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Gesucht nach "wasserversorgung".
Es wurden 193 Ergebnisse in 10 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 61 bis 70 von 193.
Information_NiederschlagswasserBaindt_01.pdf

Gemeinde Baindt Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer bezüglich Niederschlags- wasser, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Wasser- zisternen etc.) Niederschlagswasserbeseitigung In der Gemeinde Baindt wurde, ebenso wie in allen anderen Städten und Gemeinden in Baden Württemberg, aufgrund eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtshofs die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Während die Schmutzwassergebühr weiterhin anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt wird, bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach den versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind öffentliche Abwasserkanäle und öffentliche Retentionsanlagen. Die einzelnen Flächen auf den Grundstücken wurden ebenso wie deren Versiegelungs- und Entwässerungsart erhoben. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit müssen die Grundstücks- gegebenheiten auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, Änderungen von mehr als 5 qm an der versiegelten Grundstücksfläche, der Gemeinde innerhalb von einem Monat mitzuteilen. Dies gilt auch für im Bau befindliche Gebäude (Neubauten..) In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Niederschlagswasserversickerung auf dem eigenen Grundstück (dezentral) oder in öffentlichen Retentions- bzw. Versickerungsanlagen seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr neben ökologischen auch finanzielle Anreize bietet. Die Versickerung von gering belastetem Niederschlagswasser am Entstehungsort ist sinnvoll um: ▪ den Oberflächenabfluss aus den bebauten Gebieten zu reduzieren ▪ die lokale Grundwasserneubildung zu erhöhen ▪ die punktförmige Belastung für die Fließgewässer zu mindern ▪ die Kanalisation und Kläranlage hydraulisch zu entlasten Die Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser fordert seit 1. Januar 1999 entweder die ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer mittels Retentionsanlage oder die Versickerung in den Untergrund über den belebten Oberboden. Dieser Standart wurde in Baden Württemberg eingeführt, um das Grundwasser durch die Reinigungsleistung einer mindestens 30 cm starken, belebten Bodenschicht vor Verunreinigung zu schützen. Seitens des Landratsamtes Ravensburg wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass immer wieder Anfragen kommen, Niederschlagswasser über Sickerschächte versickern zu wollen. Diese Form der Regenwasser – bzw. Niederschlagswasserableitung ist nicht zulässig und wird mit Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die zulässigen Formen der Niederschlagswasserbeseitigung hat das Landratsamt Ravensburg , Umweltamt, in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt kann auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf heruntergeladen werden und liegt außerdem im Rathaus (Flur Ebene 3 /Kämmerei) aus. Regenwassernutzungsanlagen, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwasserrzisternen Beim Bau bzw. beim Betrieb von Regenwassernutzungsanlangen ( Nichttrinkwasseranlagen, Zisternen..) sind unbedingt folgende Vorschriften (DIN 1988,Teil 4) einzuhalten: ▪ Die entsprechenden Anlagen sind der Gemeinde Baindt vor dem Bau bzw. bei Betrieb anzumelden. Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 Trinkwasserverordnung) ▪ Zwischen der Nichttrinkwasseranlage (z.B. Zisterne mit Leitungsnetz) und der öffentlichen Wasserversorgung darf auf keinen Fall eine Verbindung vorhanden sein. Dies gilt auch dann wenn ein Rückschlagventil vorhanden sein sollte. Rohrunterbrecher sind entsprechend der Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes und der Forderung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes nicht zugelassen. Sofern eine Verbindung zwischen Trinkwasser- und Nichttrinkwassernetz gegeben sein sollte, besteht die Gefahr des Rückdrücken oder Rückfließen von verkeimten Wasser ins öffentliche Netz . Dies stellt nach dem Bundesseuchengesetz ein Strafttat bestand dar. Gerade bei einem Einsatz durch die Feuerwehr ist durch die Gefahr eines Unterdruckes in der Wasserleitung ein Rückfließen von verkeimten Wasser aus einer Nichttrinkwasseranlage in das Trinkwassersystem nicht ausgeschlossen. Der Grundstückseigentümer haftet für alle Gefahren aus seiner Regenwasseranlage. ▪ Aufgrund der großen Gefahr für das Trinkwasser durch Nichttrinkwassersysteme ist nur eine mittelbare Verbindung über den freien Auslauf auf Dauer zulässig. Der freie Auslauf für die Nachspeisung von Trinkwasser in Trockenzeiten kann in der Praxis durch ein Magnetventil mit einem Schwimmschalter ausgeführt werden, jedoch ist auch hier der Abstand für einen freien Auslauf unbedingt einzuhalten. Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme ( Regen-bzw. Trinkwasser ) müssen farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein ( DIN 2403: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ). ▪ Die Gemeinde ist berechtigt, das Regenwasserleitungssystem auch nach Inbetriebnahme wiederholt zu überprüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, die die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung gefährden bzw. erhebliche Störungen erwarten lassen, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen. Gebührensituation bei Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf ▪ Sofern Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, ist für diese Menge keine Abwassergebühr zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal, weshalb bei solchen Anlagen keine Kanal- und Klärgebühren anfallen. ▪ Sofern das Zisternenregenwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschine … genutzt wird, ist dies zum Abwasser zu veranlagen, da hiermit der örtliche Kanal- und Kläraufwand gedeckt werden muss. Zur korrekten Zählung dieser Abwassereinleitungen ist es notwendig, dass der Grundstückseigentümer bei der Gemeinde Baindt diesen Umstand anzeigt, um dann einen „Abwasserzähler“ einbauen zu können. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, wie bei der Wasserversorgung, die entsprechende Vorinstallation zu veranlassen. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass das Wasser für die Gartenbewässerung am „Abwasserzähler „ (Zisternenzähler) vorbei läuft. ▪ Warum muss eine Abwassergebühr für häusliches Zisternenwasser bezahlt werden ? Nach der Toilettenspülung oder dem Waschgang wird stark verschmutztes Abwasser in die öffentliche Kanalisation geleitet. Würde diese Abwassermenge nicht veranlagt, würden in der Gebührenkalkulation die konstanten Ausgaben auf eine verringerte Abwasserbemessungsmenge verteilt. Die Gebühren steigen und belasten die übrigen Gebührenzahler unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung hat auf diesen Umstand schon mehrmals reagiert. Zuletzt hat ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass Satzungsregelungen, welche für die Brauchwassernutzung eine Gebührenfreiheit für die eingeleitete Schmutzwassermenge zulassen, grundsätzlich nichtig sind. Der ökologisch gewünschte Effekt, kostbares Grundwasser nicht für die Toilettenspülung zu verwenden, rechtfertigt nicht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Alle Benutzer einer öffentlichen Entwässerungsanlage haben darauf ein Anrecht, dass auch alle Schmutzwassereinleiter ihren Anteil bezahlen. ▪ Wir bitten die Grundstückseigentümer im eigenen Interesse die Regenwasser- nutzungsanlagen bei der Gemeinde Baindt anzuzeigen und bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation unverzüglich die Installation zur Abwassermessung vorzunehmen. Der Wassermeister der Gemeinde Baindt wird abschließend die Abnahme der Anlage sowie die Verplombung der Messeinrichtung vornehmen . Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache Tel: 07502-9406-21; E-mail: f.stavarache@baindt.de[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 133,65 KB
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    Zuletzt geändert: 19.08.2022
    Bericht_23_06_13.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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      1 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2022. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde 2 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 4 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 5 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 7 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22€ 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 123.650,20 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 1 »Ich ging soeben unsere Bücher durch, und bei der Leichtigkeit, wie sich der Zustand unseres Vermögens übersehen lässt, bewundere ich aufs Neue die großen Vorteile, welche die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann gewährt. Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalt sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Die Ordnung und Leichtigkeit, alles vor sich zu haben, vermehrt die Lust zu sparen und zu erwerben, und wie ein Mensch, der übel haushält, sich in der Dunkelheit am besten befindet und die Summen nicht gerne zusammen rechnen mag, die er alle schuldig ist, so wird dagegen einem guten Kaufmann nichts angenehmer, als wenn er sich alle Tage das Fazit seines wachsenden Glücks ziehen kann.« Johann Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 2 Vorwort der Bürgermeisterin Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird in der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015, in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2016 und in der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015 geregelt. Die Bestimmungen des NKHR sind von den Gemeinden spätestens im Jahr 2020 umzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat beschlossen das NKHR zum 01.01.2019 einzuführen. Somit ist der Stichtag der Eröffnungsbilanz der 01.01.2019. Das NKHR orientiert sich am doppelten Buchhaltungssystem, welches im Handelsrecht angewandt wird. Es bildet sowohl die periodengerechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen, als auch Vermögen und Schulden ab. Somit soll eine größere Transparenz im kommunalen Finanzwesen geschaffen und weitergehend dem Gedanken der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen werden. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich entsprechend den Vorgaben des § 52 der GemHVO. Dazu ist ergänzend gemäß § 53 GemHVO ein Anhang beizufügen, in dem insbesondere die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, sowie Abweichungen von genannten Methoden beschrieben werden. Ergänzt werden außerdem, der auf die Gemeinde entfallende Anteil, an den beim kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen, die Entwicklungen der Liquidität, übertragene Ermächtigungen und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß §42 GemHVO. ________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 3 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite I. Inhaltsverzeichnis 5 II. Einleitung 7 III. Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte 8 IV. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 10 V. Erläuterungen zur Aktivseite 13 VI. Erläuterungen zur Passivseite 22 VII. Rückstellungen 26 VIII. Vermögensübersicht 27 IX. Schuldenübersicht 28 X. Beteiligungen 29 XI. Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen 31 XII. Organe der Gemeinde Baindt 32 XIII. Feststellung der Eröffnungsbilanz 33 XIV. Abkürzungsverzeichnis 34 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 4 Einleitung Im Jahr 2009 wurden die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit die Umstellung des Rechnungswesens der kommunalen Haushalte beschlossen. Die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg wurden zunächst verpflichtet zum Jahr 2016 die Umstellung durchzuführen. Der Landtag hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Pflicht zur Umstellung bis zum Jahr 2020 verlängert. Die Gemeinde Baindt hat die Umstellung vom kameralen Haushaltsrecht zur kommunalen Doppik zum 01.01.2019 vollzogen. Neben dieser technischen Umstellung des Rechnungswesens ist die Vermögensbewertung Hauptbestandteil und wesentliche Voraussetzung des Umstellungsprozesses. Zum Stichtag 01.01.2019 waren das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten zu bewerten und die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Vermögensbewertung hat Auswirkungen auf die künftigen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zum einen auf der Aufwandsseite über die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, zum anderen auf der Ertragsseite über die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Vor Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat war zunächst die letzte kamerale Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 aufzustellen und zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgte für den Jahresabschluss 2018 im Gemeinderat am 02.07.2019. Die Eröffnungsbilanz wird in der Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aufwendige und arbeitsreiche Umstellungsprozess wäre ohne die zusätzliche Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei mit Recherche- und Korrekturarbeiten auch in der Freizeit nicht möglich gewesen. Die Gemeinde Baindt wurde über Workshops in der Gruppe Ravensburg von der Firma Schuellermann Consulting GmbH betreut. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 5 Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt sind die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, geändert durch das Gesetz vom 16. April 2013 sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2013. Die vorliegende Eröffnungsbilanz stellt den Stand des Vermögens und der Schulden der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 dar und ist nach den Vorgaben des § 52 GemHVO gegliedert. Zur Erleichterung der erstmaligen Erfassung und Bewertung des Vermögens gibt es nach §62 GemHVO Vereinfachungsregelungen. Diese lauten: Vermögensgegenstände dürfen auch mit Werten angesetzt werden, die vor dem Stichtag 01.01.2019 in Anlagennachweisen und in der Vermögensrechnung nachgewiesen sind. Bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem 01.01.2019 zurückliegt, kann von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen werden. Für Vermögensgegenstände, die mehr als sechs Jahre vor dem 01.01.2019, also vor dem 01.01.2013 angeschafft oder hergestellt wurden, können den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Dabei können fiktive Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkte auf der Basis des aktuellen Zustands des Vermögensgegenstands und der danach geschätzten Restnutzungsdauer angesetzt werden. Für Vermögensgegenstände, die vor dem 31. Dezember 1974 angeschafft oder hergestellt worden sind, können abweichend von Absatz 1 und 2 den Preisverhältnissen zum Januar 1974 entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Bei Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken können örtliche Durchschnittswerte angesetzt werden. Außer bei Grünflächen und Straßengrundstücken können für den Wert von Grund und Boden von Grundstücken, die dauerhaft einer öffentlichen Zweckbestimmung dienen, vom Wert von Grund und Boden umliegender Grundstücke Abschläge bis zur Hälfte des Werts vorgenommen werden. Bei der Bewertung von Straßen können die Erfahrungswerte für die einzelnen Straßenarten auf der Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt werden oder Pauschalwerte nach bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart angesetzt werden. Bei Waldflächen können für den Aufwuchs zwischen 7.200 EUR und 8.200 EUR je Hektar und für die Grundstücksfläche 2.600 EUR je Hektar angesetzt werden. Für Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -beiträge nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Bei Bewertung von Vermögensgegenständen nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten sollen die korrespondierenden Sonderposten ebenfalls nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten ermittelt werden. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz kann verzichtet werden; soweit ein Ansatz erfolgt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 6 Soweit die Vereinfachungsregeln angewendet wurden, ist dies bei der jeweiligen Bilanzposition in den Erläuterungen zur Aktivseite und zur Passivseite in den Kapiteln V. Erläuterungen zur Aktivseite und VI. Erläuterungen zur Passivseite aufgeführt. In diesen Kapiteln ergänzen die Bewertungsgrundlagen zur besseren Klarheit die einzelnen Bilanzpositionen. Für die Eröffnungsbilanz gelten die Regelungen, die auch für den Jahresabschluss gelten. Deshalb sind die für den Jahresabschluss geltenden Regelungen zum Anhang gemäß § 53 GemHVO anzuwenden. Ergänzt wird die Eröffnungsbilanz durch eine Übersicht über den Stand der Rückstellungen, eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Beteiligungsübersicht und eine Übersicht über die gewährten Bürgschaften sowie Sonstige Angaben. Die Bilanzpositionen sind gemäß § 40 Abs. 1 GemHVO vollständig ausgewiesen und aufgegliedert. Das Verrechnungsverbot des § 40 Abs. 2 GemHVO, der Grundsatz der Einzelbewertung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO, sowie die wirklichkeitsgetreue Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO sind beachtet worden. Die Bewertung der Bilanzpositionen entspricht den verbindlichen Bewertungsvorschriften der GemHVO sowie den Vorgaben des „Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg“. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der Grundsatz der Wesentlichkeit sind berücksichtigt. Weitergehende erhebliche Risiken am Bilanzstichtag, die in die Bilanz hätten aufgenommen werden müssen, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht bekannt geworden. Die Bilanz wird gemäß den Vorgaben des § 52 GemHVO dargestellt. Gemäß § 47 Abs. 5 GemHVO müssen Posten der Bilanz, die keinen Betrag ausweisen, nicht aufgeführt werden, es sei denn, dass im vorhergehenden Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Zur Eröffnungsbilanz sind keine Vorjahreswerte vorhanden, so dass diese Vorschrift zwar nicht anzuwenden ist, einige Bilanzpositionen sind jedoch dargestellt, da hierzu in den Erläuterungen Aussagen getroffen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 7 Aktiva in EUR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.2.3 Infrastrukturvermögen und grundstücksgleiche Rechte 10.161.988,74 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 1.2.8 Vorräte 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.3 Finanzvermögen 12.632.573,42 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0 Summe Aktiva 40.025.977,75 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 8 1. Eigenkapital 37.651.266,99 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 1.2 Rücklagen 0,00 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 1.3 Fehlbeträge 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 2. Sonderposten 5.970.386,00 2.1 für Investitionen 1.916.700,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 2.3 für Sonstiges 675,00 3. Rückstellungen 50.000,00 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 3.6 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Sonstige Rückstellungen 25.000,00 25.000,00 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 4.1 Anleihen 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleich kommen 900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 416.979,90 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 Summe Passiva 40.025.977,75 Passiva in EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 9 Erläuterungen zur Aktivseite 1. Vermögen 40.025.977,75 EUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 EUR Nach § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO wird bei immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt und deren Anschaffungswert im hoheitlichen Bereich 800 EUR netto und im Bereich der Betriebe gewerblicher Art die nach geltendem Steuerrecht maßgebliche Wertgrenze (zum 01.01.2019: 800 EUR netto) nicht überschreitet, von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Lizenzen und Software werden bei Standardanwendungen mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren angesetzt. Bei Spezialanwendungen findet eine Nutzungsdauer von sieben Jahren Anwendung. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei sonstigen immateriellen Vermögens- gegenständen erfolgt einzelfallbezogen. Maximal werden zehn Jahre angesetzt. 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 EUR Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,45 EUR Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung bei Grünflächen 0,00 EUR Ackerland 0,00 EUR Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 EUR Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,00 EUR Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,52 EUR Für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2018 sind alle erworbenen Grundstücke zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. In allen anderen Fällen gilt Folgendes: - Für die Bewertung der bebaubaren Grundstücke (Bauland) werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen. Liegen diese nicht vor, erfolgt die Bewertung anhand von Bodenrichtwerten zum Anschaffungsjahr. - Bei untergeordneten Grundstücken im Sinne des § 62 Abs. 4 GemHVO (insbesondere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grünflächen) wird je nach Nutzungsart ein aktueller örtlicher Durchschnittswert oder der Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen angesetzt. Es erfolgt keine Rückindizierung. Abweichend von Satz 1 gilt die 6- Jahres-Regelung hier nicht. Die aktuellen örtlichen Durchschnittswerte lauten: Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Ackerland 4,25 Bach, Fluss 1,00 Graben 4,25 Grünanlage 4,25 Grünland 4,25 Platz 4,25 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 4,25 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 10 Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Straße Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen 4,25 Teich/See 4,25 Unland / Brachland 4,25 Weg 4,25 - Für den Aufwuchs von Grünanlagen werden die Kategorien und Pauschalsätze des Bilanzierungsleitfadens angesetzt. Diese gelten für das Jahr 1996 und müssen indiziert werden. Kategorie EUR/qm Kategorie 1 Aufwendige Grünanlage, hochwertige Einbauten und Wegeanlagen 59,00 Kategorie 2 vielfältiger, teilweise aufwendiger Bewuchs, wenige Einbauten 14,50 Kategorie 3 einfache Pflanzungen, wenige/einfache Einbauten 3,50 Kategorie 4 Keinerlei Aufbauten, lediglich Begrünung und Baumbestand 1,00 - Wald, Forsten Nach § 62 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 GemHVO werden für die Grundstücksflächen 2.600 EUR je Hektar und damit 0,26 EUR/qm angesetzt. Für die Bewertung des Waldbodens sind Werte anzusetzen, die im normalen Grundstücksverkehr zwischen Waldbewirtschaftern zu erzielen wären. Diese Werte sollten dann durch die Bewirtschaftung des Waldes eine, wenn auch vergleichsweise geringe Verzinsung des eingesetzten Kapitales ermöglichen. Nach § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemHVO werden für den Aufwuchs 0,72 EUR/qm berechnet. Die Gemeinde verfügt lediglich über ein zusammenhängendes Areal, das man als bedingt forstwirtschaftliche Fläche nutzen kann. Dabei handelt es sich um die FlSt. 917 und 927. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 11 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 EUR Grund und Boden bei Wohnbauten 0,00 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 0,00 EUR Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.010.913,00 EUR Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,00 EUR Grund und Boden mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenan- lagen 256.415,25 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.395.140,00 EUR Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und an- deren Betriebsgebäuden 232.207,30 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonsti- gen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 1.717.976,00 EUR - Sportanlagen Sportanlagen oder Teile davon, die ab 2013 neu angeschafft oder hergestellt werden, werden jährlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Bei Anschaffungen oder Herstellungen vor diesem Zeitraum sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu recherchieren. Können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, so Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden mit pauschalen Aufbauwerten ermittelt und abgeschrieben. Der Sportplatz und die Flutlichtanlage sind aufgrund des Alters mit einem Restbuchwert übernommen worden. - Selbstständige Spielplätze Die Bewertung der Grundstücke erfolgt analog der Sportanlagen mit dem örtlichen Durchschnittswert für Sportflächen zum Bewertungszeitpunkt. Für den Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung wird der Pauschalsatz des Bilanzierungsleitfadens in Höhe von 51,00 EUR/qm angesetzt. Dieser gilt für das Jahr 1996 und muss indiziert werden. - Abweichende Nutzungsarten im GIS Ist eine von den Angaben im GIS abweichende Nutzungsart eines Grundstücks bekannt, ist der Bewertung die tatsächliche Nutzungsart zu Grunde zu legen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 EUR Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,82 EUR Brücken und Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,00 EUR Anlagen zur Abwasserableitung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Anlagen zur Abwasserreinigung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Nahwärme- und Breitbandleitungen Wasserbauliche Anlagen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 6.142.365,00 EUR 858.940,00 EUR 0,00 EUR 409.446,92 EUR Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 150.051,00 EUR (Stützmauern, Treppen, Mauern) - Straßengrundstücke Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach § 62 Abs. 4 GemHVO mit dem Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Bewertungszeitpunkt (4,25 € pro m²). Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 12 - Straßenkörper Bei der Gemeinde Baindt wurden folgende vier Straßenarten festgelegt. Zur Bewertung werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 2010 beziehen, angesetzt und indiziert, wenn keine Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten: Straßenart Nutzungsdauer Nutzungsdauer lt. Leitfaden festgelegt Straßenart 2 Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Str. im Gewerbegebiet 30-50 40 Straßenart 4 Anliegerstraßen, befahrbare Wohnwege, Fußgängerzonen, asphaltierte/ betonierte Feldwege 30-50 40 Straßenart 5 nicht asphaltierte/ betonierte Wege 15-30 20 - Straßenzubehör Hochwertiges Straßenzubehör, wie z.B. die Beleuchtung, wird separat bilanziert. - Bauwerke Sind Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelbar, werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 1996beziehen, angesetzt und indiziert. Dabei hat sich die Gemeinde Baindt an dem Bilanzierungsleitfaden orientiert und mit dem dafür zuständigen Fachamt die Werte weiterentwickelt. Es gelten aktuell für die Bauwerke folgende Werte: Vermögensgegenstand Nutzungsdauer Nutzungsdauer (für Baindt festgelegt) Brücken und Unterführungen 80 – 100 Jahre 80 Jahre Brücken in überwiegender Holzbauweise 30 – 40 Jahre n.V. Lärmschutzwände (je nach Material und Lage unterschiedlich einschätzen) 30 – 50 Jahre In Baindt - keine eigenen vorhanden Lärmschutzwälle Keine Abschreibung, da keine Abnutzung Bei der Rückindizierung der Bauwerke werden die Herstellungsjahre, die vor 1968 sind, auf das Jahr 1974 korrigiert, da der Baupreiskostenindex des Statistischen Landesamtes nur bis zum Jahr 1968 zurück reicht. - Erneuerungen Straßenbelag Vollausbau: Abgang der RBW und Zugang mit neuen AHK (ND wie Neubau entsprechend Straßenklasse) Fahrbahnerneuerung (Auswechslung von mehr als zwei Schichten): Teilabgang über 50% des RBW, Zugang mit neuen AHK und Verlängerung der ND (Rest-ND/2 + neue ND) Deckenerneuerung oder Instandhaltungsmaßnahmen: nur Deckschicht, Erhaltungsaufwand, nicht investiv zu behandeln Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 13 - Hochwertiges Straßenzubehör Straßenzubehör ND in Jahre Beleuchtung 20 Signalanlagen 15 Wegweisungen 15-20 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 EUR Die Gemeinde Baindt hat keine eigene Bauten auf fremden Grund. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 EUR Kunstgegenstände 8.650,52 EUR Baudenkmäler Erinnerungswert 1,00 EUR Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 EUR Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für bewegliche und unbewegliche Kunstgegen- stände als auch für das Archivgut. Die Vereinfachungsregel des § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO, wonach bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände, die älter als sechs Jahre sind, nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden müssen, gelten nicht für bewegliche Kunstwerke, jedoch für Archivgut. Kunstgegenstände unterliegen im Regelfall keiner gewöhnlichen Wertminderung und werden daher nicht abgeschrieben. Kunst am Bau ist mit dem Vermögensgegenstand (bspw. Gebäude) zu aktivieren und abzuschreiben. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 EUR Fahrzeuge 344.255,50 EUR Maschinen 61.526,50 EUR Technische Anlagen 288.365,00 EUR Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 EUR ohne Umsatzsteuer Befreiungen von § 37 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GemHVO (Inventarisierungs-/Aktivierungspflicht) vorsehen. Für die Gemeinde Baindt wird für den hoheitlichen Bereich eine Wertgrenze von 800 EUR ohne Umsatzsteuer festgelegt. Für den Bereich der Betriebe gewerblicher Art sind unabhängig von der Bilanzierung nach Haushaltsrecht für Zwecke der Steuererklärung die Vorschriften des Steuerrechts zu beachten. Aufgrund dessen wird bei diesen die Wertgrenze entsprechend von § 6 EStG (zum 01.01.2019: 800 EUR ohne USt) festgelegt. Alle Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten darüber liegen, sind in die Anlagenbuchhaltung aufzunehmen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (01.01.2019) zurückliegt und/oder die die Wertgrenze von 800 EUR netto nicht überschreiten, wird von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 14 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 EUR Betriebsvorrichtung 10.514,00 EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,00 EUR Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen wurden aus den bestehenden Anlagennachweise fortgeschrieben und seit 2013 auch mit Ist-Kosten erfasst. Diese Werte wurden übernommen soweit bei beweglichen Vermögensgegenständen die unter Bilanzposition 1.2.6 genannten Kriterien der Wertgrenze und des Anschaffungsjahres vorliegen. 1.2.8 Vorräte 0,00 EUR Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachlosenwohnung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind in geringer Größenordnung vorhanden. Der Gemeinderat hat am 04.07.2019 den Wesentlichkeitsgrenzen wie folgt, zugestimmt. a) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): 3.000 EUR b) Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) 3.000 EUR c) Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände außerhalb des Zeitraums von sechs Jahren vor Eröffnungsbilanzstichtag 10.000 EUR d) Vorratsvermögen/Lagerbestände 10.000 EUR 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.049,35 EUR Die Aufwendungen für einen Vermögensgegenstand, der noch nicht fertig gestellt worden ist, werden auf das Konto „Anlagen im Bau“ gebucht und erscheinen in der Bilanz, auch wenn der Vermögensgegenstand noch nicht betriebsbereit ist. Es erfolgt keine Abschreibung. Erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstands wird der Wert aktiviert und auf das entsprechende Aktivkonto umgebucht und ab diesem Zeitpunkt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Sporthallengrundsanierung, Kindergartenneubau Sonne, Mond und Sterne, Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße, Baugebiet Geigensack Igelstraße, Baugebiet Marsweiler Ost II Lavendelstraße, Vollsanierung Erlenstraße und Hochwasserschutzmaßnahme Wolfegger Ach und Siemensstraße. 1.3 Finanzvermögen 172.105,52 EUR 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten (Bareinlage, Sacheinlage, Dienstleistungen) zu bilanzieren. Wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, ist nach § 62 Abs. 5 GemHVO das anteilige Eigenkapital anzusetzen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 15 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 EUR Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 EUR Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG RaWEG mbH 1.000,00 EUR 12.846,00 EUR 500,00 EUR 1.280,00 EUR Beim Zweckverband Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie bei der Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG bestehen keine Beteiligungen, lediglich eine Übernahme von laufenden Kosten. Ebenfalls nicht bewertet wurde die Beteiligung EB Wasserversorgung am Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sowie die Beteiligung des EB Abwasserbeseitigung am Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, unter Anwendung des Bilanzierungs- leitfadens für Baden-Württemberg. 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 EUR EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 EUR EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 EUR Unter Sondervermögen ist das in öffentliche Einrichtungen eingebrachte Eigenkapital zu verstehen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Bewertet wurde das Eigenkapital zum Stichtag 31.12.2018. 1.3.4 Ausleihungen EUR Trägerdarlehen Nr 1. an EB Wasserversorgung 129.000,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Wasserversorgung 21.400,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Wasserversorgung 58.750,00 EUR 133.850,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Wasserversorgung 183.750,00 EUR 149.062,50 EUR Summe Ausleihungen an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 1an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Abwasserbeseitigung Summe Ausleihungen an EB Abwasserbeseitigung Ausleihung 1 an Zweckverband Wasserversorgung Summe Ausleihung an Zweckverband Wasserversorgung 675.812,50 EUR 405.000,00 EUR 390.000,00 EUR 398.000,00 EUR 175.000,00 EUR 228.750,00 EUR 398.000,00 EUR 1.994.750 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z.B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- oder Leistungsforderungen. 