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Moduluebersicht_fuer_die_Betreuung_eines_Kindes_im_Kindergarten.pdf

Übersicht der Betreuungsmodule ab dem 01.09.2025 M o d u l B e tr e u u n g T a g e s z e it / S tu n d e n M o n ta g D ie n s ta g M it tw o c h D o n n e rs ta g F re it a g G e s a m ts tu n d e n M it ta g e s s e n 1A VÖ Vormittag 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 30 Nein 1B VÖ Vormittag 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 35 Ja Vormittag 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 Stunden VM 5 5 5 5 5 Nachmittag 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 Stunden NM 2,5 2,5 Stunden am Tag 7,50 5,00 5,00 7,50 5,00 30 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 7,00 7,00 9,50 7,00 40 Uhrzeiten 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 14:00 Stunden am Tag 8,25 8,25 8,25 8,25 7,00 40 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 9,50 9,50 9,50 7,00 45 Ein Modul wird nur angeboten, wenn mindestens fünf Kinder im jeweiligen Haus angemeldet sind. Verlängerte Öffnungszeit für Kinder in der Krippe (1 bis 3 Jahre) und für Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt Ganztagesbetreuung ab 2 Jahren – Modul 3B und 3D nur ab 3 Jahren buchbar. 3C 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja Für die Betreuung bis 14 Uhr oder ganztags ist ein Mittagessen zu buchen. Regelbetreuung für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt 2A RG mit Pause Nein Bei Buchung des Moduls 3B legen die Sorgeberechtigten verbindlich die zwei Ganztagstermine fest. Eine Änderung dieser Tage ist nur zu den festgelegten Umbuchungsterminen möglich. Die Betreuungstage sind verbindlich durch die Sorgeberechtigten festzulegen. 3D 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja 3B 2 Tage GT und 3 Tage VÖ Ja[mehr]

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    Zuletzt geändert: 29.07.2025
    Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_einer_Kindes_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025.pdf

    Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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      Zuletzt geändert: 29.07.2025
      Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_einer_Kindes_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025.pdf

      Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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        Bifang_II_Plan.pdf

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          Zuletzt geändert: 03.09.2025
          Bifang_II_Text.pdf

          Stand 27.01.2020 Inhalt: - Änderung „Bifang II“ (nur Textteil - Betrifft Zulassung von Nebenanlagen) – Rechtskraft 05.06.1987 - Bebauungsplan „Bifang Erweiterung“ (Bifang II) Textliche Festsetzungen – Rechtskraft 18.09.1975[mehr]

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            Vom_Süddach_bis_zum_Balkonmodul.pdf

            Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 21. Juli 2025 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf Photovoltaik-Anlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit – sei es auf dem Dach, der Garage oder dem Balkon. Die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren und dabei Kosten zu sparen, spricht viele Menschen an. Doch im Alltag zeigt sich: Nicht alle Erwartungen an die Solartechnik erfüllen sich. Michael Maucher, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Oberschwaben, erklärt im Interview, welche verbreiteten Annahmen rund um Photovoltaik zu Missverständnissen führen – und worauf es bei Planung und Nutzung wirklich ankommt. „Mit Speicher bin ich autark“ – stimmt das? Michael Maucher: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Selbst mit Batteriespeicher kann eine PV-Anlage nur einen Teil des Strombedarfs im Jahr decken. Der sogenannte Autarkiegrad liegt je nach Anlage und Verbrauch bei 20 bis 80 Prozent. Im Winter, wenn die Sonne weniger scheint, reicht die Leistung meist nicht aus – auch nicht mit einem großen Speicher. Für eine echte Unabhängigkeit bräuchte man saisonale Speicher wie Wasserstofftanks. Aber die sind für private Haushalte technisch und wirtschaftlich kaum umsetzbar. Lohnt sich eine Solaranlage nur mit Speicher? Maucher: Nicht unbedingt. Auch ohne Speicher kann sich eine PV-Anlage rechnen – vor allem, wenn viel Strom tagsüber direkt verbraucht wird. Natürlich klingt es erst mal logisch: Einspeisung bringt unter 8 Cent pro Kilowattstunde, Netzstrom kostet 35 Cent – also lieber speichern und selbst nutzen. Aber Speicher kosten zusätzlich Geld. Wenn ein Haushalt ohnehin einen hohen Eigenverbrauch hat, bringt ein zusätzlicher Speicher oft wenig. Eine Energieberatung hilft hier, die richtige Entscheidung zu treffen. Süddach oder Ost-West – was ist besser? Maucher: Das hängt vom Ziel ab. Wenn es darum geht, möglichst viel Strom zu erzeugen, ist ein Süddach effizienter – es bringt über das Jahr rund 10 - 20 Prozent mehr Ertrag. Doch viele Haushalte wollen den Strom ja direkt selbst verbrauchen. Und da sind Ost-West-Dächer oft im Vorteil: Sie liefern Seite 2 von 2 Seiten des Schreibens vom 21.07.25 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de morgens und abends Strom – genau dann, wenn er im Haushalt gebraucht wird. So lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern. Kann ich mit einem Stecker-Solargerät meine Kaffeemaschine betreiben? Maucher: Nicht direkt. Stecker-Solargeräte – oft auf dem Balkon installiert – können bis zu 800 Watt einspeisen. Das reicht für Geräte im Dauerbetrieb wie Kühlschränke oder WLAN-Router. Aber eine Kaffeemaschine braucht beim Aufheizen kurzzeitig bis zu 2.000 Watt. Der fehlende Strom wird automatisch aus dem Netz ergänzt. Ganz ohne Netzstrom geht es also nicht – aber die Grundlast im Haushalt lässt sich so gut abdecken. Komplett „kaffeeautark“ wird man also damit nicht. Gibt es typische Denkfehler, die Menschen viel Geld kosten? Maucher: Ja – zum Beispiel wird oft zu schnell in große Speicher investiert, ohne dass klar ist, ob er sich wirklich lohnt. Oder es wird erwartet, dass man mit Solartechnik komplett unabhängig wird. Das führt zu falschen Erwartungen und manchmal zu teuren Fehlentscheidungen. Ihr Tipp für alle, die über PV oder Balkon-Solar nachdenken? Maucher: Unabhängige Beratung ist entscheidend – am besten, bevor Anschaffungen geplant oder Verträge unterschrieben werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet dafür persönliche Vor-Ort- Termine mit qualifizierten Experten an. Die Beratung dauert in der Regel rund 90 Minuten, kostet pauschal 40 Euro und hilft dabei, individuelle Lösungen für Haus, Wohnung oder Balkon zu finden. Termine lassen sich kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Oberschwaben unter 0751 – 764 70 70 vereinbaren. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Das Angebot wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 01. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 06 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 07 Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 01. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 06 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 07 Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach 08 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Feststellung_Jahresrechnung_2024.pdf

                  1 Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2024 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 15.141.522,70 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -13.977.222,76 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.164.299,94 € 1.4 Außerordentliche Erträge 191.318,91 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -13,84 € 1.6 Sonderergebnis 191.305,07 € 1.7 Gesamtergebnis 1.355.605,01 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.539.171,51€ 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -12.268.757,06 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.270.414,45 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.224.866,14 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 29.291.307,32 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 2.066.441,18 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 203.973,27 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 80.929,47 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 6.742,71 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 709.740,45 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 87.672,18 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 797.412,63 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2024 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2024 umfasst eine Bilanzsumme von 65.802.037,91 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 10.417,00 € 3.2 • Sachvermögen 40.595.943,55 € 3.3 • Finanzvermögen 15.629.517,62 € 3.4 • Abgrenzungsposten 262.759,74 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 65.802.037,91 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 15.149.500,69 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.825.409,38 € 3.11 • Rückstellungen 953.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 4.711.665,15 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 616.356,70 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 65.802.037,91 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 139.487,42 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 1.547.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2024; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2024 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2024 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2024; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden-Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und die Abschlüsse der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt wurden ab 04.07.25. öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe vom 04.07.2025 wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2024 Gezeichnet Baindt, den 04.07.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin 2025-07-02T10:33:51+0200 Baindt e3c19983-d7a5-41af-a9ce-172658f09424 Ich bestätige die Genauigkeit und Richtigkeit des Dokuments[mehr]

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                    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 22. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Billigungs- und Beteiligungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" 05 Sportstättensanierung - Erneuerung der Leichtathletikbahn sowie der Weitsprunganlage, Sanierung des Rasenspielfelds und Bau eines Kunstrasenkleinspielfelds 06 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 573, Schachener Straße 107 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zur Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 08 Vorratsbeschluss zur Vergabe der Gewerke Gerüstbau und Malerarbeiten für die Fassadensanierung des Rathauses 09 Haushaltsvollzug 2025 - Controllingbericht - Ausblick 2026 10 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 11 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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