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Anlage_Auswahl_BF1_BA1_2025_11_05.pdf

Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 1 von 5 Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Verfahren zur Auswahl der Projekte Das Verfahren zur Auswahl der Projekte richtet sich nach den Bestimmungen dieses Dokuments. Das Kartellvergaberecht (§§ 97 ff. GWB) und das Haushaltsvergaberecht finden keine Anwendung. 1. Ablauf Zur Teilnahme am Verfahren müssen die Interessenten frist- und formgerecht eine Erstbewerbung bei der verfahrensleitenden Stelle einreichen. Erstbewerbungen, die nicht frist- und formgerecht eingehen, sind vom Verfahren ausgeschlossen. Sofern Erstbewerbungen nicht alle geforderten Bestandteile beinhalten (→ 3.2), kann die Gemeinde nach ihrem Ermessen zur Nachlieferung, Ergänzung oder Korrektur auffordern. Erstbewerbungen, die grob unvollständig sind, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Mit den Bewerbern, deren Erstbewerbungen eine hinreichende Grundlage für eine Erörterung bieten, werden Bewerbungsgespräche geführt. Nach den Bewerbungsgesprächen erhalten die Interessenten die Gelegenheit, ihre Bewerbungen zu überarbeiten. Sie werden aufgefordert, innerhalb angemessener Frist finale Bewerbungen einzureichen. Die finale Bewerbung soll sich grundsätzlich auf Änderungen oder Ergänzungen zur Erstbewerbung beschränken; sie kann auch in einer Bestätigung der Erstbewerbung bestehen. Die Gemeinde behält sich vor, mit den finalen Bewerbungen weitere Unterlagen anzufordern, die über die bereits vorliegenden Unterlagen hinaus erforderlich sind, um die Bewerbung zu bewerten. Insbesondere kann die Gemeinde zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projekts die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung verlangen. Die finalen Bewerbungen müssen vollständig sein und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen (→ 3.3.). Sollten einzelne Unterlagen fehlen, behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Interessenten unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots zur Nachlieferung, Ergänzung oder Korrektur aufzufordern. Die Gemeinde Baindt ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Alle Bewerbungen (bestehend aus Erst- und finaler Bewerbung), die vollständig vorliegen und die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden anhand der Auswahlkriterien wertend verglichen (→4.). Mit den ausgewählten Bewerbern wird nicht sogleich ein Kaufvertrag abgeschlossen. Vielmehr erhalten sie an bestimmte Bedingungen geknüpfte und befristete Reservierungsvereinbarung (→5.). 2. Form, Fristen, Kommunikation 2.1. Verfahrensleitende Stelle Zur Durchführung des Verfahrens hat die Gemeinde Baindt eine verfahrensleitende Stelle eingerichtet: Gemeinde Baindt Frau Nicole Brauchle T 0 75 02-94 06-26 E n.brauchle@baindt.de Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Sämtliche Anfragen, Korrespondenz sowie die Bewerbungen sind ausschließlich an die verfahrensleitende Stelle zu richten, die das gesamte Verfahren koordiniert. mailto:n.brauchle@baindt.de Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 5 Der Bewerber soll seinerseits einen Ansprechpartner benennen. Die Erreichbarkeit per Telefon und E- Mail während der üblichen Geschäftszeiten ist sicherzustellen. Die Gemeinde Baindt sendet alle verfahrensrelevanten Unterlagen ausschließlich an den benannten Ansprechpartner. 2.2. Rückfragen und Beschwerden Der Bewerber ist verpflichtet, die Verfahrensunterlagen auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit zu prüfen. Rückfragen zu den Verfahrensunterlagen und zum Verfahren sind in Textform (vorzugsweise per E-Mail) bis zum Freitag, 12.12.2025 um 11:00 Uhr an die verfahrensleitende Stelle zu richten. Soweit ein Bewerber rechtliche Bedenken gegen das gewählte Verfahren, seine Ausgestaltung und insbesondere gegen den Inhalt dieses Verfahrensbriefs hat, hat er diese unverzüglich, spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist, der verfahrensleitenden Stelle mitzuteilen. 2.3. Form und Frist für die Abgabe der Bewerbungen Die in deutscher Sprache abzufassenden Bewerbungen sind spätestens bis zum Montag, 12.01.2026 um 11:00 Uhr schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf USB-Stick persönlich oder postalisch einzureichen und äußerlich wie folgt zu kennzeichnen: Bewerbungsunterlagen „Fischerareal“ Vergabeverfahren Baufeld 1, 1. Bauabschnitt der Gemeinde Baindt Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. 3. Teilnahmebedingungen der Vergabe 3.1. Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmer, Baugemeinschaften Die Teilnahme am Verfahren steht Einzelbewerbern ebenso offen wie Bewerbergemeinschaften und Baugemeinschaften. Personelle Änderungen während des Verfahrens sind möglich, sofern dadurch die Finanzierbarkeit des Projekts (→ 3.3.) nicht in Frage gestellt wird und die Qualifikation des Projektteams − die ein Auswahlkriterium darstellt (→ 4.) − sich nicht verschlechtert. Die Gemeinde kann hierfür geeignete Nachweise anfordern. Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 3 von 5 3.2. Vollständige Bewerbung mit folgenden Bestandteilen Die Bewerbungen müssen die nachstehend aufgeführten Bestandteile umfassen. Das Bewerbungsschreiben ist unter Verwendung des Formulars zu erstellen, dass diesem Dokument als Anlage beigefügt ist. Bewerbungsbestandteil Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienstleistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Angaben des Wunschgrundstücks, ggf. mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 5 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 7 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 8 Angaben zur Projektsteuerung Nennung eines Projektsteuerers für das Hochbauprojekt oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 4 von 5 3.3. Mindestanforderungen Die Bewerbungen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit • Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. • Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. • Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts • Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. 4. Auswahlkriterien für die Vergabe Die finalen Bewerbungen werden anhand folgender Auswahlkriterien bewertet: Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Team-mitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: • besonderer baulicher Beitrag; • Kleinteiligkeit im Fischerareal; • Nutzungsmischung im Fischerareal; • öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss- zone; • Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: • sozialer Beitrag für die Gemeinde; • Innovationsbeitrag für die Gemeinde; • Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: • Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der vier genannten Auswahlkriterien. Die Angaben in der rechten äußeren Spalte zur Priorität der Kriterien gibt an, mit welcher relativen Bedeutung die Kriterien Fischerareal – Anlage Auswahl Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 5 von 5 in die Bewertung eingehen. Eine rechnerische Herleitung erfolgt nicht. Es handelt sich um einen offenen Bewertungsprozess, bei dem Bewertungsspielräume verbleiben. Die Gemeinde erwartet nur Bewerbungen, die insgesamt – bei der Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile für den Bewerber – angemessen, insbesondere wirtschaftlich zumutbar, sind. 5. Reservierungsvereinbarung Die Interessenten, deren Bewerbungen anhand der Auswahlkriterien ausgewählt wurden, schließen mit der Gemeinde eine bis zum 30.11.2026 befristete Reservierungsvereinbarung ab. Diese Reservierungsvereinbarungen werden nicht notariell beurkundet und sind rechtlich nicht verbindlich. Ansprüche jedweder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen die Gemeinde, sind ausgeschlossen. Mit der Entgegennahme der Reservierungsvereinbarung erklären die Interessenten, dass sie die Absicht haben, ihre Bewerbung aufrechtzuerhalten. Sie akzeptieren: • den Verfahrensfahrplan und die Verfahrensunterlagen; • die Pflicht, an einem zügigen und zielorientierten Verfahrensablauf mitzuwirken; • die von der Gemeinde gesetzten Fristen; • die Befugnis der Gemeinde, die Reservierungsvereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen zu widerrufen, insbesondere wenn Bewerbungsinhalte nach Einschätzung der Gemeinde nicht umgesetzt werden; • die Pflicht, die architektonische Gestaltung ihres Vorhabens mit der Gemeinde abzustimmen; • die Tiefgaragenkonzeption; • das etwaige Verlangen der Gemeinde, einen Projektablaufplan vorzulegen. Die Interessenten haben nach Erhalt der Reservierungsvereinbarung geeignete Finanzierungsnachweise vorzulegen. 6. Nachauswahl und Aufhebung des Verfahrens Sofern eine Reservierungsvereinbarung zurückgegeben, zurückgenommen oder sonst wie aufgehoben wird, führt die Gemeinde für die freiwerdende Fläche zeitnah ein erneutes Auswahlverfahren durch. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, nicht alle Baukörper zu Vergeben oder das Verfahren aufzuheben, wenn nur Bewerbungen vorliegen sollten, die nach seinem Ermessen keine ausreichende Qualität aufweisen. In diesem Fall erhält kein Bewerber und keine Bewerbergemeinschaft eine Entschädigung für den Aufwand der Bewerbungen. 7. Sonstige Rahmenbedingungen Die Gemeinde behält sich vor, die in diesen Verfahrensunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im gesetzlich zulässigen Rahmen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Änderungen werden allen Bewerbern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Kosten für die Erstellung der Bewerbungen sowie sonstige Aufwendungen im Rahmen des Verfahrens werden nicht erstattet. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung des Verfahrens. Alle Informationen, die der Bewerber im Zuge dieses Verfahrens erhält, dürfen ohne Zustimmung der Gemeinde nicht für andere Zwecke als für dieses Verfahren verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Mit der Abgabe der Bewerbung akzeptiert der Bewerber die in diesem Verfahrensbrief definierten Verfahrensbedingungen.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 04.11.2025
