjahrsbelebung lässt in diesem Jahr auf sich warten“, erklärt Mathias Auch, Vorsitzen- der der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. Auch die Personalnachfrage schwä- chelte: Zuletzt war die Zahl der Stellenneumeldungen in einem März im Jahr 2009 geringer. „Was die aktuelle Lage allerdings von früheren Schwächephasen unterscheidet: Während auf der einen Seite die Arbeitslosigkeit steigt, su- chen auf der anderen Seite weiterhin nicht wenige Betrie- be händeringend nach Fachkräften“, so der Agenturchef. Daraus ergeben sich trotz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen Chancen für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Die konjunkturelle Lage macht sich mittlerweile auch auf dem Ausbildungsmarkt bemerkbar. Dennoch bleibt das Angebot an Ausbildungsplätzen unterm Strich nach wie vor groß und breit gefächert. Mathias Auch betont: „Für junge Menschen, die in diesem Jahr die Schule been- den, ist es höchste Zeit, sich mit dem Thema Berufswahl auseinander zu setzen. Schulabgänger sollten jetzt aktiv werden, einen Termin bei der Berufsberatung vereinba- ren oder sich zum Beispiel einen Praktikumsplatz suchen.“ Eine gute Ausbildung ist und bleibt die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im März 17.747 Menschen ohne Arbeit, 7.895 Frauen und 9.852 Männer. Zum Vormonat sank die Zahl um 330 Personen bzw. 1,8 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.717 Per- sonen bzw. 10,7 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 8.804 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 402 oder 4,4 Prozent weni- ger als vor einem Monat und 1.428 oder 19,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.943 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 72 oder 0,8 Prozent mehr als im Vormonat und eine Zunah- me um 289 oder 3,3 Prozent zum März des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im März 4.944 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsan- gehörigkeit gemeldet, 1.937 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.969 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.392 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im März über 1.141 neue, offene Stellen. Das sind 168 oder 12,8 Pro- zent weniger als im Vormonat. Für einen März war dies der schwächste Wert seit 2009. Im gesamten Agenturbereich waren 6.112 offene Stellen gemeldet. Das waren 128 oder 2,1 Prozent weniger als im Februar und 482 oder 7,3 Prozent weniger als im März 2024. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte. Ausbildungsmarkt Seit Oktober 2024 haben Arbeitgeber für das kommen- de Ausbildungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg 3.895 Ausbildungsstellen gemeldet (13,5 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Davon waren 2.346 Ausbildungsstellen im März noch offen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Ju- gendliche und junge Erwachsene vor und während ihrer Berufs- bzw. Studienwahl und Berufsausbildung mit Bera- tung, Vermittlung und finanziellen Hilfen. Termine können online vereinbart werden und sind persönlich, telefonisch oder per Videocall möglich. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit ging im März leicht zurück. Bis zum 24. des Monats sind bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 45 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 610 Beschäftigte eingegangen. Im Februar waren es 50 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 976 Beschäftigte. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,7 Prozent. Mit 5.017 Frauen und Männern wa- ren 176 oder 3,4 Prozent weniger Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bo- denseekreis 2.530 Menschen (minus 165), das Jobcenter betreute 2.487 Frauen und Männer (minus 11). Im Landkreis Konstanz waren 7.410 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.591) oder das Jobcen- ter (3.819) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 47 Menschen oder 0,6 Prozent weniger als im Februar. Die Arbeitslosenquote blieb bei 4,5 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,0 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.320 Menschen über die Arbeitsagentur (2.683) und das Jobcenter (2.637) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 107 Personen oder um 2,0 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 auf 3,1 Prozent und lag damit 0,2 Prozent- punkte über dem Vorjahreswert. Baustelleninformationssystem (BIS) Baden-Württemberg Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Ravensburg, Sig- maringen und im Bodenseekreis im Jahr 2025 „Wir haben im Regierungsbezirk Tübingen ein dichtes Straßen- und Radwegenetz. Damit diese Infrastruktur auch in Zukunft leistungsfähig bleibt, setzen wir unsere Erhaltungsmaßnahmen konsequent fort. Im Jahr 2025 investieren wir wieder erhebliche Mittel in den Erhalt, die Sanierung und den Ausbau unserer Straßen, Brücken und Radwege. Dabei ist uns bewusst, dass diese Bauar- beiten für Anwohnende und Verkehrsteilnehmende mit Einschränkungen verbunden sind. Wir danken daher allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und dafür, dass sie diese Investitionen in unsere Mobilität mittragen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Nachfolgend sind zwei der geplanten Maßnahmen im Landkreisen Ravensburg aufgeführt: B 33, Fahrbahndeckenerneuerung Bavendorf – Ravens- burg- Weststadt (L 288) (14) Die Fahrbahn der B 33 weist auf dem 2,6 Kilometer lan- gen Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Bavendorf und der Einmündung der L 288 bei Ravensburg-Weststadt zahlreiche Risse auf. Es ist daher vorgesehen, die über 15 Jahre alte Fahrbahndecke zu erneuern. Im Rahmen der Arbeiten wird auch die Bushaltestelle „Abzweig Riesenhof“ barrierefrei umgebaut. Des Weiteren werden Leitungsar- beiten realisiert und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzplanken nachgerüstet. Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten abgewickelt, um die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes Erlen jeder- zeit zu gewährleisten. Zunächst zwischen Bavendorf und Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dem Gewerbegebiet, anschließend zwischen dem Gewer- begebiet und der L 288. Die Umsetzung der Arbeiten ist in einem Zeitraum von rund sechs Wochen zwischen Mai und Juli vorgesehen. Die Baukosten betragen rund 1,4 Millionen Euro und wer- den vom Bund getragen. B 32, Instandsetzung Hangrutschung Blitzenreuter Stei- ge (20) Im Zuge der Starkregenereignisse Anfang Juni 2024 trat entlang der B 32 an der Blitzenreuter Steige talseitig eine Rutschung 50 Meter östlich der vorhandenen Bohrpfahl- wand auf. Informationen zu allen Sperrungen und Umleitungen kön- nen im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/ Baustellen abgerufen werden. Regierungspräsidium Tübingen Matthias Fritz übernimmt zum 1. April 2025 die Leitung des Referats „Gentechnikaufsicht“ im Regierungsprä- sidium Tübingen Regierungspräsident Klaus Tappeser weiß diese verant- wortungsvolle Aufgabe der Zulassung und Überwachung von gentechnischen Anlagen bei Matthias Fritz in kom- petenten Händen. Seit über 12 Jahren ist Matthias Fritz in unterschiedlichen Positionen und Abteilungen im Regierungspräsidium Tü- bingen tätig. So war er sowohl im Bereich „Recht und Verwaltung, Bildung“ der Landwirtschaftsabteilung als auch in der Umweltabteilung, hier zuletzt als Referats- leiter „Naturschutz, Recht“, tätig. Der 45-Jährige tritt nun die Nachfolge von Axel Nägele an, der zum 31. März 2025 in den Ruhestand geht. Das Regierungspräsidium Tübingen ist in ganz Ba- den-Württemberg für die Zulassung und Überwachung von derzeit rund 1.200 gentechnische Anlagen zuständig. „Durch die landesweite Tätigkeit und der Sensibilität der Aufgabe Bedarf es ein hohes Maß an fachlicher Kom- petenz und Fingerspitzengefühl. Beides bringt Matthias Fritz aus seinen bisherigen beruflichen Stationen mit“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Nach dem Abitur studierte Matthias Fritz Rechtswissen- schaften an der Universität Tübingen, sein Rechtsrefe- rendariat absolvierte er ebenfalls in Tübingen. Bei seiner mehrmonatigen Station im Sekretariat des Rechtsaus- schusses des Bundestages in Berlin konnte der Jurist wertvolle Einblicke in die Arbeit der Bundesgesetzgebung erhalten. Anschließend war er drei Jahre als Justiziar am Landratsamt Waldshut-Tiengen aktiv. Vor seiner Tätig- keit beim Regierungspräsidium Tübingen schloss sich eine dreijährige Beschäftigung als Referent und spä- ter stellvertretender Referatsleiter bei der Abteilung „IT, E-Government, Verwaltungsmodernisierung“ des Innen- ministeriums Baden-Württemberg an. Hintergrundinformation: Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen An- lagen durchgeführt werden. Das Referat „Gentechnikauf- sicht“ im Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung und Überwachung dieser gentechnischen Anlagen zuständig. Die derzeit rund 1.200 zugelassenen gentechnischen An- lagen werden überwiegend von den Hochschulen des Landes und anderen Forschungseinrichtungen, wie den Max-Planck-Instituten oder dem Deutschen Krebsfor- schungszentrum, betrieben werden. Zudem gibt es lan- desweit mehr als 50 Gymnasien mit gentechnischen An- lagen. Die privaten Betreiber gentechnischer Anlagen sind überwiegend im Pharmabereich oder in der Diag- nostik tätig. Ein Schwerpunkt gentechnischer Arbeiten liegt in der Grundlagenforschung zu medizinischen Fragestellungen. Neben der Erforschung der Ursachen für die Entstehung von Krankheiten kommt die medizinische Gentechnik u. a. bei der Entwicklung von diagnostischen Verfahren wie beispielsweise der Krebsfrüherkennung oder bei der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln und Impf- stoffen zum Einsatz. Die Gentechnikaufsicht ist neben der Zulassung und der Überwachung gentechnischer Anlagen auch beratend bei Fragen zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, zur Ausstattung der Räume einer gentechnischen Anlage, zu den Voraussetzungen, die die verantwortlichen Personen erfüllen müssen oder zu den Zulassungsverfahren und den einzureichenden Formblättern und Unterlagen tätig. Außerdem überwacht die Gentechnikaufsicht die Freiset- zungen gentechnisch veränderter Organismen sowie die in Verkehr gebrachten Produkte (außer Saatgut, Futter- mittel und Lebensmittel). Regierungspräsidium Tübingen EnBW-Aktion: Neue Trikots für gemeinnützige Vereine Das Energieunternehmen unterstützt die lokale Ver- einswelt und stellt moderne Outfits zur Verfügung – Bewerbungsportal jetzt geöffnet Karlsruhe. „Wir sind ein Team“ – ob es die örtliche Tisch- tennismannschaft in einem Turnier ist oder ein Chor im nächsten Jahreskonzert: Alle Vereine sind stolz, wenn sie ihre Zusammengehörigkeit mit einem einheitlichen und modernen Look zeigen können. Mit einer aktuellen Ak- tion der EnBW Energie Baden-Württemberg AG rücken die neuen Trikots oder Polo-Shirts jetzt in greifbare Nähe. Bis Ende Juni können sich eingetragene gemeinnützige Vereine bundesweit online bewerben – 1.000 davon be- kommen den Zuschlag. „Mit unserem Angebot wollen wir den Teamgeist stärken und damit zugleich die wichtige Arbeit der Vereine in den Kommunen unterstützen“, erklärt Projektleiter Noah Gwosdek von der EnBW: „Gerade in der heutigen Zeit ist die Kraft, die von gemeinnützigen Organisationen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgeht, von enormer Bedeutung.” Projektleiterin Angiolina Greising ergänzt: „Bei der Bewerbung können die Vereine ihren Look über einen Online-Konfigurator auswählen – nach dem Motto ‚Dein Verein. Euer Look. Unsere Energie.‘ Uns ist es wichtig, ein breites Portfolio an Farben und Produkten anzubieten, damit sich die teilnehmenden Vereine wiederfinden. Ein EnBW-Logo dokumentiert unsere Unterstützung.“ Die Trikots und Shirts werden von JAKO produziert. „Als Familienunternehmen ist es uns bei JAKO ein großes An- liegen, Verantwortung für Mensch und Umwelt zu über- nehmen. Deshalb legen wir großen Wert auf nachhaltige Materialien – die Trikots und Polos dieser Aktion beste- hen aus recyceltem Polyester oder Bio-Baumwolle“, be- schreibt Tobias Röschl, Vorstand Marketing & Vertrieb bei JAKO. „Es freut uns sehr, gemeinsam mit EnBW ein Projekt zu unterstützen, das nicht nur den Teamgedanken und das Vereinsleben stärkt, sondern auch ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit im Sport setzt.“ Abwicklung und Versand der Trikotsätze erfolgen über 11teamsports. „Als führender Teamsporthändler in Europa Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 sind wir stolz darauf, diese Aktion gemeinsam mit EnBW und JAKO abwickeln zu dürfen. Wir stehen voll und ganz hinter der Botschaft von EnBW, den Teamgeist zu stärken und die wertvolle Arbeit der Vereine in den Gemeinden zu unterstützen. Besonders freuen wir uns, dass die Tex- tilien von JAKO einen Nachhaltigkeitsfokus verfolgen, ein Thema, welches auch bei uns eine hohe Relevanz hat“, so Patrick Zilligen, Manager B2B bei 11teamsports. Bewerbungsprozess Das Bewerbungsverfahren für das Trikotprogramm ist ab sofort bis zum 30. Juni 2025 geöffnet. Eine Jury aus EnBW-Mitarbeitenden wird die Bewerbungen bewerten und dabei Kriterien wie Gemeinnützigkeit, Nachhaltigkeit und Diversität zugrunde legen. Die ausgewählten Vereine werden zeitnah nach Bewerbungseingang von der EnBW über ihren Gewinn benachrichtigt. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind hier verfügbar: enbw.com/trikots Über die EnBW Mit rund 30.000 Mitarbeiter*innen ist die EnBW eines der größten Energieunternehmen in Deutschland und Euro- pa. Sie versorgt rund 5,5 Millionen Kund*innen mit Ener- gie und ist auf allen Wertschöpfungsstufen von der Er- zeugung über den Handel bis hin zum Netzbetrieb und Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aktiv. Im Zuge der Neuausrichtung vom klassischen Energieversorger zum nachhaltigen Infrastrukturunternehmen sind der Aus- bau der erneuerbaren Energien sowie der Verteil- und Transportnetze für Strom, Gas und Wasserstoff Eckpfei- ler der EnBW-Wachstumsstrategie und Schwerpunkt der Investitionen. Bis 2030 plant die EnBW über 40 Milliarden Euro brutto zu investieren, rund 90 Prozent davon in Deutschland. Bis dahin soll rund 80 Prozent des EnBW-Erzeugungsportfo- lios aus erneuerbaren Energien bestehen, bereits bis Ende 2028 wird der Ausstieg aus der Kohle angestrebt. Dies sind zentrale Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneut- ralität des Unternehmens im Jahr 2035. www.enbw.com Kontakt EnBW Energie Baden-Württemberg AG Unternehmenskommunikation E-Mail: presse@enbw.com Telefon: +49 721 63255550 Website: www.enbw.com JAKO Selina Fries Head of Corporate Communication | Team Lead Brand Marketing E-Mail: selina.fries@jako.com Telefon: +49 7938 9063445 11teamsports Emir Corhodzic Group Corporate Communications E-Mail: emir.corhodzic@11teamsports.com Telefon: +49 15115513394 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neu: Verbesserte Darmkrebsvorsorge für Frauen ab 50 Ab April 2025 können Frauen bereits ab 50 die Möglichkeit einer kostenlosen Darmspiegelung zur Krebsfrüherken- nung in Anspruch nehmen. Frauen und Männer können damit einheitlich ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Vorsorgeuntersuchungen schützen vor Darmkrebs. Daher ist es wichtig, die kostenlosen Früherkennungsuntersu- chungen der gesetzlichen Krankenkassen wahrzuneh- men. