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Amtsblatt_2024_01_26_KW04.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. Januar 2024 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ball der Vereine 27.01. 20 Uhr Eintritt 8 Euro buntes Programm Schenk- Konrad- Halle Baindt Jugendliche U18: Partypass! Informationsreihe zu Windenergie Thema 3: Vorstellung Projektiererin Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 DANKE! Für eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2024! „Gemeinsam für unsere Erde – in Amazonien und weltweit“ - unter diesem Motto machten sich dieses Jahr wieder 85 Baindter Kinder als Sternsinger auf den Weg um im Rahmen der Aktion Dreikönigssingen den Segen in die Häuser zu bringen und Spenden zu sammeln. Der aktuelle Stand der Spenden liegt bei der stolzen Summe von knapp € 13.000,- Dieses beeindruckende Spendenergebnis konnte nur erreicht werden, weil Ihr, liebe Sternsinger, so motiviert und freudig Euren Dienst getan habt! Buchstäblich bei Wind und Wetter seid Ihr in der ersten Januarwoche losgezogen, um an die Türen zu klopfen und den Neujahrssegen zu bringen. Danke für Euer engagiertes Mitmachen! Es war eine große Freude zu sehen, mit wieviel Enthusiasmus und Aus- dauer Ihr dabei wart! Es ist nicht selbstverständlich, dass Ihr Euch in Euren Schulferien für Kinder einsetzt, die es nicht so gut haben und wir freuen uns, dass so viele kleine und große Sternsinger in Baindt aktiv waren! Eine solche Aktion ist ohne helfende Hände nicht zu stemmen. Viele Helfer haben zum Gelingen beigetragen und wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitwirkenden bedanken. Danke fürs Vorbereiten, die Hilfe beim Anziehen, Mitgehen, Mitsingen, Essen herrichten, Gewänder waschen und die Gestaltung der Aussendung. Jede noch so kleine Unterstützung war wertvoll und hat zum Gelingen beigetragen. Ein ganz besonderes Dankeschön geht an unsere (Ober-) ministranten für die Gestaltung des Gruppentreffens, die Begleitung der Gruppen und Euren Einsatz als Sternsinger. Ein weiteres großes Danke möchten wir Hr. Bohnert aussprechen, der uns auch in diesem Jahr beim abendlichen Zählen der Spenden unterstützt hat. Danke sagen wir auch den Religionslehrerinnen der Klosterwiesenschule, bei denen wir jedes Jahr die Sternsinge- raktion im Rahmen des Unterrichtes vorstellen dürfen. Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen Baindtern bedanken, die die Türen geöffnet und die Sternsinger so herzlich empfangen haben. Danke für jedes offene Haus und jedes offene Herz! Ein Teil unserer Sternsinger nach dem Abschlussgottesdienst am 06.01.2024. Sollten Sie die Sternsinger noch mit Ihrer Spende unterstützen wollen, ist dies nach wie vor per Überweisung auf das Konto der Kirchengemeinde mit dem Vermerk „Sternsingeraktion 2024“ möglich. Gerne können Sie auch die Opfertüten aus den Segenspaketen nutzen und dies im Pfarramt in den Briefkasten oder in der Kirche in den Opferstock werfen. Wir schauen auf eine sehr gelungene aber auch herausfordernde Aktion 2024 zurück und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Das Organisationsteam Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ ““ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldfl ächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern fi nanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Aufl agen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt aufl egen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfi nden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfi n- den soll. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Amtliche Bekanntmachungen Zeugen gesucht! Ich bin auf dem Weg zur Arbeit gestürzt und suche für meine Versicherung Zeugen für den Unfallhergang. Wo? Bushaltestelle in der Zeppelinstraße Wann? Mittwoch, den 17.01.2024 zwischen ca. 07:00 und 08:00 Uhr Hat jemand etwas gesehen? Bitte melden Sie sich bei mir per E-Mal an f.holveck@gmx.de oder telefonisch unter 0176/30734540 Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Fabienne Holveck Hinweis auf Beflaggung am Rathaus Am Samstag, 27. Januar 2024, wird das Rathaus aufgrund des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozi- alismus mit einer Trauerbeflaggung beflaggt. Der Jah- restag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz wurde 1996 auf Initiative des damaligen Bundespräsiden- ten Roman Herzog offizieller deutscher Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 30. Januar 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Schreitmüller, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail m.schreitmueller@baindt.de entgegen. Öffnungszeiten Hauptfasnet – Rathaus geschlossen Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gum- pigen Donnerstag, den 08.02.2024, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narren- zunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 08.02.2024, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 09.02.2024, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 12.02.2024, ganz- tägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bür- gerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2024 Auch 2024 können Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Ravensburg wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höheren Mehr- wertes für die Biodiversität werden in diesem Jahr erneut ausschließlich Mischungen zur Anlage mehrjähriger Blühstreifen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinterungsmög- lichkeiten für Niederwild und Insekten. Da das verwendete Saatgut für die Blühstreifen für Standzeiten von bis zu 5 Jahren ausgelegt ist, sollte die Blühfläche auch mindestens 2 Jahre auf der eingesäten Fläche stehen bleiben können. Das Saatgut ist ebenfalls geeignet für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen o.-flächen auf Ackerland im Zuge der Öko-Regelungen (ÖR 1b). Neu in diesem Jahr ist die Bestellmöglichkeit für eine Spätsommeransaat für die sogenannten 4%-Stilllegungsflä- chen (GLÖZ 8, erweiterte Konditionalität der GAP). Da diese Flächen unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur des Vorjahrs eingesät werden müssen, eignet sich hier eine andere Mischung. Insgesamt können pro Betrieb 2,5 kg Saatgut gefördert werden, dies entspricht in etwa einer Fläche von 2500m². Zusätzlich gibt es für Betriebe mit Sonderkulturen dieses Jahr wieder die Möglichkeit kostenlos Saatgut für die Einsaat eines mehrjährigen Blühstreifens aus gebietsheimischen Wildpflanzen in der Fahrgassenmitte (FÖKO-Mi- schung) für bis zu 1 ha zu bestellen. Für weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten lohnt es sich unseren aktuellen Katalog „Vielfalt in der Kulturland- schaft gemeinsam umsetzen“ - Die Fördermöglichkeiten im Natur- und Artenschutz im Landkreis Ravensburg, an- zusehen. https://naturvielfalt-rv.de/mediathek/downloads/ Im Rahmen des Ackerblühstreifenprojektes unterstützen der LEV Ravensburg und der Bauernver- band Allgäu-Oberschwaben bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Dank der großzügigen Spende der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das Saatgut von Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Ravensburg kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Das Online-Bestellformular finden Sie auf der Homepage des Biodiversitätsstrategie des Landkreis Ravensburg (https://naturvielfalt-rv.de/) Bestellfrist ist der 28.02.2024. Das Saatgut wird dann direkt an die ange- gebene Adresse versendet. Das Saatgut kann jedoch auch schon früher vergriffen sein. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Umtausch von EU-Kartenführerscheinen Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der bisherige Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss. Entsprechend der Vorgabe der EU sollen bis zum 19.01.2033 nur noch befristete Füh- rerscheine ausgegeben werden. Für den Umtausch wurde eine Staffelung festgelegt: 1. Wer noch einen alten Führerschein (grau oder rosa und vor dem 31.12.1998 ausgestellt) besitzt, muss diesen nach seinem jeweiligen Geburtsjahrgang tauschen. Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtausch bis Vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 19.01.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025 2. Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, der aber noch unbefristet ist, muss diesen wie folgt umtauschen: Ausstellungsjahr Umtausch bis 1999 - 2001 19.01.2026 2002 - 2004 19.01.2027 2005 - 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 - 18.01.2013 19.01.2033 Sie als Einwohner der Gemeinde Baindt können den An- trag im Bürgerbüro Baindt stellen. Hierzu sollten Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, den bisherigen Füh- rerschein und Ihren Personalausweis mitbringen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit einige Wochen dauern kann. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Anzugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. Januar und Sonntag, 28. Januar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. Januar Land Apotheke Horgenzell, Kornstr. 16, 88263 Horgenzell, Tel.: 07504 - 9 13 35 Sonntag, 28. Januar Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstr. 51, 88214 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 62 15 84 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 09.02.2024 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof da- für am Fasnetssamstag, den 10.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Januar 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Kindergarten St. Martin läutet die Fas- netszeit ein Schon kurz nach den Weihnachtsferien wurde die Weihnachtsdekoration in der Bewegungsbaustelle unseres Kindergartens mit bunten Stoff- und Papierwimpeln ersetzt. Beim Eintreten wusste Groß und Klein: die fünfte Jahreszeit hat begonnen! In jeder Gruppe wurden dazu viele Ideen gesammelt. Aber auch die Traditionen unseres Kindergartens sind uns wichtig. Wie jedes Jahr hat unsere Kollegin Frau Lang das Waldschrathäs der Raspler allen Kindern vorgestellt. Mit der Unterstützung der Kinder wurden alle Utensilien ge- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 nannt und einzeln gezeigt. Am spannendsten ist es aber immer, wenn die Maske aufgesetzt wird. Danach erzähl- te Frau Lang die „Rasplergeschichte“. Auch das Baindter Narrenlied wurde gemeinsam gesungen und dazu ge- tanzt. Am Schluss bekam jedes Kind „ein Guetsle“ vom Waldschrat. Mit einem kräftigen Raspler-Ratsch-Ratsch bedankten wir uns dafür. Gleich am nächsten Tag ging es weiter mit Fasnetsrufen. Nun diesmal konnte man öfters „Unter-Wasser“ hören, als wir durch die Lilien- und Dahlienstraße mit unserem Nar- renbaum zogen. Alle Kinder und Erzieherinnen waren als Unterwassertiere verkleidet und tanzten zu flotter Musik dazu. In Begleitung eines Rasplers und mit kräftigen Hau- Ruck-Rufen aller Kinder wurde unser buntgeschmückter Narrenbaum vor dem Kindergarten aufgestellt. Jetzt kann die Fasnet so richtig losgehen: UNTER-WASSER! Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Der Elternbeirat und Föderverein der Kloster- wiesenschule lädt herzlich ein zum: Baindter Kinderball Freitag, 2. Februar 2024 14.00 - 18.00 Uhr Schenk-Konrad-Halle Baindt Der Erlös kommt natürlich den Schüler/innen der Klos- terwiesenschule zugute! Bücherei Gemeindebücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in der Zeit vom 9.2.24 bis zum 16.2.24 geschlossen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Zur Information Energieagentur auf der hausplus Ravensburg Vom 26. bis 28. Januar 2024 öffnet Oberschwabens größ- te Bauausstellung wieder ihre Türen. Mit rund 120 Austellern, finden Sie auf der hausplus Ra- vensburg verschiedenste Expertinnen und Experten, die Sie zu Ihren Fragen rund um Bau, Umbau, Renovierung, energetische Sanierung und Finanzierung fachkundig beraten. Sie haben Fragen zur Energetischen Sanierung, zu För- dermitteln und aktuell geltenden Gesetzen und Richt- linien? Am Stand F20 (Oberschwabenhalle) der Energieagentur Ravensburg stehen Ihnen die unabhängigen Berater und Beraterinnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. An allen Veranstaltungstagen finden zudem Fachvorträge von ausstellenden Firmen und unabhängigen Experten im Vortragsforum statt. Vorträge der Energieagentur Ravensburg: Freitag, 26.01.2024 11:30 Uhr Bauen und Sanieren: Aktuelle Förderprogramme in der Übersicht 15:30 Uhr GEG und Wärmeplan: Was heißt das für mich? Samstag, 27.01.2024 16:30 Uhr Bauen und Sanieren: Aktuelle Förderprogramme in der Übersicht Sonntag, 28.01.2024 12:30 Uhr GEG und Wärmeplan: Was heißt das für mich? 16:30 Uhr Bauen und Sanieren: Aktuelle Förderprogramme in der Übersicht Bei Rückfragen erreichen Sie die Energieagentur Ravens- burg telefonisch unter 0751/764 70-70 oder per E-Mail unter info@energieagentur-ravensburg.de. Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2024 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Würt- temberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Land- schaftsformen kümmern, können sich um den Kultur- landschaftspreis 2024 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimat- bundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderheiden. Der traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Sparkassenverband Baden‐Würt- temberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Be- werben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals würt- tembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe- bänke, Feld‐ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbun- gen im Format DIN A4 ist der 30. April 2024. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Hei- matbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2024 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Fachtagung für landwirtschaftliche Direktvermarktung Update: Kundentrends & nachhaltige Verpackungen Der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sig- maringen und das Landwirtschaftsamt Biberach ver- anstalten am Dienstag, 27. Februar 2024, von 9.00 bis 16:30 Uhr einen überregionalen Fachtag für landwirt- schaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermark- ter aus der Region Oberschwaben im Kloster Sießen bei Bad Saulgau. Nachhaltige Verpackungen werden auch in der Direkt- vermarktung zunehmend zu einem wichtigen Kaufkrite- rium. Referentin Dr. Sophia Goßner von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erläutert beim Fachtag die Rahmenbedingungen und verpackungsrechtlichen Pflichten und gibt Tipps für praktikable Lösungsansät- ze. Anhand zahlreicher Anschauungsmaterialien werden Beispiele für nachhaltige, wertige und sparsame Verpa- ckungssysteme vorgestellt. Das Erkennen aktueller Verbraucherwünsche ist ein zen- traler Erfolgsfaktor in der Lebensmittelindustrie ebenso wie in der landwirtschaftlichen Direktvermarktung. Prof. Dr. Andrea Maier-Nöth von der Hochschule Albstadt-Sig- maringen zeigt in ihrem Fachvortrag „Wie tickt der Kon- sument?“, wie daraus Chancen für die Direktvermarktung abgeleitet werden können. Der Wissensmarkt am Nachmittag bietet eine Mischung aus Fachvorträgen und Praxis-Austausch. In einem Bei- trag erfahren die Teilnehmenden, was Verbraucher un- ter nachhaltigen Verpackungen verstehen und welche Erwartungen die Kunden an diese Verpackungen haben. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zwei weitere Themenangebote beschäftigen sich mit den Schwerpunkten „Unverpackt“ und „Mehrwegsystemen“. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Montag, 12. Februar 2024, über den Veranstaltungska- lender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www.landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erfor- derlich. Dort sind weitere Informationen und ein Flyer zur Veranstaltung hinterlegt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Tagungsbeitrag beträgt 40 Euro inklusive Verpfle- gung und Getränken. Blutspenden retten Leben: Jetzt gemeinsam füreinander einstehen Das DRK ruft dazu auf mit guter Tat ins neue Jahr zu starten. Viele Operationen, Transplantationen und die Behandlung von Krebspatienten sind nur dank moderner Transfusi- onsmedizin möglich. Allein in Hessen und Baden-Würt- temberg werden täglich mehr als 2.700 Blutkonserven benötigt, um Patientinnen und Patienten zu helfen. Blut- spender*innen sorgen dafür, dass Menschen überleben und gesund werden können. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 14.02.2024 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Gute Vorsätze das ganze Jahr: Jetzt mit der ersten guten Tat ins neue Jahr starten und gemeinsam die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen – damit Eng- pässe erst gar nicht entstehen. „Besonders innerhalb der ersten Wochen nach dem Jah- reswechsel kann es erfahrungsgemäß knapp werden. Krankenhäuser fahren den Betrieb hoch und zugleich fallen viele Spenderinnen und Spender urlaubsbedingt oder in Folge von Grippe oder Erkältung für die Blutspen- de temporär aus“, erklärt Eberhard Weck, Pressespre- cher des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen. Ziel für die kommenden Tage muss daher sein, dass alle angebotenen Blutspendetermine gut besucht werden. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher dringend zur Blut- spende. Blut spenden? So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blutspende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Menschen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die An- meldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das ver- trauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien stehen unter www.blutspende.de/presse/ mediathek zur Verfügung. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. Januar - 04. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Verschenken Das Herz ist ein Gut, das man nicht verkaufen oder kaufen, sondern nur verschenken kann. Gustave Flaubert Samstag, 27. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 28. Januar – 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Jakob Spähn, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marlene Stör († Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann) Dienstag, 30. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 31. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt – Seniorenfasnet im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 01. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 02. Februar – Darstellung des Herrn 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Ministranten: Felix Haller, Benjamin Zentner, Leana Neb, Robin Schnez, Lenny Sonntag, Anton Strehle, Johanna Zentner 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Samstag, 03. Februar 10.00 Uhr Briach – Patrozinium der Kapelle mit Kerzen- weihe, Segnung der Agathabrote und Blasius- segen 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Mariella 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Rafael Dorn, Nele Gründler, Jakob Kreutle, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Marlene Stör († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Gisi, Familie Merk, Helena Ohlheiser, Magda- lena und Klemens Braunagel, Leokadia und Josef Malsam) Sonntag, 04. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Statistik 2023 für J a h r e s s c h l u s s Pfarrei St. Johannes Baptist – Baindt – Taufen in Baindt: 24 Taufen auswärts: 4 Eheschließungen in Baindt: 3 Eheschließungen auswärts: 1 Beerdigungen in Baindt: 27 Beerdigungen auswärts: 12 Erstkommunionkinder: 20 Firmlinge (in der Seelsorgeeinheit) 56 Kirchenaufnahme: - Kirchenaustritte: 43 Kirchenbesucher: März 113 November 328 Katholikenzahl im Dezember 2640 Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Baindt Am Freitag, den 12.01.2024 lud der Vorstand des Kirchenchores zur ordentlichen Mitglie- derversammlung des Kirchenchores für das Jahr 2023 ein. Die Versammlung begann mit einem Got- tesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Herr Pfarrer Staudacher richtete ein Grußwort an die Sänge- rinnen und Sänger. Nach dem Gottesdienst ging es in den Probenraum des Kirchenchors, wo nach einer Stärkung Herr Pfarrer Stau- dacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkminute für die verstorbe- nen Erna Kränkle, Sofie Wachter und Josef Heine, die im Kirchenchor gesungen hatten, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler über die Höhepunkte des vergangenen Jahres und gaben einen Ausblick auf schöne und spannende Ereignisse im kommenden Kir- chenchorjahr. Von der Schriftführerin bekamen die Chor- mitglieder einen Überblick über die Mitgliederzahlen, die Vereinsaktivitäten und den Terminkalender für das neue Jahr. Der Kassenwart präsentierte eine Übersicht der Fi- nanzen und das Kassenprüfer-Team attestierte ihm eine hervorragende Führung der Konten. Dem anschließenden Antrag zur Entlastung der Vorstandschaft wurde seitens der Mitglieder stattgegeben. Dieses Jahr standen wieder Wahlen an, bei denen die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer, Schriftführerin Andrea Strehle und 1. Beisitzer Werner Buhl wiedergewählt wurden. Das Amt des 2. Beisitzers konnte zur großen Freude der Vor- standschaft durch die Wahl von Renate Stratmann neu besetzt werden. Im Anschluss wurden einige Mitglieder für ihre langen Dienste in der Kirchenmusik geehrt. Mit einer Urkunde des Cäcilienverbandes und einem Geschenk der Chorge- meinschaft wurden Lucy Schellhorn für 10 Jahre, Susanne Haug für 15 Jahre sowie Rudolf Holzwarth und Roland Kreutle für 30 Jahre geehrt. Eine besondere Auszeich- nung erhielt Sängerin Barbara Elbs. Sie wurde mit einem Präsent, einer Urkunde und der Ehrennadel in Gold für 40 Jahre Chorgesang zum Lobe Gottes geehrt. Chorleiter Rainer Strobel dankte ihr für ihre Verdienste als ehema- liges Vorstandsmitglied und jetzt als Chronikschreiberin Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 sowie für die vielen Stunden, die sie der Chorgemeinschaft gewidmet hat. Ein besonderer Programmpunkt war die Ernennung von Karl Stephan zum Ehrenmitglied des Kirchenchores. Karl Stephan war 44 Jahre Mitglied des Kirchenchores und da- von 20 Jahre im Vorstand als Kassier tätig. Die Chorge- meinschaft dankte ihm für seine besonderen Verdienste und seinen langjährigen Einsatz mit stürmischem Beifall. Vor Beendung der Sitzung bedankten sich Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende bei der Chorgemein- schaft und der Vorstandschaft für die gute Zusammen- arbeit. Und so können die Mitglieder des Kirchenchors Baindt zuversichtlich in ein neues herausforderndes Kir- chenchorjahr starten. Einladung Seniorenfasnet Ob Fasnet, Fasching, Karneval, die Narren feiern überall! Wir laden Sie ein zu einem lustigen und fröhlichen Nachmittag am 31. Januar 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter“ - bekannt durch Funk und Fern- sehen - hat wieder viel Neues und Heiteres das Jahr über zusammen- getragen. Sicher gibt es auch gemeindepolitisch Vieles zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Die musikalische Unterhaltung wird in bewährter Weise Herr Maier übernehmen. Ein wenig Fröhlichkeit woll‘n wir Euch schenken und Euch ein bisschen heut ablenken. Wir wünschen Euch ein fröhliches Lachen, das wird die Welt dann bunter machen. Liebe Grüße, wir freuen uns auf Sie, Ihr Seniorenteam Die Yoga Kurse finden wieder statt ab 2.2.24 um 10.00 Uhr immer freitags, im ev. Gemeindehaus im Öschweg. Anmel- dung unter Tel. 52720. Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Fe- bruar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bankverbindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzu- geben. Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Donnerstag, 25.1.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei May- er, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Ein- ladung gilt auch für Nichtmitglieder. Einladung zur Fraue Fasnet am 7.2.2024 Das Gemeindehaus St. Anna verwandelt sich in einen Western-Saloon; alle Weiberleit sind bereits im Wes- tern-Fieber! Kommen Sie zu uns ab 14.00 Uhr; Männer - Frauen und Kinder! Wir bitten Sie um Ihre Kuchenspende. Anmeldung für die Kuchen bei E. Muschel, Tel. 52720. Vielen Dank! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 28. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Freitag, 26. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 28. Januar letzter So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10:30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 29. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 31. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 01. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 04. Februar Sexagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal, (Pfr. M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Gedanken zum Wochenspruch „Denn siehe, Finsternis bedeckt das Erdreich und Dunkel die Völker“ – eine Analyse der Situ- ation in der Welt aus den Tagen des Propheten Jesaja, deren Fortsetzung in unserem Wo- chenspruch aufgegriffen wird im Zuspruch, dass Gott selbst uns aufgeht, wie die Sonne am frühen Morgen. Die Dinge, die uns als empathische Zeitgenossen in diesen Tagen manchmal schier verzwei- feln lassen, sind für Gott kein Hindernis, seine Gegenwart aufleuchten zu lassen, die heilt, verändert und uns zu Menschen des Lichts und des Tages macht. ER selbst will durch uns die Welt heller und freundlicher machen, weil sein Licht allen gilt und alle meint. Gottes Segen dafür! – Ihr M. Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Die letzten beiden Termine in dieser Runde. Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 01. und 08. Februar. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! M. Schöberl, Pfarrer --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI --- Ein Projekt des Diakonischen Werks Oberschwaben All- gäu Bodensee in Kooperation mi der Gemeinde Baienfurt und der evangelischen Kirchengemeinde Begegnungscafés bringen Menschen zusammen, die sich unter anderen Umständen vielleicht nie begegnen wür- den. Besonders für Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben, bieten sie eine gute Möglichkeit die eigenen Sprachkenntnisse zu vertiefen und Kontakte zu knüpfen. Da ist die türkische Mutter, die nach Jahren endlich so gut deutsch sprechen möchte, dass sie ihren Kindern in der Schule helfen kann. Oder der junge Ukrai- ner, der in Deutschland Anschluss finden möchte. Aber auch Neuzugezogene oder ganz „alte Hasen“ können sich bei entspannter Atmosphäre begegnen und besser ken- nenlernen. Dass wir auch über unseren Bekanntenkreis hinaus immer wieder zueinander finden, ist so wichtig für den Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander innerhalb unserer Gesellschaft. Diese besondere Wirkung erleben wir als Diakone zum Beispiel bei einer wertfreien „Begegnung“ in der Vesperkirche oder beim Internatio- nalen Frauenfrühstück in Ravensburg. Seit dem 6. Oktober 2023 gibt es nun das Begegnungs- café in der X-Zone in Baienfurt. Es ist Teil unseres Diako- nie-Projekts „Integration braucht (Sprach-Räume) in Zu- sammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde und der Gemeinde Baienfurt. Jeden Freitag von 9:00 Uhr-11:00 Uhr stehen die Räum- lichkeiten für alle offen und laden zum gemütlichen Bei- sammensein ein. Ein Team ehrenamtlicher Helfer*innen begleitet das Angebot. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Ehrenamt- lichen aus Baienfurt und Baindt für deren großartigen Einsatz und bei der Gemeinde Baienfurt für die wert- volle Unterstützung im vergangenen Jahr. Für den Zeitraum bis Ostern bleibt das Begegnungscafé leider geschlossen. Ab dem 5. April 2024 sind wir aber wieder für Sie da und freuen uns auf warme Tage und viele neue Gesichter. Sie möchten sich selbst ehrenamtlich engagieren oder haben noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei mir: Leila Scheck, l.scheck@diakonie-oab.de Beauftragte für kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit --- Missbrauch und Verantwortung Die evangelische Kirche nimmt das Thema Sexualisierte Gewalt neu in den Blick. Auch im Kirchenbezirk sind Kirchengemeinden und die Werke auf dem Weg. Die Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee hat ein Schutzkonzept für die Bera- tungsstellen beschlossen: hinschauen, hinhören, handeln. Die US-amerikanische Theologin Nadia Bolz-Weber hat über Ihre Kirche die Worte geschrieben: „for all sinners and saints“, also: offen für alle - Sünder und Heilige. Sie nimmt damit die Erkenntnis der Reformation auf, dass alle Menschen Sünder und Gerechte sind. Das gilt auch für die Überzeugung der Evangelischen Kirche heute. In unseren Kirchengemeinden, in unserer Jugendarbeit, in unseren Kitas und in unserer Diakonie kommen nicht nur unfehlbare Heilige zusammen, die immer alles rich- tig machen. Sondern bei uns sind auch Menschen, die Fehler machen und sich an anderen schuldig machen. Diese Erkenntnis schmerzt und befreit. Und sie fordert zu einer Verantwortung. Das zu betonen, ist in diesen Zei- ten besonders wichtig. An evangelische Kirche darf der Anspruch herangetragen werden, dass sie das Zusam- menleben richtig machen möchte, dass sie ein safe space (sicherer Ort) für Kinder und Jugendliche und Erwachsene ist. Diesen Anspruch legt sich Kirche auch selbst auf, als „Gemeinschaft der Heiligen“, wie sie im Glaubensbekennt- nis bekennt. In dieser Gemeinschaft leben und wirken aber auch Menschen, die Grenzen überschreiten. Genauso wie in anderen Gemeinschaften von Sport, Musik, Politik oder Kultur. Beides gilt es im Blick zu behalten: die einen, die Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 einen sicher aufwachsen möchten und die anderen, die tatgeneigt sind. Die einen verdienen uneingeschränkt den Schutz der Evangelischen Kirche. Dafür braucht es Risi- ko-Analysen und den Blick nach Potentialen in der Be- gegnung. Dafür braucht es klare, transparente Zuständig- keiten und den Mut, Dinge anzusprechen. Auch den Mut, Menschen nicht weiter mitarbeiten zu lassen (haupt- und ehrenamtlich). Auch die Konsequenz, Missbrauch unter Einbeziehung der Betroffenen zur Anzeige zu bringen. Und bei allem auch die Klarheit, dass zwischen Handeln und Person unterschieden werden muss. Evangelische Kirche beendet so Mitarbeit, aber nicht Mitgliedschaft. Die Menschen gehören weiter dazu. Die evangelische Kirche möchte sich diesem Anspruch von innen und außen bewusst stellen. Deshalb hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bereits 2018 eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, um sexu- alisierte Gewalt im Geltungsbereich der Evangelischen Kirche zu untersuchen und dann aufzuarbeiten. Diese ForuM-Studie wird am 25. Januar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Erste kleinere Studien sind bereits erschienen, so im Herbst 2023 die AUF!-Studie (Uniklinik Ulm). „Was sind begünstigende Faktoren für sexualisierte Gewalt und welche Präventionsmaßnahmen helfen effektiv? Dr. Harald Haury und Simone Korger von der Universitätskli- nik Ulm stellten den Synodalen [der Evangelischen Lan- deskirche Württemberg] die Ergebnisse der AUF!-Studie vor, die im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg erstellt wurde. In der zweigeteilten wissen- schaftlichen Untersuchung wurden die Missbrauchsfälle um Alfred Zechnall historisch aufgearbeitet und Schutz- konzepte verschiedener Einrichtungen analysiert und evaluiert. Am Ende der Präsentation gab Korger Emp- fehlungen, wie sexualisierter Gewalt in der Landeskirche wirksam vorgebeugt werden kann.“ (https://www.elk- wue.de/news/2023/06122023-transparenz-und-ehrlich- keit-schaffen-vertrauen) Dass Missbrauch nicht nur ein Thema der katholischen Kirche ist, sondern auch in der evangelischen Kirche, ist wichtig zu benennen - es ist ein gesellschaftliches The- ma. Was in der Vergangenheit geschah, muss aufge- arbeitet werden im Sinne der Betroffenen und daraus Lehren für die Gegenwart und Zukunft gezogen werden. Damit nimmt die evangelische Kirche auch den Aufruf der zweiten Kampagne gegen Kindesmissbrauch von Lisa Paus (Bundesfamilienministerin) und Kerstin Claus (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kin- desmissbrauchs) ernst: „Schiebe deine Verantwortung nicht weg!“ Ziel der Kampagne: Erwachsene übernehmen Verantwor- tung - sie sehen hin, hören Kindern zu und fragen nach, wenn sie eine Vermutung oder ein komisches Bauchge- fühl haben. https://nicht-wegschieben.de/home Die Evangelische Kirche möchte die Verantwortung nicht wegschieben, sondern hinschauen, zuhören und handeln. Und doch wird es immer wieder scheitern geben. So sehr Risiko- und Potentialanalysen auf alle Möglichkeiten von tatgeneigten Personen einzuwirken und so sehr wir im- mer wachsamer werden, ist die Wahrscheinlichkeit wei- terhin gegeben, dass es zu einem Missbrauch kommen kann. Dieser soll dann beim Namen genannt und mit al- len Mitteln angegangen werden, unter Einbeziehung der Betroffenen und der staatlichen Stellen. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diako- nie-oab.de und die Homepage des Evang. Kirchenbezirks Ravensburg www.kirchenbezirk-ravensburg.de Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke, Ge- schäftsführer, T 0751 95223-120, E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB, Weinbergstr. 