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Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 1 Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 30.05.2022 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 30.05.2022 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 30.05.2022 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 30.05.2022 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 12 BA 2a ? BA 2b ? Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-/Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung Parkierungs-Konzept Baufeld 1: offene Parkierung Baufeld 2: Parkierung in Tiefgarage • Entwicklung Konzept für die gemeinschaftlichen Freianlagen und Durchführung eines Planungsprozesses mit Beteiligung der Anlieger • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen • Steuerung des Planungs- und Realisierungsprozesses im Baufeld Fest in gemeinschaftlichem Innenhof Alte Weberei Tübingen Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Ankerprojekte 30.05.2022 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 30.05.2022 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 21 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 22 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 23 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 24 Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 25 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 31 Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Auswahlkriterien • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 32 Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Herbst 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Herbst 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Herbst 2023 Fertigstellung der Gebäude Sommer 2025 Juli 2022 Vorstellung Ankerkonzeptionen Baufeld 1 und Baufeld 2 Juli 2022 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 19.09.2022, 11:00 Uhr Abgabe Erstbewerbungen KW 40 2022 Bewerbungsgespräche 17.10.2022, 11:00 Uhr Abgabe finale Bewerbungen November 2022 Vergabeentscheidung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 38 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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    Zuletzt geändert: 02.06.2022
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    Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Kü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 17.06.2021 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 17.06.2021 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 7 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei 17.06.2021 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 17.06.2021 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 17.06.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 17.06.2021 Seite 11 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 13 N Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 14 N Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen (Grundstück ist noch nicht vollständig im Besitz der Gemeinde) Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 18 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 20 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 21 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 22 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 24 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 26 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 27 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung räumliches Konzept mit ausreichender Anzahl von Kfz-Stellplätzen und unter Berücksichtigung der noch nicht bestimmten Anliegerprojekte (Parzellierbarkeit, Erschließungen) • Integration der Tiefgaragenzufahrt im eigenen Hochbauprojekt • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ Tiefgarage Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 31 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Abgleich der baulich-konstruktiven Schnitt- stellen • Planerbesprechungen mit Architekten und Projektsteuerer aller Projekte • geringe Beteiligung der Bauherren erforderlich → Ziel: wirtschaftliche Tiefgarage mit passender Anzahl von Stellplätzen Es wird eine Eigentümergemeinschaft “Tiefgarage“ gegründet, die Mitglieder sind alle Stellplatzeigentümer. Tiefgarage gemeinschaftliche Tiefgarage Hof 1, Alte Weberei Tübingen, Architektur Baisch + Fritz Architekten, Foto G. De Maddalena Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 32 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung strukturelles Konzept mit Fixierung der Nutzungsbereiche • Entwicklung Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ • Entwicklung eines partizipativen Planungs- prozesses Innenhof Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt Innenhof • Abgleichen der Nutzungsvorstellungen aller Akteure; Partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes • Auswahl der Spielgeräte • hohe Beteiligung der Bauherren wünschenswert → Grundlage für gute und respektvolle Nachbarschaft wird gelegt! Es wird eine „Eigentümergemeinschaft Innenhof“ gegründet, die Mitglieder sind die Eigentümer- gemeinschaften der Gebäude im Baufeld. gemeinschaftlicher Innenhof, Loretto Tübingen, Foto freiraumconcept Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Der Entwicklungsprozess eines Hofes wird beispielhaft dargestellt. Die Vergabe aller Grundstücke, Anker und Anlieger, erfolgt nach Qualität der Projekte im “Wettbewerb der Ideen“. Wettbewerbsentwurf Severin Rheinflügel, Düsseldorf beispielhafte Parzellierunggemeinschaftliche Tiefgarage unter dem Innenhof und teilweise unter den Hochbauten Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Unterbauung von Gebäuden mit Stellplätzen wird notwendig werden für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage oder in der oberirdischen Parkierung hergestellt und nachgewiesen werden für die Bewerbung wird eine Kostengrößenordnung der Stellplätze kalkuliert Tiefgarage Tiefgaragenzufahrt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Parzellierung erfolgt maßgeschneidert auf die Wünsche und Anforderungen der Projekte jedes Projekt gibt Grundstücksfläche für den Gemeinschaftsbereich ab → durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Hofgemeinschaft Parzellierung und Innenhof Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Phasen und Definitionen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 38 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 39 Anker Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Strukturkonzept von Parkierung und gemeinschaftlichen Freianlagen • organisatorisches Konzept für Prozess • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Fachkunde • Realisierbarkeit Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 40 Anker Anlieger • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Auswahlkriterien • Parkierungskonzept • Konzept für gemeinschaftliche Freianlagen • Organisatorisches Konzept für Prozess • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 41 Vergabepuzzle in einer Gemeinderatsklausur Foto T. Gauggel Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 42 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Die Bewertungskommission besteht aus: • Gemeinderat • Bürgermeisterin • Leiterin Bauamt und Kämmerer Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 43 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 44 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Sommer 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Ende 2021 Vergabe Anliegerprojekte Sommer 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Sommer 2023 Fertigstellung der Gebäude Anfang 2025 29.06.2021, 14:00 Uhr Informationsveranstaltung für potentielle Ankerbewerber 10.07.2021, Ganztags Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 45 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 46 Anker Anlieger Abgabe der Bewerbung 18.10.2021, 11:00 Uhr 02.05.2022 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 45. KW 2021 20. KW 2021 Finale Abgabe Bewerbung 19.11.2021, 11:00 Uhr 30.05.2022, 11:00 Uhr Bekanntgabe der Vergabezusagen Dezember 2021 Juli 2022 Dauer Reservierungsvereinbarung 31.10.2022 31.01.2023 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 47 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 48 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 49 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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      Zuletzt geändert: 18.06.2021
      Umsetzung in der Gemeinde

      Weiteres E-Fahrzeug für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr kommt auch die Mobilitätswende auf die Straße. Elektrofahrzeuge bewegen nicht nur Menschen von A nach B, sondern reduzieren auch Lärm- und Feinstaubbelastung. Auch die Gemeinde Baindt geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft: Zusätzlich zum ersten Elektrofahrzeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung nutzt der Bauhof nun seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahrzeug, einen Opel Vivaro-e. Das neue Elektrofahrzeug wird hauptsächlich durch unseren Bauhof-Elektriker Herr Kumpf für seine täglichen Arbeiten in der Gemeinde genutzt. Alle E-Fahrzeuge werden mit 100% Ökostrom betrieben und garantieren Emissionsfreiheit und Geräuscharmut im täglichen Betrieb. Die E-Fahrzeuge glänzen außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirtschaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Projektträger ZUG gGmbH) und der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden Zuschüsse über den Gemeindeverband Mittleres Schussenteil für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde für alle 3 Fahrzeuge gewährt. Die Gemeinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klimafreundliches und ‑bewusstes Leben voran. Die Elektromobilität ist hierfür ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Neues E-Dienstfahrzeug für die Verwaltung Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr kommt auch die Mobilitätswende auf die Straße. Elektrofahrzeuge bewegen nicht nur Menschen von A nach B, sondern reduzieren Lärm- und Feinstaubbelastung. So wird die Lebensqualität jedes Einzelnen gesteigert. Auch die Gemeinde Baindt geht den nächsten Schritt in Richtung Zukunft: Nach über 20 Jahren und über 100.000 Kilometern wurde der alte Dienstwagen der Verwaltung ausrangiert und durch ein neues E-Dienstfahrzeug ersetzt. Nachdem der Bauhof bereits seit längerem mit E-Mobilität unterwegs ist, zieht die Gemeindeverwaltung nun nach. Nicht nur das bereits seit einiger Zeit durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzte Pedelec, sondern jetzt auch das E-Auto, werden mit 100 % Ökostrom betrieben und garantieren Emissionsfreiheit im Betrieb und Geräuscharmut. Das E-Dienstfahrzeug glänzt außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirtschaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt (Projektträger Jülich) gab es einen Zuschuss über den Gemeindeverband Mittleres Schussental für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge in Höhe von insgesamt 12.000 €. Für die Gemeinde ist diese Umstellung ein weiterer Schritt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und für ein klimafreundlicheres und bewusstes Leben. Neues E-Fahrzeug für den Bauhof Anfang Februar 2020 wurde das Elektrofahrzeug Nissan NV 200 mit neuem Logo der Gemeinde Baindt an den Bauhof übergeben. Damit möchte die Gemeinde Baindt mit gutem Beispiel vorangehen und die Elektromobilität stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Die Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag bei der Reduzierung von CO² Immissionen, so die Bürgermeisterin Simone Rürup. Dieses Fahrzeug ist täglich im Einsatz zur Erledigung der anfallenden Arbeiten im Bereich der Grünpflege, auf Spielplätzen und in Kindergärten. Der Nissen NV 200 wird mit 100% Ökostrom betankt, um die Ökobilanz noch deutlich zu steigern. Das E-Fahrzeug glänzt außer durch Umweltfreundlichkeit auch noch mit Wirtschaftlichkeit: vom Bundesministerium für Umwelt (Projektträger Jülich) gab es einen Zuschuss über den Gemeindeverband Mittleres Schussental für die Teilumstellung des kommunalen Fuhrparks der Gemeinde auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge in Höhe von insgesamt 19.000 €. Bereits seit dem vergangenen Jahr ist die Verwaltung darüber hinaus mit einem E-Bike ausgestattet. So können Mitarbeiter kürzere Strecken schnell und umweltfreundlich zurücklegen. Ein E-Auto als Dienstwagen für die Gemeindeverwaltung folgt im Laufe des Jahres.[mehr]

      Zuletzt geändert: 30.10.2024
      2021-04-26_Ergebnisvermerk_BP_Fischerareal_mit_Anlagen_.pdf

      1 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Fischerareal" Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten Datum: 26.04.2021 – ergänzt am 06.05.2021 Ergebnisvermerk Anlass: Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Datum: 14.04.2021 Ort: Webex Anlagen: Schriftliche Stellungnahmen Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2021 zu einem Behördenunterrichtungs-Termin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingeladen: Behörden: − Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden- Württemberg, Freiburg i. Br., nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung, Tübingen, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Esslingen a. N., nicht anwesend (keine Stellungnahme) − Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Bauleitplanung und Koordination, vertreten durch Fr. Hirlinger − Landratsamt Ravensburg, Naturschutz, vertreten durch Fr. Birnkammer − Landratsamt Ravensburg, Gewerbeaufsicht, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Gewerbeabwasser, Abfall u. Immissionsschutz, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Altlasten, Bodenschutz, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Grundwasser/Wasserversorgung, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Vermessungs-/Flurbereinigungsamt, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) 2 − Landratsamt Ravensburg, Verkehrsamt-Straßenverkehrsbehörde, nicht anwesend (Stel- lungnahme liegt vor) − Landratsamt Ravensburg, Kreisbrandmeister, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Deutsche Telekom Technik GmbH, Bauleitplanung, Donaueschingen, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Unitymedia BW GmbH, Zentrale Planung, Kassel, nicht anwesend (Stellungnahme liegt vor) − Netze BW GmbH, Regionalzentrum Oberschwaben, Biberach, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Technische Werke Schussental (TWS) Netz GmbH, Ravensburg, nicht anwesend (Stellung- nahme liegt vor) − Zweckverband Wasserversorgung Baindt-Baienfurt, Baienfurt, nicht anwesend (keine Stel- lungnahme) Für die Gemeinde bzw. die Planungsbüros waren anwesend: − Fr. Bauamtsleiterin Jeske, Gemeinde Baindt − Hr. Heinrich (Erschließungsplanung), Fassnacht Ingenieurgesellschaft mbH − Hr. Zahner (Geschäftsleitung), Fr. Urban (Landschaftsplanung), Fr. Igel (Stadtplanung), Sieber Consult GmbH 1. Allgemein 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich Fischerareal im Westen von Baindt das städtebauliche Konzept der Architekten Hrn. Gauggel und Hrn. Gütschow aus Tübingen zu realisieren. Dies ist mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischer- areal" nicht möglich. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dementsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei dem städtebaulichen Entwurf um ein Gesamtkon- zept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan "Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu als Gesamtplan aufgestellt und dabei die not- wendigen Änderungen der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" in einem Planwerk zusammengefasst werden. 1.2 Die geplante Nutzung soll aus Mischgebiet (MI) und allgemeines Wohngebiet (WA) bestehen. Die Auf- stellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen. 3 1.3 Der Termin dient dazu, die Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung sowie offene Fragestellungen zu klären. 2. Planungsrecht (Fr. Hirlinger) 2.1 Die Fläche hat eine Größe von 2,37 ha. Der Geltungsbereich soll sich nochmals geringfügig ändern. Laut der Gemeinde Baindt soll der südöstliche Teilbereich (Fl.-Nrn. 51 und 51/1) aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Zusätzlich soll eine Zurücknahme des darüber liegenden Bebauungsplanes erfolgen, so dass zukünftig eine Weiterentwicklung dieses Bereichs nach § 34 BauGB möglich ist. Das Landratsamt stimmt dem zu. Die neue Größe des Geltungsbereichs beträgt 2,30 ha. 2.2 Das Regierungspräsidium Tübingen weist in seiner Stellungnahme zur Raumordnung und zum Einzel- handel auf den, in Aufstellung befindlichen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben hin, wonach mehrere Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs (Agglomera- tion) negative raumordnerische Auswirkungen erwarten lassen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroß- projekt zu beurteilen sind. Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob − die Lage des Plangebiets als in der Ortsmitte von Baindt befindlich eingestuft werden kann − im Plangebiet Agglomerationen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt, zulässig sind (Plansatz 2.7.0 Z (3)) − im Plangebiet Einzelhandelsagglomerationen sogar erwünscht sind (Begründung zu Plansatz 2.7.0, B40, 41) Da die Stellungnahme als nicht eindeutig zu verstehen vermerkt wurde, wurde vereinbart, dass sich das Planungsbüro Sieber Consult mit dem Regierungspräsidium Tübingen diesbezüglich auseinandersetzt. Durch das Telefonat mit Fr. Biber, die die Stellungnahme verfasst hat, am 21.04.2021, konkretisieren sich ihre Aussagen wie folgt: Die Stellungnahme sei lediglich als Hinweis auf den, in Aufstellung befind- lichen, Regionalplan zu verstehen. Es wurde betont, dass kein weiterer Einzelhandel bereits im Vorfeld unterbunden werden müsse. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die genannten Grundsätze und Ziele existieren und, dass die letztendliche Entscheidung beim Regionalverband oder Landratsamt liegt. 2.3 Der städtebauliche Entwurf des Architekturbüros Gauggel ist von einem sehr strengen Festsetzungskon- zept geprägt. Es sind u.a. viele Baulinien vorgesehen. Das Landratsamt merkt hierzu an, dass beachtet werden muss, dass hiervon keine Befreiungen erteilt werden können. Außerdem muss ausführlich be- gründet werden, dass dies die Grundzüge der Planung sind. 2.4 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplans soll einen Textteil und einen Plan beinhalten. Diese Zu- sammenführung der ursprünglichen Bebauungspläne dient der Übersichtlichkeit. Einzelne Elemente, wie der Umweltbericht des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal", werden als Anlage beigefügt. 4 3. Natur- und Artenschutz (Fr. Birnkammer, Fr. Südbeck-Arndt) 3.1 Das Regierungspräsidium Tübingen äußert, dass die Daten veraltet sind. Außerdem wird auf die untere Naturschutzbehörde zur Beurteilung der Verwertbarkeit der Daten verwiesen. 3.2 Eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung ist, laut Landratsamt Ravensburg, in jedem Fall notwen- dig. Die Ergebnisse der Relevanzbegehung entscheiden über das weitere Vorgehen und eine ggfls. Zu- sätzliche Kartierung von Brutvögeln. 3.3 Zur Klarstellung wird vom Landratsamt Ravensburg ergänzt, dass die Konsequenzen und Maßnahmen aus den alten Gutachten der Bebauungspläne bestehen bleiben. 3.4 Im Rahmen des zurzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erfolgte die Aufstellung einer Ein- griffs- /Ausgleichsbilanzierung. Frau Hirlinger erfragt den aktuellen Stand der Umsetzung. Frau Jeske bestätigt die erfolgte Umsetzung eines naturschutzfachlichen Ausgleiches durch den käuflichen Erwerb von Ökopunkten. 3.5 Die schriftlichen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen und des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben verweisen auf den in Fortschreibung befindlichen Regionalplan. Das Regierungs- präsidium Tübingen weist darauf hin, dass der nördliche Teil der Planfläche von einem „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ überlagert wird. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben sieht keine Ziele der Raumordnung des Regionalplan-Entwurfs (Gesamtfortschreibung, Stand 2020) ge- mäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG betroffen. Da laut Regionalverband Bodensee-Oberschwaben keine Ziele be- troffen sind, kann von einer fehlerhaften Abgrenzung des Regierungspräsidiums Tübingen ausgegangen werden. 4. Wasserrecht 4.1 Das Regierungspräsidium Tübingen weist darauf hin, dass der vorgesehene Bebauungsplan "Fischer- areal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" teilweise im festgesetzten Über- schwemmungsgebiet liegt. Die festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie Risikogebiete, die außer- halb von Überschwemmungsgebieten liegen, müssen nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt wer- den. Im Fachinformationsinformationssystem Hochwasserrisikomanagement (FIS HWRM) wurde laut des Re- gierungspräsidiums Tübingen durch die untere Wasserbehörde am Landratsamt Ravensburg ein Ände- rungsvermerk für den Bereich des Bebauungsplanes "Fischerareal" hinterlegt. Der Vermerk gibt an, dass die Kartendarstellung wegen großflächiger Geländeveränderungen nicht mehr der aktuellen Situation entspricht und der markierte Bereich von der Veröffentlichung ausgenommen und derzeit neu berechnet wird. Neue Ergebnisse zur HWGK liegen laut des Regierungspräsidiums Tübingen nicht vor 2022 vor. 5 4.2 Laut dem Erschließungsplaner Hrn. Heinrich besteht kein Bedarf die bestehenden Berechnungen erneut aufzuarbeiten, da die Straßenhöhe fixiert und der Lebensmittelmarkt bereits realisiert ist. Die Hochwas- ser-Thematik kann aus den alten Bebauungsplänen übernommen werden. 5. Brandschutz 5.1 Das Landratsamt Ravensburg äußert in seiner Stellungnahme, dass die Installation von Überflurhydran- ten ausdrücklich empfohlen wird. Außerdem bestehen Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe von über 8 m aufweisen. In diesen Fällen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustel- len, der den Anforderungen der DIN 18065 entspricht. 6. Erschließung/ Kreislaufwirtschaft 6.1 Das Landratsamt Ravensburg verweist auf das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG), das besagt, dass ein Erdmassenausgleich durchgeführt werden muss. Außerdem muss die Müllentsorgung geprüft werden. In diesem Zuge muss geklärt werden, ob der Nachbarschaftsplatz mit einem Müllfahrzeug be- fahren werden kann. Der Platz soll laut der Gemeinde befahrbar sein. 7. Weitere Vorgehensweise 7.1 Die Gestaltung des geplanten Nachbarschaftsplatzes soll die Grundlage der Planung darstellen. 7.2 Der Erschließungsplaner Hr. Heinrich erstellt die Vorplanung und stimmt diese mit Hrn. Seng (365 ° freiraum + umwelt) ab. 7.3 Sobald die abgestimmte Planung der Sieber Consult GmbH vorliegt, kann mit dem Vorentwurf des Be- bauungsplanes begonnen und der Zeitplan erstellt werden. Für eingeladene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, bei denen weder eine Teilnahme an dem o.g. Unterrichtungs-Termin noch eine Stellungnahme in anderer Form vorliegt, wird angenommen, dass fach- liche Informationen bzw. Anregungen oder Einwände zu der beabsichtigten Planung nicht gegeben sind. i.A. H. Igel Abdruck per E-Mail an: − Fr. Bgm. Rürup − Fr. Jeske − Fr. Hirlinger − Fr. Birnkammer 6 − Fr. Südbeck-Arndt − Hrn. Heinrich − Hrn. Gütschow − Hrn. Gauggel REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG L A N D E S A M T F Ü R G E O L O G I E , R O H S T O F F E U N D B E R G B A U Albertstraße 5 - 79104 Freiburg i. Br., Postfach, 79095 Freiburg i. Br. E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de - Internet: www.rpf.bwl.de Tel.: 0761/208-3000, Fax: 0761/208-3029 Sieber Consult Stadtplanung | Landschaftsplanung | Artenschutz | Immissionsschutz Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) Freiburg i. Br., Durchwahl (0761) Name: Aktenzeichen: 06.04.2021 208-3047 Mirsada Gehring-Krso 2511 // 21-02945 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange A Allgemeine Angaben Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des Bebauungs- planes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt - Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (EAG-Bau), Gemeinde Baindt, Lkr. Ravensburg (TK 25: 8123 Weingarten, TK 25: 8124 Wolfegg) Ihr Schreiben vom 12.03.2021 Anhörungsfrist 12.04.2021 B Stellungnahme Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben. 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können Keine 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Keine LGRB Az. 2511 // 21-02945 vom 06.04.2021 Seite 2 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentli- cher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Eine Zulässigkeit der geplanten Nutzung vorausgesetzt, wird andernfalls die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan empfohlen: Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbereich von Auenlehm unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauar- beiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfä- higkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Boden Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Grundwasser Zum Planungsvorhaben sind aus hydrogeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Der in früheren Stellungnahmen vorgebrachte Verweis auf das Wasserschutzgebiet "Brühl" erübrigt sich, nachdem das Wasserschutzgebiet seit dem 13.07.2019 aufgehoben wurde. LGRB Az. 2511 // 21-02945 vom 06.04.2021 Seite 3 Bergbau Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet. Nach den beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegenden Unterlagen ist das Plangebiet nicht von Altbergbau oder Althohlräumen betroffen. Geotopschutz Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tangiert. Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann. Mirsada Gehring-Krso Bez.: Ueb_1 Stand: Juli 2020 Seite 1 von 2 TöB-Stellungnahmen des LGRB – Merkblatt für Planungsträger Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium (LGRB) nutzt für die Erarbei- tung der Stellungnahmen zu Planungsvorgängen, die im Rahmen der Anhörung als Träger öffentlicher Belange (TöB) abgegeben werden, einen digitalen Bearbeitungsablauf (Workflow). Um diesen Workflow effizient zu gestalten und die TöB-Planungsvorgänge fristgerecht bearbeiten zu können, sind folgende Punkte zu beachten. 1 Übermittlung von digitalen Planungsunterlagen Alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen sind nach Möglichkeit dem LGRB nur digital bereitzustellen. Übermitteln Sie uns digitale und georeferenzierte Planungsflächen (Geodaten), damit wir diese in unser Geographisches Informationssystem (GIS) einbinden können. Dabei reichen die Flächenabgrenzungen aus. Günstig ist das Shapefile-Format. Falls dieses Format nicht möglich ist, können Sie uns die Daten auch im AutoCAD-Format (dxf- oder dwg-Format) oder einem anderen gängigen Geodaten- bzw. GIS-Format zusenden. Bitte übermitteln Sie Datensätze (bis max. 20 MB Größe) per E-Mail an abteilung9@rpf.bwl.de. Größere Datensätze bitten wir auf einer CD zu übermitteln. Alternativ können wir alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen auch im Internet, möglichst gesammelt in einer einzigen ZIP-Datei herunterladen. Bei Flächennutzungsplanverfahren, welche die gesamte Fläche einer Gemeinde/VVG/GVV umfassen, benötigen wir zusätzlich den Kartenteil in Papierform. 2 Dokumentation der Änderungen bei erneuter Vorlage Bei erneuter Vorlage von Planungsvorhaben sollten Veränderungen gegenüber der bisherigen Planung deutlich gekennzeichnet sein (z. B. als Liste der Planungsänderungen). 3 Information zur weiteren Einbindung des LGRB in das laufende Verfahren Wir bitten Sie, von einer standardmäßigen Übermittlung von weiteren Unterlagen ohne eine erforderliche Beteiligung des LGRB abzusehen. Hierunter fallen Abwägungsergebnisse, Satzungsbeschlüsse, Mitteilungen über die Rechtswirksamkeit, Bekanntmachungen, Terminniederschriften ohne Beteiligung des LGRB (Anhörung, Scoping, Erörterung), immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaub- nisse, bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen, Entscheidungen nach dem Flurbereinigungsrecht, Eingangsbestätigungen. Sollten wir weitere Informationen zum laufenden Verfahren für erforderlich halten, werden wir Sie darauf in unserer Stellungnahme ausdrücklich hinweisen. 4 Einheitlicher E-Mail-Betreff Bitte verwenden Sie im E-Mail-Verkehr zu TöB-Stellungnahmen als Betreff an erster Stelle das Stichwort TöB und danach die genaue Bezeichnung Ihrer Planung. 