1.3.5 Wertpapiere 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 16 Wertpapiere sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind Wertpapiere mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 EUR Forderungen aus Gebühren und Elternbeiträge 1.586,30 EUR Forderungen aus Steuern 5.313,07 EUR Forderungen aus Erträgen Kostenerstattungen (Interk. Kostenausgleich Kindergarten) 72.468,99 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 EUR Forderung aus der Veräußerung von sonst. Unbeb. Grundst. Sonst. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 134.199,50 EUR 37.252,61 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 EUR Bankkonten und Schwebeposten - VR Bank Ravensburg-Weingarten Girokonto - Kreissparkasse Ravensburg Girokonto 459.288,28 EUR 45.543,44 EUR - VR Bank Ravensburg-Weingarten Geldmarktkonto - Kreissparkasse Geldmarktkonto 264.999,56 EUR 8.031.486,59 EUR Kassenbestände 1.865,17 EUR Handvorschüsse 0,00 EUR Die liquiden Mittel (Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, Kassenbestand und Handvorschüsse) werden zu ihrem Nennwert bewertet. Zahlstellen und Handvorschüsse werden ebenfalls unter dieser Bilanzposition dargestellt. Die Handvorschüsse wurden vor dem 31.12.2018 alle zurückbezahlt und im neuen Jahr 2019 ausbezahlt. 2. Abgrenzungsposten 142.408,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 17 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR In der Eröffnungsbilanz werden die Beamtengehälter Januar nicht ausgewiesen, da diese erst im Januar 2019 ausbezahlt wurden. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 EUR Nach § 62 Abs. 6 GemHVO wird auf den Ansatz früher geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 18 Erläuterungen zur Passivseite 1. Eigenkapital 37.651.266,99 EUR 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 EUR Das Basiskapital ist die im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße zwischen dem Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite, die später in den jeweiligen Jahresschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1.2 Rücklagen 0 EUR 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0 EUR 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 EUR 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0 EUR Die Rücklagen im NKHR entsprechen nicht der bisherigen Allgemeinen Rücklage in der Kameralistik. Eine Überleitung der kameralen Allgemeinen Rücklage ins NKHR findet nicht statt. Die Allgemeine Rücklage geht im Basiskapital bzw. in der Liquidität auf. In der Eröffnungsbilanz werden keine Überschüsse aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses oder des Sonderergebnisses bilanziert. Zweckgebundene Rücklagen sind zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nicht vorhanden. 1.3 Fehlbeträge 0 EUR 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0 EUR 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0 EUR In der Eröffnungsbilanz werden keine Fehlbeträge aus Vorjahren bilanziert. 2. Sonderposten 5.970.386,00 EUR Bei Sonderposten wird das Realisationsprinzip beachtet. Eine Bilanzierung erfolgt danach nur, wenn die Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach konkret feststeht. Bis sechs Jahre vor der Eröffnungsbilanz können folgende Pauschalsätze nach § 62 Abs. 6 GemHVO angesetzt werden: Berufliche Schulen 35 % Feuerwehr 30 % Grund-, Haupt-, Realschulen 30 % Gymnasien und Sonderschulen 40 % Naturschutzgrundstücke 70 % Turn- und Sporthallen 20 % Sportplätze 15 % Straßen, Wege, Plätze (früher GVFG) 75 % Straßen, Wege, Plätze, Erschließungsbeiträge 90 % Theater 40 % Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 19 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 1.916.700,00 EUR Investitionszuweisungen vom Bund 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom Land 1.887.777,00 EUR Investitionszuweisungen von Gemeinden 20.260,00 EUR Investitionszuweisungen von Zweckverbänden 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom sonstigen öff. Bereich 0,00 EUR Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Investitionszuweisungen von privaten Unternehmen 8.663,00 EUR Investitionszuweisungen von übrigen Bereichen 0,00 EUR Zu bilanzieren sind Mittel, die die Kommune für die Finanzierung von Investitionen erhalten hat. 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 EUR Zu bilanzieren sind die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach den §§ 20 ff. KAG. 2.3 Sonderposten für Sonstiges 675,00 EUR Erbschaften 0,00 EUR Sonstiges 675,00 EUR Zu bilanzieren sind Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb einschließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck sowie Zuschüsse für noch nicht aktiviertes Anlagevermögen. 3. Rückstellungen 50.000,00 EUR Nach § 41 Abs. 1 GemHVO werden lediglich die Pflichtrückstellungen gebildet. Auf die Bildung von Wahlrückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO wird verzichtet. Zu den Wahlrückstellungen zählen auf Grund der Änderung der GemHVO auch Gerichtskostenrückstellungen. Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten sind der Gemeinde Baindt nicht bekannt, so dass keine Altlastensanierungsrückstellungen zu bilden sind. Sonstige Rückstellungen werden nach § 41 Abs. 2 GemHVO im Rahmen der Eröffnungsbilanz bei der Gemeinde Baindt für die GPA und Familienförderbeiträge bilanziert. Die Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert, so dass eine zusätzliche Bildung von Pensionsrückstellungen bei Kommunen nicht zulässig ist. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt der Anteil an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 EUR Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 0,00 EUR Rückstellungen für Wertguthaben 0,00 EUR Für das Blockmodell der Altersteilzeit müssen Rückstellungen gebildet werden. Bilanziert werden das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die Aufstockungsbeträge. Da keine Altersteilzeitrückstellung zum 01.01.2019 bestand, muss kein Bestand in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 20 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 EUR Kostenüberdeckungen haben den Charakter einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gebührenzahler und sind deshalb zu bilanzieren. In der Gemeinde Baindt werden die wesentlichen Gebühren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieben (Sondervermögen) dargestellt. Der Bereich Abfall obliegt dem Landkreis Ravensburg. Bei den restlichen Gebührenhaushalten (Verwaltungsgebühren, Schenk-Konrad-Halle, Friedhof) sind wir defizitär und es bestehen keine Gebührenüberschüsse. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 EUR Zum Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob tatsächliche künftige Inanspruchnahmen aus Bürgschaften oder Gewährleistungen zu erwarten sind. Zur Eröffnungsbilanz wird keine Rückstellung für eine Ausfallhaftung gebildet. Die Übernahme der Bürgschaft/Gewährleistung aus der Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg begründet allein noch keine Rückstellungsbildung. Übernommene Bürgschaften etc. sind lediglich als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre unterhalb der Bilanz auszuweisen, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind (§ 42 GemHVO). Es bestand zum 31.12.2018 eine Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 847.714,83 €. Die Ausfallhaftung für Darlehen wurde im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg übernommen. Übernahme und Umfang der Ausfallhaftung richten sich nach der Übernahmeerklärung der Gemeinde im Einzelfall. Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Familienförderbeiträge (Kaufverträge) gebildet.. 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,00 EUR Sonstige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt gebildet.. 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 EUR Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Bei der Gemeinde Baindt sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Anleihen vorhanden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 EUR Die vorhandenen Kredite werden in Höhe des Rückzahlungsbetrages zum Stichtag 01.01.2019 passiviert. 4.2.1 Investitionskredite 459.395,29 EUR Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (KfW-Darlehen 0,00% Zins) 459.395,29 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 21 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 EUR Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, werden in Höhe der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung passiviert. Die Gemeinde Baindt befindet sich im Landessanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022). Für das Sanierungsgebiet wurden 900.000 € (60%) Landesmittel bewilligt, welche mit dem Erwerb des Fischerareals abgerufen wurden. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Marsweilerstraße Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Gemäß Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der GPA (Ziffer 4.3.4 Passivierung zweckgebundener Einzahlungen) wird für Grunderwerb bis VKW, inkl. Freilegung (nur bei überwiegender öffentlicher Nutzung) kein Sonderposten in Höhe der gewährten Zuwendung in Höhe von 900.000 € gebildet, sondern in der Kontoform 249 als kreditähnliches Rechtsgeschäft abgebildet. Bei der zukünftigen Vorgehensweise wird der Leitfaden Nr. 3.5.2.4 (Abrechnung der Fördermittel) beachtet. 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,90 EUR Angesetzt werden die ausstehenden Rechnungsbeträge einschließlich Umsatzsteuer. Skonti sind zu berücksichtigen. Es wird von den kameralen Kassenausgaberesten ausgegangen. Der größte Posten resultierte aus Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 EUR Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. Zum Bilanzstichtag sind keine Verbindlichkeiten aus Transferleistungen vorhanden. 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 EUR Sonstige Verbindlichkeiten werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 EUR Grabnutzungsgebühren 453.986,00 EUR Passive Rechnungsabgrenzungsposten 44.290,90 EUR Zweckgebundene Einnahmen Ökokonto 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 22 In der Eröffnungsbilanz werden die Grabnutzungsgebühren angesetzt. Pro Grabart und entsprechender Liegedauer erfolgt eine separate Berechnung des jährlichen Rechnungsabgrenzungspostens anhand der tatsächlichen Einzahlungen. Die Verbuchung erfolgt in Summe. Sollten die tatsächlichen Einzahlungen nicht vorliegen, kann auf einen jährlichen Durchschnittswert der gesamten Grabnutzungsgebühren und eine durchschnittliche Restnutzungsdauer zurückgegriffen werden. Des Weiteren hat der Pächter der Gaststätte der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 01.01.2019: 25.981,78 €. Es wurden keine zweckgebundene Einnahmen und Spenden für nicht investive Maßnahmen bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 23 Rückstellungen Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach § 41 GemHVO Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres EUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.5 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 2. Weitere Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 25.000,00 Rückstellungen gesamt 50.000,00 Pensionsrückstellungen Die auf Grund § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen sind gemäß § 53 Abs. 4 GemHVO im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben. Da für die Eröffnungsbilanz die Regelungen für den Jahresabschluss gelten, sind diese Angaben auch in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert. Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz beträgt der Anteil der Gemeinde Baindt an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 24 Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO Vermögen Stand zum 01.01.2019 in EUR 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 27.245.255,33 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 12.632.573,42 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 3.3 Sondervermögen 615.505,08 3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 3.5 Wertpapiere 0,00 insgesamt 30.829.169,63 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 25 Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO zum 31.12.2018 / 01.01.2019 Art der Schulden zum 01.01.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 1.1 Anleihen 0 0 0 0 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 459.395,29 68.060,00 272.240,00 119.095,29 1.2.2 Land 0 0 0 0 1.2.3 Gemeinden und Ge- meindeverbände 0 0 0 0 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0 0 0 0 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 Sonstige Bereiche 1.3 Kassenkredite 0 0 0 0 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften (Zuschuss LSP für Grunderwerb) 900.000,00 0 900.000,00 0 Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Wasservers. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 675.812,50 49.825,00 199.300,00 426.687,50 2.3 Kassenkredite 0 0 0 0 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- Schäften 0 0 0 0 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Abwasserbes. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 1.994.750,00 62.500,00 250.000,00 1.682.250,00 2.3 Kassenkredite 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften Gesamtschulden des Son- dervermögens mit Sonder- rechnung 2.790.562,50 Konsolidierte Gesamtschulden 4.029.957,79 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 26 Beteiligungen Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 27 Zu bilanzieren sind zum 01.01.2019: Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung RaWEG mbH 0,79% 1.280,00 Beteiligung ReKo mbH 1,90% 12.846,00 Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG % 500,00 Beteiligung ZV Breitbandversorgung 2,86% 1.000,00 Beteiligungen, sonstige Anteilsrechte Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung Interkommunales Gewerbegebiet Grundstückswert Anteil Gemeinde Baindt 40% 94.528,02 Ökologischer Ausgleich Grundstücksanteil mit Gde. Berg – Erwerb für GE Mehlis 1. Erweiterung 50% 61.951,50 Sondervermögen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Eigenbetrieb Wasserversorgung 100 % 615.505,08 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 100 % 0,00 Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende unmittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Grund Bodensee Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG % ohne Beteiligungswert Ökopunkte bei der Regionalen Kompensations GmbH % ohne Beteiligungswert Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) % ohne Beteiligungswert Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende mittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote mittelbar Grund Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 40,0% mittelbare Beteiligung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental 37,8% mittelbare Beteiligung Die genannten mittelbaren Beteiligungen sind in der Bilanz des Eigenbetriebs Wasserversorgung bzw. des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 28 Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 42 GemHVO unter der Bilanz, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken. Jede Art der Vorbelastung darf in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften war zum 01.01.2019 keine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO zu bilden. Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2019: Bürgschaftsübernahme für Zweck Darlehens- betrag in EUR Haftungs- summe in EUR Wohnraumförder- bestimmungen des Landes Baden-Württemberg § 88 GemO Ausfallbürgschaft zur Absi- cherung einer Zuwendung sozialer Wohnungsbau gem. § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmung en 2.000.786,61 847.714,83 Summe 847.714,83 Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Gesamt in TEUR davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 2020 2021 2022 2019 8.295 8.095 100 100 Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen 0 0 0 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 29 Organe der Gemeinde Baindt im Haushaltsjahr 2019 Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO sind dies im Haushaltsjahr 2019: Bürgermeister Elmar Buemann bis 19.02.2019 Simone Rürup ab 20.02.2019 Mitglieder des Gemeinderats Fraktion/Gruppierung (in alphabetischer Reihenfolge) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 30 Feststellung der Eröffnungsbilanz Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die Bestände zum 01.01.2019 ab. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 03.03.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Baindt, den 03.03.2020 Wolfgang Abele Fachbediensteter für das Finanzwesen Simone Rürup Bürgermeisterin Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten bspw. beispielsweise EStG Einkommensteuergesetz Flst. Flurstück GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemO Gemeindeordnung GKV Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg i.d.R in der Regel lfdm laufender Meter ND Nutzungsdauer öff. öffentlich öff.-rechtl. öffentlich-rechtlich RBW Restbuchwert u. und z.B. zum Beispiel z. Zt. zur Zeit Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,000,00 00200000 Lizenzen 5.740,000,00 00250000 DV-Software 1,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,290,00 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,450,00 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,320,00 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,000,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,520,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,130,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,040,00 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.010.913,000,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,540,00 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,000,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,250,00 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.395.140,000,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,300,00 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.717.976,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,740,00 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,820,00 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 6.142.365,000,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 858.940,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 409.446,920,00 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 150.051,000,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,520,00 05100000 Kunstgegenstände 8.650,520,00 05500000 Baudenkmäler 1,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,000,00 06100000 Fahrzeuge 344.255,500,00 06200000 Maschinen 61.526,500,00 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 288.365,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,000,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 10.514,000,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,000,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 09600000 Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 Summe: Sachanlagen 27.245.255,330,00 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 172.105,520,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 172.105,520,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1.3.3 Sondervermögen 615.505,080,00 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,640,00 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,440,00 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,500,00 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 2.790.562,500,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,170,00 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 30,000,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1.435,300,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 121,000,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 812,670,00 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 4.378,400,00 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 122,000,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 34,800,00 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 72.434,190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 396,810,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,110,00 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 134.199,500,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.804,900,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -4.198,820,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 12.587,760,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 2.260,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 20.440,240,00 16913461 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 1 3.012,050,00 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.346,480,00 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,040,00 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 459.288,280,00 17110200 Girokonto - KSK RV 45.543,440,00 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 264.999,560,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 8.031.486,590,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 1.865,170,00 Summe: Finanzvermögen 12.632.573,420,00 Summe: Vermögen 39.883.569,750,00 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,000,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 142.408,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 142.408,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 40.025.977,750,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,990,00 20000000 Basiskapital 31.680.880,990,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 0,000,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 1.916.700,000,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 1.887.777,000,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 20.260,000,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 8.663,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,000,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.053.011,000,00 2.3 für Sonstige 675,000,00 21900000 Sonstige Sonderposten 675,000,00 Summe: Sonderposten 5.970.386,000,00 Summe: Eigenkapital 37.651.266,990,00 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 25.000,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 25.000,000,00 Summe: Rückstellungen 50.000,000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,290,00 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahr 459.395,290,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,900,00 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 341.410,000,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.072,940,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.804,640,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 67.541,320,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -519,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 343,000,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.327,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,480,00 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 15.109,480,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,190,00 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 3.343,760,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 1.459,670,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 495,000,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.450,000,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 25.200,760,00 Summe: Verbindlichkeiten 1.826.433,860,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 498.276,900,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 44.290,900,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 453.986,000,00 Bilanzsumme Passiva 40.025.977,750,00 *** Ende der Liste "Eröffnungsbilanz" *** Eröffnungsbilanz[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 17. Januar 2025 Nummer 3 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Neugestaltung Ortsmitte Stand und Ausblick zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Wir möchten Sie über den aktuellen Stand der Bauar- beiten in unserer Ortsmitte sowie die weiteren geplanten Schritte informieren: Aufgrund des anhaltenden Frosts können derzeit kei- ne Tiefbau- und Pflasterarbeiten durchgeführt werden. Sobald die Wetterbedingungen es zulassen, werden die Pflasterarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche fortgesetzt. Zeitgleich werden die restlichen Arbeiten im Tiefbau durchgeführt, darunter das Auffüllen des Baum- substrats und die Installation der verbleibenden Rand- einfassungen. Parallel dazu werden die noch ausstehenden Fahrrad- abstellplätze montiert und Müllbehälter angebracht. In der kommenden Woche wird der Schlosser die Geländer im Bereich der Tiefgarage sowie an der Treppe anbrin- gen, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Auch die Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise die Sitzbänke rund um die Ellipsen, werden zeitnah montiert. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauarbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Neujahrsputz in Baindt: Ahmadiyya Muslim Jamaat engagiert sich Am 1. Januar führte die Ahmadiyya Muslim Jamaat ihren traditionellen Neujahrsputz durch. Rund 20 freiwillige Hel- ferinnen und Helfer, darunter auch Kinder und Jugendliche, waren im Gemeindegebiet unterwegs, um Gehwege, Grünflächen und öffentliche Plätze von Abfällen zu befreien. „Der Dienst an der Gemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil unseres Glaubens“, erklärte ein Sprecher der Gemein- de. Die Aktion, die regelmäßig durchgeführt wird, um ein Zeichen für Gemeinschaft, Zusammenhalt und Verant- wortung zu setzen, besteht seit über 20 Jahren. Mit ihrem Engagement tragen die Helferinnen und Helfer zu einem harmonischen und sauberen Start ins neue Jahr bei. Die Gemeinde Baindt bedankt sich herzlich dafür. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt - Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steu- erung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundla- ge von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten darge- stellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Res- sourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanz- haushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auf- lösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planeri- scher Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszah- lungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortge- führt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstück- serlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunk- te der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffun- gen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünf- lächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinan- zierung 1.500.000 € • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzie- rung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schul- hof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschusspro- gramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfi- nanzierung 250.000 € • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Was- serversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. güns- tige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Stand- ortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Ener- giezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließ- anlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € ent- spricht anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und An- regungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 ein- zubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: • Freiwillige Leistungen • Umsetzung geplanter Investitionsprojekte • Planungsleistungen • Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidun- gen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter:https://www. baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwal- tung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanz- haushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Hinweis zum Grundsteuerbescheid Erklärung zum Grundsteuerbescheid 2025 in Bezug auf den Vermerk „Kontoauszug 2025“: Da der Bescheid bereits Ende des Jahres 2024 ausgedruckt wurde, enthält er auch den Betrag für die Grundsteuer 2024. Für die Grundsteuer 2025 ist jedoch ausschließlich die heutige Anforderung relevant, die dem Gesamtbetrag im oberen Bereich des Bescheids entspricht. Die Gesamtforderung umfasst die Summe der Grundsteuer 2024 und der Grundsteuer 2025, wobei lediglich der Betrag für die Grundsteuer 2025 für Sie relevant ist. Ihre Gemeindeverwaltung Bundestagswahl 2025 - Briefwahl Am 23. Februar 2025 wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Brief- wahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, • füllt den Stimmzettel persönlich aus, • legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, • steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzette- lumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und • übersendet den Wahlbrief per Post oder auf ande- re Weise rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abge- geben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. • Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis 16. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Dazu besu- chen Sie bitte die Homepage der Gemeinde Baindt, Reiter Wahlen, und geben die Daten Ihrer Wahlbe- nachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterla- gen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ih- rer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis überein- stimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. • Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ih- rem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlschein- antrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlie- gen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@baindt.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: o Ihren Familien- und Vornamen o Ihr Geburtsdatum o Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) o Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. • Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rück- seite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt. • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch per- sönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Brief- wahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehö- rige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer:07502/ 9406-14 gegeben. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Brief- wahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezo- genen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimm- zettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterla- gen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bür- ger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrich- tigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-11. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 03. Dezember 2024 wird fol- gend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2024 ist folgendes bekannt zu geben: Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Stif- tungsrats für die Bürgerstiftung Baindt. Der Stiftungs- rat soll aus insgesamt drei Mitgliedern bestehen, die für die nächsten vier Jahre bestellt werden. Den Auf- gaben und der Zusammensetzung des Stiftungsrats wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, Bürgermeisterin Simo- ne Rürup, Frau Eva-Maria Meschenmoser und Herrn Edgar Schaz BM a. D. als Mitglieder des Stiftungsrats zu bestellen. Bericht Bürgermeisterin Auf Nachfrage zum Thema häusliche Gewalt und Kör- perverletzungsdelikte an Kindern wurde ermittelt, dass zwischen 2019 und 2023 in Baindt keine entsprechenden Straftaten registriert wurden. Die Auswertung beschränk- te sich auf Opfer unter 14 Jahren gemäß §225 StGB. Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwiesen- schule für das Schuljahr 2023/2024 Frau Stefanie Nandi, Schulsozialarbeiterin an der Klos- terwiesenschule, hat den Jahresbericht für das Schuljahr 2023/2024 erstellt. Der Bericht wird dem Gremium vor- gestellt und zur Kenntnis gegeben. Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenzahl wird im Rahmen des Bauantrages zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen erteilt. Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau des landwirtschaftlichen Ferienhauses wird erteilt. Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehaltung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, der Nutzungsänderung und der Änderung der Tierplatzzah- len wird erteilt. Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsamer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der beim Neubau zweier Mehrfamilienhäuser auf gemeinsamer Tiefgara- ge erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fischerareal“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl wird erteilt. Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße Im Zuge der Entwicklung des Fischerareals wurde ein Fußweg im Gewässerrandstreifen des Sulzmoosbaches zugestanden, während der Gehweg an der Marsweiler- straße zurückgebaut werden muss. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsführung sollen in der Mars- weilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren auf jeder Straßenseite ein Radfahrschutzstreifen entstehen, darüber hinaus wird der Zebrastreifen auf Höhe der Bä- ckerei Hausmann in Richtung Ortsausgang verschoben. Der Beginn des Radschnellweg wird am äußeren Kreis- verkehr sein und entlang der K7951 verlaufen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieur- büro Fassnacht wird mit der Planung und Ausschreibung der Bauarbeiten beauftragt. Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/VKA und betriebliche Kommunalrente Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Umwandlung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in eine Sach- wertkarte mit Gesundheitskarte gemäß § 18a TVöD/ VKA vorbehaltlich der positiven Rückmeldung des Fi- nanzamts Ravensburg zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Einfüh- rung abzustimmen und umzusetzen. 2. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in der betrieblichen Altersvorsorge zur Kenntnis. Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Be- schlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis: 2. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2025 auf 600 v.H. festgesetzt. 3. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2025 auf 230 v.H. festgesetzt. 4. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2025 auf 390 v. H. festgesetzt. 5. Der als Anlage angefügten Hebesatzsatzung wird mit Wirkung ab 01.01.2025 6. zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Banner Kreisverkehr Auf Nachfrage zum Banner am Kreisverkehr am Ortsein- gang wird mitgeteilt, dass dieses aus statischen Gründen abgebaut werden musste. Die Verwaltung arbeitet an einer zukunftsfähigen Lösung Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html . Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Januar und Sonntag, 19. Januar 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Januar 2025 Marien-Apotheke Bergatreute, Ravensburger Straße 5, 88368 Bergatreute, Tel: 07527 46 53 Sonntag, 19. Januar 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 50 69 440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Januar 18.01. Räuberball – Lumpenkapelle SKH 18.01.+19.01. Skikurs – Alpinteam 19.01. Turnier Kreisjahrgangssichtung Sporthalle Tischtennis SV Baindt 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01.+26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Die Advents- und Weihnachtszeit in der Klosterwiesenschule Wie jedes Jahr ist der Dezember ein sehr geschäftiger Monat für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für unsere Lehrerinnen - Weihnachten und das neue Jahr stehen vor unserer Tür. Am Donnerstag, den 28.11.2024 starteten wir mit den UNICEF-Aktionstag. In beiden Schulhäusern waren die Klasse 2a von Frau Staudacher-Rall und die Klasse 4a von Frau Brugger in den ersten beiden Stunden emsig zu Gange: Unterstützt von Frau Nandi wurden 100 Brötchen aufgeschnitten, mit Butter beschmiert, mit leckerer Salami oder Käse belegt, ein Gesicht aus Gemüse gezaubert und dann 200 Brötchenhälften auf Platten gelegt. Gemeinsam mit etlichen Litern frisch gekochtem Punsch wurden die Hälfte von den Brötchen und dem Punsch jeweils zum Verkauf im grünen und im gelben Haus bereitgestellt. Pünktlich um 9.30 Uhr stand eine große Schar an hung- rigen und durstigen Kindern vor den Theken und kauften und kauften und kauften…. Mit den ersten 323,16 Euro konnten wir in die Spendenkasse von UNICEF füllen! Am Mittwoch, den 18.12.2024 fand dann das 1. Kin- der-Advents-Café statt - ein Café für Kinder von Kin- dern. Frau Nandi und ich waren völlig überwältigt, dass weit über 100 Kinder der Einladung des Schülerrats ge- folgt sind und z.B. bei Punsch und Muffins sich unterhalten, gemalt oder gespielt haben. Ein großes Lob an unsere Schülerinnen und Schüler, die sich vorbildlich verhalten haben - trotz der großen Menge an Kinder! Der Schüler- rat freute sich sehr, dass 96,33€ zusammengekommen waren – und das mit unseren Kinderpreisen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Am letzten Schultag, den 20.12.2024 feierten wir alle gemeinsam in der katholischen Kirche den ökumeni- schen Gottesdienst zum Thema “Der Weihnachtsstern“, bei dem die Kinder andächtig der Geschichte lauschten. Dadurch dass die Kinder insbesondere in der Advents- zeit Gutes tun und auch an andere denken, seien sie wie kleine leuchtende Sterne, die überall glitzern. Wir sangen die verschiedenen Weihnachtslieder, die die Kinder schon im Musikunterricht und vor allem beim morgendlichen Adventssingen am Montag gelernt hatten. Nach einer Überleitung verkündeten Pauline und Ole aus der Klasse 4b voller Stolz das Gesamtergebnis der UNICEF-Spen- de zum Thema „Jedes Kind“ in Höhe von 861,98€ und übergaben diese an Frau Lipp von UNICEF Ravensburg. Frau Lipp dankte den Schülerinnen und Schülern sehr herzlich und hob es als nicht selbstverständlich hervor, dass unsere Schule jedes Jahr im Monat Dezember mit verschiedenen Aktionen auch an die Kinder denkt, denen es nicht so gut geht auf der Welt - wie viele kleine Sterne… In der Schule durften dann alle unsere Kinder noch dem kleinen Weihnachtsstück „Süßer die Flocken nie singen“ der Klasse 2a gemeinsam mit Frau Staudacher-Rall beiwohnen. In der kleinen Sporthalle erlebten die Zu- schauer, wie eine kleine Schneeflocke so gerne ein Engel wäre - der Gesang der Engel klingt schließlich so schön… Unterstützt wurde die Klasse 2a von der Aerobic-AG von Frau Schreiber, der Tanz-AG von Frau Färber, dem Chor - hier unter der musikalischen Leitung von Frau Stuberg -, den Querflöten der Bläserklasse 4 und den Blockflöten aus der fortgeschrittenen AG. Herzlichen Dank allen Beteiligten für dieses schöne Weihnachtsstück! Bedanken möchte ich mich ganz besonders bei: - Frau Staudacher-Rall, Frau Brugger und Frau Nandi für den tollen, reibungslosen Ablauf des Aktionstages, - der Bäckerei Hausmann, die uns die Brötchen, wie in den letzten Jahren auch, gespendet hat, - der Pensionärin Frau Köberle für die verlässliche Spen- de des Apfelsafts, - unserer FSJ Frau Färber, den Jugendbegleiterinnen Frau Wimmer, Frau Neu und Frau Holdschuer für die tolle Hilfe und Unterstützung beim Advents-Kinder-Café, - Frau Lehmann, Frau Dittmann, Frau Pechar und Frau Schreiber für den sehr schön gestalteten Weihnachts- gottesdienst, - unserem Hausmeister Herrn Tasyürek für alle großen und kleinen Besorgungen, - unseren Kolleginnen und unserer Sekretärin für die Kos- tenübernahme der Lebensmittel am Aktionstag und - allen Schülerinnen und Schülern für dieses tolle Spen- denergebnis! Ich wünsche allen ein wunderbares Jahr 2025. Amelie Heberling, Rektorin Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Januar: Rollladen nicht Rouladen Wem nun nach den Feiertagsessen des vergangenen Monats bei Rollladen Bilder von süßen Erdbeerrouladen oder deftigen Rinderrouladen in den Kopf kommen, keine Panik, es geht nicht schon wieder um Essen. Stattdessen ist das Thema dieses Mal der Rollladen und dessen däm- mende Wirkung. Klingt ähnlich, ist es aber nicht. Speziell jetzt in den Wintermonaten, in denen es drau- ßen häufiger kalt ist, empfiehlt es sich die Rollläden ab Einbruch der Dunkelheit vollständig herunterzulassen. Und dies am Besten im gesamten Haus und nicht nur in einzelnen Räumen, wie dem Schlafzimmer: Bleibt des nachts der Rollladen zu, hast drinnen vor der Kälte ruh und sparst bei den Heizkosten noch dazu. Generell wirkt ein Rollladen wie eine weitere dämmende äußere Gebäudehülle. Der Luftraum zwischen Lamellen und Fenster ist durch seine isolierende Wirkung zudem wie ein zusätzlicher Kälteschutz. Bei Rollladen-Lamel- len mit zusätzlichem Isolierkern und gedämmtem Roll- ladenkasten ist diese Wirkung sogar nochmals besser. Im Sommer verhält es sich natürlich anders, denn wenn es draußen warm ist, sollten die Rollläden tagsüber unten bleiben, um die Hitze draußen zu lassen. Frei nach dem Motto eines oftmals an Geschäften angebrachten Auf- klebers: „Hitze im Sommer und Kälte im Winter müssen draußen bleiben“! Rollladen versus Jalousie Ob Rollladen oder Jalousie, die Verdunklungsgefahr ist bei beiden gewollt hoch. Allerdings sind diese beiden Ty- pen hinsichtlich ihrer Dämmwirkung verschieden wie Tag und Nacht. In der Regel werden Rollläden außen ange- bracht und Jalousien innen. Ein Rollladen wirkt dabei wie eine zusätzliche äußere Gebäudehülle und schützt daher vor Hitze im Sommer und Kälte im Winter. Bei einer Ja- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 lousie geht es dagegen allein um die Lichtschutzwirkung, wie bei einer Art „Sonnencreme“ für die Innenräume. Ei- nen wirksamen Schutz vor Hitze oder Kälte gibt es bei Jalousien hingegen kaum. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 22.01., 19.02., 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Januar – 26. Januar 2025 Gedanken zur Woche: Was vor uns liegt und was hinter uns liegt, sind Kleinigkeiten im Vergleich zu dem, was in uns liegt. Henry Davis Thoreau Samstag, 18. Januar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Christian Schäfer, Marian Schäfer, Emilia Stotz, Marie Stotz, Laureen Hartmann, Tim Beckert(† Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf) Sonntag, 19. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Leander Dienstag, 21. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 22. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 23. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 24. Januar kein Gottesdienst – Pfarrer Staudacher im Urlaub 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 19. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler, Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach(+ Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Krippenspiel 2024 „Der Himmel ist offen“ - so begannen die Erstkommuni- onkinder das Krippenspiel 2024! Nach dem gemeinsamen Einzug in die Kirche erlebten die Zuschauer, wie es Marie und Josef vor über 2000 Jahren ergangen war und die „Weihnachtskinder“ schilderten immer wieder, wie es den Kindern weltweit heute geht. Dazu lasen Sie Abschnitte aus dem Buch „100 Kinder“ von Christoph Drösser. Indem wir gemeinsam das Leben von 100 Kindern anschauten, wurde sichtbar, wie die Welt für die 2 Milliarden Kinder auf der Erde aussieht. Die Gottesdienstbesucher erlebten, was diese Kinder und die Weihnachtsgeschichte von da- mals gemeinsam haben. Mit dem Lied „Hevenu shalom alechem - Wir wünschen Frieden euch allen“ und dem Segen endete ein wunderschönes Krippenspiel. Wir danken allen Eltern und Kindern fürs fleißige Proben und tolle Mitmachen und wünschen allen ein friedvolles, gesegnetes neues Jahr 2025! Kirchenchor Baindt Mitgliederversammlung des Katholi- schen Kirchenchors Baindt Am Freitag, den 10.01.2025 lud der Vor- stand des Kirchenchores zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Kirchencho- res für das Jahr 2024 ein. Die Versammlung begann mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Teilnehmer im Probenraum des Kirchenchors, wo Herr Pfarrer Stau- dacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer nach einer Stärkung die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkmi- nute für die verstorbenen Mitglieder des Chors, Frau Zita Maurer am 28.01.2024, Herr Hans Bauer am 30.05.2024 und Herr Raimund Lang am 23.10.2024, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler über die Hö- hepunkte des vergangenen Jahres. Besonders hervor- gehoben wurden das Heilig-Leiber-Fest mit modernen Kirchenliedern und die Chorreise des Jugendchors nach Paris. Die Chorleiter gaben zudem einen Ausblick auf die schönen und spannenden Ereignisse des kommenden Kirchenchorjahres. Ein besonderes Highlight im Jahr 2025 wird eine Mozartmesse sein, die gemeinsam mit dem Kirchenchor Bergatreute einstudiert und sowohl beim Wallfahrtsfest in Bergatreute als auch beim Heilig-Lei- ber-Fest in Baindt von beiden Kirchenchören zusammen vorgetragen wird. Die Schriftführerin präsentierte den Chormitgliedern ei- nen Überblick über die Mitgliederzahlen, Vereinsaktivitä- ten und den Terminkalender für das neue Jahr. Der Kas- senwart stellte eine Übersicht der Finanzen vor, und das Kassenprüfer-Team bescheinigte ihm eine hervorragende Führung der Konten. Der anschließende Antrag zur Ent- lastung der Vorstandschaft wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen. Dieses Jahr standen wieder Wahlen an, bei denen der Kassenwart Bertold Schmid, der 1. Beisitzer Werner Buhl, die 2. Beisitzende Renate Stratmann und die Kassenprü- fer Heinrich Grathwohl und Hans-Peter Späth einstimmig wiedergewählt wurden. Im Anschluss wurden einige Mitglieder für ihre langjähri- gen Verdienste in der Kirchenmusik feierlich geehrt. Mit einer Urkunde des Cäcilienverbandes und einem Ge- schenk der Chorgemeinschaft wurden Helmuth Boenke und Stephan Winkler für 10 Jahre, Rosi Knecht, Kirsten Winkler und Agathe Wucherer für 15 Jahre, Doris Fischer, Pia Henzler und Heinrich Grathwohl für 30 Jahre, sowie Erika Buhl und Werner Buhl für beeindruckende 40 Jahre Chorgesang zum Lobe Gottes ausgezeichnet. Bevor die Sitzung endete, bedankten sich Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende herzlich bei der Chor- gemeinschaft und der Vorstandschaft für die hervorra- gende Zusammenarbeit. Mit diesem starken Rückhalt können die Mitglieder des Kirchenchors Baindt voller Zu- versicht und Tatendrang in ein neues, herausforderndes Kirchenchorjahr starten. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 18.00 Uhr Baienfurt Abschlussgottesdienst Allianzge- betswoche, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl + Regina Herzer) Montag, 20. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 22. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 23. Januar Pfarrbüro geschlossen! Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal --- Pfarrbüro geschlossen Am 23. Januar ist das Pfarrbüro wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zur Woche: Die verborgene Herrlichkeit Gottes „Heute haben wir wieder einmal aus dem Vollen geschöpft!“ Wer das von sich behauptet, erkennt noch, wie wenig selbstverständlich das ist. Um Mangel und Überfluss geht es auch bei Jesu erstem Wunder auf einer Hochzeitsfeier: Dass der Wein ausgeht, könnte die ganze Festfreude trüben. Von seiner Mut- ter gebeten, rettet Jesus die Feier: Aus Wasser wird der erlesenste Wein. Auf ein Wunder hoffen auch die Judäer, die in der Dürre nach Gottes Hilfe rufen. Wo ist er in dieser schwierigen Zeit? Gottes Herrlichkeit ist dem menschli- chen Auge und Geist noch verborgen – davon spricht der Apostel Paulus und das erfährt Mose, der Gott nur hinterhersehen darf, weil sein Auge Gottes Anblick nicht erträgt. Und doch: Diejenigen, die nach Gott suchen und nach seinem Willen leben wollen, ahnen die Fülle, die Gott ihnen verheißt: Wenn unsere Gaben zu Quellen der Freude und Stärke für andere werden, dann loben wir den, der uns damit beschenkt hat. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © pixabay / Skitterphoto) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusam- men über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus -Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Tolle Stimmung beim 2. Baindter Hobbyturnier Nach dem letztjährigen großen Erfolg des neu veranstalteten Hobbyturniers fanden sich an Dreikönig in diesem Jahr sogar 44 Teilnehmer/innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam einen unterhaltsamen und sportlichen Nachmittag zu genießen. Teilnehmen durften alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht aktiv in einem Tischtennisverein spielen. Unter- teilt in zwei Gruppen durften sich alle an den 12 aufgebau- ten Tischen 7 Runden lang mit verschiedenen Gegnern messen, ehe eine Abschlusstabelle feststand. Es waren wieder viele knappe und umkämpfte Spiele mit dabei, doch die Ergebnisse standen zumeist nicht im Vorder- grund. Vielmehr war auf den Gesichtern der Teilnehmer/ innen die gute Stimmung und das kameradschaftliche Miteinander abzulesen, was sicherlich auch den Charak- ter eines Hobbyturnieres ausmacht! Im Anschluss an die Gruppenphase standen noch die Endspiele auf dem Plan. Die jeweils Zweitplatzierten der beiden Gruppen spielten im direkten Duell den 3. Platz aus. Hier konnte sich Patrick Maaß mit seinen giftig an- geschnittenen Aufschlägen gegen Thorsten Müller durch- setzen. Im Finale standen sich der letztjährige Sieger Moritz Muff- ler und Andi Klein gegenüber, die beide ihre Gruppen do- minierten und alle 7 Spiele gewinnen konnten. Das Finale entschied Andi mit einem souveränen 3:0 Sieg für sich und krönte sich somit zum neuen Champion der Hobbyspieler. Bei der anschließenden Siegerehrung musste Andi dann eingestehen, dass er „voll im Saft“ steht und im letzten Jahr viel mit seinem Sohn gespielt hat. Diesen Vorteil konnte er eindrucksvoll in den Turniersieg ummünzen. Damit war auch das 2. Baindter Hobbyturnier ein voller Erfolg und eine Wiederholung an Dreikönig 2026 ist fest eingeplant. Ein besonderer Dank gehen an das Bistro Baindt und die Physiotherapiepraxis Benedic aus Berga- treute für die gespendeten Gutscheine, die unsere Sieger und Platzierten erhalten haben und an den gesamten Ausschuss der Abteilung Tischtennis für die tolle Organi- sation und den reibungslosen Turnierablauf. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jugend Jahrgangsrangliste in der Baindter Sporthalle Sonntag, 19.01.2025 ab 9.30 Uhr Zuschauer sind gerne willkommen, für Speisen und Ge- tränke ist gesorgt! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. RASPER - ratsch ratsch ,,, hörte man von Freitag bis Sonntag si- cherlich in Isny, Neuravensburg, Baindt und Bodnegg. Höhepunkt war aber mit Sicherheit unser diesjähriges Maskenbefreien mit einer wunderbaren Kulisse auf dem Mühleparkplatz. Über 20 Täuflinge gelobten stets ein gutgelaunter Narr zu sein, der niemals schlechte Guatzla verteilen wird. Zu- vor gings allerdings in zwei Durchgängen in die Taufhütte der Raspler und der ein oder andere Sägespan rieselte aus der Decke. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 In der Schenk-Konrad-Halle ging es dann mit der Verlei- hung der Orden der Zunft und des Alemannischen Nar- renrings (ANR) weiter. Geehrt wurden mit dem diesjährigem Jahresorden der Zunft (abgebildet der Baum des Jahres 2024, die Mehl- beere) Lucia Kränkle, Elke Kronenberger, Brigitte Stephan, Petra Steinhauser und Andreas Bosch. Den Hästräger-Orden des ANR erhielt Ann-Kathrin Haug und Fabian Ritter. Der Silberkranz-Hästräger-Orden wurde Ulrike Wöhr und Werner Späth verliehen. Herzlichen Glückwunsch allen Geehrten und vergelts Gott für euer Engagement. Zweites Fastenswochenende: Am Samstag wird es spannend, denn nicht einmal unser Busfahrer weiß, wohin die FAHRT INS BLAUE geht. Eines ist aber sicher – gemeinsam mit den Baindter Schal- meien werden die Raspler einen närrischen Tag erleben – vielleicht irgendwo im Nirgendwo. Und wer nach der Rückkehr noch genügend Energie im Gepäck hat, darf bei unseren Freunden auf dem Lumpenkapellenball das Tanzbein schwingen. Nach einer vermutlich kurzen Nacht pendeln wir zum Ausklang auf den Narrensprung nach Grünkraut. Der Umzug startet um 13:33 Uhr und wir sind die Laufnummer 18! Die Abfahrzeiten sind wieder der Zunft-App zu entnehmen. Mit einem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch grüßt Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt Das neue Jahr 2025 hat begonnen – und wir starten wieder voller Ener- gie mit unserem Programm! Wir freuen uns, euch auch in diesem Jahr mit spannenden Inhalten, innovativen Ideen und abwechslungsreichen Veranstaltungen zu begeistern. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernährungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025, Landfrauenfas- net im Bischof-Sproll-Saal, 19.30 Uhr Reitergruppe Baindt Reitabzeichen Über den Jahreswechsel waren Theresa Henzler und Noemi Oelhaf 6 Tage zum Reitabzeichenlehrgang auf dem Spieß- hof. Theresa Henzler hat das Reitabzei- chen 4 und Noemi Oelhaf das Reitabzeichen 5 bestanden. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Noemi zum be- standenen Reitabzeichen! Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Baindter Musketiere sind wie- der da Bereits am 05.01.2025 begann für die Baindter Musketiere die Fasnet 2025. Beim Fasnets-Opening in der Mausefalle Bad Saulgau und im An- schluss im Speicher 9 in Ravens- burg stimmten wir die feierwütigen Leute auf die Fasnet ein. Am vergangenen Freitag durften wir (leider) ein letztes mal den le- gendären Hausball im Grünen Berg feiern. Bei vollem Haus und bester Stimmung brachten wir den Grünen ein letztes mal zum Kochen! Danke Conny, und ich glaube Achim wäre stolz auf uns alle gewesen! Am Samstag wurden dann auf dem Mühle-Parkplatz die Masken der Narrenzunft Raspler abgestaubt und danach in der Schenk-Konrad-Halle die Baindter Fasnet berüh- rend eingeläutet. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Stunden und Ausfahrten mit unseren Rasplern. Gleich im Anschluss ging es für uns weiter nach Wein- garten. Zuerst spielten wir bei Lena’s 18. Geburtstag ein Ständchen und gingen gleich weiter zum Bockbefreien. Am Sonntag nahmen wir bei bestem Wetter an unserem ersten Umzug der Saison, in Bodnegg teil. Am kommenden Samstag starten wir, zusammen mit den Rasplern, zu unserer ersten „Fahrt ins Blaue“. Nur 3 auserwählte Raspler und der Busfahrer wissen wohin uns die Reise bringt. Wir freuen uns drauf! Genauso freuen wir uns drauf den Samstag Abend bei unseren Freunden, der Lumpenkapelle zu verbringen. Der Räuberball in eigener Halle ist jedes Jahr ein ganz besonderes Highlight. Volleyball LJ Baindt Neues Jahr - neues Glück Guts Neus noch allerseits! Wir hoffen, dass im neuen Jahr ein paar neue Punkte auf die Konten der beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt gehen. Die nächste Gele- genheit steht schon parat: Die VLJ Baindt 2 startet am Samstag, 18.01.2025, ab 11.00 Uhr in Ulm. Gegner sind der SSV Ulm 1846 1 und die TG Biberach. Und auch die VLJ Baindt 1 hat ihren nächsten Spieltag am morgigen Samstag – und zwar in der heimischen Sport- halle der Klosterwiesenschule. Los geht es gegen den SV Jedesheim und den TV 02 Langenargen Psychos um 14.00 Uhr. Gegen Langenargen wurden in der Hinrunde zwei Punkte klar gemacht. Wir freuen uns über jeden, der dabei ist und uns lautstark unterstützt! Kommt vorbei! Schon heute herzliche Einladung auch an den Stand der VLJ Baindt beim Narrensprung am 26.01.2025. Wir wer- den euch in gewohnter Weise mit leckeren Getränken verköstigen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum öffentlichen Vortrag: „Notruf und Ret- tungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, anlässlich des „Tags des Not- rufs“ am 11. Februar 2025 laden wir Sie herzlich zu einem öffentlichen Vortrag ein! Nut- zen Sie die Gelegenheit, um mehr über den Ablauf eines Notrufs und die Arbeit der Rettungskräfte zu erfahren. Es erwarten Sie exklusive Einblicke. Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt Was passiert, wenn ich den Notruf wähle? Erfahren Sie, wie Sie einen Notruf richtig absetzen und welche Informationen wichtig sind, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Integrierte Leitstelle (ILS) – Was passiert im Hin- tergrund? Wir geben Ihnen spannende Einblicke in die Arbeit der Rettungsleitstelle: Wie arbeiten die Disponenten? Wie werden Rettungskräfte koordiniert und priorisiert? Die Helfer vor Ort (HvO) Baienfurt-Baindt – Wie funk- tioniert der lokale Ersthelferdienst? Lernen Sie das System der HvO kennen, die oft als Erste vor Ort sind, um lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, bevor der Rettungsdienst eintrifft. Der Eintritt ist frei. Nach dem Vortrag stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und informieren Sie gerne über die Arbeit des DRK. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Planung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr DRK Baienfurt-Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner des Weihnachtsge- winnspiels 2024 Wir haben die folgenden Lose gezogen und wünschen viel Spaß mit ihrem Gewinn. Die Preise können bei der Sparkasse Baienfurt zu den üblichen Öffnungszeiten bis Ende Februar abgeholt werden. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Nr. Preisspender Preis Gewinner-Los 1 Ackermann, Frisör Geng und der WBB Gold Barren 2315 2 WBB Theater + Menü für Zwei 1380 3 Ebner KIA Wochenende 6477 4 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 7176 5 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 6426 6 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 1405 7 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 9367 8 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 5344 9 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 742 10 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 1368 11 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 7259 12 Bistro Dublin 30€ Hausgutschein 6502 13 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 1393 14 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 4927 15 Juwelier Jerg 25€ Hausgutschein 723 16 Bistro Dublin 25€ Hausgutschein 7399 17 Hubertus Apotheke 25€ Hausgutschein 6600 18 Achtal Apotheke 25€ Hausgutschein 2895 19 Wrap Up Hausgutschein 1404 20 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7478 21 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7520 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Einladung Jahreshauptversammlung Einladung zu unserer Jahreshauptversamm- lung am Samstag, 01. Febr. 2025 um 16.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Staufersaal in Wein- garten. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 28.01.2025 an B. Gmünder, EMail: savwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vostandschaft des Schwäbischen Albvereins in Weingarten. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Fünfter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 09.01.2025 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren fünf- ten Rundenwettkampf in der Kreisliga A. Da- bei unterlag sie den Gastgebern in Haidgau knapp mit 1369:1360. Wertung Baindt Patrick Pfau: 361 Hans-Martin Schmidt: 341 Stefan Schnez: 335 David Sill: 323 Aus dem Landkreis Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Infoveranstaltungen finden im Februar statt Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Februar. Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst AMALIE begleitet und unterstützt Familien im Landkreis Ravens- burg und im Bodenseekreis, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Lebenserwartung haben oder lebens- bedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendli- che, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stiftung Liebenau. Eltern eine Auszeit gebenEhrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Geschwistern zu spielen, Hausaufga- ben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mitzu- tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglieder mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Interessierte erhalten Schulungen Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Menschen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Weltanschauungen, aus unterschied- lichen Lebenssituationen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervisi- on, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schwei- gepflicht. Infoveranstaltungen im FebruarWer sich gerne ehren- amtlich engagieren und Familien im Landkreis Ravens- burg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Land- kreis Ravensburg und im Bodenseekreis. Die AMALIE-Ko- ordinatorinnen berichten, was die Qualifizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher austauschen. Eine vor- herige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Termine: Am 3.2.25 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margare- tenstraße 41 Am 4.2.25 um 19.00 Uhr in Überlingen, Theatersaal im Augustinum, Mühlbachstr. 2 Am 5.2.25 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 6.2.25 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Cafe des Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 7-teiliger Workshop zur Bewältigung von Erschöpfung nach Krebs Während oder nach einer tumorbedingten Therapie lei- den viele Patienten an „Fatigue“, also an Erschöpfung. An sieben Freitagen ab dem 28. Februar werden Ursachen, Faktoren, Strategien und Aus- wege aufgezeigt und erörtert. Der Workshop findet jeweils vormittags von 9 -12 Uhr statt. Referentin ist die Onkologische Fachkrankenschwester Priska Hummel der Krebsberatungsstelle der Oberschwa- benklinik in Ravensburg. Eine Anmeldung ist erforderlich: werktags am Vormittag unter der Telefonnummer: 0751/87-2389. Die Teilnahme ist kosten- los und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Freitag, den 07.02.2025 (Achtung! Neuer Termin!) Beginn 16.00 Uhr – Ende gegen 18.00 Uhr Wir laden Sie herzlich ein, uns zu oben genanntem Ter- min an unserer Schule begrüßen zu dürfen.Der Beginn der Veranstaltung ist in der Mensa/ Halle 4 und markiert den Startpunkt einer kleinen Entdeckungsreise an unserer Schule für Sie und Ihre Kinder. Das Ende der Veranstaltung findet in unserem Foyer statt und in der Zeit dazwischen können Sie sich nicht nur informieren, sondern werden auch von unseren beiden fünften Klassen bewirtet.Wir freuen uns auf Sie!Gymnasium Weingarten Brechenma- cherstraße 1988250 Weingarten www.gymnasium-wein- garten.deSollten Sie nicht die Möglichkeit haben uns am Tag der offenen Tür kennenzulernen, können ab dem 01.02.25 gerne über unser Sekretariat individuelle Fami- lienführungen gebucht werden: 0751/56192150 Verwerten statt entsorgen: Smartphone-Sammelbox im DRK-Kleiderladen Ravensburg Ab 2025 werden Smartphones, aufgrund einer Verord- nung der EU, langlebiger und leichter zu reparieren. Kon- kret bedeutet das, dass alle neu verkauften Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablet und Spielekonsolen einen USB-C-Ladeanschluss benötigen. Außerdem wer- den nach Verkaufstopp eines Modells noch mindestens 7 Jahre lang Ersatzteile produziert. Aktuell liegen jedoch noch etwa 124 Millionen ungenutzte, alte und defekte Mobiltelefone in deutschen Schubladen. Wer also doch noch alte Smartphones zu Hause hat, kann diese gerne bei unserem DRK-Kleiderladen in der Herrenstraße 9 in Ravensburg in der Smartphone-Sam- melbox abgeben. Die Firma interzero recycelt diese und spart somit wert- volle Rohstoffe und Treibhausgasemissionen ein. Im Ge- genzug für die Smartphone-Sammelbox spendet inter- zero den Erlös an die Initiative die Roten Nasen Clowns. Informationen zu den Öffnungszeiten des DRK-Kleiderla- dens gibt es hier: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/ soziale-unterstuetzung/kleiderladen.html Potenziale der Tiefengeothermie in der Region Eigene Gesellschaft unter dem Dach der TWS – Vor- kommen von heißem Thermalwasser kann Baustein für die Wärmewende sein Für eine zukünftig nachhaltige und ressourcenschonen- de Wärmeversorgung in Ravensburg, Weingarten und Umgebung beschäftigen sich die Technischen Werke Schussental (TWS) auch mit den Möglichkeiten der Tie- fengeothermie. Die Erdwärmegesellschaft Schussental mbH (EGS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TWS, verfolgt das Projekt. EGS und TWS werden in Zukunft eng zusammenarbeiten und in Abstimmung mit den Kommunen die Möglichkeiten der Tiefengeothermie prüfen. Unter dem Schussental – wie dem gesamten deut- schen Alpenvorland – liegt das deutsche Molassebecken. Expertinnen und Experten bescheinigen der vorhandenen Geologie ein hohes Potenzial für Geothermie. Landesamt erteilt Aufsuchungserlaubnis Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg erlaubt der EGS für fünf Jahre im beantragten Aufsuchungsfeld nach Erdwärme zu suchen. Hierfür wer- den in den nächsten Jahren zunächst Voruntersuchungen und Vermessungen durchgeführt. Erst wenn hierdurch ein geeigneter Standort ermittelt wurde, könnten im nächs- ten Schritt die Bohrarbeiten beginnen. Bis Ende 2029 darf das Energieunternehmen in großen Teilen des TWS-Gas- netzgebiets die tiefengeothermischen Möglichkeiten aus- loten. Die ersten Bohrungen könnten bei einem positiven Ergebnis frühestens im Jahr 2027 erfolgen und würden nach derzeitiger Planung bis in eine Tiefe von etwa 2.500 Metern reichen. Fokus auf Ravensburg und Weingarten Der Schwerpunkt bei der Suche nach einem geeigneten Ort für eine Bohrung liegt auf Ravensburg und Weingar- ten. „Die TWS baut in beiden Städten Wärmenetze auf und aus. Kann die EGS hier eine erfolgreiche Bohrung durch- führen und heißes Wasser aus der Tiefe fördern, wird die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wärmenetze klimaneutraler. Im Idealfall können wir die hohen Tempe- raturen direkt für die Wärmeversorgung nutzen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS und der EGS, und ergänzt: „Die geothermische Erschließung eines Gebietes dauert Jahre. Wir lassen keine Zeit nutz- los verstreichen und bleiben mit Folgeanträgen, auch für Fördermittel, dran.“ Analyse der Gesteinsschicht Momentan liegen ältere 2D-Daten der geologischen Ge- gebenheiten vor Ort vor. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und die EGS werten diese ge- meinsam aus und entscheiden, ob die Datengrundlage ausreichend ist für die angestrebten Bohrungen. Ist das nicht der Fall, erfolgt frühestens Anfang 2026 eine ge- nauere Betrachtung mittels 3D-Seismik. Über den ge- nauen Ablauf wird im Vorfeld informiert. „Dann fahren Messfahrzeuge das Gebiet flächendeckend ab und sam- meln Daten. Anhand der Werte sind wir in der Lage, ein 3D-Modell des Untergrunds zu berechnen“, erklärt Miriam Sepke-Vogt, Projektmanagerin bei der EGS. Erst wenn der spätere Standort anhand der Daten ermittelt wur- de, folgen weitere Untersuchungen wie eine Umweltver- träglichkeitsprüfung. „In dem ganzen Prozess gehen wir äußerst gewissenhaft vor, stimmen uns regelmäßig mit den zuständigen Behörden ab und informieren aktiv über die weiteren Schritte“, versichert Dr. Andreas Thiel-Böhm. Vorteile der Geothermie „Tiefengeothermie ist deshalb so interessant für eine kli- maneutrale Wärmeversorgung, weil sie ganzjährig und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 ohne Schwankungen verfügbar ist. Durch den großen Aufwand beim Erstellen und Betreiben einer Bohrung kommt Tiefengeothermie nur für zentrale Anwendungen wie Fernwärmenetze zur Anwendung“, erläutert Miriam Sepke-Vogt. Die Leistung einer Bohrung liegt je nach Bedingungen im Bereich einiger Megawatt und kann so ganze Stadtviertel das Jahr über mit Wärme versorgen. Die TWS wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die nächsten Projekt-Schritte informieren. Das Ponticelli Ensemble spielt in der Al- ten Kirche Mochenwangen: „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am Freitag 24. Januar, Samstag, 25. Ja- nuar oder am Sonntag, 26. Januar auf eine besondere musikalische Begegnung ein – ein Abend, der alle Sinne anspricht. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum. Bestehend aus Streichinstrumen- ten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinnliches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Freitag, 24. Januar, 19.30Uhr Samstag, 25. Januar, 17.00Uhr Sonntag, 26. Januar, 17.00Uhr (zugleich Finissage der Fotoausstellung von Egon Woblick) Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88284 Wolpertswende-Mochenwangen Einlass: 45 min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Möglichkeit zur Sitzplatzreservierung: Es besteht die Möglichkeit Sitzplätze über den Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de zu reservieren. Weitere Informationen: www.ponticelli-ensemble.de Energie sparen und Förderung sichern Eigenes Förderprogramm der TWS – Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen wird unterstützt Wer als Stromkunde der TWS darüber nachdenkt, sich an das Fernwärmenetz anschließen zu lassen oder ein neues Elektrofahrrad anzuschaffen, kann sich einen Zu- schuss sichern: Auch im Jahr 2025 unterstützen die Tech- nischen Werke Schussental (TWS) ihre Stromkundinnen und -kunden bei deren Engagement für den Klimaschutz. Das Förderprogramm der TWS gibt es schon viele Jahre, im letzten Jahr wurde es neu aufgesetzt. Die dort definier- ten acht Maßnahmen zum Sparen von Energie und damit zum Schutz des Klimas gelten auch im neuen Jahr. „Mit unserem Förderprogramm möchten wir die Menschen in unserer Region dabei unterstützen, auf umweltfreundliche Technologien umzusteigen und so ihre CO₂-Emissionen reduzieren“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. „Wenn wir alle mit anpacken, wird die Energie- wende gelingen. Dazu gehört neben dem Ausbau erneu- erbarer Energien auch, die vorhandene Energie möglichst effektiv zu nutzen.“ Seit ihrer Gründung setzt sich die TWS konsequent für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein. Der regionale Energiedienstleister bietet ausschließlich Ökostrom an, investiert in erneuerbare Energien und unterstützt Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Energiesparen. Je nach Maßnahme zahlt die TWS zwischen 50 und 250 Euro im Rahmen ihres twsFörderprogramms. Darunter fallen neben dem Kauf eines neuen Elektrofahrrads, Pedelecs oder Elektrolastenrads und Anschluss an das Fernwär- menetz noch der Austausch einer Heizungsumwälzpum- pe, die Anschaffung einer Ladebox sowie der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten. Förderung gibt es außerdem für die Modernisierung des Zählerplatzes und den Einbau eines Energiespeichers. Auch wer eine profes- sionelle Energieberatung in Anspruch nimmt, kann einen Zuschuss beantragen. Die genauen Informationen zu den einzelnen Förderungen der TWS gibt es unter: tws.de/ foerderprogramme. Bürgerstiftung Kreis Ravensburg fördert „Gute Vorsätze“ - Unterstützung für Projektvorhaben mit bis zu 500 Euro Nicht nur reden, sondern machen – nach dieser Devise fördert die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg auch in die- sem Jahr Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur zum Jahresanfang. Lokal und regional Engagierte erhalten eine unbürokratische Start- hilfe von bis zu 500 Euro, um ihre „Guten Vorsätze“ für das Jahr 2025 in die Tat umzusetzen. Der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt und die Bürgerstiftung freut sich auf innovative und nachhaltige Projektideen. Die Ausschreibung richtet sich landkreisweit an gemein- nützige Organisationen, Vereine und Initiativen sowie an Schulen und Kindergärten/Kitas. Gefördert werden ausschließlich Projekte, deren Gesamtkosten 2.000 Euro nicht überschreiten. Die Bürgerstiftung möchte mit ihrem Beitrag gezielt kleinere Initiativen unterstützen, die häufig keinen Zugang zu anderen Fördermitteln haben. Projekte, die eine Förderung erhalten möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen: Das Projekt wird 2025 neu gestartet und erstmals um- gesetzt. Es hat einen Bezug zur Region und wird von Ehrenamt- lichen unterstützt. Es ist eine konkrete Aktivität mit sichtbarem Ergebnis in 2025. Die Angabe des genauen Verwendungszwecks der För- dermittel erfolgt transparent. Förderanträge mit einer kurzen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan können bis zum 28. Februar 2025 per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv. de eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung sowie der Förderantrag sind auf der Homepage der Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg zu finden: www.buergerstif- tung-kreis-rv.de Sie haben eine gute Idee, sind sich aber nicht sicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Dann nehmen Sie gerne Kon- takt zum Stiftungsbüro der Bürgerstiftung Kreis Ravens- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 burg auf. Ihre Ansprechpartnerin Anja Beicht erreichen Sie unter der Telefonnummer 0751/35912943 oder per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv.de. SVLFG informiert über die Sicherheit von Kindern auf Bauernhöfen Kreis Ravensburg - Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. lädt zu einer Veran- staltung mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG ein. Sie findet am Mitt- woch, 22. Januar um 14.00 Uhr im Paradies in Vogt statt. Leider kommt es auf landwirtschaftlichen Betrieben im- mer wieder zu Unfällen mit Kindern. Wie sich diese ver- meiden lassen und worauf Sie dabei besonders ach- ten müssen erläutert Ihnen Manfred Bednarski von der SVLFG. Dabei wird er auch auf besondere Risiken ein- gehen die beim Angebot von Ferien auf dem Bauernhof oder bei Veranstaltungen mit Schulklassen und ähnli- chem bestehen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 20.01.25 unter LA@ rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 an. Die Teil- nahme ist kostenfrei. Lust auf Lindedance? Neuer Kurs startet am 04.02.2025 um 19:20 Uhr im KiFaZ Familienzentrum Pinocchio, Baindter Straße 47, Baienfurt. Bei Interesse anmelden unter 0751 52166. Einladung zum Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2025 Kreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schü- lerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schüler- abend ein. Der Schülerabend 2025 findet am Freitag, den 24. Ja- nuar 2025 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88368 Bergatreute, Schmidstraße 5 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Einladung zur Fachtagung für Milchvieh- haltende am 31. Januar 2025 in Amtzell Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt zusammen mit seinen Partner- innen und Partnern der beruflichen Erwachsenenbildung zur ganztägigen Fachtagung für Milchviehhaltende am 31. Januar um 09.30 Uhr in die Gemeindehalle nach Amt- zell ein. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Themen „Erzeugung von hochwertigem Grundfutter“ und „Mög- lichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit“. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zu Beginn der Veranstaltung wird Dr. Marcus Schling- mann vom Landwirtschaftlichen Zentrum im Aulendorf über die Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit auf Grünlandstandorten informieren. Im Anschluss wird Hans Koch, Berater bei der BayWa AG, Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Qualität von Grünlandaufwüchsen trotz Klimawandel und Dünge- restriktionen erläutern. Mit einem Überblick zu Chancen und Strategien der Öffentlichkeitsarbeit mittels Social Media startet Marvin Lang von der Werbeagentur Alpen- blickdrei in das Nachmittagsprogramm. Das „landmaed- chen“ Jana Vincon aus Bad Wurzach und Benedikt Renz aus Wangen-Bettensweiler werden im Anschluss über ihre Erfahrungen bei der Information von Verbrauche- rinnen und Verbrauchern und die von Ihnen genutzten Portale berichten. Mitveranstaltende der Fachtagung sind der Kreisbauern- verband Allgäu-Oberschwaben, die Beratungsdienste Ra- vensburg und Leutkirch sowie die Vereine landwirtschaft- licher Fachbildung e.V. im Kreis Ravensburg. Informationsveranstaltung der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 4. Februar 2025 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, Werkreal- schule, Gemeinschaftsschule, Realschule oder Gymnasi- um nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, be- rufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der beson- deren Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventinnen und Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungszeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Bewerberinnen und Bewerber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Verset- zungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Be- werberinnen und Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Berufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 einem Notendurchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgymnasium vermittelt in drei Jahren die all- gemeine Hochschulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2025. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Diens- tag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfan- nenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de; Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Frauenbund Baienfurt Freitag, 17.1.2025 (am Abend) Achtung, neuer Termin!!! Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha illuminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Licht- erwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. (Der Termin 9.1.25 musste aufgrund der Schlechtwet- terprognose abgesagt werden). Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 . Yoga ab 17.1.2025: Jeden Freitag findet ein Yoga Kurs im evangelischen Ge- meindehaus Baienfurt, Öschweg statt. Beginn ist um 9.30 Uhr. Anmeldungen bei Elisabeth Mu- schel, Tel. 52720 Donnerstag, 23.1.2025, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.30 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“ mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uh Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder Sicherheitstrainings- und Energiespar- kurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2025 der Kreisverkehrswacht Ra- vensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, be- stehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeis- terei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainingskur- sen finden am 05., 12., sowie am 26. April 2025 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 35,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hinterlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Was sonst noch interessiert Ratgeber „Steueränderungen 2025“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen für das Jahr 2025, die man kennen sollte. Auch beim Abzug von Kinderbetreuungs- kosten kam es zu Änderungen. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wird verbessert. Kinderbetreuungskosten können nunmehr zu 80 Prozent (bisher 2/3) der Aufwendungen bis zu 4.800 Euro (bisher 4.000 Euro) je Kind und Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Kin- derbetreuungskosten sind abzugsfähig für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Etwaige steuerfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten seitens des Arbeitgebers müssen abgezogen werden. Neu eingeführt wurde die sogenannte eRechnung. Be- troffen davon sind alle Unternehmer, ob groß oder klein. Auch Unternehmer, die lediglich umsatzsteuerfreie Um- satze ausführen (z. B. Ärzte), müssen eine eRechnung zumindest empfangen können. Privatpersonen müssen keine eRechnungen empfangen können. Unternehmer werden daher in Zukunft an Endverbraucher weiterhin Papierrechnungen ausstellen dürfen. Die eRechnung ist verpflichtend, sofern sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger inländische Unterneh- men sind. Rechnungen ausstellen müssen allerdings nur Unternehmer, die über umsatzsteuerpflichtige Umsätze abrechnen. Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren The- men finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Rat- geber „Steueränderungen 2025“ des Bundes der Steu- erzahler, der die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschau- lich erklärt. Mit diesem Ratgeber des Bundes der Steuerzahler ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Steu- eränderungen 2025“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Ruf- nummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Rat- geber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. STELLENANGEBOTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Familiengeführter Laden neu in Weingarten! In der Boschstraße 10 erwarten Sie Snacks und Getränke zu fairen Preisen. Besuchen Sie uns zur Neueröffnung am Freitag, den 17.01.2025 und lassen Sie sich von unserer herzlichen Atmosphäre begeistern! Folgen Sie uns auf Instagram: o_seven_cafe7 7 O ‘seven Snack & Café Wir SUCHEN eine zuverlässige REINIGUNGSKRAFT für einen Vormittag in der Woche für unseren Privathaushalt in Mochen- wangen. 0175-9655628 GESCHÄFTSANZEIGEN Werkstudent Grafische Produktion (m/w/d) 100 % Remote möglich Interessiert? Finde jetzt heraus, ob wir zusammen passen: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Schulhausführungen mit der Schulleitung können im Sekretariat vereinbart werden Tel. 0751. 888 31 00 Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de für Eltern künftiger Fünftklässler Dienstag, 28. Januar 2025 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ 31. Januar 2025 | 14.00 - 17.00 Uhr INFORMATIONSABEND 20% auf alle Winter- und Ganzjahres-Decken* * Angebote gültig bis 31.1.25 im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. VERKAUFSBERATER/-IN für Forstmaschinen (m/w/d) Wir suchen dich mehr infos: Waldburg Forstmaschinen GmbH Grimmenstein 15, DE-88364 Wolfegg Du hast Erfahrung im Vetrieb von Investitionsgütern? 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            Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 24. Januar 2025 Nummer 4 am Sonntag, 26.01.2025 um 13:30 Uhr Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Aufste llungsplatz: Boschstra ße Thumbstra ße Umzugsweg: Umzugsende: Marsw eilerstra ße - K üferstra ße - Ziegeleistra ße - In nere Breite - Gartenstra ße mit über 3000 Maskenträgern! 16. Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Thumbstra ße Party-Zelt Bewirtung auf dem Dorfplatz u nd in der Schenk-Konrad-Halle Kinder-Cocktail-Bar im Foyer Kaffee und Kuchen im Bonhoeffer-Saal Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr Narrenbaumstellen 2025 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2025 Auch 2025 können Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Ravensburg wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsver- band (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höhe- ren Mehrwertes für die Biodiversität werden in diesem Jahr erneut ausschließlich Mischungen zur Anlage mehr- jähriger Blühstreifen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten. Da das verwendete Saatgut für die Blühstreifen für Standzeiten von bis zu 5 Jahren ausgelegt ist, sollte die Blühfläche auch mindestens 2 Jahre auf der eingesäten Fläche ste- hen bleiben können. Das Saatgut ist ebenfalls geeignet für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen o. -flächen auf Ackerland im Zuge der Öko- Regelungen (ÖR 1b). Für Öko-Betriebe gibt es, wie im letzten Jahr auch, wieder die Möglichkeit ein zertifiziertes Saatgut zu bestellen. Insgesamt können pro Betrieb 2,5 kg Saatgut gefördert werden, dies entspricht in etwa einer Fläche von 2500 m². Zusätzlich gibt es für Betriebe mit Sonderkulturen dieses Jahr wieder die Möglichkeit, kostenlos Saatgut für die Einsaat eines mehrjährigen Blühstreifens aus gebietsheimischen Wildpflanzen in der Fahrgassenmitte (FÖKO-Mischung) für bis zu 1 ha zu bestellen. Im Rahmen des Ackerblühstreifenprojektes unterstützt der LEV Ravensburg bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Dank der großzügigen Spende der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das Saatgut von Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Ravensburg kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Nähere Informationen sowie das Online-Bestellformular finden Sie auf der Homepage des LEV Ravensburg unter www.lev-ravensburg.de ➔ Projekte ➔ Ackerblühstreifenprojekt oder über nebenstehenden QR-Code Bestellfrist ist der 28.02.2025. Das Saatgut wird dann direkt an die angege- bene Adresse versendet. Das Saatgut kann jedoch auch schon früher ver- griffen sein. Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte/innen einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung am Samstag, 25.01.2025 um 14:30 Uhr auf dem Dorfplatz mit musikalischer Begleitung Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V. Baindt Raspler-ratsch, ratsch Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beflaggung am Rathaus am 27. Januar 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird Montag, den 27. Januar 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Gemeindeverwaltung Baindt Narrensprung der Narrenzunft Raspler 2025 Hinweis Konsumcannabisgesetz KCanG Im Zuge der Planungen des Narrensprunges der Nar- renzunft Raspler am 26. Januar 2025 weist die Gemein- de Baindt auf folgende bestehende Regelungen zum Konsum von Cannabis hin: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsum- cannabisgesetz - KCanG) § 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in de- ren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von An- bauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Ab- stand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbe- reich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. (..) Bei dieser Veranstaltung ist mit einer hohen Zahl an minderjährigen Besuchern und Besucherinnen zu rech- nen. Die Gemeinde Baindt weist daher auf das Kon- sumverbot in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hin. Diese ge- setzliche Regelung wird während der Dauer der Ver- anstaltung überwacht. Für den Bereich der Schenk-Konrad-Halle gilt des Wei- teren ein allgemeines Rauchverbot. Auch dieses wird durch die Ortspolizeibehörde kontrolliert. Um eine angenehme Veranstaltung für alle Beteiligten – Mitwirkende, sowie Besucherinnen und Besucher - zu gewährleisten, bittet die Ortspolizeibehörde darum, auf Rauchbomben oder Ähnliches vor/ während und nach dem Umzug zu verzichten. Ordnungsamt Notruf bei Stromausfall – Feuerwehr Baindt hilft Bei einem Stromausfall, wie wir ihn am Mittwoch (22.01.2025) erlebt haben, kann es passieren, dass auch die Telefonverbindung ausfällt – und damit der Notruf nicht erreichbar ist. Um in solchen Situationen schnelle Hilfe zu gewährleisten, besetzt die Feuerwehr Baindt automatisch das Feuerwehrhaus. Wichtig: • Notfälle können direkt im Feuerwehrhaus gemel- det werden, auch medizinische Notfälle. Unsere Ein- satzkräfte können vor Ort helfen oder den Rettungs- dienst direkt über die Leitstelle alarmieren. • Hinweis: Das Feuerwehrhaus dient ausschließlich als Notfall-Meldestelle. Es gibt keine Möglichkeit, dort Handys aufzuladen oder eine warme Unterkunft zu erhalten. Sollte der Stromausfall länger andauern, wird ein Not- falltreffpunkt in der Schenk-Konrad-Halle (SKH) eingerichtet. Diese dient dann als Anlaufstelle für die Bevölkerung, um weitere Hilfe oder Unterstützung zu erhalten. Tipps des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe): 1. Vorbereitung auf Stromausfälle: • Batteriebetriebene Radios: Haltet ein UKW- oder DAB+-Radio bereit, um offizielle Informationen zu empfangen. • Notstromversorgung: Powerbanks oder Solar-La- degeräte können helfen, Handys in Notfällen auf- zuladen. • Taschenlampen: Stirn- oder Taschenlampen mit Ersatzbatterien sollten griffbereit sein. 2. Vorräte anlegen: • Sichert euch einen Vorrat an Wasser und halt- baren Lebensmitteln für mindestens 10 Tage. • Denkt auch an Medikamente, Hygieneartikel und andere notwendige Dinge des täglichen Bedarfs. 3. Kommunikation: • Sprecht euch innerhalb eurer Familie oder Nach- barschaft ab, wie ihr euch gegenseitig unterstützen könnt. • Kennt den Standort eures nächstgelegenen Not- falltreffpunkts (bei uns: SKH). 4. Wärme: • Eine warme Decke oder ein Schlafsack helfen, wenn die Heizung ausfällt. • Achtung: Offenes Feuer (z. B. Kerzen oder Cam- pingkocher) birgt ein hohes Brand- und Ersti- ckungsrisiko. Weitere Informationen und wie Ihr informiert Bleiben findet ihr auch auf unserer Website unter dem Bereich „Bürgerinfo“ oder direkt auf den Seiten des BBK unter www.bbk.bund.de. Bleibt informiert, bleibt sicher – Eure Feuerwehr Baindt Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sperrung aufgrund des Narrensprungs der Narrenzunft Raspler am 26.01.2025 Am Sonntag, den 26.01.2025 müssen zahlreiche Stra- ßen im Gemeindegebiet (v. a. Ortsmitte) für den Ver- kehr gesperrt werden. Die Sperrung dauert voraus- sichtlich von 12:00 bis 17:00 Uhr. In diesem Zeitraum dient die Haltestelle Baindt, K7951 bzw. Abzweigung Schachen als Ersatzhaltestelle für alle Bushaltestellen in Baindt. Der Fahrzeugverkehr wird ebenfalls über die K7951 umgeleitet. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme und bedanken uns für Ihr Verständnis! Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 04. Februar 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@baindt.de Bundestagswahl 2025 Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundes- tags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe ab- gegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestags- wahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet- telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel ge- legt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD aus- geliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimm- zettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin- gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Per- sonen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kos- tenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Bundestagswahl 2025 Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung In den kommenden Tagen werden die Wahlbenach- richtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ih- nen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Brief- wahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druck- fehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Ge- meinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Bekanntmachung der Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die Städte und Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Ra- vensburg und Weingarten haben eine Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbandes „Interkommunales Ge- werbegebiet Mittleres Schussental“ beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat als Genehmi- gungsbehörde die von den Beteiligten wirksam ver- einbarte Verbandssatzung, gemäß § 7 Abs. 1 des Ge- setzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), mit Schreiben vom 14. Januar genehmigt. Die Verbandssatzung wird von den Beteiligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungsorgan öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Bekanntmachung der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baindt und Bai- enfurt wurde am 13.01.2025 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird von den Betei- ligten in deren jeweiligem amtlichen Bekanntmachungs- organ öffentlich bekannt gemacht. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Narrensprung in Baindt - Wir sind dabei Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Nar- rensprung - und danach. Im Feuerwehrhaus in der Zie- geleistraße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fas- netscafé zum gemütlichen Verweilen ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Januar und Sonntag, 26. Januar 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Januar 2025 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 21, 88250 Weingarten, Tel: 0751 76463641 Sonntag, 26. Januar 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstraße 12, 88284 Wolpertswende, Tel: 07502 9437900 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Luigi De Simone feierte am 18. Januar 2025 sei- nen 80. Geburtstag. Frau Elfriede Fritz feierte diesen ebenfalls am 19. Januar 2025. Bürgermeisterin Simone Rürup gratulierte den Jubil- aren herzlich zu ihrem Geburtstag und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Januar 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01. + 26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Würdezentrierte Therapie Wie kann Würde auch im Sterben geachtet, bewahrt und geschützt werden? Diese Frage des Kanadiers Harvey M. Chochinov mün- dete in die Entwicklung der Würdezentrierten Therapie. Sie geht auf das Bedürfnis von Menschen am Lebensen- de ein, zu spüren, dass ihr Leben einen Sinn hatte. Sie hilft ihnen, sich auf Taten und Erfahrungen zu besinnen, die sie zu einer einzigartigen, geschätzten Person gemacht ha- ben. Ihre Gedanken und Wünsche werden aufgeschrieben. So entsteht ein Dokument, das für die Zukunft erhalten bleibt und damit eine Möglichkeit bietet, noch etwas für nahestehende, geliebte Menschen zu tun. Dieser Abend gibt einen Einblick in die Würdezentrierte Therapie. Referentin: Elisabeth Häußler, Weingarten Termin: Donnerstag, 30.01.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Januar – 02. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Herz ist ein Gut, das man nicht verkaufen oder kaufen kann, sondern nur verschenken kann. Gustave Flaubert Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 26. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis - Hl. Timotheus und Hl. Titus 10.00 Uhr Baindt - EucharistiefeierMinistranten: Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach, Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler)(† Adalbert Berger, Familie Kien- höfer, FamilieSchnell) Dienstag, 28. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Gottesdienst im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 30. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 31. Januar - Hl. Johannes Bosco 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunionsmittag im Bischof-Sproll Saal Samstag, 01. Februar 10.00 Uhr Briach - Patrozinium mit Kerzenweihe, Agat- habrot und Blasiussegen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und BlasiussegenMinistranten: Rafael Dorn, Pia Kronenberger, Dominik Klein, Mateo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Zita Maurer) Sonntag, 02. Februar – Darstellung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Adveniatskollekte 2024 Bei der Adveniatskollekte ist eine Summe von 1.212,71 € zusammengekommen. Vielen Dank für Ihre großzügigen Spenden, die wir schon weitergeleitet habe. Frauenbund Baienfurt 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.00 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit, mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“, mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit, die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uhr Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro, es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.30 Uhr Weingarten Bibeltreff, Martin-Luther-Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 27. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 29. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt KGR-Sitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 30. Januar 20.00 Uhr - 21.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“, Ev. Ge- meindehaus-Untergeschoss (Pfr. Schöberl) Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. Februar Letzter Sonntag nach Epiphanias 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst anschl. Kirchen- kaffee, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zur Woche: Gottes Liebe kennt keine Grenze Wie faszinierend ist es, wenn Christen aller Welt zusammentref- fen: Menschen aus Korea und Ni- caragua, Tansania und ganz Eu- ropa, die sich zu Jesus Christus bekennen. In knapp 2.500 Spra- chen ist die Bibel heute übersetzt. Die christliche Botschaft macht nicht vor Volks- und Landesgrenzen Halt. Sie gilt aus- nahmslos allen Menschen. (Darum geht es am dritten Sonntag nach Epiphanias.) Bereits Jesus und seine Jün- ger haben sich den Nachbarn des Volkes Israel zuge- wandt, haben Ausländer geheilt und mit Samaritanern debattiert. Auch Jesu Ahnen sind international wie die Moabiterin Rut, die mit ihrer Schwiegermutter in fremdes Land zog und ihre Religion annahm. Gottes Liebe kennt keine Grenzen – bezeugen die Apostel und Propheten. So wird auch das Reich Gottes bunt und vielsprachig sein. „Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Karly Santiago) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich be- wegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unter- wegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Ehejubiläum Sie feiern 2025 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfar- rer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Aufräumaktion Krabbelgruppen In unserem Ev. Gemeindehaus tref- fen sich regelmäßig einige Krabbel- gruppen. Im Laufe der Zeit gehen immer wieder Spielzeuge kaputt oder werden unansehnlich. Nun ha- ben sich zwei Krabbelgruppenmütter dazu bereit erklärt, den Spielzeug- schrank aufzuräumen. Das Ergebnis ist toll! Ein herzliches Dankeschön an die beiden fleißigen Helferinnen. Wenn alle mithelfen, bleibt es auch so schön und alle haben etwas davon. --- Bibeltreff zum Matthäus-Evangelium Am Sonntag, 26. Januar findet um 14:30 Uhr wieder ein Bibeltreff im Martin-Luther-Gemein- dehaus Weingarten statt. Das Thema lautet „Mit Jesus wird Gottes Welt greifbar“. Mario Müller, der neue Gemein- schaftspastor des Evang. Gemeinschaftsverbandes „Die Apis“ gibt Impulse zu Matthäus 4, 12-22. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Wein- garten. --- Einladung zum Frühschoppen in Ravensburg Bundestagskandidat*in- nen im Dialog Ravensburg. Am Sonntag, den 02. Februar 2025, laden das Kapu- ziner Kreativzentrum und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee herzlich zum zweiten Frühschoppen der Veranstaltungsreihe #WIRINRAVENSBURG ein. Die Veranstaltung findet von 11:00 bis 14:00 Uhr im Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstraße 27a, Ravensburg, statt. Prominente Gäste und ein spannender Einstieg Für die Diskussion konnten alle Direktkandidat*innen für den Bundestag gewonnen werden. Sie repräsentieren ein breites politisches Spektrum und garantieren span- nende Perspektiven: Agnieszka Brugger (Bündnis 90/ Die Grünen), Heike Engelhardt (SPD), Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Laurin Brinkmann (Volt), Moritz Fischinger (Die Linke) Nach einer kurzen Vorstellung der Gäste eröffnet das Thema „Deutsch auf Zeit?“ Die Diskussion. Dabei wird ein Blick auf Integration und Migration geworfen: Wie fühlt es sich an, wenn Menschen, die hier ihre Wurzeln geschla- gen haben, plötzlich hören: „Ihr müsst zurück“? Zurück – wohin? Zu einem Ort, der längst fremd geworden ist, oder zu einer Heimat, die es für sie nie wirklich gab? Diese Frage brennt. Sie rührt an etwas Grundlegendes: Wer gehört wirklich dazu? Und wer wird trotz aller Be- mühungen und allem Dazugehören immer nur als Gast angesehen? Was macht das mit uns – als Gesellschaft, die sich stolz Einwanderungsland nennt? Und was macht das mit den Menschen, die immer wieder beweisen müssen, dass sie dazugehören? Wir möchten von den politischen Vertreter*innen ihre Haltungen zu diesem aktuellen, medi- al aufgeputschten und sensiblen Thema erfahren. Dabei stehen Fragen im Raum wie: Wie können wir Integration neu denken? Und welche politischen Rahmenbedingun- gen braucht es, um Menschen dauerhaft Teil unserer Gesellschaft werden zu lassen? Die Direktkandidat*in- nen werden ihre Positionen zu diesen Fragen darlegen und anschließend auf weitere Themen der Sozial- und Gesellschaftspolitik eingehen. Aktive Beteiligung des Publikums Die Teilnehmenden des Frühschoppens sind eingeladen, durch Publikumsfragen aktiv an der Diskussion teilzu- nehmen und ihre Anliegen direkt an die Kandidat*innen zu richten. Musik, Bier und Politik Für eine gemütliche Atmosphäre sorgt die Band „Blas und Balg“, die den Frühschoppen musikalisch begleitet. Frisch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 gezapftes Bier, heißer Tee und herzhafte Speisen runden das gesellige Format ab. „Dieses Thema ist hochaktuell und bewegt uns alle“, erklärt Pfarrer Ralf Brennecke. „Es geht darum, unser Selbstverständnis als Gesellschaft zu hinterfragen und den Menschen, die hier leben, eine Stim- me zu geben.“ „Unser Ziel ist es, über alle sozialen Milieus hinweg ins Gespräch zu kommen und so gemeinsam Lö- sungsansätze für unsere Stadt zu finden“, ergänzt Chris- tian Mayer, Vorstand des Kapuziner Kreativzentrums. Eintritt: frei (Spenden willkommen) Die Veranstaltung wird durch das Programm „Demokratie leben!“ geför- dert. Kontakt für Presseanfragen Christian Mayer Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Tel.: 0151/19470041 E-Mail: christian.mayer@kapuziner-rv. de Weitere Informationen unter: www.kapuziner.info #WIRINRAVENSBURG – Gemeinsam diskutieren, ge- meinsam gestalten. oder Diakonisches Werk OAB Wein- bergstr. 