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Argumentationspapier_Grundsteuer_Stand_16_02_2023.pdf

Gemeindetag Baden-Württemberg Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden Gemeindetag Baden-Württemberg Panoramastr. 31 | 70174 Stuttgart | Telefon +49 711 22572-0 | Telefax +49 711 22572-47 | zentrale@gemeindetag-bw.de / www.gemeindetag-bw.de Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform (Stand: 16.02.2023) Das Bundesverfassungsgericht hat mit sei- nem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) die Vorschriften zur Einheitsbe- wertung für die Bemessung der Grund- steuer als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungswidrigkeit wurde im We- sentlichen darin gesehen, dass das Fest- halten des Gesetzgebers an dem Haupt- feststellungszeitpunkt von 1964 zu gravie- renden und umfassenden Ungleichbehand- lungen bei der Bewertung von Grundver- mögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt, führt. Das Bundesver- fassungsgericht hat gleichwohl bestimmt, dass die bisherigen Regelungen noch bis spätestens 31.12.2024 angewendet wer- den können um Gesetzgeber und Verwal- tung die Möglichkeit einzuräumen eine Neuregelung der Grundsteuer zu treffen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 18.10.2019 sowohl eine Reform des (Bundes-) Grundsteuergesetzes, als auch eine Grundgesetzänderung beschlossen, welche den Ländern erlaubt eigene Rege- lungen für die Grundsteuer zu treffen. In der Folge haben sich in den Bundeslän- dern unterschiedliche Modelle in Bezug auf die Umsetzung des Urteils ergeben. Neben der Anwendung des sogenannten „Bun- desmodells“ sind in den Bundesländern weitere Modelle mit unterschiedlichen Aus- prägungen entstanden. Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Beschluss des Landesgrundsteuergeset- zes am 4.11.2020 über die hier anzuwen- den Modelle entschieden. Während für die Grundsteuer A das Bundesmodell ange- wendet werden soll, handelt es sich bei der baden-württembergischen Grundsteuer B um eine Bodenwertsteuer. Zu dieser sind, insbesondere in der jünge- ren Vergangenheit seitens der Steuerpflichtigen, aber auch seitens der Presse eine Vielzahl an Fragen an die Städte und Gemeinden herangetragen worden. Weiterhin sind Fragestellungen zu den zu erwartenden Auswirkungen der Grundsteuerreform zunehmend auch Ge- genstand der Beratung in kommunalen Gremien. Mit dem vorliegenden Argumentationspa- pier sollen die wesentlichen Hintergründe zu den in der kommunalen Praxis häufig aufkommenden Fragestellungen erläutert werden. 1. Was bedeute t „Aufkom- mensneutra l i tä t“ in Bezug auf d ie Grundsteuer? „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt, also für das ge- samte Gemeindegebiet, mit der neuen Sys- tematik des Landesgrundsteuergesetzes keine Mehreinnahmen gegenüber der bis- herigen Grundsteuer anstrebt. Für die Kommunikation gegenüber Bürgern und Gremien vor Ort wird es wichtig sein frühzeitig herauszustellen, dass „Aufkom- mensneutralität“ nicht bedeutet, dass für je- den Einzelnen künftig die gleiche Höhe der zu zahlenden Grundsteuer anfällt, wie dies in der Systematik der bisherigen Grund- steuer der Fall war. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass es Fälle geben wird, in denen die Steuerschuldner in der neuen Systematik teils deutlich mehr zu bezahlen haben werden als bisher, wohingegen an- dere weniger belastet werden. Der Begriff der „Aufkommensneutralität“ nimmt somit Bezug auf die Einnahmenent- wicklung aus der Grundsteuer insgesamt, aus der Perspektive der Kommune, nicht jedoch aus der individuellen Perspektive des jeweiligen Steuerzahlers. mailto:zentrale@gemeindetag-bw.de 2 Dass es zu entsprechenden „Belastungs- verschiebungen“ kommen kann und wird, liegt im Urteil des Bundesverfassungsge- richts begründet, welches die bisherige Systematik der Vorschriften zur Einheitsbe- wertung für die Bemessung der Grund- steuer für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfG Urteil vom 10. April 2018, 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Die bisherige Grundsteuer hat in Baden- Württemberg im Wesentlichen auf Werte für die Einheitswertberechnung aus dem Jahr 1964 zurückgegriffen, stellt also letzt- lich auf eine veraltete Datengrundlage ab. Die Verhältnisse haben sich seit dem Jahr 1964 zum Teil stark geändert. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundes- verfassungsgericht in der genannten Ent- scheidung festgestellt, dass die bisherigen Regelungen den allgemeinen Gleichheits- grundsatz verletzen und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. Eine Nachfolgeregelung, welche darauf abzielen würde, genau die bisherigen Ergebnisse in der Steuerbelastung eines jeden Einzelnen Steuerpflichtigen zu replizieren, wäre ab- sehbar wiederum rechtswidrig. Es wird da- her, durch die Grundsätze des Urteils be- dingt, zwangsläufig zu „Belastungsver- schiebungen“ kommen müssen. 2. Was is t mi t „Belas tungs- versch iebungen“ genau gemeint? Der Begriff „Belastungsverschiebungen“ stellt darauf ab, wie stark die verschiede- nen Steuerpflichtigen einerseits, aber auch die Grundstücksarten (bspw. Wohnen, Ge- werbe) zum Aufkommen der Grundsteuer beitragen und in welchem Maße sich die je- weiligen Belastungen durch die Neurege- lung der Grundsteuer verändern. Bei angestrebter Aufkommensneutralität ergibt das Ist-Aufkommen geteilt durch die Summe der neuen Grundsteuermessbe- träge den künftigen Grundsteuer-Hebe- satz. Somit sind die Messbetragsverände- rungen der Indikator für Belastungsverschiebungen. Die Messbe- träge und damit auch deren Veränderun- gen werden durch die künftig vollständige Abhängigkeit von den Bodenrichtwerten beeinflusst. Anders als im bisherigen Grundsteuerrecht wird die vorhandene Grundstücksbebauung in der Bemes- sungsgrundlage der neuen Grundsteuer nicht mehr berücksichtigt. Es zählt allein der Bodenrichtwert der Richtwertzone, in der das Grundstück liegt, und die Größe des Grundstücks, nicht aber, ob und mit welcher Intensität und welchem Objektalter die Grundstücke bebaut sind. Lediglich über eine Differenzierung der Steuermesszahlen gibt es eine Unterschei- dung in der Gewichtung zwischen zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken (Bonus von 30 Prozent) und zu anderen Zwecken genutzten Grundstücken. Da die Gemeinde nur einen Hebesatz für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) und einen Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) festsetzen kann und ledig- lich für unbebaute, aber baureife Grundstü- cke des Grundvermögens (Grundsteuer C) einen weiteren Hebesatz bestimmen kann, kann auf Veränderungen der Messbeträge neu/alt für einzelne Steuerschuldner bzw. Grundstücke/Grundstücksarten/Gebiete/ Gemeindeteile nicht mit eine näher konkre- tisierenden Hebesatzgestaltung eingegan- gen werden. Nicht aussagekräftig wäre es, die Höhe der neuen Grundsteuer aus Sicht des Steuer- pflichtigen allein durch Anwendung des bis- herigen Hebesatzes auf den neuen Mess- betrag zu ermitteln. Hieraus die künftige in- dividuelle Steuerbelastung abzuleiten würde unbeachtet lassen, dass der Hebe- satz sich – wie dargestellt – bei der Umstel- lung auf die neue Grundsteuer im Jahr 2025 erwartungsgemäß ändern wird. Auch aus einem Vergleich der Messbe- träge alt/neu eines oder einzelner oder auch nur einer kleinen Auswahl an Grund- stücken lässt sich kein belastbarer Rück- schluss auf den zu erwartenden neuen He- besatz treffen. Die Gemeinden werden überwiegend voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024, wenn der 3 Großteil der neuen Messbescheide vor- liegt, über eine verlässliche Basis für die Hebesatzfestsetzung 2025 verfügen. Zeichnet sich beispielsweise zum Errei- chen der Aufkommensneutralität eine He- besatzerhöhung ab (weil die Messbeträge im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer gesunken wären), so werden Grundstücke, deren Messbetrag sich über den Gemein- dedurchschnitt erhöht, eine Grundsteuer- mehrbelastung erfahren. Grundstücke, de- ren Messbetrag sich unterdurchschnittlich verändert, werden gegenüber dem Status quo weniger Grundsteuer als bisher bezah- len müssen. Dies gilt sinngemäß, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz im Jahr 2025 ab- senkt (weil die Messbeträge im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer gestiegen wä- ren). Diese Veränderungen ergeben sich insbe- sondere innerhalb eines Gemeindegebie- tes, auch wenn die Bodenrichtwerte lan- desweit sehr viel stärker auseinanderfallen als innerhalb einer Gemeinde. Dies hängt damit zusammen, dass die Hebesätze zwi- schen den unterschiedlichen Gemeinden nivellierend wirken können und werden. In- nerhalb eines Gemeindegebietes ist dies jedoch nur bedingt möglich, da je Ge- meinde und Steuerart nur ein Hebesatz festgesetzt werden kann (siehe vorne). Wie die Belastungsverschiebung konkret aussieht, hängt von der Art und Struktur der Bebauung in der jeweiligen Gemeinde ab. Grundsätzlich deutet sich aber folgender Trend an: - Grundstücke, welche in Bodenricht- wertzonen mit höheren Bodenricht- werten liegen, werden tendenziell stärker belastet werden als Grund- stücke in Bodenrichtwertzonen mit niedrigen Bodenrichtwerten. - unbebaute Grundstücke werden tendenziell eine Mehrbelastung er- fahren, während verhältnismäßig kleine Grundstücke mit einem ho- hen Grad baulicher Nutzung ten- denziell entlastet werden. - Gewerblich genutzte Immobilien in Gewerbegebieten werden (da de- ren Bodenrichtwert geringer als der von Baugebieten mit Wohnbebau- ung ist), ebenfalls tendenziell ent- lastet werden, - Wohnbebauung wird (trotz des Kor- rektivs des 30%-Steuerabschlags für überwiegende Wohnnutzung), aufgrund der höheren Bodenricht- werte in der Tendenz eine Mehrbe- lastung erfahren. - Grundstücke in Altbaugebieten wer- den – da tendenziell niedrigere Ein- heitswerte zugrunde liegen, durch die Reform im Vergleich zu Neu- baugebieten eine höhere Belastung erfahren. - Eine tendenziell höhere Belastung ist auch für Grundstücke mit einer großen Fläche und einer vergleichs- weise geringen Grundfläche der Gebäude zu erwarten. 