5 Hinweis zum Datenschutz Sämtliche digitalen Daten werden ausschließlich für die Erstellung der TöB-Stellungnahmen im LGRB verwendet. Bez.: Ueb_1 Stand: Juli 2020 Seite 2 von 2 6 Anzeigepflicht für Bohrungen Für Bohrungen besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht gemäß § 8 Geologiedatengesetz (GeolDG) beim LGRB. Hierfür steht eine elektronische Erfassung unter http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/banz zur Verfügung. Allgemeine Hinweise auf Informationsgrundlagen des LGRB Die Stellungnahmen des LGRB als Träger öffentlicher Belange basieren auf den Geofachdaten der geo- wissenschaftlichen Landesaufnahme, welche Sie im Internet abrufen können: A Bohrdatenbank Die landesweiten Bohr-, bzw. Aufschlussdaten können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: Als Tabelle: http://www.lgrb-bw.de/bohrungen/aufschlussdaten/adb Als interaktive Karte: http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_adb Als WMS-Dienst: http://services.lgrb-bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCapabilities &VERSION=1.1.1&SERVICE=WMS&SERVICE_NAME=lgrb_adb B Geowissenschaftlicher Naturschutz Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes verweisen wir auf unser Geotop-Kataster. Die Daten des landesweiten Geotop-Katasters können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: Als interaktive Karte: http://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb_geotope Als WMS-Dienst: http://services.lgrb-bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCapabilities &VERSION=1.1.1&SERVICE=WMS&SERVICE_NAME=lgrb_geotope C Weitere im Internet verfügbare Kartengrundlagen Eine Übersicht weiterer verfügbarer Kartengrundlagen des LGRB kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen und im LGRB- Kartenviewer visualisiert werden (http://maps.lgrb-bw.de). Unsere Tätigkeit als TöB -Beiträge des LGRB für die Raumordnung und Bauleitplanung- haben wir aktuell in der LGRB-Nachricht Nr. 2019/05 zusammengefasst und unter https://lgrb- bw.de/download_pool/lgrbn_2019-05.pdf veröffentlicht. Sie interessieren sich für unsere LGRB- Nachrichten? Abonnieren Sie unseren LGRB-Newsletter unter https://lgrb-bw.de/Newsletter/. Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir unter der E-Mail-Adresse: abteilung9@rpf.bwl.de gerne zur Verfügung. Die aktuelle Version dieses Merkblattes kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: https://lgrb-bw.de/download_pool/2020_07_rpf_lgrb_merkblatt_toeb_stellungnahmen.pdf Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung! Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str. 20 · 72072 Tübingen · Telefon 07071 757-0 · Telefax 07071 757-3190 poststelle@rpt.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de Buslinie 2 · Haltestelle „Regierungspräsidium" oder „Landespolizeidirektion" REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Regierungspräsidium Tübingen · Postfach 26 66 · 72016 Tübingen Sieber Consult GmbH Lägelerstraße 45 88250 Weingarten Tübingen 12.04.2021 Name Astrid Konzelmann-Schnee Durchwahl 07071 757-3226 Aktenzeichen 21-13/2473.2-10.2 / Baindt (Bitte bei Antwort angeben) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren und vergleichba- ren Satzungsverfahren (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) Schreiben vom 08.03.2021 A. Allgemeine Angaben Gemeinde Baindt Flächennutzungsplanänderung Bebauungsplan „Fischerareal“ (*) und 12. Änderung des Bebauungspla- nes „Innere Breite“ Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan sonstige Satzung B. Stellungnahme Es werden keine Einwendungen vorgebracht. Fachliche Stellungnahmen siehe Seiten 2 - 6. *(1. Änderung / Zusammenlegung Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ und Bebauungsplan „Wohngebiet Fischerareal“) - 2 - I. Raumordnung (1) Raumordnung /Bauleitplanung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für den Bereich „Fischerareal“ im Westen von Baindt das Konzept der städtebaulichen Entwürfe des Architekturbüros Gauggel zu realisieren. Mit den jetzigen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ ist dies nicht vollständig möglich. Aus diesem Grund sollen die Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften dem- entsprechend überarbeitet werden. Da es sich bei den städtebaulichen Entwürfen um ein Gesamtkonzept handelt, soll hierzu der Bebauungsplan „Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ als Gesamtplan neu aufgestellt und dabei die notwendigen Änderungen der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ in einem Planwerk zusammengefasst werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan ist der Vorhabenbereich (nach den hier vor- liegenden Unterlagen) als Mischbaufläche und Grünfläche dargestellt. Im Plangebiet soll weiterhin sowohl Wohnen als auch nicht wesentlich störendes Ge- werbe zulässig sein, wobei sich die reine Wohnnutzung auf einen Teilbereich im Os- ten begrenzt. Aktuell ist die Fläche zum Großteil als Brachfläche zu bezeichnen. Im Westen ist bereits ein Lebensmittelmarkt umgesetzt worden, welcher im Konzept der Architekten ebenfalls zu finden ist. Im Osten findet sich bestehende Wohnbebauung, welche erhalten wird. Aus raumordnerischer Sicht werden keine grundsätzlichen Einwendungen vorge- bracht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der nördliche Bereich des Vorhabengebietes nach den Festlegungen im Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben von einem „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ (Z) überlagert. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass mit dem Auslegungsbeschluss durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben und die erfolgte Auslegung der Regionalplanentwurf inhaltlich soweit konkretisiert ist, dass dessen Verbindlicherklärung vom zuständigen Ministerium in weiten Teilen zu erwar- ten ist. Damit sind die Festlegungen im Entwurf des Regionalplanes als „in Aufstel- lung befindliche Ziele der Raumordnung“ sowohl bei Entscheidungen über raumbe- - 3 - deutsame Einzelmaßnahmen als auch im Rahmen der Bauleitplanung in der Abwä- gung oder Ermessensausübung bereits jetzt zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Eine Auseinandersetzung mit den zukünftigen Festlegungen ist daher erforderlich. (2) Raumordnung /Einzelhandel Gemäß den vorgelegten Planunterlagen beabsichtigt die Gemeinde Baindt die 1. Än- derung/Zusammenlegung des Bebauungsplans „Mischgebiet Fischareal und des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungspla- nes „Innere Breite“. Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen werden im Plangebiet als Art der Nutzung Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Da in Misch- und Wohngebieten nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, die nicht unter das Regime des § 11 Abs. 3 BauNVO fallen und es sich zudem um eine städtebaulich in- tegrierte Lage handelt, bestehen raumordnungsrechtlich aus Sicht des Einzelhandels grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Da die textlichen Festsetzungen jedoch noch nicht vorliegen, kann zu den geplanten Änderungen noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Vorsorglich weist das Regierungspräsidium auf den zukünftigen Plansatz 2.7.0 Z (8) des in Aufstellung befindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben hin, wo- nach mehrere Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs (Agglomeration) negative raumordnerische Auswirkungen erwarten lassen, wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt zu beurteilen sind. Zwar befindet sich das Plangebiet in integrierter Lage, die Gemeinde Baindt hat je- doch keine zentralörtliche Funktion. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob sich das Plangebiet in der Ortsmitte der Gemeinde Baindt befindet, dort Agglomerationen wie ein einheitliches Einzelhandelsgroßprojekt nach dem zukünftigen Plansatz 2.7.0 Z (3) (Konzentrationsgebot) zulässig sind und eine Einzelhandelsagglomeration demnach sogar erwünscht wäre (Begründung zu Plansatz 2.7.0, B40, 41). Zwar hat der Entwurf derzeit noch keine Zielqualität. Trotzdem ist im weiteren Verfah- ren eine Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Planziel im Rahmen der Abwä- gung erforderlich. - 4 - II. Hochwasserschutz (Referat 53.1) Wir weisen darauf hin, dass der vorgesehene Bebauungsplan „Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“, teilweise im festgesetzten Über- schwemmungsgebiet liegt. Die Ausweisung neuer Baugebiete auf diesen Flächen ist unzulässig (keine Bagatell- grenze). Die hier für die Beurteilung maßgeblichen Hochwassergefahrenkarten liegen bereits vor: (Direktlink: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/G1Wp ). Maßgeblich und verbindlich ist der tatsächlich von einem hundertjährlichen Hochwas- ser betroffene Bereich – unabhängig von der Darstellung oder der Veröffentlichung in einer Hochwassergefahrenkarte. Mit § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG) gelten kraft Gesetzes seit dem 22.12.2013 (Inkrafttreten der Vorschrift) u. a. die Gebiete als festgesetzte Über- schwemmungsgebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Dies gilt sowohl für Flächen im Außen- als auch im Innenbe- reich. Für diese festgesetzten Überschwemmungsgebiete gelten die Verbote des § 78ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). So ist u. a. untersagt, auf diesen Flächen neue Baugebiete auszuweisen (§ 78 Abs. 1 WHG). Außerdem ist die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (§ 78 Abs. 4 WHG) sowie das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche verboten (§ 78a Abs. 1 Nr. 5 WHG). Nur unter den in § 78 Abs. 2 WHG genannten strengen Voraussetzungen kann in Ausnahmefällen die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwem- mungsgebieten zugelassen werden. Hierzu ist u. a. darzulegen, dass eine Siedlungsentwicklung nicht an anderer Stelle möglich ist oder an anderer Stelle geschaffen werden kann. Die neun genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/G1Wp - 5 - Ausnahmegenehmigungen können unter Vorlage entsprechender Nachweise bei den unteren Wasserbehörden beantragt werden. Das gesetzliche Verbot, neue Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebie- ten auszuweisen, ist einer Abwägung nicht zugänglich. Entgegen dem Verbot ausge- wiesene Baugebiete sind fehlerhaft. Ein neues Baugebiet liegt vor, wenn die erstmalige Bebauung einer Fläche durch Bauleitplanung ermöglicht wird. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn eine Überpla- nung des Außenbereichs erfolgt. Ob dies hier der Fall ist, muss durch die Baurechts- behörde geprüft werden. Sollte es sich um einen Bebauungsplan handeln, welcher in den Anwendungsbereich des §78 Abs. 3 WHG fällt, sind außerdem die dort genannten ausdrücklichen Abwä- gungsbelange (u.a. Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unter- lieger und hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Unabhängig vom Bestehen eines Bebauungsplans bedarf jede Errichtung oder Erwei- terung einer baulichen Anlage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zusätzlich einer Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG. Darüber hinaus sei angemerkt, dass eine Betroffenheit gleichwohl auch bei einem extremen Hochwasserereignis (HQextrem) besteht und entsprechende Schritte (wie z.B. Regelungen zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden, As- pekte zur Sicherung von Hochwasserabfluss und –rückhaltung, Gebäude hochwas- serangepasst planen und bauen etc.) ergriffen werden müssen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf § 78b WHG „Risikogebiete außer- halb von Überschwemmungsgebieten“ (=u.a. extreme Hochwasserereignisse) und den dort genannten Vorgaben verwiesen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Abs. 2 WHG sowie des § 65 Abs. 1 WG (i.d.R. Flächenausdehnung HQ100 der HWGK) und Risikogebiete au- ßerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 WHG (i.d.R. Flächenausdehnung HQextrem der HWGK) sind nachrichtlich (BauGB §9 Abs. 6a) im Bebauungsplan darzustellen. - 6 - Wir weisen darauf hin, dass im Fachinformationsinformationssystem Hochwasserrisi- komanagement (FIS HWRM) durch die untere Wasserbehörde am Landratsamt Ravensburg ein Änderungsvermerk für den hier behandelten Bereich hinterlegt wurde. Dieser lautet: „Die Kartendarstellung entspricht wegen großflächiger Geländeveränderungen nicht mehr der aktuellen Situation. Der markierte Bereich wird von der Veröffentlichung ausgenommen und derzeit neu berechnet.“ (Eintrag vom 7. April 2015 durch Stefan Häussler, LRA RV) Der Bereich wird aktuell durch die Gebietsweise Fortschreibung der HWGK an der Schussen überarbeitet. Neue Ergebnisse zur HWGK liegen nicht vor 2022 vor. III. Naturschutz Die Erfassung der Vögel ist mangelhaft. Es wurden nur vier Begehungen durchge- führt, und nur drei davon am Tage. Eine saubere Erfassung von Brutrevieren ist damit nur eingeschränkt möglich. Zudem fanden die Erfassungen schon 2015 statt. Ob die Daten vor diesem Hinter- grund noch verwertbar sind, ist von der unteren Naturschutzbehörde zu beurteilen. Dies gilt auch hinsichtlich der Fledermausdaten. Abgesehen davon sind keine Belange der HNB betroffen. Die im Artenschutzrechtlichen Gutachten genannten Vermeidungs- und Ersatzmaß- nahmen sind umzusetzen. gez. Konzelmann-Schnee Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 88214 Ravensburg Büro Sieber Frau Lagoda Lägelerstraße 45 88250 Weingarten Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Tel. (0751) 3 63 54-28 Fax (0751) 3 63 54-54 eMail: kiessling@rvbo.de Ihr Schreiben vom, Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 08.03.2021 Büro Sieber Fr. Kießling 08.03.2021 Internet: http://www.bodensee-oberschwaben.de eMail: info@rvbo.de Bebauungsplan „Fischerareal“ (1. Änderung) sowie 12. Änderung des Bebauungsplans „In- nere Breite“, Gemeinde Baindt hier: Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Frau Lagoda, von der Änderung des oben angeführten Bebauungsplans sind keine zu beachtenden Ziele der Raumordnung nach den Vorgaben des rechtskräftigen Regionalplanes (1996) (Ziele der Raumord- nung im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG) betroffen. Ebenso sind keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung des Regionalplan-Entwurfs (Gesamtfortschreibung, Stand 2020) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG betroffen. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bringt zu o. g. Vorhaben keine Anregungen oder Bedenken vor. Mit freundlichen Grüßen Nadine Kießling Baindt-Fischerareal-1.Änderung-Innere-Breite-12.Änderung-4-1 h.paschke Linien 1 Jana Lagoda Von: Nadine Kießling Gesendet: Mittwoch, 24. März 2021 15:23 An: Jana Lagoda Betreff: Stellungnahme 1. Änd. Baindt Fischerareal, 12. Änd. Baindt Innere Breite Anlagen: Baindt-Fischerareal-1.Änderung-Innere-Breite-12.Änderung-4-1.pdf Sehr geehrte Frau Lagoda, Anbei erhalten die die Stellungnahme des Regionalverbands zu oben genannten Verfahren. Am Termin zur Unterrichtung und Erörterung am 14.04.2021 nehmen wir nicht teil. Mit freundlichen Grüßen Nadine Kießling ---------------------------------------------------------------- M. Sc. Nadine Kießling Referentin für Planung Regionalverband Bodensee Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Fon +49 751 36354-32 Fax +49 751 36354-54 kiessling@rvbo.de, www.rvbo.de To: jana.lagoda@sieberconsult.eu Cc: astrid.konzelmann-schnee@rpt.bwl.de Landratsamt Ravensburg, Postfach 1940, 88189 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23, BIC: SOLADES1RVB www.landkreis-ravensburg.de Bau- und Umweltamt - Bauleitplanung und Koordination- Ansprechpartner: Andrea Hirlinger Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Durchwahl: 0751/85-4134 Telefax: 0751/8577-4134 E-mail: a.hirlinger@rv.de Dienstgebäude: Gartenstraße 107 88212 Ravensburg Zimmer E 228 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 8.00-12.00 Uhr nachmittags: Mo. - Mi. 13.30 - 15.30 Uhr Do. 13.30 - 17.30 Uhr Aktenzeichen: BLP/0661/21/401-621.41-fB (Bitte bei allen Schreiben und Anfragen angeben) Datum: 09.04.2021 Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änd./Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fi- scherareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änd. Bebauungsplan "Innere Breite" und örtliche Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Koordinierte Stellungnahme zu folgenden Belangen A. Gewerbeaufsicht, Verkehr, Straßenbau, Landwirtschaft [X] keine Anregungen B. Kreislaufwirtschaft Tel. 0751 852310 Nach dem neuen § 3 Abs. 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) soll ein Erdmassen- ausgleich durchgeführt wird. Dabei sollen durch die Festlegung von Straßen- und Gebäudeni- veaus die bei der Bebauung zu erwartenden anfallenden Aushubmassen vor Ort verwendet wer- den. Dies gilt in besonderem Maße in Gebieten mit erhöhten Belastungen nach § 12 Absatz 10 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Für nicht verwendbare Aushubmassen sol- len entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten eingeplant werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, sich über die Müllentsorgung des geplanten Gebiets Ge- danken zu machen. Sollte der Nachbarschaftsplatz für die Müllfahrzeuge befahrbar werden, stellt die Entsorgung kein Problem dar. Ansonsten sind die Tonnen an die öffentlichen Straßen zu stel- len, welche auch vom Müllfahrzeug angefahren werden können. Eine Entsorgung über private Erschließungsstraßen ist nur möglich, wenn der Grundstückseigen- tümer eine sog. Haftungsverzichtserklärung für mögliche Schäden unterschreibt. 2 C. Brandschutz Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Satzung. Es wird ergänzend auf die Einhaltung folgender Brandschutz-Vorschriften hingewiesen: 1. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für die Feuerwehr (VwV-Feuerwehrflächen), iVm. § 15 Landesbauordnung. 2. DVGW-Arbeitsblatt W-405, iVm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauord- nung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsät- zen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Brandschutztechnische Beurteilung: Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahrzeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirk- same Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräume, die eine Ret- tungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustel- len, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Mit freundlichem Gruß Andrea Hirlinger Landratsamt Ravensburg, Postfach 1940, 88189 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Postfach 1940 88189 Ravensburg Tel.: 0751/85-0 Fax: 0751/85-1905 Bankverbindung: Kreissparkasse Ravensburg Konto 48 000 323 (BLZ 650 501 10) IBAN: DE87650501100048000323 BIC: SOLADES1RVB http://www. landkreis-ravensburg.de Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änd./Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änd. BP "Innere Breite" und öBV hierzu, § 13a BauGB, Gemeinde Baindt Scoping Termin: 13.4.2021 Naturschutz TeI.: 0751 85 4244 Die Gemeinde Baindt plant die Zusammenfassung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“. Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, welche Ände- rungen für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes notwendig sind. 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage 1.1 Natura 2000 Gebiete, § 31, 33, 34 BNatSchG Nordwestlich des Plangebiets liegt der Sulzmoosbach, der Teil des FFH-Gebiets „Schussenbe- cken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ ist. Mit Stand vom 08.11.2018 liegt eine FFH- Vorprüfung vor, in der erhebliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet geprüft wurden. Hier- bei wurden zusammenfassend die Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ und „Mischgebiet Fischerareal“ und die Bebauungsplanänderungen „Innere Breite“ und „Nachtweide II“, Kreisver- kehr betrachtet. Es ist abzuarbeiten, inwieweit die geänderten Planungen zu Änderungen gegen- über den geprüften möglichen, erheblichen Beeinträchtigungen führt. Sollten sich daraus keine Änderungen ergeben, ist die vorliegende FFH-Vorprüfung (unterzeich- net am 10.01.2019) weiterhin Bestandteil des aktuellen Verfahrens. 1.2 Artenschutz, § 44 BNatSchG Die Erfassungen für das Artenschutzrechtliches Fachgutachten fanden im Jahr 2015 statt. Daher ist aus naturschutzfachlicher Sicht eine Prüfung bzw. eine Plausibilisierung der Daten und der Bewertung von 2015 auf Ihre Aktualität durch eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung notwendig. Insbesondere sind die Bäume auf Stamm- und Asthöhlen und ggfs. auf dem Gelände stehenden Schuppen zu untersuchen. Unabhängig von den Ergebnissen der Relevanzbegehung sind aus naturschutzfachlicher Sicht die bereits formulierten Artenschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen laut Artenschutzrechtlichen Fachgutachten vom 10.02.2016 in den neuen, zusammengefassten Bebauungsplan zu über- nehmen (vgl. Ziff. 10, S. 39 ff. und Hinweise Ziff. 7.13 „Mischgebiet Fischerareal“ und Ziff. 6.13 „Wohnen Fischerareal“). 1.3 Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1a BauGB Die zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Fischerareal Mischgebiet“ (vgl. Ziff. 3.1, 19 Zuordnung Ausgleichsmaßnahmen) sind zu übernehmen. Es ist sicher zu stellen, dass diese erbracht werden. 2 Oberflächengewässer TeI.: 0751 85 4246 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage Überschwemmungsgebiet nach § 78 WHG/ Risikogebiet § 78 b WHG Die im Lageplan M=1:2500 vom 08.03.2021 dargestellte Anschlaglinie aus der Hochwasserge- fahrenkarte ist nicht mehr aktuell. Die Hochwasserbelange (Überschwemmungsgebiet HQ 100 und Risikogebiet HQ Extrem) wur- den in den bisherigen rechtskräftigen o.g. Bebauungsplänen abgearbeitet. Die darin enthalten- den Festsetzungen sollten daher entsprechend wieder mitaufgenommen werden. Die Hochwasserfreiheit des Plangebiets im Lastfall HQ100 wird durch die bauliche Gewässe- rumgestaltung des Sulzmoosbaches sichergestellt. Die Hochwasserfreiheit wurde mit der zwi- schenzeitlichen Fertigstellung des 1. Bauabschnittes (Herstellung Bypass und Retentionsaus- gleichsbecken) erreicht. Im weiteren Bauabschnitt 2 muss entsprechend dem wasserrechtlichen Planfeststellungbeschluss („Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach im Bereich Marsweilerstraße – Dorfplatz in Baindt“ Az.404-691.17/wd vom 02.11.2018) noch die Offenle- gung des Sulzmoosbaches auf einer Länge von ca. 50 m erfolgen. Die Bauausführung ist nach unserem Kenntnisstand von der Gemeinde Baindt ab Mai 2021 mit Ende der Fischlaichzeit vor- gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Zuge des o.g. BP konstruktiv keine Änderungen in Lage, Höhe und Flächenbedarf der im Plangebiet befindliche Gewässerumgestaltung Sulzmoos- bach ergeben. Unter diesen Vorrausetzungen bestehen gegen den o.g. BP vom Grundsatz keine Einwendun- gen. 2. Hinweise Derzeit findet eine gebietsweise Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten für das Schus- seneinzugsgebiet statt. Der Sulzmoosbach wird hierbei mitberücksichtigt. Erste Berechnungser- gebnisse sollen Mitte 2021 vorliegen. Mit einem Endergebnis der Fortschreibung ist bis ca. Mitte 2022 zurechnen. Bodenschutz, Altlasten Keine Anregungen und Bedenken. Abwasser TeI.: 0751 85 4267 Es wird angenommen, dass die Festsetzungen zu den Einzelnen BP umgesetzt werden, somit bestehen gegen die Zusammenlegung des BG „Mischgebiet Fischerareal“ und Wohnen Fischer- areal und auch gegen die 12. Änd. BP "Innere Breite" keine Bedenken. Grundwasser Tel.: 0751 85-4269 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können, mit Rechtsgrundlage 3 Wasserversorgung Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Belange der Wasserversorgung zu berücksich- tigen (§ 1 Abs. 6 Ziff. 8e Baugesetzbuch (BauGB)). Diese sind dann hinreichend berücksichtigt, wenn die Gebäude an eine auf Dauer gesicherte, einwandfreie öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. In der Begründung zum Bebauungsplan ist die wasserversorgungstechnische Erschließung des Baugebietes kurz darzustellen. 2. Bedenken und Anregungen Grundwasserschutz Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. (§ 1 Abs. 5 BauGB). Wegen der überragenden Bedeutung der Ressource Grundwasser als eine wesentliche Lebens- grundlage sind Eingriffe in den Grundwasserhaushalt beim Bauen zu vermeiden bzw. zu mini- mieren. Um gesicherte Erkenntnisse über die Grundwassersituation zu erhalten, empfehlen wir vorab in grundwassernahen Bereichen (Talauen, Quellbereiche usw.) Baugrunderkundungen mittels ver- pegelten Erdaufschlussbohrungen durchzuführen. Bei der Beurteilung der Grundwasserstände ist der Schwankungsbereich des Grundwassers zu berücksichtigen. Erdaufschlüsse sind gem. § 43 WG dem Landratsamt – Untere Wasserbehörde- anzuzeigen. Falls Grundwasserbenutzungen (Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten, Ableiten, Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser) notwendig werden, ist die nach den Umständen er- forderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu vermeiden. Drainagen im Grundwasserbereich, sowie Sickerschächte sind grundsätzlich nicht zulässig. Um in kritischen Bereichen Schadensfällen vorzubeugen, ist zu prüfen, ob nicht auf Unterge- schosse verzichtet werden kann. Wenn nicht, wird empfohlen, die im Grundwasserbereich zu liegen kommenden Baukörper wasserdicht und auftriebssicher herzustellen. Die im Grundwasserbereich eingebrachten Materialien dürfen keine schädlichen auslaugbaren Beimischungen enthalten. 3. Hinweise Wir bitten im Bebauungsplan folgende Hinweise mit aufzunehmen: Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravensburg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzei- gen. Die Untere Wasserbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 1 Jana Lagoda Von: Daniela Eberle Gesendet: Mittwoch, 7. April 2021 13:44 An: Jana Lagoda Betreff: WG: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Anlagen: DT_Bestand_BPL_Baindt, Ziegeleistr.pdf Von: F.Jahrendt@telekom.de Gesendet: Mittwoch, 7. April 2021 11:20 An: melanie.scheid@baindt.de Cc: Daniela Eberle Betreff: AW: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen, wir danken für die wir Zusendung der Unterlagen zum Bebauungsplan Fischerareal in Baindt. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Für diesen Bereich wurde uns im Dezember 2018 bereits eine Erschließung angekündigt. Die Prüfung der Erschließung hat bei uns einen Nichtausbau ergeben. Es sind nur einzelne Hausanschlüsse hergestellt worden, nicht aber das gesamte Gebiet. Achtung seit 01.12.2013 neue Funktionspostfachadresse ! Bitte nur noch dieses benutzen. Bitte alle neuen Anfragen zukünftig an das neue Funktionspostfach senden. Es lautet: T-NL-Sw-Pti-32-Bauleitplanung@telekom.de Mit freundlichen Grüßen Frank Jahrendt DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Technik Niederlassung Südwest Frank Jahrendt PTI 32 Strukturplanung Breitband I Adolf-Kolping-Str. 2-4, 78166 Donaueschingen +49 7664 9628381 (Tel.) E-Mail: f.jahrendt@telekom.de www.telekom.de Erleben, was verbindet. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter http://www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik 2 Von: Daniela Eberle Gesendet: Freitag, 12. März 2021 10:46 An: FMB T NL SW PTI 32 Bauleitplanung ; zentraleplanungnd@unitymedia.de; bauleitplanung@netze-bw.de; wasserversorgung@baienfurt.de Cc: Jana Lagoda Betreff: BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, unter folgendem Link erhalten Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt - Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (EAG-Bau) https://bsieber-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/daniela_eberle_sieberconsult_eu/EoJmt1cK1B5JswPC- ECx_MUBwblE93G7peKPRq6C9gXJ8Q?e=C3dqc0 Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. D. Eberle Durchwahl: 0 83 82 / 2 74 05 - 83 Falls Sie vergessen haben sollten, die Lesebestätigung an uns zurück zu schicken, bitten wir Sie höflichst, den Empfang dieser E-Mail zu bestätigen. Sieber Consult Stadtplanung | Landschaftsplanung | Artenschutz | Immissionsschutz Am Schönbühl 1 88131 Lindau (B) tel.: 0 83 82 / 2 74 05 - 0 fax: 0 83 82 / 2 74 05 - 99 email: info@sieberconsult.eu web: www.sieberconsult.eu 1/1 1 2 30 15 28 30 25 26 25/1 3 Gy 0.0 29.5 17.2 28.2 7.4 4.8 14 .6 1. 2 13 .1 11 .2 1. 1 16.2 22.5 17.8 20.0 16 .0 2.4 11.0 1.2 10 .0 0.6 27.5 8.6 2.0 10.1 6.1 19.2 2. 0 5.6 2. 0 1.5 2.42. 0 0.5 1. 9 2.4 1. 1 1. 3 2.5 4. 0 2. 51.7 1.7 2. 5 1.7 1.7 2. 5 2. 5 6.3 10.0 7.6 2. 4 2. 51.7 1.7 7.8 1. 5 2. 0 3.21. 1 8.5 15.0 1. 3 2.0 2. 0 30.0 0. 6 7.7 0. 6 30.0 0. 6 16.2 4.8 117.6 0.0 9.8 2. 1 7.6 1.2 8.8 2.6 9.8 4.7 0. 9 2.84. 2 0. 5 6. 5 Name Maßstab ONB VsB Sicht BlattDatum PTI AT/Vh-Bez.: AsB AT/Vh-Nr.: TI NL Bemerkung: 07.04.2021 Jahrendt, Frank PTI 32 751A 1Wolpertswende Donaueschingen Südwest Kein aktiver Auftrag Kein aktiver Auftrag 1 1:1000 Lageplan Vodafone BW GmbH Aachener Str. 746-750, 50933 Köln, Postanschrift: Zentrale Planung, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel vodafone.de Geschäftsführung: Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender), Anna Dimitrova, Bettina Karsch, Andreas Laukenmann, Gerhard Mack, Alexander Saul Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 83533, Sitz der Gesellschaft: Köln, USt-ID DE 251 338 951 Seite 1/1 C2 General Vodafone BW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Bearbeiter: Herr Kiewning Abteilung: Zentrale Planung Direktwahl: +49 561 7818-149 E-Mail: ZentralePlanungND@unitymedia.de Vorgangsnummer: EG-3279 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Datum 13.04.2021 BP "Fischerareal" (1. Änderung/Zusammenlegung BP "Mischgebiet Fischerareal" und BP "Wohnen Fischerareal") sowie 12. Änderung des BP "Innere Breite", Gemeinde Baindt – zur frühzeitigen Behördenunterrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Vodafone BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere obenstehende Vorgangsnummer an. Mit freundlichen Grüßen Zentrale Planung Vodafone Bitte beachten Sie: Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverlegung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine Koordinierung/Abstimmung zum weiteren Vorgehen, dass Vodafone und Unitymedia trotz der Fusion hier noch separat Stellung nehmen. Demnach gelten weiterhin die bisherigen Kommunikationswege. Wir bitten dies für die nächsten Monate zu bedenken und zu entschuldigen. Ein Unternehmen der EnBW Netze BW GmbH Adolf-Pirrung-Straße 7 · 88400 Biberach · Postfach 12 55 · 88400 Biberach · Telefon +49 7351 53-0 · www.netze-bw.de Bankverbindung: BW Bank · BIC SOLADEST600 · IBAN DE84 6005 0101 0001 3667 29 Sitz der Gesellschaft: Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · HRB Nr. 747734 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer · Geschäftsführer: Dr. Christoph Müller (Vorsitzender), Dr. Martin Konermann, Bodo Moray Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Name Sumeja Cosic Bereich NETZ TESN1 Telefon +49 7351 53-2409 E-Mail Ihr Schreiben Ihr Zeichen Datum Seite s.cosic@netze-bw.de 08.März 2021 Büro Sieber 09.April 2021 1/1 Stellungnahme zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung BP „Mischgebiet Fischerareal“ und BP „Wohnen Fischerareal“) sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung an diesem Verfahren. Im Geltungsbereich befinden sich Anlagen der Netze BW. Wir gehen davon aus, dass diese Anlagen in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben können. Wenn Si- cherungs- oder Änderungsmaßnahmen notwendig sind, dann rechnen wir die Kosten nach den bestehenden Verträgen ab. Vor Beginn der Bauarbeiten ist vom ausführenden Bauunternehmen über die im Geltungsbereich befindlichen Anlagen unbedingt eine aktuelle Kabelauskunft ein- zuholen: Telefon: +49 7351 53 -22 30 Telefax: +49 7351 53 -21 35 E-Mail: leitungsauskunft-sued@netze-bw.de Für die weitere Koordinierung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Projektie- rer Herr Thomas Rieger: Telefon: +49 7520 96676 -403 Mobil: +49 172 7341767 E-Mail: t.rieger@netze-bw.de Der benötigte Leistungsbedarf der geplanten Neubauten ist bitte rechtzeitig bei uns anzumelden. Netze BW GmbH · Postfach 12 55 ·88400 Biberach mailto:leitungsauskunft-sued@netze-bw.de mailto:t.rieger@netze-bw.de Ein Unternehmen der EnBW Seite 2/2 Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Vielen Dank. Freundliche Grüße Netze BW GmbH i. A. Sumeja Cosic Netzplanung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleit- planung (§ 4 Baugesetzbuch) Hinweis: Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Pla- nungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind an- zugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Ge- meinde. Gemeinde (mit Anschrift und Tel./Fax.Nr.) Gemeinde Baindt , Marsweilerstraße 4. , 88255 Baindt , 07502 9460-10, info@baindt.de Az.: Bearbeiter BM Simone Rürup Flächennutzungsplan Bebauungsplan BPlan: Fischerareal Zusammenlegung Mischgebiet/Woh- nen für das Gebiet Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sonstige Satzung Frist 1 Monat (§ 4 Abs. 2 BauGB) Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange Name/Stelle des Trägers öffentlicher Belange (mit Anschrift und Tel./Fax.Nr.) TWS-Netz GmbH, Schussenstr. 22, 88212 Ravensburg,Tel:0751-804-0,Fax:0751/1304, info@tws.de Keine Stellungnahme erforderlich mit Angabe der Gründe Beabsichtigte eigene Planung und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren könnten, mit Angabe des Sachstands Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Rege- lungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können Einwendungen Rechtsgrundlagen Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen) Sonstige fachliche Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten Bebauungsplanverfahren. Die TWS Netz GmbH stimmt der geplanten Bebauung zu. In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befinden sich Gasversorgungsleitungen der TWS-Netz GmbH. Somit ist eine Versorgung des Plangebietes mit Erdgas möglich. Des Weiteren bitten wir Sie uns an dem Verfahren weiterhin zu beteiligen. Antrag auf Fristverlängerung aus wichtigem Grund, mit Begründung und ggf. Nachweisen Ravensburg, 08.04.2021 Unterschrift, Dienstbezeichnung[mehr]

