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Einladung_26_01_20.pdf

Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 05 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 06 Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 07 Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) 08 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen 09 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung 10 Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 11 Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 50,13 KB
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    Zuletzt geändert: 16.01.2026
    Eingliederungshilfe_01_2026.pdf

    Eingliederungshilfe (m/w/d) für Kinder an der Klosterwiesenschule oder im Kindergarten in Baindt Die Gemeinde Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet auf ihrem Bildungscampus mit der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Dort werden Kinder mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf gemeinsam begleitet und gefördert. Zur Unterstützung einzelner Kinder suchen wir engagierte und zuverlässige Eingliederungshilfen. Beginn ist ab sofort. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.08.2026 im Rahmen einer bewilligten Eingliederungshilfe befristet. Eine Verlängerung ist bei weiterem Bedarf möglich. Der Beschäftigungsumfang beträgt zwischen 15 und 25 Stunden pro Woche. Deine Aufgaben: Als Eingliederungshilfe begleiten Sie ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf im Schul- oder Kitaalltag. Sie unterstützen das Kind dabei, am gemeinsamen Lernen und Spielen teilzunehmen und geben Orientierung, Struktur und Sicherheit. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere • Unterstützung im Unterricht oder in der Kita • Begleitung bei Gruppenaktivitäten und Pausen • Hilfe bei Strukturierung und Orientierung • Unterstützung bei der sozialen Integration Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit und Flexibilität • Sehr gute Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2 Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Vergütung gemäß TVöD • Eine betriebliche Altersversorgung, die deine Zukunft absichert • Geregelte Arbeitszeiten im Rahmen des Schul- oder Kitaalltags Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 50,98 KB
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      Zuletzt geändert: 13.01.2026
      Buchungs-Umbuchungsantrag_der_Betreuung_eines_Kindes_in_der_Kindertagesstätte_Sonne_Mond_und_Sterne.pdf

      Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Buchungs-/Umbuchungsantrag der Betreuung eines Kindes im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Preise und Öffnungszeiten der jeweiligen Module entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle des Kindergartens. Bitte be- achten Sie, dass sich die Gebühren jeweils zum 01.09. des Jahres an die Gebührenordnung des Städte- und Gemeindeta- ges und der Kirchen anpassen. Eine Buchung eines anderen Moduls kann immer zum 01.09., 01.12. und 01.03. erfolgen. Eine Festlegung der Tage für das Mittagessen und der Ganztagesbetreuung ist nur bei Buchung der Module möglich. Eine Änderung der Tage ist nur zum neuen Kindergartenjahr möglich. Ich/Wir würde(n) gerne ab dem __________________________ für unser Kind Name des Kindes: __________________________ Geburtsdatum des Kindes: _________ das Kind ist zu diesem Zeitpunkt: __________________________ Jahre, Monate alt das Modul: __________________________ Anzahl Wochenstunden: _________ buchen. WICHTIG bitte für das Modul 1B, 3B, 3Cund 3D folgende Angaben machen! Bei der Wahl des Modul 1B ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei der Wahl des Modul 3B ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei der Wahl des Modul 3C ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bei der Wahl des Modul 3D ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei Änderungswunsch, außerhalb der festgelegten Umbuchungsmöglichkeiten, bitte die Gründe für den Änderungswunsch hier eintragen: _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zeitpunkt leben in der Familie folgende Kinder unter 18 Jahren (oben benanntes Kind muss hier nicht mit eingetragen werden) Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Name eines Sorgeberechtigten: _______________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: ________________________________ Wird vom Rathaus ausgefüllt! Folgende Buchung/Umbuchung wird genehmigt Bemerkung _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: ________________________________ Verwaltung Rathaus[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
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        Zuletzt geändert: 07.01.2026
        Bekanntmachung_am_24102025_-_Aenderung_der_Wasserversorgungssatz.pdf

        Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 15 Kostenerstattung Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüber-gehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 36 Beitragssatz Wird wie folgt geändert: Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Abs. 1 wird wie folgt geändert: § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Seite 2 (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). Seite 3 VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer entfällt Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Aus § 55 wird neu § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder in elektronischer Form innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 21.10.2025 Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 23.10.2025
          Stellenausschreibung_Ausbildung_Hauptamt_lang_2025.pdf

