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Was wird gewählt

Kommunalwahlen sind die Wahlen zu folgenden Kommunalvertretungen: Gemeinderat Ortschaftsrat Bezirksbeirat Kreistag Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten wird auch von Gemeindewahlen gesprochen. Bezirksbeiräte können aber nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden. Und dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat in der Hauptsatzung so vorsieht. Sonst bestellt der Gemeinderat die Bezirksbeiräte. Hinweis: Die Wahlen all dieser Gremien finden in Baden-Württemberg am gleichen Tag statt. In der Region Stuttgart wird gleichzeitig auch noch die Regionalversammlung gewählt. Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, erfolgt die Wahl der Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts. Die Mitglieder der Kommunalvertretungen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Vorzeitige Neuwahlen (wie bei der Landtagswahl und Bundestagswahl) sind nicht vorgesehen. Wenn aber die Mitgliederzahl in einer der Kommunalvertretungen auf weniger als zwei Drittel der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl herabgesunken ist, wird eine Ergänzungswahl durchgeführt. Hinweis: Die Bürgermeisterwahl gehört ebenfalls zum Oberbegriff der Gemeindewahlen. Sie wird in einem eigenen Kapitel dargestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verbraucherportal Baden-Württemberg

Verbraucherportal Baden-Württemberg Von der Überwachung der Lebensmittel und der Sicherheit im Internet über die Ernährung von Kindern bis hin zur Bekämpfung von Tierkrankheiten. Die Themen des Verbraucherportals Baden-Württemberg sind vielseitig. Das Internetangebot wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereitgestellt. Inhalt Sie finden aktuelle Informationen und Hintergrundwissen zu Fragen des Verbraucherschutzes, zur Ernährung sowie zum Tierschutz und zur Tiergesundheit, beispielsweise zu: sicheren Lebensmitteln und Produkten, sicherem Trinkwasser, Verbraucherrechten im Alltag und auf Reisen, Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der Telekommunikation, Themen rund ums Geld, Energieversorgung zuhause, nachhaltigem Konsum, Essen und Trinken außer Haus. Ernährung von Kindern und Senioren, Tierhaltung und -kennzeichnung, Tierkrankheiten, Antibiotikaeinsatz und Tierversuchen Service Das Verbraucherportal bietet außerdem Adressen sowie weiterführende Links für Verbraucherinnen und Verbraucher, Hinweise auf Beratungs- und Bildungsangebote zu Verbraucherbildung in der Schule und für Erwachsene, Links zur Bestellung von Informationsmaterial, Studien, Veranstaltungshinweise und einen kostenlosen Newsletter.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewinnspiele

Haben Sie einen Brief erhalten, in dem Ihnen zu einem Gewinn gratuliert wird? Oder hat Ihnen am Telefon eine automatische Ansage einen hohen Geldbetrag in Aussicht gestellt, wenn Sie eine bestimmte Telefonnummer anrufen? Häufig verstecken sich hinter solchen Gewinnmitteilungen unseriöse Anbieter. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie an gar keinem Preisausschreiben oder ähnlichen Spielen teilgenommen haben und trotzdem eine Gewinnbenachrichtigung erhalten. Anrufe unter den angegebenen Telefonnummern können zudem mit hohen Kosten verbunden sein, ohne dass Sie Ihren versprochenen Gewinn erhalten. Vermeintliche Gewinnzusagen sind oft so formuliert, dass bei näherem Hinsehen nur die Chance auf einen Gewinn besteht. Wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten haben, die Sie sich nicht erklären können, können Sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg benachrichtigen. Diese hat eine Abmahn- und Klagebefugnis. Sie kann daher gegen unseriöse Anbieter vorgehen, wenn diese gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Ähnlich verhält es sich mit Benachrichtigungen über den Gewinn einer Reise. Diese stellen sich häufig als Werbeverkaufsveranstaltungen heraus oder sind mit hohen Nebenkosten (zum Beispiel eigene Anreise) verbunden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewalt in der Familie

