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Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kinderbetreuungseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_dem_01.09.2023.pdf

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt § 1 Öffentliche Einrichtung § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses • • • • § 4 Benutzungsgebühren • • • • • § 5 Gebührenhöhe § 6 Gebührenschuldner § 7 Entstehung/ Fälligkeit § 8 Inkrafttreten Hinweis: schrift- lich oder elektronisch[mehr]

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Dateigröße: 668,51 KB
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    Zuletzt geändert: 12.10.2023
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    Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt § 1 Öffentliche Einrichtung § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses • • • • § 4 Benutzungsgebühren • • • • • § 5 Gebührenhöhe § 6 Gebührenschuldner § 7 Entstehung/ Fälligkeit § 8 Inkrafttreten Hinweis: schrift- lich oder elektronisch[mehr]

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      Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt § 1 Öffentliche Einrichtung § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses • • • • § 4 Benutzungsgebühren • • • • • § 5 Gebührenhöhe § 6 Gebührenschuldner § 7 Entstehung/ Fälligkeit § 8 Inkrafttreten Hinweis: schrift- lich oder elektronisch[mehr]

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        Amtsblatt_2023_06_02_KW22.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 2. Juni 2023 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. GEMMEEIINNDE FFEESSTT beim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saalbeim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saal 20232023 JuniJuni 0808FronleichnamFronleichnam direkt nach der Prozessiondirekt nach der Prozession 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen Frühschoppen Mittagessen Kaffee und Kuchen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt der Erlös des Festesist für den Jugend-Chor,Ministranten und KJGbestimmt der Erlös des Festesist für den Jugend-Chor,Ministranten und KJGbestimmt Extra-Programm für Kinder gestaltet von: - Elternbeirat Kiga St.Martin - Biba-Butzemann-Team - Ministranten - KGR Extra-Programm für Kinder gestaltet von: - Elternbeirat Kiga St.Martin - Biba-Butzemann-Team - Ministranten - KGR Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt: Wasserzählertausch in Baienfurt und Baindt In Baienfurt und Baindt sind derzeit Mitarbeiter des Zweckverbands unterwegs, die Wasserzähler tauschen. Es werden diejenigen Zähler getauscht, bei denen die Eichfrist abgelaufen ist. In diesem Jahr führen ausschließlich die beiden Herren Klaus Bielau und Uwe Birkenmaier diesen Wasserzäh- lertausch durch. Sie können sich über einen Dienstaus- weis ausweisen. Lassen Sie keine anderen Personen in Ihr Gebäude, die vorgeben, Arbeiten an der Wasserleitung durchführen zu müssen oder Personen, die behaupten, Kontrollen im Namen der Gemeinde durchführen zu müs- sen. Für Rückfragen können Sie sich mit den Gemeindever- waltungen / Bürgerbüros oder mit dem technischen Ver- walter des Zweckverbands, Herr Schiedel, Telefon: 0751 / 40 00-40, in Verbindung setzen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Juni und Sonntag, 04. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Donnerstag, 08. Juni Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Juni Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 04. Juni Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Donnerstag, 08. Juni Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 25.05.2023 feierten die Eheleute Barbara und Rudolf Damoune das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vorschriften ab. Juni 08.06. Gemeindefest Kath. Kirche und BSS 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Zur Information Landkreis Ravensburg An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Kä- ferholzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchung aller befallener Stäm- me (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Sta- dium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zugelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofor- tige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Turnus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 23.6.2023 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalbjahres bis 30.9.2023 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 30.05.2023 gez. Landrat Autofreies Lauratal am 4. Juni von 8 – 20 Uhr Mehr Platz und Sicherheit fur Radfahrer und Fußganger – unter diesem Motto wird das Lauratal zum 2. mal fur den KfZ gesperrt. Das Lauratal ist ein Naherholungsgebiet, welches auch fur Wanderer und Radfahrer sicher zu nutzen sein muss. Seit dem E-Bike Boom entdecken viele Menschen die Moglich- keit, Alltagswege mit dem E-Bike zu bewaltigen, z. B. zur Schule oder zur Arbeit durchs Lauratal nach Weingarten oder ins Schussental zu kommen. Der Umstieg aufs Rad wird durch mangelndes Sicherheitsgefuhl behindert und wir mochten uns dafur einsetzten, das subjektive und objektive Sicherheitsgefuhl, gerade auch im Lauratal, zu verbessern. Hierzu hat das Aktionsbundnis einen Maßnahmenkatalog an die zustandige Straßenbehorde im Landratsamt uber- reicht, welcher die derzeitige Situation verbessern wurde. Welche Chancen und Moglichkeiten das Naherholungs- gebiet direkt vor unserer Hausture bietet konnen Burge- rInnen am 4. Juni von 8 – 20 Uhr im autofreien Laura- tal erleben, hierzu bietet das Aktionsbundnis wieder viel Angebote an: 11 – 16 Uhr: Infostand ladt zu Diskussion und Inforamti- on rund um das Thema Verkehrswende, Radschnellweg, Radverkehrskonzept Mittleres Schussental ein. 11 – 16 Uhr: Spielmobil fur Kinder und Familien. Den Sonn- tag mit Picknick im Naherholungsgebiet direkt vor der Haustur naturnah erleben, (Bewegungs-) Spielangebote fur die ganze Familie u. v. m. 11.30 – 13.30 Uhr: Bunte Radtour zur Waldbesetzung im Altdorfer Wald. Mit 2 Zwischenstopps bei der bestehenden Kiesgrube Oberankenreute und einer Trinkwasserquelle im Altdorfer Wald radelt die Gruppe zur Waldbesetzung, hier ist um 13.30 Uhr ein Rundgang durchs Baumhausdorf moglich. Einstiegsmoglichkeiten der Radtour um 12 Uhr am Dorfplatz Schlier und um 12.30 Uhr am Gasthaus Gru- ner Baum Oberankenreute. Auch Kinder und gemugliche RadlerInnen sind eingeladen, das Tempo wird angepasst. 14 – 16 Uhr: Clean up des Nabu Weingarten: Der Nabu unter Leitung von Christine Seifried befreit die Natur im Lauratal von achtlos weggeworfenem Mull. Greifzangen und Behalter werden gestellt. Herzliche Einladung, den Sonntag in netter Runde sinnvoll zu gestalten. Ab 17.30 Uhr: Kulturzentrum Linse: Alle Radler-Biere werden am autofreien Laurtal Sonntag im Kulturzentrum Linse fur 1,50 € angeboten. Treff ist jeweils am Infostand, Wanderparkplatz Karl-Ol- ga-Eiche, Eingang Lauratal von Weingarten kommend. Wir freuen uns auf Sie! Aktionsbundnis autofreies Lauratal – mehr Platz und Sicherheit fur Radfahrer und Fußganger - Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. eröffnet den 4. Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“ Unter der Schirmherrschaft von Regierungspräsident Klaus Tappeser schreibt der Arbeitskreis Heimatpfle- ge im Regierungspräsidium Tübingen e. V. zum vierten Mal den Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“ aus. Alle Betreiber von (Dorf-)Gasthäusern aus dem Regie- rungsbezirk Tübingen können sich bis zum 25. Juli 2023 für den Wettbewerb anmelden. Gasthäuser sind traditionell wichtige Orte der Begegnung und Kommunikation, vor allem in den Kommunen im Ländlichen Raum. Sie fördern den sozialen Zusammen- halt und die Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gemeinden. Umso mehr ist zu bedauern, dass ihre Zahl in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, die Pandemie kam erschwerend hinzu. (Dorf-)Gasthäuser sind als zentrale Orte für den vielfälti- gen Austausch der Bürgerschaft ein Stück gelebte Heimat. Um den Fortbestand als Treffpunkt zu sichern, sollten sie durch attraktive Angebote und innovative Konzepte die Menschen aller Altersgruppen vor Ort ansprechen. Dies kann gelingen, indem sie sich beispielsweise durch Musik- veranstaltungen, Mundartabende, Beiträge zur Dorfge- schichte oder sonstige heimatkundliche Aktivitäten, aber auch durch besondere gastronomische Angebote einem möglichst breiten Publikum öffnen. Dem Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tü- bingen e. V. ist es ein Anliegen, diese Entwicklung zu un- terstützen. Mit dem Wettbewerb möchte der Arbeitskreis (Dorf-)Gasthäuser auszeichnen, in denen sich die Gäste – aus nah und fern – wohlfühlen und gerne einkehren. Der Wettbewerb wird in der Regel alle zwei Jahre durch- geführt. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Mitgliedern des Arbeitskreises Heimatpflege und ande- ren mit der Heimatpflege und Heimatkunde verbunde- nen Personen, wie beispielsweise Kulturwissenschaftler oder Gastronomiefachleute. Aspekte, wie das kulturelle Programm oder die bauliche und räumliche Ausstattung, auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, flie- ßen in die Wertung mit ein. Ausgezeichnet werden jeweils bis zu drei Preisträger. Die Verleihung findet im Rahmen eines „Feschdle“ statt. Die Gewinner erhalten eine Urkun- de, eine Plakette und eine Stele. Interessenten können sich an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. beim Regierungsprä- sidium, Referat 23, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, wenden. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 25. Juli 2023. Nähere Informationen zu den Teilnahme- bedingungen gibt die Geschäftsstelle des Arbeitskreises. Der Arbeitskreis freut sich auch über Tipps und Vorschlä- ge von Gasthausbesuchern, die „ihr“ Gasthaus für den Wettbewerb empfehlen. Hintergrundinformation: Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübin- gen e.V. ist der Dachverband, der in der Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen tätigen Organisationen und Verbände. Seit seiner Gründung im Jahr 1985 unterstützt der Arbeitskreis Heimatpflege Vereine und Verbände, die sich mit der Heimat und der Heimatpflege beschäftigen. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Heimatpflege bedeutet für den vorwiegend ehrenamtli- chen Arbeitskreis, den hohen Stellenwert der Heimat in einer zusammengerückten Welt verständlich zu machen. Heimatliebe und Weltoffenheit sind in einer globalisierten Welt keine Gegensätze. Der Begriff „Heimat“ wird weit und offen gefasst, er umfasst nicht nur Erinnerungskul- tur. Heimat ist keinesfalls Reservat für wenige, sondern bietet Raum für viele. Tagesmütter und Tagesväter gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Wangen Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermitt- lungsstellen für Kindertagespflege der Caritas Boden- see-Oberschwaben und des Diakonischen Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee bieten im September 2023 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Ta- gesväter in Wangen an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und drei Samstagen im Sep- tember und Oktober statt. Dabei werden die Teilnehmen- den umfassend auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kon- text) und die Bereitschaft, diese durch Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 15.09.2023 von 14 bis 18 Uhr in Wangen. Die Qualifizierung wird kostenfrei angeboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erfor- derlich; Anmeldeschluss ist der 01.09.2023. Am 20.06.2023 findet um 20:00 eine Online - Infoveranstaltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgenden Link daran teilnehmen: https://eu01web.zoom.us/j/69771541177?pwd=ZHhBd DI4bzYrbUVndVRWam5rT1dtZz09 Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionalen Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: • Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de • Region Schussental: Anja Staib und Christina Neu- bauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de • Region Nordwest: Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt. Sie kennzeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung. Kin- dertagespflegepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von meh- reren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespfle- ge“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege wird in Koopera- tion vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Boden- see-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee angeboten. Sommer, Sonne, Ferienzeit: Blut spenden nicht vergessen! Die Sommerzeit stellt für die Versorgung von Pati- ent*innen eine Herausforderung dar. Jetzt liegend Le- ben retten. Das DRK bittet zur Spende. Der Sommer lockt in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blut- spende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter keinen Halt. Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.06.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Kleiner Pieks, große Wirkung: Eine einzige Blut- spende hilft bis zu drei Schwerkranken oder Verlet- zten. Jeden Tag zählt jede Spende: Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patient*innen auf das kontinuierliche Engagement der Blutspend- er*innen an- gewiesen. Gute Tat. Jute Tasche. Alle Lebensretter*innen erhalten bei der Blutspende einen exklusi- ven DRK-Jute-Tat-Beutel. Alle Informationen rund um das Thema Blutspende er- halten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Pressekontakt DRK-Blutspendedienst Baden-Württem- berg-Hessen gemeinnützige GmbH Eberhard Weck, Telefon: 069 / 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Sandhofstraße 1 in 60528 Frankfurt am Main Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 09.06.2023 Redaktionsschluss: 05.06.