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Rechte beim Kauf einer mangelhaften Sache

Ist eine Sache, die Sie gekauft haben, mangelhaft, haben Sie folgende Rechte: Sie können zwischen Reparatur und Austausch der Sache wählen, oder nachrangig vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Zudem können Sie Schadenersatz verlangen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist. Mangel Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie bei Übergabe den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und, wenn eine Montage durchzuführen ist, den Montageanforderungen entspricht. Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarten Eigenschaften hat, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen übergeben wird. Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann, der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung und den Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann. Bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf, das heißt dem Kauf beweglicher Sachen zwischen Unternehmer und Verbraucher, kann von den objektiven Anforderungen vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens von einer bestimmten Abweichung in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Die Sache entspricht den Montageanforderungen, wenn die Montage sachgemäß durchgeführt worden ist oder zwar unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch weder auf einer unsachgemäßen Montage durch den Verkäufer noch auf einem Mangel in der vom Verkäufer übergebenen Anleitung beruht. Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn der Verkäufer eine andere Sache liefert. Besonderheiten bei Waren mit digitalen Elementen Bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf über eine Ware mit digitalen Elementen (z.B. Smartphone mit Betriebssystem) ist ein Sachmangel auch dann gegeben, wenn der Verkäufer nicht die Aktualisierungen bereitstellt, die im Vertrag vereinbart worden sind oder die der Verbraucher erwarten kann, der Verkäufer die Aktualisierungen zwar bereitstellt, der Verbraucher aber nicht hierüber informiert wird, die Ware nicht den Installationsanforderungen entspricht (die Installationsanforderungen sind den Montageanforderungen vergleichbar). Kenntnis vom Mangel beim Vertragsschluss Wenn Sie den Mangel einer Sache bei Vertragsschluss kennen, können Sie den Mangel später nicht geltend machen. Ist Ihnen als Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, können Sie Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gilt aber nicht bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf. Besonderheiten Die Haftung des Verkäufers für einen Mangel kann vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist das aber nur sehr eingeschränkt möglich. Jedenfalls kann der Verkäufer sich auf den Haftungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Reparatur und Austausch Liegt ein behebbarer Sachmangel vor, können Sie von dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, müssen Sie dem Verkäufer dafür eine angemessene Frist setzen. Lässt dieser die Frist ungenutzt verstreichen, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern beziehungsweise Schadenersatz verlangen. Der Verkäufer kann die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, wenn die Sache weder repariert noch ausgetauscht werden kann, der Verkäufer Reparatur und Austausch verweigert, beides für Sie unzumutbar ist, beides fehlgeschlagen ist (Austausch oder Reparatur gelten in der Regel nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen), oder eine Kombination der vorgenannten Fälle vorliegt (Beispiel: Die Sache kann nicht ausgetauscht werden und eine Reparatur ist fehlgeschlagen). Rücktritt vom Vertrag und Kaufpreisminderung Unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadenersatz Ist eine Kaufsache mangelhaft, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von dem Verkäufer Ersatz für entstandene Schäden (z.B. Gutachterkosten, Schäden, die der mangelhafte Kaufgegenstand an Ihrem Eigentum verursacht hat) beziehungsweise für getätigte Aufwendungen (z.B. Transport- und Montagekosten) verlangen. Ihre Ersatzansprüche können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Ein Widerrufsrecht, bei dem Sie die Sache ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist dem Verkäufer zurückgeben können, besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (z.B. Haustürgeschäft ) oder einem Fernabsatzvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften . Garantie Wenn der Verkäufer oder eine Garantie (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung, siehe oben) für die Eigenschaft oder Haltbarkeit der Sache übernimmt, stehen Ihnen als Käufer weitere Rechte zu. Dies gilt auch für die Garantie eines Dritten, beispielsweise des Herstellers. Die Bedingungen, unter denen Sie diese Rechte geltend machen können, ergeben sich aus der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung. Tipp: Bewahren Sie immer den Kassenbon auf. Damit können Sie nachweisen, dass, wann und bei wem Sie eine Sache gekauft haben. Sonderregelungen für den Verbrauchsgüterkauf Für den Verbrauchsgüterkauf gelten unter anderem noch folgende zusätzliche Regelungen: Zeigt sich innerhalb eines Jahres (bei Kaufverträgen über lebende Tiere und Kaufverträgen, die vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden sind: sechs Monaten), nachdem Sie eine Sache gekauft und mitgenommen haben, ein Mangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Mitnahme mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Wird Ihnen im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs eine zusätzliche Garantie gewährt, müssen die Garantieerklärungen einfach und verständlich abgefasst sein. Sie müssen vor allem folgendes enthalten: einen Hinweis auf Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, vor allem die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Name und Anschrift des Garantiegebers. Die Garantieverpflichtung gilt auch, wenn eine der genannten Anforderungen nicht erfüllt ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Er kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Achtung: Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies vor Beginn und vor jeder Verlängerung der Beschäftigung schriftlich (also mit handschriftlicher Unterschrift) vereinbaren, ansonsten gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen Sie schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und der beschäftigten Person aushändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er oder sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung, die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen, bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes: a) die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, b) die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, c) der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und d) die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat, sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist, das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Erbringt der Arbeitgeber die Nachweise nicht form- und fristgemäß, kann es sich um eine Ordnungswirdigkeit handeln, die mit einem Bußgelb geahndet werden kann. Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift wie folgt auzuhändigen: mit den Angaben nach Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die Niederschrift mit den übrigen Angaben spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Besonderheiten gelten für Beschäftigte, im Rahmen eines Praktikantenverhältnisses oder die ihre Arbeitsleistung länger als vier aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Änderungen von wesentlichen Vertragsbedingungen sind an dem Tag schriftlich mitzuteilen, an dem sie wirksam werden. Die Angaben können zumindest teilweise ersetzt werden durch einen Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen (z.B. aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). Auch wenn eine Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund einer solchen Regelung erfolgt, kann auf den Hinweis der Änderung teils verzichtet werden. Sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, der die o.g. Angaben enthält, besteht keine Verpflichtung diese zusätzlich schriftlich niederzulegen. Hinweis: Ein Verstoß gegen die - hier nur im Überblick darstellbaren Regelungen des Nachweisegsetzes - kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR geahndet werden. Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags gilt grundsätzlich inhaltliche Gestaltungsfreiheit, allerdings eingeschränkt durch vorrangige Gesetze (z.B. Arbeitszeitgesetz), Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, soweit diese keine Abweichung zulasten des Beschäftigten zulassen. Sind Sie selbst Tarifvertragspartei oder Mitglied in einem Arbeitgeberverband, müssen Sie mindestens die tariflich ausgehandelten Bedingungen für alle gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter anwenden. Hinweis: Auch sonst können Sie an einen Tarifvertrag gebunden sein, wenn eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags, von dessen Geltungsbereich Sie erfasst sind, ausgesprochen wurde. Bei der Einstellung von neuem Personal ist es oftmals sinnvoll, zunächst eine Probephase zu vereinbaren. Sie soll dem Arbeitgeber und der beschäftigten Person die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen. In dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis erleichtert aufgelöst werden. Die Probezeitvereinbarung kann in zwei Arten durchgeführt werden: unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer ausdrücklichen Probezeit von bis zu sechs Monaten. Dabei kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Unabhängig davon gilt in Betrieben, mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten, das Kündigungsschutzgesetz erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten, während der eine Kündigung nicht begründet werden muss. befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Probezeit als echtes Probearbeitsverhältnis. Dieses endet nach Zeitablauf automatisch. Die Befristung muss sich aus der schriftlichen Vereinbarung deutlich ergeben. Soll das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung weiter bestehen, ist grundsätzlich der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags erforderlich. Wird die Tätigkeit jedoch mit Wissen des Arbeitgebers stillschweigend fortgeführt, gilt es als auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht der Arbeitgeber sofort widerspricht. Daher müssen Sie als Arbeitgeber der Arbeitsaufnahme des bisher befristet Beschäftigten widersprechen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden soll. Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeberverband oder Ihrer berufsständischen Organisation wie z.B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer nach Mustern für Arbeitsverträge für Ihre Branche. Hinweis: Wenn Sie als Arbeitgeber die Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sehr detailliert im Arbeitsvertrag beschreiben, verringern Sie Ihre Möglichkeit, im Rahmen Ihres Weisungsrechts Arbeitsinhalte neu zu gestalten. Sie können beispielweise in den Arbeitsvertrag eine Klausel aufnehmen, die Sie als Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer an verschiedenen Orten einzusetzen oder auch andere zumutbare und der jeweiligen Qualifikation entsprechende Tätigkeiten zuzuweisen. Eine solche Klausel muss jedoch als Allgemeine Geschäftsbedingung transparent sein und darf keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers enthalten. Achtung: Änderungen im Arbeitsvertrag können Sie nicht einseitig beschließen. Dazu müssen Sie eine Änderungskündigung aussprechen, die ebenfalls sozial gerechtfertigt sein muss, sofern das Kündigunsschtzgesetz Anwendung findet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stiftungssatzung

Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar. In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen getroffen werden: Zweck der Stiftung Name der Stiftung Sitz der Stiftung Bildung des Vorstands der Stiftung Satzungen von Verbrauchsstiftungen müssen zusätzliche Regelungen enthalten: die Festlegung der Zeit, für die die Stiftung errichtet wird Bestimmungen zur Verwendung des Stiftungsvermögens Es ist unerheblich, ob die stiftende Person das gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsorgan der Stiftung als Vorstand bezeichnet oder ihm einen anderen Namen verleiht (z.B. Direktorium, Verwaltungsrat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss aus der Satzung hervorgehen. Festlegungen über die Bildung des Vorstands betreffen vor allem die Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung. Darüber hinaus kann die stiftende Person der Satzung weitere Bestimmungen hinzufügen. Ob dies erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte von der stiftenden Person - je nach Aufgabengebiet, Vermögen und Organisationsstruktur der Stiftung - in ihre Überlegungen einbezogen werden. Es können beispielsweise folgende Regelungen getroffen werden: Zahl, Berufung, Amtsdauer und Abberufung der Mitglieder weiterer Stiftungsorgane (z.B. ein zusätzlicher Fachbeirat) bei mehreren Stiftungsorganen: die Trennung der Geschäftsbreiche und die Vertretungsberechtigung dieser Organe Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Organe Voraussetzungen für Satzungsänderungen und das dabei einzuhaltende Verfahren etwaige Rechtsansprüche der durch die Stiftung Begünstigten das Organ, das über die Auflösung der Stiftung entscheidet Erwerber des Vermögens nach Erlöschen der Stiftung und die weitere Verwendung des Vermögens in diesem Fall Tipp: Die Stiftungsbehörde berät Sie bei der Abfassung der Stiftungssatzung und stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Produktsicherheit

Als Verbraucher oder Verbraucherin kommen Sie täglich mit den verschiedensten Produkten in Berührung: Sie beginnen Ihren Tag zum Beispiel mit der Körperpflege, benutzen einen Haarfön zum Trocknen der Haare und bereiten sich einen Kaffee mit der Kaffeemaschine. Sie benutzen den Aufzug, um an Ihren Arbeitsplatz im fünften Stock zu gelangen und waschen Ihre Kleidung mit einem duftenden Waschmittel. Unabhängig davon, ob diese Produkte als technische Geräte, Bedarfsgegenstände oder Kosmetika eingestuft wurden, bleibt eines gleich: Bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch muss die Sicherheit gewährleistet sein und es darf keine gesundheitliche Gefährdung entstehen. Tipp: Die Europäische Union veröffentlicht auf ihren Seiten unter der Bezeichnung "Safety-Gate" wöchentlich eine aktuelle Liste mit Produkten, vor denen gewarnt wird (RAPEX-Meldungen). Darüber hinaus finden Sie auf der Seite auch die Warnmeldungen der letzten Jahre. Die Informationen werden ausschließlich in englischer Sprache angeboten. Safety-Gate / RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission. Es gibt Produkte, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Im Portal werden Maßnahmen dargestellt, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung solcher Produkte getroffen wurden. Erfasst werden sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Hersteller und Händler. Jeden Freitag veröffentlicht die Kommission eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen). Hier sind also Informationen zu gefährlichen Verbraucherprodukte zu finden. In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen zusammengefasst über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die Maßnahmen, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Warnung und Information in Gefahrenlagen

Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen - die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden in Baden-Württemberg. Mit der kostenlosen Warn-App NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen per Push-Benachrichtigung. Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen können über NINA bezogen werden. Mit Cell Broadcast können Sie Warnmeldungen direkt auf Ihr Mobiltelefon erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Gerät Cell Broadcast-Nachrichten empfangen kann und passen Sie bei Bedarf die Einstellungen im Betriebssystem des Gerätes an. Damit Sie auch bei einem Stromausfall bei Bedarf notwendige Informationen erhalten, sollten Sie ein batteriebetriebenes Radio und passende Ersatzbatterien zu Hause haben. Als Alternative können Sie natürlich auch Ihr Autoradio nutzen. Soweit vorhanden, wird auf örtliche Gefahren zudem mit Warnsirenen aufmerksam gemacht. Ob es in Ihrem Heimatort Sirenen gibt und für welche Gefahrenlagen sie eingesetzt werden, erfahren Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung. Alternativ oder ergänzend können im Gefahrenbereich auch Durchsagen über Einsatzfahrzeuge mit Lautsprechern erfolgen. Mit dem Sonderinformationsdienst der Landesregierung hat Baden-Württemberg zudem ein spezielles, ressortübergreifendes Internetangebot geschaffen, in dem Sie in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis in Baden-Württemberg Informationen finden. Je nach Bedarf werden Informationen wie Lageberichte, Pressemitteilungen, Warnungen, Aufrufe, Fahndungsmeldungen, Vermisstenmeldungen, Verhaltensempfehlungen, Hintergrundinformationen sowie Ansprechpersonen für Angehörige und Betroffene eingestellt. Die Internetseiten sind auf sehr leistungsfähigen und weitgehend ausfallsicheren Servern gespeichert. Damit sich die Inhalte auch bei einer hohen Auslastung des Servers beziehungsweise der Netzanbindung schnellstmöglich laden, besteht der Auftritt aus Seiten ohne besondere grafische und multimediale Elemente.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Laufender Betrieb

Bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen eines Gaststättenbetriebs haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die Sie einhalten müssen. Beispielsweise müssen die Räume, in denen Sie die Gaststätte betreiben wollen, nach der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Gaststättenverordnung dafür geeignet sein. Wenn Sie den Außenbereich vor der Gaststätte nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Öffnungszeiten Ihrer Gaststätte richten sich ebenfalls nach gesetzlichen Vorgaben. In allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen Sie Sperrzeiten einhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen. Die Ordnungsbehörden achten bei ihren Kontrollen besonders darauf, dass Sie die Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz erfüllen. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen Sie nur aufstellen, wenn Sie die dazu erforderliche Erlaubnis eingeholt haben. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und beschäftigen, haben Sie diesen gegenüber eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Sie müssen Ihre Beschäftigten beispielsweise bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern an- beziehungsweise abmelden und in die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Sozialversicherung einzahlen. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Sie zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet. Sie müssen ebenso die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen. Achten Sie auf die Anforderungen für die Benutzung von Schankanlagen und Schankgefäßen sowie Hygienevorschriften. Ihr Personal, das mit der Herstellung, Behandlung oder Ausgabe von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch oder Eiprodukten beschäftigt ist, benötigt beispielsweise eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom zuständigen Gesundheitsamt. Sie müssen auch zum Umweltschutz beitragen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Sie die Lärmschutzbestimmungen einhalten. Beispielsweise müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen treffen. Speiseabfälle werden in der Regel über spezielle Verwerter entsorgt. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Amtsblatt_2024_11_15_KW46.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 15. November 2024 Nummer 46 Volkstrauertag am Sonntag, den 17. November 2024 Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen! Der Volkstrauertag ist ein stiller Gedenktag im November, an dem wir die schwerwiegenden Auswirkungen von Krieg und Vertreibung re- flektieren. An diesem Tag gedenken wir der Opfer von Gewalt und Krieg. In der Vergan- genheit und auch heute leiden viele Menschen unter den Folgen von Konflikten. Sie verlieren nicht nur ihre Angehörigen, sondern auch ihre Heimat und alles, was ihnen lieb und teuer ist, und sind gezwungen zu fliehen. Der Volkstrauertag ist ein Moment des Nach- denkens und des Mitgefühls. An diesem Tag wird uns besonders, wie wichtig ein mensch- liches und respektvolles Miteinander ist. Um dies zu erreichen, ist die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit eine grundlegende Vor- aussetzung. Um 10:00 Uhr beginnt der Gottesdienst, mit Pfarrer Bernhard Staudacher. Im Anschluss, gegen 11:00 Uhr, versammeln wir uns am Denkmal im Klosterhof, um gemeinsam der Gefallenen zu gedenken, die Opfer von Krieg und Gewalt wurden. Die Fahnenabordnung wird von den Baindter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt über- nommen. Diese treffen sich um 09:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Musikverein Baindt. Wir laden Sie herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen. So stellen wir sicher, dass die Opfer früherer und gegenwärtiger Kriege nicht in Vergessenheit geraten und erkennen, wie kostbar Frieden ist. Jeder von uns kann einen Beitrag leisten, um die Welt freundlicher zu gestalten und Kon- flikte zu verringern. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Weltrekordversuch zugunsten des SBBZ Sehen in Baindt Aktion zur Rettung des Therapiebads Am Wochenende des 12. und 13. Oktobers wurde in Bad Waldsee ein bemerkenswerter Weltrekord aufgestellt. Der Radsportler Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee übertraf den bestehenden Indoor-Ultracycling-Weltre- kord und fuhr in 24 Stunden stolze 962 Kilometer auf seinem stationären Fahrrad. Damit sicherte er sich nicht nur einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde, sondern überbot den bisherigen Rekord um 10 Kilometer. Das sportliche Event lockte zahlreiche begeisterte Besucherinnen und Besucher an, die Steinhauser tatkräftig an- feuerten. Unterstützt wurde er von Spinning-Radsportlerinnen und Radsportlern und virtuellen Mitfahrerinnen und Mitfahrern, deren Positionen auf einer Großbildleinwand verfolgt werden konnten. Zahlreiche weitere Sportlerinnen und Sportler, darunter Johanna Kneer, Karate-Weltmeisterin, sowie der Fußballspieler Nicolas Jann, trugen zum Rahmenprogramm bei. Auch Tatjana Parisi, Yoga- und Meditationslehrerin, beteiligte sich aktiv und spendete 5 Euro für jede vereinbarte Massage während des Wochenendes. Schirmherrin war Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt. Ihre enge Verbindung zum SBBZ bzw. zur Stiftung St. Franziskus einerseits und mehrere Spendenaktionen, die Daniel Steinhauser mit Frau Rürups Unterstüt- zung bereits durchgeführt hatte, waren ausschlaggebend dafür, dass sie auch hier Ihre Unterstützung anbot. Sie setzte sich selbst sogar auf das Spinningrad, um Daniel Steinhauser ein Stück weit zu begleiten. Die Veranstaltung, welche durch Auftritte von Bands, Clowns, einer Kinderhüpfburg und Kletteraktionen abgerundet wurde, verdankt seinen Erfolg nicht zuletzt den rund 70 engagierten Ehrenamtlichen. „Ohne den beherzten Einsatz dieser vielen Ehrenamtlichen wäre eine solch große und erfolgreiche Veranstaltung niemals möglich gewesen“, be- tonte Dr. Marcus Adrian, Bereichsleiter des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt. Die gesammelten Spenden aus der Veranstaltung kommen der Stiftung St. Franziskus und dem Projekt „Bädle Baindt“ zugute. Konkret werden die Gelder für die dringend notwendige Sanierung des Therapiebads im SBBZ Se- hen in Baindt verwendet. „Das Therapiebad ist ein unverzichtbarer Ort für physiotherapeutische Behandlungen von Menschen mit Behinderung. Es ermöglicht Kindern mit Spastiken Entspannung, lindert Schmerzen, verbessert die Beweglichkeit und fördert das Gefühl der körperlichen Selbstbestimmung. Zudem lernen viele Schülerinnen und Schüler hier das Schwimmen – eine Fähigkeit, die ihnen ansonsten oft verwehrt bleibt“, erklärt Dr. Adrian Mit dem Engagement und der großzügigen Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Spenderin- nen und Spendern trägt die Veranstaltung maßgeblich dazu bei, den Schülerinnen und Schülern des SBBZ Sehen weiterhin eine hochwertige Therapie und wichtige Schwimmunterrichtseinheiten zu ermöglichen. Die Stiftung St. Franziskus dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz und hofft, dass das Projekt „Bädle Baindt“ da- durch in neuem Glanz erstrahlen kann. Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee stellte einen neuen Weltrekord im Indoor-Ultracycling auf. Die gesammelten Spenden des sportlichen Events kommen dem Spendenprojekt der Stiftung St. Franziskus „Bädle Baindt“ zugute. Alle Mitarbeitenden des SBBZ Sehen Baindt und vor allem die Menschen die von ihnen begleitet werden sagen DANKE! Die Stiftung St. Franziskus ist eines der größten sozialwirtschaftlichen Unternehmen in BadenWürttemberg mit Einrichtungen und Diens- ten für Menschen mit Behinderungen, für alte und pflegebedürftige Menschen sowie für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Knapp 2.500 Mitarbeitende unterstützen rund 5.500 Klienten. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 deer e-carsharing in Baindt – elektrisch mobil mit dem grünen Hirsch Ab dem 26. November 2024 können alle in der deer App registrierten Bürgerinnen und Bürger mit einer Ladesäule in Baindt die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren. Wir laden Sie daher herzlich zur Standorteröffnung der Ladestation am Dienstag, den 26. No- vember 2024 um 14:00 Uhr in das Fischerareal (Fischerstraße) ein. Dort ist das neue deer-Fahr- zeug ab sofort zu finden. Kundinnen und Kunden können das Fahrzeug bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeit- raum reservieren und buchen. Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App. Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tages- oder WochenendTarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 926 Ladepunkte an 357 Standorten beginnen und enden. Dank des stationsflexiblen Mo- dells sind auch Einwegfahrten ohne Probleme möglich und das eigene Auto kann zuhause bleiben, Kosten werden gespart und die Umwelt geschont. Die sichere Reichweite des Autos für die nach- kommenden KundInnen, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten ist gewährleistet. Zudem verfügt das deer Mobilitätsnetz über Stationen an den Flughäfen Frankfurt, Karlsruhe/Baden-Baden und Stuttgart. KundInnen können mit dem #deerFlughafen ihre Fahrt vom oder zum Flughafen bestreiten. Weitere Infos zu den Tarifen gibt es über den nebenstehenden QR-Code. In Erklärvideos wird der vollständige Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer ecarsharings anschaulich erläutert. Wir freuen uns, mit den Ladestationen und dem e-carsharing der Firma deer das nachhaltige Mo- bilitätsangebot unserer Gemeinde weiter auszubauen. Mit einem umfassenden Service steht das Team der deer GmbH den KundInnen bei jeder Frage te- lefonisch (07051 1300-120) sowie per Mail (carsharing@deer-mobility.de) zur Verfügung. Übrigens: Bei Fahrten in den ersten Wochen nach Standorteröffnung können Sie fünf Prozent sparen. Dazu müssen Sie einfach bei einer Buchung im Zeitraum von 25. November bis 9. Dezember 2024 und tatsächlicher Fahrt in dieser Zeit, lediglich folgenden Rabattcode angeben: BBB5 (Der Rabattcode ist pro Person allerdings nur einmal gültig.) Zur deer GmbH Aufgrund der Verkehrs- und Klimawende sind Mobilitätskonzepte für die Zukunft gefragt. Mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen ist die sowohl ökologische, als auch ökonomische Herausforderung der sich die deer GmbH stellt. Eine Lösung ist das „Teilen“ des Fahrzeugs, damit das Grundbedürfnis „Mobilität“ auch im ländlichen Raum flexibel und durch eine vollelektische Flotte zudem nachhaltig gedeckt wird. Aus diesem Grund hat die Energie Calw GmbH (ENCW) im Jahr 2019 mit der deer GmbH als hundert- prozentige Tochterfirma ein dynamisches und innovatives Mobilitätsunternehmen mit Sitz in Herren- berg-Gültstein neu gegründet. Die deer widmet sich der Konzeption und Einführung ganzheitlicher, nachhaltiger und digitaler Mobilitätskonzepte für Kommunen, die Wohnungswirtschaft oder B2B Kunden. Weitere Informationen rund um die deer GmbH und deren Philosophie finden Sie hier unter www.deer-mobility.de Ihre Gemeindeverwaltung Buchungsportal Infos zu Tarifen Erklärvideo Schritt für Schritt Anleitung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Ehrung zweier langjähriger Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Wir gratulieren Frau Martina Brei (Hauptamt) zu 40 Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst - 21 Jahre davon in der Ge- meinde Baindt. Ebenso gratulieren wir Herrn Robert Müller (Kämmerei) zu 25 Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Im Rahmen der Mitarbeiterbesprechung überreichte Bürgermeisterin Simone Rürup jeweils einen Blumenstrauß. Ge- meinsam mit den Mitarbeitenden des Rathauses wurde auf beide Jubiläen mit einem Glas Sekt angestoßen. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Brei und Herrn Müller für ihr Engagement sowie ihre Zuverlässigkeit und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre der erfolgreichen Zusammenarbeit! Ihre Gemeindevewaltung Housing First – Schussental WOHNEN steht bei uns an erster Stelle! Wohnungslosigkeit ist ein Thema, das oft im Verborgenen bleibt. Es bedeutet aber nicht nur, auf der Straße zu leben – oft sind Menschen wohnungslos, ohne dass es sichtbar ist. Sie leben in prekären Verhältnissen, schlafen bei Bekannten, kommen temporär bei Freunden unter oder übernachten in Notunterkünften. Betroffen davon können alle Menschen sein. Besonders hart trifft es Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Frauen und ältere Menschen. Auch bei uns in Oberschwaben leben Men- schen unter diesen Bedingungen in ständiger Unsicherheit. Dadurch wird ihr Alltag enorm erschwert. Ohne festen Wohnsitz oder in ungesicherten Wohnverhältnissen ist es schwer, Arbeit zu finden, soziale Kontakte zu pflegen oder eine Zukunftsperspektive zu entwickeln. Das Projekt „Housing First Schussental“, welches vom Sozialministerium Baden-Württemberg und der Vector Stif- tung gefördert wird, möchte Wohnungslosigkeit bei uns im mittleren Schussental überwinden. Umgesetzt wird „Housing First Schussental“ vom Einrichtungsverbund DORNAHOF e.V. in einer Kooperation mit Arkade e.V. Ziel ist es, Menschen in Lebenslagen mit komplexen Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum zu unterstützen und sie im eigenen Mietwohnraum sozialarbeiterisch zu begleiten. „Housing First“ - an erster Stelle steht das Wohnen und anschließend können alle weiteren Problemlagen mit der Unterstützung der Sozialarbeiterinnen angegangen werden. Auch stehen die Fachkräfte den Vermieter*innen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Auch im Schussental ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Wir sind daher auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen. Haben Sie eine leerstehende Wohnung oder ein Haus, das Sie vermieten möchten? Oder kennen Sie jemanden, der Wohnraum zur Verfügung stellen kann? Wir suchen Vermieterinnen und Vermieter, die bereit sind, Teil dieses wertvollen Projekts zu werden und Menschen in Not eine Chance auf ein neues Zuhause zu geben. Je- der noch so kleine Beitrag kann einen großen Unterschied machen, um Menschen in prekären Lebenslagen eine neue Perspektive zu geben. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Menschen in Not wieder Hoffnung und Stabilität in ihrem Leben finden. Gerne besprechen wie Ihre Anliegen und offenen Fragen persönlich. Melden Sie sich gerne per E-Mail unter housing-first@dornahof.de oder rufen Sie die zuständigen Sozialarbeiterinnen an. Dorothea Knüfer: 0163 5181089 - Cecilia Tradowsky: 0160 95104880 Weitere Informationen finden Sie über nebenstehenden QR-Code: Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglich eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Eignung bis EG 8 > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 24.11.2024 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Beflaggung am Rathaus am 17. November 2024 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Sonntag, den 17. November 2024 die Bundesflagge auf Halbmast wehen. Grund ist der Volks- trauertag. Gemeindeverwaltung Baindt Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindever- waltung gratuliere ich allen Neugefirmten und wün- sche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Famlien dieser be- sondere Tag noch lange in schöner Erin- nerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Auszug über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Das herbstliche Wetter sorgt im Gemeindegebiet ver- mehrt für Verschmutzungen und Verunreinigungen der Gehwege. Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie daher auf die Streupflichtsatzung der Gemeinde Baindt hinwei- sen. Den Straßenanliegern obliegt die Reinigung der Geh- wege innerhalb der geschlossenen Ortslage. § 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseiti- gung von Schmutz Unrat, Unkraut und Laub. Die Rei- nigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, sowie nicht besondere Umstände (Frostgefahr) entgegenstehen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt wer- den. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf we- der dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrin- ne der anderen Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Wir bitten um Beachtung der Regelungen in dieser Sat- zung. Ihre Gemeindeverwaltung Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice / Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurde die Gebührenkalkulation 2025 -2026 der Asyl- und Ob- dachlosigkeitssatzung beschlossen und folglich eine Änderung der Satzung über die Benutzung der Ob- dachlosen- und Asylbewerberunterkünfte beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. und Sonntag, 17. November 2024 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. November 2024 Apotheke am Frauentor, Schussenstraße 3, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 21 21 Sonntag, 17. November 2024 Huberesch-Apotheke, Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Montag und Mittwoch 16:00-19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00-18:00 Uhr (ganzjährig geöffnet) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Veranstaltungen November 17.11. Volkstrauertag Kriegerdenkmal/ Friedhof 22.