Gewalt in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis kommt sehr viel häufiger vor als Gewalt, die von fremden Tätern ausgeht. Sexualisierte Gewalt ist dabei nur eine Form von Gewalt. Auch körperliche und seelische Misshandlungen innerhalb der Familie müssen nicht hingenommen werden. Wenn Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt werden oder die gewalttätigen Auseinandersetzungen ihrer Eltern mitverfolgen müssen, kann dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit haben. In den meisten Fällen sind Kinder und Jugendliche auf Hilfe von außen angewiesen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Mitglieder Ihrer Familie belästigt oder misshandelt werden, sollten Sie mit einer Person Ihres Vertrauens sprechen. Kinder sollten sich am besten an einen Erwachsenen wenden. Sie können sich zur Unterstützung auch an eine Beratungsstelle wenden. Dort wird Ihnen geholfen, ohne dass Sie Ihren Namen nennen müssen. Konflikte und Gewalt innerhalb der Familie können auch mithilfe der Familienmediation gelöst werden. Dabei kann die Familie mit Dritten ihre Konflikte besprechen. Sie kann gemeinsam mit diesen Beratungsstellen, Jugendämtern, Psychologinnen und Psychologen, aber auch Anwältinnen und Anwälten nach Lösungen suchen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Tabakerzeugnisse

Tabakerzeugnisse werden aus Rohtabak hergestellt. Neben Zigaretten- und Pfeifentabak gehört dazu auch Tabak, der nicht verbrannt wird, wie zum Beispiel Kau- oder Schnupftabak. Diese Produkte und verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen ebenfalls den rechtlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und werden darauf geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Hersteller und Importeure von Tabakprodukten sind verpflichtet, den Lebensmittelüberwachungsbehörden die in ihren Erzeugnissen enthaltenen Zusatzstoffe markenbezogen und mit Mengenangaben bekannt zu geben. Für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid sind zulässige Höchstmengen vorgeschrieben (Nikotin: ein Milligramm pro Zigarette, Teer und Kohlenmonoxid: je zehn Milligramm pro Zigarette). Die Lebensmittelüberwachung überprüft bei Tabakprodukten, ob verbotene Stoffe enthalten sind, festgelegte Höchstmengen eingehalten werden und Warnhinweise auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Rauchens auf der Verpackung angebracht sind. Um Nichtraucher besser zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wie beispielsweise Rauchverbote, Werbeverbote, Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer

Ingenieur Als Ingenieur oder Ingeneurin sind Sie nicht verpflichtet, Mitglied in der Ingenieurkammer zu werden. Sie können sich jedoch für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden. Als freiwilliges Mitglied werden Sie in die Liste der selbständig tätigen freiwilligen Mitglieder, die Liste der angestellten freiwilligen Mitglieder, die Liste der freiwilligen Mitglieder im öffentlichen Dienst, Angestellte oder Beamte, die Juniorenliste oder in die Liste der Seniormitglieder eingetragen. Beratender Ingenieur Als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin sind Sie Pflichtmitglied und werden in die Liste der "Beratenden Ingenieure" eingetragen. Die Eintragung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg haben, nach dem Ingenieurgesetz berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen, eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder von mindestens vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang nachweisen, eigenverantwortlich und unabhängig tätig sein und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Hinweis: Auch besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft in die Liste der Beratenden Ingenieure einzutragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde. Wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren, dass Sie bei Erhalt einer Kündigung bereits schwanger waren, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Die Kündigung ist dann ebenfalls unzulässig. Eine Kündigung ist nur dann zulässig, wenn das zuständige Regierungspräsidium die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt, z.B. weil eine Weiterbeschäftigung z.B. wegen einer Betriebsstilllegung nicht möglich ist. Hier muss Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung einen Antrag stellen. In diesem Verfahren erhalten Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme und Sie erhalten den abschließenden Bescheid. Bei befristeten Arbeitsverträgen kann sich der Arbeitgeber auf die Befristung berufen. Nach Ablauf der Frist ist daher keine Kündigung erforderlich und damit auch kein Kündigungsschutz vorhanden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Persönliches Budget

