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neues_Programmheft_vhs.pdf

Das neue Programmheft der vhs Weingarten ist da! Viele abwechslungsreiche und interessante Angebote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der vhs Weingarten https://vhs-weingarten.de/ informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der vhs Weingarten im Rathaus Baindt, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 22.09.2025 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab sofort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 22.09.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. FULL-BODY-BURN – Auspowern mit der vhs Weingarten Sichern Sie sich jetzt noch einen freien Platz in unserem neuen vhs-Kurs FULL-BODY- BURN und bringen Sie ab dem 14.10.25 Ihren Körper an seine Grenzen. Dieser Kurs bietet Ihnen eine intensive Ganzkörper-Workout-Session, die Kraft, Ausdauer und Fettverbrennung kombiniert. Hier werden Übungen aus dem Bodyweight-Training, HIIT- Elemente sowie kurze Cardio-Intervalle kombiniert, um den ganzen Körper zu fordern und ein echtes Burn-Erlebnis zu bieten. Das Ziel: In kurzer Zeit viele Muskelgruppen aktivieren und den Stoffwechsel ankurbeln. So gelangst Sie zu mehr Power und Fitness für deinen Alltag Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung. Neu in Baindt: vhs-Kurs Rückenmobilisation Melden Sie sich jetzt an und verbessern Sie Ihr Körpergefühl und Ihre Rückengesundheit mit unserem neuen Kurs ab dem 14.10.25! In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannungen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Dabei wird einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken gelegt. Dazu gehört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglichkeit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst das Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Herangehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körpergefühl führt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Verfügung.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 24.07.2025
    Wasserentnahmen_wegen_anhaltender_Trockenheit_untersagt.pdf

    Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 BIC: SOLADES1RVB Pressedienst Nr. 93 Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt Kreis Ravensburg - Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 15.07.2025 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage; in vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabsstelle des Landrats Ansprechpartner/in: Julia Moosherr Tel: 0751/85-9222 Fax: 0751/8577 9222 Mail: j.moosherr@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 23.06.2025 Seite 2 dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Aufgrund der ähnlichen Situation ergeht der Erlass der Allgemeinverfügung auch im Landkreis Biberach, dem Alb-Donau Kreis sowie dem Bodenseekreis. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15.07.2025. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/bekanntmachungen.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 25.06.2025
      Ferienprogramm_2025.pdf

      Baindter Ferienprogramm 2025 Nr Name Ort Datum Uhr Alter Gebühr 1 Eine 2-in-1 Reisespieltasche basteln Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt, Dorfplatz 2/1 Do, 31.07.2025 09:00 5-8 5,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Insektenpark Zeppelinstraße u. Schulhof bzw. (Sporthalle Vorraum bei schlechtem Wetter) Fr, 01.08.2025 09:00 6-12 2,00€ 3 Eine 2-in-1 Reisespieltasche basteln Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt, Dorfplatz 2/1 Fr, 01.08.2025 09:00 5-8 5,00€ 4 Einführung ins Tischtennis mit Abschlussturnier Sporthalle Baindt Fr, 01.08.2025 14:00 6-16 3,00€ 5 Ausflug an den Bodensee mit Besuch im Zeppelinmuseum Treffpunkt und Abholen: Bahnhof Niederbiegen Di, 05.08.2025 09:00 8-11 13,00€ 6 Den Abenteuern der Ritter auf der Spur Schützenhaus der SG Baindt Di, 05.08.2025 10:00 6-12 5,00€ 7 Kanufahrt auf der Schussen Schussen Di, 05.08.2025 12:15 ab 12 25,00€ 8 Spiel und Spaß rund ums Pferd Reitanlage der Reitergruppe Baindt Mi, 06.08.2025 12:00 8-15 0,00€ 9 Taekwondo Schnuppertraining Klosterwiesenschule große Sporthalle Mi, 06.08.2025 16:00 ab 8 0,00€ 10 Pinsel, Pflanzen, Plaudern - Kreativzeit mit unseren Senioren Altenzentrum Selige Irmgard Sperlingweg 6, 88255 Baindt Do, 07.08.2025 15:30 8-12 0,00€ 11 Fußball Camp Klosterwiesenschule Baindt Fr, 08.08.2025 13:30 5-13 20,00€ 12 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 Sa, 09.08.2025 10:00 5-12 0,00€ 13 Spaß und Spiel bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt Sa, 16.08.2025 14:00 ab 6 0,00€ 14 Fahrrad-Turnier Schulhof der Klosterwiesenschule Di, 19.08.2025 10:00 9-11 0,00€ 15 Fahrrad-Turnier Schulhof der Klosterwiesenschule Di, 19.08.2025 13:00 6-8 0,00€ 16 Mit Kindern kochen in der Mühle Gaststätte "Zur Mühle" Di, 02.09.2025 09:00 8-12 13,00€ 17 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 88255 Baienfurt Sa, 06.09.2025 10:00 6-12 4,00€ 18 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 88255 Baienfurt Sa, 06.09.2025 14:00 6-12 4,00€ 19 Superstark! Mein Mutmach-Ferientag! Baindter Bädle Mo, 08.09.2025 09:00 6-10 2,00€ nupian Ferienprogramm - 02.07.2025 12:04 Uhr - Seite 1 von 2 20 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) Mo, 08.09.2025 14:00 6-12 0,00€ 21 Mit Kindern kochen Gaststätte "Zur Mühle" Di, 09.09.2025 09:00 8-12 13,00€ 22 Superstark! Mein Mutmach-Ferientag! Baindter Bädle Di, 09.09.2025 09:00 6-10 2,00€ 23 Kinderbibeltag "Detektive im Einsatz" Im und rund um das Evangelische Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 30, 88255 Baienfurt Di, 09.09.2025 10:00 6-10 5,00€ Weitere Informationen und Anmeldung online unter: www.unser-ferienprogramm.de/baindt Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) nupian Ferienprogramm - 02.07.2025 12:04 Uhr - Seite 2 von 2[mehr]

