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Anlage_1_Obstsorten.pdf

- Bau- und Umweltamt - Krankheits-Anfälligkeit: Geschmack: 0 = keine sichere Bewertung 1 = sauer/säuerlich 1 = anfällig 2 = ausgeglichen bis säuerlich 2 = wenig anfällig 3 = ausgeglichen 3 = nicht anfällig 4 = ausgeglichen bis süßlich Äpfel Krebs Schorf Mehltau Geschmack - Verwendung Blauacher Wädenswil 0 2 2 2 - Wirtschaftsobst, Mostapfel Börtlinger Weinapfel 2 2 2 2 - Streuobstbau, Mostapfel Brettacher 2 2 2 2 - Tafelobst, Küche, Brennen Danziger Kantapfel 2 2 2 2- Wirtschaftsobst Gehrers Rambour 2 2 1 1 - Wirtschaftsobst, Saft-/Mostapfel Goldrenett aus Blenheim 2 0 0 4 - Tafelobst Hauxapfel 2 2 2 2 - Wirtschaftsapfel, Saft-/Mostapfel Jakob Fischer 2 2 2 3 - Wirtschaftsobst, früh Kardinal Bea 2 2 2 4 - Tafelobst, Mostapfel Kickacher 2 2 2 2 - Wirtschaftsobst Martens Gravensteiner 2 2 2 3 - Tafelobst, Wirtschafts-/Brennobst Ontario 1 2 1 1 - Tafelobst, Küche Rheinischer Bohnapfel 2 2 2 1 Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Roter Boskoop 2 2 2 2 - Tafel- und Wirtschaftsapfel Schweizer Orangenapfel 0 2 2 2 - Wirtschafts-, Tafel- und Mostobst Sirius 3 3 3 2 - Tafel-, Saft- u. Mostapfel, Brennen Sonnenwirtsapfel 2 2 2 2 - Streuobst, Mostapfel Topaz 2 2 2 3 - Tafelobst Transparent 3 2 2 2 - Wirtschaftsobst Birnen Krebs Schorf Mehltau Geschmack Bayerische Weinbirne 2 2 2 3 (Mostbirne) Doppelte Philipps 2 2 2 4 Frühe aus Trévoux 2 2 2 3 Gute Graue 2 2 2 3 Herzogin Elsa 2 2 2 4 Kirchensaller 2 2 2 3 (Mostbirne) Köstliche aus Charneux 2 2 2 3 Madame Verte 2 2 2 2 Palmischbirne 2 2 2 4 (Mostbirne) Stuttgarter Geißhirtle 2 1 2 3 Kirschen Büttners Rote Knorpelkirsche Dollenseppler (Brennkirsche) Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche Große Prinzessin Große Schwarze Knorpel Hedelfinger Riesenkirsche Erwin Mozer - Obstbauberater LRA Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Frauenstrasse 4 Schuhmacherhof 6 88212 Ravensburg 88213 Ravensburg-Bavendorf Tel.: 0751-85-2230 Tel.: 0751-7903-0 E.Mozer@rv.de www.kob-bavendorf.de Bei Fragen zur Sortenauswahl und für Information über weitere mögliche Sorten, wenden Sie sich bitte an: Ontariopflaume Oullins Reneklode The Czar Obstsorten mit besonderer Eignung für den Anbau im Landkreis Ravensburg Steinobst Bühler Frühzwetschge Große Grüne Reneklode Hauszwetschge Nancymirabelle Wangenheimer Frühzwetschge[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 439,36 KB
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    Zuletzt geändert: 16.06.2025
    Bericht_25_03_18.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. März 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Defekte Ampelanlage in der Marsweilerstraße Die Ampelanlage in der Marsweilerstraße kann aufgrund eines schwerwiegenden Defekts am Steuerungsgerät nicht mehr repariert werden. Da die Anlage bereits über 30 Jahre alt ist, sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, und das Steuergerät hat seinen End-of-Life-Zyklus erreicht. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizeibehörde wird an einer guten und sicheren Lösung gearbeitet. Als Übergangslösung wurde nach einem Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Ampelanlage angeordnet . Termine für Einweihungen Die Einweihung der Ortsmitte ist für Mittwoch, den 30. April 2025, ab 15:00 Uhr geplant. Die Klosterwiesenschule wird am Samstag, den 17. Mai 2025, ab 10:00 Uhr mit einem Schulfest offiziell eingeweiht. Einladungen zu beiden Veranstaltungen folgen. Kostenverlauf Klosterwiesenschule Die Ausführungen vom Architekturbüro mlw werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung in der Marsweilerstraße 16 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Bifang wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.08.2018 rechtskräftig. Das letzte Grundstück mit der Flurstücknummer 132/32 kann nun zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um ein Grundstück im Mischgebiet, so dass nur ein Gebäude mit Gewerbeanteil gebaut werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 132/32 und einer Fläche von 428 m² wird gegen Höchstgebot verkauft. 2. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme - Vergabe der Planungsleistungen Die Gemeinde Baindt stellt die Weichen für eine nachhaltige und sichere Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Anteil fossiler Energieträger zu reduzieren und den Großteil der Wärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu ist die Errichtung einer Hochtemperatur- Wärmepumpe in Kombination mit einer Pelletheizung geplant. Die Umsetzung dieses Wärmemixes soll ab 2027 erfolgen. Bereits im Februar 2025 wurde ein Förderbescheid mit einer Förderzusage von 492.500 € bewilligt. Als nächste Schritte stehen die Planung und Ausschreibung der Heizzentrale sowie der Bau eines Pelletlagers an. Auch bestehende Anlagen werden entsprechend umgerüstet. Gleichzeitig passt die Gemeinde die Wärmelieferverträge an, um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei die technischen Entwicklungen im Bereich Wärmepumpen weiterhin beobachtet werden, um die bestmögliche Lösung für Baindt zu realisieren. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt erste Rückbaumaßnahme zu veranlassen. 2. Der Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Kirchner Energie wird zugestimmt. 3. Der Vergabe der weiteren elektrotechnischen Planungsleistungen an die Firma E- Planwerk GmbH wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG wird zugestimmt. 5. Der Gasvertrag soll in der ersten Jahreshälfte 2025 für das Jahr 2026 fixiert werden. 6. Der Bauausschuss wird sich zeitnah nach dem Rückbau und Auszug der Betreuung ein Bild von der Örtlichkeit machen. Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule Für die Sanierung und Aufstockung der Klosterwiesenschule wurde die Auflage erteilt, das anfallende Dachflächenwasser vor Ort versickern zu lassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Herstellung des Versickerungsbeckens wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von pauschal 17.850,00 Euro brutto vergeben. Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen Nr. 8 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 01.10.2025 auf einheitlich 2,9 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 findet zum 30.09.2030 statt. 3. Der Gemeinderat gewährt dem EB Abwasserbeseitigung zum 01.04.2025 ein Trägerdarlehen Nr. 10 in Höhe von 200.000 €. Die Verzinsung wird mit 3,0% p.a. festgesetzt. 4. Die nächste Zinsanpassung des Trägerdarlehen Nr. 10 findet zum 30.03.2030 statt. Sonstiges Hinweis zur Grabschmuckabstellung auf dem Friedhof Die Verwaltung weist darauf hin, dass verbliebener Grabschmuck auf dem Friedhof in den kommenden Wochen abgeräumt wird. Angehörige, die persönliche Gegenstände sichern möchten, werden gebeten, diese zeitnah zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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      Zuletzt geändert: 15.04.2025
      Bericht_25_04_08.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. April 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Ampelanlage Marsweilerstraße Die nach Ansicht der Verkehrsbehörde notwendige Verkehrszählung wurde durchgeführt und bestätigt die erforderlichen 200 Fahrzeuge pro Tag. Ziel der Gemeinde ist ein beleuchteter, barrierefreier Zebrastreifen. Vorteil eines Zebrastreifens ist unter anderem, dass 100 m vor dem Überweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden kann. Ein Ortstermin mit Verkehrsbehörde und Polizei ist zeitnah geplant. Wirtschaftsplan Zweckverband IGMS Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands IGMS wurde durch das Regierungspräsidium genehmigt. Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Umgang mit Streuobstbäumen Bei Vorhaben mit Eingriffen in Streuobstbestände sind frühzeitig die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zu beachten. Windpark Altdorfer Wald Eine Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald findet am 20.05.2025 im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten statt. Weitere Informationen folgen. Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Gas vom 12.09.2027- 11.09.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet mit der TWS Netz GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 12.09.2027 bis 11.09.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Strom 01.01.2028- 31.12.