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Amtsblatt_KW_18_07_05_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 7. Mai 2021 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Wie wollen Sie im Alter wohnen? Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie im Alter wohnen wollen bzw. welche Vorstellungen Sie hierzu haben? Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse, ist der Familienverbund anfänglich am Wachsen und man genießt viel Platz und einen Garten, wird er im Laufe der Zeit auch wieder kleiner, viel Fläche wird eher zur Last und man hegt ganz andere Wünsche. Oft stellt sich dann die Frage, ob die aktuelle Wohnform langfristig die passende ist oder ob eine Veränderung guttun würde. Sie fragen sich wann der richtige Zeitpunkt ist, um über eine individuelle Wohnlösung im Alter nachzudenken? Die Antwort lautet: so früh wie möglich. Der große Vorteil einer frühzeitigen Planung ist, dass Sie in Ruhe alle Möglichkeiten prüfen, gegebenenfalls gezielt notwendige Schritte vorbereiten sowie nach ihren eigenen Vorstel- lungen und Wünschen handeln können. Denn Sie selbst kennen Ihre Bedürfnisse am besten. Eine für Sie im Alter passende Wohnform kann schließlich (mehr) Lebensqualität und weniger Sorgen für alle Beteiligten bedeuten. Mit dem Fischerareal entwickelt die Gemeinde ein lebendiges und qualitätvolles Wohnquartier, das auch den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden soll. Damit die Projekte auch den bevorzugten Wohnformen entsprechen, möchten wir mit Hilfe eines Fragebogens Ihre Vorstellungen und Wünsche ermitteln. Der Fragebogen wird allen Baindter Haushalten im Verlauf der nächsten Woche zugestellt. Eine Teilnahme ist dann bis zum 04. Juni 2021 möglich. Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen, denn so können Ihre Bedürfnisse ganz konkret bei der Ermitt- lung der „richtigen“ Projekte im Fischerareal mit einfließen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 „Natur nah dran“ in Baindt: Wildtulpen, Blausterne und Traubenhyazinten für Wildbienen und Schmetterlinge Online-Schulung zur Flächenpflege für Mitarbeitende der Kommunen auch in Zeiten der Corona-Pandemie Erste Blüten auf den neu angelegten Projektflächen: Am 27. April 2021 trafen sich acht der Kommunen, die 2020 am NABU-Projekt „Natur nah dran“ teilgenommen hatten, zum Online-Seminar. Gemeinsam begutachteten sie die Wildpflanzen-Blühflächen, die sie im Herbst 2020 in Renningen angelegt hatten. Der NABU-Landesverband hat kurzerhand eine digitale Schulung auf die Beine gestellt, um die Mit- arbeitenden der Städte und Gemeinden trotz der derzeitigen Kon- taktbeschränkungen weiter bei der Pflege der Fläche zu unterstützen. Mit Hilfe eines Videos nahm Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt die Teilnehmenden auf einen Rundgang über die Flächen in Renningen mit. Er zeigte, welche Jungpflanzen der im Vorjahr eingebrachten Arten bereits auf den gemeinsam angelegten Flächen zu sehen sind. Und vor allem, wie die Jungpflanzen der Arten zu erkennen sind, die die Fläche schnell überwuchern würden und deren Samen noch im Boden schlummern. Anhand von eingesandtem Bildmaterial aus den Kommunen konnte Reinhard Witt außerdem individuelle Tipps zur weiteren Pflege der Flächen geben. Diese Fotos zeigen bereits erste Blüten beispielsweise von Wildtul- pen, Blausternen oder Windröschen, auf denen Hummeln und an- dere Insekten den dringend benötigten Pollen und Nektar finden. Naturgartenplaner Witt wies darauf hin, dass weitere Projektflächen, die heute vielleicht noch etwas unspektakulär aussehen, bald bunt blühen werden. NABU-Projektleiter Martin Klatt ergänzt: „Die im Pro- jekt angelegten Wildblumenflächen brauchen anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Das gilt vor allem für Standorte mit mageren, nährstoffarmen Böden. Hier dauert es etwas länger, bis die Pflanzen sich in voller Pracht zeigen. Auf lange Sicht werden dies aber besonders artenreiche Flächen, die Mauerbienen, Bläulingen oder Distelfinken für viele Jahre Nahrung und Unterschlupf bieten.“ Frau Bürgermeisterin Simone Rürup und Ostbaumeister Florian Roth freuen sich, und begleiten diese Entwicklung aufmerksam. „Die Flächen haben sich gut entwickelt, seit wir im letzten Herbst Wildblumen-Zwiebeln gesetzt und -samen gesät haben. Solche naturnahen Oasen sind lebendig und werden sich immer wieder verändern. Wir hof- fen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger davon inspirieren lassen und in ihrem eigenen Garten auch Wildblu- men und -stauden pflanzen.“ Am Webinar nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grün- flächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe aus acht der 15 für 2020 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen teil. Das sind: Achern, Baindt, Emmendingen, Görwihl, Horb am Neckar, Neuenburg am Rhein, Ostrach, Renningen. Hintergrund: Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Mi- nisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würt- temberg sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzu- gestalten. Die umgestalteten 5 Flächen in Baindt liegen an fol- genden Standorten: 1. Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule 3. Seitenstreifen Boschstraße 4. Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Ansprechperson der Gemeinde Baindt Florian Roth 07502/9406-52, f.roth@baindt.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Feiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: 14.05.2021 10.05.2021, 21:00 Uhr 04.06.2021 KW 19 – Christi Himmelfahrt Veröffentlichung Redaktionsschluss KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: In der Zeit von 14.30 bis 16.00 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschafts- dienstes Baienfurt-Baindt auf das Coron- avirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmel- dung über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemein- de-baindt/aktuelles- Donnerstag: In der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr und von 16.00 bis 17.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baien- furt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung angeboten. Informationen bekom- men Sie im Web Shop der Achtal- Apo- theke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter folgen- dem Link können online Termine verein- bart werden: https://www.herrmann-rv. de/corona-schnelltest. Testmöglichkeit im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Alle Eltern des Baindter Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ haben ab kommenden Montag, 10.05.2021, die Möglichkeit, ihre Kinder kostenlos und freiwillig auf das Coronavirus testen zu lassen. Zum Einsatz kommt hierbei ein sogenannter Lolli-PCR- Pool-Test. Zunächst können alle Kinder ab drei Jahren getestet werden, für die Krippenkinder gibt es derzeit noch kein Testangebot. Die Gemeindeverwaltung plant hier jedoch, ein anderes passendes Testverfahren anzu- bieten. Auch die Häufigkeit des Testangebots soll noch erweitert werden, dies ist abhängig davon, wann die wei- teren Lieferungen von Test-Kits eintreffen und die Kapa- zitäten ausreichen. Die Gemeindeverwaltung hofft, durch diese Teststrate- gie auch in den Kindertageseinrichtungen die Anzahl der Corona-Fälle sowie die daraus resultierende Quarantä- neanordnungen minimieren zu können. Alle Eltern sind eingeladen, das kostenlose und freiwillige Testangebot wahrzunehmen. Die Testungen leistet einen wertvollen Beitrag dazu bei, Quarantänefälle oder gar das Schließen von Betreuungseinrichten zu vermeiden. Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wur- de, findet das Fest voraussichtlich am Samstag, den 13. November 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 01.07.2021 Jahreszahlung Grundsteuer 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Mai 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Er- weiterung Mehlis 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dach- geschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Ei- genbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbst- test unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 08. Mai/Sonntag, 09. Mai Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Donnerstag, 13. Mai Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Mai Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 09. Mai Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Donnerstag, 13. Mai Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Baumeister feierte am 30.04.2021 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Elfriede und Martin Kränkle zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Am Föhrenried Brühl Baienfurter Straße Dorfplatz Birkenstraße Eichenstraße Buchenstraße Eschenstraße Mehlisstraße Gartenstraße Riedsenn Innere Breite Sumeraugasse Küferstraße Schachener Straße Ziegeleistraße Wickenhauser Straße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Grünenbergstraße Badweg Im Voken Blumenstraße Jägerweg Bronnenstubenweg Lerchenstraße Dahlienstraße Sperlingweg Hubertusweg Stöcklisstraße Klosterhof Storchenstraße Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Nelkenstraße Amselstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Annabergstraße Tulpenstraße Erlenstraße Veilchenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Sonnenstraße Fliederstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Kornblumenstraße Ziegelhalde Marsweilerstraße Rosenstraße Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Spielmannsweg Hasenweg Zeppelinstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Marderstraße Benzstraße Mochenwangener Straße Dachsstraße Reishaufen Eichhorngasse Sulpacher Straße Friesenhäusler Straße Froschstraße Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Fuchsstraße Boschstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Daimlerstraße Igelstraße Dieselstraße Iltisstraße Dornierstraße Liebigstraße Maybachstraße Rehstraße Röntgenstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. AZ: 047.15 - Amtsblatt 07.01.2021 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Veranstaltungskalender Mai 11.05. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 12.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 14.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 19.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 21.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Bei uns wird gehüpft! Bereits seit einiger Zeit freuen sich un- sere Kinder ganz besonders über die neue „Hüpf - Möglichkeit“ in der Bewe- gungsbaustelle! „Woah, sind die für uns?!“, hieß es ganz zu Beginn. Es folgte das erste Erkunden und Entdecken. Heute sehen wir die Kinder mit strahlenden Augen und lachenden Ge- sichtern auf den Matten. Ob Pferdchensprünge bei „Bibi und Tina“, als Utensil einer Zirkusaufführung oder einfach nur zum Toben und Auspowern - durch die Hüpfmatten ist einiges geboten! Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bei der Firma Jer- sa, Werkzeugschleiferei Baindt, für die großzügige Spen- de bedanken! Unsere Kinder freuen sich jeden Tag darüber! Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Die verlässlichen Helfer vor Ort Unsere Helfer vor Ort (HvO) leisten wichtige Erste Hilfe, schon bevor der Rettungsdienst kommt. In vielen Ge- meinden, vor allem im ländlichen Raum oder komplexen Betriebseinheiten, dauert es häufig zwischen 10 bis 15 Minuten, bis der Rettungsdienst aus der nächsten Stadt eintrifft. Um diese Zeit zu verkürzen, hat der DRK Kreisver- band Ravensburg e.V. sogenannte Helfer vor Ort Grup- pen gegründet. Sie werden parallel zum Rettungsdienst alarmiert und leisten somit einen wertvollen fachlichen und zeitlichen Beitrag zur notfallmedizinischen Erstver- sorgung und geben bei Bedarf eine Lagemeldung an die Rettungsleitstelle ab und betreuen im Anschluss die Angehörigen. Die Mitglieder einer HvO-Gruppe - in der Regel zwischen fünf und zehn Personen - sind ehrenamtliche DRK-Mitar- beiter, welche in den Ortschaften wohnen, studieren oder arbeiten, in denen sie zum Einsatz kommen. Alle Helfer vor Ort verfügen dabei mindestens über eine abgeschlossene Sanitätsausbildung. Teilweise handelt es sich jedoch auch um Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsani- täter, Krankenschwestern oder Notärzte, die im DRK-Ret- tungsdienst haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt sind. In manchen Bereichen übernehmen sogenannte Schnel- leinsatzgruppen (SEG) die HvO-Aufgaben. Der Unter- schied ist, dass die Helfer nicht mit einem Privat-Kfz, son- dern mit einem DRK-Fahrzeug zum Einsatzort fahren. In Orten und Städten, in denen es eine hauptamtlich be- setzte Rettungswache gibt, kommen die ehrenamtlichen Kräfte ausschließlich als Verstärkung vom regulären Ret- tungsdienst bei mehreren parallelen Einsätzen oder bei mehreren Betroffenen oder Patienten zum Einsatz. Die Kommune gibt einen Zuschuss für Defibrillatoren, an- sonsten finanziert sich die Arbeit aus Spenden und die unbezahlte Hilfe der Freiwilligen. Das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Ravensburg hilft dort, wo Hilfe dringend benötigt wird. Wer Interesse hat an einer der rund 34 Gruppen im Raum Oberschwaben mitzuwirken meldet sich einfach per E-Mail unter hvo@ rotkreuz-ravensburg.de DRK warnt: Zecken-Saison hat begonnen Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer steigen- den Gefahr durch lebensgefährliche Zeckenstiche. „Ze- cken werden immer früher und länger aktiv. Nach dem Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rekordjahr 2020 müssen wir in diesem Jahr mit einer weiteren Steigerung der Erkrankungshäufigkeit rechnen“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Obwohl der Gipfel der Erkrankungen in den Monaten Mai bis Oktober liege, hätten die warmen Sonnenstrahlen bereits jetzt im April zu einer zunehmenden Gefährdung geführt. Schon bei 8 Grad Celsius würden die Tiere aktiv. Durch den Stich der Zecke können zwei Erkrankungen übertragen werden: die Frühsommerenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Die FSME führt zu einer akuten Entzün- dung des Gehirns, der Hirnhäute und des Rückenmarks. 2020 gab es 704 FSME-Erkrankungen, so viele wie noch nie. Die Borreliose tritt häufiger als die FSME auf. Pro Jahr ist mit rund 100.000 Fällen zu rechnen. Da sich aufgrund von Corona viele Menschen in der Natur aufhalten steigt das Risiko. Die Lyme-Borreliose, umgangssprachlich auch häufig nur als Borreliose bezeichnet, wird von einem spiralförmigen Bakterium namens „Borrelia burgdorferi“ ausgelöst. Be- kannt ist die Krankheit zwar schon seit über 100 Jahren; Willy Burgdorfer entdeckte aber erst 1982, dass sie durch Bakterien ausgelöst wird, die im Darm der Zecke leben. In Deutschland sind Borrelien - wie Borreliose-Bakterien auch genannt werden - die am häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheitserreger. Sie befinden sich im Mit- teldarm der Zecke, darum dauert es einige Stunden, bis sie in den menschlichen Organismus gelangen. Für Borrelio- se-Infektionen gibt es keine bundesweite Meldepflicht, die genaue Häufigkeit der Erkrankung ist daher nicht bekannt. Die Zeichen eines Zeckenstichs, die manchmal erst einige Tage bis Wochen später auftreten können, sind eine sich verbreitende Hautrötung. Es können in der Folge Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. „Vermeidbar sind Zeckenstiche durch das Tragen heller Kleidung und die Bedeckung von freien Körperstellen“, empfiehlt der DRK-Geschäftsführer. Feste Schuhe, lange Hosen und lange Ärmel seien wichtig. Bei Wanderungen über Wiesen sowie durch Gebüsch und Unterholz sollten die Hosen in die Socken gesteckt werden. Zeckenschutz- mittel und -sprays böten keine 100prozentige Sicherheit, sagt Krayss. Nach einem Aufenthalt in Wald und Wiesen sollte man den Körper nach Zecken absuchen, beson- ders im Bereich von feuchtwarmen Körperregionen wie Achselhöhle und Leistenbeuge. Das DRK gibt den Rat: „Nach Erkennen einer Zecke auf der Haut diese mit einer Zeckenzange oder -karte (in der Apo- theke erhältlich) entfernen. Die Zecke ganz vorne an der Haut fassen und langsam senkrecht nach oben heraus- ziehen. Wichtig: Nicht quetschen und drehen, da das dazu führen kann, dass die Sekrete, in denen sich die Erreger befinden, noch ausgeschieden werden. Die Zecke muss möglichst im Ganzen entfernt werden. Bei Auftreten von Entzündungszeichen soll man einen Arzt aufsuchen und in Risikogebieten eine Schutzimpfung in Erwägung ziehen.“ In Deutschland besteht ein Risiko für eine FSME-Infek- tion nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen. Die Region Bo- densee-Oberschwaben ist besonders betroffen. Für an Borreliose erkrankte gibt es die Borreliose Selbst- hilfegruppe Oberschwaben-Bodensee-Allgäu. Diese trifft sich sofern es die Corona-Richtlinien zulassen regelmä- ßig zum Austausch in den Räumlichkeiten der Selbsthil- fegruppen beim Deutschen Roten Kreuz in Ravensburg. Informationen und Kontakt unter: http://borreliose-shg-oba.de/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Mai - 16. Mai 2021 Gedanken zur Woche Möge aus den Samen, die du säst, wunderschöne Blu- men werden. Irischer Segenswunsch Samstag, 08. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Familie Dobler, Familie Hegel, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Jahrtag: Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 09. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht (öffentlich, ohne Platz- reservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht gestaltet mit Marien- gesänge vom Chorquartett des Kirchenchores (öffentlich. Mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 11. Mai - Bittwoche 19.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zur Bittwoche (öf- fentlich, ohne Platzreservierungskarten, - der Bittgang nach Sulpach entfällt) 19.00 Uhr Baienfurt- Eucharistiefeier zur Bittwoche (öf- fentlich. Mit Eintragung am Schriftenstand, - der Bittgang nach Briach entfällt) Mittwoch, 12. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 13. Mai - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehö- rigen) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Freitag, 14. Mai - Blutfreitag 07.00 Uhr Baindt - Blutfreitagsandacht der Blutreiter in der Kirche. Die Gemeinde ist zur Mitfeier herzlich eingeladen (öffentlich, ohne Platz- reservierungskarten) Bitte bringen sie ihr eigenes Gesangbuch mit 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) 19.30 Uhr Baienfurt - Beginn der Pfingstnovene in der Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 15. Mai 17.30 Uhr Baienfurt- Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung im Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 18.30 Uhr Baienfurt - Gemeinschaftsgottesdienst für die Erstkommunionkinder (nicht öffentlich) Sonntag, 16. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Paula und Franz Wucherer) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Elina 10.00 Uhr Baienfurt - Wort-Gottesfeier mit Kommuni- onausteilung (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Ulrich (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Gottesdienste in der Bittwoche Am Dienstagabend um 19.00 Uhr feiern wir einen Bitt- gottesdienst in der Kirche an Stelle der Bittgänge. Der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt beginnt um 10 Uhr in der Kirche. Dekan Schmid, Weingarten hat darum gebe- ten, den Blutfreitag in den Gemeinden mit einem Gottes- dienst zu begehen. Zur Blutfreitagsandacht um 7 Uhr sind die Blutreiter mit ihren Familien und die Gemeinde herzlich eingeladen. Für die Festpredigt am Abend von Christi Himmelfahrt mit Bischof Gebhard Fürst und den sehr reduzierten Blutritt am Freitag sind Livestreams vorgesehen. Einladung zur Maiandacht Zur Maiandacht am Muttertag 9. Mai sind Sie herzliche eingeladen. Da wir ja zum Schutze der anderen im Gottesdienst nicht aus vollem Herzen singen können, können wir leider nicht die beliebten Marienlieder einbauen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Schön, dass wenigsten Sängerinnen auf der Empore zu hören sind. Trotzdem sollten sie ihr Gotteslob mitbringen, damit wir aus den Andachten beten können. Beachten Sie die Hygiene-Vorschriften, halten sie am Ein- gang und in den Bänken die Abstände ein. Da wir keine Platzkarten ausgeben, tragen Sie sich in die ausgelegten Listen mit ihrem Vor und Zunamen, bei auswärtigen Be- sucherinnen auch ihre Adresse, ein. Trotz der Vorschriften und Abstände wünsche ich/wir Ih- nen dass sie aus dieser Maiandacht Zuversicht, Hoffnung und Geduld mitnehmen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 14. Mai findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfei- ern zur Erstkommunionsvorberei- tung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Got- tesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels auslie- gender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Baienfurt - Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahr praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Einladung zum Familien-Wortgottesdienst „Geborgen unter Gottes buntem Regenbogen“ gestaltet vom Kindergarten St. Ulrich am Sonntag, 16.05.2021 um 11.15 Uhr in der Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Wir freuen uns auf viele, die Mitfeiern (über 130 Plätze stehen zur Verfügung), aber Sie brauchen eine Platzkar- te (1 pro Familie mit Angabe aller Namen, Adresse der Personen) Diese liegen ab Dienstag, den 11.05.2021 in der Kirche am Schriftenstand aus. Bitte beachten Sie das Tragen eines Mundschutzes ab 6 Jahren und die aktuellen Gegebenheiten: falls die lnzidenz über 200 steigt, dürfen keine öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Senioren- maiandacht mit Herrn Pfarrer Staudacher am Mittwoch, 19. Mai 2021, um 14.00 Uhr, in unsere Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Der Monat Mai ist der Verehrung der Gottesmutter Maria gewidmet. Das farbenfrohe Aufblühen der Natur, die Blu- men und Blüten symbolisieren Maria in ihrer Gnadenfülle, sie wird als die „schönste Blume“ besungen. Feiern Sie mit uns diese Maiandacht, wir freuen uns auf Sie. Sie brauchen sich nicht anzumelden, aber für die An- dacht gelten die aktuellen Pandemieregeln. Frauenbund Baienfurt Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 12.05.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Dienstag, 25.5.2021 14.30 Uhr Maiandacht in der Kath. Kirche Maria Himmel- fahrt in Baienfurt Wir suchen neue Mitglieder! „Nur wer bewegt ist, kann andere bewegen“!! Jede Frau jeden Alters ist beim KDFB willkommen. Wir brauchen Frauen, die wissen, was sie wollen, die eine ei- genständige Meinung haben, die den Mut haben, diese Meinung zu vertreten und die die anstehenden Aufgaben sehen und ergreifen, die nicht verzweifeln in der Fülle der Schwierigkeiten, sondern die versuchen, Hoffnung aus dem Glauben zu realisieren. In einen Verband eintreten heißt, aus der Anonymität heraustreten. Auch das ist ein Bekenntnis und gleichzeitig eine Aktivität, auf die die Kirche und unsere Gesellschaft nicht verzichten kann und darf. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet. Psalm 66,20 Sonntag, 09. Mai Rogate 09.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst im Freien beim ev. Gemeindehaus ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 8. Mai, 20.00 Uhr übers Pfarramt. (Dieser Gottesdienst findet we- gen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Donnerstag, 13. Mai Christi Himmelfahrt 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim ev. Gemeindehaus ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 12. Mai, 20.00 Uhr übers Pfarr- amt Sonntag, 16. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ 3. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Aber warum lässt Gott das alles zu? Warum lässt Gott, wenn er doch allmächtig und vollkom- men gut ist, überhaupt das Leid zu, das so viele Menschen auch in dieser Pandemie erleben müssen? Eine Frage, die Menschen seit Jahrtausenden beschäftigt und auf die schon die blitzgescheiten griechischen Philo- sophen keine Antwort gefunden haben. Besonders aktuell wird die Frage immer dann, wenn ich selbst oder ein mir nahestehender Mensch von einem ‚Schicksalsschlag‘ getroffen wird und ich die Welt nicht mehr verstehe. Wenn ich mich dann nicht schon damit abgefunden habe, dass Gott tot sei, wie der Philosoph Nietzsche meinte oder damit, dass sich Gott eben mit seiner Allmacht zurückge- zogen habe, um den Menschen mehr Freiraum zu geben, wie zahlreiche theologische Denker bis heute glauben, dann komme ich aus dem Dilemma nicht heraus, wie All- macht, All-Güte und das Leid in der Welt denn bitteschön zusammen passen sollen. In der Bibel wird darauf keine platte Antwort gegeben. Sie erliegt nirgendwo der Versuchung des Populismus unse- rer Tage. Vielmehr sehen wir besonders in den Klage-Psal- men eine Richtung, eine Adresse, an die sich die Klage über das Erlebte richten kann - auch die offenen Fragen. Martin Luther kennt das Dilemma und er empfiehlt, vor der Erfahrung, dass Gott verborgen erscheint dorthin zu fliehen, wo Gott sich selbst klar zu erkennen gibt, so wie er ist: in Jesus Christus. Darin sind sich die Reformatoren mit allen Autoren des Neuen Testaments einig und das ist letztlich der beste Hinweis in einer Notlage der Seele: Geh dorthin, wo sich dir Gott in Liebe, in Zuwendung und bedingungsloser Annahme zeigt! Dieser Verweis auf Jesus ist der Zielpunkt jeder Suche nach einem Sinn, der im letzten Halt gibt und es ist gleich- zeitig der Ausgangspunkt, von dem aus wir allen Sinn-Fra- gen nachgehen können, die uns das Leben und die Her- ausforderungen dieser Tage stellen. Wie gehe ich denn nun damit um, was mir in dieser Pan- demie widerfährt? - Klage ich Gott an, der nichts dagegen unternommen hat, oder die Menschheit, die Urwälder und Tierbestände immer weiter zurückdrängt und dadurch ‚Zoonosen‘, wie die Übertragung des Fledermausparasi- ten SARS-CoV-2 auf den Menschen geradezu provoziert? In seinem 3. Teil des Kapitels zu Gottes Providenz, Allmacht und Allwirksamkeit hält Johannes Calvin unmissverständ- lich fest, dass Gott sich nicht im Sinne einer deistischen Philosophie zurückzieht und das Uhr-Werk des Weltge- schehens sich selbst überlässt. Gottes Allmacht beschreibt er dagegen mit der biblischen Tradition als „wachsam, tätig und wirksam und stets im Handeln begriffen“. Calvin lässt keinen Zweifel daran, dass Gott deshalb all- mächtig heißt, weil „nichts ohne seinen Willen geschieht“. Gegen diese steile These regt sich nicht erst in unseren Tagen massiver Widerstand. Wo bleibt denn da die menschliche Verantwortung? Ist dann das ganze Weltgeschehen nicht mehr als ein großes Marionettentheater mit Gott als großem Pup- penspieler? Filme wie ‚Die Truman Show‘, ‚Der Plan‘ oder ‚Das brand- neue Testament‘ spielen diesen Gedanken sehr anschau- lich durch. Letzterer Film zeigt in einer schrägen Karikatur, was für ein Zerr-Bild von Gott mit dieser Art von Allmacht verbunden wäre, ein zynisches, missgelauntes - jedenfalls keins das mit dem Gottes-Bild vereinbar wäre, was wir in der Bibel erkennen können. Wer dagegen nicht bloß eine Karikatur der Vorsehung Gottes verfilmt sehen will, sondern einen sehr heraus- fordernden, seelsorglichen Versuch einer persönlichen Antwort auf das erfahrene Leid, dem sei der Film ‚Die Hütte‘ empfohlen. Die biblische Rede von Gottes Wirken in allen Bereichen des Lebens ist also keine, die menschliches Wirken oder menschliche Verantwortung aushebeln würde. Das machen bereits die ersten Kapitel der Bibel deutlich, die dem Menschen eine Gottes-Ebenbildlichkeit und damit eine große Verantwortung für die Schöpfung zusprechen. Menschen sind danach nicht weniger als Stellvertreter*in- nen Gottes auf Erden. Denken wir diesen Gedanken konsequent weiter, dann wird aus der Frage: Wie kann Gott das alles zulassen? - die Frage: Wie können wir Menschen das alles zulassen? An dieser Frage können wir zerbrechen, weil wir merken, wie uns immer wieder - trotz aller Anstrengung - die Felle davonschwimmen. Die einen verrennen sich daraufhin in verzweifelter Hoffnung in einen gewaltbereiten Hyper-Ak- tivismus, die anderen leugnen offensichtliche Phänomene wie die aktuelle Pandemie oder den ungleich gravieren- deren, menschenbewirkten Klima-Wandel. Das Vertrauen auf Gottes Providenz (Für-Sorge) kann uns vor diesen Irrwegen bewahren und uns neu motivieren, unserer gottgegebenen Verantwortung für die Welt mit Gottes Hilfe gerecht zu werden. Calvin beschreibt den „Segen“, den wir aus so einem Ver- trauen auf Gottes Allmacht haben, wie folgt: „Erstens erkennt er, dass Gott unerschöpflich wohlzutun vermag, da er ja Himmel und Erde in Besitz hat und da alle Geschöpfe auf seinen Wink schauen (...) Zweitens er- fährt er, dass man in seinem Schutz sicher ruhen kann; denn seinem Willen ist ja alles unterworfen, was sonst als schädlich zu fürchten wäre. (...) Nur dadurch kann die maßlose und abergläubische Angst, die wir zuweilen gegenüber Gefahren empfinden, gemä- ßigt und gestillt werden.“ Anders gesagt: Wer darauf vertraut, dass Gott sein Le- ben und das der ganzen Welt in seinen Händen hält, kann nachts ruhig schlafen, weil er weiß, dass eben nicht alles nur von unserem Tun abhängt. Und wer morgens ausge- schlafen aufsteht, kann mit ungleich größerer Kraft und Motivation die Herausforderungen unserer Tage anpa- cken, weil Gott zwar alles Leid der Welt mit Leichtigkeit ohne uns lösen könnte, sich aber offensichtlich dafür entschieden hat, es nicht ohne uns anzugehen, sondern Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 mit durch und unter uns die sehr gute Schöpfung zu er- neuern, die er uns als Menschheit in die Wiege gelegt hat. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst am 9.5. nicht per LIVE-STREAM Diesen Gottesdienst finden Sie zeitnah auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Nähmaschinen aus Oberschwaben in Thessaloniki angekommen. Das Projekt NAOMI unterstützt Geflüchtete vielfältig, jetzt auch mit einer erfolgreichen Nähmaschinensammlung der Di- akonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Noch immer bestehen die Flüchtlingslager auf den grie- chischen Inseln und auf dem Festland. Die europäische Union hat noch keine einheitliche Lösung für diese huma- nitäre Katastrophe gefunden. Deshalb sind die Geflüchte- ten auf die Hilfe von privaten Organisationen angewiesen. Eine dieser Organisationen ist NAOMI in Thessaloniki am Mittelmeer. Die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee (OAB) initiierte kürzlich eine Spendenaktion für das Pro- jekt NAOMI im Kirchenbezirk Ravensburg. Aus den Ge- meinden Alttann, Bodnegg und dem Nachbarlandkreis Sigmaringen wurden insgesamt 25 gebrauchte Nähma- schinen, Stoff- und Geldspenden zusammengetragen. Die Diakonie OAB bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern für ihr Engagement. Am 22.April kamen die Nähmaschinen in Thessaloniki an. In Nähkursen der Nähwerk- statt von NAOMI werden zahlreiche geflüchtete Frau- en und Männer ausgebildet. Dies ermöglicht ihnen, eine Anstellung in der Textilindu- strie zu finden oder einen Verdienst im projekteige- nen Online -Shop zu erwirt- schaften. Hilfen zur Selbst- hi lfe schafft diese ökumenische Initiative. Seit dem Corona Lockdown findet der Unterricht online statt und die Auszubildenden lernen zu Hause an einer eigenen Nähmaschine. Im Winter wurden 2000 Winterhosen ge- näht und an Obdachlose in Thessaloniki und geflüchtete Menschen in den großen Flüchtlingslagern verteilt. Krea- tives „Upcycling“ von Gebrauchtkleidern und aus Stoff- spenden werden über den Online- Shop verkauft. Die Mus- ter und Schnitte entwickeln die Geflüchteten zusammen mit Künstlern und Designerinnen. NAOMI wird im Rahmen verschiedener Projekte von „Hoffnung für Osteuropa“, von der internationalen Diakonie unterstützt. Außer der Nähwerkstatt bietet NAOMI Sozialberatung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Vermittlung zu medizinischer Hilfe. Mehr Informationen gibt es hier: https://mailchi.mp/376ec0e4741b/naomi-thessalo- niki-newsletter-may-5848271 Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. Mai 2021 fällt aus! Leider kann unser nächstes Frauenkreistreffen immer noch nicht wie geplant am 12. Mai stattfinden. Wir wol- len aber die Hoffnung nicht aufgeben, dass es mit dem einziehenden Frühling und den damit verbundenen wär- meren Temperaturen bald eine Möglichkeit des Treffens draußen auf unserer Terrasse im Pfarrgarten geben kann. Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen bleibt, der spricht zu dem Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herrn: Meine Zuversicht und meine Burg, mein Gott, auf den ich hoffe. Psalm 91, 1-2 mag euch bis zum Wiedersehen begleiten. Euer Frauenkreis-Team _________________________ Heute hat uns Monika Franz aus Baienfurt ein Bild fürs Kinderzimmer gestaltet. Das gefällt nicht nur den wilden Reitern aus dem Westen sondern auch den jungen Reiterinnnen vom Ponyhof.. Ein farbenfrohes Aquarell nicht nur fürs Kinderzimmer. Wieder einmal mit viel Liebe zum Detail ausgestattet. Da wollen doch auch wir gern auf die grüne Wiese ... Wir freuen uns über weitere kreative Ideen von euch und ganz besonders darauf, recht bald wieder gemeinsam Farbe in unser Leben zu bringen. Kreative Ideen bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Taekwondo Baindt e.V. 2. Online Schwarzwald Open Formen Am 20.03. fand die Auswertung der Vi- deos des Schwarzwald Pokals statt. Zum ersten Mal war auch Verena bei einem Online Turnier mit dabei. Nach intensiver Vorbereitung wurden die festgelegten Formen abgefilmt und über YouTube auf das Portal hochgeladen. Das internationale Kampfrichterteam wertete die fest- gelegten Pflichtformen, aus. Am Samstagmorgen stand bereits meine Wertnote, allerdings musste ich noch die Platzierung abwarten. In der Altersklasse waren sehr s tarke in ternat iona le Kampfsportler u. a. aus Mexi- ko, Griechenland und Finnland vertreten. Am Nachmittag stand dann endlich die Platzierung fest: Verena konnte sich einen souveränen sechsten Platz erkämpfen. Der erste Platz ging mit Abstand an eine Me- xikanerin Der TKD-Baindt Gratuliert Ve- rena zu diesem Erfolg Alfred Manthei Blutreitergruppe Gestaltung des Blutfreitags in der Gemeinde Wenn am Freitag, 07. Mai 2021, eine Woche vor Blutfreitag, der Inziden- zwert unter 100 liegt, kann der Blutritt unter Beteiligung von je zwei Blutrei- tern pro Blutreitergruppe stattfinden. Sollte am 07. Mai 2021 der Inzidenzwert höher als 100 liegen, findet der Blutritt in ähnlicher Form wie im Jahr 2020 statt. Entsprechend dem Wunsch des Kath. Pfarramtes „St. Martin“ Weingarten, sollen sich die Blutreiter nach Mög- lichkeit zeitgleich um 7 Uhr am Blutfreitag in der jeweili- gen Pfarrkirche zu einem gemeinsamen Gedenken und Beten versammeln. Wir laden deshalb alle Blutreiter am Blutfreitag, den 14. Mai 2021, um 7 Uhr in unsere Pfarrkirche Sankt Johan- nes Baptist zum gemeinsamen Gebet ein. Während des Gottesdienstes besteht Maskenpflicht. Es gelten die aktu- ellen Regelungen für Gottesdienste im Lockdown. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Was sonst noch interessiert Hallenbad Baienfurt Schwimmer im Bad? Änderungen in den aktuellen Corona-Verordnungen sind oft unscheinbar und kaum in der Öffentlichkeit kommu- niziert. Für Betreiber eines Hallenbades enthalten sie je- doch Potential, einen minimalen Betrieb zumindest für bestimmte Zielgruppen zu ermöglichen. So trainieren seit vielen Wochen Spitzensportler regelmäßig im Hal- lenbad Baienfurt. In der aktuell gültigen Corona-Verordnung ergeben sich weitere Möglichkeiten. So darf das Hallenbad für „dienst- liche Zwecke“ genutzt werden. Da unsere Mitarbeiter für die Aufsicht rettungsfähig sein müssen, haben diese die Möglichkeit Schwimmen zu gehen, um ihre Rettungsfähig- keit zu erhalten. Da die meisten Aufsichten und Kursleiter der Hallenbad Baienfurt e. G. nebenberuflich im Hallen- bad Baienfurt tätig sind, nutzen sie das Angebot in den Abendstunden oder den Wochenenden. Für einen möglichen Neustart brauchen wir qualifizierte und rettungsfähige Mitarbeiter am Beckenrand, zum Wohl unserer Badegäste. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai SVLFG fördert Selbsthilfe bei Bluthochdruck Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu- dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter anderem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer Selbsthil- feförderung. Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbsthilfeor ganisation, die seit Jahren von den Verbän- den der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell un- terstützt wird. Informationen über alle ihre Selbsthilfeför- derungen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite www. svlfg.de/selbsthilfefoerderung bereit. Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliar- den Menschen an zu hohem Blutdruck - größter Risikofak- tor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herzinfarkt. Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten Todesfall und damit die häufigste Todesursache. Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite www. hochdruckliga.de. Bio-Musterregion Ravensburg BioBitte gibt dem Landkreis Ravensburg Impul- se zu mehr Bio in der Außer- Haus-Verpflegung Politik, Verwaltung und Küchenleitungen aus dem Land- kreis Ravensburg informierten sich bei der Initialveran- staltung „Mehr Bio in die Großküchen der Region“ der Initiative BioBitte über den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung. Der Ausschuss für Finan- zen, Beteiligung und Kreisentwicklung hat Ende April über verbindliche Bio-Anteile entschieden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verwaltungen, Kreis- und Gemeinderäten sowie öffentlichen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung aus dem Landkreis Ravens- burg kamen am Mittwoch, dem 21. April 2021, bei einer digitalen Initialveranstaltung der bundesweiten Initiative „BioBitte – Mehr Bio in öffentlichen Küchen“ des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bio-Musterre- gion Ravensburg miteinander ins Gespräch. Die rund 30 Teilnehmenden diskutierten und informierten sich bei der Veranstaltung darüber, wie sich der Anteil der ein- gesetzten Bio-Lebensmittel in den Einrichtungen der Au- ßer-Haus-Verpflegung (AHV) des Landkreises auf 50 Prozent erhöhen lässt. Der Landkreis Ravensburg gehört zu den vier ersten Bio-Musterregionen in Baden-Württemberg und hat mit rund 17 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Bio-An- teil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Trotz vorhandener Produktions- und Verarbeitungsbe- triebe ist der Einsatz von Bio-Produkten in der öffentli- chen Gemeinschaftsverpflegung bisher wenig verbreitet. Damit sich dies ändert, hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Kreisentwicklung des Landkreises Ra- vensburg Ende April beschlossen, dass der Anteil ökolo- gischer Lebensmittel in kreiseigenen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und Einrichtungen, an de- nen der Landkreis beteiligt ist, bis 2030 auf 50 % erhöht werden soll. Die BioBitte-Initialveranstaltung konnte mit Impulsvorträ- gen und Diskussionsrunden den Entscheidungsbefugten vor Ort im Vorfeld dieser Entscheidung Informationen zum Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der AHV an die Hand zu geben und schaffte Raum für gemeinsame Ge- spräche und Vernetzung. Mit Nachdruck zu mehr Bio in öffentlichen Küchen „Ich bin begeistert, insbesondere von den Rückmeldungen und dem Austausch, und habe den Eindruck, dass die BioBitte-Veranstaltung bei vielen Teilnehmenden neue Impulse und Anregungen für den Weg zu mehr Bio in der Großküche geliefert hat“, sagte Katharina Eckel von der Bio-Musterregion Ravensburg. „Viele Ideen und Anregungen werden auch die zukünfti- ge Arbeit der Bio-Musterregion begleiten. Es freut mich ganz besonders, dass auch so viele Teilnehmende aus verschiedensten Gremien der Regionalpolitik dabei wa- ren und wir dem Thema auch hier Nachdruck verleihen konnten“, ergänzte die Regionalmanagerin. Kathrin Seidel von der Öko-Modellregion Paartal be- wies in ihrem Impulsvortrag, dass BioBitte gute Starthil- fe leisten kann und teilte ihre Erfahrungen. Im Sommer 2020 hatte BioBitte dort ebenfalls eine Initialveranstal- tung durchgeführt. Nur vier Monate später fasste der Kreistag Aichach-Friedberg Beschlüsse für verbindliche Bio-Anteile. „Die BioBitte-Veranstaltung in Ravensburg kam genau zum richtigen Zeitpunkt für die richtige Zielgruppe“, schlussfolgerte Andreas Greiner vom Veranstalter und BioBitte-Regionalpartner ÖKONSULT. Die intensiv ge- führte Diskussion der Teilnehmenden habe das große Interesse am Thema verdeutlicht. Es sei erkennbar geworden, dass es auch in einer Region mit viel Öko-Landbau und stark aufgestell- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ten Betrieben immer noch Potenziale in den regionalen Wertschöpfungsketten gibt. „Wenn die Kommunen die Bio-Nachfrage für die Gemeinschaftsverpflegung bün- deln, kann dies zum Schlüsselfaktor für die Stärkung und Etablierung neuer Wertschöpfungs- ketten werden“, erklärte Andreas Greiner. Hintergrund Mit BioBitte werden Entscheidungsbefugten aus Politik, Verwaltung, Vergabewesen und Verzehreinrichtungen Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Einsatz von mehr Bio in der AHV öffentlicher Küchen angestoßen und voran- getrieben werden kann. Die Förderung des Einsatzes von Bio-Produkten in der AHV ist Teil der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). BioBitte wird im Auftrag des BMEL im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) durchgeführt. Die Initiative BioBit- te bietet Hintergrundinformationen und Handlungshilfen, um die Umstellung auf mehr Bio-Lebensmittel zu erleich- tern und ermöglicht Akteuren, bei lokalen und überregionalen Veranstaltungsformaten in Austausch zu treten. Die Angebote von BioBitte adressieren sowohl die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, Mitar- beitende in Fach- und Vergabereferaten als auch die Küchenleitungen. Unter www.bio-bitte.info finden Interessierte regelmäßig aktuelle Informationen, Wissenswertes und praktische Tipps. Kunstmuseum Ravensburg Livestream-Vortrag von Dr. Vanessa Joan Müller »Neue Wege nichts zu tun. Künstlerische Praxis als Arbeit und deren Negation« Donnerstag, 6. Mai 2021, 19 Uhr »Nichtstun wird oft mit Freizeit oder gar Faulenzen gleich- gesetzt. Zugleich steckt in dem Nichtstun aber auch eine Form der Verweigerung: Die Entscheidung, etwas nicht zu tun, kritisiert die Bedingungen, zu denen dieses Tun üblicherweise geschehen soll. In der künstlerischen Pra- xis, die eine besondere Form der Arbeit darstellt, wird das Nichtstun immer wieder zum Gegenstand einer Ausein- andersetzung mit anderen, alternativen Formen der Ar- beit oder deren radikaler Negation - und wird selbst zum produktiven Faktor«, so Vanessa Joan Müller. Die Kunsthistorikerin war u.a. von 2013 - 2019 als Leiterin der Abteilung Dramaturgie an der Kunsthalle Wien tä- tig und kuratierte dort die vielbesprochene Ausstellung »Neue Wege nichts zu tun«. Vanessa Joan Müller gibt Einblick in eine künstlerische Produktion, die sich der Aktivität, dem Machen und Her- stellen eines Werks entgegenstellt und stattdessen For- men des Nichtstuns und des Unterlassens positiv besetzt. Der Vortrag findet im Rahmen der neuen Ausstellung »Auszeit. Von Pausen und Momenten des Aufbruchs« statt. LIVESTREAM - den Link zum Stream finden Sie am Vor- tragstag auf der Startseite unserer Homepage: https:// www.kunstmuseum-ravensburg.de/ © Dr. Vanessa Joan Müller Ausstellungskatalog »Auszeit. Von Pausen und Momen- ten des Aufbruchs« ab jetzt erhältlich Das Verlangen nach einer kleineren oder größeren Un- terbrechung der alltäglichen Verpflichtungen und Routi- nen - wer kennt es nicht? Auch wenn das Kunstmuseum derzeit seine Türen noch nicht geöffnet hat, ist es jetzt schon möglich mit Hilfe der farbmächtigen Publikation »Auszeit. Von Pausen und Momenten des Aufbruchs« ei- nen detaillierten Einblick in die Ausstellung und die viel- fältigen Auseinandersetzungen zu dem Thema ›Auszeit‹ zu erhalten. Passend zum Thema ist in handlichem Ta- schenbuchformat ein umfangreicher Ausstellungskata- log mit zahlreichen Abbildungen und Texten von Kristina Groß, Christiane Remm und Ute Stuffer entstanden, in dem die Werke der Künstler in deutscher und englischer Sprache erläutert werden. Bestellung unter: Homepage Museumsshop: https://www.kunstmuseum-ravensburg.de/km/muse- umsshop/index.php oder: kunstmuseum@ravensburg.de Kunstmuseum Ravensburg Burgstraße 9, 88212 Ravensburg Tel. +49 (0)751 82 810 (Museum) Tel. +49 (0)751 82 812 (Büro) kunstmuseum@ravensburg.de www.kunstmuseum-ravensburg.de Jetzt kostenlos bestellen: Steuererklärung für Senioren 2020 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bie- tet umfangreichen Ratgeber an Während Millionen Rentnerinnen und Rentner bereits seit Jahren eine Steuerklärung einreichen, rutschen in jedem Jahr weitere Ruheständler in die Steuerpflicht. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt Rentne- rinnen und Rentner daher in Form des kostenlosen Ratge- bers „Steuererklärung für Senioren 2020“ mit vielen Tipps. Bis zum 2. August müssen Ruheständler in der Regel in diesem Jahr ihre Steuererklärung abgeben. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen – und geht das noch auf Papier oder nur noch elektronisch? Viele Senioren stellen sich unter anderem diese Fragen, zumal die Finanzämter die Formulare für die Steuerer- klärung nicht mehr automatisch verschicken. Antworten auf jene und viele weitere Fragen rund um die Steuer- erklärung liefert diese aktuelle Broschüre, die der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kostenlos anbietet. Steuerzahlende Senioren erfahren in dem neu aufgeleg- ten Ratgeber auch, unter welchen Bedingungen welche Abgabefrist für die Steuererklärung gilt. Zudem bietet der BdSt Baden-Württemberg zusätzlich den kostenlosen Versand der wichtigsten Steuerformula- re an. Denn die Finanzverwaltung gibt für Arbeitnehmer sowie für Rentner und Pensionäre unterschiedliche For- mularsätze heraus. In seinem aktualisierten und komplett überarbeiteten Ratgeber erklärt der Bund der Steuer- zahler daher auch, welche Formulare Senioren ausfüllen, welche Belege sie dem Finanzamt vorlegen und bis wann sie ihre Unterlagen einreichen müssen. Die Broschüre be- schreibt beispielsweise, wie die Anlage R auszufüllen ist, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt, wie Rentenerhö- hungen steuerlich behandelt werden und was zu tun ist, wenn der spätere Steuerbescheid fehlerhaft sein sollte. Erhältlich sind der kostenlose Ratgeber „Steuererklä- rung für Senioren 2020“ sowie die passenden Formular- sätze über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Uhldinger Pfahlbau Marathon wird in 2021 zur LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen Dem Winterblues entkommen und sportlich durchstarten: Jedes Jahr im Frühling, wenn die Temperaturen steigen und die Natur Lust auf Bewegung im Freien macht, fin- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 det inmitten der aufblühenden Umgebung der Uhldinger Pfahlbau Marathon statt. Um die Laufveranstaltung co- ronakonform stattfinden lassen zu können, wird er in die- sem Jahr zur LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen und findet im Zeitraum vom 08. - 24. Mai 2021 statt. Laufbegeisterte und Nordic Walker können die zehn kilometerlange Stre- cke durch die Seeferiengemeinde bestreiten. Getreu dem Motto jeder für sich und doch gemeinsam verbunden er- folgt durch die Echtzeitmessung ein Wettbewerb unter den Teilnehmern. So kann in dieser außergewöhnlichen Zeit der schönste Naturlauf entlang des Bodensees statt- finden. Idyllischer kann ein Streckenverlauf kaum sein – zwischen Weinbergen, Wiesen und Wäldern ist das aktive Naturerlebnis garantiert. Schon der Start am Hafen im Ortsteil Unteruhldingen macht mit garantiertem Seeblick Lust auf die bevorstehende Strecke. Am Pfahlbaumuseum vorbei führt die Strecke durch das Naturschutzgebiet der Seefelder Aach nach Oberuhldingen. Umgeben von Vogelgezwitscher oder im weiteren Ver- lauf von Weinreben und Wäldern – die Natur wechselt ihr Frühlingsgewand auf der Laufstrecke. Ein spektakulärer Ausblick erwartet die Teilnehmer, nach dem Passieren des Waldstückes, auf den blauschimmernden See und die Basilika Birnau. Der Endspurt führt wieder zurück an den Uhldinger Hafen. „Spaß an Bewegung in der Natur ist aktuell besonders wichtig, so haben wir ein Konzept entwickelt, welches die LAUF:ZEIT Uhldingen-Mühlhofen als kontaktfreies, sportliches Event ermöglicht“, verrät Manuel Dillmann aus dem Organisationsteam. „Aufgrund des Zeitraums von über zwei Wochen wird die Anzahl der Läufer, die sich gleichzeitig auf der Laufstrecke befinden, entzerrt“, so Dillmann weiter. „Alle Teilnehmer können sich ihre persönliche Laufzeit direkt nach dem Lauf online abrufen. Auch eine gemeinsame Teamwertung ist mög- lich, so kann trotz alleinigen Laufens eine gemeinsame Teamwertung erfolgen“, führt Manuel Dillmann weiter aus. Die Strecke ist für einen sportlichen Lauf über 10 Kilome- ter oder sanftes Nordic Walking geeignet. Kondition und Ausdauer werden aufgrund des Wegprofils benötigt. Für 12,00 Euro können Laufbegeisterte ab 16 Jahren teilneh- men. Eine Anmeldung ist bis einschließlich des letzten Lauftages, dem 24. Mai, bis 12.00 Uhr online unter www. pfahlbaumarathon.de möglich. Weitere Informationen sowie die Anmeldung sind auf www.pfahlbaumarathon. de aufrufbar. Die aktuellen Corona-Bestimmungen des Landes Ba- den-Württembergs sind einzuhalten. Weitere Informationen: Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen, Ehbachstraße 1, 88690 Uhldingen-Mühlhofen Telefon +49 (0)7556-92160, www.seeferien.com, www.pfahlbaumarathon.de ERDBEERKNÖDEL MIT QUARK Zutaten für 4 Personen: 500 g reife Erdbeeren 50 ml roter Traubensaft 2 EL brauner Zucker 2 EL Butter 250 g Speisequark (10 % Fett) 2 frische Eier 100 g Hartweizengrieß 2 EL Semmelbrösel Salz © Schorten/DEIKE 741U14U1 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Erdbeeren waschen und die Blätter entfernen. Zwölf Erdbeeren zur Seite legen, den Rest mit dem Traubensaft und dem Zucker pürieren. Butter schmelzen und etwas abkühlen lassen, in eine Rührschüssel geben. Speisequark mit der Butter schaumig aufschlagen und die Eier einzeln einrühren. Grieß und Semmelbrösel mit der Masse mischen und 30 Minuten quellen lassen. Wenn die Masse sich nach dem Quellen noch nicht gut formen lässt, noch etwas Grieß untermengen. Mit feuchten Händen etwas Teig flachdrücken, eine Erdbeere in die Mitte setzen und auf diese Weise 10 bis 12 Knödel formen. Die Knödel in leicht siedendes Salzwasser geben und etwa 10 Minuten gar ziehen lassen, bis sie aufsteigen. Mit dem Erdbeerpüree servieren. Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 60 Minuten Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de www.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Um die Ecke geschaut Finden Sie heraus, welcher Begriff auf dem Foto dargestellt ist. © T an ja P oh l/D EI KE 74 4R 27 R8 Lö su ng : B är la uc h Den Kreislauf in Schwung bringen Powerdrink für den Kreislauf: Lassen Sie einen Teelöffel getrock- nete Minzblätter fünf Minuten in heißer Milch ziehen, abseihen und warm genießen! Schwindel, Müdigkeit und Probleme mit dem Blutdruck machen uns ab und an das Leben schwer. Doch schon mit ein paar ein- fachen Tricks lässt sich der Kreislauf stabilisieren. Wie auch bei Erkältungskrankheiten ist Tee das Heilmittel Nummer eins: Grün- tee senkt den Blutdruck und Hagebutte verscheucht die Mor- genmüdigkeit und stärkt ganz nebenbei unsere Abwehrkräfte. Gegen das unangenehme Schwindelgefühl hilft eine erhöhte Salzzufuhr, etwa in Form einer Brühe oder einer Brezel. Eine mor- gendliche Wechseldusche verengt und weitet die Blutgefäße ab- wechselnd und bringt so Ihren Organismus in Schwung. © bss/DEIKE 748U13U4 © Clipdealer/DEIKE MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Warum hat der Luchs Pinsel an den Ohren? Der Luchs trägt an seinen Ohren auffällig lange Haare, sie werden auch als Pinsel bezeichnet. Diese etwa vier Zentimeter langen Büschel sind ein Trick der Natur, denn durch diese kann die Wildkatze noch besser hören: Die feinen Haare leiten nämlich Geräusche ins Ohrinnere weiter. Sie wirken also fast wie Antennen. Deshalb weiß der Luchs schnell, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Eine Maus hört er beispielsweise noch aus 65 Metern Ent- fernung rascheln, außerdem kann er verschiedene Geräusche unterscheiden, die mehrere hun- dert Meter weit weg entstehen. Von allen Landtieren hört der Luchs am besten! Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 74 4/ 3 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Teil 4 passt zum linken Bildteil. Kindergitterrätsel: 1. Krug, 2. und/USA, 3. Dosen, 4. Zirkus/Zwerg, 5. Uhren, 6. Haus, 7. Zeiger, 8. Eselsohr, 9. Sekunde, 10. Uranus, 11. Eber, 12. Grün, 13. Sänger, 14. Eule, 15. Hals 74 4R 22 R1 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 17.05.2021 bis 04.06.2021 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR Verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. ÄRZTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 17.05.2021 bis 04.06.2021 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR Verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V, nehmen Abschied von unserem aktiven Mitglied Maik Schellhorn der am 29.04.2021 im Alter von nur 42 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit „Moik“ einen sehr guten Freund und Musiker, mit dem wir immer viel Spaß hatten. 13 Jahre lang konnten wir uns immer auf ihn als Mitglied und Kassierer verlassen. Bis zu seinem letzten Tag stand er uns trotz seiner schweren Krankheit immer mit seinem Rat zur Seite. Wer DICH gekannt hat weiß, was wir mit DIR verloren haben. Er hinterlässt mit seiner herzlichen Art eine große Lücke in unserem Verein. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten und gerne an die gemeinsame Zeit zurückdenken. Schalmeienkapelle Baindt e.V. ÄRZTE NACHRUFE www.tierheime-helfen.de www.vier-pfoten.de/spenden Streunerhunde brauchen unsere Hilfe! VIER PFOTEN rettet Tiere in Not und beschützt sie. Weltweit. Helfen Sie mit! Unterstützen Sie unsere Arbeit mit IHRER Spende. VIER PFOTEN Spendenkonto (GLS Bank) IBAN DE86 4306 0967 1193 1759 00 BIC GENODEM1GLS Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Auf dich war immer Verlass. Damit auch du dich auf Hilfe verlassen kannst, empfehle ich dir von Herzen den Johanniter-Hausnotruf. Zum Muttertag jetzt 4 Wochen gratis den Hausnotruf der Johanniter testen und Anschlussgebühren sparen! Informationen gibt es mit dem Stichwort „Hausnotruf von Herzen“ unter: Muttertags-Angebot 26.4.-23.5.2021 0800 0 19 14 14 (gebührenfrei) STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ZUVERLÄSSIGE/-R UND FREUNDLICHE/-R AUSFAHRER/-IN für unsere Medikamente auf 450-€-Basis gesucht! Ca. 10 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag. Firmen-PKW vorhanden. Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer unter: 0751 4 80 80 Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer unter: Mitarbeiter für Baumaschinen-Mietpark Ihre Aufgaben sind: • Ausgabe und Einweisung sowie Rücknahme von Mietmaschinen • Erstellung von Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokollen • Aus- und Umrüsten von Maschinen mit Zubehör • Verantwortungsvolle Organisation und Ordnung des Betriebsgeländes • Reinigung und Wartung bzw. kleine Reparaturen von Mietmaschinen Diese Voraussetzungen bringen Sie mit: • handwerkliches Geschick, sowie technisches Verständnis • Kenntnisse im Umgang mit Baumaschinen und Baugeräten (von Vorteil) • Führerschein Klasse CE bzw. 2 sowie Staplerschein (von Vorteil) • Einsatzbereitschaft, Teamgeist, Zuverlässigkeit und kundenorientiertes Handeln Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - Ihr Ansprechpartner: Matthias Ott • ott@brielmaier-baumaschinen.de • Tel. 0751 76969-30 Albersfelder Str. 24 • 88213 Ravensburg - Oberzell Zur Verstärkung unseres erfolgreichen Teams in Weingarten und Baienfurt suchen wir: www.habisreutinger.de Betriebselektriker/Instandhaltung (m/w/d) Wartung unserer technischen Anlagen und Maschinen in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. 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Mehr unter: Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rezeptionsmitarbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Physiotherapeut/in (m/w/d) Voll- und Teilzeit Weitere Infos finden Sie unter www.physiotherapie-jehle.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per Email an: jehle.karin@gmx.de Kirchstrasse 1 - 88284 Wolpertswende / Mochenwangen Anfang Juli 2021 eröffnen wir unseren neuen Feneberg-Markt in Baindt. Da uns eine gute Einarbeitung der neuen Mitarbeiter sehr wichtig ist, suchen wir Sie jetzt schon als Verkäufer w/m/d Verkaufskraft w/m/d für den Backshop in Teilzeit (20 - 25 Stunden/Woche) oder für die Bedienungsabteilung/Frischetheke (20 - 25 Stunden/Woche) Wir brauchen begeisterte und begeisternde Verkaufstalente für unsere Feneberg-Märkte. Nur Mut! Wir zeigen Ihnen wie‘s geht. Gutes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten und Sozialleistungen wie Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits- zusatzversicherung usw. machen die Arbeit bei uns interessant. Bewerben Sie sich bitte direkt über unsere Homepage www.feneberg.de/karriere/offene-stellen/ Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Feneberg Lebensmittel GmbH Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten • www.feneberg.de Baindt BAUEN & WOHNEN Sie möchten beim nächsten Kollektiv in KW 38 dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung HAUSSICHERHEIT GIBT ES NICHT VON DER STANGE Nur zerti zierte Fachbetriebe bieten zuverlässigen Rundumschutz Zuverlässiger Rundumschutz für das Haus muss individuell an das Gebäu- de und seine Gegebenheiten sowie an die Bedürfnisse der Bewohner ange- passt werden. Foto: djd/Telenot Electronic GmbH (djd). Die Sicherung der eigenen vier Wände ist für Hausbesitzer ein wichtiges Thema – nicht erst, seit- dem es dafür Fördergelder der Kre- ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt. Denn smarte Sicherheitstech- nik senkt nachweislich das Ein- bruchrisiko und hilft, die damit ver- bundenen Schäden zu vermeiden. Doch Alexander Balle, Sicherheits- experte bei Telenot warnt: „Perfek- te Haussicherheit gibt es nicht von der Stange.“ Eine smarte Sicher- heitslösung ist immer an das Haus, seine Gegebenheiten sowie an die persönlichen Anforderungen seiner Bewohner angepasst, erklärt der Ex- perte. Fördergelder für Einbruchschutzmaßnahmen: Nur ausgewiesene Fachbetriebe beauftragen Auf der sicheren Seite ist, wer die Installation von der Projektierung bis zur Implementierung in die Hand eines Fachbetriebs legt, der nach der Norm für „Dienstleistungen für Brandschutzsicherheitsanlagen und Sicherheitsanla- gen“ DIN EN 16763 zerti ziert ist – unter www.telenot.de gibt es dazu eine bundesweite Händlersuche. Auch für die Gewährung der Förderung über das KfW-Programm 455-E, das für Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Zuschüsse bis zu 1.600 Euro gewährt, ist die Erfüllung der Norm unabding- bar. Einen guten Einstieg in die Möglichkeiten der vernetzten Sicherheit- stechnik im Eigenheim bietet das „virtuelle E-Haus“ des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH, das unter www.e-haus-online.de besucht werden kann. Rundum-Sicherheit mit Komfort-Plus Aber vernetzte Sicherheitstechnik kann heute weit mehr, als Einbrecher ab- zuschrecken. Rauchwarnmelder sind in jedem Wohnhaus vorgeschrieben. In Verbindung mit einer Sicherheitsanlage können sie sicherstellen, dass eine Brandmeldung in jedem Bereich des Hauses wahrgenommen wird. Er- gänzend ist es möglich, etwa in der Küche Thermowarnmelder zum Brand- schutz einzusetzen. Weitere Melder entdecken Wasserschäden frühzeitig, sie warnen, wenn in Wohnräumen Gas austritt oder detektieren zu kalte oder zu warme Temperaturen. Zudem kann hoch entwickelte Sicherheitstech- nik auch Smart-Home-Funktionen übernehmen. So lässt sich angenehmer Komfort mit zuverlässigen Sicherheitsstandards verbinden. Schönen Muttertag „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Frühjahrsputz? Gutschein für einen Haller-Eimer Gültig solange der Vorrat reicht bis zum 31.5.2021 abzuholen bei Haller Raumgestaltung in Sattelbach 9, 88263 Horgenzell Fa m ili e H a lle r BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de Stundenweise Haushaltshilfe 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. Februar 2021 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Rathaussturm – Rückblick 2020Rathaussturm – Rückblick 2020 Raspler - Raspler - ratsch - ratsch - ratschratsch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bestellaufruf - Ackerblühstreifenprojekt 2021 Biologische Vielfalt auf den Äckern im Landkreis Ravensburg Das in den Vorjahren erfolgreich realisierte Ackerblühstreifenprojekt – ein wichtiger Teil der Bio- diversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg – startet nun in das vierte Umsetzungsjahr. Im Rahmen des Projektes unterstützen der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg und der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben Landwirte*innen bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Erstmalig werden im Projektjahr 2021 auch Obstbaubetriebe bei der Anlage von Blühstreifen in der Fahrgassenmitte unterstützt. Dank der großzügigen Spende der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das benötigte Saatgut für die Anlage der Blühstreifen durch die Landwirte*innen kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Ein Rückblick zeigt: die Zahl der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe hat sich seit Projekt- beginn im Jahr 2018 von 30 auf 128 Betriebe im Jahr 2020 gesteigert. Auch in diesem Jahr ist das Projekt wieder auf die tatkräftige Unterstützung der Landwirte*innen im Kreis angewiesen. Durch das Engagement der Landwirte*innen wurden im vergangenen Jahr über 70 ha Blühstreifen ein- gesät, davon 20 ha ökologisch äußerst wertvolle mehrjährige Blühstreifen. „Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, son- dern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzlich Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten.“, so T. Westernacher, Biotopverbundmanagerin LEV Ravensburg. Da die kräuterreichen Blühstreifen einer Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten sowie Vögeln Nahrung und Unterschlupf bieten, profitiert die Biodiversität ungemein. Durch Kombination von ge- nutzter Fläche mit Blühflächen werden zusätzliche Strukturen in der Agrarlandschaft geschaffen und die Blühstreifen erfüllen eine wichtige Vernetzungsfunktion. Um eine möglichst positive ökologische Wirkung zu erzielen, sollten die Streifen möglichst breit gesät werden, möglichst mehrjährig bzw. bei einjährigen Blühstreifen lange stehen und nicht an viel befahrenen Straßen angelegt werden. „Seit Beginn des Projektes ist an immer mehr Äckern im Landkreis ein Ackerblühstreifen zu sehen. Das Projekt ist eine sehr gute Sache und für die Biodiversitätsförderung ist es sehr wichtig, dass man mitmacht. Die Ackerblühstreifen verbessern zudem das Image des Betriebs und bieten die Möglichkeit, direkt mit Verbrauchern ins Gespräch zu kommen. Natürlich erfreue ich mich selbst auch an der bunten Farbenpracht am Feldrand und an den wu- selnden Insekten.“´, J. Kapler, Projektteilnehmer. Das Saatgut kann noch bis zum 01.03.2021 mittels des Bestellformulars auf der Homepage des LEV Ravensburg kostenlos von Landwirten*innen im Landkreis Ravensburg bestellt werden (https:// www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerblühstreifenprojekt/). Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschaftserhaltungsverband Land- kreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unterstützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Coro- na-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Termi- nabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiege- lung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Tel.: 07502/ 9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung „Öffentliche Flächen und private Gärten sind kein Hundeklo“ Aus gegebenem Anlass möchten wir an alle Hundehalter eindringlich appellieren, dass Hunde die Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen, in privaten Gärten oder in landwirt- schaftlichen Nutzflächen verrichten. Dennoch dort ab- gelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Diese Verunreinigung durch Hunde ist auch in § 11 der Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt aufgeführt. Zu- widerhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Polizeigesetz dar und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 € geahndet werden. Bürgermeisteramt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüs- selbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Citybi- ke (Hollandrad) mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kindergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Februar/Sonntag, 14. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Februar Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 14. Februar Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Alexius Keßler feierte am 05.02.2021 seinen 80. Geburtstag und Frau Christiane Doppler am 07.02.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 05.02.2021 feierten die Eheleute Waltraud und Hermann Bacher das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubil- are Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Minis- terpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Februar 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche Bft. 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal und Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Zur Information Kita-Kinder und Schüler: Unfallversichert – auch in der Notbetreuung! Die Unfallkasse Baden-Württemberg bietet großen Schutz in Kita, Schule und Notbetreuung – automatisch und kostenfrei Ob eine kleine Schramme, schwere Verletzung oder An- steckung mit dem Corona-Virus – in der Kita oder Schu- le kann es manchmal zu Unfällen kommen. Wenn etwas passiert, sind Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in den Tageseinrichtungen und Schulen sowie auf den Wegen automatisch gesetzlich unfallversichert. Dieser Versiche- rungsschutz besteht auch in der Notbetreuung während der aktuell anhaltenden Corona-Pandemie. Wie schnell ist mal das Knie verletzt, die Brille beim Fan- genspielen zu Bruch gegangen oder der Daumen im Werkraum eingeklemmt - für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte ist es wichtig zu wissen, dass alle Kinder sowie Schülerinnen und Schüler automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht während des Besuchs von staatlich anerkannten Kindertageseinrichtungen, allgemein- und berufsbilden- den Schulen, in der Notbetreuung sowie auf allen damit verbundenen Wegen. Dafür muss keine besondere Versi- cherung abgeschlossen werden, denn die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen. Das Leistungsspektrum der UKBW reicht von der Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, über ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Medi- kamenten, Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege bis hin zur Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Großer Schutz auch bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Sollten sich Kinder oder Schülerinnen und Schüler nach- weislich in der Kita, Schule oder Notbetreuung mit dem Corona-Virus anstecken, sind sie bei der UKBW versichert und werden umfassend versorgt. Um die Ausbreitung des Corona-Virus und das Risiko der Ansteckung zu mi- nimieren, hat die UKBW Schutzhinweise für Kindertages- einrichtungen und Schulen erstellt. Die Schutzhinweise informieren rund um den Versicherungsschutz in Coro- na-Zeiten sowie über die wichtigsten Hygienemaßnah- men und Regelungen. Deutsches Rotes Kreuz Corona-Schnelltests beim Roten Kreuz in Ravensburg Ravensburg – Wer einen Corona-Schnelltest mit einem schriftlichen Testat braucht, bekommt dieses beim Deut- schen Roten Kreuz (DRK) in 88212 Ravensburg, Ulmer Str. 97. Man muss sich zu den kostenpflichtigen Tests online auf der Homepage des DRK anmelden. Die Tests werden zu unterschiedlichen Uhrzeiten (morgens vor der Arbeit, in der Mittagspause oder am Abend) und zu unterschiedli- chen Wochentagen dort angeboten. Der gesamte Ablauf inklusive schriftlichem Testergebnis dauert ca. 25 Minuten. Die hochwertigen PoC-Antigen-Schnelltests haben eine Zuverlässigkeit von 95 Prozent und kosten 35 Euro. Wer eine Terminserie bucht, erhält einen Nachlass. Positiv ge- testete Personen müssen sich laut Behördenvorgaben in Quarantäne begeben und über ihren Hausarzt einen PCR-Test veranlassen. Termine und Anmeldung über die Homepage des DRK-Kreisverbandes Ravensburg unter: www.drk-rv.de oder https://www.drk-rv.de/sonderseiten/ schnelltest-zentrum.html Die Rotkreuzdose: Kleine Dose, große Hilfe Wenn der Rettungsdienst kommt, stellt er viele, oft le- benswichtige Fragen – aber was, wenn man diese Fra- gen selbst gar nicht mehr beantworten kann? Wenn in dem Moment keine Angehörigen vor Ort sind, kann es kritisch werden. Abhilfe schafft hier die Rotkreuz- dose, die alle wichtigen Informationen für Notlagen bereithält. Die Dose beinhaltet ein Datenblatt, auf dem man schon im Vorfeld seine Gesundheitsdaten, Medikamentenpläne und auch die Kontaktdaten des Hausarztes oder Pfle- gedienstes notiert. Ebenfalls können Hinweise zu einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder Notfallkon- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 taktdaten hinzugefügt werden. Durch Hinweisaufkleber an der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird dem Helfer signalisiert, dass wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden. Da der Kühlschrank in jeder Wohneinheit problemlos zu finden ist, wird dort die Dose aufbewahrt. Datenblatt und Aufkleber können bei Bedarf nachgedruckt bzw. nachbestellt werden. Für die Idee der Rotkreuzdose gibt es viele Namen, der Grundgedanke ist jedoch immer derselbe. Unkompliziert sollen Helfern in Notsituationen Informationen über ei- nen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Idee, welche ursprünglich aus Großbritannien stammt und dort tausendfach Anwendung findet, ist so einfach und doch genial. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. greift den Ansatz, in Kooperation mit dem Kreisseniorenrat Ravens- burg e.V. sowie dem Pflegestützpunkt Landkreis Ravens- burg auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der Notfall- vorsorge zu unterstützen. Ausgegeben werden die Rotkreuzdosen zum Preis von 4,50€ beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ra- vensburg e.V. vormittags in der DRK-Geschäftsstelle, Ul- mer Straße 95 in Ravensburg. Man muss keinen Termin zur Abholung ausmachen, auch zu Coronazeiten ist das DRK geöffnet für die Bevölkerung. Es gelten aber die all- gemeinen Hygieneauflagen. Auf der Internetseite rv.rot- kreuzdose.de sind weitere Abgabestellen im Landkreis zu finden. Mit dem Erlös unterstützt man zugleich das Projekt „DRK-Glücksbringer“. Dieses Projekt erfüllt sterbenden Menschen in der Region einen letzten Herzenswunsch. Weitere Informationen erhalten Sie über info@drk-rv.de und unter Tel: 0751 56061-0. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern, die über Frau Maria Burkart einen Betrag in Höhe von 2.100 € für die Erdbebenopfer in Kroatien gespendet haben. Der genannte Betrag wurde an die Gemeinschaft der Franziskaner in Zagreb überwiesen, die damit in Not geratene Erdbebenopfer unterstützen. Berufsfachschulen und Technisches Gymnasium stellen sich online vor Das Technische Gymnasium und die Berufsfachschulen an der Gewerblichen Schule Ravensburg stellen sich in diesem Jahr Corona-bedingt online vor. Auf der Home- page der Gewerblichen Schule Ravensburg (www.gs- ravensburg.de) können sich interessierte Schülerinnen, Schüler und Eltern über die Ausbildung an der zweijähri- gen Berufsfachschule Metalltechnik sowie den einjähri- gen Berufsfachschulen Druck- und Medientechnik, Elek- tronik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik, Holztechnik, und Metalltechnik informieren. Dabei werden die Unterricht- sinhalte dargestellt und Einblicke in die jeweiligen Berufe vermittelt. Das Technische Gymnasium präsentiert sich mit seiner dreijährigen Aufbauform (ab Klasse 11) und seiner sechs- jährigen Aufbauform (ab Klasse 8). Die dreijährige Aufbauform vermittelt aufbauend auf ei- nem mittleren Bildungsabschluss neben den allgemein- bildenden Fächern umfassende Basics in den zur Wahl stehenden Profilfächern „Technik und Management“, „Me- chatronik“, „Informationstechnik“, und „Gestaltungs- und Medientechnik“. Die sechsjährige Aufbauform eröffnet technisch inte- ressierten Schülerinnen und Schülern von Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Werkrealschu- len den Wechsel an das Berufliche Gymnasium. In den ersten drei Schuljahren werden technische Grundlagen gelegt und ab Klasse 11 in den Profilen der dreijährigen Aufbauform vertieft. Auf der Homepage der Gewerblichen Schule finden sich weitere Informationen zum Bildungsangebot sowie zu den Anmeldemodalitäten. Darüber hinaus steht die Schule auch telefonisch und per E-Mail zu Verfügung, um Fragen zu beantworten. Anmeldeschluss für die verschiedenen Schularten ist der 8. März 2021. