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Bericht_23_05_07.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des Förderprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitanlage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getreide-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Firma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto vergeben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormerkung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr möglich. Eine digitale Vormerkung über das Programm KiTa-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kindergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Betreuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisjugendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplätzen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbuchungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien eines Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzuwenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ravensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Herausforderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Module. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorgeberechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie geeignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Module der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Übersicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreuungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden pädagogischen Personal und eine effiziente Dienstplangestaltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenanpassung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Module ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kenntnis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hierzu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschließen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vorschlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 26.05.2023
    1._Nachtragshaushaltssatzung_mit_Nachtragshaushaltsplan.pdf

    1. Nachtragshaushalt 2024 Gemeindehaushalt Inhaltsverzeichnis I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 1 II. Eckdaten der Gemeinde Baindt 4 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts 6 2. Änderungen der Investitionsübersicht 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht 9 IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 10 2. Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 11 3. Investitionsübersicht 13 4. Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 19 5. Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 23 V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 1. Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 33 2. Steuerkraft der Gemeinde Baindt 36 VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 37 I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 1 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 2 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Baindt, den 13.12.2023 _____________________ Ort, Datum Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Bereich Ergebnis 2022 Plan 2023 Plan 2024 Nachtrag 2024 Einwohnerstand 30.06.des Vorjahres - vorbehaltl. Zensus 5.381 5.370 5.390 5403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -824.850 -556.350 davon Erträge 13.046.986,43 13.131.400 13.475.400 14.030.400 davon Aufwendungen -11.606.883,28 13.472.500 14.300.250 -14.586.750 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 12.259.350 9.349.350 9.469.350 Auszahlung aus Investitionstätigkeit -12.983.976,95 19.145.550 12.733.400 -12.853.400 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -10.003.496,00 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Steuern Grundsteuer A 40.112,52 41.000 42.000 42.000 Hebesatz Grundsteuer A 350 370 370 370 Grundsteuer B 614.193,90 680.000 700.000 700.000 Hebesatz Grundsteuer B 400 450 450 450 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.257.160,97 2.300.000 2.500.000 2.500.000 Hebesatz Gewerbesteuer 350 370 370 370 Gewerbesteuerumlage 264.007,58 220.000 260.000 260.000 Gewerbesteuerumlagesatz 35,00% 35,00% 35,00% 35,00% Hundessteuer 20.384,00 20.000 20.000 15.000 Gemeindeanteil an der EKSt 3.305.157,07 3.600.000 3.800.000 3.635.000 Gemeindeanteil an der USt 276.959,76 255.000 260.000 285.000 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.237.606,30 2.300.000 2.198.000 3.490.000 Einn. aus komm. Investitionspauschale 747.718,90 590.000 606.000 745.000 Familienlastenausgleich 280.524,00 280.000 290.000 299.000 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 126.938,17 119.800 119.800 119.800 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben) 330.055,06 3.956.000 3.510.000 3.510.000 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -823.850 -556.350 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.026.508,12 933.200 1.009.200 1.009.200,00 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 2.661.017,59 592.100 185.350 452.850 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -7.342.478,41 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Veränderung liquide Mittel -7.290.078,64 -6.294.100 -2.931.200 -2.931.200 Liquide Kassenmittel zum 01.01. 