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03_Inforeihe_Energiedialog.pdf

Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldflächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Auflagen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt auflegen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfinden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfin- den soll. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 26.01.2024
    Grundschulförderklassen

    Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt. Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden betragen soll. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich. Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht aufgenommen. Tipp: Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat. An welchen Grundschulen Grundschulförderklassen eingerichtet sind, erfahren Sie bei der zuständigen Grundschule Ihres Kindes.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Herkunftsfamilie suchen

    Ab dem 16. Geburtstag haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie Ihre Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht wird durch eine Fachkraft begleitet. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden. Gleichzeitig können Sie ab diesem Zeitpunkt ohne Zustimmung der Adoptiveltern Einsicht in das Geburtenbuch beim Standesamt nehmen. Aus diesen Dokumenten gehen die damaligen Personalien der leiblichen Eltern hervor. Wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts oder eines freien Trägers. Für die konkrete Suche ist eine Nachfrage bei der Vermittlungsstelle sinnvoll, die die Adoptionsvermittlung durchgeführt und die Adoptionsakte geführt hat (häufig am damaligen Wohnort der leiblichen Mutter oder der Adoptiveltern). Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existiert möglicherweise keine Vermittlungsakte mehr, sie enthält keine aussagekräftigen Informationen oder bei Adoptionen, die vor 1977 durchgeführt wurden, war eventuell keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Die Adoption erfolgte damals noch durch einen notariellen Vertrag, der vom Amtsgericht bestätigt wurde. Eine Nachfrage beim beteiligten Gericht kann möglicherweise weiterführen. Das Geburtenbuch wird beim Standesamt des Geburtsorts geführt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Prüfungs- und Befähigungsnachweise

    Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen baden-württembergischen Zeugnissen gleichgestellt werden. Sofern Sie eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses für den Zugang zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung benötigen, können Sie die ausländischen Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Hinweis: Die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für Ausländer und Ausländerinnen (nicht Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen) erfolgt im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz durch die jeweilige Hochschule. Die berufliche Anerkennung ist nur dann nötig, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Reglementiert sind Berufe, deren Berufszugang und die Berufsausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden ist, beispielsweise Gesundheitsberufe oder Berufe im schulischen, sozialpädagogischen und sozialen Bereich. Für die Ausübung eines der reglementierten Berufe ist eine Anerkennung notwendig. Ist der Beruf, in dem Sie in Deutschland arbeiten möchten, nicht reglementiert, können Sie die Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung ausüben. Ein Anerkennungsverfahren ist nicht zwingend notwendig. Für die Anerkennung aller nichtreglementierten Berufe, die dual erworben werden können, wenden Sie sich an die IHK FOSA oder die für Ihren Wohnort zuständige Handwerkskammer. Für die Gleichwertigkeitsprüfung von schulischen Berufsausbildungen, die in Baden-Württemberg erworben werden können, ist die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Marktüberwachung

    Wer Haushaltsgeräte, Spielzeug, Textilien, Elektrogeräte und -artikel, Schutzausrüstungen oder auch Maschinen kauft, verlässt sich darauf, dass sie keine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen. Doch in der Praxis zeigt sich: Immer wieder werden Fälle von brennenden Haushaltsgeräten oder Akkus, Weichmacher in Spielzeugen oder allergieauslösenden Textilien bekannt. Damit gefährliche Produkte nicht zufällig, sondern systematisch gefunden werden, gibt es die Marktüberwachung. Ziel ist es, die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und den Unternehmen einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Marktüberwachung Baden-Württemberg ist zuständig für folgende Bereiche: Produktsicherheit Chemikaliensicherheit Ökodesign Bauprodukte Die Marktüberwachung Baden-Württemberg ist landesweit zuständig und kontrolliert stichprobenartig Hersteller, Händler und Importeure bei der Einfuhr und beim Verkauf von Produkten des Non-Food Sektors. Die Erfahrung zeigt: Nicht überall, wo das europäische „CE“-Zeichen draufsteht, ist die erforderliche Sicherheit gewährleistet. Grund genug für die Marktüberwachung, dem gesetzlichen Auftrag nach ausreichenden Stichprobenkontrollen nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die erkannten Mängel abgestellt und Produkte mit Mängeln vom Markt genommen werden.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Betrieblicher Datenschutz

    Verarbeiten Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten? Dann haben Sie unter Umständen gewisse Datenschutzpflichten (z.B. Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten). Welche Unternehmen davon betroffen sind und was genau Sie sicherstellen müssen, erfahren Sie in den Unterkapiteln. Die Aufsicht über den Datenschutz teilen sich auf Bundes- und Landesebene mehrere Behörden, da der Datenschutz in Deutschland sowohl Sache des Bundes als auch der einzelnen Bundesländer ist: Auf Bundesebene (für Bundesbehörden und andere Einrichtungen des Bundes) überwacht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Grundlage für diese Arbeit ist das Bundesdatenschutzgesetz. Auf Landesebene ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz die oberste Aufsichtsbehörde für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen (z.B. Unternehmen). Dorthin können sich auch von Datenschutzverletzungen Betroffene mit Fragen oder Beschwerden wenden. Daneben gibt es kirchliche Datenschutzbeauftragte für die jeweilige Kirche und den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz. Dessen Aufsicht unterliegen der Südwestrundfunk (SWR), die SWR-Tochtergesellschaften und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, soweit SWR-Rundfunkteilnehmer betroffen sind. Hinweis: Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg unterliegen üblicherweise der Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Davon ausgenommen sind Post- und Telekommunikationsunternehmen, für die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig ist.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Integrationskurse

    Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus jeweils einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Hinzu kommen noch spezielle Kurse für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch lesen und schreiben können oder für bestimmte Zielgruppen. Die Teilnahmeberechtigung von Spätaussiedlern an einem Integrationskurs stellt das Bundesverwaltungsamt fest. Diese Bestätigung der Teilnahmeberechtigung soll gleichzeitig mit dem Registrierschein ausgehändigt werden, sodass mit einem Integrationskurs bereits begonnen werden kann, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es fünf Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Ellwangen, Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt. Diese helfen Ihnen auch in anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei der Zulassung zu den Integrationskursen, wenn Sie schon länger in Deutschland leben, Feststellung des örtlichen Bedarfs an Jugend-, Frauen- und Alphabetisierungskurse, Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen, Möglichkeit des Einstiegs in eine Stufe des Integrationskurses, die Ihren Sprachkenntnissen entspricht (durch Durchführung eines Einstufungstestes). Tipp: In den Stadtkreisen und Landkreisen in Baden-Württemberg werden ganzjährig Integrationskurse angeboten.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Berufsausübung

    Bei der Durchführung der Tätigkeit muss jeder Freiberufler in der Regel auch besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen. Als Prüfingenieur müssen Sie eine Kranken- und Pflegeversicherung privat abschließen. Wenn Sie nicht als beratender Ingenieur Mitglied in der Ingenieurkammer sind, müssen Sie sich selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern. Sie können freiwillig in die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen, wobei Sie als Prüfingenieur zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Hinweis: Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Ihrer Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit. Falls Sie Ihre Idee und deren Umsetzung sichern wollen, können Sie Schutzrechte geltend machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden. Informationen dazu finden Sie in den folgenden Lebenslagen: Freiberufler Unternehmen führen Arbeitgeber Gläubiger und Schuldner[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Innovation zur Behauptung am Markt

    Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sind Unternehmen ständig gezwungen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Innovationsaktivitäten, vor allem aber Forschung und Entwicklung, sind notwendig, um sich gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen (z.B. durch bessere Produkte, eine schnellere Produktion oder durch niedrigere Preise). Hinweis: Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen als Anregung für Innovationsprozesse in Ihrem Unternehmen dienen. Sie sind jedoch nicht vollständig und ersetzen keinesfalls eine fachliche Beratung. Innovationen lassen sich gezielt hervorbringen. Dazu sollten Sie in Ihrem Unternehmen möglichst innovationsfreundliche Bedingungen schaffen. Innovationsfelder Überlegen Sie sich, wo in Ihrem Unternehmen Raum für neue Entwicklungen oder Geschäftsmodelle gegeben ist. Innovationen müssen sich nicht immer auf neue Produkte beziehen, sondern können auch auf die Verbesserung von bestehenden Produkten abzielen. Sie können in Ihrem Unternehmen beispielsweise die Qualität der Produkte verbessern (z.B. längere Haltbarkeit), die Leistungsfähigkeit von Produkten und Verfahren erhöhen, die Handhabung der Produkte verbessern (z.B. die Bedienung bei Elektrogeräten vereinfachen), die Umweltfreundlichkeit von Produkten und Verfahren verbessern (z.B. durch geringeren Energieverbrauch) oder das Design verbessern. Innovationen können sich auf Prozesse und Dienstleistungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens beziehen, beispielsweise auf Abläufe innerhalb des Unternehmens (z.B. neue Produktionsmethoden), die Entwicklung neuer Absatzwege oder neue Kundenservices oder Dienstleistungen (z.B. verbesserter Lieferservice). Interaktion und Informationssammlung als Grundlage für Innovationen Darüber, in welche Entwicklungen Ihre Konkurrenzunternehmen möglicherweise gerade investieren oder welche Neuerungen in anderen Ländern auf den Markt kommen, können Sie sich beispielsweise in Branchenzeitschriften, Fach- und Patentliteratur oder im Internet informieren. Sie sollten auch regelmäßig Fachmessen besuchen und direkte Kontakte zu Unternehmen Ihrer Branche oder Kundenkontakte pflegen. Kundenbedürfnisse und -wünsche sind wesentliche Innovationsquellen. Direkte Kontakte nützen Ihnen auch, wenn Sie eine Innovation in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen hervorbringen wollen (Open Innovation). Zu Open Innovation zählt auch die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung, z. B. mit den wirtschaftsnahen Forschungsinstituten der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) oder Fraunhofer- und DLR-Instituten. Der Technologietransfer aus Wissenschaft in die Entwicklung kann die Wettbewerbsfähigkeit steigern und zu einer Verbesserung konkreter Produkte oder zu Neuentwicklungen führen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf regionaler, Bundes- und europäischer Ebene können weitere Bausteine für erfolgreiche Innovationen sein. Nutzen Sie die Informations- und Unterstützungsangebote des Wirtschaftsministeriums BW, des Bundeswirtschaftsministeriums sowie von Netzwerken auf lokaler, regionaler, Bundes- und Landesebene. Um einen Überblick zu bekommen, welche technologischen Entwicklungen derzeit zum Patent angemeldet werden oder bereits patentiert sind, können Sie sich kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg informieren. Dort erfahren Sie, welche technischen Lösungen es bereits gibt. Dadurch sparen Sie sich Investitionen in Ideen, die Sie nicht umsetzen können, weil bereits ein anderer ein Schutzrecht angemeldet hat. Vielleicht finden Sie aber auch ein Patent, das Sie verwerten können, wenn Sie die Patentinhaberin oder den Patentinhaber um eine Lizenz ersuchen. Mit dem Projekt Patentcoach BW werden zu dem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung einer eigenen Patentstrategie unterstützt. Tipp: Wichtig ist, dass Sie sich nicht nur auf eine Informationsquelle stützen, sondern Informationen von möglichst vielen Seiten einholen! Einstellung qualifizierter Mitarbeitender Vielfach sind Mitarbeitende in Sachen Innovation der Schlüssel zum Erfolg. Sie kennen die Abläufe im Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungsangebote des Unternehmens sehr genau und wissen am ehesten, wo etwas verbessert werden kann. Aber nicht nur bereits im Unternehmen tätige Mitarbeitende können Anregungen für Innovationen liefern. Eine wesentliche Möglichkeit, das Innovationsniveau in Ihrem Unternehmen anzuheben, ist die Einstellung von eigenem Forschungspersonal, beispielsweise Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen. Diese entwickeln gezielt neue Lösungen und bringen externes Wissen und neue Ideen mit, um Ihre Produkte und Dienstleistungen weiterentwickeln zu können. Wenn Sie kein zusätzliches Personal einstellen möchten und trotzdem ein gewisses Innovationsniveau anstreben, können Sie mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und Technologien von diesen übernehmen oder gemeinsam entwickeln. Kooperation und Förderung Nicht jedes Unternehmen kann es sich leisten, im notwendigen Umfang in Forschung und Innovation zu investieren. Selbst wenn eine innovative Idee vorhanden ist, fehlen mitunter die Voraussetzungen für die technologische Umsetzung. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist es schwer, die erforderlichen finanziellen Ressourcen aufzubringen und eigenes Forschungspersonal einzustellen. Eine Lösung können Beteiligungen an Kooperationsprojekten oder an Netzwerken sein. Auf diese Weise können Schwächen einzelner Unternehmen ausgeglichen werden. Beachten Sie auch die verschiedenen Fördermöglichkeiten für innovationsorientierte Unternehmen, z.B. durch die Innovationsfinanzierung der L-Bank (Förderdarlehen) oder der Verbürgung von Hausbankdarlehen und Förderdarlehen für Innovationsvorhaben durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
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    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Die Belegung ist im Februar 2024 erfolgt. 50 Männer zwischen 20 und 60 Jahren sind eingezogen. - Dorfplatz: Insgesamt 13 neue Parkplätze im Bereich der barrierefreien Bushaltestelle und entlang der Küferstraße entstehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Parkplätzen, die bisher gegenüber der Kreissparkasse vorhanden sind. Geruchsgutachten Sulpach Im Gremium wurde das Gutachten vorgestellt. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchsmodells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Sobald das Geruchsgutachten vorhanden ist, wird es auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Sanierung der Klosterwiesenschule Es wurde der aktuelle Stand der Sanierung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt den geänderten Bauzeitenplan sowie die erforderlichen Nachtragsvereinbarungen zur Kenntnis. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16, Lavendelstraße 17 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und die dafür erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1.Änderung“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze in Richtung Straße zu wählen (Variante 1). Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ für die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Baugrenze durch die Terrasse und die Verlängerung des Vordaches wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Gebäude Schachener Straße 100 ist als besonders erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Städtebaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung des GMS: Das städtebaulich-räumliche Leitbild mit dem Zielbild für die räumliche Entwicklung wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung im Gemeindeverband mit der konkretisierenden Ausarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans. Das landschaftsplanerische Leitbild wird beschlossen als Grundlage für die weitere landschaftsplanerische Entwicklung im Gemeindeverband. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. 2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet. Anfragen und Verschiedenes - Bauvorhaben Marsweilerstraße 18: Beim geplanten Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern wird vorerst nur eines der zwei Gebäude errichtet werden. - Spielplatz Kirche: Es wurde festgestellt, dass die Fläche des neuen Sinnesgartens bei der Kirche stark versiegelt ist. Die Gemeinde wird sich die Situation anschauen.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 19.03.2024

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