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        Zuletzt geändert: 03.07.2025
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          Zuletzt geändert: 27.08.2025
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            Anlage_2_Jungbäume.pdf

            Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Friedenstraße 2 88212 Ravensburg Antrag auf Zuwendung für Streuobstpflanzungen im Rahmen des Programms „Jungbäume fürs Oberland“ Gemeinde ___________________________________ Anschrift ___________________________________ Bankverbindung IBAN _____ _____ _____ _____ _____ ___ BIC _____________________ Projektbeschreibung Anzahl der vorgesehenen Streuobstpflanzungen ________ Stück Verwendete Obstsorten Hinweis: Die Sortenwahl hat entsprechend der Liste „Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg“ zu erfolgen. Oder es wird eine Eignungsbestätigung des Kreisobstbauberaters beigefügt. Bezugsquelle Hinweis: Voraussetzung für die Zuwendung ist Pflanzgut aus regionaler Herkunft. Eine vorherige Abklärung mit dem Kreisobstbauberater des Landkreises Ravensburg ist erforderlich. Name und Anschrift der Baumschule Bestätigung des Kreisobstbauberaters ☐ Die genannte Bezugsquelle entspricht der Zuwendungsvoraussetzung „regionale Herkunft“ ______________ ________________ Datum Unterschrift Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung Sicherstellung der Schnitt- und Pflegemaßnahmen (Hinweis: Ein fachgerechter Pflanzschnitt sowie Erziehungsschnitte in den folgenden 5 Jahren sind zu gewährleisten.) Kostenplan (Hinweis: Bei den Kosten des Projekts sind Personalkosten, Personalverwaltungskosten und personalbedingte Sachkosten nicht zu berücksichtigen.) Betrag Bemerkungen Beschaffung Pflanzgut € Material - Befestigung - Baumschutz € € Pflegemaßnahmen € Öffentlichkeitsarbeit € Sonstiges: € € Gesamtkosten € Finanzierungsplan Betrag Bemerkungen Gesamtkosten (siehe Kostenplan) € Einnahmen aus Eigenbeteiligungen der Empfänger/Besitzer € Einnahmen aus Zuwendungen Dritter € Zuwendung LRA € Eigenanteil Gemeinde € Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung: Name _____________________________ Tel. _____________________________ E-Mail _____________________________ ______________________________ Datum, Unterschrift 1: 2: IBAN: undefined: undefined_2: undefined_3: undefined_4: undefined_5: BIC: Projektbeschreibung: Stück: des Kreisobstbauberaters beigefügt: Name und Anschrift der Baumschule: Herkunft: undefined_6: Verwendete Materialien zum Baumschutz und Befestigung: Jahren sind zu gewährleisten: Bemerkungen€: Bemerkungen€ €: Bemerkungen€_2: Bemerkungen€_3: Bemerkungen€ €_2: Bemerkungen€_4: Bemerkungen€_5: Bemerkungen€_6: Bemerkungen€_7: Bemerkungen€_8: Name: Tel: EMail: Bemerkungen€_9: Datum Unterschrift: Check Box2: Off Betrag2: Betrag1: Betrag3: Betrag4: Betrag5: Betrag6: Betrag7: Betrag8: Betrag9: Betrag10: Betrag11: Betrag12: Betrag13:[mehr]