335.120,55 3.000.000 1.555.900 500.000 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 0,00 4.850.000 9.800.000 9.800.000 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 0,00 903,17 1.818,18 1.813,81 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 4 Robert Müller Schreibmaschine II. Eckdaten der Gemeinde Baindt Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 0,00 5.000.000 5.250.000 5.250.000 - Zinsen 0,00 107.000 312.000 312.000 - Tilgungen 0,00 150.000 300.000 300.000 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.016.145 7.201.651 7.913.846 8.087.817 - Hebesatz - 25,00% 25,50% 28,00% 28,60% - Aufkommen 1.754.036 1.837.000 2.216.000 2.313.500 Personalausgaben 3.315.449,11 3.895.150 4.063.850 4.063.850 Deckungsreserve aufgrund TV-L 0,00 10.000 10.000 160.000 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.567.406,70 1.600.500 1.825.000 1.790.000 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.691.313,88 3.408.000 2.908.000 2.908.000 - Baumaßnahmen 1.998.384,81 13.345.000 8.217.000 8.467.000 - Finanzvermögen 9.000.000 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 44.650,00 85.500 40.000 40.000 - bewegl. Sachvermögen + immat. Verm. 249.628,26 2.307.050 1.568.400 1.438.400 5 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts Der Haushaltsplan 2023/2024 ist zwar für die Haushaltsführung verbindlich - gleichwohl kann es erforderlich werden, Veränderungen im Verlauf des Haushaltsjahres vorzunehmen, um unerwarteten Mehrbelastungen oder neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Noch immer befinden sich die Kommunen in einem Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Die öffentlichen Haushalte stehen noch immer zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 stand bereits ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht unser Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legten wir im Doppelhaushalt 2023/2024 umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Es darf nicht nachgelassen werden, die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung der Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals, Sanierung des Feuerwehrhauses) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Aufgrund globaler Unruhen sowie Krisen und den daraus resultierenden Unsicherheiten in vielen Branchen, sind auch bei Baumaßnahmen enorme Kostensteigerungen zu verzeichnen. Doch nicht nur die steigenden Baukosten, sondern auch Materialengpässe und Lohnkostensteigerungen machen die Planungen und Kosten nur schwer kalkulierbar, sodass die ursprünglichen Gesamtkosten nicht mehr stimmen. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 6 oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Bei uns trifft Punkt 2 zu. Die Kosten des Feuerwehrhauses haben sich von einer Kostenschätzung in Höhe von 356.000 Euro vom 03.05.2022 (Planansatz Haushalt 2023/2024 insgesamt 400.000 Euro (250.000 Euro/150.000 Euro)) aufgrund verschiedener Ergebnisse und Zusatzleistungen auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Die Gemeinde beantragt den Ausgleichsstockantrag mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2024 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Sanierung der Klosterwiesenschule (blaues Gebäude) • Gestaltung des Dorfplatzes inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte • Errichtung eines Gewässers 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung des Feuerwehrhauses • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 20 • Breitbandausbau weißer Flecken, offener Grunderwerb, Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte Die Haushaltsjahre 2023/2024 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und es wurden 2023 bisher nur Kreditaufnahmen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Die restliche Kreditermächtigung aus 2023 wird auf das Jahr 2024 übertragen. Es wird sich zeigen, wie die großen Projekte bewältigt werden können. Folgende angedachten Posten sind nicht im Nachtragsplan 2024 verankert bzw. finanziert: • Investitionsvorhaben Kunstrasenplatz (lediglich eine Planungsrate) • Gestaltung Schulhof und deren Außenanlagen Die strikte Einhaltung der Haushaltsansätze wird uns weiterhin begleiten. Baindt investiert sehr viel auf einmal. Es gilt weiterhin die Grundstückserlöse im Fischerareal und aus dem Baugebiet Lilienstraße zu erzielen, um die Deckung zu gewährleisten. 7 2. Änderungen der Investitionsübersicht Um die Kreditermächtigungen nicht zu stark anwachsen zu lassen, haben wir folgende Einsparungen umgesetzt: Produkt/Konto Bezeichnung Ansatz bisher Ansatz Nach- trag Differenz 5410 Verzicht Erschließungs- kosten Bühl 2023 541001.035 Herstellung Straße 500.000 € 0 € + 500.000 € 541002.039 Herstellkosten Straßenbeleuchtung 50.000 € 0 € + 50.000 € 5360.039 Herstellkosten Breitbandversorgung 50.000 € 0 € + 50.000 € 3144.051.096 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosen- unterbringung 3140.05100.096 Verzicht auf Sozialbau 500.000 € 0 € + 500.000 € 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0710 Verzicht auf eine neue Urnenwand 130.000 € 0 € + 130.000 € SUMME +1.230.000 € Alle nicht ausgeschöpften Investitionen aus dem Jahr 2023 werden im Finanzhaushalt mit Ermächtigungsresten im Doppelhaushalt vorgetragen. Im Ergebnishaushalt wurde der Produktbereich 6110 mit Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen auf Grundlage der Oktobersteuerschätzung und den aktuellen Schlüsselzahlen angepasst sowie für den Bereich der Personalausgaben die Deckungsreserve aufgebessert. 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht Oktobersteuerschätzung – 1. Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Nachtrag 2024 +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.500.000 0 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 260.000 0 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen niedriger gegenüber Vorjahresprognose und Schlüsselzahl geringer) 3.800.000 3.635.000 -165.000 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, mehr Einwohner und höherer Kopfbetrag nach HH-Erlass) 2.198.000 2.745.000 547.000 Kommunale Investitionspauschale (erhöhter Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 606.000 745.000 139.000 Familienlastenausgleich 290.000 299.000 9.000 Gemeindeanteil an der USt. 260.000 285.000 25.000 Ausgaben Finanzausgleichsumlage (höhere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.825.000 1.790.000 35.000 Kreisumlage (28,6 %) 2.216.000 2.313.500 -97.500 492.500 ordentliches Ergebnis Haushaltsplanung -823.850 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt: Erhöhung Deckungsreserve ungewisse Ausgaben Tarifvertragserhöhung 10.000 160.000 -150.000 Bebauungsplan Bühl - Untersuchungen, Aufwendungen 0 50.000 -50.000 Konzept Schachener Straße / Baienfurter Straße 0 25.000 -25.000 ordentliches Ergebnis Nachtragshaushalt -556.350 9 Robert Müller Schreibmaschine 1. Nachtragshaushalt Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:31:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 351.500375.000 372.000 361.000375.