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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen Seit 01.10.2020 werden alle öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chun­gen der Gemeinde Baindt hier veröffentlicht: Ausschreibungsunterlagen Klosterwiesenschule Baindt Sanierung und Aufstockung Hauptgebäude - Vergabe der Außenanlagen Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 11.09.2023) Sanierung und Aufstockung Hauptgebäude - Vergabe der Bodenbelagsarbeiten Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 11.09.2023) Sanierung und Aufstockung Hauptgebäude - Vergabe der Malerarbeiten Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 11.09.2023) Satzungsänderungen zum 19.08.2023 Satzung zu Änderung der Haupstatzung 01.08.2023 zum 19.08.2023 (veröffentlicht am 15.08.2023) Hauptsatzung der Gmeinde Baindt neu ab 19.08.2023 (veröffentlicht am 15.08.2023) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF-Dokument, 182,87 KB, 20.06.2023) wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. (veröffentlicht am 23.06.2023) Satzungsänderungen zum 01.09.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 174,54 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 78,45 KB, 15.06.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne (PDF-Dokument, 51,77 KB, 15.06.2023) (ab 01.09.2023) (veröffentlicht am 16.06.2023) Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 45,02 KB, 16.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Jahresrechnung 2022 (PDF-Dokument, 190,30 KB, 14.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Abwasserzweckverband Mittlereres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (PDF-Dokument, 110,37 KB, 17.03.2023) (veröffentlicht am 17.03.2023) Satzungsänderung zum 07.03.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 11,58 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 09.03.2023) Bekanntmachung Haushaltssatzung zum 13.02.2023 Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 164,53 KB, 13.02.2023) der Haushaltsjahre 2023/2024 (Veröffentlicht am 13.02.2023) Satzungsänderungen zum 01.02.2023 Bekanntmachung Friedhofssatzung - Gebührenübersicht (PDF-Dokument, 95,60 KB, 27.01.2023) Fassung zum 01.02.2023 (veröffentlicht am 27.01.2023) Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Satzung zur Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 53,02 KB, 23.11.2022) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt (veröffentlicht am 25.11.2022) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,95 KB, 10.11.2022) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über den Anschluss (PDF-Dokument, 174,35 KB, 10.11.2022) an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 89,66 KB, 10.11.2022) von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (veröffentlicht am 10.11.2022) Änderung der Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 53,45 KB, 10.11.2022) der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (veröffentlicht am 10.11.2022) Bauplatzvergabe im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im allgemeinen Wohngebiet des Bebauungs- plangebiets „Grünenberg Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplätze für die Bebau- ung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern im Einheimischenmodell zu vollem Wert zu vergeben. Nähere Informationen finden sie hier. (veröffentlicht am 04.11.2022) Klosterwiesenschule Baindt - Vergabe der Flachdachabdichtungsarbeiten Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 02.11.2022) Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Erweiterung Sanierungssatzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 61,96 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) Entwurf Abgrenzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 369,78 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 14.10.2022) Änderung der Wasserversorgungssatzung (PDF-Dokument, 146,91 KB, 14.10.2022) (veröffentlicht am 14.10.2022) Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (PDF-Dokument, 74,19 KB, 26.09.2022) (als PDF-Datei) (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) (Veröffentlicht am 26.09.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren (Veröffentlicht 02.08.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wochen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Auslegung (PDF-Dokument, 98,59 KB, 02.08.2022) (PDF) Planfeststellungsbeschluss (PDF-Dokument, 9,34 MB, 02.08.2022) (PDF) Hinweis (PDF-Dokument, 88,49 KB, 02.08.2022) (PDF) Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt (PDF-Dokument, 959,79 KB, 25.05.2022) (PDF) Bericht_Wasserrecht_Hochwasserschutz_Hirschstraße_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 568,00 KB, 25.05.2022) (PDF) FFH-Vorprüfung-Formblatt_Geigensack (PDF-Dokument, 114,13 KB, 25.05.2022) (PDF) EAB_Gewaesserausbau-Geigensack_oA (PDF-Dokument, 4,58 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtskarte (PDF-Dokument, 1,28 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtslagepplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 280,90 KB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 689,95 KB, 25.05.2022) (PDF) LP_Baustelleneinrichtung (PDF-Dokument, 372,12 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 115,37 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 104,71 KB, 25.05.2022) (PDF) HP-A_Höhenplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 47,36 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_020_-_0_100 (PDF-Dokument, 96,44 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_110_-_0_190 (PDF-Dokument, 98,80 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Bühl_0_200_-_0_277 (PDF-Dokument, 128,28 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Geigensack_0_000_-_0_160 (PDF-Dokument, 117,24 KB, 25.05.2022) (PDF) A_Anpassung_Bachlauf_Durchlass_Waldweg_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 102,27 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 534,97 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 271,27 KB, 25.05.2022) (PDF) Bodenschutzknzept_HPC_2215381_GU (PDF-Dokument, 6,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne (PDF-Dokument, 248,75 KB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_2_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Detailkarte_G (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_3_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Planungsmodell_Bühl (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) (Veröffentlicht 08.08.2022) Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) - Ausschreibung (veröffentlicht 25.07.2022) Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Forchenberg FIst.Nr.: 1171/1, Fläche: 7205 m2, Nutzung: Waldfläche Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor­- stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 17.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0450 Feststellung der Jahresrechnung 2021 (PDF-Dokument, 154,49 KB, 06.07.2022) der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 (veröffentlicht am 06.07.2022) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 93,30 KB, 06.05.2022) (veröffentlicht am 06.05.2022) Einladung (PDF-Dokument, 62,82 KB, 28.03.2022) zur Verbandsversammung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental (veröffentlicht am 23.03.2022) Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 76,86 KB, 12.01.2022) der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 11.01.2022) (veröffentlicht am 12.01.2022) Feuerwehrkostenersatzsatzung (PDF-Dokument, 156,88 KB, 08.12.2021) (veröffentlicht am 08.12.2021) AZV mittleres Schussental (PDF-Dokument, 152,82 KB, 01.12.2021) Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schussental“ (veröffentlicht am 03.12.2021) Satzung (PDF-Dokument, 210,94 KB, 01.12.2021) über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF-Dokument, 99,03 KB, 01.12.2021) für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 148,88 KB, 15.09.2021) über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung–WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 (veröffentlicht am 15.09.2021) Bebauungsplan "Fischerareal" Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" als PDF Datei herunterzuladen. Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,78 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 26,8 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bisherige rechtsverbindliche Bebauungspläne für das Fischerareal: Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 2,18 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 12,6 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,99 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 3,25 MB, 11.08.2021) (Planteil) Gutachten: Städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 20,5 MB, 11.08.2021) Stellungnahmen (PDF-Dokument, 1,36 MB, 11.08.2021) Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (PDF-Dokument, 564,98 KB, 11.08.2021) (veröffentlicht am 30.08.2021) Satzung über die Erhebung (PDF-Dokument, 165,54 KB, 05.10.2022) von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (veröffentlicht am 08.07.2021) Satzung über die Entschädigung (PDF-Dokument, 62,49 KB, 14.04.2021) der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) (veröffentlicht am 14.04.2021) Verzeichnis der Kostenersätze (PDF-Dokument, 100,82 KB, 10.05.2021) für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Feuerwehrsatzung (PDF-Dokument, 97,78 KB, 10.05.2021) (veröffentlicht am 14.04.2021) Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (PDF-Dokument, 109,05 KB, 14.04.2021) nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 162,92 KB, 25.01.2021) für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 (veröffentlicht am 25.01.2021) Neukalkulation (PDF-Dokument, 48,54 KB, 16.12.2020) der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren (veröffentlicht am 16.12.2020) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,64 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 55,20 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 72,87 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 73,52 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 82,80 KB, 07.10.2020) (veröffentlicht am 07.10.2020) Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der rechten Seite in der Infobox. Zusätzlich werden die Einladungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen kön­nen auch im Rat­haus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je­der­mann wäh­rend der Sprech­zei­ten kos­ten­los ein­ge­se­hen wer­den; sie wer­den ge­gen Kos­ten­er­stat­tung als Aus­druck zur Ver­fü­gung ge­stellt oder un­ter An­ga­be der Be­zugs­adres­se pos­ta­lisch über­mit­telt. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden zu Bauleitplänen erscheinen zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Satzung über die Form der öffentliche Bekanntmachung ab 01.10.2020 (PDF-Dokument, 10,29 KB, 11.05.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 12.09.2023
2022_02_08_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zusammenhang mit der Errichtung einer E - Schnellladesäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf - und Pachtvertrag für die Errichtung einer E - Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Gemeinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Januar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Standorten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorgehensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräftig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Einzelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außenmaß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Carports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinderung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Richtung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS- Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrswende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Württemberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisierten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit Anbeginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostensteigerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifangebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter verschärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lockdown-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Corona- Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffentlichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organisationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pendelverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationseinheit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen weitestgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschreibung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jahren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutauschen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Verkehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszuschreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisierung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Dabei soll ein grober Überblick über die anstehenden Spannungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Gemeinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesamten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojektes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzeptvergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vorgestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemiebedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwendig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wurden die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzeptvergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.01.2022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohnbau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirchheim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden ausgewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfügung stehenden Baukörper wird um die drei nördlichen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird angepasst. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang November 2022. TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die örtliche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Gemeinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angrenzend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheitszentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erforderlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Konzeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Verkehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Radschutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsentwürfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorfplatz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich daran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn dieses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich bringen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ablauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unserer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunftsfähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte entstehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Daseinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmer- ausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer unüberschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorfplatz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinderat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Ortsmitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfolgen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorgestellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem benötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Vertretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefunden hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durchführung von Jumpatakursen in der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungsvorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gutachter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sitzung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, welche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Gebäude wurde die Dachrinne gereinigt, zudem Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht verhindern lassen, so dass das Wasser Richtung Marsweilerstraße abfließt. Radweg Sulpach-Mochenwanger-Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argumentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durchgängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßenverkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokollen niedergeschrieben und in die Planung mit eingearbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wurde das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde sowie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpacher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förderung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert.[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. März 2021 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ergebnis Landtagswahl 2021 in Baindt Baden‐Württemberg hat am 14. März 2021 einen neuen Landtag für die nächsten fünf Jahre gewählt. Wie die Wählerinnen und Wähler in Baindt gewählt haben, zeigt unsere nachfolgende Grafik. In Baindt waren 3837 Menschen zur Landtagswahl 2021 aufgerufen. Hiervon haben 2450 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung 2021 liegt bei 63,85 % und somit unter der Wahlbeteiligung 2016 von 71,2 %. Weitere Informationen zum Wahlergebnis, auch zu den einzelnen Wahlbezirken in Baindt, erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde (www.baindt.de). 31,73% 23,46% 12,02% 6,87% 10,78% 15,41% 28,80% 31,00% 16,10% 8,60% 9,50% 6,00% Grüne CDU AfD SPD FDP Sonstige 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Tag des Wassers am 22.03.2021 Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass saube- res Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2021 steht unter dem Motto: Wert des Wassers Mit diesem Motto wollen die Vereinten Nationen die Men- schen dazu aufrufen, sich Gedanken über die lebenswich- tige Bedeutung von Wasser und seinen Wert zu machen. Dies geht weit über den finanziellen Gesichtspunkt hinaus und umfasst auch den ökologischen, sozialen sowie kul- turellen Wert von Wasser. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommener Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Was- serschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverbandes Wasserversorgung Baien- furt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Er- weiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und erneut Einwendungen gegen den Regionalplanentwurf Boden- see-Oberschwaben (Kiesabbau in Grund als Vorrang- gebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realis- tischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Baienfurt/Baindt, 19.03.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Infolge der wieder steigenden Corona-Fallzahlen und um die Veranstaltung in Präsenz abhalten zu können, ergibt sich folgende Terminveränderung: • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ neuer Termin am 19.04.2021, 18:30 Uhr (verschoben vom 29.03.2021) Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Auf- gabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfah- ren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunter- nehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Informa- tion zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre zusammengefasst, die auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/baumassnah- men/dorfplatz abgerufen werden kann. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzurei- chen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teil- nehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beant- worten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin Corona-Testung für Baindter Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher Zweimal in der Woche, montags und mittwochs, können sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Er- zieher der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Die schnelle und unkomplizierte Umsetzung der Testung ist Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hu- bertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem engagierten Team zu verdanken. Die Testung wird in Baienfurt in der X-Zone, Ravensburger Straße 10, für die Baindter und Baienfur- ter durchgeführt. In den nächsten Wochen soll das Tes- tangebot bei Bedarf systematisch ausgebaut werden. Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de), weitere Fra- gen können per E-Mail gestellt werden: testzentraum@achtalapotheke.de. Mobiles Corona-Impfangebot bei uns in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ravens- burg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landesimpfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche fin- den in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Ver- lauf wird das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer mon- tags vorgesehen. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben wurden. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzentren und wird nur für Menschen mit Einschrän- kungen in der Mobilität angeboten. Ohne schriftliche Ein- ladung und Terminbestätigung kann der Termin nicht wahrgenommen werden. Seit dieser Woche sind Anmel- dungen per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Gemeinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kon- taktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vorhanden – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann direkt von der Gemeindeverwaltung über den wei- teren Ablauf Gemeindeverwaltung informiert. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Die App der Gemeinde Baindt Kennen Sie schon die App der Gemeinde Baindt? Mit dieser App sind Sie stets auf dem Laufenden. Sie wissen, was in unserer Gemeinde gerade wichtig und aktuell ist. Mit einer Kombination aus mobilem eGovernment und Informationen bietet die Gemeinde-App zukunftsorien- tierten Service für Bürgerinnen und Bürger: aktuelle und überall verfügbare Informationen aus dem Rathaus, der Verwaltung und Wirtschaft, ärztlicher Versorgung usw. mit Kartendarstellung und Wegbeschreibung. Ebenso sind Online-Behördengänge über das Handy möglich. Hier können Sie über das Rathaus-Service-Portal verschiedene Vorgänge (Beantragung Führungszeugnis, Meldeauskunft, Standesamtsurkunden, Ablesung Wasser- zähler, Mängelmelder usw.) online erledigen. Sie finden unsere App kostenlos im Google Play-Store und im App-Store. Die App der Gemeinde Baindt - immer einen Klick voraus! Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu- erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten aufge- stellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsorgungs- eimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bür- gertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhaben- bezogener Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig betei- ligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 BRÜHL 1 Gar Whs Hütte Hütte Btrg Wirtg Hü tte Baindter Brühl 191/2 192/1 188/1 197/2 197/3 196 196/1 196/2 195 187 190 maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswir- kungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die all- gemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502- 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- rats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorge- schriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Baindt, den 19.03.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Ge- meinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Ver- fassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwick- lungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Die- se Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fort- schreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Ge- meinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reit- anlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungs- beschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte kon- zipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für un- terschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwick- lungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anlieger- projekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzuneh- men. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamt- gemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkun- dung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit ei- ner Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektroni- schen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Ge- meinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwil- lig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrens- vorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderats- sitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraus- setzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grün- zug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielab- weichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zuge- stimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bau- platzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahl- reiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vor- habenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Be- schlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reitverein“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bauge- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 setzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung ei- ner Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des orts- ansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) - Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Kon- fliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betrof- fenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befrei- ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflä- chenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdge- schoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumer- weiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bau- vorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der gan- zen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Auftei- lung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grund- stücksflächen ergeben. Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäu- ser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Be- bauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbar- lichen Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertret- bar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des be- stehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Aus- nutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie die 1995 errichtete Gaupe ge- plant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dach- aufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Pla- nung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird er- teilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Mars- weiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhau- ses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschlie- ßung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neu- bau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohnein- heiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stell- plätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilien- wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Stra- ßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nach- bargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967- 1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wude der massive Baukörper be- mängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftra- gung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich eu- ropaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemein- deprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungs- bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden- Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016- 2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungs- wesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentli- chen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Fest- stellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Land- ratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind An- regungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schrift- lich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Be- anstandungen ausräumen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesonde- re Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungs- maßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prü- fung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachge- recht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinwei- se im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Ge- meindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichts- behörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kin- dergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergar- tenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kin- dergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergar- tenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem beste- henden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ so- wie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kinder- gartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversi- cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus die- sem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiede- nen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Be- setzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haus- haltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbear- beitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstande- ten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungs- körper ist in Planung. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungs- maßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durch- geführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungsmaßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezah- len muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwi- schenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Be- schilderung wird noch vorgenommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 20. März/Sonntag, 21. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. März Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 21. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswege frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 03.04.2021, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Problemstoff-Sammlung 2021 Am Donnerstag, 25. März 2021 von 13.30 – 15.30 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistr. 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Wichtig: Abgabe von Problemstoffen nur mit medizini- scher Maske und einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel, Säuren, Laugen • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe bei Mengen unter 15 kg Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Ra- WEG-Sack • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährli- chen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 21.03. RK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50€ käuflich erwerben. Unser El- ternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestellung die Palmen. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zugute. Die Palmen können entweder am Freitag, 26.03. zwischen 15.00 Uhr - 17.00 Uhr bei Familie Sonntag in Wickenhaus oder am Montag, 29.03.zwischen 13.00 Uhr - 15.30 Uhr im Garten vom Kindergarten St. Martin beim blauen Häus- chen (Eingang beim Hof der Villa Kunterbunt) abgeholt werden. Herzlichen Dank! Zur Information Vollsperrung der Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier (Lauratal) vom 22. März bis 1. April Die Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier wird von Montag, 23. März bis Donnerstag, 1. April voll gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, werden drei Hangrutschun- gen saniert, die sich im Zuge der Starkniederschläge und Schneeschmelze Anfang Februar ereignet haben. Die Umleitungsstrecke führt von Weingarten kommend über die L 317 – Unterankenreute – L 326 - Kreisverkehr Kalksteige – L 325 nach Schlier und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Verkehrsteilneh- mer und Anwohner um Verständnis. Rückenschule LKK übernimmt Kosten für ausgewählte Kurse Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sie als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) unter anderem auch die Kosten für Rückenschulkurse übernimmt. Die LKK möchte die Bewegung ihrer Versicherten allge- mein fördern und gewährt ihnen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und zur Verringe- rung gesundheitlicher Risiken durch gesundheitsorien- tierte Bewegungsprogramme. Die angebotenen Gesundheitskurse sind auf der Inter- netseite der SVLFG unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden zu finden. Auch der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) rät dazu, die Rückengesundheit zu fördern und gibt in diesem Zusammenhang folgende Tipps: • Vermeiden Sie Stress, denn er erhöht die Muskelspan- nung. • Trainieren Sie Ihre Muskeln und Faszien regelmäßig. • Wechseln Sie möglichst oft Ihre Körperhaltung. • Heben und Tragen Sie rückenfreundlich. • Halten Sie Balance zwischen Belastung und Erholung. Dauerbelastung verspannt die Muskeln. • Bleiben Sie bei Rückenbeschwerden locker. • Gestalten Sie Ihr Umfeld ergonomisch. • Treiben Sie regelmäßig Gesundheitssport. • Bleiben Sie achtsam und entspannt. Der diesjährige Tag der Rückengesundheit steht unter dem Motto „Kein Bock auf Rücken? Entdecke Rücken- schule 2.0!“. Informationen hierzu finden sich auf seiner Internetseite des BdR unter www.bdr-ev.de. Onlinevortrag zum Thema „Bauen in der Landwirtschaft“ Das Landratsamt Ravensburg veranstaltet am Don- nerstag, 25. März ab 14:00 Uhr einen Onlinevortrag zum Thema Bauen in der Landwirtschaft. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis Montag, 22.03. unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de erforderlich. Bitte gebe Sie Ihre Mailadresse an. Alle Interessenten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. März 2021 – 28. März 2021 Gedanken zur Woche Wer segnet, der vertraut. Segen ist die Sprache des Frie- dens; er heilt Missgunst und Hass Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März – 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Dienstag, 23. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 24. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baienfurt – Besinnliche Stunde der Senio- ren (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Donnerstag 25. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 26. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) 18.00 Uhr Baienfurt – Kreuzwegandacht in der Kir- che (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, ohne Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst Von Montag 22. März bis 4. April lädt das Evangelische Jugendwerk Groß und Klein ein, den Ostergarten verteilt auf den ganzen Ort Baindt mit allen Sinnen zu genießen. Eine Station befindet sich direkt vor unserer Kirche. Nä- heres siehe unter „Evangelische Kirchengemeinde“. Dazu findet an Palmsonntag um 17.00 Uhr ein ökumenischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Medit- ationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht an- gelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag, 19. März abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsor- geeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Vegetarische Ernährung Können wir mit unserer Ernährungsweise tatsächlich un- ser Klima positiv beeinflussen? Wie viel Fleisch braucht unser Speiseplan? Wo kaufen wir ein? Wer produziert unsere Lebensmittel? Im Vernetzten Unterricht gingen die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen diesen Fragen nach. Richtig spannend, was es rund um unsere Ernährung so alles zu entdecken und zu bedenken gibt! Zum Kochen gehört das Einkaufen. Wo und was wir einkaufen, unterstützt wiederum andere Menschen wie z.B. regionale Produzenten oder Fair Trade Initiativen, die sich für gerechte Bezahlung, gute Lebensbedingun- gen sowie eine ökologische und nachhaltige Produktion einsetzen. Ebenso sichert unser Einkaufsverhalten Ar- beitsplätze von Menschen mit Handicap und den Erhalt handwerklicher Betriebe wie Bäcker und Metzger vor Ort. Wie kann ein abwechslungsreicher vegetarischer Spei- seplan für eine Woche aussehen? Gesammelt wurden fleischfreie Lieblingsrezepte – wahre Küchenschätze aus den heimischen Küchen der Schüler und Lehrerinnen! Wünschen Sie sich Ideen und Anregungen zur vege- tarischen Ernährung? Dazu gibt es in der Kirche wie- der Interessantes zu entdecken und zum Mitnehmen. Lassen Sie sich überraschen! Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Palmsonntag Palmsonntag, 28.03.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 23.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR- Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus- Geschichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushängenden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugendwerk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.03.2021 Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR-Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus-Ge- schichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushän- genden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugend- werk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.04.2021 Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Alle weiteren wichtigen Infos sind unter https://www.ejw-rv.de/ostergarten/ zu finden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Gedanken zum Wochenspruch Ganz anders Wenn wir erleben wie Menschen, die in einer verantwort- lichen Position stehen, ihre Macht missbrauchen, ist Ver- trauen zerstört. Ob in der Politik, der Kirche oder im täglichen Miteinander. Gibt es einen Ausweg aus dieser Vertrauenskrise? Ich bin davon überzeugt, aber dieser Ausweg ist nicht billig zu haben – er ist radikal! Gott hat uns diesen Weg selbst gezeigt: Er wird Mensch – auf Augenhöhe. Er dient, anstatt auf seine Macht zu bestehen. Er erlöst uns von unserem Drehen um uns selbst. Er schenkt uns, was unendlich kostbar ist: Gemeinschaft, die aus Zuwendung, Aufmerksamkeit und Freiheit lebt. Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt (näheres siehe Ökumenische Mel- dungen + Homepage + Schaukästen Baien- furt und Baindt) Mittwoch, 24. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Sonntag, 28. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Anmeldung!!! (Anmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 _________________________ Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wendet. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 _________________________ Liebe Kreative KLockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Ursula Plonka mit einer besonderen Papierar- beit. Mit diesem bunten Blumen- strauß zaubert sie uns im Nu ein fröhliches Lächeln ins Gesicht. Danke dafür und für die Idee einer dreidimensi- onalen Karte. Das probiere ich gleich zum nächsten Ge- burtstagsgruß. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Liebe Mitglieder, es gibt Neuigkeiten! Unser technischer Leiter Oskar hat den Termin für das Richten der Plätze vorver- legt. Neuer Termin: Freitag, 26.3. ab 14.00 Samstag, 27.3. ab 9.30 Wie viele fleißige Helfer/innen gleichzeitig auf der An- lage sein dürfen, hängt von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln ab. An denen müssen wir uns nach Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde orientieren. Da es derzeit in diesem Bereich laufend Änderungen gibt, sind eventuell kurzfristige Ent- scheidungen notwendig. Unsere letztjährigen Hygieneregeln gelten natürlich auch noch in diesem Jahr. Da sind wir ja „alte Hasen“ ! Wir freuen uns auf viele fleißige Helfer/innen. Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenfreunde, ich möchte Sie noch daran erinnern, dass die Kampagne Blühender Landkreis untenstehenden Vortrag anbietet. Bestimmt sehr interessant für uns, vielleicht ein neuer Ansatz zum gärtnern. Donnerstag, 18.3. um 19 Uhr steht die nächste Online-Ver- anstaltung für Sie auf dem Programm unserer Kampagne Blühender Landkreis Ravensburg 2021. In Nordeutschland hat der Fotograf Lennart Bendixen ein außergewöhnliches Projekt gestartet: Er kaufte sich 2011 ein Grundstück, das er seitdem „kontrolliert“ verwildern lässt. Seine Idee: Die fotografische Dokumention aller Tier- und Pflanzenarten, die sich auf dem Gelände ansie- deln. Rund 3.000 Arten sind es bereits - von der 0,15 mm großen Milbenlarve bis zum kapitalen Dammhirsch. Span- nende Geschichten und eindrucksvolle Fotos erwarten Sie. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wollen Sie mit dabei sein? Auf unserer Homepage kön- nen Sie sich anmelden www.bluehender-landkreis.org. Wir freuen uns auf eine anregende Stunde und auf Sie. Ihr Orga-Team Weiterhin großes Vertrauen in die gute Arbeit der Achtalschule Baienfurt In den letzten Wochen waren die Schulanmeldungen der kommenden Erst- und Fünftklässler für das Schuljahr 2021/22. Für die beiden ersten Klassen haben sich 48 Schülerinnen und Schüler angemeldet und für die beiden kommenden fünften Klassen haben sich 41 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Achtalschule ist somit in allen Klassen- stufen von 1-10 zweizügig. Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Ver- trauen in unsere gute schulische Arbeit und unser sehr gutes Bildungsangebot, welches mit Sozialprojekten, der Kooperation mit der Musikschule Ravensburg, verschie- denen Fremdsprachen, einem Sport-Profil und einem naturwissenschaftlich-technischen Profil, einer umfas- senden Berufs- und Schulwegeplanung und vielem mehr, sehr umfassend ist. Da die Achtalschule als Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 10 auf drei Niveaustufen arbeitet, können wir mit un- seren Lehrkräften aus dem Gymnasium, der Realschule und der Hauptschule auch verschiedene Schulabschlüs- se wie den Realschulabschluss nach Klasse 10 oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 anbieten. Besonders erwähnen möchte ich hier die Kooperation der Achtalschule mit der Edith-Stein-Schule in Ravens- burg ( www.ess-rv.de ), welche verschiedene berufliche Gymnasialwege, aber auch viele andere weiterführende Schulwege nach Klasse 9 und 10 anbietet. Weitere Informationen zu unserer Schule und unserer Arbeit erhalten Sie, indem Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen oder auf unserer Homepage www.achtal- schule.de 15. März 2021, A. Lehle - Schulleiter - Repaircafé Ravensburg startet wieder - Wegwerfen war gestern Nach längerer Zwangspause startet das Repaircafé Ravensburg wieder sein Angebot und bietet ab sofort wieder seinen ehrenamtlichen Reparaturdienst an. Das Repaircafé Ravensburg im Kapuziner Kreativzen- trum möchte nicht länger untätig sein. Aus bekannten Gründen ist den ehrenamtlichen Tüftlerinnen und Tüftlern schon viele Monate ihr Wirken versagt. Beim Repaircafé werden defekte Alltagsgegenstände gegen eine Spende repariert: Spielzeug, Möbel, elektronische und elektrische Haushaltsgeräte, Textilien und andere Dinge. Auch bei schwierigen Gebrauchsanleitungen oder ähnlichen Pro- blemen gibt es Unterstützung. Damit das Angebot end- lich wieder starten kann, hat sich das Team etwas neues einfallen lassen. Ab sofort können sich Hilfesuchende per E-Mail melden und dem Repaircafé ihr Problem mit ihrem funktionsunfähigen Gerät schildern. Bei Repara- turzusage können sie ihr Gerät jeweils montags im Ka- puziner Kreativzentrum abgeben. 14 Tage später können die reparierten Geräte anschließend gegen eine Spende im Kreativzentrum abgeholt werden. Ab dem 12. April ist im 14 tägigen Rhythmus abgeben und abholen möglich. Es werden nur Geräte angenommen, die bis zu 1 Tag vor- her per email angemeldet worden sind. Der 1. Abgabe - Termin: Montag, 29. März von 16 bis 18 Uhr Abholungstermin: 12. April, 16 bis 18 Uhr Abgabe- und Abholort: Kapuziner Kreativzentrum Kapuzinerstr. 27a, 88212 Ravensburg email: repaircafe-rv@web.de www.repaircafe-rv.de Oster-Drive-In in Leutkirch An Ostern trotz Corona einen großen Gottesdienst feiern, mit der Familie, mit Freunden und Bekannten im eigenen Auto dabei sein können und feiern. Das alles ist beim Os- ter-Drive-In möglich. Konkret bedeutet das: eine große Bühne wird am Oster- wochenende auf dem Schulparkplatz des Hans Multscher Gymnasiums in Leutkirch aufgebaut. Der Samstagabend startet mit einer „Nacht der Lichter“, Sonntagmorgen gibt es eine Familienfeier mit Osternestsegnung und beendet wird der Tag mit einem Jugendgottesdienst in Konzert- form. Eine vorherige Anmeldung bis Donnerstag, 01. April, 12 Uhr, per E-Mail an jugendreferat-rv@bdkj-bja.drs.de wird empfohlen. Diese sollte Namen und Adressen aller Perso- nen, die im Auto sitzen, sowie das Autokennzeichen bein- halten. Pro Auto sind nur Insassen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Veranstaltet wird der Oster-Drive-In durch die Katho- lischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben und die Mutmacher Jugendarbeit/St. Martin Leutkirch. Entgelt für Darlehens kontoauszug rechtswidrig Verbraucherzentrale klagt am LG Konstanz erfolgreich gegen Sparkasse Hegau-Bodensee • In ihren Immobiliendarlehensverträgen hat die Spar- kasse Hegau-Bodensee 20 Euro für einen Darlehens- jahreskontoauszug verlangt • Aus Sicht der Verbraucherzentrale wälzt die Sparkasse damit rechtswidrig Kosten auf Verbraucher:innen ab, die sie selbst tragen muss • Ähnliche Klauseln werden nach Beobachtung der Ver- braucherzentrale in zahlreichen Verträgen verwendet Die Sparkasse Hegau Bodensee darf für einen Darlehens jahreskontoauszug kein Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Konstanz nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ent- schieden (LG Konstanz vom 22.01.2021, Az. T 5 O 68/20, nicht rechtskräftig). Die Verbraucherzentrale hatte eine entsprechende Preisklausel in Immobiliendarle- hensverträgen beanstandet. Das Landgericht schloß sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, wo- nach das Kreditinstitut mit der Entgeltkausel Aufwand für Tätigkeiten auf seine Kund:innen abwälzt, die es aus eigenem Interesse erbringt. 