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 26.11. Vermarktungsauftakt weiterer Baukörper im Fischerareal Sitzungssaal 27.11. Adventskaffee Sel. Irmgard 30.11. Nikolausmarkt unterer Schulhof Dezember 03.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.+06.12. Nikolausbesuche DRK 11.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. Weihnachtsfeier VdK Weingarten 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Auszug über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Das herbstliche Wetter sorgt im Gemeindegebiet ver- mehrt für Verschmutzungen und Verunreinigungen der Gehwege. Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie da- her auf die Streupflichtsatzung der Gemeinde Baindt hinweisen. Den Straßenanliegern obliegt die Reinigung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage. § 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Besei- tigung von Schmutz Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürf- nissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, sowie nicht besondere Umstände (Frostgefahr) entgegenste- hen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne der anderen Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Wir bitten um Beachtung der Regelungen in dieser Satzung. Ihre Gemeindeverwaltung Kindergärten Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kindergarten St. Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herz- lich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unse- rem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wollen wir uns bei Kaffee und Punsch auf die kommende Advents- zeit einstimmen. Unser Adventscafe ist in der Woche vom 25. - 29. No- vember jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöff- net. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waffeln und leckeren Kinderbrezeln verwöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Zur Informationi „Und ich sag´ kein Sterbenswört- chen!“ - oder: Wenn demenz- kranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann - auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 21.11.2024, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambulan- ten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Energieagentur Ravensburg feiert 25-jäh- riges Jubiläum und wird mit ihren Niederlas- sungen zur gemeinsamen Energieagentur Oberschwaben Im Jahr 2024 feiert die Energieagentur Ravensburg ihr 25-jähriges Jubiläum. Wir blicken auf ein Vierteljahrhun- dert im Dienst von mehr Klimaschutz und Energieeffizi- enz für die Region. In diesem Zuge bündeln wir unsere Kompetenzen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie: Aus der Energieagentur Ravensburg mit ihren bisherigen Niederlassungen Biberach, Bodenseekreis und Sigmarin- gen wird die gemeinsame Energieagentur Oberschwa- ben gGmbH. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der neue Name offiziell eingetragen. Die Beratungsstandorte in allen vier Landkreisen bleiben dabei wie gewohnt erhalten, um Bürgerinnen und Bürger regional und wohnortnah beraten zu können. Mit unserer neu gestalteten Internetseite www.ea-obs. de, sowie dem informativen Instagram-Kanal @ener- gieagentur_oberschwaben halten wir Sie auf dem Lau- fenden und bringen Neuigkeiten und Informationen rund um das Thema Energie zu den Menschen. Energieberatungstermine erhalten Sie nach telefoni- scher Vereinbarung unter 0751/764 70 70. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 27.11.2024 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfäl- tige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Ge- spräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewoh- nerprojekten zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Vergesst die Gastfreundschaft nicht. Durch sie haben manche, ohne es zu wissen, Engel beherbergt. Hebräerbrief 13,2 Samstag, 16. November 10.00 Uhr Baienfurt Gedenkgottesdienst derBlutrei- ter 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier Sonntag, 17. November - 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier - Diaspora Kollek- te - († Jahrtag: Hermann Ginde- le) Ministranten: Emil Schützbach, Max Schützbach, Ricco Haller, Frida Rapp, Benjamin Stiefva- ter 09.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier zum Volkstrau- ertag Diaspora Kollekte 10.45 Uhr Baindt Totenehrung zum Volkstrauer- tag mit Kranzniederlegung beim Denkmal 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Dienstag, 19. November 08.00 Uhr Baindt Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 20. November 09.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier - Friedensmes- se Donnerstag, 21. November 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 22. November 08.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier († Else und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) 16.00 Uhr Baindt ökumenischer Gedenkgottes- dienst für die Verstorbenen des vergangenen Jahres im Pflege- heim Selige Irmgard Samstag, 23. November 18.30 Uhr Baienfurt Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten, anschließend Ad- ventsmarkt auf dem Kirch- platz Sonntag, 24. November - Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier Ministranten: Lou- isa Möhrle, Sophia Rößner, Jo- hanna Rößner, Lenny Sonntag, Rafael Dorn, Lena Himpel, Lisa Schad, Noah Himpel, († Pia und Baptist Heilig, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag. Hilde- gard Michel) 11.15 Uhr Baindt Taufe von Marlo Paul 17.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorkonzert zu Christkö- nig mit dem Jugendsinfonieor- chester Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de 16. November – 24. November 2024 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälfte der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kandidaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Rückblick PARIS-Reise des Jugendchores Am Donnerstag, 31.10.2024 ging es für 16 Ju- gendliche und 4 Begleitpersonen des Jugend- chores los nach Paris. Um 7 Uhr trafen sich alle am Bahnhof in Ravensburg, wo sicherheitshal- ber ein früherer Regionalzug nach Stuttgart genommen wurde. Dort tatsächlich pünktlich angekom- men, hatten wir eine Stunde Aufenthalt, bevor wir unsere reservierten Plätze im ICE nach Paris einnehmen konnten. Zur Einfahrt in Paris überraschten wir unsere Mitreisenden dann mit einem kleinen Flashmob und es erschallte „Make my day“ im voll besetzten Zugabteil. Nach der Organisati- on der 20 Metro Tickets am Gare de l’Est, trafen wir dann gegen Nachmittag in unserer Unterkunft ein, wo erst mal die Zimmer bezogen und die Koffer ausgepackt wurden. Später ging es mit der Metro wieder ins Zentrum zum Es- sen und danach zum Triumphbogen, wo wir natürlich aus- giebig Fotos machten und danach die Champs Elsysées hinunterspazierten. Am nächsten Tag stand Montmartre auf dem Programm, wo wir auf große Menschenmassen stießen, die alle die- selbe Idee hatten wie wir. Nach endlosem Schlange-Ste- hen gelangten wir schließlich in die Kirche Sacre Coeur, in der gerade der Gottesdienst zu Allerheiligen gefeiert wurde. Der bezaubernde Kirchenraum zog uns alle in sei- nen Bann und so verweilten wir einige Zeit bevor wir uns weiter auf den Weg machten und im Montmartre Viertel ausschwärmten, um eine Kleinigkeit zu essen. Bisher hatten wir Paris nur im Nebel gekannt, doch pünktlich, als wir am Eiffelturm eintrafen, zeigte sich die Sonne und so konnten wir wunderbare Bilder mit einem strahlend blauen Himmel einfangen. Im Anschluss daran bestiegen wir ein Boot, mit dem wir auf der Seine unterwegs waren und viele Sehens- würdigkeiten vom Wasser aus bestaunen konnten. Nach dem Essen kehrten die Einen müde und geschafft in die Unterkunft zurück, während die Anderen noch einen Be- such in einer Cocktailbar machten. Am Samstag stiegen wir nach dem leckeren Frühstück in unserer Boulangerie wieder in die Metro und es ging zum Louvre und den Tuilerien. An der Seine entlang entdeckten wir einige Kunst-Händler und spazierten dann Richtung Notre Dame. Danach wurde in kleinen Gruppen kräftig ein- gekauft und die kleinen, schönen Läden bestaunt. Später trafen wir uns in St. Michel und gingen zusammen in die tags zuvor entdeckte Pizzeria. Eine gelungene Vollendung des Programms stellte der Besuch der deutschen Gemeinde St. Albertus Magnus am Sonntag dar. Mitsamt unserem Gepäck fuhren wir mit der Metro zur Endstation und trafen wie vereinbart kurz vor 10 Uhr zur Probe dort ein. Pfarrer Markus Hirlinger begrüßte uns freundlich und es wurden letzte Absprachen getroffen, bevor um 11 Uhr der Gottesdienst zu Allerheiligen begann. Es wurden gemeinsam bekannte Lieder wie „Lobe den Herrn meine Seele“ und „Wäre Gesanges voll unser Mund“ gesungen, es erklungen aber auch „Pray for the peace of Israel“, „A million dreams“, „Behold the lamb of God“ sowie „Wir ziehen in den Frieden“. Nach einem herzlichen Beifall, dem Austausch schöner Gastgeschenke und netten Ge- sprächen, durften wir uns noch Würstchen im Baguette schmecken lassen und machten uns dann wieder auf den Weg zur Metro. Glücklicherweise kamen wir rechtzeitig am Bahnsteig an und stiegen voller Eindrücke und unvergess- licher Erinnerungen in den TGV nach Stuttgart ein. Auf der letzten Etappe im überfüllten Regionalzug nach Ravens- burg gaben wir dann nochmal einige unserer Lieder zu Gehör, was den bayrischen Schaffner erheiterte und ein Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 paar Reisende bevorzugten sogar unsere Songs vor ihren Ohrstöpseln. Eine tolle Reise ging zu Ende, ein letztes Mal wurde in Ravensburg laut von 1 - 20 durchgezählt! Ein herzliches Dankeschön an alle in unserer Gemeinde, die im Vorfeld gespendet, gebacken, geholfen und für uns gebetet haben. Vielen Dank an alle Begleitpersonen und Organisatoren die- ses tollen Aufenthaltes: Sabine Elbs, Nadine Klotzer, Rainer Strobel und Doris Kapler. Frauenbund Baienfurt Sonntag, 17. November 2024, Volkstrau- ertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt und der kath. Frauenbund ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“. Der Frauenbund kocht für Sie: Selbstgemachte Knödel, Schweinefleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätz- le mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Mittwoch, 20.11.2024 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 28.11.2024 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbie- gerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 15. November 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film zeigt die reale Ge- schichte des jungen, William Wilberforce, der Ende des 18. Jahrhunderts in das Unterhaus des britischen Parlaments ge- wählt wird. Dort setzt er sich gegen alle Widerstände für die Abschaffung des Sklavenhan- dels im britischen Königreich ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt - mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 24. November 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. 2. Kor 5,10a Freitag, 15. November 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Amazing Grace”, Ev. Kirche Sonntag, 17. November Vorletzter Sonntag des Kir- chenjahres 09.30 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt, Fried- hof (Pfr. Knor + Pfr. Schö- berl) Montag, 18. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 20. November Buß- und Bettag 19.00 Uhr Weingarten Jugendgottesdienst mit Kon- fi-8 + ejw, Ev. Stadtkirche (Pfr. Gamerdinger) 19.00 Uhr Blitzenreute ev. Gottesdienst, kath. Kirche (Kooperationsraum) Sonntag, 24. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Chor (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Die- trich-Bonhoeffer-Saal --- Pfarrbüro geschlossen Vom 25.11 – 01.12. ist das Pfarrbüro wegen Urlaub ge- schlossen. Wir bitten um Beachtung. --- Gedanken zur Woche: Trauer gestalten Fragen nach der eigenen Endlichkeit, Sterben und Trauer prägen die Stim- mung am Ende des Kirchenjahres. Für Trauernde können die ganz alltägli- chen Verrichtungen plötzlich sehr fremd werden. Das Aufstehen und Zubettge- hen, das Kochen und Essen und alle Dinge des Haushalts werden manchmal zur Last. Da hilft es, wenn diese wie ein Ritual, mit Andacht und langsam vollzogen werden. Ziehen Sie jeden Morgen zu einer bestimmten Zeit die Vorhänge in Ihrem Schlafzimmer, Ihrem Wohnzimmer zur Seite und begrüßen Sie den neuen Tag. Dabei ist es völlig unerheblich, wie Ihnen zumute ist. Tun Sie es ein- fach regelmäßig. Es wird bewirken, was es besagt: Der neue Tag, das neue Licht wird Ihnen „ein-fallen.“ Und am Abend bedanken Sie den Tag, egal, wie er war. Schließen Sie die Vorhänge oder das Rollo ganz bewusst. Und le- gen Sie sich selbst und Ihre Nacht in eine größere Hand. (Quelle: Brigitte Enzner-Probst: Trauer leben, Rituale, Se- gensworte und Gebete, Claudius Verlag, München 2010, 2. Auflage) Bi ldquel le : k irchenjahr-evangel isch.de/app/ uploads/2023/11/Bild-4.jpeg --- Kinderkirche Liebe Kinder, am 10.11. starteten wir mit unserer adventli- chen Einheit „Licht“. An den folgenden Sonn- tagen bis zum 15.12. (3. Advent) gibt es In- teressantes, Wissenswertes und Kreatives zum Thema Licht zu entdecken. Wir wollen gemeinsam Gottesdienst feiern, singen, spielen und basteln. Ein gro- ßer gemeinsam gestalteter Gottesdienst in der Evan- gelischen Kirche bildet nicht nur den Abschluss unserer Einheit, sondern trägt unsere Erfahrungen auch in die Gemeinde hinein. Dazu laden wir euch herzlich ein. Wir freuen uns auf euch! 17.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 24.11.24 10:00 - 11:30 Uhr 01.12.24 11:30 - 12:30 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 08.12.24 11:30 - 13:00 Uhr (in der evangelischen Kirche in Baienfurt) 15.12. 10:00 Uhr Treffpunkt in der Kirche, Gottesdienst ab 10.30 Uhr Euer KiKi-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Adventsmarkt mit Kinderbetreuung Vom 23.11 bis 24.11.2024 findet ein Adventsmarkt mit Kinderbetreuung statt. Freut euch auf festliche Weihnachtslie- der, schöne Adventskränze, ein span- nendes Quiz-Rad und ein stimmungs- volles Krippenspiel – ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Jo- hannesevangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 23.11.2024 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 24.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Vereinsnachrichten Mit spätem Doppelschlag zum Auswärtssieg TSV Eschach - SV Baindt 0:2 (0:0) Bei fröstelnden Novembertemperaturen reis- te der SV Baindt am Sonntagnachmittag zum TSV Eschach, gegen welchen zuletzt 2019 ein Pflichtspiel auf dem Programm stand. In den vergangenen Wochen konnte sich der SVB bis auf zwei Punkte an den TSV he- ranschieben, der vor der Partie mit 20 Punkten auf dem sechsten Tabellenplatz rangierte - mit einem Auswärts- sieg würde Weilands Mannschaft dementsprechend vor- beiziehen. Die Gastgeber wollten diesem Baindter Vorhaben aber früh einen Strich durch die Rechnung machen und liefen die SVB-Viererkette in den Anfangsminuten intensiv an, worauf der SVB auf dem schwierigen Geläuf zunächst nur wenig Lösungen fand. Außerdem wies der Baindter Defensvivverbund anfangs kleinere Lücken auf, in wel- che der TSV immer wieder gefährlich vordrang. So rettete B. Walser in höchster Not gegen Schmid (5.) und wenig später setzte D. Sprenger einen Kopfball nach einer Ecke knapp über das Tor (10.). Nach einer guten Viertelstunde übernahm die Baindter Mannschaft aber zunehmend die Spielkontrolle und erspielte sich mehrere gute Möglichkei- ten. Dantona traf nur das Außennetz, Fischer jagte einen Ball aus aussichtsreicher Position weit über die Querlatte und Fink scheiterte zweimal aus kurzer Distanz am auf- merksamen TSV-Keeper Schell. Damit ging es mit einem torlosen Remis in die Halbzeit- pause, aus welcher beide Mannschaften unverändert zurückkamen und weiterhin darauf aus waren, nicht den ersten Fehler der Partie zu machen. Für den SVB verhin- derten zu Beginn der zweiten Hälfte B. Walser und Brug- ger größere Torgelegenheiten der Gäste, während auf der Gegenseite ein abgefälschter Schuss von Lang am Pfosten vorbeirutschte. Diskussionsbedarf gab es wenig später im Baindter Strafraum, als M. Szeibel D. Sprenger leicht am Fuß touchierte, der Schiedsrichter jedoch auf Schwalbe anstatt auf Foulelfmeter entschied (69.). In der Schlussphase schien dem TSV jedoch zunehmend die Kraft zu auszugehen, wobei die schnellen Baindter Au- ßenspieler Fischer und Dischl immer wieder durchbrachen oder im Falle eines Zweikampfs zwischen Dischl und Bö- ning im letzten Moment nur mit einem taktischen Foul ge- stoppt werden konnten (70.). Sieben Minuten vor Schluss nutzte der SVB diesen Vorteil über die Flügel erneut aus, wobei Fischer auf der linken Seite seinem Gegenspie- ler entwischte und die Kugel nach einer schnellen Finte auf den zweiten Pfosten zu Dantona brachte. Dieser ließ ebenfalls einen Gegenspieler aussteigen und schob die Kugel überlegt mit links ins lange Eck, wo Außenverteidi- ger Kleb das Spielgerät nicht mehr von der Linie klären konnte (83.). Angetrieben vom Führungstreffer ließ der SVB den TSV kaum noch zur Entfaltung kommen und legte vier Minuten später nach. Lang schickte Fischer auf die Reise, welcher seine Tempovorteile erneut zu nutzen wusste und allein vor Schell eiskalt auf 0:2 stellte (87.). Dank einer geduldigen Spielweise und einer ab der 15. Minute tadellosen Defensivleistung fährt Weilands Mann- schaft den dritten Sieg in Folge ein. Damit begrüßt der SVB mit viel Rückenwind am kommenden Sonntag den Tabellenführer aus Vogt, wobei aufgrund packender Du- elle in der Vergangenheit eine interessante Partie zu er- warten ist. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (88. Philipp Kneisl), Lukas Walser, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Mar- ko Szeibel, Jan Fischer (90. Henry Hosse), Mika Dantona, Kevin Lang (88. Nico Geggier), Jonathan Dischl (90. David Krauter), Tobias Fink - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Armin Erne Tore: 0:1 Mika Dantona (83.), 0:2 Jan Fischer (87.) SV Oberzell II - SV Baindt II 2:5 (1:0) Zum dritten Mal in Folge durfte der SVB II am Sonntag- nachmittag auf dem Oberzeller Kunstrasen ran, wobei es diesmal zum Auswärtsspiel gegen SV Oberzell II selbst ging. Die Gastgeber auf dem vierten Platz wollten mit ei- nem Sieg näher an den SVB II heranrücken, welcher vor der Partie die Tabelle anführte. In einer ersten Halbzeit, in der sich beide Teams weitest- gehend neutralisierten, konnte der SVO II jedoch den ers- ten Nadelstich setzen und ging durch Kelmendi mit 1:0 in Front (23.). Durch kleinere taktische Umstellungen in der Halbzeitpause, kam die „Zwoite“ besser in den zweiten Durchgang und überrannte nach dem Ausgleich durch Kaspar (50.) den Gegner förmlich. Keppeler (53.) und Kaspar mit einem lupenreinen Hattrick (62.) (70.) stellten innerhalb von 20 Minuten auf 1:4. Der SVO II erzielte durch Deiss zwar noch das 2:4, welches von Heisele jedoch um- gehend gekontert wurde (85.). Trainer Geggier zeigte sich nach der Partie erneut hoch- zufrieden mit seiner Mannschaft, welche durch eine über- ragende zweite Halbzeit den Platz an der Sonne in der Kreisliga B1 weiterhin verteidigt. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Niklas Späth (70. Kai Kostka), Tobias Traut- wein, Marlon Brunner (81. Markus Baumgärtner), Moritz Gresser (65. Daniel Kronenberger), Julian Keppeler (79. Johannes Heisele), Konstantin Knisel, Johannes Schnez (89. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Paul Jung Tore: 1:0 Zejnullah Kelmendi (23.), 1:1 Kai Kaspar (50.), 1:2 Julian Keppeler (53.), 1:3 Kai Kaspar (62.), 1:4 Kai Kaspar (70.), 2:5 Johannes Heisele (85.), 2:4 Florian Deiss (85.) Vorschau: Sonntag, 17.11. 12.15 Uhr: SV Baindt II - SV Vogt II 14.30 Uhr: SV Baindt - SV Vogt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Frauen SGM Fronhofen/Blitzenreute/Baindt - SV Kressbronn 0:3 In einem spannenden Spiel gegen Kressbronn muss- ten wir eine 0:3-Niederlage hinnehmen. Bereits in der 30. Minute gingen die Damen aus Kressbronn nach einem schnellen Sprint und einem präzisen Pass in Führung. Trotz des Rückstands zeigten wir immer wieder gute An- sätze und setzten die Gegner phasenweise unter Druck, verteidigten zudem entschlossen gegen die Angriffe. Im Verlauf des Spiels erspielten wir uns einige Torchancen, konnten diese jedoch nicht erfolgreich nutzen. Zu Beginn der zweiten Halbzeit waren wir für einen Moment unauf- merksam, was Kressbronn mit einem weiteren Treffer bestrafte und so auf 0:2 erhöhte. In der 78. Minute gelang es unseren Gegnerinnen nochmals gefährlich vor das Tor zu kommen und erhöhten somit auf 0:3. In der Folge dominierte Kressbronn weiter das Spielgesche- hen und blieb am Drücker, wir zeigten dennoch starke De- fensivarbeit und verhinderten weitere Tore. Leider gelang es uns nicht, noch einmal gefährlich vor das gegnerische Tor zu kommen, und so blieb es beim 0:3 Endstand. Es spielten: Annalena Kose, Anna-Lena Eibler, Scarlett Po- grzeba, Nicole Kühny, Frederike Tholl, Martha Stöhr, Lynn Veser, Leonie Rist, Laura Bauhofer, Tracy Lehmann, Vivi- ane Wertmann, Annika Behrendt, Fabienne Müller, Julia Klein, Hanna Steidle, Mariella Pedrazzoli, Franziska Sieber Trainer: Franka Stocker, Annika Behrendt Jugendfußball Juniorinnen D7 Juniorinnen SGM Baindt Fronreute - PSG Friedrichshafen 1:4 20 Minuten lang waren beide Mannschaften ebenbür- tig und es gab Torchancen auf beiden Seiten. Gefährlich wurde es für uns immer, wenn die gegnerische Torfrau mit langen Abschlägen ihre Stürmerinnen schickte, aber unsere Abwehr um Anna und Ronja fingen alles ab, wäh- rend Melina und Aurelia das Spiel schnell nach vorne auf- bauten, wo Leonie und Pia immer wieder gefährlich nach vorne kamen. In der 21. Minute wechselte der gegnerische Trainer eine neue Stürmerin ein, die innerhalb von 6 Mi- nuten gleich dreimal zuschlug und uns zur Pause mit 0:3 in Rückstand brachte. Nach der Pause zogen wir Leonie zurück, die fortan be- sagter Stürmerin keine Chance mehr ließ in die Nähe un- seres Tors zu kommen. Gleichzeitig baute Sie das Spiel nach vorne immer wieder geschickt auf. So erhöhten wir in der zweiten Hälfte von Minute zu Minute den Druck und PSG stand zeitweise mit fast der kompletten Mannschaft im Strafraum. In der 44. Minute konnte Aurelia endlich ei- nen Treffer erzielen, was uns weiter Auftrieb gab, doch trotz weiteren Anrennens, wollte der Anschlusstreffer nicht mehr fallen. Stattdessen erzielte PSG nach einem Konter den vierten Treffer, womit die Niederlage leider besiegelt war. Ein tolles Spiel unserer D7, die durch ihr Powerplay durchaus ein besseres Resultat verdient gehabt hätte. Es spielten: Ella Fehr (T), Aurelia Elsäßer, Melina Feitenhei- mer, Leonie Ziegler, Ronja Mayer, Pia Schützbach, Anna Jaudas, Valdresa Hasani, Antonia Walther D9 Juniorinnen SGM Baindt Fronreute - TSV Grünkraut 4:0 In einem Spiel auf ein Tor, waren wir bereits nach zwei Minuten durch Jule erfolgreich, doch danach wusste die gegnerische Mannschaft sich geschickt zu verteidigen, während unsere Mädels mit tollem Kombinationsfußball und direktem Spiel das Tor des Gegners dauerhaft bela- gerten. Leider trafen wir vor dem Tor oft die falsche Ent- scheidung, so dass unsere Bälle immer wieder abgefangen werden konnten und so musste auch mal ein Fernschuss her, den Jule nach 20 Minuten abgab und der, noch leicht abgefälscht, im Tor landete. Kurz