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Kluge Köpfe für die Rente gesucht Jedes Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg rund 100 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Nach der Ausbildung werden sie bei entsprechender Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Für den Ausbildungsbeginn September 2021 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Ba- den-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenver- sicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsin- formatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversiche- rungsfachangestellten sucht die DRV noch Interessenten. Nach der Prüfung können die Nachwuchskräfte nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stuttgart ar- beiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außen- stellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. »Wir bieten flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten so- wie gute Aufstiegschancen«, sagt Andreas Schwarz, Ge- schäftsführer der DRV Baden-Württemberg. »Als moder- nes Dienstleistungsunternehmen nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und können dadurch auch zukünftig fundiert ausbilden. Unsere Arbeitsvorgänge sind weitest- gehend digitalisiert, so dass viele unserer Beschäftigten vom in Corona-Zeiten besonders wichtigen Homeoffice profitieren.« Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koe- pfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram be- richten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfah- rungen als Studierende im Dualen Studium. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Wichtiger Termin für Arbeitgeber Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist ab- hängig von der Beschäftigungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrig- keit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot rich- tet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Landwirtschaftsamt veranstaltet online-EDV- Schulung für die Plattform DuengungBW Das Landwirtschaftsamt bietet auch in diesem Jahr Schu- lungen für die Düngeanwendungen auf DuengungBW an. Durch die Vorgaben der neuen Düngeverordnung wer- den den Nutzern weitere neue Werkzeuge zur Verfügung gestellt. Neben der Stoffstrombilanz und der Düngebe- darfsermittlung können auch Düngeaufzeichnungen und weiterhin die Nährstoffbilanz erstellt werden. Die Schulung vermittelt einen Gesamtüberblick über die verschiede- nen Anwendungen und ist sowohl für Anfänger wie auch fortgeschrittene Nutzer geeignet. Die Düngeberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer erklären die Funktionen und geben Hinweise für die Benutzung. Die zwei Termine sind am Dienstag 23.02.2021, vormit- tags 10 bis 12 Uhr und nachmittags 13 bis 15 Uhr. Eine An- meldung für einen der beiden Termine bis zum 18.02.2020 ist erforderlich unter der Telefonnummer 0751/85-6010 oder per E-Mail an la@rv.de. Die Veranstaltungen finden online statt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer vor der Veranstaltung einen Link als Zugang für die Webex-Konferenz per E-Mail zugeschickt. Wieder perfide Maschen bei Primastrom Verbraucherzentrale geht erneut gegen das Unterneh- men vor • Primastrom GmbH kommt mit fiesen Tricks an Gas- und Stromverträge • Verbraucher:innen werden von falschen Vodafone-Mit- arbeiter:innen dazu gebracht, Unterlagen zu unterzeich- nen, die zu einem ungewollten Vertragsschluss führen und bestehendes Recht aushebeln • Grundsätzlich gilt: Keine Unterschriften an der Haustür Die Verbraucherzentrale erhält seit einigen Wochen zahlreiche Beschwerden über den Berliner Energie- und Telekommunikationsanbieter Primastrom GmbH. Trotz bereits erfolgter Abmahnung im Jahr 2019 lässt das Unternehmen angebliche Vodafone-Mitarbeiter:innen an Haustüren klingeln, um Verbraucher:innen unter Vorspielung falscher Tatsachen Strom- und Gasver- träge unterzujubeln. Der Trick ist alt, aber zeitlos: Angebliche Mitarbeiter:innen eines bekannten Unternehmens – im vorliegenden Fall Vodafone – verschaffen sich durch freundliches Auftreten Zugang zu Wohnungen von Verbraucher:innen und geben vor, Telefon- und Internetanschlüsse prüfen zu müssen. Dann wird das Gespräch plötzlich auf Strom und Gasver- träge gelenkt und behauptet, Partner von anderen be- kannten Unternehmensgrößen – wie etwa EnBW – zu sein. Ein schneller Check solle lediglich einen kostenlosen Ta- rifvergleich liefern – man könne ja vielleicht Geld sparen. Danach werden die Verbraucher:innen überredet, meh- rere Schreiben zu unterzeichnen. Dabei ist ihnen nicht bewusst, dass ihnen mit der Unterschrift ein Vertrag mit Primastrom untergeschoben wird. Sie werden im Glauben gelassen, Informationen oder sogar einen Rabatt ihres bisherigen Lieferanten zu erhalten. Nach Unterzeichnung der Unterlagen gehen die Drücker wieder, ohne Durch- schläge oder Abschriften zurückzulassen. Das Telekom- munikationsunternehmen würde sich melden. Besonders fiese „Beiblatt“masche Kurze Zeit später erhalten die Verbraucher:innen eine Vertragsbestätigung von Primastrom zu einem Strom- oder Gasvertrag, den sie überhaupt nicht wollten. Be- schweren sich Betroffene, werden sie von Primastrom mit dem „Beiblatt“ konfrontiert und der Aussage, dass sie einen ordnungsgemäßen Vertrag unterzeichnet hätten. Das unscheinbare Beiblatt mit der Überschrift „Wir wollen Ihr Vertrauen stärken!“ wurde von den Vodafone-Mitar- beiter:innen vorgelegt und soll bestätigen, dass bei der Akquise alles mit rechten Dingen zugegangen ist. So soll bestätigt werden „dass sich die Vertriebsmitarbeiter nicht als Mitarbeiter z.B. der Telekom Deutschland GmbH, Vo- dafone GmbH oder der Verbraucherzentrale vorgestellt haben“, oder dass die Kundenangaben zum Jahresver- brauch aktuell und wahrheitsgemäß seien. Diese Art und Weise des Vertragsschlusses und der Täu- schung über die eigentliche Absicht des Besuches hat rechtliche, unter Umständen sogar strafrechtliche Re- levanz. Die Aussagen auf dem Beiblatt benachteiligen Verbraucher:innen massiv, denn damit soll eine Beweis- führung vereitelt und Einwendungen gegen den Vertrags- schluss ausgehebelt werden. „Bereits 2019 hat die Ver- braucherzentrale Unternehmen wegen eines ähnlichen Tricks abgemahnt. Damals wurden Verbraucher:innen jedoch Telefonverträge untergeschoben. Wir werden auch jetzt wieder rechtliche Schritte einleiten“, erklärt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale warnt vor den Maschen der Pri- mastrom GmbH und wird rechtlich gegen sie vorgehen. Betroffene Verbraucher:innen sollen die Verbraucher- zentrale, die Bundesnetzagentur aber auch die Polizei informieren. Besser noch: „Generell nie Verträge an der Haustüre unterschreiben“, rät Bauer. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino-Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Februar 2021 – 21. Februar 2021 Gedanken zur Woche Verrückte Menschen brauchen wir, Narren Gottes, die sich ins Leben hineinspielen, im humorvollen Dasein und im Ernst des Lebens. Im Lachen eine Selbstvergessenheit erfahren, die entspannt. Pierre Stutz Samstag, 13. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkarten) († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 14. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baienfurt und Baindt (öffentlich, mit Platzkarten, in der Kirche in Baienfurt ab Dienstag 9. Feb.)) Mittwoch 17. Februar - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 19. Februar 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gemeinsamer Fasnetsgottesdienst in Baienfurt Sonntag, 14. Februar 10 Uhr mit Raspler und Henkerhaus. Achtung Platzkarten ab Dienstag, 09. Februar in der Pfarrkirche in Baienfurt erhältlich. Der Fasnetsgottesdienst, mitgestaltet von der Narren- zunft Baienfurt und Baindt am 14. Februar, wird aufge- zeichnet und kann ab dem darauffolgenden Tag online abgerufen werden. Die Aufzeichnung wird über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Startseite / Aktuelles oder direkt über den YouTube Kanal der Seel- sorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen können Sie sich den YouTube Kanal abonnieren. Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südseeinselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der katholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Prophe- ten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 14. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Zum ersten Mal macht die evangelische Kindersendung „Hallo Benjamin“ bei der Aktion Klimafasten von Landeskirchen und Bistümern mit. Woche für Woche gibt es Videos mit Tipps zum Spielen, Basteln, Rät- seln und Kochen. So zeigt das Evangelische Medienhaus in Stuttgart, wie Vorschulkin- der und Grundschüler selbst zu Umweltforschern und -schützern werden können. Weitere Infos dazu finden sie auf: https://www.elk-wue.de/#layer=/news/2021/05022021- klimafasten-fuer-kinder-mit-hallo-benjamin _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ _________________________ Corona hat vieles umgekrempelt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, die sozialen Kontakte sind auf ein Mi- nimum reduziert, die Kommunikation findet vor allem digital statt. Welche Folgen diese Veränderungen mit sich bringen können, darum geht es in ei- ner weiteren Veranstaltung der Online-Reihe „Vortrag und Gespräch“ des Evangelischen Bildungswerks Ober- schwaben (EBO) am Donnerstag, 18. Februar, 19.30 Uhr. „Zwischen Vernunft und Verschwörung – Zur Rhetorik der Coronakrise “ ist das Thema von Referent Olaf Kra- mer, Professor für Rhetorik und Wissenskommunikation am Seminar für Allgemeine Rhetorik in Tübingen. Zu sei- nen wichtigsten Forschungsfeldern gehören Science Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Communication, Kommunikative Kompetenz, Politische Kommunikation sowie Digitale Rhetorik und Virtualität. Außerdem ist Kramer auch wiederholt in den Medien prä- sent – unter anderem durch Fernsehbeiträge für ZDF/ 3sat und RTL. Außerdem engagiert er sich in der Beratung und Leitung rhetorischer Weiterbildungsveranstaltungen für zahlreiche Verbände und Unternehmen. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit zum Online-Austausch mit den Teilnehmenden. Leitung der Veranstaltung: EBO-Geschäfts führerin Brunhilde Raiser. Der Zugang zu der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung unter info@ebo-oab.de ist erwünscht. Zugang zur Veranstal- tung ab 19 Uhr über die Website www.ebo-rv.de https://us02web.zoom.us/j/84883862948?pwd=YXE- vd1RtWjZ2d2wrbURRRmd4NDNaUT09 _________________________ Liebe Kreative einige von uns kreativen wünschen sich den Frühling herbei, wie auch Sabine Eberle. Sie verkürzt die Zeit bis es soweit ist mit dem Häkeln lieblicher Accessoirs. Wie herzig. Wie sieh‘s bei euch aus? Auch Lust auf Häkeln? Euer KM-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Ihr liabe Leit, ihr Narrafreind, trotz Corona isch Hauptfasnet in Baindt. Fasnet mit Abstand feira, isch älles andre als normal, uns Raspler isch des sicherlich it egal. Koin Umzug, koine Bäll und au koi Befreia, seit Dreikenig kenntet mir bloß heila. Drum des Johr mol andersch, mit Fasnet im Herza, ob groß ob kloi - mir werret`s verschmerza. Am Sonntig do schellet mir zum Kaffeeklatsch und griasset eich kräftig mit Raspler - Ratsch Ratsch. Am Fasnetssonntag, 14.02.2021 findet um 10:00 Uhr die Narrenmesse gemeinsam mit unseren Nachbarn, der Narrenzunft Henkerhaus, in der Katholischen Kirche Bai- enfurt statt. Vielen Dank an das Gottesdienstteam beider Zünfte. Bitte beachtet die aktuellen Corona-Regelungen für Gottesdienste in Baienfurt, u. a. Platzreservierung, medizinische Mund-Nasen-Masken, etc. und haltet auch außerhalb der Kirche die AHA-Regeln ein Wir freuen uns, wenn einige im Raspler-Häs und in ande- ren närrischen Verkleidungen zur Narrenmesse kommen, verstehen es aber auch, wenn man in der aktuellen Situ- ation nicht kommen möchte. Für diejenigen gibt es mit etwas Verzögerung die Möglichkeit die Messe auch über www.katholisch-baienfurt-baindt.de digital zu besuchen. Um 14:00 Uhr am Fasnetssonntag laden wir alle Ras- pler und Baindter ein mit uns vor die Tür zu gehen und gemeinsam zu „schellen“. Vielen Dank fürs mitmachen. Hinweisen möchten wir nochmals auf unsere Aktion für die ganze Bevölkerung am Dorfplatz, in der wir unsere Baindter Fasnet darstellen. Mittlerweile sind fast alle Pla- kate an das Gitter am Bampfen angebracht worden und es lohnt sich dort einen Besuch abzustatten. Wir wünschen euch eine schöne Hauptfasnet und grüßen euch mit einem 3fach kräftigen Raspler - Ratsch, Ratsch. Der Zunftrat SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Info vom VdK OV Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten, durch die Corona-Pandemie müssen unsere ganzen ge- planten Veranstaltungen abgesagt, bzw. verschoben wer- den. Das tut mir sehr leid. Bitte beachten Sie: Alle Termine gestrichen.Frühjahrsausflug am 24.03.2021 auch. 13.10.2021 - evtl. VdK-Treff im Bistro, wenn Corona es zulässt. Die Jahreshauptversammlung mit Wahlen (26.06.2021) verschoben auf den 30.10.2021. 10.11.2021 – evtl. VdK-Treff im Bistro, wenn Corona es zulässt. 11.12.2021 – Weihnachtsfeier im Kultur- und Kongress- zentrum (wenn Corona es zulässt). Bitte verfolgen Sie unsere Terminänderungen – sie wer- den in den jeweiligen Mitteilungsblättern sowie unserer Zusammenhalten ABER Abstand halten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Homepage immer aktuell erscheinen, ebenso die aktu- ellen Neuigkeiten vom VdK. Bleiben Sie bitte gesund und ich freu mich, wenn wir uns dann wiedersehen. Mit lieben Grüßen – Ihre Karin Maucher Was sonst noch interessiert Der EnBW-Macher-Bus fährt auch 2021 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 19. März 2021 Neues Katzenaußengehege im Tierheim, eine Jurte als Schutzunterkunft für den Naturkindergarten und ein re- noviertes Atelier für die kunsttherapeutische Begleitung von Kindern krebskranker Eltern: Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Baden-Württemberg um- gesetzt. Über 20 Projekte hat das EnBW Macher-Bus- Team insgesamt schon realisiert und auch 2021 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 19. März 2021 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 7. bis 20. Mai 2021 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 Euro, mit denen Kosten für Material und Fachper- sonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich, erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 19. März 2021 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen las- sen.Neues Katzenaußengehege im Tierheim, eine Jurte als Schutzunterkunft für den Naturkindergarten und ein renoviertes Atelier für die kunsttherapeutische Beglei- tung von Kindern krebskranker Eltern: Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Baden-Württemberg um- gesetzt. Über 20 Projekte hat das EnBW Macher-Bus- Team insgesamt schon realisiert und auch 2021 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 7. bis 20. Mai 2021 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Ge- winnerprojekt auswählen. Im Sommer rücken die EnBW-Ma- cher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 Euro, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich, erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Thomas Kuttruff EnBW Energie Baden-Württemberg AG - Unternehmens- kommunikation, 0721-6317934, t.kuttruff@enbw.com Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf Noch Fragen?! Am 29. Januar fand der erste virtuelle InfoAbend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf statt. Vielen Dank für das große Interesse. Sämtliche Informationen, Videoclips und Präsentationen zu den Schularten und den Bildungsangeboten der Edith-Stein-Schule stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin auf unserer Homepage www.ess-rv.de zur Verfügung. Sie haben sich bereits umfassend auf unseren Seiten in- formiert und haben noch offene Fragen zum beruflichen Gymnasium oder zu den Berufskollegs? Diese beantwor- ten wir Ihnen gerne jeden Freitag im Video-Chat: • Video-Chat mit der Abteilungsleiterin berufliches Gymnasium, Frau Brigitte Schürmann, immerfreitags von 15.00 bis 15.30 Uhr • Video-Chat mit der Abteilungsleiterin Berufskollegs, Frau Maike Kurzawa, immerfreitags von 15.30 bis 16.00 Uhr Die Links zu den Video-Chats finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.ess-rv.de. Technische Werke Schussental Anreiz für den Klimaschutz Heizungspumpentausch, Dachbegrünung oder Elek- tromobilität – TWS unterstützt mit eigenem Förder- programm Wer im eigenen Umfeld genau hinschaut, kann viel fürs Klima tun – und die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) unterstützt dabei. Denn das Versorgungs- unternehmen hat sein Förderprogramm für seine Kun- den neu aufgelegt und bezuschusst viele Maßnahmen von Haushalten und Betrieben. „Energie effizienter zu nutzen, ist ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz. Je- der kann hier aktiv werden, für unsere Kunden bieten wir deshalb zusätzliche Unterstützung“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Über zehn verschiedene Positionen umfasst das Energie- und Umweltprogramm des Ravensburger Versorgers. Das Schöne daran: Auch wenn Maßnahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. Neben dem Einbau von Block- heizkraftwerken mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro unterstützt die TWS beispielsweise auch die Umstellung auf hocheffiziente Heizungstechnik. „Der Wärmesektor spielt eine große Rolle beim Klimaschutz. Denn gerade in Deutschland stammt fast die Hälfte der klimaschädli- chen Emissionen aus Heizungen. Hier wollen wir Impulse geben“, macht Robert Sommer deutlich. Auch wer eine zertifizierte Energieberatung in Anspruch nimmt, kann ei- nen Zuschuss aus dem TWS-Förderprogramm erhalten. Mobilität und Dachflächen im Blick Selbst Mieter können die Chance ergreifen und Sonnen- strom mit Photovoltaikmodulen für den eigenen Bedarf erzeugen – ein Balkon genügt als Fläche für die soge- nannten Plug-in-Anlagen. Die Investition in eines dieser Minikraftwerke unterstützt die TWS ebenso wie einen Stromspeicher, der eine größere Photovoltaikanlage er- gänzt, oder die Ladebox fürs Elektroauto. Denn selbst er- zeugten Strom vor Ort zu nutzen, ist besonders effizient und günstig. Zudem schafft dies einen ganz persönlichen Bezug zu Energie. Selbst kleine Oasen in luftigen Höhen sind im Förderprogramm berücksichtigt: Eine begrün- te Dachfläche dämmt im Winter zusätzlich und puffert sommerliche Hitze. Außerdem nimmt es Regenwasser auf und entlastet so kommunale Entwässerungssysteme. Und die Pflanzen auf dem Dach? Die nutzen das CO2 aus der Umgebung, weil sie es zum Wachsen benötigen. „So entstehen kleine, aber feine Lebensräume für Kleinstle- bewesen“, schließt Robert Sommer. Nähere Infos und Links zu den entsprechenden Förderan- trägen gibt es auf der Internetseite der TWS unter www. tws.de/foerderprogramme. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 MIETANGEBOTE 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Ihr Immobilienverkauf - ist bei uns in sicheren Händen Wir suchen für Außendienstmitarbeiter eines süddeutsch. Unternehmens ein gepflegtes 1-2 Familienhaus (Möglich- keit für Büro) mit Garage od. Carport. Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Urlaub bleibt die Praxis von Mo., 22.02.2021 bis einschließlich Fr., 05.03.2021 geschlossen Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616, tel. Voranmeldung Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944, tel. Voranmeldung NACHRUF Wir trauern um unser Vereinsmitglied Herrn Eugen Wöhrle Am 24. Januar 2021 verstarb unser langjähriges Mitglied Eugen Wöhrle. Wir verlieren mit Eugen Wöhrle einen engagierten und liebenswürdigen Kameraden, der sich aus innerer Überzeugung für die Soldatenkameradschaft eingesetzt hat. 49 Jahre war Eugen Mitglied in der Soldatenkameradschaft e.V. Baindt und hat sich in dieser Zeit immer bereit erklärt, an den Aufgaben des Vereins teilzunehmen. 40 Jahre war er im Ausschuss als Beisitzer tätig und begleitete genau so lang die Fahne als Abordnung. Er war immer hilfsbereit und wenn man ihn brauchte war er da. Danke für deine tolle Kameradschaft und wunderbare Zeit, die wir mit dir verbringen durften. Eine Ehrenpflicht wird es für uns alle sein, das Andenken des Verstorbenen zu bewahren. Für die Soldatenkameradschaft e.V. Baindt Die Vorstandschaft 2-Zi. Einliegerwohnung in Baindt (Nähe Ortsmitte) an Einzelperson zu vermieten. Ca. 63 qm, sep. Eingang, Stellplatz. Mietpreis 500€ + Nk. T. 015161604002 3-Zimmer-Wohnung in Baindt Neubau, Erstbezug ab 01.03.2021. EG, 85 m², Einbauküche, FBH, Terrasse, Keller, 2 Stellplätze. KM 850 , Küche 50 , NK 250 . Bei Interesse: wohnungbaindt@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT IMMOBILIEN ANKAUF ÄRZTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 MIETANGEBOTE 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Ihr Immobilienverkauf - ist bei uns in sicheren Händen Wir suchen für Außendienstmitarbeiter eines süddeutsch. Unternehmens ein gepflegtes 1-2 Familienhaus (Möglich- keit für Büro) mit Garage od. Carport. Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Urlaub bleibt die Praxis von Mo., 22.02.2021 bis einschließlich Fr., 05.03.2021 geschlossen Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616, tel. Voranmeldung Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944, tel. Voranmeldung NACHRUF Wir trauern um unser Vereinsmitglied Herrn Eugen Wöhrle Am 24. Januar 2021 verstarb unser langjähriges Mitglied Eugen Wöhrle. Wir verlieren mit Eugen Wöhrle einen engagierten und liebenswürdigen Kameraden, der sich aus innerer Überzeugung für die Soldatenkameradschaft eingesetzt hat. 49 Jahre war Eugen Mitglied in der Soldatenkameradschaft e.V. Baindt und hat sich in dieser Zeit immer bereit erklärt, an den Aufgaben des Vereins teilzunehmen. 40 Jahre war er im Ausschuss als Beisitzer tätig und begleitete genau so lang die Fahne als Abordnung. Er war immer hilfsbereit und wenn man ihn brauchte war er da. Danke für deine tolle Kameradschaft und wunderbare Zeit, die wir mit dir verbringen durften. Eine Ehrenpflicht wird es für uns alle sein, das Andenken des Verstorbenen zu bewahren. Für die Soldatenkameradschaft e.V. Baindt Die Vorstandschaft 2-Zi. Einliegerwohnung in Baindt (Nähe Ortsmitte) an Einzelperson zu vermieten. Ca. 63 qm, sep. Eingang, Stellplatz. Mietpreis 500€ + Nk. T. 015161604002 3-Zimmer-Wohnung in Baindt Neubau, Erstbezug ab 01.03.2021. EG, 85 m², Einbauküche, FBH, Terrasse, Keller, 2 Stellplätze. KM 850 , Küche 50 , NK 250 . Bei Interesse: wohnungbaindt@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT IMMOBILIEN ANKAUF ÄRZTE NACHRUFE 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Wir bieten - Ein attraktives Vergütungspaket mir verschiedensten freiwilligen Zusatz- leistungen - Eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag - Individuelle Karriereförderung - Flexible Arbeitszeiten - Ein familiäres und zugleich profes- sionelles Betriebsklima in einem dynamischen Team Lohnbuchhalter (m/w/d) – gerne auch Quereinsteiger – zur selbstständigen Betreuung eines abgegrenzten Mandantenkreises für den Bereich Lohnbuchhaltung. Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Herrn Jürgen Weber Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 5680160 E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Hu Hu Huu Der Wolf kommt sozial, konsequent, familienfreundlich, beharrlich, ausdauernd, unnachgiebig im Schutz unserer demokratischen Werte Jonathan Wolf Kandidat für die Landtagswahl und Zweitkandidat Antonio Hertlein www.wolf-hertlein.de Jonathan Wolf Kandidat für die Landtagswahl Durch eine Umstrukturierung des Gewerbebetriebes schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: • Bodenbelags- u. Parkettarbeiten • Sicht- u. Sonnenschutz • Dekoration- u. Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in Ravensburg, Franz Xaver Honer Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumaus- stattung auf über 200 m2 zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 0751 3593415, ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. GROSSE KANZLEI – KLEINE TEAMS ARBEITEN SIE BEI UNS IN RAVENSBURG! WWW.SCHNEKENBURGER-STB.DE Wir bieten einen krisensicheren Job, anspruchsvolle Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten, gute Aufstiegs- und Karrierechancen, Kinderbetreuung, betriebliche Altersvorsorge und viele weitere Benefits! Ausbildungsplätze zur/zum: - Steuerfachangestellten m|w|d - Kauffrau /-mann für Büromanagement m|w|d - Kauffrau /-mann für Digitalisierungsmanagement m|w|d Festanstellung als: - Steuerfachangestellte/r m|w|d - Steuerfachwirt/in m|w|d Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d JETZT BEWERBEN BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort GESCHÄFTSANZEIGEN WAHLANZEIGEN/PARTEIEN VERANSTALTUNGEN[mehr]

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      Zuletzt geändert: 12.02.2021
      Vorankuendigung_Erhoehung_Wasserversorgungsgebuehren_2021_-_Anzeige_Gebuehrenerhoehung.pdf

      Bekanntmachung am 18.12.2020 Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren Derzeit werden die Wasserverbrauchsgebühren und die Grundgebühren für das Jahr 2021 kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsänderungen werden im Jahr 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit der Neukalkulation auch rückwirkend ab dem 01.01.2021 eine Gebührenerhöhung ergeben kann. Der Beschluss über die Änderung der Wasserversorgungssatzung mit Anpassung der Gebühren ist im ersten Halbjahr 2021, rückwirkend zum 01.01.2021, vorgesehen. Hiermit möchten wir Sie vorab über eine evtl. anstehende Gebührenerhöhung informieren. Baindt, den 18.12.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 16.12.2020
        Amtsblatt_KW_7_19_02_2021.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. Februar 2021 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, es ist schöner Brauch, die Fasnetszeit und den Winter mit einem großen Funkenfeuer in der Kies- grube am Annaberg zu beenden. Seit 1972 pflegt die Landjugend diese Tradition und läutet gleich- zeitig das neue Landjugendjahr ein. Coronabedingt muss leider auch diese Veranstaltung ausfallen. Wir hoffen, dass bald wieder andere Zeiten kommen werden. Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihre Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einladung zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie bereits heute zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, 04. März 2021 um 18.30 Uhr ein. Bereits seit 2014, mit dem Erwerb der Flächen des Fischerareals, beschäftigt sich die Gemeinde mit der Entwicklung dieser sehr wertvollen Fläche. Darüber hinaus nimmt die Gestaltung der Ortsmitte langsam Fahrt auf. Auch wenn es Corona derzeit nicht erlaubt, Sie zu einer Präsenzveranstaltung ein- zuladen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger in einer Online-Bürgerinfor- mationsveranstaltung informieren. Aufgrund der technischen Gegebenheiten bitte ich Sie, sich anzumelden. Bitte sen- den Sie Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer sowie der Mailadresse an r.mueller@baindt.de. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail für den Probelauf und eine weitere E-Mail für die Bürgerinformationsveranstaltung. Darüber hinaus werden wir einen Link auf der Homepage der Gemeinde einstel- len, über den eine niederschwellige Teilnahme, allerdings ohne die Möglichkeit, sich direkt einzubringen, gegeben ist. Scheuen Sie sich nicht, an diesem neuen Format teilzunehmen! Bei technischen Fragen und Problemen dürfen Sie sich gerne an Herrn Müller unter 07502/9406-22 wenden. Über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung freuen wir uns! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- + Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht im Wechselbetrieb ab dem 22. Februar, Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung NEU NEU • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise NEU Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + • betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. • Weiterhin Fernunterricht an allen • Sonderregelung für möglich und werden individuell festgelegt. • alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung • Kein Ausschank und Verzehr von im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken verschlossenen Behältnissen erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden. in Krankenhäusern, • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Patienten*innen und Besucher*innen. von Alten- und • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann • An den Betrieb angepasste Hygiene- Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske • Im öffentlicher Personenverkehr • Beim Einkaufen • In Arbeits- und Betriebsstätten, Einsatzorten, sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung Ausgangsbeschränkungen NEU Einzelhandel Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Eine vollständige Liste finden Sie auf » Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Tragen von medizinischen Masken. • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). veranstaltungen, sowie dazugehörige Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Speisen zur Abholung im öffentlichen • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken erlaubt. schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Bibliotheken und Archive (Abholangebote Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Dienstleistungen Geschlossen: Barbershops Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Außerdem geöffnet: Hundesalons und ähnliche Einrichtungen zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm und innerhalb eines definierten Zeitfensters übergeben werden. Ab 1. März: Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampf- veranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriftensammlungen. Abstand Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. NEU Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Museen und Ausstellungen Spielbanken- und hallen Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen Bibliotheken und Archive (Abholangebote Camping- und Wohnmobilstellplätze Freizeitparks und Indoorspielplätze Kletterparks (drinnen und draußen) Zoologische und botanische Gärten Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 13.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Sport Für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Weitere Informationen auf » Baden-Württemberg.de Impfstrategie und umfangreiches FAQ Tagesaktuelle Infektionszahlen Corona-Verordnung des Landes§ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Amtliche Bekanntmachungen Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir Baindterinnen und Baind- ter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medi- zinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Telefonsprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 23.02.2021 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Jedoch wird diese Sprechstunde telefonisch durchgeführt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Telefon 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhö- rerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunfts- fähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Ge- meinderatssitzung abgesetzt wird und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entschei- dung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeit- fenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest statt- findet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und wei- teren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle ver- hält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich im Ergebnis für die Vereine aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex-Meeting ausführlich über die Entwicklungen informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/ Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwick- lungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations- veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer des Dorf- platzes werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 geht im März weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsek- tenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichti- ger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugs- räume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wass- erweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Rich- tung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stim- men und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den ver- storbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Über- nahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel ab- zulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Ge- setzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Hand- schlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Ge- meinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinde- räten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spie- gel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Ge- meinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bands Mittleres Schussental werden folgende Gemein- deräte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemein- derat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgen- der Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nie- derbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgen- de Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/ Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband inter- kommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der wei- teren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausub- stanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neu- bau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Bespre- chungen mit der Schulleitung und zwischen den verschie- denen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genü- gend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Förd- ergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Ent- scheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant wer- den kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsi- dium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung des Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke ge- nutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesen- schule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerks- planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälli- gen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachnei- gung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord-West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude-ange- baut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohn- hauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehen- de Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse ent- sprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfra- ge. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbar- grundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks- fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä- heren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfü- gen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umge- bung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnver- hältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvo- ranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird er- teilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bau- herr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflä- chen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestsei- te des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchs- werte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist ge- sichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforder- lichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeind- liche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehen- des Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachge- schoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein An- trag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Oberge- schoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Bal- konen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raum- ordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Ba- den-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu er- arbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raum- planerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befin- det sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeit- horizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Inst- rument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Be- lange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Ja- nuar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwer- punkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschrei- bung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Min- dest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese lan- desplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als ver- bindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzie- rung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen an- gemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee-Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maß- geblich nach der regionalplanerischen Funktionszuwei- sung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungs- raum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest-Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Aus- gleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmä- ßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte-Mo- nitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei im- mer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichsha- fen-Meckenbeuren-Ravens-burg-Weingarten-Baien- furt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Sied- lungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungs- raum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwer- punkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlas- tung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räum- liche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regio- naler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gesprä- che stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglich- keiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbar- keit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Ge- werbe Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regional- plan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Be- triebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplane- rischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der drin- gende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikun- ternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug un- terhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservor- kommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversor- gung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservor- kommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersu- chungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutz- gebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich um- fasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Wei- ßenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißen- bronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Ei- senmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nach- gereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kies- abbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorrang- gebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mi- neralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Re- gionalverbands Bodensee-Oberschwaben unter „Fort- schreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben -2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regional- plan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservor- kommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Was- serversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellung- nahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnah- me gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regi- onale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißen- bronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasser- schutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Land- schaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stel- lungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kinder- gärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrach- te Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwir- kend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschla- gen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergär- ten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergar- tengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Be- schlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kinder- tageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonde- ren Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertagesein- richtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein un- seres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsge- bühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kom- munalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an El- tern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegen- übersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gang- barer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Be- treuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kom- munale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsge- bühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genom- men wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Ge- meinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und sta- biles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energie- konzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellun- gen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vor- bereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausfor- mulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Her- ren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kos- ten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Rad- wegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei über- prüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missver- ständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplät- zen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Februar/Sonntag, 21. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Februar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 21. Februar Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Helmut Lang feierte am 13.02.2021 seinen 80. Geburtstag, Frau Ingrid Biesinger am 14.02.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Bernhard Schuh am 17.02.2021 ebenfalls seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal/Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kalender für die Zeit bis Ostern Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Gemeinde, wir, vom Kindergarten Sonne Mond und Sterne möchten Ihnen eine kleine Freude machen und haben für Sie einen Kalender für die Zeit bis Ostern gestaltet. Mit kleinen Gedichten, Sprüchen, Bastel-Aktionen, Back-Rezepten und vieles mehr worauf Sie sich freuen können. Sie können den Kalender unter dem Link: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitenge- nerator/fec430c42be2b75e85fd952a1a6b3e36205487/ Kalender_fuer_die_Zeit_bis_Ostern.pdf oder mit dem QR-Code herunterladen: Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gutes Gelingen bis Ostern. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr leider noch geschlossen. Aber der Abhol- service von vorgemerkten Büchern wird schon gut genutzt. Die Öffnungszeiten zum Abholen der vor- bestellten Bücher, sind wie bisher. Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr Ab sofort können Bücher online vorgemerkt werden. Ent- weder über die kostenlose App BibKat aus dem App-Sto- re oder unter folgendem Link, www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Pass- wort setzt sich zusammen aus den ersten drei Buchsta- ben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag. Monat.Jahr) Benötigen Sie Hilfe, haben Sie Fragen können Sie auch gerne telefonisch oder per E-mail mit der Bücherei Kon- takt aufnehmen. gemeindebuecherei@baindt.eu Die Zeit läuft weiter, doch jede Frist endet einmal. Gerne können Sie ihre vor langer Zeit geliehenen Bücher auch nur zurückgeben. Die anderen Leser danken es Ihnen. Die Bücherei ist zu den oben genannten Öffnungszeiten bereit für die Rücknahme der Medien. Ute Lins Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information 1. 2. 3. 4. CO2-Preis Funke für mehr Klimaschutz So soll der CO2-Preis lenken: Ist der CO2-Preis nicht viel zu niedrig, um etwas zu bewirken? „Wer sich erst vor wenigen Jahren ein Auto mit Verbren- Seit Januar 2021 sollen klimaschädliche Brennstoffe von Jahr zu Jahr immer teurer werden. Denn die von Heizöl, Erd- gas, Benzin und Diesel verursachten CO2- Emissionen bekommen einen Preis. Der liegt im Jahr 2021 bei 22 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2022 schritt- weise auf 22 Euro klettern. Diese CO2-Bepreisung wird in der Regel di- rekt an den Heiz- und Tankkunden weitergegeben. Damit soll in der Gesellschaft „ein Signal für mehr Kli- maschutz im Ver- kehr und bei Gebäu- den“ aufleuchten. Die Bundesregierung will mit dem CO2-Preis dazu motivie- ren, uralte Ölheizungen auszutauschen oder auf Elektromobilität umzusteigen. Zugleich sollen alle entlastet werden beim Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage – mit der die Investitionen in erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft vergütet werden – und durch eine erhöhte Entfernungspauschale ab Kilometer 21. Noch nicht in trockenen Tü- chern ist eine gerechtere Aufteilung des CO2- Preises zwischen Mietern und Vermietern, die ja keinen Einfluss auf das Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses haben. Beispielrechnungen CO2-Preis Eine Familie mit zwei Kindern in der Stadt , die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde auf rund 171 Euro an zusätzlichen Kosten kommen pro Jahr. Entlastet würde sie mit etwa 117 Euro bei den Stromkosten. Eine Familie mit drei Kindern und Eigen- heim auf dem Land sowie zwei Autos kommt auf 312 Euro Zusatzbelastung und für den Fall der sinkenden EEG-Umlage auf 166 Euro Einsparung. Sie profitiert von der erhöhten Entfernungspauschale ab km 21. Eine alleinstehende, zur Miete wohnende Arbeitnehmerin mit Auto würde auf voraus- sichtlich 100 Euro an zusätzlichen Kosten kommen. Die Entlastungen beliefen sich bei ihr auf zirka 53 Euro weniger Stromkosten. Weitere Beispielrechnungen: www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Klimaschutz/co2_preis_beispielrechnung_bf.pdf Diesen sozialen Ausgleich halten viele Ex- perten für fragwürdig. Doch der Reihe nach: Öl und Diesel verteuern sich um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um sieben Cent und Erdgas um 0,5 Cent pro Kilowatt- stunde (kWh). Das ist wenig, um in Rich- tung Klimaschutz zu lenken. „CO2- Preis, wo ist dein Stachel?“, fragen sich da zu Recht die Fachleute. Denn die Pendler unter den Autofahrern, die ab dem 21. Ki- lometer auf dem ein- fachen Weg zur Arbeit fünf Cent mehr Entfernungspauschale erhalten, können mit dem 22. Kilome- ter die Verteuerung ihres klimaschädlichen Kraftstoffs im Grunde wieder „reinfahren“. Zwar sinkt der Strompreis ein bisschen, was auch einkommensschwache Haushalte entlastet. Doch baue man zugleich mit der Erhöhung der Entfernungspauschale „eine umweltschädliche Subvention aus, die auch noch einkommensstarke Haushalte über- proportional bevorteilt“, kritisiert Energie- expertin Claudia Kemfert vom DIW. Und die Lage der Mieter? Wenn der CO2- Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundliche Technik zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energien nicht 1:1 an die Mieter weitergege- ben werden. Die belaufen sich nach Berech- nungen des Umweltministeriums (s. Kasten links) auf 60 bis 84 Euro im Jahr. Für die Mie- ter ist das so belastend wie wirkungslos, da sie im Fall der Heizung, der Fenster und der Fassade gar keine Wahl haben. Daher wäre es nur fair, wenn die Weitergabe des CO2- Preises im Mietbereich unterbunden würde. Die Agentur für erneuerbare Energien hat nachgefragt, was die Bürger tun, um die stei- genden Energiekosten durch den CO2-Preis zu kompensieren. Demnach ist die belieb- teste Option (bei 26 Prozent der Befragten), weniger Auto zu fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad umzusteigen. Etwas weniger (24 Prozent) erwägen, in eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder in Solarthermie zu investieren. Am wenigsten begeistert waren die Befragten von der Vor- stellung, ihr Benzin- oder Diesel-PKW gegen ein Elektroauto zu tauschen (13 Prozent). (tb) nungsmotor gekauft hat, soll dies – auch aus Gründen des Ressourcenschutzes – noch ei- nige Jahre fahren, ohne mit rasant steigenden Kraftstoffpreisen überfordert zu werden“, so das Bundesumweltministerium (BMU). Bei künftigen Kaufentscheidungen soll der CO2- Preis dann aber eine Rolle spielen und zur klimafreundlichen Alternative anreizen. Welche Förderung gibt es für Elek- tromobilität? Der „Umweltbonus“ beträgt bis zu 9000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektro- autos. Für Plug-In-Hybride (die neben Elek- tro- auch mit klimaschädlichem Verbren- nungsmotor ausgestattet sind) beträgt die Förderung bis zu 6750 Euro. E-Lastenräder sollen mit einem Steuerbonus gefördert wer- den; Verbraucher dürften dann 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer ab- schreiben. „Dürften“, denn dieser Bonus ist politisch noch nicht in trockenen Tüchern. https: //www.co2online.de/foerdermittel/ foerderung-elektromobilitaet/ Sanieren Sie Ihre Heizung. Je nach Entwicklung der CO2-Bepreisung be- tragen die Zusatzkosten in einem Einfamili- enhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3 000 Liter in den nächsten 20 Jahren zwischen 15 000 und 25 000 Euro. So lange ist eine Heizung mindestens in Be- trieb. Wer saniert, erhält nun dank der Bun- desförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich mehr Fördergeld. Zudem ist die Antragstellung einfacher als früher. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi- ente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html Wenn schon Gas, dann Biogas. Für Erdgas-Kunden bedeutet der CO2- Preis zunächst eine Verteuerung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit seien 2021 Mehr- kosten von jährlich 145 Euro für ein Einfami- lienhaus mit 150 m2 beheizter Fläche und 65 Euro für eine Wohnung mit einer Größe von 90 m2 verbunden, hat die Initiative Zukunft Erdgas berechnet. Um vom CO2-Preis aus- genommen zu werden, haben Sie die Mög- lichkeit, zu einem Biogas-Tarif zu wechseln. Biogas ist CO2-neutral, wodurch das Klima geschont wird. Allein „Klima- oder Ökogas- Tarife“, bei denen die CO2-Emissionen z.B. durch Aufforstungsprojekte ausgeglichen werden, sind nicht vom CO2-Preis befreit. https: //www.bmu.de/service/haeufige-fragen- faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der- co2-bepreisung-zum-1-januar-2021/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : A lfo ns V en , S an do r J ac ka l/A do be St oc k Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Über 80-jährige: Kostenlos mit dem Taxi zum Impfzen- trum für Mobilitätseingeschränkte Viele Menschen über 80 Jahre machen Termine in einem Impfzentrum. Das Deutsche Rote Kreuz weiß aufgrund einiger Anrufe, dass sich manche fragen, wie sie dorthin kommen sollen. Einige sind nicht mehr mobil und kön- nen den öffentlichen Persoenlverkehr nicht nutzen oder haben kein Auto. Viele der Senioren, die sich in der Altersgruppe über 80 Jahre befinden, leiden unter körperlichen Einschränkun- gen. Einige Menschen haben nicht die finanziellen Mög- lichkeiten, ein Taxi zu bezahlen. Für diejenigen, die auch nicht auf die Hilfe von Freunden und Verwandten ver- trauen können, ist es eine große Sorge, wie sie den oft langen Weg zum Impfzentrum meistern sollen. Immobi- le Menschen haben die Möglichkeit, die Kosten für den Transport bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen, sofern diese schon heute Krankenfahrten von der Kran- kenkasse bezahlt bekommen. Hierfür gelten bestimmte Kriterien, welche die Krankenkasse definiert, z.B. Pflege- grad, Schwerbehindertengrad. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat sich mit den Krankenkassen auf eine Regelung, in Sachen Fahrdienst zum Impfzentrum z.B. nach Ravensburg in die Oberschwabenhalle, jüngst geeinigt, darauf möchte das Rote Kreuz in einer Pressinformation hinweisen. Diese können zunächst alle in der ersten Gruppe der Impfbe- rechtigten nutzen - also diejenigen, die älter als 80 Jah- re sind. Das Angebote richtet sich an Menschen, die auf- grund einer eingeschränkten Mobilität nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können, und bereits eine ärztliche Verordnung für Krankenfahrten haben. So können diese auf schnellem und unbürokratischem Weg Ihren Impftermin wahrnehmen. Im Folgenden ist für diese Zielgruppe eine mögliche Vor- gehensweise dargestellt: 1. Impftermin vereinbaren 2. Anruf bei der eigenen Hausarzt-Praxis, um telefo- nisch eine ärztliche Verordnung für vier Krankenfahr- ten (Taxi/Mietwagen) von diesem von zu Hause zum Impfzentrum und zurück zu erfragen 3. Kontaktaufnahme durch den Versicherungsnehmer mit der eigenen Krankenkasse und sich die Fahrten genehmigen lassen 4. Taxi anrufen, z.B. Taxi Zentrale Ravensburg unter fol- gender Telefonnummer 0751 / 14014 anrufen und Taxi nach Hause für eine Hin- und Rückfahrt zum Impfzen- trum bestellen 5. Taxiunternehmen rechnet die Fahrten direkt mit der Krankenkasse ab Tipps: Da beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ravens- burg e.V. diesbezüglich vermehrt Anfragen eingehen, teilt dieses folgendes noch mit, was sie beachten sollten: • Setzen Sie sich erst mit Ihrem Hausarzt in Kontakt, wenn bereits ein Impftermin feststeht/ vereinbart wurde. • Achten Sie bei dem Transportschein für eine Kranken- fahrt mit Taxi/Mietwagen ihres Hausarztes darauf, dass die Unterschrift des Arztes (bzw. einer bevollmäch- tigten Person) sowie ein Praxisstempel vorhanden ist, ansonsten ist der Transportschein ungültig. • Sie benötigen in Summe 4 Transportscheine! Jeweils für die Hin und Rückfahrt für den Erst- und Zweitter- min Ihrer Impfung von zu Hause zum Impfzentrum und zurück. • Bestellen Sie das Taxi rechtzeitig! Sie sollten pünktlich, aber nicht zu früh vor Ort sein, da Sie vor Ihrem Ter- min aus Sicherheitsgründen nicht in das Impfzentrum hineindürfen und ansonsten draußen warten müssten. • In der Regel dauert der gesamte Ablauf im Impfzent- rum von Anfang bis Ende, einschließlich der Ruhezeit, ca. 50 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an ihre Krankenkasse. Noch ein Hinweis: Die Arbeit der Mobilen Impfteams hat sich bewährt. Wenn die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegehei- men abgeschlossen sind, besteht daher für interessierte Einrichtungen und Kommunen die Möglichkeit, dass die Mobilen Impfteams nach einem neuen Konzept des Mi- nisteriums für Soziales und Integration in Tagespflegeein- richtungen und zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen. Für interessierte Kommunen, die ihren impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Impf- termins vor Ort bieten wollen, sollen Impf-Aktionen der Mobilen Impfteams ermöglicht werden. Dabei wird von Landesseite das Mobile Impfteam und der notwendige Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Kommune organi- siert in Absprache mit dem zuständigen Impfzentrum vor Ort geeignete Räumlichkeiten für einen Vor-Ort-Impf- termin. Hier sind auch lokale Lösungen für den Weg der Impfberechtigten ins Vor-Ort-Impfzentrum denkbar, etwa durch ehrenamtliche Fahrservices. Das Ministerium für Soziales und Integration befindet sich für die Vorplanun- gen bereits in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Landkreis fördert Nutzung von Mehrweg-, Stoffwindeln und Windelwaschservice Wer Mehrwegwindeln oder Stoffwindeln nutzt, kann beim Landkreis einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 bzw. 150 Euro erhalten. Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass das Kind im Landkreis Ravens- burg wohnt, zwischen null und drei Jahren alt ist und die Anschaffung eines Mehrwegwindelsystems (neu oder gebraucht) oder ein Windelwaschservice im Wert von mindestens 150 Euro nachgewiesen werden kann. Ist die Person über drei Jahre alt, ist ein ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bestätigt, für die Förderung notwendig. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden ca. 5.500 Windeln genutzt. Dies entspricht dem geschätzten Ge- samtgewicht von einer Tonne. Die Nutzung von Mehr- wegwindeln kann eine gute Alternative sein und einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten. Längst sind die- se Windeln nicht mehr kompliziert und zeitraubend. Bei vielen Systemen ist das Anlegen identisch zu dem von Wegwerfwindeln. Der Flyer zu den Mehrwegwindeln / Stoffwindeln mit För- derantrag steht auf der Homepage des Landratsamts unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft oder in der kostenlosen Abfall App zum Download zur Verfügung. Er ist auch in den Rathäusern erhältlich. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Traktoren im Pflanzenschutz Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bittet Fahrer, die mit ihren Trakto- ren Pflanzenschutzmittel ausbringen, an einer Umfrage teilzunehmen. Durch die Befragung sollen neue Erkenntnisse über die Schutzwirkung von Fahrerkabinen gewonnen werden. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche Fahrzeuge aktuell in der Praxis eingesetzt werden, um Pflanzenschutzmittel auszubringen. Seit Sommer 2020 haben bereits mehr als 3.000 Praktiker an der Erhebung teilgenommen. Um die ersten Ergebnisse zu festigen, benötigt die SVLFG noch weitere Teilnehmer. Die Umfrage läuft noch bis zum 1. Mai 2021. Sie nimmt circa zehn Minuten in Anspruch und erfolgt anonym. Der Fragebogen kann im Internet über den Link www.svlfg.de/umfrage-pflanzenschutz aufge- rufen werden. Die Erhebung ist Bestandteil einer Forschungskooperation zwischen der SVLFG, dem Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit, dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem Julius-Kühn-Institut. Situation von Frauen in der Landwirtschaft SVLFG unterstützt Umfrage Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen füh- ren in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenver- band eine Umfrage zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben inklusive Garten-, Obst- und Weinbau durch. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wirbt dafür, an der Umfrage teilzunehmen. Mit der bundesweiten Studie soll ermittelt werden, wie das Leben und Arbeiten von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben wirklich aussieht, wie ihre Erfahrungen sind, was sie sich wünschen und ihnen Sorgen bereitet. Die Befra- gung soll Hinweise für eine zukünftige Politik liefern, die die Belange von Frauen in der Landwirtschaft im Blick hat. Zur Teilnahme an der Umfrage sind Frauen aufgerufen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, egal ob als Unternehmerin, Angestellte oder mitarbeitende Fa- milienangehörige. Auch jene Frauen, die mit ihrer Familie auf einem Hof leben, aber außerhalb der Landwirtschaft arbeiten, sind gefragt – ebenso Frauen, die früher aktiv in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Über diesen Link gelangt man zur Umfrage: www.frauenlebenlandwirtschaft.de/uc/2020 Mehrsprachige Informationen für Saison-Arbeitskräfte Filme in vier Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Informationen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in vier Filmen bereit. Um sie auch Saison-Arbeitskräften zu- gänglich zu machen, sind sie in Englisch, Polnisch, Ru- mänisch und Deutsch verfügbar. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter profitieren von den vorgestellten Schutzmaßnahmen. Die Filme sind online auf dem YouTube-Kanal der SVLFG veröffentlicht unter dem Link: www.svlfg.de/youtube-di- gital Unter der Rubrik „Playlists“ sind Verzeichnisse mit folgen- den Titeln zu finden, die Filme jeweils in den vier Spra- chen beinhalten: • Saisonarbeit – Sicherheit bei saisonalen Arbeiten • Hygiene und Sonnenschutz • Persönliche Schutzausrüstung • Verhalten auf dem Betrieb im Notfall Wissenswertes rund um die Arbeitssicherheit, Saisonar- beit, Sonnenschutz oder Hygiene entdecken Interessier- te ebenfalls auf der Internetseite www.svlfg.de. Hier sind Maßnahmen und Tipps aufgeführt, mit denen die Arbeit noch sicherer gestaltet werden kann. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Februar 2021 – 28. Februar 2021 Gedanken zur Woche Gönne dich dir selbst! Ich sage nicht: Tu das immer. Ich sage nicht: Tu das oft. Aber ich sage: Tu es immer wieder einmal. Freue auch du dich an dir selbst, wenigstens nach allen anderen. (Hl. Bernhard von Clairvaux) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platznkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Mittwoch 24. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 26. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 27. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Franz Schmidt, Rolf Feldbrüg- ge, Franz Kränkle) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Sonntag, 28. Februar – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Caritas Fastenopfer Zählung der Gottesdienstbesucher Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Internetangebote für Jugendliche und Familien: Für Jugendliche: Schaut mal unten beim Stichwort: „Mir reicht´s“ auch beim Jugendreferat Ravensburg nach. Oder schaut mal in die Baienfurter Kirche. Da ist auch was für Euch aufgebaut. Und auf: www.wir-sind-da.online/ beim BdkJ habt ihr vie- le Ideen schon das ganze letzte Jahr über: Wie wäre es jetzt mit dem Basteln einer Eislaterne Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Für Familien: Fastenabenteuer mit Roxy und Gani Hallo zusammen, habt ihr Lust auf tolle Fastenabenteuer zuhause? Dann sind ihr bei uns genau richtig. Wir sind Roxy Ross und Gani Ganz. Kennt Ihr uns noch von der Adventszeit? Und wir erleben immer wieder tolle Sachen – auch in diesem besonderen Jahr. Wir begleiten Euch durch diese Wochen und sind gespannt, was ihr und wir alles erleben. Auf jeden Fall wünschen wir euch viel Spaß und trotz aller Einschränkungen. Alle Informationen und Materialen findet ihr auf https://wir-sind-da.online/fastenabenteuer/ Macht es gut! Eure Roxy und Gani Colours of the Spirit – mit Farbimpulsen durch die Fastenzeit In der Kirche in Baienfurt sind Impulse für Klein und Groß, die durch die Fastenzeit gehen. Schaut einfach mal vorbei und lasst Euch anregen Fasten mit Corona (1) Geistlicher Impuls zur Fastenzeit Ist Gehorsam immer blind? Gehorsam hat keinen guten Ruf. Bei Gehorsam denken wir immer gleich an Unterordnung, Unselbständigkeit. Al- les Eigenschaften, die unserem freiheitlichen Menschen- bild entgegenstehen. Doch, und das lehrt uns Corona, wenn jeder auf seine Freiheit pocht und sich weigert, funktioniert Gesellschaft nicht. Gehorsam beginnt beim Hören, Gehör schenken. „Meiner Musik“ leihe ich gerne mein Ohr, was aber, wenn sie mich nervt. Dann wird aus Musik Krach. Unter Krach leiden viele, die in diesen Wo- chen eng aufeinander leben müssen. Homeschooling und Homeoffice tun ein Übriges. Wenn ich dem Krach oder alles was nervt Gehör schenke, hat er die Chance sich in Musik zu verwandeln. Fasten mit Corona heißt: Wenn mich etwas nervt, höre ich genau hin. Klimafasten 2021 Die kirchliche Initiative Klimafasten lädt dazu ein, in den sieben Wochen vor Ostern im Alltag klimafreundliches Handeln auszuprobieren. Jede Woche steht unter einem Thema: Wasserfuß- abdruck - sparsames Heizen - vegetarische Ernährung - bewusstes „Digital-Sein“ - einfaches Leben - anders un- terwegs sein - Neues wachsen lassen. Start ist am Aschermittwoch, 17.02.2021 Die Teilnahme ist für alle möglich: als Einzelperson, Fami- lie, Vereine und Gruppierungen, Kitas und Schulen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf der Internetseite www.klimafasten.de gibt es eine Begleitbroschüre und zu jedem Wochenthema vielerlei Anregungen, Filmtipps, theologische Impulse etc. Angeboten werden Online-Veranstaltungen wie „Film und Talk“, Virtueller Tierwohl-Treffpunkt, Gemeinsam nachhaltig kochen. Die Jugendkulturkirche CROSS Kas- sel bietet Interessantes für Jugendliche und junge Er- wachsene. Erfahrungsaustausch ist über eine Klimafasten-Grup- pe möglich. Arbeitshilfen finden sich ebenfalls auf der Internetseite Wer sich über Social Media informieren möchte: Kli- mafasten 2021 ist auf Social Media bei Instagram, Face- book und YouTube vertreten. Weitere Aktionen der Kirchengemeinde werden im Amts- blatt bekannt gegeben. Interessierte für einen Erfahrungsaustausch können sich per Email beim Pfarramt melden: stjohannesbap- tist.baindt@t-online.de Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Ich wünsche dir Leben – Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 06. März 2021 Da die geplante Segensfeier am 06.03.2021 coronabe- dingt noch nicht in der Aulendorfer Schönstattkapelle stattfinden kann, gibt es die Möglichkeit, sich bei unse- rem Vorbereitungsteam telefonisch unter der Nummer 07527/4400 zu melden. Wir können dann einen persönlichen Kontakt mit dem Priester für ein telefonisches Gespräch vermitteln. Information: Schönstatt-Zentrum Aulendorf 88326 Aulendorf, 07525/9234-0 Wallfahrt.Aulendorf@schoenstatt.de „7-Wochen-Navigator“ durch die Corona-Fastenzeit Ein Begleiter durch die Corona-Fastenzeit, ein „7-Wo- chen-Navigator“ kann im Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe bestellt werden. Jeweils zum Sonntags-Evange- lium bietet die 20-seitige Broschüre „Weg-Gedanken mit konkreten Umsetzungsimpulsen und ein „Navi-Wort“ für die Woche. In der Mitte der 20seitigen Broschüre findet sich zum Heraustrennen ein „Navigator für Kinder“. Die Broschüre wird für 1 Euro + Versandkosten zugesandt. Mehr Informationen gibt es unter www.liebfrauenhoe- he.de. Bestellung – solange Vorrat reicht – im: Schönstatt-Zent- rum Liebfrauenhöhe, Tel: 07457 72-301, E-Mail: wallfahrt@ liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südse- einselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der ka- tholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Mittwoch, 24. Februar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 25. Februar 19.30 Uhr Innovationswerkstatt „Familie und Kirche“ on- line !!!, mit Zugangslink (im Pfarrbüro erhält- lich) Sonntag, 28. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der ev. Kirche mit musikalischer Note _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Klimafasten mit „Hallo Benjamin!“ Kin- dersendung macht mit bei der Fasten- aktion zum Klimaschutz Neugierig und immer bereit, etwas Neu- es auszuprobieren – so ist Kirchenmaus Benjamin. Kein Wunder also, dass seine Sendung in diesem Jahr ein Partner der Klima-Fastenwochen ist. „Hallo Benjamin!“ begleitet die Aktion mit Videobeiträgen für Vorschüler und Grund- schulkinder und lädt sie ein, in kleinen Dingen dem Klima etwas Gutes zu tun. In der Fastenzeit, passend zu den Themenwochen der Aktion Klimafasten, wird jede Woche ein neues Video für die Zielgruppe veröffentlicht. In den Beiträgen erfah- ren die Kinder zum Beispiel, was sich hinter dem Begriff virtuelles Wasser verbirgt, wie man leckere vegetarische Burger zubereitet oder warum es sich lohnt, alte Handys zu recyceln. Die Videos erklären einfach, verständlich und mit viel Spaß Zusammenhänge rund um den Klimaschutz. Aber auch Mitmachen ist angesagt! Kleine Challenges laden dazu ein, als Energiespardetektiv in den eigenen vier Wänden nach Einsparmöglichkeiten zu suchen oder mit einem Duschlied eine Woche lang Wasser zu sparen. So sollen die Kinder begeistert werden, klimafreundliches Handeln in den sieben Wochen vor Ostern auszuprobie- ren. Zu sehen sind die Videobeiträge auf www.hallo-benja- min.de, auf der Internetseite und auf den Social Media Kanälen der Fastenaktion. Wer kein Video verpassen will, abonniert am besten den YouTube-Kanal von „Hallo Benjamin!“. Dort gibt es noch mehr spannende Videos für Kinder zu entdecken! _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns immer wieder Frau Irmgard Schwarzat. Heute präsentiert sie uns diese herrliche Holz-Skulptur. Gesammelte Objekte von ausgedehnten Spaziergängen hat sie phantasievoll bearbeitet und zu- sammengestellt. Das inspiriert uns auch oder etwa nicht? Da laufen wir doch mit offenen Augen bei unseren Spa- ziergängen umher. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ - ein voller Erfolg! Über 160 Bilder wurden von fasnets- begeisterten Kindern bei unserem 1. Malwettbewerb eingereicht. Wir freu- en uns sehr über diese große Resonanz! Bunt und vielfäl- tig wie die Fasnet selbst sind die Kunstwerke des Narren- samens und für unsere Jury war es nicht leicht, aus dieser großen Auswahl die Siegerbilder zu bestimmen. Man sieht jedem der toll gestalteten Bilder an, dass die kleinen Nar- ren eine große Freude an unserer Baindter Fasnet haben und jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Aufgrund der großen Vielfalt sowie der Menge der Bil- der haben wir uns entschlossen, in jeder Altersgruppe zusätzlich zu den Siegern noch weitere Bilder mit einem „größeren“ Trostpreis zu belohnen. Für folgende Gewinner haben wir uns entschieden: In der Altersgruppe von 2-5 Jahren: Paul Kreutle In der Altersgruppe von 6-8 Jahren: Leana Neb In der Altersgruppe von 9-12 Jahre: Max Schützbach Den Gewinnern wurden die Hauptpreise von unserem Zunftmeister Roland Oelhaf und unserem Vice Norbert Kurz bereits am Fasnetssamstag überreicht: Alle eingereichten Bilder sind bis zum 03.03.2021 in den Fenstern unseres Raspler-Stübles am Dorfplatz ausge- stellt. Danach erhalten alle Teilnehmer Ihr Bild zusammen mit den weiteren Preisen zurück. Vielen Dank an alle kleinen Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern unsere diesjährige besondere Fasnet ein großes Stück bunter gemacht! Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitarbeite- rinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Emp- fang genommen haben. Ein weiteres Dankeschön geht an Winfried Schneider vom Spielwarenhaus Schneider in Baienfurt für den großzügigen Beitrag zu unseren Preisen. Auch möchten wir uns bei unseren Mitgliedern und allen Baindter bedanken, die an unseren Fasnetsaktionen 2021 teilgenommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Vorankündigung - Ordentliche Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, der ein oder andere hat es sicher schon erwartet: Wir verschieben un- seren Termin der ordentlichen Mitglie- derversammlung. Wir haben die Schenk-Konrad-Halle am Samstag, 24.04.2021 reserviert und hoffen, dass bis dahin eine Zusammenkunft wieder möglich sein wird. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Achtung bei Online - Kursen zur Ersten Hilfe Zertifikate über Teilnahmen an reinen Online-Kursen zur Ersten Hilfe können von der Landwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft (LBG) nicht anerkannt werden, denn bestimmte Inhalte müssen weiterhin in Präsenz vermit- telt werden. Wer Ersthelfer in einem Betrieb werden möchte, muss auch während der Corona-Pandemie einige Kursinhalte vor Ort erlernen, zum Beispiel zur Herz-Lungen-Wieder- belebung, zur Seitenlage und zum Anlegen eines Druck- verbandes. Welche Kurse von der LBG anerkannt werden und für welche sie die Kursgebühren übernimmt, stehen in der Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen im In- ternet unter www.bg-qseh.de. Mit Hygienekonzepten, zusätzlichen Übungspuppen und verringerter Teilnehmerzahl haben sich die Ausbildungs- stellen auf die veränderte Situation durch die Corona-Pan- demie eingestellt und bieten Kurse auch weiterhin vor Ort an. Sollten Kurse dennoch abgesagt werden, liegt dies an den spezifischen Vorschriften der Länder, Landkreise oder Kommunen. Handlungshilfen zur Ersten Hilfe wäh- rend der Corona-Pandemie stellt die SVLFG im Internet bereit unter www.svlfg.de/erste-hilfe. LUBW-Jahresbroschüre „Schwerpunkte 2020“: Vitale Gewässer, Rotmilan, Luftqualität, trockene Som- mer, Sturzfluten und Radonberatung „Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten wir im vergangenen Arbeitsjahr nahezu uneinge- schränkt die Umweltqualität messen, Naturschutzdaten erheben und Trends analysieren“, so Eva Bell, Präsiden- tin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg, anlässlich der Vorstellung der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“. „Schwerpunkte 2020“ wendet sich an Bürgerinnen und Bürger Die LUBW bearbeitet eine Vielfalt an Themen, die im öf- fentlichen Interesse liegen. So benötigt der naturschutz- verträgliche Ausbau der Windkraft ein genaues Bild und gute Planungshilfen. Die im Jahr 2020 ermittelte Sied- lungsdichte für den windkraftempfindlichen Rotmilan liegt bei 4 Revierpaaren auf 34 Quadratkilometern. „Mit 4100 - 4500 Revierpaaren ist der Rotmilanbestand in ei- nem guten Zustand und das soll in Baden-Württemberg auch so bleiben“, erläutert Bell. Die rückblickende Jahresbroschüre präsentiert schlag- lichtartig und anschaulich die Entwicklungen der Luftqua- lität in Baden-Württemberg. Nachdem die Grenzwerte für Feinstaub bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten werden, wird der Wert für Stickstoffdioxid aktuell nur noch in zwei Städten im Land überschritten. „Die Luftqualität war so gut wie noch nie seit Beginn der Messungen im Jahr 1994“, stellt Bell fest. Dennoch ist der Blick in die Zukunft nicht sorgenfrei. Durch die Zunahme von heißen Sommern kann die Ozonbelastung in den kommenden Jahren im Land wieder steigen. „Umso wichtiger sind unsere Luft- messungen und Auswertungen zu klimatischen Verände- rungen“, betont Präsidentin Bell. Die Jahressumme des Niederschlages war im Jahr 2020 rund 17 % niedriger als im Vergleichszeitraum 1961-1990. Die letzte Nassperiode liegt inzwischen 20 Jahre zurück. Niedrigwasser und ausbleibende Grundwasserneubildung zeigen zunehmend Folgen für Natur und Landschaft. „Laut den Klimamodellen könnten in 50 Jahren heiße, trockene Sommer vorherrschen“, so Bell. „Andererseits beschäftigen uns vermehrt Sturzfluten.