3. Is t d ie Gemeinde zur Auf - kommensneutra l i tä t ver - p f l ichtet? Nein. Es gibt für die Gemeinde keine recht- liche Verpflichtung die neue Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Grundsteuer- aufkommen „aufkommensneutral“ gestal- ten zu müssen. Den Gemeinden wurde nach Art 28 Abs. 2 und 106 Abs. 6 GG das Recht eingeräumt, die Hebesätze für die Grundsteuer festzu- setzen. Dies ändert sich auch mit dem neuen Bundesgrundsteuer- oder dem Lan- desgrundsteuergesetz nicht. Gleichwohl hatten sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber die Erwar- tung ausgesprochen, die Reform aufkom- mensneutral auszugestalten. Auch aus Sicht der Kommunalen Spitzen- verbände wurde flankierend betont, dass sich die Höhe der des angestrebten Grund- steueraufkommens am Finanzbedarf der jeweiligen Kommunen zum jeweiligen Zeit- punkt orientiert, jedoch der Prozess der Re- form als solcher nicht zum Instrument einer generellen Erhöhung des Aufkommens werden sollte. Viele Bürgerinnen und Bürger sind in Anbe- tracht der Unwägbarkeit über die letztendli- che Höhe der Grundsteuer nachvollziehbar 4 in Sorge. Hierbei löst insbesondere der „Schwebezustand“ bis zum Zeitpunkt der Festlegung des neuen Hebesatzes Unbe- hagen aus, was sich jedoch im Zuge des Reformprozesses zeitnah nicht auflösen lassen wird. 4. Nach w elchen Kr i ter ien legt e ine Gemeinde ihren Hebe- sa tz fes t? Obwohl keine rechtliche Verpflichtung zur Aufkommensneutralität besteht, ist die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze keinesfalls eine willkürliche Entscheidung. Bei der Entscheidung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, wie beispielsweise die wirtschaftliche Lage und die haushalts- rechtliche Situation der Gemeinde, die Möglichkeit Aufwendungen zu reduzieren oder anderweitig zusätzliche Finanzmittel zu generieren, die Höhe der Zuweisungen von Bund und Land, aber auch das Maß der Verpflichtungen welchen die Gemeinde auf Veranlassung von Bund und Land nachzukommen hat. So sind die Städte und Gemeinden auch nach dem 31.12.2024 dazu verpflichtet, ihre gesetzlich übertragenen und die selbst gewählten Aufgaben zu erfüllen. Sie müs- sen seit dem Jahr 2020 den Haushaltsaus- gleich nach den Kriterien des neuen kom- munalen Haushaltsrechts erreichen und haben in den vergangenen Jahren von Bund und von den Ländern zusätzliche Auf- gaben übertragen bekommen – bei gleich- zeitig oft nicht auskömmlicher Finanzierung dieser neuen Aufgaben. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine Stadt oder Gemeinde durch He- besatzerhöhungen oder das Unterlassen von Hebesatzsenkungen das Aufkommen der Grundsteuer erhöhen wird. Denn auch die Belastung für die Einwohnerinnen und Einwohner ist regelmäßig ein gewichtiges Argument, welches in den Entscheidungs- prozess über die Höhe der Hebesätze in die Beratungen der kommunalpolitischen Gremien Eingang findet. 5. Inw iefe rn is t das aus - schl ießl iche Abste l len auf Grundstücks f läche und Bo- denr ichtw ert prob lema- t isch für d ie recht l iche Be- s tändigke i t des Model ls ? Sowohl im Bundes- als auch im Baden- Württembergischen Landesmodell liegen dem Grundsteuerwert die Grundstücksflä- che und die Bodenrichtwerte zugrunde. Im Baden-Württembergischen Modell wurde, unter anderem zur Verringerung des Pro- zessaufwandes, jedoch auf die Erfassung des Gebäudebestandes über eine statisti- sche Nettokaltmiete verzichtet und alleine auf die Grundstücksfläche abgestellt. Diese Vorgehensweise ist für das Land Ba- den-Württemberg nach einer Expertenan- hörung erfolgt. Dennoch wurden Klagen gegen die neue Grundsteuer angekündigt und auch bereits erhoben. Inwiefern diese zu einer Feststellung der Verfassungswid- rigkeit führen werden, bleibt abzuwarten. Es werden aber neben der modifizierten Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg voraussichtlich auch die grundsteuerlichen Neuregelungen im Bundesmodell sowie in den Grundsteuermodellen der Bundeslän- der Bayern (reines Flächenmodell), Hes- sen, Niedersachen und Hamburg (Flächen- Lage-Modelle) auf den verfassungsgericht- lichen Prüfstand kommen. 6. Welche Rol le spie len künf - t ig d ie Hebesätze? Im System der bisherigen Grundsteuer ha- ben Hebesätze zur Ermittlung der Steuer- höhe eine zentrale Rolle gespielt. Hieran ändert sich grundsätzlich nichts: - In eher ländlich geprägten Kommu- nen mit niedrigeren Bodenrichtwer- ten wird es eine Tendenz zu deutli- chen Hebesatzerhöhungen geben; - Im Verdichtungsraum mit ver- gleichsweise höheren oder sehr hohen Bodenrichtwerten ist 5 hingegen eine Absenkung der He- besätze zu erwarten. Kommunen und die Grundsteuerbelastung in den Kommunen ausschließlich auf der Grundlage der Höhe ihrer Hebesätze ver- gleichen zu wollen, wird mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz nahezu unmög- lich sein. Hierzu wäre als weiterer Indika- tor das Bodenwertniveau in einer Ge- meinde im Vergleich zum Landesdurch- schnitt oder im Vergleich mit benachbarten Kommunen mit in den Blick zu nehmen. Reine Hebesatzvergleiche, welche auch im Hinblick auf den Finanzausgleich eine bedeutende Rolle gespielt haben, werden mit dem neuen Landesgrundsteuergesetz jedoch weitestgehend aussagelos werden. 7. An w elchen w ei teren An- knüpfungspunkten w ird s ich die Grundsteuer re form noch ausw irken? Neben der direkten Auswirkung als Ein- nahme bei den Gemeinden bzw. als Grund- steuerbelastung bei den Bürgerinnen und Bürgern wird die Grundsteuerreform auch mittelbare Auswirkungen haben, insbeson- dere auf den Finanzausgleich. So sind beispielsweise im Finanzaus- gleichsgesetz zur Bemessung der Steuer- kraft bisher Anrechnungshebesätze defi- niert, mit deren Hilfe die Bemessung der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden im Finanzausgleich und damit auch die Höhe der Zuweisungen und der Umlagen erfolgt. Daneben spielen die Hebesätze auch im Ausgleichsstock eine Rolle. Der Aus- gleichsstock soll dazu dienen, besonders fi- nanzschwache oder besonders belastete Gemeinden zu entlasten. Um Mittel aus dem Ausgleichsstock erhalten zu können müssen Gemeinden Hebesätze in einer ge- wissen Mindesthöhe erheben. Da die Hebesätze künftig nicht mehr dem bisherigen Maßstab folgen und deren Ver- gleichsfunktion im Wesentlichen entfällt, zeichnet sich Anpassungsbedarf an den genannten Stellen ab. Perspektivisch sind zudem auch Auswirkungen auf die Berück- sichtigung der Grundsteuer im Länderfinanzausgleich bei divergierenden Länderregelungen zu erwarten.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 20.07.2023
    Amtsblatt_2024_05_24_KW21.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 24. Mai 2024 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften SCHACHEN feiert das 2211.. DDoorrffffeesstt zugunsten der Dreifaltigkeits-Kapelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits- Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnah- men im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Friseur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbei- ten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugän- ge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei - dies gilt vor allem für Rol- latoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die Ladengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohn- ten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig ge- schlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vor- feld und weichen Sie ggf. auf die Achtal- Apotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken las- sen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Vom 08. Juni bis zum 28. Juni 2024 können Kilometer, die mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, gesammelt werden. Die Länge der einzelnen Strecken spielt dabei keine Rolle. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle Personen, die in der Gemeinde Baindt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalen- der oder in die kostenfreie STADTRADELN-App eingetragen werden. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich Teilnehmende auch zu gemeinsa- men Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern. In diesem Jahr bietet der Radsportverein Baindt drei Touren an, bei denen Kilometer gesammelt werden können: Freitag, 14. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Samstag, 22. Juni 2024: Familien-Tour Start: 14:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: nach Durlesbach + Rückweg über Mochenwangen (24 km) Freitag, 28. Juni 2024 Start: 16:00 Uhr vor dem Rathaus Strecke: gemütliche Ausfahrt mit Rennrad oder Gravelbike auf Nebenstraßen durch das schöne Oberschwaben Dauer: 2,5 bis 3 Stunden (60-70 km) Nach den jeweiligen Touren kann in den Baindter Gastronomien eingekehrt werden. Dazu gibt es folgendes Angebot: Die Gaststätte zur Mühle bietet an den drei oben genannten Terminen ein Radler-Vesper für alle Teilnehmenden der Radtouren sowie alle anderen Gäste an. Dabei gibt es Wurstsalat, Schweizer Wurstsalat oder Saurer Käse sowie ein Getränk nach Wahl und zum Schluss eine Kugel Vanilleeis zum Preis von 13 Euro pro Person. Das genaue Angebot finden Sie unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln sowie über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an den Touren und wünschen viel Spaß und eine gute Fahrt! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Informationen rund um das Landesturnfest 2024 Von Donnerstag, den 30. Mai bis Sonntag, den 02. Juni 2024 findet das Landesturnfest 2024 unter anderem bei uns in Baindt statt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen: In unserer Schulsporthalle finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen männlich statt. Hier qualifizieren sich Sportlerinnen und Sportler für die Deutschen Meisterschaften! Wir laden Sie daher herz- lich in die Sporthalle ein. Die Wettkämpfe sind kostenlos und finden an folgenden Tagen statt: Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam): - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Pflicht), Beginn 10:00 Uhr Freitag, 31. Mai 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Kür), Beginn 09:30 Uhr - Team Challenge Gerätturnen mixed, Beginn 13:30 Uhr Samstag, 01. Juni 2024: - BaWü-Meisterschaften Gerätturnen männlich (Gerätefinals), Beginn 11:00 Uhr - Team Challenge Gerätturnen männlich ab, Beginn 13:00 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Unsere Baindter Vereine werden einen Mittagstisch, Gegrilltes sowie Kaffee und Kuchen zwischen der Sporthalle und dem grünen Gebäude anbieten. Auch in Ravensburg, Weingarten und Baienfurt finden zahlreiche Veranstaltungen und Mitmachangebote statt. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landesturnfests unter www.landesturnfest.org zu finden. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher! Ihre Gemeindeverwaltung Landesturnfest: Highlights von der Party bis zum Parcours Von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag 2. Juni findet in den Schussentalgemeinden Ravensburg, Weingarten, Bai- enfurt, Baindt und Berg das Landesturnfest statt. An allen vier Tagen gibt es überall viel zu entdecken. Alle Wett- kämpfe und Veranstaltungen können kostenlos besucht werden - egal ob als Zuschauer oder Teilnehmer. Die Stadt Ravensburg weist folgend auf ein paar besondere Sportereignisse hin. Am Donnerstagabend findet auf dem Marienplatz in Ravensburg ab 20 Uhr die offizielle Turnfesteröffnung statt. Von 20 bis 0 Uhr sorgt DJ Eric Fisherman auf der großen Showbühne für gute Stimmung. Darüber hinaus gibt es an allen vier Tagen Stände zum Schlendern und Mitmachen auf dem Marienplatz. In Weingarten besteht am Stadtgarten von Donnerstag bis Samstag die Möglichkeit, von 10 bis 19 Uhr spannende Sportarten auszuprobieren. Beispielsweise einen Warrior Parcours, Spikeball oder Sport Stacking. Wer immer schon mal Calisthenics ausprobieren wollte, kann dies in Baienfurt am Freitag und Samstag von 13 bis 17 Uhr rund um die neue Sporthalle. In Baindt finden von Donnerstag bis Samstag die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Gerätturnen der Männer statt. Am ersten Tag startet dieses Event um 10 Uhr. Darüber hinaus finden noch viele weitere Mitmachaktionen und Wettkämpfe in den Schussentalgemeinden statt. Es lohnt sich, in allen Sporthallen vorbei zu schauen, um die Vielfalt des Landesturnfestes zu entdecken. Das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten wird für die Erreichbarkeit der Sportevents ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Die zusätzlichen Fahrten decken die Veranstal- tungszeiten ab, auch bis in die Nacht hinein. Zu den genauen Fahrzeitfenstern und Zusatzlinien informiert die Stadt Ravensburg noch gesondert. Außerdem sind alle Echtzeitinformationen auf der bodo-App oder dem DB-Naviga- tor abrufbar. Die Turnfestlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahrausweis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teilnehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Eine Programmübersicht und weitere Informationen finden Sie unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest - Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Hier geht es zu den Fahrplänen! https://www.bodo.de/landesturnfest.html Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Mittleres Schussental Abwasserzweckverband Verban dsm i tg l i ede r : Ba i n d t • Be rg • F ron r eu te • W o l p e r t s w en de Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental trauert um seinen Mitarbeiter August Reichle Herr Reichle war ab 2011 bis zu seiner schweren Er- krankung im vergangenen Jahr zwölf Jahre lang beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental auf der Verbandskläranlage in Berg-Kanzach be- schäftigt. Er war ein sehr pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter und geschätzter Kollege. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und ihn in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten sei- ner Frau und seiner Familie. Für die Verbandsversammlung, die Verbandsverwal- tung und das Team der Kläranlage Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Kommunalwahl am 9. Juni 2024 - Übersenden der Stimmzettel nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baindt wird in den nächsten Tagen ein Um- schlag mit den Stimmzetteln für die Wahl des Kreista- ges und des Gemeinderates zugestellt. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler, die Vollständigkeit der über- sandten Stimmzettel zu überprüfen. Sollten Sie einen Umschlag mit unvollständigem Inhalt erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Te- lefonnummer 07502 9406-11. Bitte beachten Sie die Hinweise für die Stimmabgabe auf den Merkblättern und bringen Sie die Stimmzettel zur Urnenwahl am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 aus- gefüllt in Ihr Wahllokal mit. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahl- benachrichtigung, die Ihnen ebenfalls per Post zuge- gangen ist. Im Wahllokal erhalten Sie die zugehörigen Stimmzettelumschläge, sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder be- antragt haben, so sind hierfür ebenfalls diese Stimm- zettel zu verwenden. Sie erhalten nach Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen inklusive Stimm- zettelumschläge von der Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig - Büro 5.3 - gerne am Montag, 27.05.2024 sowie Mon- tag, 03.06.2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 orange Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunig- ten Verfahren gem. § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbar- keit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfah- renserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Not- wendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Än- derung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächen- nutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. /32 /33 /29 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1207 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Ko rnb lum ens tra ße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/53 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/12 167/13 167/14 167/7 167/9 167/11 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 132/31 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/5781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 790 792/1793/1 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/16 452/17 452/4 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/11 129/9 130 131/18 766/3 766/9 786 780/1 778 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermei- dung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutz- fachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zu- geordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Sat- zungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangs- möglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der all- gemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öf- fentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- resse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fas- sung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen er- heblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des FFH-Gebietes „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (Nr 8223-311)). - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen arten- schutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröf- fentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@ baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht recht- zeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Da- ten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, er- halten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 24.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin - Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Mai und Sonntag, 26. Mai 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Mai 2024 Hodrus’sche Apotheke Althausen, Hindenburgstraße 36, 88361 Altshausen, Tel: 07584 35 52 Sonntag, 26. Mai 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Donnerstag, 30. Mai 2024 (Fronleichnam) Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 26.05. Patrozinium Schachen Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff 22.-24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackun- gen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häu- fig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situati- onen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stoffta- sche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Hau- te-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bis- her zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. weiter auf Seite 12 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufs- box für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Mai - 02. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Besinnung Wo Stille ist und Besinnlichkeit, ist nicht Unruhe noch Ziellosigkeit. Wo Barmherzigkeit ist und Bescheidenheit, ist nicht Überfluss noch Härte. Franz von Assisi Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 26. Mai – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mitgestaltet vom Chor Dienstag, 28. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 29. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 30. Mai – Fronleichnam 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst ohne Prozession Ministranten: Felix Haller, Jakob Spähn, Ben- jamin Stiefvater, Nele Gründler, Ricco Haller, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Anton Strehle Freitag, 31. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hubert Fuchs) Samstag, 01. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Elin Matilda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenbergr, Frida Rapp, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Benedikt Hei- lig, Franziska Joachim († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Adelinde und Hubert Schnetz, Karl Bohner, Jahrtag: Martina Gindele) Sonntag, 02. Juni – 9. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mellissa Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, • die sich bereithalten wie eine offene Schale, • die fragen, Herr, was soll ich tun, • die mutig etwas wagen, • die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Frauenbund Baienfurt Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschließend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 8.6.