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 01.01.2028 bis 31.12.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2025 zu. Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 nach § 36 BauGB wird erteilt. 2. Die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 wird erteilt. Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt für die Überschreitung der maximalen Größe von 5 ha pro Anlage wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" zugestimmt. Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Einbau einer neuen Enthärtungsanlage für das Schulareal wird an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 28.760,88 € brutto vergeben. Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Als Vertreter in den Aussichtsrat der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH werden gewählt Vertreter Persönlicher Stellvertreter Simone Rürup Stefan Konzett Jürgen Schad Yvonne Jaudas Johannes Kreutle Michael Spiegel Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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        Zuletzt geändert: 15.04.2025
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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Einheimischenmodell“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 2 definierten Kriterien. 2. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Höchstgebotsverfahren“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 3 definierten Kriterien. 3. Die aus der ersten Vergaberunde im „Einheimischenmodell“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde wieder nach dem „Einheimischenmodell“ vergeben. 4. Die aus der ersten Vergaberunde im „Höchstgebotsverfahren“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde ebenfalls nach dem „Höchstgebotsverfahren“ vergeben. 5. Das Vergabeverfahren wird wie beschrieben durchgeführt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Grünenberg Erweiterung“ - der Überschreitung der Baugrenze im Norden, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (0,28 statt 0,25), - und der Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,48 statt 0,40), - sowie der Überschreitung der Wandhöhe um 15 % wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Jahresabschlüsse 2024 der Gemeinde Baindt, des EB Wasserversorgung sowie des EB Abwasserbeseitigung werden beschlossen. Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung für die Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach ausgehend von vier Meter Straßenbreite und einem Durchmesser von 160. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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          Zuletzt geändert: 10.07.2025
          _Klima-__Spartipp_des_Monats_März_2025.pdf

          Klima-Spartipp des Monats März: Etwas schwarz auf weiß zu haben, kann nie schaden Generell ist Farbe im Leben wichtig, denn ohne sie wäre die Welt nur halb so schön. Mit dem beginnenden Frühling wird es draußen nun auch wieder täglich bunter. Manchmal ist es aber besser, etwas schwarz auf weiß zu haben, also die Tinte auf dem Papier. Denn beim Drucken von Schriftstücken und Rechnungen ist Schwarzweißdruck zumeist völlig ausreichend. Ansonsten reicht bereits ein winziges Logo aus, dass der Drucker bei Farbdruck- oder Automatikeinstellung alles farbig druckt. Die Farbherstellung für Drucker ist aufwendig und benötigt mehr Rohstoffe als bei schwarzer Farbe, welche meist aus Rußpartikeln besteht. Für den Vierfarbdruck werden neben Schwarz die Farben Blaugrün (Cyan), Purpur (Magenta) und Gelb (Yellow) verwendet. Aus Umwelt- und Kostensicht ist schwarz zu drucken daher besser als alle anderen Farbtöne. Die geringeren Kosten gegenüber dem Farbdruck liegen daran, dass sich die meisten Farben aus den vier Grundfarben zusammensetzen. Wenn also beispielsweise eine grüne Fläche dargestellt wird, werden Cyan und Gelb übereinander gedruckt. Bei dunklen Farben kommt auch noch Schwarz dazu, weshalb letztlich deutlich mehr Toner verbraucht wird. Auch der Graustufenmodus ist nicht der Hit, denn hier versucht der Drucker, ein Farbbild mit allen verfügbaren Druckfarben in Grau darzustellen, weshalb gewisse Mengen Cyan, Magenta und Yellow benötigt werden. Wer clever druckt, der weiß genau, schwarzweiß schlägt Farbe und auch grau, bei der Umwelt und beim Preis, denn der ist nur beim Schwarz(weiß)druck heiß. Generell gilt es, sich beim Drucken stets zu fragen, ob es den Ausdruck wirklich braucht oder ob dieser kurze Zeit später wieder ohnehin im Altpapier landet. Manche Dokumente werden natürlich in ausgedruckter Form benötigt und gerade Abbildungen auch zumeist in Farbe. Ansonsten reicht schwarzweiß aber fast immer aus. Damit Tintenpatronen und Druckerdüsen selten benutzter Druckergeräte nicht eintrocknen, sind ab und an doch Farbdrucke nötig. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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            Wasseranalyse_2025_03.pdf

            Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

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              Eurofins Institut Jäger GmbH - Ettishofer Str. 12 - DE-88250 Weingarten ZV WV Baienfurt-Baindt Rathaus 88255 Baienfurt Titel: Prüfbericht zu Auftrag 22508524 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Auftragsbezeichnung: Untersuchung gemäß TrinkwV Parametergruppe B Probenahmeort: NZ / Baienfurt Anzahl Proben: 1 Probenart: Trinkwasser Probenahmedatum: 11.03.2025 Probenehmer: Eurofins Institut Jäger GmbH, Mark-Andre Meilinger Probeneingangsdatum: 11.03.2025 Prüfzeitraum: 11.03.2025 - 28.03.2025 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Probenahme nicht durch unser Labor oder in unserem Auftrag erfolgte, wird hierfür sowie für die Kundenangaben oder darauf basierende Berechnungsergebnisse keine Gewähr übernommen. Die Ergebnisse gelten dann für die Probe, wie erhalten. Dieser Prüfbericht enthält eine qualifizierte elektronische Signatur und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT. Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind. Die aktuellen AVB können Sie unter http://www.eurofins.de/umwelt/avb.aspx einsehen. Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang. Anhänge: XML_Export_AR-25-VU-001505-01.xml Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 1 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 Birgit Bender Niederlassungsleitung Weingarten +49 7515688750 Digital signiert, {{SIGNATURE_DATE}} {{SIGNATURE_BY}} {{SIGNATURE_TITLE}} Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 2 von 10 Eurofins Institut Jäger GmbH Ernst-Simon-Strasse 2-4 D-72072 Tübingen Tel. +49 7071 7007 0 Fax +497071700777 umwelt-tuebingen@etdach.eurofins.com www.eurofins.de/umwelt GF: Hannes Antelmann Registergericht Stuttgart, HRB 382768 USt.-ID.Nr. DE 245713899 Bankverbindung: UniCredit Bank BLZ 207 300 17 Kto 7000 000600 IBAN DE15 2073 0017 7000 0006 00 BIC/SWIFT HYVEDEMME17 28.03.2025 Sven Eschenbach Department Manager Analytical Service Management Parameter Lab. Akkr. Methode Probenahme Probenahme Trinkwasser VU NG DIN ISO 5667-5 (A14): 2011-02 Angabe der Vor-Ort-Parameter Chlor (Cl2), frei VU NG DIN EN ISO 7393-2: 2019-03 Sauerstoff (O2) VU NG DIN EN ISO 5814: 2013-02 Wassertemperatur VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 pH-Wert VU NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert VU NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Leitfähigkeit bei 25°C VU NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil I Benzol JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bor (B) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Bromat JT NG DIN EN ISO 15061: 2001-12 Chrom (Cr) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cyanide, gesamt JT NG DIN EN ISO 14403-2: 2012-10 1,2-Dichlorethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Fluorid JT NG DIN 38405-4 (D4): 1985-07 Nitrat (NO3) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Quecksilber (Hg) JT NG DIN EN ISO 17852 (E 35): 2008-04 Selen (Se) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Tetrachlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Trichlorethen JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen JT berechnet Uran (U) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Perfluorhexansäure (PFHxA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansäure (PFHpA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansäure (PFOA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansäure (PFNA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansäure (PFDeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundekansäure (PFUnA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodekansäure (PFDoA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansäure (PFBA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,3 4) 6,5 - 9,5 2790 0,001 1 0,01 0,025 5) 0,05 0,003 1,5 50 6) 0,001 0,01 0,01 0,01 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,05 mg/l 0,1 mg/l °C °C 5,0 µS/cm 0,00025 mg/l 0,02 mg/l 0,0025 mg/l 0,0005 mg/l 0,005 mg/l 0,0005 mg/l 0,15 mg/l 1,0 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0001 mg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 X < 0,05 9,9 9,0 7,79 10,6 488 < 0,00025 < 0,02 < 0,0025 0,0010 < 0,005 < 0,0005 < 0,15 11 < 0,0001 < 0,001 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) 0,0014 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 3 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Perfluorpentansäure (PFPeA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansäure (PFTrA) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluornonansulfonsäure (PFNS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluorundecansulfonsäure (PFUnS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordodecansulfonsäure (PFDoS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Perfluordecansulfonsäure (PFDS) JT NG DIN 38407-42 (F42): 2011-03 Summe PFAS (20) exkl. LOQ JT berechnet Summe PFAS 4 Parameter exk. LOQ JT berechnet Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe Atrazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Atrazin, desisopropyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metazachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Metolachlor JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Simazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Terbuthylazin, desethyl- JT NG DIN 38407-36 (F36): 2014-09 Summe Pestizide (8 Parameter) JT berechnet Ver- gleichs- werte Grenz- werte 7) 8) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0005 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l 0,0010 µg/l mg/l mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l 0,000025 mg/l mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 < 0,0010 (n. b.) 1) (n. b.) 1) < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 < 0,000025 (n. b.) 1) Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 4 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Chemische Parameter gem. TrinkwV Anlage 2, Teil II Antimon (Sb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Arsen (As) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Blei (Pb) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Cadmium (Cd) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kupfer (Cu) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nickel (Ni) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Nitrit (NO2) JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Benzo[b]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[k]fluoranthen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Benzo[ghi]perylen JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Indeno[1,2,3-cd]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Summe PAK 4 JT berechnet Benzo[a]pyren JT NG DIN EN ISO 17993 (F18): 2004-03 Chloroform (Trichlormethan) JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Bromdichlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Dibromchlormethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Tribrommethan JT NG DIN 38407-43 (F43): 2014-10 Summe Trihalogenmethane JT berechnet Bisphenol A AN/f L8 DIN EN ISO 18857-2: 2012-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,005 0,01 9) 0,01 10) 0,003 2 11) 0,02 11) 0,5 12) 0,0001 13) 0,00001 0,05 0,0025 Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,0001 mg/l 0,001 mg/l 0,001 mg/l 0,01 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l 0,000001 mg/l mg/l 0,000001 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l 0,0005 mg/l mg/l 0,0005 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,0001 0,009 < 0,001 < 0,01 