Als Mensch mit Behinderung können Sie einen Anspruch auf ein Persönliches Budget haben. Mit dem Persönlichen Budget können Sie sich erforderliche Leistungen selbst einkaufen. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten Sie eine Geldleistung. Mit diesem Budget bestimmen Sie wann, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen. Sie bezahlen die passgenaue Leistung selbst, die zur Deckung Ihres persönlichen Bedarfes erforderlich sind. Ziel ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Anträge auf ein Persönliches Budget können Sie formlos beim zuständigen Rehabilitationsträger stellen. Rehabilitationsträger können sein: Stadt- und Landkreise (für die Eingliederungshilfe), die Deutsche Rentenversicherung, , die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Unterschieden wird zwischen dem Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist, und dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger zuständig sind. Das Persönliche Budget ist keine eigenständige Leistung, sondern eine besondere Form der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verbraucherinformationen

Suchen Sie einen Rechtsanwalt oder benötigen Sie bestimmte Informationen über einen Rechtsanwalt, wie zum Beispiel den Sitz der Kanzlei oder seine Kontaktdaten, können Sie die Eintragungen im Anwaltsverzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis einsehen. Dort erfahren Sie, bei welcher Rechtsanwaltskammer ein Rechtsanwalt zugelassen ist. Sie erhalten Auskunft über die Kanzleiadresse, seine Kontaktdaten und ggf. über bestehende Schwerpunkte seiner Tätigkeit oder Fachanwaltschaften. Möchten Sie sich über einen Rechtsanwalt beschweren, können Sie bei der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer Beschwerde einreichen. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird ausschließlich geprüft, ob der Rechtsanwalt gegen das anwaltliche Berufsrecht verstoßen hat. Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg. Die Rechtsanwaltskammer vermittelt auch bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Einige Rechtsanwaltskammern führen nach entsprechender Antragstellung auch förmliche Schlichtungsverfahren durch, sofern sich der betroffene Rechtsanwalt damit einverstanden erklärt. Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg. Als Ergänzung zu den Schlichtungsmöglichkeiten der regionalen Rechtsanwaltskammern können Sie sich bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 50.000 Euro in der Regel an die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Besonderheiten für die Gemeinschaftsschule

Bei der Gemeinschaftsschule ist zu unterscheiden zwischen dem Wechsel von dieser Schulart auf eine andere und dem Wechsel in diese Schulart. Beim Wechsel von der Gemeinschaftsschule auf eine andere Schulart werden von der abgebenden Schule Noten in allen Fächern auf einer einheitlichen Niveaustufe nach der überwiegend für die Leistungsfeststellungen maßgeblichen Niveaustufe ausgewiesen. Anschließend wird geprüft ob auf dieser Niveaustufe eine Versetzung möglich wäre. Entscheidend sind die für die jeweilige Niveaustufe G, M oder E maßgeblichen Verordnungen für die Werkrealschule, die Realschule und des Gymnasiums. Ob die Versetzungsvoraussetzungen erfüllt sind und damit ein Wechsel der Schulart und der danach zu besuchenden Klassenstufe möglich ist, stellt die abgebende Gemeinschaftsschule fest. Soweit mit dem Wechsel auf eine andere Schulart ein Wechsel der Ebene verbunden ist, können außerdem Notenvoraussetzungen zu erfüllen sein. Diese finden Sie im Kapitel "Wechsel der Schulart mit Wechsel der Ebene". Für den Wechsel in die Sekundarstufe I einer Gemeinschaftsschule gelten die Voraussetzungen für den Wechsel in die Ebene 1. Der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule ist für Schülerinnen und Schüler mit einem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsstand in entsprechender Anwendung des § 11 Satz 1 Nummer 2 der Gemeinschaftsschulverordnung möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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