Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Baindter Narrenzunft Raspler

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3205 Ergebnisse in 11 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 681 bis 690 von 3205.
Person sucht Gruppe

Person sucht Gruppe[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Cookie Banner

[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Corona-Verordnungen

Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung trat am Dienstag, 3. Mai 2022, in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg. Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022 Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten. Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung ( § 28a Absatz 8 IfSG ) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität. Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor. Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen: Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung ( § 2 CoronaVO ) Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske): im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ( § 3 CoronaVO ) Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von: Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, in Schulen und Kitas, in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern, in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen. Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona- Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen . Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung. Corona-Verordnung des Landes Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022 Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen. Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, verkündet und tritt am Samstag, 19. März 2022, in Kraft. Wesentliche Punkte der neuen Verordnung Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen). Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt: unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs. Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs). Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten Corona-Verordnung des Landes Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Energieagentur Ravensburg

Die Energieagentur Ravensburg Die Webseite der Energieagentur Ravensburg hält Sie rund um die Themen Energieeinsparung/-effizienz auf dem Laufenden. Unter anderen finden Sie dort folgende Pressemitteilungen: Novelle (PDF-Dokument, 62,36 KB, 14.09.2023) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Presseinformation vom 12.09.2023 Kostenlose Online-Vorträge (PDF-Dokument, 86,19 KB, 25.04.2023) im Mai zum Thema Photovoltaik, Eigenstromnutzung und -Erzeugung In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovoltaik-Pflicht (PDF-Dokument, 121,03 KB, 07.12.2021) BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 (PDF-Dokument, 211,86 KB, 08.11.2021) – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 So machen Sie Ihre Heizung winterfit (PDF-Dokument, 243,71 KB, 08.10.2021) Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaikanlagen (PDF-Dokument, 227,90 KB, 15.06.2021) bis 10 kWp ab Hunderte PV-Anlagen verlieren EEG-Vergütung (PDF-Dokument, 230,40 KB, 23.11.2020) Heizung austauschen: (PDF-Dokument, 221,75 KB, 14.09.2020) Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien Solarstromanlage: (PDF-Dokument, 190,14 KB, 03.08.2020) Schwarze Schafe erkennen Besuchen Sie das Unternehmen auf Ihrer Homepage .[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Klimasparbuch Mittleres Schussental

Klimasparbuch Mittleres Schussental in den Startlöchern Praktische Tipps und Informationen rund um Klimaschutz im Alltag, garniert mit zahlreichen Gutscheinangeboten – das Klimasparbuch hat es in sich! Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) – bestehend aus den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg – möchte gemeinsam mit dem oekom verlag in Kooperation mit dem oekom e. V. das Klimasparbuch für das Mittlere Schussental auf die Beine stellen. Das Büchlein zeigt mit seinen Tipps, wie einfach klimaschonendes, ökofaires Verhalten sein kann – praktisch, gut gelaunt und fundiert recherchiert. Manches wollte man schon immer einmal ausprobieren, aber irgendetwas hält einen davon ab. Oder vielleicht hat man auch noch nie davon gehört, beispielsweise von der Fahrradleihstation, dem regionalen Honig, dem ökofairen Modeladen oder auch der Stromsparberatung. Die Gutscheine für vergünstigte oder kostenlose Angebote laden zum Ausprobieren ein. Sind Sie als Unternehmen/Organisation daran interessiert, das Klimasparbuch Ihren Mitarbeitern oder Kunden zu schenken oder wollen Sie einen Gutschein beisteuern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: GMS Klimaschutzmanagerin Veerle Buytaert Telefonnummer: Tel: 0751 82-727 veerle.buytaert(@)ravensburg.de[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Impfen

Impftermine Gemeinsam haben wir in Baden-Württemberg bei der Eindämmung der Corona-Pandemie bereits viel erreicht. Jetzt heißt es #dranbleibenBW . Damit wir sicher durch die Pandemie kommen, müssen möglichst viele Menschen geimpft sein. Unter www.dranbleiben-bw.de/#impfaktionen finden Sie alle Impfangebote in der Umgebung.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Religiöse Veranstaltungen

Regelungen zu Gottesdiensten, weiteren religiösen Veranstaltungen und Bestattungen Hier finden Sie die aktuell FAQ für religiöse Veranstaltungen in Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Schenk-Konrad-Halle