20 Euro pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Dar- lehenskontos. So viel verlangte die Sparkasse Hegau-Bo- densee in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinan- zierung. „Verbraucher:innen sollen für diesen Kontoauszug bezahlen, auch wenn sie ihn nicht bestellt haben und dafür keinerlei Verwendung haben. Die Sparkasse wälzt damit den Aufwand für die Abrechnung, den sie in eigenem In- teresse erbringt, auf Kunden ab und kassiert zusätzlich zum Zinssatz ein extra Entgelt,“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse nach einer Verbraucherbeschwerde ab. Da diese keine Unter- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 lassungserklärung abgeben wollte, ging der Fall vor das Landgericht Konstanz. Dieses untersagte der Bank, die Klausel weiter zu nutzen, weil die Kunden dadurch un- angemessen benachteiligt würden. Die Klausel sei damit unwirksam. Rechtsstreit von grundlegender Bedeutung Es handelt sich um eine Klausel, die in Muster-Vertrags- formularen von Sparkassen bundesweit enthalten ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt eine höchstrichterliche Klärung an. Das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 72/13) hatte die Klausel „Kosten für Darle- hensauszug von zur Zeit EUR 15,34 jährlich“ nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam befunden, zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes kam es aber nicht, weil die in diesem Verfahren verklagte Spar- kasse die Revision zurückgenommen hatte. „Wir begrüßen das aktuelle Urteil des Landgerichts Kon- stanz und unterstützen Verbraucher:innen mit Rechts- beratung und Musterbrief, um ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die zu Unrecht kassierten Gebühren zurück- zuerhalten“, so Nauhauser. Betroffene können mit Bezug auf die Urteile des LG Konstanz (Az. T 5 O 68/20) und OLG Frankfurt (Az. 3 U 72/13) ihre Sparkasse mit einem Muster- brief auffordern, die bereits bezahlten Entgelte zu erstat- ten. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale wird die beanstandete Klausel in zahlreichen Darlehensverträgen der Sparkassen verwendet. Den Musterbrief können daher auch Verbraucher:innen verwenden, die aufgrund einer vergleichbaren Klausel für den jährlichen Darlehenskon- toauszug bei anderen Sparkassen bereits gezahlt haben. Links zum Thema Musterbrief: www.vz-bw.de/node/58208 Zum Urteil: www.vz-bw.de/node/58052 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Er- lass der Grundsteuer für das Jahr 2020 muss spätestens bis zum 31. März 2021 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg sucht zur Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe Frauen, die Gewalt erfahren oder erfahren haben. Die Pandemie verlangt derzeit einen verstärkten Rückzug ins familiäre Umfeld, wodurch die häusliche Gewalt deut- lich zugenommen hat. Gewalt kann sich in körperlicher, verbaler, emotionaler, psychischer oder sogar strukturel- ler Form äußern. Häufig kommen mehrere Formen der Gewalt zusammen. Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten mit unterschiedlichen Bildungsgraden und kulturellen Hintergründen. Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg möchte gerade in der derzeitigen Situation eine Hil- festellung bieten. Die neue Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung soll dabei helfen, Abhängigkeiten und Isolation zu beenden. Die Selbsthilfegruppe ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Vielmehr soll sie eine Möglichkeit des Austauschs schaffen und der Unter- stützung im Alltag dienen. Betroffene können sich an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg wenden: Tel.: 0751/85-3119, E-Mail: kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de Online-Streaming-Konzert der Alten Kirche Mochenwangen mit Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf Das musikalische Leben sucht sich trotz Corona-Modus ei- nen Weg. Veranstaltungen sind momentan nicht möglich, aber Musikerinnen und Musiker wollen spielen, das Pub- likum dürstet nach Kultur. Deswegen laden Brigitte Tha- ler und Hansjörg Bitterwolf ganz herzlich in den digitalen Konzertsaal „Alte Kirche Mochenwangen” ein. Das Konzert findet am Freitag, 26. März um 19.30 Uhr live auf Facebook und Youtube statt. Die Konzertlinks sind wie folgt: Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Youtube: https://youtu.be/Lu2ct8aSVNY Facebook: https://fb.me/e/3Ul6owxYp Die Links können auch über www.brigitte-thaler.de abge- rufen werden. Das Konzert ist kostenlos, über eine Spende freuen sich die Musiker sehr. Mit freundlicher Unterstüt- zung: au-tv – Familie Schnürer für die Videoübertragung Über das Jazz-Duo Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf: Die beiden verbindet die Neugier auf spannende Rhyth- men und die musikalische Balance zwischen Gesang und Gitarre. Sie erkunden die Weite von Bossa Nova, Jazz und anspruchsvollem Pop und kombinieren ausgereiftes, in- niges Gitarrenspiel mit einfühlsamen, beseeltem Gesang. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Online-Vortrag „Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebensjahr” Viele Fragen rund um die Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr beantwortet Referentin Andrea Geißler in ihrem Online-Vortrag Außerdem gibt die Fachfrau für bewusste Kinderernäh- rung praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Le- bensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Der Vortrag findet am Mittwoch, 31. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Informationen unter www.er- naehrung-oberschwaben.de oder Tel. 07534-9748-6410. Nach erfolgter Anmeldung bekommen die Teilneh-mer den Link für die Teilnahme am Vortrag kurz vorher per Mail zugeschickt. Online-Kochworkshop „Ostermenü – einfach genial“ am Dienstag, 30. März Sie möchten zum Osterfest Ihre Liebsten mit einem Os- termenü überraschen? Wie das Drei-Gänge-Menü mit regionalen und saisonalen Zutaten und einfachen Zubereitungsmethoden gelingt, zeigt Ihnen die Referentin Manuela Schmied bei diesem Mitkoch-Workshop. Der Online-Workshop findet am Dienstag, den 30. März um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmel- dung und weitere Informationen unter www.ernaehrung-oberschwaben.de oder Telefon 07524/ 9748-6410. Vor dem Online-Workshop bekommen die Teilnehmer den Link für den Web-Seminarraum, sowie die Rezepte per Mail zugeschickt. Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Müll gehört nicht auf die Straße! Halte unseren Ort sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Wie schwebt ein Heißluftballon? In einem Heißluftballon über die Landschaft zu schweben, muss ein tol- les Gefühl sein. Doch wie halten sich die bunten Flugobjekte eigentlich am Himmel? Am Korb sind Gasbrenner befestigt, die die Luft in der Bal- lonhülle erhitzen. Die Luft besteht aus Gasmolekülen. Werden sie warm, bewegen sie sich schneller, was dazu führt, dass sich die Luft ausdehnt und leichter wird. Sie besitzt eine geringere Dichte, heißt es in der Fachsprache. Daraufhin füllt sich der Ballon und steigt nach oben. Um an Höhe zu gewinnen, muss der Pilot die Gasbrenner regel- mäßig betätigen. Hört er damit auf, kühlt die Luft ab, und der Ballon sinkt. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 75 0 /1 0 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Kindergitterrätsel: 1. Tarzan/Turm, 2. Rucksack, 3. Ast, 4. Nuesse, 5. Trichter, 6. Sessel, 7. Silke, 8. Lanze, 9. Galaxie/Grau, 10. leg, 11. Lehne, 12. Hammer, 13. Bangkok, 14. Eimer, 15. Rad, 16. Herd Irmi: für waagrecht und senkrecht. 75 0R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 MIETGESUCHE Kaufgesuche im Raum Baindt • Einfamilienhaus mit ELW oder Zweifamilienhaus für Familie (4 Pers.) mit Großeltern, Einzug mögl. im Herbst • ETW (2 bis 3,5 Zimmer) Kunde möchte sich verkleinern Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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      Antrag_Gutachterausschussdoc.pdf

      Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon (tagsüber) Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten Stadt Ravensburg Stabstelle Gemeindeverband Mittleres Schussental Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Telefon: 0751/82-275 Telefax: 0751/82-60275 gutachterausschuss@ravensburg.de www.gmsschussental.de Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens A Bewertungsobjekt Gemarkung Grundbuch Flurstück(e) Straße und Hausnummer oder Gewann Blatt Nr. Abt. I lfd. Nr. B Art des Bewertungsobjektes bebautes Grundstück unbebautes Grundstück Wohnungs-/Teileigentum, Aufteilungsplan Nr. ____________________________ Recht an einem Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch) C Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag(e) Es soll der Verkehrswert zum aktuellen Zeitpunkt der Gutachtenerstellung zu folgendem, abweichenden zurückliegenden Datum: ____________________________ bezogen auf den aktuellen Grundstücks-/Gebäudezustand bezogen auf den in der Anlage näher beschriebenen Zustand ermittelt werden. D Zweck der Wertermittlung Kauf/Verkauf Nachlassregelung/ Erbauseinandersetzung Sanierung Umlegung Steuerliche Gründe Kaufpreisprüfung gem. § 144/153 BauGB Zwangsversteige- rung Beleihung Ausgleichsbetrag gem. § 154 BauGB Enteignung _______________________________________________ (Sonstiges) E Antragsberechtigung Eigentümer Miteigentümer Erbe Testamentsvollstrecker Bevollmächtigter Kaufbewerber Hypothekengläubiger ______________________________________________ (Sonstiges) F Eigentümer Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. G Sonstige Berechtigte/Mieter Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. H Angaben zum Grundstück/zu den Grundstücken Das Grundstück/die Grundstücke sind unbebaut und werden genutzt als (Acker, Wiese, Freizeitland, Gartenland, Parkplatz etc.) Das Grundstück/die Grundstücke sind bebaut mit Gebäuden der Baujahre __________________ An den Gebäuden wurden folgende Modernisierungen durchgeführt: o Einbau von isolierverglasten Fenstern Jahr: __________ o Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, Gas, etc.) Jahr: __________ o Einbau einer neuen Sammel- bzw. Etagenheizung Jahr: __________ o Wärmedämmung der Außenwände/des obersten Geschosses Jahr: __________ o Modernisierung von Bädern/WCs, etc. Jahr: __________ o Einbau von Bädern/WCs etc. Jahr: __________ o Modernisierung des Innenausbaus Decken, Fußböden, etc.) Jahr: __________ o wesentliche Änderungen und Verbesserungen des Grundrisses Jahr: __________ o Erneuerung der Dacheindeckung Jahr: __________ Anbau/Umbau im Jahr: ________ Was wurde geändert: Das/die Gebäude soll/en abgerissen werden. Monatliche Miet- und Pachteinnahmen Ge- schoss An- zahl Räu- me Nutzung (Wohnung, La- den, Werkstatt, Garage, etc.) Wohn-/ Nutzfläche Kaltmiete (ohne Nebenkos- ten) Neben- kosten letzte Mieterhö- hung am: m² €/Monat €/Monat Ist bei gewerblichen Objekten die Mehrwertsteuer enthalten? ja nein Bitte die aktuellen Mietverträge mit evtl. Nachträgen beilegen! Rechte und Belastungen (Wenn Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Dienstbarkeiten und Reallasten oder sonstige wertbeeinflus- sende Umstände zu berücksichtigen sind) Bitte die entsprechenden Verträge, die den Rechten zugrunde liegen, beifügen! Bei Dienstbarkeiten und Reallasten bitte die zugrunde liegenden Bewilligungen und Erklärungen (Grundakte) beifügen! a) Wohnungsrecht/Nießbrauch Berechtigte/r: Name, Vorname männl . weibl. Geburtsdatum € vereinbarter jährl./mtl. Wert Name, Vorname männl . weibl. Geburtsdatum € vereinbarter jährl./mtl. Wert Trägt/tragen der/die Berechtigte/n die Instandhaltungs- kosten/Bewirtschaftungskosten? j a nei n b) Erbbaurecht Beginn des Erbbau- rechts: Ende des Erbbau- rechts: Vereinbarter Erbbauzins €/m² seit: c) Sonstige wertbeeinflussende Umstände Altlasten (umweltschädliche Bodenverunreinigungen) Altlasten können bei der Wertermittlung nur berücksichtigt werden, sofern ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen vorliegt, aus dem u.a. die notwendi- gen Sanierungsmaßnahmen hervorgehen. Über etwaige Altlasten ist mir/uns nichts bekannt. Ich bin/Wir sind damit einverstan- den, dass etwaige Altlasten auf dem Grundstück bei der Wertermittlung nicht berück- sichtigt werden. Altlasten sollen berücksichtigt werden. Hierzu wird ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen benötigt. Zu den Altlasten ist mir/uns Folgendes bekannt: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen ist beigefügt wird nachgereicht Ist ein Energieausweis nach EnEV vorhanden? ja (ist dem Antrag beigefügt) nein Sonstige Angaben (Hinweise auf besondere Bodenverhältnisse, evtl. unterirdische Lei- tungen, Kanäle, Stollen, vorhandenes Zubehör, technische Anlagen, besondere Betriebs- einrichtungen, etc.) Ich beantrage die Erstattung eines Gutachtens über den Wert der unter A genannten Grundstücke, Grundstücksteile oder sonstigen Vermögenswerte und bitte um ____ (An- zahl) Ausfertigungen des Gutachtens. Erklärung des Antragstellers Es ist mir/uns bekannt, dass für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens Gebühren erhoben werden. Besondere Leistungen, die der Gutachterausschuss oder seine Ge- schäftsstelle erbringen, werden nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Hierzu gehören z.B. örtliche Aufnahmen der Bauten, Anfertigen von Bauzeichnungen oder deren Ergänzun- gen. Die anfallenden Gebühren werden von mir/uns übernommen. Ich bin damit einver- standen, dass meine Daten sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Ge- schäftsstelle erhobenen Daten für die Erstattung dieses Verkehrswertgutachtens genutzt werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass hierbei die datenschutzrechtlichen Vor- schriften beachtet werden. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Da- tenschutzerklärung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de (Ort, Datum) (Unterschrift des Antragstellers) Erklärung des Eigentümers Von der Auskunfts- und Vorlagepflicht gemäß § 197 BauGB nehme/n ich/wir Kenntnis. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass zur Erstellung des Gutachtens von der Ge- schäftsstelle weitere Erhebungen gemacht werden. Beispielhaft seien hier genannt: Bau- akten bei der Baurechts- und Planungsbehörde, Daten aus dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch. Der Besichtigung des Grundstücks, einschließlich der aufstehenden Gebäude und seiner Räumlichkeiten, stimme/n ich/wir ausdrücklich zu. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle erhobenen Daten für die Erstattung dieses Verkehrswertgutachtens ge- nutzt werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass hierbei die datenschutzrechtli- chen Vorschriften beachtet werden. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezoge- nen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de (Ort, Datum) (Unterschrift des Eigentümers) Beigefügte Unterlagen Unbeglaubigter, aktueller Grundbuchauszug (zwingend erforderlich) Unterlagen zur Antragsberechtigung (z.B. Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis) aktuelle Mietverträge mit evtl. Nachträgen (zwingend erforderlich) Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) aktuelle Hausgeldabrechnung bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) Planunterlagen, Baugesuche, Flächenberechnungen etc. (soweit vorhanden) Aufstellung der Betriebs-/Bewirtschaftungskosten (insbesondere bei Gewerbeobjek- ten) Erbbaurechtsvertrag und Nachträge samt Angaben des aktuellen Erbbaurechtszinses Privatrechtliche Vereinbarungen die möglichen Dienstbarkeiten und Reallasten zugrunde liegenden Bewilligungen und Erklärungen Unterlagen über die technische Gebäudeausstattung (bei Gewerbeobjekten) Unterlagen über durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Nachweis über den Brandschutz (bei Gewerbeobjekten) Sachverständigengutachten zu Altlasten Bauschadensgutachten und Kostenschätzungen Energieausweis nach EnEV Sonstige Unterlagen: Bitte reichen Sie die Unterlagen als Kopie ein, da diese nach Erstattung des Wertgutachtens bei den Akten der Geschäftsstelle verbleiben. Sollte es nur möglich sein, Originale einzureichen, bitten wir Sie, diese entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu benennen. Diese werden Ihnen zusammen mit den bean- tragten Ausfertigungen des Wertgutachtens zurück geschickt.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 30. April 2021 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seit nun über 15 Jahren hält der CAP-Markt, betrieben von den Oberschwäbischen Werk- stätten OWB, den Baindterinnen und Baindtern in der Ortsmitte die Treue und erstrahlt jetzt in einem neuen Erscheinungsbild. Der Grundge- danke der CAP-Märkte ist die Verbesserung der Arbeitsplatzsituation und die Erweiterung der Möglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Betritt man den Laden, spürt man, dass der Umgang mit den Menschen hier ein anderer ist. Durch die sehr persönliche Betreuung, die umfangreiche Sor- timentsauswahl, abgestimmt auf Standort und Kundenstruktur, durch die hohe Qualität der Produkte und die Dienstleistungen im Rahmen des Marktes steht die Kundenfreundlichkeit im Mittelpunkt. Mit viel Platz zwischen den Regalen für Kinderwägen und Rollatoren etc. kam schon immer eine große Kundenorientierung zum Ausdruck, ergänzt mit einem neu ein- gerichteten Bereich speziell für Bio- und Regionalprodukte hat sich der CAP-Markt in Baindt für die Zukunft gut aufgestellt. Außerdem bietet der CAP-Markt für sei- ne KundInnen einen besonderen Lie- ferservice an. Völlig CO2-neutral wird von freundlichen Menschen mit dem Lastenrad Ihre Bestellung direkt nach Hause geliefert. Wir wünschen dem CAP-Markt mit al- len Mitarbeitenden und seinem Markt- leiter Oliver Sonnenschein weiterhin al- les Gute für die Zukunft und bedanken uns für die jahrelange Treue. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt CAP-Markt in Baindt erstrahlt in neuem Erscheinungsbild Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Feiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: 14.05.2021 10.05.2021, 21:00 Uhr 04.06.2021 KW 19 – Christi Himmelfahrt Veröffentlichung Redaktionsschluss KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Landratsamt Ravensburg -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Wolpertswende Schlussfeststellung vom 26.04.2021 Das Landratsamt Ravensburg -untere Flurbereinigungs- behörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Wol- pertswende für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass - die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist - den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen - die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist - die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abge- schlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schluss- feststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flur- bereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Lan- desamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2727) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Ravensburg, Sitz: Vermessungs- und Flur- neuordnungsamt, Friedhofstraße 3 in 88212 Ravensburg einlegen. gez. Peter Hilsenbeck D.S. Leitender Fachbeamter Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten, sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: Ab 14.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Informationen sind der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/teststrategie zu entnehmen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Donnerstag: Ab 8.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.herrmann-rv.de/corona-schnelltest. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzi- denz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtige Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für Baindter- Innen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimp- fung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für natur- nahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Re- zertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsma- nagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommu- ne erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Ener- giepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittle- res Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkon- zept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit ak- tiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekon- zept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreund- liche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erd- gasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorien- tiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrie- ben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Sied- lungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhr- park in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen wer- den kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnah- men konnte bereits abgeschlossen werden oder befin- det sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufge- nommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Ener- giedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizie- rung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Coro- na bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online-Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemein- de Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimm- ten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal mög- lichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungs- grad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berück- sichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maß- nahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Op- timierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Be- weis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Ein- ordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchge- führt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizie- ren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Ob- dachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolg- reiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kom- munale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung re- generative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Ge- meinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Ener- gieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzen- trale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung ein- gehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pan- demie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich ge- genüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energie- form umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Ge- meinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizien- tes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversor- ger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärme- versorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlast- kessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fi- scherareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptver- gabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Pri- märenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wur- de bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem Europe- an Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regene- rativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Ge- meindeordnung und hier die Zustimmung des Gemein- derates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Ri- siko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Ab- schreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Träger- darlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € er- wirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresab- schluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreu- ung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist wei- terhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenrege- lungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den lau- fenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme pro- fitiert im öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrie- ben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nut- zungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den pri- vaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Ver- antwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anste- henden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussver- träge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahres- rechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienz- hausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwär- menetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärme- netz und für die Vollsanierung im blauen Schulge- bäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträ- gers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Stra- ßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmit- te von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbin- dung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweiler- straße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwie- senschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal ange- strebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt werden. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die not- wendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshil- fe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leis- tungsphasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sa- nierung des blauen Gebäudes der Klosterwie- senschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (net- to) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Aufgrund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wett- bewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleis- tungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüf- tung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klos- terwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammen- arbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufs- standes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirt- schaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstra- ße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschafts- pflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ih- ren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hoch- wasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird er- teilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbau- ordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräf- tigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebau- ungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungs- plan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° ha- ben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Gara- gen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbe- bauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nach- barlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich ver- tretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürger- busses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rat- haus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürger- bus zu löschen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Notdienst Tierarzt Samstag, 01. Mai/Sonntag, 02. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Mai Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 02. Mai Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 24. April 2021 feierten die Eheleute Maria und Reinhold Brodel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubi- lare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Minis- terpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 28. April 2021 konnte Herr Rolf Dorn seinen 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem dem Jubilar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubi- lare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Minis- terpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zur Information Ravensburg sucht den Froschkönig - oder doch den Märchenprinz? Helfen Sie mit und melden Sie Ihre Begegnung mit dem Laubfrosch im Landkreis Ravensburg Die Tage werden zunehmend wärmer und wir genießen den Frühling mit den langersehnten Sonnenstrahlen. Auch dem Laubfrosch gefällt die Wärme und vielleicht haben Sie ja das Glück bei einem Spaziergang einem Frosch- könig über den Weg zu laufen oder zumindest seinem Rufen lauschen zu können. Der auch als Wetterfrosch bekannte Laubfrosch ist zu- nehmend bedroht. Dies möchten der Landschaftserhal- tungsverband Ravensburg in einem Kooperationsprojekt mit der Heinz-Sielmann-Stiftung sowie dem Landkreis Ravensburg im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landkreises ändern. Die Amphibienexperten von Amphi Consult machen sich dieses Frühjahr intensiv im Landkreis auf die Suche nach dem Laubfrosch, um einen Überblick über die Bestands- situation zu bekommen. Mit Hilfe der Daten können in den darauffolgenden Jahren gezielte Maßnahmen zum Erhalt der gefährdeten Art ergriffen werden. Davon soll auch der Biotopverbund profitieren. Auch Sie können aktiv werden und bei der Suche mithel- fen. Sie haben den Laubfrosch im Landkreis Ravensburg gesehen oder gehört? Dann melden Sie bitte Ihren genau- en Fundpunkt auf der Homepage www.laubfrosch.info. Falls Sie Ihr Handy beim Spaziergang dabeihaben, kön- nen Sie einfach auf die interaktive Karte auf der Home- page klicken und den Fundort direkt speichern. Der Land- schaftserhaltungsverband freut sich über Ihre Hilfe! Sie sind bisher noch nie in den Genuss gekommen, ei- nem Froschkönig persönlich zu begegnen. möchten das jedoch ändern? - dann informieren Sie sich gerne auf un- serer Homepage www.laubfrosch.info über Lebensraum, Aussehen und Ruf des Laubfrosches und über Verwechs- lungsmöglichkeiten zu anderen Froschhoheiten. Ein Tipp von Wouter de Vries (Mitarbeiter von Amphi Consult) lautet: „Ein sicheres Erkennungsmerkmal ist der markante Ruf (hartes äpp-äpp-äpp-äpp-äpp) des Laub- frosches, der über mehrere Kilometer hinweg zu hören ist“. Also nichts wie raus in die Natur und viel Erfolg bei der Su- che! Achten Sie darauf, dass Sie nur den Fundort melden und die Arten bei der Aufnahme nicht stören. Amphibien dürfen nicht gefangen werden. Es handelt sich um streng geschützte Arten. Bitte halten Sie sich an das Wegegebot. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Hintergrundinformation zur Biodiversitätsstrategie: Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg be- zieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschaftser- haltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Für Fragen rund um das Laubfrosch-Projekt steht Biodiversitätsmanager Moritz Ott (moritz.ott@lev- ravensburg.de) gerne zur Verfügung. Foto: Grüner Märchenprinz (M. Ott) Klimaschutzaktion des Gemeindetags erfolg- reich beendet Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg pflan- zen im Rahmen der Aktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ über zwei Millionen Bäume Die Klimaschutzaktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommu- nen“ des Gemeindetags Baden-Württemberg endet mit einem mehr als erfreulichen Ergebnis: Über zwei Millio- nen Bäume haben die Städte und Gemeinden landes- weit gepflanzt. Damit wurde das angestrebte Ziel, im ganzen Land eine Million neue Bäume zu pflanzen von den Kommunen mehr als übertroffen. Gestartet war die Klimaschutzaktion des Gemeindetags Ende September 2019, als der Landesvorstand des mitgliederstärksten Kommunalen Landesverbands bei einer Sitzung in Bad Mergentheim den ersten Baum im Kurpark einpflanzte. Die ursprünglich nur für das Jahr 2020 geplante Aktion wurde aufgrund der Belastungen der Städte und Ge- meinden durch die Corona-Pandemie bis zum Tag des Baumes 2021, dem 25. April, verlängert. Städte und Gemeinden betreiben aktiven Klimaschutz „Klimaschutz ist eines der aktuell meistdiskutierten The- men in Politik, Medien und Gesellschaft. Für die Kommu- nen in Baden-Württemberg zählt der Klimaschutz aber schon lange zu ihren wichtigsten Aufgabenbereichen. Leider bleiben die kommunalen Klimaaktivitäten oftmals von Öffentlichkeit und Politik unbemerkt. Mit unserer Ak- tion wollen wir deshalb zeigen, dass unsere Städte und Gemeinden aktive Klimaschützer sind“, erklärt Gemein- detagspräsident Steffen Jäger. „Wir freuen uns sehr, dass sich trotz der Pandemie viele hundert Städte und Gemein- den an dieser Aktion beteiligt haben. Insgesamt konnten wir sogar doppelt so viele Bäume pflanzen wie vorgese- hen. Ich bin deshalb sehr stolz auf unsere Mitglieder und möchte mich herzlich für ihren Einsatz bedanken.“ Gesetztes Aktionsziel von Kommunen mehr als ver- doppelt Trotz der Dürreperiode im Frühjahr 2020 und der Coro- na-Pandemie haben sich bis zum heutigen Tag 456 ba- den-württembergische Städte und Gemeinden an der Klimaschutzaktion des Gemeindetags beteiligt. Besonders erfreulich ist, dass auch zwei Landkreise, ein Zweckver- band und eine hessische Stadt mitgemacht haben. Vor allem Städte und Gemeinden mit großer Markungs- oder Waldfläche konnten mehrere Tausend Bäume pflanzen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Der Spitzenreiter brachte es sogar auf rund 80.000 Bäu- me. Es gab aber auch Pflanzungen im einstelligen Bereich, beispielsweise auf Kindergarten- und Schulgeländen oder auf innerstädtischen Plätzen. Diese haben natürlich auch eine nachhaltige Wirkung auf das Umweltbewusstsein von Kindern. Insgesamt wurden so im Rahmen der Akti- on von den beteiligten Kommunen bisher 2.180.000 neue Bäume an die Geschäftsstelle des Gemeindetages gemel- det, von denen rund 1,5 Millionen zur Pflanzung im Wald vorgesehen sind. Präsident Steffen Jäger zeigt sich vom Einsatz der Städte und Gemeinden beeindruckt: „Der Erfolg unserer Klima- schutzaktion ist ein starker Beleg für das Engagement der Städte und Gemeinden. Vor allem ist die Aktion aber eine gute Nachricht für den Klimaschutz.“ Zwei Millionen neue Bäume im Land entsprechen rund 670 Hektar Wald. Da ein Hektar Wald rund 13 Tonnen CO2 speichert, gelingt es durch die kommunale Aktion etwa 8.710 Tonnen CO2 zu binden – und das jährlich. Dabei sind die Bäume nicht nur als CO2-Speichermedium von zentraler Bedeutung im Kampf gegen die Klimaerwärmung. Vor allem im bebau- ten Bereich erfüllen sie eine zweite, mindestens ebenso wichtige Aufgabe: Als urbane Schattenspender helfen sie dabei, das Mikroklima zu regulieren. Zahlreiche weitere Klimaschutzprojekte vor Ort Die Pflanzaktion des Gemeindetags steht sinnbildlich für die vielfältigen kommunalen Klimaschutzvorhaben in Baden-Württemberg. „Unsere Kommunen kümmern sich nicht nur um Baumpflanzungen, sondern es sind sie, die abstrakte Klimaschutzziele durch örtliche Pro- jekte in den unterschiedlichsten Bereichen konkret um- setzen. Die Städte und Gemeinden sind damit auch im Klimaschutz das, was sie in vielen anderen Feldern der öffentlichen Daseinsvorsorge ebenfalls sind: die Lösungs- ebene. Dabei reichen die Projekte von Öko-Strom und Photovoltaikanlagen für öffentliche Gebäude über E-Mo- bilität bei Dienstfahrzeugen, Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen bis hin zu kommunalen Nahwär- menetzen, dezentralen Blockheizkraftwerken oder der Phosphor-Rückgewinnung in kommunalen Kläranlagen“, erklärt Gemeindetagspräsident Jäger und ergänzt: „Der kommunale Klimaschutz ist so vielfältig wie das kommu- nale Leben selbst. Er funktioniert und gewinnt stetig an Bedeutung im kommunalen Aufgaben-Portfolio. DRK Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Pati- enten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spen- den. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit ver- bundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden ange- wiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Mittwoch, dem 12.05.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden sie unter www.blutspende.de/corona Wie das DRK mitteilt, sind Sie für den Zeitraum der Blutspen- de von einer eventuellen Ausgangsperre ausgenommen. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungs- symptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Kör- per-temperatur), sowie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Informationsveranstaltung des Landwirtschaftsamtes Das Landwirtschaftsamt bietet eine Online Veranstaltung zum Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vor- bereitung auf diese Überprüfungen an. Betriebskontrol- len finden aus vielerlei Gründen statt. So ist z.B. zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechtskontrollen zu unterscheiden. Neben Informa- tionen zu den jeweiligen Prüfungen werden von erfahre- nen Kontrolleuren Hinweise gegeben, damit der Betrieb möglichst kontrollsicher werden kann. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Dienstag, 11.05.2021 als online-Veranstaltung von 20.00 bis 22.00 Uhr statt. Anmeldungen bitte an das Sekretariat unter 0751/85-6010 oder per mail: la@rv.de . Den Zugangslink erhalten Sie anschließend. Betrüger am Werk TWS warnt vor unseriösen Telefonanrufen und Besu- chern – keine Angaben zu Zählern oder persönlichen Daten machen Dubiose Anrufer und Besucher an der Haustür: Derzeit versuchen wieder Trickbetrüger an sensible persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Das hat die Technische Werke Schussental GmbH& Co. KG (TWS) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 in diesen Tagen mehrfach von Kunden erfahren. Mitunter behaupten die Betrüger, die TWS trete ihre Stromverträ- ge an andere Anbieter ab oder werde die Preise in Kürze erhöhen. „Das entbehrt jeder Grundlage. Wir bitten die Menschen dringend, sich bei uns zu melden, wenn solche Behauptungen gemacht werden“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Er warnt ausdrücklich ver- trauliche Angaben am Telefon oder der Haustür zu ma- chen. Die Betrüger sind bundesweit unterwegs, das Ziel ist bekannt: Sie wollen an Kontoverbindungen kommen oder bestehende Energieverträge kündigen und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, für das sie arbeiten. „Allein die Zählernummer in Verbindung mit dem Namen reicht aus, um diesen Vorgang auszu- lösen“, warnt Robert Sommer. Betroffene erfahren vom ungewollten Anbieterwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten landen. Verunsicherte Kundinnen und Kun- den können sich gerne telefonisch unter 0751 804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden, dieser stehe mit Rat und Tat gerne zur Seite und helfe gegebenen- falls auch beim Widerruf. Denn dieses Recht räumt der Gesetzgeber grundsätzlich bei allen Vertragsabschlüssen am Telefon, an der Haustür oder im Internet mit einer Frist von 14 Tagen ein. Ansprechpartner/in: Katharina Eckel Regionalmanagerin Durchwahl: 0751/85-6164 Telefax: 0751/85-77-6164 E-Mail: k.eckel@rv.de Dienstgebäude: Frauenstraße 4 88212 Ravensburg Zimmer 1 Datum: 15.04.2021 Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter mit Bio- Pandemie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weiteren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Musterregion Ravensburg hat am 13. April Verbraucherinnen und Verbrauchern online die Möglichkeit geboten sich über einige dieser Angebote in der Region zu informieren. Auch Erzeuger/innen und Verarbeiter/innen von biologischen Produkten in der Region waren eingeladen die Konzepte als weitere Möglichkeit zur Vermarktung ihrer Produkte Anbietern und Lieferservices mit Bio-Angebot in der Ihnen. Den Anfang machte Primafood aus Berg. Der Lieferdienst besteht seit Anfang 2020 und hat sich noch vor der Corona- Pandemie gegründet um in der Region ein nachhaltiges Angebot zur Lebensmittelbeschaffung am Abend das Konzept von Primafood vor und führte in die App ein, über die Verbraucher ganz einfach ihre gewünschten Lebensmittel bestellen können. Lebensmittel frei Haus Regionale Lieferdienste und Abo-Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot stellen sich vor Lebensmittellieferdienste haben sich in der Corona-Pan- demie einer großen Beliebtheit erfreut und sind zum Teil bereits an der Kapazitätsgrenze, sodass keine weite- ren Kunden aufgenommen werden können. Es wurden aber auch neue Konzepte geschaffen und Lieferdienste eingerichtet. Die Bio-Musterregion Ravensburg hat am 13. April Verbraucherinnen und Verbrauchern online die Möglichkeit geboten sich über einige dieser Angebote in der Region zu informieren. Auch Erzeuger/innen und Ver- arbeiter/innen von biologischen Produkten in der Region waren eingeladen die Konzepte als weitere Möglichkeit zur Vermarktung ihrer Produkte kennenzulernen. Die Liste an Abo-Kisten-Anbietern und Lieferservices mit Bio-An- gebot in der Region ist recht lang, vorgestellt habe sich vier von Ihnen. Den Anfang machte Primafood aus Ra- vensburg-Berg. Der Lieferdienst besteht seit Anfang 2020 und hat sich noch vor der Corona-Pandemie gegründet um in der Region ein nachhaltiges Angebot zur Lebens- mittelbeschaffung anzubieten. Nikola Natterer stellte am Abend das Konzept von Primafood vor und führte in die App ein, über die Verbraucher ganz einfach ihre ge- wünschten Lebensmittel bestellen können. „Primafood ist eine Plattform zur Direktvermarktung der Produkte von Erzeugern aus der direkten Umgebung. Bei primafood kaufen sie direkt beim Erzeuger ein als würden sie zu ihm auf den Hof fahren. Bei uns gibt es keine Zwischenhänd- ler oder Lagerhaltung, somit ist alles Tagesfrisch und es können faire Preise für Erzeuger und auch den Kunden erzielt werden.“, so Natterer. Momentan sind bereits 22 Hofläden dabei, darunter auch Bio-Hofläden. Im direkten Anschluss an Primafood berichtete Maximilian Reutlinger vom Ziegenhof Nannenbach in Leutkirch-Nannenbach von seinem Hof und der eigenen Abo-Kiste, die bereits über 60 Haushalte rund um Leutkirch erreicht. Sein Haupt- geschäft ist mittlerweile der Gemüsebau, er mästet aber auch Jungziegenböcke zur Fleisch- und Wurstproduktion und betreibt Landschaftspflege. Vermarktet werden die Produkte über verschiedene regionale Wochenmärkte, die eigene Abo-Gemüsekiste, den Hofverkauf am Freitag und seit Anfang des Jahres auch über FrischaufdenTisch, die sich direkt danach vorgestellt haben. Frischaufden- Tisch hat sich 2020 neu gegründet aufgrund der Coro- na-Pandemie und des dadurch etablierten Fokus auf unsere Ernährung. Die drei jungen Gründer sind der An- sicht, „dass die Welt eine bessere ist, wenn die Mensch- heit besser isst“. Diese Vision versuchen sie auf unterschiedlichen Ebe- nen in ihrem Konzept umzusetzen. Das Liefergebiet ist bereits sehr groß und umfasst den gesamten Landkreis Ravensburg. Zu 99,9% werden hier nur Bio-Lebensmittel angeboten, es ist neben einem rein regionalen Angebot aber auch ein Angebot von überregionaler Ware vertre- ten. In Zukunft sollen neben dem Lieferservice mit freier Produktauswahl auch zusammengestellte Kochboxen angeboten werden. Des Weiteren soll ein Angebot für die Belieferung von Schulmensen und Kitas etabliert werden. Am Schluss hat Rafael Muszynski noch den BioExpress Ibele aus Ravensburg vorgestellt. Neben verschiedenen Abo-Kisten wird hier auch ein Online-Shop mit Lieferser- vice angeboten, in dem sämtliche Produktgruppen vertre- ten sind. Der BioExpress bietet seit über 30 Jahren zu 100% Bio-Lebensmittel an. Fragen an alle Referenten konnten die knapp 50 Teilnehmenden im Anschluss stellen. Diese wurden von den Anbietern ausführlich beantwortet. „Ich freue mich, wenn durch die Veranstaltung neue Koopera- tionen zwischen Erzeugern und Lieferservices entstehen und wenn Verbraucher/innen mehr erfahren konnten über das regionale Bio-Angebot und dieses in Zukunft wahrnehmen. So kommen wir der regionalen Vernet- zung Stück um Stück näher und fördern die regionale Zusammenarbeit und den Aufbau von Bio-Wertschöp- fungsketten.“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg, die die Veranstaltung organisiert und moderiert hat. Weitere Informationen rund um die Bio-Musterregion Ra- vensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw. de/ravensburg. Weitere Informationen zu den Lieferser- vices finden Sie auf den entsprechenden Homepages: Primafood: www.primafood.de FrischaufdenTisch: www. frischaufdentisch.bio BioExpress Ibele: www.bioexpress.de Vier regionale Lieferservices und Abo-Kisten-Anbieter mit Bio-Angebot stellten sich am Dienstagabend des 13. April online vor. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Ausbildung auf einen Blick: Neue Internetseite bündelt Informationen und Angebote Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fach- kräftekrise werden. Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusam- men mit den Partnern in der Selbstverwaltung der BA mit einer Internetplattform ein neues digitales Angebot geschaffen. Die Website https://www.arbeitsagentur.de/m/ausbil- dungklarmachen/ richtet sich in erster Linie an Jugend- liche. Sie bündelt übersichtlich an einem Ort alle wichti- gen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung: von Tipps für die Berufswahl und dem On- line-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönli- che Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu mehr als 100.000 Ausbildungs- platzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veran- staltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungs- berichten und Erfolgsgeschichten von Azubis. Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräf- te auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links. Ausbildungsbetriebe erhalten zum Beispiel alle wichtigen Informationen zum Bundespro- gramm „Ausbildungsplätze sichern“ und gelangen per Link direkt zu den Förderanträgen. Lehrerinnen und Lehrer können unter anderem Materi- alien für den Berufsorientierungsunterricht herunterla- den. Eltern finden Tipps, wie sie ihre Kinder bei der Be- rufswahl unterstützen können oder welche finanziellen Hilfen es gibt. Mit einem Klick geht es auch zu den Ausbildungsseiten der Partner in der Selbstverwaltung: Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA bietet über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT auf htt- ps://www.schulewirtschaft.de/ umfangreiche Unterstüt- zung für Lehrkräfte und Unternehmen zum Thema Be- rufliche Orientierung an. Die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet mit „Dr. Azubi“ (www.dr-azubi.de) schnelle, anony- me und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet mit seinem „Lehrstellenradar“ (www.lehrstellen-ra- dar.de) den direkten Weg zum Ausbildungsplatz im Hand- werk. Dort finden ausbildungsinteressierte junge Men- schen noch viele weitere Informationen, beispielsweise zu Praktika, und passende Ansprechpartner aus ihrer Region. Die Webseite wird laufend erweitert und aktualisiert. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Mai - 09. Mai 2021 Gedanken zur Woche Jede Minute, jeder Mensch, jeder Gegenstand Kann dir eine nützliche Lehre geben, wenn du sie nur zu entwickeln verstehst. Heinrich von Kleist Samstag, 01. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 02. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Theresia und Baptist Elbs mit An- gehörigen, Klara und Johannes Merk, Famili Schimanowski, Adam Zimmermann, Jahr- tag: Leo Schimanowski, Margareta Veeser mit Familie) Dienstag, 04. Mai Baindt – Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 05. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 06. Mai Baienfurt – Schülergottesdienst entfällt Freitag, 07. Mai 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier für die Erstkom- munionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 08. Mai 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Familie Dobler, Familie Hegel, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ort- ner, Walter Frey, Jahrtag: Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 09. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baindt – Maiandacht (öffentlich, ohne Platzreservierung) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 30. April und am 07. Mai 2021 finden um 15.30 Uhr unsere nächsten Wortgottesfeiern zur Erst- kommunionsvorbereitung in der Kir- che statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Ein großes DANKE für den Weg zur Firmung 54 junge Menschen haben am vergangenen Wochen- ende in 5 Firmgottesdiens- ten das Sakrament der Fir- mung empfangen. Das dies möglich war, dafür sind wir alle zutiefst dankbar. Dieses Jahr hat sich ein Firmteam von jungen Erwachse- nen gefunden, die die Firmlinge mit viel Kreativität, und Begeisterung begleitet haben. Zu diesem Firmteam gehören: Janina Siegel, Anna Zell- ter, Marco Rothärmel, Markus Brenner, Sebastain Bren- ner, Ines Buch, Johanna Stephan, Florian Kutter, Viola Zanutta und Doris Kapler. Sie haben das Thema überlegt den Auftakt und den Vor- stellungsgottesdienst durchgeführt, mit den Jugendlichen das Wochenende in Rot an der Rot verbracht und die Samstage mit den Jugendlichen gestaltet. Dabei haben sie die Jugendlichen mitgenommen und ihre Begeiste- rung spüren lassen. Ihnen ein herzliches Dankeschön für Ihren Einsatz und ihr Engagement. Ein Dankeschön an - Gebetspaten und Gebetspatinnen – die die Familien im Gebet begleitet haben; - Menschen, die auf die eine oder andere Weise mit- überlegt und mitgearbeitet - Sängerinnen, Musiker und Instrumentalisten, die den Gottesdienst mitgestaltet haben; - Ministrantinnen/innen und Mesner, die vorbereitet und mitgewirkt haben; - Pfarrer Staudacher, der 4 Firmgottesdiente sehr per- sönlich gefeiert hat - Prälat Brock, der die Eucharistie feierlich gestaltet hat. Ein herzliches Danke und „Vergelte es Gott“ an all die Menschen, die den Weg zur Firmung mitgegangen sind, mitgebangt und sich mitgefreut haben. Danke, dass sie die jungen Menschen begleitet haben und Ihnen Zeit und Engagement geschenkt haben. Silvia Lehmann Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung v. 22.04.2021 Coronabedingt können leider keine Feierlichkeiten zum Jubiläum 200 Jahre Kapelle Schachen stattfinden. Statt- dessen ist ein Gottesdienst am Dreifaltigkeitssonntag (30.05.2021) in der Pfarrkirche geplant. Rückblickend über die Osterzeit waren folgende Aktionen gut gelungen und gut besucht: Ausstellung im Kindergarten St. Martin, Kli- mafasten Info-Point in der Kirche, sowie die Ostergottes- dienste. Auch der Ostergarten, der von der evangelischen Gemeinde initiiert wurde, war sehr gut frequentiert. Po- sitive Rückmeldungen aus der Bevölkerung kamen zur Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Aktion der Ministranten und zur Stellungnahme unseres Pfarrers Bernhard Staudacher im Amtsblatt zur Seg- nung gleichgeschlechtlicher Paare. Kirchenpflegerin Lucy Schellhorn berichtete aus der von ihr besuchten Tagung und von der Sicherheitsbegehung des Kindergartens. Au- ßer kleinen Mängeln war alles in Ordnung. Die nächste Firmung findet in Baindt am 07.11.2021 statt. Baienfurt – Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanken aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freut sich das Pfingstnovenenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jeder kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meis- tens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All die glückli- chen oder unglücklichen Ereignisse schiebt die Vernunft des Fleisches dem Zufall zu!“ Dieser weit verbreiteten Annahme, nicht nur zu seiner Zeit hält er entgegen: „Jedes hat gewiss von Natur sei- ne Eigenart in sich; aber keines kann seine Kraft wirken lassen, wenn es nicht durch Gottes gegenwärtige Hand gelenkt wird.“ Er macht damit klar, dass es zwar glasklare Zusammen- hänge von Ursache und Wirkung gibt. Bei der Erforschung dieser Zusammenhänge gelingen den Naturwissenschaf- ten immer tiefere Einblicke. Deshalb gilt es aller Ableh- nung dieser „Eigenart“ durch Wissenschafts-Leugner klar entgegenzutreten. Denn es gibt eine objektive Wirklichkeit und es ist nicht alles nur Definitions-Sache oder „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Es ist aber auch klar, dass Wissenschaftsgläubigkeit kein wirklicher Ersatz für den Glauben sein kann, weil sich jede seriöse Wissenschaft klar zu ihren eigenen Grenzen be- kennt. Es gibt diese Grenzen und auch wenn die Erkennt- nisgewinnung immer weiter voranschreitet, werden doch nicht alle Grenzen unserer Erkenntnis überwunden und das ist vielleicht auch ganz gut so, denn nichts ist gren- zenloser als unsere menschliche Selbstüberschätzung. Calvin begnügt sich aber nun nicht mit den Randberei- chen der natürlichen Erkenntnis als Spielzimmer für re- ligiöse Spekulation. Er sieht den Glauben nicht dort ver- ortet, wo die Wissenschaft nicht weiterkommt, bei dem, was wir uns anders eben nicht erklären könnten und man halt glauben müsse. Er ist davon überzeugt, dass Gottes Wirken der tiefere Grund hinter allem ist, was geschieht. Ohne Gottes Gegenwart, ohne sein „Lenken“ würde sich gar nichts tun, weil er die treibende Kraft auch hinter dem ist, was wir im Alltag als selbstverständlich ansehen. Diese Behauptung provoziert und das war auch schon zu seiner Zeit so. Aber es lohnt sich, wenn wir nochmal genauer hinschauen, was er uns damit sagen will: „Nichts Natürlicheres gibt es, als dass dem Winter der Frühling, dem Frühling der Sommer, dem Sommer der Herbst folgt. Aber in dieser Aufeinanderfolge besteht eine derartige Verschiedenheit und Ungleichheit, dass daraus leicht deutlich wird, dass die einzelnen Jahre, Monate und Tage je in neuer, besonderer Providenz (Für-Sehen) Got- tes geordnet und regiert werden.“ Wir ahnen, dass Calvin dadurch – auf Grundlage der bi- blisch-theologischen Tradition – in Gott nicht nur einen Uhr-Macher-Meister sieht, der das Universum ganz am Anfang mal geschaffen hat und es sich seither von ganz alleine weiterentwickeln lässt. So ein Weltbild ließe uns als Menschen tatsächlich nur als unbedeutende Staubkörner irgendwo am Rande des Universums übrigbleiben, den Naturgesetzen, dem Zu- fall, dem Chaos und anderen Wirkfaktoren gnadenlos ausgeliefert. Ganz anders die biblische Sichtweise auf die Welt, in der Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 – laut Jesus – sogar „die Haare auf unserem Haupte alle gezählt sind“ und wir „alles Geschehen durch Gottes ver- borgenen Rat regiert“ glauben. Dieses Vertrauen nimmt der existentiellen Angst ihren Nährboden. Wenn sogar die Haare auf meinem Haupt gezählt sind und noch nicht einmal ein Spatz vom Dach fällt – ohne Gott – dann weiß ich doch, wer mein Leben in seinen guten Händen hält. Diese Einsicht will im Alltag durchbuchstabiert werden. Denn immer wieder wachsen aus berechtigter konkreter Furcht, z. B. vor Ansteckung oder schwerer Krankheit, irra- tionale Ängste, gegen die weder Desinfektion noch Lüften hilft. Sie sind ein Alarm-Signal, für meine Seele zu sorgen und danach zu suchen, was mich wieder zuversichtlich und dem Leben zugewandt macht. - Fortsetzung folgt – Wer Rückmeldungen – Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! – Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Haare auf unserem Haupte alle gezählt sind“ und wir „alles Geschehen durch Gottes verborgenen Rat regiert“ glauben. Dieses Vertrauen nimmt der existentiellen Angst ihren Nährboden. Wenn sogar die Haare auf meinem Haupt gezählt sind und noch nicht einmal ein Spatz vom Dach fällt – ohne Gott – dann weiß ich doch, wer mein Leben in seinen guten Händen hält. Diese Einsicht will im Alltag durchbuchstabiert werden. Denn immer wieder wachsen aus berechtigter konkreter Furcht, z. B. vor Ansteckung oder schwerer Krankheit, irrationale Ängste, gegen die weder Desinfektion noch Lüften hilft. Sie sind ein Alarm-Signal, für meine Seele zu sorgen und danach zu suchen, was mich wieder zuversichtlich und dem Leben zugewandt macht. - Fortsetzung folgt – Wer Rückmeldungen – Fragen oder Interesse am Austausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich weiterhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin.schoeberl@elkw.de. --- Bibelandacht Am Sonntag, 3. Mai findet um 18 Uhr eine Bibelandacht in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „: „(Paulus) - ein Narr für Christus“ spricht Diakon Ziegler über einen Abschnitt aus dem 2. Korintherbrief (Kap. 11) Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Gottes verborgenen Rat regiert“ glauben. Dieses Vertrauen nimmt der existentiellen Angst ihren Nährboden. Wenn sogar die Haare auf meinem Haupt gezählt sind und noch nicht einmal ein Spatz vom Dach fällt – ohne Gott – dann weiß ich doch, wer mein Leben in seinen guten Händen hält. Diese Einsicht will im Alltag durchbuchstabiert werden. Denn immer wieder wachsen aus berechtigter konkreter Furcht, z. B. vor Ansteckung oder schwerer Krankheit, irrationale Ängste, gegen die weder Desinfektion noch Lüften hilft. Sie sind ein Alarm-Signal, für meine Seele zu sorgen und danach zu suchen, was mich wieder zuversichtlich und dem Leben zugewandt macht. - Fortsetzung folgt – Wer Rückmeldungen – Fragen oder Interesse am Austausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich weiterhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin.schoeberl@elkw.de. --- Bibelandacht Am Sonntag, 3. Mai findet um 18 Uhr eine Bibelandacht in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „: „(Paulus) - ein Narr für Christus“ spricht Diakon Ziegler über einen Abschnitt aus dem 2. Korintherbrief (Kap. 11) Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Bibelandacht Am Sonntag, 3. Mai findet um 18 Uhr eine Bibelandacht in der evang. Kirche in Wein- garten statt. Unter dem Motto „: „(Paulus) - ein Narr für Christus“ spricht Diakon Ziegler über einen Abschnitt aus dem 2. Korintherbrief (Kap. 11) Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ Eine Form des Zusammen- seins, das wir uns alle herbei- sehnen hat uns Melanie Schmidt, Weingarten hier kreiert. Eine wunderschöne Skulptur aus Pappmaché, ganz fein ausgearbeitet. Danke Melanie. Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Vereinsnachrichten Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Franz Jung Franz Jung war ein Blutreiter, der dem Hl. Blut von Weingarten und den Öschprozessionen zu Pferd be- sonders verbunden war. Er war ein besonderer Mensch, der Herzlichkeit und Lebensfreude ausstrahlte. Sein Humor und seine Liebe zu den Pferden machten ihn zu einem allseits geschätzten Reiterkameraden. Herr Franz Jung hat mit der Blutreitergruppe Baindt, 22mal am Blutritt in Weingarten, 18mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 13mal am St. Georgsritt in Bergat- reute und 12mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen, teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Ehrenmedaille und Urkunde der Stadt Ochsenhausen und der Kath. Kirchengemeinde Ochsenhausen sowie mit der An- stecknadel der Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. ausgezeichnet. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Das heilige Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute. Für die Blutreitergruppe Baindt Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Raus aus dem Lockdown mit Testungen Wie vorhersehbar war, werden Testangebote, neben den Impfungen, für alle Bürger und Bürgerinnen immer wichti- ger, was aus der zurzeit gültigen Verordnung hervorgeht. Die erhöhten Inzidenzwerte fordern einen Negativtest, z.B. für einen Friseurtermin. Vermutlich werden sogenannte Negativtests auch für weitere Lockerungen, wie z.B. der Öffnung der Außengastronomie, Voraussetzung werden. Deshalb haben wir uns darum bemüht, dass es ab kom- mender Woche – neben den bereits bestehenden Ange- boten, ein tägliches Testangebot, für alle BürgerInnen unserer beiden Gemeinden, geben wird. Das bisherige An- gebot durch Dr. Scheibner und dem DRK, welches in Bai- enfurt und Baindt bereits besteht, soll dabei auf sämtliche Wochentage erweitert werden. Ab dem 10. Mai, wird es zusätzlich ein „Drive-In“-Schnelltestangebot auf dem Ge- lände und durch die Organisation des Hoftheaters geben. Alle Bürgerinnen und Bürger können zukünftig ihren ge- wünschten Testtermin unter der Telefonnummer 07502 940940 buchen. Alles was in den nächsten Wochen und Monaten kom- men wird, führt dazu, dass die Testkapazität erhöht, und die Testzentren ausgebaut werden müssen. Dafür suchen wir weitere BürgerInnen, die daran interessiert sind, mit- zumachen. Wir rufen alle Interessierten dazu auf, sich beim Hoftheater unter bl@hoftheater.org oder dem WBB info@wbb-schussental.de zu melden. Wir danken allen Beteiligten und Helfern dieser Aktion, für ihre Unterstützung. Angelika Söndgen, Vorsitzende Was sonst noch interessiert Kindertagespflege Vermittlungsstellen für Kindertagespflege im Land- kreis Ravensburg Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Es handelt sich um eine sehr fa- miliäre Tagesbetreuung, da die Tagesmütter und Tages- väter in der Regel zu Hause arbeiten und Kinder auch hier betreuen. Zudem ist die Betreuung im Haushalt des Kindes möglich. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung in zwei Familien. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Vorausset- zung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei berät und unterstützt die Vermittlungsstelle für Kinder- tagespflege die Eltern rund um die Kindertagespflege und vermittelt qualifizierte Tagespflegeeltern. Die Ta- gespflegeeltern werden qualifiziert, fachlich begleitet und beraten. Der nächste Kurs zur Qualifizierung als Tagesmut- ter/vater beginnt am 12.06.2021 in Bad Waldsee Ansprechpartner für die Kindertagespflege ist die Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Sprechzeiten: Montag - Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefon: 0751-36256-36/-18 E-Mail: tagesmuettervermittlung-rv@caritas-boden- see-oberschwaben.de Weitere Informationen finden Sie unter: www.tagespflege-ravensburg.de Technische Werke Schussental (TWS) Treiber für Klimaschutz in der Region Eigene Stromerzeugung, moderne Wärme und innovative Dienstleistungen – TWS bilanziert 2020 auch mit ökolo- gischen Daten Investitionen sind das Tor zur Zukunft – nach diesem Prin- zip hat die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) auch im vergangenen Jahr gehandelt. Über 18 Millionen Euro investierte das Unternehmen einschließlich seiner assoziierten Töchter in die eigene Zukunftsfähigkeit und in die der Region. Das Geschäftsergebnis des Jah- res 2020 kann sich sehen lassen: Dies hat das Ravens- burger Unternehmen in Zahlen und Fakten am 26. April bei einer virtuellen Bilanz-Pressekonferenz belegt. Mit einem Überschuss von 4,31 Millionen Euro weist die TWS einen Gewinn nahe dem Vorjahreswert aus (2019: 4,82 Mio. Euro). „Das Jahr hat uns unter den Gegebenheiten der Pandemie viel abverlangt. Dass am Ende ein solches Ergebnis steht, zeigt, wie gut wir aufgestellt sind“, unter- strich TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm und Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ergänzte eine beachtliche Klimabilanz: Durch ihr Engage- ment hat die TWS im Berichtsjahr alleine aus der regene- rativen Stromerzeugung 43.414 Tonnen CO2 eingespart. Die Dekarbonisierung hat sich das Unternehmen bereits bei der Gründung vor 20 Jahren zur Aufgabe gemacht und nimmt dafür die Sektoren Stromerzeugung, Wärme und Mobilität ins Visier. Ausschüttung an Anteilseigner und Kapitalgeber Vom Jahresüberschuss gehen 3,5 Millionen Euro (Vorjahr: 3,6 Mio. Euro) an die Anteilseigner der TWS, die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die EnBW. Rund 0,8 Millionen Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) gehen in die eige- nen Rücklagen. Der Umsatz des TWS-Konzerns lag 2020 mit 154 Millionen Euro rund 1,2 Prozent über dem Vor- jahr (2019: 152,2 Millionen Euro). An der TWS sind zudem rund 1.000 Personen und Institutionen über Genussrechte beteiligt, die aktuell rund 33,7 Millionen Euro Kapital zur Verfügung stellen. „Sie haben unser größtes Investitions- projekt der letzten Jahre ermöglicht: Den Aufbau einer eigenen Stromerzeugungssparte, die jetzt Früchte trägt“, informierte der TWS-Geschäftsführer. Zusätzlich zur fes- ten jährlichen Verzinsung schüttet die TWS eine Gewinn- beteiligung an der Sparte von insgesamt rund 106.000 Euro aus. Denn mit rund 83,7 Millionen Kilowattstunden Ökostrom erzeugte die TWS 2020 so viel wie noch nie zuvor in eigenen Anlagen. Mit diesem Aspekt punktet das Versorgungsunternehmen auch im Vertrieb: Gut 1.500 neue Kunden entschieden sich für Ökostrom des Unter- nehmens, sie schätzen das konsequente und transparente Vorgehen der TWS mit Blick auf Klimaschutz und Öko- logie. Auch der Verkauf von Gasprodukten und Wärme war erfolgreich, rund 1,4 Gigawattstunden (GWh) Energie hat die TWS 2020 insgesamt verkauft (Vorjahr: 1,37 GWh). Das Dienstleistungsangebot gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung: Unter anderem betreibt die TWS über 100 Heizungen und Nahwärmenetze, die ebenfalls schrittwei- se eine Dekarbonisierung erfahren. Klimapartner mit innovativen Facetten und Infrastruktur Lösungen für Photovoltaik und Speicher kommen an und auch im Bereich Mobilität positioniert sich die TWS als Klimapartner mit Ladelösungen, einem eigenen Elektro- rad-Verleihsystem und betrieblichem Mobilitätsmanage- ment. Als Geschäftsführer der TWS Netz GmbH rückte Helmut Hertle auch die Aspekte der Infrastruktur für eine zukunftsträchtige Energiezukunft in den Blickwinkel: Mit gut 15,6 Millionen Euro investierte die Netzgesellschaft 2020 eine Rekordsumme. „Wir kümmern uns jetzt um die Versorgungssicherheit der nächsten Dekaden. Denn die Energiewende fordert die Netze für Strom und auch für Gas gewaltig“, umriss er die Herausforderungen, denen sich die TWS als Gesamtunternehmen auch mit einem Strategieprozess widmet, der über das Jahr 2030 hinaus- geht. Dies schafft einen klaren Fokus auf Investitionsent- scheidungen und die Transformation der TWS zu einem „Smart Utility“-Unternehmen. Auf diesem Wandel fußen auch neue Leistungen und Geschäftsmodelle, die zur langfristigen Wirtschaftlichkeit beitragen. „Jeder kann und muss aktiv werden. Klimakonformes Leben ist möglich, das treibt uns als Unternehmen an – und wir nehmen die Menschen in der Region mit“, schloss Andreas Thiel-Böhm. Verbotene Heilsversprechen Verbraucherzentrale geht gegen Werbung für Lebens- mittel vor, in der die Heilung von Krankheiten verspro- chen wird • Laut Lebensmittelinformationsverordnung der EU dür- fen Unternehmen und Händler nicht den Eindruck er- wecken, dass von ihnen produzierte und verkaufte Lebensmittel Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen könnten. • Immer wieder verstoßen Hersteller gegen die Rege- lungen, teils mit haarsträubenden Versprechen. • In zwei aktuellen Fällen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich gegen rechtswidrige Werbung für Kurkuma und Holunderblütensirup vor. Hilft gegen Alzheimer oder Rheuma: Immer wieder versuchen Hersteller von Lebensmitteln mit zweifel- haften Versprechen Gewinn zu machen, oft verstoßen die Werbeaussagen gegen geltendes Recht. So mahnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zwei Un- ternehmen erfolgreich ab, die für ihre Produkte – ein Gewürzpulver und einen Holunderblütensirup – eine konkrete Wirkung gegen Krankheiten wie Multiple Sk- lerose oder Krebs versprachen. Als angebliches Superfood wird Kurkuma schon seit län- gerem eine entzündungshemmende oder sogar heilende Wirkung nachgesagt. „Lebensmittel sind keine Arzneimit- tel. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, bestimm- te Lebensmittel könnten Krankheiten vorbeugen, lindern oder heilen“, sagt Vanessa Holste von der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg. So jedoch bewarb ein On- lineshop für Lebensmittel das leuchtend gelbe Pulver und behauptete in einem Artikel, der auf der Seite des Pro- dukts verlinkt war, unter anderem „Neben der Alzheimer-Prophylaxe sowie der bedeutenden Wirkung bei Gelenkerkrankungen und Entzündungen ist Kurkuma jedoch auch bei Krebs äußerst wirksam.“ Darüber hinaus wurde Kurkuma in dem firmeneigenen Magazin eine präventive Wirkung gegen Schlaganfälle sowie die Hemmung von Tumorwachstum zugeschrieben. „Wenn Hersteller einem einfachen Gewürz solche medizi- nischen Wunder zuschreiben, ist das nicht nur rechtswid- rig, sondern kranken Menschen gegenüber auch fahrläs- sig und gefährlich,“ so Holste. Teurer Sirup ohne Wirkung Dass es bei Werbung mit Gesundheitsversprechen häufig auch um viel Geld geht, zeigt der zweite abgemahnte Fall. In einem anderen Onlineshop warb ein Händler für ei- nen „energetisierten Holunderblütensirup“ und versprach Sofortwirkung bei Schmerzen durch Arthrose/Rheuma, Multiple Sklerose oder motorischen Einschränkungen. Der stolze Preis für ein kleines Fläschchen mit 20 Milli- litern: 49,99 Euro. „Im Supermarkt kostet Holundersirup nur einen Bruchteil dessen, was dieser Händler verlangt,“ so Holste, „Wie hier versucht wird, Verbraucher:innen mit falschen Versprechen das Geld aus der Tasche zu zie- hen, ist dreist.“ Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bei- de Anbieter abgemahnt. Diese haben eine Unterlas- sungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, nicht mehr mit den beanstandeten Aussagen zu werben. Klimawandel in Baden-Württemberg schreitet schneller voran LUBW stellt Bericht zur Klimaentwicklung in Baden-Württemberg vor Die Zukunft für Baden-Württemberg wird warm, zu warm, sie wird heiß. Dies zeigen die Analysen der Klimamodel- le im nun veröffentlichten Bericht der LUBW Landesan- stalt für Umwelt-Baden-Württemberg: „Klimazukunft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Baden-Württemberg – was uns ohne effektiven Kli- maschutz erwartet“. „Der Klimawandel schreitet schneller voran als bisher an- genommen. Die mittlere Jahrestemperatur ist in den letz- ten 30 Jahren um 0,8 Grad gestiegen. Diese Steigerung wurde bisher erst für die Mitte dieses Jahrhunderts vor- hergesagt. Die Modelle für Baden-Württemberg zeigen, dass sich dieser Anstieg bis zum Ende des Jahrhunderts verfünffachen kann, wenn nicht effektive Klimaschutz- maßnahmen ergriffen werden“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW. Heiße und trockene Sommer Die Sommer werden heißer. Zum Ende des Jahrhunderts könnten es im Extremfall landes weit durchschnittlich pro Jahr 38 statt bisher etwa 5 Heiße Tage mit Temperatu- ren von 30 Grad und mehr sein. Die heißen Sommer der Jahre 2003 und 2018 mit 27 beziehungsweise 21 Heißen Tagen wären dann nur noch „unterdurchschnittlich hei- ße Sommer“. Der Schwarzwald erreicht die heutigen Temperaturen der Rheinebene Regional betrachtet werden der Oberrheingraben und der Rhein-Neckar-Raum, wie heute auch, die höchsten Temperaturen zu verzeichnen haben. In den Hochlagen des Schwarzwaldes könnten die Tem peraturen derart stark ansteigen, dass diese zum Ende des Jahrhunderts durchschnittlich denen der heutigen Temperaturen im Oberrheingraben entsprechen würden. Niederschlagsextreme Auch die Verteilung der Niederschläge wird künftig extre- mer. Sie wird sowohl im Jahresverlauf als auch regional sehr unterschiedlich ausfallen. Trockene, heiße Sommer und milde, nasse Winter könnten die Folge sein. Extreme wie Trockenperioden, Starkregen, aber auch Hochwasser werden zukünftig häufiger auftreten. Pflanzen blühen früher Die klimatischen Veränderungen führen zu einer frühe- ren Pflanzenblüte. Einerseits kann dies je nach Bewirt- schaftung der Landwirtschaft teilweise die heißen Som- mer ausgleichen, andererseits birgt die Verfrühung auch deutliche Risiken. Früher blühende Pflanzen können durch Spätfröste geschädigt werden. Dies wird vor allem in der nahen Zukunft (2021 bis 2050) der Fall sein, da in diesem Zeitraum zu Beginn des Jahres noch mit Tagen um den Gefrierpunkt (Eis- und Frosttagen) zu rechnen ist. Ein Sze- nario, wie wir es auch in diesem Frühjahr erlebt haben. Publikationsdienst der LUBW: Klimawandel und An- passung Der ausführliche aktuelle Bericht „Klimazukunft Ba- den-Württemberg – was uns ohne effektiven Klimaschutz erwartet“ kann als PDF-Datei im Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden. Im Publikationsdienst stehen weitere Veröffentlichungen der LUBW zum The- menkomplex Klimawandel und Anpassung zur Verfügung. DRK Patenschaften: Weil´s einfach passt Das Leben in einem fremden Land ist für geflüchtete Men- schen mit oft unvorhergesehenen Erfahrungen verknüpft. Es erfordert viele neue Fähigkeiten und Kenntnisse von ihnen. Gut dran ist, wer dann im Alltag unterstützt wird. Wie etwa der syrische Familienvater, der regelmäßig von einem Rentner Unterricht in Deutsch erhält. Oder der Af- ghane, Mitte 30, dem bei der Suche nach einer Wohnung und beim Umzug mit all seinem Papierkram eine ehemali- ge Sozialpädagogin hilft. Eine berufstätige Frau wiederum kümmert sich um eine syrische Familie und unternimmt vorzugsweise Ausflüge mit den Kindern oder gestaltet andere interessante Aktivitäten mit ihnen. Patenschaft hat viele Gesichter Die drei Beispiele haben eins gemeinsam: Es handelt sich um Patenschaften. Das Patenschafts-Projekt ist ange- siedelt bei der Beratungsstelle für geflüchtete Menschen des DRK-Kreisverbandes Ravensburg. Die Patenschaften können sehr unterschiedlich gestaltet werden, je nach- dem wie viel Aufwand die Paten erbringen wollen und können. „Wichtig ist, dass sich die Ehrenamtlichen nicht überfordern“, schildert Marina Wamsler, Teamleiterin der Beratungsstelle. Deshalb werden in einem Vertrag Form und Umfang der Hilfestellung festgelegt. Während der Umfang Grenzen kennen soll, sind der Art der Unterstüt- zung keine Grenzen gesetzt. Das kann die regelmäßige Begleitung zu einem weiter entfernten Facharzt bei einer Krankheit sein, genauso wie die Unterstützung bei der Arbeitssuche. Die Paten-Tandems können gemeinsam backen und kochen, spazieren gehen oder Kaffee trinken. Unterstützung von Bundesprogramm Die gemeinsamen Aktivitäten sollen die Integration von geflüchteten Menschen erleichtern. Patinnen und Paten wiederum empfinden es als bereichernd, ihr Wissen, ihre Kenntnisse und ihre Zeit sinnvoll einsetzen zu können. Vor- aussetzung für ihr Engagement sind soziale und kommuni- kative Kompetenzen und die Offenheit für andere Kulturen. Hilfreich bei dem Projekt ist ein Jahresbudget von 200 Euro für gemeinsame Aktivitäten, das vom Bundes- programm „Menschen stärken Menschen“ des Bun- desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend für jede Patenschaft zur Verfügung gestellt wird. Die vertraglich festgelegte Dauer beträgt ein Jahr. Ein- mal kann um ein Jahr verlängert werden. Die Paten sind während ihrer Einsätze versichert. Marina Wamsler und ihre Kollegin und Ehrenamtskoordinatorin Selina Ritter sind erste Anlaufstelle für Interessierte. Die beiden Fach- kräfte könnten noch deutlich mehr Menschen zusam- menbringen, wenn sich genügend Patinnen und Paten finden würden. Die Beratungsstelle für geflüchtete Men- schen begleitet pro Jahr etwa zehn Patenschaften. „Aus manchen werden Freundschaften“, sagt Marina Wamsler. Kontakt Beratungsstelle für geflüchtete Menschen Marina Wamsler Telefon: 0751 888774-63 E-Mail: marina.wamsler@rotkreuz-ravensburg.de Digitales Sozialraumbündnis im Landkreis Ra- vensburg Ein Angebot der Familientreffs und Familienzen- tren zur „Vielfalt im Landkreis Ravensburg“. Im Landkreis Ravensburg werden seit 2017 Sozialraum- bündnisse von Familientreffs und Kindertageseinrichtun- gen gefördert. Die Förderung des Landkreises ermöglicht den Bündnispartnern Veranstaltungen für Eltern zu päd- agogischen Themen anzubieten. Durch die Einschränkung von Präsenzveranstaltungen konnten von den unterschiedlichen Sozialraumbündnis- sen seit Frühjahr 2020 nur eingeschränkt oder digitale Veranstaltungen stattfinden. Damit die Online-Veranstaltungen möglichst viele Fami- lien erreichen haben sich die Familientreffs/ und –Zent- Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ren zu dem Bündnis „Vielfalt im Landkreis Ravensburg“ zusammengeschlossen und bieten folgende Veranstal- tungen kostenfrei für interessierte Eltern an: Für alle Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich! Mi. 28. April / 19:30 Uhr – max. 21:00 Uhr Nach kleinen Edelsteinmomenten im Alltag Ausschau halten Referentin: Miriam Rinkenauer, B.A. Sozialarbeiterin/pä- dagogin (FH), Psychologische Familien und Lebensbera- tung der Caritas Bodensee Oberschwaben Anmeldung: bis 26.04.2021 Familientreff Hofgarten-Treff Aulendorf, Elisabeth Heiß, heiss.e@caritas-boden- see-oberschwaben.de Do. 20. Mai / 19:30 Uhr – max. 21:00 Uhr Positiv und ressourcenorientiert erziehen und begleiten -„Erst Beziehung, dann Erziehung“ Referentin: Isolde Haag, Dipl.-Sozialpädagogin Anmeldung: bis 17.05.2021 Hoffmannhaus Wilhelmsdorf unter i.haag@hoffmann- haus-wilhelmsdorf.de Tel. 07505/203-190 Fr. 29. Oktober / 18:00 Uhr – max. 20:00 Uhr Entspannung und Achtsamkeit! Referentinnen: Stefanie Ban und Sandra Weiß, psycho- logische Beratungsstelle RV Veranstalter: Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Anmeldung: bis 11. Oktober bei Frau Karanovic vom Fa- milienzentrum Lukas, faz-lukas@diakonie-oab.de Tel. 0160/3102351 Erste digitale Jugendkonferenz 2021 Der KJR veranstaltete im Rahmen „Was uns bewegt“, gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat Leutkirch am Samstag, den 17. April 2021 eine digitale Jugendkonferenz. Jugendliche im Alter von 16-24 Jahren bekamen hier die Möglichkeit über Themen wie: schlechte Busanbindung, keine Gestaltungsmöglichkeit zur Jugendbeteiligung im ländlichen Raum, wählen ab 16, Digitalisierung, Schule in Zeiten von Corona und vieles mehr, mit Politikern aus dem neugewählten Landtag, lokalen Politikern, Landrat Herr Sievers und Sozialdezernent Herr Friedel zu diskutieren. Die Gäste zeigten sich beeindruckt von den Vorschlägen und Gedanken der jungen Teilnehmenden und „haben Lust auf mehr“. Weitere Veranstaltungen in diesem Format sollen folgen. Infos dazu gibt es unter: www.jukinet.de oder auf Instagram. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo. 10.05.2021 bis einschl. Fr. 21.05.2021 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen Tel. 2616, tel. Voranmeldung! Dr. med. Hartmann, Baindt Tel. 4944 Wegen Abrechnung ist die Praxis am Di. 29.06.2021 und Mi. 30.06.2021 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Suche Werkstatt ca. 100 m2, langfristig zu mieten. Telefon 01523 / 6331095 2-3 Zi.-Whg. EG oder Aufzug in Baienfurt od. Umgebung zur Miete gesucht. 07502/540 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! MIETANGEBOTE Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung Wir suchen ab sofort einen PRODUKTIONSHELFER (m/w/d) in unserem Sägewerk. 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          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 24. März 2023 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Besuch italienischer Gäste im Hinblick auf eine freundschaftliche Verbindung Eine Delegation aus Gazoldo degli Ippoliti kommt vom 17. Mai bis 21. Mai 2023 nach Baindt und ins Schussental. Wir suchen Unterstützerinnen und Unterstützer! Venedig Turin Genua Neapel Rom Gazoldo degli Ippoliti Mailand Florenz Mantua Die Kommunen Weingarten, Berg und Baienfurt pflegen bereits seit vielen Jahren einen freundschaftlichen Kontakt in die Provinz Mantua und haben dort Partnerstädte und -gemeinden. Auch die dortige Gemeinde Gazoldo degli Ippoliti, die mit ihren rund 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern etwa 21 Kilometer nord- westlich von Mantua in der Lombardei, zwischen den Flüssen Oglio und Mincio liegt, hat nun Interesse an einer Partnerschaft mit unserer Gemeinde. Bereits im vergangenen Oktober besuch- te eine kleine Abordnung aus Baindt mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern der genannten Gemeinden die Provinz Mantua, unter anderem, um Gazoldo degli Ippoliti kennenzulernen. Herz- lich wurden wir in Gazoldo aufgenommen und hatten die Gele- genheit uns mit den Menschen und dem Ort vertraut zu machen. So führt beispielsweise an Gazoldo die frühere Römerstraße, Via Postumia vorbei. Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist der Firmensitz von Marcegaglia, einem führenden Unternehmen im Bereich der Eisen- und Stahlverarbeitung mit einem sich welt- weit entwickelnden Markt. Bei dem nun anstehenden Besuch der italienischen Gäste steht das persönliche Kennenlernen im Vor- dergrund. Wir suchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, beim Aufbau partnerschaftlicher Struk- turen mitzuwirken. Ideen und Anregungen zur weiteren Ausge- staltung der Partnerschaft sind erwünscht. Sprachliche Unter- stützung beim Besuch unserer Gäste wäre ganz hervorragend, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie Interesse oder Fragen haben, freuen wir uns über Ihren Anruf bei Frau Gerhardt unter der Telefonnum- mer: 07502 94 06 -26 oder per E-Mail an n.gerhardt@baindt.de. Frau Gerhardt ist zu 50 % Stabstelle der Bürger- meisterin und für diese Sonderaufgabe zuständig. Wir freuen uns auf schöne Begegnungen und einen wertvollen Austausch beim Besuch der italienischen Delega- tion im Mai. Ebenso wünschen wir uns eine herzliche und von den Bürgerinnen und Bürgern beider Orte gelebte Partnerschaft, die von gegenseitigen Besuchen getragen wird. Haben wir durch manches Geschehen auf unserer Welt doch erfahren, wie wichtig es ist, wenn Menschen zusammenhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Nahwärmenetz im Fischerareal Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizien- tes Wohnquartier entstehen. Alle Wohneinheiten bekom- men dort einen Nahwärmeanschluss. Die Versorgung mit Nahwärme erfolgt über ein Wärmenetz. Das Trans- portmedium Wasser wird als Wärmespeicher im Heiz- kreis gepumpt. Über Wärmetauscher wird das Wasser erhitzt und zum Verbraucher transportiert (Vorlauf). Dort wird es ebenfalls über Wärmetauscher an den Heizkreis- lauf des Abnehmers abgegeben. Das abgekühlte Wasser fließt über den Rücklauf zurück. Für die Wärmevertei- lung werden wegen der einfachen Verlegung meist fle- xible Verbundrohre verwendet, daneben kommen auch Kunststoffmantelverbundrohre zum Einsatz. Das Nahwär- menetz wird von der Gemeinde Baindt betrieben. Seminar zum Thema „Notvorsoge und Selbsthilfe – Vorbereitung auf verschiedene Notsituationen“ in Baindt am 05. April Am Mittwoch, den 05.04.2023 findet von 18:00 bis 19:30 Uhr ein kostenfreies Seminar zum Thema „Notvorsorge und Selbsthilfe – Vorbereitung auf verschiedene Notsituationen“ im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Inhalte sind insbesondere das Thema Blackout (flächendeckender Stromausfall), sowie Vorsorgemaßnahmen und praktische Tipps. Durchgeführt wird das Seminar vom Deutschen Roten Kreuz. Eine kostenfreie Anmeldung ist online über www.drk-rv.de → Angebote & Kurse → Kursangebot Notvorsorge, Selbsthilfe, Blackout oder den QR-Code möglich. Sollte Ihnen einen digitale Anmeldung nicht möglich sein, dürfen Sie sich gerne telefonisch bei Frau Gerhardt (07502 94 06 -26) anmelden. Weitere Informationen zum Thema Blackout finden Sie auch auf unserer Homepage www.baindt.de → Umwelt & Verkehr → StromBlackout Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Amtliche Bekanntmachungen Nachruf In Gedenken nehmen wir Abschied von unserer ehemaligen Mitarbeiterin Frau Sofie Wachter die im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2001, war sie 20 Jahre bei der Gemeinde als Reinigungskraft in der Schule beschäftigt. Durch ihre fleißige und zuverlässige Arbeit wurde sie sehr geschätzt. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gemeinde und den Gemeinderat Simone Rürup Bürgermeisterin Beginn der Sommerzeit In der Nacht von Samstag 25. März auf Sonntag 26. März wird die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Mittwoch, 29. März bis Freitag, 31. März 2023 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 25. März und Sonntag, 26. März AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. März Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 26. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 08.04.2023, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13:00 bis 16:00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostier- anlage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2023 Vom 01.04.2023 – 30.11.2023 gelten für die Grüngutan- nahmestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag u. Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS April 01.04. Frühlingsausflug VDK 04.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 06.04. Blutreiterversammlung BSS 09.04. Korridorfest Landjugend SKH 10.04. Siegerehrung der Schützengilde 19.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 20.04. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 20.04. Blutspendetermin DRK SKH 21.04. Blutreiterversammlung BSS 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.05. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unseres Kindergartens bas- teln in diesem Jahr wieder viele Pal- men, die am Palmsonntag auf dem Dorfplatz und vor der Kirche verkauft werden. Dafür be- nötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Möglich sind Thuja, Buchs, Lorbeer, Efeu, Wei- denkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind sehr dankbar dafür! Das Grünzeug kann am Montag, den 27.März und Dienstag, den 28.März bei uns im Kindergarten (Lilienstr.2) abge- geben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Palmenverkauf am Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 02. April verkauft unser Elternbeirat die selbstgebastelten Palmen ab 9:15 Uhr auf dem Dorf- platz und nach der gemeinsamen Prozession auch vor der Kirche (ca.9:45 Uhr). Sie können sie für 5,00 € erwer- ben. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zu Gute. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Eltern, die sich extra Zeit nehmen, die Palmen im Kindergarten zu basteln! Auch herzlichen Dank an unseren Elternbeirat für das Organisieren und Verkauf von Palmen! Waldorfkindergarten Ein Dankeschön ... Mit großen Schritten hält der Frühling Ein- zug - die Blümelein erwachen aus ihrem Winterschlaf, die Vöglein zwitschern munter ihre Weisen und die ersten kräftigen Son- nenstrahlen erwärmen die Erde. Für Kinder heißt das, raus aus den gefütterten Hosen, rein in die kurzen Buddel-Shorts. Wie freuten sich da die Kinder des Waldorfkindergarten Baindt, als Ihnen das Basarteam Baindt eine finanzielle Unterstützung bei der Aufstockung des Sommer-Equip- ments zukommen ließ. Dafür sagen alle Kinder mit Familien und das Erzieher*in- nen-Team ein ganz herzliches DANKESCHÖN! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues von den Junior-PausenhelferInnen Am 08. März besuchte der Kranken- transportwagen des Deutschen Roten Kreuzes die Junior-PausenhelferInnen im Pausenhof. Die freiwilligen HelferIn, Herr Stiefvater und Frau Janina von Watzdorf, stellten sich der motivierten Gruppe vor. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Nach einer Vorstellungsrunde durften die Kinder ihre viel- fältigen Fragen an die BesucherIn stellen. Mit großer Ge- duld und Fachkenntnis beantworteten Sie alle Fragen und dabei konnten Sie die Kinder in ihrer eigenen Motivation, Menschen zu helfen und zu unterstützen, nochmals be- stärken. Mit großer Wissbegier durften alle im Anschluss den Rettungswagen mit all seinen Raffinessen kennenlernen. Außerdem wurde er- klärt, wann der Rettungswagen zum Einsatz kommt. Nach einer Stunde verabschiedeten sich die Kinder mit ihrem fröhlichen Juni-Pausi-Spruch und bedankten sich für den freundlichen Besuch „der Helfer vor Ort“. Bestärkt mit dem guten Gefühl des Helfens wird allen diese Gruppenstunde noch lange in Erinnerung bleiben. Vielen Dank für diesen tollen Besuch und wir freuen uns schon auf nächstes Jahr! Anja Steidle, Stefanie Nandi und alle Junior-Pausenhel- ferInnen Zur Information LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Weltwassertag 2023: Den Wandel beschleunigen Überwachung des Grundwassers in Baden-Württem- berg: Schwellenwerte werden noch nicht flächende- ckend eingehalten „Wandel beschleunigen, so lautet das Motto des diesjäh- rigen Weltwassertages. Das heißt für mich: Wir müssen alles unternehmen, damit von uns verwendete Chemika- lien nicht mehr in den Wasserkreislauf gelangen. Zu viele der von uns in letzten Jahrzehnten freigesetzten Chemi- kalien finden sich in den Kreisläufen der Erde wieder. Das gilt auch für unser Grundwasser“, so Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. „Trotz rückläufiger Konzentrationen vieler Grundwas- ser-Schadstoffe werden die Schwel lenwerte der Grund- wasserverordnung immer noch nicht flächendeckend unterschritten. Knapp drei Viertel des Trinkwassers wird in Baden-Württemberg aus Grund- und Quellwasser ge- wonnen. Unser Ziel muss es sein, das wertvolle Gut mög- lichst frei von Schadstoffen zu halten“, fasst Altkofer die Ergebnisse des nun veröffentlichten Grundwasserberichts für Baden-Württemberg zusammen. Die LUBW über- wacht regelmäßig an rund 1.900 Messstellen Qualität und Quantität des Grundwassers in Baden-Württemberg. Die Berichte erscheinen im jährlichen Turnus. Nitrat Seit Beginn der systematischen Messungen im Jahr 1994 haben die mittleren Nitratkonzentrationen im Landes- messnetz Beschaffenheit fast kontinuierlich um rund 22 Prozent abgenommen. Auch an Messstellen in ausge- prägt landwirtschaftlich genutzten Gebieten sinken die mittleren Nitratkonzentrationen seit vielen Jahren. Trotz dieses kontinuierlichen Rückgangs stellt Nitrat die Hauptbelastung im Grundwasser dar. An rund 8 Prozent der Messstellen im Land überschreitet der Nitratgehalt im Berichtsjahr 2021 den Schwellenwert der Grundwas- serverordnung von 50 Milligramm pro Liter. Im Berichts- jahr wurde ein leichter Anstieg der Nitratmittelwerte zum Vorjahr beobachtet. Einzelne leichte Anstiege gab es in den letzten 30 Jahren immer wieder. Ursache sind hierfür meist bestimmte Witterungsbedingungen. * Zu dem langfristigen Rückgang der Nitratkonzentrati- onen trägt unter anderem die Schutzgebiets- und Aus- gleichsverordnung (SchALVO) bei. Seit dem Jahr 2001 ist die Nitratkonzentration in den hoch belasteten Sa- nierungsgebieten um rund 16 Prozent zurückgegangen. In den weniger belasteten Problem- bzw. Normalgebie- ten wurden im gleichen Zeitraum Rückgänge von etwa 12 bzw. 5,3 Prozent beobachtet. ** Die Verordnung ver- pflichtet Landwirtinnen und Landwirte, in Wasserschutz- gebieten die Flächen grundwasserschonend zu bewirt- schaften. Die Landesregierung leistet entsprechende Ausgleichszahlungen für die daraus resultierenden wirt- schaftlichen Nachteile. Industriechemikalien Industriechemikalien werden überwiegend in den von Siedlung und Industrie beeinflussten Messstellen festge- stellt. Für die meisten Stoffe sind die Konzentrationen seit vielen Jahren rückläufig. Der für Grundwasser geltende Schwellenwert von 10 Mikrogramm für die Summe ha- logenierter Lösemittel wie Tri- und Tetrachlorethen wur- de an 3,5 Prozent der untersuchten Messstellen im Be- richtsjahr 2021 überschritten. Im Jahr 2001 waren es noch 5,9 Prozent der Messstellen. Nachweisbar sind die Stof- fe an rund einem Viertel der untersuchten Messstellen. Schadensfälle im Grundwasser und Altlasten in Böden entstehen hauptsächlich durch unsachgemäßen Umgang mit diesen Stoffen bei metallverarbeitenden Betrieben (Trichlorethen) oder bei chemischen Reinigungen (Te- trachlorethen). Trihalo genmethane, wie beispielsweise Chloroform, werden als Desinfektionsmittel verwendet. Monoaromaten wie Benzol und Toluol wurden nur an einzelnen Messstellen gefunden. Die Benzinzusatzstof- fe MTBE und ETBE waren an 2,4 bzw. 2,0 Prozent der untersuchten Messstellen messbar. Die Stoffe gelangen meist punktuell ins Grundwasser infolge von Leckagen und Unfällen mit Mineralöl verbindungen sowie aus Alta- blagerungen wie beispielswei se Gaswerken. Diffuse Ein- träge sind beziehungsweise waren vor allem Emissionen aus der Kraftstoffverbrennung, Lösemittelver wendung sowie Verdampfung bei Herstellung, Transport und Um- füllen von Kraftstoffen. Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Benzol wurde an einer Messstelle überschritten, das entspricht 0,1 Prozent der Messstellen. Die Messstelle liegt direkt an einer Tank- stelle und ist Teil des Messnetzes „Emittenten Industrie.“ Die Messstelle dient der Sanierung der dortigen Grund- wasserbelastung. Entwicklung der Grundwassermenge Das Jahr 2021 verzeichnete erstmals seit dem Jahr 2013 wieder eine durchschnittliche Niederschlagsmenge. Die Grundwasserverhältnisse lagen daher im Mittel auf hö- herem Niveau als im vorangegangenen sehr trockenen Jahr 2020. Dennoch bestätigt auch dieser Bericht, dass die Anzahl der Messstellen mit langfristig rückläufiger Tendenz zunimmt. Er zeigt auch, dass im Jahr 2021 ein deutliches Süd-Nord-Gefälle vorhanden war: In der südli- chen Landeshälfte und im Oberrheingraben waren leicht überdurchschnittliche, in der nördlichen Landeshälfte hin- gegen unterdurchschnittliche Grundwasserverhältnisse zu verzeichnen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Bericht: Grundwasser-Überwachungsprogramm – Ergebnisse 2021 Diese und weitere Ergebnisse zu Grundwasserinhaltsstof- fen sowie zu den Grundwasservorräten sind detailliert ver- öffentlicht im Bericht „Grundwasser-Überwachungspro- gramm – Ergebnisse 2021“. Er kann im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pudi.lubw.de/ als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Zur Aus- wahl stehen hier eine zweiseitige Kurzfassung und ein 47-seitiger Fachbericht. Hintergrundinformation * Nitrat: Jahre mit leichten Anstiegen Der große Trend beim Nitrat geht seit dem Jahr 2001 abwärts. In einzelnen Jahren werden leichte Anstiege im Vergleich zum Vorjahr beobachtet, so auch im Berichts- jahr 2021. Diese Anstiege sind meist auf die Witterungs- bedingungen zurückzuführen. In trockenen Jahren mit wenig Sickerwasserbildung und niedrigen Grundwasser- ständen wird oft mehr Stickstoff im Boden gespeichert. Folgen dann Jahre mit normalen oder erhöhten Nieder- schlagsmengen, gelangt wieder mehr Sickerwasser in den Boden und das im Boden gespeicherte überschüs- sige Nitrat wird im Grundwasser gelöst. Auch steigende Grundwasserspiegel lösen zusätzlich Nitrat aus der in den trockenen Jahren ungesättigten Aquiferzone. ** Einstufung von Wasserschutzgebieten anhand von Nitratklassen: Nitratklasse 1: Normalgebiete mit Nitrat ≤ 25 mg/l oder Nitrat zwischen 25 und 35 mg/l ohne ansteigenden Trend Nitratklasse 2: Problemgebiete mit Nitrat ≥ 35 mg/l oder Nitrat ≥ 25 mg/l mit ansteigendem Trend Nitratklasse 3: Sanierungsgebiete mit Nitrat ≥ 50 mg/l oder Nitrat ≥ 40 mg/l mit ansteigendem Trend Sporteln-Spielen-Toben Kreissparkasse unterstützt Bewegungs-Pass an Grund- schulen Am 20.03. ist in mehreren Bundesländern für über 110.000 Kinder eines der größten Schulprojekte in Deutschland für mehr Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz auf dem Schulweg gestartet. Gefördert von der Sparkas- sen-Finanzgruppe Baden-Württemberg können über 37.000 Kinder in Baden-Württemberg kostenlos daran teilnehmen. Die Abkürzung SpoSpiTo steht dabei für Spor- teln-Spielen-Toben. Die Kreissparkasse Ravensburg unterstützt 6 Grundschu- len mit insgesamt 960 Schülerinnen und Schülern und leistet somit einen Beitrag, Kinder zur Bewegung zu mo- tivieren und gefährliche Situationen für Kinder vor den Grundschulen zu verringern. Folgende Grundschulen im Landkreis Ravensburg sind mit dabei: • Gemeinschaftsschule Horgenzell • Grundschule Ebersbach • Grundschule Eintürnen, Bad Wurzach • Grundschule Oberzell • GWRS Kißlegg • Klosterwiesenschule, Baindt Die Herausforderung: Innerhalb von sechs Wochen min- destens 20-mal ohne Elterntaxi in die Schule zu kommen. Ob mit dem Rad, dem Tretroller oder zu Fuß – Hauptsa- che das Auto bleibt in der Garage. Kinder, die diese Auf- gabe meistern, erhalten als Anerkennung für so viel Be- wegung und Klimaschutz eine SpoSpiTo-Urkunde! Doch der eigentliche Lohn ist eine tägliche Bewegungs-Einheit noch vor Unterrichtsbeginn – und der Stolz, den Weg zur Schule selbst zurückgelegt zu haben. Vielleicht spart das morgens sogar Zeit. Denn der Stau und das Verkehr- schaos vor der Schule entfallen prompt. Für die Eltern en- det stattdessen der morgendliche Stress an der eigenen Haustür. Wer will, darf seinen Sprössling aber natürlich zur Schule begleiten. Und ganz nebenbei: Unter allen erfolgreich teilnehmen- den Kindern werden Preise im Wert von über 20.000 Euro verlost. Zu gewinnen gibt es: 400 Gutscheine im Wert von jeweils 20 Euro von DECATHLON, 60 Scooter Sprite der Marke Micro und 100 Kinderrucksäcke von VAUDE. Die Preise jedenfalls haben‘s in sich. Die wichtigsten Infos zusammengefasst: • Der Hintergrund: Viele Kinder bewegen sich zu we- nig. Folgen sind Übergewicht, Haltungsschwächen und ernsthafte gesundheitliche Störungen. • Das Ziel: Innerhalb von 6 Wochen mindestens 20-mal ohne Elterntaxi in die Schule kommen. • Der Nachweis: Pro aus eigener Kraft zurückgelegtem Weg unterschreiben die Eltern im SpoSpiTo-Bewe- gungs-Pass. • Das Finale: Jedes erfolgreiche Kind erhält eine Urkunde und nimmt an einem großen Gewinnspiel teil, bei dem tolle Preise (400 Gutscheine im Wert von jeweils 20 Euro von DECATHLON, 60 Scooter Sprite der Marke Micro und 100 Kinderrucksäcke von VAUDE) verlost werden. • Und dann? Nach der SpoSpiTo-Aktion ist vor dem nächsten Schultag: Am besten auch nach der Aktion fleißig weiter zu Fuß in die Schule gehen! Gesundheit, Selbstständigkeit und Klima werden es danken – und die Eltern. Girls´Day / Boys´Day am 27. April 2023 Wir machen mit! – Seid ihr dabei? Das Regierungspräsidium Tübingen stellt sich euch beim Girls´Day / Boys´Day am 27. April 2023 mit seinen Berufen persönlich vor! An verschiedenen Dienstorten des Regierungspräsidiums Tübingen warten spannende Programme auf junge Men- schen, die sich über Berufsbilder jenseits der traditionellen Geschlechterrollen informieren wollen. Für Mädchen gibt es verschiedene Angebote im Eichwe- sen, in der Straßenplanung bzw. im Straßenbau sowie in der Marktüberwachung und zwar in den Städten Dorn- stadt bei Ulm, Fellbach, Freiburg i. Br., Stuttgart-Wangen, Ravensburg, Reutlingen und Tübingen. Für Jungen besteht ein Angebot im Bibliothekswesen an unserem Hauptsitz in Tübingen. Anmelden? Das geht online! Ihr könnt euch online informieren und anmelden unter www.girls-day.de oder www.boys-day.de. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort, die sehr gerne eure Fragen beantworten, sind in den ein- zelnen Programmen genannt. Außerdem könnt ihr euch auch an Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071 / 757-3074 wenden. Alle Informationen zu den Angeboten des Regierungs- präsidiums Tübingen findet ihr unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/wir-machen-mit- seid-ihr-dabei/ Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Er- lass der Grundsteuer für das Jahr 2022 muss spätestens bis zum 31. März 2023 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. März – 02. April 2023 Gedanken zur Woche Wo immer der Tanzende mit dem Fuß auftritt, da ent- springt dem Staub ein Quell des Lebens. Aus Persien Samstag, 25. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministrante: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Klara und Johannes Merk, Familie Gisi, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov) Miseror Fastenkollekte Sonntag, 26. März – 5. Fastensonntag (Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier zusammen mit dem Kindergarten St. Martin 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Gruppe Meile und dem Kirchenchor Miseror Fastenkollekte Anschließend Mittagstisch im Gemeinde- haus 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Marius Dienstag, 28. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 29. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Donnerstag, 30. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 31. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Sonntag, 02. April – Palmsonntag 09.30 Uhr Baindt – Palmweihe auf dem Dorfplatz 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hildegard und Siegfried Müller, Klara Merk, Familie Schimanowski, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit Angehörigen, Rosa Vogel, Alber- tine Bickel, Anna und Helmut Schmitz, Jahrtag: Johannes Merk, Hermann Stephan) Kollekte ist für das Heilige Land 11.15 Uhr Baindt – Taufe von David 09.45 Uhr Baienfurt – Palmweihe auf dem Kirchplatz mit Übertragung der Weihe in der Kirche 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor, Prozession der Palmträger in der Kirche und Kinderpassion mit der Jugendkantorei Kollekte ist für das Heilige Land Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist am 06. und 07. April geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wir sagen Danke für 20 Jahre Mesnerdienst! Nach 20 Jahren hat unser Aushilfsmesner Berthold Strie- gel für sich entschieden, sein Amt, das er immer mit gro- ßer Freude ausgeübt hat, zurückzugeben. Wir sagen Danke! Einmal im Monat übernahm Herr Striegel den Mesnerdienst an einem Wochenende und war auch sonst immer zur Stelle, wenn „Not am Mann“ war. So manches technisch-praktische Detail verdanken wir ihm. In all den 20 Jahren war er die Zuverlässigkeit in Person. An die- sem, seinem letzten „Wochenende“ als Mesner wollen wir ihn in der Vorabendmesse ganz offiziell verabschieden. Dazu laden wir herzlich ein. Altkleidersammlung, Samstag, 25. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 25. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterla- gen richten Sie bitte bis zum an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende: 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweilerstr. 24, Baindt Nach anschließendem Film ca. 1.30 Uhr - Gemeinsames Abendmahl - spannende Geschichten - tolle Workshops & Spiele - Fackelnachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp- Nachricht an! Laura Kurz 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler 0151 53379246 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 2. April by Minis Baienfurt und Baindt Das Leitwort: Frau. Macht. Veränderung. Teilhabe ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Ver- änderungen. Misereor engagiert sich an der Seite sei- ner Partnerorganisationen für Geschlechtergerechtigkeit, gleiche Bildungschancen und eine gerechte und nach- haltige Welt. Setzen Sie mit Ihrer Spende ein Zeichen der Solidarität! Sie unterstützen damit Vahatra (sprich: Vahadsch), VOZAMA und viele andere Organisationen, die mit Misereor fast 3.100 Entwicklungsprojekte im Sü- den der Welt realisieren. Dabei geht es immer darum, zusammen mit den Menschen Wege aus der Armut zu suchen – Wege in eine gerechte Zukunft. Herzlichen Dank für Ihre Spende! Spendenkonto Pax-Bank Aachen IBAN: DE75 3706 0193 0000 1010 10 BIC: GENODED1PAX Oder im Gottesdienst am 26. März oder im Pfarramt. Vortrag am 15.3.2023 Herr Dr. Bernd Kaminski war so freund- lich und hat als Mitglied des Lions Club Weingarten uns einen Vortrag gehal- ten über die Arbeit und Funktion des Lions Club: We Serve, wir dienen: Wer sind die Lions? 45.000 Clubs mit fast 1,4 Millionen Mitgliedern in 202 Ländern. Was machen die Lions? Die Clubs organisieren ehrenamtlich Projekte und Ver- anstaltungen, sammeln Spenden und leisten aktiv und finanziell humanitäre Hilfe auf internationaler, nationa- ler und regionaler Ebene. International z. B. die globale Bekämpfung von Blindheit sowie Katastrophenhilfe, Ent- wicklungs- und Gesundheitsprogramme; national Schul-, Kindergarten- und Jugendprogramme zur Unterstützung der Erziehung bei Sucht- und Gewaltprävention, Persön- lichkeitsentwicklung, gesunde Ernährung und Bewegung, Umgang mit Gewalt und Konflikten. Aber auch Direkthil- fe unschuldig in Not geratener Menschen, für die unser soziales Netz keinen Schutz bietet. Ethnische Zielsetzung: Der Gemeinschaft dienen. Freundschaftliche Beziehungen zwischen den Völkern fördern und pflegen, Menschen in materieller und seelischer Not beistehen. Der Vortrag hat bewirkt, dass die anwesenden Gäste viel über den Lions Club gelernt haben und diese Ziele und dieses Ehrenamt bisher so nicht gekannt haben. Schade war nur, dass es zu wenig Zuhörer gab. Weitere Infos sie- he im Internet unter „Lions Club Weingarten“. Herzlichen Dank an Herrn Dr. Bernd Kaminski für Zeit, die er für uns geopfert hat. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kin- der herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren wel- che Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Gleichnis vom Verlorenen Schaf Gott ist wie ein guter Hirte. Diese Bot- schaft durften die Kinder heute er- fahren. Zunächst bauten die Kinder mit Na- turmaterial eine schöne Landschaft auf, die Kulisse für die Geschichte, die wir ganzheitlich erleben durften. Jedes Kind erhielt ein (noch nicht ganz fertiges) Schaf und brachte dieses zum Hirten. Nach der Geschichte gestalteten die Kinder die Schafe noch mit Wolle und Beinen. Frau Lehmann begleitete diesen Gottesdienst und fasste noch einmal für die Eltern und Kinder die Aussage zusam- men: Gott kümmert sich auch um die Menschen, die ihm fern sind und vielleicht nicht ganz angepasst und folgsam. Zur Vertiefung spielten die Kinder Verstecken. War das schön, gefunden zu werden. Spontan gab es für jeden Fund Applaus. Die gewohnte Apfelschorlerunde beendete diesen Gottesdienst. Der nächste Krabbelgottesdienst findet statt am Sonntag, 18.Juni. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Freitag, 24. März 16.00 Uhr Baindt Gesamttreffen Konfi-3 im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Samstag, 25. März 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 26. März Judika 10.30 Uhr Baienfurt Familienfestgottesdienst Ab- schluss Konfi-3 mit Abendmahl in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 27. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 29. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 31. März 20.00 Uhr Baindt Kirchenkino im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 02. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt !!! Gottesdienst mit Posaunenchor in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Ge- meindehaus -------- Gedanken zum Wochenspruch Wir haben ein Gespür in uns, das uns zeigt, dass es nicht richtig ist, wenn sich einflussreiche Menschen auf Kosten anderer bereichern, wenn sie nur dafür sorgen, dass Gleichgesinnte zu ihrem Recht kommen und alle anderen nur Härte spüren lassen. Jesus ist ganz anders. – Obwohl kein einflussreicherer Mensch je über diese Erde gelaufen ist, obwohl er selbst Gott in Person ist, bezeichnet er sich selbst in der Regel nur als „Mensch“, durchbricht die Erwartungen und Kon- ventionen seiner Zeit und ist sich noch nicht einmal für den einfachsten Sklavendienst zu schade, sich hinzuknien, um anderen die Füße zu waschen. Damit setzt er ein Zeichen dafür, was wahre Größe ist. Denn die zeigt sich in Liebe und Hingabe. Die hat Jesus mit jeder Pore gelebt – bis ans Ende – und uns damit gezeigt, dass es für Gott kein Ende gibt, son- dern nur Erfüllung. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Eine gesegnete Passionszeit – geprägt vom Blick auf Si- tuationen, in denen unser Dienst der Liebe gefragt ist! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtlichen Knie- fall der Mehrheit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwa- ger Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgrup- pe innerhalb der deut- schen Spionageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Attentat auf Hitler führt zu einer Ver- haftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoef- fer zum Opfer fällt. Im Gefängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mäch- ten wunderbar geborgen“. Tischabendmahl am Grün- donnerstag, 6. April um 19 Uhr im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottes- dienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Pas- sah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung im Pfarramt bis spätes- tens Dienstag, 4. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorbereiten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der Kreative Montag startet wieder durch März 27.03.: H. Rothenbacher: „ Heuherz mit Kräutern“ April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen – geschickt ge- strickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ – Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“ - (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. B-Juniorinnen - Viertelfinale Verbandspokal SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) : 1. FC Donzdorf 1:7 Zu einem besonderen Pokalspiel kam es am Samstagnachmittag, als die Verbandsliga B-Juniorin- nen des SV Baindt die Bundesligisten des 1. FC Donzdorf im Viertelfinale des Verbandspokals empfingen. Auf- grund der Platzverhältnisse in Baindt, wich man auf den Kunstrasen des Rafi-Stadions in Berg aus. Bei herrlichem Wetter und einer achtbaren Zuschauerkulisse von fast 100 Interessierten starteten die heimischen Baindter mit viel Kampfgeist und Leidenschaft ins Spiel und erarbei- teten sich auch gleich die ein oder andere Torchance, wo auch die gegnerische Torfrau mit einer guten Parade eingreifen musste. Doch bald setzte sich die Abgeklärt- heit der Bundesligisten durch, die meist über außen den Ball schön reinspielten und in der Mitte eiskalt verwan- delten. So gingen die Mannschaften mit einem 0:3 in die Pause. In der zweiten Halbzeit mussten die Baindter zwar zunächst ein schnelles Gegentor hinnehmen, doch sie steckten nicht auf und nach einem schönen Zuspiel von Jana Eiberle auf Martha Stöhr, konnte diese nur durch ein Foul kurz vor der Strafraumgrenze gestoppt werden. Stella Schmid legte sich den Ball zurecht und versenk- te den Ball mit einem fulminanten Schuss im Torwinkel. Nach dem Donzdorf kurz darauf den alten Toreabstand wieder herstellte setzte Mona Eiberle zu einem kraftvol- len Sololauf an, setzte sich gegen zwei Gegenspielrinnen geschickt durch und konnte ebenfalls nur durch ein Foul an der Strafraumgrenze gestoppt werden, doch der an- schließende Freistoß von Stella ging diesmal leider über das Tor. In der letzten Viertelstunde des Spiels konnte Donzdorf, die physisch deutlich weniger investieren muss- ten, ihre spielerische Überlegenheit dann immer besser ausspielen, so dass Baindt nur noch selten zum Kontern kam und so wurde das Ergebnis dann noch deutlicher. Schlussendlich muss man den Baindtern aber eine mehr als respektable Leistung attestieren, gegen einen Gegner, der einige Klassen höher spielt. Im Kader: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Tabea Schauffler, Sophia Schairer, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Julia Eberlen, Alina Braun, Laura Schaz, Boenke schießt Baindt zum Derbysieg SG Baienfurt - SV Baindt 1:3 (0:2) Eine Woche nach dem unzufriedenstellenden Remis ge- gen den TSV Meckenbeuren, durfte der SVB am Sonn- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 tagnachmittag erneut auf dem Baienfurter Kunstrasen auflaufen - diesmal zum mit Spannung erwarteten Lo- kalderby gegen den Nachbarn aus Baienfurt. Die SGB, vor der Partie auf Tabellenplatz neun, ist in dieser Saison vor allem in der Offensive vom Verletzungspech verfolgt, erarbeitete sich in der Vorwoche jedoch ein Remis gegen den Tabellendritten aus Mochenwangen und sollte dem- entsprechend nicht unterschätzt werden. Auf Baindter Seite durfte man sich über die Reiserückkehr von Ab- wehrchef Brugger freuen, welcher der zuletzt etwas lö- chrigen Baindter-Defensive wieder zur nötigen Stabilität verhelfen sollte. Die Partie startete, wie es auch für ein Derby zu erwar- ten war, mit vielen intensiven Zweikämpfen und einigen kleinen Scharmützeln. Zudem meldeten sich beide Teams sofort offensiv an: Gehweiler parierte einen Kopfball von Boenke stark per Fuß (3.) und Bolgert rettete wenig spä- ter auf der Linie gegen Afonso (6.). Fast im Gegenzug be- wies dann Baindts Boenke seine ganze Routine, luchste Innenverteidiger Frey beim Abdrehen in Richtung eigenes Tor clever den Ball ab und überwand Gehweiler eiskalt per Flachschuss ins lange Eck (7.). Angetrieben vom Füh- rungstor übernahm der SVB zunhemend die Spielkontrolle und setzte in der 13.Minute den nächsten Nadelstich. To- bias Szeibel leitete nach starker Balleroberung den Ball diagonal zu Fischer weiter, welcher das Spielgerät mit Zug in den Sechzehner brachte. Dort rutschte die Kugel zu Boenke am zweiten Pfosten durch, der überlegt zum 0:2 einschob. Da der SVB in den letzten beiden Wochen je- doch anschaulich zeigte, wie man einen 2-Tore-Vorsprung doch noch verspielen kann, war trotz schneller Führung weiterhin die richtige Einstellung gefragt. Dies setzte Rä- dels Team in der Folge mit energischen Zweikämpfen im Mittelfeld und gefährlichen Standards um, wobei Boenke nach eben einer dieser Standards fast den Hattrick per- fekt gemacht hätte - sein Kopfball klatschte jedoch nur gegen den Pfosten (35.). Da auch die Baindter Defensive im ersten Durchgang sehr konzentriert agierte, ging es mit einer verdienten 0:2-Führung in die Halbzeitpause. Aus dieser kamen die Gäste erneut engagiert zurück und drückten auf das vorentscheidende dritte Tor, wobei sich Kneisl nach einem kurz ausgeführten Freistoß fast für seine starke Partie belohnt hätte (54.). Nur einige Augen- blicke später konnte sich der SVB aber einmal mehr auf Boenkes Torriecher verlassen - nach Eckball von Dantona nickte Boenke am langen Pfosten den Ball gegen Geh- weilers Laufrichtung über die Linie (55.) und stellte damit auch seinen Coach an der Seitenlinie zufrieden: „Drei Tore Vorsprung sind besser als zwei Tore.“ Einen noch grö- ßeren Vorsprung verhinderte in den folgenden Minuten dann vor allem Baienfurts Schlussmann Gehweiler. Mit einigen offensiven Umstellungen und der Einwechslung des lange verletzten Sauters, fand die SGB zwanzig Mi- nuten vor Schluss wieder mehr Zugriff auf die Partie und hatte durch Bertsch und Bitschi gute Chancen auf den Anschlusstreffer, Wetzel parierte jedoch zweimal stark. In der 79.Minute war dann allerdings auch er machtlos - nach einer Flanke von Holzer stieg Afonso in der Mitte am höchsten und köpfte zum 1:3 ein. Nur wenige Sekunden später hätte die Partie sogar nochmal Spannung aufneh- men können; nach einem langen Ball kam es außerhalb des Sechzehners zum Auffahrunfall zwischen Wetzel und Afonso, wobei der Schiedsrichter zum Unmut der Baien- furter auf Weiterspielen entschied. Marko Szeibel rettete den dabei noch abgegebenen Abschluss kurz vor der Tor- linie (80.). Thoma mit einem Weitschuss an den Pfosten (85.) und Afonso mit einem Versuch aus spitzem Winkel ans Außennetz (87.) waren am Ende die letzten großen Chancen eines unterhaltsamen Derbys, welches im SVB schlussendlich einen verdienten Sieger fand. Nach einem unglücklichen Start in die Rückrunde, holt der SVB die ersten drei Punkte im neuen Kalenderjahr und behauptet sich so weiter in der Spitzengruppe der Bezirksliga. In der nächsten Woche steht für die Baindter Mannschaft mit der Partie gegen den abstiegsbedrohten SV Bergatreute dann direkt das nächste interessante Nachbarschaftsduell auf dem Plan. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (90.Lukas Wal- ser), Marc Bolgert (63.Nico Geggier), Michael Brugger (77.Denis Schimanowski), Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Thoma - Jan Fischer (70.Konstan- tin Knisel), Philipp Boenke, Jonathan Dischl SG Baienfurt II - SV Baindt II 0:2 (0:1) Auch für die „Zwoite“ stand am Sonntagnachmittag das Derby gegen die SG aus Baienfurt an, wobei man die un- glückliche Niederlage aus der Vorwoche gegen den TSV Meckenbeuren II vergessen machen wollte. Die Weichen stellte man hierfür bereits nach 120 Sekunden, als Hecht eine Flanke von Küchler energisch zum 0:1 in die Ma- schen köpfte (2.). Auch in der Folge zeigte sich Geggiers Team weiter überlegen, ohne zunächst den zweiten Tref- fer nachzulegen. Vor allem Küchlers Halbfeldflanken von der linken Seiten sorgten immer wieder für Gefahr und auch Schnez und Späth vergaben mehrmals aussichts- reich. So sollte es auch in der zweiten Halbzeit weitergehen - der SVB II spielbestimmend und mit guten Chancen, die SGB II mit solider Abwehrarbeit jedoch fehlenden offen- siven Lösungen. Durch den knappen Vorsprung blieb die Partie daher unnötigerweise spannend, bis Akaiber nach starker Spielverlagerung von Späth mit einem schönen Schlenzer ins lange Eck den bekannten „Sack zu machte“ (77.). Durch diesen verdienten Derbysieg springt der SVB II vorübergehend auf Tabellenplatz zwei und wird in der kommenden Woche gewillt sein gegen den Fünften aus Bergatreute, gegen welchen man in der Hinrunde noch knapp verloren hatte, den nächsten „Dreier“ einzufahren Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Tobias Trautwein, Dennis Hecht (73.Lukas Grabherr), Sebastian Brenner, Jannik Küchler - Manuel Brugger (46.Rabie Akaiber), Ju- lian Keppeler (67.Niklas Hugger), Luca Lauriola (46.Moritz Gresser) - Johannes Schnez, Niklas Späth Vorschau: Sonntag, 26.03. 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Bergatreute II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute Saisonabschluss der 2. Jugendmannschaft TSV Neukirch - SV Baindt II 10:0 Auch im letzten Saisonspiel blieb unsere zweite Mannschaft leider ohne Erfolgserlebnis, konn- te den Gegnern aus Neukirch aber dennoch in einigen Situationen gefährlich werden. So verloren Ben- jamin Michelberger und Valentin Koch ihr Doppel knapp im fünften Satz und auch in den Einzelbegegnungen gab es viele knappe Sätze, die leider meist zugunsten der Neukircher ausgingen. Valentin hätte bei seinem 10:12 im fünften Satz den Sieg genauso verdient gehabt wie sein Gegner und Benjamin verlor mit 1:3 Sätzen, wobei 3 Sätze erst in der Verlängerung entschieden wurden. Franz und Pia Kreutle erspielten sich ebenfalls viele Punkte, mehr als ein Satzgewinn von Franz und einem sehr knappen Satz von Pia war allerdings leider nicht drin. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Somit endet die erste Saison der neuen 2. Jugendmann- schaft sieglos, wobei in dem einen oder anderen Spiel schon zu sehen war, dass wir durchaus konkurrenzfähig sind. Nichtsdestotrotz war die Saison ein voller Erfolg, alle Kinder und Jugendlichen (und Eltern) waren mit vollem Einsatz und Engagement dabei. Wir freuen uns jetzt auf das Training über den Sommer und sind schon gespannt, wie die Saison 2023/24 laufen wird :). Es spielten: Benjamin Michelberger (0:2), Valentin Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Pflichtsieg gegen Abstiegskandidat SV Baindt – TTF Kißlegg 9:2 Auch ohne den verhinderten Marcel Brückner konnten wir unser Spiel gegen die Tischtennisfreunde aus Kißlegg mit 9:2 gewinnen. Für Marcel kam unser Edeljoker Nico Scheffold zu seinem 3. Einsatz in dieser Saison. Die Doppel liefen wie zuletzt gut für uns, Philipp Schwarz und Thomas Nowak siegten 3:0 und auch unser 3er Dop- pel mit Frank Markwart und Thomas Rauch gelang ein weiterer Sieg. Das neu formierte Doppel Tobias Nowak und Nico Scheffold musste den Gästen gratulieren, sodass wir mit einer 2:1 Führung in die Einzel starteten. Mit konzentrierten Leistungen bauten wir den Vorsprung nach und nach immer weiter aus, sodass wir uns nach etwas mehr als 2 Stunden einen ungefährdeten und ver- dienten 9:2 Sieg erspielten. Lediglich Thomas Rauch ging am Ende seines Spiels die Puste aus und er musste sich im 5. Satz geschlagen geben. Alle anderen Spiele gingen deutlich zu unseren Gunsten aus. Mit dieser konzentrier- ten Teamleistung bleiben wir weiterhin im Meisterschafts- rennen, welches sich in den verbleibenden drei Spielta- gen entscheiden wird. Das nächste Heimspiel gegen den TTC Wangen findet an diesem Samstag um 18 Uhr in der Baindter Sporthalle statt. Wir freuen uns über zahlreiche Zuschauer und Fans. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Nico Scheffold (2:0), To- bias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) TC Baindt e.V. Jahreshauptversammlung 2023 Diese fand am Fr., 17.03. im Vereinsheim des SV Baindt statt. Erfreulicherweise nahmen 43 Personen an der Sitzung teil. Die 1. Vorsitzende Sibylle Boenke begrüßte die Anwe- senden, insbesondere Herrn Herrmann als Vertreter der Gemeinde. Sie gab bekannt, dass die Versammlung ord- nungsgemäß einberufen wurde und keine schriftlichen Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliederver- sammlung eingegangen sind. In einer Gedenkminute wurde an Mitglied und Berater bei Bau-Angelegenheiten, Uwe Nehls, gedacht, der im Dezember 2022 verstorben ist. Die anschließenden Ressortberichte der Vorstandsmit- glieder machten deutlich, dass der Verein nach wie vor finanziell auf gesunden Füßen steht und die Mitglieder- zahlen seit Jahren stabil sind. Auch war die Saison 2022 zufriedenstellend verlaufen. Die Verbandsrunde konn- te reibungslos durchgeführt werden. Die Normalität auf der Anlage war wieder eingekehrt; man traf sich zum Spiel und saß anschließend in gemütlicher Runde im Ver- einsheim. Jedoch war bei manchen vereinsinternen Ver- anstaltungen noch die Zurückhaltung der Mitglieder zu spüren. Der Technische Leiter machte deutlich, dass eine Mitarbeit von vielen Mitgliedern, vor allem bei geplanten Arbeiten wie Plätze richten, dringend erforderlich ist. Die- se können nicht von wenigen bewerkstelligt werden und - nicht zu vergessen - geleistete Arbeitsstunden werden vergütet (s. unten TOP „Änderung der Beitrags- und Ge- bührenordnung“). Der Kassenprüfer Edgar Schaz lobte die alljährlich vor- bildliche Kassenführung von Leo Reich. Im Anschluss er- folgte unter der Leitung von Herrn Herrmann einstimmig die Entlastung des Kassiers und der gesamten Vorstand- schaft durch die Mitgliederversammlung. Die anschließenden Wahlen, ebenfalls geleitet von Herrn Herrmann (vielen Dank an dieser Stelle!), ergaben fol- gendes Ergebnis: • Zweiter Vorsitzende Max Reich • Schriftführerin Inge Fink-Spöri • Breitensportwartin Barbara Blattner • Eine Organisatorin f. Bewirtung Silvia Auer • Technischer Leiter Gerhard Reich • Jugendwart Philipp Neubauer • Zwei Kassenprüfer Edgar Schaz, Roland Futterer Franz Wiest scheidet nach 20 Jahren als Kassenprüfer aus. Sein Amt übernimmt Roland Futterer. (Roland, dan- ke für deine Bereitschaft!). Alle Vorstandsmitglieder stell- ten sich zur Wiederwahl und wurden jeweils einstimmig gewählt. Gerhard Reich erklärte sich bereit, das Amt des Technischen Leiters für 1 Jahr weiterzuführen. Mit auf der Tagesordnung stand der Antrag der Vorstand- schaft auf Änderung der Beitrags- und Gebühren-ord- nung, der wie folgt lautet: „Jedes Mitglied ab 18 Jahren muss pro Saison 4 Stunden für Bewirtschaftung oder Arbeitsdienst ableisten. Für jede nicht geleistete Stunde werden 5,- € berechnet. Alle weite- ren geleisteten Arbeitsstunden werden mit 10,- € vergütet. Wirterstunden sind ausgenommen. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr sind ebenfalls zu 4 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr verpflichtet. Für jede nicht geleistete Stunde werden 3,- € berechnet. Alle weite- ren geleisteten Arbeitsstunden werden mit 6,- € vergütet. Wirterstunden sind ausgenommen.“ Die finanzielle Vereinslage ermöglicht es, den Mitgliedern, die sich tatkräftig in den Verein einbringen, etwas zurück- zugeben. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Mitorganisator des Rendezvous, Edgar Schaz, betonte am Schluss, dass dieser Treff als „offene“ Gruppe zu se- hen sei und alle (Herren) willkommen sind. Er bedankte sich bei Oskar Halder für sein langjähriges Engagement. Mit dem Wunsch auf eine gut verlaufende Saison 2023 beendete die 1. Vorsitzende die Versammlung. Inge Fink-Spöri Schriftführerin Plätze richten: heute Fr., 24.03. ab 14 Uhr und morgen ab 9 Uhr, bei schlechtem Wetter eine Woche später. Taekwondo Baindt e.V. Zu unserer Hauptversammlung am 20.04.2023 um 19.00 Uhr Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll Saal Marsweilerstr. 30 88255 Baindt laden wir alle Mitglieder ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen. 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Satzungsänderung 7. Anträge 8. Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.04.2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr.57, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. gez. Alfred Manthei 1. Vorsitzende Schützengilde Baindt Osterschießen 2023 Nach einer fast 3 jährigen Corona Pause lädt die Schützengilde Baindt die Bevölkerung und Vereine zum alljährlichen Osterschie- ßen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Schießzeiten: Montag, 03.04.2023: 18.00-22.00 Uhr Dienstag, 04.04.2023: 18.00-22.00 Uhr Mittwoch, 05.04.2023: 18.00-22.00 Uhr Die Siegerehrung mit Frühschoppen findet am 10.04.2023 ab 10 Uhr im Schützenhaus Baindt statt. Auf Euer zahlrei- ches kommen freut sich die Schützengilde Baindt. Blutreitergruppe Donnerstag, 06.04.2023; Versammlung zur Mitgliederaufnahme in die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. Am Donnerstag, 06. April 2023, 20:00 Uhr sind alle Blutreiter und Blutreiterinnen, auch die, die es werden wollen -insbesondere Jugendliche-, ehemalige Blutreiter sowie alle, die die Gruppe und die Heiligblut- verehrung fördern möchten, herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Nachdem die seit 1906 bestehende Blutreitergruppe Baindt am 17. Januar 2023 als eingetragener Verein ge- gründet wurde, werden in dieser Versammlung alle Inte- ressierten ausführlich informiert sowie gebeten die Mit- gliedschaft zu beantragen. Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist die Mitgliedschaft im Verein grund- sätzlich Bedingung. Wir freuen uns auf viele Besucher. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversammlung am 31.03.2023 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den31.03.2023 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Erster Vorstand • Zeugwart • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 30.03.2023 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT PS: Am kommenden Montag, den 27.03.2023 werden die Passivbeiträge per Lastschriftverfahren eingezogen. Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 31.03.2023 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich eingeladen! Volleyball LJ Baindt Saisonabschluss beim letzten Heimspieltag Am kommenden Samstag, 25.03.2023 geht es für die Volleyball Landjugend Baindt 1 nochmal um alles. Im Abstiegskampf zählt jeder Punkt! Sowohl gegen den VfB Ulm und die BSG Im- menstaad Dornier-Reha haben wir gute Chancen– erst recht, wenn es so weiter geht wie am letzten Spieltag. Also seid live dabei und feuert eure Freunde, Kolleg:innen, Geschwister und alle anderen Mitspieler:innen an! Wir freuen uns ab 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwie- senschule über eure lautstarke Unterstützung! Kunstkreis Frühlingsbilder im Rathaus Neue Ausstellung Der Kunstkreis hat seine Bilder im Rathaus umgehängt. Passend zum Frühling zeigen wir Frühlingsbilder in Aquarell u. Acryl . Ein Besuch zu den Öffnungszeiten lohnt sich, und wir würden uns über Rückmeldungen freuen. Kunstkreis Baindt e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Hauptversammlung des WBB Am 30, März findet die diesjährige Hauptversammlung statt, Beginn ist um 19:00 im Gasthof Bräuhäusle in Bai- enfurt. Wir laden alle Mitglieder hierzu recht herzlich ein und freuen uns auf ihr Kommen. Die Einladungen nebst Tagesordnung ist zwischenzeitlich verschickt, gewählt werden in diesem Jahr der oder die 1. Vorsitzende, Kassier sowie alle Beisitzer. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung um den Steegersee Wir wandern vom Naturbadesee Steegersee in großem Bogen in Richtung Tannhausen und über den Booser Hof zurück zum Ausgangspunkt. Dienstag 04.04.2023 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, Fahrpreis 6,50 Euro für Mit- glieder. Einkehr ist vorgesehen. Festes Schuhwerk, Trinken, ggf. kleines Vesper, Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Anmeldung ab 28.03.2023 bei Wanderführung Jürgen Frank, T. 0751/43287 Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2023 Besonders begrüßen konnte der Vorsitzende Rainer Müller neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern im DLRG Vereinsheim den 1. stellv. Bürgermeister Herr Richard Birnbaum sowie den Vertreter des DLRG Bezirks Ravensburg, Peter Sieber, die Vorsitzende des Förderver- eins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath und das Ehrenmitglied und ehemaligen Vizepräsident der DLRG, Herr Oskar Jürgen Illing. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und der Mitgliederstand mit 406 Mit- gliedern einen neuen Rekord erreicht hat. Davon sind 242 Mitglieder jünger als 18 Jahre. Christian Rundel (Leiter Wasserrettungsdienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserret- tungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Darunter fallen Absicherungseinsätze für Triathlon und Seenachtsfest in Bad Waldsee sowie Tauch- und Strömungsrettungs- übungen. Auch eine Bootsübung in Kooperation mit der Bundeswehr hat stattgefunden. Agnes Müller (Leiterin Ausbildung) berichtet, dass seit Mit- te März 2022 wieder reguläres Training in Baienfurt statt- finden kann. In 15 Gruppen mit insgesamt 20 Trainern und ca. 120 Teilnehmenden wurden ca. 1.000 ehrenamtliche Stunden im Hallenbad Training geleistet. Folgende Ab- zeichen wurden ausgestellt: 9 Seepferdchen, 68 Schwim- mabzeichen, 10 Juniorretter und 59 Rettungsschwimm- abzeichen. Neben dem normalen Training gab es wieder unsere Vereinsmeisterschaft und die Bezirksmeisterschaft im Rettungsschwimmen. Rainer Müller bedankt sich bei Agnes Müller und dem Team Ausbildung für die hervor- ragende Organisation des Trainingsbetriebs, welcher der Stützpfeiler unserer Vereinsarbeit darstellt. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2023 und den Jahresabschluss 2022 vor. Die Kasse wurde geprüft und für einwandfrei befunden, so dass die Feststellung sowie die Entlastung der Vorstandschaft einstimmig erfolgten. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Lea Staudin- ger zeigen eine Fotopräsentation über die vielfältigen Aktivitäten der Jugend im vergangenen Jahr. Darunter Osterbasteln, Kanalfahrt als Sommerferienprogramm, Radtour, Teilnahme am Bezirkszeltlager, Ausflug in den Skylinepark, Besuch beim Ringerwettkampf und vieles mehr. Auch für 2023 sind schon viele Aktivitäten geplant. Der Vorsitzende bedankt sich beim Jugendleiter-Team und betont, wie wichtig die Förderung des sozialen Mitei- nanders durch solche Aktionen ist und welche vielfältigen Vorteile das Miteinander in der DLRG hat. Peter Sieber von der Bezirksvorstandschaft hebt Arthurs großes Engagement in der DLRG und fürs Hallenbad und seinen Kampfgeist bei der Hallenbadrettung hervor und verleiht ihm das höchste Verdienstabzeichen der DLRG in „Gold mit Brillant“ (siehe Bericht im MTB letzte Woche). Herr Birnbaum richtet Grüße von Herrn Bürgermeister Binder aus. Er gratuliert Arthur zu seiner Ehrung und blickt auf die Hallenbadrettung zurück. Herr Birnbaum sagt, dass die Gemeinde sowohl das Hallenbad als auch die DLRG gerne unterstützt. Herr Birnbaum betont, dass die Jugendarbeit in der DLRG hervorragend läuft und dass Förderverein, Genossenschaft und DLRG eine Ein- heit sind. Außerdem berichtet Herr Birnbaum, dass kein anderer Verein in Baienfurt eine so konstante Vorstand- schaft (Müller, Pfau) hat und gleichzeitig Jugendliche zu Engagement und Mitarbeit „nachzieht“. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern, der Bezirksvorstandschaft sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite Unterstützung und das kameradschaftliche Miteinander. Bei einem von Charlotte Knöpfler liebevoll zusammengestellten Buffet lassen die Teilnehmer die Versammlung anschließend ausklingen Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Peter Sieber (DLRG Bezirk Ravensburg), Arthur Pfau, Richard Birnbaum (Gemeinde Baienfurt) Kegelfreunde Baienfurt „Wir suchen neue Mitkegler (Freizeitkegler) für Montag Abend um 19.30 Uhr in der Gaststätte Marktplatz 3 in Baienfurt. Gerne können Sie auch einfach zum Schnuppern kom- men. Näheres unter der Telefonnummer 0171 2677950 (gerne auch per Whatsapp). Wir freuen uns auf Sie.“ Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Park- plätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungseingang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stor- nierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirklich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Aktion Blumenerde und Dünger Am Samstag, 1. April 2023 werden wir die Aktion durch- führen. Die Abholer können Ihre bestellten Produkte von 14.00 bis 16.00 Uhr bei Familie Rittler, Waldseerstr. 32, Baienfurt abholen. Barzahlung möglich. Wer die Ware zugestellt haben wollte, bekommt diese am 1. April 2023 ab 11.00 Uhr zugefahren. Bitte seien Sie zuhause. Vielen Dank fürs Mitmachen. Gemeinde Wolfegg Die Gemeinde Wolfegg, Heilklimatischer Kurort im würt- tembergischen Allgäu, Landkreis Ravensburg (ca. 3.900 Einwohner), sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) im Sachbereich Tourismus und Kultur in Teilzeit (50 %) Aufgabengebiet: • Weiterentwicklung des touristischen Angebots der Ge- meinde • Zusammenarbeit mit den touristischen Leistungsträ- gern vor Ort • Koordination der touristischen Printprodukte • Mitarbeit in der Tourist Information und Gästebetreuung • Organisation und Mitwirkung bei den vielfältigen kultu- rellen Veranstaltungen Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 17.04.2023. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf un- serer Homepage www.wolfegg.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mit- glieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Dienstag, 28. März 2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 31 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2022 2. Kassenbericht 2022 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss Schwäbische Mundart Kabarett mit „Hillus Herzdropfa“ Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erscheinen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige Anmel- dung bis spätestens 24.03.2023 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien Förderrunde 2023 startet – Jetzt mitmachen! 140 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wurden in den vergangenen zwölf Jahren mithilfe des EnBW-För- derprogramms „Impulse für die Vielfalt“ unterstützt und erfolgreich umgesetzt. Jedes Einzelprojekt bedeutet kon- krete Hilfe vor Ort. Es verbessert Lebensräume bedrohter Amphibien und Reptilien und die Entwicklung der Tier- arten. Diese positive Bilanz spornt an. Daher fördert die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Wie bis- her unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis 15. Mai 2023 können Anträge eingereicht werden. Wer eine Schutzmaßnahme plant, kann bis zum 15. Mai 2023 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Ge- fördert werden Maßnahmen, die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms: www.impulse-fuer-die-vielfalt.de Maßnahmen werden vom 1. Oktober bis 31. Dezem- ber 2023 realisiert. Ob Eiablageplatz für wärmeliebende Eidechsen oder Laichgewässer für Unken und Frösche, Landlebensräu- me mit lockeren Sandböden oder anderen Versteckmög- lichkeiten für Geburtshelferkröten - sämtliche förderfä- hige Maßnahmen sollen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Fachleuten für Amphibien und Rep- tilien sowie Vertretende des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die ein- gereichten Projektideen und stellen so die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte sicher. 12 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Repti- lien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Amphi- bien- und Reptilienschutz „Impulse für die Vielfalt“ wurde im Rahmen der Initiative des Landes Baden-Württem- berg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ gemeinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Es startete im Jahr 2011. Das Förderprogramm verbessert die Le- bensräume heimischer Amphibien- und Reptilienarten landesweit und hilft so mit, ihren Bestand positiv zu ent- wickeln. Anträge können für das laufende Jahr jeweils am Jahresbeginn gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegangenen Vorschläge. Die ausgewählten Pro- jekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finanziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. Heilklimatischer Kurort Wolfegg Allgäu „Heimatkunde – wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bau- ernhaus-Museum Wolfegg Den Anfang der vierteiligen Vortragsreihe „Heimatkun- de – wie sich nicht im Schulbuch steht“, machte Dr. Bernd Mayer, der Leiter der Fürstlichen Kunstsammlungen am Donnerstag, 23. März 2023 um 19 Uhr in der Zehntscheuer Gessenried im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg mit dem Thema „Wohl verwahrt auf Schloss Wolfegg – Was Schränke, Schubladen und Schachteln so alles erzählen“. Ob im Archiv, in der Bibliothek oder in Depots: Auf Schloss Wolfegg hat sich im Lauf der Jahrhunderte eine schier unüberschaubare Fülle von Sachen angesammelt. Sie befinden sich normalerweise wohlverwahrt in Schränken, Kommoden und Truhen, wo sie gegen äußere Einwirkungen geschützt sind. Diese Schmuckstücke, Waffen, Urkunden, Fotografien oder auch makabre Gegenstände wie Galgenstricke und Hen- kerschwerte stecken voller spannender, bewegender und manchmal auch trauriger Geschichten. In seinem Vortrag brachte Dr. Bernd Mayer mit der Hilfe von vielen Bildern diese Objekte zum Sprechen. Weitere Vorträge im Rahmen der Heimatkunde: Donnerstag, 30. März, 19 Uhr „Beseeltes Land – Über die Frömmigkeit im westlichen Allgäu“ Referent: Geograph Prof. Dr. Manfred Thierer Donnerstag, 13. April, 19 Uhr „Heimat – eine launig emotionale Gedankenreise mit ei- nem Oberschwaben“ Referent: Poetry Slammer Wolfgang Heyer Donnerstag, 20. April, 19 Uhr „Das Oberamt Waldsee“ Referent: Stadtarchivar Michael Tassilo Wild Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Frische vor OrtFrische vor Ort GESCHÄFTSANZEIGEN Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocenter: Sonntag 15 - 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-0 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zum 01.09.2023 suchen wir eine(n) Auszubildende(n) zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (w/m/d) Es erwartet Dich ein sympathisches Team und freundliche Patienten, ein interessantes Arbeitsumfeld mit abwechslungsreichem Tätigkeits- bereich und ansprechende Arbeitszeiten. Wir wünschen uns, dass Du freundlich und teamfähig bist und Spaß am Umgang mit Menschen hast. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! Gerne auch per Mail an die obige Adresse. Außerdem suchen wir für sofort oder später eine(n) Zahnmedizinischen Fachangestellte(n) (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Zahnarztpraxis Horgenzell Gemeinschaftspraxis Dr. Arno Gleinser & Dr. Tobias Steurer Kornstraße 17 | 88263 Horgenzell Tel. 07504 / 1886 | Fax 07504/1732 info@zahnarzt-horgenzell.de | www.zahnarzt-horgenzell.de Lust auf nette Kollegen, fl exible Arbeitszeiten und eine 4-Tage Woche? Dann bist du bei uns richtig! Wir sind ein dynamisches, mittelständisches und zukunftsorientiertes Planungs- und Sachverständigenbüro. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ingenieur/in (m/w/d) Umwelt- oder Verfahrenstechnik und Technische/n Systemplaner/in (m/w/d) Elektro/TGA Gesellschaft für Umwelttechnik Bojahr mbH & Co. KG Wilhelm-Brielmayer-Straße 10, 88213 Ravensburg Bewerbungen bitte per Mail an info@u-t-b.de Nähere Informationen unter www.u-t-b.de oder 0751/994388-0 EIN TIERISCH GUTER BERUFSSTART Ausbildung in der Heimtierbranche mit vielversprechenden Zukunfts- aussichten Aus Liebe zum Tier: Die Auszubilden- den schätzen die vielfältigen Aufga- ben. Bei der Arbeit im Markt gibt es keine Langeweile Foto: djd/www.fut- terhaus.de/Martina van Kann (djd). Fast jeder zweite Haushalt (47 Prozent) in Deutschland hält ein Haustier, Tendenz steigend. Damit wächst zugleich die Heimtierbran- che. Im Fachhandel bieten sich at- traktive und abwechslungsreiche Ausbildungs- sowie Arbeitsmög- lichkeiten für alle, die ihre Liebe zum Tier zum Beruf machen möchten. In den bundesweiten Märkten von Das Futterhaus etwa sind für 2023 fast 30 Ausbildungsplätze zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Einzelhan- del zu besetzen. Die Azubis werden vor Ort individuell gefördert und pro tieren zusätzlich von den Angebo- ten der unternehmenseigenen Akademie. Mit einem erfolgreichen Abschluss eröffnen sich vielfältige Karrierechan- cen, unter www.futterhaus.de gibt es weitere Informationen. &AUSBILDUNGBERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? 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            ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " M is ch g e b ie t F is ch e ra re a l" s o w ie 1 0 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 16.03.2020 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 19 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 21 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 27 7 Hinweise und Zeichenerklärung 28 8 Satzung 38 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 40 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 55 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 87 12 Begründung – Sonstiges 89 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 93 14 Begründung – Bilddokumentation 94 15 Verfahrensvermerke 95 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Mischgebiet Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaube- triebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch ge- werbliche Nutzungen geprägt sind) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäu- len im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie Haupt- oder Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Abweichend hiervon ist eine Sammelwerbeanlage innerhalb des Mischgebietes zulässig. Diese Sammelwerbeanlage darf auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 5 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 6 schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels o- der Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 7 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 8 2.8 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bau- teilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von freistehenden Werbeanlagen innerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale trauf- seitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m über- schreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.10 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.12 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Baulinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 9 2.14 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 2.15 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, nicht überdachte Stellplätze, Garagen und/oder Tiefgara- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.16 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 10 2.20 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.21 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 11 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöffnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.30 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße; zwi- schen dem jeweils festgesetzten Höhen ist die festgesetzte Ober- kante des geplanten Geländes einzuhalten. Die Werte der Ober- kante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Plan- zeichnung) 2.31 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden über der Ge- ländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbeanlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benut- Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 12 zung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen so- wie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden während der Nacht- stunden (22-6 Uhr) sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen oder − regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tiefgaragen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.33 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 13 2.34 Leitungsrecht für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: LR LS 1 LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 14 − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der Verkehrsfläche als Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Ab- gang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflan- zungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 15 2.41 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum und Ortsrandeingrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 16 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Berberitze Berberis vulgaris Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 17 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.43 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 2 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.44 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 18 2.45 Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 19 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Aus- gleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Och- senhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 20 − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zugewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Öko- punkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung. (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 21 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unter- geordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 22 4.