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit“ Ein Wort der vier Kirchen in Ba- den-Württemberg zu Pfingsten 2024 An Pfingsten feiern Christinnen und Christen weltweit die verbindende Kraft von Gottes Heiligem Geist. Über alle Unterschiede hinweg führt und hält er Menschen zusammen. Er ist die Kraft einer bunten und vielfältigen Kirche. Dieser Geist kann Men- schen ermutigen, sie stärken und trösten - weltweit, in ganz Europa und hier bei uns in Baden-Württemberg. Mit großer Sorge blicken wir auf die Kriege in der Ukraine und in Gaza und an anderen Orten der Welt. Wir verur- teilen Hass, Gewalt und Terror, wir stellen uns gegen jede Form des Rassismus und Antisemitismus — auch bei uns in Baden-Württemberg - und mahnen alle zu Mitmensch- lichkeit und Gewaltverzicht. An diesem Pfingstfest mahnen wir zu Achtsamkeit und Klarheit. In ihrem gemeinsamen Pfingstwort rufen sie alle Bürge- rinnen und Bürger dazu auf, „bei den bevorstehenden Kommunalwahlen und bei der Europawahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Nächstenliebe und Mit- menschlichkeit Votieren Sie für Demokratie und Men- schenrechte“. Dies schreiben Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Würt- temberg), Landesbischöfin Dr. Heike Springhart (Baden), Erzbischof Dr. Stephan Burger (Freiburg) und Diözesa- nadministrator Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg) in ih- rem Pfingstwort Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 26. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Montag, 27. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 02. Juni 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Ge- meindefest. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technischen Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. Gedanken zum Wochenspruch Bei einer Straßenumfrage zur Bedeutung unserer christlichen Feiertage, würde Tri- nitatis wohl noch schlechter abschnei- den als Pfingsten. Dabei geht es am Dreieinigkeitssonn- tag um nichts Geringeres als um den lebendigen Gott, an den wir glauben und durch den wir leben: Dass Gott in seinem Wesen ganz Liebe ist, dass er vä- terlich/mütterlich die Welt ins Dasein kommen lässt und erhält; dass er in Jesus rettend eingreift und seine Hand nach uns ausstreckt, um uns in die Gemeinschaft seiner Fami- lie hineinzunehmen; und dass wir dieses Geschenk ver- trauensvoll annehmen und be-Geist-ert daraus im Alltag leben können. Wir feiern am Dreifaltigkeitsfest, dass Gott nicht nur in seinem Wesen vollkommene Beziehung ist, sondern, dass er uns in diese Gemeinschaft seiner Liebe hineinnimmt und aus dieser Verbindung auch unser Miteinander im- mer mehr verwandelt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist ... - Gottes Segen! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vor- stellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam & Eva im Paradies, die Schlange & die verbotene Frucht, der Bruder- mord, Arche & Flut oder der Turmbau zu Babel. – Weniger bekannt ist, wie inhaltstief diese scheinbar ein- fachen Geschichten sind – und wie topaktuell. Sie wider- sprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie ent- scheidend. – Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) & 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse) & 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) & 4.7. (Gene- sis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit ei- nem kunterbunten Familiengot- tesdienst im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkei- ten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! 500 Jahre Evangelisches Gesangbuch Veranstaltungsreihe in Ravensburg Ausstellung Die Wanderausstellung des Verbandes Evang. Kirchen- musik in Württemberg zeigt über 40 verschiedene Ge- sangbücher aus fünf Jahrhunderten im Original oder als Faksimilenachdruck. Zusätzlich wird das Ravensburger Gesangbuch, das 1771 in Ulm gedruckt wurde zu sehen sein. Öffnungszeiten: Sonntage, 2. / 9. / 16. Juni, jeweils 11-12 Uhr Donnerstag, 13. Juni, 18-19 Uhr Samstag, 8. Juni und 15. Juni, 10 – 12 Uhr Ausstellungsort: Gesellschaftskapelle in der Evang. Stadtkirche (Zugang Marienplatz 5 – Landgerichtsgang) Vorträge Donnerstag, 13. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Ein Gang durch die Gesangbuch- und Liedergeschichte mit Natur- und Schöpfungsliedern Vortrag und Liedersingen mit KMD Michael Bender Donnerstag, 20. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche Das Ravensburger Gesangbuch von 1771. Mit einer kleinen Einführung in die Reformationsgeschichte von Ravens- burg und einem Kurzabriss zu Evang. Gesangbüchern im Laufe der Jahrhunderte. Referent: Pfarrer Martin Henzler-Hermann Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Stadtkirche „Verstehst du auch, was Du da singst? Wie man mit Lie- dern aus fünf Jahrhunderten umgeht“, und wie sich im Laufe der Zeit der Gebrauch geistlicher Lieder entwickelt und verändert hat. Wie geht man um mit Liedern, deren Text schwer oder gar nicht verständlich ist? Welche Kraft kann ein Lied entwickeln, das fremd ist? Referent: Prof. Bernhard Leube, ehemaliger Pfarrer im Amt für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche und Do- zent für Liturgik, Hymnologie und Theologische Grundla- gen an der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen Samuel Holzhäuer zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt „Die hoffnungsvolle Botschaft des Evangeliums lebens- nah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen sprechen“ Stuttgart/Ravensburg. Samuel Holzhäuer (40) ist zum Schuldekan des Kirchenbezirks Ravensburg gewählt wor- den. Er folgt auf Frank Eberhardt, der in den Ruhestand Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gegangen ist. Holzhäuer tritt sein neues Amt am 1. Sep- tember an. Aktuell ist Samuel Holzhäuer als 1. Konrektor an der Verbundschule am Rotmoos in Isny tätig. Über seine neue Aufgabe sagt er: „Ich freue mich in meinem Amt als Schuldekan auf die Begegnungen mit ganz unter- schiedlichen Menschen. Ich möchte ein Brückenbauer und Bindeglied zwi- schen den Akteuren an den Schulen und Kindergärten, in den Elternhäu- sern, in den Kirchengemeinden und in der Schulverwal- tung sein. Mein zentrales Anliegen ist, dass in einer Zeit zunehmender Krisen und Orientierungslosigkeit die hoff- nungsvolle Botschaft des Evangeliums lebensnah und kreativ in die Lebenswelt von jungen Menschen gespro- chen wird und sie gestärkt und ermutigt werden.“ Nach dem Studium der Fächer Theologie, Englisch und Geographie für das Lehramt an Realschulen in Ludwigs- burg und dem Referendariat in Markgröningen war Holz- häuer bis 2019 als Lehrer in Schwieberdingen tätig. 2019 übernahm er die Funktion des 1. Konrektors an der Ver- bundschule am Rotmoos in Isny und hatte dort 2021 und 2022 auch die kommissarische Schulleitung inne. Samuel Holzhäuer ist verheiratet und hat drei Kinder. In seiner Freizeit ist er gerne mit der Familie in den Bergen unterwegs, schreibt Lieder, spielt Gitarre oder setzt hand- werkliche Projekte in Haus und Garten um. Dan Peter Sprecher der Landeskirche Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur ei- nem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: So rosig kann die Zukunft aus- sehen 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aqua- rell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Goua- che oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abstieg in die Bezirksliga besiegelt TSV Heimenkirch - SV Baindt 3:0 (2:0) Nach der späten Niederlage gegen den FV Olympia Laupheim in der Vorwoche, gastierte der SVB am Pfingstwochenende beim Tabel- lenvierten aus Heimenkirch. Einem ordentlichen Baindter Start folgten jedoch die Gegentore durch Selig (16.) und Hutter (44.), wobei die 2:0-Pausenführung vom TSV im zweiten Durchgang auf 3:0 ausgebaut wurde. Mit dieser Niederlage im Allgäu steigt der SVB nach nur einer Saison in der Landesliga wieder in die Bezirksliga ab. Nach einer vielversprechenden Vorbereitung konnte die Mannschaft von Trainer Rädel im weiteren Verlauf nicht mehr an diese Form anknüpfen, zeigte in sich in der De- fensive zu anfällig und in der Offensive zu eindimensional und oftmals nicht kaltschnäuzig genug. Immer wieder konnte der SVB zwar mit Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte gut mithalten, ließ am Ende jedoch meist die nötige Reife vermissen, um etwas Zählbares mitzu- nehmen. Dennoch wird die Baindter Mannschaft aus der ersten Landesliga-Saison der Vereinsgeschichte einige wichtige Erkenntnise ziehen, um in der Bezirksliga wieder eine gute Rolle zu spielen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (46. Da- niel Kronenberger), Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona (80. Moritz Gresser), Baba Camara (70. Henry Hosse), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Florian Guth - Zuschauer: 87 Tore: 1:0 Lukas Selig (16.), 2:0 Alexander Hutter (44.), 3:0 Florian Knapp (51. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 26.05 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mietingen Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 22. - 24. Juni 2024 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 22.- 24. Juni 2024 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Die Festvorbereitungen sind bereits schon jetzt in vollem Gange und wir blicken voller Vorfreude auf ein hoffentlich sonniges Festwochenende. Also markieren auch sie sich schon einmal das Wochenen- de vom 22. - 24. Juni 2024 mit Rotstift in ihrem Kalender, um das Dorffest auf keinen Fall zu verpassen. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landjugend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubilä- um der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bil- der haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender Emailadresse: landjugend.bilder.2024@gmail.com Sie können die Bilder per Email schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Reitergruppe Baindt Am Pfingstwochenende war unsere Ju- gend erfolgreich unterwegs. Theresa Henzler konnte sich beim Pfingst- turnier in Zollenreute im Dressurwettbe- werb auf dem 2. Platz platzieren und sich damit für die EB-Bau Jugend-Trophy qualifizieren. Das Finale findet hier beim Birkhof-Dressurfestival statt. Anna Tratzyk war vergangenes Wochenende das erste Mal mit ihrem Pferd Sisko unterwegs. Theresa Henzler qualifiziert sich mit Bonne Diamond für die EB-Bau Jugend-Trophy Im Springreiterwettbewerb in Weingarten beim Reit- und Fahrverein Oberschwaben konnte Sie mit Sisko den 2. Platz belegen. Am Pfingstmontag durfte Anna beim Kinder-Cup Ba- den-Württemberg bei den „Winterlingen Winners“ teilneh- men und konnte sich hier im Stilspringwettbewerb 60cm auf dem 11. Platz und im Stilspringwettbewerb 70cm auf dem 5. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Anna Tratzyk und Sisko konnten 3 Platzierungen mit nach Hause nehmen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das Felsental zur Burgruine Helfenstein Steil hinauf über eine Leiter wandern wir durch das Fel- sental zum Ödenturm und zur Burgruine Helfenstein. Nach Rast geht es zurück auf schmalen Zick-Zack Pfa- den nach Geislingen. Treffpunkt: Sonntag, 02.06.2024 um 07.30 Uhr Charlot- tenplatz Weingarten bzw. 08.00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, 300 hm. Fahrpreis je nach Teilnehmerzahl mind. 12,00 Euro für Mit- glieder. Einkehr vorgesehen im Biergarten im Stadtpark Geislingen. Mitbringen Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Wanderführung Hanifa Selimi, email: hanifa.selimi@gmx. de Anmeldung ab 29.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ggf. bei schlechtem Wetter Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 mit ins Kunstmuseum Ravensburg (11.00 Uhr, 8.00 Euro Eintritt) geht. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Stadtradeln 2024 – Vier Landkreise treten gemeinsam in die Pedale Vom 08.06. bis zum 28.06. findet erneut das STADTRA- DELN im Landkreis Ravensburg statt. Damit der Ansporn Kilometer zu sammeln noch größer ist, treten zeitgleich auch die Landkreise Konstanz, Lindau und der Boden- seekreis in die Pedale. Außerdem finden viele spannende Events zum Thema Fahrrad statt. Landkreis Ravensburg: Sternfahrt nach Wangen am 23.06. zur Landesgartenschau mit zwei geführten Tou- ren durch den ADFC mit Start in Weingarten und Isny. In Wangen erwartet alle Radler ein kostenloser RadCHECK sowie ein Erfrischungsgetränk. Danach kann der Tag auf der Landesgartenschau verbracht werden. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Wangen bieten Radelnden nach Voranmeldung und „Beweisfoto“ ihrer Fahrt hierfür vergünstige Tagestickets an. Weitere Informationen sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. de verfügbar. Der Landkreis Ravensburg ist Förderkom- mune der RadKULTUR BW im Zeitraum 2024/ 2025. Die RadKULTUR ist eine Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Weitere Aktionen des Landkreises rund um das Fahrrad folgen. Landkreis Konstanz: RADELTAG in Allensbach auf dem Rathausplatz, am 15.06. von 9 bis 15 Uhr, mit kostenlo- sem RadCHECK, der 11. Allensbacher Fahrradbörse, ei- nem LastenradTETRIS mit kleinen Preisen und der Fahr- rad-Codierung durch den afdc. Fürs leibliche Wohl sorgt der Musikverein Allensbach. Zu unserem Radeltag laden wir alle bisherigen und zukünftige Stadtradler herzlich ein! Landkreis Lindau: Gemeinsame Fahrradtour am 8.6. um 10 Uhr vom Hutmuseum Lindenberg (wo auch die Son- derausstellung „Mit Hut & Haube“ zur Geschichte des Radverkehrs stattfindet), über die St. Wendelins-Kapel- le, Schlachters und Weißensberg bis auf die Insel nach Lindau. Zielpunkt ist der Samstagsmarkt auf dem The- rese-von-Bayern-Platz (Ankunft gegen 12 Uhr). Alle, die bei der Tour mitgeradelt sind, erhalten dort ein kosten- loses Getränk (Kaffee, heiße Schokolade etc.) beim Kaf- feerädle. Zudem besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad kostenlos codieren zu lassen. Weitere gemeinsame Ra- deltouren im Landkreis Lindau werden geplant. Die Prä- mierungsveranstaltung für die besten Radler, Teams und Co. findet am 14. Juli in Lindau statt – neben einem bun- ten Rahmenprogramm warten abermals viele Preise auf alle Stadtradler. Bodenseekreis: - Sternfahrt nach und Eröffnungsveranstaltung in Über- lingen am Samstag, 8. Juni 2024 - Fahrradsegnung und Wallfahrt zur Kapelle Ma- riä-Himmelfahrt am Schleinsee am Sonntag, 9. Juni 2024 nach dem Gottesdienst um 10:30 Uhr vor der Kirche St. Petrus Canisius. Infos und Anmeldung: Herr Heger, philip.heger@drs.de Umso mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und umso mehr CO₂ wird eingespart. Wer nun Lust hat mitzufahren, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder den Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln. de/registrieren Es zählt jeder Kilometer, ob zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen oder zur Schule. Termine des Bauernhaus-Museums Wolfegg Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manu- skript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Kochbuchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus- museum.de Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024, 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/ Mennisweiler als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 06. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennis- weiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstal- tung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh und Frau Koch vom Landwirtschaftsamt wer- den aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais präsen- tieren. Außerdem wird ein Sortenvergleich im Raps durch Frau Schulze (NPZ) vorgestellt. Als zusätzliche Gastrefe- renten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Am Ende des Feldabends wird nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen in geselliger Runde mit Kaltgetränken und einem kleinen Imbiss zum regen Austausch eingeladen. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Gründen erfor- derlich und wird bis spätestens 04. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Das „Selbsthilfenetzwerk e.V. im Landkreis Ravensburg“ sucht engagierte Menschen Seit inzwischen 15 Jahren besteht das Selbsthilfenetzwerk im Landkreis Ravensburg. Das Selbsthilfenetzwerk ist die Interessenvertretung und der Dachverband aller Selbst- hilfegruppen im Landkreis Ravensburg. Damit die erfolg- reiche Arbeit des Selbsthilfenetzwerks weitergeführt wer- den kann, werden aktuell Menschen gesucht, die sich ein Engagement im Selbsthilfenetzwerk vorstellen können. Aktuell gibt es ca. 120 Selbsthilfegruppen im Landkreis Ravensburg, die sich zu ganz unterschiedlichen Themen treffen. Die Tätigkeit des Selbsthilfenetzwerks ist dabei vielfältig und betrifft beispielsweise die Weitergabe von Informationen zur Selbsthilfe und deren Möglichkeiten sowie ganz praktisch die Unterstützung der Selbsthilfe- gruppen vor Ort. Darüber hinaus ist das Selbsthilfenetz- werk mit professionellen Gesundheitsanbietern vernetzt, versucht die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken und trägt die Belange der Selbst- hilfe in die Öffentlichkeit. Interessierte wenden sich bitte an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg, Manuela Lauter (Telefon: 0751- 85 3119, E-Mail: m.lauter@rv.de) oder finden auch Informationen auf der Internetseite des Selbsthilfenetzwerks (http://www.selbsthilfe-rv.de). Wohnraumförderung 2023 – Förder- volumen liegt bei ca. 21,7 Millionen Euro Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ravensburg führt im Bereich der Wohnraumförderungen Beratungen von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Kommunen zum Thema Eigentumsförderung und sozialer Mietwohnbau durch. Kommt es zur Antragstellung und Bewilligung wer- den Fördergelder der Landesregierung über die L-Bank an die Antragsteller ausgezahlt. „Ich freue mich über die im Vergleich zum Vorjahr noch- mals gestiegene Summe an Fördergeldern. Die Wohn- raumförderung ist auch weiterhin ein sehr wichtiger Baustein zur Bau- und Wirtschaftsförderung in unserem Landkreis“ so Landrat Harald Sievers. Im Jahr 2023 konnte durch Beratungen und Antragstel- lungen bei der L-Bank für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg ein Fördervolumen bei der Ei- gentumsförderung von ca. 21.700.000 € generiert werden. Im Bereich der sozialen Mietwohnraumförderung konnten für Antragsteller zusätzlich Fördergelder als Zuschuss von ca. 2.700.000 € beantragt werden. Was sonst noch interessiert Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 12.06.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert Vergabesitzung der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zu- schüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen. An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Re- gionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthil- fe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert wer- den. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt wer- den. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw. de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden. Bei Fragen steht die Federführerin der Region Boden- see-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesund- heitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bo- densee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung. Angehörige im Urlaub? Der DRK-Menüservice springt ein! Gutes, ausgewogenes und schmackhaftes Essen ist ein Stück Lebensqualität, das zum Gelingen jedes Tages da- zugehört. Viele Angehörige versorgen ihre Eltern beim Essen mit. Doch wenn der Urlaub in der Familie ansteht, kommt es zum Problem. Oft wird dann für Oma und Opa vorgekocht. Eine schnelle und temporäre Lösung könnte aber auch der DRK-Menüservice sein. Das DRK Ravensburg ermöglicht es Ihnen, sich das Ein- kaufen und Kochen zu sparen. An 365 Tagen im Jahr bie- ten wir Ihnen eine große Auswahl an köstlichen Mahlzei- ten an, die das DRK Ihnen wöchentlich oder in größeren Abständen tiefgekühlt liefert. Wählen Sie zwischen über 200 Gerichten aus, die aus verschiedenen Kostformen bestehen. Unsere Gerichte sind geeignet für alle gängi- gen Allergien und Unverträglichkeiten, es gibt sie diabe- tikergerecht, püriert oder in anderen Sonderkostformen, somit ist für jeden etwas dabei. Die Gerichte können Sie einfach selbst in der Mikrowelle oder im Backofen erhitzen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur Zeit für das Einkaufen und das Zubereiten, sondern sind flexibel, selbstständig und haben schnell eine quali- tativ hochwertige Mahlzeit auf dem Tisch. Durch unseren Rundum-Service wird Ihnen das tiefkühlfrische Menü di- rekt an Ihre Wohnungstür geliefert. Durch die Lagerung in Ihrer Tiefkühltruhe bleiben der Geschmack und die Nährstoffe erhalten und Sie entscheiden selbst, wann Sie ihr Menü zubereiten. Bestellen Sie gerne unser Probiermenü und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service. Für 29,00 € erhal- ten sie fünf leckere und abwechslungsreiche Vollkost- Gerichte. Gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Menü-Ka- talog