Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 1378 Ergebnisse in 12 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 541 bis 550 von 1378.
Innovation als Geschäftsidee

Innovationen helfen nicht nur bestehenden Unternehmen, sich am Markt zu behaupten. Sie können auch für Einzelpersonen eine Chance sein. Oft werden Unternehmen überhaupt erst aus einer Innovationsidee heraus gegründet oder auf deren Grundlage weitergeführt. Für folgende Adressaten kann eine Innovation als Geschäftsidee besonders interessant sein: Unternehmensgründerinnen oder -nachfolgerinnen und Unternehmensgründer oder -nachfolger Ob Sie ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen und eventuell verändert weiterführen möchten - es ist nicht leicht, am Markt Fuß zu fassen oder Marktanteile zu behalten. Innovative Geschäftsideen sind ein Weg, um sich von Konkurrenzunternehmen abzuheben. Einerseits können Sie bestehende Marktsegmente dahingehend beobachten, in welchen Bereichen Verbesserungen möglich wären, denn nicht immer ist eine ganz neue Idee notwendig. Andererseits sollten Sie versuchen, Marktnischen zu finden, die Sie mit innovativen Produkten und Dienstleistungen bedienen könnten. Eine scheinbar gute Geschäftsidee reicht nicht aus, um als Unternehmerin oder Unternehmer erfolgreich zu sein. Tipp: Das Wirtschaftsministerium fördert innovative Start-up-Unternehmen mit dem Innovationsgutschein Hightech Start-up. Es werden dabei Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, aber auch Materialaufwendungen im Rahmen des Prototypenbaus bezuschusst. Der Innovationsgutschein B Hightech soll vor allem der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Auch die EU fördert hochinnovative Unternehmen mit verschiedenen Förderprogrammen im Rahmenprogramm Horizont Europa. Im EIC Accelerator-Programm können beispielsweise bis zu 2,5 Mio. Euro europäische einzelbetriebliche Förderung sowie Beteiligung bis 15 Mio. Euro beantragt werden. Unterstützung bei der Beantragung europäischer Fördermittel finden Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Baden-Württemberg über die Webseite Innocheck BW unter vertiefende Informationen. Hier finden Sie auch einen Fragebogen zu konkreten Innovationsvorhaben, um sie auf ihre Förderfähigkeit in den verschiedenen Programmen zu prüfen (gefördert durch das Wirtschaftsministerium). Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Mitarbeitende an Universitäten ("Spin-offs") Wenn Sie noch studieren und sich vorstellen können, später ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie bereits vor Ihrem Abschluss überlegen, in welche Richtung Ihre selbständige Tätigkeit gehen könnte. Informieren Sie sich so früh wie möglich darüber, welche Möglichkeiten es an Ihrer Universität gibt, an Forschungsprojekten teilzunehmen. Forschungsprojekte, an denen Sie als Studierende, Absolventinnen oder Absolventen oder Angestellte einer Universität mitarbeiten, enthalten nicht selten auch die Möglichkeiten für "Spin-off"-Gründungen. Spin-offs sind Unternehmensgründungen durch Studierende, Absolventinnen und Absolventen oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Kompetenzen aus Forschungsprojekten, die im Einvernehmen mit der betreffenden Hochschule oder Forschungseinrichtung gegründet werden. Spin-offs können auch entstehen, wenn ein Unternehmen auf der Suche nach einer technologischen Lösung an eine Forschungseinrichtung herantritt. Spin-offs bieten neue Produkte und Dienstleistungen an und sorgen damit für die schnelle Verbreitung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse in der Wirtschaft. Sie spielen eine wichtige Rolle beim Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft und beschleunigen den technologischen Wandel. In Spin-offs finden häufig weitere Forschungsaktivitäten statt. Gleichzeitig haben Gründerinnen und Gründer von Spin-offs meist eine Vielzahl von Kontakten zu Forschungseinrichtungen. Diese Kontakte und die daraus entstehenden Netzwerke sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Sie können für die weitere Entwicklung des Unternehmens sehr nutzbringend sein und bieten vor allem Ansatzpunkte für weitere gemeinsame Forschungsprojekte sowie für die Gewinnung hochqualifizierter Mitarbeitender. Auf diese Weise können Spin-offs ein hohes Innovationsniveau und damit einen wesentlichen Vorsprung gegenüber Konkurrenzunternehmen erreichen. In den meisten Fällen werden Spin-offs aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründet, die während des Hochschulstudiums gewonnen wurden. Um diese Entwicklung zu unterstützen, haben viele Hochschulen eigene Netzwerke oder Zentren zur Unterstützung von Existenzgründungen aus Hochschulen geschaffen. Das Angebot reicht von Lehrveranstaltungen über Beratungsangebote bis hin zur Bereitstellung von Räumlichkeiten. Tipp: Auch die unterschiedlichen Fördermaßnahmen für Unternehmensgründungen können für Gründerinnen und Gründer von Spin-offs infrage kommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert beispielsweise im Rahmen des Programms "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Absolventinnen und Absolventen an Hochschulen, die aus einer innovativen Idee heraus ein Unternehmen gründen wollen. Für Spin-offs, die bereits die Gründung erfolgreich gemeistert haben, kann sich eine EIC Transition-Förderung anbieten: Die EU fördert hier im Rahmen von Horizont Europa Einzelunternehmen oder kleine Konsortien, die Ergebnisse aus EU-geförderten Vorprojekten aus dem Labor bis zu einem Demonstrator vorantreiben wollen, mit bis zu 2,5 Mio. Euro. Erfinderinnen und Erfinder Sie nehmen an, dass Sie etwas erfunden haben, das sich wirtschaftlich verwerten lässt? Dann sollten Sie als Erstes überlegen, wie Sie Ihre Erfindung am besten schützen lassen. Gewerbliche Schutzrechte sind die wirksamste Möglichkeit zu verhindern, dass Ihre Erfindung widerrechtlich benutzt wird. Was nicht geschützt ist, können alle verwerten! Welche Schutzrechte es gibt und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie glauben, eine verwertbare Erfindung gemacht zu haben, können Sie im Kapitel "Innovationen schützen (Patente, Marken, Muster)" und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen nachlesen. Überlegen Sie danach, wie Sie Ihre Erfindung verwerten wollen. Nicht immer muss eine Idee gleich zur Gründung eines Unternehmens führen. Folgende weitere Möglichkeiten der Ideenverwertung gibt es: Sie können Ihre Idee oder Erfindung in Ihrem Unternehmen verwerten - entweder alleine oder in Kooperation mit einem anderen Unternehmen. anderen eine Lizenz an Ihrer Erfindung übertragen (das heißt, ein anderes Unternehmen zahlt Ihnen Lizenzgebühren, um Ihre Erfindung in einem von Ihnen festgelegten Umfang nutzen zu dürfen). die gesamte Erfindung (das heißt, das Patent an sich sowie gegebenenfalls das zugehörige Know-how) an Dritte verkaufen. Damit gehen alle damit verbundenen Rechte auf diese über. Tipp: In jedem Fall sollten Sie eine Erfindererstberatung in Anspruch nehmen. Diese wird im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg und bei weiteren Erfinderberatungsstellen in Baden-Württemberg kostenlos von Patentanwältinnen und Patentanwälten angeboten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Rechte beim Kauf einer mangelhaften Sache

Ist eine Sache, die Sie gekauft haben, mangelhaft, haben Sie folgende Rechte: Sie können zwischen Reparatur und Austausch der Sache wählen, oder nachrangig vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Zudem können Sie Schadenersatz verlangen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist. Mangel Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie bei Übergabe den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und, wenn eine Montage durchzuführen ist, den Montageanforderungen entspricht. Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarten Eigenschaften hat, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen übergeben wird. Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann, der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung und den Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann. Bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf, das heißt dem Kauf beweglicher Sachen zwischen Unternehmer und Verbraucher, kann von den objektiven Anforderungen vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens von einer bestimmten Abweichung in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Die Sache entspricht den Montageanforderungen, wenn die Montage sachgemäß durchgeführt worden ist oder zwar unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch weder auf einer unsachgemäßen Montage durch den Verkäufer noch auf einem Mangel in der vom Verkäufer übergebenen Anleitung beruht. Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn der Verkäufer eine andere Sache liefert. Besonderheiten bei Waren mit digitalen Elementen Bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf über eine Ware mit digitalen Elementen (z.B. Smartphone mit Betriebssystem) ist ein Sachmangel auch dann gegeben, wenn der Verkäufer nicht die Aktualisierungen bereitstellt, die im Vertrag vereinbart worden sind oder die der Verbraucher erwarten kann, der Verkäufer die Aktualisierungen zwar bereitstellt, der Verbraucher aber nicht hierüber informiert wird, die Ware nicht den Installationsanforderungen entspricht (die Installationsanforderungen sind den Montageanforderungen vergleichbar). Kenntnis vom Mangel beim Vertragsschluss Wenn Sie den Mangel einer Sache bei Vertragsschluss kennen, können Sie den Mangel später nicht geltend machen. Ist Ihnen als Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, können Sie Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gilt aber nicht bei einem nach dem 31. Dezember 2021 abgeschlossenen Verbrauchsgüterkauf. Besonderheiten Die Haftung des Verkäufers für einen Mangel kann vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist das aber nur sehr eingeschränkt möglich. Jedenfalls kann der Verkäufer sich auf den Haftungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Reparatur und Austausch Liegt ein behebbarer Sachmangel vor, können Sie von dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, müssen Sie dem Verkäufer dafür eine angemessene Frist setzen. Lässt dieser die Frist ungenutzt verstreichen, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern beziehungsweise Schadenersatz verlangen. Der Verkäufer kann die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, wenn die Sache weder repariert noch ausgetauscht werden kann, der Verkäufer Reparatur und Austausch verweigert, beides für Sie unzumutbar ist, beides fehlgeschlagen ist (Austausch oder Reparatur gelten in der Regel nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen), oder eine Kombination der vorgenannten Fälle vorliegt (Beispiel: Die Sache kann nicht ausgetauscht werden und eine Reparatur ist fehlgeschlagen). Rücktritt vom Vertrag und Kaufpreisminderung Unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadenersatz Ist eine Kaufsache mangelhaft, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von dem Verkäufer Ersatz für entstandene Schäden (z.B. Gutachterkosten, Schäden, die der mangelhafte Kaufgegenstand an Ihrem Eigentum verursacht hat) beziehungsweise für getätigte Aufwendungen (z.B. Transport- und Montagekosten) verlangen. Ihre Ersatzansprüche können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Ein Widerrufsrecht, bei dem Sie die Sache ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist dem Verkäufer zurückgeben können, besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (z.B. Haustürgeschäft ) oder einem Fernabsatzvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften . Garantie Wenn der Verkäufer oder eine Garantie (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung, siehe oben) für die Eigenschaft oder Haltbarkeit der Sache übernimmt, stehen Ihnen als Käufer weitere Rechte zu. Dies gilt auch für die Garantie eines Dritten, beispielsweise des Herstellers. Die Bedingungen, unter denen Sie diese Rechte geltend machen können, ergeben sich aus der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung. Tipp: Bewahren Sie immer den Kassenbon auf. Damit können Sie nachweisen, dass, wann und bei wem Sie eine Sache gekauft haben. Sonderregelungen für den Verbrauchsgüterkauf Für den Verbrauchsgüterkauf gelten unter anderem noch folgende zusätzliche Regelungen: Zeigt sich innerhalb eines Jahres (bei Kaufverträgen über lebende Tiere und Kaufverträgen, die vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden sind: sechs Monaten), nachdem Sie eine Sache gekauft und mitgenommen haben, ein Mangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Mitnahme mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Wird Ihnen im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs eine zusätzliche Garantie gewährt, müssen die Garantieerklärungen einfach und verständlich abgefasst sein. Sie müssen vor allem folgendes enthalten: einen Hinweis auf Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, vor allem die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Name und Anschrift des Garantiegebers. Die Garantieverpflichtung gilt auch, wenn eine der genannten Anforderungen nicht erfüllt ist.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Er kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Achtung: Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies vor Beginn und vor jeder Verlängerung der Beschäftigung schriftlich (also mit handschriftlicher Unterschrift) vereinbaren, ansonsten gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen Sie schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und der beschäftigten Person aushändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er oder sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung, die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen, bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes: a) die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, b) die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, c) der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und d) die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat, sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist, das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Erbringt der Arbeitgeber die Nachweise nicht form- und fristgemäß, kann es sich um eine Ordnungswirdigkeit handeln, die mit einem Bußgelb geahndet werden kann. Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift wie folgt auzuhändigen: mit den Angaben nach Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die Niederschrift mit den übrigen Angaben spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Besonderheiten gelten für Beschäftigte, im Rahmen eines Praktikantenverhältnisses oder die ihre Arbeitsleistung länger als vier aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Änderungen von wesentlichen Vertragsbedingungen sind an dem Tag schriftlich mitzuteilen, an dem sie wirksam werden. Die Angaben können zumindest teilweise ersetzt werden durch einen Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen (z.B. aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung). Auch wenn eine Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund einer solchen Regelung erfolgt, kann auf den Hinweis der Änderung teils verzichtet werden. Sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, der die o.g. Angaben enthält, besteht keine Verpflichtung diese zusätzlich schriftlich niederzulegen. Hinweis: Ein Verstoß gegen die - hier nur im Überblick darstellbaren Regelungen des Nachweisegsetzes - kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR geahndet werden. Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags gilt grundsätzlich inhaltliche Gestaltungsfreiheit, allerdings eingeschränkt durch vorrangige Gesetze (z.B. Arbeitszeitgesetz), Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, soweit diese keine Abweichung zulasten des Beschäftigten zulassen. Sind Sie selbst Tarifvertragspartei oder Mitglied in einem Arbeitgeberverband, müssen Sie mindestens die tariflich ausgehandelten Bedingungen für alle gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter anwenden. Hinweis: Auch sonst können Sie an einen Tarifvertrag gebunden sein, wenn eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags, von dessen Geltungsbereich Sie erfasst sind, ausgesprochen wurde. Bei der Einstellung von neuem Personal ist es oftmals sinnvoll, zunächst eine Probephase zu vereinbaren. Sie soll dem Arbeitgeber und der beschäftigten Person die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen. In dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis erleichtert aufgelöst werden. Die Probezeitvereinbarung kann in zwei Arten durchgeführt werden: unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer ausdrücklichen Probezeit von bis zu sechs Monaten. Dabei kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Unabhängig davon gilt in Betrieben, mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten, das Kündigungsschutzgesetz erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten, während der eine Kündigung nicht begründet werden muss. befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Probezeit als echtes Probearbeitsverhältnis. Dieses endet nach Zeitablauf automatisch. Die Befristung muss sich aus der schriftlichen Vereinbarung deutlich ergeben. Soll das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung weiter bestehen, ist grundsätzlich der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags erforderlich. Wird die Tätigkeit jedoch mit Wissen des Arbeitgebers stillschweigend fortgeführt, gilt es als auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht der Arbeitgeber sofort widerspricht. Daher müssen Sie als Arbeitgeber der Arbeitsaufnahme des bisher befristet Beschäftigten widersprechen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden soll. Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeberverband oder Ihrer berufsständischen Organisation wie z.B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer nach Mustern für Arbeitsverträge für Ihre Branche. Hinweis: Wenn Sie als Arbeitgeber die Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sehr detailliert im Arbeitsvertrag beschreiben, verringern Sie Ihre Möglichkeit, im Rahmen Ihres Weisungsrechts Arbeitsinhalte neu zu gestalten. Sie können beispielweise in den Arbeitsvertrag eine Klausel aufnehmen, die Sie als Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer an verschiedenen Orten einzusetzen oder auch andere zumutbare und der jeweiligen Qualifikation entsprechende Tätigkeiten zuzuweisen. Eine solche Klausel muss jedoch als Allgemeine Geschäftsbedingung transparent sein und darf keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers enthalten. Achtung: Änderungen im Arbeitsvertrag können Sie nicht einseitig beschließen. Dazu müssen Sie eine Änderungskündigung aussprechen, die ebenfalls sozial gerechtfertigt sein muss, sofern das Kündigunsschtzgesetz Anwendung findet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schulwegeplan_2023.pdf

