Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen
Ortsschild Baindt im Sommer
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 942 Ergebnisse in 45 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 651 bis 660 von 942.
Information_Vermarktung_1._BA_2021_06_17.pdf

Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Kü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 17.06.2021 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 17.06.2021 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 7 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei 17.06.2021 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 17.06.2021 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 17.06.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 17.06.2021 Seite 11 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 13 N Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 14 N Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen (Grundstück ist noch nicht vollständig im Besitz der Gemeinde) Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 18 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 20 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 21 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 22 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 24 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 26 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 27 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung räumliches Konzept mit ausreichender Anzahl von Kfz-Stellplätzen und unter Berücksichtigung der noch nicht bestimmten Anliegerprojekte (Parzellierbarkeit, Erschließungen) • Integration der Tiefgaragenzufahrt im eigenen Hochbauprojekt • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ Tiefgarage Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 31 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Abgleich der baulich-konstruktiven Schnitt- stellen • Planerbesprechungen mit Architekten und Projektsteuerer aller Projekte • geringe Beteiligung der Bauherren erforderlich → Ziel: wirtschaftliche Tiefgarage mit passender Anzahl von Stellplätzen Es wird eine Eigentümergemeinschaft “Tiefgarage“ gegründet, die Mitglieder sind alle Stellplatzeigentümer. Tiefgarage gemeinschaftliche Tiefgarage Hof 1, Alte Weberei Tübingen, Architektur Baisch + Fritz Architekten, Foto G. De Maddalena Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 32 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung strukturelles Konzept mit Fixierung der Nutzungsbereiche • Entwicklung Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ • Entwicklung eines partizipativen Planungs- prozesses Innenhof Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt Innenhof • Abgleichen der Nutzungsvorstellungen aller Akteure; Partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes • Auswahl der Spielgeräte • hohe Beteiligung der Bauherren wünschenswert → Grundlage für gute und respektvolle Nachbarschaft wird gelegt! Es wird eine „Eigentümergemeinschaft Innenhof“ gegründet, die Mitglieder sind die Eigentümer- gemeinschaften der Gebäude im Baufeld. gemeinschaftlicher Innenhof, Loretto Tübingen, Foto freiraumconcept Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Der Entwicklungsprozess eines Hofes wird beispielhaft dargestellt. Die Vergabe aller Grundstücke, Anker und Anlieger, erfolgt nach Qualität der Projekte im “Wettbewerb der Ideen“. Wettbewerbsentwurf Severin Rheinflügel, Düsseldorf beispielhafte Parzellierunggemeinschaftliche Tiefgarage unter dem Innenhof und teilweise unter den Hochbauten Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Unterbauung von Gebäuden mit Stellplätzen wird notwendig werden für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage oder in der oberirdischen Parkierung hergestellt und nachgewiesen werden für die Bewerbung wird eine Kostengrößenordnung der Stellplätze kalkuliert Tiefgarage Tiefgaragenzufahrt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Parzellierung erfolgt maßgeschneidert auf die Wünsche und Anforderungen der Projekte jedes Projekt gibt Grundstücksfläche für den Gemeinschaftsbereich ab → durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Hofgemeinschaft Parzellierung und Innenhof Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Phasen und Definitionen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 38 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 39 Anker Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Strukturkonzept von Parkierung und gemeinschaftlichen Freianlagen • organisatorisches Konzept für Prozess • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Fachkunde • Realisierbarkeit Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 40 Anker Anlieger • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Auswahlkriterien • Parkierungskonzept • Konzept für gemeinschaftliche Freianlagen • Organisatorisches Konzept für Prozess • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 41 Vergabepuzzle in einer Gemeinderatsklausur Foto T. Gauggel Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 42 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Die Bewertungskommission besteht aus: • Gemeinderat • Bürgermeisterin • Leiterin Bauamt und Kämmerer Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 43 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 44 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Sommer 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Ende 2021 Vergabe Anliegerprojekte Sommer 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Sommer 2023 Fertigstellung der Gebäude Anfang 2025 29.06.2021, 14:00 Uhr Informationsveranstaltung für potentielle Ankerbewerber 10.07.2021, Ganztags Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 45 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 46 Anker Anlieger Abgabe der Bewerbung 18.10.2021, 11:00 Uhr 02.05.2022 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 45. KW 2021 20. KW 2021 Finale Abgabe Bewerbung 19.11.2021, 11:00 Uhr 30.05.2022, 11:00 Uhr Bekanntgabe der Vergabezusagen Dezember 2021 Juli 2022 Dauer Reservierungsvereinbarung 31.10.2022 31.01.2023 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 47 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 48 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 49 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 7,20 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 18.06.2021
    1-Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt.pdf

    1 Fassung: 14.07.2021 Auftraggeber: Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G e m e in d e B a in d t A llg e m e in e V o rp rü fu n g d e s E in ze lfa lls g e m . § 7 U V P G z u m W a ss e rr e ch ts ve rf a h re n f ü r d e n G e w ä ss e ra u s- u n d - n e u b a u G e ig e n sa ck 2 Vorhaben: Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Landkreis: Ravensburg Auftraggeber: Gemeinde Baindt Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 UVPG (UVP-Vorprüfung) Beschreibung des Vorhabens bzw. der Änderungen am ursprünglichen Vorhaben Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen / geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bamp- fen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine sonstige Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nach Nr. 13.18.2 Anlage 1 zum UVPG, sodass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen ist. Geltungsbereiche des geplanten Gewässerneubaus nördlich BG Geigensack und des Ausbaus des bestehenden Wiesengrabens Das Vorhabengebiet liegt nördlich der Gemeinde Baindt, nördlich des Baugebietes "Geigensack" und im Norden des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl". Nördlich des Plangebietes grenzt die freie Landschaft an. Das Umfeld ist von Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. 3 Einbeziehung bestehender Vorhaben Werden bei dieser Vorprüfung Vorbelastungen einbezogen? Nein ☐ Ja, und zwar bestehendes Baugebiet "Geigensack Er- weiterung" und geplantes Wohnbaugebiet "Bühl" ☒ Sind bei dieser Vorprüfung frühere Änderungen oder Erweiterungen des Hoch- wasserschutzvorhabens als Zusatzbelastung einzubeziehen, für die noch keine UVP durchgeführt wurde? Nein ☒ Ja, und zwar ☐ 1. Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) ☒ Neubau ☒ Um-/Ausbau Art/Umfang 1.1 Baulänge in km: 0,84 1.2 Geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha: 0,48 1.3 Geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha: / 1.4 Geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³: 5.000 (Abtrag) 1.5 Anzahl der Ingenieurbauwerke: 2 Wellrohrdurchlässe, 1 x neue Erschließungsstraße im Baugebiet, 1 x Querung "Sulpacher Straße" 1.6 Geschätzte Dauer der Bauzeit: 10 Wochen Treten Merkmale (Wirkfaktoren) auf, die erhebliche nach- teilige Umweltauswirkungen verursachen könnten (ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen)? Nein Ja Geschätzter Umfang 1.7 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ☒ ☐ 1.8 Erhöhung der Lärmimmissionen ☒ ☐ 1.9 Erhöhung der Schadstoffimmissionen ☒ ☐ 1.10 Zusätzliche Zerschneidungswirkung ☒ ☐ Eine zusätzliche Zerschneidungswirkung wäre dann anzunehmen, wenn für den Hochwasserschutz zu- sätzliche Bauwerke mit besonderer Zerschneidungs- wirkung (z.B. Damm) errichtet werden. Dies ist bei diesem Vorhaben nicht der Fall. 4 1.11 Visuelle Veränderung ☐ ☒ Im Bereich des offenen Bachlaufs mit Flussbett kommt es zu visuellen Veränderungen der Land- schaft, durch die Anlage eines Gewässers und dessen Überschwemmungsbereich. Weithin sichtbare bauli- che Anlagen und Verkehrswege sind, soweit sie nicht zur Pflege notwendig sind, nicht geplant. 