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Amtsblatt_2024_03_22_KW12.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 22. März 2024 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. DU BIST DABEI? GRÜNDONNERSTAG, 28. MÄRZ 2024 Frida Rapp 0176 64432798 (Baindt) Elena Stärk 0176 15401251 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 24. März 2024 FÜR ALLE KINDER AB DER 3. KLASSE WachensDES Nacht HERZLICHE EINLADUNG BY GEMEINSAMES ABENDMAHL FACKEL NACHT- WANDERUNG SPANNENDE GESCHICHTEN TOLLE WORKSHOPS & SPIELE & 20.15 UHR GEMEINDEHAUS BAIENFURTBEGINN ENDE 24 UHR VILLA KUNTERBUNT MARSWEILERSTR. 24, BAINDT AB 12 JAHREN: NACH DEM FILM ~ CA. 1:30 UHR DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Amtliche Bekanntmachungen Tag des Wassers am 22.03.2024 - Motto „Wasser für den Frieden“ Der internationale „Tag des Wassers“ findet je- des Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erin- nert daran, dass sauberes Wasser eine Grundvorausset- zung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wich- tigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und In- dustrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maß- nahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2024 steht unter dem Motto: „Wasser fürden Frieden“ - Die Kernbotschaften zum Weltwassertag 2024 lauten: • Wasser kann Frieden schaffen oder Konflikte entfa- chen. • Wohlstand und Frieden hängen vom Wasser ab. • Wasser kann uns aus der Krise führen. Wasser bedeutet Hygiene, Energie und Gesundheit. Für andere wiederum bedeutet es auch Kultur, Religion, Spiri- tualität und Gemeinschaft. Zudem ist Wasser unser wich- tigstes Grundnahrungsmittel. Der Zugriff auf ausreichend sauberes Wasser ist dabei nicht allen gleich gewährt. Der Weltwassertag soll die Aufmerksamkeit auf diesen wich- tigen Rohstoff lenken und so einen Beitrag zu einer fairen und nachhaltigen Nutzung leisten. Die elementare Bedeutung des Grundwassers als unver- zichtbare Ressource und Teil des Wasserkreislaufs und die Belastungen, denen es durch menschliche Tätigkeiten und zunehmend durch den Klimawandel ausgesetzt ist, sind vielen Menschen nicht wirklich präsent und bewusst. Aus diesem Grund und im Hinblick auf den bevorstehenden Wandel rücken die Vereinten Nationen die Bedeutung und den Wert unseres kostbaren Grundwassers wieder stärker ins gesellschaftliche sowie politische Bewusstsein. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größe- re Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Arten- schutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Landschaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommenen Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geolo- gen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimen- sion entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Wasserschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverbandes Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landrat- samt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und Nor- menkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regi- onalplans mit Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschafts- schutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges Trink- Wasserreser- voir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realistischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schus- sentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Baienfurt/Baindt, 22.03.2024 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Leihe des Lastenrads der Gemeinde Baindt vorerst nicht möglich Auch wenn das Modell des Elektro-Lastenfahrrads der Gemeinde Baindt derzeit noch nicht vom Rückruf des Herstellers Babboe betroffen ist, wird dieses Lastenrad bis auf Weiteres nicht mehr an Familien und Einzelper- sonen verliehen. Momentan läuft ein Prüfverfahren des Herstellers, ob weitere Modelle zurückgerufen werden müssen. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt von einer Nutzung aller Las- tenräder dieses Herstellers abgeraten. Zum Hintergrund: Aufgrund der Gefahr von Rahmenbrü- chen, wurde am 17. Februar 2024 ein Verkaufsstopp aller Lastenräder von Babboe in Deutschland veranlasst. Zu- dem läuft nun die Rückrufaktion aller betroffenen Modelle der letzten Jahre, bei denen sicherheitsrelevante Mängel aufgetreten sind. Wer selbst ein Lastenrad dieses Herstellers besitzt, kann unter folgendem Link prüfen, ob sein Modell bereits vom Rückruf betroffen ist: https://kontrollieredeinenrahmen.de/ Darüber hinaus werden auch alle Händler sowie betrof- fene Kundinnen und Kunden informiert, was nun zu tun ist. Im Rahmen des Rückrufs wird den betroffenen Per- sonen ein Ersatzlastenrad oder eine andere geeignete Alternative angeboten, sowie eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Rückblick Fahrzeugsegnung Zusammen mit zahlreichen befreundeten Feuerwehr- wehren aus dem Landkreis sowie vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde, feierten wir letzten Sonntag eine rundum gelungene Fahrzeugsegung unseres LF 20 sowie unseres MTWs. Pfarrer Staudacher und Pfarrer Schöberl zogen, gemeinsam mit den Ministranten so- wie den Fahnenabordnungen, in die bis auf den letzten Platz gefüllte Kirche ein und feierten mit uns einen sehr schönen ökumenischen Gottesdienst. Angeführt von un- serem Musikverein ging es nach der Fahrzeugsegnung von der Kirche mit der gesamten Festgemeinde in Rich- tung Dorfmitte. Die zahlreichen Besucher strömten im Anschluss direkt in die Schenk-Konrad-Halle zum gesel- ligen Frühschoppen. Der Musikverein spielte auch hier auf, die Baindter Feuerwehr bewirtete die Besucher und das Mühle-Team servierte einen ausgezeichneten Mit- tagstisch. Wer mochte und noch Hunger hatte, konnte auch das ein oder andere Stück Kuchen probieren oder bei schönem Wetter die neuen Fahrzeuge bestaunen. Die Kinder nutzten gerne die Möglichkeit eine Runde mit dem Feuerwehrauto mitzufahren. Gegen Abend traten die letzten Besucher den Heimweg an und wir konnten zufrieden sagen: „Schee war‘s!“ An dieser Stelle möchen wir uns ganz herzlich bei der Gemeindeverwaltung sowie dem Bauhof für die Unter- stützung bedanken. Ebenso gilt unser Dank Pfarrer Stau- dacher und Pfarrer Schöberl, den Ministranten, dem Or- ganisten Herrn Strobel, der Messnerin Frau Bohnert, dem Baindter Musikverein, den Soldatenkameraden und allen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die uns unterstützt haben. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. März und Sonntag, 24. März 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. März 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 84, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Sonntag, 24. März 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 30.03.2024, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Helga Ketturakat feierte am 20.03.2024 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Ketturakat ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25 . -27.03. Osterschießen Schützengilde 01.04. Siegerehrung der Schützengilde 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung Blutreitergruppe BSS 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ausflug auf den Bauernhof Die Seesterngruppe unternahm passend zu ihrem Projekt „Bauernhof“ am 13.03.2024 einen Ausflug zum Bauernhof von Familie Heilig. Die Kinder haben sich im Vorfeld Fragen überlegt, die sie dem Landwirt Matthias Heilig stellen wollen: „Wie viel Milch geben die Kühe?“, „Haben die Kühe Namen?“, „Gibt es einen Melkroboter?“ und viele weitere Fragen standen auf unserer Liste. Herr Heilig empfing und be- grüßte uns mit seiner Tochter auf seinem Bauernhof. Gemeinsam gingen wir von Stall zu Stall. Besonders auf- regend war der Stall von den Kälbchen, da die Kinder die Möglichkeit hatten diese zu füttern und zu streicheln. Als nächstes schauten wir den Melkstand an, das war sehr spannend! Auch andere Tiere konnten wir sehen wie Hühner, Pferde, Schafe, Katzen und einen Hofhund. Da- nach ging es in die Maschinenhalle wo viele Fahrzeuge bestaunt wurden. Es gab viel zum Zeigen und Erklären. Die Kinder durften sogar selbst in einen Traktor steigen. Das war ein Erlebnis! Alle Seesternkinder und Erzieherinnen bedanken sich sehr bei Herr Heilig für die Führung durch den Bauernhof und das Beantworten all unserer Fragen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Palmenverkauf am Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 24. März, verkauft unser Elternbei- rat die selbstgebastelten Palmen vor dem Gottesdienst auf dem Kirchplatz. Sie können diese Palmen für 5,00 € erwerben. Der Erlös kommt den Kindergarten-/Krippen- kindern zu Gute. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Eltern, die sich extra Zeit nehmen, die Palmen im Kindergarten zu basteln. Allen voran unserem Elternbeirat, der den Pal- menverkauf organisiert und durchführt. Herzlichen Dank! Bücherei Die Gemeindebücherei ist in den Oster- ferien geschlossen In der Zeit von Montag den 25.3.24 bis 5.4.25 ist die Gemeindebücherei ge- schlossen. Ich wünsche allen Lesern und Leserinnen schöne Osterferien. Lesung mit Martina Baumbach Am Dienstag, den 12.3.24 war Martina Baumbach für zwei Lesungen an unserer Klosterwiesenschule. Am Vormittag stellte sie den Schülern der ersten Klassen ihre Buchreihe über die Kinder im Holunderweg vor. Ida, Lennart, Ella, Malte und Bruno sind allerbeste Freunde und wohnen im Holunderweg 7. Zusammen erleben sie rund ums Jahr die tollsten Abenteuer. Egal ob sie eine Zirkusvorstellung im Hinterhof vorstellen oder gemeinsam auf Geisterjagd auf den Dachboden schleichen, sie haben viel Spaß zusam- men, wäre da nicht der penible Herr Schlussnuss, der am liebsten alles verbieten würde, was Kindern Spaß macht. Frau Baumbach hat das Leben im Holunderweg so leben- dig erzählt und vorgelesen, dass die Kinder das Gefühl hatten dabei gewesen zu sein. Wobei das stimmt, Frau Baumbach ging mit allen Kindern auf Gespensterjagd. Nach der Lesung haben die Kinder Fragen an die Auto- rin gestellt und hBild vom Buch Holunderwegaben dabei auch erfahren wie ein Buch hergestellt wird. Diese Lesung war ein super Erlebnis für die Kinder. Am Nachmittag hatten dann die Drittklässler Ihre Lesung. „Die Tierwandler“ ist eine Buchreihe mit einem Magi- schen Mix aus Verwandlung, Freundschaft & Schulalltag Merle und Finn sind baff: Das Zwergschwein des neu- en Lehrers wählt sie für eine besondere Sport-AG aus! Merkwürdig genug, doch dann verrät ihnen Herr Olsson die eigentliche Sensation: Sie sind Tierwandler! Natürlich können beide den geheimen Unterricht kaum erwarten ... Welches Tier steckt wohl in ihnen? Mit dabei hatte Frau Baumbach Melusine, die Assistentin von Herrn Olsson, das kleine Zwergschwein. Bei soviel magischer Verwandlung darf eine Geistersuche über das Schulgelände bis ins Dachgeschoss des alten Schulhau- ses nicht fehlen. Die Kinder waren mit Feuereifer dabei, durch Gräser, Wasser und dunkle Flure... . Zum Schluß hatten die Schüler noch Zeit ihre Fragen an die Autorin zu stellen. Nachdem auch die letzte, neugierige Frage geduldig beantwortet war bekam jedes Kind noch eine unterschriebene Autogramkarte. Alle Bücher der Autorinnen sind in der Gemeindebüche- rei ausleihbar. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Kurse Baindt Frühjahr/Sommer 2024 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uhr Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Zu allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestätigung! Notieren Sie sich des- halb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nach- richt, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kund*in sind unter 07502/9406-13 Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Für Fragen zu den Kursen der Außenstelle Baindt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Frau Brei, Rathaus, Tel. 07502/9406-13). Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. März - 02. April 2024 Gedanken zur Woche: Groß ist die Liebe Jesus! Und so zieht er in Jerusalem ein - mit dieser Liebe, und er schaut uns alle an. Papst Franziskus Samstag, 23. März Keine Vorabendmesse Sonntag, 24. März - Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor dem Kriegerdenkmal, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistie- feier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze. Palmenver- kauf durch den Elternbeirat Kiga St. Martin Ministranten: Lisa Schad, Lena Himpel, Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Robin Schnez, Emilia Stotz († Klara Merk, Familie Schimanowski, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Chris- tina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Karl Schnell, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ig- naz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehöri- gen, Walter Frei, Anton Ortner, Jahrtag: Jo- hannes Merk) 10.00 Uhr Baienfurt - Wir beginnen zusammen mit der Kleinen Kirche mit der Palmweihe vor der Kir- che, anschl. Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor. Palmenverkauf der Ministranten vor dem Gottesdienst Dienstag, 26. März Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 27. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 28. März - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Ministranten: Pia Kronenberger, Marisa Pfis- ter, Benjamin Stiefvater, Franziska Joachim, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Lenny Sonntag, Marlene Stör Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Chorquartett des Kirchenchors Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Abschluss der Villa Kunterbunt in Baindt (gestaltet von den Minis) Freitag, 29. März - Karfreitag 10.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Lisa Schad, Benjamin Stiefva- ter, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Johanna Zentner 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi Samstag, 30. März - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt - Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen Ministranten: : Felix Haller, Laureen Hartmann, Pia Kronenberger, Benjamin Zentner, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Marian Schäfer, Mona Stiefvater 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Lichtfeier, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Oster- wassers und Segnung der Osterspeisen Sonntag, 31. März - Ostersonntag - Hochfest der Aufer- stehung des Herrn - Achtung Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze, Segnung der Osterspeisen Ministranten: Linus Kaplan, Jakob Spähn, Niklas Alber, Franziska Joachim, Silias Ka- plan, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Emilia Stotz Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - kleine Kirche Montag, 01. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Benjamin Stiefvater, Rafael Dorn, Ricco Hal- ler, Leopold Koch, Alexandra Schnez († Josef Heine, Kurt Brugger, Agathe Zimmer- mann, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ludmilla und Rochus Illenseer, Else und Jo- hann Neth, Jahrtag: Adam Zimmermann) Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orgel und Trompete Bischof-Moser-Kollekte Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 28. März Geschlossen Freitag, 29. März Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besonde- re Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort können die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen las- sen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Ostersonntag, 31.03.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Quelle: Foto Bildkarten- set Kamishibai „Das Os- terküken“ Das Osterküken Alle Kindergartenkinder und Kin- der bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Got- tesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne beglei- ten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 28.03.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße. Stamm- tisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest. Bitte bleiben Sie gesund! Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen. Die Yogakurse im ev. Gemeindehaus in Baienfurt werden nach Ostern fortgesetzt. Freitagvormittag. Bei Interesse bitte um Anmeldung, Tel. 0751/ 52720. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 24. März 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir folgen der bitte Jesu an die Jünger: „Bleibet hier und wachtet mir mir“ Musikalischer Impuls zur Nacht am Ölberg Wir laden euch am Gründonnerstag, 28.03.2024 um 20.00 Uhr in die Kirche in Baindt ein! Gestaltet vom ökumenischen Singkreis Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht wer- den, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Sonntag, 24. März Palmarum /Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 25. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 27. März 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 28. März Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl (Anmeldung), Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. Schöberl) Freitag, 29. März Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor Sonntag, 31. März Osternacht 06.15 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Schö- berl) Sonntag, 31. März Ostersonntag 10.30 Uhr Baienfurt Familienostergottesdienst zum Konfi-3-Abschluss mit Abendmahl (Pfr. Schöberl) Pfarrbüro geschlossen Vom 25. - 28. März ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bit- ten um Beachtung. Telefonische Anmeldungen für Grün- donnerstag sind trotzdem möglich. Gedanken zum Wochenspruch Influencer, Stars & Sternchen, alle wollen groß rauskommen. - Ganz anderer Art ist die Erhöhung, von der Jesus hier spricht: Das Kreuz - menschlich betrachtet der Ort der größten Schande - wird zum Ort der Rettung. Gott begnügt sich nicht mit dem Blick auf die Fassade - er schaut direkt ins Herz. Er schaut auf das Vertrauen von Jesus und bekennt sich zu seinem Sohn. Er macht klar, dass noch nicht einmal der Tod diese Lie- be zerstören kann. In der Heiligen Woche auf Ostern hin bedenken wir, was das für unser Leben hier und heute bedeutet - diesem Jesus zu glauben und aus Gottes Ewigkeit zu leben. Herzliche Einladung zu unseren vielfältigen Gottesdiens- ten! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Unsere Konfirmanden 2024 Dieses Jahr feiern am 21. April 16 Jugendliche in unserer Kirchengemeinde ihre Konfirmation: Waldemar Baun, Baienfurt Adrian Brückmann, Baienfurt Vivien Freling, Baienfurt Ewa Gross, Baienfurt Vincent Heithier, Baienfurt Annemarie Hoffmann, Wgt Jessica Liese, Baindt Amelie Miltner, Baindt Tamina Rau, Baienfurt Evelyn Schreiner, Baienfurt Benjamin Speidel, Baindt Joscha Titz, Baindt Vanessa Toth, Baindt Mara Tränkle, Baienfurt Levin Wolf, Baindt Alia Züchler, Baindt Gottes reichen Segen euch, schön, dass ihr mit uns auf dem Weg bleiben wollt! So gings los: September 2023 Tischabendmahl am Gründon- nerstag, 28. März um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu einer et- was anderen Form des Abend- mahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 26. März, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Mitarbeiter gesucht Für unser Gemeindefest am Sonntag, den 09.06.2024 be- nötigen wir noch Mitarbeiter für die Gestaltung des Gottes- dienstes. Wie letztes Jahr ge- stalten wir einen Gottesdienst Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 auf besondere Art und Weise. Nennen wir es Kirche Kunterbunt. Wer Interesse am Mitgestalten, Planen und Durchführen hat, meldet sich im Pfarrbüro, bei Pfarrer Schöberl oder einem/r Kirchengemeinderat/rätin. Egal ob Jung oder Alt, sprechen sie uns gerne an. Unser erstes Planungstreffen findet am 16. April um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus statt. Gerne einfach da- zukommen. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung K.O. in der Nachspielzeit SV Baindt - FC 07 Albstadt 1:2 (0:1) Aufgrund der wechselhaften Wetterbedingungen begrüß- te der SV Baindt den FC 07 Albstadt am Sonntagmittag zum ersten Heimspiel der Saison nicht auf der heimischen Klosterwiese, sondern auf dem Kunstrasenplatz in Wein- garten. Die Gäste rangierten vor der Partie zehn Punkte vor dem SV Baindt auf Rang elf der Tabelle. Ein Baindter Sieg wäre dementsprechend enorm wichtig, um wieder Kontakt zum hinteren Mittelfeld der Tabelle herzustellen. Im Vergleich zum über weite Strecken ordentlichen Spiel gegen den VfB, veränderte Rädel seine Mannschaft auf drei Positionen: B. Walser, Dischl, T. Szeibel rückten für Boenke, Wetzel (beide Beruf) und Fink (Verletzung) neu in die erste Elf. Und diese wusste, wie schon in der Vorwoche, in der Anfangsphase zu gefallen. Eine schnelle Kombinati- on über setzte Dischl in Szene, wobei Kelmendi die Flanke nicht mehr entscheidend erreichte. In der Folge übernah- men die Gäste jedoch zunehmend die Spielkontrolle und brachen immer wieder gefährlich über beide Flügel durch. So auch in der 30. Minute, wobei der FCA einen Freistoß schnell ausführte und Rechtsverteidiger Hotz in Position brachte, dessen Hereingabe in den Rücken der Abwehr Torjäger Mazrekaj zum 0:1 veredelte (30.). Auch im zweiten Durchgang bestimmten die Gäste zu- nächst das Spielgeschehen und verpassten mehrere Mög- lichkeiten, auf 2:0 zu stellen: Mazrekaj wurde von Brugger noch entscheidend geblockt (49.), Walser parierte stark gegen den Torschützen vom 0:1 (55) und wenig später Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 schob Matur die Kugel freistehend über den Kasten. Der SVB blieb damit im Spiel und zeigte sich, unter anderem mit der Hereinnahme von Rückkehrer Dantona, selbst wieder in der Offensive. Kapitän Thoma (60.), im letzten Moment geblockt, und Kelmendi (63.), starke Parade von Leitenberger aus kurzer Distanz, verpassten zunächst noch den Ausgleich. Nach einer kurz ausgeführten Ecke von rechts, fand jedoch Tobias Szeibel mit seiner Flanke Zwillingsbruder Marko Szeibel am zweiten Pfosten, wel- cher den Ball zum 1:1 über die Linie nickte (66.). Das Mo- mentum schien nun auf Baindter Seite zu kippen, wobei Dischl die dickste Chance auf den Führungstreffer hat- te. Baindts Nummer 9 eine Freistoßflanke von Kneisl in Richtung langes Eck, die Kugel klatschte allerdings nur gegen den Innenpfosten und sprang wieder ins Feld. Im anschließenden Chaos im Albstadter Strafraum wäre der Ball fast noch per Eigentor über die Linie getrudelt, Lei- tenberger griff am Ende entschlossen zu. In einer offenen Schlussphase ließ der SVB sich jedoch wieder zunehmend in die eigene Hälfte drücken und leistete sich immer wie- der kleinere Unkonzentriertheiten. Da Walser zweimal stark parierte sollten diese zunächst ohne Konsequenz bleiben, jedoch verlor der SVB in der Nachspielzeit erneut den Ball am eigenen Strafraum. Die Kugel landete über Umwege bei Joker Rodriguez, welcher das Leder sehens- wert aus 16 Metern in den rechten Winkel jagte (90+1). Damit gibt der SVB spät einen verdienten Punktgewinn aus der Hand und steht nach zwei, im Vergleich zum Ende der Hinrunde deutlich formverbesserten, Auftritten ohne Punkte da. Eine neue Chance sich endlich zu belohnen, gibt es am kommenden Sonntag, wobei die Auswärtsauf- gabe beim Tabellenzweiten aus Ravensburg keinesfalls einfacher wird. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Mar- ko Szeibel, Nico Geggier (57. Mika Dantona), Jan Fischer, Jonathan Dischl (81. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trai- ner: Jens Rädel Schiedsrichter: Dennis Wahl () - Zuschauer: 90 Tore: 0:1 Denis Mazrekaj (30.), 1:1 Marko Szeibel (66.), 1:2 Nicolas Gil Rodriguez (90.) SV Oberzell II - SV Baindt II 0:2 (0:1) Zum Rückrundenauftakt gastierte der SVB II beim Tabel- lenzweiten aus Oberzell, der punktgleich mit dem Tabel- lenführer aus Wangen die Liga bisher dominierte und als klarer Favorit ins Spiel ging. Nach einer etwas nervösen Anfangsphase arbeitete sich Geggiers Team mit zunehmender Spieldauer immer bes- ser in die Partie und ging nach einer knappen halben Stunde durch Gresser in Führung (31.). Angetrieben vom Führungstreffer erarbeitete sich der SVB II bis zum Halb- zeitpfiff weitere gute Chancen, die jedoch erstmal unge- nutzt blieben. Auch im zweiten Durchgang wusste die „Zwoite“ zu spie- lerisch und kämpferisch zu gefallen, wobei Schnez vom Punkt aus zunächst das 0:2 verpasste - er scheiterte mit seinem etwas zu unplatzierten Elfmeter an SVO-Keeper Deiss (58.). Acht Minuten später brachte jedoch ein schnörkelloser Konter Krauter in Position, welcher auf 0:2 zu stellte (66.). Die Baindter Mannschaft verteidig- te auch in der Schlussphase weiterhin konzentriert und konnte sich darüber hinaus auf die ins Tor zurückgekehrte (Aushilfs-) Katze Manuel Brugger verlassen, wodurch es am Ende bei einem verdienten 0:2-Auswärtssieg blieb. Geggier zeigte sich nach dem erfolgreichen Auftakt sehr zufrieden und sprach seiner Mannschaft nach der Partie ein großes Kompliment aus. Diese gute Form gilt es nun in der kommenden Woche gegen die SG Argental II zu bestätigen, gegen die es in der Hinrunde noch eine ein- deutige 4:1-Niederlage gab. SV Baindt II: Patrick Späth, Niklas Hugger (85. Lukas Grabhherr), Tobias Trautwein, Moritz Gresser, Niklas Späth, Markus Wöhr (69. Robin Blattner), Manuel Brugger, Konstantin Knisel (80. Marius Hahn), Johannes Schnez, Max Kretzer (80. Johannes Heisele), David Krauter (74. Sebastian Brenner) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Er- win Koscher Tore: 0:1 Moritz Gresser (31.), 0:2 David Krauter (66.) Besondere Vorkommnisse: Johannes Schnez (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Florian Deiss (58.). Vorschau: Sonntag, 24.03. 13.00 Uhr: FV Ravensburg II - SV Baindt 13.15 Uhr: SV Baindt II - SG Argental II Sensationelle Bezirksranglistenergebnisse von Pia und Jona Am Sonntag, dem 10.03.24, fand mit der Be- zirksrangliste in Isny ein wichtiges Jugendtur- nier statt. Die besten Jugendspieler*innen des Bezirks Allgäu-Bodensee messen sich in ihren jeweiligen Altersklassen und kämpfen um die Qualifikation für die überregionale Regionsrangliste. Für den SV Baindt traten Pia bei den Mädchen 12 und Jona bei den Jun- gen 13 an. Während Jona vorne mitspielen wollte und auf einen Platz unter den besten 2 hoffte, der zur Qualifika- tion berechtigt, wollte Pia Erfahrungen sam- meln und mindestens ein Spiel gewinnen. Jona marschierte von Anfang an durch das Turnier und wurde am Ende unge- schlagen bei nur einem Satzverlust verdienter Sieger der Bezirksrang- liste. Damit belohnte er sich für seinen Trainings- fleiß der letzten Wochen und zeigt wirklich eine beeindruckende Entwicklung. Bei Pia entwickelte sich ein spannendes Turnier, bei dem jede Spielerin die andere schlagen konnte. Pia startete mit 2 Siegen und 2 Nieder- lagen und hatte ihr Tagesziel eigentlich schon erreicht. Doch da sie die nachfolgenden Partien allesamt gewinnen konnte und sich die Kontrahentinnen um die vorderen zwei Plätze gegenseitig besiegten, konnte Pia am Ende einen nie für möglich gehaltenen 2. Platz erringen. Damit haben sich sowohl Pia, als auch Jona, für die Regions- rangliste am 07.04. in Biberach qualifiziert. Herzlichen Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg! Deutlicher 9:1 Auswärtserfolg beim Tabellenletzten SG Aulendorf II - SV Baindt 1:9 Unsere Mitaufsteiger aus Aulendorf tun sich in der Lan- desklasse, auch aufgrund zahlreicher Verletzungen und Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ausfällen, weiter schwer und werden zum Ende der Sai- son wieder den Gang in die Bezirksliga antreten müssen. Nach dem 0:3 Start letzte Woche in Leutkirch waren wir dieses Mal in den Doppeln überlegen und konnten alle Doppel gewinnen. Hart umkämpft, aber keines Wegs un- verdient, war dabei der 5-Satz-Sieg von Nico Scheffold und Philipp Schwarz. Marcel Brückner mit Tobias Nowak, sowie Wolfgang Assfalg mit Thomas Nowak hatten bei ihren 3:0 Siegen jeweils weniger Mühe. Die Einzel begannen gleich mit einem nervenaufreiben- den Spiel von Philipp, der große Probleme mit den gren- zwertigen Aufschlagsvariationen seines Gegners hatte. Dennoch kämpfte er sich nach großartiger Aufholjagd in den 5. Satz, um nach vergebenem Matchball durch einen unerreichbaren Netzroller mit 11:13 zu verlieren. Marcel, Tobias und Thomas machten es bei ihren 3:0 Siegen we- niger spannend und waren kaum gefährdet einen Satz abzugeben. Wolfgang musste im mittleren Paarkreuz kämpfen und konnte mit 3:2 gewinnen. Nico brauchte ei- nen Satz um sich auf das Noppen- und Schussspiel seines Gegners einzustellen, gewann die Partie dann aber recht souverän mit 3:1. Den Schlusspunkt setzte unsere Num- mer 1 Marcel, der einen starken Tag hatte und abermals mit 3:0 als Sieger den Tisch verließ. Am Samstag, 23.03.24 um 18 Uhr kommt es zum direkten Duell um den 3. Tabellenplatz mit dem 1. TTC Wangen. Zu diesem hoffentlich hochklassigen Spiel begrüßen wir alle Zuschauer und Fans in der heimischen Sporthalle in Baindt. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (0:1), Wolfgang Assfalg (1:0), Tobias Nowak (1:0), Nico Schef- fold (1:0) und Thomas Nowak (1:0) BASAR TEAM Baindt Spende für den Kindersport der Abtei- lung Turnen Liebes BASAR TEAM Baindt Im Namen der Kindersport-Leiterinnen un- serer Abteilung Turnen bedanken wir uns herzlich für Eure großzügige Spende und Unterstützung. Eure Spende wird in jedem Falle sinnvoll und zur Freude der Kinder umge- setzt. DANKE! Birgit Dengler Franz Karg TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung heute am Fr., 22.03.2024 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Plätze richten: heute Fr., 22.03. ab 14 Uhr und Sa., 23.03. ab 09:30 Uhr Ich freue mich auf viele Helfer*innen Technischer Leiter Musikverein Baindt Der Musikverein Baindt startet in die Früh- schoppensaison Am vergangenen Sonntag durften wir den ersten Frühschoppen des Jahres 2024 bei der Fahrzeugweihe der Feuerwehr Baindt spielen. Die Schenk-Konrad-Halle war sehr gut besucht und somit war es für uns ein gelungener Start in die Früh- schoppensaison. Für Alle, die sich, so wie wir, auch schon auf den nächsten Frühschoppen freuen, haben wir gute Nachrichten. Wir spielen bereits am 7. April den nächsten Frühschoppen beim Thannfest in Alttann. Wir freuen uns über viele Baindter Gäste im Festzelt. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 um 16:00 Uhr im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Osterritt Liebe Mitglieder, am Ostersamstag, den 30. März 2024 fin- det der diesjährige Osterritt statt. Treffpunkt ist um 13:15 Uhr an unserer Reithalle. Nach einem Ritt durch Baindt wird es bei gutem Wetter zum Abschluss bei Dennis in Sulpach noch etwas zu trinken geben. Anmeldungen bitte bis Montag, 25. März an Dennis Haug (017634479658). Wir freuen uns auf euch. Turnierergebnis und Abzeichen Alisa Schnez mit Sokrates Alisa Schnez konnte sich beim Reitturnier in Fronhofen mit ihrem Pferd Sokrates in der Dressurprüfung Klasse A** auf dem 4. Platz platzieren. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Hannah Elbs hat die Prüfung zum Fahrabzeichen 5 und für den Kutschenführerschein bestanden. Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Erfolgen! Hannah Elbs nach Verleihung der Urkunden Hannah Elbs bei der Fahrprüfung Schalmeienkapelle Baindt e.V. Erinnerung an die heutige Generalver- sammlung der Schalmeien Kapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder, wir wollten euch nochmal daran erinnern, unsere diesjährige Generalversammlung findet heute am Freitag, den22.03.2024 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: - Zweiter Vorstand - Kassierer - 1 Kassenprüfer - Musikalischer Leiter 8. Ehrungen, Verschiedenes Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet heute am Freitag, den 22.03.2024 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich eingeladen. Volleyball LJ Baindt Zwei Siege zum Abschluss der Saison Fünf Punkte kamen am Wochenende auf das Konto der Volleyball Landjugend Baindt 1. Der Start gegen die SSV Ulm 1846 lief zu- nächst recht souverän (25:17). Doch bereits im ersten Satz war spürbar, dass die Ulmer jede kleine Schwäche aus- nutzen würden - und das taten sie dann auch direkt im zweiten Satz. Einige Aufschlagfehler und unpräzises Spiel ließen die Gegner Oberwasser gewinnen (15:25). Umso härtere Bandagen wurden im alles entscheidenden letz- ten Satz aufgezogen. Unter anderem führten Traineran- sagen wie „Wenn wir zuerst 13 Punkte haben und dann zuerst 25, dann gewinnen wir - meistens“ die Gastgeber schlussendlich zum Sieg (25:23). Blitzschnelle Abwehr, präzises Zuspiel und bombastische Angriffe am vergangenen Heimspieltag Im allerletzten Spiel der Saison zeigten die Baindter noch- mals astreines Volleyball vom Feinsten (25:16) und domi- nierten gegen die BSG Immenstaad Dornier-Reha. Eine kurze Durststrecke im zweiten Satz konnte durch die laut- starke Unterstützung unserer treuen Fans abgefangen Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 werden und trug die Mannschaft zum Doppelsieg an diesem letzten Heimspieltag der Saison (27:25). Mit diesem tollen Ergebnis schiebt sich die VLJ Baindt 1 auf den 5. Platz. Allerdings steht beim aktuell Tabellen- sechsten noch ein Spiel aus, womit sie sich an Baindt vorbeischieben könnten. Komme es wie es wolle - der Klassenerhalt ist gesichert! Mit einem weinenden Auge verabschieden wir uns in die „Sommerpause“ und freuen uns gleichzeitig mit einem lachenden Auge auf das Halbfinale im Pokal gegen den TV 02 Langenargen Psychos am 08.04.2024 auswärts in LA-Bierkeller. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Nachhaltige und umweltfreundliche Blutspendeaktion beim DRK Baienfurt-Baindt - Doppelt Gutes tun für Mensch und Natur Die Blutspendeaktion am 14. März 2024 in Baindt stand unter einem besonderen Motto: „Doppelt Gutes tun - für Mensch und Natur“. Zusammen mit dem DRK-Blutspen- dedienst Baden Württemberg-Hessen pflanzt das DRK Baienfurt-Baindt für jede:n Erstspender:in einen Baum - bei uns vor Ort. Durch diese Aktion angelockt konnten wir 25 Erstspender:innen zu unserem Termin begrüßen, somit ein voller Erfolg. Insgesamt kamen 191 Blutspen- der:innen zu uns. Das Pilotprojekt in Baden-Württemberg und Hessen ent- stand als Folge der Idee, Blutspendeaktionen nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir beziehen unser Wasser aus unserer Heimatquelle Weißenbronnen, fügen selbst Kohlensäure hinzu und schenken es in Glasflaschen und Gläsern aus. Wir verzichten auf PET-Flaschen und re- duzieren unseren Plastikmüll durch weitere kleine Dinge deutlich. Obst wird bei regionalen Bauern gekauft, auch die weitere Verpflegung wird von regionalen Anbietern bezogen oder von unseren Unterstützer:innen selbst ge- backen. Damit wird auch der CO2-Abdruck verringert. Mit der Aktion „Doppelt Gutes tun - ein Baum für jede:n Erst- spender:in“ retten wir pro Erstspender:in bis zu drei Men- schenleben und geben der Natur erstmals etwas zurück. Auch die Medien wurden auf die Aktion aufmerksam. Be- reits im Vorfeld wurde die Aktion im SWR-Hörfunk auf den Sendern SWR1, SWR3 und SWR4 vorgestellt und bewor- ben. Zudem waren Kamerateams vom SWR Fernsehen sowie von Regio TV bei uns und begleiteten uns mit der Kamera. Die Links zu den TV-Beiträgen sind auf unserer Homepage http://www.drk-baienfurt-baindt.de zu finden. Schon heute vormerken: Die nächste Blutspendeaktion findet am 4. Juli 2024 wieder in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt statt. Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Bericht von der Mitgliederversammlung der Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Am Mittwoch, den 13. März 2024 trafen sich die Mitglieder zur Heiligen Messe um 19:00 Uhr in der Dreifaltigkeitskapelle. Anschließend wur- de die Hauptversammlung der Kapellengemeinschaft um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal abgehalten. Der 1. Vorsitzende Hans Peter Späth begrüßte die Anwe- senden. Ein besonderer Gruß ging an Herrn Pfarrer Stau- dacher und die Mitglieder der Kapellengemeinschaft, so- wie Herrn Pfarrer und Dekan a.D. Leuze, der als Mitglied, Initiator und Unterstützer der Kapellengemeinschaft, stets herzlich willkommen ist. Die Versammlung gedachte der 3 verstorbenen Mitglieder seit der letzten Mitgliederver- sammlung. Hans Peter Späth bemerkt, dass das vergangene Jahr 2023 ein eher ruhiges Jahr für die Kapellengemeinschaft war und dennoch musste sie mit dem Tod von Hans Späth einen schweren Verlust hinnehmen. Bereits seit den 1960er Jahren lag ihm die Schachener Kapelle am Herzen, und er kümmerte sich um die verschiedensten Dinge rund um die Kapelle. Auf Initiative von Herrn Dekan Leuze wurde 1994 die Kapellengemeinschaft Schachen e. V. gegründet und die Kapelle von der Gemeinde Baindt an die Kapellenge- meinschaft überschrieben. Seit dieser Zeit bis 2014 war Hans Späth 1. Vorsitzender der Kapellengemeinschaft. In seiner Regie und durch den Erlös von bis dahin 10 Scha- chener Dorffesten konnten umfangreiche Sanierungen und Renovierungsarbeiten an der Kapelle durchgeführt werden. Die Kapellengemeinschaft ist sehr dankbar für den jahrzehntelangen Einsatz von Hans Späth, und sie behält ihn als liebevollen Menschen in Erinnerung. Erfreuliche Ereignisse im Jahr 2023 waren 3 Taufen in der Dreifaltigkeits-Kapelle. Danach folgte der Jahresbericht des Schriftführers Tho- mas Stephan. Der Verein hat derzeit 88 Mitglieder. Silvia Späth trug den Kassenbericht vor. Der Kassenstand war leicht rückläufig. Die Kassenprüfung war von Karl- Heinz Blank und Wolfgang Kränkle durchgeführt worden. Diese lobten die perfekte Kassenführung. Herr Pfarrer Staudacher beantragte die Entlastung der Vorstandschaft. Sie wurde von der Mitgliederversamm- lung einstimmig, mit Enthaltung der Betroffenen, ent- lastet. Hans Peter Späth bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre Arbeit und die Berichte und bei Hr. Pfarrer Stau- dacher für die Durchführung der Entlastung. Danach leitete Herr Pfarrer Staudacher die Wahl der Vorstandschaft. Der gesamte Vorstand der Kapellengemeinschaft wurde wie folgt einstimmig wieder für 2 Jahre gewählt: - Vorsitzender: Hans Peter Späth - Vorsitzende: Doris Sonntag - Kassiererin: Silvia Späth - Schriftführer: Thomas Stephan - Festausschuss: Willi Bentele, Hugo Geng, Michael Koscher, Paul Sonntag - Kassenprüfer: Karl-Heinz Blank, Wolfgang Kränkle Pfarrer Staudacher lobte die Bereitschaft langjährig in einer Vorstandschaft tätig zu sein, dies gäbe es in weni- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 gen Vereinen und wäre ein gutes Zeichen für ein gutes Miteinander! Hans Peter Späth bedankte sich beim neu gewählten Vorstand für deren Vertrauen und Bereitschaft, Aufgaben zum Dienste der Kapellgemeinschaft zu übernehmen. Außerdem ging sein Dank an die Zelebranten, die Minist- ranten, das Mesner-Team und an alle anderen Personen, die mit Blumenschmuck und anderen Vorbereitungen, Dienst in und um die Kapelle gemacht haben. Hans-Peter Späth informierte die Versammlung, dass am 26. Mai das Patrozinium mit Schachener Dorffest stattfin- det. Geplant ist ein Patroziniums-Gottesdienst im Freien bei der Kapelle, und anschließend ein „etwas kleineres Schachener Dorffest“. Außerdem teilte er mit, dass von der Gemeinde noch frei- willige Helfer für die Ortsputzete und für das Landes-Turn- fest gesucht werden. Er schloss mit einer Mitglieder-Werbung: Die Basis der Ka- pellengemeinschaft sind die Mitglieder - mit 6 € Mitglieds- beitrag kann ein Großteil der laufenden Kosten gedeckt werden. Deshalb sind interessierte Bürger oder weitere Familienangehörige jederzeit herzlich willkommen. Die 2. Vorsitzende Doris Sonntag dankte Hans Peter Späth für die die sehr gut vorbereiteten Vorstandssitzungen und die hervorragende Arbeit als 1. Vorsitzender. Schriftführer 1. Vorsitzender Thomas Stephan Hans Peter Späth Kunstkreis Frühlingsbilder im Rathaus Die Mitglieder vom Kunstkreis Baindt e.V. haben passend zur Jahreszeit Frühlingsbil- der im Rathaus ausgestellt. Diese können zu den Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden. Freie Wähler KandidatInnen der FWV Baindt: Mladen Renic, Thorsten Lott, Stefan Konzett, Marius Maucher, Florian Kränkle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad, Renate Stratmann, Bern- hard Berle, Michael Alber. Am Montag, den 11.03. fand im Feuerwehrhaus Baindt die offizielle Kandidatenaufstellung der Freien Wähler Ver- einigung Baindt für die Gemeinderatswahl am 09. Juni statt. Insgesamt haben sich zehn engagierte Baindterin- nen und Baindter dafür bereit erklärt, als „Freie Wähler“ für den zukünftigen Baindter Gemeinderat zu kandidieren. Alle Kandidaten freuen sich in den nächsten Wochen auf einen regen Austausch im persönlichen Gespräch mit Ihnen - die Möglichkeit hierzu haben Sie bei einem der Bürgerdialoge, im Rahmen der Kandidatenvorstellung in der Schenk-Konrad-Halle oder einfach in einem per- sönlichen Gespräch auf der Straße oder beim Einkaufen. Sprechen Sie uns einfach an und kommen Sie gerne mit uns in Gespräch! Grüne reden mit Landwirten Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grü- nen Weingarten, Baienfurt, Baindt lädt ein zu einer Veranstaltung „Für faire Produktionsbedingungen in der Land- wirtschaft - Wir reden miteinander!“ am Dienstag 26.3., 18 Uhr auf dem Hof der Familie Kapler in Köpfingen. Land- wirt Kapler ist der stv. Vorsitzende des Bauernverbands Allgäu-Oberschwaben e.V. Nach einer Hofführung soll bei einem gemütlichen Hock offen über die Situation der Landwirte geredet werden. Was belastet sie? Was erwar- ten die Landwirte von der Politik auf Bundes- und Lan- desebene allgemein, von der Politik der Grünen speziell? Wie kann die Kommunalpolitik den Landwirten helfen? Wer mit dem Rad kommt: Abfahrt mit dem Fahrrad um 17.30 Uhr ab Münsterplatz Weingarten oder ab Rathaus Baienfurt. Wegen einer beschränkten Zahl an Teilneh- mer*innen bittet der OV um Anmeldung unter info@gru- ene-wgt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Neidingen auf den Schaufelsen Von Neidingen wandern wir über den Schaufelsen zur Klarahöhle. Über die Steighöfe und das Heidenschloss geht es zurück nach Neidingen. Treffpunkt: Dienstag, 02.04.2024 um 10.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 10 km, 500 hm. Fahrpreis 19,00 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wech- selschuhe. Wanderführung Arnold Methner. E-Mail: arnometh97@gmail.com Anmeldung ab 20.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Von Sigmaringendorf zum Zielfingersee Von Sigmaringendorf wandern wir über Wusthauweiher, Zielfinger Seen, Zielfingen zurück nach Sigmaringendorf. Treffpunkt: Sonntag, 07.04.2024 um 9.10 Uhr am Charlot- tenplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: ca. 4 Stunden, 13 km, 200 hm. Fahrpreis 15 Euro. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wech- selschuhe. Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Anmeldung ab 03.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man ein eigenes Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bus/Bahn Ticket hat und ob man bei schlechtem Wetter am Alternativprogramm „Besuch des Sigmaringer Schlos- ses“ teilnimmt. Info ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Mundart und Musik, Lacha mit em Bodenseeschwob Der Bodenseeschwob, Friede Hahn, bringt Ihnen ein ver- gnügliches und kurzweiliges Programm mit selbstverfass- ten Songs, Akordeonbegleitung und deftigen Wortbeiträ- gen. Das musikalische Urgestein versteht es trefflich, die Seele des Schwaben und seine Eigenheiten mit seinen Liedern schonungslos offenzulegen. Genießen Sie musikalische Schmankerln, hintergründigen Humor und Schwabenpower. Donnerstag 11.04.2024 um 14 Uhr im Haus am Mühlbach in Weingarten. Es wird Kaffee und Kuchen angeboten. Ende ca. 17.30 Uhr. Um Spenden wird gebeten. Anmeldung bis Montag 08.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter) Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rettungsschwimmkurs Silber (DRSA Silber) Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt bietet ab Montag, 8. April 2024, 20:00 Uhr einen Rettungsschwimmkurs an. Zielgrup- pe sind alle, die für ihre berufliche Tätigkeit (Schwimm- badaufsicht, Ferienjob, Studenten oder Referendare im Fach Sport, Schwimmlehrer, etc.) oder ihr Hobby (Ka- nufahren, Rafting, etc.) den Nachweis eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) Silber benötigen. Voraussetzung Jeder geübte Schwimmer über 15 Jahren kann an dem Kurs teilnehmen. Es wird der Nachweis eines gültigen Ers- te-Hilfe-Kurses (oder höhere Ausbildung) verlangt. Dieser Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Schwimmtraining Am Montag, 8. April beginnt um 20:00 Uhr das Training im Hallenbad Baienfurt, Marktplatz 5, 88255 Baienfurt. Es finden 6 Trainingstermine statt. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten ist verpflichtend, da die Schwimmdis- ziplinen nach und nach geübt und abgenommen werden. Theorie-Unterricht Am Sonntag, 28. April 2024 findet von 9:00 - 16:00 Uhr Theorieunterricht mit anschließender schriftlicher Prüfung statt. Eine Teilnahme ist Pflicht. DLRG-Raum, Baindter Str. 48/1, 88255 Baindt. Kursgebühr EUR 90,-. Sind im Training in bar mitzubringen. Anmeldung Wir akzeptieren nur Online-Anmeldungen über unsere Homepage https://baienfurt.dlrg.de Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an uns wen- den: leiter.ausbildung@baienfurt.dlrg.de Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Rosenschnittkurs begeistert Gartenliebhaber in Bai- enfurt Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. veranstal- teten am vergangenen Samstag einen inspirierenden Ro- senschnittkurs im idyllischen Garten der Familie Schmitt. Unter strahlend blauem Himmel und inmitten einer lie- bevoll gestalteten grünen Oase trafen sich 18 begeisterte Teilnehmer, darunter auch einige Nicht-Vereinsmitglieder, um von den Erfahrungen und Tipps der Expertin Frau Schwarzat zu profitieren. Frau Schwarzat, ein langjähri- ges Mitglied der Garten- und Blumenfreunde, führte die Teilnehmer durch die kunstvolle Welt des Rosenschnitts. Anhand einer Vielzahl von Strauch- und Buschrosen de- monstrierte sie eindrucksvoll, worauf es ankommt, damit die geliebten Rosen im Sommer in voller Pracht erblühen. Von der richtigen Schnitttechnik bis hin zur Pflege nach dem Schnitt lernten die Teilnehmer wertvolle Tricks und Kniffe, um ihre Rosen optimal zu pflegen. Die Atmosphäre während des Kurses war geprägt von Begeisterung und Interaktion. Jeder Teilnehmer konnte nicht nur wertvolles Wissen mitnehmen, sondern auch die Gelegenheit nutzen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und neue Kontak- te zu knüpfen. Als Höhepunkt des Nachmittags genossen die Teilnehmer nicht nur die fachkundige Anleitung, son- dern wurden auch kulinarisch verwöhnt. Ein reichhaltiges Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Angebot an Vesper, Kuchen und Getränken rundete das Erlebnis ab und lud zum geselligen Beisammensein ein. Nach fast drei Stunden endete der Rosenschnittkurs mit einem herzlichen Dank an Frau Schwarzat und die Fa- milie Schmitt für ihre Gastfreundschaft. Die Teilnehmer verließen den Garten mit neuen Kenntnissen, inspiriert und voller Vorfreude darauf, ihre eigenen Rosensträucher in Szene zu setzen. Das erfolgreiche Event zeigte einmal mehr, wie wichtig es ist, Wissen und Erfahrungen in der Gemeinschaft zu teilen und die Liebe zur Natur zu pflegen. Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. freuen sich bereits auf weitere spannende Veranstaltungen in der Zukunft. Thorsten Seufer Caritas Bodensee-Oberschwaben Die Caritas sucht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für unterschiedliche Bereiche in Weingarten Haben Sie Lust sich in angenehmer Atmosphäre sozial zu engagieren? Dann sind Sie bei uns richtig! Die Tafel Weingarten braucht dringend Verstärkung für die Vorbereitung von Obst und Gemüse für den Verkauf an unterschiedlichen Tagen. Auch im Verkauf am Diens- tagnachmittag könnten wir weitere Unterstützung gut gebrauchen. Das Second Hand Kaufhaus Fairkauf setzt auf Nachhal- tigkeit und sucht weitere ehrenamtlich Engagierte die Lust haben mitzuarbeiten. Darüber hinaus würden sich auch die Mitarbeiterinnen des neu entstandenen Fairkauf-Cafe am Freitag über Zuwachs für den Mittagstisch freuen. Sind Sie neugierig geworden und wollen sich einbringen? Dann melden Sie sich bei Frau Prommer, unter Tel.: 0751- 7646320 oder per E-Mail an prommer.s@caritas-boden- see-oberschwaben.de, und verabreden sie sich zu einem ersten, unverbindlichen Gespräch. Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung zur Grünland Nachsaat am Versuchs- feld in Kißlegg Oberhaid Nach einem milden Winter fängt die Grünlandvegetation in diesem Jahr recht früh zu wachsen an. Zum Thema Nachsaat im Grünland bietet das Landwirtschaftsamt am Dienstag, 26. März um 13:30 Uhr eine Felderbegehung an. Werner Sommerer und Verena Klamer vom Landwirt- schaftsamt sprechen auf dem Grünland-Versuchsfeld über die möglichen Maßnahmen für eine Grünlandverbes- serung. Insbesondere wenn Lücken in der Grasnarbe wie- der geschlossen werden, ist die Frage nach geeignetem Saatgut wichtig. Kilian Obermeyer vom Landwirtschaft- lichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) Aulendorf erläutert, welche Mischungen für welche Situation und welche Sorten für welchen Standort geeignet sind. Eine Anmeldung für die Veranstaltungen ist nicht notwendig. Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Freitag, 22. März 2024 Führung zum Tag des Wassers: Wasser bestimmt nicht nur unser Leben Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Auch dieses Jahr gibt es eine Sonderführung auf unserer Seenplatte zum Thema Wasser. Wir haben im vergan- genen Sommer feststellen müssen, dass Wasser auch in unserer Heimat ein wertvolles Gut ist und knapp werden kann. Keiner weiß, wie es dieses Jahr wird. Reicht das im Boden gespeicherte Wasser? Viele Fragen stellen sich erst, wenn man sich mit dem Thema Wasser nä- her beschäftigt. Wussten Sie, dass es jedes Jahr einen internationalen Tag des Wassers gibt und dass Wasser eine wichtige Rolle nicht nur für die Entstehung unserer Landschaft, sondern für alles Leben spielt? Gemeinsam mit Ihnen, Ihrer Erfahrung und Ihrem Wissensdurst wer- den wir den wichtigsten Fragen nachgehen und mit Hilfe mancher Beobachtung Erklärungen finden. Die Führung erfolgt auf befestigten Wegen, denken Sie bitte an wettertaugliche Kleidung. Im Anschluss gibt es eine kurze Aussprache über die Möglichkeit zur gemein- samen Einkehr. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Katholisches Jugendreferat Allgäu- Oberschwaben und Friedrichshafen Danken auch Sie jungen engagierten Menschen! Die katholischen Jugendreferate in Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen werden am 15./16. Juni 2024 zum dritten Mal in Folge das sogenannte Propellerfestival auf die Beine stellen. Es handelt sich hierbei um ein Festival für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehren- amtlich in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren. Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung für den Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft, eben- so wie für die Stärkung demokratischer Werte und Hal- tungen. Das Propellerfestival ist ein Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Grup- pe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Ehrenamtlichen und dient gleicherma- ßen auch als Motivationsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Jedes Jahr engagieren sich auch an Ihrem Ort viele Ju- gendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich in der Ju- gendarbeit der unterschiedlichsten Gruppierungen, Ver- bände, Vereine und Jugendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit innerhalb und außerhalb von Kirche für das Gemeinwohl ein. Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Home- page: www.propellerfestival.de Bei Fragen können Sie sich jederzeit sehr gerne an uns wenden! Hier unsere Kontaktadressen: jugendreferat-rv@bdkj-bja.drs.de oder jugendreferat.fn@drs.de Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wir freuen uns jetzt schon auf ein geniales Festival und bedanken uns für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen aus den katholischen Jugendre- feraten Allgäu-Oberschwaben und Friedrichshafen Einladung zur Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt - Land - Tisch“ am 30. April in Ravensburg Wie funktionieren die Systeme die uns gesunde, nach- haltige Lebensmittel auf die Teller bringen? Wen braucht es entlang der Wertschöpfungskette, damit wir regional mehr Bio-Lebensmittel erzeugen und erwerben können? Wie kommen die Lebensmittel vom Land in die Stadt und letztlich auf unsere Teller? Diese und weitere Fra- gen stehen bei der 3. Mitmach-Konferenz im Landkreis Ravensburg im Fokus, zu der am Dienstag, 30. April die Bio-Musterregion Ravensburg und die Regionalwert AG Bodensee-Oberschwaben ins Haus am See in Ravensburg einladen. Unter dem Titel „Werkstatt: Stadt - Land - Tisch“ wird es an diesem Tag für alle Interessierten die Möglich- keit geben, zusammen an diesen Themen zu arbeiten, zu lernen, zu staunen und die Region mitzugestalten. In der Mitmach-Konferenz stehen ab 9:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr unterschiedliche Bereiche rund um das Thema „Bio“ und „Nachhaltigkeit“ im Mittelpunkt: ökologische Landwirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten, Kli- maschutz, Energie, Wirtschaft, Biodiversität sowie eine gesunde Ernährung. Neben Impulsvorträgen zu Beginn der Konferenz sind insbesondere die Thementische ein Herzstück der Mitmach-Konferenz. Hierbei werden The- men und Projekte entlang unterschiedlicher Wertschöp- fungsketten regionaler Produkte vorgestellt und mit al- len Interessierten weiterentwickelt - das Mitmachen und Mitgestalten steht dabei im Vordergrund. Daneben gibt es in den Pausen genügend Raum für den Austausch und auf dem „Marktplatz der Möglichkeiten“ jede Menge regionale Bio-Betriebe und -Unternehmen sowie deren Produkte und Projekte zu entdecken. Die Veranstaltung richtet sich an Verbraucher/-innen, Landwirte/-innen, Unternehmen, Händler/-innen, Kü- chen, Verarbeiter/-innen, Politik und Verwaltung. Für die kostenlose Teilnahme ist eine Anmeldung unter www. biomusterregionen-bw.de/ravensburg nötig. Die Teilneh- merzahl ist begrenzt, Anmeldungen sind bis spätestens 22. April möglich. NATUR- UND KULTURLANDSCHAFT ALTDORFER WALD E.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen - kein Kiesabbau etc. Unterstüt- zen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Buchstabensalat: Passionsgeschichte In dem Rätsel sind 24 Begriffe zur Passi- onsgeschichte versteckt. Sie finden die- se, indem Sie die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsuchen. Die Wörter können sich überschneiden. Nicht alle Buchstaben des Gitters wer- den verwendet. Lösung: ESSIG, EVANGELIEN, FOLTER, GETHSEMANE, HERODES, ECCEHOMO, INRI, JERUSALEM, JUDAS, JUDEN, KARFREITAG, KREUZIGUNG, MARIA, MISSION, OELBERG, PASSALAMM, PESSACH, PETRUS, PIETA, RAEU- BER, ROEMER, TEMPEL, THOMAS, VORHANG72 0R 66 R2 Wir brauchen Euch! jetzt-katzen-helfen.de Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Warum gibt es manchmal Zwillinge? Ab und zu bringt eine Frau nicht nur ein, sondern zwei Babys gleich- zeitig zur Welt. Dabei wird zwischen eineiigen und zweieiigen Zwillin- gen unterschieden. Bei den Eineiigen entwickeln sich zwei Kinder aus einer befruchteten Eizelle. Diese haben genau die gleichen Gene und sehen sich später oft zum Verwechseln ähnlich. Wenn zwei Eizellen von zwei verschiedenen Spermien befruchtet werden und sich gleichzeitig in der Gebärmutter einnisten, kommt es zu zweieiigen Zwillingen. Diese sehen sich nicht ähnli- cher als „normale“ Geschwister. In den meisten Fällen ist es Zufall, dass Zwillinge entstehen. Es kann aber auch erblich bedingt sein oder an einer Kinderwunschbehandlung liegen. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 74 5/ 3 © D EI K E PR ES S KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Das gefaellt mir! Kindergitterrätsel: 1. Schere, 2. Storch/Schnecke, 3. Rom, 4. Oh!, 5. Hammer, 6. Machete, 7. Eichel, 8. Leguan, 9. Pfarrer, 10. Elfe, 11. Kae g, 12. Arzt, 13. Fin, 14. Gerti, 15. Uhr, 16. Hut, 17. Zentaur, 18. Tee, 19. Ente 74 5R 24 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Rosmarie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Tel. 07502 - 911 31 78 . www.hofladen-vorsee.de Montag - Mittwoch ist immer geschlossen (auch am Feiertag) April - Oktober (Hofladen, Erlebnisernte, Hofcafe): Do. - Sa. 9 - 18 Uhr, So. und Feiertags 13 - 18 Uhr Unsere Öffnungszeiten imMärz (Hofladen): Do. - Fr. 9 - 17 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Für das leiblicheWohl ist gesorgt Zuckerbäcker Frühjahrsdeko Blumen * * * Karten, Bastelsachen Handwerk in jeder Art und vieles mehr... * * * 24.März 2024, 10 - 17 Uhr Einladung zum Frühlingserwachen! AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 712R83K2 MIETANGEBOTE Erstbezug: NB 3-Zi-EG-Wohng. in Bad Waldsee zu vermieten, für Mieter ab 60 Jahre, inkl. EBK, TG + Terrasse mit Gartenanteil. 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Die Ausbildung umfasst 120 Stunden, alle Infos: www.senioren-assistentin.de. Die Ausbildungsstätten be nden sich im Raum Hamburg, bei Kiel, bei Düsseldorf, bei Leverkusen und in Berlin. Die Ausbildung geht über fachliche Kenntnisse hinaus, sie bietet auch viel Know-how für die erfolgreiche Selbstständigkeit. &AUSBILDUNG BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort für den Großraum Ravensburg eine/n Servicetechniker m/w/d mit dem Aufgabenbereich Service und Wartung. Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil, gerne auch Quereinsteiger. Haben wir Ihr Interesse geweckt? 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Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein NahversorgerMein Nahversorger * KW15: Pattonville, Biberach, Hochdorf, Bad Waldsee und Weingarten GESCHÄFTSANZEIGEN TIERLIEBE ZUM BERUF MACHEN Die Heimtierbranche bietet attraktive Ausbildungs- und Aufstiegs- möglichkeiten (djd). Angesichts des Fachkräftemangels gewinnt eine fundierte Berufsaus- bildung nochmals an Bedeutung. Am beliebtesten bei den Schulabgängern in Deutschland ist die Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Ein- zelhandel, berichtet Statista. Die Heimtierbranche etwa bietet nicht nur si- chere Zukunftsaussichten, sondern gleichzeitig die Chance, die Liebe zum Tier zum Beruf zu machen. Allein bei Das Futterhaus etwa sind zum Start am 1. August 2024 bundesweit über 50 Ausbildungsplätze zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Einzelhandel zu besetzen. Teamwork, eine persön- liche Betreuung und eine fundierte Ausbildung mit dem richtigen Mix aus Theorie und Praxis werden großgeschrieben. Unter www.futterhaus.de etwa nden sich mehr Informationen und die Möglichkeit zur Onlinebewerbung. Kleine Teams Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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Unsere Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag 17:00 bis 23:00 Uhr Familie Bösch Bundestr. 15 Bad Waldsee-Gaisbeuren www.hotel-gasthaus-adler.de Tel. 07524–9980 www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Samstag, 23. März 2024 von 09.00 bis 17.00 Uhr In den Garten, fertig, los! FrühlingsLust g är t en Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Samstag, 23. März 2024 von 09.00 bis 17.00 Uhr Bitte vormerken! Rasenseminaram 03.04.2024um 17.00 Uhr KFZ-MARKT[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 15. September 2023 Nummer 37 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neues Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20) Mit Ersatzbeschaffung des LF 20 verfügt die Feuerwehr Baindt über ein modernes Ersteinsatzmittel für einen universellen Anwendungsbereich. Das Allradfahrzeug für neun Feuerwehrangehörige ist mit 2.000 Litern Löschwasser gut für Standardbrandeinsätze gerüstet und verfügt zudem über eine Reihe von Sonderlöschmitteln. Gleichzeitig ist es für Rettungs- sowie Unwettereinsätze ausgelegt. Bei Gefahrgutunfällen können Erst- maßnahmen ergriffen werden. Die Beladung ist nach Einsatzzwecken gruppiert und auf schnelle Erreichbarkeit optimiert gelagert. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen gelegt. Das LF 20 ersetzt ein Löschfahrzeug aus dem Jahr 1991. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Fahrzeugdetails: Mobilität: MAN TGM 4x4, Schleuderketten, 16 t Fahrgestell, 320 PS Entlastung des Fahrers und Sicherheit der Mannschaft: automatisiertes Schaltgetriebe, 360° Kamera, LED Licht, Tagesleuchtfarbe, reflektierende Fahrzeugmarkierung, Airbags im Fahrer- und Mannschaftsraum, luftgefederte Hinterachse zur Absenkung der Entnahmehö- he, mechanische Leiterentnahmehilfen, keine Dachkästen, sodass das Fahrzeugdach nicht betreten werden muss Nachteinsätze: ferngesteuerter LED Lichtmast mit einzeln drehbaren Scheinwerfern, LED Umfeld- und Geräteraumbeleuchtung, Akkuscheinwerfer Brandbekämpfung: Normaldruckpumpe mit einer Leistung von 2.000 l/Min, Lichtgesteuer- te Bedienerführung, automatische Druckregelung, Tank-Niveauregulierung, Wärme- und Kavitationswarnung, 2.000 l Löschwassertank, Drucklüfter, Rauchvorhang Sonderlöschmittel: 120 l Schaummittel (mit 1%iger Zumischrate), ABC-Pulver, Metallbrand- pulver, CO², Kaminbrandwerkzeug, Wald- und Flächenbrandausrüstung (Waldbrand- tragekorb, Feuerpatschen, Waldbrandtool), Wasserwerfer, Hydroschild Rettungsmittel: Tragbare Leitern, Sprungretter, Schleifkorbtrage, Spineboard, Verkehrsunfall- kasten, Türöffnungswerkzeug Unwetter: Stromerzeuger 13kVA, verschiedene Schmutzwasserpumpen, Wassersauger, Kettensäge Gefahrgutersteinsatz: Gasmessgerät (CO, NH3, O2, CO2, CH4), leichte Kontaminationsschutz- kleidung Schutzausrüstung und Hygiene: 4 Atemschutzgeräte, 2 Wärmebildkameras, Absturzsicherung, Wasch- und Reinigungsmöglichkeit, Ersatzkleidung, Boxen für verschmutzte Schutzkleidung Mit der Beschaffung und Konfiguration wurde 2021 begonnen. Die Indienststellung erfolgt nach abgeschlossener Ausbildung der Mannschaft in den nächsten Wochen. Wir danken allen Beteiligten, vor allem der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat für die hervorragen- de Unterstützung. Wir hoffen, dass das Fahrzeug den Bürgerinnen und Bürgern von Baindt in Notsituationen stets zuverlässige Hilfe bringt. Ihre Feuerwehr Baindt - Fahrzeugausschuss Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich - attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen – Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überalterung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanz- guts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befes- tigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungs- schnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2023. Für die Bestellung der Streuobstbäu- me inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 27. September 2023 an die Gemeinde Baindt, Nicole Gerhardt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmel- deformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/umweltverkehr/streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Nicole Gerhardt, Tel. Nr.: 07502 9406-26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Einladung zum Konzert inmitten der vier Wasserhüterinnen in Baindt am Samstag, den 16. September 2023 ab 15:00 Uhr Herzlich laden wir Sie zur Veranstaltung rund um das Thema Wasser der Künstlerin Theresia K. Moosherr am Samstag, den16. September2023 ab15:00 Uhr zu den vier Wasserhüterinnen (Marsweilerstraße) ein. Die „Was- serhüterinnen“ prägen das Baindter Ortsbild. Die Sinnhaf- tigkeit dieser Kunstobjekte ist bedeutsamer denn je. Sie sind Symbol für den lebenswichtigen Wert des Wassers, das geschützt werden muss. Thematisch beschäftigen sich die Veranstaltung und die Künstlerin mit Oberflä- chengewässer und Grundwasserschutz sowie der Be- deutung des Waldes als Wasserspeicher in Zeiten des Klimawandels. Im Besonderen hat uns der diesjährige anhaltende extreme Sommer mit seinen langen Trocken- perioden vor Augen geführt, wie unabdingbar es ist, nach- haltig zu haushalten und sehr bewusst mit unserem wert- vollen Gut umzugehen. Für die Zukunft oder besser ab sofort ist ein besseres Wassermanagement wichtig und das Wasser in besonderem Maße „zu hüten“. Darüber hinaus spielt das MAX&MORE Percussion-Duo Uwe Kühner und Bernd Settelmeyer, Schlagzeuger aus Stuttgart, jeweils zur vollen Stunde um 16:00 und 17:00 Uhr. Die gemeinsame Geschichte der zwei Musiker begann bereits mit ihrem Studium an der Musikhochschule Stutt- gart und das Duo ist bekannt für fulminant gespielte Rhythmen gegenüber melodischen Passagen auf Steel Drum und Gongs. Sie bieten eine äußerst unterhaltsame, eigenständige Percussion Musik. Wir freuen uns über Ihren Besuch dieser Veranstaltung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Löschgruppenfahrzeug 16/12 auf Ende September zu verkaufen Wir verkaufen unser tolles Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 ohne Beladung. 2006 wurde das Fahrzeug generalüber- holt und es liegt ein aktueller TÜV Bericht vor. Löschgruppenfahrzeug 16/12 - 35.000 € VB • Baujahr: 1992 • Fahrgestell: MAN, 12 Tonnen, 230 PS, Allradantrieb, Tachostand seit 2023 12.232 km, Tachometer defekt, geschätzter Stand 13.000 km • Aufbau: Ziegler, zweiteiliger Aufbau mit 5 Geräteräumen und Alu-Rollläden, in 2006 beim Hersteller komplett überholt und neu lackiert • Mannschaftsraum mit 9 Sitzplätzen, davon 2 mit Atem- schutzgerätehalterungen entgegen der Fahrtrichtung, Staukästen unter den Sitzbänken • FPN 16-8 Normaldruck, Nennleistung Pumpe 1600 l/min bei 8 bar (Leistung ist gemäß TÜV-Gutachten deutlich höher), Schnellangriffsleitung mit formstabilem Druck- schlauch • Löschwassertank mit ca. 1.800 l • 2-Mann Haspel, Lichtmast mit Xenon Scheinwerfern (kann über Fahrzeuglichtmaschine betrieben werden, kein extra Stromerzeuger notwendig), zweite Lichtbrü- cke mit Halogenstrahlern, Arbeitsstellenscheinwerfer hinten, 4-teilige Steckleiter, 3-teilige Schiebleiter • Sondersignalanlage mit Drehspiegelleuchten und Stark- tonhörnern, Heckwarneinrichtung, Heckwarnmarkie- rung, Konturmarkierungen, RAL 3000 • ohne Funk, ohne Beladung • nächste Erneuerungen laut TüV Bericht: Alter der Reifen • normale Gebrauchsspuren • nähere Informationen und Fotos erhalten Sie unter Klein- anzeigen.de, Stichwort LF 16 in Baindt Besichtigen Sie das gute Stück, welches gerne noch 10 Jahre als Einsatzfahrzeug dienen kann. Alternativ kann das Fahrgestell mit Beladung entsprechend umfunktio- niert werden. Für Fragen steht Ihnen Herr Abele (w.abele@baindt.de, Tel. 07502/9406-20) gerne zur Verfügung. Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 8 Unser Austräger Louis Escher hat das Amtsblatt Ende August zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Al- ler hat er über drei Jahre lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 1. September 2023 hat Linus Kaplan den Bezirk 8 übernommen. Wir wünschen ihm viel Freude beim Aus- tragen. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 24.09.2023 - 27.09.2023 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ PERSONNEL RECOVERY durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 3 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglie- der Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende ange- hören, hält am Dienstag, 19. September 2023 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentnahme durch das Büro Holinger 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 mit den je- weiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 5. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Ferienprogramm Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Nachdem am 6. September der letzte Programmpunkt durchgeführt wurde, bedankt sich die Gemeinde Baindt bei allen Mitwirkenden recht herzlich, die mit großem Elan, viel Engagement und Begeisterung abwechslungs- reiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben. Bei den tollen Programmpunkten war für jeden Geschmack etwas dabei, sodass es den Baindter Kindern und Ju- gendlichen auch dieses Jahr in den Sommerferien nicht langweilig wurde. In diesem Sinne auch im Namen aller Kinder und Ju- gendlichen ein herzliches Dankeschön an alle ehren- amtlich Engagierten des Ferienprogramms. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. September und Sonntag, 17. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. September Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Beckersche Apotheke zu St. Peter, Hauptstr. 5, 888339 Bad Waldsee, Tel.: 07524 - 17 25 Sonntag, 17. September Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 2 38 60 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Inge Schmidt feierte am 13. September 2023 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Schmidt ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 8. September 2023 feierten die Eheleute Irma und Viktor Richter das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender September 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus? 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein großes Dankeschön an unseren letztjährigen Elternbeirat! Mit einer großzügigen und umfangrei- chen Sachspende von unserem Elternbei- rat dürfen wir in das neue Kindergartenjahr 2023/2024 starten. Wir möchten uns ganz herzlich beim Elternbei- rat für die Spende bedanken. Ob die Kleinsten oder die Größten, drinnen oder draußen – alle Kinder entdecken und erleben neugierig, kreativ und voller Freude das viel- fältige neue Spielmaterial. Wir wünschen allen Familien einen guten Start in das neue Kindergartenjahr und eine erlebnisreiche Zeit! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Zur Information Hubertus Apotheke Baindt Wir haben geöffnet! Liebe Kunden, trotz des Umbaus am Dorfplatz in Baindt sind wir weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da! Den Zugang zur Apotheke finden Sie gegenüber vom Cap-Markt in Richtung Hamma entlang. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Gerne nehmen wir Ihre Bestellung per E-Mail: info@hubertus-apotheke-baindt.de oder unter: Tel: 07502-911035 Fax: 07502-911036 entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Team der Hubertus-Apotheke Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Lesung mit Johanna Klug entfällt Die für den 22.9.2023 geplante Lesung der jungen Trau- er- und Sterbebegleiterin Frau Johanna Klug im Kath. Gemeindehaus Heilig Kreuz, Ravensburg muss verscho- ben werden. Es gibt einen neuern Termin für September 2024. Ehrenamtliche für „Wellcome“ gesucht Große Nachfrage für familienentlastendes Angebot „Wellcome“ ist ein Angebot speziell für Familien, die sich im ersten Jahr nach der Geburt eines Babys Unterstüt- zung wünschen. Ehrenamtliche helfen ihnen einmal pro Woche mit praktischen Alltagstätigkeiten. Koordinato- rinnen vermitteln diese in Familien. Das Angebot gibt es bundesweit, rund 4000 Ehrenamtliche engagieren sich bei diesem Dienst. Die Stiftung Liebenau betreibt drei dieser Koordinationsstellen im Raum Bodensee/Allgäu. Die Nachfrage von Familien nach Unterstützung wächst stetig. Aktuell werden im Landkreis Ravensburg und dem Bodenseekreis neue Ehrenamtliche gesucht. Für Interes- sierte bietet die Zentrale von „Wellcome“ deshalb digitale Informationsveranstaltungen an. Die erste ist am Mitt- woch, 13. September, von 14 - 15 Uhr (Link: www.wellcome- online.de/ehrenamt-veranstaltung/). Dort gibt es auch die weiteren Termine. Kontakt Interessierte Ehrenamtliche können sich darüber hinaus bei Wellcome-Koordinatorinnen direkt melden: wellcome Bodenseekreis: Bianca Rippel, Tel.: 0173/424 36 94, E-Mail: bodenseekreis@wellcome-online.de wellcome Schussental: Silke Haller, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg, Telefon 0751/76 42 48 01, E-Mail ravensburg@wellcome-online.de wellcome Allgäu: Corinna Muderer, Kemptenerstraße 11, 88299 Leutkirch. Telefon: 07561/985 23 91, E-Mail leutkirch@wellcome-online.de Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Internationalen Tag der Demokratie Am 15. September ist der Internationale Tag der Demo- kratie. Dieser wurde in 2008 von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seither jährlich begangen. Der Land- kreis Ravensburg und seine Mitgliedskommunen nehmen dies zum Anlass, um auch dieses Jahr die „Demokratie leben!“ Fahne zu hissen. Diese wurde von einer Schülerin einer Klasse der Gewerblichen Schule Ravensburg ge- staltet. Die Fahne soll gerade in der heutigen Zeit daran erinnern, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden und es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ bezie- hen die vier Partnerschaften für Demokratie im Land- kreis Ravensburg (Ravensburg, Weingarten, Leut- kirch-Aitrach-Aichstetten und Landkreis Ravensburg) seit mehreren Jahren Stellung für Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Ein gemeinsames Projekt aller vier Partner- schaften ist das Projekt „Flagge zeigen für Demokratie“. Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravens- burg wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokra- tie leben!“ durch das Bundesministerium für Familie, Seni- oren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Information zu der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis finden Sie auf der Homepage https://www.demokratieleben-rv.de/ *INTERKULTURELLES MITTAGS-BUFFET* Freitag I 29. September I 12:00 - 14:00Uhr I X-Zone Bai- enfurt Im Rahmen der interkulturellen Woche 2023 und zum Auftakt des Sprach- und Begegnungscafés Baienfurt/ Baindt, laden wir Sie ganz herzlich zu einem interkultu- rellen Mittags-Buffet in die X-Zone ein. Freuen Sie sich auf interessante Begegnungen, neue Kon- takte und ein buntes Miteinander. BITTE MITBRINGEN: Essen fürs Buffett | eigenes Geschirr | gute Laune Für kostenlose Getränke ist gesorgt. Kreisjugendring Ravensburg Liebe Aktive, Engagierte und Dialoginteressierte! Die Kunst, gute Gespräche zu führen und kokreativ zu denken begeistert uns. Engagement und Ehrenamt sind das Herzstück der Ju- gendarbeit, der Aktivität für und mit dem Nachwuchs und uns ein Anliegen. Wir laden Sie und Euch herzlich zur „Projektschmiede Fokus Jugend und Ehrenamt“ ein. Erstmals findet eine Schmiede mit diesem Fokusthema im Landkreis statt. Wir freuen uns auf Gespräche zu Ide- en und Herausforderungen rund um die Themenfelder ehrenamtliches Engagement und Jugendprojekte. Wie können wir gemeinsam laut denken, Ideen teilen, kooperativ arbeiten? Bei der Projektschmiede treffen Projektgebende auf Mit- denkende. Ab jetzt könnt Ihr Euch anmelden mit Euren Projekten, die in Arbeit sind, oder einen frischen Blick von außen gut gebrauchen können. Auch als Mitdenkende seid Ihr herz- lich willkommen. Ideen, die Projekte weiterbringen, und Fragen, die den Fokus schärfen - im offenen Denkraum Projektschmiede gibt’s eine Menge davon. Freitag, 27. Oktober 2023 18.00 bis 22.00 Uhr Projektschmiede, Fokus: „Jugend und Ehrenamt” Im Kapuziner Kreativzentrum Ravensburg Veranstalter Kreisjugendring und Kapuziner Kreati- vzentrum mit freundlicher Unterstützung durch die com4future.de Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Alle Infos unter Projektschmiede - Fokus Jugend - Kreis- jugendring Ravensburg (kreisjugendring-rv.de) Anmeldung an info@kreisjugendring-rv.de. Bei Fragen greift gerne zum Hörer (mobil 01573 5801249). Weitere Infos zu Projektschmieden in der Vierländerregi- on Bodensee unter www.projektschmiede.cc Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Informationsveranstaltung der Agentur für Arbeit in Ravensburg Am Donnerstag, den 21. September 2023 findet im Be- rufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Ravensburg ab 13:00 Uhr die Informationsveranstaltung „Berufe nicht nur in Uniform“ statt. Wer sich vorstellen kann beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über die Karrieremöglichkeiten bei der Bundespolizei, der Bun- deswehr, dem Zoll sowie dem Justizvollzug informieren. Experten direkt aus der Praxis erklären die Einstellungs- voraussetzungen und geben Tipps zu den Eignungstests. So gewähren die Einstellungsberater der jeweiligen Be- hörde einen Einblick in die vielfältigen Karrieremöglich- keiten hinter den Uniformen. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls vor Ort und informiert über Berufsausbildung, Fachhochschul- und Hochschulstudi- engänge sowie über den Dienst als Soldatin oder Soldat in allen Laufbahnen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht er- forderlich. Weitere Informationen zum Veranstaltungs- programm und den einzelnen Vorträgen unter https:// www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/ berufsberatung. Regierungspräsidium Tübingen L 291, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Berg- Ettishofen und Fronreute-Baienbach Verlängerung der Vollsperrung bis Freitag, 29. Sep- tember 2023 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert seit dem 7. August 2023 die Fahrbahn der L 291 zwischen Berg-Et- tishofen und Fronreute-Baienbach auf einer Länge von rund 4,4 Kilometern. Aufgrund der sehr zeitaufwändigen Sanierung von Setzungsschäden im Bereich eines Bach- durchlasses bei Bachmaier und dem Einbau von weiteren rund 800 Meter Rasengittersteinen im Bankettbereich ergibt sich eine Verlängerung der Bauzeit. Eine weitere Ursache für die Verlängerung sind die extremen Wet- terschwankungen mit tagelangen, zum Teil sehr starken Niederschlägen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt voraus- sichtlich am Freitag, 29. September 2023. Danach wird die Straßensperrung aufgehoben und der Streckenabschnitt ist wieder in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Das Regierungspräsidium bedankt sich bei allen betrof- fenen Anliegerinnen und Anliegern sowie den Verkehr- steilnehmenden für ihre Geduld und ihr Verständnis für die entstandenen Behinderungen und Einschränkungen während der Bauzeit. Busverkehr: Die Buslinie 12 wird ab Montag, 11. September 2023, auf der L 291 zwischen Ettishofen und Aichach durch die Bau- stelle geführt. Die Buslinie 60 verbleibt weiter auf der Strecke Baienbach - Blitzenreute - Staig - Weiler - Ettishofen und umgekehrt. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Neuer „Ratgeber Photovoltaik - Solarstrom und Bat- teriespeicher für mein Haus“ erhältlich Auch wenn im Rahmen des EEG 2023 einige Verbesse- rungen für all diejenigen kamen, die eine Photovoltaik- anlage auf ihrem Haus installieren möchten, ist der un- übersichtliche Dschungel an Vorschriften damit noch nicht vollständig aufgelöst. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind unsicher wo sie umfassende und fachkundige Hilfe zu den aktuel- len gesetzlichen Grundlagen sowie zu den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten bekommen können. Eine umfassende Beratung ist daher wichtig und notwendig. Neben verschiedenen Beratungsangeboten die beispiels- weise im Landkreis durch die Energieagentur Ravensburg angeboten werden, können sich Interessierte Bürgerin- nen und Bürger auch selbst über das Thema informieren. Die Verbraucherzentrale hat hier den „Ratgeber Photo- voltaik - Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ herausgegeben. Das Werk umfasst 238 Seiten. Es ist über- sichtlich, leicht lesbar und mit vielen erklärenden Bildern und Grafiken versehen. Die beiden Autoren Thomas Selt- mann und Jörg Sutter sind selbst seit Jahrzehnten im Solarsektor aktiv und teilen ihre umfassende Erfahrung. Der Ratgeber beantwortet dabei u. a. folgende wichti- gen Fragen: Eignet sich mein Hausdach für eine PV-Anlage? Wie viel Strom kann ich mit einer PV-Anlage einsparen? Sollte ich gleichzeitig zur PV-Anlage einen Batteriespei- cher installieren lassen? Wie sieht die Wirtschaftlichkeit aus und welche Förde- rungen gibt es? Was muss ich beachten, wenn ich ein Stecksolargerät anschaffen und betreiben möchte? Aber auch weiterführende Fragen, wie der Beitrag einer PV-Anlage zum Klimaschutz, die Möglichkeiten des Be- triebs eines E-Mobiles oder einer Wärmepumpe mit ei- genem Solarstrom, werden kurz erläutert. Der Ratgeber ist auf der Internetseite der Verbraucher- zentrale unter: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/ energie-umwelt/ratgeber-photovoltaik-46009207 als ge- bundenes Buch für 24,00 Euro oder als E-Book (PDF) für 19,99 Euro bestellbar. Lions-Club Weingarten Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 22. und 23. September 2023 wird mit be- kannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweili- ges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 22. und 23. September 2023 vor: Lisa Fitz Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 „Dauerbrenner - das große Jubiläumsprogramm“ 40 Jahre Lisa Fitz - mindestens! Sie kann auf 4000 Sologastspiele zurückblicken und hat um die 200 Songs ge-schrieben. „Dauerbrenner- das gro- ße Jubiläumsprogramm“ ist das 16. Kabarettprogramm der Kabarett-Ikone Lisa Fitz - aber ganz sicher ist sie nicht, ob´s nicht doch mehr waren. Mit unerschöpflicher Energie, einer über 40 Jahre währenden Vita des Erfolges mit jährlich 100 Gastspielen in ebenso vielen Städten hat die stets attraktive Lisa Fitz immer noch großen Spaß am Kabarett und an der Musik - wie auch ihre begeisterten Zuschauer in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Presse schreibt: „Eine bayrische Urgewalt, deren wuchtiger Präsenz man sich keine Sekunde entziehen kann! Sie liefert ein derart kraftvolles, intelligentes, witziges Programm, dass man als Besucher mit brummenden Schädel und gepusht von aktiv agierenden Glückshormone den Saal verlässt. (Mi- chael Fuchs-Gamböck, 2020) „Lisa Fitz, das rasierklingenscharfe Weib mit dem Macho- Touch: ein Unikat. Ausgezeichnet Lisa Fitz wurde 2019 mit dem Bayrischen Verdienstorden ausgezeichnet, sowie 2015 mit dem Kabarett-Ehrenpreis des Bayerischen Fernsehens. Sie entstammt der legen- dären, weitverzweigten Künstlerdynastie Fitz, war Pionier- in des Frauenkabaretts, brachte als erste Frau ein Solo- programm mit eigenen Texten auf die Bühne und schickte die Frauenbewegung mit Witz und Verve auf den Weg. Was erwartet die Zuschauer? Aktuelles zum Zeitgeschehen, intelligentes Kabarett, Best-of-Klassiker, Songs zur Gitarre. „Klassisch in der Form, stark in der Botschaft und immer mit eigenem Stil.“ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. September - 24. September 2023 Gedanken zur Woche: Glücklich Die Liebe weint mit den Weinenden, freut sich mit den Frohen, ist glücklich über des anderen Wohl als über das eigene. Katharina von Siena Samstag, 16. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Leopold Koch († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner) Sonntag, 17. September 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben und Emil Dienstag, 19. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 20. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiesche Anbetung Donnerstag, 21. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pfelegheim Selige Irmgard Samstag, 23. September 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Frank Dieter Schmitt, Christina und Wendelin Fetsc mit Angehörigen, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Josef Jerg, Kurt Städele, Hubert Fuchs) Caritas Kollekte Sonntag, 24. September - 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Erntedank mit dem Kindergarten St. Josef und der Ju- genkantorei Caritas Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nevio Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 21. September geschlossen Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Caritas - Herbstsammlung vom 16. bis zum 24. Sep- tember 2023 • Hier und jetzt helfen! • Die Hälfte der Spenden bleibt für caritative Arbeit in den Kirchengemeinden „Hier und jetzt helfen“ - unter diesem Motto ruft die Caritas vom 16. bis zum 24. September zur Caritas-Herbstsamm- lung in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stutt- gart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 50 Prozent der Sammlung bleiben in den Kirchengemeinden für sozial-caritative Aufgaben (Stuttgarter Gemeinden 40 Prozent). Der andere Teil geht an den Caritasverband für Projekte in der jeweiligen Ca- ritas-Region vor Ort. Einladung Seniorentreff Zu unserem Seniorentreff nach der Sommerpause am Mittwoch, 20. September 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie in den Bischof-Sproll-Saal herzlich ein. Ein Willkommensgruß an Herrn Günter Brutscher aus Men- nisweiler. Er wird uns im Rahmen eines Bildervortrages „Stätten der Stille, Wegzeichen, Flurkreuze und Kapel- len in unserer oberschwäbischen Heimat“ zeigen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Oberschwäbischer Pilgerweg 2023 „Auf den Spuren von Madeleine Delbrêl“ Samstag, 23.09.2023 Bad Waldsee / Michelwinnaden Bezirk Ravensburg Treffpunkt: 10.00 Uhr Michelwinnaden, Pfarrkirche St. Johannes Evangelist Parkplatz: bei der Kirche - ist ausgeschildert Ziel: Bad Schussenried - Pfarrkirche St. Magnus Strecke: ca. 11 km Gehzeit: etwa 3,5 Stunden Abschluss: gemütliche Einkehr im „Zoll Haus“ Bad Schus- senried Donnerstag, 28.09.23 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum ge- mütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmitglieder. Freitag, 29.09.23 Fahrt nach Molpertshaus zum Steinlabyrinth: 14.00 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 14.30 Uhr Ankunft in Molpertshaus Spaziergang zum Steinlabyrinth Möglichkeit zum Besuch bei Frau Blattner, Steinbotschaf- ten Einkehr im Adler in Molpertshaus, danach Rückfahrt nach Baienfurt. Anmeldungen bitte nachmittags/werktags bei Beatrix Onischke, Tel. 49841. Vielen Dank. Kosten für die Mitfahrgelegenheit: 5,00 Euro p.P. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 24. September 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unse- rem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbi- schen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarin- gen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentli- chungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bön- le in der oberschwäbischen Pro- vinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermitt- lungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leber- wurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Am Freitag, 06.10.2023, um 18 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 03.10.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 17. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 18. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 21. September 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 24. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Begrüßungs-Gottesdienst der neuen Konfi-8-Jugendlichen in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl im Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochen- spruch Grund zur Sorge haben wir oft genug, wenn wir uns ehrlich in der Welt umschauen - und dazu brauchen wir noch nicht einmal so weit zu gehen. Da tut es so gut, zu wissen, dass mir von oben her Hilfe zugesagt ist: Gott sorgt für mich - für dich - und auch für die Situation, die dir gerade so viele Sorgen macht. Gottes Segen für ein zuversichtliches Leben aus dieser Haltung! Ihr M. Schöberl ----- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gesprä- che vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effek- ten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurtam 21. + 28. September sowie am 5. Oktober. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auch auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 29. September 2023, 19.30 Uhr: „Den Himmel gibt’s Echt“ Eine „wahre Geschichte“, doku- mentiert in dem gleichnamigen Buch, das in den USA zum Best- seller avancierte: Ein Vierjähri- ger übersteht mit knapper Not eine komplizierte Operation. Später erzählt er, er sei während des Eingriffs im Himmel gewe- sen, einem unfassbar schönen Ort, wo er Engel, Jesus und Ver- wandte getroffen habe. Erzählt wird diese Geschichte aus der Perspektive des Vaters, Todd Burpo. Der ist Pastor in einem Kaff in Nebraska und möchte das Erlebnis seines Sohns zunächst der kindlichen Fantasie zuschreiben. Doch das Verblüffende ist, dass der Junge plötzlich Dinge weiß, die er unmöglich wissen konnte. Ein Rätsel, ein Mysterium. Ein Wunder? Der Kreative Montag bietet an September: 18.09. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.09. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Kein Sieger im ersten Baindter Heimspiel SV Baindt - FV Ravensburg II 2:2 (2:1) Nach dem ersten Punktgewinn der Saison in Albstadt, gastierte am Sonntagnachmittag die Reserve des FV Ravensburg in Baindt, welche mit sechs Punkten aus den ersten drei Spielen gut in die Saison gestartet war. Bei sommerlichen Temperaturen lief der SVB in den An- fangsminuten mutig an und wirkte deutlich zielstrebiger und engagierter in den Zweikämpfen als die Gäste. Fol- gerichtig ging Rädels Elf auch nach einer knappen Vier- telstunde mit 1:0 in Führung: ein starker Diagonalball von Kapitän Thoma landete auf der rechten Flügelseite bei Fischer, welcher Flock mit einem schnellen Haken stehen ließ und das Spielgerät sehenswert ins rechte Kreuzeck jagte (16.). Diese Führung sollte allerdings nur kurz Be- stand haben - die Ravensburger kombinierten sich an- sehnlich durchs Baindter Mittelfeld, wobei M.Föger den schnörkellosen Angriff am Ende eiskalt ins lange Eck abschloss (18.). Trotz dieses unmittelbaren Gegenschlags blieb der SVB aktiv und hatte wenig später das Glück auf seiner Seite. Nach einer Ecke hätte Torhüter Fedorenko Fischers schwachen Abschluss aus dem Rückraum mit der Mütze aufnehmen können, ein unsauberer Blockver- such in der Ravensburger Hintermannschaft ermöglichte Dischl jedoch einen freien Abschluss - 1:2 (29.). Der nun immer wieder auffällige Dischl erkämpfte nur eine Minute später energisch den Ball per Grätsche gegen Fedorenko, Finks daraus resultierender Abschluss war allerdings zu unplatziert (30.). In der Folge fanden die Gäste deutlich besser in die Partie, trotz zwei guter Chancen vom frü- heren Baindter Jugendspieler N.Bolgert ging es aber mit einer knappen Baindter Führung in die Pause. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs bestimmte der FV II das Spielgeschehen, bis auf eine Kopfballchance von Stehle (47.) erspielten sich die Gäste aber nur wenige weitere hochkarätige Chancen. Auf der Gegenseite hatte der Schiedsrichter sogar die Möglichkeit die Partie sogar vorzeitig für den SVB zu entscheiden; das klare Ziehen von M.Föger im Strafraum gegen Fischer blieb aber un- gestraft (50.). Die somit noch immer offene Partie erhielt zehn Minuten vor Schluss nochmals eine weitere Wendung, da der FV II nach einem Stellungsfehler in der Baindter Hintermann- schaft über die rechte Seite durchbrechen konnte; L.Föger vollendete Bleiles Hereingabe eiskalt in der Mitte (79.). Der mit einem Nasenbeinbruch noch angeschlagen und daher nur eingewechselte Routinier Boenke hätte den Ra- vensburger Ausgleich kurz vor Schluss nochmals kontern können, sein Kopfball klatschte allerdings nur gegen den Pfosten (90.). „Mir ist die Maske verrutscht und ich habe den Ball gar nicht mehr wirklich gesehen. Ohne Maske hätte ich ihn glaub gemacht“, meinte Baindts Nummer 7 nach dem Spiel. Damit endete eine attraktive Landesliga-Partie ohne Sie- ger, wobei für den SVB mit etwas Glück der erste „Drei- er“ möglich gewesen. Dieses Ziel soll in der kommenden Woche beim Mitaufsteiger aus Ochsenhausen erneut in Angriff genommen werden. Ein Wermutstropfen nach Spielende war natürlich der Abgang von Mika Dantona, welcher den Verein nach fünf Jahren und vielen heraus- ragenden Leistungen verlässt. Der Verein bedankt sich für deine vorbildliche Einstellung auf und neben dem Platz! SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (74. Nico Geggier), Jan Fischer (77. Baba Camara), Mika Dantona, Daniel Kronenberger (67. Ylber Xhafa), Jonathan Dischl, Tobias Fink (74. Philipp Boenke) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Michael Hilebrand (Kressbronn) - Zuschauer: 250 Tore: 1:0 Jan Fischer (16.), 1:1 Marko Föger (18.), 2:1 Jonat- han Dischl (29.), 2:2 Luka Föger (79.) A-Jugend SV Baindt - TSV Berg 3:1 (3:1) (Testspiel) Tore: Küchler, Schnez, Kern Vorschau: Samstag, 16.09 15.30 Uhr: SV Ochsenhausen - SV Baindt Sonntag, 17.09 15.00 Uhr: SV Baindt II - FC Leutkirch II Frauen im Pokal leider schon ausgeschieden SV Baindt - SV Bergatreute II 0:2 Eine Woche vor Beginn der Meisterrunde traf die neu formierte Mannschaft der Baindter Frauen im Rahmen des Bezirkspokals auf die Damen des SV Bergatreute II. In der ersten Halbzeit des Spiels zeigten unsere Damen zwar einige vielversprechende Ansätze, Rebecca konnte sich nach geschickten Zuspielen von Angelina und Marie einige gute Torchancen erarbeiten, doch trotz ihrer Bemü- hungen gelang es ihnen nicht, den Ball gefährlich genug vors Tor zu bringen und auch gelegentliche Tempovor- stöße von Alina brachten nicht den erhofften Erfolg. Die Defensive des SV Baindt stand gut und hielt den Angriffen der Bergatreuter Damen erfolgreich stand, somit endete die erste Halbzeit torlos. In der zweiten Halbzeit zeigte sich leider ein anderes Bild. Die Baindter Damen ließen konditionell stark nach und ermöglichten den Bergatreuter Damen so gefährlich oft den Zugang zum Tor. Die Defensive kämpfte weiterhin wacker, aber irgendwann konnten sie den Druck nicht mehr standhalten und die Bergatreuter gingen nach ei- nem Fernschuss in der 74. Minute mit 1:0 in Führung. Nur wenige Minuten später erhöhten sie, abermals per Fern- schuss, ihren Vorsprung auf 2:0. Die Baindterinnen hatten in der verbleibenden Zeit leider nur noch eine Möglichkeit nach Pass von Lara auf Selena den den Rückstand zu verkürzen, der aber von der gegnerischen Torfrau ab- gefangen wurde. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Letztendlich endete das Spiel mit einem 2:0-Sieg für den SV Bergatreute II. Die Baindter Damen zogen die ent- sprechenden Schlüsse aus der Niederlage und werden versuchen bis zum ersten Rundenspiel am kommenden Sonntag sich entsprechend zu steigern. Da werden sie um 10.30 Uhr gegen den SV Fronhofen in Baindt auf den Platz laufen. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Annika Busalt (C), Julia Klein, Salome Lehnert, Angelina Bühler, Lorena Bürck, Marie Armenat, Nora Mohr, Rebecca Butsch, Ali- na Braun, Ramona Schnell, Selin Pfefferle, Selena Scho- bloch, Lara Herde, Selin Turan Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden haben wieder be- gonnen. Wir treffen uns immer montags um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Neue Teil- nehmerinnen sind herzlich willkommen. Schnuppern ist jederzeit möglich. TC Baindt e.V. Doppelmeisterschaften Am vergangenen Wochenende fanden bei hochsommerlichen Temperaturen un- sere Doppelmeisterschaften der Damen und Herren statt. 4 Doppelpaare bei den Damen und 8 Paarungen bei den Herren kämpften in spannenden Spielen um den Sieg. Am Ende standen folgende Platzierungen fest: Damen: 1. Silvia Auer/Barbara Blattner 2. Evelyn Amann/Kornelia Amann 3. Andrea Strehle/Sibylle Boenke 4. Marion Grabherr/Eve Lagrange-Göppert Damen-Doppel Herren: 1. Ralf Boenke/Stefan Boenke 2. Barny Steinmeier/Peter Schmitt 3. David Schäfer/Stefan Schäfer 4. Karlheinz Blank/Leo Reich Herzlichen Glückwunsch an alle! Herren-Doppel Mannschaftsabschluss 2019 war es Coronabedingt das letzte Mal! Nun starteten wir, im Anschluss an die Doppelmeisterschaften, einen neuen Versuch. Und es war ein voller Erfolg: ca 55 An- meldungen standen auf der Liste. Im herrlichen Schat- ten unter unseren großen Bäumen genossen wir leckere Grillwurst, Fassbier und andere erfrischende Getränke. Unser Sportwart Wolfi gab einen Kurzbericht über die vergangene Verbandsspielrunde und ehrte unsere Auf- steigermannschaften. Franz Wiest sorgte mit seiner Gi- tarre für Stimmung. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zu diesem gelun- genen Abend beigetragen haben! Einzelvereinsmeisterschaften Herren Am Samstag den 16. September findet dieses Jahr der Finaltag der Einzelvereinsmeisterschaften statt.Nachdem über die gesamte Saison die Vorrunde, Sechzehntel-, Achtel- und Viertelfinalspiele gelaufen waren, stehen die 4 Teilnehmer der Halbfinals fest. Qualifiziert haben sich Peter Schmitt, Frank Preußner, Moritz Lang und Stefan Boenke.Traditionell werden die Halbfinals und das Finale an einem Finaltag zu Ende der Saison gespielt. Halbfinale: Sa. 16. Sept - Spielbeginn 11:00 Uhr Finale: Sa. 16. Sept. - Spielbeginn 14:00 Uhr Es kommt zu den folgenden Partien Stefan Boenke gegen Moritz Lang und Frank Preußner gegen Peter Schmitt. Die jeweiligen Sieger spielen am Nachmittag dann das Finale. Die Spieler würden sich über eine Unterstützung durch zahlreiche Zuschauer freuen. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst- Winter Basar am 23.09.2023 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 22.9.23 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 23.9.23 von 16 bis 17 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugend- feuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 24.09. an Gais- horn im Tannheimer Tal Abfahrt ist um 6.45 Uhr an der Tennishal- le Baindt. Gefahren wird in Fahrgemein- schaften. Sehr schöne Tour für Wanderer mit guter Kondition. Gehzeit 5,5 Std. 1000 Höhenmeter. Natürlich kann die Tour nur bei gutem Wetter stattfinden! Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an sommer-alpinteam@sv- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm des Jugendrotkreuz Bai- enfurt-Baindt Am 02. September fand unser Ferien- programm statt. Wir hatten bestes Wetter, sodass wir die Aktivi- täten draußen statt- finden lassen konnten. Die Kinder haben über den Notruf, die stabile Seitenlage bis hin zum Wundverband einen breiten Einblick ins Jugendrotkreuz bekommen. Es war ein schöner Tag für alle. Falls auch Du Interesse hast bei uns reinzuschnuppern, dann scheue Dich nicht und melde Dich bei uns unter fol- gender E Mail Adresse: Jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf Dich! Dienstabend DRK Baienfurt-Baindt Bei unserem nächsten Dienstabend am 21.09.2023 wird sich alles um das Thema „Fahren in Verbänden in The- orie und Praxis“ drehen. Was bedeutet es eigentlich „im geschlossenen Verband“ zu fahren? Und was müssen die Fahrzeuge im geschlossenen Verband, aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer beachten? Auch wenn wir diese Regeln sicherlich in der Fahrschule gelernt haben, liegt die Fahrschule ja vielleicht schon ein paar Jahre zurück und eine Auffrischung schadet nicht. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindterstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Kunstkreis Projekt „Landart“ des Kunstkreises Baindt Der Kunstkreis startet am 4.9. ein „Landart- projekt“. „Landart“ bedeutet „die Umwelt wird als formbares bzw. gestaltbares Element verstanden. Dadurch soll eine unmittelbare Auseinandersetzung zwi- schen Mensch und Natur gefördert werden“. Der Auftakt zu diesem Projekt fand im Rahmen des Fe- rienprogramms statt. Am Montag, den 4.9. trafen sich 20 Kinder am Badweg in Baindt. In der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr entstanden viele neue Landartkompositionen. Das Projekt wird nun von Mitgliedern des Kunstkreises noch ergänzt und vari- iert. Vobeikommende Fußgänger sind herzlich eingeladen, Türme aus Steinen zu bauen, unsere verstekten Zwerge zu entdecken etc. ... Dabei viel Freude! Ende Oktober wollen wir das Projekt beenden. Wald - Wildnis - Weiher - Wanderung beim Fuchsenloch Der CDU Gemeindeverband Baienfurt lädt am Samstag, 23.09.23, zu einer Familienwanderung ein. Vorbei an idyllisch gelegenen Weihern, wildromantischen Bächen und über die Öhmdwies führt uns Herr Dr. Holz- berger zur Königerhütte. Herr Dr. Holzberger, bekannter Autor der „Landzunge“ und Mitglied des BUND, kann viel über Flora, Fauna und über unseren Altdorfer Wald, der auch „die grüne Lunge von Oberschwabens“ genannt wird, erzählen. Nach einer kleinen Verschnaufpause an der Hütte geht es am Langmoosweiher vorbei wieder zurück zum Aus- gangspunkt. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Wanderung gut geeignet. Beim Wald-Bingo können die Kinder ihr gelerntes Wissen unter Beweis stellen und am Ende der Route erwartet sie eine kleine Überraschung. Wir hoffen, wir haben Ihr Interesse geweckt! Treffpunkt ist der Parkplatz am Baienfurter Rathaus um 13:30 Uhr. Wir bilden Fahrgemeinschaften und fahren zum Wald- parkplatz Fuchsenloch. Herr Dr. Holzberger beginnt um 14:00 Uhr die Tour, ge- plante Dauer ca. drei Stunden. Für alle Teilnehmer gibt es kostenlos Getränke und But- terbrezeln. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Frei- bad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Phila-Club Ravensburg/Weingarten e.V. Briefmakenfreunde Baienfurt Tauschtag für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten Am Samstag, dem 16. September findet in der Gemein- dehalle Baienfurt wieder ein Tauschtag für Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten statt. Zahlreiche Händler aus dem süddeutschen Raum sind mit einem großen Angebot vertreten. Außerdem ist im Foyer der Gemeindehalle eine interessante Ausstellung über philatelistische Besonder- heiten und alte Ansichtskarten zu sehen. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein Gratisangebot an schönen Brief- marken und Alben. Die Veranstaltung beginnt um 8.30 Uhr und endet gegen 15 Uhr. Der Eintritt ist frei. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Landratsamt Ravensburg Einladung zum Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Ober- schwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ In einer Zeit rasanter technologischer Entwicklungen und sich verändernder Geschäftswelten rückt die Frage, wie Unternehmen für die Zukunft gerüstet sind, stärker denn je in den Vordergrund. Das Barcamp „Digitaler Dialog Allgäu-Oberschwaben: Wissen.Impulse.Netzwerken.“ wid- met sich am Freitag, 22.09.2023 von 9:00 bis 17:00 Uhr in Kißlegg-Bärenweiler genau dieser Herausforderung und beleuchtet diverse Schlüsselbereiche, die für die zukunfts- fähige Ausrichtung von Firmen essentiell sind. Das Barcamp, das von der Wirtschafts- und Innovations- förderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg und dem Digitalen ZukunftsZentrum Allgäu-Oberschwaben organi- siert wird, bietet ein innovatives Veranstaltungsformat, bei dem die Teilnehmenden das Programm selbst gestalten und von einer vielfältigen Wissensplattform profitieren können. Unter dem Motto „WIN: Wissen.Impulse .Netz- werken.” bietet die Veranstaltung die Gelegenheit, tief in verschiedene Themenbereiche rund um das Thema “di- gitale Transformation” einzutauchen. Diskutiert werden hierbei Themen wie digitale Produkti- on und Automatisierung, Nutzung digitaler Technologien und digitale Geschäftsmodelle, Change-Management und Innovationskultur, Datennutzung und Cybersicherheit sowie Personalentwicklung und digitale Kompetenzen. Ebenso werden Themen wie Finanzierung und Förder- mittel thematisiert. Die Veranstaltung versammelt, als offene Wissensplatt- form, Unternehmen und Experten aus den verschiedens- ten Bereichen der digitalen Transformation. Alle Teilneh- menden haben die Gelegenheit, das Programm nicht nur zu verfolgen, sondern aktiv zu prägen und eigene Schwer- punkte zu setzen. In einem Umfeld, das Networking auf Augenhöhe fördert, besteht die einmalige Chance, wert- volle Verbindungen zu Digitalisierungsexperten zu etab- lieren. Aber nicht nur Netzwerken steht im Vordergrund. Das Barcamp dient ebenfalls als Quelle für Innovation und Kreativität, liefert neue Denkanstöße und Inspiration. Das Gefühl, Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu sein, wird durch die gelebte Du-Kultur verstärkt, die jeden dazu einlädt, offen und authentisch zu kommunizieren. Abgerundet wird das Erlebnis durch eine angenehme Atmosphäre in der Heimat Bärenweiler, die durch kuli- narische Besonderheiten bereichert wird. Das Barcamp ist mehr als nur ein Event - es ist ein Erleb- nis, das den digitalen Dialog fördert. Teilnehmende können sich ab sofort unter folgendem Link anmelden: https://eveeno.com/barcamp2023 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Akademie für Natur- und Umweltschutz Wir möchten Sie auf zwei kostenfreie online-Veranstal- tungen für Bürgerinnen und Bürger hinweisen: Mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Konsum & Co mit Sarah Wiener, 21.9.2023, 18 - 19:30 Uhr Sarah Wiener ist bekannt als Fernsehköchin und Restau- rantinhaberin. Seit einigen Jahren ist sie Mitglied des Eu- ropäischen Parlaments. Sie wird gemeinsam mit jungen Menschen diskutieren, wie wir unser Leben nachhaltig und klimaschonend gestalten können. Welche positiven Ef- fekte entstehen dadurch auf andere Bereiche - beispiels- weise die Artenvielfalt? Wie schaffen wir eine persönliche Wende? Wie können wir uns gegenseitig bestärken, um gute und gesunde Gewohnheiten zu festigen und ande- re mit unserem Lebensstil zu inspirieren? Wie schaffen wir es, alle in der Gesellschaft mitzunehmen? Die Pers- pektiven zukünftiger Generationen werden ausdrücklich angesprochen. Die Veranstaltung wird zusammen mit dem Landesjugendring Baden-Württemberg organisiert. Wie heizen wir in Zukunft?, 5.10.2023 oder 21.11.2023, 18 - 20:30 Uhr Viele Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer treibt die Frage um, wie sie ihr Haus in Zukunft beheizen sol- len. Auch Kommunalverwaltungen befassen sich mit der Frage, wie Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft mit Wärme versorgt und die Treibhausgasemissionen in Ge- bäuden drastisch gesenkt werden können. Kommunale Wärmepläne weisen zum Beispiel Gebiete für neue oder erweiterte Wärmenetze aus, die mit erneuerbaren Ener- gien und betrieblicher Abwärme gespeist werden. In Ge- bieten mit geringerer Wärmedichte können dezentrale Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden. Was bedeuten diese Perspektiven technisch und finanziell für die Bürgerschaft? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden und was ist bei der Entscheidung für die Hei- zung der Zukunft zu berücksichtigen? Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Klima- schutz- und Energieagentur Baden-Württemberg statt. Anmeldungen und weitere Informationen zu den ge- nannten Veranstaltungen: https://umweltakademie. baden-wuerttemberg.de/fachtagungen-und-fortbildungen/ Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Samstag 23. September 9 - 16 Uhr Museumsakademie im Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben in Wolfegg „Vielfalt säen - Zukunft ernten“ Alte Sorten, Biodiver- sität und Saatgutmehrung Kursleitung: Patrick Kaiser, Geschäftsführer Genbänkle e.V., Saatgutinitiative Tatgut Saatgut gehört neben Wasser und fruchtbarem Boden zu den wichtigsten natürlichen Ressourcen bei der Pro- duktion von Lebensmitteln. Die Anpassungsfähigkeit von Pflanzen ist eine wichtige Grundlage, um den kommenden Herausforderungen durch ökologische Krisen wie den Klimawandel zu begegnen. Die letzten hundert Jahre hat sich die Vielfalt an Kulturpflanzen um 75-90% verringert. Darunter fallen ganz besonders alte regionale Gemüse- und Feldfruchtsorten. Mit ihnen sind auch viele Farben, Formen, Düfte und Aromen auf unseren Tellern verloren gegangen. Manche Regionalsorten wie bspw. die „Alblin- se“ oder die „Schwabenbohne“ konnten glücklicherweise wieder gefunden und etabliert werden. Alte Sorten sind neben Vielfalt in Optik und Geschmack vor allem auch Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung von Kultur- pflanzen. Damit stellen diese die Grundlage für die land- wirtschaftliche Produktion und Ernährung der Menschen in allen Ländern der Welt dar. Im Kurs stehen daher die Bedeutung und die Erhaltungsmöglichkeiten alter Sorten im Vordergrund. Thematisiert wird auch, wo alte oder sel- tene Gemüsesorten angebaut werden, wo deren Saatgut erhältlich ist und wie man dieses selbst vermehrt. Auch praktische Gartentipps und genug Zeit für Fragen und Austausch stehen auf dem Programm. Gebühr: 40 Euro pro Person (inkl. Eintritt) Anmeldung erforderlich unter 07527 / 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben, Vogter Str. 4, 88364 Wolfegg Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Kleiderbörse in Schlier/Wetzisreute Die Börse für Kinder-, Damen- und Herrenbekleidung findet am Samstag, den 07.10.2023 in der Festhalle Wet- zisreute statt. Für den kommenden Herbst und Winter wird angeboten: • Alles rund ums Kind (Kleidung Größen 56 - 176, Schwangerschaftsbeklei- dung, Spielsachen, Bücher, Kinderwagen usw.) • Damen- u. Herrenbekleidung Warenannahme: Samstag von 08:30 - 09:30 Uhr Verkauf: Samstag von 13:00 - 15:00 Uhr Schwangere mit Mutterpass und Begleitperson dürfen ab 12.30 Uhr einkaufen. Warenrückgabe: Samstag von 17:30 - 18:00 Uhr Die Nummernvergabe findet am Sonntag, den 17. Sep- tember ab 18.00 Uhr statt. Infos zur Nummernvergabe erhalten Sie unter: www.kleiderbörse-schlier.de Stellenanzeige Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/n Verwaltungsfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit, unbefristet für das Hauptamt mit den Aufgabenschwerpunkten: Personalwesen mit Zeiterfassung, Mitarbeit in der Bau- verwaltung, Organisation Ferienbetreuung, Vertretung Vorzimmer Bürgermeister und allg. Sekretariatsaufgaben. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter: www.gemeinde-vogt.de (Rathaus/Stellenangebote) Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 14.10.2023. Deutsche Bahn Einzelne BOB-Fahrten fallen aus Die Deutsche Bahn hat auf der Südbahn punktuelle Sper- rungen auf der Südbahn angesetzt. Grund sind Bauar- beiten im Bahnhof Friedrichshafen Stadt. Betroffen sind einzelne Fahrten der Bodensee-Oberschwaben-Bahn. Folgende Fahrten entfallen im Zeitraum 18. September bis 6. Oktober 2023 ersatzlos: • 06:48 Uhr Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen Hafen • 07:06 Uhr Ravensburg - Friedrichshafen Hafen • 07:07 Uhr Friedrichshafen Hafen - Friedrichshafen Stadt • 07:43 Uhr Friedrichshafen Hafen - Ravensburg Vom 18. September bis 5. Oktober 2023 entfallen er- satzlos: • 18:46 Uhr Friedrichshafen Stadt - Friedrichshafen Hafen • 19:07 Uhr Friedrichshafen Hafen - Friedrichshafen Stadt Zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen können Fahrgäste die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Die Fahrzeiten der Züge und mögliche Alternativ-Fahr- ten sind online auf bahn.de und bob-fn.de sowie im DB Navigator erhältlich. Aikido Wolfegg Einführung und Herbstlehrgänge Aikido - Einstieg im Samhof in Wolfegg Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich al- les erst im Üben erschließt. Für alle Interessierten, An- fänger oder Fortgeschrittene, bieten wir kontinuierlich die Möglichkeit des kostenfreien Probetrainings an. Trai- ningstermine sind jeweils Mittwoch, 18:30 - 20:30 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Sam- hof 1, 88364 Wolfegg. Aikido - Einführungslehrgang Ab dem 20.09.2023 bieten wir eine ausführliche Einfüh- rung ins Aikido im Umfang von ca. 3-6 (je nach Interesse) Trainingsterminen an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zum Start genügt übliche Trainingsbekleidung (am besten mit langer Jacke und Hose). Fortgeschrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein stets herzlich willkommen! Aikido - Lehrgänge im Herbst Unser Meister, Gérard Blaize (7. dan) aus Paris, kommt regelmäßig in die Region um seine Clubs zu unterweisen. Die nächsten regionalen Termine sind: 1. Aikido-Lehrgang in Leutkirch von Sa 07.10.2023, 15:00 - 17:30Uhr und So 08.10.2023 9:30 - 11:30 Uhr / 12:30 - 14:00Uhr 2. Aikido-Lehrgang in Feldkirch (Vorarlberg) von Sa 28.10.2023, 15:00 - 18:00Uhr und So 29.10.2023 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00Uhr Die Details zu den Lehrgängen finden sich auf unserer Vereinswebseite unter aikido.fudo.de/veranstaltungen. Info im Web: aikido.fudo.de, per E-Mail: aikido@fudo.de, Tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen oder Informationen zum Training bitte auch vorab per E-Mail oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 17. September 2023 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz auf der Seenplatte Woher nehmen die Lebewesen ihre Bau- und Energiestof- fe? Ohne dass wir es bemerken, sind Kleinstlebewesen am Werk und lassen die gewaltigsten Riesen unter den Pflanzen und Tieren, seien es Bäume oder große Tiere zu Humus und Kohlendioxid werden. Der Kreislauf des Lebens wird ständig in Gang gehalten und unter natürli- chen Verhältnissen finden im „Totholz“ Lebensvorgänge statt, von denen nur wenige Zeitgenossen einen winzigen Ausschnitt wahrnehmen. Gästeführer Wilfried Scheremet erwartet Sie am Sonntag um 14:30 Uhr am Häcklerweiher. Hier begutachten wir ab- gestorbene Bäume und thematisieren die verschiedens- ten Aspekte von den Borkenkäfern im Bannwald bis zu den Mulmbewohnern in den zerfallenden Baumstubben. Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen Regen-/ Mücken-Schutz oder eine kleine Flüssigkeits-Menge brau- chen. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Ende ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 MIETGESUCHE Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-0 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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      1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt am 13.12.2005, zuletzt geändert 30.07.2014, folgende Satzung beschlossen: I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege § 1 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege). § 2 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Anbaustraßen in bis zu einer Breite von 1.1 Kleingartengebieten und Wochen- endhausgebieten 6 m; 1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferien- hausgebieten 10 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m; 1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten 14 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m; 1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als den in Nrn. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m; 1.5 Industriegebieten 20 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5m; 2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine An- baustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebau- ungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. (4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig nicht gedeckten Kosten für 1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen, 2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze durch Einmündungen oder Kreuzungen, 3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, 4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten, 5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen 2 verursacht werden, 6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung; 7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werk- und Dienstleistungen. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen nach Satz 1 Nr. 1 gehört im Falle ei- ner erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 des Bau- gesetzbuchs auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. § 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Er- schließungsanlage ermitteln oder diese Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung der Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt ermitteln. § 4 Merkmale der endgültigen Herstellung der Anbaustraßen und der Wohnwege (1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen, Parkflächen usw.) über betriebsfertige Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Teileinrichtungen sind endgül- tig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; 2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese kann auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen; 3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind; 4. Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind. (2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 5 Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten Die Gemeinde trägt 5 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. § 6 Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet, Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten (1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für ihre be- stimmungsgemäße Nutzung verlangt. Hinterliegergrundstücke, die mit mehreren Anbaustraßen über einen be- fahrbaren oder unbefahrbaren Privatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene Anbaustraße erschlossen. (2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer Vorschriften auf eine Teilfläche des Grundstücks be- schränkt, wird nur diese Teilfläche als Grundstücksfläche bei der Verteilung der Erschließungskosten zugrunde gelegt. (3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die Erschließungskosten für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage i.S. des Satzes 1. (4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5) anderweitig nicht gedeckten Erschließungskosten (umlagefä- hige Erschließungskosten) werden auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungsflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (5) Für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend (Verteilungszeitpunkt). 3 § 7 Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren (1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß (§§ 8 bis 12) und Art (§ 13) berücksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere gleich- artige Erschließungsanlagen erschlossen werden, gilt darüber hinaus die Regelung des § 14. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. in den Fällen des § 11 Abs. 2 0,5, 2. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0, 3. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 4. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5, 5. bei vier- und fünfgeschossiger Bebau- barkeit 1,75, 6. bei sechs- und mehrgeschossiger Be- baubarkeit 2,0. § 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlichen Geschosszahlen zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zu- grunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bau- werks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs.1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Zahl der Vollgeschosse auch eine Baumassenzahl und/oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. § 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vo- rausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vo- rausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Baumassenzahl auch die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. § 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohn- gebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetz- ten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe 4 (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohn- gebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetz- ten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgend volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 11 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse gelten neben Vollge- schossen i.S. der LBO [in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fas- sung] auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung. (3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 8 bis 10 und § 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig bebaubar, wenn auf ihnen keine Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete errichtet werden dürfen. § 12 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.S. der §§ 8 bis 11 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 8 bis 11 entspre- chende Festsetzungen enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umge- bung überwiegend vorhandenen Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Verteilungszeitpunkt (§ 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Ge- schosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO sowie in Fällen, in denen eine Geschoss- zahl nach den Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, ergibt sich die Geschosszahl aus der Tei- lung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend § 8 Abs. 2. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des § 11 für die Grundstücke entsprechende Anwen- dung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend § 11 Abs. 2 tatsächlich baulich genutzt sind. § 13 Artzuschlag (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet [sowie einem Sondergebiet mit den Nutzungsarten „Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Mes- se, Ausstellung und Kongresse, Hafengebiet“] liegen, sind die in § 7 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. (2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grundstücke. § 14 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für Grundstücke, die durch weitere voll in der Baulast der Gemeinde stehende Anbaustraßen erschlossen werden (z.B. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den §§ 6 bis 13 ermit- telte Nutzungsfläche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte, durch drei 5 Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden auf die voraus- gehende volle Zahl abgerundet. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere Wohnwege erschlossen werden. § 15 Vorauszahlungen (1) Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist, Vorauszah- lungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit der Herstel- lung der Erschließungsanlage begonnen worden und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage in- nerhalb von vier Jahren zu erwarten ist. (2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu. § 16 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen endgül- tigen Herstellung nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung (§ 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des § 125 des Baugesetz- buchs erfüllt und die Anlage öffentlich genutzt werden kann. (2) Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Abrech- nungseinheit (§ 3 Abs. 2 S. 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) entsteht mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids. § 17 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur ge- samten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 18 Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und der Vorauszahlungen Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zu entrichten. § 19 Ablösung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ab- lösung des Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Erschließungsanlagen vereinbaren. (2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Er- mittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. II. Erschließungsbeitrag für Grünanlagen § 20 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche Grünanlagen, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genann- ten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Grünanlagen). § 21 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Die Erschließungskosten für Grünanlagen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Abrechnungsgebiets beitragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 finden Anwendung. 6 § 22 Merkmale der endgültigen Herstellung der Grünanlagen (1) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn sie gärtnerisch gestaltet sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 23 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 24 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3, §§ 6 bis 12 und §§ 15 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt bei Grünanlagen 30 v.H., der beitragsfähigen Erschließungskosten. (3) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind bei der Abrechnung von Erschließungsanlagen i.S. von § 20 die nach den §§ 7 bis 12 ermittelten Nutzungsflächen* um 50 v.H. zu vermindern, wenn in einem Abrechnungsgebiet außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. III. Erschließungsbeitrag für Sammelstraßen und Sammelwege § 25 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen), 2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum An- bau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden. § 26 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Sammelstraßen bis zu einer Breite von 21 m, 2. für Sammelwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Sammelstraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Sammelstraßen oder für Sammelwege besondere Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Sammelstraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. § 27 Merkmale der endgültigen Herstellung der Sammelstraßen und der Sammelwege (1) Sammelstraßen und Sammelwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 28 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 29 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 1. bei Sammelstraßen 30 v.H., 2. bei Sammelwegen 40 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. 7 IV. Erschließungsbeitrag für Parkflächen § 30 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche Parkflächen, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genann- ten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Parkflächen). § 31 Umfang der Erschließungsanlagen Die Erschließungskosten für Parkflächen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Ab- rechnungsgebiets beitragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 finden Anwendung. § 32 Merkmale der endgültigen Herstellung der Parkflächen (1) Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. § 33 Erschlossene Grundstücke Die Gemeinde bestimmt den Kreis der erschlossenen Grundstücke durch eine besondere Zuordnungssatzung. § 34 Anwendung der übrigen Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 40 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. V. Erschließungsbeitrag für Lärmschutzanlagen § 35 Erhebung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde Baindt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für öffentliche Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden. (2) Durch eine besondere Satzung werden geregelt 1. die Art und der Umfang der Lärmschutzanlage, 2. der Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten, 3. die Art der Ermittlung und Verteilung der Erschließungskosten, 4. welche Grundstücke durch die Lärmschutzanlage erschlossen werden (Zuordnung), 5. die Merkmale der endgültigen Herstellung dieser Anlagen, 6. wer den Erschließungsbeitrag schuldet, 7. die Entstehung und die Fälligkeit der Beiträge. IV. Schlussvorschriften § 36 Übergangsregelungen (1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom 28.10.2005 findet Anwendung, wenn für Grundstücke vor dem 1. Okto- ber 2005 ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der Erschließungs- beitrag noch erhoben werden kann. (2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag entrichtet worden, die die end- gültige Beitragsschuld übersteigen, steht auch nach dem 30. September 2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung getroffen hat. (3) Hat ein Grundstückseigentümer nach § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschlie- ßungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der Ablösung wei- terhin. § 38 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2006 in Kraft. 8 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Ausfertigungsvermerk Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von auf- grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch spä- ter geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GO wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Ausgefertigt: Baindt den, 15.11.2005 gez. Elmar Buemann Bürgermeister Geändert am 01.02.2007 Geändert am 18.09.2009 Geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten am 01.08.2014, Amtliche Bekanntmachung vom 08.08.2014[mehr]

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        Klima-Spartipp des Monats September 2023: Wasser sparen, geht auch im Garten Wie bereits in der Juniausgabe angekündigt, gibt es neben dem Haushalt auch im Garten zahlreiche Möglichkeiten, den Trinkwasserverbrauch zu verringern. Auch wenn es in unserer Region dieses Jahr immer wieder längere Regenperioden gab, so gab und gibt es doch auch immer wieder längere Trockenphasen, weshalb ein verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser ein Dauerthema ist und bleibt. Bei der Gartenarbeit ist oftmals das richtige Timing entscheidend, sei es beim Aussäen von Samen, beim Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern, aber auch beim Gießen. Es lässt sich nämlich viel Wasser über die Wahl der richtigen Tageszeit zum Gießen sparen. Dabei gilt es zu beachten, dass Pflanzen nie zur Mittagszeit gegossen werden sollten. Sonst verdunstet sehr viel Wasser noch bevor es die Pflanze überhaupt erreicht hat. Zudem geht ein Teil des Wassers an der Pflanzenoberfläche verloren. Wenn hingegen am frühen Morgen oder in den späten Abendstunden gegossen wird, ist eine deutliche Reduzierung des Wasserverbrauchs möglich und es kann zudem verhindert werden, dass Pflanzen im wahrsten Sinne des Wortes „verbrennen“. Hierzu ein einfacher Merkspruch: Bist du clever, gießt du never - während der Mittagszeit. Weiteres Wasser kann gespart werden, wenn allgemein nicht übermäßig viel gegossen wird. Wer regelmäßig gießt, bekommt hier schnell ein gutes Gespür, wie viel Wasser die einzelnen Pflanzen benötigen. Für alle anderen gibt es zahlreiche Tipps und Ratgeber in Buchform oder Online. Es gilt beim Gießen generell, so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Während bei Lebensmitteln gilt, oft zu gut für die Tonne, ist diese bei der Verwendung von Regenwasser zur Gartenbewässerung goldrichtig. Die Anschaffung einer Regentonne aus dem Baumarkt ist nämlich die preisgünstigste Variante der Gartenbewässerung. Sofern nicht übermäßig viel Wasser zum Gießen benötigt wird, ist es gar möglich, dass der eigene Garten das ganze Jahr über ausschließlich mit Regenwasser bewässert werden kann und damit für den Garten kein Trinkwasser gebraucht wird. Es gilt bei Regentonnen allerdings stets darauf zu achten, dass diese wirklich nur bei Regen geöffnet sind. So lassen sich Wasserverluste durch Verdunstung vermeiden und die Gefahr einer ungewollten häuslichen Stechmückenaufzucht bannen. Wer größere Mengen Regenwasser braucht, für den kann der Einbau einer Zisterne sinnvoll sein. Oberirdische Zisternen sind schnell installiert und fassen bis zu 3.000 Liter Wasser. Unterirdische Zisternen mit bis zu 10.000 Litern Fassungsvermögen sind zwar aufwendiger zu installieren, haben jedoch den Vorteil, das Regenwasser permanent frisch und algenfrei zu halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 16. Februar 2024 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwiesenschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 20. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Schreitmüller, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail m.schreitmueller@baindt.de entgegen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Tierarzt Samstag, 17. Februar und Sonntag, 18. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Februar Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Wein- garten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Sonntag, 18. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Lothar Braun feierte am 12. Februar 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Braun ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender Februar 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Zwei Vormittage voller Musik, Tanz und guter Laune Sich zu verkleiden, schminken und mit Freun- den zur Musik zu tanzen ist für die Kinder einfach das Schönste in der Fasnetszeit. Zwei Wochen lang konnte jedes Kind nach Lust und Laune in unseren Kindergarten verkleidet kommen und stolz das Kostüm seinen Freunden präsentieren. Ein Höhepunkt der Hauptfasnetswoche war unser tradi- tioneller Kinderball. An diesem Tag kamen auch die Er- zieher/-innen verkleidet. Zur flotten Musik tanzten sie ge- meinsam mit den Kindern in der Kinderdisco. Außerdem gab es noch eine Schminkecke, in der einige Erziehrinnen mit der Schminkfarbe tolle Motive auf den Gesichtern der Kinder gezaubert haben. Große Freude bereitete auch das Dosenwerfen, bei dem die Kinder ihre Treffsicherheit un- ter Beweis stellten. Als Krönung dieses Vormittags führte jede Gruppe etwas aus ihrem Fasnetsprojekt vor: einen Hexentanz zum Lied „Morgens früh um sechs kommt die kleine Hex“, ein Fingerspiel “An der Fasnet wird es bunt“ und ein Bewegungsspiel „Hurra, Ihr Kinder, es ist so weit. Jetzt beginnt die Fasnetszeit“. Gleich am nächsten Tag ging es weiter mit Tanzen und Singen. Als Unterwassertiere verkleidet begrüßten wir in unserem Garten zahlreiche Raspler-Hästräger. „Raspler- Ratsch-ratsch“ ertönte es überall. Zur Musik der Schal- meien sangen wir gemeinsam das „Baindter Narrenlied“. Viele mutigen Kinder tanzten mit einigen Rasplern eine Polonaise. Begeistert halfen die Kinder dem Zunftrats- meister beim Erzählen der Raspler-Geschichte. Zur gro- ßen Freude der Kinder bedankten sich die Raspler für all das mit einem Guetsle-Regen. Danach stärkten sich die Schalmeien und Raspler mit leckerem Fingerfood für ih- ren weiteren Weg. Hierfür sagen wir ein herzliches Dan- keschön an die Eltern für das Zubereiten der Häppchen. Mit einem dreifachen Unter – Wasser verabschiedeten wir uns von der Fasnetszeit und freuen uns schon heute auf das nächste Jahr! Zur Information Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik-Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 300 Haushalte im Landkreis haben das Be- ratungsangebot von Bürgerinnen und Bürgern für Bür- gerinnen und Bürger angenommen. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photovoltaik-Pro- jekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per Mail an: info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular unter: www.eb2bw.de/ pv-scouts Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Frühlingskaffee am Mittwoch, den 13.03.2024 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Für einen kleinen Frühlingsmarkt haben wir wieder gebacken und Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 gebastelt. Wir wollen den Frühling begrüßen und freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerpro- jekten zugute. Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber Der Ausbau der erneuerbaren Energien rückt immer mehr in den Fokus. Steigende Stromnachfragen durch Elektrifi- zierung von Prozessen in Betrieben, sowie die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen ma- chen den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Insgesamt muss dazu nochmals rund die dreifache Menge an Photovol- taikleistung installiert werden wie zum aktuellen Zeitpunkt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in Zusammen- arbeit mit dem Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Ober- schwaben eine kostenlose Informationsveranstaltung für Betreiber von Photovoltaikanlagen an. 26. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 17:45 Uhr bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten Neben den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Finanzamt Ravensburg auch die steuer- lichen Vereinfachungen bei Umsatz- und Einkommen- steuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen genauer beleuchtet. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Dokumen- tennummer 3.PV.24.1. Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2024. Informationstag der Schule am Schlosspark Aulendorf Realschule und Werkrealschule Am Freitag, 23. Februar 2024 von 16.00 bis 19.00 Uhr findet unser diesjähriger Informationsnachmittag statt. Wir sind eine Verbundschule mit eigenständiger Real- schule und Werkrealschule. Dies hat den Vorteil, dass bei Bedarf ein Wechsel zwischen den Schularten ohne große Eingewöhnungszeit möglich ist. So können alle unsere Schülerinnen und Schüler den für sie passenden Schulabschluss erreichen. Wir bieten sowohl den Real- schulabschluss, den Werkrealschulabschluss und den Hauptschulabschluss an. Eine verbesserte Busverbindung von Baindt nach Au- lendorf und zurück ermöglicht es auch Baindter Schülern, die Schule am Schlosspark in Aulendorf zu besuchen. Machen Sie sich ein Bild von unserer Schule und erhalten Sie sich wichtige Informationen zu unserem pädagogi- schen Konzept, der freiwilligen Ganztagesschule, dem Lernen mit neuen Medien, unserem Musik- und Sport- profil, sowie zu unserem besonderen Lernkonzept in der Realschule und Werkrealschule. 16.00 Uhr Begrüßung durch unseren Bürgermeister Matthias Burth 16.30 Uhr Schulhausführung für Eltern mit der Schullei- tung Schulhausrallye für Schüler von Schülern 17.45 Uhr Präsentation unseres Schulkonzeptes Wünschen Sie eine persönliche Beratung oder eine Schul- hausführung an einem anderen Tag? Unser Schulleiter Christof Lang nimmt sich gerne Zeit für Sie. (07525 92381-02 oder info@schuleamschlosspark.de. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Februar - 25. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Träumen Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 17. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Klara und Johannes Merk, Veronika und Wilhelm Michl, Theresia und Baptist Elbs, Eu- gen und Anton Elbs, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 18. Februar - 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 20. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Friedensmesse 16.30 Uhr Baindt - Sing- und Sprechprobe für die Erst- kommunionkinder 18.30 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle, Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 22. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 23. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Elisabeth und Theo Schuler) 11.15 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 24. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 25. Februar - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Linus Kaplan, Rafael Dorn, Nele Gründler, Silias Kaplan, Leopold Koch, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emilia Stotz, Mona Stiefvater Caritas - Kollekte († Agathe und Adam Zimmermann, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Angela und Hygenius Thomalla) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Termin für Erstkommunionkinder Am Mittwoch, 21. Februar 2024 findet die Sing- und Sprechprobe für unseren Vor- stellgottesdienst statt. Wir treffen uns um 16.30 Uhr an der alten Schule. Am Sonntag, 25. Februar 2024 um 10.00 Uhr laden wir die Gemeinde recht herzlich zu unserem Vorstellgottesdienst ein. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ liegen ab 20. Februar zur Abho- lung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Ak- tion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Helfen Sie Menschen - hier und jetzt. Caritas-Fastenopfer 24./ 25. Februar 2024 Spenden Sie online unter: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Spendenkonto IBAN DE31 6005 0101 0002 6662 22 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 25. Februar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Weltgebetstag Palästina durch das Band des Friedens Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024, 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholischen Gemein- dehaus St. Anna Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, beson- ders Psalm 85 und Eph 4,1–7 können in der aktuellen Situation tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frie- den und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottesdienstordnung geben einen Einblick in Leben, Lei- den und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoffnungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ihrem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Johannes 3,8b) Sonntag, 18. Februar Invokavit (Auftakt der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) Montag, 19. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 21. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi8-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 22. Februar 19:00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 23. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 25. Februar Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 19:00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In herausfordernden Zei- ten dichtet der Reformator Martin Luther das Lied „Ein feste Burg ist unser Gott“. - Trotz aller Bedrohung schreibt er zuversichtlich, wie unser Wochenspruch: „Und wenn die Welt voll Teufel wär, und wollt uns gar verschlingen, so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen. Der Fürst dieser Welt, wie sau’r er sich stellt, tut er uns doch nicht; das macht, er ist gericht‘: Ein Wörtlein kann ihn fällen.“ - Gottes Wort wurde in Jesus Mensch, damit jeder, der sich ihm anvertraut ein Leben hat, das man zu Recht „ewig“ nennen kann, weil es zu seiner Bestimmung kommt und un-getrennt von Gott ist und bleibt. Die Mächtigen dieser Welt, die Angst verbreiten, sind im Gehen begriffen. - Unser Herr kommt. Aus dieser Haltung Gottes reichen Segen für Ihre persön- lichen Herausforderungen! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Wir laden wieder ein zur letzten Staffel: gemeinsam Le- sen, Diskutieren und Entdecken. Immer donnerstags um 19.00 Uhr im Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt: 22.02. + 07.03.+ 14.03. + 21.03. Die Abende können auch einzeln gewinn- bringend besucht werden. Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken --- Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten: Dienstag 07.00 - 09.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr Wir wünschen allen ein kreatives Jahr Neues aus dem Kreativen Montag. Wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiter- verfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Fenster“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Jugend 1 mit zweitem Sieg im zweiten Spiel TSG 1861 Bad Wurzach - SV Baindt 4:6 Nach einem zunächst unglücklichen Start mit einer knappen 2:3 Niederlage im Doppel und zwei weiteren umkämpften Einzeln von Va- lentin und Jona lag unser Team unverhofft mit 0:3 im Rückstand. Es hätte durchaus auch 3:0 für uns stehen können, aber in den engen Situationen waren die Gegner etwas abgeklärter. Doch dann starteten die Baindter durch und gewannen die folgenden sechs Partien allesamt. So änderte Fabians abschließende Niederlage nichts mehr am schlussendlich verdienten Auswärtssieg unseres Jugendteams. Mit 4:0 Punkten stehen wir an der Tabellenspitze und möchten diesen Platz so lange es geht verteidigen. Es spielten: Jona Klein (2:1), Valentin Koch (2:1) und Fa- bian Striegel (2:1) 2:8 Niederlage für die 2. Jugendmannschaft TT Blitzenreute-Wolpertswende II - SV Baindt II 8:2 Unsere 2. Jugendmannschaft hat beim Auswärtsspiel in Blitzenreute leider keinen Sieg einfahren können. Pia und Felix konnten jeweils eine Partie für sich entschei- den, Jonas sammelte bei seinem erst 2. Einsatz weiter wichtige Erfahrungen im Ligaspielbetrieb. Aktuell belegt das Team den 7. Tabellenplatz, könnte sich aber schon mit einem Sieg beim nächsten Spiel in Reute am 24.02. nach oben arbeiten. Es spielten: Felix Haller (1:2), Pia Kreutle (1:2) und Jonas Hell (0:3) Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 27.02.2024 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnungspunkt: Beschluss der Neufassung der Vereinssatzung der Land- Frauen Baindt e.V. Im Anschluss hält Frau Sigrun Kienle-Hohwy einen Im- pulsvortrag zum Thema: Resilienz und Beweglichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung an diesem Abend und laden alle Interessierten herzlich dazu ein. Die Vorstandschaft Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitgliederver- sammlung findet statt am Mittwoch den 13. März 2024 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder - Kassenprüfer - Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Treffpunkt: Sonntag 18.02.2024 um 11.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9,5 km. Fahrpreis für Mitglieder 5,00 €. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Keine Einkehr vorgesehen. Wan- derführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@ gmx.de. Anmeldung ab 13.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenbesitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuchsi- en-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflan- zerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem Gärtnern entsprechen und die im normalen Handel nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Diese Erde und Dünger werden in der Gärtnerei selbst mit verwendet. Auch Nichtmitglieder können gegen einen kleinen Auf- preis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen-Blumenerde im Sack zu 70 L für 17 €, Nichtmitglieder für 18 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest ist der Torfanteil stark reduziert und durch Holzteile und Tonmineralien ersetzt worden. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch beim Hoch- beet verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins: www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder di- rekt bei Bernhard Kohler: E-Mail.: kohler.bernhard@gmx.de Bitte beachten: Bestellende für Sammelbestellung ist be- reits der 29.02.2024, da nur ein begrenztes Kontingent an Erde uns zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler bis Ende März abgeholt werden. Ihre Bestellung können Sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Für Rückfragen zur Anwendung erreichen Sie Herrn Koh- ler unter Tel.-Nr.: 0751/18054214 oder per E-Mail: kohler. bernhard@gmx.de Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg Baumschneideseminartag Datum: 02.03.2024 Uhrzeit: 9:00 - 16:00 Uhr Ort: LAZBW Aulendorf Teilnahmegebühr inkl. Verpflegung und Lehrgangsun- terlagen: 60,00 € Online-Anmeldung bis zum 24.02.2024 erforderlich unter: www.lazbw.de Inhalt der Veranstaltung: Im März ist die beste Schnittzeit für Gehölze. Deshalb bietet die LAZBW auch in diesem Jahr ein Seminartag zum Schneiden von Obstbäumen an. Inhalte sind der fachgerechte Erziehungsschnitt an Jungbäumen sowie Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung alter Obstbaum- bestände. Dass die Theorie nicht zu kurz kommen darf, das erfahren die Teilnehmenden zur Einführung vormit- tags, was bedeuten Wachstums- und Schnittgesetze für den erfolgreichen Obstbau und wie pflanzt man richtig einen Jungbaum? Nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis ler- nen die Teilnehmenden die richtigen Techniken für den Schnitt an Jung- und Altbäumen, an Obstbaumhochstäm- men, sowie an Obstbaum-Neupflanzungen kennen. Zu- sätzlich vermittelt der Kurs Hintergrundwissen zur Kunst des Baumschneidens. Am Beispiel der Obstpflanzungen entlang des Atzenberger Wegs wird verdeutlicht, welche Bedeutung der Streuobstbau für den Erhalt des Land- schaftsbilds und den Schutz der Umwelt einnimmt. Angeleitet werden die Teilnehmenden von dem erfahre- nen Obstbauprofi, Alexander Ego. Kleiderbörse Vogt Anmeldungen sind ab jetzt möglich! Frühjahrsbörse am 16.03.2024 von 11 - 13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt Seit dem 05.02. sind die Anmeldungen zum Basar über Basarlino möglich. Wer also Lust hat seine Sommerware zu verkaufen oder auch das Team als Helfer zu unterstützen, kann sich ab jetzt registrieren. https://basarlino.de/5151 Sollten noch Fragen über Basarlino und die Anmeldung bestehen, meldet euch gerne bei uns über die E-Mail-Ad- resse: kleiderboerse-vogt@gmx.de oder schaut auf un- seren Social Media Kanälen und der Homepage vorbei. Dort findet ihr auch Erklärvideos und Anleitungen. Euer Kleiderbörse-Team Maschinenring Alb-Oberschwaben Infoveranstaltung MeinAcker Die Digitalisierung macht auch vor uns Landwirten kei- nen Halt. Neben Dokumentationsvorgaben bei der Be- wirtschaftung der Flächen, müssen auch Abrechnung von Lohnarbeiten und das Agrarbüro verwaltet und do- kumentiert werden. Um dabei alles aus einer Hand zu haben, hat der Bundesverband der Maschinenringe in den letzten Jahren in das Digitalisierungsprojekt „Mei- nAcker“ investiert. Wir möchten Ihnen unter anderem die Ackerschlagkartei und das Digitale Büro bei einem Präsenztermin vorstellen. Wann: Donnerstag, 22.03.2024 19:30 Uhr Wo: Sitzungssaal Volksbank Ostrach Hauptstraße 15 88356 Ostrach Wir bitten um Anmeldung bis Mittwoch, den 21.02.2024 unter Tel.: 07585/9307-0 oder per E-Mail: infor@mr-ao.de DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Die Rotkreuzdose: Kleine Dose, große Hilfe Wenn der Rettungsdienst kommt, stellt er viele, oft le- benswichtige Fragen - aber was, wenn man diese Fragen selbst gar nicht mehr beantworten kann? Wenn in dem Moment keine Angehörigen vor Ort sind, kann es kritisch werden. Abhilfe schafft hier die Rotkreuzdose, die alle wichtigen Informationen für Notlagen bereithält. Die Dose beinhaltet ein Datenblatt, auf dem man schon im Vorfeld seine Gesundheitsdaten, Medikamentenpläne und auch die Kontaktdaten des Hausarztes oder Pfle- gedienstes notiert. Ebenfalls können Hinweise zu einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder Notfallkon- taktdaten hinzugefügt werden. Durch Hinweisaufkleber an der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird dem Helfer signalisiert, dass wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden. Da der Kühlschrank in jeder Wohneinheit problemlos zu finden ist, wird dort die Dose aufbewahrt. Datenblatt und Aufkleber können bei Bedarf nachgedruckt bzw. nachbestellt werden. Für die Idee der Rotkreuzdose gibt es viele Namen, der Grundgedanke ist jedoch immer derselbe. Unkompliziert sollen Helfern in Notsituationen Informationen über ei- nen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Idee, welche ursprünglich aus Großbritannien stammt und dort tausendfach Anwendung findet, ist so einfach und doch genial. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. greift den Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ansatz, in Kooperation mit dem Kreisseniorenrat Ravens- burg e.V. sowie dem Pflegestützpunkt Landkreis Ravens- burg auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der Notfall- vorsorge zu unterstützen. Ausgegeben werden die Rotkreuzdosen zum Preis von 4,50 € beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ra- vensburg e.V. vormittags in der DRK-Geschäftsstelle, Ul- mer Straße 95 in Ravensburg. Man muss keinen Termin zur Abholung ausmachen. Mit dem Erlös unterstützt man zugleich das Projekt „DRK-Glücksbringer“. Dieses Projekt erfüllt sterbenden Menschen in der Region einen letzten Herzenswunsch. Weitere Informationen erhalten Sie über info@drk-rv.de und unter Tel: 0751 56061-0. PUTENSTEAK MIT THUNFISCHCREME Zutaten für 4 Personen: 8 kleine Putensteaks (800–1000 g) Salz, schwarzer Pfeffer 200 g Thunfisch in Öl 3 in Öl eingelegte Sardellen 2 EL Kapern Saft von 1 Zitrone 200 g saure Sahne 4 EL Olivenöl 2 Frühlingszwiebeln 1 EL gehackte Petersilie, glatt © Schorten/DEIKE 751U32U1 © Z im m er /D EI KE Französisches rezept Zubereitungszeit: ca. 30 Minuten Zubereitung: Die Putensteaks waschen, trocken tupfen, mit Salz und Pfeffer würzen. Den Thunfisch und die Sardel- len abtropfen lassen und zusammen mit den Kapern, der sauren Sahne, dem Zitronensaft und 2 EL Olivenöl mit dem Stabmixer fein pürieren. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Die gewaschenen und geputzten Frühlingszwiebeln in Röllchen schneiden. 2 EL Olivenöl in einer beschichteten Pfanne erhitzen und die Putensteaks darin auf jeder Seite etwa 2–3 Minuten kräftig braten. Auf einer Platte anrichten und mit Frühlingszwiebeln und Petersilie bestreuen. Die Thunfischsoße dazu reichen. Dazu passen frisches Baguette, Oliven, Tomatensalat und ein gekühlter Weißwein. 753U39W3 Jetzt spenden. Beenden Sie Hunger und spenden Sie eine Ziege! Spendenkonto: ora Kinderhilfe international e. V. Postbank Frankfurt/M. IBAN: DE33 5001 0060 0000 0506 09 BIC: PBNKDEFFXXX Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 23.–25. Februar 2024 Messe Friedrichshafen Internationale Messe für Erwerbsobstbau, Destillation und Agrartechnik • Ausstellende aus den Bereichen Erwerbsobstbau, Destillation, Agrartechnik, Fruchtsaftherstellung, Smart Farming u.v.m. • Sonderbereiche: Mein Hofladen, Start-Up Area, Forschung + Entwicklung und Bildungsbereich • 42. Bodensee-Obstbautage mit Fachvorträgen und umfangreiches Rahmenprogramm zu den Themen Birnen, Bio, Photovoltaik, Brennerei sowie Digitalisierung und Automatisierung www.fruchtwelt-bodensee.de Online-Tickets sichern: Jetzt bewerben auf omira.de/karriere/stellenangebote Wir suchen ab sofort in unbefristeter Festanstellung Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) Du prüfst und behebst aktiv Störungen an elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten. Du bist bei geplanten Umbau- und Erweiterungsarbeiten unserer Anlagen mit dabei und unterstützt bei notwendigen Prozessoptimierungen an unseren Systemen. Willkommen bei OMIRA. Eine Welt voller Möglichkeiten. OMIRA ist ein zukunftssicherer Arbeitgeber, der Dir Flexibilität, vielfältige Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und eine attraktive Vergütung bietet. Wir freuen uns auf Dich! STELLENANGEBOTE VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! 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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 15. März 2024 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Kehrwoche im Dorf Samstag, 23. März 2024 09:00 bis 12:00 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrhaus Dieses Jahr von den Rasplern organisiert – im nächsten Jahr von einem anderen Verein! 😊😊😊😊 Ersatztermin: 13.04.2024 (Abr bloß wenn’s Grotta haglat!) Einladung zur Baustellenbesichtigung in der Ortsmitte am 22. März 2024 um 15:00 Uhr Am Freitag, den 22. März 2024 bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt, der Baufirma Zwisler sowie mit unserer Bürgermeisterin Simone Rürup und Ortsbaumeister Florian Roth in Augenschein zu nehmen. Treffpunkt zur Besichtigung ist um 15:00 Uhr vor dem CAP- Markt. Bei einem Imbiss vom Baindter Beck und Getränken vom CAP-Markt wird über die aktuellen Planungen und das Voranschreiten der Baumaßnahme informiert. Im Anschluss daran erfolgt eine Begehung der Baustelle. Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Frühlingsmarkt Für die Kinder Bastelstube | Edelsteinsuche Kinderkaufladen | Puppenspiel Stockbrot backen Verkauf Gefilztes & Gebasteltes Mineralien & Edelsteine Makramee-Schmuck Cafeteria Selbstgebackenes süß & deftig (auch zum Mitnehmen) Sonntag, 17. März 2024 | von 14 bis 17 Uhr Waldorfkindergarten Baindt | Erlenstraße 9 Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Am 21. März 2024 ein Zeichen setzen! Unter dem Motto „Das Schussental steht auf“ soll am Donnerstag, 21. März 2024, ein sichtbares Zeichen für eine bunte, vielfältige und demokratische Gesellschaft gesetzt werden. Veranstalter ist der Verein „Lebenswertes Schussental“, der in Kooperation mit der Stadt und einem breiten, regionalen Bündnis aus Zivilgesellschaft, Kirche, Politik und Umlandgemeinden ein sichtbares Zeichen für Demokratie, Vielfalt und Toleranz setzen möchte. Gegen 16:00 Uhr startet die öffentliche Kundgebung im Weingartener Stadtgarten. Um 17:00 Uhr setzt sich dann der De- monstrationszug in Richtung Ravensburg in Bewegung. Dort werden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Weingarten einer weiteren Kundgebung anschließen. Die Veranstaltung wird von einem breiten Aktionsbündnis getragen. Über 33 lokale Gruppierungen, Vereine und Einrichtungen aus Weingarten haben bereits ihre Teilnahme und Unterstützung zugesagt. Auch die örtlichen Hochschulen und die Kirchengemeinden stehen geschlossen hinter der Aktion. Auch 13 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Landkreis sind dem Aktionsbündnis beigetre- ten und werden an diesem Tag ein kraftvolles Signal für ein weltoffenes Schussental aussenden. Seien auch Sie am 21. März 2024 mit dabei und setzen Sie ein sichtbares Zeichen für eine weltoffene und bun- te Gesellschaft, in der Hass und Spaltung keinen Platz haben. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Übergabe der Nistkästen vom Ferienprogramm 2023 Im Rahmen des Ferienprogramms haben wir mit den teilnehmenden Kindern u. a. fünf Nistkästen aus Bausatzele- menten zusammengebaut. Inzwischen sind die Kästen an die drei Kindergärten und beide Schulen im Ort überge- ben. Alle haben sich sehr über das Geschenk gefreut und werden die Nistkästen im Garten aufhängen. Nun hoffen wir, dass bald Bewohner in die Kästen einziehen und die Kinder viel Freude an ihren Beobachtungen haben werden. Einen herzlichen Dank an die Gemeinde für die Kostenübernahme der Nistkastenbausätze. Naturfreunde Baindt Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 28.03.2024 Redaktionsschluss: 25.03.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Einladung zur Baustellenbesichtigung in der Ortsmitte am 22. März 2024 um 15:00 Uhr Am Freitag, den 22. März 2024 bieten wir unseren Bür- gerinnen und Bürgern die Möglichkeit die Baustelle in der Ortsmitte gemeinsam mit unserem Planungsbüro 365° freiraum + umwelt, der Baufirma Zwisler sowie mit unserer Bürgermeisterin Simone Rürup und Orts- baumeister Florian Roth in Augenschein zu nehmen. Treffpunkt zur Besichtigung ist um 15:00 Uhr vor dem CAP-Markt. Bei einem Imbiss vom Baindter Beck und Getränken vom CAP-Markt wird über die aktuellen Pla- nungen und das Voranschreiten der Baumaßnahme informiert. Im Anschluss daran erfolgt eine Begehung der Baustelle. Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Bürgerin- nen und Bürger! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografi e werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufi ger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. ““ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neugestaltung Ortsmitte Arbeiten im Bereich des Rathausvorplat- zes Am Montag, den 18. März 2024 beginnen die Arbeiten im Bereich des Rathausvorplatzes. Zunächst wird der Platz abgeräumt. Darauf folgen Tiefbau- sowie Pflasterarbei- ten. Daher ist in diesem Bereich mit Einschränkungen zu rechnen. Der Haupteingang des Rathauses wird punktuell nicht nutzbar sein, sodass der Zugang zu diesem Zeit- punkt über den Hintereingang erfolgen wird. Eine entspre- chende Beschilderung wird eingerichtet. Der Zugang zur Gaststätte zur Mühle erfolgt dann vorübergehend von der Mühlstraße. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass es zu einer eingeschränkten Nutzung der Fußwege kommen kann. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses Aufgrund von Personalengpässen ist es erforderlich, die Öffnungszeiten unseres Rathauses vorübergehend einzuschränken. Daher gelten ab 04. März 2024 bis auf Weiteres folgende geänderte Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags geschlossen) Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die aktualisierten Öffnungszeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung Einladung zur Gemeinderatssitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 19. März 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errich- tung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg. 05 ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schus- sental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Wein- garten zu einem kommunalen ÖPNV 06 Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvor- stellung 07 Beratung und Beschlussfassung über den fortge- schriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Ge- meinde Baindt zum 01.04.2024 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Gebäudeleittechnik 09 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Vorstellung neuer Mitarbeitender des Rathauses Neue Kollegin Sachbearbeiterin Bürgeramt Katharina Nowak Tel. 07502/9406-12 E-Mail: k.nowak@baindt.de Neue Kollegin Stellvertretende Hauptamtsleiterin Ordnungsamt Lina Heilig Tel. 07502/9406-11 E-Mail: l.heilig@baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Die Belegung ist im Februar 2024 erfolgt. 50 Männer zwischen 20 und 60 Jahren sind eingezogen. - Dorfplatz: Insgesamt 13 neue Parkplätze im Bereich der barri- erefreien Bushaltestelle und entlang der Küferstra- ße entstehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Parkplätzen, die bisher gegenüber der Kreissparkasse vorhanden sind. Geruchsgutachten Sulpach Im Gremium wurde das Gutachten vorgestellt. Das Land- ratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchsmodells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsver- fahren zur Verfügung. Sobald das Geruchsgutachten vorhanden ist, wird es auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Sanierung der Klosterwiesenschule Es wurde der aktuelle Stand der Sanierung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt den geänderten Bauzeitenplan sowie die erforderlichen Nachtragsvereinbarungen zur Kenntnis. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einlieger- wohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16, La- vendelstraße 17 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und die dafür erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1. Änderung“ zum Neu- bau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Bir- kenstraße 6 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1.Änderung“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücks- grenze in Richtung Straße zu wählen (Variante 1). Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforder- lichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ für die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Bau- grenze durch die Terrasse und die Verlängerung des Vordaches wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäu- des mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbege- biet Mehlis 3. Änderung“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzun- gen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Be- freiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einverneh- men erteilt. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswer- ten Bausubstanz erklärt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Gebäude Schachener Straße 100 ist als besonders erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Städtebaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung des GMS: Das städtebaulich-räumliche Leitbild mit dem Zielbild für die räumliche Entwicklung wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung im Gemeindeverband mit der konkretisierenden Aus- arbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans. Das landschaftsplanerische Leitbild wird beschlossen als Grundlage für die weitere landschaftsplanerische Ent- wicklung im Gemeindeverband. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasser- versorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Ände- rung der Abwasserbeseitigungssatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Bei- träge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbe- seitigung und Wasserversorgung. 2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Was- serversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächen- seite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet. Anfragen und Verschiedenes - Bauvorhaben Marsweilerstraße 18: Beim geplanten Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern wird vor- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 erst nur eines der zwei Gebäude errichtet werden. - Spielplatz Kirche: Es wurde festgestellt, dass die Fläche des neuen Sinnesgartens bei der Kirche stark versiegelt ist. Die Gemeinde wird sich die Situation anschauen. Fahrzeugsegnung Am Sonntag, den 17.03.2024 laden wir die ganze Bevölke- rung recht herzlich zur Fahrzeugsegnung unserer neuen Fahrzeuge MTW und LF20 ein. Wir beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst um 9:30 Uhr mit anschließen- der Fahrzeugsegnung. Mit unseren befreundeten Feuer- wehren aus dem Landkreis, dem Musivkerein Baindt und der Bevölkerung begleiten wir die Fahrzeuge dann zur Schenk-Konrad-Halle. Dort erwartet Sie ein reichhaltiger Mittagstisch, Unterhaltung mit dem Musikverein sowie Kaffee und Kuchen. Für die Kleinen gibt es Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto und Sie können sich über die neuen Fahrzeuge in Ruhe informieren. Wir heißen Sie herzlich Willkommen und freuen uns auf einen schönen Festtag mit der ganzen Bevölkerung. Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungskarte; Schlüssel- bund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strickpulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Payback-Karte Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/ 9406-12. Goldfische und Teichzubehör kostenlos abzugeben! Für nähere Informationen oder bei Interesse können Sie sich gerne telefonisch unter 07502 2753 melden. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. März und Sonntag, 17. März 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. März 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Sonntag, 17. März 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Problemstoffsammlung 2024 Am Donnerstag, 21. März 2024 von 11.00 - 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszu- wählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Fir- ma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vor- lage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den ge- fährlichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammel- plätzen kann zu Umweltschäden führen und ist ver- boten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haft- bar. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 16. März 2024 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Weitere Öffnungstermine im März sind Samstag 23. März und Samstag 30. März 2024 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 05. April 2024 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Sieglinde und Alexius Keßler zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenur- kunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Flüchtlingsarbeit Helferkeis Asyl Spendenaufruf für die neuen Bewohner im Friesen- häusle 14 Seit Mitte Februar ist die neue Unterkunft des Landrat- samtes bewohnt. 50 Männer sind derzeit dort unterge- bracht. Inzwischen gibt es vom Helferkreis ein Angebot zum Erler- nen der deutschen Sprache, zumindest bis die Bewohner mit offiziellen Kursen versorgt werden können. Ca 40 Interessierte haben sich gemeldet, um zunächst einmal wichtige Begriffe für den Alltag zu erlernen. Vieleicht gibt es ja Bürger, die sich in diesem Bereich engagieren möchten? Wir sind dankbar jede Unterstützung! Außerdem suchen wir für die Bewohner: - Tischtennisplatten, die nicht mehr gebraucht werden - Gartenstühle und Tische aus Kunststoff für draußen - Eventuell ausgediente Biertischgarnituren Wir freuen uns über Ihre Spenden! Kontakt: Sibylle Boenke 07502/1740 sibylleboe@web.de Veranstaltungskalender März 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16. + 17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25. - 27.03. Osterschießen Schützengilde April 01.04. Siegerehrung der Schützengilde 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag „Letzte Hilfe“ Die Nachbarschaftshilfe veranstalte am 16. Mai 2024 um 18:00 Uhr einen Vortrag „Letzte Hilfe“. An diesem Abend möchte wir auf Fragen eingehen, die am Lebensende aufkommen, z. B. Nahrungs- und Flüs- sigkeitaufnahme, Was kann ich tun? Was passiert beim Sterben? Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Bitte melden Sie sich unter der Telefonummer 07502/ 621098 oder per E-Mail: pemau96@web.de an. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmenverkauf am Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, die Eltern unserer Einrichtung basteln wie- der unzählige Palmen, die am Palmsonntag für 5,00 € verkauft werden. Der Verkauf findet vor dem Gottesdienst am Kirchplatz statt. Der Erlös kommt den Kindergarten-/Krippenkindern zu Gute. Für unsere Palmenaktion benötigen wir eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Möglich sind: Thuja, Buchs und Lorbeer. Wir sind über jede Kleinigkeit dankbar. Das Grünzeug kann am Montag, den 18. März und Diens- tag, den 19. März bei uns im Kindergarten (Lilienstr. 2) abgegeben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir bedanken uns jetzt schon für Ihre Hilfe! Waldorfkindergarten Traditioneller Frühlingsmarkt im Waldorf- kindergarten Baindt Wacht auf, wacht auf ihr Kinderlein und kommt schnell zum Frühlingserwachen im Waldorfkindergarten. Der Waldorfkindergarten Baindt öffnet am 17.03.2024 zwischen 14 und 17 Uhr seine Pforten für alle neugierigen und interessier- ten, großen und kleinen BesucherInnen. Nach einer musikalischen Eröffnung könnt ihr euch auf Stände mit Gefilztem und Gebasteltem, Mineralien und Edelsteinen sowie wunderschönen, handgemachten Ma- kramee-Schmuck freuen. Wie jedes Jahr wird es für die Kleinen Besucher eine bun- te Mitmachwelt geben. In der Bastelstube ist Kreativität gefragt, bei den Zwergen werden Edelsteine gesucht, ein Kinderkaufladen wartet mit schönen und spannenden Schätzen, der Garten lädt am prasselnden Feuer zum Stockbrot backen ein und schließlich können die Kinder beim Puppenspiel in die bunte Geschichtenwelt eintau- chen. Die Kinderkarte wird in diesem Jahr 6 € pro Kind kosten und enthält neben den vielen schönen Dingen, die es zu entdecken gibt, auch noch ein Getränk, um den Durst zu stillen. Bei hoffentlich sonnigem Wetter, einer Tasse Kaffee, ei- nem Stück Kuchen oder Deftigem (auch gerne zum Mit- nehmen) und Frühlingsgefühlen freuen wir uns schon sehr, euch begrüßen zu dürfen. Bücherei Die Gemeindebücherei ist in den Os- terferien geschlossen In der Zeit von Montag den 25.3.24 bis 5.4.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Ich wünsche allen Lesern und Leserin- nen schöne Osterferien. Autorenlesung an der Klosterwiesenschule Zweimal im Jahr haben die Schüler der Klosterwiesen- schule das große Glück, dass Autoren in die Schule kom- men, organisiert und finanziert von der Gemeindebüche- rei. Die verschiedenen Autoren stellen ihre Bücher vor und nehmen die Kinder dabei mit auf eine Fantasiereise, einen Abenteuertrip, in magische Welten oder erzählen von Freundschaft und Zusammenhalt. Es ist jedes Mal eine Motivation für die Kinder die Bücher unbedingt zu lesen. Annette Roeder hat nach einem Architekturstudium fest- gestellt lieber zu malen, sie wurde Illustratorin, nachdem ihr das nicht ausreichte, fing sie an Bücher zu schreiben. Mittlerweile hat sie weit über 30 Bücher geschrieben. Die Krumpflinge sind nicht ganz so freundliche Gesellen, sie ärgern sich gegenseitig und wer den besten Unfug macht, bekommt in der Schule die besten Noten. Nur ein Krumpfling ist anders, Egon, er mag es nicht andere zu Ärgern und wird deshalb besonders geärgert. Egon freundet sich mit einem Jungen aus dem Haus an und so entsteht eine Freundschaft zwischen den Beiden, da sie sich gegenseitig schützen. Das sorgt für eine Menge Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Aufregung, wenn zum Beispiel ein kleiner Krumpfling in die Menschenschule geht... Alle Zweitklässler waren am nächsten Tag in der Büche- rei. Die Bücher waren nach zwei Minuten alle ausgeliehen. Das spricht für sich! „Auf diesen Schulausflug hätte Clemens nur zu gut ver- zichten können: Führung durchs verstaubte Burgenmuse- um und dann auch noch Gruppenarbeit mit Bahira. Dass das durchgeknallte Mädchen ein altes Gemälde demo- liert, ist kaum eine Überraschung. Die geheime Schrift, die dabei unter dem Rahmen auftaucht, allerdings schon! Haben die Zeichen vielleicht etwas mit dem Drachen auf dem Bild zu tun? Wer schafft es, sie zuerst zu entschlüs- seln? Die beiden Kinder, der schrullige Museumsdirektor Doktor Wahnschaffe oder du? Aber Achtung: Hier geht’s um einen echten Drachen. Und der ist alles andere als ein Schoßhündchen!“ Am Anfang mussten die Viertklässler das kniffelige Rätsel lösen, nachdem das geschafft war, waren sie schon in der Geschichte mittendrin. Annette Roeder hat alle neugierig gemacht wie die Ge- schichte weiter geht und die Spannung steigt im zweiten Band und endet im dritten, der erst im Frühjahr erscheint. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Zur Information Hospizbegleitung? „Aber jetzt doch noch nicht!“ - Vom richtigen Zeitpunkt, Begleitung zu beginnen Es ist eine Hürde, hospizliche Begleitung anzufragen. Hospiz hört sich so eindeutig nach Sterben an. Ambulante Hospizbegleitung, frühzeitig begonnen, kann gemeinsam mit anderen Diensten jedoch die Lebens- qualität erhöhen und dadurch möglicherweise sogar das Leben verlängern. Doch was genau bedeutet hospizliche Begleitung? Wir informieren Sie über unser Angebot, wer wir sind und was wir tun. Ehrenamtlich Engagierte berichten über ver- schiedene Aspekte einer Begleitung, die hauptamtlichen Koordinatorinnen geben den Überblick, wie eine Hospiz- begleitung abläuft. Gerne können Sie Ihre Fragen stellen! Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 21.03.2024, 19 Uhr Mit Mitarbeiter*innen des ambulanten Hospizdienstes Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Klima-Spartipp des Monats März Black Friday ist nun jeden Tag Wer jetzt Shoppingtipps erwartet, den muss ich gleich vorneweg enttäuschen. Aber der Kerngedanke, des teils auch nur vermeintlichen Schnäppchentags, ist ja Geld zu sparen. Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten Geld zu sparen. Denn bei Elektronikgeräten wie Smart- phones lässt sich kinderleicht Energie und damit bares Geld sparen. Die Zauberworte lauten Dark Mode. Trotz des Wortes Mode, geht es um ein Herabsenken der Helligkeit von Displays. Wer jetzt also Lust hat, die dunkle Seite seines Smartpho- nes zu entdecken, kann gerne speziell in hellerer Umge- bung, unter Einstellungen den Dark Mode bzw. Dunkel- modus aktivieren und damit die Helligkeit des Displays reduzieren. Ob die Lesbarkeit dadurch wirklich verbessert wird, ist zwar Geschmackssache und hängt auch von Umge- bungshelligkeit ab. Aber jede Menge Energie einspa- ren lässt sich hiermit bei Smartphones mit sogenannten OLED-Displays auf jeden Fall. Da bei dieser Technologie jeder Bildpunkt leuchtet, spart somit jedes einzelne Pixel, welches dunkel bleibt, Energie. Je nach Grundeinstellung der Helligkeit, lassen sich bis zu über 50 Prozent Energie einsparen. Praktisch ausgedrückt, der Akku hält somit wesentlich länger und muss weniger aufgeladen werden. Bisher sind solche Bildschirme aller- dings hauptsächlich in teureren Smartphones zu finden. Bei OLED, ist hell voll out, oh je. Drum lasst das Display dunkel sein, dass wird den Akku richtig freun‘. Noch ein Hinweis: Bei LCD-Displays, wie sie meist in güns- tigeren Smartphones zu finden sind, gibt es bei einer Re- duzierung der Helligkeit nur einen geringen Einspareffekt, da hier im Hintergrund des Displays ständig ein Licht strahlt, selbst wenn nur wenige Pixel hell sind. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW, Mobil: 0157 80661690, klima@ b-gemeinden.de Stiftung St. Franziskus Ein neues Gesicht in der Seligen Irm- gard Beim Geburtstagskaffee am 29. Februar durften wir erst- mals einen neuen Musikanten begrüßen. Herr Rudi Kränz- ler aus Baindt versüßte uns den Nachmittag mit seinem musikalischen Können am Keyboard. Sein Repertoire begann in den 60-er Jahren, die 70-er und 80-er sowie bekannte Lieder aus Übersee unterschiedlichster Inter- preten bis hin zum Volkslied. Da luden Lieder wie „Hello Again“ von Howard Carpendale, „Spanish Eyes“ von En- gelbert Humperding, „aber bitte mit Sahne“ oder „Merci Cherie“ von Udo Jürgens zum Mitsingen ein, natürlich durfte „Marmor, Stein und Eisen bricht“ von Drafi Deut- scher nicht fehlen. Auch Interpreten wie Elvis Presley, Si- mon und Garfunkel oder Jürgen Markus waren dabei. Die Bewohner schwelgten beim ein oder anderen Titel in persönlichen Erinnerungen. Es war ein sehr kurzweiliger Nachmittag, unsere Bewohner kosteten jede Minute aus. Alles in allem ein sehr gelungener Einstand für Herrn Rudi Kränzler. Wir bedanken uns nochmals ganz herzlich und freuen uns schon aufs nächste Mal. Altenzentrum Selige Irmgard Beate Stein, Mitarbeiterin der Betreuung Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. März - 24. März 2024 Gedanken zur Woche: Wenn Gott den Menschen misst, dann legt er das Maß- band nicht um den Kopf, sondern um das Herz. Gaudentia Bröcker Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Sonntag, 17. März - 5. Fastensonntag 09.30 Uhr Baindt - ök. Gottesdienst mit der Feuerwehr und Fahrzeugweihe Ministranten: Frida Rapp, Niklas Alber, Fran- ziska Joachim, Pia Kreutle, Anton Pink, Sophia Rößner, Anton Strehle († Marta und Heinrich Adler, Lucia, Paula und Max Fischer, Gerta und August Thurn, Josefine Heine) Misereor - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE Misereor - Kollekte Dienstag, 19. März - Hl Josef 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 20. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Anton und Eugen Elbs) Donnerstag, 21. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 22. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 23. März Keine Vorabendmesse Sonntag, 24. März - Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe auf dem Parkplatz bei der Kirche (Südseite), feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier. Palmenverkauf durch den Elternbeirat Kiga St. Martin Ministranten: Lisa Schad, Lena Himpel, Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Robin Schnez, Emilia Stotz († Klara Merk, Familie Schimanowski, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Karl Schnell, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Wal- ter Frei, Anton Ortner) 10.00 Uhr Baienfurt - Wir beginnen zusammen mit der Kleinen Kirche mit der Palmweihe vor der Kir- che, anschl. Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor. Palmenverkauf der Ministranten vor dem Gottesdienst Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 19. März geschlossen Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung auf Ostern Beichtgelegenheit: nach Absprache. Pfr. Staudacher Tel. Nr.: 07502-912623 Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens Auf den Spuren der Ostergeschichte ... Am Gründonnerstag, 28. März findet wieder die Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse statt. Los geht’s nach dem Gottesdienst um 20.15 Uhr im Gemeindehaus Baienfurt. Bei einem gemeinsamen Essen, Workshops erleben wir die Ostergeschichte auf eine ganz besonde- re Art. Weiter geht es mit einer Fackelnachtwanderung nach Baindt zur Villa Kunterbunt (Marsweilerstr. 24). Dort können die Kinder um 24 Uhr abgeholt werden. Alle über 12 Jahre dürfen die Nacht mit einem Film ausklingen las- sen. Danach wird ein Heimfahrservice angeboten. Bist du dabei? - Dann melde dich mit einer kurzen Whats- App-Nachricht an. Frida Rapp (0176 644 327 89). Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Aktion Hoffnung - wieder ein voller Erfolg - so das Fazit der 8 Aktiven aus der KJG Baindt: „Die Alt- kleidersammlung war wieder ein voller Erfolg und auch das Wetter war super. Von den Baindtern haben wir ein psoitives Feedback bekommen. Sie finden es toll, dass wir als Verein die Aktion in Baindt durchführen.“ Die Fir- ma Schützbach für die Sammlung wieder zwei Lkw zur Verfügung gestellt. Die wurden auch dringend benötigt. Zwei Ladungen gingen nach Ravensburg und zwei nach Weingarten. Jeweils Rand voll. Den gemeinsamen Ab- schluss im „Grünen“ hatten sie sich damit redlich verdient. Wir danken allen ganz herzlich, die zu diesem Erfolg bei- getragen haben, nicht zu vergessen der Helferkreis für das Austragen der Sammelsäcke an alle Haushalte. Die Mühe hat sich gelohnt. Eine bessere Werbung gibt es nicht. Aufruf der deutschen Bischöfe zur Fastenaktion Mi- sereor 2024 Liebe Schwestern und Brüder, haben Sie gewusst, dass es weltweit mehr als 30.000 verschiedene Pflanzenarten gibt, die vom Menschen für Nahrungsmittel und Textili- en genutzt werden können? Diesen Reichtum wissen vor allem Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu schätzen. Sie erzeugen mit ihren Familien den Großteil der weltweit her- gestellten Nahrungsmittel und spielen auch eine wichtige Rolle, wenn es um Klima- und Artenschutz geht. Doch die Existenz vieler Kleinbauern ist bedroht: Die Folgen des Klimawandels bekommen sie deutlich zu spüren. Diese zeigen sich in Wetterextremen und machen Ernten un- berechenbar. Dazu kommt, dass wenige große Konzerne den Weltagrarmarkt beherrschen und auf Monokulturen und synthetische Pestizide setzen. In der diesjährigen Mi- sereor-Fastenaktion kommen Kleinbäuerinnen und Klein- bauern aus Kolumbien zu Wort. Sie sprechen von ihrer Gemeinschaft und Naturverbundenheit, aber auch von ihrer Unsicherheit und Existenzangst. Das Leitwort der Fastenaktion lautet „Interessiert mich die Bohne“. Kaf- feebohnen und Hülsenfrüchte sind in Kolumbien wichtige Handelsgüter und landestypische Grundnahrungsmittel. Mit dem Leitwort werden aber nicht nur diese Nahrungs- mittel in den Blick genommen, es kann auch als Anfrage an uns selbst verstanden werden: „Interessiert mich die Bohne - Fragezeichen?“ Interessieren uns das Leben und die Zukunft der Kleinbauern in Kolumbien und weltweit? Lassen Sie uns Interesse zeigen, Anteil nehmen, zuhören und durch unsere Spenden deutlich machen: Ja, uns in- teressiert die Bohne, uns interessiert die Arbeit der Men- schen in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die sich um die Natur und ihre Existenz sorgen! Wiesbaden, den 28.09.2023 Ostersonntag, 31.03.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Das Osterküken Quelle: Foto Bildkarten- set Kamishibai „Das Os- terküken“ Alle Kindergartenkinder und Kin- der bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Got- tesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kir- che mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachsene und Kinder herzlich dazu ein, unter An- leitung selbst eine Osterkerze zu gestal- ten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund da- für. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und De- korationsmaterial stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 16.03.2024, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 17. März 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Unerwartete Hilfe Wir laden hiermit alle kleinen und großen Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Groß- eltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 24. März 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sonntag, 17. März Judika 09.30 Uhr Baindt Ökum. Gottesdienst mit Baind- ter Feuerwehr, Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 18. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 20. März 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 21. März 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 24. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Gross) Gedanken zum Wochenspruch Kontra-intuitive Intervention - so nennt sich ein Vorgehen in der Psychotherapie, bei dem im Gespräch ganz bewusst nicht erwartungsgemäß reagiert wird. Dieses Überraschungsmoment kann im Gegen- über unglaublich viel in Bewegung bringen und eine völlig neue Perspektive auf ein Thema möglich machen. Jesus hat immer wieder auf diese Weise heilsam irritiert, wenn er sich mit Leuten an einen Tisch sitzt, um die sonst alle nur einen weiten Bogen machen, oder wenn er sich eine Schürze umbindet und einen Dienst erledigt, für den sich seine Jünger zu schade waren. Wer so etwas erlebt, fragt sich selbst: Wie hätte ich re- agiert - und was ist eigentlich meine Aufgabe, wenn schon mein Herr sich nicht zu schade ist, zu tun, was dran ist? Viel Freude und Gottes Segen für überraschende Mo- mente im Alltag! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Bibel im Gespräch - Johannes-Evan- gelium Auch für den letzten Termin in dieser Reihe zum Johannesevangelium laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemein- samen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne am Donnerstags- abend, 21. März 2024, um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Tischabendmahl am Gründon- nerstag, 28. März um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu einer et- was anderen Form des Abend- mahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung im Pfarramt bis spätes- tens Dienstag, 26. März, damit wir genügend Plätze am Tisch vorbereiten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Abgezockte Häfler bestrafen Baindter Feh- ler eiskalt VfB Friedrichshafen - SV Baindt 5:1 (2:0) Am Samstagmittag durfte der SVB bei früh- lingshaftem Wetter zum Rückrundenauftakt an den schö- nen Bodensee reisen. Man gastierte beim Tabellenzehnten aus Friedrichshafen, gegen den sich der SVB im Hinspiel mit einer starken Defensivleistung ein verdientes 0:0 si- cherte. Eine stabile Defensive stand für Trainer Rädel auch am Samstag wieder im Vordergrund, wobei er seine Mann- schaft in einem kompakten 4-2-3-1 auf den Kunstrasen im Häfler Zeppelinstadion schickte. Jedoch zeigte sich der SVB dort in den ersten Minuten erstmal verstärkt in der Offensive und Marko Szeibel prüfte VfB-Keeper Holzbaur mit einem gefährlichen Versuch aus der Distanz. Weni- ge Minuten später hatten die mitgereisten Fans des SVB den Torschrei schon auf den Lippen: eine präzise Flan- ke von Linksverteidiger Kneisl landete perfekt auf dem Kopf von Stürmer Boenke, welcher die Kugel in Richtung linkes Kreuzeck köpfte. Holzbaur klärte den Ball jedoch mit einem herausragenden Reflex zur Ecke (15.). „Ich weiß nicht, wie ich ihn noch besser setzen soll“, kommentierte Boenke die Szene nach dem Spiel. Auch in der Folge blieb der SVB das aktivere Team und vergab in Person von Boenke, im Zusammenspiel mit dem aufgerückten Bolgert, die nächste aussichtsreiche Gelegenheit (22.). Die abgedroschene Phrase „und so läuft es halt dann, wenn du unten drinstehst“ ging dem ein oder anderen Baindter wohl in der 29.Minute durch den Kopf. Nach einer Ecke von der rechten Seite, stand Innenverteidiger Weissenbacher im Strafraum plötzlich völlig blank und schob den Ball mit der ersten VfB-Chan- ce zum 1:0 über die Linie (29.). Im Anschluss war ein Ab- riss im bis dahin starken Auswärtsauftritt der Baindter zu erkennen, welcher knappe zehn Minuten später einen weiteren Dämpfer erhalten sollte. Ein schöner Chip über die Baindter Viererkette brachte Hodapp in Position, wel- cher vor Wetzel nochmals clever zu Staudacher querleg- te - 2:0 (41.). So ging der VfB entgegen des Spielverlaufs mit einer 2-Tore-Führung in die Pause, aus welcher der SVB aller- dings wieder aktiver zurückkam und sich diesmal belohn- te. Über die linke Seite steckte der auffällige Boenke den Ball zu Kelmendi durch, welcher aus spitzem Winkel die Ruhe behielt und Holzbaur im kurzen Eck überwand (51.). Das Spiel schien nun wieder offen - jedoch nur für neun Minuten. Dann leistete sich die Baindter Hintermannschaft einen kapitalen Abspielfehler im Aufbau, Musso bedankte sich und markierte das 3:1 (60.). Der SVB hatte nun nicht mehr viel entgegenzusetzen, wobei VfB-Trainer Stein- maßl zudem nochmals Qualität von der Bank nachlegen konnte. Die Joker Berlet (67.) und Elezi (72.) schraubten das Ergebnis in der Folge auf 5:1, was am Ende auch der Endstand sein sollte. Nach einer sehr ansprechenden ersten halben Stunde der Baindter, in welcher das Führungstor möglich gewesen wäre, fand der VfB besser in die Partie und bestrafte die Baindter Fehler und Unkonzentriertheiten gnadenlos. Am Ende ein verdienter VfB-Sieg, der aus Baindter Sicht je- doch zwei bis drei Tore zu hoch ausfällt. Für den SVB gilt es nun die positiven Erkenntnisse aus der bitteren Pleite zu ziehen, um am kommenden Sonntag gegen den eben- falls im Abstiegskampf steckenden FC Albstadt etwas Zählbares mitzunehmen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Marc Bolgert (72. Lukas Walser), Philipp Thoma (58. Jo- hannes Kern), Marko Szeibel, Nico Geggier (58. Baba Camara), Jan Fischer, Philipp Boenke, Tobias Fink (25. Daniel Kronenberger), Elion Kelmendi (84. Daniele D´Er- cole) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Oskar Roeck - Zuschauer: 200 Tore: 1:0 Nicolai Weissenbacher (29.), 2:0 Michael Stauda- cher (41.), 2:1 Elion Kelmendi (51.), 3:1 Marcin Musso (60.), 4:1 Patrick Berlet (67.), 5:1 Sebir Elezi (72.) Vorschau: Sonntag, 17.03 13.15 Uhr SV Oberzell II - SV Baindt II 15.00 Uhr SV Baindt - FC Albstadt (Spielort Kunstrasen Weingarten) Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abtei- lung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglie- der, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshaupt- versammlung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen • Jugendfußball • Aktive Mannschaft • Frauenfußball • AH • Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen • Stellvertretender Abteilungsleiter • Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Jugend 1 wird vorzeitig Meister der Kreisliga A SV Baindt - TTF Kißlegg III 9:1 Mit dem vierten Sieg im vierten Spiel der Rück- runde konnte sich das Team einen Spieltag vor Schluss die Meisterschaft in der Kreisliga A sichern! In den Doppeln starteten wir mit zwei 3:0 Siegen perfekt und auch in den Einzeln waren wir die besseren Spieler. Außer bei Valentins knapper Niederlage hatten wir un- sere Gegner gut im Griff und ließen nichts anbrennen. So erhöhte sich das Spielergebnis nach und nach auf 9:1 und wir können nun beim letzten Saisonspiel am Samstag in Lindau locker aufspielen. Herzlichen Glückwunsch der gesamten Mannschaft zu diesem tollen Erfolg! Es spielten: Jona Klein (2:0), Valentin Koch (1:1), Fabian Striegel (2:0) und Ricco Haller (2:0) Jugend 2 sammelt weiter Erfahrungen TG Bad Waldsee - SV Baindt II 10:0 Nichts zu holen gab es für unsere zweite Jugendmann- schaft beim Tabellenführer aus Bad Waldsee. Pia und Ric- co konnten jeweils einen Satz gewinnen und Nele schnup- perte bei ihrem ersten Mannschaftsspiel ebenfalls am ersten Satzgewinn. So heißt es weiter Erfahrungen sam- meln, sich im Training verbessern und dran bleiben, dann kommen die Erfolge von ganz alleine! Es spielten: Ricco Haller (0:2), Pia Kreutle (0:2), Franziska Kedves (0:2) und Nele Gründler (0:2) Herren 1 halten Anschluss zum vorderen Mittelfeld TSG Leutkirch - SV Baindt 5:9 Im Spiel beim punktgleichen Tabellennachbarn aus Leut- kirch zeigte die erste Mannschaft vor allem in den Einzeln eine gute und nervenstarke Leistung. Die Doppel starteten für uns mit ungewohnten 3 Nieder- lagen und wir sahen schon dunkle Wolken am Horizont aufziehen. Doch in den Einzeln wendete sich das Blatt umgehend. Philipp konnte gegen Chris Kratzenstein einen 0:2 Rückstand noch in einen 3:2 Sieg drehen und Marcel gewann sein Spiel mit 3:1. Tobi revanchierte sich für die herbe 0:3 Klatsche im Hinspiel gegen Daniel Burger und konnte nun seinerseits mit 3:0 gewinnen. Wolfgangs Geg- ner Tobias Luitgart konnte leider zu seinem Einzel nicht antreten, sodass das Spiel kampflos für uns gewertet wurde. Im hinteren Paarkreuz teilten wir die Punkte: Nico spielte im Vergleich zu den Vorwochen stark verbessert und konnte gewinnen, Thomas blieb unter seinen Möglich- keiten und verlor. An Spannung nicht zu überbieten war das Spitzeneinzel zwischen Marcel und Chris. Marcel sah beim Stand von 2:1 und 9:3 schon wie der sichere Sieger aus, gab den Satz allerdings nach starker Aufholjagd sei- nes Gegners mit 10:12 ab. Im 5. Satz war dieses Mal Marcel mit 3:7 im Hintertreffen und konnte dennoch nach Abwehr von 4 Matchbällen mit 13:11 gewinnen. Das war ein ech- ter Big Point, der uns auf die Siegerstraße brachte. Phil- ipps Sieg und das gewonnen gewertete kampflose Spiel von Tobi brachten uns die Punkte 7 und 8. Leider war es Wolfgang, trotz super Spiel, nicht vergönnt, den 9. Punkt zu holen. Diesen machte dann Nico mit einem weiteren starken Sieg perfekt. Somit bleiben wir im vorderen Bereich der Tabelle und wollen am kommenden Samstag beim Auswärtsspiel in Aulendorf um 14 Uhr den Anschluss an Wangen und Platz drei halten. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0) und Thomas Nowak (0:1) TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 22. März 2024 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3. Sportwart*in 4.4. Technische*r Leiter*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 18. März 2024 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 22.03 ab 14 Uhr und Sa., 23.03. ab 09:30 Uhr Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 um 16:00 Uhr im Probelokal des Musikver- ein Baindt ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Osterritt Liebe Mitglieder, am Ostersamstag, den 30. März 2024 findet der diesjährige Osterritt statt. Treffpunkt ist um 13:15 Uhr an unserer Reithalle. Nach einem Ritt durch Baindt wird es bei gutem Wetter zum Abschluss bei Dennis in Sulpach noch etwas zu trinken geben. Anmeldungen bitte bis Montag, 25. März an Dennis Haug (017634479658). Wir freuen uns auf euch. Terminliste 2024 Nachfolgend die Terminübersicht für das Jahr 2024. 30.03.2024 Osterritt 27.04.2024 Georgsritt Bergatreute 01.05.2024 Mai-Ausflug 05.05.2024 Landesgartenschau Wangen 10.05.2024 Blutritt Weingarten 12.07.2024 Blutritt Bad Wurzach 24.07.2024 Außerordentliche Mitgliederversamm- lung zum Reitturnier 25. - 27.07.2024 Zeltlager 03.08.2024 Ferienprogramm 24. - 25.08.2024 49. Reitturnier 14.09.2024 Ausflug Reitturnier Donaueschingen 30.11.2024 Stand Nikolausmarkt Jugendabteilung 06.12.2024 Weihnachtsfeier 07.12.2024 Kutschenabschlussfahrt 26.12.2024 Stephansritt Schützengilde Baindt An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Auch ein Start mit der Luftpistole ist möglich, hier wird das Ergebnis (der Teiler) durch dreigeteilt (1/3). Wir bieten auch eine Mannschaftswertung für beide Klas- sen an. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftsmitglieds. Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 20.03.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag 26.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Mittwoch 27.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Donnerstag 28.03. von 18:00 - 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 01.04.2024 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginn um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Volleyball LJ Baindt Heimspieltage Vergangenen Sonntag trat die VLJ Baindt 2 in der heimischen Halle zum letzten Mal in dieser Saison an. Durch einige (krankheits- bedingte) Spielerausfälle war die Mann- schaft leicht geschwächt. Prompt startete die Volleyball Landjugend mit einer knappen Niederlage im ersten Satz in den Spieltag (24:26) gegen die TSG Wilhelmsdorf Lö- wenzahn. Getragen durch die lautstarken Fans und mit euphorischem Enthusiasmus zeigten sie im zweiten Satz, was im Volleyball alles möglich ist! Die Aufschläge kamen dominant und sicher, der Block stand souverän parat und das Zusammenspiel klappte blind. So schafften die Baindter eine komplette Kehrtwende und drehten das Spiel (25:8)! Und selbst als sie im dritten Satz zwei Mal 4 bzw. 5 Punkte hinten lagen, holten sie den Rückstand auf und belohnten sich mit einem klaren Sieg (25:20). Auch im zweiten Spiel des Tages zeigten sich die Baindter von ihrer souveränen Seite. Leider reichte es gegen den Tabellenersten aus Langenargen trotz gutem Spiel nicht ganz für weitere Punkte (21:25 und 20:25). Somit landet die Volleyball Landjugend Baindt 2 auf dem vierten Platz der Staffel Mixed 2/4 B2 Süd. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Ergebnis! Da das Damenturnier am 17.03.2024 leider abgesagt wurde, können sich die Damen (und auch die Herren) der ersten Mannschaft nun voll und ganz auf den letz- ten Heimspieltag am Samstag, 16.03.2024 einstellen. Gegner sind der SSV Ulm 1846 und die BSG Immenstaad Dornier-Reha. Los geht’s um 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule! Wir freuen uns auf euer Kom- men und bedanken uns jetzt schon für lautstarke Unter- stützung! Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Kandidaten-Nominierung für die Gemein- deratswahl 2024 In der Versammlung am 29.02.2024 hat die CDU Baindt die Kandidaten für die Gemeinderatswahl 2024 nominiert. Auf der Liste stehen vier amtierende Ge- meinderäte und vier neue Kandidaten. Mit ihrem breiten Erfahrungshintergrund im beruflichen und privaten Be- reich treten die acht Kandidaten an, um die Gemeinde Baindt in den nächsten fünf Jahren weiter zu entwickeln. Vor der Wahl bieten wir mehrere Veranstaltungen an, bei denen Sie Gelegenheit haben, die Kandidaten persönlich kennenzulernen und Themen der Kommunalpolitik an- zusprechen. Die Kandidaten der CDU (von links): Harald Hummler, Axel Strehle, Dieter Herrmann, Stephan Winkler, Johannes Kreutle, Stefan Müller, Volkher Lins, Miriam von der Heydt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Markdorf nach Meersburg auf dem Pilgerweg Treffpunkt: Sonntag, 24.03.2024 um 10.00 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 11 km. Fahrpreis 5,00 Euro. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk. Einkehr individuell in Meersburg. Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de Anmeldung: ab 11.03.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man ein eigenes Bus-Ticket hat, und ob man ggf. bei schlechtem Wet- ter am Alternativprogramm „Besuch Humpismuseum RV“ teilnimmt. Info ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Baienfurter DLRGler wählen alt be- währte Vorstandschaft in neuer Beset- zung wieder - Jahreshauptversamm- lung 2024 Am Freitag, 01.03.2024 fand die alljährliche Jahreshaupt- versammlung der DLRG Ortsgruppe Baienfurt mit Stütz- punkt Bad Waldsee im DLRG Vereinsheim in Baienfurt statt. Neben der Besonderheit, dass sämtliche Ehrengäste wie Arthur Pfau als Vertretung des Bürgermeisters, Carola Resch-Seidenath als Vorsitzende des Fördervereins Hal- lenbad Baienfurt e.V. sowie Hannah Brenner als Vorsit- zende des DLRG Bezirks Ravensburg gleichzeitig auch aktive DLRG-Mitglieder der Ortsgruppe sind, galt es in diesem Jahr noch, turnusgemäß eine neue Vorstand- schaft zu wählen. Doch zunächst wurde aus den Bereichen Vereinsleben, Ausbildung, Einsatz, Jugend über das vergangene Jahr berichtet und ein Blick in die kommenden Monate des aktuellen Jahres geworfen. So berichtete der Vorsitzen- de Rainer Müller von einem Mitgliederzuwachs, aber von auch einer bundesweiten Zunahme von Ertrinkungstoten im vergangenen Jahr, was die Wichtigkeit der DLRG und der Ausbildung von Mitgliedern zu Einsatzkräften und Rettungsschwimmern verdeutlicht. Leiterin Ausbildung, Agnes Müller, konnte diesbezüglich mit tollen Zahlen zeigen, wie stark das Interesse an der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung ist und wie groß das Trainerteam ist, das diese Leistung jeden Mon- tag zustande bringt: 22 aktive Trainer betreuen wöchent- lich 14 Gruppen mit durchschnittlich 125 Trainierende und leisteten 2023 hierfür 1064 Stunden ehrenamtliche Arbeit. Hierdurch konnten insgesamt 279 Schwimm- und Ret- tungsschwimmabzeichen abgenommen werden. Ohne diesen Grundstein hätten wir keine Mitglieder, die sich über das Training hinaus auch im Wasserrettungs- dienst engagieren. So berichtete Leiter Einsatz, Christian Rundel, von verschiedensten geplanten Einsätzen, wie Veranstaltungsabsicherungen, aber auch von Alarmie- rungen. Julia Leonhard, Jugendleiterin, berichtete von vielen tol- len Ausflügen und Aktionen und stellte auch das im ver- gangenen Jahr von den Kindern und Jugendlichen lieb gewonnene Maskottchen Splashy vor, welches bei allen Aktionen der Jugend immer mit dabei ist. Nachdem die Leiterin Wirtschaft und Finanzen sowie die Vorstandschaft für die vergangene Amtszeit erfolgreich entlastet werden konnte, wurde die bisherige Vorstand- schaft mit den bisherigen Vorstandsmitgliedern in leicht abgewandelter Neubesetzung wiedergewählt, was deut- lich zeigt, dass die Mitglieder der Ortsgruppe sehr zufrie- den mit der Vorstandsarbeit sind. So wurde Hannah Brenner als neue Leiterin Öffentlich- keitsarbeit von Jannik Heinzler im Bereich der Ausbildung als stellvertretender Leiter Ausbildung abgelöst. Als neuer Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Beisitzer konnte Norbert Hölle gewonnen werden. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Hannah Brenner Frisch gewählte Vorstandschaft der Ortsgruppe Baien- furt mit Kassenprüfern und Delegierten. Es fehlen: Martin Dengler, Andreas Entner, Norbert Hölle, Wolfram Lutz, Renate Platz, Manuel Rothmund. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Termin-Änderung Erde und Blumendünger Unser gemeinsamer Einkauf von Blumenerde und Dün- ger ist abgeschlossen. Angesichts des derzeit wunder- baren Frühlingswetters ändern wir unseren Liefer- und Abholtermin auf Samstag, 23. März 2024. Die Gärtner stehen alle schon in den Startlöchern und wollen mit den vorbereitenden Arbeiten früher beginnen. Daher werden wir die Bestellungen bereits am 23. März am späten Vormittag ausliefern. Die Abholung ist ebenfalls am Samstag, 23. März von 14.00 bis 16.00 Uhr bei Familie Rittler in Baienfurt in der Waldseerstraße 32 möglich. Wir bitten Sie um Beachtung. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Presswartin Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Start in die Saison 2024 im familienfreundlichen Frei- luftmuseum in Wolfegg Kindheit im Fokus - Das Jahresmotto 2024 Am Dienstag, 19. März startet die Saison im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben und das Jahr 2024 widmet sich dem Thema „Kindheit“ Besucherinnen und Besucher können im Bauernhaus-Mu- seum die verschiedenen Facetten der Kindheit auf dem Land während der Ferienprogramme, Erlebnistage, Fa- miliensamstage und Kurse für Erwachsene erkunden. Osterferien-Spaß für die ganze Familie Das Museum startet das Veranstaltungsprogramm mit dem großen Ostermarkt am 1. April von 10 - 16 Uhr. Vom Zuckerbäcker bis zur legendären Ostereiersuche, vom Glasbläser bis zu vielen wunderschön verzierten Ostereiern und Weidendekoration: bei Schlendern über das Gelände können die ersten Anzeichen des Frühlings in der Natur erlebt werden. In den baden-württembergischen Osterferien bietet das Museum dienstags und donnerstags ein großes und bun- tes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Die Kinder packen selbst mit an und lernen alte Spiele ebenso kennen wie den arbeitsreichen Alltag der Landkinder früher. Obendrauf gibt es spannende Ideen und Basteleien als Bereicherung des heutigen Fa- milienalltags. Dienstag, 26. März Kinderspiele aus Omas Zeiten Die Kinder erfahren wie früher gespielt wurde, als es noch kein Tablet und keine Computer gab! U. a. mit Drehkrei- sel bauen, Spielzeug aus alten Zeitungen herstellen, alte Kinder- und Singspiele ausprobieren und „So war das da- mals!“ Senior/innen erzählen aus ihrer Kindheit. Donnerstag, 28. März Vorbereitungen auf Ostern Wie haben sich die Kinder früher auf Ostern vorberei- tet? Was hat man da alles gemacht? U. a. mit Osterkorb flechten, Ostereier färben mit Naturmaterialen und Ge- schichten vorlesen. Dienstag, 2. April Kinder in der Fremde Vom Schwabenkind zum sog. ‚Gastarbeiterkind’ lernt man andere Kulturen kennen und denkt über die Frage nach, was vertraut und was fremd ist! U.a. mit Kinderliedern aus aller Welt, Dinnete und Pizza backen und Kinderführung durch die Schwabenkinderausstellung. Donnerstag, 4. April Frühjahrsputz Beim großen Reinemachen im Frühjahr haben auf dem Bauernhof auch die Kinder mit angepackt. U. a. Seife sel- ber herstellen, Holzpolitur mischen, Lavendelsäckchen nähen und Brotsuppe kochen. Museumssaison 2024: 19. März - 11. November März, April, Oktober, November: tägl. außer Mo. 10 - 17 Uhr (Sonderöffnung: Ostermontag) Mai - Sept. tägl. 10 - 18 Uhr Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I www.bau- ernhaus-museum.de Landratsamt Ravensburg Menschen mit Traumafolgestörung für neue Selbsthil- fegruppe gesucht Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg sucht für eine neu gegründete Selbsthilfegruppe Menschen, die seelische Verletzungen erlitten haben, welche ihr Leben nachhaltig beeinflussen. Betroffene Interessierte können sich per Telefon unter 0751/853119 oder E-Mail an kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de bei der Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt melden oder direkt mit der Selbsthilfegruppe Kontakt aufnehmen (E-Mail Adresse: selbsthilfe-rv@web.de). Der Begriff Trauma bedeutet eine psychische Ausnahme- situation, ausgelöst durch überwältigende Ereignisse, wel- che eine Bedrohung für die/den Betroffene/-n oder eine nahestehende Person darstellt. Nicht immer muss das traumatische Ereignis außerhalb normaler menschlicher Erfahrungen liegen. Auch Krankheit, Unfälle oder emoti- onale Abwesenheit der Bezugspersonen in der Kindheit können zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führen. Betroffene sind oft über Jahrzehnte oder auch ein ganzes Leben lang Erfahrungen von extremer Angst, Kontrollverlust und Stress ausgesetzt. Die Selbsthilfegruppe ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Vielmehr solle sie eine Möglichkeit des Aus- tauschs schaffen und den Betroffenen als Unterstützung im Alltag dienen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Berufsabschluss Hauswirtschaft - Infoveranstaltungen zum neuen Qualifizierungskurs Die Fachschule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 ei- nen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs in der Fach- richtung Hauswirtschaft an. Der Kurs bietet die Chance ei- nen staatlich anerkannten Berufsabschluss nachzuholen. Hauswirtschafter/-innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie Wäscheaufberei- tung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpflege, Seni- orenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten Bei genügend Anmeldungen startet der nächste Vorbe- reitungskurs am Donnerstag, den 12. September und en- det im Juli 2025. Der Unterricht findet an 35 Kurstagen jeweils donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt (nicht in den Schulferien). Es findet eine Online-Info-Veranstaltung am Dienstag, 30. April um 18 Uhr statt. Ein weiterer Info-Abend in Prä- senz findet am Donnerstag, 02. Mai um 18 Uhr an der Fachschule für Landwirtschaft, Wangener Straße 70 in 88299 Leutkirch statt. Anmeldungen zu beiden Info-Ver- anstaltungen sind möglich unter: www.ernaehrung-ober- schwaben.de („Beruf Hauswirtschaft“). Weitere Auskünfte erteilt Frau Monika Wessle unter Telefon 07561-9820-6640 oder E-Mail: m.wessle@rv.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Obstbaumschnitt für Erwachsene im Bauernhaus- Museum 22. März 2024, 10:00 - 15:00 Uhr im Bauernhaus- Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Obstbäume richtig schneiden will gelernt sein! Im Anfän- gerkurs Obstbaumschnitt lernen Sie die theoretischen Grundlagen kennen und können das neu erworbene Wis- sen in der Praxis auf unserem Museumsgelände gleich erproben. Bitte eigene Baumschere mitbringen wenn vor- handen. Gebühr: 30,00 € p. P. Kursleitung: Werner Bärenweiler Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Obstbaumschnitt für Fortgeschrittene 23. März 2024, 10:00 - 15:00 Uhr im Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Obstbäume richtig schneiden will gelernt sein! Im Anfän- gerkurs Obstbaumschnitt lernen Sie die theoretischen Grundlagen kennen und können das neu erworbene Wis- sen in der Praxis auf unserem Museumsgelände gleich erproben. Bitte eigene Baumschere mitbringen wenn vor- handen. Gebühr: 30,00 € p. P. Kursleitung: Werner Bärenweiler Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de SV Fronhofen Binokelturnier am 23. März 2024 in Fronhofen Der SV Fronhofen veranstaltet am Samstag, 23. März 2024 im Landjugendheim Fronhofen ein großes Binokelturnier. Einlass ist ab 18:00 Uhr, Turnierbeginn ist um 19:00 Uhr. Als Hauptpreis warten 250,- € und diverse weitere Geld- und Sachpreise auf Sie. Für das leibliche Wohl ist selbst- verständlich gesorgt. Musikverein Reute-Gaisbeuren Traditionelles Osterkonzert am 31. März in der Durles- bachhalle Reute Am Ostersonntag, 31. März 2024 findet um 20.00 Uhr das traditionelle Jahreskonzert des Musikvereins Reute-Gais- beuren in der Durlesbachhalle in Reute statt. Das seit 2015 unter der Leitung von Dirigent Erich Steiner spielende Blasorchester beginnt den diesjährigen Konzertabend mit der „Fanfare Royale“ von J.J. Mouret-Terry. Darauf folgt mit „Hymn tot he Sun“ ein imposantes Werk für sym- phonisches Blasorchester. Anschließend präsentieren die Musiker getragene Musik bei der „Meditation aus der Oper Thais“, welche vom französischen Opernkomponisten Jules Massenet stammt. Dazu erklingt am Konzertabend die einprägsame Melodie von Sophia Skrdlant, mit ihrer Violine ausdrucksstark gespielt. „Praise Jerusalem!“ von Alfred Reed bildet den Höhepunkt des ersten Konzertteils. Hier wechseln sich schöne Melodiefolgen mit rasanten Themen und anspruchsvollen Solopassagen ab. Nach der Pause steht mit „Danzón no. 2“ ein weltbekanntes Werk vom mexikanischen Starkomponisten Arturo Márquez auf dem Programm, welches mit seinem prägnanten Rhyth- mus im kubanischen Stil zu gefallen weiß. Mit „Moment for Morricone“ in einem Arrangement von Johan de Mey er- wartet die Konzertbesucher Musik in bester Italo-Western Manier. Im Anschluss wird Erich Steiner nach neun sehr erfolgreichen Jahren als Dirigent verabschiedet, bevor das Konzertprogramm mit dem jungen Schlagzeugso- listen Tim Schaz und dem Stück „Latino Mallets“ endet. Der Eintritt für das Osterkonzert ist frei. Wir freuen uns über zahlreiche Zuhörer am Konzertabend! Katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB Klimafasten 2024 20. März 18:00 - 19:30 Uhr Klimafreundliches Kochkiste-Kochen- Online-Workshop Das Kochen mithilfe einer Kochkiste ist schmackhaft, energiesparend, praktisch, gesund und vor allem sehr zeitsparend. Kochkiste-Kochen fördert nachhaltigen Ge- nuss und Klimaschutz im Alltag. Bei diesem Online-Kurs zeigt Irene Wild vom Büro für nachhaltige Esskultur, wie einfach und effektiv modernes Kochkiste-Kochen konkret funktioniert. Es entlastet spürbar den Kochalltag, schenkt neue Freiheiten beim Kochen und verbessert die Ernäh- rungs- und Lebensqualität. Die Teilnehmenden erhalten nach dem Kurs ein Kurs- Handout mit drei leckeren Kochkiste-Rezepten. Anmeldung per E-Mail an KAB-Ravensburg@blh.drs.de Veranstalter: Katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB Klimafasten 2024 Kooperationspartner sind KAB, BUND, Landkreis Ravensburg, keb, Betriebsseelsorge und dem Treffpunkt Nachhaltigkeit. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Er- lass bis 2. April beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 sein. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2023 muss spätestens bis zum 2. April 2024 bei den Städ- ten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Stuttgart, den 11. März 2024 AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Laufputzete zur Vorbereitung auf das Lauffieber Laufend etwas Gutes für die Umwelt tun - mit der AOK Bodensee-Oberschwaben, der Stadt Bad Waldsee und dem Lauffieber Bad Waldsee e.V. Gemeinsam mit dem Klimaschutzbeauftragten der Stadt Bad Waldsee und dem Lauffieber Bad Waldsee e.V. veranstaltet die AOK - Die Gesundheitskasse Boden- see-Oberschwaben am 20. und 29. April 2024 Aktionen zur 1. Laufputzete in Bad Waldsee. Gesundheit und Wohlbefinden sind eng mit einer intakten Umwelt und Natur verbunden, ebenso wie mit der Bewe- gung draußen. Nicht selten jedoch sind Wege und Stra- ßengräben mit Müll verschmutzt: Kein schöner Anblick und schlecht für Mensch und Tier. Bei der Laufputzete im Rahmen der Stadtputzete werden einerseits Bewegung in der Natur und deren Erhalt sinnvoll miteinander ver- bunden. Andererseits genießen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein spezifisches Vorbereitungstraining für ihre Teilnahme am Lauffieber am 11. Mai 2024 oder anderen Laufveranstaltungen. Training unter fachlicher Anleitung Der erfahrene Lauffieber-Trainer Ewald Fast und AOK-Fachkraft und Ironman-WM-Teilnehmer Toralf Si- gle kombinieren das Training und Müll sammeln auf ein- zigartige Weise. Durch die Einteilung in Gruppen werden Leistungsunterschiede berücksichtigt. Preise und Gutscheine zu gewinnen Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei beiden Lauf- putzeten mitmachen, bekommen 50 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr beim Lauffieber im nächsten Jahr 2025. Zusätzlich werden attraktive Preise verlost. Treffpunkt und Ablauf Treffpunkt ist am 20. April 2024 um 9 Uhr und am 29. April 2024 um 18.30 Uhr am Parkplatz an der Bleiche (Einfahrt an der Bleichestraße). Von dort wird gemeinsam zum Warm-Up an die Sammelstrecke gelaufen. Das Cool- Down nach dem Training erfolgt auf dem Weg zurück zum Parkplatz an der Bleichestraße. Es ist keine Anmel- dung erforderlich. Die Initiatoren freuen sich auf zahlreiche Läuferinnen und Läufer. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Bis 2. April freiwillige Rentenbeiträge einzahlen Rentenanspruch erwerben und die Renten erhöhen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechterhal- ten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Renten- versicherung für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April 2024 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Freiwillige Beiträge für gesetzlich Rentenversicherte Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines be- stimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindest- versicherungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die eigenen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Bei einer Zahlung 2024 für 2023 ist die monatliche Bei- tragshöhe beliebig zwischen 100,07 Euro und 1.357,80 Euro wählbar. Grundsätzlich gilt: Jeder Beitrag erhöht die Altersrente oder später die Hinterbliebenenversor- gung. Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge steigt die Rentenanwartschaft nach den im Jahr 2024 geltenden Werten zwischen 5,35 und 75,10 Euro monatlich, je nach Höhe des einbezahlten Beitrags. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind - unabhängig von ihrer Staatsbürger- schaft - freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutsch- land leben. Diese Möglichkeit besteht zudem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Bei- träge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann un- ter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergela- den werden oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszahlungen lassen sich ein- fach online auf der Website der Deutschen Rentenver- sicherung Baden-Württemberg (www.drv-bw.de) unter der Rubrik Online-Services stellen. Wer sich vorher lieber telefonisch, per Video oder vor Ort beraten lassen möchte, wendet sich an die regionalen Beratungsstellen unter www.drv-bw.de/kontakt Hier finden sich auch die Adressen der ehrenamtlichen Versichertenberatenden aus der eigenen Nachbar- schaft. Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Hüftgelenksarthrose - Diagnose und Therapie Welche Prävention und Therapie gibt es bei der Hüftge- lenksarthrose? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Die am häufigsten von einer Arthrose betroffenen Ge- lenke sind das Hüft- und das Kniegelenk. Gerade aktive Patienten werden dadurch in ihrem täglichen Leben stark eingeschränkt. Die Lebensqualität der betroffenen Men- schen leidet enorm. Dr. Patrick Suntheim, in Wangen nie- dergelassener Orthopäde, ist auf operative Versorgung der beschädigten Gelenke mit Prothesen spezialisiert. Er wird an diesem Vortragsabend über Erkrankungen, Therapien und Ersatz des Hüftgelenks durch Prothesen sprechen. Das Hüftgelenk kann aus unterschiedlichen Ursachen erkrankt sein, wie zum Beispiel durch Verschleiß, Unfall- folgen, angeborene Fehlbildung oder Bandinstabilität. Wenn entzündungshemmende Medikamente und Kran- kengymnastik auf Dauer die Beschwerden nicht lindern, kann das betroffene Gelenk durch eine Prothese ersetzt werden. Der Referent erläutert die Diagnostik am Hüft- gelenk, aktuelle Materialien der Endoprothetik, moderne OP-Methoden bei Arthrose und Therapiemöglichkeiten zur Förderung der Beweglichkeit. Dieser Vortrag gibt einen Überblick über aktuelle Be- handlungsmöglichkeiten der Hüftarthrose und bietet die Möglichkeit, im Anschluss Fragen zum Thema mit dem Referenten zu diskutieren. Termin: Donnerstag, 21.03.2024, 19.00 - 21.00 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal, Gänsbühl 9, 88299 Leutkirch im Allgäu Eintritt: frei Es referiert Dr. med. Patrick Suntheim, Facharzt für Or- thopädie und Unfallchirurgie, Wangen. Das Gebirgsmusikkorps der Bundeswehr kommt nach Weingarten! Am Mittwoch, 17. April 2024 um 19.30 Uhr spielt das Ge- birgsmusikkorps ein Benefizkonzert zugunsten des Volks- bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Beheimatet im weltbekannten Olympiaort Garmisch-Pa- tenkirchen, tritt der Traditionsverband vor allem als gro- ßes symphonisches Blasorchester auf und repräsentiert als klingender Botschafter die Bundeswehr. Die Musiker unter dem Edelweiß repräsentieren Deutschland und Bay- ern bei Konzerten in Deutschland und weltweit. Einladun- gen zu internationalen Militärmusikfestivals führten das Gebirgsmusikkorps unter anderem nach Kanada, USA, Finnland, Schweiz und Großbritannien. In Weingarten prä- sentiert das Gebirgsmusikkorps Garmisch-Patenkirchen seine neue CD: „Ein Jahrhundert der Märsche“. Daneben erleben Sie Wagners „Ouvertüre zu Rienzi“, Bernsteins „West Side Story“ und ein „James Bond Med- ley“. Als besonderen Höhepunkt hören Sie das „Concerto for Tuba“ von Gary Ziek, gespielt von OFw Matyas. Das Gebirgsmusikkorps der Bundeswehr steht unter der Lei- tung von Hauptmann Rudolf Piehlmayer. Konzertbeginn ist um 19.30 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr) im Kultur-und Kongresszentrum Weingarten, Abt-Hyl- ler-Straße 37. Karten im Vorverkauf zu 17,- € bei Modehaus MAYER-RO- SA in Weingarten oder unter Tel.: 07531 - 9052-0 Karten an der Abendkasse zu 20,- €. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. küm- mert sich seit 1919 um über 2,8 Millionen Kriegsgräber in 46 Staaten. Gefördert von Spendern und Mittel der Re- gierung gedenkt und erinnert er an die Opfer von Krieg und Gewalt und mahnt zum Frieden! © Müller/DEIKE 752R31R3 Lösung: Chabrol, Wenders 1. Nachfrage, 2. engherzig, 3. waghalsig, 4. Gebetbuch, 5. zensieren, 6. Gladiator, 7. muehevoll, 8. Mysterium, 9. hinweisen Parallel-Diagonal-Rätsel Waagrecht sind Wörter mit nachfolgender Bedeutung einzutragen. Richtig gelöst, ergeben die beiden markierten Diagonalen von links oben nach rechts unten zwei Filmregisseure. 1. Gegenteil von Angebot, 2. kleinlich, 3. höchst riskant, 4. geistliche Schrift, 5. benoten, 6. röm. Schaukämpfer, 7. beschwerlich, 8. un- durchdringliches Geheimnis, 9. aufmerksam machen www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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              Zuletzt geändert: 14.03.2024
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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. April 2024 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Landesgartenschau Wangen im Allgäu - Tag der Gemeinde Baindt am Sonntag, den 05. Mai 2024 Am Freitag, den 26. April 2024 beginnt die Landesgartenschau in Wangen im Allgäu. Vor dem Landkreis-Pavillon wird nach dem Motto „Alle Gemeinden an einem Tisch auf der Lan- desgartenschau“ eine lange Tafel zu finden sein. Dort kann gevespert, gespielt, gerastet und „gehockt“ werden. Jede Gemeinde des Landkreises Ravensburg soll mit einem „besonderen“ Stuhl an dieser Tafel vertreten sein. Bei dem „Stuhl“ der Gemeinde Baindt handelt es sich um ein von unserem Bauhofmitarbeiter Ralf Kaplan nachgebautes Chorgestühl aus dem ehe- maligen Baindter Kloster. Am Sonntag, den 05. Mai 2024 ist die Gemeinde Baindt mit einem Infostand sowie ver- schiedenen Programmpunkten und Teilnehmenden auf der Landesgartenschau in Wan- gen im Allgäu vertreten. Unser Stand befindet sich im Holz-Naturfaser-Pavillon des Land- kreises auf der Argenwiese. Fotos: Universität Stuttgart, Visualisierung des Holz-Naturfaser-Pavillons Folgendes Programm erwartet Sie vor Ort: 10:00 bis 16:00 Uhr Kinderschminken Kunstkreis Baindt 11:00 bis 16:00 Uhr Glücksrad Gemeindeverwaltung 11:30 bis 13:00 Uhr Frühschoppen Musikverein Baindt 14:00 bis 14:30 Uhr Konzert Schalmeienkapelle Baindt 15:00 bis 15:40 Uhr Konzert Kinder-, Jugend- und Kirchenchor Baindt Außerdem bietet unsere Reitergruppe Kutschfahrten mit historischen Kutschen auf dem Areal der Landesgartenschau und in der Altstadt Wangens an: 12:00 Uhr Fahrt auf das Gelände der Landesgartenschau anschließend Vorstellung der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon bis 14:00 Uhr Picknick auf der Wiese sowie Zeit zur Besichtigung der Gespanne ab 14:00 Uhr Kutschfahrt durch die Altstadt Wangens ab 15:30 Uhr Aufenthalt der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon Wir freuen uns auf viele bekannte Gesichter und einen tollen „Baindter Tag“ auf der Landes- gartenschau in Wangen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SBBZ Sehen in Baindt lädt zum Einweihungsfest des neu gestalteten Sinnesgartens am 5. Mai 2024 ein Neue Konzeption des Sinnesgartens überzeugt. „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ bietet zahlreiche Aktionen von Fotoausstellung bis Streichelzoo Einladung zum Einweihungsfest am 5. Mai 2024 Am 5. Mai 2024 wird der neu gestaltete Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt im Rahmen einer großen Einwei- hungsfeier „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ feierlich eröffnet und vorgestellt. Die Einweihung des Sin- nesgartens läutet zugleich das neue „Fest im Klosterhof Baindt“ ein. Das ehemalige Sommerfest wird ins Frühjahr verlegt und zukünftig alle zwei Jahre stattfinden. Dazwischen werden Veranstaltungen unter der bekannten Über- schrift „Benefiz“ durchgeführt. „Das neue Fest soll wie bisher ein Fest für die Einrichtung und für die Gemeinde sein. „Meet & See“ soll darauf anspielen, dass wir uns begegnen wollen UND unsere Fachlichkeit „Sehen“ verstärkt prä- sentieren wollen“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Das Fest am 5. Mai wird um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der Gemeindekirche begonnen. Anschließend gibt es für Alt und Jung Angebote für einen sowohl gemütlichen, informativen als auch lebendigen, spannenden Tag. Es werden Kaffee, Kuchen und weiteren kulinarischen Köstlichkeiten angeboten, sowie ein buntes Programm wie einen Streichelzoo, eine Rallye mit Gewinnspiel oder eine Ausstellung: „mit anderen Augen sehen“. Besonderer Dank gehe an alle Sponsoren, die das Projekt unterstützten, wie der Lions Club Weingarten, Radio 7 Drachenkinder, ein Herz für Kinder sowie private Sponsoren. „Wir freuen uns auf die Einweihung unseres neuen Sinnesgartens und hoffen auf viele Menschen, die mit unseren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verbunden sind“, so Marcus Adrian. Gründe für die Umgestaltung des Sinnesgartens Nach einer mehr als dreijährigen Planungsphase, begann Anfang letzten Jahres die Sanierung und der Umbau des in die Jahre gekommenen Sinnesgartens des SBBZ Sehen in Baindt. Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt erklärt, warum der Sinnesgarten umgestaltet wurde und weshalb die Veränderung seiner Meinung nach durchweg positiv zu beurteilen ist. „Es gab einige Mängel und Gegebenheiten im Sinnesgarten, die nicht mehr zu- friedenstellend waren. Zudem waren leider einige der schönen, alten Bäume durch Sturmschäden so angegriffen, dass sie den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr standhalten konnten“, klärt Marcus Adrian auf. Auch struktur- gebenden Elemente wie der Wasserspielplatz oder das Rondell im Mittelpunkt des Gartens mit den roten Ziegel- mauern konnten aufgrund der Auflagen des Unfallschutzes seit Jahren nicht mehr genutzt werden. So habe man das Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün mit Sitz in Rottweil, das bereits mehrere Projekte für die Stiftung St. Franziskus realisieren konnte, beauftragt, sich dem Sinnesgarten in Baindt anzunehmen. Die Zusammenarbeit mit den Experten habe dann weitere Aspekte aufgezeigt, die es galt, positiv zu verändern. „Ein essentieller Punkt bei der Umgestaltung war, den über 30 Jahre alten Sinnesgarten barrierefrei zu gestalten. Das Gefälle war nicht nur zu steil, sondern auch die Kurven der Weggabelungen waren zu eng, so dass es nicht oder nur erschwert möglich war, die Wege mit dem Rollstuhl zu befahren“, erklärt Marcus Adrian. Rückblick Marcus Adrian, der das SBBZ Sehen in Baindt seit 2017 leitet, berichtet, dass der Sinnesgarten in der Vergangen- heit bereits zweimal umstrukturiert worden sei. In den 60er- bis 80-er Jahren habe der Garten aus einer komplett zubetonierten Fläche mit Spielampeln bestanden und habe als eine Art Verkehrsübungsplatz zum Fahrradfahren gedient. Vor circa 30 Jahren sei er dann renaturiert worden. Die Umgestaltung fand in Anlehnung an die ursprüng- liche Nutzung der im 19. Jahrhundert im Schlösschen residierenden Fürstin statt. Der Garten sei damals analog eines barocken Schlossgartens angelegt worden. Darauf wurde bei der neuen Konzeption geachtet Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit sei nun gewährleistet. Das Gefälle sei so eingefangen und die neue Wegeführung so angelegt, so dass auf den Rollstuhl angewiesene Kinder und Erwachsene problemlos selbst auf den Wegen fahren können. Das Zentrale sei die Struktur des neuen Sinnesgartens. „Es wurde ein Rundlauf kreiert, einen Weg, der mit vielen Querverbindungen quasi endlos ist. Diese barrierefreie Struktur hat zudem Leitlinien, welche für unsere blinden Schüler*innen und Bewohner*innen äußerst wichtig sind“, berichtet Marcus Adrian. Zudem gebe es einen kleinen gepflasterten Versammlungsplatz, der für Feste, Zusammentreffen, Ballspiele oder zum Befahren mit Spielfahr- zeugen wie Kettcars benutzt werden könne. Begrünung Alle weiteren Flächen seien bewusst begrünt worden, auch die Fläche um den Wasserverbund. „Wir haben Wert daraufgelegt, dass bei der Bepflanzung alle Sinne angesprochen werden. Die Pflanzen in den Hochbeeten haben alle durch ihre unterschiedlichen Texturen eine jeweils andere Haptik. Selbstverständlich ist keine der Pflanzen, die übrigens alle heimisch sind, giftig.“ Es seien aufgrund des Klimawandels hitzebeständige Pflanzenarten und -sorten ausgewählt worden. Alle Blumen sollen besonders duften und in den unterschiedlichsten Farben blühen. Bei der Bepflanzung der Staudenhochbeete sei darauf geachtet worden, dass im Jahresverlauf immer etwas blühe oder wachse. Auch ein Kräuterbeet wurde angelegt. Die entnommenen alten Bäume seien durch neue ersetzt worden. Der Sinnesgarten sei zudem von einem Blühstreifen für Insekten umgeben, denn auch auf Insektenschutz sowie Nachhaltigkeit sei bei der Planung geachtet worden. „Der Blühstreifen mag für den ein oder anderen im Sommer Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 vielleicht etwas wild aussehen, aber Insekten benötigen eine Vielzahl an unterschiedlichen Blumen und Kräutern und wir freuen uns schon darauf, dass es im Garten viel Leben geben wird“, betont Marcus Adrian. Aktuell, frisch nach der Bepflanzung, sehe der Garten noch etwas karg aus. Die neu gesetzten Pflanzen und Bäume bräuchten jedoch einfach Zeit, um zu wachsen. Der Direktor sei sich sicher, dass der Sinnesgarten und die angelegten Beete bereits in den kommenden Wochen wesentlich grüner und bunter sein werden. Ort der Begegnung „Mit kreativer Fachkompetenz sowie viel Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse blinder und sehbehinderten Menschen, die den Sinnesgarten nutzen, ist ein völlig neues Konzept entstanden, das sowohl die geographischen Herausforderungen meistert sowie gleichzeitig die historischen Hintergründe der Gartenanlage würdigt. Wir vom SBBZ Sehen sind mehr als glücklich über die äußerst gelungene Konzeption und deren Umsetzung“, meint Marcus Adrian. Er lobt an dieser Stelle die exzellente Zusammenarbeit mit Fachfirmen aus der Region wie beispielsweise die Firma Gartenbau Müller aus Weingarten oder die Firma Schützbach Bau aus Baindt, die das Projekt Hand in Hand unter der Regie von Alexander Gräßle umsetzten. Der neu konzipierte Garten werde Menschen mit komplexen Einschränkungen völlig neue Möglichkeiten der Teilhabe bieten. „Es soll ein Begegnungsort für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, aber auch für die Öffentlichkeit entstehen. „Wir wollen den Sinnesgarten bewusst für alle öffnen, für Vereine, für die Kirchenge- meinde, für Schulen, Kindergärten oder für Senioren. Von Klein bis Groß, für Menschen mit oder ohne Behinderung. Der Sinnesgarten soll ein Ort werden, an dem inklusives Leben gelebt wird“, so Marcus Adrian überzeugt. Der Sin- nesgarten könne Ort der Ruhe, Entspannung und Erholung sein, aber auch gleichzeitig Bereiche für Action und Spaß bieten. Der Wasserspielplatz mit Wasser aus der eigenen Quelle, ein Rollstuhl-gerechter Matsch- und Sandkasten, eine Rollenrutsche oder das „Rolli-Trampolin“ seien nur einige der Spielhighlights, die den Sinnesgarten besonders machen und auch für Kinder mit schwerer Mehrfachbehinderung ein Spielen ermögliche. Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathausbesuch des SBBZ Sehen in Baindt Am Dienstag, den 23.04.2024 durften wir Schülerinnen und Schüler der Grundstufen 1 und 2 des Sonderpäda- gogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt bei uns im Rathaus willkommen heißen. Zunächst stand die Erkundung des Bürgeramts an. Die zahlreichen Flyer und Informationen waren dabei besonders interessant! Danach ging es mit dem Aufzug in den obersten Stock des Rathauses, in den Sitzungssaal. Auch hier ging es auf Erkundungstour. Im Anschluss daran hatten die Schülerinnen und Schüler noch die Möglichkeit, unserer Bürgermeisterin Simone Rürup einige Fragen zu stellen. Doch zuvor hatten sie noch ein Lied über unsere Gemeinde vorbereitet. Wir bedanken uns ganz herzlich für Euren Besuch und freuen uns schon auf das nächste Mal! Ihre Gemeindeverwaltung Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht gerade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Monika Hermann-Spiegel Naturfreunde Baindt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnah- me in der Ortsmitte: Weiterer Verlauf der Neugestaltung Momentan befinden wir uns mitten in den Pflasterar- beiten. Diese Woche wurden die Sitzsteine vor dem Rat- haus geliefert, sodass im Bereich des Gehwegs in Rich- tung Marsweilerstraße nun auch gepflastert werden kann. Im Anschluss daran, kann der Rathauseingang wieder freigegeben werden. Ebenso wird die wassergebunde- ne Schicht im Bereich des Rathausvorplatzes sowie der Holz-Sichtschutz eingebaut, sodass der Rathausvorplatz voraussichtlich in 14 Tagen vollständig fertiggestellt ist. Im weiteren Verlauf werden die barrierefreien Bushalte- stellen sowie die Parkplätze gegenüber der Kreisspar- kasse gepflastert. Die bereits fertiggestellten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes können während dessen genutzt werden. Am Rathausvorplatz sowie in der Küferstraße erfolgte bereits ein Teil der Pflanzung. In der gesamten Ortsmitte wird an den Stellen an denen Bäume gepflanzt werden Baumsubstrat im Untergrund verwendet, um die Entwicklung und das Wachstum der Wurzeln zu fördern. Die Wurzelbildung und das Pflan- zenwachstum werden durch lebende Mikroorganismen (Mykorrhizapilzen) gestärkt. Darüber hinaus werden die Bäume mit einer Unterflurverankerung befestigt, das ist eine Alternative zum herkömmlichen Dreibock und trägt zur besseren Stabilität und Sicherheit des Baumes bei. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden 2023 ausgege- ben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehalte- nen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o. Ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Plakatierung zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 Für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 stellt die Gemeinde wieder großflächige Wer- betafeln zur Plakatierung bereit. Die Standorte sind: BBQ-Butler ab dem 01. Mai 2024 wieder nutzbar! Ab Mittwoch, den 01. Mai 2024 kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bädle wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie gehabt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@acker- mann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bushaltestelle Gartenstraße/ Marsweilerstraße gegen- über Bischof-Sproll-Saal/ Wasserhüterinnen Ortsein- gang/ Sulpach Kapelle/ Schachen Kapelle. Es wird darauf hingewiesen, dass die Plakatwände nur den zugelassenen politischen Parteien zur Wahlwerbung dienen und nicht für andere Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Bürgermeisteramt Maischerze - von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai für einen Maistreich. Doch nicht alle sogenannten Mai- scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Ei- gentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschlä- ge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskan- didaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igel- straße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertigge- stellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. • Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konn- te der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. • Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Be- reich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflaster- arbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeit- gleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplät- ze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. • EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fuß- ball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel - ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesum- weltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaf- fung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jäh- rigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. • Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutz- fachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaran- lage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungs- konzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächen- solaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Ge- meindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plan- kapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgeset- zes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusam- menhang vorgenommenen Änderungen an anderen Pl- ankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regional- verband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windener- gie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebiets- zone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nach- weislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschrei- bungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwa- ben, Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Ver- bandsversammlung des Zweckverbands Wasserversor- gung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lili- enstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebots- summe von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbei- ten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunterneh- men aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Ost“ zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Mars- weilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errich- tung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3. Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn-beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie die drei kommunalen Kinderta- gesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebühren- rechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbe- seitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Pla- nung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Fe- rienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwal- tung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwal- tung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehens- werte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. April und Sonntag, 28. April 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Mittwoch, 01. Mai 2024 (Maifeiertag) AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. April 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 28. April 2024 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Straße 355, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 6 52 75 50 Mittwoch, 01. Mai 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Susanne und Fabian Ritter zur Geburt Ihres Sohnes Lias Ritter am 24.03.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Fiona und Patrick Junker zur Geburt Ihrer Tochter Freyja Junker am 02.04.2024 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Veranstaltungskalender April 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 28.04. Jahreshauptversammlung Förderverein Selige Irmgard Cafeteria Sel. Irmgard 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 03.05.2024 29.04.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das leckere Powerfrühstück Einmal im Monat wird bei uns im Ein- gangsraum „Bewegungsbaustelle“ eine große Tafel aus mehreren Tischen auf- gebaut. Das bedeutet: heute ist das Po- werfrühstück! An diesem Tag treffen sich die Eltern aus dem Powerfrühstücksteam um 07:30 Uhr im Kindergar- ten. Es gibt ganz viel zu tun. Gemeinsam werden die Voll- kornseelen mit Butter oder Frischkäse geschmiert und mit verschiedener Wurst und Käse belegt. Die Eier müssen gekocht und in kleine Scheiben geschnitten werden. Dazu gibt es noch viel Obst und Gemüse, das kleingeschnitten wird. Hier helfen auch die Kinder mit. Mit viel Freude und Fleiß machen sie sich mit einem Brettchen und Messer an die Arbeit. Aus dem geschnittenen Obst werden dann zum Teil die Äpfel-/Birnen-/Bananen- und Traubenspieße ge- macht. Aus dem Rest bereiten die Mamas einen Obstsalat zu, der pur oder mit dem Naturjoghurt gegessen werden kann. Zu dem geschnittenen Gemüse (Tomaten, Gurken, Paprika, Karotten, Kohlrabi) gibt es einen leckeren Dip, der von vielen Kinder gern genommen wird. Auch bei dem Po- werfrühstück darf der Nachtisch nicht fehlen. Und den liebt fast je- des Kind. Das ist der Waffelbecher gefüllt mit dem selbstzubereite- ten Obstquark. Gegen 9 Uhr ist in jeder Gruppe die Aufregung groß. Die Tische und Stühle wer- den zusammen- gerückt und die Trinkflaschen aus den Rucksäcken geholt. Dann setz- ten sich alle Kin- der und Erzieher/-innen zusammen, um ein Tischgebet zu sprechen und sich gegenseitig einen „Guten Appetit“ zu wünschen. Es ist 09:15 Uhr und die ganze Arbeit ist erledigt. Jetzt stellen die Mamas die zubereiteten Essensplatten auf die Tische. „Das Powerfrühstück ist eröffnet!“ Aus allen Gruppenzimmern strömen die Kinder zu der Tafel und bedienen sich am leckeren Essen. Und man kann so oft hingehen, bis der Hunger gestillt ist. Für unsere „Kleinen“ (Krippenkinder) wird das Powerfrüh- stück in ihre Räumlichkeiten gebracht. Auch sie genießen sehr das leckere Essen. VIELEN DANK liebes Powerfrühstücksteam für das Er- möglichen dieser Aktion und Ihre Mitarbeit: das Kaufen von Lebensmitteln, das Zubereiten der gesunden Speisen und das anschließende Aufräumen! Alle Kinder und das Kindergartenteam des Kiga. St.Martin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Schulnachrichten SBBZ Sehen Outdoor-Gymnastik Baindt unterstützt Sonderpädago- gisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Baindt der Stiftung St. Franziskus mit großzügiger Spende Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszent- rum (SBBZ) Baindt freut sich über eine großzügige Spen- de von der Outdoor-Gymnastik Baindt. Seit mittlerweile drei Jahren treffen sich die Teilnehmer jede Woche bei Wind und Wetter auf dem Sportplatz in Baindt, um un- ter der professionellen Leitung von Barbara Lyszus eine abwechslungsreiche Gymnastik-Stunde mit passender Musik zu genießen. Die Gemeinde Baindt unterstützt dieses Engagement durch die Bereitstellung eines geeigneten Platzes. Der Gewinn aus dieser Kooperation kommt regelmäßig Kin- dern mit Blindheit und Seheinschränkungen des SBBZ Baindt zugute. Dank der Spende von Frau Lyszus konnte dem Förderverein des SBBZ Sehen Baindt wieder eine großzügige Spende über 1.000 Euro überreicht werden. Das SBBZ Baindt mit dem Förderschwerpunkt Sehen bie- tet individuell angepasste Bildung, Unterstützung in leben- spraktischen Fähigkeiten und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen an, beginnend vom Schulkindergarten bis hin zur Hauptschule. Die regelmäßige Spende von Frau Lyszus ermöglicht es, Freizeit- und Schulausflüge zu bezuschussen und verschiedene Sportutensilien an- zuschaffen. Die Spende der Outdoor-Gymnastik wird mit großer Dankbarkeit und Wertschätzung angenommen. Die funktionelle Outdoor-Gymnastik ist eine besondere Form des Trainings, die den Fokus auf Bewegungen legt, die im Alltag nützlich sind. Durch komplexe Bewegungsab- läufe werden Kraft, Beweglichkeit und Koordination des gesamten Körpers verbessert. Die Bewegung im Freien unterstützt zudem die Immunabwehr, den Stressabbau und das Wohlbefinden sowie die geistige Gesundheit. Der neue Kursabschnitt startet am Dienstag, den 7. Mai, und findet wöchentlich um 18:00 Uhr statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, am Probetraining teilzunehmen, um ganzheitlich ihr Wohlbefinden zu fördern. Pressekontakt: Barbara Lyszus Outdoor-Gymnastik Baindt Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. April - 05. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Talente Gott hat jedem Menschen Die Fähigkeit verliehen, etwas zu erreichen. Keinen Menschen hat er Ohne alle Talente gelassen. Martin Luther King Samstag, 27. April 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 28. April - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Himpel, Leopold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Sophia Rößner, Robin Schnez, Emilia Stotz († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Brunhil- de Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Baptist Heilig, Hildegard und Siegfried Müller, Albert Konzett) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Aaron 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert mit der Brass- Band Allgäu/Oberschwaben Dienstag, 30. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 01. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 02. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 14.00 Uhr Maiandacht für den Helferkreis in der Kapel- le St. Georg Untereschach. Abfahrt: 13.30 Uhr Parkplatz bei der Kirche Baindt Freitag, 03. Mai Fest der Apostel Philippus und Jakobus 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit dem Singkreis aus Mochenwangen Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 02. Mai geschlossen Freitag, 03. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht Donnerstag 02.05.2024 Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30; Wir bilden Fahrgemeinschaften. 14 Uhr Maiandacht in der Kapelle St.Ge- org Untereschach, mit Pfarrer Staudacher. Anschließend Einkehr im Glashaus-Cafe Liebenauer Land- leben Meckenbeuren. Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen sie ihr Gotteslob mit. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Baienfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den verschiedenen Klas- senfahrten im kommenden Schuljahr). Eine persönliche Einladungen per Post wurde versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formulare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklärung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai 2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 5. Mai, 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag, 12. Mai, 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag. 14. Mai. 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch. 15. Mai 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baienfurt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungs- blatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebenskraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Ja- ntzen. In den Texten werden wir eingela- den, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu über- denken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 28. April 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 28. April Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 29. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 02. Mai 19.00 Uhr Fragen zur Bibel, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schö- berl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Einladung Die Kinderkirche lädt herzlich ein zum Gottes- dienst mit den Kindergärten am Sonntag, 28. April um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche, Baienfurt. Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technische Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt ein- gestellt. Zum Sonntag „Kantate“ (Singt) - 500 Jahre Gesang- buch: Ohne Lieder hätten sich Mar- tin Luthers reformatorische Gedanken nicht so unter den Leuten verbreiten lassen und manche konfessionelle Aus- prägung und damit die Vielfalt unserer Gottesdienste würde es ohne Lieder und Musik nicht geben. Bereits 1524 erschienen die ersten Liederbücher. Viele Lieder aus den Sammlungen des 16. Jahrhunderts finden sich bis heute im Evangelischen Gesangbuch und prägen die evangelische Frömmigkeit. Dies gilt auch für die Lie- dersammlungen des 17. Jahrhunderts, die die Werke von Johann Crüger und Paul Gerhardt beinhalten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Vielfalt ist groß geworden und so bemüht sich Niko- laus Graf von Zinzendorf, Gründer der Herrnhuter Brü- dergemeine und selbst Dichter zahlreicher Lieder, um ein konfessionsverbindendes Liederbuch. 1837 schafft Albert Knapp eine Sammlung mit ca. 3500 Liedern. Bei so viel Auswahl gelang es der Eisenacher Konferenz 1854 eine Kernliederliste mit 150 Liedern zu erstellen. Im- merhin sieben dieser Lieder gehören auch noch zu einer Kernliederliste von 2006, im Evangelischen Gesangbuch finden sich noch viel mehr. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es eine aktive Liturgie- und Singbewegung, die viele neue Liederbücher hervor- brachte. Die Evangelische Kirche in Deutschland schaffte 1950 erstmals ein Einheitsgesangbuch mit unterschied- lichen Regionalanhängen. Die neuen Musikbewegungen der 60er Jahre, das katholische Gotteslob von 1975, öku- menische Weiterarbeit und viele theologische Gespräche führten zu dem jetzt vertrauten Evangelischen Gesang- buch, das zwischen 1993 - 1996 in allen Evangelisches Landeskirchen in Deutschland eingeführt wurde. Mehrere 1000 neue Lieder in den letzten 30 Jahren, viele davon in den Kirchentagsliederheften erschienen, dazu die vielen neuen technischen Selbstverständlichkeiten führten nicht nur 2013 zur Einführung eines neuen Got- teslobs auf katholischer Seite, sondern regten auch die evangelische Diskussion an. Die meisten Gesangbuchpro- zesse im letzten Jahrhundert haben 10 und mehr Jahre gedauert. Insofern wird auch das jetzige EG noch eine Weile die Gemeinden begleiten. Und sicher ist: es gibt auch nach fast 30 Jahren noch Neues zu entdecken! Vision für 2030: Die Gemeinden halten neben der schon längst vorhandenen App ein neues Buch in den Händen und können zugleich in einer Datenbank nach ihren Lieb- lingsliedern suchen. Weitere Informationen zum Entstehungsprozess des neu- en Gesangbuchs unter: www.ekd.de/evangelisches-ge- sangbuch Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fra- gen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Am 02. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus versuchen wir gemeinsam Ant- worten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmation 2024 Mit 16 Konfirmandinnen und Konfirmanden, ihren Famili- en und Gästen feierte die Evangelische Kirchengemeinde am vergangenen Wochenende in zwei Gottesdiensten Konfirmation. Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Herzlichen Dank allen, die zum Gelingen beigetragen haben! Frühlingserwachen im Sprachcafé Inzwischen ist das Sprach- und Begeg- nungscafé in der X-Zone gut angelaufen. Wir üben gerade fleißig Deutsch, doch jeder ist herzlich willkommen. Das Café ist für alle da, die Lust auf Begeg- nung haben. Wir möchten gemeinsam Deutsch üben und andere Kulturen besser kennen- lernen. Jeder ist willkommen, Kleinkinder und Babys dürfen mitgebracht wer- den. Jeden Freitag (außer in den Ferien) 09:00 - 12:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kontakt: l.scheck@diakonie-oab.de Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- & Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr • Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) • Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) • Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zeltinsel (5) • Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Daniela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. • Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Er- frischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Lustnau 2:2 (Spiel vom 17.04.24) Gegen den knapp hinter uns rangierenden TSV Lustnau wollten wir eigentlich gewinnen und kamen ganz gut ins Spiel, doch Lustnau ging aggressiv auf den Ball und brachte uns dann doch stärker unter Druck als erwartet. Wir spielten zwar ganz gut hinten raus, waren aber nach vorne nicht druckvoll genug und ein indivi- dueller Fehler brachte Lustnau dann auch noch überra- schend in Führung, die wir bis zur Pause nicht ausglei- chen konnten. Die zweite Halbzeit begann mit leichtem Übergewicht für uns, doch nach einem Konter mussten wir in der 45 Minute gar das 0:2 hinnehmen. Dies war jedoch der Weckruf und wir wafen nun alles konzentriert nach vorne . Bereits we- nige Minuten danach konnten wir nach einem herrlichen Spielzug über Stella, Jana und Abschluss durch Hedda, den Anschlusstreffer markieren. Wir blieben nun dran und nach einem Freistoß aus circa 22 m nahm Stella genau Maß und erzielte mit einem fulminanten Schuss den Aus- gleich. Wir waren nun drauf und dran das Spiel komplett zu drehen, doch dunkle Wolken und Hagel beendet das Spiel etwas vorzeitig, so dass die Zeit nicht mehr reichte. Insgesamt ein gerechtes Unentschieden und insbesonde- re aufgrund der zweiten Halbzeit eine Leistung, auf der wir aufbauen wollen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Laura Schaz, Viviane Wertmann, Julie Acker, Victoria Wertmann, Tabea Schauffler, Sarah Schmid, Sara Jukic, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Stella Schmid, Nora Lüttmann SG Fronreute/Baindt - SpVgg Aldingen 0:2 (Spiel vom 20.04.24) Gegen den Tabellenvierten aus Aldingen gerieten wir durch einen Abspielfehler bereits nach 2 Minuten unglück- lich in Rückstand, doch wir verdauten den Rückstand gut, spielten trotzdem auf Augenhöhe mit und erarbeiteten uns gute Torchancen durch Jana und Hedda, die wir je- doch nicht verwerteten. Auch ein gut getretener Freistoß von Stella fand leider nicht den Weg ins Netz. Trotz ver- letzungsbedingter Ausfälle zweier wichtiger Spielerinnen erhöhten wir in der zweiten Halbzeit den Druck, doch der entscheidende Pass bzw. Torschuss zum Anschlusstref- fer wollte nicht gelingen. In dieser Phase gelang es den Gegnerinnen nur wenige Male, dann aber gefährlich vor unser Tor zu kommen, aber Kathi im Tor war hellwach und vereitelte jede Chance. In der 70. Minute brachte Al- dingen dann einen schnellen Konter vor, der leider das 0:2 bedeutete, das wir nicht mehr verkürzen konnten. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett Progzeba, Viviane Wertmann, Julie Acker, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Amelie Gessler SG Fronreute/Baindt - SV Alberweiler 4:0 (Spiel vom 22.04.24) Gegen den Tabellenletzten mussten unbedingt drei Punk- te her und so legten wir gleich hochkonzentriert los. Mit dem zweiten Angriff setzte sich Jana nach Pass von Car- la über rechts durch, ließ drei Gegenspielerinnen stehen und schoss trocken ins kurze Eck. Die schnelle Führung gab Sicherheit uns so blieben wir auf dem Gaspedal und erarbeiteten uns mehrere Chancen u.a. durch Marie und Sarah. Doch es dauerte noch 20 Minuten bis die Geg- nerinnen nach einer Ecke den Ball nicht richtig aus dem Strafraum brachten und Hedda den Ball über die Linie schob. Das schönste Tor des Tages ging im Mittelfeld von Tabea aus, die Jana über den rechten Flügel schick- te und deren herrliche Hereingabe Stelle direkt abnahm und zum 3:0 einschoss. Noch vor der Pause war es dann abermals die überragende Jana, die allen Gegenspiele- rinnen davonlief, vor dem Tor die Neven behielt und zum 4:0 Halbzeitstand vollendete.Nicht unerwähnt bleiben sollte noch ein schöner Steckpass von Hedda auf Nora, die trocken den Ball im Netz versenkte. Leider spielte der Schiedsrichter hier den Spielverderber und pfiff das Tor wegen Abseitsstellung zurück. Nach der Pause wechselten wir dann munter durch, was letztlich auch auf den Spielfluss und den Druck nach vor- ne Einfluss hatte. Doch zwei schöne Ecken und ein fulmi- nanter Freisoß von Stella aus 25 Metern - Marie wurde vorher von den Beinen geholt, sie wäre durch gewesen - den die Torfrau gut parierte, waren die Höhepunkte der zweiten Hälfte. Am Ende ein gute Leistung unserer Mädels, die Ihre Geg- nerinnen jederzeit im Griff hatten - weiter so, daran soll- ten wir am kommenden Samstag in Eutingen gleich auf- bauen. Es spielten: Katharina Zarbock, Vivienne Progzeba, Vivi- ane Wertmann, Victoria Wertmann, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, So- pie Heilmeier, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Sara Jukic, C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Aichstetten 7:0 (Spiel vom 19.04.24) Gegen die mitfavorisierte SGM aus Aitrach Aichstetten kamen wir gut ins Spiel und hatten in der ersten Halbzeit, bei extreme Windverhältnissen die Windunterstützung auf unserer Seite. Dies nutzen wir indem wir neben gutem Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Passspiel auch Schlüsse aus der zweiten Reihe probierten. Beim ersten Schuss von Jana hatten wir allerdings Glück, denn der wurde von der gegnerischen Verteidigerin ins eigene Tor abgelenkt. Danach kamen die Gegnerinnen ein zwar noch ein paarmal über die Mittellinie, bis Jana dann das 2:0 nachlegte. Noch zwei Schüsse mit Windun- terstützung von Hedda sorgten für den 4:0 Pausenstand. Nach der Pause wollten die Gegnerinnen den Wind nut- zen, worauf wir uns in der Abwehr gut einstellen, doch bereits in der 40. Minute nahm Jana wieder maß und schlenzte den Ball schön in den Winkel. Damit war die Gegenwehr des Gegners gebrochen und so kombinierten wir u.a. über Sophie und Lea immer wieder schön nach vorne, ließen zwar noch einige Chancen u.a. durch May- lin und Lena liegen, konnten aber trotzdem durch Hedda, Jana und Lena zum Endstand von 7:0 einen souverän Sieg einfahren. Es spielten: Sara Jukic (T), Victoria Wertmann, Sara Leib- farth, Philina Ziegler, Lea Busam, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Jana Eiberle, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh SV Bergatreute - SG Fronreute/Baindt 0:12 (Spiel vom 20.04.24) Gegen einen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel ent- schied sich das Trainerteam Spielerinnen Verantwortung zu übertragen, die in Verbandspielen bisher weniger zum Einsatz kamen und sie lösten diese Aufgabe mit Bravour. Nach anfänglich erwarteter Unsicherheit und fehlender Ordnung begannen unsere Mädels mehr und mehr ihre durch kontinuierliche Trainingsbeteiligung weiterentwi- ckelten Fähigkeiten zu zeigen. Unsere Torspielerin Carla agierte selbst bei großen Torchancen der Gegnerinnen mit Fuß und Hand souverän und sorgte mit klugen Päs- sen auf Victoria und Sarah für einen sicheren Spielauf- bau. Im Mittelfeld bewiesen Sophie und Sara Übersicht und kreierten mit Pässen in die Tiefe auf Maylin, Maya im Wechsel mit Lea, Lena-Marie, Jana und Pauline für Torgefahr und Philina überzeugte in der Abwehr mit Ein- satz und gewonnenen Zweikämpfen. Beinahe alle Spie- lerinnen waren an Torvorlagen und Torerfolgen beteiligt. Alles in allem war dies eine begeisternde und durchweg überzeugende Leistung unserer Mädels. So fällt das eindeutige Ergebnis auch in dieser Höhe ver- dient aus. Weiter so! Es spielten: Carla Seitner, Sarah Leibfarth, Victoria Wert- mann, Sophie Heilmeier, Sara Jucic, Lea Busam, Lena Marie Alber, Pauline Preis, Jana Rimmele, Philina Ziegler, Maya Hofmann, Maylin Kretzer E-Juniorinnen I SG Fronreute/Baindt I - SGM Union MBK 2:4 E-Juniorinnen II SG Fronreute/Baindt II - SGM Union MBK II 10:0 Abstiegsduell ohne Sieger SV Sulmetingen - SV Baindt 2:2 (0:2) Begleitet von einigen Schneeflocken machte sich der SVB am Sonntagmittag auf in Richtung Ulm, wo beim SV Sulmetingen das nächste direkte Duell im Tabellen- keller anstand. Ohne einige wichtige Stützen, Brugger, Boenke, Fink und Kronenberger, legte der SVB auf dem zum Glück wetter- festen und herausragend zu bespielenden Rasenplatz allerdings fast einen kompletten Fehlstart hin und konn- te sich bei Martin bedanken, welcher die Kugel nach we- nigen Sekunden am langen Pfosten vorbeischob (1.). In der Folge entwickelte sich eine flotte Partie, welche den Zuschauern kaum Zeit Durchatmen geben sollte. So be- kam etwa Dischl auf der Gegenseite den Ball im Rut- schen nicht mehr entscheidend an Pohl vorbeigedrückt (3.). Während Fischer in den Folgeminuten den Druck auf die SVS-Abwehr hochhielt, leistete sich der SVB in der 16.Minute einen folgenschweren Ballverlust im Mittelfeld. Die Kugel landete über Umwege bei Martin, welcher mit einem satten Abschluss von der Strafraumkante auf 1:0 stellte (16.). Während Fischer einige Zeigerumdrehungen später den Ausgleich verpasste, da sein Abschluss an die Latte geblockt wurde, hatte der SVS das Spielglück auf seiner Seite. Der Aufsteiger verpasste es zweimal den Ball entscheidend zu klären und ermöglichte so Martin einen weiteren Abschluss aus der Distanz. Der eigent- lich vollkommen ungefährliche Schuss flutschte Wetzel durch die Finger und trudelte zum 2:0 über die Torlinie (35.). Immerhin konnte Baindts Nummer 1 seinen Fehler in der 40.Minute wieder etwas korrigieren, als er im 1 gegen 1 mit Pohl zur Stelle war. Da kurz vor dem Halbzeitpfiff Dischl sowohl ein möglicher Elfmeterpfiff als auch ein platzierter Abschluss verwehrt blieb, ging es mit einem 2:0 in die Pause. Zu Beginn der zweiten Halbzeit verpasste der SVS den altbekannten „Deckel draufzumachen“ und scheiterte entweder an Wetzel (52.) oder an sich selbst (50.) (62.) (68.). So blieb die Baindter Mannschaft im Spiel und konn- te sich in der 71.Minute doch nochmals Hoffnungen auf einen Punktgewinn machen: im Strafraum flipperte der Ball zu Fischer, welcher den Ball wuchtig zum 2:1 in die Maschen jagte. Rädels Mannschaft war nun plötzlich am Drücker und der aufgerückte Thoma scheiterte aus kurzer Distanz an Pohl (72.). Sieben Minuten später rutschte eine abgefälschte Ecke von Dischl zu Thoma durch, welcher diesmal die Ruhe behielt und auf 2:2 stellte (79.). Beide Mannschaften agierten in der Schlussphase dann mit of- fenem Visier, wobei der SVS die besseren Möglichkeiten hatte (86.)(90.). Am Ende blieb es jedoch bei einem um- kämpften 2:2-Remis. Aufgrund des Spielverlaufs kann der SVB mit dem Un- entschieden deutlich besser leben als der Gastgeber aus Sulmetingen; jedoch bringt der eine Punkt keines der bei- den Teams so wirklich weiter. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (42. Mika Dantona), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (74. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Julian Kiefer - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Dominik Martin (16.), 2:0 Dominik Martin (35.), 2:1 Jan Fischer (70.), 2:2 Philipp Thoma (79.) SV Baindt II - TSV Ratzenried II 1:2 (0:0) SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (68. Mo- ritz Lang), Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (74. Lukas Grabhherr), Robin Blattner (61. Moritz Gresser), Niklas Späth, Markus Wöhr, Konstantin Knisel, Marius Hahn (68. Johannes Heisele), Johannes Schnez - Trai- ner: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (65.), 1:1 Jonas Kolb (71.), 1:2 Laurin Rasch (85.) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Vorschau: Sonntag, 28.04 13.15 Uhr: SV Mochenwangen II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Mengen Mittwoch, 01.05 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Wangen (Nachholspiel) Abt. Frauenturnen Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Mon- tag, 6.5.24, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Sportplatz. Wir bilden Fahrgemeinschaf- ten. Unser Ziel ist das Gasthaus „Hirsch“ in Vorsee. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir dort ein. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171 oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Vorankündigung: Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Am Sonntag, den 5. Mai 2024um 13:00 Uhr, findet die- ses Jahr unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einla- den, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr Barbara Blattner Breitensportwartin Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2 Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Donnerstag, den 2. Mai findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sandplatz hergerichtet, sowie der Hufschlag in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit um unsere Anlage auf Vordermann zu brin- gen. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Wie immer heißt es: Viele Hände, schnelles Ende. Turnierergebnisse Am vergangenen Wochenende fand in Herbertingen ein Jugendturnier statt. Theresa Henzler ist mit Bonne Diamond in zwei Dres- sur-Wettbewerben gestartet. In einem Wettbewerb konn- te sie den Sieg mit nach Hause nehmen, im anderen Wett- bewerb platzierte sie sich auf dem 3. Platz. Hannah Elbs hat sich mit Dolly im Reiterwettbewerb den Sieg geholt und im Reiterwettbewerb Schritt-Trab auf dem 5. Platz platziert. Wir beglückwünschen die beiden zu ihren Siegen und Platzierungen! Theresa Henzler holt sich mit Bonne Diamond den Sieg im Dressur-Wettbewerb! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hannah Elbs holt sich mit Dolly den Sieg im Reiterwett- bewerb! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Sams- tag, den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mit- glieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.04.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Volleyball LJ Baindt Pokalfinalturnier Freizeit Süd Beim Finalturnier im Freizeitpokal Süd trafen sich am 21.04.24 in Jedesheim diesmal die Crème de la Crème des Mi- xed-Bereichs Süd. Mit dem Tabellenzweiten VFB Ulm, dem Tabellendritten SV Jedesheim und dem Tabellenfünften VLJ Baindt standen sich gleich drei Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte der A-Klasse Süd gegenüber. Zunächst galt es im ersten Spiel, SV Jedesheim gegen den VFB Ulm, den „Jahressieger“ dieser Saison zu ermitteln, ging doch im Ligabetrieb jeweils die Heimmannschaft als Sieger hervor. Trotz heftiger Gegenwehr schaffte es Jedesheim aller- dings nicht, den VFB niederzuringen und der VFB Ulm ging mit 2:0 (25:12, 25:20) als Sieger vom Platz. Im 2. Spiel durfte sich dann die VLJ Baindt am SV Jedes- heim versuchen. Jedesheim kam diesmal besser ins Spiel, konnte aber der starken Abwehr, dem tollen Block und dem giftigen Angriff der Baindter letztendlich nicht wirk- lich viel entgegensetzen. So ging das Spiel mit 2:0 (25:20, 25:22) zu Gunsten Baindts aus. Damit war alles für ein großes Finale im Finale angerich- tet. Schnell machte der VFB Ulm klar, dass er nicht gewillt war, nach zwei Siegen in der Liga diesmal der VLJ Baindt das Feld zu überlassen. Durch konzentrierte Block- und Abwehrarbeit konnten sie den ersten Satz mit 25:15 deut- lich für sich entscheiden - auch wenn Baindt das eine oder andere Mal ihre Klasse aufblitzen ließ. Im 2. Satz legte Baindt eine Schippe drauf und der VFB musste schon zu Beginn beim Stand von 4:8 eine Auszeit nehmen. Welche wundersamen Worte dort gefallen sind, blieb dem Zuschauer ein Geheimnis, aber sie trafen wohl „des Pudels Kern“. Beim 10:10 überholte der VFB die Baind- ter so dass diese ihrerseits bei 10:12 zur ersten Auszeit ge- zwungen wurden. Die erhoffte Wirkung blieb jedoch aus, sodass beim Spielstand von 10:14 gleich die zweite und damit letzte Auszeit genommen werden musste. War sich der VFB zu siegessicher? Denn trotz eines zeit- weisen 5-Punkte-Vorsprungs schaffte es Baindt, sich mit sehenswerten Aktionen ein 17:17 zu erkämpfen, was den VFB veranlasste, seine 2. Auszeit zu nehmen. Trotz der Spielunterbrechung konnte die VLJ auf 20:17 erhöhen und sah schon beim zwischenzeitlichen 23:20 wie der siche- re Satzsieger aus. Trotz eines cleveren Doppelwechsels der VLJ konterte der VFB beeindruckend und siegte am Schluss mit 27:25 im Pokalturnier. Herzlichen Glückwunsch allen Akteuren für die hervorra- genden Leistungen und vielen Dank an Matthias Epple für die Vorlage zu diesem Bericht. Endstand: 1. VFB Ulm 2. VLJ Baindt 3. SV Jedesheim GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Alteingesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 05.05.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landratsamt Standort Weingarten Das Landratsamt Standort Weingarten bleibt am Blut- freitag, 10. Mai ganztägig geschlossen. Am Standort Weingarten untergebracht sind folgende Ämter der Landkreisverwaltung: • Jobcenter (Verwaltungsgebäude Sauerleutestraße 34) • Stabsstelle Nachhaltige Mobilität (Verwaltungsgebäu- de Brielmayerstraße 2) • Teile der Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsma- nagement (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2) • Kommunal- und Prüfungsamt (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2). Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg feiert Vielfalt und Teilhabe für alle mit den Inklusionstagen 2024 Vom 4. bis 12. Mai setzt der Landkreis Ravensburg ein starkes Zeichen für Inklusion und Teilhabe, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Über 60 Veranstaltungen, organisiert von verschiedenen Trägern, Vereinen und Organisationen, laden dazu ein, die Bereiche Kunst und Kultur aus einer inklusiven Perspektive zu erleben. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis eingeladen. Die Eröffnungsveranstaltung findet am 4. Mai auf der Landesgartenschau in Wangen statt. Das diesjährige Programm legt den Schwerpunkt in der Kunst- und Kul- turszene, mit dem Ziel, ein Bewusstsein für die Bedeutung von Zugänglichkeit und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu schaffen. Besucherinnen und Besucher können sich dabei auf ein vielfältiges Angebot freuen, das von Work- shops über Ausstellungen und Aufführungen reicht. Jede Veranstaltung ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen möglichst barrierefrei zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder umweltbedingten Einschränkungen. Die Inklusionstage sind eine Initiative des Landratsamtes Ravensburg und des Inklusions-Netzwerks INIOS. Das vollständige Programm der Inklusionstage ist ab so- fort auf der Webseite www.rv.de/inklusionstage verfüg- bar. Für weitere Informationen steht Frau Sabrina Kupka, kommunale Beauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderung, unter Telefon 0751 85-3136 oder E-Mail (s.kupka@rv.de) zur Verfügung. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt am 1. Mai 2024 von 10 - 17 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr). Eintritt nur 2 € Der Termin ist ein „Muss“ für alle Pflanzenfreunde: der allseits beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt findet am 1. Mai im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt! Ausgewählte Aussteller bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den hei- mischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Von 10-17 Uhr kann ausgiebig aus- gesucht, gefachsimpelt und eingekauft werden. Es gilt ein Sondereintrittspreis von 2 Euro, der sowohl zum Besuch des Markts als auch des gesamten Museums berechtigt, Kinder sind frei. Der Einlass ist ab 9.30 Uhr. Die Aktionen sind ohne Voranmeldung und finden bei jeder Witterung statt. Musik, Bewirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kinderprogramm runden die Veranstaltung ab. Genaue Informationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg Gesprächskreis für erwachsene Adoptierte Herzlich eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben und als Adoptivkind groß geworden sind. Der Gesprächskreis startet am Donnerstag, den 16.05.2024 um 19:00 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Kreishaus II, Gar- tenstr. 107, 88212 Ravensburg. Sie werden am Hauptein- gang in Empfang genommen. Die Teilnahme ist kosten- los und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder und jede Adoptierte hat eine eigene kostbare Ge- schichte und komplexe Erfahrungen. Wer bin ich? Woher komme ich? Warum wurde ich weggegeben? Diese Fra- gen stellen sich Adoptierte oftmals ein Leben lang. Ad- optiert worden zu sein ist ein eigenes Lebensgefühl, wel- ches Nichtadoptierte nur schwer oder gar nicht verstehen können. Im Gesprächskreis ist es möglich mit anderen Adoptierten in Kontakt zu kommen, Erfahrungen auszu- tauschen und vielleicht die ein oder andere Gemeinsam- keit herauszufinden. Dabei gilt: Jeder und jede Adoptierte trägt Fragen mit sich, die er oder sie gerne beantwortet haben möchte und viele Adoptierte tragen Antworten in sich, die sie weitergeben können. Der Gesprächskreis wird begleitet von der Adoptionsstelle des Bodenseekreises und der Adoptionsstelle des Land- kreis Ravensburg. Danach ist vorgesehen, dass sich die Gruppe eigenständig organisiert. Die Gruppe wird nicht therapeutisch begleitet. Nachfragen sind möglich bei: Landratsamt Bodenseekreis Frau Wagner unter Telefon 07541-204 5629 oder Landratsamt Ravensburg Frau Schöllhorn-Peuker unter Telefon 0751-85 3213 Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Was sonst noch interessiert Dorfgemeinschaft Stuben e. V. Am Mittwoch, den 01. Mai 2024, ab 10:30 Uhr, lädt die Dorfgemeinschaft im und um das Dorfstüble in Stuben zum Wanderer- und Radfahrertreff ein. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Mittagstisch mit Maul- taschen und Salat, Dinnete, Steak, Pommes und Wurst sowie Kaffee und Kuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Stubener. DRLG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmer zu angehenden Rettungsschwimmern aus- gebildet: 16 neue Juniorretter für die Ortsgruppe Baienfurt Unter der Leitung der Trainer Jannik Heinzler und Ida Mehrle konnten 16 neue Junior-Retter ausgebildet werden. Sie sind somit auf dem besten Weg, Rettungsschwimmer zu werden. Der Junior-Retter ist ein Abzeichen der DLRG zur Vorbe- reitung auf das Rettungsschwimmen. Die Ausbildung beinhaltet Elemente der allgemeinen Grundausbildung in Selbst- und einfacher Fremdrettung und stellt den Übergang von der Schwimm- zur Rettungs- schwimmausbildung dar. Wir gratulieren den stolzen frisch gebackenen Junior- rettern! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. lädt herzlich ein zum Kirchenkonzert der Brass Band Oberschwaben-Allgäu am Sonntag, 28. April 2024, 19.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Mit neuem Schwung steigt die Brass Band Oberschwa- ben-Allgäu in die Kirchenkonzert Saison ein. Bereits im Jahre 1992 gegründet, gilt die Brass Band Oberschwaben-Allgäu zweifelsohne als Seniorin der Deut- schen Brass Szene und ist dabei nie müde geworden, sich neu zu erfinden und nach höheren Zielen zu streben. Der von ambitionierten Amateuren des süddeutschen Raums formierte Klangkörper hat es sich zur Aufgabe gemacht, den authentischen Brass-Sound in Deutschlands Süden zu verbreiten. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zu diesem festlichen Konzert begrüßen könnten. Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Verein Kuk e.V. Matinee bei der Finissage in Karsee Die Ausstellung „Identität“ wo komm ich her, wo geh ich hin, endet am Sonntag, 28. April. Der Verein Kunst & Kul- tur rund um Karsee lädt um 11 Uhr zur Matinee in die Treppenhausgalerie, Seestraße 13 in Karsee, mit dem Akkordeon Duo Pankiv Brothers aus der Ukraine ein. Die außergewöhnliche Laufbahn der Brüder Denys und Ihor begann 2012. Die beiden Brüder damals 7 und8 Jahre alt, absolvierten schon als Kinder ihre ersten Konzerte. Sie studierten an der Musikakademie Lwiw (Lemberg) Seit ihrer kriegsbedingten Übersiedelung nach Deutschland setzen sie ihr Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen fort. Sie sind Preisträger zahlreicher in- ternationaler Wettbewerbe, u. a. in Frankreich „Trophee Mondial“, internationale Akkordeontage in Prag und Klin- genthal (Deutschland) und viele andere. Den virtuosen Ausnahmetalenten, 18 und 19 Jahre alt, ist es durch ihre vielfache Konzerttätigkeit gelungen, ganz wesentlich zur Weiterentwicklung und Popularisierung des Akkordeons beizutragen. Dass sie wahre Könner und Meister ihres Fachs sind, haben sie in Aachen bei der Verleihung des Karlspreises und vor dem EU-Parlament unter Beweis gestellt. Auf dem Programm stehen Werke von Vivaldi, Bach, Mozart, Rossini, Strauß, Piazzola u.a. Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. www.pankivbrothers.com Maitanz im Kulturzentrum Linse Freunde der Linse laden ein Walpurgisnacht oder Tanz in den Mai, egal wie man es nennt: die Freunde der Linse veranstalten wieder eine coole/ heiße Tanz-Party. Das bewährte DJ Duo Robert & Andi legen super tanzbare Hits auf, es gibt tolle Cocktails. Ab 22 Uhr gehen die Thekenlichter aus, die Diskolichter und Muke an. Der gesamte Abend wird von Ehrenamtli- chen organisiert und durchgeführt. Tanzt und rockt mit uns in den Mai. Kulturzentrum Linse Liebfrauenstraße 58, 88250 Weingarten Dienstag, 30. April 2024 ab 22:00 Uhr Eintritt frei! Frühlingsfest im Tierheim Berg Das Tierheim Berg lädt am 11. und 12. Mai zu Tagen der offenen Tür ein. Kostenlose Shuttlekleinbusse fahren von Ravensburg und Weingarten. Am Samstag und Sonntag, 11. und 12. Mai, lädt das Tier- heim Berg mit zwei Tagen der offenen Tür zum Frühlings- fest ein. An beiden Tagen ist von 10 bis 18 Uhr jede Men- ge geboten. Flohmarktangebote mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren, Tierbedarf und vielem mehr verlocken zum Stöbern, gleich daneben warten Plüschtiere aus kin- derfreundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Fest- gäste bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen. Als besondere Attraktion ist in diesem Jahr eine Künstlerin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 vor Ort, die ihre lebensnahen Zeichnungen und Gemälde von Tieren vorstellt und zum Kauf anbietet. Keinesfalls zu kurz kommt das leibliche Wohl beim Tier- heimfest: Köstlichkeiten vom Grill, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte sowie ein reichhaltiges Ku- chenbüffet – auch mit veganen, glutenfreien und dia- betikergeeigneten Leckereien – sorgen für kulinarischen Genuss. Die Jugendgruppe bietet leckere Waffeln an. Zu- dem stellt ein vielfältiges Getränkeangebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholfreien Getränken, Kaffee und Tee sicher, dass niemand durstig bleibt. Es gibt aus- reichend überdachte Sitzplätze und die Gäste werden an den Tischen bedient. Freuen dürfen sich die Tierheimbesucher auch wieder auf die „Struppi-Parade“ am Samstag, 11. Mai: Um 15 Uhr findet der beliebte Hundewettbewerb statt, bei dem eine promi- nente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Bewertet werden Charakter, Aussehen und Verhalten. Für jeden Hund, der teilnimmt, gibt es ein Geschenk. Der Gewinner erhält einen Pokal und den Titel „tollster Hund Oberschwabens 2024“. Parkplätze stehen für die Besucher ausreichend zur Ver- fügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheimfest eingerichteten Shuttleverkehr nutzen: An beiden Festta- gen fahren ab 10 Uhr stündlich Pendel-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg aus mit mehreren Zustei- ge-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Die letzten Rück- fahrten ab Tierheim sind um 17 Uhr. Bestaunen können die Tierheim-Gäste in diesem Jahr zudem die aktuellen Erweiterungsbaumaßnahmen, bei denen eine zusätzlichen Etage errichtet wurde: Auf knapp 100 Quadratmetern entsteht dort eine moderne Qua- rantänestation mit dazugehörigem Waschraum, einem Katzenzimmer mit Außengehege und einem Schulungs- raum. Mittlerweile läuft der Innenausbau. Weitere Informationen unter: www.tierheim-berg.de AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Frühling und steigende Temperaturen bringen Zecken mit sich - AOK verzeichnet leichten Rückgang der Bor- reliose-Infektionen im Bodenseekreis Waren Zecken bislang von Frühjahr bis Herbst aktiv, wei- tet sich ihre aktive Phase inzwischen sowohl in Richtung Jahresbeginn als auch in Richtung Jahresende aus. Ursa- che dafür ist die klimatische Erwärmung und die dadurch milden Winter. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die Region Bodensee-Oberschwaben als Risikogebiet aus. Die AOK rät deshalb sich zu schützen. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Zecken. Die häufigsten sind dabei der Gemeine Holzbock und die Auwaldzecke. Sie sind ab Temperaturen von sechs bis acht Grad Celsius aktiv. Durch einen Zeckenstich können Erkrankungen wie Borreliose und FSME entstehen. Vor allem der Gemeine Holzbock ist dafür verantwortlich. „In der Region Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Borreliose-Infektionen in den vergangenen Jahren nur marginal gesunken“, sagt Markus Packmohr, Geschäfts- führer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben. „Für den leichten Rückgang ist ausschließlich der Bodenseekreis verantwortlich.“ Hier waren im Jahr 2018 253 Personen wegen Borreliose in ärztlicher Behand- lung - im Jahr 2022 waren es 232 Infizierte. Im Landkreis Sigmaringen stieg die Anzahl der Erkrankten von 332 auf 343 erkrankten Personen. Im Landkreis Ravensburg hin- gegen blieb die Anzahl an Erkrankten nahezu konstant. Die Veränderung liegt lediglich bei 401 Erkrankten im Jahr 2018 zu 404 im Jahr 2022. Wer von einer Zecke gestochen wurde, hat meist an der Einstichstelle eine juckende Rötung auf der Haut, die ei- nige Tage später wieder verschwindet - eine normale Re- aktion auf einen Zeckenstich. Taucht jedoch einige Tage oder Wochen nach dem Stich eine ringförmige Hautrö- tung mit einem blassen Zentrum auf, kann dies ein An- zeichen auf Borreliose sein. „Der rote Ring wandert dann allmählich nach außen. Tritt eine solche Hautrötung auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden“, erklärt Markus Pack- mohr. Diese Wanderröte zeigt sich allerdings nicht bei allen Infizierten. Deshalb ist es wichtig, auch dann den Arzt aufzusuchen, wenn innerhalb von etwa sechs Wo- chen nach dem Zeckenstich grippeähnliche Beschwer- den wie zum Beispiel Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. Behandelt wird Borreliose in der Regel mit Antibiotika. Damit heilt sie meist komplett aus. Ohne Antibiotikabehandlung ist das Risiko für ei- nen schweren Verlauf erhöht. Dann kann es in der Folge zu einer Neuroborreliose mit Lähmungserscheinungen, Nervenentzündungen oder einer Gehirnhautentzündung kommen. Allerdings lösen nur 0,3 bis 1,4 Prozent der Ze- ckenstiche tatsächlich Symptome aus. Da sich die Borre- lien im Darm der Zecke befinden, werden diese erst nach circa 12 Stunden saugen der Zecke übertragen. Löst ein Zeckenstich FSME aus, können rund ein bis zwei Wochen nach dem Stich grippeähnliche Beschwerden wie Fieber oder Kopfschmerzen auftreten. Auch FSME heilt bei einer Mehrzahl der Betroffenen ohne Folgen aus. Ist aber das zentrale Nervensystem oder das Rückenmark betroffen, kann dies zu bleibenden Schäden führen. An- ders als bei einer Borreliose-Infektion, können bei FSME lediglich die Symptome behandelt werden. Allerdings kann durch eine Impfung gegen FSME-Viren einer Infekti- on vorgebeugt werden. Sie wird vor allem Menschen in Ri- sikogebieten empfohlen, die sich viel im Freien aufhalten. Der wichtigste Schutz vor einer Infektion mit Borreliose oder FSME ist die gänzliche Vermeidung von Zeckensti- chen. „Dabei ist es wichtig, den Körper nach dem Aufent- halt in einem potenziellen Zeckengebiet wie hohem Gras oder Unterholz gründlich abzusuchen“, rät Packmohr. „Auch das Tragen von heller Kleidung, die den ganzen Körper bedeckt ist zu empfehlen. Dadurch können Ze- cken schneller gefunden werden.“ VHS Volkshochschule Weingarten – Außenstelle Baienfurt Radexkursion: Woher kommt unser Trinkwasser in Baienfurt und Baindt? Samstag, 04. Mai 2024 Jeden Tag kommen wir mit unserem Wasser in Berüh- rung, ob wir es trinken oder zum Waschen verwenden. Sind Sie neugierig, wo es herkommt? Dann schwingen Sie sich auf´s Fahrrad und erkunden seine Quellen. Es geht über Kickach entlang der Wasserleitung nach Weißenbronnen. Dort wird Wassermeister Klaus Bielau die Quellfassung zeigen. Über Fuchsenloch geht es zu den Hochbehältern nach Köpfingen und Briach. Kosten: 3€ Anmeldeschluss: Montag, 29.04.2024 - danach ist kein kostenloser Rücktritt mehr möglich. Treffpunkt: 13.00 Uhr am Rathausparkplatz Baienfurt (Dauer: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hinweis: Sollte die Radexkursion aufgrund ungünstiger Witterung am 04.05.2024 nicht stattfinden können, wird diese auf Samstag, 08.06.2024 zur gleichen Uhrzeit verschoben. Anmeldung unter www.vhs-weingarten.de oder im Rat- haus Baienfurt bei Frau Hecht unter Tel.: 0751 4000 28. Kreuzworträtsel Die Buchstaben von 1-8 ergeben das Lösungswort. 71 2R 70 R3 Wabenrätsel Der gesuchte Begriff bezeichnet eine Besichtigungstour per Boot. © Tanja Pohl/DEIKE 742R34R3 Lösung: Hafenrundfahrt N H A e UDf a H RR T F N Werden Sie Pat:in! plan.de Werden Sie Pat:in! Mit einer Patenschaft Mädchenbildung fördern. Helfen Sie Mädchen, sich zu entfalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Warum hat der Luchs Pinsel an den Ohren? Der Luchs trägt an seinen Ohren auffällig lange Haare, sie werden auch als Pinsel bezeichnet. Diese etwa vier Zentimeter langen Büschel sind ein Trick der Natur, denn durch diese kann die Wildkatze noch besser hören: Die feinen Haare leiten nämlich Geräusche ins Ohrinnere weiter. Sie wirken also fast wie Antennen. Deshalb weiß der Luchs schnell, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Eine Maus hört er beispielsweise noch aus 65 Metern Ent- fernung rascheln, außerdem kann er verschiedene Geräusche unterscheiden, die mehrere hun- dert Meter weit weg entstehen. Von allen Landtieren hört der Luchs am besten! Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 74 4/ 3 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Teil 4 passt zum linken Bildteil. Kindergitterrätsel: 1. Krug, 2. und/USA, 3. Dosen, 4. Zirkus/Zwerg, 5. Uhren, 6. Haus, 7. Zeiger, 8. Eselsohr, 9. Sekunde, 10. Uranus, 11. Eber, 12. Grün, 13. Sänger, 14. Eule, 15. Hals 74 4R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Tel. 07502 - 911 31 78 . www.hofladen-vorsee.de Öffnungszeiten (Erlebnisernte, Hofcafe): Do. - Sa. 9 - 18 Uhr, Sonn. und Feiertags 13 - 18 Uhr NEU: unser SB-Hofladen, täglich von 6 bis 22 Uhr Hofladenprodukte - Lebensmittel - Coffee 2 go (nur bargeldlose Bezahlung möglich) 28. April 2024, 10.30 - 17 Uhr fachliche Beratung, eine große Auswahl an Kräuter Tomatenampeln und zahlreiche Gemüsejungpflanzen Blütenmeer an Balkonblumen in Profiqualität Unterhaltungsprogrammmit Musikverein & Ponyreiten Burger, Dinnete, Kaffee&Kuchen (auch zum Mitnehmen) * * * * * Herzliche Einladung zum Kräuterfest! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! 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LKW FAHRER GESUCHT – nähere Infos auf unserer Homepage www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR Wir suchen Dich! Das Seegut Zeppelin liegt in inmitten eines natürlichen Landschaftsparks und direkt am Seeufer. In Puncto Nachhaltigkeit, Design und Kulinarik setzen wir Maßstäbe. Ab April sind vielfältige Positionen zu besetzen. Über den QR-Code gelangst Du direkt zu den offenen Stellen. Wir bieten übertarifliche Bezahlung, Prämien, zusätzliche Urlaubstage, Vergünstigungen bei 200 Partnerhotels, Bodensee Card Plus u.v.m. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! bewerbung@seegut-zeppelin.de Seegut Zeppelin | Ziegelstraße 5 | 88048 Friedrichshafen | www.seegut-zeppelin.com HOTEL - RESTAURANT - VERANSTALTUNG ERÖFFNUNG MAI 2024 HOTEL - RESTAURANT - VERANSTALTUNG GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT[mehr]

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                Zuletzt geändert: 25.04.2024
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                Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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                  ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " W o h n e n F is ch e ra re a l" s o w ie 9 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 05.09.2019 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 17 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 32 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 34 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 50 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 58 11 Begründung – Sonstiges 60 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 13 Begründung – Bilddokumentation 65 14 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchli- che, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des Bebauungsplanes. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 GFZ ..... Geschoßflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 2 u. § 20 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.4 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf zusätzlich zu der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versie- gelte − Stellplätze und WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 5 − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen − durch geringfügig aus dem Gelände herausragende Aufbauten von Tiefgaragen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.5 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachabschluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen paral- lel sind. − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 6 der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre oder Zwerchgiebel im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeord- net einzustufende Widerkehre oder Zwerchgiebel, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dach- haut (außen) des Widerkehres oder Zwerchgiebels zu messen. Un- tergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich ge- genüberliegenden Hauswände, einnehmen. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Haupt- gebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Ge- schoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Ge- schoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dach- überstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unbe- rücksichtigt. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Ter- rassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 7 − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Pultdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (ein- schließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festge- setzte Wert muss um 1,00 m unterschritten werden; Hauptge- bäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptge- bäuden Hauptgebäude mit Pultdach sind so zu errichten, dass die Senk- rechte auf die Firstseite (d.h. die höhere der waagerechten Dach- kanten) um mindestens 70° von der Nordrichtung abweicht (vgl. hierzu auch Skizze in der Begründung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 8 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze und Garagen und/oder Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als Un- terhaltungs- und Fußweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.16 Behandlung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, im Trennsystem abzuleiten. Das Niederschlagswasser (Regenwasser) ist über die öf- fentlichen Regenwasserkanäle dem westlich außerhalb des Gel- tungsbereiches geplanten Retentionsfilterbecken zuzuführen. Hier ist es zwischenzuspeichern und über die belebte Bodenzone zu fil- tern und anschließend gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abzulei- ten. Auch beim Einbau einer Zisterne ist der Überlauf an das öffent- liche Regenwasser-Kanalnetz zu gewährleisten. Sickerschächte sind unzulässig. 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 9 Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswas- ser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.17 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone des "Sulz- moosbaches"; ohne bauliche Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitun- gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Wasserfläche des "Sulzmoosbaches" (nach geplanter Bachöff- nung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Flächen für Hochwasserschutzanlagen; entlang des gekenn- zeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutzwand, Aufschüttung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 b BauGB; siehe Planzeichnung) 2.20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 10 Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.21 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen regelmäßigen Befahren als Zufahrten zu Tief- garagen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Dachbegrünung Die Flachdächer (Dachneigung 0-3°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 75 % pro Dachfläche mit einer exten- siven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dach- fenster zur Belichtung. Die Dachflächen sind mit einer standortge- rechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit standortge- rechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtig- keit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 1 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung LS 1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 11 von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind mit ak- tiven lüftungstechnischen Anlagen zu versehen, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindest- luftwechsel sicherstellen. − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) be- nötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Mars- weilerstraße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Os- ten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung 2 mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außen- bauteile von Büroräumen ein erforderliches Gesamtschall- dämm-Maß R'W,res von mindestens 30 dB(A), für die Außenbau- teile von Aufenthalts- und Ruheräumen des Wohnbereiches ein LS 2 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 12 erforderliches Gesamtschalldämm-Maß R'W,res von mindestens 35 dB(A). − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der "Marsweiler- straße" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) zu orientieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entsprechenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öffent- lichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der entspre- chenden Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 13 2.28 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ist mit Ge- hölzen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 (Straßenraum, Gehwegeingrünung, private Flächen) Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 14 Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Trauben-Kirsche Prunus padus Bruch-Weide Salix fragilis Korb-Weide Salix viminalis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Silber-Kriech-Weide Salix repens argentea Mandel-Weide Salix triandra Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 15 2.29 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten, ent- sprechenden Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum sowie 3 Solitärsträucher aus der o.g. Pflanzliste 1 zu pflanzen. Abgehende Bäume und Sträucher sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Bereits vorhandene Bäume und Sträucher können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. − In Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind aus- schließlich Laubgehölze zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.30 Pflanzung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung Pflanzung von lockeren Gehölz-Gruppen als lückiger Ufergehölz- Randstreifen welch die als zu erhaltend festgesetzten Bäume ergän- zen. In den Randbereichen sind feuchte bis frische Krautsäume zu entwickeln. Es sind Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 2 (bachbegleitende Grünflä- che) zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 16 2.32 Bereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite"; die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diesen Bebauungsplan ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 17 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Än- derung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.19.87, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Ände- rungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Be- bauungsplan beziehen, vor dieser Änderung werden für diesen Be- reich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile (z.B. Zwerchgiebel, Ein- gangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Unterge- ordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegen- überliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (hö- henmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Ober- kante Teil-First) beschränkt. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüp- pelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 18 3.5 PD Dachform Pultdach mit folgender Definition: Mindestens 75 % al- ler Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.7 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Auf- grund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich fest- gesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Pultdach sind solche bei denen mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.8 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flachdächer. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- dächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 19 − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (Hinweis: Bei der Errichtung von PV-Anlagen ist die Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft" zu beachten) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.9 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen und Dacheinschnitte ohne eine voll- ständige Überdachung (so genannte Negativgaupen) sind nicht zu- lässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.11 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 20 sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflä- chen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflächen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.12 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt: Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür kleiner 45 m2 1,0 ab 45 m2 2,0 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 21 4 Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zei- chenerklärung 4.1 Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind; Im nördlichen Geltungsbereich liegt auf Flurstück 55 der im Boden- schutz- und Altlastenkataster erfasste Altstandort "Marsweiler Straße 2" (Flächennummer 1346). Die Fläche wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt als Altstandort er- fasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Der Altstandort ist eingestuft in B-Entsorgungsrelevanz. Das heißt, der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Aufgrund der Nutzungshistorie kann bei Eingrif- fen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, das ggf. entsprechend den abfall- und boden- schutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Mit möglichen Verunreinigungen ist im Bereich des laut Erfas- sungsunterlagen noch existierenden Ölabscheiders zu rechnen. Zukünftige Tiefbauarbeiten sind unter Aufsicht eines Fachbauleiters Altlasten durchzuführen. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB; §§ 4, 9, 10 BBodSchG; siehe Planzeich- nung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQExtrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des Be- bauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Flächen für Hochwasserschutzanlagen außerhalb des Geltungs- bereiches; entlang des gekennzeichneten Bereichs sind Anlagen zum Schutz vor Hochwasser (HQExtrem) des "Sulzmoosbaches" mind. In der festgesetzten Höhe herzustellen (beispielsweise Hochwasserschutz- wand, Aufschüttung) (siehe Planzeichnung) 466,00 467,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 24 6.8 Begrenzungslinie für weiterführende Straße außerhalb des Gel- tungsbereiches; weiterführende Straße im Bebauungsplan "Misch- gebiet Fischerareal" (siehe Planzeichnung) 6.9 Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße außer- halb des Geltungsbereiches; zwischen dem jeweils festgesetzten Hö- hen ist die festgesetzte Oberkante des geplanten Geländes einzuhal- ten. Die Werte der Oberkante dürfen nicht unterschritten werden. Die Bereiche zwischen den festgesetzten Höhenpunkten müssen eine Höhe zwischen den angrenzenden Werten aufweisen. (§ 9 Abs. 9 Nr. 16 c BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 BauGB; siehe Planzeich- nung) 6.10 Geplante Böschung bei Öffnung des "Sulzmoosbaches" (siehe Planzeichnung) 6.11 Begrenzungslinie für Unterhaltungs- und Fußweg; äußere Umgrenzung; die genaue Lage- und Ausführungsplanung findet nach Abschluss der Bachöffnung des Sulzmoosbaches statt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6.12 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 25 sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 6.13 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Höhlenbäume und Gebäude und damit auch (potenzielle) Quartiere für höhlenbrü- tende Vögel und Fledermäuse. Um zu gewährleisten, dass die Le- bensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind fol- gende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen umzusetzen: − Für den Haussperling ist ein Sperlingskoloniehaus (z.B. Schweg- ler 1SP) an Gebäuden in räumlicher Nähe anzubringen. − Für Kohl- und Blau- und Weidenmeise sind sechs Meisennistkäs- ten im räumlichen Zusammenhang zu installieren (z.B. Schweg- ler Nisthöhle 1B, zwei Kästen mit 26 mm Lochdurchmesser, vier Kästen mit 32 mm Lochdurchmesser). − Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlenbäume, bzw. mit dem Abriss der Ge- bäude spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (2-4 m hoch, Exposition Südost, Halbschatten, freier Anflug möglich) zu achten. Nistkäs- ten der gleichen Vogelart sind mind. 10 m voneinander entfernt aufzuhängen, Ausnahme Haussperling). − Für höhlen- und spaltenbewohnende Fledermausarten sind drei Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang aufzuhängen (z.B. Schwegler Fledermausflachkasten 1FF, Fledermaushöhle 2FN). − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst (November/Dezember) fachgerecht gereinigt werden. − Wespen-/Hornissennester sind erst im Frühjahr des Folgejahres aus den Nisthilfen zu entfernen. Die Aufhängung der Nisthilfen hat in zeitlichem Zusammenhang mit der Fällung der Höhlen- bäume, spätestens bis Anfang März des folgenden Frühjahrs zu erfolgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 26 Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fachgut- achten vom 10.02.2016. 6.14 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.15 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 6.16 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. 6.17 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes "Natura2000"; hier Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311), außerhalb des Geltungsbe- reiches (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 27 Mischwasserkanal (Bestand) 6.18 "Sulzmoosbach" (ungefährer Verlauf, siehe Planzeichnung); ver- dolte Abschnitte sind mit einer gestrichelten, offene mit einer durchgezogenen Linie dargestellt. 6.19 Gewässerrandstreifen Seit Inkrafttreten des Wassergesetzes am 01.01.2014 gelten nach § 29 Wassergesetz (WG) auch für den Innenbereich Gewässerrand- streifen in einer Breite von 5 m. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, ansonsten bei fehlender Gewässerbö- schungsoberkante ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeiche- rung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Folgendes ist im Bereich des Gewässerrandstreifens verboten (gem. § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden- Württemberg): − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern 6.20 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) 6.21 Retentionsfilterbecken außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) Es ist geplant in dem Retentionsfilterbecken Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen und von privaten Grundstücken zu- rückzuhalten und über die belebte Bodenzone zu behandeln. Der R 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 28 Bereich soll als naturnahes Retentionsbecken mit natürlichen Bö- schungswinkeln angelegt werden. 6.22 Grundwasserdichte Unter- geschoße Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 6.23 Hochwasser Das Plangebiet liegt laut bisherigen Hochwasserkarte (HWGK) im Über- schwemmungsbereich eines HQExtrem- sowie eines HQ100-Ereignisses. Diese sind aber nicht aktuell. Im Bereich des Plangebietes selbst ist der "Sulzmoosbach" verdolt. Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwas- serangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hoch- wasserschutzmaßnahmen am "Sulzmoosbach" durchzuführen. Der nörd- lich verlaufende, verdolte Abschnitt des "Sulzmoosbaches" soll im Rah- men der Bauausführung aufgedeckt werden, um die Überschwemmungs- fläche HQ100 und HQExtrem mittels Bereitstellung von Retentionsfläche zu reduzieren bzw. zurück zu nehmen. Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Ausgleichmaßnahmen und Einschränkungen zur baulichen Nut- zung, da in diesem Fall das Plangebiet dieses Bebauungsplanes keine Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ver- boten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 29 6.24 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 6.25 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.26 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 30 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 6.27 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 31 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Pa- tentamt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweiler Straße 4, eingesehen werden. 6.28 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.29 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 32 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Wohnen Fi- scherareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 05.09.2019. yyq § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 05.09.2019. Dem Be- bauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 05.09.2019 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 01.07.1987, rechtsverbindlich seit 06.11.1987) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 33 − Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − Widerkehre und Zwerchgiebel − Dachaufbauten − Materialien − Farben − Anzahl der Stellplätze dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jewei- ligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 34 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung westlich anschließend an die Ortsmitte ermöglicht. Dadurch erfolgt eine sinnvolle Umnutzung von Brachflächen im Innenbereich und ermöglicht eine städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte. Weiterhin werden auf den Grundstücken mit den Fl.- Nrn. 51 und 51/1 die bestehenden Festsetzungen moderat aufgeweitet, um einem zeitgemäßen Neu- bau zu entsprechen. Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße", im Süden vom Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr an der "Ziegeleistraße" begrenzt, im Westen derzeit durch landwirtschaftliche Fläche sowie etwas weiter westlich von der Kreis-Straße 7951. Im Norden angrenzend verläuft die "Marsweiler Straße". Der Geltungsbereich wird im Osten von Einrich- tungen der Ortsmitte Baindt mit dem Rathaus, einer Veranstaltungshalle, Einzelhandelsnutzungen und einem Parkplatz begrenzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Die Fläche befindet sich innerhalb des förmlich festgeleg- ten Sanierungsgebietes "Ortskern II". Deshalb wird mit dieser Planung der städtebaulichen Neuord- nung des Gemeindezentrums Rechnung getragen. Die überplanten Flächen werden im rechtgültigen Flächennutzungsplan als "Mischbauflächen" (M) dargestellt und sind daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltbe- richtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 35 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich westlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt und wird im Osten durch die "Küferstraße" begrenzt. Im Norden verläuft die "Marsweiler Straße", im Westen bildet der Bereich des ebenfalls im Bauleitverfahren befindlichen Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" und 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sowie die örtlichen Bauvor- schriften hierzu den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Ge- lände des Bauhofes und der Feuerwehr an. Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". Im südlichen Bereich der Planung grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbe- reich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Innere Breite" und überlagert diesen teil- weise. Darüber hinaus sind für die Bereiche der wasserwirtschaftlichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen die erforderlichen Flächen (Öffnung des "Sulzmoosbaches") in den Geltungsbereich aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilflächen), 53/1 (Teilflächen), 55 (Teilflächen), 58/4 (Teilflächen) und 87 (Teilflächen). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im nördlichen Bereich Gebäude, die momentan durch die Gemeinde genutzt werden, im Zuge der Neuordnung aber abgerissen werden sollen. Im Süd-Osten besteht weitere Bestandsbebauung, die zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie einige Bäume, welche im Zuge der Erschließung teilweise erhalten werden sollen. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen des städtebaulichen Wettbewerbes zur städtebaulichen Neuordnung des Gemeindezentrums aus den Jahren 2014 und 2015 konkretisie- ren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die Realisierung von Wohnbebauung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ange- dacht. So dient dieser Bebauungsplan der Ausweisung von Flächen für allgemeine Wohngebiete, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 36 um den Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken sowie den Wohnraumbedarf, der auf Grund von Wanderungsgewinnen vorhanden ist. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäude- leerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleit- planerisch steuernd einzugreifen. Der Bebauungsplan "Innere Breite" kann in seiner verkleinerten Fassung weiter bestehen. Vor- liegend setzt der Bebauungsplan "Innere Breite" Flächen für den Gemeinbedarf fest. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Feuerwehr und Bauhof der Gemeinde Baindt. Durch die 8. Ände- rung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Herstellung einer Lagerhalle für den Bauhof sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) geschaffen. Das Erfordernis des Bebauungsplanes "Innere Breite" besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinbedarfsflächen der Feuer- wehr und des Bauhofs der Gemeinde Baindt. Dem trägt der Bebauungsplan "Innere Breite" Rech- nung. Dies wird auch nicht durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches tangiert. Die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie des Bauhofes werden auch ausreichend in dem verkleinerten Geltungsbereich berücksichtigt. 8.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 37 den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 38 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. Darstellung der Gemeinde Baindt als Teil des Verdichtungsbereiches innerhalb der Region. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das Planungsgebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch- Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Linden- berg) des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwerpunkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regi- onalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Woh- nungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 39 Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungspla- nes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur sowie vorhandene Erschließungsvorgaben aufweist. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Das Plangebiet befindet sich im Sanierungsgebiet "Ortskern II". In den Jahren 2014/15 wurde hierzu ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Überlegungen dieses Wettbewerbes konkretisieren und die planerischen Voraussetzungen dazu schaffen. Deshalb wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH-Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Des Weiteren wurde der Umgang mit den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten HQ100 sowie HQExtrem und die ge- plante Bachöffnung angesprochen. Dieses Thema wurde zusätzlich in einem Termin im Landrats- amt mit der Gemeinde und dem Erschließungsplaner ausführlich behandelt. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante allgemeine Wohngebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Sied- lungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hin- aus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansäs- sige Bevölkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Si- tuation zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 40 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt 2.720 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert und/oder ergänzt. Die Systematik des geänderten Teilbe- reiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). 8.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung gab es intensive Beratungen zur Anpassung der im Wettbewerb gezeigten Planungen als Grundlage zu diesem Bebauungsplan. Final wurden drei unterschiedliche Alternativen erarbeitet. Hierbei wurden die Plangebiete der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fi- scherareal" und "Mischgebiet Fischerareal", welches sich ebenfalls in Aufstellung befindet, gemein- sam entwickelt, da sie in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Das Konzept der städtebaulichen Entwürfe teilt das Gebiet in vier Bereiche. Ganz im Westen ist die Ansiedlung des gewerblichen Anteils im Mischgebiet geplant. Östlich anschließend sollen die Wohnnutzungen des Mischgebietes und durch die Erschließungsstraße getrennt die neue Wohnbebauung des Wohn- gebietes realisiert werden. Ganz im Osten (im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen Fischer- areal") wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen, die in den städte- baulichen Entwürfen aber nicht gesondert dargestellt wurde. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 41 Die Alternative 1 ordnet den Lebensmittelmarkt (und damit die gewerbliche Nutzung) im Westen des Plangebietes an, um eine lärmabschirmende Wirkung zur Kreisstraße K 7951 gegenüber der Wohnbebauung im Mischgebiet zu haben und gleichzeitig mit der südlich anschließenden geplan- ten Lagerhalle des Bauhofs den Rand des Gemeindegebietes zur offenen Landschaft zu bilden. Entlang der Kreisstraße ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Im östlichen Bereich reihen sich fünf Mehrfamilienhäuser entlang einer imaginären Nord-Süd-Achse im Plangebiet des Mischge- bietes und fünf Stadtvillen im Plangebiet des Wohngebietes. Ganz im Osten (im Bereich des Be- bauungsplanes "Wohnen Fischerareal" wurde die Bestandsbebauung westlich der "Küferstraße" aufgenommen. Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt für Lebensmittelmarkt und Wohnnutzung von der "Marsweiler Straße" aus. Die Straße verläuft entlang der geplanten bachbe- gleitenden Grünfläche, die durch die Öffnung der Verdolung des Sulzmoosbaches entstehen soll, gen Osten um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebau- ungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Die Alternative 2 zeigt eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Hierbei gehen beide Erschließungsstraßen von der "Marsweiler Straße" ab, wobei die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen den "Sulzmoosbach" über ein Brückenbauwerk quert. Sie verläuft dann nach Süden und mündet in die "Ziegeleistraße". Im mittleren Bereich dieser Erschließungsstraße sind Verkröpfungen dargestellt, die eine Art Quartiersplatz bilden. Zur Ver- kehrsberuhigung soll mittig eine Insel mit einer Bepflanzung entstehen, die damit die Fahrspuren verengt. Die Bebauung der Wohnnutzung unterscheidet sich in der Art, Anzahl und Anordnung der Gebäude. Westlich der Erschließungsstraße sind vier Stadtvillen locker verteilt im nördlichen Be- reich gefolgt von drei Mehrfamilienhäusern im Süden dargestellt. Östlich sind drei Stadtvillen im Norden sowie drei Mehrfamilienhäusern im Süden in Reihe angeordnet. Auch in Alternative 3 gibt es eine getrennte Erschließungsvariante für den Lebensmittelmarkt und die Wohnnutzungen. Die Erschließungsstraße der Wohnnutzungen führt hier aber von der östlich gelegenen "Küferstraße" in das Wohngebiet, verläuft dann entlang der geplanten bachbegleiten- den Grünfläche gen Westen, um dann entlang der gemeinsamen Grenze der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne im Süden in die "Ziegeleistraße" zu münden. Beidseitig der Erschließungs- straße sind Stadtvillen locker angeordnet. Nur im Nordosten sind zwei Mehrfamilienhäuser geplant. Im weiteren Verlauf der Planungen wurde von Seiten der Gemeinde noch die Realisierung eines Demenzzentrums angeregt. Dieses könnte im südlichen Bereich des Mischgebietes vorgesehen wer- den. Hierfür wurden in Alternative 1 die drei südlichen Mehrfamilienhäuser durch die Planungen zum Demenzzentrum ersetzt. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung des Ortskerns nach Westen zu ergänzen und damit die Gemeindegrenze abzurunden. Der Bereich schließt im Osten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 42 und Süden an die bestehende Bebauung an. Die geplante Bebauung orientiert sich an deren Aus- richtung. Das geplante allgemeine Wohngebiet wird durch eine Sammelstraße erschlossen, die im Nord- Westen in die "Marsweiler Straße" und im Süd-Westen in die "Ziegeleistraße" einmündet. Zur Erläuterung des räumlich-strukturellen Konzeptes wurde eine 3D-Visualisierung erarbeitet. Die- ses diente als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates zu dem Festset- zungskonzeptes und kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird ein besonderer Stel- lenwert gelegt. Speziell im Bereich der kompakteren Bauformen (Geschoßwohnungsbau, Reihen- oder Kettenhäuser) ist eine Ausrichtung der Gebäude in Ost-West-Richtung bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost- West-Richtung ist jedoch aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Des Weiteren ist ein Anschluss aller Gebäude an die gemeindliche Fernwärmeversorgung geplant. 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit (§1 Abs. 5 BauNVO) von An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO vorgesehen. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grund- stücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Nutzungen umzusetzen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebie- tes teilweise nur schwer lösbar. Die ausnahmsweise Zulässigkeit lässt jedoch eine auf den Ein- zelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet fernmeldetechnische Haupt- anlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Gebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Be- einträchtigung gegeben wäre. Es soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes möglichst wenige Änderungen an dem Status quo erfolgen sollen. Bisher sind keine Mobilfunkanlagen im Plangebiet vorhanden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 43 ohne, dass es zu Versorgungsengpässen gekommen wäre. Daraus lässt sich ableiten, dass die flächendeckende Versorgung des Gemeindegebietes nicht gefährdet und ein Standort im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplanes erforderlich wäre. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Be- einträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1 und 2 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 44 sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung einer Geschoßflächenzahl von 1,00 befindet sich im Rahmen der durch § 17 Abs. 1 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Die festgesetzten First- und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Wand- und Firsthöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoß (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise wird nicht weiter differenziert. Die Festsetzung einer offenen Bau- weise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des allgemei- nen Wohngebietes (WA) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hin- ausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 45 der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Durch die überbau- baren Grundstücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlossen bleiben. Die höhere der waagerechten Dachkanten (Firstseite) von Pultdach-Hauptgebäuden darf nicht nach Norden gerichtet sein, um das nördlich anschließende Grundstück, vor allem in den Winter-Mona- ten, möglichst wenig ungünstig zu verschatten. Außerdem ist der Wärme- und Lichtgewinn für Pultdach-Gebäude umso höher, wenn die höhere der traufseitigen Wände in die südliche Richtung ausgerichtet ist, da dadurch eine größere Fläche bestrahlt wird. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklar- heiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb und außerhalb der Baugrenzen er- richtet werden können. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das all- gemeine Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechni- sche Beeinträchtigung gegeben wäre. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 46 Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung der zu er- wartenden Straßenverkehrslärm-Immissionen der "Marsweilerstraße" im Plangebiet durch das Büro Sieber durchgeführt (Gutachten vom 20.09.2018). Die Berechnungen der Verkehrslärm-Im- missionen zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) im nördlichen Teil des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Woh- nen Fischerareal" tagsüber und nachts überschritten werden. Im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) wird der Orientierungswert von 55 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 58 m zu Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 8 dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 dB(A) bis zu einem Abstand von ca. 66 m zur Fahrbahnmitte der "Marsweilerstraße" um bis zu 9 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Orientierungswerte um bis zu 3 dB(A) tagsüber bzw. 4 dB(A) nachts überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im überbaubaren Bereich werden die Grenzwerte der 16. BImSchV tagsüber und nachts eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewähr- leisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass im überbaubaren Bereich nur geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten und die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme im vor- liegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem im Bezug auf das Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit der Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schall- dämmmaßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Da sich im nördlichen Bereich des Plangebietes mit Überschreitungen der Orientierungswerte von mehr als 3 dB(A) im Nachtzeitraum eine Orientierung von Ruheräumen in Richtung Süden nicht sinnvoll umsetzen lässt, wird in diesem Bereich die Installation von aktiven lüftungstechnischen Anlagen für Ruheräume festgesetzt. Ansonsten wird der Konflikt mit einer Orientierung der zur Lüftung von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 47 Aufenthaltsräumen und Ruheräumen benötigten Fensteröffnungen in Richtung Westen, Süden und Osten gelöst. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Zudem wirken auf das Plangebiet die Gewerbelärm-Immissionen durch die nächtliche Nutzung des östlich gelegenen Parkplatzes im Fall von Veranstaltungen ein. Diese wurden im Rahmen der o.g. schalltechnischen Untersuchung ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bewertet. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für seltene Ereignisse von nachts 55 dB(A) im gesamten Plangebiet eingehalten wird. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird im überbaubaren Bereich eingehalten. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie der maximal zulässige Spitzenpegel eingehalten werden, sind keine Lärmschutz-Maßnahmen aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen des Park- platzes erforderlich. Auf das Plangebiet wirken zudem die Gewerbelärm-Immissionen des südlich befindlichen Bauhofes bzw. Wertstoffhofes ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan "Innere Breite" wurde ein Lärmschutz-Konzept erarbeitet, welches sicherstellt, das mit keinen Überschrei- tungen der Immissionsrichtwerte im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu rechnen ist (Gutach- ten Büro Sieber vom xx.xx.2018). Im Plangebiet sind daher keine Lärmschutz-Maßnahmen auf- grund der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes/Wertstoffhofes erforderlich. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Direkt südlich-west- lich anschließend, auf dem Gelände des Bauhofes ist bereits eine Wertstoff-Insel vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 48 Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweiler Straße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Kü- ferstraße" am Dorfplatz durch die Linien des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes gegeben. Die nächstgelegenen Bahnhöfe liegen in Ravensburg und Weingarten. Durch den Rad- und Fußweg entlang des geöffneten "Sulzmoosbaches" wird eine Verbindung zum Gemeindezentrum geschaffen Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Zufahrt von der "Marsweiler Straße" aus. Die Erschließungsstraße verläuft entlang der geplanten Grünfläche gen Osten um dann entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches im Süden in die "Ziegeleistraße" einzumünden. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Verkehrs-Verlangsamung vorgesehen (siehe Planskizze Abbildung 1). Für die Verkehrsfläche wird auf die Einzeichnung von konkreten Flächen für Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung in die Planzeichnung verzichtet. Diese können entweder im Rahmen der Erschließungs-Planung vorgesehen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in Ab- stimmung mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Der an den maßgeblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Ge- schwindigkeit ausgelegt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 49 Abbildung 1: Planskizze Begleitgrün zur Verkehrsberuhigung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 50 9 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 9.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 9.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 9.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplans "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 9.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im westlichen Randbereich des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Im Norden, Osten und Süden des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, nörd- lich grenzt direkt die "Marsweiler Straße", südlich die "Ziegeleistraße" an. Im Westen wird das Gebiet durch eine Grünfläche begrenzt. Diese grenzt weiter westlich an die Kreisstraße K 7951 an und bildet die Grenze zur weiter westlich gelegenen freien Landschaft. Das Plangebiet selbst ist durch Bestandsbebauung (ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle), Wohnbebauung mit Hausgär- ten sowie Grünflächen mit alten Bestandsbäumen und -sträuchern und einer Teilfläche des offen- fließenden Sulzmoosbaches geprägt. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle verläuft nördlich tangie- rend eine vollversiegelte Zufahrtsstraße. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand von Baindt gelegene, teilweise mit Bestandsgebäuden (ehemalige, leerstehende Hofstelle mit diversen Scheunen sowie aktuell genutzte Wohngebäude) bestandene Fläche mit Baumbeständen hohen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 51 Alters und einem hohen Anteil an diversen Gehölzstrukturen. Im Bereich der ehemaligen Hofstelle handelt es sich bei den Bäumen vorwiegend um Kern- und Steinobstbäume. Weitere, vereinzelte Obstbäume befinden sich auf der größeren Wiesenfläche im südwestlichen Bereich des Plangebie- tes. Einige der Bäume weisen Asthöhlen auf, wodurch sie als Habitatbäume beschrieben werden können. Wenige Bäume sind gänzlich abgestorben. Die Wiesenfläche kann als relativ artenarmes Grünland beschrieben werden, mit schnittverträglichen Arten des Wirtschaftsgrünlands. Im nord- östlichen Teilbereich verläuft ein offener Teilabschnitt des Sulzmoosbaches, gesäumt von Bäumen und Sträuchern. Um zu prüfen, ob in den genannten Bereichen artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet an drei Terminen zwischen Juni und Juli 2015 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 10.02.2016). Dabei fanden sich fünf Fledermausarten und 19 Vogelarten, darunter einige wertgebende Vogelarten, die das Gebiet als Brutlebensraum oder als Nahrungshabitat nutzen; darunter bspw. Feld- & Haussperling, Girlitz, Mauersegler oder Weidenmeise. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 260 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 350 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 415 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Richtung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 250 bzw. 300 m östlicher Richtung Kern- flächen des landesweiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Ver- lauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; genauer zum Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Im Untergrund stehen daher würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich braune Auenböden und Auengleye und Auengleye aus Auenlehm aus feinkörnigen Hochwassersedimenten abgelagert (Überschwemmungsbereiche von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 52 Flüssen und Bächen). Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Set- zungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerks- relevant sein. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil-/versiegelt, ausgenommen die Privatgärten der südöstlich gelegenen Wohnhäuser. Im Bereich der landwirt- schaftlich als Grünland genutzten Fläche sind die Böden vollständig unversiegelt, aber deutlich anthropogen überprägt (in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schad- stoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informa- tionen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ebenfalls mit hoch eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungsklasse 3 eingestuft. In den bereits vollversiegelten Bereichen des Plangebietes kann der vorliegende Boden keine dieser Funktionen mehr erfüllen. In den offe- nen Flächen (Grünland, bachbegleitende Grünfläche, Hausgärten) können die Funktionen dagegen noch vollumfänglich erfüllt werden. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als mittel-hoch einzustufen, da zwar ein Teil des Plangebietes (teil-)versiegelt ist, es sich bei den unversiegelten Bereichen jedoch um hoch- wertige Böden handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächig verlaufende Gewässer befinden sich mit einem Teilabschnitt des "Sulzmoosbaches" im nördlichen Bereich des Plangebiets mit einem etwa 40 m offen verlaufenden Bachlauf. Bachaufwärts in Richtung Dorfge- biet von Baindt ist der Sulzmoosbach verdolt, ebenso bachabwärts. Nach einer verdolten Fließstre- cke von etwa knapp 100 m im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße verläuft der Sulzmoosbach wieder als offenes Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hangwasser zu rechnen. Das Plangebiet befindet sich nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwem- mungsbereich HQ100 und HQExtrem des genannten Sulzmoosbaches. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Wohngebäude, ggf. ehemalige Hofstelle) bereits an und sind an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Das Niederschlagswasser versickert, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 53 sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, in den unversiegelten, offenen Teilflächen des Plange- bietes breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Trenn- system zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich z.T. um eine Freifläche sowie Bestandsbe- bauung am westlichen Siedlungsrand von Baindt, auf der sich auf der südwestlich gelegenen Grün- fläche in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die zahlreichen verschiedenen Laubbäume bzw. Obstbäume sowie die umfangreichen Gehölzstrukturen tragen zur Frischluftbildung bei. Da die in- nenliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten im östli- chen Teilbereich), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Die umlie- gende Bestandsbebauung ist mit mehrstöckigen, größeren Wohn- und Gewerbebauten bzw. dem Bauhof und der Feuerwehr im Süden zu beschreiben. Hinsichtlich dieser Bebauung kann dem Plan- gebiet eine gewisse Bedeutung für das Schutzgut zugesprochen werden. Größere Gewerbegebiete, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumli- cher Nähe zum Plangebiet. Westlich in einem Abstand von etwa 90 m verläuft die Kreis- straße 7951. In gewissem Umfang könnten sich hieraus sowie im geringen Umfang durch den Betriebsablauf des Bauhofes Luftschadstoffe im Plangebiet anreichern. Durch die bereits vorhan- dene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Insgesamt ist allerdings wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur geringen vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die Marsweiler Straße an, im Westen an eine Freifläche (Grünland). Östlich und südlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft sehr gut einsehbar. Im nördlichen sowie nordöstlichen Bereich führt ein Rad-/Wanderweg am Gebiet direkt vorbei, sodass der Fläche eine gewisse Bedeutung für die Erholung zukommt. Im nordöstlichen Bereich des Plan- gebietes befindet sich an dem offen verlaufenden Sulzmoosbach ein bedeutender Gehölz- und Baumbestand, welcher sich südöstlich entlang der Küferstraße weiter entlang zieht. Dieser Teilbe- reich ist für das Landschafts- sowie Dorfbild von gewisser Bedeutung. Dem Plangebiet kommt somit zusammenfassend eine durchschnittliche Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 54 9.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einher- gehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands sowie der Gehölzstruk- turen vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Obst-/Bäume sowie Gehölze werden voraussichtlich alle, bis auf die in der bachbegleitenden Zone und den bestehenden Haus- gärten im Südosten des Plangebietes, gerodet. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht größtenteils wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Eine Aufwertung der Fläche erfolgt durch die Aufdeckung (Öffnung) eines Teilabschnittes des nörd- lich verlaufenden Sulzmoosbaches. Durch eine naturnahe Neuanlage des Baches mit umfangrei- chen Baum- und Strauchpflanzungen kann eine Vielzahl an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. zwischenspeichern und filtern im Retentionsbecken westlich der Kreisstraße 7951sowie anschließende gedrosselte Einleitung in den "Sulzmoosbach", sowie Einlei- tung des Überlaufs in das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz ) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vor- prüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018, überarbeitet am 13.02.2019). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung bzw. teilweise Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschich- ten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das ein- treffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirt- schaftliche Ertragsflächen mit einer Fläche von etwa 1 ha gehen verloren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 55 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Das Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird über den Kanal zum Retentionsfilterbecken geleitet, gefiltert und gedrosselt in den "Sulzmoosbach" abgeleitet. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausrei- chend dimensioniert. Hochwasserspitzen des offen gelegten Sulzmoosbaches werden zunächst auf der bachbegleitenden Grünfläche abgepuffert und werden gegebenenfalls dem Kanal zum Retenti- onsfilterbecken zugeführt. Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Regenwasser- bzw. Schmutzwasserkanalisation ist ohne gesonderte wasserrechtliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Sickerschächte sind unzulässig. Parallel zur Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplans wird im Rahmen eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung zur Aufdeckung des Sulzmoosbachs die Problematik des Hochwas- sers HQ100 und HQExtrem abgearbeitet. Hierbei soll ein weiteres Teilstück des besagten Sulzmoosba- ches, zwischen dem bestehenden offenen Verlauf im Osten und der Marsweilerstraße, aufgedeckt/ geöffnet werden um Retentionsflächen für Starkregenereignisse zur Verfügung zu stellen. Bei Um- setzung dieser Maßnahme wird das Risiko für HQ100-Ereignisse ausgeräumt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im südlichen und zentralen Plangebiet bestehenden Bäume und Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die Offenflächen der weiter westlich gelegenen freien Landschaft beschränkt. Durch die Erhaltung und Schaffung von bachbegleitenden Grünstrukturen und Gehölzen (Aufdeckung eines Teilabschnittes des Sulzmoos- baches) verbleibt eine Luft filternde und Temperatur regulierende sowie Frischluft produzierende Wirkung innerhalb des Plangebietes erhalten. Des Weiteren kann diese neu geschaffene Grünstruk- tur als Kalt- und Frischluftschneise aus der westlichen freien Landschaft her fungieren. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind allerdings keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem von Norden und insbesondere Westen sowie der freien Landschaft her gut einsehbaren Be- reich statt, grenzt jedoch an bestehende Bebauung an. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen in Richtung freie Landschaft weiterhin die Grenze des Ortsrandes und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- barkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festset- zungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 56 die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die nördlich vom Plangebiet liegende Grünfläche (bach- begleitende Grünfläche) sowie deren westliche Erweiterung (Aufdeckung Teilabschnitt Sulzmoos- bach) bleiben erhalten und können weiterhin als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Dorfbewohnern genutzt werden. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nur geringfügig beeinträchtigt. 9.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche, bachbegleitende Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung dient und eine auflockernde Grünzone zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung schafft bzw. zur Sicherung/Aufwertung des Uferbereiches des Sulzmoosbaches. Des Wei- teren stellt diese Grünfläche Retentionsfläche zur Verfügung, sodass nach Starkregenereignissen kein Überschwemmungsrisiko für das Plangebiet besteht. Die Fläche ist größtenteils mit älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei teilweise um einen naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu si- chern, werden im nördlichen sowie im südlichen Plangebiet zumindest sechs Bäume als zu erhal- tende Bäume festgesetzt. Im Durch die Festsetzung, dass pro 400 m² (angefangene) Grundstücksfläche mindestens 1 Laub- baum sowie 3 Solitärsträucher zu pflanzen ist, wird eine ausreichende Durchgrünung des Bauge- bietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für sied- lungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 57 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 58 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Walmda- ches, Pultdaches oder Flachdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Regelungen für grund- stücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher Firstrichtung (z.B. Doppel-, oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus wer- den nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Ver- fahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungs- verfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dach- neigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jewei- ligen Hauptgebäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pultdach haben kön- nen. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flach- und Pultdächern ermöglichen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden wer- den. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufstände- rungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Pult- und Flachdächern. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 59 deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Es wird darauf verzichtet, bestimmte Materi- alien auszuschließen. Sie orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum zur Verwirklichung von gewerblichen Bauformen. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 60 11 Begründung – Sonstiges 11.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,77 ha yyq Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,68 88,3 % öffentliche Verkehrsflächen 0,04 5,2 % Öffentliche Grünflächen 0,05 6,5 % 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 61 Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 28.11.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 27.11.2018 wie folgt Berücksichtigung. − Änderung der Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" - zulässigen Nutzung (Beherbergungsbe- triebe und Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig) − Textliche Ergänzung der Festsetzung "Überschreitung der Grundfläche" zur Klarstellung − Textliche Änderung der Festsetzung "Richtung der Firstseiten von Pultdach-Hauptgebäuden" zur Klarstellung − Änderung der örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 12.07.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2019 enthalten): − Anpassung des Geltungsbereiches − Anpassung der Verkehrsfläche − Anpassung der Baugrenzen − Aufnahme der Festsetzung "Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "bachbegleitende Grünfläche" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Wasserfläche" − Aufnahme der Festsetzung "Flächen für Hochwasserschutzanlagen ", sowie Rücknahme der Baugrenze in diesem Bereich − Aufnahme der Festsetzung "Dachbegrünung" − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung "Pflanzungen in dem Baugebiet" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 62 − Aufnahme der Festsetzungen zur Geländeoberkante − Redaktionelle Änderung der Festsetzung Bereich der Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" − Streichung der örtlichen Bauvorschrift " Ausnahmen von den Vorschriften zu den Dachformen, Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachaufbauten" − Redaktionelle Ergänzung der Örtlichen Bauvorschrift "Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dä- chern" − Änderung der Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − Aufnahme des Kapitels "Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 BauGB mit Zeichenerklärung" − Berichtigung der Schutzzonenbezeichnung des nahegelegenen Wasserschutzgebietes im Text- und Planteil − Streichung des Überschwemmungsbereiches HQ100 − Änderung des Überschwemmungsbereiches HQExtrem − Änderung "Rad- und Fußweg" in "Unterhaltungs- und Fußweg" im Text und Planteil − Aufnahme des Hinweises "Flächen für Hochwasserschutzanlage" − Aufnahme des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" − Ergänzung des Hinweises "Gewässerrandstreifen" − Ergänzung der Begründung beim Erfordernis der Planung − Streichung der Begründung zu Versickerungsanlagen − Ergänzung der Begründung beim Schutzgut "Boden, Geologie und Fläche" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 enthalten): − Anpassung der nördlichen Baugrenze − Anpassung der Kennzeichnung "Umgrenzung von Flächen deren Böden erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet sind" − Streichung des Wasserschutzgebietes "Brühl" in Planzeichnung und Textteil Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 63 − Anpassung des Hinweises "Begrenzungslinie für weiterführende Straße" − Aufnahme des Hinweises "Höhenpunkte für die Oberkante der geplanten Straße" in Planzeich- nung − Änderungen der Begründung zum Schutzgut Boden in der Abarbeitung der Umweltbelange − Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung, unter Beibehaltung des Fassungs-Datums, eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 05.09.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinde- ratssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Änderung der Wand- und Firsthöhen für den Typ 2 − Anpassung der Örtlichen Bauvorschrift "Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 64 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als Grünfläche und als ge- mischte Baufläche (M) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 65 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plangebiet mit Bestands- gebäuden und Bäumen Blick von Westen auf Be- standsgebäude (die abge- rissen werden sollen, rechts im Bild), Parkflä- che und angrenzende Be- bauung der Ortsmitte Blick auf die Bestandsbe- bauung im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 66 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018. Der Beschluss wurde am 13.04.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 23.04.2018 bis 07.05.2018 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 (Billigungsbeschluss vom 27.11.2018; Entwurfsfassung vom 28.11.2018; Bekanntmachung am 07.12.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Ferner wurde zu der Entwurfsfassung vom 01.08.2019 (Billigungsbe- schluss vom 24.07.2019; Bekanntmachung am 09.08.2019) der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 23.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2018 (Entwurfsfassung vom 28.11.2018 Billigungsbeschluss vom 27.11.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ferner wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfs- fassung vom 01.08.2019 (Billigungsbeschluss vom 24.07.2019; Anschreiben vom 13.08.2019) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 und 4 BauGB). Eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Entwurfsfassung vom 05.09.2019 gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 67 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 über die Entwurfs- fassung vom 05.09.2019. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Be- bauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 27.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal Wohnen" im Wege der Berichti- gung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 68 14.8 Ergänzendes Verfahren (gem. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Gemeinderat hat am 03.12.2019 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung beschlossen. Die öffentliche Auslegung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Ent- wurfsfassung vom 05.09.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt. Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 05.09.2019; Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 05.09.2019 wurde Gemeinderat am 21.04.2020 gefasst (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht (gem. § 10 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "In- nere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 69 Seiten, Fassung vom 05.09.2019 Seite 69 Plan aufgestellt am: 25.10.2018 Plan geändert am: 28.11.2018 Plan geändert am: 12.07.2019 Plan geändert am: 01.08.2019 Plan geändert am: 05.09.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M. Sc. M. Wachten) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 25.05.2018 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 8 Begründung – Sonstiges 36 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 10 Begründung – Bilddokumentation 39 11 Verfahrensvermerke 40 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Mischgebiet Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerb- liche Nutzungen geprägt sind, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) MI Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bau- teile maßgeblich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeordnet einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dach- aufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels oder Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am höchsten Punkt des Firstes ge- messen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig ED Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen und/oder Carports zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; ma1. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 7 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzufüh- ren. Vor Einleitung in den Sulzmoosbach ist eine Retention vorge- schaltet. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 8 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, sind auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 9 Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erwei- terungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollstän- dig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sowie für Garagen und Nebenanlagen sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 11 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher, die z.B. bei Garagen und Nebenanlagen zulässig sind. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 12 − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung unter 18° sind sowohl Dachplat- ten als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche) auf Grund der vorhandenen Topografie er- forderlich sind. Sie sind − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen und − müssen ab einer Höhe von 0,75 m abgestuft ausgeführt werden. Maßgeblich ist die Höhe der einzelnen Stufen. Sie sind an den natürlichen Geländeverlauf anzupassen, dürfen aber ein Gesamt- Steigungsverhältnis von 1:1 nicht überschreiten. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "5. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Zäune sollten zur Geländeoberfläche hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 488 487 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 15 Wasserleitung Gasleitung Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, sind für die Rodung vorgesehene Gehölze vor ihrer Beseitigung auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um zu prüfen, ob hier besonders ge- schützte Tiere (z.B. höhlenbewohnende Tierarten wie Vögel oder Fle- dermäuse) vorkommen und um sicherzugehen, dass deren Ruhestät- ten nicht ersatzlos zerstört werden. Rodungen sind ausschließlich im Winter-Halbjahr (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) durchzu- führen. Im Falle eines Nachweises geschützter Arten sind ggf. arten- schutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Nistkäs- ten) vorzunehmen. Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Wasserleitung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasleitung der Thüga Energienetze GmbH (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG, die Leitung kann bei Umsetzung der Planung in den hierfür erforderlichen Bereichen verlegt werden (siehe Plan- zeichnung) Stromleitung Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 16 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Breitbandkabel der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist aufgrund der vorgesehenen Behand- lung des Niederschlagswassers mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Breitbandkabel Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 17 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Doku- mentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denk- malschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Verunrei- nigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbun- gen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Land- ratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 18 für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 25.07.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 25.05.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 25.05.2018. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 25.05.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten − Zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der Planbereich befindet sich im Ortsteil "Bifang" der Gemeinde Baindt. Das Plangebiet grenzt direkt an dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzten Bereich. Das Plangebiet selbst ist hier als "Verkehrsgrün", "Stellplätze", Außenbegrenzung Lärmschutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. Um die Ansiedlung gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, soll in diesem Bereich ebenfalls ein Mischge- biet (MI) festgesetzt werden. Die Erschließung ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" sichergestellt. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung ermögli- chen. Die damit erzielte effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenent- wicklung" Rechnung. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Ver- fahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund der 8.Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im zentralen, nördlichen Bereich in der Gemeinde Baindt. Im westlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den im Geltungs- bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzen Bereich, und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Beim Ände- rungsbereich handelt es sich um Bestandsbebauung sowie eine Wiesenfläche, die unmittelbar süd- westlich der "Zeppelinstraße" liegt. Von dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 132/1 (Teilfläche) zu den westlich anschließenden Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 132/22 und 132/29 fällt das Gelände in Form einer Böschung ab, die Böschung ist insbesondere im südwestlichen Änderungsbereich mit Gehölzen bestanden (u.a. Weiden). Es befinden sich keine Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie keine gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope im Einwirkraum der Planung. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 22 Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 132/1(Teilfläche), 132/22, 132/27, 132/29 und 132/31. Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich bestehenden Gebäude. Im Osten, Süden und Westen befindet sich Wohn- und Gewerbebebauung. Im Norden grenzt Wohnbebauung und eine landwirtschaftliche Fläche an. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Ein- zelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer Wiesenfläche ermöglichen sowie die Rechtsgrundlage für die Bestandsbebauung schaffen. Eine effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" Rechnung. Das Plangebiet selbst ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan derzeit als "Außenbegrenzung Lärm- schutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. In diesem Bereich verlief die Bundesstraße B 30, die jedoch an anderer Stelle realisiert wurde. Auf Grund vom mangelnden Wohnraum- und Gewerbeflächen in der Gemeinde Baindt soll an dieser Stelle nun ein bebaubares Grundstück entstehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Bedarfs der ortsansässi- gen Handwerkerschaft. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nach- frage nach Wohn- und Gewerbegrundstücken decken könnten. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Durch die Auswei- sung des Baugrundstücks sowie durch konkrete planerische Überlegungen zur Ausweisung in Bi- fang wird der Forderung einer Verknüpfung von Arbeitsplätzen mit einem entsprechenden Angebot an Wohnungen nachgekommen. Die Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 23 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als gemischte Fläche (M) und geringfügig als Grünfläche (G) dar- gestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Mischgebie- tes (MI). Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geänderten Ausformung im östlichen Bereich der 8. Än- derung und der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung jedoch noch als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Die Planung steht mit dem Planfeststelllungsbeschluss zur B 30 in diesem Bereich in Einklang. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Im Rahmen einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde insbesondere auf den Artenschutz hingewiesen. Es ist eventuell eine Rodung von Bäumen notwendig. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum sowie Arbeitsplätze für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstrument geschaffen werden. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass Neubauten zu der vorhandenen Sied- lungsstruktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zudem soll der Bestand gesichert und nachverdichtet werden. Die Planung gewährleistet, dass sich das beplante Mischgebiet (MI) mit dem bereits existierenden Mischgebiet (MI) durchmischt. Die Systematik der 8. Änderung entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizier- ter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Vo- raussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 24 Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 8. Änderung leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Bereich wird als Teilbereich des Gesamtplanes "Bifang" angesehen. Er regelt die bauliche Nutzbar- keit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Stand vor der Änderung Für den Bereich gilt vor dieser Änderung der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974). In diesem sind Verkehrsflä- chen samt deren Begleitgrün sowie Stellplätze festgesetzt. Zudem befindet sich im östlichen Bereich die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der geplanten Umfahrung der Bundes-Straße 30. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ist der Bereich der vorliegenden Än- derung als Mischgebiet (MI) mit bis zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen sowie die zulässige Grundfläche geregelt. Die maximale Höhe an der Traufseite ist mit 3,60 m im südlichen bzw. 6,40 m im nördlichen Bereich verbindlich geregelt. Diese erfolgt in Bezug auf die in der Plan- zeichnung festgesetzt Erdgeschoß-Fußbodenhöhe. Die örtlichen Bauvorschriften lassen eine Satteldach-Bebauung mit einer Dachneigung zwischen 30-35° zu. Weiterhin sind Bauvorschriften zu allgemeinen Gestaltungsgrundsätzen sowie Dach- aufbauten, Materialien, Einfriedungen, Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen ge- troffen. Da im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ausschließlich der 1. Bauabschnitt rechtsverbindlich wurde, es sich bei den o.g. Festsetzungen jedoch um jene im Bereich des 2. Bau- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 25 abschnittes handelt, sind diese nicht bindend. Sie wurden jedoch im Zuge der vorliegenden 8. Än- derung als Anhaltspunkte zu Grunde gelegt, da die bestehende Bebauung im Bereich der 8. Ände- rung sich an diesen Festsetzungen orientiert hat. . 6.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften (Stand nach der 8. Änderung) Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen sich somit keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllen, um neben einer überwiegenden Wohnbebauung zu existieren. Darüber hinaus sind weder Grundstücksbemessung noch Erschließungssituation für diese Nutzungen geeignet. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch den störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignee und vorhandene Strukturen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,50 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,50 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete. Die Werte orien- tieren sich an den Vorgaben der nach Westen anschließenden Bebauung sowie am Bestand. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 26 Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachauf- bauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird ein- deutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Fest- setzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Mischgebietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie geringfügig über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Ga- ragen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweili- gen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 27 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden, ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszu- räumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwick- lungen ausgeschlossen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.7 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports Flä- chen für Nebenanlagen vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontroll- schächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missver- ständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Orts-Teiles "Bifang" zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 28 6.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser wird ungedrosselt in die Regenwasserkanalisation eingeleitet und läuft dann über eine vorgeschaltete Retention in den Sulzmoosbach. Das anfallende Niederschlagswasser kann über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Re- genwasserkanal zugeführt werden. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 29 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt innerhalb des bebauten Bereiches der Gemeinde Baindt am nördlichen Orts- rand und gliedert sich in zwei Teile auf: Im Westen befinden sich drei bereits bebaute Grundstücke, die unmittelbar an Wohngrundstücke angrenzen. Im Südosten soll ein zu bebauendes Grundstück festgesetzt werden, das momentan aus einer Wiese und einer mit Sträuchern bewachsenen Bö- schung besteht. Nach Nordosten und Norden wird das Plangebiet von der Zeppelinstraße begrenzt. Südöstlich des Plangebietes liegen eine Wiesenfläche, ein teilversiegelter Platz sowie ein Rad- und Fußweg. Im weiteren Umfeld dieses Weges sowie der Zeppelinstraße befindet sich Wohnbebauung. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Westen des Plangebietes befinden sich bebaute Grundstücke mit Gärten, in welchen eine auf Ubiquisten bzw. Kulturfolger beschränkte Fauna zu erwarten ist. Im südöstlichen unbebauten Bereich besteht im Moment eine innerörtliche Wiesenfläche sowie eine in Nord-Süd- Richtung verlaufende Böschung mit Sträuchern und Bäumen. Die Wiese ist Teil eines größeren, in Nord-Süd-Richtung durch Baindt verlaufenden Grünzuges (ehemaliger Verlauf der zwischenzeitlich zurückgebauten/verlegten B 30), der weiter südlich auch mit Bäumen bepflanzt wurde und wie eine Grünanlage gepflegt wird (d.h. es erfolgt vermutlich keine Düngung, sondern lediglich eine regelmäßige Mahd). Bei den auf der Böschung im Westen stehenden Gehölzen handelt es sich Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 30 überwiegend um Laubsträucher mittleren Alters (u.a. Weiden). Die Gehölze sind potenzielle Brut- stätten für zweigbrütende, für den Siedlungsraum typische Vogelarten. Über besondere Artenvor- kommen ist nichts bekannt. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es liegen keine Schutzgebiete und Biotope im Plangebiet. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop liegt ca. 455 m südöstlich des Plangebiets ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)"), Nr. 1-8124-436-7124). Etwa 550 m südwestlich des Plangebietes beginnt jenseits bestehender Bebauung eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Sedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprüng- lich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits versiegelt oder teilversiegelt (Bebauung und Zu- fahrten) und anthropogen geprägt (Gärten). Im südöstlichen unbebauten Bereich wurden die ur- sprünglich vorkommenden Böden durch den Bau und späteren Rückbau der (ehemaligen) B 30 im unmittelbaren östlichen Anschluss bereits in größerem Umfang umgelagert und verändert. Derzeit ist hier nicht mehr von natürlichen Bodenbedingungen auszugehen. Da die in diesem Bereich vor- kommenden Böden jedoch vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewach- sen sind, können sie ihre Funktion vermutlich noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Ur- sprünglich kam den Lehmböden eine hohe Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe zu, während sie nur eine mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf hatten. Über die oben beschriebenen in der Vergangenheit ausgeführten Straßenbaumaßnahmen hinaus sind keine Vor- belastungen (z.B. Altlasten) auf der Fläche bekannt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Es sind keine Gewässer betroffen. Über den Grundwasserflurabstand liegen keine Informationen vor. Auf Grund der Lage oberhalb des Talraums des Sulzmoosbachs ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Auf Grund der leichten Hanglage ist mit abfließendem Hangwasser zu rechnen. Die unversiegelten sickerfähigen Böden im südöstlichen Bereich sind als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt von einer gewissen Bedeutung. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die vorhandenen Bäume und Sträucher im gesamten Plangebiet produzieren in geringem Umfang Frischluft. Für die Kaltluftproduktion ist der südöstliche unbebaute Bereich auf Grund der offenen, aber kleinflächigen Wiese von geringer Bedeutung. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt in einer bereits überwiegend bebauten Umgebung im Übergangsbereich von bestehender Bebauung zu einem innerörtlichen Grünzug. Der unbebaute südöstliche Bereich ist sowohl von der Zeppelin- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 31 straße als auch von den umliegenden Wiesenflächen und Wohnhäusern gut einsehbar. Vom Plan- gebiet selbst bestehen auf Grund der höher im Ort befindlichen Lage über den Grünzug hinweg recht weitreichende Sichtbeziehungen nach Süden. Auf Grund des Ortsrand-Zugangs zur freien Landschaft kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung für die Erholung zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im bereits bebauten Bereich des Plangebietes ist nicht mit einer Veränderung des Schutzgutes zu rechnen. Durch die Errichtung des Baukörpers im unbebauten südöstlichen Be- reich des Plangebietes geht jedoch die bestehende Böschung sowie die Wiesenfläche als Lebens- raum für Pflanzen und Tiere verloren. Vor der Rodung der Gehölze entlang der Böschung sind diese auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um sicherzugehen, dass keine Ruhestätten höhlenbe- wohnender Tierarten zerstört werden. Die Rodungen sind ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Generell gilt, dass auf den Grundstücken mind. ein Laub- baum neu zu pflanzen ist. Als Anreiz zur Erhaltung der vorhandenen Gehölze sind bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Insgesamt handelt es sich auf Grund der Kleinflächigkeit um einen geringen Eingriff in das Schutzgut. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es sind keine Schutzgebiete oder Biotope von der Planung betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Auswirkungen auf das Schutzgut beschränken sich auf den südöstlichen unbebauten Bereich des Plangebietes. Durch die dortige mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funk- tionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich des neuen Bau- körpers kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt ge- ring, da es sich lediglich um ein neues Baugrundstück handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung im südöstlichen Bereich verbundene Versiegelung reduziert sich die Durchlässigkeit der be- troffenen Böden für Niederschlagswasser. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubil- dungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Entfallende Gehölze sind durch Neupflanzungen zu Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 32 ersetzen (mind. ein Baum), so dass diese zusammen mit den bereits bestehenden Gehölzen eine Frischluftversorgung weiterhin gewährleisten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Umsetzung der Planung kann ein einzelnes Gebäude am bisherigen Ortsrand neu errichtet werden. Die zwi- schen der westlich angrenzenden Wohnbebauung sowie der weiter südöstlich des Plangebietes lie- genden Wohnbebauung verlaufende Grünfläche bleibt erhalten und ist weiterhin als Naherholungs- gebiet nutzbar. Jenseits der Zeppelinstraße geht das bestehende Wohngebiet zusätzlich in offene Landschaft über, sodass für die angrenzenden bzw. im nahen Umfeld liegenden, bebauten Grund- stücke nicht mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen bzw. landschaftlichen Umfeldes zu rechnen ist. Die Erholungsnutzung wird durch die Planung somit nicht eingeschränkt und bleibt weiterhin möglich. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Pro privatem Grundstück ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dadurch wird eine angemes- sene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten der Wohngrundstücke möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zur Geländeoberfläche einhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 33 Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Als Anreiz hierfür sind Bäume, die erhalten werden, auf das festgesetzte Baum-Pflanzgebot anrechenbar. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach). Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die unter- geordneten Bauteile wie Dachgauben, Garagen und Nebengebäude. Die Regelungen für Dachauf- bauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie ermöglichen. Thermische Solar- Fotovoltaikan- lagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdächer, die z.B. bei Garagen und Neben- anlagen zulässig sind. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgauben nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie dem Bauherrn ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche.Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rot- braun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 35 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt für Stützkonstruktionen. Die Höhe bestimmt sich ab Geländehöhe. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 0,21 100,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes"Bifang" sind keine weiteren Erschließungsmaßnah- men erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 37 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 25.05.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 enthalten): 9.3.3 − Ergänzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser − Ergänzende Hinweise zum Brandschutz − Redaktionelle Änderung des Punktes 4.15 zu grundwasserdichten Untergeschossen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 38 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als gemischte Bauflächen (M) und Grünfläche Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 39 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten (Standort Findlingspark) Blick von der Zufahrt Boschstraße 50/2 nach Nordosten auf den Gel- tungsbereich[mehr]

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