          Wir suchen dich als Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Starte deine Zukunft bei uns im Rathaus Baindt! – Ausbildungsbeginn 01.09.2026 Mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Baindt ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort. Bei uns bekommst du die Chance, direkt mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Während deiner Ausbildung lernst du die verschiedenen Bereiche der Gemeindeverwaltung kennen. Du arbeitest von Anfang an mit, erhältst Einblicke in das Pass und Meldewesen, das Gewerbewesen sowie in viele weitere bürgernahe Dienstleistungen. So wirst du Schritt für Schritt fit für den Beruf. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei sehr guten Leistungen kannst du sie um ein halbes Jahr verkürzen. Deine Praxisstation ist das Rathaus Baindt, ergänzt durch die Berufsschule an der Humpis Schule in Ravensburg. Im dritten Ausbildungsjahr besuchst du außerdem einen dreimonatigen Vorbereitungslehrgang an der Verwaltungsschule des Gemeindetags. Das solltest du mitbringen • Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss • Freude am Umgang mit Menschen • Teamgeist, Zuverlässigkeit und eine strukturierte Arbeitsweise Das bieten wir dir • Ausbildung nach dem TVAöD • Monatliche Vergütung derzeit o erstes Ausbildungsjahr 1.218,26 Euro o zweites Ausbildungsjahr 1.268,20 Euro o drittes Ausbildungsjahr 1.314,02 Euro • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit echter Teamarbeit • Unterstützung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder • Abwechslungsreiche Aufgaben mit Verantwortung von Anfang an So bewirbst du dich Wenn du Interesse an dieser Ausbildung hast, sende deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E Mail an bewerbung@baindt.de Bei Fragen kannst du dich gerne an Frau Stocker wenden, Telefon 07502 9406 40, E Mail f.stocker@baindt.de . Wir freuen uns auf deine Bewerbung! mailto:bewerbung@baindt.de mailto:f.stocker@baindt.de[mehr]

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            Zuletzt geändert: 19.09.2025
            Stellenausschreibung_lang_allg_rentner.pdf

            Wir suchen dich – für unsere Grundschulkinder! Du bist im Ruhestand und möchtest ein paar schöne Stunden in der Woche sinnvoll gestalten? Dann freuen wir uns auf dich! Deine Aufgabe: • Kinder nach dem Unterricht betreuen • Mit ihnen spielen, reden, basteln oder einfach da sein Wann: • Montag und Donnerstag, jeweils 12:30 – 14:00 Uhr Das passt gut zu dir, wenn du: • gerne mit Kindern zusammen bist • zuverlässig bist und ein offenes Herz hast Das bieten wir: • Eine wertvolle Aufgabe mit Freude und Dankbarkeit • Ein nettes Team • Flexible Stunden auf Minijob-Basis Interesse? Dann ruf uns einfach an unter 07502 9406-41 oder schreib eine E-Mail an s.flintrop@baindt.de oder bewerbung@baindt.de . Wir freuen uns auf deine Bewerbung! mailto:s.flintrop@baindt.de mailto:bewerbung@baindt.de[mehr]

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              Zuletzt geändert: 17.10.2025
              Stellenausschreibung_lang_Grundschulbetreuung.pdf

              Mitarbeiter/in für die Grundschulbetreuung (m/w/d) Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Die Gemeinde Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet auf ihrem Bildungscampus mit der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Zur Verstärkung unseres Teams in der Grundschulbetreuung suchen wir herzliche und engagierte Begleiterinnen, die unsere Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten betreuen und ihren Alltag bereichern. Ob erfahren oder Quereinsteiger/in – bei uns zählt, dass du Freude an der Arbeit mit Kindern hast! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag, Dienstag und Donnerstag 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 16:00 Uhr • Freitag 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Die Anstellung ist stundenweise auf Minijob-Basis oder in Teilzeit möglich Deine Aufgaben: • Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht • Unterstützung bei kleinen Alltagsaufgaben und Spielen • Förderung der sozialen Interaktion in einer entspannten Atmosphäre • Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Umfelds Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit und Flexibilität Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Flexible Anstellungsmodelle: Minijob oder Teilzeit • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer Grundschulbetreuung! Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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                Zuletzt geändert: 20.11.2025
                Digitaler Gewerbesteuerbescheid