1.12 Veränderung des Grundwassers ☐ ☒ Durch die Veränderungen im Gewässerverlauf und Retentionsraum können sich auch Änderungen des Grundwassers ergeben. 1.13 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern ☐ ☒ Die Planung betrifft den Ausbau des Wiesengrabens. 1.14 Einleitung von Straßenwasser in Gewässer ☒ ☐ Das Hochwasserschutzprojekt dient dazu, vor allem die angrenzenden Bereiche der Gemeinde Baindt vor Hochwasser zu schützen. Bei Niederschlagser- eignissen wird auch das auf den Verkehrsflächen anfallende Wasser bei Bedarf in den Retentions- raum und von dort in den "Oberen Bampfen" gelei- tet. Das Vorhaben ändert an dieser Vorgehensweise jedoch nichts. 1.15 Klimatische Veränderungen (z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort) ☒ ☐ Klimatische Veränderungen aufgrund des geplanten Gewässerneu- und Gewässerausbaus sind nicht zu erwarten. 1.16 Rodung ☒ ☐ 1.17 Sonstige Merkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können: - Bau von Leitungen ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens ist der Bau von Entwäs- serungsleitungen geplant. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. - Abfallerzeugung (z. B. belastete Böden, Teer) ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens werden keine Abfälle er- zeugt, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen hervorrufen können. - Rohstoffbedarf ☒ ☐ Für den Gewässerneu- und Gewässerausbau be- schränkt sich der Rohstoffbedarf auf die Konstruk- tion der Ingenieurbauwerke. Der Bau erfolgt nach heutigem Stand der Technik. - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) ☒ ☐ Besondere Probleme des Baugrundes sind nicht be- kannt. Gemäß der vorliegenden Baugrundgutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch gesehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlan- des. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonsolidierten 5 (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umlagerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Beckenablage- rungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschichtung ab. - Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Betriebs ☐ ☒ Generell können Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Be- triebs nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der unproblematischen räumlichen Ge- gebenheiten zu keinen Störfällen, Unfällen, oder Ka- tastrophenfällen kommen wird. Das Vorhaben dient dazu, Katastrophenfällen in Form von Hochwasser- ereignissen vorzubeugen. - Lärm-, Schadstoffemissionen während des Baus ☒ ☐ Baubedingte Lärm- und Schadstoffemissionen sind möglich. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist auf- grund der zeitlichen Begrenzung und der vorwiegend tagsüber stattfindenden Arbeiten auszuschließen. - Erschütterungen ☒ ☐ - Abrissarbeiten ☒ ☐ - Salzeintrag ☒ ☐ 1.18 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten? ☒ ☐ 1.19 Können einige dieser Wirkungen grenzüberschreitend sein? ☒ ☐ Verbindlich vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen z. B. Lärmschutz, Regenrückhaltebecken, Querungshilfen, welche erhebliche Auswirkungen vermindern können: Fachgerechter Bau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Jahreszeitliche Beschränkung der Rodung und Baufeldfreimachung und Festsetzung von Baumkontrollen − Falls entgegen der aktuellen Planung Gehölze gerodet werden müssen, muss dies zwischen 01. November und 28. Februar erfolgen, au- ßerhalb der Fortpflanzungszeit von Gehölz bewohnenden Vögeln und Fledermäusen − Vor der Rodung von Gehölzen müssen die zu rodenden Gehölze auf Bruthöhlen kontrolliert werden Naturnahe Gestaltung des Gewässerlaufs − Anlage eines profilierten Querschnittes und eines mäandrierenden Verlaufs − standortgerechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers − Entwicklung einer standortgerechten Hochstaudenflur Durchgängige Gestaltung der Überfahrt (Absturz am Rohrauslauf) im Waldbereich 6 Gesamteinschätzung der Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Neuanlage und Verlängerung des Bachlaufes im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes bewirkt ein geringes Maß an Beeinträchti- gungen. Unter der Berücksichtigung der für das Projekt formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahem ist das Vorhaben durch eine geringe Intensität der umweltrelevanten Wirkfaktoren gekennzeichnet. Genauere Untersuchungen in Bezug auf die Wirkintensität sind allerdings für die Wirk- faktoren "Visuelle Veränderungen" sowie der "Änderungen am Grundwasser" durchzuführen. Ggf. erforderliche Rodungen sind auf ein Minimum zu beschränken. 