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Wissenswertes_rund_um_den_Gemeindehaushalt_2025_und_2026.pdf

Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 - 1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 € Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entspricht anteilig 1/3) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Anregungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 einzubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen Umsetzung geplanter Investitionsprojekte Planungsleistungen Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und - beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 €[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.01.2025
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    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 10. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten 05 Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen einen Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 07 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße 08 Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 05.10.2023
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      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 31.10.2023
        Mitglieder

        Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt besteht aus Bürgermeisterin Simone Rürup als Vorsitzende und 14 Gemeinderäten. Der Gemeinderat der Gemeinde setzt sich aktuell wie folgt zusammen: Alber, Michael Fraktion: FWV E-Mail schreiben Berle, Bernhard Fraktion: FWV E-Mail schreiben Graf, Doris Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Herrmann, Dieter Fraktion: CDU E-Mail schreiben Jaudas, Yvonne Fraktion: FWV E-Mail schreiben Konzett, Stefan Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kränkle, Florian Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kreutle, Johannes Fraktion: CDU E-Mail schreiben Lins, Volkher Fraktion: CDU E-Mail schreiben Maucher, Marius Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Müller, Stefan Fraktion: CDU E-Mail schreiben Renic, Mladen Petar Fraktion: FWV E-Mail schreiben Schad, Jürgen Fraktion: FWV E-Mail schreiben Spiegel, Michael Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben[mehr]

        Zuletzt geändert: 20.09.2024
        Einladung_23_07_04.pdf

        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. 06 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 28.06.2023
          Einladung_23_09_12.pdf

          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12. September 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 12. September 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten 05 Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung 06 Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof 07 Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Winterdienst 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen 10 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2-Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 11 Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof 12 Beitritt zum Onlineportal PENDLA 13 Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Zuletzt geändert: 12.09.2023
            Nutzung von Straßen und Gehwegen

            Durch die Widmung (ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung) erhalten die Straßen ihre Eigenschaft als öffentliche Sache. Das heißt, sie können dann im Rahmen der Straßengesetze für die im Widmungszweck bestimmten Verkehrsfunktionen durch jedermann benutzt werden (Gemeingebrauch). Im Rahmen der Widmung können öffentliche Straßen, Wege und Plätze beschränkt werden: nach Benutzungsarten (z.B. Fußgängerverkehr), nach Benutzungszwecken (z.B. Schulweg), nach Benutzerkreisen (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begrenzung der Nutzung) Mit der Widmung wird gleichzeitig festgelegt, ob eine Straße eine Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist. Die Straßenklasse bestimmt den Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben. Wenn Sie Straßen über das übliche Maß hinaus nutzen wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis dafür beantragen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Straßenfest oder eine ähnliche Veranstaltung organisieren, für die Sie die Straßenflächen sperren lassen müssen. Wie Sie vorgehen müssen, um eine Erlaubnis zu erhalten, lesen Sie in der Leistung "Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen". Für welche besonderen Nutzungsarten Sie sonst eine Erlaubnis benötigen, erfahren Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Thema "Sondernutzungen an Straßen". Beachten Sie auch, dass das Aufstellen beziehungsweise Anbringen von Werbeanlagen genehmigungspflichtig ist. Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation - vieles wird für Bürgerinnen und Bürger unsichtbar durch unterirdisch verlegte Leitungen bis zu den eigenen vier Wänden transportiert. Wenn Sie neue Leitungen unterirdisch im öffentlichen Straßenraum verlegen lassen, müssen Sie vorher einen Antrag auf "Aufgrabung einer Straße für Leitungsverlegung" stellen. Die Leistungsbeschreibung gibt Ihnen grundlegende Informationen dazu. Eine Straße kann auch entwidmet beziehungsweise eingezogen werden. Dies ist möglich, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist (Verlust der Verkehrsbedeutung z.B. durch Bau einer neuen Straße) oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit (z.B. Erholungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger oder der Landschaftsschutz) die Einziehung erfordern. Wenn die öffentliche Nutzung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke, Benutzerkreise oder in sonstiger Weise beschränkt wird, handelt es sich um eine Teileinziehung. Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Es entfallen mit der Entwidmung alle straßenrechtlichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers. Für das Straßengrundstück gelten dann nur noch die Rechtsvorschriften, die für private Grundstücke gelten. Reinigungs- und Streupflicht Städte und Gemeinden können ihre Straßenanlieger durch eine "Streupflichtsatzung" verpflichten, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, im Winter den Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Erfüllen die Städte und Gemeinden diese Verpflichtung jedoch selbst, können sie von den Straßenanliegern insoweit Gebühren erheben. Straßenanlieger im Sinne einer Streupflichtsatzung sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße (an einem öffentlichen Gehweg) liegen. Als Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die zwar nicht an einer öffentlichen Straße (Gehweg) angrenzen, aber über eine solche erschlossen sind (Hinterliegergrundstücke). Besitzer in diesem Sinne sind beispielsweise die Mieter eines Grundstücks. Bei einseitigen Gehwegen kann die Räum- und Streupflicht durch die Satzung teilweise dem Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite auferlegt werden. Wenn Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, kann die Räum- und Streupflicht durch die Satzung auf Flächen am Rande der Fahrbahn (z.B. in einer Breite von einem Meter) angeordnet werden. Der Umfang der Räum- und Streupflicht ist in der Streupflichtsatzung geregelt. Diese schreibt beispielsweise vor, wo der Schnee beim Räumen anzuhäufen ist, welche Streumittel verwendet und welche Streumittel (aus Gründen des Umweltschutzes) nicht verwendet werden dürfen (z.B. auftauende Streumittel), bis zu welchem Zeitpunkt das Schneeräumen und die Beseitigung der Glätte durchgeführt sein muss (z.B. werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr), dass bei Bedarf auch nach diesem Zeitpunkt (gegebenenfalls wiederholt) zu räumen und zu streuen ist und um welche Uhrzeit diese Pflicht endet (z.B. um 22 Uhr), dass die Nichterfüllung der Räum- und Streuverpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Haeufige_Fragen_zum_Gemeindehaushalt_-_Homepageauftritt_2023_202.pdf