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Geborgen sein Die Barmherzigkeit Gottes Ist wie der Himmel, der stets über uns fest bleibt. Unter diesem Dach sind wir sicher, wo auch immer wir sind. Martin Luther Samstag, 03. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Leopold Koch, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Hilda und Fritz Blank, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisa- beth und Engelbert Schützbach) Sonntag, 04. Juni – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Max Dienstag, 06. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 07. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier zum Patrozinium († Thea Kränkle, Erika Bickel, Hans Späth) Donnerstag, 08. Juni – Fronleichnam 08.30 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit anschließender Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären mit Kirchenchor und Musik- kapelle († Anna und Josef Fässler, Jahrtag: Erwin Fässler) Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Laura Kurz, Marisa Pfister, Frida Rapp, Ben- jamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Han- nah Elbs, Nele Gründler, Pia Kreutle, Robin Schnez, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Anton Strehle, Johanna Zentner Anschließend Gemeindefest beim katholi- schen Gemeindehaus 09.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest Freitag, 09. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 03. Juni - 11. Juni 2023 Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Samstag, 10. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 11. Juni – 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Benja- min Zentner, Niklas Alber, Lena Alber, Bene- dikt Heilig, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Alexandra Schnez († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Pia Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 30. Mai bis zum 13. Juni 2023 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de GEMEINDE FEST beim Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Fronleichnam Juni 08 2023 direkt nach der Prozession Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen Extra-Programm für Kinder 8.30 Uhr Amt in der Kirche, anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Fronleichnam – Gottesdienst, Prozession und Gemeindefest am 08. Juni Unser „Fronleichnamsfest“ feiern wir wieder mit Festgot- tesdienst, Prozession und Gemeindefest am Donnerstag, 08. Juni. Bei gutem Wetter ist nach dem Festgottesdienst, welcher um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tradition die Fron- leichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Al- tären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeindefest beim Gemeindehaus/Bischof-Spro- ll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Ein- ladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmel- deformulare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen Die Kinderbuchautorin Antje Tresp-Welte bietet im Rah- men des Programms der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg am 16. Juni von 14 bis 17 Uhr den Workshop „Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen“ an. Die Veranstaltung findet in den Räumen in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Die Kursgebühr beträgt 20 €. Eine Anmeldung ist unter www. keb-rv.de erforderlich. Märchen behandeln Themen wie den Kampf zwischen Gut und Böse. Fantastische Figuren wie Hexen, Elfen und Zauberer sind der Stoff, aus dem gute Geschichten sind. In diesem Workshop wird diese märchenhafte Welt näher betrachtet. Anhand verschiedener Methoden des krea- tiven Schreibens entdecken die Teilnehmenden ihre eig- ne Fantasie, probieren Zugänge wie das Interview einer Märchenfigur aus und schreiben schließlich ihr eigenes Märchen. Richtig oder falsch gibt es dabei nicht – allein die eigene Intuition bildet den Maßstab für das persönli- che Schreiben. Als Leiterin für kreatives und therapeuti- sches Schreiben vermittelt die Referentin ihr Wissen mit viel Sachverstand. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Mehr- generationenhaus Weinbergstraße / Rahlentreff statt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Vater-Kind-Abenteuer – Pilgerwanderung mit Übernachtung unterm Sternenzelt Martin Schupp und Dr. Michael Schindler wandern mit Vätern und Kinder am Samstag, 17. Juni im Rahmen ei- ner Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung in die Nacht hinein. Nach einer Übernachtung unterm Sternenzelt kehrt die Gruppe am Sonntag, 18.Juni wie- der zurück. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Kosten betragen 15 € pro Person. Gemeinsam wandern die Teilnehmenden in den Abend und erleben den Sonnenuntergang. Anschließend sam- meln sich alle um ein Feuer, spielen, singen und reden. Übernachtet wird im Freien. Deshalb findet die Wande- rung nur bei trockenem Wetter statt. Teilnehmen können Väter mit Kindern oder Großväter mit Enkeln ab acht Jahren. Die Tour wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Der Treffpunkt in der Region Bodensee-Ober- schwabe, die Strecke und die genaue Abfahrtszeit wer- den noch mitgeteilt. Bitte beachten: Jeder, der den Weg mitgeht, muss einzeln angemeldet werden. Der Kurspreis versteht sich pro teilnehmende Person. Kooperationspart- ner dieser Veranstaltung ist die Seelsorgeeinheit Ravens- burg Mitte. Die Veranstaltung wird bezuschusst durch das Programm STÄRKE +. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Eine Reise durch vier Sternennächte im Buch Genesis Barbara Janz-Spaeth, Referentin für Bibelpastoral bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart, nimmt Teilnehmende am 20.Juni um 19 Uhr in ihrem Online-Kurs mit Texten auf eine Reise durch die biblischen Sternennächte. Grundlage sind die Texte aus dem Buch Genesis. Was bringen die Himmelslichter auf unseren Wegen zum Leuchten? Worauf weisen sie uns hin? Die Referentin be- trachtet gemeinsam mit den Teilnehmenden Texte, die in der Nacht den Weg weisen oder ganz neue Horizonte eröffnen. Es sind ein Mikrofon oder eine Videokamera erforderlich. Kurz vor der Veranstaltung erhalten angemeldete Teil- nehmende einen Link zu Einwahl und eine Anleitung für das Videokonferenztool ZOOM. Bitte bei der Anmeldung E-Mail Adresse mit angeben. Der Kurs ist grundsätzlich kostenfrei. Die Veranstalter freuen sich über die Überweisung eines freiwilligen Teil- nahmebeitrags. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e. V. Allmandstraße 10 88212 Ravensburg Telefon 0751 3616130 Fax 0751 3616150 E-Mail: info@keb-rv.de Kinderchorübernachtung im Proberaum Am 12.Mai 2023 war endlich unsere lang geplante Kinderchorübernachtung. Um 17 Uhr ging es los und alle kamen mit voll bepackten Rucksäcken, der Isomat- te und Schlafsack zum Proberaum. Die Freude war groß. Nach einem kurzen Einsingen wurde auch schon die Pizza geliefert. Es gab drei unterschiedliche Sorten, so dass für jeden etwas dabei war. Frisch gestärkt begann dann auch schon die Nachtwan- derung ans „Baindter Bädle“. Auf dem Weg wurde viel gelacht und mit den Pusteblumen gespielt. Schon waren wir am „Baindter Bädle“ angekommen. Dort haben wir mit einem Fallschirm gespielt und viel voneinander erfahren. So langsam wurde es richtig duster und wir sind zurück in Proberaum gelaufen. Jeder war aufgeregt und wollte endlich wissen, welchen Film wir anschauen. Doch zuerst mussten wir unsere Schlaflager richten. Schließlich hatte jeder den Platz, den er auch wirklich wollte und der Film konnte beginnen. Der erste Film hieß „Ab durch die Hecke“ und hat einfach jedes Kind zum Lachen gebracht. Nach dem Film war es schon recht spät und die ersten haben ihre Zähne geputzt. Jetzt war aber klar, dass es noch ein zweiter Film gibt. Wie der wohl ist? Auch der zweite Film „School of Rock“ hat sehr gefallen und jeder wünschte sich, einmal in seinem Leben auch so einen coolen Lehrer in der Schule zu haben. Langsam wurde der Raum etwas ruhiger und die Ersten waren bereits eingeschlafen. Am nächsten Morgen wurden die ersten schon früh wach, während die anderen gerne weitergeschlafen hätten. Es gab – wie jedes Jahr – ein leckeres Frühstück von Nadi- ne mit allem, was das Herz begehrt. Nach dem Frühstück halfen alle, den Tisch abzuräumen und ihre Schlaflager abzubauen. Auch wenn es noch ein bisschen frisch drau- ßen war, spielten wir dort unser letztes Spiel, bevor unsere Eltern uns auch schon wieder abholten. Es war eine wunderschöne Übernachtung mit viel Spiel und Spaß. Danke dafür an Rainer Strobel, Nadine Klotzer und natürlich auch an unsere Chorleiterin Doris Kapler. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen! (2. Korinther 13,13) Sonntag, 04. Juni Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 05. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 11. Juni 1. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche --- Gedanken zum Wochenspruch Gott ist Gemeinschaft – diese Kern- aussage durchzieht die ganze Bibel und am Dreieinigkeitssonntag feiern wir das ganz bewusst. Gleich am Anfang der Bibel heißt es im Schöpfungslied: „Lasst uns Men- schen machen“. Später bekommt Abraham Besuch dreier Gäste, die auf einer Ikone als drei Engel porträtiert werden. In der Geschichte heißt es dann aber „der HERR sprach“ und gemeint ist Jahwe, der einzige Gott selbst. Das Geheimnis des Wesens Gottes durchzieht die gan- ze Menschheitsgeschichte. Und indem sich Gott in Jesus selbst vorstellt in seiner bedingungslosen Liebe, als un- ser großes Gegenüber, gehen uns dafür die Augen auf. Wir können diesem dreieinigen Gott mit unserem Leben antworten und erleben, was Gemeinschaft mit diesem Gott bedeutet, dessen Wesensart die Liebe ist. Viel Freude beim Staunen und Entdecken! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Am ers- ten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. --- Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Famili- engottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend fin- det unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Dein Sommer in der Sonne! Teen Camp 14.08.-27.08.2023 Informationen, Anmeldung & Kosten unter www.ejw-rv.de/freizeiten/teen-camp Frauenkreis macht seinen AUSFLUG am MITTWOCH, den 14.6.2023 um 14:30 Uhr Ganz herzlich laden wir zu unserem Ausflug zum „Steine- labyrinth“ in Molpertshaus ein. Christine Blattner wird uns durchs Labyrinth führen und uns mit ihren Erläute- rungen informieren. Bei schlechtem Wetter können wir in ihrem Atelier über ihre Arbeit berichtet bekommen. Anschließend wollen wir in Baienfurt in der Eisdiele ein- kehren und über unsere Eindrücke miteinander ins Ge- spräch kommen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Ausflug und hoffe auf gutes Wetter. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Ver- brauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Heimniederlage gegen Weingarten SV Baindt - SV Weingarten 1:3 (1:3) Am 32.Spieltag durfte der SV Baindt zum vorletzten Heimspiel in dieser Saison den SV Weingarten auf der Klosterwiese be- grüßen. Der Landesliga-Absteiger verpatzte die Hinrunde völlig, steigerte sich in der Rückrunde jedoch deutlich und rangierte vor der Partie auf Tabellenplatz 10 und damit einem Nicht-Abstiegsplatz. Während der SVW aber wei- ter Punkte für den Klasserhalt sammeln muss, war die Ausgangslage für den SVB klar: mit einem Sieg würde man die Meisterschaft klarmachen und in die Landesliga aufsteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde kräftig die Werbetrommel gerührt, wodurch am Pfingstmontag fast 700 Leute den Weg auf die Klosterwiese fanden. Diese bekamen in den ersten Spielminuten zwei eher abwartende Teams zu sehen, wobei den 22 Akteuren auf dem Feld die Bedeutung der Partie anzumerken war. Nach dieser ausgeglichenen Anfangsphase kamen al- lerdings die Gäste immer besser ins Spiel und vergaben durch Ekincioglu die erste aussichtsreiche Gelegenheit (11.). Folgerichtig ging der SVW auch nach einer Viertel- stunde mit 0:1 in Führung: nach einer Halbfeldflanke von der rechten Seite, verlängerte Yertürk den Ball per Kopf ins lange Eck (16.). In der Folge legte der SVB seine etwas verhaltene Einstellung aber ab und verzeichnete durch einen Weitschuss von Kapitän Thoma (17.) die erste gute Möglichkeit. Sieben Minuten später zeigte die Baindter Mannschaft dann, wie sich das kompakte Mittelfeld der Gäste an diesem Tag knacken ließe. Nach einem Vertikal- pass auf Thoma konnte dieser in der gegnerischen Hälfte aufdrehen und den in die Tiefe gestarteten Dischl auf die Reise schicken, welcher Segbers umkurvte und ins leere Tor einschob (24.). Das Momentum schien durch diesen Treffer nun auf Baindter Seite zu kippen, doch nach ei- nem Abwehrfehler in der Baindter Hintermannschaft fiel die Kugel dem Weingartener Siegel vor die Füße, welcher den Ball trocken in den Winkel jagte und die erneute Füh- rung herstellte (29.). Diese hätte vom Tabellenführer vier Minuten später allerdings nochmals gekontert werden können: nach einem starken Flugball von Marko Szeibel, marschierte Boenke alleine auf das SVW-Tor zu, schei- terte mit seinem Abschluss jedoch am aufmerksamen Segbers (33.). Auf der Gegenseite blieben die Gäste da- gegen eiskalt vor dem Tor. Yertürk brach über die linke Seite durch, bediente Kny im Rückraum und dieser ver- senkte den Ball flach im langen Eck zum 1:3-Halbzeitstand (38.). Mit etwas mehr Spielglück hätte es auch mit einem Remis in die Pause gehen können, dennoch erarbeiteten sich die Gäste durch eine starke Zweikampfführung im Mittelfeld und eine effiziente Chancenverwertung verdient die 2-Tore-Führung. Mit der taktischen Umstellung auf Dreierkette und einem offensiven Wechsel (Fink für Tobias Szeibel), versuchte der SVB den Bock in der zweiten Halbzeit nochmals um- stoßen und mehr offensive Akzente als noch im ersten Durchgang zu setzen. Der SVW zeigte jedoch eine kon- zentrierte Abwehrleistung und ließ kaum Chancen aus dem Spiel heraus zu. Erst in der Schlussphase ergaben sich auf beiden Seiten wieder Möglichkeiten auf weite- re Tore: erst scheiterte Delimar aus kurzer Distanz am glänzend reagierenden Wetzel (75.), wenig später jagte Boenke freistehend eine Hereingabe von Dantona weit über die Latte und abschließend scheiterte Fink aus kur- zer Distanz an Segbers (79.). Am Ende muss der SVB somit nach zehn ungeschlage- nen Spielen in Folge erstmals wieder drei Punkte abge- ben, welche sich der Gast aus Weingarten aufgrund ei- ner starken ersten Halbzeit verdiente. Für die Baindter Mannschaft gilt es diese enttäuschende Niederlage vor heimischen Publikum nun schnellstmöglich abzuhaken, um am kommenden Sonntag gegen den TSV Ratzenried wieder einen „Dreier“ einzufahren. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marc Bolgert (73.Johannes Kern), Tobias Szeibel (46. Tobias Fink) - Marko Szeibel (73.Nico Geggier), Mika Dan- tona, Philipp Thoma - Jan Fischer, Philipp Boenke, Jo- nathan Dischl SV Baindt II - SV Oberzell II 1:0 (0:0) Zum drittletzten Saisonspiel stand dem SVB II der SV Oberzell II auf der Klosterwiese gegenüber, wobei es für beide Teams um nicht mehr viel ging. Nach der bitteren 5:2-Niederlage am vergangenen Sonntag gegen den TSV Tettnang II wollte die „Zwoite“ gegen den Tabellensiebten aber dennoch wieder eine verbesserte Leistung in der Abwehr zeigen, um dadurch dreifach zu punkten. In ei- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 nem munteren Spiel mit Chancen auf beiden Seiten hatte das Team von Trainer Geggier im ersten Durchgang die beste Möglichkeiten auf den ersten Treffer, Außenvertei- diger Grabherr scheiterte jedoch aus kurzer Distanz an SVO-Keeper Geiss. Auf der Gegenseite blieben aber auch die Oberzeller gefährlich: Schwendemann jagte den Ball aus aussichtsreicher Position am langen Eck vorbei und Mohring musste bei einem Freistoß eingreifen. Auch im zweiten Durchgang bekamen die Zuschauer eine ausgeglichene Partie zu sehen, wobei der SVB II in der Schlussphase eiskalt zuschlug. Nach einer Hereinga- be von der rechten Seite durch Küchler, stand Schnez im Strafraum richtig und markierte mit seinem 18.Saisontor die 1:0-Führung (73.). Diese brachte die „Zwoite“ weitest- gehend souverän über die Zeit und durfte so über den 17.Sieg in dieser Saison jubeln. Es spielten: Jan Mohring - Lukas Grabherr, Tobias Traut- wein, Patrick Späth, Kai Kostka, Jannik Küchler - Manuel Brugger, Rabie Akaiber, Sam Robinson - Max Kretzer, Johannes Schnez Von der Bank aus: Robin Blattner, Johannes Heisele, Den- nis Hecht, Luca Lauriola Vorschau: Sonntag, 04.06 12.45 Uhr: TSV Ratzenried II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Ratzenried - SV Baindt TC Baindt e.V. Jugendvereinsmeisterschaften Am 13. Mai fanden bei uns im TC Baindt die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Anders als in den letzten Jahren, wurden sie schon früh in der Saison gespielt. Die Kinder waren am Anfang der Saison heiß auf Tennis- spielen und griffen wieder voll an. Es wurden die Ver- einsmeister in den Altersklassen U12 und U15+ ausgespielt. In beiden Altersklassen gab es 5 Teilnehmer. Es wurde in 5er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Rafael Dorn, Cedric Hinner, Elias Dietz, Lenny Sonntag und Jakob Dietz. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger hart umkämpft waren. Am Ende setzte sich Cedric Hinner durch. Er wurde Vereinsmeister der U12 mit 4 gewonnenen Matches. Zweiter Sieger mit nur einem knapp verlorenen Match, war Rafael Dorn. Die Plätze 3 bis 5 waren sehr eng umkämpft, am Ende hatten alle drei Spieler jeweils ein Match gewonnen. Da auch Satzgleichheit herrschte, musste die Differenz der Spiele entscheiden. Hier hatte Jakob die Nase vor Lenny und Elias vorne. 1. Cedric Hinner 2. Rafael Dorn 3. Jakob Dietz 4. Lenny Sonntag 5. Elias Dietz Teilnehmer U12 Bei der U15+ spielten Christiane Haupter, Marian Dorn, Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann und Johan- nes Neubauer um die Vereinsmeisterschaft. Die 4 Jungs waren alle auf nahezu dem gleichem Niveau. Fast alle Spiele wurden erst im Match-Tie-Break entschieden. Nur Chistiane Haupter stach unter allen Teilnehmern heraus. Sie gewann alle ihre Matches ungefährdet in 2 Sätzen. Somit haben wir mit Christiane Haupter dieses Jahr eine Vereinsmeisterin in der Altersklasse U15+. 1. Christiane Haupter 2. Johannes Neubauer 3. Marian Dorn 4. Maurice Zimmermann 5. Vinzent Neubauer Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Unsere U15+ - Teilnehmer Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest am 24. - 26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach unserem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Am- biente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in die- sem Jahr die traditionelle Ortsmeisterschaft im Schießen (OM) unter den ortsansässigen Vereinen, Straßengemein- schaften, Gruppierungen und sonstigen zusammenge- würfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mannschaften stellen. Eine Mannschaft be- steht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilneh- mer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Ortsmeisterschaft ist folgenderma- ßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, Treffer wer- den addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeister- schaft: KW22 Mittwoch, den 31.05.2023 und Freitag, den 02.06.2023 KW23 Mittwoch, den 07.06.2023 KW24 Mittwoch, den 14.06.2023 und Freitag, den 16.06.2023 KW25 Mittwoch, den 21.06.2023 KW26 Mittwoch, den 28.06.2023 und Freitag, den 30.06.2023 Unser Schießstand ist von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöff- net. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstrai- ning oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sportleiter möglich. Startgeld: Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schützenkönig: ins- gesamt € 40 je Mannschaft. Erst nach Abgabe der Meldeliste beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schützenhaus die Ortsmeis- terschaft schießen. Die Siegerehrung findet am Freitag, den 07.07.2023 um 19:00 im Schützenhaus statt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen ger- ne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Blutreitergruppe Beeindruckende Stimmung am Morgen des Blutfreitags - Teilnahme an der Fronleichnamsprozes- sion am 8.Juni 2023 Dankbar dürfen wir nun an die bei uns gut und unfallfrei verlaufenen Prozessionsritte zurückblicken. 