“ Fragen nach der Radonbelastung vor Ort und nach Mess- möglichkeiten prägen die Arbeit der Radonberatungsstel- le an der LUBW. Das natürlich vorkommende radioaktive Gas kann Lungenkrebs verursachen. Die LUBW informiert Bürgerinnen und Bürger beispielsweise wie eine Messung einfach selbst durchgeführt werden kann. „Die meisten unserer Veröffentlichungen sind sehr fach- lich, um Verwaltung und Politik in Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen“, erläutert die Präsiden- tin. „Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Um- weltfragen an uns. Mit der Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ möchten wir transparent und faktenorientiert in- formieren und das Verständnis über unsere Arbeitsweise stärken.“ LUBW ist Datenquelle in Baden-Württemberg für Um- welt und Natur Als Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des Klima- wandels und der Nachhaltigkeit, des technischen Arbeits- schutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit fließen bei der LUBW zahlreiche Daten und Informationen aus Baden-Württemberg zusammen. Die LUBW analy- siert und bewertet diese und veröffentlicht die Informa- tionen sowohl auf den Webseiten der LUBW als auch in zahlreichen Fachpublikationen. Auf den Webseiten sind Daten aus den LUBW-Messnetze für Gewässer, Luftschadstoffe oder Radioaktivität zu fin- den. Die LUBW verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung von speziellen IT-Anwendungen, bei- spielsweise zur Hochwasservorhersage oder für Ausbrei- tungsberechnungen von Schadstoffen. Hier geht es zur LUBW-Homepage. Die Kurzbroschüre „Schwerpunkte 2020“ kann online im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Datei herunterge- laden werden. Grüner Schein Verbraucherzentrale verklagt Deka Bank wegen irrefüh- render Werbung • Die DekaBank wirbt auf ihrer Homepage für den In- vestmentfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien und stellt Anlegern hierbei in Aussicht, dass sie mit ihrer Geldanlage eine konkrete Wirkung auf verschiedene Nachhaltigkeitskriterien hätten. • Tatsächlich erfahren Verbraucher:innen aber erst auf einer Unterseite, dass beworbenen Effekte nur auf ei- ner Schätzung beruhen und außerdem nicht alle vom Fonds erfassten Unternehmen in der Berechnung be- rücksichtigt werden Mit 10.000 Euro Geldanlage 6,71 Tonnen Abfall einspa- ren oder 42.837 Liter Wasser aufbereiten? Damit wirbt die DekaBank bei einem Investment in „Nachhaltig- keitsfonds”. Dass die vollmundigen Versprechen nur vage Schätzungen sind, erfahren Verbraucher:innen erst nach mehreren Klicks. Die Verbraucherzentra- le mahnte die Bank wegen irreführender Werbung ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, geht der Fall vor Gericht. Das Problem mit der Wirkung angeblich nachhaltiger Geldanlage ist jedoch grundsätzlicher. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Vielversprechend klingt das Angebot der DekaBank: Mit ihrer Geldanlage sollten Verbraucher:innen einen konkre- ten, messbar positiven ökologischen Effekt erzielen. Um auszurechnen, wie hoch die Wirkung der Deka-Nachhal- tigkeit Impact Aktien in Abhängigkeit von der investierten Summe ist, bietet die Bank Verbraucher:innen einen „Im- pact Rechner“ an. Die Methodik hinter dem Rechner legt die Bank jedoch erst auf einer Unterseite offen. „Erst im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass die versproche- nen Zahlen zur positiven ökologischen Wirkung nur auf einer Schätzung beruhen, und dass dabei nicht auch alle Unternehmen des Fonds berücksichtigt wurden“, sagt Ni- els Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg „Für die in der Werbung versprochenen Effekte gibt es keinerlei Evidenz.“ Nachweis erforderlich Verbraucher:innen, die Nachhaltigkeitskriterien im Rah- men ihrer Entscheidung Geld anzulegen berücksichtigen wollen, sind auf uneingeschränkt verlässliche Informatio- nen angewiesen. „Selbstauskünfte von Unternehmen sind keine verlässliche Informationsquelle. Und mit Wirkungs- aussagen zur Nachhaltigkeit einer Geldanlage sollte nur werben, wer die Wirkung tatsächlich nachweisen kann“, sagt Nauhauser. Die Verbraucherzentrale mahnte die Deka Bank ab. Da diese keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat sie nun Klage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Nun muss sich das Gericht damit befassen, dass die Bank nicht deutlich kommuniziert hat, dass die versprochenen ökologischen Effekte nur geschätzt sind. Der OEW-Kultursommer geht in die fünfte Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Wenn es die Corona-Lage zulässt, präsentiert der Landkreis auch dieses Jahr wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2021 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den re- nommiertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstal- tungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 20. bis zum 27. Juni zaubern junge Künstler-/in- nen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opernatmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhaldenfestival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreu- te wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Ein großes „Brass im Gras“ wird im Sommer 2022 auf der Amtzeller Hochterrasse in Mittelwies unter frei- em Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hoch- karäter des fetzigen Brass versammeln. Eine kleinere, nicht minder stimmungsvolle Veranstaltung im Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg gibt am 7. August 2021 einen tanzbaren Vorgeschmack auf das, was Musikfans im Jahr 2022 erwartet. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im Jahr 2019 ermöglichte der Wettbe- werbsgewinn dem Umsonst & Draußen Weingarten einen großen, internationalen Headliner für das musikalische Abendprogramm. Noch völlig offen ist derweil, wer 2021 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Pro- jektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ravens- burg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 31. März 2021. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich dar- stellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat bisher keine Unterstützung aus OEW-Kul- turfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau realisiert. Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de. SVLFG - Digitaler Selbstcheck Wie sicher ist es im Betrieb? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet einen digitalen Selbstcheck an, mit dem sich in 30 Minuten herausfinden lässt, wie es um die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb bestellt ist. Der Selbstcheck erfolgt über eine Web-App, die kostenlos im Internet sowohl über die SVLFG unter www.svlfgcheck. de als auch über die Internationale Vereinigung für Sozia- le Sicherheit (IVSS) unter www.safety-work.org/toolbox/ analyseinstrumente.html heruntergeladen werden kann. Für alle Betriebe geeignet In mehreren Themenkomplexen wertet der Selbstcheck die Sicherheits- und Gesundheitslage passgenau für je- den Betrieb aus und gibt Tipps für eine bessere Arbeits- platzgestaltung. Mit ihm können vor allem auch kleine und mittlere Betriebe herausfinden, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der Un- ternehmenskultur hat und inwieweit diese bereits in den Arbeitsalltag integriert ist. Was kann man verbessern? Die Web-App schlägt auch unterstützende Angebote der SVLFG vor, die im Betrieb zu Verbesserungen führen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 sollen. Der Selbstcheck kann jederzeit und überall am Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Investition in Prävention Jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und Störungen in den Betriebsabläufen. So machen sich Investitionen in die Prävention auch betriebs- wirtschaftlich bezahlt. Mobilfunkausbau: Wirtschaftsministerium veranstaltet vier regionale Fachkonferenzen für Entscheidungsträger von Kom- munen Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist unser Ziel, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kontrovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konst- ruktive Bahnen zu lenken“ Im Rahmen der Informations- und Kommunikationsini- tiative „Mobilfunk und 5G“ veranstaltet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in den kom- menden Wochen insgesamt vier digitale Fachkonferen- zen für kommunale Entscheidungsträger im gesamten Land. Die Veranstaltungen finden am 11. Februar für den Regierungsbezirk Freiburg, am 18. Februar für den Re- gierungsbezirk Karlsruhe, am 22. Februar für den Regie- rungsbezirk Tübingen und am 25. Februar für den Regie- rungsbezirk Stuttgart statt. „Der schnelle Ausbau der Mobilfunknetze und die schnelle Einführung des 5G-Mobilfunkstandards sind für die ba- den-württembergische Wirtschaft von zentraler Bedeu- tung. Ende vergangenen Jahres haben wir daher unsere Informationsinitiative gestartet, die bereits jetzt auf eine breite Resonanz stößt. Es ist unser Ziel, die Bürgerinnen und Bürger im Land bestmöglich zu informieren und Städ- te und Gemeinden dabei zu unterstützen, die teils kont- rovers geführten Diskussionen über Mobilfunk vor Ort in konstruktive Bahnen zu lenken“, sagte Wirtschaftsminis- terin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (11. Februar) an- lässlich der ersten Veranstaltung. Nachdem bereits im De- zember und Januar Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von drei sogenannten Fokusgruppen-Sitzungen die Mög- lichkeit hatten, die Themen zu benennen, zu denen sie sich vertiefte Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ wünschen, hat das Wirtschaftsministerium nun Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie kommunale Fachbeamte zu vier regionalen Konferenzen eingeladen. Die vier Mobilfunkunternehmen Telefónica, Deutsche Telekom, Vodafone sowie 1&1 Drillisch werden über ihre Konzepte zum Ausbau des Mobilfunknetzes und zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G berich- ten, bevor ein Vertreter der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die physikalischen Wirkungen von Mobilfunk auf Mensch und Umwelt erläutern wird. Zentraler Bestandteil der Veranstaltungen soll der Aus- tausch darüber sein, wie auf kommunaler Ebene Infor- mations- und Abstimmungsprozesse so gestaltet werden können, dass Konflikte im Zusammenhang mit der Errich- tung einzelner Mobilfunksendeanlagen gar nicht entste- hen oder zumindest in einen konstruktiven Dialogprozess überführt werden können. „Mit unserer Initiative leisten wir einen konkreten Beitrag dazu, dass die Diskussionen zum Thema Mobilfunk und 5G sachlich und faktenbasiert geführt werden“, sagte Hoffmeister-Kraut. In den vier Veranstaltungen stehen regionalspezifische Aspekte rund um den Mobilfunkausbau und die Einfüh- rung des neuen Mobilfunkstandards 5G im Vordergrund. Die Konferenzen, jeweils mit einem regionalen Fokus auf die Situation in den vier Regierungsbezirken des Landes, werden mit einem Grußwort der Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen Bärbel Schäfer (Freiburg), Sylvia M. Felder (Karlsruhe), Klaus Tappeser (Tübingen) und Wolfgang Reimer (Stuttgart) eröffnet. Weitere Informationen Alle vier Fachkonferenzen werden pandemiebedingt digital stattfinden. Neben fachlicher Information bieten die Regionalveranstaltungen auch die Möglichkeit für einen intensiven und persönlichen Austausch der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer untereinander. Weitere In- formationen zur Informations- und Kommunikationsin- itiative „Mobilfunk und 5G“ des Wirtschaftsministeriums sind unter www.mobilfunk-bw.de zu finden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 © Martina Morlok/DEIKE 729R27R1 So geht es: So geht‘s: Schneide die Vorlage zu- erst aus. Male sie an. Knicke dann die Laschen an den Busrändern um und falte alle vier Seiten des Busses nach unten. Nun musst du nur noch die La- schen innen an den Seitenteilen fest- kleben und schon bist du fertig. Das brauchst du: - Schere und Klebstoff Viel Spaß!Viel Spaß! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Landtagswahl 2021 Baden-Württemberg LANDTAGSWAHLEN ✘ Mehr unter www.guenter-ruchti.de Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihr Fachberater im Allgäu Herr Siegfried Klamer Tel. 0171 7702503 s.klamer@pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552 2602-0 info@pfullendorfer.de Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen AM 14.03. AfD WÄHLEN! DAS LÄNDLE IM HERZEN, DIE ZUKUNFT IM BLICK UNTERSTÜTZEN SIE UNS BEI DER LANDTAGSWAHL! DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM DIE ZUKUNFT IM Kreisverband Ravensburg AfD • Ausstieg aus der un- verhältnismäßigen Lock- down-Politik, richtige Maßnahmen treffen, die weder dem einzelnen Bürger noch der Wirt- schaft schaden, Schutz von Risikogruppen • Land- und Hausarzt- versorgung sicherstellen, keine weiteren Klinik- schließungen! • Sichere und bezahl- bare Energieversor- gung, keine CO2 Steuer für Tanken und Heizen • Regionale Landwirt- schaft stärken, faire Er- zeugerpreise • Kleinbetriebe und Gastronomie erhalten, Mittelstand fördern • Sicherheit der Renten, für ein würdevolles Le- ben im Alter • Beibehaltung des drei- gliedrigen Schulsystems • JA! zum Natur- und Umweltschutz statt Kli- mahysterie, JA! zum Tierschutz V.i.S.d.P.: Alternative für Deutschland, Kreisverband Ravensburg, c/o Gabi Marquardt, Am Kohlenberg 23, 88289 Waldburg WAHLANZEIGEN/PARTEIEN GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Zusammen halten! Auch in Krisenzeiten sind wir für Sie erreichbar! Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 info@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Geldanlage ab 1.000 € jährlicher Basiszins von 1,5 % zusätzlicher Bonuszins von jährlich 0,2 % für Stromkunden des TWS-Konzerns Laufzeit bis mind. 31.12.2026 Gewinnbeteiligung an der Stromerzeugungssparte der TWS Wir bieten Ihnen: Investieren Sie in die Energiewende. Und in Ihr Schussental. Jetzt nachhaltige Geldanlage mit TWS-Genussrechten. Infos: www.tws.de/genussrecht Hinweise gemäß §12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Durch eine Umstrukturierung des Gewerbebetriebes schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht- und Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten - Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. Dieter Kesenheimer Raumausstattermeister Liebfrauenstr. 26/2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 45669 · Mobil 0171 2647099 info@raumausstattung-kesenheimer.de www.raumausstattung-kesenheimer.de schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. Sonnenschutz - Dekoration- und Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung (Tel. 45669) bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder auch bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in 88213 Ravensburg, Franz-Xaver-Honer-Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumausstattung auf über 200 qm zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 3593415) ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. Dieter Kesenheimer Raumausstattermeister Liebfrauenstr. 26/2 · 88250 Weingarten Tel. 0751 45669 · Mobil 0171 2647099 info@raumausstattung-kesenheimer.de www.raumausstattung-kesenheimer.de schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: - Bodenbelags- und Parkettarbeiten - Sicht u. 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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 21. Januar 2022 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN-A4-Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“. • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrates bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Eure Narrenzunft Raspler Baindt e.V. 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft 2. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwischen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwettbewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 13. Februar 2022 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats bewertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben Hauptpreis Gutscheine für ein Spielwarengeschäft Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Corona-News Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneuten Anstieg der Hos- pitalisierungen gelten die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 01. Februar 2022 weiter. Weitere Informationen unter www.baden-württemberg.de Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Ravensburg - Weitergehende lokale Beschränkungen und Ausgangsbeschränkungen - Das Landratsamt Ravensburg Gesundheitsamt macht hiermit bekannt, dass im Landkreis Ravensburg die Sieben-Tages- Inzidenz an zwei aufeinander folgenden Tagen, nämlich am 13.01.2022 und 14.01.2022 den Wert von 500 überschritten hat. Im Landkreis Ravensburg wurde der relevante Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Ta- ge-Inzidenz von 500 an zwei aufeinander folgenden Tagen im rechtlich maßgeblichen Zeitraum überschritten. Daher gelten ab dem Tag nach Bekanntmachung im Land- kreis Ravensburg lokale Ausgangsbeschränkungen. Dies ergibt sich aus § 17a Abs. 1 und 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) in der ab 12.01.2022 gültigen Fassung. Damit gelten ab Samstag, den 15.01.2022 im Landkreis Ravensburg weitergehenden lokale Ausgangsbeschrän- kungen gemäß § 17a Abs. 1 und 2 CoronaVO. Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außer- halb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen fol- gender triftiger Gründe gestattet: - Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, - Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absätze 4 und 6, - Versammlungen im Sinne des § 12, - Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungs- gemeinschaften im Rahmen des § 13 Absätze 1 und 2, - Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein- schließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstli- chen oder akademischen Ausbildung, arbeitsmarktpoli- tischen Maßnahmen sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feu- erwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, - Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Part- nern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft, - Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, thera- peutischer und veterinärmedizinischer Leistungen, - Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürf- tigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im je- weiligen privaten Bereich, - Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen, - für die im Freien, nicht jedoch in Sportanlagen, stattfin- dende allein ausgeübte körperliche Bewegung, - unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tie- ren, - sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für - asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Le- bensjahr vollendet haben oder glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt (§ 5 Abs.1 S. 3 CoronaVO) - Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht voll- endet haben oder noch nicht eingeschult sind, sofern sie asymptomatisch sind (§ 5 Abs. 2 S. 1 CoronaVO) - Einsatzkräften von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit dies zur Erfüllung eines Einsatzauftrages erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 S. 2 Coron- aVCO). - Personen, die als Schülerin oder Schüler an den re- gelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie asymptomatisch sind. Die Regelungen können im Einzelnen der CoronaVO ent- nommen werden. Die vorstehende Darstellung stellt nur eine grobe Zusammenfassung dar. Ravensburg, den 14.01.2022 Dr. Andreas Honikel-Günther Erster Landesbeamter Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Dezember 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Sulpacherstraße 7 0 60 58 Wickenhauserstraße 490 15 50 85 Marsweilerstraße 130 3 50 61 Gartenstraße 133 3 50 64 Amtliche Bekanntmachungen Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. und Sonntag, 23. Januar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Januar Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Sonntag, 23. Januar St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: 0751/79 12 20 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab Januar 22.+23.01. Skikurs Alpinteam Februar 08.02. Gemeinderatssitzung SKH 19.02. Narrenbaumstellen DP 24.02. Befreien: Kindergärten, Rathaus, Heimsonderschule, Selige Irmgard 27.02. Narrenmesse Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Thema zieht Kinder, Eltern und Erzieherin- nen einige Monate in den Bann. Ein Gruppenrückblick zum Thema ,,Das kleine Wir“. Seit September 2021 befindet sich in der Regenbogen- gruppe des Kindergartens Sonne & Mond und Sterne, ein kleiner, lustiger, grüner Kerl ,,Das kleine Wir“. „Das WIR begleitet uns am Naturtag in den Wald.“ „Gemeinsam mit dem WIR schauen wir uns den Ernte- dankaltar in der Kirche an.“ ,,Mit dem WIR, ist alles halb so schlimm und doppelt so schön“. Freundschaft ist das Tollste der Welt! Doch auch die allerbesten Freunde im Kindergarten streiten sich mal und sind gemein zueinander und plötzlich ist das WIR verschwunden. Den Kindern erscheint die Welt nur noch traurig und grau. Zusammen sind wir stärker, mutiger und fröhlicher. Aber wie werden Kinder zu Freundinnen und Freunde? Woher kommt das WIR - Gefühl und was ist das überhaupt? Wie ein WIR entsteht und was wir tun können, wenn sich das WIR klein und schlapp fühlt, mit diesen und weiteren Inhalten setzten sich die Kinder und Erzieherinnen einigen Wochen / Monaten auseinander -inspiriert vom gleichnamigen Buch der Schriftstellerin Daniela Kunkel. Nicht nur die Kinder, auch die Eltern zeigten starke Inte- ressen und beteiligen sich intensiv an den Inhalten der pädagogischen Arbeit. Und so versuchten wir die Eltern mit verschieden freiwilligen Angeboten für zu Hause ein- zubinden, die gerne von der Elternschaft angenommen wurden. Unter anderem gab es ,,Das kleine Wir in der Fa- milie“ – eine Schatzbuch- Portfolioseite, diese gestalteten die Eltern zu Hause. Zu unserer überwältigenden Freude, kam das Eltern-Kind Nähprojekt, unglaublich gut bei vielen Müttern, aber auch bei ganzen Familien und Großeltern an. Unsere Nähanlei- tung für das kleine Wir, wurde begeistert angenommen und die Ergebnisse wurden stolz von leuchtenden Kinder- augen in den Kindergarten gebracht. Jeder Morgen, war für die Erzieherinnen und Kinder voller Spannung. Wer hat heute sein WIR mitgebracht? Gibt es neue Familien, die gemeinsam ein WIR genäht haben? Diese gemeinschaftli- che Freude kann in Worten nicht wiedergegeben werden. Ende November 2021 haben wir dann einen Wir-Tag ge- plant, der für die Kinder ein ganz besonderer Tag wer- den sollte. Aktionen an diesem Tag waren: gemeinsames Popcorn herstellen mit dem WIR, Kino mit dem WIR, jedes Kind darf sein genähtes WIR vorstellen, tanzen mit dem WIR aber auch Spiel und Spaß mit dem WIR. Der Tag war für alle ein unglaublicher Erfolg! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Heute ist unser WIR-Tag Im Dezember folgte dann eine ganz besondere Über- raschung durch Frau Müller, einer Kindergartenmutter und Elternbeirätin. Sie fertigte in liebevoller Kleinarbeit für jedes Kind und für jede Erzieherin ein ,,kleines Wir“ als Schlüsselanhänger an. Dieser wurde natürlich umgehend an der Kindergartentasche der Kleinen befestigt. An dieser Stelle möchten wir uns als Erzieherinnen bei Ih- nen liebe Eltern bedanken, dass sie ihre Kinder und auch uns bei unserem aktuellen Thema so unterstützen und so eine intensive Brücke zwischen Kindergarten und Zuhau- se entsteht. Diese Beteiligung spornt uns immer wieder an und bereichert unsere Arbeit. Das ,,Wir“ ist nicht nur in unserer Gruppe unglaublich gewachsen, sondern auch in unserer Elternarbeit! DANKE! So manche kreative Überraschung verblüfte uns ein- fach nur Waldorfkindergarten Und dann war da noch Weihnachten... ...auch wenn nun das neue Jahr schon begon- nen hat, tragen Kinder, Eltern und Erzieherinnen das Licht der vergangenen kleinen und großen Weihnachtswunder noch tief in ihren Herzen. Von Licht und Wärme geprägt war sie wieder die Weih- nachtszeit im Waldorfkindergarten. Jeden Morgen war es das Licht vieler, vieler Kerzen, das die Kinder behutsam in den Tag hinein führte. Und von ganz besonderem Zau- ber war ein Gruppenraum am 1. Adventssonntag erfüllt, als jedes Kind bei schönsten Harfenklängen den hell er- leuchteten Adventskreis beschreiten durfte und sein Ap- fellicht entzündete, um es dann auf einem besonderen, selbst gewählten Platz auf der wunderschön dekorierten Adventsspirale zu platzieren. Die Atmosphäre aus Erwar- tung, Licht, Glanz, Duft und Klang berührte und erfüllte die Herzen aller zutiefst. Auch Post erreichte die Kinder in der Weihnachtszeit, himmlische Post! Jedes Kind bekam eine besondere Kar- te, seine ganz persönliche Engelspost ... das eine Kind frü- her, das andere später, aber jedes ganz gewiss rechtzeitig vor Weihnachten. Am Tag vor Heiligabend war es für die Nussschiffchen der Rosenrot-Kinder soweit. Sie wurden auf ihre Reise zur Krippe geschickt. Schiffchen für Schiffchen wurde entzün- det und ihr warmes Licht spiegelte sich dabei sowohl im Wasser als auch auf den erwartungsvollen Gesichtern aller Beteiligten. Und wie schön klang es, wenn auch noch andächtig dazu gesungen wurde. Die wunder- schönen Windlichter, die die Kinder in den letzten Wochen eifrig gebastelt hatten, trugen sie schließlich voller Stolz als sie Hand in Hand mit ihren Eltern in die Weihnachts- ferien gingen. Die großen Kinder der Schneeweißchen-Gruppe hinge- gen verabschiedeten sich mit der Weihnachtsgeschich- te in die Ferien. Und im kleinen Kreis durften auch einige Eltern der zauberhaften Darbietung beiwohnen. Alle wa- ren sie gekommen, die Engel mit ihrem glänzenden Hei- ligenschein, die Hirten mit ihren gar nicht so leicht zu hü- tenden Schafen, Herbergswirte und natürlich auch Ochs und Eselein, um Josef und Maria in den Stall zu begleiten und die Geburt des Jesuskindes zu feiern. Welche Freude machte es den Kindern, diese Geschichte zu singen und zu erzählen und welch Staunen hinterließ dies wieder bei den Erwachsenen darüber, wie es nur möglich sein kann, dass ein jedes Kind so viel Gesprochenes und Gesungenes darbieten kann. Mit nach Hause trugen die eifrigen Schau- spieler, neben roten Wangen, dann auch ihre prächtigen Moosgärtlein. Schließlich hatten die Engelchen in den letzten Wochen Tag für Tag zauberhafte Wunderdinge in der goldenen Schatzkiste für sie hinterlassen. Nun hat für uns alle das Neue Jahr begonnen und wir vom Baindter Waldorfkindergarten wünschen Ihnen / Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Euch allen von ganzem Herzen alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen! Bücherei Gemeindebücherei Danke an das Basarteam Ein großer Dank geht an das Basarteam Baindt. Mit der großzügigen Spende des Ba- sarteams im Herbst, wurden neue Kinder- bücher und Kinderhörspiele angeschafft. Die großen und kleinen Leser und Zuhöhrer sind begeis- tert. Die Gemeindebücherei ist für alle Baindter Kinder, aber auch für die Erwachsenen kostenlos. Du kennst die Bü- cherei noch nicht??? Dann komm einfach vorbei, in der Boschstr.1, im Erdgeschoss des blauen Schulgebäudes. Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravens- burg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestel- len sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 11: Mit Wasser sparsam umgehen. Wasser ist unsere allerwichtigste Ressource. Auch wenn wir das große Glück haben, aus- reichend Wasser in allerbester Qualität zur Verfügung zu haben, sollten wir sorgsam mit diesem wertvollen Gut umgehen. Wasser zu verschwenden muss nicht sein. Daher: • Gehen Sie duschen statt sich ein Bad einzulassen. • Verwenden Sie einen wassersparenden Duschkopf. • Versehen Sie die Toilettenspülung mit einer Spartaste. • Benutzen Sie beim Zähneputzen einen Zahnputzbe- cher. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesab- bau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Energieagentur Ravensburg BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: - Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 beantragt werden, auch wenn der Baubeginn erst spä- ter ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de - Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz Kostenfreie Fortbildung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz Kreis Ravensburg – Eine neunteilige kostenfreie Ver- anstaltungsreihe für Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz bietet das Fort- bildung-Netzwerk Demenz ab Februar 2022 an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 08.02.20222 finden die Seminare immer dienstags von 14:00 bis 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Kirchplatz 2 in Wangen-Deuchelried und ab Mittwoch, 09.02.2022 immer mittwochs von 14:00 bis 16:30 Uhr in der Alten Schwimmhalle im ZfP am Standort Weissenau, Weingartshoferstr. 2 in Ravensburg statt. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu ver- bessern, Fragen zu klären, Angehörige/ Zugehörige sowie Betreuende zu stärken und so ein würdevolles Zusam- menleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Die Schwerpunkte liegen auf folgenden Themen: Das Krank- heitsbild Demenz, Wertschätzender Umgang und Kom- munikation mit demenzkranken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/ der Pflegeversi- cherung sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürt- temberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme an der Veran- staltungsreihe ist nur mit vorheriger Anmeldung und Platzbestätigung möglich, Anmeldeschluss ist Mittwoch, 2. Februar 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie finden die Veranstaltungen auf Vorbehalt und unter Einhaltung der 2G-Regel statt. Einladung zum virtuellen Informationsabend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 02. Februar 2022 BERUFLICHES KOMPETENZZENTRUM Biotechnologie l Ernährung l Gesundheit l Hauswirtschaft l Soziales Am Mittwoch, den 02. Februar 2022 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen über unse- re Schularten zu informieren und sich individuell beraten zu lassen. Auf unserer Homepage (www.ess-rv.de) werden Ihnen rechtzeitig weitere Infor- mationen zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22. Januar – 30. Januar 2022 Gedanken zur Woche Glück auf Erden Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens Und die Erinnerung an viele gute Stunden Sind das größte Glück auf Erden. Cicero Samstag, 22. Januar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Helene und August Huber, Aga- the und Adam Zimmermann mit Angehörigen) Sonntag, 23. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit kleiner Gruppe der Jugendkantorei (öffentlich, mit Platzkarten) 11.30 Uhr Baienfurt Taufe von Taleja Dienstag, 25. Januar 07.50 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 26. Januar 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 27. Januar 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. Januar 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 29. Januar 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 30. Januar – 4.Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Sieglinde Kösler) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Daten- schutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottesdienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab Mittwoch dieser Woche gilt folgende Regelung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Württem- berg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in ge- schlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tra- gen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Aus- breitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unterstüt- zung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Statistik 2021 für Jahresschluss • Pfarrei St. Johannes Baptist – Baindt – Taufen in Baindt: 14 Taufen auswärts: 4 Eheschließungen in Baindt: 3 Eheschließungen auswärts: 4 Beerdigungen in Baindt: 29 Beerdigungen auswärts: 11 Erstkommunionkinder: 18 Firmlinge (in der Seelsorgeeinheit) 45 Kirchenaufnahme: 0 Kirchenaustritte: 32 Kirchenbesucher: Februar 104 November 570 Katholikenzahl im Dezember 2873 Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab sofort eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleitung für den Kindergarten (82% Beschäftigungsumfang) Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4, 88353 Kißlegg, z.Hd. Nicole Ellinger oder an nellinger@kvz.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter unter Tel. 07502 2678 oder auf www.kiga-stmartin-baindt.de/ Kirchenchor Baindt Zwei auf einen Streich Mitgliederversammlung für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 beim Katholischen Kir- chenchor Baindt Am 07.01.2022 konnte nun endlich eine ordentliche Mitglieder- versammlung unseres Chores stattfinden. In dieser wurden gleich zwei Mitgliederversammlungen abgehalten, denn die für das Jahr 2020 musste aufgrund – Sie werden es ahnen – der Pandemie im letzten Jahr abgesagt werden. Begonnen wurde, wie immer, mit einem Gottesdienst in unse- rer Pfarrkirche. Anschließend ging es dieses Mal im Gemein- dehaus weiter, da dort der nötige Platz vorhanden war um die einzuhaltenden Abstände zu wahren. Für die lange Zeit der Entbehrungen wurden wir mit einem leckeren Essen belohnt und bei den Getränken durften wir uns über die Kostenüber- nahme durch einen edlen Spender aus den Reihen des Cho- res anlässlich seines 80. Geburtstags freuen. Herzlichen Dank Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 dafür! Bedient wurden wir von einem Teil des Senioren-Teams welcher aus Mitgliedern des Kirchenchors besteht. Natürlich waren wir hierfür sehr dankbar, denn dieses Team ist mit allen hygienischen Maßnahmen bestens vertraut und somit konnten wir auch hier auf der sicheren Seite sein. Gut gestärkt waren nun alle bereit um die ordentlichen beiden Sitzungen abzuhalten. Begrüßt durch Herrn Pfarrer Stauda- cher und durch die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer, führte Chor- leiter Rainer Strobel die Mitglieder durch das umfangreiche Programm. Nachdem alle Vorstandsmitglieder ihre Berichte zum jeweiligen Jahr abgehalten hatten, konnte nun die Ent- lastung der Vorstandschaft für das jeweilige Jahr beantragt und diesen auch durch die Mitglieder stattgegeben werden. Auch Wahlen standen natürlich für beide Jahre an. Da in ei- nem wechselnden Turnus gewählt wird und es im letzten Jahr keine Wahlen gab, wurden Teile der Vorstandschaft für ein bzw. zwei Jahre von den Mitgliedern gewählt. Hierbei wurde Frau Andrea Strehle neu in die Vorstandschaft als Schrift- führerin gewählt, alle weiteren Ämter konnten unverändert besetzt bleiben. Zu guter Letzt durften sich noch zahlreiche Mitglieder über eine Ehrung für ihr langjähriges aktives Singen im Kirchen- chor erfreuen. Hier unsere Jubilare, die bereits 2020 geehrt werden sollten: Sabine Güls und Helga Schulz (30 Jahre), Gerlinde Buemann und Martin Schmid (15 Jahre) Ruth Grathwohl und Bettina Aubele (10 Jahre). Die Jubilare im Jahr 2021 waren: Brigitte Hertkorn (30 Jahre), Albert Vollmer (25 Jahre), Nadine Klotzer (20 Jahre) und Berthold Schmid (15 Jahre). Alle durften sich über nette Worte (gesprochen von der 1. Vorsitzenden Nadine Klotzer und der 2. Vorsitzenden Anne Rapp), eine Urkunde, teilweise sogar über eine Ehrennadel (überreicht durch Herrn Pfarrer Staudacher im Namen der Diözese bzw. des Cäcilienverbandes Rottenburg-Stuttgart) und über ein Geschenk des Chores freuen. Die anwesen- den Jubilare fanden sich später zu einem gemeinsamen Foto ein. (Masken wurden nur zum Erstellen des Fotos abgenommen). Nach nur etwa 1 ½ Stunden konnte die Versammlung mit Worten des Dankes durch die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer und durch Herrn Pfarrer Staudacher geschlossen werden. Einladung Donnerstag, 27.1.