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 < 0,000001 (n. b.) 1) < 0,000001 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 < 0,0005 (n. b.) 1) < 0,0005 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 5 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Indikatorparameter gem. TrinkwV Anlage 3, Teil I Aluminium (Al) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ammonium JT NG DIN ISO 15923-1 (D49): 2014-07 Chlorid (Cl) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 Eisen (Fe) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Leitfähigkeit bei 25°C JT NG DIN EN 27888 (C8): 1993-11 Mangan (Mn) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Natrium (Na) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 TOC JT NG DIN EN 1484 (H3): 2019-04 Sulfat (SO4) JT NG DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 pH-Wert JT NG DIN EN ISO 10523 (C5): 2012-04 Temperatur pH-Wert JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcitlösekapazität (ber.) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Ver- gleichs- werte Grenz- werte 0,2 0,5 14) 250 0,2 2790 0,05 200 250 6,5 - 9,5 5 15) Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,005 mg/l 0,01 mg/l 1,0 mg/l 0,005 mg/l 5,0 µS/cm 0,001 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 1,0 mg/l °C mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 < 0,005 < 0,01 5,8 < 0,005 478 2) < 0,001 3,7 0,3 14 7,69 2) 18,5 2) -19 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 6 von 10 Parameter Lab. Akkr. Methode Ergänzende Untersuchungen Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38409-7 (H7-4): 2005-12 Basekapazität bis 8,2 (berechnet) JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Temperatur Basekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 4,3 (m-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-2): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 4,3 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Säurekapazität pH 8,2 (p-Wert) JT NG DIN 38409-7 (H7-1): 2005-12 Temperatur Säurekapazität pH 8,2 JT NG DIN 38404-4 (C4): 1976-12 Calcium (Ca) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Kalium (K) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Magnesium (Mg) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Carbonathärte JT DEV D 8: 1971 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Gesamthärte JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Härtebereich JT berechnet Sättigungsindex JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Sättigungs-pH-Wert nach Einstellung mit Calcit JT DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S1 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S JT NG DIN EN 12502-2: 2005-03 Korrosionswahrscheinlich- keitsfaktor S2 JT NG DIN EN 12502-3: 2005-03 pH-Wert bei Bewertungstemperatur JT NG DIN 38404-10 (C10): 2012-12 Hydrogencarbonat (HCO3) JT DEV D 8: 1971 Phosphor (P) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Phosphat (ber. als PO4) JT NG DIN EN ISO 17294-2 (E29): 2017-01 Ver- gleichs- werte Grenz- werte Entnahmestelle Teis Probenahmedatum/ -zeit Probennummer BG Einheit 0,1 mmol/l mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mmol/l °C 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,1 mg/l 0,05 mmol/l 0,04 °dH 0,01 mmol/l 3,00 mg/l 0,2 mg/l 0,6 mg/l Bauhof 436011-ON-0002 11.03.2025 13:08 225025914 n.u. 3) 0,187 n.u. 3) 4,9 18,5 < 0,1 18,5 68,3 1,0 19,9 2,45 14,1 2,52 hart 0,37 7,49 0,129 34,4 2,44 7,778 299 < 0,2 < 0,6 Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 7 von 10 Erläuterungen BG - Bestimmungsgrenze Lab. - Kürzel des durchführenden Labors Akkr. - Akkreditierungskürzel des Prüflabors X - durchgeführt Kommentare zu Ergebnissen 1) nicht berechenbar 2) Die Analyse erfolgte nach Probentransport ins Labor. Das Ergebnis kann aufgrund einer erhöhten Messunsicherheit von dem gegebenenfalls bei der Probenahme ermittelten Wert abweichen. 