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Anhang_mit_Eröffnungsbilanz.pdf

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 1 »Ich ging soeben unsere Bücher durch, und bei der Leichtigkeit, wie sich der Zustand unseres Vermögens übersehen lässt, bewundere ich aufs Neue die großen Vorteile, welche die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann gewährt. Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalt sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Die Ordnung und Leichtigkeit, alles vor sich zu haben, vermehrt die Lust zu sparen und zu erwerben, und wie ein Mensch, der übel haushält, sich in der Dunkelheit am besten befindet und die Summen nicht gerne zusammen rechnen mag, die er alle schuldig ist, so wird dagegen einem guten Kaufmann nichts angenehmer, als wenn er sich alle Tage das Fazit seines wachsenden Glücks ziehen kann.« Johann Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 2 Vorwort der Bürgermeisterin Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird in der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015, in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2016 und in der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015 geregelt. Die Bestimmungen des NKHR sind von den Gemeinden spätestens im Jahr 2020 umzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat beschlossen das NKHR zum 01.01.2019 einzuführen. Somit ist der Stichtag der Eröffnungsbilanz der 01.01.2019. Das NKHR orientiert sich am doppelten Buchhaltungssystem, welches im Handelsrecht angewandt wird. Es bildet sowohl die periodengerechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen, als auch Vermögen und Schulden ab. Somit soll eine größere Transparenz im kommunalen Finanzwesen geschaffen und weitergehend dem Gedanken der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen werden. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich entsprechend den Vorgaben des § 52 der GemHVO. Dazu ist ergänzend gemäß § 53 GemHVO ein Anhang beizufügen, in dem insbesondere die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, sowie Abweichungen von genannten Methoden beschrieben werden. Ergänzt werden außerdem, der auf die Gemeinde entfallende Anteil, an den beim kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen, die Entwicklungen der Liquidität, übertragene Ermächtigungen und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß §42 GemHVO. ________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 3 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite I. Inhaltsverzeichnis 5 II. Einleitung 7 III. Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte 8 IV. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 10 V. Erläuterungen zur Aktivseite 13 VI. Erläuterungen zur Passivseite 22 VII. Rückstellungen 26 VIII. Vermögensübersicht 27 IX. Schuldenübersicht 28 X. Beteiligungen 29 XI. Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen 31 XII. Organe der Gemeinde Baindt 32 XIII. Feststellung der Eröffnungsbilanz 33 XIV. Abkürzungsverzeichnis 34 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 4 Einleitung Im Jahr 2009 wurden die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit die Umstellung des Rechnungswesens der kommunalen Haushalte beschlossen. Die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg wurden zunächst verpflichtet zum Jahr 2016 die Umstellung durchzuführen. Der Landtag hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Pflicht zur Umstellung bis zum Jahr 2020 verlängert. Die Gemeinde Baindt hat die Umstellung vom kameralen Haushaltsrecht zur kommunalen Doppik zum 01.01.2019 vollzogen. Neben dieser technischen Umstellung des Rechnungswesens ist die Vermögensbewertung Hauptbestandteil und wesentliche Voraussetzung des Umstellungsprozesses. Zum Stichtag 01.01.2019 waren das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten zu bewerten und die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Vermögensbewertung hat Auswirkungen auf die künftigen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zum einen auf der Aufwandsseite über die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, zum anderen auf der Ertragsseite über die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Vor Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat war zunächst die letzte kamerale Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 aufzustellen und zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgte für den Jahresabschluss 2018 im Gemeinderat am 02.07.2019. Die Eröffnungsbilanz wird in der Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aufwendige und arbeitsreiche Umstellungsprozess wäre ohne die zusätzliche Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei mit Recherche- und Korrekturarbeiten auch in der Freizeit nicht möglich gewesen. Die Gemeinde Baindt wurde über Workshops in der Gruppe Ravensburg von der Firma Schuellermann Consulting GmbH betreut. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 5 Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt sind die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, geändert durch das Gesetz vom 16. April 2013 sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2013. Die vorliegende Eröffnungsbilanz stellt den Stand des Vermögens und der Schulden der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 dar und ist nach den Vorgaben des § 52 GemHVO gegliedert. Zur Erleichterung der erstmaligen Erfassung und Bewertung des Vermögens gibt es nach §62 GemHVO Vereinfachungsregelungen. Diese lauten: Vermögensgegenstände dürfen auch mit Werten angesetzt werden, die vor dem Stichtag 01.01.2019 in Anlagennachweisen und in der Vermögensrechnung nachgewiesen sind. Bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem 01.01.2019 zurückliegt, kann von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen werden. Für Vermögensgegenstände, die mehr als sechs Jahre vor dem 01.01.2019, also vor dem 01.01.2013 angeschafft oder hergestellt wurden, können den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Dabei können fiktive Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkte auf der Basis des aktuellen Zustands des Vermögensgegenstands und der danach geschätzten Restnutzungsdauer angesetzt werden. Für Vermögensgegenstände, die vor dem 31. Dezember 1974 angeschafft oder hergestellt worden sind, können abweichend von Absatz 1 und 2 den Preisverhältnissen zum Januar 1974 entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Bei Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken können örtliche Durchschnittswerte angesetzt werden. Außer bei Grünflächen und Straßengrundstücken können für den Wert von Grund und Boden von Grundstücken, die dauerhaft einer öffentlichen Zweckbestimmung dienen, vom Wert von Grund und Boden umliegender Grundstücke Abschläge bis zur Hälfte des Werts vorgenommen werden. Bei der Bewertung von Straßen können die Erfahrungswerte für die einzelnen Straßenarten auf der Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt werden oder Pauschalwerte nach bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart angesetzt werden. Bei Waldflächen können für den Aufwuchs zwischen 7.200 EUR und 8.200 EUR je Hektar und für die Grundstücksfläche 2.600 EUR je Hektar angesetzt werden. Für Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -beiträge nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Bei Bewertung von Vermögensgegenständen nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten sollen die korrespondierenden Sonderposten ebenfalls nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten ermittelt werden. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz kann verzichtet werden; soweit ein Ansatz erfolgt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 6 Soweit die Vereinfachungsregeln angewendet wurden, ist dies bei der jeweiligen Bilanzposition in den Erläuterungen zur Aktivseite und zur Passivseite in den Kapiteln V. Erläuterungen zur Aktivseite und VI. Erläuterungen zur Passivseite aufgeführt. In diesen Kapiteln ergänzen die Bewertungsgrundlagen zur besseren Klarheit die einzelnen Bilanzpositionen. Für die Eröffnungsbilanz gelten die Regelungen, die auch für den Jahresabschluss gelten. Deshalb sind die für den Jahresabschluss geltenden Regelungen zum Anhang gemäß § 53 GemHVO anzuwenden. Ergänzt wird die Eröffnungsbilanz durch eine Übersicht über den Stand der Rückstellungen, eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Beteiligungsübersicht und eine Übersicht über die gewährten Bürgschaften sowie Sonstige Angaben. Die Bilanzpositionen sind gemäß § 40 Abs. 1 GemHVO vollständig ausgewiesen und aufgegliedert. Das Verrechnungsverbot des § 40 Abs. 2 GemHVO, der Grundsatz der Einzelbewertung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO, sowie die wirklichkeitsgetreue Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO sind beachtet worden. Die Bewertung der Bilanzpositionen entspricht den verbindlichen Bewertungsvorschriften der GemHVO sowie den Vorgaben des „Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg“. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der Grundsatz der Wesentlichkeit sind berücksichtigt. Weitergehende erhebliche Risiken am Bilanzstichtag, die in die Bilanz hätten aufgenommen werden müssen, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht bekannt geworden. Die Bilanz wird gemäß den Vorgaben des § 52 GemHVO dargestellt. Gemäß § 47 Abs. 5 GemHVO müssen Posten der Bilanz, die keinen Betrag ausweisen, nicht aufgeführt werden, es sei denn, dass im vorhergehenden Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Zur Eröffnungsbilanz sind keine Vorjahreswerte vorhanden, so dass diese Vorschrift zwar nicht anzuwenden ist, einige Bilanzpositionen sind jedoch dargestellt, da hierzu in den Erläuterungen Aussagen getroffen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 7 Aktiva in EUR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.2.3 Infrastrukturvermögen und grundstücksgleiche Rechte 10.161.988,74 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 1.2.8 Vorräte 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.3 Finanzvermögen 12.632.573,42 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0 Summe Aktiva 40.025.977,75 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 8 1. Eigenkapital 37.651.266,99 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 1.2 Rücklagen 0,00 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 1.3 Fehlbeträge 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 2. Sonderposten 5.970.386,00 2.1 für Investitionen 1.916.700,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 2.3 für Sonstiges 675,00 3. Rückstellungen 50.000,00 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 3.6 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Sonstige Rückstellungen 25.000,00 25.000,00 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 4.1 Anleihen 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleich kommen 900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 416.979,90 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 Summe Passiva 40.025.977,75 Passiva in EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 9 Erläuterungen zur Aktivseite 1. Vermögen 40.025.977,75 EUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 EUR Nach § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO wird bei immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt und deren Anschaffungswert im hoheitlichen Bereich 800 EUR netto und im Bereich der Betriebe gewerblicher Art die nach geltendem Steuerrecht maßgebliche Wertgrenze (zum 01.01.2019: 800 EUR netto) nicht überschreitet, von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Lizenzen und Software werden bei Standardanwendungen mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren angesetzt. Bei Spezialanwendungen findet eine Nutzungsdauer von sieben Jahren Anwendung. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei sonstigen immateriellen Vermögens- gegenständen erfolgt einzelfallbezogen. Maximal werden zehn Jahre angesetzt. 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 EUR Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,45 EUR Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung bei Grünflächen 0,00 EUR Ackerland 0,00 EUR Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 EUR Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,00 EUR Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,52 EUR Für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2018 sind alle erworbenen Grundstücke zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. In allen anderen Fällen gilt Folgendes: - Für die Bewertung der bebaubaren Grundstücke (Bauland) werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen. Liegen diese nicht vor, erfolgt die Bewertung anhand von Bodenrichtwerten zum Anschaffungsjahr. - Bei untergeordneten Grundstücken im Sinne des § 62 Abs. 4 GemHVO (insbesondere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grünflächen) wird je nach Nutzungsart ein aktueller örtlicher Durchschnittswert oder der Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen angesetzt. Es erfolgt keine Rückindizierung. Abweichend von Satz 1 gilt die 6- Jahres-Regelung hier nicht. Die aktuellen örtlichen Durchschnittswerte lauten: Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Ackerland 4,25 Bach, Fluss 1,00 Graben 4,25 Grünanlage 4,25 Grünland 4,25 Platz 4,25 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 4,25 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 10 Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Straße Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen 4,25 Teich/See 4,25 Unland / Brachland 4,25 Weg 4,25 - Für den Aufwuchs von Grünanlagen werden die Kategorien und Pauschalsätze des Bilanzierungsleitfadens angesetzt. Diese gelten für das Jahr 1996 und müssen indiziert werden. Kategorie EUR/qm Kategorie 1 Aufwendige Grünanlage, hochwertige Einbauten und Wegeanlagen 59,00 Kategorie 2 vielfältiger, teilweise aufwendiger Bewuchs, wenige Einbauten 14,50 Kategorie 3 einfache Pflanzungen, wenige/einfache Einbauten 3,50 Kategorie 4 Keinerlei Aufbauten, lediglich Begrünung und Baumbestand 1,00 - Wald, Forsten Nach § 62 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 GemHVO werden für die Grundstücksflächen 2.600 EUR je Hektar und damit 0,26 EUR/qm angesetzt. Für die Bewertung des Waldbodens sind Werte anzusetzen, die im normalen Grundstücksverkehr zwischen Waldbewirtschaftern zu erzielen wären. Diese Werte sollten dann durch die Bewirtschaftung des Waldes eine, wenn auch vergleichsweise geringe Verzinsung des eingesetzten Kapitales ermöglichen. Nach § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemHVO werden für den Aufwuchs 0,72 EUR/qm berechnet. Die Gemeinde verfügt lediglich über ein zusammenhängendes Areal, das man als bedingt forstwirtschaftliche Fläche nutzen kann. Dabei handelt es sich um die FlSt. 917 und 927. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 11 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 EUR Grund und Boden bei Wohnbauten 0,00 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 0,00 EUR Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.010.913,00 EUR Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,00 EUR Grund und Boden mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenan- lagen 256.415,25 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.395.140,00 EUR Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und an- deren Betriebsgebäuden 232.207,30 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonsti- gen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 1.717.976,00 EUR - Sportanlagen Sportanlagen oder Teile davon, die ab 2013 neu angeschafft oder hergestellt werden, werden jährlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Bei Anschaffungen oder Herstellungen vor diesem Zeitraum sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu recherchieren. Können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, so Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden mit pauschalen Aufbauwerten ermittelt und abgeschrieben. Der Sportplatz und die Flutlichtanlage sind aufgrund des Alters mit einem Restbuchwert übernommen worden. - Selbstständige Spielplätze Die Bewertung der Grundstücke erfolgt analog der Sportanlagen mit dem örtlichen Durchschnittswert für Sportflächen zum Bewertungszeitpunkt. Für den Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung wird der Pauschalsatz des Bilanzierungsleitfadens in Höhe von 51,00 EUR/qm angesetzt. Dieser gilt für das Jahr 1996 und muss indiziert werden. - Abweichende Nutzungsarten im GIS Ist eine von den Angaben im GIS abweichende Nutzungsart eines Grundstücks bekannt, ist der Bewertung die tatsächliche Nutzungsart zu Grunde zu legen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 EUR Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,82 EUR Brücken und Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,00 EUR Anlagen zur Abwasserableitung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Anlagen zur Abwasserreinigung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Nahwärme- und Breitbandleitungen Wasserbauliche Anlagen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 6.142.365,00 EUR 858.940,00 EUR 0,00 EUR 409.446,92 EUR Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 150.051,00 EUR (Stützmauern, Treppen, Mauern) - Straßengrundstücke Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach § 62 Abs. 4 GemHVO mit dem Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Bewertungszeitpunkt (4,25 € pro m²). Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 12 - Straßenkörper Bei der Gemeinde Baindt wurden folgende vier Straßenarten festgelegt. Zur Bewertung werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 2010 beziehen, angesetzt und indiziert, wenn keine Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten: Straßenart Nutzungsdauer Nutzungsdauer lt. Leitfaden festgelegt Straßenart 2 Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Str. im Gewerbegebiet 30-50 40 Straßenart 4 Anliegerstraßen, befahrbare Wohnwege, Fußgängerzonen, asphaltierte/ betonierte Feldwege 30-50 40 Straßenart 5 nicht asphaltierte/ betonierte Wege 15-30 20 - Straßenzubehör Hochwertiges Straßenzubehör, wie z.B. die Beleuchtung, wird separat bilanziert. - Bauwerke Sind Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelbar, werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 1996beziehen, angesetzt und indiziert. Dabei hat sich die Gemeinde Baindt an dem Bilanzierungsleitfaden orientiert und mit dem dafür zuständigen Fachamt die Werte weiterentwickelt. Es gelten aktuell für die Bauwerke folgende Werte: Vermögensgegenstand Nutzungsdauer Nutzungsdauer (für Baindt festgelegt) Brücken und Unterführungen 80 – 100 Jahre 80 Jahre Brücken in überwiegender Holzbauweise 30 – 40 Jahre n.V. Lärmschutzwände (je nach Material und Lage unterschiedlich einschätzen) 30 – 50 Jahre In Baindt - keine eigenen vorhanden Lärmschutzwälle Keine Abschreibung, da keine Abnutzung Bei der Rückindizierung der Bauwerke werden die Herstellungsjahre, die vor 1968 sind, auf das Jahr 1974 korrigiert, da der Baupreiskostenindex des Statistischen Landesamtes nur bis zum Jahr 1968 zurück reicht. - Erneuerungen Straßenbelag Vollausbau: Abgang der RBW und Zugang mit neuen AHK (ND wie Neubau entsprechend Straßenklasse) Fahrbahnerneuerung (Auswechslung von mehr als zwei Schichten): Teilabgang über 50% des RBW, Zugang mit neuen AHK und Verlängerung der ND (Rest-ND/2 + neue ND) Deckenerneuerung oder Instandhaltungsmaßnahmen: nur Deckschicht, Erhaltungsaufwand, nicht investiv zu behandeln Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 13 - Hochwertiges Straßenzubehör Straßenzubehör ND in Jahre Beleuchtung 20 Signalanlagen 15 Wegweisungen 15-20 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 EUR Die Gemeinde Baindt hat keine eigene Bauten auf fremden Grund. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 EUR Kunstgegenstände 8.650,52 EUR Baudenkmäler Erinnerungswert 1,00 EUR Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 EUR Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für bewegliche und unbewegliche Kunstgegen- stände als auch für das Archivgut. Die Vereinfachungsregel des § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO, wonach bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände, die älter als sechs Jahre sind, nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden müssen, gelten nicht für bewegliche Kunstwerke, jedoch für Archivgut. Kunstgegenstände unterliegen im Regelfall keiner gewöhnlichen Wertminderung und werden daher nicht abgeschrieben. Kunst am Bau ist mit dem Vermögensgegenstand (bspw. Gebäude) zu aktivieren und abzuschreiben. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 EUR Fahrzeuge 344.255,50 EUR Maschinen 61.526,50 EUR Technische Anlagen 288.365,00 EUR Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 EUR ohne Umsatzsteuer Befreiungen von § 37 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GemHVO (Inventarisierungs-/Aktivierungspflicht) vorsehen. Für die Gemeinde Baindt wird für den hoheitlichen Bereich eine Wertgrenze von 800 EUR ohne Umsatzsteuer festgelegt. Für den Bereich der Betriebe gewerblicher Art sind unabhängig von der Bilanzierung nach Haushaltsrecht für Zwecke der Steuererklärung die Vorschriften des Steuerrechts zu beachten. Aufgrund dessen wird bei diesen die Wertgrenze entsprechend von § 6 EStG (zum 01.01.2019: 800 EUR ohne USt) festgelegt. Alle Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten darüber liegen, sind in die Anlagenbuchhaltung aufzunehmen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (01.01.2019) zurückliegt und/oder die die Wertgrenze von 800 EUR netto nicht überschreiten, wird von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 14 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 EUR Betriebsvorrichtung 10.514,00 EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,00 EUR Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen wurden aus den bestehenden Anlagennachweise fortgeschrieben und seit 2013 auch mit Ist-Kosten erfasst. Diese Werte wurden übernommen soweit bei beweglichen Vermögensgegenständen die unter Bilanzposition 1.2.6 genannten Kriterien der Wertgrenze und des Anschaffungsjahres vorliegen. 1.2.8 Vorräte 0,00 EUR Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachlosenwohnung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind in geringer Größenordnung vorhanden. Der Gemeinderat hat am 04.07.2019 den Wesentlichkeitsgrenzen wie folgt, zugestimmt. a) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): 3.000 EUR b) Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) 3.000 EUR c) Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände außerhalb des Zeitraums von sechs Jahren vor Eröffnungsbilanzstichtag 10.000 EUR d) Vorratsvermögen/Lagerbestände 10.000 EUR 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.049,35 EUR Die Aufwendungen für einen Vermögensgegenstand, der noch nicht fertig gestellt worden ist, werden auf das Konto „Anlagen im Bau“ gebucht und erscheinen in der Bilanz, auch wenn der Vermögensgegenstand noch nicht betriebsbereit ist. Es erfolgt keine Abschreibung. Erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstands wird der Wert aktiviert und auf das entsprechende Aktivkonto umgebucht und ab diesem Zeitpunkt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Sporthallengrundsanierung, Kindergartenneubau Sonne, Mond und Sterne, Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße, Baugebiet Geigensack Igelstraße, Baugebiet Marsweiler Ost II Lavendelstraße, Vollsanierung Erlenstraße und Hochwasserschutzmaßnahme Wolfegger Ach und Siemensstraße. 1.3 Finanzvermögen 172.105,52 EUR 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten (Bareinlage, Sacheinlage, Dienstleistungen) zu bilanzieren. Wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, ist nach § 62 Abs. 5 GemHVO das anteilige Eigenkapital anzusetzen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 15 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 EUR Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 EUR Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG RaWEG mbH 1.000,00 EUR 12.846,00 EUR 500,00 EUR 1.280,00 EUR Beim Zweckverband Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie bei der Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG bestehen keine Beteiligungen, lediglich eine Übernahme von laufenden Kosten. Ebenfalls nicht bewertet wurde die Beteiligung EB Wasserversorgung am Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sowie die Beteiligung des EB Abwasserbeseitigung am Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, unter Anwendung des Bilanzierungs- leitfadens für Baden-Württemberg. 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 EUR EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 EUR EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 EUR Unter Sondervermögen ist das in öffentliche Einrichtungen eingebrachte Eigenkapital zu verstehen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Bewertet wurde das Eigenkapital zum Stichtag 31.12.2018. 1.3.4 Ausleihungen EUR Trägerdarlehen Nr 1. an EB Wasserversorgung 129.000,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Wasserversorgung 21.400,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Wasserversorgung 58.750,00 EUR 133.850,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Wasserversorgung 183.750,00 EUR 149.062,50 EUR Summe Ausleihungen an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 1an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Abwasserbeseitigung Summe Ausleihungen an EB Abwasserbeseitigung Ausleihung 1 an Zweckverband Wasserversorgung Summe Ausleihung an Zweckverband Wasserversorgung 675.812,50 EUR 405.000,00 EUR 390.000,00 EUR 398.000,00 EUR 175.000,00 EUR 228.750,00 EUR 398.000,00 EUR 1.994.750 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z.B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- oder Leistungsforderungen. 1.3.5 Wertpapiere 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 16 Wertpapiere sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind Wertpapiere mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 EUR Forderungen aus Gebühren und Elternbeiträge 1.586,30 EUR Forderungen aus Steuern 5.313,07 EUR Forderungen aus Erträgen Kostenerstattungen (Interk. Kostenausgleich Kindergarten) 72.468,99 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 EUR Forderung aus der Veräußerung von sonst. Unbeb. Grundst. Sonst. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 134.199,50 EUR 37.252,61 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 EUR Bankkonten und Schwebeposten - VR Bank Ravensburg-Weingarten Girokonto - Kreissparkasse Ravensburg Girokonto 459.288,28 EUR 45.543,44 EUR - VR Bank Ravensburg-Weingarten Geldmarktkonto - Kreissparkasse Geldmarktkonto 264.999,56 EUR 8.031.486,59 EUR Kassenbestände 1.865,17 EUR Handvorschüsse 0,00 EUR Die liquiden Mittel (Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, Kassenbestand und Handvorschüsse) werden zu ihrem Nennwert bewertet. Zahlstellen und Handvorschüsse werden ebenfalls unter dieser Bilanzposition dargestellt. Die Handvorschüsse wurden vor dem 31.12.2018 alle zurückbezahlt und im neuen Jahr 2019 ausbezahlt. 2. Abgrenzungsposten 142.408,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 17 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR In der Eröffnungsbilanz werden die Beamtengehälter Januar nicht ausgewiesen, da diese erst im Januar 2019 ausbezahlt wurden. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 EUR Nach § 62 Abs. 6 GemHVO wird auf den Ansatz früher geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 18 Erläuterungen zur Passivseite 1. Eigenkapital 37.651.266,99 EUR 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 EUR Das Basiskapital ist die im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße zwischen dem Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite, die später in den jeweiligen Jahresschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1.2 Rücklagen 0 EUR 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0 EUR 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 EUR 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0 EUR Die Rücklagen im NKHR entsprechen nicht der bisherigen Allgemeinen Rücklage in der Kameralistik. Eine Überleitung der kameralen Allgemeinen Rücklage ins NKHR findet nicht statt. Die Allgemeine Rücklage geht im Basiskapital bzw. in der Liquidität auf. In der Eröffnungsbilanz werden keine Überschüsse aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses oder des Sonderergebnisses bilanziert. Zweckgebundene Rücklagen sind zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nicht vorhanden. 1.3 Fehlbeträge 0 EUR 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0 EUR 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0 EUR In der Eröffnungsbilanz werden keine Fehlbeträge aus Vorjahren bilanziert. 2. Sonderposten 5.970.386,00 EUR Bei Sonderposten wird das Realisationsprinzip beachtet. Eine Bilanzierung erfolgt danach nur, wenn die Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach konkret feststeht. Bis sechs Jahre vor der Eröffnungsbilanz können folgende Pauschalsätze nach § 62 Abs. 6 GemHVO angesetzt werden: Berufliche Schulen 35 % Feuerwehr 30 % Grund-, Haupt-, Realschulen 30 % Gymnasien und Sonderschulen 40 % Naturschutzgrundstücke 70 % Turn- und Sporthallen 20 % Sportplätze 15 % Straßen, Wege, Plätze (früher GVFG) 75 % Straßen, Wege, Plätze, Erschließungsbeiträge 90 % Theater 40 % Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 19 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 1.916.700,00 EUR Investitionszuweisungen vom Bund 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom Land 1.887.777,00 EUR Investitionszuweisungen von Gemeinden 20.260,00 EUR Investitionszuweisungen von Zweckverbänden 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom sonstigen öff. Bereich 0,00 EUR Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Investitionszuweisungen von privaten Unternehmen 8.663,00 EUR Investitionszuweisungen von übrigen Bereichen 0,00 EUR Zu bilanzieren sind Mittel, die die Kommune für die Finanzierung von Investitionen erhalten hat. 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 EUR Zu bilanzieren sind die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach den §§ 20 ff. KAG. 2.3 Sonderposten für Sonstiges 675,00 EUR Erbschaften 0,00 EUR Sonstiges 675,00 EUR Zu bilanzieren sind Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb einschließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck sowie Zuschüsse für noch nicht aktiviertes Anlagevermögen. 3. Rückstellungen 50.000,00 EUR Nach § 41 Abs. 1 GemHVO werden lediglich die Pflichtrückstellungen gebildet. Auf die Bildung von Wahlrückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO wird verzichtet. Zu den Wahlrückstellungen zählen auf Grund der Änderung der GemHVO auch Gerichtskostenrückstellungen. Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten sind der Gemeinde Baindt nicht bekannt, so dass keine Altlastensanierungsrückstellungen zu bilden sind. Sonstige Rückstellungen werden nach § 41 Abs. 2 GemHVO im Rahmen der Eröffnungsbilanz bei der Gemeinde Baindt für die GPA und Familienförderbeiträge bilanziert. Die Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert, so dass eine zusätzliche Bildung von Pensionsrückstellungen bei Kommunen nicht zulässig ist. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt der Anteil an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 EUR Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 0,00 EUR Rückstellungen für Wertguthaben 0,00 EUR Für das Blockmodell der Altersteilzeit müssen Rückstellungen gebildet werden. Bilanziert werden das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die Aufstockungsbeträge. Da keine Altersteilzeitrückstellung zum 01.01.2019 bestand, muss kein Bestand in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 20 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 EUR Kostenüberdeckungen haben den Charakter einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gebührenzahler und sind deshalb zu bilanzieren. In der Gemeinde Baindt werden die wesentlichen Gebühren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieben (Sondervermögen) dargestellt. Der Bereich Abfall obliegt dem Landkreis Ravensburg. Bei den restlichen Gebührenhaushalten (Verwaltungsgebühren, Schenk-Konrad-Halle, Friedhof) sind wir defizitär und es bestehen keine Gebührenüberschüsse. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 EUR Zum Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob tatsächliche künftige Inanspruchnahmen aus Bürgschaften oder Gewährleistungen zu erwarten sind. Zur Eröffnungsbilanz wird keine Rückstellung für eine Ausfallhaftung gebildet. Die Übernahme der Bürgschaft/Gewährleistung aus der Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg begründet allein noch keine Rückstellungsbildung. Übernommene Bürgschaften etc. sind lediglich als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre unterhalb der Bilanz auszuweisen, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind (§ 42 GemHVO). Es bestand zum 31.12.2018 eine Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 847.714,83 €. Die Ausfallhaftung für Darlehen wurde im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg übernommen. Übernahme und Umfang der Ausfallhaftung richten sich nach der Übernahmeerklärung der Gemeinde im Einzelfall. Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Familienförderbeiträge (Kaufverträge) gebildet.. 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,00 EUR Sonstige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt gebildet.. 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 EUR Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Bei der Gemeinde Baindt sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Anleihen vorhanden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 EUR Die vorhandenen Kredite werden in Höhe des Rückzahlungsbetrages zum Stichtag 01.01.2019 passiviert. 4.2.1 Investitionskredite 459.395,29 EUR Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (KfW-Darlehen 0,00% Zins) 459.395,29 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 21 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 EUR Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, werden in Höhe der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung passiviert. Die Gemeinde Baindt befindet sich im Landessanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022). Für das Sanierungsgebiet wurden 900.000 € (60%) Landesmittel bewilligt, welche mit dem Erwerb des Fischerareals abgerufen wurden. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Marsweilerstraße Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Gemäß Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der GPA (Ziffer 4.3.4 Passivierung zweckgebundener Einzahlungen) wird für Grunderwerb bis VKW, inkl. Freilegung (nur bei überwiegender öffentlicher Nutzung) kein Sonderposten in Höhe der gewährten Zuwendung in Höhe von 900.000 € gebildet, sondern in der Kontoform 249 als kreditähnliches Rechtsgeschäft abgebildet. Bei der zukünftigen Vorgehensweise wird der Leitfaden Nr. 3.5.2.4 (Abrechnung der Fördermittel) beachtet. 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,90 EUR Angesetzt werden die ausstehenden Rechnungsbeträge einschließlich Umsatzsteuer. Skonti sind zu berücksichtigen. Es wird von den kameralen Kassenausgaberesten ausgegangen. Der größte Posten resultierte aus Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 EUR Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. Zum Bilanzstichtag sind keine Verbindlichkeiten aus Transferleistungen vorhanden. 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 EUR Sonstige Verbindlichkeiten werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 EUR Grabnutzungsgebühren 453.986,00 EUR Passive Rechnungsabgrenzungsposten 44.290,90 EUR Zweckgebundene Einnahmen Ökokonto 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 22 In der Eröffnungsbilanz werden die Grabnutzungsgebühren angesetzt. Pro Grabart und entsprechender Liegedauer erfolgt eine separate Berechnung des jährlichen Rechnungsabgrenzungspostens anhand der tatsächlichen Einzahlungen. Die Verbuchung erfolgt in Summe. Sollten die tatsächlichen Einzahlungen nicht vorliegen, kann auf einen jährlichen Durchschnittswert der gesamten Grabnutzungsgebühren und eine durchschnittliche Restnutzungsdauer zurückgegriffen werden. Des Weiteren hat der Pächter der Gaststätte der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 01.01.2019: 25.981,78 €. Es wurden keine zweckgebundene Einnahmen und Spenden für nicht investive Maßnahmen bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 23 Rückstellungen Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach § 41 GemHVO Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres EUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.5 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 2. Weitere Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 25.000,00 Rückstellungen gesamt 50.000,00 Pensionsrückstellungen Die auf Grund § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen sind gemäß § 53 Abs. 4 GemHVO im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben. Da für die Eröffnungsbilanz die Regelungen für den Jahresabschluss gelten, sind diese Angaben auch in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert. Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz beträgt der Anteil der Gemeinde Baindt an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 24 Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO Vermögen Stand zum 01.01.2019 in EUR 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 27.245.255,33 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 12.632.573,42 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 3.3 Sondervermögen 615.505,08 3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 3.5 Wertpapiere 0,00 insgesamt 30.829.169,63 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 25 Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO zum 31.12.2018 / 01.01.2019 Art der Schulden zum 01.01.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 1.1 Anleihen 0 0 0 0 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 459.395,29 68.060,00 272.240,00 119.095,29 1.2.2 Land 0 0 0 0 1.2.3 Gemeinden und Ge- meindeverbände 0 0 0 0 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0 0 0 0 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 Sonstige Bereiche 1.3 Kassenkredite 0 0 0 0 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften (Zuschuss LSP für Grunderwerb) 900.000,00 0 900.000,00 0 Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Wasservers. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 675.812,50 49.825,00 199.300,00 426.687,50 2.3 Kassenkredite 0 0 0 0 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- Schäften 0 0 0 0 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Abwasserbes. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 1.994.750,00 62.500,00 250.000,00 1.682.250,00 2.3 Kassenkredite 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften Gesamtschulden des Son- dervermögens mit Sonder- rechnung 2.790.562,50 Konsolidierte Gesamtschulden 4.029.957,79 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 26 Beteiligungen Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 27 Zu bilanzieren sind zum 01.01.2019: Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung RaWEG mbH 0,79% 1.280,00 Beteiligung ReKo mbH 1,90% 12.846,00 Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG % 500,00 Beteiligung ZV Breitbandversorgung 2,86% 1.000,00 Beteiligungen, sonstige Anteilsrechte Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung Interkommunales Gewerbegebiet Grundstückswert Anteil Gemeinde Baindt 40% 94.528,02 Ökologischer Ausgleich Grundstücksanteil mit Gde. Berg – Erwerb für GE Mehlis 1. Erweiterung 50% 61.951,50 Sondervermögen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Eigenbetrieb Wasserversorgung 100 % 615.505,08 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 100 % 0,00 Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende unmittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Grund Bodensee Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG % ohne Beteiligungswert Ökopunkte bei der Regionalen Kompensations GmbH % ohne Beteiligungswert Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) % ohne Beteiligungswert Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende mittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote mittelbar Grund Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 40,0% mittelbare Beteiligung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental 37,8% mittelbare Beteiligung Die genannten mittelbaren Beteiligungen sind in der Bilanz des Eigenbetriebs Wasserversorgung bzw. des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 28 Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 42 GemHVO unter der Bilanz, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken. Jede Art der Vorbelastung darf in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften war zum 01.01.2019 keine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO zu bilden. Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2019: Bürgschaftsübernahme für Zweck Darlehens- betrag in EUR Haftungs- summe in EUR Wohnraumförder- bestimmungen des Landes Baden-Württemberg § 88 GemO Ausfallbürgschaft zur Absi- cherung einer Zuwendung sozialer Wohnungsbau gem. § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmung en 2.000.786,61 847.714,83 Summe 847.714,83 Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Gesamt in TEUR davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 2020 2021 2022 2019 8.295 8.095 100 100 Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen 0 0 0 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 29 Organe der Gemeinde Baindt im Haushaltsjahr 2019 Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO sind dies im Haushaltsjahr 2019: Bürgermeister Elmar Buemann bis 19.02.2019 Simone Rürup ab 20.02.2019 Mitglieder des Gemeinderats Fraktion/Gruppierung (in alphabetischer Reihenfolge) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 30 Feststellung der Eröffnungsbilanz Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die Bestände zum 01.01.2019 ab. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 03.03.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Baindt, den 03.03.2020 Wolfgang Abele Fachbediensteter für das Finanzwesen Simone Rürup Bürgermeisterin Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten bspw. beispielsweise EStG Einkommensteuergesetz Flst. Flurstück GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemO Gemeindeordnung GKV Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg i.d.R in der Regel lfdm laufender Meter ND Nutzungsdauer öff. öffentlich öff.-rechtl. öffentlich-rechtlich RBW Restbuchwert u. und z.B. zum Beispiel z. Zt. zur Zeit Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,000,00 00200000 Lizenzen 5.740,000,00 00250000 DV-Software 1,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,290,00 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,450,00 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,320,00 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,000,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,520,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,130,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,040,00 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.010.913,000,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,540,00 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,000,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,250,00 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.395.140,000,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,300,00 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.717.976,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,740,00 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,820,00 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 6.142.365,000,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 858.940,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 409.446,920,00 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 150.051,000,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,520,00 05100000 Kunstgegenstände 8.650,520,00 05500000 Baudenkmäler 1,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,000,00 06100000 Fahrzeuge 344.255,500,00 06200000 Maschinen 61.526,500,00 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 288.365,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,000,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 10.514,000,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,000,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 09600000 Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 Summe: Sachanlagen 27.245.255,330,00 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 172.105,520,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 172.105,520,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1.3.3 Sondervermögen 615.505,080,00 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,640,00 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,440,00 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,500,00 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 2.790.562,500,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,170,00 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 30,000,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1.435,300,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 121,000,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 812,670,00 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 4.378,400,00 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 122,000,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 34,800,00 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 72.434,190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 396,810,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,110,00 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 134.199,500,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.804,900,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -4.198,820,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 12.587,760,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 2.260,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 20.440,240,00 16913461 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 1 3.012,050,00 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.346,480,00 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,040,00 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 459.288,280,00 17110200 Girokonto - KSK RV 45.543,440,00 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 264.999,560,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 8.031.486,590,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 1.865,170,00 Summe: Finanzvermögen 12.632.573,420,00 Summe: Vermögen 39.883.569,750,00 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,000,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 142.408,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 142.408,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 40.025.977,750,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,990,00 20000000 Basiskapital 31.680.880,990,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 0,000,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 1.916.700,000,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 1.887.777,000,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 20.260,000,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 8.663,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,000,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.053.011,000,00 2.3 für Sonstige 675,000,00 21900000 Sonstige Sonderposten 675,000,00 Summe: Sonderposten 5.970.386,000,00 Summe: Eigenkapital 37.651.266,990,00 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 25.000,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 25.000,000,00 Summe: Rückstellungen 50.000,000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,290,00 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahr 459.395,290,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,900,00 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 341.410,000,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.072,940,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.804,640,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 67.541,320,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -519,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 343,000,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.327,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,480,00 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 15.109,480,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,190,00 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 3.343,760,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 1.459,670,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 495,000,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.450,000,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 25.200,760,00 Summe: Verbindlichkeiten 1.826.433,860,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 498.276,900,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 44.290,900,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 453.986,000,00 Bilanzsumme Passiva 40.025.977,750,00 *** Ende der Liste "Eröffnungsbilanz" *** Eröffnungsbilanz[mehr]

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    Zuletzt geändert: 05.03.2020
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    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhörerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunftsfähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsietzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Gemeinderatssitzung abgesetzt wurde und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeitfenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest stattfindet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und weiteren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle verhält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex- Meeting ausführlich über die geplante Baumaßnahme informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Online-Bürger-Info Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations-Veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 kam etwas ins Stocken, da einer der Hauptakteure erkrankt ist. Im März geht es weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsektenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichtiger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugsräume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wasserweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Richtung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stimmen und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den verstorbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spiegel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental werden folgende Gemeinderäte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets Niederbiegen- Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der weiteren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausubstanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neubau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Besprechungen mit der Schulleitung und zwischen den verschiedenen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genügend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Fördergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Entscheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant werden kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerksplanung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälligen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord- West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude- angebaut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehende Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse entsprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfrage. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbargrundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfügen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifamilienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bauherr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflächen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestseite des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchswerte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforderlichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein Antrag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Obergeschoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Balkonen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu erarbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raumplanerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befindet sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeithorizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Instrument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwerpunkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschreibung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Mindest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese landesplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als verbindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzierung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen angemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. https://www.rvbo.de/media/4c3b3af9-07d4-446f-8ff1-cd7a2f739d21/HV0RRw/RVBO/PDF/05_Planung/Fortschreibung%20Regionalplan%20-%202.%20Anhörung/2021-01-15%20Öffentliche%20Bekanntmachung%20-%20Gesamtplan%20zweite%20Offenlage.pdf Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regionalplan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Betriebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplanerischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der dringende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikunternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug unterhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservorkommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersuchungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich umfasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Weißenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißenbronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nachgereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kiesabbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorranggebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben unter „Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - 2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservorkommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellungnahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnahme gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regionale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißenbronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasserschutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrachte Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwirkend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschlagen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergärten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergartengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Beschlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonderen Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein unseres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsgebühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kommunalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an Eltern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegenübersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gangbarer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Betreuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kommunale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsgebühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Auswahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energiekonzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellungen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vorbereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausformulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Herren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kosten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Radwegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei überprüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missverständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplätzen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden.[mehr]

