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2022_05_03_Einladung.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. Mai 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 66,37 KB
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    Zuletzt geändert: 29.04.2022
    2022_05_03_Einladung.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. Mai 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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      Satzung_zur_Änderung_der_Friedhofssatzung.pdf

      1 Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung ( Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung ) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03. Mai 2022 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen: 1. Die Friedhofsordnung wird wie folgt geändert. Die Friedhofsordnung enthält folgende Fassung: §§ 1 – 11 unverändert §§ 12 Abs. 5 wird gestrichen „(5) Wahlgräber können einstellige Tiefgräber bzw. ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.“ §§ 13 – 14 unverändert §§ 15 Abs. 7 S. 6 wird gestrichen „Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich.“ §§ 16 – 20 unverändert V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE §§ 21, 22 unverändert VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 unverändert VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN §§ 24, 25 unverändert VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN §§ 26 – 29 unverändert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 unverändert 2 2. Die Bestattungsgebührensatzung wird wie folgt geändert. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung: Ziffer I Verwaltungsgebühren: unverändert Ziffer II Benutzungsgebühren 1., 2. unverändert 3., 4., 5., 6., c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 240,00 Euro 5. e) Kosten für Bodenplatte – ohne Beschriftung 51,50 Euro 7. textliche Ergänzung: „Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ III. Sonstige Bestattungsgebühren: unverändert (andere Darstellung) 3. Diese Satzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 03. Mai 2020 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
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        Zuletzt geändert: 06.05.2022
        1_Bericht_Wasserrecht_Hochwasserschutz_Hirschstraße_mit_Grüneintrag.pdf

        Gemeinde Baindt Marsweilerstaße 4 88255 Baindt Aufgestellt: Anerkannt: 88410 Bad Wurzach, 29.07.2021 / 10.03.2022 88255 Baindt,…………………………. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Heinrich ___________________________ __________________________ Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Vorflutbeschaffung und Gewässerneubau - Wasserrechtsentwurf - 1. Erläuterungsbericht Projekt-Nr.: 8 09 2127.01 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines / Veranlassung............................................................................3 2. Lage, Topografie und Nutzung........................................................................4 3. Bestehende Situation.......................................................................................5 4. Geplante Maßnahmen.......................................................................................6 4.1 Längsentwicklung.........................................................................................7 4.2 Ausbauquerschnitte......................................................................................7 4.3 Bauwerke......................................................................................................8 4.4 Retentionsbecken BG Bühl..........................................................................9 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt...................................9 5. Hydraulische Bemessung..............................................................................10 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter.......................................10 5.2 Bemessung Bauchlauf...............................................................................11 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße.........................................................13 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement...................................14 7. Zusammenfassung.........................................................................................15 8. Antrag...............................................................................................................16 9. Anlagen............................................................................................................17 9.1 Anlagen.......................................................................................................17 9.2 Planunterlagen...........................................................................................17 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 2/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 1. Allgemeines / Veranlassung Die Bestandsbebauung entlang der Hirsch- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wiederholt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebli- chen Oberflächenabflüssen bei Starkregenereignissen aus der östlich angrenzenden Hanglage beruhen und wodurch teils erhebliche Schäden verursacht worden sind. Im Rahmen eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Baindt wurde die Abflussbildung auf der vorgenannten Hanglage in der Modellsimulation deut- lich bestätigt (Kommunales Starkregenrisikomanagement Risikoanalyse und Handlungs- konzep, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020) Die Gemeinde Baindt beabsichtigt nun mit der vorliegenden Planung die Umsetzung der, im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maß- nahmen zur Vorflutschaffung und zum Gewässerausbau um die Oberflächenabflüsse bei Strakregenereignissen sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung vor- beileiten zu können. Die Fassnacht Ingenieure GmbH, 88410 Bad Wurzach, wurden mit der Erstellung des Wasserrechtsentwurf für oben genannte Maßnahmen beauftragt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 3/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 2. Lage, Topografie und Nutzung Die Hanglage mit der Gewannbezeichnung Bühl grenzt östlich an die bestehende Wohnbebauung der Benz-, Hirsch- und Siemensstraße an und wird im Osten durch die Marsweilerstraße begrenzt. Die Hangneigung beträgt in Ost-West Richtung ca. 5 %. Die gesamte Hangfläche wird landwirtschaftlich teils als Grünland und teils als Ackerflä- che genutzt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 4/18 Abbildung 1: Lage der abflussbildenden Hangfläche Bühl in Baindt Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 3. Bestehende Situation Die Hanglage Bühl wird über zwei Wiesengräben entwässert. Der nördliche Bereich mit ca. 1/3 der Hangfläche entwässert dabei nach Norden. Der Oberflächenabfluss aus diesem Bereich wird über einen Wiesengraben – im weiteren als Graben Nord bezeichnet – an der nördlichen Bebauungsgrenze aufgenommen und nach Westen Richtung Oberem Bampfen abgeleitet. Zwischen der Hirschstraße und der Suplacher Straße ist dieser Graben verdolt. Dieser nördliche Bereich wird von den geplanten Maßnahmen nicht berührt. Der restliche Bereich mit ca. 2/3 der Hangfläche wird über einen mitten durch den Hang verlaufenden Wiesengraben – im weiteren als Graben Mitte bezeichnet – nur teilweise entwässert. Dieser Wiesengraben trifft südlicher der Siemensstraße auf die Hirschstaße und wird an diesem Punkt in einer Verdolung DN 300 gefasst und über die Hirschstraße nach Süden Richtung Sulzmoosbach abgeleitet. Sowohl der Wiesengraben Mitte als auch die Verdolung DN 300 sind diesem Abschnitt nicht ausreichend dimensioniert, um den anfallenden Oberflächenabfluss bei einem Starkregenereignis aufzunehmen und schadlos abzuleiten. Für den Oberflächenabfluss aus den Hangflächen südlich dieses Grabens besteht keine natürliche Vorflut mehr. Im Bereich des natürlichen Tiefpunktes ist am Rand der beste- henden Bebauung ein Einlaufbauwerk angeordnet, mit dem der Oberflächenabfluss aus dem Hang dem Mischwasserkanal in der Benzstraße zugeleitet wird. Die Schadensereignisse der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die vorhandenen Gräben und Verdolungen nicht in der Lage sind den anfallenden Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen schadlos aufzunehmen. Diese Beobachtung wird auch durch die Modellberechnungen zum Starkregenrisikoma- nagement (SRRM) untermauert. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 5/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4. Geplante Maßnahmen Der bestehende Wiesengraben Mitte wird soweit ausgebaut, dass über ihn der Oberflä- chenabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos aus dem Hang abgeleitet werden kann. Zur Unterquerung der neuen Erschließungsstraße ins Baugebiet Bühl in Verlängerung der Zeppelinstraße ist ein Wellrohrdurchlass geplant. Im Bereich der Zeppelinstraße steht auf Grund der angrenzenden Privatgrundstücke nur eine begrenzte Entwicklungsbreite neben der Erschließungsstraße zur Verfügung. In diesem Bereich muss der bestehende Bachlauf daher stark verbaut ertüchtigt werden. Im weiteren Verlauf wird die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße aufge- geben. Statt dessen unterquert der Wiesengraben Mitte zukünftig über die bereits vorab hergestellte Verdolung DN 800 die Hirschstraße und wird über einen Gewässerneubau entlang der nördlichen Grenze des Baugebietes Geigensack nach Westen geführt. Dieses neue Gewässer mündet westlicher der Sulpacher Straße in einen bestehenden, zur Zeit jedoch trockengefallenen Graben über den eine weitere Ableitung zum Oberen Bampfen erfolgt. Zur Unterquerung der Sulpacher Straße ist ebenfalls ein Wellrohrdurchlass vorgesehen. Nach ca. 50 Meter mündet in diesen, bisher trockenliegenden Graben auch die Ablei- tung / Verdolung des Wiesengrabens Nord, der die nördlichen Abschnitte der Hanglage entwässert. Mit diesen Maßnahmen werden die Handlungsempfehlungen Nr. 5.1.3 aus dem Hand- lungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagement1 umgesetzt. Für die südlichen Abschnitte der Hanglage Bühl, die bisher über keinen Vorfluter verfü- gen, sind keine weiteren wasserbaulichen Maßnahmen geplant. Die Gemeinde Baindt 1 Kommunales Starkregenrisikomanagement, Risikoanalyse und Handlungskonzept für die Gemeinde Baindt, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 6/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht hat für diesen Abschnitt ein Bebauungsplanverfahren eröffnet. Durch die Parzellierung im Zuge der Bebauung sowie die geplanten Erschließungsstraßen quer zum Hang wird ein ungehinderter Oberflächenabfluss aus diesem Bereich verhindert. Das Nieder- schlagswasser aus den befestigen Flächen des Plangebietes soll in Retentionsanlagen zurückgehalten werden und dann gedrosselt in den neuen Gewässerlauf eingeleitet werden. 4.1 Längsentwicklung Die Längsentwicklung des Bachlaufes orientiert sich soweit als möglich am natürlichen Gefälle des Hanges. In der Hanglage Bühl ergibt sich dabei ein Sohlengefälle des Bachlaufes zwischen 4,02 und 7,41 Prozent. Im Abschnitt Geigensack beträgt das Sohlengefälle des Bachlaufes 1,27 bis 4,84 Pro- zent. 4.2 Ausbauquerschnitte Der Bachlauf wird mit einem gegliederten Grundquerschnitt hergestellt. Dabei ist die Bi- lanz zu wahren zwischen einem ausreichend durchflossenen Querschnitt bei Niedrig- wasser bis Normalabfluss mit 15-20 l/s und einem ausreichend großem Querschnitt beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses mit ca. 4.500 l/s. Für den Normalabfluss wird ein Trapez ähnliches Fließbett mit ca. 1,50 m Breite und ei- ner Gewässersohle mit ca. 20 cm Breite vorgesehen. Die Fließtiefe beträgt ca. 20 cm. Die Böschungen sind im Regelprofil mit einer Neigung 1:3 projektiert. An dieses Fließbett schließt sich ein weitgehend waagrechtes Vorland zur Aufnahme der Hochwasser- und Starkregenabflüsse an. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 7/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Im Abschnitt Bühl wird dieses Vorland mit ca. 2,0 Meter Breite ausgebildet. Die Bö- schung zum geplanten Baugebiet Bühl wird einer Neigung von 1:4 hergestellt, so dass eine Zugänglichkeit zum Gewässer realisierbar ist, die Böschung gegen die angrenzen- den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der anderen Seite werden mit einer Neigung von ca. 1:2 ausgebildet 4.3 Bauwerke Im Verlauf des neuen Bauchlaufes sind drei Bauwerke für die Querung der Sulpacher Straße, der Hirschstraße und der Verlängerung Zeppelinstraße in Baugebiet Bühl erfor- derlich. Die Querungen der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße sind als Wellrohrdurchlass geplant. Für den Durchlass Zeppelinstraße ist ein geschlossenes Maulprofil mit einer lichten Brei- te von ca. 3,50 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,80 Meter ( je- weils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 18 Metern geplant. Die Gesamthöhe des geplanten Profils bietet ausreichend Platz für den Einbau von Sohlsubstrat. Für den Durchlass Sulpacher Straße ist ein, nach unten offenes Rechteckprofil mit einer lichten Breite von ca. 4,80 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,40 Meter (jeweils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 10 Metern geplant. Die geringe Gesamthöhe des geplanten Profils erfordert einen stabilen und hochwasser- sicheren Ausbau der Sohle, da Wartungs- und Pflegearbeiten im Profil nicht oder nur sehr erschwert ausgeführt werden können. Die Profilsohle wird daher durchgehend mit Wasserbausteinen der Klasse HMA 300/1000 und größer ausgebaut. Die Querung der Hirschstraße wurde im Vorgriff mit der Erschließung Baugebiet Gei- gensack als Verdolung DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Verdolung hat eine Gesamtlänge von 31,29 Meter mit einem Gefälle von 7,86 Prozent Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 8/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4.4 Retentionsbecken BG Bühl Auf Flurstück 389 wird neben dem geplanten Bachlauf unmittelbar oberhalb der Sulpa- cher Straße das Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl vorgesehen. Das Retentionsbecken ist dabei kein Bestandteil der Gewässerausbaumaßnahme, dient jedoch bei einer Überlastung des Durchlasses Sulpacher Straße als zusätzlicher Reten- tionsraum. 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt Im Verlauf des bestehenden Bachlaufes zwischen Sulpacher Straße und Oberem Bampfen hat sich durch Auskolkung ablaufseitig der Verdolung eines Waldweges ein er- heblicher Absturz ausgebildet, der die Durchgängigkeit in diesem Abschnitt unterbindet. Auf Wunsch des Sachgebietes Oberflächenge- wässer soll dieser Absturz zurückgebaut wer- den und die Durchgängigkeit in diesem Ab- schnitt herstellt werden. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit wird die bestehende Verdolung DN 500 durch eine Verdolung DN 800 mit Sohlsubstrat in der Ver- dolung ersetzt. Durch die Anordnung von Wasserbausteinen unterhalb der Verdolung bis auf ca. 20 cm Höhe über Sohle wird eine Anreicherung mit Substrat in der Verdolung gefördert und eine Ausspülung bei stärkeren Abflüssen vermieden. Für die Wanderungsbewegung oberhalb Wasserlinie am Ufersaum werden scheitel- gleich zur Verdolung DN 800 zwei Stahlrohre (Schwarzstahl, unbehandelt) DN 200 ver- legt, die als Wanderröhren dienen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 9/18 700 Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Durch den Substrateinbau in der Sohle wird ein abbflussäquivalenter Querschnitt er- reicht. Durch die geplante Maßnahme wird das Abflussregime des Baches daher nicht verändert. 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau Östlich des Flurstückes 131/1 stehen für eine Weiterführung des Bachausbaues keine Flächen zur Verfügung. Damit auch in diesem Abschnitt ein verbesserter Schutz der be- stehenden Bebauung gegen Oberflächenabfluss bei außergewöhnlichen Starkregener- eignissen gegen wird, werden in diesem Bereich ergänzende Geländemodellierungen vorgenommen. Am nördlichen und östlichen Rand des geplanten Baugebietes Bühl sind Eingrünungen am Übergang in die freien landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen (z. vgl. Übersichts- lageplan 4-03.2-ÜL). In diesen Grünbereichen wird mit durch geeignete Geländemodel- lierungen eine Grünstufe erstellt, an deren Ost und Nordseite zufließendes Oberflächen- wasser nach Norden in den Bachlauf abgeleitet wird. 4.6.2 Hirschstraße Die Verdolung DN 800 in der Hrischstraße, über die die Bachläufe Bühl und Geigensack verbunden sind, ist geeignet den Abfluss aus einen außerordentlichen Starkregenereig- nis abzuleiten (z. vgl. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße). Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ex- trem ungünstiger Einflüsse nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist zu verhin- dern, dass ein Oberflächenabfluss über die Hirschstraße in die Ortslage Baindt abflie- ßen kann. Mit der nachfolgenden Erschließung des Baugebietes Bühl und dem dafür notwendigen Ausbau der Zeppelinstraße wird die Längs- und Querneigung der Hirsch- straße im Einmündungsbereich der Zeppelinstraße so umgestaltet, dass im Falle einer Überlastung der Verdolung eine direkte Ableitung über die Hirschstraße in Richtung Bachprofil Geigensack erfolgt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 10/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter Die Grundlage für die hydraulische Bemessung bilden im vorliegenden Fall die Berech- nungen eines außergewöhnlichen Ereignisses zum Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Baindt. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt, da das Einzugsgebiet des Wiesengrabens Mitte mit ca. 31,2 ha deutlich keiner ist als die Gebietskulisse einer SRRM-Berechnung mit max. 5 km² (= 500 ha). Das Einzugsgebiet der beiden Wiesengräben ist damit deutlich kleiner als die umgebende Gebietskulisse aus der SRRM-Berechung. Eine Vorbemessung auf der Grundlage eines N-A Modells und 100-jährlichen Abfluss- ganglinien, allerdings noch auf Grundlage der Niederschlagskennwerte nach KOSTRA DWD 2000 hat für das Einzugsgebiet Wiesengraben Mitte am Beginn der bestehenden Verdolung DN 300 zu einem Abfluss geführt, der nur ca. 20 % der Abflussbildung auf Basis der OAK für das SRRM beträgt. Eine Bemessung auf der Grundlage eines N-A Modells erscheint damit im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt. Die Berechnung der notwendigen Querschnittsprofile erfolgt mit der Gerinneberechnung nach Gaukler-Manning-Strickler wobei für die gegliederte Querschnitte ein mittlerer Strickler-Beiwert nach Horten / Einstein ermittelt wird. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 11/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Den Berechnungen liegen folgende Rauhigkeitsbeiwerte nach Strickler zu Grunde. Profilbe- reich Oberflächenstruktur Strickler Beiwert kSt [m1/3/s] Literaturwerte1 Bach Bühl (ge- wählt Bach Geigen- sack (gewählt) Sohle kiesig, Steingröße 20 – 60 mm 40 35 25 Sohle kiesig, Grobkies bis 150 mm 35 Bachbö- schung Wiese, Grasbewuchs leicht ver- krautet 25 – 35 35 25 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass 28 – 40 30 20 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass / Hochstauden 20 – 35 Vorland- böschung Wiese verkrautet, einzelne Ge- hölze (nur Stamm umflossen) 20 - 33 20 15 Die größere Profilbreite erlaubt im Abschnitt Geigensack ein dichtere Bepflanzung als im Abschnitt Bühl, wobei auch im Abschnitt Geigensack im Fließ- und Flutbereich nur ver- einzelte Baumquartiere (Solitärgehölze) angelegt werden können. Mehrere Bäume einer Gruppe sollten dabei in Fließrichtung gesehen hintereinander angeordnet werden, um den Abflusswiderstand im Bach nicht über Gebühr zu erhöhen. 5.2 Bemessung Bauchlauf Für die hydraulische Bemessung des neuen Bachlaufes wurden in der SRRM – Berech- nung des außergewöhnlichen Ereignisses entlang des Bauchlaufes im Bereich Bühl so- genannte Kontrollquerschnitte angeordnet. Die Abflussmengen an diesen Kontrollquer- schnitten definieren dann die erforderliche hydraulische Kapazität des Bachlaufes an dieser Stelle. Vereinfachend wurde weiter angenommen, dass die Abflussmenge eines Kontrollquer- schnitt konstant ab dem nächsten, oberhalb gelegenen Kontrollquerschnitt anfällt. 1 LUBW Baden-Württemberg: Hydraulik naturnaher Fließgewässer Teil 1 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 12/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Für den Abschnitt entlang BG Geigensack wurde die maximale Abflussmenge aus der Hanglage Bühl unverändert fortgeführt, da sich aus den Kontrollquerschnitten keine wei- tere Zunahme der Abflussmenge ableiten lässt. Für den Bachlauf Bühl liegen damit folgende Abflusskennwerte der Bemessung zugrun- de. Kontrollquerschnitt Nr. Station Bachlauf Bühl Abflussspitze 2 0 + 020 0,85 m³/s 5 0 + 075 1,7 m³/s 10 0 + 190 2,8 m³/s 8 0 + 220 3,5 m³/s 17 0 + 260 4,5 m³/s Für den Bachlauf Geigensack wird die Abflussspitze aus Kontrollquerschnitt Nr. 17 mit 4,5 m³/s konstant fortgeführt. Die Bemessung der gegliederten Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler wurde abschnittsweise für jeweils einheitliche Sohlengefälle und Ausbauquerschnitte vorge- nommen. Die Bemessung ist in Anlage 1 beigefügt. Der, auf Grundlage dieser Bemessung ermittelte und profilierte Bachlauf wurde dann in das HydTERRAIN Modell der SRRM-Berechnung eingearbeitet und die SRRM-Berech- nung für das außerordentliche Starkregenereignis wiederholt. Im Ergebnis zeigt diese Berechnung, dass der neue Bachlauf geeignet ist, den Oberflä- chenabfluss aus dem Bereich Bühl und nördlich Geigensack aufzunehmen und schadlos in Richtung Sulpacher Straße abzuleiten. Westlich der Suplacher Straße wird der Bach- lauf und das angrenzende Wäldchen erwartungsgemäß überflutet. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 13/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Die Berechnungsergebnisse der SRRM-Berechnung sind als Anlage 2 – SRRM-Berechnung Bestand außergewöhnliches Ereignis und als Anlage 3 – SRRM-Berechnung Planung / Bachausbau außergewöhnliches Ereignis bei- gefügt. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße Der hydraulische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verdolung erfolgt nach der For- mel von Prandtl-Colebrook. Die betriebliche Rauheit kb wird gemäß DWA-Arbeitsblatt A 110, Tabelle 4 mit 0,5 für Transportkanäle angesetzt. Die Verdolung in der Hirschstraße wurde im Zusammenhang mit der Erschließung Bau- gebiet Geigensack in DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Länge der Verdolung beträgt 31,29 m. Die Zulauf- und Auslaufhöhen der Verdolung betragen: • Sohle Auslauf: 473,168 NHN • Scheitel Auslauf 473,968 NHN • Sohle Zulauf Rohr 475,564 NHN • Sohle Bach Zulauf Bauwerk 476,318 NHN • WSP Zulauf Bauwerk beim Bemessungsabfluss 476,978 NHN Im Freigefälleabfluss ergibt sich damit ein Sohlengefälle von (475,564 -473,168) / 31,29 = 76,57 ‰ → Abfluss bei Vollfüllung ca. 4.105 l/s Beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses ist jedoch am Einlauf Bauwerk eine Abflusstiefe im Bach von ca. 66 cm und damit ein Wasserspie- gel am Einlauf Bauwerk von 476,978 NHN zu erwarten. Die Verdolung DN 800 ist damit um ca. 60 cm überstaut, in der Verdolung stellt sich ein Druckabfluss ein, dabei ergibt sich ein Energiegefälle von (476,978 -473,968) / 31,29 = 96,19 ‰ → Druckabfluss ca. 4.621 l/s Über die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße kann damit der Bemessungsabfluss von ca. 4.500 l/s schadlos abgeleitet werden. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 14/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement Die Herstellung und Neuprofilierung eines Bachlaufes ist ohne Frage mit einem erhebli- chen Eingriff in die bestehende Bodenstruktur verbunden. Des geplante Bach muss dabei natürlicherweise ins Gelände einschneiden und mit kon- tinuierlichem Gefälle verlaufen. Das geschaffene Bachprofil muss dabei in der Lage sei, auch die Abflussmengen eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos ab- zuleiten. Weitere Randbedingungen sind eine notwendige Sohltiefe um bei den Querungen mit der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße die erforderlichen Abflussquerschnitte mit Freibord realisieren zu können. Für die Baumaßnahme wurde durch die HPC AG Niederlassung Ravensburg ein Boden- schutz- und Bodenmanagementkonzept erstellt, welches Grundlage für die weitere Aus- führung ist. Das Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept ist als Anlage 5 beige- fügt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 15/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 7. Zusammenfassung Die geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich Bühl in Baindt sind geeig- net die bestehenden Überflutungen im Bereich Hirschstraße und Siemensstraße auch bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu verhindern. Über den neu geschaffenen Bachlauf kann der natürliche Abfluss aus dem Einzugsge- biet Bühl bis einschließlich des Lastfalles HQ100 schadlos Richtung Bampfen abgeleitet werden. Im Bereich zwischen der Sulpacher Straße und dem Oberen Bampfen werden dabei Ausuferungen zu beobachten sein, die jedoch keine Siedlungsflächen und nur in gerin- gem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Im wesentlichen erfolgen die erwarteten Ausuferungen in einem bestehende Auwäld- chen. Für diesen Waldabschnitt ist durch die erwarteten Aufuferungen vielmehr von ei- nem positiven Effekt auszugehen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 16/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 8. Antrag Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung ei- nes Bachlaufes auf den Flurstücken 389, 389/1 und 142 alle Gemarkung und Flur Baindt sowie die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf den Flurstücken 455/9, 131/1, 137/1 und 453 alle Gemarkung und Flur Baindt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 17/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 9. Anlagen 9.1 Anlagen Anlage 1 Hydraulische Berechnung Bachlauf nach Gaukler Manning-Strickler Anlage 2 SRRM-Berechnung Baindt vom 23.01.2020, Detailkarte Überflu- tungstiefen, Außergewöhnliches Ereignis, Plan Nr. G Anlage 3 SRRM-Berechnung, außergewöhnliches Ereignis, Planungsmodell Bühl Anlage 4 Baurgunduntersuchungen 4.1 Baugrunduntersuchung BG Bühl vom 10.10.2020 4.2 Baugrunduntersuchung BG Geigensack vom 10.01.2008 Anlage 5 Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept 9.2 Planunterlagen 4-03.1-ÜLP Übersichtskarte 1 : 10.000 4-03.2-ÜLP Übersichtslageplan 1 : 2.500 4-10.1-LP-A Lageplan Achse Bühl 1 : 250 4-10.2-LP-A Lageplan Achse Geigensack 1 : 250 4-10.3-LP Lageplan Baustelleneinrichtung 1 : 250 4-11.1-RQ Regelprofile Achse Bühl 1 : 100 4-11.2-RQ Regelprofile Achse Geigensack 1 : 100 4-12.1-HP Höhenplan Achse Bühl 1 : 500/100 4-12.2-HP-A Höhenplan Achse Geigensack 1 : 500/100 4-13.1-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+020 - 0+100 1 : 100 4-13.2-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+100 - 0+190 1 : 100 4-13.3-QP Querprofile Bach Bühl 0+200 - 0+277 1 : 100 4-13.4-QP Querprofile Bach Geigensack 0+000 - 0+160 1 : 100 4-13.5-QP-A Querprofile Bach Geigensack 0+180 - 0+340 1 : 100 4-15-SO-A Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1 : 50 / 1 : 25 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 18/18 1. Allgemeines / Veranlassung 2. Lage, Topografie und Nutzung 3. Bestehende Situation 4. Geplante Maßnahmen 4.1 Längsentwicklung 4.2 Ausbauquerschnitte 4.3 Bauwerke 4.4 Retentionsbecken BG Bühl 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau 4.6.2 Hirschstraße 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter 5.2 Bemessung Bauchlauf 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement 7. Zusammenfassung 8. Antrag 9. Anlagen 9.1 Anlagen 9.2 Planunterlagen[mehr]

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          1 Fassung: 14.07.2021 Auftraggeber: Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G e m e in d e B a in d t A llg e m e in e V o rp rü fu n g d e s E in ze lfa lls g e m . § 7 U V P G z u m W a ss e rr e ch ts ve rf a h re n f ü r d e n G e w ä ss e ra u s- u n d - n e u b a u G e ig e n sa ck 2 Vorhaben: Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Landkreis: Ravensburg Auftraggeber: Gemeinde Baindt Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 UVPG (UVP-Vorprüfung) Beschreibung des Vorhabens bzw. der Änderungen am ursprünglichen Vorhaben Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen / geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bamp- fen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine sonstige Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nach Nr. 13.18.2 Anlage 1 zum UVPG, sodass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen ist. Geltungsbereiche des geplanten Gewässerneubaus nördlich BG Geigensack und des Ausbaus des bestehenden Wiesengrabens Das Vorhabengebiet liegt nördlich der Gemeinde Baindt, nördlich des Baugebietes "Geigensack" und im Norden des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl". Nördlich des Plangebietes grenzt die freie Landschaft an. Das Umfeld ist von Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. 3 Einbeziehung bestehender Vorhaben Werden bei dieser Vorprüfung Vorbelastungen einbezogen? Nein ☐ Ja, und zwar bestehendes Baugebiet "Geigensack Er- weiterung" und geplantes Wohnbaugebiet "Bühl" ☒ Sind bei dieser Vorprüfung frühere Änderungen oder Erweiterungen des Hoch- wasserschutzvorhabens als Zusatzbelastung einzubeziehen, für die noch keine UVP durchgeführt wurde? Nein ☒ Ja, und zwar ☐ 1. Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) ☒ Neubau ☒ Um-/Ausbau Art/Umfang 1.1 Baulänge in km: 0,84 1.2 Geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha: 0,48 1.3 Geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha: / 1.4 Geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³: 5.000 (Abtrag) 1.5 Anzahl der Ingenieurbauwerke: 2 Wellrohrdurchlässe, 1 x neue Erschließungsstraße im Baugebiet, 1 x Querung "Sulpacher Straße" 1.6 Geschätzte Dauer der Bauzeit: 10 Wochen Treten Merkmale (Wirkfaktoren) auf, die erhebliche nach- teilige Umweltauswirkungen verursachen könnten (ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen)? Nein Ja Geschätzter Umfang 1.7 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ☒ ☐ 1.8 Erhöhung der Lärmimmissionen ☒ ☐ 1.9 Erhöhung der Schadstoffimmissionen ☒ ☐ 1.10 Zusätzliche Zerschneidungswirkung ☒ ☐ Eine zusätzliche Zerschneidungswirkung wäre dann anzunehmen, wenn für den Hochwasserschutz zu- sätzliche Bauwerke mit besonderer Zerschneidungs- wirkung (z.B. Damm) errichtet werden. Dies ist bei diesem Vorhaben nicht der Fall. 4 1.11 Visuelle Veränderung ☐ ☒ Im Bereich des offenen Bachlaufs mit Flussbett kommt es zu visuellen Veränderungen der Land- schaft, durch die Anlage eines Gewässers und dessen Überschwemmungsbereich. Weithin sichtbare bauli- che Anlagen und Verkehrswege sind, soweit sie nicht zur Pflege notwendig sind, nicht geplant. 1.12 Veränderung des Grundwassers ☐ ☒ Durch die Veränderungen im Gewässerverlauf und Retentionsraum können sich auch Änderungen des Grundwassers ergeben. 1.13 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern ☐ ☒ Die Planung betrifft den Ausbau des Wiesengrabens. 1.14 Einleitung von Straßenwasser in Gewässer ☒ ☐ Das Hochwasserschutzprojekt dient dazu, vor allem die angrenzenden Bereiche der Gemeinde Baindt vor Hochwasser zu schützen. Bei Niederschlagser- eignissen wird auch das auf den Verkehrsflächen anfallende Wasser bei Bedarf in den Retentions- raum und von dort in den "Oberen Bampfen" gelei- tet. Das Vorhaben ändert an dieser Vorgehensweise jedoch nichts. 1.15 Klimatische Veränderungen (z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort) ☒ ☐ Klimatische Veränderungen aufgrund des geplanten Gewässerneu- und Gewässerausbaus sind nicht zu erwarten. 1.16 Rodung ☒ ☐ 1.17 Sonstige Merkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können: - Bau von Leitungen ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens ist der Bau von Entwäs- serungsleitungen geplant. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. - Abfallerzeugung (z. B. belastete Böden, Teer) ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens werden keine Abfälle er- zeugt, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen hervorrufen können. - Rohstoffbedarf ☒ ☐ Für den Gewässerneu- und Gewässerausbau be- schränkt sich der Rohstoffbedarf auf die Konstruk- tion der Ingenieurbauwerke. Der Bau erfolgt nach heutigem Stand der Technik. - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) ☒ ☐ Besondere Probleme des Baugrundes sind nicht be- kannt. Gemäß der vorliegenden Baugrundgutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch gesehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlan- des. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonsolidierten 5 (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umlagerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Beckenablage- rungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschichtung ab. - Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Betriebs ☐ ☒ Generell können Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Be- triebs nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der unproblematischen räumlichen Ge- gebenheiten zu keinen Störfällen, Unfällen, oder Ka- tastrophenfällen kommen wird. Das Vorhaben dient dazu, Katastrophenfällen in Form von Hochwasser- ereignissen vorzubeugen. - Lärm-, Schadstoffemissionen während des Baus ☒ ☐ Baubedingte Lärm- und Schadstoffemissionen sind möglich. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist auf- grund der zeitlichen Begrenzung und der vorwiegend tagsüber stattfindenden Arbeiten auszuschließen. - Erschütterungen ☒ ☐ - Abrissarbeiten ☒ ☐ - Salzeintrag ☒ ☐ 1.18 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten? ☒ ☐ 1.19 Können einige dieser Wirkungen grenzüberschreitend sein? ☒ ☐ Verbindlich vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen z. B. Lärmschutz, Regenrückhaltebecken, Querungshilfen, welche erhebliche Auswirkungen vermindern können: Fachgerechter Bau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Jahreszeitliche Beschränkung der Rodung und Baufeldfreimachung und Festsetzung von Baumkontrollen − Falls entgegen der aktuellen Planung Gehölze gerodet werden müssen, muss dies zwischen 01. November und 28. Februar erfolgen, au- ßerhalb der Fortpflanzungszeit von Gehölz bewohnenden Vögeln und Fledermäusen − Vor der Rodung von Gehölzen müssen die zu rodenden Gehölze auf Bruthöhlen kontrolliert werden Naturnahe Gestaltung des Gewässerlaufs − Anlage eines profilierten Querschnittes und eines mäandrierenden Verlaufs − standortgerechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers − Entwicklung einer standortgerechten Hochstaudenflur Durchgängige Gestaltung der Überfahrt (Absturz am Rohrauslauf) im Waldbereich 6 Gesamteinschätzung der Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Neuanlage und Verlängerung des Bachlaufes im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes bewirkt ein geringes Maß an Beeinträchti- gungen. Unter der Berücksichtigung der für das Projekt formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahem ist das Vorhaben durch eine geringe Intensität der umweltrelevanten Wirkfaktoren gekennzeichnet. Genauere Untersuchungen in Bezug auf die Wirkintensität sind allerdings für die Wirk- faktoren "Visuelle Veränderungen" sowie der "Änderungen am Grundwasser" durchzuführen. Ggf. erforderliche Rodungen sind auf ein Minimum zu beschränken. 2 Standort des Vorhabens 2.1 Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien) Gibt es: Nein Ja Geschätzter Umfang 2.1.1 Aussagen in den für das Gebiet geltenden Raumordnungsplä- nen oder in der Flächennutzungsplanung zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind (z. B. Vorranggebiete, regio- naler Grünzug, bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche) ☒ ☐ Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Bodensee-Oberschwaben sind ver- bindliche Aussagen und Ziele zur regionalen Frei- raumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbe- dürftige Bereiche für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht berührt. Im Norden der geplanten Verlängerung liegt ein regionaler Grünzug. Die Planung steht auch in keinem Wi- derspruch zu sonstigen für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Regionalplanes. 2.1.2 Wohngebiete ☒ ☐ Südlich der geplanten Neuanlage des Gewässers befindet sich der Bebauungsplan "Geigensack"; südlich der Verlängerung ist der Bebauungsplan "Bühl" in Aufstellung. Die Planung der Neuanlage und der Verlängerung des Bachlaufes als Teil des Starkregenrisikomanagementkonzeptes dienen u.a. dem Hochwassermanagement in diesen Be- reichen und dem Schutz der bestehenden Wohn- bebauung. 2.1.3 Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kir- chen, Schulen, dicht besiedelte Gebiete, etc.) ☒ ☐ Empfindliche Nutzungen befinden sich nicht in un- mittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.4 Bereiche mit besonderer Bedeutung für Erholung/Fremdenver- kehr ☒ ☐ Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erho- lung und den Fremdenverkehr befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung selbst schafft einen naturnahen Bachlauf umge- ben von Grünflächen mit Erholungswert. 2.1.5 Altlasten, Altablagerungen, Deponien ☒ ☐ Ein Vorkommen von Altlasten, Altablagerungen und Deponien sind im Planbereich und in dessen Umgebung nicht bekannt. 2.1.6 Vorhaben liegt im angemessenen Sicherheitsabstand zu einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG (Seveso III-RL)* * Besteht aufgrund der Verwirklichung des Vorhabens die Möglichkeit eines Störfalls im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall- ☒ ☐ Im näheren Umkreis befindet sich kein Betriebs- bereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 7 Verordnung oder erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit ei- nes solchen Störfalls oder verschlimmern sich die Folgen eines solchen Störfalls, ist von erheblichen nachteiligen Umweltaus- wirkungen auszugehen. 2.1.7 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft oder Fischerei ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Land- wirtschaft oder Fischerei befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung betrifft zwar landwirtschaftlich genutzte Flächen, diese entsprechen jedoch in ihrer Wertigkeit dem Durchschnitt der in der Gemeinde Baindt vorkom- menden Flächen. 2.1.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forst- wirtschaft befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.9 Sonstige Sachgüter: - […] ☒ ☐ 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfä- higkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrundes (Quali- tätskriterien) Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.2.1 Lebensräume und Funktionsbeziehungen mit besonderer Be- deutung für Pflanzen oder Tiere (insb. Vorkommen planungs- relevanter Arten, Lebensraumtypen nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie, soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen von Lebensraumtypen nach An- hang I FFH-Richtlinie im Plangebiet ist nicht be- kannt und aufgrund der aktuellen Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.2 Besonders / streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach An- hang IV FFH-RL und europäische Vogelarten / Vogelarten des Anhangs 1 VRL (soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen besonders/streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL und europäische Vogelarten/Vogelarten des Anhangs 1 VRL ist nicht bekannt und aufgrund der aktuel- len Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.3 Schutzwürdige Böden ☐ ☒ Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt es sich gem. der Bodenkarte (1:50.000) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) um Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen. Gem. ALKIS Daten liegt die Natürliche Bodenfruchtbarkeit bei hoch ("Stufe 3") im Bereich der Verlängerung und bei mittel ("Stufe 2") im Bereich der Neuanlage. In ihrer Funktion als Filter und Puffer für Schad- stoffe sind die Böden mit hoch ("Stufe 3") bewer- tet. Ebenso in ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf im Bereich der Neuanlage. Im Bereich der Verlängerung ist diese Funktion als mittel ("Stufe 2") bewertet. Jedoch liegen aus 8 den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (18.01.2008) und "Bühl" (10.12.2020) Bodenanalysen vor, die den Böden vor Ort eine sehr schwache Wasser- durchlässigkeit attestieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Bodenfunktion als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf tatsächlich nicht mit Stufe 3, sondern mit Stufe 1 zu bewerten ist. 2.2.4 Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung ☐ ☒ Westlich der Planung und der Gemeinde Baindt verläuft der "Obere Bampfen". Ein direkter Eingriff in den "Oberen Bampfen" ist durch die Planung nicht gegeben. Für den Fall eines Hochwasserer- eignisses kann das Wasser aus dem Retentions- raum in den "Oberen Bampfen" abgeleitet wer- den. Gemäß den Abschätzungen würde der Hoch- wasserschutzgraben zu einer Zunahme der Ab- flussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des Sulz- moosbaches führen, da ein Großteil des durch den Hochwasserschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich des "Obe- ren Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Beeinträchtigungen der Ober- flächengewässer sind aufgrund der niedrigen pro- zentualen Schwankungen, welche bei Hochwasse- rereignissen auftreten und daher temporär sind, nicht zu erwarten. 2.2.5 Bedeutsame Grundwasservorkommen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes sind keine bedeutsa- men Grundwasservorkommen bekannt. 2.2.6 Für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-)Landschaften oder Landschaftsteile ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-) Landschaften oder Landschaftsteile. 