vor der Pause zog Lena von links nach innen, schoss ebenso einfach mal drauf und überraschte die Torfrau zum 3:0 Halbzeitstand. Nach der Pause griffen wir abwechselnd über Lea B. auf links oder über unser Duo Lea R. / Hanna B. auf rechts an, doch Grünkraut schlug alles raus und so erzielten wir nur noch ein weiteres Tor durch Jule. Ein souveräner Sieg, der bei mehr Konsequenz im Abschluss sicherlich auch höher hätte ausfallen können der uns letztlich den zweiten Platz in der Abschlusstabelle der Herbstrunde sicherte. Es spielten: Luisa Kolbaske (T), Lea Busam, Emma Straub, Taneesha Mahler, Lea Rimmele, Lena Alber, Jule Amba- cher, Hanna Busam, Greta Günthner, Emilia Müllerleile, Annika Jung, Amira Hassan Sensationeller Sieg beim Tabellenführer SV Amtzell - Jungen 4:6 Einen unerwarteten Sieg gegen den bislang ungeschlagenen Tabellenführer der Be- zirksklasse aus Amtzell konnte unsere Jun- genmannschaft am vergangenen Samstag feiern. Ohne große Ambitionen angereist starteten wir mit zwei Siegen in den Doppeln unverhofft gut in die Partie. Und auch in den Einzeln lief es zunächst wie am Schnürchen, drei Siege von Jona, Ricco und Felix brachten uns mit 5:1 in Führung und mindestens ein Punktgewinn war schon sicher. Doch nach diesem Start wollten wir uns natürlich nicht mit einem Unentschieden zufrieden geben. Jona und Valentin konnten im vorderen Paarkreuz den sechs- ten Punkt noch nicht erzielen, doch Ricco erlöste uns mit seinem zweiten Einzelsieg und dem Punkt zum 6:3. Aller- dings machte er es nach seiner 2:0 Satzführung nochmals spannend, verlor die Sätze 3 und 4, bevor er im 5. dann doch die Überhand behielt. Die abschließende Niederla- ge von Felix entschied nicht mehr über den Ausgang der Partie und der Überraschungserfolg war perfekt. Mit diesem tollen Sieg ist der Klassenerhalt in greifbare Nähe gerückt, beim direkten Duell gegen den SV Neu- ravensburg am kommenden Samstag reicht bereits ein Unentschieden zum sicheren Klassenverbleib. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Beide Jugendteams im Einsatz Samstag 16.11. • 10 Uhr: TTF Kißlegg III - Mädchen • 12 Uhr: SV Neuravensburg - Jungen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Narrenzunft Raspler e.V. 11.11.2024... es goht scho langsam los!!! Pünklich um 11:11 Uhr am 11.11.2024 be- grüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf über 20 Raspler mit einem lauten RASPLER - RATSCH RATSCH in der Baindter Mühle. Eine lange Fas- net steht 2025 vor uns und die Narrenzunft Raspler freut sich jetzt schon auf viele närrische Veranstaltungen. Grund dessen wurde abends nochmals zur Verlesung des Narrenfahrplans geladen. Altbekannte Ausfahrten, neue unbekannte Ziele und sogar eine Fahrt ins Blaue stehen auf dem Programm. Zur großen Freude aller, werden wir zu fast allen Umzügen musikalisch durch die Lum- penkapelle Baienfurt-Baindt und/oder die Schalmeien Baindt begleitet. Highlight des Abends war aber definitiv die Taufe von ins- gesamt 13 „Jungrasplern“, ausgestattet mit Badekappe, Zapfenkette, Nachthemd und Reisigzweig wurden sie mit Bampfenwasser getauft und erhielten den legendären Raspler-Schnarch-Zapfen Stempel. In geselliger Runde wurde gefeiert, geschunkelt, getanzt und gelacht. Die Schalmeien und die Lumpenkapelle spiel- ten auf und wir Raspler konnten somit die Grundlage für eine tolle Saison 2025 feiern. Herzlichen Dank an alle Mitglieder, den Täuflingen, unse- ren Kapellen und vor allem Robin mit seinem Mühle-Team für die tolle Bewirtung! Vormerken! Einladung zur Bändelausgabe 2024 In diesem Jahr findet die Maskenbelehrung und die Bändelausgabe für die Fasnet 2024 am Montag den 25.11.2024 und am Mittwoch den 04.12.2024 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Ihr habt jetzt schon die Möglichkeit, euch für das Tragen der Einzelfiguren (Oberwaldschrat, Raspler und Raspler- weib) an einem Umzug eurer Wahl bei unserem Brauchtu- mer Werner Späth zu melden. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat 11:11 Uhr in der Baindter Mühle Unsere Täuflinge 2024 Raspler Stempel Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.24 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, anbei aktuelle Informationen für euch: Nikolausmarkt Unsere Reiterjugend hat auf dem diesjährigen Nikolaus- markt wieder einen Stand. Für Adventskränze werden Be- stellungen angenommen. Erstmalig wird in diesem Jahr Ponyreiten angeboten. Wir freuen uns, wenn ihr unsere Jugend vor Ort am Stand besucht und fleißig Werbung macht! Nikolausmarkt 30. November Die Jugend verkauft auch dieses Jahr wieder Advents- kränze, Bredla, heiße Getränke und mehr. + Ponyreiten von 15 - 17 Uhr Kommt vorbei!! Info an unsere Jugend: Am Dienstag, 26. November werden ab 17:30 Uhr die Adventskränze in unserer Reithalle gekranzt. Zieht euch warm an und bringt Handschuhe und eine Gartensche- re mit. Wenn ihr eine Schicht am Nikolausmarkt übernehmen möchtet dürft ihr euch bei Leni Rapp (015231096154) mel- den. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Weihnachtsfeier Am Freitag, 6. Dezember findet unsere Weihnachtsfeier in stimmungsvoller Atmosphäre in den Räumen von Kirch- ner Konstruktionen in Weingarten (Heinrich-Herz-Straße 6) statt. Wir beginnen um 19 Uhr mit einem Glühwein- bzw. Punschempfang. Gegen 20 Uhr wird es wieder ein lecke- res Buffet geben. Damit wir das Essen möglichst genau bestellen können, bitten wir um verbindliche Voranmeldung bis zum 30. November per E-Mail unter schriftfuehrerin@reitergrup- pe-baindt.de oder unter 01733551183. Es wird ein Unkostenbeitrag pro Person von 10 € geben (für Kinder bis 12 Jahre 5 €), welcher Bar vor Ort einge- sammelt wird. Wir freuen uns auf einen schönen vorweihnachtlichen Abend mit Euch. Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Sams- tag, 7. Dezember statt. Derzeit sind wir noch an der Planung der Strecke. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 30. November bei Alisa Schnez (schriftfuehre- rin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183) anmelden. Weitere Infos folgen noch. Reitabzeichen Anna Tratzyk hat die Prüfung zum Reitabzeichen 4 be- standen - herzlichen Glückwunsch! Soldatenkameradschaft Volkstrauertag am Sonntag, den 17.11.2024 Am Sonntag, den 17. November 2024 findet um 10 Uhr die Eucharistiefeier zum Volkstrauertag in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt statt. Hierzu treffen sich die Vereine um 9:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Daran anschließend findet um 10:45 Uhr die Totenehrung am Kriegerdenkmal und der Marsch zum Friedhof statt. Die gemeinsame Einkehr ist im Gasthaus „Zur Mühle“ angemeldet. Vorweihnachtlicher Kameradschaftsabend im Gast- haus „Zur Mühle“ in Baindt Die Mitglieder der Soldatenkameradschaft Baindt mit Partner sind herzlich zum vorweihnachtlichen Kamerad- schaftsabend am Dienstag, den 17.12.2024 um 19.00 Uhr ins Gasthaus „Zur Mühle“ eingeladen. Verbindliche Anmeldung beim Vorstand Hermann Bacher, Tel. 07502-3458 bzw. Mobil 0170 5472439 oder E-Mail: ba- cher.hermann@yahoo.de bis zum 13.12.2024. Volleyball LJ Baindt Neue Trikots zum zweiten Spieltag Zum zweiten Spieltag der Saison konnten bei- de Mannschaften der VLJ Baindt in den neuen Trikots antreten. Ein fettes Dankeschön geht raus an alle Planer, Ideenfinder, Entwickler und Organisatoren und vor allem unsere Sponsoren: • Autohaus Firley • Bodensee DJ Mo • Slow Maulis • Schreinermeister Ulrich Stör • Schützbach Bau Trotz der neuen Superkraft wollte es am Samstag in Kressbronn für die VLJ Baindt 1 nicht so recht klappen. Gegen Illerrieden gab es für manche auf und am Feld Unklarheiten im Regelwerk und das Spiel verlief alles in allem etwas holprig (17:25; 21:25). Das Spiel gegen die Gastgeber lief zwar besser an, aber zu viele Aufschlag- fehler, eine inkonstante Annahme und zu wenig Biss im „Monsterblock“ sorgten für ein ernüchterndes Endergeb- nis (20:25; 17:25). Und auch die zweite Mannschaft der VLJ Baindt schien nicht recht in den Spieltag am Sonntag reinzufinden. Ge- gen die TSG Ehingen starteten die Baindter stark in den ersten Satz (25:21). Doch danach war auch hier die Luft etwas raus (19:25) und wurde am Ende eine knappe Kiste (25:27). Demoralisiert mussten sich die Baindter im zwei- ten Spiel des Tages gegen die TG Biberach endgültig ge- schlagen geben (25:19; 25:14). Am Donnerstag, 14.11.2024 startet die VLJ Baindt in die Pokalrunde mit drei Damen und drei Herren auf dem Spielfeld. Das Ergebnis wird in der nächsten Ausgabe nachgereicht. VLJ Baindt 1 in Kressbronn VLJ Baindt 2 in Ehingen Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Und wenn ihr keinen Spieltag der VLJ Baindt mehr verpassen wollt, dann folgt uns auf Instagram #vlj- baindt. Politik aus erster Hand Unser Bundestagsabgeordneter Axel Müller spricht am Donnerstag den 21.November um 20.00 Uhr im Risto- rante da Michele (Tennishalle) in Baindt über „Aktuelle Themen aus der Berliner Politik“. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird die Vorschau auf die kommenden Wahlen im Mittelpunkt stehen. Die CDU-Ortsverbände Baindt und Baienfurt laden alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Weingarten über Hochtobel - Stiller Bach - Russen-Denkmal zurück nach Weingarten Treffpunkt: Dienstag, 19.11.2024 um 12.30 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 16.00 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 - 3 Stunden, 8:km, 80 hm. Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Unkostenbeitrag für Nichtmitglieder: 2,00 Euro. Kleines Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Anmeldung vom 16.11. bis 18.11.2024, Tel. 07529/1419 (An- rufbeantworter) Wanderführung Frowin Riedmayer. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. feiert in die- sem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass laden wir herzlich ein, zum festlichen Kirchenkonzert, am Sonntag, 24. November 2024 um 17.00 Uhr in die katholische Pfarrkirche in Baienfurt so- wie zum anschließenden Festakt im kath. Gemeindehaus. Die Musikschule Ravensburg unter der Gesamtleitung von MD Harald Hepner bestreitet das Konzert mit dem Jugendsinfonieorchester, dem Perkussionsensemble, ei- ner Hornensemble sowie einem Streichertrio. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Arbeit der Musik- schule wird gebeten. Gospelchor Waldburg Herzliche Einladung Auch in diesem Jahr gibt der Gospelchor Waldburg wie- der seine beliebten Konzerte. Unter der bewährten Lei- tung von Kathrin Moll tritt der Chor insgesamt dreimal auf: Samstag, 23.11. um 18.30 Uhr in Unterankenreute, Kirche Mariä-Himmelfahrt. Sonntag, 24.11. um 17.00 Uhr in Oberzell, Kirche St. Anto- nius. Samstag, 30.11. um 18.30 Uhr in Baienfurt, Kirche Ma- riä-Himmelfahrt. Das Repertoire reicht vom sakralen Spiritual über den traditionellen bis hin zum modernen Gospel. Afrikanische Rhythmen runden das Programm ab. Die hoffnungsvol- len Texte, die wohlklingenden Harmonien und die mitrei- ßenden Rhythmen sprechen vielen Menschen aus dem Herzen. Erleben Sie zusammen mit dem Chor die Freude und Kraft der Gospelmusik beim gemeinsamen Singen, Klatschen und Tanzen. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Das Landwirtschaftsamt des Landkrei- ses Ravensburg informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu eine 4-stündige Präsenz-Veranstaltung an. Diese findet statt am Freitag, 29.11.2024 von 10:00 bis ca. 15:30 Uhr im Gasthof „Zur Post“ in 88364 Wolfegg. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Grünland. Mitarbeitende des Landwirtschaftsamtes referieren zu folgenden Themen: Neuerungen der rechtlichen Vorgaben, neue Ansätze der Einzelpflanzenbekämpfung mittels Sensortechnik, aktuelle Produkte und Wirkstoffe zur Ampferbekämp- fung sowie Grünlandverbesserung und bedarfsgerechte Düngung. Von 12 bis 13:30 Uhr ist eine Mittagspause vor- gesehen. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilnehmenden selbst. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Ge- burtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen werden bis Dienstag, 26.11.2024 als E-Mail an la@rv.de oder per Telefon unter 0751/85-6010 angenommen. GENOHOLZ startet mit einem Onlineshop für Brennholz Ab sofort können Sie Brennholz aus Gemeindewäldern und dem Privatwald im Onlineshop von GENOHOLZ er- werben. Sie finden den Onlineshop unter www.shop.geno- holz.de. Momentan sind noch freie Brennholzmengen aus Frühsommer und Sommer 2024 verfügbar. Sofern Sie für den kommenden Winter noch nicht eingedeckt sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auch Restmengen zu ei- nem attraktiven Preis aufzukaufen. Bei dem Brennholz handelt es sich um entastete, aber ungespaltene Hölzer mit Längen von 4 bis 19 Metern. Das Brennholz muss von Ihnen zunächst noch gespalten und vor allem getrocknet werden, bevor Sie dieses in Ihrem Ofen verfeuern. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Informationsveranstaltung am Technischen Gymnasium Ravensburg Am Technischen Gymnasium Ravensburg findet am Dienstag, den 03. Dezember 2024, eine Informations- veranstaltung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16.30 Uhr kann man in Gesprächen mit Schüle- rinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ei- nen persönlichen Eindruck von den Profilen Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Technik und Management (ab Klasse 11) sowie über das sechsjährige technische Gymnasium (ab Klasse 8) erhal- ten. Außerdem werden für die Besucherinnen und Besu- cher Werkstätten und Klassenräume geöffnet, aktuelle Schulprojekte präsentiert, Unterrichtssequenzen gezeigt und Versuche vorgeführt. Die zentralen Informationsveranstaltungen zum drei- jährigen und sechsjährigen Technischen Gymnasium finden um 18.00 Uhr statt. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de ///Schulträger: Landkreis Ravensburg Noch freie Plätze für den Fronreuter VHS-Kochkurs diesen Herbst! Der VHS-Kochkurs wird dieses Herbstsemester gleich an zwei Terminen angeboten. Jetzt noch Plätze sichern! Kochen wie es die Oma noch konnte. Schwäbisch für „Neigschmeckte“ Dozent: Klaus Reisch Wir kochen gemeinsam ein 4-Gän- giges Menü - und werden uns dabei an klassischen Schwäbischen Spe- zialitäten versuchen. Auch der Tischschmuck soll nicht zu kurz kommen, denn ein schöner Rahmen wertet je- des Menü auf. (Es ist keine Kocherfahrung notwendig.) Alkoholfreie Getränke sind in der Kursgebühr enthalten. Bitte mitbringen: Schürze und Behälter für den Trans- port von restlichen Speisen. Bild: Pixabay, jhenning Z3053-01W5 Kurs 1 7 bis 12 Personen Freitag, 29.11.2024, 18:00 bis 22:00 Uhr Anmeldeschluss: 20.11.20.2024 - Danach ist kein kosten- freier Rücktritt mehr möglich. Schule Fronhofen, Korn- straße 15, Schulküche 43,60 € (Lebensmittelkosten sind in der Gebühr enthal- ten). Z3053-02W5 Kurs 2 7 bis 12 Personen Samstag, 07.12.2024, 18:00 bis 22:00 Uhr Anmeldeschluss: 28.11.20.2024 - Danach ist kein kosten- freier Rücktritt mehr möglich. Schule Fronhofen, Korn- straße 15, Schulküche 43,60 € (Lebensmittelkosten sind in der Gebühr enthalten). Auskünfte und Anmeldung: VHS-Außenstelle in Fronreute Tamara Gnatzy Telefon: 07502 954-16 Telefax: 07502 954-33 E-Mail: Tamara.Gnatzy@fronreute.de Anmeldungen sind auch online möglich: www.vhs-weingarten.de Einladung zur Infoveranstaltung: Schlachtung im Herkunftsbetrieb Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg und die Bio-Musterregion Ravensburg laden herzlich zur Veranstaltung „Rinder - Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte, sowie Metzgerinnen und Metzger. Bei der Veranstaltung gibt Dr. Katja Sommerfeld vom Ve- terinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg wertvolle Einblicke in die rechtlichen und hygienischen Anforderun- gen der mobilen Schlachtung. Zudem erhalten Sie von Metzger Philipp Sontag praktische Informationen über den Ablauf einer Schlachtung direkt im Herkunftsbetrieb. Er stellt zudem die mobile Schlachteinheit „ELYS“ vor, die bereits erfolgreich im Landkreis Ravensburg im Einsatz ist. Veranstaltungsdetails: Datum: Freitag, 29. November 2024 Uhrzeit: 13:30 Uhr Ort: Bei Leutkirch (der genaue Ort wird nach erfolgreicher Anmeldung mitgeteilt) Anmeldung unter: www.biomusterregionen-bw.de/ mobileschlachtung2024 Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Eine Anmeldung ist bis zum 27. November möglich. Bauerntheater Ziegelbach Mord im Hühnerstall Schwank in 3 Akten von Regina Rösch Regie: Charly Glaser im Dorfstadel Ziegelbach Aufführungen: Do, 26.12.2024 Sa, 28.12.2024 Fr, 03.01.2025 Sa, 04.01.2025 So, 05.01.2025 Sa, 11.01.2025 jeweils um 20.00 Uhr So, 29.12.2024 um 14.00 Uhr Karten gibts hier: Tel. 075649498888 Reservierung: Täglich von 17 bis 19 Uhr und zusätzlich Samstag und Sonntag von 11 bis 12 Uhr www.bauerntheater-ziegelbach.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Ausstellung „RadGalerie“ im Kreishaus 1 in Ravensburg eröffnet Der Landkreis Ravensburg hält als Förderkommune der RadKULTUR Baden- Württemberg vom 11. - 29. November im Kreishaus 1, Friedenstraße 6, in Ravensburg ein span- nendes Angebot für alle Radfahrbegeisterten bereit: Mit der RadGalerie wird das Fahrrad rundum erlebbar. Die Geschichte des Fahrrads von seiner Erfindung bis in die elektrifizierte heutige Zeit sowie die vielfältigen Angebo- te im Landkreis werden anschaulich dargestellt und mo- tivieren Radelnde zum Verweilen, Informieren sowie für die nächsten Touren und Erlebnisse. „Die Initiative RadKULTUR hat sich zum Ziel gesetzt, das Fahrradfahren im Alltag einfacher und attraktiver zu ma- chen“, betont der stellvertretende Landrat Dr. Andreas Honikel-Günther. „Mit Aktionen wie der RadGalerie wollen wir im Landkreis zeigen, dass das Fahrrad nicht nur ein Verkehrsmittel ist, sondern auch eine Freude und eine gesunde Bereicherung für unseren Alltag.“ Die interaktive Ausstellung dreht sich rund ums Radfah- ren, die Initiative RadKULTUR und um spezifische Infor- mationen über das Radeln im Landkreis. Eine Litfaßsäule wartet mit Informationen über die RadKULTUR auf und bietet auch den kleinsten und jüngsten Radfahrenden eine aktive Teilnahme. Bei einem Gewinnspiel rund um Verkehrswissen können Teilnehmende einen Gutschein für einen neuen Fahrradhelm gewinnen. Neben dem Alltags-RadNETZ BW und den Landesrad- fernwegen, Oberschwaben-Allgäu-Radweg und Donau- Bodensee-Radweg, wartet der Landkreis Ravensburg seit letztem Jahr mit einem weiteren Highlight auf: Bei der Jubiläumsroute können auf über 180 km Orte, Sehens- würdigkeiten und Landschaften des Landkreises erfahren werden. Die Erlebniskarte des Landkreises zeigt passend dazu spannende Ausflugsziele. Die Ausstellung ist zu den normalen Servicezeiten des Landratsamts kostenlos zugänglich (Mo - Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo - Mi 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr). Sie wird künftig als Wanderausstellung zu ver- schiedenen Fahrradthemen durch den Landkreis touren und 2025 den Kommunen des Landkreises zur Verfügung gestellt. Es kann somit auf lokaler Ebene weiter über das Fahrrad und die verschiedenen Angebote informiert wer- den. Die Termine der Tour, weitere Informationen zur Rad- Galerie und sonstigen Aktionen im Landkreis Ravensburg im Rahmen der Förderung sind verfügbar unter www. radkultur-bw.de/landkreis-ravensburg. Das Land Baden-Württemberg fördert mit der Initiative RadKULTUR seit mehr als zehn Jahren eine moderne und nachhaltige Mobilität. Der Anteil des Radverkehrs soll dadurch deutlich gesteigert werden. In enger Zusam- menarbeit mit Kommunen, Arbeitgebenden und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Was sonst noch interessiert Arkade e.V. Paten schenken Zeit und Freude KiP - ein Angebot des Landkreises Ravensburg und Arka- de e.V. möchte Kinder psychisch erkrankter Eltern durch ehrenamtliche Patenschaften unterstützen und stärken. Die ehrenamtlichen Patinnen und Paten ermöglichen den Kindern unbeschwerte Stunden durch gemeinsames Spielen und verschiedene Aktivitäten. In der Regel verbringen die Kinder einen Nachmittag pro Woche bei ihren Paten. Aktuell suchen wir für Kinder von 6 - 10 Jahren Familien oder Einzelpersonen, die gerne eine ehrenamtliche Pa- tenschaft übernehmen möchten. Im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und werden fachlich be- gleitet. Wir freuen uns über Ihr Interesse und informieren Sie gerne ausführlich. Kontakt: Arkade e.V. KiP Patenschaften Eisenbahnstr.30/1 88212 Ravensburg Tel. 0751-3665591 sylvia.list@arkade-ev.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Riester-Zulage bis Jahresende sichern Zulagenanträge für 2022 Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Riester-Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ ge- hen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hin- terlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automa- tisch beantragt wird. Antrag prüfen und Zulagen sichern In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparende die Zu- lagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben durch beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergeldes, oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag und gegebe- nenfalls die Eigenbeiträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollen- deten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entspre- chenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vor- sorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversi- cherung.de Kontakt zu Servicezentren Die DRV BW informiert in ihren 19 Servicezentren für Al- tersvorsorge neutral, unabhängig, kostenlos und leicht verständlich über alle Themen der Altersvorsorge (ge- setzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Weitere Informationen unter www.prosa-bw.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 62. AULENDORFER WINTERTAGUNG am Freitag, 06. Dezember 2024 Beginn: 09:30 Uhr am Landwirtschaftlichen Zentrum Aulendorf Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf und als Online-Veranstaltung Die Aulendorfer Wintertagung wird in Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TK), den Tiergesundheitsdiensten (TGD), dem Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungs- amt Aulendorf (STUA-Diagnostikzentrum) und dem Landwirtschaftlichen Zentrum für Rinderhaltung, Grün- landwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Ba- den-Württemberg Aulendorf (LAZBW) durchgeführt. Auf dem Weg in die Zukunft - die Treibhausgasbilanz als notwendiges und sinnvolles Controlling-Instru- ment in der Milchviehhaltung! P r o g r a m m 09:30 Uhr Begrüßung und Eröffnung Direktor Michael Asse, LAZBW & Ursula Roth, MLR 10:00 Uhr Treibhausgasbilanzierung im Milchviehbe- trieb - Chance oder Muss? Prof. Dr. Stephan Schneider, HfWU Nürtin- gen 11:00 Uhr Praktikerbericht: Klima-Milchfarm Frese - Ansatzpunkte zur Optimierung der Treib- hausgasemissionen Mario Frese, Milchviehhalter aus Mörshausen (Hessen, LK Homberg-Efze) 12:00 Uhr Blauzungenvirus: gekommen um zu bleiben? Dr. Hans-Jürgen Seeger, Rindergesundheits- dienst Aulendorf M i t t a g s p a u s e 13:30 Uhr Status quo der einzelbetrieblichen Treib- hausgasbilanz baden-württembergischer Futterbaubetriebe - Projektergebnisse „Kli- macheck“ Anika Wigger, LAZBW Aulendorf 14:15 Uhr Mehr Kühe auf die Weide - welche Potenzi- ale und Lösungen gibt es? Uwe Eilers, LAZBW Aulendorf 15:15 Uhr Hirse-Ganzpflanzensilage - eine Option für die Milchkuhfütterung in Zeiten des Klima- wandels? Dr. Elisabeth Gerster & Christof Löffler, LAZBW Aulendorf 16:00 Uhr Kleegras in Wert setzen - Ergebnisse aus dem Demonet-KleeLuzPlus Wilhelm Wurth, LAZBW Aulendorf 16:45 Uhr Abschlussdiskussion 17:00 Uhr Ende Anmeldungen sind bis zum 29.11.2024 (Präsenz) bzw. 04.12.2024 (Online) über die Homepage des LAZBW unter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktuelle Kurse“ möglich. Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive nden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Weihnachtsgrüße Weihnachtsgrüße © dvw Fröhliche Weihnachten dvwdvw und einen tollen Start in das Jahr 2025 Fröhliche Weihnachten & ein gesundes Jahr 2025 © dvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw 95,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 73,00 € Größe: 90 x 60 mm & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr & ein gesundes Jahr 20252025 17 117,00 € Größe: 90 x 100 mm 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2024. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Anzeigenschluss: Freitag, 29. November 2024 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Wir bieten: • unbefristeter Arbeitsvertrag • attraktives Vergütungsmodell Voraussetzung: • PKW Führerschein (Klasse B) Bewerbung unter: Telefonisch 0751-2955 1662 E-Mail info@merkuria.de www.merkuria.de im Zustellgebiet Bad Waldsee, Aulendorf, Riedlingen, Federseegebiet in Vollzeit gesucht Paketzusteller m/w/d Head of Quality Control Chemische Analytik (m/w/d) Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 43385 Sie leiten Ihre drei Bereichsteams, sind zuständig für die GMP und zeitgerechte Durchführung von Analysen und vertreten Ihre Bereiche bei Kunden- und Behördenaudits. Mechatroniker / Mechaniker Automatisierte Optische Kontrolle (m/w/d) Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 42922 Sie bedienen und überwachen die Produktionsanlagen und bauen Formatteile nach der Produktion aus. Zudem führen Sie Wartungsarbeiten durch und dokumentieren Störungen. Hier gibts Jobs mit Perspektiven. Darauf ist Verlass. Öffnungszeiten Vetter-Jobbüro: Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:30 Uhr Anschrift: Eywiesenstraße 5, 88212 Ravensburg, Deutschland Jetzt bewerben vetter-pharma.com/karriere Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an: +49 751 3700 6322 oder besuchen Sie uns persönlich im Vetter-Jobbüro. Rely on us. Wertvolle Arbeit verdient wertvolle Vorteile: Attraktive Vergütung • 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld • Modernes Arbeitsumfeld • Kostenlose betriebliche Krankenzusatzversicherung • Betriebliche Altersvorsorge • EGYM Wellpass Bodnegger Straße 6 88287 Grünkraut 0751 - 76 96 07-0 mail@stoeckert.info Wenn Ihnen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, ein kleines und aufgeschlossenes Team, ein modernes Arbeits- umfeld mit überdurchschnittlich hoher Vergütung wichtig ist, dann kommen Sie doch einfach zu uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Mehr Infos auf www.steuerberater-stoeckert.de (m/w/d) in flexibler Teilzeit Steuerfachangestellte, Lohn- u./o. Finanzbuchhalter W ir s u ch en : STELLENANGEBOTE FRÜHBUCHER AUFGEPASST! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Pro tieren Sie bei Ihrer Anzeigen-Buchung für das Jahr 2025 bis zum 15. Dezember 2024 von unserem Frühbucher-Rabatt. ab 10 Anzeigen = 10 % Senden Sie uns Ihren Auftrag inkl. Druckunterlage an anzeigen@duv-wagner.de Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 07154 8222-70 zur Verfügung. Ihr Verkaufsteam Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 MIETANGEBOTE „Alternative Bestattungsformen“ Der Erinnerungsdiamant. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.moebel-grell.de | Möbel Grell GmbH | Wiesenweg 5-7, 88444 Ummendorf-Fischbach | Telefon 07351 34100 SCHAUSONNTAG AM 17. 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Preis KM € 1.100 + NK, TG 60 € , Tel. 0162-2949556 , Email Wohnung-Waldsee@web.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus GESCHÄFTSANZEIGEN GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.11.2024
    Laufender Betrieb

    Bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen des Betriebs einer Straußwirtschaft haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die Sie einhalten müssen. Beispielsweise müssen die Räume, in denen Sie die Straußwirtschaft betreiben wollen, nach der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Gaststättenverordnung dafür geeignet sein. Der Ausschank ist beispielsweise nur in Räumen zulässig, die am Ort des Weinbaubetriebs liegen. Zusätzliche Räume dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen angemietet werden. Es dürfen nicht mehr als 40 Sitzplätze vorhanden sein. Wenn Sie den Außenbereich vor der Straußwirtschaft nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Öffnungszeiten Ihrer Straußwirtschaft richten sich ebenfalls nach gesetzlichen Vorgaben. In allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen Sie Sperrzeiten einhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen. Die Ordnungsbehörden achten bei ihren Kontrollen besonders darauf, dass Sie die Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz erfüllen. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen Sie nur aufstellen, wenn Sie die dazu erforderliche Erlaubnis eingeholt haben. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und beschäftigen, haben Sie diesen gegenüber eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Sie müssen Ihre Beschäftigten beispielsweise bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern an- beziehungsweise abmelden und in die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Sozialversicherung einzahlen. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Sie zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet. Sie müssen ebenso die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen. Achten Sie auf die Anforderungen für die Benutzung von Schankanlagen und Schankgefäßen sowie Hygienevorschriften. Ihr Personal, das mit der Herstellung, Behandlung oder Ausgabe von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch oder Eiprodukten beschäftigt ist, benötigt beispielsweise eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom zuständigen Gesundheitsamt. Sie müssen auch zum Umweltschutz beitragen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Sie die Lärmschutzbestimmungen einhalten. Beispielsweise müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen treffen. Speiseabfälle werden in der Regel über spezielle Verwerter entsorgt. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Unterstützung für Pflegeeltern

    Beratung durch das Jugendamt Sie werden während des Pflegeverhältnisses durch das Jugendamt begleitet und unterstützt. Neben Fragen der Erziehung und Beziehungsgestaltung können auch rechtliche Themen Gegenstand der Unterstützung sein. Sie können allgemeine Leistungen in Anspruch nehmen, die die Erziehung in der Familie fördern, beispielsweise Erziehungsberatung. Seminare und Fortbildungsveranstaltungen In vielen Fällen bieten die Jugendämter spezielle Fortbildungsveranstaltungen an. Diese sind oft kostenlos. In manchen Kreisen können Sie auch Supervision in Anspruch nehmen. Pflegegeld Wenn Sie ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, stellt das Jugendamt auch seinen notwendigen Lebensunterhalt sicher. Die Höhe ist abhängig vom Alter des Kindes. Beihilfen Neben diesem monatlichen Pflegegeld können Sie Beihilfen oder Zuschüsse für einmalige Anlässe beantragen, beispielsweise für die Erstausstattung und bestimmte Ereignisse. Für besonders betreuungsbedürftige oder kranke Kinder können Sie mit dem Jugendamt auch zusätzliche Leistungen vereinbaren, beispielsweise bei Verhaltensauffälligkeiten oder Allergien. Kindergeld Kindergeld erhalten Sie als Pflegeeltern nur, wenn das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt ist. In diesem Fall wird Ihnen ein Teil des Kindergeldes auf das Pflegegeld angerechnet. Lohnsteuerkarte Pflegekinder, die sich dauerhaft in Vollzeitpflege in Ihrem Haushalt befinden, sind Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Lohnsteuerabzugsmerkmal sind das Bestehen eines familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Verhältnisses zwischen Ihnen und dem Kind sowie der Nachweis, dass Sie Unterhalt durch Ihre Erziehungs- und Pflegeleistung erbringen. Steuerpflicht Hat das Jugendamt das Pflegekind vermittelt, sind die erhaltenen Pflegegelder steuerfrei. Elternzeit Sie haben einen Anspruch auf Elternzeit. Beantragen Sie die Elternzeit rechtzeitig bei ihrem Arbeitgeber. Erziehungsgeld erhalten Sie nicht, da das Jugendamt den Unterhalt des Pflegekindes durch das pauschalierte Pflegegeld sicherstellt. Renten- und Unfallversicherung Sie sind bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten leiblichen Eltern gleichgestellt. Wenn Sie ein Pflegekind in den ersten 36 Monaten nach der Geburt erziehen, haben Sie einen Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung. Dies gilt nur, wenn das Pflegekind in den Haushalt integriert und das Pflegeverhältnis auf einen längeren Zeitraum angelegt ist. Sie haben daneben einen Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie auf die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Arbeiten in der EU

    Wenn Sie Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind, haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten müssen Sie lediglich im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Überschreitet die Aufenthaltszeit drei Monate, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates anmelden. Die Ausländerbehörde kann verlangen, dass Sie Nachweise für Ihre Freizügigkeitsberechtigung vorlegen. Grundsätzlich können Sie als Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sei es als Selbständiger oder Angestellter. Arbeitserlaubnis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Angestellte/r oder Selbständige/r zu arbeiten. Die Berufsinformationszentren halten Europamappen bereit, mit deren Hilfe Sie sich einen ersten Überblick über Ausbildungs-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Land der EU verschaffen können. Sie enthalten unter anderem länderbezogene Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und zur sozialen Sicherung. Das Bundesverwaltungsamt informiert über das europäische Ausland und viele andere Staaten in Form von Broschüren und Beilagen. Darüber hinaus veröffentlicht es Informationsschriften mit allgemeinen Hinweisen für den Auslandsaufenthalt. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes. Sozialleistung und Sozialversicherung: Wer einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im europäischen Ausland unterschreibt, unterliegt in der Regel dem dortigen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich ausgestaltet. Um die mit einem Wechsel des sozialen Versicherungssystems verbundenen Nachteile auszugleichen, wurden die nationalen Systeme innerhalb der EU als auch mit bestimmten Ländern (z.B. der Schweiz) durch sogenannte Koordinierungsverordnungen miteinander verbunden. Diese Koordinierung hat beispielsweise für die Rentenversicherung zur Folge, dass einmal erworbene Ansprüche durch eine Zusammenrechnung der in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht verloren gehen. Über die Höhe der erzielten Rente im Ausland sollten Sie sich vorher informieren. Auch bei der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse und an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

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