                Digitaler Gewerbesteuerbescheid für Baindter Unternehmen möglich Als eine der ersten kommunalen Verwaltungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digitalen Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid? Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt und müssen meist aufwendig von Unternehmen oder deren Steuerberatern manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbe-steuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert. Die Gemeinde Baindt hat sich als Pilotkommune in Baden-Württemberg an dem deutschlandweiten Projekt beteiligt und kann die digitale Bekanntmachung der Gewerbesteuerbescheide ab sofort für Erhebungszeiträume ab 2022 ihren Baindter Gewerbetreibenden anbieten. Die einzige Ausnahme sind Zerlegungsbescheide, diese können aktuell noch nicht elektronisch verarbeitet werden. Vor-aussichtlich soll dies aber im Laufe des kommenden Jahres möglich sein. Für Unternehmen, die die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids nutzen möchten, gibt es zwei Wege, der Gemeinde Baindt die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen: Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER auszuwählen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt. Alternativ kann der digitale Zustellwunsch dauerhaft über das Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer“ (PDF-Dokument, 118,58 KB, 17.12.2024) an die Gemeinde Baindt gerichtet werden (gerne per Mail an Frau Winkler ) Wir freuen uns, Ihnen dieses neue digitale Verfahren anbieten zu können und hoffen auf eine rege Nutzung der digitalen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids. Weitere Informationen zum digitalen Gewerbesteuerbescheid erhalten Sie auch unter dem Link https://digitaler-gewerbesteuerbescheid.de . Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

                Zuletzt geändert: 30.10.2025
                Teilregionalplan Energie

                Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Umweltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begründung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Privatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben. Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elektronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Dazu Verbandsvorsitzender Thomas Kugler: „Wir begrüßen die Änderungen im neuen Landesplanungsrecht. Von den öffentlichen Planungsträgern wird erwartet, dass sie schneller werden. Gleichzeitig sollte jedoch die Qualität der Planung nicht leiden. Diesen schwierigen Spagat zu meistern, wird uns mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher gemacht.“ Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.[mehr]

                Zuletzt geändert: 09.04.2025
                Aktionstag Carsharing in Baindt

                Sie können sich vorstellen, das Carsharing der deer GmbH in Baindt oder an einem weiteren der über 400 Standorte dieses Anbieters zu nutzen? Dann aufgepasst, denn am Samstag, den 17. Mai gibt es von 09.00 bis 12.00 Uhr im Fischerareal (gegenüber der Ladesäule) in der Fischerstraße in Baindt einen Aktionstag zum Carsharing von deer. Neben der Möglichkeit, sich alles rund ums Carsharing erklären zu lassen und Fragen zu stellen, gibt es hier auch die Möglichkeit kostenloser Probefahrten. Zudem wird in dieser Zeit auch ein Kleinbus von deer mit Informationsmaterialen zum Carsharing vor Ort sein. Sie haben Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Nutzung der Carsharingfahrzeuge? Gerne steht Ihnen das Team von deer im Rahmen des Aktionstags zwischen 09 und 12 Uhr zur Beantwortung Ihrer Fragen am Standort in Baindt zur Verfügung. Sie sind noch nie mit einem Elektroauto gefahren? Dann haben Sie im Rahmen des Aktionstags nun die Chance zu einer kostenlosen Probefahrt. Einfach ihren gültigen Führerschein mitnehmen, Nutzungsvereinbarung unterschreiben und schon kann die Probefahrt mit einem Elektroauto aus der mittlerweile über 1.000 Fahrzeuge umfassenden Flotte des Carsharinganbieters losgehen. Neugierig? Dann kommen Sie gerne vorbei. Sie sind herzlich hierzu eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist natürlich komplett kostenlos. Bei Fragen zum Aktionstag, wenden Sie sich gerne an den Klimakoordinator der Gemeinde, Florian Sascha Roth. Sie erreichen Ihn per Mail an klima(@)b-gemeinden.de sowie telefonisch unter 0157- 80661690. Sie benötigen weitere Informationen? Ausführliche Informationen zum deer-Carsharing finden Sie unter: https://www.deer-mobility.de/[mehr]

                Zuletzt geändert: 25.04.2025

                Infobereiche