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors- ten und Gartenbau (SVLFG) appelliert: „Nutzen Sie diese Chance! Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beraten Sie auf Wunsch.“ Es gibt verschiedene Optionen der Früherkennung. Wäh- len Sie die für Sie Passende: Immunologische Stuhltests spüren nicht sichtbare Blut- spuren auf und geben damit einen Hinweis auf Verän- derungen im Darm. Personen ab 50 können diesen Test alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Alternativ kann die Entscheidung auch für eine Darmspiegelung (Koloskopie) ausfallen. Das Vorsorgeangebot umfasst maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren. Bei dieser Untersuchung werden Darmpolypen, die sich zu Darmkrebs auswachsen können, erkannt und schmerzfrei entfernt. Die SVLFG rät: „Wer sich für die Ko- loskopie entscheidet, sollte frühzeitig einen Termin in ei- ner fachärztlichen Praxis vereinbaren, da es zu längeren Wartezeiten kommen kann.“ Regelmäßige Einladungen zum Darmkrebs-Screening Alle gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicher- ten im Alter von 50 Jahren zur Teilnahme am Darm- krebs-Screening ein. Weitere Einladungen erfolgen jeweils im 55., dem 60. und dem 65. Lebensjahr. Gemeinsam mit dem Einladungsschreiben erhalten die Versicherten ein Merkblatt. Es erklärt ausführlich die Vor- und Nachteile der Teilnahme an der Darmkrebs-Früherkennung, die verschiedenen Untersuchungsmöglichkeiten und den Ab- lauf der Untersuchungen. Ausführliche Informationen zur Darmkrebsvorsorge gibt es online unter: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/er- wachsene/krebsfrueherkennung/darmkrebs-screening/ Mögliche Krebssymptome ernst nehmen Unabhängig von den regelmäßigen Vorsorgeuntersu- chungen ist jeder selbst aufgefordert, gut auf seine Darm- gesundheit zu achten. Wer unter Blut im Stuhl, plötzlicher Gewichtsabnahme oder unerklärlicher Verstopfung leidet, sollte schnell seine hausärztliche Praxis aufsuchen. Solche Beschwerden müssen rasch abgeklärt werden, da sie auf eine Krebserkrankung hinweisen können. Bestätigt sich der Verdacht, ist Eile geboten. Darmgesundheit fördern Gerät die Verdauung aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen kommen. Maßgeblich für die Darmgesundheit sind vor allem eine gesunde, ballaststoffreiche Ernährung. Alkohol sollte nicht oder nur in geringem Maße konsumiert werden. Viel Be- wegung und wenig Stress beugen Krebs sowie anderen entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen, zum Beispiel Morbus Crohn und Colitis ulcerosa, vor. Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse helfen dabei, dass krebserre- gende Substanzen schneller ausgeschieden und schäd- liche Stoffe gebunden werden. Informationen zu den Vorsorgeprogrammen für Ver- sicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) gibt es unter: www.svlfg.de/vorsorge Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Würt- temberg Jede zweite Art in Baden-Württemberg ist gefährdet Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Rund 500 verschiede- ne Arten von Wildbienen sind aus Baden-Württemberg bekannt. Fast jede zweite Art ist in ihrem Bestand gefähr- det“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die wichtigsten Erkenntnisse für die heute veröffentlichte aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg zu- sammen. Steigende Anteile ausgestorbener und vom Ausster- ben bedrohter Arten „Seit der Veröffentlichung der letzten Roten Liste im Jahr 2000 hat sich der Anteil der vom Aussterben bedrohten Wildbienen-Arten fast verdoppelt: Der Anteil liegt jetzt bei 16,3 Prozent, im Jahr 2000 waren es noch 8,3 Prozent. Diese Entwicklung muss uns alarmieren. Wildbienen spie- len eine Schlüsselrolle für den Erhalt unserer Natur: Sie bestäuben unsere heimischen Pflanzen, tragen damit zu ihrer Vermehrung bei und sichern so die Lebensgrund- lage zahlreicher Tierarten“, erläutert Maurer. Auch der Anteil der ausgestorbenen oder verschollenen Arten hat sich nun auf 6,9 Prozent erhöht gegenüber 5 Prozent im Jahr 2000 und auch der Anteil der gefähr- deten Arten ist von 45,3 Prozent auf heute 48,2 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen zeigen, der Trend zur Abnahme der Arten ist ungebrochen und schnell voranschreitend“, warnt Maurer. Intensive Landnutzung und Klimawandel setzen den Wildbienen zu Wildbienen haben hohe Ansprüche an ihren Lebensraum. Sie benötigen geeignete Nistplätze sowie häufig spezifi- sche Nahrungspflanzen. Rund ein Drittel der Wildbienen ist auf Pollen einzelner Arten spezialisiert und lebt mit ihnen in Symbiose. Neue Siedlungen, Bauprojekte und Versiegelung zerstören viele Kleinstrukturen, die für Wildbienen essenziell sind. Überdüngung, zu häufige Mahd und der Einsatz von Pes- tiziden verschlechtern die Qualität verbleibender Habitate. Das Angebot blühender Kräuter nimmt dadurch ab – und damit die Nahrungsgrundlage der Bienen. „Durch den Klimawandel kommen weitere Probleme hinzu. Extreme Niederschläge und Dürren führen dazu, dass die Nester bodenbrütender Arten überschwemmt werden und be- nötigte Blüten verdorren“, erläutert Maurer die Heraus- forderungen für die Wildbiene. Artenschutz wirkt Die Ergebnisse der Roten Liste zeigt aber auch, dass Maßnahmen zum Schutz von Populationen wirken, wie sie beispielsweise im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes bereits seit 1993 für die Wildbienen durchge- führt werden. Das Programm ermöglichte den Fortbe- stand stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten, wie der Mohnbiene. Für eine Population dieser Art wurden bei Ellwangen im Ostalbkreis Teile einer Sand- grube bei der Wiederauffüllung als Lebensraum für die Mohnbiene erhalten. Durch den Landschaftserhaltungs- verband-Ostalbkreis wird die Pflege gesichert und eine Wildbienenweide wurde angelegt, was den Fortbestand der Population ermöglicht. „Für eine Trendumkehr braucht es jedoch eine konse- quente Umsetzung großräumiger Maßnahmen, um die Vielzahl an Wildbienen im Land dauerhaft erhalten zu können“, so Maurer. „Die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 und die 2023 verabschiedete EU-Initiative für Bestäuber setzen diesbezüglich relevante Weichen.“ Verlierer, Gewinner und Wiederentdeckte Einige Arten konnten sich in den letzten Jahren nicht mehr behaupten. Ausgestorben aufgrund des Verlusts ihrer Le- bensräume sind beispielsweise die Samthummel oder die Flockenblumen-Blattschneiderbiene. Von den steigenden Temperaturen profitieren hingegen weniger anspruchs- volle, wärmeliebende Arten, wie die Gelbbindige Furchen- biene, die sich in den letzten Jahren im gesamten Land ausgebreitet hat und als nun als ungefährdet eingestuft wurde, im Jahr 2000 stand sie noch auf der Vorwarnliste. Besonders erfreulich sind sogenannte „Wiederfunde“, das sind Arten, die bereits als ausgestorben oder verschollen bewertetet wurden. Dazu gehören die Grüne Schnecken- hausbiene und die Kleine Holzbiene, die nach über 50 Jahren erstmals wieder nachgewiesen werden konnten, in einem offen gelassenen Steinbruch auf der Ostalb und auf neu angelegten Böschungen in der Nähe des Istei- ner Klotzes im Landkreis Lörrach. „Diese Beispiele zeigen, schon kleine Maßnahmen helfen weiter“, so Maurer. Wettbewerb „Preisgekrönt 2025“: Innovative Projekte für Familien im Landkreis Ravens- burg gesucht Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die Waisenhaus- stiftung Siloah und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg loben gemeinsam den Wettbewerb „Preisgekrönt 2025“ aus. Ziel ist es, kre- atives und nachhaltiges Engagement zu fördern, das das Leben von Familien im Landkreis bereichert und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Gesucht werden Projekte und Konzepte, die auf innovative Weise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstüt- zen, neue Perspektiven für verschiedene Familienformen bieten oder gezielt Väter ansprechen. Besonders gefragt sind auch Initiativen, die den Austausch und die Zusam- menarbeit zwischen Familientreffs und anderen Einrich- tungen im Landkreis fördern. Teilnehmen können gemeinnützige Einrichtungen, öffent- liche Institutionen, kirchliche Träger sowie Initiativen aus dem Landkreis Ravensburg, die Familien unterstützen – darunter Familientreffs, Mehrgenerationenhäuser und Elterninitiativen. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und die Waisenhausstiftung Siloah zeichnen die besten Pro- jekte und Konzepte mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro aus. Diese Förderung soll das besondere En- gagement würdigen und vor allem die Weiterentwicklung der ausgezeichneten Projekte ermöglichen. Der Wettbewerb richtet sich an Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2025 gestartet oder umgesetzt wurden oder deren Konzept kurz vor der Umsetzung steht. Alle eingereichten Projekte müs- sen einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Familien im Landkreis leisten und sich durch Kreativität und Innovation auszeichnen. Bewerbun- gen sind bis zum 30. September 2025 im Stiftungsbüro einzureichen. Der Höhepunkt des Wettbewerbs ist die Preisverleihung am 20. November 2025 im Kapuziner Kreativzentrum. Hier werden nicht nur die Gewinner geehrt, sondern auch die Vielfalt des Engagements für Familien im Landkreis sichtbar gemacht. Die Veranstaltung bietet den teilneh- menden Projekten die Gelegenheit, ihre Ideen einer brei- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 VERSCHIEDENES Alltagshilfe für Senior in Mochenwangen gesucht. 2-3 Std. täglich, Mo-Fr. nach Absprache. Informationen unter Tel. 0152 54968301 TRAUERANZEIGEN ten Öffentlichkeit vorzustellen und sich untereinander zu vernetzen. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular ste- hen auf der Webseite der Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg zur Verfügung: www.buergerstiftung-kreis-rv.de/preisgekroent25 Bei Fragen steht Anne-Christina Thiel aus dem Stiftungs- büro gerne zur Verfügung: E-Mail: anne-christina.thiel@bskrv.de; Tel. 0751 35 912 943. Die Organisatoren freuen sich über gute Ideen und zahl- reiche Einreichungen. Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.04.2025 Redaktionsschluss: 14.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag eine Schiffs- ebene wegge- brochen (ugs.) Edition Licht- kranz Haupt- stier- kämpfer Drei- zack eine Behörde ein Monats- name Stadt im Piemont englisch: Asche dort Brenn- stoff Prophet zur Zeit Davids (A.T.) Jahr- buch Kfz-K. Ludwigs- burg Mutter- schwein Abk.: Mister Meeres- strand kurz für: eine franzö- sisch: gut barsch, schroff lieb und teuer DEIKE 0323-A6-1 OA BAUAMT FEBRUAR RASTI DAGAD SGESTADE ALMANACHBON BRUESKWERT Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R74K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Illustration: © Wechdorn/DEIKE 761U10U1 Das brauchst du: • ein sauberes Baumwolltuch in gewünschter Größe (z. B. altes Geschirr- handtuch oder Stoffrest) • Bienenwachspastillen oder zerkleinerte Reste von Bienenwachskerzen • Backpapier • Bügeleisen Leg das Baumwolltuch auf ein Backpapier. Verteil die Bienenwachspastillen gleichmäßig darauf. Leg einen weiteren Bogen Backpapier auf das Baumwolltuch mit den Wachspastillen. So geht es: Jetzt kannst du beispielsweise dein Pausenbrot in das Bienenwachstuch wickeln. Entferne das obere Backpapier und lass das Bienenwachstuch auskühlen. Bügel anschließend so lange darüber, bis das gesamte Wachs gleichmäßig geschmolzen ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Gauggel – Sanitärtechnik 0173 859 36 37 info@sanitaer-gauggel.de www.sanitaer-gauggel.de Badewanne raus – Dusche rein Wir sind Ihr Spezialist für Bad- sanierungen aus 88289 Waldburg. Mit Erfahrung und höchster Präzision gestalten wir moderne, barrierefreie und maßgeschneiderte Badlösungen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Qualität – für Ihr perfektes Bad! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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        _Klima-__Spartipp_des_Monats_April_2025.pdf

        Klima-Spartipp des Monats April: Frühjahrsputz, beseitigt Schmutz In den Haushalten steht bei Vielen wieder der Frühjahrsputz vor der Tür, bei dem die Wohnungen von oben bis unten vom Staub und Schmutz befreit werden. Das Gefühl einer sauberen Wohnung, ist einfach unbezahlbar, ganz nach dem Motto: Es gibt Dinge, die kann man nicht kaufen. Für alles andere gibt‘s den Frühjahrsputz. Und wie sieht’s in der digitalen Welt aus? Auch dort kann ein Frühjahrsputz definitiv nicht schaden. Egal ob im privaten Bereich oder im Geschäft, ohne das Löschen nicht mehr benötigter und unwichtiger Mails, häufen sich so viele Mails an, dass irgendwann im Postfach nur noch das blanke Chaos herrscht. Ein übersichtliches Mailpostfach erleichtert hingegen die Suche wichtiger Mails. Dazu kommt bei einem übermäßigen Horten von Mails, ein Energieproblem, denn sämtliche nicht vollständig gelöschten Mails, werden dauerhaft auf Servern gespeichert, die wiederrum sehr viel Strom brauchen. Angenommen jemand erhält im Geschäft 50 eMails in der Woche. So sind dies im Jahr bereits 2.500 Mails. Und dies pro Person sowie ohne die privaten Mails, die hier noch obendrauf kommen. Wer dachte, Bücher wie der Herr der Ringe sind lang, lese einmal das „virtuelle Buch der jährlich erhaltenen Mails – Band 1 bis 100“ . Bei diesen Dimensionen ist es schlichtweg unerlässlich, dass alle nicht mehr benötigten oder unwichtigen Mails und Dateien gelöscht werden, aber wirklich nur die Unwichtigen. Und löschen heißt wirklich Löschen, also vollständiges Entfernen und nicht nur ein Verschieben der Mails in den Papierkorb. Es heißt ja: Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit. Beim Löschen von eMails ist es aber genau andersrum: Löschen macht viel Arbeit, ist aber schön. Daher ist es wieder Zeit für den digitalen Frühjahrsputz. Noch besser ist nur das digitale Putzjahr, also ein regelmäßiges Löschen unwichtiger Mails im Zeitraum von 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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          Datenschutzerklärung Herzlich Willkommen auf unserer Website! Wir legen größten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir möchten nachfolgend darstellen, welche Daten wir wann und zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten. Hierbei soll Ihnen erläutert werden, wie unsere angebotenen Dienste arbeiten und wie hierbei der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet wird. Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziff. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie u.a. in Art. 4 Ziff. 1 DSGVO. Soweit wir als Rechtmäßigkeitsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unser öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO) anführen, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO haben Sie das Recht jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach einem Widerspruch nicht, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (vgl. Art. 21 Abs. 1 DSGVO, sog. „eingeschränktes Widerspruchsrecht“). In diesem Fall müssen Sie für den Widerspruch Gründe darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Im folgenden Text werden wir Sie in den einzelnen Abschnitten auf das Widerspruchsrecht mit dem Hinweis "Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu" hinweisen, sofern dieses Recht besteht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts. 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          Zuletzt geändert: 07.11.2024
