Häufig gestellte Fragen 1. Welche überbauten und befestigten Flächen werden für die Gebührenberechnung herangezogen? Es sind die Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. Zufahrt hat Gefälle zur öffentlichen Strasse und das Niederschlagswasser fließt über die Straße der öffentliche Abwasseranlage (z.B. Straßeneinlauf) zu. 2. Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Flächen, befestigten Flächen und Dachflächen? Versiegelte Flächen sind diejenigen Bereiche auf einem Grundstück von denen aus das Wasser nicht ungehindert und natürlich ins Erdreich versickern kann. Man unterteilt die versiegelten Flächen in Dach-/Gebäudeflächen, also den Bereichen die mit Gebäuden überbaut sind und befestigte Flächen also Bodenbeläge, die nicht oder nur teilweise ein Versickern von Niederschlag in das Grundwasser erlauben. Oder als Formel: Versiegelte Fläche = Dach-/Gebäudeflächen + befestigte Flächen 3. Was bedeutet Abflussbeiwert? Der Abflussbeiwert beschreibt zu wie viel Prozent eine versiegelte Fläche zur Berechnung herangezogen wird, z. B. haben ein normales Ziegeldach und eine Asphaltfläche einen Wert von 0,9, d. h. sie werden zu 90% berechnet, ein Gründach oder ein Schotterparkplatz haben einen Wert von 0,3, d.h. sie werden zu 30% herangezogen. Dies bedeutet, dass z.B. ein 100 m² großes Gründach mit 30 m³ befestigte Fläche in die Berechnung eingeht. Dadurch wird die Abflusswirksamkeit der versiegelten Fläche berücksichtigt. 4. Sind befestigte Gartenwege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen grundsätzlich gebührenpflichtig? Wenn das Niederschlagswasser dieser Flächen auf dem Grundstück versickert: "Nein"! 5. Wie wird die Dachfläche behandelt? Die Größe errechnet sich nach dem tatsächlichen Maß der Gebäudeaußenkanten im Grundriss - die Dachschräge und der Dachvorsprung (Vordach ohne zusätzlichen Stützen) werden vernachlässigt (Gleichheitsgrundsatz). Ist jedoch ein größeres Vordach mit Stützen vorhanden, muss die gestützte Dachfläche in den beigefügten Plan eingezeichnet werden. Dabei werden die Stützen wie Gebäudekanten gesehen und die Fläche mit diesen Maßen berechnet. Geringfügige Besonderheiten, wie Dach- und Hausüberstände können vernachlässigt werden -> pauschalierender Maßstab für alle 6. Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagswassergebühr aus? Mustersatzung Gemeindetag Zisternen (ober- oder unterirdischer Wasserspeicher für Regenwasser) speichern einen Teil des Niederschlagswassers zum eigenen Verbrauch im Garten oder als Brauchwasser (Toiletten, Waschmaschinen). Versiegelte Teilflächen, von denen das Niederschlagswasser nachweislich einer Zisterne zugeführt wird, bekommen eine Flächenermäßigung. Voraussetzung: Mindestgröße von 2 m³ ... mit Notüberlauf in die öffentlichen Kanalisationen: Der Flächenabzug wird wie folgt festgelegt, wenn das anfallende Niederschlagswasser - ganz oder teilweise im Haushalt oder Betrieb als Brauchwasser genutzt wird (z.B. für Toilettenspülung, Waschmaschinen oder ähnliches) → 15 m² Abzug von der angeschlossenen Fläche pro m³ Zisternenvolumen Das „benutzte“ Regenwasser wird über einen Wasserzähler in der Zisterne gemessen und anschließend als Schmutzwasser der Kanalisation zugeführt, d.h. es wird wie Frischwasser behandelt und der Schmutzwassergebühr zugeschlagen. - ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird → 8 m² Abzug von der angeschlossenen Fläche pro m³ Zisternenvolumen ... ohne Notüberlauf: Für Zisternen ohne Überlauf ist vom Grundstückseigentümer der Nachweis der an die Zisterne angeschlossenen Gebäudeflächen und befestigten Flächen zu erbringen. Die gebührenwirksame Fläche verringert sich entsprechend, da von diesen Flächen kein Wasser der Kanalisation zugeführt wird. Für diese Flächen ist keine Niederschlagswassergebühr zu bezahlen 7. Wie verhält es sich mit Regentonnen? Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc. Die angeschlossenen versiegelten Flächen werden voll veranschlagt und Regentonnen bleiben unberücksichtigt. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert. Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und der Überlauf dauerhaft in den Garten abläuft und versickert? Ist dauerhaft kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden, werden für die betroffenen Flächen keine Gebühren erhoben. 8. Fällt die Niederschlagswassergebühr auch an, wenn das Wasser in einen Vorfluter (Bach) abgeleitet oder der Versickerung zugeführt wird? Bei direkter Einleitung in einen Bach oder bei direkter Versickerung (ohne jegliche Benutzung der öffentlichen Kanalisation) entfällt für die entsprechenden Flächen die Gebührenpflicht. Wird bei der Ableitung eine öffentliche Einrichtung benutzt, wie z.B. ein Regenwasserkanal und erst dann der Vorfluter oder die Niederschlagsversickerungsanlage in Anspruch genommen, sind die Flächen nicht von der Gebühr befreit. 9. Was ist zu tun, wenn sich die versiegelten Flächen in Zukunft ändern ? Eine Änderung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei der Gemeinde zu melden, dann wird die Gebührenerhebung für das folgende Jahr korrigiert. 10. Ist ein Carport gebührenpflichtig ? Ein Carport ist dann gebührenpflichtig, wenn die Dachfläche gleich wie bei Gebäuden am öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen ist. Auch bei solchen Bauwerken werden wieder die Gebäudeaußenkanten für die Flächenermittlung herangezogen. 11. Was passiert mit übereinanderliegenden versiegelten Flächen ? Es gilt, dass immer die oberste versiegelte Fläche für die Berechnung herangezogen wird. So wird zum Beispiel bei einem gepflasterten Hofraum mit Carport die versiegelte Gebäudefläche des Carports angesetzt, gleichermaßen dieses Flächenmaß bei dem gepflasterten Hofraum abgezogen, bzw. der Hofraum nur bis zum Gebäude ermittelt. Somit werden keine Flächen doppelt angegeben. Ist jedoch die oberste versiegelte Fläche ein ungestütztes Vordach, welches nicht angegeben werden muss, wird die darunter liegende versiegelte Fläche in der Berechnung berücksichtigt. 12. Wie werden Balkone behandelt ? Wenn ein Balkon durch keine Pfosten oder ähnliches gestützt wird, kann die Balkonfläche vernachlässigt werden. Werden jedoch Stützen verwendet, sind diese wie Gebäudeaußenkanten zu bemessen und in den beigefügten Plan einzuzeichnen und in der Berechnung zu berücksichtigen. 13. Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen ? Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden. Die Gesamtgebühr wird sich in diesem Fall im Vergleich zur ursprünglichen Summe verringern. 14. Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühren bezahlt habe, weil es sich z.B. um eine Garage handelt, zukünftig Gebühren bezahlen ? Ja, sofern auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, die in den öffentlichen Kanal entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden. 15. Wie müssen die Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt werden ? Die Niederschlagswassergebühren werden üblicherweise nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung verteilt. In der Regel wird die Verteilung der Niederschlagswassergebühren dann innerhalb der Nebenkosten- abrechnung vorgenommen. Gibt es mehrere Eigentümergruppen (mehrere Wasserhauptanschlüsse auf dem Grundstück) werden auch mehrere Selbstauskunftsunterlagen versendet. Die versiegelten Teilflächen des ganzen Grundstücks müssen erfasst werden und dann von den Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung entsprechend aufgeteilt werden. 