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              Zuletzt geändert: 16.06.2025
              Anlage_1_Obstsorten.pdf

              - Bau- und Umweltamt - Krankheits-Anfälligkeit: Geschmack: 0 = keine sichere Bewertung 1 = sauer/säuerlich 1 = anfällig 2 = ausgeglichen bis säuerlich 2 = wenig anfällig 3 = ausgeglichen 3 = nicht anfällig 4 = ausgeglichen bis süßlich Äpfel Krebs Schorf Mehltau Geschmack - Verwendung Blauacher Wädenswil 0 2 2 2 - Wirtschaftsobst, Mostapfel Börtlinger Weinapfel 2 2 2 2 - Streuobstbau, Mostapfel Brettacher 2 2 2 2 - Tafelobst, Küche, Brennen Danziger Kantapfel 2 2 2 2- Wirtschaftsobst Gehrers Rambour 2 2 1 1 - Wirtschaftsobst, Saft-/Mostapfel Goldrenett aus Blenheim 2 0 0 4 - Tafelobst Hauxapfel 2 2 2 2 - Wirtschaftsapfel, Saft-/Mostapfel Jakob Fischer 2 2 2 3 - Wirtschaftsobst, früh Kardinal Bea 2 2 2 4 - Tafelobst, Mostapfel Kickacher 2 2 2 2 - Wirtschaftsobst Martens Gravensteiner 2 2 2 3 - Tafelobst, Wirtschafts-/Brennobst Ontario 1 2 1 1 - Tafelobst, Küche Rheinischer Bohnapfel 2 2 2 1 Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Roter Boskoop 2 2 2 2 - Tafel- und Wirtschaftsapfel Schweizer Orangenapfel 0 2 2 2 - Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Sirius 3 3 3 2 - Tafel-, Saft- u. Mostapfel, Brennen Sonnenwirtsapfel 2 2 2 2 - Streuobst, Mostapfel Topaz 2 2 2 3 - Tafelobst Transparent 3 2 2 2 - Wirtschaftsobst Birnen Krebs Schorf Mehltau Geschmack Bayerische Weinbirne 2 2 2 3 (Mostbirne) Doppelte Philipps 2 2 2 4 Frühe aus Trévoux 2 2 2 3 Gute Graue 2 2 2 3 Herzogin Elsa 2 2 2 4 Kirchensaller 2 2 2 3 (Mostbirne) Köstliche aus Charneux 2 2 2 3 Madame Verte 2 2 2 2 Palmischbirne 2 2 2 4 (Mostbirne) Stuttgarter Geißhirtle 2 1 2 3 Kirschen Büttners Rote Knorpelkirsche Dollenseppler (Brennkirsche) Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche Große Prinzessin Große Schwarze Knorpel Hedelfinger Riesenkirsche Erwin Mozer - Obstbauberater LRA Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Frauenstrasse 4 Schuhmacherhof 6 88212 Ravensburg 88213 Ravensburg-Bavendorf Tel.: 0751-85-2230 Tel.: 0751-7903-0 E.Mozer@rv.de www.kob-bavendorf.de Bei Fragen zur Sortenauswahl und für Information über weitere mögliche Sorten, wenden Sie sich bitte an: Ontariopflaume Oullins Reneklode The Czar Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg Steinobst Bühler Frühzwetschge Große Grüne Reneklode Hauszwetschge Nancymirabelle Wangenheimer Frühzwetschge[mehr]

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                Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_dem_01.09.2025.pdf

                Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kindern über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (6) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 08.04.2025 Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 12. Satzungsänderung tritt zum 01.05.2025 in Kraft (geändert am 08.04.2025)[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 29.07.2025
                  Moduluebersicht_fuer_die_Betreuung_eines_Kindes_im_Kindergarten.pdf