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        iMA-GeruchsmodellSulpach-Endbericht-Öffentlich-29-04-2024.pdf

        iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Messstelle § 29b BImSchG Akkreditiert für Immissionsprognosen nach TA Luft Nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Gartenstraße 107 88189 Ravensburg Geruchsmodell Sulpach Endbericht Öffentlicher Bericht ohne datenschutzrelevante Detail-Angaben der Emissionsberechnung für die einzelnen Betriebe Bericht-Nr.: 22-04-03-S Umfang: 31 Seiten Datum: 29.04.2024 Bearbeiter: Dr. Jost Nielinger, Dipl. Met. (Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen) Stephan Fischer M.Sc.-Met. (Sachverständiger) iMA - Immissionen · Meteorologie · Akustik Richter & Röckle GmbH & Co. KG Niederlassung Stuttgart Hauptstraße 54 D-70839 Gerlingen Tel: 07156 / 4389 15 Fax: 07156 / 5026 18 E-Mail: nielinger@ima-umwelt.de Internet: http://www.ima-umwelt.de Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 2 von 31 Inhaltsverzeichnis Hauptteil 1 Situation und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 2 Vorgehensweise ................................................................................................................ 4 3 Gerüche und ihre Beurteilung .......................................................................................... 5 4 Örtliche Verhältnisse ........................................................................................................ 6 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen .................................................................. 8 6 Meteorologische Verhältnisse ........................................................................................ 10 7 Ausbreitungsrechnung ................................................................................................... 15 7.1 Verwendetes Programmsystem ..................................................................................... 15 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter ............................................. 15 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse ........................................................................ 17 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses ....................................................................... 18 7.5 Windfeldmodell .............................................................................................................. 21 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe .................................................................. 21 7.7 Emissionen und Quellen im Modell ................................................................................ 22 7.8 Überhöhung ................................................................................................................... 22 7.9 Zählschwelle .................................................................................................................. 22 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) ........................................................................... 22 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit ............................................................................. 22 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach ........................................................ 23 9 Zusammenfassung .......................................................................................................... 29 Literatur .................................................................................................................................. 30 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 3 von 31 1 Situation und Aufgabenstellung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Betrieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsver- fahren zu etlichen gegenseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zukünftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Mo- dell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Die Ausbreitungsrechnungen Geruch wurden rechnergestützt nach den Vorgaben der folgenden Richtlinien und Regelwerke durchgeführt: TA Luft (2021). VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qualitätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit diese für eine Bearbeitung nach TA Luft (2021) zutreffend sind. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Messung von Gerüchen sowie die Immissionsprognose nach TA Luft und VDI 3783 Bl. 13:2010- 01 (D-PL-14202-01-00). Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 4 von 31 2 Vorgehensweise Die Ausbreitungsrechnung für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach erfolgte nach den Vorga- ben der TA Luft (2021), Anhang 2 und nach denen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qua- litätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit sie für die Ausbreitungsrechnung nach „neuer“ TA Luft zutreffend sind. Zur Einstufung der Ergebnisse werden die Beurteilungs-Kriterien der Nr. 3 des Anhang 7, TA Luft (2021) herangezogen. Die örtlichen Verhältnisse (Gelände, Umgebung, Standort, Baulichkeiten und ähnliche, für die Bearbeitung notwendige Informationen) wurden anlässlich mehrerer gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) empfohlenen Vor-Ort-Termine (z.B. am 24.02. und 13.03.2023) aufgenommen. Für die Immissionsprognose Geruch wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: a) Aufbau eines Modell-Setups (Gelände, Gebäude, Rechengitter). b) Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. c) Durchführung der 3D- Wind- und Turbulenzfeldberechnungen unter Berücksichtigung der Gebäude in Sulpach und der örtlichen Geländegestalt. d) Einbau zur Berücksichtigung der lokalen Kaltluftströmungen in der Ausbreitungsrechnung. e) Emissionsberechnung für 14 laut Auftraggeber zu berücksichtigenden Tierhaltungsbe- triebe auf Basis von Angaben des Landratsamtes und der Betreiber. f) Ausbreitungsrechnung Geruch für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach. g) Darstellung der Ergebnisse, Einschätzung. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 5 von 31 3 Gerüche und ihre Beurteilung Basis für die Untersuchung bildet die Erste Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Im- missionsschutzgesetzt (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft (2021)), insbe- sondere die Anhänge 2 “Ausbreitungsrechnung“ und 7 “Festlegung und Beurteilung von Ge- ruchsimmissionen“. Kenngröße Kenngröße zur quantitativen Beurteilung von Gerüchen ist die relative Häufigkeit von Geruchs- stunden in Bezug auf die Jahresstunden, IG, ausgedrückt z.B. in Prozent der Jahresstunden. Beurteilungswerte Die TA Luft (2021) spricht im Anhang 7, Nr. 3.1 von erheblichen Beeinträchtigungen oder Beläs- tigungen, wenn der Beurteilungswert überschritten wird. Die Beurteilungswerte werden nach Ge- bietstypen unterschieden, u.a.: Wohn-/Mischgebiet: 10 % Gewerbe-/Industriegebiete: 15 % Dorfgebiet: 15 % (nur bei Tierhaltung anzusetzen) Beurteilt werden nur Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 6 von 31 4 Örtliche Verhältnisse Der Baindter Teilort Sulpach liegt ca. 1,8 km nordwestlich von Baindt in einem Bogen der Bun- desstraße B30 (Abbildungen 4-1 und 4-2). Abb. 4-1: Topographische Karte der großräumigen Umgebung von Sulpach (roter Kreis) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Abb. 4-2: Topographische Karte der näheren Umgebung von Sulpach (in der Bildmitte) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 7 von 31 Die Ortschaft liegt unterhalb des Südwest-Hanges des Altdorfer Waldes (Abbildung 4-1). Die Häuser des Ortszentrums gruppieren sich um eine flache, Nordnordost-Südsüdwest-verlaufende Geländerinne mit einem kleinen Bachlauf (Abbildung 4-2). Aus dieser Talsohle steigt das Gelände nach Westen und nach Osten hin an. In diese beiden Richtungen finden sich auch die Ausläufer der örtlichen Wohnbebauung – nach Westen etwas abgesetzt vom Ort, nach Osten direkt an den Ortskern anknüpfend. Die unmittelbare Umgebung der Ortschaft ist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Dabei sind sowohl Grün- als auch Ackerland dominierend. Vereinzelt gibt es Streuobstwiesen. Die nächstgelegenen zusammenhängenden Waldgebiete beginnen etwa 410 m nördlich, ca. 550 m östlich und rund 680 m südlich des Ortszentrums. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 8 von 31 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen Gemäß den Vorgaben des Landratsamtes Ravensburg als Auftraggeber wurden in den Ausbrei- tungsrechnungen die folgenden 14 Betriebe mit Tierhaltung und/oder Biogasanlage berücksich- tigt (die Lage der Betriebe ist der Abbildung 5-1, nächste Seite, zu entnehmen): Nr. Betrieb V01 Futterer, Hugo (Schweinehaltung) V02 Futterer, Tobias (Schweinehaltung) V03 Futterer, Ursula (Schweinehaltung) V04 Futterer Biogasanlage V05 Futterer Satelliten-BHKW V06 Schnez (Milchviehhaltung) V07 Schnez, Biogasanlage V08 Kuch (Pferdehaltung, Hühnermobilställe) V09 Kretzer (Pferdehaltung) V10 Elbs, Markus (Pferdehaltung) V11 Elbs-Moosmann (keine Tierhaltung nach Durchsicht LRA) V12 Henzler, Alexander (Pferdehaltung) V13 Henzler, Andreas (Pferdehaltung Flst 371) V14 Bader (Milchviehhaltung) Die Datenerhebung zur Geruchs-Emissions-Berechnung umfasste folgende Schritte: 1) Übermittlung der vom Landratsamt als „genehmigt“ eingestuften Basisdaten zur Tierhal- tung und zu mit der Tierhaltung verbundenen Nebenquellen (z.B. Festmistlager, Fahrsi- los). 2) Besichtigung jedes Betriebes anlässlich eines Vor-Ort-Termins mit dem jeweiligen Be- triebsleiter. Dabei wurden die Daten aus 1) gemeinsame durchgesprochen und durch An- geben der Betreiber modifiziert/ergänzt. 3) Berechnung der Geruchsemissionen und Festlegung der Geruchsquellen durch iMA auf Basis der Informationen aus 1) und 2). Die Daten wurden den Betreibern zur Durchsicht und ggf. Korrektur zugesandt. 4) Nach Rückmeldung durch Betreiber abschließende Wieder-Vorlage der Daten aus 3) beim Landratsamt. Dort erfolgte eine abschließende Prüfung und – wo notwendig – eine finale Anpassung aus Sicht der Behörde. Die verwendeten Daten können mit Blick auf Datenschutzanforderungen in diesem öffentlichen Gutachten hier nicht detailliert wiedergegeben werden. Sie sind Bestandteil eines umfangreichen Anhangs zu diesem Bericht, der zunächst ausschließlich dem Landratsamt vorliegt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 9 von 31 Abb. 5-1: Lage der 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetriebe in Sulpach. Die Nummerierung entspricht der Zuordnung in der Tabelle auf der vorherigen Seite. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 10 von 31 6 Meteorologische Verhältnisse Für die Ausbreitungsrechnung ist nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9 prinzipiell der Zeitraum eines Jahres stundenfein zu betrachten (8.760 Jahresstunden), da die Kenngröße zur Beurteilung als Geruchsstunden in % der Jahresstunden anzugeben ist (Anhang 7 TA Luft (2021)). Als für die Ausbreitungsrechnung relevante meteorologische Daten sind im Anhang 2 Nr. 9 der TA Luft (2021) die Größen Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Turbulenzzustand (Ausbrei- tungsklasse) festgelegt. Die ersten beiden Informationen geben Auskunft über die Verlagerung mit dem Wind, die Turbulenz steuert maßgeblich die Verdünnung eines Luftschadstoffes. Als Format für die Daten sind in der TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9, stundenfein aufeinander folgende meteorologische Daten (AKTerm) vorgesehen. Geeignete Messungen lagen im Bereich von Sulpach nicht vor. Gemäß TA Luft (2021) Anhang 2, Nr. 9.1, Abs. 4b) wurden daher für den Standort modellierte meteorologische Daten verwendet. Der Datensatz wurde im 500 m – Raster für ganz Baden- Württemberg im Auftrag des Umweltministerium Baden-Württemberg und unter fachlicher Beglei- tung der obersten Fachbehörde, der LUBW, durch die Fa. metSoft (Heilbronn) erstellt. Die hier verwendeten Daten wurden für den Punkt (Gauß-Krüger 3er Streifen / UTM32) RWMeteo = 3 549 000 (GK3) = 548 905 (UTM32) HWMeteo = 5 302 500 (GK3) = 5 300 819 (UTM32) berechnet. Dieser Punkt liegt zentral in der Ortschaft zwischen den Betrieben V03 und V14 und gibt an dieser Stelle insbesondere die Strömungsverhältnisse im Bereich der flachen Rinne, die Sulpach von Nordnordost nach Südsüdwest durchzieht, wieder. Abb. 6-1: Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Daten. (Quelle: LUBW-Daten- und Kartendienst.) Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 11 von 31 Die meteorologischen Daten sollen im hochauflösenden Berechnungs-Modell an einem Punkt vorgegeben werden, der nicht durch die lokale Gebäude-Umströmung der Bauwerke gestört wird. Zudem sollte der Ansatzpunkt der meteorologischen Daten aus allen Richtungen ungestört an- geströmt werden können. Die zweite Anforderung ist auf flachen Höhenrücken meist ideal erfüllt. Als Ansatzpunkt für die meteorologischen Daten im Modell wurde daher die Ersatz-Anemometer- Position (EAP) mit den Koordinaten (UTM 32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 vorgegeben. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Kümmerazhofener Weges (Abbildung 7-1), nur ca. 165 m vom Berechnungspunkt entfernt. Aus einem 10jährigen Bezugszeitraum (2001 bis 2010) wurde von der Fa. metSoft das repräsen- tative Jahr 2010 im Sinne der TA Luft (2021) und gemäß den Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017) bestimmt und ausgewählt. Die Abbildung 6-2 zeigt die Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung, unterschieden nach Windgeschwindigkeitsklassen, die Abbildung 6-3 die der Windgeschwindigkeit und die Abbildung 6-4 die Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen der verwendeten standortbezogenen me- teorologischen Eingangsdaten. Der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit beträgt 2,4 m/s. Abb. 6-2: Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung der für die Ausbreitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Die farbliche Unterteilung erfolgt nach Windgeschwindigkeitsklassen. Die Daten wurden berechnet für die Ortslage von Sulpach, RW = 3 549 000, HW = 5 302 500 (GK3) und das repräsentative Jahr 2010. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 12 von 31 Abb. 6-3: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten (Klassierung nach TA Luft) der für die Aus- breitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Abb. 6-4: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen (Turbulenzzustand der bodennahen Atmo- sphäre, I, II = stabil, III/1, III/2 = neutral, IV, V = labil) der für die Ausbreitungsrechnung ver- wendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 13 von 31 Kaltluft Kaltluftströmungen entstehen in wolkenarmen Nächten bei großräumig windschwachen Wetter- lagen. Über Grünland und Ackerland kühlt die Luft deutlich stärker ab als über Wald- und Sied- lungsgebieten. Die kühlere Luft setzt sich, da sie schwerer ist, zunächst dem lokalen Geländege- fälle folgend hangabwärts in Bewegung (Kaltluftabfluss). Mehrere solcher Kaltluftabflüsse können sich zu Kaltluftströmungen und Kaltluftströmungssystemen zusammenschließen, die auch in ebe- nes Gelände hineinreichen und niedrige Hügel überströmen können. Kaltluftströmungen gelten als turbulenzarm. In ihnen können Luftbeimengungen über längere Strecken relativ wenig verdünnt transportiert werden. Aufgrund der Natur der Kaltluftströmungen sind dabei auch geländebedingte Richtungswechsel während der Verlagerung möglich. Da es sich bei Kaltluftströmungen um bodennahe Strömungssysteme handelt, muss man insbe- sondere bei Tierhaltungsbetrieben davon ausgehen, dass sie bei entsprechenden Wetterlagen in diese turbulenzarmen Strömungen hinein emittieren. Die TA Luft (2021) befasst sich im Anhang 2, Nr. 9.8 mit dem Thema Kaltluft. Dort wird jedoch im Wesentlichen ein Prüfauftrag formuliert und für den Fall, dass die Kaltluftströmungen berücksich- tigt werden müssen, die Dokumentation der Vorgehensweise gefordert. Zur Methodik äußert sich die TA Luft nicht konkret, sondern stellt lediglich einen Rahmen auf: „Fallbezogen ist zu prüfen, ob einfache Verfahren, wie Abschätzungen oder Screening-Verfahren ausreichen oder ob die Kaltluftabflüsse auf komplexere Weise durch Einbeziehung in die Ausbreitungsrechnung berück- sichtigt werden müssen.“ Eine allgemeinverbindliche Methode zur sachgerechten Berücksichtigung von Kaltluftströmun- gen in Geruchsausbreitungsrechnungen ist gegenwärtig in den Gesetzen, Richtlinien und Leitfä- den zur Ausbreitungsrechnung nicht verankert. Aufgrund der Orografie im Untersuchungsgebiet ist das Auftreten lokaler Kaltluftströmungen im Bereich Sulpach zu erwarten. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co.KG hat dazu bereits im Jahr 2014 eine erste Studie angefertigt. Die Prüfung ergab zudem, dass die Kaltluftströmungen auf komplexe Weise in der Ausbreitungs- rechnung berücksichtigt werden sollten, da die Strömungsverhältnisse räumlich variieren. Die lokalen Orografie-bedingten und zeitabhängigen Kaltluftströmungen wurden mit dem prog- nostischen mesoskaligen Windfeldmodell METRAS-PC (z.B. Schlünzen et al. (1996)) berechnet. Dieses Modell erfüllt die Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017). Zur flächendeckenden, dreidimensionalen Berücksichtigung der Kaltluftströmungen im Rahmen der Ausbreitungsrechnung wurden anschließend in den stundenfeinen meteorologischen Ein- gangsdaten (AKTerm) Situationen und mehrstündige Phasen mit möglichen Kaltluftströmungen identifiziert (Nachtstunden, Ausbreitungsklasse I, geringe Windgeschwindigkeiten). Für diese Situationen/Phasen wurden dann die Windfelder mit übergeordnetem Wind (Ergebnis des LASAT-Windfeldmodells lprwnd) mit Windfeldern des prognostischen 3dimensionalen Kalt- luftströmungsmodells METRAS-PC kombiniert. Je geringer die übergeordnete Windgeschwin- digkeit ist, desto dominanter treten dadurch die Kaltluftströmungs-Strukturen in den Vordergrund. Da das Modell METRAS-PC auch die zeitliche Entwicklung von Kaltluftströmungen berechnet, Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 14 von 31 können mehrere Zeitpunkte innerhalb einer Kaltluft-Phase integriert werden. Die Windfeldbiblio- thek enthält damit für jedes Berechnungsgitter und für jede Stunde innerhalb einer Kaltluftphase ein dreidimensionales Windfeld, in dem die lokalen Kaltluftströmungen zum entsprechenden Zeit- punkt enthalten sind. Während der Ausbreitungsrechnung greift das Ausbreitungsmodell bei ent- sprechender Wetterlage auf die Kaltluft-Windfelder zu – sie werden somit im zeitlichen Verlauf immer dann berücksichtigt, wenn die meteorologischen Eingangsdaten entsprechende Bedin- gungen zeigen. Die folgende Abbildung 6-5 zeigt exemplarisch zu Beginn einer Kaltluftsituation die Strömung im Bereich von Sulpach. Entsprechend der Geländeneigung, der Landnutzung und Strukturen wie Höhenrücken und Rinnen werden Kaltluftströmungen verschiedener Intensität von den Hängen des Altdorfer Waldes in Richtung Schussen-Tal berechnet. Abb. 6-5: Kaltluftströmungen eine Stunde nach dem Einsetzen einer Kaltluftsituation. Ergebnis des Kaltluftströmungsmodells METRAS-PC in 10 m über Grund. Sulpach liegt in der Bildmitte. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 15 von 31 7 Ausbreitungsrechnung 7.1 Verwendetes Programmsystem Zur Ausbreitungsrechnung wurde das Modellsystem LASAT (Version 3.4.24-64WI17-m4, Janicke (1985)) eingesetzt. LASAT erfüllt als „Muttermodell“ von AUSTAL (Janicke (2023)) die Anforde- rungen des Anhangs 2 der TA Luft (2021) und der VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020). 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter Maßgebliche Immissionsorte für diese Untersuchung sind die Wohnhäuser in Sulpach. Die flä- chenhaft ausgewiesenen Ergebnisse können zudem für unbebaute Grundstücke in Ortsrandlage und für Baulücken innerhalb der Ortschaft herangezogen werden. Der Nullpunkt des Berechnungsgebietes hat die Koordinaten: RWNullpunkt = 548 895 (UTM32) HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). Er ist in Abbildung 7-1 durch einen roten Punkt markiert. Aufgrund der Gebäudeberücksichtigung musste im Bereich der Wohnhäuser von Sulpach ein inneres Rechengitter mit der kleinen Maschenweite von 2 m angelegt werden, um die Gebäu- deeffekte sachgerecht modellieren zu können. Dieses innere Gitter misst 772 m x 1 144 m. Um die Geländeeinflüsse zu erfassen, wurde das Berechnungsgebiet durch drei ineinander ge- schachtelte Rechengitter steigender Maschenweite aufgebaut. Das äußere Rechengitter (Be- rechnungsgebiet, Abb. 7-1) erstreckt sich mit einer Maschenweite von 8 m über 1 304 m in West- Ost- und 1 424 m in Süd-Nord-Richtung. Die folgende Tabelle 7-1 zeigt die Parameter der verwendeten Rechengitter. Tab.7-1: Eigenschaften des verwendeten Rechengitters. Bezugspunkt (Nullpunkt des Modells) ist RWNullpunkt = 548 895, HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). LUE steht für „linke untere Ecke“, ROE für „rechte obere Ecke“. Der vertikale Abstand der Rechenflächen beträgt in Bodennähe entsprechend der Anforderung im Anhang 2 der TA Luft (2021), der zufolge das Ergebnis repräsentativ für 1,5 m über Grund sein soll, 3 m. Anschließend bleibt der Abstand der Rechenflächen zunächst bis 31 m Höhe kon- stant bei 2 m, bevor er darüber sukzessive ansteigt, bis das Modellgebiet mit insgesamt 32 Flä- chen eine Höhe von 1.500 m ü. Grund erreicht. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 16 von 31 Abb. 7-1: Berechnungsgebiet und Rechengitter (blau), Nullpunkt (rot) und der ausgewählte Ansatzpunkt der meteorologischen Daten (EAP, hellblau). Im innerste der Rechengitter mit einer Maschen- weite von 2 m wurden die Gebäude von Sulpach explizit als Strömungshindernis berücksich- tigt. In allen Rechengittern wurde die Geländeform berücksichtigt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 17 von 31 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse In der hier durchzuführenden Geruchsuntersuchung wurden die Gebäude im Bereich der Ortsbe- bauung und der zu beurteilenden Wohnhäuser explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Tur- bulenz berücksichtigt. Die Abbildung 7-2 zeigt eine Gesamtschau der Gebäude von Sulpach im Modell. Abb. 7-2: Die in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigten Gebäude von Sulpach. Blick von Süd nach Nord. Nördlich und südlich der direkt erfassten Bauwerke befinden sich Einrichtungen und Bauten der Betriebe V01 bis V05 sowie V07. Sie liegen so weit von den zu betrachtenden Immissionsorten entfernt, dass ihre Wirkung auf Strömung und Turbulenz nicht explizit berechnet werden musste. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 18 von 31 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses Die Geländehöhe (Geländeform) wurde aufgrund der im Berechnungsgebiet auftretenden mode- raten Höhenunterschiede berücksichtigt (Abbildung 7-3). Als digitales Höhenmodell wurden GlobDEM50-Daten verwendet (GLOB-DEM50 (2000)). Abb. 7-3: Geländehöhen im Berechnungsgebiet. . Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 19 von 31 Abb. 7-4: Geländesteigungen im Berechnungsgebiet. Im Berechnungsgebiet treten verbreitet Steigungen > 1:20, aber keine Steigungen > 1:5 auf (Ab- bildung 7-4). Daher konnten die Windfeldberechnungen gemäß TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 12, Abs. 2 mit dem diagnostischen Windfeldmodell des Programmsystems LASAT, lprwnd, berechnet werden. 1:20 1:5 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 20 von 31 Rauigkeitslänge Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 wird die Rauigkeitslänge z0 über ein Gebiet mit dem 15-fachen Radius der Quellhöhe gemittelt. Da es hier Quellen von 14 Betrieben zu berücksichti- gen galt, die zudem im gesamten Berechnungsgebiet verteilt liegen, wurde die Gelände-Rauhig- keit hier als Mittel im Berechnungsgebiet angesetzt. Da die Gebäude der Ortschaft Sulpach explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Turbulenz berücksichtigt wurden, war über die Rauhigkeit im Wesentlichen noch die Landnutzung ohne Ge- bäude abzubilden. Diese besteht innerhalb der Ortschaft zumeist aus mit Büschen und Bäumen bepflanzten Garten- Grundstücken, außerhalb der Ortschaften aus Streuobstwiesen und größtenteils aus Ackerland und Grünland. Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 und Tabelle 15 sind Ackerland und Grünland der Rauhig- keitsklasse 4 (z0 = 0,1 m) zugeordnet. Um die höhere Rauhigkeit von Streuobstwiesen sowie Büschen, Sträuchern und einzelnen Bäumen auf den Grundstücken um die Wohnhäuser ange- messen zu berücksichtigen, wurde die Rauhigkeit um eine Klasse höher angesetzt: z0 = 0,2 m, Rauhigkeitsklasse 5. Die Verdrängungshöhe d0 hat dann den Wert 1,2 m. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 21 von 31 7.5 Windfeldmodell Die TA Luft (2021) erlaubt im Anhang 2, Nr. 12 die Verwendung eines diagnostischen Windfeld- modells (wie es in LASAT implementiert ist), wenn innerhalb des zu betrachtenden Untersu- chungsgebietes Steigungen größer als 1:5 keinen Einfluss auf das Ergebnis haben werden. Im gesamten Berechnungsgebiet und besonders im Bereich der Ausbreitung von den Geruchsquel- len zu den maßgeblichen Immissionsorten bleiben die Steigungen durchweg kleiner als 1:5 (Ab- bildung 7-4). Aus diesem Grund ist die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells mit Blick auf die Geländeform TA-Luft-konform. Die meisten Immissionsorte (Wohnhäuser) in Sulpach liegen außerhalb der Rezirkulationszonen quellnaher Gebäude. Daher ist auch mit Blick auf die Gebäude-Berücksichtigung die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells sachgerecht und TA-Luft-konform (TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 11). Die lokalen Kaltluftströmungen wurden mit einem prognostischen mesoskaligen Strömungsmo- dell berechnet und in der Windfeldbibliothek zur Ausbreitungsrechnung integriert. In der hier durchgeführten Untersuchung mit 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetrieben, die meis- ten davon innerhalb der Ortsbebauung oder am Ortsrand, kann es jedoch vorkommen, dass ein einzelnes Wohnhaus (nur) bei einer bestimmten Anströmrichtung auch einmal im Einflussbereich eines quellnahen Gebäudes liegt. Die Anwendung eines prognostisches Berechnungsverfahrens zur Berechnung der Gebäudeumströmung wäre jedoch im vorliegenden Fall fachlich mit erhebli- chen Nachteilen verbunden und erwies sich auch als technisch unmöglich: Zum einen läge ein Wohnhaus nur bei einem bestimmten, meist sehr schmalen Windrichtungssektor tatsächlich in- nerhalb der Rezirkulationszone, für alle anderen Anströmrichtungen nicht. Zum anderen gibt es derzeit kein prognostisches Strömungsmodell für Gebäudeumströmung, das es gestattet, Ge- lände zu berücksichtigen. Auch Kaltluftströmungen hätten bei der Verwendung eines prognosti- schen Gebäudeumströmungsmodells nicht in die Windfelder integriert werden können. Die Ver- wendung eines prognostischen Strömungsmodells für Gebäude hätte damit zur Folge, das we- sentliche Einflüsse auf die Strömungs- und Ausbreitungsverhältnisse in Sulpach unberücksichtigt hätten bleiben müssten. Schließlich könnte aufgrund technischer Beschränkungen von Maschen- weite in Kombination mit möglicher Gitterpunkt-Zahl das hier erforderlich Berechnungsgebiet mit einem prognostischen Strömungsmodell für Gebäude nicht abgedeckt werden. 