3) nicht untersucht Die mit AN gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH (Vorgebirgsstrasse 20, Wesseling) analysiert. Die Bestimmung der mit L8 gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 DAkkS D-PL-14078-01-00 akkreditiert. Die mit JT gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ernst-Simon-Strasse 2-4, Tübingen) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. Die mit VU gekennzeichneten Parameter wurden von der Eurofins Institut Jäger GmbH (Ettishofer Str. 12, Weingarten) analysiert. Die Bestimmung der mit NG gekennzeichneten Parameter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL-14201-01-00 akkreditiert. /f - Die Analyse des Parameters erfolgte in Fremdvergabe. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 8 von 10 Erläuterungen zu Vergleichswerten Untersuchung nach TrinkwV (Stand 2023-06). TrinkwV: Trinkwasserverordnung TMW: Technischer Maßnahmenwert GOW: Gesundheitliche Orientierungswerte TWLW: Trinkwasserleitwert MF: Membranfiltrationsansatz DA: Direktansatz Bitte informieren Sie bei Erreichen des Grenzwertes bzw. des technischen Maßnahmewertes Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Auch wenn für Proben der technische Maßnahmewert laut Trinkwasserverordnung nicht erreicht ist, können in Hochrisikobereichen beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen erforderlich sein. Wir weisen darauf hin, dass beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes nach Anlage 3 Teil II der TrinkwV im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 31 eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 53 bereits durch die Untersuchungsstelle erfolgt. 4) Entsprechend der aktuellen durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §20 TrinkwV (2023-06). Gehalte bis 0,6 mg/l freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird. 5) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2030. Ab dem 12. Januar 2030 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. 6) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein 7) Ab dem 12.01.2026 gilt der Grenzwert 0,00010 mg/l. 8) Ab dem 12.01.2028 gilt der Grenzwert 0,000020 mg/l. 9) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2033. Ab dem 12. Januar 2033 gilt für alle Wasserversorgungsanlagen der Grenzwert 0,0040 mg/l. Dieser Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. 10) Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Ab dem 12. Januar 2028 gilt der Grenzwert 0,0050 mg/l. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 11) Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder der Messwert der Zufallsstichprobe über dem Grenzwert liegt. 12) Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden. 13) Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Messwerte für die Einzelsubstanz, die unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt. 14) Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Erhöhung der üblicherweise gemessenen Konzentration ist zu untersuchen. 15) Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten. Für Eigenwasserversorgungsanlagen wird seitens des UBA empfohlen, sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht andere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggresivität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen werden. Bei der Darstellung von Vergleichswerten im Prüfbericht handelt es sich um eine Serviceleistung der EUROFINS UMWELT. Die zitierten Vergleichswerte (Grenz-, Richt- oder sonstige Zuordnungswerte) sind teilweise vereinfacht dargestellt und berücksichtigen nicht alle Kommentare, Nebenbestimmungen und/oder Ausnahmeregelungen des entsprechenden Regelwerkes. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 9 von 10 Abgleich mit Vergleichswerten Der Abgleich bezieht sich ausschließlich auf die in AR-25-VU-001505-01 aufgeführten Ergebnisse und erfolgt auf Basis eines rein numerischen Vergleichs des erhaltenen Messwertes mit den entsprechenden Vergleichswerten. Die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren werden hierbei gemäß den Vorgaben der TrinkwV berücksichtigt. Die im Prüfbericht AR-25-VU-001505-01 enthaltenen Proben weisen keine Überschreitung bzw. Verletzung eines Vergleichswertes der Liste TrinkwV (Stand 2023-06) auf. Prüfberichtsnummer: AR-25-VU-001505-01 Seite 10 von 10 2025-03-28T15:43:41+0100 Eurofins Institut Jäger GmbH Validated by: Sven Eschenbach[mehr]

