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Gewerbegebiet_Mehlis_2_Erw.pdf

ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e - g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 5 Hinweise und Zeichenerklärung 18 6 Satzung 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 65 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 68 12 Begründung – Bilddokumentation 69 13 Verfahrensvermerke 70 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, bar. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, Berg. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 2.8 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Öffentliche Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entsprechendem Schutzabstand. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 u. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.14 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- 6,00 1, 50 1, 50 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.15 Retentionsbereich In dem Bereich ist Regenwasser zurückzuhalten und über die belebte Bodenzone (30 cm) zu filtern. Der Bereich ist als naturnaher Retenti- onsteich mit natürlichen Böschungswinkeln anzulegen. Ein Dauer- stau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung und zur Besei- tigung des Niederschlagswassers (Retentionsbereich) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche R 71 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 2.17 Private Grünfläche als Pufferzone zur östlich gelegenen Bebau- ung, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen Private Grünfläche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers und mit entspre- chendem Schutzstreifen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzuläs- sig: − bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) − über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten − Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern − Lagerung schwer transportabler Materialien − sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können − Anpflanzen von Gehölzen über 5,00 m Höhe (max. natürliche Wuchshöhe 5,00 m) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2.23 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von standortgerechten Feldgehölzen/-hecken mit unre- gelmäßig buchtigen Außenrändern sowie entsprechend der Plan- zeichnung eingestreuten Bäumen. Es sind ausschließlich Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen" zu verwenden. In den Randbereichen sind naturnahe Hecken- säume zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art der Nut- zung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt vo- raussichtlich 321.389, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bau- vorhaben zur Verfügung. Die zugeordnete Ökokontofläche befindet sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemar- kung Ochsenhausen); folgende Maßnahmen wurden und werden noch durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benö- tigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Si- cherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des Weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungs- beschluss festgesetzt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Planskizze Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.3 Werbeanlagen in dem Bau- gebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 5.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.11 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches (siehe Planzeichnung) 5.12 Gem. § 32 NatSchG BW kartiertes Biotop "Hecken bei Umspann- werk westlich Schachen", Nr. 1812-3436-0447; Lage außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 20 Vor Beginn der Bauarbeiten im Plangebiet ist das Biotop gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen) auszuzäunen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt auf den öffentlichen sowie privaten Grünflächen sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nutzung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege der Hecke (zum Beispiel durch die Um- wandlung in eine Schnitthecke) unzulässig. 5.13 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW, innerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeich- nung). In der Umgebung der Haupt-Versorgungsleitung ist ein Schutzab- stand (= Abstand in der Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) nach DIN VDE 0105-100 von 3 m einzuhalten. Dieser Schutzabstand darf mit Körperteilen, Arbeitsmitteln oder von Bepflanzung nicht unterschritten werden und ist zur sicheren Ge- währleistung der Stromversorgung unter allen Umständen einzuhal- ten; hierbei ist außerdem das zu erwartende Wachstum der Vegeta- tion zu beachten. Auch durch umfallende oder schwankende Bäume (bspw. durch Fällungsarbeiten oder Unwetter) darf der Schutzab- stand nicht gefährdet sein. 5.14 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- 20-kV-Freileitung der Netze BW Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 5.15 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 5.16 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 5.17 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 12.03.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Der Planung werden von der Maßnahme 321.389 Ökopunkte zugeordnet, der verbleibende Überschuss von 103.611 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu be- stehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019. Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1014 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes wird ein Retentionsbecken geplant. Das Retentionsbecken wird als natur- naher Retentionsteich mit natürlichem Böschungswinkel angelegt. Es wird eine nahezu vollständige Ortsrandeingrünung durchgeführt. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken registriert. Ohne die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nach- frage gerecht zu werden. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammen- setzung der Bevölkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unter- schiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher ein Er- fordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist verkehrsgünstig gelegen und die Bebauung wird Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 möglichst flächensparend und mit einem Retentionsbecken sowie einer Ortsrandeingrünung auch umweltschonend durchgeführt. Außerdem erfolgt der Ausbau der Infrastruktur und die mit der Er- weiterung des Gewerbegebietes einhergehenden neu geschaffenen Arbeitsplätzen nahe des Sied- lungsbereiches der Gemeinde Baindt. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Da der Bebauungsplan diese Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die nicht dargestellten Bereiche unter die sogenannte Parzellenunschärfe fallen, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist erfüllt und der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde von der Un- teren Naturschutzbehörde im Besonderen auf die Belange des Naturschutzes hingewiesen. So darf in keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) mit Schadstoffen belastetes Wasser in den Bach, der in den "Bampfen" mündet, gelangen. Außerdem soll eine insektenfreundliche Beleuchtung sowie eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. Von Seiten des Immissionsschutzes wurde angemerkt, dass vom Plangebiet wirkende Gewerbelärm-Immissionen auf schützenswerte Nutzungen in der Umgebung einwirken. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan eine ein- deutige und verbindliche Regelung zur Entwässerungssystematik aufgenommen werden muss und eventuell die Schaffung einer Retentionsfläche notwendig ist, um vorrübergehend Regenwasser zu speichern und Abflussspitzen zu verringern. Für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraussetzung für eine mo- derne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaft- lich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde Baindt ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entspre- chender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche, zeitgemäße Bauformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Der Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes wurde in zwei Zonen eingeteilt, um auf die Be- dürfnisse von einzelnen Teilbereichen Rücksicht zu nehmen. Zum einen wurde im größten Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und zum anderen nahe der bestehenden Wohn- bebauung im Osten ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Dieses GEe ist aus lärm- schutztechnischen Gründen ausgewiesen, um die angrenzende Wohnbebauung möglichst ruhig zu gestalten, hier wurden mehr Festsetzungen getroffen als im GE. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Öffentliche Tankstellen erfahren einen generellen Ausschluss. Auf Grund der räumlichen Lage im Gebiet und der zu erwartenden hohen Frequentierung der Tankstelle, könnte es auf der Er- schließungsstraße zu Verkehrsproblemen kommen, welche auch negativen Einfluss auf den laufenden Gewerbebetrieb nehmen könnten. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder Gewerbebetrieben aller Art ausnahmsweise zulässig. Von einer von den ein- zelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Lade- säulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 − Weiterhin werden in beiden Gebietstypen (GE und GEe) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanlagen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorheben- den Art und Weise gestaltet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zu- lassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Land- schafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanla- gen widersprechen diesem planerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − In beiden Gebietstypen werden außerdem Einzelhandelsbetrieben im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO leiten sich aus der Notwendigkeit für die innerstädtischen Bereiche den Fortbestand als Versorgungszentrum sicher zu stellen ab. Ein weiteres Abwandern der Kauf- kraft aus diesen Bereichen würde deren Funktion in Frage stellen und zu einer erheblichen städtebaulichen Fehlentwicklung führen. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Gewerbegebiet GE erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführten Nutzungen (Ver- gnügungsstätten) einen Ausschluss, da diese extrem störenden Charakter auf das vollständig ländlich geprägte Umfeld hätten. − Im Gewerbegebiet GEe erfahren die in § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstät- ten generellen Ausschluss. Für den zuerst genannten Anlagentyp muss geltend gemacht wer- den, dass eine sinnvolle Anbindung der Nutzungen an die gesamtgemeindliche Struktur in keinem Falle gegeben wäre. Ziel der gemeindlichen Planung ist es, Anlagen dieser Art auf den Hauptort der Gemeinde Baindt zu konzentrieren, um dort eine Ergänzungs- und Bünde- lungswirkung mit anderen Nutzungen zu erreichen. Für die zuletzt genannte Nutzung (Ver- gnügungsstätten) wird der generelle Ausschluss mit deren extrem störendem Charakter auf das ländlich geprägte Umfeld begründet. Für den Bereich wird ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet festgesetzt. Prinzipiell wird dadurch der Katalog an Nutzungen eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO zu Grunde gelegt. Lediglich die Art der Betriebe wird bezüglich ihrer Zweckbestimmung eingeschränkt. Zulässig sind, bezogen auf deren Emissionsverhalten, dem- nach lediglich "Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Die Wohnnutzung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 ("Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegen- über in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind") ist in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich ausgeschlossen werden fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefin- den beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudety- pen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbebe- triebes. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vor- gabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. − Die Höhe von Werbeanlagen ist beschränkt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstpcksflächen dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 Die festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Zulässige Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Von den geplanten Gewerbegebietsflächen wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen ein. Um Nutzungskonflikte im Bezug auf die östlich befindlichen Ein- wirkorte auszuschließen, wird im östlichen Bereich des Plangebietes ein eingeschränktes Gewerbe- gebiet mit Emissionskontingenten von 60 dB(A) im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) festgesetzt. Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Ge- nehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro (z.B. Mess-Stelle nach § 29b BImSchG) nachzuweisen sein. Durch die Festsetzung der Emissionskontingente im eingeschränkten Gewerbegebiet wird eine Ein- haltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an den nächstgelegenen, schützenswerten Einwirkorten gewährleistet. 7.2.6 Infrastruktur Im Plangebiet verläuft eine oberirdische 20 kV- Leitung der Netze BW sowie ein Regenwasserkanal, der zum Retentionsbecken führt. Die Leitung und der Kanal im Bereich des Gewerbegebietes sind mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitung bzw. der Kanal beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Bau- grenze vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 7.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Weiterführung der Straße "Am Föhren- ried". Die Regelquerschnitte der Wege und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Im Bereich der Stichstraße im Norden ist durch einmaliges Zurückstoßen ein Wendevorgang eines dreiachsigen Lkw gefahrlos möglich. Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der nörd- lichen Stichstraße müssen die Fußgänger einmal die Straßenseite wechseln. Die geplante Straße in Richtung des Retentionsbereiches, für eine eventuelle Erweiterung des Ge- werbegebietes, wird als gewerbliche Baufläche festgesetzt und die Baugrenze im Bereich der ge- planten Straße wid entsprechend ausgespart. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewer- begebiet an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Zu einem kleinen Teil werden die überplanten Flächen als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getrof- fen. Der gewählte Standort ist auf Grund der südlich und östlich (jenseits der "Wickenhauser Straße") gelegenen Gewerbe- bzw. Mischgebiete und der hervorragenden Verkehrsanbindung so- wie wegen der ebenen Lage für ein Gewerbegebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unternehmen. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbege- bietes "Mehlis" sollen zeitnah gezielte gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung la- gen in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, maximalen Gebäudehöhen von etwa 10 m, Pflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie die Fesetzung privater und öffentlicher Grünflächen zur Ortsrand- eingrünung bzw. zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Für die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutz- gut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Schutzgüter ist das Plangebiet als Un- tersuchungsraum ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,06 ha, davon sind 1,60 ha Gewerbegebiet, 0,24 ha Verkehrsflächen, 0,20 ha öffentliche und 0,02 ha private Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 321.389 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in nord- westlicher Richtung des Plangebietes, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) großteils als ge- werbliche Bauflächen in Planung dargestellt. Im integrierten Landschaftsplan werden die überplan- ten Flächen zu einem kleinen Teil als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Da der Be- bauungsplan die Vorgaben durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) konkretisiert und die als Grünfläche mit Ortsrandeingrünung dargestellten Bereiche lediglich geringfügig nach Norden und Osten verschoben werden, kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan herge- leitet angesehen werden. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Bampfen". In diesem Teilbereich (LRT 91E0*) wer- den die Erhaltung der Vorkommen von Groppe, Strömer und Kleiner Bachmuschel angestrebt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insekten- schonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie begrenzte Abflussmenge von gerei- nigtem Niederschlagswasser) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südwesten des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 4 m bzw. 12 m das gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 1812- 3436-0447). Etwa 90 m nordöstlich liegt das kartierte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (Nr. 81234367020) sowie weitere im Umfeld. In einem Abstand von etwa 1,1 km liegt nordöstlich des Plangebietes das Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Biotope und Schutzgebiete nicht zu erwarten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme [8.2.1]" und "Prognose [8.2.2] bei Durchführung der Planung"). Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 m zum Plangebiet befinden sich in westlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standorte. Der 1000 m- Suchraum dieser Kernflächen liegt zwar nur etwa 80 m nordwestlich vom Plangebiet. Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optimalen Wanderkorridor darstellt. Da die Kernflächen inbesondere durch die Bundesstraße vom Plangebiet abgeschnit- ten sind, wird die Funktion der Flächen von der Planung nicht beeinträchtigt. − Westlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 660 m befinden sich entlang der Bahnlinie Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds trockener Standorte. Da hier jedoch kein Suchraum besteht und somit ein Biotopverbund zum Plangebiet unwahrscheinlich ist, kann eine Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 8.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Ackerland, durch das ein landwirt- schaftlicher Weg führt. Lediglich der Bereich ganz im Westen, in dem die Grünfläche als Re- tentionsbecken geplant ist, wird momentan als Grünland genutzt. Infolge der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenviel- falt der Fläche begrenzt. − Das oben genannte südwestlich des Plangebietes liegende Biotop "Hecken bei Umspannwerk westlich Schachen" besteht aus zwei überwiegend dichten Hecken, welche ein Umspannwerk östlich und nördlich eingrenzen. Die Hecken werden von Hasel, Hainbuche, Weißdorn u.a. aufgebaut. Am Südrand der nördlichen Hecke Liguster, sonst vereinzelt Holunder und Pfaffen- hütchen beigemischt. Die Krautschicht besteht aus nitrophytischer Vegetation. Am Westrand der östlichen Hecke ist ein Grassaum ausgebildet, sonst sind keine Säume vorhanden. Im Be- reich dieser Hecken sowie in dem südöstlich davon liegenden Heckensaum, der an das Plan- gebiet angrenzt, ist auf Grund der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit einem erhöhten Vor- kommen von Vögeln, Insekten, Reptilien und Säugetieren zu rechnen. − Östlich des Plangebietes im Bereich der Wohnhaus-Gärten sind siedlungstypische (störungsto- lerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Bundes- straße im Westen, Straße im Süden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und das südlich des Plangebietes liegende Gewerbe lässt die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. − Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich ge- schützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. Die Bedeutung der Flächen für das Schutzgut ist insgesamt gering. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gela- gerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (Verdichtung durch Befahrung mit Fahrzeugen; Eintrag von Dünger). − Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit mittlerer Funktion als Fil- ter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ein- gestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" als mittel eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Acker) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt wer- den. Gemäß Reichsbodenschätzung liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 35-59, die Ackerzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren Bereich hin. − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 ist der Boden im Plangebiet je nach Bohrloch als durchlässig bis schwach durchlässig zu beschreiben. Hin- weise auf Bodenverunreinigungen und Altlasten gibt es nicht. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächenge- wässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwas- ser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grund- wasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Im Plangebiet selbst kommen keine Oberflächengewässer vor. Nordwestlich, in einem Ab- stand von etwa 110 m verläuft ein Bach, der in den "Bampfen" mündet. Ein Abschnitt des "Bampfens" verläuft sowohl im Norden (Entfernung ca. 430 m), als auch im Nordwesten (Ent- fernung ca. 550 m), der in diesem Bereich Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobel- wäldern südlich Blitzenreute" ist. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 39 − Laut Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 wurde bei der Untersuchung zweier Bohrlöcher bei etwa 3,40 m bzw. 4,30 unter GOK auf Grundwasser ge- stoßen. Bei zwei weiteren Bohrlöchern wurden bei ca. 3,80 m nasse Schmelzwassersande an- getroffen, was auf Schicht- und Grundwasser hindeutet. Nach starken Niederschlägen und nach der Schneeschmelze können höhere Grund- bzw. Schichtwasserstände auftreten. Versi- ckerungsversuche deuten je nach Bohrloch auf einen durchlässigen bis schwach durchlässigen Boden hin. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. − Die Gemeinde verfügt über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Durch das fehlen von Bäumen kann es im Plangebiet zu keiner Frischluft- produktion kommen. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Gewerbeflächen reichern sich Schadstoffe in der Luft an. Auch durch die an das Plangebiet angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln) ist die Luftqualität be- reits geringfügig vorbelastet. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 40 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen ackerbaulich genutzten Bereich in nordwestlicher Randlage des Ortsteiles "Schachen". − Der Bereich ist von Norden vom angrenzenden Acker sowie von den östlich des Plangebietes liegenden Wohnhäusern her einsehbar, stellt auf Grund der Nutzung jedoch keinen land- schaftsästethischen Augenfang dar. Der Bereich besitzt auch keine besondere Erholungseig- nung, da er von Süden mit Gewerbebebauung und von Westen von einem Umspannwerk um- schlossen ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, sodass sowohl vom Plangebiet selbst, als auchvon der angrenzenden ackerbaulich genutzten Fläche wahrscheinlich Geruchs-Emissionen ausgehen. Die Fläche besitzt keinerlei Naherholungs-Funktion, da auch keine Rad- oder Fuß- wege am Plangebiet vorbeiführen. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnenein- strahlung rund 1.150-1.151 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Vo- raussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie mittelmäßig. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Grund hierfür ist der einzuhaltende Vorsorgeabstand zum relativ kleinen Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436031). Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die ackerbaulichen sowie als Grünland genutzten Flä- chen als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Wasser- schutzgebiet), Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Verände- rung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Acker- sowie Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Kli- mawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmit- telbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Ackers vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. In Folge der heran- rückenden Bebauung werden die angrenzenden Biotope in gewissem Umfang beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 42 Die Arten der beiden Hecken könnten durch Baumaßnahmen und den anschließenden Gewer- bebetrieb leicht gestört werden. Im Bereich des geplanten Retentionsbeckens mit Bepflanzung ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Feuchtstandorte zu erwarten. Zusätzlich schottet die Bepflanzung die Hecken zumindest in gewissem Umfang vom Gewerbebetrieb ab. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebau- ung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen (mit der Emp- fehlung sie nach Norden) zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebens- raumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten, insbesondere jene die im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" vorkommen, wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 8,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschrän- kungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wasserge- bundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspie- gelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Struktur- glas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Wassergebundene Insekten können vor allem im Gewässer "Bampfen" und seinen Seitenarmen vorkommen, wovon ein Gewässer- abschnitt auch im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt. Mauern mit einer Höhe von mehr als 0,25 m sind unzulässig, um die Durchlässigkeit des Ge- bietes für Kleinlebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu verhindern. − Um zumindest eine Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung und etwas Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen, wurde zu dieser hin eine private Grünfläche festgesetzt. Diese ist mit Bäumen der 2 Wuchklasse sowie mit Sträuchern zu bepflanzen und extensiv zu pflegen. Eine Ortsrandeingrünung nach Norden hin wird auf Grund der geplanten Gewerbeer- weiterung nicht als erforderlich gesehen. Zur Aufwertung des Retentionsbereiches, ist dieser sowohl mit Bäumen, als auch Sträuchern zu bepflanzen und ebenso wie die private Grünflä- che extensiv zu pflegen. Auch wird so vermieden, dass die Gewerbebauung direkt bis an die Biotope heranreicht. Für sämtliche Baumpflanzungen, d.h. sowohl auf öffentlichen, als auch privaten Grünflächen sowie auf den privaten Baugrundstücken ist ein Mindeststammumfang von 20-25 cm, festgesetzt, um bereits zum Zeitpunkt Pflanzung eine gewisse Ein- und Durch- grünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. zur Wohnbebuau- ung zu schaffen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als gering bewertet werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 43 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung der Flora (v.a. in den angrenzenden Biotopen) durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Ackerland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einem kompletten Verlust der natürlichen Bodenfuktionen. Im Bereich der Retentionsfläche werden die Bodenfunktionen auf Grund von Abgrabungen erheblich beeinträchtigt und gehen fast vollständig verloren. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,8 können bis zu etwa 1,52 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 44 werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund der relativ großflächigen Versiegelung als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung, (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Auf Grund des hohen Versiegelungsgrades durch eine GRZ von 0,8 sind die Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Da der Boden im Bereich der Retention gem. Geotechnischem Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 kaum wasserdurchlässig ist, kann das Niederschlagswasser nicht versickert werden (Umgang mit Niederschlagswasser s.u.: "Wasserwirtschaft"). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 45 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die zusätzliche Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Abwasser wird dem Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt zuge- leitet. Das über den Regenwasserkanal in den Retentionsbereich eingeleitete Niederschlags- wasser wird durch die belebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung) und anschließend über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Re- genwasserkanal des bestehenden Gewerbegebietes geleitet, was letztendlich in den Seitenarm des "Bampfens" abgeleitet wird. Die theoretisch berechnete Versickerungsmenge und somit Ableitung beträgt 5,7 l/s, erlaubt sind bis max 14 l/s. Die maximale Abflussmenge des beste- henden Gewerbegebietes (Mehlis) beträgt 24 l/s, womit die Gesamtabflussmenge (bestehen- des und geplantes Gewerbegebiet) etwa 30-38 l/s beträgt. Diese Abflussmenge entspricht in etwa dem natürlichen Abfluss aus dem unbebauten Gebiet. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen und verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seitenarm des "Bampfens" möglich, der dann in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) mündet. Durch diese Feset- zung sowie die geringe Abflussmenge in den Seitenarm des "Bampfens" ist auch eine Beein- trächtigung des FFH-Gebietes durch das vorgesehene Entwässerungskonzept ausgeschlossen. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindliche Wasser- versorgung. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 46 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflä- chen beschränkt. Durch die Gehölzpflanzungen im Bereich der Grünflächen wird jedoch Frisch- luft produziert. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanla- gen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Schadstoff-Vorbelastung durch Abgase des erhöhten Ver- kehrsaufkommens ist jedoch zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Ener- gien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, urbane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (z.B. An- laage einer Abflussmulde für von Norden zufließendes Hangwasser; ausreichende Dimensio- nierung der Rückhalteeinrichtungen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonnen- einstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Baugrundstücken) sowie zu Boden- belägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchs-Belastungen oder zu Staubeinträgen führen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 47 Verlust der Ackerfläche weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas, Frischluftproduk- tion + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, da der Ortsrand weiter nach Norden verschoben wird. Zwar ist der dörfliche Charakter des Ortstei- les Schachen bereits auf Grund des angrenzenden Gewerbegebietes "Mehlis" beeinträchtigt; trotzdem führt das Hinzukommen weiterer gewerblich genutzter Gebäude zu einer weiteren Einschränkung der Ortsbild-Erlebbarkeit - insbesondere für die Bewohner der östlich angren- zenden Wohnhäuser, welche Blickbeziehungen zur Fläche besitzen. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote) und diese möglichst nach Norden hin zur offenen Landschaft umgesetzt wird. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschafts- bild möglichst gering zu halten, wird zumindest nach Osten zur Wohnbebauung hin eine pri- vate Grünfläche samt Bepflanzung festgesetzt. Auch im Westen wurde im Retentionsbereich eine Grünfläche (öffentlich) festgesetzt, um das Retentionsbecken auch optisch aufzuwerten. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Landschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehöl- zen ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen und Außenanlagen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 48 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrand-Vorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Geringfügige Wiederherstellung des dörflichen Siedlungsbildes + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Pla- nung die Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Die bereits vor der Planung eingeschränkte Erleb- barkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine geringfü- gige Beeinträchtigung. − Durch das Heranrücken der Bebauung an die östliche gelegene Wohnbebauung können für die Bewohner zeitweilig Lärm-Beeinträchtigungen entstehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von Grünflächen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 49 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Er- hebliche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauar- beiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. Zudem können Heiz- oder Produktionsanlagen von Gewerbebetrieben (z.B. großes Blockheizkraftwerk; Brennöfen) zu einem erhöhten Schadstoffausstoß beitragen. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschä- digenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide so- wie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärme- abstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausfüh- rungen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch" − Durch die nächtliche Beleuchtung des Gewerbegebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete sowie in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Ra- dius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der land- schaftsästhetischen Situation oder lichtempfindlicher Tierarten (insbesondere des nahegelege- nen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" und das Gewäs- ser "Bampfen") kommt. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 50 − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ord- nungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsor- gung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umge- gangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lage- rung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als uner- heblich eingestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichltich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 51 und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Auf Grund der Topografie ist eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourchen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Mögliche kumulierende Auswirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten im nahegelegenen FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute" wurden in der dem Bebauungplan beigelegten FFH-Vorprüfung, insbesondere unter dem Punkt "Summation" abgehandelt und als nicht gegeben erachtet. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Pufferung zur östlich gelegenen Bebauung durch private Grünfläche mit Gehölz-Pflanzungen (Bäume 2. Wuchsklasse und Mindeststammumfang von 20-25 cm, um von Anafang an eine gewisse Abschirmung zu generieren, sowie Feldgehölz/-hecke (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)) − Extensive Pflege sowie Bepflanzung des westlich im Plangebiet gelegenen Retentionsbeckens als Pufferung zur freien Landschaft sowie zu den angrenzenden Biotopen mit Bäumen mit Mindeststammumfang von 20-25 cm, um bereits bei der Pflanzung eine gewisse Eingrünung des Baugebietes und Puffer zur landwirtschaftlichen Fläche zu schaffen − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultravioletten Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (pla- nungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauord- nungsrechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die Schutzgutespezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 53 gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 18.364 6 110.183 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.148 10 11.478 60.24 Unbefestigter Weg 1.089 5 5.443 Summe Bestand 20.600 127.104 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Gewerbegebiet (*GRZ 0,8) 12.776 1 12.776 60.50 Kleine Grünfläche (restlicher Anteil der Bauflächen, un- versiegelte Außenanlagen) 3.194 4 12.776 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Retentionsbecken, exten- siv gepflegt) 2.031 13 26.402 45.30 3 Bäume (1. Wuchsklasse, StU mind. 100 cm) 300 4 1.200 45.30 11 Bäume (2. Wuchsklasse, StU mind. 60 cm) 660 4 2.640 60.21 Völlig versiegelte Straße 2.435 1 2.435 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (private Grünfläche, exten- siv gepflegt) 164 13 2.136 Summe Planung 20.600 60.364 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 60.364 Summe Bestand 127.104 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -66.740 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 66.740 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 54 natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Im vorliegenden Fall wird unterschieden zwischen dem ackerbaulich genutzten Bereich sowie dem unbefestigten, aber befahrenen Weg, bei dem von einem verdichteten Boden ausgegangen werden kann. Für den Ackerbereich liegt die Wertstufe vor dem Eingriff bei 2, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteinge- schlossen. Für den Bereich des unbefestigten Weges wird vor dem Eingriff die Wertstufe 0,66, nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen 0 angenommen. Für den Bereich des geplanten Retentions- beckens wird nach dem Eingriff von der Wertstufe 0,66 ausgegangen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Im Gewerbegebiet vollständig versiegelbare Fläche (GRZ von 0,8): 12.776 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 2.435 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 15.210 m². Zusätzlich zu den neu versiegelbaren Flächen findet auch im Bereich der geplanten Retentionsflä- che ein Eingriff in den Boden statt. Die hier notwendigen Abgrabungen und die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen führen jedoch nicht zu einem vollständigen Funktionsverlust. In Abstim- mung mit dem Sachbereich Bodenschutz, Landratsamt Ravensburg, kann bei Retentionsbecken, Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 55 bei denen noch eine Restversickerung stattfindet, was vorliegend der Fall ist (siehe hierzu "Was- serwirtschaft" unter Punkt 8.2.2.4 sowie Baugrundgutachten), eine Bewertung von 0-1-1 nach dem Eingriff angesetzt werden. Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher of- fener Boden) 12.436 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 99.485 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher of- fener Boden) 2.004 2-2-2 (2,666) 0-0-0 (0) 8 16.035 Neu versiegelbare Flächen (Gewerbegebiet, vorher un- befestigter Weg) 340 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 906 Neu versiegelbare Flächen (Verkehrsfläche, vorher un- befestigter Weg) 431 0-1-1 (0,666) 0-0-0 (0) 2,66 1.148 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher offener Bo- den) 877 2-2-2 (2,666) 0-1-1 (0,666) 5,33 4.680 Abgrabungen (Retentions- becken, vorher unbefestig- ter Weg) 151 0-1-1 (0,666) 0-1-1 (0,666) 0 0 Summe 16.239 122.254 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 122.254 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil-)versiegelten Fläche von 1.000 m²) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste und größte der Raumeinheiten umfasst das Plangebiet samt nordöstlich und südwestlicher ländlich-dörflich geprägter Umgebung (siehe o. a. Karte). Die landschaftsästhetische Bedeutung dieses Bereichs wird mit "3" eingestuft, da die wenige vorhandene Bebauung hauptsächlich Gehöfte und kleine Siedlungen wie den Orts- teil "Schachen" umfasst, die nicht im Gegensatz zu den die Jungmoränenlandschaft des Vor- alpenlandes prägenden Landschaftsformen (in diesem Bereich eher eben) stehen. Die vorhan- dene Nutzung fügt sich mit ihrer kleinteiligen Landwirtschaft teilweise ins Landschaftsibld ein und schafft landschaftsästhetische Strukturen; einzelne Betriebe beeinträchtigen die Erlebbar- keit des Landschaftsbildes geringfügig. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in den im FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" gelegenen Bereich und den eher siedlungsgeprägten Bereich mit dem Ort "Baindt" unterteilt. Der im FFH-Gebiet ge- legene Teil wird mit "4" bewertet, da es sich einerseits um prägende Landschaftselemente wie den auch als FFH-Lebensraum kartierten "Bampfen" mit erlebbarer Stille und ohne künstliche Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 57 Lichtquellen handelt. Zudem enthält dieser Bereich Waldstrukturen, die eine optische Gleide- rung schaffen und nicht durch Bebauung verdeckt sind. Andererseits besteht auch hier klein- teilige Landwirtschaft und eine von spärlicher Bebauung und Schrebergärten gesäumte Bahn- linie führt durch das Gebiet. Der dritte Teil innerhalb der beiden Wirkzonen wird mit der Raumeinheit "1" bewertet, da dieser im Vergleich zum ersten Bereich hauptsächlich aus Sied- lungen der Gemeinde Baindt, Baienfurt sowie Niederbiegen bestehen und somit kaum mehr etwas von den natürlichen Landschaftsformen erkennen lassen. Die Landschaft ist sowohl op- tisch als auch akustisch praktisch nicht mehr als Naturbestand wahrnehmbar. − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Das Vorhaben führt zwar zu einer Erweiterung eines be- reits bestehenden Gewerbegebietes und die Höhen der Gebäude werden beschränkt; trotzdem verstärkt sie (auch durch die Summation) die Überprägung der natürlichen Landschaft am Rand des Ortsteils Schachen. Auch wegen einer fehlenden Eingrünung wird von einem Eingriff mittlerer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblichkeitsfaktor liegt damit bei 0,6. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 58 − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung 814.436 3 0,6 0,2 0,1 29.320 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 111.455 1 2.947.398 3 2.056.374 4 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensationsflä- chenfaktor Komp.-umfang 0,6 0,1 0,1 103.075 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 132.395 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt, welche die Gemeinde Baindt im Jahre 2017 über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Ober- schwaben GmbH erwerben konnte. Die Maßnahmen wurden am 09.06.2016 vom Landratsamt beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs-ko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 59 Biberach genehmigt und befinden sich seit dem 01.08.2016 in der Umsetzung. Insgesamt konnten auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) Maßnahmen mit einer gesamten Ökopunktezahl von 2.339.323 (inkl. Zinsertrag: 2.356.868) ge- neriert werden. Von der Gemeinde Baindt wurden von dieser Gesamtsumme 425.000 Ökopunkte käuflich erworben. Von diesem Guthaben werden für die vorliegende Planung 321.389 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 sowie 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichten stattfinden. Zudem ist eine Pflanzung von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle vorgesehen. − Bannwaldflächen: Auf den Flächen soll sukzessiv eine Entfernung der nicht standortgerechten Fichte stattfinden. Zudem ist eine gruppenweise Initialpflanzung standortgerechter Weichhöl- zer wie Erle und Weide geplant, welche anfänglich vor Biberfraß geschützt werden soll. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Es wird aufkommender standortfremder Jungwuchs aus der Fläche entfernt. Ansonsten soll das Areal vollständig aus der Nutzung genommen werden. − Naturnaher Bachabschnitt: Es soll ein natürlicher Gewässerverlauf sowie die Aktivität des Bi- bers zugelassen werden. − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch kommt es zu einer Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und dem Biber. Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 66.740 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 122.254 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 132.395 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto +425.000 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +103.611 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 103.611 Ökopunkten an Ausgleichsfläche. 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 60 Standortalternativen: Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen in der Gemeindeverwaltung kon- krete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken vor. Die Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen dient der Deckung des Bedarfs von ortsansässigen Unternehmen, da im gesamten Gemein- degebiet derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze zur Verfügung stehen. Ein Vorteil ist außer- dem das bereits bestehende angrenzende Gewerbegebiet "Mehlis". Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Planungsalternativen: Es wurden zwei verschiedene Entwurfs-Alternativen erarbeitet. In der ersten Entwurfs-Alternative war nach Norden hin eine umfangreiche Ortsrandeingrünung auf einer Grün- fläche geplant. Da die Gemeinde jedoch eine weitere Gewerbeerweiterung nach Norden plant, wurde diese Grünfläche der Planung größtenteils entnommen. Lediglich die private Grünfläche als Pufferung zur östlich gelegenen Wohnbebauung sowie die Begrünung des Retentionsbeckens ver- blieben. 8.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesan- stalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auflage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) oder Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 61 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 8.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewie- sen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um über den Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH erworbene Ökopunkte. Da die entsprechenden Maßnahmen am 09.06.2016 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 01.08.2016 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ordnungsgemäß hergestellt wurden. 8.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet südwestlich des Hauptortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um ackerbaulich und als Grünland genutzte Fläche am nordwestlichen Rand des Teilortes Schachen. Es schließt im Süden an das bestehende Gewer- begebiet "Mehlis" an. Im Norden grenzt weitere Ackerfläche an. Dem Plangebiet kommt zusam- menfassend eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu (landwirt- schaftliche Nutzung, wenig einsehbar, keine Erholungsnutzung). Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Die Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Nördlich und nordwestlich mit einem Mindestabstand von etwa 420 m zum Plangebiet beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei Berück- sichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Entwäs- Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 62 serung führt die Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des FFH-Gebietes Dies wurde in der dem Bebauungsplan beiliegenden FFH-Vorprüfung un- tersucht. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung sowie beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Ortsrandvorverlagerung und größtenteils fehlende Ein- grünung des aus der freien Landschaft und von der angrenzenden Wohnbebauung einsehbaren Plangebietes. Zur Eingriffsminderung wurden zwei Grünflächen festgesetzt. Die öffentliche Grünflä- che im Osten soll als Minimalortsrandeingrünung dienen sowie die Funktion des Bodens als Aus- gleich im Wasserkreislauf weitestgehend aufrechterhalten, indem das abgeleitete Niederschlags- wasser je nach Bodenverhältnissen über die belebte Bodenzone versickert. Die private Grünfläche im Osten des Plangebietes bezweckt eine Pufferung und geringfügige Abschirmung zur Wohnbe- bauung hin. Die Festsetzung zu wasserdurchlässigen Böden vermindert die Versiegelung der Frei- flächen, womit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens in diesen Bereichen weitestgehend auf- rechterhalten wird Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 321.389 Ökopunkten wird aus dem gemeindlichen Ökokonto abge- bucht. Folgende Maßnahmen wurden auf der Ökokontofläche (Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1 so- wie 544/3, Gemarkung Ochsenhausen) durchgeführt: − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber Bei Nicht-Durchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin land- wirtschaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähn- lichem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 63 Für die Zusammenstellung der Angaben lagen keine besonderen Schwierigkeiten vor. 8.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hyd- rogeo-logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006) − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 01.03.2018 im Landratsamt Ravensburg mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, FFH-Vorprüfung), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (Ziele der Raumordnung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz (insbesondere FFH-Gebiet), Bodenschutz, Altlasten, Oberflächengewässer, Abwasser und Grundwasser, Forst − Geotechnischer Bericht von Henke und Partner GmbH vom 08.11.2018 (zu den Themen geo- morphologische/hydrogeologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beur- teilung, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen, Erschließung) − FFH-Vorprüfung des Büros Sieber in der Fassung vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 64 FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute", insbesondere unter Be- rücksichtigung der Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 65 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften beinhalten Vorschriften zur Anbringung von Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern, zu Farben und Materialien und zur Höhe und Beleuchtung von Werbeanla- gen. Blinkende Werbeanlagen werden ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung des Umfeldes zu vermeiden. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollen daher zurückhaltend gestaltet und ein Bezug zur Größe der ge- werblichen Anlage wahren. Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,06 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,39 67,5 % Bauflächen als GEe 0,21 10,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,24 11,7 % Öffentliche Grünflächen 0,20 9,7 % Private Grünflächen 0,02 0,9 % Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 67 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − Klarstellende Berichtigung der Planungsrechtlichen Festsetzungen − Redaktionelle Berichtigung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft" sowie "Pflanzungen in den öffentlichen / privaten Flä- chen" − Ergänzung des Hinweises "Bodenschutz" − redaktionelle Ergänzung des Brandschutz-Hinweises − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" − Redaktionelle Berichtigung der Bodenbewertung in Bestand und Planung in der Begründung − Redaktionelle Ergänzung der Begründung Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 68 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 69 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen auf das Plangebiet Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Osten, mit an- grenzendem bestehendem Gewerbegebiet Gemeinde Baindt 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 72 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 72 Plan aufgestellt am: 24.09.2018 Plan geändert am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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      HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2023 und 2024 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 / 2024 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 19 Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 19 Haushaltsjahre 2023 und 2024 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 23 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 26 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 46 4. Interne Leistungsverrechnung 48 5. Schulden 49 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 50 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 55 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 58 9. Kennzahlen 62 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 64 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 68 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 72 F. Beteiligungsbericht 80 III. Haushaltsplan 83 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 83 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 90 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 93 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 101 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 104 Teilergebnishaushalt I 104 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 105 Teilergebnishaushalt II 126 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 127 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 141 Produktbereich 26 Musikpflege 152 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 154 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 156 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 159 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 181 Produktbereich 42 Förderung des Sports 192 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 198 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 202 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 212 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 220 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 228 Teilergebnishaushalt III 233 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 234 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 239 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 241 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 257 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 259 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 272 Bilanz Rechnungsabschluss 2021 336 Stellenplan 341 IV. Anlagen 357 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 357 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 358 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 365 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 352 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 369 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 372 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 379 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 389 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 400 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 402 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 405 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2023 / 2024 409 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2023 / 2024 457 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 11 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 24.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 22 § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 33 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 44 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 55 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 66 Bereich Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2022 Verände- rung 2023 zu 2022 Rechnungs- ergebnis 2021 Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.370 5.390 5.310 1,13% 5.304 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 davon Erträge 13.131.400 13.475.400 11.103.700 18,26% 11.700.571,19 davon Aufwendungen 13.472.500 14.300.250 11.791.800 14,25% -12.095.785,94 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 12.259.350 9.349.350 9.641.400 27,15% 4.904.330,92 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 19.145.550 12.733.400 14.680.600 30,41% -2.749.635,15 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 7.653.966,07 Steuern Grundsteuer A 41.000 42.000 37.000 10,81% 40.843,42 Hebesatz Grundsteuer A 370 370 350 5,71% 350 Grundsteuer B 680.000 700.000 570.000 19,30% 599.312,49 Hebesatz Grundsteuer B 450 450 400 12,50% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.300.000 2.500.000 2.000.000 15,00% 1.880.295,06 Hebesatz Gewerbesteuer 370 370 350 5,71% 350 Gewerbesteuerumlage 220.000 260.000 206.000 6,80% 238.261,37 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35 35 0,00% 35 Hundessteuer 15.000 15.000 15.000 0,00% 21.364,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.600.000 3.800.000 3.308.000 8,83% 3.221.833,00 Gemeindeanteil an der USt 255.000 260.000 260.000 -1,92% 308.339,73 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.300.000 2.198.000 1.620.000 41,98% 1.623.904,80 Einn. aus komm. Investitonspauschale 590.000 606.000 446.040 32,28% 546.604,60 Familienlastenausgleich 280.000 290.000 266.700 4,99% 244.283,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.800 119.800 120.000 -0,17% 124.328,44 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)3.956.000 3.510.000 4.025.000 -1,71% 3.335.440,64 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 929.200 1.006.200 825.300 12,59% 869.270,73 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 592.100 185.350 92.050 735.867,04 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 2.154.695,77 Veränderung liquide Mittel -6.294.100 -3.198.700 -1.047.150 2.890.562,81 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 1.555.900 3.307.200 3.000.000 -48,14% 7.625.199,19 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 4.850.000 9.800.000 0 0 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 903,17 1.818,18 0,00 0,00 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 5.000.000 5.250.000 0 0 - Zinsen 107.000 312.000 7.000,00 0,00 - Tilgungen 150.000 300.000 0 0 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.201.651 7.913.846 7.016.145 2,64% 8.049.897 - Hebesatz - 25,50% 28,00% 25,00% 2,00% 25,00% - Aufkommen 1.837.000 2.216.000 1.754.036 4,73% 2.012.474 Personalausgaben 3.895.150 4.063.850 3.234.750 20,42% 3.051.526,68 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.600.500 1.825.000 1.834.378 -12,75% 1.836.986,50 Investitionsausgaben - Grunderwerb 3.408.000 2.908.000 3.675.000 -7,27% 441.761 - Baumaßnahmen 13.345.000 8.217.000 9.960.000 33,99% 1.025.588 - Finanzvermögen 0 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 85.500 40.000 90.000 -5,00% 1.075.000 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 Haushaltsjahr 77 Bereich 2022 2021 Veränderung 2020 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.381 5.304 1,45% 5.241 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,33 2,29 2,03% 2,27 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.308 5.261 0,89% 5.288,000 deutsch 4.691 4.656 0,75% 4.692,000 ausländischer Herkunft 617 605 1,98% 596 Privathaushalte 2.320 2.300 0,87% 2.250 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,32 2,34 -1,05% 2,34 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 119 108 0,00% 96 davon über 3 Jahre 103 86 0,00% 78 davon unter 3 Jahre 16 22 0,00% 32 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 1 0,00% 1 St. Martin gesamt 76 81 0,00% 76 davon über 3 Jahre 64 72 0,00% 62 davon unter 3 Jahre 12 9 0,00% 14 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 1 0,00% - Waldorfkindergarten gesamt 37 36 0,00% 41 davon über 3 Jahre 33 33 0,00% 36 davon unter 3 Jahre 4 3 0,00% 5 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 22 31 0,00% 28 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 170 168 1,19% 154 Grundschüler 170 168 1,19% 154 davon aus Baindt 163 158 3,16% 147 davon auswärtige Grundschüler 7 10 -30,00% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.193 1.157 3,11% 1.222 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.316 2.271 1,98% 2.300 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 994 956 3,97% 1.012 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.118 2.070 2,32% 2.090 Arbeitslose gesamt Sept. 67 66 1,52% 91 Arbeitslosenquote 2,9% 2,9% -0,46% 4,0% Arbeitslose unter 25 im September 4 5 -20,00% 18 Trinkwassergebühren netto 1,53 1,47 4,08% 1,45 Landesdurchschnitt netto 2,13 2,13 0,00% 1,87 Schmutzwassergebühren 1,98 2,17 -8,76% 2,17 Niederschlagswassergebühren 0,61 0,50 22,00% 0,50 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.225 4.218 0,17% 4.083 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 88 2023 2024 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 592.100 185.350 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 933.200 1.010.200 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 442.100 -114.650 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 189,61 922,79 €/Einw. rd. 6. Investitionen 19.133.550 12.731.400 7. Verpflichtungsermächtigungen 8.650.000 250.000 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand -6.294.100 -3.198.700 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 1.555.900 3.307.200 Eckdaten zum Haushaltsplan 2023 und 2024 99 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 1010 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 1111 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 1212 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 1313 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2023/2024 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2023 / 2024 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1414 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufstellung des Haushaltsplans 2023/2024 wurde durch den Ukrainekrieg geprägt. Rezession, Rekordinflation, Kaufkraftverlust: Wegen massiv steigender Energiepreise infolge der russischen Invasion in der Ukraine, erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein extrem schwieriges Jahr 2023 für Deutschland. Nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch wirtschafts- und finanzpolitisch, fordert uns diese weltumfassende Krise in einem nie vermuteten Ausmaß. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg wurden andere Aufgaben überlagert, die jedoch in Ihrer Bedeutung für die Gesellschaft ganz wesentlich sind. Hier ist vor allem der Klimawandel zu nennen, der sich auch in der Gemeinde Baindt konkret auswirkt und dem wir entschlossen begegnen müssen. Trotz allen finanziellen Herausforderungen sind Bildung und Betreuung mit Beginn der Schulsanierung im kommenden Jahr Schwerpunkte der Investitionen. Die öffentlichen Haushalte stehen derzeit zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips nach Artikel 71 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden- Württemberg, wonach bei einer Aufgabenübertragung an die Gemeinden ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, sollte dauerhaft eingehalten werden. Der Gemeindetag stellt fest, dass über die letzten Jahre und Jahrzehnte von Bundes- und Landespolitik immer neue Leistungen und Rechtsansprüche zugesagt wurden und das Maß an Bürokratie zwischenzeitlich zu einer Komplexität führt, die kaum mehr zu bewältigen ist. Die Grenze der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit sei überschritten. Wir können die großen Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltige Daseinsvorsorge nicht mit den bisherigen politischen Antworten schaffen. Es braucht eine klare und ehrliche Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“, heißt ein Zitat. Mittel- bis langfristig gilt es, die Abhängigkeit von Energieträgern und die damit verbundene Anfälligkeit massiv zu reduzieren. Im Planungszeitraum gilt es die Weichen für eine regenerative Versorgung im Sinne des Klimaschutzes zu stellen. Dies stärkt langfristig die Green-Deal-Agenda, aber auch das Bemühen um alternative Importquellen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht mein Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit 1515 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die Digitalisierung. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Jahresergebnisse in der Regel besser ausfallen, als es die vorherige Planung erwarten ließ. Wenn das auch in den Jahren 2023 und 2024 so sein sollte, wäre das sehr erfreulich. Darauf sollten wir uns jedoch nicht verlassen. Inflation, Rezession und teures Wohnen mit teuren Nebenkosten haben die Angst weiter gesteigert. Doch Angst lähmt, macht krank und ständiges Warnen stumpft ab. Das Warnen kann zu einer sich selbst erfüllenden Eigendynamik führen. Wir laufen Gefahr, dass die Folgen der Warnung evtl. sogar schlimmer sind, als der Schaden, vor dem ursprünglich gewarnt wurde. Deshalb sollten wir den Doppelhaushalt 2023/2024 auch mit Optimismus angehen. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung, der am 05.07.2022 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2022 Wolfgang Abele Kämmerer 1616 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Die weltweite Rezession und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen haben für die Kommunen insbesondere das Wegbrechen von Steuereinnahmen (v.a. Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung) sowie den Wegfall von weiteren Einnahmen zur Folge. Zugleich müssen von den Kommunen weiterhin bestehende Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigende Ausgaben zur Pandemiebekämpfung und bei Sozialleistungen geleistet werden. Baden-Württemberg steuert zudem auf einen branchenübergreifenden Arbeitskräftemangel zu. In den kommenden 15 Jahren droht im Südwesten allein demografiebedingt ein Verlust von knapp 800.000 potenziellen Arbeitskräften. Auch in Baindt wird sich dieser massiv auswirken. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan (gesetzliche Regelungen), um diesem branchenübergreifenden Mangel entgegenzuwirken. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einem Schrumpfen der Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. Deutschland steht im kommenden Jahr nach Einschätzung der sogenannten Wirtschaftsweisen eine Rezession und eine anhaltend hohe Inflation bevor. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet 2023 mit einem Abschwung um 0,2 Prozent und einer hohen Inflation von 7,4 Prozent. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2022 Prognose für 2023 Bundesregierung Okt 22 1,40% -0,40% EU-Kommission Nov 22 1,60% -0,60% Internationaler Währungsfonds Okt 22 1,50% -0,30% OECD Nov 22 1,80% -0,30% Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Nov 22 1,70% -0,20% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sep 22 1,40% -0,40% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 22 1,40% -0,70% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 22 1,25% -1,75% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 22 1,20% -0,50% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 22 1,10% -1,40% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sep 22 1,60% -1,00% 1717 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Ukraine-Krieg, die Coronapandemie, die Energiepreisentwicklung, die Lieferengpässe, weitere Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der schwerfällige Ausbau im Bereich Breitband und Digitalisierung sind weiterhin die wesentlichen Risiken der Wirtschaft 2023. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen wider. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2023 und 2024 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2023 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einer schrumpfenden Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. In der Frühjahrsprojektion hatte die Bundesregierung noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in diesem Jahr und um 2,5 Prozent im nächsten Jahr gerechnet. Hauptgrund für die Abwärtskorrektur sei der Gaslieferstopp durch die Russische Föderation. Das führe zu einem massiven Anstieg der Energiepreise, die vor allem die Industrieproduktion hart träfen. Die Bundesregierung geht von einer Inflationsrate von acht Prozent in diesem und sieben Prozent im nächsten Jahr aus. Die Preisentwicklung stelle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, weshalb die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm beschlossen habe, von welchem ein preisdämpfender Effekt ausgehe. Ohne einen entsprechenden Abwehrschirm würde die Inflationsrate vor allem im kommenden Jahr deutlich höher ausfallen. Insgesamt geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass im Gegensatz zu den deutlich ungünstigeren Erwartungen bzgl. der Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die für die Steuerschätzung maßgeblichen nominalen Bezugsgrößen, wie das nominale Bruttoinlandsprodukt, die Bruttolöhne und -gehälter und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, sich besser entwickeln als noch im Frühjahr projiziert. Für das Jahr 2024 werde in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erhole und auf den Wachstumspfad zurückkehre. In den Jahren 2025 und 2026 werde von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen, wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergebe sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai-Steuerschätzung. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen war von 2011 bis 2021 durchweg positiv. 2023 und 2024 sind schwächere Jahre. Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind nur auf den ersten Blick erfreulich. Die gegenüber der Mai-Steuerschätzung höheren Steuereinnahmeerwartungen zeigen nur ein Zerrbild, der zu erwartenden Entwicklung 1818 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - der kommunalen Finanzen, da sie zu einem großen Teil durch die Inflation bedingt gestiegen sind. Diese belastet aber die Kommunalhaushalte auf der Ausgabenseite viel mehr. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben der Kreise, werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Zudem werden die Kommunalhaushalte auch durch die – bisher noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigten – Entlastungspakete des Bundes belastet werden. Allein für Baden-Württemberg taxiert das Finanzministerium diese voraussichtliche kommunale Belastung auf 1,7 Milliarden Euro beim Entlastungspaket III. Das Maß der steigenden Ausgaben wird daher viel höher sein als das Maß der steigenden Einnahmen. Faktisch wird damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen geringer. Sollte die befürchtete Rezession eintreten, muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen letztlich nicht im erwarteten Maße fließen werden. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2024 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 Das Rechnungsjahr 2021 Die Jahresrechnung 2021 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 05.07.2022 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € 1919 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € Die Bilanz der Gemeinde Baindt wurde auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € Haushaltsvollzug 2022 Das Rechnungsjahr 2022 gestaltete sich im Ergebnishaushalt aufgrund der Coronapandemie ungünstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2022 von folgenden Werten 2020 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - ausgegangen werden: nach Oktobersteuerschätzung Plan 2022 nach Oktober- schätzung 2022 +/- Schlüsselzuweisungen (höhere Kopfbeträge, etwas mehr Einwohner) 1.620.000 2.200.000 615.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 446.000 740.000 294.000 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.567.000 244.600 Gewerbesteuer Nachzahlung 2.000.000 2.200.000 200.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.305.000 -3.000 Gewerbesteuerumlage 206.000 230.000 -24.000 Verbesserungen: 1.621.600 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -160.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Energiekosten, Unterhaltungskosten, Sonstige Mehraufwendungen -190.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -50.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Dezember ca. +493.500 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2022: Ein Ergebnis für 2022 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung trotz Ukrainekonflikt wird sich das Ergebnis 2022 verbessern. Auch gute außerordentliche Erträge konnten durch Bauplatzverkäufe in Marsweiler Ost II und im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung noch erzielt werden. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus der Praxis, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2023 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. Nun werden die Rahmenbedingungen für die Kommunen durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Mindererträge sowie Mehraufwendungen massiv verschoben. Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2022 0,00 € Stand zum 31.12.2022 0,00 € 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Somit Abnahme 0,00 € (Zuschuss Land Baden-Württemberg für Grunderwerb Landessanierungsprogramm – sollte laut Gemeindeprüfungsanstalt als Sonderposten und wird erst zum Schluss mit dem Land abgerechnet) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 1.016.237,50 € Stand zum 31.12.2022 965.387,50 € Somit Abnahme 50.850,00 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 2.778.750,00 € Stand zum 31.12.2022 2.699.750,00 € Somit Abnahme 79.000,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2022: 3.665.137,50 €. Vermögensentwicklung 2022 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Rekordinvestitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2023 und 2024 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Erhaltung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2023 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2022 voraussichtlich ca. 3,0 Mio. €. Des Weiteren sind 7,8 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 30.11.22). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. 2222 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2023/2024 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2023 und 2024 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit verhaltenem Optimismus geplant. Der Haushaltserlass 2023 vom 06.10.2022 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2023, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2022 wurde noch einmal geändert und die Orientierungswerte minimal nachjustiert. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von Mehreinnahmen in Deutschland ausgegangen, die sich in wachsenden Einkommen der privaten Haushalte aufgrund der Inflation äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2023 und 2024 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2024 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das Rechnungsergebnis 2022 etwas schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lauten weiterhin die Leitgedanken des Gemeindetags. Ein weiterer Leitgedanke heißt weiterhin „Haushalte werden in guten Jahren ruiniert“. Wir werden dringend notwendige Investitionen im Bereich Hochwasserschutz, Bildung und Klimaschutz voranbringen. Es ist jedoch noch nicht bei allen bewirtschaftenden Stellen verinnerlicht, dass die Einnahmen der Gemeinde in den Folgejahre nicht in dem Umfang steigen wie die Ausgaben. Es wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen angewiesen sind und die Kommunen weiterhin ein Augenmerk darauf haben sollten, welches Maß an Aufgabenerfüllung sie sich auch in schwierigeren Zeiten weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Zusätzliche Aufgaben kommen im Bildungsbereich, in der Breitbandversorgung, in der Digitalisierung (Onlinezugangsgesetz) oder im sozialen Wohnungsbau einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen hinzu. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2323 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2024: 360.500 €) Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000 2424 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - €), Planungsrate jeweils 10.000 € Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Die Haushaltspläne 2023 und 2024 stehen mit baldigen Friedensverhandlungen in der Ukraine hoffentlich unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2023 und 2024 jedoch noch nicht das Niveau von 2021 erreichen. Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Coronapandemie gekommen und immer noch eine Insel des Wohlstands. International hat der Angriffskrieg Russlands vieles grundlegend verändert und verschärft die Situation in armen, von Sanktionen betroffenen, stark bevölkerten oder von Kriegen gezeichneten Ländern zusätzlich. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2023 und 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich als ausreichend bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2023/2024 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2023 und 2024 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2023 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 2525 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2023 bei 721.000 € (VJ 607.000 € Plan) und 2024 bei 742.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 370 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 450 v. H. liegen wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 370 % 450 % 370 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.300.000 € und 2.500.000 € in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagt, was 17,5% bzw. 18,5% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2022: 2.000.000 €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2023 und 2024 wird sie um 300.000 € und 500.000 € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2022 liegt bei 2,1/2,2 Mio. €. Wir gehen ab 2023 von einer besseren Konjunktur aus. Zudem wurde der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2023 und 2024 mit 2,30 Mio./2,50 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,30 Mio. €/2,50 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 220.000 € bzw. 260.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 2626 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2023 35 % bzw. 2024 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 370 v. H. Die Gemeinde hat somit 220.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.300.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 743.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 2727 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.300.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 370,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,16 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 28,50 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2023 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2023) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.300.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -217.567,57 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2023) 2.082.432,43 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2025) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraf tmesszahl 2022 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2020 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.802.702,70 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2023 -217.567,57 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2023 = geringere Schlüsselzahl 2022 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.585.135,14 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.085.817,57 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025 * FAG-Umlagesatz -351.265,95 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025* Kreisumlagesatz -451.763,51 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2025) -1.888.847,03 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2027) Im Jahr 2027 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2025 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2025 * FAG-Umlagesatz 240.617,17 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2025* Kreisumlagesatz 309.458,01 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2027) 550.075,18 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.300.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 743.660,59 4.2 Abschöpfung (v.H.) 67,67 v.H. (2023) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.300.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2023 von 2.300.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) v.H. v.H. Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 20.000 € im Jahr 2023 und 20.000 € im Jahr 2024 (RE 2021 21.364,00 €) veranschlagt und entspricht 0,13 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.21 96 €/Hund und Jahr. 2828 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2023 und 2024 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 2.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2024 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 06.10.2022 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2023 auf 7,64 Mrd. und 2024 auf 8,12 Mrd. € (Vj. 2022 Landessumme 6,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2023 mit 1,15 Mio. € bzw. 1,173 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2021 bis 2023 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2023 0,0004713. Erst für die Jahre 2024 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2023 in Höhe von 3,6 Mio. € und 2024 in Höhe von 3,8 Mio. €, dies entspricht 27,4 % bzw. 28,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2022: 3,3 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2022 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. 