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe Die meteorologischen Eingangsdaten wurden an der Ersatz-Anemometerposition (EAP= mit den Koordinaten (UTM32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 angesetzt. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Küm- merazhofener Weges (Abbildung 7-1). Als Anemometerhöhe wurde entsprechend den Angaben im Kopf der AKTerm die mit der Rau- higkeitsklasse 5 korrespondierende Höhe von 11,1 m über Grund verwendet. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 22 von 31 7.7 Emissionen und Quellen im Modell Die Vorgabe/Berechnung der Emissionen und die Festlegung der Quellen im Modell werden aus- führlich in einem Anhang dieses Berichtes dargestellt. Dort sind auch die Zeiträume aufgelistet, zu denen die Quellen aktiv angesetzt wurden und Gerüche emittieren. Eine Zusammenfassung der Quellen mit den modellinternen Quellenbezeichnungen, den in der Ausbreitungsrechnung zugeordneten Geruchsstoffströmen und den Quellgeometrien in der No- menklatur des Ausbreitungsmodells sind ebenfalls in diesem Anhang aufgelistet. Aus Wunsch des Auftraggebers ist dieser Anhang aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Be- standteil des öffentlichen Gutachtens. 7.8 Überhöhung Alle bodennahen und/oder diffusen Geruchsquellen wurden ohne ein impuls- oder temperaturbe- dingtes Aufsteigen der geruchsbehafteten Abluft, also ohne Überhöhung, gerechnet. Bei den Abluftkaminen der Ställe war es bei den betrachteten genehmigten Ist-Zuständen aller Betriebe so, dass die Bauhöhen nicht ausreichten, um eine ungestörte Ableitung in die freie Luft- strömung zu gewährleisten. Sie wurden daher ebenfalls ohne Abluftfahnenüberhöhung gerech- net. Für die Schornsteine der Biogasanlagen-BHKW konnte von einer ungestörten Ableitung in die freie Luftströmung ausgegangen werden, für diese Quellen wurde eine Abgasfahnenüberhöhung berücksichtigt. 7.9 Zählschwelle Zur realistischen Bestimmung der Geruchsstundenhäufigkeit wurde eine Konzentration von 0,25 GE/m³ als Zählschwelle verwendet (Standardwert nach Janicke & Janicke (2004)). 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) Die Qualitätsstufe wurde - entsprechend der AUSTAL-Nomenklatur- mit „+2“ (entsprechend einer Freisetzungsrate von 8 Partikel/Sekunde bei Berechnung mit AKTerm) gewählt. Die statistische Schwankung der Berechnungsergebnisse liegt im ausgewerteten Modellgitter bei ≤ 0,2 %. 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit Die verbleibende statistische Rechenunsicherheit wurde in konservativer Betrachtungsweise auf die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen hinzuaddiert. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 23 von 31 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach Die folgenden Abbildungen 8-1 bis 8-3 zeigen die Ergebnisse für die berechnete Gesamtbelas- tung Geruch in Sulpach, verursacht durch das gemeinsame Wirken der Geruchemissionen der betrachteten 14 Betriebe. Abb. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt im 2 m Rechengitter. Schwarz: Geruchsquellen Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 24 von 31 Abb. 8-2: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt in einem Auswertungsraster 20 m. Geruchsmodell Sulpach: Gesamtbelastung im 20 m Raster Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 25 von 31 Abb. 8-3: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Die Werte sind auch der Tabelle 8-1 zu entnehmen. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 26 von 31 Tab. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 907 48,0 1191 26,5 904-131 29,9 348-a 53,5 348/2 56,6 838 33,5 838/2 34,3 1193 25,3 1194 26,3 393/1 33,6 393/8 29,7 357/2 41,6 357/6 44,8 402/1 36,3 357/1 39,5 408 36,6 837 47,0 836 40,9 836/1 57,5 903 34,5 904-133 25,7 348-b 48,8 402 37,3 403 35,9 902 27,5 1200/1-b 58,9 1200/1-a 62,9 1199-a 66,6 1199-b 60,4 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 27 von 31 Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 410 58,6 348/1 52,6 407 34,4 393/6 28,5 393/9 25,6 405 32,4 404 25,2 395/3 21,3 393/7 23,9 395/4 18,4 417/3 8,6 417/4 7,2 417/6 5,5 395/2 12,4 393/2 29,5 901 31,5 417/2 14,7 1175 45,7 401/1 37,6 401 36,2 357/3 37,8 393/4 33,7 393/3 27,3 406 46,9 357/4 66,0 410/1 72,0 Den Abbildungen und der Tabelle ist zu entnehmen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöstlichen Orts- rand an allen Wohnhäusern überschritten ist. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 28 von 31 In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 29 von 31 9 Zusammenfassung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Be- trieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsverfahren zu etlichen ge- genseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Die Ergebnisse zur Gesamtbelastung Geruch in Sulpach zeigen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöst- lichen Ortsrand an allen Wohnhäusern überschritten ist. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ eine Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zu- künftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Modell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Gerlingen, den 29. April 2024 Dr. Jost Nielinger Stephan Fischer Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen Sachverständiger Projektleiter Anerkannter Beratender Meteorologe der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft e.V. Ausbreitung von Luftbeimengungen Stadt- und Regionalklima Dieser Bericht darf nur für projektbezogene Zwecke vervielfältigt oder weitergegeben werden. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 30 von 31 Literatur GLOB-DEM50 (2000): GlobDEM50: Digitales Höhenmodell auf Basis von Rohdaten der Shut- tle Radar Topography Mission von NASA, NIMA, DLR und ASI aus dem Jahr 2000. Janicke, L. (1985): Particle simulation of dust transport and deposition and comparison with conventional models (LASAT). In: Air Pollution Modelling and its Application, ed. C. de Wispelaere. Plenum Press, N.Y., S. 759–769. Janicke, U. (2023): AUSTAL – Programmbeschreibung zu Version 3.2. Stand 2023-08-01. In- genieurbüro Janicke (Umweltbundesamt, Dessau). Janicke, U. & L. Janicke (2004): Die Entwicklung des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000G. Berichte zur Umweltphysik Nr. 5, 122 S. Ingenieurbüro Janicke (Berichte zur Umwelt- physik 5). Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022): Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 – Fest- stellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, Stand 08.02.2022, Verabschiedung durch den LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/ Verkehr. LfULG (2008): Gerüche aus Abgasen bei Biogas-BHKW, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaats Sachsen. Heft 35/2008. Schlünzen, H., K. Bigalke, C. Lüpkes, U. Niemeier & K. von Salzen (1996): Concept and re- alisation of the mesoscale transport- and fluid-model ‚METRAS’. TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 (2017): Umweltmeteorologie - Ableitung für Abgase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4:2017-07. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017): Umweltmeteorologie - Prognostische mesoskalige Wind- feldmodelle - Evaluierung für dynamisch und thermisch bedingte Strömungsfelder. VDI- Richtlinie 3783, Blatt 7:2017-05. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010): Umweltmeteorologie - Qualitätssicherung in der Immissi- onsprognose - Anlagenbezogener Immissionsschutz - Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13:2010-01. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017): Umweltmeteorologie - Übertragbarkeitsprüfung meteoro- logischer Daten zur Anwendung im Rahmen der TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20:2017-03. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1 (2011): Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 12011-09. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 31 von 31 VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020): Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmo- delle - Partikelmodell. VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3:2020-04. WinSTACC (2022): PC-Programm für Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 „Ableitbedingungen für Ab- gase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen“.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. März 2025 Nummer 13 Für die Kinder Laufkarte 7,50 € Marionettentheater | Schatzsuche Stockbrot | Bastelkammer Ritterspiel | Schlosslädle Markttreiben Krämermarkt Edelsteine & Mineralien Makramee-Geschmeide Kindergewandung & Tuchware Trank & Schmaus Deftige Holzofendinnete Baristacafe´ | Kuchen & Torten Waldorfkindergarten Baindt | Erlenstraße 9 Frühlingsspektakel Sonntag, 6. April 2025 | von 14 bis 17 Uhr 40 Jahre Waldorfkindergarten Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Herzliche Einladung zum Frühlingskaffee am Mittwoch, den 02.04.2025 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Für einen kleinen Frühlingsmarkt haben wir wieder gebacken und gebastelt. Wir wollen den Frühling begrüßen und freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Die Kirchengemeinderäte in unserer Diözese sind Gremien, die beraten, entscheiden und gestalten, wie das Leben einer Gemeinde aussieht. Unsere Kirche als pilgerndes Volk Gottes befindet sich wie die Gesellschaft in einem Umbruch: knappere personelle Ressourcen (weniger Priester), Strukturwandel (Neuzuschnitt der Seelsorgeeinheiten) und die Zunahme gesellschaftlicher und sozialer Brüche. Hinzu kommen die Herausforderungen des Klimawandels. Den damit verbundenen Fragen und Aufgaben werden wir uns als Kirchengemeinde vor Ort stellen, Lösungen für und nah am Menschen suchen und da sein, wo es uns braucht. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich diesen Aufgaben. Die Briefwahlunterlagen zusammen mit der Wahlbenachrichtigungskarte wurden bereits an alle Wahlberechtigten verschickt oder verteilt. Die Stimmzettel können in Ruhe daheim ausgefüllt werden. Die Wahlbriefe können dann in den Pfarramts- Briefkasten, Thumbstraße 55, eingeworfen oder im Pfarramt abgegeben werden. Alternativ können Sie Ihre Stimme auch im Wahlraum abgeben: Bischof-Sproll-Saal, Baindt, Marsweilerstraße 30 In der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr am Sonntag, 30. März. Bringen Sie dazu bitte die Wahlbenachrichtigung, den Stimmzettel und Ihren Personalausweis mit. Ihr Wahlbrief muss spätestens am 30. März 2025 vor Schließung des Wahllokals um 12 Uhr beim Wahlausschuss eingetroffen sein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Wahl! Bernhard Staudacher Hans Peter Späth Pfarrer Wahlausschussvorsitzender St. Johannes Baptist, Baindt Thumbstraße 55 88255 Baindt Kirchengemeinderatswahl am 30. März 2025 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bft@web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) Unkostenbeitrag 5€ 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bftftf @web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) UnkostenbeitragUnkostenbeitrag 5€ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Natourbauwagen des LEV kommt nach Baindt In knapp 2 Monaten ist es soweit, denn der nagelneue Natourbauwagen des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. macht im Zeitraum vom 26. Mai bis 8. Juni 2025 auch in Baindt Station. Von Frühling bis Herbst diesen Jahres, reist der Bauwa- gen durch die Region Allgäu- Oberschwaben und bringt spannende Naturerlebnisse direkt vor Ihre Haustür. Voll ausgestattet für unvergessliche Abenteuer wird der rol- lende Seminarraum von einer engagierten Umweltpäd- agogin begleitet, die mit kreativen und lehrreichen Akti- vitäten rund um die Themen Umwelt- und Naturschutz begeistert. Das Angebot richtet sich unter anderem an Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Familien, Senio- ren, sowie Vereine und Firmen. Sie sind an einer Nutzung des Bauwagens interessiert? Nähere Informationen zum Natourbauwagen, den ver- schiedenen buchbaren Programmen sowie zur Kostens- truktur erhalten Sie auf der eigens eingerichteten Inter- netseite unter folgendem Link: https://natourbauwagen.de/ Sie möchten gerne wissen, ob der Bauwagen zum Wunschtermin noch frei ist oder wollen diesen ver- bindlich buchen? Dann gelangen Sie unter folgendem Link direkt zum Bu- chungssystem für den Standort in Baindt: https://buytickets.at/levravensburg/1585585 Sie haben Rückfragen? Dann zögern Sie nicht und wenden sich gerne direkt an Frau Mara Czermin, die begleitende Umweltpädagogin des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravens- burg e.V. (E-Mail: mara.czermin@lev-ravensburg.de ). Ihre Gemeindeverwaltung So sieht der Bauwagen aus, der bald auch nach Baindt kommt. (Quelle: Landschaftserhaltungsverband Ravens- burg e. V.) Besuch bei den Junior-PausenhelferInnen der Klosterwiesen Schule Im März besuchte der Krankentransportwagen des Deut- schen Roten Kreuzes die Junior-PausenhelferInnen auf dem Pausenhof. Die freiwilligen „Helfer vor Ort“, Sven Stiefvater und Frau Janina von Watzdorf, stellten sich der motivierten Gruppe vor. Die Kinder begrüßten die beiden mit ihrem fröhlichen Juni-Pausi-Spruch. Nach einer Vorstellungsrunde durften die Kinder ihre vielfältigen Fragen an die Rettungskräfte stellen. Mit großer Geduld und Fachkenntnis beantwor- teten Sie alle Fragen und dabei konnten Sie die Kinder in ihrer eigenen Motivation, Menschen zu helfen und zu unterstützen, nochmals bestärken. Mit großer Wissbe- gier durften alle im Anschluss den Rettungswagen mit all seinen Raffinessen kennenlernen. Außerdem wurde erklärt, wann der Rettungswagen mit all seinen Geräten und Materialien zum Einsatz kommt. Bestärkt mit dem guten Gefühl des Helfens wird allen diese Gruppenstunde noch lange in Erinnerung bleiben. Vielen Dank für diesen großartigen Besuch und wir freuen uns schon auf nächstes Jahr! Stefanie Nandi, Liana Färber und alle Junior-Pausenhel- ferInnen Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum 01. Juli 2025 ein/eine Verwaltungsfachangestellte/n für das Bürgeramt (m/w/d) Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 13.04.2025 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Bauplatzvergabe im Baugebiet Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ ei- nen Bauplatz für die Bebauung mit einem Gebäude mit nicht störendem Gewerbeanteil gegen Höchstge- bot zu vergeben. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/ m². Die Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 11.05.2025. Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen sowie der Lageplan und die Bauplatzerkundung des verfügbaren Grundstücks können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Baindt, den 28.03.2025 Simone Rürup Bürgermeisterin Beginn der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 29. März auf Sonntag, 30. März 2025 wird die Uhr von 02:00 auf 03:00 Uhr vorgestellt. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 31.03.2025 bis Montag, 07.04.2025 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, den angefallenen Wintersplitt von den Gehwegen auf die Straße zu kehren und dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Bürgermeisteramt Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Entwurfskarten für mögliches Biosphä- rengebiet sind Thema bei Vortrag Am 31. März 2025 werden für den Suchraum des mögli- chen Biosphärengebiets Allgäu-Oberschwaben die Ent- wurfskarten zu den Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen veröffentlicht. Am Mittwoch, 26. März 2025 fand online ein Informations- und Schulungsabend statt. Dieser ist auf der Homepage unter www.pruefprozess-biosphaerengebiet.de auch im Nach- gang online abrufbar. Im Mittelpunkt stehen formale Erläuterungen zur Entste- hung, zum Zugang und zur Interpretation der Karten. Die Karten selbst werden am 31. März 2025 online einsehbar sein. Voraussichtlich ab Ende Juni werden dann regiona- le Bürgerforen an mehreren Standorten stattfinden, um die erarbeiteten Inhalte und mögliche Kulissen öffentlich zu diskutieren. Voraussichtlich ab Ende Juni werden regionale Bürger- foren an mehreren Standorten stattfinden, um die er- arbeiteten Inhalte und mögliche Kulissen öffentlich zu diskutieren. Rückfragen richten Sie bitte an: Prozessteam Biosphä- rengebiet (prozessteam@rv.de) Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. März 2025 und Sonntag, 30. März 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. März 2025 Huberesch-Apotheke Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg Tel: 0751 97 70 910 Sonntag, 30. März 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet, sofern es die Witterung zulässt, am Samstag 29. März 2025 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 04. April 2025 geöffnet und danach jeden jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag →15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Karolin und Dmitrij Lange zur Geburt ihres Sohnes Gabriel Lange am 24.12.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Natalie Hecht und Chris- tian Roth zur Geburt ihres Sohnes Leon Dieter Roth am 07.03.2025 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen März 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. HV Förderverein Selige Irmgard A l t e n - zentrum April 02.04. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 05.04. Osterkerzen verzieren – Impulse BSS 08.04. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 09.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 09.04. JHV – Förderverein KWS Aula 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14.04. - 16.04. Osterschießen – Schützengilde Schützen- haus 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützen- haus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Kindergärten Kindergarten St. Martin Spende von Grünzeug für das Pal- menbinden Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr benötigen wir wie- der frisches Grün für das traditionelle Palmenbinden. Die gebundenen Palmen werden dann am Palmsonntag von unserem Elternbeirat verkauft. Wer Thuja oder Buchs im Garten hat und etwas davon spenden möchte, kann das gerne tun! Wir würden uns sehr freuen! Wichtig: Das Grünzeug sollte unbedingt frisch geschnit- ten sein. Die Spenden können Sie am 7. und 8. April von 7:00 bis 16:00 Uhr im Kindergarten St. Martin (Lilienstr. 2, Baindt) abgeben. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an! Der Elternbeirat und das Kindergartenteam danken Ih- nen herzlich für Ihre Unterstützung und freuen sich auf viele schöne Palmen! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule Hauptversammlung 2025 Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwie- senschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 9. April 2025 ab 19:00 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule Baindt. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förder- verein TOP 3: Entlastung des Vorstands TOP 4: Wahlen (Vorsitz, Kassenwart*in, Kassenprüfer*in- nen, Beisitzer*nnen) TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule TOP 7: Review der neuen Struktur des Vereins mit Eltern- beirat, Powerfrühstück und Basarteam TOP 8: Mitwirkung beim Schulfest und Einweihung des neuen Schulgebäudes TOP 9: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Bücherei Gemeindebücherei Geänderte Öffnungszeiten In den Osterferien bleibt die Gemeinde- bücherei von Montag den 14.04.25 bis Freitag den 25.04.25 geschlossen. Zur Informationi LUBW stellt Daten zur Grundwasserneubildung online bereit Auf der Webseite der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sind ab sofort Daten zur Grundwas- serneubildung aus Niederschlag in Baden-Württemberg abrufbar. Da sich die Grundwasserstände nur langsam verändern, liefern diese Daten zwar keine kurzfristigen Warnhin- weise wie beispielweise Pegelstände bei Hochwasser, dafür aber wichtige Hinweise zur Analyse langfristiger Entwicklungen des Grundwassers. Zielgruppe der Daten sind neben Behörden, Ingenieurbüros und Universitäten, auch Landwirte, Fachmedien, Schulen sowie die wissen- schaftlich interessierte Öffentlichkeit, mit entsprechenden Vorkenntnissen. Grundwasserneubildung aus Niederschlag im dreißigjäh- rigen Mittel (1991-2020) für die Stadt- und Landkreise im Kartendienst der LUBW Nicht jeder Niederschlag lässt das Grundwasser steigen Dabei führt nicht automatisch jede Niederschlagsphase zu einem Anstieg der Grundwasservorräte, denn hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit verursachen vor Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 allem verstärkten oberirdischen Abfluss. Neues Grund- wasser wird dabei hingegen nur wenig gebildet. „Der Kli- mawandel verändert langfristig unsere Grundwasservor- räte, da künftig häufiger mit Starkregenereignissen und längeren Trockenperioden zu rechnen ist“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Für 1.100 Gemeinden sowie 44 Stadt- und Landkreise lässt sich die Entwicklung des Grundwassers nun sowohl für einzelne Jahre (1951 bis 2023) als auch als 30-jäh- riger Mittelwert für die Zeiträume 1951-1980, 1961-1990, 1971-2000, 1981-2010 und 1991-2020 nachvollziehen. Das Angebot wird jährlich aktualisiert und für weitere Kreise geöffnet werden. Die Datensätze zur Grundwasserneubildung aus Nie- derschlag sind mit nur einem Klick über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar: https://umweltdaten.lubw.baden-wuerttemberg.de/w/ grundwasserneubildung Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zur Jahres- hauptversammlung Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, den 30.03.2025 um 11:15 Uhr in der Cafeteria Selige Irmgard, laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Be- schlussfähigkeit 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Ehrung der Toten 4. Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Anträge 9. Sonstiges Anträge sind bis spätestens 28.03.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden, Volkher Lins, Sperlingweg 11, 88255 Baindt, einzureichen. Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. Die Vorstandschaft des Fördervereins „Schule fertig – und was nun? Wie wäre es mit einem Freiwilligen Ökologischen Jahr?“ Nach vielen Jahren diszipliniertem Lernen ist die Schule endlich beendet und schon steht die nächste Herausfor- derung bevor: Wie geht es weiter? Was will ich einmal werden? Es gibt unzählige Möglichkeiten - vielleicht ist ein Freiwil- liges Ökologisches Jahr beim Landschaftserhaltungsver- band Landkreis Ravensburg genau das Richtige für Dich? Du hast Lust bei spannenden Artenschutzprojekten wie z.B. der Moorfrosch-Aufzuchtstation mitzuwirken und so eine Menge über unsere faszinierende Tier- und Pflanzen- welt zu lernen? Du hast kein Problem damit, dir bei der Landschaftspflege oder beim Aufhängen und Reinigen von Nistkästen auch mal die Finger dreckig zu machen? Dir macht es Spaß, deiner Kreativität beim Designen von Plakaten oder Schneiden von Videos freien Lauf zu las- sen? Oder gar mit unserem neuen Umweltbildungsmobil Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 dem NaTour.Bauwagen einmal durch unseren Landkreis zu touren? „Dann bist du hier genau richtig. Ich habe in dem halben Jahr, in dem ich jetzt hier beim LEV mein FÖJ mache, schon unfassbar viel gelernt – darunter viel Neues über die Pflanzenwelt, aber auch die professio- nelle Arbeit mit Instagram wurde mir nähergebracht.“ – Selina, 18 Jahre. Ab sofort ist beim LEV Ravensburg wieder eine FÖJ-Stelle zu vergeben, auf die sich jeder und jede zwischen 16 und 27 Jahren auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bewerben kann. Das FÖJ 2025-26 beginnt am 1. September 2025 und dauert 12 Monate (verkürzte Dauer in Absprache möglich): Bewerbungen unter: www.foej-bw.de Was ist das Freiwillige Ökologische Jahr überhaupt? Das Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das es jungen Menschen ermöglicht, sich intensiv mit ökologischen Themen auseinanderzuset- zen. Als fester Bestandteil des Bildungsjahrs FÖJ, zählen fünf einwöchige Seminare zu den verschiedensten Um- weltthemen, die die Arbeit an den Einsatzstellen ergänzen. Während des FÖJ engagieren sich die Teilnehmer*innen in verschiedenen Umweltprojekten und erhalten durch praktische Erfahrungen viele spannende Einblicke in un- terschiedliche Umweltbereich. Bei dem Freiwilligendienst erhalten die Teilnehmer*innen neben einer pädagogischen Begleitung auch eine ange- messene Vergütung. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg un- terstützt dieses Projekt im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Kirchliche Nachrichten 29. März – 06. April 2025 Gedanken zur Woche: Es gibt Dinge, die man nicht sagen kann, weil es keine Worte gibt, um sie zu sagen. Und wenn es sie gäbe, würde niemand ihre Bedeutung verstehen. Federico Garcia Lorca Samstag, 29. März Keine Vorabendmesse Sonntag, 30. März – 4. Fastensonntag – Laetare – Ach- tung Sommerzeit! 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer LeuzeMi- nistranten: Pia Kreutle, Anton Pink, Anna Ren- ner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Emily Wenzel, Theresa Henzler, Thomas Henzler(† Adalbert Berger, Josef Heine) KGR – Wahl Baindt: Das Wahllokal im ka- tholischen Gemeindehaus ist von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE und dem Kirchenchor Dienstag, 01. April 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 02. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier - Friedensmesse 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier(† Erna und Franz Kränkle, Thea und Josef Kränkle, Hans Späth, Gebhard Kaplan) Donnerstag, 03. April 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 04. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 6. Grup- penstunde im Bischof-Sproll-Saal Samstag, 05. April 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 06. April – 5. Fastensonntag – Laetare – Mi- sereor 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit BußfeierMinist- ranten: Rafael Dorn, Marlene Stör, Franziska Joachim, Louisa Möhrle, Loana Sordon, Len- ny Sonntag,(† Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Asberger, Familie Hegel, Brun- hilde Dreher, Agathe Zimmermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Milan Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gott in der Stille suchen – Ein Angebot der Gemeinschaft Immanuel 2025 Zum Einüben in die Ruhe und in das Stillsein vor Gott wol- len wir 2025 an sechs Terminen Räume der Begegnung mit dem Heiligen öffnen. Zwei kürzere online und vier längere im Immanuel Zentrum Ravensburg. Online: 01.03. und 25.10. von 9.00 – 12.30 Uhr Anmeldung bis zum 27.02. bzw. 23.10. unter info@immanuel-online.de Teilnehmerbeitrag: freiwillige Spende Immanuel Zentrum: 08.02.; 05.04.; 13.09. und 29.11. von 09.30 – 16.30 Uhr Anmeldung bis jeweils 10 Tage vorher unter info@immanuel-online.de Teilnehmerbeitrag: 20 € (inkl. Mittagessen und Kaffee) Nähere Infos unter www.immanuel-online.de Ostern 1525 – Der Bauernkrieg direkt vor der Haustür Noch rechtzeitig vor dem „Jubiläum“ liegt der Aufsatz nun in einer erweiterten Fassung vor. Sie finden ihn und noch viel mehr in unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Voranzeige Seniorentreff „Singen, wem Gesang gege- ben” unter diesem Motto laden wir Sie herzlich ein zu unserem Frühlingsfest in den Bischof-Sproll-Saal am Mittwoch, 9. April 2025 um 14.00 Uhr. Ein herzliches Willkommen an unseren Musikus Franz Wiest. Freuen Sie sich auf ei- nen musikalischen Nachmittag vom Volkslied über Ever- greens bis zum Schlager. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeutungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Kerzen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 05.04.2025, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Kirchen-Filmabend Am Freitag, 28. März 2025 um 20.00 Uhr in der Ev. Kirche in Bai- enfurt Ein römischer Soldat, der den ver- schwundenen Leichnam Jesu suchen muss, wird durch die Begegnung mit dem auferstandenen Messias und seinen Jüngern am Ende selbst bekehrt. FSK: 12 Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit un- terliegen dem Werbeverbot. Aus diesem Grund dürfen wir den Filmtitel nicht mehr veröffentlichen. Dieser ist auf den ausgehängten Plakaten (Schaukästen) ersicht- lich und kann telefonisch im ev. Pfarramt (0751 43656) erfragt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Freitag, 28. März 20.00 Uhr Baienfurt Filmabend, Ev. Kirche (siehe auch Ökumene) Sonntag, 30. März Bitte die Sommerzeit beachten!!! Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) Montag, 31. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 02. April 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 04. April 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Samstag, 05. April 09.00 Uhr Baindt Workshop Bibel und Bier, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 06. April Judika 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikant Dr. D. Widmann) anschl. Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Pfarrbüro geschlossen Vom 07. – 13. April ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bit- ten um Beachtung. 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 Woche 4: Frischer Wind Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Und als er das gesagt hatte, blies er sie an und spricht zu ihnen: Nehmt hin den Heiligen Geist! (Johannes 20,21–22) Manchmal steht die Luft, nichts geht voran. Wie gut es dann tut, frischen Wind reinzulassen: Andere Meinungen anhören, einen Ortswechsel wagen, sich inspirieren las- sen von neuen Ideen. Jesus bringt in die abgeschottete Gruppe seiner Jünger diesen Windstoß – und auf einmal können sie ausfliegen. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: Maria Feck) Workshop Bibel & Bier am 05.04.2025 von 9.00 – ca. 12.00 Uhr In diesem Workshop lernen die Teilneh- menden die Kunst des Bierbrauens ken- nen und erleben zugleich die Verbindung von Bier und Bibel. Gemeinsam brauen wir ein eigenes Bier und entdecken dabei, wie Bier in bi- blischen Texten und der christlichen Tradition eine Rolle spielt. Neben spannenden Geschichten und Hintergrün- den aus der Bibel wird auch auf die historische Bedeutung des Klosterbrauens eingegangen. Der Workshop bietet eine einzigartige Mischung aus praktischer Brauerfahrung und spirituellen Impulsen – ein Genuss für Körper, Geist und Seele! Workshop. Wir treffen uns im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt. Der Unkostenbeitrag von 10,00 Euro wird am 05.04.25 bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.03.25 telefonisch (0751 43656) oder per E-Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) an. Leitung: Martin Schöberl & Jörg Stratmann Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwa- schenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetter- linge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Baindt ohne Durchschlagskraft, Berga- treute effizient SV Bergatreute - SV Baindt 3:0 (1:0) SV Bergatreute II - SV Baindt II 0:2 (0:1) Tore: Schnez (2x) Vorschau: Sonntag, 30.03. 12.45 Uhr: SV Baindt II - FV Rot-Weiß Weiler II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Tettnang Abteilung Tischtennis Wichtiger Sieg im Kampf um den Klas- senerhalt Jungen – TSG Lindau-Zech 9:1 Einen überlegenen Sieg holte sich unsere Jungenmann- schaft in der Bezirksklasse gegen den direkten Abstiegs- konkurrenten aus Lindau-Zech. Mit zwei schönen 3:0 Dop- pelerfolgen legten die Jungs früh den Grundstein für den Sieg. In den meisten Einzeln waren wir unseren Gegnern deutlich überlegen, nur Felix musste sein erstes Einzel abgeben. Sein zweites Einzel konnte er mit 3:0 für sich entscheiden. Jona, Fabian und Ricco konnten beide Ein- zel gewinnen, wobei Fabian bei seinem 12:10 im Entschei- dungssatz Nervenstärke bewies und das knappste Spiel des Tages gewinnen konnte. Ricco musste in seinem zwei- ten Einzel einen Satz abgeben, konnte aber ansonsten alle weiteren Sätze für sich entscheiden. An Jona bissen sich die Gegner die Zähne aus, er gewann beide Partien souverän mit 3:0. Mit diesem Sieg sind wir dem Klassenerhalt einen guten Schritt näher gekommen und können diesen am kom- menden Samstag beim Auswärtsspiel in Tettnang sicher machen. Herren 2 holen sich den Meistertitel! SV Fronhofen II – Herren 2 7:9 Im vorletzten Spiel der Kreisliga C konnte sich unsere 2. Mannschaft mit einem denkbar knappen Sieg ge- gen den direkten Konkurrenten Fronhofen vorzeitig die Meisterschaft sichern. Bei einem engen Spielverlauf mit sieben 5-Satz-Spielen und einem zwischenzeitlichen 2:4 Rückstand behielt das Team die Nerven und konnte die Partie noch drehen. Man of the Match war Frank Mark- wart, der beide Einzel und, zusammen mit Robert Nowak, das Eingangs- und Schlussdoppel gewinnen konnte. Aber auch Oliver Rückert, Tobias Sonntag, Robert Nowak und Volodymyr Kotov trugen mit ihren Einzelerfolgen zum Gewinn des Spiels bei. Lediglich Oliver Brückner musste sich nach guten Leistungen dreimal im 5. Satz geschla- gen geben und hätte ebenfalls mindestens einen Sieg verdient gehabt. Nach diesem Sieg haben wir 3 Punkte Vorsprung und können im letzten Spiel der Saison am Samstag, 05.04. zuhause gegen den TSV Eschach nicht mehr von der Ta- bellenspitze verdrängt werden. Herzlichen Glückwunsch zur Meisterschaft und zum Aufstieg in die Kreisliga B! Sand im Getriebe der Herren 1 SV Deuchelried II – Herren 1 9:7 Seit einigen Wochen läuft es bei den Herren 1 nicht mehr rund. Nach einem sehr überzeugenden Start der Rückrun- de scheint die Luft raus zu sein. Gegen die zweite Mann- schaft aus Deuchelried waren die Doppel die Achillesfer- se der Baindter. 0:3 hieß es nach den Doppeln, ärgerlich dabei war die Niederlage von Philipp und Wolfgang, die in allen Sätzen führten und schlussendlich doch mit 1:3 verloren. Doch in den Einzeln konnten wir mit starken Siegen von Philipp, Wolfgang und Marcel, der einen 0:2 Satzrückstand noch drehen konnte, zum 3:3 ausgleichen. Doch Tobias, Roman und Ersatzmann Tobias Sonntag konnten den zwischenzeitlichen Lauf nicht fortsetzen, sodass wir zur Halbzeit mit 3:6 hinten lagen. Wiederum kämpften sich Marcel, Philipp und der super aufgelegte Wolfgang mit starken Leistungen in die Partie zurück und hätte Tobias seinen 5. Satz gewinnen können, wäre das Comeback geglückt. Tobias Sonntag verlangte seinem Gegner Roman Kleiner alles ab und hätte beinahe für eine faustdicke Überraschung gesorgt, doch er unterlag mit 1:3. Besser machte es Roman, der uns mit seinem um- kämpften 3:2 Erfolg ins Schlussdoppel brachte. Doch an diesem Tag wollten die knappen Sätze nicht zu unseren Gunsten ausgehen und so verloren Philipp und Wolfgang mit 10:12, 10:12, 11:8 und 15:17. Nun haben wir 2 Wochen Pause, bevor am 12.04. mit dem letzten Heimspiel gegen die TSG Ailingen die offizi- elle Saison beendet wird. Da wir den 2. Platz schon sicher haben, findet dann am 10.05. das Relegationsturnier um den Aufstieg in die Landesliga statt. Wir hoffen, dass wir bis dahin wieder zu alter Stärke finden und um den Auf- stieg mitkämpfen können. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen als einziges Team im Einsatz Samstag 29.03.2025 • 13 Uhr: TTC-74 Tettnang - Jungen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz im Ver- einsheim findet am FREITAG, 11. April 2025 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende: Deshalb freuen wir uns auf Jede*n . Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zubehör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Bitte kurze Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion vom Bewirtungsteam Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Achtung Terminverschiebung!!! Herzliche Einladung zur Stilberatung mit Ayhan Hardaldali am Dienstag, 15.04.2025. Wir freuen uns, dass der re- nommierte Imageberater, Maskenbildner, Hairstylist so- wie Benimm- u. Business Coach A. Hardaldali wieder zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt kommt! Das Thema seiner Präsentation lautet „Stilberatung: weni- ger ist mehr“. In diesem inspirierenden Workshop wird A. Hardaldali wertvolle Tipps und Tricks teilen, wie man mit einem minimalistischen Ansatz zu einem stilvollen und eleganten Erscheinungsbild gelangt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Garderobe optimieren, die richtigen Farben und Schnitte für Ihren Typ finden und mit einfachen, aber effektiven Techniken Ihr persönliches Styling verbessern können. Beginn 18.30 Uhr. Wir laden alle Interessierten aus der Gemeinde herzlich ein, an diesem spannenden Event teilzunehmen und neue Impulse für Ihren persön- lichen Stil zu erhalten. Seien Sie dabei und lassen Sie sich von A. Hardaldali inspirieren! Unkostenbeitrag Mitglieder 8 €, Nichtmitglieder 10 €. Wir freuen uns auf euer Kommen! Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2025 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung der Landjugend Baindt am 29.03.2025 ein. Wir starten um 16.30 Uhr im Probelokal vom Musikverein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Die Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Turniererfolge Theresa Henzler konnte sich in Schwendi bei der Qualifikation zum Landesjugend- cup in der Dressurreiterprüfung Klasse A* mit ihrem Pferd Bonne Diamond auf dem 2. Platz plat- zieren. Beim Jugendturnier in Krumbach-Tettnang konnte sich das Paar in der Qualifikation zum Oberschwaben-Ju- gendcup im Dressurwettbewerb den 2. Platz sichern. Hannah Elbs konnte auf dem Jugendturnier in Krum- bach-Tettnang mit Dolly in der Qualifikation zum Ober- schwaben-Jugendcup im Reiterwettbewerb den 5. Platz erreichen. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Hannah zu den tollen Erfolgen! Theresa Henzler mit Bonne Diamond Hannah Elbs mit Dolly Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung der Schal- meienkapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 11.04.2025 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 7. Wahlen - zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - Schriftführer - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 10.04.2025 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 11.04.2025 um 19:30 Uhr im Bischof Sproll Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Volleyball LJ Baindt Finaleinzug und letzte Rundenspiele der Comeback-Kings Im Halbfinale des Mixed-Bezirkspokals am 13.03.2025 ging es heiß her. Gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos zeigte sich die VLJ Baindt 1 von ihrer besten Seite. Alle drei Sätze waren hart umkämpft und immer wieder war es ganz schön knapp. Doch selbst als die Landjugend mit einigen Punkten hinten lag, gab sie nicht auf. Die Mannschaft konnte das Spiel drehen und am Ende nicht nur einmal ein Comeback feiern (25:23; 25:23; 27:25). Wir bedanken uns bei den lautstarken Unterstützern und dem Schiedsgericht – ohne euch wäre der Abend nicht möglich gewesen! Angefixt von diesem Hochgefühl fuhr die VLJ Baindt 1 am Samstag, 15.03.2025 nach Leutkirch. Dort traf sie auf den VfB Ulm. Zunächst konnten die Baindter auf der Erfolgswelle weiterschwimmen (27:25). Doch bereits im nächsten Satz war es wieder eine knappe Kiste und am Ende nahm Ulm die Punkte mit nach Hause (24:26; 21:25). Es schien sich zur neuen Taktik zu etablieren, dass die Baindter zunächst im Rückstand waren und sich dann als „Comeback-Kings“ zurückkämpften. Trotz toller Blockak- tionen, solider Abwehr, kraftvollem Gehacke (nicht nur über Außen) und cleveren Legern reichte es gegen den Gastgeber, die TSG Leutkirch im ersten Satz nicht (21:25). Im zweiten Satz legten alle nochmal eine ordentliche Schippe drauf und zeigten eine fantastische Teamleistung. Leider leider konnte sich die VLJ Baindt 1 am Ende nicht belohnen, doch das Ergebnis gegen den Tabellenzweiten spricht für sich (28:30). Auch die VLJ Baindt 2 hatte an diesem Wochenende ih- ren vorletzten Spieltag. Gegen die TSG Ehingen kamen die Baindter nicht so recht in Fahrt und mussten sich am Ende geschlagen geben (11:25; 18:25). Das zweite Spiel des Tages gegen den TSV Langenau machte zwar viel Spaß und gab Gelegenheit zu glänzen, brachte aber am Ende leider auch keine Punkte in der Tabelle (17:25; 20:25). Die letzte Chance auf Punkte besteht nun am kommen- den Wochenende: Die VLJ Baindt 2 spielt am Sonntag, 30.03.2025 in Ehingen gegen den SSV Ulm 1846 und die TG Biberach. VLJ Baindt 1 Letzer Heimspieltag Außerdem bestreitet die VLJ Baindt 1 am Samstag, 29.03.2025 ihren letzten Spieltag in der heimischen Sport- halle der Klosterwiesenschule in Baindt! Gegner sind die „Tabellennachbarn“, die Wilde Horde TV Bingen und die BSG Immenstaad Dornier-Reha. Kommt zahlreich und un- terstützt uns lautstark! Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Ab 14.00 Uhr geht es los – und es geht um alles! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rund um den Altshausener Weiher Von Altshausen über Ragenreute wandern wir auf überwiegend flachen Wegen um den Altshauser Weiher. Zurück in Altshau- sen besuchen wir den Schlosshof und das Heilige Grab des Reichenauer Mönchs und später bedeu- tendsten Gelehrten seiner Zeit, Hermann der Lahme. Wir treffen uns am Dienstag, 08.04.2025 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 2 Stunden. Fahrpreis 4 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr ist nach der Wanderung vor- gesehen. Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, nach Bedarf Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 06.04.2025 - Tel. 07529/1419 (AB) Wanderführung: Frowin Riedmayer. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Gäste sind herzlich willkommen! ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevöl- kerung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wer- tung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schüt- zen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Aus dem Landkreis Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Gartenfreundinnen- und Freunde, die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach § 10 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 06.11.2024 festgelegt auf Freitag, 11. April 2025, um 19.00 Uhr im Gasthaus Bräuhäusle, Baienfurt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Grußbotschaft von Herrn Bürgermeister Günter A. Binder 4. Rückblick Jahresbericht 5. Geschäfts- und Kassenbericht 6. Bericht der Revisoren 7. Diskussion der Berichte 8. Mitgliederehrung 9. Entlastung des Vorstandes 10. Wahl neuer Vorstand 11. Anträge und Verschiedenes, geplante Aktivitäten im Jahr 2025 Um auch anderen Interessierten die Teilnahme zu er- möglichen, beginnt um 20.00 Uhr ein interessanter Vor- trag von Carmen Hügemann, Ökotrophologin und Resi- lienz-Trainerin, zum Thema „Resilienz schlägt Wurzeln – Wie Hobbygärtner die (eigene) Widerstandskraft stär- ken und aktiv den Wandel des Ernährungssystems mit- gestalten“. Keine Anmeldung erforderlich. Nach § 10 Absatz 1 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form bis Freitag, 04.04.2025 bei der 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Wir bitten Sie, zahlreich zu unserer Jahreshauptver- sammlung zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umfeld sind gern willkommen. Ionela Atanasof 1. Vorsitzende Deutsches Rortes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in werden Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen, sich jetzt einen Ter- min zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zwecks Veröffentlichung stehen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Verfügung. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 09.04.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Achtalschule Baienfurt Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/26 Weiterhin großes Vertrauen in die gute Arbeit der Achtalschule In den letzten Wochen waren die Schulanmeldungen der kommenden Erst- und Fünftklässler für das Schuljahr 2025/26. Für die drei ersten Klassen haben sich 63 Schülerinnen und Schüler angemeldet und für die beiden kommenden fünften Klassen haben sich 43 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Vertrau- en in unsere gute schulische Arbeit und unser sehr gutes Bildungsangebot, welches mit verschiedensten Projek- ten und Kooperationen, einer umfassenden Berufs- und Schullaufbahnplanung und der Möglichkeit des Haupt- und Realschulabschlusses sehr umfassend und vielfältig ist. Weitere Informationen zu unserer Schule und unserer Arbeit erhalten Sie, indem Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen oder sich auf unserer Homepage www.achtalschule.de informieren. Eindrücke erhalten Sie auch auf Instagram, wenn Sie die Achtalhelden besuchen. Wir freuen uns schon sehr auf unsere neuen Achtalschüler! Im Namen der Schulgemeinschaft A. Lehle und M. Vees Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Volksbank Bodensee-Oberschwaben Kreative Talente prämiert: Volksbank Bodensee-Ober- schwaben zeichnet Ortssieger des 55. Jugendwettbe- werbs jugend creativ zum Thema „Echt digital“ aus Die digitale Revolution ist in vollem Gange, und Kinder und Jugendliche aus der Region Bodensee-Oberschwaben haben diese Entwicklung mit bemerkenswerter Kreati- vität und Tiefe in ihren Arbeiten reflektiert. Der 55. Inter- nationale Jugendwettbewerb jugend creativ zum Thema „Echt digital“ hat seine ersten Siegerinnen und Sieger auf Ortsebene gefunden. Die Volksbank prämiert die besten Bilder und Kurzfilme, die eindrucksvoll zeigen, wie viel- fältig die digitalen Visionen der jungen Generation sind. Beindruckende 2.555 Malbeiträge und 13 Kurzfilme von 26 Schulen sind in dieser Runde bei der Volksbank ein- gegangen. Ob Malerei, digitale Kunst oder Kurzfilm – die kreativen Arbeiten spiegeln wider, wie die junge Genera- tion die digitale Welt erlebt und mitgestaltet. Dabei stan- den Fragen wie „Wie real ist die digitale Welt?“, „Wie be- einflusst das, was wir online sehen, unser Denken, Fühlen und Handeln?“ und „Welche Chancen und Risiken liegen in der Digitalisierung?“ im Mittelpunkt. „Die Vielfalt und Qualität der eingereichten Arbeiten zeigen, dass die di- gitale Welt für die junge Generation mehr ist als Techno- logie – sie ist ein Teil ihres Lebens und ihrer Identität. Es ist beeindruckend, wie kreativ und tiefgründig die jungen Menschen das Thema Digitalisierung künstlerisch umset- zen“, so Carmen Angrik, Marketing & Kommunikation der Volksbank Bodensee-Oberschwaben. Die Sichtung dieser vielfältigen Beiträge erfolgte durch eine sachkundige Jury, bestehend aus Constanze Funke freischaffende Künstlerin, Hubert Kaltenmark, Künstler und Bildhauer, Margret Ziesel Pädagogin und Kunstver- mittlerin und Carmen Angrik von der Volksbank. Die Gewinnerinnen und Gewinner auf Ortsebene werden im Mai zu einer feierlichen Preisverleihung eingeladen und erhalten dort Ihr Originalbild zurück sowie eine Urkunde und attraktive Preise. Für einige der Gewinnerinnen und Gewinner ist das Aben- teuer dann noch nicht vorbei: Ihre Werke werden der Landesjury Baden-Württemberg vorgelegt. Die Landes- sieger haben dann die Chance auf Bundesebene und im Bereich Bildgestaltung auch auf internationaler Ebene zu glänzen. „Wir sind gespannt auf die kommenden Juryent- scheidungen und wünschen unseren kreativen Talenten weiterhin viel Erfolg“, so Carmen Angrik. Anfang Oktober 2025 startet der 56. Internationale Ju- gendwettbewerb rund um das Thema Meere und Ozeane. Informationen zum Jugendwettbewerb finden Sie unter www.vb-bo.de/jugendcreativ Biomusterregion Biberach und Ravensburg „Küchen on Tour“-Reihe gestartet: Bio-Pionier Rapunzel öffnet Türen für Küchenprofis Mitte März fand bei der Rapunzel Naturkost GmbH der Auftakt zur neuen Veranstaltungsreihe „Küchen on Tour“ statt. Diese Initiative der Bio-Musterregionen Biberach und Ravensburg zielt darauf ab, Küchenprofis und Verpfle- gungsverantwortliche für den Einsatz von Bio-regionalen Lebensmitteln zu begeistern. Die „Küchen on Tour“-Reihe wird mit drei weiteren Veranstaltungen fortgesetzt, die einen Kartoffelschälbetrieb, einen Großhändler und eine weitere Großküche einbinden. Diese Veranstaltungsreihe bietet eine einzigartige Gelegenheit für Küchenprofis, sich über nachhaltige Verpflegungskonzepte auszutauschen und von Bio-Pionieren wie Rapunzel zu lernen. Sie un- terstreicht die wachsende Bedeutung von Bio-regiona- len Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie und zeigt praktische Wege zur Umsetzung auf. Interessierte finden weitere Informationen und An- meldemöglichkeiten auf der Homepage der Bio-Muster- regionen unter www.biomusterregionen-bw.de. Den ersten Teil der „Küchen on Tour“-Reihe eröffnete Alis- sa Schick von der Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH aus Karlsruhe mit einem informativen Vortrag zur Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV). „Seit Oktober 2023 gilt in Deutschland ein neuer gesetz- licher Standard für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung“, erläuterte Schick. „Entscheidend ist, dass Großküchen und Gastronomiebetriebe „Bio“ nur dann in der Speisekarte ausloben und damit werben dürfen, wenn sie entspre- chend kontrolliert und zertifiziert wurden. Diese Kontrol- le findet jährlich statt.“ Damit stellt die neue Verordnung sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der Außer-Haus-Verpflegung auf die Bio-Qualität ver- trauen können. David Appenmaier, Küchenleiter des Rapunzel Casinos, gab Einblicke in die tägliche Praxis: „Wir kochen täglich für 120 bis 150 Menschen. Einmal pro Woche gibt es ein Fleischgericht, ansonsten ist alles vegetarisch oder veg- an. Die Bio-Kontrolle in unserem Casino ist meist in 20 Minuten erledigt. Das zeigt, wie effizient wir unser 100 % Bio-Konzept umgesetzt haben.“ Die Versorgung erfolgt hauptsächlich mit den Trockenwaren von Rapunzel selbst und im Frischebereich über den Bio-Großhändler EPOS Bio Partner Süd aus Überlingen, ergänzt durch Koope- rationen mit lokalen Erzeugern für Molkereiprodukte und Fleisch. Hierbei betonte David Appenmaier auch die Vor- teile des saisonalen Kochens ohne standardisierte Re- zepturen. Auf die Frage nach dem beliebtesten Gericht antwortet Appenmaier schmunzelnd: „Leberkäse mit Kar- toffelsalat, dicht gefolgt von Kässpätzle.“ Sofia Müller, die im Vertrieb bei Rapunzel tätig ist, präsen- tierte die Produktpalette von Rapunzel für Großküchen, darunter Essig und Öle, Zucker, Quinoa und Kichererbsen in Großgebinden. Zum Abschluss führte Gila Kriegisch die Teilnehmenden durch die Rapunzel Welt, wobei die hauseigene Kaffeer- österei ein besonderes Highlight darstellte. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Die wichtigsten Termine Jeden Sonntag um 11.30 und 13 Uhr öffentliche Führun- gen zu unterschiedlichen Themen, ohne Voranmeldung, kostenfrei! Für Samstag, 29. März 2025 haben wir beim Obstbaum- schnitt für Fortgeschrittene mit Werner Bärenweiler noch Plätze frei. Melden Sie sich gern unter info@bauernhaus-museum.de oder 07527-9550-0. Heimatkunde wie sie nicht im Schulbuch steht! Der Eintritt für diese Veranstaltungen beträgt pro Vortrag 4,00 Euro (Schüler, Studenten 2,00 Euro) Donnerstag, 27. März 2025 um 19:00 Uhr Bauernleben, Bauernleid, Bauernlied – zu 500 Jahre Bauernkrieg mit Bernhard Bitterwolf. Vor 500 Jahren hat sich der sogenannte „gemeine Mann“ erhoben, wollte den Buchstaben der Bibel umgesetzt sehen und die allgemeinen sozialen Lebensumstände verbessern. Auch in unserer Zeit gehen Bauern auf die Straße, um Aufmerksamkeit zu erregen und politische Entscheidungen anzuregen. Wie war das Leben damals? Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Gibt es Parallelen zu heute? Welche Lieder des Berufs- standes haben bis heute Aussagekraft? Was können wir aus den historischen Ereignissen lernen? Diesen und an- deren Fragen geht der oberschwäbische Barde Bernhard „Barny“ Bitterwolf nach und kommt mit seinem Publikum ins Gespräch. Donnerstag, 03. April 2025 um 19:00 Uhr „500 Jahre Bauernkrieg in Oberschwaben“ Michael Tassilo Wild Der Bauernkrieg von 1525 markierte große soziale Ver- werfungen an der Epochenwende vom Mittelalter zur frü- hen Neuzeit. Die Welt befand sich im Wandel, konfessio- nelle, politische und ökonomische Gegensätze ließen sich nicht mehr friedlich lösen, was schließlich zum offenen Konflikt führte. Eine der Keimzellen dieser Ereignisse lag in Oberschwaben, und deswegen soll in diesem Vortrag im Rahmen der „Heimatkunde, wie sie nicht im Schulbuch steht“, ein Fokus auf die lokalen Ereignisse gerichtet wer- den. Der Historiker und Archivar, Michael Tassilo Wild, wird hierbei versuchen, Hintergründe, Personen und Gescheh- nisse den Zuhörern nahe zu bringen. Der „Aufruhr des gemeinen Mannes“ erschütterte die damalige politische Welt, ein Ereignis, welches sich nun zum 500. Mal jährt. Donnerstag, 10. April 2025 um 19:00 Uhr „Gestorben wird immer – Sterbebrauchtum in Oberschwaben“ Paul Sägmüller. In früheren Zeiten war das Sterben nicht an- onym, da ist man zu Hause, im Kreise der Familie ge- storben. Wurde daheim aufgebahrt. Das Sterben war Teil des Lebens. Welche Sitten und Gebräuche waren damals üblich? Allerseelen und die Armen Seelen, was hat es damit auf sich? Sterbebildchen heute und früher, darauf abgedruckte Ablässe und deren Bedeutung. Da hat sich grundlegend etwas geändert. Was hat das alles zu bedeuten? Auf diese und etliche andere Themen wird Heimatkundler Paul Sägmüller im Vortrag eingehen. Am Samstag, 12. April 2025 haben wir wieder unseren be- liebten Familiensamstag mit Eintritt zum halben Preis! Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 29. März 2025, um 11 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Treppenhausgalerie – KuK e.V. Seestraße 13, 88239 Karsee/Wangen i. A. Herzliche Einladung! Zur Vernissage der Ausstellung am Sonntag, 6. April, 11 Uhr unter dem Titel: Gegensätze – Konkrete Kunst in edlem Gold von Dorothee Schraube Löffler/Baienfurt. Ihre mit Blattgold belegten Bildobjekte bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Symmetrie und Zufall. Aus viel- fältigsten Materialien entstehen feingliederige Strukturen, gesetzt in die geometrische Form des Quadrats. Natur-Mensch-Malerei von Ulrike Hüppeler/Amtzell. Bil- der, die auf den ersten Blick schöne Gemälde zeigen. Sie sind realistisch, mit feinem Strich in Öl gemalt und schei- nen uns vertraut. Bei näherem Betrachten zeigt sich aber, die Gemälde sind eine Art Bühne, auf der sich weitere Bil- der und Geschichten entwickeln. Diese können rätselhaft, merkwürdig, mit leisem Humor, ja sogar provokativ sein. Begrüßung KuK, Einführung Andrea Dreher M.A. musika- lische Umrahmung: Saxophonensemble „Four Fun“ (von der Musikschule Wangen). Die Ausstellung ist bis zum 25. Mai zu den Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonn-Fei- ertag 14 - 17 Uhr geöffnet. Sonn - Feiertag bei Kaffee/ Kuchen. Info Mail GKLoechner@t-online.de Musikverein Alttann Thannfest vom 10. – 13.04.2025 Liebe Freunde des Musikvereins Alttann, hiermit laden wir Sie zu unserem diesjährigen Thannfest in unser gemütliches, beheiztes Festzelt nach Alttann ein. Am Donnerstagabend können unsere Besucher ab 18:30 Uhr beim Feierabend-Hock mit Freunden und Be- kannten bei leckerem kulinarischem Angebot und einem Feierabendbier vom Alltagstrott Abstand nehmen. Der Musikverein Alttann sorgt für die musikalische Un- terhaltung. Es wird ein vielfältiges Programm unter der Leitung von Dominic Neusch auf die Bühne gebracht. Am Freitagabend ab 20 Uhr können sich unsere Besu- cher bei der Hot DJ-Night die Seele aus dem Leib tanzen. Am Samstagabend, ab 19 Uhr, begrüßt Sie die Band Per- blechs mit einem stimmungsvollen Start in den Abend. An- schließend spielen altbewährt ab 21 Uhr die „Albkracher“ auf. Wie jedes Jahr wird die musikalische Unterhaltung explosiv sein und zum Feiern animieren. Hier dürfen Sie sich auf Dirndlrock und Partywahnsinn freuen. Nach einem zünftigen Start mit Feierabendhock am Don- nerstag und zwei durchzechten Nächten, krönt unser Fa- milientag das Festwochenende. Daher besuchen Sie uns gerne auch am Sonntag im Festzelt. Um 10:30 Uhr startet der Frühshoppen mit Mittagstisch und der musikalischen Umrahmung der Musikkapelle aus Hasenweiler. Abgelöst werden diese vom Vorstufenorchester der Gemeinde Wol- fegg. Um 13:30 Uhr spielt die Musikgesellschaft Rüthi ein abwechslungsreiches Programm für unsere Gäste. An- schließend wird das Jugendblasorchester der Gemein- den Wofegg, Bad Waldsee und Bergatreute ihr Können auf unserer Festbühne darbieten. Der Festausklang wird gestaltet durch die Musikgruppe „Achtalblech“. Wir freuen uns schon heute, Sie an unserem langen Fest- wochenende in Alttann begrüßen zu dürfen. Musikalische Grüße Ihr Musikverein Alttann ZfP Südwürttemberg ZfP lädt zum Pensionärstreffen ein Das ZfP Südwürttemberg lädt einmal im Jahr zum tra- ditionellen Pensionärstreffen am Standort Weissenau ein. Alle ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Region Ravensburg-Bodensee sind herzlich dazu eingeladen. In diesem Jahr findet die Veranstaltung am Mittwoch, 9. April, ab 11.30 bis circa 16.30 Uhr im Haus 37 (Alte Schwimmhalle) statt. Freuen Sie sich auf den kol- legialen Austausch und auf ein leckeres Mittagessen mit anschließendem Kaffee und Kuchen. Machen Sie mit beim ZfP-Quiz und erhalten Sie aktuelle Informationen aus dem Unternehmen. Das Weissenauer Pensionärstreffen wird auch künftig immer am Mittwoch vor Palmsonntag stattfinden. Bio-Musterregion Ravensburg Osterfreude aus der Region: Bio-Musterregion Ravensburg empfiehlt „BioGschenk- le“ für die Oster-Feiertage Pünktlich vor dem Osterfest erinnert die Bio-Musterregion Ravensburg an ihr sog. „BioGschenkle“. Seit 2020 bietet das Projekt die Möglichkeit, mit dem „BioGschenkle“ eine österliche Aufmerksamkeit zu verschenken, die nicht nur hübsch aussieht, sondern gleichzeitig regional, nachhaltig und biologisch ist. Die Bio-Musterregion Ravensburg unterstützt die regio- nale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettn- ang und Neukirch und hat das Projekt „Bio-Gschenkle – Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Das „BioGschenkle“ zeichnet sich durch seine Vielfalt und regionale Herkunft aus. Alle Produkte stammen (soweit möglich) von 17 Erzeugerinnen und Erzeugern aus der Bio-Musterregion Ravensburg oder angrenzenden Landkreisen und tragen das Bio-Siegel. Die Zusammenstellung jedes Geschenks erfolgt aus Er- zeugnissen von mindestens zwei verschiedenen Produ- zentinnen und Produzenten, was die Vielfalt der Region widerspiegelt. Das Projekt lädt somit dazu ein, die Vielfalt der regionalen Bio-Produkte zu entdecken und gleichzei- tig lokale Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen. „Unsere Bio-Musterregion ist bekannt für ihre abwechs- lungsreichen Landschaftsräume, die eine breite Palette an hochwertigen Bio-Produkten hervorbringen“, erklärt Ka- tharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg. „Mit dem ‚BioGschenkle‘ möchten wir diese Vielfalt direkt zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern bringen - gerade zu Ostern eine wunderbare Gelegenheit, regionale Spezialitäten zu verschenken.