und informieren Sie über die Preise. Wir freuen uns von Ihnen zuhören und beraten Sie gerne. DRK-Menüservice Telefon: 0751/5606166 menueservice@rotkreuz-ravensburg.de Starke Vertretung für Rentenversicherte Selbstverwaltung gestaltet für 4,3 Millionen Versicher- te die Rahmenbedingungen mit Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die In- teressen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgebenden ein. Daran erinnert die Deutsche Renten- versicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai. DRV BW größter Regionalträger Deutschlands Die DRV BW ist für rund 4,3 Millionen Versicherte und knapp 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zuständig und somit Deutschlands größter Regionalträger unter den Rentenversicherungen. Die Vertreterversammlung der DRV BW, auch das Parlament des Rentenversiche- rungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahlenden verwendet werden. Die DRV BW verfügt 2024 über einen Haushalt in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro. Besonderes Augenmerkt auf Präventions- und Reha- bilitationsleistungen Besonders auf die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen hat die Selbstverwaltung gro- ßen Einfluss. Zudem erbringt das Gremium Leistungen, von denen Beitragszahlende und Rentenbeziehende di- rekt profitieren: Mehr als 120 ehrenamtliche Versicherten- beratende „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und un- terstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von An- trägen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen. Alle sechs Jahre können Beitragszahlende und Rentenbe- ziehende bei den Sozialwahlen bestimmen, wer ihre Inter- essen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. „Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie. Sie setzt ein Zeichen für Solidarität in einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusam- menhalt schwindet und bedeutet aktive Mitgestaltung für die Versichertengemeinschaft“, sagt Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 25. Mai 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bet- tenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrü- cke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefo- nischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten. Herr Ehmann, Telefon: 07505 1252 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Bild: Sissi Knecht Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Na- tur und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typi- schen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 25. Mai 2024 Eine abenteuerliche Wanderung: Auf alten Kirchwegen durch den Baientobel Diese Gästeführung entfällt. Sonntag, 26. Mai 2024 An diesem Termin wird keine Gästeführung angeboten. Ausblick auf die bevorstehenden Gästeführungen in Fron- reute-Wolpertswende: Samstag, 1. Juni 2024 Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Sonntag, 2. Juni 2024 Entstehung und Geologie der oberschwäbischen Land- schaft. Ein- und Ausblicke in die Entstehungsgeschich- te, die Landschaft, das Moor und die frühere Torfbe- wirtschaftung. Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg: BdSt fordert Priorisierung bei den Ausgaben - Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringe Steuermehreinnahmen für das Land Den auf Baden-Württemberg heruntergerechneten Zah- len der aktuellen Mai-Steuerschätzung zur Folge steigen die Netto-Steuereinnahmen des Landes Baden-Württem- berg in den nächsten Jahren leicht an. Die jetzige Steu- erschätzung bildet die Grundlage für den anstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. „Der leichte Anstieg der Steuereinnahmen bringt keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben mit sich. Stattdes- sen gilt es nun für die Landesregierung klare Prioritäten zu setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Deckungs- lücke von mehr als sieben Milliarden Euro für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026“, macht der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, deutlich. Der Aussage des Finanzministers Bayaz, alle müssten sich drauf einstellen, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, pflichtet Möller bei: „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Dieses Motto gilt hier einmal mehr und muss endlich auch in allen Minis- terien des Landes ankommen. Es gilt, die langen Wunsch- listen abzuspecken“, so der BdSt-Landesvorsitzende. Für die baden-württembergischen Kommunen geht die aktuelle Steuerschätzung von Mehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro für die Jahre 2025 und 2026 aus. „Mit Blick auf diese Prognose erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass diese ihr Versprechen der Aufkom- mensneutralität bei der Grundsteuer einhalten und es hier nicht zu Steuererhöhungen kommt“, sagt Möller. Alter schützt vor wählen nicht! Ehemaliger Bürgermeister von Kißlegg Herr Fredo Endres besucht das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack in Ravensburg für einen informativen Vortrag über bevorstehende Europa- und Kommunalwahlen. Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack in Ra- vensburg hatte die Ehre, den langjährigen Bürgermeis- ter von Kißlegg zu einem informativen Vortrag über die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni zu begrüßen. Unter dem Thema „Alter schützt vor Wählen nicht“ wurden die Bewohner und Bewohnerinnen über die Bedeutung ihrer Stimme in der demokratischen Gesellschaft aufgeklärt. In einer Zeit, in der politische Teilhabe oft als selbstver- ständlich angesehen wird, ist es von großer Bedeutung, speziell ältere Menschen über die Wichtigkeit ihrer Stimme zu informieren. Der Besuch von Herr Endres war daher eine wertvolle Gelegenheit für die Bewohner und Bewoh- nerinnen des Hauses Am Mehlsack, sich über die bevor- stehenden Wahlen zu informieren und Fragen zu stellen. Der Vortrag, der von spannenden Einblicken in den Wahl- prozess bis hin zu aktuellen politischen Themen reich- te, fand großen Anklang bei den Zuhörern. Die Bewoh- ner und Bewohnerinnen zeigten reges Interesse an den kommenden Wahlen und beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Die Veranstaltung endete mit einem herzlichen Danke- schön an Herr Endres für seinen informativen Vortrag und seine Zeit. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Am Mehlsack wurden ermutigt, aktiv an den kommenden Wahlen teilzunehmen und ihre Stimme für eine lebendige Demokratie zu nutzen. Die Einrichtung wird den Bewohnern und Bewohnerinnen auch die Möglichkeit bieten, entweder durch Begleitung zum nahegelegenen Wahllokal zu gelangen oder ihre Stimme bequem per Briefwahl abzugeben. SVLFG legt Fokus auf Gesundheit von Frauen Anlässlich des Internationalen Aktionstages Frauenge- sundheit am 28. Mai weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung für Frauen hin. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vor- sorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Bran- che stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/in- fos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausge- ben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheits- vorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Ver- anstaltungshinweise. Andere Risiken als bei Männern Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an. Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmer- zen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnosti- ziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben. Brustkrebsvorsorge wird ausgeweitet Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früher- kennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu anspruchs- berechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Frü- herkennungs-Mammographie muss bei dieser Termi- nanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.g-ba.de/mammogra- phie-screening-70plus. Es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung Coronapandemie, Hochwasser im Ahrtal, Flächenbrand im Brandenburger Moor: Bilder, die allen präsent sind. Aber auch bei Großveranstaltungen wie der nahenden Fußball-Europameisterschaft sind Helferinnen und Helfer des Bevölkerungsschutzes, wie etwa des DRK-Kreisver- bandes Ravensburg im Einsatz. Der Schutz der Zivilbevöl- kerung gestaltet sich für sie immer schwieriger, weil unter anderem intakte, modern ausgestattete Einsatzfahrzeuge Mangelware sind. Alfred Bosch, beim DRK-Kreisverband Ravensburg verantwortlich für Bevölkerungsschutz, schil- dert die Situation und Hintergründe. Herr Bosch, wenn es brennt, bei Großschadensfällen oder Großveranstaltungen geht ohne den Bevölke- rungsschutz nichts. Wie ist dieser in Deutschland or- ganisiert und wer ist für was zuständig? Der Bund ist zuständig für Zivilschutz, dem nicht-mili- tärischen Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall. Kata- strophenschutz ist Ländersache. Hilfsorganisationen übernehmen mit überwiegend ehrenamtlichen gut aus- gebildeten Einsatzkräften den praktischen Bevölkerungs- schutz vor Ort. Dafür gibt es die Vereinbarung, dass die Organisationen entsprechend finanziell unterstützt be- ziehungsweise technisch ausgestattet werden. Laut Humboldt-Universität Berlin gibt es im Sanitäts- und Unterkunftswesen gar keinen nennenswerten Zi- vilschutz mehr. Sehen Sie das auch so? Entgegen vieler Aussagen hat der Bund seine Zivilschutz- mittel nach 22 Jahren Beinahe- Stillstand nicht nur nicht erhöht, sondern im vergangenen Jahr sogar um ein Drittel gekürzt. Trotz der offenkundigen verheerenden Defizite im Ahrtal fehlen den Ländern bis heute große Teile der Zivilschutzfahrzeuge des Bundes in den Strukturen des Sanitäts- und Betreuungswesens des Landeskatastro- phenschutzes. Wie steht es mit der Ausstattung bei Ihnen im Bevöl- kerungsschutz? Im Landkreis Ravensburg müssen in absehbarer Zeit im Katastrophenschutz von acht Krankenwagen sechs Fahrzeuge ausgemustert werden: beim DRK-Kreisver- band Ravensburg drei, bei den Johannitern einer und im DRK-Kreisverband Wangen zwei. Das bedeutet für die Region der Supergau – mit 20 Jahren Ansage. Für un- seren Einsatz bei EM-Spielen in Stuttgart greifen wir gar auf ein geliehenes Krankentransport-Fahrzeug zurück. Beruhigend ist die Situation nicht. Wie ließe sich Abhilfe schaffen? Abhilfe schaffen können nur entsprechende Finanzmittel. Ein Beispiel: Der Bund mustert derzeit ersatzlos mit 27 Jahren nahezu historische Krankenwagen aus, das Land Baden-Württemberg hat momentan gar keine Beschaf- fung vorgesehen und hofft vergeblich auf Ausstattung und Fahrzeuge des Bundes. Würde das DRK die alten Krankenwagen des Bundes übernehmen, müssten sie zunächst umfänglich repariert und ausgestattet werden. Dieser nicht unerhebliche Aufwand liegt dann ebenso wie der Unterhalt beim DRK. Für jeden Krankenwagen rech- nen wir mit über 8.000 Euro Kosten pro Jahr. Allein der DRK-Kreisverband Ravensburg müsste jährlich 24.000 Euro nur für die Fahrzeuge aufwenden. Für uns als ge- meinnützige Organisation ein Unding. Erfreulicherweise hat das CDU-geführte Innenministerium seit drei Jahren seine finanziellen Mittel auf 12,5 Millionen Euro für den gesamten Katastrophenschutz aufgestockt: Die grün-schwarze Landesregierung hat die dramatische Situation erkannt und gehandelt. Allerdings bleibt der enorme Nachholbedarf im Landes- katastrophenschutz zusammen mit jahrelangen Liefer- fristen der Fahrzeug- und Aufbauhersteller eine extrem schwierige Situation. www.hoffnungszeichen.de /testament Tel. 07531 9450-173 Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Erfahren Sie mehr unter: www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennenlern-Angebot bis 31.05.2024 Kostenloser Fahrzeugcheck + 10% Preisnachlass auf Ersatzteile* für Ihre erste Inspektion oder Reparatur! 