2929 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 280.000 € bzw. 290.000 € (2022 266.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.194 Mio. € bzw. 1.065 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 265.000 € bzw. 236.000 € (Vj. 2022: 228.500 €). 3030 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2021 und das etwas stärkere Steuerjahr 2022, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnerzahl vom 30.06.22 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2023 in Höhe von 1.585 € bzw. dem Kopfbetrag 2024 in Höhe von 1.626 € (Vj. 1.456 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2023 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2023 2.300.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der höheren Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2024 aus dem Basisjahr 2022 2.198.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2023 und 2024 beträgt die kommunale Investitionspauschale 105 bzw. 107 € je EW (Vj. 80,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Einnahmen in Höhe von 590.000 € bzw. 606.000 €. 3131 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2023 und 2024 bei den öffentlichen Entgelten auf 291.250 € sowie 296.250 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 822.000 € bzw. 840.700 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2023 und 2024 bei den Entgelten bei 30.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei 41,3 %. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2023 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 23,1 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita- Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben. 3232 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs- zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 13.12.2022, Einwohnermeldeamt, 2022 Stand 01.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 24 29 53 2006 36 24 60 2007 30 24 54 2008 31 30 61 2009 34 25 59 2010 30 24 54 2011 23 37 60 2012 26 30 56 2013 24 22 46 2014 32 27 59 2015 28 36 64 2016 23 32 55 2017 18 39 57 2018 37 29 66 2019 35 29 64 2020 16 23 39 2021 35 24 59 Stand 01.12.2022 21 22 43 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In 3333 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Seit dem Jahr 2015 werden gewertet: die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden seit dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. 3434 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 67.800 € und 2024 65.200 € (RE 70.450€) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto werden im Zeitraum 2023/2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden. 3535 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2023: Die Personalkosten 2023 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 600.400 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 20,42 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2023 3.895.150 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 68.000 € (Vj. 60.500 €) und im Bereich Abwasser 93.000 € (Vj. 93.000 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2023 ca. 28,76 % (Vj. 26,2 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Für die tariflich Beschäftigten wurde laut Hauptamt eine Erhöhung von fast 5,0 % eingeplant, was angesichts der kürzlich von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen nach Lohnsteigerungen von 10 % keinesfalls zu hoch kalkuliert ist. Hier bleibt abzuwarten, wie der Tarifabschluss letztendlich ausfallen wird und ob unser Ansatz überhaupt ausreicht. Für die Beamtinnen und Beamten wurde die zum 01.12.2022 bereits beschlossene Besoldungserhöhung von 2,8 % berücksichtigt. Für das Folgejahr wurden für alle Beschäftigten eine Personalkostensteigerung von 2 % in Ansatz gebracht. Es wurde zudem berücksichtigt, dass ältere MitarbeiterInnen ausscheiden und kostengünstigere jüngere MitarbeiterInnen nachrücken. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: Beamte: Zum 01.12.2022 linear um 2,8 %. Arbeitnehmer: Neuer Tarifabschluss ab 01.04.2023 noch offen. Dieser wird in der Regel im Nachgang auf die Beamten zeitversetzt übernommen. Eckpunkte der Tarifeinigung Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden. Die Kindertagesstättenverordnung sieht derzeit keine verpflichtende Leitungsfreistellung, sondern lediglich einen Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2024: Die Personalkosten 2024 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 168.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 4,3% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt werden 4.063.850 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen ca. 2% - Nachrücken von jüngeren Kollegen 3636 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2023 auf 2.253.950 € und im Jahr 2024 auf 2.240.300 € (Plan 2022 1.550.000 € RE 2021 1.763.154,05 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2023 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 3737 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 3838 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind bei 0,89 €/kwh evtl. zu gering angesetzt. Die Finanzverwaltung setzt Hoffnungen auf die Strompreisbremse, sowie auf die Erzeugung von Eigenstrom. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 160.000 € bzw. 170.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2022 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt wird 2024 erneut eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 3939 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2023 1.027.100 € und 2024 1.047.100 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2023 950.000 € (St. Martin 630.000 € bzw. 320.000 €) gegenüber dem Planansatz 2024 von 970.000 € sowie den geplanten 50.0000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2023 für Kredite betragen 107.000 € 2023 und 312.000 € 2024 (Vorjahr 7.000 €). Im Haushalt 2023 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. € und im Haushalt 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,25 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurde für 2,88% 3 Mio. € als Forward aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. Steuerkraftsumme 2022, resultierend aus Rechnungsergebnis 2020: 7.016.145 € Steuerkraftsumme 2023, resultierend aus Rechnungsergebnis 2021: 7.201.651 € Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2024: 7.913.846 € Da das Rechnungsjahr 2023 mit einer Steuerkraftsumme von 7.201.651 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2024 infolge der leicht stärkeren Steuerkraftsumme von 7.913.846 € ein stärkeres Rechnungsjahr war, wirkt sich dies wie folgt im 4040 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2023 1.600.500 € und 2024 1.825.000 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2023 und 2024 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2023 mit 7.201.651 € um 2,6 % über der Steuerkraftsumme 2022 mit 7.016.145 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2023 mit einem festgesetzten Hebesatz 25,5% gerechnet wird, beträgt 2023 1.837.000 € (Plan 2020 2.050.000 €/Erg. 1.754.036 €) und 2024 bei erhöhtem Hebesatz von 28,0 % 2.216.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Konjunktur 2023 und 2024 mit 25,5% und 28,0% prognostiziert. 4141 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Baindt liegt 2023 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2021 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. 4242 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n F A G 2 0 2 3 - r e s u lt ie re n d a u s d e r S te u e rk ra ft v o m R e c h n u n g s ja h r 2 0 2 1 G K Z G e m e in d e E in w o h n e rz a h le n S te u e rk ra ft S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G rS t A G r S t B G e w .S t G e w S tU m l G E S T F a m L e is tA G U S t (u m g e re c h n e t) m e s s z a h l z u w e is u n g e n s u m m e 1 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 5 0 6 9 3 1 0 4 .8 5 2 4 .1 1 7 .7 2 4 5 6 .2 0 9 .2 1 5 -6 .7 8 3 .8 7 0 3 3 .5 9 5 .5 7 6 2 .5 2 2 .0 8 3 6 .9 8 5 .7 7 9 9 6 .7 5 1 .3 5 9 1 6 .5 8 5 .3 8 1 1 1 3 .3 7 0 .9 3 0 2 .2 3 6 2 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 2 6 9 1 7 1 1 0 .0 1 8 1 .9 2 9 .0 9 1 1 8 .2 2 0 .1 8 1 -2 .1 9 8 .9 8 7 1 6 .9 5 9 .9 4 3 1 .2 7 3 .2 1 5 2 .2 2 0 .6 0 8 3 8 .5 1 4 .0 6 9 1 0 .9 9 5 .5 5 2 4 9 .5 0 9 .6 2 1 1 .8 3 9 3 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 2 3 0 6 2 1 6 1 .5 4 4 1 .5 2 6 .4 5 1 1 7 .6 4 8 .5 6 8 -2 .1 2 9 .9 9 9 1 3 .1 0 6 .6 5 0 9 8 3 .9 4 1 1 .6 7 1 .1 1 2 3 2 .9 6 8 .2 6 7 9 .1 9 0 .2 6 0 4 2 .1 5 8 .5 2 7 1 .8 2 8 4 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 7 2 5 0 1 2 .9 2 5 4 8 1 .6 9 7 5 .3 9 2 .4 2 0 -6 5 0 .8 0 9 4 .2 3 7 .7 1 4 3 1 8 .1 3 3 4 4 9 .4 5 8 1 0 .2 4 1 .5 3 8 2 .6 2 7 .4 9 2 1 2 .8 6 9 .0 3 0 1 .7 7 5 5 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 2 5 0 5 2 6 .5 8 7 1 .7 3 5 .8 7 4 1 1 .6 9 0 .7 6 7 -1 .4 1 0 .9 5 4 1 3 .8 3 9 .8 4 5 1 .0 3 8 .9 8 3 2 .3 8 6 .5 9 3 2 9 .2 8 7 .6 9 5 1 4 .4 5 2 .4 3 8 4 3 .7 4 0 .1 3 3 1 .7 4 6 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 4 7 4 5 1 6 6 .1 4 7 9 2 5 .7 8 2 1 0 .5 1 9 .1 8 0 -1 .2 6 9 .5 5 6 7 .8 8 4 .8 1 8 5 9 1 .9 2 8 7 6 0 .4 2 6 1 9 .5 7 8 .7 2 5 5 .5 9 9 .4 5 8 2 5 .1 7 8 .1 8 3 1 .7 0 8 7 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 8 8 3 3 0 .6 6 1 2 2 5 .9 8 9 2 .3 9 5 .4 4 9 -2 8 9 .1 0 5 2 .2 2 8 .9 4 1 1 6 7 .3 3 0 1 5 2 .7 9 5 4 .9 1 2 .0 6 0 1 .6 2 2 .2 5 8 6 .5 3 4 .3 1 8 1 .6 8 3 8 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 4 2 9 9 3 5 .0 3 4 2 4 6 .1 8 5 2 .7 1 4 .6 9 3 -3 2 7 .6 3 5 2 .9 7 3 .3 1 9 2 2 3 .2 1 2 2 4 0 .8 6 0 6 .1 0 5 .6 6 8 8 1 2 .3 2 3 6 .9 1 7 .9 9 1 1 .6 0 9 9 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 9 1 5 0 1 0 1 .4 6 4 6 2 0 .3 5 6 4 .2 4 9 .6 8 9 -5 1 2 .8 9 3 5 .1 6 0 .3 2 4 3 8 7 .3 9 5 4 9 2 .2 7 3 1 0 .4 9 8 .6 0 8 4 .1 6 5 .2 7 1 1 4 .6 6 3 .8 7 9 1 .6 0 3 1 0 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 2 0 0 9 6 1 0 1 .6 6 7 1 .4 6 5 .6 2 7 8 .9 4 2 .4 9 7 -1 .0 7 9 .2 6 6 1 2 .1 8 6 .1 3 7 9 1 4 .8 3 6 1 .6 5 2 .4 4 4 2 4 .1 8 3 .9 4 2 7 .8 9 9 .6 3 6 3 2 .0 8 3 .5 7 8 1 .5 9 7 1 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 7 3 7 1 4 .5 4 6 1 0 4 .3 0 3 9 9 5 .9 5 2 -1 2 0 .2 0 1 1 .0 3 3 .7 4 2 7 7 .6 0 4 9 2 .7 3 2 2 .1 9 8 .6 7 8 5 4 9 .6 2 6 2 .7 4 8 .3 0 4 1 .5 8 2 1 2 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 7 4 7 2 1 .4 8 5 1 9 6 .9 7 9 1 .7 2 4 .1 8 6 -2 0 8 .0 9 1 1 .4 7 9 .6 7 0 1 1 1 .0 8 1 1 9 9 .1 6 1 3 .5 2 4 .4 7 1 6 7 2 .0 5 7 4 .1 9 6 .5 2 8 1 .5 2 8 1 3 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 5 9 5 6 6 8 .3 5 4 2 4 6 .2 7 9 1 .5 5 3 .2 6 7 -1 8 7 .4 6 3 3 .5 4 2 .2 6 2 2 6 5 .9 2 4 1 9 5 .9 1 5 5 .6 8 4 .5 3 8 3 .2 7 2 .8 3 0 8 .9 5 7 .3 6 8 1 .5 0 4 1 4 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 0 2 7 2 4 5 .8 4 1 6 5 5 .7 8 0 7 .0 0 4 .3 8 1 -8 4 5 .3 5 6 5 .6 9 8 .5 1 3 4 2 7 .7 9 8 5 8 8 .0 4 9 1 3 .5 7 5 .0 0 6 1 .7 4 9 .5 2 2 1 5 .3 2 4 .5 2 8 1 .4 9 2 1 5 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 6 8 0 5 .8 3 7 2 9 .7 3 8 1 9 6 .5 5 8 -2 3 .7 2 2 3 9 6 .3 0 2 2 9 .7 5 1 1 5 .5 2 3 6 4 9 .9 8 7 3 4 8 .4 7 9 9 9 8 .4 6 6 1 .4 6 8 1 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 6 5 7 8 8 5 .4 8 2 3 3 4 .6 1 1 1 .9 1 3 .1 2 1 -2 3 0 .8 9 3 3 .8 4 6 .3 0 4 2 8 8 .7 4 9 2 0 2 .9 1 5 6 .4 4 0 .2 8 9 3 .1 6 5 .5 5 6 9 .6 0 5 .8 4 5 1 .4 6 0 1 7 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 5 3 5 1 0 .7 8 0 2 2 .8 9 3 1 1 5 .9 0 0 -1 3 .9 8 7 3 1 3 .8 2 7 2 3 .5 5 9 1 2 .3 7 7 4 8 5 .3 4 9 2 9 1 .2 6 8 7 7 6 .6 1 7 1 .4 5 2 1 8 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 3 1 8 5 2 1 .0 2 4 2 2 7 .9 4 9 1 .7 1 7 .2 4 8 -2 0 7 .2 5 4 2 .1 6 1 .8 4 2 1 6 2 .2 9 3 3 0 3 .3 5 9 4 .3 8 6 .4 6 1 2 1 9 .6 7 7 4 .6 0 6 .1 3 8 1 .4 4 6 1 9 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 1 4 3 6 5 6 2 .5 5 5 1 .0 0 3 .2 9 3 6 .5 4 3 .0 9 2 -7 8 9 .6 8 3 7 .3 9 9 .0 5 0 5 5 5 .4 6 0 1 .3 4 3 .3 0 2 1 6 .1 1 7 .0 6 9 4 .4 6 9 .4 4 2 2 0 .5 8 6 .5 1 1 1 .4 3 3 2 0 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 8 6 5 3 0 .3 2 7 1 9 1 .3 3 0 1 .1 0 6 .4 7 3 -1 3 3 .5 3 9 2 .7 0 8 .4 1 8 2 0 3 .3 2 6 1 0 6 .2 2 6 4 .2 1 2 .5 6 1 1 .3 2 4 .2 3 9 5 .5 3 6 .8 0 0 1 .4 3 3 2 1 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 5 0 0 4 2 5 .2 6 1 2 1 9 .6 8 2 9 2 6 .6 4 2 -1 1 1 .8 3 6 2 .5 5 3 .9 5 1 1 9 1 .7 2 9 3 3 6 .8 4 0 4 .1 4 2 .2 6 9 2 .9 9 1 .6 8 3 7 .1 3 3 .9 5 2 1 .4 2 6 2 2 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 9 3 8 4 3 .1 6 3 2 3 5 .7 0 7 1 .0 7 4 .4 6 0 -1 2 9 .6 7 6 3 .2 5 4 .9 9 5 2 4 4 .3 5 8 1 2 3 .8 8 0 4 .8 4 6 .8 8 7 2 .1 2 1 .0 2 2 6 .9 6 7 .9 0 9 1 .4 1 1 2 3 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 1 5 5 3 2 .2 3 8 1 8 5 .1 3 5 1 .1 2 7 .2 0 6 -1 3 6 .0 4 2 1 .9 4 7 .9 6 4 1 4 6 .2 3 7 1 9 4 .4 9 4 3 .4 9 7 .2 3 2 9 2 6 .8 9 7 4 .4 2 4 .1 2 9 1 .4 0 2 2 4 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt s w e n d e 4 1 6 1 2 1 .0 7 5 2 3 0 .5 2 7 9 4 9 .3 6 1 -1 1 4 .5 7 8 2 .6 9 2 .3 4 3 2 0 2 .1 1 9 1 0 3 .9 9 4 4 .0 8 4 .8 4 1 1 .7 1 0 .3 4 8 5 .7 9 5 .1 8 9 1 .3 9 3 2 5 4 3 6 0 2 4 E b e n w e ile r 1 2 3 3 8 .9 8 6 6 1 .4 1 8 2 9 2 .8 1 2 -3 5 .3 3 9 7 2 2 .0 1 2 5 4 .2 0 2 2 4 .4 5 1 1 .1 2 8 .5 4 2 5 7 3 .5 2 0 1 .7 0 2 .0 6 2 1 .3 8 0 2 6 4 3 6 0 0 3 A ic h s te tt e n 2 8 7 2 2 6 .6 0 7 1 8 7 .6 6 1 1 .3 1 7 .2 1 6 -1 5 8 .9 7 4 1 .5 7 4 .7 2 7 1 1 8 .2 1 7 1 7 6 .0 2 9 3 .2 4 1 .4 8 3 7 2 2 .0 5 4 3 .9 6 3 .5 3 7 1 .3 8 0 2 7 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a c h -M u s b a c h 1 7 2 0 2 4 .1 6 7 8 1 .7 2 8 3 5 7 .5 9 9 -4 3 .1 5 8 1 .0 1 4 .1 7 1 7 6 .1 3 5 2 7 .3 9 3 1 .5 3 8 .0 3 5 8 2 2 .8 1 1 2 .3 6 0 .8 4 6 1 .3 7 3 2 8 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 1 9 3 2 5 .0 9 3 1 5 8 .1 5 1 5 8 2 .5 9 6 -7 0 .3 1 3 2 .0 7 3 .0 7 6 1 5 5 .6 2 9 5 1 .7 4 3 2 .9 7 5 .9 7 5 1 .3 9 4 .4 8 5 4 .3 7 0 .4 6 0 1 .3 6 9 2 9 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 3 0 4 2 2 .7 5 4 2 8 1 .9 2 9 1 .7 1 2 .4 6 5 -2 0 6 .6 7 6 3 .2 9 4 .1 3 6 2 4 7 .2 9 7 2 4 7 .9 6 3 5 .5 9 9 .8 6 8 1 .5 9 9 .7 9 6 7 .1 9 9 .6 6 4 1 .3 5 7 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 4 6 8 2 1 9 .7 3 6 2 8 8 .7 5 9 1 .1 3 7 .3 0 4 -1 3 7 .2 6 0 3 .0 2 0 .8 4 8 2 2 6 .7 8 0 1 9 6 .2 1 9 4 .7 5 2 .3 8 6 1 .5 4 4 .3 0 6 6 .2 9 6 .6 9 2 1 .3 4 5 3 1 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 2 9 5 3 .9 2 3 1 0 .5 2 2 1 7 .0 2 4 -2 .0 5 4 1 8 4 .5 2 1 1 3 .8 5 2 1 .7 2 4 2 2 9 .5 1 2 1 6 2 .1 9 8 3 9 1 .7 1 0 1 .3 2 8 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 6 9 9 6 .7 2 6 3 8 .7 4 2 1 2 7 .0 9 7 -1 5 .3 3 9 4 5 7 .8 1 0 3 4 .3 6 8 1 4 .0 0 1 6 6 3 .4 0 5 2 5 6 .0 3 3 9 1 9 .4 3 8 1 .3 1 5 3 3 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 7 5 2 1 3 .1 5 8 4 0 .5 6 3 1 6 6 .7 0 6 -2 0 .1 1 9 4 4 8 .0 2 4 3 3 .6 3 4 1 7 .1 4 6 6 9 9 .1 1 2 2 8 2 .0 7 4 9 8 1 .1 8 6 1 .3 0 5 3 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 1 9 0 5 .3 4 0 9 .0 3 6 4 .0 2 6 -4 8 5 1 0 8 .3 3 6 8 .1 3 3 8 1 1 1 3 5 .1 9 7 1 1 0 .0 2 0 2 4 5 .2 1 7 1 .2 9 1 3 5 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 4 0 8 8 1 3 .0 7 0 2 8 4 .9 3 1 2 .3 4 5 .0 3 5 -2 8 3 .0 2 1 2 .2 5 8 .9 9 6 1 6 9 .5 8 7 4 0 7 .1 5 0 5 .1 9 5 .7 4 8 3 .8 3 7 5 .1 9 9 .5 8 5 1 .2 7 2 3 6 4 3 6 0 1 9 B o m s 7 4 9 8 .4 5 0 3 1 .7 4 8 9 1 .4 8 4 -1 1 .0 4 1 3 8 3 .0 2 2 2 8 .7 5 4 1 0 .5 5 1 5 4 2 .9 6 8 4 0 6 .4 2 3 9 4 9 .3 9 1 1 .2 6 8 3 7 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 2 1 3 2 2 .1 4 0 1 8 7 .0 9 6 7 8 6 .9 1 8 -9 4 .9 7 2 2 .1 8 8 .4 0 2 1 6 4 .2 8 7 1 4 1 .4 3 2 3 .3 9 5 .3 0 3 6 2 9 .1 6 7 4 .0 2 4 .4 7 0 1 .2 5 3 3 8 4 3 6 0 1 3 B e rg 4 5 6 2 3 7 .3 9 0 2 6 8 .2 9 7 1 .3 1 4 .5 7 5 -1 5 8 .6 5 5 3 .0 3 6 .2 2 4 2 2 7 .9 3 5 3 5 6 .7 2 5 5 .0 8 2 .4 9 1 6 2 9 .2 0 8 5 .7 1 1 .6 9 9 1 .2 5 2 3 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 7 3 3 7 .5 9 4 3 1 .5 6 8 3 1 .4 0 8 -3 .7 9 0 3 9 8 .3 9 9 2 9 .9 0 8 1 6 .0 3 0 5 1 1 .1 1 7 3 6 1 .0 8 5 8 7 2 .2 0 2 1 .1 9 0 K re is -S u m m e 1 .5 6 4 .0 0 1 1 9 .1 2 1 .1 3 1 1 7 5 .2 1 4 .7 7 1 -2 1 .1 4 6 .5 9 1 1 7 2 .3 6 5 .1 5 4 1 2 .9 3 9 .7 6 2 2 2 .5 2 0 .4 8 3 3 8 2 .5 7 8 .7 1 1 1 0 7 .2 5 9 .7 3 2 4 8 9 .8 7 2 .6 3 3 v o rl ä u fi g e D a te n S ta n d 1 7 .0 5 .2 0 2 2 - P ro g n o s e u m g e re c h n e te S te u e rk ra ft s u m m e p ro E W 4343 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung wird eine umfassende Vollsanierung angestrebt. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV-Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs soll eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen für den Bebauungsplan Reitplatz vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben des Umweltschutzamtes in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), der Durchführung einer Photovoltaik-Kampagne sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung im Bereich des European Energy Awards. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen 4444 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 592.100 € bzw. 183.350 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 (Plan) 92.050,00 € 2023 (Plan) 592.100,00 € 2024 (Plan) 183.350,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2023 +442.100 € und 2024 laut der Planung -114.650 €. Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 19,15 Mio. Euro bzw. 12,73 Mio. €. Im Jahr 2023 und 2024 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt und einige große neue Maßnahmen begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es werden voraussichtlich nur von 2023 auf 2024 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. 4545 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2023 und 2024 verteilen sich auf: 2023 2024 Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.295.050 € 1.566.400 € Beteiligungen 0 € 0 € Investitionsförderungsmaßnahmen 85.500 € 40.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 12.000 2.000 Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2023/2024 betragen 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2023/2024 betragen 150.000 € bzw. 300.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2023/2024 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 592.100 Euro bzw. +183.350 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2023 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2023/2024 sind dies in Summe - 19.145.550 bzw. 12.733.400 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach -6.886.200 bzw. -3.384.050 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen vor 2020 erreichen werden. 4646 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2023 und 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2023 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 300.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2023 4.850.000 Euro und 2024 4.950.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2023 rund 3,0 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2024 noch rund 1,55 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 3,30 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2023/2024 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 13.131.400 bzw. 13.475.400 Euro (Jahr 2024) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.741.400 bzw. 13.100.400 Euro ergibt sich eine Differenz von 390.000 bzw. 375.000 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 13.472.500 € bzw. 14.300.250 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro beträgt 1.323.200 bzw. 1.385.200 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von +592.100 bzw. 185.350 Euro, der nur 2023 zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit minimal verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Bedarf/Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 6.294.100 bzw. 3.98.700 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2023-2025: Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2023 12.149.300 243.000 2024 12.915.050 258.000 2025 13.486.900 269.000 2026 13.471.550 269.000 2027 13.561.150 271.000 Das ordentliche Ergebnis 2023 und 2024 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Investitionen von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den wieder leicht verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- 4747 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2023 2.251.900 € und 2024 2.406.900 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 4848 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2021 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2023 Stand zum 01.01.2023 0,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2023 5.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2023 150.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.850.000,00 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 965.387,50 € zu leistende Tilgung 2023 90.850,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 970.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 1.844.537,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 2.699.750,00 € zu leistende Tilgung 2023 129.000,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 1.575.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.145.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 10.840.287,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2023: .4.850.000 € Schulden der Gemeinde 2024 Stand zum 01.01.2024 4.850.000,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2024 5.250.000,00 € zu leistende Tilgung 2024 300.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 9.800.000,00 € 4949 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 18.44.537,50 € zu leistende Tilgung 2024 85.850,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 2.208.687,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 4.145.750,00 € zu leistende Tilgung 2024 159.000,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 1.375.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 5.361.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 17.370.437,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2024: 9.800.000 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 5050 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2023 und 2024" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2023 und 2024 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2022 und dem Rechnungsergebnis von 2021 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -61.000 € bzw. 2024 von -61.500 €. Durch die Coronakrise wurde noch viel deutlicher, dass die Digitalisierung weiter voran- gebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Die Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft haben uns nochmals eindringlich vor Augen geführt, dass eine funktionierende Wirtschaft für eine Kommune von erheblicher Bedeutung ist, ebenso, wie eine lebenswerte und lebendige Gemeinde für unser Gemeinwesen eine herausragende 5151 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bedeutung hat. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -660.350 € bzw. 2024 bei -724.850 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von -979.550 bzw. 1.056.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Pro 1.000 EW hat die Gemeinde 10 Kinder pro Klasse. Bei 5.300 EW wären es eigentlich ca. 200 Kinder. Es gehen auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2023 und 2024 ca. 273.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben 5252 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Produktbereich 31 ist 2023 ein Zuschussbedarf von -234.800 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben nach dem Ukrainekrieg einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -1.861.150 € im Jahr 2023 und -.1.888.150 € im Jahr 2024 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben, Fachbereichs- und Hausleitungen erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2023/2024 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2022) maßgebend. 5353 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -323.450€ bzw. 328.800 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -1.132.050 € bzw. -882.200 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (150.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (16.000 €)] wurden mit insgesamt 223.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden auf 32.500 € (Vj. 16.000 €) festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung hat hier nicht die vollen 89 Cent brutto/kwh veranschlagt und es wird auf die Strompreisbremse . Des Weiteren sollen in der Straßenbeleuchtung Einsparpotenziale erzielt werden. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Zum 01.01.2023 sind alle Kommunen beim Landkreis Ravensburg. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 41,1 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2023 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 23,1% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2023 mit besserer Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 110.000 € wie im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 10.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. 5454 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2023 sowie auch 2024 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 2,50 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,90 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 1,58 Mio. €, Finanzierungsbedarf für 2027 0,03 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2022 auf rund 3,0 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2025 und 2027 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 5555 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 2023 2024 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 13.131.400 13.475.400 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 13.472.500 14.300.250 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -341.100 -824.850 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.323.200 1.385.200 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 390.000 375.000 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt +592.100 +185.350 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2023 1.244.000 € bzw. 2024 3.780.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 2023 4.371.000 € bzw. im Jahr 2024 4.640.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen sind 144.350 € bzw. 129.350 € vorgesehen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2023 12.259.350 € bzw. 2024 9.349.350 €. Die Einzahlungen aus Kreditaufnahme beträgt 2023: 5,0 Mio. € und 2024: 5,25 Mio. €. Was wird damit finanziert? 2023 2024 1. Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.295.050 € 1.566.400 € 3. Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 0 € 0 € 5. Investitionsförderungen 85.500 € 40.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 12.000 € 2.000 € Summe Auszahlungen 19.145.550€ 12.733.400 € 7. Tilgungen 150.000 € 300.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen 5656 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 12.741.400 € bzw. 13.100.400 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 12.149.300 € bzw. 12.915.050 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2023 592.100 € bzw. 2024 nur 92.050 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.244.000 € bzw. 3.780.000 € für 2023/2024 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2023 und 2024 werden 415.000 € bzw. 1.130.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 3,966 Mio. € bzw. 3,500 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. Zusätzlich wird mit 16.000 bzw. 10.000 Euro aus dem Verkauf von Fahrzeugen gerechnet. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,5 Mio. € bzw. 0,8 Mio. € gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 144.350 € bzw. 129.350 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2023 und 2024 Auszahlungen in Höhe von 3,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,96 Mio. € bzw. 13,345 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2023 2024 Anlage im Bau – Klima- und Artenschutz pausch. Ansatz 120.000 € 520.000 € Gebäude 5.100.000 € 5.000.000 € Betriebsvorrichtungen Gebäude 280.000 150.000 Tiefbaumaßnahmen u. a. Dorfplatz 2.510.000 860.000 Straßen, Wege, Plätze 1.300.000 € 850.000 € Wasserbauliche Anlagen 1.640.000 € 160.000 € Nahwärme- und Breitbandleitungen 1.900.000 € 150.000 € 5757 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bestattungseinrichtungen 0 € 0 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 495.000 € 527.000 € 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.295.050 € bzw. 1.566.400 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2023 85.500 € und für das Jahr 2024 40.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 12.000 € bzw. 2.000 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 3,0 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2023 von 1,5 Mio. € erwartet. 2024 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 3,3 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2023 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2023 und 2024 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von -341.100 € bzw. -824.850 Euro aus. In der jetzigen Situation mit dem russischen Angriffskrieg, ist es bereits schwierig eine zuverlässige Prognose für die nächsten Wochen und Monate abzugeben. Umso schwieriger ist es, zuverlässig für das nächste Jahr und erst recht darüber hinaus zu planen. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir auch im Jahr 2025 ff mit höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so 5858 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 2023 und 2024 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtpunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.650.000 € vorgesehen. Für 2024 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2027 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2022 (2023), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2023 (2024). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2024 bis 2026 (2027). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums 5959 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2023) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2024 bis 2027 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2024-2025 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2021 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2024-2027 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen die angedachten Baugebiete Bühl und Lilienstraße zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufende Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz niedrigem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2024 bis 2025 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich 6060 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. Im Jahr 2023 muss daher endlich Schluss sein mit dem täglichen Weltuntergangs- Szenario. Wenn wir dauerhaft vor den Folgen des Klimawandels gewarnt werden, gibt es keine Hoffnung, die Probleme je bewältigen zu können. Die Folge ist Resignation, es fehlt jeder Antrieb, die Herausforderungen zu meistern. Die ewigen Warner spielen ein gefährliches Spiel. Und oft geht es den Warnern – siehe Corona – auch nicht wirklich um Sicherheit, sondern darum, das eigene Narrativ zu retten. In der Finanzplanung 2025 bis 2027 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2027 ff. verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2027 insgesamt bei 31,87 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen vor als je zuvor vor. 2025 bis 2027 soll noch um 18,5 Mio. Euro ausgebaut werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im Rechnungsjahr 2021 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommen sollte, kann ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre 2017-2021 anknüpft. 6161 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2024 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 6262 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll-Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 6363 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2021 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit 6464 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2023 auf 1,70 €/m³ und 2024 auf 1,80 €/m³ netto kalkuliert. Ein Verlust in Höhe von -8.000 € wird 2023 und von -15.300 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Im Jahr 2024 ist die Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren wurden 2023 ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2023 einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 150.000 € bzw. 165.000 € (Vj. 140.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 47.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 40.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 18.000 € bzw.20.000 € (Vj. 17.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 50.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 47.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband 6565 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 975.000 € im Jahr 2023 und 445.000 € im Jahr 2024 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 40.000 € sowie Kreditaufnahmen von 970.000 € bzw. 450.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2024 bis 2027 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 6666 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm 2018 241.354 cbm 2021 244.233 cbm Plan 2022 244.000 cbm Plan 2023 245.000 cbm Plan 2024 250.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 230.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245. und 250.000 cbm aus. 2024 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ vorgesehen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 6767 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 (Plan) 0 € 1,53 €/m³ 2023 (Plan) -8.000 € 1,70 €/m³ 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2021 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das 6868 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2022 und 2023 bei der Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/m³ (Vj. 2,17 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² (Vj. 0,50 €/m²) festgesetzt. Für 2023 und 2024 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Die Schmusstwassergebühr beträgt 2024 2,09 € m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m². Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 403.750 € bzw. 380.950 € die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen und der Investitionen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2023 und 2024 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2023 262.000 € und 2024 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- 6969 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind 85.000 € und 170.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2023 und 2024 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 70.000 € bzw. 70.000 € sowie Kreditaufnahmen von 1.575.000 € bzw. 1.375.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm 2018 209.724 cbm 2019 207.648 cbm 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm Plan 2022 215.000 cbm Plan 2023 218.000 cbm Plan 2024 220.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² 2018 307.181 m² 2019 306.755 m² 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² Plan 2022 310.000 m² Plan 2023 314.000 m² Plan 2024 314.000 m² 7070 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Schmutzwassermengen variieren von 210.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 218.000 cbm (Gebührensatz 1,98 bzw. 2,09 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 314.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 123.024,72 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2021 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 551.313 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2021 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2020, 2019 und 2018 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 21 105.791,57 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 69.870,44 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 35.921,13 Niederschlagsw. -34.270,71 Gebührenerg. 19 -11.534,72 Gebührenerg. 18 88.626,86 Schmutzw. 2.123,29 Schmutzw. 105.321,06 Niederschlagsw. -13.658,01 Niederschlagsw. 16.694,20 7171 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2023 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und 7272 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). 7373 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. 7474 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2023 und 2024 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind 7575 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die 7676 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2023 67.500 € und 2024 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2023 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige 7777 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 7878 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2023 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2023 (2024) umfasst die Jahre 2022 (2023) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 7979 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024. Sollten sich für 2023 und 2024 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € 8080 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch • den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken • die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, • die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Weitere Kleinbeteiligungen im Bereich Energie: TWS Netz GmbH 11.100 Euro am Stammkapital - Anteil am Stammkapital (0,111%) 111.000 Euro Kapitalrücklage Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 500.000 Euro Stammkapital 8181 Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2022 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 31.12.2022 8282 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 8383 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.398.472,91 4.257.750 4.282.7503.911.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 31410000 Zuweisungen vom Land 1.070.100 1.070.100843.700 1.070.1001.126.103,72 1.070.100 1.070.100 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 35.000 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.891,13 2.100 2.100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000366.850+ 373.000412.287,82 372.000 361.000375.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 371.000 356.000365.300 354.000396.982,00 353.000 342.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.550 19.00015.305,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250293.833,12 308.250 308.250296.250 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.942,88 15.550 15.550 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 200 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 130.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 35.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 30.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700787.778,40 846.700 846.700840.700 34110000 Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600280.339,51 292.600 292.600 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 7.500 8484 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00047.911,16 52.000 52.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 87.300 87.30077.750 87.300105.387,80 87.300 87.300 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 130.500 130.500122.400 130.500122.672,77 130.500 130.500 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 34612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 4.500 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 13.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 70.000 34618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5003.773,88 5.500 5.500 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400259.618,24 269.400 261.400242.200 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00066.397,50 76.000 76.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000165.955,88 170.000 170.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.423,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 60.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 127.600130.100+ 129.600150.216,37 129.600 129.600128.600 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.800 119.800120.000 119.800135.329,33 119.800 119.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 8.000 11.700.571,19=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 13.131.40011.103.700 14.402.600 14.662.600 14.772.60013.475.400 12 Personalaufwendungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.051.526,68 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-326.437,77 -390.250 -390.250 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.888.384,60 -2.602.800 -2.602.800 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-24.441,73 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-380.157,00 -452.150 -452.150 8585 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.763.154,05 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-572.875,04 -259.000 -259.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.700,76 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.204,63 -150.000 -150.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-52.402,36 -64.450 -64.450 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.930,86 -49.700 -49.700 42310000 Mieten und Pachten -58.100 -58.100-38.100 -58.100-26.728,16 -58.100 -58.100 42411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-84.320,04 -152.500 -157.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-159.722,69 -211.500 -211.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-143.162,31 -314.900 -314.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-96.075,12 -121.900 -122.000 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 -222.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 8686 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 0 42519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-16.979,33 -33.300 -33.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-13.969,50 -23.000 -23.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-20.825,30 -7.000 -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -31.000 -31.000-15.700 -31.000-22.383,63 -32.000 -32.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.008,72 -27.000 -27.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.228,46 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 -13.500 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.988,03 -12.000 -12.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 -18.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -1.323.200-1.140.500- -1.474.200-1.281.558,55 -1.472.200 -1.437.228-1.385.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.319.200 -1.381.200-1.140.000 -1.470.200-1.200.168,75 -1.468.200 -1.433.228 8787 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.963,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-11.921,00 0 0 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.118.757,38 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-87.741,49 -175.000 -175.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-925.539,53 -1.300.600 -1.350.600 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 -50.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -969.900-650.850- -945.100-853.220,29 -648.100 -632.600-677.100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-22.012,39 -33.500 -33.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.999,78 -32.600 -32.600 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -14.400 -14.500-11.600 -14.500-12.301,65 -14.500 -14.500 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-204.786,69 -200.900 -185.400 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 -35.000 8888 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-3.652,07 -7.300 -7.300 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-11.837,54 -14.450 -14.450 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-14.427,74 -19.000 -19.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.600,36 -11.150 -11.150 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.409,05 -4.600 -4.600 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-851,67 -2.400 -2.400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-35.457,49 -38.000 -38.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -17.300 -17.300-13.300 -17.300-18.550,64 -17.300 -17.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -75.400 -75.900-89.500 -75.900-61.720,85 -75.900 -75.900 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 -5.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 -12.095.785,94=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.472.500-11.785.300 -14.961.100 -14.943.750 -14.998.378-14.300.250 -395.214,75=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -341.100-681.600 -558.500 -281.150 -225.778-824.850 21 Außerordentliche Erträge 250.000250.000+ 250.0002.353.719,30 250.000 250.000250.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 250.000 250.000250.000 250.0000,00 250.000 250.000 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 02.353.719,30 0 0 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 0-18.018,65 0 00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 0-18.018,65 0 0 2.335.700,65=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 250.000250.000 250.000 250.000 250.000250.000 1.940.485,90=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -91.100-431.600 -308.500 -31.150 24.222-574.850 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 8989 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 9090 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 0: 09 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 6 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 49 5. 70 0 2 17 .0 50 3 53 .8 00 10 .0 00 4 05 .7 50 2. 03 2. 70 0 51 .5 00 0 - 61 .0 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 12 .2 00 75 .3 50 1 08 .6 00 7 .5 00 1 10 .6 50 0 2 98 .5 50 0 -6 60 .3 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 22 .9 00 1 74 .2 00 3 50 .5 00 0 3 08 .8 00 0 2 71 .5 50 0 -9 79 .5 50 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 6 .6 50 0 - 48 .4 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 18 .6 00 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 18 .4 00 0 - 49 .4 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 14 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 93 .9 50 0 -1 51 .9 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .1 00 0 - 19 .7 00 0 So zi al e H ilf en 31 93 .8 00 3 83 .5 00 3 10 .2 50 50 0 44 .5 00 2 19 .2 00 4 06 .5 50 0 -2 52 .9 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 45 1. 75 0 1. 20 8. 00 0 2 36 .9 00 1. 00 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 48 .4 00 0 - 1. 86 1. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .1 50 20 .3 00 89 .6 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 39 .5 00 0 -3 23 .4 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 24 .7 00 25 .5 00 8 .5 00 1 35 .0 00 5 16 .3 00 0 1 73 .0 50 0 - 1. 13 2. 05 0 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 23 .7 50 3 40 .0 00 2 28 .5 00 40 .0 00 85 .8 00 0 1 41 .4 50 0 - 59 .7 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 90 .5 00 3 80 .6 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 35 .6 50 0 -9 65 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 21 .1 50 66 .0 00 67 .1 50 1 .2 00 63 .2 50 0 4 02 .1 50 0 -4 88 .9 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 12 .9 00 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 51 .0 00 0 1 06 .6 50 0 -2 18 .8 50 7. 24 6. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 90 4. 00 0 0 3. 65 7. 50 0 1 17 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 93 6. 40 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 37 4. 30 0 S u m m e 3. 89 5. 15 0 5. 75 7. 10 0 2. 25 3. 95 0 4. 92 3. 30 0 2. 40 0. 10 0 2. 81 2. 10 0 2. 81 2. 10 0 0 - 34 1. 10 0 9191 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 15 .1 2. 20 22 D at um : 11 :4 9: 54 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 7 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 56 8. 00 0 2 17 .5 50 4 15 .8 00 10 .0 00 4 13 .8 50 2. 17 3. 10 0 51 .5 00 0 - 61 .5 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 21 .7 50 76 .8 50 1 16 .7 50 7 .5 00 1 39 .7 50 0 3 17 .7 50 0 -7 24 .8 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 32 .3 00 1 74 .2 00 3 54 .0 00 0 3 58 .8 00 0 2 85 .3 00 0 - 1. 05 6. 20 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 7 .1 00 0 - 48 .9 00 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 19 .5 50 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 19 .3 50 0 - 51 .3 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 10 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 98 .8 00 0 -1 52 .8 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .9 50 0 - 20 .5 50 0 So zi al e H ilf en 31 96 .5 50 3 86 .0 00 2 93 .0 50 50 0 31 .5 00 2 33 .8 00 4 33 .0 00 0 -2 34 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 52 4. 20 0 1. 21 7. 00 0 1 67 .1 00 1. 02 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 61 .7 50 0 - 1. 88 8. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .8 00 20 .3 00 86 .5 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 47 .3 00 0 -3 28 .8 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 22 .4 00 4 .8 00 8 .0 00 1 70 .0 00 2 01 .3 00 0 1 85 .3 00 0 -8 82 .2 00 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .0 00 3 55 .0 00 2 38 .5 00 40 .0 00 1 08 .8 00 0 1 49 .2 50 0 - 86 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 79 .5 00 3 77 .1 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 52 .1 50 0 -9 89 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 22 .3 00 64 .0 00 67 .9 50 1 .2 00 57 .2 50 0 4 26 .6 50 0 -5 11 .3 50 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 13 .4 50 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 44 .0 00 0 1 12 .9 50 0 -2 18 .7 00 7. 68 0. 90 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 81 8. 00 0 0 4. 30 1. 00 0 3 22 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 43 6. 10 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 80 9. 50 0 S u m m e 4. 06 3. 85 0 5. 66 5. 90 0 2. 24 0. 30 0 5. 62 1. 80 0 2. 37 4. 30 0 2. 96 7. 10 0 2. 96 7. 10 0 0 - 82 4. 85 0 9292 Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 9393 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500+ 8.282.5006.519.986,95 8.416.500 8.522.5007.615.300 60110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.841,51 42.000 42.000 60120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000609.684,03 750.000 750.000 60130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0002.069.105,68 3.000.000 3.000.000 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 60320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00020.958,00 23.000 23.000 60340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.942,00 2.500 2.500 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.400.263,70 4.257.750 4.282.7503.911.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.890.000 2.804.0002.066.000 3.025.0002.170.509,40 3.150.000 3.175.000 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 61400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 61410000 Zuweisungen vom Land 1.105.100 1.105.100866.800 1.105.1001.165.137,69 1.105.100 1.105.100 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 61420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.930,15 2.100 2.100 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250325.773,50 308.250 308.250296.250 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.994,38 15.550 15.550 63112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 200 200200 2000,00 200 200 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a.Kostenersatz FFW 12.500 12.50012.000 12.50016.449,32 12.500 12.500 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.00094.026,00 130.000 130.000 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.917,00 35.000 35.000 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 30.000 30.00023.200 30.00092.917,56 30.000 30.000 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 53.000 53.00054.000 53.00041.571,78 53.000 53.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700717.298,00 846.700 846.700840.700 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600239.236,64 292.600 292.600 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5003.957,57 7.500 7.500 64112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00036.114,25 52.000 52.000 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 67.000 67.00050.000 67.00054.593,44 67.000 67.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 87.300 87.30077.750 87.300104.359,61 87.300 87.300 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete und NK 130.500 130.500122.400 130.500122.835,26 130.500 130.500 9494 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 64611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 64612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.617,40 4.500 4.500 64613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.197,22 13.000 13.000 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00051.390,57 80.000 80.000 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00048.722,18 70.000 70.000 64618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5004.186,93 5.500 5.500 64619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400294.442,77 269.400 261.400242.200 64800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 64810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00087.609,92 76.000 76.000 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50013.475,00 14.500 14.500 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000180.652,99 170.000 170.000 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 68.20070.450+ 64.40079.835,92 62.400 60.40065.600 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 400 4000 4003.082,94 400 400 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00076.622,98 62.000 60.000 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 127.600130.100+ 129.600137.428,04 129.600 129.600128.600 65110000 Konzessionsabgaben 119.800 119.800120.000 119.800124.328,44 119.800 119.800 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00011.206,35 8.000 8.000 11.475.028,88=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 12.741.40010.736.850 14.029.600 14.290.600 14.411.60013.100.400 10 Personalauszahlungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.060.279,51 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-328.313,63 -390.250 -390.250 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.914.643,37 -2.602.800 -2.602.800 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-385.216,93 -452.150 -452.150 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.715.630,36 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-497.009,55 -259.000 -259.000 72111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.057,61 -27.000 -27.000 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-95.740,37 -150.000 -150.000 9595 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72113000 Kehrmaschine -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 72123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-110.872,09 -100.000 -100.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-50.756,65 -64.450 -64.450 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.709,03 -49.700 -49.700 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -58.100 -58.100-38.100 -58.100-34.709,94 -58.100 -58.100 72411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-73.245,02 -152.500 -157.500 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-166.005,63 -211.500 -211.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-144.566,32 -314.900 -314.900 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-90.247,81 -121.900 -122.000 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-108.605,02 -220.000 -222.000 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 72510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.808,16 -4.000 -4.000 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.395,11 -10.000 -10.000 72510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.683,14 -11.000 -11.000 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.317,99 -3.500 -3.500 72510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.456,38 0 0 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-17.853,63 -13.000 -13.000 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.571,30 -1.700 -1.700 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 72510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.372,01 0 0 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.206,90 -1.500 -1.500 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 72510200 RV-GB 2345 -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-134,70 -500 -500 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-705,56 -500 -500 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.562,74 -2.000 -2.000 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.268,14 -9.000 -9.000 72518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-1.066,65 0 0 72519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 9696 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-15.754,33 -33.300 -33.300 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-12.814,30 -23.000 -23.000 72613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -38.000 -38.000-21.700 -38.000-40.389,02 -39.000 -39.000 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -1.000 -1.000-1.000 -1.000-636,00 -1.000 -1.000 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.677,44 -27.000 -27.000 72750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -14.000 -14.000-12.000 -14.000-7.998,94 -14.000 -14.000 72911000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.497,46 -8.600 -8.600 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 72912500 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.059,08 -13.500 -13.500 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-4.400,00 -4.000 -4.000 72914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.104,88 -18.500 -18.500 72915000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 72916000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 72916500 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.137,40 -6.000 -6.000 72918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-2.399,50 -1.500 -1.500 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-383,38 -5.500 -5.500 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -105.000-2.000- -310.0000,00 -310.000 -310.000-310.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.112.881,69 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-86.065,76 -175.000 -175.000 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-913.917,76 -1.300.600 -1.350.600 73181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-23.186,42 -50.000 -50.000 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.170,00 -1.200 -1.200 73410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-5.568,08 -10.000 -10.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -971.900-655.850- -947.100-850.370,28 -650.100 -634.600-679.100 9797 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-19.467,25 -33.500 -33.500 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.848,66 -32.600 -32.600 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -164.400 -14.500-11.600 -314.500-12.301,65 -14.500 -14.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-198.168,99 -200.900 -185.400 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-164,83 -35.000 -35.000 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-6.054,80 -7.300 -7.300 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-12.036,66 -14.450 -14.450 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-12.092,47 -19.000 -19.000 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.950,77 -11.150 -11.150 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.410,53 -4.600 -4.600 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-813,15 -2.400 -2.400 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-30.659,41 -38.000 -38.000 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -17.300 -17.300-13.300 -17.300-17.274,50 -17.300 -17.300 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-390.557,71 -105.000 -105.000 74318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.501,63 -15.000 -15.000 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -75.400 -75.900-89.500 -75.900-64.496,36 -75.900 -75.900 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.627,70 -5.000 -5.000 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 -10.739.161,84=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -12.149.300-10.644.800 -13.486.900 -13.471.550 -13.561.150-12.915.050 735.867,04=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 592.10092.050 542.700 819.050 850.450185.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.244.0003.942.000+ 6.096.000669.856,00 3.600.000 03.780.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.244.000 3.780.0003.942.000 6.096.000669.856,00 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0731.734,28 0 01.130.000 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 01.449,81 0 0 68712000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen 0 00 06.066,65 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 415.000 1.130.00050.000 0724.217,82 0 0 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 3.956.0004.035.000+ 1.150.0003.356.190,64 1.000.000 1.000.0003.510.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 3.940.000 3.500.0004.025.000 1.150.0003.335.440,64 1.000.000 1.000.000 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 16.000 10.00010.000 04.000,00 0 0 9898 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 00 016.750,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.644.3501.614.400+ 629.350146.550,00 129.350 129.350929.350 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 6.500.000 800.0001.500.000 500.0000,00 0 0 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 144.350 129.350114.400 129.350146.550,00 129.350 129.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.904.330,92=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 12.259.3509.641.400 7.875.350 4.729.350 1.129.3509.349.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -3.408.000-3.675.000- -1.500.000-441.761,33 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -3.408.000 -2.908.000-3.675.000 -1.500.000-435.358,20 -1.500.000 -1.500.000 78213100 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0 00 0-6.403,13 0 0 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -13.345.000-9.960.000- -7.113.000-1.025.587,95 -5.585.000 -475.000-8.217.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen -120.000 -520.000-20.000 00,00 0 0 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -5.100.000 -5.000.0000 0-333.830,07 0 0 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 -250.000-11.602,24 0 0 78712320 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 0 0-4.000.000 00,00 0 0 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen -20.000 00 0-2.518,60 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden -260.000 -150.000-250.000 -100.000-86.123,34 -100.000 0 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -2.510.000 -860.0000 0-85.140,09 0 0 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -1.300.000 -850.000-1.835.000 -785.000-138.545,68 -865.000 -355.000 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -1.900.000 -150.000-3.000.000 -5.535.000-15.219,67 -4.535.000 -85.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -1.640.000 -160.000-430.000 -10.000-200.624,37 -10.000 -10.000 78733800 Auszahlungen für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 0 0-50.000 -250.000-140.793,04 0 0 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -495.000 -527.000-375.000 -183.000-11.190,85 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.295.050-955.600- -550.500-207.285,87 -38.500 -34.500-1.566.400 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -500.500 -31.900-507.200 -206.0000,00 0 0 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen 0 -9.0000 0-46.403,61 0 0 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -1.397.000 -890.000-311.600 -290.000-34.156,83 0 0 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen -2.500 -132.500-2.500 -20.000-1.118,02 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -395.050 -503.000-134.300 -34.500-125.607,41 -38.500 -34.500 9999 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.500-90.000- -150.000-1.075.000,00 0 0-40.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -65.500 -40.000-90.000 -150.000-75.000,00 0 0 78160000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen -20.000 00 00,00 0 0 78852000 Gewährung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Laufzeit über 1 Jahr) 0 00 0-1.000.000,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -12.0000- -2.0000,00 -2.000 -2.000-2.000 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -12.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 -2.749.635,15=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -19.145.550-14.680.600 -9.315.500 -7.125.500 -2.011.500-12.733.400 2.154.695,77=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -6.886.200-5.039.200 -1.440.150 -2.396.150 -882.150-3.384.050 2.890.562,81=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -6.294.100-4.947.150 -897.450 -1.577.100 -31.700-3.198.700 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 5.000.0004.000.000+ 00,00 800.000 2.200.0005.250.000 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 5.000.000 5.250.0004.000.000 00,00 800.000 2.200.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -150.000-100.000- -400.0000,00 -500.000 -500.000-300.000 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) -150.000 -300.000-100.000 -400.0000,00 -500.000 -500.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 4.850.0003.900.000 -400.000 300.000 1.700.0004.950.000 2.890.562,81=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.444.100-1.047.150 -1.297.450 -1.277.100 1.668.3001.751.300 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 3.000.0001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.6501.555.900 17899999 Planwert liquide Mittel 3.000.000 1.555.9001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.650 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 100100 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 101101 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 02 6. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 91 1. 50 0 - 1. 86 8. 50 0 - 1. 75 4. 00 0 0 0 - 1. 75 4. 00 0 0 15 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 7 00 .0 00 -3 15 .8 00 - 1. 00 0. 80 0 0 0 - 1. 00 0. 80 0 -1 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 17 8. 50 0 -5 24 .0 00 - 5. 70 2. 50 0 0 0 - 5. 70 2. 50 0 - 5. 35 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .0 00 - 35 .0 00 0 0 - 35 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 25 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 20 .0 00 - 60 0 - 20 .6 00 0 0 - 20 .6 00 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 30 .0 00 - 28 .5 50 -1 58 .5 50 0 0 -1 58 .5 50 -5 00 .0 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 94 .5 00 - 1. 53 9. 75 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 99 .0 00 -1 10 .9 50 -2 09 .9 50 0 0 -2 09 .9 50 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 69 5. 00 0 -9 59 .0 00 -4 24 .0 00 0 0 -4 24 .0 00 0 5 60 .3 50 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3. 43 7. 00 0 1 49 .7 50 - 2. 72 6. 90 0 0 0 - 2. 72 6. 90 0 - 1. 30 0. 00 0 5 15 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 09 0. 00 0 -3 56 .2 50 - 3. 93 1. 25 0 0 0 - 3. 93 1. 25 0 - 1. 35 0. 00 0 4 13 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 73 0. 00 0 - 62 .7 50 - 1. 37 9. 75 0 0 0 - 1. 37 9. 75 0 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 50 - 66 .7 00 -1 21 .7 50 0 0 -1 21 .7 50 0 6. 50 0. 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 37 6. 20 0 1 2. 87 6. 20 0 5. 00 0. 00 0 1 50 .0 00 1 7. 72 6. 20 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 2 .2 5 9 .3 5 0 S u m m e 1 9 .1 4 5 .5 5 0 5 9 2 .1 0 0 - 6 .2 9 4 .1 0 0 5 .0 0 0 .0 0 0 1 5 0 .0 0 0 - 1 .4 4 4 .1 0 0 - 8 .6 5 0 .0 0 0 102102 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 1. 57 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 95 2. 40 0 - 2. 00 8. 40 0 - 2. 39 0. 80 0 0 0 - 2. 39 0. 80 0 0 1 32 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 76 .5 00 -3 46 .1 00 -3 90 .6 00 0 0 -3 90 .6 00 0 1. 22 8. 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 35 7. 50 0 -5 36 .9 00 - 4. 66 6. 40 0 0 0 - 4. 66 6. 40 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .9 50 - 35 .9 50 0 0 - 35 .9 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 21 .0 00 - 21 .0 00 0 0 - 21 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 00 .0 00 - 11 .6 00 -5 11 .6 00 0 0 -5 11 .6 00 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 42 .0 00 - 1. 55 2. 40 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 15 .0 00 -1 08 .5 00 -1 23 .5 00 0 0 -1 23 .5 00 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 19 3. 00 0 -6 96 .9 00 3 40 .1 00 0 0 3 40 .1 00 0 2. 13 9. 35 0 Ve r- un d En ts or gu ng 53 1. 10 0. 00 0 1 53 .5 00 1. 19 2. 85 0 0 0 1. 19 2. 85 0 0 1. 25 0. 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 2. 01 2. 00 0 -3 52 .7 50 - 1. 11 4. 75 0 0 0 - 1. 11 4. 75 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 3 20 .0 00 - 64 .7 00 -3 84 .7 00 0 0 -3 84 .7 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 60 .0 00 - 67 .2 50 -1 27 .2 50 0 0 -1 27 .2 50 0 8 00 .0 00 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 87 5. 90 0 6. 67 5. 90 0 5. 25 0. 00 0 3 00 .0 00 1 1. 62 5. 90 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9 .3 4 9 .3 5 0 S u m m e 1 2 .7 3 3 .4 0 0 1 8 5 .3 5 0 - 3 .1 9 8 .7 0 0 5 .2 5 0 .0 0 0 3 0 0 .0 0 0 1 .7 5 1 .3 0 0 0 103103 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 104104 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung, Repräsentationen, Ehrenamtsfest, Stadtradeln -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung - Bürgermeisterin, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.500+ 1.0001.445,00 1.000 1.0001.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 1.0001.500 1.0001.445,00 1.000 1.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0002.114,00 2.000 2.0002.000 34618000 Kostenersätze allgemein 2.000 2.0002.000 2.0002.114,00 2.000 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 16.00015.000+ 16.50015.708,00 16.500 16.50016.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 16.000 16.50015.000 16.50015.708,00 16.500 Erstattung Verwaltungsaufw., WV, Abw, Nahwärme 16.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 19.267,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 19.00018.500 19.500 19.500 19.50019.500 12 Personalaufwendungen -351.500-312.700- -367.000-249.552,25 -367.000 -367.000-363.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -159.500 -167.500-111.250 -170.000-123.084,24 -170.000 Besoldung der Beamten -170.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -143.500 -145.000-83.350 -145.000-126.831,01 -145.000 Beiträge Beamte zu Versorgungskassen -145.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -48.500 -51.000-118.100 -52.000363,00 -52.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -52.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.500-27.900- -35.500-22.125,11 -41.500 -35.500-52.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -12.000-1.500 -1.500-787,57 -1.500 EDV Geräte, Laptop, Handy Bürgermeisterin, 2024 evtl. Anschaffung EDV-Geräte neue Gemeinderäte für RIS, sofern nowendig. -1.500 105105 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 Steuern und Versicherung: 600 € Kundendienst: 1000 € -1.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.400-2.400 -2.400-1.032,07 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42720000 Aufwendungen für EDV -3.000 -3.0000 -3.000-2.894,20 -3.000 Wartung Ratsinformationssystem -3.000 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Ansatz Stadtradeln / Banner / Werbung -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.812,26 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest 2024 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -13.500 15 Abschreibungen -4.200-4.000- -4.200-4.124,91 -4.200 -4.200-4.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.200 -4.200-4.000 -4.200-4.124,91 -4.200 Abschreibungen Dienst-PKW etc. -4.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -23.500-25.800- -23.800-16.386,65 -23.800 -23.800-23.800 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.000-18.000 -18.000-13.695,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-2.500 -1.000-403,07 -1.000 Öffentliche Bekanntmachungen inkl. Wartung Ratsinformationssystem -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-255,33 -500 Bücher und Zeitschriften -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.500-2.000 -1.500-1.016,25 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-18,00 -400 Dienstreisen -400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 106106 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -400 -400-400 -400-316,61 -400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -400 -292.188,92=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -414.700-370.400 -430.500 -436.500 -430.500-443.500 -272.921,92=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -395.700-351.900 -411.000 -417.000 -411.000-424.000 21 Erträge aus internen Leistungen 395.700351.900+ 411.000273.543,92 417.000 411.000424.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 395.700 424.000351.900 411.000273.543,92 417.000 411.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-622,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-622,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 272.921,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 395.700351.900 411.000 417.000 411.000424.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 107107 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung - Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5050+ 50270,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 5050 50270,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 24.00015.200+ 24.00024.678,00 24.000 24.00024.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.000 24.00015.200 24.00024.678,00 24.000 24.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5002.000+ 1.5001.328,04 1.500 1.5001.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.500 1.5002.000 1.5001.328,04 1.500 Erstattung Verwaltungsaufw. Sekretariat WV, Abw. 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 26.276,04=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.55017.250 25.550 25.550 25.55025.550 12 Personalaufwendungen -66.100-65.550- -70.800-101.910,71 -70.800 -70.800-69.400 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -50.750 -53.300-48.350 -54.000-77.346,08 -54.000 -54.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.139,89 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.850 -4.050-6.500 -4.250-6.193,53 -4.250 -4.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -11.450 -12.000-10.650 -12.500-17.231,21 -12.500 -12.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4.000-1.500- -4.000-4.453,46 -4.000 -4.000-4.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.932,10 0 Unterhaltung werden auf 1124 verbucht 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -500-251,33 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -500 -5000 -500-341,53 -500 -500 108108 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.5000 -1.500-875,00 -1.500 -1.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -1.000 -1.000-1.000 -1.000-53,50 -1.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.000 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-168,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-168,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -57.600-48.700- -57.400-50.426,27 -57.400 -57.400-57.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -4.500 -4.600-3.500 -4.600-4.195,84 -4.600 Mitgliedsbeiträge Gemeindetag 0,72 Euro/EW, Landschaftserhaltungsverband -4.600 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -30.100 -30.100-30.100 -30.100-26.791,48 -30.100 Geschäftsausgaben, Bürobedarf, (Wahlen) Beschaffung neuer Richtlinien und Vorgaben -30.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.018,50 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.700 -2.800-1.000 -2.800-2.507,12 -2.800 Bücher und Zeitschriften, Zeitschrift UmweltBriefe, Schwäbische ZeitungAbo Staatsanzeiger BW Jahresabo Premium, ieferung Heft "Im Oberland", Abo Gt-info, Wanderkarten Altdorfer Wald, Im Oberland, Kmmunaler Aktenplan 21 -2.800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.700 -11.700-9.000 -11.700-11.727,81 -11.700 -11.700 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-776,47 -1.500 -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -4.900 -4.500-2.600 -4.500-3.409,05 -4.500 Homepage Jahresgebühr, Wartung GemeindeApp - anteilige Aufteilung auch auch auf die EB WV und ABW -4.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 -156.958,44=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -128.700-116.750 -133.200 -133.200 -133.200-131.800 -130.682,40=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.150-99.500 -107.650 -107.650 -107.650-106.250 21 Erträge aus internen Leistungen 103.15099.500+ 107.650130.758,40 107.650 107.650106.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 103.150 106.25099.500 107.650130.758,40 107.650 107.650 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-76,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-76,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 109109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 130.682,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 103.15099.500 107.650 107.650 107.650106.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 110110 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung; Datensicherung und Datenschutz; Prozessoptimierung Erläuterung - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage, Instagram, Gemeinde-App etc. (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.450+ 01.428,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 01.450 01.428,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 0116,79 0 00 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 0116,79 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0003.000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0003.000 3.0000,00 3.000 Erstattung Vewaltungsaufw. EDV WV und Abw. 3.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.544,79=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.0004.450 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -42.550-37.450- -46.050-37.605,78 -46.050 -46.050-44.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -33.100 -34.750-29.000 -36.000-28.662,07 -36.000 -36.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-403,26 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.800 -2.900-2.400 -3.000-2.432,04 -3.000 -3.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -6.600 -6.900-6.000 -7.000-6.108,41 -7.000 -7.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.500-21.700- -31.000-23.223,77 -32.000 -32.000-30.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -6.500 -6.500-5.000 -7.000-2.246,54 -7.000 -7.000 111111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.487,80 -1.000 -1.000 42720000 Aufwendungen für EDV -23.000 -23.000-15.700 -23.000-19.489,43 -24.000 Sicherung Daten ins Rechenzentrum, Wartung EDV durch ext. Firma, Wartung Regisafe, Unterhaltung EDV, Wartung Rathaus-Service Portal -24.000 15 Abschreibungen -20.000-16.000- -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000-20.