          FED_AltdorferWald_Abschlussbericht_korr_250617_web.pdf

          Energiedialog Altdorfer Wald Abschlussbericht Empfehlungen der kommunalen Dialoggruppe an die Windparkgesellschaft Altdorfer Wald GmbH Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Mai 2025 Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.paddyschmitt.de 2 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 3 Unser Hintergrund Unser Hintergrund Die Dialoggruppe ist eine kommunale Zusammenset- zung aus den sieben angrenzenden Gemeinden des Alt- dorfes Waldes: Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt. Sie wurde auf Vorschlag des Forum Energiedialog (FED) – ein Angebot des Lan- des Baden-Württemberg an die Kommunen – ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, je ein Mitglied der Gemeinderäte, chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von vier Bürgerinitiativen und Vereinen. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium über den Windpark, sie wendet sich mit ihren Anliegen und Empfehlungen deshalb direkt an die Windpark Altdor- fer Wald GmbH (WAW). Im April 2022 startete der Energiedialog im Altdorfer Wald sein Angebot. Seither fanden insgesamt acht Sit- zungen der Dialoggruppe, drei öffentlichen Veranstal- tungen und zwei Exkursionen statt. Relevante Themen des Windparks wurden erörtert und die Öffentlichkeit informiert. Die politische Zielsetzung und planungsrechtlichen Hintergründe zum Windenergieausbau in Baden-Würt- temberg wurden dargelegt und kritisch hinterfragt. Im Kampf gegen den Klimawandel ist eine erfolgrei- che Energiewende notwendig. Windenergieanlagen sind auch in Süddeutschland (neben Solaranlagen) ein Grundbaustein dafür. Die Bewertung von Winde- nergieanlagen im Altdorfer Wald bleibt in der Dialog- gruppe strittig. Ein Teil der Dialoggruppe kritisiert, dass ein Projekt dieser Größenordnung durch Verpachtung von Lan- des- und Privatflächen den Kommunen und den An- wohnenden „vorgesetzt“ wird. Einigkeit besteht darin, dass der Informationsfluss zu Beginn des Projekts (Aus- schreibung durch das Land, Vergabeverfahren durch ForstBW) mangelhaft war. Die Unterstützung durch das Forum Energiedialog wird dagegen wertgeschätzt. Der Altdorfer Wald hat eine herausragende Bedeutung für die Region. Als größte zusammenhängende Wald- fläche, als Trinkwasserreservoir, als Refugium für Arten- vielfalt und Naturraum, als Naherholungsgebiet zum Wandern, Radfahren und für Erholungssuchende. Eine Belastung durch den Kies- und Torfabbau ist in den Gemeinden und im Wald bereits vorhanden. Es besteht vielfach die Sorge, dass mit einem Windpark weitere Infrastruktur vor allem im Wald und darum ent- steht. Dass sich neue (energieintensive) Industrie an- siedeln könnte, wird in der Gruppe sowohl als Chance wie auch als Bedrohung bewertet. Der Dialoggruppe ist bewusst, dass viele unterschied- liche Belange bei der Projektplanung berücksichtig werden müssen. Die Anliegen und Interessen der Bür- gerschaft und der Naturschutzgruppen müssen dabei Beachtung finden. „Die Dialoggruppe appelliert an die Projektentwickler, dass die folgen- den Anliegen geprüft, ernstgenom- men und bestmöglich berücksichtigt werden, um eine möglichst große Akzeptanz des möglichen Windparks zu erreichen.” 4 Foto: Treffen der Dialoggruppe am 11. Oktober 2023 mit Umweltministerin Thekla Walker in Waldburg Bürgermeisterin Simone Rürup, Baindt Bürgermeister Helmfried Schäfer, Bergatreute Bürgermeister Michael Röger, Waldburg Bürgermeister Peter Smigoc, Vogt Bürgermeister Günter A. Binder, Baienfurt Bürgermeisterin Katja Liebmann, Schlier Bürgermeister Peter Müller, Wolfegg Im Namen der gesamten Dialoggruppe, für die sieben Kommunen: Günter A. Binder 5 6 Foto: Die Dialoggruppe verfasst gemeinsam die Empfehlungen an die Windpark Altdorfer Wald GmbH am 01. April 2025 in Waldburg 7 Unsere Empfehlungen Schutzgut Mensch Regionale Wertschöpfung Wald- und Naturschutz Grund- und Trinkwasserschutz Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Schutzgut Mensch Bei der Konzeption der Anlagenstandorte müssen unter- schiedliche Belange rechtlich berücksichtigt werden. Da- bei dürfen die Anwohnenden nicht vergessen werden. » Beschränkung der Gesamtzahl an Windenergieanla- gen (WEA) auf ein verträgliches Maß » Mit Berücksichtigung der besonderen Topographie (Höhenunterschiede zwischen Wohnbebauung und WEA-Standorten), sowie der Hauptwindrichtung: Größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung; deut- liche Unterschreitung der gesetzlich erlaubten Schal- limmissionen und Schattenschläge. » Erhaltung des Erholungsraums Altdorfer Wald für die anliegenden Gemeinden mit entsprechenden Maßnahmen (insbesondere Erhalt und schnelle Wiederverfügbarkeit von Wegen, Wanderparkplät- zen und sonstigen Einrichtungen zur Naherholung), besonders in Nähe der Siedlungsbereiche steht die Naherholung im Wald im Vordergrund » Belastungen während der Bauphase für die Anwoh- nenden minimieren und schonendes Zuwegungs- konzept für die umliegenden Gemeinden Gleichwohl ist der Dialoggruppe bewusst, dass zum Schutzgut Mensch ebenfalls der Schutz vor dem Kli- mawandel, die Sicherung unseres Wohlstandes und die gesicherte Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Energie gehörene. Regionale Wertschöpfung Ein Windpark im Altdorfer Wald muss zur regionalen Wertschöpfung beitragen – für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen. » Regionale Betreibergesellschaft mit direkten Betei- ligungen u. a. regionaler und lokaler Energieversor- ger ermöglichen, auch um die Gewerbesteuern Ort zu halten. » Lokale Bürgerenergiegesellschaft zum Beispiel über den Verein Energiewende Vogt e. V. beteiligen, um niedrigschwellige Finanzierungsangebote auch für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. » Zahlung der 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde nach §6 EEG an die angrenzenden Kommunen. Das würde circa 30.000 € pro Jahr und Anlage für die Gemeindekassen entsprechen. » Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements) für regionale Unternehmen mit hohem Strombedarf anbieten. » Unbedingt, weil wichtig für die Akzeptanz: Vergüns- tigte Bürgerstromtarife für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen als Ausgleich für die Belastungen durch den Windpark. 8 Foto: Losziehung der chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürger für die Dialoggruppe mit Georg Rupp am 24. Mai 2023 in Wolfegg Wald- und Naturschutz Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen bis zu 30 WEA stellen einen massiven Eingriff für den Altdor- fer Wald dar. Zusammen mit dem Abbau von Torf und Kies wird eine unverhältnismäßige Belastung des Wal- des befürchtet. » Ganzheitliches und langfristiges Waldnaturschutz- konzept für den gesamten Altdorfer Wald. Wichtig: in Abstimmung mit anderen (Bau/Infrastruktur-)Vorha- ben und deren Ausgleichsmaßnahmen und bezug- nehmend auf das Konzept der lokalen Naturschutz- verbände: Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildtierkorridors nationaler Bedeutung. » Generell: Minimierung der Eingriffe in den Wald und den Naturraum, Standorte möglichst nah an den vorhandenen Wegen. » Zuwegungskonzept, das sich am vorhandenen We- genetz im Wald orientiert, Stichwege vermeidet und Kalamitätsflächen nutzt. » Waldumwandlung flächenmäßig 1 zu 1, aber keine sinnlosen Neupflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Stattdessen: lokale ökologische Aufwertun- gen im Wald selbst, Nachökologisierung des Fich- tenforsts, Waldarrondierungen, Ökologische Aufwer- tung als Schonwald, aber nicht als Bannwald! » Ausreichende Minderungsmaßnahmen während des Betriebs über Abschaltungen für den Artenschutz. Ein Eingriff kann auch Chancen für die Waldentwick- lung eröffnen, die in Abstimmung mit dem Forst und den Naturschutzverbänden genutzt werden sollten. 9 Foto: Begehung des Altdorfer Waldes und dem Röschen- wald durch die Dialoggruppe am 19 Juli 2024 10 Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversor- gung unabdingbar. Dem Trinkwasserschutz ist absolu- te Priorität einzuräumen, denn in Zukunft sollen bis zu 150.000 Menschen mit ebendiesem Wasser versorgt werden können. Eingriffe müssen deshalb sorgfältig abgewogen werden und aktuelle – sowie idealerweise auch zukünftige/geplante – Schutz- und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beachtet werden, um den bestmög- lichen Grund- und Trinkwasserschutz zu wahren. » Standorte der Anlagen maximal weit weg von Was- serschutzgebiet Zone II. » Umsetzung aller Schutzmaßnahmen für (Rück-) Bau und Betrieb nach dem aktuellen Stand von Wissen- schaft und Technik, um eine Schadstofffreisetzung praktisch zu verhindern und schnelles und effektives Handeln bei Havarie zu gewährleisten – insbesonde- re im Wasserschutzgebiet Zone III. » Notfallkonzept für Brände entwickeln und in den An- lagen alle technisch möglichen Löschanlagen ein- bauen (Brandverhinderung). Die örtlichen Feuerweh- ren müssen geschult werden und die Anschaffung von geeigneten Löschfahrzeugen und Feuerwehr- ausrüstung für die Kommunen sind denkbar. » Konzept zur Ableitung und Versickerung von Regen- wasser und zum Erosionsschutz im Altdorfer Wald entwickeln. » Ausreichend Rücklagen (inflationsausgleichend, auf- stockend), um die gesamte Anlage samt Fundament nach Ende der Laufzeit komplett zurückzubauen. Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Auch während der Genehmigungsphase sowie in der Bau- und Betriebsphase ist das Interesse und der Infor- mationsbedarf am möglichen Windpark groß. Informa- tion und Dialog sollen auch nach dem Energiedialog aufrechterhalten und zusätzliche Informationsangebote an die Öffentlichkeit durch die WAW angeboten werden. » Fortführung des regelmäßigen Austauschs mit den Kommunen, insbesondere mit den Gemeinderätin- nen und Gemeinderäten » Aufbau und Intensivierung des Dialogs mit der Öf- fentlichkeit: mindestens zwei öffentliche Veranstal- tungen im Jahr in einer der anliegenden Kommunen (rotierend), die über Projektstand, aktuelle Entwick- lungen und die nächsten Schritte informieren, Mög- lichkeit für Fragen. Die Einladung dazu sowie beglei- tende schriftliche Informationen zum Projekt sollen per Posteinwurf an alle Haushalte erfolgen. » Laufend aktualisierte Projekthomepage » Anlagenstandorte der WEAs, Zuwegung, Netzan- schluss und Bau von Umspannwerken frühzeitig kommunizieren Wenn der Windpark gebaut werden sollte: » Windpark als Projekt der Energiewende: Baustellen- führungen für die Öffentlichkeit, Vorstellung in Schu- len, Infotafeln und Lehrpfad, Einbindung in das Tou- rismuskonzept » Eröffnungsfest in Kooperation mit lokalen Vereinen 11 Foto: Info-Tour „Energiedialog vor Ort“ am 12. Mai 2023 in Waldburg 12 13 Unsere Infos Alle Ausgaben der kommunalen Informationsreihe zu Windenergie im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung Thema 3 | Vorstellung Projektiererin Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 14 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 15 Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ 16 Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg 17 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ ““ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldfl ächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- 18 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern fi nanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Aufl agen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt aufl egen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfi nden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfi n- den soll. 19 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografi e werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufi ger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. 20 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. ““ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. 21 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? 22 900 m 2 1700 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 23 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! 24 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 25 26 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 27 Stellungnahmen (In alphabetischer Reihenfolge) Position | BREMN e. V. Position | Energiewende Vogt e. V. Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald BREMN e.V. und seine Ergänzung zur Empfehlung an die WAW GmbH: Gegen den Umbau des Altdorfer Waldes in einen Industriepark Die Bürgerinitiative Regenative Energie Mensch und Natur BREMN e.V. und ihre Mitglieder engagieren sich seit vielen Jahren für den Schutz unserer Umwelt und eine lebenswerte Zukunft in der Gemeinde Vogt. Mit Dach-Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen, Naturgärten, der Nutzung regenerativer Energien und aktivem Tierschutz leisten wir tagtäglich einen konkreten Beitrag zur Energiewende – freiwillig, nachhaltig und mit Überzeugung. Vogt profitiert von einer sonnenreichen Lage und leistet bereits heute seinen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Weitere PV-Projekte sind bereits in der Planung und werden diesen Beitrag noch deutlich erhöhen. Wir stellen uns jedoch entschieden gegen den massiven Ausbau von Windkraftanlagen nach starren Quoten, der ohne Rücksicht auf Natur, Mensch und regionale Gegebenheiten erfolgt und nur wirtschaftlich abgebildet werden kann, da erhebliche staatliche Subventionsmechanismen greifen. Der Altdorfer Wald ist als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Oberschwabens ein unschätzbarer Naturraum, ein lebendiger Trinkwasserspeicher, der Trinkwasser mit herausragender Qualität liefert, ein einzigartiges Refugium für bedrohte Pflanzen und Tiere sowie ein unverzichtbarer Erholungsraum für die Menschen der Region. Der Eingriff durch Windkraftanlagen würde diesen wertvollen Lebensraum auf sehr lange Sicht schädigen, wenn nicht sogar unwiederbringlich zerstören. Das werden wir so nicht akzeptieren! Wir bekennen uns klar zur Energiewende – aber nicht um jeden Preis. Den Bau von Windkraftanlagen im Altdorfer Wald und seine Zerschneidung lehnen wir ab! Die aktuelle Gesetzeslage, die den Ausbau der Windkraft auf Kosten der Natur und der Lebensqualität der Menschen erzwingen soll, ist aus unserer Sicht ein schwerwiegender Fehler und führt zu einer weiteren Schädigung unserer eigenen Lebensgrundlage. Wir fordern ein Umdenken! Windkraftanlagen dürfen nur dort errichtet werden, wo der Nutzen der Anlagen größer ist als der Schaden für Natur und Mensch. Im Altdorfer Wald wäre der Preis nach unserer Ansicht viel zu hoch! Wir appellieren eindringlich an den gesunden Menschenverstand: Der Ausbau der Windkraft darf nur dort erfolgen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft überschaubar bleiben. Im Altdorfer Wald sind die Risiken und die Spätfolgen schlichtweg zu groß und in vielen Bereichen nicht einschätzbar. Für eine Energiewende mit Vernunft – für eine Zukunft im Einklang mit der Natur! 