2 Reiterinnen und 13 Reiter nahmen teil am Georgsritt in Gwigg am Sonntag, 14.Mai 2023, wo man den Segen Sankt Georgs erbittet. Ideales Reiterwetter trug zum guten Ver- lauf des Festtages in der Ortschaft Gwigg bei. Beim Proberitt an Christi Himmelfahrt in Sulpach berei- teten wir uns zusammen mit den Pferden auf das große Glaubensfest Oberschwabens, dem Blutritt in Weingarten vor. Hierzu auch ein herzlicher Dank an die Sulpacher für die Unterstützung. Am Freitagmorgen 5:30Uhr schlägt die Kirchenglocke 2 Schläge, aber heute am Blutfreitag folgen gleich 2 weite- re der großen Trommel der Musikkapelle und eine Mar- schlocke leitet das Spiel der Musiker ein. Sogleich reiten 6 Blutreiterinnen und 35 Blutreiter durch den Torbogen. Sie brechen auf mit ihren Pferden nach Weingarten um dort den Segen des heiligen Blutes Jesu Christi zu erbitten. Auch bereits viele Baindter Bürgerinnen und Bürger säu- men die Thumb- und Gartenstraße und nach Osten zu zeigt sich das Morgenrot. Viele folgen uns zu Fuß nach Weingarten. An dieser Stelle sagen wir Danke der Musik- kapelle für das gute Zusammenwirken sowie allen Anlie- gern des Weges für das Verständnis. In Weingarten angekommen durften wir dieses Jahr den Aufstellungsplatz einnehmen, wo die erste Gruppe den Segen der Heilig-Blut-Reliquie erhält. Pünktlich um 7:00 Uhr wurde die Reliquie vom Fuldaer Bischof und Festgast Dr. Michael Gerber an Blutreiter Dekan Ekkehard Schmid übergeben. Bei gutem, aber etwas frischem Wetter be- gann für uns der Prozessionsritt bereits um 7:30Uhr und endete kurz nach 10 Uhr in der Doggenriedstraße. Am Abend trafen wir uns noch zur Abschlussbesprechung im Gasthaus „Mühle“. Unser 1. Vorsitzender Werner Elbs sowie Gruppenführer Berthold Steinhauser dankten allen Beteiligten, insbesondere den 11 jugendlichen Blutreiterin- nen und Blutreiter. Teilnahme an der Fronleichnamsprozessiion am Donnerstag, 8.Juni 2023: Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, sowohl aktive als auch ehemalige, nehmen gemeinsam in der Traditionskleidung zu Fuß an der Fronleichnamsprozession in Baindt teil. Die Fahne und die Standarten werden mitgeführt und eine Gruppe von Blutreitern ist eingeteilt, den Prozessionshim- mel zu tragen. Treffpunkt: 8:15 Uhr im Klosterhof. Weitere Termine: Dienstag, 27.06.2023: Versammlung zur Vorbereitung des Heiligblutfestes Bad Wurzach Sonntag, 02.07.2023: Heiligblutfest-Sonntag in der Basi- lika Weingarten - Teilnahme mit Standartenabordnung Freitag, 14.07.2023: Heiligblutfest und Blutritt in Bad Wurzach Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert „Jetzt helft mir doch!“ Podiumsdiskussion zur Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland Die Neufassung des §217 zur gesetzlichen Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung steht im Sommer kurz vor dem Abschluss. Die Hospizbewegung möchte den Austausch und die Dis- kussion zu diesem Thema fördern. Wir laden zu einem Abend ein, an dem die Bundestags- abgeordneten unserer Region zu den verschiedenen vor- gelegten Gesetzentwürfen Stellung beziehen werden. In der moderierten Diskussion wird es Gelegenheit geben, selbst mitzudiskutieren. Ort: Kath. Gemeindehaus St. Maria, St. Konradstr. 28 Weingarten Termin: Freitag, 30. Juni 2023, 19 Uhr Gäste: Agnieszka Brugger, Heike Engelhardt, Axel Müller, Benjamin Strasser, Mitglieder des Bundestags Moderation: Ralf Brennecke, Geschäftsführer Diakonie, OAB Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Anmeldung bis 16.6.2023 (Bitte mit Telefonnummer): Telefon 0751 180 56 382 E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Sollten alle Plätze belegt sein, melden wir uns. BUND Ravensburg-Weingarten BUND lädt wieder ein zu zahlreichen Altdorfer Wald Exkursionen Abwechslungsreiche Führungen geplant Ravensburg: Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort di- rekt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll, faszinierend, voll unbekannter, paradiesischer Biotope. Das größte zu- sammenhängende Waldgebiet Oberschwabens ist wei- terhin durch Torf- und Kiesabbau bedroht; auch die aktu- ellen Windkraftplanungen stellen, so sie realisiert werden, einen erheblichen Einschnitt in diesen Naturraum dar. Der BUND Ravensburg-Weingarten möchte die Schätze die- ses einzigartigen Gebietes sichtbar machen und bietet – nun schon im dritten Jahr - in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald ein umfangreiches Exkursionsprogramm an. Auch für Familien mit Kindern gibt es in diesem Jahr mit ins- gesamt drei Exkursionen ein ganz besonderes Angebot. Den Auftakt der insgesamt dreizehn Touren in dieses einzigartige Gebiet macht Alexander Knor vom Verein Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald. Am Sonntag, 18. Juni, führt Herr Knor mit dem Rad auf die Spuren der letzten Räuber Oberschwabens. Dem „Schwarzen Veri“ und „Drecketen Bläse“ bot der Altdorfer Wald zum Anfang des 19. Jahrhunderts ein fast undurchdringliches Versteck. Bei der rund 4,5- stündigen Fahrradtour werden anhand von amtlichen Unterlagen und Nachweisen die Diebes- züge der Räuberbanden in und um den Altdorfer Wald um das Frühjahr 1820 vorgestellt. Alexander Knor ver- mittelt auch einen abwechslungsreichen Einblick in die verschiedenen Abschnitte und Landschaftsteile des Alt- dorfer Waldes sowie besondere Bauten, Aussichtspunkte und Bildstöckle entlang des Weges. Durch die vorhande- nen Steigungen zwischen dem Schussental und den An- höhen um Wolfegg und Vogt ist die Radtour besonders auf E-Bike-Fahrer*innen ausgelegt. Natürlich sind aber auch Analogradler*innen herzlich willkommen. Treffpunkt der Exkursion ist um 10:00 Uhr die Statue „Maria an der Schanze“ in Durlesbach. Die Tour endet am Wanderpark- platz in Vogt. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von sonntägli- chen Exkursionen, die von Juni bis September stattfinden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Begebenheiten und Folgen des Klimawandels in der Region. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Für alle Exkursionen gilt: Bitte an wetterangepasste Klei- dung sowie ggf. Vesper und ausreichend Getränk den- ken. Teilnahmegebühr für Erwachsene 5 Euro (Kinder und Jugendliche frei). Eine Anmeldung ist erforderlich unter: bund.ravensburg@bund.net bis jeweils Freitag vor der Exkursion um 12 Uhr. Verein Natur und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Informationsveranstaltung 5.6.2023 in der Gemeinde- halle Wolfegg Täglich werden wir mit neuen „Erfolgs“-Meldungen zu den Windkraft-Vorhaben im Altdorfer Wald und in den Wäl- dern der nahen Umgebung überschüttet. Die Planungen zu neuen Windkraft-Anlagen schießen der- zeit wie Pilze aus dem Boden. Hohe Erträge, die durch die Verpachtung der Waldflächen erzielt werden, kommen der ForstBW sowie privaten Eigentümern zu Gute. Große Teile des zukünfig erzielten Gewinns erhalten allerdings Investoren aus dem Ausland. Dafür wird unser größter Klima-Garant, der Wald, zer- stört. Auch die Wasservorräte, die Natur und die hier lebenden Menschen werden leiden. Welche mikroklima- tische und gesundheitsschädliche Dimension dieses Wind- kraft-Vorhaben hat ist nicht abzuschätzen. Rund die Hälf- te der Windräder sollen in Wasservorrang- und anderen