Schenk-Konrad-Halle Nähere Informationen zur Hallenbelegung und den Konditionen erhalten Sie bei Frau Gerhardt. Tel: Telefonnummer: 07502/9406-26 oder Mail[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Hochwasser/Starkregen

Die Gewittersaison hat begonnen! Starkregen – Hinweise an Grundstücksbesitzer Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen durch Rückstau aus der Kanalisation. Starkregen führen aber auch in den letzten Jahren vermehrt zum Wasserabfluss aus Grün- und Ackerflächen mit der Folge, dass Oberflächenwasser von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Gebäude eindringt. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung? Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen. Auch in den Regenrohren des Gebäudes kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Weiter können auch Gebäude, die über ein Trennsystem entwässern (wie in den neueren Baugebieten) genauso von Rückstau betroffen sein. Die Straßenoberkante bestimmt die sogenannte Rückstauebene. Alle Abläufe unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann. Ist Ihr Haus dagegen gesichert? Nach geltendem Recht sind für alle Schäden, die auf eine fehlende Rückstausicherung beruhen, alleine die Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Wir möchten Sie bitten, etwaige Schwachstellen an der Haus- und Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob Rückstauklappen eingebaut worden sind. Nach der Abwassersatzung der Gemeinde müssen Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergleichen, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, gegen Rückstau gesichert werden. Zudem bitten wir Sie Ihre Gebäudeversicherung zu überprüfen. Sie sollte eine Elementarschadenversicherung einschließen. Aber auch die Elementarschadenversicherung trägt nicht jeden Schaden: Bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor. In einigen neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstauschäden eingeschlossen - allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat. Wir gehen davon aus, dass sich diese Ereignisse häufen werden und plädieren eindringlich dafür sich auf solche Situationen vorzubereiten. Die Abwassersatzung der Gemeinde Baindt entspricht der DIN EN 752; DIN EN 12056 und der DIN 1986 – 100. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde können bei einem Rückstau des öffentlichen Kanals bis zur Rückstauebene nicht geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Entwässerungsratgeber (PDF-Dokument, 348,43 KB, 29.06.2020) . Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW ) hat zudem einen Leitfaden „ Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Starkregenrisiko-Management Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Nachgang zu unserem Online-Bürgerinformationsforum am 18.11.2020 zum Thema "Starkregenrisikomanagement" stellen wir Ihnen anbei die Unterlagen des Ingenieurbüro Fassnacht zur Verfügung: Präsentation (PDF-Dokument, 2,76 MB, 20.11.2020) Leitfaden Starkregen 2019 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Karten Überflutungstiefe, seltenes Ereignis (PDF-Dokument, 6,07 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, außergewöhnl. Ereignis (PDF-Dokument, 6,37 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, extremes Ereignis (PDF-Dokument, 8,07 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, außergewöhnliches Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,26 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, extremes Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,78 MB, 19.11.2020) Hochwasserpass Für Fragen stehen Ihnen unsere Bauamtsleiterin Frau Jeske, unser Ortsbaumeister Herr Roth sowie unser Kämmerer Herr Abele gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Wasserhüterinnen

Kunstprojekt "Wasserhüterinnen" entlang des Flusses Von der Schussenquelle bis zur Mündung Von der Kunstschaffenden Theresia K. Moosherr Die vier Wasserhüterinnen der Gemeinde Baindt tragen Namen von Tugenden und stehen auf einem Quadrat. Die dem Quadrat zugrundeliegende Zahl Vier, weist es als Symbolik des Weiblichen aus. 1. Klugheit 2. Gerechtigkeit 3. Mäßigung 4. Philia und Agape Damit erweitert die Künstlerin ihren bei Durlesbach begonnenen "Schussenweg". Dieses Kunstprojekt durchquert die Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Biberach. Meine Wasserhüterinnen sind eine Verkörperung des weiblichen, das "Weibliche als Bewahrerin der Schöpfung". Sie sind Ausdruck unseres hoffentlich wachsenden Bewusstseins, hinsichtlich des problematischen Umgangs mit unseren Lebensgrundlagen. Sie sind ein Symbol für ein Denken, das auf Ganzheit setzt und dass "Wasser für Alle" , Menschen und Natur als Allgemeingut erhalten bleiben muss. Menschenrecht darf niemals dem "politischen und kapitalistischen Größenwahn" der Mächtigen zum Opfer fallen. Theresia K. Moosherr (Text von der Schautafel bei den Wasserhüterinnen in Baindt)[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024

Infobereiche