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Privatperson als Vormund

Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet. Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens , also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden. Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein: die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder) Alter (über 60 Jahre) Krankheit oder Gebrechen Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen, wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Unterhalt

Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen verpflichten sich durch Begründung der Lebenspartnerschaft gegenseitig zu einem angemessenen Unterhalt. Rechtlich stellen die Erwerbstätigkeit und die Haushaltsführung grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt dar. Sie regeln dabei selbst, wie Sie die angemessene Versorgung der Familie sicherstellen. Wenn eine Regelung der laufenden Versorgung nicht einvernehmlich möglich ist, hat jeder Partner oder jede Partnerin Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Was angemessenen ist, hängt von den konkreten Lebensverhältnissen und dem sozialen Standard ab. Entsprechend müssen die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen die Kosten des Haushalts gemeinsam bestreiten. Nach der Auflösung der Lebenspartnerschaft soll jeder für sich allein sorgen. In bestimmten Fällen besteht aber ein Recht auf Unterhalt, der dem Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ähnlich ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Der Bezirksbeirat

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten sowie in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann das Gebiet intern in Bezirke aufgegliedert werden. In diesen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirken können Bezirksbeiräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe herzustellen. Die Zahl der Mitglieder des Bezirksbeirats wird durch den Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt. Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. Die Wahl wird in diesem Fall in gleicher Weise wie eine Ortschaftsratswahl durchgeführt. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger die Bezirksbeiräte direkt wählen können. Bisher hat sich noch keine Stadt in Baden-Württemberg für eine Direktwahl entschieden. Deshalb werden die Bezirksbeiräte nach der Gemeinderatswahl vom Gemeinderat bestellt. In den Bezirksbeirat können wählbare Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die im Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirk wohnen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Klimaanpassungskonzept_Zusammenfassung_Baindt.pdf