Schutzgebieten, sowie an naturnahen Quellen gebaut werden. Die Gutachten der Projektierer sollten wir sehr kritisch sehen und noch mehr hinterfragen, geben sie ihre Absichten bisher nur scheibchenweise bekannt. Es stellt sich die Frage: Verursacht der Windkraftbau im Wald nicht mehr Schäden an Natur, Klima, Wasser und Umwelt als er Nutzen für die CO2-Einsparung bringt? Aber es regt sich Widerstand. Durch die Aktivitäten ver- schiedener Naturschutzgruppen und Bürgerinitiativen werden immer mehr Menschen darauf aufmerksam, was die verantwortlichen Akteure am liebsten im Hinterzim- mer entscheiden würden. Die regelmäßigen Informationsabende des Vereins Na- tur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. in Wolfegg sind zwischenzeitlich ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufklärungsarbeit. Die Bürger müssen wissen, was tat- sächlich mit einem solchen Monsterpark auf sie zukommt. Auch ist es wichtig, das Wissen von politisch und beruflich unabhängigen Fachleuten vermittelt zu bekommen. Des- halb lädt der Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdor- fer Wald e.V. Sie herzlich zu einem öffentlichen Informa- tionsabend mit dem Buchautor und Kraftwerksingenieur Frank Hennig ein: Die langen Schatten der Windkraft - Risiken und Nebenwirkungen der Windstromproduktion und Bestandsaufnahme des aktuellen Windkraft-Hypes - am Montag 5.6.2023 um 19 Uhr in der Gemeindehalle Wolfegg (Eintritt kostenlos) Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Samstag, 3. Juni 2023 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: Parkplatz katholische Kirche Mochenwan- gen Beginn: 14:30 Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletscher, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen, die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die doch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt lotst Sie mir dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussento- bel. Was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour bringt uns in die evangelische Kirche; zum Rolandseck. Dort werden wir von einem lang- jährigen Mitarbeiter der ehemaligen Papierfabrik durch das Geländer geführt und über die Geschichte der Fab- rik und der Fabrikantenvilla informiert. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Ge- meinbedarfs- und Dienstleistungseinrichtungen entwi- ckelt werden; weiter zum Felsenbädle, zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahn- hof Durlesbach ist vorgesehen. Das Café ist geschlossen, deshalb können der eigene Schoppen getrunken und das mitgebrachte Vesper verzehrt werden. Natürlich darf das Absingen der „Schwäb´schen Eisen- bahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser interessanten und kurzweiligen Radtour begrüßen zu dürfen. Es gibt viel zu sehen und zu bestaunen. Sonntag, 4. Juni 2023 Gästefüh- rer: Manfred Traub Faszination Moor, reich an Orchideen und anderen botanischen Kostbarkeiten Zu den besonderen Kostbarkeiten der an Arten so einmaligen Pflanz- engemeinschaft in unseren Ried- gebieten gehören Orchideen wie Knabenkraut, Waldhyazinthe, Hän- delwurz und Sumpfständelwurz. Nicht weniger interessant sind die insektenverzehrenden pflanzlichen Bewohner wie Sonnentau, Wasserschlauch und das Echte Fettkraut. Zurzeit blühen auch Fieberklee, Trollblume, Blutwurz und die Mehlprimel. Mit ein bisschen Glück lassen sich Mooreidechsen, Ringel- nattern und farbenprächtige Libellen beobachten. Man- fred Traub führt Sie zu den schönsten Plätzen im Dor- nach- und Wengenried und zeigt Ihnen die Vielfalt dieser besonderen Flora und Fauna. Streckenlänge: ca. 7 km Ende: ca. 17:00 Uhr Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Eine Einkehr in ortsansässige Gasthäuser ist anschießend möglich. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Unsere Gästeführer haben eines gemeinsam: die Begeis- terung für ihre Heimat und den Wunsch, ihr Wissen an alle Gäste weiterzugeben und ihr Interesse für die Regi- on zu wecken. Gästeführungen Gästeführer Erlebnisorte Seeferien Festival 06.–08. Juni 2023 Uferpromenade Uhldingen-Mühlhofen 06. Juni Open Air Kino Pippi Langstrumpf 17.30 Uhr Die Fischerin vom Bodensee 20.00 Uhr 07. Juni Open Air Konzert mit LAY OUT ab 19.30 Uhr 08. 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Auf einen kurzen Vokal folgt nach korrekter Rechtschreibung das Doppel-s; auf einen langen Vokal oder eine Verbindung aus zwei Vokalen folgt „ß“: Aus diesem Grund wird schließen mit „ß“ geschrieben, das Schloss oder auch der Schuss – hingegen mit „ss“. www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 #Möbel #Kleidung #Haushaltsartikel #Kinderkleidung #Deko #Elektrogeräte #Bücher Hausflohmarkt wegen Wohnungsauflösung am Samstag, 3. Juni 2023 von 10 – 16 Uhr Sonnenstr. 5, 88255 Baindt Findet nur bei guter Witterung statt! 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          Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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            Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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              Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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                Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart Tel. (0711) 66 91-73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de 9. Juli 2020 SOLARSTROMANLAGEN: "SCHWARZE SCHAFE" ERKENNEN Immer mehr Eigenheimbesitzer sehen die Vorteile einer Photo- voltaikanlage auf dem eigenen Dach: selbst produzierten Strom verbrauchen, Geld sparen und dazu noch das Klima schützen. Doch das gestiegene Interesse an der Solarenergie lockt auch unseriöse Geschäftemacher an. Diese versuchen vermehrt mit dubiosen Methoden Hausbesitzer zu schnellen Geschäftsabschlüssen bei Photovoltaikanlagen zu bewegen. In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden über Firmen eingegan- gen, die Verbraucher am Telefon oder an der Haustür Solaranlagen verkaufen wollen. „In unseren Beratungsgesprächen hören wir immer öfter von grenzwerti- gen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten und falsch eingebau- ten Komponenten“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Besondere Vorsicht ist geboten, da die Unternehmen oft vorgeben, im Auftrag von lokalen Stadtwerken oder gar der Landesregierung Baden-Württemberg anzurufen. Das ist aber gar nicht der Fall, solche Firmen sind nicht seriös. Es ist daher wichtig keine sensiblen Daten wie Zählerstände, Informationen zu bestehenden Verträgen oder Kontoverbindungen weiterzugeben. „Wer einen Ver- trag am Telefon abschließt, es sich aber anschließend anders überlegt, muss schnell handeln. Denn nur innerhalb von 14 Tagen kann der Vertrag widerrufen werden. Zudem gibt es seit einigen Jahren das „Gesetz gegen unseriöse Ge- schäftspraktiken“, welches Telefonwerbung und damit zusammenhängende Tele- fonabzocke verhindern soll. So ist ein Anruf bei fehlender Einwilligung ein uner- laubter Werbeanruf, der von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden und den die Bundesnetzagentur mit bis zu 300.000 EUR Bußgeld ahnden kann.“, so Bauer weiter. Generell empfiehlt es sich beim Thema Photovoltaik mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. Die Energieberatung der Verbraucherzentra- le Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg bieten anbieterunab- hängige Hilfe bei der Beurteilung von Angeboten an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. mailto:presse@vz-bw.de http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Solarstromanlagen: "Schwarze Schafe" erkennen 2 l 2 Für weitere Informationen Matthias Bauer | Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie Tel. (0711) 66 91-4916 bauer@vz-bw.de Niklaas Haskamp | Pressestelle Tel. (0711) 66 91-73 presse@vz-bw.de[mehr]