10, 88214 Ravens- burg, T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129, www.diakonie-oab.de www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN. Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aquarell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501, Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten B-Juniorinnen Hallenbezirksmeisterschaften - SGM Baindt-Fronreute ist Hallenbezirksmeis- ter 2024 Nachdem bis Mitte der Woche noch nicht klar war, ob wir überhaupt mitspielen dürfen und nach Zusage, dann Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 noch der Bitte, gar eine zweite Mannschaft zur Bezirks- meisterschaft zu stellen, traten wir mit gleich zwei guten Teams in der Baienfurter Sporthalle an. Während sich un- sere Zweite mit Viviane im Tor durch ein Unentschieden gegen FN und einer knappen Niederlage gegen Tettn- ang fürs Halbfinale qualifizierte, dominierte unsere Erste ihre Gegner nach Belieben und Jana, Stella und Lorena wechselten sich stetig im Toreschießen ab. So kam es im Halbfinale dann zum internen Duell der beiden Mann- schaften unserer SGM, das die Einser für sich entschie- den. Die Zweite, angeführt von Scarlett sowie unterstützt durch drei D Spielerinnen, verdaute die Niederlage jedoch gut und gewann das anschließende Spiel um Platz drei durch zwei herrliche Tore von Marie. SGM I trat dann im Finale gegen Tettnang sehr selbstbewusst auf und mar- kierte in schönem Zusammenspiel zwischen Lorena, Stella und Jana schnell das erste Tor. Kurz drauf eroberte Nora einen Ball, steckte auf Stella durch, die den Ball erbar- mungslos unter die Latte drosch. Einmal entwich uns dann doch die gegnerische Stürmerin Magdalena und schoss den einzigen Gegentreffer, den unsere hervorragende Torfrau Kathi im Turnier hinnehmen musste. Doch der Gegenschlag erfolgte prompt, als sich Jana nach Pass von Lorena über Links durchsetzte, Stella bediente, die den Sieg perfekt machte. Mit einer souveränen Vorstellung in allen Spielen zeigte unsere Mannschaft Juniorinnenfußball vom Feinsten und wurde zurecht Hallenbezirksmeister 2024. Und auch die zweite Mannschaft zeigte guten Fußball und errang mit dem Dritten Platz einen tollen Erfolg. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Lorena Bürck, Nora Mohr, Jana Eiberle, Stella Schmid, Laura Schaz, Tabea Schauffler, Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Julia Eberlen, Philina Ziegler, Maylin Kretzer, Maya Hofmann, Victoria Wertmann Tischtennis MiniMeisterschaften für alle Baindter Kinder Die Tischtennis MiniMeisterschaften sind ein bundesweiter Wettbewerb, der in ganz Deutschland ausgespielt wird und damit eine der größten Breitensportaktion Deutschlands ist. Über einen Ortsentscheid, Bezirksentscheid und Verbandsent- scheid qualifizieren sich die besten Anfänger der einzelnen Verbände für das Bundesfinale, wo über ein Wochenende lang mit tollem Rahmenprogramm, der Bundessieger und die Bundessiegerin ausgespielt werden. Der Ortsentscheid der MiniMeisterschaften in Baindt fin- det am Samstag, 27.01.2024 statt. Treffpunkt ist um 10:30 Uhr in der Baindter Sporthalle, der Spielbeginn ist für 11 Uhr geplant. Das Turnier ist kostenlos und eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitmachen dürfen alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Jahrgang 2011). Ge- spielt wird in 3 Altersklassen, wobei sich die besten Spieler und Spielerinnen jeder Altersklasse zum Bezirksentscheid am 10.03. qualifizieren können. Voraussetzung zur Teilnah- me ist, dass bisher noch keine Spielberechtigung für einen Tischtennisverein beantragt wurde. Dieses Turnier richtet sich ausschließlich an Anfänger und Anfängerinnen, da- her sind auch keine Vorerfahrungen im Tischtennis nötig. Mitzubringen sind Sportkleidung und Sportschuhe, sowie etwas zu trinken. Wer hat darf seinen Tischtennisschlä- ger mitbringen, es können aber auch Schläger von uns ausgeliehen werden. Zuschauer und Eltern sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen. 2. Jugendmannschaft startet in die Rückrunde SV Baindt II – SVW Weingarten IV 2:8 Im ersten Spiel der Rückrunde mussten wir uns gegen ein ausgeglichen starkes Team aus Weingarten geschla- gen geben. Ricco Haller konnte mit 2 Siegen und einer Niederlage in den Einzeln die einzigen Punkte für unsere Mannschaft ergattern. Pia Kreutle und Franziska Kedves konnten ihre Spiele teilweise knapp gestalten und hätten auch den ein oder anderen Satz mehr verdient gehabt, für einen Sieg reichte es aber noch nicht. Die nächste Chance auf Punkte gibt es dann am 03.02.24 gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute-Wolpertswende. Die erste Jugendmannschaft empfängt zum Auftakt der Rückrun- de an diesen Samstag um 14 Uhr den SV Deuchelried in der Baindter Sporthalle. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 26.01.2024 in Hofs Laufnum- mer 9, Umzugsbeginn ist um 19:30 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Tennishalle) Samstag, 27.01.2024 springen wir in Waldburg mit der Laufnummer 5. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr und 13:00 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 28.01.2024 in Alttann mit der Laufnummer 9, Umzugsbeginn ist um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 11:30 Uhr und 12:15 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Einladung zur außerordentlichen Mit- gliederversammlung am Dienstag, 27.02.2024 in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Die Ver- einssatzung bedarf nochmals eines Beschlusses der Neu- fassung durch die Mitglieder. Die Satzung kann weiter- hin bei unserer Vorständin Frau Sonntag eingesehen werden. Es handelt sich um die gleiche Fassung, deren Änderungen bereits 2023 beschlossen wurden. Bei Inte- resse bitte bei Doris Sonntag melden. Im Anschluß an die Mitgliederversammlung kommt Frau Sigrun Kienle-Hohwy zu uns mit ihrem Impulsvortrag: Re- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 silienz und Beweglichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Hierzu laden wir alle Interessierten herzlichst ein. Die Vorstandschaft Termine: Berger Frauenfasnet am 26.01.2024 im Bürgersall in Berg, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr. Ball der Vereine am 27.01.2024 in der Schenk-Kon- rad-Halle in Baindt, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2024 der Reitergruppe Baindt e.V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederver- sammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Frei- tag, 23.02.2024 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführer/in für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2024 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 01.02.2024 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Erster Rückrundenspieltag der zweiten Mannschaft Die „Zweite“ startete am 21. Januar hoch- motiviert in die Rückrunde. Gegen die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit Mixed mussten die Baindter sich im ersten Satz noch etwas akklimatisieren (20:25). Nach dem Seitenwechsel lief es dann aber umso besser (25:20). Leider konnte diese Leistung im dritten Satz nicht mehr ganz abgerufen werden (13:25). Gegen das VCO Team aus Oberteuringen konnten sich die Baindter durch überragende Angriffe durchsetzen (25:23). Leider kam dann ein kleiner Durchhänger (14:25), der zwar im dritten Satz nochmal aufgeholt wurde, aber leider mehr zu Erfahrungsgewinn, als zu einem Satzge- winn führte. Ganz leer ging die VLJ Baindt 2 aber nicht aus. In der Tabelle reihen sie sich mit einem Punkt Unterschied auf Platz 4 direkt hinter dem VCO Team ein. Der nächste und damit auch schon letzte Spieltag findet am 10.03.2024 ab 14.00 Uhr hier in Baindt statt. Den Termin kann man sich auf jeden Fall schon einmal vormerken! Und bereits am 03.02.2024 tritt die VLJ Baindt 1 gegen den Tabellenersten aus Kressbronn und die SF Illerrieden an. Zuvor geht es aber am Montag, 29.01.2024 schon um eine weitere Runde im Pokal. Wir wünschen allen Spiele- rInnen viel Erfolg! Alpinteam Baindt Ferienkurs - Jugendlager - Fitness für Frauen Vielen Dank erstmal an alle Teilnehmer un- serer Kurse im Januar. Uns als Alpinteam hat es riesig Freude bereitet wieder ca. 180 Ski- und Snowboardinteressierten noch mehr Begeiste- rung vermitteln zu können. Und das Ganze endlich mal wieder bei traumhaften Bedigungen. Vielen Dank an die Eltern, die uns bei verschiedensten Aufgaben unterstützt haben!! Und vielen Dank auch für ihr aller Vertrauen in uns als Alpinteam!! In den Faschingsferien bieten wir nochmals Kurse an. Alle Infos dazu hier auf der Homepage. Anmeldung bis 31.01. hierfür über das online-Tool, ebenfalls auf der Homepage (www.svbaindt.de/alpinteam). Ausserdem gibt es noch Plätze in unserem Jugendla- ger am 16./17.3. am Schetteregg. Dieses Wochenende ist gedacht für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Die Anfahrt, Übernachtung mit Essen und Liftkarten werden Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 organisiert. Betreuer sind sowohl weibliche wie männli- che dabei. Im Vordergrund stehen nochmal der Spaß am Wintersport und das Hüttenleben. Kosten für Anfahrt, Lift- karten, Übernachtung und Verpflegung ca. 100 Euro für die beiden Tage. Detailinfos und Anmeldung bei unserem Ausbildungswart Volker Gross unter ausbildung-alpin- team@svbaindt.de . Einfach melden!! Das ganze Jahr läuft auch unsere „Fitness für Frauen“ mittwochs um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Auch wenn unsere langjährige Trainerin Jutta Raubald aktuell pausieren muss, geht es trotzdem weiter. Freund- licherweise hat sich Marion Grabherr, die die Gruppe seit vielen Jahren zusammen mit Jutta betreut, bereit erklärt, dieses Training ohne Unterbrechung weiter durchzufüh- ren. Alle sportbegeistereten Damen sind herzlich eingela- den dazuzustossen!! Auch hierzu Infos auf der Homepage unter der Rubrik „Fitness“ des Alpinteams. Ihr Alpinteam Baindt Bündnis 90/ Die Grünen Nominierungsveranstaltung Bünd- nis 90/ Die Grünen Baindt Der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen aus Baindt lädt zur Nomi- nierungsveranstaltung ein. Eine neue, starke Grüne Lis- te für die Kommunalwahl im Sommer wird am Freitag, den 02.02.2024 um 20 Uhr im Dietrich Bonhoeffer-Saal; Dorfplatz 2/2 in Baindt aufgestellt. Mitglieder und Inte- ressierte sind herzlich eingeladen, an der Nominierung teilzunehmen. Es ist wichtiger denn je, sich in Gemeinderäten zu enga- gieren. Entscheidungen z. B. über Bauflächen, Steingär- ten, Hochwasserschutz, Sanierungsprojekte oder den ÖPNV werden hier getroffen. Auch die sozialen Folgen der Migration, des demografischen Wandels und des Klimawandels müssen in den Kommunen aufgefangen werden. In diesen Zeiten ist demokratische Arbeit an der Basis stark gefordert. Auch Kurzentschlossene sind zur Listenaufstellung herzlich willkommen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Jahreshaupt- versammlung 2024 Hiermit laden wir alle Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Baienfurt mit Stütz- punkt Bad Waldsee zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 01.03.2024 ab 19:00 Uhr ins DLRG-Heim in der Baindter Straße 48/1 in Baienfurt ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2024 5. Kassenbericht 5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses 2023 5.2 Bericht der Kassenprüfer 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zur Vorstandschaft 8. Jahresbericht Jugendleiter 9. Anträge 10. Verschiedenes 11. Schlusswort Anträge müssen bis spätestens Freitag, den 16.02.2024 schriftlich oder per E-Mail eingegangen sein. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller Vorsitzender Mikrozensus 2024 – Rund 62.000 Haushalte in der Befragung Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landes- amt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startet am 8. Januar 2024. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62.000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Landesamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die Präsi- dentin des Statistischen Landesamts Frau Dr. Rigbers bit- tet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: «Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet.« Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pen- delverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhe- bungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fra- gen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbe- deutend. Damit die Situation junger als auch alter Men- schen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung. Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfin- dung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Er- gebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland. Rentenauskunft jetzt schon vor 55 Seit Jahresbeginn schickt die Landwirtschaftliche Al- terskasse (LAK) nun auch Personen vor dem 55. Lebens- jahr alle drei Jahre automatisch eine Rentenauskunft zu. Bislang erfolgte eine solche Mitteilung erst ab dem 55. Lebensjahr. Die Auskunft bekommt, wer die Wartezeit Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 von 15 Jahren erfüllt hat. Sie beinhaltet die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente unter Berücksichtigung der bislang gezahlten Beiträge. Versicherte, die noch keine automatische Rentenauskunft erhalten, aber dennoch eine Rentenberechnung wünschen, können sich bei der LAK über ihre möglichen Rentenansprüche informieren und sich die Rentenhöhe berechnen lassen. Über den Rentenschätzer im Internet unter www.svlfg.de/ rentenhoehe besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich die Höhe einer Rente berechnen lassen. Weitere Rentenaus- künfte können auch über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ angefordert werden. Das Forstamt informiert Holzmarkt Die Sägewerke aus der Region sind auf der Suche nach Fichten-Frischholz. Für das Leitsortiment Fichte 2b+, Güte B werden beim Langholz Preise von mindestens 98 €/Fm bezahlt. Für das Kurzholz liegen die Preise für Fichte 2b+, Güte B/C bei mindestens 96 €/Fm. Aktuelle Selbstwerbungsange- bote im Kurzholz, hierbei sind die Holzerntekosten bereits abgezogen und werden vom Sägewerk getragen, liegen bei mindestens 75 €/ Fm für Fichte 2b+, B/C. Auch 2024 ist bei entsprechend trocken-warmer Witte- rung mit deutlichen Borkenkäferschäden zu rechnen. In den letzten 20 Jahren wurde im Privatwald des Land- kreises Ravensburg jeder zweite Festmeter eingeschla- genes Holz durch Borkenkäfer, Sturm oder Schneebruch verursacht. Schadholz bringt im Vergleich zu Frischholz deutlich geringere Preise. Dem Waldbesitz kann empfohlen werden, Frischholz ein- zuschlagen. Dies betrifft Fichtenbestände aller Alters- stufen. Nutzen Sie Ihre Fichtenaltholzbestände und bau- en diese in Mischbestände um. Pflegen Sie Ihre jungen Fichtenbestände mittels Durchforstungen. Sie reduzieren hierdurch das Risiko von Schneebruch und Sturmwurf. Bitte wenden Sie sich was den Holzeinschlag anbetrifft an Ihren zuständigen Förster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Begegnungscafé in Baienfurt Begegnungscafés bringen Menschen zusammen, die sich unter anderen Umständen vielleicht nie begegnen wür- den. Besonders für Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben, bieten sie eine gute Möglichkeit die eigenen Sprachkenntnisse zu vertiefen und Kontakte zu knüpfen. Da ist die türkische Mutter, die nach Jahren endlich so gut deutsch sprechen möchte, dass sie ihren Kindern in der Schule helfen kann. Oder der junge Ukrai- ner, der in Deutschland Anschluss finden möchte. Aber auch Neuzugezogene oder ganz „alte Hasen“ können sich bei entspannter Atmosphäre begegnen und besser ken- nenlernen. Dass wir auch über unseren Bekanntenkreis hinaus immer wieder zueinander finden, ist so wichtig für den Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander innerhalb unserer Gesellschaft. Diese besondere Wirkung erleben wir als Diakone zum Beispiel bei einer wertfreien „Begegnung“ in der Vesperkirche oder beim Internationa- len Frauenfrühstück in Ravensburg. Seit dem 6. Oktober 2023 gibt es nun das Begegnungscafé in der X-Zone in Baienfurt. Es ist Teil unseres Diakonie-Projekts „Integrati- on braucht (Sprach-Räume) in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde und der Gemeinde Bai- enfurt. Jeden Freitag von 9:00 Uhr-11:00 Uhr stehen die Räumlichkeiten für alle offen und laden zum gemütlichen Beisammensein ein. Ein Team ehrenamtlicher Helfer*in- nen begleitet das Angebot. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Ehrenamt- lichen aus Baienfurt und Baindt für deren großartigen Einsatz im vergangenen Jahr. Für den Zeitraum bis Ostern bleibt das Begegnungscafé leider geschlossen. Ab dem 5. April 2024 sind wir aber wieder für Sie da und freuen uns auf warme Tage und viele neue Gesichter. Sie möchten sich selbst ehrenamtlich engagieren oder haben noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei mir: Leila Scheck l.scheck@diakonie-oab.de Beauftragte für kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit Narrenzunft Höllteufel Alttann e.V. 1977 Wir möchten gern alle herzlich zu unserem Fasnetsum- zug am Sonntag, 28. Januar 2024 um 13:31 Uhr nach Alttann einladen. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Narrenzunft Höllteufel Alttann e.V. 1977 Telefonaktionstag für Arbeitgeber zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg bietet am Mittwoch, 31. Januar 2024, einen Telefonaktionstag für Arbeitgeber an, die geflüchteten Menschen eine Chance zur Arbeitsmarktintegration geben möchten. Viele Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, haben seit vergangenem Herbst ihre Integrationskurse beendet und sind nun auf der Suche nach einer Arbeit. Die weite- re Vertiefung der Sprachkenntnisse und der Einstieg in den Job erfolgen idealerweise parallel. Jobcenter oder Arbeitsagentur können mit Förderangeboten unterstüt- zen. „Wir freuen uns, wenn Betriebe auch geflüchteten Menschen eine Chance geben, deren Deutschkenntnisse noch nicht perfekt sind“, sagt Mathias Auch, Vorsitzen- der der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg. Interessierte Arbeitgeber erreichen den Arbeitgeberser- vice der Agentur für Arbeit am 31. Januar zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zur Beantwortung ihrer Fragen unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20. Der Anruf ist kostenfrei und unverbindlich. Interessierte Arbeitgeber können sich informieren, um dann zu über- legen, welche weiteren Schritte sie angehen können und wollen. Unter anderem können folgende Fragen im Fokus stehen: • Wie kann die Agentur für Arbeit bei der Suche nach po- tentiellen Mitarbeitenden helfen? • Welche Fördermöglichkeiten gibt es? • Wie können Mitarbeitende weiter qualifiziert werden? Mit Krebsfrüherkennung auf Nummer sicher gehen Krebsfrüherkennung kann Leben retten. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar hin. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erhöhen die Chance, dass mögliche Krebserkrankungen bereits im frühen Stadium erkannt werden. Früh entdeckt sind insbe- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 sondere Brust-, Darm-, Haut- und Gebärmutterhalskrebs sowie verschiedene Formen des Prostatakrebses in der Regel gut heilbar. Die Untersuchungen werden von der SVLFG für Versicherte der Landwirtschaftlichen Kranken- kasse vollständig bezahlt. Die Krebsvorsorge beinhaltet je nach Alter und Geschlecht spezielle Untersuchungen und Intervalle: • Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs für Frauen ab dem Alter von 20 Jahren • Früherkennung von Brustkrebs für Frauen ab dem Alter von 30 Jahren • Früherkennung von Hautkrebs für Frauen und Männer ab dem Alter von 35 Jahren • Früherkennung von Prostatakrebs für Männer ab dem Alter von 45 Jahren • Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis 69 Jahren • Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs für Frauen ab dem Alter von 55 Jahren und für Männer ab dem Alter von 50 Jahren Weitere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/vor- sorge bereit. Zum Weltkrebstag informiert die Deutsche Krebshilfe unter www.krebshilfe.de. Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Obstbaum-Schnittkurs Liebe Gartenfreundinnen -und freunde, wir haben am vergangenen Samstag bei strahlendem, trockenen, aber kaltem Wetter seit vielen Jahren wieder einen Ostbaumschnittkurs durchgeführt. Wir durften in den üppig bestückten Obstgarten der Fa- milien Holzer/Sorg einladen und waren angenehm über- rascht, dass wir so viele Teilnehmer begrüßen konnten. Unser Fachmann, Herr Höner, hat sehr ausführlich ge- zeigt, worauf es ankommt bei einem fachmännischen Schnitt, so dass der Baum lange Zeit uns mit vielen, ge- sunden Früchten erfreut. Auf die Fragen der Teilnehmer wurde ebenso ausführlich eingegangen. Daher sagen wir nochmals vielen Dank dem Referenten, den Gastgebern und natürlich den Teilnehmern. Danach haben wir uns bei heißem Glühwein, Apfelwein und Kaffee wieder etwas aufgewärmt und gut unter- halten. Im Frühjahr planen wir einen Rosenschnitt-Kurs. Wer wür- de uns hierfür seine Rosen zur Verfügung stellen? Bitte melden Sie sich gerne unter der Telefon-Nummer 0751/44875 oder per Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de Termin wird noch festgelegt. Wir freuen uns, wenn auch in Zukunft die Veranstaltungen der Gartenfreunde auch von Gästen besucht werden würden. Bis zum nächsten Mal grüßen Sie herzlich die Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Gertrud Rittler, Pressewartin Tombola bereitet doppelte Freude TWS-Mitarbeitende spenden Erlös an Ravensburger Clowns e.V. und Beratungsstelle Brennessel e.V. Über eine finanzielle Unterstützung konnten sich dieser Tage die Ravensburger Clowns und die Beratungsstelle Brennessel freuen. Die Mitarbeitenden der Technischen Werke Schussental (TWS) spendeten den Erlös einer Be- nefiz-Aktion in Höhe von insgesamt 1.000 Euro zu gleichen Teilen an die beiden regionalen Organisationen. „Ob im Pflegeheim, Kinderheim oder in der Kinder- und Jugend- psychiatrie – mit Hilfe unserer Unterstützer können wir die heilsame Wirkung unserer „Lachmedizin“ in verschiedene Einrichtungen in der Region bringen“, berichtete Christina Wallisch, 1. Vorsitzende des Ravensburger Clowns e.V.. Die „Clownvisiten“ finden regelmäßig in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Seniorenheimen, Hospizen und sozialen Einrichtungen statt. Vom Vorstand der Bera- tungsstelle Brennessel nahm Helmut Schaich die Spende entgegen: „Wir freuen uns sehr über die finanzielle Unter- stützung der TWS und setzen sie für unsere Beratungs- und Präventionsarbeit ein.