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -20.000 -20.000-16.000 -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.800-3.000- -3.800-490,70 -3.800 -3.800-3.800 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -100-26,45 -100 -100 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-451,65 -600 -600 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-12,60 0 0 -80.291,80=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -96.850-78.150 -100.850 -101.850 -101.850-98.900 -78.747,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -92.850-73.700 -97.850 -98.850 -98.850-95.900 21 Erträge aus internen Leistungen 92.85073.700+ 97.85079.821,01 98.850 98.85095.900 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 92.850 95.90073.700 97.85079.821,01 98.850 98.850 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 79.821,01=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 92.85073.700 97.850 98.850 98.85095.900 1.074,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren, Scouting - Durchführung von Ausbildung und Praktikum - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 500906,06 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 500906,06 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5001.000+ 5000,00 500 500500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 500 5001.000 5000,00 500 Ersattung Verw. Personal WV, Abw. 500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 906,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0001.000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -109.500-81.700- -118.450-67.511,62 -118.500 -118.500-118.150 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-46.000 -8.200-12.712,87 -8.200 -8.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -44.650 -44.650-14.950 -44.650-13.405,48 -44.650 -44.650 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -50.000 -58.000-2.600 -58.000-37.784,15 -58.000 -58.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.250 -1.300-1.250 -1.300-1.039,02 -1.350 -1.350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.050 -3.150-3.100 -3.200-2.596,50 -3.200 -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.050-13.800 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -400-400- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -400-400 -4000,00 -400 -400 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -104.300-85.900- -105.800-84.155,85 -105.800 -105.800-105.800 113113 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -17.500 -17.500-12.500 -17.500-9.741,31 -17.500 Ausflug 5.000 €, Weihnachtsfeier 3.500 € , 3.500 € Sonstige Personal und Versorgungsaufwendungen, 5.000 € betriebliche Gesundheitsvorsorge -17.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -32.000-30.000 -32.000-27.032,62 -32.000 Rechenzentrum Personalkosten -32.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.100-2.100 -2.100-410,24 -2.100 -2.100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-7,49 -50 -50 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -500-374,39 -500 -500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -150 -150-300 -150-87,45 -150 -150 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -53.000 -53.500-41.000 -53.500-46.502,35 -53.500 Unfallversicherung, Versicherungen WGV -53.500 -151.667,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -214.200-168.000 -224.650 -224.700 -224.700-224.350 -150.761,41=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -213.200-167.000 -223.650 -223.700 -223.700-223.350 21 Erträge aus internen Leistungen 213.200167.000+ 223.650149.833,12 223.700 223.700223.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 213.200 223.350167.000 223.650149.833,12 223.700 223.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 149.833,12=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 213.200167.000 223.650 223.700 223.700223.350 -928,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 114114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen, Steuerrecht - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 02.416,18 0 00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 02.416,18 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 71.50067.500+ 71.50071.348,59 71.500 71.50071.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 71.500 71.50067.500 71.50071.348,59 71.500 Erstattung Verwaltungsaufwand WV, Abw., Nahwärme 71.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 6.0009.000+ 8.00012.993,79 8.000 8.0007.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 Nachzahlungszinsen, Senkung Zinsen § 233 a AO, Säumniszuschläge, Mahngebühren 8.000 86.758,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 77.50076.500 79.500 79.500 79.50078.500 12 Personalaufwendungen -318.050-268.350- -338.000-239.718,76 -338.000 -338.000-333.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -110.650 -116.200-80.800 -117.000-79.251,22 -117.000 -117.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.300 -110.600-95.100 -112.000-93.959,29 -112.000 -112.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.572,00 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -42.850 -45.000-32.200 -45.000-37.383,84 -45.000 -45.000 115115 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.850 -9.250-7.850 -10.000-8.004,23 -10.000 -10.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -21.500 -22.500-19.450 -23.000-19.796,18 -23.000 -23.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -28.900 -30.350-32.950 -31.000248,00 -31.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -31.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -9.800-10.300- -9.800-174,34 -9.800 -9.800-9.800 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -300-300 -300-13,99 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.5000 -1.500-116,62 -1.500 Ersatzbeschaffung EDV, Handy -1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -8.000 -8.000-10.000 -8.000-43,73 -8.000 Aus-, Forbildung, Umschulung, Verwaltungsfachwirt, Fortbildung Kämmerei - § 2b UStG, steuerliches Einlagekonto -8.000 15 Abschreibungen -2.5000- -2.500-4.537,09 -2.500 -2.500-2.500 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.000-10.000- -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000-10.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Bauamtsprüfung 2023/2024 (Bauamtsprüfung wird auch auf das Produkt Finanzverwaltung gebucht, nächste Finanzprüfung 2025 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -24.350-30.050- -24.350-9.208,84 -24.350 -24.350-24.350 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.348,24 -1.000 Personalnebenausgaben -1.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -50-80,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-9.700 -8.000-4.444,96 -8.000 EDV Ausgaben Programm Finanzverwaltung etc. - Aufteilung auch auf EB WV und ABW -8.000 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-800 -800-696,70 -800 Bücher und Zeitschriften -800 116116 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-27,95 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.000-967,52 -1.000 -1.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-45,08 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-325,58 -5.000 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben, Einlagekonto, Steuererklärungen -5.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.252,91 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontogebühren -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Reduzierung wegen § 233 a AO, 2021 Aussetzung Rückzahlungen -5.000 -264.866,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -364.700-318.700 -394.650 -384.650 -384.650-380.550 -178.107,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -287.200-242.200 -315.150 -305.150 -305.150-302.050 21 Erträge aus internen Leistungen 287.200242.200+ 315.150178.139,41 305.150 305.150302.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 287.200 302.050242.200 315.150178.139,41 305.150 305.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 178.139,41=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 287.200242.200 315.150 305.150 305.150302.050 31,50=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117117 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen -32.350-29.600- -34.350-29.228,97 -34.350 -34.350-34.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -25.050 -26.300-22.950 -26.500-22.136,33 -26.500 -26.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-356,31 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.100 -2.200-1.850 -2.300-1.882,40 -2.300 -2.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.150 -5.450-4.750 -5.500-4.853,93 -5.500 -5.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -101.400-71.200- -71.400-95.708,37 -71.500 -71.500-114.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -40.000 -55.000-30.000 -10.000-55.013,87 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen - Rathaus Sanierung parallel zur Gestaltung Ortsmitte Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.000-3.000 -3.000-635,03 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.500 -9.000-5.200 -10.000-5.209,64 -10.000 -10.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -31.600 -31.600-24.000 -31.600-26.324,60 -31.600 Evtl. Reduzierung der Reinigungsintervalle -31.600 118118 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.500 -13.500-6.500 -14.000-6.192,83 -14.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -14.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.800 -2.800-2.500 -2.800-2.332,40 -2.900 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -2.900 15 Abschreibungen -43.000-43.000- -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000-43.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -43.000 -43.000-43.000 -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7.600-22.600- -14.100-11.933,84 -14.100 -14.100-14.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-64,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -10.000-18.500 -10.000-9.841,08 -10.000 Sachverständigenkosten, Beraterkosten European Energy Award -10.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.028,76 -4.000 -4.000 -179.824,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 -179.824,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 21 Erträge aus internen Leistungen 184.350166.400+ 162.850203.797,18 162.950 162.950206.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 184.350 206.000166.400 162.850203.797,18 162.950 162.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-23.973,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23.973,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 179.824,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 184.350166.400 162.850 162.950 162.950206.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 119119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 3.0002.000+ 3.0002.305,00 3.000 3.0003.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3.000 3.0002.000 3.0002.305,00 3.000 3.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.0007.000+ 8.0005.102,92 8.000 8.0008.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 Kosterersätze Steiger 4.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5003.500 3.5001.659,88 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 54.00044.000+ 54.00054.483,55 54.000 54.00054.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 54.000 54.00044.000 54.00054.483,55 54.000 Ersattung Bauhof, EB WV, ABW, Nahwärme 54.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.891,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 64.00053.000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -575.650-543.200- -605.550-547.244,99 -605.550 -605.550-604.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -445.350 -467.650-421.300 -468.000-417.353,68 -468.000 Vergütung der Beschäftigten -468.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-6.102,22 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -37.300 -39.150-34.850 -39.500-35.157,36 -39.500 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -39.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -92.950 -97.600-87.000 -98.000-88.595,73 -98.000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -98.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-36,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 120120 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -153.700-113.500- -132.700-114.899,69 -132.700 -132.700-185.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -60.000-6.000 -10.000-4.376,69 -10.000 darunter: Innenanstrich u. Kleinreparaturen, Sanierung Aussenfassade inkl. Gesims und Gauben, Kostenaufteilung - Sanierung Heizung -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.000 -17.000-16.000 -17.000-15.791,54 -17.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -17.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -5.000 -2.500-2.500 -2.500-835,49 -2.500 darunter 4.000 € Instandsetzung Abrollcontainer -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -6.000 -6.000-2.500 -6.000-3.026,84 -6.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -6.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -7.000 -6.500-5.000 -6.500-2.830,08 -6.500 Bewirtschaftungkosten der Grundstücke - Stromkosten -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.500 -6.500-5.500 -6.500-5.572,25 -6.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherungskosten, Wasser, Abwasser -6.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 2024 inkl. Reifen LKW MAN 2.800 € -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 121121 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Haltung Fahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.544,68 -3.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -3.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -8.000 -8.000-7.500 -8.000-6.075,72 -8.000 -8.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 15 Abschreibungen -85.000-60.000- -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000-85.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -85.000 -85.000-60.000 -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.900-7.200- -5.900-4.234,33 -5.900 -5.900-5.900 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.000 -2.000-4.000 -2.000-1.277,89 -2.000 Personalnebenausgaben -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-300 -1.000-730,66 -1.000 Geschäftsausgaben, Wartung Bauhofprogramm, Ersatzbeschaffung Laptop Bauhof -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-653,64 -400 -400 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.566,54 -2.000 -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-5,60 0 0 -752.118,96=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -820.250-723.900 -824.150 -824.150 -824.150-880.550 122122 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -690.227,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -756.250-670.900 -759.150 -759.150 -759.150-815.550 21 Erträge aus internen Leistungen 756.250670.900+ 759.150709.518,49 759.150 759.150815.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 756.250 815.550670.900 759.150709.518,49 759.150 Innere Verrechnungen 759.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-19.291,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 00 0-19.291,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 690.227,49=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 756.250670.900 759.150 759.150 759.150815.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 123123 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung - Abwicklung von Grundstücksgeschäften - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 32.00027.000+ 33.00042.397,26 33.000 33.00032.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00020.000 26.00026.098,04 26.000 26.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 09.500,00 0 2021 einmalige Rückzahlung Familienförderbeitrag 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.000 7.0007.000 7.0006.799,22 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.397,26=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.00027.000 33.000 33.000 33.00032.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.500-21.000- -19.000-13.886,32 -19.000 -19.000-19.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-12.000 -6.000-2.693,00 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -13.000-9.000 -13.000-11.193,32 -13.000 Steuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall der sonstigen Grundstücke -13.000 15 Abschreibungen -23.000-40.000- -23.000-16.859,00 -23.000 -23.000-23.000 124124 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -22.000 -22.000-40.000 -22.000-16.859,00 -22.000 -22.000 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.745,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -41.500-61.000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 11.651,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-34.000 -9.000 -9.000 -9.000-10.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.500-72.400- -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500-51.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -51.500 -51.500-72.400 -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -51.491,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.500-72.400 -51.500 -51.500 -51.500-51.500 -39.839,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -61.000-106.400 -60.500 -60.500 -60.500-61.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 125125 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 126126 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung/ Zensus, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, Bürgermeisterwahl, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 800800+ 4.80012.704,86 8.800 8002.300 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 2026 Landtag Baden-Württemberg 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 12.704,86=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 800800 4.800 8.800 8002.300 12 Personalaufwendungen -10.400-15.400- -11.250-8.220,81 -11.250 -11.250-10.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.800 -4.000-7.400 -4.200-3.659,06 -4.200 -4.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.950 -4.150-4.000 -4.200-3.457,94 -4.200 -4.200 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-67,72 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.300 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -350 -350-350 -350-295,85 -350 -350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-850 -950-753,44 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -250-250- -250-155,00 -250 -250-1.000 127127 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -1.000-250 -250-155,00 -250 -250 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.750-14.400- -15.250-14.839,06 -18.250 -2.750-17.250 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -17.000-14.200 -15.000-14.815,31 -18.000 Wahlmanager 2023, 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl, 2026 Landtag Baden-Württemberg, 2026 BM-Wahl -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-23,75 -50 -50 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 -23.214,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.400-30.050 -26.750 -29.750 -14.250-29.150 -10.510,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.600-29.250 -21.950 -20.950 -13.450-26.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.950-9.100- -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400-11.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -10.950 -11.500-9.100 -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -20.972,97=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -10.950-9.100 -11.400 -11.400 -11.400-11.500 -31.482,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.550-38.350 -33.350 -32.350 -24.850-38.350 128128 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 038.675,53 0 00 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 038.675,53 0 hier wurden die Corona Zuschüsse des landes verbucht, keine Einnahmen 2023/2024 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1.000500+ 1.0002.578,00 1.000 1.0001.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 1.000 1.000500 1.0002.578,00 1.000 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.122,72 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.122,72 0 Kostenersätze Corona Erstattung Land, keine Einnahmen 2023/2024 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.8001.100+ 1.8001.893,25 1.800 1.8001.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 Bußgelder, Zwangsgeld 1.800 51.269,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.8001.600 2.800 2.800 2.8002.800 12 Personalaufwendungen -16.350-25.350- -17.400-13.101,91 -17.400 -17.400-17.100 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-14.700 -8.100-7.317,75 -8.100 -8.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.950 -5.200-4.350 -5.250-4.949,76 -5.250 -5.250 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-2.600 00,00 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-750 -950-860,80 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.000-2.950 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 129129 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen -7.000-7.000- -7.000-6.319,20 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.319,20 -7.000 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.300 EW x 1,20 € -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.550-1.500- -2.550-38.011,25 -2.550 -2.550-2.550 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.500 -2.500-37.986,91 -2.500 2021 Ausgaben für Coronaschutzmaßnahmen, Pandemie 2023/2024 beendet, Vermischte Ausgaben -2.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-24,34 -50 -50 -57.432,36=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -25.900-33.850 -26.950 -26.950 -26.950-26.650 -6.162,86=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.100-32.250 -24.150 -24.150 -24.150-23.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -123.850-110.150- -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600-133.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -123.850 -133.050-110.150 -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -96.124,17=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -123.850-110.150 -124.950 -125.400 -124.600-133.050 -102.287,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -146.950-142.400 -149.100 -149.550 -148.750-156.900 130130 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen - Zensus - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 38.00039.000+ 40.00038.006,10 40.000 40.00038.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0007.000 10.00010.302,30 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 300189,25 300 300300 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 015,25 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 300174,00 300 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 38.195,35=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 38.30039.300 40.300 40.300 40.30038.300 12 Personalaufwendungen -136.400-119.100- -144.550-75.247,52 -144.550 -144.550-143.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.150 -110.400-92.300 -111.000-56.738,77 -111.000 -111.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.557,17 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.800 -9.250-7.600 -9.500-4.815,18 -9.500 -9.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -22.400 -23.500-19.150 -24.000-12.120,40 -24.000 -24.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-16,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.850-250- -10.150-1.248,45 -10.150 -10.150-10.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Planung Umbau Bürgertheke, keine bauliche Maßnahme in den Jahren 2023/2024 -1.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -8.400 -8.4000 -8.4000,00 -8.400 -8.400 131131 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.200 -5000 -500-846,95 -500 Anschaffung von 3 Bürostühle Einwohnermeldeamt/Bürgertheke -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -250-250 -250-401,50 -250 -250 15 Abschreibungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 0-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -31.650-7.200- -31.650-28.126,60 -31.650 -31.650-31.650 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -31.000-7.000 -31.000-27.540,95 -31.000 Bundesdruckerei, Personalausweisgebühren - Einnahmen 32.000 € -31.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -400 -4000 -400-405,21 -400 -400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-141,92 -150 -150 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -100 -100-200 -100-38,52 -100 -100 -104.622,57=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -181.900-126.550 -189.350 -189.350 -186.350-188.000 -66.427,22=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -143.600-87.250 -149.050 -149.050 -146.050-149.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.900-30.750- -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150-39.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.900 -39.450-30.750 -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -33.831,76=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.900-30.750 -40.250 -40.150 -40.150-39.450 -100.258,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -181.500-118.000 -189.300 -189.200 -186.200-189.150 132132 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 4.5004.500+ 4.5004.725,40 4.500 4.5004.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 4.500 4.5004.500 4.5004.725,40 4.500 4.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 200200 2000,00 200 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.725,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.7004.700 4.700 4.700 4.7004.700 12 Personalaufwendungen -43.950-53.800- -46.050-70.711,37 -46.050 -46.050-45.450 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -20.750 -21.750-29.850 -22.000-45.528,61 -22.000 -22.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -13.050 -13.050-10.450 -13.050-25.567,76 -13.050 -13.050 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -10.150 -10.650-13.500 -11.000385,00 -11.000 -11.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6000- -600-2.441,26 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 00 0-20,00 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-704,26 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -600 -6000 -600-1.717,00 -600 -600 15 Abschreibungen -1.0000- -1.000-344,85 0 0-1.000 133133 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.0000 -1.000-344,85 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -11.150-10.300- -11.150-11.497,05 -11.150 -11.150-11.150 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-85,00 -100 -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.100 -5.100-4.800 -5.100-5.064,24 -5.100 -5.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-243,05 -500 -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.500-4.400 -4.500-5.097,42 -4.500 -4.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-125,80 -150 -150 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -300-334,32 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-547,22 -500 -500 -84.994,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.700-64.100 -58.800 -57.800 -57.800-58.200 -80.269,13=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.000-59.400 -54.100 -53.100 -53.100-53.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -26.250-21.750- -27.550-21.820,74 -27.550 -27.500-27.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -26.250 -27.600-21.750 -27.550-21.797,74 -27.550 -27.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -21.820,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -26.250-21.750 -27.550 -27.550 -27.500-27.600 -102.089,87=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -78.250-81.150 -81.650 -80.650 -80.600-81.100 134134 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung (Ölspur, Hochwasser, Unwetter, Blackout, Katastrophenschutz) -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.5503.100+ 3.5503.710,00 3.550 3.5503.550 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0002.600 3.0003.150,00 3.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 3.000 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 550 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.0006.250+ 7.0006.479,00 7.000 7.0007.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.000 7.0006.250 7.0006.479,00 7.000 7.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 12.50012.000+ 12.50015.136,78 12.500 12.50012.500 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.000+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.000 00,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.325,78=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.05023.350 23.050 23.050 23.05023.050 12 Personalaufwendungen -5.100-5.000- -5.100-2.951,25 -5.100 -5.100-5.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.750 -3.750-3.700 -3.750-2.951,25 -3.750 Vergütung der Beschäftigten -3.750 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -250 -250-250 -2500,00 -250 -250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.100 -1.100-1.050 -1.1000,00 -1.100 -1.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 135135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -84.300-54.600- -67.500-51.040,82 -67.500 -67.500-94.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-892,32 -2.000 Unterhaltung Feuerwehrhaus und Erweiterung bei Investitionen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.200 -14.700-9.700 -10.000-16.522,11 -10.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände, Atemschutzwartung 8.000,00 €, Prüfung Gaswarngerät 400,00 €, Prüf. Absturzsich.geräte 650,00 €, Prüf. Feuerlöscher 320,00 € (2024), Schlauchwäsche 1.500,00 €, Schlauchbeschaffung 200,00 €, Meldeempf.reparatur 500,00 €, Verschlüsselungsupgrade 800,00 € (2023), Funkgeräte-Akkus 600,00 €, Ersatzbeschaff. Meldeempf. 1.000,00 € (2023) und 1.500,00 € (2024), Meldeempf.verschlüsselung 800,00 € (2023), CO-Gaswarngeräte 540,00 € (2023), sonst. Ausgaben 500,00 €, Ölbinder 500,00 €, Verpflegunsbox 50,00 € (2023), Klappstühle 100,00 € (2023) -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-2.325,47 0 0 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 -1.500-1.000 -1.5000,00 -1.500 Eine Heizung mit Bauhof, anteilige Verrechnung vornehmen. -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.800 -3.500-1.600 -3.800-1.416,82 -3.800 -3.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.300 -1.400-1.000 -1.400-1.197,91 -1.400 -1.400 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-FB 19 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.000-2.000 -2.000-35,68 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -11.300 -11.300-8.400 -10.000-6.207,38 -10.000 Erste Hilfe 105,00 €, Erste Hilfe für FA 375,00 €, Truppmann 1.560,00 €, Sprechfunker 705,00 €, Truppführer 2.400,00 €, Atemschutzgeräteträger 1.260,00 €, Atemschutzwärmegewöhn. 852,00 €, Atemschutzheißausbildung 1.620,00 €, Brandbekämpfungstechnik 301,00 €, Motorsägenausbildung 390,00 €, Fahrersicherheitstraining 170,00 €, Gruppenführer 1.500,00 € (2024), Gerätewart 1.500,00 € (2023) -10.000 136136 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -24.400 -35.900-8.100 -15.000-7.893,78 -15.000 Reinigung Einsatzkleidung 750,00 €, Reparaturen Einsatzkl. 300,00 €, Beschaff. Ausgehuniform 750,00 €, Beschaff. Tagdienstkl. 600,00 €, Nachbeschaff. Tagdiensthosen 1.000,00 €, Beschaff. Einsatzkl. 3.000,00 € (2023) und 4.500,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Helme 4.000,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Einsatzhosen 18.000,00 € (2023), Ersatzbeschaff. Einsatzjacke 24.000,00 € (2024) -15.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.994,00 -7.000 Übungen u. Einsätze -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -600-600 -600-416,20 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 Jugendkleidung 4000 €, Dienstkleidung 400 €, Feldbetten, Lampen, Spiele 1200 € -5.500 15 Abschreibungen -42.000-34.000- -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000-57.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.000 -57.000-34.000 -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.550-9.350- -9.150-8.856,91 -9.150 -9.150-9.150 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.900-2.900 -2.900-2.016,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant, Stellvertr. , Jugendwart -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -350-350 -350-378,65 -350 -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-130,30 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-217,98 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -450-450 -450-141,13 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 137137 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-103,88 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -100-300 -100-97,20 -100 Abholung Feuerwehrfahrzeug 2023 -100 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.000-5.000 -5.000-5.771,77 -5.000 -5.000 -101.993,12=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -141.450-103.450 -139.250 -139.250 -139.250-165.850 -76.667,34=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -118.400-80.100 -116.200 -116.200 -116.200-142.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -97.350-85.950- -98.450-63.329,34 -98.650 -98.200-103.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -89.150 -95.700-77.950 -90.250-55.206,34 -90.450 Verrechnung mit UA 7710 Bauhof: 15000 €/ 2018: 16000 €, Personalkosten 00./02./03.: 13800 € -90.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.200 -8.200-8.000 -8.200-8.123,00 -8.200 Verzinsung des Anlagekapitals -8.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -63.329,34=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -97.350-85.950 -98.450 -98.650 -98.200-103.900 -139.996,68=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -215.750-166.050 -214.650 -214.850 -214.400-246.700 138138 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Unterstützung DRK Baienfurt-Baindt - Vereinsräumlichkeiten 1. OG Erläuterung DRK-Heim / DRK Baienfurt-Baindt Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5007.500+ 7.5006.706,51 7.500 7.5007.500 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.500 7.5007.500 7.5006.706,51 7.500 7.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 6.706,51=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7.5007.500 7.500 7.500 7.5007.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -12.600-10.000- -10.900-7.842,68 -10.900 -10.900-10.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -3.5000 -3.500-3.995,99 -3.500 -3.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -8.500 -6.800-10.000 -6.800-3.384,36 -6.800 -6.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -600 -6000 -600-462,33 -600 -600 15 Abschreibungen -7.000-6.000- -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.227,68=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -19.600-16.000 -17.900 -17.900 -17.900-17.900 -7.521,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.100-8.500 -10.400 -10.400 -10.400-10.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.250-1.000- -2.250-6.441,91 -2.250 -2.250-2.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-4.221,91 0 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.250 -2.250-1.000 -2.250-2.220,00 -2.250 -2.250 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.441,91=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.250-1.000 -2.250 -2.250 -2.250-2.250 139139 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -13.963,08=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.350-9.500 -12.650 -12.650 -12.650-12.650 140140 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot - Inklusion - 2 Außenklassen der SBBZ (Blinden- und Sehbehinderte Baindt) Erläuterung Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 11.00012.000+ 11.00011.601,23 11.000 11.00011.000 31410000 Zuweisungen vom Land 9.000 9.00012.000 9.0008.801,23 9.000 9.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.000 2.0000 2.0002.800,00 2.000 2.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 23.00033.800+ 22.00044.449,00 22.000 18.00023.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 23.000 23.00033.800 22.00044.449,00 22.000 18.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2002.937,08 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 100 100100 10058,00 100 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 100100 1002.879,08 100 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0002.000+ 2.0001.800,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0002.000 2.0001.800,00 2.000 2.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 60.787,31=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 36.20048.000 35.200 35.200 31.20036.200 12 Personalaufwendungen -138.600-87.900- -146.050-192.243,42 -146.050 -146.050-145.500 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -106.100 -111.400-68.300 -111.500-124.680,74 -111.500 -111.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.299,54 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -7.900 -8.300-5.550 -8.500-9.270,57 -8.500 -8.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.550 -25.750-14.000 -26.000-31.310,18 -26.000 -26.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-25.682,39 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 141141 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -316.700-189.700- -338.200-468.421,52 -343.200 -348.200-320.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.000-25.000 -40.000-257.630,68 -40.000 Vorjahre erhöhte Aufwendungen wegen Toilettensanierung grünes Gebäude, langfristig sollten die Wartungsverträge Neubau nicht zu hoch sein, Amok, Aufzug, Lüftungsanlage, Brandmeldenanlage etc. -40.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -10.000-5.000 -8.000-9.502,81 -8.000 inkl. Papierhandtücher etc. -8.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Ko -10.000 -10.000-6.500 -10.000-9.862,99 -10.000 inkl. 5.000 € für Hausmeister -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -75.000 -75.000-34.000 -80.000-54.139,33 -85.000 -90.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -85.000 -90.000-40.000 -90.000-60.245,36 -90.000 -90.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -41.000 -38.000-19.000 -38.000-18.155,10 -38.000 -38.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.000 -16.500-12.500 -16.500-14.886,50 -16.500 -16.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -3000,00 -300 -300 42720000 Aufwendungen für EDV -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Aufwand Digitalpakt - digitale Geräte - externe Leistungen -5.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -21.000 -21.000-20.000 -21.000-22.066,59 -21.000 -21.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 15 Abschreibungen -200.000-126.000- -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000-250.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200.000 -250.000-126.000 -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -30.800-60.600- -30.800-29.746,79 -30.800 -30.800-30.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -500 -500-500 -500-154,70 -500 -500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-7.500 -8.000-8.683,54 -8.000 -8.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.800 -1.000-602,03 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.300-1.300 -1.300-1.164,90 -1.300 -1.300 142142 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-4.500 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.495,88 -3.000 inkl. Medienoffensive -3.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -12.000 -12.000-8.000 -12.000-14.035,83 -12.000 Ausgaben für KISS und Sonstiges Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal -12.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-32.500 -4.000-3.609,91 -4.000 Sonderabgaben Versicherungen, Steuern, Schadensfälle, Verbuchung Unfallversicherung bisher bei 1121.4441 -4.000 -846.680,50=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -686.100-464.200 -865.050 -870.050 -875.050-746.500 -785.893,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -649.900-416.200 -829.850 -834.850 -843.850-710.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -187.650-168.600- -191.500-157.213,96 -191.450 -191.000-198.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -160.150 -170.650-138.600 -164.000-130.187,96 -163.950 -163.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -27.500 -27.500-30.000 -27.500-27.026,00 -27.500 -27.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -157.213,96=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -187.650-168.600 -191.500 -191.450 -191.000-198.150 -943.107,15=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -837.550-584.800 -1.021.350 -1.026.300 -1.034.850-908.450 143143 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Alle Leistungen des Projekts "schulreifes Kind". (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2151) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0003.000+ 3.0002.702,97 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0003.000 3.0002.702,97 3.000 3.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.702,97=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-3.000- -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.692,01=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.000-3.000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 10,96=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.850-2.400- -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050-3.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.850 -3.000-2.400 -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 -1.696,89=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 144144 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einstellung Schülerbeförderung 2021 Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.500+ 0800,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.500 0800,00 0 Kostenersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 800,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 02.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-7.800- 0-3.713,18 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-5.650 0-2.675,00 0 Vergütung der Beschäftigten 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-450 0-224,47 0 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 0-1.700 0-813,71 0 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-6.700- 0-875,56 0 00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-300 00,00 0 Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 Haltung von Fahrzeugen Schul- und Bürgerbus RV-GB 2011 Versicherung Kfz und Unfallversicherung 2.500 € pro Jahr, Betriebsmittel (Benzin, Reifen etc.), Reparaturen 2.000 € pro Jahr 0 42611000 Aus- und Weiterbildung 0 0-200 00,00 0 Aus-, Forbildung, Umschulung 0 15 Abschreibungen 0-5.000- 0-470,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-5.000 00,00 0 Abschreibungen 0 145145 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-100- 00,00 0 00 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 Post- und Fernmeldegebühren 0 -5.058,74=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-19.600 0 0 00 -4.258,74=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-17.100 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-17.800- 0-11.116,88 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-17.300 0-11.116,88 0 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Schul-/Bürgerbus Bauhof 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 0-500 00,00 0 Verzinsung des Anlagekapitals 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -11.116,88=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-17.800 0 0 00 -15.375,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-34.900 0 0 00 146146 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten schulischen Angebots - Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands (Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung - Betreuung vor und nach dem Unterricht bzw. am Nachmittag erweitertes Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung - Ferienbetreuung - Unterhaltung und Betrieb der Schulmensa (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2910) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 38.50042.600+ 38.50040.782,20 38.500 38.50038.500 31410000 Zuweisungen vom Land 3.500 3.50019.500 3.5003.500,00 3.500 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Zuschuss Jugendstiftung für ehrenamtlich Tätige: 3.500 € 3.500 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 17.00017.650+ 17.00017.624,00 17.000 17.00017.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 17.000 17.00017.650 17.00017.624,00 17.000 17.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 35.00039.000+ 35.00029.645,80 35.000 35.00035.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 Elternbeiträge für Essen Ganztagsbetreuung, Einnahmen 35.000 €, Ausgaben 43.000 € 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 15.00015.000+ 15.00012.525,39 15.000 15.00015.000 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 Elternbeiträge - Ferienbetreuung 2.000 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 Kostenersätze (Bläserkasse) 13.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.50014.500+ 14.50014.560,00 14.500 14.50014.500 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 115.137,39=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 120.000128.750 120.000 120.000 120.000120.000 12 Personalaufwendungen -50.250-46.850- -53.100-6.761,68 -53.100 -53.100-52.750 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -38.800 -40.750-34.050 -41.000-5.266,23 -41.000 Vergütung der Beschäftigten -41.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.050 -3.200-2.350 -3.250-216,62 -3.250 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte -3.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -8.350 -8.750-10.400 -8.800-1.274,83 -8.800 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -8.800 147147 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 22Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.200-36.300- -30.200-25.979,57 -30.200 -30.200-30.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-633,41 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -800 -800-800 -800-1.033,23 -800 Geräte und Ausstattungsgegenstände -800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.200 -1.200-800 -1.200-848,54 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -1.200 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuungsräume im Rahmen Ganztagsbetreuung -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 Kosten Ferienbetreuung -3.200 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 Projekt Bläserklasse, Einnahmen 11.000 €, Ausgaben 18.500 € -18.500 15 Abschreibungen -24.000-24.000- -24.000-24.421,00 -24.000 -24.000-24.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -24.000 -24.000-24.000 -24.000-23.205,00 -24.000 -24.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-21,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1.195,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.500-63.500- -53.500-43.409,93 -53.500 -53.500-53.500 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -9.500 -9.500-19.500 -9.500-6.932,40 -9.500 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung -9.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -43.000 -43.000-43.000 -43.000-36.477,53 -43.000 Essen Ganztagsbetreuung -43.000 -100.572,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -157.950-170.650 -160.800 -160.800 -160.800-160.450 148148 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 23Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14.565,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -37.950-41.900 -40.800 -40.800 -40.800-40.450 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.100-51.600- -78.850-53.900,40 -78.250 -78.250-77.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -59.900 -62.750-47.900 -63.650-38.715,40 -63.050 Innere Verrechnungen, Betreuungskosten Verrechnung mit Sporthallennutzung -63.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -15.200 -15.200-3.700 -15.200-15.185,00 -15.200 -15.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -53.900,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.100-51.600 -78.850 -78.250 -78.250-77.950 -39.335,19=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -113.050-93.500 -119.650 -119.050 -119.050-118.400 149149 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 24Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Angebote der Schulsozialarbeit ergänzen den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und fördern ein gutes Miteinander in der Schule. - Die Trägerschaft liegt bei der Gemeinde Baindt in enger Kooperation mit "Die Zieglerschen e.V.". Erläuterung - Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (ehem. Gliederung Kameralistik Unterabschnitt 2152) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 15.00015.800+ 15.00015.500,00 15.000 15.00015.000 31410000 Zuweisungen vom Land 15.000 15.00015.800 15.00015.500,00 15.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, RE 2022: ca. 12.700 € 15.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 15.500,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.00015.800 15.000 15.000 15.00015.000 12 Personalaufwendungen -34.050-33.350- -34.050-25.359,59 -34.050 -34.050-34.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 -34.050-33.350 -34.050-25.359,59 -34.050 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -600-500- -600-674,49 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -200-200 -200-275,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -100 -1000 -100-77,67 -100 -100 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 Lernmittel -300 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-300- -500-261,09 -500 -500-500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-100 -200-199,50 -200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 150150 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 25Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-61,59 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 -26.295,17=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -35.150-34.150 -35.150 -35.150 -35.150-35.150 -10.795,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -20.150-18.350 -20.150 -20.150 -20.150-20.150 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5.950-4.800- -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300-6.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -5.950 -6.200-4.800 -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -5.204,36=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5.950-4.800 -6.400 -6.300 -6.300-6.200 -15.999,53=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.100-23.150 -26.550 -26.450 -26.450-26.350 151151 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 26Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung des kulturellen Auftrags der Gemeinde Baindt durch Förderung / Unterstützung des privaten und ehrenamtlichen Engagements der Musikgruppen und -vereine - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien Erläuterung - Abmangelbeteiligung an den Musikschulen - Förderung von musikpflegenden Vereinen - Bereitstellung, Unterhaltung und Betrieb geeigneteter Räumlichkeiten - Vereinshaus/Musikpflege (Klosterhof 5) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 6.0000,00 6.000 6.0006.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.0000 6.0000,00 6.000 6.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 6.0000 6.000 6.000 6.0006.000 12 Personalaufwendungen -5.550-5.400- -5.5500,00 -5.550 -5.550-5.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.300 -4.300-4.200 -4.3000,00 -4.300 -4.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.250 -1.250-1.200 -1.2500,00 -1.250 -1.250 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.500-10.900- -10.500-70,57 -10.500 -10.500-10.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-944,42 -2.000 Unterhaltungsmaßnahmen Vereinshaus und Festplatz -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.200 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-1.000 -2.5001.071,98 -2.500 Strom Klosterhof 5 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-2.000 -500-198,13 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -500 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -500 -500-2.200 -5000,00 -500 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 152152 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 27Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -31.500-31.500- -31.500-23.368,46 -31.500 -31.500-31.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -31.500 -31.500-31.500 -31.500-23.368,46 -31.500 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule Jugendmuskischule: 17.800 € Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1795 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € -31.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2500- -250-207,86 -250 -250-250 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -250-207,86 -250 -250 -23.646,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.800-47.800 -47.800 -47.800 -47.800-47.800 -23.646,89=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.800-47.800 -41.800 -41.800 -41.800-41.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.650-5.750- -6.950-1.707,85 -6.850 -6.850-7.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.650 -7.100-5.750 -6.950-1.707,85 -6.850 Innere Verrechnungen, Verrechnung mit Bauhof, Theater, Konzert, Musikpflege Bauhof -6.850 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.650-5.750 -6.950 -6.850 -6.850-7.100 -25.354,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 153153 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 28Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Information, Kommunikation, Unterstützung von Aus-, Fort-, Weiterbildung und Freizeitgestaltung durch Bereitstellung von Medien für systematisch oder thematisch gegliederte Sachbereiche, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von AV-Medien Erläuterung - Bereitstellung und Betrieb der Schulbücherei/Gemeindebücherei - Ausgaben der VHS (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3500/3520) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 700400+ 7001.175,00 700 700700 31410000 Zuweisungen vom Land 600 600300 6001.025,00 600 Zuschüsse für Autorenlesungen ca. 1/3 der Kosten 600 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 100100 100150,00 100 Spenden 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.175,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 700400 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -18.600-7.500- -20.050-10.140,67 -20.050 -20.050-19.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -14.350 -15.100-5.800 -15.500-7.857,31 -15.500 Vergütung der Beschäftigten -15.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.200 -1.250-500 -1.300-659,25 -1.300 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.000 -3.150-1.150 -3.200-1.620,11 -3.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.150-11.050- -11.150-6.844,26 -11.150 -11.150-11.150 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -250-250 -2500,00 -250 Geräte und Ausstattungsgegenstände -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.600 -7.600-7.600 -7.600-3.890,46 -7.600 Erwerb von Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften etc. - Erg. 2021 wegen Corona geringer -7.600 154154 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 29Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -100-100 -1000,00 -100 Aus-, Fortbildung, Umschulung -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.200 -3.200-3.100 -3.200-2.953,80 -3.200 Autorenlesungen für Klasse 1-4 -3.200 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-180,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-180,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -950-850- -950-532,23 -950 -950-950 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -600 -600-500 -600-525,22 -600 Geschäftsausgaben Bürobedarf/ Wartungskosten -600 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -100-7,01 -100 Post- und Fernmeldegebühren -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -250-250 -2500,00 -250 Dienstreisen -250 -17.697,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -31.700-20.400 -33.150 -33.150 -33.150-32.650 -16.522,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.000-20.000 -32.450 -32.450 -32.450-31.950 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.400-15.150- -19.450-10.993,82 -19.200 -19.200-19.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -18.350 -19.300-15.100 -19.400-10.949,82 -19.150 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof -19.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-44,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -10.993,82=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.400-15.150 -19.450 -19.200 -19.200-19.350 -27.515,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -49.400-35.150 -51.900 -51.650 -51.650-51.300 155155 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 30Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Regelmäßig stattfindende, nicht zwingend projektbezogene - Unterstützung von Personen, Personengruppen, kulturellen Einrichtungen durch Finanzzuschüsse und/oder Sachleistungen wie zum Beispiel die Überlassung von Räumen, Nikolausmarkt, Maibaumstellen, Fasnetsumzug (alle 2 Jahre) Erläuterung - Kultur-, Kunst- und Heimatpflege - Förderung des privaten und kulturellen Engagements (Vereinsförderung) - Objekt Klosterhof 5 (Vereinshaus) auf Produkt 2620 verbucht (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3660/7300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 200200+ 2000,00 200 200200 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 Benutzungsgebühren 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10050+ 100495,50 100 100100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 10050 100495,50 100 Verkauf Baindter Bildband etc. 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100100+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 495,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 400350 400 400 400400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -14.000-8.900- -14.000-9.446,26 -10.000 -14.000-10.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-467,08 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.400-2.400 -2.400-2.400,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42411000 Fernwärme / Heizung 0 00 0-3.214,79 0 Heizung Klosterhof 5 - Vereinshaus - verbucht auf 2620 - wegen Nutzung Kiga Regenbogen evtl. höher. 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.100 -3.100-500 -3.100-1.310,87 -3.100 Stromkosten Dorfplatz -3.100 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.000-1.598,99 -2.000 Versicherung Vereinshaus -2.000 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, Narrenumzug wieder 2023 - Kosten 2019 beim Jubiläum 3.887,16 € -4.000 156156 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 31Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.000 -2.000-2.000 -2.000-454,53 -2.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Dorfputzete, Eintrag Telefonbuch etc. -2.000 15 Abschreibungen -33.000-33.000- -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000-33.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -33.000 -33.000-33.000 -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -7.000-4.400- -7.000-2.514,91 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-4.400 -7.000-2.514,91 -7.000 Zuschüsse an Vereine Narrenzunft Raspler: 1.540 € Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Geschirrmobil ca. 1.200 € pro Ausleihe, Beschluss GR 80% Zuwendung: 4.000 €, Nutzung Musikverein, Kapellengem., Schalmeien, Reitverein. -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.400-4.400- -4.400-2.478,20 -4.400 -4.400-4.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -400-400 -400-275,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.203,20 -4.000 Ferienprogramm (Versicherung, Essen): 1.200 € Zuschuss Landjugend: 500 € (Zuschuss Maibaumstellen und Funken 500 €) Druck Rahmenterminkalender 2023: 600 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 200 € -4.000 -47.365,37=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -58.400-50.700 -58.400 -54.400 -58.400-54.400 -46.869,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -58.000-50.350 -58.000 -54.000 -58.000-54.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -93.950-86.100- -95.500-81.828,79 -95.550 -95.250-98.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -73.650 -78.500-64.600 -75.200-61.540,79 -75.250 Verrechnungen Bauhof: 10.500 € Landjugend Sporthallenbenutzung: 2.500 € -74.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -20.300 -20.300-21.500 -20.300-20.288,00 -20.300 -20.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -81.828,79=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -93.950-86.100 -95.500 -95.550 -95.250-98.800 157157 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 32Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -128.698,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -151.950-136.450 -153.500 -149.550 -153.250-152.800 158158 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 33Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke Erläuterung - Allgemeine Förderung von Religionsgemeinschaften, Erfüllung von Verpflichtungen, z. B. zur Unterhaltung kirchlicher Bauten (Kirchturm, Uhr, Glocke) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3700) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-600,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-600,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -600-600- -6000,00 -600 -600-600 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -600 -600-600 -6000,00 -600 Zuschüsse an Kirchen, Kirchturm, Uhr, Glocke -600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -600,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 -600,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.100-14.650- -18.900-14.322,38 -18.850 -18.800-18.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.500 -18.350-14.350 -18.300-13.753,38 -18.250 -18.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -600 -600-300 -600-569,00 -600 -600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -14.322,38=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.100-14.650 -18.900 -18.850 -18.800-18.950 -14.922,38=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -19.700-16.250 -20.500 -20.450 -20.400-20.550 159159 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 34Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 160160 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 35Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Produkt wird im Sinne der demographischen Entwicklung vorgehalten. In der Bevölkerungsvorausberechnung hat die Gemeinde gegenüber 2012 im Jahr 2030 einen Anstieg der über 60 Jährigen von ca. 47%. Erläuterung - evtl. Hilfen in der Altenhilfe - demographische Entwicklung - soziale Zwecke (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4320) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -500-500 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -500-500 -500 -500 -500-500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -500-500 -500 -500 -500-500 161161 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 36Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Wohnungslose (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 30.00029.500+ 30.00028.180,91 30.000 30.00030.000 34110000 Mieten und Pachten 20.000 20.00017.000 20.00018.557,25 20.000 Mieten 20.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.000 10.00012.500 10.0009.623,66 10.000 10.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 28.180,91=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 30.00029.500 30.000 30.000 30.00030.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -53.750-30.000- -47.750-26.209,56 -47.750 -47.750-47.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.202,07 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-2.036,24 -2.000 -2.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -750 -7500 -750-546,13 -750 -750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -45.000 -39.000-20.500 -39.000-19.442,28 -39.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -39.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.982,84 -3.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -3.000 15 Abschreibungen -7.000-7.000- 0-6.931,00 0 0-4.000 162162 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 37Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -4.000-7.000 0-6.931,00 0 Abschreibungen 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 -33.140,56=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -61.750-38.000 -48.750 -48.750 -48.750-52.750 -4.959,65=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.750-8.500 -18.750 -18.750 -18.750-22.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -44.250-33.850- -45.750-30.536,86 -45.600 -45.500-47.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -43.850 -46.750-33.200 -45.350-30.141,86 -45.200 Innere Verrechnungen -45.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -400 -400-650 -400-395,00 -400 -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.536,86=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -44.250-33.850 -45.750 -45.600 -45.500-47.150 -35.496,51=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -76.000-42.350 -64.500 -64.350 -64.250-69.900 163163 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 38Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Boschstraße 1/7 Varia Home abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 6.0006.550+ 6.0006.528,00 6.000 6.0006.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 6.000 6.0006.550 6.0006.528,00 6.000 6.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 43.00041.000+ 43.00040.546,02 43.000 43.00043.000 34110000 Mieten und Pachten 28.000 28.00025.000 28.00027.288,30 28.000 28.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 15.000 15.00016.000 15.00013.257,72 15.000 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 47.074,02=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 49.00047.550 49.000 49.000 49.00049.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.100-10.700- -16.600-8.743,83 -16.600 -16.600-16.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-363,74 -1.200 -1.200 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.000-2.500 -4.000-2.467,86 -4.000 -4.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.900 -6.900-3.500 -6.900-3.050,82 -6.900 -6.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.500-3.500 -4.500-2.861,41 -4.500 -4.500 15 Abschreibungen -14.000-14.000- -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000-14.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -14.000 -14.000-14.000 -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 -22.079,83=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -30.600-24.700 -31.100 -31.100 -31.100-31.100 24.994,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 18.40022.850 17.900 17.900 17.90017.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 164164 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 39Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.200-33.400- -38.250-29.235,18 -38.150 -38.050-39.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-22.773,18 -31.650 -31.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.500 -6.500-3.550 -6.500-6.462,00 -6.500 -6.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.235,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.200-33.400 -38.250 -38.150 -38.050-39.250 -4.240,99=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -18.800-10.550 -20.350 -20.250 -20.150-21.350 165165 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 40Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Friesenhäusler Straße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 107.50072.500+ 110.000126.887,36 110.000 110.000110.000 34110000 Mieten und Pachten 72.500 75.00042.000 75.00083.759,74 75.000 75.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 35.000 35.00030.500 35.00043.127,62 35.000 35.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 126.887,36=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 107.50072.500 110.000 110.000 110.000110.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -91.000-53.000- -83.500-44.203,13 -83.500 -83.500-83.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.839,43 -5.000 -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -70.000 -62.500-32.000 -62.500-28.604,75 -62.500 -62.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-10.758,95 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen -10.000-12.000- 0-11.602,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 0-12.000 0-11.602,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 0-13,98 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 00 0-13,98 0 0 -55.819,11=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -101.000-65.000 -83.500 -83.500 -83.500-83.500 71.068,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.5007.500 26.500 26.500 26.50026.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 166166 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 41Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.100-38.450- -52.850-29.304,51 -52.650 -52.600-54.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -50.400 -53.750-38.150 -52.150-28.641,51 -51.950 -51.900 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -700 -700-300 -700-663,00 -700 -700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.304,51=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.100-38.450 -52.850 -52.650 -52.600-54.450 41.763,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.600-30.950 -26.350 -26.150 -26.100-27.950 167167 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 42Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Klosterhof 4 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.00046.000+ 34.00022.674,60 34.000 34.00034.000 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.00027.500 22.00014.967,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.000 12.00018.500 12.0007.707,60 12.000 12.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.674,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.00046.000 34.000 34.000 34.00034.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -38.800-30.500- -35.800-16.475,61 -35.800 -35.800-36.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -4.000-3.000 -3.500-1.187,62 -3.500 -3.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -29.500 -26.500-19.000 -26.500-11.725,87 -26.500 -26.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.800 -3.800-6.500 -3.800-3.562,12 -3.800 -3.800 15 Abschreibungen -6.000-7.000- -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-7.000 -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -23.011,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -44.800-37.500 -41.800 -41.800 -40.800-42.300 -337,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.8008.500 -7.800 -7.800 -6.800-8.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -34.300-33.650- -35.350-25.413,99 -35.250 -35.150-36.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-21.865,99 -31.650 -31.550 168168 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 43Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -3.600 -3.600-3.800 -3.600-3.548,00 -3.600 -3.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -25.413,99=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -34.300-33.650 -35.350 -35.250 -35.150-36.350 -25.751,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -45.100-25.150 -43.150 -43.050 -41.950-44.650 169169 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 44Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Küferstraße 8 abzubilden Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 31.50014.900+ 31.50032.492,76 31.500 31.50031.500 34110000 Mieten und Pachten 21.000 21.0008.500 21.00021.702,12 21.000 21.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.500 10.5006.400 10.50010.790,64 10.500 10.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 32.492,76=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 31.50014.900 31.500 31.500 31.50031.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.300-9.700- -16.700-9.602,05 -16.700 -16.700-16.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-1.500 -2.000-438,38 -2.000 -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-743,33 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.000 -5.0000,00 -5.000 Ölheilzung - wurde im Vj auf 41414 verbucht -5.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.300 -4.700-1.700 -4.700-2.342,92 -4.700 -4.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-1.500 -3.000-6.077,42 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen -5.000-5.000- -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.262,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.300-14.700 -21.700 -21.700 -21.700-21.700 18.230,71=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.200200 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 170170 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 45Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.250-22.400- -23.850-18.895,37 -23.750 -23.750-24.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.700-16.600 -18.150-13.242,37 -18.050 -18.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -5.700 -5.700-5.800 -5.700-5.653,00 -5.700 Verzinsung des Anlagekapitals -5.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -18.895,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.250-22.400 -23.850 -23.750 -23.750-24.400 -664,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.050-22.200 -14.050 -13.950 -13.950-14.600 171171 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 46Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Rosenstraße 8 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 41.00035.500+ 41.00049.753,60 41.000 41.00041.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00019.500 25.00032.927,40 25.000 weniger Bewohner als im Rechnungsergebnis 25.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 16.000 16.00016.000 16.00016.826,20 16.000 16.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 49.753,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.00035.500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -28.400-22.400- -28.700-21.956,05 -28.700 -28.700-28.700 42310000 Mieten und Pachten -16.000 -16.000-15.000 -16.000-14.728,16 -16.000 -16.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.400 -5.700-3.100 -5.700-2.833,69 -5.700 -5.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.000 -7.000-4.300 -7.000-4.394,20 -7.000 -7.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -21.956,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -28.400-22.400 -28.700 -28.700 -28.700-28.700 27.797,55=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 12.60013.100 12.300 12.300 12.30012.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -15.350-11.650- -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800-16.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -15.350 -16.350-11.650 -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.150,26=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -15.350-11.650 -15.800 -15.750 -15.800-16.350 172172 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 47Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 18.647,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.7501.450 -3.500 -3.450 -3.500-4.050 173173 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 48Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Buchenstraße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.00019.000+ 11.00022.503,90 11.000 11.00011.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.00011.000 6.00014.670,30 6.000 weniger Bewohner, Kündigung einer Wohnung 6.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 5.000 5.0008.000 5.0007.833,60 5.000 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.503,90=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 11.00019.000 11.000 11.000 11.00011.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.900-16.200- -24.500-17.213,10 -24.500 -24.500-24.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-250,05 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.600-9.600 -9.600-9.600,00 -9.600 -9.600 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.300 -10.900-1.600 -10.900-5.441,44 -10.900 -10.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.500-3.500 -2.500-1.921,61 -2.500 -2.500 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-176,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-176,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -17.389,10=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.900-17.200 -25.500 -25.500 -25.500-25.500 5.114,80=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.9001.800 -14.500 -14.500 -14.500-14.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.800-6.700- -9.100-6.423,05 -9.100 -9.050-9.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.750 -9.350-6.650 -9.050-6.384,05 -9.050 -9.000 174174 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 49Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-39,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.423,05=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.800-6.700 -9.100 -9.100 -9.050-9.400 -1.308,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -24.700-4.900 -23.600 -23.600 -23.550-23.900 175175 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 50Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.5000+ 34.5000,00 34.500 34.50034.500 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.0000 22.0000,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.500 12.5000 12.5000,00 12.500 12.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.5000 34.500 34.500 34.50034.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -39.0000- -39.0000,00 -39.000 -39.000-39.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42310000 Mieten und Pachten -19.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 -19.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -39.0000 -39.000 -39.000 -39.000-39.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.5000 -4.500 -4.500 -4.500-4.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -21.9000- -22.6500,00 -22.600 -22.550-23.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.900 -23.4000 -22.6500,00 -22.600 -22.550 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -21.9000 -22.650 -22.600 -22.550-23.400 176176 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 51Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.4000 -27.150 -27.100 -27.050-27.900 177177 Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen31800000 3180000000 Unterprodukt Leistung Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318000 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 52Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Allgemeine Sozial- und Lebensberatung sowie Unterstützung Anschlussunterbringung - Erledigung aller sich aus den ausländerrechtlichen Vorschriften ergebenden Aufgaben in enger Kooperation mit den beteiligten Behörden und Verbänden Erläuterung - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen - Umfassende Information und Beratung zu sämtlichen Fragen - Integrationsförderung - Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 033.750+ 00,00 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 033.750 00,00 0 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 033.750 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 033.750 0 0 00 178178 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 53Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Koordination und Betreuung des ehrenamtlichen Engagements (z.B. Arbeitskreis Asyl) - Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Förderung der Integration Erläuterung - Betreuung und Integration von Flüchtlingen - Integrationsbeauftragte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 45.0000+ 45.00051.743,05 45.000 45.00045.000 31410000 Zuweisungen vom Land 45.000 45.0000 45.00051.743,05 45.000 45.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 51.743,05=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.0000 45.000 45.000 45.00045.000 12 Personalaufwendungen -93.800-33.750- -96.650-84.347,21 -96.650 -96.650-96.550 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -11.450 -12.000-25.500 -12.050-10.976,81 -12.050 -12.