“ Interessenten können sich ihr individuelles „BioGschenkle“ bei einer der teilnehmenden Verkaufsstellen zusammen- stellen lassen. Details zu den Bio-Gschenkle und Verkaufs- stellen sind auf der Webseite der Bio-Musterregion unter www.biomusterregionen-bw.de/biogschenkle zu finden. Kleintierzuchtverein Bergatreute Kükenschau 2025 Sonntag, 13.04.2025 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern • Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist gesorgt: Getränke und ein reichhaltiger Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Was sonst noch interessiert Speed-Dating auf dem Katamaran Schwimmende Partnerbörse auf dem Bodensee Neue Menschen treffen und dabei den Bodensee ge- nießen – dieses Konzept setzt die Katamaran-Reederei Bodensee gemeinsam mit der Agentur “speeddating bodensee“ erstmals um. An zwei Terminen im Mai 2025 verwandelt sich die schnelle Schiffsverbindung zwi- schen Konstanz und Friedrichshafen in eine schwim- mende Partnerbörse. „Der Katamaran auf dem Bodensee verbindet nicht nur Städte, sondern auch Herzen“ – mit dieser Idee star- tet die Katamaran-Reederei Bodensee ein einzigarti- ges Dating-Event. Erstmals gibt es im Frühjahr 2025 die Möglichkeit, beim Speed-Dating an Bord neue Menschen kennenzulernen. Am 9. und 16. Mai 2025 veranstaltet die Reederei gemein- sam mit der Agentur „speeddating bodensee“ eine ex- klusive Partnerbörse auf der schnellsten Verbindung auf dem Bodensee. „Der Katamaran vermittelt ein Gefühl von Urlaub und sorgt für eine entspannte Atmosphäre – die perfekte Grundlage für besondere Begegnungen“, erklärt Dennis Bach von „speeddating bodensee“. Das Prinzip ist einfach: zwei Termine, zwei Altersgruppen, zwei Städte. Für 40 Euro haben Singles aus der Region die Chance auf einen schönen Abend inklusive Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran. Im Preis inbegriffen ist die Teilnahme am Speed-Dating sowie ein Aperitif zum Anstoßen. Sieben 7-Minuten-Dates passen zeitlich in eine Überfahrt. Anschließend können Teilnehmer und Teilneh- merinnen auf der anderen Seeseite weiterziehen oder aber auch einfach das Panorama auf der Rückfahrt er- neut genießen. Interessierte sollten sich schnell anmelden, denn die Plätze sind begrenzt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter speeddating-bodensee.de 09. Mai Altersgruppe 26 - 39 Jahre ab KN 19 Uhr / ab FN 20.30 Uhr 16. Mai Altersgruppe 40 - 56 Jahre ab KN 19 Uhr / ab FN 20.30 Uhr AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Sommerzeit: So meistern Sie die Zeitumstellung AOK-Expertin gibt hilfreiche Tipps Am kommenden Wochenende ist es wieder so weit: In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren eine Stunde vorgestellt. Die Sommerzeit beginnt und da- mit müssen wir uns auch auf eine verkürzte Nacht ein- stellen. Die anstehende Zeitumstellung kann sowohl auf den Schlafrhythmus als auch auf das Wohlbefinden Aus- wirkungen haben. Doch mit den richtigen Maßnahmen lässt sich der Übergang gut meistern und ein „Mini-Jet- leg“ vermeiden. Gesundheits-Expertin Sina Ritter von der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben gibt hilfreiche Tipps, um die Zeitumstellung gut und aus- geglichen zu meistern. Schlafrhythmus schrittweise anpassen Um den Körper bei der Umstellung zu unterstützen, emp- fiehlt Sina Ritter, bereits einige Tage vorher die Schlafens- zeit schrittweise um 10 bis 15 Minuten nach vorne zu verle- gen. „Dadurch kann sich der Organismus langsam an den veränderten Rhythmus gewöhnen. Wem es schwerfällt, in den Schlaf zu finden, kann mit bewussten Entspan- nungstechniken wie Meditation oder Atemübungen das Einschlafen fördern und den Stress der Zeitumstellung reduzieren“, betont die AOK-Expertin. Ein warmes Bad oder eine Tasse beruhigender Kräutertee können eben- falls für eine erholsame Nachtruhe sorgen. Tageslicht gezielt nutzen und aktiv in den Tag starten Licht ist wichtig für unsere innere Uhr. „Wer sich bereits am Morgen möglichst viel Tageslicht aussetzt, hilft dem Körper, sich schneller an die neue Zeit zu gewöhnen“, erklärt Sina Ritter. Vor allem Spaziergänge am Morgen oder in der Mittagspause sind besonders effektiv. Im All- gemeinen kann körperliche Bewegung helfen, die Anpas- sung an die Sommerzeit zu erleichtern: „Bereits ein paar Minuten leichtes Stretching oder ein kurzer Spaziergang am Morgen können den Kreislauf in Schwung bringen und Müdigkeit vertreiben.“ Bewusst essen und trinken Auch die Ernährung spielt eine wichtige Rolle bei der An- passung des Körpers an die Zeitumstellung. „Schwere Mahlzeiten am späten Abend sollten vermieden werden, da sie den Schlaf beeinträchtigen können“, empfiehlt Rit- ter. Stattdessen sind leichte Abendgerichte mit eiweißrei- chen und nährstoffreichen Zutaten ideal. Auch auf Koffein und Alkohol sollte am Abend verzichtet werden, da sie den Schlaf-Wach-Rhythmus stören können. Die AOK-Expertin rät: „Geben Sie Ihrem Körper Zeit, sich an die neue Zeit zu gewöhnen.“ Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 DJO - Deutsche Jugend in Europa Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas ein- mal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru/Lima: 30.06 – 26.07.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 26.07.25 (14 - 15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172- 6326322, Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, E-Mail: gsp@djobw.de, Webseite: www.gast- schuelerprogramm.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Sozialversicherung für Erntehelfer aus EU-Staaten Saisonarbeitskräfte richtig versichern Bald beginnt die Spargelsaison und viele landwirtschaft- liche Betriebe sind dabei auf Erntehelfer aus Mittel- und Osteuropa angewiesen. Doch wie sind sie versichert? An wen muss der Arbeitgeber Beiträge zahlen? Dazu infor- miert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg (DRV BW). Sozialversicherungspflicht nur in einem Staat Für Saisonarbeitskräfte aus der Europäischen Union (EU) gilt: Sozialversicherungspflichtig sind sie nur in einem Staat. Wer beispielsweise in Polen lebt und dort als Ar- beitnehmer weiter beschäftigt oder selbstständig tätig ist, der ist auch als Saisonarbeitskraft in Deutschland nach polnischem Recht sozialversichert. Mit einer speziellen Bescheinigung („A1“) weist der polnische Sozialversiche- rungsträger die Sozialversicherungspflicht in Polen nach. Der Erntehelfer legt diese Bescheinigung seinem deut- schen Arbeitgeber vor, der dann die Beiträge berechnet und an die polnische Sozialversicherung zahlt. Saisonarbeitskräfte ohne Beschäftigung im EU-Heimatland Für Saisonarbeitskräfte, die in ihrem EU-Heimatland we- der beschäftigt noch selbstständig tätig sind, gilt deut- sches Sozialversicherungsrecht. Saisonarbeitende wer- den meist nur kurzfristig eingesetzt, maximal für drei Monate oder 70 Kalendertage. Wenn die Beschäftigung im Vorfeld auf diesen Zeitraum begrenzt ist, ist dieser Personenkreis in Deutschland bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen kranken- und rentenversicherungsfrei. Es besteht für sie jedoch ein Unfallversicherungsschutz, denn sie müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Saisonarbeitskräfte, die länger als drei Monate in Deutschland beschäftigt werden, sind auch hier sozi- alversicherungspflichtig. Information und Beratung Details zur kurzfristigen Beschäftigung und Saisonarbeit- nehmern aus EU-Staaten finden Sie unter Pressemittei- lungen auf www.drv-bw.de. Laborant Packmittellabor (m/w/d) Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 44074 Sie analysieren Packmittel sowie abgefüllte Einheiten, bereiten Muster für Untersuchungen vor und unterstützen bei der Einführung von neuen Geräten und Testverfahren. Mechatroniker Automat. Optische Kontrolle (m/w/d) Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 44326 Sie bedienen und überwachen die Produktionsanlagen und bauen Formatteile nach der Produktion aus. Zudem führen Sie Wartungsarbeiten durch und dokumentieren Störungen. Rely on us. Hier gibts Jobs mit Perspektiven. Darauf ist Verlass. Wertvolle Arbeit verdient wertvolle Vorteile: Attraktive Vergütung • 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld • Modernes Arbeitsumfeld • Kostenlose betriebliche Krankenzusatzversicherung • Betriebliche Altersvorsorge • EGYM Wellpass Öffnungszeiten Vetter-Jobbüro: Dienstag von 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Anschrift: Eywiesenstraße 5, 88212 Ravensburg, Deutschland Jetzt bewerben vetter-pharma.com/karriere Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an: +49 751 3700 6322 oder besuchen Sie uns persönlich im Vetter-Jobbüro. STELLENANGEBOTE TRAUERANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Mitarbeiter Versandabteilung (m/w/d) Minijob (€ 538,- Basis) Die SV Gruppe gehört mit rund 3.500 Mitarbei- tern an über 100 Standorten in sechs Bundeslän- dern zu den erfolgreichsten regionalen Medien- häusern Deutschlands. Wir stehen für regionalen Qualitätsjournalismus in allen Medien ebenso wie für Kompetenz und Innovation in den Berei- chen Logistik, Fulfillment, Tourismus, Commerce sowie Kreativ- und Druckdienstleistungen. Als Ar- beitgeber bieten wir attraktive, sichere Arbeits- plätze und vielseitige Karriereperspektiven. Die SV Druck GmbH & Co. KG ist ein Teil der SV Gruppe. Als einer der führenden Dienstleister in Deutschland, bieten wir eine breite Palette an Druckprodukten, einschließlich Offsetdruck, Digi- taldruck und Veredelungstechniken und maßge- schneiderte Drucklösungen für eine Vielzahl von Branchen. Für unsere Versandabteilung am Standort Weingarten suchen wir ab sofort motivierte Mitarbeiter. Bewirb dich bitte ausschließlich online unter www.schwaebisch-media.de/karriere IHRE AUFGABEN: » Beilegen von Prospekten über den maschinellen Anleger » Sortieren von Prospekten » Nacharbeitung von Zeitungsexemplaren und Paketen » Manuelle Konfektionierung von Fremdzeitungen und Kleinpaketen IHR PROFIL: » Idealerweise Bereitschaft zu Tag- und Nachtschich UNSER ANGEBOT: » Vergütung: € 12,82 pro Stunde + ggf. steuerfreie Nachtzuschläge » Aldi- Gutschein in Höhe von € 25,00 für Arbeit am Feiertag (pro Feiertag) » erhöhte Flexibilität durch digitales Dienstplanungstool » EGYM- Wellpass Aus folgenden Arbeitszeiten können Sie frei wählen (vorbehaltlich Verfügbarkeit): Geringfügige Beschäftigung: bis zu 9 Stunden an 1 - 2 Tagen pro Woche Donnerstag: 01:30 - 05:00 05:00 - 12:00 12:00 - 18:00 Freitag: 01:30 - 05:00 05:00 - 12:30 Werden Sie Teil unseres Teams und nennen Sie uns Ihre möglichen Arbeitszeiten! JETZT BEWERBEN! vor Ihrem Einkauf die Anzeigen unserer Inserenten Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 MIETGESUCHE Nicole - NicoleNicole -- 29,9 kg Ihre Sommerfigur wartet – starten Sie jetzt! Jessica Hägele Ernährungsberaterin 0176 604 406 29 ernaehrung@mim-kapellen.de www.mim-kapellen.de Abt-Hyller-Straße 18 88250 Weingarten Möchten Sie sich diesen Sommer wieder rundum wohl in Ihrem Körper fühlen? Ihre Lieblingskleidung tragen, ohne dass etwas zwickt oder reibt? Dann starten Sie jetzt! Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Wohlfühlgewicht zu erreichen – gemeinsam finden wir heraus, welche Hürden Sie bisher am Abnehmen gehindert haben und wie Sie diese erfolgreich überwinden. Jetzt unverbindlich beraten lassen und gratis Stoffwechselanalyse im Wert von 79€ erhalten! Aktion gilt für Terminvereinbarungen bis zum 30.05.2025! starten Sie jetzt! Gratis Stoffwechsel- analyse GewichtGewicht FettanteilFettanteil FettmasseFettmasse Viszerales FettViszerales Fett MuskelmasseMuskelmasse Metabolisches AlterMetabolisches Alter Stoffwechselleistung Oberarm: Oberarm: Oberarm: -5 cmOberarm: Oberarm: Brust: Oberarm: Brust: - -5 cm5 cm5 cm5 cm-Oberarm: Oberarm: Oberarm: Brust: --14 cmBrust: Brust: Brust: Brust: Brust: Brust: Taille: Brust: Brust: Brust: Brust: Taille: Taille: 14 cm14 cm14 cm14 cm14 cm14 cm14 cm14 cm14 cm14 cm14 cm14 cmBrust: Brust: --14 cm14 cm14 cm Taille: -23 cmTaille: Taille: Taille: Taille: Taille: Taille: Taille: Bauch: Taille: Taille: Taille: Taille: Taille: Bauch: Bauch: - 23 cm23 cm23 cm23 cm23 cm23 cm23 cm23 cm23 cm23 cm23 cmTaille: Taille: -23 cm23 cm23 cm23 cm23 cm Bauch: -18 cmBauch: Bauch: Bauch: Bauch: Bauch: Bauch: Bauch: Bauch: Bauch: Bauch: -18 cm18 cm18 cm Oberschenkel: 18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm Oberschenkel: Oberschenkel: Oberschenkel: - 18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm18 cm Oberschenkel: Oberschenkel: Oberschenkel: Oberschenkel: Oberschenkel: -13 cm PENSIONÄRSTREFFEN IN WEISSENAU / GESELLIGER AUSTAUSCH UND KURZWEILIGES PROGRAMM Mittwoch, 09. April 2025 ab 11.30 bis 16.00 Uhr Haus 37 (Alte Schwimmhalle) HERZLICHE EINLADUNG AN ALLE EHEMALIGEN KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN DER REGION RAVENSBURG-BODENSEE MITTAGESSEN KAFFEE & KUCHEN ZfP Südwürttemberg | Weingartshofer Str. 2 | 88214 Ravensburg 5% Rabattauf alle Pflan en*a stag, 9. März 2025 vo 09 00 bis 17.00 U r Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) | 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Auf ge t’s ins artenja r * nur gültig am 29.03.2025 Auf geht’s ins Gartenjahr % Rabatt 5% Rabatt Samstag, 29. März 2025 von 09.00 bis 17.00 Uhr lanzen*S t 29 Mä 2025 attauf alle Pflanzen* VIELE ÜBERRASCHUNGEN BEIM KAUF! RANZENBERATUNG vom Profi ÜBERRASCHUNGENÜBERRASCHUNGENÜBERRASCHUNGENÜBERRASCHUNGEN BEIM KAUF!BEIM KAUF! RANZENBERATUNGRANZENBERATUNG vom Profivom Profi Ihre Anlaufstelle für viele Gesundheitsbedürfnisse! Liebe Bürgerinnen und Bürger von Baindt, nach der überraschenden Schließung der Hubertus Apotheke, sind wir Ihre Apotheke vor Ort und möchten uns ins Gedächtnis bringen! Unser Service für Sie: Eine breite Auswahl an Medikamenten und Gesundheitsprodukten, Pflegehilfsmittel und Kompressionsstrümpfe, Kompetente Beratung durch unser freundliches Team und individuelle Unterstützung bei Ihren Gesundheitsfragen. Wir bieten außerdem einen kostenfreien Lieferservice bis 15 km Umkreis. Bestellen Sie bequem telefonisch, per Mail oder über unsere MEA-App – inklusive E-Rezept-Bestellungen! Kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Team der Marien Apotheke Bergatreute Tel.: 07527-4653, Fax: 07527- 4603 Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr E-Mail: info@apotheke-bergatreute.de Internet: www.apotheke-bergatreute.de Suche abgel. Wohnung/Haus 80-130m² bis 1100 €, w46, positive Schufa, berufstätig mit kastr. Freigängerkater. 0177-3667215 GESUNDHEIT VERANSTALTUNGENGESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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            Zuletzt geändert: 28.03.2025
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            Bekanntmachung am 18.12.2020 Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren Derzeit werden die Wasserverbrauchsgebühren und die Grundgebühren für das Jahr 2021 kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsänderungen werden im Jahr 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit der Neukalkulation auch rückwirkend ab dem 01.01.2021 eine Gebührenerhöhung ergeben kann. Der Beschluss über die Änderung der Wasserversorgungssatzung mit Anpassung der Gebühren ist im ersten Halbjahr 2021, rückwirkend zum 01.01.2021, vorgesehen. Hiermit möchten wir Sie vorab über eine evtl. anstehende Gebührenerhöhung informieren. Baindt, den 18.12.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Allgemeines

              2022: Verordnung über kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen im Überblick – Was es nun für Privathaushalte und Unternehmen zu beachten gilt: Die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSikuMaV) enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für die Heizperiode im kommenden Winter 2022/2023 über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten. Die Verordnung ist zum 1. September 2022 in Kraft getreten und befristet bis zum 28. Februar 2023. Die hierin vorgesehenen Maßnahmen betreffen sowohl Privathaushalte, als auch öffentliche Gebäude und Unternehmen. Für Privathaushalte gelten folgende Maßnahmen: • Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter Während des Zeitraums der Gültigkeit der Verordnung sind Vereinbarungen in einem Mietvertrag über Wohnraum ausgesetzt, nach der Mieter eine Mindesttemperatur der Beheizung zu gewährleisten haben. Eine Pflicht des Mieters, die nicht auf einer solchen ausgesetzten vertraglichen Vereinbarung beruht, bleibt von dieser Regelung hingegen unberührt. Dazu zählt insbesondere die Pflicht des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen. Dies gilt auch für alle Mietverhältnisse, die vor dem 1. September 2022 abgeschlossen wurden. • Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nichtgewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz in der kommenden Heizperiode untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Beheizung von Schwimm- und Badebecken, falls diese zwingend für therapeutische Anwendungen notwendig ist. Daneben sieht die Verordnung auch für Unternehmen verschiedene Maßnahmen vor, mit denen Energie eingespart werden kann. Für die Unternehmen gelten folgende Maßnahmen: Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden Die Informationspflicht über Preissteigerungen richtet sich zunächst an Gas- und Wärmelieferanten, die bis zum 30. September 2022 Eigentümern von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen bzw. Endkunden in Wohneinheiten aufbereitete Energieinformationen zur Verfügung stellen müssen. Dies betrifft unter anderem Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes bzw. der Wohneinheit, voraussichtliche Energiekosten unter Berücksichtigung von Preissteigerungen sowie Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen diese Informationen wiederrum bis zum 31. Oktober 2022 an ihre Mieter weiterleiten und spezifische Angaben über den jeweiligen Verbrauch der Wohneinheit und die zu erwartenden Energiekosten bei unverändertem Energieverbrauch zur Verfügung stellen. Verbot dauerhaftes Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen im Einzelhandel Einzelhandelsunternehmen müssen in beheizten Geschäftsräumen Ladentüren und Eingangssysteme so gestalten, dass die Ladentüren nicht dauerhaft offen sind. Ausgenommen hiervon ist ein Offenhalten von Türen, sofern diese als Ein- oder Ausgang eines Fluchtwegs erforderlich sind. Zeiteinschränkung für Nutzung beleuchteter Werbeanlagen Zudem dürfen beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen in der Zeit von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages nicht beleuchtet werden, soweit dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten sind je nach Schwere der körperlichen Tätigkeit und der Art der Ausführung der Tätigkeit (im Sitzen, Stehen oder Gehen) Mindesttemperaturwerte der Lufttemperatur zwischen 19 Grad Celsius (für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit) bis zu 12 Grad Celsius für körperlich schwere Tätigkeit vorgeschrieben. Die weiteren Maßnahmen der Verordnung betreffen insbesondere öffentliche Gebäude, d.h. insbesondere öffentliche Verwaltungsgebäuden der Kommunen, Bundesländer und des Bundes. Für die Nutzung solcher öffentlichen Gebäude sieht die Verordnung insbesondere vor: ➢ Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen ➢ Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen ➢ Nutzungsuntersagung von Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden ➢ Verbot der Außenbeleuchtung, auch für Denkmäler Die vollständige EnSikuMaV finden Sie unten angehängt: Verordnung (PDF-Dokument, 65,22 KB, 02.09.2022) zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) als pdf-Datei 2012: Beschluss für das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Im September 2012 wurde von allen Vertretern der Städte bzw. Gemeinden in der Verbandssitzung eine gemeinsame Erklärung zum CO2-neutralen Schussental beschlossen. Dabei werden bis 2020 folgende Ziele angestrebt: > 50 prozentige regenerative Stromabdeckung durch Eigenstromerzeugung oder regenerativer Strombezug im Mittleren Schussental > 20 prozentige regenerative Wärmeabdeckung im Mittleren Schussental > 40 prozentige CO2-Einsparung gegenüber 1990 im Mittleren Schussental erfolgreiche eea-Zertifizierung aller beteiligten Städte und Gemeinden regelmäßige Fortschreibung der gemeinsamen Ziel Um diese Klimaschutzziele zu erreichen, wurden folgende 10 Punkte festgelegt: Gemeinsames Energie- und Klimaschutzkonzept 2020 zur Umsetzung der lokalen Energiewende Berücksichtigung energetischer Kriterien in der Flächennutzung und Bebauungsplanung Einführung eines kommunalen Energiemanagements mit Sanierungskonzepten für alle energierelevanten öffentlichen Liegenschaften Passivhausstandard bei normal beheizten und geeigneten Liegenschaften Wärmeversorgung durch 100 % regenerative Energien bzw. Kraft-Wärme-Kopplung bei kommunalen Liegenschaften Ausbau bzw. Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs Gemeinsame nachhaltige Beschaffungsrichtlinien Regelmäßige Mitarbeiterschulungen/Erfahrungsaustausch Kooperation mit der Wirtschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern Gemeinsame Schulprojekte 2013: Förderung zur Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Im März 2013 wurde der Förderantrag zur Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes gestellt. Im Oktober 2013 erfolgte die Bewilligung des Förderantrages für die Konzepterstellung in 2014. Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Klimaschutz-Projekte in Kommunen mit der sogenannten Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen). Die Abwicklung des Förderprojektes erfolgt über den Projektträger Jülich . Abbildung 2: Förderung der Kommunalrichtlinie durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und umgesetzt durch den Projektträger Jülich (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) Seit 2008 besteht die Kommunalrichtlinie und hat seitdem mehr als 5.000 Klimaschutzprojekte in über 2.500 Kommunen unterstützt. Mit der Förderung von Klimaschutzkonzepten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen möchte der Bund erreichen, dass Kommunen der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert wird. (Quelle: www.klimaschutz.de) Durch die Förderung werden Sach- und Personalkosten von fachkundigen externen Dritten und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in der vereinbarten Projektlaufzeit mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % gefördert. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept für den GMS Der Gemeindeverband Mittleres Schussental mit Sitz in Ravensburg befindet sich im Landkreis Ravensburg und umfasst Städte und Gemeinden im Ballungsraum Mittleres Schussental. Mitglieder sind die Großen Kreisstädte Ravensburg und Weingarten sowie die kreisangehörigen Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Folgende Abbildung zeigt die Wappen der fünf zum Gemeindeverband gehörenden Städte und Gemeinden: Abbildung 1: Wappen der fünf beteiligten Städte bzw. Gemeinden des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2014: Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Durch das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept werden folgende drei Ziele verfolgt: Abbildung 3: Ziele des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) In dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wird zuerst die Vorbereitung zur Konzepterstellung beschrieben (Schritt 1). Anschließend wird in dem Kapitel qualitative Ist-Analyse ein Aktivitätsprofil, eine Akteursanalyse und die Struktur des Gemeindeverbandes vorgestellt. Dafür werden Übersichtskarten von allen beteiligten Kommunen erstellt (Schritt 2a). Nach der qualitativen Ist-Analyse folgt eine quantitative Ist-Analyse, die aus einer ausführlichen Energie- und CO2-Bilanz besteht. In der Energie- und CO2-Bilanz werden die Endenergieverbräuche wie Strom und Wärme analysiert und zudem berechnet, wie viel CO2-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstanden sind (Schritt 2b). Aufbauend auf die Energie- und CO2-Bilanz werden Potentiale analysiert um die jährlichen CO2-Emissionen reduzieren zu können (Schritt 3a). Anhand dieser Potentiale werden Szenarien zur möglichen Entwicklung der Energiebereitstellung und der CO2-Emissionen in den nächsten Jahren erstellt (Schritt 3b). Um die Potentiale erreichen zu können wird ein ausführlicher Maßnahmenkatalog erstellt (Schritt 4). Im Anschluss daran wird durch ein Controlling-Konzept festgelegt wie und wann die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen überprüft wird (Schritt 5). Zum Abschluss des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wird in einem Konzept der Öffentlichkeitsarbeit die Erkenntnisse der Akteure aus Wirtschaft, Bürgern, Kommunen und Planern der Öffentlichkeit vorgestellt (Schritt 6). Folgende Abbildung fasst die einzelnen Schritte zusammen: Abbildung 4: Strukturierung eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) Klimaleitbild und Klima-Masterplan 2017 Klimaleitbild und Klima-Masterplan 2017 (PDF-Dokument, 1,79 MB, 18.01.2021) ​​​​​​​[mehr]

              Zuletzt geändert: 04.03.2024
              Veranstaltungen