“ Der gemeinnützige Verein berät neben Kindern und Jugendlichen auch Erwachsene, die in ihrer Kindheit sexuellen Missbrauch erfahren haben und bietet verschiedene Präventionsprojekte an, um die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren. Bei der Spendenübergabe betonte TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm den Wert ehrenamtlicher Arbeit: „Es ist immer wieder beeindruckend und schön zu sehen, wie viel bürgerschaftliches Engagement in unserer Regi- on gelebt wird“. Auch die TWS selbst unterstützt ihre Mit- arbeitenden bei der Ausübung von Ehrenämtern. Frank Stöckler, Betriebsrat der TWS, freut sich über die Unter- stützung von ehrenamtlichen Einsätzen: „Das passt zu uns. Denn als regionaler Energie- und Wasserversorger haben wir nicht nur spannende Aufgaben, sondern ver- sorgen die Bürgerinnen und Bürger in der Region rund um die Uhr“. Gemeinsam mit Isabel Flamm organisierte er seitens des Betriebsrats die Spendenaktion im Rahmen einer Weihnachtstombola. Bei der Aktion kamen rund 640 Euro zusammen, die von der TWS-Geschäftsleitung auf 1.000 Euro aufgestockt wurden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist wie folgt geschlossen: Mo., 05.02.24 – Mi., 14.02.24 und Di., 26.03.24 – Do., 28.03.24 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (außer 14.02.24) Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 6 /7 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE © DEIKE PRESS 751R66S4 Skataufgabe Nr. SK 0421 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube, Karo-Bube; Kreuz-König, -Dame, -8; Pik-Ass, -10, -Kö- nig So oder so Frand Hand platt Ein Spieler in Vorhand sagt mit dem abgebildeten Blatt – geblendet von einem derart warmen Regen – spontan Grand Hand an. Er spekuliert dabei sogar auf die Gewinnstufe Schneider. Also spielt er sofort Kreuz-8 an – und hat im Handumdrehen, nämlich schon nach dem dritten Stich, verloren. 60! Sagt der Kartengeber: „Hättest Kreuz-Dame anspielen müs- sen.“ Darauf Hinterhand: „Auch da hätte ich ihn ge- packt!“ Frage: Wie beweist Hinterhand bei welcher Kar- tenverteilung die Richtigkeit ihrer Behauptung? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Kein Kreuz, aber unter anderem Herz-Ass, Karo-Ass und eine dazugehörige Zehn Hinterhand (H): Alle übrigen Karten in Kreuz (Ass, 10, 9, 7) und die noch fehlende Zehn in Herz oder Karo Skat: Zwei beliebige Restkarten Bei diesem Spielverlust ist offenkundig, dass Hinterhand im ersten Stich mit Kreuz-9 übernimmt, Ass und Zehn dazu nachzieht (21 Augen), also König und Dame (7 Augen) des Alleinspielers ab- holt, worauf der Partner seine beiden Asse und die Zehn (32 Augen) schmiert. 60! Auf die Empfeh- lung des Kartengebers hat Hinterhand diesen Verlustweg gesehen: 1. Kreuz-Dame M ein Ass H Kreuz-Ass (–25) 2. H Zehn (Herz/Karo) V ? Schon steht der Alleinspieler im Regen. Er kann sich ein Weglassen nicht leisten, muss stechen. Der Rest ist so früher oder später reine Formsache: V Kreuz-8 M ein Ass H Kreuz-9 (–11) H Kreuz-10 V Kreuz-König M Zehn (–24) (–60) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 ~ Das bringen Sie mit: - Verkaufserfahrung im Direktverkauf des Automobilgeschäfts wünschenswert - Ausbildung zum geprüften Audi Automobilverkäufer (m/w/d) wünschenswert - Gute Allgemeinbildung sowie kaufmännisches Verständnis - Einfühlungsvermögen sowie Spaß am Kontakt mit Menschen - Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung - Positive Ausstrahlung und Begeisterungsfähigkeit- Positive Ausstrahlung und Begeisterungsfähigkeit - Selbstständiges und gewissenhaftes Arbeiten - Engagement und hohe Bereitschaft zur Weiterbildung Das erwartet Sie: - Top qualifizierte und motivierte Kollegen - Moderne Arbeitsplätze in einem professionellen Arbeitsumfeld - Kontinuierliche Weiterbildung und gezielte Förderung durch Audi - Vielfältige Karrieremöglichkeiten entsprechend Ihrer Talente- Vielfältige Karrieremöglichkeiten entsprechend Ihrer Talente Starten Sie mit einem sympathischen Team durch. 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Das Tätigkeitsfeld umfasst Kommissionieren und Verpacken von Aufträgen, Wareneingang sowie kleinere Montagetätigkeiten. Sie haben eine kaufmännische Ausbildung bzw. Berufserfahrung - vorzugsweise im Bereich Logistik, sind das Arbeiten mit einem Warenwirtschaftssystem gewohnt und können mit anpacken. Staplerschein erwünscht. Wenn Sie Interesse an der Stelle haben und am Wachstum unseres Unternehmens teilhaben möchten, dazu noch ein umgängliches Wesen besitzen, dann passen Sie gut in unser emsiges, sympathisches und kompetentes Team. Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-mail an bewerbung@ackermann-spuelmaschinen.de Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Pflegefamilie gesucht! Wir suchen dringend eine Pflegefamilie für ein neugeborenes Baby. 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    Jahresrechnung_2022_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_16062023.pdf

    1 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2022. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde 2 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 3 Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 4 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 5 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 7 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22€ 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 123.650,20 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 14.06.2023
      Was steht auf dem Etikett?

      V orv erpackte Lebensmittel Bei vorverpackten Lebensmitteln sind folgende Mindestangaben gesetzlich vorgeschrieben: Name des Produkts (Bezeichnung) Zutatenverzeichnis (Zutaten einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Lebensmittelenzyme müssen absteigend nach ihrem Gewichtsanteil angeführt werden, auch Zutaten, die in zusammengesetzten Zutaten enthalten sind, müssen angegeben werden) Allergenkennzeichnung (entweder durch eine hervorgehobene Angabe im Zutatenverzeichnis oder innerhalb der Bezeichnung) Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln stattdessen ein Verbrauchsdatum Nettofüllmenge (Gewicht, Volumen oder Stückzahl) Name und Anschrift des in der EU niedergelassenen Lebensmittelunternehmers oder Importeurs Nährwertkennzeichnung Losnummer (zur Bezeichnung der Charge, beispielsweise dargestellt durch Abfüllzeit) Preis (entweder am Produkt oder nahe beim Produkt am Regal) Im Rahmen der Allergenkennzeichnung müssen Lebensmittelunternehmer alle Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können (zum Beispiel glutenhaltiges Getreide, Milch, Soja, Eier, Fisch, Nussarten), auf der Verpackung angeben. Es müssen nicht nur Zutaten angegeben werden, die tatsächlich zugesetzt sind, sondern auch Stoffe, die nur bei der Herstellung verwendet wurden. Die Zutaten müssen entweder in der Zutatenliste in hervorgehobener Art und Weise angeführt werden oder aus dem Namen des Produkts hervorgehen (zum Beispiel Weizenmehl). Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gibt es besondere Bestimmungen für einzelne Lebensmittel oder deren besondere Behandlung. Bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind EU-weit zusätzlich Herkunftsinformationen anzugeben. Weitere spezielle Kennzeichnungsregelungen gibt es für bestimmte Lebensmittelgruppen, wie Öle und Fette, Wein, Eier, Milch-, Fleisch- und Fleischerzeugnisse. Wenn ein Lebensmittel oder Zutaten zu Lebensmitteln bestrahlt wurde, um Keime abzutöten und eine längere Haltbarkeit zu erreichen, muss dies durch die Formulierung "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" auf der Verpackung oder in der Zutatenliste angegeben werden. Freiwillige Angaben Zusätzlich zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung können Lebensmittelunternehmen in Deutschland seit November 2020 freiwillig die Nutri-Score-Ampel verwenden. Dieses farbige Logo auf der Vorderseite eines Lebensmittels bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung bei der Lebensmittelauswahl im Rahmen einer gesunden, ausgewogenen Ernährung, dadurch, dass die Produkte innerhalb einer Lebensmittelgruppe leichter verglichen werden können. Weitere Beispiele für freiwillige Kennzeichnungselemente und staatliche oder staatlich initiierte Labels sind das nationale „Regionalfenster“ für Lebensmittel, die das Prüf- und Sicherungssystem absolvieren, Bio-Siegel als Ergänzung zum verpflichtenden EU-Bio-Logo für „Öko-Lebensmittel“ oder „ohne Gentechnik“-Siegel für Lebensmittel, die den im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz festgelegten Anforderungen entsprechen. Unverpackte Lebensmittel Bei nicht vorverpackten, also unverpackt angebotenen Lebensmitteln sind weniger Pflichtangaben vorgeschrieben. Detaillierte Informationen können bei diesen Lebensmitteln auch im Verkaufsgespräch gegeben werden, zum Beispiel auf dem Gemüsemarkt, beim Bäcker und Metzger, an der Käse- oder Bonbontheke. Auch Kantinen, Gaststätten, Imbissbuden und Restaurants müssen für ihre angebotenen Speisen und Getränke Kennzeichnungspflichten erfüllen. Die Allergenkennzeichnung sowie der Einsatz bestimmter Zusatzstoffe müssen am Schild an der Ware, in Speise- und Getränkekarten oder auf einem Aushang gekennzeichnet werden. Verweist der Unternehmer auf die Möglichkeit einer mündlichen Auskunft durch sein Personal, muss er Unterlagen bereithalten, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Bedarf einsehen können dürfen. Auch auf die Anwendung bestimmter Herstellungs- und Behandlungsverfahren (beispielsweise Lebensmittelbestrahlung oder Gentechnik) muss schriftlich hingewiesen werden. Welche Angaben darüber hinaus verpflichtend sind, hängt vom Lebensmittel ab, beispielsweise bei Obst und Gemüse Angaben über Art, Sorte und Herkunft, Preis und Güteklasse. Eier müssen EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden, bevor sie verkauft werden. Daher wird auf jedes Ei ein zehnstelliger Code gedruckt. Diese Ziffern-Buchstaben-Kombination enthält Informationen über die Art der Haltung, das Herkunftsland (DE für Deutschland) und -region (08 für Baden-Württemberg) sowie die Nummer des Erzeugerbetriebs.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Der Weg zu öffentlichen Aufträgen

      Wenn Sie in Erwägung ziehen, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, beachten Sie die folgenden Punkte. Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg. Diese vermittelt zwischen der öffentlichen Verwaltung und den privaten Wirtschaftsunternehmen. Die Auftragsberatungsstelle bietet beispielsweise eine Bieterdatenbank an.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Straßengesetze und Straßenverkehrsrecht