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.475.400=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 12.495.900 14.662.600 14.772.60014.030.400 12 Personalaufwendungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 15 Abschreibungen 00- -1.031.500-1.384.200 -1.471.200 -1.436.228-1.384.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- -4.000-312.000 -312.000 -312.000-312.000 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-225.000- -534.850-677.100 -673.100 -657.600-902.100 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -14.299.250=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-322.500 -11.945.310 -14.967.750 -15.022.378-14.586.750 -823.850=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000397.500 550.590 -305.150 -249.778-556.350 21 Außerordentliche Erträge -100.0000+ 250.000250.000 250.000 250.000150.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) -100.000 150.0000 250.000250.000 250.000 250.000 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00 0 00 250.000=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) -100.0000 250.000 250.000 250.000150.000 -573.850=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -230.000397.500 800.590 -55.150 222-406.350 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 10 Robert Müller Schreibmaschine IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben -165.00034.000+ 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.000 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.100.400=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000 12.144.400 14.290.600 14.411.60013.655.400 10 Personalauszahlungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 00- -2.000-310.000 -310.000 -310.000-310.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0-225.000- -536.850-679.100 -675.100 -659.600-904.100 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -12.915.050=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 35.000-322.500 -10.913.810 -13.496.550 -13.586.150-13.202.550 185.350=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.000397.500 1.230.590 794.050 825.450452.850 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0120.000+ 03.780.000 3.600.000 03.900.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 3.900.000120.000 03.780.000 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.130.000 0 01.130.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 2.500.0003.510.000 1.000.000 1.000.0003.510.000 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 114.400929.350 129.350 129.350929.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00 0 00 9.349.350=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 0120.000 2.614.400 4.729.350 1.129.3509.469.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- -1.000.000-2.908.000 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.100.000-1.350.000- -1.875.000-8.217.000 -5.585.000 -475.000-8.467.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 -20.0000 0-520.000 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 -100.000 0 11 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -350.0000 -675.000-850.000 -865.000 -355.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 100.000 -427.0000 -80.000-527.000 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- -34.000-1.566.400 -38.500 -34.500-1.436.400 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-40.000 0 0-40.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 0-2.000 -2.000 -2.000-2.000 -12.733.400=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) 1.230.000-1.350.000 -2.909.000 -7.125.500 -2.011.500-12.853.400 -3.384.050=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.230.000-1.230.000 -294.600 -2.396.150 -882.150-3.384.050 -3.198.700=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.100.000-832.500 935.990 -1.602.100 -56.700-2.931.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 05.250.000 800.000 2.200.0005.250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00- -150.000-300.000 -500.000 -500.000-300.000 4.950.000=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 00 -150.000 300.000 1.700.0004.950.000 1.751.300=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 1.100.000-832.500 785.990 -1.302.100 1.643.3002.018.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn -1.055.9000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490500.000 17899999 Planwert liquide Mittel -1.055.900 500.0000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 12 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 25 2. 00 0 0 0 0 0 26 7. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -6 75 .0 00 ,0 0 -6 75 .0 00 -1 .2 73 .0 00 0 0 0 0 -1 .9 48 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 13 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 00 .0 00 0 0 0 -1 00 .0 00 0 -2 00 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 14 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 3. 60 0. 00 0 0 5. 31 0. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 13 0. 00 0 1. 94 0. 00 0, 00 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 6. 99 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 25 .0 00 0 14 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 30 .0 00 -2 .0 40 .0 00 ,0 0 -2 .0 40 .0 00 1. 56 0. 00 0 0 -1 30 .0 00 -9 60 .0 00 -8 5. 00 0 -1 .7 85 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 15 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 51 5. 00 0, 00 51 5. 00 0 1. 13 0. 00 0 0 0 0 0 1. 64 5. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 66 5. 00 0 1. 29 0. 00 0, 00 1. 29 0. 00 0 34 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 4. 16 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 65 .0 00 -3 .2 75 .0 00 ,0 0 -3 .2 75 .0 00 -6 0. 