              Veranstaltungen 26.11.2024 Vermarktungsauftakt Baufeld 2 - Baukörper E, F und G Am 26. November 2024 fand im Sitzungssaal des Rathauses der Vermarktungsauftakt weiterer Baufelder statt. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörper E, F und G im Baufeld 2 ( Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) ) im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen. Nähere Informationen sind hier zu finden. 24.05.2023 Bürgerinformationsveranstaltung zum Fischerareal Am 24. Mai 2023 fand in der Schenk-Konrad-Halle eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal statt. Nähere Informationen zur Bürgerinformationsveranstaltung (PDF-Dokument, 3,07 MB, 25.05.2023) 12.07.2022 Vorstellung der Ankerkonzeptionen für die Baufelder 1 und 2 im Fischerareal Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschossige Gebäude. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bewerber mit den inhaltlich besten Bebauungskonzepten, die Zuschläge erhalten werden. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbauprojekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Derzeit werden Anliegerprojekte mit eigenen Projektideen gesucht, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Zeitschiene (PDF-Dokument, 412,28 KB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 1 (PDF-Dokument, 605,53 KB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 2 (PDF-Dokument, 1,16 MB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 2 Außenanlage (PDF-Dokument, 1,20 MB, 13.07.2022) (pdf-Datei) 10.07.21 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Leider mussten wir die geplante Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 10.07.2021, aufgrund geringer Anmeldungen absagen. Gegebenenfalls wird die Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. 29.06.21 Rückfragekolloquium Am Dienstag, 29.06.2021 fand um 14:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine weitere Informationsveranstaltung statt. Hierbei wurde weitergehend zum sog. Anker-/Anliegerverfahren informiert und auch erläutert, welche Aufgaben auf die Ankerprojekte zukommen werden. Es stehen folgende Unterlagen für Sie zum Download bereit: Präsentation Rückfragekolloquium (PDF-Dokument, 5,03 MB, 30.06.2021) 17.06.21 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfahren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungskonzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein lebendiges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Wir führen die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Test- und Hygienekonzept in der Schenk-Konrad-Halle durch. Um jedoch einen entsprechenden Infektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung 19.04.21 Onlineveranstaltung Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten. Die Veranstaltung gab Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ 19.04.2021 (PDF-Dokument, 7,29 MB, 20.04.2021) 19.04.21 Onlineveranstaltung Informationsveranstaltung für Bauträger Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten. Die Veranstaltung gab interessierten Bauträgern einen umfassenden Überblick. Informationsveranstaltung für Bauträger – 19.04.2021 (PDF-Dokument, 11,2 MB, 20.04.2021) 19.04.21 Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veranstaltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Veranstaltung als Online-Informationsveranstaltung in Form eines Webex-Meetings statt. Den angemeldeten Personen werden wir am Montag, 19.04.2021 bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme versenden. Bei Nachfragen zum Online-Meeting stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 075029406-40 oder f.maurer@baindt.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung 04.03.21 Erste digitale Online-Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Baindt mit sehr guter Resonanz Am Donnerstag, 04. März 2021, fand im Digitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste rein digitale Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt statt. Thema der Veranstaltung war die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung über das Amtsblatt, die Homepage und die App aufgerufen aktiv daran teilzunehmen. Für die positiven Rückmeldungen und das konstruktive Feedback bedankt sich die Verwaltung herzlich. Das Video des Abends bleibt auch weiterhin abrufbar und für den Download verfügbar. Zusätzlich können Sie auch die Präsentation (PDF-Dokument, 21,1 MB, 08.03.2021) der Veranstaltung einsehen. An der Online- Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Während der Sendung gab es zusätzlich rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube knapp 600-mal aufgerufen. Über den gesamten Sendungszeitraum von gut 120 Minuten gab es Live-Fragen sowie Kommentare der Interessierten. Im ersten Teil ging es um die Entwicklung des Fischerareals und die Konzeptvergabe. Nachdem die Fischerwiese am Ortseingang schon viele Jahre interessant für die Gemeindeentwicklung war, gelang es diese im Jahr 2014 zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurde das Areal in das Ortskernsanierungsgebiet II aufgenommen. Dieses Gebiet umfasst neben dem Fischerareal, die Ortsmitte und den Dorfplatz. Von Anfang an war der Wunsch des Gemeinderats, dass der Ortseingang von Baindt ein zukunftsfähiges Erscheinungsbild erhält. In der Vergangenheit gab es hierzu schon einige Bürgerveranstaltungen in denen über die Stärken und Schwächen der Ortsmitte diskutiert und in Planungen eingebunden wurde. Im Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat dann den städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel, ein lebendiges und vielfältiges Quartier zu entwickeln in dem alle Generationen gut leben können. Dieser städtebauliche Entwurf ist Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren. Im zweiten Teil der Online-Bürgerinformationsveranstaltung stand die Gestaltung der Ortsmitte auf dem Programm. Ebenso lange wie mit dem Fischerareal befasst sich der Gemeinderat mit der Frage, wie die Ortsmitte optimal und vor allem zukunftsfähig gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Die Ortsmitte muss eine gute Aufenthaltsqualität bieten. Sie soll zu einem Raum der Begebung werden. Die Baindter Vereinen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Feste, die für das Baindter Gemeinwesen elementar wichtig sind, dort durchzuführen. Es muss jedoch darüber hinaus auch das ganze Jahr über einen Grund geben in die Ortsmitte zu gehen. Damit die bisherige Fläche auch zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität wird, wäre es optimal, wenn ein neues Gebäude eine Raumkante bilden würde. Bisher gab es jedoch keine Nutzung für das Gebäude, die einen Mehrwert für die Gemeinde gehabt hätte. Nun besteht der Wunsch von Apotheke und Ärzten sich in der Ortsmitte in einem neuen Gebäude anzusiedeln. Somit gibt es eine Nutzung für das Gebäude auf einem Teil des Parkplatzes angrenzend an den Dorfplatz, dass die Infrastruktur von Baindt stärkt. Die weitere Platzgestaltung ist noch völlig offen. In einer Bürgerwerkstatt haben unsere interessierten Bürgerinnen und Bürger und auch unsere Vereine die Möglichkeit, sich einzubringen und zu diskutieren, was für Baindt in Zukunft wichtig ist und darüber hinaus, was benötigt wird, dass die Feste der Schalmeienkapelle und der Raspler auch künftig stattfinden können. Mit einem Gebäude an dieser Stelle erhält Baindt eine erlebbare Ortsmitte für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, für Jung und Alt. Darüber hinaus stellt sich die Gemeinde zukunftsfähig auf und erhält einen substantiellen Mehrwert. Die Infrastruktur wird gestärkt, die Existenz bestehender Ladengeschäfte gesichert. Wir sind eine attraktive Gemeinde für alle Generationen, von einem Gebäude mit dieser Nutzung profitieren Familien, wie alte Menschen. Spricht man so oft darüber, dass es möglich sein muss möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen und in der vertrauten Gemeinde alt zu werden, dann ist ein wichtiger Baustein, dass dies gelingen kann eine gute Versorgung mit medizinischen Dienstleistern. Nicht jede Generation hat die Chance eine Ortsmitte entwickeln zu dürfen, dass passiert nie oder alle 100 Jahre. Baindt hat jetzt die Chance sich für die Zukunft zu rüsten. Die Details zu den Entwicklungen im Fischerareal und zur Konzeptvergabe sowie zur Gestaltung der Ortsmitte entnehmen Sie bitte dem YouTube Video. Frau Bürgermeisterin Rürup sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Wenn derzeit schon keine Infoveranstaltungen in Präsenz möglich sind, war dies ein sehr gutes Format, um unsere Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und zu informieren. Sicher werden wir das auch in Zukunft bei Bedarf wiederholen vor allem, wenn es um Themen geht, die die Gemeinde interessiert.“ Wir laden Sie bereits jetzt ein, an den weiteren Termine für die Konzeptvergabe im Fischerareal und zur Gestaltung der Ortsmitte teilzunehmen. Lassen Sie uns gemeinsam die Chance zur Gestaltung unserer Gemeinde ergreifen. Für die Konzeptvergabe im Fischerareal wird es folgende Termine geben: 19. April 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Bauen in Baugemeinschaften" (Aktuell wird diese Infoveranstaltung in Präsenz geplant, jedoch kann diese Veranstaltung auch online stattfinden.) Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt - 1. Bauabschnitt Fischerareal Für die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt wird es folgende Termine geben: nach Pfingsten 2021: Bürgerwerkstatt - Platzgestaltung unter Berücksichtigung von Ideen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2021: Entwurf Dorfplatz Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

              Zuletzt geändert: 29.11.2024
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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 13. Juni 2025 Nummer 24 G E M E I N D E F E S T b e i m G e m e i n d e h a u s B i s c h o f - S p r o l l - S a a l 19.JuniFronleichnam 9.00 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen g e g e n f ü r d a s d e s S B B Z B a i n d t - f ü r M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g S P E N D E „ T H E R A P I E - B Ä D L E “ T o l l e s P r o g r a m m f ü r K i n d e r Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Vom 28. Juni bis zum 18. Juli 2025 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Im Mittelpunkt steht die Freude am Radfahren, die Motivation möglichst vieler Menschen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen, und der positive Beitrag zum Klimaschutz. Teilnehmen können alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die gefahrenen Kilometer müssen nach jeder Tour einfach in den Online-Kalender oder die kostenlose STADTRADELN-App eingetragen werden. Die Ergebnisübersicht zeigt sofort, wie das Team und die Kommune im Vergleich abschneiden. Zudem bietet der Team-Chat die Möglichkeit, gemeinsame Touren zu planen oder sich gegenseitig zu motivieren. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Samstag, 28. Juni 2024 Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstrecken durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Samstag, 12. Juli 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 18. Juli 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60 - 70 km) Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist der RadCheck, der am Sonntag, den 29. Juni 2025 während des Dorffestes des Musikvereins von 12:00 bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof stattfindet. Hier können Fahrräder auf Verkehrssicherheit und ihre StVZO-Konformität überprüft werden. Kleinere Einstellungen und Reparaturen werden direkt vor Ort vorgenommen, während größere Mängel auf einem Prüfbogen vermerkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund ums Fahrrad zu stellen. Finanziert wird der RadCheck von der Förderstelle Koordination für Klimamobilität mit Fokus Radverkehr des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Der in Zusammenarbeit mit dem TÜV Süd entwickelte Prüfbogen umfasst folgende Kriterien: o Bremsanlage o Lenker o Lichtanlage o Reflektoren o Räder o Antrieb o Weitere Bauteile o Pedelec-Prüfung Auch E-Bikes (bis 25 km/h), Lastenräder, Laufräder, Rollstühle und Rollatoren sind beim RadCheck willkommen! Jetzt anmelden unter www.stadtradeln.de/baindt und gemeinsam Kilometer sammeln! Alle Informationen finden Sie unter www.baindt.de → Umwelt & Verkehr → Stadtradeln oder über den nebenstehen- den QR-Code. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme bei der diesjährigen Aktion Stadtradeln und wünschen viel Spaß sowie eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SERVICES KLIMA BÜNDNIS EINE KAMPAGNE VON Wir sind dabei. 28.06. - 18.07.2025 stadtradeln.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 RadCheckRadCheck © In iti at iv e Ra dK U LT U R de s M in is te riu m s f ür V er ke hr Ba de n- W ür tt em be rg , H ei ko S im ay er www.radkultur-bw.de |29.06.2025 Baindt: Dorffest, Klosterwiesenschule Eigenes Rad mitbringen und vom Profi kostenlos vor Ort überprüfen lassen. Für mehr Sicherheit und Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Organisiert vom GMS, gefördert durch das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Landesministerium für Verkehr BW. 12:00 – 18:00 Uhr Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Fronleichnam) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 20.06.2025 Redaktionsschluss: 16.06.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 20. Juni 2025 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 20. Juni 2025 (Brückentag nach Fron- leichnam) bleibt das Rathaus geschlossen. Am Montag, 23. Juni 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 24. Juni 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an k.litz@baindt.de Beflaggung am Rathaus am 17. Juni 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Dienstag, den 17. Juni 2025 die Bundesflagge wehen. Grund ist der Jahrestag des 17. Juni 1953 (Volks- aufstand in der ehemaligen DDR). Gemeindeverwaltung Baindt Wechsel bei den Austragenden des Amtsblatts im Bezirk 6 und im Bezirk 8 Seit dem 01. April 2025 hat ein neuer Austräger die Ver- teilung des Amtsblatts in Bezirk 6 übernommen. Ab dem 01. Juni 2025 übernimmt ein neuer Austräger die Vertei- lung des Amtsblatts in Bezirk 8. Wir danken den bisheri- gen Austrägern herzlich für ihren Einsatz und wünschen den neuen Austrägern viel Freude bei ihrer Aufgabe. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Juni 2025 und Sonntag, 15. Juni 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 19. Juni 2025 (Fronleichnam) Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Juni 2025 Kloster-Apotheke Weingarten Karlstraße 13 88250 Weingarten Tel: 0751 56 02 60 Sonntag, 15. Juni 2025 Dreiländer-Apotheke Ravensburg Gottlieb-Daimler-Straße 2 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 65 075 Donnerstag, 19. Juni 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43 799 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Erich Rinke feierte am 2. Juni 2025 seinen 80 Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Herr Rinke ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen Juni 19.06. Fronleichnam – Prozession Kirche Baindt mit Gemeindefest + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Juli 01.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 03.07. Blutspendetermin SKH 04.07. Rathaus geschlossen 05.07. Benefizkonzert – SBBZ SKH 05.07. Leistungsabzeichen – Feuerwehr 05.07. + 06.07. Dachser-Cup – Sportverein Klosterwiese 11.07. Hl. Blutfest – Blutreitergruppe Bad Wurzach 16.07. Sommerfest – Seniorentreff BSS 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Kindergärten Waldorfkindergarten Blütenmeer und Kerzenglanz Während die im Vorfeld eifrig gebastelten und liebevoll verzierten Pfingstvögelchen sanft über den Tischen schaukelten, gab es am Freitag vor dem Pfingstwochenende viel zu tun für die fleißigen Hände der Kinder im Baindter Waldorfkindergarten. In der Küche wurde geschnippelt, geknetet, geformt und angerichtet, denn so ein Pfingstrosenbrot bedarf vieler Hände Arbeit, damit es gelingt. Und am Tisch unter den sich so sanft wiegenden Pfingstvögelchen … da wurde gestaunt, geschnuppert, gefühlt und natürlich behutsam gezupft. Denn was wäre ein Pfingstfrühstück ohne Blü- tenteppiche. Lieder, Sprüche und Spiele untermalten derweil das flei- ßige Tun, während die Festtafel zunehmend Gestalt an- nahm. Als sich Groß und Klein schließlich niederließ, um gemein- sam zu schlemmen, erstrahlten nicht nur die festlich ver- zierten Kerzen sondern auch die Augen der Kinder ob der sich vor ihnen aufgetanen Pracht. Satt vom Festmahl und müde vom anschließenden ge- meinsamen Spiel im Garten, erfreuten sich die Kinder zum Abschluss des Tages schließlich an der Geschichte von der „Rose ohne Dornen“ und trugen dann stolz ihre Pfingstvögelchen, Pfingstkerzen und ein jedes auch ein prall gefülltes Beutelchen mit duftenden, samtweichen Blütenblättern nach Hause. Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospizbewegung Weingarten · Baienfurt · Baindt · Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u. U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16 - 18 Uhr Mittwoch 09 - 12 Uhr Donnerstag 09 - 12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Handeln können- Inspiriert werden- Lösungen erfahren-Furcht verlieren- Ehrlich bleiben - Hilfs- Bereit- Sein, in der letzten Lebensphase Durch Anleitung aus der pflegerischen Praxis. Es werden außerdem Strategien und Möglichkeiten in der Kommu- nikation vorgestellt. Damit Sie gestärkt diese wichtige und besonders kostbare Lebenszeit begleiten können. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 26.06.2025, 19 Uhr Referentin: Carola Zweifel, Krankenschwester, hauptamtliche Mitarbeiterin des ambulan- ten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Kirchliche Nachrichten 14. Juni – 22. Juni 2025 Gedanken zur Woche: Treu Sein Mut und ausharren. Immer den nächsten gezeigten Schritt auch tun! Also treu sein im Kleinen Und zugleich offen sein für ganz neue Schritte. Katharina von Tobien Samstag, 14. Juni 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Noemi Oelhaf, Marisa Pfister, Franziska Joachim, Ma- teo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Emma und Julius Malsam, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Lucia Fischer, Hermann Schilling) Sonntag, 15. Juni – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 17. Juni Kein Gottesdienst - Ferien 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. Juni 9.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 19. Juni - Fronleichnam 9.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit anschließender Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären mit Kirchenchor und Musik- kapelle Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ministranten: Lena Himpel, Frida Rapp, Lisa Schad, Johanna Zentner, Benedikt Heilig, Noah Himpel, Jakob Kreutle, Emil Schützbach, Max Schützbach,Anschließend Gemeindefest beim katholischen Gemeindehaus 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der FronleichnamsprozessionAnschließend Gemeindefest Freitag, 20. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. Juni – 12. Sontag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Feier des Patrozini- ums Johannes der Täufer (24.6.)Ministranten: Benjamin Stiefvater, Franziska Joachim, Do- minik Klein, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Loana Sordon, Mona Stiefvater,(† Adalbert Berger, Silvia Snoek, Jutta Futterer, Eduard Gelzenlich- ter, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Eugen Halder, Ida Selensky mit Angehörigen, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Anna Hal- der, Hugo Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elina Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 10. Juni bis einschließlich 24. Juni 2025 geschlossen. Wir sind wieder ab Don- nerstag, 26. Juni von 15.00 – 18.00 Uhr erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fronleichnam 2025 9.00 Uhr Amt mit Prozession und im Anschluss ist das Gemeindefest am Gemeindehaus. Sanierung unseres „Bädles” in Baindt Unser Herzenswunsch: In Baindt steht unser einzigartiges Therapiebad – auch als „Bädle“ bekannt – vor einer unsicheren Zukunft. Dieses unverzichtbare Angebot für Menschen mit Sin- nes- und Mehrfachbehinderungen benötigt dringend Ihre Unterstützung. Wir machen mit! Der Erlös vom Gemeindefest ist fürs Bädle. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein am Mittwoch, 25. Juni 2025 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns ganz herzlich unseren früheren Apotheker, Herrn Dr. Anton Eberle, der zum Thema: „Der Beipack- zettel” - Risiken und Nebenwirkungen - spricht. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtigen Informationen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Juni 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Gottesdienst für kleine Leute „Schau an der schönen Gärten Zier“ war das Motto des letzten Gottesdienstes für kleine Leute am 25. Mai. Zuerst sa- ßen wir vor einem Haufen Erde. Dann durften wir erleben, wie in der Bibel er- zählt wird, wie Gott die Menschen und die Erde geschaf- fen hat. So ließen wir gemeinsam einen wunderschönen Garten wachsen. Die Kinder waren eifrig dabei, und so wuchsen da grüne Sträucher und Bäume, aber auch bun- te Blumen und vielfältige Tiere besiedelten schnell das Land. Frau Lehmann machte den großen und kleinen Gottesdienstbesuchern deutlich, dass wir Menschen die Verantwortung für die Schöpfung tragen und wir den Auftrag haben, diese zu bewahren. Zuletzt durfte jedes Kind eine Blume einpflanzen und mit nach Hause nehmen. Der nächste Gottesdienst für kleine Leute findet am 28. September im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Baindt statt! Ökumenischer Singkreis Baienfurt - Baindt Unsere nächste Probe findet am 25. Juni um 20.00 Uhr im Klosterhof 5 in Baindt statt. Wir singen kirchliche und weltliche Lieder. Lust mit- zusingen? Wir freuen uns auf Dich/Euch. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Freitag, 13. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 15. Juni Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Sonntag, 22. Juni 1. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim (Prädikant. W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal ----- Gedanken zum Wochenspruch Gnadenstuhl Als „gesellige Gottheit“ hat Kurt Marti ihn beschrieben: Gott Vater, Sohn und den Heiligen Geist. Was würde fehlen ohne eine der drei Personen? Die Stärke des Schöpfers? Die Menschlichkeit Jesu – auch im Leiden? Die Ge- genwart Gottes im Geist? Gott ist in sich Gemeinschaft. Ich versuche, mir das vorzustellen: Eine Gottheit, die durch und durch Liebe ist, die nicht für sich bleiben kann. Und die meine Gesellschaft sucht. Die feste liebt und mich neben sich auf die Bank zieht und sagt: Komm, sag ehrlich, wie geht es Dir. Nicht umsonst ist die Trinitatiszeit die beste Zeit für Gemeindefeste und Geselligkeit. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © KI) ----- Bibel im Gespräch Monatsspruch: “Mir aber hat Gott gezeigt, dass man keinen Men- schen unheilig oder unrein nennen darf.” Apostelgeschichte 10:28 Zusammen mit anderen über die- sen Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstel- len entdecken? Wir treffen uns dazu am Dienstag, 24.06.2025, von 20 - 21 Uhr, im Ev. Gemeindehaus, Untergeschoss. – Herzliche Einladung! ----- Chorprojekt-2025 Liebe Sänger, Sängerinnen und Mu- sikinteressierte, wer Spaß am Singen hat, ist herzlich zu unserem Chorprojekt eingeladen. Dieses Jahr starten wir bereits vor den Sommerferien mit folgenden Terminen: 02.06. / 23.06. und 30.06. Ein Einstieg ist jetzt noch möglich! Weiter geht’s dann gut erholt nach den Sommerferien am 08.09. / 15.09. und 22.09. Geprobt werden ein paar „Best of Lieder“ unseres Kirchen- chores (z. B. „You raise me up“). Die Proben finden immer am Montag um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 30 in Baienfurt statt. Am Sonntag, 28.09. werden die Lieder dann im Rahmen eines Gottesdienstes gesungen. Gerne auch an andere Singbegeisterte weitersagen. Wir freuen uns auf euch. Euer ev. Kirchenchor (Bildquelle: istockphoto, Vektor-Illustration) ----- Kindergarten- & Gemeindefest 2025 – „60 Jahre Ev. Kindergarten und Ev. Gemeindehaus in Baienfurt“ Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herzliche Einladung zu unserem Kindergarten- und Gemeindefest am Sonntag, 29. Juni rund um Ev. Kindergarten und Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Wir be- ginnen um 10.30 Uhr mit einem interaktiven „Kir- che-kunterbunt“-Familiengottesdienst, bevor es mit einem leckeren Mittagessen, Aktionen und geselligem Miteinan- der weitergeht. Hierfür bitten wir um Salat- und Ku- chenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Vorab schon ein herzliches Vergelt’s Gott an alle Spen- denden. Feiern Sie mit uns, seien Sie unser Gast! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Deutliche Pleite zum Abschluss SV Vogt - SV Baindt 5:1 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brug- ger, Tobias Szeibel (60. Lukas Walser), Marc Bolgert (60. Lukas Zweifel), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Kevin Lang (62. Nico Geggier), Sandro Caltabiano, Jo- nathan Dischl, Max Kretzer (60. David Krauter) - Trainer: Rolf Weiland Tore: 1:0 Fabian Elshani (9.), 2:0 Sergen Leyla (17.), 2:1 Jan Fischer (32.), 3:1 Sergen Leyla (56.), 4:1 Marcel Striegel (83.), 5:1 Raphael Buemann (90.) SV Vogt II - SV Baindt II 0:3 (0:1) SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hugger, Kai Kostka (46. Lukas Grabherr), Julian Keppeler (75. Mo- ritz Lang), Manuel Brugger (46. Luca Bosch), Konstantin Knisel (71. Marius Hahn) (88. Konstantin Knisel), Daniel Kronenberger (83. Julian Keppeler), Marius Hahn (46. Moritz Gresser) (88. Konstantin Knisel), Johannes Schnez, Moritz Lang (46. Jacob Schaffer) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Daniel Kronenberger (43.), 0:2 Julian Keppeler (54.), 0:3 Johannes Schnez (66.) Jugendfußball D-Junioren D1 der SGM Baienfurt/Baindt wird Meister und steigt auf Mit einem 6:1 Erfolg in Bergatreute sicherte sich die D1 der SGM Baienfurt/Baindt im Fernduell mit dem VfL Bro- chenzell die Meisterschaft und den Aufstieg in die Be- zirksstaffel. Trainer Roland Schützbach und Tobias Kutter formten aus den besten Spielern beider Vereine die erste SGM D1-Mannschaft und setzten dabei auf einen respektvol- len und freundschaftlichen Umgang - ein positives Sig- nal für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Spiel- gemeinschaft. Wir gratulieren herzlich zu diesem großartigen Erfolg! D-Juniorinnen SGM Dietmans/Hauerz - SGM Baindt/Fronreute 1:3 Zum Abschluss der Meisterschaftsrunde mussten unsere Mädels zum schweren Auswärtsspiel nach Hauerz, doch sie meisterten die Aufgabe souverän. Von Beginn an spielten sie druckvoll nach vorne und nach drei Minuten war Lea B. bereits erfolgreich. Doch die Gegner kamen nochmal zurück und konnten in der 20. Minute ausglei- chen, doch kurz vor der Pause brachte Jule uns wieder in Führung. In der zweiten Hälfte hatte dieses Ergebnis bis kurz vor Ende Bestand, bevor Isabella den Sieg fix machte. Punktgleich und mit deutlich besserem Torverhältnis wurden unsere Mädels stolze Vizemeister hinter Meister Immenried, gegen die man leider im direkten Vergleich verloren hatte. Trotzdem Glückwunsch, ihr habt eine tolle Saison gespielt. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - TSV Grünkraut 3:1 Ein toller Abschlussabend für unsere zahlreichen E-Juni- orinnen. Zunächst spielte die E2 ein überzeugendes Spiel gegen den TSV Grünkraut, war über die gesamte Spielzeit feldüberlegen und konnte durch zwei Tore von Matthilda und einem schönen Fernschuss von Mia D. das Spiel für sich entscheiden. SGM Baindt/Fronreute - SGM 2010 FG W’dorf/Riedh./Zussd/Horgenzell 5:2 Danach waren unsere E1-Mädels gegen die FG 2010 dran. Doch schon in der ersten Minute gab es bei einer Rück- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 gabe ein kleines Missverständnis und der Ball kullerte ins eigene Tor. Aber das störte nicht und nach schönem Zusammenspiel mit Hanna B. erzielte Greta bereits in Mi- nute drei den Ausgleich, die dann in der 15. und 17. Minute gleich nachlegte - nicht ihr erster Hattrick!, bevor Sophie noch vor der Pause auf 4:1 erhöhte. Die zweite Halbzeit war dann etwas ruhiger und es wurde viel durchgewech- selt, doch nach einem Gegentor konnte Lena mit einem gezielten Schuss ins Eck den drei Tore Abstand wieder herstellen. Glückwunsch zu einer tollen Saison mit dem Gewinn der Vizemeisterschaft, wo man lediglich das eine Spiel im di- rekten Vergleich gegen Friedrichshafen verlor. B2-Juniorinnen SGM Baindt / Fronreute II - SV Deuchelried II 0:2 Unsere B2 mit durchweg C-Mädels und einigen Spielerin- nen, die erst zum Winter mit dem Vereinsfußball ange- fangen haben, traten wir gegen den Tabellenführer aus Deuchelried an. Die Mädels spielten sehr diszipliniert und bis zur letzten Minute mit viel Kampfgeist und so konnte man mit einer nur knappen Niederlage gegen den Favo- riten zufrieden aus der Partie gehen. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 28. - 30.06.2025 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zum Dorffest vom 28. - 30.06.2025 in den unteren Schulhof der Klosterwiesenschu- le Baindt ein. Wir haben wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Am Samstagabend ab 18:30 Uhr spielt die Band „Four Beats Faster“ (ehemals Rocksox) und bringt mit alten Rockklassikern Stimmung ins Festzelt und auf die Tanz- fläche. Was gibt es Schöneres als den Sonntag mit ei- nem kühlen Bier beim Frühschoppen und einem anschlie- ßenden reichhaltigen Mittagstisch zu beginnen? Ab 11:00 Uhr sorgt dazu der Musikverein Horgenzell für feinste Blasmusik. Ab 14:30 Uhr übernehmen dann die kleinen Baindterinnen und Baindter die Bühne. Die Bläserklasse und die Aerobic-Gruppe der Klosterwiesenschule zeigen ihr Können. Um 16:00 Uhr freuen wir uns, die Schalmei- enkapelle Baindt auf der Bühne begrüßen zu dürfen. Im Anschluss lassen wir den Sonntag gemütlich mit einer kleinen Besetzung des Musikvereins Baindt ausklingen. Die Jugendkapelle Baindt sorgt beim Feierabendhock am Montag ab 16:30 Uhr für gute Stimmung passend zu ihrem Feierabendbier und einem Wurstsalat. Lassen Sie den Abend zu den Klängen des Musikvereins Grünkraut mit ihren Freunden und Kollegen ausklingen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns das Dorffest 2025. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Am Mittwoch, 09.07.2025 findet die diesjährige Hauptversammlung mit Wahlen im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Vorstandschaft 7. Wahl der Kassenprüferinnen 8. Anregungen, Verschiedenes Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte herz- lichst ein. Euer Vorstandsteam. Anschließend werden wir wieder mit köstlichem Eis aus der Eisdiele „Dolce Vita” verwöhnt, bevor wir in die Som- merpause starten. Reitergruppe Baindt Turniererfolg Beim Reitturnier in Aulendorf konnte The- resa Henzler mit ihrem Pferd Bonne Dia- mond einen schönen Erfolg verbuchen. In der Dressurreiterprüfung der Klasse A* sicherte sich das Paar einen hervorragenden 8. Platz und überzeugte mit einer harmonischen Vorstellung. Wir gratulieren herzlich zu diesem sportlichen Erfolg und wünschen weiterhin viel Erfolg auf den kommenden Tur- nieren! Blutreitergruppe Mitgliederversammlung zum Blutritt in Bad Wurzach Zur Anmeldung und Besprechung der Teilnahme am Blutritt in Bad Wurzach fin- det am Freitag, 27. Juni 2025 um 20 Uhr die Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder, Blutrei- terinnen und Blutreiter sind dazu herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1 . Bericht aus der Gruppenführerversammlung vom Pfingstmontag 2 . Anmeldung zum Hl. Blutfest Bad Wurzach am 11.07.2025 3. Einteilung der Fahne und Standarten sowie organisa- torisches 4. Ehrungen für 10,25 und 40-malige Teilnahme am Hl. Blutfest in Bad Wurzach 5. Filmvorführung „Blutritt im Jahr 1924 und 1928“ 6. Verschiedenes Mitwirkung bei der Fronleichnamsprozession am 19. Juni 2025: Traditionell nehmen die Blutreiterinnen und Blutreiter wieder bei unserer Fronleichnamsprozession zu Fuß in Frack und Zylinder teil. Da wir die ehrenvolle Aufgabe haben, den Prozessi- onshimmel zu tragen sowie unsere Fahne und die 5 Standarten mitzuführen, sollten wir möglichst voll- zählig dabei sein. Näheres bitte noch den kirchlichen Nachrichten dieses Amtsblattes entnehmen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Moorwanderung auf schönen Waldwe- gen bei Michelwinnaden Treffpunkt: Dienstag, 17.06.2025, 13.00 Uhr Festplatz Weingarten Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 12 km, 80 Hm. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fahrpreis: 6 € / Gäste 2 € extra. Einkehr nach der Wan- derung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung: ab 14.06.2025 ab 18 Uhr, Tel. 0751/43287 Wanderführung: Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von der Höri zur Burg Hohenklingen nach Stein am Rhein Mit Bahn und Bus fahren wir nach Bankholzen auf die Höri. Über den Schiener Berg wandern wir ins Bergdorf Schienen. Nach der Vesperpause geht es weiter zur Burg Hohenklingen und hinunter nach Stein am Rhein. Dort ist Zeit, sich die Stadt anzuschauen. Gegen 16 Uhr fahren wir mit dem Bus nach Bankholzen zur Einkehr. Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Treffpunkt: Sonntag, 22.06.2025 um 8.00 Uhr, Wartehal- le Bahnhof Ravensburg. Abfahrt Zug 8.12 Uhr. Fahrpreis 15 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Gehzeit:: ca. 4 Stun- den, 12 km, 350 Hm Mitbringen: Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk. Anmeldung: ab 18.06.2025 - T. 0151-12052100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Schüleraustausch der Waldorfschule Ravensburg mit Brest Die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schus- sental (GMS), d. h. die Städte Ravensburg und Weingar- ten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg, unterhalten seit 1989/1990 eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Brest in der Republik Belarus (Weißrussland). Die Städtepartnerschaft mit Brest war anfangs geprägt von Aktionen der humanitären Hilfe, hat sich über die Jahre aber zu einem lebendigen Austausch zwischen den Stadtgesellschaften mit unzähligen Begegnungen zwischen den Verwaltungen, Schulen, Vereinen, sowie im sportlichen und musikalischen Bereich entwickelt. Stets spielte die politische Situation in Belarus eine Rolle in der Städtepartnerschaft mit Brest. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ruhen die Kontakte auf politischer Ebene und zwischen den Verwaltungen voll- ständig. Allerdings können Städtepartnerschaften auf gesellschaftlicher Ebene dazu beitragen, Demokratiede- fizite abzubauen. Deshalb unterstützt der GMS Jugend- und Schülerbegegnungen als Investition in den Frieden nach wie vor finanziell. Die Waldorfschule Ravensburg pflegt den Austausch mit Brest seit vielen Jahren mit großem Engagement, auch zum Teil gegen den Widerstand von offizieller Seite aus Belarus. Nun sind neun Schülerinnen und Schüler der Waldorfschule im April 2025 nach Brest gereist. Für eine Woche konnten sie den Alltag ihrer Partnerschüler mit- erleben, erhielten einen Einblick in den Unterricht in Brest und nahmen an einem spannenden Begleitprogramm teil. Die Hoffnung ist bei allen groß, dass die Partnerschü- lerinnen und –schüler im Herbst Ravensburg besuchen können und so der Kontakt weiter gepflegt werden kann. Weitere Informationen zur Städtepartnerschaft mit Brest gibt es auf der Homepage des: www.gmschussental.de/staedtepartnerschaft-brest/ Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 15. Juni 2025 Frühkelten im heiligen Ort Metios Gästeführer: Gerhard Tempel Treffpunkt: Parkplatz Göris (Navi: Seeweg 88284 Wol- pertswende) Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 bis 3 Stunden Wegstrecke: ca. 5 bis 6 km, ohne größere Steigungen Zielgruppen: Alle, die Freude an unserer Natur und Ge- schichte haben. Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren sind ganz herz- lich willkommen! Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Wer waren die Frühkelten? Besuchen wir Kalenderbau- werk und Festplatz in dem für die Kelten heiligen Ort Metios, in Memoriam an Franz Schwegler. Geheimnisvoll und mystisch. Vermoderte Holzsäulen, Steinplättchen mit markanten Linien, Brocken von Eisenluppe und Reste eines keltischen „Rennofens“ hatte Franz Schwegler vor etwa 15 Jahren ausgegraben. Entdeckt war damit diese Kultstätte und keltische Sonnenuhr nahe den Ortschaften Bruggen und Vorsee! Unser Treffpunkt ist der Parkplatz Göris. Dieser liegt fast mittig zwischen Vorsee und Wolpertswende an der K 7966, siehe Lageplan. Von dort wandern wir durch das Wegeried beim Vorsee. Einige Orchideen hat die über- eifrige Mähraupe noch übriggelassen. Auf Pfaden durch Felder, Wiesen und Wälder erreichen wir den Ort, wo um etwa 1.000 v.Chr. Frühkelten siedelten und längst geplün- derte Grabhügel errichteten. Begleiten Sie Gerhard Tem- pel auf dieser spannenden Zeitreise. Denken Sie an gutes Wanderschuhwerk und Mücken- schutz. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Akteure des Bauernkriegs im deutschen Südwesten Buchvorstellung zum Bauernkrieg in Oberschwaben Am Mittwoch, 11. Juni 2025, 19.30 Uhr wird im Gemeinde- haus Regina Pacis in Baltringen das Buch „Akteure des Bauernkriegs im deutschen Südwesten“ vorgestellt. Das Buch präsentiert die 16 Beiträge der wissenschaftlichen Tagung, die die Gesellschaft Oberschwaben für Geschich- te und Kultur und die Kommission für geschichtliche Lan- deskunde in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr in Bad Waldsee durchgeführt haben. Die Stuttgarter Lan- deshistorikerin Prof. Dr. Sabine Holtz wird das Buch vor- stellen und anschließend eine Gesprächsrunde mit den Autorinnen und Autoren moderieren. „Der Bauernkrieg von 1525 war nicht nur der für die Herr- schenden bedrohlichste Untertanenaufstand seiner Epo- che, sondern war vor allem eine Zäsur der europäischen Freiheitsgeschichte“, betont der Biberacher Landrat Ma- rio Glaser, der auch stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft Oberschwaben ist. „Der Baltringer Haufen hatte daran erheblichen Anteil, ich freue mich sehr, dass der Band dieser so wichtigen Tagung in Baltringen der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.“ Handelnde und ihre Strategien im Blick Die Beiträge nehmen die Akteurinnen und Akteure von 1525 in den Blick: Frauen und Männer, Bauern und Bür- ger, Adlige und Geistliche, Vermittler und Vordenker in Oberschwaben und weit darüber hinaus. Der Fokus liegt auf den Motiven, den Strategien und den Kommunikati- onsformen der Handelnden – und nicht zuletzt auf den Lernerfahrungen aus der gewaltsamen Eskalation von 1525 für die weitere Zukunft. Das Buch umfasst nahezu 600 Seiten und bietet 91 über- wiegend farbige Abbildungen, darunter doppelseitige Farbwiedergaben aller elf Zeichnungen aus der berühm- ten Weißenauer Chronik, der wohl wichtigsten Bildquelle zum Bauernkrieg. Der Buchvorstellung voraus geht um 18.30 Uhr eine Führung zum neuen Denkmal „Freyheit!“ des Bildhauers Gerold Jäggle in Baltringen. Info-Box „Akteure des Bauernkriegs im deutschen Südwesten. Mo- tive – Strategien – Kommunikation – Lernerfahrung“, hg. v. Sigrid Hirbodian, Sabine Holtz und Edwin E. Weber, Thorbecke Verlag, 612 Seiten, 68 Euro. Das Buch ist bei der Vorstellung in Baltringen und im Buchhandel erhältlich. Pfingstferienprogramm und Theater- aufführung im Bauernhaus-Museum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im Juni ein buntes Veranstaltungsprogramm mit Führungen, Kursen, dem Familiensamstag und dem Pfingstferienprogramm. Besonderes Highlight ist das Gastspiel des Theater Lindenhof zum Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“. Pfingstferienprogramm 17. Juni 2025 | 11:00 - 17:00 | Anmeldung nicht erforderlich. In den baden-württembergischen Pfingstferien bieten wir dienstags und donnerstags ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie an. Wir bauen Steckenpferde und stellen Kreisel sowie andere einfache Spielsachen selber her und ma- chen Reibekuchen. An der Spielestation können wir viele Kinderspiele von früher ausprobieren. Die Angebote der Ferienprogramme finden bei jedem Wetter statt. An den Mitmachstationen ist meist ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zu entrichten. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 19. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 19. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ vom Theater Lindenhof im Bauern- haus-Museum. „Wenn nicht heut, wann dann!“ 21. Juni 2025 | 19:00 – 22:00 | Anmeldung erforderlich Gastspiel des Theaters Lindenhof zum ‚Aufstand des ge- meinen Mannes‘. Bauernkrieg 1525. Von Franz Xaver Ott | Regie: Dieter Nelle; Ticketvorverkauf über Reservix, so- lange der Vorrat reicht. Und an allen bekannten Vorver- kaufsstellen; „Ein Stück über die große Schere zwischen den Privilegierten und dem ‚gemeinen Mann‘, über Recht und Unrecht, Macht und Ohnmacht und das Vermächtnis der ‚Zwölf Artikel‘, die als eine der ersten niedergeschrie- benen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa gelten. Der Bauernaufstand aus dem Jahr 1525 ist Vorläufer für unsere heutige Gesellschaft, für Parla- mentarismus und Demokratie, freie Meinungsäußerung und Menschenrechte – Forderungen, deren Umsetzung auch heute noch nicht selbstverständlich ist und für die es sich weiter zu kämpfen lohnt.“ In Kooperation mit der Stadt Friedrichshafen und der Gesellschaft Oberschwa- ben für Geschichte und Kultur e.V. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 22. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Notzeiten auf dem Land“ 22. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die ländliche Bevölkerung Oberschwabens und des west- lichen Allgäus hat immer wieder verschiedene Notzeiten durchlebt. Wir erzählen Ihnen von Ursachen und Zusam- menhängen der Krisen, demonstrieren Ihnen im Backhaus Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 aus Bergatreute den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatz- stoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Familiensamstag 28. Juni 2025 | 10:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Erlebt einen besonderen Tag für die ganze Familie! Einmal im Monat laden wir Euch zum „Familiensamstag“ ein, mit vergünstigten Familientickets zum halben Preis. Um 14 Uhr wartet ein kostenloses, öffentliches Mitmach-Projekt auf Euch – spannend für Groß und Klein. Das Thema des Mitmach-Projekts: „Waschtag“ und „Wolle waschen“. Am Lädele wird zusätzlich ein kostenfreies Mitmach-Projekt zu unterschiedlichen Themen angeboten. Doa goat dr Doig – Backkurs mit Gerold Heinzelmann 28. Juni 2025 | 13:00 – 16:00 | Anmeldung erforderlich Bäckermeister Gerold Heinzelmann aus Wolfegg be- herrscht die hohe Kunst des Brotbackens im Steinofen! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im historischen Backhaus aus Bergatreute weiter. Dabei lernen die Teil- nehmer alles über das Anheizen des Ofens, die richtige Zubereitung des Teiges und vieles mehr. Am Ende nehmen die Teilnehmer selbstgebackenes Brot und Dinnete mit. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 29. Juni 2025 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Führung „Bevor der Strom und die Maschi- nen kamen“ 29. Juni 2025 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ein Leben ohne Strom und fließendes Wasser ist für uns heute schwer vorstellbar, genauso wenig wie die Haus- und Feldarbeit ohne Spülmaschine oder den Mähdrescher. Die Führung zeichnet ein Bild des bäuerlichen Alltags vor über hundert Jahren an verschiedenen Stationen im Mu- seumsgelände nach. Angefangen bei den Mahlzeiten über die Stall- und Feldarbeit bis hin zu den Themen Schlafen, Hygiene und Kleidung wird die Lebenswelt einer Bauern- familie um 1900 lebendig und zeigt gleichermaßen, wie sehr sie sich von unserem Alltag unterscheidet. Öffnungszeiten im Juni: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de „Käthe Kollwitz. MUT!“ – noch bis Ende Juni in Schloss Achberg! Im letzten Monat der Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ bietet Schloss Achberg nochmals verschiedene Forma- te, wie etwa eine Kuratorenführung in Begleitung mit Gebärdensprache, eine interaktive Familienführung, ein Puppentheater, naturkundliche Erlebnisse und das „Ge- denken an den Bauernkrieg“ ergänzen das bunte Veran- staltungsprogramm für Groß und Klein. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ Nur noch bis 29. Juni! Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867–1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 19. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekann- testen deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren scho- nungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen ak- tueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 21. Juni 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Theaterstück „Wenn nicht heut, wann dann!“ des Theater Lindenhofs im Bauern- haus-Museum Wolfegg. „Flugkünstler der Nacht“ - Naturerlebnis für Familien mit Claudia Grießer 21. Juni 2025 | 20.30 bis 22.30 Uhr | 18,00 Euro pro Familie | Anmeldung erforderlich Eine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermaus- art, die im Schloss ihre Sommerbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie langsam er- wachen und am Nachthimmel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 22. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekann- testen deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren scho- nungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen ak- tueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Puppentheater Kunterbunt: Pettersson & Findus „Ein Feuerwerk für den Fuchs“ 22. Juni 2025 | 14.00 Uhr und 16.00 Uhr | 10,00 Euro pro Familie zzgl. Ausstellungseintritt | Anmeldung erforderlich Gustavsson besucht Petterson und erzählt ihm von ei- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 nem Fuchs, der die Gegend unsicher macht, und den er erschießen will, wenn er ihn erwischt. Findus findet das nicht gut, doch sie müssen die Hühner schützen. Sie ent- wickeln einen Plan: Pettersson bastelt aus Draht, einem Ballon und Federn ein Huhn, das er mit Pfeffer füllt. Wenn der Fuchs hineinbeißt, soll er sich erschrecken und es soll ihm den Appetit auf Hühner verderben. Wie die beiden dem Fuchs am Ende das Handwerk legen, das erfahren die Kinder und ihre Familien in Schloss Achberg. Sonderführung „Reparaturarbeiten am Dachstuhl“ 22. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.00 Uhr | 3 € zzgl. Eintritt | Anmeldung erforderlich Die Instandsetzung des Dachtragwerks erfolgte als Teil der Mustersanierung von Schloss Achberg. Der Archi- tekt Dipl.-Ing. Günter Bestfleisch hat die Mustersanierung vor rund 30 Jahren geplant und geleitet. In der Führung berichtet er als Zeitzeuge über die Vorgehensweise bei der Reparatur des Dachgebälks: Welche Bauteile waren besonders betroffen? Welche denkmalschutzrechtlichen Vorgaben mussten berücksichtigt werden? Wie wurde das Konzept handwerklich umgesetzt? Welche Beson- derheiten hatte die Dachkonstruktion über der Ritter- saaldecke? Dies und vieles mehr erfahren Besuchende bei Sonderführung. „Wie lebte Kreuzritter Benedikt?“ Familienführung mit Steffi Marschner 28. Juni 2025 | 14.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Was ist der Deutsche Orden? Was hat er mit Schloss Ach- berg zu tun? Und welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Kreuz? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns bei der Familienführung und entdecken bei einer Puzzle-Ral- lye quer durchs Schloss noch weitere spannende Details. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilneh- mer eine richtige Urkunde mit Siegeln aus Wachs. „Der Erdgeschichte auf der Spur“ - Geologische Wan- derung mit Dr. Johannes Aschauer 28. Juni 2025 | 16.00 Uhr | 5,00 Euro pro Familie zzgl. Ein- tritt | Anmeldung erforderlich Vorbei an Grundmoräne und Molassefelsen führt die geologische Wanderung durch die steilen Hangwälder und entlang des Argenlaufs. Wir erfahren Interessantes über die einzigartige Geologie der Region. Feste Schuhe mit Profilsohlen sowie ggf. Wanderstöcke erforderlich. Die Einnahmen gehen an die Fördergemeinschaft zur Erhaltung von Schloss Achberg e.V. Tandem-Kurator/innenführung mit Marie-Theres Pe- cher und Michael C. Maurer durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 13.00 Uhr und 15.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich Am letzten Ausstellungsöffnungstag führen die beiden Kurator/innen das Publikum gemeinsam durch die Aus- stellung. Sie lassen die vergangenen Monate Revue pas- sieren und teilen ihre ganz persönlichen, mitunter diver- gierenden Zugänge zum Werk von Käthe Kollwitz. Ausstellungsführung durch „Käthe Kollwitz. MUT!“ 29. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der bekann- testen deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren scho- nungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Widerstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen ak- tueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutendsten Privatsamm- lungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Öffnungszeiten im Juni Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Neue Sportfreiflächenanlage am berufli- chen Schulzentrum Ravensburg eingeweiht Die neue Sportfreiflächenanlage der Beruflichen Schulen Ravensburg wurde am Dienstag, 3. Juni feierlich einge- weiht. Die neue Kreissportanlage umfasst zwei Sportplät- ze, darunter eine Ballsportanlage und eine kombinierte Leichtathletik- und Ballsportanlage (inkl. Calisthenics-An- lage und Slackline). Die Anlage steht in den schulischen Randzeiten auch den örtlichen Vereinen für den außer- schulischen Trainingsbetrieb zur Verfügung. „Die Fertigstellung der Sportplätze für die rund 5.000 Schülerinnen und Schüler der Edith-Stein-, Humpis- und Gewerblichen Schule ist für uns alle ein Tag der Freude. Der Landkreis Ravensburg hat sich hier sehr gerne für den Sport engagiert“, so Landrat Harald Sievers. Herr Ul- rich Becker drückte stellvertretend für die Schulleitungen aller drei beruflichen Schulen in Ravensburg seine Freude über die offizielle Übergabe der funktionalen, hochwer- tigen, modernen und schönen Sportflächen aus, die ein echter Gewinn für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sei. Der Kreistag hatte im Dezember 2023 die Sanierung der Sportfreiflächenanlagen beschlossen. Die alte Anlage wurde bereits 1976 in Betrieb genommen, die Nutzbar- keit war zuletzt eingeschränkt. Die Kosten für das Pro- jekt belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. €. Die Sanierung ist Teil des Schulbauprogramms 2020 - 2040 des Landkreises Ravensburg. GreenPulse Festival auf Schloss Achberg – Natur erleben. Zukunft gestalten. Erstmals findet in diesem Sommer das GreenPulse Festi- val auf Schloss Achberg statt – ein neues Festival im Rah- men der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravens- burg. Unter dem Motto „Natur erleben. Zukunft gestalten.“ widmet sich das Festival den Themen Natur, Nachhaltig- keit, Kultur und gemeinsames Engagement – mit einem vielfältigen Programm für alle Generationen. An zwei Tagen – Freitag, 25. Juli (14–23 Uhr) und Sams- tag, 26. Juli (10–23 Uhr) – bietet das Festival Raum für Impulse, Begegnungen und Mitmachangebote. Über 40 Mitwirkende gestalten ein buntes Programm aus Work- shops, Exkursionen, Vorträgen, Gesprächen, Musik und künstlerischen Darbietungen. Einige Highlights aus dem Programm: • Vorträge & Gespräche u. a. mit ZEIT-Journalistin Chris- tiane Grefe, Biolandwirt Sepp Braun, Kräuterkundige Susanne Fischer-Rizzi, Investigativjournalist Uwe Rit- zer und Physiker Ulrich Mück • Live-Podcast „Wunderkammer“ mit Fritz Habekuß & Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Dominik Eulberg • Unternehmer*innen-Panel zu nachhaltigem Wirtschaf- ten mit Dagmar Fritz-Kramer (Baufritz), Alma Spribille (WeTell) und Rosalie Dorn (Rapunzel Naturkost) • „Sounds of Nature“ – die große Biodiversitäts-Show von DJ und Ökologe Dominik Eulberg • Konzert zur Artenvielfalt mit Mitgliedern des Orches- ters des Wandels • Improtheater, Fassadenprojektionen und Besuch der aktuellen Kunstausstellung • Workshops & Exkursionen u. a. zu Pflanzenheilkunde, Vogelstimmen, Naturfotografie, Yoga, Ayurveda, Fle- dermäusen • Kreative Angebote für Kinder & Familien beim NaTour. Bauwagen Teilnahme & Eintritt: • Kinder in Begleitung Erwachsener: freier Eintritt (hier- für ist ebenfalls ein Ticket erforderlich) • Junge Erwachsene erhalten 50 % Ermäßigung • Tickets & vollständiges Programm: www.greenpulsefestival.de Unterstützt wird das Festival von einem breiten Bündnis, darunter die Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravens- burg, die elobau Stiftung, die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg sowie die Heinz-Sielmann-Stiftung. Alle sind herzlich eingeladen, dabei zu sein – für ein Wo- chenende voller Naturerlebnisse, neuer Perspektiven und inspirierender Begegnungen. PROPELLERFESTIVAL FÜRS EHRENAMT Am Wochenende vom 11. - 13. Juli geht das PROPELLER- FESTIVAL in die vierte Runde. Und das dieses Mal sogar drei Tage! Das Musikfestival ist jung, bunt, einzigartig – exklusiv für alle ab 16 Jahren, die sich ehrenamtlich engagieren. Ob im einem der Blaulichtverbände, in der kirchlichen Ju- gendarbeit, in der Narrenzunft, im Tierheim, in der Nach- barschaftshilfe oder als Trainer*in im Sportverein… beim PROPELLERFESTIVAL rockt das Ehrenamt! Auch du und die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus eurem Verband/ eurer Gemeinde sind herzlich dazu eingeladen. Es ist eine super Möglichkeit, einen gemeinsa- men Ausflug zu machen und jede Menge Spaß zu haben. Das PROPELLERFESTIVAL findet anders als die letzten Jahre sogar drei Tage lang statt. Am Freitagabend star- ten wir ab 19 Uhr mit einer OPENSTAGE. Hier haben Nach- wuchsbands, Singer- oder Songwriter die Möglichkeit auf einer großen Bühne mit professioneller Licht- und Ton- technik aufzutreten, sich auszuprobieren und sich vor ei- nem tollen Publikum feiern zu lassen. Neben den regulä- ren Festivalbesuchern sind dazu auch alle Interessierten eingeladen. Der Eintritt ist kostenlos. Am Samstag gibt’s dann tagsüber wieder jede Menge Spiel und Spaß und die Möglichkeit andere Ehrenamtliche kennen zu lernen. Ab 18 Uhr steuern wir mit den Bands Good Weather Forecast, Jack Russels´s Halsbänd, Ros- marin und DJ NBee dem großen Finale entgegen. Wir würden uns freuen, wenn du in eurem Verband/eurer Gemeinde Werbung für das Festival machst und wir mit vielen von euch das Ehrenamt feiern können. Infos findet ihr auf Insta: https://www.instagram.com/propellerfestival/ Oder über unsere Homepage: www.propellerfestival.de Was sonst noch interessiert AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Opioide – hilfreich und gefährlich zugleich AOK-Auswertung zeigt Zahl der Abhängigen in der Re- gion Bodensee-Oberschwaben Oftmals sind sie die letzte Hoffnung gegen die starken Schmerzen, die Patientinnen und Patienten nach Verlet- zungen, Operationen oder während einer Krebserkran- kung haben: Opioide. Doch die starken, verschreibungs- pflichtigen Schmerzmittel sind tückisch, denn sie können süchtig machen. Opioidabhängigkeit ist ein ernstzuneh- mendes gesundheitliches und gesellschaftliches Problem. Auch in der Region Bodensee-Oberschwaben sind Men- schen betroffen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Der Landkreis Ravensburg sticht dabei besonders heraus. Im Landkreis Ravensburg lag die Zahl der Betroffenen im Jahr 2023 bei 222. Im Jahr 2019 waren es noch 268. „Auf den ersten Blick ist die Entwicklung positiv zu bewerten“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben, „doch im Vergleich zum Bodenseekreis und dem Landkreis Sig- maringen ist die Anzahl der Patientinnen und Patienten fast doppelt so hoch.“ Im Bodenseekreis wurden im Jahr 2019 125 AOK-Versicherte aufgrund der Abhängigkeit be- handelt und 2023 118. Auch der Landkreis Sigmaringen verzeichnet trotz eines leichten Anstiegs von 113 auf 119 Personen im Jahr 2023 deutlich weniger Patientinnen und Patienten als der Landkreis Ravensburg. Trotz des insgesamt eher rückläufigen Trends betont die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben die große Bedeutung von Aufklärung und Versorgung. „Denn eine Opioidabhängigkeit ist eine schwerwiegende Erkrankung mit weitreichenden Folgen für Körper und Psyche“, so der AOK-Geschäftsführer weiter. Was sind Opioide? Dr. med. Alexandra Isaksson, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei der AOK Baden-Württemberg erklärt: „Der Begriff Opioide bezeichnet alle Stoffe, die wie Opiate wirken – also solche natürlichen Ursprungs, wie Morphin und solche, die synthetisch hergestellt wer- den wie Methadon.“ Opioide werden als Schmerzmittel eingesetzt, insbesondere im Bereich starker akuter und chronischer Schmerzen, wie beispielsweise durch Tumore. Sie wirken auf das zentrale Nervensystem und können Schmerzen lindern, aber auch euphorisieren, sedieren oder etwa durch Atemlähmung bei Überdosierung le- bensbedrohlich werden. „Mit Opioiden ist nicht zu spaßen. Sie sind deshalb verschreibungspflichtig und sollten als Einsatz bei Schmerzen gut abgewogen werden“, meint die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei der AOK Baden-Württemberg. Auch Heroin ist ein Opioid In der Drogenszene ist vor allem Heroin, ein halbsynthe- tisches Opioid, verbreitet. „Es wird meist in die Vene inji- ziert, teilweise aber auch durch die Nase aufgezogen oder inhaliert. Im Gehirn flutet es schnell an, was euphorische Gefühle auslöst und als „Kick“ empfunden wird.“, sagt Dr. med. Alexandra Isaksson. „Gleichzeitig hat es eine stark betäubende Wirkung.“ Doch nicht nur Heroin kann abhän- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 gig machen. Auch verschreibungspflichtige Schmerzmittel wie Tramadol bergen ein hohes Abhängigkeitspotenzi- al – besonders bei falscher oder zu langer Anwendung. Verstehen, was Abhängigkeit bedeutet Abhängig sind laut Weltgesundheitsorganisation Perso- nen, die ein starkes, zwanghaftes und nicht-kontrollier- bares Verlangen nach einer Substanz empfinden und diese in steigender Dosis einnehmen. Die Substanz kann dabei ihre Wirksamkeit im Körper verlieren. Die Folge: es muss mehr konsumiert werden. Darüber hinaus werden bei einer Abhängigkeit oftmals die Interessen und Ver- pflichtungen vernachlässigt, da der Lebensmittelpunkt in der Beschaffung und dem Konsum der Droge oder des Medikaments liegt. Vor allem bei einer Opioidabhängig- keit beziehen die Betroffenen die Medikamente meist von verschiedenen Ärzten, Rezepte gehen „verloren“ oder es werden immer wieder Dosiserhöhungen verlangt. Die ge- sundheitlichen Folgen der Abhängigkeit sind oft massiv: Überdosierungen, Infektionskrankheiten durch verunrei- nigtes Injektionsbesteck, psychische Erkrankungen und soziale Isolation. Psychosoziale Konsequenzen wie Ar- beitslosigkeit, Armut oder Beschaffungskriminalität sind ebenfalls keine Seltenheit. Wege aus der Abhängigkeit Um den Weg aus der Abhängigkeit zu finden, sollten sich Betroffene professionelle Hilfe bei Hausärzten, Suchtbe- ratungsstellen oder psychiatrischen Fachambulanzen suchen. „In der Regel erfolgt eine Medikamenten- bzw. Drogenentzugsbehandlung, die ambulant oder stationär erfolgen kann, je nach Art und Schwere der Abhängigkeit und je nach Begleitumständen“, so Isaksson. Betroffene finden außerdem weitere Informationen zum Thema Sucht auf den folgenden Internetseiten: • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. https://www.dhs.de/: Umfangreiches Infomaterial zum Thema Sucht • Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg: https://lss-bw.de/beratung/: Übersicht von Suchthilfe- Einrichtungen in Baden-Württemberg Liste staatlich anerkannter Einrichtungen für Betäubungs- mittelabhängige: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/filead- min/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_ Sucht/Liste_staatl_anerk_Einricht_BtMG.pdf 1. Ladenzentrum 2. Abzeichen am Revers 3. kompakt, gedrängt 4. Haarspalterei 5. Eisenbahnwaggon 6. Reinigungsbetrieb 7. Nachtisch 8. Medienberuf 9. Polartier 10. Fabeln 11. Milchprodukt 12. blamiert 13. Entlassung 14. Kopf einer Bande 15. Tagungsraum 16. Alarm 17. Primat mit Greifschwanz 18. kop ose Angst 19. Ballsportbegeisterter 20. ein Epos Lösung „Silbenrätsel“: 1. Markthalle, 2. Ansteckna- del, 3. komprimiert, 4. Wortklauberei, 5. Gueterwa- gen, 6. Waescherei, 7. Erdbeerpudding, 8. Jour- nalist, 9. Weissfuchs, 10. Tiergeschichten, 11. Schlag- sahne, 12. blossgestellt, 13. Kuendigung, 14. Draht- zieher, 15. Sitzungszimmer, 16. Warnsignal, 17. Klam- mera e, 18. Panikstimmung, 19. Fussballfan, 20. Ro- landslied – „Das einzig Gefaehrliche am Fliegen ist die Erde.“ SILBENRÄTSEL Aus den Silben af - an - ball - be - beer - bloss - del - di - ding - draht - erd - fan - fe - fuchs - fuss - ge - ge - gen - gue - gung - hal - her - jour - klam - klau - kom - kuen - lands - le - lied - list - markt - mer - mer - miert - mung - na - na - nal - ne - nik - pa - pri - pud - rei - rei - ro - sah - sche - schich - schlag - sig - sit - steck - stellt - stim - ten - ter - tier - wa - wae - warn - weiss - wort - zie - zim - zungs sind 20 Wörter zu bilden, deren sechste und zehnte Buchstaben, jeweils von unten nach oben gelesen, ein Zitat von Wilbur Wright ergeben. DEIKE PRESS Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben ein tägliches Natur- schauspiel. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht fol- gen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 753R29R8 Lösung: Sonnenuntergang N N A G R O E N G E S N U N T Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 TRAUERANZEIGEN Demenz braucht Hilfe! Unterstützen Sie jetzt die Alzheimer-Forschung & Hilfe www.breuerstiftung.de Spendenkonto: IBAN DE82 5019 0000 7100 0175 41 Sie ist die Liebe seines Lebens ... ... aber er weiß es nicht mehr. Haben Sie Fragen? Tel. 07732 1507-20 info.bawue@bund.net www.bund-bawue.de/ spenden-statt-geschenke Spenden statt Geschenke! Teilen Sie Ihre Freude mit Umwelt und Natur – wünschen Sie sich eine Spende an den BUND! HIVundAids besiegen – dabei sein! Mit Ihrer Unterstützung! ONLINE SPENDEN aids-stiftung.de/spenden SPENDENKONTO IBAN DE85 3705 0198 0008 0040 04 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Wir suchen Verstärkung! Du bist PTA? Du möchtest in einem kleinen, aber feinen Team arbeiten, bei flexibler Arbeitszeitgestaltung (Voll- oder Teilzeit möglich) und deutlich übertariflicher Bezahlung? Du hast immer ein Lächeln für unsere lieben Kunden parat, bist fachlich in Topform und möchtest gern zeigen, was in dir steckt? Dann komm zu uns (Es gibt auch Kuchen…)! Wir freuen uns auf dich! 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