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      Zuletzt geändert: 23.05.2024
      Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan

      Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Beratungsinstrument für Personen mit Gebäudeeigentum sowie eine Option zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel ist es, eine Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Dies unterstützt das energiepolitische Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das Land Baden-Württemberg möchte dieses Ziel schon fünf Jahre früher erreichen. Legen Sie einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vor, reduziert dies den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von 15 % auf 10 %. Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar. Bei Nichtwohngebäuden können Sie einen Sanierungsfahrplan zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorlegen. Sie haben keine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen. Auch Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre sind. Der vom Bund entwickelte individuelle Sanierungsfahrplan wird als Darstellungsvariante der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude als gleichwertig anerkannt und kann damit im Sinne vom EWärmeG angerechnet werden.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Erlaubnis beantragen

      Wenn Sie eine Gaststätte betreiben und dabei alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis (Konzession) beantragen. Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein. Achtung: Sie können Ihr Gewerbe erst dann anmelden, wenn Sie die Gaststättenerlaubnis erhalten haben. Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, kann die zuständige Stelle Ihnen eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben. Die Erlaubnis gilt nur für Ihren konkreten Betrieb (Betriebsräume) sowie für Sie als Betreiber persönlich. Sie können auch eine Stellvertretungserlaubnis erhalten. Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz: Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Eröffnung einer Gaststätte in Deutschland dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige. Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Gastwirt lediglich aus besonderem Anlass vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie keine Erlaubnis, sondern eine Gaststättengestattung. Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern. Beim Betrieb einer Gaststätte in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch andere gesetzliche Bestimmungen beachten, z.B. das Steuerrecht, das Lebensmittel- und Hygienerecht, das Ausländerrecht.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Berufsausübung

      Bei der Durchführung der Tätigkeit muss jeder Freiberufler in der Regel auch besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen. Als Entwurfsverfasser können Sie Mitglied in der Ingenieurkammer werden. Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer ist gleichzeitig die Teilnahme am Versorgungswerk der Ingenieurkammer verbunden, welches bestimmte Versorgungsleistungen (z.B. Altersruhegeld oder Berufsunfähigkeitsrente) gewährt. Über das Versorgungswerk der Ingenieurkammer sind Sie zwar rentenversichert, eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie jedoch privat abschließen. Wenn Sie nicht Mitglied in der Ingenieurkammer sind, müssen Sie sich selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern. Sie können freiwillig in die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen, wobei Sie als selbstständiger Entwurfsverfasser zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Hinweis: Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Ihrer Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit. Falls Sie Ihre Idee und deren Umsetzung sichern wollen, können Sie Schutzrechte geltend machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Bericht_23_10_10.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wurde angefragt, ob ein Spielplatz in der Nähe der Lavendelstraße oder ein Waldspielplatz in Planung ist. Die Verwaltung informierte, dass kein Spielplatz in der Lavendelstraße geplant ist. Ein Waldspielplatz ist im Haushalt vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der Vielzahl der laufenden Bauprojekte noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung informierte außerdem auf Nachfrage, dass die Laternen für das Baugebiet in der Lavendelstraße bereits bestellt sind und in einigen Wochen installiert werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag auf Verlängerung der geförderten Personalstelle des Koordinators für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung um weitere zwei Jahre (bis 31.10.2026) gestellt wurde. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden im Haushaltsplan für die Jahre 2025 bis 2026 berücksichtigt und wurden entsprechend beschlossen. Bericht der Bürgermeisterin Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die ersten zwei Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr finden am 23.01. und 27.02.2024 statt. Die restlichen Termine werden mit dem Jahreskalender bekannt gegeben. Die Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 04.11.2023 statt. Ende September fand eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. In einer der nächsten Sitzungen wird ausführlich darüber berichtet. Über den aktuellen Stand der Baustelle in der Ortsmitte wurde informiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Helmut Baum GmbH aus Blitzenreute zum Auftragswert von 513.722,52 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Sonnenschutzanlagen wird an die Firma Fenster-technik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 111.138,86 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten wird an die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein zum Auftragswert von 90.754,87 € brutto vergeben. Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz Die verschiedenen Möglichkeiten für den Energiemix des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes wurden vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Energiemix für das Nahwärmenetz soll zusätzlich zur vorhandenen Anlage bestehen aus: Einbau einer Pelletheizung in das Untergeschoss des roten Gebäudes, Hochtemperaturwärmepumpe und Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zum Einbau der Pelletheizung und der Installation der Wärmepumpe zu erbringen. 3. Das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten für die Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach beauftragt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen eines Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Zauns wird nicht erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltendausbau Igelstraße wird an die Firma Josef Hebel GmbH&Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 79.270,46 Euro brutto vergeben. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen Die Verwaltung hat den Gemeinderat das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung vorgestellt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 Die Verwaltung hat den Gemeinderat über den aktuellen Stand der kommunalen Abgaben in der Gemeinde sowie das weitere Vorgehen im kommenden Jahr informiert. Anfragen und Verschiedenes Der Bau der neuen Wohncontaineranlagen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis ist in vollem Gange. Mit einer Belegung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen der Schule sowie Eltern zum Thema Schulhofgestaltung hat stattgefunden. Im Frühjahr 2024 ist ein Workshop zu diesem Thema geplant. In Sulpach wurde aufgrund von Setzungen in der Straße ein Teil der Asphaltfläche erneuert, allerdings muss nachgearbeitet werden, da das Ergebnis mangelhaft ist. Bezüglich eines Tempolimits, das von Seiten der Gemeinde auf der B30 verfolgt wird, gibt es noch keine neuen Informationen. Die Verwaltung wird sich um die vollständige Behebung von Sturmschäden im Wäldle kümmern. Die Verwaltung klärt ab, ob der neue Spielplatz beim SBBZ für die Öffentlichkeit zugänglich ist und informiert anschließend. In Abstimmung mit dem Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt wird geprüft, in wie weit der Zugang zu deren Areal geregelt werden kann. Die Verwaltung informiert, dass in nächster Zukunft das vordere Tor wieder installiert wird. Die Verwaltung informiert darüber hinaus, dass auf der Homepage der Gemeinde der sichere Schulwegeplan veröffentlich wurde. Ein provisorischer Schulweg bzw. Fußgängerweg durch das Fischerareal ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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        Zuletzt geändert: 20.10.2023
        Feuerwehr