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -78.000 -80.0000 -80.000-73.410,00 -80.000 -80.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-3.800 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.350 -4.550-4.450 -4.60039,60 -4.600 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -84.347,21=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -93.800-33.750 -96.650 -96.650 -96.650-96.550 -32.604,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.800-33.750 -51.650 -51.650 -51.650-51.550 21 Erträge aus internen Leistungen 219.200165.950+ 226.650113.724,01 225.900 225.500233.800 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 219.200 233.800165.950 226.650113.724,01 225.900 225.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -170.400-132.200- -175.000-81.119,85 -174.250 -173.850-182.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -170.400 -182.250-132.000 -175.000-80.914,85 -174.250 -173.850 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-200 0-205,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 32.604,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 48.80033.750 51.650 51.650 51.65051.550 179179 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 54Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 180180 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 55Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - ab 2023 Belegung Gruppe U3 altersgemische Gruppe - 3 zusammenhängende Häuser - insgesamt 8 Gruppen, sofern Personal vorhanden. - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Sonne, Mond und Sterne" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4640) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 490.000380.000+ 490.000517.753,93 490.000 490.000490.000 31410000 Zuweisungen vom Land 490.000 490.000380.000 490.000500.488,33 490.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank 490.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 017.265,60 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 11.000850+ 10.00010.616,00 10.000 9.00010.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 11.000 10.000850 10.00010.616,00 10.000 9.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 168.000134.000+ 183.000166.163,50 183.000 183.000173.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 Elternbeiträge Kindergarten 130.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.483,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.483,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.500800+ 1.5001.485,00 1.500 1.5001.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.500800 1.5001.485,00 1.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 704.501,43=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 670.500515.650 684.500 684.500 683.500674.500 12 Personalaufwendungen -1.441.150-1.157.200- -1.514.300-1.032.666,50 -1.514.300 -1.514.300-1.513.200 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -38.150 -40.100-37.100 -40.500-36.589,09 -40.500 -40.500 181181 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 56Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.126.600 -1.182.900-890.550 -1.183.000-764.829,71 -1.183.000 Vergütung der Beschäftigten -1.183.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-9.721,87 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-12.600 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -73.300 -76.950-56.400 -77.000-66.223,25 -77.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -77.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -188.650 -198.050-145.700 -198.500-155.342,58 -198.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -198.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -14.450 -15.200-14.850 -15.30040,00 -15.300 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -15.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -209.900-75.500- -127.300-102.325,06 -117.300 -117.300-165.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -90.000 -50.000-15.000 -25.000-13.245,14 -15.000 Einbau Sanierung Toiletten in gelbes Gebäude 35.000 € und Boschstraße 1/6 35.000 €, Unterhaltung alter Kindergarten 20.000 € -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.254,30 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -19.000 -16.300-3.500 -7.500-10.712,51 -7.500 Haus 1 alter Kindergarten 5.200 €, 6.100 €, Haus 2 Sonne und Krippe, gelbes Gebäude 5.750 € 4.050 €, Haus 3 NeubauAusgaben 1.750 € 550 €, Kosten pro Gruppe 700 € pauschal 5.600 € 5.600 €, EDV-Ausstatung Bürokraft Ausgaben 2023 700 € -7.500 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-4.500 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftung der Grundstücke Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -52.000 -52.000-35.000 -52.000-44.246,64 -52.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -52.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -24.800 -22.500-1.500 -22.500-11.006,40 -22.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -22.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.600 -3.800-3.500 -3.800-3.507,80 -3.800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser -3.800 182182 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 57Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -7.500 -7.500-4.500 -3.500-2.127,15 -3.500 Aus-, Fortbildung, Umschulung, Fortbildungsmaßnahmen -3.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-5.975,00 0 0 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-3.250,12 -3.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.000 15 Abschreibungen -80.000-67.000- -79.000-107.622,97 -78.000 -77.000-80.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -80.000 -80.000-67.000 -79.000-77.954,97 -78.000 -77.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.942,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-10.726,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -45.600-40.400- -45.600-45.206,77 -45.600 -45.600-45.600 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -10.000 -10.000-10.000 -10.000-8.714,91 -10.000 Personalnebenausgaben -10.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.200 -2.200-2.200 -2.200-7.356,38 -2.200 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -2.200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -6.000 -6.000-4.500 -6.000-5.221,16 -6.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten (Kiga SMS ca. 6000 €) -6.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.200 -4.200-4.200 -4.200-4.427,14 -4.200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -4.200 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.225,32 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-834,21 -1.200 Bücher und Zeitschriften -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.800-1.800 -1.800-863,65 -1.800 -1.800 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -19.000 -19.000-16.500 -19.000-16.564,00 -19.000 Heilpädagogigscher Fachdienst -19.000 -1.287.821,30=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.776.650-1.340.100 -1.766.200 -1.755.200 -1.754.200-1.803.900 -583.319,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.106.150-824.450 -1.081.700 -1.070.700 -1.070.700-1.129.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 183183 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 58Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -233.300-159.650- -238.100-210.391,16 -237.600 -237.000-245.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -180.100 -192.250-156.650 -184.900-157.278,16 -184.400 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 30.000 € Verwaltungskostenanteil: 19.000 € Verrechnung Sporthallenben.: 3.000 € -183.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.200 -53.200-3.000 -53.200-53.113,00 -53.200 -53.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -210.391,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -233.300-159.650 -238.100 -237.600 -237.000-245.450 -793.711,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.339.450-984.100 -1.319.800 -1.308.300 -1.307.700-1.374.850 184184 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 59Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "St. Martin" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 350.000290.000+ 350.000344.107,47 350.000 350.000350.000 31410000 Zuweisungen vom Land 350.000 350.000290.000 350.000344.107,47 350.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergarten: 80.000 € Kindergarten St. Martin: 185.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 350.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5002.500+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5002.500 2.5000,00 2.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (Interk. Kostenausgleich) 2.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 344.107,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 352.500292.500 352.500 352.500 352.500352.500 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.650-3.645,86 -5.650 -5.650-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -27.000-1.000- -3.000-4.575,00 -3.000 -3.000-2.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -3.0000,00 -3.000 Streichen Wände, Teppiche, Balancierbretter 2024 2.000 €, Holzböden schleifen 2023: 10.000 €, PVC Böden: 5.000 €, Schallschutz: 10.000 € -3.000 185185 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 60Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 0-1.000 00,00 0 2023 - Diverse Gegenstände 0 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-4.575,00 0 0 15 Abschreibungen -4.000-4.000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.000 -4.000-4.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -630.000-595.000- -660.000-591.208,18 -660.000 -660.000-650.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -630.000 -650.000-595.000 -660.000-591.208,18 -660.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin Kosten: Zuweisung Abmangel Gemeinde: 630.000 € -660.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -599.429,04=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -666.300-606.450 -672.650 -672.650 -672.650-661.500 -255.321,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -313.800-313.950 -320.150 -320.150 -320.150-309.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-8.200- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 Innere Verrechnungen Verwaltungskostenanteil: 5.900 € Verrechnung Sporthalle: 0 € Bauhof: 2.000 € -7.600 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-1.500 00,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-8.200 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -255.321,57=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -321.350-322.150 -327.750 -327.750 -327.750-317.150 186186 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 61Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb "Waldorfkindergarten" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 120.00090.000+ 120.000117.978,60 120.000 120.000120.000 31410000 Zuweisungen vom Land 120.000 120.00090.000 120.000117.978,60 120.000 120.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 65.00070.000+ 70.00063.112,50 70.000 70.00070.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 65.000 70.00070.000 70.00063.112,50 70.000 70.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 181.091,10=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 185.000160.000 190.000 190.000 190.000190.000 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.600-3.645,86 -5.600 -5.600-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.50013,20 -1.500 -1.500 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-3.281,30 0 00 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-3.281,30 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -320.000-290.000- -320.000-281.947,00 -320.000 -320.000-320.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -320.000 -320.000-290.000 -320.000-281.947,00 -320.000 Abmangel Waldorfkindergarten -320.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -288.874,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -325.300-296.450 -325.600 -325.600 -325.600-325.500 187187 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 62Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -107.783,06=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -140.300-136.450 -135.600 -135.600 -135.600-135.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-6.700- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 -7.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-6.700 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -107.783,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -147.850-143.150 -143.200 -143.200 -143.200-143.650 188188 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 63Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Tagesmütter - Interkommunaler Kostenausgleich - Baindter Kinder in auswärtigen Kindergärten (RV, Weing., Bft...) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -52.500-32.500- -52.500-10.195,25 -52.500 -52.500-52.500 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 Zuschüsse an Kindertagespflege -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.195,25=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 -10.195,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -10.195,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 189189 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 64Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.000-4.000- -4.000-2.457,00 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.457,00 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Brest; Weltweite Kinderhilfe e.V., VdK Weltweite Kinderhilfe e.V. 30 €, Soziale Maßnahmen 2.000 € alternative Unterstützung Asylbewerberhelferkreis, Dt. Jugendherbergswerk Schwaben 30 € Verein zur Förderung von Sehgeschädigten260 € VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit Pauschale 400 € Soldatenkameradschaft 80 € Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. 52 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, Landeverband Krebsforschung Landesverband BW zur Krebsbekämpfung 60 € DRK-Kreisverband Ravensburg 60 € Inserat Rotkreuzbericht 120 € -200 -2.457,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 -2.457,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 190190 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 65Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -2.457,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 191191 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 66Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bürgerorientierte Sportentwicklung Erläuterung - Ideelle, materielle und finanzielle Förderung des organisierten und nichtorganisierten Sports - Kontaktpflege zu den Sportverbänden, Sportvereinen und Organisatoren sportlicher Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5500) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-200- 00,00 0 00 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-200 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Reitplatz 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -9.500-9.500- -9.500-4.301,94 -9.500 -9.500-9.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -9.500 -9.500-9.500 -9.500-4.301,94 -9.500 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 350 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.400 € -9.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -4.301,94=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 -4.301,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 192192 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 67Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.550-20.400- -22.750-26.884,35 -22.950 -22.750-24.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.750 -23.300-19.600 -21.950-26.082,35 -22.150 -21.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-800 -800-802,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -26.884,35=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -22.550-20.400 -22.750 -22.950 -22.750-24.100 -31.186,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -32.050-30.100 -32.250 -32.450 -32.250-33.600 193193 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 68Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung des Sports - Sicherstellung des Schulsports - Deckung des kulterellen und gesellschaftlichen Bedarf Verteilung am Jahresende nach Beleg: Derzeitige Belegung/Nutzung: SV Baindt 1.358 Min. = 57,23 % ROSG 40 Min. = 1,69 % Landjugend 120 Min. = 5,06% Kindergarten 100 Min. = 4,21% Mittagsbetreuung 315 Min. = 13,27% Klosterwiesenschule 440 Min.= 18,54 % Erläuterung - Förderung des organisierten und nichtorganisierten Breitensports durch die Bereitstellung adäquater Sportstätten - Pflege, Unterhaltung und Betrieb der Sportstätten zum Zwecke der Bereitstellung bzw. der Vermietung und Überlassung von Sportmöglichkeiten für sportliche Veranstaltungen, den Schul- und Vereinssport sowie für den Breitensport - Vergabe / Überlassung von Sportstätten für sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Zwecke / Anlässe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5610) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 20.00020.950+ 20.00020.922,00 20.000 20.00020.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 20.000 20.00020.950 20.00020.922,00 20.000 20.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 3000,00 300 Kostenersätze 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 20.922,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.30021.250 20.300 20.300 20.30020.300 12 Personalaufwendungen -12.150-13.000- -13.100-11.140,69 -13.100 -13.100-12.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -9.350 -9.850-9.900 -10.000-8.482,49 -10.000 Personalausgaben -10.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-154,51 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -800 -850-900 -900-711,24 -900 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.000 -2.100-2.200 -2.200-1.792,45 -2.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -2.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.100-59.300- -74.000-46.191,02 -74.000 -74.000-71.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.622,17 -6.000 Sanierungsarbeiten -6.000 194194 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 69Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -2.000-2.000 -5.0000,00 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -8.000-6.000 -8.0000,00 -8.000 Heizungskosten Sporthalle, keine Verrechnung 2021 von Schulareal, Werte zur Verrechnung fehlen. -8.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -32.000 -32.500-30.000 -32.500-27.238,76 -32.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -32.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.600 -12.000-6.000 -12.000-5.597,02 -12.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -12.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.500 -10.500-9.300 -10.500-9.733,07 -10.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Gebäudevers., Müll, Wasserzins -10.500 15 Abschreibungen -90.000-93.000- -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000-90.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -90.000 -90.000-93.000 -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -146.645,31=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -176.250-165.300 -177.100 -177.100 -177.100-173.800 -125.723,31=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -155.950-144.050 -156.800 -156.800 -156.800-153.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -60.300-48.650- -61.050-41.682,87 -60.950 -60.900-62.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -31.650 -33.900-27.450 -32.400-13.035,87 -32.300 Verrechnung mit Bauhof -32.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen -28.650 -28.650-21.200 -28.650-28.647,00 -28.650 -28.650 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.682,87=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -60.300-48.650 -61.050 -60.950 -60.900-62.550 -167.406,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -216.250-192.700 -217.850 -217.750 -217.700-216.050 195195 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 70Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Aufwendungen für die Pflege der Freisportanlagen (Sportplatzfläche, Verkehrsflächen, Begleitgrün) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.500-16.500- -15.500-111.026,98 -15.500 -15.500-15.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-110.979,12 -15.000 Unterhaltung Sportplatz, Austausch Sportplatzbeleuchtung Abwicklung 2022 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-1.000 -500-47,86 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Wasserzins -500 15 Abschreibungen -3.000-3.000- -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 0-6.581,75 0 00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche 0 00 0-6.581,75 0 2021 - Schaffung von Bikepark 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -120.516,73=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 -120.516,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -56.650-50.450- -56.950-42.576,37 -57.000 -56.950-60.650 196196 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 71Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -51.450 -55.450-45.350 -51.750-37.416,37 -51.800 Innere Verrechnungen mit Bauhof -51.750 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.200 -5.200-5.100 -5.200-5.160,00 -5.200 -5.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.576,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -56.650-50.450 -56.950 -57.000 -56.950-60.650 -163.093,10=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -75.150-69.950 -75.450 -75.500 -75.450-79.150 197197 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 72Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Strategien, Konzepte, Stellungnahmen und prozessorientierte Steuerung in allen Feldern der Stadtentwicklung (Bevölkerung, Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur) - Sicherung einer ausgewogenen sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Baindt - Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Berichtigung des Flächennutzungsplans - Mitwirkung bei überörtlicher und nachbargemeindlicher Planung - Strategische Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung und regionalen Verflechtungen - Energetische Maßnahmen, Förderprogramme Erläuterung - Städtebauliche Rahmenplanungen - Städtebaulicher Entwurf, Konzepte zur Bebauung und Freiraum, Dorfgestaltung - Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen - Verbindliche Bauleitplanung - Aufstellung von Verkehrsentwicklungsplänen - Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben Dritte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 046.079,79 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 046.079,79 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 2.0003.500+ 2.0002.844,66 2.000 2.0002.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 0651,00 0 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 0 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5002.000+ 500443,91 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5002.000 500443,91 500 Kostenersätze 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 23.00022.000+ 23.00023.087,70 23.000 23.0002.300 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 23.000 2.30022.000 23.00023.087,70 23.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung, EB Abwasserbeseitung, Nahwärme 23.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 72.456,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.50027.500 25.500 25.500 25.5004.800 12 Personalaufwendungen -324.700-209.250- -323.700-182.410,88 -323.700 -323.700-322.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen 0 0-9.500 00,00 0 Besoldung der Beamten 0 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -213.950 -209.100-119.700 -210.000-117.423,20 -210.000 Vergütung der Beschäftigten -210.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.795,06 0 0 198198 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 73Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -46.150 -48.000-18.450 -48.000-29.714,92 -48.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beamte -48.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.700 -10.900-9.900 -11.000-9.977,84 -11.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -11.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.700 -25.200-23.100 -25.500-23.487,86 -25.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -25.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -29.200 -29.200-28.600 -29.200-12,00 -29.200 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -29.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.500-13.500- -8.000-8.792,60 -8.000 -8.000-8.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-7.500 -2.000-103,02 -2.000 Pauschale Ansätze Geräte und Ausstattungsgegenstände -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-77,67 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.000-1.000 -1.000-188,02 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen 0-1.000- 0-1.007,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-1.000 0-1.007,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -135.000-108.500- -135.000-72.412,57 -135.000 -135.000-170.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -135.000 -170.000-108.500 -135.000-72.412,57 -135.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan/neuer Flächennutzungsplan, Umlage an Gemeindeverband Mittl. Sch.: 132.000 €/135.000 € (inkl. Ausgaben für Verkehrsentwicklungsplan und Erstattung Personalkosten des Klimaschutzbeauftragten) Umlage an Regionalverband Bodensee: Kompensationsflächenmanagement: 3.000 € 2024- Inkl. Ausgaben Landesturnfest Ravensburg -135.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -516.300-186.300- -471.300-430.134,98 -171.300 -171.300-201.300 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-775,34 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 Schaffung von Ökopunkte Flurstück 376 im Jahr 2023 - lauf Kontenplan Verbuchung auf 44291, Erwerb von Ökopunkte erst wieder 2025 0 199199 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 74Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -200-30,00 -200 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -200 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 Der Ansatz für 2023 ist für die Schaffung von Ökopunkten u. a. für die Reithalle angedacht. 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-1.889,51 -5.000 Geschäftsausgaben Bürobedarf, EDV-Progr., Kopierer -5.000 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 30.000 € Förderprogramm - „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ - Beschluss 03.05.2022 -35.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 00 0-157,96 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.080,15 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-1.291,94 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -4000,00 -400 Dienstreisen -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.400-2.400 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 Vergabeverfahren Landratsamt -5.000 -694.758,03=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -984.500-518.550 -938.000 -638.000 -638.000-701.700 -622.301,97=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -959.000-491.050 -912.500 -612.500 -612.500-696.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 06.355,62 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 06.355,62 0 Innere Verrechnungen 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen -173.050-153.150- -175.350-132.073,39 -176.100 -174.900-185.300 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -172.250 -184.500-152.400 -174.550-131.296,39 -175.300 -174.100 200200 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 75Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-750 -800-777,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -125.717,77=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -173.050-153.150 -175.350 -176.100 -174.900-185.300 -748.019,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.132.050-644.200 -1.087.850 -788.600 -787.400-882.200 201201 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 76Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - Gewinnung und Bereitstellung von Strom durch die Photovoltaikanlage Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Strom - Konzessionsabgabe Strom (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100, 8101) - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung bei Anschaffung PV-Anlage (Anteil Einspeisung, bisher nur PV-Anlage am Rathaus) - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0001.281,18 2.000 2.0002.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 2.000 2.0002.000 2.0001.281,18 2.000 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 110.000110.000+ 110.000125.551,00 110.000 110.000110.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 110.000 110.000110.000 110.000125.551,00 110.000 Konzessionsabgabe EnBW/Netze BW: 110.000 € Vertrag Konzessionsabgabe bis 31.12.2027 110.000 126.832,18=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 112.000112.000 112.000 112.000 112.000112.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -2.000-2.000- -2.000-1.967,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.967,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.967,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.000-2.000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 124.865,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 110.000110.000 110.000 110.000 110.000110.000 202202 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 77Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -500-500- -500-455,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -500-500 -500-455,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -455,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -500-500 -500 -500 -500-500 124.410,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 109.500109.500 109.500 109.500 109.500109.500 203203 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 78Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonener Energieverbrauch Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Erdgas - Konzessionsabgabe Gas (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 0130,00 0 00 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.80010.000+ 9.8009.778,33 9.800 9.8009.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.800 9.80010.000 9.8009.778,33 9.800 9.800 9.908,33=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 9.908,33=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 9.908,33=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 204204 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 79Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Fernwärme mit optimaler Betriebssicherheit - Sicherstellen der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8170) Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Fernwärme - Bereitstellung und Unterhaltung von Wärmeverteilungsnetzen - BGA BHKW inkl. Nahwärmenetz, Umstellung auf regeneratives System - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung BHKW I und II sowie unternehmerische Wärmenutzung - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung (Vorsteuerabzugsquote laufender Aufwand 58,27% - Verhältnis Privater Bezug zu Öffentlicher Bezug) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.0000+ 2.0002.531,00 2.000 2.0002.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.000 2.0000 2.0002.500,00 2.000 2.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 0 00 031,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 252.000195.000+ 267.000220.979,22 267.000 267.000267.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 45.000 50.00035.000 50.00046.629,98 50.000 Stromvergütung - Stromeinspeisung 50.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 Kostenersätze Eigenstrom Eigenstrom Schulkomplex Darstellung inkl. 2. BHKW. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Asylbewerberkomplex (Varia Home) und der privaten Einrichtung (Wohnen am Schafsbrunnen) 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug 70.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 223.510,22=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 254.000195.000 269.000 269.000 269.000269.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -225.800-146.100- -285.800-141.651,51 -285.800 -287.800-235.800 205205 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 80Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -45.000-30.000 -45.000-41.326,76 -45.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und Instandhaltungskosten: 10.000 €, Energiedienstleistungen Verwaltung, Technik, Optimierung, Abrechnung 20.000 € -45.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -20.000 -20.000-20.000 -20.0000,00 -20.000 Wartung BHKW -20.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -300 -300-100 -300-104,52 -300 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -300 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 Gasbezugskosten BHKW Gasbezugskosten 79.600 € - Anpassung zusätzliche Liegenschaften -222.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -50.000-40.000- -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000-70.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -50.000 -70.000-40.000 -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.500-3.000- -3.500-2.133,16 -3.500 -3.500-3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-1.388,72 -1.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -1.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-2.000 -2.000-744,44 -2.000 -2.000 -185.625,63=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -279.300-189.100 -359.300 -359.300 -361.300-309.300 37.884,59=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -25.3005.900 -90.300 -90.300 -92.300-40.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 206206 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 81Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -47.750-40.500- -49.200-30.940,81 -48.800 -48.700-50.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -41.450 -44.200-35.750 -42.900-24.688,23 -42.500 -42.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.300 -6.300-4.750 -6.300-6.252,58 -6.300 Verzinsung des Anlagekapitals - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.940,81=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -47.750-40.500 -49.200 -48.800 -48.700-50.500 6.943,78=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -73.050-34.600 -139.500 -139.100 -141.000-90.800 207207 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 82Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung und Sicherstellung eines möglichst flächendeckenden und allgemeinen Zugangs zur Breitbandtechnologie für alle Einwohner und Firmen innerhalb der Gemeinde Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Erläuterung - Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u. ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen - BGA Breitband - Vorsteuerabzugsberechtigung mit Ausnahme der Einwohnerkomponente der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes - Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 9.0009.150+ 9.0009.133,00 9.000 9.0009.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 9.000 9.0009.050 9.0009.078,00 9.000 9.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 0 0100 055,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.00010.000+ 40.00039.442,80 40.000 40.00035.000 34110000 Mieten und Pachten 35.000 35.00010.000 40.00039.442,80 40.000 Pachteinnahmen Breitband 40.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 48.575,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.00019.150 49.000 49.000 49.00044.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-50,00 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-50,00 0 0 15 Abschreibungen -27.000-25.000- -30.000-26.167,97 -30.000 -28-30.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -27.000 -30.000-25.000 -30.000-26.167,97 -30.000 -28 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -40.000-35.000- -40.000-15.328,92 -40.000 -40.000-40.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -40.000 -40.000-35.000 -40.000-15.328,92 -40.000 Personal Zweckverband sowie Vorarbeit graue Flecken -40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -41.546,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -67.000-60.000 -70.000 -70.000 -40.028-70.000 7.028,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.000-40.850 -21.000 -21.000 8.972-26.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -53.200-40.500- -54.750-42.545,25 -54.450 -54.300-55.650 208208 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 83Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -36.400 -38.850-31.350 -37.950-25.743,25 -37.650 -37.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -16.800 -16.800-9.150 -16.800-16.802,00 -16.800 -16.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.545,25=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -53.200-40.500 -54.750 -54.450 -54.300-55.650 -35.516,34=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -76.200-81.350 -75.750 -75.450 -45.328-81.650 209209 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 84Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Abfallbeseitigung - Bürgernahe Abfallberatung mit Behältermanagement und Reklamationen Erläuterung - Annahme (Bringsystem) und Verwertung von Grüngut - Unterhaltung RAWEG- Sammelstelle / Wertstoffhof - Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7200 / 7201) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.00045.000+ 40.00042.915,99 40.000 40.00040.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.000 40.00045.000 40.00042.915,99 40.000 Kostenersätze Landkreis 2,50 € pro Einwohner Ansatz 16.500 €, Kostenersatz Personal Grünmüllannahmestelle 13.200 € plus Miete 40.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.915,99=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 40.00045.000 40.000 40.000 40.00040.000 12 Personalaufwendungen -23.750-22.500- -25.600-23.081,39 -25.600 -25.600-25.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -19.300 -20.300-16.100 -20.500-16.627,67 -20.500 -20.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -950 -1.000-1.350 -1.200-1.240,09 -1.200 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.200 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.500 -3.700-5.050 -3.900-5.213,63 -3.900 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.900 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.700-2.700- -2.7000,00 -2.700 -2.700-2.700 42310000 Mieten und Pachten -2.700 -2.700-2.700 -2.7000,00 -2.700 Mietaufwendungen Grünmüllannahmestelle -2.700 15 Abschreibungen 0-1.000- 0-2.488,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-1.000 0-2.488,00 0 Abschreibungen 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.300-3.300- -3.300-3.261,90 -3.300 -3.300-3.300 210210 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 85Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -3.300 -3.300-3.300 -3.300-3.261,90 -3.300 Entsorgung Eigenanteil öffentliches Grüngut - Anteil Kompostieranlage am Annaberg - Kein Kostenerstattung -3.300 -28.831,29=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -29.750-29.500 -31.600 -31.600 -31.600-31.000 14.084,70=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 10.25015.500 8.400 8.400 8.4009.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -40.000-34.800- -41.850-49.107,33 -41.400 -41.350-42.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -39.500 -42.100-34.150 -41.350-48.699,33 -40.900 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -40.850 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -500-650 -500-408,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - Wertstoffhofinvestitionen -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -49.107,33=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -40.000-34.800 -41.850 -41.400 -41.350-42.600 -35.022,63=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -29.750-19.300 -33.450 -33.000 -32.950-33.600 211211 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 86Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung / Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300, 6800) Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb öffentlicher Straßen, Wege, Feldwege, Plätze, Brunnen und Grün an Straßen (ohne Reinigung und Winterdienst) - Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 31.00030.500+ 31.00031.027,28 31.000 31.00031.000 31410000 Zuweisungen vom Land 31.000 31.00030.500 31.00031.027,28 31.000 31.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 257.000237.300+ 246.000253.411,82 246.000 242.000246.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 238.000 227.000235.850 227.000238.192,00 227.000 223.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.450 19.00015.219,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500500+ 500938,64 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 500500 500938,64 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 285.377,74=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 288.500268.300 277.500 277.500 273.500277.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -286.800-286.350- -286.800-190.541,33 -286.800 -286.800-286.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.856,72 0 0 42111000 Winterdienst 0 00 0-772,73 0 0 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.022,70 -150.000 -150.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -6.000 -6.000-6.000 -6.000-557,98 -6.000 Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen -6.000 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -800 -800-350 -800-355,91 -800 Ampelanlage Marsweilerstraße Stromkosten -800 15 Abschreibungen -420.000-369.000- -420.000-375.414,88 -420.000 -420.000-420.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -420.000 -420.000-369.000 -420.000-375.414,88 -420.000 -420.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -450-450- -450-372,00 -450 -450-450 212212 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 87Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -450 -450-450 -450-372,00 -450 Anteil an der Jugendverkehrsschule: 320 € Mitgliedsbeitrag Kreisverkehrswacht: 70 € Gesellschaft zur Förd. umwelt- gerechter Straßenplanungen: 30 € -450 -566.328,21=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -707.250-655.800 -707.250 -707.250 -707.250-707.250 -280.950,47=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -418.750-387.500 -429.750 -429.750 -433.750-429.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -396.150-249.200- -398.450-372.800,57 -398.250 -397.800-409.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -185.450 -199.250-164.600 -187.750-162.099,57 -187.550 -187.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -210.700 -210.700-84.600 -210.700-210.701,00 -210.700 -210.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -372.800,57=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -396.150-249.200 -398.450 -398.250 -397.800-409.950 -653.751,04=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -814.900-636.700 -828.200 -828.000 -831.550-839.700 213213 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 88Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Steuerung der unterschiedlichen Verkehrsströme unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Verkehrsausstattung öffentlicher Verkehrsflächen wie z. B. Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Verkehrszeichen, Verkehrslenk-, Verkehrsleit- und Schutzeinrichtungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6700) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -49.800-33.300- -46.300-24.431,55 -46.300 -46.300-46.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.300 -5.300-5.300 -5.300-2.656,57 -5.300 -5.300 42112000 Straßenunterhaltung allgemein 0 00 0-181,93 0 Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung Erneuerung der Schaltkästen 0 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.067,64 -12.000 Unterhaltungskosten Netz und Lampen -12.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-76,93 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -32.500 -29.000-16.000 -29.000-14.448,48 -29.000 -29.000 15 Abschreibungen -6.000-5.000- -6.000-4.998,80 -6.000 -6.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-5.000 -6.000-4.998,80 -6.000 -6.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 Bücher und Zeitschriften -200 -29.430,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.000-38.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 214214 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 89Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -29.430,35=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -56.000-38.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -25.150-20.950- -25.250-23.175,95 -25.250 -25.250-26.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -22.650 -24.450-20.150 -22.750-20.655,95 -22.750 -22.750 48120000 Kalkulatorische Zinsen -2.500 -2.500-800 -2.500-2.520,00 -2.500 -2.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -23.175,95=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -25.150-20.950 -25.250 -25.250 -25.250-26.950 -52.606,30=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -81.150-59.450 -77.750 -77.750 -77.750-79.450 215215 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 90Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Verkehrssicherheit - Gewährleistung eines sauberen Erscheinungsbildes Erläuterung - Beseitigung von Schmutz, Abfall, Laub und Wildwuchs nach eigenverantwortlich erstellten Reinigungsplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen - Räumen und Streuen nach eigenverantwortlich erstellten Winterdienstplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -43.000-42.000- -43.000-30.164,14 -43.000 -43.000-43.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-14.928,03 -27.000 -27.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.164,14=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 -30.164,14=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-25.333,68 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-25.333,68 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -25.333,68=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -55.497,82=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 216216 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 91Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 217217 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 92Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und kostensparsamen ÖPNV Erläuterung - Zuschuss BOB und ab 2026 für Stadtbus - Unterhaltung und Betrieb Bushaltestellen im Gemeindegebiet Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7920) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.000650+ 2.0002.627,00 2.000 2.0002.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.000 2.000650 2.0002.627,00 2.000 2.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.627,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.000650 2.000 2.000 2.0002.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Bushaltestellen -1.000 15 Abschreibungen -7.000-7.000- -7.000-6.453,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.453,00 -7.000 -7.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -6.500-4.400- -6.500-4.341,09 -250.000 -300.000-6.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.500 -6.500-4.400 -6.500-4.341,09 -250.000 Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Erhöhung BOB ab 2022, Beteiligung an ÖPNV Stadtbus ab 2026 vermutlich hoher Abmangel wegen Anteil Stadtbus- Mobilitätsplan -300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.794,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -14.500-12.400 -14.500 -258.000 -308.000-14.500 -8.167,09=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.500-11.750 -12.500 -256.000 -306.000-12.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 218218 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 93Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -14.350-10.350- -14.400-4.309,32 -14.400 -14.400-15.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -11.350 -12.250-10.000 -11.400-1.186,32 -11.400 Innere Verrechnungen -11.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen -3.000 -3.000-350 -3.000-3.123,00 -3.000 -3.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -4.309,32=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -14.350-10.350 -14.400 -14.400 -14.400-15.250 -12.476,41=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.850-22.100 -26.900 -270.400 -320.400-27.750 219219 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 94Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Erhöhung der sozialen und wirtschaftlichen Standortqualität - Planung und Herstellung sowie naturnahe und nachhaltige Pflege der Grünanlagen und Spielflächen - Wirtschaftliche Unterhaltung des öffentlichen Grüns Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung und Instandhaltung von Grünanlagen (Bädle, B30, Kreisverkehr) einschl. Wegenetz und Spielplätze (und deren Ausstattung) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5800, 5810, 5710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0657,00 0 00 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 0150+ 0117,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0 0150 0117,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.0000+ 5.0009.909,50 5.000 5.0005.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.000 5.0000 5.0009.909,50 5.000 Kostenersätze Holzerlöse, Verkauf Obstbäume etc. 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 10.683,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.000150 5.000 5.000 5.0005.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -33.200-17.700- -34.200-28.735,62 -34.200 -34.200-34.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -31.000 -31.500-15.500 -31.500-28.735,62 -31.500 Bewirtschaftung öffentliches Grün, Mulchen, Holz schlagen etc. -31.500 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -700 -700-700 -7000,00 -700 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Becken, Spiel- und Liegewiese -700 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.500 -2.000-1.500 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten Toi-Dixi-Toilette 6 Monate a 238 € (monatlich) -2.000 15 Abschreibungen -10.000-9.000- -3.000-9.771,04 -3.000 -3.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 -4.000-9.000 -3.000-9.771,04 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 220220 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 95Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.100-1.900- -5.100-6.109,09 -5.100 -5.100-5.100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.700 -2.500-3.627,78 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.600 -2.600-200 -2.600-2.481,31 -2.600 Umlage Unfallversicherung -2.600 -44.615,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -48.300-28.600 -42.300 -42.300 -42.300-43.300 -33.932,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -43.300-28.450 -37.300 -37.300 -37.300-38.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -214.900-198.500- -215.450-280.599,31 -215.500 -215.450-227.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -161.700 -174.350-143.500 -162.250-227.361,31 -162.300 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -162.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.200 -53.200-55.000 -53.200-53.238,00 -53.200 -53.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -280.599,31=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -214.900-198.500 -215.450 -215.500 -215.450-227.550 -314.531,56=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -258.200-226.950 -252.750 -252.800 -252.750-265.850 221221 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 96Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Erhalt der Gewässer und des Grundwassers als Existenzgrundlage des Menschen, als Bestandteil des Natur- haushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere - Erhalt und Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer - Unterhaltung der Gewässerläufe inkl. Hochwasserschutz und Gehölzpflege Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb wasserbaulicher Anlagen und kommunaler Gewässer - Gewässer 2. Ordnung: Bampfen, Sulzmoosbach, Baindter Bädle, Gewässerrandstreifen Wolfegger Ach (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6900) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.000150+ 4.0002.946,00 4.000 4.0004.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.000 4.000150 4.0002.946,00 4.000 4.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.946,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.000150 4.000 4.000 4.0004.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-1.600- -3.000-2.902,21 -3.000 -3.000-3.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-1.600 -3.000-2.902,21 -3.000 Unterhaltung und Reinigung Unterhaltung der Bachläufe -3.000 15 Abschreibungen -6.000-2.000- -6.000-3.012,32 -6.000 -6.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-2.000 -6.000-3.012,32 -6.000 -6.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.500-2.200- -2.500-1.600,00 -2.500 -2.500-2.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -2.000 -2.000-1.700 -2.000-1.600,00 -2.000 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seenprogramme -2.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständigenkosten 500 € -500 -7.514,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -11.500-5.800 -11.500 -11.500 -11.500-11.500 222222 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 97Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -4.568,53=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -7.500-5.650 -7.500 -7.500 -7.500-7.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -41.150-35.450- -41.200-50.234,74 -41.250 -41.200-43.700 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -33.150 -35.700-29.450 -33.200-42.416,74 -33.250 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -33.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -8.000 -8.000-6.000 -8.000-7.818,00 -8.000 -8.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -50.234,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -41.150-35.450 -41.200 -41.250 -41.200-43.700 -54.803,27=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.650-41.100 -48.700 -48.750 -48.700-51.200 223223 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 98Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den Friedhof gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden Grünflächen und Großbäume - Durchführung pietätvoller Bestattungen, inklusive Räume zur Abschiednahme und zur Durchführung von Trauerfeiern Erläuterung - Bereitstellung von Reihen- und Wahlgräbern als Kinder-, Urnen-, Erd- und Anonymgräber einschließlich Bau und Unterhaltung von Erschließungsanlagen einschließlich der dazugehörigen Grünflächen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7510) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 27.00028.450+ 24.00029.726,00 23.000 21.00025.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 27.000 25.00028.450 24.00029.726,00 23.000 21.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 30.00023.200+ 30.00032.046,70 30.000 30.00030.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 Benutzungsgebühren 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.772,70=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 57.00051.650 54.000 53.000 51.00055.000 12 Personalaufwendungen -21.150-20.300- -22.700-19.643,85 -22.700 -22.700-22.300 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -16.300 -17.150-15.650 -17.500-14.938,07 -17.500 Vergütung der Beschäftigten -17.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-210,36 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.200 -1.300-1.150 -1.300-1.148,85 -1.300 -1.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.650 -3.850-3.450 -3.900-3.346,57 -3.900 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -3.900 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete 0 0-50 00,00 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.950-18.200- -31.850-26.628,26 -31.850 -31.950-30.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -14.000 -14.000-3.000 -15.000-15.153,11 -15.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Reparaturen: 3.000 €, Rau, Belegung Gräber Erdarbeiten -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.500 -1.500-1.500 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.750 -1.750-1.200 -1.750-1.121,20 -1.750 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -1.750 224224 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 99Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.400 -2.200-1.500 -2.200-1.068,00 -2.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -2.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.300 -2.300-2.000 -2.400-1.805,95 -2.400 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -2.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -9.000 -9.000-9.000 -9.000-7.480,00 -9.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, öffnen Gräber -9.000 15 Abschreibungen -39.000-27.000- -39.000-39.886,04 -39.000 -39.000-39.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -39.000 -39.000-27.000 -39.000-39.886,04 -39.000 Abschreibungen -39.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -650-650- -650-8.765,56 -650 -650-650 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge Kriegsgräberfürsorge -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-38,73 -500 Geschäftsausgabe, Bürobedarf -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-8.726,83 0 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten 0 -94.923,71=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -91.750-66.150 -94.200 -94.200 -94.300-92.700 -33.151,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -34.750-14.500 -40.200 -41.200 -43.300-37.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -138.550-116.600- -141.450-126.616,33 -141.200 -140.900-147.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -122.850 -131.550-105.600 -125.750-110.934,33 -125.500 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 40.000 € Personalkosten 00./02./03.: 14.700 € -125.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -15.700 -15.700-11.000 -15.700-15.682,00 -15.700 Verzinsung des Anlagekapitals - Investionen Friedhof inkl. BA 1 -15.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -126.616,33=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -138.550-116.600 -141.450 -141.200 -140.900-147.250 225225 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 100Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -159.767,34=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -173.300-131.100 -181.650 -182.400 -184.200-184.950 226226 Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft und Landschaftspflege55510000 5551000000 Unterprodukt Leistung Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft5551 555100 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 101Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen der Natur und Landschaft - Erhaltung und Förderung der Arten- und Biotopvielfalt - Natur- und Artenschutz Erläuterung - Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft/Landschaftspflege (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5551) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -1.200-1.200- -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200-1.200 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 Aufteilung Deckumlage Förderung der Landwirtschaft -1.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.080,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 -1.080,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-6.700- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 -7.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-6.700 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -1.080,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -8.750-7.900 -8.800 -8.800 -8.800-9.350 227227 Wirtschaftsförderung, Entwicklung interkommunales Gewerbegebiet Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 102Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung und Sicherung eines ausreichenden, differenzierten Arbeitsplatzangebotes sowie Erhaltung und Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch Ansiedlung von Firmen und Organisationen Erläuterung - Förderung und Unterstützung der örtlichen Wirtschaft - Interkommunales Gewerbegebiet - Förderung Gewerbe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.6001.600+ 1.600926,56 1.600 1.6001.600 34110000 Mieten und Pachten 1.600 1.6001.600 1.600926,56 1.600 Pachteinnahmen interkommunales Gewerbegebiet alle zwei Jahr Auszahlung 1.600 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 926,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.6001.600 1.600 1.600 1.6001.600 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.0000- -10.000-2.500,00 -10.000 -10.000-10.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -10.000 -10.0000 -10.000-2.500,00 -10.000 Aufwendungen interkommunales Gewerbegebiet - Anteil Baindt -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.500,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.0000 -10.000 -10.000 -10.000-10.000 -1.573,44=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.4001.600 -8.400 -8.400 -8.400-8.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.000-18.050- -19.700-16.548,79 -19.900 -19.800-21.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.000 -21.550-18.050 -19.700-16.548,79 -19.900 -19.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -16.548,79=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.000-18.050 -19.700 -19.900 -19.800-21.550 -18.122,23=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -28.400-16.450 -28.100 -28.300 -28.200-29.950 228228 Wirtschaftsförderung, Entwicklung interkommunales Gewerbegebiet Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 103Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 229229 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 104Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Betrieb gewerblicher Art (Schenk-Konrad-Halle und Gaststätte zur Mühle) - Inbetriebnahme 06.09.1986 - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung nach unternehmerischer Nutzung (Vorsteuerabzugsquote 2017: 98,43%). Erläuterung - Privatrechliche Vermietung und Verpachtung von der Schenk-Konrad-Halle bzw. Gaststätte "Zur Mühle" - Unterhaltung der Festhalle, Gaststätte "Zur Mühle" -Einnahmen gem. Pachtvertrag bzw. Entgelte, jährliche Unterhaltung und Abmangel (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7670). Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0449,50 0 00 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 44.00048.500+ 44.00017.549,88 44.000 44.00044.000 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 Mieteinnahmen Halle, sofern Belegung wegen Corona und Energiekrise stattfinden kann. 7.500 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 Pachteinnahmen Gaststätte 10.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 26.000 26.00025.000 26.0005.042,31 26.000 Kostenersätze 26.000 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 Rückvergütung Brauerei/Tabakw.-Prov. 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 17.999,38=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.00048.500 44.000 44.000 44.00044.000 12 Personalaufwendungen -12.900-19.850- -13.600-9.719,96 -13.600 -13.600-13.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -9.600 -10.050-14.500 -10.100-5.873,94 -10.100 Vergütung der Beschäftigten -10.100 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-61,82 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -800 -800-1.200 -800-745,72 -800 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -800 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.500 -2.600-4.150 -2.700-3.038,48 -2.700 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -2.700 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -83.900-62.900- -83.900-45.250,63 -83.900 -83.900-83.900 230230 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 105Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.000-15.000 -25.000-12.486,77 -25.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unter anderem: Kleinarbeiten, Fenstererneuerung, Fassade streichen, Fliesen ersetzen: 15.000 € Reinigung Abluftanlage Küche, Vorhaltung für Notreparaturen: 5.000 € Nebenkosten Einheit 6 und 18 -25.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-248,63 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -8.400 -8.400-8.400 -8.4000,00 -8.400 -8.400 42411000 Fernwärme / Heizung -23.000 -23.000-15.000 -23.000-16.261,58 -23.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -23.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -500 -500-500 -5000,00 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.500 -12.500-12.500 -12.500-5.026,65 -12.500 Stromkosten waren wegen der geringeren Belegung (Corona) geringer -12.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-10.000 -13.000-11.027,00 -13.000 Versicherungskosten, Müll, Wasser -13.000 42611000 Aus- und Weiterbildung 0 00 0-200,00 0 0 15 Abschreibungen -45.500-45.500- -38.500-45.874,00 -38.500 -38.500-38.500 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -45.000 -38.000-45.000 -38.000-45.874,00 -38.000 Abschreibungen -38.000 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.500-5.500- -5.500-819,40 -5.500 -5.500-5.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-371,34 -2.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-182,36 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-2.000 -2.000-265,70 -2.000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.000 231231 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 106Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -101.663,99=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -147.800-133.750 -141.500 -141.500 -141.500-141.350 -83.664,61=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.800-85.250 -97.500 -97.500 -97.500-97.350 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -86.650-78.450- -89.300-66.344,27 -88.750 -88.600-91.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -74.850 -79.600-64.950 -77.500-54.561,27 -76.950 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -76.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -11.800 -11.800-13.500 -11.800-11.783,00 -11.800 Verzinsung des Anlagekapitals - inkl. Investitionen in SKH -11.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -66.344,27=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -86.650-78.450 -89.300 -88.750 -88.600-91.400 -150.008,88=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -190.450-163.700 -186.800 -186.250 -186.100-188.750 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 232232 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 233233 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: - Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer - festgelegte Hebesätze - gem. Haushaltserlass: Gemeindeanteil an der EKSt und USt. sowie Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Komm. Investitionspauschale, FAG-Umlage, Kreisumlage Erläuterung - Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und ähnliches (Konzessionsabgaben 5310 und 5320) - Allgemeine Zuweisungen wie Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen, Bedarfszuweisungen - Allgemeine Umlagen, z. B. Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage (ehem. Gliederung Kameralistik UA 9000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 Grundsteuer A - Erhöhung um 20% Hebesatzpunkte auf Hebesatz 370 v. H. 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 Grundsteuer B - Erhöhung um 50 Hebesatzpunkte auf Hebesatz 450 v. H. 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 Hebesatz: Erhöhung um 20 Hebesatzpunkte auf 370 v. H. 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 Hundesteuer-Anpassung 2024 bzw. 2025 geplant 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 Zweitwohnungssteuer 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.890.0002.066.000+ 3.025.0002.174.529,36 3.150.000 3.175.0002.804.000 234234 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 8.495.470,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 10.068.5008.525.500 11.307.500 11.566.500 11.697.50010.419.300 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 0-45.498,71 0 00 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -3.657.500-4.067.600- -4.700.000-4.082.973,67 -4.750.000 -4.800.000-4.301.000 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 Gewerbesteuerumlage Hebesatz: 2023: -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 235235 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -4.128.472,38=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.657.500-4.067.600 -4.700.000 -4.750.000 -4.800.000-4.301.000 4.366.997,68=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.411.0004.457.900 6.607.500 6.816.500 6.897.5006.118.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 4.366.997,68=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 6.411.0004.457.900 6.607.500 6.816.500 6.897.5006.118.300 236236 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten (ehem . Gliederung Kameralistik UA 9100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.0000+ 14.00014.777,09 14.000 14.00014.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.000 14.0000 14.00014.777,09 14.000 Beteiligungsgesellschaft Netze BW - Vergütung des 500.000 € Anteils. 14.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.293,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 2023/2024 Zins 0,00-0,1% - 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 Zinseinnahmen von öff. wirtschaftlichen Unternehmen Zinseinnahmen EB Wasserversorgung insgesamt: 13.400 €/ 12.500 € Zinseinnahmen EB Abwasserbeseitigung insgesamt: 48.500 €/ 46.900 € Zinseinnahmen ZV Wasserversorgung insgesamt: 5.800 €/ 5.700 € 60.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 92.070,72=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 82.20070.450 78.400 76.400 74.40079.600 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 Zinsen für Kassenkredite, Liquidität wird mit Investitionen massiv runter gefahren. -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt - Kreditaufnahmen Durchschnittzinssatz 3%- max. 5 Mio. 2023/ max. 10 Mio. € 2024 -300.000 237237 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -10.000-10.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-10.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -27.568,99=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -117.000-17.000 -322.000 -322.000 -322.000-322.000 64.501,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -34.80053.450 -243.600 -245.600 -247.600-242.400 21 Erträge aus internen Leistungen 560.200370.450+ 560.200604.251,58 560.200 560.200560.200 38120000 Kalkulatorische Zinsen 560.200 560.200370.450 560.200604.251,58 560.200 560.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 604.251,58=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 560.200370.450 560.200 560.200 560.200560.200 668.753,31=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 525.400423.900 316.600 314.600 312.600317.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 238238 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 239239 Innere Verwaltung11Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2021 / 2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 02.12.2020Datum: 15:08:55Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2020 2021 2022 20232019 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2024 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2025 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 192.750166.750+ 192.750185.843,86 192.750 192.750192.750 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.855.100-1.689.800- -1.844.100-1.612.779,61 -1.832.100 -1.839.100-1.839.300 -1.426.935,75=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.662.350-1.523.050 -1.651.350 -1.639.350 -1.646.350-1.646.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 027.140,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 0249.256,91 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.034.0002.300.000+ 2.150.0004.356.456,80 500.000 2.500.000400.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.632.853,71=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.034.0002.300.000 2.150.000 500.000 2.500.000400.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.500.000-500.000- -1.000.000-1.358.586,60 -1.000.000 -1.000.000-1.500.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 0-498.513,82 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -189.500-57.900- -15.500-85.653,16 -13.000 -10.000-73.800 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -50.0000- 00,00 0 0-50.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0-2.000- 0-28.335,33 0 00 -1.971.088,91=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.739.500-559.900 -1.015.500 -1.013.000 -1.010.000-1.623.800 2.661.764,80=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 294.5001.740.100 1.134.500 -513.000 1.490.000-1.223.800 1.234.829,05=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.367.850217.050 -516.850 -2.152.350 -156.350-2.870.350 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 240240 Maurer Stempel weiß klein Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 241241 Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 70.15071.000+ 76.150133.356,49 80.150 72.15071.650 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -684.500-592.700- -695.850-580.983,53 -699.400 -682.600-735.500 -447.627,04=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -614.350-521.700 -619.700 -619.250 -610.450-663.850 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 15.00092.000+ 00,00 0 0122.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 010.000+ 00,00 0 010.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 15.000102.000 0 0 0132.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -250.000-250.000- 00,00 0 0-150.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -440.000-522.300- -236.000-39.077,44 0 0-26.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -10.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -39.077,44=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -700.000-772.300 -236.000 0 0-176.500 -39.077,44=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -685.000-670.300 -236.000 0 0-44.500 -486.704,48=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.299.350-1.192.000 -855.700 -619.250 -610.450-708.350 242242 Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 134.200146.600+ 134.200131.538,75 134.200 134.200134.200 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -929.750-781.800- -969.900-1.022.876,74 -974.050 -978.600-956.400 -891.337,99=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -795.550-635.200 -835.700 -839.850 -844.400-822.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0400.000+ 1.396.0005.661,00 0 01.228.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 04.000,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 9.661,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0400.000 1.396.000 0 01.228.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -5.100.000-4.000.000- 0-333.830,07 0 0-5.000.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -78.500-51.000- -5.000-6.296,77 -5.000 -5.000-357.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -340.126,84=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.178.500-4.051.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.357.500 -330.465,84=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.178.500-3.651.000 1.391.000 -5.000 -5.000-4.129.500 -1.221.803,83=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -5.974.050-4.286.200 555.300 -844.850 -849.400-4.951.700 243243 Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 6.0000+ 6.0000,00 6.000 6.0006.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -54.450-53.550- -54.750-22.439,11 -54.650 -54.650-54.900 -22.439,11=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -22.439,11=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 244244 Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 700400+ 7001.175,00 700 700700 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -49.100-34.550- -51.600-28.583,19 -51.350 -51.350-51.000 -27.408,19=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.400-34.150 -50.900 -50.650 -50.650-50.300 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.000-5.000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.000-5.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.000-5.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.000 -27.408,19=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -53.400-39.150 -55.900 -55.650 -55.650-55.300 245245 Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 400350+ 400495,50 400 400400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -119.350-103.800- -120.900-96.930,26 -116.950 -120.650-120.200 -96.434,76=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -118.950-103.450 -120.500 -116.550 -120.250-119.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -96.434,76=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -118.950-103.450 -120.500 -116.550 -120.250-119.800 246246 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -18.700-15.250- -19.500-14.521,12 -19.450 -19.400-19.550 -14.521,12=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -18.700-15.250 -19.500 -19.450 -19.400-19.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -20.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -20.0000 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -20.0000 0 0 00 -14.521,12=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -38.700-15.250 -19.500 -19.450 -19.400-19.550 247247 Soziale Hilfen31Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 596.700458.100+ 606.650488.790,47 605.900 605.500613.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -812.800-520.050- -810.000-455.347,25 -808.500 -807.700-824.800 33.443,22=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -216.100-61.950 -203.350 -202.600 -202.200-211.000 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -110.0000- -100.0000,00 -100.000 0-500.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -20.0000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -130.0000 -100.000 -100.000 0-500.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.0000 -100.000 -100.000 0-500.000 33.443,22=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -346.100-61.950 -303.350 -302.600 -202.200-711.000 248248 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.197.000967.300+ 1.217.0001.209.653,70 1.217.000 1.217.0001.207.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.985.150-2.379.050- -2.987.250-2.294.407,90 -2.976.750 -2.976.150-3.021.150 -1.084.754,20=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.788.150-1.411.750 -1.770.250 -1.759.750 -1.759.150-1.814.150 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 0490.000,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.449,81 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 491.449,81=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- -150.000-11.602,24 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -49.000-5.000- -2.0001.228,18 -2.000 -2.000-2.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -35.500-40.000- -150.0000,00 0 0-40.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -10.0000- 00,00 0 00 -10.374,06=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -94.500-45.000 -302.000 -2.000 -2.000-42.000 481.075,75=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -94.500-45.000 -302.000 -2.000 -2.000-42.000 -603.678,45=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.882.650-1.456.750 -2.072.250 -1.761.750 -1.761.150-1.856.150 249249 Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.200-4.200- -4.200-3.107,00 -4.200 -4.200-4.200 -3.107,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -3.107,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 250250 Sport und Bäder42Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 300300+ 3000,00 300 300300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -250.750-218.000- -252.850-192.604,36 -253.000 -252.700-256.100 -192.604,36=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -250.450-217.700 -252.550 -252.700 -252.400-255.