2.2.7 Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentste- hungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlich- keit ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung. Die Flächen dienen zwar der Kaltluftproduktion, da dies jedoch durch die Planung nicht unterbun- den wird und es angrenzend weitere, der Kaltluft- produktion dienende Flächen gibt, erfolgt keine Beeinträchtigung. 2.2.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, z. B. ☐ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer Bedeutung für den Na- turschutz. 9 - als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geför- derte Gebiete (z.B. LIFE-Projekte, Wiesenbrütergebiete) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geförderte Gebiete. - Unzerschnittene verkehrsarme Räume ☒ ☐ Aufgrund der Lage im ländlichen Raum befinden sich, vor allem nordöstlich des Plangebietes "un- zerschnittene verkehrsarme Räume", welche al- lerdings von der Planung nicht berührt werden. - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Feuchtgebiete internationaler Bedeutung. - Biotopverbundflächen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Biotopverbunde und keine Biotopflächen im Sinne des § 30 BNatSchG. - Alleen/Baumreihen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Alleen oder Baumreihen. Gehölzrodungen sind in der Planung nicht vorgesehen. 2.2.9 Vorkommen von Bodenschätzen, die vom Vorhaben betroffen sein können ☒ ☐ Ein Vorkommen von Bodenschätzen innerhalb des Plangebietes ist nicht bekannt. 2.2.10 Sonstige, und zwar - ☒ ☐ 2.3 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.3.1 Natura-2000-Gebiete (es sind auch Beeinträchtigungen zu be- trachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) ☒ ☐ 2.3.2 Naturschutzgebiet ☒ ☐ 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente ☒ ☐ 2.3.4 Biosphärenreservate ☒ ☐ 2.3.5 Landschaftsschutzgebiete ☒ ☐ 2.3.6 Naturdenkmäler ☒ ☐ 2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile ☒ ☐ 2.3.8 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG BW) ☒ ☐ 2.3.9 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwem- mungsgebiete ☒ ☐ 2.3.10 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festge- legten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind (Luft- reinhalteplangebiete) ☒ ☐ 10 2.3.11 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungs- gesetzes ☒ ☐ 2.3.12 Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Ensembles, archäologisch bedeutsame Landschaften, Denkmalverdachtsflächen ☒ ☐ 2.3.13 Bannwald, Schutzwald, Naturwaldreservat ☒ ☐ 2.3.14 Erholungswald ☒ ☐ Gesamteinschätzung des Standorts des Vorhabens unter Berücksichtigung insbesondere der genannten Vorbelastungen ("Standort des Vorhabens"). Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen, wie z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Ausnahmeprü- fung Der Standort des Vorhabens ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die angrenzende Wohnbebauung geprägt. Dadurch besteht inner- halb des Vorhabenbereiches bislang noch keine hohe Vorbelastung. In der Vergangenheit kam es bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Fledermäuse, Reptilien, Vögel und andere nach Anhang IV FFH-RL bzw. Anhang 1 VRL geschützte Tierarten sind von vorhabenbedingten Beeinträch- tigungen voraussichtlich nicht betroffen. Eine Rodung von Gehölzen oder Neuversiegelungen sind durch die Planung nicht vorgesehen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten weiterer Gruppen (z.B. Pflanzen, Tagfalter, Amphibien, etc.) ist anhand der betroffenen Lebensräume nicht zu erwarten. Gemäß der hydraulischen Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Ingenieure GmbH ergeben sich durch die Planung für das Hochwasserschutzpro- jekt keine erheblichen Auswirkungen. Der Hochwasserabfluss und die –rückhaltung werden nicht nachteilig beeinflusst, negative Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Gemäß den Abschätzungen würde der Hochwasserschutzgraben zu einer Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des "Sulzmoosbaches" führen, da ein Großteil des durch den Hochwas- serschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich der oberen Bampfen von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben sind keine weiteren Bestandserfassungen oder Datenrecherchen erforderlich. Erhebliche Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten. 11 3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Weitere Erläuterungen und Beurteilung, ob durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter hervorge- rufen werden können. Unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort können erheb- liche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ausgeschlossen werden Besteht die Möglichkeit, dass erhebliche nachteilige Um- weltauswirkungen auftreten? Ja Nein Begründung/Abwägung 3.1 Menschen, insbes. die menschliche Gesundheit ☐ ☒ Durch das Vorhaben soll der Schutz der ortsansässigen Be- völkerung und der gewerblichen Betriebe vor Hochwasser erreicht werden. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen werden somit verhindert. 3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ☐ ☒ Durch das Vorhaben wird der jetzige Lebensraum von Tie- ren und Pflanzen verändert. Da es sich aufgrund der jetzi- gen landwirtschaftlichen Nutzung und der vorhanden Stö- reinflüsse durch die angrenzende Bebauung dabei wohl vorwiegend um Ubiquisten und Kulturfolger handelt, wel- che auch im Umland ähnliche Flächen finden, sind nach- teilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Durch die geplante Neuanlage und Verlängerung des Gewässers wer- den neue, höherwertige Lebensräume geschaffen. 3.3 Fläche ☐ ☒ Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird jedoch kein Boden versiegelt. Eine wei- tere Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist nicht vorge- sehen. 3.4 Boden ☐ ☒ Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtun- gen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, Versie- gelung oder Bebauung sind für das Projekt ist nicht vorge- sehen. 3.5 Wasser ☐ ☒ Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind bislang un- versiegelt und können ihrer Funktion im Wasserkreislauf noch weitestgehend ungehindert nachkommen. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggfls. zur Verdichtung. Eine Be- einträchtigung der Funktionen im Wasserkreislauf ist nicht zu erwarten. 3.6 Luft und Klima ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für das Schutzgut Luft und Klima keine er- heblichen Umweltbeeinträchtigungen. 3.7 Landschaft ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für die Landschaft keine erheblichen Um- 12 weltbeeinträchtigungen. Die Planung führt zu einer natur- nahen Gestaltung und Eingrünung und hat somit eine po- sitive Wirkung auf das Landschaftsbild. 3.8 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ☐ ☒ Ein Vorkommen in der Umgebung ist nicht gegeben oder zu erwarten. 3.9 Wechselwirkungen ☐ ☒ Potenzielle Wechselwirkungen sind nicht gegeben oder zu erwarten. Zusammenfassende Begründung, warum aus Sicht der Gemeinde Baindt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu er- warten sind: Im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts ist die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen Baugebiets "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Bampfen" vorgesehen. Über diesen Wassergraben sollen das wildabfließende Niederschlagswasser von unmittelbar nördlich anschließenden Flächen und insbesondere das in Hanglage befindliche, über 17 ha große Außeneinzugsgebiet oberhalb des bestehenden älteren Baugebietes "Bifang II" abgefangen und gefasst werden. Hier kam es in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Der neue Gewässerlauf ist naturnah zu gestalten. Konkret geplant sind ein profilierter Querschnitt, ein geschwungener Verlauf und eine standortge- rechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers. Eine Öffnung der Verdolungsstrecke (25 m) vor dem Retentionsbecken ist ebenfalls vorgesehen. Dadurch wird neuer Lebensraum geschaffen und die Artenvielfalt gefördert. Auch die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in naturnah gestaltete Grünflächen und die damit verbundene Extensivierung und Minimierung von Stoffeinträgen wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten und Lebens- räume, Boden und Wasser aus. Bauliche Anlagen im Bereich des Gewässers beschränken sich auf zwei Wellrohrdurchlässe und eine Querung der "Sulpacher Straße". Zudem erfolgt der Bau einer Erschließungsstraße im Baugebiet. Die dadurch entstehenden Einwirkungen sind jedoch im Vergleich als gering zu bewerten. Auch hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutz- gütern sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Das Schutzgut Mensch erfährt durch den mit dem Vorhaben angestrebten Schutz vor Überschwemmungsereignissen eher positive Auswirkungen. 4 Ergebnis Können von dem Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen? Nein (nicht UVP-Pflichtig) ☒ Ja (UVP-Pflicht) ☐ 13 Hinweise zur Durchführung der UVP-Vorprüfung Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht ist die Planfeststellungsbehörde. In den Fällen gemäß § 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.3 bis 14.5 UVPG ist eine UVP zwingend erforderlich. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen nach § 7 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers zu prüfen, ob für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Hierfür soll dieser Prüfkatalog verwendet werden. Der Vorhabensträger gibt darin eine eigene Einschätzung ab, ob und warum er das Vorhaben als (nicht) UVP-pflichtig einstuft. Die UVP-Vorprüfung erfolgt zwar nur überschlägig. Ein Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung ist aber erst sinnvoll, wenn die wesentlichen Auswir- kungen des Vorhabens bereits abschätzbar sind, z. B. mit Abschluss der Entwurfsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei festgestellter UVP- Pflicht zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Dem Antrag auf Durchführung der UVP-Vorprüfung sind neben dem ausgefüllten Prüfkatalog alle geeigneten vorhandenen Unterlagen beizufügen, die der Planfeststellungsbehörde eine Prüfung der Angaben ermöglichen (z. B. Lageplan, Unterlagen zur Landschaftsplanung, Lärmberechnungen u. ä.). Ist das Ergebnis der UVP-Vorprüfung offensichtlich und das Vorhaben UVP-pflichtig, kann auf die Vorprüfung verzichtet werden. Dies wird regelmäßig beim Neubau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen der Fall sein. Hinweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen: Es sind alle Bestandteile und Folgemaßnahmen des Vorhabens, soweit sie zum Zeitpunkt der Vorprüfung bereits bekannt sind, zu berücksichtigen. Hierzu gehören gemäß § 7 UVPG insbesondere die vom Träger des Vorhabens verbindlich vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit geht es nicht darum, ob das Vorhaben zulassungsfähig ist oder nicht. Nicht jedes Abwägungserfordernis führt automatisch zur UVP-Pflicht. Jedenfalls wird u. a. von einer Erheblichkeit auszugehen sein, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung oder die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden können. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen offensichtlicher Mängel bei der Anwendung der UVP-Bestimmungen sollte in Zweifelsfällen für die Durchführung einer UVP entschieden werden. Die UVP-Pflicht ist an der Anzahl der berührten Kriterien sowie am Umfang der möglichen Betroffenheit zu messen. Insbesondere ist Folgendes zu berücksichtigen: − Ausmaß der Auswirkungen − Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen − Schwere und Komplexität der Auswirkungen − Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen − Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen.[mehr]

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            Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Landschaftsplanerische Leistungen zum Gewässerausbau "Geigensack" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer FFH-Gebiet Nr. 8223-311 Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax 07502/9406-18 E-mail: petra.jeske@baindt.de 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewäs- serlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebie- tes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt innerhalb des ca. 390 m westlich ausgewiesenen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein Teil- stück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zudem ist eine Verlängerung des Bachlaufes entlang des geplanten Wohngebietes "Bühl" östlich des Baugebietes "Geigensack Erweiterung" Teil des Vorhabens. Hier wird der Bachlauf am nördlichen Rand des zukünftigen Wohngebietes auf den öffentli- chen Grünflächen verlaufen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bampfen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bach- lauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit einer Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" 2.2 Zeichnung/Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 2 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382/27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Anja Speckle anja.speckle@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 27.07.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de "Formblätter Natura 2000" 3 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 4 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [3212] Kalk-Magerrasen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6411] Pfeifengraswiesen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7220*] Kalktuffquellen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7230] Kalkreiche Niedermoore Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9130] Waldmeister-Buchenwald Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes liegt dieser Lebensraumtyp etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumtyps sind laut des Natura 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung natur- naher Gewässerstrukturen sowie die Pflege von Auenwaldgalerien mit gelegentlichem Auflichten. Der Erhaltungszustand in diesem Fließab- schnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik der Habitatstruktur - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe 5 - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was jedoch aufgrund der zeitli- chen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen keine erhebliche Beeinträchtigung für den Lebensraumtyp darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps kann daher ausgeschlossen werden. [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggenriede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungs- geschwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwie- gend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Südlich des Naturschutzgebietes Schenkenwald und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens sind Lebensräume dieser Art vorhanden. 2001 wurde die Art von der LUBW für diesen Bereich gemeldet. Das Vorkommen der Kleinen Flussmuschel konnte im Rahmen der für den Managementplan durchgeführten Kartierung jedoch nicht mehr nachge- wiesen werden, kann aber im betrachteten Wirkraum zukünftig auch nicht ausgeschlossen werden. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natura 2000-Managementplanes die Erhaltung und Förde- rung naturnaher Gewässerstrukturen. Des Weiteren soll laut des Ma- nagementplanes der Bestand der kleinen Flussmuschel künftig erhalten und gefördert werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen und thermischen Verhältnisse, was jedoch aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasser- ereignissen keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeu- tend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindigkeit, Wasserqualität und eine Beschat- tung durch angrenzende Gehölze. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. 6 [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wasser- temperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus ) Diese Art konnte trotz gezielter Nachsuche und Recherchen im FFH- Gebiet nicht nachgewiesen werden. Altnachweise aus dem Naturschutz- gebiet Schenkenwald nordwestlich des Vorhabengebietes konnten nicht bestätigt werden. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewäs- ser; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Im Zuge einer Kartierung 2018 konnten Einzeltiere im "Bampfen" nachgewiesen werden; in den Bestands- und Zielkarten des Natu- ra 2000-Managementplanes sind jedoch keine Artnachweise verzeich- net. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natu- ra 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen und thermischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Im erweiterten Wirkraum des Vorhabens kommen die nebenstehenden Lebensräume nicht vor. Die Lebensstätte des Bitterlings umfasst aus- schließlich eine Erfassungseinheit im Unterlauf der Schussen. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesi- gem, sandigem bis steinigem Substrat Laut des Natura 2000-Managementplans des FFH-Gebiets umfasst die Lebensstätte der Groppe derzeit mit Ausnahme des "Oberen Bampfen" alle größeren Zuflüsse der Schussen. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art 7 Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ein Artnachweis wurde nicht verzeichnet. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natura 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung von naturnahen Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspuren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ruderalflächen, Hochstaudenfluren) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzrei- che, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichen- den Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Im Naturschutzgebiet Schenkenwald (etwa 1,4 km entfernt) und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens finden sich solche Lebensräu- me. Im Rahmen der Untersuchungen 2018 wurde die Art jedoch nicht nachgewiesen. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der Art sind laut des Natura 2000-Managementplanes eine naturnahe Waldwirtschaft sowie die Förderung von Habitatstrukturen im Wald. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Es gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. 8 [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unter- holzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldtypen, großflächige Magerrasen, Extensiv- wiesen, Waldrandbereiche; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwi- schen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewäs- ser mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflanzen (entscheidend: Weichhöl- zer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Der Biber besiedelt mit Ausnahme der gefällstarken Tobelbäche und einiger Stillgewässer die meisten Gewässer im FFH-Gebiet. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ein Artnachweis wurde in dem betrachteten FFH-Gebietsteil nicht verzeich- net. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natu- ra 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Im Naturschutzgebiet Schenkenwald (etwa 1,4 km entfernt) und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens finden sich solche Standorte (Lebensräume), sowie zahlreiche Artnachweise. Das Vorkommen dieser Art im Wirkraum des Vorhabens kann nicht ausgeschlossen werden. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der Art sind laut des Natura 2000- Managementplanes eine naturnahe Waldwirtschaft sowie die Förderung von Habitatstrukturen im Wald. Beeinträchtigung möglich durch: - Umwandlung von Laubwäldern in Nadelholzbestände - Verkürzung von Umtriebszeiten - Reduzierung des Anteils von Altholzbeständen - Kahlschlag und großflächige Schirmschläge - Bodenschutzkalkungen natürlich saurer Standorte und durch terrestri- sche Verblasung - Eintrag atmogener Schadstoffe (SO2- und NOx-Belastung) Es gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. 9 [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Standorte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwi- schenmoore) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m über NN Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m über NN Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten, als auch auf trockenen Böden Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 10 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) - Durch die geplanten Vorhaben kommt es innerhalb des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" nicht zu Versiegelungen. Die Natura-2000 Lebens- raumtypen und Arten werden somit nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung - Die Veränderung der Flächen findet außerhalb des betrachte- ten FFH-Gebietsteiles statt. Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung - Die landwirtschaftlich genutzten Flächen entfallen im Plan- gebiet und außerhalb des betrachteten FFH-Gebietsteiles. Die Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen - Es werden keine Natura-2000 Lebensräume zerschnitten oder fragmentiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Durch die Überbauung und die Versiegelung von Flächen kann es grundsätzlich zu bedeutsamen Veränderungen wasserbezogener Standortfaktoren wie beispielsweise der (Grund-) Wasserstände kommen. Im Bereich der Neuanlage des Hochwasserschutzgrabens kommt es zu keiner Flächen- versiegelung, weshalb dadurch bedingte Veränderungen des Wasserregimes in diesem Bereich ausgeschlossen werden können. Grundsätzlich kann ein Fließgewässer zu Verände- rungen des Grundwassers führen, da es je nach Sättigungs- grad der Sedimente im umliegenden Bereich des Gewässer- laufes zur Infiltration des Oberflächenwassers (aus dem Bach) in das Grundwasser oder zur Exfiltration von Grundwas- ser in das Fließgewässer kommen kann. Diese Grund- und Oberflächenwasserinteraktion hat jedoch aufgrund der geringen Größe des Hochwasserschutzgrabens keine Auswir- kungen auf das Grundwasserregime im Vorhabengebiet. Der geplante Bachlauf findet sich des Weiteren in räumlicher Distanz (ca. 390 m) zum betrachteten FFH-Gebietsteil. Dauerhafte und erhebliche Veränderungen des Wasserre- gimes können im betrachteten FFH-Gebietsteil ausgeschlos- sen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- Mit dem geplanten Bachlauf gehen keine stofflichen Emissio- nen einher. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. 11 schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber [1381] Grünes Besen- moos Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber Durch den geplanten Bachlauf wird es u.a. aufgrund der räumlichen Distanz zu keinen akustischen Veränderungen im betrachteten FFH-Gebietsteil kommen. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen [1337] Biber Durch den geplanten Bachlauf wird es u.a. aufgrund der räumlichen Distanz zu keinen optischen Veränderungen im betrachteten FFH-Gebietsteil kommen. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe Das Mikroklima wird sich im Vorhabengebiet aufgrund des neuen Oberflächengewässers verändern. Eine Beeinträchti- gung des FFH-Gebiets durch das Vorhaben kann aufgrund der räumlichen Distanz von ca. 390 m jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Im Rahmen des Vorhabens wird ein neuer Gewässerlauf angelegt, welcher zur Schaffung von Hochwasser- Retentionsräumen dient und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Maßnahme findet jedoch außerhalb des FFH- Gebietes statt, so werden die Natura-2000 Lebensräume und Arten durch das Vorhaben direkt nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Der geplante Bachlauf soll künftig bei Starkregenereignissen und Hochwasserereignissen dem Überflutungsschutz der angrenzenden Baugebiete dienen. Das anfallende Nieder- schlagswasser soll (z.T. über Retentionsbecken) dem neuen Bachlauf und von dort dem "Oberen Bampfen" zugeleitet werden. Bei Starkregenereignissen kann es durch das abflie- ßende Oberflächenwasser von Straßen, aus Baugebieten und von Feldern zu einem stofflichen Eintrag in den Hochwasser- schutzgraben und damit in das FFH-Gebiet kommen. Der mäandrierende Verlauf des Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in die Fließgewässer des FFH- Gebietes. Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächen- wasser kann zudem zu einer Veränderung der Temperatur- verhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den "Oberen Bampfen" führen. Laut der "Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingenieure GmbH kommt es im Bereich des 12 "Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % - 10,7 %. Im südlich gelegenen "Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutzgraben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % - 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydro- dynamischen Verhältnisse bei Starkregen- /Hochwasserereignissen zwar innerhalb der einzelnen Zuflüsse zum "Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Zusammengefasst kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Veränderungen kommen, da Starkregen- /Hochwasserereignisse und deren Auswirkungen jedoch zeitlich begrenzt sind, kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner Zerschneidung, Frag- mentierung oder Kollision. Die Natura 2000-Flächen und Arten werden nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - Das Vorhaben benötigt Flächen als Lagerplätze während der Bauphase. Diese liegen außerhalb der betrachteten FFH- Gebiete. Eine Beeinträchtigung der Natura 2000- Lebens- raumtypen und Arten kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber [1381] Grünes Besen- moos Während der Bauzeit sind Staub-, Lärm- und Lichtemissionen zu erwarten. Durch die räumliche Entfernung zum FFH-Gebiet und die zeitliche Beschränkung ist eine erhebliche Beein- trächtigung der Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten ausgeschlossen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber Durch die Bautätigkeit ist vorübergehend Baulärm und eine damit einhergehende Beeinträchtigung zu erwarten. Auf Grund der zeitlichen Beschränkung und der räumlichen Entfernung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele er angrenzenden FFH- Lebensraumtypen und Arten ausge- schlossen. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 13 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen ? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmuschel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechstein- fledermaus [1337] Biber [1381] Grünes Besenmoos 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; Versickerung und Notüberlauf in den Sulzmoos- bach (nicht FFH-Gebiet) Bebauungsplan "Grünenberg - Stöcklisstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; gedrosselte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswas- ser in den "Tobelbach" Bebauungsplan "Geigensack-Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; gedrosselte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswas- ser in einen Graben, der in den "Oberen Bampfen" mündet 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser wird über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Regenwasserkanal zugeführt. Vor Einleitung in den "Sulzmoosbach" ist eine Retention vorgeschal- tet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgruben- straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu (im Aufstellungsverfahren) Ab der Einleitung des Niederschlagswassers aus den Baugebieten in die genannten Gewässer folgen u.a. Fließstrecken von etwa 400 m, 700 m bzw. 1.000 m, die unter den Schutz des hier zu betrachtenden FFH-Gebietes fallen. Da es sich jeweils nur um gedrosselte Einleitungen von vorgereinigtem Niederschlagswasser handelt, und der Abfluss im Regelfall dem der unbebauten Fläche ent- spricht, können Summationswirkungen auf die genannten FFH-Lebensraumtypen und Arten ausgeschlossen werden (siehe Anmerkungen unter Punkt 8). Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 14 8. Anmerkungen Es wurde geprüft, ob die Planungen im Zusammenwirken mit den Vorhaben "Marsweiler Ost 2" am östlichen Siedlungsrand, "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Geigensack-Erweiterung" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Bifang" am nördlichen Ortsrand, "Wohnen Mehlis", 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" im Orts-Teil "Schachen", "Kiesgrubenstraße" im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Bühl" das FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnte. Die Entwässerung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im modifizierten Trennsystem, welches aus Schmutzwasserkanal, Regenwas- serkanal und einem Versickerungsbecken besteht. Das Schmutzwasser wird in Freispiegelkanäle mit einem Mindestdurchmesser von DN 250 abgeleitet und den gemeindlichen Abwässerkanälen zugeführt. Anschließend erfolgt eine Ableitung zur Verbandskläranlage (mit vorgeschalteten Sammlern) des Abwasserzweckverban- des "Mittleres Schussental". Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird in Freispiegelkanälen gesammelt und zu einem geplanten Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach" abgeleitet. Der Beckenstandort befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Fl.-Nr. 111/8. Das Niederschlagswasser kann auf Grund eines geplanten Erdwalles in Verbindung mit einer flachen Geländemulde abgefangen werden und schadlos in Richtung "Sulzmoosbach" abfließen. Das Niederschlagswasser im Gebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird wie auch jenes aus dem Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum Versickerungsbecken am "Sulzmoos- bach" (Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, welches entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Der Bereich des "Sulzmoosbaches", in den eingeleitet wird, ist nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen. Etwa 1 km flussabwärts wird der Bachlauf jedoch Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute". Die geschützten Flächen sind vom Baugebiet durch bestehende Bebauung getrennt. Im Bereich der "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" wurde die Errichtung von Wohngebäuden umgesetzt. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im modifizierten Trennsystem, bestehend aus Schmutz- und Regenwasserkanal. Das anfallende Niederschlagswasser soll über das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz in die im nordwestlichen Geltungsbereich vorhandene Retentionsmulde zugeführt werden. Nach der Zwischenspeicherung soll es gedrosselt in den Vorfluter ("Tobelbach") eingeleitet werden. Der "Tobelbach" mündet nach einer Fließstrecke von etwa 260 m in den "Sulzmoosbach". Nach einer weiteren Fließstrecke von etwa 450 m Richtung Westen wird der Bach Teil des FFH-Gebietes. Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung "Geigensack-Erweiterung" wurde die Ausweisung von neuen Wohngrundstücken auf einer Ackerfläche am nördlichen Ortsrand umgesetzt. Das auf den neuen Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser wird in eine im westlichen Plangebiet vorgesehene Retentionsfiltermulde eingeleitet. Das Niederschlagswasser, das auf den Dach- und Hofflächen der privaten Baugrundstücke anfällt, ist in Retentionszisternen zurückzuhalten, die auf dem jeweiligen Baugrundstück zu errichten sind. Der Drosselabfluss und Notüberlauf dieser Zisternen wird über die öffentliche Regenwasserkanalisation der o.g. Retenti- onsmulde zugeführt. Das Niederschlagswasser wird hier soweit möglich versickert. Das nicht versickerbare Niederschlagswasser wird gedrosselt in den geplanten Wassergraben eingeleitet, der nach einer Fließstrecke von etwa 400 m in Richtung in Richtung Westen in den "Oberen Bampfen" mündet, der Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist. Der Drosselabfluss wurde so festgelegt, so dass bis zu einem HQ5 die über die Mulde eingeleitete Wassermenge die Menge, die aus der unbebauten Fläche zufließen würde, nicht überschreitet. Die Beseitigung von Niederschlagswasser im Baugebiet "Bifang" sieht auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen vor, das nicht schädlich verunreinigte Nieder- schlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzuführen. Vor der Einleitung in den "Sulzmoosbach" ist eine Retention vorgeschaltet. Bei der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" handelt es sich um die Bestandsbebauung eines Mischgebietes. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" wird die Beseitigung des Niederschlagswassers vorrangig durch Versickerung über die belebte Bodenzone festgesetzt; die verbleibende Menge, welche nicht versickert werden kann, wird in das gemeindliche Kanalnetz (Trenn-System) abgeleitet. Bei der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird Niederschlagswasser, das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt, wo es über die belebte Bodenzone gefiltert, über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort dem beste- henden Regenwasserkanal zugeführt wird. Zusätzliches Abflussaufkommen wird in den Seitenarm des "Bampfen" geleitet. Das über die Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belaste- tem Wasser in den nördlich gelegenen "Bampfen", als Teilfläche des FFH-Gebietes möglich. Im Bereich der Kiesgrubenstraße ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" vorgesehen. Das Wasser soll vorrangig über die belebte Bodenzone versickert werden; die verbleibende Menge, welche nicht versickert werden kann, wird in das gemeindliche Kanalnetz (Trenn-System) abgeleitet. Das FFH-Gebiet wird somit nicht tangiert. Der Drosselabfluss der folgenden Projekte ("2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße", "Geigensack- Erweiterung") ist so dimensioniert, dass bis zu einem Abfluss von HQ5 die Wassermenge, die über den Drosselabfluss abgegeben wird, die Menge, die aus der unbebauten Fläche zufließen würde, nicht überschreitet. Im Zusammenwirken der genannten Planungen kann eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Das anfallende Niederschlagswasser im Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" ist im Trennsystem abzuleiten und über öffentliche Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Im Retentionsbecken ist das Wasser vorzureinigen, um anschließend dem Vorfluter zugeleitet zu werden. Das FFH-Gebiet wird somit nicht tangiert. Bei allen genannten Planungen können auf Grund der bestehenden Entfernung zur nächstgelegenen Teilfläche des FFH-Gebietes, wegen der Drosselungen der einzelnen Einleitungen sowie der oft vorgeschalteten Filterung mittels Retentionsfilterbecken und wegen der dazwischenliegenden bestehenden Bebauung von Baindt Beeinträchtigungen durch stoffliche, optische oder akustische Emissionen ausgeschlossen werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage 15 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des/der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des/der oben genannten Natura 2000-Gebiets/Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen[mehr]

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              Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 1 Detaillierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasser- schutz) Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH, Weingarten Fassung vom 23.07.2021 1. Aufgabenstellung und Vorhabenbeschreibung 1.1 Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage ei- nes offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben im Norden der Gemeinde. Ziel des Vorhabens ist es, einen ökologisch gestalteten Bach samt Retentionsräumen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation im Ort zu schaffen. Um die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerplanung zu erlangen, ist für die Neuan- lage und Verlängerung des Gewässerlaufes eine qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Diese ist insbesondere die Grundlage für die Bewertung der Planung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg. 1.2 Die für die Planung vorgesehene Fläche befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das geplante Vorhaben berührt damit Belange von Natur und Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 Ziffer 5 BauGB und stellt einen Eingriff im Sinne des § 14 i. V. m. § 15 BNatSchG dar. Deshalb ist die Gemeinde ver- pflichtet, den Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Hierzu ist eine qualifizierte Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Da es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich mit einer (teil- weisen oder vollständigen) Versiegelung bzw. Eingriffsfläche von ≥ 1.000 m² handelt, richten sich die Gliederung, der Umfang sowie der Detaillierungsgrad der vorliegenden Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Ju- li 2013). Die Gemeinde hat die Sieber Consult GmbH mit der Erstellung der Bilanzierung beauftragt. Grundlage hierfür sind der Lageplan sowie eine Ortseinsicht durch die Sieber Consult GmbH. 1.3 Der geplante Gewässerlauf soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" verläuft etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließ- richtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Be- bauungsplanes "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nrn. 389 und 389/1 (jeweils Teilflächen). Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 2 "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grund- stücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Ver- bindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bampfen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" er- folgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Ver- lauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. 2. Bestandsaufnahme: 2.1 Die Vorhabenfläche liegt im Norden der Gemeinde Baindt und wird, wie die nördlich angrenzende Flä- che, als Ackerland intensiv bewirtschaftet. Im Süden grenzt das Plangebiet an die in Realisierung be- findliche Bebauung des Bebauungsplanes "Geigensack" an. Im Westen grenzt die "Sulpacher Straße" und darüber hinaus Wald an das überplante Gebiet an. Im Osten der Neuanlage befinden sich die "Hirschstraße" und Wohnbebauung. Zudem ist östlich der "Hirschstraße" eine Verlängerung des natur- nahen Bachlaufes entlang des geplanten Wohngebietes "Bühl" vorgesehen. Nördlich schließen land- wirtschaftlich genutzte Flächen an. 2.2 Schutzgebiete: Es liegen keine Schutzgebiete innerhalb der Fläche. Im Westen, in einer Entfernung von etwa 450 m und etwa 800 m südlich befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der vorkommenden Lebensraumtypen und -arten konnte im Rahmen einer FFH-Vorprüfung (erstellt durch die Sieber Consult GmbH am 27.07.2021) ausgeschlossen werden. Die dem Vorhaben nächstgelege- nen gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) und "Oberer Bampfen bei Sulpach" (Nr. 1-8123-436-7013) befinden sich in rund 300 m nördlicher Richtung bzw. 450 m westlicher Richtung. Eine Beeinträchtigung der Biotope wird jedoch aufgrund der Art des Vorhabens, der räumlichen Distanz und fehlenden funktionalen Beziehung nicht erwartet. Wei- tere nach § 30 BNatSchG kartierte Biotope befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. 2.3 Schutzgut Arten und Biotope: Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grün- land- und Ackerflächen in Ortsrandlage, weshalb kein Vorkommen wertgebender Arten zu erwarten ist. Östlich der Neuanlage und westlich der Verlängerung bestehen kleinere Gehölzgruppen, welche von der Planung unberührt bleiben. Im Westen der Planfläche grenzt ein Waldgebiet an. Die Planung liegt nicht innerhalb der berechneten Flächen des landesweiten Biotopverbundes. Die Bewertung des Schutzgutes Arten und Biotope kann insgesamt als gering eingestuft werden. 2.4 Schutzgut Boden: Das Plangebiet gehört geologisch betrachtet zur Einheit der Holozänen Ab- schwemmmassen. Hieraus haben sich Gley-Kolluvien entwickelt. Gemäß der vorliegenden Baugrund- gutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch ge- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 3 sehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlandes. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonso- lidierten (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umla- gerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Becken- ablagerungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschich- tung ab. Detailinformationen können den Baugrundgutachten der BauGrund Süd GmbH "Geotechni- scher Bericht zur Erschließung des Baugebietes „Bühl“ in 88255 Baindt" vom 10.12.2020 und "Geo- technisches Gutachten Baugebiet „Geigensack“ in Baindt" vom 18.01.2008 entnommen werden. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (geringfügige Bodenverdichtung durch die Bewirtschaftung und Eintrag von Düngemitteln bzw. Stickstoff durch Gülledüngung). Auf- grund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe unbeeinträchtigt erfüllen. Gemäß Reichsbo- denschätzung handelt es sich um Böden mit mittlerer bis hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Er- tragsfähigkeit). Auch die Bodenfunktionen Filter und Puffer für Schadstoffe werden mit der Bewer- tungsklasse 3, hoch, bewertet. Je nach Fläche erfolgt die Bewertung der Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eine geringe bis hohe Bedeutung zu. Gemäß den o.g. Baugrundgutachten ist die Versickerungsfähigkeit der Böden jedoch sehr schwach, sodass diese Funktion insgesamt als "gering" zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung aller Bodenfunktionen kommt der Fläche insgesamt eine mitt- lere Bedeutung für das Schutzgut zu. 2.5 Schutzgut Wasser: Festgesetzte oder geplante Wasserschutzgebiete sind von dem Vorhaben nicht be- troffen. Im Plangebiet befindet sich im Bereich der geplanten Verlängerung ein der Entwässerung die- nender Graben. In einer Entfernung von 360 m verläuft westlich des Plangebietes der "Obere Bamp- fen". Die Bewertung des Schutzgutes Wasser kann insgesamt als gering eingestuft werden. 2.6 Schutzgut Klima/Luft: Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.380 mm. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und durch die Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen kann es zur Immission von Luftschadstoffen (Spritzmitteln) im Vorhabengebiet kommen. Bei der überplanten Flä- che handelt es sich um eine Freifläche. Hier kommt es zur Bildung von Kaltluft, welche aber aufgrund der geringen Flächengröße eher von geringer Bedeutung ist. Eine nennenswerte Frischluftbildung findet auf den Flächen aufgrund der geringen Anzahl an Gehölzen nicht statt. Weitere Vorbelastungen sind nicht erkennbar. Für das Schutzgut kommt der Fläche zusammenfassend eine geringe Bedeutung zu. 2.7 Schutzgut Landschaftsbild (einschließlich Erholung): Die Gemeinde Baindt liegt innerhalb des voralpi- nen Hügel- und Moorlandes im Naturraum des Bodenseebeckens. Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche (Grünland/Ackerland) in nördlicher Ortsrandlage von Baindt. Sie weist ein leichtes Gefälle Richtung Südwesten auf und ist aufgrund ihrer Nutzung und Strukturarmut nicht für die Erholung von Bedeutung. Der überplanten Fläche kommt aufgrund der ge- ringen Flächengröße in Ortsrandlage und vorhandener Grünstrukturen (Wald im Westen) und der dar- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 4 aus resultierenden geringen Einsehbarkeit eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 3. Prognose über den Zustand der Schutzgüter nach Durchführung des Vorhabens: 3.1 Schutzgut Arten und Biotope: Durch die Neuschaffung und Verlängerung eines naturnahen Gewässer- laufes, kann das Gewässer von Fischen und Makrozoobenthos besiedelt werden. Durch die stellenweise Einbringung von Flusssteinen sowie die Anpflanzung von Gehölzgruppen (z.B. Erlen) wird mittel- bis langfristig auch Lebensraum für weitere Arten wie Muscheln und Krebse (strömungsarmer Bereich) so- wie Amphibien, Wasserinsekten und Vögel (Gebüsch) geschaffen. Da das gesteigerte Retentionsvermö- gen einen Teil der Maßnahme bildet, wird der neu verlegte Bachabschnitt als mäßig ausgebaut kate- gorisiert. Im Westen leitet der neuangelegte Bach in bestehende Strukturen im Waldbereich ein. Hier- bei erfolgt keine Waldumwandlung. Durch die Planung kann es bei Hochwasserereignissen, wie bisher auch, zur temporären Überflutung im Bereich des Waldes kommen. Dies ist für die Entwicklung des Waldes positiv zu bewerten, da durch mit dem Hochwasser erfolgenden Sedimenteintrag Nährstoffe in den Wald gelangen. Ein Absterben der Bäume ist durch eine zeitlich sehr stark begrenzte Über- schwemmung nicht zu befürchten. Durch die mäandrierende, naturnahe und naturschutzfachlich wertvolle Gestaltung des Bachlaufs er- folgt hier eine positive Abweichung der Ökopunkte vom Mittelwert. 3.2 Schutzgut Boden: Im Bereich der Planung erfolgt ein Eingriff in die oberen Bodenschichten. Dabei ge- staltet sich der Aufbau wie folgt: − Mittelwasserbereich: Breite der Sohle etwa 20 cm. Der Mittelwasserbereich ist dauerhaft über- staut, weshalb die Bodenfunktionen hier dauerhaft verloren gehen. − Fließbett: Breite etwa 65 cm pro Seite, im Bereich von 0+240 bis 0+277 etwa 75 cm pro Sei- te. Aufgrund der Substratabdichtung gehen die Bodenfunktionen hier dauerhaft verloren. − Vorland: Breite etwa 50 cm pro Seite (engste Stelle) bis zu etwa 5,00 m pro Seite (Bereich Auf- weitung); durchschnittlich etwa 1,50 m pro Seite. Der Bereich des Vorlands wird bei größeren Re- genereignissen überschwemmt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bodenfunktionen teilweise wiederhergestellt, die notwendige Stabilität wird durch die durchwurzelte Begrünung er- reicht. Eine regelmäßige Abschwemmung ist nicht anzunehmen, da der Bereich erst bei Ereignis- sen überschwemmt wird, die statistisch seltener als alle 50 Jahre auftreten. − Böschung: Breite etwa 0,20 – 4,00 m pro Seite. In die Böschung wird während der Bauzeit ein- gegriffen; nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bodenfunktionen teilweise wiederherge- stellt werden können. − Zur Abstützung werden Winkelstützmauern sowie Steinwände eingebracht (siehe Planung Fass- nacht Ingenieure GmbH). − Im Rahmen der Planung werden etwa 5.000 m³ Boden für die Bachprofilierung abgetragen. Für Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 5 die Geländemodellierung und die Verfüllung des alten Bachlaufes werden davon etwa 500 m³ wieder aufgetragen. Der Eingriff in das Schutzgut ist zusammenfassend als hoch zu bewerten. 3.3 Schutzgut Wasser: Der neu anzulegende Bach bietet neuen Retentionsraum, sodass auch bei Starkre- genereignisse die Wassermengen abgeleitet werden können. Das Regenwasser aus den angrenzenden Baugebieten wird mittels neuen Regenwasserkanälen gesammelt und gedrosselt zugeleitet. Durch die Verlagerung des Wiesengrabens auf gemeindeeigene Grundstücke, die im geplanten Bebauungsplan "Bühl" als öffentliche Grünfläche samt Gewässerrandstreifen festgesetzt werden, können diese Bereiche vor Verbauungen geschützt und von öffentlicher Hand gepflegt werden. Die Neuanlage und Verlänge- rung des Baches als offenes Gewässer mit naturnaher Umgestaltung führen zudem zu einer Aufwertung des Gewässers. Ein Eingriff in das Schutzgut ist in den Bereichen der baulichen Anlagen gegeben. Gleichzeitig erfährt das Schutzgut jedoch eine Aufwertung im Bereich des neu anzulegenden Baches und des Wiesengrabens. 3.4 Schutzgut Klima/Luft: Der Bereich der Wiesenfläche bleibt größtenteils erhalten, wodurch weiterhin in gleichem Maße abfließende Kaltluft produziert wird. Durch die anzupflanzenden Gehölze im Bereich des Gewässerrandstreifens wird Frischluft produziert. Zusammenfassend ist kein Eingriff in das Schutz- gut gegeben. 3.5 Schutzgut Landschaftsbild: Das Landschaftsbild wird durch die Neuanlage und Verlängerung des Ge- wässerlaufs nicht beeinträchtigt. Der Bachlauf wird durch einen natürlich gestalteten Bach mit stand- ortgemäß bepflanztem Gewässerrandstreifen geschaffen, was sich positiv auf das Ortsbild auswirkt. Insgesamt wird eine Aufwertung des Landschaftsbildes erzielt. 4. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 4.1 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde zunächst überprüft, in- wieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen: − Teilweiser Einbau des ausgehobenen Oberbodens vor Ort 5. Ermittlung des Ausgleichsbedarfes für die einzelnen Schutzgüter Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkrei- se Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012). 5.1 Schutzgut Arten und Biotope: In Folge des Vorhabens werden auf einer rund 4.787 m² großen Fläche landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acher und Grünland) überplant. Durch die naturnahe Gestaltung des anzulegenden Baches sowie dessen Verlängerung wird Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaf- Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 6 fen. Der Eingriff ist rechnerisch wie folgt zu bewerten: Nr. Biotoptyp Bestand (Zustand vor dem Eingriff) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.60 Grünland (Fl.-Nr. 142) 3.105 6 18.630 37.11 Acker (Fl.-Nr. 173/1) 1.545 4 6.180 60.24 Unbefestigter Weg (Fl.-Nr. 455/9) 137 3 411 Summe Bestand 4.787 25.221 Nr. Biotoptyp Planung (Zustand nach dem Eingriff) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 12.21 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt (überdurchschnittliche Bewertung durch naturnahe Gestaltung) 112 24 2.688 12.22 Stark ausgebauter Bachabschnitt 18 8 144 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 3.754 13 48.802 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 726 19 13.794 42.30 Gebüsch feuchter Standorte 103 21 2.163 60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 74 1 74 Summe Planung 4.787 67.665 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) + 42.444 Für das Schutzgut Arten und Biotope ergibt sich damit ein Überschuss von 42.444 Ökopunkten. 5.2 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch den Eingriff in und Teilversiegelung von bislang unversiegelten Böden. Diese Eingriffe sind auszugleichen. Gemäß der Arbeitshilfe "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Natur- schutz Baden-Württemberg werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0 - "Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 - "Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") in Bezug auf die folgenden Funktionen bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 7 wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürli- che Vegetation" ist die Arbeitshilfe auf der betroffenen Fläche nicht relevant, da die Funktion lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden, findet. Dies ist bei dem vorliegenden Boden nicht der Fall. Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird gemäß der Arbeitshilfe "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Ba- den-Württemberg (Fassung 2010) direkt in Ökopunkten errechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus Ökopunkten (pro m²) vor dem Eingriff und den Öko- punkten (pro m²) nach dem Eingriff. Die Ökopunkte ergeben sich dabei durch Multiplikation der Wert- stufen mit 4. Die Wertstufen stellen den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar (Gesamtbewertung über alle Funktionen). Da gemäß den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (Fassung vom 18.01.2008) und "Bühl" (Fassung vom 10.12.2020) den Böden in diesem Bereich eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit attestiert wird, werden die vom LGRB angegebenen Bodenwerte in Bezug auf die Funktion "Ausgleichskörper im Wasserkreislauf" auf die Stufe 1 korrigiert. Der Mittelwert lag vor dem Eingriff damit bei 2,00 (1-3-2) bzw. 2,33 (1-3-3). Nach dem Eingriff nehmen alle Funktionen bei den Flächen, welche im Rahmen der Planung überbaut, verdichtet bzw. teilweise verdichtet werden den Wert 0 an. Im Bereich der Böschung und des Vorlandes liegen die Werte für die Standortfunktion für Kulturpflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit), für die Funktion "Filter und Puffer" und für die Funkti- on als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf bei 1. Da es sich hierbei um wasserdurchlässige Flächen handelt, ist davon auszugehen, dass die Funktionen im Bereich "Filter und Puffer" sowie als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf weiterhin in geringem Maß erfüllt werden können. Insbesondere in Bezug auf das Wasserspeicher- und Rückhaltevermögen muss aber von einer gewissen Einbuße im Vergleich zum ursprünglichen Zustand (mit durchwurzelter Oberboden- und Humusschicht) ausgegan- gen werden. Da die Flächen zudem unversiegelt bleiben, bleibt auch die Standortfunktion für Kultur- pflanzen erhalten. Art der Fläche (Bestand) Größe in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunktionen Wertstufe (Gesamtbe- wertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezo- gen auf die Fläche Fl.-Nr. 142 (L2b2) 2.042 1-3-2 2 8 16.336 Fl.-Nr. 389 (T2b2) 1.063 1-3-2 2 8 8.504 Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1 u. 453 (L4D; Bereich Bühl) 1.545 1-3-3 2,33 9,33 14.415 Fl.-Nr. 455/9 (Siedlungsbereich) 137 - - - - Summe Bestand 39.255 Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 8 Art der Fläche (Planung) Größe in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunktionen Wertstufe (Gesamtbe- wertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezo- gen auf die Fläche Gewässerlauf 130 0-0-0 0 0 0 Fließbett 726 0-0-0 0 0 0 Vorland 2.049 1-1-1 1 4 8.196 Böschung 1.808 1-1-1 1 4 7.232 von Bauwerken bestandene Flä- che 74 0-0-0 0 0 0 Summe Planung 15.428 Differenz Bestand/Planung (=Ausgleichsbedarf) – 23.827 Für das Schutzgut Boden ergibt sich damit ein Kompensationsbedarf von 23.827 Ökopunkten. 5.3 Schutzgut Klima/Luft: Da keine Strömungshindernisse (lediglich nicht dicht wachsende Gehölze im Be- reich des Gewässerrandstreifens) aufgebaut werden und sich die Frischluftversorgung bzw. Luftfilterung positiv beeinflusst wird, ist kein Ausgleich erforderlich. 5.4 Schutzgut Landschaftsbild: Da es sich nicht um ein vertikal in Erscheinung tretendes Bauwerk handelt, ist kein gesonderter Ausgleich für das Landschaftsbild erforderlich. 5.5 Insgesamt entsteht somit ein Ökopunkteüberschuss von 18.617 Ökopunkten. Ausgleichsbedarf Bilanzwert Ökopunkteüberschuss Schutzgut Arten und Biotope + 42.444 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 23.827 Summe + 18.617 6. Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen 6.1 Bei Anlage des Bachlaufes sind folgende Vorgaben einzuhalten: − Kein geradliniger Ausbau des Gewässerbetts (blau gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)), kleinere Kurven sowie Aufweitungen sind einzubauen; Böschungsneigungen sind zu differenzieren − Unregelmäßiges Einbringen von Strömungshindernissen wie Totholz, Wurzeln und einzelne Block- und Wasserbausteine als Störelemente im Flussbett − Ansaat einer heimischen Ufersaummischung (z.B. von Rieger-Hoffmann) im Bereich des Vorlands, das bei größeren Regenereignissen überschwemmt wird (blaugrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)) zur Entwicklung einer feuchten Hochstaudenflur im Bereich bis zu 1 m Entfernung zum Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 9 Bachlauf. Die Hochstaudenflur ist abschnittsweise alle 3-5 Jahre im Spätherbst zu mähen. − Anpflanzung von heimischen Erlen und Weiden im Bereich des Vorlands, das bei größeren Regen- ereignissen überschwemmt wird (grüne Gehölzgruppen (s. Plan)). Insgesamt sind Erlen und Wei- den auf 10 % der Fließstrecke anzupflanzen. Es darf nur gebietsheimisches Pflanzgut mit Her- kunftsnachweis verwendet werden. − Im Bereich des Vorlandes (hellgrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan)) und der Böschung (dun- kelgrün gekennzeichnete Bereiche (s. Plan) zwischen Vorland und Böschungsoberkante), die nur bei HQ100-Ereignissen überschwemmt werden, Ansaat einer autochthonen Saatgutmischung für artenreiches Extensivgrünland (mindestens 50 % Blumenanteil); Pflege: 1x Mahd/pro Jahr (frü- hestens ab dem 15.08.), bei Bedarf 2x Mahd/pro Jahr (1. Schnitt nicht vor dem 22.06.; 2. Schnitt frühestens ab dem 15.08.); auf wechselnden Bereichen sind Vegetationsstreifen oder Inseln von der Mahd auszunehmen. Abfuhr des Mähgutes, kein Mulchen, keine Düngung, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, und keine sonstige vertragsfremde Nutzung in allen genannten Bereichen 7. Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 7.1 Ein Ausgleich ist aufgrund der Aufwertung der Biotope nicht erforderlich. Der Ökopunkteüberschuss von 2.935 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für weitere Vorhaben zur Verfügung. 8. Fazit Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuan- lage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben im Norden des Gemeindegebie- tes. Ziel des Vorhabens ist es, einen ökologisch gestalteten Bach samt Retentionsräumen zur Entlas- tung der Regenwasserkanalisation im Ort zu schaffen. Die für das Vorhaben vorgesehene Fläche befin- det sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das geplante Bauvorhaben berührt damit Belange von Natur und Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB und stellt einen Eingriff im Sinne des § 14 i. V. m. § 15 BNatSchG dar. Das Vorhaben verursacht einen Eingriff hoher Stärke in das Schutzgut Bo- den. Das Schutzgut Arten und Lebensräume erfährt eine Aufwertung. Die übrigen Schutzgüter erfahren keinen erheblichen Eingriff. Es wird beim Ausgleich daher darauf geachtet, dass durch die Maßnahmen auch Bodenfunktionen gefördert werden (geringere Verdichtung und Schadstoffeintrag). Der erforderli- che Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden von insgesamt 23.827 Ökopunkten wird durch die Aufwer- tung des Schutzgutes Arten und Lebensräume vollständig abgedeckt. Der entstehende Ökopunkteüber- schuss von 18.617 Ökopunkten steht der Gemeinde Baindt für den Ausgleich weiterer Eingriffe zur Ver- fügung. Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 10 Luftbild Eingriffsfläche Luftbild des Vorhabengebietes (maßstabslos). Die Eingriffsfläche liegt angegliedert an bestehende Bebauung auf den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 142, 173/1, 386, 387, 389 und 453, 455/9 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Baindt. Links Bestand; rechts Planung (Details siehe folgende Abbildungen) (Quelle Luftbild: LUBW). Eingriffsfläche N Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 11 Planung des Vorhabens N Gewässerlauf Hochstaudenflur Fettwiese (Vorland) Fettwiese (Böschung) Gehölzpflanzungen Gewässerlauf Hochstaudenflur Fettwiese (Vorland) Fettwiese (Böschung) Gehölzpflanzungen Steinwand N Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 12 Bilddokumentation Blick auf das BG Geigensack (vor Beginn der Umsetzung) und das Plangebiet Blick auf den Wiesengraben und die Planfläche oberhalb BG Bühl Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 13 Bestehender Wiesengraben oberhalb BG Bühl, der durch diese Maßnahme Richtung "Bampfen" umgeleitet werden soll (Quelle Foto: Fassnacht Ingenieure GmbH) Blick auf den bestehenden Bachlauf im Westen in den Wald (Quelle Foto: Fassnacht Ingenieure GmbH) Qualifizierte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Gemeinde Baindt Text mit 14 Seiten, Fassung vom 23.07.2021 Seite 14 Bilanzierung aufgestellt am: 23.07.2021 Planer: …………………………… Sieber Consult GmbH, Weingarten (Kira Urban, M. Sc. Forstwissenschaften und Waldökologie) Bauherr: …………………………… Gemeinde Baindt[mehr]

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                Amtsblatt

                Amtsblatt der Gemeinde Baindt Bestellschein Baindter Amtsblatt / Mitteilungsblatt (PDF-Dokument, 99,87 KB, 22.08.2023) (pdf-Datei) Kündigung Amtsblatt (PDF-Dokument, 52,80 KB, 22.06.2023) (PDF-Dokument, 58,89 KB, 12.10.2023) (pdf-Datei) Amtsblätter 2023 Amtsblatt vom 01.12.2023 Amtsblatt vom 24.11.2023 (PDF-Dokument, 5,58 MB, 23.11.2023) Amtsblatt vom 17.11.2023 (PDF-Dokument, 4,82 MB, 17.11.2023) Amtsblatt vom 10.11.2023 (PDF-Dokument, 4,99 MB, 09.11.2023) Amtsblatt vom 03.11.2023 (PDF-Dokument, 3,28 MB, 03.11.2023) Amtsblatt vom 27.10.2023 (PDF-Dokument, 6,11 MB, 27.10.2023) Amtsblatt vom 20.10.2023 (PDF-Dokument, 5,08 MB, 19.10.2023) Amtsblatt vom 13.10.2023 (PDF-Dokument, 5,72 MB, 13.10.2023) Amtsblatt vom 06.10.2023 (PDF-Dokument, 5,95 MB, 05.10.2023) Amtsblatt vom 29.09.2023 (PDF-Dokument, 4,17 MB, 28.09.2023) Amtsblatt vom 22.09.2023 (PDF-Dokument, 9,15 MB, 22.09.2023) Amtsblatt vom 15.09.2023 (PDF-Dokument, 3,89 MB, 14.09.2023) Amtsblatt vom 08.09.2023 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2022 Amtsblatt vom 23.12.2022 (PDF-Dokument, 7,19 MB, 23.12.2022) Amtsblatt vom 16.12.2022 (PDF-Dokument, 4,25 MB, 16.12.2022) Amtsblatt vom 09.12.2022 (PDF-Dokument, 5,14 MB, 09.12.2022) Amtsblatt vom 02.12.2022 (PDF-Dokument, 4,40 MB, 02.12.2022) Amtsblatt vom 25.11.2022 (PDF-Dokument, 4,65 MB, 25.11.2022) Amtsblatt vom 18.11.2022 (PDF-Dokument, 4,26 MB, 18.11.2022) Amtsblatt vom 11.11.2022 (PDF-Dokument, 6,48 MB, 11.11.2022) Amtsblatt vom 04.11.2022 (PDF-Dokument, 3,19 MB, 04.11.2022) Amtsblatt vom 28.10.2022 (PDF-Dokument, 4,39 MB, 28.10.2022) Amtsblatt vom 21.10.2022 (PDF-Dokument, 6,12 MB, 21.10.2022) Amtsblatt vom 14.10.2022 (PDF-Dokument, 5,45 MB, 14.10.2022) Amtsblatt vom 07.10.2022 (PDF-Dokument, 5,13 MB, 06.10.2022) Amtsblatt vom 30.09.2022 (PDF-Dokument, 6,04 MB, 30.09.2022) Amtsblatt vom 23.09.2022 (PDF-Dokument, 5,91 MB, 23.09.2022) Amtsblatt vom 16.09.2022 (PDF-Dokument, 6,27 MB, 15.09.2022) Amtsblatt vom 09.09.2022 (PDF-Dokument, 4,53 MB, 09.09.2022) Amtsblatt vom 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(PDF-Dokument, 4,43 MB, 29.04.2022) Amtsblatt vom 22.04.2022 (PDF-Dokument, 4,82 MB, 21.04.2022) Amtsblatt vom 15.04.2022 (PDF-Dokument, 4,61 MB, 14.04.2022) Amtsblatt vom 08.04.2022 (PDF-Dokument, 3,94 MB, 08.04.2022) Amtsblatt vom 01.04.2022 (PDF-Dokument, 6,66 MB, 01.04.2022) Amtsblatt vom 25.03.2022 (PDF-Dokument, 4,64 MB, 25.03.2022) Amtsblatt vom 18.03.2022 (PDF-Dokument, 3,72 MB, 17.03.2022) Amtsblatt vom 11.03.2022 (PDF-Dokument, 5,00 MB, 11.03.2022) Amtsblatt vom 04.03.2022 (PDF-Dokument, 6,18 MB, 04.03.2022) Amtsblatt vom 25.02.2022 (PDF-Dokument, 4,95 MB, 25.02.2022) Amtsblatt vom 18.02.2022 (PDF-Dokument, 3,76 MB, 18.02.2022) Amtsblatt vom 11.02.2022 (PDF-Dokument, 4,57 MB, 11.02.2022) Amtsblatt vom 04.02.2022 (PDF-Dokument, 3,74 MB, 03.02.2022) Amtsblatt vom 28.01.2022 (PDF-Dokument, 5,04 MB, 28.01.2022) Amtsblatt vom 21.01.2022 (PDF-Dokument, 2,79 MB, 21.01.2022) Amtsblatt vom 14.01.2022 (PDF-Dokument, 6,28 MB, 13.01.2022) Amtsblätter 2021 Amtsblatt vom 23.12.2021 (PDF-Dokument, 32,4 MB, 23.12.2021) Amtsblatt vom 17.12.2021 (PDF-Dokument, 13,2 MB, 17.12.2021) Amtsblatt vom 10.12.2021 (PDF-Dokument, 6,48 MB, 10.12.2021) Amtsblatt vom 03.12.2021 (PDF-Dokument, 6,04 MB, 02.12.2021) Amtsblatt vom 26.11.2021 (PDF-Dokument, 11,6 MB, 25.11.2021) Amtsblatt vom 19.11.2021 (PDF-Dokument, 12,0 MB, 19.11.2021) Amtsblatt vom 12.11.2021 (PDF-Dokument, 12,6 MB, 12.11.2021) Amtsblatt vom 05.11.2021 (PDF-Dokument, 4,91 MB, 05.11.2021) Amtsblatt vom 29.10.2021 (PDF-Dokument, 3,52 MB, 29.10.2021) Amtsblatt vom 22.10.2021 (PDF-Dokument, 3,72 MB, 22.10.2021) Amtsblatt vom 15.10.2021 (PDF-Dokument, 4,47 MB, 15.10.2021) Amtsblatt vom 08.10.2021 (PDF-Dokument, 5,41 MB, 08.10.2021) Amtsblatt vom 01.10.2021 (PDF-Dokument, 4,23 MB, 01.10.2021) Amtsblatt vom 24.09.2021 (PDF-Dokument, 4,98 MB, 24.09.2021) Amtsblatt vom 17.09.2021 (PDF-Dokument, 3,83 MB, 17.09.2021) Amtsblatt vom 10.09.2021 (PDF-Dokument, 5,48 MB, 09.09.2021) Amtsblatt vom 03.09.2021 (PDF-Dokument, 3,31 MB, 02.09.2021) Amtsblatt vom 27.08.2021 (PDF-Dokument, 3,36 MB, 26.08.2021) Amtsblatt vom 20.08.2021 (PDF-Dokument, 5,70 MB, 20.08.2021) Amtsblatt vom 30.07.2021 (PDF-Dokument, 5,47 MB, 30.07.2021) Amtsblatt vom 23.07.2021 (PDF-Dokument, 3,29 MB, 22.07.2021) Amtsblatt vom 16.07.2021 (PDF-Dokument, 4,87 MB, 15.07.2021) Amtsblatt vom 09.07.2021 (PDF-Dokument, 5,06 MB, 09.07.2021) Amtsblatt vom 02.07.2021 (PDF-Dokument, 5,74 MB, 01.07.2021) Amtsblatt vom 25.06.2021 (PDF-Dokument, 3,69 MB, 25.06.2021) Amtsblatt vom 18.06.2021 (PDF-Dokument, 4,33 MB, 18.06.2021) Amtsblatt vom 11.06.2021 (PDF-Dokument, 5,12 MB, 11.06.2021) Amtsblatt vom 04.06.2021 (PDF-Dokument, 2,72 MB, 04.06.2021) Amtsblatt vom 28.05.2021 (PDF-Dokument, 2,04 MB, 28.05.2021) Amtsblatt vom 21.05.2021 (PDF-Dokument, 4,96 MB, 21.05.2021) Amtsblatt vom 14.05.2021 (PDF-Dokument, 3,04 MB, 14.05.2021) Amtsblatt vom 07.05.2021 (PDF-Dokument, 4,41 MB, 07.05.2021) Amtsblatt vom 30.04.2021 (PDF-Dokument, 2,18 MB, 30.04.2021) Amtsblatt vom 23.04.2021 (PDF-Dokument, 6,18 MB, 23.04.2021) Amtsblatt vom 16.04.2021 (PDF-Dokument, 2,43 MB, 16.04.2021) Amtsblatt vom 09.04.2021 (PDF-Dokument, 3,39 MB, 09.04.2021) Amtsblatt vom 01.04.2021 (PDF-Dokument, 13,9 MB, 01.04.2021) Amtsblatt vom 26.03.2021 (PDF-Dokument, 5,42 MB, 26.03.2021) Amtsblatt vom 19.03.2021 (PDF-Dokument, 5,00 MB, 19.03.2021) Amtsblatt vom 12.03.2021 (PDF-Dokument, 3,59 MB, 12.03.2021) Amtsblatt vom 05.03.2021 (PDF-Dokument, 3,94 MB, 05.03.2021) Amtsblatt vom 26.02.2021 (PDF-Dokument, 3,21 MB, 26.02.2021) Amtsblatt vom 19.02.2021 (PDF-Dokument, 8,74 MB, 19.02.2021) Amtsblatt vom 12.02.2021 (PDF-Dokument, 3,73 MB, 12.02.2021) Amtsblatt vom 05.02.2021 (PDF-Dokument, 5,01 MB, 05.02.2021) Amtsblatt vom 29.01.2021 (PDF-Dokument, 5,50 MB, 29.01.2021) Amtsblatt vom 22.01.2021 (PDF-Dokument, 3,79 MB, 22.01.2021) Amtsblatt vom 15.01.2021 (PDF-Dokument, 5,41 MB, 15.01.2021) Amtsblatt vom 08.01.2021 (PDF-Dokument, 3,47 MB, 08.01.2021)[mehr]

