Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen
Ortsschild Baindt im Sommer
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 929 Ergebnisse in 51 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 531 bis 540 von 929.
Bericht_23_03_07.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwiesenschule Flurstück 953, neben der bestehenden Containeranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Firmengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zurückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen kleineren Bauplatz mit 1.130m². Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsaufträge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Qualitätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwiesenschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozialarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bisher belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möchte, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommunalen Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden- Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden- Württemberg, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des offenen Briefes an die Landesregierung. Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgesehen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregungen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans "6. Änderung und Erweiterung - GE Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kindergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausforderungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszuweisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 144,24 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 16.03.2023
    Einladung_23_03_07.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 18,82 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 03.03.2023
      Einladung_23_12_13.pdf

      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 13. Dezember 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmaterial für die Neugestaltung Dorfplatz 05 Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB. 06 Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 07 Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost mit 2. Änderung" für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 09 Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt mit Nachtragshaushaltsplan 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 61,69 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 07.12.2023
        Einladung_24_01_23.pdf

        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Verfahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schachener Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errichtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Geigensack" für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestellung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 54,52 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 19.01.2024
          Einladung_24_01_23.pdf

          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Verfahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schachener Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errichtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Geigensack" für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestellung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 54,52 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 19.01.2024
            Feuerwehrkostenersatz_Baindt_-_Aenderung_nach_VOKeFw.pdf

            1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 172,55 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 11.04.2024
              Feuerwehrkostenersatz_Baindt_-_Aenderung_nach_VOKeFw.pdf

              1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 172,55 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 11.04.2024
                Einladung_23_08_01.pdf

                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäuslerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 55,22 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 01.08.2023
                  Einladung_23_01_24.pdf

                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 67,10 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 23.01.2023
                    Pressemitteilung_Bündnis_Junge_Kommunalwahl__24.pdf

                    PRESSEMITTEILUNG Stuttgart, den 18. September 2023 Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören: 1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung- bw.de. 2. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ http://www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de. 3. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden. Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de. Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Gewählt werden: Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden, Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie Kreistage in 35 Landkreisen; in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart. Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums. Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt. Über das Bündnis Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert. Die Bündnispartner Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF) Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften) Gemeindetag Baden-Württemberg Internationales Forum Burg Liebenzell Jugendstiftung Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Landesjugendring (LJR) Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Landkreistag Baden-Württemberg Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit http://www.lpb-bw.de/politische-tage http://www.kommunalwahl-bw.de/ http://www.erste-wahl-bw.de/ https://jungekommunalwahl24.de/ Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg (Stand: 12. September 2023) Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit. Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de). Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de. Kontakt Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Karoline Gollmer Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart Tel. 0711 16447-42 gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Prof. Dr. Michael Wehner Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg Tel. 0761/20773-0 michael.wehner@lpb.bwl.de www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://jungekommunalwahl24.de/ tel:0711%2016447-42 mailto:gollmer@kinder-jugendbeteiligung-bw.de https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/ mailto:michael.wehner@lpb.bwl.de http://www.lpb-bw.de/ http://www.lpb-freiburg.de/ Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 Über das Bündnis Kontakt[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 152,28 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 19.10.2023

                      Infobereiche