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -30.0000- 0-2.518,60 0 0-10.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -49.000-1.500- -2.500-1.118,02 -2.500 -2.500-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -20.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -3.636,62=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -99.000-1.500 -2.500 -2.500 -2.500-15.000 -3.636,62=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -99.000-1.500 -2.500 -2.500 -2.500-15.000 -196.240,98=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -349.450-219.200 -255.050 -255.200 -254.900-270.800 251251 Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 25.50027.500+ 25.50078.034,08 25.500 25.5004.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.157.550-670.700- -1.113.350-807.855,70 -814.100 -812.900-887.000 -729.821,62=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.132.050-643.200 -1.087.850 -788.600 -787.400-882.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 300.000500.000+ 300.0000,00 0 0300.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.930.0003.625.000+ 00,00 0 01.930.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.230.0004.125.000 300.000 0 02.230.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.658.000-2.175.000- 00,00 0 0-1.158.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -35.000-35.000- -100.0000,00 0 0-35.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.000-2.000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.695.000-2.212.000 -100.000 0 0-1.193.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 535.0001.913.000 200.000 0 01.037.000 -729.821,62=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -597.0501.269.800 -887.850 -788.600 -787.400154.800 252252 Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 448.800372.000+ 468.800484.052,37 468.800 468.800463.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -440.500-328.900- -507.200-450.340,23 -506.050 -507.750-459.550 33.712,14=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 8.30043.100 -38.400 -37.250 -38.9504.250 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 416.0002.750.000+ 4.400.0000,00 3.600.000 02.010.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 04.050,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 144.350114.400+ 129.350146.550,00 129.350 129.350129.350 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 150.600,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 560.3502.864.400 4.529.350 3.729.350 129.3502.139.350 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -2.090.000-3.190.000- -5.560.000-25.976,61 -4.560.000 -85.000-350.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.347.000-250.000- -260.000-27.860,06 0 0-750.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-1.000.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -1.053.836,67=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -3.437.000-3.440.000 -5.820.000 -4.560.000 -85.000-1.100.000 -903.236,67=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.876.650-575.600 -1.290.650 -830.650 44.3501.039.350 -869.524,53=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.868.350-532.500 -1.329.050 -867.900 5.4001.043.600 253253 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 31.50031.000+ 31.50031.027,28 31.500 31.50031.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -823.400-648.200- -822.350-701.859,20 -1.065.650 -1.115.200-836.400 -670.831,92=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -791.900-617.200 -790.850 -1.034.150 -1.083.700-804.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 100.000200.000+ 060.095,00 0 0120.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0726.234,47 0 01.130.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 786.329,47=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 515.000250.000 0 0 01.250.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 0-6.403,13 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -4.090.000-2.005.000- -893.000-219.990,08 -915.000 -380.000-2.012.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -226.393,21=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -4.090.000-2.005.000 -893.000 -915.000 -380.000-2.012.000 559.936,26=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -3.575.000-1.755.000 -893.000 -915.000 -380.000-762.000 -110.895,66=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.366.900-2.372.200 -1.683.850 -1.949.150 -1.463.700-1.566.900 254254 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 35.00023.200+ 35.000101.914,31 35.000 35.00035.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -499.900-421.000- -506.900-553.295,13 -506.750 -506.450-526.350 -451.380,82=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -464.900-397.800 -471.900 -471.750 -471.450-491.350 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 413.0000+ 0111.100,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 111.100,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 413.0000 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.640.000-480.000- -310.000-345.547,01 -10.000 -10.000-160.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -90.000-45.000- -30.000-9.311,04 -10.000 -10.000-160.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -354.858,05=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.730.000-525.000 -340.000 -20.000 -20.000-320.000 -243.758,05=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.317.000-525.000 -340.000 -20.000 -20.000-320.000 -695.138,87=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.781.900-922.800 -811.900 -491.750 -491.450-811.350 255255 Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 45.60050.100+ 45.60037.042,96 45.600 45.60045.600 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -218.950-184.750- -222.000-173.612,27 -221.650 -221.400-225.800 -136.569,31=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -173.350-134.650 -176.400 -176.050 -175.800-180.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -55.0500- 00,00 0 0-60.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -55.0500 0 0 0-60.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -55.0500 0 0 0-60.000 -136.569,31=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -228.400-134.650 -176.400 -176.050 -175.800-240.200 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 256256 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 257257 Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:33:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 10.711.1008.966.400+ 11.946.30012.587.264,87 12.203.300 12.332.30011.059.300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.774.500-4.084.600- -5.022.000-7.312.256,62 -5.072.000 -5.122.000-4.623.000 5.275.008,25=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 6.936.6004.881.800 6.924.300 7.131.300 7.210.3006.436.300 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.500.0001.500.000+ 500.0000,00 0 0800.000 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 6.500.0001.500.000 500.000 0 0800.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 6.500.0001.500.000 500.000 0 0800.000 5.275.008,25=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 13.436.6006.381.800 7.424.300 7.131.300 7.210.3007.236.300 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 258258 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt I 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 259259 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 14 .4 47 ,7 6 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 14 .4 47 ,7 6 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om B un d 0 0 11 .4 47 ,7 6 0 0 0 0 0 0 0 11 .4 47 ,7 6 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 3. 00 0, 00 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 14 .4 47 ,7 6 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 14 .4 47 ,7 6 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 3. 57 2, 80 0 0 0 0 0 0 0 3. 57 2, 80 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 25 .5 19 ,6 5 0 0 0 0 0 0 0 25 .5 19 ,6 5 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 75 9, 11 86 3 0 0 0 0 0 0 5. 75 9, 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 0. 40 3, 80 2. 13 6 0 0 0 0 0 0 -2 0. 40 3, 80 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 260260 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 261261 Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt, B ür ob ed ar f Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f 11 14 00 00 11 14 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f Ze nt ra le F un kt io ne n 11 14 11 14 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 .1 93 ,6 6 0 0 0 0 0 0 0 -4 .1 93 ,6 6 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 262262 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 2. 00 0 0 10 .8 79 ,3 8 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 20 .8 79 ,3 8 V ire ns ch ut z A ns ch af fu ng v on n eu en L iz en ze n - V ie re ns ch ut z 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 4. 00 0 0 38 .3 57 ,8 1 2. 71 3 0 2. 50 0 0 64 .5 00 0 0 10 9. 35 7, 81 N eu es D ok um en te nm an ag em en ts ys te m (2 02 4: 1 0. 00 0 €) , S er ve r R at ha us , i nk l. B au ho f, S ch ul e, K in de rg ar te n - R es tl. A nt ei l E B W V u nd A B W (2 02 4: 5 0. 00 0 €) A us ba u S itz un gs sa al m it fe st em in te gr ie rte m B ea m er (2 02 3: 2 .5 00 € ) D ru ck er S ta nd es am t 2 02 4: 1. 50 0 € O ffe ne s W LA N D or fp la tz (2 02 6: 4 .0 00 € ), W eb -G IS -L ös un g (2 02 4: 3 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 263263 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 .0 00 0 -4 9. 23 7, 19 -2 .7 13 0 -4 .5 00 0 -6 6. 50 0 0 -2 .0 00 -1 30 .2 37 ,1 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 264264 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 3. 29 8, 68 0 0 0 0 0 0 0 3. 29 8, 68 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 3. 29 8, 68 0 0 0 0 0 0 0 3. 29 8, 68 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 35 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 35 .0 00 ,0 0 A us st at tu ng R ah au s M öb ili er un g - H öh en ve rs te llb ar e S ch re ib tis ch e (2 02 3 - 1 5. 00 0 €, 20 24 - 15 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 29 8, 68 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 38 .2 98 ,6 8 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -8 .2 98 ,6 8 0 -5 .0 00 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 0 0 -3 8. 29 8, 68 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 29 8, 68 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 38 .2 98 ,6 8 265265 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 266266 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 3. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 3. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 Zu sc hu ss E -F ah rz eu g N is sa n 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 19 .6 50 ,0 0 16 .7 50 0 16 .0 00 0 0 0 0 35 .6 50 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 2. 90 0, 00 0 0 16 .0 00 0 0 0 0 18 .9 00 ,0 0 K au f N ew H ol la nd /D ei tz (2 02 3 - 1 40 .0 00 € ) V er ka uf N ew H ol la nd (2 02 3 - 1 6. 00 0 €) S tre ua ut om at L in dn er (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) S tro m ag gr eg at (2 02 4 - 1 .9 00 € ) 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 16 .7 50 ,0 0 16 .7 50 0 0 0 0 0 0 16 .7 50 ,0 0 Ta bl et u nd L ap to p B au ho fle ite r ( 20 23 - 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 0. 00 0 €, 2 02 7 - 10 .0 00 € ) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 22 .6 50 ,0 0 16 .7 50 0 16 .0 00 0 0 0 0 38 .6 50 ,0 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 3. 11 9, 94 86 .1 23 0 0 0 0 0 0 25 3. 11 9, 94 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 15 2. 22 7, 13 0 0 0 0 0 0 0 15 2. 22 7, 13 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 10 0. 89 2, 81 86 .1 23 0 0 0 0 0 0 10 0. 89 2, 81 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 267267 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 22 5. 54 5, 31 12 1. 27 3 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 51 8. 44 5, 31 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 24 .0 89 ,9 6 0 7. 20 0 14 0. 00 0 0 31 .9 00 0 0 19 5. 98 9, 96 K au f N ew H ol la nd /D ei tz (2 02 3 - 1 40 .0 00 € ) V er ka uf N ew H ol la nd (2 02 3 - 1 6. 00 0 €) S tre ua ut om at L in dn er (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) S tro m ag gr eg at (2 02 4 - 1 .9 00 € ) 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0 0 51 .0 11 ,2 0 46 .4 03 0 0 0 9. 00 0 0 0 60 .0 11 ,2 0 Fr ei sc hn ei de r 3 x in sg . ( 20 24 - 4. 20 0 €) M ot or sä ge (2 02 4 - 1 .8 00 € ) A kk u, G er ät e (2 02 4 - 3 .0 00 € ) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 61 .6 00 ,0 0 0 61 .6 00 0 0 80 .0 00 0 0 14 1. 60 0, 00 P V -A nl ag e (2 02 4 - 8 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 88 .8 44 ,1 5 74 .8 70 0 2. 00 0 0 0 0 10 .0 00 12 0. 84 4, 15 Ta bl et u nd L ap to p B au ho fle ite r ( 20 23 - 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 0. 00 0 €, 2 02 7 - 10 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 47 8. 66 5, 25 20 7. 39 6 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 77 1. 56 5, 25 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -4 56 .0 15 ,2 5 -1 90 .6 46 -6 8. 80 0 -1 26 .0 00 0 -1 20 .9 00 0 -1 0. 00 0 -7 32 .9 15 ,2 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 47 8. 66 5, 25 20 7. 39 6 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 77 1. 56 5, 25 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 268268 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 269269 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g; (2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z; (2 02 3 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be F in an zp la n; (2 02 4 - 2 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1. 00 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 1 .0 00 .0 00 € ) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 3 bi s 20 27 je w ei ls 1 .0 00 .0 00 € ) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 50 0. 00 0 0 4. 70 1. 94 0, 95 43 5. 35 8 1. 50 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .7 01 .9 40 ,9 5 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 74 4. 17 4, 54 0 0 0 0 0 0 0 74 4. 17 4, 54 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 1. 50 0. 00 0 0 3. 95 7. 76 6, 41 43 5. 35 8 1. 50 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 11 .9 57 .7 66 ,4 1 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g; (2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z; (2 02 3 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be F in an zp la n; (2 02 4 - 2 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1. 00 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 1 .0 00 .0 00 € ) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 3 bi s 20 27 je w ei ls 1 .0 00 .0 00 € ) 270270 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 16 8. 50 0, 00 75 .0 00 50 .0 00 0 0 0 0 0 16 8. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 16 8. 50 0, 00 75 .0 00 50 .0 00 0 0 0 0 0 16 8. 50 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 50 0. 00 0 0 4. 87 0. 44 0, 95 51 0. 35 8 1. 55 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .8 70 .4 40 ,9 5 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 00 .0 00 0 1. 59 5. 73 7, 10 2. 82 5. 08 2 -1 .1 50 .0 00 26 0. 00 0 0 -1 80 .0 00 0 -3 50 .0 00 32 5. 73 7, 10 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 50 0. 00 0 0 4. 87 0. 44 0, 95 51 0. 35 8 1. 55 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .8 70 .4 40 ,9 5 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 271271 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .0 02 ,8 5 -1 .5 02 -1 .5 00 0 0 -1 .5 00 0 0 -4 .5 02 ,8 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 272272 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 Zu sc hu ss s of er n Fö rd er pr og ra m m S ire ne n au fg el eg t w ird (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) Zu sc hu ss L F 20 - 20 22 (2 02 4 - 9 2. 00 0 €) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 5. 00 0, 00 0 10 2. 00 0 15 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 25 2. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C - K os te ns ch ät zu ng 0 3. 05 .2 02 2 - 3 56 .0 00 € (2 02 3 - 2 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 273273 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 60 7. 88 4, 15 37 .5 74 52 0. 80 0 44 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 6. 00 0 1. 27 8. 88 4, 15 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 36 0. 50 0 0 0 0 20 6. 00 0 1. 06 6. 50 0, 00 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 16 .7 65 ,0 8 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 66 .7 65 ,0 8 K at S : 3 e le kt ro ni sc he S ire ne n (P re is o . M as t 1 5. 00 0, m it M as t 2 0. 00 0) (2 02 3 - 5 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 91 .1 19 ,0 7 37 .5 74 20 .8 00 29 .5 00 0 25 .0 00 0 0 14 5. 61 9, 07 FW -h au s: S ch w er la st R eg al e (2 02 3 - 1 .0 00 € ) A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S pi nd e 40 0, -- n et to p .P . x 5 0 P er so ne n (2 02 4 - 2 5. 00 0 €) FW -H au s: S ch ra nk fü r W ec hs el kl ei du ng (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S ch ra nk fü r Ü bu ng sm at er ia l ( Lö sc he r, U nt er la ge n, P up pe , e tc .) (2 02 3 - 1 .0 00 €) D ig ita lfu nk : 2 H ör er fü r M R T im M TW - 2. 00 0 €, D ig ita lfu nk : 2 H R T (2 02 3 - 2 .0 00 € ) TH L: A kk ub et rie be ne s hy dr au lis ch es K om bi ge rä t ( 20 23 - 10 .0 00 € ) B ra nd : W är m eb ild ka m er a fü r L F 10 (2 02 3 - 6 .0 00 € ) K le id er tro ck ne r f ür n as se E in sa tz kl ei du ng (2 02 3 - 2 .5 00 € ) Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at (2 02 3 - 3 .0 00 € ) 274274 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 52 .8 84 ,1 5 -3 7. 57 4 -6 68 .8 00 -6 75 .0 00 -1 50 .0 00 -4 3. 00 0 0 -2 06 .0 00 -1 .6 76 .8 84 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 275275 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 Zu sc hu ss a n D R K A uf bl as ba re s S ch ne lle in sa tz ze lt fü r d ie E in sa tz gr up pe (2 .5 00 € ) S pi nd e fü r d ie H er re n- u nd D am en um kl ei de n im n eu en B er ei ts ch af ts he im (2 .5 00 € ) U m st el lu ng A na lo gf un k au f D ig ita lfu nk (5 .0 00 € ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e B ai nd te r S tra ße 4 8/ 1 m it B ft (2 02 5 - 3 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 6. 70 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 -3 0. 00 0 -6 6. 70 0, 00 276276 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 277277 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt II 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 278278 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .0 02 ,8 5 -1 .5 02 -1 .5 00 0 0 -1 .5 00 0 0 -4 .5 02 ,8 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 279279 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 Zu sc hu ss s of er n Fö rd er pr og ra m m S ire ne n au fg el eg t w ird (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) Zu sc hu ss L F 20 - 20 22 (2 02 4 - 9 2. 00 0 €) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 5. 00 0, 00 0 10 2. 00 0 15 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 25 2. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C - K os te ns ch ät zu ng 0 3. 05 .2 02 2 - 3 56 .0 00 € (2 02 3 - 2 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 280280 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 60 7. 88 4, 15 37 .5 74 52 0. 80 0 44 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 6. 00 0 1. 27 8. 88 4, 15 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 36 0. 50 0 0 0 0 20 6. 00 0 1. 06 6. 50 0, 00 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 16 .7 65 ,0 8 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 66 .7 65 ,0 8 K at S : 3 e le kt ro ni sc he S ire ne n (P re is o . M as t 1 5. 00 0, m it M as t 2 0. 00 0) (2 02 3 - 5 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 91 .1 19 ,0 7 37 .5 74 20 .8 00 29 .5 00 0 25 .0 00 0 0 14 5. 61 9, 07 FW -h au s: S ch w er la st R eg al e (2 02 3 - 1 .0 00 € ) A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S pi nd e 40 0, -- n et to p .P . x 5 0 P er so ne n (2 02 4 - 2 5. 00 0 €) FW -H au s: S ch ra nk fü r W ec hs el kl ei du ng (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S ch ra nk fü r Ü bu ng sm at er ia l ( Lö sc he r, U nt er la ge n, P up pe , e tc .) (2 02 3 - 1 .0 00 €) D ig ita lfu nk : 2 H ör er fü r M R T im M TW - 2. 00 0 €, D ig ita lfu nk : 2 H R T (2 02 3 - 2 .0 00 € ) TH L: A kk ub et rie be ne s hy dr au lis ch es K om bi ge rä t ( 20 23 - 10 .0 00 € ) B ra nd : W är m eb ild ka m er a fü r L F 10 (2 02 3 - 6 .0 00 € ) K le id er tro ck ne r f ür n as se E in sa tz kl ei du ng (2 02 3 - 2 .5 00 € ) Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at (2 02 3 - 3 .0 00 € ) 281281 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 52 .8 84 ,1 5 -3 7. 57 4 -6 68 .8 00 -6 75 .0 00 -1 50 .0 00 -4 3. 00 0 0 -2 06 .0 00 -1 .6 76 .8 84 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 282282 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 Zu sc hu ss a n D R K A uf bl as ba re s S ch ne lle in sa tz ze lt fü r d ie E in sa tz gr up pe (2 .5 00 € ) S pi nd e fü r d ie H er re n- u nd D am en um kl ei de n im n eu en B er ei ts ch af ts he im (2 .5 00 € ) U m st el lu ng A na lo gf un k au f D ig ita lfu nk (5 .0 00 € ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e B ai nd te r S tra ße 4 8/ 1 m it B ft (2 02 5 - 3 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 6. 70 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 -3 0. 00 0 -6 6. 70 0, 00 283283 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 284284 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 Zu sc hu ss L an d S ch ul ba uf ör de ru ng /A us gl ei ch ss to ck (2 02 4 - 1 80 .0 00 € , 2 02 5 - 4 50 .0 00 € ) Zu sc hu ss L an d S ch ul sa ni er un g/ S ch ul ba uf ör de ru ng (2 02 4 - 2 48 .0 00 € , 2 02 5 - 1 46 .0 00 € ) Zu sc hu ss B un d K fW -5 5 S an ie ru ng (2 02 4 - 8 00 .0 00 € , 2 02 5 - 8 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 4. 53 6. 33 1, 60 33 3. 83 0 4. 00 0. 00 0 5. 10 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 0 0 14 .6 36 .3 31 ,6 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 19 9. 19 4, 19 0 0 0 0 0 0 0 19 9. 19 4, 19 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 33 3. 83 0, 07 33 3. 83 0 0 5. 10 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 0 0 10 .4 33 .8 30 ,0 7 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e - I nv es tit io ne n 20 21 /2 02 2 B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e - K la ss e 3 un d 4 - U m se tz un g A uß en kl as se /B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e et c. ) - b is E nd e A ug us t b er ei ts 8 30 .0 00 € a n P la nu ng sk os te n, U m zu g et c. (2 02 3 - 5. 00 0. 00 0 €, 2 02 4 - 5 .0 00 .0 00 € ) -R et en tio ns be ck en a uf gr un d S ch ul sa ni er un g in G en eh m ig un g ge fo rd er t ( 20 23 - 10 0. 00 0 €) 285285 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0 0 4. 00 3. 30 7, 34 0 4. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 4. 00 3. 30 7, 34 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e In ve st iti on en B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e- K la ss e 3 un d 4- U m se tz un g A us se nk la ss e/ B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e, et c. ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 12 9. 20 9, 24 6. 29 6 51 .0 00 78 .5 00 35 0. 00 0 35 7. 50 0 0 5. 00 0 58 0. 20 9, 24 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 71 .9 27 ,7 9 6. 29 6 0 0 0 0 0 0 71 .9 27 ,7 9 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 57 .2 81 ,4 5 0 51 .0 00 78 .5 00 35 0. 00 0 35 7. 50 0 0 5. 00 0 50 8. 28 1, 45 -A us st at tu ng M ed ie ne nt w ic kl un gs pl an (2 02 3 - 5 0. 00 0 €, 2 02 4 - 5 0. 00 0 €) -A us st at tu ng B lä se rk la ss e N eu an sc ha ffu ng p ro J ah r 2 .5 00 € -A ns ch af fu ng n eu e M us ik - u nd M ik ro fo na nl ag e (2 02 3 - 7 .0 00 € ) -A us st at tu ng T ie rp rä pa ra te S ac hu nt er ric ht (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) -A us st at tu ng R äu m lic hk ei te n im W eg e de r S ch ul sa ni er un g - M öb ili ar (2 02 4 - 3 00 .0 00 € ) -U nv or he rg es eh en es im S ch ul be tri eb p ro J ah r 2 .5 00 € -S ch ne er tra kt or / a lte rn . S ch ne ef rä se (2 02 3 - 1 4. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 4. 66 5. 54 0, 84 34 0. 12 6 4. 05 1. 00 0 5. 17 8. 50 0 5. 35 0. 00 0 5. 35 7. 50 0 0 5. 00 0 15 .2 16 .5 40 ,8 4 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 -4 .2 59 .8 79 ,8 4 -3 34 .4 65 -3 .6 51 .0 00 -5 .1 78 .5 00 -5 .3 50 .0 00 -4 .1 29 .5 00 0 1. 39 1. 00 0 -1 2. 18 6. 87 9, 84 286286 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 4. 66 5. 54 0, 84 34 0. 12 6 4. 05 1. 00 0 5. 17 8. 50 0 5. 35 0. 00 0 5. 35 7. 50 0 0 5. 00 0 15 .2 16 .5 40 ,8 4 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 287287 Sc hü le rb ef ör de ru ng / B ür ge rb us Sc hü le rb ef ör de ru ng 21 40 01 00 21 40 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sc hü le rb ef ör de ru ng Sc hü le rb ez og en e Le is tu ng en 21 40 21 40 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 288288 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 E rw er b vo n be w eg lic he n S ac he n de s A V im R ah m en U m zu g S ch ul sa ni er un g pr o Ja hr 5. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 -5 .0 00 ,0 0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -5 .0 00 -3 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 289289 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 290290 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an s on st ig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss S an ie ru ng e v. K irc he B ai en fu rt/ B ai nd t - B es ch lu ss 1 1. 01 .2 2 (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 0. 00 0 0 0 0 0 -2 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 291291 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 292292 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 0 60 0. 00 0, 00 A ns at z fü r S oz ia lb au (2 02 3 - 1 00 .0 00 € , 2 02 4 - 5 00 .0 00 € ) 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0, 00 A ns ät ze fü r d en A br is s K lo st er ho f 4 , K üf er st ra ße 8 (2 02 5 - 1 00 .0 00 € , 2 02 6 - 1 00 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 00 .0 00 -5 00 .0 00 -5 00 .0 00 0 -1 00 .0 00 -8 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 293293 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 294294 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Le itu ng v on H ei zz en tra le z um O bj ek t F rie se nh äu sl er S tr. 1 2 - S tro m ei ge nv er so rg un g (2 02 3 - 1 0. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 E rs at zb es ch af fu ng en in e in ze ln en G eb äu de n (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 5. 00 0 0 0 0 0 -2 5. 00 0, 00 295295 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 296296 A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 P au sc ha le l M itt el an m el du ng A us st at tu ng H er r P la ng g (2 02 3 - 5 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 .0 00 0 0 0 0 -5 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 297297 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 49 0. 00 0, 00 49 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 49 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 49 0. 00 0, 00 49 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 49 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 44 9, 81 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 1. 44 9, 81 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 1. 44 9, 81 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 1. 44 9, 81 E rr ic ht un g W al dk in de rg ar te ng ru pp e (2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 49 1. 44 9, 81 49 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 49 1. 44 9, 81 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 1. 08 9. 35 7, 60 11 .6 02 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 1. 23 9. 35 7, 60 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 56 6. 86 4, 00 0 0 0 0 0 0 0 56 6. 86 4, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 52 2. 49 3, 60 11 .6 02 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 67 2. 49 3, 60 E rr ic ht un g W al dk in de rg ar te ng ru pp e (2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 00 0 0 15 9. 74 8, 90 -1 .2 28 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 2. 00 0 22 6. 74 8, 90 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Ze ite rfa ss un gs pr og ra m m K in de rg ar te n S M S 298298 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 25 .0 00 ,0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 00 0 0 13 4. 74 8, 90 -1 .2 28 3. 70 0 49 .0 00 0 2. 00 0 0 2. 00 0 19 1. 74 8, 90 M öb el n eu e K in de rg ar te ng ru pp e (2 02 3 - 3 5. 00 0 €) S pi el m at er ia l ( 20 23 - 12 .0 00 € ) V er sc hi ed en es - pr o Ja hr 2 .0 00 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 00 0 0 1. 24 9. 10 6, 50 10 .3 74 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 15 2. 00 0 1. 46 6. 10 6, 50 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .0 00 0 -7 57 .6 56 ,6 9 48 1. 07 5 -3 .7 00 -5 9. 00 0 0 -2 .0 00 0 -1 52 .0 00 -9 74 .6 56 ,6 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 00 0 0 1. 24 9. 10 6, 50 10 .3 74 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 15 2. 00 0 1. 46 6. 10 6, 50 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 299299 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 0 0 0 6. 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 0 0 0 6. 00 0, 00 B es ch af fu ng Ip ad s 4. 00 0 € so w ie Z us ch us s Lü ftu ng sa nl ag e 2. 00 0 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 0 0 0 0 0 1. 30 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 0 0 0 0 0 1. 30 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 6. 00 0 0 0 0 0 7. 30 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 .3 00 ,0 0 0 -1 .3 00 -6 .0 00 0 0 0 0 -7 .3 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 6. 00 0 0 0 0 0 7. 30 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 300300 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 301301 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 20 23 - 29 .5 00 € N at ur sc hu tz gu ta ch te n, A nt rä ge B eb au un gs pl an än de ru ng , K on ze pt er ar be itu ng , M ac hb ar ke its an al ys e: 7 .5 00 € ; S an ie ru ng sk os te n: 1 4. 50 0 €; S an ie ru ng P ar ke tb öd en , G ar te nm öb el 3 .5 00 € 20 24 - 40 .0 00 € N at ur sc hu tz gu ta ch te n, A nt rä ge B eb au un gs pl an än de ru ng , K on ze pt er ar be itu ng , M ac hb ar ke its an al ys e: 8 .5 00 € S an ie ru ng sk os te n: 2 6. 00 0 €" In ve st iti on sk os te nz us ch us s 20 25 . 1 50 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 302302 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 0. 00 0, 00 0 -4 0. 00 0 -2 9. 50 0 0 -4 0. 00 0 0 -1 50 .0 00 -2 59 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 303303 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 68 12 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 3. 35 8, 07 2. 51 8 0 0 0 0 0 0 3. 35 8, 07 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 3. 35 8, 07 2. 51 8 0 0 0 0 0 0 3. 35 8, 07 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 50 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 19 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 50 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 19 .0 00 ,0 0 A us st at tu ng G er ät sc ha fte n S po rth al le k le in e Tu rn ha lle T ur ng er ät e - N ut zu ng K ig a S M S , S B B Z un d pa rti el l d ie S ch ul e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € , 2 02 5 - 2 .5 00 € , 2 02 6 - 2. 50 0 €, 2 02 7 - 2 .5 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 50 0 0 4. 85 8, 07 2. 51 8 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .3 58 ,0 7 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .5 00 0 -3 .6 89 ,0 7 -2 .5 18 -1 .5 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -2 .5 00 -2 1. 18 9, 07 304304 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 50 0 0 4. 85 8, 07 2. 51 8 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .3 58 ,0 7 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 305305 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 0 40 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 N eu er B el ag M in is pi el fe ld - K le in sp ie lfe ld (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 P la nu ng sr at e Fr ei sp or ta nl ag e S po rtv er ei n - r ot er P la tz 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 In ve st iti on sz us ch us s R ei tv er ei n - A ns ch lu ss ko st en be itr äg e un d ök ol og is ch er A us gl ei ch (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 44 .0 00 0 0 0 0 52 .1 49 ,4 9 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 0 0 0 0 0 8. 14 9, 49 306306 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 44 .0 00 0 0 0 0 44 .0 00 ,0 0 R as en m äh ro bo te r ( 20 23 - 22 .0 00 € ) B ew äs se ru ng sa nl ag e (2 02 3 - 2 2. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 94 .0 00 0 10 .0 00 0 0 11 2. 14 9, 49 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -8 .1 49 ,4 9 -1 .1 18 0 -9 4. 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 -1 12 .1 49 ,4 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 94 .0 00 0 10 .0 00 0 0 11 2. 14 9, 49 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 307307 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g, E ne rg ie /Ö ko lo gi e R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd e ne rg et . E rn eu er un g 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 1. 40 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 1. 40 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 3. 62 8. 30 7, 45 0 3. 62 5. 00 0 1. 93 0. 00 0 0 1. 93 0. 00 0 0 0 7. 48 8. 30 7, 45 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 3. 62 8. 30 7, 45 0 3. 62 5. 00 0 1. 93 0. 00 0 0 1. 93 0. 00 0 0 0 7. 48 8. 30 7, 45 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 4. 12 8. 30 7, 45 0 4. 12 5. 00 0 2. 23 0. 00 0 0 2. 23 0. 00 0 0 30 0. 00 0 8. 88 8. 30 7, 45 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 2. 17 8. 30 7, 45 0 2. 17 5. 00 0 1. 65 8. 00 0 0 1. 15 8. 00 0 0 0 4. 99 4. 30 7, 45 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0 0 2. 17 8. 30 7, 45 0 2. 17 5. 00 0 1. 65 8. 00 0 0 1. 15 8. 00 0 0 0 4. 99 4. 30 7, 45 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 35 .0 00 ,0 0 0 35 .0 00 35 .0 00 0 35 .0 00 0 10 0. 00 0 20 5. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 .0 00 ,0 0 0 20 .0 00 20 .0 00 0 20 .0 00 0 0 60 .0 00 ,0 0 K lim a- u nd A rte ns ch ut z - p au sc ha le r A ns at z In ve st iv (2 02 3 - 2 0. 00 0 €, 2 02 4 - 2 0. 00 0 €) 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 .0 00 ,0 0 0 15 .0 00 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 45 .0 00 ,0 0 U nv or he rg es eh en es A llg em ei n B au am t ( 20 23 - 15 .0 00 € , 2 02 4 - 1 5. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 78 43 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en A nt ei le n 0 0 50 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 308308 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g, E ne rg ie /Ö ko lo gi e R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd e ne rg et . E rn eu er un g 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 2. 00 0, 00 0 2. 00 0 2. 00 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 2. 00 0, 00 0 2. 00 0 2. 00 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 Ta bl et fü r A uß en di en st (2 02 3 - 2 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 2. 71 5. 30 7, 45 0 2. 21 2. 00 0 1. 69 5. 00 0 0 1. 19 3. 00 0 0 10 0. 00 0 5. 70 3. 30 7, 45 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 1. 41 3. 00 0, 00 0 1. 91 3. 00 0 53 5. 00 0 0 1. 03 7. 00 0 0 20 0. 00 0 3. 18 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 2. 71 5. 30 7, 45 0 2. 21 2. 00 0 1. 69 5. 00 0 0 1. 19 3. 00 0 0 10 0. 00 0 5. 70 3. 30 7, 45 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 309309 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m L eb en sm itt el m ar kt : 14 7. 00 0 €; w ei te re P V -A nl ag e 10 0. 00 0 € (S po rth al le ng eb äu de , K ig a N eu ba u od er F rie se nh äu sl er S tr. 1 2) P V -A nl ag en S K H u nd B au ho f s in d 20 24 d ire kt a uf d en P ro du kt en v or ha nd en . A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m D or fp la tz - E ig en an te il 1 La de st at io n (2 02 5 - 1 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 310310 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 31 .0 00 0 0 0 -1 0. 00 0 -1 41 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 311311 G as ve rs or gu ng G as ve rs or gu ng 53 20 00 00 53 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G as ve rs or gu ng G as ve rs or gu ng 53 20 53 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 22 .1 00 ,0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1 22 .1 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 312312 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 3 - 6 5. 35 0 €, 2 02 4, 20 25 , 2 02 6 un d 20 27 je w ei ls 5 0. 35 0 €) 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 3 - 6 5. 35 0 €, 2 02 4, 20 25 , 2 02 6 un d 20 27 je w ei ls 5 0. 35 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 313313 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 50 .3 50 0 -8 50 ,0 0 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 26 5. 90 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 314314 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 10 0. 00 0, 00 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 10 0. 00 0, 00 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 0. 00 0, 00 Zu sc hu ss B H K W - Fe rn w är m ev er so rg un g/ Le itu ng sn et z (2 02 3 - 3 00 .0 00 € , 2 02 4 - 30 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 50 0, 00 1. 50 0 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 50 0, 00 1. 50 0 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 1. 50 0, 00 1. 50 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 1. 50 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 6. 33 4, 22 1. 79 1 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 50 6. 33 4, 22 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 31 .4 99 ,4 4 0 0 0 0 0 0 0 31 .4 99 ,4 4 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 46 7, 29 46 7 0 0 0 0 0 0 46 7, 29 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 24 .3 67 ,4 9 1. 32 3 0 0 0 0 0 0 24 .3 67 ,4 9 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 0. 00 0, 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z Le itu ng sn et z Fi sc he rs tra ße in k. U m ve rle gu ng D or fp la tz (2 02 3 - 1 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 315315 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 32 7. 10 7, 99 27 .8 60 15 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 75 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 32 7. 10 7, 99 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 32 7. 10 7, 99 27 .8 60 15 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 75 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 32 7. 10 7, 99 R eg en er at iv e zu kü nf tig e W är m ee rz eu gu ng - E ne rg ie ze nt ra le e tc . ( 20 23 - 1. 00 0. 00 0 €, 20 24 - 75 0. 00 0 €, 2 02 5 - 2 50 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 53 3. 44 2, 21 29 .6 51 30 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 90 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 83 3. 44 2, 21 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 31 .9 42 ,2 1 -2 8. 15 1 -2 50 .0 00 -8 50 .0 00 -1 .1 50 .0 00 -6 00 .0 00 0 -2 50 .0 00 -2 .1 31 .9 42 ,2 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 53 3. 44 2, 21 29 .6 51 30 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 90 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 83 3. 44 2, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 316316 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 2. 82 9, 18 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 22 .8 29 ,1 8 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 2. 82 9, 18 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 22 .8 29 ,1 8 Zu sc hü ss e vo m L an d un d B un d B re itb an dv er so rg un g (2 02 4 - 1 .7 10 .0 00 € , 2 02 5 - 4. 40 0. 00 0 €, 2 02 6 - 3 .6 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 4. 65 5, 92 2. 55 0 0 0 0 0 0 0 4. 65 5, 92 68 71 33 60 E in za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 29 7, 09 0 0 0 0 0 0 0 29 7, 09 V er ka be lu ng w ei ße r/g ra ue r F le ck en (2 02 3 - 1 .9 00 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 5. 50 0. 00 0 €, 2 02 6 - 4 .5 00 .0 00 € , 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 4. 35 8, 83 2. 55 0 0 0 0 0 0 0 4. 35 8, 83 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 7. 48 5, 10 2. 55 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 27 .4 85 ,1 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 4. 56 0. 00 0 0 3. 23 3. 94 4, 22 24 .1 85 3. 04 0. 00 0 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 15 .5 78 .9 44 ,2 2 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 6. 63 2, 45 6. 63 2 0 0 0 0 0 0 6. 63 2, 45 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 4. 53 5. 00 0 0 3. 13 8. 76 1, 70 13 .8 95 3. 00 0. 00 0 1. 90 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 5. 53 5. 00 0 15 .3 43 .7 61 ,7 0 V er ka be lu ng w ei ße r/g ra ue r F le ck en (2 02 3 - 1 .9 00 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 5. 50 0. 00 0 €, 2 02 6 - 4 .5 00 .0 00 € , 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 25 .0 00 0 88 .5 50 ,0 7 3. 65 7 40 .0 00 40 .0 00 0 50 .0 00 0 25 .0 00 22 8. 55 0, 07 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 317317 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 10 0. 00 0, 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 10 0. 00 0, 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 P O P -S ta nd or t K lo st er w ie se ns ch ul e (2 02 3 - 1 00 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 4. 56 0. 00 0 0 4. 33 3. 94 4, 22 1. 02 4. 18 5 3. 14 0. 00 0 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 16 .7 78 .9 44 ,2 2 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 60 .0 00 0 -1 .5 16 .4 59 ,1 2 -1 .0 21 .6 35 -4 40 .0 00 -2 .0 40 .0 00 -1 50 .0 00 1. 51 0. 00 0 0 -1 .1 60 .0 00 -4 .2 51 .4 59 ,1 2 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 4. 56 0. 00 0 0 4. 33 3. 94 4, 22 1. 02 4. 18 5 3. 14 0. 00 0 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 16 .7 78 .9 44 ,2 2 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 318318 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 7 9. 00 0 € 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 7 9. 00 0 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 79 .0 00 0 -9 2. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 30 2. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 319319 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 320320 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 54 7. 77 3, 78 0 20 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 64 7. 77 3, 78 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 54 7. 77 3, 78 0 20 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 64 7. 77 3, 78 B au n ur b ei A uf na hm e in s La nd es ge m ei nd ev er ke hr sf in an zi er un gs ge se tz u nd e vt l. A us gl ei ch st oc kf ör de ru ng (2 02 3 - 1 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 34 9. 62 9, 64 72 6. 23 4 50 .0 00 41 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 2. 89 4. 62 9, 64 68 71 20 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n Ti ef ba um aß na hm en 0 0 6. 06 6, 65 6. 06 6 0 0 0 0 0 0 6. 06 6, 65 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 6. 93 3, 43 0 0 0 0 0 0 0 6. 93 3, 43 E rs ch lie ßu ng R ei tp la tz (2 02 3 - 1 0. 00 0 €, 2 02 4 - 1 0. 00 0 €) In ve st iti on sz us ch us s R ad w eg B ft- B er ga tre ut e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € ) In ve st iti on sz us ch us s S ch en ke nw al db rü ck e ve rs ch ob en a uf 2 02 5 (2 02 5 - 8 0. 00 0 €) B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 4 - 5 0. 00 0 €, 2 02 5 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u . a . p ro J ah r 5 .0 00 € 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 33 6. 62 9, 56 72 0. 16 7 50 .0 00 41 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 2. 88 1. 62 9, 56 E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 89 7. 40 3, 42 72 6. 23 4 25 0. 00 0 51 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 3. 54 2. 40 3, 42 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 13 .7 79 ,7 2 6. 40 3 0 0 0 0 0 0 13 .7 79 ,7 2 321321 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 15 ,3 5 0 0 0 0 0 0 0 15 ,3 5 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 13 .7 64 ,3 7 6. 40 3 0 0 0 0 0 0 13 .7 64 ,3 7 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 85 5. 00 0 0 2. 89 0. 76 7, 71 19 8. 94 8 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .2 95 .7 67 ,7 1 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 49 .8 91 ,6 5 0 0 0 0 0 0 0 49 .8 91 ,6 5 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 63 .1 56 ,2 2 63 .1 56 0 2. 50 0. 00 0 85 0. 00 0 85 0. 00 0 0 0 3. 41 3. 15 6, 22 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0 0 69 .4 72 ,7 4 0 0 0 0 0 0 0 69 .4 72 ,7 4 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 85 5. 00 0 0 2. 70 8. 24 7, 10 13 5. 79 2 1. 82 5. 00 0 1. 29 0. 00 0 50 0. 00 0 84 0. 00 0 0 72 5. 00 0 6. 76 3. 24 7, 10 E rs ch lie ßu ng R ei tp la tz (2 02 3 - 1 0. 00 0 €, 2 02 4 - 1 0. 00 0 €) In ve st iti on sz us ch us s R ad w eg B ft- B er ga tre ut e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € ) In ve st iti on sz us ch us s S ch en ke nw al db rü ck e ve rs ch ob en a uf 2 02 5 (2 02 5 - 8 0. 00 0 €) B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 4 - 5 0. 00 0 €, 2 02 5 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u . a . p ro J ah r 5 .0 00 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 85 5. 00 0 0 2. 90 4. 54 7, 43 20 5. 35 1 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .3 09 .5 47 ,4 3 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -8 55 .0 00 0 -1 .0 07 .1 44 ,0 1 52 0. 88 2 -1 .5 75 .0 00 -3 .2 75 .0 00 -1 .3 50 .0 00 -5 60 .0 00 0 -7 25 .0 00 -6 .7 67 .1 44 ,0 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 322322 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 85 5. 00 0 0 2. 90 4. 54 7, 43 20 5. 35 1 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .3 09 .5 47 ,4 3 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 323323 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 10 .0 00 0 60 .4 90 ,2 8 2. 75 3 10 .0 00 10 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 11 0. 49 0, 28 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 47 .5 33 ,6 6 7. 53 3 40 .0 00 40 .0 00 0 50 .0 00 0 50 .0 00 26 2. 53 3, 66 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 0. 00 0 0 -1 08 .0 23 ,9 4 -1 0. 28 6 -5 0. 00 0 -5 0. 00 0 0 -6 0. 00 0 0 -6 0. 00 0 -3 73 .0 23 ,9 4 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 324324 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 325325 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 Zu sc hu ss b ar rie re fre ie B us ha lte st el le n O rts m itt e (2 02 4 - 1 20 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 10 7. 67 0, 15 0 0 0 0 0 0 0 10 7. 67 0, 15 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 10 .7 54 ,5 3 10 .7 54 0 0 0 0 0 0 10 .7 54 ,5 3 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 17 3. 58 6, 10 0 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 79 3. 58 6, 10 B us ha lte st el le K üf er st ra ße B ar rie re fre i i m Z ug e U m ge st al tu ng D or fp la tz (2 02 3 - 2 50 .0 00 €, 2 02 4 - 2 50 .0 00 € ) B us ha lte st el le B ar rie re fre ie B us ha lte st el le B os ch st ra ße (2 02 4 - 1 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 08 .0 00 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 326326 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 19 .5 15 ,7 8 49 .3 40 -1 30 .0 00 -2 50 .0 00 0 -1 42 .0 00 0 -1 08 .0 00 -7 19 .5 15 ,7 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 327327 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 94 .5 28 ,0 2 0 0 0 0 0 0 0 94 .5 28 ,0 2 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 63 .2 94 ,4 2 0 0 0 0 0 0 0 63 .2 94 ,4 2 78 21 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n A ck er la nd 0 0 31 .2 33 ,6 0 0 0 0 0 0 0 0 31 .2 33 ,6 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 59 .5 17 ,7 3 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 19 9. 51 7, 73 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 59 .5 17 ,7 3 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 19 9. 51 7, 73 W al ds pi el pl at z (2 02 3 - 7 5. 00 0 €, 2 02 4 - 1 5. 00 0 €) A ns ch af fu ng n eu er S pi el ge rä te la ut T üv -B ea ns ta nd un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 15 4. 04 5, 75 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 29 4. 04 5, 75 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -1 52 .8 17 ,7 5 -9 .3 11 -4 0. 00 0 -8 5. 00 0 0 -2 5. 00 0 0 -1 0. 00 0 -2 92 .8 17 ,7 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 328328 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 15 4. 04 5, 75 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 29 4. 04 5, 75 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 329329 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 1, 92 0 0 0 0 0 0 0 20 1, 92 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 4. 12 9, 60 4. 12 9 0 0 0 0 0 0 4. 12 9, 60 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 10 .0 00 0 63 0. 62 4, 37 20 0. 62 4 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 0. 62 4, 37 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -3 06 .8 55 ,8 9 -9 3. 65 3 -4 30 .0 00 -1 .2 27 .0 00 0 -1 60 .0 00 0 -1 0. 00 0 -1 .7 23 .8 55 ,8 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 330330 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 331331 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 39 3. 49 0, 39 14 0. 79 3 50 .0 00 0 0 0 0 30 0. 00 0 69 3. 49 0, 39 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 P ar kp lä tz e Fr ie dh of -P ar kp lä tz e en tla ng S tö ck lis st ra ße (2 02 5 - 5 0. 00 0 €) 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0 0 39 3. 49 0, 39 14 0. 79 3 50 .0 00 0 0 0 0 25 0. 00 0 64 3. 49 0, 39 In ve st iti on sm aß na hm en F rie dh of b zw . U m se tz un g Fr ie dh of sk on ze pt io n B A 2 (2 02 5 - 25 0. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 8. 39 3, 35 0 5. 00 0 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 20 .0 00 16 8. 39 3, 35 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 0 2. 50 0, 00 0 2. 50 0 2. 50 0 0 13 2. 50 0 0 20 .0 00 15 7. 50 0, 00 V or ha lte po st en 2 .5 00 € (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) N eu e U rn en w an d (2 02 4 - 1 30 .0 00 € , 2 02 5 - 2 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 89 3, 35 0 2. 50 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 0 10 .8 93 ,3 5 V or ha lte po st en 2 .5 00 € (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) 332332 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 1. 88 3, 74 14 0. 79 3 55 .0 00 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 32 0. 00 0 86 1. 88 3, 74 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 01 .8 83 ,7 4 -1 40 .7 93 -5 5. 00 0 -5 .0 00 0 -1 35 .0 00 0 -3 20 .0 00 -8 61 .8 83 ,7 4 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 1. 88 3, 74 14 0. 79 3 55 .0 00 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 32 0. 00 0 86 1. 88 3, 74 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 333333 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 60 .0 00 0 0 60 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e au f S K H (2 02 4 - 6 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 0 0 0 58 .4 43 ,0 0 K af fe em as ch in e - V or ha ltu ng - N eu be sc ha ffu ng b is he rig er K af fe em as ch in e (2 02 3 - 3 .0 00 €) P C B ür o in kl . B ild sc hi rm m it B et rie bs sy st em W in do w s 10 (2 10 23 - 50 0 €) U m ba u de r a na og en B es ch al lu ng sa nl ag e au f d ig ita l- S ou nd cr af t U i2 4R d ig it. M ul ira ck in kl . K ab el l, S te ck er , R ac ke s (2 02 3 - 1 .5 50 € ) S on st ig es (2 02 3 - 2 .0 00 € ), E in ba u K üc he nb lo ck 4 8. 00 0 € ne tto 334334 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .3 93 ,0 0 0 0 -5 5. 05 0 0 -6 0. 00 0 0 0 -1 18 .4 43 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 335335 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.773,0034.840,00 00200000 Lizenzen 22.152,0031.504,00 00250000 DV-Software 2.621,003.336,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.354.526,196.904.888,33 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.215.080,294.765.442,43 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11.567.719,1311.990.066,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.458.257,003.564.691,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.617.748,001.783.080,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.038.270,003.201.164,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.018.177,002.005.864,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 13.654.686,0713.622.800,94 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.175.395,582.168.992,45 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 422.454,00429.781,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 308.214,00312.182,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.393.985,008.639.165,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 910.236,00926.368,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 237.732,0033.620,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 770.989,49669.799,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 435.680,00442.893,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 836.041,00887.476,00 06100000 Fahrzeuge 342.817,50413.166,50 06200000 Maschinen 63.002,5032.184,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 430.221,00442.125,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.580,00364.825,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 13.807,0015.870,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 408.773,00348.955,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 741.015,05328.313,46 09600000 Anlagen im Bau 0,00328.313,46 336336 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 533.024,260,00 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 207.990,790,00 Summe: Sachanlagen 33.585.218,9634.107.021,38 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 5.345.987,504.492.537,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 5.345.987,504.492.537,50 1.3.5 Wertpapiere 3.300.000,003.300.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 3.300.000,003.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 133.829,66380.165,23 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 80,00495,00 15113200 Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 14.455,7817.597,43 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 3.150,472.946,68 15113300 Forderungen Kiga-Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 1.060,72540,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 4.943,8315.315,37 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 87.507,70321.743,12 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 760,00426,00 15210340 Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 0,00272,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -3.095,510,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,002.509,37 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 712,302.207,13 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 22.669,0711.668,18 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 80,00190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 1.505,304.254,95 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 246.552,00211.351,55 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 46.306,931.065,69 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 8.666,95-4.937,69 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 11.107,9519.550,35 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.780,729.932,51 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 121.230,53123.634,95 16911360 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Finanzerträgen 0,002.412,29 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 43.581,5737.893,84 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 1.393,802.256,26 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 10.483,5519.543,35 1.3.8 Liquide Mittel 7.625.199,194.739.317,72 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 4.455.683,802.365.753,06 337337 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 17110200 Girokonto - KSK RV 1.461.155,89644.124,17 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00500.000,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 996.270,081.000.000,00 17110600 Girokonto Mittagessen 85.959,0756.257,20 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 313.689,47381.661,39 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 327.224,02354.717,69 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 48.897,9749.000,00 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 351.079,69151.036,75 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 338,000,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 3.031,077.019,76 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -918.129,87-770.252,30 Summe: Finanzvermögen 17.919.034,4314.390.838,08 Summe: Vermögen 51.529.026,3948.532.699,46 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 35.014,0930.811,56 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 27.024,8125.148,95 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.834,645.662,61 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 2.148,840,00 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5,800,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 160.667,0096.877,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 132.167,0067.777,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 28.500,0029.100,00 Summe: Abgrenzungsposten 195.681,09127.688,56 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 51.724.707,4848.660.388,02 338338 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 8.980.104,847.039.618,94 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 40.526.210,8338.585.724,93 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 4.283.478,353.757.553,35 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 9.921,0011.066,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 4.251.891,353.722.402,35 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen Gemeindeverband/Versicherung 16.753,0017.922,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen Private Unternehmen 4.913,006.163,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.657.840,005.172.153,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.657.840,005.172.153,00 2.3 für Sonstige 375,00475,00 21900000 Sonderposten - Spenden Privatpersonen 375,00475,00 Summe: Sonderposten 9.941.693,358.930.181,35 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 370.000,00255.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 370.000,00255.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 30.331,5025.941,58 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.331,5025.941,58 Summe: Rückstellungen 400.331,50280.941,58 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.907,9453.797,34 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen 0,00-315,50 339339 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,030,00 25111710 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0,001.118,02 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90-2.379,22 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens -12.278,8122.161,10 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,0016,05 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,3526.442,12 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen -84,000,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,530,00 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,754.395,00 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43-158,83 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,840,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.148,84-569,36 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,8490,00 26114370 Verbindlichkeiten aus Allgemeine Umlagen 0,00-659,36 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 296.016,52298.694,22 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,410,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,6216.066,87 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50-3.506,87 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,8582.421,24 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,3174.065,98 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 85.451,6360.681,31 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,341.050,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,9725.798,09 27996012 Spenden 736,001.870,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00120,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40270,12 27996032 Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 0,00624,00 27996034 Abrechnung Kurse VHS 0,00120,00 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,090,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,1090,00 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 625,140,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.550,002.490,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 31.720,8434.533,48 Summe: Verbindlichkeiten 329.073,30351.922,20 5. Passive Rechnungsabgrenzung 527.398,50511.617,96 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 7.107,0015.159,58 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,003.814,09 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 106.538,6946.239,94 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 413.752,81446.404,35 Summe: Passiva 51.724.707,4848.660.388,02 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 340340 Stellenplan 2023 und 2024 Anlage 11 (§ 5 GemHVO) 341341 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0 0 1 0 " A 10 2 2 0 0 " A 9 0 0 1 1 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5 5 0 0 0 5 4 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Zahl der Stellen 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2022 5) insge- samt1) Stellenplan 2023 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter 342342 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 0,00 0,00 0,00 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 12,35 12,35 12,35 8 1,00 1,00 1,00 9 2,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,00 0,00 0,00 12 1,00 0,00 0,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 3,95 3,95 3,95 S4 2,23 2,23 2,23 S8a 19,00 16,52 16,52 S 13 2,00 1,00 1,00 S 15 0,00 1,00 1,00 S 17 1 0 1,00 insgesamt 48,21 43,73 44,73 Beschäftigte insgesamt (A + B) 53,21 48,73 48,73 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2022 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 343343 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,25 0 0,0 1,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 344344 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,75 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 6,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 0,25 12.22 2,10 12.23 12.60 0,20 21 21.10 1,20 0,50 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 0,25 21.40.01.0000 21.50 1,50 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,25 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,00 0,00 0,68 11,40 0,70 2,00 1,00 0,60 2,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 345345 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,5 0,5 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 346346 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 11 13 FV S3 S4 S8a S 13 S17 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,15 0,25 2,23 19,00 2,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,50 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,25 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 0,95 0,30 0,00 0,00 0,40 1,00 1,00 0,00 2,23 19,00 2,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 347347 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2023 Beschäftigt am 30. Juni 2022 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2023 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2022 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2023 Beschäftigt am 30. Juni 2022 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 50 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl stellvertr. Hauptamtleiterin 50 63.50.01.0110 Kiga SMS 50 12.23.00.0000 Standesamt Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 36.50.01.0110 Kiga SMS 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 348348 Anmerkungen: 1) kw- und ku-Stellen sind unter Angabe des entsprechenden Vermerks gesondert aufzuführen. In den Erläuterungen ist die Besoldungsgruppe zu vermerken, der die Stelle nach der Umwandlung angehören wird; auf Nummer 3.2.5.3. des Stellenerlasses wird hingewiesen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Vomhundertsatz anzugeben 2) Zahl der Stellen, die nach den Vermerken oder Fußnoten zur Besoldungsgruppe mit einer Zulage ausgestattet sind. 3) Zahl der Stellen, die vor Berechnung der Stellenanteile nach § 5 StOGVO ausgesondert wurden; die angewandte Nummer des § 5 Abs. 1 StOGVO ist in den Erläuterungen zu Teil A des Stellenplans zu vermerken Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind, sind die Stellen der Beschäftigten des Krankenhauses in Teil A Abschnitt I, Teil B, C und D gesondert von den Stellen der übrigen Gemeindeverwaltung nachzuweisen. 7) Jedes Sondervermögen ist für sich aufzuführen. Aufteilung der Vorspalte jeweils wie zu Abschnit I. 8) Die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, A5 und A 6 des mittleren Dienstes und A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes können zusammengefasst werden. 9) Auf den Abschnitt II. im Teil D kann verzichtet werden, wenn die Kopfspalten für die angestellten und Arbeiter in den Abschnitt I. aufgenommen werden. 10) Die Tarifgruppen VIII bis X und die Lohngruppen können je zusammengefasst werden. 4) Zahl der Stellen, für die auf Grund der auf § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG beruhenden Rechtsverordnungen ein Sonderschlüssel angewandt wird; die entsprechenen Stellen des höheren Dienstes (§ 6 Abs. 4 Satz 3 StOGVO) sind in den Erlätuerungen anzugeben. 5) Einzusetzen ist das Vorjahr. 6) Die Höhe der mit einer Stelle verbundenen Aufwandsentschädigung ist anzugeben, sofern die Aufwandsentschädigung nicht sondergesetzlich geregel ist 349349 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0 0 1 0 " A 10 2 2 0 0 " A 9 0 0 1 1 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5 5 0 0 0 5 4 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2023 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2023 5) insge- samt1) Stellenplan 2024 350350 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 0,00 0,00 0,00 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 12,35 12,35 12,35 8 1,00 1,00 1,00 9 2,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,00 0,00 0,00 12 1,00 0,00 0,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 3,95 3,95 3,95 S4 2,23 2,23 2,23 S8a 19,00 16,52 16,52 S 13 2,00 1,00 1,00 S 15 0,00 1,00 1,00 S 17 1 0 1,00 insgesamt 48,21 43,73 44,73 Beschäftigte insgesamt (A + B) 53,21 48,73 48,73 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2023 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2023 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 351351 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,25 0 0,0 1,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 352352 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,75 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 6,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 0,25 12.22 2,10 12.23 12.60 0,20 21 21.10 1,20 0,50 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 0,25 21.40.01.0000 21.50 1,50 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,25 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,00 0,00 0,68 11,40 0,70 2,00 1,00 0,60 2,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 353353 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,5 0,5 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 354354 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 11 13 FV S3 S4 S8a S 13 S17 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,15 0,25 2,23 19,00 2,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,50 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,25 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 0,95 0,30 0,00 0,00 0,40 1,00 1,00 0,00 2,23 19,00 2,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 355355 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2024 Beschäftigt am 30. Juni 2023 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2024 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2023 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2024 Beschäftigt am 30. Juni 2023 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 50 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl stellvertr. Hauptamtleiterin 50 63.50.01.0110 Kiga SMS 50 12.23.00.0000 Standesamt Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 36.50.01.0110 Kiga SMS 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 356356 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 7 .6 2 5 .1 9 9 € 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 7 .6 2 5 .1 9 9 € 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 4 .6 2 5 .1 9 9 € - 1 .4 4 4 .1 0 0 € 1 .7 5 1 .3 0 0 € - 1 .2 9 7 .4 5 0 € - 1 .2 7 7 .1 0 0 € 1 .6 6 8 .3 0 0 € 9 = 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 2 .4 0 0 .9 5 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 2 .4 0 0 .9 5 0 € 1 3 2 1 4 .7 8 0 € 2 4 2 .9 8 6 € 2 5 8 .3 0 0 € 2 6 9 .7 2 0 € 2 6 9 .4 3 0 € 2 7 1 .2 2 3 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d 1 3 M io . € D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 357357 Übersicht über den Stand der Schulden und Schuldendienst Anlage 15 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) 358358 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2023 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 965.387,50 1.844.537,50 879.150,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 965.387,50 914.537,50 -50.850,00 davon externe Darlehen 0,00 930.000,00 930.000,00 2.3.1 Kassenkredite 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 2.699.750,00 4.145.750,00 1.446.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.699.750,00 2.620.750,00 -79.000,00 davon externe Darlehen 0,00 1.525.000,00 1.525.000,00 2.3.2 Kassenkredite 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.665.137,50 5.990.287,50 2.325.150,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.665.137,50 10.840.287,50 7.175.150,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.665.137,50 10.840.287,50 7.175.150,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.665.137,50 5.990.287,50 2.325.150,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2023 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 359359 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 3 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 3 Z in s 2 0 2 3 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 5 ,0 M io . € N N 0 ,0 0 2 ,8 8 % 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 9 7 0 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 3 ,0 0 % 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 4 .0 0 0 ,0 0 6 0 0 ,0 0 9 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 5 1 .5 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .2 7 1 ,8 8 4 9 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 8 .6 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .5 7 8 ,9 6 1 1 4 .8 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 6 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .4 2 8 ,1 3 1 5 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 4 .0 6 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 1 .9 8 9 ,8 4 1 3 0 .3 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 7 5 .6 2 5 ,0 0 1 ,0 0 % 7 .5 0 0 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 2 6 8 .1 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 1 .8 6 8 ,7 6 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 1 ,8 4 % 9 0 .8 5 0 ,0 0 3 8 .4 6 5 ,7 0 1 .8 4 4 .5 3 7 ,5 0 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 2 - 0 € , A u fn . 2 0 2 3 5 M io . € j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt A u fn a h m e 2 0 2 3 - 9 7 0 .0 0 0 € je n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 360360 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 3 Z in s 2 0 2 3 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .5 7 5 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 3 ,0 0 % 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 .9 3 7 ,5 0 3 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 8 .6 5 6 ,2 6 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 8 .6 3 7 ,5 0 3 3 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 3 .9 3 7 ,5 0 1 5 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 0 8 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .5 5 1 ,2 6 2 0 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 6 6 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .4 4 5 ,0 0 3 5 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 5 4 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 .4 9 2 ,5 0 6 4 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 6 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 2 .8 4 2 ,5 0 2 8 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 2 .6 9 9 .7 5 0 ,0 0 0 ,1 6 1 2 9 .0 0 0 ,0 0 6 8 .5 0 0 ,0 2 4 .1 4 5 .7 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 1 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .6 4 8 ,1 3 1 0 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 2 5 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 4 .2 1 1 ,8 8 4 1 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .1 0 .2 0 1 9 / 0 5 .1 1 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 3 6 .5 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 5 .8 6 0 ,0 1 5 2 2 .0 0 0 ,0 0 m a x . A u fn a h m e 2 0 2 3 - 1 .5 2 5 .0 0 0 € , j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 361361 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2024 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.844.537,50 2.208.687,50 364.150,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 914.537,50 878.687,50 -35.850,00 davon externe Darlehen 930.000,00 1.330.000,00 400.000,00 2.3.1 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 4.145.750,00 5.361.750,00 1.216.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.620.750,00 2.541.750,00 -79.000,00 davon externe Darlehen 1.525.000,00 2.820.000,00 1.295.000,00 2.3.2 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.990.287,50 7.570.437,50 1.580.150,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 10.840.287,50 17.370.437,50 6.530.150,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 10.840.287,50 17.370.437,50 6.530.150,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.990.287,50 7.570.437,50 1.580.150,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2024 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 362362 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 4 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 4 Z in s 2 0 2 4 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 5 ,2 5 M io . € N N 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,5 0 % 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 9 .8 0 0 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 9 .8 0 0 .0 0 0 ,0 0 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 4 5 0 .0 0 0 € N N 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,5 0 % 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 3 0 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 3 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 9 .0 0 0 ,0 0 7 5 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 9 .7 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .2 2 6 ,8 8 4 7 .9 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 4 .8 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .4 9 5 ,3 6 1 1 1 .0 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .3 5 3 ,1 3 1 5 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 0 .3 1 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 1 .9 3 3 ,6 0 1 2 6 .5 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 8 .1 2 5 ,0 0 1 ,0 0 % 7 .5 0 0 ,0 0 2 .6 5 3 ,1 3 2 6 0 .6 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 1 .8 1 8 ,7 6 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 4 j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt 5 ,2 5 M io . € A u fn a h m e 2 0 2 4 - 4 5 0 .0 0 0 € , j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 363363 E n d s u m m e 1 .8 4 4 .5 3 7 ,5 0 1 ,8 4 % 8 5 .8 5 0 ,0 0 5 2 .5 5 5 ,8 6 2 .2 0 8 .6 8 7 ,5 0 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 4 Z in s 2 0 2 4 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .3 7 5 .0 0 0 € N N 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 3 ,0 0 % 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 .8 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 .8 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 .4 3 7 ,5 0 2 8 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 8 .4 0 6 ,2 6 3 3 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 8 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 8 .3 3 7 ,5 0 3 2 6 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 3 .8 3 7 ,5 0 1 5 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 0 3 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .4 4 1 ,2 6 1 9 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .3 2 5 ,0 0 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 4 0 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 .3 5 2 ,5 0 6 2 6 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 0 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 2 .7 8 2 ,5 0 2 7 4 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 4 .1 4 5 .7 5 0 ,0 0 0 ,1 6 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 7 6 .9 2 0 ,0 2 5 .3 6 1 .7 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .6 0 3 ,1 3 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 4 .0 9 6 ,8 8 4 0 2 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .1 0 .2 0 1 9 / 0 5 .1 1 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 2 2 .0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 5 .7 0 0 ,0 1 5 0 7 .5 0 0 ,0 0 m a x . A u fn a h m e 2 0 2 4 - 1 .3 7 5 .0 0 0 € j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 364364 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Zahlungen Anlage 12 (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO) 365365 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:14:52Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 8.400.000 250.000 0 0 0 8.650.000 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 250.000 0 0 0 0 800.000 8.400.000 5.250.000 8.650.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 2.200.000 366366 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Anlage 14 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) 367367 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 2. Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 250.000,00 u. a. Rückstellung für GPA-Prüfung, Kindergartenabschlusszahlungen, Digitalisierung und Breitband … Rückstellungen gesamt 250.000,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art 368368 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 13 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 GemHVO) 369369 Stand 31.12.2021 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2023 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2023 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (Plan 2022: - 680.000 € Erg. Progn. 0 €, Abgang 2023 ordentl. Ergebnis -341.100 €) 1.848.145 1.848.000,00 1.506.900,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (außerordentl. Ergebnis 2023: 250.000 € eingeplant) 7.131.959 7.500.000,00 7.500.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 9.348.000,00 9.006.900,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2023 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2021 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 370370 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2024 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2024 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (ordentl. Ergebnis 2024: -824.850 € Abgang) 1.506.900,00 682.050,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Ergebnis 2024 außerordentl. Erträge 250.000 €) 7.500.000,00 7.500.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 9.006.900,00 8.182.050,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2024 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2022 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 371371 Berechnung der Finanzzuweisungen 2023 und 2024 372372 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.22) 5.370 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.380 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.380 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.842 zweitvorangegangen Jahr 2021 .11 Hebesätze (2021) 350 v. H. .12 Grundbeträge (2021) 11.669 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.755 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.019.135 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2021 (-rot) 206.676 € ((3.044.116) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 247.963 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 247.297 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.294.136,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.601.855 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.041,24 3.1 Einwohnerzahl 5.380x 1585 € = 8.527.300 € 6.989.467.430,51 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 185 v. H. 290 v. H. 281.979 1.714.402 309.953,75 € 524.712.497,35 € Ertrag und Kapital 609.684 2.069.106 400 v. H. 350 v. H. 152.421 591.173 Zuweisungen und Umlagen 2023 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 373373 Zuweisungen und Umlagen 2023 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 8.527.300 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 77,10 Summe Bedarfsmesszahl B 77,10 x 5.284 407.396,40 Bedarfsmesszahl gesamt 8.934.696 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.360.818 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.601.855 € 65,69% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -241.037 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.332.841 = 2.322.990 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.322.990 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 105,00 € = 593.145,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.201.651 € 7.4 Je Einwohner in € 1.341,09 € Landesdurchschnitt 1.814 € Finanzausgleichsumlage 5.601.855 1.599.796 5.649,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.380 5.649,00 _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 374374 Zuweisungen und Umlagen 2023 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,640 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004713 € ergibt Gemeindeanteil 3.600.732 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.300.000 € : 370 (Hebesatz) 621.622 € 35 v. H. 217.568 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.201.651 € x 25,5 v. H. Hebesatz Kreisumlage 1.836.421 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.201.651 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 62,00 % - 60 % = _ 0,06 % x 2 = 0,12% FAG-Umlagesatz 22,22% 1.600.206,91 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 287.964 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 255.645 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2022 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2021 6 ) Haushaltsjahr. 2023 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,22% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2023 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 611.000.000 0,0004713 1.150.000.000 0,0002223 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 375375 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.390 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.400 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.400 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 39.000 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.143 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 21.729 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.252.846 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 264.000 € ((3.044.116) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 260.000 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 265.000 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.300.000,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.813.846 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.076,64 3.1 Einwohnerzahl 5.284x 1626 € = 8.780.400 € 7.001.909.612,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 185 v. H. 290 v. H. 283.975 1.947.143 325.000,00 € 562.274.560,00 € Ertrag und Kapital 614.000 2.350.000 400 v. H. 350 v. H. 153.500 671.429 Zuweisungen und Umlagen 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 376376 Zuweisungen und Umlagen 2024 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 8.780.400 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 35,4 Summe Bedarfsmesszahl B 35,4 x 5.284 187.053,60 Bedarfsmesszahl gesamt 8.967.454 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.380.472 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.813.846 € 66,21% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -433.374 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.153.607 = 2.198.064 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.198.064 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 107,00 € = 606.690,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.913.846 € 7.4 Je Einwohner in € 1.468,25 € Landesdurchschnitt 1.814 € Finanzausgleichsumlage 5.813.846 2.100.000 5.670,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.400 5.670,00 _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 377377 Zuweisungen und Umlagen 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 8,116 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004713 € ergibt Gemeindeanteil 3.825.071 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 340 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 735.294 € 35 v. H. 257.353 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.913.846 € x 28,0 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.215.877 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.913.846 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 76,00 % - 60 % = _ 16,00 % x 0,06 = 0,96% FAG-Umlagesatz 23,06% 1.824.932,99 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 295.505 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 260.758 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 23,06% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 627.000.000 0,0004713 1.173.000.000 0,0002223 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 378378 Anlagennachweis 2023 und 2024 379379 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 35 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 20 00 00 L iz en ze n 0 ,0 0 20 8, 00 6 .6 64 ,0 0 32 .6 31 ,5 1 60 .5 80 ,3 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 02 00 00 0 L iz en ze n 60 .5 80 ,3 5 8 .4 16 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 25 00 00 D V -S o ft w ar e 0 ,0 0 2 9, 00 1 .1 91 ,0 0 3 .5 72 ,8 0 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 02 50 00 0 D V -S o ft w ar e 7 .6 18 ,8 0 71 5, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 11 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 0 ,0 0 39 .7 60 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 11 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 20 00 00 A ck er la n d 0 ,0 0 59 3, 00 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 12 00 00 0 A ck er la n d 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 31 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 7 4, 00 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 13 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 32 00 00 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 22 2, 00 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 13 20 00 0 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 380380 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 69 .5 68 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 21 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 9 .4 01 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 22 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 22 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 61 .9 49 ,0 0 3. 20 4. 68 2, 00 3. 97 2. 09 9, 06 4. 57 7. 61 4, 46 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 22 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 4. 57 7. 61 4, 46 1 13 .1 08 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 31 00 00 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 0 ,0 0 8 .5 86 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 23 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 32 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 0 ,0 0 27 .9 89 ,0 0 1. 42 4. 88 4, 00 4. 80 8. 33 9, 22 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 23 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 6. 70 1. 76 8, 00 96 .4 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 41 00 00 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 381381 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 4 .8 70 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 24 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 42 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 0 ,0 0 53 .0 11 ,0 0 2. 70 7. 75 4, 00 5. 31 2. 34 0, 17 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 24 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 6. 54 4. 62 7, 18 1 65 .0 30 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 91 00 00 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 0 ,0 0 4 .4 13 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 29 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 92 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 0 ,0 0 36 .2 38 ,0 0 1. 87 0. 26 5, 00 2. 90 5. 84 2, 13 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 29 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 3. 61 2. 78 9, 27 73 .9 56 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 10 00 00 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 0 ,0 0 40 .9 78 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 31 00 00 0 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 20 00 00 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 382382 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 7 .8 19 ,0 0 4 07 .8 00 ,0 0 5 51 .0 28 ,7 9 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 32 00 00 0 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en 5 51 .0 30 ,7 9 7 .3 27 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 00 00 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 0 ,0 0 5 .7 43 ,0 0 3 00 .2 78 ,0 0 3 04 .2 46 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 10 00 0 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 3 17 .0 50 ,1 9 3 .9 68 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 50 00 00 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 0 ,0 0 1 68 .3 83 ,0 0 8. 66 9. 04 2, 00 1 4. 99 0. 82 8, 08 1 8. 76 0. 55 5, 01 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 35 00 00 0 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 1 8. 76 0. 55 5, 01 3 86 .6 72 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 60 00 00 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d z u g eh ö ri g e A n la g en 0 ,0 0 16 .5 72 ,0 0 8 56 .2 46 ,0 0 1. 03 2. 84 6, 38 1. 11 8. 57 1, 33 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 36 00 00 0 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d zu g eh ö ri g e A n la g en 1. 11 8. 57 1, 33 31 .8 39 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 4 .3 86 ,0 0 2 28 .5 64 ,0 0 2 33 .1 48 ,0 0 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 2 40 .8 48 ,2 2 4 .5 84 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 80 00 00 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 383383 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 5 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 14 .0 09 ,0 0 7 21 .7 19 ,0 0 7 92 .2 21 ,6 1 1. 39 9. 84 6, 68 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 38 00 00 0 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en 1. 37 4. 05 2, 08 31 .0 59 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 90 00 00 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 0 ,0 0 10 .3 57 ,0 0 5 32 .3 30 ,0 0 8 52 .8 29 ,9 5 8 92 .3 41 ,2 6 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 39 00 00 0 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 8 92 .3 41 ,2 6 25 .6 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 10 00 00 K u n st g eg en st än d e 0 ,0 0 16 4, 00 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 51 00 00 0 K u n st g eg en st än d e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 50 00 00 B au d en km äl er 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 55 00 00 0 B au d en km äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 10 00 00 F ah rz eu g e 0 ,0 0 5 .8 26 ,0 0 2 76 .8 15 ,0 0 4 62 .2 52 ,4 6 1. 24 1. 13 3, 31 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 61 00 00 0 F ah rz eu g e 1. 24 1. 13 3, 31 60 .7 50 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 20 00 00 M as ch in en 0 ,0 0 1 .0 52 ,0 0 50 .5 16 ,5 0 86 .6 42 ,9 9 3 35 .0 62 ,4 8 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 62 00 00 0 M as ch in en 3 35 .0 62 ,4 8 10 .0 50 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 30 00 00 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 384384 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 6 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 6 .2 14 ,0 0 3 04 .4 60 ,0 0 4 28 .3 31 ,2 8 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 00 00 0 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) 6 52 .3 68 ,3 4 45 .1 69 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 10 00 00 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 0 ,0 0 20 3, 00 9 .6 81 ,0 0 18 .2 67 ,7 4 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 71 00 00 0 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 20 .5 75 ,2 3 2 .0 63 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 7 .4 61 ,0 0 3 56 .3 12 ,0 0 5 69 .8 70 ,2 9 7 65 .1 68 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 7 65 .1 68 ,0 0 72 .6 75 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 10 13 00 00 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 01 30 00 0 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 0 ,0 0 56 8, 00 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 10 00 00 S o n d er ve rm ö g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 385385 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 7 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 21 00 00 0 S o n d er ve rm ö g en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 11 00 00 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 21 10 00 0 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 13 15 20 00 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 31 52 00 0 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 14 92 00 00 S o n st ig e E in la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 49 20 00 0 S o n st ig e E in la g en 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 00 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 2 .6 95 ,0 0 1 33 .2 24 ,0 0 1 78 .8 50 ,0 0 1 78 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 80 30 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 1 78 .8 50 ,0 0 16 .7 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 60 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 52 4, 00 27 .3 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 80 36 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 30 .0 00 ,0 0 60 0, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 11 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 386386 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 8 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 2 5, 00 1 .1 35 ,0 0 1 .6 50 ,0 0 1 .6 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 11 10 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d 1 .6 50 ,0 0 41 2, 00 G es am ts u m m e 0 ,0 0 6 09 .8 90 ,0 0 4 4. 87 2. 70 6, 37 3 7. 56 7. 83 8, 46 7 0. 79 1. 89 2, 77 0 ,0 0 12 .2 02 3 7 0. 76 6. 09 8, 17 1. 15 7. 31 9, 00 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 387387 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 06.12.2022 / 09:25:48erstellt am: 01 Gemeinde Baindt Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 1.155.395,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 47290000 1.512,00Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen 2023 53220001 50,00Aufwendung aus Verlust bei produktübergreifender Umsetzung von Vermögensgegenstä 2023 1.156.957,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31610000 379.338,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2023 31620000 19.447,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 398.785,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 758.172,00 * Gesamtsumme 758.172,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 388388 Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen bei der Gemeinde Baindt Der neuen gesetzlichen Vorgabe aus § 14 GemHVO entsprechend sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden, die als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung dienen sollen. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet hiernach nicht mehr dezidiert zwischen kostenrechnenden Einrichtungen - für die auch in der Kameralistik teilweise Kosten- und Leistungsrechnungen geführt wurden - und sonstigem Verwaltungsvermögen, d.h., die Verpflichtung zur Führung von Kosten- und Leistungsrechnungen soll in der Zukunft auf die gesamte Verwaltung bzw. alle Verwaltungszweige ausgeweitet werden. Im Hinblick auf den erheblichen Personalaufwand, der mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen Fachbereichen verbunden wäre, wird allerdings im Zuge der Umstellung auf die Kommunale Doppik zunächst nur die Verrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen vorgenommen. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dabei auf die Darstellung iterativer Leistungsbeziehungen verzichtet, d. h. die Interne Leistungsverrechnung erfolgt „stufenweise“ in mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden – mit Ausnahme der Produkte 11.33 Grundstücksmanagement die Aufwendungen der verbliebenen „internen“ Produkte auf den Teilhaushalt 2 mit pauschalen Verrechnungsschlüsseln weiterverrechnet. 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Die gebäudebezogene Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Versicherung etc.) werden bereits schon zuvor direkt auf die einzelnen Produkte zugeordnet um eine spätere Verteilung zu vermeiden. An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Unterprodukt 11.33 Grundstücksmanagement im Teilhaushalt Innere Verwaltung abgebildet wird, gleichwohl es sich offensichtlich um kein internes Produkt, sondern per se um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Baindt handelt. In der Konsequenz wird das vorgenannte Unterprodukt nicht auf den Teilhaushalt 2 weiterberechnet, d.h., die diesbezüglichen Aufwendungen verbleiben in voller Höhe im Teilhaushalt 1. Nach der Verrechnung der Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen sind alle diesbezüglichen (ungedeckten) Aufwendungen vom Teilhaushalt 1 auf den Teilhaushalt 2 weiterverrechnet, so dass sich zukünftig u.a. aussagekräftige Kostendeckungsgrade im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde ermitteln und der politischen Entscheidungsfindung zu Grunde legen lassen. Zudem werden die vom Bauhof erbrachten Leistungen intern verrechnet. Der Bauhof wird seit mehr als 15 Jahren als kostenrechnende Einrichtung geführt, so dass das bisherige System in den Grundzügen unverändert beibehalten werden kann. Die Erträge und Aufwendungen des Bauhofes finden sich unter der Produktgruppe 11.25.00.00.00. Der Aufwand, der für andere Einrichtungen anfällt, wird weiterhin erfasst und im Rahmen interner Leistungsverrechnungen auf den entsprechenden „empfangenden“ Produktsachkonten gebucht. Betriebswirtschaftliche Zielvorgabe an den Bauhof ist die volle Kostendeckung. Im Haushaltsjahr 2023 müsste der Bauhof hiernach 756.250 € interne Rechnungsstellungen vereinnahmen, um den eigenen laufenden Aufwand zu decken. 389389 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 1 0 0 ,0 0 % 3 9 5 .7 0 0 3 9 5 .7 0 0 4 2 4 .0 0 0 4 2 4 .0 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 4 7 .4 8 4 4 7 .5 0 0 5 0 .8 8 0 5 0 .9 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 3 .9 5 7 3 .9 5 0 4 .2 4 0 4 .2 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 2 9 .6 7 8 2 9 .7 0 0 3 1 .8 0 0 3 1 .8 0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 3 1 .6 5 6 3 1 .6 5 0 3 3 .9 2 0 3 3 .9 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 1 9 .7 8 5 1 9 .8 0 0 2 1 .2 0 0 2 1 .2 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 9 .8 9 3 9 .9 0 0 1 0 .6 0 0 1 0 .6 0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 7 9 .1 4 0 7 9 .1 5 0 8 4 .8 0 0 8 4 .8 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 5 .9 3 6 5 .9 5 0 6 .3 6 0 6 .3 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 1 1 .8 7 1 1 1 .8 5 0 1 2 .7 2 0 1 2 .7 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 3 1 .6 5 6 3 1 .6 5 0 3 3 .9 2 0 3 3 .9 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 2 1 .7 6 4 2 1 .6 0 0 2 3 .3 2 0 2 3 .3 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 1 1 .8 7 1 1 1 .8 5 0 1 2 .7 2 0 1 2 .7 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 9 .8 9 3 9 .9 0 0 1 0 .6 0 0 1 0 .6 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 3 9 .5 7 0 3 9 .5 5 0 4 2 .4 0 0 4 2 .4 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 7 ,5 0 % 2 9 .6 7 8 2 9 .7 0 0 3 1 .8 0 0 3 1 .9 5 0 1 0 0 ,0 0 % 3 9 5 .7 0 0 3 9 5 .7 0 0 4 2 4 .0 0 0 4 2 4 .0 0 0 B ü rg e rm e is te r/ G e m e in d e ra t 1 1 1 0 390390 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 1 4 3 8 1 1 ze n tr a le F u n k ti o n e n 1 0 0 ,0 0 % 1 0 3 .1 5 0 1 0 3 .1 5 0 1 0 6 .2 5 0 1 0 6 .2 5 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 1 1 ,5 0 % 1 1 .8 6 2 1 1 .8 5 0 1 2 .2 1 9 1 2 .2 0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d w e se n 0 ,5 0 % 5 1 6 5 0 0 5 3 1 5 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 9 ,0 0 % 9 .2 8 4 9 .3 0 0 9 .5 6 3 9 .5 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 1 .0 3 2 1 .0 5 0 1 .0 6 3 1 .0 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 F ö rd e ru n g d e s S p o rt s 5 ,0 0 % 5 .1 5 8 5 .1 5 0 5 .3 1 3 5 .3 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 1 8 ,5 0 % 1 9 .0 8 3 1 9 .1 0 0 1 9 .6 5 6 1 9 .6 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 0 ,0 0 % 0 0 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 9 ,0 0 % 9 .2 8 4 9 .3 0 0 9 .5 6 3 9 .4 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 6 ,0 0 % 6 .1 8 9 6 .2 0 0 6 .3 7 5 6 .4 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 2 ,5 0 % 2 .5 7 9 2 .6 0 0 2 .6 5 6 2 .6 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o 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P ro je k t sc h u lr e if e s K in d 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 S ch u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % - - - - 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G a n zt a g e sg r. 6 ,0 0 % 1 7 .2 3 2 1 7 .2 5 0 1 8 .1 2 3 1 8 .1 0 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si k p fl e g e 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 2 ,5 0 % 7 .1 8 0 7 .2 0 0 7 .5 5 1 7 .5 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 3 ,0 0 % 8 .6 1 6 8 .6 0 0 9 .0 6 2 9 .0 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .9 0 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 1 3 ,0 0 % 3 7 .3 3 6 3 7 .3 5 0 3 9 .2 6 7 3 9 .2 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 2 ,0 0 % 3 4 .4 6 4 3 4 .4 5 0 3 6 .2 4 6 3 6 .2 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 2 ,0 0 % 5 .7 4 4 5 .7 5 0 6 .0 4 1 6 .0 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 6 ,0 0 % 1 7 .2 3 2 1 7 .2 5 0 1 8 .1 2 3 1 8 .1 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .4 0 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b a n d v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 7 ,0 0 % 2 0 .1 0 4 2 0 .1 0 0 2 1 .1 4 4 2 1 .1 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 - 0 - 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 7 ,0 0 % 2 0 .1 0 4 2 0 .1 0 0 2 1 .1 4 4 2 1 .1 5 0 1 0 0 ,0 0 % 2 8 7 .2 0 0 2 8 7 .2 0 0 3 0 2 .0 5 0 3 0 2 .0 5 0 F in a n zv e rw a lt u n g - V e rt e il u n g n a ch B u ch u n g sf ä ll e n 1 1 2 2 394394 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 1 8 4 .3 5 0 1 8 4 .3 5 0 2 0 6 .0 0 0 2 0 6 .0 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 2 2 .1 2 2 2 2 .1 0 0 2 4 .7 2 0 2 4 .7 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 1 .8 4 4 1 .8 5 0 2 .0 6 0 2 .0 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 1 3 .8 2 6 1 3 .8 5 0 1 5 .4 5 0 1 5 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 1 4 .7 4 8 1 4 .7 5 0 1 6 .4 8 0 1 6 .5 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 9 .2 1 8 9 .2 0 0 1 0 .3 0 0 1 0 .3 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 4 .6 0 9 4 .6 0 0 5 .1 5 0 5 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 3 6 .8 7 0 3 6 .8 5 0 4 1 .2 0 0 4 1 .2 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 2 .7 6 5 2 .8 5 0 3 .0 9 0 3 .1 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 5 .5 3 1 5 .5 5 0 6 .1 8 0 6 .2 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 1 4 .7 4 8 1 4 .7 5 0 1 6 .4 8 0 1 6 .5 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 0 .1 3 9 1 0 .1 5 0 1 1 .3 3 0 1 1 .3 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 5 .5 3 1 5 .5 5 0 6 .1 8 0 6 .2 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 4 .6 0 9 4 .6 0 0 5 .1 5 0 5 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 1 8 .4 3 5 1 8 .4 5 0 2 0 .6 0 0 2 0 .6 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 7 ,5 0 % 1 3 .8 2 6 1 3 .8 5 0 1 5 .4 5 0 1 5 .4 5 0 1 0 0 ,0 0 % 1 8 4 .3 5 0 1 8 4 .3 5 0 2 0 6 .0 0 0 2 0 6 .0 0 0 G e b ä u d e u n d E n e rg ie m a n a g e m e n t, R a th a u s 1 1 2 4 395395 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 7 5 6 .2 5 0 7 5 6 .2 5 0 8 1 5 .5 5 0 8 1 5 .5 5 0 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 3 ,5 0 % 2 6 .4 6 9 2 6 .4 5 0 2 8 .5 4 4 2 8 .5 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .7 0 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 6 ,0 0 % 4 5 .3 7 5 4 5 .4 0 0 4 8 .9 3 3 4 8 .9 5 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % - - - - 2 6 2 0 4 8 1 1 T h e at e r, K o n ze rt e , M u si kp fl e ge 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 so n st ig e K u lt u r- u n d D e n km al p fl e ge 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 5 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,0 0 % 0 - 0 - 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l- u n d O b d ac h lo se n u n te rk ü n ft e 8 ,5 0 % 6 4 .2 8 1 6 4 .3 0 0 6 9 .3 2 2 6 9 .3 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in ge rg ar te n S M S 6 ,5 0 % 4 9 .1 5 6 4 9 .1 5 0 5 3 .0 1 1 5 3 .0 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,5 0 % 1 8 .9 0 6 1 8 .9 0 0 2 0 .3 8 9 2 0 .4 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 6 ,0 0 % 4 5 .3 7 5 4 5 .3 5 0 4 8 .9 3 3 4 8 .9 5 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 2 1 ,0 0 % 1 5 8 .8 1 3 1 5 8 .8 0 0 1 7 1 .2 6 6 1 7 1 .2 5 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e n 1 4 ,5 0 % 1 0 9 .6 5 6 1 0 9 .6 5 0 1 1 8 .2 5 5 1 1 8 .2 5 0 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .6 5 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 4 ,0 0 % 3 0 .2 5 0 3 0 .2 5 0 3 2 .6 2 2 3 2 .6 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 5 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 6 ,5 0 % 4 9 .1 5 6 4 9 .1 5 0 5 3 .0 1 1 5 3 .0 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .7 0 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 ,5 0 % 1 1 .3 4 4 1 1 .3 5 0 1 2 .2 3 3 1 2 .2 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 0 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 5 0 1 0 0 ,0 0 % 7 5 6 .2 5 0 7 5 6 .2 5 0 8 1 5 .5 5 0 8 1 5 .5 5 0 B a u h o f 1 1 2 5 396396 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 g e ru n d e t P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 g e ru n d e t 3 1 8 0 .1 0 .3 8 1 1 E rt rä g e V e rt e il u n g a u f 1 0 0 % 2 1 9 .2 0 0 2 1 9 .2 0 0 2 3 3 .8 0 0 2 3 3 .8 0 0 3 1 4 0 0 5 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /5 2 0 % 4 3 .8 4 0 4 3 .8 5 0 4 6 .7 6 0 4 6 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /7 1 4 % 3 0 .6 8 8 3 0 .7 0 0 3 2 .7 3 2 3 2 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 2 0 0 0 4 8 1 1 F ri e se n h ä u sl e r S tr a ß e 1 2 2 3 % 5 0 .4 1 6 5 0 .4 0 0 5 3 .7 7 4 5 3 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 3 0 0 0 4 8 1 1 K lo st e rh o f 4 1 4 % 3 0 .6 8 8 3 0 .7 0 0 3 2 .7 3 2 3 2 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 4 0 0 0 4 8 1 1 K ü fe rs tr a ß e 8 8 % 1 7 .5 3 6 1 7 .5 5 0 1 8 .7 0 4 1 8 .7 0 0 3 1 4 0 0 7 5 0 0 0 4 8 1 1 R o se n st ra ß e 8 7 % 1 5 .3 4 4 1 5 .3 5 0 1 6 .3 6 6 1 6 .3 5 0 3 1 3 9 0 7 6 0 0 0 4 8 1 1 B u ch e n st ra ß e 1 1 4 % 8 .7 6 8 8 .7 5 0 9 .3 5 2 9 .3 5 0 3 1 4 0 0 7 7 0 0 0 4 8 1 1 U k ra in e 1 0 % 2 1 .9 2 0 2 1 .9 0 0 2 3 .3 8 0 2 3 .4 0 0 1 0 0 % 2 1 9 .2 0 0 2 1 9 .2 0 0 2 3 3 .8 0 0 2 3 3 .8 0 0 V e rr e ch n u n g 3 1 8 0 .1 0 397397 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 15.12.2022 / 09:43:52erstellt am: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0001 interne Leistungs Verrechnung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3811 4811 KontenProdukt(e) 2.251.900,00 0 2.251.900,00Ansatz 2023 0,00 2.406.900,00 0 2.406.900,00Ansatz 2024 0,00 2.406.900,00 0 2.406.900,00Finanzplan 2024 0,00 2.303.950,00 0 2.303.950,00Finanzplan 2025 0,00 2.300.350,00 0 2.300.350,00Finanzplan 2026 0,00 2.293.950,00 0 2.293.950,00Finanzplan 2027 0,00 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 398398 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 15.12.2022 / 09:43:52erstellt am: Seite: 2 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0002 kalk.Verzinsung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3812 4812 KontenProdukt(e) 560.200,00 0 560.200,00Ansatz 2023 0,00 560.200,00 0 560.200,00Ansatz 2024 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2024 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2025 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2026 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2027 0,00 *** Ende der Liste *** alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 399399 Anlage Nr. 8 zum Haushaltsplan 2023/2024 Konten (4429/4318) Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc Planansatz € A: Mitgliedsbeiträge 2023 1223.4429 Fachverband der Standesbeamten -: 100,00 1114.4429 Gemdeindetag B-W -: 4.400,00 1114.4429 Kreisverband RV. im Württ. Gde.-Tag -: 50,00 1122.4429 Fachverband der Kassenverwalter -: 50,00 1260.4429 Kreisfeuerwehrverband Ravensburg -: 350,00 2810.4429 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. -: 100,00 2810.4429 Förderverein Schloss Achberg -: 50,00 2810.4429 Schwäbischer Heimatbund 70,00 2810.4429 Landschafterhaltungsverband -: 200,00 3650010110.4429 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. -: 6.000,00 4140.4429 DRK-Kreisverband Ravensburg inkl. Inserat Rotkreuzbericht -: 200,00 541001.4429 Kreisverkehrswacht -: 80,00 541001.4429 Anteil an der Jugendverkehrsschule -: 370,00 5530.4429 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge -: 50,00 5520.4429 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seeenprogramme -: 2.000,00 1124.4429 Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e. V. -: 100,00 A. Mitgliedsbeiträge -: 14.170,00 Aufwand für Geschirrmobil ca. 4.000 € im Jahr 2023 (Zuschuss an Schalmeien, Musikverein, Kapellengem., Reitverein) Das DRK erhält neben Investitionszuschuss einen Zuschuss für die Räumlichkeiten in Höhe von 1.500 €. Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Übersicht Über die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine, Verbände u. dgl. 400400 Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc. Planansatz € B: Zuschüsse 2023 1220.4318 Tierschutzverein Ravensburg (Pauschale lfd. Kosten 1,30 €/Einw. -: 7.000,00 1260.4318 Freiwillige Feuerwehr Baindt -: 500,00 211001.42795 Schülerauszeichnungen -: 150,00 211001.42796 Förderverein GHS -: 250,00 2620.4318 Musikverein Baindt (inkl. Jugendausbildung) -: 3.460,00 2620.4318 Jugendmusikschule Ravensburg -: 20.000,00 2620.4318 Schalmeienkapelle Baindt -: 1.795,00 2810.4318 Kunstkreis Baindt -: 105,00 2810.4318 Blutreitergruppe Baindt -: 105,00 2810.44311 Zuschuss Landjugend -: 500,00 2810.4318 Narrenzunft Raspler -: 1.540,00 2810.42798 Narrenumzug alle 2 Jahre -: 4.000,00 2810.4429 Landfrauenverband - Ortsverband Baindt -: 105,00 2810.4318 Kath. Kirchengemeinde Jugendarbeit -: 520,00 2910.4318 Kath. Kirchenpflege, Mesnerbesoldung -: 55,00 2910.4318 Kath. Kirchengemeinde (Kirchturm, Uhr, Glocken) -: 500,00 314002.4318 Zuschüsse für sonstige soziale Zwecke (Asyl/Obdachlose) -: 500,00 4140.4318 Weltweite Kinderhilfe e.V. -: 30,00 4140.4318 VDK-Ortsgruppe Baindt -: 100,00 4140.4318 Soldatenkameradschaft Baindt -: 80,00 4140.4318 Soziale Maßnahmen -: 2.000,00 4140.4318 Dt. Jugendherbergswerk Schwaben -: 30,00 4140.4318 Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. -: 52,00 4140.4318 Verein zur Förderung von Sehgeschädigten -: 260,00 4210.4318 Sportverein e. V. Baindt -: 2.715,00 4210.4318 Schützengilde Baindt -: 435,00 4210.4318 Tennisclub Baindt -: 515,00 4140.4318 Zuschuss DRK evtl. außerplänmäßig - Regelzuschuss -: 650,00 127001.1803 Zuschüsse an DRK Baienfurt-Baindt - Investitionszuschuss -: 10.000,00 B: Zuschüsse -: 57.952,00 ** zusätzliche werden bei den Vereinen, Raum inkl. Nebenkosten kostenlos zur Verfügung gestellt, Sportplatzpflege, Mäharbeiten etc. von der Gemeinde geleistet. 401401 Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit Anlage 16 402402 Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € -395.215 -681.600 -341.100 -824.850 -558.500 -281.150 -225.778 €/EW -74,51 -127,40 -63,17 -151,35 -101,55 -5,11 -41,05 % 96,73% 94,22% 97,47% 94,23% 96,27% 98,12% 98,49% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 4.397.249 4.447.900 6.401.000 6.108.300 6.587.500 6.806.500 6.887.500 Betrag je Einwohner €/EW 829,04 831,38 1.185,37 1.120,79 1.197,73 123,75 1.252,27 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 52,26% 54,81% 53,28% 53,25% 55,36% 56,32% 56,82% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.797.590 5.136.000 6.738.100 6.929.150 7.132.000 7.313.650 7.279.278 Betrag je Einwohner €/EW 904,52 960,00 1.247,80 1.271,40 1.296,73 132,98 1.323,51 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,66% 43,58% 50,01% 48,45% 47,67% 48,94% 48,53% 2. Sonderergebnis € 2.335.701 250.000 250.000 250.000 250.000 250.001 250.000 3. Gesamtergebnis € 1.940.486 -431.600 -91.100 -574.850 -308.500 -31.149 24.222 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 735.867 92.050 592.100 185.350 542.700 819.050 850.450 €/EW 138,74 17,21 109,65 34,01 98,67 14,89 154,63 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 735.867 -7.950 442.100 -114.650 142.700 319.050 350.450 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 551.950,40 -7.950,00 -175.700,00 -33.950,00 617.400,00 -962.913,05 981.230,00 €/EW 104,06 -1,49 -32,54 -6,23 112,25 -17,51 178,41 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 241.916 235.706 269.450 286.005 299.222 298.875 299.968 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 42.466.697 42.035.097 41.943.997 41.369.147 41.060.647 41.029.498 41.053.720 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 4.850.000 9.950.000 9.800.000 10.450.000 12.500.000 €/EW 898 1.826 1.782 190 2.273 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 5.000.000 5.250.000 0 800.000 2.200.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 403403 Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 96,73% 94,22% 97,47% 94,23% 96,27% 98,12% 98,49% % 54,02% 58,17% 54,67% 56,51% 57,51% 57,40% 57,69% % 1.192 1.207 1.329 1.397 1.506 153 1.550 € 355 374 444 459 455 0 0 % 42,32% 44,14% 36,54% 39,31% 40,14% 42,09% 42,60% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,23% 27,45% 28,91% 28,42% 27,30% 27,33% 27,23% % 0,23 0,06 0,79 2,18 2,02 1,95 1,88 € 5,20 1,31 19,81 57,25 54,91 5,31 51,27 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 926 963 0 15 400 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 898 1.826 1.782 190 2.273 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 735.867 92.050 592.100 185.350 542.700 819.050 850.450 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 735.867 -7.950 442.100 -114.650 142.700 319.050 350.450 Kennzahlen zur Vermögenslage % 96% 957% 1182% 706% 520% 382% 35% % 51% 1% 3% 2% 7% 14% 156% % 9,14% 43,10% 49,74% 37,70% 33,03% 26,66% 3,17% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte eigentl. über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 404404 Übersicht über die Deckungsfähigkeiten im Haushalt 2023 und 2024 Für den Haushaltsplan 2023 und 2024 gelten die nachfolgenden Deckungsvermerke bzw. Deckungsfähigkeiten. Sie werden vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 beschlossen. Ergebnishaushalt: Es werden drei Budgetebenen (Teilhaushalt, Profitcenter, Unterbudgets) eingerichtet. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget und ist gegenseitig deckungsfähig. Im Innenverhältnis besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Profitcentern eines Teilhaushalts aber nur mit vorheriger Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen. Jedes im Haushaltsplan ausgewiesenes Profitcenter bildet eine Budgeteinheit, dessen Zuschussbedarf oder Ressourcenüberschuss durch den Haushaltsplan festgelegt wird. Die darin enthaltenen Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Profitcenters sind in Punkt 3 geregelt. Innerhalb eines Profitcenters können bestimmte Sachkonten zu einem Unterbudget zusammengeschlossen werden. Unterbudgets wurden eingerichtet für die Klosterwiesenschule (Schulbudget) und Kindergärten (Kindergartenbudgets). 1. Schulbudget Für die Klosterwiesenschule sind folgende Sachkonten zu einem Schulbudget zusammengefasst: Erträge 34210000 Erträge aus Verkauf 31480000 Spenden Aufwendungen 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42750000 Lernmittel 42795000 Schülerauszeichnungen 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 42912000 Kosten Ferienbetreuung 42914500 Projekt Bläserklasse 42917500 Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Essen Ganztagesbetreuung) 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 44314000 KISS-Kindersportschule 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 2. Kindergartenbudgets Für die einzelnen Kindergärten sind folgende Sachkonten zu einem Kindergartenbudget zusammengefasst: Erträge 31480000 Spenden Aufwendungen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 405405 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42910000 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, ab 2020 inkl. EDV- Vernetzung neues Gebäude) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen (Heilpädagogischer Fachdienst) 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 3. Bauhofbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände) 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42510010 – 42515000 Haltung von Fahrzeugen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (darunter Bauhofprogramm) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 4. Feuerwehrbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42510210 – 42510240 Haltung von Fahrzeugen 42519000 Fahrzeug allgemein 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42613000 Ärztliche Untersuchung 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Übungen, Feuerwehreinsatzkosten) 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) 42791000 Ehrungen und Jubilare 42918000 Erstattung Überlandhilfe 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 5. Büchereibudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (EDV-Programm, Wartungskosten) 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 406406 4. Deckungsfähigkeit Nach § 18 Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt modifiziert: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für die Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeiten im Finanzhaushalt (Vgl. § 20 Abs. 1 und 3 GemHVO). Abweichend von diesem Grundsatz werden folgende Festlegungen getroffen: Die Deckungsfähigkeit in den Budgets beschränkt sich auf die ordentlichen Aufwendungen. Durch höhere ordentliche Erträge können mit Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen höhere ordentliche Aufwendungen ausgeglichen werden. Budgetneutrale Kostenarten - Abschreibungen (Sachkonten 47*) 1 - Kalkulatorische Kosten (Zinsen) (Sachkonten 4812 mit 3812*)1 - Innere Leistungsverrechnungen (Sachkonten 4811 mit 3811*) 1 - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Sachkonten 28*) 1 - Bildung und Auflösung von Rücklagen (Sachkonten 82*) 1 - Straßenentwässerungskostenanteil (Sachkonto 4212300) - Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 13 GemHVO) (Sachkonto 44220000) Die budgetneutralen Erträge und Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit in allen Budgetebenen ausgeschlossen. 1 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten In den Budgets erwirtschafteten Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses können zur Deckung von Auszahlungen im Finanzhaushalt des jeweiligen Budgets verwendet werden. Die Finanzverwaltung muss dieser Verwendung zustimmen. Die Verwendung ist ausgeschlossen, wenn die Verbesserung aus geringeren Transferaufwendungen bzw. höheren Transfererträgen resultieren. Bei Fördermaßnahmen und zweckgebundene Erträge dürfen die im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitgestellten Mittel nur für den festgelegten Zweck bzw. Bereich verwendet werden. Sie sind deshalb von der Deckungsfähigkeit auf allen Budgetebenen ausgenommen. 3.1 Deckungsfähigkeit für Querschnittsbudgets Nach § 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach § 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Folgende Querschnittsbudgets werden eingerichtet: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 40*, 41*)2, Aufwendungen für Dienstfahrten / Reisekosten (Sachkonto 4431500), sowie das Sachkonto 44210000 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit in den jeweiligen Budgets werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamt. 407407 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung (Sachkonto 42611000) werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt bei der Finanzverwaltung. Folgende Aufwendungen werden dem EDV-Administrator zur Bewirtschaftung zugeordnet und sind innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. 42720000 Aufwendung und Wartung EDV 44314200 Telefonkosten 44314300 Internetkosten Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen/-beziehungen, Abschreibungen, Rückstellungen und aus kalkulatorischen Kosten (Sachkontenn 28*, 38*, 47*, 48)2 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Geschäftsbereich Finanzen. 2 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Heizung und Strom) (Sachkonto 42110000 und Kontenart 4241000 und 4243000)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Bauamt (Ortsbaumeister). Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Kontenart 4242000 und 424400 Versicherung)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamtsleiter. Finanzhaushalt: 1. Budgetstruktur im Finanzhaushalt Mit Ausnahme der unten genannten Bereiche sind die Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushalts nicht gegenseitig deckungsfähig. Insofern bildet jede Investitionsmaßnahme eine eigene Budgeteinheit. Ausnahmen: Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen über dem Restbuchwert des Bauhofes wirken sich erhöhend auf den Ansatz der folgende Planung (Nachtrag oder Haushaltsplanung Folgejahr) aus. Die Auszahlungen des THH 2 sind gegenseitig deckungsfähig. 408408 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2023 / 2024 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2021 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindewasserversorgung als Eigenbetrieb 409409 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2023 / 2024 410410 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 19:57:04Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.7001.850+ 1.6002.248,00 1.600 1.6001.600 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 100 0250 0662,00 0 0 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 1.600 1.6001.600 1.6001.586,00 1.600 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000435.261,53 562.000 572.000535.000 33213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000337.043,45 470.000 480.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 021.979,57 0 0 33213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.813,41 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.803,47 7.000 7.0006.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 6.0000 7.0006.803,47 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.8004.200+ 2.8004.724,40 2.800 2.8003.400 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 016,00 0 0 36101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 449.037,40=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 512.800427.050 558.400 573.400 583.400546.000 12 Personalaufwendungen -45.000-43.000- -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000-47.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.091,94 -63.300 -60.800-64.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-18.987,34 -5.000 -5.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-82.190,00 -45.000 -45.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 -5.000 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-734,37 -2.500 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 -1.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 -300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 0 15 Abschreibungen -56.000-55.000- -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -56.000 -56.000-55.000 -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40.000-20.450- -60.000-15.635,19 -60.000 -60.000-55.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-175,04 -1.000 -1.000 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 411411 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 08.12.2022Datum: 19:57:04Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 17 Transferaufwendungen -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -96.500-77.500- -98.500-75.121,50 -98.500 -98.500-98.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-9.409,17 -12.500 -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 -12.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.240,28 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,18 -1.000 -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 02.569,00 0 0 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -48.000 -50.000-44.500 -50.000-44.588,93 -50.000 -50.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.000-16.000 -20.000-19.696,42 -20.000 -20.000 -520.970,56=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -520.800-427.050 -554.300 -554.800 -556.300-561.300 -71.933,16=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.0000 4.100 18.600 27.100-15.300 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 -71.933,16=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -8.0000 4.100 18.600 27.100-15.300 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 412412 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtfinanzhaushalt 2023 / 2024 413413 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000490.635,08 562.000 572.000535.000 63213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000336.961,63 470.000 480.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 077.486,46 0 0 63213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.761,89 2.000 2.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.454,46 7.000 7.0006.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 6.0000 7.0006.454,46 7.000 7.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 501.797,94=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 511.100425.200 556.800 571.800 581.800544.400 10 Personalauszahlungen -45.000-43.000- -45.000-27.410,40 -45.000 -45.000-47.000 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-27.410,40 -45.000 -45.000 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.622,44 -63.300 -60.800-64.800 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-14.316,86 -5.000 -5.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-81.724,49 -45.000 -45.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 -5.000 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-6.400,86 -2.500 -2.500 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 -1.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 -300 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 0 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -40.000-20.450- -60.000-16.507,72 -60.000 -60.000-55.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.047,57 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -96.500-77.500- -98.500-83.802,79 -98.500 -98.500-98.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-10.280,30 -12.500 -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 -12.500 414414 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.364,74 -2.500 -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,17 -1.000 -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 0-2.569,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-60.500 -70.000-66.832,08 -70.000 -70.000 -469.619,32=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -464.800-372.050 -498.300 -496.800 -496.300-505.300 32.178,62=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 46.30053.150 58.500 75.000 85.50039.100 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00025.000+ 50.00010.407,16 50.000 50.00040.000 68710000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 0 00 0547,50 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 40.00025.000 50.0009.859,66 50.000 50.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 013.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 13.0000 00,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 20.978,40=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 30.00025.000 50.000 50.000 50.00053.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -975.000-620.000- -500.000339,12 -550.000 -600.000-445.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-8.796,42 0 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -975.000 -445.000-620.000 -500.0009.135,54 -550.000 -600.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -7.500-57.000- -7.5000,00 -7.500 -7.500-27.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-52.000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -5.000 -25.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 339,12=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -982.500-677.000 -507.500 -557.500 -607.500-472.500 21.317,52=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -952.500-652.000 -457.500 -507.500 -557.500-419.500 53.496,14=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -906.200-598.850 -399.000 -432.500 -472.000-380.400 415415 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 970.000550.000+ 500.0000,00 550.000 600.000450.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 970.000 450.000550.000 500.0000,00 550.000 600.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -90.850-80.850- -105.850-53.050,00 -105.850 -105.850-100.850 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -50.850 -50.850-50.850 -50.850-53.050,00 -50.850 -50.850 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -40.000 -50.000-30.000 -55.0000,00 -55.000 -55.000 -53.050,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 879.150469.150 394.150 444.150 494.150349.150 446,14=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -27.050-129.700 -4.850 11.650 22.150-31.250 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 120.00080.000 61.7000,00 56.850 68.50092.950 17899999 Planwert liquide Mittel 120.000 92.95080.000 61.7000,00 56.850 68.500 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 416416 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5330 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5330 417417 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.7001.850+ 1.6002.248,00 1.600 1.6001.600 31610000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse) 100 0250 0662,00 0 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Zuwenungen 0 31620000 Auflösung RAP 1.600 1.6001.600 1.6001.586,00 1.600 Auflösung RAP 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000435.261,53 562.000 572.000535.000 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000337.043,45 470.000 Trinkwassergebühren 2023: 1,65 €/m³, 2024: 1,75 €/m³ - Tendenz steigend - Inflationsbedingte Steigerungen 480.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 021.979,57 0 0 33213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.813,41 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.803,47 7.000 7.0006.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 6.0000 7.0006.803,47 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 016,00 0 00 36100000 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 00 016,00 0 Zinserträge 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 444.329,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 509.000422.850 555.600 570.600 580.600542.600 12 Personalaufwendungen -45.000-43.000- -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000-47.000 40120000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an ZV WV -45.000 -47.000-43.000 -45.000-35.717,50 -45.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.091,94 -63.300 -60.800-64.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-18.987,34 -5.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -5.000 418418 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -50.000 -50.000-20.000 -45.000-82.190,00 -45.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -45.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen -5.000 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-734,37 -2.500 Stromkosten -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 42910000 Wasseranalysen 0 0-500 0-48,00 0 Wasseranalysen 0 15 Abschreibungen -56.000-55.000- -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -56.000 -56.000-55.000 -56.000-53.128,46 -58.000 Abschreibungen auf Sachvermögen -60.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -96.500-77.500- -98.500-75.121,50 -98.500 -98.500-98.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-9.409,17 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.240,28 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,18 -1.000 Versicherungen -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 02.569,00 0 0 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -48.000 -50.000-44.500 -50.000-44.588,93 -50.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -50.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.000-16.000 -20.000-19.696,42 -20.000 -20.000 -505.335,37=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -480.800-406.600 -494.300 -494.800 -496.300-506.300 -61.006,37=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 28.20016.250 61.300 75.800 84.30036.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 419419 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -61.006,37=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 28.20016.250 61.300 75.800 84.30036.300 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 420420 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 507.300421.000+ 554.000553.246,43 569.000 579.000541.000 63213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000336.961,63 470.000 Trinkwassergebühren 2023: 1,65 €/m³, 2024: 1,75 €/m³ - Tendenz steigend - Inflationsbedingte Steigerungen 480.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 077.486,46 0 0 63213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.761,89 2.000 2.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 6.0000 7.0006.454,46 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 67970000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0-25.133,94 0 0 67978000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer (Abrechnung) 0 00 034.854,30 0 0 67988000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern (Abrechnung) 0 00 046.436,53 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -424.800-351.600- -438.300-530.293,61 -436.800 -436.300-450.300 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-27.410,40 -45.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -45.000 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-14.316,86 -5.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -5.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-81.724,49 -45.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -45.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen -5.000 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-6.400,86 -2.500 Stromkosten -2.500 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 421421 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 Wasseranalysen 0 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-10.280,30 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.364,74 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,17 -1.000 Versicherungen -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 0-2.569,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-60.500 -70.000-66.832,08 -70.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -70.000 77970000 Auszahlungen aus Vorsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0-44.773,91 0 0 77978000 Auszahlungen aus Vorsteuer (Abrechnung) 0 00 0-2.491,25 0 0 77988000 Umsatzsteuer Zahllast (Abrechnung) 0 00 0-29.916,85 0 0 22.952,82=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 82.50069.400 115.700 132.200 142.70090.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00025.000+ 50.00010.407,16 50.000 50.00040.000 68710000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 0 00 0547,50 0 Anlagen im Bau 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 40.00025.000 50.0009.859,66 50.000 empf. Ertragszuschüsse 50.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 013.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 13.0000 00,00 0 0 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.407,16=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 30.00025.000 50.000 50.000 50.00053.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -975.000-620.000- -500.000339,12 -550.000 -600.000-445.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-8.796,42 0 Anlagen im Bau 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -975.000 -445.000-620.000 -500.0009.135,54 -550.000 Allgemein ohne Projekt 2023 ff 100.000 € pro Jahr veranschlagt. Projekt 24 BG Fischerareal 2023: 200.000 €, 2024 100.000 €, Projekt 26 BG Bühl: 2023: 100.000 €, 2024: 150.000 €, 2025 ff jeweils auch 150.000 €. -600.000 422422 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 Projekt 29 BG Lilienstraße 2023 200.000 €, 2024 50.000 €. Projekt 55 Grünenbergstraße 2023: 300.000 €, 2024: 20.000 € Projekt 57 Dorfplatz 2023: 75.000 €, 2024 25.000 € 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -7.500-57.000- -7.5000,00 -7.500 -7.500-27.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-52.000 -2.5000,00 -2.500 Messeinrichtungen -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -5.000 -25.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Ersatzbeschaffung Server 2024 -5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 339,12=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -982.500-677.000 -507.500 -557.500 -607.500-472.500 10.746,28=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -952.500-652.000 -457.500 -507.500 -557.500-419.500 33.699,10=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -870.000-582.600 -341.800 -375.300 -414.800-328.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 423423 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 424424 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:02:06Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.708,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.8004.200 2.800 2.800 2.8003.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40.000-20.450- -60.000-15.635,19 -60.000 -60.000-55.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-175,04 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -15.635,19=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -40.000-20.450 -60.000 -60.000 -60.000-55.000 -10.926,79=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -10.926,79=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 425425 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:05:31Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -40.000-20.450- -60.000-16.507,72 -60.000 -60.000-55.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.047,57 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 -11.799,32=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.571,24=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 10.571,24=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -1.228,08=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 426426 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 52 .5 00 0 0 0 28 .2 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 52 .5 00 0 0 0 28 .2 00 427427 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .8 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 40 .0 00 0 0 0 - 36 .2 00 3 .8 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 40 .0 00 0 0 0 - 36 .2 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .8 00 S u m m e 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 92 .5 00 0 0 0 -8 .0 00 428428 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 1 54 .5 00 0 0 0 36 .3 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 1 54 .5 00 0 0 0 36 .3 00 429429 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .4 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 55 .0 00 0 0 0 - 51 .6 00 3 .4 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 55 .0 00 0 0 0 - 51 .6 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .4 00 S u m m e 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 2 09 .5 00 0 0 0 - 15 .3 00 430430 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 30 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 9 82 .5 00 82 .5 00 - 87 0. 00 0 0 0 - 87 0. 00 0 0 30 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 9 82 .5 00 82 .5 00 - 87 0. 00 0 0 0 - 87 0. 00 0 0 431431 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 36 .2 00 - 36 .2 00 9 70 .0 00 90 .8 50 8 42 .9 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 36 .2 00 - 36 .2 00 9 70 .0 00 90 .8 50 8 42 .9 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 30 .0 00 S u m m e 9 82 .5 00 46 .3 00 - 90 6. 20 0 9 70 .0 00 90 .8 50 - 27 .0 50 0 432432 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 53 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 4 72 .5 00 90 .7 00 - 32 8. 80 0 0 0 - 32 8. 80 0 0 53 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 4 72 .5 00 90 .7 00 - 32 8. 80 0 0 0 - 32 8. 80 0 0 433433 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 51 .6 00 - 51 .6 00 4 50 .0 00 1 00 .8 50 2 97 .5 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 51 .6 00 - 51 .6 00 4 50 .0 00 1 00 .8 50 2 97 .5 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 53 .0 00 S u m m e 4 72 .5 00 39 .1 00 - 38 0. 40 0 4 50 .0 00 1 00 .8 50 - 31 .2 50 0 434434 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 435435 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 50 .0 00 0 35 .4 07 ,1 6 10 .4 07 25 .0 00 30 .0 00 0 40 .0 00 0 50 .0 00 25 5. 40 7, 16 68 71 00 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n B au m aß na hm en 0 0 54 7, 50 54 7 0 0 0 0 0 0 54 7, 50 A nl ag en im B au 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 50 .0 00 0 34 .8 59 ,6 6 9. 85 9 25 .0 00 30 .0 00 0 40 .0 00 0 50 .0 00 25 4. 85 9, 66 em pf . E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 .0 00 0 0 13 .0 00 ,0 0 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 .0 00 0 0 13 .0 00 ,0 0 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 50 .0 00 0 35 .4 07 ,1 6 10 .4 07 25 .0 00 30 .0 00 0 53 .0 00 0 50 .0 00 26 8. 40 7, 16 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 55 0. 00 0 0 80 2. 54 4, 54 -3 39 62 0. 00 0 97 5. 00 0 0 44 5. 00 0 0 50 0. 00 0 3. 87 2. 54 4, 54 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 45 .9 67 ,0 0 8. 79 6 0 0 0 0 0 0 45 .9 67 ,0 0 A nl ag en im B au 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 55 0. 00 0 0 75 6. 57 7, 54 -9 .1 35 62 0. 00 0 97 5. 00 0 0 44 5. 00 0 0 50 0. 00 0 3. 82 6. 57 7, 54 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 7. 50 0 0 76 .0 10 ,6 7 0 57 .0 00 7. 50 0 0 27 .5 00 0 7. 50 0 13 3. 51 0, 67 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 2. 50 0 0 52 .0 00 ,0 0 0 52 .0 00 2. 50 0 0 2. 50 0 0 2. 50 0 64 .5 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 24 .0 10 ,6 7 0 5. 00 0 5. 00 0 0 25 .0 00 0 5. 00 0 69 .0 10 ,6 7 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , E rs at zb es ch af fu ng S er ve r 20 24 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 55 7. 50 0 0 87 8. 55 5, 21 -3 39 67 7. 00 0 98 2. 50 0 0 47 2. 50 0 0 50 7. 50 0 4. 00 6. 05 5, 21 436436 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -5 07 .5 00 0 -8 43 .1 48 ,0 5 10 .7 46 -6 52 .0 00 -9 52 .5 00 0 -4 19 .5 00 0 -4 57 .5 00 -3 .7 37 .6 48 ,0 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 55 7. 50 0 0 87 8. 55 5, 21 -3 39 67 7. 00 0 98 2. 50 0 0 47 2. 50 0 0 50 7. 50 0 4. 00 6. 05 5, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 437437 S o n st ig e al lg em ei n e F in an zw ir ts ch af t A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 61 20 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 438438 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 2 4 6 .8 8 1 ,4 6 € 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 ,0 0 € 6 1 .7 0 0 ,0 0 € 5 6 .8 5 0 ,0 0 € 6 8 .5 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 1 2 6 .8 8 1 ,4 6 € - 2 7 .0 5 0 € - 3 1 .2 5 0 € - 4 .8 5 0 € 1 1 .6 5 0 € 2 2 .1 5 0 € 9 = 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 € 6 1 .7 0 0 € 5 6 .8 5 0 € 6 8 .5 0 0 € 9 0 .6 5 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 € 6 1 .7 0 0 € 5 6 .8 5 0 € 6 8 .5 0 0 € 9 0 .6 5 0 € 1 3 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 439439 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2023 Schuldenstand zum 31.12.2023 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen 0 0 0 0 Kassenkredite 1.000 0 Kredite - Neuaufnahme 970.000 3,00 0 25.000 40.000 930.000 Summe 970.000 0 26.000 40.000 930.000 Ausleihung Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 416.750 2,50 33.000 600 24.000 9.000 6120.231231 Ausleihung Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 0 0,00 0 0 0 0 6120.231232 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 2,50 51.550 1.272 1.800 49.750 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 2,20 118.650 2.579 3.800 114.850 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 1,50 163.750 2.428 5.000 158.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 1,50 134.063 1.990 3.750 130.313 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 1,00 275.625 2.728 7.500 268.125 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 1,00 188.750 1.869 5.000 183.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Summe - 965.388 13.466 50.850 914.538 Gesamtsumme 965.388 39.466 90.850 1.844.538 Tilgung 2023 gesamt: 90.850 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Stand 31.12.2023 440440 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schuldenstand zum 31.12.2024 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen alternativ Trägerdarl. Kassenkredite 1.000 Kredite - Neuaufnahme 450.000 3,00 0 15.000 20.000 430.000 Aufnahme 2023 970 Tsd. € Kreditaufnahme 2023 970.000 3,00 930.000 25.000 30.000 900.000 Endsumme 930.000 41.000 50.000 1.330.000 Ausleihung Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 416.750 2,50 0 0 0 0 6120.231231 Ausleihung Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 137.895 2,50 0 0 0 6120.231232 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 2,50 49.750 1.227 1.800 47.950 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 2,20 114.850 2.495 3.800 111.050 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 1,50 158.750 2.353 5.000 153.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 1,50 130.313 1.934 3.750 126.563 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 1,00 268.125 2.653 7.500 260.625 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 1,00 183.750 1.819 5.000 178.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Summe - 1.835.538 53.481 76.850 2.208.688 Tilgung gesamt 2024: 126.850 Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2024 Schuldendienst 441441 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:13:01Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 0 0 0 0 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 500.000 550.000 0 450.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 600.000 442442 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Stellenplan 2023 / 2024 - Fehlanzeige - 443443 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 444444 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 445445 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 16 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 0 ,0 0 44 0, 00 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 19 .6 42 ,0 0 1. 01 0. 35 4, 00 1. 09 4. 71 0, 79 2. 56 6. 19 8, 95 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 2. 56 6. 19 8, 95 47 .1 62 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 31 00 00 G ew in n u n g sa n la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 2 ,0 0 0 ,0 0 2 08 .4 58 ,1 7 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 10 00 0 G ew in n u n g sa n la g en 2 08 .4 58 ,1 7 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 32 00 00 S p ei ch er an la g en 0 ,0 0 4 ,0 0 18 1, 00 21 3, 00 3 41 .9 28 ,1 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 20 00 0 S p ei ch er an la g en 3 41 .9 28 ,1 5 3 6, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 33 00 00 M es se in ri ch tu n g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 2 .1 85 ,4 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 30 00 0 M es se in ri ch tu n g en 2 .1 85 ,4 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 15 5, 00 6 .2 26 ,0 0 11 .3 20 ,6 2 32 .3 46 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 32 .3 46 ,0 9 4 .0 28 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d s o n st ig e A n te ils re ch te al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 446446 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 17 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 2 .9 64 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d so n st ig e A n te ils re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 23 .2 05 ,0 0 1. 19 5. 91 6, 53 1. 10 6. 24 4, 41 3. 33 0. 26 9, 29 0 ,0 0 12 .2 02 3 3. 33 0. 26 9, 29 51 .2 26 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 447447 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 41 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 0 ,0 0 57 .4 53 ,0 9 0 ,0 0 1 26 .5 48 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 1 26 .5 48 ,0 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 29 11 00 00 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g ( R A P ) 0 ,0 0 22 6, 00 11 .0 98 ,0 0 12 .6 84 ,0 0 38 .8 76 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 91 10 00 0 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g ( R A P ) 38 .8 76 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 22 6, 00 68 .5 51 ,0 9 12 .6 84 ,0 0 1 65 .4 24 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 1 65 .4 24 ,0 9 1 .5 86 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 448448 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 09.12.2022 / 09:57:56erstellt am: 02 Wasserversorgung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 51.226,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 51.226,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 1.586,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 1.586,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 49.640,00 * Gesamtsumme 49.640,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 449449 Jahresabschluss zum 31.12.2021 EB Wasserversorgung Baindt 450450 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.099.158,001.155.419,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.099.158,001.155.419,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 256,00291,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 253,00288,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.355,0021.323,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.355,0021.323,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 36.039,9127.790,99 09600000 Anlagen im Bau 36.039,9127.790,99 Summe: Sachanlagen 1.173.961,441.227.976,52 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 98.024,02108.595,26 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 98.024,02108.595,26 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 39.526,0187.627,98 15111000 Abrechnung Wasser -46.577,19-14.785,63 15112000 Abschlag Wasser 32.885,4815.271,18 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 40.879,0250.738,68 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 55,130,00 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 5.138,980,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 22.366,2051.625,36 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 5.611,907.156,57 16880000 Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt 958,480,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 4.263,98-124,38 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,007.280,95 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 373,440,00 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 16,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 246.881,46267.460,44 451451 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 246.881,46267.460,44 Summe: Finanzvermögen 546.043,39626.840,25 Summe: Vermögen 1.173.961,441.227.976,52 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.720.004,831.854.816,77 452452 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.025,0355.908,13 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -71.933,1618.672,01 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 55.908,1337.236,12 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 155.167,41227.100,57 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 599.480,05671.413,21 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 50.956,6851.618,68 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 50.956,6851.618,68 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 50.956,6851.618,68 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 15.000,0017.569,98 28910000 Weitere Rückstellungen 0,002.569,98 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 15.000,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 15.000,0017.569,98 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 1.016.237,501.069.287,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 57.000,0081.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 0,002.200,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 53.350,0055.150,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 122.450,00126.250,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 168.750,00173.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 137.812,50141.562,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 283.125,00290.625,00 453453 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 193.750,00198.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.476,4211.738,20 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 6.587,82464,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.088,081.607,46 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.710,283.423,59 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.569,980,00 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.696,426.243,15 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 13.584,1817.333,20 27920000 Umsatzsteuer 0,0025,05 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer -10.510,902.581,30 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,006,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen -122,13-122,14 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 0,00872,53 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 24.217,2113.970,46 Summe: Verbindlichkeiten 1.040.298,101.098.358,90 5. Passive Rechnungsabgrenzung 14.270,0015.856,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 14.270,0015.856,00 Summe: Passiva 1.720.004,831.854.816,77 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 454454 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n, o hn e Ty pe n Zu sc hu ss u nd B ei tra g Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .1 2. 20 22 / 11 :5 8: 18 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) 01 90 00 00 - So ns tig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 1. 15 5. 41 9, 00 44 .8 72 ,6 2 54 .0 08 ,1 6 0 ,0 0 1. 09 9. 15 8, 00 47 .1 25 ,4 6 0 ,0 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 2 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 06 32 00 00 - Sp ei ch er an la ge n 28 8, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 25 3, 00 3 5, 00 0 ,0 0 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 07 20 00 00 - Be tri eb s- u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 21 .3 23 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 15 .3 55 ,0 0 5 .9 68 ,0 0 0 ,0 0 09 60 00 00 - An la ge n im B au 27 .7 90 ,9 9 8 .7 96 ,4 2 54 7, 50 0 ,0 0 36 .0 39 ,9 1 0 ,0 0 0 ,0 0 11 13 00 00 - Be te ilig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e An te ils re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 1. 38 3. 97 6, 52 53 .6 69 ,0 4 54 .5 55 ,6 6 0 ,0 0 53 .1 28 ,4 6 0 ,0 0 1. 32 9. 96 1, 44 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 455455 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d Be itr ag Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .1 2. 