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                  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart Tel. 0711/66 91 10 Fax 0711/66 91 50 Pressekontakt: Dr. Tina Schwenk Tel. 0711/66 91 73 presse@vz-bw.de Energietipp der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 08. Juni 2020 Heizung austauschen: Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang 2020 attraktive Zuschüsse erhal- ten. Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt im günstigsten Fall der Staat – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. So ist die neue Förderung gestaffelt Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuer- baren Energien kombiniert werden. Bei diesen sogenannten Hybridheizungen ist die zusätzliche Einbindung einer Solarwärmeanlage oder auch einer Wärmepum- pe nötig. Sonderprämie für den Austausch einer Ölheizung Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um zehn Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Pro- zent. Auch erste Schritte werden unterstützt: Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Nicht nur an den Heizungskeller denken Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger - sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung installiert wird. Auch Dämmmaßnahmen wer- den jetzt deutlich großzügiger mit 20 Prozent Zuschuss gefördert. Alternativ kön- nen Eigenheimbesitzer dieselbe Fördersumme über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen. Weitere Informationen gibt es unter www.bafa.de. Die Energieagentur Ravensburg und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg bieten kostenlose Beratung zu den neuen Fördermitteln an: Kontakt und Terminvereinbarung unter 0751 - 764 70 70. http://www.bafa.de/ roth Text-Box[mehr]

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                    PV-Anlagen_Marktstammdatenregister.pdf

                    Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Hunderte PV-Anlagen verlieren EEG-Vergütung Bodensee-Oberschwaben, 23.11.2020 – Das PV-Netzwerk Bodensee- Oberschwaben ruft alle Eigentümer von Solarstromanlagen und Batterie- speichern auf, sich dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) an- zumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den Vergü- tungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer älterer PV-Anlagen ha- ben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstamm- datenregister angemeldet werden. Das PV-Netzwerk Bodensee- Oberschwaben bittet Netzbetreiber und Installateure in den drei Landkrei- sen um Unterstützung, alle säumigen Betreiber von Solarstromanlagen anzuschreiben. Es gibt auch Dienstleister, die die Solaranlagenbetreiber unterstützen. Registrierung im Marktstammdatenregister dringend angehen! Hilferuf des PV-Netzwerks an Installateure und Stadtwerke Seit der Freischaltung des Marktstammdatenregisters (MaStR) im Januar 2019 sind alle Anlagenbetreiber (auch Betreiber von Bestandsanlagen) aufgerufen, sich innerhalb von 24 Monate im MaStR zu registrieren (siehe § 25 Abs. 2 MaStRV). Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgt leider NICHT. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit bisher weniger als eine Million Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Das ist soweit schon mal ein guter Start. Allerdings fehlen immer noch mehr als 40% der Anlagenanmeldungen. In den nächsten Wochen (allerspätestens bis zum 31.01.2021) müssen somit alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen und Speicher gemeldet werden. Eine Registrierung ist hier möglich: Marktstammdatenregister Die Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiber von an ihr Netz angeschlossenen Bestandsanlagen schriftlich darüber informieren, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Dies sollte mittlerweile in allen Fällen erfolgt sein. Sollten Sie bisher keine Aufforderung von Ihrem Netzbetreiber erhalten haben, so nehmen Sie die Anmeldung Ihre Anlage bitte trotzdem bis zum 31.01.2021 vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg. www.photovoltaik-bw.de https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR http://www.photovoltaik-bw.de/ Seite 2 von 2 Seiten der Presseinformation vom 23.11.2020 Welche Folgen hat eine unterlassene oder verspätete Registrierung? Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.07.2017: Sollte die Meldung ins MaStR nicht bis zum 31.01.2021 erfolgen, werden För- derungen und Abschläge ab dem 01.02.2021 nicht mehr ausgezahlt. Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung im MaStR nachholt, erfolgt die Auszah- lung der einbehaltenen ihm zustehenden Vergütungen. EEG-Anlagen mit einer Inbetriebnahme zwischen 01.07.2017 und 31.01.2019: Die Registrierungsfrist im PV-Meldeportal betrug einen Monat nach Inbetrieb- nahme. Erfolgte die Registrierung verspätet, so kann dies zum (teilweisen) Ver- lust der Förderung der Anlage führen (EEG 2017 § 52 Verringerung des Zah- lungsanspruchs bei Pflichtverstößen). Eine erneute Registrierung im MaStR ist bis zum 31.01.2021 erforderlich. Erfolgt dort keine Registrierung, werden die Förderungen und Abschläge ab dem 01.02.2021 bis zur erfolgten Registrierung vom Netzbetreiber nicht ausgezahlt. Neuanlagen: Bei Neuanlagen gelten keine Übergangsregeln, sondern die einmonatige Re- gistrierungsfrist im MaStR. Eine versäumte oder verspätete Anmeldung einer Neuanlage führt zu Vergütungsverlusten (siehe § 52 Abs. 1 EEG 2017). Stromspeicher: Auch Stromspeicher müssen im MaStR angemeldet werden. Die Übergangsfrist für die Registrierung endet am 31.01.2021. Details dazu erläutert ein Hinweis- papier der Bundesnetzagentur. Auch registrierungspflichtige Ereignisse wie z. B. Leistungserhöhungen oder - verringerungen sind fristgerecht im MaStR zu melden. Informationen unter: Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel.: 0751 764 70 70, E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de[mehr]

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