Schulwegeplan Baindt Liebe Eltern, liebe Kinder, der gemeinsame Schulweg zu Fuß ist für die Kinder ein erster Schritt zur Selbstständigkeit und eine Gruppenerfahrung mit ihren Schulfreunden. Allerdings ist der Schulweg nicht immer der verkehrssicherste Weg. Dieser Schulwegeplan weist auf Gefahrenstellen hin und zeigt, wie man diese sicher überqueren kann. Die Kinder sollen darauf gut vorbereitet werden. Auch das Verhalten in verschiedenen Situationen muss mit ihnen besprochen und trainiert werden. Ein herzliches Dankeschön geht an die Anlaufstellen, die den Kindern bei Fragen auf dem Schulweg weiterhelfen. Derzeit wird unsere Ortsmitte umgestaltet. Während der Baumaßnahme kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. Neben der allgemeinen Übersicht der Schulwege finden Sie anbei einen Plan für den sicheren Schulweg um den Dorfplatz zur Schule. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.baindt.de/gemeinde- baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen Ihre Amelie Heberling, Schulleiterin, und die Gemeindeverwaltung Baindt Anlaufstellen: Die Anlaufstellen sollen Ihnen und den Kindern die Sicherheit geben, dass auf dem Schulweg stets Ansprechpartner für kleine Notfälle zu finden sind. Die Anlaufstellen haben zu den Schulzeiten geöffnet. 1 Bäckerei Schmidt, Storchenstraße 4 2 Bäckerei Hamma, Dorfplatz 1 3 Rathaus Baindt, Marsweilerstraße 4 4 Friseursalon „Hair & Style“, Marsweilerstraße 37 5 Friseursalon „Haarschneiderei“, Gartenstraße 39 Vorsicht: 1 Gartenstraße In Richtung Schule auf der linken Seite der Gartenstraße gehen, da die Kinder nur hier sicher zum Zebrastreifen des Kreisverkehrs gelangen. 2 Gartenstraße -Ziegeleistraße Vorsicht beim Überqueren: Aus der Ziegeleistraße fahren Autos auf die Gartenstraße. 3 CAP-Markt - Parkplatz Hier findet viel Kundenverkehr statt. Auf an- und abfahrende Autos achten. Der Platz sollte möglichst gemieden werden. 4 Kreisverkehr Rathaus Es gibt dort zwei Zebrastreifen. Bitte diese unbedingt benutzen. 5 Zebrastreifen Schule Neben dem Zebrastreifen an der Schule befindet sich die Ein- und Ausfahrt zum Schulparkplatz. Liebe Eltern - bitte achten Sie besonders auf die Kinder am Zebrastreifen. 6 Kreuzung Boschstraße - Zeppelinstraße Die Linkskurve der Boschstraße ist schlecht einsehbar. Bitte die Straße unterhalb der Bushaltestelle überqueren. 7 Kindergarten St. Martin Zu Bring- und Abholzeiten der Kinder des Kindergartens herrscht hier reger Verkehr. Bitte aufmerksam sein. 8 Thumbstraße/ Annabergstraße/ Storchenstraße Die Straße in Richtung Schule am gekennzeichneten Fußgängerüberweg überqueren und über den nachfolgenden aufgezeichneten Weg den Weg zur Schule gehen. Impressum: Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt 07502 / 9406 - 0 Elternbeirat der Klosterwiesenschule Baindt 2023 Schulwegeplan https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen 1 2 3 4 5 7 8 6 Schulweg[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 10,7 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 15.09.2023
    Aufstellungsbeschluss_1._Änderung_2._Erweiterung_Gewerbegebiet_Mehlis.pdf

    Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 55,82 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 07.02.2024
      Zweitwohnungssteuererklärung.pdf

      Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zweitwohnungssteuererklärung 1. Angaben zur Person, die die Zweitwohnung innehat a) Name: _____________________________________________ b) Vorname: _____________________________________________ c) Geburtsdatum: _____________________________________________ d) Anschrift Hauptwohnung: _____________________________________________ e) Anschrift Zweitwohnung: _________________________________88255 Baindt f) Einzugsdatum Zweitwohnung _____________________________________________ g) Telefon/E-Mail für Rückfragen: _____________________________________________ Versand Schriftverkehr an: Erstwohnung Zweitwohnung Zur Information: Als „Wohnung“ im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung gelten nicht nur abgeschlossene Wohnungen, sondern z.B. auch Zimmer in Wohngemeinschaften oder die Meldung des Zweitwohnsitzes in der Wohnung/im Haus der Eltern. Inhaber der Zweitwohnung ist jede Person, die einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Nicht zur Wohnfläche zu zählen sind: Kellerräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (s. Wohnflächenverordnung). Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 2. Steuerbefreiungstatbestände (§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung) Die im Folgenden aufgelisteten Zweitwohnungen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Bitte prüfen Sie, ob einer der Tatbestände auf Sie zutrifft. Falls ja, kreuzen Sie das Zutreffende an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Meine Zweitwohnung ist gemeldet in einer: Wohnung, die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder einer ähnlichen Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung, die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird. Ich bin verheiratet und lebe nicht dauernd getrennt von meinem Ehepartner, die eheliche Wohnung befindet sich nicht in Baindt und ich kann meiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen. Anschrift Familienwohnsitz: _________________________________________________ Anschrift Arbeitsstelle: _________________________________________________ Bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Heiratsurkunde beifügen. Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung, meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern oder einem Elternteil gemeldet, ich bin finanziell von meinen Eltern abhängig. Bitte Bescheinigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder Studienbescheinigung beilegen sowie eine Kopie des Kindergeldbescheides beifügen. Der Wegfall eines Befreiungstatbestandes ist unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Trifft einer der oben genannten Tatbestände auf Sie zu, müssen die Angaben unter 3. und 4. nicht ausgefüllt werden. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 3. Angaben zur Zweitwohnung a) Die Zweitwohnung bewohne ich: alleine mit _________ weiteren erwachsenen Personen zusammen als Wohngemeinschaft (ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt z.B. Bad/Küche, ein Teil (Zimmer) ist der persönlichen Nutzung vorbehalten) Lebensgemeinschaft (Familie/Ehe/Partnerschaft – alle Bewohner haben Zugang zu allen Räumen) Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche (z.B. eigenes Zimmer) beträgt: _______qm Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (z.B. Bad, Küche, Flur) beträgt: _______qm Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: _______qm b) Miete oder Mietwert der Zweitwohnung die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine Netto-Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: ______________ € im Monat Bei Wohnungsanteilen in einer Wohngemeinschaft: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: ______________ € im Monat Hinweis: Sollte für Ihre Wohnung keine Netto-Kaltmiete vereinbart worden sein, so wird laut der Zweitwohnungssteuersatzung bei der Brutto-Kaltmiete pauschal 10 %, bei der Brutto-Warmmiete pauschal 20 % abgezogen. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG c) Für die Zweitwohnung wird vom Zweitwohnungsinhaber keine Miete/Pacht/sonstiges Entgelt bezahlt. Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegel ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Wohnung/das Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, sind Eigentümer. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegels ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, zahlen Miete für die gesamte Wohnung/das gesamte Haus. Diese Miete ist eine: Netto-Kaltmiete Brutto-Kaltmiete Brutto-Warmmiete Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete _____________ € im Monat Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch _____________ erwachsene Personen in der Wohnung/im Haus. Bitte Kopie des Mietvertrages, aus dem die Miete sowie die Berechnung der Miete (enthaltene Nebenkosten) hervorgeht, als Nachweis beifügen. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 4. Angaben zur Eigentumswohnung oder zum Haus zur Ermittlung des Mietwertes lt. Mietpreisspiegel a) Baujahr der Wohnung/des Hauses _____________ b) Quadratmeter Wohnfläche _____________ qm c) Wohnart: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus mit __________ Wohnungen Reiheneckhaus Wohnblock mit __________ Wohnungen Reihenhaus Penthouse auf einem Wohnblock Zweifamilienhaus Nicht abgeschlossene Wohnung sonstiges Objekt d) Garage/Stellplatz: (für den Zweitwohnungsinhaber) Garage Garage mit Heizung, Licht und Wasser Offener PKW Stellplatz Stellplatz in Tiefgarage (abgeschlossen) Stellplatz in Tiefgarage (nicht abgeschlossen) e) Folgende Ausstattung wurde nicht modernisiert (auf den Stand heutiger Technik) und wirkt sich mietpreismindernd aus: Heizung/Warmwasserversorgung Strominstallation Wärmedämmung/Außenisolierung Fußbodendämmung Fenster Bad/WC sonstige Umstände ________________________________________________________ Anmerkung: Sollte Ihre Wohnsituation zu keinem der genannten Fälle passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 5. Unterschrift Dieser Steuererklärung ist/sind ______ Anlage/n (Nachweise) beigefügt. Ihre Angaben werden zur Überprüfung einer evtl. Zweitwohnungssteuerpflicht benötigt. Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 11 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Der/die Inhaber/in einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die Höhe der Zweitwohnungssteuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit zur Bearbeitung der Steuererklärung Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, behalten wir uns vor, diese bei Ihnen anzufordern. Für Fragen steht Ihnen Frau Winkler gerne unter Tel. 07502/9406-23 oder per Mail an b.winkler@baindt.de zur Verfügung. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben: Datum: __________________ Ort: ___________________ Unterschrift: ___________________ Die Steuerklärung ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bitte zurücksenden an: Gemeinde Baindt Kämmerei Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift Hauptwohnung: Anschrift Zweitwohnung: Einzugsdatum Zweitwohnung: TelefonE-Mail für Rückfragen: Erstwohnung: Off Zweitwohnung: Off Name und Anschrift der Einrichtung: Name und Anschrift der Einrichtung_1: Anschrift Familienwohnsitz: Anschrift Arbeitsstelle: Wohnung die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen: Off Wohnung in einem Alten- Altenwohn- und Pflegeheim Einrichtungen zur vorübergehenden: Off Wohnung die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird Ich bin verheiratet und lebe: Off Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung meine Nebenwohnung ist bei: Off Anzahl: Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche zB eigenes Zimmer beträgt: Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche zB Bad Küche Flur beträgt: Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: alleine: Off weiteren erwachsenen Personen zusammen als: Off Wohngemeinschaft ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt zB: Off Lebensgemeinschaft FamilieEhePartnerschaft – alle Bewohner haben Zugang: Off die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine: Off Netto-Kaltmiete: Off Brutto-Kaltmiete: Off Brutto-Warmmiete: Off Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete_1: Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch: Ich bin Eigentümer der Wohnungdes Hauses In diesem Fall wird der Mietwert: Off Die Wohnungdas Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen sind: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen zahlen: Off Netto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Warmmiete_1: Off Baujahr der Wohnungdes Hauses: Quadratmeter Wohnfläche: Anzahl Wohnungen: Anzahl Wohnungen_1: sonstige Umstände: Einfamilienhaus: Off Wohnungen: Off Reiheneckhaus: Off Wohnungen_1: Off Reihenhaus: Off Penthouse auf einem Wohnblock: Off Zweifamilienhaus: Off Nicht abgeschlossene Wohnung: Off sonstiges Objekt: Off Garage: Off Garage mit Heizung Licht und Wasser: Off Offener PKW Stellplatz: Off Stellplatz in Tiefgarage abgeschlossen: Off Stellplatz in Tiefgarage nicht abgeschlossen: Off HeizungWarmwasserversorgung: Off Strominstallation: Off WärmedämmungAußenisolierung: Off Fußbodendämmung: Off Fenster: Off CheckBox: Off CheckBox_1: Off Anzahl Nachweise: Datum: Ort: Unterschrift:[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 150,20 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 16.04.2024
        Der Weg zu öffentlichen Aufträgen

        Wenn Sie in Erwägung ziehen, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, beachten Sie die folgenden Punkte. Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg. Diese vermittelt zwischen der öffentlichen Verwaltung und den privaten Wirtschaftsunternehmen. Die Auftragsberatungsstelle bietet beispielsweise eine Bieterdatenbank an.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Amtsblatt_2024_06_07_KW23.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 7. Juni 2024 Nummer 23 Kommunal- und Europawahl 2024 Wahlaufruf zur Kommunalwahl und zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am kommenden Sonntag, den 9. Juni 2024, sind Sie zur Kommunalwahl und zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Nutzen Sie mit Ihrer Stimmenabgabe die Möglichkeit, auf die Politik in unserer Gemeinde, im Landkreis und auch in Europa, Einfluss zu nehmen. Es geht um die Zukunft auf kommunaler Ebene, also um die Entwicklung direkt vor Ort, aber auch um die Zukunft Europas. Wer nicht wählt verzichtet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen Staatswesen! Für unsere Demokratie sollten wir bereit sein, die paar Minuten für die Wahlhandlung aufzuwenden. Auch unsere Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr sind bei den Kommunalwahlen und ab dieser Wahl auch für die Europawahl wahlberechtigt! Die Ergebnisse der Europawahl sind spätestens am Sonntagabend auf unserer Homepage unter www.baindt.de abzurufen. Die Gemeinderatswahl wird über ein EDV-gestütztes Wahlprogramm ausgezählt. Am Sonntag- abend, ab 22:00 Uhr, laden wir interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Sitzungssaal des Rathauses ein, um die Zwischenergebnisse auf der Leinwand mitzuverfolgen. Das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl wird gegen 22:30 Uhr vorliegen. Die Kreistagswahl wird am Montag, den 10. Juni 2024, ausgezählt. Auch diese Ergebnisse wer- den baldmöglichst auf die Homepage der Gemeinde gestellt. Da am Montag alle Beschäftigten der Gemeindeverwaltung mit der Wahlauszählung beschäf- tigt sind, können an diesem Tag keine anderen Verwaltungsaufgaben erledigt werden. An diesem Tag findet kein regulärer Dienstbestrieb statt. Wir freuen uns über eine gute Wahlbeteiligung und wünschen Ihnen einen guten Wahlsonntag! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ein Wochenende, das Geschichte schrieb! Mit dem Landesturnfest 2024 starteten wir in der Gemeinde Baindt in das lange Wochen- ende. Rund 10.000 Teilnehmende waren sportlich aktiv und feierten im Mittleren Schussental. In unserer Schulturnhalle begannen am Donnerstag, den 30. Mai 2024 die Baden-Württem- bergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer. Am nächsten Tag fand die Team Challenge Geräteturnen Mixed statt. Die Gäste in Baindt ließen sich vom Regenwetter nicht abhalten, sodass die Tribüne der Schulsporthalle während den Wettkämpfen stets sehr gut besucht war und eine tolle Stimmung herrschte. Das Frühstück für unsere Gäste wurden ab 5.30 Uhr vom Kirchenchor hergerichtet. Im Eingangsbereich der Halle wurden die Zu- schauerinnen und Zuschauer von unseren Landfrauen mit Kaffee und Kuchen versorgt, während sich der Sportverein auf dem unteren Schulhof um Essen und Getränke kümmer- te. Damit in den Schlafquartieren alles ruhig verläuft, haben unsere Reiterinnen und Reiter die Einlasskontrolle übernommen. Das Miteinander unserer Vereine war richtig klasse, wir danken herzlich für die Unterstützung! Die angespannte Hochwassersituation aufgrund des anhaltenden Dauerregens veran- lasste das Organisationsteam mit den verantwortlichen Behörden jedoch dazu, die Veran- staltung am Freitagabend abzubrechen. Der Schwäbische Turnerbund und der Gemeinde- verband Mittleres Schussental mit den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg haben schweren Herzens entschieden, dass aufgrund der an- haltenden Hochwassersituation und zur Sicherheit aller Beteiligten ab Freitag, den 31. Mai 2024 ab 00:00 Uhr, keine weiteren Veranstaltungen, Wettkämpfe und Mitmachangebote des Landesturnfestes mehr stattfinden. Die Heimreise der Sportlerinnen und Sportler erfolgte am Samstagvormittag nach dem Frühstück. Ein Rückblick in Bildern folgt nächste Woche. Bereits am Freitagnachmittag wurde der Hochwasseralarmplan der Freiwilligen Feuer- wehr und der Gemeinde aktiviert, sodass sämtliche Rechen in den Bächen und Gewässern regelmäßig kontrolliert und Vorbereitungsmaßnahmen getroffen wurden. Unsere Feuerwehr war bestens vorbereitet und sehr umsichtig. Darüber hinaus hat die Gemeinde Baindt ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement erstellt. Ziel ist es, Maßnahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die in diesem Zu- sammenhang erfolgte Hochwasserschutzmaßnahme am Ortsausgang in Richtung Sulpach hat vollumfänglich gegriffen und zeigte ihre Wirkung. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt unterstützte darüber hinaus die umliegenden Feuerweh- ren in Baienfurt und Bad Waldsee beim Befüllen von Sandsäcken sowie beim Abpumpen von Wasser. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK sowie allen Helferinnen und Helfern der letzten Tage. Wir sind sehr stolz auf unser Gemeinwesen! Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeinde Baindt stellte kostenfreie Sandsäcke für die Baindter Bevölkerung zur Verfügung. Sollten Sie von dieser Hilfs- aktion Gebraucht gemacht haben, freut sich unsere Freiwillige Feuerwehr über eine kleine Spende für ihre Kameradschaftskasse. Die Sandsäcke müssen nicht zurückgebracht werden! Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Pflichten und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall Hochwasser kann Bürgerinnen und Bürger überall als Folge von Starkregen heimsuchen. Dies zeigte auch der Dauerregen bei uns in Baindt. Die Folgen können fatal sein, wenn kei- ne Vorkehrungen getroffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und Ihr Haus und die Umwelt durch Schutzmaßnahmen sichern. Gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch technische Maßnahmen der Ge- meinde, wie zum Beispiel Kanäle, geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströ- mendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, wie wichtig es zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke ist, dass auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die folgenden Maßnahmen langfristig im Voraus umzu- setzen: • Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe. Diese verhindert im Falle von ex- tremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächenwas- ser und Abwasser über Sanitäranlagen zurück in Ihr Gebäude strömen. • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Dies gibt Ihnen Zeit, sich auf potentielle Hochwasserereignisse vorzubereiten. Diese finden Sie unter anderem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). • Achten Sie bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. • Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutzelemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sandsäcke). • Sichern Sie sich finanziell ab. Die finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser können die privaten Rücklagen für Schadensfälle schnell sprengen. Eine Elementarschadensversicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. • Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Nie- derschläge ist nur bei durchlässigem Untergrund möglich. Durchlässige Oberflächen und eine großzügige Bepflanzung helfen deshalb in erheblichem Ausmaß dabei, Ihr Grundstück zu entwässern. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Fri- seur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbeiten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugänge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei – dies gilt vor allem für Rollatoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die La- dengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig geschlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vorfeld und weichen Sie ggf. auf die AchtalApotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung 466.81 4468.30 468.24 468 468 46 468.29 468.27 468.37 468.77 468.56 468.09 467.99 468 .43 4 6 8 .4 7 4 6 8 .4 2 4 6 8 .3 9 466.78 466.73 468.12 468.17 468.41 468.34 468.28 468.25 468.27 468.23 46 8.4 7 4 6 8 .5 9 4 6 8 .5 8 472.53 469.64 469.65 469 .63 69. 61 469.24 469.28 470.16 470.65 471 87 470.22 4 7 0 .1 0 471.37 471.08 470.84 470.94 4 70 .9 6 470.82 471 48 470.10 469.54 469.98 470.01 4 6 9 .8 4 469.67 4 69 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 472.87 473.76 473.06 473.08 473.10 472.53 9.41 474.48 474.21 473.94 474.15 474.70 474.07 474.12 472.61 472.61 4 72.77 475 08 474.17474.06 473.93 473.93 473.63473.40 473.62 473.14 472.83472.78 470.21 474.15474.05 474.52 468.39 468.58 467.08 467.17 469.20 472.69 58/12 69.23 48 467.64 DH 468.29 DH 473.10 0 6 468.20 468.32 468.29 468.31 468.39 468.77 468.56 468.27 466.70 466.83 466.81 468.34 468.30 468.09 68.05 468.08 468.15 468.48 468.39 468.41 468.33 468.17 468.22 46 8.5 9 69.64 469.66 469 .63 69. 61 469.68 46 469.11 471.21 471.41 470.15 4 7 0 .1 0 471.46 471.27 470.99 470.84 471.01 4 70 .3 6 471.36 470.10 469.57 469.54 469.53 4 6 9 .8 7 4 69 .8 4 469.83 473.75 473.58 474.73 474.43 474.41 473.79 473.73 472.53 2.96 474.63 .62 472.99472.86 474.15 473.82 474.18 473.92 Ga 467.10 470.85 470.78 469.64 473.68 474.22 474.47 840/1 470.01 468.24 468.30 4 0 0 80-99 55-99 55-9955-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55-50 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80-99 80-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 5-99 4 130-99 130-99 80-99 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" p. "Elsrijk" camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" pennsylv. "Summit" 21.10 | Prunus padus 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii | p CAP-Markt Bäckerei Friseur Kosmetik- Lounge Hubertus-Apotheke Mühlstraße ZUGANG GESCHÄFTE / APHOTHEKE nicht barrierefrei ZUGANG PRAXEN im OG Kosmetik-Lounge ZUGANG barrierefrei ZUFAHRT über Klosterhof / Mühlstraße H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 11. Juni 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anlie- gen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 09. Juni 2024 Kommunal- und Europa- wahl Gemeindeverwaltung Baindt Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 4 und 8 Unsere Austräger Linus Kaplan und Franka Hermann haben am 31. Mai letztmalig das Baindter Amtsblatt aus- getragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 7. Juni 2024 über- nimmt Christof Chlebicki den Bezirk 4 und Carolin Leon- hard den Bezirk 8. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 25. Juli 2024 bis zum 7. September 2024, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 12. Juni 2024 wissen, mit wel- chen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm berei- chern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Juni und Sonntag, 09. Juni 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Juni 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 9 51 10 Sonntag, 09. Juni 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juni 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.- 24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Zur Information TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.06., 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Juni - 16. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Darum ist das Ergriffenwerden von Gott Entzündet Wer- den in Liebe. Edith Stein Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni – 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kalan, Marisa Pfister, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Kaplan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Rößner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilde und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elias Dienstag, 11. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 13. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 14. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selens- ky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Halder, Jahrtag: Anna Halder) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfar- rer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wie zu besten Corona-Zeiten ... haben Landjugend Baindt und die Ministranten uns wieder mit einem wunderbaren Blumenteppich überrascht und dafür gesorgt, dass die Gäste aus nah und fern (Landes- turnfest) Fronleichnam mit im Blick hatten. Das nasskal- te Wetter hielt die Blumenpracht lange frisch. Auch ohne Prozession wurde der Tag zu einem Fest. Wir danken ganz herzlich Herrn Pfr. Leuze dafür, dass er den Gottesdienst mit uns gefeiert hat. Die 20 Ministranten hatten ihr Früh- stück nach der „Frühschicht“ (ab 6 Uhr) wieder redlich verdient. Die Landjugend hatte sicher auch ein warmes Plätzchen gefunden. Vergelt’s Gott. Bilder von der Kirchengemeinde Blumenteppich Minis- tranten Bild von der Kirchengemeinde Blumenteppich Landju- gend Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unse- rem nächsten Senioren- treff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauen- fest 2024 Frauenfest Liebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauen- fest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusammen und tauschen sich aus. Sie erleben den Katho- lischen Deutschen Frauenbund als großen Frauenverband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein breites Spektrum an Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbildung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke Tel. 49841. bis 10.06.2024 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschlie- ßend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 08.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16. Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Montag, 10. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis, Ev. Gemeindehaus Frauenkreis à 19. Juni Ausflug Donnerstag, 13. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte(n), 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 16. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich- Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Die Regale in Buchhandlungen quellen über von Ratge- bern für ein glücklicheres Leben. Und das in einer Zeit, in der es uns – äußerlich betrachtet – so gut geht, wie in keinem Jahrhundert vor uns. Es wird deutlich, dass wir mehr brauchen als einen vollen Bauch und das neueste Smartphone. Unser Wochenspruch ist kein bloßes weiteres Angebot auf dem Markt der Heils-Versprechen. Es ist Gottes Antwort auf die tiefe Sehnsucht, die uns zeigt, dass meine Seele erst bei dem zur Ruhe kommt, der sie ins Dasein gerufen hat. Schon hier und jetzt die Gemeinschaft mit unserem Ur- sprung und Ziel zu suchen – dazu lädt uns Jesus ein. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschich- te beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unse- ren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfragen in diesen Texten wieder- finde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse), 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz), 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist); & 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit einem kunterbunten Familien- gottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Da unsere Kühlmöglichkeiten ein- geschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Seniorenkreis Geselliger Nachmittag Unser nächstes Treffen findet am 11. Juni 2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, Baienfurt statt. Thema: Eine kleine Reise durch unsere Heimat - ein geselliger Nachmittag Wir freuen uns auf unsere Gäste. Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 AUSFLUG um 14:30 Uhr Abfahrt im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Mit großer Trauer nimmt der Sportverein Baindt 1959 e.V. von seinem Gründungsmitglied Josef Kränkle Abschied, der im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Mit ihm verliert der SV Baindt einen Mann der ersten Stunde, welcher in seinen 64 Jahren Mitgliedschaft den Sportverein und ganz besonders den Fußball in Baindt mitgeprägt hat. Wir werden seine liebenswerte Art, seine Hilfsbereitschaft und seinen Humor stets in Erinnerung behalten. Den Hinterbliebenen sprechen wir unser tiefempfunde- nes Mitgefühl aus. Sportverein Baindt 1959 e.V. Letzter Spieltag fällt ins Wasser Aufgrund des starken Regens in Süddeutsch- land, wurden die Partien TSV Riedlingen - SV Baindt und SV Vogt II - SV Baindt II abgesagt. Beide Spiele werden nicht mehr nachgeholt. Trotz der Spielabsagen, veranstaltete der SVB am Sams- tagabend dennoch eine kleine Saisonabschlussfeier im Vereinsheim. Die erste Mannschaft verabschiedete das Trainerteam um Jens Rädel (Pause) und Michael Gauder (Trainer SV Wolfegg), welches den SV Baindt erstmals in die Landesliga geführt hatte. Darüber hinaus fiel die Trennung von den langjährigen Leistungsträgern Philipp Boenke (Karriereende und Wechsel zum 1.FC Roséschor- le) und Luca Wetzel (SV Baindt II) sehr schwer. Zudem verlassen Johannes Kern (Rückkehr in die Heimat nach erfolgreichem Referendariat), Daniele D‘Ercole (unbe- kannt) und Ylber Xhafa (SV Weissenau) den Verein. Von der zweiten Mannschaft wurden Dennis Hecht (Kar- riereende), Luca Lauriola (Co-Trainer SV Wolfegg) und Co-Trainer Erwin „Quackie“ Koscher (Pause) gebührend gefeiert und verabschiedet. Der SVB bedankt sich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, welche beide Mannschaften in der vergan- genen Saison unterstützt haben. Trotz langer Auswärts- fahrten und oftmals enttäuschender Ergebnisse, konnte das Team immer auf zahlreiche Baindter Fans zählen und dankt vielmals dafür. SV Baindt Frauen in der kommenden Saison wieder im Spielbetrieb Nachdem die Frauen des SV Baindt in der Rückrunde, der gerade zu Ende gegangenen Saison sich mangels aus- reichender Spielerinnen leider aus dem Spielbetrieb zu- rückziehen mussten, konnten wir inzwischen einen Partner finden, mit dem wir ab der kommenden Saison 24/25 wie- der in den Spielbetrieb einsteigen können. Wir schließen uns der bereits bestehenden SGM Fronhofen/Blitzenreute als dritter Partner an und werden somit auch künftig in der Bezirksliga spielen. Damit setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit aus der Jugend fort, in der wir bereits seit Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Spielgemeinschaft mit Fronreute haben. Wir wünschen den Frauen in der neuen SGM viel Erfolg und hoffen an die erfolgreiche Zeit vergangener Jahre bald wieder anknüpfen zu können. TC Baindt e.V. Jugendsaisonauftakt mit Bändelestur- nier Am Samstag den 04. Mai fand bei uns auf der Anlage der Saisonauftakt für un- sere Jugend statt. Bei gutem Tenniswet- ter starteten wir um 13:30 Uhr mit 10 Kindern in die erste Runde des Bändelesturniers. Die ersten beiden Runde wurde mit allen Altersklassen gemischt gespielt, so dass die Neunjährigen in Doppel mit den Fünfzehnjährigen zusammen spielen konnten. Der Spaß stand im Vorder- grund und den hatten alle Mitspieler. Zur dritten Runde kam noch ein zusätzlicher Spieler dazu. Damit reichte es, unter Mithilfe unseres Jugendwarts, zu 3 Doppelpaarungen. Damit die älteren Spielerinnen und Spieler etwas mehr gefordert wurden, wurde jetzt nach die Altersklassen getrennt gespielt. Es wurden aber wei- terhin, wie es bei Bändelesturnieren üblich ist, die Spiel- paarungen gelost. Nach der dritten Runde wurde eine allgemeine Pause von ungefähr zwei Stunden ein-gelegt. Die Fußballfans des VfB Stuttgart waren in der großen Überzahl, sie wollten das Bundesligaspiel gegen den FC Bayern München im Fernsehen anschauen. Auch hier war das Ergebnis ein großer Erfolg. Zur allgemeinen Freude gewann der VfB Stuttgart das Spiel. Danach ging es nochmal weiter mit Tennis. Die Kinder hatte so große Freude beim gemeinsamen Spielen, dass nach dem Fußball noch 2 weitere Runden gespielt wur- den. Am Ende war es kurz vor 19 Uhr als die Dämmerung anbrach und die letzten Kinder nach Hause gingen. Alle Mitspielerinnen und Mitspieler hatten große Freude beim Saisonauftakt. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Verbandsrunde 2024 steht vor der Tür Vorschau: Alle unsere Mannschaften trainieren schon fleißig und ste- hen in den Startlöchern. Um Spiel, Satz und Sieg kämpfen 8 Teams in der Verbandsrunde, 2 Teams in der Doppel- runde und 3 Jugendmannschaften. Wir wünschen allen Teams eine verletzungsfreie Saison mit viel Spaß und Erfolg. Mittwoch, 5.6.: KIDs-Cup U12 – SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. Freitag, 7.6.: SG Baienfurt – Junioren U18 Samstag, 8.6.: Junioren U18 – TC Friedrichshafen 3 Herren 50/1 – TA SV Haisterkirch Sonntag, 9.6.: TC Warthausen – Herren 30 Montag, 10.6.: SPG Hett./Inner./Ver.stadt - Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 - TC Biberach (Doppelrunde) Mittwoch, 12.6.: Herren 65 - TC Kusterdingen TC Weingarten - KIDs-Cup U12 Freitag, 14.6.: Junioren U15 - TC Weingarten Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Josef Kränkle (Ignaz) † 23. Mai 2024 Ignaz war seit dem Jahr 1953 Musikant im Musikverein Baindt e.V. Er war leidenschaftlicher Schlagzeuger und hat uns auch nach seiner aktiven Zeit als Schlagzeuger weiterhin in der Fahnenabordnung unterstützt. Ignaz hielt über 70 Jahre dem Musikverein Baindt die Treue und ge- noss bei allen Musikantinnen und Musikanten aller Gene- rationen hohes Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem geselligen Musikanten mit großer Leidenschaft zur Musik, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Hochwassereinsatz - Einrichtung und Betrieb einer Notunterkunft Am Samstag, den 31.05. bekamen wir um 12 Uhr den Auftrag der Ge- meinde Baienfurt, eine Notunterkunft für bis zu 100 Per- sonen einzurich- ten. Innerhalb kür- zester Zeit war die Gemeindehal le von unseren sie- ben Helferinnen und Helfern einge- richtet. Das war auch wich- tig, da die ersten 15 Personen be- reits evakuiert wa- ren und bei uns eintrafen. Unsere Aufgabe bestand in der Registrie- rung der Betroffe- nen, der sozialen B e t r e u u n g (Schlafplatz, Din- ge des täglichen Bedarfs, Essen, Getränke etc.) und der Beratung. Dabei waren wir in ständigem Austausch mit den Krisenstäben der Gemeinde und unserer Kreis- bereitschaftsleitung. Da wir nicht wussten, wie sich das Wetter entwickelt, stellten wir uns auf einen längeren Ein- satz ein. Die Notunterkunft blieb jedoch nur bis Sonntag Nachmit- tag in Betrieb, da die betroffenen Be- wohnerinnen und Bewohner bereits in ihre Häuser zurück- kehren konnten und unser Einsatz somit beendet war. Bis auf 20 Feldbetten, die als Notlösung bei einer neuen Lage reaktiviert werden können, wurde alles gereinigt und aufgeräumt. Vielen Dank für die Zusammenarbeit an alle Beteiligten und an unsere Helfer:innen für ihren tatkräftigen, ehren- amtlichen Einsatz! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Treffen Sie die Kandidaten der CDU für den Gemeinderat Vor der Wahl haben Sie die Möglichkeit, die Kandidaten der CDU zu treffen: Freitag, 07.06. ab 15 Uhr am CAP-Markt Samstag, 08.06. ab 10 Uhr am Feneberg Markt Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Kandidaten persön- lich kennenzulernen. Gerne dürfen Sie Ihre Fragen an uns richten und Ihre An- liegen mit uns besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre Gemeinderats-Kandidaten der CDU Seltene Arten erleben – Baindter Annaberg erkunden Samstag, den 8. Juni ab 14 Uhr la- den die Kandidat*innen von Bündnis 90 /Die Grünen aus Baindt herzlich zu einem Spaziergang in das Naturschutz- gebiet Annaberg ein. Der Naturwart Walter Hohneiser führt uns durch die ehemalige Kiesgrube vorbei an be- sonderen Blühern und mit etwas Glück sieht man die Gelbbauchunke. Am besten bringt man Fernglas und Lupe mit. Treffpunkt: Tor an der Kiesgrubenstrasse Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Bergwanderung über die Leiter des Steinebergs Wir fahren in Immenstadt mit der Bergbahn auf den Mit- tagberg und wandern am Bärenkopf vorbei. Auf einem schmalen Pfad unterhalb der Felswand geht es zum Stei- neberg Gipfel. Schwindelfreie können auf der Leiter (30 m) direkt zum Gipfel hinauf klettern. Unterhalb des Gip- fels bilden die Platten der Grauen Wand einen Kontrast zum steten Auf und Ab. Nach Einkehr in der Alpe Gund steigen wir durch den romantischen Steigbachtobel, be- gleitet von Wasserfällen und Gumpen, zum Parkplatz der Mittagbahn ab. Treffpunkt: Sonntag, 16.06.2024 um 08.