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    Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments ...............................................................................................4 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................4 2.1 Die Gemeinde Baindt ..........................................................................................................4 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ....................................................................................................5 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ .........................................................................................5 2.4 Städtebau ...........................................................................................................................6 a. Ziele der Entwicklung ..........................................................................................................6 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung ..........................................................................6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume .........................................................................7 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin .................................7 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen .......................................................................7 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten.........................................................................7 c. Verschiedene Akteure .........................................................................................................7 d. Wohnungspolitische Zielsetzungen .....................................................................................8 2.6 Bauabschnitte .....................................................................................................................9 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel ............................................9 3. Grundstücksveräußerung ..................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin .................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................ 10 3.3 Kaufpreisbestandteile ....................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ......................................................................................... 11 3.5 Auswahl im Einzelnen ....................................................................................................... 12 3.6 Qualitätssicherung ............................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung .................................................................................................................. 12 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 3 von 14 3.8 Interessentenkartei und Newsletter ................................................................................. 12 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................ 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................... 13 4.3 Informationen zum Bauen ................................................................................................ 14 5 Anlagen und Downloadlinks ................................................................................................. 14 5.1 Anlagen ............................................................................................................................. 14 5.2 Downloads ........................................................................................................................ 14 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 4 von 14 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: • Allgemeine Informationen (> 2.). • Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) • Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). • Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor ein starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen, um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 5 von 14 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und dem umgestalteten Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte bereits im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes ist abgeschlossen, der Baubeginn der ersten Wohngebäude im „Fischerareal“ steht vor der Tür. Das neue Baugebiet soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 6 von 14 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an solarer Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 7 von 14 Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt auch von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 8 von 14 Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = vergeben, Bauanträge eingereicht; gelb = Gegenstand dieser Ausschreibung) d. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 9 von 14 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ wird in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die nördlichen Teile des Baufeldes 1 (Baukörper A und B) bebaut werden. Diese beiden sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 1 mit einer Größe von rund 5.600 m² bietet Raum für etwa 46 bis 52 Wohneinheiten. Es können rund 5.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper A und B können mit drei Vollgeschossen und teilweise mit einem zusätzlichen Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster für Nebenanlagen vorgesehen. Die Parkierung wird im Baufeld 1 oberirdisch gelöst. Teilweise in Form von offenen Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze, teilweise in möglichen Carports oder Garagen im Bereich der eingeschossig bebaubaren Baufenster und integriert in die mehrgeschossigen Baukörper. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf den Grundstücken unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die südlichen Baukörper im Baufeld 1 werden ihre Stellplätze in identischer Form realisieren. Für die Zufahrt werden entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Realisierung der Freianlagen der Baukörper A und B erfolgt auf Grundlage einer gemeinsamen Planung. Stehen die zukünftigen Bewohnenden zu diesem Zeitpunkt fest, sind sie am Planungsprozess zu beteiligen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 10 von 14 Abbildung 3: Auszug aus der Flurkarte 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Grundstücken im ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Verkaufspreise wurden auf dieser Basis vom Gemeinderat wurden von 430 €/m² für das Baufeld 1 festgelegt. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 11 von 14 Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² (netto) bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m². Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Auswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstücksflächen werden anteilig über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: • Erschließungsbeiträge • Anschlusskostenbeitrag Wasser • Anschlusskostenbeitrag Abwasser • Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: • Anschlussbeiträge Nahwärme • etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung • etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet • Vermessungskosten für das Einzelgrundstück • Notar- und Grundbuchkosten • Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 12 von 14 nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Auswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Auswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In dieser Anlage sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungsvereinbarung (> Anlage Auswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungsvereinbarung widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Freitag, 12.12.2025,11:00 Uhr Abgabe der Erstbewerbung Montag, 12.01.2026, 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 4. KW 2026 Abgabe der finalen Bewerbung Mittwoch, 04.02.2026, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Ende Februar 2026 Bekanntgabe der Reservierungsvereinbarung Anfang März 2026 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich November 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 13 von 14 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der NetzeBW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 14 von 14 Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Auswahl Anlage Bewerbungsschreiben 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten[mehr]