00 0 0 -6 65 .0 00 -8 55 .0 00 -3 45 .0 00 -5 .8 65 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 16 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 50 .0 00 25 .0 00 19 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 00 0 -1 0. 00 0 0 -5 0. 00 0 -6 0. 00 0 -3 5. 00 0 -2 55 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 17 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 2. 50 0, 00 2. 50 0 2. 50 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 18 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 4.800=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 27.500 25.500 25.5004.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-75.000- -101.300-201.300 -196.300 -196.300-276.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -701.700=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-75.000 -438.310 -663.000 -663.000-776.700 -696.900=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-75.000 -410.810 -637.500 -637.500-771.900 -185.300=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 -148.000 -176.100 -174.900-185.300 -882.200=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 19 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.0003.490.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 10.419.300=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 9.884.000 11.566.500 11.697.50010.974.300 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 20 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 -4.301.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-97.500 -4.400.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 6.118.300=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 6.118.300=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 21 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 79.600=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 68.000 76.400 74.40079.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-150.000- -10.000-10.000 -10.000 -10.000-160.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -322.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-150.000 -14.000 -322.000 -322.000-472.000 -242.400=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-150.000 54.000 -245.600 -247.600-392.400 560.200=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 370.450 560.200 560.200560.200 317.800=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 22 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -196.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -136.650 -164.850 -164.400-196.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0120.000+ 0122.000 0 0242.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 242.000120.000 0122.000 0 0 132.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0120.000 0 0 0252.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0-1.350.000- 0-150.000 0 0-1.500.000 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 0 0 -175.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 0-1.350.000 0 0 0-1.525.000 -43.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 0-1.230.000 0 0 0-1.273.000 -239.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-1.230.000 -136.650 -164.850 -164.400-1.469.700 23 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -65.900=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -35.250 -64.350 -64.250-65.900 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- 0-500.000 -100.000 00 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 00 0-500.000 0 0 -500.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 0 -100.000 00 -500.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 0 -100.000 00 -565.900=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -35.250 -164.350 -64.250-65.900 24 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-75.000- -586.310-887.000 -839.100 -837.900-962.000 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -882.200=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 2.230.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 02.230.000 -1.193.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 -1.000 0 0-1.193.000 1.037.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 -1.000 0 01.037.000 154.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-75.000 -559.810 -813.600 -812.40079.800 25 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -60.650=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -64.700 -54.450 -54.300-60.650 1.710.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 3.600.000 01.710.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -130.000-200.000 -4.560.000 -85.000-150.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -25.000 0 -200.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -130.000 -4.560.000 -85.000-150.000 1.510.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -130.000 -960.000 -85.0001.560.000 1.449.350=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -194.700 -1.014.450 -139.3001.499.350 26 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -665.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -504.050 -654.000 -653.550-665.700 1.130.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 01.130.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- -665.000-1.690.000 -855.000 -345.000-1.190.000 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -340.0000 -665.000-840.000 -855.000 Erschließung Reitplatz (2023 - 10.000 €, 2024 - 10.000 €) Investitionszuschuss Radweg Bft-Bergatreute (2023 - 5.000 €, 2024 - 5.000 €) Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke verschoben auf 2025 (2025 - 80.000 €) Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung (2024 - 50.000 €, 2025 - 50.000 €) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. pro Jahr 5.000 € -345.000 -1.690.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-1.190.000 -560.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-60.000 -1.225.