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Unterstützung für Pflegeeltern

Beratung durch das Jugendamt Sie werden während des Pflegeverhältnisses durch das Jugendamt begleitet und unterstützt. Neben Fragen der Erziehung und Beziehungsgestaltung können auch rechtliche Themen Gegenstand der Unterstützung sein. Sie können allgemeine Leistungen in Anspruch nehmen, die die Erziehung in der Familie fördern, beispielsweise Erziehungsberatung. Seminare und Fortbildungsveranstaltungen In vielen Fällen bieten die Jugendämter spezielle Fortbildungsveranstaltungen an. Diese sind oft kostenlos. In manchen Kreisen können Sie auch Supervision in Anspruch nehmen. Pflegegeld Wenn Sie ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, stellt das Jugendamt auch seinen notwendigen Lebensunterhalt sicher. Die Höhe ist abhängig vom Alter des Kindes. Beihilfen Neben diesem monatlichen Pflegegeld können Sie Beihilfen oder Zuschüsse für einmalige Anlässe beantragen, beispielsweise für die Erstausstattung und bestimmte Ereignisse. Für besonders betreuungsbedürftige oder kranke Kinder können Sie mit dem Jugendamt auch zusätzliche Leistungen vereinbaren, beispielsweise bei Verhaltensauffälligkeiten oder Allergien. Kindergeld Kindergeld erhalten Sie als Pflegeeltern nur, wenn das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt ist. In diesem Fall wird Ihnen ein Teil des Kindergeldes auf das Pflegegeld angerechnet. Lohnsteuerkarte Pflegekinder, die sich dauerhaft in Vollzeitpflege in Ihrem Haushalt befinden, sind Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Lohnsteuerabzugsmerkmal sind das Bestehen eines familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Verhältnisses zwischen Ihnen und dem Kind sowie der Nachweis, dass Sie Unterhalt durch Ihre Erziehungs- und Pflegeleistung erbringen. Steuerpflicht Hat das Jugendamt das Pflegekind vermittelt, sind die erhaltenen Pflegegelder steuerfrei. Elternzeit Sie haben einen Anspruch auf Elternzeit. Beantragen Sie die Elternzeit rechtzeitig bei ihrem Arbeitgeber. Erziehungsgeld erhalten Sie nicht, da das Jugendamt den Unterhalt des Pflegekindes durch das pauschalierte Pflegegeld sicherstellt. Renten- und Unfallversicherung Sie sind bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten leiblichen Eltern gleichgestellt. Wenn Sie ein Pflegekind in den ersten 36 Monaten nach der Geburt erziehen, haben Sie einen Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung. Dies gilt nur, wenn das Pflegekind in den Haushalt integriert und das Pflegeverhältnis auf einen längeren Zeitraum angelegt ist. Sie haben daneben einen Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie auf die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeiten in der EU

Wenn Sie Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind, haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten müssen Sie lediglich im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Überschreitet die Aufenthaltszeit drei Monate, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates anmelden. Die Ausländerbehörde kann verlangen, dass Sie Nachweise für Ihre Freizügigkeitsberechtigung vorlegen. Grundsätzlich können Sie als Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sei es als Selbständiger oder Angestellter. Arbeitserlaubnis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Angestellte/r oder Selbständige/r zu arbeiten. Die Berufsinformationszentren halten Europamappen bereit, mit deren Hilfe Sie sich einen ersten Überblick über Ausbildungs-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Land der EU verschaffen können. Sie enthalten unter anderem länderbezogene Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und zur sozialen Sicherung. Das Bundesverwaltungsamt informiert über das europäische Ausland und viele andere Staaten in Form von Broschüren und Beilagen. Darüber hinaus veröffentlicht es Informationsschriften mit allgemeinen Hinweisen für den Auslandsaufenthalt. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes. Sozialleistung und Sozialversicherung: Wer einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im europäischen Ausland unterschreibt, unterliegt in der Regel dem dortigen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich ausgestaltet. Um die mit einem Wechsel des sozialen Versicherungssystems verbundenen Nachteile auszugleichen, wurden die nationalen Systeme innerhalb der EU als auch mit bestimmten Ländern (z.B. der Schweiz) durch sogenannte Koordinierungsverordnungen miteinander verbunden. Diese Koordinierung hat beispielsweise für die Rentenversicherung zur Folge, dass einmal erworbene Ansprüche durch eine Zusammenrechnung der in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht verloren gehen. Über die Höhe der erzielten Rente im Ausland sollten Sie sich vorher informieren. Auch bei der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse und an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ältere Arbeitnehmer

Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann sich eine Reihe von Vergünstigungen aus den tariflichen Regelungen ergeben. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung der Gehaltshöhe an Altersstufen, die Anzahl der Urlaubstage und verbesserter Kündigungsschutz. Ein großer Teil der Tarifverträge sieht eine Verdienstsicherung ab 50 oder 55 Jahren vor und schließt die ordentliche Kündigung ab einem bestimmten Lebensjahr aus. Allerdings setzen diese Bestimmungen meistens eine Betriebszugehörigkeit von 10, 15 oder 20 Jahren voraus. Bei der Arbeitssuche werden ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen Fällen mit Einstellungshemmnissen konfrontiert, z.B. dass ihnen junge Bewerberinnen oder Bewerber vorgezogen werden. Wenn Sie im Wettbewerb mit jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen, sollten Sie Ihre Vorzüge wie fundierte Kenntnisse und berufliche Erfahrung sowie Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Arbeitsmoral und Teamfähigkeit in den Vordergrund rücken. Für Fort- und Weiterbildungen sollten Sie aufgeschlossen sein. Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen, kann die Agentur für Arbeit unter Umständen die Weiterbildungskosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern beschäftigt und über 45 Jahre alt sind. Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Maßnahmenträger und die Bildungsmaßnahme von einer privaten fachkundigen Stelle zertifiziert sind. Dabei ist vorgesehen, dass Ihr Arbeitgeber weiterhin das Arbeitsentgelt zahlt und Sie für die Teilnahme an der Weiterbildung freistellt. Daneben gibt es eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die bei Eintritt von Arbeitslosigkeit infrage kommen: Arbeitslosengeld Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld berücksichtigt neben den Zeiten der Beschäftigung auch Ihr Alter. Je älter Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sind, umso länger können Sie üblicherweise Arbeitslosengeld beziehen. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Wenn Sie bestimmten Geburtsjahrgängen angehören, können Sie bei Arbeitslosigkeit bereits ab 60 Jahren eine Rente beziehen. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rechte beim Kauf einer mangelhaften Sache

Ist eine Sache, die Sie gekauft haben, mangelhaft, haben Sie folgende Rechte: Sie können zwischen Reparatur und Austausch der Sache wählen, oder nachrangig vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Zudem können Sie Schadenersatz verlangen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist. Mangel Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie bei Übergabe den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und, wenn eine Montage durchzuführen ist, den Montageanforderungen entspricht. Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarten Eigenschaften hat, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen übergeben wird. Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann, der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung und den Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann. Bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf, das heißt dem Kauf beweglicher Sachen zwischen Unternehmer und Verbraucher, kann von den objektiven Anforderungen vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens von einer bestimmten Abweichung in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Die Sache entspricht den Montageanforderungen, wenn die Montage sachgemäß durchgeführt worden ist oder zwar unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch weder auf einer unsachgemäßen Montage durch den Verkäufer noch auf einem Mangel in der vom Verkäufer übergebenen Anleitung beruht. Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn der Verkäufer eine andere Sache liefert. Besonderheiten bei Waren mit digitalen Elementen Bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf über eine Ware mit digitalen Elementen (z.B. Smartphone mit Betriebssystem) ist ein Sachmangel auch dann gegeben, wenn der Verkäufer nicht die Aktualisierungen bereitstellt, die im Vertrag vereinbart worden sind oder die der Verbraucher erwarten kann, der Verkäufer die Aktualisierungen zwar bereitstellt, der Verbraucher aber nicht hierüber informiert wird, die Ware nicht den Installationsanforderungen entspricht (die Installationsanforderungen sind den Montageanforderungen vergleichbar). Kenntnis vom Mangel beim Vertragsschluss Wenn Sie den Mangel einer Sache bei Vertragsschluss kennen, können Sie den Mangel später nicht geltend machen. Ist Ihnen als Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, können Sie Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gilt aber nicht bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf. Besonderheiten Die Haftung des Verkäufers für einen Mangel kann vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist das aber nur sehr eingeschränkt möglich. Jedenfalls kann der Verkäufer sich auf den Haftungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Reparatur und Austausch Liegt ein behebbarer Sachmangel vor, können Sie von dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, müssen Sie dem Verkäufer dafür eine angemessene Frist setzen. Lässt dieser die Frist ungenutzt verstreichen, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern beziehungsweise Schadenersatz verlangen. Der Verkäufer kann die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, wenn die Sache weder repariert noch ausgetauscht werden kann, der Verkäufer Reparatur und Austausch verweigert, beides für Sie unzumutbar ist, beides fehlgeschlagen