2 Standort des Vorhabens 2.1 Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien) Gibt es: Nein Ja Geschätzter Umfang 2.1.1 Aussagen in den für das Gebiet geltenden Raumordnungsplä- nen oder in der Flächennutzungsplanung zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind (z. B. Vorranggebiete, regio- naler Grünzug, bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche) ☒ ☐ Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Bodensee-Oberschwaben sind ver- bindliche Aussagen und Ziele zur regionalen Frei- raumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbe- dürftige Bereiche für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht berührt. Im Norden der geplanten Verlängerung liegt ein regionaler Grünzug. Die Planung steht auch in keinem Wi- derspruch zu sonstigen für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Regionalplanes. 2.1.2 Wohngebiete ☒ ☐ Südlich der geplanten Neuanlage des Gewässers befindet sich der Bebauungsplan "Geigensack"; südlich der Verlängerung ist der Bebauungsplan "Bühl" in Aufstellung. Die Planung der Neuanlage und der Verlängerung des Bachlaufes als Teil des Starkregenrisikomanagementkonzeptes dienen u.a. dem Hochwassermanagement in diesen Be- reichen und dem Schutz der bestehenden Wohn- bebauung. 2.1.3 Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kir- chen, Schulen, dicht besiedelte Gebiete, etc.) ☒ ☐ Empfindliche Nutzungen befinden sich nicht in un- mittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.4 Bereiche mit besonderer Bedeutung für Erholung/Fremdenver- kehr ☒ ☐ Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erho- lung und den Fremdenverkehr befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung selbst schafft einen naturnahen Bachlauf umge- ben von Grünflächen mit Erholungswert. 2.1.5 Altlasten, Altablagerungen, Deponien ☒ ☐ Ein Vorkommen von Altlasten, Altablagerungen und Deponien sind im Planbereich und in dessen Umgebung nicht bekannt. 2.1.6 Vorhaben liegt im angemessenen Sicherheitsabstand zu einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG (Seveso III-RL)* * Besteht aufgrund der Verwirklichung des Vorhabens die Möglichkeit eines Störfalls im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall- ☒ ☐ Im näheren Umkreis befindet sich kein Betriebs- bereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 7 Verordnung oder erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit ei- nes solchen Störfalls oder verschlimmern sich die Folgen eines solchen Störfalls, ist von erheblichen nachteiligen Umweltaus- wirkungen auszugehen. 2.1.7 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft oder Fischerei ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Land- wirtschaft oder Fischerei befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung betrifft zwar landwirtschaftlich genutzte Flächen, diese entsprechen jedoch in ihrer Wertigkeit dem Durchschnitt der in der Gemeinde Baindt vorkom- menden Flächen. 2.1.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forst- wirtschaft befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.9 Sonstige Sachgüter: - […] ☒ ☐ 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfä- higkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrundes (Quali- tätskriterien) Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.2.1 Lebensräume und Funktionsbeziehungen mit besonderer Be- deutung für Pflanzen oder Tiere (insb. Vorkommen planungs- relevanter Arten, Lebensraumtypen nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie, soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen von Lebensraumtypen nach An- hang I FFH-Richtlinie im Plangebiet ist nicht be- kannt und aufgrund der aktuellen Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.2 Besonders / streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach An- hang IV FFH-RL und europäische Vogelarten / Vogelarten des Anhangs 1 VRL (soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen besonders/streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL und europäische Vogelarten/Vogelarten des Anhangs 1 VRL ist nicht bekannt und aufgrund der aktuel- len Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.3 Schutzwürdige Böden ☐ ☒ Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt es sich gem. der Bodenkarte (1:50.000) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) um Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen. Gem. ALKIS Daten liegt die Natürliche Bodenfruchtbarkeit bei hoch ("Stufe 3") im Bereich der Verlängerung und bei mittel ("Stufe 2") im Bereich der Neuanlage. In ihrer Funktion als Filter und Puffer für Schad- stoffe sind die Böden mit hoch ("Stufe 3") bewer- tet. Ebenso in ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf im Bereich der Neuanlage. Im Bereich der Verlängerung ist diese Funktion als mittel ("Stufe 2") bewertet. Jedoch liegen aus 8 den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (18.01.2008) und "Bühl" (10.12.2020) Bodenanalysen vor, die den Böden vor Ort eine sehr schwache Wasser- durchlässigkeit attestieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Bodenfunktion als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf tatsächlich nicht mit Stufe 3, sondern mit Stufe 1 zu bewerten ist. 2.2.4 Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung ☐ ☒ Westlich der Planung und der Gemeinde Baindt verläuft der "Obere Bampfen". Ein direkter Eingriff in den "Oberen Bampfen" ist durch die Planung nicht gegeben. Für den Fall eines Hochwasserer- eignisses kann das Wasser aus dem Retentions- raum in den "Oberen Bampfen" abgeleitet wer- den. Gemäß den Abschätzungen würde der Hoch- wasserschutzgraben zu einer Zunahme der Ab- flussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des Sulz- moosbaches führen, da ein Großteil des durch den Hochwasserschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich des "Obe- ren Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Beeinträchtigungen der Ober- flächengewässer sind aufgrund der niedrigen pro- zentualen Schwankungen, welche bei Hochwasse- rereignissen auftreten und daher temporär sind, nicht zu erwarten. 2.2.5 Bedeutsame Grundwasservorkommen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes sind keine bedeutsa- men Grundwasservorkommen bekannt. 2.2.6 Für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-)Landschaften oder Landschaftsteile ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-) Landschaften oder Landschaftsteile. 2.2.7 Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentste- hungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlich- keit ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung. Die Flächen dienen zwar der Kaltluftproduktion, da dies jedoch durch die Planung nicht unterbun- den wird und es angrenzend weitere, der Kaltluft- produktion dienende Flächen gibt, erfolgt keine Beeinträchtigung. 2.2.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, z. B. ☐ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer Bedeutung für den Na- turschutz. 9 - als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geför- derte Gebiete (z.B. LIFE-Projekte, Wiesenbrütergebiete) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geförderte Gebiete. - Unzerschnittene verkehrsarme Räume ☒ ☐ Aufgrund der Lage im ländlichen Raum befinden sich, vor allem nordöstlich des Plangebietes "un- zerschnittene verkehrsarme Räume", welche al- lerdings von der Planung nicht berührt werden. - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Feuchtgebiete internationaler Bedeutung. - Biotopverbundflächen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Biotopverbunde und keine Biotopflächen im Sinne des § 30 BNatSchG. - Alleen/Baumreihen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Alleen oder Baumreihen. Gehölzrodungen sind in der Planung nicht vorgesehen. 2.2.9 Vorkommen von Bodenschätzen, die vom Vorhaben betroffen sein können ☒ ☐ Ein Vorkommen von Bodenschätzen innerhalb des Plangebietes ist nicht bekannt. 