            Häufige Fragen & Antworten zum Gemeindehaushalt 2023/2024? Was versteht man unter einem Doppelhaushalt? Ein Doppelhaushalt umfasst die Planungen einer Kommune für die kommenden zwei Jahre. Der Gemeinderat verabschiedet den nächsten Doppelhaushalt am 24. Januar 2023 für die Jahre 2023 und 2024. Was ist ein Haushaltsplan? Wie in einem privaten Haushalt plant auch eine Kommune, mit welchen Einnahmen und Ausgaben sie in den kommenden Jahren zu rechnen hat. Ein Haushaltsplan hält beispielsweise fest, wie hoch die Erträge aus der Gewerbesteuer voraussichtlich sein werden. Und es wird entschieden, wieviel Geld etwa in die Sanierung der Schule oder der Sportstätten investiert wird. Mit den Planungen setzt eine Kommune die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre und stellt die Weichen für die Zukunft. Der Haushaltsplan ist eine verbindliche Grundlage für die Verwaltung und den Gemeinderat und teilt sich genau genommen in zwei Haushalte auf: den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Wie gestalten sich die Haushaltsberatungen? Zunächst erarbeitet die Gemeindeverwaltung – unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen und gesetzlicher Vorgaben – einen Haushalts- planentwurf. Die Bürgermeisterin bringt gemeinsam mit dem Gemeindekämmerer den Haushaltsplanentwurf in den Gemeinderat ein. Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan und beschließt den Haushaltsplan in einer öffentlichen Sitzung. Anschließend genehmigt das Landratsamt Ravensburg den Haushaltsplan. Was ist der Ergebnishaushalt? Der Ergebnishaushalt enthält alle Ertrags- und Aufwandspositionen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Dazu gehören Erträge – zum Beispiel aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – aber auch Aufwendungen wie etwa Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leistungen der Bildung und Betreuung. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit einem privaten Girokonto, über das monatlich das Gehalt eingeht und Mietkosten, die Stromrechnung oder Einkäufe abgebucht werden. Was ist der Finanzhaushalt? Der Finanzhaushalt deckt neben allen laufenden Ein- und Auszahlungen, alle investiven Vorgänge der Gemeinde ab. Dies sind insbesondere eigene Baumaßnahmen/Investitionen, Zuschüsse an Dritte für deren Investitionen, Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen (Fahrzeuge, Betriebsgeräte etc.), Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Kredittilgungen. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit einem Tagesgeldkonto, das für Investitionen genutzt wird – wie zum Beispiel den Kauf eines Fahrzeugs oder Investition eines Neubaus. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger bei den Haushaltsberatungen einbringen? Die Gemeinde Baindt führt seit Jahren einen Bürgerhaushalt durch. Die Abfrage erfolgte von Ende September bis Mitte Oktober 2022. Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung stärken wir das Interesse an der Gestaltung Baindts und wollen das persönliche Engagement wecken. Wir bieten den Bürgern jeweils nach der Vorberatung der Investitionen für den Doppelhaushalt die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) • Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € • Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) • Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) • Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) • PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) • PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) • Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) • Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) • Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2023: 360.500 €) • Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) • Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) • Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) • Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) • Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) • Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € • Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000€), Planungsrate jeweils 10.000 € für künftige Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt • Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Der komplette Haushaltsentwurf ist unter: www.baindt.de unter der Rathaus Bürgerservice / Verwaltung / Finanzen der Gemeinde / Haushaltsplan Entwurf 2023/2024 einsehbar. http://www.baindt.de/[mehr]

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              Zuletzt geändert: 04.01.2023
              Soziale Einrichtungen

              Soziale Einrichtungen Baindt Unten aufgeführt finden Sie unsere sozialen Einrichtungen. Altenzentrum/Pflegeheim Altenzentrum Selige Irmgard Sperlingweg 6 88255 Baindt Telefonnummer: 07502 94085-0 Zur Homepage Sozialstation St.-Anna Weingarten Pflegebereich Baienfurt-Baindt Info: Frau Daubert Sozialstation St. Anna Ravensburger Straße 35 88250 Weingarten Erreichbarkeit: werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr Telefonnummer: 0751 560010 Faxnummer: 0751 5600123 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher Telefonnummer: 07502 621098 Lebensräume "Für Alt und Jung" Dorfplatz 2/1 88255 Baindt Telefonnummer: 07502 921650 E-Mail schreiben Sprechzeiten: Dienstags von 14:30 bis 16:30 Uhr Mittwochs von 9:00 bis 11:00 Uhr (Termine auch nach Vereinbarung) Betreuungsgruppe für ältere, verwirrte, hilfsbedürftige Menschen Baindt-Baienfurt: Dienstag Nachmittag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Malteser-Hilfsdienst Fahrdienste für Kranke, Alte und Behinderte Telefonnummer: 0751 366130 Mobiler Pflege- und Betreuungsdienst Telefonnummer: 0751 66204 Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Begleitung von schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Telefonnummer: 0160 96207277[mehr]

              Zuletzt geändert: 04.03.2024
              Kiga_Satzungsänderung.pdf

              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kinderta- gesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen abgemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebüh- ren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entspre- chen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berück- sichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) er- hoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Mo- nat grundsätzlich nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nicht- benutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt ha- ben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshö- he entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Zuletzt geändert: 05.10.2022

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