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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpässen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleistet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 – 14:00 Uhr ( geändert), Sonntag 10:00 – 20:00 Uhr (unverändert). b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Klosterhof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Verwaltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Personen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baienfurt- Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bettbezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aushub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwischen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Wasserleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirschstraße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Genehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegenden Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. Anlagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10-40 Sitzplätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert herangezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestandswohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Baugrenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befreiungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindestabstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht relevant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Weiterhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlängert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Baufeldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspferdehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier werden direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausreichend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Standorten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitestgehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvorhaben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröffentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten – bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Trägervielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wurde von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengruppen abzufragen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Krippengruppen - 2 im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte dieser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öffnungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanziell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist aktuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemeinde Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a. Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b. Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergartenplätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausreichend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3– gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kindergartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Problem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben folgende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vorbehaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird – vorbehaltlich der Personalgewinnung – zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grundsatzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkreises Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die entsprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravensburg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachterausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu formulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutachterausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständigkeitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemeinden sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter erhalten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglieder des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinderäte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS- Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u.a. die Tragung der Kosten geregelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravensburg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitgliedskommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusammenlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Aufgaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Arbeitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kommunen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Vertrag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis November 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird darüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zugestimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online- Rechner werden auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6% Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüglich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coronagewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10% Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7-9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5-0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Verwahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgeliehen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Einlagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrechnungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Finanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Energieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung UVgO)) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Renovierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in diesem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthallen) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas- reduktionsfahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits- arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeindeverwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschinen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kontakt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort neben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abgestellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden.[mehr]

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        G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " Li lie n st ra ß e" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 18.03.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 20 5 Satzung 30 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 32 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 48 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 55 9 Begründung – Sonstiges 61 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 11 Begründung – Bilddokumentation 65 12 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 1.8 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2020 (GBI. S. 651) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, − Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbe- triebe − Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die jeweilige über- baubare Grundstücksfläche in Verbindung mit eventuell festgesetz- ten Abgrenzungen von unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 6 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschoße (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 WH .... m ü. NN Maximal zulässige Wandhöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 GH .... m ü. NN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.7 Maßgaben zur Ermittlung der Gebäudehöhe (GH ü. NN und WH ü. NN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wetter-Einflüsse erforder- lich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände) sowie für Anla- gen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität). Ausge- nommen sind untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion ge- messen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flachdä- chern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 7 bzw. am höchsten Punkt der Anlagen zur Gewinnung von Sonnener- gie (Wärme, Elektrizität). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schoßes die festgesetzte WH ü. NN überschreitet ist dieses Geschoß gegenüber dem darunterliegenden Geschoß bezüglich der Geschoß- fläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollständig ge- schlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassen-Überdachung, Dachvor- sprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Gebäu- deteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter ge- eignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstun- gen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu messen, so- fern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NN unberücksichtigt, sofern diese Ab- schnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Überschreitungen der WH ü. NN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben un- berücksichtigt, sofern evtl. getroffene Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschoßen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 8 2.9 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.10 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen (gilt auch für offene Gara- gen, Carports); Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Untergeordnete Neben- anlagen und Einrichtun- gen in den privaten Grundstücken Die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen und Einrich- tungen im Sinne des § 14 BauNVO wird wie folgt eingeschränkt, bzw. ausgeschlossen: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze, Baulinie) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudetei- len gegenüber dem endgültigen Gelände auf 3,50 m be- schränkt; − in einem Bereich von 1,00 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze bzw. der Fläche für Garagen und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zuläs- sig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten); − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO; § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) E GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 9 2.13 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablone) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.17 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 30 3 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 10 2.19 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasser-Kanäle dem außerhalb des Geltungsbereichs liegen- den, erweiterten Versickerungsbereich zuzuführen. Hier ist es über die belebte Bodenzone in den Untergrund zu versickern. Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasser-Kanal zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Öffentliche Grünfläche als Durchgrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen als Ortsrandeingrünung sind durch zweischürige Mahd (1. Mahd nicht vor dem 15. Juni) bei Verzicht auf Düngung und mit Abtransport des Mahdgutes extensiv zu pfle- gen. Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffentli- chen Grünflächen mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahd- guts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflan- zenschutzmitteln ist zu verzichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 11 2.23 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte warmweiße LED- Lampen mit einer Lichttemperatur unter 3000 K oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglass-Seite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Wasserdurchlässige Be- läge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der u. g. Pflanzliste zu verwenden. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 12 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Arti- kel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme: (ausschließlich Schalen- u. Steinobst sowie nicht oder nur in geringem Maße Feuerbrand gefährdetes Kernobst) Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 13 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzungen in den privaten Grundstücken Es sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Darüber hinaus gilt: − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher zuläs- sig, die nicht in der o. g. Pflanzliste festgesetzt sind, (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o. g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Pflanzbindung Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung; Die Feldhecke ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.30 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 14 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 15 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 16 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- Überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Bei Hauptgebäuden, die aus mehreren Teil-Baukörpern bestehen, können die o.g. Dachformen kombiniert werden, sofern die einzel- nen Teil-Baukörper dabei noch getrennt wahrnehmbar bleiben bzw. nur durch untergeordnete Verbindungsbauten miteinander verbunden sind. Die o.g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22 - 45 ° WD: 12 - 35 ° PD: 7 - 35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 17 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dach- deckung Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind ausschließlich Dach- platten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dach- pfannen, Betondachsteine etc.) sowie eine vollständige Begrünung zulässig. Für Flach- und Pultdächer (Dachneigung 3-20°) sind ausschließlich begrünte Dächer zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 18 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Bau- grundstücken Für den an die Straße angrenzenden Bereich des Grundstückes gilt: − Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, wenn sie dazu dienen, das Grundstück verkehrlich zu erschließen oder eine Angleichung an die bereits bestehende Geländesituation der Nachbargrundstücke zu ermöglichen; Für den straßenabgewandten Bereich des Grundstückes gilt: − bei vom Gebäude weg ansteigendem Gelände sind Abgrabungen zum Nachbargrundstück hin nur zur Erlangung einer ausreichen- den Belichtung und Belüftung in Bezug auf maximal eine Ge- schoßebene zulässig; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Abgrabungen zum Gebäude hin nur zulässig, um einer gegenüber dem natür- lichen Gelände bereits teilweise frei liegenden Geschoßebene ei- nen angemessenen ebenerdigen Zugang zu ermöglichen; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Anböschungen zum Nachbargrundstück hin nur zulässig, wenn speziell zur freien Landschaft hin keine Böschungslinie bzw. Stützkonstruk- tion entsteht, die den Ortsrand aus landschaftsoptischer Sicht beeinträchtigen würde. Für den Bereich zwischen den privaten Grundstücken (von der Straße wegführende Grundstücksgrenzen) gilt: − bei einem merklichen Geländeversatz aufgrund des natürlichen Gefälles entlang der Straße sind Böschungsmaßnahmen zuläs- sig; − von den beiden benachbarten Grundstücken müssen die jeweili- gen Geländeveränderungen in einem ähnlichen Neigungswinkel erfolgen (Anböschung gleich Abgrabung). (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 19 mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,75 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 20 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube" der Ge- meinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 4.8 De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 498,5 498,0 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 21 4.9 Ersatzpflanzung für das De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsbereich außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) 4.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 4.12 Förderung der Artenviel- falt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer o- der Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie werden empfohlen. Privatgärten sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung unter 20° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen sollte eine Verschattung der Gebäude vermieden werden. 4.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- V 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 22 zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 4.15 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung ist in den Nachtstunden soweit als aus Grün- den der Verkehrssicherheit möglich abzuschalten oder bedarfsweise über Bewegungsmelder zu steuern. Zäune haben zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufzuweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.16 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Im Folgenden werden für einige, siedlungstypische Arten beispielhaft geeignete Gehölze aufgeführt, welche ebenfalls in den Pflanzlisten aufgeführt sind: Nahrungs- und Schutzgehölze (z.B. Haus-Sperling, Rotkehlchen, Buntspecht): - Hängebirke, Zitterpappel, Salweide, Esche, Walnuss, Obst- gehölze, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Schwarzer Holun- der, Roter Holunder, Felsenbirne, Kornelkirsche, Alpen-Jo- hannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Pfaffen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 23 hütchen, Seidelbast, Traubenkirsche, Weißdorn, Wildro- sen-Arten, Sanddorn, Schneeball-Arten, Gewöhnliche Ber- beritze; insb. als Hecken: Liguster, Hainbuche, Kornelkir- sche, Kreuzdorn, Faulbaum, Hasel, Roter Hartriegel, Feld- ahorn; Fassadengrün: Schlingknöterich, Gewöhnliche Waldrebe, Winterjasmin, Efeu, Echtes Geißblatt, Wilder Wein, Zusätzlich Funktion als Bienen- und Schmetterlingsweide (Auszug): - Pfaffenhütchen, Seidelbast, Roter Holunder, Schwarzer Ho- lunder, Salweide, Obstgehölze, Schlehe, Felsenbirne, Sei- delbast, Gewöhnliche Berberitze, Kornelkirsche, Weißdorn, Kreuzdorn, Winterjasmin, Nestbäume (z.B. Buntspecht) - Stieleiche, Apfel, Birke, Vogelkirsche, Weide, Bergahorn, Pappel, Hainbuche Hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials „Vogel- kollision an Glasfassaden“ sind die Empfehlungen der Vogelwarte Sempach („Bauen mit Glas und Licht“) zu berücksichtigen. 4.17 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Im Bereich des Streuobstbestandes gehen Höhlenbäume verloren, welche prinzipiell Eignung für Vögel und Fledermäuse aufweisen. Auch wenn bei der Untersuchung keine Nachweise einer Nutzung gelangen, kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass ggf. Einzeltiere (Fledermäuse) die Höhlen als Zwischen- quartier gelegentlich nutzen. Um das Eintreten von Verbotstatbe- stände im Sinne dieses worst-case-Szenarios zu vermeiden, sind fol- gende Maßnahmen umzusetzen: − Die Fällung von Gehölzen sowie die Baufeldräumung muss au- ßerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fle- dermäusen zwischen Anfang November und Ende Februar erfol- gen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 24 − Sollten bei der Gehölzrodung Fledermäuse gefunden werden, so ist der örtliche Fledermausbetreuer zu informieren (zu erfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravens- burg). − Vorhandene bzw. betroffene Nistkästen sind in dieser Zeit abzu- hängen und an geeigneten Standorten wieder anzubringen. − Sicherung der außerhalb der geplanten Rodungsflächen befind- lichen potenziellen Quartierbäume von Fledermäusen und Vö- geln sind diese vor Beginn der Rodungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen deutlich zu markieren und zudem die Arbeiter einzuweisen. Potenzielle Quartierbäume befinden sich im ge- samten Streuobstbereich. − Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richt- linie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege Ab- schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. − Um den Verlust nachgewiesener Brutstätten des Stars und der Kohlmeise auszugleichen sind CEF-Maßnahmen in Form von Nistkästen umzusetzen: − Für die Kohlmeise sind drei Meisennistkästen im räumlichen Zu- sammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind vier Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für Fledermäuse sind, um den Verlust der Höhlenbäume zu kompensieren und den Erhalt der Lebensraumbedingungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten, artenschutzfachliche Er- satzmaßnahmen zu empfehlen. Es ist zu empfehlen für Fleder- mäuse acht Rundkästen (z.B. Schwegler Fledermaushöhle 2F/ 2FN) im funktionalen Umfeld anzubringen. Für weitere Informationen s. artenschutzrechtliches Gutachten in der Fassung vom 26.04.2021. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 25 4.18 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.19 Vorhandener Baum (Erhaltung, siehe Planzeichnung), Ersatz- pflanzungen von Hochstammobstbäumen als Ausgleich für das Vor- haben (in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg) 4.20 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung haben daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Es wird empfohlen vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der je- weiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entspre- chenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maß- nahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" so- wie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän- den und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 4.21 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.22 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 26 4.23 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Um- gang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“: http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf, der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 27 4.25 Luftwärmepumpen Bei der Errichtung von Luftwärmepumpen sind die Maßgaben der TA Lärm zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass an den nächstgele- genen Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel von tags 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) einzuhalten sind. Dies kann vor al- lem durch eine schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schall- dämmung der Lüftungsaggregate erreicht werden. 4.26 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 4.27 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 28 4.28 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler- und Illmensee-Formation. In Anbetracht der Größe des Plangebiets geht das LGRB davon aus, dass eine ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt wurde/wird. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Emp- fehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Fer- ner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezoge- ner Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 be- schrieben werden. Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem be- stehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren kann das Geotop-Kataster im Internet unter der Ad- resse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB- Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 29 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. 4.29 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.30 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 30 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.06.2021 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.03.2021. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.03.2021. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.03.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 31 − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 32 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Lilienstraße" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung im nordöstli- chen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Norden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschlie- ßend arrondiert. Die "Lilienstraße" grenzt im Westen an das Plangebiet und dient zur Erschließung der direkt angrenzenden Baugrundstücke. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaft- lich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" ist die Flä- che derzeit als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offe- nen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der Geltungsbereich verläuft entlang der "Lilienstraße" und schließt so eine Lücke in der bereits vor- handenen Bebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschließend arrondiert. Im westlichen und nördlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube", und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 33 zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Im südlichen Bereich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 12 (Teilflä- che), 111/3 (Teilfläche), 114/3, 114/6 und e114/12 (Teilfläche).), /2, 114/3 und 114/6. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude, sehr wohl aber einzelne Bäume eines Streuobstbestandes. Im Nordosten und Osten des Plangebietes grenzt land- wirtschaftlich genutzte Fläche an. Im östlichen gelegenen Tal verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet schließt im Süden, Westen und Norden an bestehende Wohnbebauung an. Im Südosten anschließend liegt eine Feldhecke, die als faktisches Biotop gilt. Darüber hinaus sind keine natur- räumlichen Einzelelemente vorhanden. Das Gelände ist nach Südosten hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von insgesamt ca. 12,00 m von Norden nach Süden auf. Von Westen nach Osten fällt das Gelände um ca. 4-5 m ab. Zur "Lilienstraße" hin besteht im nördlichen Bereich eine markante Böschung mit einem Höhen- versatz von ca. 1,50 m. Die Anschlüsse sind jedoch unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zu- wanderung im gesamten Schussental vorhanden ist. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zeigt das eine Entwicklung von Wohnbebauung an dieser Stelle der Vorstellung der Gemeinde entspricht. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdich- tungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könn- ten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 34 − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 35 − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach-/ Konversionsflächen, Flächenrecy- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 36 cling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.5.0 (G) 1 Für die Region ist ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sicherzustellen. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 3.1.1 (Z) 1 Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einer Randzone um den Verdichtungsraum eine Mindest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 37 verbindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Dieses zukünftige Ziel wird beim Bebauungsplan "Lilienstraße" unter An- nahme der Realisierung der geringsten Anzahl an Wohneinheiten nicht eingehalten. Geplant sind 16 Bauplätze für Freistehende Einfamilienhäuser in denen minimal 16 Wohneinheiten entstehen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) entspricht dies 37 Einwohnern und damit einer zu erwartenden Mindest-Bruttowohndichte von 34,91 Einwohner je Hektar (bei Berechnung der maßgeblichen Flä- che aus Bauflächen und Öffentliche Verkehrsflächen plus Begleitflächen). Bei einer Realisierung der Maximalen Wohneinheiten ergäbe sich mit der verwendeten Berechnungsmethode eine Brut- towohndichte von 69,43 Einwohner je Hektar (damit wären die Anforderungen gemäß Regional- plan erfüllt). Aufgrund der naturschutzfachlichen Vorgaben zum südlich angrenzenden faktischem Biotop "Feld- hecke" und der Lage des Plangebietes am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zu wertvolleren Landschaftsschutzgebieten nimmt die öffentliche Grünflächen verhältnismäßig viel Fläche (12,4 %) im Plangebiet ein, weshalb 1-2 Bauplätze nicht realisiert werden konnten. Zudem soll sich die hinzutretende Bebauung in den Siedlungsbestand einfügen, weshalb man sich an der Vorprägung durch Einfamilienhäuser orientierte. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschossig- keit, Gesamthöhe) können durchaus 2 Wohnungen in einem Gebäude realisiert werden bzw. auch für mehrköpfigen Familien ist das Baugebiet interessant. Man kann also davon ausgehen, dass das Gebiet wahrscheinlich eine höhere Bruttowohndichte aufweisen wird. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dar- gestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächen- nutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 38 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Die Gemeinde Baindt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" bei der Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen favorisiert. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Be- reich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur hat. Die "Lili- enstraße" ist in diesem Bereich aktuell nur einseitig bebaut. Die nun in der Planung direkt östlich angrenzenden Baugrundstücke können mit geringe Erschließungs-Aufwand von dieser erschlossen werden. Zudem erfolgt ein Lückenschluss im bestehenden Siedlungskörper, der dadurch abschlie- ßend arrondiert wird. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemein- degebiet vereinbar. Die Flächen werden bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungs- plan als Wohnbauflächen dargestellt und sind kurzfristig für die Gemeinde verfügbar. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die im Süden anschließende Hecke als faktisches Biotop, sowie weitere fachliche Themen des Artenschutzes aufgrund des vorhandenen Streuobstbestandes sowie das Thema der Behandlung von Niederschlagswasser hingewiesen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum, für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen bzw. die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Es liegen der Gemeinde mehr als 300 Bauplatz- anfragen vor. Pro ausgeschriebenen Bauplatz der in jüngerer Vergangenheit realisierten Bauge- biete bewarben sich im Durchschnitt 5 Interessenten. Die Zahl der nicht berücksichtigten Bewerber überschreitet bei weitem die Anzahl der aktuell sowie auch in Zukunft verfügbaren Baugrundstücke. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 39 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen mög- lich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 2.720 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudetypen wurden erarbeitet und dienten als Anschau- ungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstellungen zu vermeiden. Aus demselben Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen abgesehen. 6.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung wurde eine Alternativen mit einer Unteralternative erarbeitet. Die Alternative 1 zeigt eine 2-reihige Bebauung südöstlich der "Lilienstraße. Insgesamt sieht sie 15 Baugrundstücke vor. Die direkt an die Lilienstraße angrenzenden Grundstücke sollen auch direkt von dieser erschlossen werden. Für die unterhalb liegenden Grundstücke ist eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Das Grundstück an der Ecke "Li- lienstraße"/"Blumenstraße" kann von allen drei anliegenden Straßen erschlossen werden. Im Sü- den ist eine öffentliche Grünfläche geplant, um einen Abstand der Bebauung zu der auf dem an- grenzenden Grundstück vorhandenen Feldhecke sicherzustellen. Außerdem sind im nordöstlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 40 Bereich des Plangebietes sowie im nördlichen Einmündungsbereich zur "Lilienstraße" weitere klei- nere öffentliche Grünflächen vorgesehen. In der Unteralternative 1.1 wird das nordöstlichste Baugrundstück durch eine öffentliche Grünfläche ersetzt. Hierdurch soll ein fließender Übergang zur offenen Landschaft gewährleistet und ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Die Gemeinde entschied sich für die Realisierung der Unteralternative 1.1. Um mehr Baugrundstü- cke zu schaffen und damit dem Bedarf gerecht zu werden, wurden im zentralen Bereich nun 13 Baugrundstücke vorgesehen (im städtebaulichen Entwurf 11). Gleichzeitig wurde der Straßenver- lauf geringfügig angepasst, um sinnvolle Grundstückszuschnitte zu erreichen. Dies ermöglicht die Realisierung von mehr Wohnraum auf einer kleineren Fläche und trägt deshalb dem nachhaltigen Gedanken Rechnung. Des Weiteren gaben Überlegungen der Sichtwirkung des Baugebietes bei Benutzung der Wegeverbindung "Lilienstraße"- Grünenberg durch die Bürger Anlass für die Ent- scheidung. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung nach Osten hin zu ergänzen und so die Siedlungsstruktur abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnungen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen. Die geplante Bebauung orientiert sich an der Ausrichtung des Bestandes. Die geplanten Grünflächen im Osten sollen eine großzügige Öffnung in die Landschaft erlauben. Die Flächen sind als Übergangsbereich zur offenen Landschaft, Puffer zur vorhandenen Feldhecke (faktisches Biotop) sowie Ersatz für die entfallenen Streuobstbäume gedacht. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine Ausrich- tung der Gebäude in Ost-West-Richtung ist bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch aus städ- tebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbe- sondere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wär- megewinnung zu Heiz-Zwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Passivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer strengen Ausrichtung des Gebäudes relativ unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbezie- hung von Nebengebäuden oder Gebäude-Anbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. 6.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für das Plangebiet ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungs-Alternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 41 aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunut- zungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die gleichzeitige Ein- schränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit erklärt sich vor dem gleichen Hinter- grund, und lässt jedoch auch hier eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet (WA) fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen die- ser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vor- sorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wir- kung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, speziell im Siedlungsbereich des Hauptortes von Baindt, kann auch ohne eine detaillierte Untersuchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. Dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass inner- halb des Ortsteils auch in vertretbarer Nähe zum Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Bau- gebiete vorhanden oder festgesetzt sind, in denen solche Anlagen generell zulässig sind und in denen keine Einschränkungen ihrer Zulässigkeit gelten oder geplant sind. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungs- konflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamt- situation sind die Gründe hierfür. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 42 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Dies ist in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen im Randbereich des Baugebietes sowie die Engräumigkeit des Gebiets erforderlich. Die Grund- fläche gilt im Zusammenhang mit der jeweiligen Baugrenze. Hierdurch wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht, welche ein Einfügen in den Gebietszusammenhang mit der Bestandsbebauung ermöglicht. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Stellplätze, Zu- fahrten, Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück ledig- lich unterbaut wird etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsver- ordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NN schafft ei- nen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 43 die eingearbeiteten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zu- lässige Dachaufbauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwi- schen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich ist, wird eindeutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhe und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach und Hauptgebäuden mit Pultdach oder Flachdach (wobei dabei zur Ausnutzung der Gesamt-Gebäudehöhe das oberste Geschoss als Terrassenge- schoss ausgeführt sein muss). Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach geht die Be- stimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Flachdach/Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) erfolgt die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen gemäß unten stehendem Schema. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 44 ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Mög- lichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiege- winnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für den gesamten Orts-Teil eine Erweiterung der infrastrukturellen Einrich- tungen nicht geplant sind. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die innerhalb des Gebietes und im Umfeld geplanten bzw. vorhandenen Frei- und Begegnungsflächen sind auf eine Bebauung überwiegend mit Ein- bis Drei- familienhäusern sowie Doppelhäusern ausgelegt. Die vorgenommenen Einschränkungen der An- zahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 45 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 6.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß bzw. ÖNV erreichbar (Schule, Kin- dergarten, Rathaus). 6.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die nordwestlich angrenzende "Lilienstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an die "Marsweiler Straße", die zum Ortskern und den weiterführenden Umgehungsstraßen führt. Dadurch sind weitere Anbindun- gen zu den Bundes-Straße 30 und 32 und damit an die Autobahn gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im südlichen und nördlichen Bereich mit der Linie 1 des Stadt-Busses gegeben. Mit dieser kann die Stadt Ravensburg und somit auch der Bahnhof unkompliziert erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Lilienstraße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 46 Die innere Erschließung des Baugebietes (für die südlich liegenden Grundstücke) erfolgt über eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Die nördlichen Grundstücke können direkt von dieser erschlossen werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die prob- lemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Durch einmaliges Zu- rückstoßen können diese Fahrzeuge einen Wendevorgang gefahrlos abschließen. Der an den maß- geblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. Im gesamten Umfeld des Be- bauungsplanes (speziell auf der "Lilienstraße") wurde durch die Verringerung der zulässigen Ge- schwindigkeit auf 30 km/h ein Betrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten er- reicht. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Die im Bereich der Erschließungs-Straßen vorgesehenen Versickerungsanlagen für Niederschlags- wasser sind so angeordnet und bemessen, dass sie für die jeweiligen Grundstückszufahrten zu kei- ner wesentlichen Beeinträchtigung führen. Bei der Planung der einzelnen Wohnbauprojekte muss jedoch frühzeitig berücksichtigt werden, dass eine Überfahrbarkeit der Flächen ausgeschlossen ist. 6.2.10 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immissio- nen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem jeweiligen Grundstück über den Hauskontroll- schacht für Regenwasser angeschlossen und abgeleitet. Das Niederschlagswasser der einzelnen Grundstücke wird in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum be- stehenden Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach "(Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, dass entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 47 entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Im Rahmen von Vor- untersuchungen wurde die Möglichkeit zur Integration eines Retentions- und Versickerungssystems innerhalb des Baugebietes geprüft. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes (wenig versicke- rungsfähig, stark abfallendes Gelände) kann ein solches Konzept nicht Eingang in die Planung finden. Die öffentliche Regenentwässerung ist als modifiziertes Trennsystem mit einem zentralen Re- tentions- oder Versickerungsbecken geplant. Die genaue Größe und Gestaltung der Niederschlags- wasserbehandlungsanlage wird im Zuge der abwassertechnischen Erschließungsplanung mit den Fachbehörden (Umweltamt Kommunales Abwasser/Grundwasserschutz) abgestimmt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwas- serstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 48 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Baindt. Es grenzt im Norden und Westen an bestehende Wohnbebauung an. Im Nordosten grenzt ein schmaler Fußweg an das Plangebiet. Im Osten und im Süden wird das Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich angren- zend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand gelegene, intensiv genutzte Mäh-Wiesenfläche. Im Süden der zu überplanenden Fläche befinden sich Streuobstbäume sowie entlang der südlichen Grenze verlaufend und teilweise inner- halb des Plangebiet eine Feldhecke. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet durch einen Biologen untersucht (siehe artenschutz- rechtliches Fachgutachten des Büros Sieber vom 26.04.2021). Dabei fanden sich Höhlenbäume innerhalb des Streuobstbestandes, welche eine prinzipielle Eignung für Fledermäuse aufweisen. Für Vögel (ubiquitäre Arten) hat das Plangebiet lediglich eine Funktion als Nahrungslebensraum und Bruthabitat. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 49 Im Süden der zu überplanenden Fläche befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte, vermutlich beruht diese Einstufung auf der angenommenen bzw. angestrebten Vernet- zung vorhandener Streuobst-Bestände. Südlich dazu grenzen sowohl der 500 m als auch der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes an die Kernfläche. Etwa 280 m südöstlich des voraussicht- lichen Geltungsbereiches liegt der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes feuchter Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Etwa 100 m südlich des Plange- bietes befindet sich das nach § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)" (Nr. 1-8124-436-7124), 180 m südlich das Biotop "Schilf-Röhricht südlich Sulzmoos- bach" (Nr. 1-8124-436-6701) und 200 m südöstlich das Waldbiotop "Sulzmoosbach mit Seiten- bächen O Marsweiler" (Nr. 2-8124-436-3500). Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223311) befindet sich 800 m westlich des Geltungs- bereiches. Gem. der Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg (Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zum Termin vom 04.02.2020) befindet sich entlang der südlichen Grenze des Plangebietes ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte". Im Süden und südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Streuobstbestand mit einer Größe von etwa 5.000 m². Nach § 33a Abs. 1 NatSchG (Baden-Württemberg) sind Streuobstbestände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten und dürfen gem. § 33a NatSchG Abs. 2 nur mit Genehmigung in eine andere Nut- zungsart umgewandelt werden, sofern die Erhaltung des Streuobstbestandes nicht im überwiegen- den öffentlichen Interesse liegt. Umwandlung von Streuobstbeständen im Sinne des Abs. 1 sind innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht im Wirkbereich der Planung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes von glazialen Sedimenten geprägt. Aus dem anstehenden tonig-lehmigen Geschiebemergel der Würmeiszeit haben sich pseudovergleyte Parabraunerden mittlerer Fruchtbarkeit entwickelt. Gemäß der Karte der Bodenkundlichen Einheiten BK50 (1:50.000) ist die natürliche Bodenfruchtbarkeit als hoch (3,0), die Wasserdurchlässigkeit als ge- ring, seine Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf als mittel (2,0) sowie seine Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe als sehr hoch (4,0) einzustufen. Als Standort für die naturnahe Vegetation kommt dem Boden keine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu. Die Böden sind vollständig unversiegelt. Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vor- kommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puf- fer für Schadstoffe noch unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Das Plangebiet in Richtung Norden ansteigt, kann es bei Starkregenereignissen zu einem oberflächigen Abfluss von Hangwasser kom- men. Es ist dennoch nicht mit maßgeblichen Überflutungsproblemen zu rechnen, da der unter der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 50 Planfläche liegende Bereich unversiegelt ist, das Wasser somit versickern kann, und etwa 100 m südlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, in welchen jenes Wasser fließt, das die Bo- denporen nicht mehr halten können. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasser- stand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahe gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine am Ortsrand gelegene Freifläche, auf der sich Kaltluft bilden kann. Die wenigen Obstbäume sowie die Feldgehölze im Süden der Planfläche tragen in geringem Umfang zur Frischluftbildung bei. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine am südöstlichen Ortsrand des Haupt-Ortes Baindt gelegene Freifläche. Die Fläche weist ein Gefälle in Richtung Süden auf und ist auf Grund der intensiven Nutzung strukturarm. Lediglich wenige Streuobstbäume sowie Feldgehölze befinden sich im Süden der Fläche. Wander- und Radwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden und Westen schließt der überplante Bereich an Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist von der angrenzenden Straße im Norden sowie von den freien Flächen im Osten und Süden sehr gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlandes vorkom- menden Tiere und Pflanzen verloren. Bei der Begehung eines Biologen wurden potentielle Höhlen- bäume, welche von Fledermäusen und Vögel genutzt werden können, gefunden. Die Rodung dieser Bäume ist nur außerhalb der Vogelschutzzeit (November bis Februar) möglich. Außerdem sind Rundkästen sowie Nistkästen aufzuhängen. Nähere Informationen sind dem artenschutzrechtlichen Fachgutachten des Büro Sieber (Fassung 26.04.2021) zu entnehmen. Die im Süden des Plangebietes liegende Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte (Streuobstbestand) wurde bereits auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/3 (südlich des Plangebietes liegend) durch Neupflanzungen von Obsthochstämmen ausgeglichen und kann für diese Planung angerechnet werden (gem. Telefonat Hr. Bertrand Schmidt, 15.06.2020). Die Ersatzpflanzungen der Hochstammobstbäume werden durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Gemeinde Baindt dauerhaft gesichert. Da es sich im Bestand um eine, abgesehen von den Streuobstbäumen und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 51 Gehölzen im Süden der Fläche, aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als mittel einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Für die Entwässerung des aufzu- stellenden Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird das Versickerungsbecken des Baugebietes "Mars- weiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt mitbenutzt und dafür baulich erwei- tert. Da der Notüberlauf des o.g. Versickerungsbeckens in den Sulzmoosbach eingeleitet wird und dieser in das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) fließt, ist eine Überprüfung erforderlich. Dazu soll die bereits durchgeführte FFH-Vorprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 24.11.2017 ergänzt wer- den. Zudem wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung für die Erweiterung des Versickerungsbe- ckens durchgeführt. Als erforderlicher Ausgleich wurde die Neupflanzung von Streuobstbäumen östlich des Plangebietes auf der Fl.-Nr. 111/4 sowie die Entwicklung einer artenreichen Fettwiese festgesetzt. An der südlichen Grenze des Plangebietes (Stellungnahme des Landratsamtes Ravens- burg, Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zu 4-1 Termin) befindet sich ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte", welches durch die Neubebauung teilweise zerstört sowie durch die heranrückende Bebauung beeinträchtigt wird. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Biotopverlegung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg (November 2020, Telefonate und Emails, Fr. Birnkammer) durchgeführt, bei der für die gesamte Fläche dieses Bio- topes Ersatzpflanzungen mit einem Faktor von 1:1 auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/4 geleistet werden. Der Ausnahmeantrag (nach § 30 Abs. 3 BNatSchG) in der Fassung vom 18.03.2021 zur Biotopverlegung ist diesem Bebauungsplan angehängt. Die weiteren o.g. Biotope sind auf Grund der Entfernung nicht von der Planung betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen beträgt etwa 1,0 ha. Es handelt sich um 16 Baugrundstücke. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Das Niederschlagswasser soll in das für dieses Vorhaben erweiterte Versickerungsbecken des Baugebietes "Marsweiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 52 Das anfallende Abwasser wird durch den Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwas- serentsorgung der Gemeinde Baindt zugeführt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung vereinzelter Streuobstbäume im südlichen Plangebiet entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Jedoch wurden im Vorfeld bereits Er- satzpflanzungen südlich der Planfläche geleistet, wodurch der Verlust der Bäume ausgeglichen werden kann. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unter- bunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Um- fangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Ein- buße an der Erlebbarkeit des städtischen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche sowie auf den Sulzmoosbach). Die Gemeinde hat sich bei der Entwicklung des Entwurfs stark mit der Auswirkung der Planung auf die Anwohner auseinandergesetzt und versucht durch ein entspre- chendes Festsetzungskonzept die von der Planung direkt betroffenen Eigentümer in ihrem Eigen- tumsrecht möglichst wenig einzuschränken. Daher stellen die getroffenen Festsetzungen und bau- ordnungsrechtlichen Vorschriften sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger be- grenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struk- tur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Südwesten des Plangebietes wird eine Pflanzbindung zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwick- lung einer Feldhecke festgesetzt. Im südwestlichen und nordöstlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünflächen als Ortsrandeingrünung sowie eine öffentliche Grünfläche als Durchgrünung festgesetzt, um attraktive Grünzonen hin zur offenen Landschaft und zwischen der neu entstehenden Wohnbebauung zu schaffen. Auf den privaten Baugrundstücken wird durch die Festsetzung, dass pro 500 m² angefangener privater Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, eine ausreichende Durchgrü- nung des Baugebietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flä- chen für siedlungstypische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 53 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, zugelassen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 20° ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss-Spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Die Regelung zur landschaftsgerechten und naturnahen Gestaltung von Gärten dient dazu, die Ent- stehung von Schottergärten und den Eindruck einer fast vollständigen Versiegelung zu vermeiden. Eine stärkere Begrünung der Freiflächen ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Regelung lässt Bereiche zu, die mit Kies, Schotter oder Steinen bedeckt sind, sofern diese einen Pflanzenbedeckungsgrad von mind. 20 % aufweisen. Mit Freiflächen sind dabei alle nicht mit Hochbauten bestandenen und nicht anderweitig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 54 befestigen Flächen (wie Wege, Terrassen usw.) gemeint. Anspruchsvolle und moderne Freiflächen- gestaltungen, wie z.B. Steingärten, sind daher grundsätzlich möglich, während gleichzeitig durch die getroffene Einschränkung ein gefälligeres optisches Erscheinungsbild sichergestellt wird. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 55 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Dieses breite Spektrum an Dachformen kommt der Gestal- tungsfreiheit der Bauherren entgegen. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Gesamt-Gebäudehöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptge- bäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzei- tig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswin- kels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Flachdächern. Es wurden keine Regelungen zu Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachauf- bauten getroffen, um der Bauherrenschaft größtmögliche Gestaltungsfreiheit zu gewähren und so- mit eine hohe Ausnutzung der vorhandenen Fläche in Bezug auf die entstehende Wohnfläche zu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 56 ermöglichen. Eine strikte Regelung dieser Bauteile würde außerdem dem liberalen Konzept bei der Auswahl an Dachformen widersprechen. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung möglich. Für alle Dächer mit Flach- und Pultdächern bis zu einer Dachneigung von 20° wird eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben. Da aufgrund der Topographie des Geländes besonders die Dächer der südöstlichen Häuserreihe von der höhergelegenen "Lilienstraße" (Be- stand) und der "Blumenstraße" zumindest teilweise einsehbar sein werden, soll die optische Wir- kung von Flachdächern mit Kiesschüttung, die wie eine großflächige, versiegelte Fläche wirkt, ver- mieden und stattdessen durch die vorgeschriebene Begrünung der optische Übergang zur freien Landschaft verstärkt werden. Des Weiteren wirken Gründächer nachweislich mehr klimaregulierend als Kiesdächer und dienen als Lebensraum/Nahrungshabitat für einige Tiere (insb. Insekten), was als Beitrag für Biologische Vielfalt gewertet werden kann. Es wird also nicht nur optisch, sondern auch funktionell ein Übergang zur angrenzende freie Landschaft geschaffen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die dem Aufenthalt für Personen dienen. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Geländeveränderungen erforderlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Augenmerk wird hierbei auch auf nachbarschaft- liche Belange gesetzt, um bereits im Voraus Konflikte zu vermeiden. Ohne die Vorschrift könnten bei nicht zeitgleicher Bebauung starke Versätze in der Geländemodellierung entstehen bzw. später hinzutretende Bebauung in ihrer Freiflächengestaltung stark eingeschränkt sein. Trotzdem lässt die Vorschrift solche Abgrabungen und Aufschüttungen zu, die zum Erlangen einer guten Ausnutzbar- keit der Grundstücke führen. Als Planungs-Alternative wäre die Festsetzung konkreter Maßzahlen (quantitativ) denkbar gewesen, z.B. durch die Angabe zulässiger Abgrabungen in Metern, Begra- digung nur bis zu einer gewissen Gradzahl etc. Diese Alternative wurde verworfen, da das Gefälle im Baugebiet im nordöstlichem Teil wesentlich stärker ist als im südwestlichen. Die pauschale Festsetzung z.B. einer Gradzahl für das Baugebiet würde daher in einigen Fällen zu einer unge- wollten Härte führen, in anderen hingegen das Ziel der nachbarlichen Befriedung und gesicherten Geländeabwicklung verfehlen. Darüber hinaus kann zwar nachvollzogen werden, dass die Über- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 57 prüfung z.B. einer konkreten Gradzahl im Baugenehmigungsverfahren einfacher ist als verbal for- mulierte Anforderungen. Zur Erreichung der o.g. Ziele ist es nicht möglich, eine präzise Zahl zu bestimmen, ab welcher diese Ziele nicht mehr erreicht sind. Um die Vorschriften für Geländeveränderungen entlang der Grundstücksgrenzen detaillierter treffen zu können, wurde diese in unterschiedliche Bereiche gegliedert. Für den an die Straße angrenzen Bereich gilt, dass entlang der Verkehrsfläche sind Geländeverän- derungen möglich sind, um von der Verkehrsfläche auf das Grundstück zu gelangen. Bei einer Angleichung geht man davon aus, dass das Nachbargrundstück bereits erschlossen und bebaut wurde. Sollte der zeitlich später bauende Grundstückseigentümer wünschen, keinen Geländeversatz zwischen den Grundstücken zu haben, so kann er im genannten Bereich aufschütten bzw. abgra- ben. Der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes ist derjenige Bereich, der sich gegenüber der entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücksgrenze befindet. Wenn das Grundstück von der Straße weg ansteigend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes höher liegend als die Erschließungsstraße. Eine Geschoß-Ebene, die straßenseitig zwischen Fußboden- und Deckenhöhe frei liegt, ist dann mitunter auf der von der Straße abge- wandten Seite ohne vorgenommene Geländeveränderungen vom Gelände verdeckt. Zur effizienten Ausnutzung der Grundfläche des Baukörpers ist es daher notwendig, dass diese Geschoß-Ebene durch ausreichende Belichtung und Belüftung auf der ganzen Grundfläche nutzbar wird. Diese dafür notwendige Abgrabung ist durch die Vorschrift ermöglicht. Wenn das Grundstück von der Straße weg abfallend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes tiefer liegend als die Erschließungsstraße. Wird das auf diesem Grundstück geplante Gebäude also mit einem Untergeschoss versehen, liegt dieses im straßenabgewandten Bereich be- reits teilweise frei. Um eine gute Ausnutzbarkeit dieses Geschoßes zu ermöglichen, ist es erlaubt, das Gelände hier so weit abzugraben, dass für dieses Untergeschoß rückseitig ein ebenerdiger Zu- gang entsteht. Dies kann z.B. durch eine Abgrabung bis auf die Rohfußbodenhöhe des Unterge- schosses geschehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 58 Falls das Gelände durch diese Abgrabung immer noch höher liegt und deshalb weitere Böschungs- maßnahmen zum benachbarten Grundstück/der freien Landschaft notwendig werden sollten, darf diese nur mit geringerem Neigungswinkel ausgeführt werden. Da für die auszugleichende Höhen- differenz der jeweiligen Böschung kein Maximalwert festzulegen ist, sind Modellierungen moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf diese Weise kann eine landschaftsoptische Beeinträchti- gung ausgeschlossen werden. Um den Eindruck eines hohen treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken bzw. zur freien Landschaft zu vermeiden, ist die Ausbildung harter Kan- ten nicht zulässig. Durch hinzutretende Anböschungen sollte nicht der optische Eindruck einer mas- siven Stützmauer entstehen und der Übergang sollte soweit möglich einen harmonischen Übergang zur Landschaft schaffen. Im Bereich zwischen den privaten Grundstücken soll in den folgenden Fällen Geländeveränderun- gen möglich sein: Das im ersten Spiegelstrich angesprochene Szenario geht davon aus, dass die Straße ein hohes Gefälle aufweist. Eine strikte Verpflichtung zur Angleichung von Grundstücksgren- zen würde dazu führen, dass große Teile des Grundstückes durch ein ebenso großes Gefälle nicht gut ausnutzbar wären. Die Vorschrift erlaubt zwar für den straßenabgewandten Bereich des Grund- stückes die Abgrabung zur Belichtung und Belüftung einer Geschoßebene bzw. zur Erlangung eines ebenerdigen Zuganges. An der Grundstücksgrenze kann es jedoch sinnvoll sein, Böschungsmaß- nahmen zuzulassen, um das Grundstück ausreichend zu befestigen. Was genau ein merklicher Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 59 ländeversatz ist, muss sich aus der Geländesituation vor Ort ergeben. Die Bestimmung eines quan- titativen Grenzwertes, ab dem eine Geländeversatz als "merklich" einzustufen ist, wird als nicht zielführend angesehen, da diese Bewertung unter den örtlichen Gegebenheiten getroffen werden muss. Ein quantitativer Grenzwert würde dazu führen, dass bereits bei einer Unterschreitung des Grenzwertes um einen Zentimeter keine Böschungsmaßnahmen mehr erlaubt wären. Dies könnte die Ausnutzbarkeit des Grundstückes unangemessen einschränken. Der Gemeinde ist daran gele- gen, durch gute Ausnutzbarkeit der Grundstücke das Erfordernis zur Erschließung neuer Baugebiete so gering wie möglich zu halten. Aus den genannten Gründen muss die Bewertung des Gelände- versatzes als "merklich" oder "nicht merklich" anhand des Einzelfalles erfolgen, auf die Aufnahme eines Grenzwertes in die Satzung wird verzichtet. Beim Neigungswinkel (2. Spiegelstrich) ist ein quantitativer Schwellenwert nicht möglich, da die Tiefe der Böschung unterschiedlich sein kann. Ein potentiell gewählter quantitativer Wert – z.B. ein zulässiger Höchst-Unterschied zwischen den beiden Neigungswinkeln von 5 ° - wirkt sich auf einer Tiefe der Böschung von 1 m viel weniger stark aus als auf einer Länge von 10 m. Um nach- barschaftliche Konflikte zu vermeiden, sollte der Oberlieger keine wesentlich steilere Böschung aus- bilden als der Unterlieger, um Abrutschungen zu vermeiden. Der Neigungswinkel der Böschung des Oberliegers sollte dem Neigungswinkel der Böschung des Unterliegers entsprechen. Bei einer stär- keren Böschungsneigung beim Unterlieger würde an der Grundstücksgrenze eine Böschungskante entstehen. Dabei ist es irrelevant, welche Gartenanlage zuerst realisiert wurde. Auch hier gilt der Grundsatz, den Eindruck eines treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken zu vermeiden und Modellierungen aus diesem Grund moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Gleiches gilt auch für Stützmauern. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 75 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrückende Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durch- führung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 60 8.2 Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 61 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Der Flächenerwerb für die Gemeinde findet für die Bereiche des Baugebietes statt. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,89 73,6 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,17 14,0 % Öffentliche Grünflächen 0,15 12,4 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 19,1 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 16 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 32 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 62 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 80 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravensburg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Erschließungsstraßen, Gehwege, Park- plätze, Grünflächen € 219.000,- Entwässerungsanlagen 378.000,- Trinkwasserversorgunganlagen 43.000,- Breitbandversorgunganlagen € 25.000,- Gesamt € 665.000,- Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.03.2021) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbe- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 63 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021 enthalten): − Streichung des Zusatzes "und die die Durchführung des Winterdienstes nicht beeinträchtigen" in der Festsetzung "Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen in den privaten Grund- stücken" − Streichung des Satzes "Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten." zur Klarstellung in der Festsetzung " Förderung der Biodiver- sität auf Grünflächen" − Streichung des Satzes ""Bei Dachformen, die nicht Flachdach sind, darf die Ansicht aus der Fußgängerperspektive nicht den Eindruck eines Flachdachs erwecken." zur Klarstellung in der örtlichen Bauvorschrift zu "Dachformen " − Redaktionelle Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zu "Stützkonstruktionen in dem Baugebiet" zur Konkretisierung der Begrünung derselben − Redaktionelle Ergänzung der geotechnischen Hinweise sowie der allgemeinen Hinweise zu den lokalen geologischen Untergrundverhältnissen unter dem Punkt "Hinweise und Zeichenerklä- rung" − Ergänzung der Begründung zu in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (Fortschrei- bung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung zu den Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) − Redaktionelle Änderung in der Abarbeitung der Umweltbelange − Aufnahme von Hinweisen in der Planzeichnung und im Textteil (Fläche des Biotop-Ausgleichs, Streuobstbäume, insektenfreundliche Lichtfarbe) − Redaktionelle Ergänzung der FFH-Vorprüfung − Redaktionelle Ergänzung des Antrags auf Biotopverlegung − Redaktionelle Ergänzung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Überarbeitung der Hinweise zur Anzahl notwendiger Fledermausersatzquartiere − Redaktionelle Änderung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 64 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung "Wohnbaufläche in Pla- nung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung ei- ner "Ortsrandeingrünung" zur of- fenen Landschaft hin sowie "Frei- haltefläche i.S. Regionalplan". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 65 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plange- biet Blick von Nordosten auf das Plangebiet Streuobstbestand im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 66 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Be- kanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 (Billigungsbeschluss vom 12.01.2021; Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Bekanntmachung am 22.01.2021). 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termins am 04.02.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 13.01.2021 (Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Billigungsbeschluss vom 12.01.2021) 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 über die Entwurfs- fassung vom 18.03.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 67 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in den Fassungen vom 18.03.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.06.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden jeweils mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüblich be- kannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 68 Plan aufgestellt am: 12.01.2021 Plan geändert am: 18.03.2021 Planungsteam Büro Sieber, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Landschaftsplanung Dipl. Ing./M. Sc. A. Toth Immissionsschutz M. Sc. Geoökologie M. Wachten Artenschutz B. Sc. Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 23. April 2021 Nummer 16 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt blüht auf! – Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt Der Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt möchte Anreize schaffen, um die Artenvielfalt der Tie- re und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. Dies ist Grundlage für eine intakte Umwelt und unser Leben. Durch gezieltes Wirken im eigenen Garten werden positive Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet. Ins Leben gerufen und durchgeführt wird der Wettbewerb von den vier Studierenden: Emma, Marius, Sara und Robert. Im Rahmen ihres Studiengangs Umweltbildung an der PH Weingarten integrieren Sie den Wett- bewerb in ihre Projektarbeit. Sie möchten zeigen, dass ein naturnaher Garten mit seinen blühenden Pflanzen, summenden Insekten und zwitschernden Vögeln nicht nur die Natur, sondern auch den Menschen erfreut. Alle Baindterinnen und Baindter sind eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen. Über die Homepage der Projektgruppe „Baindt blüht auf“, die Sie über den Link https://www.baindtbluehtauf.de/ erreichen und auf der zweiten Seite im Amtsblatt finden Sie alle Informationen zur Teilnahme sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein naturnahes Gärtnern. Die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs erhalten tolle Preise. © Le nn ar t B en di xe n Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Baindt blüht auf! – Ein Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt Willkommen beim Fotowettbewerb „Baindt blüht auf!“ Helfen Sie mit, die Artenvielfalt in Baindt zu stärken und Ihre Gärten zu einer Oase zu machen, in der sich verschiedenste Tierarten ansiedeln können. Der Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt möchte Anreize schaffen, um die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu er- halten und zu stärken. Dies ist Grundlage für eine intakte Umwelt und unser Leben. Durch gezieltes Wirken im eigenen Garten werden positive Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet. Ab jetzt ist die Zeit zu gestalten, anzupflanzen und zu säen. Inspirieren Sie andere, knipsen Sie ein Foto und zeigen Sie Ihre naturnah gestalteten Gärten. Wir wollen zeigen, dass ein naturnaher Garten mit seinen blühenden Pflanzen, summenden Insekten und zwitschernden Vögeln nicht nur die Natur, sondern auch den Menschen erfreut. Wilde Ecken im Garten sind wichtig und gehören zu einem artenreichen Garten dazu. Ein naturnaher Garten muss kein verwilderter Ort sein. Es geht vielmehr um den Einsatz geeigneter Pflanzen und darum, eine Balance zu finden, in der sich auch der Mensch wohlfühlen und Zeit in seinem artenreichen Garten verbringen kann. Ab jetzt haben Sie bis zum 30.09.21 Zeit, Ihren Garten durch unterschiedliche Elemente naturnah zu gestalten und ein Foto zu knipsen. Anschließend können Sie abstimmen. Die Abstimmung für den Publikumsliebling erfolgt vom 01.10.21 bis zum 15.10.2021 per E-Mail. Ablauf des Wettbewerbs: Per Mail können Sie Ihre Bilder Ihres bereits naturnahen, oder gerade im Umbau befindlichen Gartens, zusam- men mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift an folgende Email-Adresse versenden: baindtbluehtauf@gmx.de . Wir freuen uns, wenn Sie dazu schreiben, welche Maßnahmen Sie getroffen haben, um Ihren Garten naturnah zu gestalten und/oder was Ihnen an Ihrem Garten am besten gefällt. Ihre Anschrift benötigen wir, um Ihnen die Preise zu übergeben/zu schicken. Nach Erhalt der Bilder per Mail, werden wir diese auf unsere Website https://www.baindtbluehtauf.de/ hochladen. Das erfolgt anonymisiert, es tauchen also auf der Website keine Namen und Adressen auf. Um jedoch später ein Ab- stimmen zu ermöglichen, werden wir den Gärten Nummern zuordnen. Hier sind Sie gefragt. Vom 01.10 bis zum 15.10. können Sie uns per Mail unter dem Betreff „Publikumsliebling“ Ihren Favoriten (die Nummer des Gartens) nennen. In welchen Kategorien werden Preise vergeben? In der ersten Kategorie werden die Gewinnergärten durch die Fachjury bestimmt. Diese schaut alle Einsendungen durch und kürt dann die Top 5. Die Fach-Jury wird aus Frau Prof. Dr. Benkowitz, Fach Biologie PH Weingarten, Frau Bürgermeisterin Simone Rürup, Herrn Bentele von der Bentele Forst- & Gartentechnik GmbH und einem Vertreter des LEV (Landschaftserhaltungsverband Ravensburg) bestehen. Die zweite Kategorie ist die des Publikumslieblings: Der Garten mit den meisten Stimmen der Bürgerinnen und Bürger Baindts erhält einen Sonderpreis. Damit hier alle einen einheitlichen Maßstab zum Bewerten haben, wer- den wir im Vorfeld eine Liste mit Kriterien für naturnahe Gärten bereitstellen. Kategorie 1: 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere (alt. Gutschein im Wert von 200 €) - Bentele Forst- und Gartentechnik 2. Preis = Solitär-Obstbaum (alt. Gutschein im Wert von 100 €) - Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee 3.-4. Preis = Nistkästen - LEV (Landschaftserhaltungsverband) 5. Preis = Überraschungskorb Kategorie 2: Sonderpreis = 100 € Gutschein für AllgäuStauden Über unsere Website stellen wir zahlreiche hilfreiche Tipps und Tricks zum naturnahen Gärt- nern bereit und werden die schönen Baindter Gärten präsentieren. Unsere Website erreichen Sie über den abgebildeten QR Code oder folgenden Link: https://www.baindtbluehtauf.de/. Sie sind unsicher, welche heimischen Pflanzen Sie wählen können oder fragen sich, mit welchen kleinen Schritten Sie etwas verändern können? Schauen Sie gerne auf unserer Website vorbei. Dort finden Sie auch geeignete Bezugsquellen für verschiedene Pflanzen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns per Mail schreiben. . Wir wünschen Ihnen viel Spaß im Garten und freuen uns auf Ihre Einsendungen. Ihr Team von Baindt blüht auf! Emma, Marius, Sara und Robert, Studierende der Umweltbildung, PH Weingarten. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 27.04.2021 von 16:00 Uhr -18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wur- de, findet das Fest voraussichtlich am Samstag, den 13. November 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 13.04.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ob der Schüler- und Bürger- bus auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 Kinder aus Schachen und Sulpach zur Klosterwiesenschule befördert. Die Vorsitzende verweist auf TOP 13 dieser Sitzung. Es wird dort über die weitere Nutzung des Busses beraten und entschieden. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Wiederaufbau der Schenkenwald- brücke (Eselsbrücke). Es ist, so die Vorsitzende nach wie vor nicht geklärt, ob die Schenkenwaldbrücke wieder auf- gebaut wird. Sie erkundigt sich jedoch darüber bei ihrem Bürgermeisterkollegen Spieß aus Fronreute. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten, sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: Ab 14.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Informationen sind der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie zu entnehmen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Donnerstag: Ab 8.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.herrmann-rv.de/corona-schnelltest. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. März 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Corona In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 24 infizierte Per- sonen. Im gesamten Landkreis Ravensburg sind 1.509 Fälle zu verzeichnen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 113,5. b) Impfungen Impfungen durch das mobile Impfteam erfolgten erst- malig am 29.03.2021. Es wurden dabei alle über 85-jäh- rigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt an- geschrieben (144 Personen). Knapp 40 Personen hatten Bedarf und 12 Personen wurden an diesem ersten Impf- termin geimpft. Die 2. Impfung erhalten diese Personen am 19.04. An diesem Termin erfolgen dann auch 14 weitere Erstimpfungen. Im Mai werden weitere 12 Personen die Erstimpfung erhalten. Hierzu werden alle 80- bis 85-jäh- rigen von der Verwaltung angeschrieben. Die Verwaltung erhält jedoch sehr viele positive Rückmeldungen. Seit letzter Woche wird auch in den Hausarztpraxen geimpft, kurzfristige Rückmeldungen wieviele Dosen und welcher Impfstoff verimpft wird, darüber erhalten die Betroffenen Informationen am Telefon, wenn die Hausärzte die Pati- enten abtelefonieren. c) Fischerareal Am kommenden Montag findet eine Infoveranstaltung in Sachen Entwicklung im Fischerareal für handelnde Ak- teure statt. Es handelt sich um eine Onlineveranstaltung. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger findet eine Ver- anstaltung zur Bildung von Baugemeinschaften ebenfalls Online an diesem Abend statt. d) Abfallentsorgung Landkreis Der Landkreis stellt ab dem 01.01.2022 beim Leichtverpa- ckungsmüll auf das Holsystem um. Das bedeutet, dass dann die RaWeg-Säcke nicht mehr angeliefert werden müssen. Im Laufe des Jahres wird sich das Gremium über die Auswirkungen auf den Wertstoffhof besprechen. TOP 04 Radverkehrskonzept des GMS - mündlicher Bericht Bürgermeisterin Rürup teilt mit: 1. Vorgang Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungsplan erarbei- ten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg und Baindt gemeinsam ein umfassendes und zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept. Wichtiger Bestandteil ist dabei der Radverkehr. Um das Radfahren im Schussental attraktiver zu gestalten und so mehr Bürgerinnen und Bürger vom Umstieg auf das Fahrrad zu begeistern, wird ein Radverkehrskonzept für den GMS erstellt. Das Ziel des Radverkehrskonzeptes ist es, eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die Radverkehrsförderung im Gemeindeverband zu erarbeiten. Im Oktober 2018 erhielt der Gemeindeverband Mittleres Schussental einen Zuwendungsbescheid über 46.362 € für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vom Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher- heit. Die Verbandsversammlung stimmte im Dezember 2018 dem Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu und im April 2019 der Vergabe an brenner BERNARD in- genieure GmbH. Daraufhin wurden die Arbeiten im Mai 2019 aufgenommen. Im Projektverlauf wurden verschiedene Gruppen an der Erstellung der Netzpläne und der Maßnahmen beteiligt. Im Juli 2019 fand ein erster Workshop mit Radverkehrsen- gagierten im GMS statt. Verwaltungsintern fand ebenfalls im Juli 2019 ein kommunaler Arbeitskreis zur Netzent- wicklung statt. Im September 2019 fanden Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen statt. Außerdem wurde für weiterführende, städtische Schulen, die noch keinen Radschulwegeplan erhalten haben, eine Beteiligung über das Schulwegeplaner - Tool des Landes Baden-Württemberg ermöglicht. Die Verbandsversammlung wurde am 11. November 2019 über den aktuellen Stand der Konzeption informiert. Im zweiten kommunalen Arbeitskreis im Juli 2020 wurde der Entwurf der Maßnahmenkonzeption behandelt und im Nachgang überarbeitet. Die überarbeitete Maßnahmen- konzeption wurde im Oktober 2020 den Radverkehrsen- gagierten vorgestellt. Im November und Dezember 2020 wurden Landratsamt, Regionalverband, Regierungsprä- sidium, NABU und BUND informell beteiligt. Nachfolgend wurde das Maßnahmenkataster überarbeitet und ein ers- ter Entwurf zur Priorisierung wurde erstellt. 2. Priorisierung Die Priorisierung erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Bewertet werden Netzbedeutung/Potenzial, Verkehrs- sicherheit und Handlungserfordernis (Netzlücke, unzu- reichender Ausbaustandard oder Komfort-Mangel) der Maßnahme. Aus der Bepunktung leitet sich die Dringlich- keit der Maßnahmen ab. Hierbei wird unterschieden in Maßnahmen mit hoher, mittlerer und nachrangiger Dring- lichkeit. Maßnahmen, die schnell und kostengünstig um- gesetzt werden können, wurden als Sofortmaßnahmen nicht priorisiert. Die Maßnahmen werden gemäß ihrer Dringlichkeit in Plänen und Listen dargestellt. Bei Bedarf können Maßnahmen detailliert im umfangreichen Maß- nahmenkataster nachgeschlagen werden. 3. Weiteres Vorgehen Der Bericht des Radverkehrskonzepts wird voraussicht- lich bis Ende August fertiggestellt und soll im Oktober im Gemeinderat sowie in den Gemeinderäten der anderen vier Kommunen vorgestellt werden. Für den Beschluss der Gemeindeverbandsversammlung ist der 07. Oktober 2021 vorgesehen. TOP 05 Radschnellweg RS 09 zwischen Baindt und Friedrichshafen - Streckenbestimmung und Ab- schnittsbildung Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Im März 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für eine Rad- schnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen abgeschlossen. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Quali- tätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,0 wurde deren Wirtschaft- lichkeit nachgewiesen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg hat das Land Baden-Württemberg bereits die Baulast übernommen. In der Weiterführung in Richtung Fried- richshafen sowie zwischen Baindt und Baienfurt wurde die Radschnellverbindung im April 2019 als Radschnell- verbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Damit liegt die Baulast zunächst bei dem Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis. Um rasch mit der Planung vor- anzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt und auch be- willigt bekommen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und dis- kutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nut- zen vertiefend betrachtet wurde. Eine Festlegung auf die- se Trasse ist noch nicht erfolgt, auch gibt es keine Gremi- enbeschlüsse zur Realisierung der Radschnellverbindung. Erst mit Festlegung auf eine konkrete Linie für die Rad- schnellverbindung können die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI angegangen wer- den. Dabei ist auch von Bedeutung, im Rahmen welcher Verfahren die weiteren Planungen durchzuführen sind. Für die Durchführung der Streckenbestimmung und Ab- schnittsbildung für den RS 09 wurden erneut die BERNARD Gruppe ZT GmbH und das Planungsbüro VIA eG beauftragt. Im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung sind vor- rangig folgende Ziele zu verfolgen: 1. Abstimmung und Festlegung des konkreten Verlaufs des RS 9 mit den Verwaltungen, BürgerInnen, Gremi- en der Anliegerkommunen 2. Bildung von Planungsabschnitten zur Ausschreibung der Entwurfs- und Vorplanung bzw. Realisierung Im Januar und Februar 2021 fanden bereits die Kick-Off-Termine in der Projektgruppe sowie den sechs beteiligten Kommunen statt. Ebenso haben der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis erste Prüfungen hin- sichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Scoping-Terminen durchgeführt. In jeder Kommune werden wahlweise vertiefende Unter- suchungen durchgeführt. Diese reichen von straßenräum- lichen Konzeptionen, Betrachtungen im Verkehrsmodell bis zu gemeinsamen Befahrungen. Die Bearbeitung er- folgt von März bis Juli 2021. Parallel dazu werden die Bürgerinnen und Bürger über eine Online-Plattform infor- miert und beteiligt. Der Start hier ist für Juni 2021 vorgese- hen. Die vertiefenden Untersuchungen und Beteiligungen der Öffentlichkeit bilden anschließend die Grundlage für die finale Streckenbestimmung des RS 09. Die Abschnitts- bildung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Die Definition der Planungsabschnitte erfolgt u.a. auf der Grundlage der Maßnahmenkategorie zur Herstellung des Standards einer Radschnellverbindung sowie den jeweiligen Betrof- fenheiten im Abschnitt. Weiterhin sind Abhängigkeiten zu anderen Planungen zu prüfen und deren möglicher Rea- lisierungshorizont abzuschätzen. Die Beschlüsse in den politischen Gremien und der Pro- jekt-Abschluss sind für Dezember 2021 geplant. TOP 06 Bebauungsplan Bühl - Städtbaulicher Entwurf Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bühl“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau mit verschiedenen Varianten vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebau- ungsplanes beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB für das Baugebiet gefasst. § 13 b des Bauge- setzbuches ermöglicht die Einbeziehung von Außenbe- reichsflächen in das beschleunigte Verfahren, wobei der Satzungsbeschluss (Bebauungsplan rechtswirksam) bis zum 31.12.2021 zu fassen ist. Im Dezember 2019 bestand für die Bevölkerung die Möglich- keit zur frühzeitigen Äußerung. Mitte 2020 wurde eine früh- zeitige Behördenunterrichtung durchgeführt. Ende Oktober hat die Firma Baugrund Süd den Baugrund untersucht. Der kleine Graben am Rande des Bebauungsplange- biets wurde vom Sachgebiet Oberflächengewässer des Landratsamtes Ravensburg als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Da das Gebiet immer wieder von Starkrege- nereignissen betroffen ist, wurde dies bei der Überarbei- tung der städtebaulichen Entwürfe berücksichtigt und der Wasserlauf so geplant, dass das Wasser vom Hang oberhalb des Gebiets im neu gestalteten Gewässer abflie- ßen kann, ohne das neue Baugebiet zu beeinträchtigen. Vorgabe im neuen Regionalplan wird sein, dass bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen ein verdichtetes Bauen gefordert wird. Auch wird von Seiten der Bauleit- planung im LRA Ravensburg darauf hingewiesen, dass nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung von Be- bauungsplänen mit Grund und Boden sparsam umgegan- gen werden soll, wobei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen u.a. die Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen sind. Zur Nachverdichtung zählt auch die Möglichkeit, eine hö- here Ausnutzbarkeit von Grundstücken zu ermöglichen. So wurde versucht, das Baugebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypen (Reihenhaus, Kettenhaus, Mehrfamilien- haus, Doppelhau und freistehendes Einfamilienhaus) zu beplanen, um so eine gute Durchmischung verschiede- ner Wohnformen mit hoher Lebensqualität zu erreichen. Da der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen ist und vor Satzungsbeschluss ein wasserrecht- liches Verfahren für den Gewässerausbau entlang des Baugebiets Geigensack Erweiterung und entlang des Baugebiets Bühl durchgeführt werden muss, soll in die- ser Sitzung beschlossen werden, mit welchem städte- baulichen Entwurf die MitarbeiterInnen des Büros Sieber Consult die Bauleitplanung weiter bearbeiten sollen. Frau Lagoda und Herr Zahner vom Büro Sieber Consult aus Lindau stellen ausführlich die 3 Varianten vor. Alternative 1 sieht die dichteste Bebauung vor. Entspre- chend dem dörflichen Charakter sind jedoch verscheide- ne Grünzäsuren vorgesehen. Der Geschosswohnungsbau dominiert diese Alternative. Die Alternative 2 sieht eine mittlere Bebauung vor. Der Geschosswohnungsbau wird gegen Reihenhäuser aus- getauscht. Alternative 3 hat die lockerste Bebauung. Geschosswoh- nungsbau ist nur an der östlichen Seite vorgesehen. Bei dieser Alternative kommt es zu keinem Konflikt mit der Bestandsbebauung. Beschluss: Das Büro Sieber Consult wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ mit dem städtebaulichen Ent- wurf Variante 1 weiter zu bearbeiten. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten: Die Dreispänner in der 1. Reihe sind durch Punkthäuser zu ersetzen. TOP 07 Bauantrag zum Anbau eines landwirtschaftli- chen Stalles an den bestehenden Milchviehstall auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt auf der Südseite des bestehenden Milchviehstalles einen Anbau von 15,00 m auf 17,70 m. Im Anbau sollen Jungkalbinnen auf mehr Fläche unterge- bracht werden. Eine Aufstockung des Tierbestands ist nicht vorgesehen. Es handelt sich bei der Stallerweiterung um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 08 Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbege- biet Mehlis“ auf Flst. 1014/4, Am Umspannwerk 24 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Verwaltungs- und Lagerzentrums. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude soll 79,74 m lang werden. Wunsch der Fir- ma ist, ein großes Gebäude für das Abstellen von Firmen- fahrzeugen, das Lagern von Reinigungsmitteln und eine Werkstatt zur Reparatur der Reinigungsmaschinen, so- wie einen Verwaltungstrakt zu erstellen. Die Pläne waren, baurechtlich ungeprüft, bereits Bestandteil des Kaufver- trages. Im Bebauungsplan ist eine offene Bauweise gefor- dert. Offene Bauweise bedeutet, dass Gebäude max. 50 m lang sein dürfen. Im Bereich des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis hat man diese Festsetzung durch den Zusatz ergänzt, dass Gebäude als Ausnahme 100 m lang sein dürfen. Deshalb gibt es gleich an das geplan- te Bauvorhaben angrenzend Hallen bis zu 100 m Länge. Diese Ausnahme hat man im B-Plan 2. Erweiterung Mehlis nicht aufgenommen, weshalb hierfür eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig ist. Eine Befreiung ist auch für die Feuertreppe erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erfor- derlichen Abstandsflächen sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Überschreitung der Baugrenze mit der Feuertreppe und Überschreitung der Länge für die offene Bebauung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Verwal- tungs- und Lagerzentrums erteilt. TOP 09 Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemein- defeuerwehr -Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) und Änderung der Regelung des Kosten- ersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Kämmerer Abele berichtet: a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung § 34 FwG verpflichtet die Gemeinden, bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Kostenersatz zu verlangen. Einsätze bei Kfz-Unfällen sind insgesamt (auch bei Pflichtaufga- ben wie Menschenrettung und Brandbekämpfung) kos- tenpflichtig. Sonderlöschmittel („alles außer Wasser“) sind bei Einsät- zen ebenfalls generell im gewerblichen Bereich erstat- tungspflichtig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden weiterhin entspre- chend der „Verordnung Kostenersatz Feuerwehr“ (VO- KeFw) des Innenministeriums vom 18.3.2016 abgerechnet. In Baindt sind derzeit die Kostenersätze mit geringen Sät- zen nach der VOKeFw wie folgt: Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Fahrzeug nach VOKeFW Euro/Stunde a) MTW 20,00 € b) LF 16/12 170,00 € c) LF 10/6 120,00 € Die Personalkosten wurden in der Verordnung Kostener- satz Feuerwehr nicht geregelt. Für die Kalkulation wurde grundsätzlich ein Teiler von 80 Stunden pro Feuerwehrangehöriger festgelegt. Die der Gemeinde verbleibenden Vorhaltekosten sind dadurch um ein Vielfaches verringert. Mit der beigefügten Kalkulation ergeben sich minimale Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Ge- meinde Baindt. Mit der Erhöhung der personalbedingten Aufwendungen (Ausrüstung etc.) wird der externe Perso- nalkostensatz erhöht. Der Grundsatz des unentgeltlichen Einsatzes der Gemein- defeuerwehr bleibt weiterhin erhalten. Kostenersatz kann nur in bestimmten Fällen erhoben werden, beispielsweise bei vorsätzlicher Schadensverursachung, wenn der Ein- satz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde oder auch wenn die Gefahr beim Umgang mit Gefahrstoffen für gewerbliche Zwecke entstand. Auch die Leistungen als Brandsicherheitswache ist einer der kostenersatzpflichtigen Fälle. b) Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung Städte und Gemeinden müssen nach dem Feuerwehr- gesetz für Baden-Württemberg auf ihre Kosten eine leis- tungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und un- terhalten. Diese Pflichtaufgabe wird weitestgehend von Frauen und Männern erfüllt, die sich ehrenamtlich in den Feuerwehren unseres Landes engagieren. Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde letztmals im Jahr 2016 mit Änderung der Entschädigungssätze um 2 Euro/Stunde von 10 auf 12 € angepasst. Da diese Sätze inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Es muss zukünftig der Kostenersatz für Feuerwehreinsät- ze halbstundenweise abgerechnet werden. Aus diesem Grund sollte auch bei der Berechnung der Zeit für die Entschädigung auf halbe Stunden aufgerundet werden. Da den Einsatzkräften auch bei kurzen Einsätzen ein Zeit- aufwand, z. B. für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus entsteht, sollte bei Einsätzen unter einer halben Stunde pauschal eine halbe Stunde Einsatzzeit dazu gerechnet werden, damit mindestens eine volle Stunde entschä- digt wird. In anderen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach wird derzeit weitgehend die Entschädigung für Einsätze mit 14,00 € je Stunde vergütet. Dies bedeutet eine Anhebung von 2,00 € je Stunde. Es wird empfohlen die Änderungen der Feuerwehrent- schädigungssatzung (Anpassung der Feuerwehrent- schädigung um zwei Euro) sowie die Änderungen der Feuerwehrkostenersatzsatzung aufgrund der Kalkula- tion der Personalkosten zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Satzungsänderungen zuzustimmen. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Feuer- wehrentschädigungssatzung gem. Anlage 1 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Feuerwehrkostenersatzsatzung) gem. Anlage 2 zu. TOP 10 Neufassung der Feuerwehrsatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Feuerwehrsatzung wurde zuletzt im Gemeinderat am 05.07.2011 neu gefasst. In der Zwischenzeit gab es eine Novellierung der Muster- satzung des Gemeindetages, an der sich die Gemeinde Baindt orientiert. Der Gemeindetag hat diese mit Ver- tretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg abge- stimmt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird die Durchführung von verfassungsgemäßen Hauptversamm- lungen und Wahlen der Feuerwehren nun auch in alter- nativen Formen geregelt. Darüber hinaus wurden weitere Paragrafen angepasst. Wesentlichen Änderungen sind: • Ändern wird sich unter § 6 Altersabteilung, dass zu- künftig kein Antrag mehr für die Altersabteilung not- wendig ist. In die Altersabteilung wird unter Überlas- sung der Dienstkleidung übernommen, wer aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzab- teilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Des Weiteren wird es einen Stellvertreter in der Altersabteilung geben. • Unter § 7 Jugendfeuerwehr ist die Wahl des Leiters und seines Stellvertreters in geheimer Wahl neu. • In § 10 Abs. 7 ist neu die Einspruchsmöglichkeit gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkom- mandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter, die binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten bei der Gemeinde erho- ben werden kann. • Die initiative Beratung des Feuerwehrkommandanten in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten ge- genüber der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ist im § 10 Abs. 10 neu geregelt. • Neu ist gemäß § 12 ein Medienbeauftragter (Presse- sprecher) sowie gemäß § 12 Abs. 3 ein Bestandsver- zeichnis für Gegenstände des Sondervermögens ab einem Wert von 800 €. • Unter § 13 wird die personelle Zusammensetzung des Feuerwehrausschusses angepasst und von bisher acht Personen auf neun Personen aufgestockt. Wei- teres Mitglied wird der Leiter der Altersabteilung sein. • Die Pandemieanpassungen sind hauptsächlich im § 15 Abs. 6 geregelt. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wurde mit dem Kom- mandanten der Feuerwehr Baindt, Roland Bucher, ab- gestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Neufas- sung der Feuerwehrsatzung zuzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuer- wehrsatzung zu. TOP 11 Satzung über die Erhebung von Kostenerstat- tungsbeträgen nach §§ 135 a - c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Prüfungsbe- richt die Gemeinde Baindt auf eine Satzung über die Er- hebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- maßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB hingewiesen. Mit dem Aufstellen von Bebauungsplänen werden zum Teil neue Bauflächen ausgewiesen, die Eingriffe in die Natur oder das Landschaftsbild darstellen. Um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausgleichsmaßnahmen durchge- führt werden (§ 1a Abs. 3 BauGB). Solche Maßnahmen sind zum Beispiel die Begrünung nicht überbaubarer Flächen, die Anpflanzung einer Streuobstwiese oder die Anlage ei- nes Stillgewässers, die zu einer ökologischen Aufwertung von Flächen führen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen von den Grundstückseigentümern refinanziert werden. Im Rahmen der Allgemeinen Finanz- prüfung für die Jahre 2016-2019 wurde auch die Gemein- de Baindt aufgefordert, die Refinanzierung naturschutz- rechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Die Gemeinde hat für die Ausgleichsmaßnahmen bereits ein sog. Kommunales Öko-Konto (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB) angelegt. Eine Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nach § 135c BauGB ist bisher nicht erlassen worden (zwingend erfor- derlich soweit Kostenerstattungsbeträge abgelöst wer- den). Zur Refinanzierung dieser Aufwendungen sind die da- durch verursachten Kosten der Ausgleichsmaßnahmen ohne Abzug eines Gemeindeanteils nach Maßgabe des Verteilungsmaßstabs in der Kostenerstattungssatzung zu erheben. Da die Städte und Gemeinden nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Refinanzierung der ihr im Rahmen der durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen entstanden Kosten in voller Höhe rechtlich verpflichtet sind, ist dies jetzt nachzuholen. Eine vollerschlossene Veräußerung unserer gemeinde- eigenen Grundstücke nach § 436 Abs. 1 BGB bleibt wei- terhin davon unberührt (vgl. GPA-Mitteilung 14/2002 und 4/2020). Der Ausgleich kann durch Festsetzung im Bebauungsplan an anderer Stelle als dem Ort des Eingriffs (auf anderen Grundstücken) durchgeführt werden, was aufgrund der heutzutage eher kleineren Buchgrundstücke sinnvoll ist. In diesem Fall führt die Gemeinde anstelle und auf Kosten des Vorhabenträgers oder der Eigentümer der Grund- stücke die Ausgleichsmaßnahme durch. Zusätzlich stellt die Gemeinde hierfür die benötigten Grundstücksflächen bereit (§ 135 a Abs. 2 BauGB). Nach der Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen muss die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flä- chen einen Kostenerstattungsbetrag erheben. Wie im Beitragsrecht handelt es sich bei dem Kostenerstattungs- betrag um eine einmalige Erhebung. Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstat- tungsbeträgen Für den Vollzug festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB enthält das Baugesetzbuch unter der Überschrift: „Maßnahmen für den Naturschutz“ die Paragraphen 135a bis 135c. Einleitend bestimmt § 135 a Abs. 1 BauGB, dass festgesetzte Maßnahmen zum Aus- gleich vom Vorhabenträger durchzuführen sind; Damit sind die Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrund- stücken gemeint. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men, die an anderer Stelle als dem Eingriffsgrundstück durchgeführt werden, erfordern eine eindeutige Zuord- nung zu einer Grundstücksfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan (§ 135a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB). Dies ist Voraussetzung für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke, auf denen Ein- griffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erstattungsfähige Kosten Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten und der Ver- teilungsmaßstab sind in der Satzung geregelt. Neben den Kosten für die Durchführung der Ausgleichs-maßnahmen können auch Kosten der Gemeinde für die Bereitstellung und/oder den Erwerb der Grundstücke, die zur Durch- führung der Maßnahmen benötigt werden, angerechnet werden. In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Kostenerstattungssatzung ist die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspfle- ge für die jeweilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festgelegt. Die während dieser Pflegezeit entstehenden Kosten sind erstattungsfähig. Eine Unterhaltung der Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahme im Anschluss an die Dauer der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kann durch die Kostenerstattungssatzung nicht geregelt werden, was von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt wurde. Eine Umfrage der Verwaltung bei vergleichbaren Städ- ten in Baden-Württemberg hat ergeben, dass die durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten, je nach Verfahren, zwischen 5,00 Euro und 10,00 Euro pro m² Bauland liegen. Hierbei handelt es sich um Erfahrungswerte der befragten Städte. Die Abrechnung wird jedoch in jedem Verfahren anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen. In der Vergangenheit wurde die Refinanzierung der Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen teilweise durch städte- bauliche Verträge geregelt. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten den vertraglichen Vereinbarungen zustimmen, was häufig mit zeitintensiven Verhandlungen und Verwal- tungsaufwand verbunden ist. Im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag ist bei der Refinanzierung über die Kostenerstattungssatzung die Zustimmung aller Beteiligten nicht notwendig. Dadurch gewährleistet die Kostenerstattungssatzung insbesonde- re bei komplexen Verfahren eine zügige Abwicklung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und schafft gleich- zeitig frühes Baurecht. Zudem ermöglicht die Satzung Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten. Darüber hinaus könnte im Fall der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen auf die gesetzlich vorge- sehenen Möglichkeiten der Kostenerstattungssatzung zurückgegriffen werden. Damit können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst dann abgewickelt werden, wenn im Rahmen städtebaulicher Verträge kein Kon- sens erzielt wird. Durch eine Kostenerstattungssatzung sind evtl. städte- bauliche Verträge vor dem Satzungsbeschluss des Be- bauungsplans nicht mehr zwingend erforderlich. Ver- tragliche Vereinbarungen sind nach wie vor gemäß der Richtlinien möglich. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c Bau- gesetzbuch sowie den Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen zu. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von folgenden Personen bzw. Firmen gereinigt: Gebäude / Einrichtung Firma / Privatperson Vertrag gekündigt zum Rathaus Schneider / Baienfurt Aussegnungshalle Schneider / Baienfurt Schenk-Konrad-Halle Privatperson Bauhof, Feuerwehrhaus Privatperson Klosterwiesenschule - Gebäude blau Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Klosterwiesenschule - Gebäude grün Mader / Bad Waldsee 31.07.2021 Klosterwiesenschule - Gebäude gelb Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Klosterwiesenschule - Kleinkindgruppen / Kiga Mader / Bad Waldsee 31.12.2021 Kindergarten SMS - Alt Mader / Bad Waldsee 31.12.2020 - übergangsweise Schneider Kindergarten SMS - Neu Schneider / Baienfurt übergangsweise Schneider Sporthalle - groß Mader / Bad Waldsee 30.09.2021 - übergangsweise Schneider Sporthalle - klein Betreuung Mader / Bad Waldsee 31.01.2021 - übergangsweise Schneider Die Reinigungsverträge für die Objekte Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alt- und Neubau, Sporthalle groß und klein und die Gebäude Klosterwiesenschule wurden gekündigt. Die Reinigungsarbeiten für die fünf Objekte (Sporthalle groß und klein, Kindergarten SMS Alt- und Neubau, sowie Klosterwiesenschule - Gebäude blau) werden vorüberge- hend von der Firma Schneider aus Baienfurt gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentli- cher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorge- nommen. Die Leistungsverzeichnisse wurden an drei Firmen ge- sandt. Von allen drei Firmen wurde ein Angebot abge- geben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 6.962,84 € zzgl. MwSt. Die Firma Schneider reinigt schon seit über 20 Jahren das Rathaus der Gemeinde Baindt und war bis zum Jahr 2015 auch für die Reinigung des Kindergartens und der Sporthalle zuständig. Mit der Arbeitsleistung sind die Leh- rerschaft, Kindergartenleitung und Verwaltung zufrieden. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für den gesamten Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“, für das blaue Ge- bäude der Klosterwiesenschule sowie für die große und kleine Sporthalle werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 6.962,84 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Hautamtsleiter Plangg berichtet: In der GR-Sitzung am 09. Februar 2021 wurde dieser TOP vertagt, da noch weitere Informationen eingeholt werden mussten. Es wurde zwischenzeitlich abgeklärt, wie viele Kinder aus Schachen und Sulpach diesen Bus benutzen wollen. Da- rüber hinaus wurde von einem Taxiunternehmen sowie vom Malteserfahrdienst ein Angebot zu dieser Schüler- beförderung angefordert. Seit November 2012 wird ein Kleinbus, 9-Sitzer zur Be- förderung der Schul- und Kindergartenkinder aus den Ortsteilen Schachen und Sulpach eingesetzt. Die Kin- dergartenkinder, die befördert werden, sind in der Regel Geschwisterkinder der Schulkinder. Dieser Bus steht auch ortsansässigen Vereinen, der Kir- chengemeinde und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot wird bisher nicht in großem Maße nachgefragt, lediglich für die Jugendfeuerwehr und die Beförderung dementer Personen wurde der Bus eingesetzt. Damit die Eltern der Kinder, die für das neue Schuljahr 2021/2022 ihre Kinder in der Klosterwiesenschule anmel- den, Planungssicherheit haben, ist über den Fortbestand des Busses zu entscheiden. Anzahl der beförderten Kinder seit 2012 Schuljahr Anzahl Schul­ kinder Anzahl Kindergarten­ kinder Gesamtzahl 2012/13 5 6 11 2013/14 11 4 15 2014/15 10 5 15 2015/16 10 15 25 2016/17 13 8 21 2017/18 13 4 17 2018/19 14 1 15 2019/20 12 4 16 2020/21 9 5 14 Ausgaben und Einnahmen für die Gemeinde Der Bus (VW Crafter) wurde von der Gemeinde zum Preis von 20.111,00 € mit einem Kilometerstand von 95.000 km gekauft. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Werbung wurden anfangs Einnahmen in Höhe von 4.297,50 € erzielt. Eine Fahrerin auf 450 Euro - Basis wird von der Gemein- de für die Fahrten beschäftigt. Eine Krankheitsvertretung gibt es derzeit nicht. Bei einer Vermietung des Busses an örtliche Vereine und Institutionen erfolgt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,40 € / km, mindestens jedoch von 10 €. (siehe Tabelle unten) Der Kostendeckungsgrad beläuft sich im Durchschnitt auf 20,39 %. Die Gesamtbelastung (laufendes Ergebnis und Beschaffung) im Haushalt beläuft sich bisher auf -123.033,60 €. Der Verkauf wird nur noch mit Einschränkungen mög- lich sein, da der Bürgerbus praktisch keinen Wert mehr besitzt. Mit der Einführung der Doppik 2019 wurden dem Bürgerbus aus der internen Leistungsverrechnung weitere Kosten von ca. 10.000 € jährlich zugeordnet. Diese sind in der vorliegenden Berechnung noch nicht aufgenommen. Es ist somit ein nochmaliger Mehraufwand von insgesamt 20.000 € für die Jahre 2019 und 2020 hinzuzurechnen. Die Ausgaben sind deutlich höher als die Einnahmen. Der Betrieb des Busses ist nicht wirtschaftlich. Probleme, die sich im laufenden Betrieb ergeben Lehrerinnen der Klosterwiesenschule brachten die Kin- der bisher nach dem Unterricht zum Bus und warteten bis die Kinder sicher in den Bus eingestiegen sind. Diese Leistung kann aufgrund des personellen Aufwandes in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Die Kindergartenkinder werden auf dem Weg vom und bis zum Bus von der Fahrerin betreut, da der Kindergarten kein Aufsichtspersonal stellen kann. Im Bus kümmert sich ebenfalls die Fahrerin um die Kinder. Laut Kindergarten sind die Erziehungsberechtigten zuständig auf dem Weg zum und vom Kindergarten, diese haben die Verantwor- tung schriftlich an die jeweilige Fahrerin übertragen. Die Insassen und der Bus sind bei Unfällen auf dem Schulweg über die Unfallkasse bzw. WGV versichert. In der Corona-Zeit fiel der Busbetrieb häufig aus, da die Aufsicht durch die Lehrerinnen nicht zu bewältigen war. Außerdem konnten Hygienevorschriften im Bus nicht eingehalten werden. Zudem ist kritisch zu hinterfragen, warum sich die Be- förderung nur auf Kinder aus Schachen und Sulpach er- streckt und nicht auch für Kinder, die in anderen Ortsteilen wohnen, angeboten wird (Marsweiler, Voken). Der Bürgerbus wird in den Schulzeiten täglich zur Schü- lerbeförderung genutzt. Er verfügt über 8 Sitzplätze für Kinder, somit wäre er in diesem Schuljahr voll ausgelastet. Allerdings konnte der Bus während der Corona-Pandemie nicht genutzt werden. Folglich haben die Eltern alternati- ve Beförderungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden. Aufgrund der stetig zunehmenden Reparaturanfälligkeit und der dadurch steigenden Ausgaben für den Erhalt des Busses und vor allem damit die Eltern für das kom- mende Schuljahr Planungssicherheit haben, hält es die Verwaltung für sinnvoll von einem weiteren Einsatz des derzeitigen Busses abzusehen und diesen zu veräußern. Wenn die Gemeinde auch in Zukunft einen gemeinde- eigenen Bus einsetzen möchte, sollte der Kauf bzw. das Leasing eines 9-Sitzer Neufahrzeuges im Rahmen der Umstellung des gemeindeeigenen Fuhrparks auf um- weltfreundlich betriebene Fahrzeuge angestrebt werden. Die Verwaltung behält mögliche Förderungen im Auge und kommt bei geeigneten Angeboten wieder auf das Gremium zu. Nutzung des Schülerbusses durch Schulkinder im Schul- jahr 2021/2022 Klassen Anzahl Schüler Schüler aus Scha- chen Schüler aus Sulpach Schüler, die den Bus nutzen Klasse 1a, b 44 1 0 0 Klasse 2a 19 1 0 1 Klasse 2b 18 1 0 1 Klasse 3a 21 1 1 2 Klasse 3b 23 0 0 0 Klasse 4a 21 2 0 2 - fraglich - Klasse 4b 22 2 1 2 Klasse 1 - 4 168 8 2 6 - 8 Beleg- jahr Betriebs- u. Unterhaltungskosten Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen + Verzinsung Anlagekapital) Kostenersätze Ergebnis 2012 2.693,35 € 0,00 € 300,00 € - 2.393,35 € 2013 11.913,48 € 4.424,23 € 2.793,80 € -13.543,91 € 2014 13.452,52 € 4.251,27 € 3.090,83 € -14.612,96 € 2015 13.136,17 € 4.174,86 € 4.046,20 € -13.264,83 € 2016 16.840,36 € 4.098,44 € 4.949,60 € -15.989,20 € 2017 14.964,82 € 4.022,00 € 5.378,80 € -13.608,02 € 2018 19.820,22 € 0,00 € 3.020,00 € -16.800,22 € 2019 13.882,73 € 0,00 € 2.468,00 € -11.414,73 € 2020 10.012,88 € 0,00 € 1.420,00 € - 8.592,88 € GESAMT 116.716,53 € 17.970,80 € 27.467,23 € -107.220,10 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Die ursprüngliche Intention beim Kauf des Schülerbusses war, die Klosterwiesenschule vor allem für Schülerinnen und Schüler aus Schachen und Sulpach attraktiver zu ge- stalten, da überwiegend in den Jahren 2012 - 2017 viele Anmeldungen am Bildungszentrum „St. Konrad“ erfolgten. Dieser Trend ist seit einigen Jahren wieder stark rückläu- fig. Zum neuen Schuljahr 2021/2022 gab es lediglich 3 Anmeldungen (2 aus Schachen) nach St. Konrad. Im Laufe der Zeit wurde die Beförderung dahingehend ausgebaut, dass zunächst auch Geschwisterkinder, die den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ besuchen, bzw. bei freien Kapazitäten auch weitere Kindergarten- kinder den Bus nutzen können. Im kommenden Kindergartenjahr besuchen 20 Kinder aus Schachen und 6 Kinder aus Sulpach den Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“. Aus Sulpach werden keine Kindergartenkinder den Schü- lerbus nutzen. Vier Kindergartenkinder aus Schachen wer- den diesen Bus nutzen. Bei drei weiteren besteht Interesse. Es wurden vom Malteserfahrdienst sowie vom Taxiunter- nehmen Christeinicke Angebote für diese Schülerbeförde- rung auf der Grundlage folgender Vorgaben angefordert: - Strecke Baindt - Sulpach, Baindt - Schachen zur Klos- terwiesenschule - 8 Kinder pro Fahrt - 5 Tage pro Woche - 2 Fahrten morgens, 2 Fahrten mittags Die abgegebenen Angebote sind beinahe identisch. - Taxiunternehmen Christeinicke 96,30 € / Tag - Malteser Fahrdienst 100,87 € / Tag Unter Zugrundelegung von 39 Schulwochen pro Jahr er- geben sich Kosten in Höhe von ca. 20.000 € / Jahr. Fazit: 1.) Der Betrieb eines Schülerbusses für die Schülerin- nen und Schüler der Klosterwiesenschule sowie der Kindergartenkinder des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ ist vor dem Hintergrund der Stärkung der Klosterwiesenschule damals grundsätzlich positiv zu sehen. 2.) Diese ursprüngliche Intention greift jedoch derzeit nicht mehr. 3.) Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen für die Busnutzer für den Weg zum Bus bzw. vom Bus zur Schule kann nicht erbracht werden. 4.) Warum dürfen nicht auch Schüler aus anderen Orts- teilen - Voken, Grünenberg usw. bzw. aus anderen Kindergärten - den Bus nutzen? Es liegen der Verwaltung schon diverse Anfragen vor - Gleichheitsgrundsatz - 5.) Der Betrieb des jetzigen Schülerbusses macht wirt- schaftlich wenig Sinn. Beschluss: 1. Der Betrieb des gemeindeeigenen Busses zur Beför- derung der Schul- und Kindergartenkinder wird Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. 2, Der Bus wird zu seinem aktuellen Wert veräußert. 3. Die Beförderung von Schul- bzw. Kindergartenkindern wird eingestellt. TOP 14 Ersatzbeschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth berichtet: Im Jahr 2000 wurde der bestehende Irus Balkenmäher für den Bauhof beschafft, um die Pflege der Grünanlagen durchführen zu können. Am 16.03.2021 hatte der Fahr- zeugausschuss Gelegenheit, das alte sowie das mögliche neue Fahrzeug gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bauhof zu begutachten. Von der Verwaltung wurden die zu mähenden Flächen und die Einsatzzeiten des Bal- kenmähers aus dem Jahr 2020 aufgezeigt. Bereits jetzt werden ca. 42.000 m² (4,2 ha) verschiedenster Kleinst-, und Großflächen wie Regenrückhaltebecken, Grünflä- chen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen mit dem bestehenden Balkenmäher gemäht. Das bestehende Fahrzeug besitzt nur eine Arbeitsbreite von 1,4 m und ist in Hang- und Böschungslagen kaum bzw. nicht einsatzfähig. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugaus- schusses wurden 5 Firmen zur Erstellung eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Das bestehende Fahrzeug ist für die Vielzahl der Flächen nicht mehr zeitgemäß. Die erforderliche Handarbeit stellt eine starke körperliche Beanspruchung der Bauhofmitar- beiter dar. Durch die Neuanschaffung können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden und der Bauhof wäre die nächsten 15-20 Jahre für die Pflegearbeiten bestehender und weiterer Regen- rückhaltebecken, Grünflächen, Ausgleichsflächen und Biodiversitätsflächen gut gerüstet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma BayWa in Biberach den Balkenmäher des Typ‘s „Brielmaier Typ 29“, mit Anbaugeräten zum Preis von brutto 41.721,40 € zu beschaffen. TOP 15 Ersatzbeschaffung des Kramer Radladers für den Bauhof Ortsbaumeister Roth teilt mit: 2004 wurde der bestehende Kramer Radlader an den Bauhof übergeben. Seither ist dieses Fahrzeug täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten, sei es im Winterdienst (Laden von Streusplitt), in der We- geunterhaltung und Spielplatzunterhaltung, bei der Pfle- ge der Grünanlagen, bei der Aufnahme von Leergut aus Schächten und beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Jährlich fallen ca. 350 - 380 Betriebsstunden am Fahrzeug an. Das alte Fahrzeug so- wie das mögliche neue Fahrzeug wurden am 16.03.2021 gemeinsam mit dem Fahrzeugausschuss begutachtet. Nach positiver Rückmeldung seitens des Fahrzeugaus- schusses wurden fünf Firmen zur Erstellung eines An- gebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe endet am 09.04.2021. Die Angebotspreise der Firmen werden als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung hat für die Ersatzbeschaffung des Kramers 95.000 € im Haushalt 2021 bereit gestellt. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der in die Jahre gekommene Kramer Radlader kann keine stetige Einsatzbereitschaft mehr gewährleisten. 2020 wurde bereits der komplette Kabelbaum nach ei- nem Kabelbrand erneuert. Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herr Mohring könnten evtl. weitere größere Reparaturen anstehen: - Verschleiß im Bereich der Ölpumpe für den Radantrieb; - Antriebsstrang (Mittel- Achsdifferenzial). Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es aus Sicht der Ver waltung notwendig, eine Ersatzbeschaffung vorzu- nehmen. Die Verwaltung hat deshalb im Haushaltsplan 2021 für die Ersatzbeschaffung die notwendigen Mittel eingestellt. Das Altfahrzeug sollte im Internet zum Verkauf ange- boten werden. Sollte kein Verkaufserfolg erzielt werden, wird das Fahrzeug dem Händler zum angebotenen Preis verkauft. Der Verkaufspreis für das Altgerät wird bis zur Sitzung in Erfahrung gebracht. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären ob es sich bei den Angeboten für das Altfahrzeug um Brutto- bzw. Net- topreise handelt. Sobald dies abgeklärt ist, kann das Fahr- zeug dann beim günstigsten Anbieter erworben werden. TOP 16 Anfragen und Verschiedenes a) Kauf eines Fahrzeugs für den Bauhof Ortsbaumeister Roth legt dem Gremium ein Angebot zum Erwerb eines E-Fahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof vor. Auf Grund der verschiedenen Fördermög- lichkeiten von E-Fahrzeugen erscheint dieses Angebot sehr interessant. Darüber hinaus wird ein Fahrzeug für den Bauhof benötigt. Entsprechende Mittel sind bereits in der Finanzplanung 2023/2024 eingestellt. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein weiteres vergleichbares Angebot einzuholen. 2. Das günstigere Angebot kann dann in Auftrag gege- ben werden. b) Kindergartenausschusssitzung Am Montag 10.Mai 2021 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Kindergarten-ausschusses statt. c) Radweg Sulpach Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der entsprechende Förderantrag abgeschickt und auch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. d) Ratsinformationssystem Die Verwaltung wurde gebeten, zukünftig auch Tischvorla- gen in dieses Ratsinformationssystem (RIS) einzupflegen. e) Fahrradreparaturstehle vor dem Rathaus Über den Standort der Fahrradreparaturstehle ist zu be- raten. f) Radwegenetz Beschilderung Sulpach Die bestehenden alten Schilder sind zu erneuern. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 24. April/Sonntag, 25. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. April Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Sonntag, 25. April Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Die neuen Filtermatten für die Biotonnen kommen am 28.04.2021! Am 28.04.2021 werden mit der Leerung der Biotonnen in Baindt auch Beutel mit neuen Filtermatten an die be- reitgestellten Biotonnen angehängt. Wer am Leerungstag seine Biotonne geleert, aber noch ohne Beutel mit Filtermatten vorfindet, der sollte die Ton- ne mindestens noch einen weiteren Tag am Bereitstel- lungsort stehen lassen, rät das Landratsamt, da das zuständige Müllunternehmen die vollständige Ausliefe- rungnachkontrolliert und gegebenenfalls entsprechend nachliefert. Mit in dem Beutel befindet sich neben den Filtermatten auch eine Betriebsanleitung für den rich- tigen Einbau. Das Abfallwirtschaftsamt weist in die- sem Zusammenhang darauf hin, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechseln der Filtermatten hör- bar einrasten muss, da sie ansonsten bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Biotonnen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wech- sel aufgeschraubt werden muss. Ein Video-Clip, wie der Wechsel der Filtermatten funktioniert, kann unter www. rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft abgerufen werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans-Otto Liebhart feierte am 19.04.2021 seinen 80. Geburtstag und Frau Maria Villani feierte Ihren 80. Geburtstag am 21.04.2021. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Veranstaltungskalender April 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein Rückblick über das vergangene Co- rona-Jahr Auf einmal war es hier ganz still und leer! Kein Lachen war zu hören, keine Tränen zum Trocknen und auch die Bilderbücher blieben zu. Von einem Tag auf den Anderen, Mitte März 2020, musste der Kindergarten für alle Kinder geschlossen werden, außer für vereinzelte Notbetreuungskinder. Das war ein großer Schock für jeden von uns. Für die Eltern, die nun ihre Kinder den ganzen Tag zu Hause betreuen mussten und viele sogar nebenbei noch im Homeoffice gearbeitet haben, für die Kinder, die nun aus ihrem geregelten Alltag gerissen wurden und nicht mehr jeden Tag ihre Freunde sahen und auch für die pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten, die plötzlich nicht mehr ihrer geregelten Arbeit nach gehen konnten. Während die Kinder ihre Zeit zu Hause verbracht haben, haben wir Hygienepläne erstellt, im Homeoffice Abläu- fe und Prozesse durch- und ausgearbeitet, und sonstige anfallenden Arbeiten erledigt, wie Spielsachen waschen, Kostüme für die Fasnet nähen, als auch Räume kom- plett umgestaltet und Materialien aussortiert. Zusätzlich wurden für die Eltern und Kinder jede Woche E-Mails mit Anregungen abgeschickt, diese beinhalteten Bastelideen, Rezepte, Experimente und vieles mehr. An besonderen Tagen, wie zum Beispiel Muttertag oder Vatertag haben wir den Kindern Bastelmaterialien ausgefahren, damit sie ihren Eltern etwas Schönes Basteln konnten. Im Sommer gab es sogar für jedes Kind einen Eisgutschein von uns. In dieser Zeit haben wir unsere Berufung sehr vermisst, das Singen, Lachen und Basteln mit den Kindern, uns in Projekte vertiefen und die Kinder in ihrem Alltag beglei- ten. Mit ihnen neugierig sein, auf Entdeckungstour gehen, Neues entdecken und vieles mehr. Drei Monate später, im Juni 2020, durften wieder alle Kinder in den Kindergarten. Aber es war nicht mehr so, wie es einmal war. Unsere ausgearbeiteten Hygienepläne mussten nun mit den vielen Kindern umgesetzt werden und wir waren sehr überrascht, wie schnell die Kinder die neuen Regeln verinnerlicht haben. Die einzelnen Gruppen durften sich nicht mehr mischen, nach dem Ankommen musste jedes Kind zum Händewaschen, jede Gruppe hat- te ihre eigenen Waschbecken und Klos, welche mit den Gruppenfarben gekennzeichnet waren und sogar der Garten wurde mit Absperrband in drei Teile getrennt. Es waren große Veränderungen, doch wir versuchten trotz dieser Umstände den Kindern so viel Normalität wie mög- lich zu bieten. Mittlerweile sind wir im neuen Jahr angekommen, es ist nun über ein Jahr her, dass der Kindergarten seine Tü- ren zugemacht hat und leider war es nicht das letzte Mal gewesen. Wir haben uns mehr oder weniger an die Um- stände gewöhnt, auch wenn es uns allen oft schwer ge- fallen ist. Wir haben Hoffnung und Zuversicht, dies ist das, woran wir in Krisenzeiten festhalten, woraus wir wieder Kraft schöpfen. Abstand hält man automatisch, gearbei- tet wird nun mit einer Maske, mehrmals am Tag werden alle Tische, Schalter und die Klingel geputzt und zwei Mal in der Woche wird das Personal mit einem Schnelltest auf den Corona-Virus getestet. Wenn diese Maßnahmen uns immer ein Stückchen mehr zu unserem Alltag ohne Abstand und ohne Maske führen, dann machen wir das gerne. Denn unsere Zuversicht und Hoffnung auf Nor- malität kommt nicht von irgendwo her, sie kommt von den Eltern die uns Gut zusprechen, sie kommt von den Kindern, die mit ihrer Freude und ihrem Lachen unsere Gedanken wieder auf das wesentliche im Leben lenken und den vielen Kolleginnen und Kollegen, die einen Auf- bauen und Motivieren, denn nur wenn wir zusammenhal- ten schaffen wir es durch diese Zeit. Kindergarten St. Martin Bachputzede im Frühjahr Im April 2021 zogen wir wieder los um für Reinheit in unserer Umwelt zu sor- gen. Die Kindergartenkinder machten sich auf in Richtung Sulzmoosbach, auch Bampfen genannt, für welchen wir seit vielen Jahren die Bachpatenschaft übernommen haben. Alle waren sehr aufmerksam und sammelten alles ein was nicht in die Natur gehört. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wir durften miterleben, wie erstaunt einige Kinder darü- ber waren, welch abstruse Gegenstände in unserem Wald und am Bampfen zu finden waren: „Was hat denn Alufo- lie in der Wiese zu suchen?!“, wunderten sich die Kinder. Letztlich waren zwei Müllsäcke gefüllt mit Glasflaschen, Alufolie, Papierresten, Zigarettenstummeln und Scherben. Dank so vieler fleißiger Helfer, erstrahlt unser Wald nun wieder in seiner Anmut. Auch die Kleinsten wollten dazu beitragen, unsere Um- gebung rund um den Kindergarten von Unreinheiten zu befreien. Sie machten sich ebenfalls auf den Weg, be- stückt mit einer Mülltüte. Es waren einige bizarre Gegen- stände zu finden,- von Plastiktüten, über Flaschen, bis hin zu Bierdeckeln. Alle Kinder können sehr stolz auf sich sein, ihren Teil zum Schutz der Umwelt und der Tiere beigetragen zu haben! Waldorfkindergarten Den Osterhasen im Schnee... ... suchten am Montag nach den Osterfe- rien die Kinder des Baindter Waldorfkin- dergartens zunächst vergeblich. Es ließen sich einfach keine Osternester im schnee- bedeckten Garten entdecken, noch nicht einmal die kleinsten Pfotenspuren hatte er im frischen Weiß hinterlassen. Wie konnte das denn sein, wo doch an die- sem Tag das Osterfest gemeinsam gefeiert wurde? Den ganzen Vormittag hatten Groß und Klein eifrig ge- backen, geschmückt, gesungen und sich dann beim ge- meinsamen Frühstück an den zubereiteten Leckereien gütlich getan, bevor sie sich in den Garten auf die Suche begaben. Vielleicht war es dem langohrigen Gesellen einfach doch zu kalt und nass geworden oder vielleicht hatte ihn ja auch der süße Duft des selbstgebackenen Osterbrots ins Haus gelockt. Wer kann das schon wissen? Denn gerade als sich alle wieder gemütlich im Kreis ver- sammelt hatten, um einer Geschichte zu lauschen und sich zu verabschieden, da war plötzlich ein ungewöhnli- ches Glitzern in allerlei Ecken des Raumes zu erhaschen. So machte sich ein jedes Kind nun doch noch einmal auf die Suche ... und tatsächlich, ob im Puppenwagen, hinter Bildern, zwischen Spielsachen und Geschirr, ja sogar im Badezimmer, wirklich überall fanden sich kleine Oster- nestchen mit bunt verzierten süßen Keksen darinnen. Es wäre ja auch zu seltsam gewesen, wenn der Osterhase den Weg zu den Kindern nicht gefunden hätte. Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule 2. virtuelle Jahreshauptversamm- lung des Fördervereins Klosterwie- senschule e.V. Baindt Jetzt waren wir es ja schon gewohnt: Auch diese Hauptversammlung fand im virtuellen Raum statt und dem Pro- tokoll nach konnten auch alle Agenda-Punkte besprochen werden. So kurz war eine Hauptversammlung jedoch noch nie: Auch wenn wir uns per Video gegenseitig se- hen konnten, beschränkten sich die Redebeiträge doch auf die Agenda und waren effektiv und effizient gehalten. Es fanden im Jahr 2020 verständlicherweise kaum Ak- tivitäten des Fördervereins statt, obwohl dies das Jubi- läumsjahr war. Auch Anträge von Lehrern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten gab es nicht. Nach dem ersten Lockdown nach den Pfingstferien 2020 be- grüßte der Förderverein als kleine Aufmerksamkeit alle SchülerInnen mit einer Geschenktüte, in der ein Spring- seil enthalten war. Diese Geste kam bei allen sehr gut an. Und im Jahr 2020 konnte der Frühlingsbasar noch kurz vor dem Lockdown stattfinden und demnach noch Ein- nahmen aus der Bewirtung erlangt werden. Die Jah- res-Mitgliedsbeiträge wurden dann im letzten Jahr statt im April erst im Juni eingezogen, um nicht während der ersten Schulschließung gefühlt Beiträge für die Betreuung einziehen zu müssen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Der Förderverein hat im Jahr 2020 wieder einige neue Mitglieder hinzugewonnen: 20 Kündigungen von Schul- abgängern stehen 27 Neuanmeldungen gegenüber, so dass der Verein derzeit 210 Mitglieder hat. Da es in diesen außergewöhnlichen Zeiten schwierig ist, neue aktive Mitglieder für den Verein zu gewinnen, stellen sich Frau Barleben und Frau Escher dankenswerterweise noch für ein weitere Jahr als Kassenprüferinnen zur Verfügung. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Vorsitzende: Frau Mischkowski (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Barleben (Wiederwahl) Frau Escher (Wiederwahl in Abwesenheit) 1. Beisitzer: Frau Hirschmann (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Hummel (Wiederwahl) 5. Beisitzer: Frau Schramm (Wiederwahl in Abwesenheit) Auch wenn die Hauptversammlung dem Protokoll nach virtuell gut funktioniert, hoffen doch alle Fördervereinsmit- glieder, dass es im nächsten Jahr wieder informelle Pau- sengespräche bei einem Treffen in Präsenz geben wird! Für den Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Testpflicht für Unternehmen kommt DRK Kreisverband Ravensburg e.V. bietet Antigen- Schnelltest Schulungen auf SARS-CoV-2 an Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab 19. April verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundes- kabinett beschlossen. So sollen alle Beschäftigen die Möglichkeit haben grund- sätzlich mindestens 1-mal pro Woche ein Schnelltest zu ma- chen. Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müs- sen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Antigen-Schnelltests (PoC-Test) dienen der präventiven Testung von Personen ohne Symptome. Das Testergeb- nis liegt innerhalb von 15 Minuten vor und ist nur eine Momentaufnahme. DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet Schnelltest Schulungen an Gerhard Krayss, Geschäftsführer des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., stellt klar, dass man nur mit einer ent- sprechenden Schulung die Schnelltests anwenden darf: „Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die- se regelt, dass Medizinprodukte, wie der Antigen-Schnell- test, nur von Personen angewendet werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung besitzen. Diese Befä- higung erhalten die Teilnehmer in unseren Schulungen.“ Die Teilnehmer erfahren die anzuwenden Rechtsgrundla- gen, wie man mit seiner persönlichen Schutzausrüstung umgeht und üben selbstverständlich den Umgang mit Anti- gen-Schnelltests. Geschulte Personen sind dann berechtigt andere Personen, z.B. im eigenen Unternehmen zu testen. Infos und Termine: Mehr Informationen für die Antigen-Schnelltests Schulun- gen auf SARS-CoV-2 finden Sie auf unserer Homepage https://www.drk-rv.de/sonderseiten/ schnelltest-einweisung.html Termine können über diesen Link direkt über die Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. gebucht werden. Luca-App - Das DRK appt mit! Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt und nutzt im Sinne der digitalen Selbstbestimmung ab sofort die Luca App und stellt das Angebot für alle Teilnehmen- den an Erste-Hilfe-Kursen, DRK-Dienstabenden der Eh- renamtlichen oder sonstigen Veranstaltungen, welche vor Ort in Präsenz stattfinden, zur Verfügung. Alle Teilnehmer können sich diese App kostenlos auf ihr Smartphone laden und den QR-Code, welcher sich vor jedem Seminarraum befindet, beim Betreten und beim Verlassen scannen. Eine Verpflichtung zur Nutzung gibt es natürlich nicht. Die Check-in-App Luca kann eine erhebliche Arbeits- erleichterung für das Gesundheitsamt zur Kontaktver- folgung bei Infektionsketten darstellen, da dadurch, bei einem positiven Coronafall, alle Daten der Teilnehmer verschlüsselt vorliegen und diese direkt informiert werden können. Weitere Informationen finden Sie außerdem hier: https://www.luca-app.de/faq/ In Kürze wird es auch für die Corona-Warn-App ein Up- date geben, welches ebenfalls QR-Codes erstellen und verarbeiten lässt. Auch wenn das Feature zunächst sehr ähnlich zur Luca-App klingt: die Funktionsweise ist gänz- lich unterschiedlich. Zwar scannt der Nutzer bei beiden Anwendungen einen QR-Code, das war es dann aber auch schon fast mit Gemeinsamkeiten. Für die Corona-Warn-App 2.0 gilt aber: das örtliche Ge- sundheitsamt erhält aus Datenschutzgründen nicht au- tomatisiert Namen oder Kontaktdaten übermittelt. Und auch der Ladenbesitzer weiß nicht, wer sein Geschäft zuvor besucht hat. Anders arbeitet die Luca-App: Hier müssen zwingend Name, Adresse und Kontaktdaten hinterlegt werden. Beim Check-in werden diese entweder auf dem Endgerät des Geschäftsinhabers oder aber auf einem Server gespei- chert. Im Falle einer infizierten Person kann das Gesund- heitsamt dort vollständig auf die Daten zugreifen und so alle Betroffenen schnellstmöglich benachrichtigen. Kurz gefasst bedeutet das, dass die Corona-Warn-App beim Punkt Datenschutz zwar deutlich besser abschnei- det, jedoch nur innerhalb des eigenen Systems funkti- oniert. Wird beispielsweise ein App-Nutzer positiv ge- testet, kann dieser zwar alle anderen eingecheckten Corona-Warn-App-Nutzer benachrichtigen, Kunden, die jedoch analog ein Formular vor Ort ausgefüllt haben, werden so nicht informiert. Die Luca-App hingegen digitalisiert genau dieses Formu- lar und macht es sowohl für Veranstalter wie dem DRK, Gastronomiebetreiber und Ladenbesitzer einfacher. An- gebundene Gesundheitsämter profitieren von einer auto- matisierten Datenübermittlung und können so schneller Kontaktpersonen benachrichtigen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 1 . D 2. 3. 4. Energieverbrauchskennzeichnung Klarheit ohne „+“-Klassen Tipps zum Energie und Ressourcen sparen: Kaufen Sie besonders energieef- fiziente und bedarfsgerechte Pro- Um die Energielabels von Haushalts- geräten wieder verständlicher zu ma- chen und künftig den Weg für energie- sparsamere Produkte zu ebnen, werden die bisherigen Klassen A+++, A++, A+ bis D jetzt wieder ersetzt durch die ur- sprüngliche Skala von A (gering- ster Energieverbrauch) bis G (Energieschleuder). ie Verwirrung war perfekt: Während man sich beim Kauf eines Kühlschranks mit der Energieverbrauchsklasse A am besten beraten glaubte, tauchten plötzlich auch Label mit A+, A++ und schließlich sogar A+++ auf. Das bloße A war plötzlich zum Energiever- schwender deklassiert – von den noch schlech- teren Klassen B, C oder D ganz zu schweigen. Damit ist jetzt Schluss. Die Einordnung für den Verbrauch eines Produkts, im Fachjargon „Energieeffizienz“ genannt, beschränkt sich wieder auf A (ge- ringster Verbrauch, höchste Effizienz) bis G (höchster Verbrauch, geringste Effizienz). Da sich die Effizienz von Produkten seit Jahren immer weiter verbessert hat, der Stromver- brauch von Geräten also immer geringer wurde, ist das Energielabel Opfer seines eige- nen Erfolgs geworden ist: Es gab immer mehr Produkte in den Spitzen- bzw. „+“-Klassen, während unter A, B oder C kaum noch was ange- boten wurde. Um- fragen ergaben, dass der Un- terschied zwi- schen A++ und A+++ nicht so offensichtlich ist und eine Ska- la von A bis G eher dazu führt, sich für energiesparsamere Pro- dukte zu entscheiden. Bei Einführung des neuen Energielabels sol- len die Klasse A und bei manchen Produkt- gruppen auch die Klasse B noch leer bleiben. Das heißt, es dürfen noch keine Geschirrspü- ler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- schränke und Fernseher auf dem Markt sein, die die Anforderungen der besten Klassen bereits erfüllen. Damit soll den Herstellern ein stärkerer Anreiz zur Entwicklung noch effizienterer (also sparsamerer) Geräte ge- geben werden. Im September 2021 wird das neue Energielabel auch für Lichtquellen gel- ten. Weitere Produktgruppen werden folgen. Die EU-Kommission rechnet regelmä- ßig die Einsparungen aus, die sich aus den Ökodesign-Vorschriften und Effizienzklas- sen ergeben. Bis 2020 wurden damit 1 750 Terawattstunden per annum eingespart – was dem jährlichen Verbrauch von Italien entspricht. Europäische Haushalte sollen damit im Schnitt 285 Euro pro Jahr an En- ergiekosten eingespart haben. Am Beispiel der Lichtquellen lässt sich zei- gen, welche Vorteile die Ökodesign-Richtli- nie einbringt: Sie fordert eine Mindesteffizi- enz. Die konnte eine Glühbirne nicht mehr erzielen, da sie das Gros des eingesetzten Stroms in Wärme umwandelte; die Effizienz war zu gering. Bei Halogenlampen ist das ähnlich, wenn auch weniger stark. Viel bes- ser sind da Energiesparlampen, die aber an Bedeutung verloren haben. Gewonnen ha- ben dagegen LED-Lampen, die immer effi- zienter und vielfältiger werden. Dort, wo sie Glühlampen ersetzen, ließ sich der Strom- verbrauch bis zu 85 Prozent verringern. (tb) Die Broschüre (14 S.) über Ökodesign & Energielabel steht bereit unter: https://www.umweltbundesamt. de/publikationen/oekodesign-energielabel dukte. Die Energielabel erleichtern die Kaufentscheidung für besonders spar- same und umweltverträgliche Produkte. Achten Sie darauf, dass mit der Geräte- größe bei gleicher Energieeffizienzklasse auch der jährliche Verbrauch steigt. Wäh- len Sie daher Geräte nicht größer als nötig aus. Bedenken Sie auch, dass der Energie- verbrauch mit der Anzahl an Geräten im Haushalt steigt. Beide Phänomene sind als „Rebound-Effekt“ bekannt, der bedeutet: Trotz besserer Energieeffizienz der Einzel- geräte sinkt der Stromverbrauch der pri- vaten Haushalte insgesamt leider nicht. Nutzen Sie Produkte umweltver- träglich und lange. Mit immer effi- zienteren Geräten am Markt ist Ihr Verhal- ten immer wichtiger geworden: Wählen Sie eine möglichst niedrige Waschtem- peratur; befüllen Sie Wasch- und Spül- maschine vollständig; schalten Sie Licht- quellen aus, wo sie nicht benötigt werden; wählen Sie eine möglichst niedrige Raum- temperatur; schalten Sie Heizquellen aus, wenn niemand da oder das Fenster geöff- net ist; nutzen Sie Geräte bis an ihr tech- nisches Lebensende. Doch wenn ein neues Gerät gegenüber dem Altgerät mehr Ener- gie spart als für seine Herstellung benötigt wird, kann es durchaus sinnvoll sein, auch funktionsfähige Altgeräte auszutauschen. Tragen Sie aktiv zu einer langen Produktlebensdauer bei. Durch neue Ökodesign-Anforderungen wird es künftig einfacher, Geräte zu reparieren oder reparieren zu lassen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hilft das nicht nur der Umwelt, sondern setzt auch ein Signal in Richtung Herstel- ler, Handel und Gesellschaft, Geräte repa- rierbar zu gestalten und gute Rahmenbe- dingungen für die Reparatur zu schaffen. Benötigt man ein Gerät nicht mehr, dann kann man es verschenken oder verkaufen und so weiter in Verwendung bringen. Entsorgen Sie Ihre Geräte rich- tig. Die Wiederverwendung und ein möglichst hochwertiges Recycling tra- gen zur Verringerung von Umweltauswir- kungen und zur Ressourceneinsparung bei. Elektro- und Elektronikgeräte sollten Sie daher am Ende ihrer Lebensdauer zu- rück zum Handel, zu einem Wertstoffhof oder einer anderen offiziellen Sammelstel- le Ihrer Kommune bringen. von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : M ed ia pa rts /A do be St oc k Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Photovoltaik lohnt sich im Landkreis Ravensburg! Informationsveranstaltung für angehende Stromer- zeuger am 26.04.2021 Die Region Bodensee-Oberschwaben verfügt dank 1.700 Sonnenstunden im Jahr über optimale Voraussetzungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Gerade der Eigenver- brauch der erzeugten Solarenergie führt zu mehr Unab- hängigkeit von Stromanbietern und damit verbundenen Preisschwankungen. Der Landkreis Ravensburg will So- larlandkreis Nummer 1 werden und hat das notwendige Potenzial dafür. „Bisher sind erst rund 15% der Dächer im Landkreis belegt, etwa 142.700 Dächer wären insgesamt für die Sonnenstromerzeugung geeignet“, erklärt Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg. An geeigneten Dächern und an Sonnenstunden fehlt es im Landkreis Ravensburg nicht. Ob sich Ihr Dach grundsätzlich für die Stromerzeugung eignet, können Sie im Solaratlas des Landkreises Ravens- burg mit nur wenigen Klicks herausfinden: www.rv.de/ solaratlas. Sie überlegen sich eine PV-Anlage zuzulegen und möch- ten sich zunächst herstellerneutral über gesetzliche Rah- menbedingungen und Fördermöglichkeiten informieren? Dann besuchen Sie die Online-Informationsveranstaltung des Landkreises Ravensburg und der Energieagentur Ra- vensburg am Montag, 26.04.2021 von 18:30 - 20:00 Uhr. Anmeldungen bitte per E-Mail an k.dold@rv.de. eCarsharing mit Ökostrom TWS und E-WALD starten neue Mobilitätslösung für das Schussental - einfach registrieren und bei Bedarf buchen - Ergänzung zu Rad, Bus und Bahn Der Wunsch nach umweltfreundlicher Mobilität steigt. Doch wenn das Ziel etwas weiter weg ist oder der Wo- chenendeinkauf nicht in den Fahrradkorb passt, möch- ten viele nicht komplett auf ein Auto verzichten. Dieses zu teilen anstatt zu besitzen, ist vor allem für Gelegenheits- fahrer oder als Zweitwagenersatz eine gute Alternative. „Wir möchten möglichst viele umweltfreundliche Mobili- tätsarten anbieten. Das Carsharing mit Elektrofahrzeugen ergänzt die Angebote unseres Elektrofahrrad-Verleihsys- tems zusammen mit Bus und Bahn optimal“, berichtet Dr. Andreas Thiel Böhm, Geschäftsführer der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). Ab sofort können an den drei eCarsharing-Stationen der TWS in Ravensburg am Bahnhof, am Mittelöschplatz und im Parkhaus Rauenegg insgesamt drei Elektro-Kleinwa- gen vom Typ Renault Zoe genutzt werden. Damit Elekt- romobilität auch Sinn macht, werden die Autos dort mit twsNaturstrom geladen. Als erfahrener Partner in Sachen eCarsharing ist die E-WALD GmbH aus dem bayrischen Teisnach für die Fahrzeuge zuständig. „Über unsere Platt- form mobil.tws.de bündeln wir sämtliche Mobilitätsange- bote. Dort sind auch die Standorte und die verfügbaren Fahrzeuge ersichtlich. Wer sich bereits angemeldet hat, kann sich im Anschluss direkt für das eCarsharing regist- rieren“, erklärt Katharina Schneider, Projektleiterin bei der TWS. Die Nutzer benötigen eine tws.mobil-Kundenkarte und zahlen einen festen Tarif, der sich an der Ausleihdau- er orientiert. Für tws.mobil-Nutzer sind das 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. Darin enthalten sind alle Kosten, wie Verbrauch und Fahrkilometer. Das eCarsharing wird zunächst nur für Privatkunden an- geboten. Eine Ausweitung des Angebots für Unterneh- men, die die Fahrzeuge dann für Dienstfahrten nutzen können, ist angedacht. Geplant ist, dass künftig weite- re Fahrzeuge von E-WALD mit angeboten werden. Au- ßerdem prüft die TWS derzeit Standorte für zusätzliche eCarsharing-Stationen. Eine Übersicht über die aktuellen Ausleihstationen sowie weitere Informationen zur Registrierung gibt es unter carsharing.tws.de. Infos zum eCarsharing der TWS powered by E-WALD: - Anmeldung unter mobil.tws.de und einmalige Regis- trierung für das eCarsharing bei der E-WALD GmbH unter e-wald.eu. - Die Nutzer benötigen eine tws.mobil-Kundenkarte. Diese kann im TWS-Kundencenter ausgestellt werden oder Sie senden uns eine E-Mail an mobil@tws.de und wir senden Ihnen eine Karte per Post. - Die Registrierung inklusive Führerscheinprüfung kann vollständig online durchgeführt werden. - tws.mobil-Kunden zahlen 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. - Es stehen derzeit drei elektrische Renault Zoe zur Ver- fügung. - Die drei eCarsharing-Stationen befinden sich in Ra- vensburg an den Elektro-Ladestationen: Am Bahnhof, Parkhaus Rauenegg P4 (Ebene 1), Mittelöschplatz/ Weststadt. - Der Zugang zu den Fahrzeugen erfolgt über die tws- mobil-Kundenkarte. - Es handelt sich um ein stationsbasiertes Carsharing: Die Fahrzeuge müssen an der Ausleihstation zurück- gegeben werden. Wildbienen im eigenen Garten helfen NABU gibt Tipps für Wildpflanzen, auf die Bienen und Hummeln fliegen Baindt - Wildbienen brauchen heimische Wildpflanzen und abwechslungsreiche Landschaften, um zu überleben. Das erklärte NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt bei einem Online-Vortrag am 15. April 2021. Er zeigte auch, wie „Natur nah dran“-Gemeinden wie Baindt diesen Insekten mit na- turnahen Blühflächen helfen - und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Mit folgenden Tipps und etwas Glück summt und brummt es auch bald in Ihrem Garten. Heimische Pflanzen verwenden In Baden-Württemberg leben rund 460 Wildbienen-Arten, die sich über viele Jahrtausende auf die bei uns heimi- schen Pflanzen spezialisiert haben. Mit gebietsfremden Arten und exotischen Zuchtformen können sie hingegen wenig anfangen. Der NABU zeigt unter www.NABU-BW. de/Pflanzlisten auf einen Blick, welche heimischen Pflan- zen und Gehölze wann blühen, welchen Standort diese bevorzugen und welche Insekten darauf fliegen. Bezugs- quellen für regionales und giftfreies Saatgut finden sich unter www.NABU.de/Saatgut. Blüte von Frühjahr bis Herbst Von den ersten Holz- und Sandbienen im Frühjahr bis zur Efeu-Seidenbiene im September sammeln die Wildbie- nenarten jeweils zu ganz bestimmten Zeitpunkten Pollen und Nektar. Deshalb ist es wichtig, dass im Garten stets etwas für die verschiedenen Arten blüht - vom Winterling im Februar, dem Buschwindröschen im März und April über die Gewöhnliche Nachtviole von Mai bis Juli bis zur Berg-Aster von August bis Oktober. Die meisten Wild- pflanzen überstehen den Winter übrigens problemlos und erfreuen jedes Jahr aufs Neue mit Ihrer Blüte. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Wildbienen mögen’s ungefüllt und pestizidfrei Viele Pflanzen im Baumarkt oder der Gärtnerei haben ge- füllte Blüten ohne Staubblätter. Dadurch sind sie besonders bunt, aber Bienen und Hummeln finden hier weder Pollen noch Nektar. In den Einkaufswagen sollten deshalb nur insektenfreundliche Wildpflanzen mit ungefüllten Blüten. Saatgut und Pflanzen sollten außerdem biologisch an- gebaut sein, denn Pestizide sind eine Bedrohung für In- sekten. Das gilt natürlich auch für die Pflege im eigenen Garten. Ein naturnaher Garten reguliert sich selbst und kommt ohne Gift aus, Insekten wie Marienkäfer oder Florfliege halten als Nützlinge sogar Blattläuse in Schach. Wer einen Obstbaum im Garten hat, freut sich über be- stäubende Erdhummeln und Gehörnte Mauerbienen, die bereits im zeitigen Frühjahr unterwegs sind. Wildblumenwiese als Insektenbuffet fürs Frühjahr an- legen All diese Tipps lassen sich auch beim Anlegen einer Wild- blumenwiese an einer sonnigen Stelle im Garten anwen- den. Wer ein echtes Insektenbuffet schaffen möchte, kann noch bis Mitte Mai gebietsheimische Wildblumensamen aussäen. Wie genau das geht, zeigt eine Video-Anleitung unter www.NABU-BW.de/Wildblumenwiese. NABU-Gartentipps im Internet - Pflanzlisten für Wildpflanzen und Gehölze: www.NA- BU-BW.de/Pflanzlisten - Samentüte mit zertifizierten Wildblumensamen und NABU-Tipps bestellen: www.NABU-BW.de/Samentuete - Bezugsquellen für heimisches Saatgut: www.NABU. de/Saatgut - Zehn Video-Tipps für einen naturnahen Garten: www. NABU-BW.de/Gartentipps - Video-Anleitung zum Anlegen einer Wildblumenwiese: www.NABU-BW.de/Wildblumenwiese - Tipps für naturnahe Balkonpflanzen: www.NABU.de/ Balkon - Tipps zu allen Themen aus dem NABU-Projekt „Blü- hende Gärten - damit es summt und brummt!“: www. BlühendeGärten.de Vortrags-Aufzeichnung Wer den Vortrag verpasst hat, kann die Aufzeichnung ab Freitag, 16. April auch online schauen: www.NABU-BW.de/Wildbienen-Vortrag Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Die Gemeinde Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstüt- zung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestal- ten. Die Grünflächen, die im Zuge von „Natur nah dran“ in Baindt in Blühflächen und Wildblumenwiesen umge- wandelt wurden, liegen 1. in der Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule, 3. Seitenstreifen Boschstraße, 4. Steininsel Bosch-/Zep- pelinstraße, 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. April - 02. Mai 2021 Gedanken zur Woche Hoffnung Die Tugend des Alltags ist die Hoffnung, in der man das Mögliche tut und das Unmögliche Gott zutraut. Karl Rahner Samstag, 24. April 10.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 14.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. April - 4. Sonntag der Osterzeit - Hl. Mar- kus, Evangelist 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - Firmung der Gruppe 1 „Sunshine“ mit Prälat Brock (nicht öffentlich) Dienstag, 27. April Baindt - Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 28. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 29. April Baienfurt - Schülergottesdienst entfällt Freitag, 30. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Thea Kränkle) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 01. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 02. Mai - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski, Margareta Veeser mit Familie) Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Informationen zur Firmung Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis. Die Firmpaten sitzen in den beiden ersten Bän- ken mit Abstand dahinter. Jede Familie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 11 oder 12 Sitzplätzen, dazu je noch Gottesdienst 1-3 Einzelkarten in den hinteren Bänken. Für die Abstände in der zugewiesenen Bank sind die Familie selber verantwortlich. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze kommen die Firmlinge an den Proben. Erstkommunion 2021 „Vertrau mir, ich bin da!“ Vorstellungsgottesdienst der Erstkommunionkinder 2021 am 18.04.2021 Vergangenen Sonntag, dem eigent- lichen Tag Ihrer Erstkommunion, fei- erten die diesjährigen Erstkommu- nionkinder ihren Vorstellungsgottesdienst in der Kirche. Auch dieser war „anders“ als in den vergangenen Jahren und so waren zum Mitfeiern coronabedingt nur die Eltern und Geschwister zugelassen. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes stand die Vorstellung der Kinder sowie des diesjährigen Mottos „Vertrau mir, ich bin da!“. Nach der Weihe der Gruppenkerze stellte Pfarrer Stauda- cher das Thema vor, zudem er eigens ein Bild gemalt hat. Zu sehen ist ein heftiger Sturm auf dem See Genezareth, in den das Boot der Jünger geraten ist. Jesus geht über das Wasser zu den Jüngern und Petrus traut sich, ihm entge- genzugehen. Auf dem Weg beginnt er zu zweifeln und droht zu ertrinken. Jesus streckt die Hände aus und rettet ihn. In die Wellen dieses Bildes durfte jedes Kind ein Foto von sich kleben, nachdem es sich den anderen vorgestellt und ihnen erzählt hatte, wem es vertraut. Genauso wie Petrus zu Jesus, werden auch die Kinder in den nächsten Wochen den Weg zur Erstkommunion gehen. Passend zu diesem Weg hat Pfarrer Staudacher ein Mit- machbild entworfen, auf dem jedes Kind seinen ganz eigenen Weg zu Kommunion gestalten und sichtbar ma- chen kann. Die einzelnen Stationen auf dem Weg sind die wöchentli- chen Wort-Gottesfeiern, die die Kinder an Stelle der Grup- penstunden miteinander in der Kirche feiern werden, die Erstbeichte und die Kirchenführung. Die letzte sichtbare Station und damit das Ziel des Weges ist die Erstkommunion am 20.06.2021. Da der Vorstellungsgottesdienst in diesem Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden musste, wird das große Bild mit den Fotos und Namen der Erstkom- munionkinder sowie eine Stellwand, auf der die aktuellen Themen der Wort-Gottesfeiern dargestellt sein werden zusammen mit der Gruppenkerze in der Kirche aufgestellt. Wir freuen uns, wenn Sie, liebe Gemeindemitglieder die Kinder mit Ihrem Interesse an den ausgestellten Dingen oder durch die Übernahme einer Gebetspatenschaft (die- se liegen am Schriftenstand aus) auf dem Weg zur Erst- kommunion begleiten. Das Vorbereitungsteam Gottesdienste in der Bittwoche Da die Inzidenzzahlen weiter hoch sind können keine Bittgänge und auch keine Gottesdienste in den Kapel- len stattfinden. In Baindt und Baienfurt findet jeweils ein Bittgottesdienst am Dienstagabend, 11. Mai, um 19 Uhr in der Pfarrkirche statt. Ebenso muss die Bittprozession an Christi Himmelfahrt ausfallen. Der Gottesdienst am Fest- tag beginnt um 10 Uhr in beiden Kirchen. Ganz herzlich danke ich allen, die die Feldkreuze und Bild- stöcke in den Fluren das ganze Jahr über pflegen und in Schuss halten. Auch wenn wir dieses Jahr nicht mit der Prozession vorbeikommen, ist ihre Mühe nicht umsonst. Vielfach habe ich beobachtet, wie Spaziergänger und Radfahrer sie aufsuchen und dankbar für dieses Glau- benszeugnis sind. Vergelts‘ Gott. Pfr. Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554? pwd=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Frauenbund Baienfurt Tag der Diakonin 29. April, 18.00 Uhr Bodnegg Pfarrkirche Bitte im Pfarrbüro anmelden! KatholischerDeutscherFrauenbund Telefon: 07520-2145 oder E-Mail: stulrichundmagnus.bo- dnegg@drs.de Veranstalter: KDFB Zweigverein Bodnegg 100 Jahre Frauenbund Baienfurt Am 24.4.1921 war die Gründungsversammlung des Frau- enbundes Baienfurt im Adler durch Herrn Pfarrer Hop- fensitz. Sobald die Einschränkungen der Pandemie es erlauben, werden wir eine Feier anlässlich des 100-jäh- rigen Bestehens des Frauenbundes machen. Wir freuen uns schon heute darauf. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist gewor- den. 2. Kor 5,17 Providentia Dei - oder: Fürchte dich nicht! Gott ist da. Die Angst geht um in diesen Tagen. Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Und Menschen gehen ganz unterschiedlich mit ihr um. Während die einen Haus und Garten nur noch zum Le- bensmitteleinkauf verlassen, haben andere gar nicht die Möglichkeit, in einem sicheren Zuhause zu bleiben, weil sie ihren Lebensunterhalt im Krankenhaus, an der Super- marktkasse und an so vielen anderen Stellen bestreiten müssen, wo Home-Office eben nicht möglich ist. - Was sie verbindet ist die Angst. Wieder andere versuchen die Gefahr durch das Virus her- unterzuspielen oder ihnen ist bei diesem Pandemie-Mara- thon irgendwann die Puste ausgegangen und sie können einfach nicht mehr. Menschen bangen um ihre Zukunft, ihre Existenz, ihre Gesundheit, um ihr Leben, das nicht mehr so möglich ist, wie sie es sich wünschen. Über die wissenschaftlichen Hintergründe der Pandemie können wir uns in den hochkarätigen Podcasts von Prof. Drosten/Prof. Ciesek (NDR) und Prof. Kekulé (MDR) aufs Beste informieren, sowie bei zahlreichen Expert*innen der verschiedenen Fachrichtungen Psychologie, Soziologie, Pädagogik, usw., um der Desinformation (Fake News) über die Sozialen Medien nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Der Umgang mit diesen Informationen erfordert ein ho- hes Maß an Eigenverantwortung, Umsicht, Weitsicht und unsere Politiker sind in diesen Tagen sicher nicht für ihre Verantwortung zu beneiden. Doch auch jede und jeder von uns ist gefordert, einen ei- genen Beitrag an Nächstenliebe einzubringen, die nicht nur auf das schaut, was ich brauche, sondern auch auf das Wohl anderer. Und trotzdem bleibt diese tiefsitzende Angst, selbst wenn ich mich an alle Regeln halte - die tiefe Verunsicherung darüber, wie es überhaupt weitergehen kann und wann dieser Pandemie-Wahnsinn endlich enden wird. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass uns etwas fehlt, was auch eine immer bessere Informiertheit nicht kompensieren kann: Fürsorge für die Seele. Wir finden diese in Gesprächen mit Menschen, die uns nahestehen, im Unterwegssein in der Natur, im Gespräch mit dem Schöpfer, in der Bibel, in Liedern, und den un- zähligen anderen Sprachen und Dialekten des Glaubens. In diesen Tagen der Dauer-Pandemie entdecke ich alte Lieder im Gesangbuch ganz neu. Sie scheinen in einer Zeit entstanden zu sein, die tiefe Krisen gut kennt. Und sie weisen einen Umgang damit: „Befiehl du deine Wege und was dein Herze kränkt der allertreusten Pflege des, der den Himmel lenkt, der Wol- ken, Luft und Winden gibt Wege Lauf und Bahn, der wird auch Wege finden, da dein Fuß gehen kann.“ Ich lese die Psalmen ganz neu: „Und ob ich schon wan- derte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir.“ Und ich erinnere mich wieder an den Reformator Jo- hannes Calvin, der mir im Studium nicht nur als brillanter Denker begegnet ist, sondern auch als einfühlsamer, aus der tiefen biblischen Tradition schöpfender Seelsorger. Eine Wiederentdeckung, die sich lohnt - ist ihr Thema doch hochaktuell: Umgang mit der Angst. In seinem Hauptwerk „Unterricht in der christlichen Religi- on“ (Institutio) entdecke ich im Abschnitt zur Providentia Dei Denkweisen, Hinweise und Herausforderungen, die mir helfen, in dieser Dauer-Anspannung des Lockdowns und der Pandemie für meine Seele zu sorgen und ihr gute Nahrung zu geben, statt bloß immer die Kartoffelchips bei Hart aber fair oder Anne Will. Im 16. Kapitel des 1. Buches der Institutio beginnt Calvin: „Gott zu einem Schöpfer für den Augenblick zu machen, der sein Werk ein für allemal hinter sich gebracht hätte, wäre eine kalte und unfruchtbare Sache; und wir sollen uns gerade darin von den Weltmenschen unterscheiden, dass uns die Gegenwart der Kraft Gottes im fortdauern- den Bestehen der Welt ebenso hell entgegenleuchtet, wie in ihrem Ursprung.“ Damit wendet sich Calvin gegen die Annahme, Gottes Schöpferwirken hätte sich einzig und allein auf den An- fang der Welt konzentriert und seither würden alle Dinge nur ihren natürlichen Lauf gehen, als gäbe es nichts an- deres als ein geschlossenes System von Naturgesetzen, die wie ein Maschinenwerk funktionieren, grad so, als ob es Gott nicht gäbe. Er stößt damit nicht nur die philosophischen Denker seiner Zeit vor den Kopf, sondern auch alle, die heute den Glau- ben durch Wissenschaftsgläubigkeit ersetzt haben und Heil und Rettung allein von Impfstoffen, Medikamenten oder anderen Wunderwerken erwarten, die doch Men- schen einzig und allein aufgrund ihrer gottgegebenen Begabungen erfinden können. Calvin hält fest, dass wir im Glauben auch im Fortbestand der Welt und des Lebens, in der Erhaltung der Schöpfung Gottes Schöpferwirken erkennen können. Der Glaube ist damit wie eine Brille, mit der wir erkennen: Gott ist da - hier und heute - mitten in der Welt. Deshalb kann mit Calvin „niemand im Ernste glauben, dass die Welt von Gott gemacht ist, ohne zugleich über- zeugt zu sein, dass Gott für seine Geschöpfe sorgt“ - wie es in Psalm 104 heißt: „Es wartet alles auf dich, Herr, dass du ihnen Speise gebest zu seiner Zeit; du gibst, so sammeln sie; wenn du deine Hand auftust, so werden sie mit Gut gesättigt; verbirgst du dein Angesicht, so erschrecken sie und werden wie- der zu Staub; du lässest aus deinen Odem, so werden sie geschaffen, und du erneuerst die Gestalt der Erde.“ - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! - Euer Pfarrer Mar- tin Schöberl Hinweise zum Gesundheitsschutz während unserer Gottesdienste Während der Gottesdienste beachten wir als Kirchen- gemeinde höchste Sicherheitsvorkehrungen zu Ihrem Gesundheitsschutz. Dazu gehören unter anderem Ab- standhalten, Desinfektion, medizinische Masken, die Überwachung von möglicher Aerosolbildung durch ein CO2-Messgerät und das Beachten aller Empfehlungen zum Heizen und Lüften unter Pandemiebedingungen. Außerdem ist eine Teilnahme an unseren Gottesdiens- ten per Live-Stream über unsere Homepage: www. evangelisch-baienfurt-baindt.de möglich. Die Gottes- dienste bleiben auch danach mehrere Tage auf You- Tube eingestellt. Wenn es die Witterung erlaubt, werden wir zudem Got- tesdienste im Freien feiern. Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Sonntag, 25. April Jubilate 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voranmeldung bis spätestens 24.4.!) 10.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voranmeldung bis spätestens 24.4.!) Mittwoch, 28. April Konfi-Unterricht: Gruppe 1: 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr - online Gruppe 2: 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr - online Sonntag, 02. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfar- rer Martin Schöberl zum aktuellen Wochen- spruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal ab- rufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorga- ben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarr- büro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich weiterhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin.schoeberl@elkw.de. _________________________ Junge Frauen mit Fluchthintergrund lernen Fahrradfahren. Dank eines Kooperationsprojekts von Stadt Ravensburg, Diakonie OAB und Kapuziner Kreativzentrum können junge Frauen mit Fluchthintergrund das Radfahren lernen Die Fahrradselbsthilfewerkstatt „Radzimmer” der Diako- nie Oberschwaben Allgäu Bodensee in Kooperation mit dem Kapuziner Kreativzentrum und der Stadt Weingarten kann Pandemie-bedingt nach wie vor keine regulären Öff- nungszeiten anbieten. Die Schrauberinnen und Schrauber sind allerdings alles andere als untätig. Am vergangenen Freitag (09.04.) konnte wieder ein ehrenamtliches Projekt abgeschlossen werden. Mehrere gebrauchte Fahrräder wurden wieder fahrtüchtig gemacht und stehen nun ei- nem Fahrradkurs für Frauen mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Dieser wird von Schülerinnen und Schülern der Edith Stein Schule durchgeführt, welche die Fahrräder heute auch von Lukas Bischof und Robin Holly (s. Foto im Anhang) des Radzimmers in Empfang nehmen durften. Organisiert wird der Fahrradkurs von Jasmin Schacht vom Integrationsamt Ravensburg. Wer auch Lust hat, sich ehrenamtlich in der Werkstatt zu engagieren oder sich einfach nur über die Angebote informieren möchte, der schaut am besten auf der Website des Radzimmers vorbei: www.kapuziner.info/radzimmer Alle zwei Wochen gibt es übrigens auch eine Radzimmer Sendung in dem Videostreaming-Sender „die Streamerei” Dort trifft Fabian Bingenheimer regelmäßig spannende Persönlichkeiten, die die Leidenschaft fürs Rad teilen. Die nächste Sendung wurde am Mittwoch, 14.04 um 21 Uhr unter www.diestreamerei.de ausgestrahlt. (v.r.n.l: Robin Holly, Jasmin Schacht, Lukas Bischof und Schülerinnen und Schüler der Edith Stein Schule Ravens- burg vor dem Radzimmer) Einen lieben Frühlingsgruß sendet uns hier Monika Franz aus Baien- furt. Danke sagen wir für die Tul- pen aus Amsterdam, die sie hier zu einem farbenfrohen Aquarell zusammengestellt hat. Da kom- men Frühlingsgefühle auf oder etwa nicht? Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2021 Liebe Mitglieder, die für 7. Mai geplante Jahreshaupt- versammlung muss entfallen und wird auf September verschoben. Infos hierzu erfolgen rechtzeitig. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Informationswanderung zum Reit- hallenbau Liebe Mitglieder, wir laden Euch am kommenden Sonn- tag, 25.04.2021 zu einer kleinen Wan- derung ein. Auf einer ca. 3 km langen Strecke möchten wir Euch über den Stand des Reithallenbaus informieren. Ebenso gibt es unterwegs einen Getränkestand sowie ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Der Weg kann von 09.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr abgelaufen, geritten oder gefahren werden. Gestartet wird in 15-minütigem Abstand. Bitte meldet Euch bis zum 23.04.2021 bei Lena Steinhauser (01575 5402371) unter Angabe der Personenanzahl an. Wir verweisen dabei auf die derzeit gültige Coronaver- ordnung und bitten um Beachtung. CDU Zusätzliches Corona- Schnelltest-Angebot in der Schenk-Konrad-Halle Ab sofort bietet der Ortsverband der CDU in Zusammen- arbeit mit der Teststation der Kanzlei Herrmann & Partner Ravensburg jeden Freitag von 17 bis 19 Uhr kostenlose Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an und ergänzt damit das örtliche Angebot des DRK. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, einen Schnelltest durchzuführen. Der Test erfolgt unter Anlei- tung von ausgebildetem Personal der Teststation durch einen Nasenabstrich. Das Ergebnis des Tests erhalten Sie nach einer Wartezeit von 15 Minuten. Auf Wunsch erhalten Test-Teilnehmer mit negativem Ergebnis eine Bescheini- gung gemäß der aktuellen baden-württembergischen Corona-Verordnung. Die Anmeldung zum Test erfolgt online über unsere Internetseite www.cdu-baindt.de, die Internetseite der Gemeinde www.baindt.de oder in Ausnahmefällen telefonisch auf dem Rathaus unter 07502/9406-25 Die ersten Tests werden bereits am heutigen Freitag, 23.04., durchgeführt. Machen Sie Gebrauch von den Test-Angeboten in der Schenk-Konrad-Halle! Was sonst noch interessiert Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt 2021 leider abgesagt Der Kräuter- und Blümlesmarkt, der jedes Jahr am 01.Mai im Bauernhaus-Museum in Wolfegg stattfindet, muss dieses Jahr leider abgesagt werden. Grund dafür sind die hohen Inzidenzen im Landkreis, die für die erneute Schließung der Museumspforten sorgten. Die dritte Welle der Corona-Pandemie hat auch Ober- schwaben erfasst. Am 30.03. wurde im Landkreis Ravens- burg die „Notbremse” gezogen und das Museum ist bis auf Weiteres wieder geschlossen. Aufgrund dieser nun wieder verschärften und im Ganzen sehr unsicheren Lage sieht sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg leider dazu gezwungen, den Kräuter- und Blümlesmarkt auch in diesem Jahr abzusagen. Lange hat das Museumsteam geplant und gehofft, Hy- gienekonzepte abgewogen und verschiedene Varianten durchgespielt - stets in der Zuversicht darauf, dass sich im Frühjahr die Lage entspannen und Planungssicherheit entstehen werde. Leider wurden diese Hoffnungen enttäuscht. Schon seit Ende März musste das Museum aufgrund des hohen Inzidenzwertes im Landkreis - wie sämtliche Kulturein- richtungen - die Pforten nach gut einer Woche wieder schließen. Aktuell sind die Zahlen im Landkreis weiterhin auf hohem Niveau und es ist nicht sicher, ab wann der Museumsbetrieb für die Einzelbesucherinnen und -besu- cher wieder beginnen kann. Auch vor diesem Hintergrund lässt sich eine Veranstal- tung wie der Kräuter- und Blümlesmarkt, der jedes Jahr am 01. Mai mit seinen zahlreichen Ausstellern viele Men- schen auf das Museumsgelände in Wolfegg lockt, nicht sinnvoll und verantwortungsbewusst zu planen. Schweren Herzens hat sich das Museumsteam deswe- gen entschlossen, auch in diesem Jahr den Kräuter- und Blümlesmarkt abzusagen. Und die Entscheidung ist ihnen nicht leicht gefallen. „Als Museum, das seit vielen Jahren dafür lebt, viele Men- schen mit seinen Angeboten zu erreichen, können wir erneut nur auf verschlossene Türen und ein verwaistes Museumsgelände blicken. Aber wir geben die Hoffnung nicht auf, im nächsten Jahr wieder einen lebendigen, erfahrungs- und erlebnisreichen Kräuter- und Blümlesmarkt für unsere Besucherinnen und Besucher auf die Beine zu stellen.”, so die Museumsleitung Dr. Tanja Kreutzer. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 Und für die Zwischenzeit will das Museumsteam um Tan- ja Kreutzer alternative Formate für den ausgefallenen Kräuter- und Blümelsmarkt präsentieren. An den drei „Auf ins Museum”- Tagen im Mai wird das Museum durch besondere Angebote und Aussteller be- lebt. Und die Baustellen-Führungen im Mai bieten wie- der einen interessanten Blick hinter die Kulissen bei der voranschreitenden Translozierung des Hofs Beck. Alles natürlich sofern die Lage es zulässt. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Lärm macht krank Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit sind unheilbar. Sie nehmen in der Grünen Branche ständig zu. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Internationalen Tages gegen Lärm am 28. April hin. Bereits bei Geräuschen ab 65 dB(A) kommt es zu ge- sundheitsschädlichem Lärmstress und zu Spannungs- zuständen. Wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) schädigt das Gehör direkt. Wer meint, sich an Lärm gewöhnt zu haben und deshalb „immun“ zu sein, irrt. Unbewusst wirkt er auf Körper und Psyche. Wer häufig in Bereichen ho- her Schallpegel arbeitet, schädigt sein Gehör schwer und dauerhaft. Einmalige starke Lärmeinwirkungen können zu einem Knalltrauma führen. Lärm mindern, Gehör schützen Allen voran gilt es, den Lärm zu mindern. Beim Kauf von Geräten und Maschinen hilft ein Blick auf die Emissions- werte in den Herstellerangaben. So bietet der Handel zum Beispiel lärmarme Kreissägeblätter an. Kann der Geräuschpegel nicht unter 80 dB(A) gemindert werden, haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Ge- hörschutz bereitzustellen. Dieser ist ab 85 dB(A) verpflich- tend zu tragen. Beispiele maximaler Einsatzzeiten ohne Gehörschutz: Maschine Schalldruck- max. Einsatzzeit pegel ohne am Ohr Gehörschutz Buschholzhacker ca. 118 dB(A) 14 Sekunden Motorkettensäge (groß) ca. 115 dB(A) 28 Sekunden Kreissäge ca. 109 dB(A) 112 Sekunden Heckenschere ca. 103 dB(A) 7 ½ Minuten Freischneider ca. 100 dB(A) 15 Minuten Der richtige Gehörschutz Die Auswahl an Gehörschutz ist vielfältig. Hier lohnt es sich, in der Produktinformation des Herstellers nach dem Dämmwert zu suchen. Kapselgehörschutz, aktiver Ge- hörschutz, Stöpsel oder Otoplastiken haben ganz unter- schiedliche Dämmwerte und Tragekomfort. Im ersten Schritt ist es jedoch unerlässlich, die zu erwar- tende Lärmbelastung - zum Beispiel durch Maschinen - zu ermitteln. Im zweiten Schritt muss der Dämmwert des Gehörschutzes laut Herstellerangaben ermittelt werden, um dann den geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen zu können. So kann beispielsweise eine verkaufsfertige Motorsä- gen-Schutzkombination - bestehend aus Schutzhelm, Ge- sichtsschutz (Visier) und Gehörschutz - für lange Tages- einsatzzeiten von mehreren Stunden mit der Motorsäge einen ausreichenden Schutz bieten, aber bei gleichzeiti- gem Einsatz eines Buschholzhackers nicht ausreichen. Ziel ist es, mit geeignetem Gehörschutz die Lärmbelas- tung pro Tag auf einen Wert von weniger als 85 dB(A) zu bringen. Weitere Informationen bieten die Broschüre „B 06 Körper- schutz“ sowie die Internetseite www.svlfg.de/körperschutz. Kreisjugendring Ravensburg Online-Workshop: Von der Idee zum fertigen Projekt Vereine, Initiativen und Gruppen im Landkreis Ravensburg sind auch im Jahr 2021 wieder aufgerufen, Projekte zur Förderung der Demokratie, zur Eindämmung von Extre- mismus und Gewalt gegen Minderheiten, zur Förderung des interkulturellen Austauschs und zum Ausbau von Be- teiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu planen und umzusetzen. Wie das konkret aussehen kann, welche Partner und Un- terstützer notwendig sind und was bei der Antragsstellung zu beachten ist, darum geht es in dem Online-Workshop „Von der Idee zum fertigen Projekt“. Dieser findet am 29.04.2021 von 18 - 19:30 Uhr statt. Eva Militz vom Ladratsamt Ravensburg (Migration und Integration) und Christian Netti vom Kreisjugendring Ra- vensburg (Koordinierungs- und Fachstelle) gehen mit inte- ressierten Teilnehmer*innen ins Gespräch und beantworten Fragen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Um Anmeldung bis spätestens 26.04.2021 wird gebeten. Mehr Infos und Anmeldung über: Kreisjugendring Ra- vensburg, Koordinierung- und Fachstelle, Christian Netti, 0751-21081 oder E-Mail: e.militz@rv.de. Spaß und Sicherheit auf dem E-Bike Landkreis Ravensburg sucht Trainer/innen für Ausbil- dungs-Seminare Der Trend zum E-Bike ist ungebrochen - immer mehr Menschen setzen auf das elektrische Zweirad. E-Bike-Fah- ren ist jedoch anders als herkömmliches Fahrradfahren, alleine schon durch das höhere Gewicht, die starke Be- schleunigung und die zügige Grundgeschwindigkeit. Um sicher und mit Spaß im Sattel zu sitzen, braucht es Übung. Dafür sorgt das Projekt „radspaß - sicher e-biken“ mit einer Ausbildung von lokalen radspaß-Trainer/innen, welche im Anschluss Fahrsicherheitskurse im Landkreis Ravensburg anbieten. Das erste kostenlose Trainer/in- nen-Seminar findet digital an drei Abendterminen am 28.04., 03.05. und 10.05. sowie an einem Präsenztag am 16.05.2021 in Ravensburg statt. Neben theoretischen In- halten rund um das E-Bike und Straßenverkehrsrecht werden beim Praxistermin Fahrübungen und geeignete Unterrichtsmethoden erlernt. Das Seminar richtet sich an interessierte und versierte E-Bike-Fahrer/innen aus dem Landkreis Ravensburg, die ihr Wissen und ihre Erfahrun- gen gerne weitergeben möchten. Klimaschutzmanagerin Kerstin Dold freut sich über das Angebot: „Im Landkreis Ravensburg können nun die ersten radspaß-Trainer/ innen ausgebildet werden und im Anschluss daran inte- ressierte E-Bike-Nutzer/innen radspaß-Kurse buchen“. Als radspaß-Trainer/in führt man nach der Ausbildung selbstständig Kurse durch, die in der Regel 3 - 4 Stunden dauern. Das Projekt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und des Württembergischen Radsportverbands (WRSV) bietet dafür eine Aufwandsentschädigung und unterstützt die Trainer/innen. Der Landkreis Ravensburg hilft bei der Koordination vor Ort. Interessierte, die sich vorstellen können, im Landkreis Ravensburg als Trainer/ in Kurse für Bürger/innen zu geben und das Seminar besuchen möchten, senden bitte das ausgefüllte Anmel- deformular (Download auf www.radspass.org/trainer) per E-Mail an info@radspass.org . Auf der Internetseite Nummer 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 finden sich auch weitere Informationen zu den Aufga- ben, Pflichten und Erwartungen an die zukünftigen an die Trainer/innen. Junge Frauen mit Fluchthintergrund lernen Fahrrad- fahren. Dank eines Kooperationsprojekts von Stadt Ravens- burg, Diakonie OAB und Kapuziner Kreativzentrum können junge Frauen mit Fluchthintergrund das Rad- fahren lernen Die Fahrradselbsthilfewerkstatt „Radzimmer” der Diako- nie Oberschwaben Allgäu Bodensee in Kooperation mit dem Kapuziner Kreativzentrum und der Stadt Weingarten kann Pandemie-bedingt nach wie vor keine regulären Öff- nungszeiten anbieten. Die Schrauberinnen und Schrauber sind allerdings alles andere als untätig. Am vergangenen Freitag (09.04.) konnte wieder ein ehrenamtliches Projekt abgeschlossen werden. Mehrere gebrauchte Fahrräder wurden wieder fahrtüchtig gemacht und stehen nun ei- nem Fahrradkurs für Frauen mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Dieser wird von Schülerinnen und Schülern der Edith Stein Schule durchgeführt, welche die Fahrräder heute auch von Lukas Bischof und Robin Holly (s. Foto im Anhang) des Radzimmers in Empfang nehmen durften. Organisiert wird der Fahrradkurs von Jasmin Schacht vom Integrationsamt Ravensburg. Wer auch Lust hat, sich ehrenamtlich in der Werkstatt zu engagieren oder sich einfach nur über die Angebote informieren möchte, der schaut am besten auf der Website des Radzimmers vorbei: www.kapuziner.info/radzimmer Alle zwei Wochen gibt es übrigens auch eine Radzimmer Sendung in dem Videostreaming-Sender „die Streamerei” Dort trifft Fabian Bingenheimer regelmäßig spannende Persönlichkeiten, die die Leidenschaft fürs Rad teilen. Mehr Informationen auch über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! 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Plan International Deutschland e. V. www.plan.de Ulrich Wickert: „Chancen statt Gewalt: Werden auch Sie Pate!“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF © Achim Ahlgrimm/DEIKE 741R10R3 Straßenmusik Sicher kennst du diese Instrumente. Schreib ihre Namen in die Kästchen. Die nummerierten gelben Felder verraten dir dann, wie Konrads kleine Band heißt. Lösung: Krokobande – 1. Akkordeon, 2. Gitarre, 3. Bass, 4. Klarinette MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.deDruck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Überraschen Sie Ihre Liebsten Wenn Sie Ihren Lieben nicht persönlich sagen können, wie gern Sie sie haben, sagen Sie es doch durch eine Grußanzeige. Wir beraten Sie gerne! ›› ›› Jetzt reinklicken: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 16 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! Tel. 0751/43425www.bestattungen-wohlschiess.de BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 7. Mai 2021 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Wie wollen Sie im Alter wohnen? Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie im Alter wohnen wollen bzw. welche Vorstellungen Sie hierzu haben? Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse, ist der Familienverbund anfänglich am Wachsen und man genießt viel Platz und einen Garten, wird er im Laufe der Zeit auch wieder kleiner, viel Fläche wird eher zur Last und man hegt ganz andere Wünsche. Oft stellt sich dann die Frage, ob die aktuelle Wohnform langfristig die passende ist oder ob eine Veränderung guttun würde. Sie fragen sich wann der richtige Zeitpunkt ist, um über eine individuelle Wohnlösung im Alter nachzudenken? Die Antwort lautet: so früh wie möglich. Der große Vorteil einer frühzeitigen Planung ist, dass Sie in Ruhe alle Möglichkeiten prüfen, gegebenenfalls gezielt notwendige Schritte vorbereiten sowie nach ihren eigenen Vorstel- lungen und Wünschen handeln können. Denn Sie selbst kennen Ihre Bedürfnisse am besten. Eine für Sie im Alter passende Wohnform kann schließlich (mehr) Lebensqualität und weniger Sorgen für alle Beteiligten bedeuten. Mit dem Fischerareal entwickelt die Gemeinde ein lebendiges und qualitätvolles Wohnquartier, das auch den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden soll. Damit die Projekte auch den bevorzugten Wohnformen entsprechen, möchten wir mit Hilfe eines Fragebogens Ihre Vorstellungen und Wünsche ermitteln. Der Fragebogen wird allen Baindter Haushalten im Verlauf der nächsten Woche zugestellt. Eine Teilnahme ist dann bis zum 04. Juni 2021 möglich. Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen, denn so können Ihre Bedürfnisse ganz konkret bei der Ermitt- lung der „richtigen“ Projekte im Fischerareal mit einfließen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 „Natur nah dran“ in Baindt: Wildtulpen, Blausterne und Traubenhyazinten für Wildbienen und Schmetterlinge Online-Schulung zur Flächenpflege für Mitarbeitende der Kommunen auch in Zeiten der Corona-Pandemie Erste Blüten auf den neu angelegten Projektflächen: Am 27. April 2021 trafen sich acht der Kommunen, die 2020 am NABU-Projekt „Natur nah dran“ teilgenommen hatten, zum Online-Seminar. Gemeinsam begutachteten sie die Wildpflanzen-Blühflächen, die sie im Herbst 2020 in Renningen angelegt hatten. Der NABU-Landesverband hat kurzerhand eine digitale Schulung auf die Beine gestellt, um die Mit- arbeitenden der Städte und Gemeinden trotz der derzeitigen Kon- taktbeschränkungen weiter bei der Pflege der Fläche zu unterstützen. Mit Hilfe eines Videos nahm Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt die Teilnehmenden auf einen Rundgang über die Flächen in Renningen mit. Er zeigte, welche Jungpflanzen der im Vorjahr eingebrachten Arten bereits auf den gemeinsam angelegten Flächen zu sehen sind. Und vor allem, wie die Jungpflanzen der Arten zu erkennen sind, die die Fläche schnell überwuchern würden und deren Samen noch im Boden schlummern. Anhand von eingesandtem Bildmaterial aus den Kommunen konnte Reinhard Witt außerdem individuelle Tipps zur weiteren Pflege der Flächen geben. Diese Fotos zeigen bereits erste Blüten beispielsweise von Wildtul- pen, Blausternen oder Windröschen, auf denen Hummeln und an- dere Insekten den dringend benötigten Pollen und Nektar finden. Naturgartenplaner Witt wies darauf hin, dass weitere Projektflächen, die heute vielleicht noch etwas unspektakulär aussehen, bald bunt blühen werden. NABU-Projektleiter Martin Klatt ergänzt: „Die im Pro- jekt angelegten Wildblumenflächen brauchen anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Das gilt vor allem für Standorte mit mageren, nährstoffarmen Böden. Hier dauert es etwas länger, bis die Pflanzen sich in voller Pracht zeigen. Auf lange Sicht werden dies aber besonders artenreiche Flächen, die Mauerbienen, Bläulingen oder Distelfinken für viele Jahre Nahrung und Unterschlupf bieten.“ Frau Bürgermeisterin Simone Rürup und Ostbaumeister Florian Roth freuen sich, und begleiten diese Entwicklung aufmerksam. „Die Flächen haben sich gut entwickelt, seit wir im letzten Herbst Wildblumen-Zwiebeln gesetzt und -samen gesät haben. Solche naturnahen Oasen sind lebendig und werden sich immer wieder verändern. Wir hof- fen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger davon inspirieren lassen und in ihrem eigenen Garten auch Wildblu- men und -stauden pflanzen.“ Am Webinar nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grün- flächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe aus acht der 15 für 2020 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen teil. Das sind: Achern, Baindt, Emmendingen, Görwihl, Horb am Neckar, Neuenburg am Rhein, Ostrach, Renningen. Hintergrund: Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Mi- nisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würt- temberg sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzu- gestalten. Die umgestalteten 5 Flächen in Baindt liegen an fol- genden Standorten: 1. Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule 3. Seitenstreifen Boschstraße 4. Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Ansprechperson der Gemeinde Baindt Florian Roth 07502/9406-52, f.roth@baindt.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Feiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: 14.05.2021 10.05.2021, 21:00 Uhr 04.06.2021 KW 19 – Christi Himmelfahrt Veröffentlichung Redaktionsschluss KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: In der Zeit von 14.30 bis 16.00 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschafts- dienstes Baienfurt-Baindt auf das Coron- avirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmel- dung über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemein- de-baindt/aktuelles- Donnerstag: In der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr und von 16.00 bis 17.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baien- furt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung angeboten. Informationen bekom- men Sie im Web Shop der Achtal- Apo- theke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgen- dem Link können online Termine verein- bart werden: https://www.herrmann-rv. de/corona-schnelltest. Testmöglichkeit im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alle Eltern des Baindter Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ haben ab kommenden Montag, 10.05.2021, die Möglichkeit, ihre Kinder kostenlos und freiwillig auf das Coronavirus testen zu lassen. Zum Einsatz kommt hierbei ein sogenannter Lolli-PCR- Pool-Test. Zunächst können alle Kinder ab drei Jahren getestet werden, für die Krippenkinder gibt es derzeit noch kein Testangebot. Die Gemeindeverwaltung plant hier jedoch, ein anderes passendes Testverfahren anzu- bieten. Auch die Häufigkeit des Testangebots soll noch erweitert werden, dies ist abhängig davon, wann die wei- teren Lieferungen von Test-Kits eintreffen und die Kapa- zitäten ausreichen. Die Gemeindeverwaltung hofft, durch diese Teststrate- gie auch in den Kindertageseinrichtungen die Anzahl der Corona-Fälle sowie die daraus resultierende Quarantä- neanordnungen minimieren zu können. Alle Eltern sind eingeladen, das kostenlose und freiwillige Testangebot wahrzunehmen. Die Testungen leistet einen wertvollen Beitrag dazu bei, Quarantänefälle oder gar das Schließen von Betreuungseinrichten zu vermeiden. Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wur- de, findet das Fest voraussichtlich am Samstag, den 13. November 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 01.07.2021 Jahreszahlung Grundsteuer 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Mai 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Er- weiterung Mehlis 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dach- geschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Ei- genbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbst- test unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 08. Mai/Sonntag, 09. Mai Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Donnerstag, 13. Mai Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Mai Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 09. Mai Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Donnerstag, 13. Mai Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Baumeister feierte am 30.04.2021 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Elfriede und Martin Kränkle zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Am Föhrenried Brühl Baienfurter Straße Dorfplatz Birkenstraße Eichenstraße Buchenstraße Eschenstraße Mehlisstraße Gartenstraße Riedsenn Innere Breite Sumeraugasse Küferstraße Schachener Straße Ziegeleistraße Wickenhauser Straße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Grünenbergstraße Badweg Im Voken Blumenstraße Jägerweg Bronnenstubenweg Lerchenstraße Dahlienstraße Sperlingweg Hubertusweg Stöcklisstraße Klosterhof Storchenstraße Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Nelkenstraße Amselstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Annabergstraße Tulpenstraße Erlenstraße Veilchenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Sonnenstraße Fliederstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Kornblumenstraße Ziegelhalde Marsweilerstraße Rosenstraße Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Spielmannsweg Hasenweg Zeppelinstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Marderstraße Benzstraße Mochenwangener Straße Dachsstraße Reishaufen Eichhorngasse Sulpacher Straße Friesenhäusler Straße Froschstraße Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Fuchsstraße Boschstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Daimlerstraße Igelstraße Dieselstraße Iltisstraße Dornierstraße Liebigstraße Maybachstraße Rehstraße Röntgenstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. AZ: 047.15 - Amtsblatt 07.01.2021 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Veranstaltungskalender Mai 11.05. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 12.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 14.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 19.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 21.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Bei uns wird gehüpft! Bereits seit einiger Zeit freuen sich un- sere Kinder ganz besonders über die neue „Hüpf - Möglichkeit“ in der Bewe- gungsbaustelle! „Woah, sind die für uns?!“, hieß es ganz zu Beginn. Es folgte das erste Erkunden und Entdecken. Heute sehen wir die Kinder mit strahlenden Augen und lachenden Ge- sichtern auf den Matten. Ob Pferdchensprünge bei „Bibi und Tina“, als Utensil einer Zirkusaufführung oder einfach nur zum Toben und Auspowern - durch die Hüpfmatten ist einiges geboten! Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bei der Firma Jer- sa, Werkzeugschleiferei Baindt, für die großzügige Spen- de bedanken! Unsere Kinder freuen sich jeden Tag darüber! Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Die verlässlichen Helfer vor Ort Unsere Helfer vor Ort (HvO) leisten wichtige Erste Hilfe, schon bevor der Rettungsdienst kommt. In vielen Ge- meinden, vor allem im ländlichen Raum oder komplexen Betriebseinheiten, dauert es häufig zwischen 10 bis 15 Minuten, bis der Rettungsdienst aus der nächsten Stadt eintrifft. Um diese Zeit zu verkürzen, hat der DRK Kreisver- band Ravensburg e.V. sogenannte Helfer vor Ort Grup- pen gegründet. Sie werden parallel zum Rettungsdienst alarmiert und leisten somit einen wertvollen fachlichen und zeitlichen Beitrag zur notfallmedizinischen Erstver- sorgung und geben bei Bedarf eine Lagemeldung an die Rettungsleitstelle ab und betreuen im Anschluss die Angehörigen. Die Mitglieder einer HvO-Gruppe - in der Regel zwischen fünf und zehn Personen - sind ehrenamtliche DRK-Mitar- beiter, welche in den Ortschaften wohnen, studieren oder arbeiten, in denen sie zum Einsatz kommen. Alle Helfer vor Ort verfügen dabei mindestens über eine abgeschlossene Sanitätsausbildung. Teilweise handelt es sich jedoch auch um Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsani- täter, Krankenschwestern oder Notärzte, die im DRK-Ret- tungsdienst haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt sind. In manchen Bereichen übernehmen sogenannte Schnel- leinsatzgruppen (SEG) die HvO-Aufgaben. Der Unter- schied ist, dass die Helfer nicht mit einem Privat-Kfz, son- dern mit einem DRK-Fahrzeug zum Einsatzort fahren. In Orten und Städten, in denen es eine hauptamtlich be- setzte Rettungswache gibt, kommen die ehrenamtlichen Kräfte ausschließlich als Verstärkung vom regulären Ret- tungsdienst bei mehreren parallelen Einsätzen oder bei mehreren Betroffenen oder Patienten zum Einsatz. Die Kommune gibt einen Zuschuss für Defibrillatoren, an- sonsten finanziert sich die Arbeit aus Spenden und die unbezahlte Hilfe der Freiwilligen. Das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Ravensburg hilft dort, wo Hilfe dringend benötigt wird. Wer Interesse hat an einer der rund 34 Gruppen im Raum Oberschwaben mitzuwirken meldet sich einfach per E-Mail unter hvo@ rotkreuz-ravensburg.de DRK warnt: Zecken-Saison hat begonnen Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer steigen- den Gefahr durch lebensgefährliche Zeckenstiche. „Ze- cken werden immer früher und länger aktiv. Nach dem Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rekordjahr 2020 müssen wir in diesem Jahr mit einer weiteren Steigerung der Erkrankungshäufigkeit rechnen“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Obwohl der Gipfel der Erkrankungen in den Monaten Mai bis Oktober liege, hätten die warmen Sonnenstrahlen bereits jetzt im April zu einer zunehmenden Gefährdung geführt. Schon bei 8 Grad Celsius würden die Tiere aktiv. Durch den Stich der Zecke können zwei Erkrankungen übertragen werden: die Frühsommerenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Die FSME führt zu einer akuten Entzün- dung des Gehirns, der Hirnhäute und des Rückenmarks. 2020 gab es 704 FSME-Erkrankungen, so viele wie noch nie. Die Borreliose tritt häufiger als die FSME auf. Pro Jahr ist mit rund 100.000 Fällen zu rechnen. Da sich aufgrund von Corona viele Menschen in der Natur aufhalten steigt das Risiko. Die Lyme-Borreliose, umgangssprachlich auch häufig nur als Borreliose bezeichnet, wird von einem spiralförmigen Bakterium namens „Borrelia burgdorferi“ ausgelöst. Be- kannt ist die Krankheit zwar schon seit über 100 Jahren; Willy Burgdorfer entdeckte aber erst 1982, dass sie durch Bakterien ausgelöst wird, die im Darm der Zecke leben. In Deutschland sind Borrelien - wie Borreliose-Bakterien auch genannt werden - die am häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheitserreger. Sie befinden sich im Mit- teldarm der Zecke, darum dauert es einige Stunden, bis sie in den menschlichen Organismus gelangen. Für Borrelio- se-Infektionen gibt es keine bundesweite Meldepflicht, die genaue Häufigkeit der Erkrankung ist daher nicht bekannt. Die Zeichen eines Zeckenstichs, die manchmal erst einige Tage bis Wochen später auftreten können, sind eine sich verbreitende Hautrötung. Es können in der Folge Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. „Vermeidbar sind Zeckenstiche durch das Tragen heller Kleidung und die Bedeckung von freien Körperstellen“, empfiehlt der DRK-Geschäftsführer. Feste Schuhe, lange Hosen und lange Ärmel seien wichtig. Bei Wanderungen über Wiesen sowie durch Gebüsch und Unterholz sollten die Hosen in die Socken gesteckt werden. Zeckenschutz- mittel und -sprays böten keine 100prozentige Sicherheit, sagt Krayss. Nach einem Aufenthalt in Wald und Wiesen sollte man den Körper nach Zecken absuchen, beson- ders im Bereich von feuchtwarmen Körperregionen wie Achselhöhle und Leistenbeuge. Das DRK gibt den Rat: „Nach Erkennen einer Zecke auf der Haut diese mit einer Zeckenzange oder -karte (in der Apo- theke erhältlich) entfernen. Die Zecke ganz vorne an der Haut fassen und langsam senkrecht nach oben heraus- ziehen. Wichtig: Nicht quetschen und drehen, da das dazu führen kann, dass die Sekrete, in denen sich die Erreger befinden, noch ausgeschieden werden. Die Zecke muss möglichst im Ganzen entfernt werden. Bei Auftreten von Entzündungszeichen soll man einen Arzt aufsuchen und in Risikogebieten eine Schutzimpfung in Erwägung ziehen.“ In Deutschland besteht ein Risiko für eine FSME-Infek- tion nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen. Die Region Bo- densee-Oberschwaben ist besonders betroffen. Für an Borreliose erkrankte gibt es die Borreliose Selbst- hilfegruppe Oberschwaben-Bodensee-Allgäu. Diese trifft sich sofern es die Corona-Richtlinien zulassen regelmä- ßig zum Austausch in den Räumlichkeiten der Selbsthil- fegruppen beim Deutschen Roten Kreuz in Ravensburg. Informationen und Kontakt unter: http://borreliose-shg-oba.de/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Mai - 16. Mai 2021 Gedanken zur Woche Möge aus den Samen, die du säst, wunderschöne Blu- men werden. Irischer Segenswunsch Samstag, 08. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Familie Dobler, Familie Hegel, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Jahrtag: Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 09. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht (öffentlich, ohne Platz- reservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht gestaltet mit Marien- gesänge vom Chorquartett des Kirchenchores (öffentlich. Mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 11. Mai - Bittwoche 19.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zur Bittwoche (öf- fentlich, ohne Platzreservierungskarten, - der Bittgang nach Sulpach entfällt) 19.00 Uhr Baienfurt- Eucharistiefeier zur Bittwoche (öf- fentlich. Mit Eintragung am Schriftenstand, - der Bittgang nach Briach entfällt) Mittwoch, 12. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 13. Mai - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehö- rigen) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Freitag, 14. Mai - Blutfreitag 07.00 Uhr Baindt - Blutfreitagsandacht der Blutreiter in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen (öffentlich, ohne Platz- reservierungskarten) Bitte bringen sie ihr eigenes Gesangbuch mit 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) 19.30 Uhr Baienfurt - Beginn der Pfingstnovene in der Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 15. Mai 17.30 Uhr Baienfurt- Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung im Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 18.30 Uhr Baienfurt - Gemeinschaftsgottesdienst für die Erstkommunionkinder (nicht öffentlich) Sonntag, 16. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Paula und Franz Wucherer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elina 10.00 Uhr Baienfurt - Wort-Gottesfeier mit Kommuni- onausteilung (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Ulrich (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Gottesdienste in der Bittwoche Am Dienstagabend um 19.00 Uhr feiern wir einen Bitt- gottesdienst in der Kirche an Stelle der Bittgänge. Der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt beginnt um 10 Uhr in der Kirche. Dekan Schmid, Weingarten hat darum gebe- ten, den Blutfreitag in den Gemeinden mit einem Gottes- dienst zu begehen. Zur Blutfreitagsandacht um 7 Uhr sind die Blutreiter mit ihren Familien und die Gemeinde herzlich eingeladen. Für die Festpredigt am Abend von Christi Himmelfahrt mit Bischof Gebhard Fürst und den sehr reduzierten Blutritt am Freitag sind Livestreams vorgesehen. Einladung zur Maiandacht Zur Maiandacht am Muttertag 9. Mai sind Sie herzliche eingeladen. Da wir ja zum Schutze der anderen im Gottesdienst nicht aus vollem Herzen singen können, können wir leider nicht die beliebten Marienlieder einbauen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Schön, dass wenigsten Sängerinnen auf der Empore zu hören sind. Trotzdem sollten sie ihr Gotteslob mitbringen, damit wir aus den Andachten beten können. Beachten Sie die Hygiene-Vorschriften, halten sie am Ein- gang und in den Bänken die Abstände ein. Da wir keine Platzkarten ausgeben, tragen Sie sich in die ausgelegten Listen mit ihrem Vor und Zunamen, bei auswärtigen Be- sucherinnen auch ihre Adresse, ein. Trotz der Vorschriften und Abstände wünsche ich/wir Ih- nen dass sie aus dieser Maiandacht Zuversicht, Hoffnung und Geduld mitnehmen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 14. Mai findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfei- ern zur Erstkommunionsvorberei- tung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Got- tesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels auslie- gender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Baienfurt - Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahr praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Einladung zum Familien-Wortgottesdienst „Geborgen unter Gottes buntem Regenbogen“ gestaltet vom Kindergarten St. Ulrich am Sonntag, 16.05.2021 um 11.15 Uhr in der Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Wir freuen uns auf viele, die Mitfeiern (über 130 Plätze stehen zur Verfügung), aber Sie brauchen eine Platzkar- te (1 pro Familie mit Angabe aller Namen, Adresse der Personen) Diese liegen ab Dienstag, den 11.05.2021 in der Kirche am Schriftenstand aus. Bitte beachten Sie das Tragen eines Mundschutzes ab 6 Jahren und die aktuellen Gegebenheiten: falls die lnzidenz über 200 steigt, dürfen keine öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Senioren- maiandacht mit Herrn Pfarrer Staudacher am Mittwoch, 19. Mai 2021, um 14.00 Uhr, in unsere Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Der Monat Mai ist der Verehrung der Gottesmutter Maria gewidmet. Das farbenfrohe Aufblühen der Natur, die Blu- men und Blüten symbolisieren Maria in ihrer Gnadenfülle, sie wird als die „schönste Blume“ besungen. Feiern Sie mit uns diese Maiandacht, wir freuen uns auf Sie. Sie brauchen sich nicht anzumelden, aber für die An- dacht gelten die aktuellen Pandemieregeln. Frauenbund Baienfurt Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 12.05.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Dienstag, 25.5.2021 14.30 Uhr Maiandacht in der Kath. Kirche Maria Himmel- fahrt in Baienfurt Wir suchen neue Mitglieder! „Nur wer bewegt ist, kann andere bewegen“!! Jede Frau jeden Alters ist beim KDFB willkommen. Wir brauchen Frauen, die wissen, was sie wollen, die eine ei- genständige Meinung haben, die den Mut haben, diese Meinung zu vertreten und die die anstehenden Aufgaben sehen und ergreifen, die nicht verzweifeln in der Fülle der Schwierigkeiten, sondern die versuchen, Hoffnung aus dem Glauben zu realisieren. In einen Verband eintreten heißt, aus der Anonymität heraustreten. Auch das ist ein Bekenntnis und gleichzeitig eine Aktivität, auf die die Kirche und unsere Gesellschaft nicht verzichten kann und darf. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66,20 Sonntag, 09. Mai Rogate 09.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst im Freien beim ev. Gemeindehaus ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 8. Mai, 20.00 Uhr übers Pfarramt. (Dieser Gottesdienst findet we- gen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Donnerstag, 13. Mai Christi Himmelfahrt 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim ev. Gemeindehaus ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 12. Mai, 20.00 Uhr übers Pfarr- amt Sonntag, 16. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ 3. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Aber warum lässt Gott das alles zu? Warum lässt Gott, wenn er doch allmächtig und vollkom- men gut ist, überhaupt das Leid zu, das so viele Menschen auch in dieser Pandemie erleben müssen? Eine Frage, die Menschen seit Jahrtausenden beschäftigt und auf die schon die blitzgescheiten griechischen Philo- sophen keine Antwort gefunden haben. Besonders aktuell wird die Frage immer dann, wenn ich selbst oder ein mir nahestehender Mensch von einem ‚Schicksalsschlag‘ getroffen wird und ich die Welt nicht mehr verstehe. Wenn ich mich dann nicht schon damit abgefunden habe, dass Gott tot sei, wie der Philosoph Nietzsche meinte oder damit, dass sich Gott eben mit seiner Allmacht zurückge- zogen habe, um den Menschen mehr Freiraum zu geben, wie zahlreiche theologische Denker bis heute glauben, dann komme ich aus dem Dilemma nicht heraus, wie All- macht, All-Güte und das Leid in der Welt denn bitteschön zusammen passen sollen. In der Bibel wird darauf keine platte Antwort gegeben. Sie erliegt nirgendwo der Versuchung des Populismus unse- rer Tage. Vielmehr sehen wir besonders in den Klage-Psal- men eine Richtung, eine Adresse, an die sich die Klage über das Erlebte richten kann - auch die offenen Fragen. Martin Luther kennt das Dilemma und er empfiehlt, vor der Erfahrung, dass Gott verborgen erscheint dorthin zu fliehen, wo Gott sich selbst klar zu erkennen gibt, so wie er ist: in Jesus Christus. Darin sind sich die Reformatoren mit allen Autoren des Neuen Testaments einig und das ist letztlich der beste Hinweis in einer Notlage der Seele: Geh dorthin, wo sich dir Gott in Liebe, in Zuwendung und bedingungsloser Annahme zeigt! Dieser Verweis auf Jesus ist der Zielpunkt jeder Suche nach einem Sinn, der im letzten Halt gibt und es ist gleich- zeitig der Ausgangspunkt, von dem aus wir allen Sinn-Fra- gen nachgehen können, die uns das Leben und die Her- ausforderungen dieser Tage stellen. Wie gehe ich denn nun damit um, was mir in dieser Pan- demie widerfährt? - Klage ich Gott an, der nichts dagegen unternommen hat, oder die Menschheit, die Urwälder und Tierbestände immer weiter zurückdrängt und dadurch ‚Zoonosen‘, wie die Übertragung des Fledermausparasi- ten SARS-CoV-2 auf den Menschen geradezu provoziert? In seinem 3. Teil des Kapitels zu Gottes Providenz, Allmacht und Allwirksamkeit hält Johannes Calvin unmissverständ- lich fest, dass Gott sich nicht im Sinne einer deistischen Philosophie zurückzieht und das Uhr-Werk des Weltge- schehens sich selbst überlässt. Gottes Allmacht beschreibt er dagegen mit der biblischen Tradition als „wachsam, tätig und wirksam und stets im Handeln begriffen“. Calvin lässt keinen Zweifel daran, dass Gott deshalb all- mächtig heißt, weil „nichts ohne seinen Willen geschieht“. Gegen diese steile These regt sich nicht erst in unseren Tagen massiver Widerstand. Wo bleibt denn da die menschliche Verantwortung? Ist dann das ganze Weltgeschehen nicht mehr als ein großes Marionettentheater mit Gott als großem Pup- penspieler? Filme wie ‚Die Truman Show‘, ‚Der Plan‘ oder ‚Das brand- neue Testament‘ spielen diesen Gedanken sehr anschau- lich durch. Letzterer Film zeigt in einer schrägen Karikatur, was für ein Zerr-Bild von Gott mit dieser Art von Allmacht verbunden wäre, ein zynisches, missgelauntes - jedenfalls keins das mit dem Gottes-Bild vereinbar wäre, was wir in der Bibel erkennen können. Wer dagegen nicht bloß eine Karikatur der Vorsehung Gottes verfilmt sehen will, sondern einen sehr heraus- fordernden, seelsorglichen Versuch einer persönlichen Antwort auf das erfahrene Leid, dem sei der Film ‚Die Hütte‘ empfohlen. Die biblische Rede von Gottes Wirken in allen Bereichen des Lebens ist also keine, die menschliches Wirken oder menschliche Verantwortung aushebeln würde. Das machen bereits die ersten Kapitel der Bibel deutlich, die dem Menschen eine Gottes-Ebenbildlichkeit und damit eine große Verantwortung für die Schöpfung zusprechen. Menschen sind danach nicht weniger als Stellvertreter*in- nen Gottes auf Erden. Denken wir diesen Gedanken konsequent weiter, dann wird aus der Frage: Wie kann Gott das alles zulassen? - die Frage: Wie können wir Menschen das alles zulassen? An dieser Frage können wir zerbrechen, weil wir merken, wie uns immer wieder - trotz aller Anstrengung - die Felle davonschwimmen. Die einen verrennen sich daraufhin in verzweifelter Hoffnung in einen gewaltbereiten Hyper-Ak- tivismus, die anderen leugnen offensichtliche Phänomene wie die aktuelle Pandemie oder den ungleich gravieren- deren, menschenbewirkten Klima-Wandel. Das Vertrauen auf Gottes Providenz (Für-Sorge) kann uns vor diesen Irrwegen bewahren und uns neu motivieren, unserer gottgegebenen Verantwortung für die Welt mit Gottes Hilfe gerecht zu werden. Calvin beschreibt den „Segen“, den wir aus so einem Ver- trauen auf Gottes Allmacht haben, wie folgt: „Erstens erkennt er, dass Gott unerschöpflich wohlzutun vermag, da er ja Himmel und Erde in Besitz hat und da alle Geschöpfe auf seinen Wink schauen (...) Zweitens er- fährt er, dass man in seinem Schutz sicher ruhen kann; denn seinem Willen ist ja alles unterworfen, was sonst als schädlich zu fürchten wäre. (...) Nur dadurch kann die maßlose und abergläubische Angst, die wir zuweilen gegenüber Gefahren empfinden, gemä- ßigt und gestillt werden.“ Anders gesagt: Wer darauf vertraut, dass Gott sein Le- ben und das der ganzen Welt in seinen Händen hält, kann nachts ruhig schlafen, weil er weiß, dass eben nicht alles nur von unserem Tun abhängt. Und wer morgens ausge- schlafen aufsteht, kann mit ungleich größerer Kraft und Motivation die Herausforderungen unserer Tage anpa- cken, weil Gott zwar alles Leid der Welt mit Leichtigkeit ohne uns lösen könnte, sich aber offensichtlich dafür entschieden hat, es nicht ohne uns anzugehen, sondern Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 mit durch und unter uns die sehr gute Schöpfung zu er- neuern, die er uns als Menschheit in die Wiege gelegt hat. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst am 9.5. nicht per LIVE-STREAM Diesen Gottesdienst finden Sie zeitnah auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Nähmaschinen aus Oberschwaben in Thessaloniki angekommen. Das Projekt NAOMI unterstützt Geflüchtete vielfältig, jetzt auch mit einer erfolgreichen Nähmaschinensammlung der Di- akonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Noch immer bestehen die Flüchtlingslager auf den grie- chischen Inseln und auf dem Festland. Die europäische Union hat noch keine einheitliche Lösung für diese huma- nitäre Katastrophe gefunden. Deshalb sind die Geflüchte- ten auf die Hilfe von privaten Organisationen angewiesen. Eine dieser Organisationen ist NAOMI in Thessaloniki am Mittelmeer. Die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) initiierte kürzlich eine Spendenaktion für das Pro- jekt NAOMI im Kirchenbezirk Ravensburg. Aus den Ge- meinden Alttann, Bodnegg und dem Nachbarlandkreis Sigmaringen wurden insgesamt 25 gebrauchte Nähma- schinen, Stoff- und Geldspenden zusammengetragen. Die Diakonie OAB bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern für ihr Engagement. Am 22.April kamen die Nähmaschinen in Thessaloniki an. In Nähkursen der Nähwerk- statt von NAOMI werden zahlreiche geflüchtete Frau- en und Männer ausgebildet. Dies ermöglicht ihnen, eine Anstellung in der Textilindu- strie zu finden oder einen Verdienst im projekteige- nen Online -Shop zu erwirt- schaften. Hilfen zur Selbst- hi lfe schafft diese ökumenische Initiative. Seit dem Corona Lockdown findet der Unterricht online statt und die Auszubildenden lernen zu Hause an einer eigenen Nähmaschine. Im Winter wurden 2000 Winterhosen ge- näht und an Obdachlose in Thessaloniki und geflüchtete Menschen in den großen Flüchtlingslagern verteilt. Krea- tives „Upcycling“ von Gebrauchtkleidern und aus Stoff- spenden werden über den Online- Shop verkauft. Die Mus- ter und Schnitte entwickeln die Geflüchteten zusammen mit Künstlern und Designerinnen. NAOMI wird im Rahmen verschiedener Projekte von „Hoffnung für Osteuropa“, von der internationalen Diakonie unterstützt. Außer der Nähwerkstatt bietet NAOMI Sozialberatung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Vermittlung zu medizinischer Hilfe. Mehr Informationen gibt es hier: https://mailchi.mp/376ec0e4741b/naomi-thessalo- niki-newsletter-may-5848271 Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. Mai 2021 fällt aus! Leider kann unser nächstes Frauenkreistreffen immer noch nicht wie geplant am 12. Mai stattfinden. Wir wol- len aber die Hoffnung nicht aufgeben, dass es mit dem einziehenden Frühling und den damit verbundenen wär- meren Temperaturen bald eine Möglichkeit des Treffens draußen auf unserer Terrasse im Pfarrgarten geben kann. Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen bleibt, der spricht zu dem Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herrn: Meine Zuversicht und meine Burg, mein Gott, auf den ich hoffe. Psalm 91, 1-2 mag euch bis zum Wiedersehen begleiten. Euer Frauenkreis-Team _________________________ Heute hat uns Monika Franz aus Baienfurt ein Bild fürs Kinderzimmer gestaltet. Das gefällt nicht nur den wilden Reitern aus dem Westen sondern auch den jungen Reiterinnnen vom Ponyhof.. Ein farbenfrohes Aquarell nicht nur fürs Kinderzimmer. Wieder einmal mit viel Liebe zum Detail ausgestattet. Da wollen doch auch wir gern auf die grüne Wiese ... Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Taekwondo Baindt e.V. 2. Online Schwarzwald Open Formen Am 20.03. fand die Auswertung der Vi- deos des Schwarzwald Pokals statt. Zum ersten Mal war auch Verena bei einem Online Turnier mit dabei. Nach intensiver Vorbereitung wurden die festgelegten Formen abgefilmt und über YouTube auf das Portal hochgeladen. Das internationale Kampfrichterteam wertete die fest- gelegten Pflichtformen, aus. Am Samstagmorgen stand bereits meine Wertnote, allerdings musste ich noch die Platzierung abwarten. In der Altersklasse waren sehr s tarke in ternat iona le Kampfsportler u. a. aus Mexi- ko, Griechenland und Finnland vertreten. Am Nachmittag stand dann endlich die Platzierung fest: Verena konnte sich einen souveränen sechsten Platz erkämpfen. Der erste Platz ging mit Abstand an eine Me- xikanerin Der TKD-Baindt Gratuliert Ve- rena zu diesem Erfolg Alfred Manthei Blutreitergruppe Gestaltung des Blutfreitags in der Gemeinde Wenn am Freitag, 07. Mai 2021, eine Woche vor Blutfreitag, der Inziden- zwert unter 100 liegt, kann der Blutritt unter Beteiligung von je zwei Blutrei- tern pro Blutreitergruppe stattfinden. Sollte am 07. Mai 2021 der Inzidenzwert höher als 100 liegen, findet der Blutritt in ähnlicher Form wie im Jahr 2020 statt. Entsprechend dem Wunsch des Kath. Pfarramtes „St. Martin“ Weingarten, sollen sich die Blutreiter nach Mög- lichkeit zeitgleich um 7 Uhr am Blutfreitag in der jeweili- gen Pfarrkirche zu einem gemeinsamen Gedenken und Beten versammeln. Wir laden deshalb alle Blutreiter am Blutfreitag, den 14. Mai 2021, um 7 Uhr in unsere Pfarrkirche Sankt Johan- nes Baptist zum gemeinsamen Gebet ein. Während des Gottesdienstes besteht Maskenpflicht. Es gelten die aktu- ellen Regelungen für Gottesdienste im Lockdown. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Was sonst noch interessiert Hallenbad Baienfurt Schwimmer im Bad? Änderungen in den aktuellen Corona-Verordnungen sind oft unscheinbar und kaum in der Öffentlichkeit kommu- niziert. Für Betreiber eines Hallenbades enthalten sie je- doch Potential, einen minimalen Betrieb zumindest für bestimmte Zielgruppen zu ermöglichen. So trainieren seit vielen Wochen Spitzensportler regelmäßig im Hal- lenbad Baienfurt. In der aktuell gültigen Corona-Verordnung ergeben sich weitere Möglichkeiten. So darf das Hallenbad für „dienst- liche Zwecke“ genutzt werden. Da unsere Mitarbeiter für die Aufsicht rettungsfähig sein müssen, haben diese die Möglichkeit Schwimmen zu gehen, um ihre Rettungsfähig- keit zu erhalten. Da die meisten Aufsichten und Kursleiter der Hallenbad Baienfurt e. G. nebenberuflich im Hallen- bad Baienfurt tätig sind, nutzen sie das Angebot in den Abendstunden oder den Wochenenden. Für einen möglichen Neustart brauchen wir qualifizierte und rettungsfähige Mitarbeiter am Beckenrand, zum Wohl unserer Badegäste. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai SVLFG fördert Selbsthilfe bei Bluthochdruck Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu- dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter anderem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer Selbsthil- feförderung. Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbsthilfeor ganisation, die seit Jahren von den Verbän- den der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell un- terstützt wird. Informationen über alle ihre Selbsthilfeför- derungen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite www. svlfg.de/selbsthilfefoerderung bereit. Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliar- den Menschen an zu hohem Blutdruck - größter Risikofak- tor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herzinfarkt. Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten Todesfall und damit die häufigste Todesursache. Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite www. hochdruckliga.de. Bio-Musterregion Ravensburg BioBitte gibt dem Landkreis Ravensburg Impul- se zu mehr Bio in der Außer- Haus-Verpflegung Politik, Verwaltung und Küchenleitungen aus dem Land- kreis Ravensburg informierten sich bei der Initialveran- staltung „Mehr Bio in die Großküchen der Region“ der Initiative BioBitte über den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung. Der Ausschuss für Finan- zen, Beteiligung und Kreisentwicklung hat Ende April über verbindliche Bio-Anteile entschieden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verwaltungen, Kreis- und Gemeinderäten sowie öffentlichen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung aus dem Landkreis Ravens- burg kamen am Mittwoch, dem 21. April 2021, bei einer digitalen Initialveranstaltung der bundesweiten Initiative „BioBitte – Mehr Bio in öffentlichen Küchen“ des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bio-Musterre- gion Ravensburg miteinander ins Gespräch. Die rund 30 Teilnehmenden diskutierten und informierten sich bei der Veranstaltung darüber, wie sich der Anteil der ein- gesetzten Bio-Lebensmittel in den Einrichtungen der Au- ßer-Haus-Verpflegung (AHV) des Landkreises auf 50 Prozent erhöhen lässt. Der Landkreis Ravensburg gehört zu den vier ersten Bio-Musterregionen in Baden-Württemberg und hat mit rund 17 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Bio-An- teil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Trotz vorhandener Produktions- und Verarbeitungsbe- triebe ist der Einsatz von Bio-Produkten in der öffentli- chen Gemeinschaftsverpflegung bisher wenig verbreitet. Damit sich dies ändert, hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Kreisentwicklung des Landkreises Ra- vensburg Ende April beschlossen, dass der Anteil ökolo- gischer Lebensmittel in kreiseigenen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und Einrichtungen, an de- nen der Landkreis beteiligt ist, bis 2030 auf 50 % erhöht werden soll. Die BioBitte-Initialveranstaltung konnte mit Impulsvorträ- gen und Diskussionsrunden den Entscheidungsbefugten vor Ort im Vorfeld dieser Entscheidung Informationen zum Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der AHV an die Hand zu geben und schaffte Raum für gemeinsame Ge- spräche und Vernetzung. Mit Nachdruck zu mehr Bio in öffentlichen Küchen „Ich bin begeistert, insbesondere von den Rückmeldungen und dem Austausch, und habe den Eindruck, dass die BioBitte-Veranstaltung bei vielen Teilnehmenden neue Impulse und Anregungen für den Weg zu mehr Bio in der Großküche geliefert hat“, sagte Katharina Eckel von der Bio-Musterregion Ravensburg. „Viele Ideen und Anregungen werden auch die zukünfti- ge Arbeit der Bio-Musterregion begleiten. Es freut mich ganz besonders, dass auch so viele Teilnehmende aus verschiedensten Gremien der Regionalpolitik dabei wa- ren und wir dem Thema auch hier Nachdruck verleihen konnten“, ergänzte die Regionalmanagerin. Kathrin Seidel von der Öko-Modellregion Paartal be- wies in ihrem Impulsvortrag, dass BioBitte gute Starthil- fe leisten kann und teilte ihre Erfahrungen. Im Sommer 2020 hatte BioBitte dort ebenfalls eine Initialveranstal- tung durchgeführt. Nur vier Monate später fasste der Kreistag Aichach-Friedberg Beschlüsse für verbindliche Bio-Anteile. „Die BioBitte-Veranstaltung in Ravensburg kam genau zum richtigen Zeitpunkt für die richtige Zielgruppe“, schlussfolgerte Andreas Greiner vom Veranstalter und BioBitte-Regionalpartner ÖKONSULT. Die intensiv ge- führte Diskussion der Teilnehmenden habe das große Interesse am Thema verdeutlicht. Es sei erkennbar geworden, dass es auch in einer Region mit viel Öko-Landbau und stark aufgestell- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ten Betrieben immer noch Potenziale in den regionalen Wertschöpfungsketten gibt. „Wenn die Kommunen die Bio-Nachfrage für die Gemeinschaftsverpflegung bün- deln, kann dies zum Schlüsselfaktor für die Stärkung und Etablierung neuer Wertschöpfungs- ketten werden“, erklärte Andreas Greiner. Hintergrund Mit BioBitte werden Entscheidungsbefugten aus Politik, Verwaltung, Vergabewesen und Verzehreinrichtungen Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Einsatz von mehr Bio in der AHV öffentlicher Küchen angestoßen und voran- getrieben werden kann. Die Förderung des Einsatzes von Bio-Produkten in der AHV ist Teil der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). BioBitte wird im Auftrag des BMEL im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) durchgeführt. Die Initiative BioBit- te bietet Hintergrundinformationen und Handlungshilfen, um die Umstellung auf mehr Bio-Lebensmittel zu erleich- tern und ermöglicht Akteuren, bei lokalen und überregionalen Veranstaltungsformaten in Austausch zu treten. Die Angebote von BioBitte adressieren sowohl die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, Mitar- beitende in Fach- und Vergabereferaten als auch die Küchenleitungen. Unter www.bio-bitte.info finden Interessierte regelmäßig aktuelle Informationen, Wissenswertes und praktische Tipps. Kunstmuseum Ravensburg Livestream-Vortrag von Dr. Vanessa Joan Müller »Neue Wege nichts zu tun. Künstlerische Praxis als Arbeit und deren Negation« Donnerstag, 6. Mai 2021, 19 Uhr »Nichtstun wird oft mit Freizeit oder gar Faulenzen gleich- gesetzt. Zugleich steckt in dem Nichtstun aber auch eine Form der Verweigerung: Die Entscheidung, etwas nicht zu tun, kritisiert die Bedingungen, zu denen dieses Tun üblicherweise geschehen soll. In der künstlerischen Pra- xis, die eine besondere Form der Arbeit darstellt, wird das Nichtstun immer wieder zum Gegenstand einer Ausein- andersetzung mit anderen, alternativen Formen der Ar- beit oder deren radikaler Negation - und wird selbst zum produktiven Faktor«, so Vanessa Joan Müller. Die Kunsthistorikerin war u.a. von 2013 - 2019 als Leiterin der Abteilung Dramaturgie an der Kunsthalle Wien tä- tig und kuratierte dort die vielbesprochene Ausstellung »Neue Wege nichts zu tun«. Vanessa Joan Müller gibt Einblick in eine künstlerische Produktion, die sich der Aktivität, dem Machen und Her- stellen eines Werks entgegenstellt und stattdessen For- men des Nichtstuns und des Unterlassens positiv besetzt. Der Vortrag findet im Rahmen der neuen Ausstellung »Auszeit. Von Pausen und Momenten des Aufbruchs« statt. LIVESTREAM - den Link zum Stream finden Sie am Vor- tragstag auf der Startseite unserer Homepage: https:// www.kunstmuseum-ravensburg.de/ © Dr. Vanessa Joan Müller Ausstellungskatalog »Auszeit. Von Pausen und Momen- ten des Aufbruchs« ab jetzt erhältlich Das Verlangen nach einer kleineren oder größeren Un- terbrechung der alltäglichen Verpflichtungen und Routi- nen - wer kennt es nicht? Auch wenn das Kunstmuseum derzeit seine Türen noch nicht geöffnet hat, ist es jetzt schon möglich mit Hilfe der farbmächtigen Publikation »Auszeit. Von Pausen und Momenten des Aufbruchs« ei- nen detaillierten Einblick in die Ausstellung und die viel- fältigen Auseinandersetzungen zu dem Thema ›Auszeit‹ zu erhalten. Passend zum Thema ist in handlichem Ta- schenbuchformat ein umfangreicher Ausstellungskata- log mit zahlreichen Abbildungen und Texten von Kristina Groß, Christiane Remm und Ute Stuffer entstanden, in dem die Werke der Künstler in deutscher und englischer Sprache erläutert werden. Bestellung unter: Homepage Museumsshop: https://www.kunstmuseum-ravensburg.de/km/muse- umsshop/index.php oder: kunstmuseum@ravensburg.de Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9, 88212 Ravensburg Tel. +49 (0)751 82 810 (Museum) Tel. +49 (0)751 82 812 (Büro) kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de Jetzt kostenlos bestellen: Steuererklärung für Senioren 2020 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bie- tet umfangreichen Ratgeber an Während Millionen Rentnerinnen und Rentner bereits seit Jahren eine Steuerklärung einreichen, rutschen in jedem Jahr weitere Ruheständler in die Steuerpflicht. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt Rentne- rinnen und Rentner daher in Form des kostenlosen Ratge- bers „Steuererklärung für Senioren 2020“ mit vielen Tipps. Bis zum 2. August müssen Ruheständler in der Regel in diesem Jahr ihre Steuererklärung abgeben. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen – und geht das noch auf Papier oder nur noch elektronisch? Viele Senioren stellen sich unter anderem diese Fragen, zumal die Finanzämter die Formulare für die Steuerer- klärung nicht mehr automatisch verschicken. Antworten auf jene und viele weitere Fragen rund um die Steuer- erklärung liefert diese aktuelle Broschüre, die der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kostenlos anbietet. Steuerzahlende Senioren erfahren in dem neu aufgeleg- ten Ratgeber auch, unter welchen Bedingungen welche Abgabefrist für die Steuererklärung gilt. Zudem bietet der BdSt Baden-Württemberg zusätzlich den kostenlosen Versand der wichtigsten Steuerformula- re an. Denn die Finanzverwaltung gibt für Arbeitnehmer sowie für Rentner und Pensionäre unterschiedliche For- mularsätze heraus. In seinem aktualisierten und komplett überarbeiteten Ratgeber erklärt der Bund der Steuer- zahler daher auch, welche Formulare Senioren ausfüllen, welche Belege sie dem Finanzamt vorlegen und bis wann sie ihre Unterlagen einreichen müssen. Die Broschüre be- schreibt beispielsweise, wie die Anlage R auszufüllen ist, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt, wie Rentenerhö- hungen steuerlich behandelt werden und was zu tun ist, wenn der spätere Steuerbescheid fehlerhaft sein sollte. Erhältlich sind der kostenlose Ratgeber „Steuererklä- rung für Senioren 2020“ sowie die passenden Formular- sätze über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Uhldinger Pfahlbau Marathon wird in 2021 zur LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen Dem Winterblues entkommen und sportlich durchstarten: Jedes Jahr im Frühling, wenn die Temperaturen steigen und die Natur Lust auf Bewegung im Freien macht, fin- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 det inmitten der aufblühenden Umgebung der Uhldinger Pfahlbau Marathon statt. Um die Laufveranstaltung co- ronakonform stattfinden lassen zu können, wird er in die- sem Jahr zur LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen und findet im Zeitraum vom 08. - 24. Mai 2021 statt. Laufbegeisterte und Nordic Walker können die zehn kilometerlange Stre- cke durch die Seeferiengemeinde bestreiten. Getreu dem Motto jeder für sich und doch gemeinsam verbunden er- folgt durch die Echtzeitmessung ein Wettbewerb unter den Teilnehmern. So kann in dieser außergewöhnlichen Zeit der schönste Naturlauf entlang des Bodensees statt- finden. Idyllischer kann ein Streckenverlauf kaum sein – zwischen Weinbergen, Wiesen und Wäldern ist das aktive Naturerlebnis garantiert. Schon der Start am Hafen im Ortsteil Unteruhldingen macht mit garantiertem Seeblick Lust auf die bevorstehende Strecke. Am Pfahlbaumuseum vorbei führt die Strecke durch das Naturschutzgebiet der Seefelder Aach nach Oberuhldingen. Umgeben von Vogelgezwitscher oder im weiteren Ver- lauf von Weinreben und Wäldern – die Natur wechselt ihr Frühlingsgewand auf der Laufstrecke. Ein spektakulärer Ausblick erwartet die Teilnehmer, nach dem Passieren des Waldstückes, auf den blauschimmernden See und die Basilika Birnau. Der Endspurt führt wieder zurück an den Uhldinger Hafen. „Spaß an Bewegung in der Natur ist aktuell besonders wichtig, so haben wir ein Konzept entwickelt, welches die LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen als kontaktfreies, sportliches Event ermöglicht“, verrät Manuel Dillmann aus dem Organisationsteam. „Aufgrund des Zeitraums von über zwei Wochen wird die Anzahl der Läufer, die sich gleichzeitig auf der Laufstrecke befinden, entzerrt“, so Dillmann weiter. „Alle Teilnehmer können sich ihre persönliche Laufzeit direkt nach dem Lauf online abrufen. Auch eine gemeinsame Teamwertung ist mög- lich, so kann trotz alleinigen Laufens eine gemeinsame Teamwertung erfolgen“, führt Manuel Dillmann weiter aus. Die Strecke ist für einen sportlichen Lauf über 10 Kilome- ter oder sanftes Nordic Walking geeignet. Kondition und Ausdauer werden aufgrund des Wegprofils benötigt. Für 12,00 Euro können Laufbegeisterte ab 16 Jahren teilneh- men. Eine Anmeldung ist bis einschließlich des letzten Lauftages, dem 24. Mai, bis 12.00 Uhr online unter www. pfahlbaumarathon.de möglich. Weitere Informationen sowie die Anmeldung sind auf www.pfahlbaumarathon. de aufrufbar. Die aktuellen Corona-Bestimmungen des Landes Ba- den-Württembergs sind einzuhalten. Weitere Informationen: Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen, Ehbachstraße 1, 88690 Uhldingen-Mühlhofen Telefon +49 (0)7556-92160, www.seeferien.com, www.pfahlbaumarathon.de ERDBEERKNÖDEL MIT QUARK Zutaten für 4 Personen: 500 g reife Erdbeeren 50 ml roter Traubensaft 2 EL brauner Zucker 2 EL Butter 250 g Speisequark (10 % Fett) 2 frische Eier 100 g Hartweizengrieß 2 EL Semmelbrösel Salz © Schorten/DEIKE 741U14U1 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Erdbeeren waschen und die Blätter entfernen. Zwölf Erdbeeren zur Seite legen, den Rest mit dem Traubensaft und dem Zucker pürieren. Butter schmelzen und etwas abkühlen lassen, in eine Rührschüssel geben. Speisequark mit der Butter schaumig aufschlagen und die Eier einzeln einrühren. Grieß und Semmelbrösel mit der Masse mischen und 30 Minuten quellen lassen. Wenn die Masse sich nach dem Quellen noch nicht gut formen lässt, noch etwas Grieß untermengen. Mit feuchten Händen etwas Teig flachdrücken, eine Erdbeere in die Mitte setzen und auf diese Weise 10 bis 12 Knödel formen. Die Knödel in leicht siedendes Salzwasser geben und etwa 10 Minuten gar ziehen lassen, bis sie aufsteigen. Mit dem Erdbeerpüree servieren. Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 60 Minuten Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de www.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Um die Ecke geschaut Finden Sie heraus, welcher Begriff auf dem Foto dargestellt ist. © T an ja P oh l/D EI KE 74 4R 27 R8 Lö su ng : B är la uc h Den Kreislauf in Schwung bringen Powerdrink für den Kreislauf: Lassen Sie einen Teelöffel getrock- nete Minzblätter fünf Minuten in heißer Milch ziehen, abseihen und warm genießen! Schwindel, Müdigkeit und Probleme mit dem Blutdruck machen uns ab und an das Leben schwer. Doch schon mit ein paar ein- fachen Tricks lässt sich der Kreislauf stabilisieren. Wie auch bei Erkältungskrankheiten ist Tee das Heilmittel Nummer eins: Grün- tee senkt den Blutdruck und Hagebutte verscheucht die Mor- genmüdigkeit und stärkt ganz nebenbei unsere Abwehrkräfte. Gegen das unangenehme Schwindelgefühl hilft eine erhöhte Salzzufuhr, etwa in Form einer Brühe oder einer Brezel. Eine mor- gendliche Wechseldusche verengt und weitet die Blutgefäße ab- wechselnd und bringt so Ihren Organismus in Schwung. © bss/DEIKE 748U13U4 © Clipdealer/DEIKE MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Warum hat der Luchs Pinsel an den Ohren? Der Luchs trägt an seinen Ohren auffällig lange Haare, sie werden auch als Pinsel bezeichnet. Diese etwa vier Zentimeter langen Büschel sind ein Trick der Natur, denn durch diese kann die Wildkatze noch besser hören: Die feinen Haare leiten nämlich Geräusche ins Ohrinnere weiter. Sie wirken also fast wie Antennen. Deshalb weiß der Luchs schnell, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Eine Maus hört er beispielsweise noch aus 65 Metern Ent- fernung rascheln, außerdem kann er verschiedene Geräusche unterscheiden, die mehrere hun- dert Meter weit weg entstehen. Von allen Landtieren hört der Luchs am besten! Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 74 4/ 3 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Teil 4 passt zum linken Bildteil. Kindergitterrätsel: 1. Krug, 2. und/USA, 3. Dosen, 4. Zirkus/Zwerg, 5. Uhren, 6. Haus, 7. Zeiger, 8. Eselsohr, 9. Sekunde, 10. Uranus, 11. Eber, 12. Grün, 13. Sänger, 14. Eule, 15. Hals 74 4R 22 R1 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 17.05.2021 bis 04.06.2021 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR Verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. ÄRZTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 17.05.2021 bis 04.06.2021 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR Verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. ÄRZTE NACHRUFE www.tierheime-helfen.de www.vier-pfoten.de/spenden Streunerhunde brauchen unsere Hilfe! VIER PFOTEN rettet Tiere in Not und beschützt sie. Weltweit. Helfen Sie mit! Unterstützen Sie unsere Arbeit mit IHRER Spende. VIER PFOTEN Spendenkonto (GLS Bank) IBAN DE86 4306 0967 1193 1759 00 BIC GENODEM1GLS Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Auf dich war immer Verlass. Damit auch du dich auf Hilfe verlassen kannst, empfehle ich dir von Herzen den Johanniter-Hausnotruf. Zum Muttertag jetzt 4 Wochen gratis den Hausnotruf der Johanniter testen und Anschlussgebühren sparen! Informationen gibt es mit dem Stichwort „Hausnotruf von Herzen“ unter: Muttertags-Angebot 26.4.-23.5.2021 0800 0 19 14 14 (gebührenfrei) STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ZUVERLÄSSIGE/-R UND FREUNDLICHE/-R AUSFAHRER/-IN für unsere Medikamente auf 450-€-Basis gesucht! Ca. 10 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag. Firmen-PKW vorhanden. Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer unter: 0751 4 80 80 Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer unter: Mitarbeiter für Baumaschinen-Mietpark Ihre Aufgaben sind: • Ausgabe und Einweisung sowie Rücknahme von Mietmaschinen • Erstellung von Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokollen • Aus- und Umrüsten von Maschinen mit Zubehör • Verantwortungsvolle Organisation und Ordnung des Betriebsgeländes • Reinigung und Wartung bzw. kleine Reparaturen von Mietmaschinen Diese Voraussetzungen bringen Sie mit: • handwerkliches Geschick, sowie technisches Verständnis • Kenntnisse im Umgang mit Baumaschinen und Baugeräten (von Vorteil) • Führerschein Klasse CE bzw. 2 sowie Staplerschein (von Vorteil) • Einsatzbereitschaft, Teamgeist, Zuverlässigkeit und kundenorientiertes Handeln Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - Ihr Ansprechpartner: Matthias Ott • ott@brielmaier-baumaschinen.de • Tel. 0751 76969-30 Albersfelder Str. 24 • 88213 Ravensburg - Oberzell Zur Verstärkung unseres erfolgreichen Teams in Weingarten und Baienfurt suchen wir: www.habisreutinger.de Betriebselektriker/Instandhaltung (m/w/d) Wartung unserer technischen Anlagen und Maschinen in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. 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Mehr unter: Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rezeptionsmitarbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Physiotherapeut/in (m/w/d) Voll- und Teilzeit Weitere Infos finden Sie unter www.physiotherapie-jehle.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per Email an: jehle.karin@gmx.de Kirchstrasse 1 - 88284 Wolpertswende / Mochenwangen Anfang Juli 2021 eröffnen wir unseren neuen Feneberg-Markt in Baindt. Da uns eine gute Einarbeitung der neuen Mitarbeiter sehr wichtig ist, suchen wir Sie jetzt schon als Verkäufer w/m/d Verkaufskraft w/m/d für den Backshop in Teilzeit (20 - 25 Stunden/Woche) oder für die Bedienungsabteilung/Frischetheke (20 - 25 Stunden/Woche) Wir brauchen begeisterte und begeisternde Verkaufstalente für unsere Feneberg-Märkte. Nur Mut! Wir zeigen Ihnen wie‘s geht. Gutes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten und Sozialleistungen wie Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits- zusatzversicherung usw. machen die Arbeit bei uns interessant. Bewerben Sie sich bitte direkt über unsere Homepage www.feneberg.de/karriere/offene-stellen/ Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Feneberg Lebensmittel GmbH Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten • www.feneberg.de Baindt BAUEN & WOHNEN Sie möchten beim nächsten Kollektiv in KW 38 dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung HAUSSICHERHEIT GIBT ES NICHT VON DER STANGE Nur zerti zierte Fachbetriebe bieten zuverlässigen Rundumschutz Zuverlässiger Rundumschutz für das Haus muss individuell an das Gebäu- de und seine Gegebenheiten sowie an die Bedürfnisse der Bewohner ange- passt werden. Foto: djd/Telenot Electronic GmbH (djd). Die Sicherung der eigenen vier Wände ist für Hausbesitzer ein wichtiges Thema – nicht erst, seit- dem es dafür Fördergelder der Kre- ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt. Denn smarte Sicherheitstech- nik senkt nachweislich das Ein- bruchrisiko und hilft, die damit ver- bundenen Schäden zu vermeiden. Doch Alexander Balle, Sicherheits- experte bei Telenot warnt: „Perfek- te Haussicherheit gibt es nicht von der Stange.“ Eine smarte Sicher- heitslösung ist immer an das Haus, seine Gegebenheiten sowie an die persönlichen Anforderungen seiner Bewohner angepasst, erklärt der Ex- perte. Fördergelder für Einbruchschutzmaßnahmen: Nur ausgewiesene Fachbetriebe beauftragen Auf der sicheren Seite ist, wer die Installation von der Projektierung bis zur Implementierung in die Hand eines Fachbetriebs legt, der nach der Norm für „Dienstleistungen für Brandschutzsicherheitsanlagen und Sicherheitsanla- gen“ DIN EN 16763 zerti ziert ist – unter www.telenot.de gibt es dazu eine bundesweite Händlersuche. Auch für die Gewährung der Förderung über das KfW-Programm 455-E, das für Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Zuschüsse bis zu 1.600 Euro gewährt, ist die Erfüllung der Norm unabding- bar. Einen guten Einstieg in die Möglichkeiten der vernetzten Sicherheit- stechnik im Eigenheim bietet das „virtuelle E-Haus“ des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH, das unter www.e-haus-online.de besucht werden kann. Rundum-Sicherheit mit Komfort-Plus Aber vernetzte Sicherheitstechnik kann heute weit mehr, als Einbrecher ab- zuschrecken. Rauchwarnmelder sind in jedem Wohnhaus vorgeschrieben. In Verbindung mit einer Sicherheitsanlage können sie sicherstellen, dass eine Brandmeldung in jedem Bereich des Hauses wahrgenommen wird. Er- gänzend ist es möglich, etwa in der Küche Thermowarnmelder zum Brand- schutz einzusetzen. Weitere Melder entdecken Wasserschäden frühzeitig, sie warnen, wenn in Wohnräumen Gas austritt oder detektieren zu kalte oder zu warme Temperaturen. Zudem kann hoch entwickelte Sicherheitstech- nik auch Smart-Home-Funktionen übernehmen. So lässt sich angenehmer Komfort mit zuverlässigen Sicherheitsstandards verbinden. Schönen Muttertag „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. Februar 2021 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Rathaussturm – Rückblick 2020Rathaussturm – Rückblick 2020 Raspler - Raspler - ratsch - ratsch - ratschratsch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bestellaufruf - Ackerblühstreifenprojekt 2021 Biologische Vielfalt auf den Äckern im Landkreis Ravensburg Das in den Vorjahren erfolgreich realisierte Ackerblühstreifenprojekt – ein wichtiger Teil der Bio- diversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg – startet nun in das vierte Umsetzungsjahr. Im Rahmen des Projektes unterstützen der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg und der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben Landwirte*innen bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Erstmalig werden im Projektjahr 2021 auch Obstbaubetriebe bei der Anlage von Blühstreifen in der Fahrgassenmitte unterstützt. Dank der großzügigen Spende der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das benötigte Saatgut für die Anlage der Blühstreifen durch die Landwirte*innen kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Ein Rückblick zeigt: die Zahl der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe hat sich seit Projekt- beginn im Jahr 2018 von 30 auf 128 Betriebe im Jahr 2020 gesteigert. Auch in diesem Jahr ist das Projekt wieder auf die tatkräftige Unterstützung der Landwirte*innen im Kreis angewiesen. Durch das Engagement der Landwirte*innen wurden im vergangenen Jahr über 70 ha Blühstreifen ein- gesät, davon 20 ha ökologisch äußerst wertvolle mehrjährige Blühstreifen. „Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, son- dern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzlich Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten.“, so T. Westernacher, Biotopverbundmanagerin LEV Ravensburg. Da die kräuterreichen Blühstreifen einer Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten sowie Vögeln Nahrung und Unterschlupf bieten, profitiert die Biodiversität ungemein. Durch Kombination von ge- nutzter Fläche mit Blühflächen werden zusätzliche Strukturen in der Agrarlandschaft geschaffen und die Blühstreifen erfüllen eine wichtige Vernetzungsfunktion. Um eine möglichst positive ökologische Wirkung zu erzielen, sollten die Streifen möglichst breit gesät werden, möglichst mehrjährig bzw. bei einjährigen Blühstreifen lange stehen und nicht an viel befahrenen Straßen angelegt werden. „Seit Beginn des Projektes ist an immer mehr Äckern im Landkreis ein Ackerblühstreifen zu sehen. Das Projekt ist eine sehr gute Sache und für die Biodiversitätsförderung ist es sehr wichtig, dass man mitmacht. Die Ackerblühstreifen verbessern zudem das Image des Betriebs und bieten die Möglichkeit, direkt mit Verbrauchern ins Gespräch zu kommen. Natürlich erfreue ich mich selbst auch an der bunten Farbenpracht am Feldrand und an den wu- selnden Insekten.“´, J. Kapler, Projektteilnehmer. Das Saatgut kann noch bis zum 01.03.2021 mittels des Bestellformulars auf der Homepage des LEV Ravensburg kostenlos von Landwirten*innen im Landkreis Ravensburg bestellt werden (https:// www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerblühstreifenprojekt/). Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschaftserhaltungsverband Land- kreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unterstützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Coro- na-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Termi- nabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiege- lung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Tel.: 07502/ 9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung „Öffentliche Flächen und private Gärten sind kein Hundeklo“ Aus gegebenem Anlass möchten wir an alle Hundehalter eindringlich appellieren, dass Hunde die Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen, in privaten Gärten oder in landwirt- schaftlichen Nutzflächen verrichten. Dennoch dort ab- gelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Diese Verunreinigung durch Hunde ist auch in § 11 der Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt aufgeführt. Zu- widerhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Polizeigesetz dar und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 € geahndet werden. Bürgermeisteramt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüs- selbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Citybi- ke (Hollandrad) mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kindergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Februar/Sonntag, 14. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Februar Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 14. Februar Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Alexius Keßler feierte am 05.02.2021 seinen 80. Geburtstag und Frau Christiane Doppler am 07.02.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 05.02.2021 feierten die Eheleute Waltraud und Hermann Bacher das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubil- are Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Minis- terpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Februar 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche Bft. 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal und Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Zur Information Kita-Kinder und Schüler: Unfallversichert – auch in der Notbetreuung! Die Unfallkasse Baden-Württemberg bietet großen Schutz in Kita, Schule und Notbetreuung – automatisch und kostenfrei Ob eine kleine Schramme, schwere Verletzung oder An- steckung mit dem Corona-Virus – in der Kita oder Schu- le kann es manchmal zu Unfällen kommen. Wenn etwas passiert, sind Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in den Tageseinrichtungen und Schulen sowie auf den Wegen automatisch gesetzlich unfallversichert. Dieser Versiche- rungsschutz besteht auch in der Notbetreuung während der aktuell anhaltenden Corona-Pandemie. Wie schnell ist mal das Knie verletzt, die Brille beim Fan- genspielen zu Bruch gegangen oder der Daumen im Werkraum eingeklemmt - für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte ist es wichtig zu wissen, dass alle Kinder sowie Schülerinnen und Schüler automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht während des Besuchs von staatlich anerkannten Kindertageseinrichtungen, allgemein- und berufsbilden- den Schulen, in der Notbetreuung sowie auf allen damit verbundenen Wegen. Dafür muss keine besondere Versi- cherung abgeschlossen werden, denn die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen. Das Leistungsspektrum der UKBW reicht von der Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, über ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Medi- kamenten, Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege bis hin zur Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Großer Schutz auch bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Sollten sich Kinder oder Schülerinnen und Schüler nach- weislich in der Kita, Schule oder Notbetreuung mit dem Corona-Virus anstecken, sind sie bei der UKBW versichert und werden umfassend versorgt. Um die Ausbreitung des Corona-Virus und das Risiko der Ansteckung zu mi- nimieren, hat die UKBW Schutzhinweise für Kindertages- einrichtungen und Schulen erstellt. Die Schutzhinweise informieren rund um den Versicherungsschutz in Coro- na-Zeiten sowie über die wichtigsten Hygienemaßnah- men und Regelungen. Deutsches Rotes Kreuz Corona-Schnelltests beim Roten Kreuz in Ravensburg Ravensburg – Wer einen Corona-Schnelltest mit einem schriftlichen Testat braucht, bekommt dieses beim Deut- schen Roten Kreuz (DRK) in 88212 Ravensburg, Ulmer Str. 97. Man muss sich zu den kostenpflichtigen Tests online auf der Homepage des DRK anmelden. Die Tests werden zu unterschiedlichen Uhrzeiten (morgens vor der Arbeit, in der Mittagspause oder am Abend) und zu unterschiedli- chen Wochentagen dort angeboten. Der gesamte Ablauf inklusive schriftlichem Testergebnis dauert ca. 25 Minuten. Die hochwertigen PoC-Antigen-Schnelltests haben eine Zuverlässigkeit von 95 Prozent und kosten 35 Euro. Wer eine Terminserie bucht, erhält einen Nachlass. Positiv ge- testete Personen müssen sich laut Behördenvorgaben in Quarantäne begeben und über ihren Hausarzt einen PCR-Test veranlassen. Termine und Anmeldung über die Homepage des DRK-Kreisverbandes Ravensburg unter: www.drk-rv.de oder https://www.drk-rv.de/sonderseiten/ schnelltest-zentrum.html Die Rotkreuzdose: Kleine Dose, große Hilfe Wenn der Rettungsdienst kommt, stellt er viele, oft le- benswichtige Fragen – aber was, wenn man diese Fra- gen selbst gar nicht mehr beantworten kann? Wenn in dem Moment keine Angehörigen vor Ort sind, kann es kritisch werden. Abhilfe schafft hier die Rotkreuz- dose, die alle wichtigen Informationen für Notlagen bereithält. Die Dose beinhaltet ein Datenblatt, auf dem man schon im Vorfeld seine Gesundheitsdaten, Medikamentenpläne und auch die Kontaktdaten des Hausarztes oder Pfle- gedienstes notiert. Ebenfalls können Hinweise zu einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder Notfallkon- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 taktdaten hinzugefügt werden. Durch Hinweisaufkleber an der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird dem Helfer signalisiert, dass wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden. Da der Kühlschrank in jeder Wohneinheit problemlos zu finden ist, wird dort die Dose aufbewahrt. Datenblatt und Aufkleber können bei Bedarf nachgedruckt bzw. nachbestellt werden. Für die Idee der Rotkreuzdose gibt es viele Namen, der Grundgedanke ist jedoch immer derselbe. Unkompliziert sollen Helfern in Notsituationen Informationen über ei- nen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Idee, welche ursprünglich aus Großbritannien stammt und dort tausendfach Anwendung findet, ist so einfach und doch genial. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. greift den Ansatz, in Kooperation mit dem Kreisseniorenrat Ravens- burg e.V. sowie dem Pflegestützpunkt Landkreis Ravens- burg auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der Notfall- vorsorge zu unterstützen. Ausgegeben werden die Rotkreuzdosen zum Preis von 4,50€ beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ra- vensburg e.V. vormittags in der DRK-Geschäftsstelle, Ul- mer Straße 95 in Ravensburg. Man muss keinen Termin zur Abholung ausmachen, auch zu Coronazeiten ist das DRK geöffnet für die Bevölkerung. Es gelten aber die all- gemeinen Hygieneauflagen. Auf der Internetseite rv.rot- kreuzdose.de sind weitere Abgabestellen im Landkreis zu finden. Mit dem Erlös unterstützt man zugleich das Projekt „DRK-Glücksbringer“. Dieses Projekt erfüllt sterbenden Menschen in der Region einen letzten Herzenswunsch. Weitere Informationen erhalten Sie über info@drk-rv.de und unter Tel: 0751 56061-0. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern, die über Frau Maria Burkart einen Betrag in Höhe von 2.100 € für die Erdbebenopfer in Kroatien gespendet haben. Der genannte Betrag wurde an die Gemeinschaft der Franziskaner in Zagreb überwiesen, die damit in Not geratene Erdbebenopfer unterstützen. Berufsfachschulen und Technisches Gymnasium stellen sich online vor Das Technische Gymnasium und die Berufsfachschulen an der Gewerblichen Schule Ravensburg stellen sich in diesem Jahr Corona-bedingt online vor. Auf der Home- page der Gewerblichen Schule Ravensburg (www.gs- ravensburg.de) können sich interessierte Schülerinnen, Schüler und Eltern über die Ausbildung an der zweijähri- gen Berufsfachschule Metalltechnik sowie den einjähri- gen Berufsfachschulen Druck- und Medientechnik, Elek- tronik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik, Holztechnik, und Metalltechnik informieren. Dabei werden die Unterricht- sinhalte dargestellt und Einblicke in die jeweiligen Berufe vermittelt. Das Technische Gymnasium präsentiert sich mit seiner dreijährigen Aufbauform (ab Klasse 11) und seiner sechs- jährigen Aufbauform (ab Klasse 8). Die dreijährige Aufbauform vermittelt aufbauend auf ei- nem mittleren Bildungsabschluss neben den allgemein- bildenden Fächern umfassende Basics in den zur Wahl stehenden Profilfächern „Technik und Management“, „Me- chatronik“, „Informationstechnik“, und „Gestaltungs- und Medientechnik“. Die sechsjährige Aufbauform eröffnet technisch inte- ressierten Schülerinnen und Schülern von Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Werkrealschu- len den Wechsel an das Berufliche Gymnasium. In den ersten drei Schuljahren werden technische Grundlagen gelegt und ab Klasse 11 in den Profilen der dreijährigen Aufbauform vertieft. Auf der Homepage der Gewerblichen Schule finden sich weitere Informationen zum Bildungsangebot sowie zu den Anmeldemodalitäten. Darüber hinaus steht die Schule auch telefonisch und per E-Mail zu Verfügung, um Fragen zu beantworten. Anmeldeschluss für die verschiedenen Schularten ist der 8. März 2021. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Kluge Köpfe für die Rente gesucht Jedes Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg rund 100 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Nach der Ausbildung werden sie bei entsprechender Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Für den Ausbildungsbeginn September 2021 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Ba- den-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenver- sicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsin- formatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversiche- rungsfachangestellten sucht die DRV noch Interessenten. Nach der Prüfung können die Nachwuchskräfte nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stuttgart ar- beiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außen- stellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. »Wir bieten flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten so- wie gute Aufstiegschancen«, sagt Andreas Schwarz, Ge- schäftsführer der DRV Baden-Württemberg. »Als moder- nes Dienstleistungsunternehmen nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und können dadurch auch zukünftig fundiert ausbilden. Unsere Arbeitsvorgänge sind weitest- gehend digitalisiert, so dass viele unserer Beschäftigten vom in Corona-Zeiten besonders wichtigen Homeoffice profitieren.« Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koe- pfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram be- richten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfah- rungen als Studierende im Dualen Studium. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Wichtiger Termin für Arbeitgeber Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist ab- hängig von der Beschäftigungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrig- keit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot rich- tet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Landwirtschaftsamt veranstaltet online-EDV- Schulung für die Plattform DuengungBW Das Landwirtschaftsamt bietet auch in diesem Jahr Schu- lungen für die Düngeanwendungen auf DuengungBW an. Durch die Vorgaben der neuen Düngeverordnung wer- den den Nutzern weitere neue Werkzeuge zur Verfügung gestellt. Neben der Stoffstrombilanz und der Düngebe- darfsermittlung können auch Düngeaufzeichnungen und weiterhin die Nährstoffbilanz erstellt werden. Die Schulung vermittelt einen Gesamtüberblick über die verschiede- nen Anwendungen und ist sowohl für Anfänger wie auch fortgeschrittene Nutzer geeignet. Die Düngeberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer erklären die Funktionen und geben Hinweise für die Benutzung. Die zwei Termine sind am Dienstag 23.02.2021, vormit- tags 10 bis 12 Uhr und nachmittags 13 bis 15 Uhr. Eine An- meldung für einen der beiden Termine bis zum 18.02.2020 ist erforderlich unter der Telefonnummer 0751/85-6010 oder per E-Mail an la@rv.de. Die Veranstaltungen finden online statt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer vor der Veranstaltung einen Link als Zugang für die Webex-Konferenz per E-Mail zugeschickt. Wieder perfide Maschen bei Primastrom Verbraucherzentrale geht erneut gegen das Unterneh- men vor • Primastrom GmbH kommt mit fiesen Tricks an Gas- und Stromverträge • Verbraucher:innen werden von falschen Vodafone-Mit- arbeiter:innen dazu gebracht, Unterlagen zu unterzeich- nen, die zu einem ungewollten Vertragsschluss führen und bestehendes Recht aushebeln • Grundsätzlich gilt: Keine Unterschriften an der Haustür Die Verbraucherzentrale erhält seit einigen Wochen zahlreiche Beschwerden über den Berliner Energie- und Telekommunikationsanbieter Primastrom GmbH. Trotz bereits erfolgter Abmahnung im Jahr 2019 lässt das Unternehmen angebliche Vodafone-Mitarbeiter:innen an Haustüren klingeln, um Verbraucher:innen unter Vorspielung falscher Tatsachen Strom- und Gasver- träge unterzujubeln. Der Trick ist alt, aber zeitlos: Angebliche Mitarbeiter:innen eines bekannten Unternehmens – im vorliegenden Fall Vodafone – verschaffen sich durch freundliches Auftreten Zugang zu Wohnungen von Verbraucher:innen und geben vor, Telefon- und Internetanschlüsse prüfen zu müssen. Dann wird das Gespräch plötzlich auf Strom und Gasver- träge gelenkt und behauptet, Partner von anderen be- kannten Unternehmensgrößen – wie etwa EnBW – zu sein. Ein schneller Check solle lediglich einen kostenlosen Ta- rifvergleich liefern – man könne ja vielleicht Geld sparen. Danach werden die Verbraucher:innen überredet, meh- rere Schreiben zu unterzeichnen. Dabei ist ihnen nicht bewusst, dass ihnen mit der Unterschrift ein Vertrag mit Primastrom untergeschoben wird. Sie werden im Glauben gelassen, Informationen oder sogar einen Rabatt ihres bisherigen Lieferanten zu erhalten. Nach Unterzeichnung der Unterlagen gehen die Drücker wieder, ohne Durch- schläge oder Abschriften zurückzulassen. Das Telekom- munikationsunternehmen würde sich melden. Besonders fiese „Beiblatt“masche Kurze Zeit später erhalten die Verbraucher:innen eine Vertragsbestätigung von Primastrom zu einem Strom- oder Gasvertrag, den sie überhaupt nicht wollten. Be- schweren sich Betroffene, werden sie von Primastrom mit dem „Beiblatt“ konfrontiert und der Aussage, dass sie einen ordnungsgemäßen Vertrag unterzeichnet hätten. Das unscheinbare Beiblatt mit der Überschrift „Wir wollen Ihr Vertrauen stärken!“ wurde von den Vodafone-Mitar- beiter:innen vorgelegt und soll bestätigen, dass bei der Akquise alles mit rechten Dingen zugegangen ist. So soll bestätigt werden „dass sich die Vertriebsmitarbeiter nicht als Mitarbeiter z.B. der Telekom Deutschland GmbH, Vo- dafone GmbH oder der Verbraucherzentrale vorgestellt haben“, oder dass die Kundenangaben zum Jahresver- brauch aktuell und wahrheitsgemäß seien. Diese Art und Weise des Vertragsschlusses und der Täu- schung über die eigentliche Absicht des Besuches hat rechtliche, unter Umständen sogar strafrechtliche Re- levanz. Die Aussagen auf dem Beiblatt benachteiligen Verbraucher:innen massiv, denn damit soll eine Beweis- führung vereitelt und Einwendungen gegen den Vertrags- schluss ausgehebelt werden. „Bereits 2019 hat die Ver- braucherzentrale Unternehmen wegen eines ähnlichen Tricks abgemahnt. Damals wurden Verbraucher:innen jedoch Telefonverträge untergeschoben. Wir werden auch jetzt wieder rechtliche Schritte einleiten“, erklärt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale warnt vor den Maschen der Pri- mastrom GmbH und wird rechtlich gegen sie vorgehen. Betroffene Verbraucher:innen sollen die Verbraucher- zentrale, die Bundesnetzagentur aber auch die Polizei informieren. Besser noch: „Generell nie Verträge an der Haustüre unterschreiben“, rät Bauer. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino-Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Februar 2021 – 21. Februar 2021 Gedanken zur Woche Verrückte Menschen brauchen wir, Narren Gottes, die sich ins Leben hineinspielen, im humorvollen Dasein und im Ernst des Lebens. Im Lachen eine Selbstvergessenheit erfahren, die entspannt. Pierre Stutz Samstag, 13. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkarten) († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 14. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baienfurt und Baindt (öffentlich, mit Platzkarten, in der Kirche in Baienfurt ab Dienstag 9. Feb.)) Mittwoch 17. Februar - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 19. Februar 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gemeinsamer Fasnetsgottesdienst in Baienfurt Sonntag, 14. Februar 10 Uhr mit Raspler und Henkerhaus. Achtung Platzkarten ab Dienstag, 09. Februar in der Pfarrkirche in Baienfurt erhältlich. Der Fasnetsgottesdienst, mitgestaltet von der Narren- zunft Baienfurt und Baindt am 14. Februar, wird aufge- zeichnet und kann ab dem darauffolgenden Tag online abgerufen werden. Die Aufzeichnung wird über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Startseite / Aktuelles oder direkt über den YouTube Kanal der Seel- sorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen können Sie sich den YouTube Kanal abonnieren. Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südseeinselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der katholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Prophe- ten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 14. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Zum ersten Mal macht die evangelische Kindersendung „Hallo Benjamin“ bei der Aktion Klimafasten von Landeskirchen und Bistümern mit. Woche für Woche gibt es Videos mit Tipps zum Spielen, Basteln, Rät- seln und Kochen. So zeigt das Evangelische Medienhaus in Stuttgart, wie Vorschulkin- der und Grundschüler selbst zu Umweltforschern und -schützern werden können. Weitere Infos dazu finden sie auf: https://www.elk-wue.de/#layer=/news/2021/05022021- klimafasten-fuer-kinder-mit-hallo-benjamin _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ _________________________ Corona hat vieles umgekrempelt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, die sozialen Kontakte sind auf ein Mi- nimum reduziert, die Kommunikation findet vor allem digital statt. Welche Folgen diese Veränderungen mit sich bringen können, darum geht es in ei- ner weiteren Veranstaltung der Online-Reihe „Vortrag und Gespräch“ des Evangelischen Bildungswerks Ober- schwaben (EBO) am Donnerstag, 18. Februar, 19.30 Uhr. „Zwischen Vernunft und Verschwörung – Zur Rhetorik der Coronakrise “ ist das Thema von Referent Olaf Kra- mer, Professor für Rhetorik und Wissenskommunikation am Seminar für Allgemeine Rhetorik in Tübingen. Zu sei- nen wichtigsten Forschungsfeldern gehören Science Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Communication, Kommunikative Kompetenz, Politische Kommunikation sowie Digitale Rhetorik und Virtualität. Außerdem ist Kramer auch wiederholt in den Medien prä- sent – unter anderem durch Fernsehbeiträge für ZDF/ 3sat und RTL. Außerdem engagiert er sich in der Beratung und Leitung rhetorischer Weiterbildungsveranstaltungen für zahlreiche Verbände und Unternehmen. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit zum Online-Austausch mit den Teilnehmenden. Leitung der Veranstaltung: EBO-Geschäfts führerin Brunhilde Raiser. Der Zugang zu der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung unter info@ebo-oab.de ist erwünscht. Zugang zur Veranstal- tung ab 19 Uhr über die Website www.ebo-rv.de https://us02web.zoom.us/j/84883862948?pwd=YXE- vd1RtWjZ2d2wrbURRRmd4NDNaUT09 _________________________ Liebe Kreative einige von uns kreativen wünschen sich den Frühling herbei, wie auch Sabine Eberle. Sie verkürzt die Zeit bis es soweit ist mit dem Häkeln lieblicher Accessoirs. Wie herzig. Wie sieh‘s bei euch aus? Auch Lust auf Häkeln? Euer KM-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Ihr liabe Leit, ihr Narrafreind, trotz Corona isch Hauptfasnet in Baindt. Fasnet mit Abstand feira, isch älles andre als normal, uns Raspler isch des sicherlich it egal. Koin Umzug, koine Bäll und au koi Befreia, seit Dreikenig kenntet mir bloß heila. Drum des Johr mol andersch, mit Fasnet im Herza, ob groß ob kloi - mir werret`s verschmerza. Am Sonntig do schellet mir zum Kaffeeklatsch und griasset eich kräftig mit Raspler - Ratsch Ratsch. Am Fasnetssonntag, 14.02.2021 findet um 10:00 Uhr die Narrenmesse gemeinsam mit unseren Nachbarn, der Narrenzunft Henkerhaus, in der Katholischen Kirche Bai- enfurt statt. Vielen Dank an das Gottesdienstteam beider Zünfte. Bitte beachtet die aktuellen Corona-Regelungen für Gottesdienste in Baienfurt, u. a. Platzreservierung, medizinische Mund-Nasen-Masken, etc. und haltet auch außerhalb der Kirche die AHA-Regeln ein Wir freuen uns, wenn einige im Raspler-Häs und in ande- ren närrischen Verkleidungen zur Narrenmesse kommen, verstehen es aber auch, wenn man in der aktuellen Situ- ation nicht kommen möchte. Für diejenigen gibt es mit etwas Verzögerung die Möglichkeit die Messe auch über www.katholisch-baienfurt-baindt.de digital zu besuchen. Um 14:00 Uhr am Fasnetssonntag laden wir alle Ras- pler und Baindter ein mit uns vor die Tür zu gehen und gemeinsam zu „schellen“. Vielen Dank fürs mitmachen. Hinweisen möchten wir nochmals auf unsere Aktion für die ganze Bevölkerung am Dorfplatz, in der wir unsere Baindter Fasnet darstellen. Mittlerweile sind fast alle Pla- kate an das Gitter am Bampfen angebracht worden und es lohnt sich dort einen Besuch abzustatten. Wir wünschen euch eine schöne Hauptfasnet und grüßen euch mit einem 3fach kräftigen Raspler - Ratsch, Ratsch. Der Zunftrat SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Info vom VdK OV Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten, durch die Corona-Pandemie müssen unsere ganzen ge- planten Veranstaltungen abgesagt, bzw. verschoben wer- den. Das tut mir sehr leid. Bitte beachten Sie: Alle Termine gestrichen.Frühjahrsausflug am 24.03.2021 auch. 13.10.2021 - evtl. VdK-Treff im Bistro, wenn Corona es zulässt. Die Jahreshauptversammlung mit Wahlen (26.06.2021) verschoben auf den 30.10.2021. 10.11.2021 – evtl. VdK-Treff im Bistro, wenn Corona es zulässt. 11.12.2021 – Weihnachtsfeier im Kultur- und Kongress- zentrum (wenn Corona es zulässt). Bitte verfolgen Sie unsere Terminänderungen – sie wer- den in den jeweiligen Mitteilungsblättern sowie unserer Zusammenhalten ABER Abstand halten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Homepage immer aktuell erscheinen, ebenso die aktu- ellen Neuigkeiten vom VdK. Bleiben Sie bitte gesund und ich freu mich, wenn wir uns dann wiedersehen. Mit lieben Grüßen – Ihre Karin Maucher Was sonst noch interessiert Der EnBW-Macher-Bus fährt auch 2021 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 19. März 2021 Neues Katzenaußengehege im Tierheim, eine Jurte als Schutzunterkunft für den Naturkindergarten und ein re- noviertes Atelier für die kunsttherapeutische Begleitung von Kindern krebskranker Eltern: Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Baden-Württemberg um- gesetzt. Über 20 Projekte hat das EnBW Macher-Bus- Team insgesamt schon realisiert und auch 2021 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 19. März 2021 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 7. bis 20. Mai 2021 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 Euro, mit denen Kosten für Material und Fachper- sonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich, erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 19. März 2021 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen las- sen.Neues Katzenaußengehege im Tierheim, eine Jurte als Schutzunterkunft für den Naturkindergarten und ein renoviertes Atelier für die kunsttherapeutische Beglei- tung von Kindern krebskranker Eltern: Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Baden-Württemberg um- gesetzt. Über 20 Projekte hat das EnBW Macher-Bus- Team insgesamt schon realisiert und auch 2021 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 7. bis 20. Mai 2021 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Ge- winnerprojekt auswählen. Im Sommer rücken die EnBW-Ma- cher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 Euro, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich, erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Thomas Kuttruff EnBW Energie Baden-Württemberg AG - Unternehmens- kommunikation, 0721-6317934, t.kuttruff@enbw.com Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf Noch Fragen?! Am 29. Januar fand der erste virtuelle InfoAbend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf statt. Vielen Dank für das große Interesse. Sämtliche Informationen, Videoclips und Präsentationen zu den Schularten und den Bildungsangeboten der Edith-Stein-Schule stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin auf unserer Homepage www.ess-rv.de zur Verfügung. Sie haben sich bereits umfassend auf unseren Seiten in- formiert und haben noch offene Fragen zum beruflichen Gymnasium oder zu den Berufskollegs? Diese beantwor- ten wir Ihnen gerne jeden Freitag im Video-Chat: • Video-Chat mit der Abteilungsleiterin berufliches Gymnasium, Frau Brigitte Schürmann, immerfreitags von 15.00 bis 15.30 Uhr • Video-Chat mit der Abteilungsleiterin Berufskollegs, Frau Maike Kurzawa, immerfreitags von 15.30 bis 16.00 Uhr Die Links zu den Video-Chats finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.ess-rv.de. Technische Werke Schussental Anreiz für den Klimaschutz Heizungspumpentausch, Dachbegrünung oder Elek- tromobilität – TWS unterstützt mit eigenem Förder- programm Wer im eigenen Umfeld genau hinschaut, kann viel fürs Klima tun – und die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) unterstützt dabei. Denn das Versorgungs- unternehmen hat sein Förderprogramm für seine Kun- den neu aufgelegt und bezuschusst viele Maßnahmen von Haushalten und Betrieben. „Energie effizienter zu nutzen, ist ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz. Je- der kann hier aktiv werden, für unsere Kunden bieten wir deshalb zusätzliche Unterstützung“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Über zehn verschiedene Positionen umfasst das Energie- und Umweltprogramm des Ravensburger Versorgers. Das Schöne daran: Auch wenn Maßnahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. Neben dem Einbau von Block- heizkraftwerken mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro unterstützt die TWS beispielsweise auch die Umstellung auf hocheffiziente Heizungstechnik. „Der Wärmesektor spielt eine große Rolle beim Klimaschutz. Denn gerade in Deutschland stammt fast die Hälfte der klimaschädli- chen Emissionen aus Heizungen. Hier wollen wir Impulse geben“, macht Robert Sommer deutlich. Auch wer eine zertifizierte Energieberatung in Anspruch nimmt, kann ei- nen Zuschuss aus dem TWS-Förderprogramm erhalten. Mobilität und Dachflächen im Blick Selbst Mieter können die Chance ergreifen und Sonnen- strom mit Photovoltaikmodulen für den eigenen Bedarf erzeugen – ein Balkon genügt als Fläche für die soge- nannten Plug-in-Anlagen. Die Investition in eines dieser Minikraftwerke unterstützt die TWS ebenso wie einen Stromspeicher, der eine größere Photovoltaikanlage er- gänzt, oder die Ladebox fürs Elektroauto. Denn selbst er- zeugten Strom vor Ort zu nutzen, ist besonders effizient und günstig. Zudem schafft dies einen ganz persönlichen Bezug zu Energie. Selbst kleine Oasen in luftigen Höhen sind im Förderprogramm berücksichtigt: Eine begrün- te Dachfläche dämmt im Winter zusätzlich und puffert sommerliche Hitze. Außerdem nimmt es Regenwasser auf und entlastet so kommunale Entwässerungssysteme. Und die Pflanzen auf dem Dach? Die nutzen das CO2 aus der Umgebung, weil sie es zum Wachsen benötigen. „So entstehen kleine, aber feine Lebensräume für Kleinstle- bewesen“, schließt Robert Sommer. Nähere Infos und Links zu den entsprechenden Förderan- trägen gibt es auf der Internetseite der TWS unter www. tws.de/foerderprogramme. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 MIETANGEBOTE 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Ihr Immobilienverkauf - ist bei uns in sicheren Händen Wir suchen für Außendienstmitarbeiter eines süddeutsch. Unternehmens ein gepflegtes 1-2 Familienhaus (Möglich- keit für Büro) mit Garage od. Carport. Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Urlaub bleibt die Praxis von Mo., 22.02.2021 bis einschließlich Fr., 05.03.2021 geschlossen Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616, tel. Voranmeldung Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944, tel. Voranmeldung NACHRUF Wir trauern um unser Vereinsmitglied Herrn Eugen Wöhrle Am 24. Januar 2021 verstarb unser langjähriges Mitglied Eugen Wöhrle. Wir verlieren mit Eugen Wöhrle einen engagierten und liebenswürdigen Kameraden, der sich aus innerer Überzeugung für die Soldatenkameradschaft eingesetzt hat. 49 Jahre war Eugen Mitglied in der Soldatenkameradschaft e.V. Baindt und hat sich in dieser Zeit immer bereit erklärt, an den Aufgaben des Vereins teilzunehmen. 40 Jahre war er im Ausschuss als Beisitzer tätig und begleitete genau so lang die Fahne als Abordnung. Er war immer hilfsbereit und wenn man ihn brauchte war er da. Danke für deine tolle Kameradschaft und wunderbare Zeit, die wir mit dir verbringen durften. Eine Ehrenpflicht wird es für uns alle sein, das Andenken des Verstorbenen zu bewahren. Für die Soldatenkameradschaft e.V. Baindt Die Vorstandschaft 2-Zi. Einliegerwohnung in Baindt (Nähe Ortsmitte) an Einzelperson zu vermieten. Ca. 63 qm, sep. Eingang, Stellplatz. Mietpreis 500€ + Nk. T. 015161604002 3-Zimmer-Wohnung in Baindt Neubau, Erstbezug ab 01.03.2021. EG, 85 m², Einbauküche, FBH, Terrasse, Keller, 2 Stellplätze. KM 850 , Küche 50 , NK 250 . Bei Interesse: wohnungbaindt@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT IMMOBILIEN ANKAUF ÄRZTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 MIETANGEBOTE 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Ihr Immobilienverkauf - ist bei uns in sicheren Händen Wir suchen für Außendienstmitarbeiter eines süddeutsch. Unternehmens ein gepflegtes 1-2 Familienhaus (Möglich- keit für Büro) mit Garage od. Carport. Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Urlaub bleibt die Praxis von Mo., 22.02.2021 bis einschließlich Fr., 05.03.2021 geschlossen Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616, tel. Voranmeldung Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944, tel. Voranmeldung NACHRUF Wir trauern um unser Vereinsmitglied Herrn Eugen Wöhrle Am 24. Januar 2021 verstarb unser langjähriges Mitglied Eugen Wöhrle. Wir verlieren mit Eugen Wöhrle einen engagierten und liebenswürdigen Kameraden, der sich aus innerer Überzeugung für die Soldatenkameradschaft eingesetzt hat. 49 Jahre war Eugen Mitglied in der Soldatenkameradschaft e.V. Baindt und hat sich in dieser Zeit immer bereit erklärt, an den Aufgaben des Vereins teilzunehmen. 40 Jahre war er im Ausschuss als Beisitzer tätig und begleitete genau so lang die Fahne als Abordnung. Er war immer hilfsbereit und wenn man ihn brauchte war er da. Danke für deine tolle Kameradschaft und wunderbare Zeit, die wir mit dir verbringen durften. Eine Ehrenpflicht wird es für uns alle sein, das Andenken des Verstorbenen zu bewahren. Für die Soldatenkameradschaft e.V. Baindt Die Vorstandschaft 2-Zi. Einliegerwohnung in Baindt (Nähe Ortsmitte) an Einzelperson zu vermieten. Ca. 63 qm, sep. Eingang, Stellplatz. Mietpreis 500€ + Nk. T. 015161604002 3-Zimmer-Wohnung in Baindt Neubau, Erstbezug ab 01.03.2021. EG, 85 m², Einbauküche, FBH, Terrasse, Keller, 2 Stellplätze. KM 850 , Küche 50 , NK 250 . 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SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Wir bieten - Ein attraktives Vergütungspaket mir verschiedensten freiwilligen Zusatz- leistungen - Eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag - Individuelle Karriereförderung - Flexible Arbeitszeiten - Ein familiäres und zugleich profes- sionelles Betriebsklima in einem dynamischen Team Lohnbuchhalter (m/w/d) – gerne auch Quereinsteiger – zur selbstständigen Betreuung eines abgegrenzten Mandantenkreises für den Bereich Lohnbuchhaltung. Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Herrn Jürgen Weber Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 5680160 E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. 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                Zuletzt geändert: 12.02.2021
