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Amtsblatt_2024_05_24_KW21.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennenlern-Angebot bis 31.05.2024 Kostenloser Fahrzeugcheck + 10% Preisnachlass auf Ersatzteile* für Ihre erste Inspektion oder Reparatur! 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    Zuletzt geändert: 23.05.2024
    Midi- und Minijobs

    Midijobs Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt innerhalb eines Übergangsbereichs von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich (im Jahresdurchschnitt; Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs werden zusammengerechnet). In diesem Übergangsbereich unterliegen die Arbeitsentgelte der Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Midijobber und Midijoberinnen werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Denn der Beitragsanteil wird nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine spezielle Berechnungsformel ermittelt. Die reduzierten Beiträge in die Rentenversicherung wirken sich nicht nachteilig auf die Rentenansprüche der Midijobbers aus. Denn dem Rentenkonto wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob gutgeschrieben. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Midijobbern zahlen im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag, als im oberen Bereich. Der Beitrag beginnt für den Midijob ab 520,01 Euro bei 28 Prozent. Dies entspricht den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträgen in Höhe von 28 Prozent. Der Beitrag wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent abgeschmolzen. Minijobs Minijobs sind Beschäftigungen, bei denen das Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro im Monat nicht übersteigt oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist die Höhe des Verdienstes unerheblich; es fallen nur für den Arbeitgeber geringe Umlagen und ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Sie zahlen als Arbeitgeber in der Regel einen Pauschalbetrag von maximal 31,28 Prozent des Arbeitsentgeltes: 13 Prozent Krankenversicherung 15 Prozent Rentenversicherung 2 Prozent Pauschalsteuern 1,28 Prozent Umlagen (zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie Insolvenzgeldumlage) Hinzu kommen noch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (individueller Beitrag). Da es in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Versicherungsfreiheit unterhalb einer bestimmten Entgelthöhe gibt, sind alle Minijobberinnen und Minijobber gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert; die Beitragslast trägt allein der Arbeitgeber. In der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht Versicherungsfreiheit, d.h. es sind keine Beiträge abzuführen. Wenn die beschäftigte Person auf die Besteuerung nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen verzichtet, müssen Sie die Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale abführen. Haben Sie sich dagegen für die individuelle Lohnsteuer entschieden oder wenden die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent an, zahlen Sie diese direkt an das zuständige Finanzamt. Den Beitrag zur Krankenversicherung müssen Sie nur dann leisten, wenn die beschäftige Person in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Zusätzliche Ansprüche entstehen aus diesen Krankenversicherungsbeiträgen jedoch nicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für Minijobber und Minijobberinnen seit 1. Januar 2013 grundsätzlich Versicherungspflicht. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, wobei jedoch Arbeitgeber mit einem Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts einen höheren Beitrag zahlen als Arbeitnehmer, die in der Regel einen Beitrag in Höhe der Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag, also derzeit 3,6 Prozent, zahlen. Unabhängig davon können sich Minijobberinnen und Minijobber auf Antrag - der beim Arbeitgeber zu stellen ist - von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent. Der Minijobber bzw. die Minijobberin genießen dann allerdings nicht mehr alle Vorteile des Rentenrechts, sondern erhalten bei der Rentenberechnung nur noch einen Zuschlag an Entgeltpunkten, aus dem wiederum nur in begrenztem Umfang Wartezeitmonate ermittelt werden. Da Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, festzustellen, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht, müssen Sie prüfen, ob weitere Beschäftigungsverhältnisse bestehen. Sollte das der Fall sein, müssen die Arbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Wird dabei die Grenze von 520 Euro überschritten, so handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Gehen Sie einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nach, können Sie daneben nur einen 520-Euro-Minijob geringfügig entlohnt ausüben. Tipp: Bei alle Fragen in Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, ob es sich um eine geringfügige und damit sozialversicherungsfreie Beschäftigung handelt, ist die Minijob-Zentrale in 45115 Essen zuständig (www.minijob-zentrale.de oder Tel. 0355-2902-70799) Minijobs in Privathaushalten In der Regel gelten für Minijobs, die ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt werden, die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb des Privathaushalts (Haushaltsscheckverfahren). Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie einen Pauschalbetrag von maximal 14,79 Prozent zu tragen. Dieser Pauschalbetrag untergliedert sich in: 5 Prozent Krankenversicherung 5 Prozent Rentenversicherung gegebenenfalls 2 Prozent Pauschsteuer 1,19 Prozent Umlagen (zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft) 1,6 Prozent gesetzliche Unfallversicherung Hinweis: Grundsätzlich kann eine Minijobberin bzw. ein Minijobber auch für eine nahe Verwandte bzw. einen nahen Verwandten oder eine Familienangehörige bzw. einen Familienangehörigen im privaten Haushalt tätig sein. Bei solchen Arbeitsverhältnissen prüft die Minijob-Zentrale, ob der Arbeitsvertrag nur zum Schein geschlossen wurde oder ob es sich bei der Tätigkeit um Mithilfe im Haushalt handelt. Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im privaten Haushalt unter Ehegatten ist in der Regel nicht möglich. Gleiches gilt für Kinder, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern unterhalten werden. Zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs ist die Minijob-Zentrale, d.h. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihre Minijobberinnen oder Minijobber dort anzumelden und die entsprechenden Abgaben zu zahlen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    03_Inforeihe_Energiedialog.pdf

    Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldflächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Auflagen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt auflegen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfinden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfin- den soll. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschläge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskandidaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. - Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igelstraße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertiggestellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. - Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konnte der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. - Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Bereich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflasterarbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeitgleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. - EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesumweltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaffung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jährigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. - Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungskonzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Gemeindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Änderungen an anderen Plankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windenergie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebietszone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nachweislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lilienstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebotssumme von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbeiten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunternehmen aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost" zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Marsweilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2) Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3) Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn- beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Planung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Ferienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwaltung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwaltung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehenswerte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt.[mehr]

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        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " W o h n e n F is ch e ra re a l" s o w ie 9 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 05.09.2019 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 32 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 34 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 50 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 58 11 Begründung – Sonstiges 60 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 13 Begründung – Bilddokumentation 65 14 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchli- che, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich zu der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 5 − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 6 der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre oder Zwerchgiebel, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dach- haut (außen) des Widerkehres oder Zwerchgiebels zu messen. Un- tergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 7 − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 8 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze und Garagen und/oder Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.16 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Sickerschächte sind unzulässig. 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 9 Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.17 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöff- nung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 10 Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tief- garagen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung LS 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 11 von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Os- ten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 12 erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Marsweiler- straße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entsprechenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entspre- chenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 13 2.28 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum, Gehwegeingrünung, private Flächen) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 14 Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 15 2.29 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten, ent- sprechenden Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − In Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind aus- schließlich Laubgehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.30 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Gehölz-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen welch die als zu erhaltend festgesetzten Bäume ergän- zen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Krautsäume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünflä- che) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 16 2.32 Bereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 17 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Än- derung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.19.87, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Ein- gangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unterge- ordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegen- überliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (hö- henmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Ober- kante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 18 3.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.8 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 19 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 20 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 21 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 466,00 467,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 24 6.8 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Misch- gebiet Fischerareal" (siehe Planzeichnung) 6.9 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße außer- halb des Geltungsbereiches; zwischen dem jeweils festgesetzten Hö- hen ist die festgesetzte Oberkante des geplanten Geländes einzuhal- ten. Die Werte der Oberkante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Planzeich- nung) 6.10 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.11 Begrenzungslinie für Unterhaltungs- und Fußweg; äußere Umgrenzung; die genaue Lage- und Ausführungsplanung findet nach Abschluss der Bachöffnung des Sulzmoosbaches statt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 25 sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 6.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Haussperling ist ein Sperlingskoloniehaus (z.B. Schweg- ler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind sechs Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, vier Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 26 Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 6.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.16 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. 6.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 27 Mischwasserkanal (Bestand) 6.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durchgezogenen Linie dargestellt. 6.