                  Übersicht der Betreuungsmodule ab dem 01.09.2025 M o d u l B e tr e u u n g T a g e s z e it / S tu n d e n M o n ta g D ie n s ta g M it tw o c h D o n n e rs ta g F re it a g G e s a m ts tu n d e n M it ta g e s s e n 1A VÖ Vormittag 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 07.00 - 13.00 30 Nein 1B VÖ Vormittag 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 35 Ja Vormittag 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 07.30 - 12.30 Stunden VM 5 5 5 5 5 Nachmittag 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 Stunden NM 2,5 2,5 Stunden am Tag 7,50 5,00 5,00 7,50 5,00 30 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 07.00 - 14.00 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 7,00 7,00 9,50 7,00 40 Uhrzeiten 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 15:15 07:00 - 14:00 Stunden am Tag 8,25 8,25 8,25 8,25 7,00 40 Uhrzeiten 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 16.30 07.00 - 14.00 Stunden am Tag 9,50 9,50 9,50 9,50 7,00 45 Ein Modul wird nur angeboten, wenn mindestens fünf Kinder im jeweiligen Haus angemeldet sind. Verlängerte Öffnungszeit für Kinder in der Krippe (1 bis 3 Jahre) und für Kinder ab 2 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt Ganztagesbetreuung ab 2 Jahren – Modul 3B und 3D nur ab 3 Jahren buchbar. 3C 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja Für die Betreuung bis 14 Uhr oder ganztags ist ein Mittagessen zu buchen. Regelbetreuung für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt 2A RG mit Pause Nein Bei Buchung des Moduls 3B legen die Sorgeberechtigten verbindlich die zwei Ganztagstermine fest. Eine Änderung dieser Tage ist nur zu den festgelegten Umbuchungsterminen möglich. Die Betreuungstage sind verbindlich durch die Sorgeberechtigten festzulegen. 3D 4 Tage GT und 1 Tag VÖ Ja 3B 2 Tage GT und 3 Tage VÖ Ja[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 29.07.2025
                    Anlage_2_Gebühentabelle_für_die_Betreuung_einer_Kindes_in_den_Kindergärten_in_Baindt_ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025.pdf

                    Modul Krippe oder Kindergarten Altersstufe Mittag- essen Tage Uhrzeiten Wochen- stunden … 1 Kind … 2 Kindern … 3 Kindern … 4 Kindern 1A Krippe 1 bis 2 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 517 € 385 € 261 € 105 € 1A Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 351 € 271 € 187 € 65 € 1A Kiga ab 3 Jahren nein Mo - Fr 07:00 - 13:00 30 Std. 177 € 137 € 95 € 34 € 1B Krippe 1 bis 2 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 633 € 471 € 319 € 128 € 1B Krippe + Kiga 2 bis 3 Jahre ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 429 € 331 € 129 € 79 € 1B Kiga ab 3 Jahren ja Mo - Fr 07:00 - 14:00 35 Std. 216 € 167 € 116 € 41 € Mo bis Fr 07:30 - 12:30 30 Std. 178 € 138 € 96 € 35 € Mo + Do 14:00 - 16:30 3B Kiga ab 3 Jahren ja Mo bis Fr 07:00 - 14:00 40 Std. 259 € 201 € 139 € 50 € 14:00 - 16:30 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 515 € 397 € 275 € 97 € Fr 07.00 - 14.00 Mo bis Do 07.00 - 15.15 40 Std. 260 € 201 € 140 € 51 € Fr 07.00 - 14.00 Mo - Do 07:00 - 16:30 45 Std. 292 € 226 € 155 € 56 € Fr 07.00 - 14:00 Anlage_2_Gebuehrentabelle_ für_ den_Kindergarten_Sonne_Mond_und_Sterne_ ab_01.09.2025_geändert_08.04.2025 Für die Betreuung bis 14 Uhr und die Ganztagsbetreuung muss ein Essen bestellt werden. Die Gebühr wird nur für 11 Monate erhoben, der August ist beitragsfrei. Inklusive Portfolio- bzw Projektbeitrag. 3D Kiga ab 3 Jahren ja 3C Kiga ab 3 Jahren ja zwei festgelegte Nachmittage von Mo bis Do 3C Kiga ab 2 Jahren ja 2A Kiga ab 3 Jahren nein Monatlicher Beitrag für ein Kind aus einer Familie mit…[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 29.07.2025

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