        Freiwillige Feuerwehr Baindt Wir sind für Sie da. 24 Stunden jeden Tag. Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe und Einrichtung der Gemeinde. Oberste Dienstherrin ist die Bürgermeisterin. Die Feuerwehr besteht aus Einsatzabteilung , Jugendfeuerwehr und Altersabteilung. Wie fast überall im Land leisten wir unseren Dienst in Baindt freiwillig und ehrenamtlich. Die Einsatzabteilung besteht zurzeit aus 35 Männern/Frauen. Unseren Dienst versehen wir im Feuerwehrhaus in der Ziegeleistraße. Nähere Informationen finden Sie auch unter der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Baindt. Unsere Hauptaufgaben sind die Brandbekämpfung, Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, Hilfe bei öffentlichen Notständen, Sturm, Hochwasser und Überschwemmungen. Daneben halten wir Feuersicherheitswachen und Brandschutzerziehungen und sind gesellschaftlich aktiv wie z.B. beim Ferienprogramm. Mit den Nachbarfeuerwehren und dem DRK pflegen wir eine intensive Zusammenarbeit. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs an der Einsatzstelle dürfen nicht mehr als 10 Minuten vergehen. Im Einsatzfall begeben wir uns zuerst zum Feuerwehrhaus. Dort besetzten wir die Fahrzeuge und rücken aus. 30-50 Mal im Jahr werden wir über Meldeempfänger alarmiert. Alle 14 Tage ist Übungsdienst. Zusätzlich finden Sonderübungen und Lehrgänge statt. Unsere Ausstattung ist mit zwei Löschfahrzeugen, Wärmebildkamera, Rauchvorhang und Drohne auf einem aktuellen Stand. Historie 2024 Fahrzeugweihe des neuen LF 20 und des MTW. 2019 Die Feuerwehr Baindt erhält vom Landkreis Ravensburg eine Drohne. 2019 Der VW LT Mannschaftstransportwagen aus 1991 wird durch einen MAN TGE ersetzt. 2013 Wie schon vor 10 Jahren fährt eine Gruppe Baindter Feuerwehrleute zusammen mit Kameraden aus Baienfurt nach Pirna (Sachsen), um der dortigen Bevölkerung bei der Beseitigung der Schäden des Elbhochwassers zu helfen. Im gleichen Monat hilft die Feuerwehr Baindt auch den Kameraden aus Veringenstadt bei der Beseitigung von Hochwasserschäden. 2011 wird die Jugendfeuerwehr gegründet. Ab diesem Zeitpunkt können Jugendliche in der Feuerwehr Baindt aktiv werden. Neben der Ausweitung der Jugendarbeit in der Gemeinde, sichert die Jugendfeuerwehr den Nachwuchs der Einsatzabteilung. 2014 wechseln die ersten Mitglieder aus der Jugend in die Einsatzabteilung. 2006 Nachdem das LF 8 inzwischen eines der ältesten Löschfahrzeuge im Landkreis Ravensburg ist, kann im April nach langen Verhandlungen ein LF 10 bei der Firma Ziegler abgeholt werden. Dieses Fahrzeug, aufgebaut auf einem MAN-Fahrgestell, ist das erste der ALPAS COMPACT-Baureihe. Die Fahrzeugweihe findet im Juli 2006 statt. 2000 Im Jahre 2000 steht das 125-jährige Jubiläum der Feuerwehr Baindt an. Dies wird am 28.05.2000 mit einem Tag der offenen Tür gefeiert. 1992 Da sich die Gemeinde weiterhin im Wachsen befindet und immer mehr Gewerbegebiete entstehen, ist es notwendig ein größeres Löschfahrzeug, das auch Wasser mit sich führt zu beschaffen. So geht im März 1992 ein lang ersehnter Wunsch in Erfüllung und ein modernes Löschfahrzeuge LF 16/12 der Marke MAN kann bei der Firma Ziegler in Gingen an der Brenz abgeholt werden. Im Mai 1992 werden zwei Fahrzeuge, ein Löschfahrzeug und die Ersatzbeschaffung des MTW, feierlich geweiht. 1987 Feierlicher Einzug in das neue Feuerwehrgerätehaus in der Ziegeleistrasse 20. In diesem Jahr werden auch 30 Funkmeldeempfänger angeschafft. 1985 Da an der Gemeindehalle Ende 1985 mit dem Umbau begonnen wird, muss die Feuerwehr weichen. Sie findet als Zwischenlösung Platz in einem leerstehenden Scheuergebäude in Sulpach. Diese Lösung besteht bis 1987. 1975 Vom 11.-13. Juli 1975 feiert die Feuerwehr Baindt ihr 100-jähriges Bestehen. Bei dieser Gelegenheit findet dann auch am 13. Juli die Fahnenweihe statt. 1961 Durch den Beschluss vom 24.11.1961 wird die Wehr mit einem Ford-Transportfahrzeug ausgerüstet. 1956 kommt das Gerätehaus bis 1985 ins Erdgeschoss der Gemeindehalle in der Mühlstrasse 1. 1952 Im Mai wird eine Motor-Tragkraftspitze (TS 6) auf einem Anhänger beschafft. Dieser technische Fortschritt füllt die Mannschaftslücke wieder aus. 1945 Im Mai 1945 wird die Zahl der Feuerwehrmänner auf 21 reduziert. Somit kann die Handdruckspritze von der Feuerwehr nicht mehr bedient werden. Aber erst sieben Jahre danach wird eine Motor-Tragkraftspitze beschafft. Ab 1910 kann die Baindter Wehr in Marsweiler, Friesenhäusle, Schachen, Mehlis und Wickenhaus auch an die Hydranten der Hochdruckleitung der Wassergenossenschaft Baindt anschließen, was sehr zur Erleichterung der Pumpenmannschaft beiträgt und eine wesentliche Verbesserung bei der Brandbekämpfung bedeutet. Um 1900 erhält die Wehr eine pferdebespannte Handdruckspritze, welche mit je 8 Mann im Wechsel bedient werden muss. Dazu müssen auch die notwendigen Schläuche von den Löschwasserstellen zu den Brandstellen angeschafft werden. 1875 Gegründet wird die Baindter Feuerwehr im Jahr 1875. In ihr müssen alle männlichen Bürger zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr gemeinnützig dienen. Somit beträgt die Mannschaftsstärke zur damaligen Zeit ca. 80 - 100 Mann. Die Wehr ist in einen Spritzenzug, einen Steigerzug und einen Wachzug eingeteilt. Die Zuteilung zu den Zügen erfolgt nach Lebensalter sowie körperlichen und handwerklichen Fähigkeiten. Das Gerätehaus ist bis 1889 im Klosterhof 10 in einer Wagnerwerkstätte. Freiwillige Feuerwehr - Jugendfeuerwehr Markus Striegel, Jugendwart[mehr]

        Zuletzt geändert: 11.04.2024
        Bestattung von Fehl- und Totgeburten

        Für die Bestattung von Fehl- und Totgeburten gelten unterschiedliche Regelungen. Lebend- und Totgeburten müssen bestattet werden. Es müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten für eine Bestattung erfüllt werden. Fehlgeburten und ungeborene Kinder (Schwangerschaftsabbruch) werden bestattet. Lebendgeburt Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn unabhängig vom Geburtsgewicht ein Neugeborenes direkt nach der Geburt stirbt und das Herz bereits geschlagen hat oder die Nabelschnur pulsiert hat oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Für das verstorbene Kind stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde aus. Totgeburt Tot geborene Kinder mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm werden als Totgeburt bezeichnet und müssen bestattet werden. Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt eine Todesbescheinigung aus. Die Klinikleitung muss beim Standesamt die Geburt und den Sterbefall anzeigen. Für das tot geborene Kind stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk aus. Fehlgeburt Tot geborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500 Gramm werden als Fehlgeburt bezeichnet. Sie sind auf Verlangen eines Elternteils auf Kosten der Eltern nach den gesetzlichen Regularien des Bestattungsrechts zu bestatten. Ansonsten sind Fehlgeburten von den Einrichtungen unter würdigen Bedingungen zu sammeln und auf eigene Kosten zu bestatten. Fehlgeburten werden in den Personenstandsregistern nicht beurkundet. Wenn bei einer Mehrlingsgeburt die anderen Geschwister beurkundet werden, wird ausnahmsweise auch eine Fehlgeburt dem Standesamt angezeigt und beurkundet.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Tierarzneimittel

        Wie alle Medikamente müssen auch Arzneimittel für Tiere getestet und zugelassen werden, bevor sie angewendet werden dürfen. In diesem Sinne müssen Unternehmen, die Tierarzneimittel herstellen, im Rahmen des Zulassungsverfahrens die pharmazeutische Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit der Präparate nachweisen. Diese Überwachung der Herstellung und des Verkehrs von Tierarzneimitteln dient nicht nur dem Schutz von Tieren, sondern auch dem des Menschen. Prinzipiell können Rückstände von Tierarzneimitteln durch den Verzehr von Fleisch, Eiern oder anderen Tierprodukten vom Menschen in den Körper aufgenommen werden. Dies gilt es zu minimieren. Bevor Tieren Arzneimittel verabreicht werden dürfen, müssen die Tiere in der Regel zunächst von einem Tierarzt oder einer Tierärztin ordnungsgemäß untersucht werden. Das heißt, es wird eine genaue Diagnose gestellt und es werden Anweisungen gegeben, wie die erkrankten Tiere behandelt werden müssen. Außerdem muss der Tierarzt oder die Tierärztin den Behandlungserfolg überprüfen. Um Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen, dürfen tierische Lebensmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Rückstände mehr enthalten, die die Gesundheit des Menschen schädigen könnten. Als Richtwert gelten dabei festgesetzte Höchstmengen an Arzneimittelrückständen, die für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind. Wenn einem Lebensmittel liefernden Tier Arzneimittel verabreicht werden, muss nach der Verabreichung eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden, bis wieder Lebensmittel von dem behandelten Tier gewonnen werden dürfen. Wird diese Wartezeit nicht eingehalten, kann es zu einer Überschreitung der zugelassenen Höchstmengen kommen. Das erzeugte Lebensmittel ist dann nicht für den Verkehr zugelassen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Berufsausübung

        Bei der Durchführung seiner Tätigkeit muss jeder Freiberufler in der Regel besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen. Als "Ingenieur" können Sie Mitglied in der Ingenieurkammer werden. Als "Beratender Ingenieur" sind Sie zur Mitgliedschaft verpflichtet. Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer ist gleichzeitig die Teilnahme am Versorgungswerk der Ingenieurkammer verbunden, welches bestimmte Versorgungsleistungen (z.B. Altersruhegeld oder Berufsunfähigkeitsrente) gewährt. Über das Versorgungswerk der Ingenieurkammer sind Sie zwar rentenversichert, eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie jedoch privat abschließen. Wenn Sie nicht Mitglied in der Ingenieurkammer sind, müssen Sie sich selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern. Sie können freiwillig in die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen, wobei Sie als selbständiger Ingenieur zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Hinweis: Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Ihrer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit. Falls Sie Ihre Idee und deren Umsetzung sichern wollen, können Sie Schutzrechte geltend machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024

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