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Bestellschein_Amtsblatt_ab_01012026_-_Allgemeine_Geschaeftsbedin.pdf

Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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    Zuletzt geändert: 22.12.2025
    Einladung_Gruselführung.pdf

    Führung: Datum: Uhrzeit: Dauer: Treffpunkt: Kosten: e i n l a d u n g z u r Gruselführung durch die Paul Sägmüller 7. November 2025 18:00 Uhr ca. 60Minuten Friedhof (Parkplatz) 5 Euro pro Person Wir freuen uns auf einen spannenden Abend! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung an b.winkler@baindt.de bis zum 06.11.2025. Bitte bringen Sie das Geld an diesem Abend passendmit.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 31.10.2025
      Einladung_25_11_18.pdf

      Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. November 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 05 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" 06 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 07 Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 08 - Sanierung Sportstätte in Baindt 09 Stellenbesetzung der Leitung Bauamt 10 Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeuerschätzung 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 17.11.2025
        Einladung_25_11_18.pdf

        Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. November 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude 05 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" 06 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 07 Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 08 - Sanierung Sportstätte in Baindt 09 Stellenbesetzung der Leitung Bauamt 10 Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung 11 Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeuerschätzung 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 17.11.2025
          Einladung_26_01_20.pdf

          Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 05 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 06 Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 07 Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) 08 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen 09 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung 10 Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 11 Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Zuletzt geändert: 16.01.2026
            Einladung_26_01_20.pdf

            Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 05 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 06 Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 07 Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) 08 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen 09 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung 10 Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 11 Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 16.01.2026
              Einladung_26_04_21.pdf

              Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. April 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Betrauung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 05 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 06 Orientierungshilfe zur Beurteilung von "Bau-Turbo"-Vorhaben 07 Bauantrag auf Sanierung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 08 Bauantrag zum Neubau eines Heulagers auf Flst. 907, Sulpacher Straße 123 09 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Zuge einer Nachverdichtung auf Flst. 50/3, Boschstraße 16/1 10 Kostenzusammenstellung Sanierung Feuerwehrhaus / Bauhof 11 Kostenzusammenstellung Sanierung Klosterwiesenschule 12 Erneuerung der Gebäudeleittechnik im Rathaus Beauftragung eines Planungsbüros 13 Vergabe der Rückbauarbeiten Schadstoffe, Wanddurchbrüche und Schließungen für die Heizzentrale im roten Gebäude 14 Antrag Waldorfkindergarten Voruntersuchung Gebäude 15 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2025 - Finale gebührenrechtliche Ergebnisse 2023 und 2024 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Zuletzt geändert: 14.04.2026
                Einladung_26_04_21.pdf

                Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 21. April 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Betrauung der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 05 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten 06 Orientierungshilfe zur Beurteilung von "Bau-Turbo"-Vorhaben 07 Bauantrag auf Sanierung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 08 Bauantrag zum Neubau eines Heulagers auf Flst. 907, Sulpacher Straße 123 09 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Zuge einer Nachverdichtung auf Flst. 50/3, Boschstraße 16/1 10 Kostenzusammenstellung Sanierung Feuerwehrhaus / Bauhof 11 Kostenzusammenstellung Sanierung Klosterwiesenschule 12 Erneuerung der Gebäudeleittechnik im Rathaus Beauftragung eines Planungsbüros 13 Vergabe der Rückbauarbeiten Schadstoffe, Wanddurchbrüche und Schließungen für die Heizzentrale im roten Gebäude 14 Antrag Waldorfkindergarten Voruntersuchung Gebäude 15 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2025 - Finale gebührenrechtliche Ergebnisse 2023 und 2024 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

                  Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg – Umstellung von Erlaubnis- auf Anzeigeverfahren Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kern der Reform ist der Übergang vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren, das für stehende Gaststättengewerbe, vorübergehende Betriebe sowie reisegastgewerbliche Tätigkeiten gilt. Die Neufassung des Gesetzes ist Ergebnis der Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, die gaststättenrechtlichen Vorgaben zeitgemäß, unbürokratisch und praxisnah auszugestalten. Im Bereich des stehenden Gaststättengewerbes ist ab dem 1. Januar 2026 die Frage des Alkoholausschanks für die Anwendung der gaststättenrechtlichen Vorschriften nicht mehr maßgeblich. Für alle Gastgewerbetreibenden, die ab diesem Zeitpunkt ein stehendes Gaststättengewerbe neu betreiben möchten, gilt die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 LGastG. Die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betriebs bei der jeweils zuständigen Betriebssitzgemeinde einzureichen. Dabei sind die Betriebsart sowie eine gegebenenfalls geplante Außenbewirtschaftung anzugeben. Zudem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über eine einschlägige berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im lebensmittelrechtlichen Bereich gemäß § 3 LGastG bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Für vorübergehende Gaststättengewerbe (bisherige Gestattung) sowie für reisegastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass besteht ab dem 1. Januar 2026 eine Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 LGastG. Personen, die ab diesem Zeitpunkt aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben und dabei gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, haben der zuständigen Gemeinde Name, ladungsfähige Anschrift sowie Ort und Zeitpunkt des besonderen Anlasses anzuzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, anschließend wird sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Anzeigepflicht gilt für alle Gaststättenbetriebe gleichermaßen, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Vereine sind nur dann anzeigepflichtig, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: https://wm.baden- wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht[mehr]

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                    Bekanntmachung_Wahlergebnis.pdf

                    1 Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 vom 02.04.2026, Nach § 45 Abs. 1 Nummer 1 Landtagswahlgesetz § 48b Nummer 1 und § 48 Abs. 2 und 3 Landeswahlordnung mache ich das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl 2026 öffentlich bekannt: Gemeinde 08436012 Baindt: Wahlberechtigte 3.857 Wähler 2.638 Ungültige Erststimmen 17 Gültige Erststimmen 2.621 Ungültige Zweitstimmen 10 Gültige Zweitstimmen 2.628 I. Von den gültigen Erststimmen entfielen auf: Bewerber (Ersatz) Partei/Kennwort Erststimmen Anna Wiech (Maximilian Betten) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 529 Antje Rommelspacher (Daniel Funke) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1.021 Paul Frank (Vanessa Holly) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 165 Anja Widenmann Freie Demokratische Partei (FDP) 156 Hans-Peter Baur (Hans-Jörg Willmann) Alternative für Deutschland (AfD) 570 Tim Wetzel (Christoph Müller) Die Linke (Die Linke) 125 Mario Zitterich Volt Deutschland (Volt) 55 2 II. Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf: Landesliste Zweitstimmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 634 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 924 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 106 Freie Demokratische Partei (FDP) 125 Alternative für Deutschland (AfD) 542 Die Linke (Die Linke) 92 FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 72 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 12 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 8 Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 1 Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 6 Volt Deutschland (Volt) 28 Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 4 Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt (PdH) 1 Partei für Verjüngungsforschung (Verjüngungsforschung) 3 Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) 38 Die Gerechtigkeitspartei Team Todenhöfer (Die Gerechtigkeitspartei) 2 Partei der Rentner (PDR) 3 Partei des Fortschritts (PdF) 5 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 20 WerteUnion (WerteUnion) 2 Baindt, den 02.04.2026 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 07.04.2026

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