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Bodeneigenschaften

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück beispielsweise ein Wohnhaus bauen wollen, ist es wichtig zu wissen, ob der Grund überhaupt tragfähig ist oder wie hoch das Grundwasser steht. Daher sollten Sie eine Baugrunduntersuchung oder ein Bodengutachten erstellen lassen. Dadurch erhalten Sie Angaben zum Bodenaufbau (Bodenart, geologische Schichten), zum Grundwasserspiegel und zu eventuellen Bodenbelastungen (zum Beispiel durch Schadstoffe aus einem früheren Industriebetrieb). So wissen Sie von Anfang an, mit welchen Problemen Sie aufgrund der Bodeneigenschaften rechnen müssen und was Sie dagegen unternehmen können (zum Beispiel einen Bodenaustausch). Ein besonderes Problem können Altlasten beziehungsweise schädliche Bodenveränderungen darstellen, bei denen der Untergrund durch unsachgemäßen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Ähnlichem in der unter Umständen länger zurückliegenden Vergangenheit verunreinigt wurde. Schadstoffe könnten das Grundwasser oder angebaute Nahrungspflanzen verunreinigen und damit die menschliche Gesundheit gefährden. Das Land Baden-Württemberg erfasst regelmäßig solche Verdachtsflächen im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Beim zuständigen Landratsamt können Sie sich Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erteilen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind oder ein Grundstück erwerben wollen. Achtung : Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verantwortung für das Grundstück und haftet neben der Verursacherin oder dem Verursacher, wenn sich herausstellt, dass der Boden verunreinigt ist. Das Gleiche gilt für die Verkäuferin oder den Verkäufer, wenn sie oder er davon Kenntnis hatte. Wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, sollten Sie sich deshalb zuerst informieren, ob Bodenbelastungen vorliegen. Fragen Sie beim zuständigen Landratsamt nach, ob das betreffende Grundstück im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst ist. Ist das Grundstück nicht erfasst, versuchen Sie herauszufinden, ob es früher auf eine Art genutzt wurde, die vielleicht zu einer Bodenbelastung geführt haben könnte. Wer "auf Nummer sicher gehen will", kann auch einen Sachverständigen mit einer gezielten Bodenprobe beauftragen. Wenn Bodenbelastungen vorliegen, ist zu klären, ob von diesen eine akute Gefährdung für die Umwelt und den Aufenthalt von Menschen ausgeht. Bodenbelastungen, von denen keine akute Gefährdung ausgeht, können dennoch erhöhte Kosten nach sich ziehen, wenn der Boden ausgehoben werden muss und als Abfall zu entsorgen ist. Nach Sanierungsarbeiten können auch belastete Grundstücke wieder sinnvoll und ohne Gefahren genutzt werden. Belastend für ein Grundstück sind auch Reste von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Kampfmittel sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind. Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann. Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel erfolgen nur, wenn Sie das beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Fahrzeugkauf und -verkauf

Der Kauf eines Fahrzeugs ist Vertrauenssache, unabhängig davon, ob Sie Ihr Kraftfahrzeug neu oder gebraucht bei einem Händler oder privat kaufen. Nachfolgende Hinweise sollen Ihnen Hilfestellung geben, was Sie vor dem Kauf vor allem beachten müssen. Automobilclubs führen Statistiken über Zuverlässigkeit, Mängel- und Pannenhäufigkeit der verschiedensten Kfz-Marken und Modelle. Außerdem stellen viele der Automobilclubs über ihre Onlineauftritte Checklisten für den Gebrauchtwagenkauf zur Verfügung. Einige bieten auch, meist ausschließlich für Mitglieder, eine Begutachtung des technischen Zustandes des Fahrzeugs an. Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über den genauen Zeitwert bei Gebrauchtwagen und vergleichen Sie anhand von Inseraten den Marktwert Ihres zukünftigen Fahrzeugs. Da die von den Herstellern ausgesprochenen Preisempfehlungen unverbindlich sind, kann auch bei Neuwagen dasselbe Fahrzeug bei verschiedenen Händlern unterschiedlich viel kosten. Machen Sie eine Probefahrt vor dem Kauf des Fahrzeugs. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und ein gültiges Kennzeichen hat. Zum Abschluss eines Kaufvertrags ist es zweckmäßig, ein Formular zu benutzen, den manche Automobilclubs oder Versicherungen im Internet zum Download anbieten. Lassen Sie sich im Zweifel dort beraten. Wichtig ist die zweifache Ausfertigung des Vertrags für Sie und den Verkäufer. Hinweis: Händler sind verpflichtet, an allen neuen Personenkraftwagen den Kraftstoffverbrauch sowie die CO 2 -Emissionen auszuweisen. Zusätzlich sollte ein Leitfaden, der alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Fahrzeuge mit ihren Kraftstoffverbrauchs- und CO 2 -Emissionswerten auflistet, bei den Händlern ausliegen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, mit Ihrer Kaufentscheidung auch einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Wenn Sie das Fahrzeug vom Händler oder Verkäufer übernehmen, achten Sie darauf, dass Sie sämtliche wichtigen Unterlagen, vor allem die nachfolgenden Dokumente, erhalten: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bei Neuwagen zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II wenn der Händler das Fahrzeug für Sie zugelassen hat: Zulassungsbescheinigung Teil I bei Gebrauchtwagen, die noch zugelassen sind, zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (Abnahmebescheinigungen bei eventuellen Umbauten) wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 vorübergehend stillgelegt wurde: Abmeldebescheinigung Tipp: Erst wenn Ihnen alle wichtigen Unterlagen ausgehändigt wurden, sollten Sie den vollen Kaufpreis bezahlen. Verkauf des Fahrzeugs Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie dazu verpflichtet, den Verkauf bei der Zulassungsbehörde zu melden. Was Sie dabei alles zu beachten haben, lesen Sie in der Leistung. Tipp: Verwenden Sie am besten einen handelsüblichen Kaufvertrag für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges, den viele Dienstleister im Internet anbieten. Lassen Sie sich den Ausweis des Erwerbers zeigen und tragen Sie neben den persönlichen Daten auch die Ausweisnummer in den Kaufvertrag ein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Eigenhändiges Testament

Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament. Grundsätzlich kann es jede volljährige Person selbst erstellen. Die Mitwirkung anderer Personen oder staatlicher Stellen ist nicht erforderlich. Das Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die Errichtung ist nicht mit Kosten verbunden. Hinweis: Eine Ausnahme bildet das gemeinschaftliche Testament zwischen Ehe- oder Lebenspartnern. Für die Änderung oder den Widerruf eines solchen Testaments gelten besondere Regelungen. Das eigenhändige Testament können Sie zu Hause oder an jedem anderen beliebigen Ort aufbewahren. Bedenken Sie jedoch, dass das Testament nach Ihrem Tod gefunden werden sollte. Um zu vermeiden, dass Ihr Testament verloren geht, gibt es die Möglichkeit der besonderen amtlichen Verwahrung durch das zuständige Amtsgericht. Bei der Errichtung des eigenhändigen Testaments müssen Sie Folgendes beachten: Sie müssen volljährig, lesefähig und testierfähig sein. Die Testierfähigkeit besitzen Sie, wenn Sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können. Dies kann auch schon im Alter von 16 Jahren der Fall sein, allerdings besteht dann nur die Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu errichten. Sie müssen einen ernstlichen Testierwillen besitzen, das heißt, Sie müssen sich darüber im Klaren sein, ein Testament zu verfassen und sich auch seiner rechtsverbindlichen Wirkung bewusst sein. Dieses müssen Sie auch zum Ausdruck bringen. Durch Überschriften wie "Testament" oder "Mein Letzter Wille" können Sie beispielsweise deutlich machen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht bloß um einen Entwurf handelt. Das eigenhändige Testament muss von Anfang bis Ende eigenhändig - also handschriftlich - geschrieben und unterschrieben werden. Durch Schreibmaschine, Computer oder Diktat verfasste Testamente sind unwirksam. Die Unterschrift des Erblassers muss stets aus Vor- und Zunamen bestehen und am Ende des Textes stehen. Wichtig ist auch, dass das Testament lesbar ist. Sind einige Teile des Testaments unlesbar, kann es passieren, dass die dort enthaltenen Verfügungen unwirksam sind. Zusätzlich ist es sinnvoll, Ort und Datum hinzuzufügen. Für den Fall, dass Sie im Laufe der Jahre mehrere Testamente errichten, kann auf diese Weise festgestellt werden, welches Testament das letztgeschriebene und somit gültige ist. Sie können nachträgliche Änderungen an Ihrem Testament durchführen. Bei der Durchführung der Änderungen müssen Sie die gleichen Formvorschriften wie bei der Errichtung beachten. Für den Fall, dass das Testament ungültig ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Für die Testamentsgestaltung ist es ratsam, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Notarin oder einen Notar hinzuzuziehen. Diese können Sie über Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend beraten. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Wille im Todesfall zutreffend ermittelt und umgesetzt werden kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtung_der_Gemeinde_Baindt_ab_01.09.2024.pdf

Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 14.05.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Bei einer Aufnahme in der Krippe bei einem Modul mit einer 2- oder 3-Tageswoche wird im ersten Monat die Gebühr von einer 5-Tagewoche berechnet. In der Eingewöh- nungszeit ist eine 5-Tagewoche für einen Monat für eine gute Eingewöhnung unerläss- lich. (6) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 14.05.2024 gez. Rürup Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024)[mehr]

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    Zuletzt geändert: 25.06.2024
    Amtsblatt_2024_08_30_KW35.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 30. August 2024 Nummer 35 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wich- tiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Land- schaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfor- dert viel Fachwissen. Durch Über- alterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankhei- ten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäu- men sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richti- gen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnit- ten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 30 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemein- de Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2024. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den An- meldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 25. September 2024 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Alte B30 unterhalb der Zeppelinstraße Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de - Umwelt & Verkehr - Streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406- 26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Alte B30 unterhalb der Zeppelinstraße Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 31. August und Sonntag, 01. September 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 31. August 2024 Huberesch-Apotheke, Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 77 09 10 Sonntag, 01. September 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Veranstaltungen August 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang naturnahe Blühflächen bei Wasserhüterinnen (Ecke Marsweilerstr./Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien Dienstags und Freitags geschlossen. In den Sommerferien sind folgende Öff- nungsstunden Montag 26.8.24 geschlossen Montag 02.9.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.9.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.9.24 15.00 -16.00 Uhr Freitag 13.9.24 geschlossen Ab Montag den 16.9.24 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Informationi TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Ab- schied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 03.09.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 31. August – 08. September 2024 edanken zur Woche: Die ganze Welt Ist ja vor dir wie ein Stäubchen auf der Waage, wie ein Tautropfen, der am Morgen zur Erde Fällt. Das Buch der Weisheit 11,22 Samstag, 31. August 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Lias 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle die da sind († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Chris- tina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Kurt Brugger, Klementine Gelzenlichter) Sonntag, 01. September – 22. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Lina-Sophie Dienstag, 03. September Ferien – kein Gottesdienst Mittwoch, 04. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 05. September Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 06. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 07. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministanten: alle die da sind († Adam Zimmermann, Johann Germann, Jo- sef Jerg, Adalbert Berger, Anton und Eugen Elbs, Baptist Elbs, Jahrtag: Agathe Zimmer- mann, Theresia Elbs) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Cäcilia Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Auf den Spuren der Heiligen – Rückblick Kinderbibel- tage 2024 In der ersten Sommerferienwoche trafen sich über 30 Kinder erwartungsvoll im Bischof-Sproll-Saal, um zu- sammen drei Vormittage „auf den Spuren von Heiligen“ zu verbringen. Nach dem ersten Lied und dem Morgen- gebet entstand im Kreis mit den Namen aller Kinder als Sonnenstrahlen unsere Mitte, eine Sonne. Denn nach der zuvor gehörten Geschichte stellten wir fest, dass Heilige Menschen waren, durch die die Sonne scheint. Dadurch wurde die Welt ein wenig heller. Das war in früheren Zei- ten so und ist wohl auch heute noch so. Was wir uns von verschiedenen Heiligen abschauen können, stand danach auf dem Programm. Vom ungläubigen Thomas lernen wir, genau hinzuschauen, was wahr ist oder auch falsch sein könnte. Dass das Andreaskreuz auf den Hl. Andreas zu- rückgeht und der Hl. Jakob meist mit der Jakobsmuschel abgebildet wird, erfuhren die Kinder. Ein kleiner Teebeu- tel wurde nach Hildegard v. Bingen mit frischen Kräutern und Blüten gefüllt. „Tu deinem Körper etwas Gutes, damit deine Seele darin wohnen mag“, so wird Teresa v. Avila zitiert. Darum durften die Kinder ein Fußbad machen und sich gegenseitig mit Öl einmassieren. Zur Hl. Luzia wurde eine Kerze gestaltet. Auch Namenschilder wurden gen- agelt und Fische wurden gefilzt. Der zweite Tag startete mit der Frage „Was ist mir hei- lig?“. Alle Kinder hatten etwas mitgebracht, was ihnen kostbar ist und erzählten davon. Dabei war es ganz lei- se und alle nahmen Anteil an den Geschichten der An- deren. Den Kindern wurde klar, wie wertvoll es ist, wenn wir uns gegenseitig ernst nehmen mit dem, was uns hei- lig ist. Denn für jeden ist es was Anderes: dem Einen ist sein Kuscheltier wertvoll, dem Anderen ein Souvenir aus dem letzten Urlaub, dem Nächsten ein Geschenk von der kranken Oma. Danach wurde fleißig weitergebastelt an unvollendeten Kunstwerken. Es wurde gefilzt, gehammert oder einfach mit Bauklötzen gebaut. Nach dem gemein- samen Vespern mit Fladenbrot, Gemüsesticks, Dip und Fisch in kleinen Gruppen auf dem Boden, machten sich alle auf den Weg, um in Baindt Spuren von Heiligen zu suchen. Fündig wurden wir an der Fassade der Bäckerei Schmidt. Dort erklärte uns Herr Schmidt eindrucksvoll, dass die Hl. Elisabeth Brot an arme Menschen verschenk- te. Auch über die Selige Irmgard erfuhren wir beim Be- such des Altenzentrums, dass diese die einzige Tochter des Schenk Konrads von Winterstetten war, nach dem unsere Schenk-Konrad-Halle benannt ist. Auch sie tat viel Gutes für das Kloster und für bedürftige Menschen. Am dritten Tag teilten die Kinder ohne Hilfe ganz gerecht eine Tafel Schokolade unter sich. Dabei erinnerten wir uns an den heiligen Martin, der seinen Mantel geteilt hat. Ge- meinsam schafften es die Kinder auch, zu zehnt ein Haus oder eine Sonne zu zeichnen, wenn jeder gefühlvoll an seiner Schnur den Stift lenkt. Wasser zu transportieren, Flüsse zu überqueren ohne vom Krokodil gefressen zu werden, sowie barfuß einen Pfad zu ertasten, erinnerte an Christophorus, Florian und Klara. So gingen drei wunder- volle Vormittage dem Ende entgegen und im Abschluss- kreis sangen glückliche und erfüllte Stimmen „Ein Mensch ist oft schon wie verwandelt, wenn man menschlich ihn behandelt“ sowie „Sei gerecht und fair, und schon wird im Handumdrehn aus dir ein Heiliger“. Mit ihren Schätzen, ihrem Heft und dem Gebastelten bepackt, verabschiede- ten sich alle voneinander. Herzlichen Dank an die Jose- fine-Heine-Stiftung, an unsere Kirchengemeinde für die Überlassung des Gemeindehauses, den Kindergarten St. Martin, an die Bä- ckerei Schmidt, Fr. Beck vom Altenzentrum Selige Irmgard sowie an alle, die in der Vorbereitung und Durchführung beteiligt waren. In der Kirche bei unserem Engel können bei Interesse noch Fotos und sonstiges Wissenswerte be- staunt werden. Versuchen wir im Alltag, „auf den Spuren der Heiligen“ zu bleiben. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten abgeholt werden. (Bitte die aktuellen Öffnungs- zeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt Helfen Sie - hier und jetzt! 21. - 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 01. September 14. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaf- fee (Pfr. Schöberl) Dienstag, 03. September 10.00 – 15.00 Uhr Baienfurt Kinderbibeltag, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 08. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Ab 09.09. wieder Kirchenchor, ab 15.09. wieder Kinder- kirche Gedanken zum Wochenspruch: Dankbar und d e m ü t i g , fröhlich und nachdenklich, zweifelnd und doch hoffend. So feiern wir das Heilige Abendmahl – Erinnerung an das Gute, dass GOTT uns als Menschen getan hat – Vergegenwärtigung von Gottes Dasein für uns – für mich und für dich, ganz persönlich. Da finden alle Platz – am Tisch des HERRN – ob der vor- laute Petrus, der doch wenn’s drauf ankommt einen Rück- zieher macht, oder der innige Johannes, der verbitterte Judas oder der zweifelnde Thomas. Wer meint, jemanden von dieser Gemeinschaft ausschlie- ßen zu dürfen, während Jesus ein so weites Herz hat, mit dem er uns Bettlern, die wir nur mit leeren Händen vor ihn kommen können, begegnet, hat von Gottes Liebe noch gar nichts verstanden. Herzensweite ist die angemessene Antwort, auf das Gute, dass Gott mir da schenkt – sich selbst – für mich – für dich gegeben. Diese Einladung steht. Herzlich willkommen! – Euer Mar- tin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch – Monatsspruch im September Text: Lutherbibel, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelge- sellschaft, Stuttgart - Grafik: © Gemeindebrief Druckerei Für jeden Monat im Jahr wählt die Ökumenische Arbeits- gemeinschaft für Bibellesen einen Vers aus, der uns durch den Alltag begleiten kann. Wir schauen drauf, in welcher Situation er ursprünglich in der Bibel steht, und wollen ihn miteinander mit unserem Leben hier und heute ins Gespräch bringen. Herzliche Einladung dazu: am Donnerstag, 12. Septem- ber um 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt! Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer --- Einladung Am Dienstag,10. September treffen wir uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 30, um gemeinsam zu unserem Ausflug zu starten. Genauere Infos folgen nächste Woche. Wir freuen uns auf Euch. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Frauenkreis am MITTWOCH, den 11. September 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Es musste ein Ter- mintausch stattfinden. Wir werden nun mit Steinen kleine perönliche Aufmerksamkeiten mit Bibelsprüchen gestal- ten. Vielleicht sammelt ihr schon ganz flache Steine und bringt sie am Abend mit. Wir freuen uns schon auf euch. Das Frauenkreisteam So könnte ein Ergebnis sein Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Nachruf für unseren geschätzten Freund und Gönner Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem lieben Freund Achim Wucherer, der uns viel zu früh ver- lassen hat. Als Gönner des Fußballs und insbesondere des Jugendfußballs war er eine unverzichtbare Stütze unserer Gemeinschaft. Seine Gaststätte „Grüner Berg“ war nicht nur ein Ort, an dem man sich traf, sondern auch ein Anlaufpunkt für viele von uns. Hier fanden nicht nur gesellige Abende statt, son- dern auch wichtige Gespräche über den Sport, die uns alle verbanden. Achim hatte immer ein offenes Ohr und ein herzliches Lächeln für jeden, der seine Gaststätte betrat. Sein Engagement und seine Unterstützung für die Ju- gendfußballmannschaften habe vielen jungen Talenten die Möglichkeitgegeben, ihre Leidenschaft für den Sport zu entdecken und zu entfalten. Er war ein wahrer Freund des Fußballs und wird in unseren Erinnerungen und Her- zen weiterleben. In diesen schweren Zeiten sind unsere Gedanken bei sei- ner Frau und seinen Freunden. Lieber Achim, Du wirst immer ein Teil unserer Fußballfa- milie bleiben. Unterhaltsames Remis in Baindt SV Baindt - TSG Ailingen 3:3 (1:1) Nachdem sich der SVB im ersten Sai- sonspiel mit einem Unentschieden vom letztjährigen Vizemeister aus Leutkirch getrennt hatte, gastierte im ersten Heim- spiel mit der TSG Ailingen der letztjährige Tabellendritte auf der Klosterwiese. Die Gäste konnten ihre Auftaktpartie mit 3:1 gegen den SV Kressbronn gewinnen und zählen auch in dieser Saison zu den Anwärtern auf einen Platz im oberen Tabellendrittel. Die Baindter Mannschaft, aufgrund Dischls Abwesenheit nochmals von Boenke unterstützt, startete mit dersel- ben Aufstellung wie in der Vorwoche in die Partie und dominierte zunächst den Ballbesitz, ließ sich wie gegen Leutkirch dann aber früh überrumpeln. Nach einem lan- gen Diagonalball auf die rechte Seite, verlor L.Walser im Zweikampf mit Berger auf dem seifigen Rasen die Boden- haftung, wodurch der Ailinger die Kugel scharf auf den ersten Pfosten bringen konnte. Dort grätschte Szeibel un- glücklich in die eigentlich ungefährliche Hereingabe und bugsierte den Ball in die eigenen Maschen (6.). Sichtlich angeknockt bekam der SVB in der folgenden Viertelstun- de keinen Fuß auf den Boden und lud die Ailinger immer wieder zu gefährlichen Aktionen ein. So scheiterte etwa Kohler gegen Dantonas Abwehrblock auf der Torlinie (9.) und Berger schob das Spielgerät nach starkem Solo- lauf aussichtsreich am langen Pfosten vorbei (17.). Durch längere Ballbesitzphasen und erste Halbchancen durch Boenke und Fischer sammelte sich Weilands Mannschaft mit zunehmender Spieldauer aber und bestrafte die TSG mit dem ersten gelungenen Angriff. Einen Vertikalpass auf Boenke leitete dieser clever in den Lauf zu Fink wei- ter, welcher im Laufduell Richtung Tor klar von Avci zu Fall gebracht wurde. Dantona übernahm die Verantwor- tung und verwandelte den fälligen Strafstoß sicher zum 1:1-Ausgleich (30.). Was sich bereits zum Ende des ersten Durchgangs an- gedeutet hatte, setzte sich auch zu Beginn der zweiten Halbzeit weiter fort: die Baindter Mannschaft bestimmte nun die Partie und schnürte die Gäste dauerhaft in der eigenen Hälfte ein. Folgerichtig ging der SVB nach einer guten Stunde auch mit 2:1 in Front, als Fink eine scharfe Flanke von Fischer sehenswert einnickte (63.). Der Lan- desliga-Absteiger drückte nun auf die Vorentscheidung, wobei etwa Fischer aus spitzem Winkel an Ailingens Schlussmann Werner scheiterte. Entgegen den letzten Minuten meldete sich die TSG dann aber plötzlich wieder im Spiel an; Bergers Flanke von Rechtsaußen landete als Bogenlampe am zweiten Pfosten, wo Gebhard zum 2:2 einschob (68.). In einer völlig offenen Schlussphase ver- passte Fiegle mit einem Lattentreffer (72.) zunächst das 2:3, zehn Minuten später drosch Ailingens Nummer 9 von Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 der Strafraumkante dann aber das Leder zur erneuten Führung in die Maschen (82.). Die Baindter Mannschaft warf nun nochmals alles nach vorne und machte in der Nachspielzeit das Spektakel perfekt. Eine hohe Herein- gabe in den Rücken der eingelaufenen Baindter Spie- ler, nahm Bolgert artistisch per Fallrückzieher ab. Das Traumtor wurde von einem blockenden Ailinger Verteidi- ger verhindert, der Abpraller landete jedoch beim freiste- henden Lang, der trocken zum umjubelten 3:3-Ausgleich abschloss (90+2). In den Schlusssekunden hatte der SVB dann allerdings nochmals das Glück auf seiner Seite, als sich Korkmaz nach Baindter Ballverlust alleine auf das Tor von B.Walser aufmachte, der Schiedsrichter aber in den Angriff hinein die Partie abpfiff und es somit beim Remis blieb (90+5.). Wie auch in der Vorwoche rannte der SVB nach schwa- chem Start einem frühen Gegentor hinterher und konnte sich erst im Laufe der Partie steigern, wobei aufgrund der Druckphase zu Beginn der zweiten Halbzeit erneut ein „Dreier“ drin gewesen wäre. Damit bleibt der SVB zwar weiterhin ungeschlagen, wartet aber auch noch auf die ersten drei Punkte. Diese sollen am kommenden Sonntag eingefahren werden, wobei die Umsetzung dieser Aufga- be beim aktuellen Tabellenzweiten aus Brochenzell erneut nicht einfach werden wird. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (46. Philipp Kneisl), Marc Bolgert, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang, Sandro Caltabi- ano (83. Lukas Zweifel), Tobias Fink (90. David Krauter), Philipp Boenke (30. Baba Camara) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Yunus Topal Tore: 0:1 Tobias Szeibel (6. Eigentor), 1:1 Mika Dantona (30. Foulelfmeter), 2:1 Tobias Fink (63.), 2:2 Amin Gebhard (68.), 2:3 Dean Fiegle (82.), 3:3 Kevin Lang (90.+2) Vorschau: Sonntag, 01.09 13.15 Uhr: VfL Brochenzell II - SV Baindt II 15.00 Uhr: VfL Brochenzell - SV Baindt Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18.Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Di- agnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugendliche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. 18. Baindter Human-Table-Soccer-Turnier um die zwölfteDeutsche Meisterschaftim Hofder Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Narrenzunft Raspler e.V. Nachruf Gedanken - Augenblicke, sie werden uns immer an Dich erin- nern. Traurig nehmen wir Abschied von unserem Mitglied Achim Wucherer Achim war über viele Jahre hinweg eng mit uns Rasplern verbunden. So durften wir nicht nur unseren jährlichen Fasnetsauftakt am 11.11. bei ihm im „Grünen“ feiern, son- dern dort auch viele schöne und gesellige Stunden mit ihm und Conny verbringen. Durch seinen Tod verlieren wir einen guten Freund und Gönner der Baindter Fasnet. Dankbar für viele schöne Momente werden wir ihn stets in guter Erinnerung behalten. Unser tiefes Mitgefühl gilt in dieser Zeit seiner Frau Conny. Narrenzunft Raspler Baindt Wir brauchen eure Stimme liebe Baindter: Die Narrenzunft Raspler ist für den Förderpenny nomi- niert, eine Aktion von Penny Deutschland, bei der Vereine in ganz Deutschland unterstützt werden. Und genau da kommt ihr ins Spiel: Gebt bis zum 08.09.2024 eure Stimme für uns ab und macht uns zum glücklichen Gewinner der Kundenspenden! Pro Tag ist eine Stimmabgabe möglich. Der Erlös kommt unserer Jugendarbeit im Verein zu Gute. Bitte folgendermaßen vorgehen: - Den beiliegenden QR-Code scannen: - Narrenzunft Raspler e.V. Baindt auswählen und auf „Für Organisation abstimmen“ klicken - E-Mail Adresse eingeben und auf „Jetzt abstimmen“ klicken Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 - Im E-Mail Account die E-Mail von Förderpenny suchen und auf den Link „Jetzt Voting bestätigen“ klicken (ggf. auch im Spam-Ordner suchen) - Das gleiche Spiel dann mit der nächsten E-Mail-Ad- resse - Täglich bis zum 08.09.2024 wiederholen - Gerne teilen und weitersagen Vielen Dank für eure Unter- stützung! Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Nach der Sommerpause starten wir am Dienstag, 10.09.2024 mit einem Fachvortrag mit dem Thema „Fermentieren von Ge- müse“. Dazu kommt Frau Tan- ja Müller zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Dienstag, 08.10.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Kür- bisse verzieren mit Elisabeth Eble, im Anschluß Bespre- chung Oberschwabenschau 2024 Oberschwabenschau vom 16.10.-20.10.2024 Dienstag, 05.11.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernährung. Referentin Bettina Schmidt Dienstag, 03.12.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Ein- stimmung in den Advent. 08.12-09.12.2024 2-tägige Busfahrt Weihnachtsmärkte Chiemsee/Rosenheim. Anmeldungen werden gerne ent- gegengenommen! Landjugend Baindt e.V. Nachruf Achim Wucherer Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Freund Achim Wuche- rer. Über Jahrzehnte hinweg prägte er unsere Landjugend und unterstützte uns bei unseren jährlichen Aktionen und Festen. Seine humorvolle Art, seine Gastfreundschaft und seine leckeren Hähnchen werden wir sehr vermissen. Achim hinterlässt bei uns allen eine große Lücke. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau Conny und allen Ange- hörigen. Die Erinnerungen an ihn und den „Grünen Berg“ werden uns stets begleiten. In stiller Trauer, die Landjugend Baindt 75 Jahre Landjugend Baindt – Jubiläumsabend Liebe ehemalige Landjugendmitglieder, unser Jubiläum rückt immer näher. Der Jubiläumsabend findet am Freitag, den 04.10.2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierbei bietet sich die Ge- legenheit in alten Erinnerungen zu schwelgen und euch gemeinsam über die tollen Zeiten in der Landjugend aus- zutauschen. Da wir nicht alle Adressen vorheriger Mitglieder heraus- finden konnten, sind natürlich auch alle Ehemaligen ein- geladen, die keine Einladung erhalten haben. Wir freuen uns über weitere Anmeldungen bis spätestens Samstag, den 31.08.2024. Diese können entweder per Mail an LandjugendBaindt-Anmeldung@gmx.de oder per Post an Nadine Haug, Hirschstr. 164, 88255 Baindt, geschickt werden. Die Landjugend Baindt freut sich auf einen tollen Abend mit euch! Volleyball LJ Baindt Die Volleyball Landjugend Baindt trauert um ACHIM WUCHERER Er war nicht nur Fan und Sponsor der ers- ten Stunde, sondern auch Unterstützer und Freund. Für die VLJ Baindt war immer ein Tisch für unsere Mann- schaften frei. Wenn Spiele verloren wurden, hatte er ein offenes Ohr und bei Siegen hat er mit uns gefeiert. Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Radtour (E-bike) zu den Pfauen bei Wolfertsreute Wir fahren von Weingarten nach Staig und dann den Bai- enbach entlang hoch nach Blitzenreute. Über Ebenweiler - Eichstegen kommen wir nach Wolfertsreute zu einem Hof mit vielen Tieren, unter anderem Pfauen. Wir hoffen, dass sie Ihr schönes Gefieder zeigen. Danach radeln wir nach Altshausen zum Mittagessen. Gut gestärkt geht es über Stuben - Wolpertswende und Mochenwangen ins Schussental zurück. Treffpunkt: Dienstag 03.09.2024 um 10.15 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 16 Uhr. Fahrzeit: ca. 3 Stunden, 50 km, 340 Hm. Anmeldung ab 30.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmün- der, Email: sav.ogwgt@gmail.com Mitnehmen: Getränk, Fahrradhelm. Bei schlechtem Wetter wird die Ausfahrt abgesagt, ggf Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Gemeinde Bergatreute: Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 06.09.2024 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 06.09.2024 von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr auf den öf- fentlichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmid- str. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Standgebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, eine Fahrt mit dem Feuerwehrauto, Drehorgelspieler und weitere tolle Sachen erwarten euch. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemein- dehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen, Eis, Zuckerwatte, Waffeln, Popcorn sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen! Das Ferienprogramm-Team freut sich auf euch! Digitaler Samstag-Nulltarif in der Stadtzone auch ohne Smartphone und Internet Auch ohne Smartphone und Internetzugang kann man samstags in Ravensburg und Umgebung kostenlos Bus und Bahn fahren. Die bodo-eCard macht’s möglich. Sie ist als Plastikkarte mit integriertem Chip erhältlich. Die eCard des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsver- bunds (bodo) ist die elektronische Form des Einzelfahr- scheins. Sie ist für Fahrten im gesamten Verbundgebiet nutzbar – also im Bodenseekreis, im Landkreis Lindau und im Landkreis Ravensburg. Beim Ein- und Ausstieg in den Bus, beziehungsweise auf dem Bahnsteig, wird die Chipkarte an ein Lesegerät gehalten. Der Check-in am Beginn und der Check-out am Ende der Fahrt dienen zur Berechnung des Fahrpreises anhand der gefahre- nen Strecke. Gegenüber dem herkömmlichen Einzelti- cket erhalten eCard-Kunden einen Preisnachlass von 30 Prozent. Auch wer samstags mit der eCard innerhalb der Stadttarifzone Ravensburg-Weingarten unterwegs ist, checkt sich ein und aus. Die Fahrt wird dann mit 0 Euro berechnet, sofern Check-in und Check-out innerhalb der Stadttarifzone liegen. Wer die eCard nutzen möchte, braucht dafür weder Smartphone noch Internetzugang. Denn sowohl die Kar- tenbestellung als auch die monatliche Abrechnung sind per Post möglich. Für die Herstellung und den Versand der Karte werden einmalig fünf Euro berechnet, für den Versand einer Monatsabrechnung auf dem Postweg je- weils 1,20 Euro. Wer möchte, kann seine Abrechnungen aber auch ohne Versandkosten per E-Mail erhalten. Das eCard-Guthabenkonto muss stets mit fünf Euro befüllt sein. Sinkt der Füllstand nach einer Monatsab- rechnung unter fünf Euro, werden ein oder – wenn nö- tig – mehrere Einzüge vom Bankkonto angestoßen. Der einzelne Bankeinzug kann wahlweise 15 oder 30 oder 50 oder 100 Euro umfassen. Laufende Kosten verursacht die eCard nicht. Das be- deutet: Auch wenn die Karte über Wochen und Monate ungenutzt bleibt, ändert sich nichts am Guthaben des eCard-Kontos. Im Fall einer Kündigung wird das volle Guthaben wieder ausbezahlt. Wer die eCard nicht selbst nutzt, kann sie zudem an jede beliebige andere Person ausleihen. Nicht möglich ist die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen. Hingegen können mehrere Karten auf ein eCard-Kundenkonto aus- gestellt werden – gut geeignet zum Beispiel für Familien. Denn die eCard gibt es auch für Kinder. Sie bezahlen da- mit den regulären Kinderfahrpreis und können samstags ebenfalls den Nulltarif in der Stadtzone nutzen. Der Null-Euro-Samstagstarif ist nicht nur mit der eCard nutzbar, sondern auch mit den Apps der Technischen Werke Schussental („twsMobil“) und des bodo-Ver- kehrsverbunds („deinbodo“). Die Tickets, die übergangs- weise auf Papier ausgegebenen wurden, sind jetzt nicht mehr erhältlich. Bestellscheine für die eCard und weitere Informationen gibt es auf www.bodo-ecard.de sowie persönlich in den Mobilitätszentralen, zum Beispiel am Bahnhof in Ravens- burg, und Kundencentern. Manuelle Anträge liegen auch in den Rathäusern in Eschach, Schmalegg, Taldorf sowie Berg, Baindt, Baienfurt und Grünkraut aus. In Weingarten verfügt das RAB-Büro über die Anträge. Musikverein Blitzenreute e. V. Der Musikverein Blitzenreute e. V. veranstaltet am kom- menden Wochenende vom Freitag, 6. bis Sonntag, 8. September 2024 sein diesjähriges Stadel Fest in Bai- enbach. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Das Festwochenende startet am Freitagnachmittag um 16:30 Uhr mit einem Feierabendhock. Mit musikalischer Unterhaltung von unserer Projektjugendkapelle (beste- hend aus Baindt, Blitzenreute, Mochenwangen und Wol- pertswende) und der Musikkapelle Altshausen beginnt der Abend. Zum Abschluss werden Sie von den Söhnen Manfred´s unterhalten. Am Samstag werden wir wieder Urlaubsfeeling unter dem Motto „Stadel meets Mallorca“ mit DJ Matra in den Stadel bringen. Der Festsonntag steht unter dem Motto „Stadel quer- beet“. Auf dem gesamten Festgelände ist etwas los. Nach dem Gottesdienst werden Sie von der Musikkapelle aus Sülzbach (Heilbronn) unterhalten. Am Nachmittag spiel die Musikkapelle aus Molpertshaus. Wir freuen uns, wenn wir Sie auf dem Stadel Fest 2024 in Baienbach begrüßen dürfen. Ihr Musikverein Blitzenreute e. V. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Landratsamt Ravensburg Fortbildungsreihe des Netzwerk Demenz startet im September 2024 Kreis Ravensburg - Das Netzwerk Demenz bietet zwei 8-teilige Fortbildungsreihen mit Start am 17. September 2024 im Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf und am 18. September 2024 im Johanniter-Sonnentreff in Leutkirch jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr an. Beginnend mit der Ver- anstaltung: „Die Bibliothek der verlorenen Bücher!“ wird über das Krankheitsbild und den Umgang von Menschen mit Demenz informiert. Es besteht auch die Möglichkeit an einzelnen Fortbildungsangebote der Veranstaltungs- reihen teilzunehmen. Die Teilnahme ist nur mit Anmel- dung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum. de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm ist unter: www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz abrufbar. Das Angebot richtet sich an An-und Zugehörige von dementiell Erkrankten sowie Eh- renamtliche und ist für diese kostenlos. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veran- staltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen auf- zubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu er- möglichen. Unterschiedliche Referentinnen und Referen- ten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Dazu gehören Themen wie das Krankheitsbild, ein wertschät- zender Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis. Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Feldtag - Biodiversität und Bodenbearbeitung inkl. zwei Stunden Pflanzenschutz-Sachkunde Kreis Ravensburg – Ein abwechslungsreiches Programm mit aktuellen Informationen zu Pflanzenschutz, Biodiver- sität und Bodenbearbeitung erwartet die Besucherinnen und Besucher des Feldtages am Freitag, 06.09.2024 von 10:30 bis ca. 15:30 Uhr inklusive Mittagsimbiss vom Grill auf dem Marschall-Heine-Hof in Dinnenried 5, 88339 Bad Waldsee. Veranschaulicht werden die Themen anhand von Demoflächen und einer Vorführung von Bodenbe- arbeitungsgeräten vieler namhafter Hersteller. Alle Teil- nehmenden erhalten eine Bescheinigung für eine zwei- stündige Pflanzenschutz Sachkunde Fortbildung. Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung für die Präsenzveranstaltung bis spätestens Mittwoch, den 04.09.2024 unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift per E-Mail an la@rv.de erforderlich. In Aus- nahmefällen ist die Anmeldung auch telefonisch unter 0751/85-6010 möglich. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Samstag, 31. August 2024 Der Sonnenweg – Ausblicke in die herrliche Landschaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Zielgruppen: Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. Bild: Kurt Drescher Bei klarer Sicht kann der ausladende Blick über das Schussental und auf die Alpen genossen werden. Dabei gibt es Vieles über unsere Sonne und das von ihr geprägte naturwissenschaftliche Weltbild zu erfahren. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 1. September 2024 Von der Sonnenuhr zum Navi im Handy Gästeführer: Kurt Drescher Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Zielgruppen: Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren geeignet. Bild: Kurt Drescher Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang wer- den viele Aspekte zum Thema Zeit beleuchtet. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt manche Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allgemeinverständlich besprochen. Da es im We- sentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 31. August 2024 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehemalige Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Skulptur: Sterne vom Himmel holen von Herbert Leichtle Landratsamt Ravensburg am 13.09.2024 ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg bleibt am Freitag, 13. September ganztägig geschlossen. Dies gilt auch für die Standorte in Weingarten, Wangen, Leut- kirch und Bad Waldsee sowie für das Kreismedienzent- rum in Ravensburg. Grund ist eine innerbetriebliche Ver- anstaltung. Was sonst noch interessiert Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Endspurt: Jetzt Ausbildungsplatz sichern Gute Aussichten auf einen Ausbildungsplatz haben aktuell die jungen Menschen in der Region Boden- see-Oberschwaben: von den der Agentur für Arbeit seit letztem Oktober gemeldeten 4.978 Ausbildungsstellen, sind 2.300 noch unbesetzt. „Die gute Nachricht ist: auch im August bleibt der Aus- bildungsmarkt in Bewegung“, sagt Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Die Chancen stehen gut, in fast allen Bereichen warten noch spannende Ausbildungs- plätze. „Wir raten allen jungen Menschen, die für die Zeit nach der Schule noch keinen Plan haben, jetzt aktiv zu werden“, appelliert der Agenturchef. Bis Juli 2024 haben sich 2.828 junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg gemeldet. Von diesen haben 1.231 bereits einen Ausbildungsplatz gefunden, 234 sind auf einen alternativen Bildungs- oder Berufsweg umge- stiegen und 737 sind weiterhin auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz. Die Top-10 der Wunschaus- bildungsplätze der Bewerberinnen und Bewerber füh- ren dabei die Berufe Kfz-Mechatroniker/PKW-Technik, Industriemechaniker und Kaufmann/-frau – Büroma- nagement an. Die meisten Auszubildenden werden als Kaufmann/-frau Einzelhandel, Verkäufer/in und Zahn- medizinische/r Fachangestellte/r gesucht. Um die verbleibenden Wochen bis zum Ausbildungsstart optimal zu nutzen, bietet die Berufsberatung individuelle Informations- und Beratungsmöglichkeiten an. Auch die Berufsinformationszentren in Konstanz und Ravensburg sind während der gesamten Ferien geöffnet. Ein weiteres Angebot für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse sind die Praktikumswochen in den Herbst- ferien und den beiden Wochen davor. Mit der Teilnahme kann im Zeitraum vom 14. Oktober bis zum 01. November an selbst ausgewählten Tagen jeweils ein Unternehmen kennengelernt werden. Die Praktikumswochen bieten so die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen Einblick in verschiedene Berufsfelder gewinnen zu können. Mehr Informationen zum Angebot der Berufsberatung und zur Terminvereinbarung unter: https://www.arbeits- agentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufsberatung Öffnungszeiten der Berufsinformationszentren in Kon- stanz und Ravensburg: Mo, Di: 08:00 bis 16:00 Uhr Mi, Fr: 08:00 bis 12:30 Uhr Do: 08:00 bis 18:00 Uhr Praktikumswochen in den Herbstferien sowie den zwei Wochen davor: 14. Oktober bis 01. November 2024 https://praktikumswoche.de/regionen/baden-wuerttemberg Thrombose: Die stille Gefahr AOK bestätigt: Anzahl der Betroffenen in der Region Bodensee-Oberschwaben rückläufig Eine gute Nachricht: In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an AOK-Versicherten, die wegen einer Thrombose in ärztlicher Behandlung waren, zurückgegangen. „Wäh- rend 2018 in der Region Bodensee-Oberschwaben noch 2.974 AOK-Versicherte aufgrund einer Thrombose ärzt- lich behandelt wurden, waren es 2022 2.751 Versicherte“, weiß Bernd Gulde, stellvertretender Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Die Anzahl der Betroffenen setzte sich im Jahr 2022 aus 704 Betroffenen im Bodenseekreis, 986 Patienten im Landkreis Sigmaringen und 1.061 Erkrankten im Landkreis Ravensburg zusammen. In allen Landkreisen war die An- zahl geringer als im Jahr 2018.“ Eine Thrombose bezeichnet die Bildung eines Blutgerinn- sels (Thrombus) in einem Blutgefäß, das den Blutfluss be- Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 hindert oder vollständig blockiert. Das Blutgerinnsel kann in den Venen (venöse Thrombose) oder in den Arterien (arterielle Thrombose) auftreten. Besonders gefährlich wird es, wenn sich der Thrombus löst und in die Lunge gelangt, was zu einer potenziell tödlichen Lungenembolie führen kann. Thrombosen sind deshalb ein medizinischer Notfall, der schnellstmöglich behandelt werden muss. Risikofaktoren und Symptome Zu den Hauptrisikofaktoren einer Thrombose zählen Im- mobilität, etwa nach langen Flugreisen oder Bettlägerig- keit, Operationen, Übergewicht, Rauchen, eine Schwan- gerschaft und hormonelle Verhütungsmittel. Auch das Alter spielt eine Rolle: unter 60 Jahren liegt das Risiko für eine Thrombose bei 1:10.000/Jahr und steigt mit den Jahren auf 1:100/Jahr. Die Symptome einer Thrombose sind nicht immer ein- deutig und variieren je nach betroffenem Gefäß. Typi- sche Anzeichen sind Schwellungen, Schmerzen und eine rötliche bis bläuliche Verfärbung der Haut, oft im Bereich der Beine. Zudem kann es zu einem Spannungsgefühl kommen. Bei Verdacht auf eine Thrombose ist es wichtig, sofort einen Arzt aufzusuchen, um schwere Komplikati- onen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen sind von großer Bedeutung, um das Risiko einer Thrombose zu verringern. Dazu gehört regelmäßige Bewegung, vor allem bei sitzender Tätig- keit, das Tragen von Kompressionsstrümpfen bei länge- ren Reisen, der Verzicht auf Rauchen und eine gesunde Ernährung. Sollte es dennoch zu einer Thrombose kommen, ist eine schnelle Behandlung wichtig. Je schneller sie beginnt, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Grundsätzlich gilt es, das Blutgerinnsel zu beseitigen und die Langzeitfolgen zu minimieren. Die wichtigste Maßnahme in der Therapie besteht darin, Gerinnungshemmer, z. B. Heparin zu ver- abreichen. Diese sorgen dafür, dass die Blutbestandteile nicht so leicht verkleben und das Gerinnsel abgebaut wird. In vielen Fälle empfehlen Ärzte nach einer Thrombose die Gerinnungshemmer für einige Monate weiter ein- zunehmen. Außerdem ist es in manchen Fällen ratsam, Kompressionsstrümpfe für einen längeren Zeitraum zu tragen. Solche Strümpfe üben von außen Druck auf das Bein aus und verbessern so den Blutfluss. Mehr Bewegung im Alltag mit der AOK Die Bewegungskurse der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben bieten die Möglichkeit für mehr Bewegung im Alltag. Durch vielfältige Bewegungskurse kann nicht nur die Kraft, sondern auch die Koordinations- und Dehnfähigkeit gesteigert werden. Auch die Ernäh- rungs- und Entspannungskurse tragen zu einem gesün- deren und ausgeglicheneren Lebensstil bei. Wer nicht vor Ort dabei sein kann oder einfach selbst entscheiden möchte, von wo aus er teilnimmt, nutzt am besten die digitalen Angebote. Mehr Informationen gibt es unter www.aok.de/pk/ge- sundheitskurse Veranstaltungen beim Betreuungsverein St. Martin und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Mar- tin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vorsor- gevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen.) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll? Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Aufgaben, wenn nötig, wahrzunehmen. In einer Patien- tenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung notwen- dig ist und welchen Umfang sie haben soll. Der Betreu- ungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufenden Freiwillige, die ehrenamtliche Betreuungen übernehmen möchten, bildet sie aus, berät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8, 88212 Ravensburg Tel.: 0751/17870 Homepage: www.betreuungsverein-st-martin.de E-Mail: Betreuungsverein.St.Martin@t-online.de Hinweis auf die nächsten Veranstaltungen Dienstag, 17.09.2024, 16.30 Uhr bis 18.30 Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 08.10.2024, 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht für neue Betreuer/innen und Interessierte Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Montag, 04.11.2024, 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenver- fügung in Zusammenarbeit mit VHS Ravensburg, Gartenstr. 33, 88212 Ravensburg - Anmeldung direkt bei VHS Ravensburg Montag, 18.11.2024, 16.30 Uhr bis 18.30 Gespräch mit Rechtspflegerin, Betreuungsgericht Ra- vensburg, Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN Seniorensport Vier Damen und Herren aus dem Altersheim haben sich zusammengefunden. Jeder von ihnen ist trotz sei- nes Alters noch sportlich aktiv. Beim Abendessen un- terhalten sie sich über ihre ungewöhnlichen Hobbys. 1. Der 79-jährige Heimbewohner hat vor 17 Jahren das Tauchen für sich entdeckt und ist heute noch be- geistert dabei. Vielleicht ist es auch eine Frau? 2. Gertrud ist 76 Jahre alt. Ihre Interessen liegen nicht beim Joggen. 3. Eine oder einer der agilen alten Herrschaften fährt seit 22 Jahren Motorrad. 4. Heinrich nimmt aktiv an Autorennen teil. Aber noch nicht so lange, wie die 82-jährige Hedwig ihren Sport betreibt. © tat/DEIKE 737R37R2 Lösung: Gertrud, 76 Jahre, Motorradfahren, 22 Jahre Hedwig, 82 Jahre, Jogging, 27 Jahre Heinrich, 81 Jahre, Autorennen, 11 Jahre Wilhelm, 79 Jahre, Tauchen, 17 Jahre Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Wir suchen Verstärkung am Empfang fürs Wochenende auf Minijobbasis Wir wünschen uns freundliche, aufgeschlossene Mitarbeiter:innen, die Spaß haben in einer Physio- und Fitnesseinrichtung zu arbeiten. Idealerweise ab ca. 30 Jahre - gerne auch Rentner:innen. Bei Interesse bitte auf der Homepage www.achtal.de die Bewerbung ausfüllen oder per Mail an info@achtal.de eine kurze Bewerbung senden. ACHTAL sport & physio Achtal Sport & Physio Ravensburger Str. 4 88255 Baienfurt 0751-76470290 Mitarbeiter (w/m/d) für die Rufbereitschaft des Hausnotruf in Weingarten gesucht (Minijob 538.-€) (Einsatzfahrzeug steht zur Verfügung). Der Einsatz erfolgt im Tag- und Nachtdienst von zu Hause aus (ca. 5 Dienste) Malteser Hilfsdienst gGmbH Friedrichstr. 23, 78464 Konstanz Telefon (07531) 8104-31 jobs.malteser.de www.malteser-bodensee.de www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Ev. 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      Zuletzt geändert: 30.08.2024