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, www. diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Vorbereitungsstart Nach einer erholsamen Winterpause startet der SVB am 28.01 in die Vorbe- reitung auf die Rückrunde der Saison 24/25. Erste Mannschaft Zugänge: Conner Odenbach (Torwart/TSV Berg II) Denis Schimanowski (Verteidiger/Rück- kehr zum SVB nach Präsidiumswechsel bei der Polizei) Abgänge: Max Dingeldey (FC Aramäer Pfullendorf) Vorbereitungsplan: Sonntag, 08.02 15.30 Uhr: FC 07 Albstadt - SV Baindt Sonntag, 16.02 12.30 Uhr: VfB Friedrichshafen II - SV Baindt Samstag, 22.02 12.30 Uhr: TuS Immenstaad - SV Baindt Dienstag, 25.02 19.00 Uhr: SV Wolpertswende - SV Baindt Freitag, 28.02 19.00 Uhr: SV Baindt - TSV Berg II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Zweite Mannschaft Sonntag, 09.02 12.45 Uhr: SV Weissenau - SV Baindt II Freitag, 14.02 19.30 Uhr: TSB Ravensburg - SV Baindt II Samstag, 15.02 14.00 Uhr: SV Deuchelried - SV Baindt II Samstag, 22.02 13.00 Uhr: SGM Wohmbrechts/Heimenkirch II - SV Baindt II Samstag, 08.03 (erstes Punktspiel) 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II Jugendfußball Hallenbezirksmeisterschaften E-Juniorinnen Am letzten Wochenende waren wir mit zwei Mannschaf- ten in der Endrunde der E-Juniorinnen in Horgenzell ver- treten. Die E1 gehörte sicherlich zum Favoritenkreis, doch dass die E2 dann auch die Vorrunde als Gruppenerste abschlossen war sicherlich eine kleine Überraschung. Im Halbfinale hatten unsere E1 mit SV Deuchelried einen ge- schickt verteidigenden Gegner, den sie nur knapp mit 1:0 bezwangen, während unsere E2 gegen PSG Friedrichsha- fen das Halbfinale mit 0:4 recht deutlich verlor. Im Finale war unsere beste Torjägerin Greta leider schon zu stark angeschlagen, um sich entscheidend gegen ihre schnellen Bewacherinnen durchzusetzen. So gelang unseren Mädels nur ein Tor, während die Gegnerinnen mit drei Kontern das Finale für sich entscheiden konnten. Auch wenn es am Ende nicht ganz für einen Turniersieg gereicht hat, können wir stolz auf die Leistung unserer beiden Mannschaften sein, wo auch die jüngeren Talente schon auf hohem Niveau mitgespielt haben. Es spielten: E1: Franziska Joachim, Margo Hodek, Han- na Busam, Thea Rimmele, Mia Malsam, Pia Schützbach, Greta GünthnerE2: Ella Fehr, Finja Hinner, Lotte Kijews- ki, Marie Mayer, Mia Daiker, Lila Schluchter, Pauline Rist D-Juniorinnen Ebenso in Horgenzell am Start waren unsere D-Juniorin- nen, die die Vorrunde in Grünkraut schon souverän ge- winnen konnte. Da eine Mannschaft ausgefallen war und wir viele Spielerinnen dabeihatten, stellten wir außer Kon- kurrenz gleich eine zweite Mannschaft, auf die wir gleich im ersten Spiel trafen. In einem lockeren Turnierauftakt konnte das Spiel gewonnen werden, doch im zweiten Spiel trafen wir auf effiziente und vor allem körperlich überle- gene Gegnerinnen aus Immenried, denen wir uns mit 1:3 geschlagen geben mussten. Das abschließende Grup- penspiel gegen Bergatreute wurde wieder klar mit 3:0 gewonnen. Im Halbfinale konnten unsere Mädels gegen Wilhelmsdorf/Horgenzell abermals überlegen gewinnen und so kam es im Finale zum erneuten Aufeinandertreffen mit Immenried. Wir spielten es geschickt aus und gingen nach einem herrlichen Spielzug über drei Stationen mit 1:0 in Führung, die bis zur vorletzten Minute hielt. Dann setzte sich eine der Gegnerinnen körperlich recht rustikal durch und erzielte den Ausgleich, so dass es ins 9-m- Schießen ging. Beide Mannschaften verschossen je drei 9 m, dann wurde, zur Verwunderung aller der gegnerische wieder- holt. Die Schützin ließ sich die Chance nicht nehmen und verwandelte diesmal, zum Turniersieg für Immenried. Leider hat es diesmal nicht gereicht für den Turniersieg, Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 doch die Mädels haben sich als zweite trotzdem qualifi- ziert für die Teilnahme an den Verbandshallenmeister- schaften im Februar – Glückwunsch Mädels. Es spielten: Luisa Kolbaske, Emma Straub, Lena Alber, Lea Busam, Jule Ambacher, Ronja Mayer, Leonie Ziegler, Han- na Busam, Taneesha Mahler, Isabella Lang, Lea Rimmele TT - V O R S C H A U Herren 1 starten mit Auswärtsspiel in die Rückrunde der Landesklasse Sa. 25.01.25 19.00 Uhr TSV Warthausen - Herren 1 Narrenzunft Raspler e.V. Baindter Fasnetswochenende 2025 Wie heißt es doch so schön im Lied von Peter Rubin…wir zwei fahren irgendwo hin. Genau so starteten wir ins zweite Fasnetswochenende und bis kurz vor An- kunft, wussten weder die Raspler noch die Schalmeien, dass die Fahrt ins Blaue zum Narrensprung zu den Bä- renjägern von Griesingen geht. Davor gab es im Bären in Uttenweiler (siehe Bild) noch einen gemeinsamen musikalischen Frühschoppen und tatsächlich beendeten einige Raspler die Bärentour 2025 beim Lumpenkapellenball in der Schenk-Konrad-Halle. Leider war die Sonne an diesem Wochenende nicht gar so präsent und so ging es eher in ein nebliges Grünkraut zum Sonntagssprung, Aber Hauptsache, die Sonne lacht am kommenden Wo- chenende über Baindt, wenn am Samstag um 14:30 Uhr erstmalig der Narrenbaum auf unserem neugestalteten Dorfplatz gestellt wird. Einen Tag später, also am Sonntag, 26. Januar, star- tet um 13.30 Uhr unser 16. Narrensprung in Baindt. An diesem Großereignis nehmen über 3000 Maskenträger aus verschiedensten Narrenzünften samt Musikkapellen, Fanfarenzügen und Schalmeien, sowie diversen Baindter Gruppen und Vereinen teil. Wichtige Information für alle Anwohner: Aufstellungsplatz: Boschstraße Umzugsweg: Boschstraße – Marsweilerstraße – Küfer- straße – Ziegeleistraße – Innere Breite – Gartenstraße Der Umzugsweg endet in der Thumbstraße. Die Anlieger bzw. Grundstücksanlieger am Aufstellungs- platz und Umzugsweg möchten wir darauf hinweisen, dass keine „fahrenden Händler“ Verkaufsstände an bzw. auf Privatgrundstücken am Aufstellungsplatz und Um- zugsweg aufbauen und betreiben dürfen. Dies bleibt aus- schließlich den Baindter Vereinen vorbehalten. Außerdem bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger darauf zu ach- ten, dass an diesem Tag die oben genannten Straßen zwischen 12.00 Uhr und 17.00 Uhr gesperrt sind und mit Fahrzeugen nicht mehr befahren werden können. Gleich- zeitig bitten wir, auf dem gesamten Umzugsweg keine Fahrzeuge zu parken. Im Voraus recht herzlichen Dank für Ihr entgegengebrachtes Verständnis. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie Ihr Haus und/ oder Garten fasnetsmäßig schmücken, um so das Orts- bild diesem närrischen Höhepunkt entsprechend anzu- passen. Ihrer Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Auf ein tolles Fasnetswochenende mit einem herrlichen Narrensprung und vielen Zuschauern freut sich mit viel RASPLER - RATSCH RATSCH die Narrenzunft Raspler. Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inte- ressierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025 Landfrauenfasnet im Bischof-Sproll-Saal, Beginn 19.30 Uhr. Unser Motto: Der Berg ruft, komm mit auf die Mars- weiler Höh´. Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Juli- an Kurz (0176 53542387) melden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Das Baindter Wochenende steht an Letztes Wochenende feierten wir Pre- miere mit unserer ersten „Fahrt ins Blaue“ und sie war ein voller Erfolg. Nach einem doch etwas nervösem Start mit vielen Ver- mutungen und Mutmaßungen legten wir unseren ersten Stopp im Gasthaus „Bären“ in Uttenweiler ein. Damit war das Eis schnell gebrochen und die ausgelassene Stim- mung nahm beinahe überhand. Als nächster Halt stand dann der Jubiläumsumzug der Narrenzunft Griesingen (bei Ehingen) an. Nach einer erholsamen Rückfahrt en- dete unsere Fahrt zu guter Letzt auf dem Räuberball in Baindt. Vielen Dank an die Raspler für diese grandiose Ausfahrt und Organisation. Das schreit nach einer Wiederholung! Viel Zeit, um in Erinnerungen zu schwelgen, bleibt den Musketieren aber nicht, denn das Baindter Wochenen- de steht an. Bereits am Samstag wird auf dem neuen Dorfplatz erst- mals der Narrenbaum gestellt. Und am Abend besuchen wir unsere Freunde vom FZ Löwen bei Ihrem Hausball in Baienfurt. Am Sonntagmorgen geht es dann doch etwas früher los als üblich. Wir dürfen beim Zunftmeisterempfang auf- spielen und begrüßen die Zunftmeister der eingeladenen Narrenzünfte und Vereine musikalisch in der Schenk-Kon- rad-Halle. Und danach ziehen wir durch nahezu alle Gas- sen und Straßen, die Baindt zu bieten hat. Wir freuen uns wieder auf ein tolles Wochenende! Volleyball LJ Baindt Fulminanter Auftakt in die Rückrunde Was war denn da am Wochenende los? Im Spiel VLJ Baindt 2 gegen den SSV Ulm 1846 1 machten die Baindter immer- hin schon mehr Punkte als beim letzten Mal (9:25; 11:25). Sie konnten zwar etwas dagegen halten, waren aber - der frühen Uhrzeit geschuldet - noch nicht ganz wach. Im zweiten Spiel gegen die TG Biberach musste sich die Volleyball Landjugend Baindt 2 im ersten Satz knapp geschlagen geben (20:25). Nachdem der Schwachpunkt ermittelt und vom Feld gestellt wurde, lief es für die Baind- ter rund (25:20). Für den Gesamtsieg reichte es leider am Ende trotzdem noch nicht (7:25). Auch die erste Mannschaft hatte Schwierigkeiten in ihrem ersten Spiel des Tages gegen den SV Jedesheim (21:25; 15:25). Nachdem die zweite Mannschaft ihren Spieltag in Ulm beendet hatte, kam sie als Verstärkung und laut- starker Fanclub in die Baindter Halle. Mithilfe der zahl- reichen Zuschauer und nach deutlicher Traineransage ging es gegen den TV 02 Langenargen Psychos zurück auf’s Spielfeld. Die Mannschaft wirkte wie ausgewechselt, konnte ihre Eigenfehler drastisch reduzieren und feier- te gemeinsam jeden einzelnen Punkt. Das zahlte sich bereits im ersten Satz aus (25:20). Und auch nach dem Seitenwechsel war zwar keine eindeutige Überlegenheit da, doch konnte am Ende ein Sieg verbucht und gefeiert werden (25:21). Die nächsten Termine: Beim Narrensprung am Sonntag, 26.01.2025 freuen wir uns, euch an unserem Stand begrüßen zu dürfen. Am 30.01.2025 spielt die VLJ Baindt 1 die nächste Pokal- runde in Tettnang. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingar- ten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis DRK Kreisverband DRK warnt vor Eiseinbruch - Kinder besonders ge- fährdet Wenn die Frostgrade Eisschichten auf die Gewässer in Oberschwaben zaubern, ist die Verlockung groß, sich auf die vereisten Weiher, Seen und Flüsse zu wagen. „Bitte Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 keinesfalls betreten“, warnt Gerhard Krayss, DRK-Kreis- geschäftsführer. „Ein Spaziergang auf einem nicht frei- gegebenen Gewässer ist gefährlich und kann zu einem Einbruch ins Eis führen. Die einsetzende Unterkühlung führt schon nach wenigen Minuten zum Ertrinken“. Krayss erklärt, wie man ins Eis eingebrochenen Personen hilft, ohne sich selbst zu gefährden. Tipp 1: „Beachten Sie unbedingt die örtlichen Warn- hinweise. Erklären Sie diese auch ihren Kindern. Grundsätzlich bilden stehende Gewässer dickere Eisschichten als fließende. Auf Seen kann das Eis durch Strömungen unterschiedlich dick sein. Industrielle Zuläufe lassen die Wassertemperatur steigen. Dort wird das Eis dünner. Besonders gefährlich sind Talsperren, deren Pegel sich ständig ändert. Dort bilden sich unter dem Eis Hohlräume. Auch an Fischerlö- chern, Eisrissen und Einbruchstellen ist die Tragfähigkeit verringert. Ein Knistern kündigt an, wenn das Eis bricht. Verlassen Sie sofort kriechend die Eisfläche - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie gekommen sind. Warnen Sie andere Personen, die sich auf dem Eis befinden. Tipp 2: Schnellstmöglich Notruf (112) absetzen! Achten Sie auf die eigene Sicherheit. Holen Sie sich wei- tere Unterstützung, indem Sie laut um Hilfe rufen. An vielen Gewässern werden zur Winterzeit Hilfsmittel wie Rettungsringe und -leinen zur Bergung von eingebro- chenen Personen bereitgestellt. Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie der eingebrochenen Person vom Ufer aus einen Schal, einen Stock oder ähnliches und ziehen Sie sie aus dem Wasser. Liegt die Einbruchstelle weiter weg, sichern Sie sich mit einem Seil und „robben“ Sie am besten zur Einbruchstelle. Hilfsmittel, wie z.B. eine Leiter, können das eigene Gewicht auf dem Eis verteilen und so vor dem eigenen Einbruch schützen. Tipp 3: Unterkühlte Person nur langsam erwärmen Bringen Sie eine unterkühlte Person in einem warmen Raum. Ziehen Sie ihr vorsichtig die nasse Kleidung aus und wickeln Sie in eine Rettungsdecke. Den Betroffenen möglichst wenig bewegen. Bei Bewusstlosigkeit kontrol- lieren Sie, ob die Person normal atmet. Ist dies der Fall, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Beobachten Sie immer wieder die Atmung. Bei Bewusstlosigkeit und nicht vorhandener normaler Atmung beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (30 Mal Herzdruckmassa- ge, 2 Mal Beatmen im Wechsel). Hören Sie erst auf, wenn der Rettungsdienst sie dazu auffordert.“ Landratsamt Ravensburg Fachtagung für landwirtschaftliche Direktvermarktung „Stimmt die Kasse?!“ Preiskalkulation, Kassenführung, Steuerrecht & Co. Kreis Ravensburg – Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sigmaringen und das Landwirtschaftsamt Biberach veranstalten am Dienstag, 18. Februar von 9 bis 16.30 Uhr einen überregionalen Fachtag für landwirt- schaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermark- ter aus der Region Oberschwaben im Kloster Sießen bei Bad Saulgau. Um kostendeckende oder gewinnbringende Preise für Produkte zu erzielen, muss man wissen, welche Kosten der Erzeugung zugrunde liegen. Wenn die eigenen Herstel- lungskosten nicht bekannt sind, wird die Preisgestaltung „nach Gefühl“ oder nach den Preisen der Mitbewerber festgelegt. Dabei ist die Frage: „Welchen Preis kann oder muss ich für mein Erzeugnis verlangen?“ für jeden Betrieb und für jedes Produkt an- ders zu beantworten, da jeder landwirtschaftliche Er- zeuger von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgeht. Stefan Rettner, Berater für Direktvermarktung und Be- triebsentwicklung, erläutert die Grundlagen, Kennzahlen und Einflussfaktoren, welche die Preisgestaltung und Wirt- schaftlichkeit beeinflussen. Auf was Direktvermarktende im Gewerbe- und Steuerrecht besonders achten müssen, erklärt die Steuerberaterin Martina Weber. Der Wissensmarkt am Nachmittag bietet eine Mischung aus Fachvorträgen und Praxis-Austausch. Die Steuerspe- zialistin stellt hier die Grundsätze und Anforderungen an die Kassenführung im Steuerrecht vor. Zudem gibt sie Tipps für das eigene Abrechnungsverfahren in der Di- rektvermarktung. Praxisbeispiele zur Preiskalkulation von Fleisch oder der Wirtschaftlichkeit von Verkaufsautomaten durch Experte Rettner runden den Fachtag ab. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Dienstag, 4. Februar, über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen und ein Flyer zur Veranstaltung hinterlegt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kosten für die Teilnahme betragen 40 Euro inklusive Tagesverpflegung und Getränken. „Wo ist Anne Frank“ Kreisarchiv zeigt am 27. 1., 17.30 Uhr den Animationsfilm zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus 75 Jahre nach Anne Franks tragischem Tod im Konzen- trationslager Bergen-Belsen erwacht ihre imaginäre Ta- gebuchfreundin Kitty an einem stürmischen Morgen des Jahres 2019 zum Leben und macht sich in Amsterdam auf die Suche nach Anne und ihrer Familie. Sie folgt dabei An- nes Spuren, vom ehemaligen Versteck im Hinterhaus der berühmten Prinsengracht 263 bis zu ihrem tragischen Tod im Konzentrationslager Bergen-Belsen 1944. Unterstützt wird sie bei dieser Suche von ihrem Freund Peter, der eine geheime Unterkunft für Geflüchtete betreibt. Verwirrt von Europas zerrütteter Welt und den Ungerechtigkeiten, de- nen Flüchtlingskinder ausgesetzt sind, möchte Kitty Annas Ziel verwirklichen und künftigen Generationen Hoffnung und Toleranz vermitteln. „Wo ist Anne Frank“ vom farbfilmverleih hat eine Al- tersfreigabe von sechs Jahren. Die Bildsprache und Be- griffe sind meist erst für Jugendliche ab 12 Jahren ver- ständlich. Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters bietet der Film die Möglichkeit auf zeitgemäße Art die Geschichte Anne Franks und deren Bedeutung für die Gegenwart kennenzulernen. Gezeigt wird der Film am Montag, 27. Januar, um 17:30 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Ravensburg in der Sauterleutestraße 34. Der Eintritt ist frei. Neben dem Film „Wo ist Anne Frank“ wird das Kreisarchiv Ravensburg im Jahr 2025 an drei weiteren Terminen ein Geschichtskino anbieten. · Am 7. März (anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März) und am · 9. Juli (Tag des Rock´n´Rolls) sowie am · 21. Juli (anlässlich des Jahrestags des Staufenberg- Attentats am 20. Juli 1944). Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Leitung: Ulrich Kees M.A. Sauterleutestraße 11 88250 Weingarten Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34) Öffnungszeiten Archivnutzung nach Voranmeldung Dienstag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 17:30 Uhr Caritas Bodensee-Oberschwaben Kinder betreuen - neugierig geworden? In der Kindertagespflege betreuen Sie mit Vergütung Kinder bis zu 14 Jahren bei Ihnen zu Hause, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude bereitet, machen Sie die Kindertagespflege zu Ihrem Beruf und werden Tagesmutter oder Tagesvater. Neuer Vorbereitungskurs ab März 2025 Wir beraten Sie gerne: Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Telefon: 0751-36256-36/-18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de Infoveranstaltung: am Donnerstag 6. Februar 2025 18 bis 19.30 Uhr online (Zugangscode unter SCAN ME) Lieblingsjob? Irgendwas mit Kindern! Neuer Kurs ab März 2025 in Weingar- ten für Tagespflegepersonen Am 06.02.2025 findet um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung statt. Anmelden können Sie sich über Qualifi- zierung.Kindertagespflege@rv.de oder direkt über den QR-Code teilnehmen. INFORMATIONEN Caritas Bodensee Oberschwaben | Ver- mittlungsstelle für Kindertagespflege Anja Staib 0751 362 56 36 | Christina Neubauer 0751 362 56 18 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwa- ben.de www.tagespflege-ravensburg.de Gasspürer unterwegs TWS Netz überprüft Gasrohrnetz – Prüfung startet am 27. Januar und dauert rund zwei Monate Ab dem 27. Januar fahren sie durch die Straßen – die Gasspürer der TWS Netz GmbH. Im Auftrag des Netz- betreibers prüft die Firma Schütz in den kommenden zwei Monaten das Gasrohrnetz in Weingarten, Baienfurt, Baindt und Wilhelmsdorf. Die TWS setzt dabei auf moder- ne Gasspürfahrzeuge, die mit hochsensibler Messtechnik ausgestattet sind und schon minimale Undichtigkeiten auf eine Entfernung von 12 Metern erkennen. Bisher waren Gasspürer mit sogenannten Teppichsonden zu Fuß im Netzgebiet unterwegs. Unterwegs auf Rädern Die Prüfung der Gasleitungen startet in Weingarten. „Durch den Einsatz der fahrzeuggestützten Technik ar- beiten wir noch effizienter und sparen Zeit sowie Ressour- cen“, erklärt Simon Scholz, Abteilungsleiter Netze bei der TWS. Die hochsensible Sonde im Fahrzeug spürt winzigste Undichtigkeiten auf. Dann wird die Stelle näher untersucht und, falls erforderlich, aufgegraben und die Leitung repa- riert. Nur in Ausnahmefällen müssen die Fachkräfte noch mit einer Teppichsonde zu Fuß die Leitungen ablaufen. Im Einsatz für die Versorgungssicherheit „Unsere Gasspürer leisten einen großen Beitrag für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung“, betont Simon Scholz. Um das lückenlose Überprüfen des Gasnetzes bis zu den Hausanschlüssen zu gewährleisten, müssen die Mitarbeitenden der Firma Schütz unter Umständen auch private Grundstücke betreten. „Wenn die Entfer- nung der Hausanschluss-Leitung zum Fahrzeug zu groß ist, sind die Gasspürer zu Fuß unterwegs. Sie können sich ausweisen“, versichert Simon Scholz. Insgesamt umfasst das Versorgungsnetz der TWS Netz rund 600 Kilometer Gasleitungen, die regelmäßig geprüft werden. Technische Werke Schussental (TWS) Energiezukunft selbst gestalten TWS informiert auf der Baumesse hausplus über Ener- gie- und Wärmelösungen Energie sparen, Klima und Ressourcen schonen - aber wie? Für viele Verbraucher sind das drängende Fragen, wenn es um die eigenen vier Wände und Projekte zur Energieeffizienz oder Energieeinsparung geht. Wertvol- le Tipps dazu gibt es auf der Baumesse hausplus vom 31. Januar bis 2. Februar in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. Die Technischen Werke Schussental (TWS) beraten an ihrem Messestand Bauherren, Sanierer und Gewerbetreibende. Die Besucherinnen und Besucher er- wartet unter anderem spannende Einblicke in das „tw- sÖkoenergiehaus“. Mit dieser Energielösung kann die eigene ökologische, effiziente und unabhängige Strom- versorgung mit innovativen und intelligenten Komponen- ten möglich werden: Von der Photovoltaikanlage über den Stromspeicher im Haus bis hin zur Ladestation für das Elektroauto greifen alle Komponenten der Solar- stromversorgung perfekt ineinander. Für alle, die mehr über die Eigenstromnutzung erfahren möchten, lädt die TWS im Rahmen der hausplus am Sonntag, 2. Februar, um 10.30 Uhr zu einem Vortrag mit dem TWS-Experten Fabian Schäfer ein. Expertensprechstunde für Wärmelösungen Gemeinsam mit Kommunen arbeitet die TWS seit Jah- ren an innovativen Wärmelösungen und investiert kon- sequent in klimaneutrale Energiesysteme. So baut der Energieversorger in Ravensburg und Weingarten ein Fernwärmenetz auf, das künftig Haushalte, kommuna- le Betriebe und Geschäfte energieeffizient mit Wärme versorgt. Im Rahmen der Expertensprechstunde können sich die Messebesucher am Freitag und Samstag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie am Sonntag von 15 bis 17 Uhr am TWS-Messestand über den Baufortschritt und die An- schlussmöglichkeiten informieren. Darüber hinaus hält der Energiedienstleister auf der hausplus Informationen zur Heizkostenverordnung pa- rat und informiert darüber, wie er Hausverwaltungen und Vermieter mit fernauslesbarer Messtechnik entlastet. Der Service reicht bis hin zur kompletten Nebenkostenabrech- nung. Im Rahmen eines eigenen Förderprogramms unter- stützt die TWS zudem eine Vielzahl von Maßnahmen für mehr Effizienz. Informationen zu den aktuellen Förder- programmen der TWS erhalten Interessierte ebenso wie attraktive Ökostrom-Angebote, die nicht nur nachhaltig sind, sondern mit einem Messebonus von 100 Euro einen Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 zusätzlichen finanziellen Mehrwert bieten. Mehr Informa- tionen gibt es auch unter www.tws.de. Ravensburger Spieleland veranstaltet Bewerbertag Das Ravensburger Spieleland stellt sich als Arbeitge- ber am 24. und 25. Januar 2025 vor. Der Freizeitpark am Bodensee sucht für die Saison 2025, die am 5. April 2025 startet, interessierte Saison- und Abrufkräfte für die unterschiedlichsten Bereiche wie Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Ticketing und Event. Wer für das Jahr 2025 noch auf der Suche nach einem spannenden Ferien- oder Nebenjob ist, ist am 24. und 25. Januar 2025 im Ravensburger Spieleland herzlich willkommen. Der Freizeitpark geht an diesem Tag in den direkten Austausch mit Interessierten und stellt sich ihren Fragen. Egal ob Schüler, Student oder Rentner – alle In- teressierten ab 16 Jahren sind eingeladen, sich über die Möglichkeiten zu informieren. Das Ravensburger Spieleland bietet eine Vielzahl an spannenden Arbeitsbereichen, darunter die Bereiche Animation, Shop, Logistik, Gastronomie, Rezeption, Ti- cketing und Event. Im Bereich Animation verantworten Arbeitnehmer den Betrieb einer der über 70 Attraktio- nen, für die sie vorab eine entsprechende Einweisung erhalten. „Ich habe keine Lieblingsattraktion. Es macht alles auf seine Art Spaß. Man hat verschiedene Kinder in allen Altersgruppen und es ist einfach toll zu sehen, wie sie sich freuen und dass man so viele unterschiedliche Menschen trifft“, so Helena, Mitarbeiterin aus dem Bereich Animation. Für die Spieleland-Shops wird ebenfalls noch Unterstützung im Verkauf und in der Beratung der Gäste gesucht. Hierzu gehören Aufgaben wie die Bestellung der Produkte, das Einräumen der Ware und die Kommissio- nierung. In diesem Bereich wird man bei Bedarf auch in der Logistik mit eingesetzt, wo die Produkte für die Shops zusammengestellt und ausgeliefert werden. Wer gerne mit Lebensmitteln arbeitet, der findet sich im Bereich der Gastronomie im Park wieder. Hier werden hauptsächlich Speisen zubereitet, ausgegeben und abkassiert. Die Be- reiche Ticketing und Rezeption konzentrieren sich wieder stark auf den direkten Kontakt mit den Gästen. Oft ist die betreffende Person die erste Kontaktperson zu den Be- suchern. Mitarbeitenden in diesem Bereich kümmern sich um den Ticketverkauf, offene Fragen, den Check-In bzw. Check-Out im Feriendorf sowie um die Einlasskontrolle am Haupteingang. Bewerber, die besonders kontaktfreu- dig sind und immer wieder neue Aufgaben suchen, sind im Bereich Events gut aufgehoben. Hier wird an den un- terschiedlichsten Events am Wochenende unterstützt: Von einer Malaktion, über die Betreuung von Promotionsstän- den auf Stadtfesten bis hin zu Konzerten im Spieleland, hier ist Abwechslung garantiert. Für den besten Einblick in die einzelnen Bereiche und Ab- teilungen steht am Bewerbertag aus jeder Abteilung ein Mitarbeitender zur Verfügung, um Fragen und Unklarhei- ten zu beantworten. Auch eine direkte Bewerbung ist an den genannten Terminen möglich. Teilnehmende können hier gerne direkt ihre Unterlagen mitbringen oder ihre Daten vor Ort abgeben. Eckdaten zu den Terminen Die Bewerbertage finden am 24. Januar 2025 von 13:30 bis 16:00 Uhr und am 25. Januar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr statt. Interessierte parken auf dem Besucherparkplatz des Ravensburger Spielelands und folgen von der Rezep- tion aus der Beschilderung zum Bewerbertag, um direkt in der Rauch Fruchtsäfte Bar & Lounge zu landen. Es ist vorab keine Anmeldung erforderlich. Jeder Teilnehmer darf sich zudem, unabhängig von einer Einstellung, über eine Freikarte für den Freizeitpark am Bodensee für die Saison 2025 freuen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Inter- netseite des Parks unter www.spieleland.de/jobs. Landratsamt Ravensburg Freie Plätze bei Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Februar Bei folgenden Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trum im Februar gibt es noch freie Plätze. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 12. Februar Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 12. Februar um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstal- tung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Fingerfood - kreative Häppchen für jede Gelegenheit: Online-Workshop für Jugendliche und junge Erwach- sene ab 12 Jahren am 14. Februar Im interaktiven Online-Workshop mit Referentin Manu- ela Schmied werden gemeinsam anhand einfacher und schneller Rezepte köstliche Kleinigkeiten gezaubert, die perfekt für jede Party oder einen gemütlichen Abend mit Freunden sind. Gekocht wird von zu Hause aus, allein oder zusammen mit Familie oder Freunden. Der Workshop fin- det statt am 14. Februar von 16:00 - 18:00 Uhr, die Einkaufs- liste und „To-do-Liste“ erhalten die Teilnehmenden eine Woche vor Kursbeginn. Mitgebracht werden sollte Freude am Kochen, grundlegende Küchenausstattung, eine sta- bile Internetverbindung und ein Gerät mit Videofunktion und guten Lautsprechern. Die Veranstaltung ist kosten- frei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online- Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Energiewende Vogt e.V. Vortrag zum Thema Agri-PV, Landwirtschaft und er- neuerbarer Energie am 31.01.25 Herzliche Einladung zum ersten Treffen des Vereins Ener- giewende Vogt e.V. im neuen Jahr mit einem Vortrag zum Thema Agri-PV und dem Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und erneuerbarer Energie; Referent Jo- nas Steur, Fa. Solmotion Ravensburg. Am Freitag, 31.01.2025 um 19.00 Uhr im Gasthof Adler in Vogt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Die Veran- staltung ist kostenlos, keine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch. Weitere Infos und Termine unter https://energiewende-vogt.de/ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Stiftung Liebenau Da-Sein für Kinder Unser Rettungsanker für Familien Es ist Montagmorgen und Ihr Kind hat immer noch Fie- ber? Klingt vertraut? Keine Sorge, wir haben die Lösung! Unsere Fürsorgetalente schenken Ihren Kindern zuhause Zeit zum Gesundwerden! Flexibel wie ein Gummiband Kurzfristige Betreuung von 3 bis 8 Stunden Näher als Sie denken Verfügbar in Ravensburg, Leutkirch und im Umkreis von 10 Kilometer Homeoffice-freundlich Sie können von zu Hause arbeiten, während Ihr Kind be- treut wird Kein Blind Date Sie telefonieren vorab und erhalten einen Steckbrief der Betreuungsperson Individueller Service Wir passen uns an jede Lebenslage an St. Elisabeth-Stiftung Kinder Jugend Fami- lie Da-Sein für Kinder Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Telefon: 0751 977 1238 313 da-sein@st-elisabeth-stiftung.de www.st-elisabeth-stiftung.de FÜRSORGE-TALENTE ... ... VERDIENEN VIELE GLÜCKSMOMENTE! Möchtest du Freude und Dankbarkeit erleben? Dann bist du bei uns genau richtig! Unterstütze Familien dabei, ihren anspruchsvollen Alltag zu meistern, und schenke Kindern wertvolle Zeit zum Gesundwerden und Erholen. Projekt: Kannst du Da-Sein? „DA-SEIN FÜR KINDER“ Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Infos bei Frau Nimz und Frau Zimmer- mann, Tel.: 0751 9771238313 www.menschlich-ehrlich.de #komminsteam Alte Kirche Mochenwangen Fotoausstellung von Egon Woblick „Grenzenlos: Experimentelle Perspektiven“ 06. – 26.01.2025 Die Ausstellung ist noch am Samstag, 25. und Sonntag, 26.01. von 14:30 bis 17:30 geöffnet! Egon Woblick, ein 90-jähriger Künstler aus der Region, zeigt unter dem Titel „Grenzenlos: Experimentelle Pers- pektiven“ seine Werke. Die Ausstellung umfasst moder- ne, experimentelle Fotografien, die sowohl Akte als auch beeindruckende Natur- und Landschaftsmotive in neuem Licht präsentieren. Finissage mit Jubiläumskonzert Die Ausstellung endet am Sonntag, den 26. Januar mit einer festlichen Finissage um 17 Uhr, die zugleich ein mu- sikalisches Highlight am Abend bietet: Das Ponticelli En- semble feiert vom 24. - 26.01. sein 25-jähriges Bestehen mit dem Konzert „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“. Tagespflegepersonen gesucht Nächster Vorbereitungskurs startet im Weingarten Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im März und April statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrun- gen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch die anschlie- ßende umfassende Qualifizierung und Fortbildung wei- ter zu vertiefen. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01. März. Zuvor wird am Donnerstag, den 06. März um 18:00 eine Online-Infoveranstaltung angeboten. Anmeldungen hierfür sind möglich über h.fey@rv.de, es kann auch direkt über folgenden Link an der Veranstal- tung teilgenommen werden: https://landkreisravensburg.webex.com/landkreisravens- burg/j.php?MTID=mf8ea3f44c913ee6ec182e891fb42f53d Die drei regionalen Vermittlungsstellen stehen für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen sind • in der Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christi- ane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de • in der Region Schussental: Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktprv@ caritas-bodensee-oberschwaben.de • in der Region Nordwest: Ulrike Heiner und Dagmar So- herr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktpbw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Die Kindertagespflege ist als eigenständiges Betreuungs- angebot gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Ver- mittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege in Kooperation vom Landratsamt Ravensburg, der Ca- ritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Technische Werke Schussental (TWS) Lebenshilfe Ravensburg erhält Unterstützung TWS-Mitarbeitende spenden Erlös einer Tombola Der Erlös der jährlich vom Betriebsrat der Technischen Werke Schussental (TWS) veranstalteten Weihnacht- stombola kommt in diesem Jahr der Lebenshilfe Ra- vensburg e.V. zugute. Die Mitarbeitenden der TWS ha- ben insgesamt 1.800 Euro an die regionale Organisation gespendet. „Mit der finanziellen Unterstützung der TWS können wir vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Derzeit betreuen und begleiten wir über 100 Jugendliche und Erwachsene in ihrer freien Zeit“, berichtete Anna Engel- berg, Leiterin der Lebenshilfe Ravensburg bei der Spen- denübergabe. Sie hob auch das große Engagement der ehrenamtlichen Assistentinnen und Assistenten hervor. Nur durch deren Einsatz sei es möglich, soziale Teilhabe Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 zu ermöglichen und die Familien zu entlasten. Eine die- ser Ehrenamtlichen ist Celine Nold, Mitarbeiterin bei der TWS, die bei der Spendenübergabe über ihre Erfahrungen berichtete. Sie sei froh, dass ehrenamtliche Tätigkeit bei der TWS sehr geschätzt und unterstützt wird. Auch Frank Stöckler, Betriebsrat der TWS freut sich über das Engage- ment und die Spende der Kolleginnen und Kollegen. „Es ist schön, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird. Uns ist es wichtig, dass wir Projekte in der Region unter- stützen, in der wir jeden Tag tätig sind“. Gemeinsam mit Isabel Flamm organisierte er seitens des Betriebsrats die Spendenaktion im Rahmen einer Weihnachtstombola. Bei der Aktion kamen rund 900 Euro zusammen, die von der TWS-Geschäftsleitung auf 1.800 Euro verdoppelt wurden. „Wir wissen, wie wertvoll ehrenamtliche Tätigkeiten sind und wie sie dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stär- ken und positive Veränderungen zu bewirken“, betonte TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) TWS passt Gaspreis in der Grundversorgung an Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) passt ihre Preise in der Gas-Grundversorgung zum 1. März 2025 an. Der Arbeitspreis steigt zum Stichtag um brutto 0,88 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf brutto 11,80 ct/kWh an. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Grund für die Erhöhung sind gestiegene externe Preis- bestandteile wie Netzentgelte, Abgaben und Umlagen. Seit der Preissenkung im Frühjahr 2024 sind diese fes- ten Preisbestandteile entsprechend gestiegen. Auf diese haben Energieversorger keinen Einfluss. Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, erläutert: „Dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie sind wir in der Lage, die Preisanpassung erst zum 1. März umzusetzen. Damit profitieren unsere Kundinnen und Kunden in zwei heizintensiven Wintermonaten noch von den günstigeren Preisen. Dennoch können wir die externen Erhöhungen nicht das gesamte Jahr übernehmen und müssen sie da- her ab März an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.“ Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr ergeben sich monatliche Mehrkosten von 13,20 Euro. Steigender CO2-Preis Ein fester Preisbestandteil, der zum Jahreswechsel gestie- gen ist, ist der sogenannte CO2-Preis, den alle Versorger entrichten müssen. Dieser wurde vom Gesetzgeber er- höht, um klimafreundliche Heizmethoden zu fördern. Er ist zum Januar 2025 von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Zum Vergleich: 2023 waren es noch 30 Euro pro Tonne. Weitere Preisbestandteile, die Anfang 2025 gestiegen sind, sind die Netzentgelte zur Nutzung und Instandhaltung der Gasinfrastruktur und die Gasspeiche- rumlage zur Sicherstellung ausreichender Gasreserven. Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Lebensretter*innen vier exklusive Reisen nach Paris. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung re- gelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Notwendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden- Württemberg werden täglich über 2000 Blut- konserven benötigt, um Patient*innen aller Altersklassen lückenlos zu versorgen. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen appelliert an alle noch Unentschlossenen, jetzt mit einer einfachen guten Tat ins neue Jahr zu starten: „Wir freu- en uns über alle engagierten Bürger*innen, die wir in den kommenden Tagen und Wochen zu einer Blutspende im Rahmen unserer zahlreichen Termine in der Region be- grüßen dürfen. Gemeinsam mit und dank der fleißigen Blutspender*innen schenken wir Mitmenschen, die drin- gend auf lebensrettende Blutspenden angewiesen sind, Hoffnung auf Leben und Gesundheit“, bekräftigt Nora Löhlein, Leiterin Kommunikation und Marketing. AKTION: Jetzt Blut spenden und mit etwas Glück eine Reise nach Paris gewinnen Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen vier exklusive Reisen für je zwei Personen nach Paris. Einfach Blutspendetermin im Aktionszeitraum (10. Februar bis 7. März 2025) buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teil- nehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen unter: www.blutspende.de/paris Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ers- ten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blut- gruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.02.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Kinderkleiderbörse am 15.03.2025 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses werden wir bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mitbringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helfer- listen werden ab dem 09.02.25 auf Basarlino freigeschal- tet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/PC42. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichti- gen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 fer findet am Freitag, 14.03.25 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 15.03.25 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Gewerbliche Schule Ravensburg Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik an der Gewerblichen Schule Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 28. Januar 2025, um 18:00 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ra- vensburg einen Informationsabend über die Weiterbil- dung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten Fachar- beitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Ein- stieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Pro- jektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Vorausset- zung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage www.gsravensburg.de entnehmen. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg; Telefon 0751/368 100, Fax 368 118 www.gsravensburg.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u. a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfannenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Zuschüsse für mehr Sicherheit im Betrieb Wer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen verbessern möchte, den unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Zuschüssen aus einem Gesamt- budget von 1,2 Millionen Euro. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirt- schaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förder- fähig. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maxi- malförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersum- me aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025. Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließ- lich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einge- reicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderak- tionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung. Alle Infos zu den förderfähigen Produkten gibt es unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern 1. Förderaktion ab 1. Februar 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Fang- und Behandlungs- stand für Rinderundefine- d(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 1.000 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rin- der(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 250 Euro Kälberfangkorb (K-Box protect)(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind) 30 %, max. 600 Euro Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen 30 %, max. 100 Euro Funkgesteuerte Fällkeile 30 %, max. 600 Euro Kamerabasierte Per- sonenerkennungssyste- me(nach dem Prüfungs- satz GS BAU – 71) 30 %, max. 600 Euro Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät 30 %, max. 400 Euro Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 2. Förderaktion ab 1. März 2025, 12:00 Uhr Produktbezeichnung Maximalförderung Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nacken- schutz, Shirts) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzzelte(nur für Arbeitgeberbetriebe) 50 %, max. 800 Euro Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz 50 %, max. 800 Euro AOK Bodensee-Oberschwaben Was tun gegen den Januar-Blues? Neues Jahr, graue Tage: AOK-Tipps für mehr Leichtigkeit und Motivation im neuen Arbeitsjahr Das Fest der Lichter ist vorbei, der Jahreswechsel began- gen. Jetzt schauen uns die grauen, kalten Wintermonate an und legen sich vielleicht hier und da auf die Stimmung. Wie nun mit Schwung ins Arbeitsjahr gehen? Christiane Petersen-Schweitzer rät erstmal zur Rück- schau. Nach der Erfahrung der Koordinatorin Prävention in Lebenswelten und Lebe Balance-Trainerin bei der AOK Bodensee-Oberschwaben lohnt es sich, die positiven Din- ge des vergangenen Jahres zu betrachten. „Fragen Sie sich: Was habe ich gelernt, was hat mir Freude bereitet, was will ich vertiefen? Aus dieser Reflexion entsteht die Motivation, im Arbeitsalltag neue Dinge auszuprobieren.“ Manchmal hilft ein neuer Anstrich, denn auch opti- sche Veränderungen bringen frischen Wind. Sei es ein Handschmeichler auf dem Schreibtisch oder Fotos von der Familie, die man ganz bewusst auf dem Desksha- ring-Schreibtisch aufstellt. Solche Kleinigkeiten entfalten positive Wirkung. Ebenso wie neue Rituale, zum Beispiel sich in der Kaffeepause mit Kolleginnen und Kollegen zu verabreden. Das funktioniert – telefonisch – auch im Homeoffice. „Generell sind persönliche Verbindungen wichtig“, unter- streicht Christiane Petersen-Schweitzer. „Selbstwirksam- keit entsteht viel im Kontakt mit anderen Menschen. So kann ich Dinge für mich abwägen, die Leichtigkeit von anderen mitnehmen und erfahren, wie sie Probleme an- gehen“, sagt Christiane Petersen-Schweitzer. Sie unter- stützt ein flexibles Mindset, mit dem man positiv auf das Leben und die Arbeit schaut. „Ich kann vielleicht nicht al- les, aber ich habe immer die Möglichkeit dazu zu lernen. Auch in schwierigen Situationen. Rückschläge kann ich als Chance für einen Erkenntnisgewinn betrachten.“ Wem es schwerfällt, das Gute zu sehen, dem empfiehlt Chris- tiane Petersen-Schweitzer die Kaffeebohnen-Methode: Morgens zehn Kaffeebohnen in die rechte Hosentasche packen und jedes Mal, wenn tagsüber eine positive Sa- che passiert, eine Bohne in die andere Hosentasche be- wegen. „Die meisten Menschen staunen, wie viele Bohnen sie abends in der linken Tasche finden.“ Statt sich vom Januar-Blues runterziehen zu lassen, kann der Monat auch als Chance gesehen werden: Zeit für neue Projekte, persönliche Weiterentwicklung oder die Umset- zung kleiner Träume. „Auch das Erstellen einer „Bucket List“ für das neue Jahr motiviert und gibt positive Impul- se“, so Christiane Petersen-Schweitzer. LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG PFAS-Belastung des Grundwassers in Mittelbaden: Aktualisierte Prognosen bis 2033 jetzt online verfügbar Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat heute ihre neue Simulation zur Belastung des Grundwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubs- tanzen (PFAS) für die Regionen Rastatt und Baden-Baden veröffentlicht. Das Modell liefert wertvolle Informationen für die Nutzung und den Schutz des Grundwassers. PFAS im Grundwasser: Eine Herausforderung für Mit- telbaden Die Belastung des Grundwassers durch PFAS-Verbindun- gen ist seit dem Jahr 2013 ein zentrales Umweltthema in Mittelbaden. Die Industriechemikalien, oft als „Ewigkeit- schemikalien“ bezeichnet, sind bekannt für ihre extreme Beständigkeit und können sich in Wasser, Boden und Lebewesen anreichern. Im Sommer 2013 wurde bei einer Routineuntersuchung eines Trinkwasserbrunnens im Landkreis Rastatt eine PFAS-Verunreinigung festgestellt. Weitere kontaminier- te, landwirtschaftlich genutzte Böden wurden im Raum Rastatt und Baden-Baden gefunden. Dies führte zu Ein- schränkungen bei der Entnahme von Grundwasser. „Für alle Betroffenen ist wichtig, im Vorfeld möglichst ge- nau abschätzen zu können, wie sich in den kommenden Jahren die Schadstoffe im Grundwasser weiterbewegen“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Deshalb haben wir unsere Prognosen erweitert.“ Interaktive Karten: Prognosen bis 2033 für drei Grund- wassertiefen Die Simulation zeigt für drei verschiedene Tiefenbereiche des Grundwassers die derzeitige Situation und prognos- tiziert die räumliche Ausdehnung der PFAS-Verunreini- gung nun bis zum Jahr 2033. Nutzerinnen und Nutzer der interaktiven Karten können selbst wählen und sich für drei verschiedene Tiefenbereiche im Grundwasserlei- ter und unterschiedliche Prognosejahre die Entwicklung darstellen lassen. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellier- ten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden. Die interaktiven Karten können über die Webseiten der LUBW abgerufen werden: PFAS-Karten-Online. Erweiterte Modellierung: Neun PFAS-Verbindungen erfasst Die neue Simulation umfasst vier weitere Verbindungen und ermöglicht mit nun insgesamt neun für die Region relevante PFAS-Verbindungen eine verbesserte Bewer- tung der Gesamtsituation. So binden sich kurzkettige PFAS-Verbindungen weniger stark an Bodenpartikel oder organische Substanzen. Sie lösen sich leichter im Wasser und breiten sich entsprechend schneller mit dem Grund- wasserstrom aus. Langkettige Verbindungen wie binden sich hingegen stärker an organische Substanzen oder Bodenschichten und breiten sich langsamer aus. Hintergrundinformation Trinkwasserverordnung legt ab 2026 Grenzwerte für PFAS fest Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Herausforderungen durch PFAS im Wasser Rechnung getragen. Erstmals werden Grenzwerte für die Industriechemikalien festgelegt und in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Janu- ar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 PFAS-Verbin- dungen. Zusätzlich enthält die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert in Höhe von 0,02 µg/L für die Summe von PFOA, PFNA, PFHxS sowie PFOS (Summe PFAS-4). Dieser Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2028. Grundwassermodell Seit dem Bekanntwerden der PFAS-Verunreinigung in der Region Rastatt und Baden-Baden im Jahr 2013 erfolg- ten zahlreiche Untersuchungen. Alle verfügbaren Daten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 der unteren Wasserbehörden, der Wasserversorger und der LUBW wurden für die Modellierung der Verbreitung von PFAS im Grundwasser genutzt. Die erste Online-Ver- öffentlichung der Ergebnisse der Simulation erfolgte im Jahr 2018. Seitdem wird das Modell regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst und aktualisiert. Das Ergebnis ist ein konsistentes Modell, das die Grundwasserströmun- gen und den PFAS-Transport in der Region Rastatt/Ba- den-Baden möglichst realitätsnah abbildet. Das Modell wird auch künftig weiterentwickelt. Die aktuelle Simulation deckt neun für die Region rele- vante PFAS-Verbindungen ab: PFBA, PFPeA, PFHxA, PF- HpA, PFOA und neu hinzugekommenen sind PFNA, PFBS, PFHxS und PFOS. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellierten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden, das auf der Basis des großräumigen Grundwassermodells Ba- sel-Karlsruhe entwickelt wurde, das im Rahmen der gren- züberschreitenden Projekte LOGAR (Länderübergreifen- de Organisation für Grundwasserschutz am Rhein) und MoNit (Modellierung der Grundwasserbelastung durch Nitrat im Oberrheingraben) erstellt wurde. Das Grund- wassermodell der LUBW ist ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung der PFAS-Belastung zu verstehen und zu- künftige Maßnahmen zu planen. Weitere Informationen zur Methodik, den Datenquellen und den Komponenten des Modells finden sich im Zwischenbericht der LUBW „Grundwassermodell Mittelbaden – Analyse und Prognose der PFAS-Belastung im Raum Rastatt und Baden-Baden (Stand: Dezember 2017)“ sowie in den dazugehörigen FAQs zur Grundwassermodellierung. Deutsche Rentenversicherung Hilfe für Steuererklärung in der Rente Kostenlose Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner Information über die Meldung an die Finanzverwaltung Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Fi- nanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenver- sicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Erstmaliger Antrag Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung Elektronische Daten Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elekt- ronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrek- turen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden. Weitere Informationen Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Versi- cherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ un- ter Publikationen | Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg. kompetent, freundlich & (H)echt stark! AUTOHAUS GmbH freundlich & (H)echt stark! GmbH Der im Schussental Gaußstr. 2 88250 Weingarten Tel. 0751 561230 www.ah-hecht.de KFZ-MARKT freundlich & (H)echt stark! GmbH GESUNDHEIT TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Kinder! Wir möchten Sie herzlich einladen zum: Tag der offenen Tür 31. Januar 2025 15.30 –18.30 Uhr 07527-960380 www.gms-bergatreute.de Gemeinsam zum Abschluss! Real- oder Hauptschulabschluss in der Klassengemeinschaft Gemeinschaftsschule mit Sport- und Musikprofil BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik in Vollzeit im Zeitraum von Februar bis April 2025 Arbeitseinsatz mindestens 2 Wochen am Stück 200 € Prämie ab einem Zeitraum von 4 Wochen am Stück Neues Jahr - neues Glück! Wir suchen genau Dich! Zimmerer m/w/d, Dachdecker m/w/d oder holzbegeisterter Quereinsteiger m/w/d 2025 - wieder ein Jahr mit spannenden Projekten! Starte mit uns durch und komme in das Team Pfender. Einfach und unkompliziert. Wir freuen uns auf Dich! Telefon 0751 5604063 www.holzbau-pfender.de #Platzwechsel #TeamPfender #nurHolz #AzubiGesucht #Holzbegeisterung #Durchstarten Ev. Kindergarten Arche Noah Baienfurt WIR SUCHEN • Integrationskräfte (m/w/d) in den Hausgruppen befristet in Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit ca. 15 Stunden / Woche Weitere Informationen finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de VERANSTALTUNGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Fördermittelberatung: Sparen Sie Zeit und Geld Energieeffizienz: Weniger Kosten, mehr Wohnkomfort Regionaler Service: Persönliche Beratung vor Ort Starten Sie jetzt mit bis zu 70%* Förderung Machen Sie Ihr Zuhause zukunftssicher Energieberatung für Wohngebäude und Gewerbe Alexander Henzler 0751 / 999 919 - 0 info@kirchner-energie.de* maximale Förderung: neue Heizung bis 70%; Gebäudehülle bis 20% BAUMESSE 31. Jan. – 2. Feb. Oberschwabenhalle Ravensburg www.hausplus-rv.de Energieeffizienz, Neubau, Umbau, Finanzierung, Wohnen ’25 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Dirk Kull ⦁ Büro Wangen 07522-21553 ⦁ 0171-2140855 www.kull-immobilien.de Immobilie zu verkaufen / zu vermieten?! Wir suchen für unsere Kunden diverse Wohnungen & Häuser im Raum Ravensburg/Wangen/Lindau & Umgebung. Rufen Sie uns an! Wo gibt‘s denn noch sowas? Spezialitäten aus Urgroßmutters handgeschriebenem Kochbuch: Betriebsferien Do., 27.02. – Mo., 10.03.25 Feines Kalbsbries, Aufbruch vom Reh, Schweinsbäckle, Saure Kutteln Feine Fischspezialitäten Di., 11.03. bis Sa., 29.03.25 Familie Bösch Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de Tel. 07524/9980 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT freundlich & (H)echt stark! GmbH Wir suchen ab sofort eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Schulbegleitung für Baindt in Teilzeitanstellung (17 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de STELLENANGEBOTE[mehr]

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              Zuletzt geändert: 24.01.2025
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              Fischerareal – Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke für die Anlieger in offener Konzeptvergabe 29.11.2024 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments .................................................................................................. 3 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................... 3 2.1 Die Gemeinde Baindt .............................................................................................................. 3 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ........................................................................................................ 4 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ ............................................................................................ 4 2.4 Städtebau ................................................................................................................................ 5 a. Ziele der Entwicklung .............................................................................................................. 5 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung.............................................................................. 6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume ............................................................................. 6 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin ................................. 6 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen ........................................................................... 6 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten ............................................................................ 7 c. Verschiedene Akteure ............................................................................................................. 7 d. Begriffsdefinition Anker- und Anlieger .................................................................................... 8 e. Wohnungspolitische Zielsetzungen ......................................................................................... 8 2.6 Bauabschnitte ......................................................................................................................... 8 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 2 und Stellplatzschlüssel ............................................. 8 3. Grundstücksveräußerung ......................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin ....................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................... 10 3.3 Kaufpreisbestandteile .......................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ............................................................................................ 11 3.5 Anliegerauswahl im Einzelnen ............................................................................................. 12 3.6 Qualitätssicherung ................................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung ...................................................................................................................... 13 3.8 Interessentenkartei und Newsletter .................................................................................... 13 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................... 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 13 4.3 Informationen zum Bauen .................................................................................................... 14 5 Anlagen und Downloadlinks..................................................................................................... 15 5.1 Anlagen ................................................................................................................................. 15 5.2 Downloads ............................................................................................................................ 15 Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 3 von 15 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: Allgemeine Informationen (> 2.). Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den zweiten Vermarktungsabschnitt des Baufelds 2 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 4 von 15 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich_ genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und der noch nicht umgestaltete Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch bereits erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes wird bald abgeschlossen. Das neue Baugebiet „Fischerareal“ soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 5 von 15 aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Das Vergabeverfahren im „Fischerareal“ sieht, wie bei den vorgenannten Beispielen, ein zweistufiges Anker- und Anliegerverfahren vor. In einem ersten Schritt wird pro Baufeld ein sogenanntes Ankerprojekt gesucht. Beim Baufeld 2 wurden bereits die beiden südlichen Baukörper an die Fritschle GmbH aus Uttenweiler vergeben. Sie übernimmt als Anker die Realisierung der Tiefgaragenzufahrt, über die auch Stellplätze der restlichen Baukörper erschlossen werden. Auf Grundlage der Tiefgaragenplanung und deren Rahmenbedingungen bewerben sich die Anlieger auf die Baukörper E, F und G. Gesucht werden in dieser Phase Projekte mit eigenen Konzepten, die sich an das Ankerprojekt anschließen und zusammen das Baufeld 2- füllen. Ziel ist eine Gruppe aus unterschiedlichen Akteuren von Bauträgern, Privatpersonen, Baugemeinschaften und Institutionen auszuwählen, die gemeinsam das Baufeld mit individuellen Projekten realisieren. 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 6 von 15 Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben.. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, solare Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 7 von 15 Die maximale Größe des Hochbauprojektes eines Akteurs soll grundsätzlich nicht mehr als zwei Baukörper betragen. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich, z.B. für ein Einfamilien-Stadthaus (Reihenhaus) oder einen kleinen Geschoßwohnungsbau. Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = bereits vergeben; gelb = frei) b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. Gerade am südlichen Abschluss des Nachbarschaftsplatzes ist im Erdgeschoss eine Nicht-Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht. Ihre Größe wird durch die jeweilige Nutzung bestimmt. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 8 von 15 Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. d. Begriffsdefinition Anker- und Anlieger Ein Anker oder Ankerprojekt übernimmt verschiedene Querschnittsaufgaben innerhalb eines Baufeldes. Diese können in der Realisierung der Parkierung, der gemeinsamen Freianlagen oder sonstiger Themen für das gesamte Baufeld bestehen. Alle anderen Projekte eines Baufelds werden als Anlieger oder Anliegerprojekte bezeichnet. Im Baufeld 2 ist das Ankerprojekt im Baukörper C mit der Tiefgaragenzufahrt verortet. Das Projekt stellt die Fahrgasse in Richtung der anderen Baufelder zur Verfügung, an die die Anlieger anschließen. In diesem Baufeld gibt es keine weiteren Aufgaben und Schnittstellen. e. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ soll in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die restlichen drei Baukörper des Baufelds (E, F und G) realisiert werden. Diese sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei oder drei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 2 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 2 mit einer Größe von 4.595 m² bietet Raum für insgesamt etwa 49 bis 55 Wohneinheiten. Es können rund 5.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper E, F und G haben jeweils eine Grundfläche von 273 m² (13,00 x 21,00 m) und können mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster mit 3,50 x 7,00 m für Nebenanlagen vorgesehen. Die Baukörper sind unterirdisch mit einer durchlaufenden Tiefgarage verbunden. Jedes Projekt stellt die eigenen Kfz- und Fahrradstellplätze her und es werden Durchfahrtsrechte gewährt. Dabei sind Unterbauungen durch entsprechende Dienstbarkeiten von fremden Grundstücken (Überbaurechte) gesichert und eine Vereinigungsbaulast aller vier Grundstücke ist notwendig. Der Vorteil dieser Konzeption ist, dass auch bei relativ kleinen Gebäuden Tiefgaragenstellplätze angeboten werden können. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 9 von 15 Baukörper- bezeichnung Flurstücks- nummer Grundstücks- größe Sonstiges E (Fischerstr. 1) 55/12 936 m² kein Durchfahrtsrecht notwendig F (Fischerstr. 3) 55/13 755 m² Durchfahrtsrecht zu Lasten Baukörper E G (Fischerstr. 5) 55/14 728 m² Durchfahrtsrecht zu Lasten Baukörper E und F Unterbauung des Grundstücks um ca. 5,20 m Abbildung 3: Übersicht der zu vergebenden Baufelder Abbildung 4: Auszug aus der Flurkarte Der nördliche Teil des Baufelds 2 hat keine gemeinschaftlichen Freiflächen, jedes Projekt setzt damit den Spielplatz nach Landesbauordnung in Eigenregie um. Falls einzelne Projekte hierbei kooperieren, so wird dieses von der Gemeinde begrüßt. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 10 von 15 Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf dem Baufeld unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die Projekte der Baukörper E, F und D beteiligen sich an den Kosten der Tiefgaragenrampe in der Erstellung, im Betrieb und im Unterhalt. Dieses wird über entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Kostenverteilung erfolgt nach den Verhältnissen der in den Baufenstern möglichen Geschossfläche nach Bebauungsplan, wobei auskragende Bauteile nicht berücksichtigt werden (nur die mögliche Geschossfläche innerhalb der Baufenster), dem Kubaturschlüssel. Baukörper- bezeichnung Geschossigkeit Grundfläche Geschossfläche Anteil gerundet D (Fa. Fritschle) 3,75 273,00 m² 3.028,31 m² 49,66 % C (Fa. Fritschle) 3,75 455,78 m² 3,00 98,46 m² G 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % F 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % E 3,75 273,00 m² 1.023,75 m² 16,78 % Abbildung 5: Kubaturschlüssel für das Baufeld Die Fritschle GmbH kalkuliert für die Herstellungskosten der Tiefgaragenrampe 340.000.- € (brutto), was für die Baufelder E, F und G eine Kostenbeteiligung von jeweils etwa 57.000.- € (brutto) bedeutet. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen im „open book“-Verfahren. 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Einzelgrundstücken im zweiten Bauabschnitt des Baufelds 2 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Auf diesen Grundstücken sollen unterschiedliche Gebäude entstehen. Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Begutachtung hat im Frühjahr 2021 einen Bodenwert von 450 €/m² für das Baufeld 2 ergeben. Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m² Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 11 von 15 Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Anliegerauswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstückskosten werden über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. Baukörper Flurstücks- nummer Grundstücks- fläche mögliche GF Grund- stücks- kosten Nahwärme -anschluss (brutto) Summe Grundstück + Nahwärme (brutto) E 55/12 936 m² 1.023,75 m² 421200,-€ 64.413.- € 485.613.- € F 55/13 755 m² 1.023,75 m² 339.750.-€ 51.957.- € 391.707- € G 55/14 728 m² 1.023,75 m² 327.600.-€ 50.099.- € 377.699- € Abbildung 6: Grundstückspreise und Nahwärmeanschlusskosten (die Beträge wurden auf ganze Euro gerundet) 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: Erschließungsbeiträge Anschlusskostenbeitrag Wasser Anschlusskostenbeitrag Abwasser Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: Anschlussbeiträge Nahwärme (> Abbildung 6) etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet Vermessungskosten für das Einzelgrundstück Notar- und Grundbuchkosten Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 12 von 15 c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Anliegerauswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Anliegerauswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In diesen Anlagen sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben Anlieger beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungszusagen (> Anlage Anliegerauswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungszusage widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 13 von 15 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19..03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 14 von 15 Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der Netze BW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 2, 2. Bauabschnitt Seite 15 von 15 Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Anliegerauswahl Anlage Bewerbungsschreiben Anlieger 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten Downloadlink 3 – Untergeschossplanung Baukörper C und D vom 15.04.2024[mehr]

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                Zuletzt geändert: 29.11.2024
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                Amtliche Bekanntmachung am 13.02.2023 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2023/2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Mittwoch, den 15. Februar 2023 bis Freitag, den 24. Februar 2023 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 07.02.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2023/2024 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde (aktuelle Schuldenfreiheit; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haushalt 2023/2024 kann vollzogen werden. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 13.02.2023 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde[mehr]