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 5 Stunden, 14 km, 400 m Aufstieg, 970 m Abstieg. Fahrpreis 19 Euro, Bergbahn 16 Euro (ab 65 J.) Vesper, Getränke, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.06.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@ gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext Tel. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen. Stadtspaziergang „Ulmer Gärten“ Unsere Wanderfreundin Dorothee Glück führt uns an we- niger bekannte Orte in Ulm. Nach der Wanderung besteht die Gelegenheit zu einem Stadtbummel oder Besuch im Botanischen Garten. Treffpunkt: Dienstag 18.06.2024 um 09.10 Uhr Weingar- ten Charlottenplatz oder 09.30 Uhr am Bahnhof in Ra- vensburg. Rückkehr 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 7 km, wenig Steigung. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Stadtführung. Mitnehmen: Vesper, Getränk und gutes Schuhwerk. Anmeldung bis 16.06.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 07524/4629601 Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Begrenzte Teilnehmerzahl, daher ist eine ver- bindliche Anmeldung erforderlich. Die Wanderung findet bei jedem Wetter statt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Hauptversamm- lung 2023 vom VdK OV Weingar- ten Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingar- ten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 22.Juni 2024 – 14:00 Uhr/Einlass: 13:30 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Hauptversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Berichte: a) Geschäftsbericht - Vorsitzende Karin Maucher b) Kassenbericht - Kassiererin Pascale Röther c) Revisionsbericht - Revisorin Edith Wochner • Aussprache über die Berichte • Beschlussfassung über den Geschäfts-,Kassen- und Revisionsbericht • Antrag auf Entlastung und Beschlussfassung über den Antrag • Ehrungen der VdK Jubilare • Behandlung eingegangener Anträge Anträge/Anfragen zur Hauptversammlung bitte schriftlich, auch per E-Mail bis spätestens 15.06.2024 bei der Vorsitzende einreichen: Karin Maucher,Wag- nerstr. 24 88250 Weingarten • Mitteilungen des Kreisverbandes • Termine/Mitteilungen – Vorschau 2024/25 • Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialverband VdK OV Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Wenn Sie unsere Homepage einsehen wollen, dann gilt ab jetzt diese Adresse: https://bw.vdk.de/vor-ort/ov-weingarten-1/ Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um Wespen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefährlich und schäd- lich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei dieser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, belästigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Un- sere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt werden. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Sti- chen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken ver- schluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nötig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vorsicht zu behan- deln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Eine Kontaktaufnahme ist über ein On- line-Formular möglich. Dieses ist über nachfolgenden QR-Code oder über www. rv.de/wespenundhornissen erreichbar. Falls Sie keinen Internetzugang besitzen, können Sie sich telefonisch unter 0751 85 – 4212 oder 0751 85 – 4210 melden. Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen ge- nießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 9. Juni 2024 Spielend den Bann- und Wackelwald am Schrecken- see entdecken. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gästeführer: Christoph Kammerer Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Es werden interessante Spiele für Familien mit Kindern geboten, um die Entstehung des Bannwaldes spielerisch zu erkunden. Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ge- gebenenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Geführte Radtour zu PV-Anlagen Die Radtour startet am Freitag, den 14. Juni um 13:00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Zwei spannende Beispiele für Solarenergie im Landkreis Ravensburg werden besich- tigt. Zunächst wird eine Agri-PV-Anlage im Kompetenz- zentrum Obstbau in Bavendorf (KOB) besichtigt, danach führt die Tour ins Hinterland nach Weingarten. Dort wer- den verschiedene Balkon-PV-Anlagen erklärt und Fragen zur Montage und Wirtschaftlichkeit beantwortet. Mittler- weile sind diese Anlagen auch für Mieter interessant. Die Veranstaltung wird von der KAB in Kooperation mit dem Landkreis Ravensburg und dem BUND Bodensee-Ober- schwaben durchgeführt. Die Tour endet in Weingarten. Dauer 4,5 Stunden, Strecke ca. 20 km, Kosten 10 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb ist eine Anmeldung über https://eveeno.com/310388560 notwendig. Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren - Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07 - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de 34. Internationale Wolfegger Konzerte vom 28.- 30. Juni 2024 Die Internationalen Wolfegger Konzerte auf Schloss Wolfegg, unter der Künstlerischen Leitung von Manfred Honeck, finden in diesem Jahr vom 28. bis 30. Juni statt. Beim Auftaktkonzert im historischen Ambiente der Alten Pfarr am Freitag, 28.06. um 20.00 Uhr ist das Blechblä- serensemble Bright Brass mit dynamischer Musik u.a. von Malcolm Arnold und George Gershwin zu erleben. Im majestätischen Rittersaal von Schloss Wolfegg findet das Orchesterkonzert am Samstag, 29.06. um 20.00 Uhr statt: Die Deutsche Radio Philharmonie präsentiert Beethovens 3. Sinfonie „Eroica“ sowie Franneks „Napoleon Bonapar- te“ mit dem Tenor Simeon Esper. Den Abschluss des Fes- tivals bildet das Kirchenkonzert am Sonntag, 30.06. um 17.00 Uhr, erneut mit der Deutschen Radio Philharmonie, dem Philharmonischen Chor München und renommier- ten Solisten, bei dem Werke von Bruckner und Schubert in der einzigartigen Akustik der barocken Pfarrkirche St. Katharina erklingen. Konzertkarten erhalten Sie bei der Wolfegg Information unter Tel.: 07527 9601-51 oder wolfegg.info@wolfegg.de Informationen zu den einzelnen Konzerten finden Sie auch auf der Homepage unter www.wolfegg.de Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe Das aktuelle Hochwasser richtet in Baden-Württem- berg erhebliche Schäden an. Besonders betroffen sind unter anderem der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg weist daher darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwas- serschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Wenn der Betrieb unmittelbar von der Hochwasserka- tastrophe betroffen ist, kann bei Arbeitsausfall unter be- stimmten Voraussetzungen Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Beste- hende Betriebsausfallversicherungen sind vorrangig zu beachten. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Die Anzeige kann auch online erfolgen. Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die beste- henden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeiter- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 geld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurz- arbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Auf- räumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzar- beitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehr- ten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist. Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzu- zeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe unter https:// www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzar- beitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-be- rechnung Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Der Arbeitsmarkt tritt auf der Stelle „Der Arbeitsmarkt zeigte im Mai erneut wenig Bewe- gung, die schwache Konjunktur bremst die Dynamik,“ fasst Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die momen- tane Situation am regionalen Arbeitsmarkt zusammen. Insgesamt waren 15.379 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, das waren 1,5 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Am Stellenmarkt zeigte sich bei den neu gemeldeten Arbeits- stellen ein Rückgang von fast 21 Prozent, der Bestand an offenen Arbeitsstellen blieb nahezu unverändert. „Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarkes hat in den letzten Monaten merklich nachgelassen. Vor allem für Arbeitsu- chende ohne Ausbildung oder Geringqualifizierte wird die Luft dünner“, so Mathias Auch. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das nahende Schuljahresende appelliert der Agenturchef an die Schü- lerinnen und Schüler: „Eine abgeschlossene Ausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. In wenigen Mo- naten beginnt das neue Ausbildungsjahr oder Semester, spätestens jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen.“ Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt und berät dabei alle jungen Menschen. Sie ist unter anderem auf zahlreichen Events in der Region präsent, so z. B. am 11. und 12. Juni auf der „Crunchtime“ in der CHG-Arena in Ravensburg, am 18. und 19. Juni auf der „Vocatium Bodensee“ im Graf-Zep- pelin-Haus in Friedrichshafen oder am 11. und 12. Juli auf den „jobs4you“ auf der Landesgartenschau in Wangen. Mehr zu den aktuellen Veranstaltungen unter https:// web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/ver- anstaltungen. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Mai 15.379 Menschen ohne Arbeit, 7.051 Frauen und 8.328 Män- ner. Zum Vormonat sank die Zahl um 229 Personen bzw. 1,5 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.581 Personen bzw. 11,5 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 6.868 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 91 oder 1,3 Prozent weniger als vor einem Monat und 908 oder 15,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.511 Menschen ar- beitslos gemeldet. Dies ist eine Abnahme um 138 oder 1,6 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 673 oder 8,6 Prozent zum Mai des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Mai 5.244 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.953 davon arbeitslos. Aus den Asylherkunftsländern waren 3.934 erwerbsfähige Perso- nen gemeldet, von denen 1.367 arbeitslos gemeldet waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Mai über 1.144 neue, offene Stellen, das sind 303 weniger als im Vormonat. Im Mai des Vorjahres waren es 1.268 Neu- meldungen. Im gesamten Agenturbereich waren 6.592 offene Stellen gemeldet. Dies waren 110 weniger als im April und 601 oder 8,4 Prozent weniger als im Mai 2023. Ausbildungsmarkt Bis Mai haben Arbeitgeber für das kommende Ausbil- dungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 4.699 Ausbildungsstellen gemeldet. Gleichzeitig haben sich bis Mai insgesamt 2.509 Interessierte für eine Berufs- ausbildung gemeldet. Das sind 49 mehr als im Vorjahr. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt junge Menschen bei der Suche nach dem passenden Aus- bildungsplatz. „Wer über keine abgeschlossene Berufs- ausbildung verfügt, hat ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Die Berufsberatung hilft Jugendlichen mit individuellen Lösungen auf dem Weg zum Wunschberuf“, appelliert Mathias Auch. Mehr Infor- mationen und Termine unter: https://www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufsberatung. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit hat in den vergangenen Monaten wieder etwas zugenommen. Betroffene Bran- chen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeug- bau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und mittlerweile die Elektroindustrie, sowie Teile der Baubranche. Im Mai sind bis zum 28. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 24 neue Anzeigen für ma- ximal 1.016 Beschäftigte auf Kurzarbeit eingegangen. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 2,9 Prozent. Mit 4.187 Frauen und Männern waren 82 oder 1,9 Prozent weniger Menschen arbeitslos als vor vier Wo- chen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodenseekreis 1.808 Menschen (minus 54), das Jobcenter betreute 2.379 Frauen und Männer (minus 28). Im Landkreis Konstanz waren 6.315 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (2.721) oder das Jobcen- ter (3.594) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 132 Menschen oder 2 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,8 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,5 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 4.877 Menschen über die Arbeitsagentur (2.339) und das Jobcenter (2.538) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 15 Personen oder um 0,3 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 IMMOBILIENMARKT Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Garage oder Stellplatz gesucht! Wir suchen eine Garage oder ein bis zwei Stellplätze für 2 kleine Oldti- mer. Langfristige Miete (ganzjährig) oder zum Kauf. 07529/2977 GESCHÄFTSANZEIGEN © Tomaschoff/DEIKE 747U53W4 Sie haben Fragen rund um das Mitteilungsblatt? Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim 07154 8222-20 | abo@duv-wagner.de Abo Zahlart Zustellung Sonstige Fragen Digitalisierung Kontaktieren Sie uns jetzt! Jederzeit ganz bequem über unsere Webseite: Mitteilungsblatt abonnieren www.duv-wagner.de/abonnieren Fragen zur Zustellung www.duv-wagner.de/reklamation Umstellung auf das digitale Abo www.duv-wagner.de/digital Umstellung der Zahlart per Lastschrift www.duv-wagner.de/sepa Oder persönlich unter: abo@duv-wagner.de 07154 8222-20 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas verblieb zum Vormonat unverändert bei 2,9 Prozent und liegt damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. „Mit Blick auf die Arbeitslosenquote ist der Landkreis Ra- vensburg seit langer Zeit unter den Top 3-Landkreisen in Baden-Württemberg. Im Mai lag er zusammen mit dem Landkreis Emmendingen auf Rang 3“, sagt Mathias Auch. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 13 Uhr: Empfang mit Grußwort 13.30 bis 17 Uhr: • Hausführungen • Musik von „D´kloine Duranand“ • Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“ • Tanzgruppe „DanceKids“ • Malen mit Kindern • Foodtruck, Kaffee und Kuchen Veranstaltungsort: Sperlingweg 6 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Fest der Begegnung im Altenzentrum Selige Irmgard 15. Juni 2024 | ab 13 Uhr Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 4/ 25 * &AUSBILDUNGBERUF *KW25 in Pa onville und Fellbach-Oeffi ngen VERANSTALTUNGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 STELLENANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot bis 30.06.2024 Klimawartung für 89,99 Euro inkl. Nachfüllung* mit Kältemittel R-134a und 139,99 Euro mit R-1234yf (*ausgenommen Leeranlagen) Aktion Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de Aktion AktionAktion SCHLUSS MIT SINNLOSEN DIÄTEN Jessica Kapellen Ernährungsberaterin 0176 604 406 29 ernaehrung@mim-kapellen.de www.mim-kapellen.de Abt-Hyller-Straße 18 88250 Weingarten We rt 79 € Ak tio n g ült ig bis 26 .06 .20 24 GU TSC HE IN gra tis St off we ch se lan aly se Gemeinsam gehen wir ihren überschüssigen Kilos an den Kragen. Ich helfe Ihnen auf gesunde Weise ihre Ziele zu erreichen, damit Sie sich endlich wieder wohl in ihrem Körper fühlen. Sie haben sich schon durch unzählige Diäten gequält, aber der JoJo Effekt hat Sie jedes Mal eingeholt? Sie möchten endlich nachhaltig ihr Ziel erreichen und das mit Spaß? Dann sind Sie bei mir genau richtig! Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin! www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR PTA/CTA/BTA/MTA/Pharmakant (m/w/d) für Arzneimittelherstellung Ravensburg oder Langenargen • Vollzeit • Job-ID: 43368 Mit Ihrem pharmazeutischen oder technischen Hintergrund stellen Sie mit größter Sorgfalt Arzneimittellösungen her. Einkäufer (m/w/d) Investitionen Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 43701 Sie übernehmen den gesamten Beschaffungsprozess in ausgewählten Großprojekten im Bauumfeld. Dazu verhandeln und erstellen Sie rechtssichere Verträge mit Lieferanten. Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Automatisierte Optische Kontrolle Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 43340 Sie führen die optische Kontrolle von fertig abgefüllten Spritzen, Karpulen und Vials durch. Zudem verpacken und wiegen Sie Medikamente und dokumentieren alles. Rely on us. Hier gibts Jobs mit Perspektiven. Darauf ist Verlass. Jetzt bewerben vetter-pharma.com/karriere Noch Fragen? Rufen Sie uns an: +49 751 3700 6322 Wertvolle Arbeit verdient wertvolle Vorteile: Attraktive Vergütung • 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld • Modernes Arbeitsumfeld • Kostenlose betriebliche Krankenzusatzversicherung • Betriebliche Altersvorsorge • EGYM Wellpass Haushaltshilfe Ab sofort suchen wir eine erfahrene, eigenständig arbeitende und zuverlässige Dame, die unseren Haushalt (2P.) in Schuss hält. 8- 10 Stunden pro Woche. TEL. 0176/30326587 GESUNDHEIT KFZ-MARKT[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 10,7 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 06.06.2024
          Bekanntmachung_GE_Mehlis.pdf

          Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 31,00 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 28.02.2024
            Bekanntmachung_GE_Mehlis.pdf

            Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 den Entwurf zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1014/2 und 1014/4. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 in der Zeit vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (T.Hohenhausen@Baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 27.02.2024 gez. Simone Rürup -Bürgermeisterin-[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 31,00 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 28.02.2024

              Infobereiche