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Vom Bauantrag bis zum Richtfest

Es gibt folgende Verfahren: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Sie beantragen eine Baugenehmigung und die Baurechtsbehörde prüft nur bestimmte Punkte davon. das Kenntnisgabeverfahren: Sie informieren die Baurechtsbehörde umfassend. Das reicht aus. Die Baurechtsbehörde wird nicht weiter tätig. verfahrensfreie Bauvorhaben: Sie müssen keine Baurechtsbehörde informieren, die Baurechtsbehörde prüft vor Ihrem Vorhaben nichts. Jedes Verfahren ist für bestimmte Gebäudearten vorgesehen. Manchmal sind auch bestimmte Merkmale relevant, z.B. eine bestimme Gebäudehöhe. Achtung: Kein Baubeginn ohne die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung! Bauen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Sie Geld kosten. Hinzu kommt das Risiko, dass Sie eine nicht genehmigungsfähige, aber begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigen müssen. Der rote und der grüne Punkt Sobald Sie alle Genehmigungen eingeholt haben, können Sie die Baustelle einrichten, dürfen aber noch nicht loslegen: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Erhalt des Baufreigabescheins, dem "Roten Punkt". Bei kenntnisgabepflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Ablauf einer Frist ab Einreichung der vollständigen Bauvorlagen (zwei Wochen oder einen Monat). Dafür hat sich– obwohl gesetzlich nicht erforderlich – ein „Grüner Punkt“ eingebürgert. Bei Teilbaufreigaben, wenn also z.B. bis zur Entscheidung des Bauantrags nur die Erd- und Gründungsarbeiten freigegeben wurden, haben sich jeweils "halbe Punkte" eingebürgert.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Präsentation_Bauen_und_Wohnen_im_Fischerareal_2022_05_30.pdf

Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 1 Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 30.05.2022 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 30.05.2022 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 30.05.2022 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 30.05.2022 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 12 BA 2a ? BA 2b ? Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-/Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung Parkierungs-Konzept Baufeld 1: offene Parkierung Baufeld 2: Parkierung in Tiefgarage • Entwicklung Konzept für die gemeinschaftlichen Freianlagen und Durchführung eines Planungsprozesses mit Beteiligung der Anlieger • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen • Steuerung des Planungs- und Realisierungsprozesses im Baufeld Fest in gemeinschaftlichem Innenhof Alte Weberei Tübingen Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Ankerprojekte 30.05.2022 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 30.05.2022 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 21 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 22 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 23 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 24 Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 25 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 31 Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Auswahlkriterien • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 32 Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Herbst 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Herbst 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Herbst 2023 Fertigstellung der Gebäude Sommer 2025 Juli 2022 Vorstellung Ankerkonzeptionen Baufeld 1 und Baufeld 2 Juli 2022 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 19.09.2022, 11:00 Uhr Abgabe Erstbewerbungen KW 40 2022 Bewerbungsgespräche 17.10.2022, 11:00 Uhr Abgabe finale Bewerbungen November 2022 Vergabeentscheidung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 38 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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    Zuletzt geändert: 02.06.2022
    Checkliste für Hochwasser

    Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Informieren Sie sich! In der Hochwassergefahrenkarte können Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sowie Mieter und Mieterinnen sehen, ob und in welchem Ausmaß ihre Häuser und Wohnungen von Hochwasser betroffen sein können. Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ). Aktuelle Wetterwarnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus. Schon bei der Planung und dem Bau können Eigentümer Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden. Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen. Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten. Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet. Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert werden. Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Schutz vor Lärm

    Die Baustelle unter dem Fenster, die Bundesstraße gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt. Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden führen. Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt: Verkehrslärm Gewerbe- und Industrielärm Baustellenlärm Gerätelärm Sport- und Freizeitlärm Nachbarschaftslärm Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist. Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher. Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden die Mitgliedsländer verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu berechnen und zu kartieren. Aufbauend auf diesen Lärmkarten müssen Lärmaktionspläne erstellt werden. In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden. Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt. Dem Land obliegt die Kartierung der nicht-bundeseigenen Bahnstrecken. Zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen sind in Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden, für den Flughafen Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Voraussetzungen für die Vereinsgründung

    Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ein Verein. Den Verein macht aus, dass sich in ihm mehrere Personen für eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen Zweck unter einem gemeinsamen Namen verbinden, der Verein durch einen Vorstand vertreten wird und der Fortbestand des Vereins vom Wechsel der Mitglieder unabhängig sein soll. Ohne Rücksicht darauf, ob der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll oder nicht, ist für jeden Verein vor allem zwingend vorgeschrieben, dass der Verein einen Vorstand hat, dieser Vorstand nicht vollständig von der Vertretung des Vereins ausgeschlossen ist und eine Minderheit der Mitglieder die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen kann. Hinweis: Die Gründung des Vereins setzt zudem die Vereinbarung einer Vereinssatzung zwischen den Gründern zwingend voraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Unterscheidung zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Verein ist in erster Linie ein technischer: Der rechtsfähige Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Der nicht rechtsfähige Verein ist nicht in das Vereinsregister eingetragen. Hinweis: Jeder Verein ist vor seiner Eintragung in das Vereinsregister ein nicht rechtsfähiger Verein. Wer nach der Vereinbarung der Satzung, aber vor Eintragung des Vereins in das Vereinsregister für den Verein handelt, wird von der persönlichen Haftung frei, wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen wird. Demgegenüber erlangen wirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Verleihung. In Baden-Württemberg sind für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken, in der Regel die Regierungspräsidien zuständig.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Teilhabe am Umweltschutz

    Effektiver Umweltschutz lebt von der aktiven Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese aktive Teilhabe finden sich in der Aarhus-Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet wurde. In diesem Vertrag werden jeder Person Rechte in Umweltangelegenheiten zugeschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland hat ebenso wie unter anderem die Europäische Union und alle EU-Mitgliedsstaaten die Aarhus-Konvention unterzeichnet und ratifiziert. Die Konvention beinhaltet drei Schwerpunkte: Säule: Das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen Säule: Das Recht auf Beteiligung bei Entscheidungsverfahren im Umweltschutz Säule: Das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln in Umweltangelegenheiten Die völkerrechtlichen Vorschriften bedürfen der Umsetzung auf europäischer Ebene. Zur Anpassung des europäischen Rechts hat die Europäische Union die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG, die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und die SUP-Richtlinie 2001/42/EG erlassen. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist ihren Umsetzungspflichten nachgekommen: Säule: Im Umweltinformationsgesetz ist der Zugang zu Umweltinformationen des Bundes geregelt. Die einzelnen Bundesländer haben eigene Gesetze geschaffen, die den Zugang zu Umweltinformationen der Länder regeln. In Baden-Württemberg ist dies das Umweltverwaltungsgesetz. Säule: Mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wurden die bereits vorhandenen Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung angepasst. Säule: Das Umweltrechtsbehelfsgesetz enthält die einzelnen Regelungen zum gerichtlichen Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. Auch die Möglichkeit für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, an umweltrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken und gegebenenfalls Klage zu erheben, ist Bestandteil dieser aktiven Teilhabe-Kultur.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Gleichstellungsbeauftragte

    In allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Sie sollen die Ziele der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern behördenintern und im Rahmen der Aufgabenstellung außerhalb der Behörden sichern und fördern. Im öffentlichen Dienst muss in jeder Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten eine Beauftragte für Chancengleichheit nach vorheriger Wahl bestellt werden. Von einem Wahlverfahren kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich nur eine zur Ausübung dieses Amtes bereite Beschäftigte findet. Wählbar und wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten der Dienststelle. Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Die Beauftragte für Chancengleichheit muss beteiligt werden bei Personalangelegenheiten (z.B. Einstellung und Beförderung in den Bereichen weiblicher Unterrepräsentanz, Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die eine Weiterqualifikation ermöglichen), personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation der weiblichen Beschäftigten haben können (z.B. Abfassung von Beurteilungsrichtlinien, Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung), beabsichtigter Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung oder Teilnahme an Telearbeit, Verfahren zur Besetzung von Gremien. Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit gehört die Beratung und Unterstützung von Frauen und Männern in Einzelfällen bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in der Privatwirtschaft ist freiwillig. Ein Gleichberechtigungs- beziehungsweise Chancengleichheitsgesetz gibt es nicht. Wird eine Beauftragte bestellt, gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Beauftragten in den Behörden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Stiftungssatzung

    Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar. In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen getroffen werden: Zweck der Stiftung Name der Stiftung Sitz der Stiftung Bildung des Vorstands der Stiftung Satzungen von Verbrauchsstiftungen müssen zusätzliche Regelungen enthalten: die Festlegung der Zeit, für die die Stiftung errichtet wird Bestimmungen zur Verwendung des Stiftungsvermögens Es ist unerheblich, ob die stiftende Person das gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsorgan der Stiftung als Vorstand bezeichnet oder ihm einen anderen Namen verleiht (z.B. Direktorium, Verwaltungsrat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss aus der Satzung hervorgehen. Festlegungen über die Bildung des Vorstands betreffen vor allem die Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung. Darüber hinaus kann die stiftende Person der Satzung weitere Bestimmungen hinzufügen. Ob dies erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte von der stiftenden Person - je nach Aufgabengebiet, Vermögen und Organisationsstruktur der Stiftung - in ihre Überlegungen einbezogen werden. Es können beispielsweise folgende Regelungen getroffen werden: Zahl, Berufung, Amtsdauer und Abberufung der Mitglieder weiterer Stiftungsorgane (z.B. ein zusätzlicher Fachbeirat) bei mehreren Stiftungsorganen: die Trennung der Geschäftsbreiche und die Vertretungsberechtigung dieser Organe Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Organe Voraussetzungen für Satzungsänderungen und das dabei einzuhaltende Verfahren etwaige Rechtsansprüche der durch die Stiftung Begünstigten das Organ, das über die Auflösung der Stiftung entscheidet Erwerber des Vermögens nach Erlöschen der Stiftung und die weitere Verwendung des Vermögens in diesem Fall Tipp: Die Stiftungsbehörde berät Sie bei der Abfassung der Stiftungssatzung und stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

    Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert. Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben. „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen. „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren. Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Rechtsfähigkeit

    Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Im Vereinswesen unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Hinweis: Wie der rechtsfähige Verein ist auch der nicht rechtsfähige Verein rechtlich selbständig. Auch für ihn gelten im Wesentlichen die Vorschriften des BGB über den Verein. Der Unterschied zwischen dem rechtsfähigen und dem nicht rechtsfähigen Verein ist in erster Linie ein technischer: Der rechtsfähige Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Der nicht rechtsfähige Verein ist nicht in das Vereinsregister eingetragen. Hinweis: Die Gründung eines Vereins führt noch nicht zu seiner Rechtsfähigkeit. Der Verein ist nach der Gründung zunächst ein nicht rechtsfähiger Verein. Rechtsfähig wird der Verein erst durch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts. Demgegenüber erlangen wirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Verleihung. In Baden-Württemberg sind für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken, in der Regel die Regierungspräsidien zuständig. Der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch einen wirtschaftlichen Verein kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Daher sind rechtsfähige wirtschaftliche Vereine selten. Ob der Verein rechtsfähig ist oder nicht, hat für den im Namen des Vereins Handelnden rechtliche Auswirkungen. Ist der Verein nicht rechtsfähig, haften aus Rechtsgeschäften, die im Namen des nicht rechtsfähigen Vereins mit einer anderen Person abgeschlossen werden, neben dem Verein auch die Handelnden persönlich. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob die Handelnden Vorstandsmitglieder oder ob sie überhaupt Vereinsmitglieder sind und ohne Rücksicht darauf, ob sie zur Vertretung des Vereins berechtigt waren. Diese Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches soll unter anderem dem Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins außer dem gesetzlich nicht gesicherten Vereinsvermögen das Privatvermögen des Handelnden zu Haftungszwecken zugänglich machen. Hinweis: Die Haftung der handelnden Person besteht gegenüber einer Person, die Vereinsmitglied ist, nur, wenn das Vereinsmitglied mit dem Verein wie eine außenstehende Person in geschäftlichen Kontakt tritt, also mit der handelnden Person ein Geschäft ohne direkten Bezug zu seiner Mitgliedschaft und Stellung im Verein abschließt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

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