28 Position | BREMN e. V. ENERGIEWENDE VOGT e.V. https://energiewende-vogt.de/ Position des Vereins Energiewende Vogt e.V. Durch die Klimakrise veranlasst brauchen wir eine schnelle und wirksame Energiewende: Auch hier in der Region sind die extremen Veränderungen schon deutlich spürbar, wie beispielsweise das Hochwasser im Frühjahr 2024 oder die anhaltende Trockenheit, wie wir sie gerade erleben. Deshalb müssen wir die Energiewende in der Region gemeinsam anpacken! Der Verein Energiewende Vogt e.V. steht für eine konstruktive, faktenbasierte und wertschätzende Auseinandersetzung mit der Energiewende in der Region. Wir setzen uns dafür ein, dass wir hier vor Ort unseren Beitrag leisten. Wir möchten mit Wissensvermittlung und Dialog dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen den Transformationsprozess, den die Energiewende für uns alle mit sich bringt, wohlwollend begleiten und daran teilhaben. Im Sinne einer hohen Akzeptanz für die Nutzung der Windkraft auch im Altdorfer Wald fordern und fördern wir größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit von allen. Höchste Zeit für Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen! Wir stehen hinter der demokratisch gefassten Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu muss die Energiewirtschaft leisten, die durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe die Klimakrise maßgeblich verursacht. Windkraft trägt einen wichtigen Teil zu unserer klimaneutralen Energieversorgung bei. Unser Strombedarf in der Region steigt durch neue Technologien weiter stark an. Deshalb ist der weitere Ausbau von Windenergie auch hier vor Ort dringend nötig. Strom aus Wind ist schon längst günstiger als alle anderen Arten der Stromerzeugung. Die Energieversorgung aus fossilen oder nuklearen Energieträgern kostet nicht nur mehr, sondern verursacht auch enorme Schäden für Umwelt oder Gesundheit. Der Krieg in der Ukraine macht auf unvorstellbare Weise deutlich, dass wir die Energiewende auch in der Region dringend beschleunigen müssen, um unsere Sicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Klimaschutz, Technologie und Wertschöpfung bei uns vor Ort! In Baden-Württemberg sind Abläufe zur Planung und Genehmigung von Windparks und die damit verbundene Einbindung der Bürger*innen rechtlich klar geregelt. Die dabei vorgesehenen Spielräume wollen wir zugunsten der Region voll nutzen. Als Gemeinde profitieren wir auch finanziell von dem Windpark im Altdorfer Wald, ebenso wie Wirtschaft und Privathaushalte der Region: Sichere, klimaneutrale Stromversorgung zu günstigen Preisen ist das Ziel. Der moderierte Energiedialog hat zur Versachlichung der Diskussion und zur Verständigung zwischen den verschiedenen Positionen beigetragen. Eine besondere Stärke des Energiedialoges war der gleichberechtigte Austausch aller beteiligten Initiativen, Vereinen, Bürger*innen und Bürgermeister*innen. 29 Position | Energiewende Vogt e. V. Positionspapier Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Stand:24.04.2025 Grundsätzliche Forderung des Vereins: Keine Windkraftanlagen (WKA) im Altdorfer Wald! Schutzgut Mensch Wir fordern, dass der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten bzw. Einzellagen von mindestens 1.000 Metern Entfernung eingehalten wird. Die besondere Topographie, d.h. der Höhenunterschied ca. 50m, sowie die Hauptwindrichtungen, wurden bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Wir verweisen explizit auf den Medizin Nobelpreis 2021 Patopoutian (tieffrequenter Schall über Rezeptoren). Wir fordern, dass der Wald in Siedlungsnähe unbedingt als Naherholungswald erhalten bleiben muss und dort keine WKA errichtet werden dürfen. Der Wald darf unter keinen Umständen zum Industriegebiet verkommen! Intakte Waldflächen sind für Mensch und Tier auch im Hinblick auf die Sauerstoffproduktion und als CO2 Senke unerlässlich. Regionale Wertschöpfung Wir fordern, dass der Altdorfer Wald nicht zum Industriegebiet degradiert, bzw. missbraucht wird Ferner fordern wir, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen umgenutzt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Waldfunktion von Altbeständen nicht einfach durch Neuanpflanzungen (Jungpflanzen) ersetzt werden kann. 8 Wald – Natur - und Landschaftsschutz Die Kombination (kumulative Wirkung) von Kiesabbau, Torfabbau und Bau und Betrieb von WKA stellt für den Altdorfer Wald eine absolute Überbelastung dar. Unseres Erachtens wiegt ein „Waldnaturschutzkonzept“ diese extremen Eingriffe keinesfalls auf. Die Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildkorridors, sind von nationaler Bedeutung. Ferner fordern wir, dass die bestehenden „Waldwege“ nicht dauerhaft zu „Waldautobahnen“ ausgebaut werden, da ansonsten Kalamitätsschäden Vorschub geleistet wird. Wir fordern Abschalteinrichtungen gemäß Stand der Technik. Insbesondere verweisen wir auf das Gutachten der HHP- Raumentwicklung von 2023 Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“. Ferner bestehen wir auf der Einhaltung der europäischen individual Artenschutz Rechtsprechung, und des Natur- Wiederherstellungsgesetzes der EU. Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Wir fordern, dem Trinkwasserschutz absolute Priorität einzuräumen und deshalb auf WKAs in Wasserschutz- und Wasservorrang- und Wasservorbehaltsgebieten komplett zu verzichten. Laut hydrogeologischem Gutachten, können bis zu 150.000 Menschen mit diesem hervorragenden Trinkwasser versorgt werden. Wir fordern, die Umsetzung aller erdenklichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Havarie, d.h. insbesondere im Hinblick auf Waldbrände. Wir fordern hierzu die eindeutige rechtliche Klärung der Haftungsfrage bereits im Vorfeld des Bauantrags! Wir fordern ein schlüssiges Konzept im Hinblick auf Ableitung und Versickerung von Wässern/Flüssigkeiten jeglicher Art während des Baus und des Betriebs. Auch hierbei ist wieder die Haftungsfrage im Vorfeld zu klären. Rücklagen für Rückbau und Havarie sind inflationsausgleichend aufzustocken. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Anlagenprüfung durch externe, unabhängige Prüfer während Bau und Betrieb. Information & Dialog mit Kommunen und Bevölkerung Wir fordern, dass im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen explizit auf mögliche Gefahren bzw. Umweltauswirkungen hingewiesen wird. Auch muss über bereits entstandene Vorkommnisse wie Havarie, Kontamination usw. proaktiv durch die Projektierer bzw. Betreiber die Öffentlichkeit informiert werden. Wir fordern umfassende Informationen hinsichtlich sämtlicher Anlagenstandorte, Zuwegungen, Netzanschlüsse und Lage von Umspannwerken im Vorfeld des Bauantrags. Mit freundlichen Grüßen - Die Vorstandschaft des Vereins Stand | 24.04.2025 30 Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Statement aus der Besetzung im Altdorfer Wald Vorab: Der Text gibt die Sicht einiger Beteiligter wieder. Nicht die allgemeine Meinung „der“ Waldbesetzung. Unser Protest richtet sich gegen den klima- und umweltschädlichen Kiesabbau. Beim Thema Windkraft, Energiewende und deren Schattenseiten sind wir unterschiedlicher Meinungen. Um Zahlen klarzustellen: Anders als oft dargestellt, ist der Kiesabbau zumindest flächenmäßig auf jeden Fall schlimmer als die Waldzerstörung durch Windkraft im Altdorfer Wald. 65 Hektar für Neue Kiesabbaustellen, stehen höchstens 39 × 1 Hektar Rodung gegenüber. Kiesabbau dient der Zubetonierung und Asphaltierung unserer Umwelt. Das sorgt für Umwelt- und Kimabelastungen. Dagegen ist die Windenergie als Ersatz für Fossile Energieträger klimafreundlich. Vorausgesetzt die Energie wird auch sinnvoll eingesetzt. Denn auch Erneuerbare Energie muss gespart werden. Denn auch sie hat Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, wenn auch kleiner pro kWh. Energiewende und grünes Wachstum: Anders als viele Windkraftgegner*innen in der Region fordern wir nur etwas wenn wir eine logische und belegbare Alternative parat haben. Nur dagegen zu sein bringt wenig. Windkraft brauchen wir definitiv – vorausgesetzt, wir möchten auch in Zukunft Strom verbrauchen. Denn wir in Europa – und noch mehr die Menschen im globalen Süden – spüren bereits die existenzielle Bedrohung durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Die Klimaerhitzung. Die aktuelle fossile Energieproduktion muss schleunigst ersetzt werden. Doch aktuell steigt der Energiebedarf, was die Energiewende verlangsamt.Wir finden: Es ist genug mit dem Wachstum. Auch mit grünem Wachstum. Wir sollten den Energieverbrauch parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien um ca. 80 Prozent reduzieren. Das wäre eine Hausnummer, die die Probleme, die mit diesem Wachstum einhergehen, an der Wurzel anpacken würde. Strom für den Alltag hätten wir dann noch genug – aber die Industrie müsste aufhören unnötige oder kurzlebige Produkte herzustellen. Würde man ernsthaft Energie einsparen, wären die dann noch benötigten Windräder im Altdorfer Wald, (vielleicht fünf,) nicht sonderlich problematisch. Aber Anlagen tief im Wald oder in besonders wertvollen Teilen bleiben natürlich ein No-Go. Hier halten wir uns an die Einschätzung des BUND. Die Möglichkeit, Fehlentscheidungen durch Besetzungen zu korrigieren, behalten wir uns vor. Der Altdorfer Wald zeichnet sich auch durch die besonders artenreichen Waldrändern an den vielen Lichtungen aus – andererseits ist der letzte große Wald unserer Gegend noch sehr wenig von Straßen zerschnitten. Jede Rodung für ein Windrad , jede Zufahrtsstraße und Aufstellfläche für Kran usw. kann gleichermaßen als Zerschneidung oder als potentiell artenreicher Waldrand gesehen werden. Das Geld aus dem Verkauften Strom sollte zumindest zu einem Guten Teil dem Naturschutz zugute kommen. Vielleicht könnte man einige Flächen im Altdorfer Wald so dauerhaft schützen. Zum Beispiel Bannwald. Wir fordern: 1. Energieverbrauch um z. B. 80 Prozent reduzieren 2. Einige Anlagen (ca. 5) auf den Landstraßen nahen, vom BUND empfohlenen Flächen bauen 3. Wasserschutz gewährleisten 4. Anlagen am Ende der Laufzeit sanieren oder an derselben Stelle durch neue Anlagen ersetzen 31 Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Impressum Herausgeberin | Gemeinden Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt, unterstützt durch das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg Redaktionelle Verantwortlichkeit | für die Seiten 1 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Jakob Lenz und Sarah Albiez, E-Mail: altdorferwald@energiedialog-bw.de Für die Seiten 28 bis 31 die jeweilige Bürgerinitiative Bildnachweis | Seiten 2 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg; Umschlag: www.paddyschmitt.de Gestaltung | 3f design, Darmstadt 32 https://www.paddyschmitt.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de https://www.energiedialog-bw.de mailto:altdorferwald%40energiedialog-bw.de?subject=Energiedialog%20Altdorfer%20Wald https://www.paddyschmitt.de[mehr]

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            Klima-Spartipp des Monats Juni: Clever fahren, Bares sparen Ob zu privaten Anlässen, dem Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Weg zu beruflichen Terminen, am meisten Geld lässt sich sparen, wenn diese Strecken zu Fuß, oder mit dem Rad zurückgelegt werden, was ganz nebenbei auch noch besonders klimaschonend ist. Da nun mal nicht alle einen Marathon in knapp zwei Stunden laufen oder bei einem Radrennen wie der Tour de France dem Peloton davonstürmen, braucht es bei denjenigen Personen, die öfters längere Wegstrecken unterwegs sind, zumeist aber doch eben auch andere Verkehrsmittel wie den Bus, die Bahn und das Auto. Da mit dem Auto in vielen Fällen noch immer die meisten und oftmals auch sehr lange Strecken zurückgelegt werden, geht es dieses Mal ums Thema sparsames Fahren, denn dort gilt: Bei cleverer Fahrt, wird reichlich g’spart! Ob reines Verbrennerfahrzeug, Hybrid- oder Elektroauto, bei angepasster Fahrweise kann der Verbrauch erheblich gesenkt werden. Um dies zu erreichen hilft ein Beherzigen der nachfolgenden glorreichen sieben Tipps: Tipp 1) Bei Verbrennerfahrzeugen gilt: Rasch hochschalten und niedertourig fahren Entscheidend für den Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs, ist vor allem die Drehzahl des Motors. Im dem für das jeweilige Tempo höchstmöglichen Gang zu fahren, ist daher elementar für sparsames Fahren. Nach dem Anfahren gilt es daher schnell zu beschleunigen und dabei möglichst zügig hochzuschalten, also rasch in die höheren Gänge zu kommen und anschließend mit niedrigen Drehzahlen die Geschwindigkeit beizubehalten. Tipp 2) Kurzstrecken bei Fahrten weitgehend vermeiden Auch ein Verzicht auf kurze Fahrten unter fünf Kilometern, mit dem PKW trägt mit zum Sparen bei, denn Strecken dieser Länge können oftmals zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Nur mal zur Einordnung, es ist so, dass Motoren im Kaltzustand am meisten verbrauchen, weshalb der Durchschnittsverbrauch bei einem Verbrenner auf den ersten hundert Metern bei bis zu 30 Litern pro 100 Kilometer liegen kann. Erst wenn der Motor nach einigen Kilometern seine normale Betriebstemperatur erreicht hat, kann sich ein guter Spritverbrauch einstellen. Tipp 3) regelmäßig Reifendruck überprüfen Auch ein korrekter Reifendruck, wie vom Hersteller empfohlen, wirkt wahre Wunder und damit positiv auf den Verbrauch. Tipp 4) Vorausschauend fahren Durch vorausschauendes Fahren wird häufigeres Abbremsen und wieder Gas geben vermieden und der Schwung während der Fahrt bestmöglich ausgenutzt, was das Autofahren somit ökonomischer macht. Kurzfristige Temposchwankungen können ausgeglichen werden, indem ganz einfach der Fuß vom Gaspedal genommen wird, statt zu bremsen und anschließend wieder beschleunigen zu müssen. Bei ausreichendem Abstand des eigenen Autos zum vorausfahrenden Fahrzeug, reicht oftmals ein Nutzen der Motorbremswirkung völlig aus, egal ob an der Ampel oder dem Ortseingang. Und sicherer ist dies obendrein, falls das vorausfahrende Fahrzeug doch einmal unvermittelt abbremst. Tipp 5) Unnötigen Luftwiderstand und unnötige Gewichte vermeiden Unnötiges Gewicht im Auto lässt sich beispielswiese vermeiden, indem der Kofferraum nach jedem Einkaufen daheim direkt ausgeräumt wird. Neben gefüllten Kofferräumen, sorgen auch nicht (mehr) benötigte Dachaufbauten wie Dachgepäckträger für ein höheres Fahrzeuggewicht und erhöhen zusätzlich den Luftwiderstand des Fahrzeugs. Tipp 6) Ungenutzte Stromfresser wie Klimaanlage ausschalten Auch elektrische Funktionen des Autos wie Klimaanlage, Heckscheiben- oder Sitzheizung und viele weitere, beeinflussen den Verbrauch negativ. Je mehr elektronische Funktionen eines Autos angeschaltet sind, umso höher ist letztlich dessen Verbrauch. Heizungen, Klimaanlagen, und Co. sollten daher nur eingeschaltet sein, wenn diese wirklich benötigt werden. Tipp 7) Motor bei längeren Stopps abschalten Bei längeren Stopps ab 30 Sekunden, zum Beispiel an einer Bahnschranke oder einer Ampel im innerörtlichen Stop-and-go-Verkehr, lohnt es sich den Motor auszuschalten, denn auch im Leerlauf verbraucht dieser weiterhin Sprit. Neuere Autos sind zumeist bereits serienmäßig mit einer Start-Stopp-Automatik ausgerüstet, die dies von alleine machen, also den Motor bei längeren Stopps automatisch ausschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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              Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Kü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 17.06.2021 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 17.06.2021 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 7 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei 17.06.2021 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 17.06.2021 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 17.06.