20 22 / 11 :5 8: 33 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) 21 20 00 00 - So nd er po st en a us B ei trä ge n un d äh nl . E nt ge lte n 51 .6 18 ,6 8 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 50 .9 56 ,6 8 66 2, 00 0 ,0 0 29 11 00 00 - Pa ss iv e R ec hn un gs ab gr en zu ng (R AP ) 15 .8 56 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 14 .2 70 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 67 .4 74 ,6 8 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 .2 48 ,0 0 0 ,0 0 65 .2 26 ,6 8 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 456456 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2023 / 2024 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2021 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindeabwasserbeseitigung als Eigenbetrieb 457457 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2023 / 2024 458458 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:35:16Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 124.000123.950+ 120.000131.712,28 115.000 110.000124.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 124.000 124.000123.950 120.000131.712,28 115.000 110.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000630.295,79 802.000 802.000674.400 33214100 Schmutzwassergebühren 0 0460.000 0-1.996,00 0 0 33214110 Abschlag Schmutzwasser 431.600 455.7000 550.000482.922,00 550.000 550.000 33214120 Abrechnung Schmutzwasser 0 00 0-9.624,70 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.0000,00 250.000 250.000 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 0 00 0147.141,00 0 0 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.857,49 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00085.405,28 100.000 100.000100.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.00085.405,28 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 018,95 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 018,95 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 847.432,30=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 849.100860.550 1.022.000 1.017.000 1.012.000898.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-14.553,48 -119.500 -119.500-114.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 -10.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-10.397,99 -100.000 -100.000 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.414,40 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -262.000-257.000- -265.000-252.828,56 -265.000 -265.000-265.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -212.000 -215.000-210.000 -215.000-202.811,46 -215.000 -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -50.000 -50.000-47.000 -50.000-50.016,65 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-0,45 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.500-56.200- -89.500-52.395,49 -94.500 -94.500-84.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-735,47 -2.500 -2.500 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 459459 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 09.12.2022Datum: 08:35:16Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -539.850-548.000- -585.050-404.630,05 -517.650 -545.100-521.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.193,62 -15.000 -15.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-6.903,58 -15.000 -15.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.215,90 -1.500 -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-65.000 -70.000-66.883,40 -70.000 -70.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -36.000 -38.000-28.000 -38.000-34.787,13 -38.000 -38.000 44530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-279.118,78 -377.550 -405.000 -724.407,58=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -963.850-954.700 -1.059.050 -996.650 -1.024.100-985.050 123.024,72=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -114.750-94.150 -37.050 20.350 -12.100-86.650 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 123.024,72=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -114.750-94.150 -37.050 20.350 -12.100-86.650 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 460460 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Finanzhaushalt 2023 / 2024 461461 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000669.425,09 802.000 802.000674.400 63214100 Schmutzwassergebühren 431.600 455.700460.000 550.000511.295,23 550.000 550.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.000156.133,86 250.000 250.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.000110.872,09 100.000 100.000100.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000110.872,09 100.000 100.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 780.297,18=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 725.100736.600 902.000 902.000 902.000774.400 10 Personalauszahlungen 00- 00,00 0 00 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-46.991,40 -119.500 -119.500-114.500 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-43.547,84 -100.000 -100.000 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-702,47 -2.000 -2.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -74.500-56.200- -89.500-53.935,25 -94.500 -94.500-84.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-2.275,23 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 00- 00,00 0 00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -539.850-548.000- -585.050-447.869,55 -517.650 -545.100-521.050 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.962,50 -15.000 -15.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-2.562,94 -15.000 -15.000 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.160,34 -1.500 -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -104.000 -108.000-93.000 -108.000-109.570,13 -108.000 -108.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-318.086,00 -377.550 -405.000 -548.796,20=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -701.850-697.700 -794.050 -731.650 -759.100-720.050 231.500,98=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 23.25038.900 107.950 170.350 142.90054.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 462462 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 70.00070.000+ 170.000133.153,10 170.000 170.00070.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 70.000 70.00070.000 170.000133.153,10 170.000 170.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 133.153,10=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 70.00070.000 170.000 170.000 170.00070.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.595.000-850.000- -725.000-55.128,37 -575.000 -275.000-1.395.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-163,91 0 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.525.000 -1.325.000-850.000 -700.000-54.964,46 -500.000 -200.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -70.000 -70.0000 -25.0000,00 -75.000 -75.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.000-35.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-25.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen 0 0-25.000 00,00 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -10.000 -25.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.000-100.000- -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000-170.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -85.000 -170.000-100.000 -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -117.197,53=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -1.690.000-985.000 -973.000 -842.000 -385.000-1.590.000 15.955,57=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -1.620.000-915.000 -803.000 -672.000 -215.000-1.520.000 247.456,55=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.596.750-876.100 -695.050 -501.650 -72.100-1.465.650 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.575.000800.000+ 725.0000,00 575.000 275.0001.375.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.575.000 1.375.000800.000 725.0000,00 575.000 275.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -129.000-109.000- -169.000-79.000,00 -179.000 -189.000-159.000 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -79.000 -79.000-79.000 -79.000-79.000,00 -79.000 -79.000 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -50.000 -80.000-30.000 -90.0000,00 -100.000 -110.000 -79.000,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 1.446.000691.000 556.000 396.000 86.0001.216.000 463463 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 168.456,55=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -150.750-185.100 -139.050 -105.650 13.900-249.650 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 650.000360.000 249.6000,00 110.550 4.900499.250 17899999 Planwert liquide Mittel 650.000 499.250360.000 249.6000,00 110.550 4.900 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 464464 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5380 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5380 465465 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 124.000123.950+ 120.000131.712,28 115.000 110.000124.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 124.000 124.000123.950 120.000131.712,28 115.000 Auflösung von Ertragszuschüssen AZV 110.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000630.295,79 802.000 802.000674.400 33214100 Schmutzwassergebühren 0 0460.000 0-1.996,00 0 0 33214110 Abschlag Schmutzwassergebühren 431.600 455.7000 550.000482.922,00 550.000 Gebührensatz 2022: 2,17 m³, Senkung Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 1,98 €/m³, 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,09 € m³. Verbrauch ca. 218.000 m³ 550.000 33214120 Abrechnung Schmutzwassergebühren 0 00 0-9.624,70 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.0000,00 250.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² 250.000 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 0 00 0147.141,00 0 0 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.857,49 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00085.405,28 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.000100.000 100.00085.405,28 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 018,95 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 018,95 0 Andere sonstige Zinsen und Erträge 0 466466 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 847.432,30=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 849.100860.550 1.022.000 1.017.000 1.012.000898.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-14.553,48 -119.500 -119.500-114.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -65.000 -100.000-90.000 -100.000-10.397,99 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.414,40 -2.000 Stromkosten -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 42911000 Abwasseruntersuchungen Aufwendungen -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -262.000-257.000- -265.000-252.828,56 -265.000 -265.000-265.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -212.000 -215.000-210.000 -215.000-202.811,46 -215.000 Abschreibung Sachanlagen -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -50.000 -50.000-47.000 -50.000-50.016,65 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-0,45 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -539.850-548.000- -585.050-404.630,05 -517.650 -545.100-521.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.193,62 -15.000 Geschäftsausgaben -15.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-6.903,58 -15.000 Sonstige Geschäftsausgaben -15.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.215,90 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-65.000 -70.000-66.883,40 -70.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -70.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -36.000 -38.000-28.000 -38.000-34.787,13 -38.000 -38.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -403.750 -380.950-400.000 -444.950-279.118,78 -377.550 Planungraten gem. Haushaltsplan 2023 des AMS -405.000 -672.012,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -889.350-898.500 -969.550 -902.150 -929.600-900.550 175.420,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -40.250-37.950 52.450 114.850 82.400-2.150 467467 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 175.420,21=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -40.250-37.950 52.450 114.850 82.400-2.150 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 468468 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 725.100736.600+ 902.000780.297,18 902.000 902.000774.400 63214100 Schmutzwassergebühren 431.600 455.700460.000 550.000511.295,23 550.000 Gebührensatz 2022: 2,17 m³, Senkung Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 1,98 €/m³, 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,09 € m³. Verbrauch ca. 218.000 m³ 550.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.000156.133,86 250.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² 250.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000110.872,09 100.000 100.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -627.350-641.500- -704.550-494.860,95 -637.150 -664.600-635.550 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-43.547,84 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-702,47 -2.000 Stromkosten -2.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 469469 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.962,50 -15.000 Geschäftsausgaben -15.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-2.562,94 -15.000 Sonstige Geschäftsausgaben -15.000 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.160,34 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -104.000 -108.000-93.000 -108.000-109.570,13 -108.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -108.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-318.086,00 -377.550 Planungraten gem. Haushaltsplan 2023 des AMS -405.000 285.436,23=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 97.75095.100 197.450 264.850 237.400138.850 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 70.00070.000+ 170.000133.153,10 170.000 170.00070.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 70.000 70.00070.000 170.000133.153,10 170.000 Empfangene Ertragszuschüsse 170.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 133.153,10=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 70.00070.000 170.000 170.000 170.00070.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.595.000-850.000- -725.000-55.128,37 -575.000 -275.000-1.395.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-163,91 0 Anlagen im Bau 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.525.000 -1.325.000-850.000 -700.000-54.964,46 -500.000 Speicheranlagen Regenüberlaufbecken Schmutzwasser allg. 2023: 50.000 €, 2024 50.000 € Schmutzwasser: Proj. 24: BG Fischerareal 2023: 200.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 BG Bühl 2023: 200.000 €, 2024: 250.000 €, 2025: 150.000 €, 2026: 150.000 € Proj. 27 BG Voken Erweiterung: 2024: 100.000 €, 2025 ff: 150.000 € Proj. 29 BG Lilienstraße 2023: 250.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 57 Dorfplatz: 2023: 100.000 €, 2024: 75.000 € Regenwasser: Proj. 24 Fischerareal 2023: 150.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 Bühl 2023 250.000 €, 2024 ff. 150.000 € Proj. 29 Lilienstraße 200.000 €, 150.000 € Proj. 57 Dorfplatz 75.000 €, 100.000 € -200.000 470470 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -70.000 -70.0000 -25.0000,00 -75.000 Regenklärbecken und Pumpe, RÜB - Ansätze -75.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.000-35.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-25.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen 0 0-25.000 00,00 0 Messeinrichtungen 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -10.000 -25.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 2024 Austausch der Server -10.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.000-100.000- -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000-170.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -85.000 -170.000-100.000 -238.000-62.069,16 -257.000 Kapitalumlage 2023 ff laut Haushaltsplan AMS 2023 -100.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -117.197,53=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.690.000-985.000 -973.000 -842.000 -385.000-1.590.000 15.955,57=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.620.000-915.000 -803.000 -672.000 -215.000-1.520.000 301.391,80=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.522.250-819.900 -605.550 -407.150 22.400-1.381.150 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 471471 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 472472 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:39:08Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.500-56.200- -89.500-52.395,49 -94.500 -94.500-84.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-735,47 -2.500 -2.500 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -52.395,49=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 -52.395,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -52.395,49=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 473473 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:42:01Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -74.500-56.200- -89.500-53.935,25 -94.500 -94.500-84.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-2.275,23 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 -53.935,25=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -53.935,25=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 474474 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 01 .8 50 0 0 0 - 40 .2 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 01 .8 50 0 0 0 - 40 .2 50 475475 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 74 .5 00 0 0 0 - 74 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 74 .5 00 0 0 0 - 74 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 76 .3 50 0 0 0 - 11 4. 75 0 476476 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 7 86 .0 50 0 0 0 -2 .1 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 7 86 .0 50 0 0 0 -2 .1 50 477477 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 84 .5 00 0 0 0 - 84 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 84 .5 00 0 0 0 - 84 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 8 70 .5 50 0 0 0 - 86 .6 50 478478 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 70 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 69 0. 00 0 97 .7 50 - 1. 52 2. 25 0 0 0 - 1. 52 2. 25 0 0 70 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 69 0. 00 0 97 .7 50 - 1. 52 2. 25 0 0 0 - 1. 52 2. 25 0 0 479479 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 74 .5 00 - 74 .5 00 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 1. 37 1. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 74 .5 00 - 74 .5 00 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 1. 37 1. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 70 .0 00 S u m m e 1. 69 0. 00 0 23 .2 50 - 1. 59 6. 75 0 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 - 15 0. 75 0 0 480480 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 70 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 59 0. 00 0 1 38 .8 50 - 1. 38 1. 15 0 0 0 - 1. 38 1. 15 0 0 70 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 59 0. 00 0 1 38 .8 50 - 1. 38 1. 15 0 0 0 - 1. 38 1. 15 0 0 481481 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 84 .5 00 - 84 .5 00 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 1. 13 1. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 84 .5 00 - 84 .5 00 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 1. 13 1. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 70 .0 00 S u m m e 1. 59 0. 00 0 54 .3 50 - 1. 46 5. 65 0 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 - 24 9. 65 0 0 482482 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 483483 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 2: 50 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 17 0. 00 0 0 31 4. 00 1, 44 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 96 4. 00 1, 44 68 71 23 40 E in za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0 0 19 .9 34 ,5 6 0 0 0 0 0 0 0 19 .9 34 ,5 6 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 1. 00 0, 22 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0, 22 F al ls h ie r w as k om m en s ol lte , f äl lt es in d ie U nt er ha ltu ng sm aß na hm e 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 17 0. 00 0 0 29 3. 06 6, 66 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 94 3. 06 6, 66 E m pf an ge ne E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 17 0. 00 0 0 31 4. 00 1, 44 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 96 4. 00 1, 44 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 57 5. 00 0 0 1. 18 8. 74 1, 35 55 .1 28 85 0. 00 0 1. 59 5. 00 0 0 1. 39 5. 00 0 0 72 5. 00 0 5. 75 3. 74 1, 35 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 58 .5 06 ,8 8 16 3 0 0 0 0 0 0 58 .5 06 ,8 8 A nl ag en im B au 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 50 0. 00 0 0 1. 12 9. 23 4, 25 54 .9 64 85 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 1. 32 5. 00 0 0 70 0. 00 0 5. 37 9. 23 4, 25 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 75 .0 00 0 1. 00 0, 22 0 0 70 .0 00 0 70 .0 00 0 25 .0 00 31 6. 00 0, 22 F al ls h ie r w as k om m en s ol lte , f äl lt es in d ie U nt er ha ltu ng sm aß na hm e 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 25 7. 00 0 0 19 8. 72 2, 12 62 .0 69 10 0. 00 0 85 .0 00 0 17 0. 00 0 0 23 8. 00 0 1. 04 8. 72 2, 12 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd 25 7. 00 0 0 19 8. 72 2, 12 62 .0 69 10 0. 00 0 85 .0 00 0 17 0. 00 0 0 23 8. 00 0 1. 04 8. 72 2, 12 K ap ita lu m la ge 2 02 3 ff la ut H au sh al ts pl an A M S 2 02 3 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 55 .8 61 ,9 5 0 35 .0 00 10 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 12 0. 86 1, 95 484484 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 2: 50 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 25 .0 00 ,0 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 30 .8 61 ,9 5 0 10 .0 00 10 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 95 .8 61 ,9 5 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , 2 02 4 A us ta us ch d er S er ve r 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 84 2. 00 0 0 1. 44 3. 32 5, 42 11 7. 19 7 98 5. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 1. 59 0. 00 0 0 97 3. 00 0 6. 92 3. 32 5, 42 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -6 72 .0 00 0 -1 .1 29 .3 23 ,9 8 15 .9 55 -9 15 .0 00 -1 .6 20 .0 00 0 -1 .5 20 .0 00 0 -8 03 .0 00 -5 .9 59 .3 23 ,9 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 84 2. 00 0 0 1. 44 3. 32 5, 42 11 7. 19 7 98 5. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 1. 59 0. 00 0 0 97 3. 00 0 6. 92 3. 32 5, 42 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 485485 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 6 7 1 .2 4 8 ,4 1 € 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 ,0 0 € 2 4 9 .6 0 0 ,0 0 € 1 1 0 .5 5 0 ,0 0 € 4 .9 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 2 1 .2 4 8 ,4 1 € - 1 5 0 .7 5 0 € - 2 4 9 .6 5 0 € - 1 3 9 .0 5 0 € - 1 0 5 .6 5 0 € 1 3 .9 0 0 € 9 = 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 € 2 4 9 .6 0 0 € 1 1 0 .5 5 0 € 4 .9 0 0 € 1 8 .8 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 € 2 4 9 .6 0 0 € 1 1 0 .5 5 0 € 4 .9 0 0 € 1 8 .8 0 0 € 1 3 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 486486 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2023 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2023 1.575.000 0-0,5 0 20.000 50.000 1.525.000 Summe - - - - 0 20.000 50.000 1.525.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihungen von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 325.000 7.938 20.000 305.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 350.000 8.656 10.000 340.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 350.000 8.638 12.000 338.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 159.000 3.938 4.000 155.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 208.750 4.551 5.000 203.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 366.000 5.445 8.000 358.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2019 700.000 14.000 1,00 654.500 6.493 14.000 640.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2020 300.000 6.000 1,00 286.500 2.843 6.000 280.500 6120231238 Summe - - - - 2.699.750 48.500 79.000 2.620.750 Endsumme - - - - 2.699.750 68.500 129.000 4.145.750 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Stand 31.12.2023 487487 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahme 2024 1.375.000 3,00 0 7.500 30.000 1.345.000 Aufnahme 2023 2023 1.575.000 3,00 1.525.000 22.500 50.000 1.475.000 Summe - - - - 1.525.000 30.000 80.000 2.820.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihung von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 305.000 7.438 20.000 285.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 340.000 8.406 10.000 330.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 338.000 8.338 12.000 326.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 155.000 3.838 4.000 151.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 203.750 4.441 5.000 198.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 358.000 5.325 8.000 350.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2018 700.000 14.000 1,00 640.500 6.353 14.000 654.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2018 300.000 6.000 1,00 280.500 2.783 6.000 286.500 6120231238 Summe - - - - 2.620.750 46.920 79.000 2.581.750 Endsumme - - - - 4.145.750 76.920 159.000 5.401.750 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2024 Schuldendienst 488488 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 19.12.2022Datum: 12:45:38Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 0 0 0 0 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 725.000 575.000 0 1.375.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 275.000 489489 Bezeichnung 2022 2023 2024 2025 2026 Einnahmen Straßenentwässerungskostenanteil 100 100 100 100 100 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 65 68 70 70 70 Ersätze für Bauhofleistungen 28 36 38 38 38 Zinsen Trägerdarlehen 50 52 52 52 52 Tilgung Trägerdarlehen 79 79 79 79 79 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Abwasserbeseitigung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 490490 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Stellenplan 2023 und 2024 - Fehlanzeige – 491491 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Abschreibungen Eigenbetrieb ohne Abschreibungen des AMS Auflösung Sonderposten Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagegruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 492492 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 12 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 0 ,0 0 24 3, 00 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 11 00 M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 0 ,0 0 16 .6 86 ,0 0 8 47 .3 80 ,0 0 9 11 .2 90 ,8 6 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 11 10 0 M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 61 .7 45 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 12 00 S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 0 ,0 0 26 .4 18 ,0 0 1. 37 1. 69 0, 00 1. 48 1. 47 4, 74 1. 86 2. 84 1, 04 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 11 20 0 S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 1. 86 2. 84 1, 04 37 .7 39 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 20 00 R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 0 ,0 0 28 .5 11 ,0 0 1. 48 1. 33 9, 00 1. 60 6. 88 7, 04 1. 90 5. 66 2, 35 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 12 00 0 R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 38 .5 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 10 00 R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 0 ,0 0 5 .4 59 ,0 0 2 79 .5 41 ,5 1 2 95 .1 00 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 01 00 0 R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 8 26 .7 06 ,6 5 15 .5 61 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 20 00 K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 493493 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 12 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 9 .2 80 ,0 0 4 70 .6 82 ,0 0 5 06 .1 29 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 02 00 0 K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 35 .4 48 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 30 00 E n tw äs se ru n g - H au p ts am m le rl ei tu n g 0 ,0 0 2 5, 00 2 ,0 0 2 .6 36 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 03 00 0 E n tw äs se ru n g - H au p ts am m le rl ei tu n g 2 39 .9 88 ,1 4 2 .6 35 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 16 6, 00 6 .6 23 ,0 0 10 .8 05 ,0 0 20 .8 61 ,9 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 20 .8 61 ,9 5 4 .1 82 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 86 .7 88 ,0 0 4. 47 0. 07 1, 00 4. 81 4. 32 2, 64 1 1. 58 6. 29 1, 19 0 ,0 0 12 .2 02 3 1 1. 58 6. 29 1, 19 1 95 .9 07 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 494494 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 39 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 9 .2 87 ,0 0 4 71 .8 26 ,0 0 5 05 .8 93 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 2. 27 6. 85 9, 00 34 .0 73 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 21 00 00 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 0 ,0 0 21 .8 80 ,0 0 1. 27 9. 44 0, 44 1. 18 3. 53 7, 95 2. 76 7. 45 3, 91 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 10 00 0 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 2. 76 7. 45 3, 91 53 .9 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 22 00 00 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 0 ,0 0 10 .5 08 ,0 0 6 06 .1 44 ,0 7 5 73 .0 95 ,4 3 1. 61 6. 16 5, 12 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 20 00 0 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 6. 16 5, 12 37 .0 18 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 41 .6 75 ,0 0 2. 35 7. 41 0, 51 2. 26 2. 52 6, 38 6. 66 0. 47 8, 03 0 ,0 0 12 .2 02 3 6. 66 0. 47 8, 03 1 25 .0 23 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 495495 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 09.12.2022 / 09:56:20erstellt am: 03 Abwasserbeseitigung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 195.907,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 195.907,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 125.023,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 125.023,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 70.884,00 * Gesamtsumme 70.884,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 496496 EB Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 Gewinn- und Verlustrechnungen 2021 sowie Vj. Anlagennachweis 2021 497497 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.834.852,514.978.517,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 971.634,001.036.565,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.447.169,001.434.641,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.558.533,001.592.248,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 310.663,51326.223,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 541.579,00577.028,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 5.274,0011.812,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.987,0019.169,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.987,0019.169,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17.837,4217.673,51 09600000 Anlagen im Bau 17.837,4217.673,51 Summe: Sachanlagen 4.880.490,425.028.173,51 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 190.990,16246.952,32 15112000 Abschlag Schmutzwasser 947,03362,26 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 205.613,51207.483,33 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 7,500,00 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 211,3735,66 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -826,6639.071,07 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden -14.962,590,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 386,8210.872,09 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 367,8710.872,09 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 18,950,00 1.3.8 Liquide Mittel 671.248,41502.791,86 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 671.248,41502.791,86 Summe: Finanzvermögen 862.625,39760.616,27 Summe: Vermögen 4.880.490,425.028.173,51 498498 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 218.071,97147.110,81 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 218.071,97147.110,81 Summe: Abgrenzungsposten 218.071,97147.110,81 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.961.187,785.935.900,59 499499 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.262,62108.095,66 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.262,62-38.303,73 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 0,00146.399,39 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen -3.262,62108.095,66 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital -3.262,62108.095,66 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.591.144,332.591.573,33 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 539.974,00577.598,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.376.081,821.333.143,82 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 675.088,51680.831,51 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.591.144,332.591.573,33 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 551.313,00316.930,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 551.313,00316.930,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 13.000,008.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 13.000,008.000,00 Summe: Rückstellungen 564.313,00324.930,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.778.750,002.857.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 345.000,00365.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 360.000,00370.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 362.000,00374.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 163.000,00167.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 213.750,00218.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 374.000,00382.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 668.500,00682.500,00 500500 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 292.500,00298.500,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -29.469,8213.487,29 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.710,274.082,95 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -32.180,099.404,34 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 59.063,81155,16 26111803 Verbindlichkeiten aus auszuzahlenden Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 59.063,81155,16 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 649,0839.909,15 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 649,0833.087,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,005.282,39 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 0,001.539,76 Summe: Verbindlichkeiten 2.808.993,072.911.301,60 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.961.187,785.935.900,59 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 501501 Jahr 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € 2020 - -38.304 € + 425.025 € 2021 + 123.025 € + 548.050 € Einnahme- und Ausgabearten 2019 2020 2021 € € € 577.798 € 656.592 € 471.579 € 340.913 € 275.278 € 252.829 € 183.632 € 148.080 € 131.712 € 103.561 € 110.872 € 85.405 € 631.518 € 672.919 € 507.271 € 606.012 € 634.615 € 630.296 € -25.506 € -38.304 € 123.025 € -11.535 € -4.587 € 105.791 € 207.648 m³ 220.441 m³ 217.190 m³ 306.755 308.941 314.068 Abwassergebühr: 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m³ 0,50 €/m³ 0,50 €/m³ Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2006 - 2021 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2019 - 2021 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Verkaufsmengen Versiegelte Fläche in m² ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust 502502 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 08 :2 3: 22 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1 2. 81 3, 49 0, 00 0, 00 1 2. 81 3, 49 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 1 2. 81 3, 49 1 2. 81 3, 49 10 0, 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4 .0 25 .5 05 ,7 7 0, 00 0, 00 4 .0 25 .5 05 ,7 7 2 .9 88 .9 40 ,7 7 0, 00 3 .0 53 .8 71 ,7 7 1 ,6 6 4. 93 1, 00 0, 00 97 1. 63 4, 00 1 .0 36 .5 65 ,0 0 2 4, 1 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1 .8 12 .7 42 ,0 8 5 0. 09 8, 96 0, 00 1 .8 62 .8 41 ,0 4 37 8. 10 1, 08 0, 00 41 5. 67 2, 04 2 ,0 3 7. 57 0, 96 0, 00 1 .4 47 .1 69 ,0 0 1 .4 34 .6 41 ,0 0 7 7, 7 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1 .9 00 .7 96 ,8 5 5 .0 76 ,2 2 2 10 ,7 2 1 .9 05 .6 62 ,3 5 30 8. 54 8, 85 0, 00 34 7. 12 9, 35 2 ,0 3 8. 58 0, 50 0, 00 1 .5 58 .5 33 ,0 0 1 .5 92 .2 48 ,0 0 8 1, 8 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 82 6. 70 6, 65 0, 00 0, 00 82 6. 70 6, 65 50 0. 48 3, 14 0, 00 51 6. 04 3, 14 1 ,9 1 5. 56 0, 00 0, 00 31 0. 66 3, 51 32 6. 22 3, 51 3 7, 6 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2 .6 91 .9 11 ,8 0 0, 00 0, 00 2 .6 91 .9 11 ,8 0 2 .1 14 .8 83 ,8 0 0, 00 2 .1 50 .3 32 ,8 0 1 ,3 3 5. 44 9, 00 0, 00 54 1. 57 9, 00 57 7. 02 8, 00 2 0, 1 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 23 9. 98 8, 14 0, 00 0, 00 23 9. 98 8, 14 22 8. 17 6, 14 0, 00 23 4. 71 4, 14 2 ,7 6 .5 38 ,0 0 0, 00 5 .2 74 ,0 0 1 1. 81 2, 00 2 ,2 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2 0. 86 1, 95 0, 00 0, 00 2 0. 86 1, 95 1 .6 92 ,9 5 0, 00 5 .8 74 ,9 5 2 0, 0 4 .1 82 ,0 0 0, 00 1 4. 98 7, 00 1 9. 16 9, 00 7 1, 8 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 1 7. 67 3, 51 1 63 ,9 1 0, 00 1 7. 83 7, 42 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 1 7. 83 7, 42 1 7. 67 3, 51 10 0, 0 G es am t 11 .5 49 .0 00 ,2 4 5 5. 33 9, 09 2 10 ,7 2 11 .6 04 .1 28 ,6 1 6 .5 20 .8 26 ,7 3 20 2. 81 1, 46 0, 00 4 2, 1 0, 00 6 .7 23 .6 38 ,1 9 4 .8 80 .4 90 ,4 2 1 ,7 5 .0 28 .1 73 ,5 1 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 503503 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 08 :2 4: 24 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 2 .2 76 .8 59 ,0 0 0, 00 0, 00 2 .2 76 .8 59 ,0 0 1 .6 99 .2 61 ,0 0 0, 00 1 .7 36 .8 85 ,0 0 1 ,7 3 7. 62 4, 00 0, 00 53 9. 97 4, 00 57 7. 59 8, 00 2 3, 7 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2 .6 54 .1 72 ,3 9 10 0. 16 1, 10 0, 00 2 .7 54 .3 33 ,4 9 1 .3 21 .0 28 ,5 7 0, 00 1 .3 78 .2 51 ,6 7 2 ,1 5 7. 22 3, 10 0, 00 1 .3 76 .0 81 ,8 2 1 .3 33 .1 43 ,8 2 5 0, 0 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1 .5 79 .9 59 ,8 8 3 1. 12 2, 18 0, 00 1 .6 11 .0 82 ,0 6 89 9. 12 8, 37 0, 00 93 5. 99 3, 55 2 ,3 3 6. 86 5, 18 0, 00 67 5. 08 8, 51 68 0. 83 1, 51 4 1, 9 G es am t 6 .5 10 .9 91 ,2 7 13 1. 28 3, 28 0, 00 6 .6 42 .2 74 ,5 5 3 .9 19 .4 17 ,9 4 13 1. 71 2, 28 0, 00 3 9, 0 0, 00 4 .0 51 .1 30 ,2 2 2 .5 91 .1 44 ,3 3 2 ,0 2 .5 91 .5 73 ,3 3 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 504504[mehr]

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        1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 13.12.2005, zuletzt geändert 30.07.2014, folgende Satzung beschlossen: I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege § 1 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege). § 2 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Anbaustraßen in bis zu einer Breite von 1.1 Kleingartengebieten und Wochen- endhausgebieten 6 m; 1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferien- hausgebieten 10 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m; 1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten 14 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m; 1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als den in Nrn. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m; 1.5 Industriegebieten 20 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5m; 2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine An- baustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebau- ungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. (4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig nicht gedeckten Kosten für 1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen, 2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze durch Einmündungen oder Kreuzungen, 3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, 4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten, 5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen 2 verursacht werden, 6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung; 7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werk- und Dienstleistungen. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen nach Satz 1 Nr. 1 gehört im Falle ei- ner erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 des Bau- gesetzbuchs auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. § 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Er- schließungsanlage ermitteln oder diese Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung der Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt ermitteln. § 4 Merkmale der endgültigen Herstellung der Anbaustraßen und der Wohnwege (1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen, Parkflächen usw.) über betriebsfertige Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Teileinrichtungen sind endgül- tig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; 2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese kann auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen; 3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind; 4. Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind. (2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 5 Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten Die Gemeinde trägt 5 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. § 6 Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet, Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten (1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für ihre be- stimmungsgemäße Nutzung verlangt. Hinterliegergrundstücke, die mit mehreren Anbaustraßen über einen be- fahrbaren oder unbefahrbaren Privatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene Anbaustraße erschlossen. (2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer Vorschriften auf eine Teilfläche des Grundstücks be- schränkt, wird nur diese Teilfläche als Grundstücksfläche bei der Verteilung der Erschließungskosten zugrunde gelegt. (3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die Erschließungskosten für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage i.S. des Satzes 1. (4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5) anderweitig nicht gedeckten Erschließungskosten (umlagefä- hige Erschließungskosten) werden auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungsflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (5) Für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend (Verteilungszeitpunkt). 3 § 7 Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren (1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß (§§ 8 bis 12) und Art (§ 13) berücksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere gleich- artige Erschließungsanlagen erschlossen werden, gilt darüber hinaus die Regelung des § 14. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. in den Fällen des § 11 Abs. 2 0,5, 2. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0, 3. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 4. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5, 5. bei vier- und fünfgeschossiger Bebau- barkeit 1,75, 6. bei sechs- und mehrgeschossiger Be- baubarkeit 2,0. § 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlichen Geschosszahlen zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zu- grunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bau- werks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs.1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Zahl der Vollgeschosse auch eine Baumassenzahl und/oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. § 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vo- rausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vo- rausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Baumassenzahl auch die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. § 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohn- gebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetz- ten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe 4 (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohn- gebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetz- ten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 11 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse gelten neben Vollge- schossen i.S. der LBO [in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fas- sung] auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 8 bis 10 und § 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig bebaubar, wenn auf ihnen keine Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete errichtet werden dürfen. § 12 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.S. der §§ 8 bis 11 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 8 bis 11 entspre- chende Festsetzungen enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umge- bung überwiegend vorhandenen Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Verteilungszeitpunkt (§ 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Ge- schosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO sowie in Fällen, in denen eine Geschoss- zahl nach den Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, ergibt sich die Geschosszahl aus der Tei- lung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend § 8 Abs. 2. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des § 11 für die Grundstücke entsprechende Anwen- dung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend § 11 Abs. 2 tatsächlich baulich genutzt sind. § 13 Artzuschlag (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet [sowie einem Sondergebiet mit den Nutzungsarten „Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Mes- se, Ausstellung und Kongresse, Hafengebiet“] liegen, sind die in § 7 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. (2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grundstücke. § 14 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für Grundstücke, die durch weitere voll in der Baulast der Gemeinde stehende Anbaustraßen erschlossen werden (z.B. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den §§ 6 bis 13 ermit- telte Nutzungsfläche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte, durch drei 5 Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden auf die voraus- gehende volle Zahl abgerundet. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere Wohnwege erschlossen werden. § 15 Vorauszahlungen (1) Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist, Vorauszah- lungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit der Herstel- lung der Erschließungsanlage begonnen worden und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage in- nerhalb von vier Jahren zu erwarten ist. (2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu. § 16 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen endgül- tigen Herstellung nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung (§ 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des § 125 des Baugesetz- buchs erfüllt und die Anlage öffentlich genutzt werden kann. (2) Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Abrech- nungseinheit (§ 3 Abs. 2 S. 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) entsteht mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids. § 17 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur ge- samten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 18 Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und der Vorauszahlungen Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zu entrichten. § 19 Ablösung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ab- lösung des Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Erschließungsanlagen vereinbaren. (2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Er- mittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. II. Erschließungsbeitrag für Grünanlagen § 20 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche Grünanlagen, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genann- ten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Grünanlagen). § 21 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Die Erschließungskosten für Grünanlagen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Abrechnungsgebiets beitragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 finden Anwendung. 6 § 22 Merkmale der endgültigen Herstellung der Grünanlagen (1) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn sie gärtnerisch gestaltet sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 23 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 24 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3, §§ 6 bis 12 und §§ 15 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt bei Grünanlagen 30 v.H., der beitragsfähigen Erschließungskosten. (3) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind bei der Abrechnung von Erschließungsanlagen i.S. von § 20 die nach den §§ 7 bis 12 ermittelten Nutzungsflächen* um 50 v.H. zu vermindern, wenn in einem Abrechnungsgebiet außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. III. Erschließungsbeitrag für Sammelstraßen und Sammelwege § 25 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen), 2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum An- bau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden. § 26 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Sammelstraßen bis zu einer Breite von 21 m, 2. für Sammelwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Sammelstraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Sammelstraßen oder für Sammelwege besondere Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Sammelstraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. § 27 Merkmale der endgültigen Herstellung der Sammelstraßen und der Sammelwege (1) Sammelstraßen und Sammelwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 28 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 29 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 1. bei Sammelstraßen 30 v.H., 2. bei Sammelwegen 40 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. 7 IV. Erschließungsbeitrag für Parkflächen § 30 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche Parkflächen, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genann- ten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Parkflächen). § 31 Umfang der Erschließungsanlagen Die Erschließungskosten für Parkflächen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Ab- rechnungsgebiets beitragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 finden Anwendung. § 32 Merkmale der endgültigen Herstellung der Parkflächen (1) Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 33 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 34 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 40 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. V. Erschließungsbeitrag für Lärmschutzanlagen § 35 Erhebung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für öffentliche Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden. (2) Durch eine besondere Satzung werden geregelt 1. die Art und der Umfang der Lärmschutzanlage, 2. der Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten, 3. die Art der Ermittlung und Verteilung der Erschließungskosten, 4. welche Grundstücke durch die Lärmschutzanlage erschlossen werden (Zuordnung), 5. die Merkmale der endgültigen Herstellung dieser Anlagen, 6. wer den Erschließungsbeitrag schuldet, 7. die Entstehung und die Fälligkeit der Beiträge. IV. Schlussvorschriften § 36 Übergangsregelungen (1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom 28.10.2005 findet Anwendung, wenn für Grundstücke vor dem 1. Okto- ber 2005 ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der Erschließungs- beitrag noch erhoben werden kann. (2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag entrichtet worden, die die end- gültige Beitragsschuld übersteigen, steht auch nach dem 30. September 2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung getroffen hat. (3) Hat ein Grundstückseigentümer nach § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschlie- ßungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der Ablösung wei- terhin. § 38 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2006 in Kraft. 8 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Ausfertigungsvermerk Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von auf- grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch spä- ter geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GO wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Ausgefertigt: Baindt den, 15.11.2005 gez. Elmar Buemann Bürgermeister Geändert am 01.02.2007 Geändert am 18.09.2009 Geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten am 01.08.2014, Amtliche Bekanntmachung vom 08.08.2014[mehr]

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          Heizen mit Holz Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten. Liebe Bürgerinnen und Bürger, Kamin- und Einzelöfen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Holz ist ein nachwachsender klima- freundlicher Brennstoff und ein Holzfeuer im Kamin- ofen sorgt für gemütliche Wärme und durch die Sichttüren auch für ein optisches Erlebnis. Werden Kaminöfen aber falsch betrieben, können in hohem Maße Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid ausgestoßen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Öfen ordnungsgemäß nutzen und den Brennstoff Holz richtig einsetzen. Nur so können Schadstoffemissionen und Belastungen für die Umwelt und Ihre Mitmenschen reduziert werden. Achten Sie beim Kauf von neuen Öfen deshalb darauf, dass sie emissionsarm zu betreiben sind und zu Ihrer Wohnung passen. In dieser Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um Kauf, Betrieb und Wartung von Kamin- und Einzelöfen zusammengestellt. Ihr Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 3 Inhaltsverzeichnis 4 RICHTIG HEIZEN – ZUM SCHUTZ IHRER FAMILIE UND DER UMWELT 6 WAS SIE BEIM KAUF EINES OFENS BEACHTEN SOLLTEN 11 WAS IN DEN OFEN GEHÖRT: BRENNSTOFF GUTER QUALITÄT 16 ALTE ÖFEN, SO GUT WIE NEU – WENN MAN SIE AUFRÜSTET 18 BETRIEBSBEDINGUNGEN FÜR DEN IDEALEN AUSBRAND 21 TIPPS UND TRICKS 22 WEITERE INFORMATIONEN 23 IMPRESSUM/BILDNACHWEISE Richtig heizen – zum Schutz Ihrer Familie und der Umwelt HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 5 Im Idealfall entstehen bei der Verbrennung von Holz nur Kohlendioxid (CO2 ), Asche und Wasserdampf. In der Realität sieht es anders aus. Problematisch sind neben gasförmigen Schadstoffen vor allem Fein- staubpartikel, die als Emissionen über den Schorn- stein in die Luft entweichen. Sie können beim Einat- men tief in das feine Gewebe der Lungen und Bron- chien eindringen und dort zu Entzündungen führen. Im schlimmsten Fall wird die Entstehung von Krebs begünstigt. Deshalb ist es wichtig, dass nur emissions- arme Feuerungsanlagen betrieben werden. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber 2010 die „Ver- ordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – (1. BImSchV)“ novelliert und schärfere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) festgelegt. Wer eine neue Feuerungsanlage für feste Brennstoffe kauft, hat dem Schornsteinfeger mit einer Prüfbe- scheinigung des Herstellers nachzuweisen, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Wichtig sind aber auch der verantwortungsvolle Umgang mit der Anlage und der richtige Einsatz des Brennstoffs! Untersuchungen haben gezeigt, dass unsachgemäßes Verhalten zu einem enormen Schad- stoffausstoß führen kann. Auch die Entstehung von Feinstaub wird von der Art und dem Zustand der Feuerungsanlage, ihrer richtigen oder falschen Bedie- nung und der Qualität des Brennstoffs beeinflusst. Es kommt also auf Sie an! Richtiges Heizen redu- ziert die Emissi onen, holt die optimale Leistung aus Ihrer Anlage und spart Heizmaterial und Geld. Holzfeuer schaffen eine behagliche Atmosphäre. Zudem ist Holz ein nachwachsender, klima- freundlicher regional verfügbarer Brennstoff. Dass heizen mit Holz im Trend liegt, ist somit zu begrüßen – wenn der Brennstoff so eingesetzt wird, dass er die Luft weder drinnen noch draußen unnötig belastet. Heizen mit Holz: So haben Sie Freude daran Entscheiden Sie sich für eine emissionsarme, effi- ziente Feuerungsanlage. Verwenden Sie aus- schließlich trockene Holzbrennstoffe – und nichts anderes! Pflegen Sie Ihre Anlage und lassen Sie sie regel- mäßig warten. Was Sie beim Kauf eines Ofens beachten sollten HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 7 Wer einen Raum mit Holz beheizen will, muss sich zunächst zwischen verschiedenen Ofentypen ent- scheiden – einem Kaminofen, der meist nur einen Raum mit Wärme versorgt und als ergänzende Heiz- quelle genutzt wird und einem klassischen gemauer- ten Kachelofen. Kaminöfen Aufgrund ihrer geringen Ofenmasse können Kamin- öfen nur relativ wenig Wärme speichern – je schwerer der Ofen, desto höher die Speicherfähigkeit. Dennoch gilt: Ist das Feuer ausgegangen, strahlt der Ofen bald keine Wärme mehr ab. Die Heizleistung wird unmit- telbar über die Menge des Brennstoffs geregelt und das Holz meist lediglich in einer Lage auf die Glut gelegt – Kaminöfen sind Flachfeuerungen. Somit müssen Sie immer wieder nachlegen. Ob es sich um einen guten Ofen handelt, zeigt sich beim Wirkungsgrad und der Verbrennungsquali- tät. Es lohnt sich also, eine qualitativ hochwertige Feuerstätte zu kaufen (z. B. zertifiziert nach DIN-Plus). Kachelöfen Speicher- oder Warmluftofen? Zwischen diesen bei- den Bauarten können Sie bei Kachelöfen wählen. Speicheröfen geben ihre Wärme vor allem in Form von Strahlung ab – je nach Speichermasse mehr oder weniger zeitversetzt. Bei Warmluftöfen wird die Luft in der Heizkammer erwärmt und an den Raum abgegeben (Konvektion). Grundöfen sind Wärme- Gut aussehen soll Ihr neuer Ofen und bezahlbar muss er sein. Mindestens so wichtig sind aber seine technischen Daten. Lassen Sie sich deshalb vor dem Kauf kompetent beraten – zum Beispiel von einem Schornsteinfeger, Ofen- und Luftheizungsbauer oder Energieberater. Er kann Ihnen genau sagen, welche Feuerungsleistung Sie für den jeweiligen Raum benötigen. Kaminöfen können nur wenig Wärme speichern. HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN8 speicheröfen, die von einem Ofen- und Luftheizungs- bauer direkt vor Ort gesetzt werden. Kachelöfen eignen sich nicht für kurzzeitiges Heizen – sie sind Dauerheizöfen. Verwendet man einen Heizeinsatz mit Wassertasche, kann man sie auch als Ganzhausheizung betreiben. Auch bei Kachelöfen wird die Heizleistung unmittelbar über die Brennstoffmenge geregelt. Pellet-Einzelöfen Auch sie werden direkt im Wohnraum aufgestellt. Ihr Vorratsbehälter wird von Hand befüllt – je nach Einsatz alle ein bis drei Tage. Wollen Sie sich dies sparen, können Sie den Ofen an ein Pellet-Lagersys- tem anschließen. Modelle mit Wassertasche können auch als Zentralheizung eingesetzt werden – man kombiniert sie dann meist mit einer thermischen Solaranlage oder anderen Heizsystemen. Die Heizleistung von Pellet-Öfen ist besser regelbar als die von Kamin- und Kachelöfen, weil Kombinationsofen, der sowohl mit Pellets als auch mit Scheitholz betrieben werden kann. 40 cm Dachneigung bis 20˚ 1 m1 m Dachneigung größer 20˚ 40 cm 2,3 m 2,3 m Dachneigung größer 20˚ 15 m 40 cm 1 m 15 m 1 m 15 m HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 9 sich die Geschwindigkeit der Pelletzufuhr steuern lässt. Offene Kamine So schön es auch ist, am offenen Feuer zu sitzen – zum Heizen eignen sich offene Kamine wegen ihres gerin- gen Wirkungsgrads kaum. Zudem stoßen sie relativ viele Schadstoffe aus. Deshalb dürfen sie nur gelegent- lich betrieben werden. Bauliche Bedingungen Um Geruchsbelästigungen vorzubeugen, muss der Schornstein ausreichend hoch sein und seine Mün- dung genügend Abstand zu Fenstern und Türen haben. Die Austrittsöffnungen von Schornsteinen müssen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden oder wesentlich verändert werden, bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche ABLEITBEDINGUNGEN Kachel- und Pellet-Einzel- öfen können unter bestimm- ten Voraussetzungen das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erfüllen. Eine Pflicht aus dem EWärmeG entsteht dann, wenn in einem vor 2009 errichteten Gebäude die Zentralheizung erneuert wird. Nähere In- formationen erhalten Sie bei Ihrer Baurechtsbehörde. HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN10 mindestens einen Meter entfernt sein. Bei Dachnei- gungen von mehr als 20 Grad müssen sie den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen hori- zontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 Metern haben (§19 (1) der 1. BImSchV). Auf der Schornsteinmündung sollten sich keine Abdeckungen befinden, da sie die Abführung der Verbrennungsgase in den freien Windstrom behin- dern würden. Bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwär- meleistung bis 50 Kilowatt müssen die Schornstein- mündungen in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens einen Meter überragen. Der Umkreis vergrößert sich um zwei Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter. Damit die Wahl nicht zur Qual wird Erste wichtige Informationen können Sie vor einem Kauf den „Technischen Datenblättern“ der Hersteller entnehmen. Zudem sollten Sie mit Ihrem Schorn- steinfeger sprechen. Dies empfiehlt sich schon des- halb, weil er Ihre Anlage vor der Inbetriebnahme überprüfen muss. Vor dem ersten Betrieb des Ofens sollten Sie unbedingt die Bedienungsanleitung des Herstellers genau lesen. Es empfiehlt sich, die dort beschriebenen Pflege-, Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen regel- mäßig durchzuführen. Jedes Feuer hinterlässt in Ihrem Ofen sichtbare Spuren. Wenn Sie ihn und das Rauchrohr regelmäßig reinigen, schützen Sie nicht nur die Umwelt, sondern erhöhen auch Ihre eigene Sicherheit. Zudem benötigt ein gepflegter Ofen weniger Holz. Und das schont Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Manche Einzelraumöfen können ein zentrales Heizungssystem unterstüt- zen. Benötigt wird dann ein Wasser-Wärmetauscher. Die Einspeisung erfolgt in einen Pufferspeicher. Feuerstätten mit automa- tisch geregelten Verbren- nungsluftsystemen (Tem- peratursensoren, Türkon- takte etc.) sind komfortabler zu bedienen als manuell regelbare Öfen. Was in den Ofen gehört: Brennstoff guter Qualität HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN12 Effektiv heizen gelingt nur mit geeigneten Brennstoffen. Sie müssen zugelassen und ausreichend trocken sein. Wichtig ist somit auch, dass Sie Ihr Holz an einem geeigneten Platz lagern. Holz wird seit jeher als Wärmelieferant genutzt. Im Gegensatz zu Öl oder Erdgas, das über sehr weite Strecken transportiert werden muss, können Sie den nachwachsenden, ständig verfügbaren Rohstoff Holz direkt aus der Region beziehen – ohne größere Trans- portrisiken und unnötigen Kraftstoffverbrauch. Als Flächenlos zur Selbstaufbereitung, langes Brennholz, in Meter-Scheiten oder auch ofenfertiges Brennholz erhältlich, ist Stückholz ein vergleichsweise preisgüns- tiger Energieträger, insbesondere, wenn Sie es selbst aufbereiten. Voraussetzung für eine effektive, emissions- und geruchsarme Verbrennung ist die Verwendung von trockenem Holz – und das erhält man nur durch die richtige und ausreichend lange Lagerung. Zudem soll- te das Holz hinreichend klein gespalten sein, damit es Empfohlene Lagerzeiten von frisch geschlagenem Holz Heizwert bei 20 % Wassergehalt Fichte, Pappel, Tanne 1 Jahr 1.300 kWh/Raummeter (Fichte) Birke, Erle, Linde 1,5 Jahre 1.800 kWh/Rm (Birke) Buche, Esche, Obstgehölze 2 Jahre 1.900 kWh/Rm (Buche) Eiche 2,5 Jahre 1.900 kWh/Rm (Eiche) TABELLE 1: L AGERZEITEN UND HEIZWERT (Hu) Perfekt gestapelt. Jetzt fehlt nur noch eine Abdeckung. HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 13 Das Wichtigste auf einen Blick Die Holzfeuchte darf 25 Prozent nicht über- schreiten. Die Holzscheite sollten maximal so dick wie ein Arm sein. Die aufgegebene Holzmenge muss zur Heizleistung des Ofens passen. Das Feuer braucht genügend Luft. Kiefernholz nur in geschlossenen Öfen verwenden. Es bildet sich Funkenflug. Über Nacht keine Glut halten, denn dies erzeugt mehr Rauch und Gerüche! HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN14 Zugelassene Brennstoffe Nicht zugelassene Brennstoffe Natürliches unbehandeltes Holz (Rundholz, Scheitholz, ggf. Hackschnitzel) mit oder ohne Rinde; unbehandeltes gesägtes Holz mit oder ohne Rinde Stroh, Getreide, Papier, Karton und ähnliche Stoffe in brikettierter oder loser Form Presslinge aus naturbelassenem Holz (DIN 51731 oder DIN EN ISO 17225-3) Rindenbriketts, Industriepellets Gestrichenes, beschichtetes/lackiertes, verleimtes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz Abfälle TABELLE 2 : BRENNSTOFFE NACH § 3 ABS. 1 DER 1. B IMSCHV vollständig ausbrennt. Dies sollten Sie schon in Ihrem eigenen Interesse beachten. Denn wenn der Ofen op- timal heizt, benötigen Sie weniger Brennstoff. Frisch geschlagenes Holz aus dem Wald hat einen Wassergehalt zwischen 45 und 60 Prozent und damit pro Kilogramm einen deutlich niedrigeren Heizwert als lufttrockenes Holz mit einer Feuchte von nur noch 15 bis 18 Prozent. Der gesetzliche Grenzwert für die Restfeuchte, bezogen auf das Trocken- bzw. Darrge- wicht, liegt bei 25 Prozent; das entspricht einem Was- sergehalt von 20 Prozent. Damit Holz diesen Wert er- reicht, muss es ein bis zwei Jahre gelagert werden – je nach Stückholzgröße und Lagerplatz. In der Praxis lässt sich sogar eine Feuchte von unter 15 Prozent er- zielen. Zu lange sollten Sie Ihr Holz allerdings auch nicht lagern, denn bereits nach fünf Jahren kann sich Ob Scheitholz oder Presslinge: Das Holz muss trocken sein. HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 15 sein Heizwert spürbar reduzieren und Sie benötigen mehr Holz für die gleiche Leistung. Richtig lagern Spalten Sie Ihr Holz, bevor Sie es stapeln. Dann trock- net es besser und kann früher verwendet werden. Der perfekte Holzlagerplatz ist sonnig, luftig und so über- dacht, dass er Schutz vor Regen und Schnee bietet. Ideal sind eine geschützte Holzlege oder eine über- dachte Gitterbox. Keller sind als Holzlager in der Re- gel nicht geeignet, weil sie zu feucht sind. Setzen Sie Ihr Holz nicht direkt auf den Boden, sonst kann es Feuchtigkeit aus der Erde ziehen. Was in den Ofen darf – und was nicht Längst nicht alles, was brennt, kann auch verheizt werden. Denn nur, wenn Sie den richtigen Brennstoff verwenden, bereitet das Heizen mit Holz Freude – ohne Sie und die Umwelt zu gefährden oder die Nach- barn zu belästigen. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, was in den Ofen darf und was nicht. Zudem geben die Hersteller von Feuerungsanlagen in den Bedienungsanleitungen an, welche Brennstoffe speziell für Ihren Ofen geeignet sind. Setzen Sie auf keinen Fall unerlaubte Brennstoffe ein! Wenn Sie zum Beispiel lackiertes oder mit Schutz- mitteln behandeltes Holz verbrennen, können hoch- giftige Stoffe wie Schwermetalle oder Dioxine und Furane freigesetzt werden. Bei der Verbrennung von chlorhaltigem Kunststoff (z. B. PVC) entsteht unter anderem Salzsäure, die zu Schäden an Ihrem Ofen führen kann. Als Anzündholz sind Grobhackgut, Reisig oder Holzstäbe erlaubt; gute Anzündhilfen sind wachs- getränkte Holzfaserwolle oder Holzwolle und Anzün- der aus Mineralöl oder Papier – jeweils in kleinen Mengen. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger; er berät Sie, wie Sie Ihren Ofen mit zugelassenen Brennstoffen richtig betreiben. So ist das Holz gut geschützt. Alte Öfen, so gut wie neu – wenn man sie aufrüstet HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 17 Öfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten können und nicht mit einem zugelassenen Staubabscheider nachgerüstet wurden, müssen ausgetauscht werden. Hierfür gelten Übergangsfristen (Tabelle 3). Ob Ihr Ofen die Grenzwerte einhält, erfahren Sie vom Hersteller oder durch eine Einstufungsmessung des Schornsteinfegers. Beide stellen Ihnen auch eine entsprechende Prüfbescheinigung aus. Eine Liste mit Feuerstätten, die bestimmte Emissionsanforderungen einhalten, erhalten Sie beim Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. HKI (siehe S. 22). Zudem hat der Bundesverband des Schornsteinfeger- handwerks (ZIV) im November 2015 eine „Ofen- ampel“ zum Emissionsverhalten von Einzelraum- feuerstätten veröffentlicht. Hier sind die Emissions- einstufungen farblich von Grün bis Rot bewertet, um sie für Verbraucher transparenter zu machen. Datum (Typenschild) Austausch/ Nachrüstung bis einschließlich 31.12.1974 oder Datum nicht feststellbar bis 31.12.2014 1.1.1975 bis 31.12.1984 bis 31.12.2017 1.1.1985 bis 31.12.1994 bis 31.12.2020 1.1.1995 bis einschließlich 21.3.2010 bis 31.12.2024 TABELLE 3: ÜBERGANGSFRISTEN NACH § 26 (2) DER 1. B IMSCHV Alte Kaminöfen müssen die seit März 2010 für Altanlagen geltenden Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhalten. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn sie maximal 0,15 g/m3 Staub und maximal 4 g/m3 Kohlenmonoxid freisetzen. Betriebsbedingungen für den idealen Ausbrand HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN 19 Wer kennt das nicht: Das Feuer im Kamin- oder Kachelofen lässt sich nur mit Mühe entzünden. Gewusst wie – und schon geht es sehr viel leichter. Heizt man einen kalten Ofen an, bilden sich zunächst Kohlenwasserstoffe, die nicht vollständig verbrannt werden. Dies führt zu vermehrten Geruchsbelästigun- gen. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst schnell hohe Temperaturen im Feuerraum erreicht werden. Am besten gelingt dies mit lufttrockenem, dünn ge- spaltenem Holz, handelsüblichen Anzündhilfen und einer ausreichenden Luftzufuhr. Wenn bei Ihrem Ofen die Abgase nach oben aus- treten, sollten Sie ihn, wenn möglich, auch von oben anfeuern. So verringern Sie den Schadstoffausstoß deutlich, und es bildet sich zudem weniger Rauch. Entzünden Sie also die Anfeuerhilfe im oberen Be- reich des Holzstapels, sodass er von oben nach unten abbrennt. Die Verbrennung verläuft bei dieser Metho- de gleichmäßiger und kontrollierter. Geben Sie nie mehr Holz auf die Grundglut, als es der Ofenhersteller in der Gebrauchsanweisung empfiehlt. Am besten, Sie wiegen anfangs einfach ein paar Holzscheite, damit Sie ein Gefühl für die richtige Menge bekommen. Eine weitere Voraussetzung für ein gutes Feuer ist die richtige Menge an Luft. Die Luftzufuhr muss des- halb über die Luftschieber angepasst werden. Das ist zum einen wichtig, weil zu wenig Sauerstoff zur Bil- dung von giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen kann und somit die Umwelt unnötig belastet wird. Zum anderen ist ein solcher Schwelbrand un- wirtschaftlich, weil man mehr Brennmaterial benö- tigt. Zudem versottet die Feuerungsanlage. Wird sie länger unter Luftmangel betrieben, führt dies zu Ruß- ablagerungen (Glanzruß) im Kamin und im schlimms- ten Fall zu einem Kaminbrand. Zu viel Luft wiederum kühlt den Ofenraum zu stark und verschlechtert den Wirkungsgrad der Anlage. Anfeuern von oben Aus vier Nadelholzscheiten und einer Anzündhilfe ein sogenanntes Anfeuermodul herstellen und dieses auf längs und quergestapeltes Brennholz im Feuerraum auflegen. Lüftungsklappen öffnen und von oben anzünden. Feuerraumtür schließen. HEIZEN MIT HOLZ | KAMIN- UND EINZELÖFEN20 Eine deutlich sichtbare, weiße Rauchfahne ist ein In- diz für zu feuchtes Holz. Ist die Asche dunkel, weist dies auf einen hohen Anteil an Unverbranntem hin. Nicht zugelassene Brennstoffe wie Papier und Karto- nagen, Spanplatten, beschichtetes oder imprägniertes Holz, Verpackungsmittel oder Kunststoffe mitzuver- brennen, ist nicht nur ein Umweltfrevel, es schadet auch der Feuerstätte. Doch woran erkennt man, ob das Feuer optimal brennt? Wenn lange, hellgelbe Flammen emporlodern, eine feine, weiße Asche ent- steht und die Abgasfahne über Ihrem Dach kaum sichtbar ist, haben Sie alles richtig gemacht! Weitere Indikatoren sind eine saubere Sichtscheibe und eine helle, saubere Feuerraumauskleidung. Ist dies nicht der Fall, rufen Sie am Besten Ihren Schornsteinfeger an. Wohin mit der Asche? Holzasche kann gesundheitsschädliche Rückstände enthalten. Deshalb sollten Sie sie weder als Dünger im Garten verwenden, noch in der Biotonne entsorgen. Vielmehr gehört Asche in den Hausmüll. Achten Sie beim Leeren des Aschebehälters darauf, dass Sie die Asche möglichst nicht berühren und keine Ascheteil- chen aufwirbeln, die Sie womöglich einatmen. Und denken Sie bitte daran, dass Asche Glutnester enthal- ten kann. Zur Zwischenlagerung eignen sich daher am besten feuerfeste Gefäße mit einem luftdicht schlie- ßenden Deckel. Übergangszeit Überheizen Sie nicht! Insbesondere bei nachträglich energetisch sanierten Gebäuden sind die Öfen oft überdimensioniert. Bei moderaten Außentemperatu- ren in der Übergangszeit heizt man dann oft im wahrs- ten Sinne des Wortes „zum Fenster hinaus“. Auf keinen Fall sollten Sie dann die Verbrennungsluft drosseln. Ihre Schornsteinfegerinnen und Ihre Schornsteinfeger können Sie auch kompetent beraten. 21 Was tun, wenn das Feuer sich nicht entfachen lässt? Insbesondere bei Außenkaminen kann es in den Übergangszeiten zu „Startproblemen“ beim Anfeuern kommen. Dies liegt daran, dass sich die Luftsäule im Schornstein abkühlt und kein Schornsteinauftrieb vorhanden ist. Öffnen Sie beim Anfeuern ein Fenster – und schon klappt es besser. Was tun, wenn sich der Nachbar über üble Gerüche beklagt? Die Verbrennungsluft stark zu drosseln, um Brenn- stoff zu sparen, ist keine gute Idee. Denn dann kann das Holzgas nicht mehr vollständig ausbrennen, die Energie entweicht zum Schornstein hinaus. Folglich wird die Umwelt unnötig belastet, der Nachbar be- schwert sich über üble Gerüche und der Wirkungs- grad der Anlage verschlechtert sich. Mensch und Feu- er brauchen Luft! Die Rauchgase sollten ungehindert, also ohne Umlenkung, in den freien Windstrom abge- führt werden. Lassen Sie gegebenenfalls vorhandene Schornsteinaufsätze, die eine ungehinderte Ablei- tung der Abgase behindern, nach Rücksprache mit Ihrem Schornsteinfeger entfernen. Was tun, wenn Rauch in den Wohnraum austritt? Öffnen Sie den Feuerraum zunächst nur einen kleinen Spalt, warten Sie zehn Sekunden und machen Sie die Tür erst dann ganz auf, wenn Sie Brennstoff nachle- gen möchten. Was tun, wenn die Scheibe verschmutzt? Meist ist eine zu geringe Verbrennungstemperatur die Ursache. Beheben lässt sich dies, wenn Sie die Zufuhr der Sekundärluft im Bereich der Sichtscheibe nicht so stark drosseln. Es kann aber auch daran liegen, dass die Heizgaszüge und/oder das Abgasrohr verschmutzt sind. Tipps und Tricks Rauchgase müssen frei abziehen können. 2222 Ratgeber „Heizen mit Holz“ des Umweltbundesamts: Nov. 2011, 24 Sei- ten: www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizenholz Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV): http://www.gesetze-im-internet.de/ bundesrecht/bimschv_1_2010/gesamt.pdf Merkblatt 20 „Scheitholz – Produktion, Lagerung, Kennzahlen“ des bayerischen Landesamtes für Wald und Forstwirtschaft: http://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/service/dateien/mb20-scheitholz- bf.pdf Broschüre „Richtig heizen – der Betrieb von Kaminöfen“, Juli 2015, des TFZ Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe „Richtiges Anzünden eines Kaminofens“, TFZ Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe, http://www.tfz.bayern.de/mam/cms08/festbrennstoffe/dateien/ anzuenden.pdf Datenbank mit Feuerstätten, die bestimmte Emissionsanforderungen einhalten: www.cert.hki-online.de Ofenampel: www.schornsteinfeger.de/artikel-402.html Detaillierte Informationen zum Thema „Heizen mit Holz“ der LUBW: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/212045/ Informationen zum Anteil der Feuerungsanlagen an den Luftschad- stoff-Emissionen in Baden-Württemberg: http://www.ekat.baden- wuerttemberg.de/ Informationen zu Ableitbedingungen: VDI-RL 3781 Bl. 4 Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz: www.ewaermeg-bw.de Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets des deutschen Energieholz- und Pelletverbands und des deutschen Pelletinstituts finden Sie unter: http://depi.de/de/infothek/depi_veroeffentlichungen/#Pelletlager Weitere Informationen 23 HER AUSGEBER Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Telefon: +49 (0) 711 126-0 poststelle@um.bwl.de, www.um.baden-wuerttemberg.de Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg Königstraße 94, 89077 Ulm, Telefon: +49 (0) 731 936880 info@livulm.de, www.schornsteinfeger-liv-baden-wuerttemberg.de LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon: +49 (0) 721 5600-0 poststelle@lubw.bwl.de, www.lubw.baden-wuerttemberg.de TEX TBE ARBEITUNG/GR AFISCHE GESTALTUNG/RE ALIS IERUNG freelance project GmbH Silberburgstraße 112, 70176 Stuttgart, Telefon +49 (0) 711 993386-0 www.freelance-project.de Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier (RAL-UZ 14) Stand: Dezember 2016 Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit Zustimmung der Herausgeber und Quellenangabe sowie Überlassung von Belegexemplaren gestattet. Impressum/Bildnachweise DRUCK Elser Druck Kißlingweg 35, 75417 Mühlacker, Telefon +49 (0) 7041 805-41 www.elserdruck.de BILDNACHWEISE: T IT EL (V.L .N.R .) : LUBW, Shutterstock /MNStud io, r t f 123 / A lexandru Ionescu, LEDA Werk GmbH & Co. KG SEIT E 2: KD Busch SEIT E 3 : CCA – Caro la C lean A i r GmbH SEIT E 4 : Shutterstock /MNStud io SEIT E 6 : U l r ich Brunner GmbH SEIT E 7: Austroflamm GmbH SEIT E 8 : R IKA Innovat ive Ofentechnik GmbH SEIT E 11: Shutterstock /Delp ixe l SEIT E 12: A . Matt SEIT E 13: Primus - Ofen shop SEIT E 14 : Foto l i a /maho SEIT E 15: A . Matt, Foto l i a /emuc SEIT E 16: U l r ich Brunner GmbH SEIT E 18: P. Neisecke SEIT E 19 : www.fa i r feuern.ch SEIT E 20 : Bundesverband des Schornste infegerhandwerks SEIT E 21: A . Matt Titel/Heizen mit Holz – Kamin- und Einzelöfen Vorwort des Ministers Inhaltsverzeichnis Richtig heizen – zum Schutz Ihrer Familie und der Umwelt Was Sie beim Kauf eines Ofens beachten sollten Was in den Ofen gehört: Brennstoff guter Qualität Alte Öfen, so gut wie neu – wenn man sie aufrüstet Betriebsbedingungen für den idealen Ausbrand Tipps und Tricks Weitere Informationen Impressum/Bildnachweise[mehr]