Ergänzende Unterlagen zur Klimaanalyse und Verwundbarkeitsuntersuchung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Februar 24 2 Weiterführende Hinweise zur Umsetzung des KLAK in Baindt Schutz vorhandener Kaltluftprozesse Für die Gemeinde Baindt ist ein wichtiges Thema der Klimaanpassung aus Sicht der siedlungsbezogenen Handlungsfelder (A & B) der Schutz der vorhandenen Kaltluftprozesse (→ Umsetzungsziel U05, Steckbrief ab S. 107 im Hauptbericht zum KLAK). Im Süden von Baindt im Übergang zum Siedlungsgebiet von Baienfurt befindet sich eine Kaltluftleitbahn. Diese wird durch flächenhafte Hangabwinde von den östlich gelegenen Hängen gespeist (Abbildung 1, Klimaanalysekarte KAK). An der östlichen Siedlungsgrenze treten weitere flächenhafte Kaltluftströmungen auf, (siehe hoher Kaltlufttransport1 und blaue Kaltluftabflusspfeile in der KAK), die aber gegenüber Landnutzungsänderungen nicht so empfindlich reagieren, wie die Kaltluftleitbahn. Eine wichtige Rolle nimmt hierbei der Altdorfer Wald ein. In der Klimaanalysekarte ist dies zunächst nicht offensichtlich, da in der dargestellten Betrachtungshöhe von 2 m ü. Gr. wenig Kaltlufttransport innerhalb von Wäldern stattfindet (hellgrüne Farben am östlichen Gemeinderand). In Wäldern wird die Kaltluft über dem Kronendach gebildet und fließt je nach Geländeneigung am Rand des Waldes nach unten (siehe intensivere grün Töne am westlichen Rand des Altdorfer Waldes). In Flächen, die der Kaltluftleitbahn und den flächenhaften Kaltluftabflüssen zuzuordnen sind, aber auch im Altdorfer Wald, sind Landnutzungsänderungen maßvoll umzusetzen und hinsichtlich der Auswirkungen auf das Strömungsgeschehen zu beurteilen2. In dem hier dargestellten nach heutigen Bedingungen modellierten Klima profitiert der überwiegende Teil der Wohn- und Gewerbegebiete in Baindt von der guten Durchströmung mit Kaltluft, sodass nächtliche Lufttemperaturen von maximal 17,5 °C auftreten (siehe Überwärmung des siedlungsgeprägten Wirkraums in Abb. 1; 16 – 18 °C = optimale Schlaftemperaturen laut UBA3). Auf einigen Freiflächen in Baindt wird überdurchschnittlich viel Kaltluft produziert4 (pinke Punktschraffur in der KAK). Im Falle einer Umwandlung dieser Flächen zu Siedlungsgebieten ist hier auf eine Freihaltung bzw. Neuschaffung von Grünachsen in Strömungsrichtung zu achten (schwarze Pfeile in der KAK), damit dort sowohl Kaltluft aus der Umgebung transportiert als auch lokal neue Kaltluft gebildet werden kann. 1 detaillierte Beschreibung der Methodik siehe Anhang A (Technischer Bericht zur Stadtklimaanalyse) 2 Die exakte Zuordnung der Pfeile zu den umliegenden Flächen befindet sich im digitalen Stadtklimamanagementsystem (Geodaten zur Planungshinweiskarte). 3 UBA 2016: Heizen, Raumtemperatur, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den- alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur#so-erreichen-sie-das-ideale-raumklima-in-ihrem-heim (24.01.2024). 4 Die Beurteilung basiert auf dem für alle Freiflächen ermittelten Durchschnittwert für den gesamten GMS, Detail siehe Anhang A zum KLAK. 3 Abbildung 1, Ausschnitt Karte AB 16: Auszug Klimaanalysekarte KAK für Baindt; gekürzte Legende; Details siehe Anhang A zum KLAK. Resultierend aus den erhöhten Kaltluftvolumina am östlichen Siedlungsrand von Baindt liegen viele der Flächen mit „hoher stadtklimatischer Bedeutung“ (die insgesamt 11 % des Ausgleichsraumes in der Gemeinde ausmachen) in diesem Bereich (Abbildung 2 & Abbildung 3). In Übereinstimmung mit den in der PHK vergebenen Planungshinweisen ist auf diesen Flächen bei Eingriffen die stadtklimatische Funktion zu erhalten. Wie oben beschrieben besteht die Funktion in der Fähigkeit der Flächen Kaltluft zu produzieren und zu leiten. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Prozess quantitativ erhalten bleibt, sondern eine gewisse Reduktion der Intensität der Strömungen ist vertretbar. Abbildung 2, Statistik der Flächenanteile der Bewertungskategorien aus der Planungshinweiskarte für die Gemeinde Baindt. 