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                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ab welchem Zeitpunkt Baugrundstücke in der Gemeinde Baindt zum Kauf anstehen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Bauplätze im Baugebiet Grüner Berg/Stöcklisstraße im Frühjahr 2022 vergeben werden. Grundstücke im Baugebiet Lilienstraße können voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erworben werden. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. August 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Am 04.10.2021 um 19:00 Uhr findet eine Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement statt. b) Förderprogramm Jungbäume für das Oberland Ein Antrag auf Zuwendung für das Förderprogramm wurde fristgerecht beim Landratsamt gestellt. Die Förderzusage kommt voraussichtlich diese Woche. Mit dem Förderprogramm werden kommunale Sammelbestellungen von Streuobstbäumen gefördert, inkludiert ist in den Eigenanteil von 25 € der Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Pflanzgut, sondern auch das richtige Befestigungs- und Baumschutzmaterial (Baumpfähle, Kokosgarn und Wühlmauskörbe) und vor allem der notwendige Pflanzenschnitt und die jährlichen Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung. Den Rest der Kosten teilen sich das Landratsamt und die Gemeinde je zur Hälfte. Voraussichtlicher Anteil für die Gemeinde und Landratsamt liegen gemäß der Schätzung je bei ca. 30 € pro Baum. 2019 hat die Gemeinde Baindt insgesamt 51 Bäume, im Jahr 2020 32 Bäume bestellt. c) Baugebiet Fischerareal Die Kontaktbörse für potentielle Baugemeinschaften ist auf der Homepage online. Unter www.baindt.de/fischerareal findet man hierzu alle Informationen. d) Feuerwehr – Ausgabe von Sandsäcken Eine Aktion ist mit der Jugendfeuerwehr geplant, jedoch scheitert es zur Zeit noch an der Lieferung der Sandsäcke. e) Wanderkarte Altdorfer Wald Die Wanderkarte vom Altdorfer Wald ist ab sofort für 5 € auf dem Rathaus zu erwerben. TOP 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: http://www.baindt.de/fischerareal In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde für eine Gartenhütte mit den Abmessungen 3,00 m auf 4,00 m und einer Höhe von 2,50 m bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang- Erweiterung“ erteilt. Gebaut wurde die Hütte 3,50m x 4,50m und 2,48m hoch, wofür ein Befreiungsantrag nachgereicht wurde, der in der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2019 abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte von der Baurechtsbehörde eine Baueinstellungsverfügung. Aus der Nachbarschaft wurde eine Überprüfung der Höhe der Gartenhütte verlangt. Nachdem dies geschehen ist, wurden die Pläne nochmals geändert, so dass nun die grenzprivilegierten Maße zum Nachbargrundstück eingehalten sind. Von der Baurechtsbehörde im Landratsamts Ravensburg wurde uns ein Schreiben zugesandt mit einer Begründung, warum die Entscheidung der Gemeinde Baindt aus Sicht der Baurechtsbehörde nochmals überdacht werden sollte und mit der Bitte um erneute Beratung und Beschluss in der nächsten Sitzung. Im Schreiben wird ausgeführt: Hinsichtlich der Nebenanlage gemäß § 14 BauNVO (Holzschuppen) wird auf die durch Bebauungsplanänderung vorgegebenen Festsetzungen verwiesen. Demnach sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ausnahmsweise zulässig, soweit Belange des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Für den baurechtlich verfahrensfreien Holzschuppen gelten dabei die in der Bebauungsplanänderung noch gesondert festgesetzten Vorgaben. Für das Nebengebäude bedarf es somit einer Entscheidung der Gemeinde über die im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehene Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB. Gleichzeitig bedarf der Holzschuppen noch einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB von den Festzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Volumen über 20 m³, Dachform und Dacheindeckung. Belange des Städtebaus sieht die Baurechtsbehörde bei der Nebenanlage grundsätzlich nicht beeinträchtigt, zumal die Gemeinde bereits dem vorherigen Antrag zugestimmt hat. Die Gemeinde hat bereits mit ihrer ursprünglichen Zustimmung zur Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes dokumentiert, dass ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich und auch städtebaulich vertretbar ist. Die nunmehr vergrößerte Ausführung, welche einer erneuten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, sprengt nicht den Rahmen, um eine städtebauliche Unvertretbarkeit begründen zu können. Die Baurechtsbehörde sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an, ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar und zu erteilen. Die Gemeinde wird hiermit aufgefordert, nochmals aufgrund der im Schreiben dargelegten rechtlichen Einschätzung der Baurechtsbehörde in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs, das Einvernehmen zu ersetzen und die Ausnahme und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Die Entscheidung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Die Gemeinde wird hiermit zur anstehenden Entscheidung der Baurechtsbehörde angehört (§ 51 Abs.4 LBO). Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Baurechtsbehörde an und sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an. Ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zur Ausnahme und den erforderlichen Befreiungen für die vergrößerte Gartenhütte wird nicht erteilt. TOP 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 1987 wurde der Gebäudekomplex Dorfplatz 1 mit Läden im EG und Wohnungen in den oberen Geschossen genehmigt. Die erforderlichen Stellplätze wurden in der Tiefgarage und im Hinterhof des Gebäudes als auch entlang der Dorfstraße ausgewiesen. Die schon länger leerstehende Bankfiliale soll nun zu einer Bäckereifiliale mit Verkauf und Café umgenutzt werden. Die hierfür nach der Landesbauordnung von Baden – Württemberg (LBO) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden. Angedacht war zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aber nie rechtskräftig wurde, so dass das Bauvorhaben heute nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung ändert sich an der äußeren Erscheinung nichts, die Nutzung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale wird erteilt. TOP 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: über das vorliegende Radverkehrskonzept und die neu zu schaffende koordinierende Personalstelle im GMS. 1. Hintergrund Im Klimaleitbild des Gemeindeverbands Mittleres Schussental sind übergreifende Ziele für Treibhausgasreduktionen festgeschrieben. Die Senkung der Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr stagniert jedoch bundesweit und auch bei uns. Benötigt wird eine leistungsfähige, umweltschonende, energieeffiziente und sichere Mobilität. Dem Radverkehr als besonders kosteneffizientes und klimafreundliches Verkehrsmittel kommt daher eine wichtige Rolle zuteil. Um die Potenziale des Radverkehrs auszuschöpfen, Lücken im Netz zu schließen und das Radfahren sicherer zu machen, beschloss die Verbandsversammlung Mittleres Schussental im Dezember 2018 die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes. Das nun vorliegende Radverkehrskonzept bildet eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die weitere Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten 8 - 10 Jahren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Treibhausgasminderung. Die Konzeption berücksichtigt dabei auch die Belange der anderen Verkehrsarten, insbesondere des Fußverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs sowie der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Das vorliegende Radverkehrskonzept ist die Grundlage für die Maßnahme 1.2 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) "Umsetzung der im Radverkehrskonzept GMS erarbeiteten Maßnahmenvorschläge bis 2030". Der VEP definiert Ziele sowie Kenngrößen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Mobilität im Mittleren Schussental und steht dabei unter den beiden obersten Zielen eines „CO2-neutralen Schussentals“ sowie einer „massiven Stärkung des Umweltverbundes". Das Radverkehrskonzept baut auf den planerischen Vorarbeiten, die im Verkehrsentwicklungsplan des Gemeindeverbands erarbeitet worden sind, auf. Mithilfe des Verkehrsmodells wurde abgeschätzt, was die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bis 2030 (Szenario Rad + Fuß 2030, vgl. VEP) für die Treibhausgasemissionen im Gemeindeverband Mittleren Schussental bedeuten. Im Sektor Verkehr führen die Maßnahmen so im Vergleich zum "Basisszenario 2030" zu ca. 9 % CO2-Reduktion. Das entspricht 45 % der im "Vorzugsszenario" des VEP ermittelten möglichen Treibhausgasminderung. Mit der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt mit dessen Umsetzung ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sowie des gesamten Umweltverbundes im Mittleren Schussental geleistet wird. 2. Akteursbeteiligung Seit Beginn der Konzepterstellung im Mai 2019 wurden zahlreiche Akteure in den fünf Kommunen beteiligt (vgl. Kapitel 2), sowohl bei der Netzkonzeption als auch bei der Maßnahmenkonzeption. Neben der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im kommunalen Arbeitskreis und in der Projektgruppe wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt: • drei Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern • zwei Workshops mit aktiven Radverkehrsengagierten im GMS • zwei Workshops für Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, bei dem unter anderem über verschiedene Möglichkeiten der Fahrradförderung informiert wurde. Auch die Anbindung und Erreichbarkeit der regionalen Unternehmen wurde erörtert und in der weiteren Erstellung des Konzeptes berücksichtigt • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden, städtischen Schulen an der Erstellung der Schulradwegepläne über den digitalen "Schulwegeplaner" des Landes Baden-Württemberg Darüber hinaus wurde eine informelle Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Ravensburg durchgeführt. Die Gemeinderäte der Kommunen und die Verbandsversammlung wurden während der Erstellung des Radverkehrskonzepts über Zwischenstände informiert, ebenso die Ortschaftsräte Taldorf, Schmalegg und Eschach. Im Falle der Beschlussfassung soll im Herbst 2021 eine abschließende, digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten zum Radverkehrskonzept stattfinden. 3. Handlungsfelder im Radverkehrskonzept Die vier Säulen der Radverkehrsförderung Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation wurden im Radverkehrskonzept intensiv analysiert. Das Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental legt in Analyse und Konzeption den Schwerpunkt auf eine sichere und durchgängige Infrastrukturplanung (vgl. Kapitel 3). Diese bildet den Grundstein für eine effiziente Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten Jahren. Aufbauend darauf können die ergänzenden Elemente Service, Information und Kommunikation gemäß den Empfehlungen im Radverkehrskonzeptes zunehmend vertieft und ausgebaut werden. 3.1 Radverkehrsinfrastruktur Eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur bildet die Basis und schafft, aufbauend auf der Netzplanung, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Radverkehrsförderung. Sie umfasst alle Sicherungs- und Führungselemente, die ein sowohl objektiv als auch subjektiv sicheres Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Methodisch führten Raumstrukturgrößen wie Wohn-, Arbeitsplatz- und Bildungsschwerpunkte, das Verkehrsmodell des GMS sowie Quellen und Ziele verschiedener Zielgruppen zur Erstellung eines Wunschliniennetzes (Plan 2). Dieses wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt. Ergänzend wurden touristische Attraktionen im GMS mit einer touristischen Rundroute verbunden (Plan 4). Hier sind auch die abgeschätzten Potenziale für den Radverkehr aus dem Verkehrsmodell GMS eingeflossen. Je nach Potenzial wurde in Radschnellverbindung, Radvorrangroute und Radgrundnetz unterschieden. Das resultierende Radverkehrsnetz wurde mit verschiedenen Akteuren diskutiert und die insgesamt ca. 360 km darauffolgend befahren, die Bestandsituation aufgenommen und analysiert (Plan 3). Die Differenz zwischen Ist-Zustand und Soll-Zustand (Plan 6 und 7 sowie S. 32) kann in den Maßnahmenkatastern und –plänen detailliert nachgeschlagen werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmenkataster (Anlage 2 und Plan 7) der fünf Kommunen 1.088 Maßnahmen in den Kategorien Neubau, Um- /Ausbau, Markierung, StVO-Beschilderung, Radwegeanfang/-ende, Belag, Barriere, Furt, Fahrradstraße/ -zone, Beleuchtung, Randmarkierung und Sonstiges. Die Priorisierung erfolgte gemäß den Kategorien Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit/ Gefährdung, Handlungserfordernis, Unfallgeschehen, Schulradwege (Anlage 1). Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenplänen gebündelt (Plan 8). Für den GMS wurden neben der Radschnellverbindung RS9 gemeinsame Radvorrangrouten definiert (Plan 8.2). Zur Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bedarf es dem Zusammenspiel aller Baulastträger. Ziel muss es sein, die umfassenden Maßnahmen im Radverkehr mit den Beteiligten sukzessiv abzustimmen und zu realisieren. Hierzu ist es empfehlenswert, ein fortlaufendes Umsetzungskonzept aufzustellen, welches die Maßnahmen in Realisierungszeiträume (kurz-, mittel- und langfristig) einordnet. Grundsätzlich sollte die Realisierung der Maßnahmen flexibel gesehen werden, um auch günstige Zeitfenster oder Förderprogramme nutzen und Kombinationen mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Fahrbahnsanierungen) im Sinne einer möglichst effizienten Umsetzung aufnehmen zu können. Hierzu ist das vorliegende Radverkehrskonzept bei allen kommunalen Planungen zu prüfen und so Maßnahmen des Radverkehrs im Zuge laufender Projekte zu realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge einzelner Radverkehrsverbindungen sinnvoller als eine Streuung von Einzelmaßnahmen im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet. 3.2 Service Damit das Fahrrad als Baustein eines integrierten Verkehrssystems funktioniert, müssen zusätzlich die Schnittstellen durch geeignete Serviceelemente organisiert sein. Hierzu gehören insbesondere qualitativ hochwertige Radabstellanlagen an Quell- und Zielorten des Radverkehrs, die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie ein Fahrradverleihsystem. Bestandteil des Radverkehrskonzeptes war daher auch die Bestandsanalyse (Plan 9) und Maßnahmenkonzeption (Anlage 4) Radabstellanlagen in den Kommunen. Ebenso wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse, Empfehlungen für die Erweiterung des Pedelec-Verleihsystems tws.rad dokumentiert (Plan 10). Auch die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln insbesondere dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr wurde analysiert. Besondere Bedeutung im Sinne der Nutzbarkeit des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag zu jeder Witterung und Tageszeit kommen auch der Instandhaltung und dem Winterdienst zuteil. Auch auf die Radverkehrsförderung in Unternehmen, die auch auf die Verwaltungen übertragbar ist, wurde eingegangen. 3.3 Information Darüber hinaus leistet der Baustein Information einen wichtigen Beitrag, dass Wege vermehrt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Radverkehrswegweisung. Sowohl im Radtourismus als auch im Alltagsradverkehr bietet diese Orientierungshilfe und führt Radfahrende gezielt auf sicher und durchgängig komfortabel befahrbaren Radrouten. Zusätzlich ist es erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über neue radspezifische Angebote (neue Rundrouten, Verbesserungen im Bereich Service, etc.) zu informieren. Die Information sollte dabei über verschiedene Medien alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Im Besonderen wurden hierfür auch Schulwegepläne für die weiterführenden, städtischen Schulen, die bisher keinen Schulwegplan hatten, erstellt (Plan 11.1-11.2). 3.4 Kommunikation Abschließend bedarf eine gezielte Radverkehrsförderung und damit die Veränderungen der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs, einer kommunikativen Begleitung. Ein langanhaltender Verhaltenswandel kann vor allem über eine positive, aufklärende und motivierende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Diese kann unter anderem in Form von Messen, Veranstaltungen, Aktionstagen oder Kampagnen erfolgen. Neben einer Bestandanalyse sind auch Maßnahmenempfehlungen im Radverkehrskonzept enthalten. 4. Verstetigung Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kommen große Aufgaben auf die Kommunen zu. Dabei bleibt es schlussendlich in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, die Umsetzung voranzubringen. Für die Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen, sowie die Maßnahmen aus den Bereichen Service, innerhalb der nächsten 8-10 Jahre zeigt die Verstetigungsstrategie, dass sowohl zusätzliche Personalstellen in den Kommunen als auch eine koordinierende Personalstelle für den Gemeindeverband Mittleres Schussental notwendig ist (vgl. S. 116/117 und VEP Maßnahme 1.8). Diese Personalstelle soll zukünftig GMS-übergreifende Maßnahmen wie die Radvorrangrouten GMS oder gemeinsame Vergaben bspw. für Markierungsarbeiten etc. koordinieren. Außerdem soll sie übergreifende Kommunikationsmaßnahmen umsetzen. Darüber hinaus wurde eine Grobkostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen abgegeben (vgl. S.118 ff.). Diese zeigt, dass für den Ausbau des Radverkehrsnetzes nach den benannten Standards und zur Schließung von Netzlücken zukünftig deutlich mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Dabei kann auch auf eine umfangreiche Förderkulisse von Land und Bund zurückgegriffen werden. 5. Controlling Um mittel- und langfristig den Erfolg der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmenkonzeption überwachen zu können, sind nachvollziehbare Indikatoren und Kennwerte erforderlich. Über die Erfassung der Veränderung des Modal Splits bzw. über eine messbare Zunahme des Radverkehrs können die daraus resultierenden Treibhausgasminderungen abgeschätzt werden. Die Wirkung kann insbesondere durch Zählungen des fließenden Radverkehrs, regelmäßige Zählungen und durch Vorher-Nachher-Zählungen bei der Umsetzung von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen kontrolliert werden (vgl. Plan 12). Auch der ruhende Radverkehr sollten regelmäßig erfasst werden. Aufschlussreiche Informationen zur Verkehrsmittelwahl, zum Radverkehrsverhalten und auch zu sicherheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen können Befragungen liefern. Auch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sollten regemäßig ausgewertet werden. 6. Kosten und Finanzierung Da das Radverkehrskonzept eine übergeordnete Konzeption darstellt, sind unmittelbar nur die Kosten für die koordinierende Personalstelle zu verzeichnen. Die im Radverkehrskonzept dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden. Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Die Kosten für die koordinierende Personalstelle sind im Haushaltsplan des GMS unter der Kostenstelle Klimaschutzmaßnahmen angemeldet. Die Stelle kann frühestens zum 2. Quartal 2022 besetzt werden. Die Kosten für eine Vollzeitstelle pro Jahr betragen nach VwV Kostenumlegung 106.624 Euro. Gefördert werden maximal 75 % der Personalkosten für 24 Monate was voraussichtlich etwa 52.500 € pro Jahr entspricht (die Pauschale nach VwV Kostenumlegung enthält auch Büroausstattung, Büromaterialien, etc.). Der Gemeinde Baindt würden anteilige Kosten in Höhe von ca. 3.250 € pro Jahr entstehen. Beschluss: 1. Dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf Gemeindeverbandsebene und zur Unterstützung der Gemeindeverwaltungen des GMS einen Förderantrag für eine temporäre Personalstelle mit Möglichkeit zur Verlängerung zu stellen. Die Förderquote beträgt derzeit 75 Prozent für 24 Monate. TOP 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2020 ein Gewinn in Höhe von 18.672,01 € ausgewiesen. Der Gewinnvortrag beziffert sich zum 31.12.2020 auf 55.908,13 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2021 und 2022 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2021 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 2 Cent von 1,45 €/m³ auf 1,47 €/m³ ein Verlust in Höhe von 75.450 €. Mit der von der Verwaltung 2022 vorgeschlagenen Erhöhung der Gebühr auf 1,53 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlustvortrag in Höhe von 21.000 € eintreten. Vorschlag Anpassung der Frischwassergebühren um 2 Cent 2021 auf 1,47 €/m³. Anpassung der Frischwassergebühren 2022 auf 1,53 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen und Personalaufbau beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2021 und 2022 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2021 und 2022 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 1 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2022 gegenüber 2020 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechneten monatlichen Erhöhung von 1,78 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden sich erstmals 2021 auf die Abschreibungsumlage auswirken. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserverbrauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbraucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiterhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Sollte der Verlust in dieser Größenordnung ausfallen und der Zweckverband Wasserversorgung entsprechende Umlagen erheben, werden die Gebühren erneut einer Kalkulation unterzogen und angepasst. Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von +55.908,13 € werden mit den kalkulierten Kostenunterdeckungen 2021 und 2022 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2021 1,47 €. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2022 1,53 €. Die Grundgebühren werden 2021 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 4,50 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,60 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 9,50 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU–Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UvgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.547,52 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage) Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das grüne Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 1.547,52 € / mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 09 Anfragen und Verschiedenes a) Geh- und Radweg Bauabschnitt 3 Sulpach Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass man im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung Wasserleitung im Hasenweg und Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und der Hirschstraße vergeben sollte. Das Gremium nimmt zustimmend Kenntnis, dass im Rahmen der Ausschreibung der Arbeiten des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Hasenweg und die Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und in der Hirschstraße mit ausgeführt werden. b) Beschilderung öffentlicher Parkplätze In der letzten Bauausschusssitzung am 02.08.2021 teilte Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „nur PKW“ versehen werden. Auf eine entsprechende Frage teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass im Laufe der nächsten 2 Wochen diese Zusatzbeschilderung angebracht wird. c) Waldspielplatz Es wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung zeitnah eine Konzeption für die Renovierung/Erneuerung des Waldspielplatzes vorlegt. d) Gehwegsperrung Hirschstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von Dacharbeiten an einem Gebäude in der Hirschstraße der Gehweg in diesem Bereich nicht nutzbar ist. Dies stellt einie Gefahr dar. Er stellt die Frage, ob diese Arbeiten bei der Gemeinde angezeigt wurden. Hauptamtsleiter Plangg bemerkt, dass der Bauherr eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird dies abklären. Ebenfalls in der Hirschstaße ist schon seit geraumer Zeit ein abgemeldeter Kleintransporter auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. e) Briefkasten Dorfplatz Es wurde bemängelt, dass mit dem Umzug der Postfiliale vom Dorfplatz in das Gebäude des Fenebergdiscounters auch der Briefkasten der Deutschen Post abmontiert wurde. Die Vorsitzende wird sich mit der Post in Verbindung setzen. Sie hat jedoch keine große Hoffnung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. f) Beleuchtung Fußweg Marsweilerstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass die Beleuchtung am Fußweg von der Marsweilerstraße zur Kirche nicht funktioniert. Zudem wurde die Verwaltung eindringlich daran erinnert, dass die angelegten Erdwälle in der Igelstraße zeitnah von den Grundstückseigentümern zurückgebaut werden. Ebenso sind die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, welche Gartenhäuschen, größere Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, aufzufordern, diese zu entfernen.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. Februar 2021 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, es ist schöner Brauch, die Fasnetszeit und den Winter mit einem großen Funkenfeuer in der Kies- grube am Annaberg zu beenden. Seit 1972 pflegt die Landjugend diese Tradition und läutet gleich- zeitig das neue Landjugendjahr ein. Coronabedingt muss leider auch diese Veranstaltung ausfallen. Wir hoffen, dass bald wieder andere Zeiten kommen werden. Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihre Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einladung zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie bereits heute zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, 04. März 2021 um 18.30 Uhr ein. Bereits seit 2014, mit dem Erwerb der Flächen des Fischerareals, beschäftigt sich die Gemeinde mit der Entwicklung dieser sehr wertvollen Fläche. Darüber hinaus nimmt die Gestaltung der Ortsmitte langsam Fahrt auf. Auch wenn es Corona derzeit nicht erlaubt, Sie zu einer Präsenzveranstaltung ein- zuladen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Bürgerinfor- mationsveranstaltung informieren. Aufgrund der technischen Gegebenheiten bitte ich Sie, sich anzumelden. Bitte sen- den Sie Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer sowie der Mailadresse an r.mueller@baindt.de. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail für den Probelauf und eine weitere E-Mail für die Bürgerinformationsveranstaltung. Darüber hinaus werden wir einen Link auf der Homepage der Gemeinde einstel- len, über den eine niederschwellige Teilnahme, allerdings ohne die Möglichkeit, sich direkt einzubringen, gegeben ist. Scheuen Sie sich nicht, an diesem neuen Format teilzunehmen! Bei technischen Fragen und Problemen dürfen Sie sich gerne an Herrn Müller unter 07502/9406-22 wenden. Über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung freuen wir uns! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + • betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen • Sonderregelung für möglich und werden individuell festgelegt. • alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung • Kein Ausschank und Verzehr von im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken verschlossenen Behältnissen erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden. in Krankenhäusern, • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Patienten*innen und Besucher*innen. von Alten- und • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann • An den Betrieb angepasste Hygiene- Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Eine vollständige Liste finden Sie auf » Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Bibliotheken und Archive (Abholangebote Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Museen und Ausstellungen Spielbanken- und hallen Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Freizeitparks und Indoorspielplätze Kletterparks (drinnen und draußen) Zoologische und botanische Gärten Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir Baindterinnen und Baind- ter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medi- zinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Telefonsprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 23.02.2021 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Jedoch wird diese Sprechstunde telefonisch durchgeführt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Telefon 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhö- rerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunfts- fähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Ge- meinderatssitzung abgesetzt wird und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entschei- dung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeit- fenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest statt- findet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und wei- teren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle ver- hält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich im Ergebnis für die Vereine aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex-Meeting ausführlich über die Entwicklungen informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/ Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwick- lungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations- veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer des Dorf- platzes werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 geht im März weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsek- tenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichti- ger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugs- räume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wass- erweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Rich- tung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stim- men und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den ver- storbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Über- nahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel ab- zulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Ge- setzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Hand- schlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Ge- meinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinde- räten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spie- gel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Ge- meinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bands Mittleres Schussental werden folgende Gemein- deräte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nie- derbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgen- de Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband inter- kommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der wei- teren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausub- stanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neu- bau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Bespre- chungen mit der Schulleitung und zwischen den verschie- denen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genü- gend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Förd- ergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Ent- scheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant wer- den kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsi- dium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung des Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke ge- nutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesen- schule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerks- planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälli- gen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachnei- gung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord-West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude-ange- baut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohn- hauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehen- de Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse ent- sprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfra- ge. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbar- grundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks- fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä- heren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfü- gen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umge- bung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnver- hältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvo- ranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird er- teilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bau- herr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflä- chen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestsei- te des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchs- werte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist ge- sichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforder- lichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeind- liche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehen- des Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachge- schoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein An- trag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Oberge- schoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Bal- konen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raum- ordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Ba- den-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu er- arbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raum- planerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befin- det sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeit- horizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Inst- rument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Be- lange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Ja- nuar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwer- punkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschrei- bung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Min- dest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese lan- desplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als ver- bindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzie- rung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen an- gemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee-Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maß- geblich nach der regionalplanerischen Funktionszuwei- sung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungs- raum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest-Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Aus- gleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmä- ßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte-Mo- nitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei im- mer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichsha- fen-Meckenbeuren-Ravens-burg-Weingarten-Baien- furt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Sied- lungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungs- raum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwer- punkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlas- tung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räum- liche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regio- naler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gesprä- che stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglich- keiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbar- keit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Ge- werbe Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regional- plan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Be- triebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplane- rischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der drin- gende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikun- ternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug un- terhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservor- kommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversor- gung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservor- kommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersu- chungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutz- gebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich um- fasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißen- bronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Ei- senmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nach- gereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kies- abbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorrang- gebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Re- gionalverbands Bodensee-Oberschwaben unter „Fort- schreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben -2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regional- plan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservor- kommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Was- serversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellung- nahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnah- me gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regi- onale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißen- bronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasser- schutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Land- schaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stel- lungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kinder- gärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrach- te Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwir- kend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschla- gen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergär- ten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergar- tengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Be- schlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kinder- tageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonde- ren Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertagesein- richtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein un- seres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsge- bühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kom- munalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an El- tern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegen- übersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gang- barer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Be- treuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kom- munale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsge- bühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genom- men wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Ge- meinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und sta- biles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energie- konzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellun- gen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vor- bereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausfor- mulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Her- ren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kos- ten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Rad- wegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei über- prüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missver- ständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplät- zen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Februar/Sonntag, 21. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Februar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 21. Februar Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Helmut Lang feierte am 13.02.2021 seinen 80. Geburtstag, Frau Ingrid Biesinger am 14.02.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Bernhard Schuh am 17.02.2021 ebenfalls seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal/Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kalender für die Zeit bis Ostern Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Gemeinde, wir, vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne möchten Ihnen eine kleine Freude machen und haben für Sie einen Kalender für die Zeit bis Ostern gestaltet. Mit kleinen Gedichten, Sprüchen, Bastel-Aktionen, Back-Rezepten und vieles mehr worauf Sie sich freuen können. Sie können den Kalender unter dem Link: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitenge- nerator/fec430c42be2b75e85fd952a1a6b3e36205487/ Kalender_fuer_die_Zeit_bis_Ostern.pdf oder mit dem QR-Code herunterladen: Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gutes Gelingen bis Ostern. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr leider noch geschlossen. Aber der Abhol- service von vorgemerkten Büchern wird schon gut genutzt. Die Öffnungszeiten zum Abholen der vor- bestellten Bücher, sind wie bisher. Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr Ab sofort können Bücher online vorgemerkt werden. Ent- weder über die kostenlose App BibKat aus dem App-Sto- re oder unter folgendem Link, www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Pass- wort setzt sich zusammen aus den ersten drei Buchsta- ben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag. Monat.Jahr) Benötigen Sie Hilfe, haben Sie Fragen können Sie auch gerne telefonisch oder per E-mail mit der Bücherei Kon- takt aufnehmen. gemeindebuecherei@baindt.eu Die Zeit läuft weiter, doch jede Frist endet einmal. Gerne können Sie ihre vor langer Zeit geliehenen Bücher auch nur zurückgeben. Die anderen Leser danken es Ihnen. Die Bücherei ist zu den oben genannten Öffnungszeiten bereit für die Rücknahme der Medien. Ute Lins Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information 1. 2. 3. 4. CO2-Preis Funke für mehr Klimaschutz So soll der CO2-Preis lenken: Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um etwas zu bewirken? „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbren- Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brennstoffe von Jahr zu Jahr immer teurer werden. Denn die von Heizöl, Erd- gas, Benzin und Diesel verursachten CO2- Emissionen bekommen einen Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 22 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2022 schritt- weise auf 22 Euro klettern. Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel di- rekt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Kli- maschutz im Ver- kehr und bei Gebäu- den“ aufleuchten. Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivie- ren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle entlastet werden beim Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage – mit der die Investitionen in erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft vergütet werden – und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21. Noch nicht in trockenen Tü- chern ist eine gerechtere Aufteilung des CO2- Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf das Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Beispielrechnungen CO2-Preis Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt , die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten. Eine Familie mit drei Kindern und Eigen- heim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21. Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraus- sichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten. Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf Diesen sozialen Ausgleich halten viele Ex- perten für fragwürdig. Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowatt- stunde (kWh). Das ist wenig, um in Rich- tung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Ki- lometer auf dem ein- fachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilome- ter die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“. Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte über- proportional bevorteilt“, kritisiert Energie- expertin Claudia Kemfert vom DIW. Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2- Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergege- ben werden. Die belaufen sich nach Berech- nungen des Umweltministeriums (s. Kasten links) auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mie- ter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2- Preises im Mietbereich unterbunden würde. Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die stei- genden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die belieb- teste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vor- stellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent). (tb) nungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch ei- nige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2- Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen. Welche Förderung gibt es für Elek- tromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektro- autos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elek- tro- auch mit klimaschädlichem Verbren- nungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert wer- den; Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer ab- schreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern. https: //www.co2online.de/foerdermittel/ foerderung-elektromobilitaet/ Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung be- tragen die Zusatzkosten in einem Einfamili- enhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3 000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15 000 und 25 000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Be- trieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- ente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2- Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehr- kosten von jährlich 145 Euro für ein Einfami- lienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis aus- genommen zu werden, haben Sie die Mög- lichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral, wodurch das Klima geschont wird. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit. https: //www.bmu.de/service/haeufige-fragen- faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der- co2-bepreisung-zum-1-januar-2021/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : A lfo ns V en , S an do r J ac ka l/A do be St oc k Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Über 80-jährige: Kostenlos mit dem Taxi zum Impfzen- trum für Mobilitätseingeschränkte Viele Menschen über 80 Jahre machen Termine in einem Impfzentrum. Das Deutsche Rote Kreuz weiß aufgrund einiger Anrufe, dass sich manche fragen, wie sie dorthin kommen sollen. Einige sind nicht mehr mobil und kön- nen den öffentlichen Persoenlverkehr nicht nutzen oder haben kein Auto. Viele der Senioren, die sich in der Altersgruppe über 80 Jahre befinden, leiden unter körperlichen Einschränkun- gen. Einige Menschen haben nicht die finanziellen Mög- lichkeiten, ein Taxi zu bezahlen. Für diejenigen, die auch nicht auf die Hilfe von Freunden und Verwandten ver- trauen können, ist es eine große Sorge, wie sie den oft langen Weg zum Impfzentrum meistern sollen. Immobi- le Menschen haben die Möglichkeit, die Kosten für den Transport bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen, sofern diese schon heute Krankenfahrten von der Kran- kenkasse bezahlt bekommen. Hierfür gelten bestimmte Kriterien, welche die Krankenkasse definiert, z.B. Pflege- grad, Schwerbehindertengrad. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat sich mit den Krankenkassen auf eine Regelung, in Sachen Fahrdienst zum Impfzentrum z.B. nach Ravensburg in die Oberschwabenhalle, jüngst geeinigt, darauf möchte das Rote Kreuz in einer Pressinformation hinweisen. Diese können zunächst alle in der ersten Gruppe der Impfbe- rechtigten nutzen - also diejenigen, die älter als 80 Jah- re sind. Das Angebote richtet sich an Menschen, die auf- grund einer eingeschränkten Mobilität nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können, und bereits eine ärztliche Verordnung für Krankenfahrten haben. So können diese auf schnellem und unbürokratischem Weg Ihren Impftermin wahrnehmen. Im Folgenden ist für diese Zielgruppe eine mögliche Vor- gehensweise dargestellt: 1. Impftermin vereinbaren 2. Anruf bei der eigenen Hausarzt-Praxis, um telefo- nisch eine ärztliche Verordnung für vier Krankenfahr- ten (Taxi/Mietwagen) von diesem von zu Hause zum Impfzentrum und zurück zu erfragen 3. Kontaktaufnahme durch den Versicherungsnehmer mit der eigenen Krankenkasse und sich die Fahrten genehmigen lassen 4. Taxi anrufen, z.B. Taxi Zentrale Ravensburg unter fol- gender Telefonnummer 0751 / 14014 anrufen und Taxi nach Hause für eine Hin- und Rückfahrt zum Impfzen- trum bestellen 5. Taxiunternehmen rechnet die Fahrten direkt mit der Krankenkasse ab Tipps: Da beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ravens- burg e.V. diesbezüglich vermehrt Anfragen eingehen, teilt dieses folgendes noch mit, was sie beachten sollten: • Setzen Sie sich erst mit Ihrem Hausarzt in Kontakt, wenn bereits ein Impftermin feststeht/ vereinbart wurde. • Achten Sie bei dem Transportschein für eine Kranken- fahrt mit Taxi/Mietwagen ihres Hausarztes darauf, dass die Unterschrift des Arztes (bzw. einer bevollmäch- tigten Person) sowie ein Praxisstempel vorhanden ist, ansonsten ist der Transportschein ungültig. • Sie benötigen in Summe 4 Transportscheine! Jeweils für die Hin und Rückfahrt für den Erst- und Zweitter- min Ihrer Impfung von zu Hause zum Impfzentrum und zurück. • Bestellen Sie das Taxi rechtzeitig! Sie sollten pünktlich, aber nicht zu früh vor Ort sein, da Sie vor Ihrem Ter- min aus Sicherheitsgründen nicht in das Impfzentrum hineindürfen und ansonsten draußen warten müssten. • In der Regel dauert der gesamte Ablauf im Impfzent- rum von Anfang bis Ende, einschließlich der Ruhezeit, ca. 50 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an ihre Krankenkasse. Noch ein Hinweis: Die Arbeit der Mobilen Impfteams hat sich bewährt. Wenn die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegehei- men abgeschlossen sind, besteht daher für interessierte Einrichtungen und Kommunen die Möglichkeit, dass die Mobilen Impfteams nach einem neuen Konzept des Mi- nisteriums für Soziales und Integration in Tagespflegeein- richtungen und zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Für interessierte Kommunen, die ihren impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Impf- termins vor Ort bieten wollen, sollen Impf-Aktionen der Mobilen Impfteams ermöglicht werden. Dabei wird von Landesseite das Mobile Impfteam und der notwendige Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Kommune organi- siert in Absprache mit dem zuständigen Impfzentrum vor Ort geeignete Räumlichkeiten für einen Vor-Ort-Impf- termin. Hier sind auch lokale Lösungen für den Weg der Impfberechtigten ins Vor-Ort-Impfzentrum denkbar, etwa durch ehrenamtliche Fahrservices. Das Ministerium für Soziales und Integration befindet sich für die Vorplanun- gen bereits in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Landkreis fördert Nutzung von Mehrweg-, Stoffwindeln und Windelwaschservice Wer Mehrwegwindeln oder Stoffwindeln nutzt, kann beim Landkreis einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 bzw. 150 Euro erhalten. Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass das Kind im Landkreis Ravens- burg wohnt, zwischen null und drei Jahren alt ist und die Anschaffung eines Mehrwegwindelsystems (neu oder gebraucht) oder ein Windelwaschservice im Wert von mindestens 150 Euro nachgewiesen werden kann. Ist die Person über drei Jahre alt, ist ein ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bestätigt, für die Förderung notwendig. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden ca. 5.500 Windeln genutzt. Dies entspricht dem geschätzten Ge- samtgewicht von einer Tonne. Die Nutzung von Mehr- wegwindeln kann eine gute Alternative sein und einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten. Längst sind die- se Windeln nicht mehr kompliziert und zeitraubend. Bei vielen Systemen ist das Anlegen identisch zu dem von Wegwerfwindeln. Der Flyer zu den Mehrwegwindeln / Stoffwindeln mit För- derantrag steht auf der Homepage des Landratsamts unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft oder in der kostenlosen Abfall App zum Download zur Verfügung. Er ist auch in den Rathäusern erhältlich. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Traktoren im Pflanzenschutz Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bittet Fahrer, die mit ihren Trakto- ren Pflanzenschutzmittel ausbringen, an einer Umfrage teilzunehmen. Durch die Befragung sollen neue Erkenntnisse über die Schutzwirkung von Fahrerkabinen gewonnen werden. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche Fahrzeuge aktuell in der Praxis eingesetzt werden, um Pflanzenschutzmittel auszubringen. Seit Sommer 2020 haben bereits mehr als 3.000 Praktiker an der Erhebung teilgenommen. Um die ersten Ergebnisse zu festigen, benötigt die SVLFG noch weitere Teilnehmer. Die Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai 2021. Sie nimmt circa zehn Minuten in Anspruch und erfolgt anonym. Der Fragebogen kann im Internet über den Link www.svlfg.de/umfrage-pflanzenschutz aufge- rufen werden. Die Erhebung ist Bestandteil einer Forschungskooperation zwischen der SVLFG, dem Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit, dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem Julius-Kühn-Institut. Situation von Frauen in der Landwirtschaft SVLFG unterstützt Umfrage Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen füh- ren in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenver- band eine Umfrage zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben inklusive Garten-, Obst- und Weinbau durch. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wirbt dafür, an der Umfrage teilzunehmen. Mit der bundesweiten Studie soll ermittelt werden, wie das Leben und Arbeiten von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben wirklich aussieht, wie ihre Erfahrungen sind, was sie sich wünschen und ihnen Sorgen bereitet. Die Befra- gung soll Hinweise für eine zukünftige Politik liefern, die die Belange von Frauen in der Landwirtschaft im Blick hat. Zur Teilnahme an der Umfrage sind Frauen aufgerufen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, egal ob als Unternehmerin, Angestellte oder mitarbeitende Fa- milienangehörige. Auch jene Frauen, die mit ihrer Familie auf einem Hof leben, aber außerhalb der Landwirtschaft arbeiten, sind gefragt – ebenso Frauen, die früher aktiv in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Über diesen Link gelangt man zur Umfrage: www.frauenlebenlandwirtschaft.de/uc/2020 Mehrsprachige Informationen für Saison-Arbeitskräfte Filme in vier Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Informationen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in vier Filmen bereit. Um sie auch Saison-Arbeitskräften zu- gänglich zu machen, sind sie in Englisch, Polnisch, Ru- mänisch und Deutsch verfügbar. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter profitieren von den vorgestellten Schutzmaßnahmen. Die Filme sind online auf dem YouTube-Kanal der SVLFG veröffentlicht unter dem Link: www.svlfg.de/youtube-di- gital Unter der Rubrik „Playlists“ sind Verzeichnisse mit folgen- den Titeln zu finden, die Filme jeweils in den vier Spra- chen beinhalten: • Saisonarbeit – Sicherheit bei saisonalen Arbeiten • Hygiene und Sonnenschutz • Persönliche Schutzausrüstung • Verhalten auf dem Betrieb im Notfall Wissenswertes rund um die Arbeitssicherheit, Saisonar- beit, Sonnenschutz oder Hygiene entdecken Interessier- te ebenfalls auf der Internetseite www.svlfg.de. Hier sind Maßnahmen und Tipps aufgeführt, mit denen die Arbeit noch sicherer gestaltet werden kann. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Februar 2021 – 28. Februar 2021 Gedanken zur Woche Gönne dich dir selbst! Ich sage nicht: Tu das immer. Ich sage nicht: Tu das oft. Aber ich sage: Tu es immer wieder einmal. Freue auch du dich an dir selbst, wenigstens nach allen anderen. (Hl. Bernhard von Clairvaux) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platznkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Mittwoch 24. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 26. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 27. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Franz Schmidt, Rolf Feldbrüg- ge, Franz Kränkle) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Sonntag, 28. Februar – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Internetangebote für Jugendliche und Familien: Für Jugendliche: Schaut mal unten beim Stichwort: „Mir reicht´s“ auch beim Jugendreferat Ravensburg nach. Oder schaut mal in die Baienfurter Kirche. Da ist auch was für Euch aufgebaut. Und auf: www.wir-sind-da.online/ beim BdkJ habt ihr vie- le Ideen schon das ganze letzte Jahr über: Wie wäre es jetzt mit dem Basteln einer Eislaterne Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Für Familien: Fastenabenteuer mit Roxy und Gani Hallo zusammen, habt ihr Lust auf tolle Fastenabenteuer zuhause? Dann sind ihr bei uns genau richtig. Wir sind Roxy Ross und Gani Ganz. Kennt Ihr uns noch von der Adventszeit? Und wir erleben immer wieder tolle Sachen – auch in diesem besonderen Jahr. Wir begleiten Euch durch diese Wochen und sind gespannt, was ihr und wir alles erleben. Auf jeden Fall wünschen wir euch viel Spaß und trotz aller Einschränkungen. Alle Informationen und Materialen findet ihr auf https://wir-sind-da.online/fastenabenteuer/ Macht es gut! Eure Roxy und Gani Colours of the Spirit – mit Farbimpulsen durch die Fastenzeit In der Kirche in Baienfurt sind Impulse für Klein und Groß, die durch die Fastenzeit gehen. Schaut einfach mal vorbei und lasst Euch anregen Fasten mit Corona (1) Geistlicher Impuls zur Fastenzeit Ist Gehorsam immer blind? Gehorsam hat keinen guten Ruf. Bei Gehorsam denken wir immer gleich an Unterordnung, Unselbständigkeit. Al- les Eigenschaften, die unserem freiheitlichen Menschen- bild entgegenstehen. Doch, und das lehrt uns Corona, wenn jeder auf seine Freiheit pocht und sich weigert, funktioniert Gesellschaft nicht. Gehorsam beginnt beim Hören, Gehör schenken. „Meiner Musik“ leihe ich gerne mein Ohr, was aber, wenn sie mich nervt. Dann wird aus Musik Krach. Unter Krach leiden viele, die in diesen Wo- chen eng aufeinander leben müssen. Homeschooling und Homeoffice tun ein Übriges. Wenn ich dem Krach oder alles was nervt Gehör schenke, hat er die Chance sich in Musik zu verwandeln. Fasten mit Corona heißt: Wenn mich etwas nervt, höre ich genau hin. Klimafasten 2021 Die kirchliche Initiative Klimafasten lädt dazu ein, in den sieben Wochen vor Ostern im Alltag klimafreundliches Handeln auszuprobieren. Jede Woche steht unter einem Thema: Wasserfuß- abdruck - sparsames Heizen - vegetarische Ernährung - bewusstes „Digital-Sein“ - einfaches Leben - anders un- terwegs sein - Neues wachsen lassen. Start ist am Aschermittwoch, 17.02.2021 Die Teilnahme ist für alle möglich: als Einzelperson, Fami- lie, Vereine und Gruppierungen, Kitas und Schulen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf der Internetseite www.klimafasten.de gibt es eine Begleitbroschüre und zu jedem Wochenthema vielerlei Anregungen, Filmtipps, theologische Impulse etc. Angeboten werden Online-Veranstaltungen wie „Film und Talk“, Virtueller Tierwohl-Treffpunkt, Gemeinsam nachhaltig kochen. Die Jugendkulturkirche CROSS Kas- sel bietet Interessantes für Jugendliche und junge Er- wachsene. Erfahrungsaustausch ist über eine Klimafasten-Grup- pe möglich. Arbeitshilfen finden sich ebenfalls auf der Internetseite Wer sich über Social Media informieren möchte: Kli- mafasten 2021 ist auf Social Media bei Instagram, Face- book und YouTube vertreten. Weitere Aktionen der Kirchengemeinde werden im Amts- blatt bekannt gegeben. Interessierte für einen Erfahrungsaustausch können sich per Email beim Pfarramt melden: stjohannesbap- tist.baindt@t-online.de Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Ich wünsche dir Leben – Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 06. März 2021 Da die geplante Segensfeier am 06.03.2021 coronabe- dingt noch nicht in der Aulendorfer Schönstattkapelle stattfinden kann, gibt es die Möglichkeit, sich bei unse- rem Vorbereitungsteam telefonisch unter der Nummer 07527/4400 zu melden. Wir können dann einen persönlichen Kontakt mit dem Priester für ein telefonisches Gespräch vermitteln. Information: Schönstatt-Zentrum Aulendorf 88326 Aulendorf, 07525/9234-0 Wallfahrt.Aulendorf@schoenstatt.de „7-Wochen-Navigator“ durch die Corona-Fastenzeit Ein Begleiter durch die Corona-Fastenzeit, ein „7-Wo- chen-Navigator“ kann im Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe bestellt werden. Jeweils zum Sonntags-Evange- lium bietet die 20-seitige Broschüre „Weg-Gedanken mit konkreten Umsetzungsimpulsen und ein „Navi-Wort“ für die Woche. In der Mitte der 20seitigen Broschüre findet sich zum Heraustrennen ein „Navigator für Kinder“. Die Broschüre wird für 1 Euro + Versandkosten zugesandt. Mehr Informationen gibt es unter www.liebfrauenhoe- he.de. Bestellung – solange Vorrat reicht – im: Schönstatt-Zent- rum Liebfrauenhöhe, Tel: 07457 72-301, E-Mail: wallfahrt@ liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der ka- tholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 24. Februar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 25. Februar 19.30 Uhr Innovationswerkstatt „Familie und Kirche“ on- line !!!, mit Zugangslink (im Pfarrbüro erhält- lich) Sonntag, 28. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der ev. Kirche mit musikalischer Note _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Klimafasten mit „Hallo Benjamin!“ Kin- dersendung macht mit bei der Fasten- aktion zum Klimaschutz Neugierig und immer bereit, etwas Neu- es auszuprobieren – so ist Kirchenmaus Benjamin. Kein Wunder also, dass seine Sendung in diesem Jahr ein Partner der Klima-Fastenwochen ist. „Hallo Benjamin!“ begleitet die Aktion mit Videobeiträgen für Vorschüler und Grund- schulkinder und lädt sie ein, in kleinen Dingen dem Klima etwas Gutes zu tun. In der Fastenzeit, passend zu den Themenwochen der Aktion Klimafasten, wird jede Woche ein neues Video für die Zielgruppe veröffentlicht. In den Beiträgen erfah- ren die Kinder zum Beispiel, was sich hinter dem Begriff virtuelles Wasser verbirgt, wie man leckere vegetarische Burger zubereitet oder warum es sich lohnt, alte Handys zu recyceln. Die Videos erklären einfach, verständlich und mit viel Spaß Zusammenhänge rund um den Klimaschutz. Aber auch Mitmachen ist angesagt! Kleine Challenges laden dazu ein, als Energiespardetektiv in den eigenen vier Wänden nach Einsparmöglichkeiten zu suchen oder mit einem Duschlied eine Woche lang Wasser zu sparen. So sollen die Kinder begeistert werden, klimafreundliches Handeln in den sieben Wochen vor Ostern auszuprobie- ren. Zu sehen sind die Videobeiträge auf www.hallo-benja- min.de, auf der Internetseite und auf den Social Media Kanälen der Fastenaktion. Wer kein Video verpassen will, abonniert am besten den YouTube-Kanal von „Hallo Benjamin!“. Dort gibt es noch mehr spannende Videos für Kinder zu entdecken! _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns immer wieder Frau Irmgard Schwarzat. Heute präsentiert sie uns diese herrliche Holz-Skulptur. Gesammelte Objekte von ausgedehnten Spaziergängen hat sie phantasievoll bearbeitet und zu- sammengestellt. Das inspiriert uns auch oder etwa nicht? Da laufen wir doch mit offenen Augen bei unseren Spa- ziergängen umher. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ - ein voller Erfolg! Über 160 Bilder wurden von fasnets- begeisterten Kindern bei unserem 1. Malwettbewerb eingereicht. Wir freu- en uns sehr über diese große Resonanz! Bunt und vielfäl- tig wie die Fasnet selbst sind die Kunstwerke des Narren- samens und für unsere Jury war es nicht leicht, aus dieser großen Auswahl die Siegerbilder zu bestimmen. Man sieht jedem der toll gestalteten Bilder an, dass die kleinen Nar- ren eine große Freude an unserer Baindter Fasnet haben und jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Aufgrund der großen Vielfalt sowie der Menge der Bil- der haben wir uns entschlossen, in jeder Altersgruppe zusätzlich zu den Siegern noch weitere Bilder mit einem „größeren“ Trostpreis zu belohnen. Für folgende Gewinner haben wir uns entschieden: In der Altersgruppe von 2-5 Jahren: Paul Kreutle In der Altersgruppe von 6-8 Jahren: Leana Neb In der Altersgruppe von 9-12 Jahre: Max Schützbach Den Gewinnern wurden die Hauptpreise von unserem Zunftmeister Roland Oelhaf und unserem Vice Norbert Kurz bereits am Fasnetssamstag überreicht: Alle eingereichten Bilder sind bis zum 03.03.2021 in den Fenstern unseres Raspler-Stübles am Dorfplatz ausge- stellt. Danach erhalten alle Teilnehmer Ihr Bild zusammen mit den weiteren Preisen zurück. Vielen Dank an alle kleinen Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern unsere diesjährige besondere Fasnet ein großes Stück bunter gemacht! Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitarbeite- rinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Emp- fang genommen haben. Ein weiteres Dankeschön geht an Winfried Schneider vom Spielwarenhaus Schneider in Baienfurt für den großzügigen Beitrag zu unseren Preisen. Auch möchten wir uns bei unseren Mitgliedern und allen Baindter bedanken, die an unseren Fasnetsaktionen 2021 teilgenommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Vorankündigung - Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, der ein oder andere hat es sicher schon erwartet: Wir verschieben un- seren Termin der ordentlichen Mitglie- derversammlung. Wir haben die Schenk-Konrad-Halle am Samstag, 24.04.2021 reserviert und hoffen, dass bis dahin eine Zusammenkunft wieder möglich sein wird. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Achtung bei Online - Kursen zur Ersten Hilfe Zertifikate über Teilnahmen an reinen Online-Kursen zur Ersten Hilfe können von der Landwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft (LBG) nicht anerkannt werden, denn bestimmte Inhalte müssen weiterhin in Präsenz vermit- telt werden. Wer Ersthelfer in einem Betrieb werden möchte, muss auch während der Corona-Pandemie einige Kursinhalte vor Ort erlernen, zum Beispiel zur Herz-Lungen-Wieder- belebung, zur Seitenlage und zum Anlegen eines Druck- verbandes. Welche Kurse von der LBG anerkannt werden und für welche sie die Kursgebühren übernimmt, stehen in der Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen im In- ternet unter www.bg-qseh.de. Mit Hygienekonzepten, zusätzlichen Übungspuppen und verringerter Teilnehmerzahl haben sich die Ausbildungs- stellen auf die veränderte Situation durch die Corona-Pan- demie eingestellt und bieten Kurse auch weiterhin vor Ort an. Sollten Kurse dennoch abgesagt werden, liegt dies an den spezifischen Vorschriften der Länder, Landkreise oder Kommunen. Handlungshilfen zur Ersten Hilfe wäh- rend der Corona-Pandemie stellt die SVLFG im Internet bereit unter www.svlfg.de/erste-hilfe. LUBW-Jahresbroschüre „Schwerpunkte 2020“: Vitale Gewässer, Rotmilan, Luftqualität, trockene Som- mer, Sturzfluten und Radonberatung „Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten wir im vergangenen Arbeitsjahr nahezu uneinge- schränkt die Umweltqualität messen, Naturschutzdaten erheben und Trends analysieren“, so Eva Bell, Präsiden- tin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg, anlässlich der Vorstellung der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“. „Schwerpunkte 2020“ wendet sich an Bürgerinnen und Bürger Die LUBW bearbeitet eine Vielfalt an Themen, die im öf- fentlichen Interesse liegen. So benötigt der naturschutz- verträgliche Ausbau der Windkraft ein genaues Bild und gute Planungshilfen. Die im Jahr 2020 ermittelte Sied- lungsdichte für den windkraftempfindlichen Rotmilan liegt bei 4 Revierpaaren auf 34 Quadratkilometern. „Mit 4100 - 4500 Revierpaaren ist der Rotmilanbestand in ei- nem guten Zustand und das soll in Baden-Württemberg auch so bleiben“, erläutert Bell. Die rückblickende Jahresbroschüre präsentiert schlag- lichtartig und anschaulich die Entwicklungen der Luftqua- lität in Baden-Württemberg. Nachdem die Grenzwerte für Feinstaub bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten werden, wird der Wert für Stickstoffdioxid aktuell nur noch in zwei Städten im Land überschritten. „Die Luftqualität war so gut wie noch nie seit Beginn der Messungen im Jahr 1994“, stellt Bell fest. Dennoch ist der Blick in die Zukunft nicht sorgenfrei. Durch die Zunahme von heißen Sommern kann die Ozonbelastung in den kommenden Jahren im Land wieder steigen. „Umso wichtiger sind unsere Luft- messungen und Auswertungen zu klimatischen Verände- rungen“, betont Präsidentin Bell. Die Jahressumme des Niederschlages war im Jahr 2020 rund 17 % niedriger als im Vergleichszeitraum 1961-1990. Die letzte Nassperiode liegt inzwischen 20 Jahre zurück. Niedrigwasser und ausbleibende Grundwasserneubildung zeigen zunehmend Folgen für Natur und Landschaft. „Laut den Klimamodellen könnten in 50 Jahren heiße, trockene Sommer vorherrschen“, so Bell. „Andererseits beschäftigen uns vermehrt Sturzfluten.“ Fragen nach der Radonbelastung vor Ort und nach Mess- möglichkeiten prägen die Arbeit der Radonberatungsstel- le an der LUBW. Das natürlich vorkommende radioaktive Gas kann Lungenkrebs verursachen. Die LUBW informiert Bürgerinnen und Bürger beispielsweise wie eine Messung einfach selbst durchgeführt werden kann. „Die meisten unserer Veröffentlichungen sind sehr fach- lich, um Verwaltung und Politik in Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen“, erläutert die Präsiden- tin. „Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Um- weltfragen an uns. Mit der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ möchten wir transparent und faktenorientiert in- formieren und das Verständnis über unsere Arbeitsweise stärken.“ LUBW ist Datenquelle in Baden-Württemberg für Um- welt und Natur Als Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des Klima- wandels und der Nachhaltigkeit, des technischen Arbeits- schutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit fließen bei der LUBW zahlreiche Daten und Informationen aus Baden-Württemberg zusammen. Die LUBW analy- siert und bewertet diese und veröffentlicht die Informa- tionen sowohl auf den Webseiten der LUBW als auch in zahlreichen Fachpublikationen. Auf den Webseiten sind Daten aus den LUBW-Messnetze für Gewässer, Luftschadstoffe oder Radioaktivität zu fin- den. Die LUBW verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung von speziellen IT-Anwendungen, bei- spielsweise zur Hochwasservorhersage oder für Ausbrei- tungsberechnungen von Schadstoffen. Hier geht es zur LUBW-Homepage. Die Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ kann online im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Datei herunterge- laden werden. Grüner Schein Verbraucherzentrale verklagt Deka Bank wegen irrefüh- render Werbung • Die DekaBank wirbt auf ihrer Homepage für den In- vestmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien und stellt Anlegern hierbei in Aussicht, dass sie mit ihrer Geldanlage eine konkrete Wirkung auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien hätten. • Tatsächlich erfahren Verbraucher:innen aber erst auf einer Unterseite, dass beworbenen Effekte nur auf ei- ner Schätzung beruhen und außerdem nicht alle vom Fonds erfassten Unternehmen in der Berechnung be- rücksichtigt werden Mit 10.000 Euro Geldanlage 6,71 Tonnen Abfall einspa- ren oder 42.837 Liter Wasser aufbereiten? Damit wirbt die DekaBank bei einem Investment in „Nachhaltig- keitsfonds”. Dass die vollmundigen Versprechen nur vage Schätzungen sind, erfahren Verbraucher:innen erst nach mehreren Klicks. Die Verbraucherzentra- le mahnte die Bank wegen irreführender Werbung ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, geht der Fall vor Gericht. Das Problem mit der Wirkung angeblich nachhaltiger Geldanlage ist jedoch grundsätzlicher. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Vielversprechend klingt das Angebot der DekaBank: Mit ihrer Geldanlage sollten Verbraucher:innen einen konkre- ten, messbar positiven ökologischen Effekt erzielen. Um auszurechnen, wie hoch die Wirkung der Deka-Nachhal- tigkeit Impact Aktien in Abhängigkeit von der investierten Summe ist, bietet die Bank Verbraucher:innen einen „Im- pact Rechner“ an. Die Methodik hinter dem Rechner legt die Bank jedoch erst auf einer Unterseite offen. „Erst im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass die versproche- nen Zahlen zur positiven ökologischen Wirkung nur auf einer Schätzung beruhen, und dass dabei nicht auch alle Unternehmen des Fonds berücksichtigt wurden“, sagt Ni- els Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg „Für die in der Werbung versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz.“ Nachweis erforderlich Verbraucher:innen, die Nachhaltigkeitskriterien im Rah- men ihrer Entscheidung Geld anzulegen berücksichtigen wollen, sind auf uneingeschränkt verlässliche Informatio- nen angewiesen. „Selbstauskünfte von Unternehmen sind keine verlässliche Informationsquelle. Und mit Wirkungs- aussagen zur Nachhaltigkeit einer Geldanlage sollte nur werben, wer die Wirkung tatsächlich nachweisen kann“, sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentrale mahnte die Deka Bank ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat sie nun Klage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Nun muss sich das Gericht damit befassen, dass die Bank nicht deutlich kommuniziert hat, dass die versprochenen ökologischen Effekte nur geschätzt sind. Der OEW-Kultursommer geht in die fünfte Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Wenn es die Corona-Lage zulässt, präsentiert der Landkreis auch dieses Jahr wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2021 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den re- nommiertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstal- tungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 20. bis zum 27. Juni zaubern junge Künstler-/in- nen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opernatmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhaldenfestival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreu- te wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Ein großes „Brass im Gras“ wird im Sommer 2022 auf der Amtzeller Hochterrasse in Mittelwies unter frei- em Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hoch- karäter des fetzigen Brass versammeln. Eine kleinere, nicht minder stimmungsvolle Veranstaltung im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg gibt am 7. August 2021 einen tanzbaren Vorgeschmack auf das, was Musikfans im Jahr 2022 erwartet. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im Jahr 2019 ermöglichte der Wettbe- werbsgewinn dem Umsonst & Draußen Weingarten einen großen, internationalen Headliner für das musikalische Abendprogramm. Noch völlig offen ist derweil, wer 2021 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Pro- jektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ravens- burg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 31. März 2021. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich dar- stellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat bisher keine Unterstützung aus OEW-Kul- turfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau realisiert. Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de. SVLFG - Digitaler Selbstcheck Wie sicher ist es im Betrieb? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet einen digitalen Selbstcheck an, mit dem sich in 30 Minuten herausfinden lässt, wie es um die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb bestellt ist. Der Selbstcheck erfolgt über eine Web-App, die kostenlos im Internet sowohl über die SVLFG unter www.svlfgcheck. de als auch über die Internationale Vereinigung für Sozia- le Sicherheit (IVSS) unter www.safety-work.org/toolbox/ analyseinstrumente.html heruntergeladen werden kann. Für alle Betriebe geeignet In mehreren Themenkomplexen wertet der Selbstcheck die Sicherheits- und Gesundheitslage passgenau für je- den Betrieb aus und gibt Tipps für eine bessere Arbeits- platzgestaltung. Mit ihm können vor allem auch kleine und mittlere Betriebe herausfinden, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der Un- ternehmenskultur hat und inwieweit diese bereits in den Arbeitsalltag integriert ist. Was kann man verbessern? Die Web-App schlägt auch unterstützende Angebote der SVLFG vor, die im Betrieb zu Verbesserungen führen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 sollen. Der Selbstcheck kann jederzeit und überall am Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Investition in Prävention Jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und Störungen in den Betriebsabläufen. So machen sich Investitionen in die Prävention auch betriebs- wirtschaftlich bezahlt. Mobilfunkausbau: Wirtschaftsministerium veranstaltet vier regionale Fachkonferenzen für Entscheidungsträger von Kom- munen Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist unser Ziel, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kontrovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konst- ruktive Bahnen zu lenken“ Im Rahmen der Informations- und Kommunikationsini- tiative „Mobilfunk und 5G“ veranstaltet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in den kom- menden Wochen insgesamt vier digitale Fachkonferen- zen für kommunale Entscheidungsträger im gesamten Land. Die Veranstaltungen finden am 11. Februar für den Regierungsbezirk Freiburg, am 18. Februar für den Re- gierungsbezirk Karlsruhe, am 22. Februar für den Regie- rungsbezirk Tübingen und am 25. Februar für den Regie- rungsbezirk Stuttgart statt. „Der schnelle Ausbau der Mobilfunknetze und die schnelle Einführung des 5G-Mobilfunkstandards sind für die ba- den-württembergische Wirtschaft von zentraler Bedeu- tung. Ende vergangenen Jahres haben wir daher unsere Informationsinitiative gestartet, die bereits jetzt auf eine breite Resonanz stößt. Es ist unser Ziel, die Bürgerinnen und Bürger im Land bestmöglich zu informieren und Städ- te und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kont- rovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konstruktive Bahnen zu lenken“, sagte Wirtschaftsminis- terin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (11. Februar) an- lässlich der ersten Veranstaltung. Nachdem bereits im De- zember und Januar Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von drei sogenannten Fokusgruppen-Sitzungen die Mög- lichkeit hatten, die Themen zu benennen, zu denen sie sich vertiefte Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ wünschen, hat das Wirtschaftsministerium nun Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie kommunale Fachbeamte zu vier regionalen Konferenzen eingeladen. Die vier Mobilfunkunternehmen Telefónica, Deutsche Telekom, Vodafone sowie 1&1 Drillisch werden über ihre Konzepte zum Ausbau des Mobilfunknetzes und zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G berich- ten, bevor ein Vertreter der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die physikalischen Wirkungen von Mobilfunk auf Mensch und Umwelt erläutern wird. Zentraler Bestandteil der Veranstaltungen soll der Aus- tausch darüber sein, wie auf kommunaler Ebene Infor- mations- und Abstimmungsprozesse so gestaltet werden können, dass Konflikte im Zusammenhang mit der Errich- tung einzelner Mobilfunksendeanlagen gar nicht entste- hen oder zumindest in einen konstruktiven Dialogprozess überführt werden können. „Mit unserer Initiative leisten wir einen konkreten Beitrag dazu, dass die Diskussionen zum Thema Mobilfunk und 5G sachlich und faktenbasiert geführt werden“, sagte Hoffmeister-Kraut. In den vier Veranstaltungen stehen regionalspezifische Aspekte rund um den Mobilfunkausbau und die Einfüh- rung des neuen Mobilfunkstandards 5G im Vordergrund. Die Konferenzen, jeweils mit einem regionalen Fokus auf die Situation in den vier Regierungsbezirken des Landes, werden mit einem Grußwort der Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen Bärbel Schäfer (Freiburg), Sylvia M. Felder (Karlsruhe), Klaus Tappeser (Tübingen) und Wolfgang Reimer (Stuttgart) eröffnet. Weitere Informationen Alle vier Fachkonferenzen werden pandemiebedingt digital stattfinden. Neben fachlicher Information bieten die Regionalveranstaltungen auch die Möglichkeit für einen intensiven und persönlichen Austausch der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer untereinander. Weitere In- formationen zur Informations- und Kommunikationsin- itiative „Mobilfunk und 5G“ des Wirtschaftsministeriums sind unter www.mobilfunk-bw.de zu finden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 © Martina Morlok/DEIKE 729R27R1 So geht es: So geht‘s: Schneide die Vorlage zu- erst aus. Male sie an. Knicke dann die Laschen an den Busrändern um und falte alle vier Seiten des Busses nach unten. Nun musst du nur noch die La- schen innen an den Seitenteilen fest- kleben und schon bist du fertig. Das brauchst du: - Schere und Klebstoff Viel Spaß!Viel Spaß! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Landtagswahl 2021 Baden-Württemberg LANDTAGSWAHLEN ✘ Mehr unter www.guenter-ruchti.de Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihr Fachberater im Allgäu Herr Siegfried Klamer Tel. 0171 7702503 s.klamer@pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552 2602-0 info@pfullendorfer.de Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen AM 14.03. AfD WÄHLEN! DAS LÄNDLE IM HERZEN, DIE ZUKUNFT IM BLICK UNTERSTÜTZEN SIE UNS BEI DER LANDTAGSWAHL! DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM Kreisverband Ravensburg AfD • Ausstieg aus der un- verhältnismäßigen Lock- down-Politik, richtige Maßnahmen treffen, die weder dem einzelnen Bürger noch der Wirt- schaft schaden, Schutz von Risikogruppen • Land- und Hausarzt- versorgung sicherstellen, keine weiteren Klinik- schließungen! • Sichere und bezahl- bare Energieversor- gung, keine CO2 Steuer für Tanken und Heizen • Regionale Landwirt- schaft stärken, faire Er- zeugerpreise • Kleinbetriebe und Gastronomie erhalten, Mittelstand fördern • Sicherheit der Renten, für ein würdevolles Le- ben im Alter • Beibehaltung des drei- gliedrigen Schulsystems • JA! zum Natur- und Umweltschutz statt Kli- mahysterie, JA! zum Tierschutz V.i.S.d.P.: Alternative für Deutschland, Kreisverband Ravensburg, c/o Gabi Marquardt, Am Kohlenberg 23, 88289 Waldburg WAHLANZEIGEN/PARTEIEN GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Zusammen halten! Auch in Krisenzeiten sind wir für Sie erreichbar! Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 info@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Geldanlage ab 1.000 € jährlicher Basiszins von 1,5 % zusätzlicher Bonuszins von jährlich 0,2 % für Stromkunden des TWS-Konzerns Laufzeit bis mind. 31.12.2026 Gewinnbeteiligung an der Stromerzeugungssparte der TWS Wir bieten Ihnen: Investieren Sie in die Energiewende. Und in Ihr Schussental. Jetzt nachhaltige Geldanlage mit TWS-Genussrechten. Infos: www.tws.de/genussrecht Hinweise gemäß §12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Durch eine Umstrukturierung des Gewerbebetriebes schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht- und Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten - Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. 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                    Gemeinde Baindt Marsweilerstaße 4 88255 Baindt Aufgestellt: Anerkannt: 88410 Bad Wurzach, 29.07.2021 / 10.03.2022 88255 Baindt,…………………………. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Heinrich ___________________________ __________________________ Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Vorflutbeschaffung und Gewässerneubau - Wasserrechtsentwurf - 1. Erläuterungsbericht Projekt-Nr.: 8 09 2127.01 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines / Veranlassung............................................................................3 2. Lage, Topografie und Nutzung........................................................................4 3. Bestehende Situation.......................................................................................5 4. Geplante Maßnahmen.......................................................................................6 4.1 Längsentwicklung.........................................................................................7 4.2 Ausbauquerschnitte......................................................................................7 4.3 Bauwerke......................................................................................................8 4.4 Retentionsbecken BG Bühl..........................................................................9 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt...................................9 5. Hydraulische Bemessung..............................................................................10 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter.......................................10 5.2 Bemessung Bauchlauf...............................................................................11 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße.........................................................13 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement...................................14 7. Zusammenfassung.........................................................................................15 8. Antrag...............................................................................................................16 9. Anlagen............................................................................................................17 9.1 Anlagen.......................................................................................................17 9.2 Planunterlagen...........................................................................................17 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 2/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 1. Allgemeines / Veranlassung Die Bestandsbebauung entlang der Hirsch- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wiederholt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebli- chen Oberflächenabflüssen bei Starkregenereignissen aus der östlich angrenzenden Hanglage beruhen und wodurch teils erhebliche Schäden verursacht worden sind. Im Rahmen eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Baindt wurde die Abflussbildung auf der vorgenannten Hanglage in der Modellsimulation deut- lich bestätigt (Kommunales Starkregenrisikomanagement Risikoanalyse und Handlungs- konzep, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020) Die Gemeinde Baindt beabsichtigt nun mit der vorliegenden Planung die Umsetzung der, im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maß- nahmen zur Vorflutschaffung und zum Gewässerausbau um die Oberflächenabflüsse bei Strakregenereignissen sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung vor- beileiten zu können. Die Fassnacht Ingenieure GmbH, 88410 Bad Wurzach, wurden mit der Erstellung des Wasserrechtsentwurf für oben genannte Maßnahmen beauftragt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 3/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 2. Lage, Topografie und Nutzung Die Hanglage mit der Gewannbezeichnung Bühl grenzt östlich an die bestehende Wohnbebauung der Benz-, Hirsch- und Siemensstraße an und wird im Osten durch die Marsweilerstraße begrenzt. Die Hangneigung beträgt in Ost-West Richtung ca. 5 %. Die gesamte Hangfläche wird landwirtschaftlich teils als Grünland und teils als Ackerflä- che genutzt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 4/18 Abbildung 1: Lage der abflussbildenden Hangfläche Bühl in Baindt Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 3. Bestehende Situation Die Hanglage Bühl wird über zwei Wiesengräben entwässert. Der nördliche Bereich mit ca. 1/3 der Hangfläche entwässert dabei nach Norden. Der Oberflächenabfluss aus diesem Bereich wird über einen Wiesengraben – im weiteren als Graben Nord bezeichnet – an der nördlichen Bebauungsgrenze aufgenommen und nach Westen Richtung Oberem Bampfen abgeleitet. Zwischen der Hirschstraße und der Suplacher Straße ist dieser Graben verdolt. Dieser nördliche Bereich wird von den geplanten Maßnahmen nicht berührt. Der restliche Bereich mit ca. 2/3 der Hangfläche wird über einen mitten durch den Hang verlaufenden Wiesengraben – im weiteren als Graben Mitte bezeichnet – nur teilweise entwässert. Dieser Wiesengraben trifft südlicher der Siemensstraße auf die Hirschstaße und wird an diesem Punkt in einer Verdolung DN 300 gefasst und über die Hirschstraße nach Süden Richtung Sulzmoosbach abgeleitet. Sowohl der Wiesengraben Mitte als auch die Verdolung DN 300 sind diesem Abschnitt nicht ausreichend dimensioniert, um den anfallenden Oberflächenabfluss bei einem Starkregenereignis aufzunehmen und schadlos abzuleiten. Für den Oberflächenabfluss aus den Hangflächen südlich dieses Grabens besteht keine natürliche Vorflut mehr. Im Bereich des natürlichen Tiefpunktes ist am Rand der beste- henden Bebauung ein Einlaufbauwerk angeordnet, mit dem der Oberflächenabfluss aus dem Hang dem Mischwasserkanal in der Benzstraße zugeleitet wird. Die Schadensereignisse der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die vorhandenen Gräben und Verdolungen nicht in der Lage sind den anfallenden Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen schadlos aufzunehmen. Diese Beobachtung wird auch durch die Modellberechnungen zum Starkregenrisikoma- nagement (SRRM) untermauert. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 5/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4. Geplante Maßnahmen Der bestehende Wiesengraben Mitte wird soweit ausgebaut, dass über ihn der Oberflä- chenabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos aus dem Hang abgeleitet werden kann. Zur Unterquerung der neuen Erschließungsstraße ins Baugebiet Bühl in Verlängerung der Zeppelinstraße ist ein Wellrohrdurchlass geplant. Im Bereich der Zeppelinstraße steht auf Grund der angrenzenden Privatgrundstücke nur eine begrenzte Entwicklungsbreite neben der Erschließungsstraße zur Verfügung. In diesem Bereich muss der bestehende Bachlauf daher stark verbaut ertüchtigt werden. Im weiteren Verlauf wird die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße aufge- geben. Statt dessen unterquert der Wiesengraben Mitte zukünftig über die bereits vorab hergestellte Verdolung DN 800 die Hirschstraße und wird über einen Gewässerneubau entlang der nördlichen Grenze des Baugebietes Geigensack nach Westen geführt. Dieses neue Gewässer mündet westlicher der Sulpacher Straße in einen bestehenden, zur Zeit jedoch trockengefallenen Graben über den eine weitere Ableitung zum Oberen Bampfen erfolgt. Zur Unterquerung der Sulpacher Straße ist ebenfalls ein Wellrohrdurchlass vorgesehen. Nach ca. 50 Meter mündet in diesen, bisher trockenliegenden Graben auch die Ablei- tung / Verdolung des Wiesengrabens Nord, der die nördlichen Abschnitte der Hanglage entwässert. Mit diesen Maßnahmen werden die Handlungsempfehlungen Nr. 5.1.3 aus dem Hand- lungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagement1 umgesetzt. Für die südlichen Abschnitte der Hanglage Bühl, die bisher über keinen Vorfluter verfü- gen, sind keine weiteren wasserbaulichen Maßnahmen geplant. Die Gemeinde Baindt 1 Kommunales Starkregenrisikomanagement, Risikoanalyse und Handlungskonzept für die Gemeinde Baindt, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 6/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht hat für diesen Abschnitt ein Bebauungsplanverfahren eröffnet. Durch die Parzellierung im Zuge der Bebauung sowie die geplanten Erschließungsstraßen quer zum Hang wird ein ungehinderter Oberflächenabfluss aus diesem Bereich verhindert. Das Nieder- schlagswasser aus den befestigen Flächen des Plangebietes soll in Retentionsanlagen zurückgehalten werden und dann gedrosselt in den neuen Gewässerlauf eingeleitet werden. 4.1 Längsentwicklung Die Längsentwicklung des Bachlaufes orientiert sich soweit als möglich am natürlichen Gefälle des Hanges. In der Hanglage Bühl ergibt sich dabei ein Sohlengefälle des Bachlaufes zwischen 4,02 und 7,41 Prozent. Im Abschnitt Geigensack beträgt das Sohlengefälle des Bachlaufes 1,27 bis 4,84 Pro- zent. 4.2 Ausbauquerschnitte Der Bachlauf wird mit einem gegliederten Grundquerschnitt hergestellt. Dabei ist die Bi- lanz zu wahren zwischen einem ausreichend durchflossenen Querschnitt bei Niedrig- wasser bis Normalabfluss mit 15-20 l/s und einem ausreichend großem Querschnitt beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses mit ca. 4.500 l/s. Für den Normalabfluss wird ein Trapez ähnliches Fließbett mit ca. 1,50 m Breite und ei- ner Gewässersohle mit ca. 20 cm Breite vorgesehen. Die Fließtiefe beträgt ca. 20 cm. Die Böschungen sind im Regelprofil mit einer Neigung 1:3 projektiert. An dieses Fließbett schließt sich ein weitgehend waagrechtes Vorland zur Aufnahme der Hochwasser- und Starkregenabflüsse an. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 7/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Im Abschnitt Bühl wird dieses Vorland mit ca. 2,0 Meter Breite ausgebildet. Die Bö- schung zum geplanten Baugebiet Bühl wird einer Neigung von 1:4 hergestellt, so dass eine Zugänglichkeit zum Gewässer realisierbar ist, die Böschung gegen die angrenzen- den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der anderen Seite werden mit einer Neigung von ca. 1:2 ausgebildet 4.3 Bauwerke Im Verlauf des neuen Bauchlaufes sind drei Bauwerke für die Querung der Sulpacher Straße, der Hirschstraße und der Verlängerung Zeppelinstraße in Baugebiet Bühl erfor- derlich. Die Querungen der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße sind als Wellrohrdurchlass geplant. Für den Durchlass Zeppelinstraße ist ein geschlossenes Maulprofil mit einer lichten Brei- te von ca. 3,50 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,80 Meter ( je- weils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 18 Metern geplant. Die Gesamthöhe des geplanten Profils bietet ausreichend Platz für den Einbau von Sohlsubstrat. Für den Durchlass Sulpacher Straße ist ein, nach unten offenes Rechteckprofil mit einer lichten Breite von ca. 4,80 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,40 Meter (jeweils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 10 Metern geplant. Die geringe Gesamthöhe des geplanten Profils erfordert einen stabilen und hochwasser- sicheren Ausbau der Sohle, da Wartungs- und Pflegearbeiten im Profil nicht oder nur sehr erschwert ausgeführt werden können. Die Profilsohle wird daher durchgehend mit Wasserbausteinen der Klasse HMA 300/1000 und größer ausgebaut. Die Querung der Hirschstraße wurde im Vorgriff mit der Erschließung Baugebiet Gei- gensack als Verdolung DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Verdolung hat eine Gesamtlänge von 31,29 Meter mit einem Gefälle von 7,86 Prozent Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 8/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4.4 Retentionsbecken BG Bühl Auf Flurstück 389 wird neben dem geplanten Bachlauf unmittelbar oberhalb der Sulpa- cher Straße das Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl vorgesehen. Das Retentionsbecken ist dabei kein Bestandteil der Gewässerausbaumaßnahme, dient jedoch bei einer Überlastung des Durchlasses Sulpacher Straße als zusätzlicher Reten- tionsraum. 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt Im Verlauf des bestehenden Bachlaufes zwischen Sulpacher Straße und Oberem Bampfen hat sich durch Auskolkung ablaufseitig der Verdolung eines Waldweges ein er- heblicher Absturz ausgebildet, der die Durchgängigkeit in diesem Abschnitt unterbindet. Auf Wunsch des Sachgebietes Oberflächenge- wässer soll dieser Absturz zurückgebaut wer- den und die Durchgängigkeit in diesem Ab- schnitt herstellt werden. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit wird die bestehende Verdolung DN 500 durch eine Verdolung DN 800 mit Sohlsubstrat in der Ver- dolung ersetzt. Durch die Anordnung von Wasserbausteinen unterhalb der Verdolung bis auf ca. 20 cm Höhe über Sohle wird eine Anreicherung mit Substrat in der Verdolung gefördert und eine Ausspülung bei stärkeren Abflüssen vermieden. Für die Wanderungsbewegung oberhalb Wasserlinie am Ufersaum werden scheitel- gleich zur Verdolung DN 800 zwei Stahlrohre (Schwarzstahl, unbehandelt) DN 200 ver- legt, die als Wanderröhren dienen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 9/18 700 Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Durch den Substrateinbau in der Sohle wird ein abbflussäquivalenter Querschnitt er- reicht. Durch die geplante Maßnahme wird das Abflussregime des Baches daher nicht verändert. 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau Östlich des Flurstückes 131/1 stehen für eine Weiterführung des Bachausbaues keine Flächen zur Verfügung. Damit auch in diesem Abschnitt ein verbesserter Schutz der be- stehenden Bebauung gegen Oberflächenabfluss bei außergewöhnlichen Starkregener- eignissen gegen wird, werden in diesem Bereich ergänzende Geländemodellierungen vorgenommen. Am nördlichen und östlichen Rand des geplanten Baugebietes Bühl sind Eingrünungen am Übergang in die freien landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen (z. vgl. Übersichts- lageplan 4-03.2-ÜL). In diesen Grünbereichen wird mit durch geeignete Geländemodel- lierungen eine Grünstufe erstellt, an deren Ost und Nordseite zufließendes Oberflächen- wasser nach Norden in den Bachlauf abgeleitet wird. 4.6.2 Hirschstraße Die Verdolung DN 800 in der Hrischstraße, über die die Bachläufe Bühl und Geigensack verbunden sind, ist geeignet den Abfluss aus einen außerordentlichen Starkregenereig- nis abzuleiten (z. vgl. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße). Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ex- trem ungünstiger Einflüsse nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist zu verhin- dern, dass ein Oberflächenabfluss über die Hirschstraße in die Ortslage Baindt abflie- ßen kann. Mit der nachfolgenden Erschließung des Baugebietes Bühl und dem dafür notwendigen Ausbau der Zeppelinstraße wird die Längs- und Querneigung der Hirsch- straße im Einmündungsbereich der Zeppelinstraße so umgestaltet, dass im Falle einer Überlastung der Verdolung eine direkte Ableitung über die Hirschstraße in Richtung Bachprofil Geigensack erfolgt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 10/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter Die Grundlage für die hydraulische Bemessung bilden im vorliegenden Fall die Berech- nungen eines außergewöhnlichen Ereignisses zum Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Baindt. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt, da das Einzugsgebiet des Wiesengrabens Mitte mit ca. 31,2 ha deutlich keiner ist als die Gebietskulisse einer SRRM-Berechnung mit max. 5 km² (= 500 ha). Das Einzugsgebiet der beiden Wiesengräben ist damit deutlich kleiner als die umgebende Gebietskulisse aus der SRRM-Berechung. Eine Vorbemessung auf der Grundlage eines N-A Modells und 100-jährlichen Abfluss- ganglinien, allerdings noch auf Grundlage der Niederschlagskennwerte nach KOSTRA DWD 2000 hat für das Einzugsgebiet Wiesengraben Mitte am Beginn der bestehenden Verdolung DN 300 zu einem Abfluss geführt, der nur ca. 20 % der Abflussbildung auf Basis der OAK für das SRRM beträgt. Eine Bemessung auf der Grundlage eines N-A Modells erscheint damit im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt. Die Berechnung der notwendigen Querschnittsprofile erfolgt mit der Gerinneberechnung nach Gaukler-Manning-Strickler wobei für die gegliederte Querschnitte ein mittlerer Strickler-Beiwert nach Horten / Einstein ermittelt wird. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 11/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Den Berechnungen liegen folgende Rauhigkeitsbeiwerte nach Strickler zu Grunde. Profilbe- reich Oberflächenstruktur Strickler Beiwert kSt [m1/3/s] Literaturwerte1 Bach Bühl (ge- wählt Bach Geigen- sack (gewählt) Sohle kiesig, Steingröße 20 – 60 mm 40 35 25 Sohle kiesig, Grobkies bis 150 mm 35 Bachbö- schung Wiese, Grasbewuchs leicht ver- krautet 25 – 35 35 25 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass 28 – 40 30 20 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass / Hochstauden 20 – 35 Vorland- böschung Wiese verkrautet, einzelne Ge- hölze (nur Stamm umflossen) 20 - 33 20 15 Die größere Profilbreite erlaubt im Abschnitt Geigensack ein dichtere Bepflanzung als im Abschnitt Bühl, wobei auch im Abschnitt Geigensack im Fließ- und Flutbereich nur ver- einzelte Baumquartiere (Solitärgehölze) angelegt werden können. Mehrere Bäume einer Gruppe sollten dabei in Fließrichtung gesehen hintereinander angeordnet werden, um den Abflusswiderstand im Bach nicht über Gebühr zu erhöhen. 5.2 Bemessung Bauchlauf Für die hydraulische Bemessung des neuen Bachlaufes wurden in der SRRM – Berech- nung des außergewöhnlichen Ereignisses entlang des Bauchlaufes im Bereich Bühl so- genannte Kontrollquerschnitte angeordnet. Die Abflussmengen an diesen Kontrollquer- schnitten definieren dann die erforderliche hydraulische Kapazität des Bachlaufes an dieser Stelle. Vereinfachend wurde weiter angenommen, dass die Abflussmenge eines Kontrollquer- schnitt konstant ab dem nächsten, oberhalb gelegenen Kontrollquerschnitt anfällt. 1 LUBW Baden-Württemberg: Hydraulik naturnaher Fließgewässer Teil 1 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 12/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Für den Abschnitt entlang BG Geigensack wurde die maximale Abflussmenge aus der Hanglage Bühl unverändert fortgeführt, da sich aus den Kontrollquerschnitten keine wei- tere Zunahme der Abflussmenge ableiten lässt. Für den Bachlauf Bühl liegen damit folgende Abflusskennwerte der Bemessung zugrun- de. Kontrollquerschnitt Nr. Station Bachlauf Bühl Abflussspitze 2 0 + 020 0,85 m³/s 5 0 + 075 1,7 m³/s 10 0 + 190 2,8 m³/s 8 0 + 220 3,5 m³/s 17 0 + 260 4,5 m³/s Für den Bachlauf Geigensack wird die Abflussspitze aus Kontrollquerschnitt Nr. 17 mit 4,5 m³/s konstant fortgeführt. Die Bemessung der gegliederten Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler wurde abschnittsweise für jeweils einheitliche Sohlengefälle und Ausbauquerschnitte vorge- nommen. Die Bemessung ist in Anlage 1 beigefügt. Der, auf Grundlage dieser Bemessung ermittelte und profilierte Bachlauf wurde dann in das HydTERRAIN Modell der SRRM-Berechnung eingearbeitet und die SRRM-Berech- nung für das außerordentliche Starkregenereignis wiederholt. Im Ergebnis zeigt diese Berechnung, dass der neue Bachlauf geeignet ist, den Oberflä- chenabfluss aus dem Bereich Bühl und nördlich Geigensack aufzunehmen und schadlos in Richtung Sulpacher Straße abzuleiten. Westlich der Suplacher Straße wird der Bach- lauf und das angrenzende Wäldchen erwartungsgemäß überflutet. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 13/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Die Berechnungsergebnisse der SRRM-Berechnung sind als Anlage 2 – SRRM-Berechnung Bestand außergewöhnliches Ereignis und als Anlage 3 – SRRM-Berechnung Planung / Bachausbau außergewöhnliches Ereignis bei- gefügt. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße Der hydraulische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verdolung erfolgt nach der For- mel von Prandtl-Colebrook. Die betriebliche Rauheit kb wird gemäß DWA-Arbeitsblatt A 110, Tabelle 4 mit 0,5 für Transportkanäle angesetzt. Die Verdolung in der Hirschstraße wurde im Zusammenhang mit der Erschließung Bau- gebiet Geigensack in DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Länge der Verdolung beträgt 31,29 m. Die Zulauf- und Auslaufhöhen der Verdolung betragen: • Sohle Auslauf: 473,168 NHN • Scheitel Auslauf 473,968 NHN • Sohle Zulauf Rohr 475,564 NHN • Sohle Bach Zulauf Bauwerk 476,318 NHN • WSP Zulauf Bauwerk beim Bemessungsabfluss 476,978 NHN Im Freigefälleabfluss ergibt sich damit ein Sohlengefälle von (475,564 -473,168) / 31,29 = 76,57 ‰ → Abfluss bei Vollfüllung ca. 4.105 l/s Beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses ist jedoch am Einlauf Bauwerk eine Abflusstiefe im Bach von ca. 66 cm und damit ein Wasserspie- gel am Einlauf Bauwerk von 476,978 NHN zu erwarten. Die Verdolung DN 800 ist damit um ca. 60 cm überstaut, in der Verdolung stellt sich ein Druckabfluss ein, dabei ergibt sich ein Energiegefälle von (476,978 -473,968) / 31,29 = 96,19 ‰ → Druckabfluss ca. 4.621 l/s Über die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße kann damit der Bemessungsabfluss von ca. 4.500 l/s schadlos abgeleitet werden. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 14/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement Die Herstellung und Neuprofilierung eines Bachlaufes ist ohne Frage mit einem erhebli- chen Eingriff in die bestehende Bodenstruktur verbunden. Des geplante Bach muss dabei natürlicherweise ins Gelände einschneiden und mit kon- tinuierlichem Gefälle verlaufen. Das geschaffene Bachprofil muss dabei in der Lage sei, auch die Abflussmengen eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos ab- zuleiten. Weitere Randbedingungen sind eine notwendige Sohltiefe um bei den Querungen mit der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße die erforderlichen Abflussquerschnitte mit Freibord realisieren zu können. Für die Baumaßnahme wurde durch die HPC AG Niederlassung Ravensburg ein Boden- schutz- und Bodenmanagementkonzept erstellt, welches Grundlage für die weitere Aus- führung ist. Das Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept ist als Anlage 5 beige- fügt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 15/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 7. Zusammenfassung Die geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich Bühl in Baindt sind geeig- net die bestehenden Überflutungen im Bereich Hirschstraße und Siemensstraße auch bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu verhindern. Über den neu geschaffenen Bachlauf kann der natürliche Abfluss aus dem Einzugsge- biet Bühl bis einschließlich des Lastfalles HQ100 schadlos Richtung Bampfen abgeleitet werden. Im Bereich zwischen der Sulpacher Straße und dem Oberen Bampfen werden dabei Ausuferungen zu beobachten sein, die jedoch keine Siedlungsflächen und nur in gerin- gem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Im wesentlichen erfolgen die erwarteten Ausuferungen in einem bestehende Auwäld- chen. Für diesen Waldabschnitt ist durch die erwarteten Aufuferungen vielmehr von ei- nem positiven Effekt auszugehen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 16/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 8. Antrag Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung ei- nes Bachlaufes auf den Flurstücken 389, 389/1 und 142 alle Gemarkung und Flur Baindt sowie die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf den Flurstücken 455/9, 131/1, 137/1 und 453 alle Gemarkung und Flur Baindt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 17/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 9. Anlagen 9.1 Anlagen Anlage 1 Hydraulische Berechnung Bachlauf nach Gaukler Manning-Strickler Anlage 2 SRRM-Berechnung Baindt vom 23.01.2020, Detailkarte Überflu- tungstiefen, Außergewöhnliches Ereignis, Plan Nr. G Anlage 3 SRRM-Berechnung, außergewöhnliches Ereignis, Planungsmodell Bühl Anlage 4 Baurgunduntersuchungen 4.1 Baugrunduntersuchung BG Bühl vom 10.10.2020 4.2 Baugrunduntersuchung BG Geigensack vom 10.01.2008 Anlage 5 Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept 9.2 Planunterlagen 4-03.1-ÜLP Übersichtskarte 1 : 10.000 4-03.2-ÜLP Übersichtslageplan 1 : 2.500 4-10.1-LP-A Lageplan Achse Bühl 1 : 250 4-10.2-LP-A Lageplan Achse Geigensack 1 : 250 4-10.3-LP Lageplan Baustelleneinrichtung 1 : 250 4-11.1-RQ Regelprofile Achse Bühl 1 : 100 4-11.2-RQ Regelprofile Achse Geigensack 1 : 100 4-12.1-HP Höhenplan Achse Bühl 1 : 500/100 4-12.2-HP-A Höhenplan Achse Geigensack 1 : 500/100 4-13.1-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+020 - 0+100 1 : 100 4-13.2-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+100 - 0+190 1 : 100 4-13.3-QP Querprofile Bach Bühl 0+200 - 0+277 1 : 100 4-13.4-QP Querprofile Bach Geigensack 0+000 - 0+160 1 : 100 4-13.5-QP-A Querprofile Bach Geigensack 0+180 - 0+340 1 : 100 4-15-SO-A Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1 : 50 / 1 : 25 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 18/18 1. Allgemeines / Veranlassung 2. Lage, Topografie und Nutzung 3. Bestehende Situation 4. Geplante Maßnahmen 4.1 Längsentwicklung 4.2 Ausbauquerschnitte 4.3 Bauwerke 4.4 Retentionsbecken BG Bühl 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau 4.6.2 Hirschstraße 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter 5.2 Bemessung Bauchlauf 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement 7. Zusammenfassung 8. Antrag 9. Anlagen 9.1 Anlagen 9.2 Planunterlagen[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 25.05.2022

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