16. Muss die Gemeinde auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird ? Ja. Die Gemeinde wird für die Straßenflächen an den Kosten der Niederschlagswasserentsorgung beteiligt. 17. Ist es ein Unterschied, ob das Grundstück an einen Mischwasserkanal oder einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist ? Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers. 18. Was ist zu tun, wenn keine Flächen an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen sind? Wenn weder befestigte Flächen noch Gebäude am öffentlichen Abwassersystem angeschlossen sind, ist keine Eintrag in den Berechnungsbogen nötig. 19. Was ist bei Einleitung der befestigten Flächen in einen verdolten Bach? Ein verdolter Bach ist keine Abwasserbeseitigungsanlage, daher werden die dort angeschlossenen versiegelten Flächen nicht zur Gebührenberechnung herangezogen. Keine Eintrag in den Berechnungsbogen nötig. 20. Wie wird ein Schwimmbecken berücksichtigt? Ein Pool wird wie Grünfläche behandelt, also nicht in die Kanalisation einleitend. Das gilt auch, wenn ein Überlauf vorhanden ist, da man davon ausgeht, dass ein Freibord von mind. 20 cm vorhanden sein sollte. Da in einen Pool Regenwasser nur direkt hinein regnet, ist der Puffer derartig groß, dass der Notüberlauf sehr wahrscheinlich nie anspringen wird. 21. Wie wird eine Tiefgarage betrachtet? Eine Tiefgarage ist gleich wie ein Gebäude zu sehen. Normalerweise mit Gründach versehen und somit mit dem Faktor 0,3. Sowie aber eine Befestigung auf dem Tiefgaragendach vorhanden ist, wird der dazu gehörige Faktor für das Befestigungsmaterial herangezogen (z.B. 0,7 für Pflastersteine). 22. Wie wird ein Flachdach mit Kiesoberfläche behandelt? Prinzipiell gleich wie ein normales Dach mit Ziegel, da das Wasser ja nicht versickert. Es wird auch kein Rückhalt anerkannt, wenn der Ablauf höher angebracht ist (und somit Wasser zurückgehalten wird). 23. Wie wird ein Bürgersteig betrachtet, welcher der Öffentlichkeit zugänglich ist? Diese Flächen werden von der Gemeinde übernommen! Auch wenn eine Doppelnutzung ( z.B. Fußgängerweg und Hofeinfahrt )vorhanden ist. 24. Was ist zu tun, wenn eine versiegelte Fläche an einer Zisterne und an einer Sickermulde hängt? Es sind die Flächen in beide Spalten (S5 und S6) anzugeben, damit zum einen der Faktor 0,1 angesetzt werden kann und zum anderen bekannt ist, bei welcher Fläche die Zisternen-Pauschale von 8m² pro m³ Zisternenvolumen abgezogen werden kann. 25. Wieso bekomme ich mehrere Anschreiben? In den meisten Fällen sind zwei Wasserzähler installiert. Da die Anschreiben über die Abwasserrechnung abgewickelt wird, kann es vorkommen, dass ein Gebäude bzw. ein Grundstück mehrmals angeschrieben wird. In diesem Fall reicht es, wenn nur ein Plan und ein Berechnungsbogen ausgefüllt wird. WICHTIG: Es müssen alle Erklärungen zurückgeschickt werden, mit einem Verweis auf die Gebührennummer, bei dem der Plan ausgefüllt wird. Sind in einem Haushalt keine zwei Wasserzähler installiert, so liegt der Grund für die mehreren Anschreiben in der Regel darin, dass eine nebenstehende Garage extra angeschrieben wurde. Hier kann gleich vorgegangen werden, wie wenn 2 Wasserzähler vorhanden sind. Auch hier wieder WICHTIG: alle Erklärungen unterschrieben zurückgeben! 26. Wieso bekomme ich ein Anschreiben von einem Grundstück ohne Bebauung, welches mehreren gehört? In solchen Fällen (z.B. gemeinschaftliche Straße) wird ein Gebührenbescheid erstellt. Es ist Aufgabe desjenigen, welcher das Anschreiben und später auch den Gebührenbescheid bekommt, die Kosten intern auf die jeweiligen Eigentümer umzulegen. Bei mehreren Eigentümer wird i.d.R. der im ALB an erster Stelle stehende angeschrieben.[mehr]
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