      Jeder nimmt am Straßenverkehr teil, sei es mit dem Auto, Lkw, Motorrad, Fahrrad oder als Fußgänger. Dabei ist es unabdingbar, dass sich jeder an festgelegte Regeln hält und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt. Dabei ist zwischen dem Straßenrecht und dem Straßenverkehrsrecht zu unterscheiden. Das Straßenrecht ist in den Straßengesetzen geregelt und beschreibt die Art, das heißt das „Ob“ der Nutzung. Das Straßenverkehrsrecht beschreibt das „Wie“ der Nutzung. Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht greifen dabei Hand in Hand. Straßengesetze Bei den Straßengesetzen ist zwischen dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßengesetzen der Länder zu unterscheiden. Das Bundesfernstraßengesetz gilt für Autobahnen und Bundesstraßen in ganz Deutschland. Die anderen Straßenarten sind in den Straßengesetzen der Länder geregelt. Das Straßengesetz für Baden-Württemberg unterscheidet zwischen Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen, die dem allgemeinen Verkehr dienen, sowie Radschnellverbindungen als Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Die Straßengesetze regeln, welche Bestandteile zur Straße gehören, wer die Straßenbaulast trägt und damit für die Verkehrssicherungspflicht auf der Straße und den Gehwegen zuständig ist und wie die Straßen zu öffentlichen Verkehrswegen werden (Widmung). Außerdem ist in den Straßengesetzen geregelt, welche Rechtsgrundlage erforderlich ist, um eine Straße zu bauen oder zu ändern und vor allem, ob hierfür eine Planfeststellung oder Plangenehmigung benötigt wird oder ob die Straßen auf Basis eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans errichtet werden dürfen. Durch die Widmung (ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung) erhalten die Straßen ihre Eigenschaft als öffentliche Sache. Das heißt, sie können dann im Rahmen der Straßengesetze für die im Widmungszweck bestimmten Verkehrsfunktionen durch jedermann benutzt werden (Gemeingebrauch). Will jemand die Straße über den Widmungszweck beziehungsweise den Gemeingebrauch hinaus benutzen, wie beispielsweise ein Baugerüst oder einen Verkaufsstand aufstellen, so handelt es sich hierbei um eine Sondernutzung. Eine Sondernutzung erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Sie kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Einführende Informationen dazu finden Sie im gleichnamigen Kapitel mit den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen dienen dem allgemeinen Verkehr. Sie werden häufig von unselbstständigen straßenbegleitenden Geh- und Radwegen begleitet. Die Gemeindestraßen werden nach ihrer Bedeutung nach Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen und sonstigen Straßen unterschieden, die dem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen. Darüber hinaus können Gemeindestraßen (aufgrund ihrer Widmung) auch in ihrer Verkehrsfunktion beschränkt sein und nur auf eine bestimmte Benutzungsart oder einen Benutzungszweck festgelegt werden. Hierzu gehören vor allem öffentliche Feld- und Waldwege, selbständige Radwege (der Gemeinde), die nicht Bestandteil einer Straße sind und die nicht als Radschnellverbindungen eingeordnet werden, Fußgängerbereiche (z.B. Fußgängerzonen), Friedhof-, Kirch- und Schulwege, Wanderwege und sonstige Fußwege. Diese Straßenarten werden durch Radschnellverbindungen ergänzt, die speziell für den Radverkehr konzipiert sind. Die Straßengesetze regeln, welche Pflichten die Straßenbaulastträger treffen und welche Pflichten auf die Anlieger übertragen werden können. Welche Behörden zuständig sind, ist im Straßengesetz von Baden-Württemberg bestimmt, auch für die Straßen nach dem Bundesfernstraßengesetz. Nicht zu den öffentlichen Wegen zählen Waldwege im Staats-, Körperschafts- und Privatwald, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, sowie Privatstraßen. In der Regel sind diese Wege und Privatstraßen gesondert als solche gekennzeichnet. Die Benutzungsmodalitäten richten sich bei nicht öffentlichen Waldwegen nach dem Waldgesetz Baden-Württemberg und dem Bundeswaldgesetz und bei Privatstraßen nach zivilrechtlichen Vorschriften. Straßenverkehrsrecht: Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung (StVO) Das Straßenverkehrsrecht ist im Straßenverkehrsgesetz und in der darauf beruhenden Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben. In der Straßenverkehrsordnung sind die grundlegenden Verkehrsregeln festgelegt. Hier finden Sie unter anderem die Vorschriften, wie schnell Sie fahren dürfen, welche Abstände Sie einhalten müssen, welche Beleuchtung vorgeschrieben ist und was verboten ist. Alle Maßnahmen, die den Verkehr beeinträchtigen könnten, sind ebenso wie eine übermäßige Straßenbenutzung in der Regel verboten. Ausnahmen von diesen Verboten können auf Antrag gestattet werden. Auch für Fußgänger gibt es Regeln, die zu beachten sind. Die Straßenverkehrsordnung nennt beispielsweise die Pflicht, Gehwege zu nutzen, aber auch die Fälle, in denen Fußgänger ausnahmsweise auf der Fahrbahn gehen dürfen. Verkehrs-, Gefahren-, Vorschrifts- und Richtzeichen sind ebenfalls in der StVO abgebildet und erklärt. Abschließend sind unter anderem Durchführungs- und Bußgeldvorschriften geregelt. Sie können dort nachlesen, welche Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Höhe der einzelnen Bußgelder ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt. Ein reibungsloser Ablauf des Verkehrs setzt intakte Straßen und Wege voraus. Sollten Sie Beschädigungen an einer Straße oder einem Verkehrsschild feststellen, sollten Sie diese so schnell wie möglich melden. An wen Sie sich wenden können und wie Sie vorgehen müssen, lesen Sie in der Leistungsbeschreibung.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Mobilität für behinderte Menschen

      Behindertenfahrzeuge Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis. Fahrzeuge schwerbehinderter Halter sind steuerbefreit, wenn diese Personen hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Schwerbehindertenausweise mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG"). Andere schwerbehinderte Personen können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich über Parkplatzregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Lenker, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrerinnen und Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung). Fahrdienste Beförderungskosten können beispielsweise übernommen werden, wenn Sie wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Mobilität im Fernverkehr Sind bei Ihnen im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "B" und "Bl" eingetragen, können Sie für sich und Ihre notwendige Begleitung kostenfrei Plätze reservieren. Kostenfrei reservierbar sind auch die Rollstuhlstellplätze der Deutschen Bahn. In Fernverkehrszügen von Flixtrain ist eine Ticketbuchung 48 Stunden vor dem gewünschten Abreisedatum über den dortigen Kundenservice erforderlich. Wenn auf einer Bahnreise die Hilfe von Betreuungsstellen oder Mitarbeitenden der DB AG in Anspruch genommen werden muss, sollten Sie dies bei der Mobilitätsservice-Zentrale der DB bis 20.00 Uhr des Vortags der Reise, am besten unter der Nummer 030 65212888, per Fax an 030 65212899, per E-Mail bei msz@deutschebahn.com oder online anmelden. Mobilität im Luftverkehr Luftrechtliche Vorschriften schränken die Gesamtzahl der Personen mit eingeschränkter Mobilität ein, die sich an Bord befinden können. Die Gesamtzahl hängt von Platz und Flugzeugtyp ab. Sie erhalten als schwerbehinderter Mensch nicht automatisch Preisermäßigungen. Klären Sie vor Buchung des Fluges ab, ob das Luftfahrtunternehmen die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen auf innerdeutschen Strecken kostenlos befördert. Viele Luftfahrtunternehmen helfen Menschen mit Behinderungen bei der konkreten Realisierung einer Flugreise, bieten kostenlose Serviceleistungen bei der Abfertigung sowie beim Ein- und Ausstieg an, befördern batteriebetriebene Rollstühle, die mit auslaufsicheren Batterien ausgerüstet und zusammenklappbar sind, in der Regel kostenlos. Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sollten bei der Nutzung der Fahrtmöglichkeiten im SPNV ihren Reisewunsch bei der Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der DB AG anmelden, um eine durchgehende Betreuung bei der Nutzung des SPNV sicherzustellen (sog. Reisekette). Die Reisendeninformationen werden durch die MSZ an die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) weitergeleitet, so dass eine durchgängige Reisekette auch bei den nachfolgenden EVUs des Regional- und Fernverkehrs sichergestellt werden kann. Die Anmeldung der Hilfeleistungen sollte spätestens bis 20:00 Uhr des Vortags der Reise unter der Nummer 030 65212888, per Fax an 030 65212899 oder per E-Mail bei msz@deutschebahn.com erfolgen. Für internationale Reisen ist ein Vorlauf von 36 Stunden erforderlich. Alternativ bietet auch der mobile Begleitservice der Bahnhofsmissionen Mobilitätshilfen für die gesamte Reisekette an. Einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben Sie mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck, wenn Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen "G"), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG"), hilflos (Merkzeichen "H"), blind (Merkzeichen "Bl") oder gehörlos (Merkzeichen "Gl") sind. Voraussetzung ist der Besitz eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke müssen Sie grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 91 Euro für ein Jahr oder 46 Euro für ein halbes Jahr bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Wertmarke auch kostenlos erhalten: Es liegen die Merkzeichen "H" und/oder "Bl" vor. Es liegen die Merkzeichen "G" oder "aG" vor und es werden folgende Leistungen bezogen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II), Hilfe für den Lebensunterhalt (Drittes Kapitel des SGB XII), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), oder entsprechende Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 27a und 27 d Bundesversorgungsgesetz) Ferner sind unter bestimmten Voraussetzungen Schwerkriegs- und Wehrdienstbeschädigte unentgeltlich zu befördern. Im Nah- und Fernverkehr wird eine Begleitperson unentgeltlich (ohne Eigenbeteiligung) befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen "B") im Schwerbehindertenausweis bescheinigt ist.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Urlaubsansprüche

      Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Für ein Jahr beträgt er bei einer Sechstagewoche 24 Werktage. Bei einer Fünftagewoche beträgt er hingegen nur 20 Werktage und bei einer 3 Tagewoche nur 12 Tage. Die Berechnungsformel lautet also (24 / 6) x Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wie viele Stunden pro Tag gearbeitet wird, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Dies ist bei der Berechnung des Urlaubsentgelts jedoch von Bedeutung. In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können höhere Urlaubsansprüche vereinbart werden. Vertragliche Vereinbarungen oder Änderungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind nur zulässig, wenn der Mindesturlaubsanspruch gewahrt bleibt. Die Dauer beziehungsweise Anzahl der Tage kann im Arbeitsvertrag geregelt sein. Sonderregeln gelten vor allem für: Jugendliche unter 18 Jahren Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach dem Alter und beträgt für Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage schwangere Beschäftigte Für die Berechnung der Dauer des Urlaubs gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote sowie die Schutzfristen vor und nach der Geburt als Beschäftigungszeiten. Hat die Beschäftigte ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie den Resturlaub nach Ablauf der Schutzfristen im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Elternzeit oder Pflegezeit Für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Elternzeit nimmt oder zur Pflege freigestellt wird, kann der Urlaub um 1/12 verkürzt werden. schwerbehinderte Menschen Sie haben einen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen. Zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, aber von der Rechtsprechung anerkannt ist auch, dass der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf, wenn wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird, oder auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Keine Sonderregelungen gelten für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Auch deren gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch berechnet sich anhand der üblicherweise geleisteten Arbeitstage pro Woche und ist unabhängig von der vereinbarten Stundenanzahl. Arbeitet die teilzeitbeschäftigte Person an allen Arbeitstagen der Woche, hat sie Anspruch auf ebenso viele Tage Urlaub wie eine vollzeitbeschäftigte Person. Arbeitet sie nicht an allen Arbeitstagen der Woche, wird der Mindesturlaubsanspruch im gleichen Umfang gekürzt, wie die Zahl der Arbeitstage gegenüber einer Vollzeitkraft vermindert ist. Hinweis: Der Urlaub soll der Erholung dienen. Daher ist es nicht erlaubt, während des Urlaubs einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die dem Urlaubszweck widerspricht. Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, den Urlaub festzulegen. Dabei müssen Sie die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigen. Üblicherweise stellen sie rechtzeitig einen Urlaubsantrag, über den Sie entscheiden. Einen Urlaubswunsch dürfen Sie nur aus zwei Gründen ablehnen: wenn dringende betriebliche Gründe eine Abwesenheit nicht zulassen (z.B. Vertretungsmöglichkeiten, Auftragslage oder Betriebsablauf) oder wenn die Urlaubswünsche einer Kollegin oder eines Kollegen aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben (z.B. der Urlaubswunsch von Eltern mit einem schulpflichtigen Kind beziehungsweise mit schulpflichtigen Kindern nach Urlaub in der Schulferienzeit) Sie können auch für einen bestimmten Zeitraum Betriebsferien oder eine Urlaubssperre festlegen, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, hat dieser bei der Festlegung allgemeiner Urlaubsgrundsätze ein Mitbestimmungsrecht. Der Urlaub ist bis zum Ende des Kalenderjahres vollständig zu nehmen. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist möglich, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe der beschäftigten Person es erfordern. Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, die dazu führt, dass der Urlaub nicht genommen werden konnte, erlischt der Urlaubsanspruch nicht zum Ende des Kalenderjahres beziehungsweise bis zum 31. März des Folgejahres, sondern erst 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, müssen Sie abgelten. Der Abgeltungsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Er unterfällt nicht den Fristen wie der Urlaubsanspruch. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit verfällt er nicht wie der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten. Sofern arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen greifen, wird er jedoch von diesen Fristen erfasst und muss innerhalb der vereinbarten Fristen geltend gemacht werden. Die Höhe des Urlaubsentgelts und des Abgeltungsanspruchs richten sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt beziehungsweise dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Vergütungen für echte Überstunden werden nicht berücksichtigt. Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen. Erkrankt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während des Urlaubs, werden die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

      Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest. Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt: die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

      Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten, können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an das Kooperationsnetzwerk EURES (European Employment Services) wenden. Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt. Dies gilt nicht für Unionsbürger und -bürgerinnen. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbstständig machen. Ihnen gleichgestellt sind Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum). Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Innovation zur Behauptung am Markt

      Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sind Unternehmen ständig gezwungen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Innovationsaktivitäten, vor allem aber Forschung und Entwicklung, sind notwendig, um sich gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen (z.B. durch bessere Produkte, eine schnellere Produktion oder durch niedrigere Preise). Hinweis: Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen als Anregung für Innovationsprozesse in Ihrem Unternehmen dienen. Sie sind jedoch nicht vollständig und ersetzen keinesfalls eine fachliche Beratung. Innovationen lassen sich gezielt hervorbringen. Dazu sollten Sie in Ihrem Unternehmen möglichst innovationsfreundliche Bedingungen schaffen. Innovationsfelder Überlegen Sie sich, wo in Ihrem Unternehmen Raum für neue Entwicklungen oder Geschäftsmodelle gegeben ist. Innovationen müssen sich nicht immer auf neue Produkte beziehen, sondern können auch auf die Verbesserung von bestehenden Produkten abzielen. Sie können in Ihrem Unternehmen beispielsweise die Qualität der Produkte verbessern (z.B. längere Haltbarkeit), die Leistungsfähigkeit von Produkten und Verfahren erhöhen, die Handhabung der Produkte verbessern (z.B. die Bedienung bei Elektrogeräten vereinfachen), die Umweltfreundlichkeit von Produkten und Verfahren verbessern (z.B. durch geringeren Energieverbrauch) oder das Design verbessern. Innovationen können sich auf Prozesse und Dienstleistungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens beziehen, beispielsweise auf Abläufe innerhalb des Unternehmens (z.B. neue Produktionsmethoden), die Entwicklung neuer Absatzwege oder neue Kundenservices oder Dienstleistungen (z.B. verbesserter Lieferservice). Interaktion und Informationssammlung als Grundlage für Innovationen Darüber, in welche Entwicklungen Ihre Konkurrenzunternehmen möglicherweise gerade investieren oder welche Neuerungen in anderen Ländern auf den Markt kommen, können Sie sich beispielsweise in Branchenzeitschriften, Fach- und Patentliteratur oder im Internet informieren. Sie sollten auch regelmäßig Fachmessen besuchen und direkte Kontakte zu Unternehmen Ihrer Branche oder Kundenkontakte pflegen. Kundenbedürfnisse und -wünsche sind wesentliche Innovationsquellen. Direkte Kontakte nützen Ihnen auch, wenn Sie eine Innovation in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen hervorbringen wollen (Open Innovation). Zu Open Innovation zählt auch die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung, z. B. mit den wirtschaftsnahen Forschungsinstituten der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) oder Fraunhofer- und DLR-Instituten. Der Technologietransfer aus Wissenschaft in die Entwicklung kann die Wettbewerbsfähigkeit steigern und zu einer Verbesserung konkreter Produkte oder zu Neuentwicklungen führen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf regionaler, Bundes- und europäischer Ebene können weitere Bausteine für erfolgreiche Innovationen sein. Nutzen Sie die Informations- und Unterstützungsangebote des Wirtschaftsministeriums BW, des Bundeswirtschaftsministeriums sowie von Netzwerken auf lokaler, regionaler, Bundes- und Landesebene. Um einen Überblick zu bekommen, welche technologischen Entwicklungen derzeit zum Patent angemeldet werden oder bereits patentiert sind, können Sie sich kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg informieren. Dort erfahren Sie, welche technischen Lösungen es bereits gibt. Dadurch sparen Sie sich Investitionen in Ideen, die Sie nicht umsetzen können, weil bereits ein anderer ein Schutzrecht angemeldet hat. Vielleicht finden Sie aber auch ein Patent, das Sie verwerten können, wenn Sie die Patentinhaberin oder den Patentinhaber um eine Lizenz ersuchen. Mit dem Projekt Patentcoach BW werden zu dem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung einer eigenen Patentstrategie unterstützt. Tipp: Wichtig ist, dass Sie sich nicht nur auf eine Informationsquelle stützen, sondern Informationen von möglichst vielen Seiten einholen! Einstellung qualifizierter Mitarbeitender Vielfach sind Mitarbeitende in Sachen Innovation der Schlüssel zum Erfolg. Sie kennen die Abläufe im Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungsangebote des Unternehmens sehr genau und wissen am ehesten, wo etwas verbessert werden kann. Aber nicht nur bereits im Unternehmen tätige Mitarbeitende können Anregungen für Innovationen liefern. Eine wesentliche Möglichkeit, das Innovationsniveau in Ihrem Unternehmen anzuheben, ist die Einstellung von eigenem Forschungspersonal, beispielsweise Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen. Diese entwickeln gezielt neue Lösungen und bringen externes Wissen und neue Ideen mit, um Ihre Produkte und Dienstleistungen weiterentwickeln zu können. Wenn Sie kein zusätzliches Personal einstellen möchten und trotzdem ein gewisses Innovationsniveau anstreben, können Sie mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und Technologien von diesen übernehmen oder gemeinsam entwickeln. Kooperation und Förderung Nicht jedes Unternehmen kann es sich leisten, im notwendigen Umfang in Forschung und Innovation zu investieren. Selbst wenn eine innovative Idee vorhanden ist, fehlen mitunter die Voraussetzungen für die technologische Umsetzung. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist es schwer, die erforderlichen finanziellen Ressourcen aufzubringen und eigenes Forschungspersonal einzustellen. Eine Lösung können Beteiligungen an Kooperationsprojekten oder an Netzwerken sein. Auf diese Weise können Schwächen einzelner Unternehmen ausgeglichen werden. Beachten Sie auch die verschiedenen Fördermöglichkeiten für innovationsorientierte Unternehmen, z.B. durch die Innovationsfinanzierung der L-Bank (Förderdarlehen) oder der Verbürgung von Hausbankdarlehen und Förderdarlehen für Innovationsvorhaben durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024

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