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -1.169.050 -1.509.000 -998.550-725.700 27 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -73.450=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -54.500 -71.750 -71.750-73.450 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -50.000-60.000 -60.000 -35.000-10.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -50.000 -25.000 -60.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -60.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -133.450=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -104.500 -131.750 -106.750-83.450 28 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -170.950=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -131.400 -166.400 -166.200-170.950 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- 0-135.000 0 0-5.000 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 -135.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 130.0000 0 0 0-5.000 -135.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 130.0000 0 0 0-5.000 -305.950=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 130.0000 -131.400 -166.400 -166.200-175.950 29 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000+ 9.884.00010.419.300 11.566.500 11.697.50010.974.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG ___ € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2019: Komm. Invest.pausch.: __________ € 2020: Komm. Invest.pausch.: __________ € Grundkopfbetrag Baindt: ____€ (hohe Steuerkraftmesszahl 2018) 3.175.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 30 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 6.118.300=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 6.118.300=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 31 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-150.000- -14.000-322.000 -322.000 -322.000-472.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 317.800=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 800.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0800.000 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 800.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 0800.000 1.117.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-150.000 424.450 314.600 312.600967.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 32 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.403 Einw. Einwohnermeldeamt - vorbehaltlich Zensus (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 16 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 12 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.099 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.457 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.341 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.175.517 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 225.436 € ((2.254.363) x 35,0 : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004664 Gemeindeanteil Ust x 80 % 275.035 € Familienlastenausgleich x 0,0004664 218.878 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004664 3.381.424,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.825.418 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.075,79 3.1 Einwohnerzahl 5.415x 1720 € = 9.313.800 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 7.250.050.922,98 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € 185 v. H. 290 v. H. 285.276 1.867.901 347.405,00 € 464.413.324,85 € Ertrag und Kapital 616.812 2.254.363 400 v. H. 350 v. H. 154.203 644.104 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 33 Robert Müller Schreibmaschine V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.313.800 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.415,00 Flächenfaktor 4.257,62 Kopfbetrag B 83,1 Summe Bedarfsmesszahl B 83,1 x 5.420 450.402,00 Bedarfsmesszahl gesamt 9.764.202 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.858.521 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.825.418 € 59,66% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = 33.103 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.938.784 = 2.745.332 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.745.332 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 120,00 € = 747.270,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.087.817 € 7.4 Je Einwohner in € 1.496,91 € Landesdurchschnitt 1.967 € 2.262.399 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen 6.227,25 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.825.418 5.415 6.227,25 IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 34 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,795 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.635.588 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.087.817 € x 28,6 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.313.116 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.087.817 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 60 % - 60 % = _ 0,00 % x 0,06 = 0,00% FAG-Umlagesatz 22,10% 1.787.407,59 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 299.196 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 289.223 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,10% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 = 35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.185.000.000 0,00024407 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 641.500.000 0,0004664 35 S te u e rk ra ft m e ss za h l G ru n d - st e u e r A (2 0 2 2 ) G ru n d - st e u e r B (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r- u m la g e (3 5 v . H .) (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il E st (2 0 2 2 ) Z u w e is u n - g e n n a ch § 2 9 a F A G (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il U st (2 0 2 2 ) S ch lü ss e lz u - w e is u n g e n n a ch § 5 F A G (F A G 2 0 2 2 ) S te u e rk ra ft s u m m e * ) E in w o h n e r- za h l 3 0 .0 6 .2 0 2 3 v o rb e h a lt - li ch Z e n su s S te u e rk ra ft s u m m e p ro K o p f 2 0 2 4 E U R 1 4 3 6 0 0 1 A ch b e rg 3 .3 7 8 .7 0 5 1 4 .5 0 5 9 9 .8 9 6 2 .1 9 0 .0 5 4 -2 6 4 .3 1 6 1 .1 6 2 .1 8 3 9 4 .5 2 8 8 1 .8 5 5 5 8 