2.2.10 Sonstige, und zwar - ☒ ☐ 2.3 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.3.1 Natura-2000-Gebiete (es sind auch Beeinträchtigungen zu be- trachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) ☒ ☐ 2.3.2 Naturschutzgebiet ☒ ☐ 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente ☒ ☐ 2.3.4 Biosphärenreservate ☒ ☐ 2.3.5 Landschaftsschutzgebiete ☒ ☐ 2.3.6 Naturdenkmäler ☒ ☐ 2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile ☒ ☐ 2.3.8 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG BW) ☒ ☐ 2.3.9 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwem- mungsgebiete ☒ ☐ 2.3.10 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festge- legten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind (Luft- reinhalteplangebiete) ☒ ☐ 10 2.3.11 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungs- gesetzes ☒ ☐ 2.3.12 Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Ensembles, archäologisch bedeutsame Landschaften, Denkmalverdachtsflächen ☒ ☐ 2.3.13 Bannwald, Schutzwald, Naturwaldreservat ☒ ☐ 2.3.14 Erholungswald ☒ ☐ Gesamteinschätzung des Standorts des Vorhabens unter Berücksichtigung insbesondere der genannten Vorbelastungen ("Standort des Vorhabens"). Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen, wie z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Ausnahmeprü- fung Der Standort des Vorhabens ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die angrenzende Wohnbebauung geprägt. Dadurch besteht inner- halb des Vorhabenbereiches bislang noch keine hohe Vorbelastung. In der Vergangenheit kam es bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Fledermäuse, Reptilien, Vögel und andere nach Anhang IV FFH-RL bzw. Anhang 1 VRL geschützte Tierarten sind von vorhabenbedingten Beeinträch- tigungen voraussichtlich nicht betroffen. Eine Rodung von Gehölzen oder Neuversiegelungen sind durch die Planung nicht vorgesehen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten weiterer Gruppen (z.B. Pflanzen, Tagfalter, Amphibien, etc.) ist anhand der betroffenen Lebensräume nicht zu erwarten. Gemäß der hydraulischen Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Ingenieure GmbH ergeben sich durch die Planung für das Hochwasserschutzpro- jekt keine erheblichen Auswirkungen. Der Hochwasserabfluss und die –rückhaltung werden nicht nachteilig beeinflusst, negative Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Gemäß den Abschätzungen würde der Hochwasserschutzgraben zu einer Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des "Sulzmoosbaches" führen, da ein Großteil des durch den Hochwas- serschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich der oberen Bampfen von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben sind keine weiteren Bestandserfassungen oder Datenrecherchen erforderlich. Erhebliche Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten. 11 3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Weitere Erläuterungen und Beurteilung, ob durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter hervorge- rufen werden können. Unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort können erheb- liche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ausgeschlossen werden Besteht die Möglichkeit, dass erhebliche nachteilige Um- weltauswirkungen auftreten? Ja Nein Begründung/Abwägung 3.1 Menschen, insbes. die menschliche Gesundheit ☐ ☒ Durch das Vorhaben soll der Schutz der ortsansässigen Be- völkerung und der gewerblichen Betriebe vor Hochwasser erreicht werden. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen werden somit verhindert. 3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ☐ ☒ Durch das Vorhaben wird der jetzige Lebensraum von Tie- ren und Pflanzen verändert. Da es sich aufgrund der jetzi- gen landwirtschaftlichen Nutzung und der vorhanden Stö- reinflüsse durch die angrenzende Bebauung dabei wohl vorwiegend um Ubiquisten und Kulturfolger handelt, wel- che auch im Umland ähnliche Flächen finden, sind nach- teilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Durch die geplante Neuanlage und Verlängerung des Gewässers wer- den neue, höherwertige Lebensräume geschaffen. 3.3 Fläche ☐ ☒ Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird jedoch kein Boden versiegelt. Eine wei- tere Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist nicht vorge- sehen. 3.4 Boden ☐ ☒ Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtun- gen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, Versie- gelung oder Bebauung sind für das Projekt ist nicht vorge- sehen. 3.5 Wasser ☐ ☒ Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind bislang un- versiegelt und können ihrer Funktion im Wasserkreislauf noch weitestgehend ungehindert nachkommen. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggfls. zur Verdichtung. Eine Be- einträchtigung der Funktionen im Wasserkreislauf ist nicht zu erwarten. 3.6 Luft und Klima ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für das Schutzgut Luft und Klima keine er- heblichen Umweltbeeinträchtigungen. 