4 Schaffung von guten innerörtlichen Aufenthaltsorten am Tage Im Rahmen der vorliegenden kleinräumigen Klimaanalyse konnten für Baindt nur ein paar innerörtliche Grünflächen mit hoher/mittlerer stadtklimatischer Bedeutung und einer guten Ausgleichsfunktion am Tage identifiziert werden (z. B. am Sulzmoosbach). Daher besteht angesichts eines voranschreitenden Klimawandels vor allem für Hitzebelastungen am Tage Bedarf weitere öffentlich zugängliche kühle Rückzugsorte zu schaffen oder zu erhalten, z. B. am Dorfplatz (→ U02 und U03, Steckbriefe ab Seite 100 im Hauptbericht). Sechs Prozent der Flächen im Wirkraum von Baindt sind unter heutigen Bedingungen durch eine hohe stadtklimatische Belastung gekennzeichnet. Die Flächen liegen fast ausschließlich im Straßenraum. In den meisten Fällen begründet sich diese Bewertung aus einer ungünstigen bioklimatischen Situation am Tage. Auf diesen Flächen sollten daher aus Sicht der Klimawandelanpassung zum Erhalt der menschlichen Gesundheit Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastungen umgesetzt werden. Dies kann z. B. durch Entsiegelung, Begrünung oder Vernebelung von Wasser gelingen (→ U1 – U4 & U6 Seiten 98 – 110 im Hauptbericht). Abbildung 3, Ausschnitt Karte AB 25: Auszug Planungshinweiskarte (PHK) für Baindt. Umsetzung von weiteren Maßnahmen zur Klimaanpassung aus dem Handlungsprogramm Die oben geschilderten Hinweise beziehen sich auf die siedlungsbezogenen Handlungsfelder A&B, die im Rahmen der Klimaanalyse und Verwundbarkeitsuntersuchung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für den Gemeindeverband analysiert wurden. Zum Gesamtwerk gehören darüber hinaus vier weitere Handlungsfelder, die stärker auf den Freiraum fokussiert sind. Damit die Kommunen einen Überblick bekommen in welchen Gebieten, welche dieser Handlungsfelder eine besondere Rolle spielen und wo der Bedarf zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Klimaanpassung besonders hoch ist, wurde eine zusammenfassende Handlungsprogrammkarte erstellt (Ausschnitt siehe Abbildung 4, die ganze Karte mit Legende befindet sich im Kartenteil des KLAK, siehe auch: Kapitel 4.5 im Hauptbericht). Die untenstehende Liste fasst zusammen welche Umsetzungsziele für den Siedlungs- und Freiraum laut Handlungsprogramm für die Gemeinde Baindt besonders wichtig sind. Wichtig ist hier bei der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen über Verwaltungsgrenzen hinaus zu denken und die naturräumlichen Gegebenheiten bei Bedarf gemeindeübergreifend zu betrachten. 5 Abbildung 4: Ausschnitt aus der Handlungsprogrammkarte für den GMS mit Fokus auf die Gemeinde Baindt. Auswahl wichtiger Umsetzungsziele für den Freiraum laut Handlungsprogramm im Bereich der Gemeinde Baindt: • U5: Erhaltung und Sicherung des Schussentälers sowie weiterer Kaltluftleitbahnen und Kaltluftabflüsse • U2: Erhaltung und Aufwertung klimatisch wertvoller öffentlicher Grün- und Freiräume • U14: Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließ- und Stillgewässer • U15: Reduktion des Eintragsrisikos von Nähr- und Schadstoffen in Oberflächengewässer • U16: Reduktion von Stoffeinträgen in das Grundwasser (z. B. durch Anpassungen der Düngepraxis ) • U17: Sicherung bedeutsamer Flächen für die Grundwasserneubildung • U22: Förderung des Erosionsschutzes und der bodenschonenden Praxis auf landwirtschaftlichen Flächen • U25: Sicherung der Erholungsfunktion von Wäldern • U27: Reduktion des Waldbrandrisikos & U24: Förderung eines klimaangepassten Waldumbaus • U29: Vernetzung bedeutsamer Waldlebensräume • U31: Sicherung und Entwicklung von feuchtegeprägten Ökosystemen 6 Strukturelle Berücksichtigung der Klimaanpassung in Kommunikation, Politik & Verwaltung Abschließend ist für die Gemeinde Baindt wie für alle Kommunen im GMS die strukturelle Berücksichtigung der Klimaanpassung in Kommunikation, Politik & Verwaltung wichtig (Handlungsfeld H). Die wichtigsten Maßnahmen in diesem Bereich sind: • Verbesserung der Personalausstattung durch Schaffung neuer Stellen für Klimaanpassungsbelange (→ U37) • Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen in den Haushalt (→ U38) • Aufgleisen von kommunalen Förderprogrammen für Klimaanpassungsmaßnahmen auf privaten Flächen (→ U38) • Integration von Anforderungen zur Klimaanpassung in städtische Pachtverträge (→ U34) • Klimaangepasste Sanierung bzw. Neubau städtischer und kommunaler Gebäude und Einrichtungen (→ U35), z. B. durch Verwendung heller Fassaden, Energetische Optimierung der Gebäude, Begrünung der Fassaden und Dächer • Besondere Gewichtung klimatischer Belange bei der Abwägung von Nachverdichtung und Neubaugebieten (→ U36) • Einführung eines Klima-Checks für Bebauungspläne (→ U36) • Bereitstellung von Informationen zu den Themen „Klimagerechtes Bauen“ und „Nachverdichtung“ für zukünftige Bauherren (→ U39) • Patenschaften für kommunale Grünflächen oder Grünstrukturen (Baumscheibenpatenschaften, …) (→ U40)[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 1,17 MB
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    Zuletzt geändert: 20.02.2024
    Rückkehr in die Herkunftsfamilie