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.8 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 23 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 24 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.13 Werbeanlagen in dem Baugebiet (beispielhaft aus der Plan- zeichnung) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 18 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1 m überragen und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 2: Freistehende Werbeanlagen in den Baugebieten dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 5,00 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche über- schreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Zone 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 25 Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 4.14 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 26 5 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 5.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 27 6 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetz- lichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 6.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 28 7 Hinweise und Zeichenerklärung 7.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung); 7.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 7.3 geplantes Gebäude (Lagerhalle Bauhof) zur Zeit der Planaufstel- lung (siehe Planzeichnung) 7.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 7.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 7.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 7.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 7.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 29 7.9 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 7.10 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Fischer- areal Mischgebiet" (siehe Planzeichnung) 7.11 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 7.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden – soweit aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich – abgeschal- tet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird für die Wohngebäude empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 30 7.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind zwei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blaumeise sind drei Meisennistkästen im räumli- chen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nist- höhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, ein Kasten mit 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 31 − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 7.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 7.16 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten - wenn möglich - erhalten werden (Er- haltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Bau- maßnahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 32 7.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsberei- ches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). 7.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 7.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 7.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 33 Kanal zum Retentionsfilter- becken 7.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 7.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 7.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 7.24 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 7.25 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Überschwemmungsbereich eines HQ100- sowie eines HQExtrem -Ereig- nisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" aktuell noch verdolt. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungsfläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei ei- ner positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung die- ser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichsmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwem- mungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Mischwasserkanal (Bestand) R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 34 Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. 7.26 Bodenschutz Bei den Böden handelt es sich um hochwertige, verdichtungsemp- findliche Böden. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzun- gen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, eine Baugrunduntersuchung gem. DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durchzuführen, ein Bodenmanage- mentkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich be- gleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A- , B-, C-Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Es wird empfohlen im Bereich der Abgrabung und späteren Böschungsbe- reich des zu öffnenden "Sulzmoosbaches" eine mind. 20 cm mäch- tige Bodenschicht aus kulturfähigem Unterboden und Oberboden herzustellen. Der Bereich der verbleibenden Grünfläche als bachbe- gleitende Zone sollte mit einer mind. 50 cm mächtigen Bodenschicht ausgeführt werden. Informationen zum Bodenschutz bei Baumaß- nahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 7.27 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Wohnun- gen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Be- tracht gezogen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 35 7.28 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 7.29 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 36 mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Do- kumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebssichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 37 7.30 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 7.31 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 38 8 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie "10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 16.03.2020. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichs- bedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordnete Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt). §3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 16.03.2020. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 16.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.2018) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 39 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Werbeanlagen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 40 9 Begründung – Städtebaulicher Teil 9.1 Allgemeine Angaben 9.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". Das Plangebiet befindet westlichen anschließend an das Gemeindezentrum und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu und weiter im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, im Norden angrenzend die "Marsweiler Straße". Auf der Fläche des Plangebietes sind hauptsächlich Grünflachen, Gebäude, die durch die Gemeinde genutzt werden, sowie Park- und Verkehrsflächen vorzufinden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen, um die Reali- sierung von Wohnbebauung und Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Dies dient der Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist und der verbrauchernahen Versorgung mit Lebensmitteln. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Orts- kern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungs- verbandes Mittleres Schussental größtenteils als "Grünflächen" und "Mischbauflächen" (M) darge- stellt. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 9.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch den Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplan "Woh- nen Fischerareal" und 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bau- vorschriften hierzu begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 41 Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Einmündung in die "Marsweiler Straße" die erforderlichen Sichtflächen und die für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maß- nahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich auf- genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19 (Teilflä- che), 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/1, 55/2, 55/7, 56/3, 56/4 (Teil- fläche), 87 (Teilfläche), 575/1 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 9.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 9.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich bestehende Gebäude, die momentan durch die Ge- meinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 9.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus dem Jahr 2014/15 konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits damals wurde die Ansiedlung eines Le- bensmittelmarktes sowie die Realisierung von Wohnbebauung in einem Mischgebiet angedacht. Dieser Bebauungsplan dient der Ausweisung von Mischgebietsflächen mit oben beschriebenen ge- planten Nutzungen, um die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des tägli- chen Bedarfs sicherzustellen und den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist, zu decken. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrund- stücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 42 Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 9. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 9.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 43 Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 44 Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee Oberschwaben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich noch nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Grünfläche und geringfügig als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungs- planes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Als Mischbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 45 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 9.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet Ortskern II. In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Über- legungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaf- fen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Ziel der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Mischgebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei mög- lichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölke- rung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaf- fen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 46 Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 9.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohnge- bietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städtebaulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich 5 Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischgebietes und 5 Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungspla- nes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbegleitenden Grün- fläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Sü- den in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beiden Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wo- bei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Verkehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspu- ren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 47 Bereich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen hat die Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen werden. Hierfür hat man in Alternative 1 die 3 südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzent- rum ersetzt. 9.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante Mischgebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Norden in die "Mars- weiler Straße" und im Süden in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 9.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Baufenster Veränderungen wie folgt vorgenommen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 48 − Im Mischgebiet ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konfliktpotenziale auszu- schließen. − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs-Stät- ten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfül- len. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektro-Fahr- zeugs. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im Mischgebiet fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort Baindt befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignete und vorhandene Strukturen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 49 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,60 bzw. 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete gebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 50 − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schemata dargestellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 55 m. Im Bereich des Mischge- bietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Nur die Festsetzungen auf dem Grundstück 1 des geplanten Lebensmittelmarktes wei- chen hiervon ab, da in diesem Fall die Form und Lage des bestehenden Baukörpers andere Vorga- ben erfordert. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Ge- bäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben beding- ten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 51 Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreis- straße 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 52 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffho- fes im östlichen Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). In diesem Bereich sind daher keine Lärmschutz-Maß- nahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des Plangebietes ist nach dem derzeitigen Planungsstand die Umsetzung eines Verbrauchermarktes vorgesehen, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (ein- geschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch im westlichen Bereich des Plangebietes theo- retisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutz-Fest- setzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärm-Immissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vorgesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreis-Straße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar und nach dem derzeitigen Sachstand auch vorgesehen ist, wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immissionen im Plangebiet zu rechnen ist. Daher wurde eine schall- technische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plan- gebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts ein- gehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungsstand nicht zu Überschreitun- gen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutz-Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach kon- kreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens Lärmschutz-Bestimmungen festzulegen. 9.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 53 Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 9.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle am Dorfplatz/ "Küferstraße" durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gege- ben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemein- dezentrum geschaffen Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für den vorgesehe- nen Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungs- straße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maß- nahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze unten). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 54 kehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschlie- ßungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmün- dungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begeg- nungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. 9.2.10 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist im westlichen Bereich vorgesehen. Er stellt die für den hauptsächlich gewerblich ge- nutzten Teil des Mischgebietes erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparen- der Bauweise sicher. Auf Grund seiner Gesamthöhe können hier Hallen umgesetzt werden. − Typ 2 ist im östlichen Teil der Planung vorgesehen. Er ist für den Geschoßwohnungsbau oder den Typ der so genannten "Stadtvilla" zugeschnitten. Der Begriff "Stadtvilla" steht hierbei je- doch nicht in primär für eine eventuelle Exklusivität der Bauform, sondern hat sich für Grund- risslösungen eingebürgert, die auf ein nahezu quadratisches Format beruhen. Für die Gebäude dieses Typs ist eine gemeinsame Tiefgarage sinnvoll. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 55 10 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 10.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental im östlichen Bereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) sowie im zentralen und westlichen Bereich als Grünfläche dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan inte- grierte Landschaftsplan stellt für den Bereich keine weiteren Maßnahmen oder Flächen dar. Der Flächennutzungsplan wird durch den Gemeindeverband Mittleres Schussental geändert. Im Regio- nalplan Bodensee-Oberschwaben (Raumnutzungskarte) sind für die überplanten Flächen keine verbindlichen Ausweisungen getroffen. Der gewählte Standort ist auf Grund des südlich angrenzen- den Mischgebietes und der hervorragenden Verkehrsanbindung sowie wegen der ebenen Lage für ein Mischgebiet in hinreichendem Maß geeignet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs auf Grund von Wanderungsgewinnen. Zudem soll im westlichen Bereich die Möglichkeit für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden. Der nördlich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rahmen der Bauaus- führung aufgedeckt werden, um das Überschwemmungsrisiko für HQ100-und HQExtrem-Ereignisse mittels Bereitstellung von Retentionsfläche auszuräumen. Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines Mischgebietes mit ei- ner Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 im Westen bzw. 0,4 im Osten, maximalen Gebäudehöhen von etwa 9 m bzw. 13 m, Pflanzgeboten für die privaten Baugrundstücke sowie mit öffentlichen Grün- flächen zur Ortsrandeingrünung und als bachbegleitende Zone. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden als Dachformen das Flach-, das Sattel-, das Pult- und das Walmdach für den östlichen Bereich, sowie ausschließlich das Flachdach für den westlichen Bereich vorgegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 56 Für Dacheindeckungen sind ausschließlich rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, sowie Dachbegrünungen zulässig. Die Dachbegrünung dient dazu, die Flachdächer insbesondere im westlichen, am Ortsrand liegenden Bereich landschaftsverträglicher zu gestalten. Sie stellt keinen Grundzug der Planung dar. Für den Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichtes geht zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete und Biotope sowie Schutzgut Wasser über das Plangebiet hinaus. Für die restlichen Bereiche ist das Plangebiet als Untersuchungsraum ausrei- chend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wir- kungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der dar- aus resultierenden Trennwirkung. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 1,58 ha, davon sind 1,07 ha Mischgebiet, 0,31 ha Verkehrsflächen und 0,20 ha Grünflächen. Der Flächenbedarf im Bereich der Änderung muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Bereich bereits in Teilbereichen bebaut ist. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 173.134 Ökopunkten erfolgt vollständig durch das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Baindt. 10.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben sind verbindliche Aus- sagen und Ziele zur regionalen Freiraumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbedürftige Berei- che für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht direkt berührt. Lediglich in westli- cher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Eine Beeinträchtigung des Regionalen Grünzuges durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Die Planung steht auch in keinem Widerspruch zu sonstigen für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes (siehe Kapitel 7.2.3. "Übergeordnete Planungen" in der städtebaulichen Be- gründung). Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 08.04.2006): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental bereits im östlichen Teilbereich als Mischbaufläche (Bestand und Planung) dargestellt. Der westliche und weitaus größere Teil des Plangebietes ist allerdings als Grünfläche dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 57 den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, ist eine Än- derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". In diesem Teilbereich (Fließgewäs- ser LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzge- biet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Be- bauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Ge- bietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht er- forderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope liegen in einem Abstand von etwa 310 bis 470 m in östlicher, südlicher und südwestlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124; "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436-0452; "Straßenhecke Baindt", Nr. 1-8123-436-0449). Landschaftsschutzgebiete liegen nicht im räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet. − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind erhebliche Beeinträchtigungen der o.g. Schutzgebiete/Biotope nicht zu er- warten (siehe auch "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt" in den Kapiteln "Bestandsaufnahme […]" und "Prognose […] bei Durchführung der Planung"). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 58 Biotopverbund: − In einem Abstand von etwa 300 bzw. 390 m zum Plangebiet befinden sich in südöstlicher und östlicher Richtung Kernflächen (Streuobstwiesen, Grünland mit Feldhecken oder sonstigen Ge- hölzen) des landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. − Die Flächen des Biotopverbundes mittlerer Standorte wird von der Planung nicht beeinträchtigt. Die Funktion der Flächen bleibt auch bei der Ausführung des Vorhabens bestehen. Kurzzeitige Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten während der Bauzeit kann auf Grund der grö- ßeren Entfernung ausgeschlossen werden. − Auswirkungen auf die Verbundfunktion des Plangebietes sind im Allgemeinen nicht erkennbar, da das Plangebiet auf Grund der derzeitigen Nutzung und der angrenzenden Bebauung sowie der Verkehrsflächen keinen großen Lebensraumwert hat und daher bereits jetzt keinen optima- len Wanderkorridor darstellt. 10.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. − Beim größten Teil des Plangebietes handelt es sich um Grünland. Dieses setzt sich aus einer Teilfläche intensiv genutzten Grünlandes mit geringer Artenvielfalt (Fettwiese) sowie aus einer weiteren Teilfläche eher extensiv genutzten Grünlandes (Magerrasen) mit einer höheren Arten- ausstattung zusammen. Im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches befindet sich eine ehe- malige Hofstelle, welche sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammensetzt. − Im zentralen Bereich und an der südlichen Grenze des Plangebietes befinden sich mehrere Obst- bäume verschiedener Altersstruktur; teilweise als hochwertiger Streuobstbestand einzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem im Bereich der älteren Bäume zahlreiche Vogelarten vorkommen (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Buchfink). Diese Gehölze können von Greifvögeln als Ansitzwarte genutzt werden und bieten vielen Insekten einen Lebensraum, die wiederum für Vögel eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Eine hohe faunistische Diversität ist hier zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 59 − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fettwiese (häufiges Befahren, häufige Mahd, ggf. Ausbringung von Mineraldünger und Einsaat von Arten des Dauergrünlands) und des damit einhergehenden Stickstoff-Eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. Lediglich die alten Obstbäume bieten Kleinlebewesen einen vielfältigeren Lebensraum. − Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine heckenartige Gehölzstruktur, welche nur wenige Jahre alt ist. Zudem befinden sich an der "Marsweiler Straße" sowie der Kreisstraße K 7951 Bestandsbäume mittleren Alters. Im Bereich der heckenartigen Gehölzstruk- tur kann von einer etwas höheren Artenvielfalt ausgegangen werden. In dem verwilderten Gar- ten an der östlichen Grenze des Plangebietes könnten siedlungstypische (störungstolerante) Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) und Vögel zu erwarten sein. Auf Grund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind allgemein im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. − Das überplante Gebiet ist im Hinblick auf die Durchgängigkeit für Tiere wegen der zahlreichen benachbarten Verkehrswege und Bebauung stark vorbelastet (Kreisstraße im Osten, Radweg im Norden). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die Einrichtungen in der beste- henden, ehemaligen Hofstelle sowie der isolierten Lage lassen die Flächen v. a. für störungs- empfindliche Tiere als sehr ungeeignet erscheinen. Auf das Plangebiet wirken Vorbelastungen auf Grund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch die umliegenden Verkehrsflä- chen ("Marsweiler Straße" nördlich und Kreisstraße K 7951 westlich) sowie dem Bauhof und der Feuerwehr im südlich angrenzenden Bereich − Eine detaillierte, botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hin- weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der größtenteils intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastungen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme wurde zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkun- gen durch die Planung durchgeführt (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten; vgl. Artenschutzrechtliches Fachgutachten, Büro Siebert, Fas- sung vom 10.02.2016). Im Rahmen der Kartierungen konnten fünf Fledermaus- und 19 Vo- gelarten festgestellt werden. Das Plangebiet dient Einzeltieren der Zwergfledermaus gelegent- lich als Jagdgebiet. Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus überfliegen das Gelände. Wochenstubenquartier konnten nicht festgestellt werden und sind auf Grund der geringen Nach- weisdichte auch nicht zu erwarten. Bei den Vogelarten konnten neun wertgebende Arten nach- gewiesen werden (bspw. Feldsperling, Girlitz, Goldammer, Weidenmeise). − Dem Plangebiet kommt auf Grund der nachgewiesenen Arten, den vorhandenen Gehölzstruktu- ren sowie im geringen Umfang des Grünlandes und den Bestandsgebäuden als mögliche/r Le- bensraum bzw. Brutstätte zusammenfassend eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutz- gut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 60 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes, genauer im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm unbekannter Mäch- tigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Es haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grund- wasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. − Im Bereich der bebauten Grundstücke im nordöstlichen Plangebiet ist der Boden bereits nahezu vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen deren Privatgärten. Im Bereich des Grünlandes sind die Böden vollständig unversiegelt, aber anthropogen geprägt (in geringem Umfang Verdich- tung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzei- tigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000), handelt es sich um Braunen Auenboden-Auengley (Vega-Gley) oder Auengley guter Zustandsstufe. Die Böden im Plangebiet weisen eine hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserhaushalt, Grundwasser- neubildungsrate) auf. Zudem wird die Ertragsfähigkeit (Bodenfunktion "Natürliche Boden- fruchtbarkeit") als hoch eingestuft, womit die Böden eine große Bedeutung für die Landwirt- schaft besitzen. Alle Bodenfunktionen sind in Bewertungsklasse 3 eingestuft. Laut Aussage beim Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB handelt es sich bei den Böden um verdichtungsempfindliche Böden. In den bereits vollversiegelten Bereichen der "Marsweiler Straße" und der Hofzufahrt kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollum- fänglich erfüllt werden. Gemäß ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg liegt die Boden- oder Grünlandgrundzahl bei 60- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 61 74, die Acker- oder Grünlandzahl bei 41-60 und deuten damit auf eine Ertragsfähigkeit im mittleren bis hohen Bereich hin. − Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Altlastenkataster erfasste Altstand- ort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsor- gungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Hand- lungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Nordwestlich und östlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, der auch Teil des FFH- Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223- 311) ist. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der Sulzmoosbach verdolt. Das Plangebiet liegt teils im Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses (s. Planzeichnung). − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. Auf Grund von benachbarten Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen ist. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Momentan fallen im Gebiet nur im Bereich der bestehenden Gebäude Abwässer an. Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbin- dung zur Trinkwasserversorgung. Das Abwasser wird über die bestehenden Kanäle der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 62 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluft- entstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Großklimatisch gesehen liegt das Plangebiet im südwestdeutschen Klimabezirk Rhein-Boden- see-Hügelland. Das Bodenseebecken ist dabei durch ein für die Höhenlage eher mildes Klima gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Jahrestemperaturen liegen bei etwa 8°C, die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge etwa bei 980 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die we- nigen hauptsächlich im Nordosten und Osten stehenden Gehölze sowie die entlang der Kreis- straße K 7951 Frischluft produzieren. Da der Wind in den hiesigen Breiten hauptsächlich aus Westen kommt, versorgt die offene Fläche des Plangebietes die angrenzende Wohnbebauung sowie das Zentrum von Baindt an manchen Tagen vermutlich mit Frischluft. − Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege reichern sich Schadstoffe in der Luft an, weshalb die Luftqualität des Plangebietes vorbelastet ist. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Boden- seebecken). Beim Plangebiet selbst handelt es sich um einen weitgehend ebenen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt, der überplante Bereich an Bebauung (Einzelhandel, Wohnen) an, im Westen an die Kreisstraße K 7951 sowie an jenseits dieser liegenden offenen Landschaft (Acker). Im Süden liegen die Feuerwehr und der Bauhof der Gemeinde Baindt. Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu Wohnbebauung geplant, woran östlich das Gemeindezentrum anschließt. Das Gebiet ist aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie westlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 63 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Auf das Plangebiet wirken die Lärm-Immissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Marsweiler Straße". Zudem wirken die Lärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofs auf das Plangebiet ein. Nutzungskonflikte liegen bisher nicht vor (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Durch den im Norden sowie Westen verlaufenden ein Rad-/Wanderweg besitzt die Fläche ge- ringfügige Naherholungs-Funktion. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Kulturgüter im überplanten Bereich. Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirk- bereich der Planung. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umwelt-Daten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrah- lung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Gewinnung von Solarenergie gegeben. − Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Würt- temberg" ist der Untergrund der im Plangebiet liegenden Flächen aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden als eingeschränkt günstig zu bewerten (Ka- tegorie 4) und die Anlage von Erdwärmesonden im Einzelfall zu prüfen. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 64 10.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts auf Grund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vor- kommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Der Großteil des Gebietes wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erho- lungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiter- hin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht-Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energie- quellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 10.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum, der im Bereich des Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung sowie die für den Lebensmittelmarkt geplanten Parkplätze und die damit ein- hergehende Versiegelung verloren. Auf Grund der Baumaßnahmen kann voraussichtlich kein Gehölz erhalten werden. Bei denen im Zuge der Planung entfallenden Bäumen handelt es sich teilweise um Höhlenbäume, die laut artenschutzrechtlichem Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 ebenso wie die abzureißenden Gebäude (potenzielle) Quartiere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse darstellen. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, wird als artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahme das Aufhängen mehrerer Nistkästen für Vögel und Fledermäuse vollzogen (s. auch Hinweise zum Artenschutz). Im Bereich der ge- planten Bachöffnung samt Gewässerrandstreifen ist dagegen eine Ansiedlung von Arten der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 65 Feuchtstandorte zu erwarten. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und zu den Biotopen einen Mindestabstand von 300 m hat, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Der Biotopverbund ist nicht betroffen. − Biologische Vielfalt: Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich eventuell erhöhen (Gärten, Straßenbegleit- grün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird je- doch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoff- Konzentrationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Durchgrünung der Bebauung, Pflanzungen in dem Baugebiet) kann das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes reduziert werden. Im Straßenraum der "Marsweiler Straße" ist die Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen vor- gesehen. Auf der öffentlichen Grünfläche, in deren Bereich der Bach offengelegt wird, ist ein Gewässerrandstreifen samt Baum- und Strauchpflanzungen zu entwickeln. Für diesen Bereich sind Pflanzenarten aus einer separaten Pflanzliste (feuchte Arten) zu verwenden, um eine an den feuchten Standort angepasste Pflanzenwahl zu erzielen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Bäumen und Solitärsträuchern zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bil- den die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. − Zum Schutz nachtaktiver Insekten besonders des nahegelegenen FFH-Gebietes "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolet- tem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m bei Wohngebäuden und 6,00 m bei Gewerbegebäuden verwendet werden dürfen. Zu- dem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiabla- gen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaik-Module zu- lässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Ele- mente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um Beeinträchti- gung des FFH-Gebietes auszuschließen, wird die Niederschlagsentwässerung nach dem Stand der Technik vollzogen (s. auch FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig. Au- ßerdem sind schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswassers oder eine Vermischung mit Schmutzwasser unzulässig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 66 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen, Verlust von Gehölzen – – Anlage von Grünflächen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung, Lieferverkehr u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Was- serhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,4 bzw. 0,6 kön- nen insgesamt bis zu etwa 0,9 ha des Plangebietes neu versiegelt werden. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Zusätzlich wird empfohlen, ein Baugrundgutachten und ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen sowie die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Ein Bodenmanagementkonzept macht ei- nen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden möglich. Hierbei sind insbe- sondere die Hochwertigkeit sowie Verdichtungsempfindlichkeit der Böden zu berücksichtigen. Außerdem ist mit kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 67 schwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Mit lokalen Auf- füllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Der Altstandort ("Marsweiler Straße 2", s. Planzeichnung") auf Flurstück 55 ist einge- stuft in B-Entsorgungsrelevanz. D.h. der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Unter- grund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechende den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Bebauung hat zwar eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge; diese wird jedoch auf Grund des geplanten Entwässerungskonzeptes nicht erheblich sein, da das Regen- wasser dem außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zugeführt, ge- filtert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Dadurch nimmt zwar die Versicke- rungsleistung der Gesamtfläche ab, das Niederschlagswasser wird jedoch in das Oberflächen- gewässer "Sulzmoosbach" geleitet und bleibt so dem natürlichen Wasserkreislauf weitgehend erhalten. In Verbindung mit weiteren Minimierungsmaßnahmen ergeben sich daher keine er- heblichen Beeinträchtigungen. − Zusätzlich zur Anlage des Retentionsbeckens zur schadlosen Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach", wird der "Sulzmoosbach im nordöstlichen Plangebiet offengelegt. Hier- bei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosbaches, östlich des hier aufzudeckenden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 68 Abschnittes (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal") geöffnet werden, um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Umsetzung dieser Maßnahme sowie der Installation einer Hochwasserschutzanlage entfallen die vorgenannten Auflagen und Einschränkungen zum Hochwasserschutz, da dadurch das Überschwemmungsri- siko für HQ100-Ereignisse sowie HQExtrem-Ereignisse in den Baugebieten ausgeräumt wird. Die Bachöffnung ist Bestandteil der dem Bebauungsplan beigelegten FFH-Vorprüfung des Büro Sieber (vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019) und deren Genehmigung wird parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes beim Landratsamt beantragt. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grund- wasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" Beseitigung/Minimierung von Hochwasserrisiko durch geschaffenes Retentionsvolumen ++ betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die neu entstehende Bebauung erhöht sich die anfallende Abwassermenge. Das Schmutz- wasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlags- wasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 69 Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentionsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzu- lässig. − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund der noch eher geringen Anzahl an Baukörpern, der umgebenden Bebau- ung (außer nach Westen hin) und der Ausbildung von mehreren Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Ein- haltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erhebli- chen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Zufahrt zum Plange- biet erfolgt von der bestehenden "Marsweiler Straße"; eine neue Erschließungsstraße nach Sü- den ist geplant, welche an die geplante Straße des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" anschließt. Diese Straße ist zwar nicht als Durchgangsstraße zur südlich gelegenen "Ziegeleist- raße" geplant, wird jedoch durch zusätzlich aufkommenden Verkehr voraussichtlich zu einer geringfügigen Erhöhung von Schadstoff-Emissionen durch Abgase führen. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf Niederschlagsereignisse (z.B. langandauernder Starkregen, ur- bane Sturzfluten) wurden im Rahmen der Entwässerungsplanung berücksichtigt (Teilöffnung des "Sulzmoosbaches" und somit ausreichendes Rückhaltevolumen). Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen (insbesondere Baumpflanzungen im Straßenraum und auf den privaten Bau- grundstücken) sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeab- strahlung) abgemildert. Weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Sonnenschutz/Kühlung an den Ge- bäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von den privaten Bauher- ren vorzusehen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 70 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust der Gehölze und des Intensivgrün- lands weniger Frischluftproduktion/Luftfilterung (Ge- hölze), weniger Kaltluft (Grünland) – Anlage von Grünflächen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Erhöhtes Verkehrsaufkommen, Gewerbenut- zung Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen aus Gewerbebetrieben – Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine geringfügige Beeinträch- tigung, da die Blickbeziehungen in Richtung Osten in die offene Landschaft durch die geplante Bebauung zwar eingeschränkt werden. Die Vorprägung durch die umliegende Bebauung mini- miert diese Folgen jedoch stark. − Durch die getroffenen Festsetzungen wird sichergestellt, dass sich die Bebauung in die umge- bende Bebauung einfügt (niedrige GRZ, an die umliegende Bebauung angepasste Höhen) und eine ausreichende Durchgrünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft. Diese Lücke kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und nur von Westen her gut einseh- bare Lage. Die nach Westen bestehende Eingrünung ist von der Planung nicht berührt, da sie außerhalb des Plangebietes liegt. Wenn diese noch jungen Bäume entlang der Kreisstraße eine gewisse Höhe erreicht haben werden, ist das Plangebiet von Westen her kaum mehr einsehbar. Die festgesetzten Pflanzlisten tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer Gehölz-Arten eine Anbindung des Baugebietes an die Land- schaft zu erreichen. Zu diesem Zweck werden zusätzlich im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, Hecken aus Nadelgehölzen aus- geschlossen. Die Pflanzung von nicht in der Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen, um die Grünflächen möglichst naturnah zu gestal- ten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie auf Grund der Vor- belastung durch umliegende Bebauung sowie Verkehrswege verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 71 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Lücke in der Bebauung wird geschlossen 0 Verlust von Grünfläche und Gehölzen geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Durchgrünung des Plangebietes, Ortsrand- eingrünung Annäherung an ein eher grünes Siedlungsbild + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/o- der neu geschaffen werden können. Zusätzlich wird im Osten Wohnraum geschaffen, das den Wohnraumbedarf deckt. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die ge- planten Baukörper eine geringfügige Beeinträchtigung, da die Bedeutung des Gebietes für die Naherholung bereits vor der Planung auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der umliegenden Bebauung und Verkehrswege eingeschränkt ist. Insbesondere durch die Schaffung der Grünfläche als Bach begleitende Zone mit Baum- und Strauchpflanzungen sowie einen vorgesehenen Fuß- und Radweg in diesem Bereich (s. Plan) wird die Attraktivität der Grünfläche erhöht. − Vom geplanten Verbrauchermarkt wirken Lärm-Immissionen auf die geplante Wohnbebauung ein. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann eine Einhaltung der zulässigen Immissions- richtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gewährleistet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung auf den Menschen kann daher ausgeschlossen werden (s. auch Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018). − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 72 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Angebot neuer Arbeitsplätze ++ Anlage von bachbegleitender Grünfläche Schaffung neuer Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart unverzüglich zu benach- richtigen. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz- Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fällen zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen po- tenziell umweltschädigenden Abgas-Bestandteilen; je nach Verbrennungsanlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächenneuversiegelung wird zu- dem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Luft- temperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 73 − Zu den Lärmemissionen aus dem Bereich des geplanten Gewerbegebietes: siehe die Ausführun- gen unter dem Punkt "Schutzgut Mensch". − Durch die nächtliche Beleuchtung des Mischgebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in um- liegende Wohngebiete und die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkörper). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner, der landschaftsästhetischen Situa- tion oder lichtempfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind auf Grund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belastungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie ordnungs- gemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Kompostes empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der der- zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung gewässerge- fährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft wer- den. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei der Umsetzung der Planung keine erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt zu vermuten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 74 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnen-Kollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist voraussichtlich möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): − Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch die Bebauung des Grünlandes (Schutzgut Klima/Luft) wirkt auf die Anwohner des Gebiets (Schutzgut Mensch) zurück, weil dadurch die Kaltluftzufuhr in die Siedlung eingeschränkt wird. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 75 10.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes durch Grünfläche im Norden mit Gehölz-Pflanzungen (planungsrecht- liche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild) − Durchgrünung des Gebietes durch Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- Modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) − Einschränkungen zu Werbeanlagen im Hinblick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungs- rechtliche Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 76 − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand (inkl. planungs- rechtlicher Zulässigkeiten) der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell ver- ankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 733 1 733 60.20, 60.21 Straßenfläche Bestand; Weg oder Platz (vollversiegelt) 2.809 1 2.809 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 1.120 3 3.360 60.50 Kleine Grünfläche (Straßenbegleitgrün) 969 4 3.876 60.60 Garten 194 6 1.164 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Wirtschaftswiese, arten- arm) 5.797 8 46.376 33.43 Magerwiese mittlerer Standorte (ehemalige B30- Trasse, artenreicher; Abwertung, da ehemals Gemüse- anbau) 3.890 14 54.460 44.21 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Arten- zusammensetzung 314 10 3.140 45.30a Einzelbaum Bestand auf 60.50: 6 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 240 8 1.920 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 80 8 640 45.30a Obst-Einzelbaum Bestand auf 60.60, 1 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 70 8 560 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 5 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 40 cm 200 6 1.200 45.30b Obst-Einzelbaum Bestand auf 33.41, 2 St., aktueller Stamm-Umfang etwa 70 cm 140 6 840 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 77 42.20 "Einzelsträucher" als Gebüsch mittlerer Standorte, 3 St., etwa 7 qm jeweils 21 16 336 Summe Bestand 15.826 121.414 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen im Mischgebiet (GRZ plus gesetz- lich zulässige Überschreitung) 7.437 1 7.437 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen im Mischgebiet 1.179 2 2.358 60.50 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 2.313 4 9.252 60.21 Straßen- und Gehwegflächen neu 3.337 1 3.337 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte (Grünflächen; Abzug da entlang Straße) 976 10 9.760 12.10 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt 586 8 4.688 45.30a Einzelbäume auf den privaten Baugrundstücken, Neupflanzung, 21 St., progn. Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm (Baum pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche) 1.050 8 8.400 45.30b Einzelbaum Neupflanzung in Gebüsch, 5 St., prognosti- zierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 350 6 2.100 45.30b Einzelbaum Neupflanzung im Straßenraum, 7 St., prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 490 8 3.920 Summe Planung 15.828 51.252 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 51.252 Summe Bestand 121.415 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) -70.162 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 70.162 Ökopunkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 78 − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 3,0, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Im Bestand versiegelte Flä- chen, die im Zuge der Planung zu Grünflächen werden, erhalten vor dem Eingriff die Wertstufe 0, nach dem Eingriff die Wertstufe 2, da sie auch als Grünfläche nicht ihren ursprünglichen Zustand erreichen können. Vor dem Eingriff versiegelte Flächen, in deren Bereich der verdolte Bach freige- legt wird, können die Bodenfunktionen weiterhin nicht erfüllen und erhalten nach der Planung die Wertstufe 0. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in dem Mischgebiet Typ 1 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 4.202 m² − in dem Mischgebiet Typ 2 vollständig versiegelbare Fläche (GRZ plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 3.235 m² − Typ 2: gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundflä- che mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.078 m² − festgesetzte Verkehrsflächen: 3.337 m², davon neuversiegelt/in bislang unversiegeltem Bereich 528 m² Von der Gesamtfläche von 15.828 m² werden folglich 9.043 m² neu versiegelt. Die verbleibenden 6.785 m² setzten sich aus den nicht überbauten Flächen (Privatgärten bzw. unversiegelte Außen- anlagen), der bestehenden Verkehrsflächen sowie den öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Bereich der geplanten Entsiegelungsfläche des "Sulzmoosbach" zusammen. Der Ausgleichsbedarf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 79 für die neu versiegelten Bereiche sowie die Aufwertungen der Entsiegelung werden wie folgt be- rechnet: Teilfläche Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Wertstufen nach dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche versiegelbare Flächen (Ver- kehrsflächen neu) 528 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 6.336 Verkehrsfläche Bestand 2.809 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 neu versiegelbare Flächen (Mischgebiet) 8.515 3-3-3 (3) 0-0-0 (0) 12 102.180 Nicht versiegelbare Flächen (Gärten, Außenanlagen) 2.313 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Entsiegelung (Grünfläche als bachbegleitende Zone) -400 0-0-0 (0) 2-2-2 (2) 8 -3.200 Entsiegelung (Abgrabungs- fläche Böschung) -586 0-0-0 (0) 1-1-1 (1) 4 -2.344 Entsiegelung Bach 150 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Grünflächen Bestand 527 0-0-0 (0) 0-0-0 (0) 0 0 Summe 15.828 102.972 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 102.972 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Der Ausgleich für das Schutzgut Landschaftsbild erfolgt nach Abstim- mung mit dem Landratsamt im Rahmen des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.05.2018 auf Grund der Vorprägung/Vorbelastung des Plangebietes ver- bal-argumentativ. Das Baugebiet grenzt in nordöstlicher und südlicher Richtung an bestehende Bebauung an. Hierbei handelt es sich um Einzelhandelsbetriebe und Wohnbebauung (Nordosten) sowie die Feuerwehr und den Bauhof der Gemeinde Baindt (Süden). Im Osten ist im Rahmen der Aufstellung des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Wohnbebauung geplant. Im Norden wird das Plangebiet von der "Marsweiler Straße" begrenzt, woran nördlich eine Schule, ein Hotel, Sportanlagen sowie Wohnbebauung anknüpfen. Im Westen verläuft die Kreisstraße K 7951, entlang diese mehrere Bäume stehen, die der Ortsrandeingrünung dienen. Jenseits der Kreisstraße K 7951 schließt offene Landschaft mit vereinzelten Gehöften an. Die geplanten Gebäude im Mischgebiet dürfen, gemessen an der Höhe ü. NN etwa dieselbe Höhe wie die geplante Wohnbebauung östlich des Plangebietes besitzen, wodurch einer allzu massiven Bauweise entgegengewirkt wird. Durch die (teilweise) Neu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 80 versiegelung bislang nahezu unbeeinträchtigter, deutlich von umliegender, angrenzender Bebau- ung vorgeprägter Flächen im Plangebiet, können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Trotz Ortsrandlage stellt das Plangebiet eher eine Lücke in der Bebauung dar und der Ortsrand verlagert sich nicht in die freie Landschaft, sondern kann nach Durchführung der Planung als geschlossen angesehen werden. Des Weiteren handelt es sich um keine exponierte und momentan nur von Westen her gut einsehbare Lage. Wenn die Bäume entlang der Kreisstraße K 7951 eine gewisse Höhe erreicht haben werden, kann das Plangebiet als von Westen her ausrei- chend eingegrünt und kaum mehr einsehbar bezeichnet werden. Die bisher hauptsächlich als Grün- land genutzte Fläche mit bestehenden Eingrünungs-Strukturen geht aufgrund der möglichen Be- bauung zwar prinzipiell verloren, der Eingriff wird aber durch die Festsetzung, dass pro 500 m2 angefangener Grundstücksfläche ein 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen sind, deut- lich minimiert. Die im Bereich der Bachöffnung geplante Grünfläche samt bepflanztem Gewässer- randstreifen (der auch im aufzustellenden Bebauungsplan östlich davon fortgeführt wird), führt zu einer landschaftsästhetischen Aufwertung des Plangebietes bzw. Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild. Zusammenfassend ist unter dem Gesichtspunkt der genannten Minimierungsmaßnahmen und der bereits vorhandenen Vorprägung bzw. der vorhandenen und geplanten Grün- und Baumstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches nicht mit weiteren, erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Der nach Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird durch die Zuordnung von Maßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto abgedeckt. Insge- samt sind auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsen- hausen), Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemar- kung Baindt) sowie 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) Maßnahmen mit einer gesamten Öko- punktezahl von 203.136 Ökopunkten von verschiedenen Bauvorhaben verblieben. Von den insge- samt 203.136 verfügbaren Ökopunkten werden für die vorliegende Planung 173.134 Ökopunkte zugeordnet, um den Ausgleichsbedarf somit vollständig abdecken zu können. Auf den Ausgleichs- flächen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 81 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichten, sowie Pflan- zungen von standortgerechten Laubhölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortgerechten Fichte, sowie gruppen- weise Initialpflanzung standortgerechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jungwuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, sowie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermei- dung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Aus der Maßnahme stehen der Gemeinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung, dem Vor- haben werden davon 73.609 Punkte zugewiesen, es verbleiben 30.002 Punkte Tabelle zu den Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen Lage Anzahl Ökopunkte Anteil der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Anzahl der dem Bauvorhaben zugeordneten Ökopunkte Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt) 25.633 100 % 25.633 Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg) 1.930 100 % 1.930 Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt) 62.444 100 % 62.444 Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) 9.518 100 % 9.518 Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen) 103.611 71% 73.609 Summe 173.134 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 82 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume und Boden sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichs- bedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 70.162 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 102.972 Ausgleichsbedarf gesamt 173.134 Abbuchung der Ökopunkte aus dem gemeindlichen, baurechtlichen Ökokonto -173.134 Differenz Ausgleichsbedarf/erzielte Aufwertung 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Bei einer der zugeordneten Aus- gleichsmaßnahmen verbleibt ein Überschuss von 30.002 Ökopunkten, der der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Verfügung steht. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 10.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Standortalternativen: Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet im Zuge der Ortskernsanierung der Gemeinde Baindt statt. Bereits bei einem hierfür veranstalteten Wettbewerb stand die Ansied- lung eines Lebensmittelmarktes sowie von Wohnbebauung fest, um den Wohnraumbedarf der Ge- meinde sowie die verbrauchernahe Versorgung mit Lebensmitteln zu realisieren. Ein Vorteil des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandenen Verkehrswege "Marsweiler Straße" so- wie die Kreisstraße K 7951, weshalb nur wenige Erschließungs-Maßnahmen notwendig sind. Planungsalternativen: Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpas- sung der im oben angesprochenen Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Be- bauungsplan. Final wurden 3 unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plange- biete der beiden Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal" und "Wohnen Fischerareal", welches sich östlich und ebenfalls in Aufstellung befindet, gemeinsam entwickelt, da sie in engen räumlich und zeitlichen Zusammenhang stehen. Die jeweiligen Konzepte sowie die Entscheidung für eines von diesen ist ausführlich im Kapitel "Städtebauliche Entwurfs-Alternativen" erläutert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 83 10.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 10.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 10.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 10.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt als Überwachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Die Entwicklung der neu angelegten, bachbegleitenden Flächen soll hierbei durch einen Pflanzensoziologen bzw. durch einen Botaniker mit entsprechenden Fachkenntnissen erfol- gen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto. Da Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 84 die entsprechenden Maßnahmen am 10.09.2015 vom Landratsamt Biberach genehmigt und seit dem 23.11.2015 umgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen bereits ord- nungsgemäß hergestellt wurden. 10.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein Mischgebiet westlich des Ortes Baindt ausgewiesen. Der über- plante Bereich umfasst 1,66 ha. Beim Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle (Teilbereich) sowie Grünland mit (Obst-) Baumbeständen und einen Teilbereich der nördlich gelegenen "Marsweiler Straße" am westlichen Siedlungsrand des Haupt-Ortes Baindt. Es schließt im Süden und Osten sowie im Nord- osten an bestehende Bebauung an. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Be- deutung für den Naturhaushalt sowie die Schutzgüter Wasser und Boden zu (artenschutzrechtlich relevante Arten, Überschwemmungsgebiet, landwirtschaftlich gut nutzbare Böden). Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Hierbei handelt es sich um das Fließgewässer "Sulzmoosbach". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genann- ten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, über- arbeitet am 13.02.2019). In einem Abstand von etwa 310 bis 470 m zum Plangebiet liegen mehrere gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotope. Die weiteren Schutzgebiete und Biotope im räumlichen Umfeld erfahren auf Grund ihrer Entfernung zum Plangebiet und auf Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge keine Beeinträchtigung. Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die Versiegelung hochwertiger Böden sowie beim Schutzgut Arten/Lebensräume durch die Beseitigung von Gehölzen und Gebäuden, wel- che (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und Vogelarten darstellen. Die Eingriffe werden jedoch durch die Anlage von mehreren öffentlichen Grünflächen minimiert (weniger Versiegelung, Schaf- fung neuen Lebensraumes, Eingrünung), die gleichzeitig eine Aufwertung des Landschaftsbildes bewirken. Zusätzlich wird durch Pflanzgebote auf privaten Grundstücken eine Durchgrünung ge- währleistet. Bei Nicht-Durchführung der Planung wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 85 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 10.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydrogeo- logie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation − Luftbilder (Google, Gemeinde…) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 08.04.2006 − Bodenschätzungsdaten auf Basis des ALK (Reichsbodenschätzung) − Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 23.05.2018 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 25.05.2018) mit umweltbezoge- nen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geologie, Rohstoffe und Bergbau), des Regierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Gewässer, Naturschutz) des Regionalver- bandes Bodensee-Oberschwaben sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Straßenbau, Verkehr, Immissionsschutz, Gewässer, Brandschutz, Natur- und Artenschutz, Bo- denschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser. − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 20.09.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen des geplanten Verbrauchermarktes im Plangebiet) − Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 28.11.2018 (zu den Gewerbelärm-Im- missionen der Nutzungen im Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite") Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 86 − FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019 (zu den Aus- wirkungen der geplanten Bebauung auf das nordwestlich liegende FFH-Gebiet "Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfak- toren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, Eintrag von Luftschadstoffen sowie Was- sereinleitungen) − Artenschutzrechtliches Fachgutachten im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" des Büro Sieber vom 10.02.2016 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plan- gebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 87 11 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 11.1 Örtliche Bauvorschriften 11.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Die Dachformen für den Hauptbaukörper des Typs 1 beschränken sich abweichend hiervon auf das Flachdach. Diese Dachform entspricht der geplanten gewerblichen Nutzung dieses Bereiches. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 88 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 11.2 Sonstige Regelungen 11.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 11.2.2 Werbeanlagen Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Be- einträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in dem landschaftlich hochsensiblen Bereich zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 89 12 Begründung – Sonstiges 12.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 12.2 Erschließungsrelevante Daten 12.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,58 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 1,08 67,9 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,34 21,4 % Öffentliche Grünflächen 0,17 10,7 % 12.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 90 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 12.3 Zusätzliche Informationen 12.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Mischgebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbetriebe und An- lagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig), Zulässigkeit Sammelwer- beanlagen − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche bei Typ 2" zur Klarstel- lung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Abweichende Bauweise" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen als Begleitfläche" − Herausnahme der "Grünfläche als Ortsrandeingrünung" im Nordwesten des Plangebietes − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zum Altstandort Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 91 − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen" − Aufnahme der Festsetzung "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Aufnahme der Festsetzung "Leitungsrecht" − Aufnahme der Festsetzung "Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Änderungsgeltungsbereich" − Redaktionelle Berichtigung des erforderlichen Ausgleichs für das Schutzgut "Boden" und "Arten und Lebensräume" sowie Anpassung der insgesamt nötigen Ökopunktzahl − Redaktionelle Ergänzung der Gemeinden mit Ausgleichsflächen − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung des Hinweises zum "Bodenschutz" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 92 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Aufnahme der Lärmschutz-Festsetzung LS 1 und LS 2 − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil − Ergänzungen des Hinweises zum Bodenschutz − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Klarstellende Ergänzungen und Berichtigungen in der Begründung − Änderungen der Bilanzierung zum Schutzgut Boden Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung der Ökopunkte − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Werbeanlagen in dem Baugebiet" − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderung der Wand- und Firsthöhe für das Grundstück Nr. 3 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 16.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): − Anpassung der dem Bebauungsplan zugeordneten Ökopunkte von den Maßnahmen auf der Gemarkung Ochsenhausen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 93 13 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 94 14 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund Gebäude des Bauhofes Blick auf den Einmün- dungsbereich in die "Marsweiler Straße" Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die Ab- gerissen werden sollen) im nördlichen Teil des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 95 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Ent- wurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 96 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Dem Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Be- hördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 97 15.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 05.09.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 16.03.2020 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan " Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite " und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie wer- den mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlan- gen Auskunft gegeben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 98 Seiten, Fassung vom 16.03.2020 Seite 98 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Plan geändert am: 16.03.2020 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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              G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " F is ch er a re a l" (Z u sa m m en le g u n g d er B eb a u u n g s- p lä n e "W o h n en F is ch er a re a l" so w ie " M is ch g eb ie t F is ch er a re a l") m it 1 2 . Ä n d er u n g d es B eb a u u n g sp la n es " In n er e B re ite " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 21.10.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 24 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 28 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 29 6 Hinweise und Zeichenerklärung 30 7 Satzung 43 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 46 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 64 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 73 11 Begründung – Sonstiges 76 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 79 13 Begründung – Bilddokumentation 80 14 Verfahrensvermerke 82 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 Mischgebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: WA MI Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 6 − Wohngebäude − Geschäfts- und Bürogebäude − Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften − sonstige Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen sowie für kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen ge- prägt sind − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Folgende Nutzungen, die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Pro Stätte der Leistung ist nur eine Werbeanlage zulässig. Die Umsetzung als Sammelwerbeanlage ist zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf im allgemeinen Wohngebiet (WA) neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Über- schreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 Zahl der Vollgeschosse zwingend bezogen auf den jeweiligen Ge- samtbaukörper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.7 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 8 2.8 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gesamt-Gebäu- dehöhe (GH m ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Elektrizität) so- wie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schornsteine, An- tennen, Aufzugsbauten, Lüftungsanlagen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Flachdächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen). Falls das oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss zulässig ist, ist an der jeweiligen Fassade ein Abstand zwischen der Oberkante der Bauteile dieses obersten Geschosses (Dachgeschoss) und denen des darunter liegenden Vollgeschosses von mindestens 2,15 m einzu- halten (siehe hierzu erläuternde Skizze in der Begründung). Beweg- liche Bauteile, die zum Sonnenschutz dienen, bleiben hiervon unbe- rücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.9 GHNA .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamthöhe für Nebenanlagen über NHN Die maximale Gesamthöhe für Nebenanlagen darf an keiner Stelle der Nebenanlage den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.10 Höhe von Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 und der Zone 2 des Mischgebietes und des allgemeinen Wohngebie- tes (WA) Zone 1 des Mischgebietes: Die Höhe von freistehenden Werbeanla- gen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche darf die dort festgesetzte maximale traufseitige Wandhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die maximale traufseitige Wandhöhe um max. 1,00 m überschreiten. Außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 8,00 m über dem natürlichen Gelände. Zone 2 des Mischgebietes und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Die Höhe von Werbeanla- gen an Hauptgebäuden innerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche darf die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4, § 18 Abs. 1 u, § 23 BauNVO) 2.11 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 55,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.13 Baulinie; Überschreitungen und Unterschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nach- barbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 2 BauNVO; Nr. 3.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude); Überschreitungen bis max. 1,50 m können für Bauteile in deutlich untergeordneter Form, wie z.B. Balkone oder Erker ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) TGa Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 10 2.16 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (oberirdisch); oberirdi- sche Stellplätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. Inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze grund- sätzlich unzulässig, sofern keine Fläche für Stellplätze festgesetzt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; §12 Abs. 6 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen; Nebenanlagen (Müllhäuschen, Müllcontainer, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 14 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahnoberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkellängen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen 70 3 St NA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 11 2.22 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche als Begleit- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.23 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Einfahrt/Ausfahrt; für den Bereich der Zone 2 des Mischgebiets ist die Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche auf diesen Be- reich zu bündeln. Ein- und Ausfahrten sind nur zulässig für Tiefga- ragen und oberirdische Stellplätze. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.27 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb der Baugebiete, Materi- albeschaffenheit gegen- über Niederschlagswasser In den Baugebieten ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsys- tem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzu- leiten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öf- fentliche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 12 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Sickerschächte sind unzulässig. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich un- zulässig. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.28 Öffentliche Grünfläche als Gewässerbett des "Sulzmoosbaches"; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen; Unterhaltungs- und Fuß- wege (variabler Verlauf) sowie öffentliche Ver- und Entsorgungsan- lagen sind in einem Umfang bis 30 % der Gesamtfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Öffentliche Grünfläche zur Eingrünung; ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.32 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. in der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 13 2.33 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffent- lichen Grünflächen mit einer gebietsheimischen, standortgerechte Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Ab- transport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dün- ger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.34 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 6,00 m für das Mischgebiet Zone 1, 4,50 m für das Mischgebiet Zone 2 und 4,50 m für das all- gemeine Wohngebiet über der Oberkante des endgültigen Gelän- des. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.35 Bodenbeläge in den Bau- gebieten In den Baugebieten sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 14 2.36 Leitungsrecht 1 für Regenwasserkanal zum Retentionsfilterbecken zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.37 Geh- und Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Öffentlichkeit sowie zu Gunsten des Versorgungsträgers der hier verlaufenden bzw. ge- planten Leitungen oder Kanäle der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.38 Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit (teilweise durch einen Ge- bäudedurchgang verlaufend) (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Leitungsrecht 3 für Mischwasserkanal zu Gunsten der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Geh- und Fahrrecht 4 zu Gunsten der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.41 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäu- den sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schall- schutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt ma- ximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der für die Außenbauteile der Auf- enthalts- und Ruheräume von Wohngebäuden ein erforderli- ches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS 1 LR 1 GR/LR 2 LR 3 GR GR/FR 4 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 15 − Die zur Lüftung von Aufenthalts- und Ruheräumen (z.B. Wohn- zimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden be- nötigten Fensteröffnungen sowie Außenwohnbereiche sind voll- ständig auf die der Kreis-Straße K 7951 rückwärtigen Gebäu- deseite (Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.42 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Alle Fenster von schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) von Wohngebäuden sind mit Festverglasung auszustatten. − Schutzbedürftige Räume, die ausschließlich über festverglaste Fenster verfügen, sind mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen auszustatten, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Behei- zung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutzfestsetzung 3 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind ge- mäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hoch- LS 2 LS 3 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 16 bau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anfor- derung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpe- gel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamt- schalldämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Au- ßenbauteile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnberei- ches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von min- destens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.44 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort, der innerhalb der jeweiligen Verkehrsfläche als Begleitfläche/dem jeweiligen Bauge- biet um bis zu 5,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Ge- hölze aus der Pflanzliste 1 (Straßenraum) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.45 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 17 Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Ge- hölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bach- begleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flä- chen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.46 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünflä- che/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbeglei- tende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.47 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche/dem jeweiligen Baugebiet; es sind ausschließlich Gehölze aus den Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrü- nung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.48 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.49 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 18 − Die öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Gehölzen der Pflanz- liste 1 (Straßenraum) zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Die öffentlichen Grünflächen zur Eingrünung und als Bach be- gleitende Zone sind mit Gehölzen der Pflanzlisten 2 (Ein- und Durchgrünung) und 3 (bachbegleitende Grünfläche) zu be- pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzlisten: Pflanzliste 1 (Straßenraum) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre 'in Sorten' Purpur-Erle Alnus x spaethii Hainbuche Carpinus betulus Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Schloss ‚Tiefurt‘ Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrünung) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides 'in Sorten' Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 19 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Inermis' Walnuss Juglans regia 'in Sorten' Zitterpappel Populus tremula Zerreiche Quercus cerris Traubeneiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Jap. Schnurbaum Sophora japonica 'in Sorten' Winter-Linde Tilia cordata 'in Sorten' Sommer-Linde Tilia platyphyllos Silberlinde Tilia tomentosa 'in Sorten' Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Grau-Erle Alnus incana Hainbuche Carpinus betulus Südlicher Zürgelbaum Celtis australis Rot-Esche Fraxiunus pennsylvanica 'in Sorten' Gleditschie Gleditsia triacanthos 'Skyline' Amerikanischer Amberbaum Liquidambar styraciflua 'in Sorten' Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Eisenholzbaum Parrotia persica Zitterpappel (nicht im Straßenraum) Populus tremula Vogel-Kirsche Prunus avium 'in Sorten' Traubenkirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Feld-Ahorn (Hecke) Acer campestre Schwarze Apfelbeere Aronia melanocarpa Hainbuche (Hecke) Carpinus betulus Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Rotbuche (hecke) Fagus sylvatica Faulbaum Frangula alnus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 20 Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 3 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Zitterpappel Populus tremula Trauben-Kirsche Prunus padus Fahl-Weide Salix rubens Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Sal-Weide Salix caprea Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 21 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.50 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte und überwiegend heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 2 (Ein- und Durchgrüng) zu "Pflanzun- gen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, ausgenommen hiervon sind nicht heimische immergrüne Gehölze und Nadel- gehölze (insbesondere Kirschlorbeer und Thuja), zulässig. − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Die im Plan festgesetzten zu pflanzenden Bäume können auf das Pflanzge- bot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. − Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind für Bepflan- zung mit einer mindestens 60 cm dicken, durchwurzelbaren Drainage- und Substratschicht intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Von dieser Regelung aus- genommen sind Flächen für befestigte Wege, Terrassen, Spiel- plätze, Pergolen, Treppenabgänge zu Tiefgaragen sowie ober- irdische Stellplätze. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 22 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.51 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3 °) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung an- zusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit des Gründachaufbaus beträgt mindestens 10 cm. Eine Kombination mit Anlagen zur Ge- winnung von Sonnenenergie ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.52 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Strauch-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Kraut- säume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Grünflächen" – Pflanzliste 3 (bachbe- gleitende Grünfläche) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.53 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (Typen, zwingende Zahl der Vollgeschosse und /oder Ge- samt-Gebäudehöhen) (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.54 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichen öffentli- chen Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 23 2.55 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Woh- nen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.56 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Ände- rung vollständig durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zu- sammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.57 Aufzuhebende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 24 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschirften des Bebauungsplanes "In- nere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweite- rungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für diesen Bereich der 12. Änderung vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusam- menlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Aufzuhebende Grenze der örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) 3.3 Dachform Die vorgeschriebene Dachform gilt für sämtliche Dächer von Haupt- und Nebengebäuden. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3 °. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 25 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind ausschließlich auf den Dachflächen oder in die Fassade inte- griert zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Mobil- und Richtfunkan- lagen Mobil- und Richtfunkanlagen sind an Gebäuden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien für die Dach- deckung Für diejenigen Bereiche der Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Photovoltaikanlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. er- forderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Fassadengestaltung/Far- ben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Kunststoffverkleidungen sowie grelle (Weißanteil weniger als 80 %), fluoreszierende, metallische und spiegelnde Oberflächen an Gebäudefassaden mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Photovoltaikanlagen) sind unzulässig. Sämtliche Außenfenster sind mit durchsichtigem Glas auszuführen. Spiegelglas und das großflächige Abkleben von Glasflächen (Bekle- bungsanteil größer 20 % der Fensterfläche) mittels Folien o.ä. sind unzulässig. Fenster von Bädern können als Ausnahme vollständig abgeklebt oder aus satiniertem Glas sein. Technische Einrichtungen (z.B. außen sichtbare Kaminrohre, Wär- mepumpen, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen ausgenommen der Zu- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 26 und Abluftöffnungen bis 0,15 m², etc.) sind an Gebäudefassaden zur zentralen Erschließungsstraße nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und 2 und im all- gemeinen Wohngebiet (WA), (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Mischgebiet (MI) Zone 1: Freistehende Werbeanlagen im Bereich der Zone 1 dürfen in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) eine Flä- che von 18 m² (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen die Traufe um max. 1,00 m überragen und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wand- fläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen (freistehend und an Gebäuden) darf 60 m² (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Mischgebiet (MI) Zone 2 und allgemeines Wohngebiet (WA): Frei- stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäu- den dürfen nur parallel zur Fassade und im Erdgeschossbereich des Hauptgebäudes angebracht werden. Pro Werbeanlage an Gebäu- den sind max. 0,50 m² zulässig. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen mit Signalfarben und mit reflektieren- den Materialien sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 55 m2 1,0 55 m2 bis (kleiner) 85 m2 1,5 ab 85 m2 2,0 Zone1/ Zone 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 27 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.12 Einfriedungen und Sicht- schutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI Zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flä- chen sind ausschließlich lebende Einfriedungen zulässig. Einfrie- dungen sind auf eine maximale Höhe von 0,70 m begrenzt. Entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstückssgrenzen sind darüber hinaus Sichtschutzlelemente in einer Höhe von 2,20 m und einer Länge von 3,50 m zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 28 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf der Fl.-Nr. 55 der im Bo- denschutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Fl.-Nr. 346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 29 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 30 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.7 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durch- gezogenen Linie dargestellt. 6.8 Möglicher Verlauf eines Unterhaltungs- und Fußweges in der öf- fentlichen Grünfläche (siehe Planzeichnung) 466,50 466,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 31 6.9 Böschung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.10 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 6.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gem. § 21a NatSchG sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gär- ten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d.h. Schot- tergärten sind nicht erlaubt). 6.12 Baumschutz Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festgesetzten vor- handenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseiti- gung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und wäh- rend der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Land- schaftsbauschutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die An- lage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 6.13 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. 466.43 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 32 Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.14 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zur Förderung der Insektenvielfalt und insbesondere von Bienen wird in den Privatgärten/in den öffentlichen Grünflächen die Anlage von blütenreichen Extensivwiesen durch Einsaat einer gebietsheimi- schen Saatgutmischung und Pflege durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts empfohlen. Auf Dünger und/oder Pflan- zenschutzmittel sollte verzichtet werden. Auch die Pflanzung heimi- scher Obstbäume wird empfohlen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 6.15 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume sowie Bestandsgebäude, welche für ubiquitäre Arten Brutlebens- raum bieten und Potenzial für Fledermäuse aufweisen. Um zu ge- währleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind untenstehende Ersatzmaßnahmen (keine CEF- Maßnahmen) umzusetzen: − Für den Hausrotschwanz sind drei Halbhöhlennistkästen im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Für den Haussperling sind drei Sperlingskoloniehäuser (z.B. Schwegler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind neun Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, sechs Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, drei Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 33 − Für den Star sind sechs Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind sechs Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhän- gen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaus- höhle 2FN). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Die Vogel-Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/De- zember) fachgerecht gereinigt werden. Wespen-/Hornissennes- ter sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entferne − Die Aufhängung der Nisthilfen hat möglichst in zeitlichem Zu- sammenhang mit der Fällung der Bäume und dem Gebäudeab- riss. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016 sowie artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 19.07.2021. 6.16 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.17 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 6.18 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 34 6.19 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB Externe Ausgleichsflächen im Rahmen des rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes "Fischerareal Mischgebiet" Dem durch die Planung verursachten Eingriff werden Ökopunkte aus dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet. Der Ausgleichsbedarf bzw. die Zahl der zugeordneten Ökopunkte beträgt 173.134. Der Ausgleichsbedarf wird somit vollständig gedeckt. Die zugeordneten Ökokontoflächen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 1108 (Gemarkung Baindt), 64/1 (Gemarkung Berg), 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt), 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt) sowie auf den Fl.- Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhausen). Folgende Maßnahmen wurden auf den einzelnen Flächen durchge- führt: Fl.-Nr. 1108 (Gemarkung Baindt): − Ersatz für die ehemalige Ausgleichsfläche BPL "Dachser" − 25.633 Ökopunkte Fl.-Nr. 64/1 (Gemarkung Berg): − Entwicklung einer Nasswiese − 1.930 Ökopunkte Fl.-Nr. 57, 99/1, 108/1 (Gemarkung Baindt): − Herstellung der Durchgängigkeit am Sulzmoosbach − 62.444 Ökopunkte Fl.-Nr. 834 (Teilfläche, Gemarkung Baindt): − Rekultivierung nach B 30 OU Ravensburg - Pflanzung Streuobst und Einzelgehölze − 9.518 Ökopunkte Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3 (Gemarkung Ochsenhau- sen): − Dauerwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichten, sowie Pflanzungen von standortgerechten Laub- hölzern wie Eiche und Erle − Bannwaldflächen: Sukzessive Entfernung der nicht standortge- rechten Fichte, sowie gruppenweise Initialpflanzung standortge- rechter Weichhölzer wie Erle und Weide; anfänglicher Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß. Nur die unbedingt benötigten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 35 Mischwasserkanal (Bestand) Kanal zum Retentionsfilter- becken Wege, sowie die südlichen drei Weiher werden durch Sicherung der Dämme erhalten. Entfernung von standortfremdem Jung- wuchs. Ansonsten Entnahme aus der Nutzung. − Naturnaher Bachabschnitt: Zulassen eines natürlichen Gewäs- serverlaufes sowie Zulassen der Bibertätigkeit − Nur die weiterhin benötigten Wirtschafts- und Wanderwege, so- wie die südlichen drei Weiher (kulturhistorisches Erbe) werden durch die Sicherung der Dämme erhalten. Dadurch Vermeidung von Konflikten zwischen Waldwirtschaft und Biber − Von den genannten Maßnahmen auf den Fl.-Nrn. 542, 543, 544, 544/1, 544/3, Gemarkung Ochsenhausen stehen der Ge- meinde noch 103.611 Ökopunkte zur Verfügung. Dem Vorha- ben werden davon 73.609 Punkte, d.h. ein Anteil von 71 % zu- gewiesen. Der verbleibende Überschuss von 30.002 Ökopunk- ten steht der Gemeinde Baindt für weitere Bauvorhaben zur Ver- fügung. 6.20 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.21 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal: ist im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen zur Velegung vorgese- hen (siehe Planzeichnung) 6.22 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Kanal zum Retenti- onsfilterbecken (siehe Planzeichnung) 6.23 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) In dem Retentionsfilterbecken wird Niederschlagswasser von öffent- lichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zurückgehal- ten und über die belebte Bodenzone abgeleitet. Der Bereich ist als R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 36 naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Böschungswinkeln angelegt. 6.24 Grundwasserdichte Unter- geschosse Aufgrund der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist innerhalb der Baugebiete ein Vernässen des Arbeitsraumes möglich. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Unterge- schoss ausgeführt werden. 6.25 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 37 ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. Hierzu wird des Weiteren auf § 2 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 LBod- SchAG, sowie § 3 Abs. 3 und 4 LKreiWiG verwiesen. 6.26 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerböschungs- oberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 38 Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gem. dem Bescheid der unteren Wasserbehörde (§ 84 Abs.2 WG) vom 28.06.2019 wurde, infolge des Antrages der Gemeinde Baindt vom 25.06.2019 auf Befreiung vom Gewässerrandstreifen und der Erfüllung der Befreiungsvorrausetzungen nach § 38 Abs. 5 WHG, das Einvernehmen zur widerruflichen Befreiung vom Gewässerrand- streifen nach § 38 Abs. 5 WHG i.V.m. § 29 Abs.1 u.3 WG erteilt. 6.27 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 39 6.28 Grundwasser und Draina- gen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.29 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.30 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.31 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindes- tens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich ge- sichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.32 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 40 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m sind nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungs- höhe > 8 m aufweisen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.33 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vor- gelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutach- tenden Ingenieurbüros. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhan- denen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekann- ter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nut- zungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rech- nen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungs- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 41 verhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene orga- nische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernis- sen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrund- aufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfoh- len. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Wärmenetz der Gemeinde Baindt versehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 42 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten vor allem in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Gem. § 11 Abs. 4 LBO sind in allgemeinen Wohngebieten nur Wer- beanlagen an der Stätte der Leistung zulässig. Eine sog. Sammel- werbeanlage ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 6.34 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.35 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Zone 2; Flächen für Tiefgara- gen und Flächen für Stellplätze entlang der zentralen Grundstücks- grenze im MI). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 43 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2939), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischer- areal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. § 1 Aufhebung Die Inhalte des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 05.09.2019; rechtsverbindlich seit 27.09.2019) werden in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bereich aufgeho- ben. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.10.2021. § 3 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.10.2021. Dem Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 21.10.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden für den Bereich der 12. Änderung vollständig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 44 durch diesen Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ersetzt. § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachform − Dachneigung − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Satelliten-Empfangsanlagen, Außenantennen, Mobil- und Richtfunkanlagen − Materialien für die Dachdeckung − Fassadengestaltung/Farben von Außenwänden im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI − Werbeanlagen im Mischgebiet (MI) Zone 1 und Zone 2 und im allgemeinen Wohngebiet (WA) − Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten − Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 45 § 5 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 46 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch die Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fi- scherareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" soll die moderne Umsetzung neuer Wohnbebauung teilweise mit integriertem, nicht störendem Gewerbe im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht werden. Der Bebauunngsplan orientiert sich am städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen. Die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" nicht vollständig möglich, da hierzu eine Änderung der Erschließung sowie ein engeres Festsetzungskonzept erforderlich ist. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften überarbeitet werden. Da es sich bei den städ- tebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, sollen hierzu der Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" als Gesamtplan aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Misch- gebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die "Marsweilerstraße" und im Westen an die Kreisstraße 7951 an. Südlich des Geltungsbereiches ist das Gelände des Bauhofes und der Freiwilligen Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" ansässig. Im Osten grenzt der Geltungsbereich an die "Küferstraße" und zum Teil an Bestandsbebauung an. Weiter östlich schließen sich Einrichtungen der Ortsmitte Baindt, wie das Rathaus, eine Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen sowie ein Parkplatz an. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforder- lichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" im beschleunigten Verfahren (Be- bauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Fischerareal" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 47 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich der Gemeinde Baindt. Der west- liche Bereich des Plangebiets grenzt an die Kreisstraße 7951 mit der Art der baulichen Nutzung "Mischgebiet". Im südlichen Bereich der Mischgebietsfläche ist bereits ein Lebensmittelmarkt rea- lisiert worden. Der übrige Bereich des Plangebiets ist unbebaut. Der östliche Bereich des Plange- biets grenzt an die "Küferstraße" mit der Art der baulichen Nutzung "Wohnen". Der Geltungsbereich wird vollständig von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen "Wohnen Fi- scherareal", "Mischgebiet Fischerareal" und "Innere Breite" überlagert. Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teilweise. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befindet sich ein Lebensmittelmarkt, der bestehen bleibt. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs in Mischgebiets- sowie Wohnbauflächen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des, von den Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel erarbeiteten, städtebaulichen Entwurfs herzustellen, ist die Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes und damit die Zusam- menlegung und Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Die Planungen der be- auftragten Architekten sind soweit fortgeschritten, dass ein konkreter städtebaulicher Entwurf vor- liegt. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan "Fischerareal". Es wird be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 48 wusst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschrif- ten auf diesen städtebaulichen Entwurf anpassen zu können. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Für den Teilbereich im Südosten des Plangebiets (Flst.-Nrn. 51 und 51/1, rechtsverbindlicher Be- bauungsplan "Wohnen Fischerareal") soll eine Aufhebung erfolgen. In diesem Bereich befindet sich bereits Wohnbebauung, die bestehen bleiben soll. Außerdem stehen die Flächen derzeit nicht zur Verfügung. Dieser Bereich wird zukünftig nach § 34 BauGB bebaut. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 49 − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 50 Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 51 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem Bebauungsplan sind im allgemeinen Wohngebiet (WA) jeweils 5 Bauplätze und im Mischgebiet (MI) jeweils 5 Bauplätze vorhanden. Da nicht verbindlich festge- setzt ist, welche Bauformen umgesetzt werden müssen, ist eine Verwirklichung von Einzel- oder Doppelhäusern, Kettenhäusern oder Mehrfamilienhäusern grundsätzlich denkbar. Allerdings ist an- zuführen, dass dem vorliegenden Bebauungsplan ein städtebauliches Entwurfskonzept des Archi- tekturbüros Gauggel vom 08.12.2020 zugrunde liegt und die Gemeinde anstrebt dieses Konzept umzusetzen. Die Planung sieht eine flächensparende Bebauung vor. Es sollen ca. 10 Mehrfamili- enhäuser vor. Das Städtebauliche Entwurfskonzept geht bei einer Realisierung der maximalen An- zahl an Wohneinheiten (118 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 121 Einwohner je Hektar. Damit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deutlich übertroffen. Selbst wenn die ange- strebte Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten geringer ausfallen würde, wäre die Bruttowohndichte von 50 Einwohner pro Hektar noch erfüllt. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Mischgebiets- bzw. Wohnbauflächen dar- gestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 52 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Misch- sowie Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke An- bindung an die vorhandene Siedlungsstruktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung der Bebauungspläne "Misch- gebiet Fischerareal" sowie "Wohnen Fischerareal" konkretisierten die Überlegungen dieses Wett- bewerbes. Mit dem nun vorliegenden städtebaulichen Konzept wurden die Überlegungen aus dem städtebaulichen Wettbewerb weiter konkretisiert und verfeinert. Die Aufstellung des Bebauungs- planes "Fischerareal" soll nun die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Relevanzbegehung hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die bereits realisierte Bachöffnung angesprochen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein effizientes und bedarfsgerechtes Planungsinstrument ge- schaffen werden. Für das geplante Mischgebiet sowie allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Systematik des Bebauungsplans "Fischerareal" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 53 Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplans "Fischerareal" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus fol- genden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 8.430 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den westlichen Bereich ist weiterhin ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für den östlichen Bereich ist fortführend ebenfalls ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmi- schung, wie sie die Baunutzungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzu- streben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Gebiete Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit festgsetzt werden, um städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Eine gleichzeitige Einschrän- kung der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird jedoch nicht vor- genommen. Die zuletzt genannten Nutzungen sind innerhalb des Bereiches erforderlich. Durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 54 eine Einschränkung bestünde darüber hinaus die Gefahr, den Gebietscharakter vom Grundsatz her zu unterlaufen. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren im allgemeinen Wohngebiet (WA) die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3- 5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tank- stellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Die Ortsrandlage, unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Im Mischgebiet (MI) ist eine Reduzierung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit vorgesehen. Die genannten Nutzungen sind an anderen Stellen im Gemeindegebiet Baindts bereits vorhanden bzw. bedürfen einer genauen Prüfung, um für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke unlösbare Konflikt- potenziale auszuschließen. − Im Mischgebiet (MI) ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungs- stätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch deren störenden Charakter auf das gesamte Um- feld begründet, da der Ort Baindt sich im ländlich geprägten Raum befindet. − Weiterhin werden im Mischgebiet (MI) Werbeanlagen ausgeschlossen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden (sogenannte "Fremdwerbungen"). Hierunter fallen Werbeanla- gen, die eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen. Solche Anlagen der Fremdwerbung können als selbständige bzw. eigenständige Hauptnutzung ausgeschlossen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.2008, AZ: 3 S 3005/06). Anlagen der Fremdwerbung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie in einer besonders auffälligen, sich von ihrer Umgebung hervorhebenden Art und Weise gestal- tet sind, um besondere Aufmerksamkeit zu erreichen. Durch die Zulassung von Anlagen der Fremdwerbung würde eine nachteilige Auswirkung auf das Landschafts- und Ortsbild erwartet. Zudem sollen die Flächen des Gewerbegebietes der Ansiedlung von Unternehmen dienen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen. Selbständige Werbeanlagen widersprechen diesem pla- nerischen Ziel und werden deshalb als Nutzung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO im Gewerbegebiet ausgeschlossen. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden in beiden Gebieten fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeit- punkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet und Mischgebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 55 strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, kann auch ohne eine detaillierte Unter- suchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen in beiden Gebieten als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszugehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von einem star- ken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Für die Typen 1-3 sind Grundflächenzahlen festgesetzt. Die festgesetzten Werte von 0,40 (Typ 1WA) und 0,60 (Typ 1-3MI) befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete (Typ 1WA) und Mischge- biete (Typ 1-3MI). − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten sowie durch unterirdische Anlagen, um wei- tere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Insbesondere wird hierdurch auch die Er- richtung von Tiefgaragen ermöglicht, welche durch Aufnahme der notwendigen Stellplätze die umliegenden Straßen und ihre Bewohner von oberirdischem Parksuchverkehr und den damit verbundenen Immissionen entlastet. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 56 − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bei Typ 1MI in Kombination mit der Gesamt-Gebäu- dehöhe ist sinnvoll, um eine optimale Ausnutzung des Baukörpers vorzugeben. Die zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse bei Typ 2MI, Typ 3MI, Typ 1WA sowie bei den Nebenanlagen in Kombination mit der Gesamt-Gebäudehöhe ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung der Gesamt-Gebäudehöhe über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung von städtebaulich verträglichen Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Gesamt-Ge- bäudehöhe über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäu- dehöhe abschließend geregelt ist, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretbares Maß beschränkt. − Im Bereich des obersten Geschosses (Nicht-Vollgeschoss als Dachgeschoss) wird die Höhe der Bauteile auf einen Mindestwert von 2,15 m festgesetzt, um zu verhindern, dass zu hohe Attiken entstehen. Durch diese Vorschrift zur Höhe von Bauteilen bei Nicht-Vollgeschossen soll verhin- dert werden, dass diese räumlich wie ein Vollgeschoss wirken. Die Festsetzung der Höhe der Bauteile ist in der nachfolgenden Abbildung zur Klarstellung und Eindeutigkeit grafisch darge- stellt. Werbeanlagen werden in ihrer Höhe auf ein für diesen Bereich verträgliches Maß beschränkt. Dies geschieht, um Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu vermeiden. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die beim Typ 1MI und 2MI festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück im zentralen Teil des Bebauungsplanes sowohl eine geschlossene Bebauung mit bis zu 55 m als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende, offene Bauweise zu ermöglichen. In diesen Bereichen befindet sich einerseits der be- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 57 stehende Lebensmittelmarkt, andererseits sollen Gebäude mit Verbindungsbauten ermöglicht wer- den, wodurch sich eine über die offene Bauweise hinausgehende Längenentwicklung der Baukörper ergeben kann. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) sind innerhalb des zu überplanenden Bereiches so festgesetzt, dass sie den konzeptionellen Gedanken aufnehmen und durch Schaffung von Raum- kanten und Sichtbeziehungen urbane Orte der Begegnung sowie kommunikative Grün- und Frei- räume fördern. Durch das Bauvolumen entlang der neuen Erschließungsstraße und mit ihrer Auf- weitung als Nachbarschaftsplatz entsteht eine Raumabfolge. Zum westlich anschließenden Lebens- mittelmarkt und der oberirdischen Parkierung sowie zum südlichen Gelände mit Bauhof, Feuer- wehrwache und Wertstoffhof grenzt sich die Zone 2 des "Mischgebiets" baulich ab, um für die Wohnnutzungen eine höhere Qualität zu erzielen. Um diese beiden Grundzüge der Planung zu si- chern, wurden in diesen Bereichen Baulinien festgesetzt. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch dem Baukörper untergeordnete Bau- teile, wird der Bauherrschaft dabei ausreichend Flexibilität gewährt. Die Baugrenzen (überbaubaren Grundstücksflächen) innerhalb des zu überplanenden Bereichs sind so festgesetzt, dass sie die planerische Gebäudegröße widerspiegeln. Durch die Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im städtebaulich verträglichen Maße, durch untergeordnete Bauteile, werden unter anderem Gestaltungsspielräume zur Fassadengestaltung eingeräumt. Für die formu- lierten Ausnahmen unter Ziffer 2.13 und 2.14 muss ein Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Baurechtsbehörde gem. § 31 BauGB gestellt werden. Die Flächen für Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen werden festgesetzt, um den konzepti- onellen Gedanken des städtebaulichen Entwurfs der Architekten entsprechend umsetzen zu können. Die Flächen für Stellplätze sind innerhalb des gekennzeichneten Bereiches zulässig. An anderer Stelle innerhalb der Baugrenzen sind Stellplätze bewusst unzulässig, um diese gezielt in die vor- gesehenen Bereiche zu verlagern und die Umsetzung der geplanten Gebäudekörper ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen mit Stellplätzen umsetzbar zu machen. Insgesamt soll der ruhende Verkehr aus den öffentlichen Bereichen so weit wie möglich ferngehalten werden. Die Planung einer Tiefgarage bringt den Anwohnern einen erheblichen Mehrwert in Form von Lebens- qualität und Erholung. Die Realisierung von oberirdischen Stellplätzen im gesamten Plangebiet würde die Qualität der Freiräume in Frage stellen. Die Zulässigkeit der Tiefgaragen, Stellplätze und Nebenanlagen stellt einen Grundzug der Planung dar. Der Bereich ohne bauliche Anlagen dient der Wahrung des notwendigen Abstandes zur Kreisstraße K 7951. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 58 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen bleiben Fehl- entwicklungen ausgeschlossen. 8.2.6 Infrastruktur Die Festsetzung des Leitungsrechtes 1 im nordwestlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Regenwasserkanäle zu sichern. Die Festsetzung des Geh- und Leitungsrechtes 2 im zentralen Bereich des Plangebietes erfolgt, um die Verlegung von Leitungen von Ost nach West bzw. West nach Ost zu ermöglichen sowie für die Anwohner eine geeignete Anbindung durch das Plangebiet an den Lebensmittelmarkt zu schaffen. Das Gehrecht wird unter dem Gebäudedurchgang des Typ 2MI weitergeführt und mündet westlich der geplanten Gebäude in den Bereich der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden sollte. Dieser Bereich ist flexibel gehalten, da sich die Fußwege-Beziehung an der Anordnung der Stell- plätze orientieren wird. Die Festsetzung des Leitungsrechtes 3 im südöstlichen Bereich erfolgt, um eine Unterhaltung der in diesem Bereich bestehenden Leitungen bzw. Kanäle der Gemeinde Baindt zu sichern. Der Misch- wasserkanal im südlichen Bereich des Mischgebietes (MI) soll im Zuge von Wartungs- oder Repa- raturmaßnahmen trotz Überbauung zugänglich sein. Dies kann durch entsprechende Stützmaß- nahmen und Wartungsarbeiten südlich der Leitung gewährleistet sein, da sich diese nur geringfügig innerhalb der Baugrenze/-linie befindet. Die Festsetzung eines Leitungsrechtes ist daher nicht vor- gesehen. Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baulinien, Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Um- planungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich an- schließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rat- haus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 59 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. Durch den Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbin- dung zum Gemeindezentrum geschaffen. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrssicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Außerdem sind geringfügige Erweiterungen in Form von maßvollen Ausrundungen bereits realisiert. Diese Maßnahmen dienen der besseren Befahrbarkeit mit größeren Fahrzeugen. Für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen (z.B. dreiachsige Feuerwehrfahrzeuge) stellen sie eine deutliche Verbesserung dar. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten, um dann zwischen dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngbiet (WA) zu verlaufen und im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberu- higung (Verkehrsverlangsamung) vorgesehen. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richt- linien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausge- legt. Im Bereich westlich entlang des Mischgebietes im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie östlich im Bereich des östlichen Mischgebietes sind Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festge- setzt, um Zufahrten aus diesen Bereichen zur Sicherstellung eines ungehinderten Verkehrsflusses zu gewährleisten und darüber hinaus die Bereiche für mögliche Ein- und Ausfahrten auf bestimmte Grundstücksabschnitte hin zu bündeln. Hierdurch wird ebenfalls der Bereich für die Zufahrt zur Tiefgarage sowie den oberirdischen Stellplätzen des östlichen Mischgebietes geregelt. Die Festset- zung der Bereiche mit Ein- und Ausfahrt sowie der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt stellen einen Grundzug der Planung dar. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 60 8.2.8 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärmimmissionen der Kreisstraße K 7951 sowie der "Mars- weilerstraße" ein. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärmimmissionen des südlich be- findlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes sowie die Lärmimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurde ein Lärmschutzkonzept erarbeitet, welches sicherstellt, dass mit keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufgrund der Lärmimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes im Bereich der Plangebietes (Bereich mit geplanter Wohnbebauung) zu rechnen ist (Gutachten Büro Sieber vom 28.11.2018). Es sind daher keine Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Gewerbelär- mimmissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. Im westlichen Bereich des geplanten Mischgebietes ist ein Verbrauchermarkt angesiedelt, was sich auch im Festsetzungskonzept widerspiegelt (eingeschossige Bauweise festgesetzt). Da jedoch auch in diesem Bereich theoretisch schützenswerte Nutzungen entstehen könnten, wurden für diesen Bereich Lärmschutzfestsetzungen in Bezug auf die Verkehrs- bzw. Gewerbelärmimmissionen (LS 1 und LS 2) getroffen. Durch diese Maßgaben können gesunde Wohnverhältnisse in diesem Bereich sichergestellt werden. Auf eine detaillierte schalltechnische Begutachtung wurde aufgrund der vor- gesehenen Nutzungen verzichtet. Im östlichen Bereich des Mischgebietes ist aufgrund des Abstandes zur Kreisstraße K 7951 sowie zur "Marsweiler Straße" mit keinen Konflikten aufgrund von Verkehrslärmimmissionen zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Straßenverkehrslärmimmissionen der "Mars- weilerstraße" im Bereich des allgemeinen Wohngebietes durch das Büro Sieber durchgeführt (Gut- achten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärmimmissionen zeigen, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des allgemeinen Wohngebietes tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 61 Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutzmaßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt (LS 3). Für Aufenthaltsräume wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Die Schallimmissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes wurden ebenfalls im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissi- onsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet ein- gehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten wer- den, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Parkplatzes erforderlich. Da im westlichen Bereich aufgrund des Festsetzungskonzeptes ein Verbrauchermarkt bauplanungs- rechtlich umsetzbar ist, wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft, ob ausgehend von einem solchen Markt mit Konflikten aufgrund von Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet zu rech- nen ist. Daher wurde eine schalltechnische Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch das Büro Sieber (Gutachten vom 20.09.2018) vorgenommen. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber bzw. 45 dB(A) nachts im östlichen Bereich des Plangebietes eingehalten werden. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts eingehalten. Ein Verbrauchermarkt führt nach dem derzeitigen Planungs- stand nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte im östlichen Bereich des Plangebietes. Daher sind diesbezüglich keine Lärmschutzmaßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Je nach konkreter Ausführung eines Marktes sind möglicherweise auf Ebene des Bau- genehmigungsverfahrens Lärmschutzbestimmungen festzulegen. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 62 Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück der Fl.-Nr. 55 der im Bodenschutz- und Altlas- tenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächen-Nr. 1346). Die Fläche wurde auf- grund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort erfasst und im Boden- schutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausge- räumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfassungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. 8.2.9 Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz wird durch eine Hochwasserschutzanlage im Bereich der öffentlichen Ver- kehrsfläche am nordöstlichen Rand des Plangebiets sichergestellt. 8.2.10 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ist ausreichend dimensioniert. Das anfallende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu filtern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzuleiten. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Aufgrund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Be- reiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwasser- stand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 63 8.2.11 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Erschließungsstraße wird auf eine entsprechende Vorgabe der Höhen geachtet. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 64 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der In- nenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungspla- nes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Ortszentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen grenzt die überplante Fläche an die Kreisstraße K 7951, welche die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft bildet. Das Plangebiet selbst ist durch Bebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle) sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offenfließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangierend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Zudem befindet sich im Südwesten ein im Rahmen des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" realiserter Lebensmittelmarkt mit nördlich an- grenzendem Parkplatz. Zu beachten ist jedoch, dass in diesem Bereich durch die rechtverbindlichen Bebauungspläne "Mischgebiet Fischerareal", "Wohnen Fischerareal" und "Innere Breite, 7. Änderung" bereits Bau- recht besteht und die Flächen bereits bebaut wurden bzw. werden können. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 65 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Neben dem Lebensmittelmarkt und der zugehörigen Parkfläche im Westen, handelt es sich bei dem überplanten Bereich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheu- nen) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebietes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abge- storben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnitt- verträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nordöstlichen Teilbereich verläuft ein offener Teil- abschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Der überplante Bereich ist nicht Teil des landesweit berechneten Biotopverbunds. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 20 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311). Im Südosten befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einem Abstand von etwa 380 m. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG kartierten Biotope liegen etwa 440 m bzw. 260 m südöstlich ("24a-Biotope im NSG Annaberg", Nr. 1-8123-436- 6963 "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1-812-3436-0452) sowie 380 m östlich ("Sulz- moosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1-8124-436-7124). Der Kreisstraße K 7951 in südli- cher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1- 8123-436-0449). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungs- bereich von Hasenweiler-Schottern: Darüber liegt im Planbereich Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprünglich haben sich darauf braune Au- enböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vo- rangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind und einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwas- serflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 66 Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden trotz Abriss der Bestandsgebäude anthropogen überprägt. Im Bereich der landwirtschaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden voll- ständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Aufgrund der derzeitigen Wiesennut- zung können die dort vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet in ihrer Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" mit Bewertungsklasse "3" (hoch) eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plange- bietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offenen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch voll- umfänglich erfüllt werden. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 80 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließge- wässer. Aufgrund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich derzeit nach den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Im Rahmen der Fortschreibung der HWGK steht im Einzugsgebiet der Schussen eine gebietsweise Fortschreibung an, die u.a. eine Veränderung der errechneten Überflutungsflächen bewirken kann. Diesen Berechnungen zufolge liegt das Plangebiet zukünftig außerhalb des Überschwemmungsbereiches HQ100. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Lebensmittelmarkt) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Boden- beschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plangebietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird über den Kanal zum westlich des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt. Auf den Freiflächen kann sich in geringem Um- fang Kaltluft bilden. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die um- fangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 67 kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östlichen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umliegende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Sü- den zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plangebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schad- stoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Westlich angrenzend verläuft die Kreisstraße K 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus und aus den Betriebsabläufen des Lebensmittelmarktes und des Bauhofes Luftschadstoffe im Plan- gebiet anreichern. Im Bereich der bereits vorhandenen Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stär- ker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbe- lasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- und Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Änderungen zu den rechtsverbindlichen Bebaungsplänen richten sich nach dem städtebaulichen Konzept der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tü- bingen und führen zu Anpassungen der Festsetzungen sowie engeren Baugrenzen und zu ange- passter Art und Maß der baulichen Nutzung. Wie auch bei den bereits rechtsverbindlichen Bebau- ungsplänen geht durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einherge- hende Versiegelung der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstrukturen vor- kommenden Tiere und Pflanzen verloren. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Be- reich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 68 voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone, gerodet. Durch die Änderungen wer- den jedoch mehr Baumpflanzungen festgesetzt. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" in der Fassung vom 16.03.2020 wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des eu- ropäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungs- plan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photo- voltaik-Anlagen sowie Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Stand der Technik, d.h. Zwischenspeicherung und Filterung im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße K 7951sowie an- schließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einleitung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasserkanalnetz) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büro Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Durch die Änderung des Bebauungspla- nes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festge- setzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Eine Änderung in der Betroffenheit des FFH- Gebietes ist somit nicht zu erwarten und der Inhalt der vorliegenden FFH-Vorprüfung besitzt, wie auch beim Termin zur frühzeitigen Behördenunterrichtung besprochen, weiterhin Gültigkeit. Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Aufgrund der Entfernung, die zu den weiteren o.g. Schutzgebieten besteht und weil wegen der dazwischen liegenden Bebauung keine funktionalen Beziehungen anzunehmen sind, sind die Schutzgebiete von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Plaung ermöglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Durch den Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 69 rechtverbindlichen Bebauungsplan ist bereits Baurecht auf den Flächen vorhanden und somit eine Versiegelung möglich. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird im Bereich des geplanten Typ 2MI und Typ 3MI eine höhere GRZ von 0,40 auf 0,60 festgesetzt und die Baugrenzen angepasst. Durch die Festsetzung einer maximalen Überschreitung der Grundfläche höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 kommt es im gesamten Plangebiet zu einer um 0,11 ha geringeren Flächenversiegelung. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege und festge- setzte Materialbeschaffenheiten bleibt die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung als mittel-hoch einzustufen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Bebauung der Fläche gemäß den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen bereits möglich ist. Zudem erfolgt im Bereich der Tiefgaragen ein Auftrag einer mindestens 60 cm dicken, durchwur- zelbaren Drainage- und Substratschicht um hier eine Bepflanzung zu ermöglichen und die Boden- funktionen in gewissem Umfang zu erhalten. Im Bereich von Baumpflanzung können Maßnahmen getroffen werden, die die Aufbauhöhen auf das notwendige Maß vergrößern, zum Beispiel durch Anhäuffelungen oder Aufkantungen, die auch als Sitzstufe ausgebildet werden können. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Behandlung von Nie- derschlagswasser entspricht den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlagswasser eingeschränkt. Infolgedessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Nieder- schlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Re- tentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfal- lende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retentions- filterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Re- genwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Durch die Änderung der Art und Maß der baulichen Nutzung und des Festsetzungskonzeptes ist keine Veränderung im Bereich des Schutz- gutes Wasser/Wasserwirtschaft gegenüber den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 70 baches) bleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wir- kung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruktur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Die Fläche ist durch den rechtverbindlichen Bebauungsplan bereits bebaubar. Nenneswerte kleinklimatische Ver- änderungen durch die Anpassungen des Festsetzungskonzeptes sowie der Baugrenze und von Art und Maß der baulichen Nutzung sind jedoch auszuschließen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Derzeit ist das Plangebiet teilweise noch nicht bebaut. Aufgrund des bestehenden Baurechts könnte es in naher Zukunft zu einer bereits zulässigen Beeinträchtigung für das Schutzgut kommen. Die geplante Bebauung fin- det in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Bereich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Wes- ten in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und die Planung verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Sicherung und Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches dient und eine Eingrü- nung und Begegnungsstätte im Norden schafft. Im Südwesten wird eine öffentliche Grünfläche zur Ein- und Durchgrünung festgesetzt, welche eine Pufferzone zur angrenzenden Straße und der freien Landschaft bildet. Auf den öffentlichen Grünflächen sind blütenreiche Extensivwiesen zu errichten, welche den Lebens- raumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten fördert. Auf den öffentlichen Grünflächen und auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung ge- währleistet. Zudem verbessert sich auch hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungs- typische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 71 Durch die Festsetzung der Pflanzlisten wird die Verwendung überwiegend standortgerechter, hei- mischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nah- rungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Gehölzliste für den Straßenraum ermöglicht eine klima- und standortangepasste Durchgrünung des Plangebietes. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Im Plangebiet wachsen im Nordosten ältere, hohe Bäume. Es handelt sich dabei um einen natur- schutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die Bäume in diesem Bereich als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen sind im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffent- liche Flächen angrenzen, nur Pflanzungen von Laubgehölzen zulässig. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in den Pflanzlisten festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwick- lungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 3 ° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabflussspitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit einer maximalen Lichtpunkthöhe Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 72 von 4,50 m in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebiet Zone 2 sowie 6,00 m in Mischgebiet Zone 1 verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 73 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die zulässige Dachform für den Hauptbaukörper ermöglicht die Errichtung eines Flachdaches. Diese Dachform entspricht der Vorstellung moderner, innerörtlicher Baukörper und gilt auch für Neben- gebäude. Das Spektrum für die Dachneigung bei Flachdächern reicht von 0-3 °. Es berücksichtigt eine zeit- gemäße Bauform. Durch die Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausge- schlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschrift zur Aufständerung von Photovoltaikanlagen auf Flachdächern soll grundsätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der So- larmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachformen. Durch die Vorschrift zu Mobil- und Richtfunkanlagen soll ein negatives, visuelles städtebauliches Erscheinungsbild und funktionale Beeinträchtigungen der öffentlichen Räume vermieden werden. Mobil- und Richtfunkanlagen sind unzulässig, um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Bei der Fassadengestaltung sowie bei den Farben von Außenwänden wird auf ein einheitliches und zurückhaltendes Erscheinungsbild geachtet. Durch die Vorschrift zur Fassadengestaltung, soll ein störendes, visuelles Erscheinungsbild in der Wirkung der Gebäude vermieden bzw. das Gebiet ge- stalterisch aufgewertet werden. Aus diesem Grund sind grelle, spiegelnde oder andere auffällige Oberflächen an Gebäudefassaden unzulässig. Bei Außenfenstern ist undurchsichtiges Glas sowie großflächiges Bekleben unzulässig. Fenster von Bädern sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Gestaltung soll dem Ortsbild entsprechend angepasst und unauffällig sein. Entlang der Erschlie- ßungsstraße sind keine technischen Einrichtungen an Gebäudefassaden zulässig, um zu gewähr- leisten, dass an den zur Straße gewandten Gebäudeseiten ein einheitliches Bild entsteht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 74 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Mit den Vorschriften zu Einfriedungen soll einerseits die Gestaltung möglichst offener öffentlicher (Straßen-) Räume sowie gemeinschaftlicher Innenhöfe und andererseits ein möglichst homogenes Gesamterscheinungsbild des Plangebietes erreicht werden, ohne die Interessen der Bewohner nach Sicherung einer angemessenen Privatsphäre zu vernachlässigen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennenden Elementen erforderlich. Ein- friedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Außerdem sind zum öffentlichen Raum sowie zu gemeinschaftlich genutzten Flächen ausschließlich lebende Ein- friedungen zulässig. Dadurch soll erreicht werden, dass ein grünes Ortsbild entsteht. Die Sichtschut- zelemente entlang rechtwinklig zur Fassade verlaufender Grundstücksgrenzen werden in ihrer Höhe und Länge begrenzt, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu massiv wirkende Elemente zu verhindern. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen im Umfeld zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stell- plätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwick- lungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. 10.2.2 Werbeanlagen Die Vorschriften zu den Werbeanlagen dienen dem Schutz des Ortsbildes und sollen gestalterisch unerwünschte und für die Umgebung untypische Werbeanlagen verhindern. Die Festsetzungen die- nen diesem Ziel, erlauben aber auch bspw. Selbstständigen die Möglichkeit, werblich in einem angemessenen Rahmen auf sich aufmerksam zu machen. Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht. Die Werbeanlagen sollten in diesem Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 75 zurückhaltend gestaltet werden, um das städtebauliche Konzept nicht zu beeinträchtigen. Ein Be- zug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 76 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. Der überplante Bereich könnte in verschiedenen Bauabschnitten erschlossen und verwirklicht wer- den. Dies trifft insbesondere auf die beiden zentralen Wohnbauquartiere im Mischgebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet zu. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Trenngrün im zent- ralen Bereich) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 2,23 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,47 21,1 % Baufläche als MI 1,12 50,2 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Fußweg 0,37 16,6 % Öffentliche Grünflächen inkl. Retentionsbereich 0,27 12,1 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 77 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 23,2 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das gemeindliche Trennsystem. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Wärmeenergieversorgung durch Anschluss an das gemeindliche Nahwärmenetz. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 21.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung iden- tisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungspro- tokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Ge- meinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Streichung der Zulässigkeit zur Umsetzung von Sammelwerbeanlagen und Werbeanlagen an der Stätte der Leistung unter Ziffer 2.1, Aufnahme eines Verweises auf § 11 LBO unter den ergänzenden Hinweisen − Streichung des Hinweises auf die Vollgeschossregelung der LBO bei den Ziffer 2.5 und 2.6 − Anpassung der farblichen Darstellung der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze unter Zif- fer 2.16 sowie Ergänzung der Stellplatzlinie im Bereich der Zone 1 des Mischgebiets − Anpassung der Festsetzung zu Einfahrt/ Ausfahrt unter Ziffer 2.24 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 78 − Anpassung des Verlaufs der Flächen für Hochwasserschutzanlagen unter Ziffer 2.32 − Anpassung der farblichen Darstellung des Geh- und Leitungsrechts 2 unter Ziffer 2.37 − Ergänzung des Geh- und Fahrrechts 4 unter Ziffer 2.40 − Ergänzungen zur Aufbauhöhe unter Ziffer 2.49 − Streichung der Satelliten-Empfangsanlagen und Außenantennen unter Ziffer 3.7 − Änderung der örtlichen Bauvorschrift unter Ziffer 3.8 in Bezug auf die Dachbegrünung − Klarstellung der Begrifflichkeit "technische Einrichtungen" unter Ziffer 3.9 − Redaktionelle Ergänzung der Zone 2 in dem Planzeichen unter Ziffer 3.10 − Ergänzung der Einfriedungen und Sichtschutz im Bereich der Grundstücke des Typ1WA, Typ2MI und Typ3MI unter Ziffer 3.12 − Streichung des Hinweises "+D" unter der ehemaligen Ziffer 6.11 sowie im Plan − Aufnahme des Hinweises zur Ausgleichsmaßnahme des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes unter Ziffer 6.19 − Streichung der Flächen, für die ein Gehrecht erwirkt werden soll (ehemals Ziffer 6.21) − Anpassung des Hinweises zum Bodenschutz unter Ziffer 6.26 − Anpassung der ergänzenden Hinweise unter Ziffer 6.34 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 79 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als gemischte Baufläche (M) in Planung und als Wohnbauflä- che (W) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 80 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf den südlichen Bereich des Plange- biets, im Hintergrund Gebäude des Bauhofes. Blick auf den Einmündungsbe- reich in die "Marsweiler Straße". Blick von Süden auf das Plange- biet mit Wiese und anschließen- dem Brachland. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 81 Blick aus südöstlicher Richtung. In westlicher Richtung ist der be- reits umgesetzte Lebensmittel- markt zu sehen. Östlich daran anschließend befindet sich das MI sowie WA Plangebiet. Blick von Süden auf die Be- standsbebauung östlich des Plan- gebiets sowie die geplante Wohnbaufläche. Blick von Westen über den nörd- lichen Bereich des Plangebiets auf die östlich gelegene Schenk- Konrad-Halle. Im Hintergrund befindet sich der bereits umge- setzte Lebensmittelmarkt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 82 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021. Der Beschluss wurde am 20.08.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 27.08.2021 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 20.08.2021). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 (Billigungsbeschluss vom 03.08.2021; Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Bekanntmachung am 20.08.2021) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 05.08.2021 (Entwurfsfassung vom 15.07.2021; Billigungsbeschluss vom 03.08.2021) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 über die Entwurfs- fassung vom 21.10.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 83 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.11.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungs- beschluss entspechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Fischerareal" mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Ein- sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 84 Seiten, Fassung vom 21.10.2021 Seite 84 Plan aufgestellt am: 15.07.2021 Plan geändert am: 21.10.2021 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 16. Juli 2021 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24. Juli 2021, von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweiler Straße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11. Mai 2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude beschlossen. Damit kann die Totalunternehmeraus- schreibung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhalten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität un- seres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Eine nachhaltige Entwicklung lebt vom Mitmachen! Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wird im Gemeinderat berichtet. Im weite- ren Verlauf wird das Ergebnis durch das Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkretisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspaziergangs werden gemeinsam vor Ort wesentliche Aspekte für die angestrebte Aufwertung der Ortsmitte betrachtet, um eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in der Bürgerwerkstatt zu führen. Auf den Spaziergang kann auch verzichtet werden, dann beginnt die Veranstaltung um ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle. Für eine gute Verpflegung ist gesorgt. Die Bürgerwerkstatt wird durch eine externe Moderation begleitet und dokumentiert. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Ausnahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen ent- sprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19. Juli 2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es ein Losverfahren geben. Sie erhalten nach dem 19. Juli 2021 Rückmeldung über Ihre Be- werbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.-Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, ein ganz besonders herausforderndes Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, das Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es keine gedruckte Broschü- re mehr geben! Wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 20. Juli 2021 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung zum Baindter Ferienprogramm! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Diebstahl der Regenbogenfahne vor dem Rathaus Am Wochenende zwischen dem 09.07.2021 und 12.07.2021 wurde die Regenbogenfahne am Rathaus gestohlen. Hier- bei ist ein Schaden von ca. 150 € entstanden. Sollte je- mand auffällige Aktivitäten beobachtet haben, bittet die Gemeinde darum, diese Herrn Plangg mitzuteilen unter Telefon: 07502 / 9406-11 oder per E-Mail: walter.plangg@ baindt.de . Bei der Polizei wurde Anzeige erstattet. Bedeutung der Regenbogenfahne: Die bunten Streifen der Regenbogenfahne stehen für To- leranz und Akzeptanz der Kulturen. Sie stehen für Frie- den, Hoffnung und Vielfalt. Sie vereint Gegensätze und verbindet sie. Die Regenbogenfahne ist ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskrminierung! Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kom- munalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 06. Juli 2021 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: § 5 erhält folgenden Wortlaut: § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 3,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2021/ 2022 gültigen Bei- tragstabelle (siehe unten) zu entnehmen. Inkrafttreten Die Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfah- rensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- chung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 06. Juli 2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 06. Juli 2021 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: § 5 erhält folgenden Wortlaut: § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 3,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2021/ 2022 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Online-Angebot der Gemeinde Baindt (www.baindt.de) Doppischer Jahresabschluss 2020 Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswe- sen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Dop- pik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindever- waltung darzustellen. Der Jahresabschluss wurde in der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 beschlossen. Für alle interessierten Bürger steht der Jahresabschluss inkl. Anhang auf der Home- page der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/finanzen-der-gemeinde Satzungen und Benutzungsordnungen über folgenden Link https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen erhalten Sie Auskunft über die aktuellen Satzungen der Gemeinde Baindt. Rathaus Service Portal Öffnungszeiten und Sprechstunden sind in einigen Be- reichen Vergangenheit, denn das Rathaus Service-Por- tal steht rund um die Uhr zur Verfügung. So können sich Bürger Besuche im Rathaus sparen und viele Behörden- gänge bequem von zu Hause aus, die notwendigen Un- terlagen griffbereit, erledigen. Das Ausfüllen der elektro- nischen Formulare ist einfach, denn eine Dialogfunktion hilft dabei. Fallen Gebühren an, werden diese praktisch und sicher per Lastschrift bezahlt. Aktuell stehen den Bürgern unter www.baindt.de über 20 verschiedene Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung. Und das Serviceangebot wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten laufend erweitert. https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/rathaus-online SEPA-Basislastschriftmandat Einen aktuellen Vordruck zum Ausfüllen für die Ermäch- tigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift erhalten Sie unter folgendem Direktlink: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/rathaus-online Selbstverständlich steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten jederzeit gerne zur Verfügung. Baindter Radlerinnen und Radler übertreffen Vorjahresergebnis deutlich! Vorläufiges Endergebnis: 32400 Kilometer nach drei Wochen Stadtradeln Drei Wochen lang - vom 12. Juni bis 02. Juli 2021 - beteilig- ten sich der Landkreis Ravensburg sowie zwanzig Städte und Gemeinden im Kreis am gemeinsamen STADTRA- DELN, einer Kampagne des internationalen Netzwerkes Klima-Bündnis. In diesem Zeitraum legten im Kreis Ra- vensburg 5.445 Radelnde rund 1,5 Millionen (1.501.694) Kilometer auf dem Fahrrad zurück. In der Gemeinde Baindt wurden in den drei Wochen insgesamt über 32.400 Kilometer erradelt. Im Vorjahr haben die Baindter Radlerinnen und Radler noch 21800 Kilometer erreicht. Bei einer Einwohnerzahl von knapp 5.300 Einwohnern entspricht dies 6,18 Kilometer pro Ein- wohner. Mit diesem Ergebnis hat die Gemeinde Baindt 4.770 kg CO2 eingespart. In diesem Jahr haben 174 Teil- nehmerinnen und Teilnehmer mitgemacht, im Jahr 2020 waren es noch 97 teilnehmenden Personen. Es wurden dieses Jahr 13 Team gegründet. Das Team „Reitergrup- pe Baindt“ erradelte über 8.200 Kilometer in diesen drei Wochen und landete somit in der Gemeinde Baindt auf Platz 1 der Teamwertung. Das offene Team von Baindt landete auf Rang zwei mit knapp 4900 Kilometern und Rang 3 erzielte das Team „Sportinatoren SV Baindt“ mit über 3.500 Kilometern. Das Siegerteam erhält von der Gemeinde Baindt einen Preis für diese super Leistung. Die detaillierten Ergebnisse können Sie auf folgender Seite abrufen: https://www.stadtradeln.de/baindt Bürgermeisterin Simone Rürup zeigt sich begeistert von dem Baindter Ergebnis. Herzlich bedankt sie sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Ergebnis kann als ein positives Zeichen für eine klimafreundlichere Zukunft gesehen werden. Das sei auch eine Bestätigung und ein Ansporn für die Gemeinde, beim Thema Radwegeausbau voranzukommen. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona-Pandemie Der letzte Stand am 28.06.2021 lag bei 19 infizierten Personen in Baindt. Derzeit sind keine neuen Fälle bekannt. b) Fischerareal Der Vermarktungsauftakt Fischerareal am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle war gut besucht. Vergan- gene Woche fand mit interessierten Bauträgern und Architekten ein Rückfragekolloquium statt. c) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen Zur Realisierung des 3. Bauabschnittes des Geh- und Radweges von Sulpach nach Mochenwangen findet im Juli noch ein weiteres klärendes Gespräch statt. Es kommen noch Fördermittel im Rahmen des Aus- gleichsstocks hinzu. d) Zuschüsse Für die barrierefreie Bushaltestelle in der Gartenstra- ße sowie für eine Schnellladesäule beim Feneberg werden zeitnah weitere Bewilligungsbescheide er- wartet. Den entsprechenden Förderantrag stellt die Kommune. Es stehen für die Schnellladesäule 80 % Förderung im Raum. Der Umbau der barrierefreien Bushaltestelle in der Ortsmitte erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung und -gestaltung der Ortsmitte. TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule - Freigabe Mate- rialkonzept, Kostenberechnung und Entwurf für das blaue Gebäude Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,6 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (net- to) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) ab Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) europaweit ausgeschrieben werden. Die Planungsbüros mlw, Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk haben zusammen ein Konzept erarbeitet, das die Entwurfsplanung bis Leistungsphasen 3 der HOAI umfasst. Auf Grundlage der vorgestellten Planung und Kostenberechnung soll nun eine europaweite Ausschrei- bung der Architektenleistung, der Planungsleistungen für Elektro sowie für Heizung, Lüftung und Sanitär erfolgen. Beschluss: 1. Dem vom Architekturbüro mlw, von Kichner Energie GmbH und von E-Planwerk vorgestellten Entwurf, so- wie der Materialauswahl und der Kostenberechnung für die Sanierung des blauen Gebäudes der Kloster- wiesenschule wird zugestimmt. Mit diesen Vorgaben sollen die Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden. 2. Eine stufenweise Beauftragung der Fachplaner hat bei Bedarf und wenn rechtlich möglich zu erfolgen. TOP 05 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 sollen nun die Öffentlichkeit und die Be- hörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ in der Fassung vom 07.06.2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 TOP 06 Anbau Feuerwehrhaus - Vergabe der Planungs- leistungen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Vom Gemein- derat wurden der Verwaltung zwei Planer benannt, die in der Bauausschusssitzung am 05.07.2021 ihre Büros und erste Planungsüberlegungen vorgestellt haben. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum. Hier sollte eine Lö- sung mitverfolgt werden. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Die Empfehlung der Mitglieder des Bauausschusses an den Gesamtgemeinderat lautet, dass das Architekturbüro Rohloff & Wespel mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt wird. Beschluss: Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wird mit der wei- teren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feu- erwehrhauses beauftragt. TOP 07 Verkehrsentwicklungsplan Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Der Verkehrsentwicklungsplan wurde seit 2017 in einem langjährigen Prozess erarbeitet. Als Vorgabe für die Verwaltung wurden von Seiten der Politik die Ziele „Stärkung des Umweltverbunds“ und „CO2-neutrales Schussental“ für den Verkehrsentwick- lungsplan beschlossen. Vor allem die Grundlagenermittlung mit Haushaltsbe- fragung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen, Verkehrszählungen und weiteren Erhebungen, unter an- derem auch das Crowdmapping, war ein langwieriger aber nötiger Prozess, um gute Bestandsdaten zu erhalten und ein Verkehrsmodell aufzustellen. Zusätzlich wurde eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In jeder Kommune wurden drei Workshops organisiert mit dem Ziel ein Leitbild für den Verkehr der Zukunft und dessen Maßnahmen zur Zielerreichung zu erarbei- ten. Weiterhin wurden Workshops mit Jugendlichen, der Altersgruppe 60+, Unternehmen und den Nachbarkom- munen abgehalten. Aus all diesen unterschiedlichen Formaten und Erhebun- gen wurden insgesamt 1.600 Beiträge eingesammelt. Wei- terhin wurden aus der Haushaltsbefragung fast 10.500 Kommentare ausgewertet. Daraus ergaben sich für die verschiedenen Verkehrsarten viele verschiedene Anregungen. Auffallend war, dass vor allem beim ÖPNV viele Anregungen und Defizite genann- te wurden. Daher hat die Projektgruppe sich dafür aus- gesprochen den ÖPNV näher zu beleuchten. Insgesamt wurden daraufhin drei Expertenworkshops ÖPNV durch- geführt, die vor allem dazu beitrugen, die Maßnahmen im ÖPNV zu verifizieren. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Szenarien ent- wickelt. Ausgehend vom Bestand 2017, über ein Basissze- nario 2030, wurde ein Vorzugsszenario 2030, in welchem die erarbeiteten Maßnahmen eingespeist wurden (siehe Kapitel 9, Kurzfassung), erstellt. Bestandsszenario 2017: Ins Bestandsszenario sind alle Zählungen und Erhebun- gen, inklusive der Haushaltsbefragung eingeflossen. Wei- terhin auch die bestehenden Strukturdaten, wie Alters- struktur, etc. Ein berechnetes Bestandsszenario 2020 (inklusive B30 Süd neu) wird mit der Endfassung geliefert. Basisszenario 2030: In diesem Basisszenario wurde die zukünftige Entwicklung der Raumschaft berücksichtigt. Die von den Kommunen gemeldeten Strukturdaten und voraussichtlichen reali- sierten Wohn- und Gewerbegebieten bis 2030 wurden in das Verkehrsmodell integriert. Die durch die Realisierung dieser Gebiete zu erwartenden Verkehre wurden im Ver- kehrsmodell errechnet. Vorzugsszenario 2030: Wie oben schon beschrieben sind in diesem Szenario die durch den Prozess und in der Projektgruppe abgestimm- ten Maßnahmen hinterlegt. Allerdings können die soge- nannten „weichen“ Maßnahmen, wie z. B. „Runder Tisch Interkommunale Mobilität“, im Verkehrsmodell nicht ab- gebildet werden. Wichtig ist, dass nur die Umsetzung des Gesamtpakets zu diesem Vorzugsszenario führen kann, da sich die Ver- kehrsarten gegenseitig beeinflussen. Sollte z. B. der ÖPNV nicht in dem Maße wie vorgeschlagen umgesetzt werden, wird dies Auswirkungen auf die zurückgelegten Wege aller anderen Verkehrsarten (MIV, Radfahren, Fußgänger) ha- ben. So ist zu befürchten, dass der MIV signifikant und der Rad- und Fußverkehr ein wenig im Modalsplit zunehmen werden. Dies hätte somit direkte negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan: Die Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan sind je- weils als Maßnahmenvorschläge zu verstehen, um die im Verkehrsentwicklungsplan genannten Ziele („Stärkung des Umweltverbunds“ und CO2-neutrales Schussental) zu erreichen. Der Planungsgrad des Verkehrsentwicklungs- plans ist mit der des Flächennutzungsplans zu vergleichen. Beispiel: Im Verkehrsentwicklungsplan wird die Maßnahme „Erstel- lung eines Radverkehrskonzepts“ vorgeschlagen. Diese übergeordnete und konzeptionelle Ebene hat vor allem die Maßnahmen der übrigen Verkehrsträger im Blick. Die Erstellung des Radverkehrskonzepts, welches sich wie bekannt derzeit in der Aufstellung befindet, schlägt an konkreten Stellen aufgrund von Defiziten im erstellten Radnetz Maßnahmen vor, welche dann konkret vor Ort in einer Planung für diese Maßnahme münden. Der Verkehrsentwicklungsplan muss daher als konzep- tionelle Planung verstanden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt entweder jeder einzelnen Kommu- ne als Straßenbaulastträger (z. B. „Grüne Welle für den Radverkehr“ oder „Verkehrsberuhigung“) oder aber in der Gesamtheit aufgrund überregionaler Themen dem GMS („ÖPNV-Konzept, bzw. vertiefte Planung der Linien- führungen“, „Radverkehrsbeauftragter GMS“ oder „Ge- samtkonzept GMS für Mobilitätsstationen“, etc.). Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Radverkehr: Innerhalb der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungs- plans sind viele Anregungen zum Themenfeld Radverkehr aufgekommen. Da das Ziel Stärkung des Umweltver- bundes dem Verkehrsentwicklungsplan zu Grunde liegt, kommt den Maßnahmen des Radverkehrs eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen sind schon im Vorgriff des Beschlusses zum Verkehrsent- wicklungsplan begonnen worden (Radschnellweg, Rad- verkehrskonzept, Radschulwegpläne oder Bikesharing). Hier gilt es die Umsetzung mit weiteren detaillierteren Konzepten zu verstetigen. MIV: Durch die selbstgesteckten Ziele der politischen Gremien die „Stärkung des Umweltverbunds“ und ein „CO2-neut- rales Schussental“ in den Vordergrund zu stellen, ist es wichtig im Bereich des motorisierten Individualverkehrs die CO2-neutralen Antriebsformen im Zuge der kommu- nalen Möglichkeiten zu stärken (Ausbau von Ladeinfra- struktur), eine Bündelung des überörtlichen Verkehrs zu schaffen (Molldietetunnel, Umfahrung B33) und zu versu- chen durch geeignete Maßnahmen kurze Wege, die unter 2 bis 5 Kilometern mit dem KFZ zurückgelegt werden, zu reduzieren. Wichtig in diesem Bereich ist, vor der Umset- zung von restriktiven Maßnahmen die Mobilitätsangebote zu schaffen, damit Alternativen zur Benutzung des KFZ auch vorhanden sind. ÖPNV: Im Bereich des ÖPNV wurden wie oben beschrieben de- taillierte Ansätze und Maßnahmen untersucht. Alle Maß- nahmen gelten als Verbesserung des Umweltverbundes. Zur Stärkung des ÖPNV sind eine Taktverdichtung und eine neue Linienkonzeption notwendig. Die im Verkehr- sentwicklungsplan enthaltenden Maßnahmen sind als Grobmaßnahmen zu verstehen, die in einem detaillier- ten ÖPNV-Konzept, in dem auch weitere Belange (wie Kapazität der Bushaltestellen/ÖPNV-Hubs, Verortung neue Bushaltestellen neuer Linien, detaillierter Fahrplan um Umsteigebeziehungen darstellen zu können, Personal und Ressourcenaufwand, etc.) betrachtet werden müs- sen, erarbeitet werden. Dieses detaillierte ÖPNV-Konzept wird im Zuge des Kli- mamobilitätsplans GMS, welcher mit einer 80 % Landes- förderung bezuschusst wird, aufgestellt. Ein gut ausgebauter ÖPNV stellt das Rückgrat für eine angemessene Mobilität der Zukunft dar. Nur mit einem wesentlich verbesserten ÖPNV können die Klimaschutz- ziele erreicht werden. Die Projektgruppe hatte sich entschieden die Kosten der dargestellten Maßnahmen als Orientierungswert darzu- stellen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass ein Worst- case-Szenario berechnet wurde. Sowohl durch den gerin- gen Eigenanteil mit 60 % als auch die hohen Laufzeiten (7 Tage in der Woche der Werktagsfahrplan) kann davon ausgegangen werden, dass die angenommenen Kosten als Maximalkosten anzusehen sind. Der Verteilungsschlüssel wurde aus Gründen der Praxis- tauglichkeit pro Personenkilometer dargestellt. Über den Verteilungsschlüssel ist abschließend im detaillierten ÖP- NV-Konzept zu befinden. In den Kosten sind Preise für eine CO2-neutrale Flotte nicht eingerechnet, da es hierfür noch keine abschließenden Untersuchungen gibt, wie sich eine Flottenumstellung auf die Kosten pro Kilometer auswirken. Wie im Beschlussvorschlag schon angegeben, soll der Verkehrsentwicklungsplan vorbehaltlich der Finanzierung des ÖPNVs verabschiedet werden. Dies ist notwendig, da wie oben beschrieben die angegebenen Kosten nur als Grobkosten angesehen werden können. Eine Detail- planung, in der die politischen Vertreter intensiv einge- bunden werden müssen, um die Belange der einzelnen Kommunen klar zu kommunizieren, ist zwingend für eine Kostenberechnung notwendig. Fußgänger: Im Bereich des Fußgängerverkehrs sind vor allem Maß- nahmen erarbeitet worden, die darauf abzielen, den Fuß- gänger ohne hohe Zeitverluste (Warten an Ampeln) di- rekt (Reduzierung von Umwegen, direkte Wegeführung) zu führen. Auch die Verbesserung der sozialen Sicherheit wurde als wichtiger Punkt herausgearbeitet. Durch die Verortung des Crowdmappings wird jede Kommune ei- nen Lageplan bekommen, in dem die Bereiche sinnvoller Maßnahmen dargestellt sind. Übergreifende Maßnahmen: Übergreifende Maßnahmen sind vor allem Maßnahmen, die zur aktiven Bewusstseinsbildung für eine zukunftso- rientierte, emissionsfreie Mobilität notwendig sind. Hier sind vor allem der Austausch mit Unternehmen und den Nachbarkommunen und der Landkreise zu nennen, um weiter an dem Thema zu arbeiten. Auch die Evaluation ist für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Mittleren Schussental von Bedeutung. Priorisierung: Die Priorisierung erfolgte anhand von drei Kriterien, die anhand der Ziele für den Verkehrsentwicklungsplan er- stellt worden sind. 1. Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit 2. CO2-neutrales Schussental 3. Stärkung des Umweltverbunds Die Priorisierung kann sich durchaus innerhalb der wei- teren Bearbeitung und Vertiefung durch Teilkonzepte je Kommune verändern. Um die Ziele annähernd zu errei- chen ist das Zusammenspiel aller Maßnahmen erforder- lich. Hierfür muss neben den erforderlichen Teilkonzepten auch die Realisierung von Maßnahmen im Blick behalten werden. Viele der im Verkehrsentwicklungsplan enthal- tenen Maßnahmen sind den einzelnen Kommunen für die Umsetzung vorbehalten. Dabei ist die kommunale Verwaltung auf ihrer Gemarkung vorbehaltlich der Fi- nanzierbarkeit und Symbiose mit anderen Konzepten für die Umsetzung verantwortlich. Der Verkehrsentwick- lungsplan kann nur einen möglichen Weg zur Erreichung der angegebenen Ziele aufzeigen. Durch die aufgeführten Maßnahmen ist mit einer CO2-Re- duktion von ca. 20 % zum Bestandsszenario 2017 zu rech- nen. Weiterhin wird den Zielen des Landes Baden-Würt- temberg im GMS nähergekommen. Eine Verdoppelung des ÖPNV-Anteils und die Vorgabe, dass die Hälfte der Wege mit eigener Muskelkraft zurückgelegt werden soll (Fußgänger 18 %, Rad 31 %) werden zwar knapp verfehlt, dennoch wäre bei der Umsetzung der Maßnahmen das selbsternannte Ziel „Stärkung des Umweltverbunds“ ge- genüber dem Bestandsszenario 2017 durchaus deutlich Rechnung getragen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Kosten und Finanzierung: Da der Verkehrsentwicklungsplan ein übergeordnetes Konzept darstellt, sind unmittelbar keine Kosten zu ver- zeichnen. Die im Verkehrsentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kom- munen oder durch den GMS abgearbeitet werden (siehe Seite 570 ff.). Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 15.07.2021 dem Beschluss- vorschlag zuzustimmen: 1. Dem vorliegenden Verkehrsentwicklungsplan mit sei- nen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die jeweiligen Verwaltungen werden beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzu- setzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen (insbesondere zum ÖPNV) unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzule- gen. TOP 08 Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommu- nalverwaltung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt hat die Gemeinde Baindt schon 2016 das Ziel der weitge- henden Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 unterschrieben. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg sol- len Kommunalverwaltungen dabei unterstützt werden, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversor- gung und Kläranlagen. In diesem Förderprogramm wird eine Stelle eines/einer Koordinators/in für eine klimaneutrale Kommunalver- waltung mit einer Förderquote von 65 % der Personal- ausgaben bei einer Laufzeit von 3 Jahren (um 2 Jahre verlängerbar) gefördert. Bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ist ein Stellenanteil von max. 50 % förderfähig. Kommunen mit bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwoh- ner, die sich mit mindestens zwei weiteren Kommunen zusammenschließen, können die höhere Anteilsfinanzie- rung für Kommunen oder Zusammenschlüsse bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Anspruch nehmen, auch wenn der Zusammenschluss selbst nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, d. h. ein Stellenanteil von 100 % ist dann förderfähig. Im Rahmen des Förderprogrammes „KIimaschutz Plus“ sind des Weiteren auch die Sachkosten für die zusätzlich geschaffene Personalstelle mit einem Fördersatz von 75 % förderfähig, ebenso die Kosten für die externe Beratung und Unterstützung (Coaching) der zusätzlichen Person mit einem Fördersatz von ebenfalls 75 %. Die Gemeinden Baienfurt und Berg haben im Gemeinde- rat bereits beschlossen, diese Stelle zu schaffen. Schön wäre es, wenn die drei B-Gemeinden gemeinsam diese Stelle schaffen könnten. Vorgesehen ist, dass das der ju- ristische Sitz der Stelle in Baienfurt ist. Zentraler Arbeits- platz wird somit voraussichtlich in der Gemeinde Baien- furt sein. Bei einer 5 Tageswoche sollte die Person einen Tag in Baindt, Berg und Baienfurt sein. An den anderen zwei Tagen werden auch überregionale Arbeiten getätigt. Aufgabenbereich der Stelle Koordinator/in für eine kli- maneutrale Kommunalverwaltung: • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040“ inklusive Be- standsaufnahme und Bilanzierung • Begleitende Überzeugungsarbeit, Öffentlichkeitsar- beit und Kommunikation in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahr- plans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Moni- toringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunika- tion und Berichterstattung • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel Für Kommunen in der Größe von Baindt geht es bei der Schaffung dieser Stelle auch um eine Gesamtbe- trachtung der Gemeinde. Wir müssen uns für die Zu- kunft aufstellen und brauchen strategische Ansätze. Klimaneutralität ist für alle Bereich des kommunalen Handelns mitzudenken (Bauleitplanung, Bauplatzver- gabe, Kaufvertragsgestaltung, Beschaffung usw.). Folgende relevante Eckdaten und Voraussetzungen an die Stelle: • angesiedelt bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt wegen der fachlichen Zuordnung • eine Vollzeitstelle wird zu 65 % aus dem Förderpro- gramm des Landes Baden-Württemberg Klima- schutz-Plus gefördert bei einem Zusammenschluss von einer Kommune mit mindestens zwei weiteren Kommunen bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Ein- wohner • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation • fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kom- munales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bau- technischen Aspekten • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Mo- derationstechniken • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten Eingruppierung des/der Stelleninhabers/in Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen des/der Stel- leninhabers/in werden die Stellen eines/er Klimaschutz- beauftragten in der Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 ein- gruppiert. Für die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten sind Fachkenntnisse und Qualifikationen mit Schwerpunkt in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energie o.ä. erforderlich. In der Regel verfügen die Personen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Abgrenzung zum Klimaschutzmanager/in für den Gemeindeverband Mittleres Schussental: Koordinator/in für eine klima- neutrale Kommunalverwaltung Klimaschutzmanager/in GMS Verankerung in den gemeind- lichen Strukturen, um konkrete Fragen beantworten und Umset- zung in der Gemeinde erwirken zu können Verankerung in technischer Ver- bandsverwaltung für kommunen- übergreifende Aufgaben Spezifische Aufgaben auf Ebene der Gemeinde Fokus Gemeindeverwaltung Kommunenübergreifende Aufga- ben auf GMS-Ebene Fokus Kommune insgesamt (inkl. Bürger*innen, Unternehmen) • Unterstützung bei der Ent- wicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Gemeindever- waltung“ inklusive Bestands- aufnahme und Bilanzierung • Unterstützung bei der Ent- wicklung und Abstimmung ei- nes zielkonformen Treibhaus- gas-Reduktionsfahrplans für die Gemeindeverwaltung (ohne Privathaushalte und Unterneh- men) • Umsetzung und Durchführung der definierten Maßnahmen und Konzepte auf Ebene der Gemeindeverwaltung z. B. Ener- giemanagement, erneuerbare Energien z. B. Fischerareal • Aufbau und Durchführung ei- nes regelmäßigen Monitoring- prozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Be- richterstattung • Gemeindespezifische Bera- tungs-,Überzeugungs- und Öf- fentlichkeitsarbeit z. B. Beratung innerhalb der Verwaltung zu kli- maangepassten Blühstreifen • Fördermittelakquise für kom- munenspezifische Themen • Kommunenübergreifende Kon- zepte z. B. Radverkehrskonzept, Klimaanpassungskonzept, Ak- tualisierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes, Leitbild CO2-neutrales Schussental • Bilanzierung und Indikatoren- systeme (Klima-Audit) kom- munenübergreifend gebündelt (inkl. Privathaushalte und Unter- nehmen) • Fördermittelakquise für kom- munenübergreifend Relevan- tes bzw. themenspezifisch Vor- bildcharakter in ausgewählten Kommunen • Bildungsangebote zu Klima- schutz und Klimaanpassung • Kommunenübergreifende Öf- fentlichkeitsarbeit z. B. Klimas- parbuch des GMS, GMS-Website • Kooperation mit Bürger*innen und Unternehmen • Bewusste Mobilität in den Kom- munen • Controlling/Monitoring der Kli- maschutzarbeit im Gemeinde- verband • Kommunenübergreifender Aus- tausch und Fortbildungen zu Kli- maschutz Die Verwaltung befürwortet die Schaffung der Stelle „Koor- dinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ um die klimarelevanten Themen in Baindt bzw. im Zusammen- schluss der drei Gemeinden an einer Position zu bündeln. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung der 100 % Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kom- munalverwaltung“ in EG 11 im Zusammenschluss zu je einem Drittel mit den Gemeinden Baienfurt und Berg zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat der außeror- dentlichen Ausgabe zu. 2. Es handelt sich zunächst um eine auf 3 Jahre befristete Stelle mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre. TOP 09 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 - Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurde beschlossen, die Eltern-beiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2020 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbele- gung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kin- dergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1- Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2- Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3- Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stundenzahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 384,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 285,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 193,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 76,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Während der Eingewöhnungsphase in den Krippen- gruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige ent- sprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den El- ternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesver- bände sowie des Städte- und Gemeindetags sind über- eingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 pauschal um 2,9 % zu emp- fehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so die Auswirkungen der Pandemie auf die Einrich- tungen und auch der Elternhäuser gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkom- mensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheit- liche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Würt- temberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten fami- lienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungs- grade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2020 9,51 % noch nicht abgerechnet 13,43 % 2019 12,20 % 8,38 % 15,16 % 16,95 % 2018 12,83 % 14,04 % 13,86 % 16,28 % 2017 14,60 % 10,90 % 14,49 % 19,38 % 2016 12,65 % 9,32 % 12,94 % 16,67 % Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen ) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbele- gung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittages- sen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Er- hebung von Benutzungsgebühren für die Kinder- betreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2021 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsge- bühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Ge- meinde Baindt werden geändert. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt wird zugestimmt. TOP 11 Bericht zum Vollzug des Haushalts 2021 - Ergeb- nisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage Kämmerer Abele teilt mit: Nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzun- gen vom 12. Mai 2021 liegen die Einnahmen bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 in der Summe um 10 Mrd. Euro höher. Grund hierfür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 werden die Steuereinnahmen jedoch im Jahr 2021 um 2,7 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesre- gierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet nach dem Einbruch im vergangenen Jahr für dieses Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 3,5 Prozent und im kommenden Jahr 2022 einen Anstieg um weitere 3,6 Prozent. In der November-Steuerschät- zung 2020 zugrundeliegenden Herbstprojektion war für 2021 noch eine Steigerung um 4,4 Prozent, für 2022 um 2,5 Prozent erwartet worden, d.h. das BIP-Wachstum er- folgt also verzögert. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzun- gen werden sich die Steuereinnahmen insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) aufgrund der weiterhin negati- ven Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, aber mit insge- samt 773,5 Mrd. Euro immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 (799,3 Mrd. Euro) bzw. der Vorkri- senschätzung für 2021 (845,2 Mrd. Euro) liegen. Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis der Steu- erschätzer 2021 in Baindt bemerkbar. Sinkende Steuer- einnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit machen sich minimal bemerkbar. Bei der Gewerbesteuer ist mit vorsichtigen Erträgen von 1,7 Mio. € kalkuliert worden. Nach aktuellem Ergebnis muss die Gemeinde im Jahr 2020 mit 200.000 € gerin- geren Erträgen und einem voraussichtlichen Rechnungs- ergebnis in Höhe von 1,5 Mio. € rechnen (Vgl. RE 2020 2,1 Mio. €, 2019 RE 3,1 Mio. €, 2018 RE 3,7 Mio. €). Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Coro- na-Pandemie bedeuten derzeit einen Rückgang der Baindter Steuereinnahmen. Gerade unter diesen Vorzei- chen ist es gut, dass Gemeinderat und Verwaltung in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben. Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Moment- aufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rah- menbedingungen. Gegenüber der Planung welche bereits negativ war, fehlen der Gemeinde ca. 0,1 Mio. €. Haushaltsvollzug 2021 - Auswirkung auf die Gemeinde Baindt Information über wesentliche Abweichungen im Rech- nungsjahr Zustand nach der Maisteuer- schätzung 2021 € € € Plan 2021 Prognose 2021 +/- Gewerbesteuer Absenkung 1.700.000 1.500.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz nur 35 % 175.000 154.400 20.600 Gde-Anteil an der Einkommen- steuer (geringes Aufkommen gegenüber Haushaltserlass) 3.151.600 3.073.800 -77.800 Schlüsselzuweisungen (höhere Steuerkraftmesszahl, höhere Einwohner) 1.321.500 1.343.600 22.100 Kommunale Investitionspau- schale (minim. höherer Betrag u. EW-Zahl gegenüber HH-Er- lass ) 432.500 445.500 13.000 Finanzausgleichsumlage (mi- nim. geringere Quote) 1.855.400 1.851.500 3.900 Gemeindeanteil an der USt (höhere Schlüsselzahl) 264.000 285.000 21.000 Kreisumlage (gleichbleibende Kreisumlage) 2.092.000 2.012.480 79.520 -117.680 bereits bestehendes ordentli- ches Ergebnis laut Haushalts- planung 2021 -1.836.900 Negatives ordentliches Ergebnis kann aus der Rückla- ge aus Vorjahren sowie aus dem ordentlichen Ergebnis 2021 aufgefangen werden. -1.954.580 Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes: Im investiven Bereich fielen bisher Baukosten im Rahmen von Schlussrechnungen (Erschließung von Baugebiet Grü- nenberg-Stöcklisstraße, Bauhofhalle, Friedhofsanierung, Breitbandversorgung etc. an. Die Planansätze werden aufgrund großen Ausgabeverschiebungen (Verschiebung Sanierung und Aufstockung Klosterwiesenschule blaues Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Gebäude, Nahwärme und Breitbandausbau) von den be- wirtschaftenden Stellen eingehalten werden. Die Investitionen, die bereits lange geplant, beschlossen und in der Umsetzung sind, belasten den Ergebnishaus- halt erst nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen, also in den folgenden Jahren. 2021 werden folgende Projekte begonnen: Ausschreibung barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße nach Eingang des Förderbescheid, Öffnung des Sulzmoosbaches, Sa- nierung der Nelkenstraße, Ausschreibung des Bauge- bietes Lilienstraße, Planung Erschließung Fischerstraße und Vermarktungsauftakt Konzeptvergabe Fischerareal, Planung regenerative Nahwärmeversorgung, Sanierung Toilettenanlage im grünen Gebäude der Klosterwiesen- schule, Planung Abschnitte des Breitbandausbaus, Aus- schreibung Geh- und Radweg Sulpach nach Eingang des Förderbescheid, Planung und Ausschreibung „Löschgrup- penfahrzeug 20“ nach Eingang des Förderbescheid. Im Gemeindehaushalt 2021 waren Kreditaufnahmen von 1 Mio. € vorgesehen, welche wegen Ausgabenverschie- bungen nicht benötigt werden. Des Weiteren sind Ein- nahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant, welche deutlich übertroffen werden. Aber es gibt auch im Bereich der zahlreichen Bauprojekte zeitli- che Verschiebungen (Umgestaltung Dorfplatz, Hochwas- serschutz Gewässer II. Ordnung, Fischerstraße, Erschlie- ßungs- und Sanierungsmaßnahmen etc.). Der Liquiditätsstand des Gemeindehaushaltes beträgt aktuell 7,5 Mio. €. Zu Beginn des Jahres lag dieser noch bei 4,7 Mio. €. Als weiterer Mutmacher wird der zweite doppische Jah- resabschluss 2020, welcher ein positives ordentliches und außerordentliches Ergebnis präsentiert, in der heutigen Sitzung beschlossen. Der Haushalt 2021 der Gemeinde Baindt entwickelt sich im ordentlichen Ergebnis minimal schlechter als im Pla- nungszeitraum erwartet. Jedoch können außerordentlich mehr Erträge erzielt werden. Ein Ergebnis für 2021 kann jedoch noch nicht vorhergesagt werden. Wir gehen davon aus, dass der Ergebnishaushalt die Abschreibungen 2021 nicht erwirtschaften kann. Jedoch erwartet die Finanzverwaltung, dass außerordentliche Erträge aus Verkäufen sich mildernd auf den Ergebnis- haushalt auswirken. Eine langfristige höhere Bindung von laufenden Aufwen- dungen sollte vermieden und Spielräume bewahrt bzw. zur Erhöhung der Krisenfestigkeit verwendet werden. Investitionen in Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen (Straßensanierungen, Breitbandversorgung, Bildungs- einrichtungen) sowie Investitionen mit Mehrwert für die Zukunft (Energieeinsparmaßnahmen / Strom- und Hei- zungseinsparungen) bei Gebäuden sowie Grunderwerb für Bauerwartungsland sollten weiterhin forciert werden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht (Halbjahresbilanz) zur Kenntnis. TOP 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemein- de 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde ver- mitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil- rechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Der Jahresabschluss gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermö- genswerte und Schulden vermehrt oder vermindert ha- ben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresab- schlusses 2020 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2020 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 208.155,19 € (Plan -690.700 €) ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 1.913.609,74 € verzeichnet werden. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2020 sind auf der Ertragsseite insbesondere die Gewerbe-steuerkompensa- tionszahlung in Höhe 628.818,30 € zu nennen. Wie aus den „Ordentlichen Erträgen und ordentliche Aufwendungen“ von 2020 ersichtlich wird, konnten 2020 aufgrund redu- zierter Aufwendungen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Trans- feraufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnis- haushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausge- glichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein wer- den, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2020 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungs- mitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2020 insgesamt 4,7 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein Finanzpolster vorhanden, welches sich im ersten Halbjahr 2021 erhöht hat. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen da- rauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/od