      Sonstige Ab- und Anmeldungen

      Die An- beziehungsweise Ummeldung bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort ist Pflicht. Darüber hinaus sollten Sie sich aber auch bei anderen Stellen ab- und anmelden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen: Gas - Strom - Wasser - Fernwärme - Müllabfuhr Wenn Sie umziehen, ist es Ihre Aufgabe, den zuständigen Versorgungsunternehmen rechtzeitig Ihren Auszug aus der alten Wohnung beziehungsweise Einzug in die neue Wohnung mitzuteilen. Kündigen Sie daher den Versorgungsvertrag für Ihre alte Wohnung fristgerecht. Bei einem Großteil der Versorgungsunternehmen können Sie an Ihrem Auszugstag in der alten Wohnung und am Einzugstag in der neuen Wohnung den aktuellen Zählerstand von Gas, Strom, Fernwärme und Wasser selbständig ablesen und dem zuständigen Versorgungsunternehmen mitteilen. Kleinere Versorgungsunternehmen vereinbaren noch häufig mit Ihnen einen Termin zur Ablesung der Zählerstände. Als Mieter oder Mieterin einer Wohnung lesen Sie die aktuellen Zählerstände am besten im Beisein des Vermieters oder der Vermieterin ab. Halten Sie das Ergebnis schriftlich in einem Übergabeprotokoll fest. Die Übermittlung der Zählerstände an die Versorgungsunternehmen kann telefonisch, schriftlich oder - wenn es das jeweilige Versorgungsunternehmen anbietet - elektronisch erfolgen. Den Versorgungsunternehmen Ihrer alten Wohnung sollten Sie Ihre neue Anschrift mitteilen, damit Ihnen die Schlussrechnungen zugestellt werden können. Überprüfen Sie die Angaben Ihrer Schlussrechnungen auf Richtigkeit. Wenn Sie den Versorgungsunternehmen Ihren Umzug nicht mitteilen, bleibt das Vertragsverhältnis bestehen. Sie müssen dann weiterhin für die anfallenden Kosten aufkommen. Kabelanbieter Bei einem Umzug müssen Sie auch Ihren Kabelanschluss kündigen beziehungsweise ab- oder ummelden. Ist in Ihrer neuen Wohnung schon ein Kabelanschluss vorhanden, können Sie diesen ummelden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kabelanbieter über die Angebote. Die Kabelanbieter haben in der Regel einen Onlineservice, über den Sie die Netzverfügbarkeit für Ihre neue Wohnung prüfen können. In der Regel sind Sie als Mieter oder Mieterin von diesen Meldeformalitäten befreit, wenn der Kabelanschluss über den Vermieter oder die Vermieterin abgerechnet wird. ÖPNV-Abonnements Haben Sie eine Wochen-, Monats-, Jahres- oder Sonderkarte (z.B. Senioren- oder Familienkarten) des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abonniert, sollten Sie dem Verkehrsunternehmen oder Ihrem Verkehrsverbund Ihre neue Adresse für die Übersendung der Wertmarken mitteilen. Falls sich durch den Umzug die Tarifzone ändert, wenden Sie sich direkt an die Verkaufsstellen Ihres Verkehrsunternehmens. In Baden-Württemberg gibt es 22 Verkehrs- und Tarifverbünde. Durch den Umzug in eine andere Gemeinde kann es sein, dass Sie in einen anderen Verkehrs- und Tarifverbund wechseln oder eine Fahrkarte benötigen, die über die Verbundgrenzen hinaus gültig ist. Mehr Informationen dazu lesen Sie im Kapitel " Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenverkehr " der Lebenslage Verkehr und Verkehrswege. Telefon und Internet Den Telefonanschluss in Ihrer alten Wohnung melden Sie bei Ihrer Telefongesellschaft schriftlich ab. Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und bleiben im selben Ortsnetz, können Sie Ihre Telefonnummer behalten. Informationen und Tipps dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Versicherungspflicht

      Auch freiberuflich Tätige unterliegen unter bestimmten Umständen der Versicherungspflicht. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Besonderheiten in freien Berufen ohne Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich folgender Versicherungen gelten: Rentenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung Bei der Einstufung innerhalb der einzelnen Versicherungszweige spielt die Frage nach der Selbständigkeit eine zentrale Rolle. Besonders in neuen Berufsfeldern sind Freiberuflerinnen und Freiberufler häufig als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht automatisch Selbständige, auch sie können in einer abhängigen Beschäftigung stehen. Achten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer darauf, dass es bei der Tätigkeit nicht zu einer Scheinselbständigkeit kommt, bei der in Wahrheit doch ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer vom Arbeitgeber wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer abhängig ist. Wenn hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung Unklarheiten bestehen, verschafft das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit für die Beteiligten. Tipp: Über die im Folgenden beschriebenen Versicherungen hinaus sollten Sie je nach Tätigkeit über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Auch der Abschluss betrieblicher Versicherungen kann empfehlenswert sein, z.B. einer Berufshaftpflicht-, Betriebsunterbrechungs- und Betriebskostenversicherung. Rentenversicherung Unselbständig tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler sind in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Selbständig Tätige, die keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Kranken- und Pflegeversicherung Selbständige sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich unter Umständen als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern oder einer privaten Versicherung beitreten. Eine Ausnahme stellen Landwirtinnen und Landwirte, Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten dar. Für Landwirtinnen und Landwirte ist die Landwirtschaftliche Krankenkasse zuständig. Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten müssen sich bei der Künstlersozialversicherung versichern. Darüber hinaus sind Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie unter anderem zuletzt gesetzlich versichert waren. Diese Versicherungspflicht gilt auch für Selbständige. Unfallversicherung Versicherungsfälle sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Zum Arbeitsunfall zählt nicht nur der im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittene Unfall, sondern auch der Wegeunfall (Zurücklegen des Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück). In den zulassungsfreien freien Berufen besteht in der Regel keine Versicherungspflicht. Sie können eine freiwillige Unfallversicherung bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen. Als Arbeitgeber sind Freiberuflerinnen und Freiberufler verpflichtet, ihre Angestellten entsprechend in der Unfallversicherung zu versichern. Arbeitslosenversicherung Auch für Selbständige besteht die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Weiterversicherung.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Nichtraucherschutz