3 .1 4 6 3 .9 6 1 .8 5 1 1 .7 6 3 2 .2 4 7 ,2 2 2 4 3 6 0 6 4 R a v e n sb u rg , S ta d t9 2 .3 5 8 .8 7 8 1 0 4 .0 0 8 4 .1 1 6 .8 7 3 5 0 .3 2 3 .3 6 4 -6 .0 7 3 .5 0 9 3 4 .8 8 4 .3 5 4 2 .8 3 7 .3 9 0 6 .1 6 6 .3 9 8 1 1 .4 5 7 .2 6 0 1 0 3 .8 5 0 .3 2 8 5 1 .4 1 2 2 .0 1 9 ,9 6 3 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t3 3 .4 4 5 .1 2 4 6 .5 8 2 1 .7 2 2 .9 0 9 1 6 .2 2 5 .6 2 8 -1 .9 5 8 .2 6 5 1 4 .1 8 7 .6 2 8 1 .1 5 3 .9 7 9 2 .1 0 6 .6 6 3 1 7 .3 7 8 .0 8 1 5 0 .8 2 3 .2 0 5 2 5 .2 8 8 2 .0 0 9 ,7 8 4 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 5 .7 8 0 .4 1 8 3 1 .5 4 3 2 2 5 .4 3 7 3 .2 1 2 .7 0 7 -3 8 7 .7 4 0 2 .3 7 0 .7 6 7 1 9 2 .8 3 1 1 3 4 .8 7 3 1 .7 5 3 .1 6 2 7 .5 3 3 .5 8 0 3 .9 4 6 1 .9 0 9 ,1 7 5 4 3 6 0 5 5 Le u tk ir ch i m A ll g ä u , S ta d t 3 4 .1 9 3 .5 6 0 1 5 9 .8 9 8 1 .5 0 1 .3 2 7 1 8 .5 3 1 .5 4 8 -2 .2 3 6 .5 6 6 1 3 .6 5 1 .8 4 9 1 .1 1 0 .4 0 1 1 .4 7 5 .1 0 3 9 .7 0 0 .4 2 5 4 3 .8 9 3 .9 8 5 2 3 .4 0 6 1 .8 7 5 ,3 3 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a ch , S ta d t 2 0 .1 7 3 .1 4 0 1 6 4 .3 2 5 9 2 4 .2 5 1 1 0 .5 6 2 .6 6 5 -1 .2 7 4 .8 0 4 8 .4 3 9 .0 6 1 6 8 6 .4 0 8 6 7 1 .2 3 4 6 .9 0 9 .4 1 4 2 7 .0 8 2 .5 5 4 1 5 .0 8 5 1 .7 9 5 ,3 3 7 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld se e , S ta d t 2 6 .3 5 4 .1 6 4 1 0 7 .3 5 1 1 .4 3 9 .9 3 8 1 1 .2 2 9 .3 3 6 -1 .3 5 5 .2 6 4 1 2 .4 6 0 .6 6 6 1 .0 1 3 .5 1 3 1 .4 5 8 .6 2 4 1 0 .0 0 8 .8 4 0 3 6 .3 6 3 .0 0 4 2 0 .7 3 6 1 .7 5 3 ,6 2 8 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 1 .7 9 9 .9 6 0 1 0 1 .2 6 8 6 1 5 .2 2 1 5 .3 9 0 .7 2 3 -6 5 0 .6 0 4 5 .4 6 4 .3 6 4 4 4 4 .4 5 5 4 3 4 .5 3 3 4 .5 2 1 .4 8 5 1 6 .3 2 1 .4 4 5 9 .3 5 5 1 .7 4 4 ,6 8 9 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A ll g ä u , S ta d t 3 5 .6 7 2 .0 2 5 1 1 2 .7 6 3 1 .9 9 4 .2 0 9 1 4 .4 9 4 .9 9 9 -1 .7 4 9 .3 9 6 1 7 .4 4 0 .7 2 7 1 .4 1 8 .5 7 7 1 .9 6 0 .1 4 6 1 1 .5 7 4 .2 4 4 4 7 .2 4 6 .2 6 9 2 7 .4 1 8 1 .7 2 3 ,1 8 1 0 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 6 .9 1 9 .5 5 6 3 3 .6 4 4 2 5 4 .9 5 3 3 .5 6 2 .6 9 0 -4 2 9 .9 7 9 3 .0 3 8 .4 9 7 2 4 7 .1 4 2 2 1 2 .6 0 9 4 9 6 .5 2 1 7 .4 1 6 .0 7 7 4 .3 2 9 1 .7 1 3 ,1 2 1 1 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 9 .3 8 4 .8 9 0 1 2 .9 2 9 4 8 7 .1 4 8 4 .4 2 7 .5 5 6 -5 3 4 .3 6 0 4 .2 4 9 .2 5 6 3 4 5 .6 2 1 3 9 6 .7 4 0 3 .2 1 5 .5 1 0 1 2 .6 0 0 .4 0 0 7 .4 0 6 1 .7 0 1 ,3 8 1 2 4 3 6 0 0 3 A ic h st e tt e n 3 .7 7 0 .4 1 2 2 6 .3 7 0 1 9 1 .6 5 1 1 .8 1 1 .7 4 1 -2 1 8 .6 5 8 1 .6 6 8 .2 3 7 1 3 5 .6 8 9 1 5 5 .3 8 2 1 .0 8 5 .6 9 9 4 .8 5 6 .1 1 1 2 .8 8 4 1 .6 8 3 ,8 1 1 3 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 2 .6 8 4 .3 5 8 4 4 .1 4 5 6 5 9 .9 2 3 5 .6 4 9 .3 7 1 -6 8 1 .8 2 0 6 .0 0 5 .2 1 8 4 8 8 .4 4 6 5 1 9 .0 7 5 4 .7 0 9 .4 6 0 1 7 .3 9 3 .8 1 8 1 0 .3 6 9 1 .6 7 7 ,4 8 1 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u se n 1 6 1 .5 7 5 6 .5 8 8 7 .4 9 2 1 8 .9 2 5 -2 .2 8 4 1 2 0 .3 5 0 9 .7 8 8 7 1 6 1 5 6 .5 6 6 3 1 8 .1 4 1 1 9 2 1 .6 5 6 ,9 8 1 5 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 7 .6 7 4 .7 0 9 8 7 .5 0 6 3 4 1 .7 9 5 3 .0 6 6 .5 1 3 -3 7 0 .0 9 6 4 .0 4 1 .1 7 9 3 2 8 .6 9 7 1 7 9 .1 1 5 3 .3 8 8 .4 1 3 1 1 .0 6 3 .1 2 2 6 .7 4 6 1 .6 3 9 ,9 5 1 6 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 5 .3 0 1 .2 0 9 4 1 .9 7 1 2 4 7 .5 5 5 1 .2 9 0 .2 7 3 -1 5 5 .7 2 2 3 .4 8 4 .3 7 5 2 8 3 .4 0 8 1 0 9 .3 4 9 2 .7 2 9 .5 8 6 8 .0 3 0 .7 9 5 5 .0 2 5 1 .5 9 8 ,1 7 1 7 4 3 6 0 3 2 F le is ch w a n g e n 6 8 3 .4 4 6 6 .0 1 3 2 8 .8 4 2 1 6 9 .2 5 1 -2 0 .4 2 6 4 4 9 .5 0 3 3 6 .5 6 1 1 3 .7 0 2 3 8 7 .8 5 0 1 .0 7 1 .2 9 6 6 7 1 1 .5 9 6 ,5 7 1 8 4 3 6 0 0 4 A it ra ch 3 .9 6 8 .8 9 1 1 9 .1 6 4 1 9 2 .7 0 3 2 .0 4 5 .3 1 1 -2 4 6 .8 4 7 1 .6 4 8 .6 6 2 1 3 4 .0 9 7 1 7 5 .8 0 1 7 6 1 .8 0 7 4 .7 3 0 .6 9 8 2 .9 6 4 1 .5 9 6 ,0 5 1 9 4 3 6 0 7 8 V o g t 5 .2 7 3 .7 4 7 1 9 .5 1 3 2 8 0 .3 5 6 1 .7 6 9 .3 4 4 -2 1 3 .5 4 1 3 .0 0 0 .7 9 6 2 4 4 .0 7 5 1 7 3 .2 0 4 2 .1 9 9 .1 0 5 7 .4 7 2 .8 5 2 4 .7 0 5 1 .5 8 8 ,2 8 2 0 4 3 6 0 0 5 A lt sh a u se n 6 .5 2 6 .1 0 4 1 1 .7 2 9 2 8 5 .6 5 5 3 .7 7 2 .8 2 9 -4 5 5 .3 4 1 2 .3 5 9 .8 9 2 1 9 1 .9 4 6 3 5 9 .3 9 4 – 6 .5 2 6 .1 0 4 4 .1 1 5 1 .5 8 5 ,9 3 2 1 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 4 .6 3 3 .1 8 4 1 9 .8 6 3 2 1 7 .7 1 0 1 .9 8 7 .5 6 4 -2 3 9 .8 7 8 2 .2 0 1 .1 1 6 1 7 9 .0 3 2 2 6 7 .7 7 7 4 6 1 .9 2 6 5 .0 9 5 .1 1 0 3 .2 1 7 1 .5 8 3 ,8 1 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n ze ll 6 .2 4 7 .8 5 2 6 6 .8 7 7 2 3 8 .4 0 2 1 .9 0 1 .2 6 3 -2 2 9 .4 6 2 3 .7 8 9 .6 0 2 3 0 8 .2 3 5 1 7 2 .9 3 5 3 .5 8 6 .1 7 1 9 .8 3 4 .0 2 3 6 .2 2 0 1 .5 8 1 ,0 3 2 3 4 3 6 0 8 3 W il h e lm sd o rf 4 .3 1 5 .2 8 7 2 6 .7 6 4 2 1 5 .3 7 5 1 .1 6 0 .1 6 6 -1 4 0 .0 2 0 2 .5 4 8 .3 9 3 2 0 7 .2 7 8 2 9 7 .3 3 1 3 .4 8 6 .5 1 9 7 .8 0 1 .8 0 6 5 .0 6 0 1 .5 4 1 ,8 6 2 4 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 .9 4 0 .9 4 0 2 1 .8 8 3 1 8 7 .4 4 3 1 .2 8 9 .7 7 7 -1 5 5 .6 6 2 2 .2 8 6 .6 6 6 1 8 5 .9 9 0 1 2 4 .8 4 3 1 .1 2 1 .2 8 8 5 .0 6 2 .2 2 8 3 .3 1 8 1 .5 2 5 ,6 9 2 5 4 3 6 0 2 7 E ic h st e g e n 5 3 6 .4 9 1 1 1 .3 8 7 2 0 .6 9 3 1 2 1 .6 7 0 -1 4 .6 8 4 3 5 7 .4 2 7 2 9 .0 7 2 1 0 .9 2 6 2 9 5 .5 4 4 8 3 2 .0 3 5 5 4 6 1 .5 2 3 ,8 7 2 6 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a ch -M u sb a ch1 .5 8 6 .9 4 5 2 7 .3 7 8 8 8 .1 1 1 3 2 6 .3 8 5 -3 9 .3 9 1 1 .0 7 3 .0 0 7 8 7 .2 7 5 2 4 .1 8 0 1 .0 1 6 .5 7 6 2 .6 0 3 .5 2 1 1 .7 2 7 1 .5 0 7 ,5 4 2 7 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 .0 9 6 .9 1 2 2 5 .0 2 7 1 5 6 .9 5 4 6 3 4 .7 0 2 -7 6 .6 0 2 2 .1 3 7 .3 1 5 1 7 3 .8 4 2 4 5 .6 7 4 1 .8 2 7 .2 7 9 4 .9 2 4 .1 9 1 3 .2 7 0 1 .5 0 5 ,8 7 2 8 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt sw e n d e 4 .2 6 7 .2 1 0 2 2 .7 7 1 2 3 1 .1 7 8 1 .0 9 8 .4 5 1 -1 3 2 .5 7 1 2 .7 3 3 .2 6 9 2 2 2 .3 1 6 9 1 .7 9 6 2 .0 2 2 .0 3 4 6 .2 8 9 .2 4 4 4 .1 7 9 1 .5 0 4 ,9 6 