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 17.06.2021 Seite 11 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 13 N Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 14 N Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen (Grundstück ist noch nicht vollständig im Besitz der Gemeinde) Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 18 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 20 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 21 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 22 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 24 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 26 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 27 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung räumliches Konzept mit ausreichender Anzahl von Kfz-Stellplätzen und unter Berücksichtigung der noch nicht bestimmten Anliegerprojekte (Parzellierbarkeit, Erschließungen) • Integration der Tiefgaragenzufahrt im eigenen Hochbauprojekt • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ Tiefgarage Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 31 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Abgleich der baulich-konstruktiven Schnitt- stellen • Planerbesprechungen mit Architekten und Projektsteuerer aller Projekte • geringe Beteiligung der Bauherren erforderlich → Ziel: wirtschaftliche Tiefgarage mit passender Anzahl von Stellplätzen Es wird eine Eigentümergemeinschaft “Tiefgarage“ gegründet, die Mitglieder sind alle Stellplatzeigentümer. Tiefgarage gemeinschaftliche Tiefgarage Hof 1, Alte Weberei Tübingen, Architektur Baisch + Fritz Architekten, Foto G. De Maddalena Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 32 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung strukturelles Konzept mit Fixierung der Nutzungsbereiche • Entwicklung Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ • Entwicklung eines partizipativen Planungs- prozesses Innenhof Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt Innenhof • Abgleichen der Nutzungsvorstellungen aller Akteure; Partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes • Auswahl der Spielgeräte • hohe Beteiligung der Bauherren wünschenswert → Grundlage für gute und respektvolle Nachbarschaft wird gelegt! Es wird eine „Eigentümergemeinschaft Innenhof“ gegründet, die Mitglieder sind die Eigentümer- gemeinschaften der Gebäude im Baufeld. gemeinschaftlicher Innenhof, Loretto Tübingen, Foto freiraumconcept Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Der Entwicklungsprozess eines Hofes wird beispielhaft dargestellt. Die Vergabe aller Grundstücke, Anker und Anlieger, erfolgt nach Qualität der Projekte im “Wettbewerb der Ideen“. Wettbewerbsentwurf Severin Rheinflügel, Düsseldorf beispielhafte Parzellierunggemeinschaftliche Tiefgarage unter dem Innenhof und teilweise unter den Hochbauten Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Unterbauung von Gebäuden mit Stellplätzen wird notwendig werden für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage oder in der oberirdischen Parkierung hergestellt und nachgewiesen werden für die Bewerbung wird eine Kostengrößenordnung der Stellplätze kalkuliert Tiefgarage Tiefgaragenzufahrt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Parzellierung erfolgt maßgeschneidert auf die Wünsche und Anforderungen der Projekte jedes Projekt gibt Grundstücksfläche für den Gemeinschaftsbereich ab → durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Hofgemeinschaft Parzellierung und Innenhof Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Phasen und Definitionen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 38 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 39 Anker Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Strukturkonzept von Parkierung und gemeinschaftlichen Freianlagen • organisatorisches Konzept für Prozess • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Fachkunde • Realisierbarkeit Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 40 Anker Anlieger • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Auswahlkriterien • Parkierungskonzept • Konzept für gemeinschaftliche Freianlagen • Organisatorisches Konzept für Prozess • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 41 Vergabepuzzle in einer Gemeinderatsklausur Foto T. Gauggel Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 42 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Die Bewertungskommission besteht aus: • Gemeinderat • Bürgermeisterin • Leiterin Bauamt und Kämmerer Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 43 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 44 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Sommer 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Ende 2021 Vergabe Anliegerprojekte Sommer 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Sommer 2023 Fertigstellung der Gebäude Anfang 2025 29.06.2021, 14:00 Uhr Informationsveranstaltung für potentielle Ankerbewerber 10.07.2021, Ganztags Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 45 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 46 Anker Anlieger Abgabe der Bewerbung 18.10.2021, 11:00 Uhr 02.05.2022 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 45. KW 2021 20. KW 2021 Finale Abgabe Bewerbung 19.11.2021, 11:00 Uhr 30.05.2022, 11:00 Uhr Bekanntgabe der Vergabezusagen Dezember 2021 Juli 2022 Dauer Reservierungsvereinbarung 31.10.2022 31.01.2023 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 47 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 48 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 49 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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                Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 1 von 13 Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Ankerkonzeption für oberirdische Parkierungen und gemeinschaftliche Freianlagen Ausschnitt Städtebauliches Konzept Fischerareal, Gemeinde Baindt Inhaltsverzeichnis Einleitung Seite 2 A. Parkierungen und Hochbauten Seite 4 B. Gemeinschaftliche Freianlagen Seite 8 C. Weitere Vereinbarungen Seite 12 D. Salvatorische Klausel Seite 13 E. Anlagen Seite 13 Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 2 von 13 Einleitung Eine noch zu gründende Projektgesellschaft wird die Funktion des Ankerprojektes im Baufeld 1 vom 1. Bauabschnitt des Fischerareals in Baindt übernehmen. Sie projektiert und baut auf mehr als der Hälfte des Baufelds ein Mehrfamilienhaus mit 16 Einheiten, wovon 50% als geförderter Wohnungs- bau realisiert werden. Das Baufeld 1, 1. Bauabschnitt liegt im nordwestlichen Bereich des Areals. Als sogenanntes Ankerprojekt organsiert die Projektgesellschaft die übergreifende Planung der ins- gesamt etwa 43 Stellplätze und gemeinschaftlichen Freianlagen des Baufelds 1 sowie auch die Reali- sierung der gemeinschaftlich genutzten Freianlagen. Für die Planung der Parkierung und Freianlagen wird eine Planungsgemeinschaft gegründet, an denen sich alle Projekte des Baufelds – die Anlieger und das Ankerprojekt – beteiligen müssen. Die südlich vorgesehen Stellplätze, die dem zukünftigen Anlieger oder Anliegern zugewiesen werden, sind von diesem selbst zu errichten. Die Parkierung baut demnach jedes Projekt in Eigenregie, zur Realisierung der gemeinschaftlich genutzten Freianlagen wird eine Baugemeinschaft gegründet. Sämtliche im 1. Bauabschnitt des Baufelds nachzuweisenden „baurechtlich notwendigen“ Kfz- Stellplätze für Wohnungen sind auf den Grundstücken herzustellen, wofür der Kfz-Stellplatzschlüssel der Gemeinde Baindt für das Fischerareal herangezogen wird.1 Die baurechtlich nachzuweisenden Fahrradstellplätze für die Wohneinheiten müssen in Fahrradräumen in den Gebäuden, vermutlich in den Untergeschossen, untergebracht werden. Sollte der Bedarf an Kfz-Stellplätzen geringer sein als bisher angenommen, kann diese Flächen für andere Mobilitätsarten genutzt werden, z.B. für Fahr- rad- oder auch Motorradstellplätze, sodass eine Reduzierung der im Untergeschoss untergebrachten Fahrräder ermöglicht wird. Die Anzahl der oberirdischen Fahrradstellplätze wird anhand des Verhält- nisses der Wohnungsanzahl der Hochbauprojekte zugewiesen. Die Nutzfläche, die den Parkierungen nach der Strukturplanung vom 08.07.2022 zugewiesen wird, ist in Gänze als „Mobilitätsfläche“ zu verstehen. Sollten weitere Flächen verfügbar sein, besteht jedoch kein Zwang diese als Parkierungs- fläche zu nutzen. Durch nur sehr wenige Schnittstellen sind die Beteiligten des Baufelds 1 selbst für die Realisierung ihrer Stellplätze, teilweise mit Carports und in den Stirnseiten der Gebäude, zuständig. Die einheitlich abgestimmte Gestaltung der Carports ist hierbei Vorgabe. Für die Zufahrt über fremde Grundstücke werden sich gegenseitig Überfahrtsrechte gewährt, was ebenso für den nachfolgenden zweiten Bau- abschnitt des Areals gilt. Bei den gemeinschaftlichen Freianlagen ist es das Ziel, einen Innenhof herzustellen, der ein Treff- punkt für alle Hofbewohner ist und dabei vielfältige Bedürfnisse abdeckt. Es wird ein partizipatives Verfahren durchgeführt, über das die Wünsche und Vorstellungen der späteren Bewohner im Bau- feld einfließen können. Durch diese intensive Auseinandersetzung mit den eigenen und den Vorstel- lungen der anderen Projekte bildet sich eine Gemeinschaft, die über das eigene Projekt hinausgeht. Dies setzt eine hohe Offenheit bei allen Beteiligten voraus. Die Herstellungskosten werden über ei- nen Kostenverteilerschlüssel zugeordnet. Als rechtlicher Rahmen für den dauerhaften Betrieb der Freianlagen ist die Gründung einer eigen- ständigen Eigentümergemeinschaft vorgesehen. Die Verwaltung dieser Gemeinschaft erfolgt nach Fertigstellung durch eine Hausverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Mit dieser Ankerkonzeption wird für alle Partner im Baufeld 1, 1. Bauabschnitt ein möglichst einfa- cher, fairer und transparenter Rahmen für die Realisierung der unterschiedlichen Bauvorhaben ge- 1 Gem. Exposé zur Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe der Gemeinde Baindt vom 17.06.2021, Seite 11 und Bebauungsplan vom 21.10.2021. Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 3 von 13 schaffen. In die Entwicklung dieser Konzeption flossen die Erfahrungen aus gemeinschaftlichen Par- kierungs- und Innenhofprojekten aus verschiedenen Entwicklungen ein. Die Ankerkonzeption definiert Grundlagen und Regelungen zu Schnittstellen, Kosten und Abgren- zungen der verschiedenen Bauvorhaben im Baufeld für die Realisierung und den Betrieb. Sie ist die Basis für die Vergabe der Grundstücke an die Anlieger-Projekte und wird gemeinsam mit diesen in einem „Dialog auf Augenhöhe“ zu einer bauabschnittsspezifischen Grundlagenvereinbarung fortge- schrieben. Den Projekten wird im Rahmen der Ankerkonzeption Spielraum für die Realisierung der jeweils individuellen Projektideen ermöglicht. Die gemeinsam abgestimmte Grundlagenvereinbarung wird im Vorfeld der Grundstücksverkäufe von einem Notar in eine Bezugsurkunde, der sogenannten Grundlagenurkunde, übertragen. Sie wird von der Gemeindeverwaltung beurkundet. Bei der Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge wird sie genehmigt. Der Ablauf stellt sich wie folgt dar: Kooperationen zwischen allen Projekten des Baufelds bei Planung und Ausführung werden ange- strebt. Hierdurch können erhebliche Synergieeffekte und Kostenvorteile erzielt werden. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 4 von 13 A. Parkierungen und Hochbauten Mit dem Auto erfolgt die Einfahrt auf das Grundstück über die Marsweiler Straße in die neue „Fi- scherstraße“, über die das Areal erschlossen wird. Auf der westlichen Seite des Grundstücks befinden sich die verfügbaren Außenstellplätze sowie auch die Carports und Stellplätze in Parkliften. Die in diesem Mobilitätsbereich ggfs. befindlichen Fahrradstellplätze werden über den von Autos genutzten Bereich erschlossen. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Garagenverordnung (GaVO). Die Struktur- planung vom 08.07.2022 (Anlage 1) sieht eine Parkfläche mit insgesamt etwa 43 Kfz-Stellplätzen für das Baufeld 1, 1. Bauabschnitt vor, sowie, je nach Fortschreibung der Planung, ggf. Fahrrad- und Mo- torradstellplätze. Stellplatzbreiten für Autos können sich konstruktionsbedingt unterscheiden. Unter den Stirnseiten der Gebäude sind Parklifte vorgesehen. Die Fahrradstellplätze sollen ggfs. zum gro- ßen Teil platzsparend in Fahrradparkern gemäß der technischen Richtline „Empfehlenswerte Fahr- rad-Abstellanlagen“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (adfc) realisiert. Die Planung der Parkierungen erfolgt durch die noch zu gründende Planungsgemeinschaft „Parkie- rungen & Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. Die Planung sowie die notwendigen Ausschrei- bungen umfassen zunächst alle Parkierungen des Bauabschnitts, um Synergieeffekte, besonders hin- sichtlich der Mengen- und Kostenvorteile, nutzen zu können. Die Beauftragungen der ausführenden Firmen zur Umsetzung der Parkierungen sind von den jeweiligen Hochbauprojekten selbst durchzu- führen. Die reale Teilung der Grundstücke sowie die getrennte Beauftragung der notwendigen Leistungen zur Realisierung der Stellplätze macht die Fortführung der Planungsgemeinschaft „Parkierungen & In- nenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ durch eine übergreifende Baugemeinschaft „Parkierungen Baufeld 1, 1. Bauabschnitt“ nicht notwendig. Die Vorbereitung und Umsetzung der Elektro-Versorgung von Stellplätzen liegt in Gänze in der Ver- antwortung der zukünftigen Anlieger. Die Versorgung erfolgt vom eigenen Hausanschluss des jeweili- gen Hochbauprojektes aus. Die Regelungen im Einzelnen: 1) Rechtlicher Rahmen für den Betrieb der Stellplätze Durch die jeweils eigene Realisierung der Parkierungen liegen alle Rechte und Pflichten bei den jeweiligen Bauherren der Hochbauprojekte, auch nach der Abnahme der Bauvorhaben bzw. der Stellplätze. Die verbleibenden Rechte und Pflichten, z.B. hinsichtlich Gewährleistung, Unterhalt und Instandhaltung gehen an die jeweiligen Eigentümer(-gemeinschaften) über. Aufgrund der gemeinsamen Nutzung der Privatstraße bzw. der Erschließung der Grundstücke ist den künftigen Anliegern ein Überfahrtsrecht zu gewähren, dass in die Grundbücher aufge- nommen wird. 2) Bauliche Regelungen a) Definition der Lage der Stellplätze in Bezug auf die Hochbauten Die Außenstellplätze im Westen des Grundstücks sowie die freistehenden Carports werden barrierefrei erreichbar sein. Durch die Positionierung der Parklifte, diese werden in das Ge- bäude integriert, werden geringe Flächen im Unter- und Erdgeschoss nicht als Neben- bzw. Kellerräume oder Wohnraum nutzbar sein. b) Planungsgrundlage Planungsgrundlage ist die Strukturplanung vom 08.07.2022 des Architekturbüro Kontsek aus Nürnberg. Diese soll eine einheitliche Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Par- Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 5 von 13 kierungsspange einschließlich der Carports sicherstellen. Die Vergabe der Bauleistungen zur Erstellung der Parkierungen obliegt den jeweiligen Hochbauprojekten. Die Grundstückszu- schnitte können jedoch von der tatsächlichen Nutzung abweichen. c) Festlegung der Anzahl und Vergabe der Kfz-Stellplätze Für die Strukturplanung der Stellplätze wurde die benötigte Stellplatzanzahl ausgehend