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      Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 21. Juli 2025 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf Photovoltaik-Anlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit – sei es auf dem Dach, der Garage oder dem Balkon. Die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren und dabei Kosten zu sparen, spricht viele Menschen an. Doch im Alltag zeigt sich: Nicht alle Erwartungen an die Solartechnik erfüllen sich. Michael Maucher, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Oberschwaben, erklärt im Interview, welche verbreiteten Annahmen rund um Photovoltaik zu Missverständnissen führen – und worauf es bei Planung und Nutzung wirklich ankommt. „Mit Speicher bin ich autark“ – stimmt das? Michael Maucher: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Selbst mit Batteriespeicher kann eine PV-Anlage nur einen Teil des Strombedarfs im Jahr decken. Der sogenannte Autarkiegrad liegt je nach Anlage und Verbrauch bei 20 bis 80 Prozent. Im Winter, wenn die Sonne weniger scheint, reicht die Leistung meist nicht aus – auch nicht mit einem großen Speicher. Für eine echte Unabhängigkeit bräuchte man saisonale Speicher wie Wasserstofftanks. Aber die sind für private Haushalte technisch und wirtschaftlich kaum umsetzbar. Lohnt sich eine Solaranlage nur mit Speicher? Maucher: Nicht unbedingt. Auch ohne Speicher kann sich eine PV-Anlage rechnen – vor allem, wenn viel Strom tagsüber direkt verbraucht wird. Natürlich klingt es erst mal logisch: Einspeisung bringt unter 8 Cent pro Kilowattstunde, Netzstrom kostet 35 Cent – also lieber speichern und selbst nutzen. Aber Speicher kosten zusätzlich Geld. Wenn ein Haushalt ohnehin einen hohen Eigenverbrauch hat, bringt ein zusätzlicher Speicher oft wenig. Eine Energieberatung hilft hier, die richtige Entscheidung zu treffen. Süddach oder Ost-West – was ist besser? Maucher: Das hängt vom Ziel ab. Wenn es darum geht, möglichst viel Strom zu erzeugen, ist ein Süddach effizienter – es bringt über das Jahr rund 10 - 20 Prozent mehr Ertrag. Doch viele Haushalte wollen den Strom ja direkt selbst verbrauchen. Und da sind Ost-West-Dächer oft im Vorteil: Sie liefern Seite 2 von 2 Seiten des Schreibens vom 21.07.25 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de morgens und abends Strom – genau dann, wenn er im Haushalt gebraucht wird. So lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern. Kann ich mit einem Stecker-Solargerät meine Kaffeemaschine betreiben? Maucher: Nicht direkt. Stecker-Solargeräte – oft auf dem Balkon installiert – können bis zu 800 Watt einspeisen. Das reicht für Geräte im Dauerbetrieb wie Kühlschränke oder WLAN-Router. Aber eine Kaffeemaschine braucht beim Aufheizen kurzzeitig bis zu 2.000 Watt. Der fehlende Strom wird automatisch aus dem Netz ergänzt. Ganz ohne Netzstrom geht es also nicht – aber die Grundlast im Haushalt lässt sich so gut abdecken. Komplett „kaffeeautark“ wird man also damit nicht. Gibt es typische Denkfehler, die Menschen viel Geld kosten? Maucher: Ja – zum Beispiel wird oft zu schnell in große Speicher investiert, ohne dass klar ist, ob er sich wirklich lohnt. Oder es wird erwartet, dass man mit Solartechnik komplett unabhängig wird. Das führt zu falschen Erwartungen und manchmal zu teuren Fehlentscheidungen. Ihr Tipp für alle, die über PV oder Balkon-Solar nachdenken? Maucher: Unabhängige Beratung ist entscheidend – am besten, bevor Anschaffungen geplant oder Verträge unterschrieben werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet dafür persönliche Vor-Ort- Termine mit qualifizierten Experten an. Die Beratung dauert in der Regel rund 90 Minuten, kostet pauschal 40 Euro und hilft dabei, individuelle Lösungen für Haus, Wohnung oder Balkon zu finden. Termine lassen sich kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Oberschwaben unter 0751 – 764 70 70 vereinbaren. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Das Angebot wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/[mehr]

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        Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 16. Oktober 2025 Energietipp: Heizthermostat richtig einstellen Mit dem Heizthermostat können Sie ganz einfach Energie sparen und für ein angenehmes Raumklima sorgen. Jede Stufe steht für eine ungefähre Tempera- tur: Stufe 3 entspricht etwa 20 °C – ideal fürs Wohnzimmer. Schlafzimmer? Hier reichen 16-18 °C, also Stufe 2-2,5. Wichtig: Drehen Sie die Heizung nicht voll auf, um schneller zu heizen. Das bringt nichts, da die Temperatur immer gleich langsam steigt – dafür verbrauchen Sie unnötig viel Energie. Nutzen Sie bei längerer Abwesenheit die Absenkfunktion (z. B. Stufe 1). So vermeiden Sie Wärmeverlust, ohne auszukühlen. Mit der richtigen Einstellung sparen Sie Heiz- kosten und schonen die Umwelt! Übrigens: Die Energieagentur Oberschwaben und Energieberatung der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg bieten kostenlose Tipps zum Energiespa- ren an. Terminvereinbarung unter 0751 764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei). Einfach nachfragen und doppelt sparen – für den Geldbeutel und die Umwelt![mehr]