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                Zuletzt geändert: 01.12.2023
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                Amtsblatt Jahrgang 2023 Donnerstag, den 6. April 2023 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ostergruß Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ostern zeigt uns, was in drei Tagen alles geschehen kann! Christen feiern an Ostern die Auferstehung Jesu und seinen Sieg über den Tod. Das gibt uns allen Grund hoffnungsvoll und voll Vertrauen nach vorne zu blicken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Osterfest! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Ostergarten im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Dialoggruppe wird zusammengesetzt & Energiedialog besucht die Gemeinden Nach dem sogenannten Scoping-Termin werden die Planungen zum Windparkprojekt Altdorfer Wald von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy nun intensiv fortgesetzt. Damit geht auch der Energiedialog in die nächste Phase. Kommunale Dialoggruppe soll Projektentwicklung begleiten Die Projektentwicklung des Windparks Altdorfer Wald wird voraussichtlich mehrere Jahre andauern. In Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg wird deshalb eine gemeindeübergreifende Di- aloggruppe eingesetzt, welche die relevanten Themen definiert und öffentliche Veranstaltungen dazu vor- bereitet. Die Dialoggruppe ist ein kommunales Instrument, sie steuert den Energiedialog. Moderiert wird die Dialoggruppe vom Forum Energiedialog Baden-Württemberg. Zusammensetzung und Auftrag der Dialoggruppe Die Dialoggruppe kann nicht über die Anzahl der Windenergieanlagen oder ihre Standorte entscheiden, aber sie wird Fragen und Anliegen an die Projektentwicklung formulieren. Sie bindet die unterschiedlichen An- spruchsgruppen direkt in den Prozess ein und sorgt für einen kontinuierlichen Informationstransfer zwischen Gemeinden und Vorhabenträger. Die Dialoggruppe besteht aus: | den sieben Bürgermeister/innen und jeweils einem Mitglied des Gemeinderats (14 Pers.), | 14 chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus den sieben Gemeinden nach dem Zufalls- prinzip, | Zudem wurden vier lokalen Initiativen und Vereinen die Teilnahme von jeweils zwei Personen als Vertre- tung angeboten: Verein BREMN, Verein Energiewende Vogt, Verein Altdorfer Wald und dem Klimaschutz- camp Altdorfer Wald. Auch der Vorhabenträger, Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra energy, wird regelmäßig in die Sitzungen eingeladen, um über den Stand der Projektentwicklung zu berichten und Fragen zu beantworten. Relevante fachliche und institutionelle Akteure (z.B. Naturschutzverbände, Regionalverband, Landratsamt) werden an- lassbezogen in die Dialoggruppe eingeladen. Die Dialoggruppe soll mehrmals im Jahr zusammenkommen und trifft sich nicht-öffentlich, um einen fairen Austausch und eine produktive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Dialoggruppe plant und organisiert öffentliche Informations- und Dialogformate. Energiedialog vor Ort am 12. & 13. Mai 2023 Um Themen, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung einzusammeln, besucht der Energiedialog am Freitag den 12. und Samstag, den 13. Mai alle sieben Gemeinden. Mit einem Informationsstand ist das Mode- rationsteam des Forum Energiedialog für jeweils 90 Minuten vor den Rathäusern platziert. Der genaue Zeit- plan befindet sich in Abstimmung und wird hier im Mitteilungsblatt noch bekannt gegeben. Zusätzlich werden auch der Vorhabenträger, sowie die Naturschutzverbände BUND und NABU mit Informationsständen vertre- ten sein. Die eingesammelten Anliegen aus der Bevölkerung fließen in den Energiedialog ein und werden von der Dialoggruppe gesichtet und bei Bedarf priorisiert. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de www.energiedialog-bw.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. April 2023 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Freitag, 07. April Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 08. April und Sonntag, 09. April Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 10. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 07. April Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Samstag, 08. April Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 09. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 10. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 08.04.2023, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 30. März 2023 feierten die Eheleute Dorothea und Franz Fischer das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. April 09.04. Korridorfest Landjugend SKH 10.04. Siegerehrung der Schützengilde 19.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 20.04. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 20.04. Blutspendetermin DRK SKH 21.04. Blutreiterversammlung BSS 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.04. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Oma-Opa-Nachmittag „Heute ist mein/e Opa/Oma im Kin- dergarten. Schön, dass er/sie heut da ist im Kindergarten. Opa/Oma, er/sie ist klasse, er/sie ist wirklich toll. Ich mag ihn/sie so richtig gerne. Ich mag ihn/ sie ganz toll.“ Mit diesem Opa- und Oma - Lied begrüßten viele Kinder ihre Großeltern am 28. März bei uns im Kindergarten. Die Freude war groß, endlich alle Lieblingsspielbereiche mit dazugehörendem Spielmaterial Oma und Opa zu zeigen. Gemeinsam verbrachten sie diesen Nachmittag mit Spielen, Basteln einer Rassel, Portfolioordner anzu- schauen und Geschichten anzuhören. Lustig ging es in der Selfie-Ecke zu. Jeder, „Groß und Klein“, konnte die verschiedenen Kopfbedeckungen aufsetzen und Selfies zur Erinnerung schießen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Für das leibliche Wohl haben die Mamas gesorgt. Es gab viele leckere selbstgebackene Kuchen. Dafür sagen wir allen ein „Herzliches Dankeschön!“ So wurde es bei Kaffee und Kuchen noch viel erzählt und gelacht. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für das gelunge- ne Fest und freuen uns schon heute auf den nächsten Oma-Opa-Nachmittag! Schulnachrichten SBBZ Sehen Musikprojekt der Pädagogischen Hochschule Weingar- ten mit Schülern des SBBZ Sehen in Baindt Geräusche entdecken und erleben - inklusive Kompo- sitionsprojekt „Klangbezogenes Gestalten mit sehbehin- derten Kindern“ ermöglicht Neuentdeckung des eigenen Hörens Vier Studenten der Pädagogischen Hochschule Weingar- ten (PH Weingarten) führten Ende März unter Leitung von Dr. Andreas Höftmann, akademischer Mitarbeiter der PH Weingarten, das inklusive Kompositionsprojekt „Klangbe- zogenes Gestalten mit sehbehinderten Kindern“ durch. Die Studenten beschäftigten sich gemeinsam mit insge- samt zehn Schülern der Kooperationsklasse des SBBZ Sehen in Baindt eine Woche lang mit unterschiedlichsten Geräuschen. „Am ersten Tag haben wir im Schulgebäu- de und -gelände Geräusche gesammelt. Das Klackern der Blindenstöcke auf dem Boden oder das Gurgeln des Kakaoautomaten“, berichtet Tanja Riethmüller, Sonder- pädagogin und Klassenlehrerin der Kooperationsklasse am SBBZ Sehen in Baindt. Die Klänge wurden von den Grundschulpädagogik-Studenten aufgezeichnet und am zweiten Tag des Projekts bearbeitet und zu einer 16-mi- nütigen Klangwelt zusammengeschnitten. Am darauf- folgenden Tag konnten die Schüler, alle zwischen sieben und elf Jahre alt, in die gemeinsam erschaffene Klang- welt eintauchen. „Die Schüler konnten in einer Art Medit- ation ganz entspannt den Klängen lauschen“, so Tanja Riethmüller. Am vierten Projekttag konnten die Schüler unter Anleitung der vier Studenten die Geräusche mit unterschiedlichsten Materialien nachahmen und gestal- terisch umsetzen. Dabei entstanden kreative Bilder. „Mein Lieblingsgeräusch war das Schmatzen der Schafe“, er- zählt der zehnjährige Dawid begeistert. Die elfjährige Alia liebte das Geräusch des Kakaoautomaten. Die Idee zum inklusiven Kompositionsprojekt „Klangbezogenes Ge- stalten mit sehbehinderten Kindern“ entstand an der PH Weingarten. Ein Schwerpunkt von Andreas Höftmann ist das gemeinschaftliche Komponieren. „Wir haben uns ge- fragt, wie man Kinder mit Sehbehinderung mit Klängen, die sie in ihrer Umgebung wahrnehmen, in einen anderen Wahrnehmungszustand versetzen kann. Es geht um eine Neuentdeckung der klanglichen Umwelt und des eigenen Hörens und auch um Achtsamkeit“, so Andreas Höft- mann. Das inklusive Projekt sei von allen Teilnehmenden sehr gut umgesetzt worden. Das Projekt selbst sei eine Form von Teilgabe und Teilhabe. Mit Musik könne so vie- les erschaffen werden. Das Projekt lasse sich beliebig auf andere Institutionen übertragen. „Es war schön zu sehen, mit welcher Begeisterung sowohl die Studenten, als auch die Kinder bei der Sache waren“, so Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Am vierten Tag des inklusive Kompositionsprojekt „Klang- bezogenes Gestalten mit sehbehinderten Kindern“ konn- ten die Schüler des SBBZ Sehen in Baindt die mit den Studenten der PH Weingarten gemeinsam erschaffe- ne Klangwelt kreativ aufarbeiten_credit: SBBZ Sehen in Baindt Klosterwiesenschule Baindt Neues von den Junior-Pausenhelfer Innen der Klosterwiesenschule Es war nicht schwer, 13 neue und moto- vierte Kinder aus den dritten Klassen, für die Ausbildung zum Junior-Pausenhelfe- rIn an der Klosterwiesenschule zu gewinnen. Die Einweisung der neuen Gruppe, ist mit Unterstützung der „alten“ Hasen sehr gut gelungen. Die erfahrenen Juni und Pausis konnten ihr Grundwissen weitergeben und von Beispielen aus ihrem täglichen Ein- satz in den großen Pausen berichten. Die Wissbegier der „Neuen“ einerseits und die Verläss- lichkeit und die Motivation der „Alten“ andererseits, lassen uns Ausbilderinnen nur respektvoll Staunen, wozu Grund- schülerInnen fähig sind. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Dieses Grundbedürfnis anderen zu helfen, stärkt uns (Frau Steidle und Frau Nandi) in unserer Aufgabe die Kinder anleiten zu dürfen. Deshalb möchten wir Danke sagen! Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 19. April 2023 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesenschule Baindt. Tagesordnung: - Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden - Vorstellung der veränderten Struktur und Aufstellung des Vereins - Bericht und Fragen der Kassenwartin - Entlastung des Vorstands - Wahlen (Vorsitz, Kassenwart*in, Kassenprüfer*innen, Beisitzer) - Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule - Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Osterferien In den Osterferien bleibt die Gemeinde- bücherei geschlossen. Von Freitag dem 07.04.23 bis 14.04.23 ist die Bücherei geschlossen. Ab Montag den 17.04.23 gelten die nor- malen Öffnungszeiten. Zur Information Jede Blutspende zählt: Blut spenden - Leben schenken! Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Kran- kenhäusern benötigt. Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Al- tersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die konti- nuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Pati- entinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden. Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken! Nächster Blutspendetermin: Donnerstag, dem 20.04.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten. So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende 1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen 4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämo- globinwert bestimmt 5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähig- keit 6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut 7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende Alle Informationen rund um das Thema Blutspende er- halten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. DRK warnt: Zecken-Saison hat begonnen Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer stei- genden Gefahr durch lebensgefährliche Zeckenstiche. „Zecken werden immer früher und länger aktiv. Wir müs- sen in diesem Jahr mit einer weiteren Steigerung der Er- krankungshäufigkeit rechnen“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Obwohl der Gipfel der Erkrankungen in den Monaten Mai bis Oktober liege, hätten die warmen Sonnenstrahlen bereits jetzt im April zu einer zunehmen- den Gefährdung geführt. Schon bei 8 Grad Celsius wür- den die Tiere aktiv. Durch den Stich der Zecke können zwei Erkrankungen übertragen werden: die Frühsommerenzephalitis (FSME) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 und die Borreliose. Die FSME führt zu einer akuten Entzün- dung des Gehirns, der Hirnhäute und des Rückenmarks. 2020 gab es 704 FSME-Erkrankungen, so viele wie noch nie. Die Borreliose tritt häufiger als die FSME auf. Pro Jahr ist mit rund 100.000 Fällen zu rechnen. Da sich aufgrund von Corona viele Menschen in der Natur aufhalten steigt das Risiko. Die Lyme-Borreliose, umgangssprachlich auch häufig nur als Borreliose bezeichnet, wird von einem spiralförmi- gen Bakterium namens „Borrelia burgdorferi“ ausgelöst. Bekannt ist die Krankheit zwar schon seit über 100 Jahren; Willy Burgdorfer entdeckte aber erst 1982, dass sie durch Bakterien ausgelöst wird, die im Darm der Zecke leben. In Deutschland sind Borrelien - wie Borreliose-Bakterien auch genannt werden - die am häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheitserreger. Sie befinden sich im Mitteldarm der Zecke, darum dauert es einige Stunden, bis sie in den menschlichen Organismus gelangen. Für Borreliose-Infektionen gibt es keine bundesweite Melde- pflicht, die genaue Häufigkeit der Erkrankung ist daher nicht bekannt. Die Zeichen eines Zeckenstichs, die manchmal erst einige Tage bis Wochen später auftreten können, sind eine sich verbreitende Hautrötung. Es können in der Folge Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. „Vermeidbar sind Zeckenstiche durch das Tragen heller Kleidung und die Bedeckung von freien Körperstellen“, empfiehlt der DRK-Geschäftsführer. Feste Schuhe, lange Hosen und lange Ärmel seien wichtig. Bei Wanderungen über Wiesen sowie durch Gebüsch und Unterholz sollten die Hosen in die Socken gesteckt werden. Zeckenschutz- mittel und -sprays böten keine 100prozentige Sicherheit, sagt Krayss. Nach einem Aufenthalt in Wald und Wiesen sollte man den Körper nach Zecken absuchen, beson- ders im Bereich von feuchtwarmen Körperregionen wie Achselhöhle und Leistenbeuge. Das DRK gibt den Rat: „Nach Erkennen einer Zecke auf der Haut diese mit einer Zeckenzange oder -karte (in der Apotheke erhältlich) entfernen. Die Zecke ganz vorne an der Haut fassen und langsam senkrecht nach oben herausziehen. Wichtig: Nicht quetschen und drehen, da das dazu führen kann, dass die Sekrete, in denen sich die Erreger befinden, noch ausgeschieden werden. Die Zecke muss möglichst im Ganzen entfernt werden. Bei Auftreten von Entzündungszeichen soll man einen Arzt aufsuchen und in Risikogebieten eine Schutzimpfung in Erwägung ziehen.“ In Deutschland besteht ein Risiko für eine FSME-Infek- tion nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen. Die Region Bo- densee-Oberschwaben ist besonders betroffen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien am Dienstag, 12. April und Mittwoch, 13. April 2023 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien an- nehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Richtige Ernährung bei Parkinson ist wichtig Neue Studien zeigen, dass richtige Ernährung einer Par- kinson-Erkrankung vorbeugen und ihren Verlauf mögli- cherweise sogar verlangsamen kann. Die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt die Deutsche Parkinson Vereinigung, eine bundesweit agierende Selbsthilfeorganisation, finanziell. Das Thema Ernährung bildet auch den Schwerpunkt des diesjährigen Welt-Parkinson-Tags am 11. April. Rund um diesen Tag bieten viele Parkinsongesellschaften Vorträge oder digitale Informationstage an. Weitere Informationen zum Thema bietet die Internetseite www.parkinson-ver- einigung.de. Informationen zur Selbsthilfeförderung der SVLFG finden sich unter www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Die Forschenden haben festgestellt, dass Parkinson-Pati- enten oft Darmbeschwerden wie langanhaltende Verstop- fung haben, bevor sich die ersten typischen Symptome zeigen. Aus den Studien geht hervor, dass insbesondere die mediterrane Küche den Krankheitsverlauf mildern kann. Sie enthält besonders viel frisches Gemüse, Obst, Ballaststoffe und andere gesunde Zutaten wie naturbe- lassene kaltgepresste Öle mit ungesättigten Fettsäuren, Fisch, Hülsenfrüchte und wenig Fleisch. Polyphenolhalti- ge Lebensmittel, zum Beispiel Rapsöl, grüner Tee oder dunkelrote Beeren, scheinen darüber hinaus besonders nervenzellschützend für Erkrankte zu sein. Meiden sollten Parkinsonerkrankte Fertiggerichte, ge- sättigte Fettsäuren und zu viel Zucker. Längere Pausen zwischen den Mahlzeiten und Fasten können die Symp- tome lindern und damit die Lebensqualität Parkinsoner- krankter verbessern. Die Kombination von Sport und gesunder Ernährung be- einflusst den Verlauf der Erkrankung insgesamt positiv. Alle Sportarten, die große Bewegungsabläufe und gleich- mäßige Rhythmen verlangen, sind dabei besonders för- derlich. Dazu zählen Thai Chi, Tanzen oder Nordic Walking. Kreisjugendring Ravensburg e.V. Wir haben noch freie Plätze – Erste Hilfe Outdoor Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag den 14. April 23 von 8:30-16:30 Uhr einen klassischen Ers- te-Hilfe-Kurs (9UE) an für Jugendleiter, Fachpersonal aus der Jugendarbeit und Sozialpädagogik sowie Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit in Wangen an. Gilt auch für den JULEICA-Erwerb. Jugendarbeit findet oft draußen statt, darum gibt es hier Erste-Hilfe-Maßnahmen, die sich in der Natur leicht umsetzen lassen. Themen sind Notversorgung von Kno- chenbrüchen, Vergiftungen, Zecken, Allergien, Hitze-/ Kälteschaden, psychische erste Hilfe Transport aus un- wegsamem Gelände und vieles mehr. Zum Üben sind wir Outdoor, bitte passend anziehen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem DRK Wangen statt. Anmeldungen bis 4. April online erforderlich beim Kreis- jugendring Ravensburg unter www.kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos in der Geschäftsstelle, Gartenstr. 107, Bauteil D, 88212 Ravensburg, 0751/21081, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gebet zu Ostern Vom Suchen zum Finden. Vom Erstarren zum Aufbrechen. Vom Weinen zum Lachen. Das Leben blüht auf. Nach der Angst der Mut. Nach der Verzweiflung die Hoffnung. Nach der Nacht der Tag. Das Leben blüht auf. Durch den Abstand zur Nähe. Durch die Frage zur Antwort. Durch die Trauer zur Freude. Das Leben blüht auf. Das ist Oster- Immer wieder im Kleinen, im Großen. Gott schenke dir zum Blühen seinen Segen. Christiane Bundschuh-Schramm Donnerstag, 06. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Pia Kreutle, Leopold Koch, Leana Neb, Mona Stiefvater Ca. 20.00 Uhr Baindt - Gebetsstunde, gestaltet vom Sing- kreis mit Impulsen und Liedern im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Chorquartett des Kirchenchors Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens, beginn im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Ab- schluss in der Villa Kunterbunt in Baindt (ge- staltet von den Minis) Freitag, 07. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier mit der JuKa 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Simon Elbs, Benjamin Zentner 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi 18.00 Uhr Baienfurt - Karmette mit der Männerschola Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Ostergedanken Auferstehung heißt das Wunder. Das junge Grün zeigt es uns: Der Frühling besiegt den Winter. Das Leben überwindet den Tod. Auferstehung heißt das Wunder. Ein Leben in Fülle, es wächst im Reich Gottes. Leben für immer. Auferstehung heißt das Wunder Wundern wir uns ruhig - das heißt Ostern halten In diesem Sinne „Frohe Ostern!“ Bernhard Staudacher Pfarrer Samstag, 08. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen. Anschließend lädt der Kirchengemeinderat noch zu einem klei- nen Ständerling ums Osterfeuer vor der Kir- che ein, um miteinander noch die Osterfreude zu teilen. Sonntag, 09. April - Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst, Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - kleine Kirche Montag, 10. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Rosa Vogel, Ludmilla und Rochus Illenseer, Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gelzen- lichter) Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Bischof-Moser-Kollekte Dienstag, 11. April Schulferien - kein Gottesdienst Mittwoch, 12. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Maria Bentele geb. Hartmann, Erna und Franz Kränkle, Martin Kränkle) Donnerstag, 13. April Schulferien - Kein Gottesdienst Freitag, 14. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 15. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Benjamin Zentner, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Johanna Zentner) († Emilie und Oskar Bix, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Josefine Heine, Jahrtag: Käthe Baur) Sonntag, 16. April - Weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Ständerling zur Osternacht Um miteinander noch ein wenig die Osterfreude zu teilen, lädt der Kirchengemeinderat die Gottesdienstgemeinde ein, bei einem Stück Zopfbrot auf Ostern anzustoßen: Christius ist auferstanden, er ist wirklich auferstanden! (ostkirchlicher Ostergruß) Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 11. April 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 13. April geschlossen Freitag, 14. April 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sie tun es für einen guten Zweck und hätten ein bes- seres Wetter verdient - die Jugendlichen und jungen Erwachsenen der KJG Baindt. Trotz nasskaltem regnerischem Wetter waren sie wieder pünktlich zur Stelle und sammelten die bereitge- stellten Säcke mit wieder verwertbaren Kleidern ein. Ins- gesamt kamen dabei wieder 4 Lkw-Ladungen zusammen. Ein Spitzenergebnis! Nach getaner Arbeit konnten sie sich im Grünen Berg wieder aufwärmen. Wir sagen DANKE! Auch den Frauen vom Helferkreis für das Verteilen der Sammeltüten, allen die etwas zur Sammlung beigetra- gen haben und der Fa. Schützbach für das zur Verfügung stellen der LKW´s. Das ist alles nicht selbstverständlich! Aus dem Erlös der Kleidersammlungen 2021 und 2022 im Dekanat erhielt die Kirchengemeinde Baindt 2253,20 Euro für ihr Projekt in Bolivien, den Kindergarten in Santa Cruz. Das Geld ist dort längst angekommen. Im Mai kommt der Pfarrer zu uns nach Baindt - eine gute Gelegenheit, ihn und seinen Kindergarten näher kennenzulernen. Allen, die dazu beigetragen haben, sage ich herzlichen Dank! B. Staudacher Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende: 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweilerstr. 24, Baindt Nach anschließendem Film ca. 1.30 Uhr - Gemeinsames Abendmahl - spannende Geschichten - tolle Workshops & Spiele - Fackelnachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp- Nachricht an! Laura Kurz 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler 0151 53379246 (Baienfurt) by Minis Baienfurt und Baindt Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Frauenbund Baienfurt Die Gelehrten und die Pfaffen streiten sich mit viel Geschrei, was hat Gott zuerst erschaffen - wohl die Henne, wohl das Ei! Wäre das so schwer zu lösen - erstlich ward ein Ei erdacht, doch weil noch kein Huhn gewesen - darum hat‘s der Has‘ gebracht! Eduard Mörike Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest. Einladung Donnerstag, 27.4.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein Samstag, 29.4.2023 Tag der Diakonin Konzert in Ravensburg mit „Fields of green, Irish Folkband Kath. Kirche St. Jodok, Ravensburg, Eisenbahnstr. 20 Beginn 17.00 Uhr Diese Einladungen gelten auch für Nichtmitglieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Gründonnerstag, 06. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Karfreitag, 07. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor und Abendmahl, Ev. Kirche Sonntag, 09. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachts-Gottesdienst, Ev. Kir- che 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst, Ev. Kirche Montag, 10. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Dienstag, 11. April Baienfurt Seniorenkreis erst am 18. März!!! Mittwoch, 12. April 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis - Vortrag: Hilfe zur Selbsthilfe, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 16. April Quasimodogeniti 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche --- Gedanken zum Wochenspruch Wenn vermeintliche Sicherheiten ins Wanken geraten, sprechen wir von einer „Krise“. Meist hat das einen ne- gativen Klang. Auch wenn „krisis“ vom Wortsinn her eigentlich nur „Un- terscheidung“ bedeutet. Ostern ist in diesem Sinne eine positive Krise, weil sie mit der falschen Sicherheit auf- räumt, dass mit dem Tod alles aus wäre. Nein, der Tod hat nicht mehr das letzte Wort. Das hat seither der, dessen Name übersetzt „Hilfe“ und „Rettung“ bedeutet, dieser Jesus, nach dem wir uns „christliche“ Kirche nen- nen. Er hat den Schlüssel, der in die Freiheit führt, in ein Leben wie es von Anfang an gedacht ist. Wer sich auf diese Krise der falschen Sicherheiten einlässt, erlebt, wie die vermeintlichen Grenzen und Schranken ins Wanken geraten und klar wird, dass Gott ein Gott des Lebens ist, der nicht eher ruht, bis das Leben sich gegen alles durchsetzt, was lebensfeindlich ist. Das gilt auch in unseren ganz persönlichen Krisen: Ostern heißt „Neuanfang“ - Gottes großes „Trotzdem“ der Liebe - mitten in allen Krisen - „Leben“ und „Freiheit“. In diesem Sinne: Frohe Ostern Ihnen und Ihren Familien! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTu- be-Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Schulferien findet keine reguläre Kin- derkirche statt. Am Karfreitag ist nur ein Ausflug für bereits angemeldete Kinder. --- Seniorenkreis Herzliche Einladung an alle. Wir treffen und diesmal erst am dritten Dienstag, 18. April, im Monat zur gewohn- ten Zeit um 14.30 Uhr. Unser Thema: Was will der Pietismus? - Eine Bewegung zwischen „bigott“ und „lebendig“. Pietismus - habe ich schon mal gehört, das sind doch die „Bigotten“! Pietismus - das sind richtige Christen, die auch leben, was sie glauben! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Viele Vorstellungen und Kli- schees dieser Frömmigkeits- richtung sind im Umlauf. Und unsere Geschichte als Württembergische Landes- kirche ist ohne diese Bewe- gung kaum vorstellbar. Wir wollen uns im Senioren- kreis anschauen, woher der Pietismus kommt und sehen, dass es „den“ Pietismus gar nicht gibt, und herausfinden, was wir als Christinnen und Christen bis heute von der Grundidee des Pietismus lernen können. Herzliche Einladung dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. April um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Herbert Tobolski und Melanie Markert werden uns die Genossenschaft Jung und Alt vorstellen, hier geht es um Hilfe zur Selbsthil- fe. Vielleicht auch eine Inspiration für uns. Auf jeden Fall freue ich mich schon auf diesen sicher ganz informati- ven Abend. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an April 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Tor-Festival in Achberg SV Achberg - SV Baindt 2:7 (0:4) Bei frühlingshaftem Wetter war der SVB am Sonntagnachmittag zu Gast beim SV Achberg, welcher derzeit auf dem 15.Tabellenplatz ran- giert und somit tief im Abstiegskampf steckt. Bereits im Hinspiel, 4:1 für den SVB, zeigte sich der SVA allerdings immer wieder spielfreudig in der Offensive, wodurch der Gastgeber im Zusammenspiel mit dem tiefen und damit nicht ganz einfach zu bespielbaren Rasen nicht unter- schätzt werden durfte. Bis auf kleinere Navigationsschwierigkeiten zum Achber- ger Sportplatz noch vor Spielbeginn, startete der SVB gut in die Auswärtspartie und näherte sich dem Achberger Tor nach acht Minuten erstmals durch Boenke an. Die Gäste dagegen versuchten mit zwei tiefen Viererketten diszip- liniert zu verteidigen und mit langen Bällen auf Stürmer Goldbrunner die Baindter Abwehr in Bedrängnis zu brin- gen. Während sich die mitgereisten Baindter Fans Hugger und Späth nach der Anfangsphase und beim Stand von 0:0 zum Bierstand aufmachten, stand es bei der erfolg- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 reichen Rückkehr an die Baindter Bank plötzlich schon 0:3. Zunächst legte Dantona einen Freistoß von der Straf- raumgrenze auf Dischl ab, welcher mit einem strammen Schuss das 0:1 markierte (15.) und nur eine Minute später wurde Kapitän Thoma im Strafraum klar von den Beinen geholt, Boenke verwandelte den fälligen Strafstoß mit et- was Glück zum 0:2 (16.). Wiederum nur zwei Zeigerumdre- hungen später war es erneut Boenke, der eine Maßflanke von Linksverteidiger Kneisl unbedrängt am zweiten Pfos- ten in die Maschen köpfte und damit früh auf 0:3 stellte. (18.). Im Anschluss an diesen „Dreierschlag“ wurde die Partie etwas ausgeglichener, wobei dem Baindter Spiel teilweise das Tempo und die Genauigkeit abging - in der 36.Minute ließ Rädels Team seine Klasse dann aber wie- der aufblitzen. Mit einem schnellen Seitenwechsel wur- de Fischer auf der linken Seite mustergültig freigespielt. Baindts Vorlagenkönig, bereits 11 Assists in dieser Saison, brachte den Ball in die Mitte, wo Boenke clever über den Ball stieg und Dischl dadurch zum 0:4-Halbzeitstand ein- schieben konnte. Kurz vor der Pause hätte Thoma sogar noch 0:5 erhöhen können, traf mit seinem Abschluss al- lerdings nur den Pfosten. Auch in der zweiten Halbzeit durften sich die fast 180 Zu- schauer über Tore en masse freuen, wobei zunächst Fi- scher mit einem vermutlich nicht ganz unhaltbaren Schuss von der linken Strafraumkante auf 0:5 stellte (52.). Trotz offensichtlicher Schwächen in der Achberger Hintermann- schaft, spielte das Team von Trainer Haag weiter mutig nach vorne und belohnte sich nur eine Minute später, wenn auch etwas glücklich, mit dem 1:5 - Walser fauste- te mit seiner Abwehr den grätschenden Bolgert an, wo- durch der Ball über die Linie trudelte. Zwei Minuten später schnupperte der SVA dann sogar nochmal Morgenluft, da Walsers Ausflug außerhalb des Sechzehners, ähnlich wie bei seinem Kickbase-Torwart Gregor Kobel am Vor- tag, schief ging und sein Pass zu Kneisl zu kurz geriet; Jörg bedankte sich mit einer durchaus anspruchsvollen Direktabnahme ins verwaiste Tor (55.). Der SVB erhöhte in der Folge jedoch wieder die Schlagzahl, wobei Joker Fink handgestoppte zwanzig Sekunden nach seiner Ein- wechslung im Strafraum sofort richtig stand und Dischls Schuss an den Pfosten zum 2:6 abstaubte (63.). Fast im Gegenzug machte Walser seinen Fehler wieder gut und parierte aus kurzer Distanz stark gegen Pfersich (65.). Auf der Gegenseite war es wiederum erneut Dischl, der sich in die Torschützenliste eintragen durfte, nachdem er von Boenke zuvor ideal in Szene gesetzt wurde (66.). In der Schlussviertelstunde hätte der SVB das Ergebnis ge- gen platte Gastgeber, unter anderem zweimal durch den agilen Fink, sogar noch deutlicher gestalten können, am Ende blieb es aber beim, auch in der Höhe verdienten, 2:7. Mit diesem deutlichen Sieg verteidigt der SVB den Platz an der Sonne in der Bezirksliga und darf sich nun auf eine englische Woche mit zwei echten Highlight-Spielen freuen: am Gründonnerstag bestreitet man das Pokal-Achtelfi- nale bei der SG Aulendorf und vier Tage später steht das Topspiel gegen den Tabellenzweiten aus Ailingen auf dem Plan. Der SVB freut sich auf zahlreiche Unterstützung! Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Marc Bolgert (63.Lukas Walser), Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona (63.Tobias Fink), Philipp Thoma - Jan Fischer (72.Konstantin Knisel), Philipp Boen- ke (83.Florian Vollmer), Jonathan Dischl Die Partie SV Achberg II - SV Baindt II wurde abgesagt, um den Rasen im Achberger Waldstadion zu schonen. Vorschau: Donnerstag, 06.04. Bezirkspokal-Achtelfinale 18 Uhr: SG Aulendorf - SV Baindt Montag, 10.04. 15 Uhr: SV Baindt - TSG Ailingen Juniorinnenfußball B1-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) - VfR Klosterrei- chenbach 3:1 Nachdem letzte Woche das Spiel der B1 den wetterbe- dingt schlechten Platzverhältnissen zum Opfer gefallen war, waren unsere B1 Mädels besonders begierig auf ihr erstes Rückrundenspiel gegen die Zweitplatzierten aus dem Schwarzwald. So starteten wir entsprechend forsch in die Begegnung, doch zunächst waren die Gegnerin- nen meist gedankenschneller und wir mussten immer wieder kleinere Fehler ausbügeln. So lief bereits in der 10. Minute, nach einem guten Pass, die unsere Abwehr überspielte, die gegnerische Mittelstürmerin allein auf das Tor zu und versenkte den Ball zum 0:1. Kurz darauf eine ähnliche Situation über halbrechts, Tabea konnte sie zwar noch leicht nach außen drängen, doch den Schuss aufs freie Tor blockte dann Lorena mit einem grandio- sen Hechtsprung mit ihrem Rücken ab. Diese Situationen waren wie ein Weckruf für unser Team und nach gutem Zuspiel von Laura auf Sophia, legte diese über links ei- nen tollen Sololauf hin, zog nach innen und schoss flach ins lange Eck zum umjubelten Ausgleich. Noch vor der Pause setze sich dann Jana im Mittelfeld gut durch und konnte nur durch ein Foul gebremst werden, bevor da- nach dann Stella, alleine auf’s Tor zulief, die herausstür- menden Torfrau umkurvte und von dieser dann ebenfalls unsanft von den Beinen geholt wurde. Der Schiedsrichter ließ hier Gnade vor Recht walten und zog nur Gelb. Nach der Pause agierten wir im Mittelfeld deutlich kompakter und gewährten den Gegnerinnen kaum mehr Zugriff. In der 52. Minute steckte Hedda einen super Pass auf die an diesem Nachmittag überragende Sophia durch, die den Ball dann zum 2:1 Führungstreffer im Tor versenkte - Spiel gedreht. Doch wir ließen nicht locker und nachdem die Gegnerinnen einen Eckball nicht gut klären konnten, reagierte Martha am schnellsten und erzielte den Treffer zum 3:1 Endstand. In der Folge hatten wir noch mindestens drei Großchancen, doch das Ergebnis wurde nicht mehr verbessert. Am Ende ein souveräner und insbesondere in der zweiten Halbzeit überlegen geführtes Spiel unserer Mädels gegen eines der stärkeren Teams der Liga. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Salome Lehnert. B2 Juniorinnen FV Bad Waldsee - SGM Baindt Fronreute 4:0 Im Schnitt knapp 2 Jahre jünger war das SGM-Team um Kapitänin Lena Füssel an diesem Spieltag und musste sich den stark spielenden Mädels von Bad Waldsee stel- len. In Halbzeit 1 war es eine Mischung aus Glück, Kampf und einer sehr stark aufgelegten Torfrau Selena, dass es unsere Mädels mit 0:0 in die Halbzeit schafften. Leider blieb man bis dahin auch selbst ohne eigene Torchance. In der zweiten Halbzeit zeigten unsere SGM-Spielerinnen dann ein anderes Gesicht. Sie begannen zu zeigen, dass sie nicht nur fighten, sondern auch spielen können und Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 schafften es sich immer wieder gefährlich in die gegne- rische Hälfte zu kombinieren. Leider forderte mit der Zeit das große Spielfeld und die lange Spieldauer für unsere jungen Mädels ihren Tribut. Mehr und mehr individuelle Fehler passierten und der FV Bad Waldsee entschied am Ende das Spiel verdient für sich. Für unsere junge Truppe war dieses Spiel ein weiterer wichtiger Schritt in ihrer Entwicklung. Die Mädels können trotzdem sehr stolz auf ihre Leistung sein und wenn sie so weiter arbeiten wird man mit Sicherheit noch das ein oder andere Spiel für sich entscheiden können. Kader: Selena Schobloch(TW), Vivienne Pogrzeba, Julia Eberlen, Victoria Wertmann, Dorina Boser, Malena Kalet- ta, Sarah Leibfahrt, Lena Füssel (C), Alina Braun, Pauline Preis, Luisa Kieble, Sara Jukic, Cilia Sauter Frauenfußball SGM Fronhofen/Blitzenreute - SV Baindt 3:0 Eigentlich wollten wir vom Tabellenführer aus Fronhofen mindestens einen Punkt mitnehmen, doch obwohl wir in der ersten Halbzeit sehr gut mithielten und uns einige sehr gute Torchancen durch Viola, Mandy und Lisa erarbeite- ten, sollte uns kein Tor gelingen und wir gerieten nach ei- nem Freistoß sehr unglücklich in Rückstand. In der zweiten Hälfte stellte Fronhofen die Abwehr geschickt um, so dass wir früher abgefangen wurden und mit zunehmender Spieldauer und fortschreitendem Kräfteverschleiß kaum noch durchkamen. Ein platzierter Weitschuss unter die Latte sowie ein guter Konter, abgeschlossen durch Jule Trotzki, besiegelten dann unsere Niederlage. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Muriel Zumbrock, Selinay Tasyürek, Julia Klein, Selin Pfefferle, Nici Schmidt, Mona Eiberle, Tasja Kränkle, Lisa Meschen- moser, Laura Maucher, Viola Zanutta, Mandy Hennig, Selin Turan, Lara Herde Am Sonntag 16.04.23 (10:30 Uhr) spielen wir daheim ge- gen den SV Achberg. Herren 1 sichern Relegationsplatz SV Baindt - TSG Leutkirch II 9:0 Im letzten Heimspiel der Saison gelang uns ein ganz starker 9:0 Sieg gegen das vom Abstieg bedrohte Team aus Leutkirch. Bereits in den Doppeln zeigten wir den Leutkirchner mit drei 3:0 Siegen, dass es für sie heute schwer werden wird, Punkte auf die Anzeigetafel zu bekommen. In den dar- auffolgenden Einzeln konnten die Zuschauer nicht nur erfolgreiches, sondern auch spektakuläres Tischtennis sehen. Philipp Schwarz gewann mit teilweise langen Ball- wechseln gegen den blockstarken Thomas Motz und Marcel Brückner ließ Felix Berres durch seine unglaub- lich schnellen Angriffsbälle gar nicht erst ins Spiel kom- men. Richtig reinbeißen musste sich danach Nico Schef- fold gegen Christoph Motz, der nach 0:2 Satzrückstand und guter kämpferischer Leistung noch mit 3:2 gewin- nen konnte. Tobias Nowak lieferte gegen Andreas Peter das spektakulärste Spiel des Tages ab, inklusive Becker Hecht und einem Topspin um das Netz herum. Thomas Nowak und Frank Markwart vollendeten diesen für uns grandiosen Tischtennisabend mit zwei weiteren gut her- ausgespielten Siegen. Sollte Aulendorf sein vorletztes Spiel am 15.04. gewinnen, steht uns eine Woche später am 22.04. in Aulendorf ein echtes Meisterschaftsendspiel bevor. Beide Mann- schaften stehen gegenwärtig mit 4 Verlustpunkten an der Tabellenspitze, sodass der Sieger in diesem letzten Spiel der Saison dann auch Meister in der Bezirksliga wird. Alle Fans sollten sich diesen Termin schonmal rot im Kalender markieren, wir freuen uns jetzt schon auf einen tollen Tischtennistag mit vielen Zuschauern in der Aulendorfer Sporthalle! Es spielten: Philipp Schwarz (1:0), Marcel Brückner (1:0), Nico Scheffold (1:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (1:0) TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz im Ver- einsheim findet am SAMSTAG, 15. April 2023 ab 10 Uhr statt. Angedacht ist dieses Jahr NEU die Aktion am Samstag durchzuführen, um damit hoffentlich mehr Mitglieder zu gewinnen als die letzten Jahre! Viele Helfer*innen sor- gen für ein schnelles Ende: Deshalb freuen wir uns auf Jede*n ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer und Handschuhe mitbringen. Natürlich gibt es in der Pause etwas zur Stärkung! Bitte kurze Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt --> Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Verbands- runde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training belegt sind. --> Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr, teilweise unter Anleitung von Mitgliedern. --> Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- €. Haben wir Sie neugierig gemacht? Kommen Sie einfach auf unsere Anlage, lesen Sie unsere Vereins-Broschüre, schauen Sie auf unsere Homepage: http://www.tc-baindt.de/Mitgliedschaft/ Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, Tel. 07502 1740, E-Mail: 1.vorsitzende@tc-baindt.de Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Die diesjährige Turniersaison ist bereits in vollem Gange. Für unsere Reiter startete diese auf dem Reitturnier in Fronhofen. Hierr platzierte sich Luisa Walser mit ihrer First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 8. Platz. Gratulation an Luisa Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Lina Heilig sicherte sich im Dressurreiterwettbewerb Kl. E mit Malu den 6. Platz. Herzlichen Glückwunsch den beiden zu den ersten Erfol- gen des Jahres. Wir hoffen über viele weitere tolle Ergeb- nisse berichten zu können. Lina mit Malu Blutreitergruppe Heute Donnerstag, 06.04.2023 Versammlung für alle Blutreiter und zur Mitgliederaufnahme Am Donnerstag, 06. April 2023, 20:00 Uhr sind alle Blutreiter und Blutreiterinnen, auch die, die es werden wollen -insbesondere Jugendliche-, ehemalige Blutreiter sowie alle, die die Gruppe und die Heiligblut- verehrung fördern möchten, herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Nachdem die seit 1906 bestehende Blutreitergruppe Baindt am 17. Januar 2023 als eingetragener Verein ge- gründet wurde, werden in dieser Versammlung alle Inte- ressierten ausführlich informiert sowie gebeten die Mit- gliedschaft zu beantragen. Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist die Mitgliedschaft im Verein grund- sätzlich Bedingung. Wir freuen uns auf viele Besucher. Anstehende Termine: Freitag, 21.04.2023, 20:00 Uhr: Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 10.05.2023: Besprechung und Anmeldung St.Georgs-Ritt Gwigg und Blutfreitag Weingarten Sonntag, 14.05.2023: St.Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg Christi-Himmelfahrt, 18.05.2023: Proberitt in Sulpach Freitag, 19.05.2023: BLUTFREITAG in Weingarten Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung 2023 Am Freitag, den 31.03.2023 konnte der 1. Vorstand, Marius Maucher im Bischof Sproll Saal zahlreiche Aktive und Passive Mitglieder begrü- ßen. Besonders begrüßte er unser Ehrenmitglied Andreas Joachim, sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Nach dem verlesen der Tagesordnungspunkte gab einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2022 sowie auf die Fasnet 2023. Als Highlight des letzten Jahres nannte er unser Weinfest, das endlich wieder komplett ohne Einschrän- kungen und über drei Tage auf dem Baindter Dorfplatz stattfinden konnte. Im gleichen Zug erwähnte er auch, dass unser diesjähriges Weinfest nicht in dem Umfang stattfinden kann, da wir immer noch nicht wissen wann die Dorfplatzumgestaltung beginnt bzw. wo es stattdes- sen stattfinden kann. Danach betonte er außerdem, dass wir dieses Jahr unbedingt neue Mitglieder finden müssen und bat darum Werbung für unseren Kennenlernabend zu machen. Als nächstes verlas Lukas Tanner den Bericht des Schrift- führers über die vielfältigen Aktivitäten und Zahlen der Schalmeien. Die Schalmeienkapelle besteht derzeit aus 25 aktiven Mitgliedern und 135 Passivmitgliedern. Der Musikalische Leiter, Martin Stauber ehrte im Anschluss die 6 Proben und Auftritts besten mit einer Flasche Wein und einem Bistro Gutschein. 1. 100 % Anwesenheit: Marius Maucher 1. 100 % Anwesenheit: Lukas Tanner 3. 98 % Anwesenheit Micheal Sonntag 4. 95 % Anwesenheit: Timo Rösch 4. 95 % Anwesenheit: Dominik Rapp Außerdem bedanke er sich bei der gesamten Kapelle für den guten Einsatz das ganze Jahr über und dass wir trotz sehr vieler Auftritte immer ein gutes Bild abgegeben ha- ben. Besonders bedankte er sich bei Christian Kerner, der ihn während seiner Abwesenheit als Musikalischer Leiter sehr gut vertreten hat. Im Anschluss stellte Adrian Zanutta in Abwesenheit von Moritz Lang seinen Kassenbericht des vergangenen Jah- res vor. Thorsten Lott und Sabrina Tenhünfeld bestätigten die sehr gute Kassenführung. Ergebnis der Wahlen: 1. Vorstand: Marius Maucher Zeugwart: Lukas Tanner Schriftführer: Alexander Abel Kassenprüfer: Thomas Gauder Vielen Dank an unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Anschließend wurden von Martin Stauber die Ehrungen durchgeführt. - Für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde Daniel Bacher geehrt. - Für 15 Jahre Mitgliedschaft wurde Lukas Hirschmann geehrt - Für 25 Jahre erhielt Marcel Knapp einen Wandteller - Für 30 Jahre erhielten Thomas Gauder, Stefan Blank und Jürgen Ingerl ein geschnitztes Wandbild Die gesamte Vorstandschaft gratuliert den Jubilaren. Anschließend bedankte sich noch Roland Oelhaf in Na- men der gesamten Narrenzunft Raspler bei uns, dass so ein tolles Verhältnis zwischen unseren beiden Vereinen herrscht und auch zu dem guten Kontakt der zu unserer Vorstandschaft besteht. Anschließend ging noch ein be- sonderer Dank an Marius Maucher, der immer alles für den Verein gibt, trotz dass er in letzter Zeit durch seine Techniker Schule eine zweifach und auch dreifach Belas- tung hatte. Nach dem offiziellen Ende wurde in geselliger Runde noch das ein oder andere Thema vertieft und an- geregt diskutiert. Unsere Jubilare: Thomas Gauder 30 Jahre, Stefan Blank 30 Jahre, Jürgen Ingerl 30 Jahre, Marcel Knapp 25 Jahre, Lukas Hirschmann 15 Jahre und Daniel Bacher 10 Jahre Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Liebe Mitglieder, frohe Ostern wünscht Ihnen allen Ihr VdK OV Weingarten. Bleiben Sie gesund!! Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im April geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des So- zialverbandes VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Ge- burtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Bezirksmeisterschaften im Rettungs- schwimmen 2023 Am Sonntag, 19. März 2023 waren wir Gastgeber der diesjährigen Be- zirksmeisterschaften für den DLRG-Bezirk Ravensburg. Schwimmer aus den 9 DLRG-Ortsgruppen Altshausen, Bad Wurzach, Baienfurt, Bodnegg, Leutkirch, Obere Schussen, Ravensburg, Wangen und Weingarten waren unserer Einladung gefolgt, sich in verschiedenen Ret- tungsschwimmdisziplinen zu messen. Wettkämpfe Pünktlich um 9:00 starteten für 95 Einzelschwimmer die Einzelmeisterschaften. Jeder Teilnehmer musste 3 Diszi- plinen schwimmen, die gesamt gewertet werden. Zu den Disziplinen gehörten Hindernisschwimmen, kombiniertes Schwimmen, Flossenschwimmen, Retten oder Retten mit Flossen. Zu den Mannschaftsmeisterschaften um 13:00 Uhr traten 21 Mannschaften an, die je vier Disziplinen schwim- men: Hindernissstaffel, Puppenstaffel, Gurtretterstaffel und Rettungsstaffel. Bei den Wettkämpfen wurden ins- gesamt 10 DLRG-Bezirksmeistertitel im Einzelschwimmen und 9 DLRG-Bezirksmeistertitel in den Mannschaftswett- kämpfen vergeben. Schwimmer Auch die Ortsgruppe Baienfurt nahm mit einer Gruppe Schwimmer teil, von denen einige zum ersten Mal bei ei- nem so großen Wettkampf dabei waren. Alle haben ihr bestes gegeben und tolle Plätze erreicht. Altersklasse (AK) 10 männlich: 2. Platz: Max Müller, 3. Platz: Nikolas Märten, 5. Platz: Lukas Mahle, 7. Platz: Jan Staudacher, 8. Platz: Timo Dörrer. AK 10 weiblich: 8. Platz: Sarah Halama. AK 12 weiblich: 9. Platz: Emily Steinbach. AK 12 männlich: 3. Platz: Matthias Kanke. AK 13/14 männlich: 9. Platz: Leon Dörrer. AK 17/18 männlich: 2. Platz: Manuel Rothmund. Bei den Mannschaftsmeisterschaften startete mit Ida Mehrle, Jara Phillipson, Lea Staudinger und Melissa Wurm, eine erfahrene Damen-Mannschaft in der AK offen weiblich, die sich souverän den 1. Platz und damit den Bezirks- meistertitel holte. Sie haben sich damit für die Teilnah- me an den Württembergischen Meisterschaften im Juni in Neckarsulm qualifiziert. Wir gratulieren all unseren Schwimmern für diese tollen Platzierungen und bedan- ken uns bei den Betreuern Manuel Keller, Lukas Wurm und Leonie Schmid für die Vorbereitung und Betreuung der Schwimmer. Kuchenbäcker und Verpflegung Wie bei jedem Wettkampf, gab es auch dieses Jahr wie- der eine Verköstigung für Schwimmer, Helfer und Gäste. Wir bedanken uns bei Charlotte Knöpfler und Petra Lo- renz für die Organisation der Verpflegung und bei allen Eltern, die unser Kuchenbuffet wieder so reichhaltig be- stückt haben. Helfer Damit ein Wettkampf mit so vielen Schwimmern funk- tioniert, sind 35 Posten rund um das Schwimmbecken besetzt. Neben den Wettkampfleitern sind Schwimmrich- ter, Schiedsrichter, Zieleinlaufrichter, Auswerter, ein Rö- delteam, Wenderichter und Zeitnehmer im Einsatz. Aus allen 9 Ortsgruppen waren Helfer gemeldet und sorgten für einen reibungslosen Wettkampf. Unterstützt wurden wir von zwei erfahrenen Wettkampfrichtern aus dem DLRG Landesverband. Damit wir in Zukunft für die Or- ganisation der Wettkämpfe gut vorbereitet sind, haben 5 unserer Trainer an diesem Tag auch die Prüfung zum F1-Wettkampfrichter erfolgreich abgelegt. Jugend Ein ganz besonderes Highlight war während des Wett- kampfes und der Siegerehrung WüHi. Wühi (Württember- gischer Hirsch) ist das Maskottchen des DLRG Landes- verbandes Württemberg. Dieser war extra aus Böblingen angereist und hat sich gerne mit vielen begeisterten Kin- dern für ein Foto ablichten lassen. Leonie Schmid (Betreuerin), Ida Mehrle, Lea Staudinger, Julia Leonhard (Jugendleiterin), WüHi (Maskottchen), Jara Philipson, Melissa Wurm, Lukas Wurm (Betreuer) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Wir danken uns bei unseren DLRGlern, unserer Jugend, unseren Betreuern, Schwimmern und Helfern, die zum Ge- lingen dieser großen Veranstaltung beigetragen haben. Ein großer Dank geht auch an die Hallenbad Baienfurt e.G., die uns für diesen Tag das Hallenbad zur Verfügung gestellt hat. Für das Baienfurter OrgaTeam der BM2023 Jannik Heinzler, Julia Leonhard, Ida Henschel, Agnes Müller Kegelfreunde Baienfurt „Wir suchen neue Mitkegler (Freizeitkegler) für Montag Abend um 19.30 Uhr in der Gaststätte Marktplatz 3 in Baienfurt. Gerne können Sie auch einfach zum Schnup- pern kommen. Näheres unter der Telefonnummer 0171 2677950 (gerne auch per Whatsapp). Wir freuen uns auf Sie.“ BSVW Blinden- und Sehbehinderten- verband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 12. April 2023 um 19.00 Uhr Thema: Wie sage ich es meinem Arzt/meiner Ärztin? Kommunikation mit dem Arzt Frau Dr. Seidel von der Fachhochschule Hannover 10. Mai 2023 um 19:00 Uhr Thema: Altersbedingte Makula Degeneration Herr Dr. David Merle von der Universitätsklinik Tübingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl (mobil) +496971049922,85406240815 Deutschland +496938079883,85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart Musikverein Alttann Thannfest vom 13. - 16.04.2023 Liebe Freunde des Musikverein Alttann, hiermit laden wir Euch zu unserem diesjährigen Thannfest in unser gemütliches, beheiztes Festzelt nach Alttann ein. Am Donnerstagabend können unsere Besucher ab 18:30 Uhr beim Feierabend-Hock mit Freunden und Be- kannten bei leckerem kulinarischem Angebot und einem Feierabendbier vom Alltagstrott Abstand nehmen. Der Musikverein Alttann sorgt für die musikalische Un- terhaltung. Es wird ein vielfältiges Programm unter der Leitung von Dominic Neusch auf die Bühne gebracht. Am Freitagabend ab 20 Uhr können sich die jungen Besucher endlich wieder die Seele aus dem Leib tanzen. Motorsportclub Langnau e.V. im ADAC Mit Gottes Segen in die Biker-Saison Der Motorsportclub Langnau e. V. im ADAC lädt alle Mo- torradfahrerinnen und Motorradfahrer traditionell am Ostermontag, 10. April zur Motorradweihe in die Pfarr- kirche nach Laimnau ein. Der Gottesdienst mit Segnung beginnt um 10 Uhr. Für eine unfallfreie Saison werden am Ostermontag die Motorräder der Bikerinnen und Biker gesegnet. Der MSC Langnau organisiert auch dieses Jahr wieder zum Start in die Biker-Saison die Motorradweihe in Laimnau. Um 10 Uhr beginnt der Gottesdienst mit Pfarrer Simon Hof. Er spendet den Bikern den Segen für eine unfallfreie Saison. Im Anschluss an die Weihe fährt der Motorradkorso von der Kirche zur Argentalhalle. Dort findet im Foyer der Argentalhalle ein gemütlicher Biker-Frühschoppen statt. Die Motorradweihe findet bei jeder Witterung statt. Die Motorräder können auf dem Parkplatz bei der Kirche abgestellt werden. Für Fragen steht Andrea Kreuzer telefonisch unter der Nummer 0170 930 96 44 zur Verfügung. Informationen gibt es auch im Internet unter www.msclangnau.de. Bauernhaus Museum Allgäu-Oberschwaben Zuckerhasen, Rätschen und Fastenbrezeln Buntes Osterferienprogramm im Bauernhaus Museum Allgäu-Oberschwaben Am Ostermontag, dem 10. April und in den Osterferien gibt es im Bauernhaus-Museum in Wolfegg ein buntes Programm für kleine und große Gäste: Kinder dürfen am Ostermontag Ostereier suchen, für die Erwachsenen gibt es eine Ausstellung kunstvoll verzierter Ostereier. Auch wer die roten Zuckerhasen kennt, darf sich freuen: die Herstellung wird am Ostermontag im Museum vom Mu- seumszuckerbäcker vorgeführt. Mit einem umfangreichen Programm rund um die Os- terfeiertage lädt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg seine Besucher ein, Informatives, Ku- linarisches und Unterhaltsames mit der gesamten Familie zu erleben: Am Ostersonntag bereiten die Landfrauen ihre beliebten „Versucherle“ zu. Die Museumsbesucher erhal- ten Tipps rund um die oberschwäbische Küche, dürfen die Köstlichkeiten probieren und erhalten obendrein auch das Rezept für zu Hause. Rote Zuckerhasen am Ostermontag Mit dem „Ostermontag im Museum“ gibt es kunterbuntes Programm für die ganze Familie: Die Großen können sich die Ostereierausstellung ansehen oder den Handwerkern wie dem Glasbläser über die Schulter schauen. Die Klei- nen dürfen sich ihre eigenen Eierwärmer filzen, lustige Holz-Ostertiere bemalen oder um 13 Uhr den Erzählun- gen der Märchentante lauschen. Höhepunkt des Tages ist für viele Kinder die gemeinsame Ostereiersuche um 11.30, 13.00 und 14.30 Uhr. Auch Zuckerbäcker Benny Gut ist wieder zu Gast: Er stellt in seiner Manufaktur die traditionellen roten Zuckerhasen her. Das Verschenken dieser roten Zuckerhasen war vor wenigen Jahrzehnten in der Osterzeit noch weit verbrei- Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 tet. Im Museum gibt es nun die seltene Möglichkeit, Ben- ny bei seinem Handwerk über die Schulter zu schauen. Osterferienprogramm für Kinder Beim Osterferienprogramm gibt es jeweils von 11 bis 16 Uhr Mitmachaktionen für Kinder. Hier dürfen sie selbst mit an- packen und u. a. ihre handwerklichen Talente entdecken. Diese Mitmachaktionen und Thementage gibt es rund um die Osterfeiertage: Donnerstag, 06. April: „Rund um Ostern“: Osterrallye, Info- und Mitmach-Station „Ostern früher und heute“, Eier färben, Karfreitags-Rätschen bauen, Fasten- brezel backen und Gründonnerstagssuppe kochen. Dienstag, 11. April: „Frühjahresputz“ Möbelpolitur herstellen, Möbelreinigen wie früher, Tep- pichklopfer flechten, Handreisigbesen binden, Früh- jahrs-Kräutersuppe kochen und Geschichten vorlesen (13 Uhr) Donnerstag, 13. April: „Von der Faser bis zum Hemd“ Vorführung Verarbeitung von Flachs, Flachswickel ba- cken, Nadelkissen herstellen, Textilausstellung von heute, Wolle spinnen, Mitmach-Märchen Frau Holle (11.30 Uhr, 13.30 Uhr) Die Aktionen sind ohne Voranmeldung und finden bei jeder Witterung statt. Bauernhaus-Museum Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ Fortgesetzt wird die vierteilige Vortragsreihe „Hei- matkunde - wie sich nicht im Schulbuch steht“ am Donnerstag, 13. April 2023 um 19 Uhr von Poetry Slam- mer Wolfgang Heyer in der Zehntscheuer Gessenried im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg mit dem Thema „Heimat - eine launig emotionale Gedan- kenreise mit einem Oberschwaben“. Wolfgang Heyer ist langjähriger Poetry Slammer. Der Oberschwabe spielt also mit der Sprache und widmet sich dabei leiden- schaftlich dem schwäbischen Dialekt und seiner Heimat. In seinen melodischen Texten geht es mal ums Ruten- fest, mal um den Landkreis Ravensburg und mal um die schwäbische Weltsprache. Heyer fasst das Gefühl der Heimat in Worte, die berühren, zum Nachdenken anre- gen und ausgelassen zum Lachen bringen. Die Gäste erwartet ein überraschender Abend bei einer launig emo- tionalen Gedankenreise. Eine Anmeldung zum Vortrag ist nicht erforderlich, der Eintritt beträgt 4,00 €. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 8. April 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg - Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 8. April 2023 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 9. April 2023 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS - Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Men- schen ab ca. 16 Jahren geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Damit sie besser hören können. Das ist für die Tiere überlebenswichtig: Hasen haben viele Fressfeinde und müssen ständig vor ihnen auf der Hut sein. Um rechtzeitig Reißaus nehmen zu können, sind sie darauf angewiesen, ihre Jäger frühzeitig zu hören. Das können sie am besten mit ihren langen Löffeln. Die sind so aufgebaut, dass die Schallwellen gebündelt und verstärkt werden. Gleichzei- tig sind die Ohren sehr beweglich. Die Nager können sie sogar unabhängig voneinander in verschiedene Richtungen drehen. So finden sie schnell heraus, aus welcher Richtung Gefahr droht. © Glawion/DEIKE, Bild: © Hermenau/DEIKE 752U04U3 Warum haben Hasen lange Ohren? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Jetzt für 2023 bewerben! FPT Robotik GmbH & Co. KG | Schattbucher Straße 10, 88279 Amtzell | Tel.: +49 7520 95130 | Mail: robotik@fpt.de | www.fpt.de Deine Ansprechpartner: Daniela Prinz & Vera Burkart Tel.: 07520 95130 Mail: bewerbung@fpt.de #MachDeinDing#MachDeinDing Scan dich direkt zur Ausbildung! Ausbildung bei fpt / Mechatroniker (w/m/d) / Zerspanungsmechaniker (w/m/d) / Fachinformatiker (w/m/d) Anwendungsentwicklung / Industriekaufmann (w/m/d) Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Die Gemeinde Fronreute (5050 Einwohner) hat eine unbefris- tete Vollzeitstelle im Gemeindebauhof ab sofort zu besetzen. Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Gemeindebauhof mit handwerklicher Ausbildung bzw. Ausbildung als Elektriker (m/w/d) Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: www.fronreute.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 8. Mai 2023. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 CAP-Markt, Dorfplatz 2, 88255 Baindt Ihr Nahversorger in Baindt und gerne auch bis vor die Haustür #Lieferservice! Einfach QR-Code scannen und mal reinschauen. Wir freuen uns auf Sie. Telefon: 07502- 9113 178 . www.hofladen-vorsee.de Familie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Besuchen Sie uns: Dienstag - Samstag: 9 - 18 Uhr Sonntag & Feiertag: 13 - 18 Uhr LANDWIRTSCHAFT: MIT DEM RICHTIGEN KNOW-HOW ERTRÄGE SICHERN Landwirte müssen heute auf eine pflanzen- und bodengerechte Dün- gung achten Wer heute als Landwirt die notwendi- gen Erträge erzielen will, kommt um eine pflanzen- und bodengerechte Mineraldüngung nicht herum. Foto: djd/Verband der Kali- und Salzindus- trie/Getty Images/Uwe Umstätter (djd). Wer heute als Landwirt die not- wendigen Erträge erzielen will, egal, ob in der konventionellen Landwirt- schaft oder im Ökolandbau, kommt um eine pflanzen- und bodengerech- te Düngung nicht herum. Hier ist das richtige Know-how gefragt. Nährstoffe auf den Bedarf der Pflanzen abstimmen Das weiß auch Uwe Gröhmkes. Der Bauer aus Leidenschaft hat vor fünf Jahren den väterlichen Betrieb in Ost-Westfalen übernommen und seine Erfahrungen gemacht. „Eini- ge meiner Bekannten, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten, glau- ben, wir düngen nach dem Motto: viel hilft viel“, erzählt Gröhmkes. Die Realität allerdings sieht anders aus. So achtet der Landwirt penibel darauf, nur so viel Dünger auszubringen wie unbedingt nötig. Zum einen sind Mi- neraldünger ein Kostenfaktor für seinen Betrieb, zum anderen weiß Gröhm- kes, dass seine Pflanzen nur dann gedeihen, wenn die einzelnen Nährstof- fe auf deren Bedarf abgestimmt sind: „Es bestimmt immer der Nährstoff, an dem es mangelt, die Grenze des Wachstums. Egal, ob das nun Kalium, Stickstoff, Phosphor oder Magnesium ist. Das gilt auch, wenn von den an- deren Nährstoffen noch genug im Boden ist.“ Heimische Kali- und Salzbranche unterstützt die Landwirte Regelmäßige und umfassende Analysen verraten dem Landwirt, wie die Nährstoffversorgung in seinem Ackerboden aussieht. Damit hat er eine be- lastbare Grundlage, um den geeigneten Mineraldünger auszuwählen und die Dosierung festzulegen. Unterstützung erhält er von der heimischen Kali- und Salzbranche. „Zum einen gewinnt unsere Branche - in der Re- gel bergmännisch und sehr verantwortungsvoll - die Millionen Jahre alten natürlichen Rohstoffe und produziert daraus etwa mineralische Dünger, die im Ökolandbau eingesetzt werden können“, erklärt Christoph Wehner, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes VKS. Unter www.vks-kali- salz.de erfährt man mehr dazu. Zum anderen sei in den zurückliegenden Jahren auch ein breites Netz an Beratern aufgebaut worden, die die Land- wirte vor Ort partnerschaftlich unterstützen. „Um das wichtige Ziel einer optimierten Düngung zu erreichen, setzen wir zudem auf Webinare, Fach- vorträge und Video-Tutorials“, so Wehner. Lohnender Wissenstransfer Uwe Gröhmkes schätzt diese Angebote, auch wenn es ihm manchmal schwer- fällt, sich nach der Arbeit an den Computer zu setzen und im Internet die Fachinformationen abzurufen. „Aber auf der anderen Seite helfen mir die Beratung vor Ort und natürlich auch die Infos im Netz dabei, die Düngemit- tel optimal zu nutzen und so eine Überdüngung zu vermeiden.“ Der enga- gierte Landwirt ist ein Beispiel dafür, wie wichtig und lohnend der Wissen- stransfer für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Umwelt sein kann. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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