ist (Austausch oder Reparatur gelten in der Regel nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen), oder eine Kombination der vorgenannten Fälle vorliegt (Beispiel: Die Sache kann nicht ausgetauscht werden und eine Reparatur ist fehlgeschlagen). Rücktritt vom Vertrag und Kaufpreisminderung Unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadenersatz Ist eine Kaufsache mangelhaft, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von dem Verkäufer Ersatz für entstandene Schäden (z.B. Gutachterkosten, Schäden, die der mangelhafte Kaufgegenstand an Ihrem Eigentum verursacht hat) beziehungsweise für getätigte Aufwendungen (z.B. Transport- und Montagekosten) verlangen. Ihre Ersatzansprüche können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Ein Widerrufsrecht, bei dem Sie die Sache ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist dem Verkäufer zurückgeben können, besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (z.B. Haustürgeschäft ) oder einem Fernabsatzvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften . Garantie Wenn der Verkäufer oder eine Garantie (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung, siehe oben) für die Eigenschaft oder Haltbarkeit der Sache übernimmt, stehen Ihnen als Käufer weitere Rechte zu. Dies gilt auch für die Garantie eines Dritten, beispielsweise des Herstellers. Die Bedingungen, unter denen Sie diese Rechte geltend machen können, ergeben sich aus der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung. Tipp: Bewahren Sie immer den Kassenbon auf. Damit können Sie nachweisen, dass, wann und bei wem Sie eine Sache gekauft haben. Sonderregelungen für den Verbrauchsgüterkauf Für den Verbrauchsgüterkauf gelten unter anderem noch folgende zusätzliche Regelungen: Zeigt sich innerhalb eines Jahres (bei Kaufverträgen über lebende Tiere und Kaufverträgen, die vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden sind: sechs Monaten), nachdem Sie eine Sache gekauft und mitgenommen haben, ein Mangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Mitnahme mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Wird Ihnen im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs eine zusätzliche Garantie gewährt, müssen die Garantieerklärungen einfach und verständlich abgefasst sein. Sie müssen vor allem folgendes enthalten: einen Hinweis auf Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, vor allem die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Name und Anschrift des Garantiegebers. Die Garantieverpflichtung gilt auch, wenn eine der genannten Anforderungen nicht erfüllt ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Er kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Achtung: Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies vor Beginn und vor jeder Verlängerung der Beschäftigung schriftlich (also mit handschriftlicher Unterschrift) vereinbaren, ansonsten gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen Sie schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und der beschäftigten Person aushändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er oder sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung, die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen, bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes: a) die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, b) die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, c) der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und d) die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat, sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist, das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Erbringt der Arbeitgeber die Nachweise nicht form- und fristgemäß, kann es sich um eine Ordnungswirdigkeit handeln, die mit einem Bußgelb geahndet werden kann. Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift wie folgt auzuhändigen: mit den Angaben nach Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die Niederschrift mit den übrigen Angaben spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Besonderheiten gelten für Beschäftigte, im Rahmen eines Praktikantenverhältnisses oder die ihre Arbeitsleistung länger als vier aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Änderungen von wesentlichen Vertragsbedingungen sind an dem Tag schriftlich mitzuteilen, an dem sie wirksam werden. Die Angaben können zumindest teilweise ersetzt werden durch einen Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen (z.B. aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). Auch wenn eine Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund einer solchen Regelung erfolgt, kann auf den Hinweis der Änderung teils verzichtet werden. Sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, der die o.g. Angaben enthält, besteht keine Verpflichtung diese zusätzlich schriftlich niederzulegen. Hinweis: Ein Verstoß gegen die - hier nur im Überblick darstellbaren Regelungen des Nachweisegsetzes - kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR geahndet werden. Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags gilt grundsätzlich inhaltliche Gestaltungsfreiheit, allerdings eingeschränkt durch vorrangige Gesetze (z.B. Arbeitszeitgesetz), Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, soweit diese keine Abweichung zulasten des Beschäftigten zulassen. Sind Sie selbst Tarifvertragspartei oder Mitglied in einem Arbeitgeberverband, müssen Sie mindestens die tariflich ausgehandelten Bedingungen für alle gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter anwenden. Hinweis: Auch sonst können Sie an einen Tarifvertrag gebunden sein, wenn eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags, von dessen Geltungsbereich Sie erfasst sind, ausgesprochen wurde. Bei der Einstellung von neuem Personal ist es oftmals sinnvoll, zunächst eine Probephase zu vereinbaren. Sie soll dem Arbeitgeber und der beschäftigten Person die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen. In dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis erleichtert aufgelöst werden. Die Probezeitvereinbarung kann in zwei Arten durchgeführt werden: unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer ausdrücklichen Probezeit von bis zu sechs Monaten. Dabei kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Unabhängig davon gilt in Betrieben, mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten, das Kündigungsschutzgesetz erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten, während der eine Kündigung nicht begründet werden muss. befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Probezeit als echtes Probearbeitsverhältnis. Dieses endet nach Zeitablauf automatisch. Die Befristung muss sich aus der schriftlichen Vereinbarung deutlich ergeben. Soll das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung weiter bestehen, ist grundsätzlich der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags erforderlich. Wird die Tätigkeit jedoch mit Wissen des Arbeitgebers stillschweigend fortgeführt, gilt es als auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht der Arbeitgeber sofort widerspricht. Daher müssen Sie als Arbeitgeber der Arbeitsaufnahme des bisher befristet Beschäftigten widersprechen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden soll. Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeberverband oder Ihrer berufsständischen Organisation wie z.B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer nach Mustern für Arbeitsverträge für Ihre Branche. Hinweis: Wenn Sie als Arbeitgeber die Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sehr detailliert im Arbeitsvertrag beschreiben, verringern Sie Ihre Möglichkeit, im Rahmen Ihres Weisungsrechts Arbeitsinhalte neu zu gestalten. Sie können beispielweise in den Arbeitsvertrag eine Klausel aufnehmen, die Sie als Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer an verschiedenen Orten einzusetzen oder auch andere zumutbare und der jeweiligen Qualifikation entsprechende Tätigkeiten zuzuweisen. Eine solche Klausel muss jedoch als Allgemeine Geschäftsbedingung transparent sein und darf keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers enthalten. Achtung: Änderungen im Arbeitsvertrag können Sie nicht einseitig beschließen. Dazu müssen Sie eine Änderungskündigung aussprechen, die ebenfalls sozial gerechtfertigt sein muss, sofern das Kündigunsschtzgesetz Anwendung findet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Volljährigenadoption

Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen. Im Allgemeinen ist sie als schwache Adoption ausgestaltet. Denn sie führt in der Regel weder zu einer vollständigen rechtlichen Eingliederung des Angenommenen in die Familie des Annehmenden noch zu einem vollständigen Abbruch der rechtlichen Bindungen zur bisherigen Familie des Angenommenen. Zum Beispiel werden die Kinder des Angenommenen zwar Enkel des Annehmenden, nicht aber Neffen oder Nichten von dessen Geschwistern. Hinweis: Die annehmende Person ist der angenommenen Person und ihren Kindern vorrangig vor deren leiblichen Verwandten zum Unterhalt verpflichtet. Die Adoption einer volljährigen Person setzt immer voraus, dass die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Die Annahme einer volljährigen Person ist vor allem sittlich gerechtfertigt, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Anzunehmenden und dem Annehmenden schon entstanden ist. Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn der oder die Anzunehmende bereits als minderjähriges Kind in der Familie des Annehmenden gelebt hat und rechtliche Gründe die Adoption verhindert haben. Beispiel: Die leiblichen Eltern verweigern die Zustimmung. Hinweis: Im Unterschied zur Minderjährigenadoption erlangt der Angenommene, wenn es sich um eine ausländische Person handelt, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Als besondere Form der Adoption im Erwachsenenalter sieht das Gesetz schließlich die Adoption eines Volljährigen mit den Wirkungen wie für einen Minderjährigen vor (starke Adoption oder Volladoption). Diese ist dann möglich, wenn ein minderjähriger Bruder oder eine minderjährige Schwester des Anzunehmenden bereits von dem Annehmenden als Kind angenommen worden ist oder auch angenommen werden soll (hierdurch sollen unterschiedliche Annahmeverhältnisse in einer Familie vermieden werden), der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in der Familie des Annehmenden gelebt hat, der Anzunehmende das Kind des Ehegatten oder Lebenspartners des Annehmenden ist oder der Adoptionsantrag schon zur Zeit der Minderjährigkeit des Anzunehmenden beim Amtsgericht gestellt wurde und es aufgrund der Verfahrensdauer nicht mehr zum Abschluss der Minderjährigenadoption gekommen ist. Lassen Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig von der Notarin oder dem Notar über das Erfordernis neuer Antragstellungen und damit einhergehender Kosten beraten. Eine solche Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption darf nicht erfolgen, wenn ihr überwiegende Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen. Die Familiengerichte sind zuständig für die Adoptionsverfahren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stiftungsaufsicht

Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr auf die Stiftung nehmen kann. Die Aufsicht über Stiftungen ist Rechtsaufsicht, nicht Zweckmäßigkeits- oder Wirtschaftsaufsicht. Die Stiftungsbehörde achtet darauf, dass die Stiftungsorgane die Gesetze, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung beachten. Den Stiftungsorganen steht ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Die Stiftungsaufsicht soll möglichst beratend tätig werden. Einzelne Aufsichtsmittel der Stiftungsbehörde sind: Recht auf Unterrichtung Die Stiftungsbehörde kann sich über einzelne Angelegenheiten der Stiftung unterrichten. Dieses Unterrichtungsrecht geht nur so weit wie der Zweck des Aufsichtsrechts und beschränkt sich auf einzelne Angelegenheiten. Gegebenenfalls müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Mitteilungspflicht Die Stiftung muss die Zusammensetzung und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe unverzüglich der Stiftungsbehörde anzeigen. Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift der Stiftung der Stiftungsbehörde mitteilen. Anzeigepflicht Bestimmte Rechtsgeschäfte, die für den Bestand und die Aufgabenerfüllung der Stiftung von besonderer Bedeutung sind beziehungsweise sein können (Beispiele: Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken), sind der Stiftungsbehörde in der Regel im Voraus anzuzeigen. Dies gilt nicht für Familienstiftungen. Jahresrechnung Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ist der Stiftungsbehörde eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Genehmigungspflicht Wesentliche Änderungen wie Satzungsänderungen, Zulegungen und Zusammenlegungen oder die Auflösung einer Stiftung müssen von der Stiftungsbehörde genehmigt werden. Beanstandung sowie Anordnung und Ersatzvornahme Rechtswidrige Maßnahmen der Stiftungsorgane können von der Stiftungsbehörde beanstandet werden. Rechtlich gebotene Maßnahmen, die von den Stiftungsorganen unterlassen werden, können von der Stiftungsbehörde angeordnet und ersatzweise durchgeführt werden. Abberufung und Bestellung von Organmitgliedern Die Abberufung von Organmitgliedern ist das äußerste Mittel der Stiftungsaufsicht. Voraussetzung ist eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zu ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung ist auch eine Neubestellung von Organmitgliedern möglich. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wert eines Grundstücks

Die Feststellung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus den verschiedensten Anlässen notwendig sein, beispielsweise weil das Grundstück verkauft werden soll oder weil es für eine Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist. Verkehrswert Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (sogenannter "Wertermittlungsstichtag"), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich. Vorgenommen werden Verkehrswertermittlungen für Grundstücke sowie für Rechte an Grundstücken von den bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüssen, freien Sachverständigen und anderen Stellen. Kaufpreissammlung Zur Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren führt der Gutachterausschuss auch eine sogenannte Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung sämtlicher Kaufverträge und anderer Urkunden über Eigentumsübertragungen. Bodenrichtwert Die Kaufpreissammlung ist auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung. Belastete Grundstücke Der Grundstücksverkehrswert kann erheblich sinken, wenn sich herausstellt, dass das Grundstück (beziehungsweise der Boden) mit Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen belastet ist und vor der Nutzung saniert werden muss. Genauso können wegen vorhandener Schadstoffe sensible Nutzungen unzulässig sein. Die Landesanstalt für Umwelt bietet die Broschüre "Altlasten - Chancen und Risiken" an. Nähere Informationen zu Auskünften aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster sind unter "Zugehörige Leistungen" abrufbar. Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist auch, ob darauf Reste von Kampfmitteln (z.B. aus dem Zweiten Weltkrieg) vorhanden sind. Kampfmittel sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind. Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Es ist für Menschen mit Behinderungen wichtig, einen Beruf auszuüben und einen Arbeitsplatz zu haben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Für Menschen mit Behinderungen werden daher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Erwerbsfähigkeit möglichst auf Dauer zu sichern. Die Leistungen umfassen beispielsweise Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Berufsvorbereitung Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung Berufliche Aus- und Weiterbildung Leistungen an Arbeitgeber (z.B. Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung) Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Soweit Art oder Schwere der Behinderungen eine besondere Hilfe erforderlich machen, werden die Leistungen ausgeführt durch Berufsbildungswerke (außerbetriebliche Berufsausbildung für junge Menschen mit Behinderungen), Berufsförderungswerke (außerbetriebliche Umschulung und Ausbildung erwachsener Menschen mit Behinderungen) und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden erbracht, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist. Eine dauerhafte Alternative zu einer WfbM besteht mit dem Budget für Arbeit und dem Angebot anderer Leistungsanbieter. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation übernommen. Reha-Träger sind die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Sozialen Entschädigung sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Eingliederungshilfe. Welcher Reha-Träger konkret zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und richtet sich unter anderem nach der Ursache der Behinderung und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Inklusionsamt, das beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) angesiedelt ist, ist bei der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dagegen für die Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben zuständig und setzt eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung voraus.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
European Energy Award

European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist ein Managementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Seit mehreren Jahren beteiligt sich die Gemeinde Baindt am eea. Unterstützt wird sie dabei vom eea-Berater Walter Göppel von der Energieagentur Ravensburg. Die Bundesgeschäftsstelle European Energy Award übernimmt bundesweit die Administration, Koordination und Zusammenarbeit mit Landesträgern, Landesgeschäftsstellen, Regionalen Geschäftsstellen, eea-Beratern, eea-Auditoren und den Kommunen. In der Gemeindeverwaltung wurde ein Energieteam gegründet. Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb der Verwaltung mit Energiethemen befasst sind. Im eea werden die Themenfelder Entwicklungsplanung, Raumordnung, kommunale Gebäude, Ver- und Entsorgung, Mobilität sowie Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit bewertet. Zur Verdeutlichung finden Sie ein Erklärvideo des eea für Bürgerinnen und Bürger. eea-Erklärvideo Umweltbriefe des eea: Ökoheizung vor der Tür (PDF-Dokument, 188,79 KB, 19.10.2022) (pdf-Datei) Werden Sie Effizienzexperte (PDF-Dokument, 308,09 KB, 02.09.2022) (pdf-Datei) Mit dem Zug in die Ferne (Bahntest) (PDF-Dokument, 812,55 KB, 27.01.2022) Wieder wiederverwenden (Ressource Verpackungen) (PDF-Dokument, 1,13 MB, 27.01.2022) Wohin mit dem Schrott (PDF-Dokument, 1,55 MB, 07.12.2021) Ernährungsrat: Selbst isst die Stadt (PDF-Dokument, 286,24 KB, 03.11.2021) Umweltengel für Mehrweg (PDF-Dokument, 1,59 MB, 24.09.2021) Funke für mehr Klimaschutz (PDF-Dokument, 244,32 KB, 19.02.2021) Lüften: Auf Durchzug schalten (PDF-Dokument, 191,44 KB, 27.11.2020) Insektenfreundlicher Garten (PDF-Dokument, 292,21 KB, 11.08.2020) Intelligenter Fehlwurf (PDF-Dokument, 339,33 KB, 08.06.2020) (Informationen rund um die Mülltrennung) Auf zu großem (Wasser-)Fuß (PDF-Dokument, 302,98 KB, 11.05.2020) Gemeinde Baindt bekommt European Energy Award verliehen Preisverleihung am 16. Februar 2017 Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeinde-verband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept erstellt. Als eea-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle entwickelten die Verantwortlichen ein Nahwärmekonzept mit dem Ziel, eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. 2014 errichtete die Gemeinde ein erdgasbetriebenes, wärmegeführtes Blockheizkraftwerk mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Durch das Nahwärmenetz werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine Photovoltaikanlage mit Eigenstromnutzung installiert. Für eine zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung treibt Baindt das Flächensparen und die Innenentwicklung voran: Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung unter anderem im Fischerareal genutzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, liegt ein besonderes Augenmerk auf der effizienten Flächennutzung. In zentraler innerörtlicher Lage wurde durch die Rekultivierung der Trasse der ehemaligen B30 ein Grün- und Aufenthaltsbereich geschaffen. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten, der Anschaffung eines Schul- und Bürgerbusses sowie einem konsequenten Radwegeausbau setzt die Kommune ökologische Schwerpunkte in der Mobilität. Die Gemeinde – mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert – hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Auf dem Bild von links nach rechts: Ortsbaumeister Herr Roth, Umweltminister Untersteller, Kämmerer Herr Abele sowie Herr Maucher von der Energieagentur Ravensburg.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024

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