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmitglieder. Es gilt 2G+ Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bank- verbindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bank- verbindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 23. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche. In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Mittwoch, 26. Januar 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 30. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Gedanken zum Wochenspruch Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. Unser Denken ist leider öfter von Vorurteilen und Einsei- tigkeiten geprägt, als uns bewusst ist. Da tut es gut, sich von Gott den eigenen Horizont weiten zu lassen. Seine guten Absichten mit der Welt kennen keine Grenzen, sie meinen wirklich alle und gleichzeitig jeden einzelnen Menschen ganz persönlich. In Jesus hat Gott unmissverständlich klar gemacht, dass Gott die Gemeinschaft mit seinen Menschen sucht und alles dafür tut, dass sie erlebbar wird. „Gottes Reich“ heißt diese Dimension, die mit Jesus ange- brochen ist und sich mitten in Raum und Zeit ausbreitet, wächst und Menschen, ja die ganze Schöpfung erleben lässt, wozu wir auf der Welt sind. Ich wünsche ihnen solche Momente an Gottes Tisch schon hier und jetzt – mitten im Alltag. Sie sind ein Vor- geschmack auf das, worauf wir zu leben. Ihr Pfr. Martin Schöberl Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kin- derkrippenspiel freuen wir uns euch wieder- zusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeinde- haus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! _________________________ Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Online-Vortrag über Chancen und Probleme der Pandemie „Was wir mitnehmen aus der Zeit der Pandemie“ – unter diesem Thema steht eine Online-Veranstaltung mit der Theologin Cornelia Coenen-Marx, zu der das Evangelische Bildungswerk Oberschwaben (EBO) in der Reihe „Le- sung und Gespräch“ am Dienstag, 25. Januar 2022, 19.30 Uhr, einlädt. Von der Referentin und ehemaligen EKD-Oberkirchenrätin ist ak- tuell das Buch „Die Neuentdeckung der Gemeinschaft“ erschienen, das auf die Erfahrungen der Pandemie Bezug nimmt. Diese hat nach Meinung der Autorin nicht nur ge- sellschaftliche Brüche provoziert, sondern auch eine zu- nehmende Vereinsamung und Sehnsucht nach Gemein- schaft offengelegt. Kirche und Diakonie sind nach Meinung Coenen-Marx deshalb gefordert, ihre Positionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft neu zu definieren. Der Zugang zu der Veranstaltung wird über die EBO-Homepage www.ebo-rv.de freigeschaltet. Das EBO bittet um eine Anmeldung über die Website oder per E-Mail info@ebo-oab.de. Die Teilnahme ist kosten- frei, um eine Spende wird gebeten. Diese ist auch über das Website-Spendenportal möglich. _________________________ Jahresausstellung „Seht her, was in euch steckt...“ muss leider ausfallen Die für den 29. und 30. Januar 2022 ge- plante Jahresausstellung „Sehr her was in uns steckt...“ kann leider coronabedingt nicht stattfinden. Nun haben wir schon zwei Jahre in Folge keine Ausstellung der beim Kreativen Montag entstandenen Werke und hoffen ganz fest darauf, diese zu einem anderen Zeitpunkt nachholen zu können. Wir schauen zuversichtlich nach vorn. Bleibt bis dahin alle gesund. Für das KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Bericht von der Mitgliederversammlung Am Mittwoch, den 12. Januar 2022 trafen sich die Mitglieder um 19:30 Uhr zur Hauptversammlung der Kapellengemein- schaft im Bischof-Sproll-Saal. Sie wurde für das Jahr 2020 und 2021 abgehalten, da sie im vergangenen Jahr coronabe- dingt ausgefallen ist. Leider konnte die Heilige Messe in der Dreifaltigkeitskapelle vor der Hauptversammlung coronabe- dingt nicht sattfinden. Der 1. Vorsitzende Hans Peter Späth begrüßte die Anwesen- den. Ein besonderer Gruß ging an Herrn Pfarrer Staudacher und die Mitglieder der Kapellengemeinschaft sowie an Herrn Pfarrer und Dekan a.D. Leuze, Mitglied, Initiator und Unterstüt- zer der Kapellengemeinschaft. Die Versammlung gedachte zuerst der 4 verstorbenen Mitglieder im Jahr 2020. Hans Peter Späth bemerkte zu Beginn, dass die vergange- nen beiden Jahre vorwiegend geprägt waren durch die ein- schränkenden Maßnahmen der Corona-Pandemie. Aufgrund der geltenden Abstandsregeln war es leider bis jetzt nicht möglich, dass in der Kapelle die monatliche Heilige Messe stattfinden konnte. Auch das Ereignis „200 Jahre Kapelle Schachen“ konnte am Dreifaltigkeitssonntag 2021 pandemiebedingt noch nicht ge- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 bührend gefeiert werden. Die Hoffnung besteht, dass es die- ses Jahr am 12. Juni nachgeholt werden kann. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde die Kapelle außen abgewaschen und bekam einen neuen Fassaden-Anstrich. Zu danken haben wir den vielen freiwilligen Helfern und be- sonders dem Garten- und Landschaftsbau Philipp Häfele und dem Malerbetreib Simon Tenhündfeld. Danach folgte der Jahresbericht 2020 und 2021 des Schrift- führers Thomas Stephan. Der Verein hat aktuell 84 Mitglieder. Silvia Späth trug den Kassenbericht 2020 und 2021 vor. Der Kassenstand war leicht rückläufig. Die Kassenprüfung war von Karl-Heinz Blank und Wolfgang Kränkle durchgeführt worden. Diese lobten die hervorragende Arbeit. Herr Pfarrer Staudacher beantragte die Entlastung der Vor- standschaft. Sie wurde von der Mitgliederversammlung ein- stimmig beschlossen. Hans Peter Späth bedankte sich bei der Vorstandschaft für ihre Arbeit und die Berichte und bei Hr. Pfarrer Staudacher für die Durchführung der Entlastung. Danach leitete Herr Pfarrer Staudacher die Wahl der Vor- standschaft. Der gesamte Vorstand der Kapellengemeinschaft wurde wie folgt einstimmig wieder für 2 Jahre gewählt: 1. Vorsitzender: Hans Peter Späth 2. Vorsitzende: Doris Sonntag Kassiererin: Silvia Späth Schriftführer: Thomas Stephan Festausschuss: Willi Bentele, Hugo Geng, Michael Koscher, Paul Sonntag Kassenprüfer: Karl-Heinz Blank, Wolfgang Kränkle Hans Peter Späth bedankte sich beim neu gewählten Vor- stand für deren Vertrauen und Bereitschaft, Aufgaben zum Dienste der Kapellgemeinschaft zu übernehmen. Außerdem ging sein Dank an die Zelebranten, die Minist- ranten und Mesner und an alle anderen Personen, die mit Blumenschmuck und anderen Vorbereitungen Dienst in und um die Kapelle gemacht haben, obwohl aufgrund von Coro- na-Einschränkungen kaum Gottesdienste stattgefunden ha- ben. Er bemerkte, dass die Kapelle selbstverständlich jederzeit auch für private Anlässe zur Verfügung steht. Herr Pfarrer Staudacher merkte noch an, dass der Bittgang im Mai und das Patrozinium am Dreifaltigkeits-Sonntag, mit Gottesdiensten im Freien, seiner Meinung nach, trotz Corona, auf jeden Fall stattfinden können. Hans-Peter Späth erwähnte zum Schluss, dass die Basis der Kapellengemeinschaft die Mitglieder sind und interessierte Bürger oder weitere Familienangehörige jederzeit herzlich willkommen sind. Mitgliedsanträge sind bei der Vorstand- schaft erhältlich. Außerdem soll das Lastschrift-Verfahren noch auf das SEPA-Prinzip umgestellt werden, dazu bittet er einen entsprechenden Mitgliedsantrag neu zu unterschreiben. Die 2. Vorsitzende Doris Sonntag dankte Paula Späth für die langjährigen und hervorragenden Mesner- und Blu- men-Dienste in der Kapelle mit einem Geschenkkorb und einem Gedicht. Damit Paula entlastet wird, hat sich ein klei- nes Team bereit erklärt mitzuhelfen, weitere Personen wer- den noch gesucht. Schriftführer 1. Vorsitzender Thomas Stephan Hans Peter Späth Kunstkreis 25 Jahre Kunstkreis Baindt e. V. Der Kunstkreis Baindt feiert seinen 25. Geburts- tag. Nach umfangreichen Vorbesprechungen im November 1996 wurde am 20..1.1997 die Vereinssatzung errichtet und somit der Kunstkreis Baindt e.V. offiziell gegründet. Nun würden wir gerne unseren Geburtstag gebührend feiern, aber Corona lässt es leider nicht zu. In der Zwischenzeit sind wir in die neuen Räume in der Baind- ter Str,48/1 umgezogen. Wenn wir unsere Räume für unsere Zwecke hergerichtet haben, können wir mit kreativen Aktivi- täten starten, vorausgesetzt die pandemiebedingten Aufla- gen sind leistbar. Nun wollen wir an dieser Stelle den Verant- wortlichen der Gemeindeverwaltung für deren jahrelange Unterstützung danken. Ohne das Wohlwollen und die Hilfsbe- reitschaft der Gemeinde hätten wir nicht überleben können. An dieser Stelle möchten wir auch den Mitarbeitern des Bau- hofs für die tatkräftige Unterstützung beim Umbau unserer Räume danken. Im Name des Kunstkreises Gründungsmitglied und Vorstand Hubert Gärtner Was sonst noch interessiert Hospizbewegung sucht neue ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter Der ambulante Hospizdienst unterstützt Menschen in ihrer letzten Lebenszeit zu Hause, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Durch individuelle Hilfe werden Betroffene und ihre Angehörigen entlastet. Dabei ist es der Hospiz- bewegung ein besonderes Anliegen, den Wunsch vieler Menschen zu Hause oder in vertrauter Umgebung bleiben zu können, zu erfüllen. Mitmenschen in einer häufig sehr intensiven Lebenszeit zur Seite stehen zu können, erleben wir als erfüllend und bereichernd. Nach den Erfahrungen aktiver Hospizbe- gleiter*innen passt für diesen Dienst die Bezeichnung ‚Lebensbegleitung’ viel besser als ‚Sterbebegleitung’. Vorbereitungskurs für Ehrenamtliche: Um diese Aufgabe gut vorbereitet ausüben zu können, besuchen alle Interessent*innen zunächst einen Vorberei- tungskurs, der an fünf Wochenenden und einigen Abend- terminen über ein halbes Jahr verteilt grundlegende The- men der Hospizarbeit beinhaltet. Dabei lernt man sich selbst besser kennen. Die eigenen Sichtweisen zu den Themen Sterben und Tod, Krankheit oder Leiden, Spiritualität bekommen Raum, die Teilneh- menden nähern sich in unter-schiedlicher Weise dem ei- genen Bezug zu den Themen. Eigene Stärken und Grenzen stehen im Fokus genauso wie Möglichkeiten, auf Menschen mit manchmal ganz anderen Wertvorstellungen einzugehen. Der Kurs beinhaltet zudem grundlegendes ‚Hand- werkszeug’ wie Gesprächsführung, Informationen über Schmerzbehandlung und über verschiedene Phasen, die ein sterbender Mensch möglicherweise durchlebt. Zudem ist eine Praxisphase eingeplant, in der die Teilnehmenden erste Erfahrungen sammeln und reflektieren können. Kursangebot 2022: Der nächste Kurs beginnt im Mai 2022. Am Freitag, 28.1. von 17.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag, 29.1. von 11.00 bis 14.00 Uhr lädt der ambu- lante Hospizdienst Interessierte ein, sich persönlich über dieses Ehrenamt im Hospiz Ambulant in der Vogteistraße 5 in Weingarten zu informieren. Jeweils eine Koordinato- rin und eine ehrenamtliche Mitarbeiterin sind für Fragen zum Hospizengagement persönlich ansprechbar. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gerne kommen Sie mit einem 2 G Nachweis spontan vorbei. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter Telefon 0751-18056382 Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Spende für Kinder-Schwimmprojekt TWS und SüdWestStrom unterstützen das Projekt „fit for swimming“ der Kinderstiftung Ravensburg – kostenlose Schwimmkurse machen Kinder schwimmsicher und bie- ten bessere Chancengleichheit RAVENSBURG. Immer mehr Kinder können nicht oder nicht sicher schwimmen. Auch schon vor der Pandemie war der Zugang zum Schwimmen für viele Kinder er- schwert, insbesondere aus finanzschwachen Familien, da Schwimmkurse nur sehr selten kostenfrei oder vergünstigt angeboten werden. Gegensteuern möchte die Kinderstif- tung Ravensburg mit dem Projekt „fit for swimming“, das jetzt finanzielle Unterstützung erfahren hat. Eine Spende in Höhe von 1.500 Euro übergaben die Technischen Wer- ke Schussental (TWS) und die Südwestdeutsche Strom- handels GmbH (SüdWestStrom) an die Kinderstiftung Ravensburg. „Wir sind sehr dankbar, dass wir mithilfe der Spende kostenlose Schwimmkurse für Kinder anbie- ten können“, so Ewald Kohler, Geschäftsführer der Kin- derstiftung Ravensburg. Denn die Zahlen seien alarmie- rend: Laut der DLRG sind 59 Prozent der Zehnjährigen in Deutschland keine sicheren Schwimmer. Die Spende wurde durch eine Aktion von SüdWestStrom realisierbar: „Wir unterstützen seit zehn Jahren sozia- le Projekte, die unsere Gesellschafter vorschlagen. Wir halten das für sinnvoller als das Geld für Weihnachtsge- schenke auszugeben“, erklärt Daniel Henne, Geschäfts- führer von SüdWestStrom. Die TWS hat das Projekt „fit for swimming“ der Kinderstiftung Ravensburg als Förder- projekt eingereicht. „Es ist uns als regional verankertes Unternehmen eine Herzensangelegenheit unterstützend zu helfen. Mit der Spende kann die Kinderstiftung kos- tenlose Schwimmkurse für Kinder im Alter von fünf bis acht Jahren aus dem Schussental anbieten“, berichtet TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. „Dass die Jury der SüdWestStrom unseren Vorschlag ausgewählt hat, freut uns sehr“, so Thiel-Böhm weiter. Die TWS ist seit 2008 Gesellschafter bei SüdWestStrom. SüdWestStrom mit Sitz in Tübingen ist heute mit 60 kom- munalen Gesellschaftern eine der größten Stadtwer- ke-Kooperationen Deutschlands. Durch die Beteiligung an SüdWestStrom stärken vor allem kleine und mittlere Stadtwerke ihre Unabhängigkeit. Deutsche Rentenversicherung Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zah- len, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2021 lag der Grundfreibe- trag für Alleinstehende bei 9.744 Euro und für Verheiratete bei 19.488 Euro. Mit Hilfe der kostenlosen Bescheinigung »Information über die Meldung an die Finanzverwaltung« können Ruheständler alle steuerrechtlich relevanten Beträ- ge für das abgelaufene Jahr überprüfen, die die gesetz- liche Rentenversicherung automatisch an die Finanzver- waltung übermittelt hat. Die sogenannten eDaten liegen damit grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung einge- tragen werden. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss selbst nur dann Eintragungen vor- nehmen, wenn diese eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt wurden. Wer die Bescheinigung schon einmal angefragt hat, be- kommt sie derzeit wieder automatisch von der DRV zuge- sandt. Wer sie erstmals benötigt, um die übermittelten Daten zu überprüfen, kann sie kostenlos unter www.deutsche-ren- tenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. DRK Flugdienst hilft DRK-Fördermitgliedern und deren Ehepartnern Der Auslandsaufenthalt eines Ehepaares fand jäh ein Ende, denn die Ehefrau eines unserer Fördermitglieder erlitt einen Schlaganfall. Sie wurde im Krankenhaus vor Ort in der Türkei intensivmedizinisch behandelt, doch ihr Zustand verschlechterte sich. Glücklicherweise ist der Ehemann Fördermitglied des DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Durch seine Fördermitglied- schaft ist nicht nur er über den Verband beim DRK Flug- dienst für genau solche Fälle abgesichert, sondern eben- falls seine Ehefrau, denn Ehepartner und Lebensgefährten, die im selben Haushalt leben sowie Kinder, für die das Mit- glied Kindergeld erhält, sind kostenlos mitversichert. Die Fördermitgliedschaft beim DRK Kreisverband Ravensburg e.V. beinhaltet eine garantierte weltweite Rückholung aus dem Ausland, wenn es medizinisch sinnvoll ist oder die Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Liegedauer im Krankenhaus 14 Tage oder länger dauert. Ein Anruf des Enkelsohnes beim DRK Flugdienst in Düs- seldorf reichte und die Mitarbeiter des Medical Operations Center (Leitstelle) erarbeiteten einen Plan zur Rückholung, denn Eile war geboten. Der DRK Flugdienst koordiniert auch im Auftrag des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. alle Transporte oder Dolmetschertätigkeiten für die Fördermitglieder aus Oberschwaben. Die leitenden Ärzte des DRK Flugdienstes entschieden schnell, die Ehefrau per Ambulanzflug nach Deutschland zu fliegen, um sie zur wei- teren medizinischen Behandlung ins Marienhospital nach Stuttgart zu bringen. Ein Arzt und Assistent flogen nach Mersin und nahmen die Frau am Airport in Empfang und begleiteten sie optimal medizinisch betreut nach Stuttgart zurück. Durch die Fördermitgliedschaft beim DRK Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützen Sie Ihr Rotes Kreuz vor Ort bei der Bewältigung vielfältiger Aufgaben. Außerdem pro- fitieren auch Sie selbst im Bedarfsfall von der Fördermit- gliedschaft – beispielsweise durch den DRK Rückholdienst – denn Ihr Rotes Kreuz ist weltweit für Sie da! Deutsches Rotes Kreuz Menschen werden vermisst... verwirrt, orientierungslos, an Alzheimer oder Demenz erkrankt, suizidal veranlagt, nicht am vereinbarten Treffpunkt angekommen oder Kinder, die sich verlaufen haben. Genau in solchen Situationen wird die Rettungs- hundebereitschaft alarmiert. 365 Tage im Jahr sind wir einsatzbereit, oft auch weit über die Kreisgrenzen hin- aus zur Unterstützung anderer Rettungshundestaffeln. Hunde sind durch ihren hervorragenden Geruchssinn in der Lage, in kurzer Zeit unwegsames und unübersichtliches Gelände nach menschlicher Witterung abzusuchen. Ein gut ausgebildeter Rettungshund ist schnell und kann in der Flä- che eine Menschenkette von rund 50 Personen ersetzen. Gilt es eine Person in einem Waldgebiet und bei schlech- ter Wetterlage zu finden, dann dauert die alleinige Suche durch Menschen und technische Hilfsmittel weitaus länger als mit einem gut ausgebildeten Rettungshund. Wir, die „Bereitschaft Rettungshunde“, sind im DRK-Orts- verein Ravensburg e.V. mit angesiedelt und bilden eigen- ständig unsere Hunde aus. Die Einsatztauglichkeit wird regelmäßig durch Prüfungen sichergestellt. Jeder Teilnehmer wird neben der Ausbildung zum Hundeführer zusätzlich auch als Sanitäter ausgebildet und erlernt den Umgang mit Karte, Kompass, Navigation, Funk und den Einsatzfahrzeugen. Die Ausbildung erfordert einen hohen Zeitaufwand. So üben wir regelmäßig bei jeder Wetterlage in verschiede- nen Waldgebieten den Ernstfall. Ergänzend dazu trainie- ren wir über die Sommermonate einmal wöchentlichauf unserem Übungsplatz. Während der Wintermonate fin- den regelmäßig Übungsabende zur Theorie und Praxis der Rettungshundearbeit statt, natürlich sitzen wir danach auch noch gerne beisammen und lassen den Abend ge- meinsam ausklingen. Du hast Freude im Umgang mit Hunden und möchtest dich beim DRK engagieren? Wir haben Dein Interesse geweckt und Du willst Teil unseres Teams werden oder Du hast noch offenen Fragen? Dann melde Dich doch einfach unter bereitschaftsleitung@rettungshunde-ravensburg.de. Wir freuen uns auf Dich! DJO Gastschüler aus Mexiko suchen dringend Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa für 1 Junge und 2 Mädchen aus Mexiko dringend Gastfami- lien in Deutschland. Die Familienaufenthaltsdauer ist vom 06.02.– 22.03.22. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ratgeber „Steueränderungen 2022 und aktuelle Steu- ertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Eine Anhebung der Umzugskostenpauschalen, Erhöhun- gen bei Grundfreibetrag und Unterhalthöchstbeitrag, Än- derungen bei der steuerlichen Behandlung von Hybrid-Dienstfahrzeugen oder die Erhöhung der Freigren- ze für Gutscheine für Arbeitnehmer sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen im Jahr 2022. Die Steuerzah- ler müssen sich demnach also wieder auf eine Vielzahl an Veränderungen einstellen, die sie betreffen könnten. Wich- tige Tipps zu dieser Thematik finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2022 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erläutert. Auch zum in Zeiten der Corona-Pandemie vieler Orts prak- tizierten Home-Office bietet der Ratgeber dabei zahlreiche wertvolle Tipps und verrät, auf was hier steuerlich zu ach- ten ist. Denn der Gesetzgeber plant, die 2020 eingeführte Home-Office-Pauschale auch 2022 aufrechtzuerhalten. Über diese und weitere geplante Änderungen im Steuer- recht wie beispielsweise eine Erhöhung des Sparerpausch- betrags oder Veränderungen bei Mini- und Midijobs sowie bei der Steuerklassenwahl informiert der neue BdSt-Rat- geber ebenfalls ausführlich. Bei allen steuerlichen Themen gilt auch in diesem Jahr wie- der: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den Neuerungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken. Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2022 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 bestellt werden Der Bund der Steuerzahler informiert zur Betriebs- rente 2022 Arbeitgeber-Beteiligung wird Pflicht bei Entgeltum- wandlung Bereits seit dem 1. Januar 2019 hat der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorgeverträgen im Rahmen einer Entgeltumwandlung in der Regel einen Pflicht- zuschuss von 15 Prozent zu leisten. Alle Altverträge mit Ab- schluss bis 31. Dezember 2018 blieben davon zunächst ver- schont, jedoch endete mit dem 31. Dezember 2021 nun die Übergangsfrist. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersrente anzubieten. „Aber die Arbeitnehmer können freiwillig Teile ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), meist in eine Direktversi- cherung, einzahlen – die sogenannte Entgeltumwandlung‘‘, informiert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Ab dem 1. Januar 2022 müssen nun auch alle Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, deren Arbeitnehmer Verträge über eine Gehaltsumwandlung zugunsten der betrieblichen Rente bereits vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen haben. Bei einer Gehaltsumwandlung muss der Arbeitgeber nun- mehr 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskas- se oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Also maximal in Höhe der eingesparten Beiträge. Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat jeder Ange- stellte, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtver- sichert ist, einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu ver- wenden. Dazu zählen alle Arbeitnehmer: unbefristet oder befristet angestellte Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigte, Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, sowie auch Geschäftsführer. Der Arbeitnehmer bestimmt den monatli- chen Beitrag, welcher vom Bruttogehalt abgezogen und in den entsprechenden Versorgungsvertrag eingezahlt wird. Die Höhe ist aber begrenzt auf maximal 4 Prozent der Bei- tragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West. Durch das Sinken der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im Zuge der Corona-Krise um 0,34 Prozent wird die Beitrags- bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG West) im Jahr 2022 reduziert. Der maximale Be- trag sinkt im Jahr 2022 von 3.408 Euro auf 3.384 Euro. Zum Thema Entgeltumwandlung informiert der BdSt IN- FO-Service Nr. 26 „Entgeltumwandlung – Arbeitgeber muss Zuschuss leisten“ ausführlich. Diese und weitere Materia- lien sind für Mitglieder online unter www.steuerzahler.de abrufbar oder können unter der ge- bührenfreien Rufnummer 0800 0 767778 kostenlos bestellt werden. Kunstmuseum Ravensburg Termine Januar 2022 Livestream-Vortrag: »Caroline Achaintre: Die unheimliche Schönheit der Monster« Donnerstag, 20. Januar, 19 Uhr, digital und kostenfrei Anlässlich der aktuellen Ausstellung »Shiftings« von Caroline Achaintre (* 1969, lebt in London) hält die Kunsthistorikerin Ori- ane Durand einen Vortrag über das Werk der deutsch-fran- zösischen Künstlerin. Wollreliefs, Keramiken und Lederskulp- turen, die Werke von Caroline Achaintre stellen meist Wesen oder Gesichter mit einem fantastischen, scheinbar mons- trösen Aussehen dar. Durch die von Achaintre verwendeten Techniken, die Wahl der Materialien, Farben und Formen erforscht die Künstlerin unermüdlich das Gefühl des »Un- heimlichen«. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts veröffentlichte Sigmund Freud seinen Aufsatz »Das Unheimliche« (1919), in dem er diesen Begriff analysiert. Er beschreibt es als die intel- lektuelle Unsicherheit darüber, ob etwas lebt oder nicht. Zwi- schen Vertrautheit, Momenten der Irritation und betörender Monstrosität enthält Caroline Achaintres Werk diesen Zweifel, auf den sich der Vortrag konzentriert wird. Der Link wird am Vortragsabend auf der Homepage des Kunstmuseums bekanntgegeben. Kuratorenführung mit Direktorin Ute Stuffer Freitag, 21. Januar, um 17 Uhr Führung mit der Direktorin des Kunstmuseums Ute Stuf- fer durch die aktuellen Ausstellungen »Max Ernst. Zwi- schenwelten«, »Caroline Achaintre. Shiftings« sowie die Sammlungspräsentation — Teilnehmerzahl begrenzt, Anmeldungen möglich unter: 0751 82810 (zu den Öffnungszeiten des Kunstmuseums) oder per E-Mail unter: kunstmuseum@ravensburg.de — Eintritt: pro Person 7 € zzgl. 6 € Teilnahmegebühr — Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Kontaktnachverfolgung Januartermine: Kunstvermittlung Öffentliche Führung, jeden Sonntag, 15 Uhr Sa, 1.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 8.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Mi, 12.1., 12.30 Uhr | Lunchtime Führung Do, 13.1., 16–18.30 | Uhr Workshop KUNSTVOLL Sa, 15.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 15.1., 11.30–12.30 Uhr | Ausstellungsrundgang mit Ar- chitekturführung So, 16.1., 15–17 Uhr | Offenes Atelier Do, 20.1., 16–18:30 Uhr | Workshop KUNSTVOLL Do. 20.1., 17– 18 Uhr | Kuratorische Führung mit Ute Stuffer Sa, 22.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Do, 27.1., 16–18.30 Uhr | Workshop KUNSTVOLL Do, 27.1., 17.30 Uhr | Englischsprachige Führung Sa, 29.1., 11–13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 29.1., 14–17 Uhr | Zeichenworkshop So, 30.1., 15–17 Uhr | Offenes Atelier Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 SALE Weihnachtsdekorationen Baumschmuck, Kerzen, Lichterketten, Kränze Tisch und Tafel Viele Schnäppchen! Schrankwochen Ihre Wunsch-Inneneinteilung auf Maß gearbeitet ist in dieser Zeit kostenfrei. Holz-Pflegemittel kostenlos Beim Kauf eines antiken Möbels. WINTER WONNE 50% 21. - 30. JAN. ’22Zeit für schönes Wohnen 88427 Bad Schussenried · Telefon 0 75 83 - 27 95 · www.britsch.com Unsere Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 Uhr u. 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir sind spezialisiert auf Wartung und Reparatur von Gabelstaplern und die Anfertigung und Reparatur von Hydraulik- zylindern. Im Bereich Service prüfen wir Anschlagmittel gemäß BGG und UVV. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Bewerbungen ganz unkompliziert bei: Siegfried Köberle, Tel. +49 171 2365059 Tobelacker 11 · 88273 Baienbach · Tel. 07505/9579-10 Land- und Baumaschinenmechatroniker oder Kfz-Mechatroniker (m/w/d) (m/w/d) Fördertechnik Service Köberle GmbH STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 MIETGESUCHE Wir wünschen allen Menschen für das Jahr 2022 Glück, Gesundheit und Zuversicht! Ihr Schornsteinfeger Markus Wurm mit Familie und Mitarbeitern Kardelstr. 5 88255 Baienfurt Tel: 0751 97002 *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Lohnbuchhalter (m/w/d) zur selbstständigen Betreuung eines abgegrenzten Mandantenkreises für den Bereich Lohnbuchhaltung. Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Wir bieten: · Ein attraktives Vergütungspaket mir verschiedensten freiwilligen Zusatzleistungen · Eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag · Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall · Regelmäßige Feedbackgespräche · Individuelle und stetige Karriereförderung · Flexible Arbeitszeiten · Ein familiäres und zugleich professionelles Betriebsklima in einem dynami- schen Team Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Herrn Jürgen Weber | Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten Tel.: (0751) 568 01 60 | juergen.weber@spkgruppe.de Lehrerin m. Kleinkind sucht ab sofort eine 2,5 bis 4-Zi-Whg in Bft/Baindt/Wgt. Danke! whg-in-baienfurt@web.de VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. Mai 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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              Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. Mai 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftretenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauftragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwiesenschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevollzugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss eines Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rückbau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebildet. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort anschauen und nach Lösungen suchen.[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 22.06.2021
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                  Seite 1 von 27 2023 - 2024 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 27 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung .......................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................... 6 a) Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ....................................................... 6 b) Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 2022........................................ 7 c) Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ............................................ 7 3. Quantitativer Bedarf ................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ......................................................................................... 11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ......................................................... 19 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung ...................................................................... 20 Kinder unter einem Jahr ..................................................................................................... 20 Kinder ab einem Jahr bis drei Jahre ..................................................................................... 20 Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ............................................................................ 21 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung...................................................... 21 e) Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ..................................... 22 f) Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ..................................................................... 23 4. Qualitativer Bedarf .................................................................................................................. 23 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................. 23 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ......................................... 25 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................. 25 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ....................................... 25 5. Fazit ....................................................................................................................................... 27 Seite 3 von 27 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 27 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner ....................................................... 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis Juni 2023 ........................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan ............................................................................................................... 8 Abbildung 4 Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ........................... 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Aktueller Abgleich der Zahlen der Anspruchsberechtigten ............................................ 14 Abbildung 7 Vergleich vorhandener und benötigter Betreuungsplätze .............................................. 15 Abbildung 8 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022-2023 ................................................................... 16 Abbildung 9 Geplante Bestandsaufnahme 2023-2024 ................................................................ 17 Abbildung 10 Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt ........................................................... 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung .......................................................................................... 20 Abbildung 13 Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes ......................................... 22 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683640 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683645 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683646 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683647 Seite 5 von 27 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag 31.12.2022 ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 27 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.12.2022. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2022, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert, und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. a) Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt wird ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt geworfen. Die Daten stammen aus der Einwohnermeldestatistik und beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2022. Dabei werden die Einwohnerzahlen von 2018 bis zum genannten Stichtag konti- nuierlich analysiert und ausgewertet. Anhand dieser Daten können die Veränderungen und Trends in der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Baindt nachvollzogen und verstanden werden, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt haben. Die Anzahl der Einwohner ist vom Jahr 2018 bis 31. Dezember 2022 kontinuierlich gestiegen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner 5111 5254 5234 5252 5312 5317 5342 5401 4950 5000 5050 5100 5150 5200 5250 5300 5350 5400 5450 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Ei nw oh ne r Kalenderjahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner Seite 7 von 27 b) Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 2022 In diesem Abschnitt geht es um die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2022. Diese Auswertung gibt uns einen Einblick in die dynamische Entwicklung der Geburtenzahlen in Baindt und verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen ist, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis Juni 2023 Die Abbildung zeigt, dass die Anzahl der Geburten in dieser Zeitspanne einem wellenartigen Verlauf folgt, gekennzeichnet durch sogenannte "Geburtenhügel". In den Jahren 2018 und 2019 wurden deutlich mehr Kinder geboren als im Jahr 2020, welches einen niedrigeren Geburtsjahrgang darstellt. Doch die Geburtenanzahl zeigte ab 2021 und 2022 wieder eine Steigerung in Baindt. Zum aktuellen Stichtag wurden bereits 23 Geburten verzeichnet, und es ist anzunehmen, dass bis zum Ende des Jahres statistisch betrachtet mehr als 50 Geburten zu erwarten sind. Die Auswirkungen dieser Geburtenentwicklung sind nicht zu unterschätzen. Aufgrund des Geburtenhügels in den Jahren 2018 und 2019 wurde im letzten Kita-Jahr eine zusätzliche Gruppe in der Kita "Sonne, Mond und Sterne" eröffnet. Diese Kinder werden zwischen 2024 und 2026 schulpflichtig sein. Allerdings führte die deutlich geringere Anzahl an Geburten im Jahr 2020 zu einer kurzfristigen Entspannung der Lage. Doch es ist absehbar, dass die folgenden Jahre erneut einen Anstieg der Geburten verzeichnen werden. c) Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller fünf Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der fünf Kindertageseinrichtungen in Baindt. 56 66 62 38 59 53 23 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl der Geburtenl Ka le nd er ja hr Geburten von 2017 bis Juni 2023 Seite 8 von 27 Abbildung 3 Ortsplan In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Auf unserem kommunalen Bildungscampus "Sonne, Mond und Sterne" befinden sich drei Kindertagesstät- ten für die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung. Im Haus 1 (Altbau) gibt es die Gruppen, Mond und Sterne. Im Haus 2 (Schulgebäude) gibt es die Gruppen Sonne, Morgenrot (Krippe) und Wölkchen (Krippe) und im Haus 3 (Neubau) sind die Gruppen Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe untergebracht. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr aufgenommen und in drei weiteren Gruppen (Fische, Seesterne und Frösche) Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik“ e.V. und wird rechtlich durch eine sogenannte juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigrup- pige Einrichtung mit den Gruppen Rosenrot und Schneeweißchen, in denen Kinder ab dem zweiten Le- bensjahr aufgenommen werden. Seite 9 von 27 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt In der nachfolgenden Grafik wird ein umfassender Überblick über die zur Verfügung stehenden Betreu- ungsmöglichkeiten in Baindt dargestellt. Abbildung 4 Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Seite 10 von 27 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html Seite 11 von 27 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die bisherige Bevöl- kerungsentwicklung von Kindern in Baindt ab 2015 bis 2022 dargestellt. Die Auswertung der Daten ergab eine Steigerung der Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber 2015 um 17,6 % und einen realistischen Rückgang um 2,1 %. Für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist laut der Familienforschung des Statischen Landesamts Baden-Württemberg 2013 eine Empfehlung ausgesprochen worden. Diese besagt, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50% und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25% an Plätzen vorzusehen sind. Bei höheren Erfahrungswerten im Planungsbereich sind diese höheren Werte für die Planung anzusetzen. In Baindt liegt der Erfahrungswert für Kinder von zwei bis drei Jahren höher, deshalb wurde ein Prozentsatz von 60 % angesetzt. Der Bedarf an tatsächlicher Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen lag im Jahr 2022 laut der Berech- nung bei 284 Plätzen. 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 27 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Seite 13 von 27 Aktueller Abgleich der Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder aufgrund der aktuellen Einwohnermel- deliste In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Aktueller Abgleich der Zahlen der An- spruchsberechtigten) wird der Bedarf an Betreuungsplätzen für das Kita-Jahr 2023/2024 anhand der aktuellen Einwohnermeldeliste aufgrund der Geburtenzahlen von Januar 2017 bis Juni 2023 berechnet. Aus der Berechnung geht hervor, dass 227 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kita-Jahr 2023/2024 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. 48 Kinder werden im Verlauf des Kita-Jahres zwei Jahre und 43 Kinder ein Jahr, was jeweils der Zahl der anspruchsberechtigen Kinder entspricht. Wenn man, wie in Abbildung 8 beschrieben, davon ausgeht, dass 25 % der Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren tatsächlich einen Betreuungsplatz belegen, liegt der Bedarf bei den Kindern mit einem Jahr bei 18 Plätzen. Wendet man diese Berechnung bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren mit einer Inanspruchnahme von 60% an, sind für diese Kinder 29 Plätze vorzusehen. Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von Juli bis Dezember 2023 unvollständig, was die Berechnung der Plätze für das Kita-Jahr 2023/2024 nicht beeinflusst, da diese Kinder erst für die Planung im Kita-Jahr 2024/2025 relevant sind. Seite 14 von 27 Abbildung 6 Aktueller Abgleich der Zahlen der Anspruchsberechtigten Seite 15 von 27 Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze In der beigefügten Tabelle kann man die aktuellen Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt ersehen. Wenn man die Zahlen von der vorherigen Berechnung übernimmt, müssten für 227 Kinder ab dem dritten Lebensjahr Plätze bereitgestellt werden. Für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren 29 Plätze und für Kinder im Alter von einem Jahr bis zwei Jahren 18 Plätze. Die genaue Berechnung der vorhandenen Plätze für Kinder ab drei Jahren lässt sich erst mit der geplanten Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in den AM-Gruppen genau berechnen, da diese Kinder dort zwei Plätze belegen. Je nachdem wie viele Kinder unter drei Jahren zum aktuellen Zeitpunkt in der Gruppe sind, sind die Plätze für Kinder ab drei Jahren in der Gruppe erhöht oder reduziert. Wie viele Kinder unter drei Jahren in den AM-Gruppen aufgenommen werden müssen, hängt wiederum von der Belegung der Krippengruppen ab. Sind die Krippengruppen überwiegend mit Kindern von einem bis zwei Jahren belegt, müssen mehr Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren in den AM-Gruppen aufge- nommen werden. Abbildung 7 Vergleich vorhandener und benötigter Betreuungsplätze Seite 16 von 27 Abbildung 8 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022-2023 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022/2023 zum 31.07.2023 Aktuell werden in allen fünf Häusern zum Stichtag 31.07.2023 272 Kinder ab einem Jahr betreut und 24 Plätze sind frei. Seite 17 von 27 Abbildung 9 Geplante Bestandsaufnahme 2023-2024 Geplante Bestandaufnahme Kita-Jahr 2023/2024 zum 31.07.2024 In der Planung für das Kita-Jahr 2023/2024 werden bis zum 31.07.2024 277 Kinder betreut. Insgesamt gibt es noch für Kinder von zwei bis drei Jahren 21 freie Plätze. Alle Krippenplätze sind belegt. Seite 18 von 27 358 52 6 20 1 22 9 0 50 100 150 200 250 300 350 400 An za hl Anzahl Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt im Kita-Jahr 2023-2024 Abbildung 10 Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege Zum Stand 30.06.2023 sind in Baindt 358 Kinder angemeldet gewesen bzw. für die Betreuung in Baindt geplant. Bei der Planung war von 52 Kindern die Betreuung unklar (genaue Erklärung folgt im nachfolgenden Abschnitt), sechs Kinder werden in anderen Gemeinden betreut, 20 Kinder von anderen Gemeinden werden in Baindt betreut, ein Kind kann in der Krippe nicht aufgenommen werden, 22 Kinder wurden für einen Betreuungsplatz für das Kita-Jahr 2024/2025 und neun Kinder für das Kita-Jahr 2025/2026 vorgemerkt. Seite 19 von 27 Kinder, deren Betreuung für das Kita-Jahr 2023/2024 unklar ist Von 31 Kindern, die in diesem Kita-Jahr ein Jahr alt werden, liegt keine Vormerkung für einen Betreuungs- platz vor. Für diese Kinder müsste ab dem Zeitpunkt der Vormerkung zum Wunschaufnahmetermin der Sorgeberechtigten ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Das Gleiche gilt für drei Kinder, welche im Laufe des kommenden Kita-Jahrs zwei Jahre alt, für zehn Kindern, welche drei Jahre alt und für zwei Kinder welche vier Jahre alt werden. Von zwei Kindern, welche fünf Jahre alt und von drei Kindern, welche sechs Jahre alt werden, ist die aktuelle Betreuung unklar. Man kann jedoch davon ausgehen, dass diese Kinder in anderen Gemeinden betreut werden. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr Eine Möglichkeit für eine Ganztagesbetreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahren besteht derzeit in Baindt nicht. Seit November 2022 bis heute gab es mehrere Anfragen von Sorgeberechtigten, die eine Ganztagesbetreuung für ihr Kind unter drei Jahren benötigt hätten. Diese Kinder konnten teilweise in der Großtagespflege in Weingarten untergebracht werden. Über die Einführung einer Ganztagesbe- treuung für Kinder ab einem Jahr sollte daher nachgedacht werden. 31 3 10 2 2 3 0 5 10 15 20 25 30 35 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden A n za h l Alter Kinder, deren Betreuung unklar ist Seite 20 von 27 Ganztagesbetreuung ab drei Jahren Folgende Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kita-Jahr 2023/2024 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitag- nachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kita zwischen 13 und 14 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist generell sehr gering, und nur wenige Sorgeberechtigte nehmen diese Betreuungsmöglichkeit in Anspruch. Sollte jedoch der Fall eintre- ten, dass ein Kind unter einem Jahr betreut werden muss, stehen den Eltern verschiedene Optionen zur Verfügung: • Eine Möglichkeit besteht darin, bei der Tagespflegeperson in Baindt nach einem Betreuungsplatz für das Kind zu fragen. Die Tagespflegeperson verfügt über sechs Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Koordinierung Kindertagespflege im Landkreis Ravens- burg zu kontaktieren und nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind zu fragen. • Alternativ können die Eltern auch die Großtagespflege Weingarten Groß und Klein anfragen, da dort derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis drei Jahre Grundsätzlich könnte zukünftig in Erwägung gezogen werden, eine Ganztagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr einzuführen. Seite 21 von 27 Kinder von einem Jahr bis zwei Jahren Derzeit können die meisten vorgemerkten Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren aufgenommen wer- den. Allerdings ist es nicht möglich, ein einjähriges Kind mit dem Aufnahmewunsch 01.06.2024 aufzu- nehmen. Es ist zu beachten, dass für 31 Kinder, die im Kita-Jahr 2023/2024 ein Jahr alt werden, noch keine Vormerkung abgegeben wurde und der Bedarf für diese Kinder unklar ist. Wenn für diese Kinder eine Vormerkung abgeben wird, muss die Gemeinde eine Betreuungsmöglichkeit in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege für diese Kinder anbieten. Kinder von zwei Jahren bis zu drei Jahren Alle Vormerkungen von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren können berücksichtigt werden. Es gibt drei Familien, deren Kinder im Kita-Jahr 2023/2024 zwei bis drei Jahre alt werden, aber noch keine Vormerkung abgegeben haben. Für diese Kinder sind Plätze vorhanden. Da die Krippengruppen voll belegt sind, gibt es derzeit keinen Platz in der Krippe für Kinder ab zwei Jahren. Daher werden zweijährige Kinder in den AM-Gruppen betreut. In diesen Gruppen belegen sie jeweils zwei Plätze, und die Gesamtkinderzahl in der Gruppe reduziert sich von 25 auf 22 Kinder. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen konnten berücksichtigt werden. Ebenso ist der Bedarf an Ganztagesplätzen für Kinder ab drei Jahren in Baindt ausreichend. d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete 2023 wurden acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklistraße an Familien und Personen verkauft, die alle zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Der geplante Baubeginn im Fischerareal für drei der bereits vergebenen Gebäude ist auf Frühjahr 2024 terminiert, so dass die ersten Gebäude im Herbst 2025 bezugsfertig sein werden. Weitere geplante Baugebiete sind Bühl oder Lilienstraße. Oft sind es Baindter Familien, die einen Bauplatz kaufen konnten und ältere Baindter Bürger, die Woh- nungen im Fischerareal suchen. So werden durch den Umzug in die Neubauten Wohnungen frei, die Seite 22 von 27 aller Wahrscheinlichkeit nach weitervermietet werden. Hier ist nicht abzusehen, ob in diese Wohnungen wieder Familien mit Kindern einziehen werden. Neue Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Ein Wohncontainer für ca. 54 Personen wird im Herbst 2023 auf dem Grundstück neben der bestehenden Asylunterkunft erstellt. Ob Familien mit Kindern diesen Container beziehen ist noch unklar. e) Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Neubaugebiete in dieser Prognose noch nicht berücksichtigt wurden, wie bereits im vorherigen Kapital erläutert wurde. Abbildung 13 Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes Der oben eingefügten Tabelle können Bevölkerungsvorausberechnungen bis ins Jahr 2040 mit und ohne Wanderungen entnommen werden. Die Statistik zeigt, dass keine deutliche Mehrung oder Minderung des Bedarfes an Betreuungsplätzen für die Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht. Seite 23 von 27 f) Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen. • Für Kinder unter einem Jahr ist die Betreuungsmöglichkeit in Baindt insgesamt sehr begrenzt. • Die Krippenplätze sind für das laufende Jahr vollständig belegt. Sollte eine Vormerkung für ein Kind im Alter von eins bis zwei Jahren im Kita-Jahr eingehen, besteht in Baindt keine weitere Betreuungsoption und es muss nach einer Alternative wie der Großtagespflege gesucht werden. • Für Kinder im Alter von zwei bis zum Schuleintritt sind derzeit noch 21 Plätze in den Kindertages- einrichtungen in Baindt verfügbar. Kinder zwischen zwei und drei Jahren belegen in den AM- Gruppen zwei Plätze. • Insgesamt gibt es noch 21 freie Plätze, abzüglich der noch nicht vorgemerkten Kinder aus Baindt (16 Plätze). Somit bleiben lediglich fünf Plätze übrig, die möglicherweise für Neubürger zur Ver- fügung stehen. 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der Seite 24 von 27 jeweiligen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlagge- bend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umland- gemeinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt be- stätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisa- tion der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberechtigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen über- nimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Inf- rastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schu- len) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohn- sitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Betreuungsangebot der Wohnortge- meinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 25 von 27 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlichen werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt ist ein Link mit dem Vormerkformular hinterlegt. Ab September 2023 wird die Vormerkung über das Programm des Kita-Data-Webhouse „digitale Vor- merkung“ erfolgen. Dieses Programm erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechtsan- spruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Da- tenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine länger- fristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ent- wickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Nachfolgend wird die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt näher erläutert. Das pädagogische Personal spielt eine entscheidende Rolle in der Betreuung und Förderung der Kinder. Seite 26 von 27 Pädagogisches Personal Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einem höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Für die Berechnung des pädagogischen Personals wird die Personalberechnungstabelle des KVJS zugrunde gelegt. Nach aktuellem Stand sind in allen Kindertagesstätten in Baindt die zu besetzen- den Stellen für die Öffnungszeiten der neuen Module ab 01.09.2023 belegt. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als integ- rative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung und Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen in den Kitas und in der Grundschule Klosterwiesenschule zur Verfügung. Seite 27 von 27 5. Fazit Nach eingehender Analyse der verschiedenen Aspekte der Kindertagesbetreuung in Baindt lassen sich einige wichtige Schlussfolgerungen ziehen. 1. Quantitativer Bedarf: Die quantitative Bedarfsermittlung zeigt, dass es insbesondere für Kinder unter einem Jahr nur eine sehr geringe Möglichkeit zur Betreuung in Baindt gibt. Die Krippenplätze sind voll- ständig belegt und für weitere Kinder zwischen einem und zwei Jahren besteht derzeit keine Betreuungs- möglichkeit in der Gemeinde. 2. Qualitativer Bedarf: Die Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte wurden klar definiert. Die Vormerkung für Betreuungsplätze erfolgt nun digital über das Programm Kita- Data-Webhouse, was eine effiziente und transparente Erfassung der Daten ermöglicht. Die aktuelle Perso- nalbesetzung und Kapazität sind für das Kita-Jahr 2023/2024 ausreichend, um den Bedarf abzudecken. 3. Zukunftsaussicht: Die Auswertung der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 zeigt, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen voraussichtlich stabil bleibt. Allerdings sind die Neubaugebiete der Ge- meinde Baindt noch nicht in die Bedarfsplanung einbezogen worden. Zukünftige Entwicklungen in der Gemeinde könnten somit zu einer veränderten Betreuungsnachfrage führen. 4. Maßnahmen zur Optimierung: Um dem Bedarf an Betreuungsplätzen im Alter von null bis drei Jahren gerecht zu werden, wird eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit in Form von Kindertagespflegestellen in Betracht gezogen. Die Verwaltung empfiehlt die Überprüfung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Opti- mierung der Betreuungsplätze für diese Altersgruppe. Insgesamt zeigt die Auswertung, dass die Gemeinde Baindt bemüht ist, den Bedarf an Kindertagesbetreu- ung bestmöglich zu decken. Durch die fortlaufende Planung und gezielten Optimierungsmaßnahmen kann eine bedarfsgerechte und hochwertige Betreuung gewährleistet werden. Es ist jedoch wichtig, auch zu- künftige Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten, um flexibel auf mögliche Veränderungen im Bedarf reagieren zu können.[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Oktober 2021 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ehrung unserer Blutspenderinnen und Blutspender in der Schenk-Konrad-Halle Als Dank für ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz fand am vergangenen Freitag, den 22. Oktober 2021, in der Schenk-Konrad-Halle die Ehrung von insgesamt 52 Blutspenderinnen und Blutspender statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte im Rahmen dieser Feier die Baindter Bürgerinnen und Bürger für 10-, 25-, 50-, 75-, 100- und sogar für 150- sowie 175-maliges Blutspenden. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie konnte es auch dieses Jahr leider kein Ehrenamtsfest geben. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, dass zumindest dieses Jahr eine Blutspenderehrung in kleiner Runde stattfinden konnte. „Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Frau Rürup dabei, denn jede Blutspenderin und jeder Blutspender bezeugt durch sein Tun Mitmenschlichkeit, viel Solidarität und Verantwortungsgefühl. Besonders hervorzuheben sind zum einen Raimund Keller, der zum 175-mal Blut gespendet hat, und Helmut Keller, der für 150-maliges Blutspenden geehrt wurde. Außerdem wurden Lioba Stephan und Helmut Boenke für 100-maliges Blutspenden geehrt. Neben einem kleinen Dankeschön der Gemein- de erhielten die Geehrten eine Ehrennadel und eine Urkunde des Deutsches Rotes Kreuz. Darüberhinaus bedankte sich die Bürgermeisterin bei den anwesenden Vertreterinnen des DRK Baien- furt-Baindt für deren Einsatz und großes Engagement sowie den ehrenamtlich Tätigen. Ihre Gemeindeverwaltung Raimund Keller, welcher bereits 175-mal Blut gespendet hat Foto: Gemeindeverwaltung Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bürgermeisterin Simone Rürup Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf“ ist beendet! Das Team von „Baindt blüht auf“ berichtet und stellt die Gewinnerinnen und Gewinner vor. Wir sind überwältigt von den wunder- schönen Bildern der naturnahen Gär- ten, die uns erreicht haben. Vielen lie- ben Dank an alle, die mitgemacht und ihre naturnahen Gärten mit uns geteilt haben. Wir hoffen, dass alle Bürge- rinnen und Bürger in Baindt, ebenso wie wir, inspiriert wurden und nun am naturnahen Gärtnern Gefallen finden konnten. Die so naturnah gestalteten Flächen sind nicht nur eine Bereiche- rung für jede Gemeinde und schützen aktiv die Artenvielfalt, sondern sind auch wundervoll anzusehen. Das ha- ben die Fotos eindrücklich gezeigt. Nun dürfen wir Ihnen die Gewinner des Fotowettbewerbs vorstellen und möchten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich unserer Fachjury und den Sponsoren danken. 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere, alt. Gutschein im Wert von 200 € von Bentele Forst- und Gartentechnik. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 4. 2. Preis = Gutschein im Wert von 100 € von Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 12. 3.-4. Preis = Nistkästen vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg. Gehen an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 7 (3.Platz) und Garten 15 (4.Platz). 5. Preis = Überraschungskorb Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 11. Der Preis des „Publikumslieblings“, welcher von den Bürgerinnen und Bürgern Baindts gewählt wurde, geht an das Bild von Garten 16. Herzlichen Glückwunsch und viel Freude beim Shoppen auf Allgäustauden.de. Gerne möchten wir Sie einladen, uns auf unserer Homepage Baindtbluehtauf.de zu besuchen. Dort können Sie nicht nur die Gewinnergärten bestaunen, sondern finden auch hilfreiche Tipps und Tricks, wie auch Sie einen naturnahen Garten anlegen und gestalten können. Viel Spaß dabei. Ihr Team von „Baindt blüht auf!“ Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 30. Oktober auf Sonntag, 31. Oktober wird die Uhr von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klas- sen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“, Sonnenbrille Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30.Oktober und Sonntag, 31. Oktober Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Oktober Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 31. Oktober Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung der Gelben Tonnen in Baindt Ab dem 1. Januar 2022 wird der Verpackungsmüll im Landkreis Ravensburg direkt am Haus abgeholt. Die dafür benötigten Gelben Tonnen werden voraussichtlich vom 08.11. bis 12.11.2021 an jeden Haushalt in Baindt verteilt. Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Auch wenn die Gelben Tonnen jetzt schon ausgeliefert werden – die Abholung erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022, alle vierzehn Tage. Die Abfuhrtermine werden im Abfallkalender des Landkreises bekanntgegeben. RA- WEG-Säcke dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr genutzt werden. Die Gelbe Tonne hat ein Volumen von 240 Litern, das entspricht der Größe der bereits bekannten Papier- tonnen. Haushalte, die Restmüllbehälter mit vier Rädern haben, erhalten Gelbe Tonnen in der gleichen Größe. Diese werden voraussichtlich im Dezember ausgeliefert. Es wird gebeten, dass Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen die angelieferten Tonnen bis zum Jahres- wechsel entsprechend unterbringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass es ab Januar 2022 auf dem Wert- stoffhof Baindt keine Möglichkeit mehr gibt, gelbe Sä- cke abzuliefern. Leichtverpackungen können nur noch in den Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abgegeben werden. Neu ist, dass Metalldosen über die Gelben Tonne zurück- genommen werden. Die aufgestellten Dosencontainer werden ab Januar 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer keinen Platz für eine weitere Tonne hat, kann mit Nachbarn eine Behältergemeinschaft bilden. Änderungs- wünsche (z.B. Rückgabe der Tonne wg. Behältergemein- schaft mit dem Nachbarn) und Nachlieferungen fehlender Tonnen können ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Verantwortlicher für die Verteilung der Tonnen sowie de- ren Leerung ab 1. Januar 2022 ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde Baindt sowie der Landkreis Ravensburg keine Änderungen und Reklamationen zur Verteilung der Gelben Tonnen entgegennehmen kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgen- de Adresse: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg(@)knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne ste- hen auf der Homepage des Landkreises unter www. rv.de zur Verfügung. Veranstaltungskalender Oktober 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da... ...er bringt uns Obst heihussasa! Doch nicht nur Obst, auch Gemüse, goldenes Korn und Nüsse sind Früchte, welche der Herbst uns schenkt. In hübsch geschmückten Körbchen brachten die Kinder die herbstlichen Gaben in den Kindergarten, um ihr Erntedankfest zu feiern und der Jahreszeitentisch muss- te beachtlich erweitert werden, um all diese Fülle tragen zu können. Viele Tage hatten die Kin- der der Schneeweiß- chengruppe, fleißig Äh- ren gedroschen, die goldenen Körnchen sorgsam herausgepickt und in einer hölzernen Schale gesammelt, da- mit auch wieder ein Je- der zum Feste ein Säck- chen davon mit nach Hause nehmen konnte. Dort harrt es dann den Winter über aus, um im Frühling als Saat für das Ostergras bereit zu sein. Ein Erntesäckchen je- doch wurde auch in diesem Jahr wieder den jüngeren Kindern der Rosenrot-Gruppe übergeben. Zum Fest- schmaus durfte sich jedes Kind einen kleinen Erntezopf backen und etwas aus seinem Körbchen für das Frühstück auswählen, es waschen und schneiden. Da kamen aller- hand feine Köstlichkeiten auf die bald kunterbunten Teller der Festtafel. Nachdem die Kinder und Erzieher fleißig geschlemmt hatten, ging es erstmal hinaus in den von Herbstlaub bedeckten Garten. Am Ende dieses schönen Tages, im Abschlusskreis, wurden feierlich die Erntesäck- chen übergeben und sich fleißig ausgetauscht, wo wohl die besten Plätze wären, um diese sicher zu verwahren. Die Kinder der Rosenrotgruppe hatten schon in den Ta- gen vor dem Erntedankfest kleine Igelchen mit getrock- neten Herbstblättern gebastelt und damit die Gruppe geschmückt. Stolz brachten die Kinder ihre Körbchen und suchten ihnen ein schönes Plätzchen am Jahreszei- tentisch. Den Morgen verbrachten sie damit, kleine Igel- brötchen zu backen. Verziert mit Mandelstiften als Sta- cheln und Rosinen für Augen und Nase. Danach durfte auch jedes Rosenrotkind etwas aus seinem Körbchen wählen für das gemeinsame Erntefrühstück. Im Morgen- kreis wurden die hübschen Körbchen gezeigt und dann nach dem gemeinsamen Erntereigen war auch die Zeit reif für den leckeren Festschmaus. Nach einer Runde im herbstlichen Garten, mit Kastanien sammeln und Nüs- se knacken, nahm auch für die Rosenrotkinder der Kin- dergartentag mit dem Abschlusskreis ein schönes Ende. Gemeinsam wurden die Gaben in Schüsseln und Körbe sortiert und dann ging es mit den gebastelten Igeln in ihren ansonsten leeren Erntekörbchen und bepackt mit einem Lächeln, nach Hause. Bücherei Öffnungszeiten in den Herbstferien Während der Herbstferien, von Montag den 1.11.2021 bis Freitag den 5.11.2021 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Ab Montag den 8.11.2021 gelten die bekannten Öffnungszeiten. Zur Information Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr Corona bedingter Pau- se findet der Laternenumzug wieder als Sternmarsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Müh- leparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona Verordnungen: • Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kinder- gartenkinder! • Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen. Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 3: Nachhaltig unterwegs sein Für den Klimaschutz müssen wir das Rad nicht neu erfinden, nur öfter nutzen! Die smarte App tws.mobil bietet eine Übersichts- karte für Bushaltestellen, Verleihstationen von tws.rad und Ladestationen und hilft Routen schnell und mit wenigen Klicks zu planen. Übrigens: Die Stadt Ra- vensburg bezuschusst Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, S-Pedelecs und Elektroroller. Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.ravensburg.de/wirtschaft-pla- nen-bauen/Foerderrichtlinie_Lastenfahrrad-Lastenpe- delec-S-Pedelec-und-Elektroroller-fuer-Ravensburg.pdf. Einen kostenlosen E-Lastenrad-Verleih bietet auch die Gemeinde Baienfurt an. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard trauert um Sieglinde Kösler die seit Gründung des Fördervereins Mitglied war und ehrenamtlich in der Cafeteria des Alten- zentrums engagiert war. Ihr Tod reißt eine Lücke in unsere Gemeinschaft Für ihren selbstlosen Einsastz danken wir ihr und werden sie in guter Erinnerung behalten. - Vorstandschaft - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die kleine Wildnis im eigenen Garten - ein Igelparadies - Jeder kennt sie, unsere kleinen stacheligen Freunde und für viele ein Sym- bol des Herbstes - der Igel. Um über den Winter zu kommen, frisst er sich im Herbst ein ordentliches Fettpolster an. Jetzt fra- gen Sie sich bestimmt, wie Sie persönlich dem Igel helfen können? Wir geben Ihnen einige, einfach umsetzbare Tipps an die Hand, um unseren kleinen Freunden das Leben etwas leichter zu machen. Der Igel macht es sich am liebsten in den unordentlichsten Ecken im Garten gemütlich. Da die meis- ten von uns ihren Garten aber am liebsten aufgeräumt sehen, hat er es immer schwerer, ein Schlaf- plätzchen für den Winter zu finden... Hier ein paar Tipps für Ihr Igelparadies im eigenen Garten: - Lassen Sie der Unordnung in Ihrem Garten frei- en Lauf! Ob in herunter gefallenem Laub, stehen gelassenen Blühflächen oder Holz-, Stein- und Komposthaufen: an diesen Plätzen wimmelt es nur so von Würmern, Asseln, Spinnen, Schnecken, Tausendfüßlern & Co. Diese sind die Leibspeise des Igels. Mit einem naturnahen Garten bieten Sie dem Igel ein tolles Buffet und fördern ganz nebenbei die Artenvielfalt. Zusätzlich sind u.a. Laubhaufen ein super Schlafplätzchen für den Igel. Besser geht es gar nicht! - Um das Igelparadies komplett zu machen fehlen nur noch Wassertränken, die der Igel gut erreichen kann. Wichtige Hinweise: - Füttern Sie den Igel nur bis Ende Oktober und im Frühjahr ab Ende März/Anfang April! Wenn Sie ihn im Winter füttern, wird sein Energiehaushalt wieder hochgefahren und er kann nicht mehr zur Ruhe kommen, die er im Winter benötigt. Im Frühjahr ist eine Fütterung eine gute Starthilfe nach dem Winterschlaf. - Bitte kein Obst oder Gemüse und keine Nüsse füttern! Da der Igel ein Fleischfresser ist, kann er pflanzliche Nahrung nicht verdauen. Er knabbert zum Beispiel nur an Äpfeln in der Hoffnung, an die Flüssigkeit oder einen Wurm zu gelangen. - Geben Sie dem Igel keine Milch! Auch diese kann er nicht verdauen, was zu Durchfall mit, im schlimms- ten Fall, tödlichen Folgen führen kann. - Wenn Sie Katzenfutter füttern wollen, bitte entweder Trockenfutter oder Nassfutter ohne Soße oder Gelee, Getreide und Zucker! Diese haben eine abführende Wirkung, wodurch die Igel Durchfall be- kommen können. Im Internet gibt es beispielsweise von der Wildtierrettung einen Flyer, was Sie an Igel verfüttern können und was unseren kleinen Freun- den nicht gut bekommt. Weitere Informationen zum unaufgeräumten Garten finden Sie un- ter: https://naturvielfalt-rv.de/mitmachen/kompost/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspen- dedienst bittet daher dringend zur Spende. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Hei- lung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind, ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit über- lebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestand- teile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blut- spendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende: Mittwoch, dem 10.11.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelasse- nen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstel- lung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Extremsportler spendet SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee landet unter den TOP 10 beim RATA, dem härtesten Ein-Tages-Radren- nen der Welt, und ermöglicht dem SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Von Stefanie Keppeler 525 Kilometer, 14.000 Höhenmeter, über 13 Alpenpäs- se in 21 Stunden und 58 Minuten. Mit dieser Zeit belegte Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee am 25. Juni den 7. Platz beim Radrennen RATA (race across the alps). Das RATA gilt als das härteste Eintagesrennen der Welt. Bei dem Rennen durch die drei Länder Österreich, Italien und Schweiz kamen von 42 Teilnehmern nur 23 im Ziel an. Der 37-Jährige hatte ein klares Ziel vor Augen: Durch- halten, denn er hatte sich nicht nur ein persönliches Ziel gesetzt. Im Vorfeld rief er zu Spenden auf und konnte über 20 Sponsoren sowie private Gönner für sein Projekt gewinnen. Mit den Spendengeldern ermöglichte Daniel Steinhauser unter anderem dem SBBZ Sehen in Baindt die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrades. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes am 1.Oktober dankten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiten- de der Einrichtung dem Sportler für seinen Einsatz und sein Engagement. „Wir alle haben das atemberaubende Vorhaben von Daniel Steinhauser verfolgt und sind von seiner Leistung tief beeindruckt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Vor allem die Schüle- rinnen und Schüler seien außer sich vor Freude über das E-Rollstuhlfahrrad. „Als ich die leuchtenden Augen der Schüler und Schülerin- nen sah, wusste ich, dass sich mein Kampfgeist gelohnt hat“, so der zweifache Vater. Daniel Steinhauser habe vor knapp fünf Jahren seine Leidenschaft für den Renn- rad- und Mountainbike-Sport entdeckt. „Im vergangenen Jahr fand aufgrund der Coronapandemie kein Rennen statt. Deshalb habe ich mir überlegt, was ich mit der Zeit am besten anfange und was ich Sinnvolles tun kann“. So sei die Idee entstanden, am RATA teilzunehmen und mit Hilfe der Aufmerksamkeit Spendengelder zu sammeln, um diese dann wohltätigen Zwecken zukommen zu las- sen. Da seine Frau am SBBZ als Lehrerin tätig sei, sei der Gedanke nahegelegen, der Einrichtung den Traum eines E-Rollstuhlfahrrads zu erfüllen. „In Baindt gibt es viele Hügel, die Strecken sind teilweise anspruchsvoll, gerade für Menschen mit Behinderung. Es ist schön zu wissen, dass nun auch Schüler und Schülerinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fahrrad zu fahren, es nun mit dem E-Rollstuhlfahrrad zu ermöglichen.“ Seine Anstrengung und Vorbereitung auf das RATA habe sich gelohnt. In den intensiven Trainingswochen sei er über 30 Stunden pro Woche auf dem Fahrrad gesessen. Es sei jedoch nicht nur seine alleinige Leistung gewesen. Sein Bruder habe ihn mit drei Freunden in einem gesponserten Bus während des gesamten Rennens, knapp 22 Stunden lang, beglei- tet und ihn mit Nahrung und Getränken versorgt. „Es gab eigentlich nie einen Punkt, an dem ich abbrechen wollte. Aufgeben war für mich zu keinem Zeitpunkt eine Option.“ Es sei eine Grenzerfahrung gewesen, die sich aber abso- lut gelohnt habe. Er freue sich, dass das SBBZ Sehen in Baindt nun im Besitz eines E-Rollstuhlfahrrads sei. Das SBBZ Sehen in Baindt ist stolz, im Besitz eines E-Roll- stuhlfahrrads zu sein. Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.): Simone Rürup (Bürgermeisterin Baindt), Dr. Marcus Adri- an (Schulleiter SBBZ Sehen in Baindt), Daniel Steinhauser, Justin Maier (Schüler), Michael Dorn (Sponsor) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Haus- und Straßensammlung vom 17. Oktober bis 21. November 2021 Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und die Jugendarbeit bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Im letzten Jahr mussten wir wegen der Corona-Pan demie die Haus-und Straßensammlung abbrechen. Unsere Ar- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 beit, die Pflege von Kriegsgräbern in ganz Europa, führten wir dennoch unter schwierigsten und eingeschränkten Be- dingungen durch. In der 102-jährigen Geschichte unseres Vereins eine hoffentlich einmalige Erfahrung, die wir alle nicht mehr erleben möchten. Corona hat unser Leben, unsere Arbeit und unsere Gestaltungsräume bestim mt. Allerdings ist dies wenig im Vergleich zu unseren El- tern und Großeltern, die 1945 - nach Ende des zweiten Weltkriegs - aus dem Nichts ein zerstörtes Deutschland wiederaufgebaut haben. Hunger, Not und Elend haben damals die Menschen nicht verzagen lassen. Diese Ge- danken leiten uns, in unserer Arbeit für den Frieden nicht nachzulassen. So schwierig dies auch in der Pandemie sein kann, so loh- nend ist es doch. Unser Bestreben aufeinander zuzuge- hen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstverständlich erscheint und aktuell zu wenig Beach- tung findet. Neben der traditionellen Verpflichtung, die Gräber der Ge- fallenen aus zwei Weltkriegen zu pflegen und bestehende Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die Jugend- und Bildungsarbeit zu entwickeln, bieten wir Jugendbegeg- nungen in ganz Europa an. Auf diese Weise lernen junge Menschen Vieles über die Entwicklung eines modernen Kontinents, aber auch über die verhängnisvolle Zerstö- rungskraft des Nationalismus. Bitte spenden Sie in dieser schwierigen Zeit. Ihre Spende verwenden wir für die Anlage und Pflege von Kriegsgrä- berstätten, Beantwortung von Suchanfragen sowie für den Ausbau der Bildungs- und Jugendarbeit. Sie tragen so zum Frieden in Europa bei! Guido Wolf MdL Vorsitzender des Landesverbands Frank Hämmerle Landrat a. D. Vorsitzender des Bezirksverbandes Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN: DEBl 6905 0001 0000 0122 52 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Oktober – 07. November 2021 Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt - 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerhei- ligen (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. Dienstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (für alle unsere Verstorbenen, verst. Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Ge- meindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 03. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 17.00 Uhr Mitarbeiterversammlung (MAV) Baindt-Bai- enfurt – Bischof-Sproll-Saal in Baindt Freitag, 05. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Juliana und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktor Demuth) 16.00 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 16.45 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 17.30 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 1 † 5 Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung mit Domkapitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Das Pfarrbüro bleibt vom 02. November bis ein- schließlich 05. November geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Proben für die Firmgottesdienste: (jeweils in der Kir- che in Baindt) Freitag, 5. November: 16.00 Uhr Gruppe 2 & Hälfte Gruppe 4 16.45 Uhr Gruppe 3 & Hälfte Gruppe 4 17.30 Uhr Gruppe 1 & 5 Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. 1. Kor 3,11 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl und Chor Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Gedanken zum Wochenspruch In diesen Tagen habe ich manchmal den Eindruck, wir versuchten durch doppelte Geschwindigkeit alles nach- zuholen, was in der Pandemie ausfallen musste. Was durchaus verständlich ist, birgt doch das Potential, uns beruflich aber auch privat ausbrennen zu lassen, weil ja die Krise, in der so vieles ausfallen musste und das, was stattfand, doppelt so aufwändig war, uns noch immer in den Knochen steckt. Dadurch lassen wir die Krise verstreichen, ohne sie als Anstoß für ein Umdenken, für einen Neuanfang zu nut- zen, der sich aufs Wesentliche konzentriert, statt einfach weiter so zu machen, wie davor. Unser Spruch fürs Reformationsfest, das wir am Sonntag feiern, lädt uns zu so einer Neu-Fokussierung ein: Schaut auf den, nach dem wir Christen-Menschen heißen: Jesus Christus. Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (1. Korinther 3,11) Wenn er die Grundlage für unser Leben ist, dann hat es Bestand, auch wenn die Zeiten sich verändern. Wenn wir aus seiner Kraft leben, aus seinem Wort Orientierung schöpfen und danach fragen, wie er sich unseren Weg gedacht hat, dann haben wir als Kirche Zukunft. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ „Hier stehe ich! ... ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen.“ Mit diesen Worten – so die Überlieferung - beschloss Martin Luther 1521 seine Rede vor dem Reichstag in Worms. Da sich dieses Ereignis zum 500. Mal jährt, wird am Reformati- onstag, den 31. Oktober, Pfarrer Dr. Luka Ilic zu der Frage sprechen, „woher nahm Luther seinen Mut?“ Er hält die Ansprache im Rahmen einer Reformationsandacht, die um 15 Uhr in der evangelischen Kirche in Weingarten stattfindet. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Der Frauenkreis lädt ein Liebe Frauen am 10. No- vember 2021 treffen wir uns um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemein- dehaus im Öschweg 30. Wir freuen uns auf Herrn Dr. B.Kaminski, der mit uns über Gesundheitsvorsoge durch Impfung sprechen wird. Hier können wir wir all unsere Fragen stellen und viel Interessantes rund um die Impfungen erfahren. Also, Termin vormerken und auf nach Baienfurt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Wir trauern um unser Vereinsmitglied Sieglinde Kösler Sieglinde Kösler war seit 1982 Mitglied in unserem Sportverein. Ihr besonderes Engagement galt dem Frauenturnen, wo sie vielfältige organisatorische Aufgaben und Funktionen in vorbildlicher Weise über- nommen hat. Mit ihr verlieren wir eine treue Sportkame- radin. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Sportverein Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider (Vorsitzender), Birgit Dengler (Abteilungsleiterin Turnen) Frauen im Pokal in der nächsten Runde Pokalspiel 20.10.21 Damen SV Baindt – SV Beuren 3:1 Beide Mannschaften starteten mit einem großen Siegeswillen in das Spiel am Mitt- wochabend, da beide im Pokal eine Run- de weiterkommen wollten. Die Damen des SV Baindt dominierten das Spiel zwar zunächst, es gelang ihnen jedoch bis zur Halbzeitpause nicht, eine der zahlreichen Torchancen zu nutzen. Als die Damen des SV Beuren dann in der 51. Minute durch einen Elfmeter in Führung gingen, erhöhte der SV Baindt den Druck nochmals. So gelang es Viola Zanutta nur wenige Minuten später innerhalb kurzer Zeit 3 Tore, nach sehr guten Zuspielen ihrer Mitspielerin- nen, zu schießen. Die Damen des SV Baindt haben da- durch mal wieder bewiesen, dass sie gut als Mannschaft zusammenspielen und ein Spiel drehen können. So kehr- ten die Baindter Damen mit einem 3:1-Sieg nach Hause und sind im Bezirkspokal eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fießinger, Laura Maucher, Lara Herde, Tamara Sperle, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Nicole Schmid, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli Baindter Frauen mit später Entscheidung SV Baindt – SGM Eschach/Brochenzell 3:1 Diesen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt ge- gen die SGM Eschach/Brochenzell. Beide Mannschaften galten als ebenbürtig, womit das Spiel umso spannender wurde, jedoch konnte sich keine der beiden Mannschaften klare Torchancen herausspielen. Erst in der 42. Minute ver- schaffte Viola Zanutta, nach einem gut herausgespielten Zuspiel, dem SV Baindt einen Vorsprung. Jedoch konnten sie die Führung nicht ausbauen und schon in der 52. Mi- nute gleichte die SGM nach einem Freistoß vom 16er zum 1:1 aus. Nun spielten beide Mannschaften auf Augenhöhe und beide hatten ein paar gute Chancen, die jedoch nicht genutzt wurden. In der 70. Minute brachte der SV Baindt Mariella Pedrazzoli ins Spiel. Sie enttäuschte ihre Mann- schaft nicht und schoss nicht mal zehn Minuten später nach Vorlage von Viola Zanutta das Führungstor zum 2:1 für den SV Baindt. Die Baindter Damen ruhten sich aller- dings nicht auf ihrer Führung aus, verteidigten gegen die nun anrennenden Gegnerinnen konzentriert weiter und nach einem mustergültigen Pass von Tamara Sperle in die Schnittstelle der aufgerückten Abwehrreihe auf die her- vorragend einlaufende Mariella Pedrazzoli, erziele diese in der Nachspielzeit innerhalb von 20 Minuten ihr zweites und damit spielentscheidendes Siegtor. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Marina Lutz, Tas- ja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Muriel Zum- brock, Lara Herde Juniorinnenfußball D-Juniorinnen FV Langenargen - SG Baindt/Fronreute 1:6 Bei herrlichem Herbstwetter entwickelte sich auf dem schönen Sportgelände des Teams vom Bodensee ein faires, aber letztlich einseitiges Spiel. Dem Gastgeber gelang in Halbzeit 1 ein sehr schöner Freistoßtreffer, bei dem Torspielerin Emma Reissner chancenlos war. Bei der Entstehung des Freistoßes war sie allerdings nicht ganz unbeteiligt. In Halbzeit 2 war sie bei einigen Aktionen zur Stelle, hatte bei einem Pfostentreffer etwas Glück, über- stand den Rest der Spielzeit aber ohne weiteren Gegen- treffer. Für ihren ersten Einsatz als Vertretung von Sara war das schon mal ganz gut. Ebenfalls zum ersten Mal dabei war Pia Schwegler. Pia überzeugte mit guter Laufleistung sowie mit gutem Pass- spiel. Unsere Stürmerinnen Greta Pohl, Luisa Weber und Leni Sorg agierten etwas zu weit im Mittelfeld und fehlten oft bei guten Angriffen im Zentrum. So standen heute nur ein Pfostentreffer von Luisa und eine gute Einschussmög- lichkeit von Greta als Chancen unserer Stürmerinnen zu Buche. Sara Jukic wurde heute zusammen mit Franziska Bayer schwerpunktmäßig in der Abwehrreihe eingesetzt. Beide machten ein gutes Aufbauspiel, hatten aber einen eher ruhigen Nachmittag. Dass es letztlich ein klarer Sieg wurde, war dann vor al- lem der Verdienst unserer starken Mittelfeldspielerinnen. Sophie Heilmeier erzielte nach 10 Minuten den Führungs- treffer. Es folgten jeweils 2 Treffer von Hedda Said und Vivienne Pogrzeba. Der letzte Treffer war dann schließlich Lena Füssl nach Zusammenspiel mit Hedda vorbehalten. Nach Abschluss der Vorrunde war dies der 6.Sieg im 6.Spiel unserer D-Mädels. Glückwunsch an unser D-Team, das die favorisierten Teams aus Tettnang und Ravens- burg hinter sich ließen. B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : SV Un- terjesingen 0:7 Baindt verteidigt Platz 1 SV Wolfegg - SV Baindt 0:3 (0:2) Während vor der Saison noch heiß diskutiert wurde, ob der Kader des SV Baindts nicht zu groß sei, war Trainer Bernd Filzinger am Sonntagnachmittag froh um jeden fitten Spieler. Fischer und Knisel fehlten freizeitbedingt, Schimanowski verletzte sich im Training unter der Wo- che, Wetzel und Trautwein mussten erkrankt passen und auch Stürmer Dischl nahm aus gesundheitlichen Gründen erstmal auf der Bank Platz. Durch den angesprochenen breiten Kader, bekamen die mitgereisten Baindter Zu- schauer aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft auf dem hervorragenden Wolfegger Rasen zu sehen. Er- satztorwart Fabian Erb kam zu seinem Pflichtspieldebüt im Baindter Dress und auch Florian Vollmer und „Aushilfe“ Philipp Boenke kamen zu ihren ersten Startelfeinsätzen in dieser Saison. Die Baindter Mannschaft ließ sich von Beginn aber von diesen äußeren Umständen nicht beeindrucken und fand gut in die Partie hinein. Nach gut fünf Minuten kam Boen- ke das erste mal aus aussichtsreicher Position zum Ab- schluss, sein Versuch von der Strafraumkante war jedoch etwas zu unplatziert. Nur wenige Augenblicke später war es dann Yannick Spohn, der gefährlich im Strafraum auf- tauchte, seine abgefälschte Hereingabe küsste allerdings nur den Pfosten. Doch auch die Wolfegger kamen in der Anfangsviertelstunde über Kontersituationen immer wie- der gefährlich vors Baindter Tor, konnten daraus jedoch kein Kapital schlagen. Die Baindter wirkten insgesamt aber etwas wacher und konzentrierter und das zeigte sich auch in der 13.Minute. Ein schnell ausgeführter Freis- toß landete bei Sebastian Saile, der mit einem genauen Vertikalpass „Zehner“ Nico Geggier fand. Dieser machte es Saile nach und steckte den Ball vertikal in den Straf- raum zu Boenke durch. Der Baindter Stürmer hatte nur noch den Wolfegger Torwart vor sich, welcher den ers- ten Abschluss sehenswert mit dem Fuß parierte. Den Nachschuss verwandelte Boenke dann aber eiskalt und brachte den SVB damit verdient mit 0:1 in Führung. In der Folge wurde das Spiel zerfahren und hektisch, längere Ballbesitzphasen waren bei beiden Teams kaum zu erken- nen. In der 31.Minute musste dann auch noch der zuletzt formstarke Philipp Kneisl angeschlagen vom Feld; die taktische Umstellung Saile auf die frei gewordene rechte Mittelfeldposition zu beordern, sollte sich aber fünf Minu- ten später bezahlt machen. Spohn, nach eigener Aussa- ge „immer noch schnell auf den ersten Metern“, ließ auf der linken Seite zwei Gegenspieler stehen und spielte im Zentrum Boenke an, welcher die Kugel direkt auf rechts zu Saile weiterleitete. Der ehemalige Hirrlinger Starstür- mer zog aus spitzem Winkel direkt ab und überwand den Torwart in der kurzen Ecke - 0:2. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeitpause. Mit dem Beginn der 2.Halbzeit erhöhte der SVW nochmal deutlich die offensiven Bemühungen, der SVB hielt jedoch gut dagegen und ließ keine gefährlichen Chancen der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gastgeber zu. Das eigene Offensivspiel war zwar immer wieder von kleineren Ungenauigkeiten geprägt, dennoch hatte die Baindter Mannschaft gute Chancen die Führung auszubauen. So war es nach einer präzisen Flanke von Spohn, erst Boenke der im Fallen den Ball knapp über das Tor setzte und wenig später Lukas Walser, dessen Schuss von der Strafraumkante pariert wurde. In der 73.Minute sollte dann aber die Entscheidung fallen: Innenverteidi- ger und Kapitän Philipp Thoma schlug einen herausra- genden Diagonalball hinter die überraschte Wolfegger Abwehrkette, wobei Boenke genau auf diesen Pass ge- lauert hatte. „Flubbe“ trieb die Kugel bis in den Strafraum und schob dann überlegt ins lange Ecke zum 0:3 ein. Mit einer kompakten Defensive verwaltete der SVB in den Schlussminuten souverän die komfortable Führung und hätte sogar noch das 0:4 nachlegen können, ein Freistoß von Boenke landete aber nur an der Querlatte. Trotz der vielen Ausfälle und Umstellungen, zeigte der SVB am Sonntagnachmittag in Wolfegg eine sehr reife und abgeklärte Leistung. Gegen einen taktisch gut eingestell- ten Gegner konnten sich die Baindter immer wieder gute Chancen herauskombinieren, agierten defensiv sicher und siegten somit verdient mit 3:0. Am kommenden Sonntag begrüßt der SVB dann den SV Wolpertswende an der Klosterwiese, welcher bereits die Favoriten aus Haister- kirch und Reute besiegen konnte und somit auch für die Baindter zu einem unangenehmen Gegner werden könnte. SV Wolfegg II - SV Baindt II 0:1 (0:1) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zweiten“ am vergangenen Wochenende, sollten am Sonntagmittag in Wolfegg wieder drei Punkte her. Der SVB II begann sehr engagiert und hatte nach 20 Minuten durch Max Schmidt die erste gute Chance, sein Abschluss landete allerdings nur an der Latte. In der 27.Minute belohnte sich die Baind- ter Mannschaft dann aber für ihre Bemühungen, nach einer Ecke von Jannik Küchler verlängerte Pascal Reich den Ball per Kopf ins Tor - 0:1. Bis zur Halbzeitpause er- spielte sich die „Zweite“ weitere gute Möglichkeiten und hatte durch Sam Robinson die 100-prozentige Chance auf das 0:2, ein Wolfegger Abwehrspieler rettete jedoch auf der Torlinie für den bereits geschlagenen Torwart. Auch defensiv zeigte der SVB II eine ansprechende Leistung und ließ dementsprechend in der 2.Halbzeit keine Zwei- fel mehr am knappen aber verdienten 0:1-Auswärtssieg aufkommen. Vorschau: Sonntag, 31.10.2021: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Wolpertswende II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Wolpertswende TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Heute, Fr., 29.10. um 14 Uhr und morgen Sa., 30.10. um 09:30 Uhr treffen wir uns zum Winterfestmachen der Anlage. Ich freue mich über viele Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Ok- tober ein Selbstverteidigungskurs für Erwachsene und Anfängerkurs für Kinder und Jugend- liche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unverbindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Fördern Sie ihr Kind im Taekwondo Baindt e.V. Selbstvertrauen-Konzentration-Disziplin-Koordination Spaß & Fitness 4 Wochen kostenloses Probe-Training Einstieg jederzeit möglich Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 www.tkd-baindt.de Schützengilde Baindt Öffnung des Schützenhauses Liebe SportkameradInnen, ab dem 03. November ist das Schützenhaus wieder wöchentlich Mittwochs ab 19 Uhr für das Schießtraining geöffnet. Bitte beachtet: Im Schützenhaus gilt die 2G-Regel, d.h. der Zutritt ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt per Luca-App oder auf Papier. Wir freuen uns auf Euer kommen! Schützengilde Baindt Blutreitergruppe Sonntag, 07. November 2021, Leonhardsritt in Reute - Gaisbeuren Am Sonntag, den 07. November 2021, fin- det in Gaisbeuren der traditionelle Leon- hardsritt statt. Trotz Corona-Pandemie will die Blutreitergruppe Reute – Gaisbeuren diesen Flurritt zu Pferd abhalten. Wie jedes Jahr stellen sich die Reiter auf dem Dorfplatz in Gaisbeuren auf, die pünktlich um 13.00 Uhr mit der Pferdesegnung beginnt. Die Prozession führt am Flugplatz vorbei nach Möllen- bronn und über Reute zurück nach Gaisbeuren. Teilnehmer der Prozession werden gebeten einen An- wesenheitsnachweis, der beim Geschäftsführer Werner Elbs unter der Tel.-Nr. 07502-911515 bzw. e-mail: werner. elbs@hotmail.de angefordert werden kann, zum Ritt mit- zubringen. Was sonst noch interessiert Geglückter Stabwechsel beim Hospizverein Weingarten – Baienfurt – Baindt – Berg e.V. Neuer Vorstand wurde einstimmig gewählt Die Mitgliederversammlung des Hospizvereins hat unge- wöhnlicherweise erst im Oktober getagt, die Pandemie hat diese Verschiebung nötig gemacht. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zunächst gab es einen vielfältigen Rückblick auf die letz- ten 1,5 Jahre. Diese Jahre waren gute Jahre – wenn auch immer wieder herausfordernd. Stets aber geprägt vom Ziel, Hospiz als Haltung und als Angebot in unsere Ge- sellschaft einzubringen. Diese Amtsperiode hat neben den normalen und alltägli- chen Themen eine Menge besondere Aufgaben bereitge- halten. Unerwartet vor allem das Arbeiten in einer Pan- demie mit den ständig neuen Erkenntnissen, aus denen sich Handlungsbedarf abgeleitet hat. Der Ambulante Hospizdienst hat sich in den letzten Jah- ren positiv weiterentwickelt. Den Verein als Träger mit- zuentwickeln hat der bisherige Vorstand als wichtige Auf- gabe gesehen und dafür gearbeitet. Auch die Suche nach neuen Vorständen und die Erarbei- tung einer neuen Satzung haben für Arbeit gesorgt. Die- se neue Satzung wurde von der Mitgliederversammlung nach einigen Nachfragen und kleineren Veränderungen verabschiedet. Nun stand ein Wechsel in der Vorstandschaft an, Prof. Dr. Michael Wissert und Karen Christensen haben aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Auch Peter Karg als einer der Vertreter der Begleiter*innengruppe scheidet aus dem Vorstand aus. Die zweite Vertreterin, Hulda Renz, bleibt im Vorstand aktiv. Für den außerge- wöhnlichen Einsatz und die hervorragende Teamarbeit dankten Dorothea Baur und Carola Zweifel als hauptamt- liche Kräfte im Namen der Mitglieder herzlich und über- reichten Geschenke. Es ist geglückt, zwei neue Vorsitzende für die Ämter zu gewinnen, die beide mit hoher Motivation in das Amt ge- hen. Die Mitgliederversammlung hat sie mit großer Zu- stimmung gewählt. Künftig wird Herr Kurt Brust erster Vorsitzender sein, Frau Sabine Götz die zweite Vorsitzende. Für den Hospizverein sind die persönlichen und beruflichen Erfahrungen, die sie für das Engagement mitbringen ein großer Gewinn. Glücklicherweise gibt es im Amt der Schatzmeisterin Kon- tinuität, Frau Carmen Reiter wurde einstimmig im Amt bestätigt. Die zweite Vertreterin der Gruppe wird künftig Frau Barbara Kleinböck sein. So gerüstet geht der Hospizverein in das 21. Jahr des Be- stehens – das 20-jährige Jubiläum kann, ebenfalls pan- demiebedingt, erst 2022 gefeiert werden, dann sicher- lich umso freudiger und wieder mit vielen persönlichen Begegnungen. Neuer Vorstand Hospizbewegung, von links: Barbara Kleinböck, Hulda Renz, Kurt Brust, Sabine Götz, Carmen Reiter AIKIDO Neustart Nach längerer Corona-Pau- se startet Fudo Aikido e.V. endlich neu mit Aikido in Wolfegg! Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich im Üben erschliesst. Für alle Interessierten bieten wir einen neuen Anfänger- und Schnupperkurs nach den Herbstferien an. Der Anfängerkurs ist kos- tenfrei und beginnt am Mitt- woch 10.11.2021 um 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Samhof 1, 88364 Wolfegg. Man kann jederzeit gerne auch später dazustoßen. Zum Start genügt übliche Trainigsbekleidung, später ist ein Judo- oder Karate-Anzug geignet. Bei weiterem Interesse gilt die aktuelle Vereinssatzung und es wird eine geringe Mitgliedsgebühr zur Kostendeckung erhoben. Fortge- schrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein herzlich willkommen! Info im Web: aikido.fudo.de, per email: aikido@fudo.de, tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen zum Training bitte vorab per email oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmta- ges am 7. November auf die Wichtigkeit einer regel- mäßigen Vorsorge hin. Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhau- tausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Ver- gleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hier- zu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre. Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/vorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Individuelle Reha bei Post-Covid Kurzatmigkeit, Konzentrationsschwäche, Erschöpfung, Muskelschwäche, Depression - die gesundheitlichen Be- schwerden nach einer überstandenen Corona-Erkran- kung können vielfältig sein. Die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) Baden-Württemberg kann Betroffenen helfen, wieder in den Alltag und den Beruf zurückzu- kommen. Mit einer individuell auf die Beschwerden zuge- schnittenen Rehabilitationsmaßnahme können Versicher- te eine »Post-Covid-Reha« erhalten. Die Antragstellung erfolgt schnell und unbürokratisch über die landesweiten Ansprechstellen für Prävention und Reha der DRV Ba- den-Württemberg. Betroffene erhalten in einer Reha-Klinik einen Behand- lungsplatz, der konkret auf die Symptome zugeschnitten ist: Neben Atem- und Ergotherapie werden unter an- derem Ausdauertraining, Krankengymnastik sowie bei Bedarf Psychotherapie angeboten. Die Behandlungen sollen dabei helfen, die körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Post-Covid-Rehabilitationen kommen sowohl für Betrof- fene in Frage, die dies als Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt benötigen. Aber auch Genesene, die länger als zwölf Wochen nach einer Corona-Erkran- kung weiterhin krankgeschrieben sind, sollten sich an ihre behandelnde Ärztin oder ihren Arzt wenden und eine Post-Covid-Reha beantragen. Adressen und Telefonnummern der Ansprechstellen für Prävention und Reha in ihrer Nähe finden Interessierte unter www.drv-bw.de/ansprechstelle LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg und Staatliches Museum für Naturkun- de Karlsruhe Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Da- ten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Selbst in den naturschutzfachlich hochwertigsten Gebie- ten des Landes gehen die Bestände der Nachtfalter be- reits seit Jahrzehnten zurück. Ein aktueller Vergleich von Daten des Insektenmonitorings der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit historischen Daten des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe be- legt diesen dramatischen Trend. LUBW-Präsidentin Eva Bell stellte die aktuellen Ergeb- nisse beim heutigen Pressetermin den Vertretungen der Landesregierung vor. Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Dr. Claudia Rose, Leiterin der Abteilung Kunst im Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst Baden-Württemberg sind hierfür von Stuttgart nach Karlsruhe gekommen. Baumann: Harte Fakten zeigen massiven Rückgang der Insektenvielfalt „Die aktuellen Daten des Insektenmonitorings bestäti- gen unsere schlimmsten Befürchtungen: Die derzeitige Landwirtschaft im Ackerland und auch im Grünland leis- tet nicht den wirksamen Beitrag zum Schutz der biologi- schen Vielfalt, den wir brauchen und uns alle vorgestellt haben“, sagte Staatssekretär Baumann. „Aber die Moni- toringergebnisse zeigen auch geeignete Lösungsansätze auf: Schutzgebiete und Landschaften mit einem höheren Anteil von Biotope stärken die Insektenvielfalt.“ Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz würden die richtigen Maß- nahmen in enger Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten ergriffen, hob Baumann hervor. „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Er lobte das Insektenmonitoring, das es bisher in keinem anderen Bundesland gebe. Der Staatssekretär sicherte im Namen des Umweltministeri- ums die Weiterfinanzierung des Projektes zu. Es sei zwin- gend notwendig, auf langfristige Datenreihen zurückgrei- fen zu können. Dies zeige auch die aktuelle Auswertung der Beprobung der Nachtfalter. Nur der Blick zurück kann die Gegenwart einordnen Bei der Interpretation der in den vergangenen zwei Jah- ren erhobenen Daten zu den Nachtfaltern bot die vom Naturkundemuseum Karlsruhe betreute Landesdaten- bank Schmetterlinge eine einmalige Chance. Für 25 Ge- biete ermöglichten die aktuellen Monitoringdaten zusam- men mit historischen Angaben einen Vergleich von zwei Zeitfenstern, die die vergangenen 50 Jahre abdecken. Rund 130.000 Datensätze flossen in die Analyse ein. Nachtfalter: deutlicher Rückgang der Artenvielfalt und der Individuen „113 der in Baden-Württemberg historisch belegten Nach- falter-Arten konnten auf den untersuchten Flächen nach dem Jahr 2000 nicht wiedergefunden werden. Gleichzei- tig kamen 65 neue Arten auf den untersuchten Flächen hinzu. Beide Trends zusammengenommen geht die Ar- tenvielfalt zurück. Besonders betroffen sind beispielswei- se die Feuchtgebiete in der Rheinebene“, fasste Bell die zahlreichen Daten zusammen. Das überraschendste Ergebnis ist jedoch ein Wechsel des Artenspektrums, dessen Ursachen derzeit von den beauftragten Fachleuten analysiert werden. Die Verbrei- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tung von über der Hälfte der Nachtfalter-Arten ist rück- läufig, während für ein Viertel der Arten eine Ausdehnung festzustellen ist. Bell erläuterte: „Zwar ist die Ausbreitung von einst seltenen Arten positiv, jedoch liegt darin auch ein Warnsignal. Der größte Teil von ihnen profitiert von den Temperaturanstiegen durch den Klimawandel. Die gefundenen Daten sind daher ein weiteres Anzeichen für den Klimawandel in Baden-Württemberg“. Ein weiterer negativer Trend ergab sich bei Betrachtung der Individuenzahlen der Nachtfalter. Vorsichtigen Schät- zungen zufolge erlitten diese Rückgänge von rund 25 %. Vögeln und Fledermäusen fehlt damit ein wichtiger Teil ihrer Nahrungsgrundlage. Eine Strategie zur Probensammlung für ein Monitoring mit Weitblick Diese eindeutigen Erkenntnisse für die Nachtfalter bereits vier Jahre nach dem Start des baden-württembergischen Insektenmonitorings war nur durch den Vergleich von his- torischen und im Monitoring mit vergleichbarer Methodik erfassten Proben möglich, darin waren sich alle Anwesen- den einig. „Die Sammlungen der Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sind herausragend und Grundlage für eine Forschungsinfrastruktur, die bei- den Museen eine zentrale Rolle beim Thema Biodiversität zukommen lässt“, kommentierte Rose. Sie betonte: „Durch das Insektenmonitoring und eine langfristige fachgerech- te Lagerung der Proben mit einer zentralen Anlaufstelle am Naturkundemuseum Karlsruhe ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch künftig Forschung zur Arten- vielfalt und zu den Folgen des Insektensterbens.“ Das Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Mi- nisterium für Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung der anwesenden Einrichtungen konzeptionelle Eckpunkte für ein sogenanntes Biodiversitätsrepositorium vorge- schlagen, um neben der Durchführung eines landesweiten Insektenmonitorings auch mit der Archivierung und Aus- wertung bundesweit mit gutem Beispiel voranzugehen. Hintergrundinformation Das im Jahr 2018 in Baden-Württemberg gestartete lan- desweite Insektenmonitoring ist ein zentrales Element des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt der Landesregierung in Baden-Württemberg. Es wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg koordiniert und gemeinsam mit den Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sowie externen und zum Teil ehrenamtlich engagierten Artenexpertinnen und –experten umgesetzt. LUBW-Webseite: Insektenmonitoring https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/insektenmonitoring Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3-G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. Verbraucherzentrale BaWue Sparen für den Nachwuchs Informationsangebot der Verbraucherzentralen zum Weltspartag • Viele Finanzprodukte für Kinder sind ungeeignet • Kostenlose Onlineseminare und weitere Informationen unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Auch in diesem Jahr sollen am Weltspartag die gut ge- füllten Spardosen wieder fleißig in die Banken getra- gen werden. Kinder werden mit Prämien für das Sparen belohnt und für Eltern und Großeltern halten die Ban- ken gleich verschiedene, angeblich maßgeschneiderte Anlageprodukte für den Nachwuchs bereit. Doch viele der angebotenen Finanzprodukte sind teuer und ungeeignet. Die Verbraucherzentralen informie- ren zum Weltspartag darüber, wie das Sparen für die Kleinen gelingen kann. Trotz niedriger Zinsen von aktuell 0,01 Prozent tragen viele Kinder ihr Erspartes anlässlich des Weltspartags oft auf das Sparbuch bei der örtlichen Bank oder Sparkas- se. Auf der Suche nach rentableren Alternativen werden Eltern häufig andere Produkte angeboten, die langfristig höhere Rendite und einen Schutz vor Inflation bieten sol- len. „Viele der angebotenen Produkte, wie beispielsweise Indexpolicen, Ausbildungsversicherungen, Bausparver- träge oder Aktienfonds sind aber in erster Linie wegen hoher Provisionen für die Vermittler lukrativ, nicht für die Kunden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg. Als erstes gilt es, den Bedarf zu klären: Soll Geld für das Studium zurückgelegt werden oder für ein neues Fahrrad gespart werden? Oder geht es schon um die Finanzierung eines Eigenheims? Ist der Bedarf geklärt, können geeig- nete, kostengünstige Produkte ausgewählt werden. „Eine gute Investition ist auch eine in die Bildung des Nachwuch- ses, etwa indem Großeltern statt Geld auf ein Konto zu überweisen den Musik- oder Sportunterricht finanzieren“, so Nauhauser weiter. Informationsangebot der Verbraucherzentralen Anlässlich des Weltspartags bieten die Verbraucherzent- ralen mehrere kostenlose Online-Seminare „Sinnvoll Spa- ren für Kinder und Enkelkinder“ an. Die Termine, einen Podcast zum Thema und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzent- rale unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Bauernhausmuseum Wolfegg Saisonabschluss am Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg: Erlebnistag zum Thema „Ab in den Kel- ler! – Vorratshaltung“ und großer Marmeladen-Prämierung Mit einem spannenden Herbstferienprogramm und ei- nem Erlebnistag rund um die bäuerlichen Wintervorbe- reitungen schließt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg die Saison 2021 ab, bevor sich das Team zu Martini in die Winterpause verabschiedet. Hobbyköche aufgepasst! Am 07. November um 15.00 Uhr gibt es eine große Marmeladen-Prämierung. Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Zum Saisonende wartet noch ein spannendes Erlebnispro- gramm auf große und kleine Museumsgäste. Unter dem Motto „Ab in den Keller! – Vorratshaltung“ zeigt das Mu- seum am 07. November unter anderem, wie früher Obst und Gemüse für den Winter haltbar gemacht wurden. Der Höhepunkt erwartet die Besuchenden am 07. No- vember schließlich um 15.00 Uhr: eine große Marmela- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 den-Prämierung! Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Eine fünfköpfige Jury um den Bäckermeister Heinzel- mann verkostet mitgebrachte Marmeladen von insge- samt fünf Sorten - Himbeere, Aprikose, Erdbeere, Zwet- schge und Johannisbeere – und prämiert anschließend jeweils einen Sieger oder eine Siegerin. Auf die Gewinner warten spannende Preise! Interessierte Hobbyköche kön- nen sich mit ihrer selbstgemachten Marmelade bereits vorher über info@bauernhaus-museum.de oder telefo- nisch unter 07527/9550-0 für den Wettbewerb anmelden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Oktober 2021 Gästeführer: André Kappler Wald nützen oder schützen - Wege zwischen Natur- schutz, Holznutzung und CO²-Bindung Über die Nutzung des deutschen Waldes und das Fällen von Bäumen ist in den letzten Jahren eine hitzige Diskus- sion entstanden. Die Diskussion um die Klimaveränderung bringt weitere Verunsicherung, ob eine Nutzung des Wal- des überhaupt sinnvoll ist. In dieser Wanderung soll, an ei- nigen konkreten Beispielen, erläutert werden, wie Wege für die verschiedenen Anforderungen des Waldes gefunden werden können. Wie kann CO² gespeichert, unser benö- tigtes Holz bereitgestellt und dem Klimawandel werden? Die Wanderung dauert 2 - 2,5 Stunden und ist nicht für jüngere Kinder geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Führung im Jahr 2021 begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Künstler und Kreative Bergatreute Zur diesjährigen Ausstellung „Augenblicke“ laden die Künstler und Kreativen (KUK) Ber- gatreute am Wochenende 30./31. Oktober (Samstag 17 Uhr Vernissage, Sonntag 10 – 18 Uhr) in die Schulmensa, Ortsmitte, herz- lich ein. Es werden Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Handarbeit, Lyrik, Bildhauerei, Holz- kunst) präsentiert. Die Ausstellung wird umrahmt von einem kleinen Pro- gramm mit Musik (an der Drehorgel Anita Steinhauser) und stündlichen kurzen Darbietungen. Um Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln wird gebeten. © Wolters/DEIKE 754R29R7 Lösung: Im NOVEMBER (Verb, Omen) ist der MARTINSTAG (Granit, Mast) Reimrätsel Was wird hier gesucht? Illustration: © von Poblotzki/DEIKE Buch- seiten- knick lang- same Gangart Rufname von Capone iraki- sche Währung Heilbe- hand- lung Lehre vom Gleich- gewicht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- waffe Reptil, Kriech- tier ein Buch der Bibel Berg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Filmidol der 60er (Abk.) Initialen Heming- ways Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. Kfz-K. Türkei preuß. Münz- gewicht Schreib- utensil Amts- tracht Steck- ling DEIKE 0122-A6-1 E D S T A T I K Illustration: © von Poblotzki/D EIKE B uch- seiten- knick lang- sam e G angart R ufnam e von C apone iraki- sche W ährung H eilbe- hand- lung Lehre vom G leich- gew icht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- w affe R eptil, K riech- tier ein B uch der B ibel B erg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Film idol der 60er (A bk.) Initialen H em ing- w ays Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. K fz-K . Türkei preuß. M ünz- gew icht Schreib- utensil A m ts- tracht Steck- ling D EIK E 0122-A 6-1 ED STATIK ERLNU LOKARE ESTHERC LOTUEHP HBLEISTIFT ROBESENKER Illustration: © von Poblotzki/DEIKE 755R84K1 Lösung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange Nelson scheues Waldtier Bertha von männ- liches Wild- schwein Wangari Kleider- über- wurf beweg- liches Stau- werk Jitzchak Rufname von Crosby † Barack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- amerika- nischer Kuckuck Theiß- Zufluss (Rumän.) große japani- sche Insel Geist- licher im Islam süd- deutsch: Haus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern Baby- kost Kfz-K. Dort- mund Rank- gewächs Martin (2 W.) Hülsen- frucht dt. Tanz- kapell- meister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Fremd- wortteil: entspre- chend Rasse Mutter Druck- vorstufe (Kw.) germa- nische Göttin bayrisch: nein Küsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Überzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele US- Filmstar (†, Doris) Gerät zur Kamm- herstel- lung Körper Nadia Shirin eh. italie- nische Währung (Mz.) Henry Prophet im A.T. Volks- stamm in Ruanda George C. räumlich einge- schränkt Tennis- verband (Abk.) Tenzin Haar- wuchs im Gesicht Desmond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz Kartoffel- sorte Haupt- stadt des Jemens Initialen der Hepburn antike Musik- halle Last- und Reittier heftiger Regen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) Naum- burger Dom- figur besitz- anzei- gendes Fürwort norweg. Pop- gruppe griechi- scher Buch- stabe japani- scher Wall- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische Rohr- flöte kurz für: um das japan. Meile Kofi Albert Segel- boot- typ Frauen- name niemals Rufname der Perón † Bild von da Vinci (‚Mona ...‘) nach Art von (franz.) R R M R K M W R B AERZTE OHNE GRENZEN DEIKE 1720-0122 Foto: © Stotz/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange N elson scheues W aldtier B ertha von m änn- liches W ild- schw ein W angari K leider- über- w urf bew eg- liches Stau- w erk Jitzchak R ufnam e von C rosby † B arack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- am erika- nischer K uckuck Theiß- Zufluss (R um än.) große japani- sche Insel G eist- licher imIslam süd- deutsch: H aus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern B aby- kost K fz-K . D ort- m und R ank- gew ächs M artin (2 W .) H ülsen- frucht dt. Tanz- kapell- m eister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! 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M eile K ofi A lbert Segel- boot- typ Frauen- nam e niem als R ufnam e der Perón † B ild von da Vinci (‚M ona ...‘) nach A rt von (franz.) RRMRKMWRB OBAMAESPEAUGEANI OHONSHUIMAMHBN ISADOTLUTHERKING ERBSEETTEHARANA VRLOFNRANNAMGA TERESAEENZIGILER LEIBMURADDUNANT ATPELIASS RBIYHUME EGOBARTBURAN YODEUMTRG AHITGUSS ETAEUERAHA SFIENUMSANNAN ZOESCHWEITZERTJALK NIEEVITALISAALA A ER ZTE O H N E G R EN ZEN D EIK E 1720-0122 Foto: © Stotz/D EIKE Lösung: Foto: © Stotz/DEIKE 755R82K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 MIETGESUCHE Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE & WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN Bahnhofstraße 135 88427 Bad Schussenried 07583 - 27 95 · www.britsch.com 05. November bis 22. Dezember 2021 Antike Möbel, ausgesuchte weihnachtliche Dekorationen, Lichter, Kerzen und viele Geschenkideen erwarten Sie in unserer wunder- baren, großen und exquisiten Wohnwelt in Bad Schussenried. Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 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