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                Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Klosterwiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angeboten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbeitende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406-41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

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                  _Klima-__Spartipp_des_Monats_Februar.pdf

                  Klima-Spartipp des Monats Februar: Resteküche ist die beste Küche Zugegebenermaßen, die beste Küche trifft vielleicht nicht immer zu, da selbst ein Paul Bocuse unter den Resteessenköchen geschmackstechnisch nicht mehr viel aus einem nicht schmeckenden Basisgericht rausholen kann. Unabhängig vom Geschmack bleiben generell oftmals Essensreste übrig, die zu schade für die Biotonne sind. Um das unnötige Wegschmeißen von Lebensmitteln verhindern zu können und außerdem Kosten für den Kauf letztlich nicht benötigter Lebensmittel zu vermeiden, gibt es nur zwei Auswege. Möglichkeit eins ist, immer nur so viel zu kaufen und zu kochen, wie tatsächlich aufgegessen wird. Dies ist aber speziell bei Mehrpersonenhaushalten in der Praxis teils doch eher schwierig. Helfen kann hier ein Wochenplan, wo zu Wochenbeginn festgelegt wird, was wann gekocht wird und welche Zutaten hierfür benötigt werden. Ein bis zwei Restetage können dabei getrost miteingeplant werden, da im Laufe einer Woche oft Essensreste übrigbleiben. Die zweite Möglichkeit ist kreatives Kochen. Dazu müssen Sie nur im Kühlschrank oder dem Vorratsraum schauen, was an Essensresten da ist und schon lassen sich daraus neue Gerichte zaubern. Dies klappt zwar nicht immer, aber mit etwas Übung doch sehr oft. Und falls Ihnen hier eigene Ideen fehlen, spucken Suchmaschinen im Internet sowie Onlinekochportale mit Sicherheit auch das ein oder andere leicht nachkochbare Restegericht aus. Ob verschiedene Aufläufe, Tiroler Gröstl, Knödelschmarrn und viele weitere Gerichte: Für die kreative Küche mit Resten aus vorangegangenen Mahlzeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Ist der Teller leer gegessen, wird’s schöne Wetter einen nicht vergessen, darum vermeidet Essen in der Tonne, nur so scheint draußen wirklich d‘ Sonne. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                    _Klima-__Spartipp_des_Monats_Mai.pdf

                    Klima-Spartipp des Monats Mai: Hot oder Schrott, das ist hier die Frage Ob Summer Sale, Black Friday, Black Week, Winter Sale und vieles mehr: Anlässe zum Schnäppchenkauf gibt es meist zuhauf. Die Marketingmaschinerie läuft gerade bei solchen Aktionen auf Hochtouren. Vor lauter Kaufrausch, Rabatten und Superrabatten vergessen wir oftmals, dass wir dieses Kleidungsstück, elektronische Gerät oder Wohnaccessoire eigentlich gar nicht kaufen wollten. Wer hat sich nicht schon einmal dabei ertappt, nach mehreren Jahren festzustellen, dass dieser Gegenstand oder dieses Kleidungsstück, quasi noch gar nie benutzt wurde. Ein Fünkchen der Jäger und Sammler der ersten Menschen steckt eben noch immer in uns allen. Um nicht ständig in die Werbefalle zu tappen und sich Dinge zu kaufen, die eigentlich gar nicht benötigt werden, ist eine vorab erstellte Einkaufsliste sicher hilfreich. Ganz wichtig ist es zudem, sich die Frage zu stellen: Brauche ich das wirklich? Auch richtige Sparfähen und Sparfüchse sollten sich diese Frage regelmäßig stellen, denn dies schont den Geldbeutel und die Umwelt. Schließlich ist ein Gegenstand der unbenutzt im Müll landet, ja nicht einfach da, sondern für dessen Produktion wird viel Energie benötigt und teils auch erhebliche Wassermengen. Zudem entpuppen sich vermeintliche Schnäppchen -speziell an Saletagen- bei genauerer Betrachtung, als nicht wirklich günstiger wie normal bzw. teils gar teurer. Meist werden einfach im Vorfeld die Preise erhöht, um diese dann im Aktionszeitraum wieder zu senken. Wer also einfach die Preise des gewünschten Gegenstands mehrere Wochen vorher anschaut und dann mit dem Preis im Aktionszeitraum vergleicht, kann somit leicht „vermeintliche Schnäppchen“ enttarnen und wirkliche Schnäppchen erkennen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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