von mittleren Wohnungsgrößen unter Anwendung der Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Baindt für das Fischerareal überschlägig kalkuliert. Die Zuordnung der Stellplätze wird im Wesentlichen nach ihrer Lage zum Gebäude erfolgen. Es ist nicht auszuschließen, dass Stellplätze nicht in unmittelbarer Lage zum Zugang des jeweiligen Projektes liegen. d) Festlegung der Anzahl und Vergabe Fahrradstellplätze Entsprechend dem Vorgehen bei den Kfz-Stellplätzen werden die baurechtlichen notwen- digen Fahrradstellplätze überschlägig mit dem Ansatz von zwei Stück pro Wohneinheit er- mittelt (ist noch mit dem Landratsamt abzustimmen). Die ggfs. in der Mobilitätsfläche zu realisierbaren Fahrradstellplätze werden proportional zur Wohnungsanzahl auf die Hoch- bauprojekte verteilt werden. Die Zuordnung der Fahrradbereiche wird im Wesentlichen nach ihrer Lage zu den Gebäuden erfolgen. e) Anpassung der Mobilitätsfläche Sollte sich im Zuge der weiteren Planung die Verfügbarkeit an freien Flächen ergeben, wird diese anhand der Kubatur der Projekte den Beteiligten entsprechend zugewiesen. f) Entwässerung sowie Ver- und Entsorgungsleitungen der Stellplätze und Hochbauten Das Führen sämtlicher für die Hochbauten und den Innenhof erforderlichen Leitungen über die Außenfläche ist zulässig. Die Gebäudeentwässerung der Hochbauprojekte erfolgt je- weils zum öffentlichen Kanal hin. Falls eine Führung von Leitungen über ein fremdes Grund- stück notwendig wird, werden entsprechende Dienstbarkeiten bestellt. g) Erschließung der Hochbauprojekte und des Innenhofs Sämtliche Erschließungen der einzelnen Projekte erfolgen in jeweils eigener Verantwor- tung, Beauftragung und Koordination. Sofern Projekte bei ihren Erschließungen kooperie- ren möchten, sind die Regelungen hierzu in Form von bilateralen Vereinbarungen im Ab- schnitt C zu definieren. Die Erschließungen für Fernwärme, Wasser und Abwasser sollte nach Möglichkeit von der Außenseite des Baufelds, der Fischerstraße erfolgen. h) Planung und Umsetzung der Bauvorhaben Alle schnittstellenrelevanten Planungen der Anliegerprojekte sind in enger Zusammenarbeit mit dem Ankerprojekt und seinen Fachplanern in jeder Phase abzustimmen. In den Abstim- mungsterminen müssen Architekten, Bauherrenvertreter und ggf. Fachplaner – nach vor- heriger Ankündigung – anwesend sein. Sämtliche Planungen, Schnitte, statische Konzepte etc. sind bis zu einem von der Planungsgemeinschaft Parkierung und Innenhof zu definie- renden angemessen Zeitpunkt zu liefern. Die Projektsteuerung wird unmittelbar nach den Reservierungszusagen der Anlieger einen Terminplan mit Meilensteinen für die abzustimmenden Punkte vorlegen. Alle Hochbauten legen ihrer Planung die in der Ankerkonzeption festgelegten Rahmenbedingungen zugrunde und stimmen alle Planungsschritte der Hochbauten gemäß dem Terminplan der Projekt- steuerung des Ankerprojekts miteinander ab. Die Realisierung eines Anliegerprojektes außerhalb des vorgegebenen Terminrahmens für das Baufeld ist nur möglich, sofern die anderen Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls müssen die Rohbauarbeiten des betreffenden Projektes dann nachgelagert erfolgen. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 6 von 13 3) Wirtschaftliche Regelungen a) Inanspruchnahme von Außenflächen durch die Parkierungen Für die Inanspruchnahme von Flächen durch die Parkierungen auf fremden Grundstücken erfolgen keine Ausgleichszahlungen an das jeweilige Hochbauprojekt. b) Erschließungen Die Kosten für die verschiedenen Erschließungen, Hausanschlüsse, Leitungsführung, usw. sind vom Ankerprojekt und von den Anliegern jeweils selbst zu tragen. c) Leitungsführung Das Führen sämtlicher für die Hochbauten und den Innenhof erforderlichen Ver- und Ent- sorgungsleitungen über die Parkierungsflächen ist zulässig. Gegebenenfalls entstehende Kosten hierfür die jeweiligen Hochbauprojekte bzw. stellen Kosten des Innenhofs dar. Für die Duldung aller Leitungen erfolgen grundsätzlich keine Ausgleichszahlungen. d) Verfahren der Kostenermittlung und –verteilung Durch die gemeinschaftliche Planung aber nachfolgend getrennter Realisierung der Stell- plätze ist zunächst lediglich die Teilung der Kosten für das übergreifende Projektmanage- ment sowie der notwendigen Planungsleistungen vorgesehen. Die Verteilung der Herstellungskosten der Fahrbahnfläche wird anhand des Verhältnisses der Mobilitätsfläche der jeweiligen Projekte erfolgen. Sämtliche Kostenermittlungen erfolgen in transparenter Form. Auf der Grundlage eines ersten Kostenüberschlages kann von folgenden voraussichtlichen Kostengrößenordnungen ausgegangen werden (jeweils KG 100-700 nach DIN 276, inkl. Fahrbahnanteil): 10.000.- € je Außenstellplatz 25.000.- € je Carportstellplatz 21.000.- € je Garagenstellplatz im Parklift 4) Fachplaner und ausführende Firmen a) Fachplaner und Fachfirmen Die folgenden Fachplaner und die Fachfirma können auch von den Anliegerprojekten beauf- tragt werden. Vom Ankerprojekt werden entsprechende Honorare für die Hochbauprojekte mitverhandelt. 1. Baugrunduntersuchung gemeinsame Ausschreibung, jedes Projekt beauftragt selbst 2. Vermessung gemeinsame Ausschreibung, jedes Projekt beauftragt selbst 3. SiGeKo gemeinsame Ausschreibung, jedes Projekt beauftragt selbst 5) Projektbeteiligte und Grundlagen der Honorierung Projektsteuerung stadtblau GmbH, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg Honoraransatz: 21.400.- € brutto Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 7 von 13 Hochbauplanung Architekturbüro Kontsek, Wiesentalstraße 34, 90419 Nürnberg Honorarzone II, oberer Honorarsatz Freiflächenplanung Grünplanung Oehm + Herlan, Obere Seitenstraße 20, 90429 Nürnberg Honorarzone III, oberer Honorarsatz Vermessungsingenieur n.n. Geologe n.n. SiGeKo n.n. 6) Betrieb und Unterhalt a) Unterhalt-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten Die Verpflichtung für die erforderlichen Unterhalts-, Instandhaltungs- und Instandsetzungs- arbeiten der Stellplätze liegen grundsätzlich bei der jeweiligen Eigentümergemeinschaft. Durch die vorgesehene Erschließung der Baufelder 1 und 2 über den Straßenabschnitt im Ankergrundstück werden anfallenden Kosten für notwendige Unterhalts-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten über den entsprechenden Anteil an der Mobilitätsfläche auf die späteren Eigentümergemeinschaften umgelegt. b) Definition von Übergangs-, Geh- und Nutzungsrechten Die jeweiligen Eigentümer und Mieter der im Baufeld 1, 1. und 2. Bauabschnitt befindlichen Hochbauten sind befugt, über die Parkierungsflächen zu gehen oder sie mit dem Fahrrad zu benutzen, auch wenn sie nicht Eigentümer oder Nutzer eines Stellplatzes sind. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 8 von 13 B. Gemeinschaftliche Freianlagen Der Innenhof wird durch die Baukörper A und B des Baufelds 1 gebildet. Er umfasst die individuellen und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche, unabhängig von den tatsächlichen Grundstücksgren- zen. Die gemeinschaftlichen Freianlagen bieten im Innenhof Raum und Platz für Kinder und Erwachsene, für Kommunikation und Aktivität. Sie sind der Begegnungsraum aller Bewohner des Innenhofs. Die Gestaltung der gemeinschaftlichen Freianlagen erfolgt in einem vom Ankerprojekt organisierten und gesteuerten partizipativen Prozess (Beteiligungsprozess) mit bevollmächtigten Vertretern der Anliegerprojekte. Jedes Projekt bestimmt einen entscheidungsbefugten Vertreter und Stellvertreter. Die individuell genutzten Bereiche der Hochbauprojekte des Baufelds 1 umfassen gemäß Struktur- plan vom 08.07.2022 einen Streifen entlang den Fassaden. Die Angebote innerhalb der gemeinschaft- lich genutzten Flächen sollen möglichst vielfältig von allen Anwohnern des Baufelds nutzbar sein. Ein wichtiges Anliegen der Planung ist es, die Übergänge zwischen individuell und gemeinschaftlich genutzten Flächen in die Hofplanung mit einzubeziehen, damit eine hohe Gestaltungsqualität und ein durchgängiges Konzept erzielt werden kann. Die Balance zwischen privaten Rückzugsräumen und der Nutzung und Zugänglichkeit des Hofs ist dabei entscheidend. Die Abgrenzung ist ohne Zäune vorge- sehen, so dass der gesamte Innenhof als ein zusammenhängender Freiraum wahrgenommen wird. Mit der Planung der gemeinschaftlichen Freianlagen ist das Büro Grünplanung Oehm + Harlan, Nürn- berg beauftragt. Den Anliegern wird nahegelegt, das Büro auch für die Planung der restlichen indivi- duell genutzten Bereiche zu beauftragen. Die Regelungen im Einzelnen: 7) Definition der Bauherrschaft Die Planung der Freianlagen erfolgt durch die noch zu gründende Planungsgemeinschaft „Par- kierungen & Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. Zur Umsetzung wird nach der Planungs- phase die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ gegründet, sie ersetzt die Planungsgemeinschaft. Mitglieder beider Gesellschaften sind die einzelnen Optionsnehmer als Baugemeinschaften, Ge- nossenschaften oder Bauträger (keine Einzelpersonen eines Projektes). Es besteht eine Ver- pflichtung zur Mitgliedschaft in der Planungs- bzw. Baugemeinschaft. 8) Definition Stammgrundstück und Erwerb dessen Erwerb eines kleinen, noch abzuteilenden Stammgrundstücks „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauab- schnitt“ zu den realen Grundstückskosten durch die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. Der Erwerb soll in Miteigentumsanteilen zusammen mit dem Kauf der Hochbaugrundstücke erfolgen. 9) Rechtlicher Rahmen für den Betrieb der gemeinschaftlichen Freianlagen Anlehnung an das WEG als rechtlichen Rahmen für den dauerhaften Betrieb des Innenhofs. Die Projektsteuerung der Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ organi- siert die Auswahl einer Verwaltung die dann zur ersten Eigentümerversammlung der Eigentü- mergemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ einlädt. Nach Abnahme des Bau- vorhabens und Abrechnung der Kosten ist die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauab- schnitt GbR“ beendet. Verbleibende Rechte und Pflichten, z.B. hinsichtlich Gewährleistung, Un- terhalt und Instandhaltung geht an die Eigentümergemeinschaft Innenhof über. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 9 von 13 10) Bauliche Regelungen a) Definition der gemeinschaftlich und privat genutzten Flächen im Baufeld Die gemeinschaftlichen Freianlagen setzen sich neben dem Stammgrundstück Freianlagen aus Teilbereichen der parzellierten einzelnen Grundstücke zusammen. Die Zuordnung von gemeinschaftlich und individuell genutzten Flächen erfolgt nach dem Strukturplan Freian- lagen vom 08.07.2022. Eine nicht lineare, sondern mäandernde Gestaltung der Übergänge zwischen gemeinschaftlich und individuell genutzten Flächen ist gewünscht und soll mög- lich sein. b) Planungsgrundlage Planungsgrundlage ist die Strukturplanung Freianlagen 08.07.2022 des Architekturbüro Kontsek, Nürnberg. c) Organisationsform von Planung und Herstellung der gemeinschaftlichen Freianlagen (par- tizipatives Verfahren) Die Planung der gemeinschaftlichen Freianlagen erfolgt durch die Planungsgemeinschaft „Parkierungen & Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR, unter Einbeziehung aller Anlie- ger. Sie erfolgt in einem von der Projektsteuerung organisierten und gesteuerten partizipa- tiven Prozesses (Beteiligungsprozess) mit bevollmächtigten Vertretern aller Hochbauprojek- te. Jedes Projekt bestimmt einen entscheidungsbefugten Vertreter und Stellvertreter. Die Herstellung übernimmt die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“. d) Abgrenzung der Planungsbereiche und Zuständigkeiten Für die Planung und Ausführung der individuellen Bereiche sind die jeweiligen Hochbau- projekte verantwortlich. Es wird angestrebt, zwischen diesen und den gemeinschaftlichen Bereichen eine durchgängige Gestaltung umzusetzen, um dadurch eine gewisse Groß- zügigkeit zu erhalten. Die privat genutzten Bereiche können durch eine lockere Bepflanzung mit Büschen und Stauden optisch von den gemeinschaftlichen Flächen abgegrenzt werden, Einfriedungen durch Hecken, Mauern, Sichtschutzwände oder Zäune ist nicht gestattet. e) Innenhofentwässerung Die Innenhofentwässerung wird im Zuge des Entwässerungskonzeptes geplant. Details sind noch festzulegen. f) Sichtschutzelemente Für eventuell gewünschte Sichtschutzelemente im Bereich zwischen einzelnen jeweils indi- viduell genutzten Flächen ist eine abgestimmte Ausführung vorgesehen, die im Rahmen der partizipativen Planung festgelegt wird. Zwischen gemeinschaftlichen und individuell genutz- ten Flächen ist kein Sichtschutzelement zulässig. g) Vorzonen Vorzonen sind die Freiflächen, welche an den Außenseiten des Baufelds 1 liegen. Sie sind von den jeweiligen Hochbauprojekten, auf dessen Grundstück sie liegen, zu planen und herzustellen. h) Zusammenarbeit in der Ausführung und Abgrenzung der Zuständigkeiten Es wird dringend dazu geraten, dass die Hochbauprojekte die von der Baugemeinschaft „In- nenhof Baufeld 1, 1. Bauabschnitt GbR“ beauftragte Firma auch mit der Ausführung der weiteren Arbeiten an den individuellen Freianlagen beauftragt. Hierdurch können Synergie- effekte und Kostenvorteile erzielt werden. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 10 von 13 11) Wirtschaftliche Regelungen a) Verfahren der Kostenermittlung und –verteilung Durch die Organisation als Baugemeinschaft handelt es sich bei den gemeinschaftlichen Freianlagen um eine Realkostenabrechnung. Sämtliche Kostenermittlungen und -abrechnungen erfolgen in transparenter Form. Die Kos- ten für den Aufbau mit Belagsflächen und Bepflanzung sind von demjenigen zu tragen, der das Nutzungsrecht für die entsprechende Fläche hat. Der Kostenverteilerschlüssel für die Herstellung der gemeinschaftlich genutzten Flächen ergibt sich aus dem Verhältnis der nach Bebauungsplan zulässigen Kubatur der einzelnen Hochbauprojekte, ohne die Berücksichtigung von Balkonen, Erkern oder Rücksprüngen. Auf der Grundlage eines ersten Kostenüberschlages kann von folgender voraussichtlicher Kostengrößenordnung ausgegangen werden: 310.000.- € für die gemeinschaftlichen Freianlagen (KG 100-700 nach DIN 276, Kostenstand Januar 2022) b) Inanspruchnahme von Grundstücksflächen für die gemeinschaftlichen Freianlagen Für die zur Herstellung der gemeinschaftlichen Freianlagen in Anspruch genommenen Teil- bereiche der parzellierten einzelnen Grundstücke erfolgen keine Ausgleichszahlungen von der Eigentümergemeinschaft Freianlagen an die jeweiligen Grundstückseigentümer. c) Sichtschutzelemente Die Kosten für Sichtschutzelemente zwischen einzelnen jeweils individuell genutzten Flä- chen tragen die Eigentümer der beiden Flächen jeweils zur Hälfte. d) Vorzonen Die Kostenübernahme für die Planung und Herstellung der Vorzonen erfolgt vollständig durch das jeweilige Hochbauprojekt auf dessen Grundstück sie liegen. 12) Projektbeteiligte und Grundlagen der Honorierung Projektsteuerung stadtblau GmbH, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg Honoraransatz: 50.000.- € brutto Freianlagenplanung Grünplanung Oehm & Herlan, Obere Seitenstraße 20, 90429 Nürnberg Honorarzone III, oberer Honorarsatz 13) Betrieb und Unterhalt a) Kostentragung Der Unterhalt sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlich genutzten Flächen erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft Freianlagen. Der Kostenverteilerschlüs- sel für den Unterhalt der gemeinschaftlich genutzten Flächen ergibt sich aus dem Verhältnis der nach Bebauungsplan zulässigen Kubatur der einzelnen Hochbauprojekte, ohne die Be- rücksichtigung von Balkonen, Erkern oder Rücksprüngen. b) Verbrauchskosten Wasser und Strom Sofern eine Versorgung der gemeinschaftlichen Freianlagen mit Wasser und Strom von den jeweiligen Hausanschlüssen vorgesehen wird, trägt die Eigentümergemeinschaft Freianla- gen die Verbrauchskosten. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 11 von 13 c) Pflege der Bepflanzungen Die Pflege der Bepflanzung im Innenhof im Bereich der Übergänge zwischen gemeinschaft- lich und individuell genutzten Flächen obliegt für die Seite zum Innenhof und für den Hö- henschnitt der Eigentümergemeinschaft Freianlagen für die innenhofabgewandte Seite den jeweiligen Nutzern. In trockenen Sommern ist die Begrünung zu bewässern, diese gilt ins- besondere für Bäume und Büsche. d) winterliche Räumpflicht und Verwendung von Streusalz Die Verwendung von Streusalz im Bereich sämtlicher Flächen im Innenhof (gemein- schaftlich- und individuell genutzt) ist untersagt. Es wird ein Schild mit dem Text „Privater Innenhof, kein Winterdienst“ oder ähnlichem Wortlaut aufgestellt. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 12 von 13 C. Weitere Vereinbarungen 14) Beteiligung der Freianlagengemeinschaft an den Hausanschlüssen Der Innenhof soll keinen eigenen Hausanschluss für Wasser und Elektro bekommen. Es wird eine Kooperation mit dem Hochbauprojekt des Ankers erfolgen. Die Hausanschlusskosten werden im Verhältnis der jeweiligen Bedarfe aufgeteilt. Elektroversorgung: Die Stromversorgung des Innenhofs erfolgt über einen Unterzähler der Versorgung des An- kernutzers. Die anteiligen Kosten, aufgeteilt im Verhältnis der berechneten Bedarfe, für den Stromanschluss des Innenhofs einschließlich des Stromzählers erstattet die Baugemeinschaft In- nenhof dem Ankernutzer. Ab dem Zähler werden die Leitungen vom Innenhof erstellt und un- terhalten. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung des Innenhofs erfolgt über einen Unterzähler der Versorgung des An- kernutzers. Die anteiligen Kosten, aufgeteilt im Verhältnis der berechneten Bedarfe, für den Wasseranschluss des Innenhofs einschließlich des Wasserzählers erstattet die Baugemeinschaft Innenhof dem Ankernutzer. Ab dem Zähler werden die Leitungen vom Innenhof erstellt und un- terhalten. Für etwaige Unterhalts-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten an den Teilen der Elektro- und Wasserinstallation im Bereich des Hochbauprojektes kommt die Eigentümergemeinschaft Innenhof auf. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt zwischen den beiden Hausverwal- tungen. Fallen hierfür auf Seite des Hochbauprojektes zusätzliche Kosten an, sind diese von der Eigentümergemeinschaft Innenhof zu erstatten. Zur Erfassung des Zählerstandes ist dem Ver- walter der Eigentümergemeinschaft Innenhof oder einem Vertreter nach Terminabstimmung Zutritt zu gewähren. Selbiges gilt für Planer und ausführende Firmen im Falle von Wartungs-, In- standhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. 15) Müll Die Planung und Realisierung von Müllräumen obliegt jedem Hochbauprojekt individuell. Sie sind im eigenen Projekt unterzubringen. 16) Außenwandaufbauten (nur bei Aufteilung von Baukörpern auf mehrere Projekte) Die Außenwandaufbauten bei aneinandergrenzenden Projekten (Wärmedämmung, Außenputz, etc.), welche bei unterschiedlichen Gebäudehöhen und Gebäudetiefen auf das jeweilige Nach- bargrundstück überstehen können, sind zu dulden. Diese Überstände können zum Beispiel not- wendig werden, wenn ein Projekt an der Grundstücksgrenze eine Loggia vorsieht. Die hier lie- gende Grenzwand des Nachbarprojektes wird dann zur Außenwand und muss gedämmt werden. 17) Bilaterale Regelungen zwischen Hochbauprojekten Zur einvernehmlichen Regelung planerischer, technischer, wirtschaftlicher und juristischer Be- lange einzig zwischen benachbarten Hochbauten untereinander und ggf. ohne Berührung von Interessen der Eigentümergemeinschaft Innenhof, können weitere Bestimmung nach Erforder- nis in die Ankerkonzeption und weiterführend in die Grundlagenvereinbarung aufgenommen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass ein Regelwerk alle wechselseitigen Belange be- handelt. Fischerareal Baindt – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt | Ankerkonzeption Seite 13 von 13 D. Salvatorische Klausel Sollten die Baugenehmigungen der Hochbauprojekte Auflagen beinhalten, die Auswirkungen auf die Ankerkonzeption und die Grundlagenvereinbarung haben, suchen die Beteiligten im Geiste der sons- tigen Regelungen nach Lösungen. Dasselbe gilt, sollten sich im weiteren Planungsprozess Punkte ergeben, die bisher nicht geregelt sind. E. Anlagen Anlage 1 Parkierungskonzept Baufeld 1, 1. Bauabschnitt vom 08.07.2022 Anlage 2 Strukturplanung Freianlagen vom 08.07.2022 Aufgestellt, Nürnberg, den 08.07.2022 stadtblau GmbH Allersberger Straße 185 90461 Nürnberg[mehr]

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                  Gemeinde Baindt Marsweilerstaße 4 88255 Baindt Aufgestellt: Anerkannt: 88410 Bad Wurzach, 29.07.2021 / 10.03.2022 88255 Baindt,…………………………. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Heinrich ___________________________ __________________________ Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Vorflutbeschaffung und Gewässerneubau - Wasserrechtsentwurf - 1. Erläuterungsbericht Projekt-Nr.: 8 09 2127.01 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines / Veranlassung............................................................................3 2. Lage, Topografie und Nutzung........................................................................4 3. Bestehende Situation.......................................................................................5 4. Geplante Maßnahmen.......................................................................................6 4.1 Längsentwicklung.........................................................................................7 4.2 Ausbauquerschnitte......................................................................................7 4.3 Bauwerke......................................................................................................8 4.4 Retentionsbecken BG Bühl..........................................................................9 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt...................................9 5. Hydraulische Bemessung..............................................................................10 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter.......................................10 5.2 Bemessung Bauchlauf...............................................................................11 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße.........................................................13 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement...................................14 7. Zusammenfassung.........................................................................................15 8. Antrag...............................................................................................................16 9. Anlagen............................................................................................................17 9.1 Anlagen.......................................................................................................17 9.2 Planunterlagen...........................................................................................17 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 2/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 1. Allgemeines / Veranlassung Die Bestandsbebauung entlang der Hirsch- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wiederholt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebli- chen Oberflächenabflüssen bei Starkregenereignissen aus der östlich angrenzenden Hanglage beruhen und wodurch teils erhebliche Schäden verursacht worden sind. Im Rahmen eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Baindt wurde die Abflussbildung auf der vorgenannten Hanglage in der Modellsimulation deut- lich bestätigt (Kommunales Starkregenrisikomanagement Risikoanalyse und Handlungs- konzep, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020) Die Gemeinde Baindt beabsichtigt nun mit der vorliegenden Planung die Umsetzung der, im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maß- nahmen zur Vorflutschaffung und zum Gewässerausbau um die Oberflächenabflüsse bei Strakregenereignissen sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung vor- beileiten zu können. Die Fassnacht Ingenieure GmbH, 88410 Bad Wurzach, wurden mit der Erstellung des Wasserrechtsentwurf für oben genannte Maßnahmen beauftragt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 3/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 2. Lage, Topografie und Nutzung Die Hanglage mit der Gewannbezeichnung Bühl grenzt östlich an die bestehende Wohnbebauung der Benz-, Hirsch- und Siemensstraße an und wird im Osten durch die Marsweilerstraße begrenzt. Die Hangneigung beträgt in Ost-West Richtung ca. 5 %. Die gesamte Hangfläche wird landwirtschaftlich teils als Grünland und teils als Ackerflä- che genutzt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 4/18 Abbildung 1: Lage der abflussbildenden Hangfläche Bühl in Baindt Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 3. Bestehende Situation Die Hanglage Bühl wird über zwei Wiesengräben entwässert. Der nördliche Bereich mit ca. 1/3 der Hangfläche entwässert dabei nach Norden. Der Oberflächenabfluss aus diesem Bereich wird über einen Wiesengraben – im weiteren als Graben Nord bezeichnet – an der nördlichen Bebauungsgrenze aufgenommen und nach Westen Richtung Oberem Bampfen abgeleitet. Zwischen der Hirschstraße und der Suplacher Straße ist dieser Graben verdolt. Dieser nördliche Bereich wird von den geplanten Maßnahmen nicht berührt. Der restliche Bereich mit ca. 2/3 der Hangfläche wird über einen mitten durch den Hang verlaufenden Wiesengraben – im weiteren als Graben Mitte bezeichnet – nur teilweise entwässert. Dieser Wiesengraben trifft südlicher der Siemensstraße auf die Hirschstaße und wird an diesem Punkt in einer Verdolung DN 300 gefasst und über die Hirschstraße nach Süden Richtung Sulzmoosbach abgeleitet. Sowohl der Wiesengraben Mitte als auch die Verdolung DN 300 sind diesem Abschnitt nicht ausreichend dimensioniert, um den anfallenden Oberflächenabfluss bei einem Starkregenereignis aufzunehmen und schadlos abzuleiten. Für den Oberflächenabfluss aus den Hangflächen südlich dieses Grabens besteht keine natürliche Vorflut mehr. Im Bereich des natürlichen Tiefpunktes ist am Rand der beste- henden Bebauung ein Einlaufbauwerk angeordnet, mit dem der Oberflächenabfluss aus dem Hang dem Mischwasserkanal in der Benzstraße zugeleitet wird. Die Schadensereignisse der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die vorhandenen Gräben und Verdolungen nicht in der Lage sind den anfallenden Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen schadlos aufzunehmen. Diese Beobachtung wird auch durch die Modellberechnungen zum Starkregenrisikoma- nagement (SRRM) untermauert. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 5/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4. Geplante Maßnahmen Der bestehende Wiesengraben Mitte wird soweit ausgebaut, dass über ihn der Oberflä- chenabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos aus dem Hang abgeleitet werden kann. Zur Unterquerung der neuen Erschließungsstraße ins Baugebiet Bühl in Verlängerung der Zeppelinstraße ist ein Wellrohrdurchlass geplant. Im Bereich der Zeppelinstraße steht auf Grund der angrenzenden Privatgrundstücke nur eine begrenzte Entwicklungsbreite neben der Erschließungsstraße zur Verfügung. In diesem Bereich muss der bestehende Bachlauf daher stark verbaut ertüchtigt werden. Im weiteren Verlauf wird die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße aufge- geben. Statt dessen unterquert der Wiesengraben Mitte zukünftig über die bereits vorab hergestellte Verdolung DN 800 die Hirschstraße und wird über einen Gewässerneubau entlang der nördlichen Grenze des Baugebietes Geigensack nach Westen geführt. Dieses neue Gewässer mündet westlicher der Sulpacher Straße in einen bestehenden, zur Zeit jedoch trockengefallenen Graben über den eine weitere Ableitung zum Oberen Bampfen erfolgt. Zur Unterquerung der Sulpacher Straße ist ebenfalls ein Wellrohrdurchlass vorgesehen. Nach ca. 50 Meter mündet in diesen, bisher trockenliegenden Graben auch die Ablei- tung / Verdolung des Wiesengrabens Nord, der die nördlichen Abschnitte der Hanglage entwässert. Mit diesen Maßnahmen werden die Handlungsempfehlungen Nr. 5.1.3 aus dem Hand- lungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagement1 umgesetzt. Für die südlichen Abschnitte der Hanglage Bühl, die bisher über keinen Vorfluter verfü- gen, sind keine weiteren wasserbaulichen Maßnahmen geplant. Die Gemeinde Baindt 1 Kommunales Starkregenrisikomanagement, Risikoanalyse und Handlungskonzept für die Gemeinde Baindt, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 6/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht hat für diesen Abschnitt ein Bebauungsplanverfahren eröffnet. Durch die Parzellierung im Zuge der Bebauung sowie die geplanten Erschließungsstraßen quer zum Hang wird ein ungehinderter Oberflächenabfluss aus diesem Bereich verhindert. Das Nieder- schlagswasser aus den befestigen Flächen des Plangebietes soll in Retentionsanlagen zurückgehalten werden und dann gedrosselt in den neuen Gewässerlauf eingeleitet werden. 4.1 Längsentwicklung Die Längsentwicklung des Bachlaufes orientiert sich soweit als möglich am natürlichen Gefälle des Hanges. In der Hanglage Bühl ergibt sich dabei ein Sohlengefälle des Bachlaufes zwischen 4,02 und 7,41 Prozent. Im Abschnitt Geigensack beträgt das Sohlengefälle des Bachlaufes 1,27 bis 4,84 Pro- zent. 4.2 Ausbauquerschnitte Der Bachlauf wird mit einem gegliederten Grundquerschnitt hergestellt. Dabei ist die Bi- lanz zu wahren zwischen einem ausreichend durchflossenen Querschnitt bei Niedrig- wasser bis Normalabfluss mit 15-20 l/s und einem ausreichend großem Querschnitt beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses mit ca. 4.500 l/s. Für den Normalabfluss wird ein Trapez ähnliches Fließbett mit ca. 1,50 m Breite und ei- ner Gewässersohle mit ca. 20 cm Breite vorgesehen. Die Fließtiefe beträgt ca. 20 cm. Die Böschungen sind im Regelprofil mit einer Neigung 1:3 projektiert. An dieses Fließbett schließt sich ein weitgehend waagrechtes Vorland zur Aufnahme der Hochwasser- und Starkregenabflüsse an. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 7/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Im Abschnitt Bühl wird dieses Vorland mit ca. 2,0 Meter Breite ausgebildet. Die Bö- schung zum geplanten Baugebiet Bühl wird einer Neigung von 1:4 hergestellt, so dass eine Zugänglichkeit zum Gewässer realisierbar ist, die Böschung gegen die angrenzen- den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der anderen Seite werden mit einer Neigung von ca. 1:2 ausgebildet 4.3 Bauwerke Im Verlauf des neuen Bauchlaufes sind drei Bauwerke für die Querung der Sulpacher Straße, der Hirschstraße und der Verlängerung Zeppelinstraße in Baugebiet Bühl erfor- derlich. Die Querungen der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße sind als Wellrohrdurchlass geplant. Für den Durchlass Zeppelinstraße ist ein geschlossenes Maulprofil mit einer lichten Brei- te von ca. 3,50 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,80 Meter ( je- weils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 18 Metern geplant. Die Gesamthöhe des geplanten Profils bietet ausreichend Platz für den Einbau von Sohlsubstrat. Für den Durchlass Sulpacher Straße ist ein, nach unten offenes Rechteckprofil mit einer lichten Breite von ca. 4,80 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,40 Meter (jeweils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 10 Metern geplant. Die geringe Gesamthöhe des geplanten Profils erfordert einen stabilen und hochwasser- sicheren Ausbau der Sohle, da Wartungs- und Pflegearbeiten im Profil nicht oder nur sehr erschwert ausgeführt werden können. Die Profilsohle wird daher durchgehend mit Wasserbausteinen der Klasse HMA 300/1000 und größer ausgebaut. Die Querung der Hirschstraße wurde im Vorgriff mit der Erschließung Baugebiet Gei- gensack als Verdolung DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Verdolung hat eine Gesamtlänge von 31,29 Meter mit einem Gefälle von 7,86 Prozent Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 8/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4.4 Retentionsbecken BG Bühl Auf Flurstück 389 wird neben dem geplanten Bachlauf unmittelbar oberhalb der Sulpa- cher Straße das Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl vorgesehen. Das Retentionsbecken ist dabei kein Bestandteil der Gewässerausbaumaßnahme, dient jedoch bei einer Überlastung des Durchlasses Sulpacher Straße als zusätzlicher Reten- tionsraum. 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt Im Verlauf des bestehenden Bachlaufes zwischen Sulpacher Straße und Oberem Bampfen hat sich durch Auskolkung ablaufseitig der Verdolung eines Waldweges ein er- heblicher Absturz ausgebildet, der die Durchgängigkeit in diesem Abschnitt unterbindet. Auf Wunsch des Sachgebietes Oberflächenge- wässer soll dieser Absturz zurückgebaut wer- den und die Durchgängigkeit in diesem Ab- schnitt herstellt werden. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit wird die bestehende Verdolung DN 500 durch eine Verdolung DN 800 mit Sohlsubstrat in der Ver- dolung ersetzt. Durch die Anordnung von Wasserbausteinen unterhalb der Verdolung bis auf ca. 20 cm Höhe über Sohle wird eine Anreicherung mit Substrat in der Verdolung gefördert und eine Ausspülung bei stärkeren Abflüssen vermieden. Für die Wanderungsbewegung oberhalb Wasserlinie am Ufersaum werden scheitel- gleich zur Verdolung DN 800 zwei Stahlrohre (Schwarzstahl, unbehandelt) DN 200 ver- legt, die als Wanderröhren dienen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 9/18 700 Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Durch den Substrateinbau in der Sohle wird ein abbflussäquivalenter Querschnitt er- reicht. Durch die geplante Maßnahme wird das Abflussregime des Baches daher nicht verändert. 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau Östlich des Flurstückes 131/1 stehen für eine Weiterführung des Bachausbaues keine Flächen zur Verfügung. Damit auch in diesem Abschnitt ein verbesserter Schutz der be- stehenden Bebauung gegen Oberflächenabfluss bei außergewöhnlichen Starkregener- eignissen gegen wird, werden in diesem Bereich ergänzende Geländemodellierungen vorgenommen. Am nördlichen und östlichen Rand des geplanten Baugebietes Bühl sind Eingrünungen am Übergang in die freien landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen (z. vgl. Übersichts- lageplan 4-03.2-ÜL). In diesen Grünbereichen wird mit durch geeignete Geländemodel- lierungen eine Grünstufe erstellt, an deren Ost und Nordseite zufließendes Oberflächen- wasser nach Norden in den Bachlauf abgeleitet wird. 4.6.2 Hirschstraße Die Verdolung DN 800 in der Hrischstraße, über die die Bachläufe Bühl und Geigensack verbunden sind, ist geeignet den Abfluss aus einen außerordentlichen Starkregenereig- nis abzuleiten (z. vgl. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße). Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ex- trem ungünstiger Einflüsse nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist zu verhin- dern, dass ein Oberflächenabfluss über die Hirschstraße in die Ortslage Baindt abflie- ßen kann. Mit der nachfolgenden Erschließung des Baugebietes Bühl und dem dafür notwendigen Ausbau der Zeppelinstraße wird die Längs- und Querneigung der Hirsch- straße im Einmündungsbereich der Zeppelinstraße so umgestaltet, dass im Falle einer Überlastung der Verdolung eine direkte Ableitung über die Hirschstraße in Richtung Bachprofil Geigensack erfolgt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 10/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter Die Grundlage für die hydraulische Bemessung bilden im vorliegenden Fall die Berech- nungen eines außergewöhnlichen Ereignisses zum Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Baindt. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt, da das Einzugsgebiet des Wiesengrabens Mitte mit ca. 31,2 ha deutlich keiner ist als die Gebietskulisse einer SRRM-Berechnung mit max. 5 km² (= 500 ha). Das Einzugsgebiet der beiden Wiesengräben ist damit deutlich kleiner als die umgebende Gebietskulisse aus der SRRM-Berechung. Eine Vorbemessung auf der Grundlage eines N-A Modells und 100-jährlichen Abfluss- ganglinien, allerdings noch auf Grundlage der Niederschlagskennwerte nach KOSTRA DWD 2000 hat für das Einzugsgebiet Wiesengraben Mitte am Beginn der bestehenden Verdolung DN 300 zu einem Abfluss geführt, der nur ca. 20 % der Abflussbildung auf Basis der OAK für das SRRM beträgt. Eine Bemessung auf der Grundlage eines N-A Modells erscheint damit im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt. Die Berechnung der notwendigen Querschnittsprofile erfolgt mit der Gerinneberechnung nach Gaukler-Manning-Strickler wobei für die gegliederte Querschnitte ein mittlerer Strickler-Beiwert nach Horten / Einstein ermittelt wird. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 11/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Den Berechnungen liegen folgende Rauhigkeitsbeiwerte nach Strickler zu Grunde. Profilbe- reich Oberflächenstruktur Strickler Beiwert kSt [m1/3/s] Literaturwerte1 Bach Bühl (ge- wählt Bach Geigen- sack (gewählt) Sohle kiesig, Steingröße 20 – 60 mm 40 35 25 Sohle kiesig, Grobkies bis 150 mm 35 Bachbö- schung Wiese, Grasbewuchs leicht ver- krautet 25 – 35 35 25 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass 28 – 40 30 20 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass / Hochstauden 20 – 35 Vorland- böschung Wiese verkrautet, einzelne Ge- hölze (nur Stamm umflossen) 20 - 33 20 15 Die größere Profilbreite erlaubt im Abschnitt Geigensack ein dichtere Bepflanzung als im Abschnitt Bühl, wobei auch im Abschnitt Geigensack im Fließ- und Flutbereich nur ver- einzelte Baumquartiere (Solitärgehölze) angelegt werden können. Mehrere Bäume einer Gruppe sollten dabei in Fließrichtung gesehen hintereinander angeordnet werden, um den Abflusswiderstand im Bach nicht über Gebühr zu erhöhen. 5.2 Bemessung Bauchlauf Für die hydraulische Bemessung des neuen Bachlaufes wurden in der SRRM – Berech- nung des außergewöhnlichen Ereignisses entlang des Bauchlaufes im Bereich Bühl so- genannte Kontrollquerschnitte angeordnet. Die Abflussmengen an diesen Kontrollquer- schnitten definieren dann die erforderliche hydraulische Kapazität des Bachlaufes an dieser Stelle. Vereinfachend wurde weiter angenommen, dass die Abflussmenge eines Kontrollquer- schnitt konstant ab dem nächsten, oberhalb gelegenen Kontrollquerschnitt anfällt. 1 LUBW Baden-Württemberg: Hydraulik naturnaher Fließgewässer Teil 1 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 12/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Für den Abschnitt entlang BG Geigensack wurde die maximale Abflussmenge aus der Hanglage Bühl unverändert fortgeführt, da sich aus den Kontrollquerschnitten keine wei- tere Zunahme der Abflussmenge ableiten lässt. Für den Bachlauf Bühl liegen damit folgende Abflusskennwerte der Bemessung zugrun- de. Kontrollquerschnitt Nr. Station Bachlauf Bühl Abflussspitze 2 0 + 020 0,85 m³/s 5 0 + 075 1,7 m³/s 10 0 + 190 2,8 m³/s 8 0 + 220 3,5 m³/s 17 0 + 260 4,5 m³/s Für den Bachlauf Geigensack wird die Abflussspitze aus Kontrollquerschnitt Nr. 17 mit 4,5 m³/s konstant fortgeführt. Die Bemessung der gegliederten Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler wurde abschnittsweise für jeweils einheitliche Sohlengefälle und Ausbauquerschnitte vorge- nommen. Die Bemessung ist in Anlage 1 beigefügt. Der, auf Grundlage dieser Bemessung ermittelte und profilierte Bachlauf wurde dann in das HydTERRAIN Modell der SRRM-Berechnung eingearbeitet und die SRRM-Berech- nung für das außerordentliche Starkregenereignis wiederholt. Im Ergebnis zeigt diese Berechnung, dass der neue Bachlauf geeignet ist, den Oberflä- chenabfluss aus dem Bereich Bühl und nördlich Geigensack aufzunehmen und schadlos in Richtung Sulpacher Straße abzuleiten. Westlich der Suplacher Straße wird der Bach- lauf und das angrenzende Wäldchen erwartungsgemäß überflutet. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 13/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Die Berechnungsergebnisse der SRRM-Berechnung sind als Anlage 2 – SRRM-Berechnung Bestand außergewöhnliches Ereignis und als Anlage 3 – SRRM-Berechnung Planung / Bachausbau außergewöhnliches Ereignis bei- gefügt. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße Der hydraulische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verdolung erfolgt nach der For- mel von Prandtl-Colebrook. Die betriebliche Rauheit kb wird gemäß DWA-Arbeitsblatt A 110, Tabelle 4 mit 0,5 für Transportkanäle angesetzt. Die Verdolung in der Hirschstraße wurde im Zusammenhang mit der Erschließung Bau- gebiet Geigensack in DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Länge der Verdolung beträgt 31,29 m. Die Zulauf- und Auslaufhöhen der Verdolung betragen: • Sohle Auslauf: 473,168 NHN • Scheitel Auslauf 473,968 NHN • Sohle Zulauf Rohr 475,564 NHN • Sohle Bach Zulauf Bauwerk 476,318 NHN • WSP Zulauf Bauwerk beim Bemessungsabfluss 476,978 NHN Im Freigefälleabfluss ergibt sich damit ein Sohlengefälle von (475,564 -473,168) / 31,29 = 76,57 ‰ → Abfluss bei Vollfüllung ca. 4.105 l/s Beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses ist jedoch am Einlauf Bauwerk eine Abflusstiefe im Bach von ca. 66 cm und damit ein Wasserspie- gel am Einlauf Bauwerk von 476,978 NHN zu erwarten. Die Verdolung DN 800 ist damit um ca. 60 cm überstaut, in der Verdolung stellt sich ein Druckabfluss ein, dabei ergibt sich ein Energiegefälle von (476,978 -473,968) / 31,29 = 96,19 ‰ → Druckabfluss ca. 4.621 l/s Über die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße kann damit der Bemessungsabfluss von ca. 4.500 l/s schadlos abgeleitet werden. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 14/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement Die Herstellung und Neuprofilierung eines Bachlaufes ist ohne Frage mit einem erhebli- chen Eingriff in die bestehende Bodenstruktur verbunden. Des geplante Bach muss dabei natürlicherweise ins Gelände einschneiden und mit kon- tinuierlichem Gefälle verlaufen. Das geschaffene Bachprofil muss dabei in der Lage sei, auch die Abflussmengen eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos ab- zuleiten. Weitere Randbedingungen sind eine notwendige Sohltiefe um bei den Querungen mit der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße die erforderlichen Abflussquerschnitte mit Freibord realisieren zu können. Für die Baumaßnahme wurde durch die HPC AG Niederlassung Ravensburg ein Boden- schutz- und Bodenmanagementkonzept erstellt, welches Grundlage für die weitere Aus- führung ist. Das Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept ist als Anlage 5 beige- fügt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 15/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 7. Zusammenfassung Die geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich Bühl in Baindt sind geeig- net die bestehenden Überflutungen im Bereich Hirschstraße und Siemensstraße auch bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu verhindern. Über den neu geschaffenen Bachlauf kann der natürliche Abfluss aus dem Einzugsge- biet Bühl bis einschließlich des Lastfalles HQ100 schadlos Richtung Bampfen abgeleitet werden. Im Bereich zwischen der Sulpacher Straße und dem Oberen Bampfen werden dabei Ausuferungen zu beobachten sein, die jedoch keine Siedlungsflächen und nur in gerin- gem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Im wesentlichen erfolgen die erwarteten Ausuferungen in einem bestehende Auwäld- chen. Für diesen Waldabschnitt ist durch die erwarteten Aufuferungen vielmehr von ei- nem positiven Effekt auszugehen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 16/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 8. Antrag Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung ei- nes Bachlaufes auf den Flurstücken 389, 389/1 und 142 alle Gemarkung und Flur Baindt sowie die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf den Flurstücken 455/9, 131/1, 137/1 und 453 alle Gemarkung und Flur Baindt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 17/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 9. Anlagen 9.1 Anlagen Anlage 1 Hydraulische Berechnung Bachlauf nach Gaukler Manning-Strickler Anlage 2 SRRM-Berechnung Baindt vom 23.01.2020, Detailkarte Überflu- tungstiefen, Außergewöhnliches Ereignis, Plan Nr. G Anlage 3 SRRM-Berechnung, außergewöhnliches Ereignis, Planungsmodell Bühl Anlage 4 Baurgunduntersuchungen 4.1 Baugrunduntersuchung BG Bühl vom 10.10.2020 4.2 Baugrunduntersuchung BG Geigensack vom 10.01.2008 Anlage 5 Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept 9.2 Planunterlagen 4-03.1-ÜLP Übersichtskarte 1 : 10.000 4-03.2-ÜLP Übersichtslageplan 1 : 2.500 4-10.1-LP-A Lageplan Achse Bühl 1 : 250 4-10.2-LP-A Lageplan Achse Geigensack 1 : 250 4-10.3-LP Lageplan Baustelleneinrichtung 1 : 250 4-11.1-RQ Regelprofile Achse Bühl 1 : 100 4-11.2-RQ Regelprofile Achse Geigensack 1 : 100 4-12.1-HP Höhenplan Achse Bühl 1 : 500/100 4-12.2-HP-A Höhenplan Achse Geigensack 1 : 500/100 4-13.1-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+020 - 0+100 1 : 100 4-13.2-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+100 - 0+190 1 : 100 4-13.3-QP Querprofile Bach Bühl 0+200 - 0+277 1 : 100 4-13.4-QP Querprofile Bach Geigensack 0+000 - 0+160 1 : 100 4-13.5-QP-A Querprofile Bach Geigensack 0+180 - 0+340 1 : 100 4-15-SO-A Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1 : 50 / 1 : 25 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 18/18 1. Allgemeines / Veranlassung 2. Lage, Topografie und Nutzung 3. Bestehende Situation 4. Geplante Maßnahmen 4.1 Längsentwicklung 4.2 Ausbauquerschnitte 4.3 Bauwerke 4.4 Retentionsbecken BG Bühl 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau 4.6.2 Hirschstraße 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter 5.2 Bemessung Bauchlauf 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement 7. Zusammenfassung 8. Antrag 9. Anlagen 9.1 Anlagen 9.2 Planunterlagen[mehr]

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