    Die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie ist eine Chance: Das Kind kann unbeeinträchtigt von den Problemen seiner Eltern in einer Familie leben, während die Eltern sich auf sich selbst und die Verbesserung ihrer Situation konzentrieren können. Ist nach einer bestimmten Dauer der Vollzeitpflege eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie beabsichtigt, kann im Hilfeplan festgelegt werden, dass die leiblichen Eltern ihr Kind beispielsweise zu vereinbarten Terminen besuchen oder für kurze Zeit auch selbst für ihr Kind sorgen können. Wichtig ist eine positive Grundeinstellung der Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern . Bei längeren Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten gemeinsam besprechen, wie die Betreuung des Kindes in Zukunft gestaltet werden soll. Stellt das Jugendamt dabei fest, dass die Rückkehr in die Herkunftsfamilie dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wird im Rahmen der Hilfeplanung in der Regel ein schrittweises Vorgehen abgestimmt, damit das Kind in die neue Situation hineinwachsen kann.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Hochwasser/Starkregen

    Die Gewittersaison hat begonnen! Starkregen – Hinweise an Grundstücksbesitzer Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen durch Rückstau aus der Kanalisation. Starkregen führen aber auch in den letzten Jahren vermehrt zum Wasserabfluss aus Grün- und Ackerflächen mit der Folge, dass Oberflächenwasser von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Gebäude eindringt. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung? Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen. Auch in den Regenrohren des Gebäudes kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Weiter können auch Gebäude, die über ein Trennsystem entwässern (wie in den neueren Baugebieten) genauso von Rückstau betroffen sein. Die Straßenoberkante bestimmt die sogenannte Rückstauebene. Alle Abläufe unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann. Ist Ihr Haus dagegen gesichert? Nach geltendem Recht sind für alle Schäden, die auf eine fehlende Rückstausicherung beruhen, alleine die Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Wir möchten Sie bitten, etwaige Schwachstellen an der Haus- und Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob Rückstauklappen eingebaut worden sind. Nach der Abwassersatzung der Gemeinde müssen Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergleichen, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, gegen Rückstau gesichert werden. Zudem bitten wir Sie Ihre Gebäudeversicherung zu überprüfen. Sie sollte eine Elementarschadenversicherung einschließen. Aber auch die Elementarschadenversicherung trägt nicht jeden Schaden: Bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor. In einigen neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstauschäden eingeschlossen - allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat. Wir gehen davon aus, dass sich diese Ereignisse häufen werden und plädieren eindringlich dafür sich auf solche Situationen vorzubereiten. Die Abwassersatzung der Gemeinde Baindt entspricht der DIN EN 752; DIN EN 12056 und der DIN 1986 – 100. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde können bei einem Rückstau des öffentlichen Kanals bis zur Rückstauebene nicht geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Entwässerungsratgeber (PDF-Dokument, 348,43 KB, 29.06.2020) . Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW ) hat zudem einen Leitfaden „ Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Starkregenrisiko-Management Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Nachgang zu unserem Online-Bürgerinformationsforum am 18.11.2020 zum Thema "Starkregenrisikomanagement" stellen wir Ihnen anbei die Unterlagen des Ingenieurbüro Fassnacht zur Verfügung: Präsentation (PDF-Dokument, 2,76 MB, 20.11.2020) Leitfaden Starkregen 2019 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Karten Überflutungstiefe, seltenes Ereignis (PDF-Dokument, 6,07 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, außergewöhnl. Ereignis (PDF-Dokument, 6,37 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, extremes Ereignis (PDF-Dokument, 8,07 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, außergewöhnliches Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,26 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, extremes Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,78 MB, 19.11.2020) Hochwasserpass Für Fragen stehen Ihnen unsere Bauamtsleiterin Frau Jeske, unser Ortsbaumeister Herr Roth sowie unser Kämmerer Herr Abele gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Mit 15

    Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. Ferienarbeit Ferienarbeit bis zu vier Wochen in Vollzeit (35 bis 40 Stunden pro Woche) in einem Jahr ist erlaubt. Akkord- und Nachtarbeit sind nicht erlaubt. Lehrstelle Jugendliche können eine Lehrstelle annehmen. Sie können sich dort in die Jugendvertretung des Betriebes wählen lassen. Kraftfahrzeuge Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge lenken. Aufenthalt in Discos und Gaststätten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person in Discos oder Gaststätten aufhalten. Eine Ausnahme ist die Anwesenheit bei Veranstaltungen von "anerkannten Trägern der Jugendhilfe". Solche Veranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr besuchen. Um eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich zu nehmen, dürfen sich Jugendliche in der Zeit von 5 bis 23 Uhr in Gaststätten aufhalten. Das dürfen sie auch, ohne dass eine erziehungsberechtigte Person dabei ist.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung

    Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden. Hinweis: Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Achten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftragnehmer darauf, dass es bei der Tätigkeit nicht zu einer sogenannten "Scheinselbstständigkeit" kommt, bei der in Wahrheit doch ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und der Auftragnehmer vom Arbeitgeber wie ein Arbeitnehmer abhängig ist. Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das " Statusfeststellungsverfahren " bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit. Tipp für Handwerksbetriebe: Die Starter-Center der Handwerkskammern Baden-Württemberg bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre personen- und betriebsbezogenen Daten nur einmal anzugeben, um sie für alle Gründungsformalitäten, die für einen Handwerksbetrieb erforderlich sind, zu benutzen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Was wird gewählt

    Kommunalwahlen sind die Wahlen zu folgenden Kommunalvertretungen: Gemeinderat Ortschaftsrat Bezirksbeirat Kreistag Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten wird auch von Gemeindewahlen gesprochen. Bezirksbeiräte können aber nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden. Und dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat in der Hauptsatzung so vorsieht. Sonst bestellt der Gemeinderat die Bezirksbeiräte. Hinweis: Die Wahlen all dieser Gremien finden in Baden-Württemberg am gleichen Tag statt. In der Region Stuttgart wird gleichzeitig auch noch die Regionalversammlung gewählt. Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, erfolgt die Wahl der Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts. Die Mitglieder der Kommunalvertretungen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Vorzeitige Neuwahlen (wie bei der Landtagswahl und Bundestagswahl) sind nicht vorgesehen. Wenn aber die Mitgliederzahl in einer der Kommunalvertretungen auf weniger als zwei Drittel der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl herabgesunken ist, wird eine Ergänzungswahl durchgeführt. Hinweis: Die Bürgermeisterwahl gehört ebenfalls zum Oberbegriff der Gemeindewahlen. Sie wird in einem eigenen Kapitel dargestellt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Verbraucherportal Baden-Württemberg

    Verbraucherportal Baden-Württemberg Von der Überwachung der Lebensmittel und der Sicherheit im Internet über die Ernährung von Kindern bis hin zur Bekämpfung von Tierkrankheiten. Die Themen des Verbraucherportals Baden-Württemberg sind vielseitig. Das Internetangebot wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereitgestellt. Inhalt Sie finden aktuelle Informationen und Hintergrundwissen zu Fragen des Verbraucherschutzes, zur Ernährung sowie zum Tierschutz und zur Tiergesundheit, beispielsweise zu: sicheren Lebensmitteln und Produkten, sicherem Trinkwasser, Verbraucherrechten im Alltag und auf Reisen, Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der Telekommunikation, Themen rund ums Geld, Energieversorgung zuhause, nachhaltigem Konsum, Essen und Trinken außer Haus. Ernährung von Kindern und Senioren, Tierhaltung und -kennzeichnung, Tierkrankheiten, Antibiotikaeinsatz und Tierversuchen Service Das Verbraucherportal bietet außerdem Adressen sowie weiterführende Links für Verbraucherinnen und Verbraucher, Hinweise auf Beratungs- und Bildungsangebote zu Verbraucherbildung in der Schule und für Erwachsene, Links zur Bestellung von Informationsmaterial, Studien, Veranstaltungshinweise und einen kostenlosen Newsletter.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

    Infobereiche