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          Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 06. November 2025 Energietipp: Stoßlüften statt Kippfenster Stoßlüften ist der effektivste Weg, Schimmelbildung vorzubeugen. Öffnen Sie alle Fenster für 5–10 Minuten weit, damit die verbrauchte Luft und überschüs- sige Feuchtigkeit schnell entweichen können. Dies sollten Sie mehrmals täglich tun, insbesondere nach dem Kochen, Duschen oder Wäschewaschen. Vermei- den Sie hingegen Dauer-Kipplüften: Es kostet mehr Energie und tauscht die Luft nur unzureichend aus. Ein Hygrometer hilft, die Luftfeuchtigkeit im optima- len Bereich von 40–60 Prozent zu halten Haben Sie Fragen zu Feuchtigkeit oder Schimmel? Die Energieagentur Ober- schwaben und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg bieten Ihnen eine kostenlose Beratung, online, telefonisch oder vor Ort. Terminvereinbarung unter 0751/764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kos- tenfrei).[mehr]

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            Sie wollen mit dem Carsharing starten? So gelangen Sie in vier Schritten zum Ziel: Schritt 1: Registrieren Laden Sie die deer-App herunter oder registrieren Sie sich über das Buchungsportal unter: https://www.deer-mobility.de/hier-gratis-registrieren/. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung für Sie freigeschalten. Die Verfizierung des Führerscheins, sowie die Freischaltung erfolgt nur zu den üblichen Geschäftszeiten der deer GmbH. Schritt 2: Fahrzeug buchen Die Buchung und die Bedienung der Fahrzeuge laufen ganz bequem über die deer-App. Schritt 3: Einfach Losfahren Die Buchungszeit und das Ziel sind individuell von Ihnen einstellbar. Schritt 4: Beenden der Buchung Schließen Sie das Fahrzeug an einer deer e-Carsharing-Station an, um die Buchung zu beenden. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug an einer deer Ladestation eingesteckt sein muss, um die Buchung zu beenden. Sie hätten diese Anleitung lieber anschaulicher? Dann schauen Sie sich den vollständigen Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer e-carsharings in folgendem Erklärvideo an: https://www.deer-mobility.de/so-einfach-gehts/ https://www.deer-mobility.de/hier-gratis-registrieren/ https://www.deer-mobility.de/so-einfach-gehts/[mehr]

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                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Einheimischenmodell“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 2 definierten Kriterien. 2. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Höchstgebotsverfahren“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 3 definierten Kriterien. 3. Die aus der ersten Vergaberunde im „Einheimischenmodell“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde wieder nach dem „Einheimischenmodell“ vergeben. 4. Die aus der ersten Vergaberunde im „Höchstgebotsverfahren“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde ebenfalls nach dem „Höchstgebotsverfahren“ vergeben. 5. Das Vergabeverfahren wird wie beschrieben durchgeführt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Grünenberg Erweiterung“ - der Überschreitung der Baugrenze im Norden, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (0,28 statt 0,25), - und der Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,48 statt 0,40), - sowie der Überschreitung der Wandhöhe um 15 % wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Jahresabschlüsse 2024 der Gemeinde Baindt, des EB Wasserversorgung sowie des EB Abwasserbeseitigung werden beschlossen. Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung für die Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach ausgehend von vier Meter Straßenbreite und einem Durchmesser von 160. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                  Bericht_25_08_28.pdf

                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. August 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Öffentliche Gruselführung Am 07.11.2025 findet eine öffentliche Gruselführung mit Paul Sägmüller statt. Eine Einladung mit Hinweis zur Anmeldung folgt. Beschattung Dorfplatz Anfragen zur Anbringung von Sonnensegeln oder Sonnenschirmen liegen vor. Eine mögliche Umsetzung wird für das nächste Jahr geprüft, die Entwicklung wird derzeit beobachtet. Betriebszeiten Fontänenfeld und Buzzer Das Fontänenfeld ist täglich zwischen 14 und 18 Uhr in Betrieb. Über den Buzzer, eine Taste neben dem Brunnen, kann das Fontänenfeld zusätzlich zwischen 8 und 12 Uhr sowie 18 und 20 Uhr aktiviert werden. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine beschränkte öffentliche Ausschreibung zur Beauftragung eines geeigneten Architekturbüros mit der Planung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude durchzuführen. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen stellen sich geeignete Planungsbüros vor, um ihre Ansätze und Konzepte zur Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude darzulegen. 4. Nach Abschluss der Planung und Vorlage einer aktualisierten Kostenberechnung entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) Beschluss: 1. Zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt beschließt der Gemeinderat die beiliegende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“. 2. Für das Gebiet „Ortskern II“ wird die Durchführungsfrist gemäß § 142 Abs. 3 BauGB bis zum 31.12.2028 festgelegt. 3. Der Ergänzung der Sanierungsziele des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ wird zugestimmt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                    Bericht_25_09_23.pdf