3.7 Landschaft ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für die Landschaft keine erheblichen Um- 12 weltbeeinträchtigungen. Die Planung führt zu einer natur- nahen Gestaltung und Eingrünung und hat somit eine po- sitive Wirkung auf das Landschaftsbild. 3.8 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ☐ ☒ Ein Vorkommen in der Umgebung ist nicht gegeben oder zu erwarten. 3.9 Wechselwirkungen ☐ ☒ Potenzielle Wechselwirkungen sind nicht gegeben oder zu erwarten. Zusammenfassende Begründung, warum aus Sicht der Gemeinde Baindt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu er- warten sind: Im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts ist die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen Baugebiets "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Bampfen" vorgesehen. Über diesen Wassergraben sollen das wildabfließende Niederschlagswasser von unmittelbar nördlich anschließenden Flächen und insbesondere das in Hanglage befindliche, über 17 ha große Außeneinzugsgebiet oberhalb des bestehenden älteren Baugebietes "Bifang II" abgefangen und gefasst werden. Hier kam es in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Der neue Gewässerlauf ist naturnah zu gestalten. Konkret geplant sind ein profilierter Querschnitt, ein geschwungener Verlauf und eine standortge- rechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers. Eine Öffnung der Verdolungsstrecke (25 m) vor dem Retentionsbecken ist ebenfalls vorgesehen. Dadurch wird neuer Lebensraum geschaffen und die Artenvielfalt gefördert. Auch die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in naturnah gestaltete Grünflächen und die damit verbundene Extensivierung und Minimierung von Stoffeinträgen wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten und Lebens- räume, Boden und Wasser aus. Bauliche Anlagen im Bereich des Gewässers beschränken sich auf zwei Wellrohrdurchlässe und eine Querung der "Sulpacher Straße". Zudem erfolgt der Bau einer Erschließungsstraße im Baugebiet. Die dadurch entstehenden Einwirkungen sind jedoch im Vergleich als gering zu bewerten. Auch hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutz- gütern sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Das Schutzgut Mensch erfährt durch den mit dem Vorhaben angestrebten Schutz vor Überschwemmungsereignissen eher positive Auswirkungen. 4 Ergebnis Können von dem Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen? Nein (nicht UVP-Pflichtig) ☒ Ja (UVP-Pflicht) ☐ 13 Hinweise zur Durchführung der UVP-Vorprüfung Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht ist die Planfeststellungsbehörde. In den Fällen gemäß § 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.3 bis 14.5 UVPG ist eine UVP zwingend erforderlich. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen nach § 7 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers zu prüfen, ob für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Hierfür soll dieser Prüfkatalog verwendet werden. Der Vorhabensträger gibt darin eine eigene Einschätzung ab, ob und warum er das Vorhaben als (nicht) UVP-pflichtig einstuft. Die UVP-Vorprüfung erfolgt zwar nur überschlägig. Ein Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung ist aber erst sinnvoll, wenn die wesentlichen Auswir- kungen des Vorhabens bereits abschätzbar sind, z. B. mit Abschluss der Entwurfsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei festgestellter UVP- Pflicht zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Dem Antrag auf Durchführung der UVP-Vorprüfung sind neben dem ausgefüllten Prüfkatalog alle geeigneten vorhandenen Unterlagen beizufügen, die der Planfeststellungsbehörde eine Prüfung der Angaben ermöglichen (z. B. Lageplan, Unterlagen zur Landschaftsplanung, Lärmberechnungen u. ä.). Ist das Ergebnis der UVP-Vorprüfung offensichtlich und das Vorhaben UVP-pflichtig, kann auf die Vorprüfung verzichtet werden. Dies wird regelmäßig beim Neubau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen der Fall sein. Hinweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen: Es sind alle Bestandteile und Folgemaßnahmen des Vorhabens, soweit sie zum Zeitpunkt der Vorprüfung bereits bekannt sind, zu berücksichtigen. Hierzu gehören gemäß § 7 UVPG insbesondere die vom Träger des Vorhabens verbindlich vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit geht es nicht darum, ob das Vorhaben zulassungsfähig ist oder nicht. Nicht jedes Abwägungserfordernis führt automatisch zur UVP-Pflicht. Jedenfalls wird u. a. von einer Erheblichkeit auszugehen sein, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung oder die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden können. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen offensichtlicher Mängel bei der Anwendung der UVP-Bestimmungen sollte in Zweifelsfällen für die Durchführung einer UVP entschieden werden. Die UVP-Pflicht ist an der Anzahl der berührten Kriterien sowie am Umfang der möglichen Betroffenheit zu messen. Insbesondere ist Folgendes zu berücksichtigen: − Ausmaß der Auswirkungen − Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen − Schwere und Komplexität der Auswirkungen − Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen − Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 959,79 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 25.05.2022
      Weitere Informationen und Links

      Unter dem Stichwort " Kommunalwahlen " bietet Ihnen die Landeszentrale für politische Bildung unter anderem anschauliche Informationen zum Thema Kommunalwahlen. Die Wahlergebnisse der letzten Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen erfahren Sie beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Die detaillierten Wahlergebnisse können Sie häufig auf den Internetseiten der einzelnen Gemeinden und Städte nachlesen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Zuwanderung

      Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt? Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Spätaussiedler

      Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Personen, die als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen wurden, erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 7 Staatsangehörigkeitsgesetz). Die Familienangehörigen der Spätaussiedlerin oder des Spätaussiedlers erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit dann, wenn sie in die Bescheinigung nach § 15 Absatz 2 des Bundesvertriebenengesetzes einbezogen sind.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Wahlen und Bürgerbeteiligung

      Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen. Die Wahlen sind allgemein (Stimmrecht) unmittelbar (direkt) frei gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. geheim Neben der Möglichkeit, aktiv (durch Stimmabgabe) oder passiv (als Kandidatin oder Kandidat) an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Vereine

      Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz. Alle gemeinnützigen Organisationen, darunter viele Vereine, haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger wie zum Beispiel Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden. Tipp: Vereine können ehrenamtlichen Mitarbeitern den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen. Er dokumentiert die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Reisedokumente für Kinder

      Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Passdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Dokumente in Betracht, je nach Reiseziel: Reisepass Personalausweis Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls einem Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte beachten Sie: Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Feuerwehr

      Die Feuerwehr hilft nicht "nur" bei Bränden, sondern auch bei öffentlichen Notständen. Daneben leistet sie technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen und wirkt zudem im Katastrophenschutz mit. Achtung: Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist die 112. Das deutsche Feuerwehrsystem beruht überwiegend auf Ehrenamtlichkeit. Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eine Freiwillige Feuerwehr. Nur in Städten ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Berufsfeuerwehren die Regel. Jugendliche haben die Möglichkeit, sich in den Jugendfeuerwehren zu engagieren. Zudem gibt es häufig eine Altersabteilung bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zusätzlich können Betriebe und Verwaltungen, in denen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen. Als Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Sie ehrenamtlich im Notfall helfen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Personalausweis, Reisepass

      Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert. Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach. Auf Antrag ist ein Personalausweis auch für deutsche Staatsangehörige auszustellen, die jünger als 16 Jahre sind. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024

      Infobereiche