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerbö- schungsoberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeiche- rung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 6.20 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 6.21 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 28 Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 6.22 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 6.23 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Über- schwemmungsbereich eines HQExtrem- sowie eines HQ100-Ereignisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" verdolt. Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwas- serangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hoch- wasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nörd- lich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rah- men der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungs- fläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Ausgleichmaßnahmen und Einschränkungen zur baulichen Nut- zung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ver- boten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 29 6.24 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 6.25 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.26 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 30 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.27 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 31 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. 6.28 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.29 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 32 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Wohnen Fi- scherareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 05.09.2019. yyq § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 05.09.2019. Dem Be- bauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 05.09.2019 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 33 − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jewei- ligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 34 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung westlich anschließend an die Ortsmitte ermöglicht. Dadurch erfolgt eine sinnvolle Umnutzung von Brachflächen im Innenbereich und ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte. Weiterhin werden auf den Grundstücken mit den Fl.- Nrn. 51 und 51/1 die bestehenden Festsetzungen moderat aufgeweitet, um einem zeitgemäßen Neu- bau zu entsprechen. Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße", im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen derzeit durch landwirtschaftliche Fläche sowie etwas weiter westlich von der Kreis-Straße 7951. Im Norden angrenzend verläuft die "Marsweiler Straße". Der Geltungsbereich wird im Osten von Einrich- tungen der Ortsmitte Baindt mit dem Rathaus, einer Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen und einem Parkplatz begrenzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes "Ortskern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuord- nung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan als "Mischbauflächen" (M) dargestellt und sind daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltbe- richtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 35 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße" begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet der Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" und 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bauvor- schriften hierzu den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Ge- lände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilflächen), 53/1 (Teilflächen), 55 (Teilflächen), 58/4 (Teilflächen) und 87 (Teilflächen). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im nördlichen Bereich Gebäude, die momentan durch die Gemeinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Im Süd-Osten besteht weitere Bestandsbebauung, die zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie einige Bäume, welche im Zuge der Erschließung teilweise erhalten werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus den Jahren 2014 und 2015 konkretisie- ren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Realisierung von Wohnbebauung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ange- dacht. So dient dieser Bebauungsplan der Ausweisung von Flächen für allgemeine Wohngebiete, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 36 um den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäude- leerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleit- planerisch steuernd einzugreifen. Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 8. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 37 den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 38 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 39 Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungspla- nes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH-Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Sied- lungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hin- aus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansäs- sige Bevölkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Si- tuation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 40 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt 2.720 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 8.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden drei unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohn- gebietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischer- areal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städte- baulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 41 Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich fünf Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischge- bietes und fünf Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbe- gleitenden Grünfläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebau- ungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beide Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wobei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Ver- kehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspuren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Be- reich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen wurde von Seiten der Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen wer- den. Hierfür wurden in Alternative 1 die drei südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzentrum ersetzt. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Osten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 42 und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante allgemeine Wohngebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Nord- Westen in die "Marsweiler Straße" und im Süd-Westen in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit (§1 Abs. 5 BauNVO) von An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO vorgesehen. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grund- stücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen umzusetzen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebie- tes teilweise nur schwer lösbar. Die ausnahmsweise Zulässigkeit lässt jedoch eine auf den Ein- zelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet fernmeldetechnische Haupt- anlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 43 ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 44 sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des allgemei- nen Wohngebietes (WA) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 45 der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Durch die überbau- baren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 46 Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu er- wartenden Straßenverkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" im Plangebiet durch das Büro Sieber durchgeführt (Gutachten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärm-Im- missionen zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Woh- nen Fischerareal" tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt. Ansonsten wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 47 Aufenthaltsräumen und Ruheräumen benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Diese wurden im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet eingehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten werden, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Park- platzes erforderlich. Auf das Plangebiet wirken zudem die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschrei- tungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu rechnen ist (Gutach- ten Büro Sieber vom xx.xx.2018). Im Plangebiet sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen auf- grund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich-west- lich anschließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 48 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Rad- und Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemeindezentrum geschaffen Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze Abbildung 1). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschließungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Ab- stimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Ge- schwindigkeit ausgelegt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 49 Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 50 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen wird das Gebiet durch eine Grünfläche begrenzt. Diese grenzt weiter westlich an die Kreisstraße K 7951 an und bildet die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft. Das Plangebiet selbst ist durch Bestandsbebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle), Wohnbebauung mit Hausgär- ten sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offen- fließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangie- rend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheunen sowie aktuell genutzte Wohngebäude) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 51 Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebie- tes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abgestorben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnittverträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nord- östlichen Teilbereich verläuft ein offener Teilabschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Um zu prüfen, ob in den genannten Bereichen artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet an drei Terminen zwischen Juni und Juli 2015 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 10.02.2016). Dabei fanden sich fünf Fledermausarten und 19 Vogelarten, darunter einige wertgebende Vogelarten, die das Gebiet als Brutlebensraum oder als Nahrungshabitat nutzen; darunter bspw. Feld- & Haussperling, Girlitz, Mauersegler oder Weidenmeise. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 260 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 350 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Richtung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 250 bzw. 300 m östlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Ver- lauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich braune Auenböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 52 Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerks- relevant sein. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen die Privatgärten der südöstlich gelegenen Wohnhäuser. Im Bereich der landwirt- schaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden vollständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schad- stoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informa- tionen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ebenfalls mit hoch eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 3 eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plangebietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offe- nen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollumfänglich erfüllt werden. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als mittel-hoch einzustufen, da zwar ein Teil des Plangebietes (teil-)versiegelt ist, es sich bei den unversiegelten Bereichen jedoch um hoch- wertige Böden handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 40 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke von etwa knapp 100 m im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Wohngebäude, ggf. ehemalige Hofstelle) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 53 sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plange- bietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Trenn- system zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt, auf der sich auf der südwestlich gelegenen Grün- fläche in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die umfangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die in- nenliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östli- chen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umlie- gende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Süden zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plan- gebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumli- cher Nähe zum Plangebiet. Westlich in einem Abstand von etwa 90 m verläuft die Kreis- straße 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus sowie im geringen Umfang durch den Betriebsablauf des Bauhofes Luftschadstoffe im Plangebiet anreichern. Durch die bereits vorhan- dene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- sowie Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 54 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einher- gehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstruk- turen vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone und den bestehenden Haus- gärten im Südosten des Plangebietes, gerodet. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. zwischenspeichern und filtern im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße 7951sowie anschließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einlei- tung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz ) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vor- prüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirt- schaftliche Ertragsflächen mit einer Fläche von etwa 1 ha gehen verloren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 55 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausrei- chend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retenti- onsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplans wird im Rahmen eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung zur Aufdeckung des Sulzmoosbachs die Problematik des Hochwas- sers HQ100 und HQExtrem abgearbeitet. Hierbei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosba- ches, zwischen dem bestehenden offenen Verlauf im Osten und der Marsweilerstraße, aufgedeckt/ geöffnet werden um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Um- setzung dieser Maßnahme wird das Risiko für HQ100-Ereignisse ausgeräumt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- baches) verbleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wirkung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruk- tur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind allerdings keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Be- reich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 56 die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nur geringfügig beeinträchtigt. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche, bachbegleitende Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung dient und eine auflockernde Grünzone zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung schafft bzw. zur Sicherung/Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches. Des Wei- teren stellt diese Grünfläche Retentionsfläche zur Verfügung, sodass nach Starkregenereignissen kein Überschwemmungsrisiko für das Plangebiet besteht. Die Fläche ist größtenteils mit älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei teilweise um einen naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu si- chern, werden im nördlichen sowie im südlichen Plangebiet zumindest sechs Bäume als zu erhal- tende Bäume festgesetzt. Im Durch die Festsetzung, dass pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche mindestens 1 Laub- baum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen ist, wird eine ausreichende Durchgrünung des Bauge- bietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für sied- lungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 57 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 58 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 59 deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 60 11 Begründung – Sonstiges 11.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,77 ha yyq Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,68 88,3 % öffentliche Verkehrsflächen 0,04 5,2 % Öffentliche Grünflächen 0,05 6,5 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 61 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbe- triebe und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig) − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche" zur Klarstellung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" zur Klarstellung − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen ", sowie Rücknahme der Baugrenze in diesem Bereich − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 62 − Aufnahme der Festsetzungen zur Geländeoberkante − Redaktionelle Änderung der Festsetzung Bereich der Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" − Streichung der örtlichen Bauvorschrift " Ausnahmen von den Vorschriften zu den Dachformen, Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachaufbauten" − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung des Überschwemmungsbereiches HQExtrem − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Anpassung der nördlichen Baugrenze − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 63 − Anpassung des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" in Planzeich- nung − Änderungen der Begründung zum Schutzgut Boden in der Abarbeitung der Umweltbelange − Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Änderung der Wand- und Firsthöhen für den Typ 2 − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 64 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 65 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plangebiet mit Bestands- gebäuden und Bäumen Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die abge- rissen werden sollen, rechts im Bild), Parkflä- che und angrenzende Be- bauung der Ortsmitte Blick auf die Bestandsbe- bauung im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 66 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018 Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfs- fassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 67 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal Wohnen" im Wege der Berichti- gung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 68 14.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 05.09.2019; Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 wurde Gemeinderat am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "In- nere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 69 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          Sperrzeiten

          Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Dauer einer Sperrzeit. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben haben (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe), eine zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit abgelehnt oder die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert haben, die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen, sich geweigert haben, an einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung - auch Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen - teilzunehmen oder eine solche abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer Maßnahme geben, sich geweigert haben, an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung - teilzunehmen oder einen solchen abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einem dieser Kurse geben, einer Meldeaufforderung oder Aufforderung zum Erscheinen bei einem Untersuchungstermin der Agentur für Arbeit nicht nachkommen, sich verspätet Arbeit suchend melden. Hinweis zu Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe: Entscheidend ist, dass Sie durch aktives Zutun oder passives Zulassen zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beigetragen haben und deswegen Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Liegt ein wichtiger Grund für Ihr Verhalten vor, tritt keine Sperrzeit ein. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen, bei objektiver Beurteilung, die Weiterbeschäftigung nicht mehr zuzumuten ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie schwerwiegende gesundheitliche Probleme haben, die eine Aufgabe des Arbeitsverhältnisses notwendig machen. Auch besondere familiäre Umstände können einen wichtigen Grund darstellen. Grundsätzlich wird erwartet, dass Sie einen angemessenen Versuch unternommen haben, einen möglichen wichtigen Grund zu beseitigen. Ob ein wichtiger Grund gegeben ist, wird individuell geprüft. Auch bei den anderen genannten Sperrzeitanlässen prüft die Agentur für Arbeit ob ein wichtiger Grund vorliegt. Die Sperrzeit beginnt grundsätzlich an dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet. Bei einer Arbeitsaufgabe ist dies in der Regel der Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Dauer der Sperrzeit ist unter anderem abhängig von dem Anlass, der zu ihrem Eintritt geführt hat. Sie beträgt zwischen einer Woche (z.B. bei Meldeversäumnis) und kann bis zu 12 Wochen beziehungsweise ein Viertel Ihrer Gesamtanspruchsdauer (z.B. wegen Arbeitsaufgabe) andauern. Der Eintritt einer Sperrzeit bewirkt, dass Ihnen Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit nicht gezahlt wird. Außerdem vermindert sich die Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit. Bei einer einwöchigen Sperrzeit werden von der Anspruchsdauer also sieben Tage abgezogen. Achtung: Ihr gesamter Leistungsanspruch erlischt, wenn Sie Anlass zum Eintritt von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer von 21 Wochen oder mehr geben. Auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II sind Sanktionen für die Ablehnung zumutbarer Arbeit vorgesehen. Diese sind für Personen unter 25 Jahren sogar etwas drastischer. Arbeitsaufgabe Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ruht der Anspruch und Ihre Anspruchsdauer vermindert sich außerdem um die Tage der Sperrzeit. Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beläuft sich auf 12 Wochen, mindestens jedoch ein Viertel Ihrer Gesamtanspruchsdauer (bei einer Anspruchsdauer von 18 Monaten würde sich diese also um 4,5 Monate vermindern, statt um 3 Monate). In bestimmten Ausnahmefällen (wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs oder zwölf Wochen ohnehin geendet hätte beziehungsweise nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Umständen eine besondere Härte vorliegt) tritt jedoch eine kürzere Sperrzeit ein. Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeit Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses verhindern. Das Gleiche gilt auch für "vorübergehende" Beschäftigungen. Die Dauer einer solchen Sperrzeit staffelt sich danach, wie oft eine Arbeit abgelehnt wurde (drei, sechs und zwölf Wochen). Unzureichende Eigenbemühungen Eine Sperrzeit von zwei Wochen tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen bei der Arbeitsuche nicht nachweisen. Ablehnung oder Abbruch einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie sich ohne wichtigen Grund weigern, an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme, Maßnahme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen teilzunehmen. Ferner tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer Maßnahme geben. Die Dauer einer solchen Sperrzeit beträgt zwischen drei, sechs und zwölf Wochen, was von der Häufigkeit der Ablehnung beziehungsweise des Abbruchs abhängt. Ablehnung oder Abbruch einer Maßnahme der beruflichen Eingliederung Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie sich ohne wichtigen Grund weigern, an einem Integrationskurs oder einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, der nach Entscheidung der Agentur für Arbeit für die dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist, teilzunehmen. Ferner tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer Maßnahme geben. Die Dauer einer solchen Sperrzeit beträgt zwischen drei, sechs und zwölf Wochen, was von der Häufigkeit der Ablehnung beziehungsweise des Abbruchs abhängt. Meldeaufforderung und andere Einladungen Einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, ist Folge zu leisten. Sollten Sie der Einladung trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht oder nur verspätet nachkommen (ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben), müssen Sie mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen. Verspätete Arbeitsuchendmeldung Für die Pflicht, sich frühzeitig Arbeit suchend zu melden, gilt eine einheitliche Frist von drei Monaten vor Beendigung des Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Erfahren Sie erst später von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gilt eine Frist von drei Tagen, ab Kenntnisnahme. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Bericht_23_04_04.pdf

          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 10. Mai 2024 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt on Tour! Gelungener „Baindter Tag“ auf der Landesgartenschau in Wangen Am Sonntag, den 05. Mai 2024 machten sich zahlreiche Baindterinnen und Baindter auf den Weg auf die Landes- gartenschau nach Wangen. Bei immer besser werdendem Wetter konnte sich die Gemeinde Baindt von ihrer besten Seite präsentieren: Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wir bedanken uns herzlich bei: - Musikverein Baindt e.V. für den Frühschoppen - Kunstkreis Baindt e.V. für das Kinderschminken - Reitergruppe Baindt e.V. für die Ausstellung der historischen Kutschen - Schalmeienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Einlage - Kinder-, Jugend- und Kirchenchor für das Konzert - Narrenzunft Raspler e.V. für die Rasplerfigur Außerdem danken wir allen Baindterinnen und Baindter, die an diesem besonderen Tag den Weg zu uns nach Wangen gefunden haben. Ihre Gemeindeverwaltung Nachhaltige Blutspende ermöglicht 30 Bäume für Baindt Blutspenden und doppelt Gutes tun – die gemeinsame Aktion des DRK Blutspendedienstes Baden-Württemberg Hessen und der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt motivierte Mitte März knapp 30 Erstspender:innen, in Baindt zum ersten Mal Blut zu spenden. Für jede:n Erstspender:in wurden nun ein Baum hier vor Ort in Baindt gepflanzt - insgesamt 30 Bäume. Für jede Erstspenderin und jeden Erst- spender einen Baum pflanzen - eine bis dato einmalige Aktion in Ba- den-Württemberg. Diesem Aufruf sind knapp 30 Erstspender:innen gefolgt, und damit deutlich mehr als sonst. Nun wurden die Bäume beim Baindter Friedhof an ihren Bestimmungsort ge- setzt. Die Baumpflanz-Aktion fand am 25. April, dem Tag des Baumes, statt und rundet damit die Aktion „Nach- haltige Blutspende“ ab. Die Bäume wurden vom DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg Hessen gespen- det und gemeinsam mit einem lokalen Unternehmen gepflanzt. Das DRK Baienfurt-Baindt weitet das Motto „Nachhaltigkeit“ nun auf alle weiteren Aktionen aus, in dem die Verpflegung bei regionalen Bauern, Metzgern und Bäckern eingekauft wird und auf Ein- malverpackungen, wie auch PET-Fla- schen, verzichtet wird. „Wir freuen uns, dass wir diese sehr erfolgreiche Aktion hier bei uns vor der Haustüre in Baindt umsetzen konnten. Ein großer Dank gilt der Gemeinde Baindt und dem Blutspendedienst Baden-Württemberg Hessen für die tolle Zu- sammenarbeit.“ betont Janina von Watzdorf, Bereitschaftsleiterin und verantwortlich für die Blutspendeaktionen des DRK Baienfurt-Baindt. Martin Oesterer, Leiter Spendenmanagement beim DRK-Blutspendedienst Baden-Würt- temberg Hessen ergänzt: „Als das DRK Baienfurt-Baindt mit dieser Idee auf uns zukam, waren wir sofort dabei. Das Thema Nachhaltigkeit passt vollkommen in die Strategie des Blutspendediensts. Umso schöner, dass wir von der Gemeinde Baindt die Möglichkeit bekommen haben, diese Aktion hier umsetzen zu können.“ Mit Hilfe der neuen Bäume wird ein kleines Waldstück neben dem Baindter Friedhof nach einem Sturmschaden wie- der zu einem Lebensraum für Tiere und Insekten. „Das DRK hilft nicht nur Menschen, sondern auch unserer Natur.“ freut sich auch Simone Rürup, Bürgermeisterin in Baindt. „Wir freuen uns, eine so aktive Truppe im Ort zu haben.“ Diese Truppe sucht ebenfalls noch Unterstützung, um auch zukünftig solche Aktionen durchführen zu können und damit auch auf eine andere Art Leben zu retten. Weitere Informationen zum DRK Baienfurt-Baindt, zur nachhaltigen Blutspende und der Aktion „Doppelt Gutes tun“ finden Sie auch unter www.drk-baienfurt-baindt.de. Informationen rund um die Blutspende und Termine finden Sie auf der Seite des Blutspendedienstes www.blutspende.de. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Kandidatenvorstellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 17. Mai 2024 ab 19 Uhr findet in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine Kandidatenvorstellung für die Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Gemeinderatswahl statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten, sowie Ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen, näher kennenzulernen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung stehen Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zur Verfügung. Für die Teilnahme der Bevölkerung an dieser Veranstaltung und das damit verbundene Interesse an der Gestaltung unserer Gemeinde Baindt bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest – Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A ENTWURF 18.04.2024 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 6 6 1 1 1 6 6 56 566 3 3 3 56 563 Sportzentrum Ravensburg Bahnhof Ravensburg Bahnhof Hallenbad Frauentor ENTWURF 18.04.2024 ENTWURF 18.04.2024 TeleData-Stadion Charlottenplatz Post ev. Kirche Schulzentrum Ettishofer Straße Bahnhofstraße Konrad-Huber-Str. Longiusbrunnen Doggenriedstraße Weiherweg Linse Krankenhaus 14 Nothelfer 6 6 1 1 1 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 Hirschgraben Karlstr. Meersburger Brücke Mühlbruck Eichamt Am Mühlbach Goetheplatz St. Christina Gänsbühl Gymnasien St. Elisabethen-Klinikum 6 6 56 566 3 3 3 Konzerthaus Friedhof 56 563 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Baindt, den 10.05.2024 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglie- der Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Donnerstag, 16. Mai 2024 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe - Baube- schluss und Beschluss über die Beauftra-gung der weiteren Leistungsphasen für die Planung 4. Klärschlammausschreibung – Beratung über das wei- tere Vorgehen 5. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 6. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Teilweise Sperrung Ziegeleistraße 20 (Höhe Feuerwehrhaus) Bis Sonntag, den 16. August 2024 muss die Ziegeleis- traße 20 (Höhe Feuerwehrhaus) aufgrund der Sanie- rung des Feuerwehrhauses für den Verkehr halbseitig gesperrt werden. Der Gehweg wird in diesem Bereich voll gesperrt. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Ver- ständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europa- wahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Ge- meinde Baindt eingetragen sind, erhalten in den nächs- ten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbe- nachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben, oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreistages rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zu- gestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahl- lokal. Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten: - Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab - die Daten werden an die Gemeinde online übertragen. - Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Gemeinde www.baindt.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Bean- tragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Auf- ruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsda- ten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeich- nis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. - Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbe- nachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunterlagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung. - Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbenachrich- tigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07.06.2024; 18:00 Uhr beantragt werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bit- ten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Telefon 07502 9406-12 E-Mail: Info@Baindt.de Rückversand der Briefwahlunterlagen Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief müssen am Wahl- sonntag, den 9. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Baindt Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerin- nen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Postbriefkästen einge- worfen werden, von der Deutschen Post AG aus organi- satorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zuge- stellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Briefwahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür ent- stehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden. Der Wahlbrief kann auch beim Bürger- meisteramt in Baindt abgegeben werden und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beför- derung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenaus- zählung berücksichtigt wird. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig, Büro 5.3, gerne am Montag, 27.05.2024, sowie Montag, 03.06.2024, zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rat- haus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefo- nische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Fla- schner- und Abdichtungsarbeiten 05 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Per- gola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 07 Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 08 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulver- waltung 09 Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prü- fung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde 10 Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtun- gen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Mai und Sonntag, 12. Mai 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Mai 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Sonntag, 12. Mai 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 12, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Gde.haus Ev. Kirchengemeinde Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2024 des För- dervereins Klosterwiesenschule e.V. Baindt Der Förderverein Klosterwiesenschule e.V. kann gemein- sam mit dem Elternbeirat und dem Basarteam auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurückblicken. Neben den üb- lichen Bezuschussungen der Klassenfahrt ins Landschul- heim Hitzelinde und des Eislauftages wurden 2023 zum Beispiel Exkursionen ins Naturschutzzentrum, zum Feder- seemuseum und zum Hochseilgarten unterstützt, so dass der Eigenanteil der Eltern geringer oder ganz entfallen konnte und die Pausenhofspielkisten wurden aufgefüllt. Da die Einnahmen durch die Bewirtungen bei den Basaren und beim Schulfest seit Start des Schulumbaus entfallen, wurde unter Federführung der Elternbeiratsvorsitzenden Frau Weiß ein Verkauf beim Nikolausmarkt organisiert. Und auch der Kinderball brachte wieder einen größeren Gewinn, der komplett den Schülerinnen zugute kommt. Dieses Jahr standen die Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, des Schriftführers, der Kassenprüfer und zwei Beisitzer an. Alle, die dieses Amt bisher inne hatten, stellten sich erfreulicherweise erneut zur Wahl. Jeweils einstimmig gewählt wurden und nahmen die Wahl an: Stellv. Vorsitz: Frau Stuberg (Wiederwahl in Abwe- senheit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Wiederwahl) Frau Himpel (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) Die Schulleiterin Frau Heberling ist dankbar, dass die Blä- serklassen finanziell vom Förderverein unterstützt wer- den. Dies ginge nicht allein aus Schulmitteln und sie freut sich über die Finanzierung der Reparatur der Instrumente auch in diesem Jahr. Ein ganz besonders tolles Projekt, das finanziell kaum ohne die Unterstützung des Fördervereins und des El- ternbeirats möglich gewesen wäre, war die Teilnahme der Schüler*innen am Lichterfest 2023 in Ravensburg. Frau Gründler vom Basarteam berichtet, dass die kom- plette Administration des Basars seit Herbst 2023 über die „Basarlino-App“ abgewickelt wird. Dies funktioniert sehr gut und war weniger Aufwand für alle Helfer*innen. Mit den Erlösen konnten wieder viele Vereine und soziale Einrich- tungen in Baindt unterstützt werden und die Kindergär- ten erhielten außerdem Gutscheine für den Basar 2024. In vielen Gemeinden müssen die Basare wegen Personal- mangel abgesagt werden, jedoch nicht in Baindt. Meis- tens melden sich hier erfreulicherweise sogar mehr als die benötigten 40-45 Mitarbeiter*innen. Der Förderverein hat jetzt eine eigene E-Mail-Adresse: foerderverein@kws.baindt.de. Frau Stratmann meldet die Adresse auch zur Kontaktaufnahme beim Landes- verband und Amtsgericht. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände oder schrei- ben uns eine E-Mail! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Am Blutfreitag, den 10.5.24 ist die Bücherei geschlossen. In den Pfingstferien ist die Bücherei geschlossen vom 20.5.24 bis zum 31.5.24. Ab Montag den 3.6.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten. Zur Information Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen! C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 16.05., 13.06., 11.07.2024,jeweils 14- 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am Sonntag, 28.04.2024 trafen sich die Mitglieder nach dem Gottesdienst um 11:15 Uhr in der Cafeteria der Seligen Irmgard zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Selige Irmgard e.V. Der 1. Vorsitzende, Volkher Lins, begrüßte die Anwesen- den. Einen besonderen Gruß richtete er aus von Franz Karg, Mitbegründer des Vereins und von Herrn Dekan a.D. Leu- ze, der das Altenzentrum Selige Irmgard damals kirchlich eingeweiht hat. Beide sind mit der Einrichtung und dem Förderverein tief verbunden, waren jedoch aus privaten Gründen ver- hindert. In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mit- glieder gedacht. Anschließend hielt Herr Lins einen kurzen Rückblick über das vergangene Jahr und die Aktivitäten des Vereins, be- ginnend nach der JHV am 16.04.2023. Ganz unter dem Motto, „Gemeinsam für den guten Zweck“ begann er mit einer wirklichen Erfolgsgeschichte, der Cafeteria. Die Ca- feteria im Altenzentrum Selige Irmgard öffnete erstmals wieder am 03.05.2023. Von da an gab es jeden Mittwoch einen wöchentlichen Treff bei Kaffee und Kuchen. Ein ganz besonderer Dank für ihr Engagement und ihren Einsatz ging an Maria Schaz und die ehrenamtlichen Damen und Herren des Cafeteria-Teams. Frau Schaz hat die Leitung des Cafeteria-Teams übernommen und bringt unermüdlich immer wieder neue Ideen ein, auch wie man Mitglieder gewinnt. Auch ermöglichten die ehrenamtlichen Damen des Ca- feteria Teams wieder einen Adventskaffee am 22.11.2023 und ein Frühlingskaffee am 13.03.2024, an denen sie die Gemeinde mit selbstgebackenem Kuchen und Gebastel- tem zu einem geselligen Nachmittag einluden. Diese Nachmittage fanden sehr großen Anklang in der Gemeinde und der Erlös kam dem Förderverein zugute. So konnte der Verein für die Bewohner der Seligen Irm- gard zum Beispiel Clownbesuche ermöglichen. Auch fi- nanzierte der Förderverein die Gestaltung der Trennwand durch den Kunstkreis, während der Umbauarbeiten im Altenzentrum nach einem Wasserschaden sowie das Kunstprojekt von Hanna Junker für die Bewohner. Bei diesem Projekt entstand eine große Blumenwiese, bei der die Seniorinnen ihre Lieblings- und Phantasieblumen gestalten und zu Papier bringen konnten Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Kirstin Winkler, einen Einblick in die Finanzen. Die Kassenprüfung wurde von Monika Schorrer und Ber- thold Schmid durchgeführt und die Kasse für einwandfrei und korrekt befunden. Danach wurde durch Johannes Kreutle, in Vertretung der Bürgermeisterin Frau Rürup, die Entlastung der Vor- standschaft beantragt und diese einstimmig entlastet. Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags besprochen. Der Vorschlag des Fördervereins war, den Mitgliedsbei- trag, der seit der Gründung 2009 bei 10 € liegt, auf 15 € anzuheben. Die anwesenden Mitglieder beschlossen ein- stimmig den neuen Mitgliedsbeitrag von 15 €. Frau Beck und Herr Linse vom Altenzentrum begeisterten und überraschten alle Anwesenden Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 noch mit einem Jahresrückblick via Film und zeigten Bil- der, Erinnerungen, Aktivitäten und das Leben und Lachen der Bewohner. Manchmal sagen Bilder mehr als Worte. Vielen Dank an Dagmar Beck und Johannes Linse. Nun schloss Herr Volkher Lins die Versammlung und be- dankte sich bei allen Anwesenden für ihr Interesse und Kommen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Mai - 20. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Segensgebet Gott, ich danke dir für meine Mutter, die immer für mich da ist, wenn ich sie brauche. Gott, ich danke dir für meine Mut- ter, die bei mir war, wenn ich Angst hatte, die mich getrös- tet hat, wenn ich mich verletzt hatte. Gott, ich danke dir für meine Mutter, sie hat mich gestreichelt und mir zugehört. Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Montag, 13. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Dienstag, 14. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 17.00 Uhr Baindt – Kindermaiandacht mit dem Kin- derchor 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Donnerstag, 16. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Freitag, 17. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Adalbert Berger) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard 17.00 Uhr Baienfurt – Tag der ewigen Anbetung - Aus- setzung 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Baienfurt – Abschluss mit sakramentalem Segen Samstag, 18. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Hannah 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Emilia Stotz, Marlene Stör, Johanna Zentner († Josef Jerg, Marta und Franz Schmid, Her- mann Schmid, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, The- resia und Alois Brei mit Aneghörigen) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Sonntag, 19. Mai – Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Montag, 20. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt- Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Niklas Alber, Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Louisa Möhrle, Anton Pink, Sophia Rößner († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Hedwig und Paul Krzikalla, Jose- fine Heine, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einem Herzen Platz finden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Firmung 2024 – ANMELDESCHLUß!! Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag, 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag, 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag, 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch, 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baienfurt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor Sonntag, 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag, 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 25.04.2024 Die Einladung des SBBZ Sehen in Baindt zum Einwei- hungsfest des neu gestalteten Sinnesgarten am 05. Mai 2024 wurde bekanntgegeben. Pfarrer Staudacher informierte über die neue Durchfüh- rungsverordnung der Diözese im Bereich des Kindergar- tens, die am 15. April 2024 in Kraft getreten ist. Die Belange der Kindergartenverwaltung übernimmt künftig bis auf wenige Ausnahmen das Verwaltungszentrum in Kißlegg. Die Trägerschaft vieler Kindergärten kann immer weniger von den Kirchengemeinden gestemmt werden. Es wurden deshalb bereits einige Zweckverbände eingerichtet. Mög- licherweise wird in einigen Jahren auch im hiesigen De- kanat ein Zweckverband die Trägerschaft übernehmen. Im Außenbereich des Kindergartens St. Martin wird als Ersatz für die Schneebruch-Buche ein Ersatz gepflanzt. (Für die ursprünglich geplante Wildkirsche war es zu spät, daher fiel die Wahl auf eine Winterlinde.) Im Juni 2024 findet eine Bauschau aller Gebäude statt. Architektin Pilz aus Ravensburg wurde hierzu beauftragt. Pfarrer Staudacher informierte über die Schadensauf- nahme am Kirchendach. Noch liegt kein abschließendes Ergebnis vor. V. Lins präsentierte zwei Dankschreiben aus Mexiko und Bolivien. Die Einrichtungen hatten eine großzügige Spen- de aus dem „Sockenverkauf“ durch den Missionsfaden erhalten. Die Ministranten Baindt und Baienfurt haben an der 72-Stunden-Aktion teilgenommen. In und außerhalb der Villa Kunterbunt wurde gesägt, gehämmert und gebas- telt. Es war ein großer Erfolg. Im kommenden Jahr findet am 30.März die Kirchenge- meinderatswahl statt. Es wird zunächst ein Wahlaus- schuss gebildet und die Anzahl der Sitze festgelegt. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Für eine persönli- che Stimmabgabe am Sonntag bleibt das Wahllokal im BSS geöffnet. Ausflug Seniorentreff Seniorentreff – Bitte beachten! Ausflug am Mittwoch, 15. Mai 2024 Wenn Sie mit dem Auto kommen, bitte auf dem Parkplatz bei der Tennishalle parken. Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle um 09.00 Uhr. Wenn Sie zu Fuß kommen, dürfen Sie im Hof von Anton Wucherer (gegenüber vom Rathaus) in den Bus steigen. Abfahrt im Hof Anton Wucherer um 09.05 Uhr. Im Bus erhalten Sie unser Tagesprogramm. Einen schönen Ausflug wünscht Ihnen Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Maiandacht am 14.05.2024, um 17.00 Uhr in der Kirche „Maria Himmelfahrt in Bai- enfurt“, Alle Interessierte sind eingeladen (Männer und Frauen). Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauenfest 2024 Liebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauenfest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusammen und tauschen sich aus. Sie erleben den Katholischen Deutschen Frauenbund als großen Frauen- verband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein brei- tes Spektrum an Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbildung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke Tel. 49841. bis 10.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Nachbarschaftshilfe Baindt Nachbarschaftshilfe Baienfurt Einladung zum Vortrag Letzte Hilfe Am 16. Mai um 18:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Themen sind Wie gehe ich damit um, wenn der Körper und der Geist schwächer wird? Fragen zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme am Lebensende werden sorgfältig thematisiert Was kann ich tun? Was passiert beim Sterben? Referentin an diesem Abend ist Frau Carola Zweifel vom Hospiz Verein Weingarten-Baienfurt -Baindt Wir freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu können Gerne können Sie ich unter der Telefonnummer 07502/ 621098 oder per E-Mail pemau96@web.de anmelden. Petra Maucher Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Joh 12,32 Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin Frau Stiehler) keine Kinderkirche! Montag, 13. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 16. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch – Fragen zur Bibel, Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 17. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 19. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 20. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Gemeindefest. Gedanken zum Wochenspruch Die Tage zwischen Him- melfahrt und Pfingsten sind traditionell Tage der erwartungsvollen Bitte um Gottes Eingreifen – mit- ten in den Situationen, die uns beschäftigen: Komm, Schöpfer-Geist! Die Zusage, dass wir als Christenmenschen auch nach der Rückkehr von Jesus in Gottes unsicht- bare Gegenwart, nicht als Waisenkinder zurückbleiben, hat Jesus selbst gegeben. Ein Beistand, ein Anwalt, ein Fürsprecher: Gottes lebens- spendender, schöpferischer Geist soll die Menschen er- füllen, die auf ihn hoffen. Was für eine Perspektive für uns als Gemeinde: Multipli- katoren lebendiger Hoffnung zu sein – weil Gott die Ver- bindung zu seiner geliebten Welt aufrechterhält. Gottes reichen Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... – Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Konfirmation 2024/2025 - Du kommst im September in die 8. Klasse, - möchtest an der Konfirmation teilnehmen, - hast aber kein Einladungsschrei- ben erhalten? Dann melde Dich im Pfarrbüro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail an pfarramt.baienfurt@elkw.de. Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evangelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Ku- chenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024 um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles war ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Stauen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Gedan- ken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche und Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751 / 43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Baindt : VfR Klosterreichenbach 8:3 (Nachholspiel v. 1.5.24) Mit zwei Siegen aus den vergangenen beiden Spielen im Rücken gingen wir entsprechend selbstbewusst in das Spiel gegen den VfR Klosterreichenbach. Wir ließen dem Gegner wenig Raum und gingen vorne geschickt drauf. Die Gegnerinnen waren verunsichert, verloren schnell den Ball und nach wenigen Minuten erzielte Stella ihr erstes Tor. Nur zwei Minuten später eroberten wir nach einem guten Pressing den Ball, schossen aufs Tor und die gegnerische Rettunsaktion en- dete mit einem Handspiel. Den fälligen Strafstoß verwan- delte Marie sicher zum 2:0. Kurz darauf stand Marie nach einer scharfen Hereingabe von Stalla goldrichtig, schoss den Ball aber leider über die Latte. Besser machte sie es kurz darauf, als sie eine Hereingabe von Jana, die über rechts eigentlich nie zu halten war, über die Linie bugsier- te. Danach kam die Zeit von Stella, die nach Pässen von Nora , Tabea, Hedda, gleich drei Tore schoss. Hedda war es dann selbst, die nach einem herrlichen Spaziergang durch die gesamte gegnerische Abwehr selbst drauf hielt und sich mit einem eigenen Tor belohnte. Einziger Wer- mutstropfen des Nachmittags war Vivianes reflexarti- ges Handspiel auf der Torlinie, dass der Schiedsrichter mit Feldverweis und Strafstoß für den Gegner bestrafen musste. Am Ende ein souveräner Sieg, der ein spannendes Spiel am Samstag gegen die vor und rangierenden Mannschaft aus Bellamont erwarten lässt. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Laura Schaz, Victoria Wertmann, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauff- ler, Hedda Said, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Marie Ar- menat, Stella Schmid, Jana Eiberle. Blau Weiß Bellamont : SV Baindt 5:1 Eigentlich wollten wir mit einem Sieg den fünfplatzierten BW Bellamont in der Tabelle überholen, doch leider wa- ren wir in der ersten Halbzeit nicht eng genug am Gegner und so liefen wir in einen Konter nach dem andern und so stand es zur Halbzeit bereits 0:4. Nach der Pause war es einiges besser und wir konnten nach einer schönen Ballstaffette über Sophie, Hedda und Abschluss durch Jana den Anschlusstreffer erzielen. Ein weiteres schönes Tor durch einen schnellen Angriff, ab- geschlossen durch Marie wurde leider wegen knapper Abseitsstellung zurückgenommen. Als dann durch einen unglücklichen Handelfmeter nach einem Freistoß die Gegnerinnen ein Elfmeter zugesprochen kam, war un- ser Mut des Aufbäumens beendet und es ergaben sich Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 keine weiteren Torchancen mehr. Leider hatten wir eine zu schwache erste Halbzeit, denn mit der Leistung der zweiten Hälfte wäre mehr drin gewesen. Es spielten Katharina Zarbock, Scarlett Progzeba, Vivi- enne Pogrzeba, Victoria Wertmann, Laura Schaz, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Stella Schmid, Marie Armenat, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Sarah Leibfarth C-Juniorinnen TSB Ravensburg - SGM Baindt/Fronreute 0:3 Gegen den vermeintlich stärksten Gegner unserer Gruppe, versprach es am Freitagabend ein spannendes Spiel zu werden und so war es auch. Die Spielerinnen aus Ravens- burg legten auch ordentlich los, doch unsere Abwehr um Jana, Victoria und Sara L. fing jeden Angriff der schnellen Spielerinnen ab. In der 22. Minute setzte sich dann Hedda mit schönem Dribbling durch und erzielte das 1:0 und nur wenige Minuten später steckte Sophie den Ball geschickt im Strafraum durch, auf die kurz zuvor eingewechselte Lea, die mit ihrer ersten Aktion direkt das 2:0 erzielte. Nach der Pause drängte der TSB auf den Anschlusstreffer, doch sowohl unser Mittelfeld als auch unsere Abwehr fin- gen die Angriffe weiterhin rechtzeitig ab und auch unsere Torfrau Sara spielte gut hinten mit und sorgte für ruhigen Spielaufbau. Immer wieder wurden auch unsere jüngeren Angreiferinnen Haifaa und Lena ins Szene gesetzt, doch auch die Ravensburger Abwehr passte auf. In 62. Minute spielte Victoria dann einen langen Ball auf die aus dem Mittelfeld gestartete Vivienne, die allen davon und allein aufs Tor zu lief, die Nerven behielt und den Sieg perfekt machte.Ein taktisch und spielerisch sehr gutes und in der Chancennutzung auch sehr effizient geführtes Spiel, klasse Mädels! Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Sarah Leib- farth, Vivienne Pogrzeba, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Jana Eiberle, Maylin Kretzer, Lena Pfleghaar Lea Busam, Haifaa Alosh, Hannaa Alosh, Lena Füssel D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SV Bergatreute 10:2 E-Juniorinnen II SGM Baindt/Fronreute II - FC Scheidegg I 4:7 E-Juniorinnen I SG Baindt/Fronreute I - SV Deuchelried (abgesetzt, wird nachgeholt am 15.5.) SV Baindt erneut ohne Chance gegen den FCW SV Baindt - FC Wangen 0:3 (1:5) SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert, Marko Szeibel, Nico Geggier (45. Daniel Kronenberger), Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Jonathan Dischl (71. Johannes Kern), Phi- lipp Boenke (41. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Svenja Neugebauer - Zuschauer: 95 Tore: 0:1 Jonas Brüderlin (11.), 0:2 Okan Housein (22. Fou- lelfmeter), 0:3 Yannick Huber (41.), 0:4 Okan Housein (78.), 1:4 Baba Camara (82.), 1:5 Simon Wetzel (86.) SV Baindt II – FC Wangen II 2:1 (0:1) Am „Tag der Arbeit“ trafen der FC Wangen II und der SV Baindt auf der Klosterwiese bei bestem Wetter aufein- ander. Während der FC Wangen II seit den ersten Spiel- tagen an der Spitze rangiert, hat die „Zwoite“ aus Baindt den Anschluss an die ersten Plätze, auch aufgrund der letzten zwei Spieltage, verpasst. In den ersten Minuten übernahmen die Gäste aus Wangen das Kommando und ließen den Ball und Gegner gut laufen, ohne dabei wirklich Torgefahr auszustrahlen. Die erste Großchance gab es für den SV Baindt in der 15. Minute, als sie nach einem Ballverlust im Mittelfeld schnell umschalteten und Schnez auf die Reise schickten. Vor dem Tor blieb der „FuPa-Spieler der Woche“ jedoch nicht kaltschnäuzig genug und schoss zu zentral. Die Wangener versuchten anschließend verstärkt Ruhe ins Spiel zu bekommen, doch die stets aggressiv auftretenden Baindter gewannen vie- le Zweikämpfe und hielten beeindruckend dagegen. Es entwickelte sich trotz des Favoritenstatus der Wangener eine Partie auf Augenhöhe. Bereits in der 33. Minute geriet der SV Baindt dann un- glücklich in Unterzahl, als Torhüter Jan Mohring in einer 1-gegen-1-Situation den Ball außerhalb des Strafraums berührte. Der fällige Freistoß landete im Netz, und Daniel Wellmann brachte den FC Wangen mit 1:0 in Führung. Die Unterzahl der Jungs von der Klosterwiese änderte am Spielgeschehen aber nichts. Noch vor der Pause verpass- te der stark freigespielte Schnez den Ausgleich. In Halbzeit zwei wendete sich das Blatt für den SV Baindt: Im Verbund verteidigte die Mannschaft stark und kam immer wieder zu Kontermöglichkeiten gegen den ratlos wirkenden, teilweise pomadig spielenden Tabellenführer aus Wangen. In der 66. Minute belohnte sich der SV Baindt II für seinen unermüdlichen Einsatz: der pfeilschnelle Wöhr wurde in die Tiefe geschickt, ging im Vollsprint in den Ball, welcher dann glücklich am schwachen Wangener Torhü- ter ins Netz rollte. Wäre der Ball nicht im Tor gelandet, wäre hier ebenfalls eine rote Karte für den Verteidiger angebracht gewesen. In Folge spielte der SV Baindt weiter mutig nach vorne und keine 3 Minuten später drehten sie durch das 26. Saisontor von Johannes Schnez das Spiel. Kretzer setzte sich stark gegen mehrere Gegenspieler durch und spielte den Ball zum Toptorjäger, welcher sich die Chance nicht entgehen ließ. Das Spiel blieb ruppig, die Baindter konzentrierten sich auf das Verteidigen und hielten den Ball und den Gegner möglichst weit entfernt von dem eigenen Tor. Der FC Wangen tat sich schwer und kam lediglich zu Halbchancen. Die starke Viererkette stand bombenfest und falls doch eine Flanke durchkam, schraubte sich Er- satzkeeper Brugger in die Luft und fing die harmlosen Flanken ab. Der SV Baindt glaubte weiter an die Sensati- on. Nach einer 5-minütigen, highlightarmen Nachspielzeit pfiff der Schiedsrichter die intensive Partie ab. Die Jungs vom SV Baindt können stolz auf diese tolle Teamleistung sein und zeigen eindrucksvoll, was, trotz der 70 Minuten in Unterzahl, in ihnen steckt und schlagen verdient den Tabellenführer aus Wangen. Nach dem spielfreien Wochenende spielt die „Zwoite“ am kommenden Dienstag (07.05.) in Kehlen. Am Donnerstag (09.05) kommt es in Wangen zum absoluten Topspiel zwi- schen dem FC Wangen II und FC Leutkirch II. (Spielbericht: Konstantin Knisel) SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Moritz Gresser (87. Luca Lauriola), Niklas Späth, Markus Wöhr (73. Marius Hahn), Manuel Brugger, Konstantin Knisel (79. Robin Blattner), Johannes Schnez, Max Kretzer (86. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Erwin Koscher Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Tore: 0:1 Daniel Wellmann (34.) 1:1 Markus Wöhr (66.), 2:1 Johannes Schnez (69.) Rot: Jan Mohring (33./SV Baindt II/Handspiel) Juniorenfußball C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt I – SGM TSV Meckenbeuren/ Union MBK I 5:1 Nach einer tollen Vorrunde in der Quali-Staffel, in der un- sere Mannschaft ungeschlagen Meister der Quali-Staf- fel wurde, darf unsere C-Jugend nun ihr Talent in der Kreisleistungsstaffel zeigen. Nach mittlerweile bereits vier gespielten Partien, haben wir uns auch hier etabliert und belegen mit drei Siegen und einer Niederlage einen starken dritten Platz. Bei sommerlichen Temperaturen starteten wir in die Partie gegen die SGM TSV Meckenbeuren/Union MBK I furios und stellten bereits in der 2. Spielminute den Spielstand durch Timo, nach tollem Steckpass von Luis auf 1:0. Das gab natürlich Rückenwind und wir spielten geradlinig nach vorne, scheiterten aber zweimal in aussichtreicher Position. Auch der Gegner war mit seiner schnellen Of- fensive nach einigen Minuten in der Partie angekommen und nutze einen verlorenen Zweikampf unsererseits nach guter Einzelleistung zum Ausgleich in der 9. Spielminute. Unser Team war aber an diesem Nachmittag keineswegs vom Gegentreffer geschockt, sondern spielte in der Folge konsequenter und aufmerksamer und kam nach exzel- lentem Ball in die Tiefe von Simon durch Luis zum 2:1 in der 12. Spielminute. Anschließend verflachte die Partie etwas und die beiden Mannschaften neutralisierten sich gegenseitig, wobei der Gegner dem Ausgleich näher schien, als wir dem 3:1. Wir konnten uns in dieser Phase bei unserem sehr starken Torwart David bedanken, dass wir das 2:1 mit in die Halb- zeitpause nehmen konnten. Die Halbzeitansprache des Trainerteams und die erteilte taktische Marschroute für die 2.Halbzeit fruchteten be- reits kurz nach Wiederanpfiff. Der an diesem Nachmit- tag bärenstarke Timo nutzte ein herrliches Zuspiel aus dem Mittelfeld in der 37. Spielminute gekonnt und schob zum 3:1 in die lange Ecke ein. Dieses schnelle Tor nach der Halbzeitpause zeigte bei unseren Gästen Wirkung. Die Jungs aus Meckenbeuren waren in der Folge einige Minuten total verunsichert. Mit dem Schwung des drit- ten Treffers war es abermals Timo der nur eine Minute später im gegnerischen 16er mit dem Torhüter und zwei Abwehrspielern Katz und Maus spielte und zum 4:1 traf. Ein weiterer Treffer gelang uns in dieser Druckphase al- lerdings zunächst nicht. Wir schalteten in der Folge dann einen Gang zurück und versuchten das Spiel zu kontrol- lieren. Allerdings gelang das, auf Grund vieler einfacher Ballverluste und schlampigen Abspielen, die direkt beim Gegner landeten, oftmals nicht wie geplant. So kam auch der Gegner zu einer Vielzahl an Tormöglichkeiten. Unsere Mannschaft schaffte es im Verbund sowie mit weiteren starken Reaktionen unseres Torhüters David und auch dem nötigen Spielglück keinen Gegentreffer mehr zu- zulassen. So kam es, wie es oftmals im Sport geschieht, dass wir durch Jonas noch das 5:1 in der 61. Spielminute nachlegen konnten. Vorausgegangen war ein zu kurzer Rückpass unseres Gegners zum Torhüter, welcher Jonas schlitzohrig vorhergesehen hatte und im richtigen Mo- ment dazwischen ging, den etwas pomadigen Torhüter umkurvte und ins lange Eck vollendete. Alles in allem war es ein verdienter, wenn auch ein um ein, zwei Tore zu hoch ausgefallener Heimsieg gegen ei- nen guten Gegner. Das nächste Spiel findet am Samstag, 11.05.2024 um 15:15 Uhr auswärts beim sechsten dem SV Oberteuringen I statt. SGM Baindt/Baienfurt: David Nidens (TW), Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Benjamin Zentner, Miran Kalin, Julian Kutter, Linus Kaplan, Dennis Dill, Timo Kut- ter, Luis Arnold, Jonas Elbs, Enrico Lupoli, Jannik Krestel, Mohamad Alsalem, Matthias Waßmer, Aulon Maloku, Anas Houran-Abou, Ole Buchmüller, Jana Eiberle, Sara Jukic (TW) Tore: 1:0 Timo Kutter (2.), 1:1 Toni Lang (TSV – 9.), Luis Arnold (12.), 3:1 Timo Kutter (37.), 4:1 Timo Kutter (38.), 5:1 Jonas Elbs (61.) Ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren zum neuen Ausgeh-Trainingsanzug für unsere C-Jugend- spieler und das Trainerteam!!! DIE JUNGEN WILDEN DER C-JUGEND IN NEUEM LOOK!!! Baindter Auswärtsschwäche hält an SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 (2:1) Drei Tage nach der deutlichen Heimpleite gegen den FC Wangen, gastierte der SVB beim Mitaufsteiger aus Hohentengen. Die Gastgeber rangierten vor der Par- tie fünf Punkte und einem ausstehenden Nachholspiel vor der Baindter Mannschaft, welche in diesem direkten Abstiegsduell dementsprechend fast schon zum Siegen verdammt war. In den Anfangsminuten erhielt die Hoffnung auf einen Baindter Auswärtssieg jedoch erstmal einen erheblichen Dämpfer: nach einem langen Ball sicherte sich die Baind- ter Defensive nicht gegenseitig ab, wodurch S.König über die rechte Seite durchbrechen und zum 1:0 einschieben konnte (2.). Nur eine Minute später hätte der agile Stützle sogar auf 2:0 erhöhen können, setze alleine vor Wetzel die Kugel allerdings am langen Pfosten vorbei (3.). Wie so oft in dieser Saison lief der SVB somit einem frühen Rückstand hinterher, wusste diesen jedoch diesmal um- gehend zu kontern. Am linken Strafraumeck steckte Geg- gier die Kugel clever zum eingelaufenen Dischl durch, welcher das Spielgerät wuchtig ins lange Eck jagte (7.). Dennoch leistete sich Rädels Mannschaft weiterhin zu vie- le einfache Ballverluste und Stellungsfehler, welche dem SVH immer wieder Räume ermöglichten. So auch in der 23.Minute. Nach einem Ballverlust im Mittelfeld schalteten die Gastgeber schnell um, Stützle spitzelte den Ball an Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Bolgert vorbei und marschierte alleine aufs Baindter Tor zu. Dort legte Hohentengens Nummer 11 uneigennützig auf Beckert quer, welcher zur erneuten Führung einschob (23.). Der SVB schüttelte sich kurz und kam gegen Ende der ersten Halbzeit nochmals auf: Dischl wurde der Ball im letzten Moment noch vom Fuß geklaut (35.) und we- nig später parierte Kieferle stark gegen Fischer (36.) - es blieb beim 2:1 zur Pause. Aus dieser kam der SVB mit einer offensiveren Ausrich- tung zurück, Camara für Bolgert und einer Umstellung auf Dreierkette, und drückte den SVH fortan tief in die eigene Hälfte. Klare Torchancen konnte die Baindter Mannschaft kaum verzeichnen, bis Camara nach einer guten Stunde zweimal im Fokus stand. Zunächst verpasste er eine He- reingabe von Fischer nur knapp (61.) und fünf Minuten wurde der Guineer, erneut nach Vorlage von Fischer, im Strafraum relativ deutlich von den Beinen geholt - ein Pfiff des Unparteiischen blieb jedoch aus. In der Schlussphase rannte der SVB weiterhin an, während der SVH mit Kon- tern über den schnellen Stützle gefährlich blieb; Wetzel hielt sein Team allerdings im Spiel (70.). In einer hitzigen Schlussphase, in welcher Trainer Rädel noch die gelb-ro- te Karte sah (88.), blieb am Ende der erhoffte Baindter Ausgleich aber aus. Damit verliert den SVB den Anschluss an den direkten Konkurrenten aus Hohentengen und hat aufgrund des schwierigen Restprogramms in den kommenden Wo- chen nur noch eine geringe Chance die Klasse zu halten. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szei- bel (62. Lukas Walser), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (46. Baba Camara), Marko Szeibel (79. Johannes Kern), Nico Geggier (83. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Kevin Schmidt - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Simon König (2.), 1:1 Jonathan Dischl (7.), 2:1 Fa- bian Beckert (23.) Vorschau: Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Sonntag. 12.05 15.00 Uhr: FV Olympia Laupheim - SV Baindt TC Baindt e.V. TC Baindt e.V. Bändelesturnier zur Saison-Eröffnung beim TC Baindt Nach so vielen regnerischen Apriltagen durften sich vergangenen Sonntag die Tennisspielerin- nen und Spieler über das passende Wetter zum dies- jährigen Saison- Eröffnungsturnier auf unserer schönen Tennisanlage freuen. In den fünf Spielrunden im Mixed und auch Herrendoppel wurde mit viel Engagement und Spaß gegen Spielgeg- ner, Windböen und blendende Sonnenstrahlen gekämpft. Ein gemeinsamer Ausklang bei Kuchen, Kaffee & Mehr durfte danach natürlich nicht fehlen. Lieben Dank den Kuchenspendern und allen die zu einem netten Mitein- ander beigetragen haben. Taekwondo Baindt e.V. Württembergische Technikmeister- schaft mit 15 Baindter Startern Einen aufregenden Tag erwartete un- seren Verein beim Poomsaeturnier in Waiblingen, bei dem 15 mutige Teilneh- mer aus allen drei Leistungsklassen antraten. Besonders für die 11 Teilnehmer, die zum allerersten Mal die Bühne eines Turniers betraten. Poomsae – der Kampf gegen imaginäre Gegner, ohne physischen Kontakt – aber mit einer Menge Nervenkit- zel und Spannung. Sich den strengen Blicken der fünf Punktrichter zu stellen: jeder Schritt, jede Bewegung ist von Bedeutung, denn jede Technik wird genau beobach- tet und bewertet. Da pulsiert das Adrenalin durch Adern. Besonders hervorzuheben war die Teilnahme von 6 Kin- dern aus Bergatreute, die ganz stark die Nerven behalten haben, und das, obwohl die Konkurrenz sehr stark war. Die Medaillenbilanz des Vereins in den unterschiedlichen Alters- und Leistungsklassen sah am Ende des Tages so aus: Gold Verena Pfau und Kai Wiest im Team (LK 1), Kristof Gundo- rath (LK 2), Maren Béchu (LK 3), Bronze Marlies Schmid (LK 1), Monika Förtsch (LK 3) Doch trotz der Anspannung und Aufregung war dieses Turnier vor allem eins – ein unvergessliches Erlebnis. Es war mehr als nur ein Wettkampf, es war eine Reise vol- ler Emotionen und unvergesslicher Momente, die uns alle noch lange in Erinnerung bleiben werden. Alfred Manthei Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Narrenzunft Raspler e.V. Ein unvergessliches Wochenende auf der Rasplerhütte 2024 Auf nach Hittisau hieß es vergan- genen Freitag für über 40 Raspler. In Fahrgemeinschaften organisiert, ging es auf die diesjährige Zunfthütte ins Ferienhaus Rainerau. Die Ersten wurden bereits durch unsere „Radel-Raspler“ in Empfang genommen, denn die beiden reisten bereits am Donnerstag an. Bis aufs letzte Bett wurde die Hütte mit jungen und jung- geblieben Rasplern belegt und nach einem reichhaltigem Vesper, waren die Grundlagen für den ersten Abend ge- schaffen. Tischtennis, Kartenspiele, Gitarrenklänge, Ge- sang und Tanz stand auf dem Programm. Die Zeit ver- ging wie im Flug und somit war es auch kein Wunder, dass einige sogar bis zum Sonnenaufgang wach blieben. Nach einer kurzen Nacht und einem guten Frühstück starteten wir mit Bewegung in den Samstag. Egal ob es der kurze Spaziergang auf das nahegelegene Mähfest war oder gar die ganz große Wanderung, mit Aufstieg durch die Schneefelder, auf den 1565m Gipfel des Hoch- hädrichs. Es war für alle was dabei. Gesund und munter fanden sich die einzelnen buntgemischten Gruppen wie- der an der Hütte ein und berichteten von ihren Erlebnis- sen, bevor zum Abendessen mit Pulled Pork ans Salat- buffet gerufen wurde. Bis spät in die Nacht wurde nochmals gesungen, getanzt, gespielt und gelacht. Leider hieß es dann am Sonntag wieder, Taschen packen und Hütte aufräumen. Mit vielen schönen Momenten im Gepäck, ging es zurück in die Heimat nach Baindt. Ein herzliches Vergelts Gott dem gesamten Hütten-Or- ga-Team und allen die dieses Wochenende mitgestaltet haben. Die Rasplerhütte 2024 war einfach nur mega! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zur Kreismaiandacht am Mittwoch, 15.05.2024 in der Pfarrkirche in Bergatreute, Beginn 19.00 Uhr. Anschließend gemütliches Vesper im Pfarrgemeinde- haus, bewirtet von den Landfrauen Bergatreute. Voranzeige: Mittwoch, 22.05.2024, 18.00 Uhr, kleine Mai- wanderung zum Bildstöckle am Grünen Berg mit Grillen am Bädle. 30.05.-02.06.2024, Landesturnfest, Donnerstag + Freitag, Kuchenverkauf in Baindt durch die Landfrauen. Samstag, 29.06.2024, 50. Firmenjubiläum Fa. Mack in Baindt, Bewirtung Kaffee und Kuchen. Mittwoch, 10.07.2024, Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal mit anschließender Eisverkostung „La- Dolce“. Reitergruppe Baindt Vereinskleidung Endlich ist es soweit und wir können am diesjährigen Reitturnier unsere neue Vereinskleidung präsentieren! Bereits im Voraus möchten wir uns bei unse- ren beiden Sponsoren Kirchner Ener- gie GmbH sowie Ribo GmbH bedanken! Ein weiter Dank geht an Heiko Bayer (Bayer Druck & Verlag GmbH) über den wir unsere Kleidung bestellen und bedrucken lassen. Termin zur Anprobe Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wann: Dienstag, 14. Mai Uhrzeit: 17:30 bis 20:30 Uhr Ort: Probelokal des Musikvereins Baindt (Alte Schule, Klosterhof 5, Baindt) Wir bitten alle Mitglieder, welche Interesse an der Ver- einskleidung haben, zur Anprobe zu kommen. Vor Ort können die Kleidungsstücke direkt bestellt werden. Bei Fragen dürft ihr euch gerne an Lena Steinhauser (0157 55402371) wenden. Vereinsausflug Unser diesjähriger Vereinsausflug führt am Samstag, den 14. September zu den CHI Donaueschingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zur Anmeldung findet ihr im Flyer. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Ausflug mit euch! Vereinsausflug CHI Donaueschingen Am Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: Zwischen 07:00 und 07:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18 und 19 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt! Eigenanteil Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30€ pro Per- son Kinder bis 15 Jahre 15€ pro Kind Beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Getränke während der Busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Turnierergebnisse Reitertag Waldburg Dressurreiterwettbewerb Theresa Henzler mit Bonne Diamond, Platz 4 Reitturnier Leutkirch-Dipoldshofen Dressurprüfung Klasse L* Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 7 Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 8 Dressurprüfung Klasse A* Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 8 Alisa mit Sokrates Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 04.05.2024 Top 1: Eröffnung Der 1. Vorsitzende P. Pfau eröffnete um 17.10 Uhr die Sitzung. Er begrüßte alle An- wesenden Mitglieder, darunter unser Ehrenmitglied Her- mine Maucher. Er gab einen Rückblick auf das vergan- gene Jahr. Die aktuelle Mitgliederzahl betragt 56 Mitglieder Top 2: Totenehrung Unserem langjährigen Mitglied Hermann Schmid wurde zur Erinnerung in einer Schweigeminute gedacht. Der Schützenverein wird ihn in guter Erinnerung behalten. Top 3: Bericht des Kassiers W. Frick-Hermann gab Auskunft über den Kassenbericht. Kassenprüfung H. Laske berichtete das es keinerlei Beanstandungen gibt. Top 4: Entlastung der Vorstandschaft O. Damoune führte die Entlastung der Vorstandschaft durch. Es gab eine einstimmige, offene Abstimmung. Wahlen O. Damoune führte die Wahlen durch. Es wurde wie folgt gewählt: 1. Vorstand: Patrick Pfau 2. Vorstand: Günter Schnetz Schriftführer: David Sill Kassier: Wolfgang Frick-Hermann Sportleiter: Stefan Schnez Jugendleiter: Hans-Martin Schmid Kassenprüfer: Arthur Pfau Heiko Laske Des weiteren gibt es ab diesem Jahr die Wahl von „de- legierten Vereinsmitgliedern“ diese können die Meinung des Vereins bspw. Bei Kreis-Bezirks-, Landesschützenta- gen vertreten. Dafür wurden einstimmig alle Vorstands- mitglieder bestimmt. Alle gewählten wurden einstimmig per Handzeichen gewählt. Wir danken allen Ausgeschie- denen für ihre Mitarbeit. Top 5: Veranstaltungen Geplant sind die Ortsmeisterschaft, das Ferienprogramm, das Königsschießen mit Adventsabend und das Silves- terböllern. Top 6: Ehrungen P.Pfau führte die Ehrungen durch. Geehrt wurden für: 40 Jahre: Tilmann Spahlinger 50 Jahre: Brigitte Albrecht Wir danken den geehrten für ihre Treue zum Verein. Top 7: Anträge Es sind keine Anträge eingegangen. Top 8: Schlussworte P. Pfau bedankte sich bei allen fürs kommen und wünsch- te allen einen guten Appetit beim anschließenden Grill- abend. Schriftführerin Stefanie Albrecht Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Gospoldshofen zum Wachbühl Von Gospoldshofen aus wandern wir zur Zengerlesmüh- le. Über Starkenhofen erreichen wir den Aussichtspunkt Wachbühl. Von dort aus geht es über Bauhofen zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt: Dienstag, 14.05.2024 um 11.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 11,8 km, 190 hm. Fahrpreis 7,50 Euro. Einkehr im Sennerstüble in Gospoldshofen. Anmeldung ab 10.05.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@ gmail.com. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, bei Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag Tel. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Große Alpsee-Runde über das Jugetköpfle Vom Parkplatz Immenstadt über Bühl steil bergauf nach Zaumberg. Gipfelsturm aufs Jugetköpfle und Abstieg über die Siedel-Alpe, Treblings, und entlang des Alpsees zurück. Treffpunkt Sonntag, 19.05.2024 um 09.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 4,5 Stunden, 11 km, 320 hm (3/4 Stunde steil bergauf). Fahrpreis 17,00 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften). Anmeldung ab 15.05.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@ gmail.com. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf, Info Tel. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden- Württemberg Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialver- band VdK OV Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt beim Stadtradeln 2024! Vom 08.06.-28.06.2024 findet im Landkreis Ravensburg wieder das Stadtradeln statt. Dazu ergeht eine herzliche Einladung an alle Mitglieder und Freunde der Ortsgruppe, uns mit vielen geradelten Kilometern - egal ob mit oder ohne Motor - zu unterstüt- zen. In den letzten Jahren hatten wir sogar kleinere Erfol- ge unter den Teilnehmern zu verzeichnen! Wie könnt ihr mitmachen? Registriert euch oder reaktiviert euren bestehenden Zu- gang unter www.stadtradeln.de und tretet über die Kom- mune Baienfurt im Landkreis Ravensburg dem Team DLRG Ortsgruppe Baienfurt bei. Den direkten Link zum Team findet ihr auch unter baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ stadtradeln-2024. Wir freuen uns auf sportliche und umweltschonende Wo- chen und viele Kilometer ins Training und zurück mit dem Fahrrad! Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Bernd Kohlhepp präsentiert „Hämmerle Räumt Auf!“ am 14.06.2024 um 20:00 Uhr als OPEN AIR Veranstaltung auf dem Hofgut Durrenberg. Das schwäbische Kabarett enthält neue Songs, Szenen mit Herrn Hämmerle beim Klassentreffen und in „Ham- let“, sowie ein Wiedersehen mit Frau Schwerdtfeger, Hot- te und Manne. Hämmerle überprüft seine Habseligkeiten von Keller bis Speicher, um Platz zu schaffen und den Müll zu trennen, bevor er anfällt. Er geht aktuellen Problemen auf den Grund und bietet seine einzigartigen Lösungen an. Bernd Kohlhepp wird als vielseitiges Talent gepriesen, das mit schwäbischer Mundart virtuos umgeht und ein Publikum zum Lachen und Nachdenken bringt. Die Veranstaltung findet OPEN AIR statt. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung im Kulturstadl auf dem Hofgut Durrenberg stattfinden. Tickets: www.resevix.de. Gemeinsam gegen einsam – Einladung zum Dialog für Gemeinschaft Unabhängig von Alter oder sozialem Hintergrund ist das Phänomen der Einsamkeit in unserer Gesellschaft leider weit verbreitet. Wenn ihr nicht entgegengewirkt wird, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf physische und psychische Gesundheit von Personen haben. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern möchten die Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt und die Land- tagsabgeordnete Dr. Dorothea Kliche-Behnke Herausfor- derungen identifizieren, Lösungsansätze diskutieren und Wege finden, wie wir als Gesellschaft zusammenfinden können, um dieses Thema anzugehen. Diakon Gerd Gun- ßer wird als Fachbereichsleiter Sozialberatung bei der Di- akonie Oberschwaben die Debatte ergänzen. Gemeinsam werden gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Aspekte beleuchtet. Im Anschluss wird es Raum geben, um zusammen Anre- gungen zu diskutieren und Möglichkeiten zu erörtern, wie Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 präventive Maßnahmen gegen Einsamkeit konkret vor Ort in den Quartieren umgesetzt werden können. Datum: 21.05.2024 Uhrzeit: 18:30 Ort: Café Kamala (Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg) Anmeldung unter: heike.engelhardt.wk@bundestag.de / 0751 79 16 23 07 Um Anmeldung wird gebeten. Der Eintritt ist frei. App waht3words - Die einfachste Art über Orte zu reden, auch im Notfall Straßenadressen sind im 21. Jahrhundert nicht mehr zeit- gemäß. Sie sind nicht genau genug, um Orte wie Ge- bäudeeingänge präzise zu beschreiben. Für Parks oder in vielen ländlichen Gegenden gibt es überhaupt keine Straßenadressen. Das erschwert das Finden bestimmter Plätze und macht es in Notfällen für Einsatzkräfte des Roten Kreuzes genau zu beschreiben, wo Hilfe nötig ist. So kann auch die DRK-Bergwacht einen umgeknickten Jogger in unwegsamen Gelände im Wald orten und mit einer Fahrtrage retten und an den Regelrettungsdienst übergeben. Aus diesen Gründen wurde what3words ent- wickelt. Was ist what3words? Die kostenlose App what3words von einem start-up aus Deutschland macht es für Nutzer von Notrufnummern einfacher, den Ort, an dem Hilfe benötigt wird, exakt an- zugeben. Das System hat jedem 3 m x 3 m großen Qua- drat weltweit eine sogenannte Dreiwortadresse zugeteilt, die aus einer einmaligen Kombination von drei Wörtern besteht. Wenn ein Wanderer beispielsweise in einem weit- läufigen Gebiet in eine Notsituation gerät, kann er mit einer Dreiwortadresse wie „schönheit.schicken.lesebuch“ für die Rettungskräfte genaue Ortsangaben machen. Dreiwortadressen ermöglichen es Notfalldiensten also, punktgenau Orte zu finden, die keine verlässliche Straße- nadresse haben, seien es Plätze in ländlichen Gegenden oder neue Gebäude und Baustellengebiete, die oft nicht in digitalen Karten verzeichnet sind, verrät DRK-Kreisbe- reitschaftsleiter Patrick Richter. Jeder kann Dreiwortadressen mithilfe der kostenlo- sen what3words-App finden, die auch offline ohne In- ternetverbindung funktioniert. Wenn Notfalldienste eine Dreiwortadresse erhalten, wird diese sofort an die je- weiligen Einsatzkräfte weitergeleitet, die dann mit der what3words-App direkt zum Ort des Vorfalls navigieren können. In vielen Fällen ist es schneller und einfacher, per Telefon oder Funk drei Wörter weiterzugeben – und vor allem ist es weniger fehleranfällig als komplizierte GPS-Koordinaten, so Geschäftsführer Gerhard Krayss vom Roten Kreuz in Ravensburg. Bezahlbar und lebenswert Wohnen Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist eine drän- gende soziale Frage unserer Zeit. Sozialdemokrat:innen treten dafür ein, dass jede und jeder eine bezahlbare Wohnung findet, hat, oder behalten kann. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Kommunal- trifft Landes-, trifft Bundespolitik“ bringt Hei- ke Engelhardt regelmäßig Bürger:innen mit Politiker:innen aller Ebenen zusammen. Im Gespräch mit Bürger:innen diskutieren die SPD-Bundestagabgeordnete Engelhardt, der sozialdemokratische Landtagsvizepräsident Dani- el Born, der SPD-Kreisrat Prof. Dr. Ernst Deuer und der Präsident der Sozialistischen Bodensee-Internationale Jan Haschek die Rahmenbedingungen, förderliche Maß- nahmen und konkrete Lösungen, um bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen. Wann: 22.5.2024 Uhrzeit: 19:00 Ort: Ritterkeller, Aulendorf Anmeldung unter: heike.engelhardt.wk@bundestag.de / 0751 79 16 23 07 Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten. „Direkteinstieg KITA“: QuereinsteigerIn- nen gesucht! In der Kinderbetreuung werden Fachkräfte händerin- gend gesucht. Mit dem „Direkteinstieg Kita“ werden aus- drücklich Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ange- sprochen, für die bislang aus finanziellen Gründen oder aufgrund der Zugangsvoraussetzungen eine (Zweit-) Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung nicht in Frage kam. Der neue Bildungsgang kommt nun auch ins Allgäu und die Region Bodensee-Oberschwaben. Der große Vorteil: bei der praxisintegrierten Ausbildung kann bei einer attraktiven Vergütung in unter zwei Jahren ein Abschluss auf Fachkraftniveau als Sozialpädagogische Assistenz erworben werden. Die Ausbildung kann grund- sätzlich sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert wer- den. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm sind mindestens ein Hauptschulabschluss, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sowie ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2 oder höher).Katharina Franken, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits- markt, stellt am 14. Mai in der Geschwister-Scholl-Schule in Leutkirch den genauen Ablauf, die Zugangsvoraus- setzungen sowie die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms vor. Auf Wunsch ist im Anschluss an den Vortrag die Vereinbarung eines persönlichen Beratungs- termins möglich. Informationsveranstaltung Dienstag, 14. Mai 2024von 15:00 bis 16:00 Uhr in der Geschwister-Scholl-Schule, Öschweg 5, 88299 Leutkirch, Gebäude C, Raum C132 (der Raum wird vor Ort über Schil- der ausgewiesen) Keine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos. Mehr Informationen unter: https://www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/direkteinstieg-kita. Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Sonntag, 12. Mai 2024 Entstehung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft. Erleben und „erwandern“ Sie die Geschichte unserer wunderbaren, einmaligen Gegend. Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Strecke: ca. 7 km Dauer: ca. 2,5 Stunden Wie oft sind wir gedankenlos unterwegs, dabei haben uns Landschaft und Natur unendlich viel zu erzählen. Heute nehmen wir uns Zeit, dieser Geschichte ein wenig nachzugehen. Die Blitzenreuter Seenplatte bietet eine einmalige geo- logische Formation. Hier können Sie auf engstem Raum die verschiedenen Entwicklungsstufen unserer Natur- und Kulturlandschaft anschaulich erleben. Wie ist unsere interessante und abwechslungsreiche Kul- turlandschaft entstanden? Wie haben die Generationen vor uns gelebt und welche Einflüsse hatten sie auf die Natur unserer Gegend? Wel- che Maßnahmen wurden in den letzten Jahren realisiert, um eine intakte und vielfältige Kulturlandschaft zu erhal- ten, beziehungsweise wieder herzustellen? Wie wirken sich diese Maßnahmen inzwischen aus? Diese und weitere Fragen wollen wir bei unserer Wan- derung bedenken. Sie sind herzlich eingeladen zu dieser etwa zweieinhalb stündigen Exkursion in die Vergangen- heit. Für die ca. 7 km lange Runde benötigen Sie witte- rungsgerechte Kleidung und gutes Schuhwerk und ggf. ein Getränk. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. 1 2 ABC 3 DEF 4 GHI 5 JKL 6 MNO 7 PQRS 8 TUV 9 WXYZ * 0 # 263739 55693 932237 © DEIKE PRESS 760R33R5 Handycode Welcher britische Komponist versteckt sich hinter dieser Telefon- nummer? Lösung: Andrew Lloyd Webber Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Muttertag Vier Kinder überraschen ihre Mütter mit einem Muttertagsblu- menstrauß. Wie heißen die Kinder, wie alt sind sie, und welche Blumen verschenken sie? 1. Der zehnjährige Klaus verschenkt keine Tulpen, und Lena Wie- se keine Narzissen. 2. Das Mädchen der Familie König ist nicht acht Jahre alt. 3. Der Sohn der Familie Lehmann gibt seiner Mutter Krokusse, und das achtjährige Kind selbst gepflückte Gänseblümchen. 4. Michael ist älter als Nadine. 5. Ein Junge verschenkt Tulpen. 716R35R1 Lösung: © Bernd Müller-Dennhof/DEIKE745R08R3 Warum wachsen Tulpen in der Vase weiter? Tulpen in einer Vase wachsen schnell über die anderen Blu- men hinaus. Normalerweise geschieht Wachstum durch Zellteilung, wobei immer mehr Zellen gebildet werden. Bei Pflanzen ist dies aber nur der erste Teil des Wachstums, danach wächst die Pflanze mittels Zellstreckung weiter: Was- sereinlagerungen vergrößern die Zellen. Bei Tulpen ist dieser Wachstumsmechanismus ausgeprägter als bei anderen Schnitt- blumen. Die Natur hat das so eingerichtet, damit die Tulpe über- leben kann; im Unterschied etwa zu Rosen bringt sie nämlich nur eine Blüte hervor, dafür aber wächst diese dann über die anderen Blumen hinaus. © Brückner/DEIKE 756U05U2 Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 VERSCHIEDENES Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de _Sichere Branche wünschenswert? 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              Ernährung