                    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. September 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Es wurden insgesamt fünf Maler- und Stuckateurbetriebe angeschrieben. Zur Submission am 01.09.2025 gingen zwei elektronische Angebote ein. Die Firma Dreher Putz-Stuck-Gerüstbau legt mit einem Angebotspreis von 66.867,15 Euro das wirtschaftlich günstigste Angebot vor. Überweg Feneberg: Es besteht kein offizieller Überweg vom Gehweg am Kreisverkehr Ortseingang zum Feneberg mit Ladestation. Das betreffende Grundstück befindet sich im Eigentum des Vermieters von Feneberg. Seitens der Gemeinde wurde Feneberg kontaktiert. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation bestehen. Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007, Wickenhauser Straße – Riedesch Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007 wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Firmengebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den beim Bauantrag eines Firmengebäudes erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für: 1. Überschreitung der Baugrenze mit der Fluchttreppe 2. Überschreitung der Baugrenze mit der Wärmepumpe 3. Überschreitung der max. Gebäudehöhe mit einem Aufbau ohne Aufenthaltsräume wird erteilt. Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 Beschluss: Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2025/2026 wird zugestimmt. Vergabe der Arbeiten zum Bau einer PV -Anlage auf dem Sporthallendach Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Firma Enerquinn GmbH aus Weingarten wird mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle beauftragt. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels 2026 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt und Berg erstellen zu lassen und diesen anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der gemeinsamen Vorbereitung für die Erstellung der Mietspiegel, federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg, für die Kommunen des GMS gegen Kostenersatz wird zugestimmt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2026 - Information und weitere Vorgehensweise Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Realsteuern Grund- und Gewerbesteuern sollen 2026 unverändert bleiben. 3. 2026 sollen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite folgende Vorschläge umgesetzt werden a) Die Gebühren für das Mitteilungsblatt sollen um 4 Euro auf 28 Euro angepasst werden. b) Bei der Schenk-Konrad-Halle werden die Fixkosten um 50,00 Euro erhöht. c) Die Ferienbetreuung beträgt ab 01.01.2026 80,00 €/Woche (ab den Herbstferien ist eine Neukalkulation aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung notwendig) d) Im Wege der Verwaltungsvereinfachung (jährliche Mitteilung im Rahmen der De-minimis- Verordnung) soll die Deckumlage (90 € Beihilfe an die Landwirtschaft) eingestellt werden. e) Die Verwaltungsgebühren werden in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates im Rahmen einer Kalkulation für bestimmte Leistungsgebühren überprüft. Änderung der Friedhofssatzung - Kalkulation und Anpassung des Gebührenverzeichnisses Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive des neuen Gebührenverzeichnisses tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Amtsblatt 2026 - Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2026 Beschluss: 1. Der Jahrespreis beträgt ab 01.01.2026: 28,00 Euro. 2. Die vorgenommene Änderung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt entsprechend zu berücksichtigen und redaktionell anzupassen. Anfragen und Verschiedenes Parkplätze Schule und Kindergarten: Die Parkplätze an der Boschstraße zur Schule und zum Kindergarten wurden in der Vergangenheit immer wieder gekiest und vergrößert. Mit den Fahrzeugen wird jedoch regelmäßig über den Kies hinaus gefahren. Zur Begrenzung sind teilweise bereits Halbstangen angebracht. Die Verwaltung wird diese Maßnahme bis zu den vorderen Parkplätzen fortsetzen. Ursprünglich war geplant, bei der Baumaßnahme auf dem Dorfplatz übrigbleibende Flusssteine zur Begrenzung auf der gegenüberliegenden Wiese einzubringen. Nach Abschluss der Arbeiten stehen jedoch keine Steine mehr zur Verfügung. Auf diese Maßnahme wird verzichtet, da die Steine auch eine Kollisionsgefahr darstellen würden. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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