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                  Häufige Fragen & Antworten zum Gemeindehaushalt 2025/2026? Was versteht man unter einem Doppelhaushalt? Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Der Gemeinderat verabschiedet den nächsten Doppelhaushalt am 14. Januar 2025 für die Jahre 2025 und 2026. Was ist ein Haushaltsplan? Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung der Schule oder der Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft. Der Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen? Zunächst erarbeitet die Gemeindeverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushalts-planentwurf. Die Bürgermeisterin bringt gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan und beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Landratsamt Ravensburg den Haushaltsplan. Was ist der Ergebnishaushalt? Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leistungen der Bildung und Betreuung. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden. Was ist der Finanzhaushalt? Der Finanzhaushalt deckt neben allen laufenden Ein- und Auszahlungen, alle investiven Vorgänge der Gemeinde ab. Dies sind insbesondere eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel den Kauf eines Fahrzeugs oder Investition eines Neubaus. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen? Die Gemeinde Baindt führt seit Jahren einen Bürgerhaushalt durch. Die Abfrage erfolgte von 20. September bis 07 Oktober 2024. Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung stärken wir das Interesse an der Gestaltung Baindts und wollen das persönliche Engagement wecken. Wir bieten den Bürgern jeweils nach der Vorberatung der Investitionen für den Doppelhaushalt die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) (Stand Nov. 2024 wurde bereits 7 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 €, (Gesamtsumme 3,5 Mio. €) • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Barrierefreie Bushaltestelle Boschstraße – Planung (2026: 25.000 €, 2027: 200.000 €) • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Kauf Bürgerbus: 2025: 50.000 € • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV/Wasser u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entsprich anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € • Zuschuss Waldorfkindergarten mit Sperrvermerke. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2025 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2024 sowie das Ergebnis des Jahres 2023. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Der komplette Haushaltsentwurf ist unter: www.baindt.de unter der Rathaus Bürgerservice / Verwaltung / Finanzen der Gemeinde / Haushaltsplan Entwurf 2025/2026 einsehbar. http://www.baindt.de/[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 14. März 2025 Nummer 11 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Einladung zur Gemeinschaftsaktion: Weidentunnel und Weidentipis für unseren neuen Waldspielplatz Der neue Waldspielplatz nimmt Gestalt an! Die ersten Spielgeräte, eine Schaukel und das Baummikado mit Rutsche, stehen bereits. Nun wollen wir den Spielplatz noch spannender machen und laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich an der weiteren Gestaltung zu beteiligen. Am Samstag, den 22. März 2025 treffen wir uns ab 09:30 Uhr am Waldspielplatz, um gemeinsam Wei- dentunnel und Weidentipis anzulegen. Die Aktion wird etwa vier Stunden dauern, und wir freuen uns über alle, die mitmachen möchten – gerne auch Familien! Kinder dürfen entweder mithelfen oder die neuen Spielgeräte erproben. Unter Anleitung setzen wir die Weiden, die von unse- rem Planungsbüro geliefert werden. Der Ablauf ist ein- fach: Vorab wird der Verlauf angesprüht. Entlang der Sprühlinie wird ein 20-30 cm tiefer Graben ausgeho- ben, Dünger- und Wasserspeichergranulat eingear- beitet. Anschließend werden die Weidenruten gesteckt und vorsichtig zum Tunnel geformt sowie verflochten. Überstehende Enden werden mit der Rebschere ge- kürzt. Danach wird der Boden wieder angefüllt und die Weiden werden angegossen. Dafür benötigen wir etwa 10 Personen – je mehr mitmachen, desto besser! Bitte mitbringen – sofern vorhanden: - Spaten - Schaufel - Arbeitskleidung und Arbeitshandschuhe - festes Schuhwerk - Gießkanne - Rebschere - ganz viel Motivation! Für Vesper und Getränke ist gesorgt. Damit wir besser planen können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung per E-Mail bis Donnerstag, den 20. März 2025 an vereine@baindt.de, mit wie vielen Personen Sie teilnehmen werden. Wir freuen uns auf eine tatkräftige Beteiligung und eine schöne gemeinsame Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Baindter Fasnet 2025 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Naturfreunde Baindt übernehmen Patenschaft für Streuobstbäume auf der alten B30 Natur braucht Artenvielfalt. Um das zu errei­ chen, benötigen wir intakte, stabile und wider­ standsfähige Ökosysteme. Dazu zählen auch die Streuobstbestände in unserer Gemeinde, die es zu schützen und zu erhalten gilt. Vor etlichen Jahren wurde im Zuge der Rekultivie­ rung der B30 durch Spenden Baindter Bürger, Gruppierungen und Firmen eine Streuobst­ wiese angelegt. Aber Streuobstbäume benötigen auch Pflege. Das Fehlen zeigte sich deutlich am Zustand der Bäume. Aufgrund des schlechten Untergrunds sind zudem bereits einzelne Bäume eingegangen. Der Bauhof der Gemeinde konnte und kann eine intensivere Betreuung der Anlage nicht stemmen. Deshalb haben sich die Naturfreunde Baindt entschlossen, die Patenschaft für die Streuobstbäume zu übernehmen. In einer ersten Aktion erfolgte nun durch die Naturfreunde ein umfassender Baumschnitt: unter fach­ männischer Anleitung durch den Pomologen Charly Berle; selbst Besitzer einer großen biozertifizierten Streuobstanlage in Friesenhäusle. In einem weiteren Schritt steht nun eine Düngung an, um die standortbedingte Mangelversorgung zu verbessern. Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen, sowie der zukünftigen Betreuung der Sreuobstanlage, zum Erhalt der örtlichen Biodiversität ein kleines bisschen beitragen zu können. Wenn Sie Fragen zu unseren weiteren Maßnahmen und Aktionen haben, dann schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail an: naturfreunde-baindt@t-online.de Demnächst geht auch unsere Homepage an den Start: https://naturfreunde.baindt.de/ Wir freuen uns über weitere Mitwirkende oder gerne auch finanzielle Unterstützung über das Spenden­ konto der Bürgerstiftung Baindt. Alle Informationen zur Bürgerstiftung finden Sie unter www.baindt.de Gemeinde Baindt Bürgerstiftung Ihre „Naturfreunde Baindt“ gez. Roland Maier Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Exkursionsprogramm 2025 der Naturvielfalt Ravensburg Kleine Naturforscher unterwegs – Osterferienprogramm 2025 Von 6 - 12 Jahre, Weingarten Nessenreben, 8:30 - 15:00 Uhr Deine Osterferien in der Natur! Von unserer Forschungsstation, dem NaTour.Bauwagen, aus starten wir spannende Expeditionen in Wiese, Wald und Bach. Wir bauen einen Unterschlupf im Wald, lernen die essbaren Wildkräuter kennen, erkunden die kleinen Tiere unter der Wasseroberfläche, kochen am Feuer, entdecken Tierspuren oder erforschen den Boden. Neugierig machen wir uns auf den Weg, um die Natur mit allen Sinnen zu entdecken, spielen wilde Spiele und haben eine Menge Spaß. Ein unvergessliches Ferienerlebnis für alle, die Lust auf Natur und Abenteuer haben! Forscherthemen: Montag, den 14. April: Bachsafari – Entdecke die Geheimnisse des Wassers Dienstag, den 15. April: Waldexpedition – Ein Abenteuer im Reich der Bäume Mittwoch, den 16. April: Wildnisküche – Wie schmeckt die Natur? Donnerstag, den 17. April: Tierspurenjagd – Wer war denn hier unterwegs? Anmeldung unter: www.natourbauwagen.de/ferienprogramm Veranstaltungen für Jung und Alt im April: Sa. 05.04 Fotovortag „Faszinierende Vogelwelt – Schmuckstücke der Bodenseeregion“. Beeindruckende Naturbilder und Geschichten von Hannes Bonzheim / NaTour. Bauwagen im Rahlenwald Ravensburg Di. 08.04 Vortrag: Vielfalt säen – Zukunft ernten“ – Alte Sorten, Biodiversität und Saatgut. Referent: Patrick Kaiser / NaTour.Bauwagen im Rahlenwald Ravensburg Mi. 09.04 Kräuterwerkstatt: Kräutersalz und Tinkturen herstellen. Leitung: Heike Schwendinger / NaTour.Bauwagen im Rahlenwald Ravensburg Do. 10.04. Show-Lesung Kinderbuch: Ein Elefant macht in die Stadt. Von Dominik Blöchl mit Illustrationen von Horacio Pelayo / witzige Lesung von Dominik Blöchl zu Themen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft / NaTour.Bau- wagen im Rahlenwald Ravensburg Mi. 16.04 Fledermausexkursion für Kinder. Mit Naturpädagogin Sylvia Koß / Dauer: ca. 2,5 - 3 h / Entfällt bei Starkwind oder Regen. Bat-Detektoren sind vorhanden / NaTour.Bauwagen in Weingarten Nessenreben Anmeldung und weitere Informationen unter www.naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Stellenanzeigen Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbe- standort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reiz- volle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verant- worten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Ein- schulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Kloster- wiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligen- dienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angebo- ten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Auf- gabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbei- tende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsrei- chen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwal- tung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406- 41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchst- gebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenera- tive SystemeVergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwie- senschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemein- de Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Vorstellung neuer Mitarbeitender des Rathauses Neue Kollegin Sachbearbeiterin Steueramt Kämmerei Melanie Rauhut Tel. 07502/9406-21 E-Mail: m.rauhut@baindt.de Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2025 14.03.2025 Abrechnung Wasser- und Abwassergebüh- ren 15.03.2025 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2025 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2025 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2025 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2025 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2025 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2025 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2025 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2025 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2025 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: · Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht · Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge · Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post · Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. März 2025 und Sonntag, 16. März 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. März 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 91785 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Sonntag, 16. März 2025 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 23860 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag, 22. März 2025 von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag, 29. März 2025 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 04. April 2025 geöffnet und danach jeden jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen März 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03 Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS – Seniorentreff 21.03. Frauenfrühstück – Impulse BSS 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum April 02.04. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 05.04. Osterkerzen verzieren – Impulse BSS 08.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 09.04. JHV – Förderverein KWS Aula 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14.04. - Osterschießen – 16.04. Schützengilde Schützenhaus Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein märchenhafter Fasnetzauber im Haus Sonne Mit einem Herzen voller Freude und einem Kopf voller wunderbarer Erinnerungen blicken wir zurück auf eine zauberhafte Fasnetszeit im Haus Sonne. Dieses Jahr stand unser närrisches Treiben unter dem Motto „Mär- chen“, eine Einladung in eine Welt voller Wunder, Geheim- nisse und unvergesslicher Geschichten. Schon vor der Hauptfasnet tauchten wir gemeinsam mit den Kindern tief in die Märchenwelt ein. Wir lernten eini- ge Märchen kennen, träumten uns in ferne Königreiche und begegneten mutigen Mädchen und Prinzessinnen, tapferen Helden und magischen Tieren. Ein erstes großes Highlight ließ nicht lange auf sich war- ten: Der Besuch der Raspler zur Häs- und Maskenvor- stellung. Mit leuchtenden Augen lauschten die Kinder der Erzählung der „Rasplergeschichte“ und bestaunten die kunstvollen Masken und Häser. Mit viel Geduld und Begeisterung erklärten uns die Raspler ihre Traditionen und beantworteten die vielen Fragen der Kinder. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Nach dieser intensiven Vorbereitung konnte die Hauptfas- net endlich beginnen. Am gumpigen Donnerstag verwan- delte sich unser Haus Sonne in ein märchenhaftes Schloss voller kleiner und großer Fasnetsnarren. Prinzessinnen, Drachen, Zauberer und allerlei andere Narren tanzten, lachten und feierten ausgelassen. Die Spannung stieg, als alle voller Vorfreude der traditionellen Befreiung durch die Raspler und die Schalmeien entgegenfieberten. Und dann, endlich, erklang die mitreißende Musik der Schalmeien. Sofort wussten alle Bescheid: Die Zeit der Befreiung war gekommen! Nicht einmal der plötzliche Schneefall konnte die ausgelassene Stimmung trüben. Gemeinsam mit den Rasplern verlegten wir unser Fest nach draußen in den Garten. Es wurden Orden verliehen und die Kinder führ- ten ihr selbst gestaltetes Fasnetsfingerspiel auf, in dem sowohl die Raspler als auch die Schalmeien eine ganz besondere Rolle spielten. Als Dankeschön für die Darbie- tung folgte der heiß ersehnte Guetsleregen. Am bromigen Freitag ging das bunte Treiben weiter, als uns die Räuberbande besuchte. Doch statt Räuber und Gendarm zu spielen, tanzten und sangen wir gemeinsam ein Räuberlied und niemand konnte still sitzen bleiben! Ein herzliches Dankeschön gilt den Schalmeien, den Ras- plern und der Räuberbande, die jedes Jahr mit so viel Engagement und Herzblut die Kinder von Baindt begeis- tern. Ihr bringt ihnen nicht nur die Fasnet näher, sondern schenkt ihnen unvergessliche Momente und strahlende Augen. Raspler-Ratsch Ratsch! Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Jahr! Zur Informationi Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, den 30.03.2025 um 11:15 Uhr in der Cafeteria Selige Irmgard, laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Ehrung der Toten 4. Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Anträge 9. Sonstiges Anträge sind bis spätestens 28.03.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden, Volkher Lins, Sperlingweg 11, 88255 Baindt, einzureichen. Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. Die Vorstandschaft des Fördervereins Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein Kommen und Gehen Geburt und Tod bilden den Rahmen um unsere Existenz. Wir halten diese beiden Ereignisse für die größten Ge- gensätze. Die Doula Sonja Emsberger und die Sterbeamme Heike Lander, machen in Ihrem Vortrag anhand zahlreicher Beispiele deutlich, dass es erstaunlich viele Ähnlichkei- ten bei den Prozessen des Geboren- werdens und des Sterbens gibt. Sie sind auf kurzweilige und bodenständige Weise zu Per- spektivwechseln eingeladen – nicht zuletzt auch mit Blick auf das Leben, das dazwischen stattfindet. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 27.03.2025, 19 Uhr Referentinnen: Heike Lander, Sterbeamme, Mitarbeiterin bei AMALIE, Sonja Emsberger, Doula Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Kirchliche Nachrichten 15. März – 23. März 2025 Gedanken zur Woche: Was es bei Straßen und Wegen geben kann, gibt es bei Gott nicht: Dass es keine Wendemöglichkeiten, keine Chance zur Umkehr gibt. Und deshalb wird mein Leben auch nicht zur Sackgasse, denn Gottesgnade und Geduld ermöglichen immer wieder neue Wege. Samstag, 15. März 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst, mitgestaltet vom Jugendchor und Ehrung von langjähri- gen Sängern und Sängerinnen im Kinder- und JugendchorMinistranten: Anton Pink, Mona Stiefvater, Rafael Dorn, Marisa Pfister, Tim Beckert, Franziska Joachim,(+ Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehö- rigen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Lucia Fischer, Kurt Städele, Gerda und August Thurn, Pauline und Max Fischer)Caritas Fastenopfer Sonntag, 16. März – 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier: Zweiter Gottes- dienst zur Vorbereitung auf die Erstkommu- nion.Caritas Fastenopfer Dienstag, 18. März 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 19. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Seniorentreff – Eucharistiefeier mit Kran- kensalbung im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 20. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 21. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt – Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 4. Grup- penstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 22. März 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der verstor- benen Mitglieder des Musikvereins Sonntag, 23. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt– EucharistiefeierMinistranten: Jacob Kreutle, Louisa Möhrle, Alexandra Schnez, Da- niela Schnez, Alina Michelberger,(+ Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Mal- sam, Else und Johann Neth, Klara und Johan- nes Merk, Familie Schimanowski, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Nikolaus Schimanowski, Pfarrer Franz Glaser) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Wirksame Hilfe gegen die Not in Ihrer Nähe Caritas-Fastenopfer 2025: Kirchengemeinden und Ca- ritas bitten um Spenden Beim Caritas-Fastenopfer am 15. und 16. März bitten die Kirchengemeinden und der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Menschen um eine Spende für soziale Hilfen. 40 Prozent verbleiben in der Kirchenge- meinde für die Caritas vor Ort. Nach wie vor gibt es die Not auch in der Nähe. Der ar- beitslose Familienvater, der alte Mann mit einer schma- len Rente oder die alleinerziehende Mutter sind nur drei Beispiele von Menschen, die dringend auf die Hilfe an- derer angewiesen sind. Mit Ihrer Spende können die Kir- chengemeinde und der Caritasverband helfen – schnell, unbürokratisch und direkt vor Ort. Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 20.02.2025 Zwei Vertreterinnen aus dem Team „Seniorentreff“ stel- len ihre Arbeit vor. Es werden jährlich 9 verschiedene Veranstaltungen für Senioren geplant und durchgeführt. Das Programm wird halbjährlich veröffentlicht. Neben Nachmittagen mit Kaffee, Kuchen und Vesper im Bi- schoff-Sproll-Saal werden auch Vorträge, Feste und jähr- lich ein Ausflug angeboten. Im Dezember diesen Jahres feiert der Seniorentreff im Rahmen der Adventsfeier das 50-jährige Jubiläum. Der Kirchengemeinderat bedankt sich beim gesamten Team für das verlässliche Angebot. Die Reparaturarbeiten der Beleuchtung im Gemeinde- haus sind abgeschlossen. Alle Räumlichkeiten können wieder wie gewohnt genutzt werden. Pfarrer Staudacher erläutert den Genehmigungserlass der Diözese zur anstehenden Sanierung des Kirchen- dachs. Die Agape wird nach der Osternachtsfeier wie im letzten Jahr durchgeführt. Der Gottesdienst beginnt um 20.00 Uhr. Die Flyer zur Kirchengemeinderatswahl am 30.03.2025 sind gedruckt und werden den Wahlberechtigten zusam- men mit den Briefwahlunterlagen Mitte März zugestellt. Ostern 1525 – Der Bauernkrieg direkt vor der Haustür In den kommenden Wochen jähren sich die Ereignisse, die vor 500 Jahren zum Teil direkt vor unserer Haustür statt- gefunden haben. Aus diesem Anlass habe ich in einem eigenen Artikel die Dinge zusammengestellt, die sich an Ostern 1525 direkt vor unserer Haustür in Baindt und Bai- enfurt abgespielt haben. Der Artikel will Lust machen, sich auf die Themen Bauernaufstand, Memminger Artikel und dem Weingartner Vertrag näher einzulassen, verbunden mit der großen Landesausstellung in Bad Schussenried. Sie finden den Aufsatz „Ostern 1525 – Der Bauernkrieg direkt vor der Haustür“ in unserer Homepage: www.ka- tholisch-baienfurt-baindt.de Bernhard Staudacher Einladung Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir laden Sie ein am Mittwoch, 19. März 2025 um 14.00 Uhr zum Gottesdienst mit Krankensalbung in den Bischof- Sproll-Saal. Nützen Sie die Gelegenheit, Kraft und Segen für Ihr Leben zu empfangen. Anschließend gemütliches Beisammensein. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Frauenfrühstück Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage später kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warn- signal für Demenz?Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Ver- lust von Verstand und Vernunft durch den fortschreiten- den Abbau von Hirnzellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Her- ausforderung, die die Betreuung von Menschen mit De- menz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 bei Frau M. Brei, 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid, 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Kirchenfilmabend Am Freitag, 28. März 2025 um 20.00 Uhr in der Ev. Kir- che in Baienfurt Ein römischer Soldat, der den verschwundenen Leichnam Jesu suchen muss, wird durch die Begegnung mit dem auferstandenen Messias und seinen Jüngern am Ende selbst bekehrt. FSK: 12 Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit un- terliegen dem Werbeverbot. Aus diesem Grund dürfen wir den Filmtitel nicht mehr veröffentlichen. Dieser ist auf den ausgehängten Plakaten (Schaukästen) ersicht- lich und kann telefonisch im ev. Pfarramt (0751 43656) erfragt werden. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Kleine Leute Gottesdienst Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 16. März 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gesucht … mein Freund, die Raupe Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. März 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Singkreis Baienfurt - Baindt Unsere nächste Probe findet am 19. März um 20.00 Uhr im Klosterhof 5 in Baindt statt. Wir singen kirchliche und weltliche Lieder und freuen uns auf alle sangesfreudigen Menschen, die Lust haben, mitzusingen. Ich bin wunderbar geschaffen, wunder- bar! Weltgebetstag 2025 – Cookinseln Am Freitag, den 07. März 2025 haben sich rund 80 Frauen aus Baienfurt und Baindt zum Weltgebetstag versammelt. In ökumenischer Gemeinschaft wurde ein bunter Gottes- dienst gefeiert, der in diesem Jahr von den Frauen der Cookinseln entworfen wurde. Begrüßt vom Rauschen des Meeres kamen Frauen jeden Alters in der Evangelischen Kirche in Baienfurt zusammen, haben gemeinsam Gott unsere*n Schöpfer*in dafür gelobt, wie wunderbar jede von ihnen geschaffen wurde. Die Schönheit der Schöp- fung war im Altarraum sichtbar, der sich in ein Südsee- paradies verwandelt hatte, und lud zur Dankbarkeit ein. Aber auch die Sorgen der Frauen auf den Cookinseln kamen zur Sprache - Klimawandel, Übergewicht mit ge- sundheitlichen Folgen und die Unterdrückung der indi- genen Maorikultur wurden im Gebet vor Gott getragen. Im Anschluss an den Gottesdienst waren alle Mitfeiern- den ins Katholische Gemeindehaus eingeladen und wur- den mit einem Cocktail und einem Perlenarmband emp- fangen. Sie durften das abwechslungsreiche Buffet mit Speisen von den Cookinseln genießen. Ein kurzer Bilder- vortrag zum Leben auf diesen Pazifikinseln und die gute Gemeinschaft unter den Frauen rundeten den Abend ab. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren Röm 5,8 Freitag, 14. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 16. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 17. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 19. März 16.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 20. März 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Monatsspruch (Pfr. Schöberl), Ev. Gemeindehaus Sonntag, 23. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Vo- kal-Solistin, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizeándacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 Woche 2: Seufzen Denn wir wissen nicht, was wir beten sollen, wie sich’s gebührt, sondern der Geist selbst tritt für uns ein mit unaussprechlichem Seufzen. (Römer 8,26) Vor dem Einatmen steht immer das Ausatmen. Altes, Verbrauchtes muss man rauslassen, um wieder offen zu sein für Neues. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Manches aber liegt so schwer im Magen und lässt sich kaum aus- sprechen. Dann braucht es tiefe, inbrünstige Seufzer. Die wirken wie ein Gebet und lösen die An- spannung. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: Helena Schätzle) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situ- ation hineinspricht. Mit anderen ge- meinsam nach Antworten suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 20.03.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Untergeschoss. Wer Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Ge- spräch. --- Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beant- wortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hoch- zeit im Sommer und die Hochzeitsmes- sen sind im vollen Gange. Eine kirch- liche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfar- rer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wieviel Spielraum habe ich bei der Gestaltung der Fei- er? Gibt es feste Pflichtelemente? Gibt es No-Gos? Am besten bringt das Paar beim ersten Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer seine Vorstellungen ein. In der Regel findet sich rasch das, was für einen passt. In jedem Gottesdienst, auch bei einer Trauung, wird gebe- tet, gesungen und es gibt eine Ansprache. Unbedingt zur Trauung gehört das Traubekenntnis, also das Ja-Wort. Für diesen Teil gibt es zwei Möglichkeiten: Die eine ist die der „Fragen“, die der Pfarrer oder die Pfarrerin stellt, und auf die das Brautpaar mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ antwor- tet. Die andere Form ist die der „Erklärung“, bei der die Brautleute einander ein Versprechen geben. Der Wortlaut dieser Fragen bzw. der Erklärung kann variieren. Dann folgt der Zuspruch des Segens und ein besonderes Ge- bet für das Paar. Was nicht hineinpasst, wären Elemente, die nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar sind. Viele meiner Gäste waren noch nie in einer Kirche. Wie kann ich sie vorbereiten? Gibt es Regeln? Die Grundregel lautet: Alle sind willkommen, ob Gottes- dienst-erfahren oder zum ersten Mal dabei. Weil bei Trau- ungen häufig Gäste dabei sind, die nicht alle Abläufe kennen, werden gerne Programmblätter mit Liedern und Hinweisen ausgelegt. Diese darf das Brautpaar nach eigenen Vorstellungen fertigen und auch alles andere Wichtige darauf notieren. So können sich alle schnell ori- entieren und beteiligen. Was kostet eine kirchliche Trauung? Grundsätzlich werden für Trauungen in der eigenen Kir- chengemeinde keine Gebühren verlangt, auch nicht für den Gottesdienst und die Kirche. Wenn aber eine Trauung nicht am Wohnort geschehen soll oder in einer speziellen Kapelle oder an einem anderen eingeführten Ort, verlan- gen die Gemeinden oder Besitzer einen Kostenersatz für die Nutzung, Reinigung oder anderen Aufwand. Wenn Pfarrerin oder Pfarrer für eine Trauung extra anreisen müssen, sollte man ihnen auch die Fahrtkosten ersetzen. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwasche- nes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlin- ge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. -—— Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de ——— Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Abteilung Fußball Heimsieg zum Auftakt SV Baindt - FC Leutkirch 2:0 (1:0) Tore: Fischer, Eigentor SV Baindt II - FC Leutkirch II 2:1 (0:0) Tore: Knisel, Schnez Aus beruflichen Gründen erscheinen leider erst wieder ab dem 06. April ausführliche Spielberichte. Vorschau: Sonntag, 16.03 12.45 Uhr SV Baindt II - VfL Brochenzell II 15.00 Uhr SV Baindt - VfL Brochenzell Beide Partien werden auf dem Kunstrasenplatz in Bai- enfurt ausgetragen. Jugendfußball Franz Lohr Sie- & Er-HallenCup – erfolgreiches Turnier in der 9. Auflage mit zwei einzigartigen Showeinlagen In diesem Jahr stand mit der 9. Auflage des Sie- & Er-Tur- niers wieder unser beliebtes und in der Region einzigarti- ges Turnier mit Mädels und Jungs an. Zudem hatten wir in diesem Jahr mit der Franz Lohr GmbH einen neuen Sponsor an unserer Seite, der uns vor Ort u.a. mit zwei Showeinlagen, wertigen Pokalen, Alu-Trinkflaschen und einer Fotowand kräftig unterstützte. Vier Jugenden (E, D, C, B), 26 Mädchen- und 26 Jungs- mannschaften, mit fast 500 Spielerinnen und Spielern tra- ten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Unsere heimische SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute trat in der Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 E/C/B mit je zwei Mannschaften und in der D mit einer Mannschaft an und errang mit einen Turniersieg (E) und zwei zweiten Plätzen (B + C) auch in diesem Jahr wieder sehr gute Ergebnisse. Da die Ergebnisse der Halbzeit der Mädchen und die der Jungs zusammengezählt wurden, zeigte sich in allen Turnieren, wie mit zunehmender Tur- nierdauer die Mannschaftsteile aus Jungen und Mädchen zusammenwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und ge- meinsam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen die D-Juniorinnen/Juni- oren, in der unsere Mädels gegen Dietmanns/Hauerz, Lindau und Deggenhausertal antraten. Letztlich fehlte unserer heimischen Mannschaft SGM Baindt/Baienfurt/ Fronreute nur ein Tor zum Einzug ins Finale und so spiel- ten wir um Platz drei. Turniersieger wurde die SGM aus PSG/VFB Friedrichshafen, auf den Plätzen folgten 2. SV Deggenhausertal, 3. SV Immenried/SG Kisslegg, 4. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute, 5. FG 2010 WRZ/SV Hor- genzell, 6. SGM Dietmanns/Hauerz, 7. SpVgg Lindau, 8. SV Maierhöfen-Grünenbach. Während des Turnierwechsels gab es dann noch ein be- sonderes Highlight, der Freestyle Footballer Ralf Krich, u. a. Deutscher und Vize-Europameister 2023, zeigte uns sein Können und versetzte die Teilnehmenden und Zu- schauer in Erstaunen. Samstagnachmittag waren dann die C-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimischen Mannschaften, der SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute traten in zwei verschiedenen Gruppen an und trafen sich dann im Halbfinale, das die Erste Dank der Jungs für sich entscheiden konnte. Im Finale unterlag sie dann aber gegen der PSG Friedrichs- hafen/TSV Fischbach und unsere Zweite unterlag gegen den TSV Tettnang. Es folgten der FV Bad Waldsee und der TSB/FV Ravensburg auf den Plätzen 5 + 6. Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend, in dem die heimischen Spielerin- nen und Spieler der SGM Baindt/Fronreute ebenfalls wie- der mit zwei Mannschaften teilnahmen und wo man im Halbfinale aufeinandertraf, wo sich auch hier die Erste durchsetzte. Während unsere Zweite im Spiel um Platz drei den Kürzeren zog, spielten unsere Mädels im Finale gegen Friedrichshafen/TSG Ailingen wie entfesselt und legte gleich sechs Tore vor, so dass die Jungs beruhigt aufspielen konnten und der Turniersieg nicht mehr in Ge- fahr geriet. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. SpVgg Lindau, 4. SGM Baindt/Fronreute II, 5. Union MBK, 6. SV Immenried Auch am Sonntag gab es dann den Auftritt des Freestyle Footballers Ralf Krich, der abermals die Zuschauenden verzückte. Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mädels der B-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM auch hier wieder mit zwei Mannschaften antrat. Wäh- rend die SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II mit durchweg sehr jungen Spielerinnen trotz gefälligen Spiels nur einen Punkt erringen konnte, setzte sich die Erste im Halbfinale im 9-Meterschießen gegen SV Maierhöfen-Grünenbach durch, musste sich dann aber gegen TSB Ravensburg ge- schlagen geben. Auf den Plätzen folgten 3. SV Maierhöfen Grünenbach, 4. FV Bad Saulgau, 5. FV Bad Waldsee, 6. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II Am Ende eines jeden Turniers gab es einen großen Pokal für die jeweilige Siegermannschaft, für alle Teilnehmen- den eine Alu-Trinkflasche und zudem Mannschaftspreise. An zwei Tagen hatten wir vier Turniere, die bzgl. ihrer Einzigartigkeit und dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in einer Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangenheit anknüpfen konnte und allen Beteiligten einen Riesenspaß bescherte. Danken möchten wir einer tollen Elternschaft, allen Ku- chenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder Regie, die in ver- schiedenen Schichten über die beiden Tage die Durchfüh- rung des Turniers erst ermöglicht haben – vielen Dank! Ferner möchten wir ganz besonders unseren Sponso- ren danken, allen voran dem Hauptsponsor und Namens- geber der Franz Lohr GmbH, der zudem den Frestyle Footballer Ralf Krich engagierte. Ebenso danken wir der Volksbank Bodensee-Oberschwaben sowie den Spendern der vielen Sachpreise Jako Shop TK Baindt, McDonalds Ravensburg, Subway RV-Weingarten, Metzgerei Bendel Bergatreute, Bäckerei Schmid Baindt. Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Abteilung Tischtennis Herren 1 mit nächstem Kantersieg Herren 1 – TSV Meckenbeuren 9:1 Gegen die im Abstiegskampf steckenden Meckenbeurer gelang uns am Samstag, 01.03. ein überlegener 9:1 Sieg. Meckenbeuren musste krankheitsbedingt auf ihr vorderes Paarkreuz verzich- ten, bei uns rückte Frank Markwart für den verhinderten Wolfgang Assfalg in die Mannschaft. Die Doppel Marcel Brückner / Tobias Nowak und Nico Scheffold / Roman Buck konnten überzeugen und mehr oder weniger deutliche Siege einfahren. Unser neu for- miertes Doppel Philipp Schwarz / Frank Markwart hatte im vierten Satz bereits mehrere Matchbälle, ließ diese aber aus und verlor dann auch den fünften Satz. Die Einzel gingen dann allesamt an uns. Marcel, Philipp und Roman gewannen jeweils deutlich mit 3:0, während sich Tobias, Frank und nochmals Marcel mit 3:1 durch- setzen konnten. Das Match des Tages lieferten sich Nico und Fabian Klischies. In fünf umkämpften und qualitativ immer besser werdenden Sätzen konnte Nico seinen Geg- ner mit 6:11, 11:9, 11:13, 11:9 und 13:11 niederringen. So endete dieser Spieltag ungewöhnlich früh mit der gemeinsamen Einkehr in der Tennishalle :) Nach zwei deutlichen Siegen gegen Abstiegskandidaten folgen nun die „Wochen der Wahrheit“ mit drei Auswärts- spielen gegen die im Mittelfeld platzierten Mannschaften aus Weiler und Deuchelried II, sowie das eventuell vorent- scheidende Spiel um die Meisterschaft gegen den Tabel- lenzweiten aus Leutkirch. Wir freuen uns drauf! Herren 2 festigen Tabellenführung Herren 2 – TT Blitzenreute/Wolpertswende III Gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute/Wolpertswen- de hatte unsere Zweite keinerlei Probleme, sich überlegen durchzusetzen. Lediglich unser Zweier-Doppel mit Wie- dereinsteiger Oliver Brückner und Claudia Hauß musste über die volle Distanz von fünf Sätzen gehen und drehten einen 0:2 Satzrückstand noch in einen Sieg. Alle anderen Begegnungen waren deutliche 3:0 oder 3:1 Siege, sodass die Partie nach nicht einmal 90 Minuten (für ein TT-Spiel sehr schnell) beendet war. Die zweite Mannschaft bleibt damit ungeschlagen an der Tabellenspitze und hat 3 Punkte Vorsprung auf die nächsten Verfolger. Rückschlag im Meisterschaftsrennen SV Weiler – SV Baindt 8:8 Einen herben Dämpfer im Kampf um die Meisterschaft der Landesklasse musste die erste Herrenmannschaft des SV Baindt am vergangenen Samstag hinnehmen. Gegen den SV Weiler reichte es nach einer schwachen Leistung nur zu einem 8:8 Unentschieden. Ohne den erkrankten Tobias Nowak mussten wir die Dop- pel umstellen und gingen trotz einer nicht einkalkulierten Niederlage von Marcel Brückner / Philipp Schwarz mit 2:1 in Führung. Die Doppel Thomas Nowak / Wolfgang Assfalg und Nico Scheffold / Roman Buck konnten mit starken Leistungen die Führung sichern. In den Einzeln wussten dann jedoch nur Marcel und Philipp zu überzeu- gen, sie konnten alle 4 Einzelpunkte des vorderen Paar- kreuzes nach Baindt holen. Im mittleren Paarkreuz ent- täuschten Wolfgang und Nico und mussten postwendend alle 4 Punkte an den SV Weiler abgeben. Roman konnte im hinteren Paarkreuz zwar spielerisch mithalten, jedoch unterliefen ihm zu viele vermeintlich einfache Fehler, die ihm in beiden Partien eine 2:3 Niederlage bescherten. Er- satzmann Thomas erkämpfte sich einen Punkt in seiner ersten Begegnung, im zweiten Spiel gegen den stark spie- lenden Simon Kleinhans war er dann chancenlos. Beim Spielstand von 7:8 konnte sich das Schlussdoppel Mar- cel / Philipp mit einem deutlichen 3:0 Sieg rehabilitieren und zumindest noch einen Punkt aus dieser verkorksten Partie retten. Mit diesem Punktverlust kommt es nun am kommenden Samstag, 15.03. um 14 Uhr in Leutkirch zum vorentschei- denden Meisterschaftsduell. Mit noch einem Punkt Vor- sprung reicht uns ein Unentschieden, um die Tabellenfüh- rung zu behalten. Nach den überragenden Ergebnissen der Leutkircher in den letzten Wochen müssen wir eine deutliche Reaktion auf die Leistung in Weiler zeigen, an- sonsten kann der Traum der Meisterschaft schnell vor- bei sein. Die Mannschaft würde sich freuen, wenn der ein oder andere Fan den Weg nach Leutkirch auf sich nehmen würde :) XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Meisterschaftsduell der Herren 1! Samstag 08.03.25 • 10 Uhr: Mädchen - TTF Kißlegg III • 14 Uhr: TSG Leutkirch - Herren 1 • 18:00 Uhr: Herren 2 - SG Aulendorf IV XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 21.03. ab 13 Uhr + Sa., 22.03.2025 ab 09:30 Uhr Musikverein Baindt Herzliche Einladung zur Jahreshaupt- versammlung Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 16.03.2025 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassier*in (für 2 Jahre), Jugendleiter*in (für 2 Jahre), zwei Beisitzer*innen (für 2 Jahre), zwei Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2025 13. Anträge und Verschiedenes Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 16.03.2025 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2025 8. Anträge und Verschiedenes Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitglie- derversammlung der Reitergruppe Baindt e. V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 28.03.2025 um 20 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre Kassierer/in für 2 Jahre 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2025 10. Anträge und Verschiedenes Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 21.03.2025 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Pokalhalbfinale und nächste Spieltage Am Donnerstag, 13.03.2025 bestreitet die VLJ Baindt 1 das Halbfinale in der Be- zirkspokalrunde Süd gegen den TV 02 Langenargen Psychos. Da bei Redaktionsschluss noch kein Ergebnis vorlag, wird dies in der nächsten Ausgabe nachgeliefert. Viel Zeit zum Durchschnaufen bleibt nicht. Schon am Samstag, 15.03.2025 trifft die VLJ Baindt 1 in Leutkirch auf die TSG Leutkirch und den VfB Ulm. Wir hoffen auf viele Punkte. Am Sonntag, 16.03.2025 ist dann auch die VLJ Baindt 2 dran. Sie spielen gegen die TSG Ehingen und den TSV Langenau. Viel Erfolg und viele Punkte – auch ohne s‘ Hämmerle! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Bermatingen nach Salem-Mimmen- hausen Aussichtsreiche Wanderung von Bermatingen über Leutkirch und Buggenseggel zum Bahnhof Salem-Mimmenhausen. Wir treffen uns am Sonntag, 16.03.2025 um 9.45 Uhr am Charlottenplatz Weingarten, bzw. 10.20 Uhr am Bahnhof RV. Rückkehr ca. 18.30 Uhr in RV. Die Gehzeit beträgt ca. 3,5 Stunden, 11 km, 120 hm (An- fangs kurzer Anstieg, dann meist eben). Fahrpreis 6 € für Mitglieder, Gästebeitrag zusätzlich 2 €. Einkehr im Gast- haus Frohsinn in Buggenseggel. Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.03.2025 T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Von Hintermoos nach Weingarten Von Hintermoos wandern wir durch Wetzisreute und Katzheim. Am Lindele genießen wir die Aussicht und Rast, bevor wir ins Schussental absteigen. Wir treffen uns am Dienstag, 25.03.2025 um 11.50 Uhr am Charlottenplatz in Weingarten, Bus 7534. Rückkehr ca. 17 Uhr. Gehzeit 10 km, 120 hm. Fahrpreis 8 €, für Mitglieder 6 €. Einkehr ist in Weingar- ten geplant. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke mitbringen. Anmeldung ab 21.03.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen: Die Schützengilde Baindt lädt die Bevölkerung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Aus dem Landkreis Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein am Montag, 31. März 2025, 19.30 Uhr Ort: Vereinsheim, Ravensburger Str. 19, 88255 Baienfurt Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes über das Jahr 2024 3. Bericht der Chorleiter über das Jahr 2024 4. Kassen- und Kassenprüfbericht für das Jahr 2024 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Änderung von § 7 der Vereinssatzung • Neue Bezeichnungen für die Funktionen des vertre- tungsberechtigten Vorstandes • Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes • Redaktionelle Anpassung 7. Wahl des Vorstandes 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Ausblick auf das Jahr 2025 10. Anträge, Wünsche, Verschiedenes DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 14.03.2025 ab 19:00 Uhr im DLRG-Heim in der Baindter Straße 48/1 in Baienfurt statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2025 5. Kassenbericht 5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses 2024 5.2 Bericht der Kassenprüfer 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Jahresbericht Jugendleiter 8. Anträge 9. Verschiedenes 10. Schlusswort Anträge mussten bis Freitag, den 07.03.2025 schriftlich oder per E-Mail bei Rainer Müller eingegangen sein. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller Bezirksmeisterschaften 2025 in Ravensburg Am morgigen Samstag, 15.03.2025 finden ganztägig im Hallenbad in Ravensburg die diesjährigen Meisterschaf- ten im Schwimmen und Retten statt. Zudem gibt es einen Kuchenverkauf, dessen Erlös der Jugendarbeit der DLRG zugutekommt. Über viele Zuschauer freut sich die DLRG. Frühjahrsputzete in Baienfurt Wir möchten uns der Aktion der Waldbadhexen am Sams- tag, 22.03. von 09:00 - 12:00 Uhr anschließen. Eine Anmel- dung erfolgt über Hannah.Brenner@baienfurt.dlrg.de bis heute, 23:59 Uhr. SZ-Nothilfe SZ-Nothilfe spendet 5000 Euro für die Vesperkirche Weingarten Die SZ-Nothilfe unterstützt die Vesperkirche Weingarten, die im Februar drei Wochen ihre Türen geöffnet hatte, mit einer Spende von 5000 Euro. Die Spendenübergabe fand im Rahmen einer Mitmach-Aktion der SZ-Nothilfe statt, bei der die Vereinsmitglieder an einem Tag als Ehren- amtliche in der Vesperkirche mitgearbeitet hatten. „Wir sind dankbar für diese großzügige Unterstützung, um die Vesperkirche in Weingarten auskömmlich finanzieren zu können“, sagte Mitorganisator Harald Dubyk. Die Vesperkirche Weingarten wird gemeinsam von der Johannes-Ziegler-Stiftung aus Wilhelmsdorf und dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee or- ganisiert. Zwischen dem 4. und dem 23. Februar wurden über 9000 Essen ausgegeben. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram un- ter vesperkirche.weingarten. Weitere Infos zur SZ-Nothil- fe gibt es unter www.sz-nothilfe.de oder auf Instagram unter sz_nothilfe. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Girls‘ Day 2025: Technik hautnah erleben im Hightech-Infotruck Zum diesjährigen Girls‘ Day am 3. April wartet auf Mäd- chen ein ganz besonderes Highlight im Berufsinformati- onszentrum Ravensburg. Denn hier macht an diesem Tag Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 der gigantische M+E-InfoTruck des Arbeitgeberverbandes SÜDWESTMETALL Station. Von 9 bis 12 Uhr lernen die Mädchen auf zwei Etagen live und ganz hautnah die faszinierende Vielfalt der High-Tech-Berufe in der Metall- und Elektroindustrie ken- nen und werden auch praktisch aktiv. So stellen sie mit einer CNC-Fräsmaschine eigene kleine Werkstücke her oder bedienen den „Cobot“, einen kollaborativ arbeiten- den Roboter. Außerdem erfahren sie, warum es sich gera- de für Mädchen und Frauen lohnt, bei der Berufswahl über den Tellerrand hinauszublicken und eine Ausbildung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu absolvieren. Die Veranstaltung richtet sich an Schülerinnen der wei- terführenden Schulen in der Region. Die Teilnahme am Aktionstag ist kostenfrei. In der Regel erfolgt bei Teilnah- me eine Freistellung vom Unterricht. Organisiert wird die Veranstaltung von der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg-Bodensee-Oberschwaben sowie SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg. Weitere Informationen sowie Anmeldung über den Girls‘ Day-Radar auf www.girls-day.de Für Rückfragen steht Katharina Franken von der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg zur Verfügung. Tel. 07541/309-43 (vormittags), E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Boys‘ Day 2025: Abenteurer, Helden und Vorbilder gesucht - Die Welt der Erziehungs- und Pflegeberufe entdecken Zum diesjährigen Boys‘ Day am 3. April in Ravensburg wartet auf Jungen ein ganz besonderes Erlebnis. Unter dem Motto „Abenteurer – Held – Vorbild: Dein Traumjob in den Erziehungs- und Pflegeberufen“ haben sie von 9 bis 12:30 Uhr Gelegenheit, in die Vielfalt der Ausbildungsberu- fe beim Institut für Soziale Berufe in der Kapuzinerstraße 2 hineinzuschnuppern. Organisiert wird die Veranstaltung von der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und dem Institut für Soziale Berufe. An diesem Tag erleben die Jungen mit einem Alterssi- mulations-Anzug hautnah, mit welchen Einschränkungen ältere Menschen konfrontiert sind und wie sie dabei un- terstützt werden können. Mit einer VR-Brille tauchen sie in die Welt der Heilerziehungspflege ein. In den Themen- räumen werden sie selbst praktisch aktiv und erfahren, wie Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene mit Behin- derung durch Kunst, Handwerk und Sport angesprochen und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Die Veranstaltung richtet sich an Schüler der weiterfüh- renden Schulen in der Region. Die Teilnahme am Aktions- tag ist kostenfrei. In der Regel erfolgt bei Teilnahme eine Freistellung vom Unterricht. Weitere Informationen sowie Anmeldung über den Boys‘ Day-Radar auf www.boys-day.de Für Rückfragen steht Katharina Franken von der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg zur Verfügung. Tel. 07541/309-43 (vormittags), E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Landkreis Ravensburg MentorInnen für internationale Pflegekräfte gesucht – Informationsveranstaltung am 01. April Das Projekt „STaF - Soziale Teilhabe ausländischer Fach- kräfte in der Pflege“ bringt internationale Pflegekräfte mit lokalen MentorInnen zusammen, um diese beim Ankom- men und der sozialen Integration vor Ort zu unterstützen. Für das Projekt werden im Landkreis Ravensburg nun ehrenamtliche MentorInnen gesucht. Im Gesundheits- und Pflegebereich gehören internationa- le Pflegekräfte auch im Landkreis Ravensburg längst zum Alltag. Die Möglichkeit, Pflegekräfte aus dem Ausland an- zuwerben, stellt im Hinblick auf den Fachkräftemangel eine große Chance dar. Entscheidend für den Erfolg ist neben der betrieblichen Integration jedoch auch die soziale Integ- ration der angeworbenen Kräfte. Denn nur wer in der neu- en Heimat ankommt und sich wohlfühlt, wird auch bleiben. Genau hier setzt das Projekt „STaF - Soziale Teilhabe aus- ländischer Fachkräfte in der Pflege“ des Entwicklungs- werks für soziale Bildung und Innovation Stuttgart an. Es bringt internationale Pflegekräfte mit lokalen Mento- rInnen zusammen. Diese unterstützen bei der Überwin- dung interkultureller Anlaufschwierigkeiten, dem Erlernen informeller Spielregeln im Alltag sowie der Suche nach passenden Sozial- und Freizeitaktivitäten vor Ort. Ziel ist es, persönliche Kontakte zwischen ausländischen Pfle- gekräften und Einheimischen über den Job hinaus zu initiieren und aufzubauen. Der Landkreis Ravensburg unterstützt das Projekt bei der Suche nach engagierten BürgerInnen, die als Men- torInnen eine internationale Pflegekraft als Mentee be- gleiten möchten. Passende Mentoring-Paare werden im Rahmen eines „Matching-Prozess“ gebildet. Die konkrete Ausgestaltung der Mentor-Mentee-Beziehung orientiert sich an den Be- dürfnissen der Mentees und basiert auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Der zeitliche Umfang beträgt ca. 5 Stun- den pro Monat. Alle Tandems werden vom STaF-Projekt- team geschult und begleitet. Interessierte, die sich ein Engagement als MentorIn vor- stellen können, laden die Integrationsbeauftragten, die Altenhilfefachberatung und die Kontaktstelle für Selbst- hilfe und Bürgerschaftliches Engagement des Landkreis Ravensburg zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet am Dienstag, den 01. April 2025 um 17 Uhr im Ge- bäude des Jobcenters des Landkreis Ravensburg, Raum 009 (EG) in der Sauterleutestr. 34, in 88250 Weingarten statt. Um Anmeldung an integrationsbeauftragte@rv.de bis 31.03.25 wird aus or- ganisatorischen Gründen gebeten. Oberschwabenklinik Ravensburg und Wangen OSK bietet Einzeltrainings zur Brustselbstuntersuchung für Frauen ab 18 Jahren an Der circa zweistündige Kurs „MammaCare®“ wird regel- mäßig als Einzelkurs für Frauen ab 18 Jahren in der Ober- schwabenklinik Ravensburg und Wangen angeboten. Der Workshop findet monatlich zu flexiblen Terminen statt. Termine sind über die Krebsberatungsstelle zu ver- einbaren. Referenten sind die Onkologische Fachkranken- schwestern Michelle Lingg am Standort Ravensburg und Renate Traut am Standort Wangen. Eine Anmeldung ist erforderlich: werktags am Vormittag unter der Telefon- nummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Mamma ist das lateinische Wort für die weibliche Brust. Der danach benannte Kurs bietet eine wertvolle Ergän- zung zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen und hilft Frauen, mehr Bewusstsein für ihre eigene Gesundheit zu entwickeln. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 bei Frauen weltweit. Die Früherkennung spielt eine ent- scheidende Rolle zum positiven Verlauf der Krankheit. Der Kurs „MammaCare®“ bietet eine praxisorientierte Schulung zur Selbstabtastung der Brust an. Ziel des Kur- ses ist es, Frauen ein effektives Instrument an die Hand zu geben, um Veränderungen im Brustgewebe frühzeitig zu erkennen und somit das Risiko für Brustkrebs zu sen- ken. Der Kurs ist vorsorglich für Frauen gedacht, sowie für bereits Betroffene. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Veranstaltung unseres Ernährungszentrums im April mit freien Plätzen: Ein Ostermenü für kleine Meister- köchinnen und -köche Beim Workshop „Ein Ostermenü für kleine Meisterkö- chinnen und -köche“ unseres Ernährungszentrums gibt es aktuell noch freie Plätze. Am Mittwoch, 16. April zau- bern Kinder ab 8 Jahren im Ernährungszentrum Bo- densee-Oberschwaben, Schillerstraße 34, Bad Waldsee zusammen mit Referentin Andrea Geißler ein leckeres 3-Gänge-Menü für das Osterfest. Der Workshop findet entweder von 9.30 – 12.00 Uhr oder von 14.00 – 16.30 Uhr statt. Für die Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag von 6 € pro Kind in bar eingesammelt. Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage www.ernaehrung-oberschwaben.de unter der Rubrik Ver- anstaltungen. Bei ausgebuchter Veranstaltung besteht die Möglichkeit, sich für eine Warteliste anzumelden. An- meldefrist ist bis 7 Tage vor Kursbeginn. Jahreshauptversammlung des VLF Ra- vensburg-Waldsee e.V. am 02. April in Bad Waldsee/Reute Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e. V. wird seine diesjährige Jahreshauptver- sammlung am Mittwoch, 02. April, 20.00 Uhr im Gasthaus Sternen in Bad Waldsee/Reute abhalten. Die Versamm- lung wird musikalisch von der Bauernkapelle Oberschwa- ben begleitet. An der Veranstaltung können alle interes- sierten Landwirtinnen und Landwirte teilnehmen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Themen Geschäfts- und Kassenbericht sowie Fachvortrag „Digitalisierung im Ackerbau – Möglichkeiten und kostenlose Hilfsmittel“ von Max Grötzinger (Landwirtschaftsamt). Anträge zur Tages- ordnung können bis zum 17. März an die beim Landwirt- schaftsamt Ravensburg angesiedelte Geschäftsführung gestellt werden: Beatrice Ruopp (b.ruopp@rv.de). Mediterranes Wohlfühlkonzert in vier Sprachen mit Dos Mundos in der Alten Kirche Mochenwangen Zum dritten Mal besucht uns am Samstag, 22. März 2025 um 19.30Uhr das Duo „Dos Mundos“ aus Tuttlingen. Melanie Muñoz und Paddy Brohammer sind 2025 mit einem „Wohlfühlprogramm“ unterwegs. Das Spanisch/ Deutsche Duo spielt mediterrane Lieder in 4 Sprachen. Zentrales Thema ist ein optimistischer Blick in die Zukunft mit Liedern, die Mut machen und zeigen, dass die Welt eigentlich viel besser ist wie sie uns derzeit in den Nach- richten manchmal erscheint. Die Liedersammlung umfasst Stücke mit starken Texten von Frieden und Freiheit, aber auch mit ganz normalen Alltagsgeschichten. Sie sind inspiriert von Cantautores wie Mercedes Sosa oder Violeta Parra wie auch von Bob Dylan, Joan Baez und Wecker, Wader, Mey. Samstag, 22. März 2025 Beginn: 19.30Uhr Einlass: 45min vor Beginn Karten im Vorverkauf / Abendkasse 12€ / 15€ Kartenvorverkauf über den online Ticketshop der Alten Kirche: www-alte-kirche-mochenwangen.de NEU: Platzkarten im Vorverkauf Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Eine der einfachsten und effektivsten Maßnahmen, die Nierengesundheit zu unterstützen, ist ausreichend Trinken. Ausreichend trinken für optimale Leistungsfähigkeit Wasser spielt eine entscheidende Rolle für die Leistungs- fähigkeit unseres Körpers. Es hilft nicht nur dabei, Giftstof- fe aus dem Körper zu spülen, sondern unterstützt auch die Funktion der Nieren, die als „stille Schaffer“ unermüdlich das Blut reinigen. Auch zum Weltnierentag am 13. März wird auf die Bedeutung der Nierengesundheit aufmerk- sam gemacht. Kostenfreies Angebot der SVLFG „Auftanken schafft Leistungskraft – So trinken Sie sich fit“, ist ein kostenfreies Workshop-Angebot der Sozial- versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für versicherte Betriebe. Sie kommt mit dem Thema direkt in die Betriebe. Im Workshop wird das rich- tige Trinkverhalten interaktiv vermittelt und es werden Werkzeuge an die Hand gegeben, um es auch bei schwie- rigen Voraussetzungen ohne großen Aufwand in den Arbeitsalltag zu integrieren. Mehr Informationen hierzu bietet die SVLFG auf ihrer Internetseite unter: www.svlfg.de/gesund-verpflegt-im-arbeitsalltag Warum ist ausreichendes Trinken so wichtig? Die Nieren regulieren den Wasser- und Salzhaushalts im Körper. Sie filtern täglich etwa 180 Liter Blut und entfer- nen dabei Abfallstoffe sowie überschüssiges Wasser. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist daher unerlässlich, um diese lebenswichtigen Funktionen aufrechtzuerhalten. Leistungsfähigkeit und Flüssigkeitszufuhr Eine gute Flüssigkeitszufuhr ist nicht nur für die Nieren wichtig, sondern auch für die allgemeine Leistungsfähig- keit. Dehydration kann Müdigkeit, Konzentrationsschwä- che und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit zur Folge haben. Studien haben gezeigt, dass bereits ein geringer Flüssigkeitsverlust zu geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen führen kann. Tipps für eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr • Regelmäßig über den Tag verteilt Wasser trinken, auch wenn kein Durst verspürt wird • Wasser ist die beste Wahl, um den Flüssigkeitsbedarf zu decken. Zuckerhaltige Getränke, Energy-Drinks und Alkohol vermeiden! • Eine Ernährung mit wasserreichen Lebensmitteln, zum Beispiel Obst und Gemüse, sorgt für zusätzliche Flüs- sigkeitsaufnahme. • Erinnerungen setzen, zum Beispiel mit einem Aufkle- ber, um sich ans Trinken zu erinnern – besonders in stressigen Zeiten. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Finanzielle Unabhängigkeit für das Alter schaffen Status Quo mit dem Kundenportal ermitteln und Al- tersvorsorge angehen Frauen in Baden-Württemberg erhalten als langjährig Versicherte im Durchschnitt fast ein Drittel weniger ge- setzliche Rente als Männer. Die durchschnittliche Brut- to-Altersrente nach 35 Versicherungsjahren lag 2023 in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.362 Euro (Männer 1.937 Euro). Die Gründe sind bekannt: Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kinder- erziehung oder Pflege von Angehörigen. Viele Arbeitneh- merinnen stecken in der Teilzeitfalle fest und verdienen zudem häufig weniger als ihre männlichen Kollegen. Da- her sind ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversiche- rung (gRV) und folglich auch ihre Rente geringer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2025 empfiehlt die Deut- sche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer finanziellen Altersvorsorge zu kümmern. Unterstützung dabei – die weiteren Schritte bis hin zur individuellen Al- tersvorsorge zu planen und umzusetzen – bieten die Be- ratungsstellen der DRV BW in den Regionen und eine spezielle Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen. Status Quo mit ,Mein Kundenportal‘ ermitteln Bevor Frau ihre individuelle Altersvorsorge erfolgreich auf die Beine stellt, sollte der Status Quo ermittelt wer- den. Dabei empfiehlt die DRV BW die unkomplizierte Nutzung von Mein Kundenportal – darüber können die Versicherten alle ihre Anliegen im Rahmen der gesetzli- chen Rente über einen Zugang regeln und einfach mit den DRV BW-Mitarbeitenden kommunizieren. Im Kun- denportal können Frauen die ersten Schritte bequem von zu Hause aus erledigen: Den Versicherungsverlauf und die Renteninformation einsehen sowie eine sogenannte Lückenauskunft abrufen, um dann zu klären, ob alle Bei- tragszeiten, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sowie weitere Anrechnungszeiten korrekt sind. Nachweise kön- nen dort anschließend eingereicht werden. Denn: Jeder Monat zählt! Nach der Kontenklärung haben die Frauen einen guten Überblick über die Höhe der künftigen Rente. Drei Säulen der Altersvorsorge optimieren mit Bera- tung der DRV BW Nach der Kontenklärung geht es ans Eingemachte. Hier- für berät die DRV BW vor Ort oder im Video-Format in sogenannten Intensivgesprächen zur Altersvorsorge – kostenfrei, individuell und unabhängig. Dabei behalten die DRV-Mitarbeitenden die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge fest im Blick. Vorab können Frauen sich in der Digitalen Rentenüber- sicht einen Überblick über den Stand ihrer Altersvorsorge verschaffen. Um die zukünftige Rente zu erhöhen oder überhaupt ei- nen Anspruch darauf zu haben, können auch freiwillige Zahlungen in die gRV ein interessanter Baustein für die Al- tersvorsorge sein. Zudem besteht bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten nach- zuzahlen. Dies kann insbesondere für das Erreichen von bestimmten Wartezeiten oder für die Erhöhung des Ren- tenanspruchs sinnvoll sein. Weitere Bausteine sind die be- triebliche Altersvorsorge, auf die auch Teilzeitkräfte oder Minijobberinnen einen gesetzlichen Anspruch haben, ge- gebenenfalls mit einem staatlichen Förderbeitrag, sowie die private Vorsorge, mit und ohne staatliche Förderung. Wichtig ist, dass Frauen sich um ihre finanzielle Unab- hängigkeit im Alter kümmern. Und das schnellstmöglich. Interessierte können einen Termin für ein 90-minütiges In- tensivgespräch oder eine 120-minütige Paarberatung zur Altersvorsorge machen. Details unter www.prosa-bw.de Frauen können auch online einen Antrag auf Kontenklä- rung (V0100) stellen. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt AOK Bodensee-Oberschwaben Die AOK Bodensee-Oberschwaben setzt auf Prävention Sie schmerzt, juckt und brennt: Gürtelrose Gürtelrose (Herpes Zoster) ist eine schmerzhafte Viruser- krankung, die insbesondere ältere Menschen und Perso- nen mit geschwächtem Immunsystem betrifft. Aktuelle Zahlen der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben zeigen einen leichten Rückgang der erkrankten AOK-Versicherten in der Region Bodensee-Oberschwa- ben: Während im Jahr 2019 noch 1.831 Personen an Gür- telrose litten, waren es 2023 mit 1.754 Personen etwas weniger. Auf Landkreisebene zeigt sich eine differenzierte Entwicklung. Der Landkreis Sigmaringen verzeichnet ei- nen Rückgang von 649 Erkrankten (2019) auf 567 (2023). Im Bodenseekreis gab es einen leichten Anstieg von 462 (2019) auf 467 (2023) Gürtelrose-Patienten und im Land- kreis Ravensburg blieb die Zahl konstant bei 720 Er- krankten in beiden Jahren. „Trotz des leichten Rückgangs bleibt Gürtelrose eine ernstzunehmende Erkrankung“, sagt Bernd Gulde, stellvertretender Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Gürtelrose wird durch das Varizella-Zoster-Virus verur- sacht – der Erreger der Windpocken. Nach einer über- standenen Windpockeninfektion verbleibt das Virus in den Nervenzellen und kann Jahre oder Jahrzehnte später reaktiviert werden. Die Erkrankung tritt vor allem bei Men- schen über 50 auf, insbesondere bei einem geschwäch- tem Immunsystem. Symptome und Behandlung Typischerweise geht Gürtelrose zunächst mit Fieber und Abgeschlagenheit einher. Danach folgen brennende Schmerzen, Hautausschlag und Bläschen entlang eines Nervensegments. Nach 2–10 Tagen trocknen die Bläschen aus und verkrusten. Doch selbst nach dem Abheilen der Hauterscheinungen können Nervenschmerzen (posther- petische Neuralgie) über Monate oder Jahre bestehen bleiben. „Eine rasche Behandlung mit virushemmenden Medika- menten und Schmerzmitteln ist entscheidend“, erklärt Dr. med. Ralph Bier, Arzt bei der AOK Baden-Württem- berg. Gerade für ältere Menschen oder Personen mit ge- schwächtem Immunsystem kann eine frühzeitige Thera- pie Komplikationen verhindern. Es ist ratsam, schon bei den ersten Beschwerden oder Hautveränderungen einen Arzt aufzusuchen – am besten innerhalb der ersten 72 Stunden. So kann bestenfalls die Vermehrung der Vi- ren gestoppt werden. Je früher die Gürtelrose behandelt wird, desto geringer ist auch das Risiko postherpetischer Neuralgie. Gürtelrose-Impfung: Gut für die Gesundheit, gut für das Gesundheitssystem Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Imp- fung gegen Gürtelrose für alle Personen ab 60 Jahren so- wie für Menschen über 50 mit chronischen Erkrankungen. „Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose bietet einen langfris- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 tigen Schutz vor einer Infektion und reduziert das Risiko eines schweren Verlaufs. Studien zeigen, dass die Impfung bei Personen über 60 Jahren eine Schutzwirkung von bis zu 97 Prozent bietet“, so Dr. med. Bier. Auch der stellvertretende AOK-Geschäftsführer rät zur Impfung: „Eine Gürtelrose-Impfung kann viel Leid und Komplikationen verhindern – und das oft mit einem ein- zigen Arztbesuch. Im Allgemeinen müssen Präventions- maßnahmen stärker in den Mittelpunkt der Versorgung gestellt und die Gesundheitsversorgung ganzheitlich ge- dacht werden.“ Um das zu erreichen, ist vor allem ein besserer Zugang zu Impfangeboten wichtig. „Gerade für ältere Menschen und chronisch Kranke kann dies entscheidend sein, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden“, so Gulde weiter. „Wir brauchen einfache Zu- gangsmöglichkeiten – sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Regionen.“ Die AOK Bodensee-Oberschwaben appelliert an alle impfberechtigten Personen, die Schutzimpfung gegen Gürtelrose wahrzunehmen. Durch eine hohe Impfquote kann das individuelle Erkrankungsrisiko gesenkt werden. Auch die AOK Bodensee-Oberschwaben rät zur Imp- fung Zeckenzeit: Wichtige Vorsorge durch FSME-Impfung Zecken sind in Deutschland weit verbreitet und können ernsthafte Krankheiten wie Lyme-Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Die Region Bodensee-Oberschwaben gilt dabei als FS- ME-Risikogebiet. „Bislang waren Zecken vor allem vom Frühjahr bis in den Herbst aktiv. Aufgrund der klimati- schen Erwärmung sind sie mittlerweile aber auch in den Wintermonaten vorzufinden. Die Vorsorge durch eine FSME-Impfung ist daher empfehlenswert“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben. „In der Region Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Borreliose-Infektionen in den vergangenen Jahren wieder gestiegen“, so Packmohr. „2019 wurden in der Re- gion 816 AOK-Versicherte aufgrund einer Lyme-Borrelio- se-Infektion ärztlich behandelt. 2023 waren es 872. Davon lebten 2019 243 Patienten im Landkreis Sigmaringen und im Jahr 2023 289. Auch im Landkreis Ravensburg stieg die Anzahl von 348 auf 384. Lediglich im Bodenseekreis ging die Anzahl der erkrankten Personen von 225 auf 199 zurück“, meint der AOK-Geschäftsführer weiter. Die Lyme-Borreliose ist eine bakterielle Infektion und äu- ßert sich typischerweise in den ersten 30 Tagen nach dem Zeckenstich durch Wanderröte im Bereich der Einstich- stelle. Hinzu können Fieber, Lymphknotenschwellungen und Muskel- und Gelenkschmerzen kommen. FSME hingegen ist eine Viruserkrankung, die rund ein bis zwei Wochen nach dem Stich grippeähnliche Beschwer- den wie Fieber oder Kopfschmerzen auslöst. Bei einer Mehrzahl der Betroffenen heilt die Erkrankung ohne Fol- gen aus. Ist allerdings das zentrale Nervensystem oder das Rückenmark betroffen, kann dies zu bleibenden Schäden führen. Hinzu kommt, dass anders als bei einer Borreliose-Infektion bei FSME lediglich die Symptome behandelt werden können. Deshalb appelliert Markus Packmohr: „Durch eine Imp- fung gegen FSME-Viren kann eine Infektion vorgebeugt werden.“ Sie wird vor allem Menschen in Risikogebieten wie der Region Bodensee-Oberschwaben empfohlen. „Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grun- dimmunisierung von drei Impfdosen und Auffrischungs- impfung alle drei bis fünf Jahre“, sagt Packmohr. Gerade jetzt, wenn die Temperaturen wieder steigen, lohnt sich ein Blick in den Impfausweis, ob der FSME-Impfschutz noch vorhanden oder eine Auffrischung nötig ist. Wer sich nicht sicher ist, erhält auch beim Arzt eine Auskunft. Dazu sollte der Impfausweis mitgebracht werden. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeber und Steuerberatende - Arbeitge- ber-Seminare 2025 starten - jetzt anmelden Wissenswertes rund um die Betriebsprüfung und Ak- tuelles aus der Praxis Die Betriebsprüfung hat sich angekündigt und Sie als Arbeitgeber oder Mitarbeitende einer Abrechnungsstelle fragen sich: Halten die von mir versicherungsrechtlich be- urteilten Beschäftigungen der Überprüfung stand? Wel- che Auswirkung hat die Prüfung der Künstlersozialabga- be? Wir geben Antworten: Die Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) bieten auch dieses Jahr landesweit in allen Regionen oder als Onlineangebot dreistündigen Arbeit- geber-Seminare kostenfrei an. Jeder Termin beinhaltet diese aktuell prüfungsrelevanten Themenschwerpunkte und einen Exkurs zum Thema Rente: Update zur Digitalisierung in der Betriebsprüfung Aktuelle Neuerungen der elektronisch unterstützten Be- triebsprüfung (euBP) - beispielsweise können jetzt die Prüfergebnisse elektronisch bereitgestellt werden. Des Weiteren informieren die DRV BW-Profis zur elektroni- schen Führung von Entgeltunterlagen. Beschäftigungen richtig beurteilen In der Praxis spielen mehrere Faktoren bei der Beurtei- lung von Beschäftigungen eine Rolle. Was muss bei der Kombination von vorausschauender Betrachtung und schwankendem Arbeitsentgelt beachtet werden? Wie wirkt sich eine Mehrfachbeschäftigung auf die Beurtei- lung aus? Was mache ich, wenn sich bei einem mitar- beitenden Gesellschafter-Geschäftsführer wesentliche Änderungen ergeben? Prüfung der Künstlersozialabgabe Ist das eine künstlerische oder publizistische Leistung, die die Zahlung der Künstlersozialabgabe zur Folge hat? Alle Informationen rund um die Künstlersozialabgabe erhalten die Teilnehmenden beim diesjährigen Seminar. Exkurs zum Thema Rente Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rückt die Altersrente immer näher. Vielleicht erreichen Sie als Ar- beitgeber dadurch viele Fragen? Die DRV BW bieten des- halb dieses Jahr einen Überblick zum Thema Altersrente an, um hierbei aktiv zu unterstützen. Termine und Anmeldung unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare. Weitere Angebote für Unternehmen in Baden-Würt- temberg Unabhängig von den Arbeitgeber-Seminaren berät und informiert der DRV BW Firmenservice jederzeit zu den drei Themenbereiche Gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Versicherungs-, Beitrags- und Mel- derecht. Mit insgesamt 16 Firmenberaterinnen und Fir- menberatern in Baden-Württemberg ist das Team in jeder Region gut vertreten und kommt auf Wunsch auch direkt in die Unternehmen. Einfach, schnell, unbürokratisch und kostenfrei. Details unter www.drv-bw.de/firmenservice Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2024 einzahlen Rentenanspruch erwerben und Rente erhöhen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechter- halten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung für 2024 können noch bis zum Stichtag 31. März 2025 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind – unabhängig von ihrer Staatsbürger- schaft – freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutsch- land leben und nicht bereits pflichtversichert in der ge- setzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zudem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Höhe der freiwilligen Beiträge Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversiche- rungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die ei- genen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 103,42 Euro und 1.404,30 Euro wählbar. Antrag erforderlich Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann online ausgefüllt und verschickt werden. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszahlungen können über das Formular V0060 online unter www.eservice-drv.de gestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Hier finden sich auch die Adressen der ehrenamtlichen Versichertenberatenden aus der eigenen Nachbar- schaft. MIETGESUCHE 3 Zi.-Whg. mit Garage in RV, Wgt. u. Umgebung von solvente, ordentliche u. rüstige Rentnerin gesucht. 0160-5447902, sylvieczinczoll@gmail.com Problem Nr. SH 1022 Auch im Schach: eine „Zwickmühle“ R. Asplund, Tidskrift för Schack 1957 Kontrolle: Weiß (3) Ka5, Dd7, Tc8 Schwarz (4) Kc5, Lb8, c4, Bc7 Weiß beginnt und setzt in zwei Zügen matt. Wenn Lösende schon einmal ausprobieren, was Schwarz, wäre er jetzt statt Weiß am Zug, so alles unternehmen könnte, nden diese womöglich rasch 1...La7 2.Txc7 matt; 1...c6 2.Txc6 matt. Aber was ist mit Zügen des anderen Läufers auf c4? 8 7 6 5 4 3 2 1 a b c d e f g h Lösung: Mit dem weißen Turm auf der c-Linie gibt es auf Züge des schwarzen Läufers c4 in der Tat keine Matt-Fortsetzung. Auch wenn sich Lösende nur schweren Herzens von den möglichen Matt- stellungen mit Tc7 bzw. Tc6 trennen – es hilft nichts: Der Turm muss in die d-Linie! 1.Td8! Zugzwang! Jetzt ist der Lc4 in eine fatale Zwickmühle geraten: Er muss potenzielle Damenmatts auf b5 und d5 gleichzeitig gedeckt halten. Zieht er irgendwohin, funktioniert zwangsläufig eines der beiden Matts, z.B.: 1...La2 2.Db5 matt; 1...Lf1 2.Dd5 matt. Beides geht aber eben nur mit dem Turm in der d-Linie. Für Züge des anderen Läufers oder des Bauern kommt es mit dem Turm auf d8 zu anderen Matts als mit demselben auf c8: 1...La7 2.Dxc7 matt; 1...c6 (blockiert dort seinen König) 2.Dd4 matt. Statt Turm- matts jetzt also zwei zusätzliche Damenmatts.756R40S1 © Trummer/DEIKE 752U46W6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. 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