              Als erstes Land in Deutschland verabschiedete Baden-Württemberg eine Ernährungsstrategie. Sie bildet den Rahmen für alle Maßnahmen der Ernährungsbildung. Außerdem soll darüber eine nachhaltige Außer-Haus-Verpflegung gesichert werden. Mit dem ressortübergreifenden Vorgehen setzt Baden-Württemberg starke Impulse für eine bewusste, ausgewogene und nachhaltige Ernährung im Land. Grundlage für die Umsetzung der Ernährungsstrategie sind neun Leitsätze. Landesweiter Ansprechpartner für eine nachhaltige, genussvolle und gesundheitsfördernde Ernährung in Baden-Württemberg ist das Landeszentrum für Ernährung - LErn BW. Arbeitsschwerpunkte sind „Ernährungsinformation und -bildung“ sowie „Gemeinschaftsverpflegung“. Die praktische Umsetzung erfolgt durch die 35 unteren Landwirtschaftsbehörden und fünf Kompetenzzentren für Ernährung. Ernährungsinformation und -bildung Informationen und praktische Tipps, Veranstaltungen und Mitmachangebote laden jede und jeden dazu ein, den persönlichen Weg des guten Essens zu entdecken. Dabei finden Aspekte zu ausgewogener und abwechslungsreicher Ernährung ebenso Beachtung, wie die Themen „Genuss“ und „Nachhaltigkeit“ – zu Hause und außer Haus. Nachhaltigkeit und insbesondere die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sind Schwerpunktthemen der unteren Landwirtschaftsbehörden, der Landkreise und der fünf Kompetenzzentren für Ernährung in Baden-Württemberg. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor allem junge Erwachsene und Berufstätige, einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln zu vermitteln und sie bei einer nachhaltigen und ausgewogenen Ernährung zu unterstützen - trotz Alltagsstress und Hektik. Dazu werden landesweit zahlreiche Workshops, Vorträge und Ausstellungen angeboten. Die Landesinitiative BeKi – Bewusste Kinderernährung vermittelt ausgewogenes Essen und Trinken mit allen Sinnen und stellt Freude und Genuss bei den Mahlzeiten in den Mittelpunkt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Eltern, pädagogische und hauswirtschaftliche Fachkräfte in Kitas und Lehrkräfte an Schulen (bis einschließlich Klasse 6) sowie an Tagespflegepersonen. Es umfasst Informationsveranstaltungen, Unterricht, Broschüren, Arbeits- und Informationsmaterialien zum kostenlosen Download, eine Vielzahl an praxisnahen (Online-)Fortbildungen (zum Beispiel zum Ernährungsführerschein) für pädagogische Fachkräfte in Kitas und Lehrkräfte an Schulen sowie das Coaching zum BeKi-Zertifikat. Mit dieser Auszeichnung zeigen baden-württembergische Kitas, dass ihnen ein genussvolles und ausgewogenes Essverhalten sowie eine nachhaltige und alltagsnahe Ernährungsbildung der Kinder wichtig sind und diese gelebt werden. Baden-Württemberg beteiligt sich seit dem Jahr 2017 am EU-Schulprogramm. Im Rahmen des Programms erhalten die Kinder in den teilnehmenden Grundschulen und Kitas über das Schuljahr verteilt Gemüse, Obst, Milch und Milchprodukte. Alle teilnehmenden Einrichtungen sind verpflichtet, das Angebot pädagogisch zu begleiten. Dadurch lernen die Kinder nicht nur den Geschmack der Früchte und der Milchprodukte kennen, sondern erfahren zudem, wann und wie diese erzeugt werden, wie sie die Lebensmittel selbst verarbeiten können und warum Gemüse, Obst und Milcherzeugnisse für eine ausgewogene Ernährung wichtig sind. Die Landesinitiative BeKi bietet hierzu Lehrkräfte-Fortbildungen und Arbeitsmaterialien sowie Unterstützung durch einen Besuch einer BeKi-Referentin oder eines BeKi-Referenten in der Grundschule oder Kita an. Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-9 haben die Möglichkeit, sich zu Schülermentorinnen und Schülermentoren „Nachhaltig essen“ ausbilden zu lassen, um an ihrer Schule den Essalltag nachhaltig mitzugestalten. Mit #easyfoodbw – ein außerschulisches Ernährungsbildungsangebot – werden besonders junge Erwachsene in der Berufsausbildung und im Studium angesprochen, um sie in diesem neuen Lebensabschnitt für eine nachhaltige, genussvolle und gesundheitsfördernde Ernährung zu sensibilisieren. Mit der landesweit etablierten Kampagne „Lebensmittelretter - neue Helden braucht das Land“ setzt sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit seinen Kooperationspartnern für mehr Lebensmittelwertschätzung und einen bewussteren Umgang mit Lebensmitteln ein. Denn noch immer landen viele noch genießbare Nahrungsmittel im Müll. Ergänzend dazu bieten die Landratsämter Workshops (auch online) oder Vorträge zu diesem wichtigen Thema an. Die Volkshochschulen und Familienbildungsstätten in Baden-Württemberg unterstützen mit ihren Bildungsangeboten rund um nachhaltiges Essen und Trinken, regionale Lebensmittel und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung die Ziele der Ernährungsstrategie. Die Vorträge und Workshops geben Orientierung für ein nachhaltiges gesundheitsförderndes Essen und Trinken im Alltag. Im Alter wird die Zusammensetzung des Essens immer wichtiger. Im Allgemeinen sinkt mit dem Alter zwar der Energie-, aber nicht der Nährstoffbedarf. Eine gesundheitsfördernde und bedarfsgerechte Ernährung im Seniorenalter trägt daher zum Erhalt und zur Steigerung der Gesundheit, des Wohlbefindens, der Selbstständigkeit und der Lebensqualität bei. Dies betrifft sowohl die Mahlzeiten, die zu Hause in Eigenverantwortung oder durch pflegende Angehörige zubereitet werden, als auch die Angebote der Gemeinschaftsverpflegung, zum Beispiel stationärer Pflegeeinrichtungen, mobiler Menüdienste und kommunaler Mittagstische. Der „Schwerpunkt Seniorenernährung“ am LErn BW informiert rund um das Thema Essen und Trinken im Alter und bietet zum Beispiel Austauschformate, Tagungen und Fortbildungen für Fachkräfte an. Rund um den Tag der Seniorenernährung am 1. Oktober gibt es regelmäßig auch Informations- und Mitmachangebote für alle Seniorinnen und Senioren. Gemeinschaftsverpflegung In der Gemeinschaftsverpflegung sollen Essen und Trinken in allen Lebenswelten außer Haus nachhaltig verankert und die Qualität des Essens verbessert werden. Fortbildungen, Austauschmöglichkeiten, Informationsmaterialien und Coaches unterstützen die Akteurinnen und Akteure. Modellprojekte zur Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung und umfangreiche Informations- und Schulungsangebote für alle Interessierten werden vom LErn BW durchgeführt. Neben Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schul- und Hochschulmensen sowie Landeskantinen werden Betriebe, Reha-Einrichtungen, Kliniken und Senioreneinrichtungen dabei unterstützt, ihre Verpflegung zu verbessern. Da vor allem öffentliche Einrichtungen eine wichtige Vorbildfunktion besitzen, wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eine Verwaltungsvorschrift für Landeskantinen auf den Weg gebracht. Diese umfasst die Kantinen der Ministerien und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen. Hauptziel der neuen Verwaltungsvorschrift ist es, stufenweise bis 2030 einen bio-regionalen Anteil von mindestens 40 Prozent sowie einen regionalen Anteil von 75 Prozent der Lebensmittel in Landeskantinen zu erzielen. Mit dem Projekt „Bio gemeinsam genießen – Regionales Bio in Kantine, Mensa & Co.“ werden gezielt Einrichtungen, Betriebe und Caterer dabei unterstützt, ein gesundheitsförderndes, nachhaltiges und genussvolles Verpflegungsangebot zu etablieren. Die Projektbeteiligten engagieren sich für mehr regionales Bio auf ihren Tellern, stellen ihre Speisepläne nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) um und tun viel dafür, ihre Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Damit leisten die Küchen einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und stärken gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.[mehr]

              Zuletzt geändert: 16.01.2024
              Kündigung durch den Arbeitgeber

              Ausspruch der Kündigung Die Kündigung kann gegen den Willen des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Sie muss schriftlich erfolgen, es muss dem Arbeitnehmer ein Schriftstück mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigungsberechtigten zugehen. Wird eine "Kündigung" zum Beispiel mündlich, per Email oder Textnachricht erklärt, ist sie also unwirksam. Wird die Kündigung von einem Vertreter unterzeichnet, muss grundsätzlich die ebenfalls schriftliche Vollmachtsurkunde im Original der Kündigung beigelegt werden. Die Kündigung ist zugegangen, wenn der Arbeitnehmer von der Kündigung Kenntnis genommen hat oder unter gewöhnlichen Umständen von der Kündigung Kenntnis hätte nehmen können. Unter Abwesenden ist das grundsätzlich dann der Fall, wenn das Kündigungsschreiben im Original im Hausbriefkasten eingeworfen wurde (Vorsicht: erfolgt der Einwurf erst nach den regelmäßigen Postzustellzeiten, geht das Schreiben erst am folgenden Tag zu, was für die Einhaltung von Kündigungsterminen sehr entscheidend sein kann). Um den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen zu können, kann es sinnvoll sein, bei der Übergabe eine Empfangsquittung unterzeichnen zu lassen, die Kündigung unter Zeugen zu übergeben oder das Kündigungsscheiben durch einen Zeugen in den Briefkasten einwerfen zu lassen, der den Inhalt des Schreibens selbst gelesen hat. Ein Einwurfeinschreiben genügt nicht als Beweis, von einem Einschreiben mit Rückschein ist ebenfalls abzuraten. Vorherige Anhörung des Betriebsrats Besteht ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor Ausspruch jeder einzelnen Kündigung anhören. Will er mehrere Kündigungen aussprechen, ist der Betriebsrat also zu jeder dieser Kündigungen anzuhören. Tut er das nicht, ist die Kündigung schon deswegen unwirksam. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Der Betriebsrat kann der Kündigung ausdrücklich zustimmen. Äußert er seine Bedenken gegen die Kündigung bei einer ordentlichen Kündigung nicht innerhalb von 1 Woche, bzw. bei einer außerordentlichen Kündigung nicht unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Tagen, gilt die Zustimmung als erteilt. Äußert der Betriebsrat innerhalb der genannten Fristen schriftlich seine Bedenken gegenüber dem Arbeitgeber, darf der Arbeitgeber trotzdem kündigen. Er muss aber eine Abschrift der Begründung des Betriebsrats mit der Kündigung mitschicken. Es werden verschiedene Arten von Kündigungen unterschieden. In der Praxis kommt es vor, dass wegen eines Vorgangs zugleich mehrere Kündigungen ausgesprochen werden (z.B. eine außerordentliche und hilfsweise eine ordentliche Kündigung), oder wegen mehrerer Vorgänge unterschiedliche Kündigungen ausgesprochen werden (z.B. wegen mehrerer unterschiedlicher Pflichtverletzungen). Ordentliche Kündigung Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn mindestens mit der vorgeschriebenen Kündigungsfrist zum vorgesehenen Termin gekündigt wird. Die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben. Nach der gesetzlichen Regelung beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sich diese Kündigungsfrist je nach Dauer der Beschäftigungszeit. Oft finden sich in Arbeitsverträgen Regelungen, nach denen sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer entsprechend verlängert. Tarifverträge können teilweise erheblich von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Allgemein darf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber gelten. Außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn ein schwerwiegender Pflichtenverstoß vorliegt und kein milderes Mittel wie z.B. eine Abmahnung zur Verfügung steht. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Bei ihr wird die im Arbeitsvertrag vereinbarte oder gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht oder nicht vollständig eingehalten. Außerordentliche Kündigungen sind daher in vielen Fällen zugleich auch fristlose Kündigungen. Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht vorgelegen haben, weil die Gründe hierfür nicht ausreichend sind, kann diese im Nachhinein als ordentliche Kündigung angesehen werden. Die Kündigungsfristen laufen dann ab der Bekanntgabe der Kündigung. Änderungskündigung Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnisses zu veränderten Arbeitsbedingungen angeboten wird z.B. reduziertes Gehalt, veränderte Arbeitszeit, veränderte Tätigkeit. Sie wird meist als ordentliche Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung nur innerhalb von drei Wochen annehmen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber eine kürzere Annahmefrist gesetzt hat. Will der Arbeitnehmer Klage erheben bleiben ihm auch bei der Änderungskündigung 3 Wochen Zeit. Kündigung während der " Probezeit " Es handelt sich um keinen Sonderfall der oben genannten Kündigungen. Da es im Zusammenhang mit Kündigungen "in der Probezeit" jedoch häufig zu Missverständnissen kommt, sollen diese kurz ausgeräumt werden: Die Vereinbarung einer "Probezeit" führt nur dazu, dass die gesetzliche Kündigungsfrist - sofern sie Anwendung findet - verkürzt wird (2 Wochen zu jedem beliebigen Termin, anstelle von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats). Dass das Kündigungsschutzgesetz in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses keine Anwendung findet (sog. Wartezeit), hängt aber nicht mit der Vereinbarung einer "Probezeit" zusammen. Das ist schon gesetzlich so geregelt. Besteht ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch bei einer "Probezeitkündigung" anhören. Kündigungsschutz Die Kündigung kann gegen den Willen des Arbeitnehmers erklärt werden. Der sozial schützwürdigere Arbeitnehmer wird durch verschiedene rechtliche Regelungen vor Kündigungen geschützt (allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz, sonstige Unwirksamkeitsgründe). Der allgemeine Kündigungsschutz wird durch das Kündigungsschutzgesetz vermittelt. Es ist grundsätzlich jedoch nur anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden hat (Wartezeit, s.o.) und der Arbeitgeber im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das wäre der Fall, wenn die Gründe für die Kündigung in der Person (z.B. Krankheit, Beschäftigungsverbote, Verdacht einer Pflichtverletzung) oder dem Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. Arbeitsverweigerung, Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen, Konkurrenztätigkeit) liegen. Es können auch betriebliche Gründe sein. In allen Fällen muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die vorgetragenen Gründe die Kündigung rechtfertigen und keine milderen Mittel denkbar waren. Daneben gibt es den besondere Kündigungsschutz für Personengruppen, die als besonders schutzwürdig gelten. Dazu zählen etwa Auszubildende, Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Betriebsratsmitglieder, Initiatoren einer Betriebsratswahl und Mitglieder des Wahlvorstandes, verschiedene betriebliche Beauftragte. Die Voraussetzungen für den Kündigungsschutz sind in den unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Schließlich gewähren manche Tarifverträge einen besonderen Kündigungsschutz, z.B. für langjährig beschäftigte Arbeitnehmer. Der besondere Kündigungsschutz ist immer vorrangig vor dem allgemeinen. Im Übrigen sind Kündigungen unwirksam, die sittenwidrig, treuwidrig oder diskriminierend sind oder gegen sonstige gesetzlichen Kündigungsverbote verstoßen (insbesondere darf nicht zur Maßregelung gekündigt werden oder aus Anlass eines Betriebsübergangs).[mehr]

              Zuletzt geändert: 16.01.2024

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