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u se n 6 2 6 .8 3 1 8 .9 8 0 3 4 .3 6 2 9 2 .9 2 1 -1 1 .2 1 4 4 5 0 .9 5 3 3 6 .6 7 9 1 4 .1 5 0 5 3 4 .7 8 0 1 .1 6 1 .6 1 1 7 7 6 1 .4 9 6 ,9 2 3 0 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 .8 2 5 .4 1 7 2 2 .3 4 1 2 8 5 .2 7 5 1 .8 6 7 .9 0 0 -2 2 5 .4 3 6 3 .3 8 1 .4 2 4 2 7 5 .0 3 5 2 1 8 .8 7 8 2 .2 6 2 .3 9 9 8 .0 8 7 .8 1 6 5 .4 0 3 1 .4 9 6 ,9 1 3 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir ch 7 6 6 .4 3 5 1 4 .1 6 1 3 9 .1 4 5 1 7 9 .4 9 9 -2 1 .6 6 3 4 9 9 .5 2 8 4 0 .6 3 0 1 5 .1 3 5 3 3 1 .6 8 2 1 .0 9 8 .1 1 7 7 3 6 1 .4 9 2 ,0 1 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig se g g w a ld 6 8 7 .8 2 1 7 .1 8 2 3 7 .2 8 6 1 5 2 .3 4 2 -1 8 .3 8 6 4 5 9 .6 5 3 3 7 .3 8 6 1 2 .3 5 8 3 6 6 .1 6 2 1 .0 5 3 .9 8 3 7 0 9 1 .4 8 6 ,5 8 3 3 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u se n 2 3 9 .2 7 8 3 .9 2 0 1 0 .0 0 2 2 0 .9 6 2 -2 .5 2 9 1 8 9 .9 5 1 1 5 .4 5 0 1 .5 2 2 1 9 2 .3 5 6 4 3 1 .6 3 4 2 9 1 1 .4 8 3 ,2 8 3 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 6 0 2 .0 8 0 8 .3 9 0 3 0 .4 6 1 1 0 5 .6 9 5 -1 2 .7 5 6 4 2 6 .3 0 3 3 4 .6 7 4 9 .3 1 3 5 1 8 .1 6 0 1 .1 2 0 .2 4 0 7 5 6 1 .4 8 1 ,8 0 3 5 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 .7 9 9 .6 5 5 3 2 .2 7 1 1 7 8 .1 1 5 1 .3 7 4 .1 9 9 -1 6 5 .8 5 1 2 .0 4 3 .0 6 4 1 6 6 .1 7 6 1 7 1 .6 8 1 1 .0 5 9 .6 8 3 4 .8 5 9 .3 3 8 3 .2 8 0 1 .4 8 1 ,5 1 3 6 4 3 6 0 1 3 B e rg 5 .4 1 6 .3 8 6 3 7 .2 7 3 2 6 9 .4 1 8 1 .2 6 6 .0 6 6 -1 5 2 .8 0 1 3 .4 0 4 .6 2 4 2 7 6 .9 2 2 3 1 4 .8 8 4 1 .4 0 2 .5 0 7 6 .8 1 8 .8 9 3 4 .6 0 6 1 .4 8 0 ,4 4 3 7 4 3 6 0 2 4 E b e n w e il e r 1 .2 5 1 .8 9 4 7 .7 6 3 6 2 .9 8 5 3 8 8 .8 0 2 -4 6 .9 2 4 7 5 6 .1 8 0 6 1 .5 0 5 2 1 .5 8 3 7 1 2 .5 4 2 1 .9 6 4 .4 3 6 1 .3 7 1 1 .4 3 2 ,8 5 3 8 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A ll g ä u , S ta d t 1 8 .3 8 7 .3 7 3 6 1 .6 7 8 1 .0 1 1 .5 0 6 8 .6 4 1 .7 7 1 -1 .0 4 2 .9 7 2 7 .8 8 8 .0 5 7 6 4 1 .5 9 1 1 .1 8 5 .7 4 2 2 .9 0 8 .5 9 3 2 1 .2 9 5 .9 6 6 1 5 .1 2 1 1 .4 0 8 ,3 7 3 9 4 3 6 0 6 9 S ch li e r 4 .1 6 1 .7 3 6 2 9 .9 1 8 1 9 3 .6 7 9 1 .0 5 6 .2 4 9 -1 2 7 .4 7 8 2 .6 9 6 .2 9 4 2 1 9 .3 0 8 9 3 .7 6 6 1 .4 8 0 .0 2 6 5 .6 4 1 .7 6 2 4 .0 4 5 1 .3 9 4 ,7 5 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n i m L a n d k re is R a v e n sb u rg 2 0 2 4 ( v o rl ä u fi g ) D a te n st a n d : 0 6 .1 1 .2 0 2 3 36 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 -556.350 -558.500 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 -102,74 -101,55 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 6.600.800 6.587.500 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 1.218,98 1.197,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 51,31% 55,36% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 7.154.150 7.132.000 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 1.321,17 1.296,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 49,05% 47,67% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 150.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 -406.350 -308.500 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 83,63 98,67 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -33.950 152.850 517.400 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -6,23 28,23 94,07 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 291.735 299.222 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 4.900.000 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 5.000.000 5.250.000 5.250.000 800.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 37 Robert Müller Schreibmaschine VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 8/1 9 10 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 98,12% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% 53,34% 57,51% 57,40% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 1.382 1.506 1.530 € 590 398 355 419 426 459 462 545 545 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% 38,97% 40,14% 42,09% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% 27,86% 27,30% 27,33% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 2,14 2,02 1,95 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 57,62 54,91 53,09 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 970 0 145 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 1.837 1.782 1.900 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. % 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 0 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 500.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% 715% 520% 382% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% 4% 7% 0% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% 37,58% 33,03% 26,66% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 38[mehr]

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      Zuletzt geändert: 13.12.2023
      Anlage_2_Satzung_zur_Aenderung_der_Satzung_ueber_die_Benutzung_der_Obdach.pdf

      Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.11.2022 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerber- unterkünfte beschlossen: 1. § 15 ( Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe ) erhält folgende Fassung: Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat 279,00 €. (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat 272,00 €. (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt 200,00 €/mtl.(1. Person ) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt 170,00 €/mtl. (1. Person ) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 80,00 € /mtl. für Miete und 80,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. 2. § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 08.11.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 10.11.2022
        Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

        Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten, können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an das Kooperationsnetzwerk EURES (European Employment Services) wenden. Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt. Dies gilt nicht für Unionsbürger und -bürgerinnen. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbstständig machen. Ihnen gleichgestellt sind Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum). Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

        Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie und/oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption deutsche Staatsangehörige sind, die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und Ihr Adoptivkind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags noch nicht 18 Jahre alt ist. Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind. Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Tätigwerden als Entwurfsverfasser

        Tätigwerden als Entwurfsverfasser dürfen Sie als Ingenieur nur, wenn Sie in der von der Ingenieurkammer geführten Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen sind. Voraussetzung für die Eintragung ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens und eine mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit in der Entwurfsplanung von Gebäuden. Für das Tätigwerden als Entwurfsverfasser gelten für EU-/EWR-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz dieselben Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige. Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Personen, die in einem anderen EU-Mitglieds- oder EWR-Staat als Bauvorlageberechtigte (Entwurfsverfasser) niedergelassen sind, auch ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser als Entwurfsverfasser tätig werden. Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter vor Beginn der Tätigkeit bei der Ingenieurkammer anzeigen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Personalausweis und Reisepass

        Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind. Die Deutscheneigenschaft wird vor allem mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt. Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Im Personalausweis werden unter anderem Ihr Name, Anschrift und die deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird. Wenn Sie deutsche Pass- und Ausweisdokumente erhalten haben und danach umziehen, müssen Sie den Eintrag des Wohnortes beziehungsweise der Anschrift dort ändern lassen. Das sollten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes zeitnah veranlassen.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        Bericht_23_03_07.pdf

        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwiesenschule Flurstück 953, neben der bestehenden Containeranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Firmengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zurückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen kleineren Bauplatz mit 1.130m². Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsaufträge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Qualitätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwiesenschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozialarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bisher belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möchte, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommunalen Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden- Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden- Württemberg, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des offenen Briefes an die Landesregierung. Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgesehen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregungen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans "6. Änderung und Erweiterung - GE Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kindergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausforderungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszuweisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 16.03.2023
          Besondere Arten von Stiftungen

          Da Stiftungen zur Erfüllung verschiedenster Zwecke gegründet werden, wird im Wesentlichen zwischen den folgenden Arten von Stiftungen unterschieden, die sowohl rechtsfähig als auch nicht rechtsfähig ausgestaltet sein können: Kirchliche Stiftungen sind Stiftungen, die überwiegend kirchliche Aufgaben erfüllen und die von einer Kirche verwaltet oder beaufsichtigt werden. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Kommunale Stiftungen verfolgen einen Zweck, der im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Sie werden von diesen Körperschaften oder Anstalten verwaltet. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz und gegebenenfalls dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Kommunalrecht zu beachten. Familienstiftungen dienen ausschließlich oder überwiegend dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt. Bürgerstiftungen verfolgen in der Regel kommunale oder regionale Zwecke, werden häufig von mehreren stiftenden Personen gegründet und sind auf Zustiftung ausgerichtet. Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Erlaubnis beantragen

          Wenn Sie Ihr Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis beantragen. Antragsteller können natürliche und auch juristische Personen sein. Achtung: Sie können Ihr Gewerbe erst dann anmelden, wenn Sie die entsprechende Erlaubnis dazu erteilt bekommen haben. Für Gewerbetreibende aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz müssen ebenfalls vor Beginn ihrer Tätigkeit in Deutschland eine Erlaubnis beantragen. Für den Nachweis der Sachkunde werden auch den deutschen Nachweisen vergleichbare Nachweise aus den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt. Wird die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem erlaubnispflichtigen Gewerbe in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes muss bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung angezeigt werden.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024

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