      Um Sie als Nichtraucher vor den gesundheitlichen Risiken des Rauchens zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen. Rauchverbote Es gelten Rauchverbote in folgenden Einrichtungen: Schulen, auch solche in freier Trägerschaft Jugendhäuser Kindertageseinrichtungen Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen (z.B. Hochschulen, Gerichte, Theater, Museen, Sport- und Mehrzweckhallen) Krankenhäuser, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen Gaststätten Ausnahmen: In Gaststätten ist beispielsweise das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlaubt, wenn diese in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Diskothekenbetreiber dürfen separate und entsprechend gekennzeichnete Raucherräume einrichten, wenn der dafür vorgesehene Raum keine Tanzfläche hat und der Zutritt zur Diskothek nur für volljährige Gäste erlaubt ist. In Gaststätten unter 75 Quadratmetern Gastfläche, die über keinen Nebenraum verfügen, darf der Betreiber das Rauchen erlauben, wenn die Gaststätte am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist, nur volljährige Gäste die Gaststätte betreten dürfen und keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art angeboten werden. Ausgenommen vom Rauchverbot sind auch Festzelte, die Außengastronomie sowie das gastronomische Reisegewerbe. In zahlreichen Unternehmen gelten generelle Rauchverbote oder es darf nur in bestimmten Bereichen geraucht werden. Sonderregelungen gelten auch für den Bahn- und den Flugverkehr einschließlich der Bahnhöfe und Flughäfen. Verkaufsverbot von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder oder Jugendliche In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen gemäß dem Jugendschutzgesetz Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden. Verpflichtende Gesundheitswarnhinweise auf Zigarettenpackungen Hersteller müssen auf Packungen und Außenverpackungen von Tabakerzeugnissen Warnhinweise über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Rauchens anbringen (z.B. "Rauchen kann tödlich sein."). Werbeeinschränkungen und -verbote Begriffe wie "leicht", "ultra leicht", "light" sind sowohl in der Werbung als auch im Markennamen der Zigaretten verboten. Grund dafür ist, dass diese Begriffe den falschen Eindruck erwecken, dass manche Produkte weniger schädlich beziehungsweise schädlicher als andere seien. Außerdem dürfen keine Werbeaussagen gemacht werden, die sich nicht durch Daten belegen lassen. Verbote gibt es auch für Werbung, die besonders Jugendliche zum Rauchen anregt. In Kinos ist Tabakwerbung vor 18 Uhr verboten. Im Fernsehen, Hörfunk, Internet und Printmedien darf nicht für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter geworben werden. Ausnahme: gedruckte Veröffentlichungen, die ausschließlich für im Handel mit Tabakerzeugnissen oder elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern tätige Personen bestimmt sind.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Umwelthaftung bei Anlagen

      Die Haftung bei Schäden, die durch Stoffe, Gase oder Dämpfe im Boden, in der Luft oder im Wasser angerichtet werden, die von einer Anlage ausgehen, wird im Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) geregelt. Das Gesetz dient somit in erster Linie der Umweltvorsorge. Geht eine Umwelteinwirkung von einer Anlage aus, haftet jeweils der Inhaber dieser Anlage (verschuldensunabhängige Haftung) und muss die entstandenen Schäden ersetzen. In diese Haftungsregelung fallen vor allem Anlagen aus folgenden Bereichen: Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie Steine und Erde, Glas, Keramik, Baustoffe Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen; Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen Holz, Zellstoff Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse Abfälle und Reststoffe Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen Als Inhaber oder Inhaberin der Anlage können Sie unter anderem für Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden (z.B. bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Beschädigung einer Sache durch Umwelteinwirkungen). Hinweis: Ein Haftungsausschluss besteht bei höherer Gewalt und bei Sachschäden, die als ortsübliche Bagatellschäden anzusehen sind und durch Umwelteinwirkungen bei bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen verursacht werden. Als Inhaber oder Inhaberin von Anlagen können Sie unter anderem zur Sanierung der entstandenen Schäden herangezogen werden. Dies umfasst die Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Schadenseintritt geherrscht hat. Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls auch für ökologische Schäden einstehen, wenn die Beschädigung eines Grundstücks zugleich eine Beeinträchtigung von Natur oder Landschaft darstellt. Seit dem 14. November 2007 gilt zusätzlich das Umweltschadensgesetz (USchadG), das auf Umweltschäden Anwendung findet, die nach dem 30. April 2007 entstanden sind. Unter einem Umweltschaden versteht das Gesetz Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen, von Gewässern oder von Böden. Das Gesetz sieht zum einen eine verschuldensunabhängige Haftung für Umweltschäden vor, die durch bestimmte, in einer Anlage zum Gesetz näher aufgeführte berufliche Tätigkeiten verursacht werden, wie z.B. den Betrieb einer Anlage, für den eine Genehmigung nach der Industrieemssionsrichtlinie erforderlich ist. Zum anderen werden durch dieses Gesetz Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen erfasst, die durch sonstige berufliche Tätigkeiten verursacht werden, allerdings nur dann, wenn ein schuldhaftes Handeln des Verantwortlichen vorliegt. Den Verantwortlichen treffen Informations-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungspflichten. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Pflichten auch von Betroffenen und Umweltschutzorganisationen bei den zuständigen Behörden eingefordert und gegebenenfalls vor Gericht durchgesetzt werden können. Umwelthaftungsrisiken lassen sich durch Abschluss einer Umweltschadensversicherung reduzieren.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Eintragung in die Handwerksrolle

      Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen gestattet. Die Eintragung wird bei jeder Rechtsform Ihres Betriebes vom Einsatz eines Betriebsleiters abhängig gemacht. Soweit Sie als Inhaber nicht selbst Betriebsleiter sind, müssen Sie der Handwerkskammer einen Betriebsleiter benennen. Der Betriebsleiter muss in dem auszuübenden Handwerk die Meisterprüfung abgelegt haben oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen und, sofern Sie selbst diese Voraussetzungen nicht erfüllen, in Ihrem Handwerksbetrieb fest beschäftigt sein. Auch wenn Sie oder Ihr Betriebsleiter keine Meisterprüfung absolviert haben oder keine entsprechende Qualifikation nachweisen können, ist unter Umständen eine Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle möglich. Dies ist dann der Fall, wenn ein Ausnahmegrund (z.B. wenn das Ablegen der Meisterprüfung eine unzumutbare Härte darstellt) vorliegt und Sie oder Ihr Betriebsleiter Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters - auch im kaufmännischen und allgemeinrechtlichen Bereich - nachweisen können. Ohne Meisterprüfung können Sie oder Ihr Betriebsleiter auch eine Ausübungsberechtigung (§ 7 b HwO) erhalten, wenn Sie über eine einschlägige Ausbildung als Geselle/Facharbeiter verfügen und eine mindestens sechsjährige praktische Tätigkeit in dem Handwerk, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung wahrgenommen haben. Ausgenommen sind hiervon erneut das Schornsteinfegerhandwerk und die Gesundheitshandwerke. Den Antrag stellen Sie oder Ihr Betriebsleiter bei der Handwerkskammer, die auch über den Antrag entscheidet. Wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind, können Sie auch eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Teile eines zulassungspflichtigen Handwerks erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Betriebsleiter die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, die sich im Inland niederlassen wollen, müssen sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle. Achtung: EU-/EWR-Bürgern beziehungsweise Staatsangehörigen der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Diese grenzüberschreitende Ausübung Tätigkeit in einem eines zulassungspflichtigen Handwerks muss bei der Handwerkskammer angezeigt werden. Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerksberufes ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen beispielsweise über die notwendige Berufserfahrung verfügen oder zum Nachweis der Sachkunde bestimmte Ausbildungen absolviert haben und dies in der Regel durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachweisen. Hinweis: Falls die vorgelegten Dokumente nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie um weitere Nachweise bitten. Bei der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerksberufes in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch allgemeine ausländerrechtliche Bestimmungen beachten.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024

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