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            Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 24.05.2023Bürger in format ionsveransta l tung Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Lagep lan 2 Gebäude am Dor fp la tz Baumhain - Bou le neuer Fußgänger- über weg Ver legung TG-Zufahr t Fontänenfe ld Trampol in Außengast ro Brücke Si tzs tu fen zum Bach Parkp la tz Anbindung F ischerarea l Schenk-Konrad-Ha l le Rathaus bar r ie re f re ie B ush a l te s t e l le bar r ie re f re ie Busha l te s te l le Marswei le rs t raße Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m 466.71 468.26 468.27 468.27 468.26 468.26 468.07 87 465.24 Rohrsohle Verdolung DN 2000 Sulzmoosbach 3 Fontänenfe ld G ra ni tb rü ck e S i t zen unter Bäumen Tr inkwasserbr unnen Sulzmoosbach Si tzs tu fen Si tzs tu fen Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Perspekt ive Su lzmoosbach 4 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m R 1,30m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m Tgar 466.50 466.50 465.24 Rohrsohle Spie lpunkte 5 Boule Fontänenfe ld mi t A t t rak t ionsprogramm 2 Bodene inbaut rampol ine Ba lanc iern auf Hö lzern Slack l ine Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Be isp ie le Sp ie lpunkte 6 Slack l ine Fontänenfe ld mi t Sp ie lprogramm Bodene inbaut rampol inBa lanc ierhö lzer Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt In f ras t r uk tur P la tz - Bedar f Vere ine 7 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt gep lante In f ras t r uk tur Vere ine 8 D H 4 67.50 D H 4 68.32 D H 4 68.4 0 D H 4 68.21 D H 4 68.15 D H 4 69.51 D H 4 68.73 D H 4 68.23 D H 4 68.30 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 68.89 D H 4 67.4 5 D H 4 67.96 D H 4 69.16 D H 4 69.66 D H 4 71.4 9 4 67.68 4 67.66 4 67.4 7 4 68.15 4 68.16 4 68.12 4 68.09 4 68.23 4 68.32 468.66 4 6 8 .3 8 4 68.06 4 66.69 4 66.66 4 66.56 4 66.52 4 66.39 4 66.27 4 66.35 4 66.21 4 66.31 4 65.91 4 66.18 4 66.24 4 66.15 4 66.32 4 66.4 1 4 66.55 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 4 66.92 4 67.05 4 67.00 4 66.92 4 66.91 4 66.93 46 6.6 1 4 66.53 4 68.35 4 68.32 4 68.31 4 68.30 4 68.25 4 68.30 4 68.35 4 68.32 4 68.33 4 68.30 4 68.32 4 68.33 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 2 4 6 8 .18 4 68.06 4 68.07 4 68.08 4 68.19 4 67.98 4 68.12 4 68.11 4 68.13 4 68.07 4 68.18 4 68.34 4 68.35 4 68.34 4 68.35 4 68.33 4 68.32 4 68.31 4 68.33 4 68.33 4 68.29 4 68.24 4 68.27 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 6 9 .2 8 4 6 9 .2 8 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 68.26 4 68.25 4 68.23 4 68.24 4 68.23 4 68.24 4 68.11 4 68.10 4 68.15 4 68.15 4 68.15 4 68.15 4 68.15 4 68.18 4 68.20 4 68.12 4 68.09 4 68.05 4 68.09 4 68.05 4 68.01 4 68.07 4 68.12 4 68.19 4 68.38 4 68.38 4 68.35 4 67.24 4 67.24 4 67.78 4 67.77 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 68.27 4 68.22 4 68.24 4 68.21 4 68.19 4 68.18 4 68.18 4 68.26 4 68.22 4 68.20 4 68.21 4 68.27 4 66.68 4 66.90 4 67.12 4 67.04 4 67.05 4 6 8 .2 6 4 68.08 4 68.08 4 68.08 4 68.10 4 68.11 4 68.10 4 68.09 4 68.02 4 68.01 4 67.99 4 68.01 4 68.12 4 68.13 4 68.11 4 68.07 4 68.07 4 68.30 4 68.27 4 68.25 4 68.29 4 68.174 67.98 4 6 8 .1 4 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 69.08 4 68.86 4 68.69 4 68.62 4 68.61 4 68.4 4 469.05 468.80 468.66 4 6 8 .8 24 68.73 468.7 3 4 68.70 4 68.63 4 68.51 4 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69.64 4 69.50 4 72.14 4 68.18 4 69.26 4 69.24 aus T iefgarage Fahrradw erkzeug S tatue Fahrradständer W appen 5 6 /4 6 2 /3 62/4 7 /3 5 6 /2 8 4 0 5 7 /3 58 /4 8 7 1 1 4 D o rf p la tz D o rfp la tz 4 68.56 4 68.25 4 68.18 4 68.18 4 68.00 4 67.74 4 67.66 4 67.64 4 67.4 5 4 67.36 4 67.19 4 67.29 4 67.69 4 68.24 4 68.75 4 68.74 4 68.74 4 68.80 4 68.86 4 68.99 4 68.91 4 69.10 4 69.01 4 69.05 4 69.13 4 69.27 4 69.17 4 69.37 4 69.4 5 4 69.4 6 4 68.59 4 68.01 4 67.50 4 67.11 4 67.14 4 67.23 4 67.34 4 67.4 7 4 67.50 4 67.57 4 67.63 4 67.67 4 67.65 4 67.60 4 67.62 4 67.71 4 67.66 4 67.4 9 4 67.4 7 4 67.51 4 67.66 4 67.81 4 67.99 4 68.11 4 68.13 4 68.08 4 68.11 4 68.09 4 67.97 4 68.06 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.29 4 67.55 4 67.97 4 68.20 4 67.4 8 4 67.64 4 67.63 4 67.65 4 67.62 4 67.4 7 4 67.4 5 4 67.4 1 4 67.36 4 67.35 4 67.4 5 4 67.4 8 4 67.67 4 67.59 4 67.78 4 67.85 4 67.87 4 67.96 4 67.89 4 67.86 4 67.82 4 67.90 4 67.924 68.00 4 68.03 4 68.03 4 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ecke H ecke H ecke 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.07 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 6 8 .9 7 4 68.62 4 68.60 4 68.55 4 68.4 5 4 68.33 4 68.21 4 68.10 4 67.92 4 68.67 4 68.68 4 68.90 4 68.73 4 6 8 .7 5 4 6 8 .7 3 4 6 9 .5 0 4 6 9 .3 14 6 9 .134 6 8 .9 8 4 6 8 .9 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .5 5 4 6 8 .4 4 4 6 8 .2 7 4 6 8 .11 4 6 7 .9 8 4 6 7 .9 4 4 6 7 .9 04 6 7 .8 7 4 67.73 4 67.73 4 6 7 .8 5 4 6 7 .8 4 4 6 7 .8 2 4 6 7 .8 2 4 6 7 .8 4 4 6 7 .9 3 4 6 8 .0 1 4 6 8 .12 4 6 8 .4 6 4 6 8 .3 6 4 6 8 .3 7 4 6 8 .5 0 4 6 8 .13 4 6 8 .18 4 6 8 .19 4 6 8 .12 4 6 7 .9 9 4 6 8 .10 4 67.98 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 7 4 6 8 .5 2 4 67.96 4 68.06 4 6 7 .9 8 4 6 8 .0 1 4 6 8 .2 0 4 6 8 .0 8 4 6 7 .9 0 4 6 7 .8 6 4 6 7 .7 7 4 6 7 .8 2 4 6 8 .0 1 4 6 7 .6 7 4 6 7 .7 0 4 6 7 .9 0 4 6 7 .5 7 4 6 7 .6 0 4 6 7 .7 9 4 6 7 .5 1 4 6 7 .5 4 4 6 7 .7 2 4 6 7 .4 7 4 6 7 .5 2 4 6 7 .7 1 4 6 7 .4 7 4 6 7 .5 1 4 6 7 .6 9 4 6 7 .9 3 4 6 7 .9 7 4 6 8 .18 4 6 7 .9 9 4 6 8 .0 2 4 6 8 .2 2 4 6 7 .6 2 4 6 7 .5 8 4 6 7 .5 3 4 6 7 .4 8 4 6 7 .4 4 4 6 7 .3 9 4 6 7 .3 6 4 67.24 4 67.23 4 6 7 .3 2 4 6 7 .2 8 4 6 7 .2 1 4 67.4 7 4 67.4 6 4 6 8 .4 8 4 6 8 .6 8 4 6 8 .7 6 4 6 8 .6 4 4 6 8 .3 7 4 6 8 .7 9 4 6 9 .2 8 4 6 9 .17 4 6 9 .0 6 4 6 8 .9 4 4 6 8 .9 1 4 6 8 .8 5 4 6 8 .7 9 4 6 8 .7 3 4 6 8 .6 5 4 6 8 .6 3 4 6 9 .3 8 4 6 9 .184 6 9 .0 3 4 6 8 .8 9 4 6 8 .7 9 4 6 8 .7 8 4 6 8 .6 8 4 6 8 .5 8 4 6 8 .5 7 4 6 8 .4 5 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 1 4 6 8 .18 4 6 8 .17 4 6 8 .0 2 4 6 7 .8 8 4 6 7 .8 6 4 6 7 .8 24 6 7 .7 8 4 6 7 .7 2 4 6 7 .7 2 4 6 7 .7 4 4 6 7 .7 5 4 6 7 .7 6 4 6 7 .8 1 4 6 7 .9 0 4 6 8 .0 1 4 6 8 .3 4 4 6 8 .2 1 4 6 8 .2 4 4 6 8 .3 9 4 6 8 .0 2 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 2 4 6 7 .8 7 4 6 7 .9 9 4 6 7 .9 9 4 6 8 .13 4 6 8 .17 4 6 8 .2 5 4 6 8 .4 0 4 6 7 .8 8 4 6 7 .8 9 4 6 7 .5 0 4 6 7 .5 0 4 6 7 .5 0 4 6 7 .5 0 4 6 7 .4 6 4 6 7 .4 2 4 6 7 .3 7 4 6 7 .3 5 4 6 7 .2 9 4 6 7 .2 0 4 6 7 .16 4 6 7 .3 1 4 6 7 .3 9 4 6 7 .3 8 4 6 7 .4 3 4 6 7 .5 2 4 6 7 .6 4 4 6 7 .7 5 4 6 7 .8 5 4 6 7 .9 3 4 6 7 .8 8 4 6 7 .9 5 4 6 7 .8 3 4 6 7 .9 1 4 6 7 .6 74 6 7 .5 7 4 6 7 .6 3 Erhalt bestehender Festplatzanschluss - 10x Schuko Steckdosen - 2x CEE 16 A - 2x CEE 32 A - 1x CEE 63 A Versetzen bestehender Festplatzanschluss 6x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A Auf-Putz-Verteilerkasten 2x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A neuer Festplatzanschluss mit Messung 4x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A Narrenbaumgrube/ Weihnachtsbaum Unterflurverteiler 4x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A Unterflurverteiler 4x Schuko Steckdosen 1x CEE 16 A 1x CEE 32 A CEE Steckdose 32 A in Energiepoller, Verlängerung von Festanschluss Bestand CEE Steckdose 63 A in Energiepoller, Verlängerung von Festanschluss Bestand mobile Bühne Festzelt Fasnet 24 x 10 m Stromleitung in Grünfläche z.B. für Toilettenwagen Stromleitung in Grünfläche z.B. für Getränkestand Stromleitung in Grünfläche z.B. für Getränkestand Stromleitung in Grünfläche z.B. für mobile Bühne Stromleitung in Grünfläche z.B. für mobile Bühne Infrastruktur Festbetrieb / Vereine Stromanschluss für Festbetrieb Trinkwasseranschluss - Gartenhydrant mit Standrohr Schmutzwasseranschluss oberirdisches Kabel in Grünfläche 26 ,0 0m 4,30m 4,30m Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m R 1,30m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m 62/3 467.49 465.24 Rohrsohle Verdolung DN 2000 2 6 ,0 0 m Nar renbaumgr ube 9 gemeinsame Nar renbaumgr ube für Nar ren- , Mai- und Weihnachtsbaum unter i rd ische Spannvor r ich tung auspf las terbare Abdeckung Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Brunnenwasser Schlitzrinne Typ ino 654 SR zur Aufnahme Platzentwässerung 7,60m 4,1 5m R 1,30m 0,89m R 2,72m 1,10m R 5,07m 1,30m R 6,56m 1,39m 7,90m 5,1 0m R 1,80m R 2,92m R 4,62m R 5,79m 1,02m 1,19m 1,40m 1,54m 2,0 0m 2,00m 62/3 467.49 465.24 Rohrsohle Verdolung DN 2000 Fontänenfe ld 10 Tr inkwasserbr unnen Fontänenfe ld mi t A t t rak t ionsprogramm Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Fontänenfe ld 11 Fontänenfe ld mi t Sp ie lprogramm Abkühlung durch VerdunstungTr inkwasserbr unnen Düsenanordnung ana log zu K loster weihern Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Schwammstadt - Pr inz ip 12 Brücke Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Baumr igo le Küh lung durch Verdunstung Wasser rückha l t K le ink l ima 13 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungen Bestand 14 Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 - N L 0 3 - g e lb 7 8 .9 m - N L 0 1- b la u 13 3 .12 m - N L 0 2 - b la u 13 7 .7 5 m - N L 0 1- g r ü n 15 4 .4 2 m - N L 0 1- b la u 15 4 .4 2 m M ic r o r o h r v e r b u n d - F la t li n e r - 18 5 .6 m N A Y Y 4 x 1 5 0 ## ## # ## # NAYY 4x150 N AYY 4 x1 50 N A Y Y 4 x 1 5 0 NAYY 4x150 N A Y Y 4x150 N A Y Y 4 x 1 5 0 N A Y Y 4 x1 5 0 N AYY 4 x1 50 N A Y Y 4 x 9 5 N A Y Y 4x50 T ZNA2XS2Y 3x1x150 N E K B A 3 x 5 0 M a rsw e ile rstra sse b e i H s 5 B A IN D -E -K V S -0 0 1 -0 3 3 D o rfp la tz 2 B A IN D -E -K V S -0 0 1 -0 6 5 M a rsw e lle r S tr.b e i F e sth a lle L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 5 .0 2 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 6 .3 6 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 9 7 .3 5 m T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T -k o m T -k o m T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -k o m T -k o m T -k o m T -k o m T -kom T -kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -ko m T -kom T-kom T-kom T-kom T-komT-kom T -k o m T -ko m Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungsumlegung Mischwasserkana l 15 Freihaltefläche für Neubau Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Umlegung Mischwasserkanal außerhalb Baufeld Abbruch bestehender Schmutzwasserkanal Hausanschluss GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_21 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Mischwasserkanal Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Mischwasserkana l DN 600 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungsumlegung Nahwärme - Bre i tband 16 Freihaltefläche für Neubau Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband Nahwärm e + Breitband Nahwärm e + Breitband N ahw ärm e + B reitband N ahw ärm e + B reitband N ahw ärm e + B reitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband Nahwärme + Breitband N ahw ärm e + B reitband N ahw ärm e + B reitband Nahwärm e + Breitband Nahwärm e + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d N a h w ä rm e + B re itb a n d N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d Nahwärme + Breitband N a h w ä rm e + B re itb a n d N a h w ä rm e + B re itb a n d - N L 0 3 - g e lb 7 8 .9 m - N L 0 1- b la u 13 3 .12 m - N L 0 2 - b la u 13 7 .7 5 m - N L 0 1- g r ü n 15 4 .4 2 m - N L 0 1- b la u 15 4 .4 2 m M ic r o r o h r v e r b u n d - F la t li n e r - 18 5 .6 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 5 .0 2 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 18 6 .3 6 m L e e r r o h r - P E D A 5 0 - 9 7 .3 5 m Umlegung Nahwärme- und Breitbandtrasse außerhalb Baufeld Rückbau bestehende Nahwärmeleitung und Breitbandtrasse Hausanschluss GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_22 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Nahwärme_Breitband Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Le i tungsumlegung Te lekom und Vodafone 17 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 G la sfa se r T e le ko m G la sfa se r T e le ko m G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom GlasfaserTelekomGlasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser TelekomGlasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom GlasfaserTelekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom Glasfaser Telekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom G lasfaser T elekom G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G lasfaser Telekom G la sfa se r T e le ko m G la sfa se r T e le ko m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m Glasfaser Telekom G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G lasfaser Telekom G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m G la s fa s e r T e le k o m T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T -k o m T -k o m T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -k o m T -k o m T -k o m T -k o m T -kom T -kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T-kom T -ko m T -kom T-kom T-kom T-kom T-komT-kom T -k o m T -ko m Umlegung Telekomtrasse außerhalb Baufeld Rückbau bestehende Glasfaserleitung und Telefonleitung Hausanschluss Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Freihaltefläche für Neubau GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_23 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Telekom Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt St i l l l egung Tr inkwasser le i tung 18 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.71 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.07 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.06 4 68.70 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471 .79 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 4 7 2 .0 7 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 70.21 469.52 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 469.38 T g a r G a r W G h s W G hs 4 68.66 V e ra n s t 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 a u s T ie fg a ra g e S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 6 /2 5 7 /3 58 /4 5 6 /5 8 7 1 1 3 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 Stillegung Trinkwasserleitung neuer Ringschluss über Fischerareal Hausanschluss Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Freihaltefläche für Neubau Wasserentnahmestelle Festzelt Wasserentnahmestelle Platz Wasserentnahmestelle Platz Trinkwasserbrunnen Nachspeisung Fontänenfeld GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt.vwx 13.1.23 2013_05_WP_24 js 1:100 A0 2013 Spartenumlegung Trinkwasserleitung Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 12.01.23 VORABZUG -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt aktue l le r Ze i tp lan 19 17.07.2023 Baubeg inn Ju l i 2024 Fer t igs te l lung Dor fp la tz Ende Ju l i 2024 Einweihung des neuen Ba indter Dor fp la tzes Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 1.Te i labschn i t t 20 Gebäude am Dor fp la tz Schenk-Konrad-Ha l le Küfers t raße Marswei le rs t raße Baumaßnahmen: - Bar r ie re f re ie r Ausbau Busha l tes te l len - Ausbau Küfers t raße - Le i tungsarbe i ten (magenta) (Kana l , Nahwärme, Bre i tband, Te lekom Mi t te August b is Mi t te September 2023) Ze i t raum: Mi t te Ju l i b is Ende Dezember 2023 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Umle i tungsst recken 1.Te i labschn i t t 21 unte rb aute F läch e T iefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 . 6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 6 6 .5 5 4 6 6 .7 1 4 6 6 .8 1 4 6 6 .8 5 4 6 6 .7 2 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 6 .9 2 4 6 7 .0 5 4 6 7 .0 0 4 6 6 .9 2 4 6 6 .9 1 4 6 6 .9 3 4 66 .6 1 4 6 6 .5 3 4 6 8 .3 54 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 5 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 2 4 6 8 .1 8 4 6 8 .0 6 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 9 4 6 7 .9 8 4 6 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. 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 74 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 7 95 1 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N unte rb aute Fläch e Tiefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 6 6 .5 5 4 6 6 .7 1 4 6 6 .8 1 4 6 6 .8 5 4 6 6 .7 2 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 6 .9 2 4 6 7 .0 5 4 6 7 .0 0 4 6 6 .9 2 4 6 6 .9 1 4 6 6 .9 3 4 6 6 .6 1 4 6 6 .5 3 4 6 8 .3 54 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 5 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 2 4 6 8 .1 8 4 6 8 .0 6 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 9 4 6 7 .9 8 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 3 4 6 8 .0 7 4 6 8 .1 8 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 3 4 6 8 .2 9 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 7 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 4 6 9 .2 9 4 6 9 .2 8 4 6 9 .2 8 4 6 8 .6 5 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 5 4 6 8 .2 3 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 3 4 6 8 .2 4 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 0 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 8 4 6 8 .2 0 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .0 5 4 6 8 .0 9 4 6 8 .0 54 6 8 .0 1 4 6 8 .0 7 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 9 4 6 8 .3 8 4 6 8 .3 8 4 6 8 .3 5 4 6 7 .2 4 4 6 7 .2 4 4 6 7 .7 8 4 6 7 .7 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 1 4 6 8 .1 9 4 6 8 .1 8 4 6 8 .1 8 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 0 4 6 8 .2 1 4 6 8 .2 7 4 6 6 .6 8 4 6 6 .9 0 4 6 7 .1 2 4 6 7 .0 4 4 6 7 .0 5 4 6 8 .2 6 4 6 8 .0 8 4 6 8 .0 8 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 0 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 0 4 6 8 .2 0 4 6 8 .2 9 4 6 8 .3 2 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 9 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 9 4 6 8 .3 7 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .0 9 4 6 7 .9 9 4 6 6 .7 0 4 6 6 .8 3 4 6 8 .4 3 4 6 8 .4 7 4 6 8 .4 2 4 6 8 .3 9 4 6 6 .8 1 4 6 6 .7 8 4 6 6 .7 3 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 0 4 6 8 .0 9 4 6 8 .0 2 4 6 8 .0 1 4 6 7 .9 9 4 6 8 .0 1 4 6 8 .0 5 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 2 4 6 8 .1 3 4 6 8 .1 1 4 6 8 .0 7 4 6 8 .0 7 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 5 4 6 8 .2 9 4 6 8 .4 9 4 6 8 .4 8 4 6 8 .4 1 4 6 8 .3 9 4 6 8 .4 1 4 6 8 .4 5 4 6 8 .3 4 4 6 8 .3 3 4 6 8 .2 8 4 6 8 .2 5 4 6 8 .2 7 4 6 8 .1 7 4 6 7 .9 8 4 6 8 .2 3 4 6 8 .2 2 4 6 8 .4 7 4 6 8 . 5 9 4 6 8 .5 9 4 6 8 .5 8 4 6 8 .5 6 468 .14 4 6 8 .14 4 6 8 .2 6 4 6 8 .5 7 4 6 8 .6 9 4 6 8 .8 5 4 6 9 .0 7 4 6 9 .2 2 4 6 9 .3 8 4 6 9 .7 8 4 6 9 .8 6 4 6 9 .5 5 4 6 9 .3 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .1 7 4 6 9 .1 3 4 6 9 .0 8 4 6 8 .8 6 4 6 8 .6 9 4 6 8 .6 2 4 6 8 .6 1 4 6 8 .4 4 4 6 9 .0 5 4 6 8 .8 0 4 6 8 .6 6 4 6 8 .8 2 4 6 8 .7 3 4 6 8 .7 3 4 6 8 .7 0 4 6 8 .6 3 4 6 8 .5 1 4 6 8 .4 4 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 1 4 6 8 .2 5 4 6 8 .1 1 468 .13 468 .12 4 6 8 .1 9 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 2 4 6 8 .2 7 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 7 4 6 8 .3 7 468 .35 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 5 4 6 8 .4 2 4 6 8 .4 0 4 6 8 .4 0 4 6 8 .2 4 4 6 8 .2 1 4 6 8 .4 1 4 6 8 .6 4 4 6 8 .7 9 4 6 8 .8 1 4 6 8 .8 1 4 6 8 .5 5 4 6 7 .9 9 4 6 8 .4 4 4 6 9 .7 3 4 6 9 .2 9 4 6 9 .0 6 4 6 8 .7 0 4 6 8 .2 8 4 6 8 .3 3 4 6 8 .3 1 4 6 8 .2 9 4 7 1 .7 8 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 2 4 7 1 .8 1 4 7 1 .8 2 4 7 1 .7 8 4 7 1 .8 0 4 7 1 .7 94 7 1 .7 7 4 7 1 .8 5 4 7 1 .8 7 4 7 2 .2 7 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 4 7 0 .8 5 4 7 0 .7 1 4 7 0 .7 2 4 7 0 .7 2 4 7 0 .1 7 4 7 0 .1 6 4 7 0 .1 5 4 7 0 .1 6 4 7 0 .8 7 4 7 0 .8 4 4 7 0 .8 2 4 7 0 .8 1 4 7 0 .7 5 4 7 0 .6 9 4 7 0 .7 1 4 6 9 .9 2 4 6 9 .8 6 4 6 9 .7 5 4 6 9 .7 6 4 6 9 .7 4 4 6 9 .7 4 4 6 8 .6 6 4 6 8 .6 9 4 7 0 .8 1 4 7 0 .8 2 4 7 0 .5 6 4 7 0 .5 6 4 7 0 .5 6 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 1 4 7 1 .8 3 4 7 1 . 8 3 O K M a 4 7 1 . 7 1 4 7 1 .8 7 4 7 1 .6 9 4 7 1 .5 7 4 7 1 .6 1 4 7 1 .5 2 4 7 1 .4 7 4 7 2 .0 7 4 6 8 .8 6 4 7 2 .5 3 4 7 2 .3 5 4 7 1 .8 7 4 7 1 .6 1 4 7 1 .4 2 4 7 0 .7 9 4 7 0 .2 9 4 6 9 .5 6 4 6 9 .3 5 4 6 9 .2 6 4 6 9 .1 1 4 6 8 .9 7 4 6 8 .9 0 4 6 8 .8 0 4 6 8 .7 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .6 8 4 6 8 .6 7 4 6 6 .9 4 4 6 6 .9 4 4 6 9 .0 0 4 6 8 .8 8 4 6 8 .8 9 4 6 9 .6 0 4 6 9 .6 1 4 6 9 .6 5 4 6 9 .6 4 4 6 9 .6 4 4 6 9 .6 6 4 6 9 .6 5 4 6 9 .6 3 4 6 9 .6 1 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 2 4 6 9 .6 5 4 6 9 .6 9 4 6 9 .6 6 4 6 9 .6 1 4 6 9 .4 2 4 6 9 .3 7 4 6 9 .2 6 4 6 9 .2 6 4 6 8 .8 8 4 6 9 .0 0 4 6 9 .0 7 4 6 9 .2 1 4 6 9 .2 4 4 6 9 .2 8 4 6 9 .1 1 4 6 8 .8 2 4 6 8 .8 2 4 6 8 .8 5 4 6 8 .9 3 4 6 9 .0 4 4 6 9 .0 8 4 6 9 .4 1 4 6 9 .6 1 4 6 9 .8 6 4 7 0 .1 6 4 7 0 .6 5 4 7 1 .2 1 4 7 1 .4 1 4 7 1 .8 7 4 7 2 .1 9 4 7 2 .4 7 4 7 2 .6 7 4 7 3 .1 6 4 7 3 .7 3 4 7 4 .0 9 4 7 4 .0 6 4 7 3 .8 1 4 7 3 .1 4 4 7 2 .7 5 4 7 2 .4 0 4 7 2 .1 2 4 7 1 .8 9 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6 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 6 9 4 6 8 . 2 4 4 6 8 . 7 5 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 8 0 468.86 468.99 4 6 8 . 9 1 469.10 4 6 9 . 0 1 4 6 9 . 0 5 469.13 469.27 4 6 9 . 1 7 469.37 469.45 4 6 9 .4 6 4 6 9 . 3 0 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 6 2 4 6 8 . 5 9 4 6 8 . 0 1 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 1 1 4 6 6 . 8 5 4 6 7 . 0 3 4 6 7 . 0 6 4 6 6 . 9 0 4 6 6 . 9 9 4 6 7 . 1 4 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 7 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 2 2 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 4 6 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 4 9 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 8 1 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 1 3 4 6 8 . 0 8 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 0 9 4 6 7 . 9 7 4 6 7 . 7 7 4 6 7 . 7 2 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 8 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 1 9 4 6 8 . 3 6 4 6 8 . 5 0 4 6 8 . 8 8 4 6 8 . 6 7 4 6 8 . 4 7 4 6 8 . 2 0 4 6 8 . 0 2 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 1 4 6 7 . 1 3 4 6 7 . 2 6 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 0 0 4 6 6 . 9 7 4 6 7 . 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 79 51 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N Während gesamter Bauphase 1. Teilabschnitt Bei Bedarf Während Leitungs- und Asphaltarbeiten im Kreisverkehr Während Leitungsarbeiten Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Während gesamter Bauphase 1. Teilabschnitt Bei Bedarf Während Leitungs- und Asphaltarbeiten im Kreisverkehr Während Leitungsarbeiten 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 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07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 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71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 68.07 4 68.09 4 68.06 4 68.00 4 67.87 4 67.95 4 67.73 4 67.70 4 67.61 4 67.56 4 67.36 4 67.29 4 67.27 4 67.4 3 4 66.93 4 66.72 4 68.85 4 69.01 4 69.16 4 69.13 4 69.19 4 69.29 4 69.20 4 69.23 4 69.33 4 69.24 4 69.4 5 4 69.33 4 69.4 6 4 69.35 4 69.36 4 69.33 4 69.50 4 69.4 7 4 69.51 4 69.53 4 69.4 2 4 69.31 4 69.28 4 69.16 4 69.28 4 69.4 3 4 69.514 69.52 4 69.4 0 D H 4 69.36 4 69.39 4 69.16 4 66.52 4 66.59 4 66.56 4 66.4 8 4 66.31 4 67.13 4 67.07 4 67.10 4 67.13 4 67.28 4 67.32 6 W i B lum entrog S tütze 4 70.01 4 70.03 4 69.12 4 69.18 4 69.30 4 68.91 4 68.07 4 67.64 O K A ttik a 4 7 1.3 2 4 65.24 R ohrsohle V e rd o lu n g D N 2 0 0 0 3.Te i labschn i t t 23 Gebäude am Dor fp la tz Schenk-Konrad-Ha l le Küfers t raße Marswei le rs t raße Baumaßnahmen: - Vorbere ich Rathaus - Vorbere ich Schenk-Konrad-Ha l le Ze i t raum: Mi t te November 2023 b is Ende Januar 2024 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 68.79 4 68.81 4 68.81 4 68.55 4 67.99 4 68.4 4 4 69.29 4 69.06 4 68.70 4 71.78 4 71.79 4 71.82 4 71.81 4 71.82 4 71.784 71.80 4 71.79 4 71.77 4 71.85 4 71.87 472.27 472.27 471.80 471.81 471 .79 471 .80 4 70.85 4 70.71 4 70.72 4 7 0 .7 2 4 70.17 4 70.16 4 70.15 470.16 4 70.87 4 70.84 4 70.824 70.81 4 70.75 47 0.6 9 47 0.7 1 4 69.92 4 69.86 4 69.75 4 69.76 46 9. 74 46 9. 74 4 68.66 4 68.69 470.81 470.82 4 70.56 4 70.56 47 0. 56 469.54 4 69.51 4 71.83 471.83 OK Ma 471.71 4 71.87 4 71.69 4 71.57 4 71.61 4 71.52 4 71.4 7 4 7 2 .0 7 4 72.53 4 68.97 4 69.00 4 68.88 4 68.89 4 69.60 4 69.61 4 69.65 4 69.64 4 69.64 4 69.66 4 69.65 469.63 469.61 4 69.68 4 69.62 4 69.65 4 69.69 4 69.66 4 69.61 4 69.4 2 4 69.37 4 69.26 4 69.26 4 68.88 4 69.00 4 69.07 4 69.21 4 69.24 4 69.28 4 69.11 4 68.82 4 68.82 4 68.85 4 68.93 4 69.04 4 69.08 4 69.4 1 4 69.61 4 69.86 4 70.16 4 70.65 4 71.21 4 71.4 1 4 71.87 4 72.19 4 72.4 7 4 72.67 4 72.75 4 69.29 4 69.4 0 4 69.53 4 69.75 4 70.15 4 70.22 4 70.06 4 69.98 4 69.83470.10 470.12 4 71.95 4 71.97 4 71.4 6 4 71.37 4 71.27 4 71.08 4 70.99 4 70.84 4 70.84 4 70.94 4 71.01471.09 470.96 470.36 4 7 0 .8 2 4 7 1.4 8 4 7 1.3 6 4 70.10 4 70.10 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 3 4 6 9 .5 4 4 6 9 .5 7 4 69.56 4 69.57 4 69.61 4 69.73 4 69.89 4 69.99 4 69.98 4 70.0146 9.8 7 46 9.8 4 469.84 4 6 9 .8 3 469.85 469.70 4 6 9 .6 7 469.68 46 9.6 8 46 9.7 2 46 9. 65 4 69.62 4 69.59 4 69.58 4 69.60 4 69.59 4 69.59 4 69.59 4 69.04 4 69.04 4 69.11 4 69.28 4 68.87 4 68.97 4 69.00 4 69.02 4 69.054 69.09 4 72.87 4 72.53 4 69.4 1 4 69.4 4 4 69.4 1 4 7 2 .7 0 4 7 3 .0 1 47 3.0 1 4 72.34 4 72.35 472.34 4 72.17 4 72.20 4 72.96 4 72.954 72.88 4 72.61 4 72.61 4 72.53 4 72.85 4 72.96 4 73.01 4 72.67 4 72.87 4 72.87 4 72 .7 7 472.90 4 70.21 4 70.22 4 70.75 4 71.23 4 71.34 4 71.4 2 4 71.564 71.83 4 73.14 4 72.99 4 72.86 4 72.83 4 72.78 4 72.86 4 70.21 4 69.4 7 4 69.21 4 69.24 4 69.37 4 69.29 4 69.31 4 69.4 2 4 69.364 69.55 4 69.51 4 69.4 5 4 69.51 469.52 4 69.39 4 69.38 469.38 T g a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 67.90 4 67.88 4 67.88 4 67.99 4 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Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 68.09 4 68.08 4 68.12 4 68.07 4 68.28 4 68.25 4 68.27 4 68.23 4 68.22 4 6 8 .1 4 4 6 8 .2 6 4 68.57 4 68.69 4 68.85 4 69.07 4 69.22 4 69.38 4 69.55 4 69.32 4 69.18 4 69.17 4 69.13 4 6 8 .8 2 468.45 468.45468.45 4 68.24 4 68.21 4 68.4 1 4 68.64 4 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a r W h s G a r W G h s W G h s R a th a u s W h s G a r 4 67.05 Schu W h s W G hs WBtrg 4 68.66 V e ra n s t 4 68.39 4 68.58 4 67.10 4 67.08 4 67.17 4 72.05 4 70.17 4 70.17 4 69.93 4 70.80 4 69.90 4 68.63 4 68.64 4 71.12 4 71.12 4 71.07 4 69.57 4 69.544 71.73 4 71.80 4 71.90 4 69.14 4 69.24 4 69.20 4 69.18 4 70.08 4 70.09 4 70.85 4 70.78 4 69.67 4 69.64 4 71.23 4 72.69 4 72.88 4 73.08 4 66.54 4 66.63 4 66.71 aus T iefgarage S tatue 5 6 /4 6 2 /3 62/4 5 7 /1 7 /3 5 6 /2 8 4 0 /1 5 7 /3 58 /4 5 8 /1 2 5 6 /5 8 7 1 7 3 1 4 3 5 Küferstra ße S u lzm o o sb a ch 4 67.39 4 67.4 6 4 67.50 4 67.50 4 67.50 4 67.4 9 4 67.88 4 68.06 4 68.19 4 68.36 4 68.50 4 68.88 4 68.67 4 68.4 7 4 68.20 4 68.02 4 67.92 4 67.83 4 67.80 4 67.74 4 67.65 4 67.54 4 67.4 4 4 67.13 4 67.26 4 67.39 4 67.32 4 67.19 4 66.50 4 66.50 4 69.29 4 68.01 4 68.00 4 67.82 4 67.66 4 67.61 4 67.56 4 67.51 4 67.53 4 67.68 4 67.88 4 67.23 4 67.08 4 67.25 4 67.37 4 67.4 7 4 67.53 4 67.54 4 67.53 4 67.4 4 4 67.34 4 68.08 4 67.99 4 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Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Umle i tungsst recken 4.und 5.Te i labschn i t t 26 unte rb aute F läch e T iefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 . 6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 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8/9 840 841 62/2 840/1 48/4 57/3 5 8 /4 58/12 56/5 7/2 53/1 47 87 1 7 3 1 4 2/1 3 3 5 15 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rstra ß e Kirchweg Dorfplatz Sulzmoosbach 4 6 8 . 5 6 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 6 9 4 6 8 . 2 4 4 6 8 . 7 5 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 8 0 468.86 468.99 4 6 8 . 9 1 469.10 4 6 9 . 0 1 4 6 9 . 0 5 469.13 469.27 4 6 9 . 1 7 469.37 469.45 4 6 9 .4 6 4 6 9 . 3 0 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 6 2 4 6 8 . 5 9 4 6 8 . 0 1 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 1 1 4 6 6 . 8 5 4 6 7 . 0 3 4 6 7 . 0 6 4 6 6 . 9 0 4 6 6 . 9 9 4 6 7 . 1 4 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 7 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 2 2 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 4 6 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 4 9 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 8 1 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 1 3 4 6 8 . 0 8 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 0 9 4 6 7 . 9 7 4 6 7 . 7 7 4 6 7 . 7 2 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 8 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 1 9 4 6 8 . 3 6 4 6 8 . 5 0 4 6 8 . 8 8 4 6 8 . 6 7 4 6 8 . 4 7 4 6 8 . 2 0 4 6 8 . 0 2 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 1 4 6 7 . 1 3 4 6 7 . 2 6 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 0 0 4 6 6 . 9 7 4 6 7 . 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 74 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 7 95 1 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N unte rb aute Fläch e Tiefg ara ge un te rb au te F lä ch e T ie fg ar ag e D H 4 6 7 .5 0 D H 4 6 8 .3 2 D H 4 6 8 .4 0 D H 4 6 8 .2 1 D H 4 6 8 .1 5 D H 4 6 8 .2 9 D H 4 6 9 .5 1 D H 4 6 8 .7 3 D H 4 6 8 .2 3 D H 4 6 8 .3 0 D H 4 6 7 .9 9 D H 4 6 8 .0 6 D H 4 6 8 .8 6 D H 4 6 8 .8 9 D H 4 6 7 .4 5 D H 4 6 7 .9 6 D H 4 6 9 .1 6 D H 4 6 9 .6 6 D H 4 7 3 .1 0 D H 4 7 1 .4 9 D H 4 7 5 .6 4 D H 4 6 8 .6 1 4 6 7 .6 8 4 6 7 .6 6 4 6 7 .4 7 4 6 8 .1 5 4 6 8 .1 6 4 6 8 .1 2 4 6 8 .0 9 4 6 8 .2 3 4 6 8 .3 2 4 6 8 .6 6 4 6 8 .3 8 4 6 6 .8 1 4 6 8 .0 6 4 6 6 .6 9 4 6 6 .6 6 4 6 6 .5 6 4 6 6 .5 2 4 6 6 .3 9 4 6 6 .2 7 4 6 6 .3 5 4 6 6 .2 1 4 6 6 .3 1 4 6 5 .9 1 4 6 6 .1 8 4 6 6 .2 4 4 6 6 .1 5 4 6 6 .3 2 4 6 6 .4 1 4 6 6 .5 5 4 6 6 .7 1 4 6 6 .8 1 4 6 6 .8 5 4 6 6 .7 2 4 6 8 .0 8 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 8 .1 1 4 6 6 .9 2 4 6 7 .0 5 4 6 7 .0 0 4 6 6 .9 2 4 6 6 .9 1 4 6 6 .9 3 4 6 6 .6 1 4 6 6 .5 3 4 6 8 .3 54 6 8 .3 2 4 6 8 .3 1 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 5 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 5 4 6 8 .3 2 4 6 8 .3 3 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2 .9 6 4 7 2 .9 0 4 7 3 .4 2 4 7 3 .6 0 4 7 3 .6 2 4 7 3 .7 5 4 7 3 .8 3 4 7 3 .8 9 4 7 3 .9 1 4 7 3 .9 1 4 7 3 .9 0 4 7 4 .0 6 4 7 4 .3 1 4 7 4 .2 5 4 7 4 .1 7 4 7 4 .1 5 4 7 4 .2 2 4 7 4 .3 1 4 7 4 .3 4 4 7 4 .3 8 4 7 5 .0 6 4 7 4 .9 3 4 7 4 .7 0 4 7 5 .4 9 4 7 5 .4 2 4 7 5 .2 6 4 7 5 .0 5 4 7 4 .7 3 4 7 4 .4 3 4 7 4 .4 1 4 7 4 .0 7 4 7 4 .1 2 4 7 3 .7 9 4 7 3 .7 3 4 7 3 .3 6 4 7 3 .3 9 4 7 2 .9 5 4 7 2 .8 8 4 7 2 .6 1 4 7 2 .5 0 4 7 2 .4 6 4 7 2 .6 1 4 7 2 .5 3 4 7 2 .8 5 4 7 2 .9 64 7 3 .0 1 4 7 2 .6 7 4 7 2 .8 7 4 7 2 .8 7 4 7 2 .7 7 4 7 2 .9 0 4 7 2 .0 8 4 7 2 .0 5 4 7 1 .9 2 4 7 1 .3 2 4 7 0 .7 7 4 7 0 .2 2 4 6 9 .8 3 4 7 0 .2 1 4 7 0 .2 2 4 7 0 .7 5 4 7 0 .7 4 4 7 1 .2 3 4 7 1 .3 4 4 7 1 .4 2 4 7 1 .5 6 4 7 1 .8 6 4 7 1 .8 3 4 7 5 .0 8 4 7 4 .6 3 4 7 4 .1 74 7 4 .0 6 4 7 3 .9 3 4 7 3 .9 3 4 7 3 .6 34 7 3 .4 0 4 7 3 .6 2 4 7 3 .6 2 4 7 3 .5 1 4 7 3 .2 8 4 7 3 .1 44 7 2 .9 94 7 2 .8 6 4 7 2 .8 3 4 7 2 .7 8 4 7 2 .8 6 4 7 0 .2 1 4 7 4 .1 5 4 7 4 .1 5 4 7 4 .0 5 4 7 3 .8 2 4 6 9 .3 5 4 6 9 .3 9 4 6 9 .4 7 4 6 8 .5 1 4 6 8 .7 1 4 6 8 .8 8 4 6 9 .0 7 4 6 9 .2 1 4 6 9 .2 4 4 6 9 .3 7 4 6 8 .9 2 4 6 8 .9 1 4 6 9 .1 5 4 6 8 .4 0 4 6 8 .3 8 4 6 7 .3 6 4 6 7 .3 4 4 6 6 .9 8 4 6 6 .9 7 4 6 7 .2 0 4 6 7 .1 8 4 6 9 .2 9 4 6 9 .3 1 4 6 9 .4 2 4 6 9 .3 6 4 6 9 .5 5 4 6 9 .5 1 4 6 9 .4 54 6 9 .5 1 4 7 5 .4 9 4 7 5 .2 6 4 7 5 .0 2 4 7 4 .7 7 4 7 4 .5 2 4 7 4 .1 8 4 7 3 .9 2 4 6 9 .5 2 4 6 9 .3 9 4 6 9 .3 8 4 6 9 .3 8 4 6 6 .9 2 4 6 8 .3 3 Tgar 4 6 8 .5 4 Whs 4 6 6 .8 4 Whs 4 6 6 .8 8 Gar 4 6 6 .7 2 W Ghs 4 6 6 .6 0 Whs 4 6 6 .6 5 WGhs 4 6 6 .8 0 Rathaus 4 6 6 .8 5 Whs 4 6 6 .9 4 Gar 4 6 7 .0 1 Wkst 4 6 7 .0 5 S ch u 4 6 8 .0 8 Schu 4 6 8 .1 6 Whs S ch u 4 6 8 .1 2 Schu Gths 4 6 9 .0 2 WGhs 4 6 8 .9 3 Gar 4 6 9 .0 2 W B tr g 4 6 8 .6 6 Gar 4 6 8 .6 6 Gar Veranst 4 6 8 .1 8 Gar 4 6 8 .1 9 Gths 4 6 8 .3 0 Ghs 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 9 4 6 8 .5 8 4 6 7 .1 0 4 6 7 .0 8 4 6 7 .1 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .7 3 4 6 8 .5 9 4 6 8 .3 0 4 6 8 .2 0 4 6 8 .2 1 4 6 8 .4 5 4 6 8 .2 9 4 6 8 .3 0 4 6 8 .3 4 4 6 8 .4 8 4 7 2 .0 5 4 7 0 .1 7 4 7 0 .1 7 4 6 9 .9 3 4 7 0 .8 0 4 6 9 .9 0 4 6 8 .6 3 4 6 8 .6 4 4 7 1 .1 2 4 7 1 .1 2 4 7 1 .0 7 4 6 9 .5 7 4 6 9 .5 4 4 7 1 .7 3 4 7 1 .8 0 4 7 1 .9 0 4 7 1 .9 8 4 7 1 .5 2 4 7 0 .9 0 4 7 0 .4 1 4 6 9 .6 6 4 6 9 .14 4 6 9 .2 4 4 6 9 .2 0 4 6 9 .1 8 4 7 0 .0 8 4 7 0 .0 9 4 7 0 .8 5 4 7 0 .7 8 4 6 9 .6 7 4 6 9 .6 4 4 6 9 .5 0 4 7 1 .2 3 4 7 3 .3 5 4 7 3 .2 7 4 7 4 .0 8 4 7 4 .0 9 4 7 4 .0 2 4 7 2 .6 9 4 7 2 .8 8 4 7 2 .14 4 7 2 .3 8 4 7 3 .0 8 4 7 3 .6 8 4 7 4 .2 2 4 7 4 .4 7 4 6 8 .1 8 4 6 6 .5 4 4 6 6 .6 3 4 6 6 .7 1 4 6 9 .2 6 4 6 9 .2 4 a u s T ie f g a r a g e F a h r r a d w e r k z e u g S t a t u e F a h r r a d s t ä n d e r W a p p e n 56/4 62/3 53 6 2 /4 57/1 7/3 56/2 8/9 840 841 62/2 840/1 48/4 57/3 5 8 /4 58/12 56/5 7/2 53/1 47 87 1 7 3 1 4 2/1 3 3 5 15 Mühlstraße Dorfplatz K ü fe rstra ß e Kirchweg Dorfplatz Sulzmoosbach 4 6 8 . 5 6 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 1 8 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 6 9 4 6 8 . 2 4 4 6 8 . 7 5 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 7 4 4 6 8 . 8 0 468.86 468.99 4 6 8 . 9 1 469.10 4 6 9 . 0 1 4 6 9 . 0 5 469.13 469.27 4 6 9 . 1 7 469.37 469.45 4 6 9 .4 6 4 6 9 . 3 0 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 6 2 4 6 8 . 5 9 4 6 8 . 0 1 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 1 1 4 6 6 . 8 5 4 6 7 . 0 3 4 6 7 . 0 6 4 6 6 . 9 0 4 6 6 . 9 9 4 6 7 . 1 4 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 7 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 2 2 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 4 6 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 5 0 4 6 7 . 4 9 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 8 1 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 1 3 4 6 8 . 0 8 4 6 8 . 1 1 4 6 8 . 0 9 4 6 7 . 9 7 4 6 7 . 7 7 4 6 7 . 7 2 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 8 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 1 9 4 6 8 . 3 6 4 6 8 . 5 0 4 6 8 . 8 8 4 6 8 . 6 7 4 6 8 . 4 7 4 6 8 . 2 0 4 6 8 . 0 2 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 4 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 1 4 6 7 . 1 3 4 6 7 . 2 6 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 3 2 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 0 0 4 6 6 . 9 7 4 6 7 . 0 0 4 6 7 . 0 4 4 6 7 . 1 1 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 5 5 4 6 7 . 9 7 4 6 8 . 3 7 4 6 8 . 4 9 4 6 8 . 5 7 4 6 8 . 6 6 4 6 8 . 2 0 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 6 5 4 6 7 . 6 2 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 1 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 5 4 6 7 . 4 5 4 6 7 . 4 8 4 6 7 . 6 7 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 8 6 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 9 2 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 3 4 6 8 . 0 3 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 7 5 4 6 7 . 6 3 4 6 7 . 3 0 4 6 7 . 3 3 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 3 8 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 4 2 4 6 7 . 5 9 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 9 6 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 2 3 4 6 8 . 8 2 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 2 5 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 9 4 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 2 4 469.18 468.94 468.55 468.53 468.18 468.07 467.96 468.52 468.22 4 6 7 . 8 4 4 6 7 . 8 9 4 6 7 . 2 2 4 6 6 . 5 0 4 6 6 . 5 0 4 6 7 . 0 6 4 6 7 . 9 2 4 6 7 . 9 1 4 6 7 . 9 4 4 6 7 . 9 3 4 6 7 . 9 8 4 6 8 . 0 0 4 6 8 . 0 4 4 6 8 . 1 4 467.96 468.48 4 6 7 . 7 1 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 8 3 4 6 7 . 8 0 4 6 7 . 7 8 4 6 7 . 8 5 468.30 468.55 468.84 4 6 9 . 1 7 469.20 469.16 469.20 469.16 4 6 9 . 2 4 468.46 468.35 468.17 468.14 468.21 468.33 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 468.48 468.48 469.21 469.25 469.28 469.41 469.43 469.35 469.33 468.09 468.20 468.26 468.28 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 2 1 4 6 8 . 0 7 4 6 7 . 8 94 6 8 . 0 1 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 2 4 6 7 . 6 6 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 6 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 0 8 4 6 6 . 9 6 4 6 6 . 8 2 4 6 6 . 9 2 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 9 4 6 7 . 2 5 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 7 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 5 4 4 6 7 . 5 3 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 3 4 4 6 7 . 1 7 4 6 7 . 1 2 4 6 7 . 0 9 4 6 7 . 1 0 4 6 7 . 1 5 4 6 7 . 2 3 4 6 7 . 3 9 4 6 7 . 6 1 4 6 7 . 9 6 4 6 8 . 3 5 4 6 8 . 5 3 4 6 8 . 7 4 4 6 7 . 8 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 0 7 4 6 6 . 9 6 4 6 7 . 4 0 4 6 7 . 3 1 4 6 7 . 3 7 4 6 7 . 4 4 4 6 7 . 5 1 4 6 7 . 6 0 4 6 7 . 7 6 4 6 7 . 9 6 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 2 6 4 6 8 . 6 3 4 6 8 . 3 4 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 8 4 6 7 . 9 9 4 6 7 . 9 0 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 8 8 4 6 7 . 9 9 4 6 8 . 0 7 4 6 8 . 0 9 4 6 8 . 0 6 4 6 8 . 0 0 4 6 7 . 8 7 467.95 4 6 7 . 7 3 467.70 467.61 4 6 7 . 5 6 4 6 7 . 3 6 4 6 7 . 2 9 4 6 7 . 2 7 4 6 7 . 2 0 4 6 7 . 1 0 4 6 6 . 9 8 467.43 466.93 466.72 4 6 7 . 6 4 4 6 7 . 5 4 468.60 4 6 8 . 5 4 4 6 8 . 6 8 4 6 8 . 8 7 468.75 4 6 8 . 8 5 4 6 9 . 0 1 4 6 8 . 9 1 468.914 6 9 . 0 4 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 1 6 469.13 4 6 9 . 1 9 4 6 9 . 2 9 4 6 9 . 2 0 4 6 9 . 2 3 4 6 9 . 3 3 469.24 4 6 9 .4 5 469.33 4 6 9 .4 6 469.35 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 3 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 3 0 4 6 9 . 3 6 469.25 4 6 9 . 2 6 469.23 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 4 4 6 9 . 5 0 469.47 469.51 4 6 9 . 5 3 4 6 9 . 4 2 4 6 9 . 3 1469.28 4 6 9 . 1 6 4 6 9 . 1 3 4 6 9 . 2 4 4 6 9 . 2 8 4 6 9 . 4 3 4 6 9 . 5 1 4 6 9 . 5 2 4 6 9 . 4 0 4 6 9 . 3 8 4 6 9 . 3 5 D H 4 6 9 . 3 6 4 6 9 . 3 9 4 6 9 . 1 6 466.52 466.59 466.56 466.48 466.31 467.13 467.07 467.10 467.13 467.28 467.32 6 Wi Marsweiler Straße B lu m e n t r o g S t ü t z e In f o T a f e l H e c k e H e c k e H e c k e 4 7 0 .0 1 4 7 0 .0 3 4 6 9 .1 2 4 6 9 .1 8 4 6 9 .3 0 4 6 8 .9 1 4 6 8 .0 7 4 6 7 .6 4 O K A t t ik a 4 7 1 .3 2 4 6 5 .2 4 R o h r s o h le V e r d o lu n g D N 2 0 0 0 Neugestaltung Dorfplatz Baindt N eu ba ug eb ie t F is ch er ar ea l K 79 51 Marsweilerstraße B ai en fu rt K 7951 B 30 F en eb er g B ai nd t Fischerstraße F isch e rstra ß e Ziegeleistraße Zie ge le ist ra ße G ar te ns tra ße Küferstraße Wertstoffhof Dorfplatz M ar sw ei le rs tr aß e B os ch st ra ß e A n n a b e rg stra ß e Storchenstraße Grünenbergstraße Mühlstraße Thumbstraße Sonnenstraße S to rch e n stra ß e Thumbstraße K üf er st ra ß e 1 2 3 Zufahrt Ostteil der Mühlstraße über Thumbstraße Baustelleninterne Umleitung des Verkehrs (Küferstraße) Umfahrung Dorfplatz durch neue Erschließungsstraße im Fischerareal (Fischerstraße) Rathaus 4 4 B os ch st ra ße Zeppelinstraße Zeppelinstraße B os ch st ra ß e Marsweile rstra ße M ar sw ei le rs tra ße Lilienstraß e Thu m bs tra ße Dahlienstraße Thumbstra ße Lilienstraße Spi el m an ns w eg D or ni er st ra ß e Dieselstraße Daimlerstraße Maybachstraße Klosterwiesenschule Grünenbergstraße 3 2 1 2 3 1 4 Übersicht Umleitungsstrecken: Umfahrung bei Sperrung Kreisverkehr über Bosch- straße und Zeppelinstraße. GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_5_WP_Dorfplatz Baindt_jf.vwx 3.3.23 2013_5_WP_00 jf 1:1000 0,841/0,75 2013 Umleitungsstrecken Werkplanung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Neugestaltung Dorfplatz Baindt 02.03.23 VORABZUG - 3 .3.23 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der zu erhaltenden Bestandsbäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) haben mit äußerster Vorsicht zu erfolgen. Das Lagern von Material und das Abstellen von Maschinen im Kronenbereich ist nicht zulässig. Erdarbeiten im Wurzelbereich dürfen ausschließlich in Handarbeit erfolgen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. N Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während gesamter Bauzeit Teilabschnitt 4 und 5 Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während Asphaltarbeiten in Küferstraße und Kreisverkehr Während gesamter Bauzeit Teilabschnitt 4 und 5 In format ionen zur Bauste l le 27 Ansprechpar tner Gemeinde Ba indt F lor ian Roth , Or tsbaumeis ter Te l . : 07502 94060 Mai l : f. ro th@baindt .de Aktue l le In format ionen zum Baufo r tschr i t t , Umle i tungsst recken, Ersa tzha l tes te l len , e tc . werden rechtze i t ig im Amtsb la t t veröf fen t l ich t . D i rek t be t ro f fene Anwohner werden zusätz l ich vorab mi t te ls Hande inwur f ze t te ln in formier t . Abst immung Zugäng l ichke i ten , Le i tungsumlegungen, Zufahr tsmögl ichke i ten , Mül l , . . . Ansprechpar tner 365° f re i raum + umwel t D ie tmar Gutermann, Bau le i tung Te l . : 07551 9495580 Mai l : d .gutermann@365grad.com Kübler · Seng · Siemensmeyer Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft, Klosterstraße 1 D-88662 Überlingen Tel 07551 / 9495580 e-mail info@365grad.com 365° freiraum + umwelt 365 ° fr ei ra u m + u m w el t Dor fp la tz Ba indt 2,5% 468,37m 467,80m467,80m 467,63m 468,71m 469,61m 2 ,5 % 2 ,5 % 8 ,5 % 3,0% 468,23m 468,32m2,5% 2 ,5 % 467,80m 467,69m 468,31m 468,52m 468,40m 468,61m 468,83m 468,83m 468,30m 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,4% 2,5 % 2,4% 1,2% 3 ,0 % 2, 9% 2,5% 3, 6% 3, 5% 4, 3% 468,42m 469,41m 465,30m 468,00m 467,50m 467,00m 466,50m 465,80m 469,30m 468,29m 2 ,5 % 2,5% 3,0% 468,94m 3,0% Schenk-Konrad- Halle Boulefeld - Freihaltefläche für Neubau Dorfplatz Verlegung Tiefgaragen- Zufahrt Parkplatz Holzlamellenzaun S tu fe n z u m B a c h Fontänenfeld Holzlamellenzaun mit Infotafeln Trampolin Klettern und Balanciern im Hang S u lz m o o s b a c h Gasthaus zur Mühle Rathaus Marsweilerstraße Außengastronomie Am Dorfplatz Hecken mit Stauden und Gräsern Blütensträucher im Hang CAP-Markt Küferstraße raue Rampe Bäckerei Hamma Kosmetik Lounge Kirchweg/ Wanderweg öffentliches WC Vorplatz Retentionsmulde R et en tio ns m ul de barrierefreie Bushaltestelle Haus am Dorfplatz 1 Hubertus- Apotheke Haarstudio Buchmann Konstruktionsbüro Majic Lagerfläche Gastronomie Außenfläche Bäckerei mit mobilen Pflanzinseln Narrenbaumgrube Brücke Granit D H 4 68.29 D H 4 69.51 D H 4 67.99 D H 4 68.06 D H 4 68.86 D H 4 69.16 D H 4 69.66 468.66 4 66.81 4 68.06 4 66.69 4 66.71 4 66.81 4 66.85 4 66.72 4 68.08 4 68.11 4 68.11 4 68.11 469.56 4 6 9 .5 6 4 6 9 .5 3 469.29 4 68.65 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 7 4 6 8 .2 6 4 6 8 .2 6 4 68.20 4 68.29 4 68.32 4 68.27 4 68.29 4 68.31 4 68.39 4 68.37 4 6 8 .7 7 4 6 8 .5 6 4 68.27 4 68.09 4 67.99 4 66.70 4 66.83 468.43 468.47 468.42 46 8. 39 4 66.81 4 66.78 4 66.73 4 68.34 4 68.30 4 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              Zuletzt geändert: 25.05.2023
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              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/- schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrundegelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,28 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,57 (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,17 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,42 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. hat. Baindt, den 30.11.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021[mehr]

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                1. Nachtragshaushalt 2024 Gemeindehaushalt Inhaltsverzeichnis I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 1 II. Eckdaten der Gemeinde Baindt 4 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts 6 2. Änderungen der Investitionsübersicht 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht 9 IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 10 2. Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 11 3. Investitionsübersicht 13 4. Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 19 5. Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 23 V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 1. Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 33 2. Steuerkraft der Gemeinde Baindt 36 VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 37 I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 1 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 2 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Baindt, den 13.12.2023 _____________________ Ort, Datum Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Bereich Ergebnis 2022 Plan 2023 Plan 2024 Nachtrag 2024 Einwohnerstand 30.06.des Vorjahres - vorbehaltl. Zensus 5.381 5.370 5.390 5403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -824.850 -556.350 davon Erträge 13.046.986,43 13.131.400 13.475.400 14.030.400 davon Aufwendungen -11.606.883,28 13.472.500 14.300.250 -14.586.750 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 12.259.350 9.349.350 9.469.350 Auszahlung aus Investitionstätigkeit -12.983.976,95 19.145.550 12.733.400 -12.853.400 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -10.003.496,00 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Steuern Grundsteuer A 40.112,52 41.000 42.000 42.000 Hebesatz Grundsteuer A 350 370 370 370 Grundsteuer B 614.193,90 680.000 700.000 700.000 Hebesatz Grundsteuer B 400 450 450 450 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.257.160,97 2.300.000 2.500.000 2.500.000 Hebesatz Gewerbesteuer 350 370 370 370 Gewerbesteuerumlage 264.007,58 220.000 260.000 260.000 Gewerbesteuerumlagesatz 35,00% 35,00% 35,00% 35,00% Hundessteuer 20.384,00 20.000 20.000 15.000 Gemeindeanteil an der EKSt 3.305.157,07 3.600.000 3.800.000 3.635.000 Gemeindeanteil an der USt 276.959,76 255.000 260.000 285.000 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.237.606,30 2.300.000 2.198.000 3.490.000 Einn. aus komm. Investitionspauschale 747.718,90 590.000 606.000 745.000 Familienlastenausgleich 280.524,00 280.000 290.000 299.000 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 126.938,17 119.800 119.800 119.800 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben) 330.055,06 3.956.000 3.510.000 3.510.000 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -823.850 -556.350 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.026.508,12 933.200 1.009.200 1.009.200,00 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 2.661.017,59 592.100 185.350 452.850 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -7.342.478,41 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Veränderung liquide Mittel -7.290.078,64 -6.294.100 -2.931.200 -2.931.200 Liquide Kassenmittel zum 01.01. 335.120,55 3.000.000 1.555.900 500.000 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 0,00 4.850.000 9.800.000 9.800.000 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 0,00 903,17 1.818,18 1.813,81 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 4 Robert Müller Schreibmaschine II. Eckdaten der Gemeinde Baindt Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 0,00 5.000.000 5.250.000 5.250.000 - Zinsen 0,00 107.000 312.000 312.000 - Tilgungen 0,00 150.000 300.000 300.000 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.016.145 7.201.651 7.913.846 8.087.817 - Hebesatz - 25,00% 25,50% 28,00% 28,60% - Aufkommen 1.754.036 1.837.000 2.216.000 2.313.500 Personalausgaben 3.315.449,11 3.895.150 4.063.850 4.063.850 Deckungsreserve aufgrund TV-L 0,00 10.000 10.000 160.000 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.567.406,70 1.600.500 1.825.000 1.790.000 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.691.313,88 3.408.000 2.908.000 2.908.000 - Baumaßnahmen 1.998.384,81 13.345.000 8.217.000 8.467.000 - Finanzvermögen 9.000.000 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 44.650,00 85.500 40.000 40.000 - bewegl. Sachvermögen + immat. Verm. 249.628,26 2.307.050 1.568.400 1.438.400 5 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts Der Haushaltsplan 2023/2024 ist zwar für die Haushaltsführung verbindlich - gleichwohl kann es erforderlich werden, Veränderungen im Verlauf des Haushaltsjahres vorzunehmen, um unerwarteten Mehrbelastungen oder neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Noch immer befinden sich die Kommunen in einem Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Die öffentlichen Haushalte stehen noch immer zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 stand bereits ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht unser Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legten wir im Doppelhaushalt 2023/2024 umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Es darf nicht nachgelassen werden, die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung der Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals, Sanierung des Feuerwehrhauses) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Aufgrund globaler Unruhen sowie Krisen und den daraus resultierenden Unsicherheiten in vielen Branchen, sind auch bei Baumaßnahmen enorme Kostensteigerungen zu verzeichnen. Doch nicht nur die steigenden Baukosten, sondern auch Materialengpässe und Lohnkostensteigerungen machen die Planungen und Kosten nur schwer kalkulierbar, sodass die ursprünglichen Gesamtkosten nicht mehr stimmen. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 6 oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Bei uns trifft Punkt 2 zu. Die Kosten des Feuerwehrhauses haben sich von einer Kostenschätzung in Höhe von 356.000 Euro vom 03.05.2022 (Planansatz Haushalt 2023/2024 insgesamt 400.000 Euro (250.000 Euro/150.000 Euro)) aufgrund verschiedener Ergebnisse und Zusatzleistungen auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Die Gemeinde beantragt den Ausgleichsstockantrag mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2024 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Sanierung der Klosterwiesenschule (blaues Gebäude) • Gestaltung des Dorfplatzes inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte • Errichtung eines Gewässers 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung des Feuerwehrhauses • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 20 • Breitbandausbau weißer Flecken, offener Grunderwerb, Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte Die Haushaltsjahre 2023/2024 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und es wurden 2023 bisher nur Kreditaufnahmen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Die restliche Kreditermächtigung aus 2023 wird auf das Jahr 2024 übertragen. Es wird sich zeigen, wie die großen Projekte bewältigt werden können. Folgende angedachten Posten sind nicht im Nachtragsplan 2024 verankert bzw. finanziert: • Investitionsvorhaben Kunstrasenplatz (lediglich eine Planungsrate) • Gestaltung Schulhof und deren Außenanlagen Die strikte Einhaltung der Haushaltsansätze wird uns weiterhin begleiten. Baindt investiert sehr viel auf einmal. Es gilt weiterhin die Grundstückserlöse im Fischerareal und aus dem Baugebiet Lilienstraße zu erzielen, um die Deckung zu gewährleisten. 7 2. Änderungen der Investitionsübersicht Um die Kreditermächtigungen nicht zu stark anwachsen zu lassen, haben wir folgende Einsparungen umgesetzt: Produkt/Konto Bezeichnung Ansatz bisher Ansatz Nach- trag Differenz 5410 Verzicht Erschließungs- kosten Bühl 2023 541001.035 Herstellung Straße 500.000 € 0 € + 500.000 € 541002.039 Herstellkosten Straßenbeleuchtung 50.000 € 0 € + 50.000 € 5360.039 Herstellkosten Breitbandversorgung 50.000 € 0 € + 50.000 € 3144.051.096 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosen- unterbringung 3140.05100.096 Verzicht auf Sozialbau 500.000 € 0 € + 500.000 € 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0710 Verzicht auf eine neue Urnenwand 130.000 € 0 € + 130.000 € SUMME +1.230.000 € Alle nicht ausgeschöpften Investitionen aus dem Jahr 2023 werden im Finanzhaushalt mit Ermächtigungsresten im Doppelhaushalt vorgetragen. Im Ergebnishaushalt wurde der Produktbereich 6110 mit Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen auf Grundlage der Oktobersteuerschätzung und den aktuellen Schlüsselzahlen angepasst sowie für den Bereich der Personalausgaben die Deckungsreserve aufgebessert. 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht Oktobersteuerschätzung – 1. Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Nachtrag 2024 +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.500.000 0 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 260.000 0 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen niedriger gegenüber Vorjahresprognose und Schlüsselzahl geringer) 3.800.000 3.635.000 -165.000 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, mehr Einwohner und höherer Kopfbetrag nach HH-Erlass) 2.198.000 2.745.000 547.000 Kommunale Investitionspauschale (erhöhter Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 606.000 745.000 139.000 Familienlastenausgleich 290.000 299.000 9.000 Gemeindeanteil an der USt. 260.000 285.000 25.000 Ausgaben Finanzausgleichsumlage (höhere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.825.000 1.790.000 35.000 Kreisumlage (28,6 %) 2.216.000 2.313.500 -97.500 492.500 ordentliches Ergebnis Haushaltsplanung -823.850 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt: Erhöhung Deckungsreserve ungewisse Ausgaben Tarifvertragserhöhung 10.000 160.000 -150.000 Bebauungsplan Bühl - Untersuchungen, Aufwendungen 0 50.000 -50.000 Konzept Schachener Straße / Baienfurter Straße 0 25.000 -25.000 ordentliches Ergebnis Nachtragshaushalt -556.350 9 Robert Müller Schreibmaschine 1. Nachtragshaushalt Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:31:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 351.500375.000 372.000 361.000375.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.475.400=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 12.495.900 14.662.600 14.772.60014.030.400 12 Personalaufwendungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 15 Abschreibungen 00- -1.031.500-1.384.200 -1.471.200 -1.436.228-1.384.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- -4.000-312.000 -312.000 -312.000-312.000 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-225.000- -534.850-677.100 -673.100 -657.600-902.100 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -14.299.250=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-322.500 -11.945.310 -14.967.750 -15.022.378-14.586.750 -823.850=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000397.500 550.590 -305.150 -249.778-556.350 21 Außerordentliche Erträge -100.0000+ 250.000250.000 250.000 250.000150.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) -100.000 150.0000 250.000250.000 250.000 250.000 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00 0 00 250.000=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) -100.0000 250.000 250.000 250.000150.000 -573.850=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -230.000397.500 800.590 -55.150 222-406.350 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 10 Robert Müller Schreibmaschine IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben -165.00034.000+ 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.000 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.100.400=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000 12.144.400 14.290.600 14.411.60013.655.400 10 Personalauszahlungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 00- -2.000-310.000 -310.000 -310.000-310.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0-225.000- -536.850-679.100 -675.100 -659.600-904.100 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -12.915.050=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 35.000-322.500 -10.913.810 -13.496.550 -13.586.150-13.202.550 185.350=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.000397.500 1.230.590 794.050 825.450452.850 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0120.000+ 03.780.000 3.600.000 03.900.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 3.900.000120.000 03.780.000 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.130.000 0 01.130.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 2.500.0003.510.000 1.000.000 1.000.0003.510.000 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 114.400929.350 129.350 129.350929.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00 0 00 9.349.350=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 0120.000 2.614.400 4.729.350 1.129.3509.469.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- -1.000.000-2.908.000 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.100.000-1.350.000- -1.875.000-8.217.000 -5.585.000 -475.000-8.467.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 -20.0000 0-520.000 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 -100.000 0 11 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -350.0000 -675.000-850.000 -865.000 -355.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 100.000 -427.0000 -80.000-527.000 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- -34.000-1.566.400 -38.500 -34.500-1.436.400 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-40.000 0 0-40.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 0-2.000 -2.000 -2.000-2.000 -12.733.400=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) 1.230.000-1.350.000 -2.909.000 -7.125.500 -2.011.500-12.853.400 -3.384.050=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.230.000-1.230.000 -294.600 -2.396.150 -882.150-3.384.050 -3.198.700=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.100.000-832.500 935.990 -1.602.100 -56.700-2.931.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 05.250.000 800.000 2.200.0005.250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00- -150.000-300.000 -500.000 -500.000-300.000 4.950.000=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 00 -150.000 300.000 1.700.0004.950.000 1.751.300=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 1.100.000-832.500 785.990 -1.302.100 1.643.3002.018.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn -1.055.9000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490500.000 17899999 Planwert liquide Mittel -1.055.900 500.0000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 12 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 25 2. 00 0 0 0 0 0 26 7. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -6 75 .0 00 ,0 0 -6 75 .0 00 -1 .2 73 .0 00 0 0 0 0 -1 .9 48 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 13 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 00 .0 00 0 0 0 -1 00 .0 00 0 -2 00 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 14 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 3. 60 0. 00 0 0 5. 31 0. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 13 0. 00 0 1. 94 0. 00 0, 00 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 6. 99 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 25 .0 00 0 14 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 30 .0 00 -2 .0 40 .0 00 ,0 0 -2 .0 40 .0 00 1. 56 0. 00 0 0 -1 30 .0 00 -9 60 .0 00 -8 5. 00 0 -1 .7 85 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 15 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 51 5. 00 0, 00 51 5. 00 0 1. 13 0. 00 0 0 0 0 0 1. 64 5. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 66 5. 00 0 1. 29 0. 00 0, 00 1. 29 0. 00 0 34 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 4. 16 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 65 .0 00 -3 .2 75 .0 00 ,0 0 -3 .2 75 .0 00 -6 0. 00 0 0 -6 65 .0 00 -8 55 .0 00 -3 45 .0 00 -5 .8 65 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 16 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 50 .0 00 25 .0 00 19 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 00 0 -1 0. 00 0 0 -5 0. 00 0 -6 0. 00 0 -3 5. 00 0 -2 55 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 17 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 2. 50 0, 00 2. 50 0 2. 50 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 18 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 4.800=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 27.500 25.500 25.5004.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-75.000- -101.300-201.300 -196.300 -196.300-276.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -701.700=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-75.000 -438.310 -663.000 -663.000-776.700 -696.900=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-75.000 -410.810 -637.500 -637.500-771.900 -185.300=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 -148.000 -176.100 -174.900-185.300 -882.200=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 19 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.0003.490.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 10.419.300=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 9.884.000 11.566.500 11.697.50010.974.300 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 20 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 -4.301.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-97.500 -4.400.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 6.118.300=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 6.118.300=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 21 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 79.600=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 68.000 76.400 74.40079.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-150.000- -10.000-10.000 -10.000 -10.000-160.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -322.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-150.000 -14.000 -322.000 -322.000-472.000 -242.400=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-150.000 54.000 -245.600 -247.600-392.400 560.200=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 370.450 560.200 560.200560.200 317.800=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 22 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -196.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -136.650 -164.850 -164.400-196.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0120.000+ 0122.000 0 0242.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 242.000120.000 0122.000 0 0 132.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0120.000 0 0 0252.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0-1.350.000- 0-150.000 0 0-1.500.000 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 0 0 -175.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 0-1.350.000 0 0 0-1.525.000 -43.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 0-1.230.000 0 0 0-1.273.000 -239.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-1.230.000 -136.650 -164.850 -164.400-1.469.700 23 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -65.900=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -35.250 -64.350 -64.250-65.900 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- 0-500.000 -100.000 00 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 00 0-500.000 0 0 -500.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 0 -100.000 00 -500.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 0 -100.000 00 -565.900=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -35.250 -164.350 -64.250-65.900 24 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-75.000- -586.310-887.000 -839.100 -837.900-962.000 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -882.200=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 2.230.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 02.230.000 -1.193.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 -1.000 0 0-1.193.000 1.037.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 -1.000 0 01.037.000 154.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-75.000 -559.810 -813.600 -812.40079.800 25 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -60.650=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -64.700 -54.450 -54.300-60.650 1.710.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 3.600.000 01.710.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -130.000-200.000 -4.560.000 -85.000-150.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -25.000 0 -200.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -130.000 -4.560.000 -85.000-150.000 1.510.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -130.000 -960.000 -85.0001.560.000 1.449.350=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -194.700 -1.014.450 -139.3001.499.350 26 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -665.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -504.050 -654.000 -653.550-665.700 1.130.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 01.130.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- -665.000-1.690.000 -855.000 -345.000-1.190.000 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -340.0000 -665.000-840.000 -855.000 Erschließung Reitplatz (2023 - 10.000 €, 2024 - 10.000 €) Investitionszuschuss Radweg Bft-Bergatreute (2023 - 5.000 €, 2024 - 5.000 €) Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke verschoben auf 2025 (2025 - 80.000 €) Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung (2024 - 50.000 €, 2025 - 50.000 €) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. pro Jahr 5.000 € -345.000 -1.690.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-1.190.000 -560.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-60.000 -1.225.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -1.169.050 -1.509.000 -998.550-725.700 27 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -73.450=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -54.500 -71.750 -71.750-73.450 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -50.000-60.000 -60.000 -35.000-10.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -50.000 -25.000 -60.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -60.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -133.450=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -104.500 -131.750 -106.750-83.450 28 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -170.950=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -131.400 -166.400 -166.200-170.950 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- 0-135.000 0 0-5.000 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 -135.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 130.0000 0 0 0-5.000 -135.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 130.0000 0 0 0-5.000 -305.950=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 130.0000 -131.400 -166.400 -166.200-175.950 29 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000+ 9.884.00010.419.300 11.566.500 11.697.50010.974.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG ___ € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2019: Komm. Invest.pausch.: __________ € 2020: Komm. Invest.pausch.: __________ € Grundkopfbetrag Baindt: ____€ (hohe Steuerkraftmesszahl 2018) 3.175.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 30 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 6.118.300=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 6.118.300=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 31 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-150.000- -14.000-322.000 -322.000 -322.000-472.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 317.800=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 800.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0800.000 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 800.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 0800.000 1.117.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-150.000 424.450 314.600 312.600967.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 32 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.403 Einw. Einwohnermeldeamt - vorbehaltlich Zensus (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 16 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 12 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.099 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.457 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.341 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.175.517 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 225.436 € ((2.254.363) x 35,0 : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004664 Gemeindeanteil Ust x 80 % 275.035 € Familienlastenausgleich x 0,0004664 218.878 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004664 3.381.424,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.825.418 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.075,79 3.1 Einwohnerzahl 5.415x 1720 € = 9.313.800 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 7.250.050.922,98 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € 185 v. H. 290 v. H. 285.276 1.867.901 347.405,00 € 464.413.324,85 € Ertrag und Kapital 616.812 2.254.363 400 v. H. 350 v. H. 154.203 644.104 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 33 Robert Müller Schreibmaschine V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.313.800 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.415,00 Flächenfaktor 4.257,62 Kopfbetrag B 83,1 Summe Bedarfsmesszahl B 83,1 x 5.420 450.402,00 Bedarfsmesszahl gesamt 9.764.202 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.858.521 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.825.418 € 59,66% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = 33.103 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.938.784 = 2.745.332 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.745.332 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 120,00 € = 747.270,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.087.817 € 7.4 Je Einwohner in € 1.496,91 € Landesdurchschnitt 1.967 € 2.262.399 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen 6.227,25 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.825.418 5.415 6.227,25 IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 34 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,795 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.635.588 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.087.817 € x 28,6 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.313.116 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.087.817 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 60 % - 60 % = _ 0,00 % x 0,06 = 0,00% FAG-Umlagesatz 22,10% 1.787.407,59 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 299.196 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 289.223 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,10% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 = 35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.185.000.000 0,00024407 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 641.500.000 0,0004664 35 S te u e rk ra ft m e ss za h l G ru n d - st e u e r A (2 0 2 2 ) G ru n d - st e u e r B (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r- u m la g e (3 5 v . H .) (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il E st (2 0 2 2 ) Z u w e is u n - g e n n a ch § 2 9 a F A G (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il U st (2 0 2 2 ) S ch lü ss e lz u - w e is u n g e n n a ch § 5 F A G (F A G 2 0 2 2 ) S te u e rk ra ft s u m m e * ) E in w o h n e r- za h l 3 0 .0 6 .2 0 2 3 v o rb e h a lt - li ch Z e n su s S te u e rk ra ft s u m m e p ro K o p f 2 0 2 4 E U R 1 4 3 6 0 0 1 A ch b e rg 3 .3 7 8 .7 0 5 1 4 .5 0 5 9 9 .8 9 6 2 .1 9 0 .0 5 4 -2 6 4 .3 1 6 1 .1 6 2 .1 8 3 9 4 .5 2 8 8 1 .8 5 5 5 8 3 .1 4 6 3 .9 6 1 .8 5 1 1 .7 6 3 2 .2 4 7 ,2 2 2 4 3 6 0 6 4 R a v e n sb u rg , S ta d t9 2 .3 5 8 .8 7 8 1 0 4 .0 0 8 4 .1 1 6 .8 7 3 5 0 .3 2 3 .3 6 4 -6 .0 7 3 .5 0 9 3 4 .8 8 4 .3 5 4 2 .8 3 7 .3 9 0 6 .1 6 6 .3 9 8 1 1 .4 5 7 .2 6 0 1 0 3 .8 5 0 .3 2 8 5 1 .4 1 2 2 .0 1 9 ,9 6 3 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t3 3 .4 4 5 .1 2 4 6 .5 8 2 1 .7 2 2 .9 0 9 1 6 .2 2 5 .6 2 8 -1 .9 5 8 .2 6 5 1 4 .1 8 7 .6 2 8 1 .1 5 3 .9 7 9 2 .1 0 6 .6 6 3 1 7 .3 7 8 .0 8 1 5 0 .8 2 3 .2 0 5 2 5 .2 8 8 2 .0 0 9 ,7 8 4 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 5 .7 8 0 .4 1 8 3 1 .5 4 3 2 2 5 .4 3 7 3 .2 1 2 .7 0 7 -3 8 7 .7 4 0 2 .3 7 0 .7 6 7 1 9 2 .8 3 1 1 3 4 .8 7 3 1 .7 5 3 .1 6 2 7 .5 3 3 .5 8 0 3 .9 4 6 1 .9 0 9 ,1 7 5 4 3 6 0 5 5 Le u tk ir ch i m A ll g ä u , S ta d t 3 4 .1 9 3 .5 6 0 1 5 9 .8 9 8 1 .5 0 1 .3 2 7 1 8 .5 3 1 .5 4 8 -2 .2 3 6 .5 6 6 1 3 .6 5 1 .8 4 9 1 .1 1 0 .4 0 1 1 .4 7 5 .1 0 3 9 .7 0 0 .4 2 5 4 3 .8 9 3 .9 8 5 2 3 .4 0 6 1 .8 7 5 ,3 3 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a ch , S ta d t 2 0 .1 7 3 .1 4 0 1 6 4 .3 2 5 9 2 4 .2 5 1 1 0 .5 6 2 .6 6 5 -1 .2 7 4 .8 0 4 8 .4 3 9 .0 6 1 6 8 6 .4 0 8 6 7 1 .2 3 4 6 .9 0 9 .4 1 4 2 7 .0 8 2 .5 5 4 1 5 .0 8 5 1 .7 9 5 ,3 3 7 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld se e , S ta d t 2 6 .3 5 4 .1 6 4 1 0 7 .3 5 1 1 .4 3 9 .9 3 8 1 1 .2 2 9 .3 3 6 -1 .3 5 5 .2 6 4 1 2 .4 6 0 .6 6 6 1 .0 1 3 .5 1 3 1 .4 5 8 .6 2 4 1 0 .0 0 8 .8 4 0 3 6 .3 6 3 .0 0 4 2 0 .7 3 6 1 .7 5 3 ,6 2 8 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 1 .7 9 9 .9 6 0 1 0 1 .2 6 8 6 1 5 .2 2 1 5 .3 9 0 .7 2 3 -6 5 0 .6 0 4 5 .4 6 4 .3 6 4 4 4 4 .4 5 5 4 3 4 .5 3 3 4 .5 2 1 .4 8 5 1 6 .3 2 1 .4 4 5 9 .3 5 5 1 .7 4 4 ,6 8 9 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A ll g ä u , S ta d t 3 5 .6 7 2 .0 2 5 1 1 2 .7 6 3 1 .9 9 4 .2 0 9 1 4 .4 9 4 .9 9 9 -1 .7 4 9 .3 9 6 1 7 .4 4 0 .7 2 7 1 .4 1 8 .5 7 7 1 .9 6 0 .1 4 6 1 1 .5 7 4 .2 4 4 4 7 .2 4 6 .2 6 9 2 7 .4 1 8 1 .7 2 3 ,1 8 1 0 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 6 .9 1 9 .5 5 6 3 3 .6 4 4 2 5 4 .9 5 3 3 .5 6 2 .6 9 0 -4 2 9 .9 7 9 3 .0 3 8 .4 9 7 2 4 7 .1 4 2 2 1 2 .6 0 9 4 9 6 .5 2 1 7 .4 1 6 .0 7 7 4 .3 2 9 1 .7 1 3 ,1 2 1 1 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 9 .3 8 4 .8 9 0 1 2 .9 2 9 4 8 7 .1 4 8 4 .4 2 7 .5 5 6 -5 3 4 .3 6 0 4 .2 4 9 .2 5 6 3 4 5 .6 2 1 3 9 6 .7 4 0 3 .2 1 5 .5 1 0 1 2 .6 0 0 .4 0 0 7 .4 0 6 1 .7 0 1 ,3 8 1 2 4 3 6 0 0 3 A ic h st e tt e n 3 .7 7 0 .4 1 2 2 6 .3 7 0 1 9 1 .6 5 1 1 .8 1 1 .7 4 1 -2 1 8 .6 5 8 1 .6 6 8 .2 3 7 1 3 5 .6 8 9 1 5 5 .3 8 2 1 .0 8 5 .6 9 9 4 .8 5 6 .1 1 1 2 .8 8 4 1 .6 8 3 ,8 1 1 3 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 2 .6 8 4 .3 5 8 4 4 .1 4 5 6 5 9 .9 2 3 5 .6 4 9 .3 7 1 -6 8 1 .8 2 0 6 .0 0 5 .2 1 8 4 8 8 .4 4 6 5 1 9 .0 7 5 4 .7 0 9 .4 6 0 1 7 .3 9 3 .8 1 8 1 0 .3 6 9 1 .6 7 7 ,4 8 1 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u se n 1 6 1 .5 7 5 6 .5 8 8 7 .4 9 2 1 8 .9 2 5 -2 .2 8 4 1 2 0 .3 5 0 9 .7 8 8 7 1 6 1 5 6 .5 6 6 3 1 8 .1 4 1 1 9 2 1 .6 5 6 ,9 8 1 5 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 7 .6 7 4 .7 0 9 8 7 .5 0 6 3 4 1 .7 9 5 3 .0 6 6 .5 1 3 -3 7 0 .0 9 6 4 .0 4 1 .1 7 9 3 2 8 .6 9 7 1 7 9 .1 1 5 3 .3 8 8 .4 1 3 1 1 .0 6 3 .1 2 2 6 .7 4 6 1 .6 3 9 ,9 5 1 6 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 5 .3 0 1 .2 0 9 4 1 .9 7 1 2 4 7 .5 5 5 1 .2 9 0 .2 7 3 -1 5 5 .7 2 2 3 .4 8 4 .3 7 5 2 8 3 .4 0 8 1 0 9 .3 4 9 2 .7 2 9 .5 8 6 8 .0 3 0 .7 9 5 5 .0 2 5 1 .5 9 8 ,1 7 1 7 4 3 6 0 3 2 F le is ch w a n g e n 6 8 3 .4 4 6 6 .0 1 3 2 8 .8 4 2 1 6 9 .2 5 1 -2 0 .4 2 6 4 4 9 .5 0 3 3 6 .5 6 1 1 3 .7 0 2 3 8 7 .8 5 0 1 .0 7 1 .2 9 6 6 7 1 1 .5 9 6 ,5 7 1 8 4 3 6 0 0 4 A it ra ch 3 .9 6 8 .8 9 1 1 9 .1 6 4 1 9 2 .7 0 3 2 .0 4 5 .3 1 1 -2 4 6 .8 4 7 1 .6 4 8 .6 6 2 1 3 4 .0 9 7 1 7 5 .8 0 1 7 6 1 .8 0 7 4 .7 3 0 .6 9 8 2 .9 6 4 1 .5 9 6 ,0 5 1 9 4 3 6 0 7 8 V o g t 5 .2 7 3 .7 4 7 1 9 .5 1 3 2 8 0 .3 5 6 1 .7 6 9 .3 4 4 -2 1 3 .5 4 1 3 .0 0 0 .7 9 6 2 4 4 .0 7 5 1 7 3 .2 0 4 2 .1 9 9 .1 0 5 7 .4 7 2 .8 5 2 4 .7 0 5 1 .5 8 8 ,2 8 2 0 4 3 6 0 0 5 A lt sh a u se n 6 .5 2 6 .1 0 4 1 1 .7 2 9 2 8 5 .6 5 5 3 .7 7 2 .8 2 9 -4 5 5 .3 4 1 2 .3 5 9 .8 9 2 1 9 1 .9 4 6 3 5 9 .3 9 4 – 6 .5 2 6 .1 0 4 4 .1 1 5 1 .5 8 5 ,9 3 2 1 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 4 .6 3 3 .1 8 4 1 9 .8 6 3 2 1 7 .7 1 0 1 .9 8 7 .5 6 4 -2 3 9 .8 7 8 2 .2 0 1 .1 1 6 1 7 9 .0 3 2 2 6 7 .7 7 7 4 6 1 .9 2 6 5 .0 9 5 .1 1 0 3 .2 1 7 1 .5 8 3 ,8 1 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n ze ll 6 .2 4 7 .8 5 2 6 6 .8 7 7 2 3 8 .4 0 2 1 .9 0 1 .2 6 3 -2 2 9 .4 6 2 3 .7 8 9 .6 0 2 3 0 8 .2 3 5 1 7 2 .9 3 5 3 .5 8 6 .1 7 1 9 .8 3 4 .0 2 3 6 .2 2 0 1 .5 8 1 ,0 3 2 3 4 3 6 0 8 3 W il h e lm sd o rf 4 .3 1 5 .2 8 7 2 6 .7 6 4 2 1 5 .3 7 5 1 .1 6 0 .1 6 6 -1 4 0 .0 2 0 2 .5 4 8 .3 9 3 2 0 7 .2 7 8 2 9 7 .3 3 1 3 .4 8 6 .5 1 9 7 .8 0 1 .8 0 6 5 .0 6 0 1 .5 4 1 ,8 6 2 4 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 .9 4 0 .9 4 0 2 1 .8 8 3 1 8 7 .4 4 3 1 .2 8 9 .7 7 7 -1 5 5 .6 6 2 2 .2 8 6 .6 6 6 1 8 5 .9 9 0 1 2 4 .8 4 3 1 .1 2 1 .2 8 8 5 .0 6 2 .2 2 8 3 .3 1 8 1 .5 2 5 ,6 9 2 5 4 3 6 0 2 7 E ic h st e g e n 5 3 6 .4 9 1 1 1 .3 8 7 2 0 .6 9 3 1 2 1 .6 7 0 -1 4 .6 8 4 3 5 7 .4 2 7 2 9 .0 7 2 1 0 .9 2 6 2 9 5 .5 4 4 8 3 2 .0 3 5 5 4 6 1 .5 2 3 ,8 7 2 6 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a ch -M u sb a ch1 .5 8 6 .9 4 5 2 7 .3 7 8 8 8 .1 1 1 3 2 6 .3 8 5 -3 9 .3 9 1 1 .0 7 3 .0 0 7 8 7 .2 7 5 2 4 .1 8 0 1 .0 1 6 .5 7 6 2 .6 0 3 .5 2 1 1 .7 2 7 1 .5 0 7 ,5 4 2 7 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 .0 9 6 .9 1 2 2 5 .0 2 7 1 5 6 .9 5 4 6 3 4 .7 0 2 -7 6 .6 0 2 2 .1 3 7 .3 1 5 1 7 3 .8 4 2 4 5 .6 7 4 1 .8 2 7 .2 7 9 4 .9 2 4 .1 9 1 3 .2 7 0 1 .5 0 5 ,8 7 2 8 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt sw e n d e 4 .2 6 7 .2 1 0 2 2 .7 7 1 2 3 1 .1 7 8 1 .0 9 8 .4 5 1 -1 3 2 .5 7 1 2 .7 3 3 .2 6 9 2 2 2 .3 1 6 9 1 .7 9 6 2 .0 2 2 .0 3 4 6 .2 8 9 .2 4 4 4 .1 7 9 1 .5 0 4 ,9 6 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u se n 6 2 6 .8 3 1 8 .9 8 0 3 4 .3 6 2 9 2 .9 2 1 -1 1 .2 1 4 4 5 0 .9 5 3 3 6 .6 7 9 1 4 .1 5 0 5 3 4 .7 8 0 1 .1 6 1 .6 1 1 7 7 6 1 .4 9 6 ,9 2 3 0 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 .8 2 5 .4 1 7 2 2 .3 4 1 2 8 5 .2 7 5 1 .8 6 7 .9 0 0 -2 2 5 .4 3 6 3 .3 8 1 .4 2 4 2 7 5 .0 3 5 2 1 8 .8 7 8 2 .2 6 2 .3 9 9 8 .0 8 7 .8 1 6 5 .4 0 3 1 .4 9 6 ,9 1 3 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir ch 7 6 6 .4 3 5 1 4 .1 6 1 3 9 .1 4 5 1 7 9 .4 9 9 -2 1 .6 6 3 4 9 9 .5 2 8 4 0 .6 3 0 1 5 .1 3 5 3 3 1 .6 8 2 1 .0 9 8 .1 1 7 7 3 6 1 .4 9 2 ,0 1 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig se g g w a ld 6 8 7 .8 2 1 7 .1 8 2 3 7 .2 8 6 1 5 2 .3 4 2 -1 8 .3 8 6 4 5 9 .6 5 3 3 7 .3 8 6 1 2 .3 5 8 3 6 6 .1 6 2 1 .0 5 3 .9 8 3 7 0 9 1 .4 8 6 ,5 8 3 3 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u se n 2 3 9 .2 7 8 3 .9 2 0 1 0 .0 0 2 2 0 .9 6 2 -2 .5 2 9 1 8 9 .9 5 1 1 5 .4 5 0 1 .5 2 2 1 9 2 .3 5 6 4 3 1 .6 3 4 2 9 1 1 .4 8 3 ,2 8 3 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 6 0 2 .0 8 0 8 .3 9 0 3 0 .4 6 1 1 0 5 .6 9 5 -1 2 .7 5 6 4 2 6 .3 0 3 3 4 .6 7 4 9 .3 1 3 5 1 8 .1 6 0 1 .1 2 0 .2 4 0 7 5 6 1 .4 8 1 ,8 0 3 5 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 .7 9 9 .6 5 5 3 2 .2 7 1 1 7 8 .1 1 5 1 .3 7 4 .1 9 9 -1 6 5 .8 5 1 2 .0 4 3 .0 6 4 1 6 6 .1 7 6 1 7 1 .6 8 1 1 .0 5 9 .6 8 3 4 .8 5 9 .3 3 8 3 .2 8 0 1 .4 8 1 ,5 1 3 6 4 3 6 0 1 3 B e rg 5 .4 1 6 .3 8 6 3 7 .2 7 3 2 6 9 .4 1 8 1 .2 6 6 .0 6 6 -1 5 2 .8 0 1 3 .4 0 4 .6 2 4 2 7 6 .9 2 2 3 1 4 .8 8 4 1 .4 0 2 .5 0 7 6 .8 1 8 .8 9 3 4 .6 0 6 1 .4 8 0 ,4 4 3 7 4 3 6 0 2 4 E b e n w e il e r 1 .2 5 1 .8 9 4 7 .7 6 3 6 2 .9 8 5 3 8 8 .8 0 2 -4 6 .9 2 4 7 5 6 .1 8 0 6 1 .5 0 5 2 1 .5 8 3 7 1 2 .5 4 2 1 .9 6 4 .4 3 6 1 .3 7 1 1 .4 3 2 ,8 5 3 8 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A ll g ä u , S ta d t 1 8 .3 8 7 .3 7 3 6 1 .6 7 8 1 .0 1 1 .5 0 6 8 .6 4 1 .7 7 1 -1 .0 4 2 .9 7 2 7 .8 8 8 .0 5 7 6 4 1 .5 9 1 1 .1 8 5 .7 4 2 2 .9 0 8 .5 9 3 2 1 .2 9 5 .9 6 6 1 5 .1 2 1 1 .4 0 8 ,3 7 3 9 4 3 6 0 6 9 S ch li e r 4 .1 6 1 .7 3 6 2 9 .9 1 8 1 9 3 .6 7 9 1 .0 5 6 .2 4 9 -1 2 7 .4 7 8 2 .6 9 6 .2 9 4 2 1 9 .3 0 8 9 3 .7 6 6 1 .4 8 0 .0 2 6 5 .6 4 1 .7 6 2 4 .0 4 5 1 .3 9 4 ,7 5 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n i m L a n d k re is R a v e n sb u rg 2 0 2 4 ( v o rl ä u fi g ) D a te n st a n d : 0 6 .1 1 .2 0 2 3 36 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 -556.350 -558.500 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 -102,74 -101,55 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 6.600.800 6.587.500 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 1.218,98 1.197,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 51,31% 55,36% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 7.154.150 7.132.000 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 1.321,17 1.296,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 49,05% 47,67% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 150.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 -406.350 -308.500 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 83,63 98,67 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -33.950 152.850 517.400 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -6,23 28,23 94,07 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 291.735 299.222 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 4.900.000 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 5.000.000 5.250.000 5.250.000 800.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 37 Robert Müller Schreibmaschine VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 8/1 9 10 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 98,12% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% 53,34% 57,51% 57,40% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 1.382 1.506 1.530 € 590 398 355 419 426 459 462 545 545 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% 38,97% 40,14% 42,09% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% 27,86% 27,30% 27,33% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 2,14 2,02 1,95 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 57,62 54,91 53,09 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 970 0 145 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 1.837 1.782 1.900 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. % 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 0 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 500.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% 715% 520% 382% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% 4% 7% 0% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% 37,58% 33,03% 26,66% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 38[mehr]

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