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Der Bezirksbeirat

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten sowie in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann das Gebiet intern in Bezirke aufgegliedert werden. In diesen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirken können Bezirksbeiräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe herzustellen. Die Zahl der Mitglieder des Bezirksbeirats wird durch den Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt. Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. Die Wahl wird in diesem Fall in gleicher Weise wie eine Ortschaftsratswahl durchgeführt. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger die Bezirksbeiräte direkt wählen können. Bisher hat sich noch keine Stadt in Baden-Württemberg für eine Direktwahl entschieden. Deshalb werden die Bezirksbeiräte nach der Gemeinderatswahl vom Gemeinderat bestellt. In den Bezirksbeirat können wählbare Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die im Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirk wohnen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rückkehr in die Herkunftsfamilie

Die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie ist eine Chance: Das Kind kann unbeeinträchtigt von den Problemen seiner Eltern in einer Familie leben, während die Eltern sich auf sich selbst und die Verbesserung ihrer Situation konzentrieren können. Ist nach einer bestimmten Dauer der Vollzeitpflege eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie beabsichtigt, kann im Hilfeplan festgelegt werden, dass die leiblichen Eltern ihr Kind beispielsweise zu vereinbarten Terminen besuchen oder für kurze Zeit auch selbst für ihr Kind sorgen können. Wichtig ist eine positive Grundeinstellung der Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern . Bei längeren Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten gemeinsam besprechen, wie die Betreuung des Kindes in Zukunft gestaltet werden soll. Stellt das Jugendamt dabei fest, dass die Rückkehr in die Herkunftsfamilie dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wird im Rahmen der Hilfeplanung in der Regel ein schrittweises Vorgehen abgestimmt, damit das Kind in die neue Situation hineinwachsen kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mit 15

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. Ferienarbeit Ferienarbeit bis zu vier Wochen in Vollzeit (35 bis 40 Stunden pro Woche) in einem Jahr ist erlaubt. Akkord- und Nachtarbeit sind nicht erlaubt. Lehrstelle Jugendliche können eine Lehrstelle annehmen. Sie können sich dort in die Jugendvertretung des Betriebes wählen lassen. Kraftfahrzeuge Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge lenken. Aufenthalt in Discos und Gaststätten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person in Discos oder Gaststätten aufhalten. Eine Ausnahme ist die Anwesenheit bei Veranstaltungen von "anerkannten Trägern der Jugendhilfe". Solche Veranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr besuchen. Um eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich zu nehmen, dürfen sich Jugendliche in der Zeit von 5 bis 23 Uhr in Gaststätten aufhalten. Das dürfen sie auch, ohne dass eine erziehungsberechtigte Person dabei ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung

Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden. Hinweis: Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Achten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftragnehmer darauf, dass es bei der Tätigkeit nicht zu einer sogenannten "Scheinselbstständigkeit" kommt, bei der in Wahrheit doch ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und der Auftragnehmer vom Arbeitgeber wie ein Arbeitnehmer abhängig ist. Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das " Statusfeststellungsverfahren " bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit. Tipp für Handwerksbetriebe: Die Starter-Center der Handwerkskammern Baden-Württemberg bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre personen- und betriebsbezogenen Daten nur einmal anzugeben, um sie für alle Gründungsformalitäten, die für einen Handwerksbetrieb erforderlich sind, zu benutzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Was wird gewählt

Kommunalwahlen sind die Wahlen zu folgenden Kommunalvertretungen: Gemeinderat Ortschaftsrat Bezirksbeirat Kreistag Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten wird auch von Gemeindewahlen gesprochen. Bezirksbeiräte können aber nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden. Und dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat in der Hauptsatzung so vorsieht. Sonst bestellt der Gemeinderat die Bezirksbeiräte. Hinweis: Die Wahlen all dieser Gremien finden in Baden-Württemberg am gleichen Tag statt. In der Region Stuttgart wird gleichzeitig auch noch die Regionalversammlung gewählt. Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, erfolgt die Wahl der Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts. Die Mitglieder der Kommunalvertretungen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Vorzeitige Neuwahlen (wie bei der Landtagswahl und Bundestagswahl) sind nicht vorgesehen. Wenn aber die Mitgliederzahl in einer der Kommunalvertretungen auf weniger als zwei Drittel der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl herabgesunken ist, wird eine Ergänzungswahl durchgeführt. Hinweis: Die Bürgermeisterwahl gehört ebenfalls zum Oberbegriff der Gemeindewahlen. Sie wird in einem eigenen Kapitel dargestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verbraucherportal Baden-Württemberg

Verbraucherportal Baden-Württemberg Von der Überwachung der Lebensmittel und der Sicherheit im Internet über die Ernährung von Kindern bis hin zur Bekämpfung von Tierkrankheiten. Die Themen des Verbraucherportals Baden-Württemberg sind vielseitig. Das Internetangebot wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereitgestellt. Inhalt Sie finden aktuelle Informationen und Hintergrundwissen zu Fragen des Verbraucherschutzes, zur Ernährung sowie zum Tierschutz und zur Tiergesundheit, beispielsweise zu: sicheren Lebensmitteln und Produkten, sicherem Trinkwasser, Verbraucherrechten im Alltag und auf Reisen, Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der Telekommunikation, Themen rund ums Geld, Energieversorgung zuhause, nachhaltigem Konsum, Essen und Trinken außer Haus. Ernährung von Kindern und Senioren, Tierhaltung und -kennzeichnung, Tierkrankheiten, Antibiotikaeinsatz und Tierversuchen Service Das Verbraucherportal bietet außerdem Adressen sowie weiterführende Links für Verbraucherinnen und Verbraucher, Hinweise auf Beratungs- und Bildungsangebote zu Verbraucherbildung in der Schule und für Erwachsene, Links zur Bestellung von Informationsmaterial, Studien, Veranstaltungshinweise und einen kostenlosen Newsletter.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewinnspiele

Haben Sie einen Brief erhalten, in dem Ihnen zu einem Gewinn gratuliert wird? Oder hat Ihnen am Telefon eine automatische Ansage einen hohen Geldbetrag in Aussicht gestellt, wenn Sie eine bestimmte Telefonnummer anrufen? Häufig verstecken sich hinter solchen Gewinnmitteilungen unseriöse Anbieter. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie an gar keinem Preisausschreiben oder ähnlichen Spielen teilgenommen haben und trotzdem eine Gewinnbenachrichtigung erhalten. Anrufe unter den angegebenen Telefonnummern können zudem mit hohen Kosten verbunden sein, ohne dass Sie Ihren versprochenen Gewinn erhalten. Vermeintliche Gewinnzusagen sind oft so formuliert, dass bei näherem Hinsehen nur die Chance auf einen Gewinn besteht. Wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten haben, die Sie sich nicht erklären können, können Sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg benachrichtigen. Diese hat eine Abmahn- und Klagebefugnis. Sie kann daher gegen unseriöse Anbieter vorgehen, wenn diese gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Ähnlich verhält es sich mit Benachrichtigungen über den Gewinn einer Reise. Diese stellen sich häufig als Werbeverkaufsveranstaltungen heraus oder sind mit hohen Nebenkosten (zum Beispiel eigene Anreise) verbunden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewalt in der Familie

Gewalt in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis kommt sehr viel häufiger vor als Gewalt, die von fremden Tätern ausgeht. Sexualisierte Gewalt ist dabei nur eine Form von Gewalt. Auch körperliche und seelische Misshandlungen innerhalb der Familie müssen nicht hingenommen werden. Wenn Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt werden oder die gewalttätigen Auseinandersetzungen ihrer Eltern mitverfolgen müssen, kann dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit haben. In den meisten Fällen sind Kinder und Jugendliche auf Hilfe von außen angewiesen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Mitglieder Ihrer Familie belästigt oder misshandelt werden, sollten Sie mit einer Person Ihres Vertrauens sprechen. Kinder sollten sich am besten an einen Erwachsenen wenden. Sie können sich zur Unterstützung auch an eine Beratungsstelle wenden. Dort wird Ihnen geholfen, ohne dass Sie Ihren Namen nennen müssen. Konflikte und Gewalt innerhalb der Familie können auch mithilfe der Familienmediation gelöst werden. Dabei kann die Familie mit Dritten ihre Konflikte besprechen. Sie kann gemeinsam mit diesen Beratungsstellen, Jugendämtern, Psychologinnen und Psychologen, aber auch Anwältinnen und Anwälten nach Lösungen suchen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Tabakerzeugnisse

Tabakerzeugnisse werden aus Rohtabak hergestellt. Neben Zigaretten- und Pfeifentabak gehört dazu auch Tabak, der nicht verbrannt wird, wie zum Beispiel Kau- oder Schnupftabak. Diese Produkte und verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen ebenfalls den rechtlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und werden darauf geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Hersteller und Importeure von Tabakprodukten sind verpflichtet, den Lebensmittelüberwachungsbehörden die in ihren Erzeugnissen enthaltenen Zusatzstoffe markenbezogen und mit Mengenangaben bekannt zu geben. Für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid sind zulässige Höchstmengen vorgeschrieben (Nikotin: ein Milligramm pro Zigarette, Teer und Kohlenmonoxid: je zehn Milligramm pro Zigarette). Die Lebensmittelüberwachung überprüft bei Tabakprodukten, ob verbotene Stoffe enthalten sind, festgelegte Höchstmengen eingehalten werden und Warnhinweise auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Rauchens auf der Verpackung angebracht sind. Um Nichtraucher besser zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wie beispielsweise Rauchverbote, Werbeverbote, Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer

Ingenieur Als Ingenieur oder Ingeneurin sind Sie nicht verpflichtet, Mitglied in der Ingenieurkammer zu werden. Sie können sich jedoch für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden. Als freiwilliges Mitglied werden Sie in die Liste der selbständig tätigen freiwilligen Mitglieder, die Liste der angestellten freiwilligen Mitglieder, die Liste der freiwilligen Mitglieder im öffentlichen Dienst, Angestellte oder Beamte, die Juniorenliste oder in die Liste der Seniormitglieder eingetragen. Beratender Ingenieur Als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin sind Sie Pflichtmitglied und werden in die Liste der "Beratenden Ingenieure" eingetragen. Die Eintragung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg haben, nach dem Ingenieurgesetz berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen, eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder von mindestens vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang nachweisen, eigenverantwortlich und unabhängig tätig sein und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Hinweis: Auch besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft in die Liste der Beratenden Ingenieure einzutragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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